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Kooperationsrat (1985)

Die mit der Industrialisierung der Landwirtschaft verbundene Auflösung der bis dahin gegebenen organisatorischen, technischen und ökonomischen Einheit von Pflanzen- und Tierproduktion in einem Betrieb sowie die Ausrichtung der jeweiligen Betriebe auf bestimmte Hauptproduktionsrichtungen (Agrarpolitik, III. E.) machten es erforderlich, als Koordinierungsorgan den KOR ins Leben zu rufen, der die horizontale Kooperation zwischen den Landwirtschaftsbetrieben planen und leiten soll. Entsprechend der Spezialisierung in Tier- und Pflanzenproduktionsbetriebe wurde die Zusammenarbeit zwischen den Tierproduktionsbetrieben durch KOR „Tierproduktion“ (T), zwischen den Pflanzenproduktionsbetrieben durch KOR „Pflanzenproduktion“ (P) und zwischen den Pflanzen- und Tierproduktionsbetrieben durch KOR „Pflanzen- und Tierproduktion“ (P u. T) geregelt. Während die beiden ersten Formen zu keiner Zeit große Bedeutung erlangten (1978 gab es 224 KOR [T] und 240 KOR [P]), sind die KOR (P u. T) zu einem wichtigen Instrument geworden, um auf einer höheren Ebene der naturgegebenen Verflechtung dieser voneinander abhängigen Produktionsrichtungen wieder besser Rechnung tragen zu können. Aufgabe der KOR, die sich aus Vertretern der beteiligten Betriebe und Kooperativen Einrichtungen, sowie aus leitenden Kadern des Rates des Kreises und der örtlichen Staatsorgane zusammensetzen, war anfangs lediglich die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung der vertraglichen Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den Betrieben. Da durch die Spezialisierung, insbesondere durch die Trennung von Tier- und Pflanzenproduktion die zuvor innerbetrieblichen Stoffkreisläufe zu zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen wurden, oblag es den KOR (P u. T), für die mengen-, termin- und qualitätsgerechte Lieferung von Stroh- und Futtermitteln an die Tierproduktionsbetriebe bzw. den Einsatz von Stallmist, Gülle und Jauche in der Pflanzenproduktion vertragliche Regelungen herbeizuführen, qualitätsbezogene Preise (Vereinbarungspreise) vorzuschlagen und die Erfüllung der abgeschlossenen Liefer- und Leistungsverträge zu kontrollieren. In den letzten Jahren sind diesen KOR — Ende 1983 gab es rd. 1200 — weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen und ihre Beschlüsse zur verbindlichen Arbeitsgrundlage für die beteiligten Betriebe erklärt worden. So organisieren die KOR, die nach dem Willen der 7. Tagung des ZK der SED (1983) immer stärker die Funktion wirtschaftsleitender Organe wahrnehmen sollen, den Sozialistischen Wettbewerb in und zwischen den Betrieben, nehmen mehr und mehr Planungs- und Bilanzierungsfunktionen für die Betriebe wahr und entscheiden zunehmend über die Bildung und Verwendung der bei ihnen akkumulierten gemeinsamen Fonds der beteiligten Betriebe. — Zur Unterstützung und Kontrolle der KOR, die unverändert gegenüber den weiterhin rechtlich selbständigen LPG und VEG rechenschaftspflichtig sind, sollen bei ihnen ab 1984 Räte der Parteisekretäre gebildet werden (Grundorganisationen der SED). Kooperation in der Landwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 742 Kooperationsakademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kooperationsverband (KOV)

Die mit der Industrialisierung der Landwirtschaft verbundene Auflösung der bis dahin gegebenen organisatorischen, technischen und ökonomischen Einheit von Pflanzen- und Tierproduktion in einem Betrieb sowie die Ausrichtung der jeweiligen Betriebe auf bestimmte Hauptproduktionsrichtungen (Agrarpolitik, III. E.) machten es erforderlich, als Koordinierungsorgan den KOR ins Leben zu rufen, der die horizontale Kooperation zwischen den Landwirtschaftsbetrieben planen und leiten soll. …

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Aktionseinheit der Arbeiterklasse (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Definiert als Zusammenwirken verschiedener Organisationen der Arbeiterbewegung in nichtsozialistischen Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ungeachtet politischer und ideologischer Unterschiede. Die AdA. soll die organisatorische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden helfen und den Kern eines umfassenderen Bündnisses aller antikapitalistischen Kräfte bilden. Bereits die Niederschlagung des Kapp-Putsches in Deutschland 1920 gilt als Erfolg der Verwirklichung der AdA. In ihrer allgemeinen Form wurde diese jedoch erst angesichts des Faschismus durch den VII. Weltkongreß der Kommunistischen Internationale (Komintern) 1935 theoretisch konzipiert. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), die sich — als Zusammenschluß von SPD und KPD — selbst als Ergebnis der auf dem Gebiet der heutigen DDR praktizierten Aktionseinheit zwischen Kommunisten und Sozialdemokraten begreift, propagierte bis Ende der 60er Jahre die Herstellung der AdA. in der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für auch dort durchzuführende gesellschaftspolitische Veränderungen sowie die Herstellung einer AdA. der DDR und der Bundesrepublik mit dem Endziel einer Wiedervereinigung beider deutscher Staaten. Seit ihrem 1970 eingeleiteten Wandel in der nationalen Frage (Nation und nationale Frage) hat die SED diese spezifische, auf die deutsche Situation angewandte Fassung der AdA. fallen gelassen. Sie hält jedoch auch weiterhin am allgemeinen Prinzip der AdA. fest, wie es z.B. von der internationalen Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien in Moskau 1969 formuliert wurde, die die Kommunisten und anderen oppositionellen Kräfte nichtsozialistischer Staaten, besonders die Sozialdemokraten, zur Aktionseinheit aufforderte. Mit der AdA., die eine wichtige Rolle in der gegenwärtigen Politik kommunistischer Parteien Westeuropas spielt, ist nicht der Begriff der „Aktionseinheit aller Kommunisten“ zu verwechseln, den die SED und andere eng mit der KPdSU verbündete Parteien in der internen Diskussion der kommunistischen Weltbewegung verwenden, wenn sie an abweichlerische Parteien appellieren, ihre Positionen zugunsten der Wiederherstellung der größeren Geschlossenheit im Weltkommunismus — zumindest zeitweilig für die gemeinsame Durchführung einzelner Aktionen — zurückzustellen. Bündnispolitik; Eurokommunismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 38 Aktiengesellschaft (AG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aktiv

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Definiert als Zusammenwirken verschiedener Organisationen der Arbeiterbewegung in nichtsozialistischen Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ungeachtet politischer und ideologischer Unterschiede. Die AdA. soll die organisatorische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden helfen und den Kern eines umfassenderen Bündnisses aller antikapitalistischen Kräfte bilden. Bereits die Niederschlagung des…

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Arbeitsstudium (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 85]Das A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und eine Methode der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Ausgehend vom Beschluß des Ministerrats der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, Nr. 18 vom 2. 3. 1967) und der Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (GBl. I, Nr. 19, 1975) wird unter A. eine Methode der systematischen Analyse des Zusammenwirkens von Arbeitskraft, Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstand im Arbeitsprozeß verstanden. Ziel des A. ist es, die „Voraussetzungen zu schaffen für — die rationelle Gestaltung der Arbeitsorganisation einschließlich der Verbesserung der Umweltbedingungen am Arbeitsplatz, — die Ermittlung von Rationalisierungsschwerpunkten, — die Begründung des Planes und die Plandurchführung“ (Arbeitswissenschaften für Ingenieure, 4., völlig neubearb. Aufl., Berlin [Ost] 1980, S. 156). Gegenstand des A. „ist die Untersuchung der Art und Weise des Zusammenwirkens der Werktätigen mit den Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen unter gegebenen oder zu projektierenden Arbeitsprozessen und Arbeitsbedingungen mit Hilfe wissenschaftlicher Studienmethoden bzw. -verfahren“ (ebda.). Für die betriebliche Praxis wird folgendes Vorgehen für die Durchführung einer Arbeitsstudie vorgeschlagen: 1. Festlegung des Untersuchungszieles und Ausarbeitung der Aufgabenstellung. Ausgehend von Voruntersuchungen sowie der Auswertung vorhandener Analysen und statistischer Materialien werden die Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsstudie bestimmt und deren Aufgabenstellung erarbeitet. Aufwand und angestrebter ökonomischer Nutzen sollen bereits auf dieser Ebene der Studie festgelegt werden. 2. Vorbereitung der Arbeitsstudie. Auf der Grundlage der Aufgabenstellung soll in dieser Phase die Arbeitsstudie sowohl politisch-ideologisch als auch technisch-organisatorisch vorbereitet werden. Die politisch-ideologische Arbeit soll die Werktätigen von Inhalt, Ziel und Bedeutung der Arbeitsstudie im Rahmen der komplexen sozialistischen Rationalisierung überzeugen und ihre Bereitschaft zur Mitarbeit wecken. Im Rahmen der technisch-organisatorischen Vorbereitung wird die Ablaufplanung vorgenommen, werden die an der Arbeitsstudie Mitwirkenden eingewiesen und die erforderlichen Arbeitsmittel und -unterlagen beschafft. Als weitere vorbereitende Maßnahme wird die Teilnahme an den verschiedenen Formen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit für die Durchführung und Auswertung der Arbeitsstudie organisiert. 3. Durchführung der Arbeitsstudie. Erfassung des Ist-Zustandes mittels verschiedener Verfahren und Methoden. Nach Aufnahme des Ist-Zustandes erfolgt dessen Analyse in quantitativer und qualitativer Form. Aus dem Vergleich der Ergebnisse mit bestehenden Normativen werden Lösungsvarianten entwickelt. 4. Erarbeitung eines Veränderungsprojektes. Auf der Basis der Ergebnisse der Analyse des Ist-Zustandes wird der anzustrebende Soll-Zustand des Arbeitsprozesses erarbeitet. Dieses sog. Veränderungsprojekt beinhaltet bereits die notwendigen Schlußfolgerungen zur rationellen Gestaltung des untersuchten Arbeitsprozesses. Diese werden dem zuständigen Leiter zur Entscheidung vorgelegt und nach dessen Zustimmung durch die Arbeitsgestaltung realisiert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 85 Arbeitsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsverpflichtung

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 85]Das A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und eine Methode der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Ausgehend vom Beschluß des Ministerrats der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, Nr. 18 vom 2. 3. 1967) und der Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen…

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Nation und nationale Frage (1985)

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit ihrem VIII. Parteitag im Juni 1971 vertritt die SED die Ansicht, daß die NF. auf deutschem Boden endgültig von der Geschichte „entschieden“ sei. Honecker erklärte vor dem Parteitag, man müsse bei der Einschätzung der NF. „von ihrem Klasseninhalt ausgehen“: Während in der Bundesrepublik Deutschland die „bürgerliche Nation“ fortbestehe, deren Wesen durch den „unversöhnlichen Klassenwiderspruch zwischen der Bourgeoisie und den werktätigen Massen“ bestimmt werde, entwickle sich in der DDR die „sozialistische Nation“. Im Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR 1972 konnte eine gemeinsame Deutung der NF. nicht mehr gefunden werden. Die Bundesregierung hielt an ihrer Überzeugung fest, daß die Einheit der N. ein verbindendes Element zwischen den Deutschen in beiden Staaten sei. Dem widersprach die DDR. Beide Seiten kamen schließlich überein, den Vertrag unbeschadet ihrer unterschiedlichen Auffassungen „zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage“ abzuschließen. Wenn Repräsentanten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) schließlich betonten, es gäbe „nicht zwei Staaten einer Nation, sondern zwei Nationen in Staaten verschiedener Gesellschaftsordnung“ (A. Norden, Fragen des Kampfes gegen den Imperialismus, Berlin [Ost] 1972, S. 22), so stand diese Interpretation der NF. in klarem Gegensatz zu der von der SED bis 1969 eingenommenen Position. Während der ersten zwei Jahrzehnte der Geschichte der DDR versicherte die SED stets, daß die Wiederherstellung des einheitlichen deutschen Nationalstaates ein wichtiges Ziel ihrer Politik sei: „Wir sind für die Einheit Deutschlands, weil die Deutschen im Westen unserer Heimat unsere Brüder sind, weil wir unser Vaterland lieben, weil wir wissen, daß die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands eine unumstößliche historische Gesetzmäßigkeit ist und jeder zugrunde gehen wird, der sich diesem Gesetz entgegenzustellen wagt.“ (W. Ulbricht in seinem Schlußwort auf dem IV. SED-Parteitag 1954) Im Dezember 1960 bezeichnete Ulbricht vor dem Zentralkomitee (ZK) der SED die Ansicht, daß zwei deutsche N. entstehen könnten, als „falsche Perspektive“. Im Mittelalter habe es geschehen können, daß sich vom Körper der deutschen N. einzelne Glieder lösten und zu selbständigen N. wurden. Sobald sich jedoch erst einmal eine moderne N. herausgebildet habe, sei „trotz vorübergehender Spaltung die Wiederherstellung der Einheit der Nation historisch unvermeidlich“. In den 50er Jahren bediente sich die DDR des Attributs „national“ häufig zur Charakterisierung wesentlicher Elemente und Institutionen ihrer Politik (Nationale Front der DDR; Nationale Geschichtsbetrachtung seit 1952; Nationale Volksarmee (NVA); Nationales Aufbauwerk [NAW]). Bei der Definition des Begriffs N. folgte sie zunächst der Begriffsbestimmung Stalins aus dem Jahre 1913: „Eine Nation ist eine historisch entstandene stabile Gemeinschaft von Menschen, entstanden auf der Grundlage der Gemeinschaft der Sprache, des Territoriums, des Wirtschaftslebens und der sich in der [S. 925]Gemeinschaft der Kultur offenbarenden psychischen Wesensart.“ (Stalin in „Marxismus und nationale Frage“) Seit 1962 ist diese Definition Stalins mehrfach als formal und abstrakt kritisiert worden, ohne daß es jedoch der SED gelang, eine neue verbindliche Kurzformel zu finden. In der „Einheit“ (Heft 5, 1962) bezweifelte A. Kosing die Verwendbarkeit der zuvor stets als verbindlich anerkannten Begriffsbestimmung Stalins mit dem Hinweis darauf, daß N. auf bestimmten sozialökonomischen Grundlagen gewachsen seien und daß im Osten und Westen unterschiedliche Entwicklungsstufen existierten. Die Schlußfolgerung, in Deutschland entstünden mithin zwei N., lehnte Kosing indessen ab. Nachdem Ulbricht 1962 — nach der amerikanisch-sowjetischen Konfrontation in der Kuba-Frage — einen „nationalen Kompromiß“ zur Lösung der NF. der Deutschen auf der Grundlage Friedlicher Koexistenz zwischen beiden Staaten empfohlen hatte, ohne den Inhalt eines solchen Kompromisses näher zu erläutern, versicherte die SED in ihrem auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 verabschiedeten Programm, sie halte „unverrückbar an ihrem Ziel, der Wiederherstellung der nationalen Einheit Deutschlands“, fest. Historische Mission der Partei sei es, durch die „umfassende Verwirklichung des Sozialismus“ in der DDR eine feste Grundlage dafür zu schaffen, daß „in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt, die Monopolbourgeoisie auch in Westdeutschland entmachtet und die nationale Frage im Sinne des Friedens und des gesellschaftlichen Fortschritts gelöst wird“. Auch die Verfassung der DDR von 1968 ging in ihrer Präambel und vor allem in den Artikeln 1 und 8 von der Existenz einer deutschen N. in zwei Staaten aus. Nachdem in den 60er Jahren insbesondere sowjetische Ideologen versucht hatten, die von Stalin genannten Kriterien einer N. zu verfeinern und durch weitere Begriffsmerkmale zu ergänzen, ohne daß ihnen eine neue verbindliche Definition gelang, bemühte sich die SED um eine genauere Unterscheidung verschiedener Typen von N.: 1. „Bürgerliche N.“, die — wie die britische und die französische — bereits in einer „vorkapitalistischen“ Periode entstanden seien, 2. „sozialistische N.“ in der Sowjetunion und in den nach 1945 entstandenen Volksdemokratien, 3. aus kolonialer Abhängigkeit befreite N. in Asien und Afrika, 4. die durch „imperialistische Mächte im Bund mit der einheimischen Reaktion“ gespaltenen N. in Deutschland, Korea und Vietnam (E. Hühns, Heimat — Vaterland — Nation, Berlin [Ost] 1969). In der zweiten Hälfte der 60er Jahre legte die SED ferner zunehmend Wert auf eine Unterscheidung der Begriffe „N.“, „Staatsvolk“ und „Bevölkerung“. Die letztere Bezeichnung wurde im Hinblick auf die mehr als 2 Mill. West-Berliner Bürger verwendet, um nicht der Entscheidung darüber vorzugreifen, ob Berlin (West) als eigener Staat mit voller Völkerrechtssubjektivität anzusehen sei. Die Bewohner der Bundesrepublik Deutschland einerseits, die der DDR andererseits wurden dagegen jeweils als voneinander völlig unabhängige „Staatsvölker“ bezeichnet — 1967 kodifizierte die DDR ein spezifisches Staatsangehörigkeitsrecht aller DDR-Bürger (einschließlich derer, die nach 1949 ohne Genehmigung das Territorium der DDR und Berlin-Ost verlassen hatten). Dennoch hielt die Partei noch bis 1969 daran fest, daß die Deutschen in beiden Staaten zu einer N. gehörten. Anfang 1970 vollzog die SED in der NF. einen abrupten Kurswechsel. Er stellte eine Reaktion auf die Deutschlandpolitik der Bundesregierung dar, die sich in der Regierungserklärung des Kabinetts Brandt-Scheel die Formel „Zwei Staaten — eine Nation“ zu eigen gemacht hatte, sie aber zugleich gegen das Begehren der DDR nach ausdrücklicher Anerkennung ihrer Völkerrechtssubjektivität ins Feld führte, und zudem aus der These vom Fortbestand der N. sowie der fortbestehenden Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes ihre Forderung nach besonderen innerdeutschen Beziehungen ableitete. Die im Art. 1 der Verfassung vom April 1968 enthaltene Charakterisierung der DDR als „sozialistischer Staat deutscher Nation“ wurde seitdem im politischen Sprachgebrauch durch die Bezeichnung „sozialistischer deutscher Nationalstaat“ ersetzt. Die im Widerspruch zur neuen Interpretation der NF. stehenden Verfassungsnormen wurden schließlich von der Volkskammer mit Wirkung vom 7. 10. 1974 abgeschafft: Als „ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (Art. 1) will die DDR nunmehr verstanden werden. Aus der Präambel der Verfassung wurde der Hinweis auf die Verantwortung für den zukünftigen Weg der „ganzen deutschen Nation“ entfernt. Der 2. Absatz des Art. 8, der die „schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ postulierte, wurde ersatzlos gestrichen. Für die Führung der DDR stellte die 1969/70 eingeleitete neue Ostpolitik der sozialliberalen Bundesregierung insofern eine ernste Herausforderung dar, als sie ihr eigenes Bemühen um die Herausbildung eines spezifischen DDR-Staatsbewußtseins durch intensivere Kontakte und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Deutschen in beiden Staaten behindert und gefährdet sah. Zudem meinte die SED, in dem Rückgriff der Bundesregierung auf die ursprünglich auch von ihr gebrauchte Formel „Zwei Staaten — eine Nation“ ein Instrument zur fortgesetzten Einwirkung auf die innere Entwicklung der DDR sehen zu müssen, obwohl ein solcher Anspruch von der Bundesrepublik nicht geltend gemacht wurde. Im Grundlagenvertrag (Art. 6) war festgelegt worden, daß sich die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten auf sein Staatsgebiet beschränkt und die Unabhängigkeit und Selbständigkeit beider in inneren und äußeren Angelegenheiten zu respektieren ist. Trotzdem fühlte sich die SED durch die Ost- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung in die Defensive gedrängt, die ihren deutlichsten Ausdruck in der Politik der Abgrenzung der DDR findet. Nach Auffassung der SED-Führung läßt derzeit kein Kriterium den Schluß zu, daß eine einheitliche deutsche N. bestünde — weder existiere ein gemeinsames Territorium beider Staaten noch eine gemeinsame Wirtschaft. [S. 926]Auch ein drittes Kriterium — die Gemeinsamkeit bestimmender psychischer und moralischer Eigenschaften — verweise auf diametrale Unterschiede in den Lebensgewohnheiten und Denkweisen der Bürger beider Staaten. Eine gemeinsame Kultur existiere nicht mehr („Denn die herrschende Kultur ist stets die Kultur der herrschenden Klasse“, so A. Norden a.a.O., S. 23), von geschichtlicher Gemeinsamkeit könne angesichts des abweichenden Geschichtsverständnisses ebenfalls nicht mehr gesprochen werden. Schließlich lasse auch die gemeinsame deutsche Sprache keinen Schluß auf den Fortbestand einer N. zu: Deutsch werde in Österreich sowie in Teilen der Schweiz, Luxemburgs und Ostfrankreichs gesprochen, ohne daß daraus die Zugehörigkeit zur deutschen N. abzuleiten sei. Zwar dürfen nach Meinung der SED ethnische Besonderheiten nicht übersehen werden; sie könnten jedoch nicht das Wesen einer N. bestimmen — als das Bestimmende gilt vielmehr die Klassenstruktur, die sozialökonomische Gestalt einer Gesellschaft: „Nationen sind in erster Linie das Resultat grundlegender ökonomischer und sozialer Entwicklungsprozesse und geschichtlicher Klassenkämpfe.“ (H. Axen, Zur Entwicklung der sozialistischen Nation in der DDR, Berlin [Ost] 1973, S. 16) Diese Anfang der 70er Jahre vollzogene Umdeutung der NF. ist in breiten Schichten der Bevölkerung der DDR auf Unverständnis und Widerspruch gestoßen — teilweise sogar bei Mitgliedern der SED, die viele Jahre lang in einer ganz anderen Konzeption geschult worden waren. Im Anschluß an die von der Volkskammer am 7. 10. 1974 beschlossene Verfassungsänderung hielt E. Honecker eine Erläuterung für geboten. Auf der 13. Tagung des ZK der SED erklärte er im Dezember 1974: „Unser sozialistischer Staat heißt Deutsche Demokratische Republik, weil ihre Staatsbürger der Nationalität nach in der übergroßen Mehrheit Deutsche sind … Staatsbürgerschaft — DDR, Nationalität — deutsch. So liegen die Dinge.“ (ND 13. 12. 1974) Das auf dem IX. Parteitag im Mai 1976 verabschiedete Parteiprogramm der SED beschreibt die „sozialistische Nation“ als „eine von antagonistischen Widersprüchen freie, stabile Gemeinschaft freundschaftlich verbundener Klassen und Schichten, die von der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführt wird. Sie umfaßt das Volk der Deutschen Demokratischen Republik und ist gekennzeichnet durch den souveränen Staat auf deren Territorium.“ In der DDR wachse ein „sozialistisches Nationalbewußtsein, in dem sich sozialistischer Patriotismus und proletarischer Internationalismus organisch verbinden“. Auf die Bedeutung der NF. im Verständnis der SED hat schließlich im Jahr 1976 A. Kosing in einer umfangreichen Studie hingewiesen: „Das Problem der Nation ist so für uns zu einem wichtigen Feld des ideologischen Klassenkampfes geworden.“ (A. Kosing, Nation in Geschichte und Gegenwart, Berlin [Ost] 1976, S. 16) Die sozialistische N. in der DDR, deren Herausbildung nach Kosing bereits Mitte der 50er Jahre begann, und die „kapitalistische Nation in der BRD“ seien „Entwicklungsformen entgegengesetzter ökonomischer Gesellschaftsformationen“ (a.a.O., S. 99), sie ließen sich nicht vereinigen. Vergleiche mit anderen geteilten Ländern wie Korea und Vietnam hält der Autor nicht für zulässig. Während in diesen außereuropäischen Ländern ein Vereinigungsprozeß möglich bleibe, habe die DDR erkannt, daß ihre „frühere Zielsetzung, die beiden deutschen Staaten zu vereinigen und in einem längeren Entwicklungsprozeß zu einer einheitlichen sozialistischen deutschen Nation zu gelangen, durch die Gestaltung der realen geschichtlichen Bedingungen, durch den Verlauf des Klassenkampfes im nationalen wie internationalen Maßstab gegenstandslos und irreal“ geworden sei (a.a.O., S. 107). Ein „Nachweis der relativen ethnischen Homogenität der sozialistischen Nation in der DDR und der kapitalistischen Nation in der BRD“ zeige nur ihre „gemeinsame geschichtliche Herkunft“, beweise aber nichts hinsichtlich einer „sogenannten Einheit der gegensätzlichen sozialen Organismen“ (a.a.O., S. 146). Kosing legte großen Wert auf die Unterscheidung von N. und Nationalität: „Die sozialistische Nation in der DDR und die kapitalistische Nation in der BRD unterscheiden sich nicht ihrer ethnischen Charakteristik, ihrer Nationalität nach, sondern ihren sozialen Grundlagen und Inhalten nach, weil es sich um zwei qualitativ verschiedene historische Typen der Nation handelt.“ (a.a.O., S. 179) Die Frage, ob zu einem späteren Zeitpunkt — nach einem Sieg der „sozialistischen Revolution“ in der Bundesrepublik Deutschland — wieder eine einheitliche, dann „sozialistische deutsche N.“ entstehen könnte, wollte Kosing „weder positiv noch negativ beantworten. Das wird von geschichtlichen Bedingungen abhängen, die heute niemand vorhersagen kann. Möglich ist verschiedenes.“ (a.a.O., S. 305 f.) Im Entwurf des ZK-Berichts an den IX. Parteitag der SED (1976) war zunächst ein Abschnitt über die Perspektiven zweier N. — einer bürgerlichen und einer sozialistischen — und ihre mögliche Vereinigung im Sozialismus enthalten. In der veröffentlichten Endfassung des Berichts fehlte dieser Aspekt. Bei der Vorbereitung des X. Parteitages der SED (1981) erklärte Honecker: „… wenn der Tag kommt, an dem die Werktätigen der Bundesrepublik an die sozialistische Umgestaltung der Bundesrepublik Deutschland gehen, dann steht die Frage der Vereinigung beider deutscher Staaten vollkommen neu.“ (ND 16. 2. 1981) Ein am 10. 10. 1983 im ND veröffentlichter Brief Honeckers an Bundeskanzler Kohl endete mit der Feststellung, die DDR schließe sich der Forderung nach einem atomwaffenfreien Europa „im Namen des deutschen Volkes“ an. Auch andere Äußerungen von Sprechern der SED lassen es als nicht ausgeschlossen erscheinen, daß die DDR in einer veränderten und für sie günstigeren Situation einen Rückgriff auf die „nationale“ Argumentation der 50er und 60er Jahre als Mittel einer offensiven Deutschlandpolitik neu entdeckt. Vorerst jedoch bereitet es der SED erhebliche Mühe, die seit Anfang der 70er Jahre gewandelte Interpretation der NF. im eigenen Herrschaftsbereich und auf interna[S. 927]tionaler Ebene zu begründen und zu verteidigen. Deutschlandpolitik der SED; Nationalismus; Staatsbürgerschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 924–927 Nahrungsgüterwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD)

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit ihrem VIII. Parteitag im Juni 1971…

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Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR (1985)

Siehe auch: Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB): 1965 1966 1969 1975 Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR: 1979 Einheitliche sozialistische Massenorganisation der Turner und Sportler der DDR, gegr. am 27./28. 4. 1957 als Nachfolger des Deutschen Sport-Ausschusses. „Die sozialistische Sportorganisation leistet ihren Beitrag zur Erziehung allseitig und harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten und wirkt mit bei der Hebung der Volksgesundheit und bei einer kulturvollen Gestaltung der Freizeit. Sie pflegt und fördert die olympische Idee und setzt sich für die internationale Zusammenarbeit mit allen Ländern, Sportorganisationen und internationalen Gremien im Interesse des Friedens, der Verständigung und der Gleichberechtigung der Völker und Staaten ein.“ (Selbstdarstellung der DTSB-Pressestelle im Schreiben vom 22. 7. 1982 an den Autor) Zum DTSB der DDR gehören 33 Mitgliedsverbände und 2 kooperativ angeschlossene Verbände (Deutscher Anglerverband der DDR und Allgemeiner Deutscher Motorsport-Verband der DDR) mit 3.413.336 Mitgliedern (31. 12. 1983). Die zahlenmäßig stärksten Verbände des DTSB waren am 15. 5. 1984 der Deutsche Fußball-Verband der DDR (569.702), der Deutsche Anglerverband der DDR (490.912) und der Deutsche Turn-Verband der DDR (367.547). Von den 3.413.336 DTSB-Mitgliedern (20,4 v.H. der DDR-Bevölkerung) waren 948.452 weiblichen Geschlechts. Mitgliederaufteilung nach Altersgruppen: 73.282 unter 6 Jahre, 762.849 6 bis [S. 277]unter 14 Jahre, 618.594 14 bis unter 18 Jahre, 1.958.611 18 Jahre und älter. Der DTSB der DDR gliedert sich mit seinen 35 Verbänden in Bezirks- (15), Stadt-, Kreis- (241), Stadtbezirksorganisationen und Sportgemeinschaften. Hinzu kommen die Sportvereinigungen „Vorwärts“ und „Dynamo“. Diese Gliederungen umfassen 16.450 Grundorganisationen: 9.902 Sportgemeinschaften mit 41.775 Sektionen und 9.817 Allgemeine Sportgruppen, 5.966 Orts- und Betriebsgruppen des Deutschen Anglerverbandes der DDR und 582 Motorsportklubs des Allgemeinen Deutschen Motorsport-Verbandes der DDR. Insgesamt sind im DTSB 293.608 Übungsleiter und 148.715 Kampf- und Schiedsrichter tätig (31. 12. 1983). „Der DTSB der DDR ist eine einheitliche Sportorganisation, die nach demokratischen Grundsätzen aufgebaut und geleitet wird. Alle Leitungen und Vorstände werden von den Mitgliedern gewählt und legen regelmäßig Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Sie stützen sich auf die Bereitschaft, schöpferische Initiative und Aktivität der Mitglieder und fördern ihre Fähigkeiten und Talente. Die Leitungen und Vorstände entscheiden eigenverantwortlich in Übereinstimmung mit dem Statut. Sie verwirklichen schöpferisch die Beschlüsse der übergeordneten Leitungen und Vorstände in ihrem Wirkungsbereich.“ (Selbstdarstellung der DTSB-Pressestelle, a.a.O.) Höchstes Organ ist der Turn- und Sporttag des DTSB der DDR (zuletzt VII. Turn- und Sporttag des DTSB der DDR 18–20. 5. 1984), der alle 6 Jahre einberufen wird und den Bundesvorstand des DTSB der DDR wählt. Der Bundesvorstand (150 Mitglieder) wählt das Präsidium (25), darunter den Präsidenten und die Vizepräsidenten sowie zur Erledigung laufender Arbeiten das Sekretariat. Präsident ist seit Mai 1961 Manfred Ewald (seit März 1973 in Personalunion auch Präsident des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) der DDR); als Vizepräsidenten amtieren Werner Berg, Klaus Eichler, Siegfried Geilsdorf, Günther Heinze, Dr. Thomas Köhler, Bernhard Orzechowski, Prof. Dr. Horst Röder, Franz Rydz und Karl Zimmermann. Nach dem auch im DTSB gültigen Prinzip des Demokratischen Zentralismus unterliegen alle Organe den Weisungen der übergeordneten Leitungen (s.o.). Das Leitungssystem beruht auf der Mehrfachkontrolle der untergeordneten Instanz durch die übergeordneten Stellen a) der Fachorganisation, b) der Regionalorganisation und c) der zuständigen staatlichen Organe. In Leitungen dürfen nur „Bürger der DDR tätig sein, die für die Stärkung und Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht wirken und am sozialistischen Aufbau teilnehmen“ (Statut des DTSB). Dementsprechend sind fast alle wichtigen Funktionsstellen bis hinunter in die Grundorganisationen mit SED-Mitgliedern besetzt. Wie sein Vorgänger Rudi Reichert (1952–1961) ist DTSB-Präsident Manfred Ewald Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der SED. Wichtigste Ausbildungsstätte für die verbandseigene Kaderaus- und -weiterbildung ist die Zentralschule des DTSB der DDR „Artur Becker“ in Bad Blankenburg. Von September 1960 bis Dezember 1977 wurden dort in einem jeweils 3jährigen kombinierten Fachschulstudium 1148 Sportfunktionäre ausgebildet. 1978 übernahm die DTSB-Zentralschule die Ausbildung von Funktionären und Sportlern „aus national befreiten Staaten“. Bis 1983 erfolgte dort die Qualifizierung von 1204 Führungskräften aus über 20 Ländern. Die Aus- und Weiterbildung von DTSB-Kadern verlagerte sich weitgehend auf die Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) : Von 1978 bis 1983 wurden dort 1270 Diplom-Sportlehrer für den DTSB ausgebildet; 3.300 Funktionäre, Trainer und Sportlehrer des DTSB nahmen im gleichen Zeitraum an differenzierten Weiterbildungslehrgängen teil. Höchste Auszeichnung des DTSB der DDR ist die „Friedrich-Ludwig-Jahn-Medaille“. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 276–277 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher Volkskongreß

Siehe auch: Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB): 1965 1966 1969 1975 Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR: 1979 Einheitliche sozialistische Massenorganisation der Turner und Sportler der DDR, gegr. am 27./28. 4. 1957 als Nachfolger des Deutschen Sport-Ausschusses. „Die sozialistische Sportorganisation leistet ihren Beitrag zur Erziehung allseitig und harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten und wirkt mit bei der Hebung der Volksgesundheit und bei einer…

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Schriftstellerverband der DDR (1985)

Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1969 1975 1979 Schriftstellerverband: 1969 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 (Bis November 1973 Deutscher Schriftstellerverband.) Er wurde am 22. 5. 1952 auf dem III. Deutschen Schriftstellerkongreß gegründet und ging als Vereinigung der Schriftsteller der DDR aus dem Kulturbund hervor. Schriftsteller im Sinne des Statuts sind die Verfasser, Übersetzer und Herausgeber schöngeistiger Werke sowie Literaturkritiker und Essayisten; Literaturwissenschaftler und Lektoren können ebenfalls Mitglieder werden. Der Verband gliedert sich in Bezirksverbände. Für die einzelnen Literaturgattungen bestehen Sektionen und Aktivs. Fachsektionen: Dramatik, Film und Funk, Kinder- und Jugendbuch, Prosa, Lyrik, Übersetzungen, Kulturpolitik. Höchstes Organ ist der Kongreß. Er wird vom Vorstand einberufen. Der Vorstand besteht aus den vom Kongreß gewählten Mitgliedern sowie den Vorsitzenden der Bezirksverbände und den Verbandssekretären. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und die Vizepräsidenten. Präsidentin war von 1952 bis 1978 Anna Seghers (1978 bis zu ihrem Tod 1983 Ehrenpräsidentin); seit Mai 1978 Präsident Hermann Kant; Vizepräsidenten: Jurij Brezan, Gerhard Holtz-Baumert, Rainer Kerndl, Joachim Nowotny, Max Walter Schulz (Stand Juni 1984). Der Vorstand wurde 1978 von 65 auf 82 Mitglieder erweitert. Das Publikationsorgan ist die monatlich erscheinende Zeitschrift „Neue Deutsche Literatur“. Zusammen mit dem Institut für Literatur „J. R. Becher“ werden die Materialien für die Arbeitsgemeinschaften Junger Autoren und die Zirkel Schreibender Arbeiter herausgegeben. Schriftstellerkongresse (stets Ausdruck der jeweiligen Kulturpolitik): I: 1947, II: 1950, III: 1952, IV: 1956, V: 1961, VI: 1969, VII: 1973, VIII: 1978, IX: 1983. Literatur und Literaturpolitik Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1137 Schnelle Medizinische Hilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulen der genossenschaftlichen Arbeit

Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1969 1975 1979 Schriftstellerverband: 1969 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 (Bis November 1973 Deutscher Schriftstellerverband.) Er wurde am 22. 5. 1952 auf dem III. Deutschen Schriftstellerkongreß gegründet und ging als Vereinigung der Schriftsteller der DDR aus dem Kulturbund hervor. Schriftsteller im Sinne des Statuts sind die Verfasser, Übersetzer und…

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Aufbau des Sozialismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich ein politisch-programmatischer Begriff, der der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Bezeichnung ihres Konzeptes gesellschaftspolitischer Transformation diente; er spielte dann jedoch bis in die Gegenwart eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952 wurde der AdS. als die grundlegende Aufgabe verkündet. Er bedeutete auf wirtschaftlichem Gebiet die Ausdehnung des sozialistischen Sektors und auf politischem Gebiet die Durchsetzung des sowjetischen Modells der Volksdemokratie. Die vom V. Parteitag der SED (1958) in Angriff genommene „Vollendung des sozialistischen Aufbaus“ beinhaltete vor allem die durchgängige Kollektivierung der Landwirtschaft. Der VI. Parteitag der SED (1963) verband seine Feststellung über den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ in Industrie und Landwirtschaft der DDR mit der Zielstellung, nunmehr den „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ durchzuführen. Der Begriff „umfassender Aufbau des Sozialismus“ trat jedoch in den Hintergrund, als der VII. Parteitag der SED (1967) die „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ als neue Leitkonzeption einführte, die wiederum vom VIII. Parteitag der SED (1971) verworfen wurde, der statt dessen die „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ als neuen Orientierungsrahmen ausgab. In dem Bemühen, trotz dieser begrifflichen Veränderungen die Kontinuität der Politik zu betonen, erklärte Kurt Hager 1971, die Begriffe „umfassender Aufbau des Sozialismus“, „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ und „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ würden im wesentlichen das gleiche besagen. Nach der 1974 gültigen Etappensicht setzte 1945 in der SBZ die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ ein, die 1961/62 nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ abgeschlossen worden sei. Seitdem befinde sich die DDR in der Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, auf die nach dem Erreichen eines durch bestimmte Kriterien gekennzeichneten Entwicklungsstandes die Etappe der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ bzw. des „reifen Sozialismus“ folgen werden. Sofern der Begriff AdS. gelegentlich noch auftaucht, wird er als zusammenfassende Bezeichnung für die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ und die Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ verwendet. Gesellschaftsordnung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 98 Atomenergie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbaugesetz

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich ein politisch-programmatischer Begriff, der der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Bezeichnung ihres Konzeptes gesellschaftspolitischer Transformation diente; er spielte dann jedoch bis in die Gegenwart eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952…

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Lohnformen und Lohnsystem (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Realeinkommen und Arbeitseinkommen Jegliches Einkommen, das die Werktätigen in der DDR erhalten, wird statistisch unter dem Begriff Realeinkommen gefaßt. Teile dieses Realeinkommens sind unabhängig von den individuellen Leistungen der Werktätigen und werden entsprechend den Bedürfnissen über den gesellschaftlichen Konsumtionsfonds verteilt. Hierzu gehören u.a. die Aufwendungen für Bildung, Kultur, Verwaltung, Sicherheit, Gesundheitswesen usw. In der kommunistischen Gesellschaftsformation soll die „Verteilung nach den Bedürfnissen“ alleinige Einkommensform werden. Entsprechend dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte könne jedoch im realen Sozialismus die Verteilung nach den Bedürfnissen noch nicht die umfassende gesellschaftliche Verteilungsform sein: Der weitaus größte Teil des Realeinkommens ist in dieser Phase noch von der Arbeitsleistung abhängig. Dieses Einkommen wird als Arbeitseinkommen bezeichnet, als dasjenige Einkommen, „welches entsprechend der Quantität und Qualität der geleisteten Arbeit vom sozialistischen Staat in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung planmäßig zur Verfügung gestellt wird“. Das Niveau des Arbeitseinkommens in der DDR wird demnach von drei Faktoren bestimmt: von der Effektivität der gesellschaftlichen Gesamtarbeit, der Leistung des Betriebes und der Leistung des einzelnen. Das Arbeitseinkommen soll so gestaltet sein, daß jedem einzelnen Berufstätigen der Zusammenhang dieser drei Ebenen sichtbar wird. II. Arbeitseinkommen und Arbeitslohn Das Arbeitseinkommen, als Einkommen aus eigener Arbeit, setzt sich zusammen aus dem Arbeitslohn und anderen Beträgen, die mit der Arbeitsleistung der Werktätigen unmittelbar zusammenhängen, aber nicht aus dem Lohnfonds finanziert werden, wie die Prämien und die Zuschläge zur Entlohnung. Als Zuschläge zur Entlohnung werden gefaßt: Zuschläge für Arbeitserschwernisse wie Schmutz, Gefahr, Hitze. Zuschläge für planmäßige Schichtarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Zuschläge für Überstunden (Lohnzuschläge); Zusatzlöhne als Entgelt für Zeiträume, in denen keine Arbeitsleistung für den Betrieb erfolgt, so beispielsweise für Erholungsurlaub, Haushaltstag und für die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten; Zuschläge, Zusatzlohn und Lohnausgleich sind Bestandteile des Arbeitslohnes. Zuwendungen, wie Kinder- und Ehegattenzuschläge sowie Weihnachtszuwendungen, die dem Arbeits[S. 844]einkommen, nicht aber dem Arbeitslohn zugerechnet werden. Bei qualitätsgeminderter Produktion und bei Ausschuß besteht die Möglichkeit von Lohnabzug. Der Arbeitslohn als wichtigster Bestandteil des Arbeitseinkommens bildet die Hauptform der Verteilung nach der Arbeitsleistung. In der materiellen Produktion beträgt der Anteil des Arbeitslohnes am Arbeitseinkommen durchschnittlich 95 v.H. Dem Arbeitslohn werden im wesentlichen zwei sich wechselseitig bedingende Funktionen übertragen: 1. als Reproduktionsfaktor der Arbeitskraft, 2. als ökonomischer Hebel (Materielle Interessiertheit). Zugleich ist der Arbeitslohn Kostenfaktor der sozialistischen Produktion. Der Mindestlohn soll gewährleisten, daß die Werktätigen als Träger der Arbeitskraft sich selbst reproduzieren können, die Ernährung einer Familie und Bildung und Erziehung des Werktätigen gesichert sind. Diese Bedingungen gelten als objektive Faktoren zur Bestimmung des Mindestlohnniveaus. Sie sichern, daß die Werktätigen in dem Umfang mit materiellen Lebensgütern versorgt werden, die die einfache Reproduktion — das Existenzminimum — gewährleistet. Dieses Existenzminimum verändert sich mit dem Wandel in den Lebensbedingungen der werktätigen Bevölkerung. In der DDR herrscht die Meinung, daß unter sozialistischen Produktionsverhältnissen nicht von der einfachen Reproduktion auszugehen ist, sondern von dem „sozialistischen Reproduktionsminimum“. Hierunter wird die „unumgängliche erweiterte Reproduktion“ der Arbeitskraft verstanden, die allein die Herausbildung „allseitig entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ gewährleistet. Damit sind die objektiven Faktoren der Reproduktionskosten nicht mehr allein ausschlaggebendes Moment für die Festsetzung des Mindestlohns. Dieser wird vielmehr von dem Niveau der Produktivkräfte und der daraus resultierenden Größe des Konsumtionsfonds bestimmt. Hieraus wird gefolgert, daß mit der Entwicklung der Produktivkräfte der Mindestlohn, ausgehend vom Reproduktionsminimum, kontinuierlich steigt, bis die Verteilung nach den Bedürfnissen möglich sein wird. Seit dem 1. Oktober 1976 beträgt der monatliche Mindestbruttolohn 400 Mark (vorher 350 Mark). Der Lohn als ökonomischer Hebel zur Stimulierung der sozialistischen Produktion soll auf eine optimale Übereinstimmung zwischen den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ und den „persönlichen materiellen Interessen“ hinwirken. In diesem Zusammenhang soll der Lohn die Werktätigen vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten der Betriebe, zu einer optimalen Kapazitätsausnutzung und einer hohen Qualität der Arbeitsausführung stimulieren. Daneben spielt der Lohn als Qualifizierungsanreiz eine wesentliche Rolle, da der Grad der Qualifikation die Lohnhöhe beeinflußt. Von einem gegebenen Gesamtvolumen des Lohnes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ausgehend, ergibt sich allerdings ein gewisser Widerspruch zwischen der Forderung nach Erhöhung des Mindestlohnes und der Forderung nach Stimulierung durch den Lohn. Denn je höher der Mindestlohn ist, desto weniger Lohnmasse kann der Staat als Anreiz für die „materielle Interessiertheit“ einsetzen. Das Verhältnis zwischen dem gesamten Lohnvolumen und dem Teil, der für die Mindestlöhne benötigt wird, ist also nicht beliebig variierbar, wenn die Rolle des Arbeitslohnes als ökonomischer Hebel aufrechterhalten werden soll. III. Tariflohn und Mehrleistungslohn Der Arbeitslohn setzt sich zusammen aus dem Tariflohn und dem Mehrleistungslohn. Im Mehrleistungslohn finden die Qualität der Arbeitsausführung und Quantität der Arbeitsleistung Berücksichtigung und werden durch ihn stimuliert. Die Höhe des Tariflohnes wird durch die Qualität der Arbeitsleistung bestimmt. Der Tariflohn ist jener Anteil am Arbeitslohn, der die Reproduktion der Arbeitskraft sichert und zugleich das Interesse an weiterer Qualifizierung anregen soll. Ausgangspunkt des Tariflohnsystems ist der Mindesttariflohn, der für einfache Arbeit gezahlt wird. Dies ergibt sich aus der bereits entwickelten Argumentation, daß bei jeder Entlohnung die Reproduktion und ein dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte entsprechender Lebensstandard gesichert sein soll und der Mindestlohn diese Bedingungen gerade erfüllt. Daß der Mindesttariflohn also gleich dem Mindestlohn sei, ist zumindest theoretisch zutreffend, da nur der Tariflohn gesichertes Einkommen ist und der Mehrleistungslohn von der Arbeitsausführung abhängig, also unbestimmt ist. Aus dem Prinzip der Verteilung nach der Arbeitsleistung folgt, daß der Tariflohn — aufbauend auf dem Mindesttariflohn — entsprechend den Anforderungen der verschiedenen Tätigkeiten, insbesondere an die Qualifikation und die Verantwortung der Werktätigen, differenziert wird. Die qualitativ unterschiedlichen Arbeitsanforderungen werden durch die Arbeitsklassifizierung berücksichtigt. Mit ihrer Hilfe wird die Anforderung an das Arbeitsvermögen ermittelt und jeweils einer Lohn- bzw. Gehaltsgruppe zugeordnet, denen wiederum unterschiedliche Tariflöhne entsprechen. Die Tarifsätze der einzelnen Beschäftigtengruppen (= Produktionsarbeiter, Meister und Lehrmeister, technische und kaufmännische Angestellte, Wirtschaftler, ingenieur-technisches Personal, nicht in der Produktion Beschäftigte) sind in Tariftabellen zusammengefaßt. Die Tarifsätze aller Tariftabellen [S. 845]sollen entsprechend dem Grad der Arbeitsanforderung in richtigen Proportionen zueinander stehen, damit das Leistungsprinzip nicht verletzt wird. Gegenwärtig ist die Schaffung eines für alle Werktätigen einheitlichen Tarifsystems noch nicht erreicht. Es gibt in der DDR noch Lohndifferenzen, die nicht auf unterschiedlichen Arbeitsanforderungen beruhen: die noch bestehende Differenzierung des Arbeitslohnes nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Wirtschaftszweige; die noch bestehende Differenzierung innerhalb der Zweige durch die Anwendung von Betriebsklassen, d.h. Differenzierung in Abhängigkeit von der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes; Differenzierung der Tarifsätze nach Ortsklassen. Gegenwärtig gibt es noch 2 Ortsklassen, neben Sonderklassen für Schwerpunktobjekte und Großstädte. Ein besonderes Problem sozialistischer Lohnpolitik in der DDR (vgl. Abschn. #540#vi. VI.: Lohnpolitik und Lohnreform) besteht in der Bestimmung eines wirtschaftlich sinnvollen Verhältnisses zwischen Tariflohn und Mehrleistungslohn. In der DDR besteht Einigkeit darüber, daß der Tariflohn den Hauptanteil des Lohnes ausmachen sollte, weil über ihn die Qualität der Arbeitsleistung abgegolten und somit die Werktätigen an der Qualifizierung auch materiell interessiert werden. Grundsätzlich reicht jedoch der Tariflohn zur Bewertung der Arbeitsleistung nicht aus, denn mit ihm können quantitative Leistungsunterschiede — bei gleicher Arbeitsanforderung, d.h. bei qualitativ gleichartiger Arbeit — nicht erfaßt und somit auch nicht materiell ausreichend anerkannt werden. Der Mehrleistungslohn soll den Tariflohn somit dort ergänzen, wo mit diesem die Arbeitsleistung nicht genügend bewertet werden kann. Damit stellt der Mehrleistungslohn das Äquivalent für meßbar unterschiedliche Leistungen dar. Dadurch fungiert der Mehrleistungslohn zugleich als ökonomischer Hebel, der die persönliche materielle Interessiertheit der Werktätigen auf die „Durchsetzung der gesellschaftlichen Erfordernisse zur Erhöhung des Nutzeffekts der Arbeit“ orientieren soll. Von daher ergibt sich die Notwendigkeit, die unterschiedlichen konkreten Produktions- und Arbeitsleistungen im Lohn zu berücksichtigen. Dies geschieht durch den Einsatz verschiedener Lohnformen (Lf.), durch die festgelegt wird, „in welchem Maße die auf der Grundlage von Arbeitsnormen und anderen Leistungskennziffern gemessene Arbeitsleistung im Einzelfall lohnmäßig berücksichtigt wird … Je nach den gegebenen Produktionsbedingungen sowie der aus ihnen resultierenden konkreten Art der Arbeitsleistung ergibt sich die entsprechende ökonomisch zweckmäßige Form der Entlohnung.“ Zur Bestimmung des Mehrleistungslohnes sind daher Arbeitsnormen (Arbeitsnormung) und andere Leistungskennziffern erforderlich, welche die Maßstäbe für eine differenzierte Entlohnung nach der Quantität der Arbeitsleistung und der Qualität der Arbeitsergebnisse setzen. IV. Lohnformen Durch die Lf. wird festgelegt, wie die auf der Grundlage von Arbeitsnormen und Leistungskennziffern gemessene Arbeitsleistung im Lohn berücksichtigt und hierdurch der Mehrleistungslohn realisiert wird. Mit Hilfe von Arbeitsnormen und Kennziffern ist es möglich, auf dem Tariflohn aufbauend diejenige Lf. zu finden, die den jeweiligen speziellen Betriebsbedingungen, am besten angepaßt ist. Infolgedessen können die Betriebe selbst über die Ausarbeitung und Festlegung ökonomisch zweckmäßiger Lf. entscheiden (Arbeitsgesetzbuch [AGB] der DDR vom 16. 6. 1977, § 103,17). Die möglichen Varianten der Entlohnung lassen sich auf 2 Grund-Lf. zurückführen: den Zeitlohn und den Stücklohn. Beim Stücklohn ist die Lohnhöhe abhängig vom Tarifsatz und vom Arbeitszeitaufwand für die Produktion eines bestimmten Erzeugnisses. Die Arbeitsleistung wird also direkt anhand der erzielten Arbeitsergebnisse gemessen. Der Mehrleistungslohn, der sich in diesem Falle prozentual im selben Verhältnis entwickelt wie die Normübererfüllung, ist einseitig an mengenmäßigen Arbeitsergebnissen orientiert. Seine Anwendung ist daher wirtschaftlich nur vertretbar, wenn der Zeitaufwand exakt meßbar und entscheidendes Kriterium ist, wenn für die Qualität des Erzeugnisses keine weitere Kennziffer benötigt wird und die Senkung des Arbeitszeitaufwandes pro Erzeugnis der wichtigste variable Faktor ist. Um bei dieser Form der Entlohnung ungerechtfertigte Lohnsteigerungen zu unterbinden, wird hierbei besonders auf die Einhaltung des Grundsatzes „Neue Technik — Neue Normen“ geachtet. Eine Weiterentwicklung des einfachen Stücklohnes ist der Prämienstücklohn. Da in diesem Fall der aufgrund des mengenmäßigen Arbeitsergebnisses erarbeitete Mehrleistungslohn durch den Erfüllungsgrad qualitativer Kennziffern ergänzt wird, ist eine rein mengenmäßige Leistungsorientierung nicht mehr möglich. Die bei dieser Lf. angewendeten qualitativen Kennziffern können u.a. die Qualität des Erzeugnisses, den Materialverbrauch oder die Kapazitätsausnutzung berücksichtigen. Um jedoch diese Lf. nicht zu kompliziert zu gestalten und den Zusammenhang zwischen Lohn und Leistung für die Werktätigen transparent zu halten, sollten nur 2, höchstens 3 Kennziffern Anwendung finden (vgl.: Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16. 6. 1977, § 103,2). Beim Zeitlohn ist die Lohnhöhe abhängig vom Tarifsatz und der geleisteten Arbeitszeit. Die Arbeitsergebnisse werden nicht direkt berücksichtigt, wobei [S. 846]allerdings vorausgesetzt wird, daß die mit der Arbeitsaufgabe verbundene Leistung quantitativ und qualitativ ständig erbracht wird. Dafür stellt der Tariflohn als Ausdruck der Arbeitsanforderung das entsprechende Äquivalent dar. Zwar sind auch hier Leistungsunterschiede möglich, die im Rahmen der „Von-Bis-Spannen“ der Tarifsätze/Gehälter abgegolten werden können, aber grundsätzlich gilt der materielle Anreiz zur Verbesserung der Arbeitsergebnisse als unzureichend. Daher wird der Zeitlohn nur dort angewendet, wo keine meßbaren Leistungskennziffern eingesetzt werden können bzw. ihre Anwendung zu aufwendig ist. Der Prämienzeitlohn, bei dem der einfache Zeitlohn durch ein Prämiensystem ergänzt wird, findet dort seine zweckmäßige Anwendung, wo mengenmäßige Ergebnisse nicht unmittelbar beeinflußt werden können bzw. nicht exakt meßbar sind, aber andere, das materielle Interesse stimulierende Bedingungen gegeben sind, d.h. wo der Arbeiter kaum Einfluß auf den Arbeitszeitaufwand, wohl aber auf die Qualität seiner Produkte und den Materialverbrauch nehmen kann. Mit fortschreitender Mechanisierung und Automatisierung gewinnt diese Lf. wachsende Bedeutung. Grundsätzlich gibt es in der Praxis keine starre Abgrenzung zwischen den einzelnen Lf.; besonders zwischen dem Prämienzeitlohn und dem Prämienstücklohn sind die Grenzen fließend. Eine Unterscheidung der Lf. auf einer ganz anderen Ebene ergibt sich aus ihrer individuellen bzw. kollektiven Anwendung. Bei der individuellen Entlohnung ist die Arbeitsaufgabe eine individuell erfaßbare und abrechenbare Größe. Kollektive Entlohnung bedeutet, daß der Lohn für eine Gruppe von Arbeitskräften in Abhängigkeit von der kollektiven Leistung berechnet wird und die Lohnhöhe des einzelnen sich aus dem Tarifsatz entsprechend seiner Lohngruppe, aus seiner geleisteten Arbeitszeit und aus der Erfüllung der Normen und Kennziffern durch das Kollektiv ergibt. Seine Anwendung kann aus technologischen (Zusammenarbeit an einer Maschine) oder wirtschaftlichen Gründen (Schnellreparatur) notwendig sein. Der Anwendungsbereich dieser kollektiven Lf. wird sich mit der technischen Entwicklung vergrößern. Ein Mangel dieser Lf. war, daß individuelle Leistungsunterschiede innerhalb des Kollektivs kaum Berücksichtigung finden konnten und so die Möglichkeit ungerechtfertigter Gleichbezahlung bestand. Um dem vorzubeugen, hat das neue Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR festgelegt, daß, wenn einzelne Kollektivmitglieder durch herausragende Leistungen einen besonders hohen Anteil an der Leistung des Kollektivs erringen, der Betriebsleiter nach Beratung im Kollektiv die Lohnhöhe der Mitglieder des Kollektivs nach ihrem persönlichen Anteil an der kollektiven Leistung festlegen kann (AGB § 108). Eine kollektive Lf., die zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist der Prämienlohn nach Plannormen. Er verbindet unmittelbar die persönliche materielle Interessiertheit mit der Erfüllung der Planaufgaben. Seine Anwendung setzt die Aufschlüsselung des betrieblichen Produktionsplanes voraus. Wichtigste Grundlage sind die TAN (Technischen Arbeitsnormen, Arbeitsnormung), die für jeden Arbeitsgang unter Einbeziehung von gegebenen Leistungskennziffern (u.a. Kapazitätsausnutzung, Qualität) ermittelt werden müssen. Aus der Zusammenfassung der Einzelnormen aller Arbeitsgänge, die in einem Arbeitsbereich vorkommen, werden sogenannte Komplexnormen je Erzeugnis festgelegt, die sodann, multipliziert mit der nach Plan anzufertigenden Menge (Erzeugnismenge), die Plannorm ergeben. Diese Plannorm ist somit die in Arbeitsstunden und in Naturaleinheiten ausgedrückte Planaufgabe für ein Kollektiv. Die Höhe des Mehrleistungslohnes des Kollektivs mißt sich an der Erfüllung der Plannormen und der anderen (qualitativen) Kennziffern. Ausgehend von diesem kollektiv erarbeiteten Mehrleistungslohn wird der individuelle Anteil jedes Werktätigen entsprechend seiner Leistung festgelegt. Das AGB hat ferner gesetzlich geregelt, daß die Ausarbeitung der anzuwendenden Lf. mit den Werktätigen gemeinsam erfolgt. Lf. und Termin ihrer Einführung werden allerdings zwischen dem Betriebsleiter und der zuständigen Betrieblichen Gewerkschaftsleitung (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]) vereinbart (AGB § 104,1). Der Termin der Einführung einer neuen Lf. oder einer Lf.-Veränderung ist den Werktätigen mindestens 2 Wochen vorher bekanntzugeben. Gleichzeitig ist der Betrieb verpflichtet, den Werktätigen Inhalt und Auswirkung der Lf. zu erläutern und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß sie unter den neuen Bedingungen bei gleicher Leistung nicht weniger als bisher verdienen (AGB § 105,1). Dieser Passus steht zumindest insofern im Konflikt mit § 104,1, als er es möglich erscheinen läßt, daß die Ausarbeitung einer neuen Lf. unabhängig von den Wünschen und Bedürfnissen der Belegschaften, „von oben“ durchgesetzt werden kann. Diese Vermutung wird noch dadurch erhärtet, daß bei Lf.-Veränderungen ein Anspruch auf den Durchschnittslohn lediglich bei Fristverletzung gemäß § 105 Abs. 1 besteht (AGB § 105,2). V. Prämie Neben dem Arbeitslohn bilden die Prämien den zweiten wichtigen Teil des Arbeitseinkommens. Die Prämie ist ein Geldbetrag oder Sachwert, der in Anerkennung hervorragender individueller oder kollektiver Leistungen beim Sozialistischen Wettbewerb, bei der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit, in der Neuererbewegung und der Durchset[S. 847]zung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts an Werktätige gezahlt wird. Ebenfalls fällig wird eine Prämie als leistungsgerechter Anteil bei der Erfüllung, Übererfüllung und Überbietung der staatlichen Planaufgaben. Die Prämie soll die Funktion des Arbeitslohns ergänzen und das persönliche materielle Interesse an der Durchsetzung der ökonomischen Gesetze und der Erfüllung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben verstärken. Dies soll geschehen, indem die Prämie — beweglicher und variabler als der Lohn — nicht nur auf die individuelle Leistung der Werktätigen bezogen ist, sondern wesentlich von dem Arbeitsergebnis des gesamten Betriebskollektivs abhängt. Damit sind die unterschiedlichen Funktionen von Lohn und Prämie ein Ausdruck der individuellen und der kollektiven Verantwortung, die die Werktätigen im Betrieb tragen. A. Prämienfonds Der Prämienfonds (P.) ist ein zweckgebundener Fonds zur Prämierung von Kollektiv- und Einzelleistungen der Werktätigen. Er ist zu bilden von volkseigenen Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen, die nach der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten. Quelle für die Bildung des P. der Betriebe ist der Nettogewinn. Die gesetzlichen Grundlagen für die Planung, Bildung und Verwendung des P. werden durch den Ministerrat der DDR im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) festgelegt. Diese Festlegungen sind für die Bereiche der Volkswirtschaft unterschiedlich, dienen jedoch von ihrer Bestimmung her der ökonomischen Stimulierung der Betriebskollektive sowie einzelner Beschäftigter. Damit knüpfen sie an die Materielle Interessiertheit der Werktätigen an. In der Periode des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) war der P. nur an Höhe und Entwicklung des tatsächlichen Nettogewinns des Betriebes gekoppelt. Und zwar schrieben die Regelungen der Jahre 1969 und 1970 (GBl. II, S. 490 ff.) vor, daß er aus einem bestimmten Anteil am P. des Vorjahres (Basisnormativ = Grundzuführung + 15 v.H. des P.-Zuwachses des Vorjahres) sowie aus einem Prozentsatz des Nettogewinnzuwachses des betrachteten Jahres (Zuwachsnormativ) zu bilden war. Der VVB fiel dabei die Aufgabe zu, die Basis- und Zuwachsnormative nach strukturpolitischen Gesichtspunkten zu differenzieren. Weiterhin war festgelegt, daß bei unzureichender Erfüllung bestimmter Aufgaben (z.B. wissenschaftlich-technische Aufgaben oder vorrangige Investitionsprojekte) Minderungen sowie bei unzulässigen Überschreitungen des Lohnfonds Abzüge beim P. wirksam wurden. 1971 ist der P. neben der Abhängigkeit vom Nettogewinn auch an die volle Erfüllung zweier vom Betrieb im voraus auszuwählender Aufgaben (z.B. geplanter Export, vorgesehene Kapitalproduktivität) gekoppelt worden. Beginnend mit dem Jahr 1972 trat neben die Bindung an den Nettogewinn auch der Grad der Erfüllung der staatlichen Kennziffer Warenproduktion; nur im Falle von Erhöhungen des P. über das geplante Niveau hinaus war nunmehr zusätzlich die Durchführung zweier — von folgenden Planaufgaben ausgewählter — Aufgaben Voraussetzung: Export nach Wirtschaftsgebieten, an die Bevölkerung abzusetzende Warenproduktion, Arbeitsproduktivität sowie die Produktion wichtiger Erzeugnisse (z.B. Ersatzteile, bestimmte Konsumgüter). (Vgl. GBl. II, 1972, S. 49 ff. u. S. 379 ff.; I, 1973, S. 293 u. S. 485 f. sowie I, 1979, S. 197.) Bei Nichterreichen der geplanten Höhe der Kennziffern Warenproduktion und Nettogewinn erfolgten in jeweils unterschiedlicher Höhe Kürzungen (maximal bis zu 20 v.H. des Prämienfonds) und bei Übererfüllungen Erhöhungen des Fonds. Wurden die Übererfüllungen bereits im voraus in Gegenplänen vom Betrieb übernommen (GBl. I, 1977, S. 4 ff. sowie 1978, S. 37 ff.), so waren verstärkte Erhöhungen des P. vorgesehen. Als zusätzliche P.-Zuführungen in v.H. galten je 1 v.H. Übererfüllung der Plankennziffer Mit diesen höheren Zuführungen sollte der Betrieb freiwillig und im voraus zur Übernahme von Verpflichtungen zur Planüberbietung veranlaßt werden. Deshalb wurde auch bestimmt, daß der Betrieb im Falle von höheren als in seinem Gegenplan festgelegten Überbietungen lediglich die normalen zusätzlichen P.-Zuführungen für die über den Gegenplan hinausgehenden Planüberschreitungen durchführen durfte. Nach dem Wegfall des Gegenplans im Jahre 1981 wurden die gleichen Regelungen — für bereits bei der Planausarbeitung übernommene bzw. für normale Übererfüllungen — beibehalten (vgl. GBl. I, 1981, S. 311). Wurde die geplante Höhe des Nettogewinns oder der Warenproduktion nicht erreicht, so waren die Prämienzuführungen um 0,5 bzw. 1,5 v.H. je 1 v.H. Unterschreitung zu mindern, für Unter- bzw. Überschreitung eines geplanten Verlustes galt je Prozent eine Erhöhung bzw. Minderung des P. um 0,5 v.H. Der geplante P. sollte jeweils mindestens so hoch sein wie der geplante Fonds des Vorjahres; als Höchstzuführungen galten je vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten (3 Lehrlinge rechnen dabei als 1 Arbeiter) 900 Mark; dieser Betrag durfte allerdings um die aus der Überbietung von Planauflagen resultierenden P.-Zuführungen überschritten werden, jedoch nur um maximal 200 Mark je Beschäftigten. [S. 848]Nach den neuen, seit Anfang Januar 1983 in Kraft getretenen Regelungen (GBl. I, 1982, S. 595 ff. und S. 598 ff.) setzen sich die Zuführungen zum P. nunmehr zusammen aus: (a) einem — mindestens der Vorjahreshöhe entsprechenden — Grundbetrag je Beschäftigten (x Anzahl der geplanten Vollbeschäftigten [VbE]) plus (b) zusätzliche Zuführungen aus Planüberbietungen sowie für hohe Leistungen bei Exporten und bei der Konsumgüterbereitstellung. Die unter (b) zunächst genannten Zuführungen sind an 2 Faktoren gebunden: 1. Die Übererfüllung zweier Kennziffern, die zunächst aus den folgenden vier auszuwählen waren: Warenproduktion, Nettoproduktion, Nettogewinn, Export zu Valutagegenwert. Die für das jeweilige Kombinat bzw. den jeweiligen VEB anzuwendenden zwei Kennziffern wurden von der Staatlichen Plankommission auf Vorschlag des zuständigen Ministers ausgewählt. Seit Einführung der vier Hauptkennziffern der Leistungsbewertung zum Jahresanfang 1984 (Nettoproduktion, Nettogewinn, Erzeugnisse und Leistungen für die Bevölkerung, Export), gilt nunmehr, daß stets der Nettogewinn und eine der anderen Hauptkennziffern Basis für die Zuführungen sind. In der Regel ist es die Materialeinsparungen stimulierende Nettoproduktion, bei Exportbetrieben der Valutagegenwert und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kennziffer Erzeugnisse und Leistungen für die Bevölkerung. In Sonderfällen kann das zuständige Ministerium auch andere Kennziffern vorschlagen, wenn daran die Leistungsfortschritte besser widerzuspiegeln sind. Die Höhe der Zuführungen beträgt jährlich beispielsweise je 1 v.H. Übererfüllung, egal, ob dafür bereits bei der Planausarbeitung eine Verpflichtung übernommen wurde oder nicht: beim Nettogewinn (bzw. bei der Unterbietung eines geplanten Verlustes) 5 Mark je VbE, bei der Nettoproduktion 10 Mark je VbE, beim Export zu Valutagegenwert 20 Mark je VbE. Als maximale zusätzliche Zuführung zum P. ist je VbE — wie bisher — ein Betrag von 200 Mark vorgesehen. Bei Nichterfüllung der relevanten Leistungskennziffern mindern sich die Zuführungen zum P. nach den gleichen — oben genannten — Normativen; der Grundbetrag muß allerdings erhalten bleiben. 2. Die zusätzliche Erfüllung zweier weiterer Kennziffern, die der Generaldirektor des Kombinates mit Zustimmung der zuständigen Gewerkschaftsleitung jährlich aus folgenden acht Kennziffern auswählt: Nettoproduktion, Grundmaterialkosten je 100 Mark Warenproduktion, Export nach Wirtschaftsgebieten zu Valutagegenwert, Warenproduktion (bei Baukombinaten und -betrieben Bauproduktion), Steigerung der Arbeitsproduktivität, Senkung der Selbstkosten, Fertigerzeugnisse für die Bevölkerung, Warenproduktion mit Gütezeichen Q. Seit Einführung der vier Hauptkennziffern scheint nunmehr in der Regel die Bedingung zu gelten, daß sie alle vier mindestens erfüllt sein müssen. Generell ist ausgeschlossen, daß unter (1) festgelegte Kennziffern unter (2) nochmals ausgewählt werden dürfen. Für jede, entsprechend Bedingung (2) ausgewählte, aber nicht erfüllte Kennziffer werden die P.-Zuführungen um 25 v.H. gekürzt. Unabhängig von und über (1) und (2) hinaus, können die Betriebe für die Erfüllung hoher Leistungen beim Export sowie für die Erfüllung von Aufgaben der Konsumgüterproduktion mit zusätzlichen P.-Zuführungen belohnt werden. Die Finanzierung des P. erfolgt aus dem Nettogewinn des Betriebes, wobei zusätzliche Zuführungen aus Zusatzgewinnen zu bestreiten sind. Können einzelne Betriebe die notwendigen Mittel planmäßig nicht aus eigenem Gewinn bereitstellen, so erfolgt die Finanzierung aus dem zentralisierten Nettogewinn des Kombinates. Ist einzelnen Betrieben infolge von Mindergewinnen — nach geleisteter Nettogewinnabführung — nicht einmal die Bildung des P. in Höhe des Grundbetrages möglich, so sind Mittel aus dem Reservefonds des Kombinates (Fonds) heranzuziehen. B. Ziel- und Initiativprämien Stärker als bisher dienen die Mittel des Prämienfonds — als Ziel- und Initiativprämien — zur Stimulierung von Schwerpunktaufgaben der Leistungsentwicklung (z.B. Produktivitäts-, Effizienzerhöhungen, wissenschaftlich-technische Neuerungen, Materialeinsparungen, Exportsteigerungen, Qualitätsverbesserungen, Kostensenkungen, Einsparung von Arbeitsplätzen). Die dafür anzuwendenden — aus dem Plan abgeleiteten — Leistungskriterien sowie der Anteil der einzelnen Werksbereiche und Produktionsabschnitte am betrieblichen Prämienfonds — entsprechend ihrem Beitrag zur Produktivitäts- und Effizienzsteigerung — werden im Betriebskollektivvertrag (BKV) vereinbart. Für diese Ziel- und Initiativprämien finden grundsätzlich die zusätzlichen, über den Grundbetrag bereitgestellten Prämienmittel Verwendung; sie dürfen zur Finanzierung der Jahresendprämie nur dann herangezogen werden, wenn sonst das Vorjahresniveau der Jahresendprämie nicht zu erreichen wäre. C. Die Jahresendprämie Die J. dient dazu, die Planerfüllung des ganzen Jahres anzuerkennen. Der Durchschnittsbetrag je VbE soll in der Regel in der gleichen Höhe festgelegt werden wie im Vorjahr und — im Gegensatz zu früher — auf dieser Höhe längere Zeit verbleiben, sofern sich nicht aus Veränderungen der Beschäftigten- und Qualifikationsstruktur (z.B. Zunahme der Schichtarbeit, vermehrter Einsatz von Facharbeitern und Fachschulabsolventen) zulässige Änderungen ergeben. Haben Betriebe allerdings einen [S. 849]Durchschnittsbetrag von weniger als 800 Mark je VbE, so kann er auf 800 Mark mit Zustimmung des Generaldirektors des Kombinates sowie der zuständigen Gewerkschaftsleitung erhöht werden, wenn überdurchschnittliche Leistungssteigerungen erreicht worden sind. Für die einzelnen Arbeitskollektive sowie einzelne Mitarbeiter erfolgt eine Differenzierung der J. nach Leistung und Beitrag zur Planerfüllung, unter besonderer Berücksichtigung der übernommenen Schichtarbeit. Bei Fehlschichten und Verstößen kann die J. der betreffenden Werktätigen gemindert werden. Die J. wird auch an die leitenden Mitarbeiter von Betrieb und Kombinat gewährt; für sie sind die Hauptkriterien der Leistung: Erfüllung der Exportaufgaben und Verbesserung der Exportrentabilität sowie auch wissenschaftlich-technische Leistungsziele, die Einhaltung bzw. Unterschreitung der beauflagten materiellen und finanziellen Fonds und die vertragsgerechte Erfüllung der Lieferverpflichtungen nach Sortiment und Qualität. Voraussetzung ist allerdings die Bestätigung der Jahresabschlußdokumente durch die Staatliche Finanzrevision. Die Prämierung erfolgt am Schluß jeden Jahres für alle Beschäftigten, die mindestens ein Jahr im Betrieb tätig waren. Im Jahr 1972 erhielten 3,7 Mill. Beschäftigte der zentralgeleiteten Betriebe im Bereich der Industrieministerien eine J. von durchschnittlich 650 Mark, 1975 wurden 764 Mark erreicht. Für das Jahr 1981 wurden je Beschäftigten durchschnittlich 832 Mark gezahlt. Insgesamt zeigt sich eine Tendenz, die J. künftig auf dem 1983 erreichten Niveau einzufrieren, bei allerdings gewisser leistungsbedingter Differenzierung für bestimmte Arbeitskollektive (oder sogar Mitarbeiter). Deutlich verstärkt wurde die Stimulierungsfunktion von Ziel- und Initiativprämien, um Arbeitskollektiven und einzelnen Mitarbeitern besondere Anreize zur Erreichung höherer Exporte, verstärkter Materialeinsparungen und Kostensenkungen sowie zur vermehrten Durchsetzung von Qualitätsverbesserungen zu gewähren. VI. Lohnpolitik und Lohnreform Die in den Betrieben der DDR praktizierte Lohnpolitik unterschied sich jahrelang beträchtlich von dem von der SED-Führung angestrebten Zustand. Grundsätzliche Fragen der Entwicklung und Gestaltung des Lohn- und Tarifvertragssystems werden vom Ministerrat (Staatssekretariat für Arbeit und Löhne) in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) beschlossen. Auf dieser Grundlage wird die Gestaltung der Tariflöhne von den wirtschaftsleitenden Organen unter Mitwirkung der zuständigen Gewerkschaftsorgane in Rahmenkollektivverträgen (RKV) geregelt. Aufgabe der Lohnpolitik ist es, den Lohnfonds, der in den Plänen für die gesamte Volkswirtschaft bis hin zu den einzelnen Betrieben und Institutionen festgelegt ist, so einzusetzen, daß er den wachstumspolitischen Zielen entspricht. Im einzelnen sollen eine Erhöhung der Arbeitsleistung, die Hebung des Qualifikationsniveaus und die Lenkung der Arbeitskräfte mit Hilfe der Lohnpolitik erreicht werden. Dazu bedient man sich der Materiellen Interessiertheit der Arbeitnehmer. Das Streben nach einem höheren Lebensstandard soll durch die Differenzierung der Löhne und Gehälter nach Leistung, Anforderung und volkswirtschaftlicher Bedeutung der Wirtschaftszweige in die gewünschten Bahnen gelenkt werden. Das z. T. noch praktizierte, konzeptionell aber bereits überwundene Ls. konnte diese Aufgaben nur unvollkommen erfüllen: In zahlreichen Betrieben hatten sich nicht leistungsbedingte Unterschiede im Lohn herausgebildet; zudem wurde qualifizierte Arbeit oft schlechter als nichtqualifizierte entlohnt. Lohnerhöhungen hatten sich vor allem bei den Produktionsarbeitern über den Mehrleistungslohn vollzogen. Der Anteil des Tariflohns am Arbeitseinkommen betrug durchschnittlich nur noch ca. 50 v.H., in einigen Betrieben noch weniger. Dadurch waren die Wirkungsmöglichkeiten des Tarifsystems als Steuerungsinstrument weitgehend eingeschränkt. Weil der Mehrleistungslohn kaum noch in Abhängigkeit von der Erfüllung der Norm als quasi fester Lohnbestandteil ausgezahlt wurde, verhinderte er eine leistungsgerechte Entlohnung, wenn — wie vielfach beobachtet — Arbeitsproduktivitätssteigerungen nicht durch Normkorrekturen berücksichtigt werden. Außerdem wurden die vorwiegend an den Tarifen ausgerichteten Löhne in Bereichen, in denen eine Leistungsmessung schwer möglich ist, benachteiligt. Häufig wurden davon höher Qualifizierte (z.B. Meister, Techniker) betroffen. Diese Ausweitung des Mehrlohnanteils stand somit der Bereitschaft zu höherer Qualifizierung entgegen. Eine weitere unerwünschte Folge dieser Entwicklung war die Fluktuation aus Bereichen mit geringerem Mehrlohnanteil (z.B. Handel, Dienstleistungen) in solche mit hohem Mehrleistungsanteil. Der Ministerrat der DDR sah sich deshalb veranlaßt, seine Lohnpolitik zu überprüfen. Auf dem 8. Bundeskongreß des FDGB 1972 wurden Änderungen angekündigt, die entsprechend dem „Gemeinsamen Beschluß des Zentralkomitees der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR über die weitere planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Zeitraum 1976–1980 vom 27. 5. 1976“ für 1,5 Mill. Produktionsarbeiter der Industrie, des Bauwesens und anderer Bereiche der Volkswirtschaft im Verlauf des Planjahrfünfts Wirklichkeit werden sollten: Für diese Arbeiter wurden in Verbindung mit der Wissenschaftlichen ➝Ar[S. 850]beitsorganisation (WAO) neue Grundlöhne eingeführt. Diese lohnpolitischen Veränderungen sahen im Kern eine Anhebung des Tariflohnanteils am Bruttolohn auf 70 bis 80 v.H. vor. Wesentliche Teile des bisherigen Mehrleistungslohnes sollten also in den Tariflohn eingehen. Die Neufestsetzung des Tariflohnes (jetzt Grundlohn genannt) erfolgte auf der Grundlage einer Klassifizierung der formalen Qualifikation sowie der Bewertung der Anforderungen einschließlich der Verantwortung am zu bewertenden Arbeitsplatz. Der gegenwärtig ca. 80 v.H. an der gesamten Bruttolohnsumme betragende Grundlohn wird bei einer Normerfüllung von 100 v.H. voll bezahlt. Wird die Norm von 100 v.H. nicht erfüllt, erfolgen Abzüge vom Grundlohn in Relation zur tatsächlich erbrachten Leistung. Die stärkere Anbindung des neuen Grundlohnes an individuell oder kollektiv beeinflußbare Kennziffern ist ein wesentliches Element dieser Lohngestaltung. Diese unmittelbare Koppelung des Grundlohnes an die Erfüllung technisch begründeter, zumeist quantitativer Arbeitsnormen hat vor allem deswegen gewisse Erfolge gehabt, weil sich die Über- bzw. Untererfüllung der vorgegebenen Normen im Lohn sehr viel drastischer auswirkte als zuvor, da der erhöhte Grundlohnanteil die Bezugsbasis seiner Berechnung darstellt. Erst bei der Normübererfüllung entsteht für den Arbeiter ein Anspruch auf Mehrleistungslohn. Das Kennziffernsystem für den Mehrleistungslohn wurde zugleich über die bloß quantitative Normerfüllung hinaus erweitert. So gibt es Mehrlohnanteile für Qualitätsarbeit und für die produktive Nutzung der Arbeitszeit. Die Mehrlohnanteile für Qualitätsarbeit und produktive Nutzung der Arbeitszeit kommen zur Auszahlung, wenn die Vorgaben mit 100 v.H. erfüllt werden. Bei Übererfüllung erhöhen, bei Untererfüllung reduzieren sich diese Beträge im Verhältnis zur erbrachten Leistung. Sie entfallen, wenn die festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllt werden. Trotz der — zumindest nach offiziellen Bekundungen — insgesamt positiven Bilanz der Grundlohnreform gilt diese, obwohl nur ein Teil der Beschäftigten von ihr erfaßt wurde, nach Aussagen des Staatssekretärs für Arbeit und Löhne, Wolfgang Beyreuther, mit dem Jahr 1982 als „im wesentlichen abgeschlossen“. Bis zu diesem Zeitpunkt waren für 1,8 Mill. Produktionsarbeiter Grundlöhne und für 600.000 Meister, Hoch- und Fachschulkader den Prinzipien der Grundlöhne entsprechende leistungsabhängige Gehälter eingeführt worden. Der Grund für den Abbruch dieser Reform scheint darin zu liegen, daß auch die Grundlöhne noch nicht die arbeitsplatzbezogene Flexibilität aufweisen, die aus der Sicht der Wirtschaftsführung angesichts beschleunigter Rationalisierung und Modernisierung notwendig ist, um zu der angestrebten Leistungsstimulierung zu kommen. Beyreuther nannte bei gleicher Gelegenheit folgende „neue Elemente“, die zukünftig in der Lohnpolitik berücksichtigt werden sollen: „1. … in den meisten Betrieben (kommen) gleichzeitig mehrere Kennziffern der Leistungsstimulierung zur Anwendung … Meist wird eine Kennziffer an Mengenleistungen und eine andere an Qualitätsleistungen gebunden. In zunehmendem Maße werden diese Kennziffern differenzierter. Sie werden immer mehr aus den beeinflußbaren Leistungsfaktoren abgeleitet, die in einem konkreten Arbeitsprozeß gegeben sind. Es ist also ein deutlicher Trend zu einer komplexeren Leistungsstimulierung ablesbar. 2. Für Tätigkeiten, für die in der Vergangenheit zumeist ein reiner Zeitlohn zur Anwendung kam, werden in zunehmendem Maße Leistungskennziffern ausgearbeitet und angewendet. Das gilt z.B. für die Arbeitsaufgaben in den sogenannten Hilfsprozessen. Aber auch für Meister sowie Hoch- und Fachschulkader … Damit werden im Grunde genommen alle Werktätigen über Kennziffern der Arbeitsleistung … materiell interessiert. 3. In den Betrieben wird eine flexible Arbeit mit Leistungskennziffern angestrebt … Was gemeinsam zu verantworten ist und was gemeinsam zu erarbeiten ist, wird kollektiv stimuliert, und was individuell abrechenbar an Leistungen vollbracht wird, wird auch über individuelle Kennziffern … anerkannt.“ Obwohl diese Ausführungen nur wenig „neues“ erkennen lassen, weisen sie darauf hin, daß in den nächsten Jahren eine Vielzahl neuer, rasch wechselnder und kombinierter angewendeter Leistungskennziffern zur Grundlage der Lohnbemessung gemacht werden soll. (Vgl. zu den Einzelheiten: Sozialistische Arbeitswissenschaft, H. 1/1984, S. 8 f.) Jürgen Straßburger (I.-IV., VI.) <autor=“Manfred Melzer (V.)”> Literaturangaben Arbeitsökonomie. Lehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. <LI>Napierkowski, Erich, Werner Rogge u. Annemarie Süßmilch: Lohn und Prämie. Erläuterungen zum 5. Kapitel des Arbeitsgesetzbuches der DDR. 3., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Tribüne 1981. (Schriftenreihe zum Arbeitsgesetzbuch der DDR.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 843–850 Lohnfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lohnzuschläge

Lohnformen und Lohnsystem (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Realeinkommen und Arbeitseinkommen Jegliches Einkommen, das die Werktätigen in der DDR erhalten, wird statistisch unter dem Begriff Realeinkommen gefaßt. Teile dieses Realeinkommens sind unabhängig von den individuellen Leistungen der Werktätigen und werden entsprechend den Bedürfnissen über den gesellschaftlichen Konsumtionsfonds verteilt. Hierzu gehören u.a. die Aufwendungen für Bildung, Kultur, Verwaltung,…

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Staatsrat (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der St. der DDR ist ein Organ der Volkskammer und nimmt Aufgaben und Funktionen (darunter die eines Staatsoberhaupts der DDR) wahr, die ihm durch die Verfassung der DDR sowie durch Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind. Für seine Tätigkeit ist er der Volkskammer verantwortlich. Die Verfassung der DDR von 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (Art. 66–75) nennt als Aufgaben u.a.: die völkerrechtliche Vertretung der DDR und das Recht der Ratifizierung und Kündigung von Staatsverträgen und anderen ratifizierungsbedürftigen völkerrechtlichen Verträgen; die Unterstützung der örtlichen Volksvertretungen und die Förderung ihrer Aktivität bei der Gestaltung der Gesellschaft sowie die Einflußnahme auf die Wahrung und Festigung der Gesetzlichkeit in der Tätigkeit dieser Gremien. Damit waren die Anleitung und Kontrolle der Beschlußfassung der örtlichen Volksvertretungen gemäß den bestehenden Bestimmungen (Volkswirtschafts- und Staatshaushaltspläne sowie andere Gesetze und Rechtsvorschriften) gemeint; die Ausschreibung der Wahlen zu den Volksvertretungen aller Ebenen; die Verabschiedung grundsätzlicher Beschlüsse zur Landesverteidigung und deren Organisation mit Hilfe des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR), dessen Mitglieder vom St. berufen werden; die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit in der Tätigkeit des Obersten Gerichts sowie des Generalstaatsanwalts sowie die Ausübung des Amnestie- und Begnadigungsrechtes. Die Arbeit des St. wird vom Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von einem beauftragten Stellvertreter geleitet. Der Vorsitzende ernennt die diplomatischen Vertreter der DDR bzw. beruft sie ab und nimmt Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer diplomatischer Vertreter entgegen. Er verleiht die vom St. gestifteten Orden, Auszeichnungen und Ehrentitel. Der St. wurde im September 1960 unmittelbar nach dem Tode des damaligen Präsidenten der DDR, W. Pieck, mit der Absicht gegründet, eine bessere Anleitung der Tätigkeit des Staatsapparates gemäß den Beschlüssen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zu ermöglichen. Er entwickelte sich zwischen 1963 und 1969/70 zur wichtigsten zentralen politischen Instanz im staatlichen System der DDR und bestimmte maßgeblich die staatliche Entscheidungstätigkeit durch Ausübung der Regierungsfunktion. Die Verfassung von 1968 bestätigte die überragende Stellung des St. Das gründete in der Person seines Vorsitzenden W. Ulbricht, der gleichzeitig Erster Sekretär des Zentralkomitees (ZK) der SED und Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates und damit auch Oberbefehlshaber der bewaffneten Kräfte war, soweit sie nicht unmittelbar dem Kommando der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Vertrages unterstanden, sowie in der gleichzeitigen Verlagerung von Kompetenzen der Parteiführung auf den St. Die Rechte des St., u.a. das Recht der Wahrnehmung [S. 1299]aller grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergaben und die er zwischen ihren Tagungen zu vertreten hatte, die Möglichkeit der Steuerung der zentralen Entscheidungsprozesse durch sein Recht, über die Annahme und Weiterleitung von Gesetzesvorlagen an die Volkskammer zu entscheiden, die Verfassungsmäßigkeit von Vorlagen zu prüfen bzw. über Auslegungen bestehender Vorschriften zu entscheiden sowie durch Erlasse und Beschlüsse die Tätigkeit aller staatlichen Organe verbindlich zu bestimmen, sind nach der Ablösung Ulbrichts im Mai 1971 durch das Gesetz über den Ministerrat vom Oktober 1972, die Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 und die neue Geschäftsordnung der Volkskammer dem St. entzogen bzw. beträchtlich beschnitten worden. Gleichzeitig wurde die Funktion des St. als Kollektivorgan wieder stärker betont und die Bedeutung seines Vorsitzenden abgeschwächt. Die Übernahme dieses Amtes durch den gegenwärtigen Generalsekretär der SED, Erich Honecker, im Herbst 1976 entsprach dem sowjetischen Vorbild; ein Machtzuwachs für den St. war damit bisher nicht verbunden. Allerdings kann nun Erich Honecker auch formell als Staatsoberhaupt („Der Vorsitzende des Staatsrats ist der höchste Repräsentant der Republik“ in: Staatsrecht der DDR. Lehrbuch. Berlin [Ost] 1977, S. 339) amtieren. Ferner ist seitdem die Anzahl der Mitglieder des St. gestiegen, die gleichzeitig Sekretäre des ZK der SED (Sekretariat des ZK der SED) sind. Zusammensetzung und zahlenmäßige Stärke des St. sind gesetzlich nicht festgeschrieben. Der Vorsitzende, der von der stärksten Fraktion der Volkskammer zur Wahl vorgeschlagen wird, sowie seine Stellvertreter und die übrigen Mitglieder werden von der Volkskammer auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und nehmen ihre Tätigkeit bis zur Wahl eines neuen St. wahr. Zusammensetzung des St. (1984): Vorsitzender: Erich Honecker (SED) Stellv. d. Vors.: Manfred Gerlach (LDPD), Gerald Götting (CDU), Prof. Heinrich Homann (NDPD), Egon Krenz (SED), Ernst Mecklenburg (DBD), Günter Mittag (SED), Horst Sindermann (SED), Willi Stoph (SED). Mitglieder: Kurt Anclam (LDPD), Werner Felfe (SED), Kurt Hager (SED), Brunhilde Hanke (SED), Friedrich Kind (CDU), Prof. Lothar Kolditz (ptl.), Margarete Müller, Konrad Naumann, Alois Pisnik, Bernhard Quandt (alle SED), Werner Seifert (DBD), Klaus Sorgenicht, Paul Strauss, Ilse Thiele, Harry Tisch, Prof. Johanna Töpfer, Paul Verner (alle SED) und Rosel Walther (NDPD). Sekretär des St. ist Heinz Eichler (SED), Leiter der Kanzlei des Vorsitzenden ist Frank-Joachim Herrmann (SED) im Rang eines Staatssekretärs. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1298–1299 Staatslehre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsreserven

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der St. der DDR ist ein Organ der Volkskammer und nimmt Aufgaben und Funktionen (darunter die eines Staatsoberhaupts der DDR) wahr, die ihm durch die Verfassung der DDR sowie durch Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind. Für seine Tätigkeit ist er der Volkskammer verantwortlich. Die Verfassung der DDR von 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (Art. 66–75) nennt als Aufgaben u.a.: die völkerrechtliche Vertretung der…

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Kriegsverbrecherprozesse (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schon vor der Beendigung des in Nürnberg gegen die Hauptkriegsverbrecher durchgeführten großen Prozesses 1946 waren in der sowjetischen Besatzungszone vor deutschen Gerichten und Sowjetischen Militärtribunalen (SMT) Verfahren wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durchgeführt worden, die mit Todesurteilen oder Verurteilungen zu langjährigen Freiheitsstrafen endeten. Dies setzte sich nach dem Nürnberger Urteil in vermehrtem Umfang fort (Politische ➝Häftlinge). Einen besonderen Komplex bildeten die Waldheimer Prozesse: Im Jahr 1950 wurden mit der Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager etwa 3.500 von den Sowjets inhaftierte Deutsche, denen von den sowjetischen Untersuchungsbehörden die Begehung von oder Teilnahme an Kriegs- oder Naziverbrechen vorgeworfen wurde, an die DDR-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Prozesse fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen vor 12 Großen und 8 Kleinen Strafkammern statt. Richter, Staatsanwälte und sonstiges Personal waren für diese Aktion besonders ausgesucht worden. Grundlage des Verfahrens bildete in der Regel die deutsche Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, das die vom Beschuldigten angeblich begangenen Straftaten schilderte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Diese Unterlagen bildeten die Grundlage für die Anklage der Staatsanwaltschaft. Zeugen wurden nicht gehört. Verteidiger waren nicht zugelassen. Am Schluß der Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze (SED-Volkskammermitglied), Hauptabteilungsleiterin im DDR-Justizministerium, stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen berechtigt Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen K. in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es ergingen 36 Todesurteile, von denen 24 in der Nacht zum 4. 11. 1950 vollstreckt wurden. Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Im Herbst 1952 wurde ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere Haftentlassungen erfolgten 1954, 1956 und in den folgenden Jahren. Heute befindet sich kein Waldheim-Verurteilter mehr in Strafhaft. Das Kammergericht in Berlin (West) hat in einem Überprüfungsverfahren am 15. 3. 1954 entschieden, daß die in den Waldheimer K. gefällten Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen (NJW, 1954, H. 50, S. 1901). Der Generalstaatsanwalt der DDR, Josef Streit (SED), hat der Bundesrepublik Deutschland vorgeworfen, bei der Verfolgung und Bestrafung deutscher Kriegsverbrecher die „Nürnberger Prinzipien“ und das Völkerrecht zu mißachten. Sie habe nur halb so viele Kriegsverbrecher wie die DDR verurteilt. Von Gerichten der DDR seien bis zum 31. 12. 1978 12.861~Personen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit abgeurteilt worden (Neue Justiz, 1979, H. 4, S. 165). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 756 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriminalität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schon vor der Beendigung des in Nürnberg gegen die Hauptkriegsverbrecher durchgeführten großen Prozesses 1946 waren in der sowjetischen Besatzungszone vor deutschen Gerichten und Sowjetischen Militärtribunalen (SMT) Verfahren wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durchgeführt worden, die mit Todesurteilen oder Verurteilungen zu langjährigen Freiheitsstrafen endeten. Dies setzte…

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Nationales Olympisches Komitee (NOK) der DDR (1985)

Siehe auch: Nationales Olympisches Komitee (NOK): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationales Olympisches Komitee (NOK) der DDR: 1975 1979 Gegründet am 22. 4. 1951 in Berlin (Ost). Sein erster Präsident war Kurt Edel. Am 8. 5. 1951 erfolgte die Ablehnung des Aufnahmeantrages des NOK der DDR durch die 45. Session des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Wien. Bei der 50. Session des IOC vom 13. bis 18. 6. 1955 in Paris mit 27: 7 Stimmen vorläufige Anerkennung des NOK der DDR und Auflage zur Bildung gesamtdeutscher Olympiamannschaften. Nach Ausscheidungskämpfen und von Olympiade zu Olympiade politisch immer stärker belasteten Verhandlungen zwischen den beiden deutschen NOK gab es gesamtdeutsche Mannschaften 1956 für die Winterspiele in Cortina (58 Aktive NOK für [die Bundesrepublik] Deutschland: 18 Aktive NOK der DDR), Sommerspiele in Melbourne (138: 37); 1960 Winterspiele in Squaw Valley (50: 35), Reiterspiele in Stockholm (9: 0), Sommerspiele in Rom (189: 130); 1964 — nach insgesamt 14 NOK- und 96 Verbandsverhandlungen — Winterspiele in Innsbruck (68: 49), Sommerspiele in Tokio (182: 194). Am 8. 10. 1965 bei der 63. Session des IOC in Madrid erging auf Antrag des NOK der DDR der Beschluß über die künftige Zulassung selbständiger DDR-Olympiamannschaften, für 1968 jedoch unter gesamtdeutschen Protokollvorschriften. Am 12. 10. 1968 erfolgte bei der 67. IOC-Session in Mexiko Stadt volle protokollarische Anerkennung des NOK der DDR (ab 1972 eigene Fahne, eigenes Emblem, eigene Hymne). Dem NOK der DDR obliegen vorwiegend außenpolitische Funktionen. Im Gegensatz zu der vom IOC geforderten „Unabhängigkeit“ ist es bei allen Entscheidungen an die Weisungen der Partei- und Staatsführung [S. 939]gebunden. Innerhalb des Sports in der DDR ist das NOK vom Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR abhängig; sportorganisatorisch, weil die Sportfachverbände als Mitglieder des NOK nur Organe des DTSB sind und nicht selbständige und unabhängige Organisationen, sportpolitisch wegen der Führungsrolle des DTSB als „sozialistische Massenorganisation der Turner und Sportler der DDR“. Die enge Verflechtung wurde durch die Präsidiumsumbildung am 16. 3. 1973 weiter personalisiert: Nachfolger des seit 1955 amtierenden NOK-Präsidenten Dr. h. c. Heinz Schröbel (ab 1966 IOC-Mitglied, gest. 26. 4. 1980) wurde DTSB-Präsident Manfred Ewald (SED), NOK-Vizepräsident Rudolf Hellmann (Leiter der Abteilung Sport im ZK der SED). Die NOK-Mitgliederversammlung bestimmte am 3. 12. 1982 den bis dahin als Generalsekretär fungierenden DTSB-Vizepräsidenten Günther Heinze (SED) zu einem weiteren NOK-Vizepräsidenten. Heinze war im Oktober 1981 durch die 84. IOC-Session zum IOC-Mitglied berufen worden. Neuer NOK-Generalsekretär wurde Wolfgang Gitter. Gemäß dem Boykott-Beschluß der sozialistischen Länder nahm das NOK der DDR nicht an den Spielen der XXIII. Olympiade Los Angeles 1984 teil. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 938–939 Nationales Komitee für Gesundheitserziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalhymne

Siehe auch: Nationales Olympisches Komitee (NOK): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationales Olympisches Komitee (NOK) der DDR: 1975 1979 Gegründet am 22. 4. 1951 in Berlin (Ost). Sein erster Präsident war Kurt Edel. Am 8. 5. 1951 erfolgte die Ablehnung des Aufnahmeantrages des NOK der DDR durch die 45. Session des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Wien. Bei der 50. Session des IOC vom 13. bis 18. 6. 1955 in Paris mit 27: 7 Stimmen vorläufige Anerkennung des NOK der DDR…

DDR A-Z 1985

Ökonomisches Grundgesetz (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wirtschaftliche Zusammenhänge in Gesellschaft und Staat werden im Verständnis des Historischen Materialismus und der Politischen Ökonomie (Marxismus-Leninismus) als durch ökonomische Gesetze beherrscht angesehen, die ebensowenig wie Naturgesetze aufgehoben werden können. Danach ist für die Produktionsweise jeder Gesellschaftsordnung ein spezifisches, durch die jeweils herrschenden Eigentumsverhältnisse bestimmtes System von ökonomischen Gesetzen kennzeichnend (Eigentum). In diesen Gesetzen sollen sich die wirtschaftlichen Ziele, Wege und Mittel einer Gesellschaft äußern; sie sollen das Verhältnis der Klassen und Schichten zueinander regeln (Klasse/Klassen, Klassenkampf) und über Produktion, Distribution und Güterverwendung bestimmen. Mit dem ÖG. wird die Vorstellung verbunden, daß die mannigfaltigen Erscheinungen einer Gesellschaftsordnung auf eine vorrangige Gesetzmäßigkeit zurückführbar seien. Demnach postuliert das ÖG. des Kapitalismus, das von Marx entdeckte Ziel der kapitalistischen Produktion sei die Erzeugung des Mehrwerts, das durch ständige Ausdehnung der Produktion, verbunden mit wachsender Ausbeutung der arbeitenden Klassen, realisiert werde. Demgegenüber konstatiert das ÖG. des Sozialismus, [S. 953]das Charakteristikum sozialistischen Wirtschaftens bestehe in der gesetzmäßigen „ununterbrochenen Erweiterung und Vervollkommnung der Produktion auf der Basis der führenden Technik, der sozialistischen Zusammenarbeit zur möglichst vollständigen Befriedigung der ständig wachsenden Bedürfnisse und der allseitigen Entwicklung aller Mitglieder der Gesellschaft“ (Polit. Ökonomie, Berlin [Ost] 1964, S. 472). Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wird das Wirken des ÖG. darin gesehen, daß es den Zusammenhang von Produktion und Gesellschaftlicher ➝Konsumtion im Sozialismus unterstreicht, demzufolge „die Befriedigung der individuellen und gesellschaftlichen Bedürfnisse im Sozialismus nur durch das ständige Wachstum der Produktion erfolgen kann“ (Einführung in die Politische Ökonomie des Sozialismus, Berlin [Ost] 1974, S. 143). Diese Vorstellung wird auf dem IX. und X. Parteitag der SED (1976, 1981) dahingehend erweitert, daß das zukünftige Wirtschaftswachstum stärker als je zuvor an die wirkungsvolle Umsetzung wissenschaftlich-technischer Entwicklungen und Neuerungen in die Produktion gebunden sei. Die ökonomische Überlegenheit des Sozialismus gegenüber dem Kapitalismus wird aus der für den Sozialismus als gegeben erachteten Bewußtheit des ökonomischen Handelns geschlossen, die sich einerseits in der allmählichen Bildung kollektiven Verantwortungsbewußtseins, andererseits in einer durch den Plan „wissenschaftlich“ begründeten Sozialistischen Wirtschaftsführung zeige. Das ÖG. des Sozialismus gilt offiziell als oberste wirtschaftspolitische Richtlinie. Allerdings weisen auch führende Wirtschaftswissenschaftler der SED, wie W. Kalweit (AdW), darauf hin, daß sich aus den allgemein gehaltenen Formulierungen des ÖG. kaum konkrete Handlungsweisungen für die praktische Wirtschaftspolitik herleiten lassen. Nach wie vor sind die Kategorien und Wirkungsweisen des ÖG. und der korrespondierenden Nebengesetze auch nach Auffassung der Ökonomen in der DDR nicht zureichend erkannt und dargestellt worden. Daraus habe sich die paradoxe Situation ergeben, inzwischen in der Praxis über einen differenzierten planwirtschaftlichen Mechanismus zu verfügen, dessen theoretische Grundlagen jedoch nicht so aufgedeckt sind, daß die Menschen nunmehr, wie gefordert, imstande wären, im Unterschied zur kapitalistischen Wirtschaft „ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten gemeinsam (zu) ermitteln“ (U.-J. Heuer, Gesellschaftliche Gesetze und politische Organisation, Berlin [Ost] 1974, S. 111). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 952–953 Ökonomisches Forschungsinstitut bei der Staatlichen Plankommission (ÖFI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wirtschaftliche Zusammenhänge in Gesellschaft und Staat werden im Verständnis des Historischen Materialismus und der Politischen Ökonomie (Marxismus-Leninismus) als durch ökonomische Gesetze beherrscht angesehen, die ebensowenig wie Naturgesetze aufgehoben werden können. Danach ist für die Produktionsweise jeder Gesellschaftsordnung ein spezifisches, durch die jeweils herrschenden Eigentumsverhältnisse bestimmtes System von…

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Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR (1985)

Siehe auch: Verband Bildender Künstler der DDR: 1975 1979 Verband Bildender Künstler Deutschlands: 1969 [S. 1402]Der 1952 gegründete VBK der DDR (von 1950 bis 1952 Gruppe des Deutschen Kulturbundes) stellt im Bereich der Bildenden Kunst das zentrale Vermittlungsorgan für die von der SED und dem Ministerium für Kultur fixierte Kulturpolitik dar. Die von der Partei ausgegebenen, kunstpolitischen Richtlinien werden auf den in der Regel alle 4 Jahre tagenden Verbandskongressen diskutiert und in Form von Beschlüssen für die — fast alle im Verband organisierten — Bildenden Künstler der DDR als verbindlich erklärt (vgl. die Darstellung der Beschlüsse der bisherigen 9 Verbandskongresse Bildende Kunst, II.). Zu den Aufgaben der Mitglieder des VBK heißt es im Statut (Fassung des VII. Kongresses des VBK 1974 in Karl-Marx-Stadt): „Der VBK sieht den Sinn des Schaffens seiner Mitglieder darin, daß sie mit all ihren schöpferischen Fähigkeiten zur Entwicklung und Festigung des sozialistischen Weltbildes der Werktätigen der DDR beitragen. Als konsequenter Verfechter der Methode des sozialistischen Realismus nutzt er die spezifischen Wirkungsmöglichkeiten der künstlerischen Gattungen und Genres, um das Denken und Fühlen der Menschen, ihre Fähigkeit zum ästhetischen Erleben und Gestalten im Sinne der humanistischen Wertvorstellungen der sozialistischen Gesellschaft zu bereichern und zu vertiefen. Darum ist der Verband bestrebt, seine Mitverantwortung bei der ästhetischen Gestaltung aller Lebensbereiche, der Umwelt im Arbeits- und Freizeitbereich einschließlich des bildnerischen Volksschaffens, wahrzunehmen.“ Zu den Grundprinzipien der Arbeit des VBK gehören die Anerkennung der SED als führende Kraft in der DDR, die gesellschaftspolitische Indienstnahme der Kunst unter den Aspekten der sozialistischen Volkserziehung, des Patriotismus und des Proletarischen ➝Internationalismus. Hauptaufgaben des VBK sind die Pflege des künstlerischen Erbes (bis 1965 beschränkt auf die Entwicklung der Kunst bis zum Realismus und frühen Impressionismus des ausgehenden 19. Jh., seit der 2. Hälfte der 60er Jahre unter Einbeziehung des Expressionismus und seit 1971 unter Ausdehnung der Erbeaneignung auf alle wichtigen Stilrichtungen der Moderne einschließlich der nicht-gegenständlichen Formen) aus der Sicht der marxistisch-leninistischen Geschichts- und Kulturauffassung, die Mithilfe bei der Bildung einer sozialistischen deutschen Nationalkultur (Nationale Geschichtsbetrachtung), die für die materielle Lebenssituation der Künstler wichtige Vermittlung von Werkverträgen mit Betrieben in Industrie und Landwirtschaft sowie die Organisation von Ausstellungen (z.B. alle 4 Jahre Kunstausstellung der DDR in Dresden) und die Mitwirkung bei der Vergabe des Kunstpreises des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). Zusammenfassend ergeben sich daraus neben der Steuerung der Kunstproduktion im Sinne der Partei die Kontrolle und gesellschaftspolitische Lenkung der Künstler als zentrale Funktionen des VBK. Eine Erweiterung der Verbandsaufgaben brachte der IV. Kongreß von 1959, auf dem die Einbeziehung des bildnerischen Volksschaffens in Verbandsausstellungen, die Mitarbeit der Künstler bei der Industrieformgebung und Wohnkultur sowie eine auf die Weckung und Befriedigung des Kunstbedarfs zielende, kontrollierte Ankaufs-, Ausstellungs- und Verkaufspolitik beschlossen wurden. Weiter bemüht sich der VBK um die Aktivierung der Gemeinschaftsarbeit der Künstler und nimmt auf die Förderung des künstlerischen Nachwuchses in Gestalt von „Entwicklungsaufträgen“, Stipendien und zinslosen Darlehen Einfluß. Für seinen Mitgliedsbeitrag an den Verband — jährlich je nach Einkommen zwischen 36 und 1200 Mark — kommt der Künstler in den Genuß der Betreuung seiner Werkverkäufe durch den Staatlichen Kunsthandel. Darüber hinaus erwirbt er das Anrecht auf Gratifikationen wie kostenlose Kuraufenthalte und Reisen vorwiegend in das sozialistische (seit etwa 1980 gelegentlich auch ins westliche) Ausland zu Ausstellungsbesuchen, auf Versorgung mit Arbeitsmaterial durch den Versandhandel „konsument Künstlerbedarf“ (1400 Sortimentsartikel; gemeinsam gegründet vom VBK und dem Ministerium für Kultur) sowie auf Benutzung der verbandseigenen Druckwerkstätten in Dresden und Halle. Die Mitgliedschaft im VBK muß durch Vorlage von Arbeiten beantragt und in einem Aufnahmegespräch bei der Leitung der Fachsektion im jeweiligen Bezirk begründet werden. Die Aufnahme erfolgt jeweils durch Beschluß des Bezirksvorstandes und bedarf der Bestätigung durch den Zentralvorstand (ZV). — Hierbei wird in der Regel eine 3jährige Kandidatenzeit festgelegt. Danach wird die in diesem Zeitraum geleistete Arbeit bewertet und über die volle Mitgliedschaft entschieden. Der Verband hat 1984 über 5.000 Mitglieder. Der Organisationsaufbau des Verbandes folgt dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus, d.h. alle Leitungen werden für 4 Jahre von unten nach oben gewählt. Der Verband ist regional in 15 Bezirksorganisationen und fachlich in Sektionen gegliedert. Folgende Sektionen bestehen: Malerei/Grafik, Plastik, Karikatur und Pressezeichnung, Gebrauchsgrafik, Formgestaltung, Kunsthandwerk, Restauration und Kunstwissenschaft. Auf den Verbandskongressen wird jeweils ein ZV gewählt, der seinerseits das Präsidium und den Präsidenten sowie das Sekretariat, das vom 1. Sekretär des Verbandes geleitet wird, wählt. Präsidenten des VBK waren seit 1952: Otto Nagel, Walter Arnold, Lea Grundig (von 1970 bis 1977 Ehrenpräsidentin), Gerhard [S. 1403]Bondzin und ist seit 1974 Willi Sitte, der auf dem IX. Verbandskongreß vom 15. bis 17. 11. 1983 wiedergewählt worden ist. Die Tätigkeit der Sektion Kunstwissenschaft, die seit Mitte der 50er Jahre dem Verband angeschlossen ist, konzentriert sich auf die Erarbeitung und Vermittlung einer marxistisch-leninistischen Geschichte der Kunst sowie auf die Theorievermittlung des sozialistischen Realismus. Diese Funktion der Kunstwissenschaft wird als entscheidend für die Kunstentwicklung und Kunstrezeption sowie für die „Planung und Leitung künstlerischer Prozesse“ in der DDR angesehen. Theoretisches Organ des VBK ist die monatlich erscheinende Zeitschrift „Bildende Kunst“; sie informiert sowohl über Kunstproduktion wie auch über Kunsttheorie und Kunstrezeption und enthält ferner Berichte über Ausstellungen sowie Mitteilungen aus dem VBK. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1402–1403 Urheberrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR

Siehe auch: Verband Bildender Künstler der DDR: 1975 1979 Verband Bildender Künstler Deutschlands: 1969 [S. 1402]Der 1952 gegründete VBK der DDR (von 1950 bis 1952 Gruppe des Deutschen Kulturbundes) stellt im Bereich der Bildenden Kunst das zentrale Vermittlungsorgan für die von der SED und dem Ministerium für Kultur fixierte Kulturpolitik dar. Die von der Partei ausgegebenen, kunstpolitischen Richtlinien werden auf den in der Regel alle 4 Jahre tagenden Verbandskongressen…

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Architektur (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 87] I. Theorie A. als das Ergebnis einer Tätigkeit, die sich mit der Gestaltung der räumlichen Umwelt befaßt, hat von jeher einen ästhetischen (Baukunst) und ökonomischen (Bauwesen) Aspekt. Nach Auffassung der Theoretiker in der DDR sind durch die Veränderungen des gesellschaftlichen Systems seit 1945 zum ersten Male auf deutschem Boden die Voraussetzungen geschaffen worden, den Dualismus zwischen der künstlerischen und ökonomischen Seite des Bauens zu überwinden. Der Gegensatz von wenigen Kunstbauten und der Vielzahl kunstloser Bauten sei beseitigt und das Künstlerische zu einem durchgängigen Moment der Umweltgestaltung geworden, weil mit dem Marxismus-Leninismus die Möglichkeit bestehe, die objektiven Funktionen und Wirkungen der A. für die gesellschaftliche Produktions- und Lebensweise zu erkennen. Es liegen keine Untersuchungen darüber vor, inwieweit die aufgrund dieser Prinzipien gebaute A. tatsächlich milieu- und bewußtseinsprägend geworden ist. Jedoch zeigen die Auseinandersetzungen in der bisherigen Geschichte der A. der DDR um die Begriffe Formalismus bzw. Funktionalismus, daß die jeweils konkret realisierte Verbindung von Ökonomie und Kunst nicht widerspruchsfrei war. So hat die Bekämpfung des Formalismus zugunsten des sozialistischen Realismus zu Qualitätsmangeln in der A. der DDR geführt, weil sich eine durch die Ökonomie des industriellen Bauens forcierte Monotonie breitmachte. Die Gefahren einer verbalen Ablehnung des Funktionalismus bei gleichzeitiger Praktizierung eines mit Zweckmäßigkeit begründeten Schematismus werden seit längerem diskutiert. Die jüngere DDR-A. versucht mit z. T. neuen Konzepten (Städtebau) diesen Gefahren zu entgehen, scheitert jedoch oft an den begrenzten ökonomischen Möglichkeiten der DDR oder an politischen Vorgaben, die Monumentalität als Alternative zur Monotonie verstehen. (Bildende Kunst III.) II. Geschichte Die gesellschaftlichen Veränderungen in der SBZ/DDR nach 1945 schufen vor allem durch die Änderung der Eigentumsverhältnisse die Voraussetzungen für neue Möglichkeiten des Bauens: Grund und Boden sind überwiegend gesellschaftliches Eigentum bzw. können ohne größere Schwierigkeiten enteignet werden (Aufbaugesetz) (Inanspruchnahme); der größte Teil der Gebäude wie auch der Baubetriebe ist verstaatlicht; staatliche Organe sind nahezu die alleinigen Auftraggeber. Trotzdem hat es fast 20 Jahre gedauert, bis die städtebauliche Planung in die Volkswirtschaftspläne voll integriert war, bis über Verflechtungsbilanzen Städtebau, Industrieinvestition, Verkehrsplanung, Wohnungsbau und Raumplanung aufeinander bezogen wurden. Es lassen sich 3 Etappen der A. der DDR unterscheiden: 1945–1955: Erste Wiederaufbauphase, Schaffung der theoretischen und praktischen Grundlagen für eine Neuorientierung des Bauens in der SBZ/DDR. 1955–1966: Durchsetzung der neuen Prinzipien des Bauens in der DDR, vor allem deutlich in der Industrialisierung des Bauwesens. Seit 1966: Über die Grundprinzipien bestehen keine Diskussionen mehr. Die tatsächliche Bauleistung hängt von Entscheidungen der Parteiführung ab (z.B. Ulbricht: Ausbau der Stadtzentren, Honecker: Lösung der Wohnungsfrage). Am bedeutsamsten für die Entwicklung des Bauens war die Zeit von 1954 bis 1967, in der sich die für die DDR typische Form der A. (industrialisierter Massenwohnungsbau — Akzentuierung der gesellschaftlichen Bauten) herausbildete. In dieser Phase wandelte sich die gesamte Bauwirtschaft von einem Handwerkszweig in einen Bereich der industriellen Fertigung mit allen Konsequenzen, die das für Architekten, Wissenschaftler, Baufunktionäre und auch für Auftraggeber und Benutzer der A. hatte. Im einzelnen ist auf folgende Daten hinzuweisen: 1946 Wohnungsbauprogramm der KPD („Planwirtschaft im Wohnungsbau“). 1950 1. Deutsche Bautagung in Leipzig (Fünfjahrplan: Industriezentren und Städtebau); 16 Grundsätze des Städtebaus; Aufbaugesetz; Nationales Aufbauprogramm. 1951 Gründung der Deutschen Bauakademie; Karl- Marx-Allee (damals Stalinallee) (1. Bauabschnitt). 1952 Beginn des Aufbaus von Eisenhüttenstadt (Grundstein 21. 8. 1950); Industriebau: Eisenhüttenkombinat Ost, Groß-Kokerei Lauchhammer, Eisenhüttenwerk Calbe, Stahlwerk Freital u.a.; Bund Deutscher Architekten (BDA) gegründet; 1. Ausgabe von „Deutsche Architektur“ (April). 1953 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft/AWG gegründet. 1955 1. Baukonferenz der DDR „Programm der umfassenden Industrialisierung und Typisierung des Bauens“; Ministerrat: Wichtige Aufgaben im Bauwesen (Beschluß); 2. wissenschaftlich-technische Konferenz der DDR (Standardisierung, Typisierung, Normung); Richtlinien für eine einheitliche Typenprojektierung. 1956 Beginn: Hoyerswerda (industrielle Plattenbauweise); Industriebau: Schwarze Pumpe, Überseehafen Rostock, Reaktor Rossendorf, Kraftwerk Lübbenau u.a. [S. 88]1958 Karl-Marx-Allee (2. Abschnitt); 2. Baukonferenz: Stärkung der örtlichen Bauindustrie; IX. RGW-Tagung: Ständige Kommission Bauwesen gegründet (Schaffung einer RGW-Maßordnung für den Fertigbau: TGL statt DIN). 1960 Industriebau: Petrochemie (Schwedt/Leuna II); Ministerrat: Grundsätze zur Planung und Durchführung des Aufbaus der Stadtzentren (Beschluß). 1963 Ministerrat: Anwendung der Grundsätze des NÖSPL im Bauwesen (Beschluß). 1965 Berlin (Ost): Straße Unter den Linden (1962–1965) fertiggestellt. 1966 4. Baukonferenz: Überwindung der Monotonie im Bauwesen; Anfänge der Metalleichtbauweise; Reorganisation des Instituts für Städtebau und A. der DBA. 1967 VII. Parteitag: Komplexe Generalbebauungspläne der Bezirke und Städte gefordert. 1968 4. Tagung des ZK der SED: Beschleunigter Aufbau der Zentren der wichtigsten Städte der DDR. 1971 Ensemble Alexanderplatz Berlin (Ost). 1973 10. Tagung des ZK der SED: Orientierung auf den Wohnungsbau (bis 1990) und die Sanierung der Altbausubstanz. 1976 Beschlüsse des Ministerrates zur Förderung des genossenschaftlichen und privaten Wohnungsbaus; Palast der Republik in Berlin (Ost); Architekturpreis der DDR (gegr.); Rekonstruktion des Bauhauses in Dessau. 1982 Politbüro des ZK des SED und Ministerrat: Grundsätze für Städtebau und Architektur (Gleichrangigkeit von Neubau und Erhaltung der Altbausubstanz). Nach Auffassung der Architekten in der DDR drückt sich das Neue der DDR-A. insbesondere in 2 Bereichen aus: im Wohnungsbau und bei den gesellschaftlichen Bauten (z.B. beim Bau der Stadtzentren, Städtebau). Im Wohnungsbau wurde die Industrialisierung des Bauens durchgesetzt. Die Entwicklung von Hoyerswerda bis zu den letzten Abschnitten von Halle-Neustadt weist Fortschritte auf. Trotz großer Anstrengungen ist jedoch der Wohnungsbestand stark überaltert und noch immer unzureichend ausgerüstet. Deshalb muß in den nächsten Jahren die Renovierung der Altbausubstanz eine noch größere Rolle spielen. Dies dürfte für die A. neue Probleme mit sich bringen, da sich die Bauweise des vergangenen Jahrzehnts — Aufbau 5stöckiger Wohnhäuser in Montagebau auf großen Freiflächen — in den Zentren der mittleren und kleineren Städte nicht fortsetzen läßt. Die Konzentration der Mittel auf den Wohnungsbau hat seit 1971 dazu geführt, daß für den Bereich der „strukturbestimmenden“ gesellschaftlichen Bauten weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Das ambitionierte Programm des Umbaus der Stadtzentren aller größeren Städte der DDR wird nur dort, wo es wegen der Investitionen der Vergangenheit unumgänglich ist, weitergeführt. Die A. der DDR, die mit dem Aufbau der Zentren ein eigenes Gesicht zu bekommen schien, wurde durch die Diskussionen über die Verbindung mit der bildenden Kunst und die geforderte Umsetzung von Ergebnissen der Informationswissenschaften (Semiotik: Die A. soll unverwechselbare monumentale Zeichen geben) zunächst belebt, ist heute jedoch mehr oder weniger mit sozialpolitischen Aufgaben (Wohnungsbau) beschäftigt. Hinzu kommt eine Neubewertung der Altbausubstanz: Der Renovierung und Rekonstruktion von überkommenen Bauten wird aus ökonomischen, aber auch aus künstlerischen Erwägungen ein zunehmend größerer Stellenwert beigemessen. Nach dem erklärten Willen von Partei- und Staatsführung der DDR soll die Wohnungsfrage bis 1990 durch den Bau (bzw. Um- oder Ausbau) von 2,8–3 Mill. Wohnungen gelöst sein. Die Gesamtkosten werden für die Jahre 1975–1990 auf über 200 Mrd. Mark geschätzt. Im laufenden Fünfjahrplan sollen 600.000 Wohnungen neu gebaut und 340.000 modernisiert werden. Seit 1971 wird der private Eigenheimbau in begrenztem Umfang gefördert (verstärkt seit 1976). Gegenwärtig werden jährlich etwa 13.000 Eigenheime fertiggestellt (ohne Wochenendhäuser, „Datschen“ o.ä.) (Bau- und Wohnungswesen, VII.; Kredit). Die A. der DDR wird gegenwärtig von dem Bemühen bestimmt, Neubau und Erhaltung bzw. Modernisierung der Altbausubstanz als gleichrangige Aufgabe zu realisieren. Konkret heißt das: Deutliche Aufwertung der Altbauten. Die generell höhere Wertschätzung des vor 1945 Gebauten hat einen ökonomischen (bessere Ausnutzung des Bestehenden) und künstlerischen Aspekt. Zwar wird bisher eine dem westlichen Postmodernismus (Funktionalismus) vergleichbare Abwertung der Moderne abgelehnt, dennoch ist in der Baupraxis eine verstärkte Hinwendung zu historischen Bauten und Baustilen festzustellen. Beispiele hierfür sind Rekonstruktionen wie die Semperoper in Dresden, der Platz der Akademie in Berlin oder das Vorhaben, in Berlin wieder ein Stück Altstadt mit einer Mischung aus historischen und historisch nachempfundenen Bauten zu errichten (Bereich Nikolaikirche). Ein Ausweg aus dem Schematismus des Massenwohnungsbaus ist die Rückbesinnung auf das traditionelle Erbe; daneben stehen Versuche, durch bessere Qualität oder stärkere Berücksichtigung von Wünschen der Benutzer der DDR-A. zu mehr Vielfalt zu verhelfen. III. Baugebundene Kunst Seit der forcierten Industrialisierung des Bauens Mitte der 50er Jahre gibt es verstärkte Bemühungen, [S. 89]einer Monotonie im Bauwesen durch die bewußte Verbindung von A. und bildender Kunst zu begegnen. Ökonomische Zwänge sorgten bis heute dafür, daß Kunst hierbei Zusatz zum Zweckbau blieb. Trotzdem sind einige für die DDR typische Entwicklungen festzustellen, die alle von der Absicht geprägt sind, Kunst in der Verbindung mit A. aus dem abgeschiedenen Bereich eines Museums publikumsnah mitten in verkehrsreiche Stadtzentren oder in Wohngebiete zu stellen: Alle Neubaugebiete der DDR enthalten Zeichen einer Verbindung von bildender Kunst und A. Am häufigsten anzutreffen ist die Bereicherung eines Fertigbaukomplexes durch Plastiken, hierbei reicht die Skala von politischer Monumentalität (Marx-Kopf von Lew Kerbel in Karl-Marx-Stadt) bis zur verspielten Kleinplastik, letztere oft als Brunnen. Eine direkte Verbindung gehen Bildkunst und Bauwerk bei der Gestaltung großdimensionierter Wandbilder ein. Musterbeispiel ist hier der von Walter Womacka geschaffene Bildfries um das Haus des Lehrers auf dem Berliner Alexanderplatz (1964; mit 125 m × 7 m zugleich eine der flächenhaft größten Kunstschöpfungen in Europa). Die großen Wandbilder, Metallreliefs, Glasfenster, Kachelmosaiken, Keramiken oder im Innern auch Teppiche sind eine für die DDR kennzeichnende Form baugebundener Kunst. In den 60er Jahren gab es unter der Wortführung von Hermann Henselmann (Städtebau) den Versuch, repräsentative Bauwerke selbst als signifikante Kunstwerke zu gestalten. Ein Beispiel für diese „Zeichen-A.“ ist das nach einer Idee von Henselmann 1968–1975 gebaute Leipziger Universitätshochhaus mit seiner zugespitzten Dachhaube. Der Unterschied zwischen diesem Trend und dem heutigen baukünstlerisch ambitionierten Bauen wird deutlich in dem direkt daneben errichteten Neuen Gewandhaus von Rudolf Skoda mit seinem von außen und innen einzusehenden über 3 Etagen laufenden 700 qm großen Wandgemälde von Sighard Gille. Dieses 1977–1981 fertiggestellte Bauwerk ist in jeder Hinsicht das gelungenste Beispiel einer Verbindung von Kunst und A. in der DDR. In den Jahren des umfassenden politischen Umbruchs wurde baugebundene Kunst durch die Gestaltung radikal neuer Anlagen konzipiert (z.B. Alexanderplatz Berlin, Sachsenplatz Leipzig, Zentrum Karl-Marx-Stadt). Heute ist rücksichtsvolleres Einfügen des Neuen in die überkommene Bausubstanz mehr gefragt; durch ensemblegerechten Entwurf von Neubauten, durch Anpassung an die geschichtliche Umgebung vermischen sich Baukunst und Denkmalpflege (z.B. Planung Hotelneubau Dresden/Elbufer). IV. Information und Dokumentation Zentrale Einrichtung für Wissenschaft und Technik im Bauwesen ist die „Bauinformation“ der Bauakademie der DDR, 1020 Berlin (Ost), Wallstr. 27. Den Benutzern stehen neben ständig wechselnden Bauausstellungen und einer Fachbibliothek mit umfassenden Katalogen ein Recherchesystem für Dokumente (Verordnungen, Aufsätze, Fotos und Filme), Patente und technische Vorschriften zur Verfügung. Die Bauakademie publiziert eine Dokumentationskartei: Zeitgeschichte des Bauwesens der DDR, I. 1945–1970, II. 1971–1976 und eine Schriftenreihe für Bauforschung, insbes. Reihe: Städtebau und Architektur; VEB Verlag für Bauwesen, Berlin. Zeitschrift „Architektur der DDR“ (1952 als „Deutsche Architektur“ gegr.). Bau- und Wohnungswesen; Städtebau. Manfred Ackermann Literaturangaben Andrä, Klaus, Renate Klinker u. Rainer Lehmann: Fußgängerbereiche in Stadtzentren. Hrsg. Bauakademie der DDR, Institut für Städtebau und Architektur. Berlin (Ost): Verl. f. Bauwesen 1981. Architektur in der DDR. Berlin (Ost): Henschel 1980. (Schriften des Instituts für Städtebau und Architektur.) Flierl, B.: Zur sozialistischen Architekturentwicklung in der DDR. Hrsg. Bauakademie der DDR. Berlin (Ost): Henschel 1979. Krenz, Gerhard: Architektur zwischen gestern und morgen. Ein Vierteljahrhundert Architekturentwicklung in der DDR. Berlin (Ost): Verl. f. Bauwesen 1974. Städte und Stadtzentren in der DDR. Ergebnisse u. reale Perspektiven des Städtebaus in der DDR. Hrsg. von Gerhard Krenz, Walter Stiebitz u. Claus Weidner. Berlin (Ost): Verl. f. Bauwesen 1969. <LI>Städtebau in der DDR, in: Stadt — Zeitschrift für Wohnungs- und Städtebau. Hrsg. Vorstand der Unternehmensgruppe Neue Heimat. Sondernummer 1/1983. Hamburg 1983. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 87–89 Architekten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzneimittelversorgung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 87] I. Theorie A. als das Ergebnis einer Tätigkeit, die sich mit der Gestaltung der räumlichen Umwelt befaßt, hat von jeher einen ästhetischen (Baukunst) und ökonomischen (Bauwesen) Aspekt. Nach Auffassung der Theoretiker in der DDR sind durch die Veränderungen des gesellschaftlichen Systems seit 1945 zum ersten Male auf deutschem Boden die Voraussetzungen geschaffen worden, den Dualismus zwischen…

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Sparen (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sparformen reduzieren sich durch die Aufhebung des Bau-S., Prämien-S. und das auslaufende Inhabersparen auf das Führen von Sparkonten, den Erwerb von Wertpapieren und das S. bei der Staatlichen Versicherung der DDR. Zur Förderung des S. wurden 1955 der Sparkaufbrief und 1965 der Spargiroverkehr eingeführt. Unter den Kreditinstituten des Bankwesens dominieren die Sparkassen, denen auch die Sparwerbung obliegt. Die täglich fälligen Spareinlagen werden mit 3¼ v.H. jährlich verzinst (Zinsertrag 1982: 3.419,8 Mill. Mark) und übertreffen mit den Sparguthaben aus Lebensversicherungen (1982: 11418,7 Mill. Mark) seit 1975 das im Binnenhandel erzielte Umsatzvolumen. Die privaten Sparguthaben bei den Geld- und Kreditinstituten haben sich seit 1950 wie folgt entwickelt: [S. 1247]Dem S. liegen überwiegend traditionelle Sparmotive zugrunde. Dazu zählt vorrangig das Zweck-S. zur Anschaffung von Konsumgütern des gehobenen Bedarfs, deren Preise durch starke Verbrauchsteueraufschläge auf einem relativ hohen Niveau liegen. Darüber hinaus schlägt sich im S. ein latenter Kaufkraftüberhang nieder, der aus im Vergleich zum Warenangebot überproportionalen Einkommensteigerungen, Unregelmäßigkeiten in der Belieferung mit hochwertigen Erzeugnissen sowie unzureichender Reagibilität des Warenangebots auf verändertes oder nicht eingeplantes Konsumverhalten resultiert. Im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland sind folgende Entwicklungstendenzen bemerkenswert: 1. Deutlich unterscheiden sich die Anlageformen, unter denen in der DDR das Konten-S. (88 v.H.) mit großem Abstand vor dem Versicherungs-S. (9 v.H.) und dem Wertpapier-S. (3 v.H.) rangiert. 2. Die Spareinlagen (1982: 122,5 Mrd. Mark) erreichen pro Kopf der Bevölkerung 7.335 Mark und somit weniger als 30 v.H. des Betrages in der Bundesrepublik Deutschland. 3. Die Sparquote der privaten Haushalte, d.h. der Anteil der privaten Ersparnis bei den Kreditinstituten (1982: 4.612,9 Mill. Mark) und den Personenversicherungen (1982: 680 Mill. Mark) am verfügbaren Einkommen, lag in den siebziger Jahren zwischen 5 und 6 v.H. (1970: 5,6 v.H.; 1975: 5,4 v.H.). Sie sank 1980 auf 2,7 v.H. und war 1982 mit 4,1 v.H. ebenfalls wesentlich niedriger als in der Bundesrepublik Deutschland (14 v.H.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1246–1247 Soziologie und Empirische Sozialforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sparkassen

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sparformen reduzieren sich durch die Aufhebung des Bau-S., Prämien-S. und das auslaufende Inhabersparen auf das Führen von Sparkonten, den Erwerb von Wertpapieren und das S. bei der Staatlichen Versicherung der DDR. Zur Förderung des S. wurden 1955 der Sparkaufbrief und 1965 der Spargiroverkehr eingeführt. Unter den Kreditinstituten des Bankwesens dominieren die Sparkassen, denen auch die Sparwerbung obliegt. Die täglich…

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Musik (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Heranbildung „allseitig harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ ist eines der Hauptziele der Politik der SED (Bildungsgesetz 1965). Die sozialistisch-realistische Kunst ist dazu berufen, alles auszudrücken, alles Künstlerische zu erschließen, was sozialistische Persönlichkeiten zu ihrer Entfaltung brauchen (Kurt Hager, 6. ZK-Tagung 1972). Nach den Worten Honeckers vermögen die Werke des sozialistischen Gegenwartsschaffens in der M. als eine Ausdrucksform der Kunst „die sozialistischen Ideale zu vermitteln, Stolz und Freude über das Errungene zu fördern, aber auch den Kampf um neue Fortschritte beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu gestalten. Die bedeutenden Schöpfungen des M.-Erbes tragen dazu bei, Humanismus und Ethik im Leben sozialistischer Menschen tiefer auszuprägen.“ (II. Musikkongreß 1972) Als das Kernstück des M.-Lebens wird das kompositorische Schaffen angesehen. Der Differenziertheit der Bedürfnisse wird Rechnung getragen, indem alle Genres gleichermaßen anerkannt und gepflegt werden: neben den verschiedenen Formen der klassischen M. (sog. ernsten M.), diejenigen des Lied- und Chorschaffens, wie die der Tanz- und Unterhaltungs-M. einschließlich des Jazz (Konferenz der Unterhaltungskunst der DDR 1978). Wichtigstes Kriterium bei der Beurteilung neuer Werke ist die in den musikalischen Ausdrucksmitteln wie auch der Textwahl zum Ausdruck kommende, sozialistische Einstellung des Komponisten. Neben der Pflege des Kulturellen Erbes (Aufführungen, Herausgabe von Biographien und Werkbesprechungen aus sozialistischer Sicht) dient die Förderung der zeitgenössischen Kompositionen der Schaffung einer DDR-Nationalkultur. Diesem Ziel dient auch die 1981 erschienene, erste „Musikgeschichte der DDR“. Durch die M.-Tage, Festspiele, Treffen von Vertretern des Verbandes der Komponisten und M.-Wissenschaftler der DDR (VKM) und verschiedenster anderer gesellschaftlicher Organisationen und Gruppen mit vergleichbaren Organisationen sozialistischer Staaten, wird das Ziel der Integration der sozialistischen Staaten angestrebt. Hauptrepräsentanten des M.-Lebens sind die Orchester und M.-Theater. Von 99 Theatern in der DDR waren 1982 46 ausschließlich oder teilweise Opern- bzw. Operettenbühnen. [S. 920]Zu den führenden Orchestern der 86 staatlichen Berufsorchester zählen die Dresdener Staatskapelle, das Leipziger Gewandhausorchester, das Orchester der Staatsoper Berlin. Daneben gibt es eine Vielzahl von Arbeiter- und Laienorchestern, die z. T. von Berufsmusikern angeleitet werden (Laienkunst). Jährlich finden in der DDR internationale M.-Festspiele statt, u.a.: Berliner Festtage (seit 1957), speziell für zeitgenössische M. die M.-Biennale (seit 1967) alternierend mit den DDR-M.-Tagen (seit 1974), die Dresdener M.-Festspiele (seit 1978), deren Hauptschwerpunkt Beiträge des M.-Theaters bilden. Alljährlicher Bestandteil der Dresdener M.-Festspiele ist der Internationale Carl-Maria-von-Weber-Wettbewerb. Darüber hinaus widmen sich M.-Festspiele von internationalem Rang der Erschließung des Erbes, wie z.B. die Händelfestspiele Halle, das Internationale Bachfest der Stadt Leipzig, die Telemann-Festtage in Magdeburg. Zu den Komponisten, die das zeitgenössische M.-Schaffen der DDR repräsentieren, gehören von der älteren Generation (z.T. bereits verstorben) Paul Dessau, Hanns Eisler, E. H. Meyer, Günter Kochan, Fritz Geißler, Ottmar Gerster; von der jüngeren Generation Reiner Bredemeyer, Paul-Heinz Dittrich, Friedrich Goldmann, Georg Katzer, Wilfried Krätzschmar, Siegfried Matthus, Friedrich Schenker, Udo Zimmermann. Die von den Kulturpolitikern der SED erhobene Forderung nach „Verständlichkeit“ wird zwar auch nach dem VIII. (Juni 1971), IX. (Mai 1976) und X. (April 1981) Parteitag der SED aufrechterhalten, doch werden den Komponisten hinsichtlich der Kompositionsmittel inzwischen keine Tabus mehr auferlegt, wie die DDR-M.Tage im Februar 1982 zeigten. Die Komponisten der DDR können dem internationalen Vergleich standhalten. Allerdings ist zu befürchten, daß nach der IV. Theoretischen Konferenz des Verbandes der Komponisten und Musikwissenschaftler (VKM) in Magdeburg (November 1981) durch eine neue Realismus-Debatte die inzwischen erreichte Liberalisierung auf dem Gebiet der zeitgenössischen M. gefährdet wird; auf dieser Veranstaltung wurde nachdrücklich die Gültigkeit des sozialistischen Realismus im eng begrenzten Sinn für die Arbeit der Komponisten unterstrichen. Zeichen für eine derartige restriktive Phase waren auch auf der Delegiertenkonferenz des VKM (Februar 1982) zu beobachten. Durch Partnerschaft mit Betrieben und Arbeiterzirkeln sollen der Kontakt zur Bevölkerung und das Auftragswesen gefördert werden (Bildende Kunst, II.). In Vorbereitung ist darüber hinaus eine gemeinsame Konzeption des Ministeriums für Kultur und des VKM für eine musikalische Auftragspolitik. Die Vermittlung von Konzerten obliegt im Inland den Konzert- und Gastspieldirektionen, für den Austausch mit dem Ausland ist allein die Künstler-Agentur der DDR zuständig. Der berufliche Nachwuchs wird vorwiegend an den 100 Musikschulen, den 4 M.-Hochschulen und den diesen angegliederten 4 Spezialschulen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, IX.) herangebildet. Daneben kommt den M.-Schulen die Aufgabe zu, die vielfältigen Interessen der musikalisch interessierten Laien zu fördern, insbesondere auch die Leiter der Laiengruppen auszubilden. Neben zahlreichen zentralen und regionalen M.-Festen und Wettbewerben im Bereich der Laienmusikpflege bilden die von 1959 bis 1972 jährlich und derzeit alle 2 Jahre stattfindenden Arbeiterfestspiele den Höhepunkt. Sie sollen „überzeugend die kontinuierliche sozialistische Kulturpolitik der Partei der Arbeiterklasse, der Regierung der DDR und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes“ dokumentieren. Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) ist der Träger dieser Festspiele und der ihnen in Großbetrieben, Kombinaten und LPG (Landwirtschaftliche Betriebsformen) vorausgehenden Betriebsfestspiele (Kulturarbeit des FDGB). Innerhalb der Singebewegung der FDJ wird dem politischen Lied besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Werkstattage, nationale Festivals und seit 1970 das internationale „Festival des politischen Liedes“ sollen informieren und Solidarität hinsichtlich der politischen Ziele und des politischen Engagements stärken. Im Bereich der Tanz- und Unterhaltungs-M. stehen die Bemühungen um eine dem Sozialismus gemäße Tanz-M. im Vordergrund. Auf der Grundlage der Konzeption der Zentralen Kommission Tanz-M. beim Ministerium für Kultur wird eine quantitative und qualitative Verbesserung des Angebote angestrebt. Diesem Ziel dienen sog. Entwicklungsgruppen in Bezirken, Werkstattwochen, Verbreitung und Profilierung der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere an den M.-Schulen und M.-Hochschulen, Wettbewerbe, Leistungsvergleiche u.a.m. Durch gesetzliche Anordnungen (zuletzt 1965 und 1973) sollte die Übernahme westlicher Unterhaltungs-M. weitestgehend verhindert werden, da man aufgrund der Texte negative Einflüsse auf die Jugend befürchtete. Inzwischen ist aber auch in diesem Bereich eine spürbare Liberalisierung eingetreten (Unterhaltungskunst). Die gesamte Schallplatten-Produktion in der DDR ist in dem VEB Deutsche Schallplatte zusammengefaßt. In der Reihe ETERNA werden klassische Kompositionen, Volks-M., Arbeiter- und Massenlieder hergestellt (etwa 50 v.H. der Produktion insgesamt), in AMIGA Jazz, Tanz- und Unterhaltungs-M., in AURORA Lieder, Balladen und Kantaten aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in SCHOLA Produktionen für den Schulunterricht, in LITERA Sprachplatten und schließlich in NOVA charakteristische, zeitgeschichtliche Werke der DDR und des Sozialismus. Kulturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 919–920 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Musikschulen

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Heranbildung „allseitig harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ ist eines der Hauptziele der Politik der SED (Bildungsgesetz 1965). Die sozialistisch-realistische Kunst ist dazu berufen, alles auszudrücken, alles Künstlerische zu erschließen, was sozialistische Persönlichkeiten zu ihrer Entfaltung brauchen (Kurt Hager, 6. ZK-Tagung 1972). Nach den Worten Honeckers vermögen die Werke des…

DDR A-Z 1985

Agrarsteuern (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Anders als die Betriebe der staatseigenen Industrie waren die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) bis zum Jahre 1971 von der Zahlung von Betriebssteuern befreit. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Ertragslage eines größeren Teils der LPG durch ständige staatliche Subventionen und die Zubilligung von vergleichsweise hohen Erzeugerpreisen so verbessert, daß diese Produktionsorganisationen nun zur Zahlung von Abgaben an den Staat verpflichtet werden konnten. Mit Wirkung vom 1. 1. 1971 wurden alle LPG vom Typ III, die zwischenbetrieblichen (kooperativen) Produktionsorganisationen (Abteilungen) der LPG und die Volkseigenen Güter (VEG) verpflichtet, dann eine ökonomisch begründete Abgabe an den Fiskus zu leisten, wenn sie die Zahlungsvoraussetzungen des neuen Steuergesetzes erfüllten. Die damals eingeführte Abgabe setzte sich in den Jahren von 1971 bis 1975 aus zwei Steuerarten zusammen: a) einer Abgabe auf das Bruttoeinkommen; b) einer Konsumsteuer. Das Bruttoeinkommen der LPG ergibt sich durch den Abzug der Sachkosten (Materialverbrauch plus Abschreibungen) vom Umsatzerlös. Diese Einkommensgröße enthält also noch die an die LPG-Mitglieder zu zahlenden Arbeitsvergütungen. Abweichend von den auf die Pflanzenproduktion spezialisierten LPG wurden die industriemäßig produzierenden Betriebe der Tiererzeugung im August 1975 einer Spezialbesteuerung unterworfen. Mit Wirkung vom 1. 1. 1976 besteht die von ihnen verlangte ökonomisch begründete Abgabe in einer Steuer vom Gewinn. Mit der Einführung dieser beiden neuen Abgaben im Jahre 1971 und 1975 wurde die bis dahin von den einzelnen Genossenschaftsbauern erhobene Landwirtschaftssteuer abgeschafft. (Für die wenigen noch existierenden Einzelbauern blieb sie allerdings weiterhin in Kraft.) 1. Die bis 1971 erhobenen Agrarsteuern. Die Landwirtschaftssteuer vereinigte in einem Betrag die Steuerverpflichtungen aus drei Steuern, und zwar aus der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Vermögensteuer. Für die aus der Entlohnung für ihre Arbeitsleistungen und aus der Gewinnbeteiligung (entsprechend den in die LPG eingebrachten Bodenanteilen) fließenden Einkommen mußten die Genossenschaftsbauern Einkommensteuer entrichten. Darüber hinaus unterlagen ihre Umsätze, z.B. beim Verkauf von Erzeugnissen aus ihrer privaten Hauswirtschaft, der Umsatzsteuerpflicht. Besaßen sie ein größeres Vermögen, zu dem auch das ihnen formal noch gehörende frühere Privatland zählte, so wurde die Zahlung von Vermögensteuer fällig. Mit ihrem Eintritt in die LPG hatten jedoch alle Genossenschaftsbauern die Vergünstigung erworben, ihre Steuerschuld bei der Einkommensteuer um 25 v.H., bei der [S. 24]Umsatzsteuer um 75 v.H. und bei der Vermögensteuer um 50 v.H. kürzen zu dürfen. 2. Die Abgaben der kollektivierten Landwirtschaft von 1971 bis 1980. a) Die Abgabe auf das Bruttoeinkommen. Wirtschafts- und steuerpolitisch bestand das Hauptziel der 1971 eingeführten Abgabe auf das Bruttoeinkommen der LPG darin, einen Teil der Gewinnvorteile abzuschöpfen, die aufgrund der einheitlichen Festpreise für Agrarerzeugnisse alle diejenigen Produktionsgenossenschaften ohne mehr Leistungsaufwand haben, die durch die Güte ihrer Böden, durch Standortvorteile und durch gute klimatische Bedingungen begünstigt sind. An dieser Zielsetzung hat auch die 1980 beschlossene Umstellung der Steuerbemessungsgrundlage vom Bruttoeinkommen auf die Bezugsgrundlage des tatsächlich erwirtschafteten Gewinns nichts geändert. Daneben sollte die ab 1971 erhobene Abgabe für mehr sozialen Ausgleich unter den landwirtschaftlichen Produzenten sorgen und die LPG mit den guten Böden zu noch höheren Leistungen anspornen. Je nachdem, welche natürlichen Lagevorteile die LPG besaß oder unter welchen Produktionserschwernissen die Genossenschaftsbauern arbeiten mußten, wurden für bestimmte Standortbereiche durchschnittliche Abgabesätze als Basis der Zahlungsverpflichtungen festgesetzt. Der geringste Abgabesatz betrug 2 und der höchste 21 v.H. Steuerbemessungsgrundlage war das Bruttoeinkommen je Hektar (ha) landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN). Neben dem betriebsindividuellen Abgabesatz diktierte die Landwirtschafts- und Finanzverwaltung den Produktionsgenossenschaften in Form einer normativen Zielvorgabe, welchen Erlös sie durch die Pflanzenproduktion erwirtschaften sollten. In den Jahren von 1971 bis 1975 wurden alle Einkünfte, welche die LPG über das staatlich gewünschte Norm-Einkommen hinaus erzielten, nur mit dem halben Steuersatz belegt. Vom 1. 1. 1976 an verringerte sich diese Steuerermäßigung auf 25 v.H. (vgl. GBl. I, 1975, S. 647). Durch diese Steuervergünstigungen sollten die LPG angespornt werden, ihre Produktion zu steigern, die Kosten zu senken und die Effektivität ihrer Arbeiten zu erhöhen. Jedem sozialistischen Agrarbetrieb wurde neben den allgemein verbindlichen Steuertarifen der A. noch ein Mindestabführungsbetrag in Mark von seinem Bruttoeinkommen auferlegt, der auch bei schlechten Hektarerträgen und Erlösen gezahlt werden mußte. Diese Regelung hatte zur Folge, daß die Agrarbetriebe eine prozentual steigende Steuerlast tragen mußten, sofern ihre Erträge unter jenes Leistungsniveau absanken, das der Staat in jedem Einzelfall als erreichbaren Mindestertrag des von den einzelnen LPG bewirtschafteten Bodens ermittelt und festgelegt hatte. Der Versuch, auf diesem Wege ein bestimmtes betriebsindividuelles Ertragsniveau zu sichern, wurde 1975 aufgegeben. Sofern die zuständigen Instanzen der Wirtschaftsverwaltung nach Prüfung der Leistungsbereitschaft und der Leistungsergebnisse der einzelnen Agrarbetriebe zu der Überzeugung gelangten, daß dieses steuerpolitische Druckmittel überflüssig war oder volkswirtschaftlich unerwünschte Ergebnisse zur Folge hatte, wurde ihnen vom Haushaltsjahr 1976 an freigestellt, auf die Festlegung von Mindestabführungsbeträgen zu verzichten. LPG, die infolge ihrer ungünstigen natürlichen Produktionsbedingungen ein geringeres Bruttoeinkommen als 1100 Mark je ha LN erwirtschafteten, wurden völlig von Abgaben freigestellt. Sofern ihr Einkommen diese Steuerfreigrenze ausnahmsweise einmal für ein Jahr überstieg, wurde eine Abgabe von nur 2 v.H. vom Bruttoeinkommen erhoben. b) Die Besteuerung der individuellen Verbrauchseinkommen der Genossenschaftsbauern. Um sicherzustellen, daß die Produktionsgenossenschaften bei der Verteilung des Bruttoeinkommens die Kapitalbildung nicht zugunsten eines hohen Verbrauchs vernachlässigten, sondern angeregt wurden, das für die Durchführung ihrer Meliorations- und Baumaßnahmen sowie ihrer Ausrüstungsinvestitionen benötigte Kapital selbst zu akkumulieren, wurde ab 1971 auch die Zahlung von Leistungsentgelten an die Genossenschaftsbauern besteuert (= Besteuerung der Bruttoeinkommensverwendung für Konsumzwecke). Eine derartige Abgabe mußten bis 1980 alle die Landwirtschaftsbetriebe entrichten, bei denen die von ihnen verlangten Ertragssteuern nicht auf der Grundlage des Gewinns erhoben, sondern in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen bemessen wurden. Steuerschuldner der „Konsumtionsabgabe“ waren [S. 25]nicht die einzelnen Genossenschaftsbauern, sondern die LPG. War die den LPG-Mitgliedern für ihre Arbeitsleistungen ausbezahlte Jahresvergütung geringer als 7.200 Mark je Vollbeschäftigten-Einheit, so entfiel eine Besteuerung (= Steuerfreigrenze). Alle über diesen Betrag hinaus gezahlten Vergütungen unterlagen einer scharf progressiven Besteuerung. Die von den LPG für die kulturelle Unterrichtung und die soziale Betreuung ihrer Mitglieder aufgewendeten Geldmittel zählten nicht zu den für Konsumzwecke ausgeschütteten Erlösen. Sie wurden daher bei der Feststellung der Steuerbemessungsgrundlage ausgeklammert. c) Umstellung ausgewählter Agrarbetriebe auf die Gewinnbesteuerung. Für diejenigen Agrarbetriebe, die sich Mitte der 70er Jahre nur noch mit der industriemäßig organisierten Tierzucht und Tierverwertung befaßten, trat mit Wirkung vom 1. 1. 1976 eine spezielle Form der Gewinnbesteuerung in Kraft. Um die Höhe der jährlichen Abgabeverpflichtungen an den Fiskus zu ermitteln, mußte zunächst der erzielte Gewinn ins Verhältnis zum Anlagevermögen des Betriebes gesetzt werden. Dabei wurden die Grundfonds (= Anlagekapital) zu Anschaffungspreisen bewertet. Die Besteuerung erfolgte dann entsprechend der in den einzelnen Wirtschaftsjahren erreichten Grundfondsrentabilität (= Kapitalrentabilität = Höhe des Gewinns in Mark je 1000 Mark Anlagevermögen). Der in dieser Tabelle festgelegte Tarif galt für alle gewinnsteuerpflichtigen Agrarbetriebe. Zu dieser Gruppe von Betrieben gehörten neben den industriemäßig produzierenden LPG für die Aufzucht von Nutzvieh ebenfalls die auf diese Aufgabe spezialisierten zwischenbetrieblichen Einrichtungen und zwischengenossenschaftlichen Produktionsorganisationen. Über die Kapitalrentabilität und die steuerliche Ertragskraft dieser Betriebe liegen nur unzureichende Informationen vor. Aus der Fachliteratur geht lediglich hervor, daß die 1976 eingeführte Gewinnbesteuerung dieser Gruppe von Betrieben nicht in erster Linie darauf gerichtet war, der Staatskasse möglichst hohe Einnahmen zu verschaffen. Zweck der Umstellung war vielmehr zu erproben, ob für Agrarbetriebe die Gewinnbesteuerung eine geeignete Form der Besteuerung ist. Außerdem sollte die neue gestaffelte Gewinnabschöpfung verhindern, daß innerhalb der DDR zu große Unterschiede zwischen den Einkommen, der Kapitalbildung und der Expansionskraft von gut wirtschaftenden und weniger gut wirtschaftenden Betrieben der Tierproduktion eintraten. Im Vergleich zu den auf Bruttoeinkommensbasis be[S. 26]steuerten LPG bedeutete diese neue Steuerform einen finanziellen Vorteil für die entsprechend besteuerten Betriebe. Durch diese gezielte Entlastung sollten weitere Agrarbetriebe angespornt werden, aus eigenem Antrieb ebenfalls zur industriemäßigen Tierproduktion überzugehen. Von der Anlage her schien das 1976 eingeführte neue Verfahren einer nur mäßig progressiven Besteuerung der Gewinne ausgewählter Agrarbetriebe durchaus geeignet zu sein, um diese zur Erreichung einer hohen Kapitalrentabilität anzuspornen. Tatsächlich konnte jedoch auch mit diesem auf Anreizwirkungen bedachten Besteuerungssystem die allgemeine Ertragsschwäche der Tierproduktionsbetriebe in der DDR nicht überwunden werden. 3. Die Besteuerung der sozialistischen Landwirtschaft von 1981 bis 1983. Mit Wirkung vom 1. 1. 1981 wurde das System der A. erneut umgestaltet. War bis dahin bei den genossenschaftlichen Betrieben der Pflanzenproduktion das Bruttoeinkommen Steuerbemessungsgrundlage, so wurde jetzt auch dort der „tatsächlich erwirtschaftete Gewinn“ zur Bezugsbasis für die Ermittlung der Steuerverpflichtungen (GBl. I, 1980, S. 135 ff.). Die jeweilige Höhe der Abgabenbeträge und die Staffelung des Steuertarifs berücksichtigten einerseits wieder die Unterschiede der natürlichen Produktionsbedingungen für die einzelnen Agrarbetriebe (= Bodenqualität, natürliche Standortvorteile). „Ziel der Änderung der Abgabenregelung in der Pflanzenproduktion (war)“ — nach Angaben des Gesetzgebers — „eine stärkere Abschöpfung von Mitteln aus Gebieten mit sehr guten und guten Produktionsbedingungen und eine Entlastung der Betriebe mit ungünstigen Bedingungen“ (GBl. I, 1980, S. 135 ff., hier die Anlage, Kapitel I, Abschnitt 3). Andererseits richtete sich die Höhe der zu zahlenden Ertragssteuern nach der Höhe des Gewinns, der pro Hektar LN erwirtschaftet wurde (vgl. Tabelle 3). In Übereinstimmung mit der bereits 1976 eingeführten Gewinnbesteuerung bei den industriemäßig produzierenden Betrieben der Nutzviehhaltung und -verwertung wurde auch bei der 1981 eingeführten Form der Gewinnbesteuerung der LPG für Pflanzenbau strikt vermieden, durch eine womöglich rigoros wirkende Gewinnabschöpfung die Leistungsbereitschaft der Genossenschaftsbauern zu dämpfen. Aus diesem Grunde wurden den Betrieben die durch Effektivitätsverbesserungen erzielten Zusatzgewinne jeweils zu einem größeren Teil belassen. Über die einbehaltenen Gewinne dürfen bekanntlich die Leitungen der Agrarbetriebe in einem begrenzten Umfang nach eigenem wirtschaftlichen Ermessen disponieren. Im Unterschied zu den LPG gelten seit langem für die Besteuerung der mit der Pflanzenproduktion befaßten Volkseigenen Güter (VEG = Staatsgüter) die Bestimmungen über die Nettogewinnabführung der staatseigenen Betriebe und Kombinate (Steuern). Auch bei den Betrieben der Tierproduktion wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1981 das Besteuerungsverfahren erneut geändert. Der auf die erreichte Kapitalrentabilität dieser Produktionsorganisationen bezogene Steuertarif wurde außer Kraft gesetzt. Von 1981 bis 1983 mußten alle Betriebe der Tierproduktion in der DDR eine sogenannte ergebnisbezogene Abgabe an den Fiskus überweisen. Die Höhe der zu zahlenden Ertragssteuer hing dabei vom „Niveau der Rentabilität“ ihrer Produktion (Gewinn je 1000 Mark Selbstkosten) ab. Nach diesem Steuertarif betrug die maximale Abgabehöhe 50 v.H. des erwirtschafteten Gewinns (s. Tabelle 4). Betriebe, die je 1000 Mark Selbstkosten nur 40 Mark Gewinn erwirtschafteten, waren von der Steuer befreit (= Steuerfreigrenze). Für die überwiegend mit Tierproduktion befaßten VEG galten diese Besteuerungsvorschriften nicht. Diese Betriebsform wird vom Fiskus nach den Vorschriften über die Nettogewinnabführung zur Finanzierung von Staatsaufgaben herangezogen. Auch die Besteuerung der Meliorationsgenossenschaften und die der Zwischengenossenschaftlichen Bauorganisationen für Landbaumaßnahmen (ZBO) wurde ab 1980 neu gestaltet. In der Zeit zwischen 1976 und 1980 mußten diese Betriebe eine Gewinnsteuer zahlen, die bei der erstgenannten Gruppe von Betrieben 40 v.H. und bei den ZBO 15 v.H. vom erzielten Gewinn betrug. Als besondere Steuererleichterung war den beiden Be[S. 27]triebsformen vom Gesetzgeber zugestanden worden, daß sie vor der Steuerbemessung ihre Gewinne um die gezahlten Schuldzinsen für Grundmittelkredite (= Investitionskredite) und um die Zuführungen zum Betriebsprämienfonds kürzen durften. Mit Wirkung vom 1. 1. 1981 wurde die Besteuerung der Meliorationsgenossenschaften und der ZBO der Besteuerungstechnik angepaßt, wie sie zum gleichen Zeitpunkt auch für die LPG der Tierproduktion eingeführt wurde. Seitdem galt für die beiden Betriebsformen kein proportionaler Steuersatz mehr, sondern ihre Steuersätze stiegen jetzt ebenfalls von einer bestimmten Steuerfreigrenze progressiv an und erreichten bei 50 v.H. vom erzielten Gewinn den Höchstsatz. Berechnungsgrundlage der Steuerschuld war von 1981 bis 1983 ebenfalls das Gewinn-Niveau, das als Verhältnis von Gewinnsumme in Mark zu jeweils 1000 Mark Selbstkosten der „realisierten Warenproduktion“ (= Warenabsatz) ermittelt wurde (s. Tabelle 4). Als Ergebnis der steuerpolitischen Reorganisationsmaßnahmen der DDR-Wirtschaftsführung gilt seit dem Beginn der 80er Jahre auf dem Gebiet der A. ein weitgehend einheitlich gestaltetes Besteuerungssystem. Dieses unterscheidet heute im wesentlichen nur noch hinsichtlich der Besteuerungstechnik zwischen den genossenschaftlichen Betriebsgruppen für Pflanzenbau einerseits und den für Tierproduktion andererseits. Das vielgestaltige, nach Eigentumsformen, Betriebsarten und Produktionsrichtungen differenzierte Besteuerungssystem, wie es in den Jahren zuvor bestand, gehört damit seit 1981 der Vergangenheit an. 4. Die Besteuerung der kollektivierten Pflanzenbau- und Tierzuchtbetriebe ab 1984. Zugleich mit der Inkraftsetzung der Agrarpreisreform und dem Inkrafttreten weiterer flankierender agrarpolitischer Reorganisationsmaßnahmen hat die Regierung der DDR am 1. 1. 1984 zum dritten Mal innerhalb der letzten 13 Jahre ein neues A.-System eingeführt. Die bis Ende 1983 erhobene Steuer auf die persönlichen Einkünfte der Genossenschaftsbauern (= Abgabe auf die Konsumtion) wurde abgeschafft. Die mit Beginn dieses Jahres verbindliche „Abgabenordnung für die Genossenschaften der sozialistischen Landwirtschaft“ regelt die betriebliche Besteuerung folgender Arten von Genossenschaften: LPG, Gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG), Produktionsgenossenschaften der Binnenfischer (PGB) [S. 28]und Produktionsgenossenschaften Werktätiger Pelztierzüchter. Weiterhin erstreckt sich ihr Geltungsbereich auch auf die kooperativen Einrichtungen dieser Genossenschaften (vgl. GBl., SDr. 1111 vom 31. 1. 1983). Produktionsgenossenschaften, die ihre Produktionsaufgaben unter extrem ungünstigen natürlichen Bedingungen zu erfüllen haben, sind von einer Steuerzahlung befreit und erhalten in bestimmten Fällen zur Erlösaufbesserung standortbezogene Preiszuschläge aus der Staatskasse. Die Erträge, welche die Genossenschaftsbauern durch die Bebauung ihres privaten Hoflandes und durch die private Aufzucht von Tieren erzielen, unterliegen nicht den nachstehend vorgestellten Besteuerungsvorschriften. Das neue A.-Recht der DDR vermeidet es, die gesetzlich festgeschriebenen Pflichtzahlungen der Agrarbetriebe Steuern zu nennen. Statt dessen spricht der Gesetzgeber stets nur von den „ökonomischen Abgaben“ der sozialistischen Genossenschaften. Wichtigste Neuerung im A.-System ab 1984 ist die völlige Umgestaltung der Steuertarife für die Agrarbetriebe. Nach dem alten Tarifsystem wurden die Gewinne der mit der Pflanzenproduktion befaßten LPG nicht nach einem Einheitssteuertarif besteuert, sondern in unterschiedlichem Ausmaß zur Besteuerung herangezogen. Die Abgabenbelastung erfolgte durch unterschiedliche Steuertarife, die je nach der Güte der von den LPG bebauten Böden und der Gunst der klimatischen und wasserwirtschaftlichen Verhältnisse an den einzelnen Produktionsstandorten differenziert wurden (s. Tabelle 3). Diese Form der Milderung der Besteuerungslasten für LPG, die mit weniger guten Böden ausgestattet sind, ist ab 1984 aufgegeben worden. Nunmehr werden die Erträge aller Pflanzenbau-LPG nach einem Einheitssteuertarif besteuert. Ab 1984 erfolgt die Differenzierung der Steuerlasten bei den LPG Pflanzenproduktion, mit deren Hilfe die Auswirkungen der Differentialrente auf die Höhe der verteilbaren Nettoerträge nach Steuern begrenzt werden sollen, nach einem neuen Verfahren. Nach der neuen Besteuerungsmethodik wurde der einheitliche Abgabentarif in zwei Tarifteile aufgegliedert: 1. Im ersten Teil wird angegeben, welche „Festbeträge in Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche“ die einzelnen LPG an den Fiskus abführen müssen. 2. Die im zweiten Tarifteil ausgewiesenen Steuersätze zeigen an, welche Abgaben die LPG von denjenigen Nettoerträgen an die Staatskasse leisten müssen, die nach Abzug der „Festbeträge“ von den erzielten betrieblichen Nettoerträgen noch übriggeblieben sind (s. Tabelle 5). Ebenso wie vor 1984 die Steuertarife sind nunmehr die festen Abgaben je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (= Festbeträge) nach der Güte der bewirtschafteten Böden und nach der Gunst der klimatischen und wasserwirtschaftlichen Verhältnisse stark gestaffelt worden (= Steuerdifferenzierung nach „natürlichen Standorteinheiten“). LPG, die ergiebige Lößböden bearbeiten (Standortkennziffer Lö 1 bis Lö 5), sind verpflichtet, die höchsten Festbeträge an die Staatskasse zu zahlen. Ihre Abgabenverpflichtungen belaufen sich im Wirtschaftsjahr auf 530 bis 600 Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Gebieten LPG dagegen nur über Anbauflächen, die agrarwirtschaftlich zu den schlechtesten Böden der DDR gehören (Standortkennziffern V 4, V 8 und Al 1), so verlangt der Fiskus von ihnen nur feste Abführungsbeträge in Höhe von 70, 50 und 20 Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Die Höhe des zu versteuernden Jahreswirtschaftsergebnisses der LPG Pflanzenproduktion ergibt sich aufgrund nachstehender Erfolgsrechnung: Wie schon in den Jahren 1981 bis 1983 werden die Leistungsergebnisse der auf die Tierproduktion spezialisierten LPG nach einem anderen Tarif besteuert als diejenigen der LPG Pflanzenproduktion (s. Tabelle 6). Bezugsgrundlage für die Besteuerung dieser Produktionsgenossenschaften ist das von ihnen im Wirtschaftsjahr erreichte „Rentabilitätsniveau“. Um die in der Wirtschaftsperiode erreichte „Rentabilität“ zu ermitteln, wird der erwirtschaftete Nettoertrag ins Verhältnis zu jeweils 1000 Mark des im gleichen Zeitraum erzeugten Bruttoprodukts gesetzt (s. <xref=dd10.028a:Schaubild> und Tabelle 6). Die vom Gesetzgeber für bestimmte Nettoertragssummen je 1000 Mark Bruttoprodukt festgesetzten Steuersätze wurden in der Tabelle 6 zusammengestellt. Nach dem neuen Steuertarif müssen die LPG Tierproduktion bei steigendem „Rentabilitätsniveau“ ebenfalls steigende Steuersätze hinnehmen. Dabei nimmt jedoch die Grenzsteuerbelastung mit steigender Rentabilität leicht degressiv ab. Bei einem Nettogeldertrag von 350 Mark je 1000 Mark erzeugtes Bruttoprodukt erreicht die Abgabenbelastung den Spitzensteuersatz von 55 v.H. Soweit LPG, die sich auf die Tierzucht und auf die [S. 29]Erzeugung von tierischen Veredelungsprodukten spezialisiert haben, außerdem auch noch im begrenzten Umfang Pflanzenproduktion betreiben, dürfen diese — vor der Ermittlung ihres „Rentabilitätsniveaus“ (= Bezugsgrundlage der Besteuerung) — vom errechneten Nettoertrag zunächst einmal den für ihre Bodenqualität festgelegten „Festbetrag“ abziehen. Um einen die Leistungsbereitschaft der Genossenschaftsbauern dämpfenden Anstieg der Grenzsteuerbelastung zu verhindern, hat der Gesetzgeber die Wirtschaftsbehörden angewiesen sicherzustellen, daß vom Jahre 1985 an mindestens 30 v.H. der jährlichen Steigerung der Nettogelderträge zur Auffüllung der eigenen Finanzfonds in den LPG verbleiben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 23–29 Agrarstatistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarwissenschaften

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Anders als die Betriebe der staatseigenen Industrie waren die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) bis zum Jahre 1971 von der Zahlung von Betriebssteuern befreit. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Ertragslage eines größeren Teils der LPG durch ständige staatliche Subventionen und die Zubilligung von vergleichsweise hohen Erzeugerpreisen so verbessert, daß diese Produktionsorganisationen nun zur Zahlung von Abgaben an den Staat…

DDR A-Z 1985

Imperialismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 602]I. ist ein zentraler Begriff des Marxismus-Leninismus, insbesondere von zwei seiner Teilbereiche, der Politischen Ökonomie und des wissenschaftlichen Kommunismus. 1. Vorgeschichte des Leninschen I.-Begriffs. Der Begriff I. — in Anlehnung an das lateinische Wort „Imperium“ = Weltreich gebildet — kam zur Kennzeichnung des napoleonischen Herrschaftsstrebens über Europa in Gebrauch, wobei die persönliche Herrschaftsausübung (Cäsarismus, Bonapartismus) als wichtiges Kennzeichen galt. Als um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert die Verteilung der Erde vor allem unter die großen Kolonialmächte abgeschlossen schien, erfuhr der Begriff des I. einen Bedeutungswandel. Zunehmend wurde I. nicht mehr nur oder vorwiegend als besondere Form politischer Herrschaft gedeutet, vielmehr begann die Erforschung seiner ökonomischen Gründe, Ziele und Folgen. Dabei waren es vor allem das Entstehen von Großunternehmen, die die Staatsgrenzen überschritten, das Entstehen von Großbanken sowie eines internationalen Kapitalmarktes und die mit diesen ökonomischen Institutionen gegebenen Möglichkeiten zur Kapital- und damit Machtkonzentration sowie zum Kapitalexport im Rahmen eines zunehmend dichter und konfliktreicher werdenden Netzes des Welthandels, die zum Gegenstand von I.-Analysen wurden. 2. Lenins I.-Begriff. Unter dem Eindruck des I. Weltkrieges und der sich dabei aus seiner Sicht eröffnenden Chance zur revolutionären Ablösung des Kapitalismus (Gesellschaftsordnung), wandte sich auch W. I. Lenin der Untersuchung des I. zu. Er stützte sich in seinen eigenen Arbeiten dabei wesentlich auf die Studien des liberalen Ökonomen J. A. Hobsen (Imperialismus, London u. New York 1902) und des österreichischen sozialdemokratischen Marxisten R. Hilferding (Das Finanzkapital, Wien 1910). In der bis heute für den Marxismus-Leninismus als wichtige theoretische Untersuchung geltenden Arbeit Lenins „Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ (geschrieben 1916, veröffentlicht 1917 in Petrograd [jetzt: Leningrad]; hier zitiert nach: W. I. Lenin, Werke, Bd. 22, Berlin [Ost], 1966, S. 189 ff.) fragt dieser nach dem „ökonomischen Wesen“ des I., das diesen von voraufgegangenen Erscheinungsformen des Kapitalismus (K.) unterscheide. Die wesentliche Differenz sieht Lenin in der Ablösung des K. der freien Konkurrenz durch den K. der Monopole. Mit dieser Entwicklung sei der Konkurrenzkampf (relativ) kleiner privater Eigentümer abgelöst worden durch die Auseinandersetzungen marktbeherrschender, die nationalen Grenzen überschreitender Großunternehmen, der „Monopole“. Die Monopolstellung mache es diesen möglich, über den normalen Gewinn/Profit (Wert- und Mehrwerttheorie) Extraprofite/Monopolprofite einzustreichen, d.h. die Ausbeutung verschärfe sich. Neben der sich in dem Entstehen der Monopole manifestierenden Konzentration der Produktionsmittel und damit der Gütererzeugung in Großbetrieben, Kartellen, Trusts usw. nennt Lenin u.a. folgende Kennzeichen des I.: a) Zusammenwachsen von Industrie- und Bankkapital, wobei letzteres als „monopolistisches Finanzkapital“ die eigentliche Herrschaft ausübt; b) der Warenexport verliert gegenüber dem Kapitalexport an Bedeutung; c) die Erde ist unter den Monopolverbänden ökonomisch aufgeteilt, wobei zwischen ihnen die erbitterte Auseinandersetzung um Behauptung bzw. Erweiterung der Einflußsphären weitergeht; d) auch territorial ist die Erde unter den imperialistischen Großmächten verteilt, wobei diese untereinander im Streit liegen sowie die ausgebeuteten und unterdrückten Völker in den Kolonien bzw. abhängigen Territorien sich gegen die ausländische Dominanz zu wehren beginnen. Lenin sieht in dieser Entwicklungsetappe des K. dessen „höchstes“ und „letztes“ Stadium. Für ihn ist der I. „der Vorabend der sozialistischen Revolution“. Zwar gäben die von den Monopolen im Ausland bzw. in den Kolonien erzielten Extraprofite diesen die Möglichkeit, Teilen („den oberen Schichten“) der Arbeiterklasse höhere Löhne zu zahlen, sie also zu korrumpieren und damit eine den Monopolinteressen folgende „Arbeiteraristokratie“ herauszubilden. (Lenin sieht hierin die Wurzeln des Opportunismus, des Reformismus, des Sozialdemokratismus.) Trotzdem könne auch in den hochentwickelten kapitalistischen Staaten auf diese Weise eine dauerhafte innenpolitische, soziale Stabilisierung nicht erreicht werden. Letztlich stünde einer zahlenmäßig kleinen Gruppe der „Monopolbourgeoisie“ und den von diesen unmittelbar abhängigen Schichten die Masse der sozialen Klassen (einschl. der Bauern, der Handwerker, des kleinen und mittleren Bürgertums) unversöhnlich gegenüber. Der Kampf um Marktanteile und Einflußsphären mache Kriege zwischen imperialistischen Staaten unvermeidlich. Die inneren sozialen Gegensätze würden zusätzlich dadurch verschärft, daß der I. kein wachsender, die Produktivkräfte weiterentwickelnder K. — wie noch der Konkurrenz-K. — sei. „In dem Maße, wie Monopolpreise, sei es auch nur vorübergehend, eingeführt werden, verschwindet bis zu einem gewissen Grade der Antrieb zum technischen und folglich auch zu jedem anderen Fortschritt, zur Vorwärtsbewegung; und insofern entsteht die ökonomische Möglichkeit, den technischen Fortschritt künstlich aufzuhalten“ (Lenin, a.a.O., S. 281). Der I. führe somit zur Herausbildung eines „Rentnerstaates“, in dem nur noch die profitable, an Zinseinkünften orientierte Kapitalanlage interessiere. Lenin spricht daher mit diesen Begrün[S. 603]dungen auch vom „verfaulenden“ und vom „parasitären“ K. 3. Etappen der allgemeinen Krise des Kapitalismus. Unter dem Eindruck des I. Weltkrieges sowie dessen sozialen und politischen Auswirkungen rechnete Lenin offensichtlich mit dem Beginn einer über Rußland hinausgreifenden, zumindest die europäischen Staaten erfassenden weltrevolutionären Entwicklung. Für ihn hatte die letzte, die allgemeine Krise des K. begonnen, wenn er sich auch hütete, präzise Voraussagungen über den Verlauf des „Sterbens des K.“ zu machen. Die folgenden 60 Jahre zeigten zwar mannigfache weltwirtschaftliche, weltpolitische und innenpolitische Veränderungen des K. (nicht zuletzt die Auflösung der Kolonialreiche, mehrfache wissenschaftlich-technische Innovationsschübe [ Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) ], weltweite ökonomische Krisen und Kriege usw.), ohne daß es jedoch dabei zur Weltrevolution bzw. zur Endkrise des K. gekommen wäre. Die kommunistische Weltbewegung und der Marxismus-Leninismus standen und stehen daher vor der Aufgabe — ohne die grundsätzlichen Leninschen Positionen aufzugeben — immer erneut die I.-Theorie als strategische Leitlinie für die konkrete Politik neu zu fassen. Heute werden 3 Etappen der allgemeinen Krise des K. unterschieden, ohne daß dabei die einzelnen Phasen des I. als dem „letzten Stadium des K.“ durch eindeutige Kriterien voneinander abgegrenzt worden wären: a) der Beginn der allgemeinen Krise wird im Ausbruch des I. Weltkrieges gesehen, in dem sich die auftretenden Widersprüche des I. erstmals entladen hätten. Dabei sei es mit der Oktoberrevolution 1917 erstmals einem Land — Rußland — gelungen, aus dem kapitalistischen Weltsystem auszubrechen und mit dem Aufbau des Sozialismus zu beginnen. Nach einer kurzen Phase der Stabilisierung habe die 1929 einsetzende Weltwirtschaftskrise zu einer Erschütterung des K. und als deren Folge zur Errichtung faschistischer Diktaturen vor allem in Italien, Deutschland und Japan geführt. Damit seien zugleich die Wurzeln für den II. Weltkrieg gelegt worden, mit dessen Ausgang der Marxismus-Leninismus eine neue Etappe beginnen sieht. b) Im Ergebnis der Zerschlagung der faschistischen Staaten sei es gelungen, dem Sozialismus außerhalb der Sowjetunion in einer Reihe europäischer und asiatischer Staaten zum Siege zu verhelfen und damit dem K. ein Sozialistisches Weltsystem entgegenzusetzen. Dieses habe die nationalen Befreiungsbewegungen unterstützt und dadurch die weitgehende Ablösung der imperialistischen Kolonialherrschaft durch neue Nationalstaaten beschleunigt (Entwicklungshilfe; Nationale Demokratie (National-demokratische Staaten)). Damit in Verbindung stehend haben sich gleichzeitig die Gegensätze zwischen dem sozialistischen Weltsystem und den kapitalistischen Ländern in Form des „Kalten Krieges“ zugespitzt. Die Brechung des Atomwaffenmonopols, die Entwicklung der Weltraumfahrt durch die UdSSR als Ausdruck der technischen Möglichkeiten des Sozialismus usw. haben jedoch die Existenz des sozialistischen Lagers gesichert und zugleich den Ausbruch offener Konflikte verhindert. In der zunehmenden Machtposition der sozialistischen Staaten im weltpolitischen Maßstab werden die Voraussetzung und die Chance für die gegenwärtig als Leitlinie für die Beziehungen zu den westlichen Industriestaaten geltende Politik der Friedlichen Koexistenz gesehen. Unter Ausnutzung der Nachkriegskonjunktur und in Weiterentwicklung bereits vorhandener Verbindungen zwischen Staatsapparat und Monopolen habe sich der staatsmonopolistische K. als Ausformung des K. der Gegenwart deutlicher ausgeprägt (vgl. dazu weiter unten). Die USA wurden in dieser Zeit zur imperialistischen Führungsmacht. c) Der Ausgang der 50er Jahre markiert nach marxistisch-leninistischer Auffassung den Beginn einer dritten, noch andauernden Etappe der allgemeinen Krise des K. In ihr sei mit dem Zerfall des portugiesischen Kolonialreiches das alte Kolonialsystem endgültig abgelöst worden. Im gleichen Zeitraum sei es gelungen, in Kuba, in Vietnam usw. weitere sozialistische Systeme zu etablieren. Der staatsmonopolistische K. habe in der Ende der 60er Jahre einsetzenden, seit 1974/75 manifest gewordenen zyklischen Krise die Grenzen seiner Regulierungsmöglichkeiten offenbart. Die Ungleichmäßigkeiten der ökonomischen und politischen Entwicklungen hätten zudem zu einer Zuspitzung in den „zwischenimperialistischen Beziehungen“ und zur Herausbildung dreier, international rivalisierender Zentren des I.: USA, Westeuropa, Japan geführt. Da die Voraussagen über eine Endkrise des K. vielfach von der historischen Entwicklung widerlegt worden sind, wird heute vor derartigen Prognosen gewarnt: „Auch im Stadium ihrer gegenwärtigen Vertiefung bedeutet die allgemeine Krise keine absolute Ausweglosigkeit des Kapitalismus, führt sie nicht zu seinem automatischen Zusammenbruch. Der Zwang zur Anpassung an neue Existenzbedingungen veranlaßt den I. zugleich, bestimmte Reserven zur Festigung seiner Positionen zu mobilisieren“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. H-P, Berlin [Ost] 1979, S. 329). Diese Vorsicht bei Voraussagen impliziert aber gleichzeitig das Hervorheben der Rolle der marxistisch-leninistischen Partei: Die soziale Revolution ist aus dieser Sicht nicht spontanes Ergebnis eines historischen Prozesses, sondern muß „bewußt“ gemacht werden, was letztlich nur unter Führung der kommunistischen Partei als der Verkörperung des „richtigen, wissenschaftlichen Bewußtseins“ möglich ist. 4. Staatsmonopolistischer Kapitalismus. Dieser Ausdruck findet sich bereits bei Lenin, ohne daß dieser daraus eine Theorie entwickelt hätte. Er verwendet staatsmonopolistischer K. und monopolistischer K. jeweils synonym. Allenfalls hat der sowjetische Ökonom und Analytiker des K. Eugen Varga (1879–1964) angesichts der zunehmenden staatlichen Eingriffe in den Wirtschaftsablauf während und nach der Weltwirtschaftskrise am Ausgang der 20er Jahre den Begriff staatsmonopolistischer K. in vergleichbarer Weise wie die heutige marxistisch-leninistische Politische Ökonomie gebraucht. Staatsmonopolistischer K. als ein besonderer Abschnitt des I. wird erst Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre Gegenstand der [S. 604]wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion auch und vor allem in der DDR (vgl. Margaret Wirth, Kapitalismustheorie in der DDR, Frankfurt a. M. 1972, S. 21 ff.). Die anhaltende Nachkriegskonjunktur hat ebenso wie die sich u.a. in der Nachfolge des liberalen englischen Ökonomen J. M. Keynes (1883–1946) ergebenden Veränderungen in den westlichen Wirtschaftswissenschaften zugunsten einer aktiven Rolle des Staates im wirtschaftlichen Geschehen und das Entstehen sowie die Anwendung entsprechender wirtschaftspolitischer Instrumentarien dazu beigetragen, daß es zu einer erneuten Diskussion um den K. im Stadium des I. kam. Heute wird im staatsmonopolistischen K. kein neues Entwicklungsstadium des K. jenseits des I. gesehen, vielmehr verkörpere er lediglich „die höchste Stufe der Monopolisierung“. Im Mittelpunkt aller Aussagen über ihn stehen die „personelle sowie die institutionell-organisatorische Verflechtung zwischen der Monopolbourgeoisie und dem Staatsapparat“ (Politische Ökonomie des Kapitalismus und des Sozialismus. Lehrbuch für das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium, 9., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1983, S. 336) und die sich aus dieser Verbindung ergebenden Möglichkeiten sowie Notwendigkeiten für den Staat, mit seinen Mitteln regulierend in den Wirtschaftsprozeß einzugreifen. Im einzelnen werden in der marxistisch-leninistischen politischen Ökonomie folgende Aspekte des staatsmonopolistischen K. besonders hervorgehoben: a) Staatliches Eigentum an Teilen des Produktionskapitals; Im einzelnen werden in der marxistisch-leninistischen politischen Ökonomie folgende Aspekte des staatsmonopolistischen K. besonders hervorgehoben: a) Staatliches Eigentum an Teilen des Produktionskapitals; b) Aneignung und Umverteilung zunehmend größerer Anteile des Nationaleinkommens durch den Staat; c) Eingriffe in die Konkurrenzbeziehungen (z.B. Festlegen von Preisen und Handelsspannen, Verbot oder Zulassung von Kartellen) und in die Beziehungen zwischen Kapital und Arbeit (z.B. Schlichtungen bei Tarifkonflikten, Ausgestaltung des Arbeitsrechts); d) Ausgestaltung einer aktiven staatlichen Wirtschaftspolitik (z.B. Entwicklung und Einsatz eines den Wirtschaftsablauf regulierenden Instrumentariums entsprechend mittel- und langfristiger Wirtschaftsprogramme). Alle derartigen Eingriffe erfolgen jedoch nicht — so der Marxismus-Leninismus — im Interesse der Gesamtgesellschaft, sondern dienen der Aufrechterhaltung des kapitalistischen Systems vor allem zum Nutzen und zur Sicherung der Monopole. Zwar zeige sich in den Regulierungsfunktionen des Staates die Notwendigkeit — angesichts der zunehmenden Wirtschaftsverflechtung, d.h. der zunehmenden Vergesellschaftung des Produktionsprozesses — zu einer gesamtgesellschaftlichen Planung überzugehen. Insoweit bereite der staatsmonopolistische K. den Sozialismus materiell vor. Unter Berufung auf Lenin heißt es, daß der staatsmonopolistische K. „die vollständige materielle Vorbereitung des Sozialismus, seine unmittelbare Vorstufe ist, denn auf der historischen Stufenleiter gibt es zwischen dieser Stufe und derjenigen, die Sozialismus heißt, keinerlei Zwischenstufen mehr“ (Politische Ökonomie …, a.a.O., S. 360; Hervorhebungen im Original). Dem staatsmonopolistischen K. könne jedoch eine wirkliche, krisenfreie Planung nicht gelingen. Auch die Monopole blieben an die Existenz des Privateigentums, an die profitable Verwertung von Einzelkapitalen gebunden. Die Monopole beherrschten letztlich den Staat und könnten ihre partikularen Interessen im Gegensatz zu denen der Masse der Gesellschaftsmitglieder nicht zuletzt mit seiner Hilfe durchsetzen. Daraus folge, daß sich Krisen nicht vermeiden lassen und sich die binnengesellschaftlichen und internationalen Konflikte weiter zuspitzen müßten. Die zunehmende Militarisierung und das Anwachsen der innenpolitischen Repression seien notwendige Existenzbedingungen des staatsmonopolistischen K., damit dieser sich außen- und innenpolitisch behaupten könne. 5. Funktionen der I.-Theorie in der Politik. Der Begriff I. und die mit ihm verbundenen Sichtweisen des als feindlich verstandenen kapitalistischen Systems spielen eine bedeutende Rolle in der Ausgestaltung der Politik kommunistischer Staaten und Parteien: a) Die Ergebnisse der I.-Forschung, d.h. die Analyse bürgerlich-kapitalistischer Systeme sind Grundlage für die Konzipierung der Außenpolitik wie umgekehrt die jeweilige außenpolitische Linie ihren Niederschlag in den Veröffentlichungen aus dem Bereich der I.-Forschung findet. b) Über die I.-Konzeption versuchen die Sowjetunion und die mit ihr verbündeten Staaten auf die Entwicklungsländer Einfluß zu nehmen, um diese zu einer „antiimperialistischen Orientierung“ zu veranlassen. c) Die Auffassung vom I. bzw. staatsmonopolistischen K. liegt der Bündnispolitik der nichtregierenden kommunistischen Parteien zugrunde. Die Aussage, daß es vor allem die „Monopole“ seien, die den Staat in ihren Dienst genommen hätten, ermöglicht die Propagierung eines „antimonopolistischen Bündnisses“ und führt von kommunistischer Seite zu dem Versuch, alle gesellschaftlichen Klassen und Schichten und nicht nur die Arbeiterklasse (Klasse/Klassen, Klassenkampf) politisch zu beeinflussen und — wenn möglich — in einen Kampf gegen die Monopole zu führen. d) Unter Berufung auf die imperialistische Bedrohung bzw. die imperialistischen Einflüsse werden die einzelnen sozialistischen Staaten sowie die nichtregierenden kommunistischen Parteien zur Treue und Gefolgschaft gegenüber der UdSSR bzw. der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) verpflichtet. e) Die marxistisch-leninistische I.-Theorie erklärt die Ursachen der internationalen ökonomischen und politischen Abhängigkeiten, die Aufteilung der Erde in Einflußsphären, das Entstehen von Kriegen usw. in der Gegenwart ausschließlich aus der monopolistischen Struktur des Privateigentums an Produktionsmitteln; damit wird der K. zum alleinigen Verursacher innen- und außenpolitischer Konflikte. Die Sicherung und Ausweitung des sowjetischen Machtbereiches (z.B. Afghanistan, die Nahost-, Afrika- und Lateinamerikapolitik, ČSSR, Polen), (militärische) Konflikte zwischen sozialistischen Staaten (z.B. Sowjetunion — China, China — Vietnam) werden auf diese Weise der Kritik, es [S. 605]handele sich auch hier um imperialistische Politik („Sowjetimperialismus“) entzogen bzw. als Abwehr imperialistischer Einmischungen und Einflüsse oder aber als Unterstützung „antiimperialistischer Befreiungsbewegungen“ gerechtfertigt. 6. I.-Forschung. Zwischen den einzelnen Staaten des sowjetischen Machtbereiches ist die I.-Forschung arbeitsteilig aufgeteilt. Während in der Sowjetunion z.B. die USA im Mittelpunkt der I.-Forschung stehen, ist es in der DDR wesentlich die Bundesrepublik Deutschland. An allen Universitäten und Hochschulen finden Forschung und Lehre zum I. statt. Das Institut für internationale Politik und Wirtschaft (IPW) widmet sich ausschließlich der I.-Forschung mit dem Schwerpunkt Bundesrepublik Deutschland; bei ihm besteht als Leitungs- und Koordinierungseinrichtung der Wissenschaftliche Rat für I.-Forschung. Der Auseinandersetzung mit dem I. dienen ferner der Wissenschaftliche Rat für Grundfragen der ideologischen Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und I. bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW), der Wissenschaftliche Rat für außenpolitische Fragen beim Institut für internationale Beziehungen bei der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften der DDR. Die allgemeine ideologisch-politische Leitfunktion auf dem Gebiet der I.-Forschung kommt — wie in anderen gesellschaftswissenschaftlichen Bereichen auch — der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) zu; bei ihr bestehen mit entsprechenden Aufgabenstellungen u.a. der Rat für wissenschaftlichen Kommunismus und der Wissenschaftliche Rat für internationale Arbeiterbewegung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 602–605 Hypothek A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Individualversicherung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 602]I. ist ein zentraler Begriff des Marxismus-Leninismus, insbesondere von zwei seiner Teilbereiche, der Politischen Ökonomie und des wissenschaftlichen Kommunismus. 1. Vorgeschichte des Leninschen I.-Begriffs. Der Begriff I. — in Anlehnung an das lateinische Wort „Imperium“ = Weltreich gebildet — kam zur Kennzeichnung des napoleonischen Herrschaftsstrebens über Europa in Gebrauch, wobei die…

DDR A-Z 1985

Liberman-Diskussion (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die durch einen Aufsatz des sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlers Liberman im September 1962 ausgelöste Diskussion über eine Reform des betrieblichen Planungssystems. Die Diskussion wurde bald darauf auch in der DDR aufgenommen. Liberman argumentierte, daß zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft eine größere Freiheit der Betriebe notwendig sei. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten beschränken, um die Dispositionsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Als Maßstab für die Beurteilung der betrieblichen Leistung schlug er eine Gewinn- bzw. Rentabilitätskennziffer vor, deren Erfüllung als Grundlage für die Gewährung von Prämien an die Belegschaft dienen sollte. Diese Konzeption, die Liberman in den Schlagworten „Schluß mit der kleinlichen Bevormundung der Betriebe durch administrative Maßnahmen!“ und „Was der Gesellschaft nützt, muß auch jedem Betrieb nützlich sein!“ zusammenfaßte, berührt den Bereich der volkswirtschaftlichen Gesamtplanung nur indirekt. Sie konzentriert sich vielmehr auf die Beseitigung der Schwierigkeiten, die zwischen den Betrieben und den ihnen direkt übergeordneten wirtschaftsleitenden Organen existierten. Die Reaktion in der DDR beschränkte sich zunächst auf die kommentarlose Wiedergabe der sowjetischen Diskussion. Nach dem 17. Plenum des Zentralkomitees (ZK) der SED im Oktober 1962, auf dem Ulbricht auf die Notwendigkeit einer Reform des Wirtschaftssystems hingewiesen hatte, erschienen in der Wirtschaftspresse der DDR die ersten relativ zurückhaltenden Stellungnahmen, in denen die Vorschläge Libermans im Prinzip anerkannt, der „Gewinn“ als Hauptkennziffer aber abgelehnt wurde. Auf dem VI. Parteitag der SED (15.–21. 1. 1963) unterbreitete Ulbricht Vorschläge für eine Reform des Wirtschaftssystems, die u.a. Einflüsse des von Liberman entwickelten Konzeptes erkennen ließen. Nach ersten Reformexperimenten in 10 VEB und in 4 VVB wurde Ende Juni 1963 auf einer gemeinsamen Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrates deutlich, daß die DDR über die in der UdSSR durchgeführten Reformen hinauszugehen bereit war. Am 11. 7. 1963 ist das Reformkonzept durch den Beschluß des Ministerrats über die Richtlinie für das Neue Ökonomische System (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft gesetzlich verankert worden. Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 830 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Linie

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die durch einen Aufsatz des sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlers Liberman im September 1962 ausgelöste Diskussion über eine Reform des betrieblichen Planungssystems. Die Diskussion wurde bald darauf auch in der DDR aufgenommen. Liberman argumentierte, daß zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft eine größere Freiheit der Betriebe notwendig sei. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten…

DDR A-Z 1985

Kreis (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. sind territoriale und politisch-administrative Einheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Neugliederung der K. erfolgte 1952 mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR. Bestimmend für die Festlegung der neuen K.-Grenzen waren politische, wirtschaftliche und administrative Gesichtspunkte. Die traditionelle Gliederung wurde als den Erfordernissen einer zu errichtenden sozialistischen Gesellschaftsordnung nicht entsprechend angesehen. Seitdem wurden 194 Land-K. gebildet, von denen gegenwärtig noch 191 bestehen, und 28 Stadtkreise (sog. kreisfreie Städte). Die Struktur, die Aufgaben und Arbeitsweise der staatlichen Organe im K. finden ihre Regelung vor allem in der Verfassung von 1968, i. d. F. von 1974 (Art. 81 ff.), im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen (GÖV) und ihre Organe vom Juli 1973 (GBl. I, 1973, S. 313) und im Beschluß über die Zusammensetzung der Räte der örtlichen Volksvertretungen vom Februar 1974 (GBl. I, S. 102). Örtliche Volksvertretungen sind im Land-K. der Kreistag, im Stadt-K. die Stadtverordnetenversammlung. Große Stadt-K. wie Leipzig, Dresden, Magdeburg, Karl-Marx-Stadt, Erfurt, Halle untergliedern sich in Stadtbezirke, ihre Volksvertretungen heißen Stadtbezirksversammlungen. Laut Verfassung der DDR und dem GÖV entscheidet die Volksvertretung des K. eigenverantwortlich über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. In Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat sie von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen. Ihre Beschlüsse sind für nachgeordnete Volksvertretungen (in der kreisangehörigen Stadt und der Gemeinde) verbindlich; in gleicher Weise gelten für den Kreistag (bzw. die Stadtverordnetenversammlung) die Beschlüsse des Bezirkstags als bindend. Die Volksvertretung des K. wählt als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. Der Rat ist ein kollektiv arbeitendes Organ; er leitet im Auftrag des Kreistags bzw. der Stadtverordnetenversammlung den staatlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aufbau im K. auf der Grundlage der Beschlüsse seiner Volksvertretung und der übergeordneten Staatsorgane. Er ist der Volksvertretung des K. und dem ihm übergeordneten Rat des Bezirkes verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der Rat des K. wird durch den Vorsitzenden geleitet. Er ist dafür verantwortlich, daß die Beschlüsse der SED, die Gesetze der Volkskammer, die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates sowie die Beschlüsse des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes der Arbeit des Rates des K. zugrunde gelegt werden. Der Vorsitzende ist gegenüber den Mitgliedern des Rates, den Leitern der Fachorgane des Rates und den Leitern der dem Rat unterstellten Betriebe und Einrichtungen weisungsberechtigt. Die Mitglieder des Rates üben die Anleitung und Kontrolle gegenüber den zu ihrem Aufgabengebiet gehörenden Fachorganen, Betrieben und Einrichtungen aus. Im Rahmen ihrer Kompetenz sind sie weisungsberechtigt. Der Rat des K. hat die nachgeordneten Räte der kreisangehörigen Stadt und der Gemeinde anzuleiten, zu unterstützen und zu kontrollieren. Er muß die nachgeordneten Räte in die Vorbereitung von Entscheidungen, die Auswirkungen auf deren Verantwortungsbereiche haben, einbeziehen. Der Vorsitzende des Rates des K. übt die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der nachgeordneten Räte aus und ist ihnen gegenüber weisungsberechtigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bildet der Rat des K. Fachorgane; diese werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung von Grundfragen des Tätigkeitsbereiches geleitet. Die Fachorgane unterstehen ihrem Rat und dem zuständigen Fachorgan des Rates des Bezirkes, sie sind „doppelt unterstellt“. Die Räte der Land-K. sind wie folgt zusammengesetzt: 1. Vors. des Rates, 2. Erster Stellv. des Vors. des Rates, 3. Stellv. des Vors. des Rates und Vors. der Kreisplankommission, 4. Stellvertreter des Vors. des Rates und Vors. des Rates für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, 5. Stellv. des Vors. des Rates für Inneres, 6. Stellv. des Vors. des Rates für Handel und Versorgung, 7. Sekretär des Rates, 8. Mitglied des Rates für Finanzen und Preise, 9. Mitglied des Rates K.-Baudirektor, 10. Mitglied des Rates für Wohnungspolitik, 11. Mitglied des Rates und Direktor Amt für Arbeit, 12. Mitglied des Rates für örtliche Versorgungswirtschaft, 13. Mitglied des Rates für Verkehrs-, Energie- und Nachrichtenwesen, 14. Mitglied des Rates für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 15. Mitglied des Rates für Kultur, 16. Mitglied des Rates für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 17. Mitglied des Rates K.-Schulrat, 18. Mitglied des Rates K.-Arzt. [S. 753]Die Räte der Stadt-K. und der Stadt-K. mit Stadtbezirken (in Städten über 200.000 Einwohner) sind, unter Berücksichtigung der Spezifik ihrer Aufgaben, vergleichbar zusammengesetzt, wobei z.B. der Bereich Landwirtschaft naturgemäß entfällt. Der Vorsitzende des Rates des Stadt-K. trägt zugleich den Titel Oberbürgermeister, der des Rates des Stadtbezirkes den Titel Stadtbezirksbürgermeister. Abweichungen von der Zusammensetzung der Räte in Land-K., Stadt-K. und Stadtbezirken und der Zahl ihrer Mitglieder bedürfen der Zustimmung des Rates des Bezirkes. Die Volksvertretung des K. bildet zur Durchführung ihrer Aufgaben für die Dauer der Wahlperiode ständige Kommissionen und für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen zeitweilige Kommissionen (Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen). Mitglieder der Kommissionen sind Abgeordnete und Nachfolgekandidaten sowie von der Volksvertretung des K. berufene Bürger; mindestens die Hälfte der Kommissionsmitglieder müssen Abgeordnete oder Nachfolgekandidaten sein. Zur Durchführung bestimmter Aufgaben können Aktive gebildet werden. Die Kommissionen kontrollieren die Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie von Beschlüssen der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane. Sie haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine wichtige Aufgabe der Kommissionen ist, die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Volksvertretung zu organisieren. Die Volksvertretung des K. und ihre Organe sollen als arbeitende Körperschaften die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle verwirklichen. Folgende Kompetenzbereiche sind ihnen im K. zugeordnet: 1. Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens, 2. Arbeitskräftelenkung und -planung, 3. Haushalts- und Finanzwirtschaft, 4. Preisbildung und -kontrolle, 5. örtlich geleitete Industrie, Handel, Versorgung und Dienstleistungen, 6. Bauwesen, Städtebau und Wohnungswesen, 7. Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, 8. Verkehr, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 9. Bildungswesen, 10. Jugendfragen, 11. Kultur, 12. Körperkultur, Sport und Erholungswesen, 13. Hygiene, medizinische und soziale Betreuung, 14. Sicherheit, Ordnung, Zivilverteidigung. Von besonderer Bedeutung für den K. ist die Leitung der Entwicklung der Landwirtschaft. Die Volksvertretung und der Rat des K. sind für die staatliche Leitung und Planung der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft im K. verantwortlich. Bei der Vorbereitung und Durchführung diesbezüglicher Entscheidungen wirkt der Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) des K. als kollektives Beratungsorgan des Rates des K. unterstützend mit. Die spezifische Rolle des K. im Staatsaufbau der DDR ergibt sich aus seiner Stellung zwischen den Bezirken einerseits und Städten und Gemeinden andererseits (Staatsapparat). Für den Bezirk ist der K. das Verbindungsglied, über das gesellschaftliche Prozesse in den Kommunen gesteuert werden können; Städte und Gemeinden wiederum können über den K. jene Interessen durchsetzen, die aus eigenen Mitteln nicht realisierbar sind, so z.B. Theater, Naherholungszentren usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 752–753 Kredit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreisparteiorganisationen der SED

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. sind territoriale und politisch-administrative Einheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Neugliederung der K. erfolgte 1952 mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR. Bestimmend für die Festlegung der neuen K.-Grenzen waren politische, wirtschaftliche und administrative Gesichtspunkte. Die traditionelle Gliederung wurde als…

DDR A-Z 1985

Universitäten und Hochschulen (1985) Siehe auch: Universitäten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Universitäten und Hochschulen: 1975 1979 [S. 1382] Im Bildungssystem der DDR besteht die vorrangige Aufgabe der UuH. darin, hochqualifizierte Kader für alle gesellschaftlichen Bereiche aus- und weiterzubilden. Ihre zweite zentrale Aufgabenstellung liegt in der Forschung, vor allem der Grundlagenforschung. Ebenso wie die Lehre soll sich auch die Forschung an den Bedürfnissen der Gesellschaft orientieren, wie sie im Programm und in den Beschlüssen der SED zum Ausdruck kommen. Im wesentlichen sind 2 Typen von UuH. zu unterscheiden: 1. UuH., die in die Struktur des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems integriert sind. An diesen UuH. können im Rahmen der geplanten Kapazitäten Bürger der DDR mit Hochschulreife ein Studium aufnehmen. 2. Hochschulähnliche Einrichtungen mit speziellen Ausbildungsgängen. Hier werden in der Regel ausgewählte Kader der verschiedenen staatlichen und gesellschaftlichen Bereiche ausgebildet, die, den Prinzipien der Kaderpolitik entsprechend, von ihrer Dienststelle zum Studium delegiert werden. I. Zur Geschichte In einem gemeinsamen Aufruf der KPD und der SPD in der SBZ vom 18. 10. 1945 wurden eine demokratische Schulreform und eine „gründliche Reform des gesamten Hochschul- und Universitätswesens“ gefordert. Auf dem Gebiet der SBZ lagen 6 Universitäten (Berlin, Jena, Halle, Leipzig, Greifswald, Rostock), doch nur 2 von 13 Technischen Hochschulen in Deutschland (Bergakademie Freiberg, TH Dresden). Schwerpunkte der Umgestaltung der UuH. (1. Hochschulreform) waren die Entnazifizierung des Hochschulwesens, die „Einbeziehung der Wissenschaftler in den demokratischen Wiederaufbau“, die Brechung des Bildungsprivilegs des Bürgertums und die Schaffung einer „neuen Intelligenz“ insbesondere durch die Öffnung der UuH. für Arbeiter- und Bauernkinder. Zu diesem Zweck wurden sog. Vorstudienanstalten eingerichtet (seit 1949 Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten [ABF]). 1951 wurde eine 2. Hochschulreform mit folgenden Schwerpunkten eingeleitet: Bildung des Staatssekretariats für Hochschulwesen und einer Abteilung Wissenschaft und H. im Apparat des Zentralkomitees (ZK) der SED; Gründung neuer, vor allem Technischer H.; Ausbau der ABF; Einführung eines 10monatigen Studienjahres; Bindung der Studentenvertretungen an die Freie Deutsche Jugend (FDJ); Einführung eines verbindlichen gesellschaftswissenschaftlichen Studiums für alle Fächer. Die Entwicklung nach dem XX. Parteitag der KPdSU und die Ereignisse in Ungarn und Polen (1956) führten auch zu Unruhe an den UuH. der DDR und zeigten, daß das Hochschulwesen noch nicht den Erwartungen der SED entsprechend politisch voll integriert war. Als Antwort beschloß die SED 1958 ein „Programm für die sozialistische Umgestaltung der Universitäten und Hochschulen in der DDR“, das auf die Erhöhung des wissenschaftlichen Niveaus und eine engere Verbindung von Lehre und Forschung mit der Praxis, die Einbeziehung der Wissenschaft in die allgemeine volkswirtschaftliche Planung und die Auseinandersetzung mit „reaktionären Theorien und kleinbürgerlichen Auffassungen“ gerichtet war. Auf der Grundlage der Beschlüsse des VI. (1963) und VII. (1967) Parteitages der SED und des Bildungsgesetzes von 1965 wurde 1967 die 3. Hochschulreform eingeleitet, die zu einer völligen Neugestaltung des Hochschulwesens führte. Die Hochschulreform zielte darauf ab, die inhaltlichen und organisatorischen Bedingungen zu schaffen, unter denen eine beschleunigte Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis und die Aufnahme wichtiger praktischer Probleme in die wissenschaftliche Fragestellung möglich erschienen. Schwerpunkte dieser Reform waren: die verstärkte Einbeziehung der UuH. in den gesamtgesellschaftlichen Planungsprozeß; die Reform der Organisationsstruktur der UuH.; die Studienreform; die Reform der Forschungsorganisation; die verstärkte Beteiligung der UuH. an der Weiterbildung. Daß die weitreichenden Erwartungen überzogen waren, zeigte sich schon nach dem VIII. Parteitag der SED (1971). Die Zuwachsraten für den Hochschulsektor im Staatshaushalt wurden massiv reduziert, die Studentenzahlen gedrosselt. Die V. Hochschulkonferenz (September 1980) setzte einen vorläufigen Schlußstrich unter vielfältige Versuche, bei reduzierten finanziellen Mitteln und Zukunftserwartungen die Substanz der Reform, d.h. vor allem die neue Organisationsstruktur und die Ausbildungsreform, zu retten. II. Struktur des Hochschulwesens In der DDR bestehen gegenwärtig 52 UuH. im hergebrachten Sinne. Darüber hinaus gibt es besondere Bildungsstätten, in denen Kader (Kaderpolitik) für die verschiedenen Apparate (Partei, [S. 1383]Staat, Massenorganisationen, Sicherheitsapparate) ausgebildet werden. Dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (MHF) sind unterstellt: Universitäten 1. Humboldt-U. zu Berlin 2. Technische U. Dresden 3. Ernst-Moritz-Arndt-U. Greifswald 4. Friedrich-Schiller-U. Jena 5. Karl-Marx-U. Leipzig 6. Martin-Luther-U. Halle-Wittenberg 7. Wilhelm-Pieck-U. Rostock Technische Hochschulen 8. Bergakademie Freiberg 9. Technische H. Ilmenau 10. Technische H. Karl-Marx-Stadt 11. Technische H. „Carl Schorlemmer“ Leuna — Merseburg 12. Technische H. „Otto von Guericke“ Magdeburg 13. Technische Hochschule Leipzig (1977 durch Zusammenlegung Zusammenlegung der Hochschule für Bauwesen und der Ingenieurhochschule Leipzig entstanden) Sonstige Hochschulen 14. H. für Ökonomie „Bruno Leuschner“ Berlin 15. H. für Verkehrswesen „Friedrich List“ Dresden 16. Handels-H. Leipzig 17. H. für Architektur und Bauwesen Weimar Ingenieurhochschulen (IHS) 18. IHS Berlin-Wartenberg 19. IHS Cottbus 20. IHS Dresden 21. IHS Köthen 22. IHS Mittweida 23. IHS für Seefahrt Warnemünde-Wustrow 24. IHS Wismar 25. IHS Zittau 26. IHS Zwickau Medizinische Akademien 27. Medizinische Akademie „Carl-Gustav Carus“ Dresden 28. Medizinische Akademie Erfurt 29. Medizinische Akademie Magdeburg Dem Ministerium für Volksbildung sind die Pädagogischen H. (PH) unterstellt: 30. PH „Karl Friedrich Wilhelm Wander“ Dresden 31. PH „Dr. Theodor Neubauer“ Erfurt-Mühlhausen 32. PH „Liselotte Herrmann“ Güstrow 33. PH „Nadeshda Konstantinowna Krupskaja“ Halle 34. PH „Wolfgang Ratke“ Köthen 35. PH „Clara Zetkin“ Leipzig 36. PH „Erich Weinert“ Magdeburg 37. PH „Karl Liebknecht“ Potsdam 38. PH „Ernst Schneller“ Zwickau Dem Ministerium für Kultur sind unterstellt: 39. H. für Musik „Hanns Eisler“ Berlin 40. Kunst-H. Berlin 41. H. für bildende Künste Dresden 42. H. für Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden 43. H. für industrielle Formgestaltung Burg Griebichenstein 44. H. für Graphik und Buchkunst Leipzig 45. H. für Musik „Felix Mendelssohn-Bartholdy“ Leipzig 46. Theater-H. „Hans Otto“ Leipzig 47. Institut für Literatur „Johannes R. Becher“ Leipzig 48. H. für Film und Fernsehen der DDR Potsdam-Babelsberg 49. H. für Musik „Franz Liszt“ Weimar. Dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) unterstehen: 50. H. für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg 51. H. für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften Meißen Dem Staatssekretariat für Körperkultur und Sport untersteht die 52. Deutsche H. für Körperkultur (DHfK) Leipzig. [S. 1384]Der Ausbildung leitender Kader der SED, des Staatsapparates und des FDGB dienen die Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS) in Berlin, die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR in Potsdam-Babelsberg, die dem Ministerrat unterstellt ist, und die Gewerkschaftshochschule „Fritz Heckert“. Dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstehen 9 H., u.a. die Militärakademie „Friedrich Engels“ in Dresden und Offiziershochschulen der Teilstreitkräfte (Nationale Volksarmee (NVA), III). Dem Ministerium des Innern (MdI) unterstehen 4 H., u.a. die Hochschule der Deutschen Volkspolizei (DVP). Hochschulähnliche Einrichtungen mit Promotionsrecht und eigenen Aus- und Weiterbildungsgängen sind die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) und das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) in Berlin-Rahnsdorf. Die 4 größten UuH. sind die Humboldt-Universität zu Berlin (Ost), die Karl-Marx-Universität Leipzig, die Technische Universität Dresden und die Technische Hochschule Karl-Marx-Stadt. III. Organisationsstruktur der Universitäten und Hochschulen In der ersten Phase der 3. Hochschulreform von 1967 wurde die Struktur der UuH. völlig verändert. Wichtigstes Ergebnis der Strukturreform war die Abschaffung der alten Fakultäten und Institute und ihre Ersetzung durch Sektionen, die einzelne Fächer oder begrenzte Fächerkombinationen repräsentieren. Die UuH. kennen seither 2 Leitungsebenen: 1. Leitungsebene. Die Leitung der UuH. erfolgt durch den Rektor bzw. seine Stellvertreter, die Prorektoren. Der Rektor ist Dienstvorgesetzter aller Universitätsangehörigen. Er wird vom „Wissenschaftlichen Rat“ auf 3 Jahre gewählt und vom Minister für Hoch- und Fachschulwesen bestätigt. Zu seiner Unterstützung werden die Direktorate als Funktionalorgane gebildet. Das „Konzil“ ist die Versammlung der Delegierten aller Hochschulangehörigen und nimmt jährlich den Rechenschaftsbericht des Rektors entgegen. Der „Wissenschaftliche Rat“ ist das zentrale wissenschaftliche Beratungsorgan des Rektors, seine Aufgaben bestehen vor allem in der Verleihung von Akademischen Graden, der Facultas docendi (Lehrbefähigung) und der Beratung des Rektors bei Berufungsfragen. Der Wissenschaftliche Rat untergliedert sich in einzelne, für die verschiedenen Wissenschaftsbereiche zuständige Fakultäten. Seine Mitglieder werden für 3 Jahre von den Versammlungen der Sektionen gewählt. Vorsitzender ist der Rektor. Als weiteres Beratungsorgan wird der „Gesellschaftliche Rat“ gebildet, der sich aus Mitgliedern der UuH. und verschiedener gesellschaftlicher Bereiche zusammensetzt. Er soll eine enge Verbindung zwischen UuH. und gesellschaftlichen Kooperationspartnern in Lehre, Forschung und Weiterbildung herstellen. Die Mitglieder, die der UuH. angehören, werden vom Konzil gewählt, die anderen werden vom zuständigen Ministerium berufen (Amtsdauer 3 Jahre). 2. Leitungsebene. Struktureinheit der 2. Leitungsebene ist die Sektion. Sie wird von einem Direktor geleitet, der dem Rektor der UuH. direkt unterstellt ist. Stellvertreter des Direktors werden für die Bereiche Erziehung und Aus- und Weiterbildung sowie Forschung eingesetzt. Wie auch in anderen Ländern erwies sich die Verwaltung durch das wissenschaftliche Personal als nicht unproblematisch. Der hohe Zeitaufwand für Verwaltungsaufgaben beeinträchtigt die Forschungs- und Lehrtätigkeit. Daher wird nach der 5. Hochschulkonferenz auf eine Professionalisierung der Verwaltung auch auf Sektionsebene hingearbeitet. Hauptamtliche Verwaltungsleiter sollen die Professoren von den Routineaufgaben entlasten. Größere Sektionen werden in Wissenschaftsbereiche untergliedert, die den in der Sektion vertretenen Disziplinen entsprechen. An großen U. bestehen Institute für besondere Aufgaben, die den Sektionen gleichgestellt sind. Das dem Konzil entsprechende Organ ist die „Versammlung der Sektion“, das dem Gesellschaftlichen Rat der UuH. entsprechende Organ ist der „Rat der Sektion“. An allen UuH. besteht eine Kreisleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der Freien Deutschen Jugend (FDJ). Beide haben, ebenso wie die Gewerkschaftsleitung (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]) der UuH., Sitz und Stimme in verschiedenen Gremien wie dem Gesellschaftlichen und dem Wissenschaftlichen Rat. Weitere gesellschaftliche Organisationen an den UuH. sind die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF), der Kulturbund der DDR (KB), die Gesellschaft für Sport und Technik (GST), die Urania, die Kammer der Technik (KdT). Die Hochschulreform brachte eine Konzentration des Lehr- und Forschungspotentials der UuH. auf bestimmte Schwerpunktbereiche. Innerhalb des Hochschulwesens wurde eine Aufgabenverteilung vorgenommen und einzelnen UuH. Leitfunktionen für bestimmte Wissenschaftsgebiete übertragen. Die Übernahme einer Leitfunktion beinhaltet die Koordinierung der Arbeit aller im jeweiligen Wissenschaftsgebiet tätigen UuH. in der Ausbildung, Weiterbildung und Forschung, ferner die Pflege des Kontakts mit den „gesellschaftlichen Auftraggebern“ und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, vor allem der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). [S. 1385]<IV. Bedarfsplanung> Die Aufgaben der UuH. sind integraler Bestandteil der gesamtgesellschaftlichen Planung. Die Reform des gesamten Bildungswesens legte die Grundlagen für eine effektivere Planung und die Bestimmung des Stellenwerts des Hochschulwesens in der Wissenschaftsorganisation der DDR. Zentrales Problem der Planung ist die möglichst exakte Ermittlung des zukünftigen Bedarfs an Hochschulabsolventen in den einzelnen Zweigen der Volkswirtschaft nach Qualifikationsarten (Wissenschaftszweigen und Fachrichtungen) und Qualifikationsstufen (Verhältnis von Hochschulabsolventen zu denen anderer Bildungseinrichtungen) als Voraussetzung für eine bildungsökonomisch sinnvolle Entwicklung der Studentenzahlen. Die sich beschleunigende Entwicklung von Wissenschaft und Technik, unvollkommene Prognosemethoden (Prognose), die relative Kürze der gegenwärtigen Perspektivplanzeiträume (5 Jahre) und die zeitliche Dauer von Bildungsprozessen erschweren jedoch die Möglichkeiten der Planung. Diese Bedingungen gestatten in der Praxis allenfalls eine optimale Verteilung bereits in der Ausbildung befindlicher zukünftiger Absolventen auf die einzelnen Volkswirtschaftszweige. Somit ist es für die Hochschulpolitik der SED sehr schwer, den Umfang und den zahlenmäßigen Bedarf für einzelne Fächer im Rahmen der Neuzulassungen zum Studium aus den zukünftigen volkswirtschaftlichen Erfordernissen abzuleiten, die gegenwärtig auf der Grundlage von Prognosen, nicht aber verbindlicher und bilanzierter Perspektivpläne ermittelt werden. Die Planung des Bedarfs an Hochschulkadern stützt sich gegenwärtig weitgehend auf praktische Erfahrungen und Fortschreibung der bisherigen Entwicklung und weniger auf theoretische Einsichten. Der VIII. Parteitag der SED markiert eine bildungspolitische Wende, indem er zu hochgesteckte Erwartungen korrigierte. Von 1961 bis 1971 war der Anteil der Hochschulabsolventen unter den Berufstätigen der Wirtschaft von 2,18 v.H. auf 4,86 v.H. gestiegen. Diese Steigerung konnte nur durch einen großzügigen Ausbau der UuH. und die dadurch mögliche stetige Erhöhung der Studentenzahlen aller Ausbildungsformen (Direktstudium, Fernstudium, Abendstudium) erreicht werden. [S. 1386]Ende der 60er Jahre begann sich die Gefahr eines Überangebots an Hochschulabsolventen, bei gleichzeitiger Verschärfung der Arbeitsmarktsituation im unteren Qualifikationsbereich, abzuzeichnen. Daher wurden von 1971 an die Neuzulassungen in allen drei Studienformen reduziert. Vor allem sind davon die Studienmöglichkeiten für Berufstätige, nämlich das Fern- und Abendstudium, betroffen, die bislang eine alternative Bildungschance neben dem „normalen“ Bildungsgang eröffneten und bis 1981 auf ein Viertel eingeschränkt wurden. V. Studium A. Zulassung zum Studium 1. Zulassungskriterien Bereits während der Schulzeit wird durch ein umfangreiches System der Berufsberatung und Berufslenkung versucht, die Schüler für solche Berufe bzw. Ausbildungsrichtungen zu interessieren, denen im Rahmen der Volkswirtschaftsplanung Priorität eingeräumt wird. Die Berechtigung zur Aufnahme des Studiums ist abhängig vom Nachweis der Hochschulreife, die an den Erweiterten Oberschulen, Abiturklassen, in den Einrichtungen der Berufsausbildung, in den Abiturlehrgängen der Volkshochschulen, durch das Studium an einer Ingenieur- oder Fachschule oder durch den Besuch der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) erlangt werden kann. Der Prozeß der Zulassung zum Studium bildet eine weitere wirksame Handhabe zur Lenkung der Kapazität einzelner Studienfächer. Sowohl für den Besuch einer der zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen wie für die Zulassung zum Studium gelten Maßstäbe, die über einen Nachweis der fachlichen Leistungen hinausgehen: „Die Zulassung zum Studium erfolgt nach den erforderlichen fachlichen und gesellschaftlichen Leistungen in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der sozialistischen Gesellschaft und unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung.“ (Jugendgesetz der DDR 1974, § 22) Hervorzuheben sind vor allem die „aktive Mitwirkung an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft“, die als unumgänglicher Bestandteil von fachlicher Leistung angesehen wird, und die Bereitschaft zur aktiven Verteidigung des Sozialismus. Der Bewerber verpflichtet sich im Rahmen einer sog. „Verpflichtungserklärung zur Erfüllung des Studienauftrages“, die Bestandteil der Bewerbungsunterlagen ist, nach Abschluß des Studiums ein bereits während der Ausbildung mit der künftigen Arbeitsstätte vertraglich fixiertes Arbeitsverhältnis einzugehen. Ein weiteres wesentliches Auswahlkriterium ist die soziale Struktur der Studentenschaft, die der der Gesamtgesellschaft entsprechen soll, um die Schaffung neuer Bildungsprivilegien zu verhindern. 2. Zulassungsverfahren Eine vom Rektor der UuH. geleitete Zulassungskommission entscheidet anhand dieser Kriterien über die Zulassung zum Studium. In bestimmten Studienrichtungen können zusätzliche Eignungsprüfungen durchgeführt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um solche Fächer, in denen die Zahl der Bewerbungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt oder die nicht dem im Rahmen des Fünfjahrplanes festgelegten volkswirtschaftlichen Schwerpunktprogramm entsprechen, so daß durch eine Erschwerung der Bedingungen eine Umlenkung der Bewerber erreicht werden kann. Nicht zugelassene Bewerber werden auf die Möglichkeit hingewiesen, ein anderes Studienfach zu wählen bzw. einen Beruf zu ergreifen. 3. Sonderregelungen Seit 1964 bestehen an den mathematisch-naturwissenschaftlichen Sektionen der UuH. Spezialklassen, [S. 1387]an denen jährlich ca. 150 Schüler ihr Abitur ablegen. Im Zuge der seit einigen Jahren verstärkt geführten Diskussion um die Begabtenförderung wurden diese Spezialklassen durch eine Anordnung des Ministeriums für das Hoch- und Fachschulwesen aufgewertet. Sie sollen verstärkt als Instrument der Begabtenförderung eingesetzt werden. Klassen für Mathematik/Physik bestehen an den UuH. in Berlin, Halle-Wittenberg und (seit 1983) Magdeburg, für einen mathematisch-physikalisch-technischen Schwerpunkt in Karl-Marx-Stadt und für Chemie in Leuna-Merseburg. Unterricht wird auf der Basis der allgemeinen Lehrpläne der EOS, in den genannten Fächern nach Speziallehrplänen erteilt. Seit 1982 bestehen spezielle Vorkurse für Facharbeiter zum Erwerb der Hochschulreife. Damit wird eine seit 1971 an den Ingenieurhochschulen praktizierte Rekrutierungsform auf die Technischen Hochschulen ausgedehnt. Hintergrund für diese Neuerung dürften die sich für junge Arbeiter verschlechternden Bildungs- und Aufstiegschancen und der Mangel an Bewerbern in den einschlägigen Fächern sein. Die Vorkurse führen in einem 1jährigen Direktstudium (in Ausnahmefällen auch im Fernstudium) zur eingeschränkten Hochschulreife für eine Reihe naturwissenschaftlich-technischer (Maschinenwesen, Verfahrenstechnik, Elektrotechnik/Elektronik u.a.) und wirtschaftswissenschaftlicher Disziplinen. Voraussetzungen für die Teilnahme sind der 10-Klassen-Abschluß, eine Berufsausbildung, die der gewählten Fachrichtung entspricht, berufliche und gesellschaftliche Bewährung und die Delegierung durch die Arbeitsstelle. Diese Verfahrensweisen haben in den letzten Jahren in dem Maße an Bedeutung gewonnen, wie die fachliche Differenzierung der Neuzulassungen sich als ungenügend herausstellte. Bereits 1969 wurde mit der Gründung der Ingenieur-H. der Versuch unternommen, den akuten Mangel an qualifizierten Technologen zu verringern. Die Zahl der Neuzulassungen in den Schwerpunktbereichen Mathematik, Naturwissenschaften, technische Wissenschaften und Wirtschaftswissenschaft wurde von 1968 bis 1970 verdoppelt. Diese starke Expansion wurde nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) durch Drosselung der Zulassungen gestoppt und teilweise rückgängig gemacht. Die verringerte Zahl der Neuzulassungen und veränderte Zulassungsquoten haben dazu geführt, daß nicht alle Bewerber einen Studienplatz erhalten und viele in andere Fachrichtungen „umgelenkt“ werden müssen. Während seit Jahren in der Medizin und einigen anderen Fächern bis zu sechsmal mehr Bewerber als Studienplätze vorhanden sind, fehlen für einige technisch-naturwissenschaftliche Fachrichtungen (Maschineningenieurwesen, Verfahrenstechnik) u.a. Interessenten. B. Studiengang Im Mittelpunkt der 3. Hochschulreform stand neben der Veränderung der Organisationsstruktur der UuH. die Studienreform. Durch die Festlegung einer Regelstudienzeit von 4 Jahren, die Gliederung des Studienganges in 3 festgelegte Etappen: 1. Grundstudium, 2. Fachstudium, 3. Forschungsstudium, die Einführung neuer Studienfächer und die Ausarbeitung neuer Studienpläne für alle Fachrichtungen wurde versucht, die Ausbildung der Studenten stärker an den Bedürfnissen der Gesellschaft zu orientieren. Während die Grundstudienrichtungen sich weitgehend an die Systematik der Wissenschaftszweige anlehnten, entsprach die Aufteilung in Fachstudienrichtungen vor allem den Erfordernissen der verschiedenen zukünftigen Berufsfelder. In der ersten Phase der Hochschulreform (1967–1969) führte die Berufsorientierung in der Hochschulausbildung zu dem Versuch, durch eine starke Spezialisierung im Rahmen eines 1jährigen, an das Fachstudium anschließenden „Spezialstudiums“ die Studenten für eng begrenzte Berufsfelder auszubilden und die Einarbeitungszeit im Beruf zu verkürzen. Die starke Spezialisierung der Studenten entsprach jedoch meist nicht den praktischen Anforderungen im Beruf. In Auswertung dieser Erfahrungen wurde das Spezialstudium abgeschafft und verstärkt Wert auf eine hohe Disponibilität der Absolventen gelegt. Die Ausbildung im ersten Studienjahr knüpft an die Lehrpläne der EOS an, die in den letzten Jahren überarbeitet wurden, um den Hochschulzugang zu erleichtern. Es werden vor allem Grundlagenkenntnisse vermittelt. Um von vorneherein den Praxisbezug des Studiums zu sichern, ist seit kurzem für alle Studenten in den technischen, agrarwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen, berufspädagogischen und medizinischen Fachrichtungen, die keine einschlägige Berufsausbildung vorweisen können, nach dem Abitur ein Vorpraktikum obligatorisch. Die Studenten sollen lernen, sich wissenschaftlicher Arbeitsmethoden zu bedienen und zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt werden. Weiterer Schwerpunkt ist das sog. marxistisch-leninistische Grundlagenstudium. Um eine laufende Beratung und Anleitung der Studierenden zu erreichen, werden „wissenschaftliche Betreuer“ — zumeist wissenschaftliche Mitarbeiter der UuH. — für Gruppen von etwa 20 Studenten eingesetzt. Ihre Arbeit soll dazu beitragen, die Anfangsschwierigkeiten zu überwinden und die Bildung von Studentenkollektiven zu fördern. Neben der fachlichen Betreuung sollen sie auch die gesellschaftliche Arbeit und das charakterliche Verhalten der Studenten beurteilen. Die Betreuer sind zu einer engen Zusammenarbeit mit der FDJ verpflichtet. Am Ende des 1. Studienjahres steht in den meisten Fächern ein erstes etwa 4wöchiges Praktikum in der [S. 1388]Ausbildungsrichtung entsprechenden Praxisbereichen. Im 2. Studienjahr sind alle Studenten verpflichtet, eine rd. 5wöchige militärische Ausbildung bzw. Ausbildung im Bereich der Zivilverteidigung (dies vor allem für Studentinnen) zu absolvieren. Einmal während seines Studiums ist jeder Student gehalten, im Rahmen des „Studentensommers“ an einem 3- bis 4wöchigen bezahlten Arbeitseinsatz in der Industrie, der Landwirtschaft, im Bauwesen oder als Betreuer in Pionierferienlagern teilzunehmen. Nach einer Zwischenprüfung am Ende des zweiten Studienjahres setzt der zweite Ausbildungsabschnitt (das frühere Fachstudium) ein. Die fachliche Spezialisierung soll sowohl die zukünftigen beruflichen Anforderungen berücksichtigen, als auch die Einbeziehung der Studenten in die Forschung der Sektion ermöglichen. Die zu Beginn der 70er Jahre gehegten Erwartungen, durch ein „wissenschaftlich-produktives Studium“ Studium, Forschung und Berufsvorbereitung nahtlos zu koppeln, haben sich nicht realisieren lassen. Mit verschiedenen Methoden und wechselndem Erfolg wird versucht, die Ergebnisse studentischer Forschungsarbeit für die Volkswirtschaft nutzbar zu machen (Messe der Meister von Morgen [MMM]). Das Berufspraktikum (in den technischen Disziplinen „Ingenieurpraktikum“) wird in der Industrie, der Landwirtschaft oder in gesellschaftlichen Institutionen absolviert. Es wird angestrebt, das Praktikum am Ende des 3. Studienjahres bereits in den Betrieben oder Einrichtungen durchzuführen, in denen der Student nach Abschluß des Studiums seine Tätigkeit aufnimmt. Im Rahmen des Praktikums werden die Studenten mit der Bearbeitung kleinerer Problembereiche betraut, die zumeist in größere Forschungsvorhaben eingebettet sind und die zwischen den UuH. und den jeweiligen Tätigkeitsbereichen vertraglich vereinbart werden. Das Studium wird in der Regel im 5. Studienjahr (in der Medizin im 6.) mit dem Diplom abgeschlossen. Zum 1. 9. 1982 trat gemäß Anweisung Nr. 15/1981 des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen eine neue Gliederung des Studienjahres in Kraft, die vorsieht, die vorlesungsfreie Zeit im Winter zu verlängern, um den Studenten mehr Gelegenheit zum Selbststudium und den Hochschullehrern mehr Zeit für die Forschung zu geben. (Diese Veränderungen [S. 1389]sind in der Übersicht nicht berücksichtigt, da detaillierte Angaben über die Umsetzung dieser Anweisung in den einzelnen Studienjahren nicht vorliegen.) Gemäß dieser Anweisung gliedern sich die 23 Wochen des Herbstsemesters in „15 Wochen für Vorlesungen, Seminare und Übungen, 4 Wochen für vorlesungsfreie Zeit, 1 Woche für Prüfungen, 1 Woche zur Vorbereitung auf das Studienjahr und 2 Wochen Unterbrechung zum Jahreswechsel“. „Das Frühjahrssemester umfaßt 29 Wochen. Davon sind 15 Wochen für Vorlesungen, Seminare und Übungen, 5 Wochen für vorlesungsfreie Zeit, 2 Wochen für Prüfungen und in der Regel 7 Wochen Sommerpause zu planen“ (§ 4). C. Studium des Marxismus-Leninismus Das „marxistisch-leninistische Grundlagenstudium“ soll dem Ziel dienen, den Marxismus-Leninismus zur „weltanschaulichen und politischen Grundlage der Ausbildung und Erziehung der Studenten und zur philosophisch-methodischen Grundlage der Forschung und der sozialistischen Wissenschaftsorganisation“ an den UuH. zu machen. Im Mittelpunkt des 1951 eingeführten und für die Studenten aller Fachrichtungen verbindlichen marxistisch-leninistischen Grundlagenstudiums steht das Studium der grundlegenden Werke von Marx, Engels, Lenin, der Parteibeschlüsse, Berichte der ZK-Tagungen der SED und anderer für die politische Entwicklung der DDR bedeutsamer Texte; die Bildung sozialistischer Studentenkollektive, gesellschaftliche Arbeit in der FDJ oder SED, d.h. die Einbeziehung der Studenten in die Lösung aktueller gesellschaftspolitischer Probleme. Die Lehre erfolgt auf der Grundlage zentraler, im Auftrag des MHF erarbeiteter und für alle UuH. der DDR verbindlicher Studienanweisungen in 3 Abschnitten: 1. Studienjahr: Dialektischer und Historischer Materialismus; 2. Studienjahr: politische Ökonomie des Kapitalismus und des Sozialismus; 3. Studienjahr: wissenschaftlicher Kommunismus — Grundlagen der Geschichte der Arbeiterbewegung. In den letzten Jahren hat sich eine gewisse Verschiebung der Inhalte und Bewertungskriterien des marxistisch-leninistischen Grundlagenstudiums ergeben, die sich vor allem in den technischen und naturwissenschaftlichen Fächern zeigt. In ihnen wird zunehmend versucht, die gesellschaftliche Funktion der wissenschaftlich-technischen Arbeit zu verdeutlichen. Versuche dieser Art werden jedoch durch die Tatsache erschwert, daß meist Studenten unterschiedlichster Fachrichtungen die entsprechenden Veranstaltungen besuchen und die Kooperation zwischen den für das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium verantwortlichen Sektionen und den anderen Sektionen sowie das Verständnis für die jeweils speziellen Probleme der einzelnen Fächer noch ungenügend entwickelt sind. Eine Verbesserung versprachen sich die Verantwortlichen von der Einführung neuer Lehrprogramme im Studienjahr 1977/78. Die erneute Aufforderung auf der 5. Hochschulkonferenz, das Studium des Marxismus-Leninismus sei keine isolierte Angelegenheit, die Ideologie der SED habe vielmehr alle Fächer zu durchdringen und es sei Aufgabe aller Hochschullehrer, hierzu beizutragen, deutet darauf hin, daß sich hier bislang nichts Wesentliches geändert hat. D. Aktuelle Probleme des Hochschulstudiums Als Ergebnis der Studienreformarbeit lagen Ende 1981 96~Studienpläne, 1514 Lehr- und Praktikumsprogramme und 152 Programme für das postgraduale Studium vor. Gleichwohl tritt das Hochschulwesen der DDR gegenwärtig in eine erneute Diskussion um die Gestaltung des Studiums ein. Die Grundlinien sind im Beschluß des Politbüros der SED vom 18. 3. 1980 „Aufgaben der Universitäten und Hochschulen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ vorgegeben: Verbesserung der Ausbildung im Marxismus-Leninismus, Vermittlung soliden Grundlagenwissens, Neubestimmung des Verhältnisses von Grundlagenausbildung und Spezialisierung, Straffung der Lehrpläne und Reduktion der Pflichtstunden, bessere Vorbereitung auf den Beruf. Ein weiterer Beschluß des Politbüros vom 28. 6. 1983, der am 7. 7. vom Ministerrat übernommen wurde, entwickelt eine Konzeption für die Aus- und Weiterbildung von Ingenieuren und Ökonomen, die bis 1990 verwirklicht werden soll und die eine völlige Neugestaltung der Ausbildungsgänge und Qualifikationen zum Inhalt hat. Aufbauend auf einer einheitlichen Grundausbildung sollen Ökonomen für die Bereiche von Leitung und Planung für mittlere und höhere Leitungspositionen und als Experten ausgebildet werden (1. „Grundprofil“), in einer zweiten Ausbildungsrichtung werden Leiter von Arbeitskollektiven im Bereich sozialistische Betriebswirtschaft ausgebildet, die sich später für mittlere und höhere Positionen weiterqualifizieren können. Bei den Ingenieuren sieht das erste Grundprofil eine Fachausbildung für den Bereich Forschung/Entwicklung vor („Entwicklungsingenieur“), die zweite bildet für den Bereich Leitung und Produktionsorganisation aus („Produktionsingenieur“). Im Studienjahr 1984/85 sollen beide Ausbildungsgänge in einer Experimentalphase erprobt werden. Ziel ist bei beiden eine engere Anbindung der Ökonomen- und Ingenieurausbildung an die Anforderungen der Industrie, wie dies bereits in der III. Hochschulreform versucht worden war. Die Verwirklichung und eventuelle Ausweitung dieser neuen Ausbildungsstruktur hätte weitreichende Folgerungen für das Hochschulsystem der DDR: [S. 1390] * Die gesamte Ausbildung von Ingenieuren und Ökonomen würde auf Hochschulniveau gehoben; die Einführung zweier Grundprofile der Ausbildung koppelt diese wieder enger an die Anforderungen der Wirtschaft; die bisherige Fachschulausbildung wird ersetzt. Es entsteht eine neue Qualifikationsstufe zwischen Hochschulabsolventen und Facharbeitern mit der Berufsbezeichnung Techniker bzw. Wirtschaftler; — ein Teil der alten Ingenieur- und Fachschulen werden in das Hochschulsystem eingegliedert, die Ingenieurhochschulen werden überflüssig. E. Absolventenlenkung Die Absolventenordnung von 1971 regelt den Einsatz im zentralen und örtlichen Staatsapparat, in den VEB und Kombinaten, in der Landwirtschaft (LPG, VEG) und im genossenschaftlichen Handwerk (PGH). Die für diese Bereiche zuständigen Ministerien, zentralen Staatsorgane und Räte der Bezirke erfassen, differenziert nach Fachstudienrichtungen, ihren Bedarf an Hochschulabsolventen und leiten die Anforderungen an das MHF weiter. Das MHF erarbeitet die Bilanz der Verteilung von Hochschulabsolventen nach volkswirtschaftlichen Bereichen und Fachstudienrichtungen auf der Grundlage der eingereichten Bedarfsanforderungen und der im Perspektivplan festgelegten Kennziffern. Dann übergibt das MHF die Bilanz der Staatlichen Plankommission zur Einordnung in die volkswirtschaftliche Gesamtbilanz, in der, neben der des MHF, auch die Bilanzen der für einzelne Studienrichtungen zuständigen Ministerien und zentralen Organe enthalten sind. Diese Gesamtbilanz ist Bestandteil des Jahres-Volkswirtschaftsplanes. Nach Bestätigung oder Änderung der Bilanz durch den Ministerrat werden die dort enthaltenen Kennziffern für die einzelnen Bereiche aufgeschlüsselt. Diese Kennziffern sind dann verbindlich und bilden die Grundlage für die Vermittlung der Absolventen. Die Verbereitung des Absolventeneinsatzes beginnt bereits während des Studiums. Im Verlauf des vorletzten Studienjahres werden die Studenten über die künftigen Arbeitsmöglichkeiten informiert und eine Verteilung der zukünftigen Absolventen auf die zur Verfügung stehenden Arbeitsstellen vorgenommen. Danach übersenden die UuH. die Personalunterlagen an die Einsatzbetriebe, die verpflichtet sind, sofort Einstellungsgespräche durchzuführen und bereits zu Beginn des letzten Studienjahres verbindliche Arbeitsverträge abzuschließen. Neben allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen bilden Festlegungen über die Weiterbildung einen wesentlichen [S. 1391]Bestandteil des Arbeitsvertrages. Die Arbeitsverträge laufen in der Regel über 3 Jahre und sind in diesem Zeitraum — von im einzelnen festgelegten Ausnahmen abgesehen — unkündbar. Trotz dieser Maßnahmen entstehen Probleme beim qualifikationsgerechten Einsatz der Hochschulabsolventen. Nicht alle Absolventen können ihrer fachlichen Ausbildung und Qualifikationsstufe entsprechend eingesetzt werden. F. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Hauptformen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sind das Forschungsstudium, die Aspirantur und die Beschäftigung als Assistent. 1. Das Forschungsstudium. Das Forschungsstudium, das mit einem eigenen Stipendium (Ausbildungsförderung) verbunden ist, soll in 3 Jahren zur Promotion (Dr. eines Wissenschaftszweiges) führen. Die Auswahl der Forschungsstudenten erfolgt unter Verantwortung der UuH. und in Übereinstimmung mit den Planungen über die Fachrichtungs- und Qualifikationsstruktur des wissenschaftlichen Personals bereits in der letzten Studienphase. Neben der Anfertigung der Dissertation umfaßt das Forschungsstudium eine vertiefende Ausbildung im Marxismus-Leninismus, einer zweiten Sprache, die Mitarbeit in Forschungsgruppen und eine Lehrverpflichtung von 2 Wochenstunden. 2. Die Aspirantur. Die „Wissenschaftliche Aspirantur“ ist eine besondere Form der postgradualen Weiterbildung für Kader aus der Praxis mit dem Ziel der Promotion. Die planmäßige Aspirantur ist eine Art Promotionsstipendium für die Dauer von 3 Jahren. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis der Aspiranten. Sie sind Mitglieder der Universität oder Hochschule und zu 2 Wochenstunden Lehrtätigkeit verpflichtet. Eine 4jährige außerplanmäßige Aspirantur kann neben der beruflichen Tätigkeit aufgenommen werden. Im Rahmen der außerplanmäßigen Aspirantur erfolgt eine Freistellung vom Dienst bis zu 70 Arbeitstagen im Jahr. Zur besonderen Förderung der Frauen wurde eine „Frauen-Sonder-Aspirantur“ eingerichtet. 3. Die Beschäftigung als Assistent. Assistenten erhalten 4jährige Arbeitsverträge und werden in Forschung und Lehre beschäftigt — in der Regel mit Hilfsaufgaben für Forschungsgruppen und/oder Hochschullehrer. Sie sollen in dieser Zeit ihre Dissertation verfassen. In letzter Zeit wird jedoch zunehmend darüber geklagt, daß die vorgesehenen Zeiten für die Promotion erheblich überschritten werden. Durchschnittliche Promotionszeiten von 5 Jahren werden für einzelne Fächer genannt. Eine entscheidende Ursache dafür scheint die enge Einbindung der Dissertationen in größere, an anderen Kriterien orientierte Forschungsprojekte zu sein. G. Akademische Grade Im Hochschulwesen der DDR werden folgende Akademische Grade verliehen: 1. Diplom eines Wissenschaftszweiges (z.B. Diplom- Ökonom); 2. Doktor eines Wissenschaftszweiges (z.B. Dr. oec.); 3. Doktor der Wissenschaften (Dr. sc.); 4. Doktor ehrenhalber in Anerkennung besonderer Verdienste um die Entwicklung von Wissenschaft, Technik und Kultur oder politischer Verdienste (Dr. eh.). Als erster Grad wird am Ende des Studiums das Diplom erworben und durch die jeweiligen Sektionen verliehen. Grundlage der Verleihung des Grades Doktor eines Wissenschaftszweiges (Promotion A) sind die positive Beurteilung und erfolgreiche „Verteidigung“ einer Dissertation, der Nachweis von Kenntnissen des Marxismus-Leninismus, die über den Stoff des Grundlagenstudiums hinausgehen, sowie Fremdsprachenkenntnisse. Im Rahmen der Hochschulreform wurde in Anlehnung an das sowjetische Beispiel an Stelle der Habilitation der „Doktor der Wissenschaften“ (Promotion B) als höchster Grad geschaffen. Voraussetzung für die Verleihung sind der Besitz des Doktorgrades (Promotion A) und der Nachweis hervorragender wissenschaftlicher Qualifikation durch eine schriftliche Arbeit, aus der hervorzugehen hat, daß die Forschungsergebnisse dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Das Recht zur Verleihung beider Doktorgrade liegt bei den Wissenschaftlichen Räten bzw. deren Fakultäten. Die Verteidigung der Diplom- und Doktorarbeiten findet in der Regel öffentlich statt. Da die Mehrzahl dieser Arbeiten im Rahmen vertraglich festgelegter Forschungsverträge zwischen den Universitäten und Partnern aus der Praxis entsteht, unterliegen ihre Ergebnisse oft der Geheimhaltung. In diesen Fällen findet statt der öffentlichen Verteidigung ein Kolloquium statt, für das der Kandidat 3 Themenbereiche vorschlagen kann. Alle wissenschaftlichen Arbeiten können sowohl als Einzelarbeit als auch kollektiv angefertigt werden. VI. Lehrkörper Von den etwa 62.000 im Hochschulsektor Beschäftigten arbeiten neben der Gruppe derjenigen, die Dienstleistungen in der Forschung, in Archiven, Bibliotheken usw. erbringen, zwei Gruppen von wissenschaftlichen Bediensteten: 1. Inhaber von zeitlich befristeten Qualifikationsstellen (ca. 33.000) und 2. Inhaber von Dauerstellen, u.a. die Professoren (ca. 6.000). Bei den Hochschullehrern wird zwischen hauptamtlichen (ordentliche Professoren, Hochschuldozen[S. 1392]ten, Professoren bzw. Dozenten mit künstlerischer Lehrtätigkeit), nebenamtlichen (Honorarprofessoren und -dozenten) und außerordentlichen Professoren und Dozenten (Wissenschaftliche Mitarbeiter, die in Anerkennung ihrer Leistungen berufen werden) unterschieden. Ordentliche Professoren sind Lehrstuhlinhaber, zu nebenamtlichen Hochschullehrern können Vertreter der Praxis oder Wissenschaftler aus anderen wissenschaftlichen Institutionen berufen werden. Sie sind nicht Angehörige der Hochschule. Die einschlägigen Verordnungen enthalten einen umfassenden Aufgabenkatalog, vor allem die Verpflichtung auf Spitzenleistungen in Lehre und Erziehung, Qualifizierung und Forschung, Mitarbeit an der Planung des Lehr- und Forschungsprozesses, Förderung der engen wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den sozialistischen Ländern sowie den gesellschaftlichen Organisationen. Voraussetzung für die Berufung zum Hochschullehrer ist — auf Antrag des Bewerbers — die Erteilung der „facultas docendi“ (Lehrbefähigung) durch die für das jeweilige Fachgebiet verantwortliche Fakultät des Wissenschaftlichen Rates. Sie wird aufgrund fachlicher Leistungen in Lehre und Forschung, „der Fähigkeit des Bewerbers zur Festigung und Entwicklung des sozialistischen Staatsbewußtseins der Studenten“, von Praxiserfahrung und einer in der Regel mindestens 2jährigen Lehrtätigkeit an einer Universität oder Hochschule erteilt. Seit 1981 werden (zumindest einige) Hochschullehrerstellen öffentlich ausgeschrieben. Die Berufungsvorschläge — in der Regel eine Dreierliste — werden vom Rat der Sektion an den zuständigen Minister weitergeleitet, der bei der Berufung jedoch nicht an die Reihenfolge gebunden ist. Bei neu eingerichteten Lehrstühlen kann der Minister ohne dieses Verfahren berufen. Das Arbeitsrechtsverhältnis von Hochschullehrern kann durch Abberufung seitens des Ministers beendet werden. Bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern werden 2 Gruppen unterschieden: 1. wissenschaftliche Assistenten mit befristetem Arbeitsrechtsverhältnis und Assistenzärzte bzw. Zahnärzte in der Fachausbildung; 2. wissenschaftliche Assistenten bzw. Assistenzärzte mit Facharztanerkennung, Lehrer im Hochschuldienst, Lektoren, wissenschaftliche Oberassistenten und Oberärzte sowie wissenschaftliche Sekretäre. Zeitverträge werden auf 4 Jahre — bei der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um 1 Jahr — in der Regel mit frisch diplomierten Studenten abgeschlossen. Die Aufgaben der Assistenten bzw. Assistenzärzte mit Zeitverträgen bestehen in der Durchführung von Übungen und Praktika sowie, in der Regel unter Verantwortung eines Hochschullehrers, in der Betreuung von Seminar- und Diplomarbeiten. Assistenten bzw. Assistenzärzte mit unbefristeten Verträgen sind meistens promoviert und vorher in befristeten Verträgen beschäftigt gewesen. Sie können auch ohne den Besitz der „facultas docendi“ mit der Durchführung von Vorlesungen beauftragt werden. Lehrer im Hochschuldienst werden vor allem im Rahmen des Grundstudiums eingesetzt. Assistenten und Lehrer im Hochschuldienst können bei besonderer Befähigung als Lektoren vor allem im Rahmen des Fachstudiums eingestellt werden. Sie können mit der Durchführung von Vorlesungen und der Anleitung von Lehrern im Hochschuldienst beauftragt werden. Oberassistenten bzw. Oberärzte sind promovierte Wissenschaftler, die mehrere Jahre als Assistenten tätig waren und über Praxiserfahrung verfügen; sie werden neben ihrer Lehrtätigkeit vor allem mit Forschungsaufgaben betraut. Wissenschaftliche Sekretäre werden für wissenschaftsorganisatorische Tätigkeiten eingestellt. VII. Forschung Seit den 60er Jahren ist das Problem, wie ein ausgewogenes Verhältnis von Grundlagen- und angewandter Forschung erreicht werden kann, ungelöst. Eine wichtige Funktion haben in diesem Konflikt das Ministerium für Wissenschaft und Technik und der Forschungsrat (Forschung, III.) eingenommen. Seit der 3. Hochschulreform ist die naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Forschung vorwiegend Auftragsforschung. In der 1. Phase der Hochschulreform wurden fast keine Staatshaushaltsmittel mehr für die Hochschulforschung zur Verfügung gestellt, sie wurde weitgehend durch die VEB und Kombinate als Auftraggeber finanziert. Dies führte zu einer Zersplitterung des Forschungspotentials, zur Vernachlässigung der Grundlagenforschung und zu einseitiger Abhängigkeit der UuH. von wenigen finanziell starken Partnern in der Wirtschaft. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) erfolgte eine stärkere Einbindung der Hochschulforschung in die Aufgabenstellung des fünfjährigen Planes für die naturwissenschaftlich-technische Grundlagenforschung und des den gleichen Zeitraum umfassenden „Zentralen Forschungsplanes der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“. Auf der Grundlage dieser Pläne erarbeiten das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen bzw. die anderen Ministerien, denen UuH. unterstehen, und die Akademie der Wissenschaften als zentrale Koordinationsstelle in Abstimmung mit anderen zentralen Organen Forschungspläne für ihre Bereiche. Die Forschung der UuH. ist entweder Bestandteil des Forschungsplanes des jeweiligen Ministeriums oder mit Kooperationspartnern vertraglich vereinbart. [S. 1393]Entsprechend erfolgt die Finanzierung entweder durch den Staatshaushalt oder aus Planmitteln des Auftraggebers, die der Grundlagenforschung grundsätzlich über den Staatshaushalt. In zunehmendem Maße tritt die Akademie als Auftraggeber gegenüber den UuH. auf. Als Auftraggeber können aber nach wie vor auch zentrale und örtliche Staatsorgane, wirtschaftsleitende Organe, VEB und Kombinate fungieren. Die Forschungsvorhaben sind Bestandteil der Pläne des Auftraggebers und der UuH. Die Verträge müssen die wissenschaftliche Aufgabenstellung und den Leistungsumfang, Termine, Rechte und Pflichten von Auftragg

Universitäten und Hochschulen (1985) Siehe auch: Universitäten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Universitäten und Hochschulen: 1975 1979 [S. 1382] Im Bildungssystem der DDR besteht die vorrangige Aufgabe der UuH. darin, hochqualifizierte Kader für alle gesellschaftlichen Bereiche aus- und weiterzubilden. Ihre zweite zentrale Aufgabenstellung liegt in der Forschung, vor allem der Grundlagenforschung. Ebenso wie die Lehre soll sich auch die Forschung an den…

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Plastindustrie (1985)

Siehe auch: Plasteindustrie: 1969 Plastindustrie: 1975 1979 Entsprechend der DDR-Industriezweigsystematik ein Zweig der Chemischen Industrie, der die Gesamtheit der Betriebe zur Herstellung von Plasten, Plasthalbzeugen und Plastfertigungserzeugnissen umfaßt. Zur P. wird auch die Herstellung von Elasten (synthetischer Kautschuk usw.), nicht jedoch die Herstellung von Chemiefasern (Chemiefaserindustrie) gerechnet. Zu den Erzeugnissen der P. gehören insbesondere Polymerisationsprodukte (z.B. Polyvenylchlorid) und Kondensationsprodukte (Pheno- und Amino-Plaste). Die P. wurde auf der Verwendung von Inhaltsstoffen der Braunkohle aufgebaut, da eigene Erdölvorkommen weitgehend fehlen. Ausgangsstoff ist das aus Braunkohle gewonnene Kalziumkarbid. In den 70er Jahren war jedoch ein bedeutender Strukturwandel im Rohstoffeinsatz von der Braunkohlen- zur Mineralölverarbeitung festzustellen; vor dem Hintergrund der sprunghaft gestiegenen Rohölpreise erfolgt gegenwärtig jedoch wieder eine verstärkte Hinwendung zur Karbochemie. 1981 produzierte die DDR jährlich karbochemische Produkte in einem äquivalenten Umfang von ca. 7 Mill.~t Erdöl. 1990 soll ein Niveau erreicht werden, das einem Erdölaquivalent von ca. 11 Mill.~t entspricht. Das Produktionsprogramm der P. umfaßt z. Z. rd. 150.000 Erzeugnisse. Daneben produzieren aber Betriebe anderer Industriezweigleitungen und Wirtschaftsräte der Bezirke ca. 100.000 Erzeugnisse ebenfalls nach Technologien der Plast- und Elastverarbeitung. Der Industriezweig fungiert hauptsächlich als Zulieferer für Finalerzeugnisse wie Kraftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Landmaschinen, Maschinen und Motoren, Tagebauausrüstungen, Krane, Förderanlagen sowie eine Vielzahl industrieller Konsumgüter wie Haushaltsmöbel, Kühlschränke, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Haushaltswaschmaschinen und Küchenmaschinen. In diesem Industriezweig arbeiten etwa 32.000 Beschäftigte. Zu den wichtigsten Materialien bei der Plastverarbeitung zählen Thermoplaste, Polyesterharze, Glasseidenerzeugnisse, Polyurithane und Phenolplaste. Zunehmende Bedeutung gewinnen die Polyurithane, Polypropylen und glasfaserverstärkte Polyesterharze. Während die Bruttoproduktion der Chemischen Industrie von 1970 bis 1982 jahresdurchschnittlich um 6,1 v.H. stieg, nahm die P. mit einer Erhöhung ihrer Bruttoproduktion um jahresdurchschnittlich 7,8 v. H. einen stärkeren Aufschwung. Der jahresdurchschnittliche Produktionszuwachs betrug 1961–1965 11 v.H. (Chemiewirtschaft insgesamt: 7,9 v.H.), 1966–1970 12,9 v.H. (7,7 v.H.), 1971–1975 11,7 v.H. (8,3 v.H.), 1976–1980 5,3 v.H. (4,6 v.H.), 1980–1982 4,3 v.H. (4,2 v.H.). In diesen Zahlen zeigt sich ein erheblicher Strukturwandel innerhalb der Chemischen Industrie zugunsten der P. Die Produktion von Plasten und synthetischen Harzen ist von 115.100 t 1960 auf 990.300 t 1982 gestiegen. Sie soll bis 1985 auf 1,3 Mill.~t erhöht werden. In der Erzeugung von Kunststoffen hat die DDR gegenüber den westlichen Ländern einen erheblichen Nachholbedarf. So betrug die Produktion von Plasten und synthetischen Harzen 1979 pro Kopf der Bevölkerung in der DDR 46,5 kg, in der Bundesrepublik Deutschland 119,1 kg. Trotzdem bemüht man sich in der DDR um eine Erhöhung des Einsatzes von Plastformteilen gegenüber Formteilen aus herkömmlichen Materialien. Hierbei werden die Betriebe unterstützt vom Institut für Leichtbau in Dresden, von der Plastlenkstelle des Ministeriums für Materialwirtschaft, der Stahlberatungsstelle in Freiberg und den zuständigen Bereichen des VEB Kombinat Plast- und Elastverarbeitung, Berlin. [S. 1005]Die volkswirtschaftliche Wiederverwendung von Plastabfällen wird seit geraumer Zeit gefordert (vgl. „Anordnung über die Organisation der Planung, Erfassung, Verwertung und Bilanzierung von Thermoplastabfällen“ vom 17. 6. 1981; GBl. I, S. 306–308); seit Mai 1983 wird auch die Sekundärplaste aus den privaten Haushalten erfaßt. 1983 wurden dadurch 1500 t Kunststofflaschen, -behälter usw., überwiegend mit „Netzcontainern“, gesammelt. Das für die Wiederverwendung des „Sekundärrohstoffes Plaste“ zuständige Kombinat Sekundärrohstofferfassung rechnet mit 4.000 t 1984. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1004–1005 Planung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plenum

Siehe auch: Plasteindustrie: 1969 Plastindustrie: 1975 1979 Entsprechend der DDR-Industriezweigsystematik ein Zweig der Chemischen Industrie, der die Gesamtheit der Betriebe zur Herstellung von Plasten, Plasthalbzeugen und Plastfertigungserzeugnissen umfaßt. Zur P. wird auch die Herstellung von Elasten (synthetischer Kautschuk usw.), nicht jedoch die Herstellung von Chemiefasern (Chemiefaserindustrie) gerechnet. Zu den Erzeugnissen der P. gehören insbesondere…

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Integration (1985)

Der völkerrechtliche Begriff der I. wird in der DDR für die Beschreibung des Verhältnisses zu den sozialistischen Bruderländern ausschließlich im Sinne der sozialistischen ökonomischen Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) verwandt. Während die I. in der Europäischen Gemeinschaft für die westeuropäischen Staaten z.T. schon zu Souveränitätsverzichten, d.h. zur freiwilligen Übertragung von Hoheitsrechten auf Organe der Gemeinschaft geführt hat, beharrt die DDR-Führung bei der Gestaltung der Beziehungen in ihren Bündnissen auf uneingeschränkter „Achtung ihrer staatlichen Souveränität, ihrer Unabhängigkeit und nationalen Interessen“. Eine politische I. im westlichen Sinne wird strikt abgelehnt. Die Übernahme bzw. Beibehaltung des Begriffs der I. führt jedoch nicht nur zu Widersprüchen, wenn damit ausschließlich das „Zusammenwachsen verschiedener Volkswirtschaften zu einem einheitlichen Wirtschaftsorganismus“ gemeint ist, denn diese geforderte „Einheitlichkeit“ ist ohne integrative Entwicklungen — etwa bei der inzwischen erfolgten, mehr oder weniger freiwilligen Aufgabe bestimmter Produktionsstrukturen zugunsten der RGW-Partner — nicht denkbar. Auch die gegenwärtig zu beobachtende, sonstige Praxis in den Bündnisbeziehungen der DDR steht in einem gewissen Widerspruch zu ihrer immer wieder betonten und beanspruchten vollen außen- und innenpolitischen Souveränität, die — theoretisch — keine irgendwie geartete Beschränkung hoheitlicher Rechte zuläßt. Dieser Widerspruch besteht darin, daß im Beziehungsgeflecht zwischen den sozialistischen Staaten insbesondere in den 70er Jahren Formen der Zusammenarbeit entstanden sind, die durchaus politisch integrative Tendenzen aufweisen. Dazu gehören u.a. regelmäßige „Beratungen“, „Treffen“ und „Konsultationen“ auf hoher und höchster Funktionärsebene. So sind z.B. seit Anfang der 70er Jahre aus den früher gelegentlichen Zusammenkünften der für ideologische und internationale Fragen zuständigen ZK-Sekretäre der kommunistischen Parteien regelmäßige, zumeist jährlich ein- bis zweimal stattfindende Treffen geworden. Aber auch auf der Ebene der Leiter staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen gibt es inzwischen quasi-institutionalisierte Kontakte, die nach offizieller Lesart Ausdruck der wachsenden Kooperation zwischen den sozialistischen Ländern vor allem des Warschauer Paktes und des RGW sind (in jüngster Zeit gelegentlich unter Teilnahme von Vertretern z.B. Vietnams und Kubas). So konferieren die Präsidenten und Rektoren von Akademien und Hochschulen, die Generaldirektoren der Nachrichtenagenturen, die Leiter von Rundfunk- und Fernsehanstalten, von Verlagen und Parteizeitungen, von Theatern und Opernbühnen sowie die Vorsitzenden von Sportorganisationen. Wenn auch über Ergebnisse dieser Zusammenkünfte nur äußerst selten Konkretes berichtet wird, sieht man von gelegentlichen Mitteilungen über mehrseitige gemeinsame Verlagsprojekte oder multilaterale Forschungsvorhaben ab, so ist hier doch ein (schwacher) Trend zur Multilateralität im Bündnissystem der DDR nicht zu übersehen. Selbst wenn es in den meisten Fällen nicht zu konkreten Absprachen oder auch nur zur Definition von Gemeinschaftsaufgaben kommen sollte, und es bei Absichtserklärungen zur verstärkten Kooperation bleibt, so dürften doch mit diesen Konsultationsmechanismen langfristig zumindest politisch psychologische Abhängigkeiten entstehen, die es den einzelnen Staaten im sowjetischen Hegemonialbereich in Zukunft schwieriger machen werden, einen autonomen gesellschaftspolitischen Kurs zu steuern. Diese Entwicklung mag gerade von der Sowjetunion gewollt sein. Auch wenn sie von Ereignissen wie in Polen seit 1980 zeitweilig unterbrochen oder verlangsamt wird, läuft sie doch auf eine wachsende, über den ökonomischen und militärischen Bereich hinausgehende Annäherung der Herrschaftssysteme, aber auch der gesellschaftspolitischen Praxis, in den Staaten des Warschauer Paktes, als dem Kern der sozialistischen Staatengemeinschaft, hinaus. Damit sind zwar (noch) keine formellen Souveränitätsverzichte verbunden, doch ist die DDR hier in einen politischen Prozeß eingebunden, der die Identitätsprobleme der DDR als nationaler Teilstaat nicht unberührt läßt. Die feststellbaren Bemühungen um Verbreiterung der politisch-ideologischen Legitimationsbasis z.B. in der Geschichtswissenschaft mögen hier eine ihrer Wurzeln haben (Kulturelles Erbe; Nationale Geschichtsbetrachtung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 657 Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Intelligenz

Der völkerrechtliche Begriff der I. wird in der DDR für die Beschreibung des Verhältnisses zu den sozialistischen Bruderländern ausschließlich im Sinne der sozialistischen ökonomischen Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) verwandt. Während die I. in der Europäischen Gemeinschaft für die westeuropäischen Staaten z.T. schon zu Souveränitätsverzichten, d.h. zur freiwilligen Übertragung von Hoheitsrechten auf Organe der Gemeinschaft geführt hat, beharrt die DDR-Führung bei…

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Kybernetik (1985)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der K. standen die Parteiideologen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lange Zeit ablehnend gegenüber. Diese Ablehnung hatte ihren Grund in dem vermeintlichen Anspruch der K., allgemeine Gesetzmäßigkeiten in Natur, Technik und Gesellschaft entdecken und erklären zu können. Eine Wissenschaft mit einem derartig universellen Gültigkeitsanspruch, die ähnliche Aufgaben wie der Marxismus-Leninismus als „wissenschaftliche Weltanschauung“ zu lösen vorgab, konnte nur als eine Konkurrenzwissenschaft eingestuft werden. Da sie ferner nicht ohne weiteres mit der orthodoxen Lehre vereinbar schien, mußte sie als schlechthin falsch gelten. So wurde noch 1952 die K. als eine „kapitalistische Pseudowissenschaft“, als eine „Wissenschaft der Obskuranten“ abgestempelt. Erst nach dem Tode Stalins, etwa seit 1954, vollzog sich auch in der DDR mit der Aufgabe der starren dogmatischen Haltung gegenüber der K. ein Wandel. Die Diskussionen wandten sich Mitte der 50er Jahre Versuchen zu, die K. selbst und die in ihr verwendeten Begriffe neu zu bestimmen und dem Marxismus-Leninismus anzupassen. Trotzdem scheiterten in dieser Anfangsphase erste Versuche, die K. insbesondere für die Volkswirtschaft nutzbar zu machen. Die ideologischen Bedenken gegen die K. als Wissenschaft wurden vollends erst 1960/61 zurückgestellt, wesentlich deshalb, weil man aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage hoffte, mit Hilfe der K. das wirtschaftliche Planungssystem zu verbessern. In der DDR wandte sich vor allem der Technikphilosoph und Systemtheoretiker G. Klaus der K. und ihren Anwendungsproblemen zu. Er versuchte u.a. die Aussagen der K. mit zentralen Axiomen und Postulaten des Dialektischen Materialismus zu vereinen, um sie so in [S. 780]das marxistische Weltbild integrieren zu können. Klaus arbeitete zwischen dem von Marx, Engels und Lenin entwickelten Kategoriengebäude der Dialektik und der K. Gemeinsamkeiten heraus und interpretierte Teile der marxistischen Lehre neu. Der theoretische Durchbruch der K. als eines neuen Forschungsgebiets kündigte sich auf der im April 1961 veranstalteten Gründung der „Kybernetik-Philosophie-Gesellschaft“ an. Für die weitere Durchsetzung kybernetischer Vorstellungen in der DDR lieferte dann u.a. das 1961 von Klaus verfaßte Buch „Kybernetik in philosophischer Sicht“ die notwendige ideologische Absicherung. Im Jahr 1961 wurde schließlich eine Kommission für K. bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) gegründet. In den Jahren 1962–1968 kam es zu einer Reihe von Aktivitäten, die die K. „aufwerten“ und popularisieren sollten. Hervorzuheben ist vor allem die K.-Konferenz im Oktober 1962 zum Thema „Die Bedeutung der K. für Wissenschaft, Technik und Wirtschaft in der DDR“ mit Beteiligung von Wissenschaftlern aus anderen RGW-Ländern. Zur Rationalisierung der Wirtschaft kündigte der Erste Sekretär der SED, Ulbricht, den Einsatz der K. und der Elektronischen ➝Datenverarbeitung auf der 2. ZK-Tagung im November 1962 an. Auf dem VI. Parteitag der SED (1963) erfuhr die K. im Zuge umfangreicher Reformvorschläge zur Wirtschaftsplanung und -verwaltung besondere Beachtung, So enthielt das auf diesem Parteitag verabschiedete Parteiprogramm mehrere grundsätzliche Aussagen über die Rolle und Bedeutung von K. und elektronischer Datenverarbeitung für die Durchführung der neuen Wirtschaftspolitik. Dieser politisch-ideologischen Leitlinie folgend, zeigte sich auch auf dem VII. Parteitag der SED im April 1967 das Bestreben von Partei- und Wirtschaftsführung, die K. auch weiterhin als Instrument des Planungssystems einzusetzen. Die zunehmende Bedeutung der K. machte jedoch um 1968 aufgrund enttäuschter Erwartungen bei der Verwirklichung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) einer distanzierteren Betrachtungsweise Platz. Gleichwohl entwickelte sich die K. für andere sozialwissenschaftliche Disziplinen zu einem unentbehrlichen Instrument. Ihre Anwendungsmöglichkeiten in der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft wurden ebenso wie ihre Bedeutung im Rahmen der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre herausgestellt. Im Zuge der auf dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 beschlossenen stark modifizierten polit-ökonomischen „Generallinie“ wurden auch neue ordnungspolitische Prioritäten gesetzt. Die SED-Führung glaubte, einen Trend zur Entideologisierung, ja Entdogmatisierung wichtiger Wissenschaftsbereiche festzustellen. Das Politbüromitglied K. Hager machte auf diesbezügliche Gefahren aufmerksam: „So wichtig Kybernetik und Systemtheorie sind und bleiben, so können wir natürlich nicht zulassen, daß sie an die Stelle des Dialektischen und Historischen Materialismus, der politischen Ökonomie des Sozialismus, des wissenschaftlichen Kommunismus oder auch der sozialistischen Leitungswissenschaft treten.“ Seine Kritik an der Systemtheorie gipfelte in der Warnung vor der Gefahr, daß „die Sprache einer Spezialwissenschaft die politische Sprache einer Partei wird“ und daß die Partei damit aufhöre, „eine marxistisch-leninistische Partei zu sein“ (K. Hager, Einheit Nr. 11/1971, S. 1215). Diese Kritik machte den Bruch mit den bisher auch von der Parteiführung vertretenen Positionen besonders deutlich. K., Informationswissenschaft und [[Operationsforschung wurden in ihrer politisch-ideologischen Bedeutung stark reduziert und auf den Status von instrumentellen Hilfswissenschaften zurückgestuft. Aufgrund dieser neuen Einschätzung spielte seitdem in der Gesellschaftspolitik der SED die K. nur noch eine relativ untergeordnete Rolle. Gelegentliche offiziöse Aussagen zeigen jedoch, daß die neue Parteiführung unter Honecker auf eine kontrollierte Anwendung der K. nicht zu verzichten gedenkt. So soll nach den von der SED auf dem IX. Parteitag (1976) festgelegten Beschlüssen u.a. die mathematisch-kybernetische Grundlagenforschung der Akademie der Wissenschaften der DDR weiterhin eine beachtliche Rolle spielen (Mathematik). Information. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 779–780 Kurorte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Laienkunst

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der K. standen die Parteiideologen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lange Zeit ablehnend gegenüber. Diese Ablehnung hatte ihren Grund in dem vermeintlichen Anspruch der K., allgemeine Gesetzmäßigkeiten in Natur, Technik und Gesellschaft entdecken und erklären zu können. Eine Wissenschaft mit einem derartig universellen Gültigkeitsanspruch, die ähnliche Aufgaben wie der Marxismus-Leninismus als „wissenschaftliche…

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Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) (1985)

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 Unter den Freundschaftsgesellschaften der DDR die bedeutendste und nach dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) die zweitgrößte Massenorganisation (1982: 6 Mill. Mitglieder). Anknüpfend an die Traditionen der 1923 gegründeten „Gesellschaft der Freunde des neuen Rußland in Deutschland“ und des „Bundes der Freunde der Sowjetunion“ (1928) bildeten sich 1945 und 1946 innerhalb des Kulturbundes (Kulturbund der DDR [KB]) in der SBZ Zirkel, die sich mit dem Studium der sowjetischen Kultur befaßten. Aus ihnen gingen Ortsgruppen hervor, die zum Zeitpunkt der Gründung der zentralen „Gesellschaft zum Studium der Kultur der Sowjetunion“ (30. 6. 1947) 2.200 Mitglieder hatten. Die Losung des Gründungskongresses „Durch Studium zur Wahrheit — durch Wahrheit zur Freundschaft mit der Sowjetunion“ spiegelte das Anliegen der Organisation in ihrer Anfangsphase wider, nämlich die in weiten Teilen der Bevölkerung verwurzelten, vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden antisowjetischen bzw. antirussischen Ressentiments zu überwinden. Der 2. Kongreß beschloß am 2. 7. 1949 die Umbenennung in „Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ und leitete den Übergang von einer Studiengesellschaft zu einer politischen Massenorganisation ein, die sich verstärkt an breitere Kreise der Bevölkerung wenden sollte. Der 3. Kongreß (1951) stand unter der auch später von der DSF immer wieder propagierten Losung „Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen“. Auf ihm wurde festgestellt, daß der Prozeß der bewußtseinsmäßigen Umerziehung der Bevölkerung weitgehend erfolgreich abgeschlossen sei. Fortan erfolgte die ideologische Tätigkeit in 3 Hauptrichtungen: Nachweis des Aufstiegs der Sowjetunion zur führenden Weltmacht; Erläuterung der Bedeutung des engen Bündnisses zwischen der DDR und der UdSSR; Nutzbarmachung der Erfahrungen der Sowjetunion beim Aufbau des Sozialismus/Kommunismus. Die seit dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) weiter gewachsene enge Anlehnung der DDR an die Sowjetunion (z.B. neuerlicher Vertrag über „Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ vom 7. 10. 1975) und die durch das Komplexprogramm (Juli 1971) forcierte Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) haben der Arbeit der DSF neue Impulse verliehen. Bei der Lösung der mit der ökonomischen Integration verbundenen Aufgaben kann Arbeitskollektiven durch die Kreisvorstände und den Zentralvorstand der Gesellschaft der Ehrenname „Brigade Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ verliehen werden. Sie sollen sich dadurch auszeichnen, daß ihre Mitglieder als Agitatoren der deutsch-sowjetischen Freundschaft auftreten, Initiatoren der Auswertung und Nutzung sowjetischer Erfahrungen, Vorbild im rationellen Einsatz sowjetischer Maschinen und Rohstoffe sowie in der Erfüllung der Planaufgaben, vor allem der Exportverpflichtungen gegenüber der Sowjetunion, sind. Inzwischen gibt es (Mai 1981) ca. 112.000 derartige Arbeitskollektive. Neben diesen Brigaden sind die „Zirkel zur Auswertung sowjetischer Erfahrungen“ (1981: 6.900 Zirkel mit 63.200 Mitgl.) und die „Zirkel zum Erlernen der russischen Sprache“ aktive Träger der DSF-Arbeit. Der DSF gehört der Verlag „Kultur und Fortschritt“; sie gibt die Wochenillustrierte „Freie Welt“ und die Monatsschriften „Sowjetwissenschaft, Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge“ sowie „Kunst und Literatur“ heraus. Von besonderer Bedeutung für die propagandistische Arbeit ist die 14täglich erscheinende „Presse der Sowjetunion“ mit der Beilage „Für den DSF-Funktionär“, die vom Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates in Zusammenarbeit mit dem DSF-Zentralvorstand herausgegeben wird. 25 Häuser der deutsch-sowjetischen Freundschaft sind wichtige Zentren der politisch-ideologischen und kulturellen Arbeit. Hinzu kommen noch 1600 sog. Kabinette der Freundschaft in Betrieben und sonstigen Einrichtungen. An verdienstvolle Russischlehrer und Schüler mit ausgezeichneten Leistungen im Fach Russisch wird jährlich die Johann-Gottfried-Herder-Medaille verliehen. In jedem Jahr organisiert die DSF sog. Freundschaftszüge und Studienreisen in die Sowjetunion. Das vom 9. Kongreß (1970) beschlossene Statut bezeichnet die politisch-ideologische Tätigkeit als Hauptaufgabe der DSF. „Durch ihren Beitrag zur Vermittlung des Beispiels und der Erfahrungen des Sowjetvolkes ist die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft gemeinsam mit den anderen gesellschaftlichen Kräften unserer Republik vor allem bemüht, den Kampf der Werktätigen um wissenschaftlich-technische Pionier- und Spitzenleistungen zu fördern.“ Organisationsaufbau und Tätigkeit beruhen auf dem Demokratischen Zentralismus. Die DSF ist nach dem Territorial- und Produktionsprinzip aufgebaut und gliedert sich in Grundeinheiten, Kreis- und Bezirksorganisationen. Die Wahl des Zentralvorstandes, der Vorstände der Bezirks- und Kreisorganisationen sowie der Grundeinheiten erfolgt in offener Abstimmung en bloc. Das höchste Organ ist der in der Regel alle 5 Jahre zusammentretende Kongreß; zwischen den Kongressen ist es der in der Regel jährlich mindestens 2mal zusammentretende Zentralvorstand. Dieser wählt zur Leitung der Gesellschaft zwischen seinen Tagungen das Präsidium und zur Leitung seiner laufenden Arbeit das Sekretariat des Zentralvorstandes. Das Fundament der Organisation bilden die Grundeinheiten (1981: 38.500), die überall dort eingerichtet werden, wo mindestens 10 Mitglieder vorhanden sind. Die Grundeinheiten wiederum gliedern sich in Zehnergruppen. Mitglied kann jeder Einwohner der DDR vom 14. Lebensjahr an werden; die Mitgliedschaft in der DSF gilt als Mindestnachweis „gesellschaftlicher Aktivität“. Die DSF ist Trägerin zahlreicher politischer und kultureller Veranstaltungen (Vorträge, Konzerte, Buch- und Kunstausstellungen usw.; 1981 waren es 996.700 mit fast 25 Mill. Teilnehmern). Präsident der DSF wurde auf dem 11. Kongreß (19./20. 5. [S. 547]1978) das Mitglied des Politbüros der SED Erich Mückenberger, nachdem der ehemalige Außenminister der DDR, Dr. Lothar Bolz (NDPD), nicht mehr für dieses Amt kandidierte. Generalsekretär ist seit 1967 Kurt Thieme. Der 12. Kongreß fand am 12. und 13. 5. 1983 in Berlin statt. Schwestergesellschaft in der UdSSR ist die am 7. 1. 1958 in Moskau gegründete „Gesellschaft für Sowjetisch-Deutsche Freundschaft und kulturelle Verbindungen“, die auf dem II. Unionskongreß (1965) in „Sowjetische Gesellschaft für Freundschaft mit der DDR“ umbenannt wurde. Ihr Vorsitzender ist S. G. Lapin, Vorsitzender des Staatlichen Komitees des Ministerrates der UdSSR für Fernsehen und Rundfunk. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 546–547 Geschlechtserziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 Unter den Freundschaftsgesellschaften der DDR die bedeutendste und nach dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) die zweitgrößte Massenorganisation (1982: 6 Mill. Mitglieder). Anknüpfend an die Traditionen der 1923 gegründeten…

DDR A-Z 1985

Zeitungsaustausch (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Bezug westlicher Presseerzeugnisse. Die DDR bezieht überregionale Tages- und Wochenzeitungen sowie Zeitschriften aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in einer Gesamtzahl von mehreren tausend Exemplaren, die jedoch für Privatpersonen in der DDR nicht abonnierbar sind. Für wissenschaftliche Zwecke sind Fachzeitschriften auch aus der Bundesrepublik beziehbar über den Postzeitungsvertrieb (PZV) (genehmigungspflichtig). Nur Presseorgane von westeuropäischen kommunistischen Parteien („UZ“, DKP; „Die Wahrheit“, Sozialistische Einheitspartei Westberlins [SEW]) sind an einigen zentralen Zeitungsverkaufsständen erhältlich. 2. Zur Geschichte des Presseaustausches. Nach der Alliierten Kontrollratsdirektive Nr. 55 war die freie Verbreitung von Zeitungen und Zeitschriften, die von den einzelnen Besatzungsmächten lizenziert waren, in allen Besatzungszonen erlaubt. Mit der Zentralisierung und Verstaatlichung des Zeitungsvertriebes in der sowjetischen Besatzungszone (SMAD-Befehl Nr. 105 vom 8. 6. 1948, Postzeitungsamt gegr. am 1. 8. 1948) wurde auch der Vertrieb westlich lizenzierter Zeitungen und Zeitschriften in der sowjetischen Besatzungszone verboten. Zwischen den beiden Teilen Deutschlands wurden jedoch nach dem Verbot des freien Zeitungsvertriebes in der SBZ Tageszeitungen und Zeitschriften in verhältnismäßig geringer Anzahl gegenseitig im Abonnementverfahren für Regierungsstellen, Massenmedien, Partei- und Verbandszentralen, Institute und dazu berechtigte Einzelpersonen (Genehmigungspflicht) bezogen. Der westliche Zeitungshandel beantwortete das Verbot mit dem Boykott der Ostzeitungen, deren Bezug später (Staatsschutzgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland) genehmigungspflichtig gemacht wurde. Anstoß zur völligen Liberalisierung des Bezuges von DDR-Zeitungen in der Bundesrepublik gab ein Vorschlag Ulbrichts auf der II. Bitterfelder Konferenz am 25. 4. 1964: „… wären wir bereit, einige westdeutsche Zeitungen, wie etwa ‚Die Zeit‘ oder die ‚Süddeutsche Zeitung‘, bei uns zum Verkauf auszulegen, wenn die Garantie gegeben wäre, daß in Westdeutschland das ‚Neue Deutschland‘ in gleichem Maße öffentlich verkauft wird.“ Das SED-Zentralorgan „Neues Deutschland“ schlug daraufhin der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“ zur Vorbereitung dieses Z. einen „vereinbarten Artikelaustausch“ vor, der aber nach einem ersten gegenseitigen Artikelabdruck vom „ND“ abgebrochen wurde (Die Zeit 14. 8. 1964). Zögerndes Verhalten der Bundesregierung (Erhard) und neue Bedingungen der DDR (Vereinbarungen auf Regierungsebene) führten in der Frage des Z. zu keinem Ergebnis: Während die Bedenken in Bonn gegen die Einführung propagandistischer Druckerzeugnisse aus der DDR im Laufe der Zeit abnahmen, stiegen in Berlin (Ost) die Befürchtungen vor ideologischer Aufweichung. Die in der Bundesrepublik Deutschland notwendige Änderung der Staatsschutzgesetzgebung (Genehmigungspflicht für den Bezug von Zeitungen aus der DDR) erfolgte 1968 (große Koalition): ab 1. 8. wurde der Bezug zunächst befristet bis März 1971, ab 1. 4. 1971 (sozialliberale Koalition) unbefristet, freigegeben. Trotz größerer Nachfrage westlicher Großhändler sind jedoch von der DDR nicht mehr politische Tageszeitungen ausgeliefert worden (Kontingentierung). Bereits ab [S. 1536]1. 11. 1961 hatte die DDR die Lieferung von Bezirks- und Kreiszeitungen eingestellt (Exportverbot für Bundesrepublik und Berlin [West]). Bestellung und Lieferung erfolgen über den westlichen Großhandel, in der DDR über die Firma Buchexport, Leipzig (Bestellung, Angebot in Katalog), und die Exportabteilung des Postzeitungsvertriebsamtes in Berlin (Ost) (Lieferung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1535–1536 Zeitschriften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zeitungsvertriebsamt (ZVA)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Bezug westlicher Presseerzeugnisse. Die DDR bezieht überregionale Tages- und Wochenzeitungen sowie Zeitschriften aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in einer Gesamtzahl von mehreren tausend Exemplaren, die jedoch für Privatpersonen in der DDR nicht abonnierbar sind. Für wissenschaftliche Zwecke sind Fachzeitschriften auch aus der Bundesrepublik beziehbar über den Postzeitungsvertrieb (PZV) (genehmigungspflichtig). Nur Presseorgane…

DDR A-Z 1985

Qualität der Erzeugnisse (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1066] I. Grundsätze der Qualitätssicherung Im offiziösen Sprachgebrauch der DDR wird unter der QdE. die „Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses, die den Grad der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt“, verstanden (Qualitätssicherung und Standardisierung, 1979, S. 19). Aus der Sicht der Politischen Ökonomie spielt dabei die Marxsche Kategorie des Gebrauchswertes als Eignungsgrad oder Nützlichkeit eines Erzeugnisses für die Befriedigung von Bedürfnissen eine sehr wichtige Rolle. Mit der Einführung der 1983 bereits wieder abgeschafften Preisbildung nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis im Jahre 1975 (Preissystem und Preispolitik, VII.), erfuhr der Gebrauchswert eine erhebliche Aufwertung. Eine unter bestimmten Voraussetzungen erreichte Erhöhung der QdE. entspricht einer Erhöhung der gesellschaftlichen Arbeitsproduktivität, da gesamtwirtschaftlich z.B. die längere Lebensdauer der Erzeugnisse und die größere Funktionssicherheit eine Arbeitsersparnis bewirken. Hinter dem Begriff der QdE. verbirgt sich ein komplexer Tatbestand, der sowohl die objektiven Eigenschaften eines Gutes wie seine subjektive Wertung umfaßt. Die „objektiv bestehende Kompliziertheit, die Qualität ökonomisch zu bewerten“, bildet ein wesentliches Problem der Gütesicherung und Qualitätsplanung (Produktions- und Konstruktionsqualität) in einem System zentraler Planung und Lenkung. Die Qualitätsbewertung läßt sich nicht in einer einzigen Kennziffer zusammenfassen, vielmehr ist eine Messung nur durch Vergleiche von Qualitätsparametern, Nutzeffekt usw. möglich. Die Qualitätsbewertung erfolgt gemäß TGL 29.432 (s. Abb.) Grundsätzlich ist die Qualität eine Vergleichskategorie, die z.B. durch das Niveau und die Kennzahlen eines Gebrauchswertes bestimmt wird. Die Be[S. 1067]stimmung des (besonderen DDR-)Gebrauchswertes aber, z.B. der Stellenwert der gesellschaftlichen Nützlichkeit eines Gutes, erweist sich für die DDR als ein bisher äußerst unzulänglich gelöstes Problem. So lag im Jahre 1981 die Mehrheit der in den Pflichtenheften der Kombinate und Betriebe formulierten Gebrauchswerteigenschaften von neuen Erzeugnissen unter dem vergleichbaren internationalen Niveau (Prof. Dr. Helmut Mann, Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“, 1983). Hohe Ansprüche an die QdE. unter dem Aspekt einer Steigerung der volkswirtschaftlichen wie betrieblichen Effizienz durch geringere Ausschußkosten und Senkung der Folgekosten aus Fehlleistungen (Nacharbeit, Mehrverbrauch an Material, zusätzliche Maschinenkapazität usw.) waren von jeher ein Generalanliegen der Wirtschaftsführung. Wissenschaftler der DDR begründeten die Ursache des Zurückbleibens des Nationaleinkommens der DDR hinter der Zunahme der gesellschaftlichen Ersatzfonds (Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt) im Zeitraum der letzten 20 Jahre vorwiegend als eine Folge von Qualitätsmängeln. In den zurückliegenden Jahren beliefen sich die Kosten für Ausschuß, Nacharbeit, Garantieleistungen oder von anderen Qualitätsmängeln auf Beträge in Milliardenhöhe (z.B. 1975: 3 Mrd. Mark); gemessen an aktuellen kritischen Bemerkungen maßgeblicher Wirtschaftsfunktionäre der DDR, hat sich hieran trotz fehlender Daten über den Umfang wohl nichts geändert. Neben wirtschaftlichen Überlegungen spielten und spielen ebenso politische Aspekte, wie Ansehen und Stellung der DDR als führendes sozialistisches Industrieland, eine Rolle. Ein qualitativ mangelhaftes Erzeugnis wird als politischer und kultureller Schaden betrachtet. „Es besteht alle Veranlassung zu außerordentlichen Anstrengungen, um den guten Ruf der Waren aus der DDR als Qualitätsprodukte zu wahren und zu mehren“ (Honecker, 1978) und: „In den kommenden Jahren muß ‚Qualitätsarbeit aus der DDR‘ zu einem weltweit anerkannten Markenzeichen unserer Leistungsfähigkeit werden“ (Honecker, X. Parteitag der SED 1981). In der Vergangenheit wurde dem Problem der QdE. in den Betrieben aus verschiedenen Gründen (Mangelsituation und daraus resultierende starke Stellung der Anbieter, Bruttoproduktion als unzureichende betriebliche Zielfunktion, fehlendes oder mangelhaftes absatzpolitisches Instrumentarium usw.) oftmals eine geringe oder überhaupt keine Bedeutung beigemessen. Seit Beginn der 60er Jahre und besonders seit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) 1963, standen die Probleme der QdE. durch Auf- und Ausbau eines Systems der Qualitäts- oder Gütesicherung (beide Begriffe werden synonym verwendet) und vor allem der staatlichen und betrieblichen Qualitätskontrolle stärker im Vordergrund. Das Volumen von Erzeugnissen mit hoher Qualitätsbewertung hat weiter zugenommen; dennoch bleiben nach selbstkritischer Darstellung führender Wirtschaftswissenschaftler der DDR die Entwicklung der Standardqualität wie auch die Erfüllung der durch den Plan gesetzten Qualitätsziele nach wie vor unzureichend. Gemäß der Leitlinie, als Qualitätsmaßstab den wissenschaftlich-technischen Höchststand (Weltniveau) zugrunde zu legen, bedingt durch gestiegene Ansprüche der Verbraucher und des Außenhandels, fanden seit Mitte der 60er Jahre gleichermaßen sowohl Fragen der Standardisierung (Standards der DDR und RGW-Standards legen u.a. Qualitätskriterien mit wichtigen Kennwerten fest) als auch der Formgestaltung in der Industrie durch Einbeziehung in die Güteklassifizierung verstärkte Beachtung. In der DDR stehen vielfach die Begriffe Formgestaltung, Industrielle ➝Formgestaltung und Industrieformgestaltung anstelle von industrieller Formgebung (Design). Seit über einem Jahrzehnt ist die DDR bemüht, ein System „komplexer Maßnahmen der betrieblichen Qualitätssicherung und Standardisierung (QSS)“ als betriebliches Leitungsinstrument einzuführen. Die Zentralisierung fast aller volkseigenen Betriebe in Kombinate Ende der 70er Jahre hat die Realisierungsmöglichkeiten in diesem Problembereich inzwischen verbessert. Entsprechend dem wirtschaftspolitischen Leitprogramm der 80er Jahre, einer „Wirtschaftsstrategie“ der Intensivierung und Rationalisierung in der DDR, erhalten die Sicherung und Erhöhung der QdE. als ein wichtiger Intensivierungsfaktor im Zusammenhang mit einer ebenfalls angestrebten raschen Steigerung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie einer Verbesserung der Effektivität des Produktionsprozesses einen besonderen Stellenwert. Die ökonomischen Probleme der DDR und weltwirtschaftlichen Entwicklungen der 80er Jahre führten zu einer Reihe neuer Bestimmungen, die den Druck auf eine umfassende Qualitätspolitik der Kombinate verstärkten. Seit Beginn der 80er Jahre zählen hierzu das Konzept eines maximalen Veredlungsgrades, ein realistischer internationaler Vergleich von Spitzenleistungen, die Durchsetzung strenger und umfassender Qualitätsmaßstäbe für eine Erzeugnisplanung bereits im Pflichtenheft (s. #722#iii. III.) sowie der hohe Stellenwert des Designs, nicht nur beim Erzeugnis, sondern auch bei der Verpackung. Kritisch vermerkt werden seitens der DDR Absatzschwierigkeiten infolge Gestaltungsmängeln bei sonst technisch guter Qualität (Staatssekretär M. Kelm, Leiter des staatlichen Amtes für industrielle Formgestaltung, 1983). Ein langer Zeitraum absoluter Vernachlässigung von Design und Qualität oder ein fehlendes, allgegenwärtiges internationales Vergleichsniveau sind nicht die einzigen Ursachen der konstatierten Mängel. Mit einer Qualitäts-VO von [S. 1068]1980 (GBl. I, S. 117 ff.) sowie den Bestimmungen der Planmethodik für die Jahre 1981 bis 1985 (Planungsordnung und Rahmenrichtlinie für die Planung der Kombinate und Betriebe) erhöhten sich die Qualitätsanforderungen für den Erzeugnisbereich der prüfpflichtigen Warenproduktion (ca. 54 v.H. der Gesamtproduktion). Neue veränderte Bestimmungen, vor allem eine „Verordnung über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse“ sowie zwei DB zur Qualitätssicherung traten zum 1. 1. 1984 in Kraft (GBl. I, 1983, S. 405 ff.). Ihr Geltungsbereich umfaßt sowohl Instanzen der staatlichen Leitung als auch wirtschaftende Einheiten („Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen“). Als entscheidende Neuerung erstrecken sich nunmehr die Maßnahmen der Qualitätssicherung auf fast alle Erzeugnisse; Ausnahmen werden ausdrücklich angezeigt. Grundsätzlich sind für Erzeugnisse (oder -gruppen), die zur Produktionsaufnahme neu- oder wiederangemeldet werden, eine neue Art eines Standards auszuarbeiten (GBl. I, 1984, S. 157 ff.): „Werkstandard mit Qualitätsmaßstäben“ (WSQ). Das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) erhielt zugleich mit einem neuen Statut (GBl. I, 1983, S. 417 ff.) vergleichsweise umfassendere Kompetenzen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung von gravierender Bedeutung. Es ist insbesondere Leitungsinstanz neu geschaffener Qualitätsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft, also einer verstärkten staatlichen Kontrolle und unterhält ebenso ein Netz von Strukturabteilungen für die Erzeugnisanmeldung. Aus DDR-Sicht sind mit der Koordination einer Reihe neuer Bestimmungen, wie der Qualitätssicherungs-VO von 1983 (QSVO) (GBl. I, 1983, S. 405 ff.), des ASMW-Statuts, einer neuen Standardisierungs-VO (GBl. I, 1984, S. 157 ff.), einer VO über das Meßwesen (GBl. I, 1982, S. 429 ff.) und Bestimmungen zum Pflichtenheft (GBl. I, 1983, S. 381 ff.) derzeit die Voraussetzungen für eine qualitätsgerechte Produktion geschaffen sowie den internationalen Anforderungen angepaßt. Generell zeigen die in der Statistik der letzten Jahre ausgewiesenen Wachstumsquoten der Qualitätsproduktion deutliche Steigerungen. Im Jahre 1975 betrug die industrielle Warenproduktion mit dem Gütezeichen „Q“ (Preisbasis 1980) rd. 13,5 Mrd. Mark, dagegen 1983 rd. 65,1 Mrd. Mark; gleichzeitig erhöhte sich deren Anteil an der gesamten Warenproduktion im gleichen Zeitraum von 6 v.H. auf 18 v.H. (Der bis 1983 in der Statistik ausgewiesene Anteil an der prüfpflichtigen Warenproduktion betrug 1975: 14 v.H. und 1983: 31 v.H.) II. Organisation der Gütesicherung Die Organisation der Gütesicherung und Qualitätskontrolle sowie der Planung und Entwicklung der QdE. stützt sich auf inner- und überbetriebliche Instanzen. Oberstes staatliches Fachorgan für Qualitätsfestlegung und -bewertung ist das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) (Standardisierung, III.). Nach 1946 hatte das staatliche Warenprüfungsamt Thüringen entsprechende Funktionen übernommen; 1950 wurde das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung gegründet (GBl., 1950, S. 136) und 1960 in Deutsches Amt für Warenprüfung und Meßwesen (DAMW) umbenannt, (1. Statut 1965, 2. Statut 1969.) Ohne veröffentlichte Rechtsgrundlage erfolgte Anfang 1974 eine Zusammenlegung des Amtes für Standardisierung und des DAMW in ein Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW). Bereits das 1975 erlassene Statut des ASMW (GBl. I, S. 301 ff.) nennt Qualitätssicherung und -kontrolle als wichtige Funktionen des ASMW. Ein neues Statut ab Dezember 1983 verstärkt seine Kompetenzen. 1962 war ein Rat für Industrieform geschaffen worden. Das parallel dazu bestehende Institut für angewandte Kunst wurde 1963 in das Zentralinstitut für Formgestaltung umgewandelt. Beide Institutionen waren dem Ministerium für Kultur unterstellt. Eine Zuordnung des Rates und des zwischenzeitlich in seinem Namen veränderten Zentralinstitutes für Gestaltung zum DAMW erfolgte 1965. Eine erneute Verselbständigung durch Auflösung des Bereiches „Gestaltung“ beim DAMW und Schaffung eines Amtes für industrielle Formgestaltung als zentrales Organ des Ministerrates geschah mit Wirkung vom 1. 2. 1972. Mitte 1973 wurde beim Amt unter Aufhebung einschlägiger früherer Bestimmungen eine Anzahl bisher vorwiegend betrieblicher Funktionen der Formgestaltung konzentriert. Seitdem findet der Bereich der Industriellen ➝Formgestaltung als Kriterium der Qualität stetig steigende Beachtung. Bereits laut Qualitätsverordnung von 1980 war das Design integraler Bestandteil der Qualität, die neue QSVO 83 betont seinen Stellenwert, denn in der Wirtschaftspraxis allerdings bestehen hier erhebliche Mängel. Das ASMW „ist für die Erarbeitung des staatlichen Qualitätsmaßstabes verantwortlich“ (Statut, § 2,3). Es gliedert sich in Fachbereiche (z.B. Meßwesen, Qualitätssicherung, Standardisierung), Fachabteilungen und diesen unterstellte Prüfdienststellen (meist mit eigenen Fachlabors). Die Beurteilung von Standards und damit auch von Qualitätsmerkmalen obliegt besonderen Prüfungsausschüssen. Dem Präsidenten des ASMW sind mehrere Vizepräsidenten als Leiter der Fachbereiche, über 70 fachlich spezialisierte Struktureinheiten für die Qualitätsanmeldungen (§ 10) sowie die staatlichen Qualitätsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft (§ 6) unterstellt. Neben dem ASMW und dem Amt für industrielle [S. 1069]Formgestaltung hat eine Reihe weiterer, in der Regel staatlicher, Instanzen besondere Funktionen der Qualitätskontrolle wahrzunehmen: Staatliche Güteinspektion beim Handel mit Fahrzeugen, Fahrzeugersatzteilen und Fahrzeugzubehör (GBl. II, 1970, S. 607); Entwicklungs- und Qualitätsprüfstelle der VVW-Centrum (GBl. II, 1965, S. 835); Staatliches Amt für technische Überwachung (GBl. I, 1977, S. 1); DDR-Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK); Kraftfahrzeugtechnische Anstalt; Staatliche ➝Bauaufsicht; Reichsbahn u.a. Die früher eigenständige Staatliche Güteinspektion des Handels wurde mit Wirkung v. 1. 1. 1976 in Form der Handelsinspektionen den Fachabteilungen des ASMW angegliedert (Binnenhandel). Als einziges nichtstaatliches Warenkontrollunternehmen beschäftigt sich die Intercontrol GmbH (Dienstleistungsbetriebe) mit der Gütesicherung von ex- und importierten Erzeugnissen und verleiht Prüfungszertifikate (GBl. I, 1975, S. 350 ff.). Im Bereich Meßwesen bewahrt das ASMW die Etalons der DDR und ist für den Zeitdienst verantwortlich. Gemeinsam mit dem Amt für Formgestaltung und den Industrieministerien und anderen zentralen Organen sowie vor allem den Kombinaten und volkseigenen Betrieben, hat das ASMW die Ergebnisse der Qualitätsentwicklung zu analysieren, entsprechende staatliche Vorgaben und Richtlinien zu erarbeiten sowie das gesamte Kontrollsystem zu leiten. Zwei seiner wichtigsten Funktionen sind einmal die Erteilung von Standards als bestimmendes Instrument zur Qualitätssicherung und -steigerung sowie auch zur Rationalisierung, besonders in Zusammenarbeit mit entsprechenden Organen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (z.B. GBl. I, 1978, S. 233), zum anderen ist es die Einstufung der Erzeugnisse in Güteklassen und die Zuerkennung nur noch eines einzigen staatlichen Gütezeichens „Q“. Staatliche Gütevorschriften sind kraft Gesetzes Vertragsinhalt; Abweichungen sind nur im Rahmen der geltenden Bestimmungen zulässig. Das Amt für Formgestaltung verleiht ein „Staatliches gestalterisches Prädikat“ (§ 14 QSVO) als „gestalterische Spitzenleistung“ (SL) für bestimmte Erzeugnisse. Neben den staatlichen Gütevorschriften gemäß Vertragsgesetz (§ 42) gelten gleichberechtigt die Qualitätsbestimmungen, entsprechend einer vorausgesetzten Gebrauchsfähigkeit, auch im Zusammenhang mit den Bestimmungen für Außenhandelsverträge. Bis Ende 1983 erfolgte die Verleihung staatlicher Gütezeichen „Q“ und „1“ (GBl. I, 1980, S. 122) ausschließlich in der Kategorie der „anmelde- und prüfpflichtigen Erzeugnisse“, deren Nomenklatur (GBl. 1976, SDr. 803, 803/1 bis 803/6) das ASMW festsetzte. Laut QSVO sind ab 1984 grundsätzlich alle neuen Industrieerzeugnisse anzumelden und gleichzeitig Werkstandards (WSQ) einzuführen, für die das alleinige Gütezeichen „Q“ beantragt wird. Ab 1984 unterliegen prinzipiell alle Industrieerzeugnisse einer staatlichen Qualitätskontrolle. Importerzeugnisse erhalten besondere Approbationszeichen (§ 18 QSVO). Entfallen waren bereits 1970: Gütezeichen „2“ sowie Überwachungs- und Klimaschutzzeichen. Die Einstufung eines Erzeugnisses nach in sog. Beschaffenheitsstandards festgesetzten Qualitätsmerkmalen ist eine der wichtigsten Funktionen des ASMW und begründet damit seine erhebliche — in der Praxis einer Leitungsfunktion gleichkommende — Machtstellung gegenüber den Kombinaten und Betrieben, da jede Qualitätseinstufung und die Verleihung eines Gütezeichens mit finanziellen Konsequenzen für die Hersteller, z.B. in Form von zusätzlichem Gewinn für „Q“-Erzeugnisse oder Gewinnabschlägen für Erzeugnisse minderer Qualität (lt. § 23) mindestens 10 v.H. verbunden sind. Gegebenenfalls kann die Produktion oder der Absatz auf Weisung der ASMW praktisch eingestellt bzw. gesperrt werden. Desgleichen bestimmen das ASMW und das Amt für industrielle Formgestaltung durch ihre Genehmigungen oder Vorbehalte die Qualitätsmaßstäbe für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse; letztlich wird durch diese Funktion der technische Fortschritt forciert. Verantwortlich für die Planung, Sicherung und Kontrolle der Qualität im betrieblichen Bereich sind die Kombinats- und Betriebsleiter. Sie erhalten mit dem Plan Kennziffern der Qualität, Qualitätsvorgaben sowie auch Angaben über den jeweils höchstzulässigen Ausschußanteil. Ausschußkosten sind nicht kalkulationsfähig. Die Generaldirektoren sind gehalten, jährliche Qualitätsprogramme mit konkreten Verpflichtungen auszuarbeiten. Die Ministerien tragen die Verantwortung für die Realisierung der staatlichen Qualitätspolitik. Seit Mitte der 70er Jahre gilt der Phase der Forschung und Entwicklung sowie den qualitätsbestimmenden Standards und Richtlinien der industriellen Gestaltung bei neuen Erzeugnissen wachsende Aufmerksamkeit, allerdings mit unbefriedigenden Ergebnissen. Es bleibt dahingestellt, ob der Zwang über detaillierte Bestimmungen der Kombinats- und Betriebsleiter (§ 7 QSVO) zu mehr Erfolg führt. III. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Betrieb Zwei Hauptbereiche des betrieblichen Qualitätssicherungssystems (QSS) sind zu unterscheiden: Pla[S. 1070]nung und Vorbereitung des Produktionsprozesses sowie Produktionsdurchführung und -kontrolle. Abgesehen von speziellen Aufgabenstellungen und Kennziffern zur Qualitätssicherung und -entwicklung sowohl für den Fünfjahrplan als auch für die Jahrespläne (insbesondere im Produktionsplan und im Plan Wissenschaft und Technik) spielen sie seit 1984 mit den Vorschriften über die Ausarbeitung von Werkstandards (WSQ) für die Qualitätssicherung schon im Bereich von Forschung und Entwicklung eine besondere Rolle. Die Generaldirektoren der Kombinate oder die Leiter anderer Wirtschaftseinheiten bestimmen ihre Qualitätsziele anhand der Qualitätsvorgaben der Ministerien (§ 3 QSVO). Als neues Leitungsinstrument der Generaldirektoren der Kombinate zur Qualitätssicherung für fast alle anzumeldenden Erzeugnisse (Anlage 1 der QSVO führt die Ausnahmen auf) werden vielfach im Rahmen der WSQ Gebrauchswerte, Effektivitätskriterien und Anforderungen an mustergetreue Fertigung festgelegt und vom ASMW bestätigt. Wie die Pflichtenheftziele unterliegen diese Werte ständiger Kontrolle durch das ASMW. Alle in den letzten Jahren besonders betonten Kriterien, wie z.B. technologische und gestalterische Lösungen als auch Vergleichsangaben zu ähnlichen Erzeugnissen des internationalen Marktes sind jetzt integraler Bestandteil der Maßnahmen des QSS. Im Zusammenhang wirken mit der Organisation des Sozialistischen Wettbewerbes, der Führung eines Haushaltsbuches in den Brigaden und der Verwendung der Gebrauchswert-Kosten-Analyse steht als ein wichtiger Teil des QSS das System der fehlerfreien Arbeit („Saratower System“) im Vordergrund. Die 1955 in der UdSSR entwickelten Grundsätze wurden später unter der noch heute geltenden Losung „Meine Hand für mein Produkt“ als „Methode des Vertrauens“ und als Selbstverpflichtung zur Einhaltung aller Qualitätsnormen in den Betrieben der DDR übernommen. Als ein Kernstück betrieblicher Qualitätssicherung ist darunter ein Komplex miteinander verbundener erzieherischer, organisatorischer und technischer Maßnahmen zu verstehen, bei denen die Beschäftigten freiwillig die volle Verantwortung für die Qualität der von ihnen gefertigten Erzeugnisse übernehmen sollen, bezeichnet auch als „persönliches QSS“. Gekoppelt mit Aktionen des sozialistischen Wettbewerbes werden diese Prinzipien durch ein System von Maßnahmen sowohl des individuellen als auch des kollektiven materiellen und moralischen Anreizes stimuliert. Hierzu zählen u.a. qualitätsstimulierende Lohnformen, qualitätsbedingte Zuführungen zum Prämienfonds und Leistungsfonds, eine Abhängigkeit des variablen Teils der Jahresendprämie von erfüllten Qualitätszielen oder das Betriebsergebnis betreffende Preiszu- und Preisabschläge (Lohnformen und Lohnsystem). Nach dem Stand von Anfang 1983 haben mehr als 570 Betriebe (ca. 10 v.H.) in der DDR die vom ASMW verliehene Wettbewerbsauszeichnung „Betrieb der ausgezeichneten Qualität“ erhalten. Seit Erlaß im Jahre 1963 wurden auch Diplome für die 5jährige, die 10jährige (ca. 50 Betriebe) sowie für die 15jährige Verteidigung des Titels vergeben. Die Möglichkeit zur Verleihung des [S. 1071]Titels „Brigade der ausgezeichneten Qualität“ und „bester Qualitätsarbeiter“ soll zukünftig als moralischer Anreiz intensiver genutzt werden. Als ein weiterer Hauptbereich des QSS zur Sicherung und Erhöhung der Qualität in Kombinat und Betrieb fungieren vor allem seit Beginn der 80er Jahre eine Reihe innerbetrieblicher Kontrollsysteme und Kontrollmaßnahmen; sie sind eng mit dem sozialistischen Wettbewerb verknüpft. Die ständige fachgerechte Überwachung der QdE. (d.h. die Gütekontrolle) zur Sicherung der qualitativen Kontinuität der Produktion untersteht in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft seit 1949 der Technischen Kontrollorganisation (TKO). Bis Ende 1983 verfügte sie über umfangreiche Vollmachten. Die als staatliche Kontrolleure wirkenden Leiter der TKO waren auf Kombinatsebene meist Mitarbeiter des ASMW und bei ihrer Tätigkeit im Kombinat an die Weisungen des Amtes gebunden. Der TKO-Leiter des Kombinates hatte das Qualitätsgeschehen im Kombinat zu leiten und gegenüber Kombinat und Amt zu vertreten. Die neu geschaffenen Staatlichen Qualitätsinspektionen (SQI) des ASMW haben seit Jahresanfang 1984 nunmehr die Funktionen staatlicher Qualitätssicherung und -kontrolle übernommen (QSVO, § 5). Zugleich wurden in 120 zentralgeleiteten Kombinaten SQI gebildet. Leiter und Mitarbeiter unterstehen dem ASMW. Die Rechte der SQI reichen bis zu Auslieferungssperren, einem Produktionsstopp und der Einleitung von Ordnungsverfahren. Die TKO fungiert seit 1984 als rein betriebliche Kontrollinstanz, deren Leiter die Funktion von Fachdirektoren einnehmen und dem Kombinats- oder Betriebsdirektor direkt unterstellt sind. Berufung oder Abberufung bedarf jedoch der Zustimmung des ASMW. SQI und TKO steuern durch Kontrollen und Qualitätsanalysen die Qualitätsentwicklung (Einhaltung der Standards und vertraglichen Gütevorschriften), um Fehlleistungen und Ausschuß zu verhindern. Zunehmend werden dabei modernere Kontrollmethoden verwendet. Das Prinzip einer möglichst lückenlosen Kontrolle in der Vergangenheit führte allerdings mit wachsender Massenproduktion zu einer überproportionalen Kostensteigerung der Arbeit der Gütekontrolle. In verstärktem Maß sollen daher weniger kostenintensive Methoden der statistischen Qualitätskontrolle eingesetzt und eine betriebliche „Schwachstellenforschung“ organisiert werden. Die verstärkte Einbeziehung von Formen und Methoden des sozialistischen Wettbewerbes in Verbindung mit dem betrieblichen System der Qualitätssicherung gewinnt unter diesem Aspekt als kostensparende Rationalisierungsmethode an Bedeutung. Der Zusammenhang von Kostensenkung, insbesondere durch Materialeinsparung und Qualitätssteigerung wird vielfach hervorgehoben. Unbeschadet aller speziellen Regelungen und anderer Kriterien ist ein möglichst reibungsloser Ablauf des Betriebsprozesses in der Wirtschaftspraxis eine der entscheidenden Voraussetzungen für eine hohe QdE. Vielfach wirken sich Störungen und Disproportionen, z.B. in Folge systembedingter mangelnder betrieblicher Flexibilität oder des Zwangs zur Planerfüllung, in erster Linie zu Lasten der QdE. aus. Hier erhält die SQI spezielle Funktionen zur Problemlösung. Diese Konflikte und ihre Konsequenzen für wirtschaftende Einheiten und Erzeugnisse sind trotz eines engmaschigen Kontrollnetzes bis in die Gegenwart allerdings nur unzureichend gelöst worden. Kurt Erdmann Literaturangaben Sozialistische Betriebswirtschaft. Lehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. D. Graichen. 4., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. (Abschn. 8.4.4.) [S. 1072]Borchert, H., H. Dietrich u. G. Nagel: Intensivierung — Standardisierung — Qualität. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Dietrich, H.: Qualitätssicherung im Meisterbereich. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Erdmann, K.: Industrielle Formgestaltung in der DDR. In: Deutschland Archiv 8/1979. Köln: Wissenschaft und Politik 1979. Wissenschaftlich-technischer Fortschritt im Handel. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Cramer. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. (Abschn. 4.) Handelsrecht. Autorenkoll. u. Ltg. v. C. J. Kreutzer. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. (Abschn. 5.7.2.) Heuer, R.: Qualität, Kosten, Gewinn. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1967. Kelm, M.: Produktgestaltung im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1971. Jeder liefert jedem Qualität! Erfahrungen, Erkenntnisse und Aufgaben bei der Entwicklung der Qualitätsarbeit in der Volkswirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Hanspach u. H. Merbach. Berlin (Ost): Tribüne 1978. Qualitätskontrolle — Qualitätssicherung. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Lilie. Hrsgg. v. Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung. 2., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1966. Qualitätssicherung und Standardisierung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Schindowski, E., u. O. Schürz: Statistische Qualitätskontrolle. Kontrollkarten und Stichprobenpläne. 5. Aufl. Berlin (Ost): Technik 1972. Seminar: Staatliche Qualitätskontrolle. In: Wirtschaftsrecht 2/1978. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1978. (Beilage.) Siskow, W. I.: Messung und Optimierung der Erzeugnisqualität. Übers. aus dem Russischen, Moskau 1966. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1969. Stimulierung in Industriebetrieben und Kombinaten. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Finger u. W. Gertich, Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. (Abschn. 2.3.) Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1066–1072 Psychotherapie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rahmenkollektivvertrag (RKV)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1066] I. Grundsätze der Qualitätssicherung Im offiziösen Sprachgebrauch der DDR wird unter der QdE. die „Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses, die den Grad der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt“, verstanden (Qualitätssicherung und Standardisierung, 1979, S. 19). Aus der Sicht der Politischen Ökonomie spielt dabei die Marxsche Kategorie des Gebrauchswertes als Eignungsgrad oder…

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Abrüstung (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Von der DDR wird A. als Prinzip des Völkerrechts (Art. 1, 11, 26 und 47 der UN-Charta) und [S. 2]der Politik der Friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung verstanden, das die Einschränkung (Teil-A.) bzw. Abschaffung der Rüstungen und Streitkräfte (allgemeine oder vollständige A.) fordert. Die A. gilt als Mittel der Begrenzung bzw. Beseitigung der Kriegsgefahr und der Befreiung der Völker von den Rüstungslasten. Die DDR betreibt ihre A.-Politik im Rahmen des Warschauer Pakts. Dessen Politischer Beratender Ausschuß und die seit 1970 jährlich stattfindenden Krimkonferenzen der führenden Partei- und Staatsfunktionäre der sozialistischen Staaten fungieren als wichtige Gremien zur Koordinierung der Außenpolitik und zur Formulierung von A.-Initiativen der Mitgliedsländer. Für die Warschauer-Vertrags-Staaten ist das Bemühen um A., als deren zentrales Anliegen das Verbot der Massenvernichtungsmittel, vor allem der Kernwaffen, gilt, Bestandteil ihrer umfassenderen Sicherheitspolitik. Von 1950 bis 1955 hat sich die DDR mit zahlreichen Vorschlägen an die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gewandt, um sich über Schritte, Maßnahmen und Verpflichtungen hinsichtlich einer Wiedervereinigung Deutschlands unter den Bedingungen militärischer Neutralität und einer Begrenzung der Streitkräfte nach Anzahl und Bewaffnung zu verständigen. Um die befürchtete nukleare Aufrüstung der Bundesrepublik zu verhindern, trat die DDR seit 1956/57 mit der Forderung und entsprechenden Vorschlägen zur Gewährleistung eines umfassenden Verzichts beider deutscher Staaten auf Atomwaffen, deren Produktion, Stationierung und Anwendung hervor. Besondere Bedeutung erlangte der von ihr unterstützte Rapacki-Plan für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa. Im September 1960 unterbreitete die DDR der XV. UN-Vollversammlung Vorschläge zur etappenweisen allgemeinen und vollständigen A. der beiden deutschen Staaten. Die A.-Politik der DDR hatte bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland neben dem primären Anliegen äußerer Sicherheit auch eine wichtige Funktion in der Deutschlandpolitik der SED und dem Bemühen um internationale Anerkennung. Dies gilt auch für ihren Beitritt zum Vertrag über das Verbot der Kernwaffenversuche (Teststoppvertrag vom 8. 8. 1963), den Entwurf eines Vertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über den „umfassenden Verzicht auf Kernwaffen“ (6. 1. 1964) und die Erklärung an die UNO zur Nichtweiterverbreitung und zum Verbot der Anwendung von Kernwaffen (27. 10. 1966). Die DDR unterschrieb und ratifizierte bisher alle Verträge über A. und Rüstungsbegrenzung, die interessierten Staaten zum Beitritt offenstehen, soweit sie für sie politisch bedeutsam sind. Eine besondere Rolle spielte der Atomwaffensperrvertrag, zu dessen ersten Unterzeichnerstaaten die DDR am 1. 7. 1968 gehörte. Die Tatsache, daß die Unterzeichnung des Vertrages durch die Bundesrepublik Deutschland erst im November 1969 und die Ratifizierung nicht vor März 1974 erfolgten, lieferte der DDR lange Zeit den propagandistischen Vorwand, ihr „Bemühen um Frieden und Sicherheit“ einerseits und die „friedensgefährdende Politik“ der Bundesrepublik andererseits herauszustellen. Am 7. 3. 1972 hat die DDR mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) ein Abkommen über die Anwendung von Sicherheitskontrollen geschlossen, das im Kernwaffensperrvertrag gefordert wird. Zuständig für die Wahrnehmung der Mitgliedschaft in der IAEA ist das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz beim Ministerrat der DDR. In Art. 5 des Grundlagenvertrages haben sich DDR und Bundesrepublik zur Unterstützung der Bemühungen um Rüstungsbegrenzung und A. sowie deren wirksame Kontrolle verpflichtet. Die DDR — in ihrer Verfassung von 1968 hat sie das Eintreten für allgemeine A. zur Verfassungsnorm erhoben und auch nach der Verfassungsänderung von 1974 den entsprechenden Art. 6 Abs. 4 unverändert beibehalten — sieht in der seit Ende der 60er Jahre eingetretenen politischen Entspannung die Chance, die politische durch die militärische Entspannung, die A., zu ergänzen. Konkret spielen die 1973 aufgenommenen Wiener Verhandlungen über die gegenseitige ausgewogene Reduzierung der Streitkräfte und Rüstungen in Mitteleuropa (Mutual Balanced Force Reduction — MBFR) eine besondere Rolle. Die DDR wie ihre Verbündeten betrachteten es längere Zeit als eine Beeinträchtigung des von ihnen vertretenen Prinzips der „gleichen Sicherheit“, daß die westlichen Staaten — wobei diese vom konventionellen Übergewicht der Warschauer-Pakt-Truppen in Mitteleuropa ausgehen — von den sozialistischen Staaten eine 3fach höhere Reduzierung ihrer Streitkräfte fordern, als sie selbst vorzunehmen bereit sind. Vorschläge der in Wien vertretenen sozialistisch regierten Staaten sahen daher eine Verringerung der Streitkräfte beider Militärbündnisse um einen gleichen Prozentsatz vor. Eine zwischenzeitlich vollzogene Annäherung verdeutlichte der Entwurf der sozialistischen Staaten vom 18. 2. 1982 über eine von Warschauer Pakt und NATO vorzunehmende Reduzierung auf je 900.000 Mann. Als eine demonstrative Geste hatte Breschnew am 2. 10. 1979 den Abzug von 20.000 Mann und 1000 Panzern der Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) angekündigt, der am 1. 8. 1980 abgeschlossen wurde und von der DDR als Beweis für die Ernsthaftigkeit der A.-Bestrebungen der sozialistischen Staaten herausgestellt wurde. Das Mitte April 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA geschlossene Abkommen über die Zuführung und Unterstützung amerikanischer Verstärkungskräfte wurde hingegen als schwere Beeinträchtigung der MBFR-Verhandlungen kritisiert. Während der 2. UNO-Sondertagung zu Fragen der A. im Juni 1982 unterstützte die DDR die einseitige Erklärung der UdSSR vom 15. 6. 1982, nicht als erste Kernwaffen einzusetzen. Als eigenen Beitrag brachte sie Vorschläge für das Verbot der Neutronenwaffe, für das Verbot der chemischen Waffen und für die Intensivierung der A.-Verhandlungen ein. Die Hauptkritik der sozialistischen Staaten richtete sich in der jüngsten Vergangenheit gegen den NATO-Dop[S. 3]pelbeschluß, auf dessen Grundlage seit dem Herbst 1983 in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen europäischen Mitgliedsstaaten der NATO atomare Mittelstreckenraketen aufgestellt werden, nachdem es bis dahin nicht gelang, die UdSSR zum Abbau ihrer entsprechenden, gegen den Westen gerichteten Waffensysteme zu bewegen. Bei den diesbezüglichen Genfer Verhandlungen wird die Sowjetunion vorbehaltlos von der DDR in ihrer Position unterstützt. Die DDR betreibt ihre A.-Politik nicht nur in dieser Frage grundsätzlich in engster Abstimmung mit der UdSSR und den anderen Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages, für den als Leitlinie in der Frage der A. und Rüstungskontrolle die Prager Deklaration vom 5. 1. 1983 maßgeblich ist. In ihr rückte der Politische Beratende Ausschuß des Warschauer Vertrages die Festigung der Sicherheit in Europa als vordringlich und unabdingbar für die Wahrung des Weltfriedens in den Vordergrund. Die Deklaration setzte sich in diesem Zusammenhang insbesondere mit der Möglichkeit der Stationierung amerikanischer Mittelstreckenwaffen in Europa auseinander. Im Einklang mit der Prager Deklaration wandte sich Honecker am 4. 2. 1983 mit einem Brief an Bundeskanzler Kohl. Er bezog sich darin auf den schwedischen Vorschlag vom Dezember 1982, 150 km beiderseits der Grenze zwischen Warschauer Pakt und NATO in Mitteleuropa eine von nuklearen Gefechtsfeldwaffen freie Zone zu errichten, und bot darüber hinausgehend an, das gesamte Gebiet der DDR für eine solche Zone zur Verfügung zu stellen. Ausgehend von der Verantwortung beider Staaten für den Frieden, sei es von großem Gewicht, wenn auch die Bundesregierung die schwedische Initiative unterstützen würde. Kohl antwortete, die Initiative verfehle das Ziel der Kriegsverhütung, und schlug einen direkten und sachlichen Meinungsaustausch über Grundsatzfragen der laufenden A.-Verhandlungen vor. Außenpolitik, IV. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1–3 Abgrenzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Absatz

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Von der DDR wird A. als Prinzip des Völkerrechts (Art. 1, 11, 26 und 47 der UN-Charta) und [S. 2]der Politik der Friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung verstanden, das die Einschränkung (Teil-A.) bzw. Abschaffung der Rüstungen und Streitkräfte (allgemeine oder vollständige A.) fordert. Die A. gilt als Mittel der Begrenzung bzw. Beseitigung der Kriegsgefahr und der Befreiung der Völker von den…

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Rechtsanwaltschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung. Nachdem noch im Jahre 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer [S. 1104]neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Neue Justiz, H. 2, 1951, S. 51) und der Versuch, Anwaltskollektive nach sowjetischem Vorbild auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, gescheitert war, erging am 15. 5. 1953 die VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte (GBl., S. 725), der ein „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage beigefügt war. Damit war die Spaltung der R. vollzogen, die im Staatsratserlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege (GBl. I, 1963, S. 21) beschrieben wird: „Sie (die R.) umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Von den in der DDR nach westlichen Feststellungen praktizierenden 545 Rechtsanwälten (das ist erheblich weniger als die Hälfte der in Berlin [West] zugelassenen Rechtsanwälte) gehören 525 den Kollegien an, während 20 ihren Beruf noch frei als „Einzelanwälte“ ausüben (Anwaltsverzeichnis der DDR in: „Dokumente und Informationen des Ministeriums der Justiz“ vom 14. 1. 1980 und Erkenntnisse des Gesamtdeutschen Institutes). Justizminister Heusinger bezeichnete schon 1973 die Zahl der Rechtsanwälte als nicht ausreichend, um die vielfältigen Aufgaben, vor allem bei der Beratung und Vertretung der Bürger, optimal zu bewältigen (Neue Justiz, 1973, H. 12, S. 340). Seitdem sank indessen diese Zahl von 624 auf 545. 2. Die Kollegien. In jedem Bezirk der DDR und in Berlin (Ost) wurde ein Rechtsanwaltskollegium gebildet, das von einer zentralen Verwaltungsstelle am Sitz des Bezirksgerichts geleitet wird. Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Kollegien ist das am 1. 3. 1981 in Kraft getretene Gesetz über die Kollegien der Rechtsanwälte der DDR vom 17. 12. 1980 (GBl. I, S. 1), mit dem u.a. die VO vom 15. 5. 1953 (s. o.) und die bis zu diesem Zeitpunkt noch immer geltende Rechtsanwaltsordnung vom 1. 7. 1878 aufgehoben wurden. Das Gesetz soll „zum planmäßigen Ausbau der Rechtsordnung entsprechend dem Reifegrad der sozialistischen Gesellschaft und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit beitragen“ und „den fortgeschrittenen Entwicklungsstand widerspiegeln, den die Kollegien dank der beruflichen und gesellschaftlichen Leistungen ihrer Mitglieder und der Hilfe und Unterstützung durch die Partei der Arbeiterklasse und die zuständigen Staatsorgane erreicht haben“ (Heusinger in: Neue Justiz 1981, S. 4/5). Nach § 2 des Gesetzes haben die Mitglieder der Kollegien zur weiteren Stärkung der Sozialistischen Gesetzlichkeit, zur Verwirklichung der Rechtsprechung und zur Festigung und Weiterentwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger beizutragen. Die dem Rechtsanwalt gestellten Aufgaben entsprechen damit den im Gerichtsverfassungsgesetz (Gerichtsverfassung) und im Gesetz über die Staatsanwaltschaft beschriebenen Pflichten der Richter und Staatsanwälte. Die Kollegien haben die Entwicklung ihrer Mitglieder als sozialistische Rechtsanwälte zu fördern (§ 1). Als Mitglied in das Kollegium können Bürger der DDR aufgenommen werden, die mit dem Volk und seinem sozialistischen Staat eng verbunden sind, eine juristische Ausbildung erworben haben und über ein hohes Maß an Wissen, Lebenserfahrung, menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügen (§ 6). Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet das Kollegium (Mitgliederversammlung als höchstes Organ § 9). Mit der Aufnahme ist die Zulassung als Rechtsanwalt verbunden (§ 10). Der Aufnahme als Mitglied geht eine Assistentenzeit von einem Jahr voraus. Als Assistent kann nur eingestellt werden, wer dazu die Zustimmung des Ministers der Justiz erhält (§ 12 des Musterstatuts der Kollegien der R. — GBl. I, S. 4). Dieser hat also die letztlich entscheidende Funktion in der Kaderpolitik für die R. Zusammen mit dem Gesetz über die Kollegien der Rechtsanwälte der DDR wurde durch Beschluß des Ministerrates das Musterstatut der Kollegien in Kraft gesetzt. Es gilt für alle in den Bezirken bestehenden Kollegien. Es bestimmt die Mitgliederversammlung zum höchsten Organ des Kollegiums (§ 7). Leitendes Organ ist der von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählte Vorstand von 3 bis 7 Mitgliedern, der aus seinen Reihen den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter wählt (§§ 8, 9). Der Vorsitzende vertritt das Kollegium im Rechtsverkehr. Die — im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben — von ihm getroffenen Entscheidungen sind für alle Mitglieder des Kollegiums verbindlich. Neben dem Vorstand, der auch die Disziplinargewalt über die Mitglieder ausübt, gibt es in jedem Kollegium eine Revisionskommission. Diese kontrolliert alle Mitglieder auf Einhaltung ihrer Pflichten und führt Revisionen in den Zweigstellen des Kollegiums durch. Derartige Zweigstellen bestehen neben der Zentralen Verwaltungsstelle in unterschiedlicher Anzahl in den Bezirken. Sie sind mit einem oder mehreren Anwälten besetzt. Dabei geht die Tendenz auf die Entwicklung und den Ausbau „kollektiver Zweigstellen“ hin, denn „die Einzelzweigstellen verhindern die sozialistische Entwicklung, konservieren überholte Arbeitsweisen und erschweren die Sicherung des Rechts der Bürger auf freie Wahl eines Rechtsanwalts“ (Neue Justiz, 1973, H. 12, S. 343). Mit Berechnung und Einziehung der Gebühren haben die Zweigstellen nichts zu tun; dies erfolgt durch die Zentrale Verwaltungsstelle. Nach Abzug der Verwaltungskosten (bis zu 40 v.H.), Steuern, Sozialabgaben und FDGB-Beiträge werden die Gebühren dem Anwalt, der die Sache bearbeitet hat, überwiesen. Maßgebend für die Höhe der dem Rechtsanwalt, auch dem „Einzelanwalt“, zustehenden Gebühr ist die am 1. 7. 1982 in Kraft getretene Rechtsanwaltsgebührenordnung vom 1. 2. 1982 (GBl. I, S. 183). 3. Aufsichts- und Kontrollinstanzen. Seit 1957 bestanden im Ministerium der Justiz (MdJ) ein „Beirat für Fragen der R.“ und eine „Zentrale Revisionskommission“. § 14 des Statuts gab der Zentralen Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwaltskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen.“ [S. 1105]Damit war in den Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Mit dem neuen Gesetz ist an die Stelle des Beirats und der Zentralen Revisionskommission der „Rat der Vorsitzenden“ getreten, dem alle Vorsitzenden der in den Bezirken bestehenden Kollegien angehören. Er soll die Ergebnisse der Tätigkeit der Organe der Kollegien auswerten und die besten Erfahrungen verallgemeinern. Er kann dem Minister der Justiz Maßnahmen zur einheitlichen Entwicklung der Kollegien vorschlagen und mit dessen Zustimmung Empfehlungen für die Tätigkeit ihrer Organe herausgeben. Anleitung und Kontrolle der Kollegien obliegen dem Minister der Justiz. Er hat insbesondere auf die Durchsetzung sozialistischer Kaderprinzipien einzuwirken, die politische und fachliche Weiterbildung der Mitglieder zu fördern und die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu kontrollieren. Er kann Beschlüsse der Organe der Kollegien aufheben und einem Mitglied des Kollegiums, das eine schwere Verletzung seiner Pflichten begangen hat, die Zulassung entziehen (§ 14 des Gesetzes). Das Ministerium der Justiz ist auch Leitungs-, Kontroll- und Aufsichtsorgan über die Einzelanwälte. Es gibt also für diese keine Selbstverwaltung, Ehrengerichtsbarkeit oder dergleichen. Für alle Disziplinarmaßnahmen bis zum Ausschluß aus der R. ist das MdJ zuständig und zugleich erste und letzte Instanz. 4. Einzelanwälte. Neuzulassungen als Einzelanwalt sind schon seit 1953 nicht mehr erfolgt, sind aber seit Inkrafttreten des Statuts des Ministeriums der Justiz am 12. 4. 1976 durch Entscheidung des Justizministers wieder möglich. Nunmehr bildet die AO über die Aufgaben und die Tätigkeit der Einzelanwälte vom 18. 12. 1980 (GBl. I, S. 10) die gesetzliche Grundlage für diesen an sich wohl zum Aussterben bestimmten Teil der R. Über die Zulassung entscheidet der Minister der Justiz, dem auch die Disziplinargewalt bis zum Entzuge der Zulassung übertragen ist. Die Nachteile, denen die Einzelanwälte nach der früheren Regelung gegenüber den Kollegiumsanwälten ausgesetzt waren, sind mit der gesetzlichen Neuregelung des Jahres 1980 beseitigt. Nach wie vor aber genießt der Kollegiumsanwalt steuerliche Vorteile sowie bessere Sozialleistungen. 5. Rechtsanwaltschafts-Büro für internationale Zivilrechtsvertretungen. Seit dem 1. 9. 1967 besteht dieses — den in verschiedenen osteuropäischen Staaten vorhandenen Rechtsanwaltsbüros für ausländische Rechtsangelegenheiten nachgebildete — Büro in Berlin (Ost). Gemäß AO vom 18. 12. 1980 (GBl. I, S. 7) trat sein neues Statut am 1. 3. 1981 in Kraft. Das Büro ist juristische Person, sein Sitz ist Berlin (Ost). Es soll die Rechte und berechtigten Interessen von Bürgern und juristischen Personen der DDR in anderen Staaten (und Berlin-West) sowie die in der DDR gesetzlich garantierten Rechte und Interessen ausländischer Bürger und juristischer Personen wahrnehmen, sie insbesondere vor Gerichten und Schiedsgerichten in der DDR vertreten. Die Stellung der in diesem Büro tätigen Rechtsanwälte entspricht der Stellung in den Anwaltskollegien. Die Übernahme eines Auftrages kann abgelehnt werden, wenn nach Auffassung des Büros keine Erfolgsaussicht besteht. Über das zu zahlende Honorar sind Vereinbarungen zu treffen, ohne Rücksicht auf die Gebührenordnung. 6. Aufgaben. Alle Rechtsanwälte in der DDR haben „durch ihre Tätigkeit zur Festigung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger“ beizutragen. „Der Rechtsanwalt kann seinen Auftrag nur dann erfüllen, wenn er sich stets der Erziehungsfunktion des Rechts bewußt ist … Der Rechtsanwalt leistet durch eine gewissenhafte Beratung und Vertretung der rechtsuchenden Bürger, Betriebe und Institutionen und durch die Erläuterung des sozialistischen Rechts seinen Beitrag zur Durchsetzung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und damit zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ (Neue Justiz, 1978, S. 258). „Nur das ständige Bemühen des Rechtsanwalts, die persönlichen Interessen des Auftraggebers mit den gesellschaftlichen Erfordernissen in Übereinstimmung zu bringen, dient letztlich den Bürgern und der gesellschaftlichen Entwicklung“ (Neue Justiz, 1981, S. 544). Hierin wird die der R. obliegende Erziehungsfunktion deutlich. So erklärt es sich auch, daß vor den Gerichten in der DDR nur die dort zugelassenen Rechtsanwälte auftreten dürfen. Ein in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) zugelassener Rechtsanwalt darf in der DDR nicht auftreten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1103–1105 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtshilfe, Innerdeutsche

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung. Nachdem noch im Jahre 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer [S. 1104]neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Neue Justiz, H. 2, 1951, S. 51) und der Versuch, Anwaltskollektive nach sowjetischem Vorbild auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, gescheitert war, erging am 15. 5. 1953 die VO über die Bildung von Kollegien der…

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Kaliindustrie (1985)

Siehe auch: Kalibergbau: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kaliindustrie: 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig der Chemischen Industrie. Anleitendes Organ ist das Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali, dem der VEB Kombinat Kali, Sondershausen, mit 31.000 Beschäftigten unterstellt ist. Kali gehört zu den wenigen Industrierohstoffen, die in der DDR in ausreichenden Mengen vorkommen. Die noch abbaufähigen Kalisalze werden auf 13 Mrd. t geschätzt. Damit liegen etwa zwei Drittel der deutschen Kalivorkommen in der DDR. In der Weltproduktion von Kali steht die DDR hinter der UdSSR und Kanada noch vor der Bundesrepublik Deutschland an dritter Stelle (Anteil an der Weltproduktion 1981 12,6 v.H.). Die Jahresförderung von Kalisalzen, bezogen auf ihren wirksamen Gehalt an Kaliumoxyd (K₂O), betrug 1982 3,434 Mill.~t gegenüber 1960 1,666 Mill.~t. In dieser Wachstumsrate kommt die durch mehrere Regierungsbeschlüsse betonte Aufgabe zum Ausdruck, die Produktion maximal zu erhöhen. 1982 wurden 82,5 v.H. der Kalidüngemittelproduktion exportiert. Damit nimmt die DDR nach Kanada den zweiten Platz in der Welt ein. Vom Inlandsverbrauch gehen nahezu 90 v.H. als Düngemittel in die Landwirtschaft, der Rest wird in der Industrie verbraucht. Anfang 1973 hat die DDR mit der UdSSR ein Abkommen über die Intensivierung der Zusammenarbeit in der K. geschlossen. Es sieht vor, daß sich die beiden Länder bei der Rationalisierung und Erweiterung der Kaliproduktion unterstützen. Wenn sich auch die Kaliproduktion gegenwärtig noch auf das Werra- und Südharz-Revier konzentriert, so bildet die Scholle von Calvörde am südwestlichen Rand der Altmark zur Magdeburger Börde den Schwerpunkt des augenblicklichen Kaliprogramms. Zur Nutzung der reichen Rohsalzvorkommen der Calvörder Scholle wurde 1963 nördlich von Magdeburg in Zielitz mit dem Bau des modernsten Kaliwerkes begonnen, das nach Fertigstellung des vierten Bauabschnittes 1976 über eine Kapazität von 700.000 Jahrestonnen K₂O verfügt. In Zielitz werden die Kali-Rohsalze durch Großbohrloch- und Sprenglochbohrwagen gewonnen. Dadurch erhöht sich die Arbeitsproduktivität gegenüber den älteren Betrieben auf mehr als das Doppelte. Kennzeichnend für die Schachtteufen in den einzelnen Revieren sind folgende Faustzahlen: Werra 550 m; Südharz und Magdeburg 650 m (zum Vergleich: Hannover 750 m; Baden 850 m). Der Abtransport der Kalisalze ist, bedingt durch die Nähe der Elbe-Wasserstraße und des Mittellandkanals mit dem Kaliumschlaghafen Haldersleben, außerordentlich günstig (Bergbau). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 702 Kaderpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kammer der Technik (KdT)

Siehe auch: Kalibergbau: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kaliindustrie: 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig der Chemischen Industrie. Anleitendes Organ ist das Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali, dem der VEB Kombinat Kali, Sondershausen, mit 31.000 Beschäftigten unterstellt ist. Kali gehört zu den wenigen Industrierohstoffen, die in der DDR in ausreichenden Mengen vorkommen. Die noch abbaufähigen Kalisalze…

DDR A-Z 1985

Kollegien Bildender Künstler (1985)

„Zur Förderung des künstlerischen Schaffens in sozialistischen Kollektiven“ trat am 1. 4. 1982 eine VO über die Bildung von Kollegien Bildender Künstler (Künstlerkollegien) (GBl. I, S. 349) in Kraft. Gleichzeitig wurde ein Musterstatut erlassen, das die rechtliche Grundlage für die Ausarbeitung der speziellen Statuten der einzelnen K. bildet. Die speziellen Statuten bedürfen der Registrierung durch den Rat des Bezirkes, der zu prüfen hat, „ob die Gründung des Künstlerkollegiums den gesellschaftlichen Bedürfnissen entspricht und das Statut alle Grundsätze des Musterstatutes beinhaltet“. Die mit der Registrierung verbundene staatliche Anerkennung des K. kann durch den Rat des Bezirkes widerrufen werden. Die Räte der Bezirke „nehmen Einfluß auf die politisch-ideologische und fachliche Qualifizierung der Mitglieder, auf die Auftragsvergabe und die Verwirklichung hoher künstlerischer Maßstäbe bei der Erfüllung der Aufträge“. Sie „fördern in Zusammenarbeit mit dem Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR die Einbeziehung der Künstlerkollegien in das Auftragswesen“. Die Gründung (Mindestmitgliederzahl: 3) bzw. der Beitritt zu den K. ist freiwillig. Die Mitgliederversammlung der K. wählt den Vorstand, die Revisionskommission und einen Vorsitzenden, beschließt über das Statut und — gegebenenfalls — die Atelierordnung, die Aufnahme von Mitgliedern und die Auswahl der von ihnen einzubringenden Grundmittel, die Bildung von Fonds und deren Verwendung sowie über die Vergütungs- und Prämierungsgrundsätze. Die von den Mitgliedern in den Anteilsfonds des K. eingebrachten Grundmittel (Werkstätten, Atelierräume, Arbeitsmittel und Fachliteratur) werden entsprechend ihrem Zeitwert in nicht verzinsbaren Raten innerhalb von 10 Jahren an das Mitglied bezahlt. Außerdem hat jedes Mitglied bei Eintritt in das K. einen Anteil von 1000 Mark in den Anteilsfonds [S. 731]einzubringen. Bei Austritt oder Ausschluß aus dem K. ist dieser Betrag rückzahlbar. Neben dem Anteilsfonds bilden die K. Fonds für Qualifizierung und Bildung, für kulturelle und soziale Betreuung, einen Prämienfonds, einen Investitionsfonds und einen Reservefonds, die insgesamt mindestens 12 v.H. der jährlichen Erlöse des K. umfassen. Die K. sind berechtigt, für nicht-künstlerische Tätigkeiten Hilfskräfte einzustellen. Rechtlich wird das K. durch seinen Vorsitzenden vertreten. „Die Tätigkeit als Mitglied des K. ist hauptberuflich. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen in nebenberuflicher Tätigkeit sowie der Verkauf von Kunstwerken bzw. Gestaltungsleistungen durch Mitglieder, die diese außerhalb ihrer Arbeitsverpflichtungen geschaffen haben und die dem hauptberuflichen Arbeitsgebiet entsprechen, ist nicht statthaft.“ Bei ihrer Arbeit haben die K. eng mit den Leitungen des Verbandes Bildender Künstler der DDR zusammenzuarbeiten und ihre Arbeit entsprechend den Perspektivplänen der Kunstentwicklung der DDR und des jeweiligen Bezirkes zu organisieren. Dabei orientiert sich die Tätigkeit des K. an „den Kriterien des sozialistischen Kunstschaffens wie Volksverbundenheit und Parteilichkeit“. Daneben gehören zu den Aufgaben des K. die „ständige ideologische und künstlerische Weiterbildung der Mitglieder und die Förderung des künstlerischen Nachwuchses“. Zum Berichtszeitpunkt (Mai 1984) fehlen noch Angaben über Verbreitung und Resonanz der K. bei den Kunstschaffenden der DDR, so daß eine Bewertung dieser neuen Organisationsform schwerfällt. Es ist jedoch zu vermuten, daß neben dem künstlerischen Gewinn, den man sich von der Einführung kollektiver Arbeitsformen im Bereich der bildenden Kunst verspricht, bei der Einführung der K. auch das Interesse von Partei und Staat an einer festeren Einbindung und umfassenderen Kontrolle der zunehmend selbstbewußter auftretenden Künstlerschaft eine nicht unerhebliche Rolle gespielt hat. Ob die K. diese Funktion erfüllen können, d.h., ob die Kunstschaffenden der DDR tatsächlich in großer Zahl bereit sind, K. zu bilden bzw. sich ihnen einzugliedern, bleibt abzuwarten. Bildende Kunst; Kulturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 730–731 Klub der Intelligenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kollegien der Ministerien

„Zur Förderung des künstlerischen Schaffens in sozialistischen Kollektiven“ trat am 1. 4. 1982 eine VO über die Bildung von Kollegien Bildender Künstler (Künstlerkollegien) (GBl. I, S. 349) in Kraft. Gleichzeitig wurde ein Musterstatut erlassen, das die rechtliche Grundlage für die Ausarbeitung der speziellen Statuten der einzelnen K. bildet. Die speziellen Statuten bedürfen der Registrierung durch den Rat des Bezirkes, der zu prüfen hat, „ob die Gründung des Künstlerkollegiums den…

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Friedensvertrag (1985)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da seit Beendigung des II. Weltkrieges das Deutsche Reich zwar als Völkerrechtssubjekt fortbesteht, aber mangels zentraler Organe, d.h. ohne eine effektive oberste Staatsgewalt, nicht handlungsfähig ist, konnte schon aus diesem Grunde ein F. bisher nicht verhandelt werden. Nach herrschender westlicher Völkerrechtslehre blieben und bleiben damit — auch nach Eintritt eines faktischen Friedenszustandes zwischen Deutschland und den Alliierten nach 1945 — die territorialen und politischen Fragen in bezug auf Deutschland als Ganzes, insbesondere seines Gebietes, ungeregelt, d.h. unter diesem Aspekt ist die deutsche Frage solange offen, wie kein F. zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Kriegsgegnern abgeschlossen worden ist. Weder die Niederwerfung (debellatio) noch die bedingungslose Kapitulation und die kriegerische Besetzung (occupatio bellica) Deutschlands konnten zunächst im völkerrechtlichen Sinne, d.h. z.B. im Rahmen eines F., den Kriegszustand beenden; dies geschah erst am 9. 7. bzw. 19. 10. 1951, als die 3 Westmächte einseitig den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärten. Eine ähnliche Erklärung erfolgte am 25. 1. 1955 durch den Obersten Sowjet der UdSSR. In diesen Erklärungen ist jedoch kein Ersatz für einen F. zu erblicken, da mit ihnen nur ein Teil der in einem F. zu regelnden Fragen gelöst wurde. Aufgrund der Spaltung Deutschlands kam es nicht mehr zur Rekonstituierung einer obersten Staatsgewalt in Deutschland, die nach westlicher Auffassung allein dazu berechtigt wäre, im Auftrag des ganzen deutschen Volkes einen F. mit den Alliierten auszuhandeln. Alle Regierungen der Bundesrepublik Deutschland haben daher aus Anlaß oder im Zusammenhang mit vertraglichen Regelungen, die Deutschland als Ganzes berühren, diesen Standpunkt in völkerrechtlich wirksamer Weise geltend gemacht. Art. 7 Abs. 1 Satz 2 des Deutschlandvertrages vom 26. 5. 1952 i. d. F. vom 23. 10. 1954 bestimmt ausdrücklich, daß „die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands“ bis zu einer frei vereinbarten friedensvertraglichen Regelung für ganz Deutschland aufgeschoben werden muß. Art. 10 sieht die Überprüfung des Vertrages [S. 482]u.a. „im Falle der Wiedervereinigung Deutschlands“ vor. Beim Abschluß der Ostverträge ging die Bundesregierung in einer für die Vertragspartner erkennbaren Weise davon aus, daß sie nicht befugt sei, eine Verfügung über den rechtlichen Status Deutschlands im Sinne einer friedensvertraglichen Regelung zu treffen. Sie hat sich dabei auf die Gesamtverantwortung bezogen, welche die Vier Mächte für Deutschland als Ganzes tragen. Die 3 Westmächte haben auf diese gemeinsame Verantwortung auch in ihren Noten zum Moskauer (vom 12. 8. 1970) und zum Warschauer Vertrag (vom 7. 12. 1970) hingewiesen. Darüber hinaus hat anläßlich der Ratifizierung der Ostverträge die „Gemeinsame Entschließung von Bundestag und Bundesrat“ (vom 10. 5. 1972) expressis verbis unterstrichen, daß „die Verträge eine friedensvertragliche Regelung nicht vorweg(nehmen) und keine Rechtsgrundlage für heute bestehende Grenzen (schaffen)“. Diese Entschließung ist der UdSSR und der VR Polen durch die Bundesregierung in völkerrechtserheblicher Weise notifiziert worden, ohne daß diese widersprochen hätten. Der Entschließungstext gehört damit zum Kontext der Verträge im Sinne von Art. 31 Abs. 2 der Wiener Vertragskonvention. Die Haltung der DDR zur Frage des F. hat im Laufe der Zeit eine bestimmte Entwicklung erfahren. Die von der SED-Führung bis etwa 1963 erhobene Forderung nach Abschluß eines F. mit beiden deutschen Staaten traf auf den entschlossenen Widerstand aller Bundesregierungen und der Westmächte, nach deren Auffassung nur ein aus freien Wahlen hervorgegangener gesamtdeutscher Souverän zum Abschluß eines F. berechtigt gewesen wäre. Nach Chruschtschows Berlin-Ultimatum vom November 1958 (Berlin) drohte die Sowjetunion, von der DDR unterstützt, mit dem Abschluß eines Separat-F. allein mit der DDR, wenn der Westen seinen Standpunkt in der F.-Frage nicht ändere. Dies wurde von den Westmächten als ernste Drohung verstanden, da die Sowjets als Folge dieses Schrittes die Übergabe ihrer Kontrollbefugnisse auf den Zufahrtswegen nach Berlin (West) an die DDR ankündigten. Seit 1965 ist die Forderung nach Abschluß eines F. aus dem politischen Sprachgebrauch der SED fast völlig verschwunden. Statt dessen wurde die Errichtung eines kollektiven Sicherheitssystems in Europa unter Beteiligung beider deutscher Staaten vorgeschlagen. Seit Unterzeichnung der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) 1975 in Helsinki durch den Ersten Sekretär des ZK der SED, E. Honecker, bezeichnet die SED die Frage eines F. als „überholt“ (Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Frieden; Krieg). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 481–482 Friedensrat der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedliche Koexistenz

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da seit Beendigung des II. Weltkrieges das Deutsche Reich zwar als Völkerrechtssubjekt fortbesteht, aber mangels zentraler Organe, d.h. ohne eine effektive oberste Staatsgewalt, nicht handlungsfähig ist, konnte schon aus diesem Grunde ein F. bisher nicht verhandelt werden. Nach herrschender westlicher Völkerrechtslehre blieben und bleiben damit — auch nach Eintritt eines faktischen Friedenszustandes zwischen Deutschland und den…

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Funktionalismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein gegen den Historismus des späten 19. Jahrhunderts (Klassizismus, Neorenaissance, Neugotik u.a.) gerichtetes Gestaltungsprinzip der Architektur, das vor allem die Berücksichtigung des Zwecks bei der Gestaltung von Gebäuden und den Verzicht auf zweckfremde Formung verlangt („form follows function“, L. H. Sullivan). Die Schönheit eines Gegenstandes liegt danach in der Gestaltung seiner Zweckmäßigkeit. In der DDR wird der F. einerseits als Fortschritt gegenüber der historisierenden Architektur angesehen, besonders was das Bemühen um die Anwendung neuer Bautechnologien, Baumaterialien und industriemäßiger Produktionsweisen anbetrifft. Kritisiert wird der F. wegen seiner Tendenz zum Technizismus und zur Reduzierung der gestalterischen Mittel auf bloße Nützlichkeit (Utilitarismus). Die Funktion eines Gebäudes werde überbetont, hierdurch die Form vom Gebrauchsprozeß getrennt bzw. der Gebrauchswert von der gesellschaftlichen Lebensweise der Menschen. Die Architektur der DDR bemüht sich um einen F., der davon ausgeht, daß die Funktion der primäre Aspekt bei der Gestaltung sein muß, der neue Techniken und Materialien möglichst rationell einsetzt, der jedoch darüber hinaus die Funktion in einem umfassenderen (gesellschaftlichen) Sinn realisieren will: nicht mehr nur in der Organisation eines Bauwerkes auf seinen (Selbst-) Zweck hin. sondern in der Integration des Zwecks in das Leben der Gesellschaft. Die Einschätzung des F. war in der DDR einem Wandel unterworfen und ist auch heute nicht einheitlich. Die anfangs nahezu ausschließlich negative Bewertung des F. (unhistorisch, kosmopolitisch, mechanistisch, inhuman) hat sich im Verlauf der Zeit modifiziert. Während Walter Ulbricht 1951 in seiner programmatischen Rede zur Eröffnung der Bauakademie der DDR vom F. als der „Negierung der Kunst im Bauwesen überhaupt“ sprach, ist heute der Bauhausstil rehabilitiert. Das Bauhaus in Dessau wurde 1976 rekonstruiert und ist seitdem der Öffentlichkeit anläßlich von Ausstellungen zugänglich. Die Neubesinnung der DDR-Architekten um die Mitte der 60er Jahre war vom F. geprägt, wenngleich ständig vor einer Verabsolutierung funktionellen Bauens gewarnt wird. Dies erweist sich nicht zuletzt deshalb als notwendig, weil durch die Typenprojektierung des industriellen Bauens in der DDR der F. der Architekten nicht selten in Monotonie abgleitet. Als Gegenbewegung hierzu gibt es in der Architekturpraxis der DDR immer wieder Beispiele für nicht-funktionales Bauen vom Zuckerbäcker-Stil bis zur Zeichen-Architektur (Städtebau). Die in den westlichen Ländern gegenwärtig unter dem Stichwort „Postmoderne“ geführte Diskussion über die Abkehr vom anspruchslosen Zweckbau wird in der DDR nur zögernd aufgegriffen. Dabei wird der Postmodernismus zwar als eklektizistische Stilsuche und Generalangriff auf die Moderne (sprich F.) theoretisch abgelehnt. Gleichzeitig ist in der Praxis das Bemühen jedoch unverkennbar, gegen die Eintönigkeit des modernen Bauens „historische Werte“ neu zu beleben. Dies hat z.B. im Zusammenhang mit den Rekonstruktionsvorhaben Platz der Akademie und Nicolai-Kirche in Berlin zu dem Vorwurf des Neo-Historismus in der DDR-Architektur geführt. Der Kern der Kritik besagt, durch das nichtfunktionale Anknüpfen an historische Formen werde ein memorialer Bezug zu einer vergangenen und überlebten Wertewelt hergestellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 483 Friedrich-Schiller-Universität Jena A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Funktionär

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein gegen den Historismus des späten 19. Jahrhunderts (Klassizismus, Neorenaissance, Neugotik u.a.) gerichtetes Gestaltungsprinzip der Architektur, das vor allem die Berücksichtigung des Zwecks bei der Gestaltung von Gebäuden und den Verzicht auf zweckfremde Formung verlangt („form follows function“, L. H. Sullivan). Die Schönheit eines Gegenstandes liegt danach in der Gestaltung seiner Zweckmäßigkeit. …

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Nationale Mahn- und Gedenkstätten (1985)

Siehe auch: Nationale Gedenkstätten: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationale Mahn- und Gedenkstätten: 1975 1979 Die NMG. wurden unter maßgeblicher Mitwirkung des Komitees der antifaschistischen Widerstandskämpfer und eines am 1. 4. 1955 gegründeten „Kuratoriums für den Aufbau NMG.“ errichtet. Laut Statut vom 28. 1. 1961 unterstehen sie dem Ministerium für Kultur und haben gemäß § 2 „a) den Kampf der deutschen Arbeiterklasse und aller demokratischen Kräfte gegen die drohende faschistische Gefahr, b) die Rolle der KPD als der stärksten und führenden Kraft im Kampf gegen das verbrecherische Naziregime, … g) die historische Rolle der DDR darzustellen und zu erläutern“ (GBl. II, S. 381). Unter den NMG. werden unterschieden die der Erinnerung dienen an: 1. historische Ereignisse der deutschen Arbeiterbewegung bis 1917 (u.a. Gedenkstätten der SPD-Parteitage in Eisenach 1869, Gotha 1875 und Er[S. 931]furt 1891); 2. historische Ereignisse der deutschen Arbeiterbewegung (sprich KPD) 1918–1933 (u.a. Gedenkstätten revolutionärer Kämpfe 1918–1923 in Halle, Hettstedt und Leuna); 3. den antifaschistischen Widerstand von 1933 bis 1945 (u.a. Konzentrationslager Buchenwald, Ravensbrück, Sachsenhausen, Zuchthaus Brandenburg); 4. bedeutende Arbeiterführer (u.a. in Berlin an Karl Marx, Friedrich Engels, Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg; in Schloß Hubertusburg, Festung Königstein und Borsdorf an August Bebel und Wilhelm Liebknecht; in Wiederau und Birkenwerder an Clara Zetkin; in Eichwalde, Ziegenhals, Bautzen und Buchenwald an Ernst Thälmann). In Berlin (Ost) existieren u.a. folgende NMG.: Friedhof der Sozialisten in Friedrichsfelde, Sowjetisches Ehrenmal in Treptow, Mahnmal für die Opfer des Faschismus und Militarismus „Neue Wache“ Unter den Linden, Friedhof der Märzgefallenen von 1848 und Gräber der Revolutionskämpfer von 1918 im Friedrichshain sowie Museum für deutsche Geschichte (ehemals Zeughaus) Unter den Linden. Die NMG. werden in der Zentralen Denkmalliste vom 25. 9. 1979 genannt (GBl. SDr. 107). Neben den NMG. von überregionaler, sind in fast allen Gemeinden der DDR Gedenkstätten (G.) der Arbeiterbewegung, des antifaschistischen Widerstandes und des Aufbaus des Sozialismus von vorwiegend lokaler bzw. regionaler Bedeutung entstanden. Die Formen der G. sind mannigfaltig. Unter G. werden sowohl Gedenktafeln an Geburts- und Wohnhäusern von Persönlichkeiten aus der Arbeiterbewegung bzw. Verfolgte des Naziregimes, Gräber bzw. Friedhöfe gefallener sowjetischer Soldaten als auch historisch bedeutsame Plätze, Säle und Gebäude sowie Denkmäler verstanden. In der DDR gibt es mehrere tausend dieser G. (Anna Dora Miethe, Gedenkstätten: Arbeiterbewegung — Antifaschistischer Widerstand — Aufbau des Sozialismus, 2. Aufl., Leipzig-Jena-Berlin [Ost] 1975), die in den Schulunterricht, in die Jugendweihestunden, in örtliche Feiern usw. entsprechend den Zielen der Nationalen Geschichtsbetrachtung einbezogen werden. Größere G. der Arbeiterbewegung sind zu Museen ausgebaut worden (rd. 80), für die bei dem Rat für Museumswesen beim Ministerium für Kultur eine Arbeitsgruppe museale G. der Arbeiterbewegung besteht. Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 930–931 Nationale Geschichtsbetrachtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Volksarmee (NVA)

Siehe auch: Nationale Gedenkstätten: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationale Mahn- und Gedenkstätten: 1975 1979 Die NMG. wurden unter maßgeblicher Mitwirkung des Komitees der antifaschistischen Widerstandskämpfer und eines am 1. 4. 1955 gegründeten „Kuratoriums für den Aufbau NMG.“ errichtet. Laut Statut vom 28. 1. 1961 unterstehen sie dem Ministerium für Kultur und haben gemäß § 2 „a) den Kampf der deutschen Arbeiterklasse und aller demokratischen Kräfte gegen die…

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Kurorte (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rechtliche Regelungen für die Ordnung der örtlichen und technischen Voraussetzungen des Kur- und Erholungswesens sind in der K.-VO (3. 8. 1967; GBl. II, S. 653) getroffen worden. Darin sind systematisch die Abgrenzungen zwischen „Kuren“ und „Erholungsaufenthalten“ und zwischen den dafür geforderten Einrichtungen festgelegt. K. sind danach gekennzeichnet durch staatlich anerkannte natürliche Heilmittel und durch Kureinrichtungen sowie günstige bioklimatische Bedingungen. Ihre Zweckbestimmung ist medizinischer Art. Zu ihnen zählen auch „Seeheilbäder“ im Gegensatz zu den Seebädern. Erholungsorte dienen der „zweckmäßigen Durchführung des Erholungsurlaubs aller Bürger“. Sie sind gekennzeichnet durch günstige landschaftliche Lage und förderliche bioklimatische Bedingungen und müssen über die erforderlichen hygienischen und sonstigen Einrichtungen verfügen. Zwischen den beiden Gruppen stehen die Luft-K. Jeder K. und jeder Erholungsort muß ein Statut haben. Die grundsätzlichen Regelungen dafür und für die staatliche Anerkennung erläßt das Ministerium für Gesundheitswesen. Dessen wissenschaftliche Beratung ist Aufgabe des Forschungsinstituts für Balneologie und K.-Wissenschaft (amtl. Kurzbezeichnung: FBK) in Bad Elster (Leiter: Prof. Dr. med. habil. Herbert Jordan), das u.a. ein „Rahmenkurortstatut für alle Kureinrichtungen der Republik“, einen „Heilquellenkataster der DDR“ und „Grundsätzliche Anforderungen an Beschaffenheit und Technologie der zur Anwendung natürlicher Heilmittel erforderlichen balneotechnischen Anlagen sowie die hygienischen Bedingungen ihrer Nutzung“ ausgearbeitet hat. Das Institut untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen unmittelbar. Eine wesentliche Absicherung der Umweltbedingungen für K. und Erholungsorte geben das Landeskulturgesetz (§ 15) und die 2. Durchführungs-VO (beides 14. 5. 1970). Die Nutzung der Plätze in K. ist im wesentlichen der Sozialversicherung und der Staatlichen Versicherung der DDR (für Mitglieder der Landwirtschaftlichen und Handwerklichen Produktionsgenossenschaften) vorbehalten. Voraussetzung ist in jedem Einzelfall ein ärztliches Attest. Für die „ärztliche Indikationsstellung“ sind Rahmenrichtlinien (1971) vom Ministerium für Gesundheitswesen und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) gemeinsam erlassen worden (Kuren der Sozialversicherung). Bäder, Sanatorien und Kurheime haben eine Kapazität von 17.387 Betten für Erwachsene und 6.410 Betten für Kinder, davon 15.563 bzw. 2.423 für Heilkuren. Die Qualität der Unterbringung ist systematisch verbessert worden. 1982 erreichten 72 v.H. der Plätze in Sanatorien die zweithöchste und 17,9 v.H. die dritthöchste von 5 Bewertungsstufen. Die Sanatorien werden zu zwei Dritteln von der Sozialversicherung selbst geführt, der Rest wird vertragsweise belegt. Für prophylaktische und Genesungskuren werden überwiegend Erholungsheime des FDGB und anderer Träger benutzt. Jedoch stehen sie dafür nur von Oktober bis April zur Verfügung; sie werden in den 5 Monaten der günstigen Jahreszeit für Erholungszwecke beansprucht und dann nicht unter medizinischen Gesichtspunkten vergeben. Feriendienst des FDGB; Gesundheitswesen; Tourismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 779 Kuren der Sozialversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kybernetik

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rechtliche Regelungen für die Ordnung der örtlichen und technischen Voraussetzungen des Kur- und Erholungswesens sind in der K.-VO (3. 8. 1967; GBl. II, S. 653) getroffen worden. Darin sind systematisch die Abgrenzungen zwischen „Kuren“ und „Erholungsaufenthalten“ und zwischen den dafür geforderten Einrichtungen festgelegt. K. sind danach gekennzeichnet durch staatlich anerkannte natürliche Heilmittel und durch…

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Architekten (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (rund 95 v.H. aller Wohnungen werden industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.B. Baumonteure), auch das Berufsbild des A. hat sich grundlegend verändert. Hinzu kommt die geänderte Stellung des A. innerhalb des Bauprozesses. Das Berufsbild des A. hat sich deshalb in verschiedene Funktionen aufgeteilt: Wissenschaftler, Planungsfachmann, Projektierungsfachmann („Entwerfer“), Produktionsfachmann; daneben gibt es eine Reihe von Sonderaufgaben: Statiker, Bauphysiker und andere. Private A. arbeiten nur noch vereinzelt, in der Regel mit den Projektierungsbüros zusammen. Neue private A. werden nicht mehr zugelassen. Die Ausbildung erfolgt in 28 Bauberufen mit oder ohne Spezialisierung auf ganz bestimmte Fachbereiche. Die Studenten des Bauwesens können sich an den Hochschulen in 11 verschiedenen Fachrichtungen ausbilden lassen. Ausbildungsstätten: Hochschule für Architektur und Bauwesen, Weimar (gegründet 1860, wiedergegr. 1946; Architektur, Städte[S. 86]bau, Bauingenieurwesen, Baustoffkunde, Gebietsplanung; Weiterbildungsinstitut seit 1969) Technische Universität Dresden (der Bereich Bauwesen der TU umfaßt ca. 40 Institute; Sektion Architektur: Gesellschaftswissenschaftliche und gestalterische Grundlagen, Technische Entwurfsgrundlagen, Siedlung und Territorium, Hochbau, Landwirtschaftsbau, Rekonstruktion und Gebäudeerhaltung) Technische Hochschule Leipzig (bis 1977: Hochschule für Bauwesen; insbes. Bautechnologie) Kunsthochschule Berlin (Ost) (Grundstudienrichtung Architektur) Hochschule für Verkehrswesen „Franz List“, Dresden (Bereich Verkehrsbauten) Hochschule für industrielle Formgestaltung, Halle-Burg Giebichenstein (Sektion: Produkt- und Umweltgestaltung im Bereich des Wohnungs- und Gesellschaftsbaus) sowie Bauakademie der DDR (dort) Ingenieurschulen für Bauwesen: a) Fachrichtung Hochbau in Berlin (Ost), Cottbus, Erfurt, Gotha, Leipzig, Magdeburg, Neustrelitz; b) Fachrichtung Tiefbau in Berlin (Ost), Cottbus, Gotha, Leipzig, Magdeburg, Neustrelitz; c) Fachrichtung Baustoffe/Bauelemente an der Ingenieurschule für Baustofftechnologie in Apolda. Fachrichtungen: Ingenieurbau (Konstruktion und Statik): TU Dresden, HS Weimar, HS Leipzig Kommunaler Tiefbau Technologie der Bauproduktion (Leipzig, Ingenieurhochschule Wismar und Cottbus) Architektur (Weimar, Dresden) Städtebau (Weimar) Landschaftsarchitektur (Dresden) Vorfertigung im Bauwesen (Dresden) Informationsverarbeitung (Weimar) Betriebswirtschaft und Ingenieurökonomie im Bauwesen (Leipzig, Dresden) Gebiets- und Stadtplanung (Weimar) Fachverband der A., Bauingenieure und Architekturwissenschaftler ist der Bund der Architekten der DDR (BdA/DDR — am 30. 10. 1952 als Bund Deutscher Architekten/BDA gegründet). Der BdA/DDR ist seit 1955 Mitglied der Union Internationale des Architectes/UIA, seit 1961 als selbständige Sektion. Die Mitgliederzahl des BdA/DDR liegt bei 4.500. Er verleiht für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Architektur die Schinkel-Medaille. Die Aufgaben des BdA/DDR sind: Entwicklung der Architektur in der DDR durch Fachdiskussionen über technische, ökonomische und ästhetische Fragen des Bauens; Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Bauwesen; Unterstützung der A.-Aus- und -Weiterbildung; Zusammenarbeit mit der Bauakademie der DDR und mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen in Fragen des Bauwesens; Beratung staatlicher Stellen; Pflege internationaler Verbindungen; Ausschreibung von Wettbewerben u.a. Der BdA/DDR hat als Fachverband insgesamt die Aufgabe, die Ansichten von Partei- und Staatsführung, speziell des Ministeriums für Bauwesen und der Bauakademie, bei den A. zu propagieren und ihre Verwirklichung durchzusetzen. Organisatorisch baut sich der BdA/DDR wie folgt auf: 126 Betriebsgruppen (in volkseigenen Projektierungsbüros der Baukombinate, in den bezirklichen und städtischen Stadtplanungsbüros, in wissenschaftlichen Einrichtungen mit mindestens 5 BdA-Mitgliedern). 26 Kreisgruppen, 15 Bezirksgruppen. Die größten Betriebsgruppen bestehen in der Bauakademie, im VEB BMK IHB Berlin, im VEB WBK Erfurt, in der TU Dresden und im Magistrat von Berlin. Oberstes Organ des BdA/DDR ist der alle 4 Jahre stattfindende 2tägige Bundeskongreß; dieser wählt den Bundesvorstand, der seinerseits das Präsidium, den Präsidenten und die Vizepräsidenten wählt. Das Präsidium ist das zentrale leitende Organ des Fachverbandes. Die laufenden Geschäfte werden vom Bundessekretariat geführt. Der Präsident und/oder seine Vizepräsidenten vertreten den Bund nach außen. Der Bundesvorstand besteht aus 88 Mitgliedern. Präsident: Ewald Henn (Bezirksarchitekt Erfurt; BdA-Vors. seit 1982). Vizepräsidenten: Hans Gericke (Bauakademie), Gerhard Krenz (Chefredakteur der Verbandszeitschrift „Architektur der DDR“, ehemals „Deutsche Architektur“), Wolfgang Urbanski (Bauakademie), Roland Korn (Chefarchitekt Berlin/Ost). Helmut Stingl (Komplexarchitekt WBK Berlin/Ost). Bundessekretär: Hubert Scholz. Im Auftrage des Bundesvorstandes arbeiten Zentrale Fachgruppen (bei Bedarf können diese auch auf Bezirksebene gebildet werden): Architektur und bildende Kunst (seit 1968 gemeinsam mit dem Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR). Architekturtheorie, Aus- und Weiterbildung, Internationale Arbeit, Projektierung, Presse, Ausstellungen und Wettbewerbe, Frauen; Städtebau, Industriebau, Wohn- und gesellschaftliche Bauten, Rekonstruktion, Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung, Landschaftsarchitektur, Innengestaltung/Ausbau. Veränderungen der Fachgruppen erfolgen nach Bedarf. Die Fachgruppen arbeiten in Fragen des Bauwesens mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zusammen (z.B. Ministerium für Bauwesen, Ministerium für Kultur, Bauakademie der DDR, Kammer der Technik, Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [insbes. IG Bau/Holz], Kulturbund der DDR, Urania Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse). Kongresse: 1951 — 1. Deutscher Architektenkongreß; 1. Bundeskongreß 1952 in Berlin (Ost), 2. Bundeskongreß 1955 in Berlin (Ost), 3. Bundeskongreß 1957 in Leipzig-Markkleeberg, 4. Bundeskongreß 1961 in Berlin (Ost), 5. Bundeskongreß 1966 in Halle, 6. Bundeskongreß 1971 in Berlin (Ost), 7. Bundeskongreß 1975 in Berlin (Ost), 8. Bundeskongreß 1982 in Berlin (Ost). Der BdA und die Bauakademie der DDR geben monatlich die Fachzeitschrift „Architektur der DDR“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 85–86 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Architektur

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (rund 95 v.H. aller Wohnungen werden industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.B.…

DDR A-Z 1985

Schulpflicht (1985)

Nach der 1. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Schulpflichtbestimmung — vom 14. 7. 1965 (GBl. II, S. 625) i. d. F. vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101) beginnt die S. (Ober-S.) jeweils am 1. 9. für alle Kinder, die bis zum 31. 5. des betreffenden Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben. Da angenommen wird, daß bis zu diesem Zeitpunkt alle normal entwickelten Kinder schulfähig sind, werden in der Regel keine besonderen Prüfungen zur Feststellung der Schulfähigkeit als erforderlich angesehen. Auf Antrag der Erziehungspflichtigen können aber auch schon Kinder in die Oberschule aufgenommen werden, die das 6. Lebensjahr erst bis zum 1. 9. vollendet haben. Über die Aufnahme entscheidet der Direktor oder Schulleiter nach gründlicher Prüfung und Anhörung des Arztes der zuständigen Beratungsstelle des Jugendgesundheitsschutzes. In besonders begründeten Ausnahmefällen werden schulpflichtige Kinder, die körperlich oder geistig nicht so entwickelt sind, daß sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können, vom Direktor oder Schulleiter von der Aufnahme in die Schule zurückgestellt und erforderlichenfalls einer Sonderschule zur Aufnahmeuntersuchung überwiesen. Die S. für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen physischen und psychischen Schädigungen und die Förderung nichtschulfähiger Kinder regelt die 5. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Sonderschulwesen — vom 20. 12. 1968 (GBl. II, 1969, S. 36) i. d. F. vom 1. 8. 1969 (VuM, Nr. 20/69, S. 317). Bildungsunfähige Kinder sind von der S. befreit. Schüler, die im Verlaufe ihrer Schulzeit, z. B. durch Unfall oder Krankheit, bildungsunfähig geworden sind, werden aus der Schule entlassen. Die S. ist ausschließlich in den staatlichen Schulen der DDR zu erfüllen. Grundsätzlich ist die Schule des für den Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt des Erziehungspflichtigen vom örtlichen Rat festgelegten Schul[S. 1140]bezirks zu besuchen. Ausnahmen werden nur aus besonderen schulorganisatorischen oder gesundheitlichen Gründen zugelassen. Die S. wird mit dem 10jährigen Besuch der Oberschule erfüllt. Wenn ein Schüler in diesen 10 Jahren das Ziel der Oberschule nicht erreicht, also nicht die Klasse 10 beendet, entscheidet der Direktor oder Schulleiter auf Antrag der Erziehungspflichtigen über den weiteren Verbleib dieses Schülers in der Oberschule oder ob ein solcher Schüler bereits nach Erreichung des Zieles der 8. Klasse aus der Oberschule entlassen werden soll. Diese Entscheidung wird dem Direktor dadurch erleichtert, daß für den Übergang in die 9. Klasse seit 1977 keine Plankennziffern mehr vorgegeben werden. Von den 200.900 Schulabgängern, die im September 1983 eine Berufsausbildung aufnahmen, hatten 87 v.H. den Abschluß der 10. Klasse (ND 19. 1. 1984). Jugendliche, die weiterführende Bildungseinrichtungen besuchen, also Erweiterte Oberschulen, Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung, Spezialschulen oder weiterführende Sonderschulen, unterliegen weiterhin den S.-Bestimmungen. Für Jugendliche, die aus der Oberschule vorzeitig ausscheiden oder aus der EOS auf dem Disziplinarwege ausgeschlossen werden, gelten die Bestimmungen über die Berufs-S. Jugendliche, die einen Lehrvertrag abgeschlossen haben, unterliegen der Berufs-S. bis zur Beendigung des Lehrvertrages. Während des Besuches einer Einrichtung der Berufsausbildung wird für diejenigen Jugendlichen, die die Oberschulbildung noch nicht erreicht, mindestens jedoch die 8. Klasse abgeschlossen haben, die 10klassige Oberschulbildung inhaltlich weitergeführt oder — wenn möglich — zum Abschluß gebracht. Jugendliche, die keinen Lehrvertrag abgeschlossen, aber das Ziel der 8. Klasse erreicht haben, unterliegen zur Weiterführung, bzw. zum Abschluß der Ausbildung in den allgemeinbildenden Fächern einer zweijährigen Berufs-S. Nichtberufsschulpflichtig sind Absolventen der 10. Klasse sowie Jugendliche, die das Ziel der 8. Klasse der Oberschule nicht erreicht haben oder aus niederen Klassen entlassen wurden und keinen Lehrvertrag abgeschlossen haben: Mit diesen Jugendlichen, die also in keinem Lehrverhältnis stehen, sollen die Betriebe Qualifizierungsverträge abschließen. Hilfsschüler, die nach der Schulentlassung keinen Lehrvertrag abschließen, haben anschließend 2 Jahre am Unterricht der Berufshilfsschule oder Hilfsschule mit Berufsschulteil teilzunehmen. Die Berufs-S. muß in einer staatlichen Einrichtung der Berufsausbildung der DDR erfüllt werden. Verstöße gegen die Berufs-S. werden nach den Ordnungsstrafbestimmungen geahndet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1139–1140 Schulordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schund- und Schmutzliteratur

Nach der 1. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Schulpflichtbestimmung — vom 14. 7. 1965 (GBl. II, S. 625) i. d. F. vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101) beginnt die S. (Ober-S.) jeweils am 1. 9. für alle Kinder, die bis zum 31. 5. des betreffenden Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben. Da angenommen wird, daß bis zu diesem Zeitpunkt alle normal entwickelten Kinder schulfähig sind, werden in der Regel keine besonderen Prüfungen zur…

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Lebensweise, Sozialistische (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 817]L. bezeichnet im Historischen Materialismus (Marxismus-Leninismus) die „Gesamtheit der für die jeweilige Gesellschaft charakteristischen Art und Weise der materiellen und geistigen Lebenstätigkeit auf der Grundlage der materiellen und geistigen Lebensbedingungen der Menschen. Die L. ist geprägt durch die konkreten historischen Verhältnisse, durch die Produktionsweise und davon ausgehend, von der sozialen Stellung der Menschen bzw. der Klassen u.a. sozialer Gruppen in der Gesellschaft.“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 529) Nach dieser Definition hat jede Gesellschaftsformation (Gesellschaftsordnung) entsprechend der ihr zugrundeliegenden Eigentumsordnung und der daraus folgenden Klassenstruktur eine eigene L. Grundlegend für die Definition der L. in einer sozialistischen Gesellschaft ist aus der Sicht des Marxismus-Leninismus die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln. Damit seien die antagonistischen Klassengegensätze verschwunden, eine grundsätzliche Interessenübereinstimmung aller Klassen und Gruppen gegeben und ein neues Verhältnis der Menschen zueinander möglich und notwendig geworden. Vor dem Hintergrund dieser ideologischen Aussagen werden folgende Merkmale der SL. genannt: „Die gewissenhafte, ehrliche, gesellschaftlich nützliche Arbeit ist das Hauptstück“ der SL. (Kleines Politisches Wörterbuch, a.a.O., S. 530). Arbeit gilt sowohl als gesellschaftliche Pflicht wie zugleich als „entscheidende Quelle der Entwicklung und Betätigung der schöpferischen Kräfte der Menschen“. Dementsprechend wird den Arbeitskollektiven (Kollektiv, Sozialistisches) entscheidende Bedeutung bei der „weiteren Ausprägung“ der SL. zugesprochen. Die Beziehungen zwischen den Menschen seien von Gleichheit, gegenseitiger Achtung und Hilfe (Solidarität) gekennzeichnet. Die Menschen strebten bewußt danach, in der Gemeinschaft tätig zu sein und dort ihre Individualität weiter zu entfalten. Sie übernehmen bewußt „Verantwortung für das Kollektiv, den Betrieb und für die Gesellschaft als Ganzes. Die Bewertung der Persönlichkeit nach ihren Leistungen für die Gemeinschaft ist unabdingbares Attribut sozialistischer Lebensweise.“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 396) (Demokratie, Sozialistische; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte) „Hohe Allgemeinbildung und hohe Fachkenntnisse kennzeichnen den sozialistischen Menschen.“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O.) Soziale Sicherheit und Geborgenheit charakterisierten die Beziehungen zwischen den Menschen. Auf der Basis des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und einer hohen Arbeitsmoral erhöhe sich das materielle und kulturelle Lebensniveau ständig; es entstünden neue Bedürfnisse und Fähigkeiten. „Ehe und Familienbeziehungen, die sich auf Liebe und gegenseitige Achtung, auf Verständnis und gegenseitige Hilfe sowie auf die gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung der Kinder stützen“ haben in der SL. einen festen Platz (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 396 f.) (Familie). Zur SL. gehören eine gesunde Lebensführung sowie die aktive Teilnahme an Körperkultur und Sport. „Die sozialistische Ideologie, die Weltanschauung und Moral der Arbeiterklasse, der sozialistische Patriotismus und Proletarische ➝Internationalismus bilden den ideologischen Grundgehalt der sozialistischen Lebensweise.“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 396) Die SL. sei darüber hinaus — dialektisch — von Einheitlichkeit und Differenziertheit gleichermaßen gekennzeichnet. Die sozialistische Gesellschaft kenne zwar keine antagonistischen Klassen mehr, sei aber trotzdem „noch Klassengesellschaft“, d.h. es gibt in ihr neben der Arbeiterklasse noch die Klasse der Genossenschaftsbauern, kleinbürgerliche Gruppen (Handwerk; Freie Berufe; Kleinbürgertum) und die Schicht der Intelligenz. Auch bestünden Unterschiede zwischen Stadt und Land, zwischen körperlicher und geistiger Arbeit usw. fort. Die aus diesen Gegebenheiten resultierenden sozialen Unterschiede — in denen nicht zuletzt Gewohnheiten und Traditionen aus vergangenen Gesellschaftsformationen fortwirkten — führten zu Differenzierungen in der SL. Auch das Konzept der SL. selbst verfolgt gleichzeitig 2 Ziele, die sich keineswegs widerspruchsfrei vereinbaren lassen. Einerseits wird die Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten mit einheitlichen Merkmalen angestrebt, andererseits sollen sich die Menschen als eigenständige Individuen herausbilden. Die SL. ist bisher auch nach Aussagen der DDR-Wissenschaftler allenfalls in Ansätzen erkennbar, sie soll sich erst in der Zukunft „immer stärker ausprägen“. Dieser Prozeß wird im übrigen keineswegs dem Selbstlauf überlassen: „Die Arbeiterklasse ist unter Führung der SED die entscheidende gesellschaftliche Kraft, die den sozialen, politischen und ideologischen Inhalt der sozialistischen Lebensweise entsprechend ihren Klasseninteressen bestimmt, im Maßstab der ganzen sozialistischen Gesellschaft durchsetzt und ständig vertieft.“ (Programm der SED von 1976, Abschnitt E.: Die sozialistische Lebensweise) Die Diskussion um die SL. hat in der DDR erst in den 60er Jahren eingesetzt. Mit diesem Begriff verbindet sich die Erwartung, die relativ abstrakten Normen der Sozialistischen ➝Moral durch die Einbeziehung der tatsächlichen Gesellschaftsprozesse in ihrer gesamten Komplexität handlungsrelevant zu machen. Nicht zufällig verlaufen die Auseinandersetzungen um die Inhalte der SL. parallel mit den Diskussionen um Inhalte und Ziele marxistisch-leninistischer Sozialpolitik. In der Soziologie und Empirischen Sozialforschung, in der Kulturpolitik (Ästhetik), in den Wirtschaftswissenschaften usw. werden Fragestellungen aus der komplexen Begrifflichkeit der SL. abgeleitet und dienen sowohl für empirische Untersuchungen als auch für die Ausgestaltung und Rechtfertigung der jeweiligen Gesellschaftspolitik der SED. [S. 818]Neben innenpolitischen Gründen waren es nicht zuletzt die Diskussionen um „Lebensqualität“ in der Bundesrepublik Deutschland, die zur Entwicklung des Konzepts der SL. beigetragen haben. SL. dient in diesem Zusammenhang vor allem der Abgrenzung. Im Gegensatz zur SL. sei die bürgerliche Lebensweise „charakterisiert durch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, durch das Streben nach Maximalprofit, durch die Reduzierung der menschlichen Beziehungen auf Ware-Geld-Beziehungen, durch Egoismus sowie nationalistische Überheblichkeit“ (Kleines Politisches Wörterbuch, a.a.O., S. 530). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 817–818 Lebensversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie

Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 817]L. bezeichnet im Historischen Materialismus (Marxismus-Leninismus) die „Gesamtheit der für die jeweilige Gesellschaft charakteristischen Art und Weise der materiellen und geistigen Lebenstätigkeit auf der Grundlage der materiellen und geistigen Lebensbedingungen der Menschen. Die L. ist geprägt durch die konkreten historischen Verhältnisse, durch die Produktionsweise und davon ausgehend, von der sozialen Stellung der Menschen bzw. der Klassen u.a.…

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Angestellte (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als A. werden in der marxistisch-leninistischen Soziologie diejenigen Werktätigen bezeichnet, deren Arbeit nicht unmittelbar auf die Herstellung eines „materiellen Produktes“ gerichtet ist. Überwiegend mit der Vorbereitung, Leitung, Abrechnung und Organisation betrieblicher sowie gesellschaftlicher Arbeitsprozesse beschäftigt, verrichten sie vor allem „geistige Arbeit“, wobei der größte Teil der A. allerdings mit „geistig-repetitiven Tätigkeiten beschäftigt (ist), die keine hohe Qualifikation erfordern“. In diesem Zusammenhang wird es durchaus als Problem gesehen, daß diese A.-Gruppe einen besonders hohen Anteil von Frauen aufweist (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 22 f.). — Von diesen A. wird die Intelligenz unterschieden, deren Angehörige zwar selbst in aller Regel A., im Unterschied zur Masse der A. (in der sowjetischen soziologischen Literatur auch als „eigentliche A.“ bezeichnet) jedoch die Träger der „geistigen Produktion“ seien. Entsprechend dieser besonderen sozialen und politischen Funktion sieht die marxistisch-leninistische Soziologie und Empirische Sozialforschung in der Intelligenz eine besondere „soziale [S. 47]Schicht“. Demgegenüber gilt die größte Zahl der A., die in den Industriebetrieben, im Bauwesen, im Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen, im Staatsapparat usw. Verwaltungsarbeiten bzw. technische Tätigkeiten verrichten, als „Bestandteil der Arbeiterklasse“. Der Anteil von A.-Tätigkeiten wachse auch unter sozialistischen Bedingungen, vor allem unter dem Einfluß der wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR). Von den mit technischen Aufgaben in der Industrie betrauten A. wird im übrigen erwartet, daß sie sich in ihren Arbeits- und Lebensbedingungen zunehmend an die der Produktionsarbeiterschaft annähern. Der marxistisch-leninistische Begriff der A. geht demnach nicht im Klassenbegriff auf, sondern ist einerseits „weiter“, weil er die Intelligenz mit einschließt, andererseits „enger“, weil er nur eine Teilgruppe der Arbeiterklasse erfaßt (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Da Arbeiter und A. arbeitsrechtlich gleichgestellt sind (Modifikationen: Einzelverträge für Teile der Intelligenz, Staatsfunktionäre), sagt die unterschiedliche Entgeltzahlung (Lohn bzw. Gehalt) nur wenig über die soziale Stellung der A. aus. Angesichts der Differenziertheit und der wachsenden Zahl sowie der politischen, sozialen und ökonomischen Bedeutung der A. wird in der Soziologie der DDR gefordert, der Analyse dieser sozialen Großgruppe folgende Kriterien zugrunde zu legen: Stellung im Reproduktionsprozeß; Grad der Verbindung mit der sozialistischen Großproduktion; Verteilung der A. auf produzierende und nichtproduzierende Bereiche der Volkswirtschaft; spezifische Funktionen in den jeweiligen Bereichen; Charakter der Arbeit; erreichte berufliche Qualifikation. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 46–47 Angelsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Anlagevermögen

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als A. werden in der marxistisch-leninistischen Soziologie diejenigen Werktätigen bezeichnet, deren Arbeit nicht unmittelbar auf die Herstellung eines „materiellen Produktes“ gerichtet ist. Überwiegend mit der Vorbereitung, Leitung, Abrechnung und Organisation betrieblicher sowie gesellschaftlicher Arbeitsprozesse beschäftigt, verrichten sie vor allem „geistige Arbeit“, wobei der größte Teil der A. allerdings mit…

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Finanzorgane (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zu den F. gehören alle Regierungsstellen, Banken und Verwaltungen, die sich mit der Planung und Durchführung der Geldversorgung befassen, denen die Sammlung und Umverteilung von Geldkapital anvertraut ist und welche die Bewegungen der Geldströme zu regulieren und zu kontrollieren haben. Geldschöpfung und Geldvernichtung erfolgen in der DDR nicht spontan. Ihnen liegen daher auch nicht, wie in einer Marktwirtschaft, autonome Entscheidungen einer gegenüber der Regierung unabhängigen Zentralbank oder die freien Entschlüsse von Geschäftsbanken und Wirtschaftsunternehmen zugrunde, von denen die letztgenannten danach streben, ihre privaten Erfolgsinteressen zu verwirklichen. Sowohl die Schöpfung als auch die Vernichtung von Geld und damit zugleich der Geldumlauf insgesamt müssen der Durchsetzung und Erfüllung des staatlich festgesetzten Zielprogramms für die Gesamtwirtschaft dienen. Dies verlangt, daß Emission, Verwendung und Vernichtung von Geld auf die in den Jahres- und Mehrjahresplänen festgesetzte Expansion der Güterproduktion und des Güterverbrauchs abgestimmt werden (Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Die mit diesen Aufgaben verbundenen Planungs-, Bilanzierungs-, Regulierungs- und Kontrollarbeiten stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit der F. Der zahlenmäßig größte Teil dieser Institutionen befaßt sich mit der Beschaffung der Staatseinnahmen (Besteuerung, Erhebung von Gebühren und Beiträgen), mit der Bewirtschaftung und dem Einsatz öffentlicher Geldmittel (Staatsausgabenpolitik) und mit der Kontrolle der Verwendung von staatlichem Geldkapital (Finanzkontrolle und Finanzrevision). Diese F. werden auch als Haushaltsorgane bezeichnet. Gelegentlich kommt es vor, daß die Staatliche Finanzrevision nicht zu den F. im engeren Sinne gezählt wird. Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland sind in der DDR Finanzämter und die Finanzverwaltung mit der allgemeinen Staats- und Wirtschaftsverwaltung zu einer einheitlichen Hierarchie von Leitungs- und Kontrollorganen verschmolzen worden. Maßgebend für den Aufbau der mit finanzwirtschaftlichen und finanzpolitischen Aufgaben betrauten Lenkungsorgane ist das Territorialprinzip. Dementsprechend lehnt sich die Instanzenpyramide der F. an die territoriale Gliederung des Staatsgebietes der DDR in Republik, Bezirke, Kreise, Gemeindeverbände und Gemeinden an. Sämtliche F. sind auf diesen einzelnen Verwaltungsebenen in die jeweiligen Leitungsorgane der Staats- und Wirtschaftsverwaltung integriert. Die Befehlswege zwischen den zentralen finanzpolitischen Leitungsinstanzen (Ministerrat; Ministerium der Finanzen [MdF]) und den einzelnen (Finanz-)Verwaltungsorganen und Institutionen der Geldbewirtschaftung (z.B. den Banken) in den Gebietseinheiten sind nach dem „Liniensystem“ miteinander verbunden. Gemäß dem allgemeinen Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus sind alle F. verpflichtet, die Weisungen des jeweils höheren finanzpolitischen Leitungsorgans zu befolgen. Die Gesamtheit der F. wird nach Haushaltsorganen, Bankorganen und Versicherungsorganen unterschieden. An der Spitze der Hierarchie der F. stehen der Ministerrat und das MdF. Zur Gruppe der Haushaltsorgane gehören die im MdF mit Haushaltsfragen befaßten Abteilungen, die bei den Räten der Bezirke und Kreise geschaffenen Abteilungen Finanzen und die Prüfungsorgane der Staatlichen Finanzrevision. Die Staatsbank der DDR, die staatlichen Geschäftsbanken, die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken bilden zusammen die Gruppe der Bankorgane (Bankwesen). Das Versicherungswesen der DDR (Pflichtversicherung und freiwillige Versicherung) umfaßt 3 Versicherungsorgane (Versicherungsträger): 1. die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Pflichtversicherung und begrenzt freiwillige Zusatzversicherung) (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen); 2. die Staatliche Versicherung der DDR; und 3. die Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR (DARAG). In der DDR sind die Versicherungsorgane ohne Ausnahme Erfüllungsgehilfen der staatlichen Versicherungspolitik. Sie können infolgedessen nicht selber auswählen, welchen Versicherungsgeschäften sie sich widmen, zu welchen Versicherungsbedingungen Versicherungsverträge abgeschlossen werden, wie hoch gewährte Versicherungsleistungen sein können und welchen Kundenkreisen sich die einzelnen Versicherungen vorrangig zuwenden. Jedem Versicherungsorgan werden vom Staat der Kundenkreis und die Art der zu betreibenden Versicherungsgeschäfte zugewiesen. Für die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der in der DDR als „Volksversicherung“ gestalteten Sozialversicherung hat der Staat die Garantie übernommen. Infolge einer seit Ende der 50er Jahre tendenziell immer größer werdenden Finanzierungslücke haben sich seit 1960 die Zuschüsse der Staatskasse zur Sozialversicherung von 20 v.H. auf inzwischen (1977–1982) fast 50 v.H. der Gesamtausgaben erhöht. Anders als in der Bundesrepublik besteht in der DDR auf der Grundlage des Staatseigentums an den Produktionsmitteln ein nahezu automatisch betriebener Finanzierungsausgleich zwischen den Haushalts-, Bank- und Versicherungsorganen. Obwohl auch die Staatliche Zollverwaltung der DDR mit dem Einzug von Geldforderungen entsprechend den staatlichen Zollgesetzen befaßt ist, wird diese Spezialverwaltung überraschenderweise nicht zu den F. gerechnet (Finanzsystem; Zollwesen). [S. 394]Mit Beginn der Wirtschaftsreform (1963–1970) wurden in der DDR die güterwirtschaftliche Planung und die naturale Lenkung der Wirtschaftsprozesse zugunsten einer stärkeren Monetarisierung des wirtschaftspolitischen Steuerungsinstrumentariums abgebaut. Hierdurch erhielt die Geld- und Finanzpolitik eine Fülle neuer Anreiz- und Lenkungsaufgaben zugewiesen. Diese neue, bedeutsamere Rolle des Geldes als ökonomische Führungsgröße konfrontierte die Staatsführung mit einer Vielzahl von komplizierten Problemen auf dem Gebiet der monetären Wirtschaftslenkung, die ihr bis dahin unbekannt waren. Um diesen erhöhten Ansprüchen an die Qualität der hauseigenen Geld- und Finanzpolitik gerecht zu werden, beschloß der Ministerrat 1967, alle Kompetenzen für die konzeptionelle Gestaltung des monetären Lenkungsinstrumentariums in der Währungs-, Geld- und Finanzpolitik in einem Finanzrat zusammenzufassen. Mitglieder des Finanzra[S. 395]tes wurden der Minister für Finanzen, der Präsident der Staatsbank, die Präsidenten der zwei großen überregionalen Geschäftsbanken, der Leiter des Amtes für Preise beim Ministerrat und ferner ausgewählte Finanzwissenschaftler und Wirtschaftspraktiker aus Forschungsinstituten, Hochschulen, Großkombinaten und den regionalen Staatsorganen. Der Finanzrat erhielt den Status eines Organs des Ministerrates. Sein Auftrag lautete, die Regierung durch sachkundige Stellungnahmen zu geplanten operativen Lenkungsmaßnahmen zu unterstützen und Gutachten darüber zu erarbeiten, mit welchen monetären Stimulierungs- und Stabilisierungsmaßnahmen die wirtschaftspolitische Strategie der Staatsführung am zweckmäßigsten verwirklicht werden kann. Leitende Funktionen wurden dem Gremium jedoch nicht übertragen; sein Einfluß beschränkte sich auf die Beratung der Parteiführung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und des Ministerrates. Nachdem die SED auf dem VIII. (1971) und dem IX. Parteitag (1976) eine eigene marxistisch-leninistische Sozialpolitik entworfen und vorgestellt hatte, befaßte sich der Rat auch mit Untersuchungen über die zu erwartenden, finanziellen Auswirkungen der von der Staatsführung beabsichtigten sozialen Verbesserungen, um mit diesen nicht möglicherweise die Leistungs- und Finanzkraft der Volkswirtschaft zu überfordern. Seit den letzten Jahren des vergangenen Jahrzehnts ist in der Fachpresse und in der Fachliteratur der DDR nicht mehr über die Tätigkeit des Finanzrates berichtet worden. Daher dürfte dieser Ende der 70er Jahre aufgelöst worden sein. Das gleiche Schicksal widerfuhr auch den Mitte der 60er Jahre bei den Räten der Bezirke und Kreise geschaffenen Finanzbeiräten. Diese Gremien sollten die regionalen Volksvertretungen und örtlichen Verwaltungen vor allem bei der Aufstellung der Haushaltspläne beraten; sie sollten ferner für eine effiziente Verwendung der verausgabten Etatmittel sorgen. Als Mitglieder wurden in diese Beiräte u.a. die Direktoren der örtlichen Filialen der Geschäftsbanken und Sparkassen und die Leiter der Filialen der Staatlichen Versicherungseinrichtungen berufen. Den Vorsitz dieses Gremiums übernahm stets der Leiter der Abteilung Finanzen des jeweiligen örtlichen Rates. Neben der Beratung in Haushaltsfragen sollten sich die Beiräte vor allem um die Koordinierung der Budget-, der Bank-, der Kredit- und der Sparpolitik in den einzelnen Gebietseinheiten kümmern. Die Gründe für die Auflösung dieser Beratungsgremien Ende der 70er Jahre sind bisher nicht mitgeteilt worden. Geldtheorie und Geldpolitik; Staatshaushalt; Steuern; Währung/Währungspolitik. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 393–395 Finanzkontrolle und Finanzrevision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzplanung und Finanzberichterstattung

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zu den F. gehören alle Regierungsstellen, Banken und Verwaltungen, die sich mit der Planung und Durchführung der Geldversorgung befassen, denen die Sammlung und Umverteilung von Geldkapital anvertraut ist und welche die Bewegungen der Geldströme zu regulieren und zu kontrollieren haben. Geldschöpfung und Geldvernichtung erfolgen in der DDR nicht spontan. Ihnen liegen daher auch nicht, wie in einer Marktwirtschaft, autonome Entscheidungen einer…

DDR A-Z 1985

Staatsanwaltschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung. Durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl., S. 111) war außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen worden, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951 (GBl., S. 877) wurde die St. unter Leitung des Generalstaatsanwalts der DDR „ein in seiner Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Verselbständigung der St. mit dem Gesetz über die St. der DDR vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 408). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjetischen Vorbild. Am 17. 4. 1963 erließ die Volkskammer ein neues Gesetz über die St. der DDR (GBl. I, S. 57), das dann durch das „Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR“ vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 93) abgelöst wurde. Die St. ist ein „zentrales Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ (§ 1 Abs. 1 StAGes.). 2. Aufbau. Die St. wird vom Generalstaatsanwalt geleitet, der auf Vorschlag des Staatsrates von der Volkskammer für die Dauer von 5 Jahren gewählt wird und dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirks (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Der Ost-Berliner „Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin“ hat die Stellung eines Bezirksstaatsanwalts. Ihm sind die Staatsanwälte der 8 Stadtbezirke unterstellt. Der GenStA ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Er kann von der Volkskammer jederzeit abberufen werden; der Staatsrat kann seine vorläufige Abberufung anordnen. Alle Staatsanwälte werden vom GenStA berufen und abberufen. Sie sind ihm verantwortlich und an seine Weisungen gebunden (§ 8 StAGes.). In derselben Weise werden Stellung und Organisation der St. in der Verfassung (Art. 97, 98) beschrieben. Die Stellvertreter des GenStA sind vom Staatsrat zu bestätigen; einer der Stellvertreter ist der Militäroberstaatsanwalt. Dieser leitet die Militär-St. Ihm ist die erforderliche Anzahl von Militärstaatsanwälten und Untersuchungsführern beigeordnet. Ihm unterstehen die Militärstaatsanwälte bei den Divisionen und Bataillonen. Der Militäroberstaatsanwalt ist Generalleutnant der Nationalen Volksarmee (NVA). Anklagen werden vor den Militärgerichten erhoben (Gerichtsverfassung). Alle Staatsanwälte sind Mitglieder der SED, zum großen Teil stammen sie aus den früheren Volksrichter-Lehrgängen. Generalstaatsanwalt der DDR war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tod (25. 3. 1960) Ernst Melsheimer (SED). Am 24. 1. 1962 wählte die Volkskammer Josef Streit (SED) zum neuen Generalstaatsanwalt. 3. Personelle und fachliche Voraussetzungen. „Staatsanwalt kann nur sein, wer der Arbeiterklasse und dem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an politisch-fachlichem Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt“ (§ 35 StAGes.). Juristische Ausbildung ist grundsätzlich Voraussetzung; es kann jedoch auch ohne eine solche Ausbildung zum Staatsanwalt berufen werden, „wer aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tätigkeit eines Staatsanwalts geeignet“ ist. Ein Staatsanwalt muß praktische Erfahrungen und „gute politische und fachliche Kenntnisse besitzen, sich im gesellschaftlichen Leben betätigt haben und ständig an seiner Weiterbildung“ arbeiten. 4. Aufgaben. Die St. hat „in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse“ über die strikte Einhaltung der Sozialistischen Gesetzlichkeit zu wachen (§ 1 StAGes.). Diese Gesetzlichkeitsaufsicht soll der Lösung der Aufgaben der sozialistischen Staatsmacht bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft dienen, „mit der grundlegende Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus geschaffen werden“ (§ 2 StAGes.). Besonders wird durch das Gesetz die Aufgabe herausgestellt, „die sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung, das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft zu schützen; die gesetzlich garantierten Rechte und Interessen der Bürger zu schützen, zu wahren und durchzusetzen; das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu festigen und ihre gesellschaftliche Aktivität, Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegen [S. 1270]jegliche Rechtsverletzungen zu entwickeln sowie Rechtsverletzungen vorzubeugen“. Zu den der St. gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gehören u.a. die entschlossene und wirksame Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität, die Leitung des Ermittlungsverfahrens und die Aufsicht über die Untersuchungsorgane (Strafverfahren), die Anklageerhebung und Anklagevertretung vor den staatlichen Gerichten sowie die Befugnis der Übergabe geringfügiger Strafsachen an die Gesellschaftlichen Gerichte, die Mitwirkung in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren, die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit bei der Strafvollstreckung und im Strafvollzug. Von besonderer Bedeutung ist die Aufgabe, über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane, die örtlichen Räte, die wirtschaftsleitenden Organe, die Kombinate, die Betriebe und Einrichtungen, die Genossenschaften, die gesellschaftlichen Organisationen und durch die Bürger zu wachen (Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht [§ 29 StAGes., Art. 97 Verf.]). In dieser Tätigkeit wird die St. als „Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit“ bezeichnet, die die Gesetzlichkeitsaufsicht ausübt. Durch politisch gut durchdachtes und entschiedenes Vorgehen gegen Rechtsverletzungen soll die Gesetzlichkeitsaufsicht in ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit verstärkt werden (Neue Justiz, 1973, H. 2, S. 35). Stellt die St. eine Rechtsverletzung fest, so hat sie durch schriftlichen Protest oder Hinweis oder durch andere geeignete Maßnahmen den Leiter des zuständigen Organs zu veranlassen, die Rechtsverletzung unverzüglich zu beseitigen, ihrer Wiederholung vorzubeugen und die sozialistische Gesetzlichkeit zu gewährleisten. Bei geringfügigen Rechtsverletzungen können mündliche Forderungen zu ihrer Beseitigung erhoben werden. Die Leiter der auf diese Weise von der St. angegangenen Organe haben ihre Entscheidungen und Maßnahmen innerhalb einer von der St. festgesetzten angemessenen Frist schriftlich mitzuteilen (§ 31 StAGes.). Das neue Gesetz sieht die früher bestehende Möglichkeit, daß sich die St. ggf. an das übergeordnete Staatsorgan in einer Art Rechtsmittelzug wenden kann, nicht mehr vor. Offenbar wird mit der Ablehnung eines Protestes der St. (Strafverfahren, VI.) nicht mehr gerechnet. Im Zuge der Gesetzlichkeitsaufsicht kann die St. die Einleitung von Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) oder Disziplinarverfahren verlangen. Ausgehend von den Beschlüssen des X. Parteitages der SED (1981), sieht Generalstaatsanwalt Streit 3 Schwerpunkte für die Tätigkeit der St.: 1. noch konsequentere Verfolgung der Straftaten, 2. Erhöhung der Wirksamkeit der allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht, 3. höhere Qualität der Öffentlichkeitsarbeit (Neue Justiz 1981, S. 243). Das Mitwirkungsrecht der St. in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren beinhaltet die Befugnis, an Verhandlungen teilzunehmen, Schriftsätze einzureichen, Protest gegen Urteile einzulegen und in den in Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen Klagen oder Anträge einzureichen. Das bislang nur im arbeitsgerichtlichen Verfahren mögliche Klage- und Antragsrecht der St. wurde nur auf bestimmte Fälle des Zivil- und Familienverfahrens erweitert; ein allgemeines Klage- und Antragsrecht hat die St. nicht erhalten. Gegen jede rechtskräftige Gerichtsentscheidung können der Generalstaatsanwalt und die Bezirksstaatsanwälte — letztere nur bei Entscheidungen von Kreisgerichten — Kassation beantragen. Beim Generalstaatsanwalt der DDR werden das Zentrale Strafregister und die einheitliche Kriminalstatistik der DDR geführt (Kriminalität). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1269–1270 Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (SKL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsapparat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung. Durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl., S. 111) war außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen worden, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951 (GBl., S. 877) wurde die St. unter Leitung des…

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1985: S

Saalebrücke Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW) Sachversicherung Schauprozesse Scheckverfahren Schießbefehl Schiffbau Schnelle Medizinische Hilfe Schriftstellerverband der DDR Schulen der genossenschaftlichen Arbeit Schulen der sozialistischen Arbeit Schulordnung Schulpflicht Schund- und Schmutzliteratur Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung Schwerindustrie Schwermaschinen- und Anlagenbau Seefahrtsamt der DDR Seefunk Seenotrettungsdienst Seerecht Seestraßenordnung Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED Sektierertum Selbstbestimmung Selbstkosten Selbstverwaltung Sicherheitspolitik Signierliste Sorben (Minderheitenpolitik) Souveränität Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Sowjetisches Militärtribunal (SMT) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Sozialdemokratismus Sozialfürsorge Sozialindikatoren Sozialismus, Demokratischer Sozialistische Betriebswirtschaftslehre Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) Sozialistische Einheitspartei Westberlins (SEW) Sozialistische Gesetzlichkeit Sozialistischer Wettbewerb Sozialistisches Weltsystem Sozialistische Wirtschaft Sozialistische Wirtschaftsführung Sozialleistungen, Öffentliche Sozialplanung Sozialpolitik Sozialstruktur Sozialversicherungs- und Versorgungswesen Soziologie und Empirische Sozialforschung Sparen Sparkassen Sparkaufbrief Sparkonten Sparrentenversicherung Spartakiaden Spedition Sperrkonten Sport Sprache Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR Staatliches Amt für technische Überwachung Staatliches Filmarchiv Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV) Staatliches Komitee für Forstwirtschaft (SKF) Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (SKL) Staatliche Versicherung der DDR Staatsanwaltschaft Staatsapparat Staatsarchive Staatsbank Staatsbewußtsein, sozialistisches Staatsbürgerschaft Staatsfunktionär Staatshaftung Staatshaushalt Staatslehre Staatsrat Staatsreserven Staatssekretär für Kirchenfragen Staatssekretariat für Arbeit und Löhne Staatssekretariat für Berufsbildung Staatssekretariat für Körperkultur und Sport Staatssekretariat für westdeutsche Fragen Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich Staatsverbrechen Städtebau Städtepartnerschaft Städte- und Gemeindetag der DDR Standardisierung Ständige Kommission für die friedliche Nutzung der Atomenergie Sterbegeld Steuerberater Steuern Strafensystem Strafrecht Strafregister Strafverfahren Strafvollstreckung Strafvollzug Straßenbenutzungsgebühren Straßenverkehrsrecht Streik Subjektiver Faktor Subjektivismus Syndikalismus System der fehlerfreien Arbeit System/Systemtheorie

Saalebrücke Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW) Sachversicherung Schauprozesse Scheckverfahren Schießbefehl Schiffbau Schnelle Medizinische Hilfe Schriftstellerverband der DDR Schulen der genossenschaftlichen Arbeit Schulen der sozialistischen Arbeit Schulordnung Schulpflicht Schund- und Schmutzliteratur Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung Schwerindustrie Schwermaschinen- und Anlagenbau Seefahrtsamt der DDR Seefunk …

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Bergbau (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1967 eigener Industriezweig. In ihm waren 1967 7 v.H. (183.300) der Arbeiter und Angestellten der Industrie beschäftigt; vom industriellen Bruttoanlagevermögen entfielen 16 v.H. auf diesen Bereich. Ab Planjahr 1968 wurden die B.-Betriebe verschiedenen Industriebereichen mit den Zweigen Steinkohlenindustrie, Braunkohlenindustrie. Kali- und Steinsalzindustrie, Schwarzmetallurgie und NE-Metallurgie zugeordnet. Die Rohstoffbasis des B. ist relativ schmal. Sie erlaubt lediglich, den Eigenbedarf an Braunkohle und Kalisalzen aus inländischen Quellen zu decken. Die Braunkohlenförderung erfolgt in den Braunkohlenkombinaten Bitterfeld (49.000 Beschäftigte, 19 Tagebaue und 23 Brikettfabriken) und Senftenberg (50.000 Beschäftigte, 14 Tagebaue und 13 Brikettfabriken). Auf rd. 20 Mrd.~t werden die abbauwürdigen Braunkohlenvorräte geschätzt; die geologisch erkundeten Reserven werden mit 45 Mrd.~t angegeben. Obwohl dies noch nicht einmal 2 v.H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 30 v.H. das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1983 wurde eine Fördermenge von 278 Mill.~t erreicht. Bis 1985 soll die Förderung auf 295 Mill.~t jährlich gesteigert werden; für 1990 ist derzeit eine Produktion von 300 Mill.~t vorgesehen. Dazu ist in den 80er Jahren der Neuaufschluß von 21 Tagebauen erforderlich. Vor dem Kriege konzentrierte sich die Förderung überwiegend auf der westelbischen Gebiete. Anfang der 50er Jahre wurde die Erschließung der Vorkommen — mit Schwerpunkt im Bezirk Cottbus — in großem Umfange aufgenommen (Vorräte des „Lausitzer Reviers“ 11 Mrd.~t). Von Vorteil ist, daß die Braunkohle im „Lausitzer“ und „mitteldeutschen Revier“ überwiegend in großen Feldern mit 200 Mill.~t Vorrat ansteht, so daß kostengünstige Großtagebaue betrieben werden können. Allerdings verschlechtern sich die Förderbedingungen: Da die oberflächennahen Lagerstätten nahezu abgebaut sind, erhöht sich das Abraum-Kohle-Verhältnis: 1970 mußten für die Förderung einer Tonne Braunkohle 3,6 m³ Deckgebirge abgetragen werden, 1983 waren es bereits 4,3 m³, darüber hinaus müssen 6 m³ Wasser entfernt werden. Um die Braunkohlenförderung bis 1985 auf das geplante Niveau heben zu können, müssen im Planjahrfünft 1981–1985 9 neue Tagebaue aufgeschlossen werden, darunter die Vorkommen von Gräbendorf, Scheibe, Köckern und Reichwalde, Energiewirtschaft. Die Steinkohlenförderung wurde in der DDR 1977 vollständig eingestellt. Mangels abbauwürdiger Vorräte wurde die Kohle zuletzt nur noch in den Lagerstätten der Zwickauer Mulde gefördert. Die ungünstigen Abbauverhältnisse, die wiederum hohe Betriebskosten bedingten, haben dazu beigetragen, daß die Fördermengen (1960: 2,7 Mill.~t) ständig zurückgenommen werden mußten. Zum Zeitpunkt der Produktionseinstellung arbeiteten im Zwickauer und Lugau-Oelsnitzer Revier nur noch 3.000 Bergarbeiter. Der für den Hochofenprozeß entstehende Bedarf an Steinkohle und Steinkohlenkoks wird durch Importe aus der UdSSR, der Tschechoslowakei und Polen gedeckt (1982: 6,8 Mill.~t). Ein wichtiges Rohstoffreservoir für die Chemische Industrie sind die umfangreichen Steinsalz- und Kalivorkommen, die auf 5 Bill. t bzw. 13 Mrd. t geschätzt werden (Kali ist die Sammelbezeichnung für die natürlich vorkommenden Kalisalze und die daraus erzeugten Düngemittel). Die Kaliindustrie — zusammengefaßt im VEB Kombinat Kali — beschäftigt rd. 32.000 Personen; vier Fünftel ihrer Erzeugnisse werden exportiert. Die DDR ist damit einer der bedeutendsten Kaliexporteure der Welt; mit einer Jahresproduktion von 3,4 Mill.~t Kalidüngemitteln K₂O) (1982) nimmt sie den 3. Rang in der Welt ein. Aus den einheimischen Eisenerzlagerstätten kann die DDR lediglich 3 v.H. ihres Eigenbedarfs decken. Die Lagerstätten im Erzgebirge, Thüringer Wald, Harz und Harzvorland sind erschöpft bzw. nur noch im geringen Umfang abbauwürdig; die Eisenerze selbst sind eisenarm. Daher ist die Eisenerzförderung rückläufig. Wurden 1960 noch 1,6 Mill.~t Roherz gefördert, so waren es 1979 nur noch 0,06 Mill.~t. Selten sind auch die Erze von Stahlveredelungsmetallen, von denen lediglich das im Vorland des Erzgebirges abgebaute Nickelerz eine gewisse Bedeutung besitzt. Zwar befinden sich auf dem Territorium der DDR z.T. relativ umfangreiche Vorkommen von Buntmetallen. Ihr Abbau ist aber aufgrund der geringen Wertkonzen[S. 163]tration erschwert bzw. wirtschaftlich nicht rentabel. Am bedeutendsten ist der Kupfererzbergbau mit etwa 27.000 Beschäftigten und einer (geschätzten) Jahresproduktion von knapp 20.000 t. Wichtigste Kupfervorkommen sind die südlich des Harzes gelegenen Mulden von Mansfeld und Sangerhausen (Cu-Gehalt bis zu 3 v.H.). Das Schwergewicht des Kupfer-B, hat sich in den letzten Jahren aus der Mansfelder in die Sangerhauser Mulde verschoben. Unter Berücksichtigung ständig steigender Importe liegt die inländische Produktion an Raffinade- und Elektrolytkupfer heute bei rd. 60.000 t jährlich. Abbauwürdige Blei- und Zinkerze (Gehalt etwa 2–5 v.H.) befinden sich im Freiberger Raum; im Mansfelder Kupferschiefer treten Blei- und Zinkerze als Beimengungen auf. Die Erzförderung beträgt etwa 300.000 t, eine Steigerung ist gegenwärtig nicht möglich. Zentrum des Zinnerz-B. (Zinngehalt etwa 2 v.H.) ist Altenberg im Osterzgebirge. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 162–163 Bergakademie Freiberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berlin

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1967 eigener Industriezweig. In ihm waren 1967 7 v.H. (183.300) der Arbeiter und Angestellten der Industrie beschäftigt; vom industriellen Bruttoanlagevermögen entfielen 16 v.H. auf diesen Bereich. Ab Planjahr 1968 wurden die B.-Betriebe verschiedenen Industriebereichen mit den Zweigen Steinkohlenindustrie, Braunkohlenindustrie. Kali- und Steinsalzindustrie, Schwarzmetallurgie und NE-Metallurgie zugeordnet. Die…

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Sozialfürsorge (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 1. 1980 die (1.) VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeverordnung — vom 23. 11. 1979 (GBl. I, S. 422) sowie die 2. VO über Leistungen der Sozialfürsorge vom 26. 7. 1984 (GBl. I, S. 283), die zum 1. 12. 1984 in Kraft treten wird. (Bis 31. 3. 1956 galten die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 [GBl. I, S. 233], bis zum 30. 6. 1974 die VO über die Allgemeine S. vom 15. 3. 1968 [GBl. II, S. 167] und bis zum 31. 12. 1979 die VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeordnung — vom 4. 4. 1974 [GBl. I, S. 224]; Leistungsverbesserungen wurden im Februar 1971, zum 1. 9. 1972, zum 1. 7. 1973, zum 1. 12. 1976 und zum 1. 12. 1979 vorgenommen. Weitere Leistungsverbesserungen sollen zum 1. 12. 1984 eintreten.) Anspruch auf S.-Unterstützung (SU.) haben Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeitseinkommen zu bestreiten, die über kein sonstiges ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen und auch keinen ausreichenden Unterhalt von unterhaltspflichtigen Angehörigen erlangen können. Als ausreichend wird ein Nettoeinkommen angesehen, das die Höhe der SU. erreicht oder übersteigt. Der Gewährung von SU. geht die Geltendmachung anderer Ansprüche vor. SU.-Empfänger, die noch nicht das Rentenalter erreicht haben, haben sich darum zu bemühen, daß die Notwendigkeit der SU. so bald als möglich entfällt. Durch die örtlichen Behörden sind diese Bemühungen durch Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes, eines Kinderkrippen- oder -gartenplatzes zu unterstützen. SU. werden gewährt als a) Unterstützung für Alleinstehende, Ehepaare und unterhaltsberechtigte Kinder, b) Mietbeihilfe, c) Pflegegeld, Blindengeld und Sonderpflegegeld, d) Beihilfen für Tuberkulose-, Geschwulst- und Zuckerkranke, e) Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt, f) Versicherungsschutz für Sachleistungen der Sozialversicherung, g) einmalige Beihilfen. Die monatlichen SU. betragen seit dem 1. 12. 1979 für a) Alleinstehende 230 Mark (ab 1. 12. 1984 260 Mark), b) Ehepaare 360 Mark (ab 1. 12. 1984 420 Mark), c) minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, erweiterte Oberschule, Spezialschule, Spezialklasse oder Sonderschule besuchen, 45 Mark. Zur SU. wird eine monatliche Mietbeihilfe für 1–2 Personen von grundsätzlich bis zu 30, für 3–4 Personen von bis zu 40 und für mehr als 4 Personen von bis zu 45 Mark in Höhe der vom Empfänger zu zahlenden Miete gewährt. SU. und Mietbeihilfe dürfen einen Höchstbetrag von 420 Mark monatlich (ohne Kinderbeihilfen, Pflegegeld usw.) pro Familie nicht überschreiten. Die Höchstbetragsregelung soll mit Wirkung zum 1. 12. 1984 ersatzlos entfallen. SU.-Empfänger erhalten ggf. zusätzlich monatliche Beihilfen bei Tuberkulose- (22 Mark), Geschwulst- (22 Mark) und Zuckerkrankheit (31 Mark). Bei Krankenhausbehandlung wird SU. bis zu 6 Monaten, danach Unterstützung von 30 Mark gezahlt, während der Ehegatte Hauptunterstützung und die Mietbeihilfe erhält. Unbemittelte Bewohner von Feierabend- und Pflegeheimen bekommen neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung eine Unterstützung von 120 Mark. Weitere Leistungen bestehen in einmaligen Beihilfen verschiedener Art (z.B. für Heizmaterial) und in der Übernahme der Kosten für eine evtl. erforderliche Hauswirtschaftspflege dann, wenn das monatliche Einkommen bei Alleinstehenden 400 und bei Ehepaaren 600 Mark nicht übersteigt. Seit dem 1. 12. 1976 werden Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen von unter 900 Mark (vorher 750) monatlich nicht mehr zur Erstattung der SU. herangezogen; dieser Freibetrag erhöht sich um 100 Mark für den Ehegatten und jedes unterhaltsberechtigte Kind; bezieht der andere Elternteil Einkünfte, wird nur ein Kinderfreibetrag von 50 Mark gewährt. Anträge auf Leistungen werden bei den örtlichen Behörden (Räte der Gemeinden, Städte, Stadtbezirke), z. T. auch bei den Kreisbehörden gestellt, die auch über die Leistungsgewährung entscheiden. Seit Februar 1979 gibt es an der Fachschule für Gesundheits- und Sozialwesen „Prof. Dr. Karl Gelbke“ in Potsdam den Studiengang Sozialfürsorge. Die Ausbildung erfolgt u.a. in den Fächern Sozialpolitik, Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung), [S. 1156]Pädagogik, Psychologie, kulturelle Betreuung, Verwaltungsorganisation und Recht. Zunächst wurde zweimal in Form von Lehrgängen ein 1½jähriges Sonderstudium für langjährige Mitarbeiter im Sozialwesen durchgeführt. Im September 1980 begann der allgemeine Lehrbetrieb mit einem 3jährigen Direktstudium und 1981 mit einem 4jährigen Fernstudium. Zum Aufgabengebiet der so ausgebildeten Sozialfürsorger zählen die soziale Betreuung (älterer) Bürger, psychisch und physisch geschädigter Menschen (Geschädigte) sowie kinderreicher Familien. Die Sozialfürsorger sollen dabei mit den Ärzten, Gemeindeschwestern, Gesundheitsfürsorgerinnen, der Jugendfürsorge, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen (Volkssolidarität) zusammenarbeiten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1155–1156 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialindikatoren

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 1. 1980 die (1.) VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeverordnung — vom 23. 11. 1979 (GBl. I, S. 422) sowie die 2. VO über Leistungen der Sozialfürsorge vom 26. 7. 1984 (GBl. I, S. 283), die zum 1. 12. 1984 in Kraft treten wird. (Bis 31. 3. 1956 galten die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 die VO über…

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Heimatgeschichte (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 H. ist Teil der Regionalgeschichte; beide Begriffe werden aber in der DDR häufig synonym verwendet. Ausgehend von lokalen und regionalen Traditionen, Bräuchen, geschichtlichen Ereignissen (mit den Schwerpunkten: Traditionen und Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung sowie Geschichte seit 1945), hat die H. zur Herausbildung und Pflege eines sozialistischen Heimatgefühls beizutragen. Dieses soll sich vom „bürgerlichen“ vor allem dadurch unterscheiden, daß „Heimat“ und „H.“ in das Gesamt der jeweiligen DDR-Situation (Patriotismus) und das offizielle Verständnis deutscher Geschichte (Nationale Geschichtsbetrachtung) eingebunden werden. — Im Rahmen der Aufgabe der Geschichtswissenschaft, die „Gesetzmäßigkeiten des historischen Entwicklungsprozesses zu erforschen“, hat die H. „das Wirksamwerden dieser Gesetzmäßigkeiten im regionalen Bereich sowie diejenigen regionalgeschichtlichen Entwicklungen oder Ereignisse, welche die nationale oder internationale Entwicklung stimuliert, modifiziert oder gehemmt haben“, zu untersuchen (Karl Czok, Forschungen zur Regionalgeschichte, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Sonderband 1980, S. 720). Träger der örtlichen, ehrenamtlichen H.-Forschung waren bis 1979 vor allem die Arbeitsgemeinschaften Natur und Heimat des Kulturbundes der DDR (KB), insbesondere deren Fachrichtung H. und Ortschronik. Die Fachrichtungen H./Ortschronik, Kulturgeschichte/Volkskunde, Ur- und Frühgeschichte, Numismatik und kulturhistorische Zinnfiguren wurden am 17. 1. 1979 in Berlin zu einer eigenen Gesellschaft für H. im Rahmen des KB zusammengefaßt. Sie hat nach ihrer Satzung die Aufgabe, „heimatgeschichtliche Erscheinungen und Prozesse, insbesondere die revolutionären und anderen progressiven Traditionen zu erforschen und zu propagieren, das historische Selbstverständnis der Bevölkerung unseres Landes erweitern und ihr Geschichtsbewußtsein allseitig ausprägen zu helfen“ (Magdeburger Blätter 1982, Magdeburg 1982, S. 83). Auf ihrer 1. Zentralen Delegiertenkonferenz am 23./24. 11. 1981 in Neubrandenburg wählte die Gesellschaft für H. einen 44 Mitglieder zählenden Zentralvorstand und bestätigte Prof. Dr. Willibald Gutsche (SED) als Vorsitzenden; die Mitgliederzahl wurde mit etwa 22.000 angegeben. Bei der Historikergesellschaft der DDR besteht seit 1966 eine Fachkommission Regionalgeschichte (Vors.: Prof. Dr. Karl Czok, Leipzig). 1981 wurde im Zentralinstitut für Geschichte der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) eine von Prof. Dr. Gutsche geleitete Forschungsstelle für Regionalgeschichte eingerichtet. Politische Anleitungsfunktionen hat ferner die Abteilung Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung und Betriebsgeschichte des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML). In den regionalen Untergliederungen der Gesellschaft für H. sind neben interessierten Bürgern vor allem Lehrer, aber auch Fachhistoriker an der H.-Forschung beteiligt. Eine besonders enge Zusammenarbeit besteht mit den Kommissionen zur Erforschung der Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung der SED, den Kommissionen für Betriebsgeschichte, den Schulen und den Heimatmuseen. Ein Arbeitsschwerpunkt der Mitglieder der Gesellschaft für H. auf örtlicher Ebene ist deren Beteiligung an den von den Gemeinden zu führenden Ortschroniken. Die Ortschroniken umfassen eine zeitlich und systematisch geordnete Sammlung von Dokumenten und Materialien zur politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Entwicklung, über Veränderungen in Natur und Umwelt des jeweiligen Dorfes bzw. der Stadt. (1982 hatte jede 3. Gemeinde in der DDR eine solche Chronik.) Studien zur H. werden von Archiven, Heimatmuseen, Räten der Kreise und Gemeinden, den Bezirksverbänden der Gesellschaft für H. usw. teils in regelmäßig erscheinenden Reihen oder Zeitschriften, teils als einzeln veröffentlichte Monographie herausgegeben. In diesen Veröffentlichungen leben auch die Bezeichnungen und landsmannschaftlichen Traditionen der alten Länder Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg. Sachsen usw. fort, wobei die aus ihnen entstandenen jetzigen (Verwaltungs-)Bezirke zusammenarbeiten (z.B. die seit 1954 erscheinenden „Sächsischen Heimatblätter“, Dresden, für die Bezirke Dresden, Karl-Marx-Stadt und Leipzig). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 598 Hauswirtschaft, Persönliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Herabwürdigung, Öffentliche

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 H. ist Teil der Regionalgeschichte; beide Begriffe werden aber in der DDR häufig synonym verwendet. Ausgehend von lokalen und regionalen Traditionen, Bräuchen, geschichtlichen Ereignissen (mit den Schwerpunkten: Traditionen und Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung sowie Geschichte seit 1945), hat die H. zur Herausbildung und Pflege eines sozialistischen Heimatgefühls beizutragen. Dieses soll sich vom „bürgerlichen“ vor allem dadurch…

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Nationalkommunismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der N. gilt im sowjetischen Einflußbereich, also auch in der DDR, als „rechte“ Abweichung von den Grundprinzipien des „Proletarischen“ bzw. „sozialistischen Internationalismus“. Dem N. wird vorgeworfen, er stelle die Interessen des eigenen Landes (oder einer kommunistischen bzw. sozialistischen Partei) über die des „sozialistischen Lagers“, überbewerte die „nationalen Besonderheiten“ und unterschätze die für alle sozialistisch/kommunistisch regierten Länder in gleicher Weise geltenden „allgemeinen Gesetzmäßigkeiten“ beim Aufbau des Sozialismus. N., im Sprachgebrauch der DDR häufig auch mit Nationalismus, d.h. einer „bürgerlichen Ideologie und Politik“, in Verbindung gebracht, wird schon dann als systemgefährdend angesehen, wenn seine Vertreter tendenziell politische Unabhängigkeit von der UdSSR anstreben bzw. die Führung der KPdSU Anzeichen dafür zu erkennen glaubt. Der Vorwurf des N. wird auch indirekt erhoben, wenn die Partei- und Staatsführung einer kommunistischen Partei bzw. eines sozialistischen Landes die Prinzipien der Souveränität und Nichteinmischung überbetont oder die führende Rolle der KPdSU in der sozialistischen Staatengemeinschaft nicht uneingeschränkt akzeptiert. Der N. wird darum auch häufig propagandistisch in die Nähe des Antikommunismus und „Antisowjetismus“ gerückt. Dem Vorwurf des N. kann sich die Parteiführung eines sozialistischen Landes aussetzen, wenn sie z.B.: bestimmte Integrationsmaßnahmen im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) ablehnt, weil sie davon Nachteile für die Entwicklung der eigenen Wirtschaft erwartet; eine stärkere Beteiligung an den militärischen Entscheidungen im Rahmen des Warschauer Paktes fordert, im sowjetisch-chinesischen Konflikt nicht eindeutig für Moskau Partei ergreift bzw. einer Verurteilung der chinesischen kommunistischen Partei bzw. der Kritik an ihr nicht zustimmt und eine vermittelnde Position anstrebt; auf gesellschaftspolitischem Gebiet vom sowjetischen Grundmodell bzw. von den „sowjetischen Erfahrungen“ beim Aufbau des Sozialismus zugunsten stärkerer Berück[S. 940]sichtigung nationaler Besonderheiten so weit abweicht, daß davon Rückwirkungen auf andere sozialistische Länder befürchtet werden, die die „Einheit“ und Geschlossenheit des östlichen Bündnisses bzw. des sowjetisch geführten Teils der kommunistischen Weltbewegung gefährden könnten. Die Diskussionen um den N. haben auch aufgrund der Auseinandersetzungen mit dem Eurokommunismus neuen Auftrieb erhalten sowie vor, während und nach allen bisherigen größeren Krisen im sowjetischen Einflußbereich, d.h.: beim „Abfall“, d.h. Ausschluß Jugoslawiens aus dem Kommunistischen Informationsbüro (Kominform) 1948, bei den stalinistischen „Titoisten“-Prozessen 1948–1954 in allen Volksdemokratien, bei den Volksaufständen 1956 in Polen und Ungarn, gegenüber Rumänien seit etwa 1962 bis in die Gegenwart und zur Rechtfertigung der militärischen Aggression gegenüber der ČSSR durch Truppen des Warschauer Paktes 1968, wurde vor allem von orthodoxen Kräften innerhalb der regierenden kommunistischen bzw. sozialistischen Parteien gegen die „Schuldigen“ u.a. der Vorwurf erhoben, sie hätten nationalkommunistische Vorstellungen zu verwirklichen gesucht. Der Vorwurf des N. dient damit der Sicherung der Vormachtstellung der UdSSR innerhalb ihres Hegemonialbereiches. Die zunächst mit Duldung der KPdSU in den Volksdemokratien nach 1945 geführte Diskussion um einen „besonderen Weg zum Sozialismus“ wurde nach dem Ausschluß Jugoslawiens offiziell abgebrochen, ohne daß damit die Auseinandersetzungen um das „richtige“ Wechselverhältnis von spezifischer nationaler Entwicklung und den von der Sowjetunion definierten „allgemeinen Gesetzmäßigkeiten beim Aufbau des Sozialismus“ beendet werden konnten. Die Entwicklung der Lage in Polen seit Herbst 1980, aber auch die die Sowjetunion herausfordernde Aussage von Partei- und Staatschef Ceauşescu im Frühjahr 1983, in Rumänien sei die „Diktatur des Proletariats“ inzwischen von einer „revolutionären Demokratie“ ersetzt worden, zeigt die fortbestehende Brisanz der Ideen des N. Mit der Erweiterung des sozialistischen Weltsystems um einige Entwicklungsländer dürfte diese Problematik künftig weiter an Gewicht gewinnen. Angesichts der ungelösten nationalen Frage in Deutschland (Nation und nationale Frage) erhielt das Problem des N. für die SED besondere Bedeutung, da es stets die Frage einschloß, ob Tempo und Umfang einer sozialistisch-kommunistischen Umgestaltung in einem nationalen Teilstaat, der DDR, ohne Rücksicht auf die Entwicklung im anderen deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland, bestimmt und durchgeführt werden können. Überlegungen dieser Art — ob nicht die „sozialistische Revolution“ in der DDR zugunsten des Offenhaltens gesamtdeutscher (sozialistischer) Ambitionen verlangsamt werden solle — wurden durch die SED-Führung unter W. Ulbricht mit der Ausschaltung der Gruppe um den Philosophie-Dozenten W. Harich (1957) und das Mitglied des Politbüros K. Schirdewan (1958) endgültig eine Absage erteilt. Sie haben seitdem innerhalb der Parteiführung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) keine Rolle mehr gespielt. Gegenwärtig gehört die SED zu den kommunistischen Parteien, die bei der Verurteilung des N. ohne Einschränkung den sowjetischen Standpunkt unterstützen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 939–940 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Naturschutz

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der N. gilt im sowjetischen Einflußbereich, also auch in der DDR, als „rechte“ Abweichung von den Grundprinzipien des „Proletarischen“ bzw. „sozialistischen Internationalismus“. Dem N. wird vorgeworfen, er stelle die Interessen des eigenen Landes (oder einer kommunistischen bzw. sozialistischen Partei) über die des „sozialistischen Lagers“, überbewerte die „nationalen Besonderheiten“ und unterschätze die für alle…

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Leichtindustrie (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein eigenständiger Industriebereich, der folgende Industriezweige umfaßt: Holzbearbeitende Industrie (Holzindustrie), Zellstoff- und Papierindustrie, Polygraphische Industrie, Kulturwarenindustrie, Konfektionsindustrie (Bekleidungsindustrie) Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie, Glas- und feinkeramische Industrie. Die Textilindustrie bildet ab 1968 einen eigenständigen Industriebereich und fällt nach der Betriebssystematik der DDR nicht mehr unter die L. Das Ministerium für Leichtindustrie ist als zentrales Anleitungs- und Kontrollorgan seit Ende der 70er Jahre allein für die Textil- und Bekleidungsindustrie sowie die Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie zuständig. Zahlreiche Industriezweige wurden in den 70er Jahren aus dem Verantwortungsbereich des Ministeriums für Leichtindustrie ausgegliedert, so die Glas- und feinkeramische Industrie (Ministerium für Glas- und Keramikindustrie), die holzbearbeitende Industrie (Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie) und die Zellstoff- und Papierindustrie (Ministerium für Glas- und Keramikindustrie). Im Vergleich zu den anderen Industriebereichen werden in der L. die meisten industriellen Konsumgüter erzeugt. Neben vielfältigen Konsumgütern werden in der L. auch Fensterglas, Sanitärkeramik, Span- und Faserplatten sowie Verpackungsmaterial hergestellt. Zur L. gehörten 1982 933~Betriebe (23,2 v.H. aller Industriebetriebe) mit insgesamt 491.825 Arbeitern und Angestellten (15,4 v.H. aller Arbeiter und Angestellten in der Industrie). Die L. ist mit 9,7 v.H. an der industriellen Warenproduktion beteiligt. Hieran gemessen ist die L. gegenwärtig (1982) nach dem Maschinen- und Fahrzeugbau, der Chemischen Industrie, der Lebensmittelindustrie und der Energie- und Brennstoffindustrie der fünftwichtigste Industriebereich der DDR. Erhebliche Bedeutung hat die L. aufgrund ihrer hohen Exportquote (über 40 v.H.), die in den 80er Jahren weiter steigen soll. Die in erster Linie zu erwähnenden [S. 824]Standorte der L. liegen in den Bezirken Karl-Marx-Stadt (Anteil 1982 an der Bruttoproduktion der L. 19,1 v.H.), Dresden (13,2 v.H.) und Berlin (8,8 v.H.). Kleinere und mittlere Betriebe dominierten Mitte der 70er Jahre in der L. 20 v.H. aller Betriebe der L. hatten nur maximal 25 Arbeiter und Angestellte, 48 v.H. 26–100. Im Rahmen der Kombinatsbildung sowie Reduzierung der Anzahl der Betriebe sind zwar Ende der 70er Jahre organisatorisch größere Betriebseinheiten entstanden, ohne aber die Probleme zu beseitigen, die durch die örtlich weit voneinander entfernt liegenden Produktionsstätten der L. entstehen. Die effiziente Arbeitsteilung wird behindert; Vorteile aus der Großserienfertigung können nur bedingt genutzt werden. Von 1970 bis 1982 hat die L. ihre Bruttoproduktion um das 1,72fache steigern können (zum Vergleich: Steigerung der gesamten industriellen Bruttoproduktion im gleichen Zeitraum um das 1,86fache). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 823–824 Lehrplanreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leipziger Messe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein eigenständiger Industriebereich, der folgende Industriezweige umfaßt: Holzbearbeitende Industrie (Holzindustrie), Zellstoff- und Papierindustrie, Polygraphische Industrie, Kulturwarenindustrie, Konfektionsindustrie (Bekleidungsindustrie) Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie, Glas- und feinkeramische Industrie. Die Textilindustrie bildet ab 1968 einen…

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Laienkunst (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 781]Die L. wird in der DDR als künstlerisches Volksschaffen bezeichnet und als wesentlicher Bestandteil der „sozialistischen Nationalkultur“ betrachtet. Von den staatlichen Organen, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen gefördert, bestehen zahlreiche Kollektive auf den Gebieten Literatur, Laientheater, Puppentheater, Kabarett, Amateurfilm, Bühnen- und Gesellschaftstanz, bildnerisches Volksschaffen (Malerei, Grafik, Plastik, Keramik, Holz-, Metall- und Textilgestaltung), Fotografie, Musik (Chor- und Sologesang, Orchestermusik), Artistik und Magie. Die als Autorenkonferenz des Mitteldeutschen Verlages Halle am 24. 4. 1959 im Kulturpalast des Elektrochemischen Kombinats Bitterfeld veranstaltete 1. Bitterfelder Konferenz rief unter der Losung „Greif zur Feder, Kumpel, die sozialistische deutsche Nationalkultur braucht dich!“ die „Bewegung schreibender Arbeiter“ ins Leben und stimulierte u.a. die Bildung von Arbeiter-Theatern. 1980 bestanden 100 Arbeiter- und Bauerntheater (Höchststand 1963: 135) mit rd. 3.000 Ensemblemitgliedern, die über 2.500 Vorstellungen gaben. Die L. wird durch Berufskünstler unterstützt, wozu u.a. Patenschaftsverträge zwischen künstlerischen Institutionen und Einzelkünstlern und L.-Kollektiven bestehen. Individuelle künstlerische Betätigung von Laien kann auch in Klubs und Kulturhäusern erfolgen, wo ausgebildete Leiter entsprechende Beratung und Anleitung geben. Die Ausbildung von Zirkel- und Gruppenleitern für L. erfolgt in einem 3jährigen Fernstudium, an dessen Ende ein staatlicher Befähigungsnachweis steht, durch Kreis- und Bezirkskabinette für Kulturarbeit sowie das Zentralhaus für Kulturarbeit in enger Verbindung mit den künstlerischen Lehranstalten und (seit 1974) in einer Zentralen Volkskunstschule. Diese staatlichen Einrichtungen geben auch Material für die L. heraus, organisieren den Erfahrungsaustausch und führen Leistungsvergleiche durch. Seit 1956 werden die besten Kollektive und Einzelleistungen der L. durch einen Preis für künstlerisches Volksschaffen ausgezeichnet. Seit 1965 besteht beim Ministerium für Kultur ein wissenschaftlich-künstlerischer Beirat für Volkskunst, dem die Vorsitzenden der Zentralen Arbeitsgemeinschaften des Künstlerischen Volksschaffens, Vertreter des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), der Freien Deutschen Jugend (FDJ), des Kulturbundes der DDR (KB), des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) und der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) sowie Wissenschaftler, Berufs- und Volkskünstler angehören. Er berät grundsätzliche Entwicklungsprobleme der L., fördert die Zusammenarbeit zwischen Berufs- und L. und fungiert als Auftraggeber für neue Kunstwerke. Für die unmittelbare Anleitung der L. sind die verschiedenen gesellschaftlichen und Massenorganisationen verantwortlich, insbesondere bildet die Förderung der L. einen wichtigen Teil der Kulturarbeit des FDGB. Zur Förderung der L. unter der Jugend dienen besondere Jugend-Literatur-Wettbewerbe, die Bewegung zur Förderung „Junger Talente“ und die Einrichtung von Singeklubs der FDJ, deren Mitglieder neue Lieder vielfach selbst dichten und komponieren. Die Singeklubs entstanden seit Mitte der 60er Jahre im Rahmen der Singebewegung, die mit jugendgemäßen Liedern ein „sozialistisches Lebensgefühl“ und eine positive Einstellung zu Staat und Gesellschaft fördern sollen. 1976 bestanden 3.600 derartige Klubs. Seit 1967 werden alljährlich Werkstattwochen der Singeklubs, seit 1970 unter internationaler Beteiligung Festivals des politischen Liedes in Berlin (Ost) durchgeführt. Wesentlich beteiligt ist die L. auch an den von 1959 bis 1972 jährlich, seitdem alle 2 Jahre in einem anderen Bezirk veranstalteten Arbeiterfestspielen. Ihr Träger und Organisator ist der FDGB in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und dem Nationalrat der Nationalen Front. Bei diesem Anlaß werden auch die Kunstpreise des FDGB und die Preise für künstlerisches Volksschaffen verliehen. 1978 fand in diesem Zusammenhang erstmals ein Folklore-Festival statt. Seit Ende der 70er Jahre werden Folklore-Traditionen zunehmend gepflegt. Für verschiedene Landschaften der DDR wurden eigene Folklore-Zentren gegründet (insgesamt 5). So existiert z.B. seit Frühjahr 1978 beim Bezirkskabinett für Kulturarbeit in Karl-Marx-Stadt ein „Zentrum zur Pflege erzgebirgischer und vogtländischer Folklore“, das seinen Sitz in Schneeberg hat, mit einem wissenschaftlichen Beirat, dem 21 Fachleute aus den Bezirken Dresden, Karl-Marx-Stadt und Gera angehören. 1977 und 1981 fanden in Karl-Marx-Stadt „Internationale Folklore-Festivals in der DDR“ statt. In der Wochenzeitung des Kulturbundes, Sonntag, Nr. 5/1980 wird die Pflege von Folklore definiert: „Alle kulturpolitisch orientierte Pflege folkloristischer Traditionen setzt bewußte Auswahl und Aneignung dessen voraus, was den Ansprüchen an demokratisches, progressives Erbe standhält. Das trifft insbesondere auf die Arbeiterkulturbewegung im Kapitalismus, aber auch auf die antifeudal und antikapitalistisch geprägte Kultur anderer Klassen und Schichten zu. Hinzu kommen all jene folkloristischen Überlieferungen im Bereich der materiellen und geistigen Kultur, die in überzeugender Weise die Lebenskraft, den Lebenswillen und das schöpferische Vermögen des werktätigen Volkes zum Ausdruck bringen. Ein Teil der Folklore, wie abergläubische Vorstellungen und Praktiken, aber auch Erzählungen, Lieder, Sprichwörter, die mehr oder minder deutlich den ideologischen Einfluß der herrschenden [S. 782]Klassen ausdrücken oder Folge von Analphabetismus und Unbildung sind, können nicht Gegenstand unserer Rezeption sein.“ Seit 1972 werden ferner alle 2 Jahre Betriebsfestspiele veranstaltet. 1982 waren es über 3.400 mit rd. 9 Mill. Teilnehmern. Insgesamt gibt es als Träger der L. rd. 50.000 Volkskunst-Kollektive mit etwa 850.000 Mitgliedern. An Volkskunst-Kollektiven von Betrieben und Institutionen bestanden 1976: 410 Laienspielgruppen, 210 Zirkel schreibender Arbeiter, 425 Kabarettgruppen, 1260 Zirkel des bildnerischen Volksschaffens, 1895 Chöre und Singegruppen, 290 Volkskunstensembles, 218 Arbeitersinfonieorchester, 530 Blasorchester, 680 Tanz- und Ballettgruppen, 670 Amateurtanzorchester, 420 Betriebsfilmstudios, 1500 Fotozirkel. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 781–782 Kybernetik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Länder

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 781]Die L. wird in der DDR als künstlerisches Volksschaffen bezeichnet und als wesentlicher Bestandteil der „sozialistischen Nationalkultur“ betrachtet. Von den staatlichen Organen, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen gefördert, bestehen zahlreiche Kollektive auf den Gebieten Literatur, Laientheater, Puppentheater, Kabarett, Amateurfilm, Bühnen- und Gesellschaftstanz, bildnerisches Volksschaffen (Malerei,…