DDR A-Z 1985

Arbeitsrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter A. wird die Gesamtheit der Rechtsnormen verstanden, welche die A.-Verhältnisse der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz (Werktätige im Sinne des A.) regeln. Das A. wird als eigenständiger Rechtszweig angesehen. Es bildet einen Teil des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems der DDR (Rechtswesen). I. Die Quellen des Arbeitsrechts Das grundlegende arbeitsrechtliche Gesetzeswerk ist das Arbeitsgesetzbuch (AGB) der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. 6. 1977, das am 1. 1. 1978 das Gesetzbuch der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) mit seinen Ergänzungs- und Änderungsgesetzen abgelöst hat. 1. Das AGB gilt für alle Arbeiter und Angestellten, einschließlich Heimarbeiter und Lehrlinge (Werktätige) in den sozialistischen Betrieben. Es findet auch Anwendung auf die A.-Verhältnisse der Werktätigen in Betrieben und Einrichtungen anderer Eigentumsformen und auf A.-Verhältnisse zwischen Bürgern, etwa für Dienstleistungen im Haushalt, soweit dafür keine besonderen Rechtsvorschriften beste[S. 73]hen. Dasselbe gilt für A.-Verhältnisse zwischen Bürgern der DDR und in der DDR tätigen internationalen Organisationen bzw. in der DDR tätigen Betrieben anderer Staaten, Bürgern anderer Staaten, die ihren ständigen Wohnsitz in der DDR haben, und in der DDR tätigen internationalen Organisationen sowie Bürgern anderer Staaten und Betriebe der DDR, wenn sich der Arbeitsort in der DDR befindet, es sei denn, völkerrechtliche Verträge oder Rechtsvorschriften der DDR sehen etwas anderes vor. Besonderheiten können für Zivilbeschäftigte im Bereich der bewaffneten Organe, Werktätige, die im Auftrag ihres Betriebes bzw. des zuständigen Staatsorgans außerhalb der DDR tätig sind, Rehabilitanden, Absolventen von Hoch- und Fachschulen sowie Schüler und Studenten, die während der Ferien arbeiten, geregelt werden. Für die in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeiter und Angestellten bleibt es bei der Anordnung vom 18. 1. 1958 (GBl. I, S. 84). 2. Staatsorgane und wirtschaftsleitende Organe sowie rechtlich selbständige staatliche Einrichtungen, gesellschaftliche Organisationen und ihre selbständigen Einrichtungen gelten als Betriebe im Sinne des AGB. Dasselbe gilt für Betriebsteile und nichtrechtsfähige Organe und Einrichtungen unter bestimmten, im AGB festgelegten Voraussetzungen, für Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie für rechtsfähige Organisationen und Vereinigungen, die A.-Verhältnisse begründen. 3. Das AGB ist wesentlich umfangreicher und besser durchdacht sowie formuliert, als es das GBA war. Trotzdem sind für seine Durchführung arbeitsrechtliche Bestimmungen vorgesehen, die teils vom Ministerrat im Rahmen seiner Verantwortung, teils von den Ministern und den Leitern der anderen zentralen Staatsorgane, wenn das in Rechtsvorschriften vorgesehen ist oder sie durch den Ministerrat hierzu besonders beauftragt sind, zu erlassen sind. Für deren Erlaß ist Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) bzw. den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften und der übrigen Einzelgewerkschaften erforderlich. Ferner sind notwendige besondere Bestimmungen über den Arbeitslohn, die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub sowie weitere arbeitsrechtliche Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Intensivierung der Produktion, für die Werktätigen der Zweige bzw. Bereiche der Volkswirtschaft, für bestimmte Personengruppen oder für bestimmte Gebiete zwischen den Ministern und Leitern der anderen zentralen Staatsorgane mit den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften in Rahmenkollektivverträgen (RKV) zu vereinbaren. Die Beteiligung des FDGB an der Rechtsetzung hat seine konstitutionelle Grundlage in Art. 45 Verfassung und ist Ausdruck der Stellung des FDGB im Herrschaftssystem der DDR unter der Suprematie (Vorherrschaft) der SED (Verfassung, III.). II. Die Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts 1. Das AGB hat die Aufgaben des A. neu definiert. In erster Linie soll es der Verwirklichung der Hauptaufgabe (der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität) (Verfassung, II. A.) dienen. Zu den weiteren Aufgaben sollen gehören: Gestaltung der verfassungsmäßig garantierten sozialistischen Grundrechte (Verfassung, III.), Garantie für die Werktätigen auf freiwillige und bewußte Teilnahme am Arbeitsprozeß, Gewährleistung des Rechts auf Mitgestaltung des Lebens im Betrieb und auf Mitwirkung an der Leitung und Planung, Sicherung des gleichen Lohnes für gleiche Arbeit, planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, insbesondere der Schutz der Arbeitskraft und der Gesundheit, geistig-kulturelle Betreuung, Erweiterung der Voraussetzungen für die sinnvolle Freizeitgestaltung und Erholung, materielle Versorgung bei Krankheit, Invalidität und im Alter, Förderung der allseitigen Entwicklung der sozialistischen Persönlichkeit und des sozialistischen Lebens. Der Regelungsbereich des A. ist deshalb umfangreicher als der des herkömmlichen A., weil es sowohl wirtschaftsrechtliche Regelungen (Leitung des Betriebes) als auch sozialrechtliche Regelungen (Sozialversicherung) enthält. 2. Gegenstand des 2. Kapitels des AGB ist die Leitung des Betriebes und Mitwirkung der Werktätigen, also das Recht der Betriebsverfassung (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). III. Abschluß, Änderung und Auflösung des Arbeitsvertrages 1. Die Regelform der Begründung eines A.-Verhältnisses ist der Arbeitsvertrag zwischen dem Werktätigen und dem Betrieb. Zur Wahrnehmung besonders verantwortlicher staatlicher oder gesellschaftlicher Funktionen (z.B. als Mitglieder des Ministerrates oder der örtlichen Räte [Gemeinde, Stadt, Kreis, Bezirk], Richter, Staatsanwälte [Staatsanwaltschaft], Generaldirektoren der Kombinate [Betriebsformen und Kooperation], Betriebsdirektoren [Betriebsformen und Kooperation], Hauptbuchhalter, hauptberuflich tätige Vorsitzende von Massenorganisationen) werden A.-Verhältnisse durch Wahl oder Berufung begründet, soweit es in staatlichen Rechtsvorschriften oder in [S. 74]Beschlüssen zentraler Organe gesellschaftlicher Organisationen vorgesehen ist. Arbeitsverträge mit Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bedürfen der vorherigen Zustimmung der Erziehungsberechtigten (Familienrecht). Sie dürfen abgeschlossen werden, wenn der Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet und seine Pflicht zum Besuch der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) erfüllt hat; ausnahmsweise kann er schon mit Vollendung des 14. Lebensjahres einen Arbeitsvertrag abschließen, z.B. zur Ausübung einer freiwilligen produktiven Tätigkeit während eines Teils der Ferien (Feriengestaltung). Im Arbeitsvertrag werden nur die Arbeitsaufgabe (Lohnformen und Lohnsystem), der Arbeitsort und der Tag der Arbeitsaufnahme als notwendiger Vertragsinhalt vereinbart. Weitere Vereinbarungen dürfen nur im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen getroffen werden. Diese können betreffen: a) eine Teilbeschäftigung, b) die zeitliche Begrenzung des Arbeitsvertrages bis zur Dauer von 6 Monaten oder bei der Einstellung von Aushilfskräften für die erforderliche Zeit, c) besondere Kündigungsfristen und -termine, d) Heimarbeit, e) die Übernahme der besonderen materiellen Verantwortlichkeit, f) eine Werk- oder Dienstwohnung. Alle übrigen Arbeitsbedingungen (z.B. Lohn, Prämien, Arbeitszeit, Urlaub) folgen aus den gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen ohne die Möglichkeit einer abweichenden vertraglichen Regelung, auch nicht zugunsten des Werktätigen. Das „Günstigkeitsprinzip“ gilt nicht. Der Arbeitsvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärung des Werktätigen und des Betriebes über den notwendigen Vertragsinhalt zustande. Sollen im Arbeitsvertrag weitere Vereinbarungen getroffen werden, muß die Willensübereinstimmung sich auch auf diese beziehen. Der Betrieb hat die Pflicht, die mit dem Werktätigen getroffenen Vereinbarungen in einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzunehmen. Außerdem sind im schriftlichen Arbeitsvertrag mindestens die für die vereinbarte Arbeitsaufgabe zutreffende Lohn- und Gehaltsgruppe und die Dauer des Erholungsurlaubs zu deklarieren. Der Arbeitsvertrag muß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. An ihre Stelle treten die Rechte und Pflichten, die den einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Davon macht das AGB eine Ausnahme. Hat nämlich der Betrieb dem Werktätigen eine höhere als die rechtlich zulässige Lohn- und Gehaltsgruppe zugesagt, ist er verpflichtet, dem Werktätigen unverzüglich eine zumutbare andere Arbeit anzubieten, die der zugesagten Lohn- und Gehaltsgruppe entspricht. Wenn erforderlich, sind dem Werktätigen Qualifizierungsmaßnahmen vorzuschlagen. Bis zur Übernahme einer anderen Arbeit muß der Betrieb die Differenz zwischen der rechtlich zulässigen und der zugesagten Lohn- und Gehaltsgruppe zahlen. Nur wenn der Werktätige die Übernahme der anderen Arbeit oder erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen ablehnt, besteht dieser Anspruch nicht. Ist im Arbeitsvertrag eine Arbeitsaufgabe vereinbart, die der Werktätige aus rechtlichen Gründen nicht ausüben oder mit der ihn der Betrieb nicht beschäftigen darf, oder schließt ein nichtbefugter Mitarbeiter des Betriebes einen Arbeitsvertrag ab oder fehlt die rechtlich geforderte Zustimmung dazu, ist der Vertrag nicht unwirksam; der Mangel ist vielmehr zu beseitigen. Ist das nicht möglich, ist der Arbeitsvertrag aufzulösen. Mit Angehörigen der Intelligenz können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Rechte und Pflichten in einem Einzelvertrag vereinbart werden. 2. Die im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur durch einen Änderungsvertrag geändert werden, der auch befristet abgeschlossen werden kann. Eine besondere Form des Änderungsvertrages ist der Delegierungsvertrag. Er hat den zeitweiligen Einsatz des Werktätigen in einem anderen Betrieb zum Inhalt und ist zwischen dem Werktätigen, dem Einsatzbetrieb und dem delegierenden Betrieb abzuschließen. 3. Die Auflösung eines Arbeitsvertrages soll grundsätzlich durch Vereinbarung zwischen dem Werktätigen und dem Betrieb (Aufhebungsvertrag) oder durch Vereinbarung zur Überleitung des Werktätigen in einen anderen Betrieb zwischen dem bisherigen Betrieb, dem Werktätigen und dem übernehmenden Betrieb (Überleitungsvertrag) erfolgen. Der Abschluß eines Aufhebungsvertrages setzt voraus, daß der Betrieb dem Werktätigen einen Änderungsvertrag über die Aufnahme einer zumutbaren anderen Arbeit oder, soweit das nicht möglich ist, einen Überleitungsvertrag angeboten und der Werktätige dieses Angebot abgelehnt hat. Wenn dann ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, darf der Betrieb kündigen. Auch wenn der Werktätige aus dem Betrieb ausscheiden will, hat er um einen Aufhebungsvertrag nachzusuchen. Hierin liegt eine gewisse Erschwerung für eine Kündigung. Willigt der Betrieb jedoch in einen Aufhebungsvertrag nicht ein, so darf der Werktätige kündigen. Der Betrieb darf nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Diese sind: Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplanes des Betriebes, die Nichteignung des Werktätigen für die vereinbarte Arbeitsaufgabe, Mängel im Arbeitsvertrag, die durch die Beteiligten nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten mindestens 2 Wochen. Es dürfen jedoch im Arbeitsvertrag Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und als Kündi[S. 75]gungstermin das Monatsende vereinbart werden. In Rechtsvorschriften können für bestimmte Personengruppen besondere Kündigungsfristen und -termine festgelegt werden. Die fristgemäße Kündigung durch den Betrieb bedarf der Schriftform. Gleichzeitig müssen die Gründe angegeben werden. Für die Kündigung durch den Werktätigen ist die Schriftform nur Ordnungsvorschrift; eine Verletzung führt also nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Betrieb kann fristlos bei schwerwiegender Verletzung der sozialistischen Arbeitsdisziplin oder staatsbürgerlicher Pflichten, d.h. aus politischen Gründen, entlassen. In der Regel müssen der fristlosen Entlassung erfolglos gebliebene Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen vorangegangen sein. Die fristlose Entlassung bedarf der Schriftform unter gleichzeitiger Angabe der Gründe. Eine fristlose Kündigung durch den Werktätigen ist nicht zulässig. Jede vom Betrieb ausgesprochene fristgemäße Kündigung und fristlose Entlassung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]). Diese Schutzbestimmung ist jedoch in ihrer Wirkung fraglich, soweit sich die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in Abhängigkeit von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) befinden (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]). Ein Kündigungsverbot besteht für Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus, Schwangere, stillende Mütter, Mütter mit Kindern bis zu einem Jahr, Mütter während der Zeit der Freistellung nach dem Wochenurlaub (Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind), alleinstehende Werktätige mit Kindern bis 3 Jahren, Werktätige während der Dauer des Grundwehrdienstes als Soldat, Unteroffiziere auf Zeit und des Reservedienstes (Nationale Volksarmee [NVA]) sowie Werktätige während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, während einer Quarantäne sowie während des Erholungsurlaubs. Zur fristgemäßen Kündigung und fristlosen Entlassung von Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und -rekonvaleszenten sowie Rehabilitanden, Werktätigen ab 5. Jahr vor Erreichen des Rentenalters, Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Facharbeitern bis zum Ende des ersten Jahres nach Lehrabschluß durch den Betrieb ist die vorherige schriftliche Zustimmung des für den Betrieb zuständigen Rates des Kreises bzw. Stadtbezirks erforderlich. Die Kündigungsfrist für die fristgemäße Kündigung durch den Betrieb beträgt in diesen Fällen mindestens einen Monat. 4. Will der Werktätige die Rechtsunwirksamkeit eines Änderungsvertrages, eines Auflösungsvertrages, eines Überleitungsvertrages, einer fristgemäßen Kündigung oder eine fristlose Entlassung geltend machen, muß er Einspruch bei der Konfliktkommission (Gesellschaftliche Gerichte) bzw. der Kammer für Arbeitsrecht des Kreisgerichts (Gerichtsverfassung) einlegen. Bei einer fristgemäßen Kündigung und bei einer fristlosen Entlassung beträgt die Einspruchsfrist 2 Wochen, bei einem Änderungsvertrag, einem Überleitungsvertrag oder einem Aufhebungsvertrag 3 Monate. Wird die Einspruchsfrist versäumt, werden fristgemäße Kündigung, fristlose Entlassung oder die genannten Verträge trotz ihrer Mängel rechtswirksam. 5. A.-Verhältnisse, die durch Berufung begründet werden, enden durch Abberufung. Der Werktätige kann einen Antrag auf Abberufung stellen. Dem Antrag muß entsprochen werden, wenn der Werktätige aus gesundheitlichen, altersmäßigen oder anderen zwingenden Gründen seine Funktion nicht mehr ausüben kann. Vor der Abberufung ist die Stellungnahme der Betriebsgewerkschaftsleitung einzuholen. Das gilt nicht bei Abberufungen durch den Staatsrat, den Vorsitzenden des Ministerrates, die örtlichen Räte und die gewählten Organe der gesellschaftlichen Organisationen. Die Abberufung bedarf der Schriftform und muß begründet werden. Gegen die Abberufung ist nur die Verwaltungsbeschwerde möglich. Sie ist nicht zulässig bei Abberufung oder Ablehnung des Auftrages auf Abberufung durch den Staatsrat, den Vorsitzenden des Ministerrates, die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane und die Räte der Bezirke. 6. A.-Verhältnisse, die durch Wahl begründet werden, enden grundsätzlich durch Zeitablauf. Im übrigen gelten sinngemäß die Bestimmungen über die Abberufung. 7. Im Falle der Beendigung des A.-Verhältnisses oder eines berechtigten Interesses ist der Betrieb verpflichtet, eine Beurteilung des Werktätigen anzufertigen und ihm unverzüglich auszuhändigen. Darin sind die Tätigkeit, die Leistungen und die Entwicklung des Werktätigen während der gesamten Zugehörigkeit zum Betrieb zusammenfassend einzuschätzen. Die Beurteilung muß wahrheitsgemäß sein und die wesentlichen, charakteristischen und ständigen Verhaltensweisen des Werktätigen enthalten. Diese Bestimmungen schließen nicht aus, daß in den Kaderakten (Kaderpolitik) der Werktätige anders, d.h. schlechter beurteilt wird als in der betrieblichen Beurteilung. IV. Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin Erstmals in einer Kodifikation des A. in der DDR enthält das AGB ein geschlossenes Kapitel über die Arbeitsorganisation und die sozialistische Arbeitsdisziplin — ein Zeichen für die Bedeutung, die diesen Bereichen für die Verwirklichung der „Hauptaufgabe“ zugemessen wird. [S. 76]1. „Der Betrieb ist verpflichtet, solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Werktätigen hohe Arbeitsleistungen ermöglichen, die bewußte Einstellung zur Arbeit und das Schöpfertum fördern, die Arbeitsfreude erhöhen und zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten sowie zur sozialistischen Lebensweise beitragen“, heißt es einleitend. Der Arbeitsprozeß soll nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden, und es sollen alle Voraussetzungen für eine hohe Arbeitsdisziplin, für Ordnung und Sicherheit im Arbeitsprozeß geschaffen werden. Es sind sowohl die Initiativen der Werktätigen zur Anwendung der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) zu fördern und anzuerkennen, als auch zu sichern, daß die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation angewendet werden. Wenn es sich hier auch um Pflichten des Betriebes handelt, die vor allem durch den Betriebsleiter zu erfüllen sind, so lassen bereits diese erkennen, was von den Werktätigen erwartet wird. Das AGB enthält die Rahmenbestimmungen zu den Arbeitsaufgaben (Lohnformen und Lohnsystem), der Organisation der Arbeit, den Arbeitsnormen und anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung (Arbeitsnormung) sowie der Arbeitsklassifizierung. 2. Mit den Pflichten des Betriebes korrespondieren die gesetzlichen Arbeitspflichten der Werktätigen. Sie sollen diese mit Umsicht und Initiative wahrnehmen. Insbesondere sind sie verpflichtet, ihre Arbeitsaufgaben ordnungs- und fristgemäß auszuführen, die Arbeitszeit und die Produktionsmittel voll zu nutzen, die Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung zu erfüllen, Geld und Material sparsam zu verwenden, Qualitätsarbeit zu leisten, das sozialistische Eigentum vor Beschädigung und Verlust zu schützen und die Bestimmungen über den Gesundheits- und Arbeitsschutz und den Brandschutz sowie über Ordnung, Disziplin und Sicherheit einzuhalten. Für bestimmte Bereiche bestehen schärfere Vorschriften über die Arbeitsdisziplin (Deutsche Reichsbahn [DR]; Post- und Fernmeldewesen; Richter; Staatsfunktionär). 3. Das AGB regelt eingehend das Weisungsrecht. Danach ist der Betriebsleiter gegenüber allen Betriebsangehörigen und sind die leitenden Mitarbeiter gegenüber den ihnen unterstellten Mitarbeitern weisungsberechtigt. Darüber hinaus sind Mitarbeiter weisungsberechtigt, soweit das in Rechtsvorschriften oder in der Arbeitsordnung festgelegt ist. Weisungen sind nur zulässig zur Konkretisierung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen, insbesondere der Arbeitsaufgabe und des Verhaltens des Werktätigen im Zusammenhang mit der Arbeit und soweit das in Rechtsvorschriften ausdrücklich festgelegt ist. Die Werktätigen haben die Weisungen mit Umsicht und Initiative auszuführen. Ein Werktätiger kann die Ausführung ablehnen, wenn sie von einem nicht dazu Befugten erteilt wurde. Das gilt auch, wenn durch eine Weisung Arbeitspflichten begründet werden sollen, die über die sich aus dem Arbeitsvertrag oder den Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten hinausgehen. Besteht in diesen Fällen ein Wahlrecht für den Werktätigen, ist er verpflichtet, Weisungen nicht zu befolgen, wenn deren Durchführung eine Straftat darstellen würde. 4. Eine besondere Art der Weisung ist die vorübergehende Übertragung einer anderen Arbeit. Für die Dauer von 4 Wochen im Kalenderjahr darf dem Werktätigen auch ohne sein Einverständnis eine andere Arbeit im Betrieb (einschließlich eines Betriebsteiles an einem anderen Ort) oder in einem anderen Betrieb am selben Ort übertragen werden, wenn das zur Erfüllung wichtiger betrieblicher oder volkswirtschaftlicher Aufgaben erforderlich ist. Die Übertragung einer anderen Arbeit im Betrieb über 4 Wochen hinaus ist nur mit Einverständnis des Werktätigen zulässig. Beim Einsatz von Werktätigen in einem anderen Betrieb am selben Ort über 4 Wochen hinaus ist ein Delegierungsvertrag abzuschließen. Nur mit Einverständnis des Werktätigen darf ihm eine andere Arbeit in einem Betriebsteil an einem anderen Ort übertragen werden. Das gilt auch für Werktätige ab dem 5. Jahr vor Erreichen des Rentenalters. Wenn ein Werktätiger infolge Betriebsstörungen oder Warte- und Stillstandszeiten daran gehindert ist, seine Arbeitsaufgabe zu erfüllen, darf ihm eine andere Arbeit im Betrieb oder, wenn das nicht möglich ist, in einem anderen Betrieb am selben Ort ohne zeitliche Begrenzung, allerdings nur mit seiner Zustimmung, übertragen werden. Das gleiche gilt, wenn in der Person des Werktätigen liegende Gründe es erfordern, ihn im Interesse der Einhaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes oder der Hygienebestimmungen vorübergehend anderweitig einzusetzen. Jede ununterbrochene Übertragung einer anderen Arbeit im Betrieb für länger als 2 Wochen bedarf der Zustimmung der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung. Für bestimmte Gruppen von Werktätigen (z.B. in staatlichen Organen, im Schulwesen, im Verkehrswesen oder bei der Deutschen Post) können in Rechtsvorschriften abweichende Regelungen festgelegt werden. 5. In jedem Betrieb ist zur Gewährleistung einer hohen Effektivität der Arbeit, zur Festigung der Arbeitsmoral und -disziplin, zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit sowie zur „Entwicklung sozialistischer Kollektivbeziehungen“ eine Arbeitsordnung zu schaffen. Sie ist vom Betriebsleiter unter Mitwirkung der Werktätigen auszuarbeiten und mit Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung zu erlassen. 6. Werktätige können für hervorragende Arbeitsleistung, insbesondere im Sozialistischen Wettbe[S. 77]werb, für vorbildliche Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin und für langjährige Arbeit im Betrieb auch durch betriebliche Auszeichnungen geehrt werden. Solche sind insbesondere: Schriftliche Belobigung, Ehrenurkunden, Würdigung der Leistungen an der Ehrentafel des Betriebes oder des Bereiches, betriebliche Titel, z.B. „Brigade der vorbildlichen Qualitätsarbeit“, „Bester Meister“, „Bester Neuerer“, Geld- und Sachprämien. V. Grundsätze für Lohn und Prämie Das AGB enthält die normativen Grundlagen der Arbeitseinkommenspolitik und gibt Rahmenbestimmungen für Lohn und Prämie. 1. Es wird als Sache des sozialistischen Staates betrachtet, daß das materielle und kulturelle Lebensniveau der Werktätigen hauptsächlich über das Arbeitseinkommen erhöht und das Leistungsprinzip als Grundprinzip der Verteilung im Sozialismus konsequent durchgesetzt wird sowie das Arbeitseinkommen der Werktätigen in Übereinstimmung mit der Entwicklung der Volkswirtschaft planmäßig wächst. Dem soll die leistungsorientierte Lohnpolitik dienen (Lohnformen und Lohnsystem, I., Lohnformen und Lohnsystem, II.). Als Hauptbestandteil ihres Arbeitseinkommens erhalten die Werktätigen Lohn entsprechend den Anforderungen ihrer Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und Verantwortung, der tatsächlichen Arbeitszeit, den erzielten Arbeitsergebnissen nach Menge und Qualität sowie den Bedingungen der Arbeit. Zusätzlich zum Lohn werden den Werktätigen für individuelle und kollektive Arbeitsleistungen Prämien gewährt. 2. Die uneingeschränkte Geltung des Leistungsprinzips wird durch die Garantie eines monatlichen Mindestbruttolohnes durchbrochen und so eine soziale Komponente in die Lohnpolitik eingeführt. Seit dem 1. 10. 1976 beträgt der Mindestbruttolohn 400 Mark monatlich (VO vom 29. 7. 1976, GBl. I, S. 377). 3. Für den Tariflohn, die Eingruppierung und die Lohnformen (Lohnformen und Lohnsystem, III., Lohnformen und Lohnsystem, IV.) sind im AGB die Rahmenbestimmungen enthalten. 4. Entsprechend dem Leistungsprinzip wird der Lohn nach der Qualität des Arbeitsergebnisses differenziert. Ist diese nicht bereits in der Lohnform berücksichtigt, erhält der Werktätige bei schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) verursachtem Ausschuß keinen Lohn. Bei schuldhaft verursachter Qualitätsminderung richtet sich der Lohn nach der Brauchbarkeit des Arbeitsergebnisses bzw. nach festgelegten Qualitätsstufen oder nach dem durch Nacharbeit erreichten Grad der Brauchbarkeit. Garantiert werden in derartigen Fällen aber 50 v.H. des monatlichen Durchschnittsverdienstes, mindestens der Mindestlohn. 5. Bei Nichterfüllung von Leistungsmaßstäben infolge von Veränderungen der Arbeitsbedingungen, z.B. durch Einsatz anderer Roh- oder Hilfsstoffe, ist dem Werktätigen ein Ausgleich bis zum Durchschnittslohn zu zahlen, wenn keine neuen Leistungsmaßstäbe festgelegt werden. 6. Bei besonderen Arbeitserschwernissen ist für die Dauer der Arbeit unter diesen Bedingungen ein Erschwerniszuschlag zu zahlen. Diese Arbeiten und die Höhe der Zuschläge sind in den Rahmenkollektivverträgen festzulegen (Lohnzuschläge). 7. Prämien (Lohnformen und Lohnsystem, V.) werden zur „materiellen Stimulierung und Anerkennung hoher individueller und kollektiver Leistungen bei der Erfüllung und gezielten Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne im Sozialistischen Wettbewerb, vor allem bei der Intensivierung, der Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit (Qualität der Erzeugnisse), der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]) und der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen“ gezahlt. Prämienformen können sein: Jahresendprämie, auftragsgebundene Prämie, Initiativprämie, Zielprämie. Prämienformen und -bedingungen werden im Betriebskollektivvertrag (BKV) vereinbart. 8. Werktätige, die infolge Rationalisierungsmaßnahmen oder Strukturveränderungen eine andere Arbeit im Betrieb oder in Abstimmung mit dem zuständigen örtlichen Rat in einem anderen Betrieb übernehmen und dadurch in absehbarer Zeit ihren bisherigen Durchschnittslohn auch durch Qualifizierungsmaßnahmen nicht wieder erreichen können, werden dadurch abgesichert, daß sie einmaliges Überbrückungsgeld in Höhe der Jahressumme der voraussichtlichen Minderung des Durchschnittslohnes erhalten. Auch hier liegt eine Durchbrechung des Leistungsprinzips aus sozialen Gründen vor. 9. Entschädigungszahlungen werden geleistet für die im Zusammenhang mit der Arbeit auftretenden notwendigen Mehraufwendungen, insbesondere bei Montageeinsätzen, Dienstreisen, angeordneter Teilnahme an Lehrgängen und Schulungen, arbeitsbedingter doppelter Haushaltsführung und Wohnungswechsel im Interesse des Betriebes. 10. Die Lohnzahlungsperiode ist der Kalendermonat. Abschlagzahlungen sind möglich und üblich. Die Lohnzahlungsperioden und die Lohnzahltage werden in der Arbeitsordnung festgelegt. Der Lohn ist grundsätzlich während der Arbeitszeit auszuzahlen. 11. Der Betrieb kann zuviel ausgezahlten Lohn zurückfordern, wenn a) bei Vorauszahlungen die Voraussetzungen für den Anspruch nicht eingetreten sind, b) vom Werktätigen verursachte Ausschußarbeit oder Qualitätsminderung erst nach Abschluß der Lohnabrechnungsperiode festgestellt wird, c) Lohn fehlerhaft errechnet oder unrichtig ausge[S. 78]zahlt wurde. Die Rückforderung muß innerhalb von 2 Monaten nach der Auszahlung bei der Konfliktkommission oder gerichtlich geltend gemacht werden. Anderenfalls erlischt der Rückforderungsanspruch. Nur wenn der Werktätige die Überzahlung schuldhaft verursacht hat oder sie erheblich war und dadurch so offensichtlich, daß er sie erkennen mußte, gelten die Verjährungsfristen des AGB, bei Vorliegen einer Straftat die der Strafverfolgung. 12. Die Ansprüche des Werktätigen auf Arbeitseinkommen sowie die Rückzahlungsansprüche des Betriebes (in den geschilderten Fällen) unterliegen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. VI. Berufsbildung, Aus- und Weiterbildung 1. Nach dem AGB wird die Berufsausbildung vom sozialistischen Staat geleitet und erfolgt unmittelbar in Betrieben und Einrichtungen der Berufsausbildung. Sie soll als planmäßiger und systematisch gestalteter Bildungs- und Erziehungsprozeß verwirklicht werden. Sie steht unter dem Zeichen der Einheit von praxisverbundener theoretischer und berufspraktischer Ausbildung und baut auf den Bildungs- und Erziehungsergebnissen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule auf. Obgleich es im AGB nicht ausdrücklich gesagt wird, ist die Berufsausbildung ein Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems der DDR. Das Ziel der Ausbildung besteht darin, die Lehrlinge im vereinbarten Ausbildungsberuf zu „allseitig entwickelten klassenbewußten und hochqualifizierten Facharbeitern“ heranzubilden. Die Berufsausbildung erfolgt im Rahmen eines Lehrverhältnisses als A.-Verhältnis besonderer Art. Die Ausbildungsberufe und die Ausbildungsdauer sind in den Rechtsvorschriften über die Systematik der Ausbildungsberufe festgelegt. Für die Leitung und Planung der Berufsausbildung tragen die Betriebe die Verantwortung. Das AGB legt die Rechte und Pflichten des Betriebes und des Lehrlings fest, regelt die Begründung des Lehrverhältnisses, bestimmt Inhalt und Abschluß des Lehrvertrages, dessen Änderung, Verlängerung und Auflösung. Lehrlinge haben Anspruch auf monatliches Lehrlingsentgelt. Sie können nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Prämien erhalten. 2. Die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen (Erwachsenenqualifizierung) im A.-Verhältnis soll der Erweiterung und dem Erwerb hoher Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten oder einer anderen vorgesehenen Arbeitsaufgabe dienen. Durch die Erwachsenenqualifizierung sollen die Werktätigen befähigt werden, „die Effektivität ihrer Arbeit zu erhöhen und mit größerer Sachkenntnis schöpferisch an der Leitung des Betriebes mitzuwirken“. Sie soll zur „Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten“ (sozialistische ➝Persönlichkeitstheorie) beitragen. Auch die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen ist, ohne daß das ausdrücklich gesagt wird, ein Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems geblieben. Für die rechtzeitige und kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Werktätigen ist der Betrieb entsprechend dem Betriebsplan verantwortlich. Mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ist zusammenzuarbeiten. Der Betrieb hat die Werktätigen für geplante Qualifizierungsmaßnahmen zu gewinnen. Frauen (III.) sind besonders zu fördern. Rechtliche Grundlage der Aus- und Weiterbildung ist der Qualifizierungsvertrag zwischen Betrieb und Werktätigem. Das AGB regelt Abschluß, Inhalt, Änderung und Beendigung des Qualifizierungsvertrages. Die Kosten für die Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung hat der Betrieb zu tragen. Andere Kosten (Gebühren, Reisekosten, Kosten für Literatur und persönliche Arbeitsmittel) sind dagegen vom Werktätigen aufzubringen. Der Werktätige ist verpflichtet, „die Aus- und Weiterbildung gewissenhaft durchzuführen“. VII. Arbeitszeit 1. Die Dauer der Arbeitszeit wird „entsprechend dem Entwicklungstempo der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität“ durch den Ministerrat in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB festgelegt. Als Ziel der Arbeitszeitpolitik wird der weitere schrittweise Übergang zur 40-Stunden-Woche durch Verkürzung der täglichen Arbeitszeit ohne Lohnminderung bei Beibehaltung der 5-Tage-Woche vom AGB festgelegt. Das AGB legt als Grundsatz fest, daß für Mehrschichtenarbeiter und vollbeschäftigte Mütter mit mehreren Kindern bis zu 16 Jahren oder mit einem schwerstgeschädigten Kind sowie für Werktätige, die besonders schwere Arbeit leisten oder unter bestimmten gesundheitsgefährdenden Bedingungen arbeiten, stets eine kürzere Arbeitszeit als für die übrigen Werktätigen zu gelten hat, wobei für die Verkürzung ein Lohnausgleich zu gewähren ist. Mit Alters- und Invalidenrentnern sowie vorübergehend mit Frauen darf Teilzeitbeschäftigung vereinbart werden. Zur Zeit beträgt seit dem 28. 8. 1967 die allgemeine Arbeitszeit immer noch 43¾ Stunden wöchentlich, nachdem die Regelarbeitszeit 1957 in den volkseigenen Betrieben sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen von 48 auf 45 Stunden wöchentlich verkürzt und seit dem 1. 4. 1966 die wöchentliche Arbeitszeit für alle Werktätigen auf 45 Stunden wöchentlich festgelegt worden war. Seit dem 1. 5. 1977 beträgt die Arbeitszeit für Werktätige, die im Drei- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiten, statt 42 Stunden 40 Stunden wöchentlich. Für Werktätige, die im Zweischichtsystem arbeiten, wurde die wö[S. 79]chentliche Arbeitszeit von 43¾ Stunden auf 42 Stunden verkürzt. Auf 40 Stunden wurde die wöchentliche Arbeitszeit für alle vollbeschäftigten werktätigen Mütter, zu deren eigenem Haushalt 2 Kinder bis zu 16 Jahren gehören, beschränkt. Die verkürzte Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich gilt auch für werktätige Mütter, die in ihrem Haushalt ein schwerstgeschädigtes Kind oder ein blindes oder praktisch blindes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres zu versorgen haben (VO vom 29. 7. 1976, GBl. I, S. 385). Der schrittweise Übergang zur allgemeinen 40-Stunden-Arbeitswoche wird im AGB versprochen. 2. Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf die Arbeitstage Montag bis Freitag zu verteilen, soweit das AGB nicht ausdrücklich etwas anderes festlegt. Das ist für Werktätige im Dreischichtsystem, im durchgehenden Schichtsystem, für solche in Bereichen, die für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung verantwortlich sind, für die in der Landwirtschaft, der Schiffahrt, der Hochseefischerei Tätigen bereits geschehen, z. T. so, daß die erforderlichen Arbeitszeitregelungen in den Rahmenkollektivverträgen vereinbart sind. Die wöchentliche Arbeitszeit ist gleichmäßig auf die Arbeitstage zu verteilen. Eine unterschiedliche Dauer der täglichen Arbeitszeit darf nur festgelegt werden, wenn es das Schichtsystem, die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, die Verkehrsbedingungen oder die Vegetation und andere Besonderheiten der Arbeit erfordern. Grundsätzlich darf die tägliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten. Andere Höchstgrenzen können in Rahmenkollektivverträgen vereinbart werden. Es kann unter den gleichen Voraussetzungen auch eine unterschiedliche Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt werden. Die Arbeitszeit der einzelnen Wochen darf jedoch 56 Stunden nicht überschreiten. Sie muß sich innerhalb von 6 Wochen ausgleichen. In Rahmenkollektivverträgen können andere Höchstgrenzen festgelegt werden. Die tägliche Arbeitszeit muß zur Erholung der Werktätigen durch ausreichende Pausen unterbrochen werden. Der Werktätige darf nicht länger als 4½ Stunden hintereinander ohne Pause arbeiten. Die Mindestdauer einer Pause beträgt 15 Minuten, die zur Einnahme der Hauptmahlzeit mindestens 30 Minuten. Die Pausen rechnen nicht zur Arbeitszeit. Eine Ausnahme gilt für die Kurzpausen für Werktätige in ununterbrochener Produktion oder im Dreischichtsystem. Die arbeitsfreie Zeit zwischen 2 Arbeitswochen hat in der Regel mindestens 48 Stunden zu umfassen. Zwischen 2 Schichten muß eine arbeitsfreie Zeit von in der Regel mindestens 12 Stunden liegen, für Jugendliche unter 18 Jahren von mindestens 13 Stunden. Die betriebliche Regelung der Arbeitszeit ist in Arbeitszeitplänen zwischen dem Betriebsleiter und der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung zu vereinbaren. 3. Sonn- und Feiertage sind Tage der Arbeitsruhe. Jedoch ist Arbeit an diesen Tagen zulässig, wenn es die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, der ununterbrochene Produktionsablauf, die volle Ausnutzung von Anlagen oder die Durchführung volkswirtschaftlich besonders wichtiger Aufgaben erfordern. Für Sonntagsarbeit, die nicht im Arbeitszeitplan vorgesehen ist, ist ein Zuschlag von 50 v.H. und für die Arbeit an Feiertagen ein Zuschlag von 100 v.H. des Tariflohnes zu zahlen. Für die durch Feiertage ausfallende Arbeitszeit erhalten die Werktätigen einen Ausgleich in Höhe des Tariflohnes. 4. Für Nachtarbeit (Arbeit in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) von mindestens 6 Stunden wird eine Schichtprämie gezahlt. Besteht kein Anspruch auf Schichtprämie, ist für Nachtarbeit ein Zuschlag von 10 v.H. des Tariflohnes zu zahlen. Ist die Nachtarbeit dem Werktätigen nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn angekündigt worden, beträgt der Zuschlag 50 v.H. des Tariflohnes. Die Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren ist in der Zeit von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr verboten. Ausnahmen können für Lehrlinge gemacht werden, wenn es die Ausbildung erfordert. Nachtarbeit ist für Schwangere und stillende Mütter verboten. 5. Überstunden dürfen nur in Ausnahmefällen (Notfälle — d.h. Katastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, unmittelbare Gefahren, saisonbedingte Bergung und Verarbeitung von Nahrungsgütern, besonders wichtige betriebliche Aufgaben zur Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, unaufschiebbare Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Produktion und zur termingerechten Erfüllung besonders wichtiger Planaufgaben) geleistet werden. Überstundenarbeit darf nur vom Betriebsleiter und den nach der Arbeitsordnung befugten leitenden Mitarbeitern angeordnet werden. Vor der Anordnung ist die Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung einzuholen. Für den Werktätigen dürfen für 2 aufeinanderfolgende Tage nicht mehr als 4 und jährlich nicht mehr als 120 Überstunden angeordnet werden. Ausnahmen dürfen in Notfällen gemacht werden. Diese dehnbaren Bestimmungen haben in der Vergangenheit oft dazu geführt, daß besonders zur Planerfüllung im letzten Quartal eines Planjahres zahlreiche Überstunden gemacht wurden. Das wird zwar kritisiert, weil es die Produktion verteuert, aber ob sich daran künftig etwas ändern wird, erscheint fraglich. Für Jugendliche unter 16 Jahren, Lehrlinge, Schwangere und stillende Mütter ist Überstundenarbeit verboten. Das gilt auch für Schwerbeschädigte, wenn ärztlich festgestellt ist, daß die Überstundenarbeit nicht geleistet werden [S. 80]kann. Im übrigen dürfen sie nur unter Berücksichtigung der Art und des Grades ihres Körperschadens zur Überstundenarbeit herangezogen werden. Tuberkulosekranke und -rekonvaleszenten, Altersrentner, Rehabilitanden sowie Frauen mit Kindern im Vorschulalter dürfen Überstunden ablehnen. Für Überstundenarbeit ist ein Zuschlag von 25 v.H. des Tariflohnes zu zahlen. Hat der Werktätige Anspruch auf Bezahlung der Überstundenarbeit, kann ihm der Überstundenarbeit entsprechende Freizeit gewährt werden, wenn er damit einverstanden ist. Auch in diesem Falle ist der Überstundenzuschlag zu zahlen. 6. Arbeitsbereitschaft kann zur Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, zur Sicherung des ungestörten Produktionsablaufs oder zur Einleitung von Maßnahmen bei unvorhergesehenen Ereignissen vereinbart werden. Ist sie planmäßig zu leisten, muß sie in den Arbeitszeitplan aufgenommen werden. Die Arbeitsbereitschaft ist in der Regel wie die Leistung von Überstunden zu vergüten. In Rahmenkollektivverträgen kann anstelle der Vergütung eine angemessene Freizeitgewährung festgelegt werden. 7. Eine Freistellung von der Arbeit darf erfolgen: a) zur Wahrnehmung staatlicher und gesellschaftlicher Funktionen, wozu auch Wehrübungen und ähnliches gehören, sowie zur Weiterbildung, soweit die Ausübung außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist, b) zu ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen, soweit das in rechtlichen Bestimmungen festgelegt oder infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit notwendig ist, falls die medizinische Betreuung während der Arbeitszeit stattfinden muß — dazu gehört auch das Aufsuchen einer Schwangeren- oder Mütterberatungsstelle oder, wenn der Werktätige einen Arzt während der Arbeitszeit sofort in Anspruch nehmen muß, c) aus persönlichen Gründen (Eheschließung, Niederkunft der Ehefrau, Wohnungswechsel, Tod eines Familienangehörigen, Ladung als Zeugen, Begleitung von physisch schwerst- oder psychisch schwergeschädigten Familienangehörigen zur medizinischen Betreuung). In den Fällen a) und b) erhält der Werktätige einen Ausgleich in Höhe des Durchschnittslohnes, im Falle c) in Höhe des Tariflohnes. Vollbeschäftigte werktätige Frauen mit eigenem Haushalt erhalten monatlich einen Hausarbeitstag, wenn sie verheiratet sind, Kinder bis zu 18 Jahren oder pflegebedürftige Familienangehörige zum Haushalt gehören oder sie das 40. Lebensjahr vollendet haben. Der Hausarbeitstag wird auch vollbeschäftigten alleinstehenden Vätern mit Kindern bis zu 18 Jahren, wenn es deren Betreuung erfordert, und vollbeschäftigten Männern bei ärztlich bescheinigter Pflegebedürftigkeit der Ehefrau gewährt. Der Hausarbeitstag wird nicht gewährt, wenn der Arbeit unentschuldigt ferngeblieben wird. Für die durch den Hausarbeitstag ausfallende Arbeitszeit wird ein Ausgleich in Höhe des Tariflohnes gezahlt. Eine Abgeltung in Geld ist unzulässig. Freistellung von der Arbeit wird auch einem Werktätigen gewährt, wenn es zur ärztlich bescheinigten Pflege eines erkrankten Kindes oder zum Arztbesuch des Kindes erforderlich ist. Das gilt auch für eine Betreuung des Kindes, die wegen einer vorübergehenden Quarantäne einer Kinderkrippe oder eines Kindergartens erforderlich ist. Von der Arbeit freizustellen sind auch Werktätige, wenn bei Erkrankung des Ehegatten die notwendige Betreuung der zum Haushalt gehörenden Kinder durch diesen oder durch andere nicht möglich ist. In diesen Fällen wird von der Sozialversicherung Unterstützung oder Krankengeld gezahlt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Werktätige können in Ausnahmefällen aus dringenden familiären oder anderen gerechtfertigten Gründen stunden- oder tageweise unbezahlt freigestellt werden. VIII. Erholungsurlaub Nach dem AGB erhalten alle Werktätigen einen bezahlten Erholungsurlaub. Seine Dauer ergibt sich aus dem Grundurlaub sowie dem Zusatzurlaub, der entsprechend den in Rechtsvorschriften festgelegten Voraussetzungen gewährt wird. Einzelheiten regelt die VO über den Erholungsurlaub vom 28. 9. 1978 (GBl. I, S. 365). Danach beträgt seit dem 1. 1. 1979 der Grundurlaub 18 Arbeitstage. Einen erhöhten Grundurlaub erhalten: Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 21 Arbeitstage; Lehrlinge 24 Arbeitstage; vollbeschäftigte Mütter, zu deren Haushalt 3 und mehr Kinder bis zu 16 Jahren oder ein schwerstgeschädigtes bzw. blindes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres gehören, 21 Arbeitstage und, wenn diese im Mehrschichtsystem arbeiten, 23 Arbeitstage. Einen arbeitsbedingten Zusatzurlaub von 1 bis 5 Arbeitstagen erhalten Werktätige, die überwiegend besonderen Arbeitserschwernissen ausgesetzt sind oder eine besondere verantwortliche Tätigkeit ausüben. Die Tätigkeiten, für die arbeitsbedingter Zusatzurlaub zu gewähren ist, und die Dauer des Zusatzurlaubs sind in den Rahmenkollektivverträgen festzulegen (Urlaubskataloge). In einer Liste sind die Tätigkeiten, für die im Betrieb auf der Grundlage des Urlaubskatalogs arbeitsbedingter Zusatzurlaub eingeräumt wird, und die Dauer des Zusatzurlaubs zu erfassen. Werktätige, die ständig im Mehrschichtsystem arbeiten, erhalten einen Zusatzurlaub im unterbrochenen Zweischichtsystem von 3 Arbeitstagen, im durchgehenden Zweischichtsystem von 4 Arbeitstagen, im unterbrochenen Dreischichtsystem von 5 Arbeitstagen und im durchgehenden Dreischichtsystem von 6 Arbeitstagen. Schwerbeschädigte, Tuberkulosekranke und -rekonvaleszenten erhalten ei[S. 81]nen Zusatzurlaub von 3 Arbeitstagen, Blinde von 5 Arbeitstagen. Gesondert sollen die Voraussetzungen für die Gewährung und die Dauer des Zusatzurlaubs für Arbeiten unter klimatisch erschwerten Bedingungen geregelt werden. Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten einen Erholungsurlaub von 27 Arbeitstagen. Werktätige, die nur während eines Teils des Kalenderjahres in einem A.-Verhältnis stehen, erhalten Anteilurlaub. Eine Karenzzeit bis zur Entstehung des Urlaubsanspruchs gibt es nicht. Der Erholungsurlaub ist grundsätzlich innerhalb des Kalenderjahres zu gewähren und zu nehmen. Aus dringenden betrieblichen Gründen oder auf Wunsch des Werktätigen kann festgelegt werden, daß der Erholungsurlaub bis zum 31. 3. des folgenden Jahres angetreten wird. Im Betrieb ist ein Urlaubsplan aufzustellen, der gewährleisten soll, daß der Erholungsurlaub die planmäßige Erfüllung der betrieblichen Aufgaben nicht gefährdet, die Wünsche der Werktätigen weitgehend berücksichtigt werden und mindestens 3 Wochen zusammenhängend als Erholungsurlaub gewährt werden. Er bedarf der Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung. Für die Zeit des Erholungsurlaubs erhält der Werktätige eine Urlaubsvergütung in Höhe des Durchschnittsverdienstes. Zusätzliches Urlaubsgeld ist unzulässig. Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs in Geld besteht nur dann, wenn a) die Gewährung des Erholungsurlaubs infolge Invalidität nicht mehr möglich ist, b) der Werktätige ihn bis zum 31. 3. des folgenden Jahres infolge ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit, Quarantäne oder Freistellung von der Arbeit nicht antreten konnte, c) bei befristeten A.-Verhältnissen er infolge der genannten Gründe bis zur Beendigung des A.-Verhältnisses nicht genommen werden kann. IX. Gesundheits- und Arbeitsschutz Die

Arbeitsrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter A. wird die Gesamtheit der Rechtsnormen verstanden, welche die A.-Verhältnisse der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz (Werktätige im Sinne des A.) regeln. Das A. wird als eigenständiger Rechtszweig angesehen. Es bildet einen Teil des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems der DDR (Rechtswesen). I. Die Quellen des Arbeitsrechts Das grundlegende…

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National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) (1985)

Siehe auch: Nationaldemokratische Partei Deutschlands: 1969 1975 1979 NDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bildung des von Anbeginn unter maßgeblichem Einfluß der SED stehenden Gründungsausschusses am 21. 4. 1948. Zulassung durch die SMAD am 16. 6. 1948. Trat am 19. 6. 1948 mit „Grundthesen und Forderungen“ an die Öffentlichkeit, zu denen u.a. gehörte: Einheit Deutschlands, Sicherung der Existenz des Mittelstandes, Förderung von Handel und Gewerbe, Wiedereingliederung des ehemaligen Berufsbeamtentums, Beendigung der Diskriminierung aller kleinen Parteigenossen der NSDAP, Bodenreform und Enteignung der Konzerne und Trusts. Im Rahmen der Bündnispolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hatte die NDPD die Aufgabe, ehemalige NSDAP-Mitglieder und Offiziere in die neue Ordnung einzugliedern und das ihr zuströmende Potential nicht der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands (LDPD) zukommen zu lassen, die sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht dem Führungsanspruch der SED untergeordnet hatten. Die NDPD konzentrierte sich auf die gleichen sozialen Schichten wie die beiden anderen bürgerlichen Parteien und unterschied sich auch programmatisch nur wenig von diesen. Ihre Besonderheit lag in der Funktion, durch Umerziehung ehemals nationalistischer Kräfte und die Integration des Bürgertums und Kleinbürgertums die Basis des Bündnissystems zu erweitern. Nach außen, speziell gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, hatte die NDPD zu demonstrieren, daß soziale Gruppen und Schichten außerhalb der Arbeiterklasse auch im Sozialismus eine gesicherte Existenz haben. Auf ihrem X. Parteitag im April 1972 schloß sich die NDPD, der viele Komplementäre, private Unternehmer und Handwerker angehören, der bereits vom XI. LDPD-Parteitag im Februar 1972 erhobenen Forderung an, private und halbstaatliche Betriebe in VEB umzuwandeln. 1982 waren die 91.000 Mitglieder in 2.600 Grundeinheiten organisiert. Die NDPD stellt über 9.000 Abgeordnete und Nachfolgekandidaten in den Volksvertretungen; ihrer Volkskammerfraktion gehören 52 Abgeordnete an. Wie jede der 4 Blockparteien stellt auch die NDPD einen Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates (Prof. Heinrich Homann) sowie ein weiteres Mitglied dieses Gremiums (Walther Rosel) und ein Mitglied des Ministerrates, das zugleich Stellv. des Vors. des Ministerrates ist (Manfred Flegel, Vors. des Staatlichen Vertragsgerichtes). Aufbau und Tätigkeit der Partei beruhen auf dem demokratischen Zentralismus, ihre Gliederung auf dem Territorialprinzip. Höchstes Organ ist der — in der Regel alle 5 Jahre einberufene — Parteitag, der den Hauptausschuß wählt. Dieser wählt den Parteivorstand zur politischen Leitung der Partei zwischen seinen Tagungen und das Sekretariat zur Durchführung der laufenden Arbeit. Als Vorsitzender wurde Prof. Dr. Heinrich Homann auf dem XII. Parteitag (22.–24. 4. 1982) wiedergewählt. Zentralorgan: „National-Zeitung.“ Außerdem gibt die Partei 5 Bezirkszeitungen und die Monatsschrift „Der nationale Demokrat“ heraus. Parteien. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 927 Nation und nationale Frage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten)

Siehe auch: Nationaldemokratische Partei Deutschlands: 1969 1975 1979 NDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bildung des von Anbeginn unter maßgeblichem Einfluß der SED stehenden Gründungsausschusses am 21. 4. 1948. Zulassung durch die SMAD am 16. 6. 1948. Trat am 19. 6. 1948 mit „Grundthesen und Forderungen“ an die Öffentlichkeit, zu denen u.a. gehörte: Einheit Deutschlands, Sicherung der Existenz des Mittelstandes, Förderung von Handel und…

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Ausbildungsförderung (1985)

1. Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen für Schüler und Lehrlinge. Gemäß der 8. DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Unterhaltsbeihilfen für Oberschüler und Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge — vom 15. 6. 1977 (GBl. I, S. 273) i. d. F. vom 11. 6. 1981 (GBl. I, S. 232) können für Schüler ab Klasse 9 an zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen, Sonderschulen, Spezialschulen und Spezialklassen sowie für Schüler der Erweiterten Oberschulen Unterhaltsbeihilfen gewährt werden. Die Gewährung soll ausschließlich nach sozialen Gesichtspunkten erfolgen, d.h. sie kann nur gewährt werden, wenn das monatliche Bruttoeinkommen beider Unterhaltsverpflichteten zusammen mit einem Kind 900 Mark, mit zwei Kindern 950 Mark und mit drei Kindern 1000 Mark nicht übersteigt. Für Lehrlinge können zur beruflichen Förderung Ausbildungsbeihilfen gewährt werden; dies gilt auch für Lehrlinge der Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsbildung. Für Schüler von Spezialklassen an Universitäten und Hochschulen bzw. im Bereich der Kultur gelten die durch den Minister für Hoch- und Fachschulwesen bzw. den Minister für Kultur erlassenen Regelungen. Für Schüler der Klassen 9 und 10 betragen die Unterhaltsbeihilfen mindestens 30 Mark monatlich; sie können bis auf 50 Mark, in besonderen Ausnahmefällen auch bis auf 60 Mark monatlich erhöht werden. Für Schüler der Erweiterten Oberschule und für Spezialschulen beträgt die Ausbildungsbeihilfe 110 Mark (Klasse 11) bzw. 150 Mark monatlich (Klasse 12). Für Lehrlinge betragen die Ausbildungsbeihilfen mindestens 30 Mark monatlich; sie können bis auf 50 Mark, in besonderen Ausnahmefällen auch bis auf 60 Mark monatlich angehoben werden. In Heimen der Jugendhilfe bekommen alle elternlosen und familiengelösten Schüler und Lehrlinge sowie Schüler und Lehrlinge, deren Unterhaltsverpflichtete aufgrund ihres geringen Einkommens keine oder gemeinsam nicht mehr als 100 Mark Heimkosten erstatten, ebenfalls Unterhalts- bzw. Ausbildungsbeihilfen, und zwar Schüler der Klassen 9 und 10 und Lehrlinge mindestens 50 Mark, Schüler der Klassen 11 und 12 mindestens 80 Mark monatlich. 2. Lehrlingsentgelte. Entsprechend der VO über die Erhöhung der Entgelte der Lehrlinge vom 11. 6. 1981 (GBl. I, S. 231) richtet sich die Höhe des Lehrlingsentgelts sowohl nach dem Bereich, in dem die Lehrlinge tätig sind, als auch nach der Länge ihrer Ausbildung. So steigen die Lehrlingsentgelte im Bergbau unter Tage von 150 Mark im ersten Lehrhalbjahr auf 220 Mark im sechsten Lehrhalbjahr, im Bergbau über Tage sowie in der Metallurgie und in Gießereien von 130 Mark im ersten Lehrhalbjahr auf 200 Mark im sechsten Lehrhalbjahr. Alle übrigen Lehrlinge erhalten von 120 Mark im ersten Lehrhalbjahr bis 200 Mark im sechsten Lehrhalbjahr. Diese Regelung gilt nur für Lehrlinge mit Abschluß der 10. Klasse der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule. Lehrlinge ohne diesen Abschluß einschließlich der Lehrlinge in einer Teilausbildung erhalten ein um 15–50 Mark geringeres Entgelt. 3. Prämien für Schüler und Lehrlinge. Schülern der Erweiterten Oberschule können für hervorragende Leistungen in der wissenschaftlich-praktischen Arbeit von den betreffenden Betrieben und Institutionen Geldprämien gezahlt werden (Hinweise zur Honorarordnung für Arbeitsgruppenleiter der wissenschaftlich-praktischen Arbeit für Schüler der 11. und 12. Klassen der EOS und zu Sonderprämien in der wissenschaftlich-praktischen Arbeit vom 5. 5. 1972, VuM Nr. 11/72, S. 119). Ebenso werden Lehrlinge in den betrieblichen Einrichtungen der Berufsausbildung mit Geldprämien ausgezeichnet für die Erfüllung ihrer Kollektiv- und Einzelverpflichtungen im Rahmen des Berufswettbewerbs sowie für besondere Leistungen im Rahmen der FDJ-Arbeit, oder auf kulturellem und sportlichem Gebiet, insbesondere in der vormilitärischen Ausbildung (AO über die Planung, Bildung und Verwendung des Kultur-, Sozial- und Prämienfonds in den betrieblichen Einrichtungen der Berufsausbildung der Lehrlinge vom 21. 7. 1975, GBl. I, S. 600). 4. Stipendien. Die Gewährung von Stipendien (St.) für Studenten der Universitäten und Hochschulen sowie Fachschulen war bis 1981 abhängig von der sozialen Stellung des Studenten bzw. seiner Eltern und seiner Leistung. Zugleich waren sie ein Mittel zur Beeinflussung der sozialen Struktur der Studentenschaft. Mehr als 90 v.H. aller Studenten erhielten ein St. Seit 1981 erhalten im Direktstudium alle Studenten ein St. a) Das Grund-St. beträgt 200 Mark monatlich. Es erhöht sich für ehemalige Zeitsoldaten, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, um 100 Mark; für Studenten, die sich verpflichten, nach dem Studium Berufssoldat zu werden, um 100 Mark; [S. 101] * für Studenten, die vor dem Studium mindestens 3 Jahre als Facharbeiter gearbeitet haben, um 80 Mark; für erziehungsberechtigte Studenten um 50 Mark je Kind. Aufgrund besonderer sozialer Verhältnisse kann das Grund-St. um weitere 50 Mark erhöht werden. In Berlin (Ost) studierende Studenten erhalten einen generellen Zuschlag von 15 Mark. b) Leistungs-St. von 60, 100 oder 150 Mark werden bei besonderen fachlichen Leistungen im Studium (einschl. der Ausbildung im Marxismus-Leninismus), „hoher Studiendisziplin“ und einer vorbildlichen politischen Haltung und aktiver gesellschaftlicher Tätigkeit ab dem 2. Studienjahr vergeben. Die Entscheidung darüber liegt bei der Hochschulverwaltung, die das Einvernehmen mit der FDJ-Leitung herstellen muß. Vorschläge unterbreiten die FDJ und die Hochschullehrer. c) Sonder-St. Als Auszeichnung für hervorragende fachliche und politisch-gesellschaftliche Leistungen werden anstelle des Grund- und Leistungs-St. Sonder-St. vergeben. Die Zahl der jeweils zur Verfügung stehenden St. ist durch eine VO aus dem Jahre 1976 erheblich erhöht worden. Seit 1951 wird das „Wilhelm-Pieck-St.“ in einer monatlichen Höhe von jetzt 500 Mark an maximal 200 Studenten verliehen. Das „Karl-Marx-St.“ sieht sogar einen Förderungsbetrag von 550 Mark vor; die Höchstgrenze liegt ebenfalls bei 200 Studenten. Bis zu 50 Studenten der Studienrichtungen Germanistik, Kultur-, Kunst- und Theaterwissenschaften einschließlich der entsprechenden Studieneinrichtungen der Lehrerausbildung können das mit 450 Mark monatlich dotierte „Johannes-R.-Becher-St.“ erhalten. Das 1976 eingerichtete „FDJ-St.“ (350 Mark) (für bis zu 300 Studenten) soll an „junge Arbeiter und Genossenschaftsbauern verliehen werden, die … in der Produktion tätig waren“ und wegen ihrer hervorragenden Leistungen und ihrer politischen und gesellschaftlichen Aktivität zum Studium delegiert werden. d) Valuta-St. DDR-Studenten im Ausland erhalten ein Valuta-St. in der Währung des Gastlandes, dessen Höhe im Vertrag mit dem Gastland geregelt wird. Aufgrund dieser Verträge erhalten ausländische Studenten in der DDR ebenfalls St. (Ausländerstudium). Im November 1973 wurde für chilenische Studenten und Aspiranten das „Salvador-Allende-St.“ eingerichtet, das alljährlich etwa 10–20 jungen Chilenen für Verdienste „im antiimperialistischen Kampf und für hohe Leistungen im Studium“ verliehen wird. Es beträgt 500 Mark im Monat. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 100–101 Aufklärung, Sexuelle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausfallzeiten

1. Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen für Schüler und Lehrlinge. Gemäß der 8. DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Unterhaltsbeihilfen für Oberschüler und Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge — vom 15. 6. 1977 (GBl. I, S. 273) i. d. F. vom 11. 6. 1981 (GBl. I, S. 232) können für Schüler ab Klasse 9 an zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen, Sonderschulen, Spezialschulen und Spezialklassen sowie für Schüler der Erweiterten Oberschulen…

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Elektrotechnische und Elektronische Industrie (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zwei Industriezweige, die zum Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau zählen. Der gesamte Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, der neben der EuEI. noch die Zweige Meß-, Steuer- und Regelungstechnik, Feinmechanische und Optische Industrie umfaßt, beschäftigte 1982 in 359 Betrieben 443.827 Arbeiter und Angestellte (13,9 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten), die 8,9 v.H. der industriellen Warenproduktion erzeugten. Damit steht dieser Industriebereich an sechster Stelle der Industrie der DDR. Seit 1970 hat sich — vor allem durch die Kombinationsreform von 1978/79 — die Anzahl der Betriebe deutlich vermindert, während sich die Zahl der Beschäftigten um annähernd 80.000 erhöht hat. Ab 1980 sind dem zentralen Anleitungs- und Kontrollorgan, dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik, 17 Kombinate (u.a. Robotron, Dresden, das mit 70.000 Arbeitern und Angestellten der Beschäftigungszahl nach größte Kombinat der DDR), acht Ingenieurschulen und fünf Außenhandelsbetriebe direkt unterstellt. Betriebe, die elektrische Haushaltsgeräte herstellen, zählen ab 1968 zur Metallwarenindustrie — Kombinat Haushaltsgeräte Karl-Marx-Stadt — und sind dem Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau unterstellt. Durchschnittlich sind in den dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik unterstellten Kombinaten 27.500 Arbeiter und Angestellte beschäftigt. Nahezu ein Viertel aller Beschäftigten in der EuEI. ist mit Leitungs- und Verwaltungsaufgaben betraut; die angestrebte Ausweitung der direkt im Produktionsbereich Beschäftigten stößt seit Jahren auf erhebliche Probleme. In der EuEI. herrscht aufgrund eines breiten Produktionssortiments die Klein- und Mittelserienfertigung vor. Nur 2 v.H. der Montageprozesse sind automatisiert. Über 50 v.H. des Produktionsaufkommens der EuEI. werden exportiert, wobei die Sowjetunion der wichtigste Partner ist. Die Exportquoten derjenigen Kombinate, die vor allem Endprodukte erstellen, liegen deutlich höher (Pentacon und Robotron je 70 v.H.; Carl Zeiss, Jena 80 v.H.). Die Hauptstandorte der EuEI. liegen in den Bezirken Berlin, Gera, Erfurt, Dresden und Karl-Marx-Stadt. [S. 348]An die EuEI. werden seit Jahren hohe Anforderungen für den Inlands- und Exportbedarf gestellt. Zum überproportionalen Wachstum der EuEI. hat vor allem die rasch ausgeweitete Elektronik-Industrie beigetragen. So gewann in der zweiten Hälfte der 70er Jahre die Mikroelektronik durch umfangreiche Investitionen — über ein Drittel sämtlicher Investitionsmittel im Bereich des Ministeriums für Elektrotechnik und Elektronik fließen in die Betriebe für mikroelektronische Bauelemente — eine Schlüsselposition in der Industrie der DDR. Bei elektronischen Bauelementen und allen darauf aufbauenden Geräten einschließlich Anlagen der Elektronischen ➝Datenverarbeitung besteht großer Nachholbedarf. Eine besondere Bedeutung kommt der EuEI. im gegenwärtigen Fünfjahrplanzeitraum (1981–1985) in Hinblick auf die angestrebte Expansion der Industrieproduktion zu. Bei einer tendenziell fallenden Investitionsquote sollen mit Hilfe der Modernisierung, Rekonstruktion sowie dem weiter zu verstärkenden Eigenbau von Rationalisierungsmitteln in den Betriebseinheiten die notwendigen Produktivitätsfortschritte realisiert werden. Deshalb sollen bis 1985 40.000 bis 50.000 Roboter und Handhabungsgeräte die Produktionsabläufe in der DDR-Industrie automatisieren sowie Werkzeugmaschinen mit numerischen Steuerungen ausgerüstet werden (Industrierobotertechnik). Der verstärkte Einsatz elektronischer Datenverarbeitung soll Arbeitskräfte im Verwaltungsbereich ersetzen. Vor allem soll mit Hilfe der Mikroelektronik das Energiesparprogramm in den 80er Jahren durchgesetzt werden. Hierzu muß bei sehr vielen Maschinen und Anlagen in der DDR-Industrie der energetische Wirkungsgrad deutlich erhöht werden (Energiewirtschaft). Ebenso wie im Bereich der Mikroelektronik in den 70er Jahren der Anschluß an westliche Technologien verpaßt wurde, droht dies in den 80er Jahren im Bereich moderner Kommunikationssysteme zu geschehen (Neue Medien). 125.000 bis 150.000 Arbeiter und Angestellte im Bereich des Ministeriums für Elektrotechnik und Elektronik produzieren direkt für den Konsumgüterbereich. Die monetäre Nachfrage nach hochwertigen elektronischen Konsumgütern (Farbfernsehern, Stereoanlagen, Taschenrechnern, Heimwerkergeräten usw.) übertrifft aber gegenwärtig das monetäre Angebot. Güter, die inzwischen in der Bedarfsstruktur westlicher Haushalte einen hohen Stellenwert haben — Videorecorder, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen usw. —, werden wohl auch zukünftig nicht, zumindest nicht in ausreichendem Maße gefertigt werden. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 347–348 Eisen- und Stahlindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Elternhaus und Schule

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zwei Industriezweige, die zum Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau zählen. Der gesamte Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, der neben der EuEI. noch die Zweige Meß-, Steuer- und Regelungstechnik, Feinmechanische und Optische Industrie umfaßt, beschäftigte 1982 in 359 Betrieben 443.827 Arbeiter und Angestellte (13,9 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten), die 8,9 v.H.…

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Pflichtversicherung (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Versicherungspflicht besteht, wenn die Gefahr des Auftretens beträchtlicher Schäden bei wichtigen Objekten vorhanden ist, wenn die Bürger allgemein vor den finanziellen Folgen besonderer Risiken geschützt werden sollen oder wenn für eine finanzielle Absicherung Vorsorge getroffen werden muß. In der DDR gibt es folgende Formen der P.: 1. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Halter und Fahrer aller in der DDR zum Straßenverkehr zugelassenen und registrierten Kraftfahrzeuge. 2. Feuerpflichtversicherung für alle Gebäude und Betriebseinrichtungen. 3. Versicherung der volkseigenen Wirtschaft, sozialistischer Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft sowie der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen. Neben 1. und 2. erstreckt sich die Versicherungspflicht auf das Grund- und Umlaufvermögen (gegen Schäden durch bestimmte Elementarereignisse) und auf eine zusätzliche Unfallhaftpflicht (unabhängig von den Leistungen der SV). Bei Unfällen, die sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignen und die einen Körperschaden von mindestens 50 v.H. oder Tod zur Folge haben, besteht Anspruch auf einen vollen Bruttojahreslohn (100 v.H. Körperschaden oder Tod) bzw. auf eine anteilige Leistung (Körperschaden zwischen 50 und 100 v.H.). Darüber hinaus müssen die Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft eine Versicherung des lebenden Inventars, eine Tierseuchen- und Schlachtviehversicherung sowie eine Versicherung der Bodenerzeugnisse abschließen. Die staatlichen Organe und Einrichtungen sind verpflichtet, besonderen Versicherungsschutz für das persönliche Eigentum und für Unfälle der dort betreuten Personen (z.B. Kinder, Schüler, Bewohner von Altenwohnheimen) zu schaffen, ebenso wie für Schadenersatzansprüche, die gegen diese Organe und Einrichtungen geltend gemacht werden könnten. 4. In der Sozialversicherung sind pflichtversichert alle Beschäftigten mit Ausnahme a) beschäftigter Ehegatten mit geringeren Jahreseinkünften als 900 Mark, b) gelegentlich Tätiger und solcher mit geringfügigem Einkommen, c) bestimmter Geistlicher und Kirchenangestellter (seit 1971 sind auch die Selbständigen, die mehr als 5 Personen beschäftigen, pflichtversichert), d) Ausländer, die sich in der Ausbildung befinden und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 983 Pflegegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Philatelie

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Versicherungspflicht besteht, wenn die Gefahr des Auftretens beträchtlicher Schäden bei wichtigen Objekten vorhanden ist, wenn die Bürger allgemein vor den finanziellen Folgen besonderer Risiken geschützt werden sollen oder wenn für eine finanzielle Absicherung Vorsorge getroffen werden muß. In der DDR gibt es folgende Formen der P.: 1. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Halter und Fahrer…

DDR A-Z 1985

Kulturpolitik (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auch in der K. gilt das Dogma von der „führenden Rolle der Partei“. Folgerichtig fordert daher die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) „die Verwirklichung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur und die Herausbildung einer der Arbeiterklasse, dem schaffenden Volk und der Sache des Sozialismus ergebenen zahlreichen Intelligenz“. [S. 768]Diese Definition der K. findet sich bereits in der „Erklärung der Kommunistischen und Arbeiterparteien“ von 1957 und wird gegenwärtig als „allgemeine Gesetzmäßigkeit des sozialistischen Aufbaus in allen Ländern“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 3. Aufl., 1978, S. 511). Die K. soll der Durchführung einer „sozialistischen Kulturrevolution“ dienen. Sie soll sich in Etappen vollziehen und hat „alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu durchdringen“. Eine derart umfangreiche Aufgabenstellung ordnet die K. in den Prozeß der allgemeinen sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft ein. Objektive Grundlage der K. soll die Beachtung der Einheit von Politik, Ökonomie und Kultur bilden. Wie in den Bereichen Politik und Ökonomie beansprucht die SED auch in der Kultur die Planung und Leitung der allgemeinen Entwicklung. „Inhalt und Aufgaben der Kulturpolitik der SED sind bestimmt vom strategischen Ziel, das mit dem Programm der SED vom IX. Parteitag beschlossen wurde, in der DDR weiterhin die entwickelte sozialistische Gesellschaft zu gestalten und so grundlegende Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus zu schaffen; von der weiteren Vertiefung der Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft; von den Erfordernissen der verschärften Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus.“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 2. Aufl., 1978, S. 403) Die Durchsetzung der K. erfolgt über die Parteiorganisationen auf den verschiedenen Ebenen, die staatlichen Organe, kulturelle Institutionen und gesellschaftliche Organisationen sowie die einzelnen Künstlerverbände. Die einzelnen Bereiche der K. werden im „Programm der SED“ von 1976 umschrieben. Die Partei, so heißt es darin, „setzt sich dafür ein, den Reichtum materieller und geistiger Werte der sozialistischen Kultur umfassend zu mehren und ein vielseitiges anregendes kulturelles Leben zu entfalten. Ein wichtiges Anliegen ist die systematische Erhöhung der sozialistischen Arbeitskultur in allen Stätten der Arbeit und des Lernens. Die Partei tritt dafür ein, alle Möglichkeiten und vielfältigen Formen für die Entwicklung eines kulturvollen sozialistischen Gemeinschaftslebens in den Städten, Dörfern und Erholungsgebieten zu nutzen. Es gilt, mehr Voraussetzungen für kulturelle Gemeinschaftserlebnisse, für niveauvolle Geselligkeit, Unterhaltung und Tanz sowie für sportliches Wetteifern zu schaffen.“ Als „die verschiedenen Elemente der sozialistischen Kultur“ nannte der zuständige Sekretär im ZK der SED, Kurt Hager, auf der 6. Tagung des ZK der SED am 6./7. 7. 1972 „die sozialistische Arbeitskultur, den Schutz und die Gestaltung der Umwelt, die Kultur in den menschlichen Beziehungen und im persönlichen Lebensstil, die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Weltanschauung und ihre Verbreitung im Volk, die Förderung von Wissenschaft und Bildung, die Pflege des humanistischen Kulturerbes (Kulturelles Erbe) und seine Aneignung durch die Werktätigen, den Aufschwung der Kunst und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit, die Entwicklung aller schöpferischen Begabungen und Talente des Volkes“. Die sozialistische Kulturrevolution versteht sich nach Lenin als „Entwicklung der besten Vorbilder, Traditionen und Ergebnisse der bestehenden Kultur vom Standpunkt der marxistischen Weltanschauung“; sie zielt in der DDR auf die Herausbildung einer sozialistischen Nationalkultur, die sich als legitimer Erbe aller demokratischen und humanistischen Traditionen der deutschen Geschichte betrachtet (Nationale Geschichtsbetrachtung). Seit 1961 wird der These von einer fortbestehenden „Einheit der deutschen Kultur“ entgegengetreten und die Abgrenzung von der in der Bundesrepublik Deutschland herrschenden „imperialistischen Kultur“ auch historisch mit dem Hinweis begründet, daß es eine „außerhalb der Bestrebungen der Klassen stehende einheitliche deutsche Kultur nie gegeben“ habe (Hager). Im Verhältnis zu den kulturellen Erscheinungen in der Bundesrepublik Deutschland soll genau unterschieden werden „zwischen den Produkten kapitalistischer Kulturindustrie, die dem Imperialismus unmittelbar dienen, und jenen künstlerischen Anstrengungen, die humanistische und demokratische Positionen, aber auch noch verschwommene Wünsche, Gedanken, Forderungen nach Frieden, Entspannung, sozialer Sicherheit zum Ausdruck bringen“. Das gleiche gilt auch für den kulturellen Kontakt und Austausch mit anderen kapitalistischen Staaten; so wird z.B. von entsprechenden Kriterien die Auswahl von dort übernommener literarischer, filmischer und anderer künstlerischer Werke bestimmt. Unter den geschilderten Aspekten hat seit jeher ein Spannungsverhältnis zwischen der staatlichen K. auf der einen und den Künstlern und Schriftstellern auf der anderen Seite bestanden. Die Durchsetzung der K. der Partei bleibt ein widerspruchsvoller Prozeß, der sich sowohl in verordneten Maßnahmen, als auch im nachträglichen Reagieren auf künstlerische Entwicklungen vollzieht. Die innere und die äußere Situation der DDR bleiben maßgebend für die Art und Weise, in der die Konflikte zwischen den Künstlern und der Obrigkeit ausgetragen werden. Die angestrebte verstärkte Integration der sozialistischen Staaten auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet führte auch zu einer Intensivierung der kulturellen Beziehungen der DDR zu diesen Staaten, wie dies vor allem mit der Sowjetunion seit langem praktiziert wird. Ihren Ausdruck findet diese Entwicklung in regelmäßigen Beratungen der Kultur-, [S. 769]Hochschul- und Volksbildungsminister und zwischen den entsprechenden Künstlerverbänden sowie in zwischenstaatlichen Arbeitsvereinbarungen und Abkommen auf allen Gebieten der K. In Berlin (Ost) bestehen Kulturhäuser der Sowjetunion, der ČSSR, Polens, Ungarns und Bulgariens, die durch Ausstellungen, Film-, Musik- und Vortragsveranstaltungen, Sprachkurse sowie den Verkauf einheimischer Kulturwaren Informationen über die Kultur ihrer Länder liefern und z. T. auch entsprechende Veranstaltungen in den Bezirken der DDR durchführen. Kulturellem Austausch dienen auch meist auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit durchgeführte Kulturtage der einzelnen sozialistischen Länder. II. Etappen der Kulturpolitik Wie die politische Geschichte der DDR vollzog sich auch die K. in verschiedenen Etappen (Periodisierung). Dabei ergaben sich durchaus zeitliche und inhaltliche Abweichungen in der Durchsetzung der K. in den unterschiedlichen Kulturbereichen. Die „antifaschistisch-demokratische“ Phase der K. von 1945 bis 1951 war vor allem gekennzeichnet durch 1. die Aufklärung über die NS-Vergangenheit, 2. die Anknüpfung an die humanistischen Traditionen des Bürgertums in der Kunst, 3. die durch soziale und materielle Vergünstigungen unterstützte Einbeziehung der bürgerlichen Intelligenz in den Aufbauprozeß bei gleichzeitiger Besetzung der Schlüsselpositionen des Kulturapparats mit Kommunisten und 4. die Anfänge einer Schul- und Hochschulreform, die einmal der Entnazifizierung des Bildungswesens und zum anderen seiner Öffnung für Arbeiter- und Bauernkinder diente. Zur schnellen Heranbildung einer neuen Intelligenz aus der Arbeiterklasse wurden insbesondere 1946 die später in Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten (ABF) umbenannten Vorstudienanstalten eingerichtet, die jungen Arbeitern und Bauern den Zugang zum Universitäts- und Hochschulstudium ermöglichten. Die eigentliche „sozialistische Kulturrevolution“ wurde 1951 durch eine Zentralisierung der Lenkung der gesamten K. eingeleitet. So wurden in diesem Jahr das „Amt für Literatur und Verlagswesen“ und die „Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten“ eingerichtet; 1952 folgte die Gründung des „Staatlichen Komitees für Filmwesen“ und des „Staatlichen Rundfunkkomitees“. Die von diesen Institutionen betriebene Ausrichtung der K. auf die Aufgaben des Fünfjahrplanes und die durch den kalten Krieg verschärfte Auseinandersetzung mit dem Westen erfolgten vorwiegend durch administrative Maßnahmen und wurden bestimmt durch den auf der 5. Tagung des ZK der SED vom 17. 3. 1951 gefaßten Beschluß „Der Kampf gegen den Formalismus in Kunst und Literatur, für eine fortschrittliche deutsche Kultur“ und die Orientierung auf den „Sozialistischen Realismus“ (Ästhetik; Bildende Kunst; Literatur und Literaturpolitik). Die davon ausgehende, sich vor allem an politischen, nicht aber an künstlerischen Maßstäben orientierende Kritik traf selbst prominente Vertreter des Kulturlebens in der DDR und allgemein anerkannte Kunstwerke. Beispiele dafür sind: Die Oper „Das Verhör des Lukullus“ von B. Brecht und P. Dessau, die nach ihrer Uraufführung 1951 von den Autoren umgearbeitet und in „Die Verurteilung des Lukullus“ umbenannt werden mußte; der nach dem gleichnamigen Roman von A. Zweig gedrehte DEFA-Film „Das Beil von Wandsbek“, der nach der Premiere zurückgezogen wurde; eine Barlach-Ausstellung, die 1952 nach vorausgegangener Kritik an dem „düsteren, bedrückenden, pessimistischen Charakter“ der Kunst des Bildhauers vorzeitig geschlossen wurde. Die dogmatische Auslegung der Begriffe „Formalismus“ und „Sozialistischer Realismus“ war beeinflußt durch die damalige stalinistische K. der Sowjetunion und stieß ebenso wie die zur Durchsetzung entsprechender kulturpolitischer Richtlinien angewandten Praktiken der staatlichen Organe nach Proklamierung des „Neuen Kurses“ am 9. 6. 1953 auf die offene Kritik der betroffenen Künstler, insbesondere der Deutschen Akademie der Künste der DDR (AdK) in Berlin (Ost). Die Folgen waren eine Auflösung der 1951/52 etablierten Institutionen (mit Ausnahme des „Staatlichen Rundfunkkomitees“) und die Übernahme ihrer Funktionen durch ein am 7. 1. 1954 gebildetes Ministerium für Kultur. In der dazu erlassenen VO hieß es u.a.: „Verständnisloses Administrieren darf nicht an Stelle des Überzeugens und der Selbstverständigung der Künstler treten“, die DDR „wird alle Möglichkeiten einer gesamtdeutschen Zusammenarbeit zur Pflege und Erhaltung einer humanistischen deutschen Kultur wahrnehmen“. Nachdem die auf dem XX. Parteitag der KPdSU geübte Stalin-Kritik kulturpolitischen Liberalisierungstendenzen in der DDR und Kritik der Künstler an bürokratischen und schematischen Leitungsmethoden neuen Auftrieb gegeben hatte, wies eine vom ZK der SED zum 23./24. 10. 1957 einberufene Kulturkonferenz solche Erscheinungen auch unter dem Eindruck der Ereignisse in Ungarn zurück. Schon vorher hatten kulturpolitische Repressionen gegen antistalinistische Kräfte eingesetzt, wobei insbesondere die Inhaftierung und Verurteilung der Gruppe um den Ost-Berliner Philosophie-Dozenten W. Harich und Auseinandersetzungen um die revisionistischer Ideologie beschuldigte Philosophie des von 1948 bis zur Zwangsemeritierung 1957 in Leipzig lehrenden E. Bloch eine Rolle spielten. Die SED orientierte sich jetzt wieder verstärkt auf die Erfordernisse der sozialistischen Kulturrevolution im Zusammenhang mit den politischen und ökonomischen Aufgaben des zweiten Fünfjahrplanes. In der Bil[S. 770]dungspolitik bedeutete dies die Einführung der polytechnischen Bildung in den Unterricht, die 1959 mit der Errichtung der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule für alle Schüler Gesetz wurde. In der Kunstpolitik hieß das die Herstellung engerer Verbindungen zwischen Kunstproduzenten und -konsumenten, die Schriftsteller und Künstler dadurch realisieren sollten, daß sie sich mit Leben und Arbeit an den Schwerpunkten industriellen und landwirtschaftlichen Aufbaus vertraut machen. Besonders forciert wurde diese K. mit der Zielvorstellung einer Überwindung der „noch vorhandenen Trennung von Kunst und Leben, der Entfremdung zwischen Künstler und Volk“ durch die als 1. Bitterfelder Konferenz bekanntgewordene Autorenkonferenz des Mitteldeutschen Verlages Halle vom 24. 4. 1959 im Kulturpalast des VEB Elektrochemisches Kombinat Bitterfeld. Die hier von W. Ulbricht ausgegebenen kulturpolitischen Direktiven wurden in der Folgezeit als Bitterfelder Weg popularisiert. Sie beinhalteten u.a. Bestrebungen zur Erhöhung des Kulturniveaus der Arbeiter, wie die Einbeziehung von „Kultur- und Bildungsplänen“ der Arbeitskollektive in den sozialistischen Wettbewerb und eine starke Förderung des künstlerischen Volksschaffens, z.B. durch die „Bewegung Schreibender Arbeiter“ und „Junger Talente“ sowie die Bildung von Arbeiter- und Bauerntheatern aus Laien. Auf der 2. Bitterfelder Konferenz am 24./25. 4. 1964 wurde u.a. auf den Zusammenhang der Kulturrevolution mit der wissenschaftlich-technischen Revolution hingewiesen; die durch diese aufgeworfenen Probleme standen besonders Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre auch im Mittelpunkt verschiedener literarischer Werke, Theaterstücke, Filme und Fernsehspiele. 1965 wurde mit dem Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem in Fortführung der Schulreform von 1959 nunmehr der gesamte Bildungs- und Ausbildungsbereich neu geregelt. Zu seinen Bestandteilen gehören die Einrichtungen der Vorschulerziehung (Kinderkrippen und Kindergärten), die 10klassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, die Einrichtungen der Berufsausbildung, die zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen, die Ingenieur- und Fachschulen, die Universitäten und Hochschulen, die Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung der Berufstätigen sowie die Sonderschuleinrichtungen. In allen Bildungseinrichtungen wird auf der Grundlage staatlicher Lehrpläne gearbeitet, für die das Ministerium für Volksbildung bzw. für Hoch- und Fachschulwesen verantwortlich ist. Die 3. Hochschulreform, deren Inhalte und Ziele vom VII. Parteitag der SED 1967 präzisiert wurden, koordinierte Lehre und Forschung mit den Bedürfnissen und den planmäßigen Veränderungen in den Betrieben. Der „Bitterfelder Weg“ führte in der Praxis zeitweise zu einer Nivellierung kunstästhetischer Maßstäbe. Kontroversen zwischen Vertretern der SED-K. und verschiedenen Künstlern entstanden auch aus unterschiedlichen Meinungen über die kritische Funktion der Kunst. Die nach der äußeren Abgrenzung durch die Maßnahmen des 13. 8. 1961 in Berlin erreichte innere Konsolidierung der DDR erlaubte nach Meinung dieser Künstler und einiger Kulturpolitiker eine offenere Auseinandersetzung mit Mängeln der eigenen Gesellschaft. Verschiedene Werke der Literatur, des Theaters und des Films, in denen diese Einstellung zum Ausdruck kam, wurden Mitte der 60er Jahre offizieller Kritik unterzogen, teilweise vom Spielplan abgesetzt bzw. durften nicht erscheinen. Davon betroffen waren u.a. Schriftsteller wie V. Braun, P. Hacks, St. Heym und Ch. Wolf. Waren die entsprechenden Differenzen vor allem durch das 11. Plenum des ZK der SED im Dezember 1965 offenkundig und beeinflußt worden, so markierte der VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 den Beginn eines positiveren Verhältnisses zwischen Künstlern und Partei, das seitdem mehrfach durch Begriffe wie „gegenseitiges Vertrauen“ und „schöpferische Atmosphäre“ gekennzeichnet wurde. Auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurden Schriftsteller und Künstler zum „offenen, sachlichen, schöpferischen Meinungsstreit“ ermuntert und ihrer „schöpferischen Suche nach neuen Formen volles Verständnis“ zugesichert. E. Honecker ergänzte bald darauf diese Ankündigungen einer „offeneren“ K. durch die Feststellung, daß, „wenn man von festen Positionen des Sozialismus ausgeht, … es … auf dem Gebiet von Kunst und Literatur keine Tabus geben“ könne. Die für die durch den VIII. Parteitag der SED eingeleitete neue Phase der K. gültigen Richtlinien wurden auf der 6. Tagung des ZK der SED am 6./7. 7. 1972 präzisiert. K. Hager erklärte im Grundsatzreferat, daß es in der K. „um die Befriedigung sehr differenzierter kultureller und künstlerischer Bedürfnisse“ gehe und „in der Kunst des sozialistischen Realismus … eine reiche Vielfalt der Themen, Inhalte, Stile, Formen und Gestaltungsweisen zu erschließen“ sei. Die in den letzten Jahren bei der Auslegung des Begriffs „Sozialistischer Realismus“ gewonnene zunehmende Variationsbreite wurde noch einmal durch den ausdrücklichen Hinweis auf „Weite und Vielfalt aller Möglichkeiten des sozialistischen Realismus“ unterstrichen, gleichzeitig aber betont, daß dies „jede Konzession an bürgerliche Ideologien und imperialistische Kunstauffassungen“ ausschließe. Die Gestaltung von Widersprüchen und Konflikten in Kunstwerken sollte zukünftig auch dann legitim sein, wenn dabei keine fertigen Lösungen angeboten würden. „Das ‚Kritische Element‘“ erweise sich aber „nur produktiv in seinem dialektischen Verhältnis zur konstruktiven Funktion der Kunst in der [S. 771]sozialistischen Gesellschaft“. Besonders hervorgehoben wurde ferner die künstlerische und gesellschaftliche Bedeutung des Heiteren. Schließlich hieß es: „Der Arbeitsstil aller leitenden Organe der Partei, des Staates und der gesellschaftlichen Organisationen muß durch Sachlichkeit und Sachkenntnis, durch das verständnisvolle Verhalten zu den Künstlern und Künsten, durch das umsichtige Fördern aller Talente geprägt sein. In ihm verbinden sich Prinzipienfestigkeit mit Feinfühligkeit für die vielschichtigen und komplizierten kulturell-künstlerischen Prozesse, die das für das weitere Erblühen der Kunst und Kultur gedeihliche Klima gewährleisten.“ Daß sich der so umrissene neue „verwissenschaftlichte“ und von den administrativ-dogmatischen Methoden der 50er und 60er Jahre unterscheidende Führungsstil der Partei auf dem Gebiet der K. allmählich durchsetzte, ist auch eine Folge der in den 60er Jahren begonnenen Ausbildung von „Kulturkadern“ in speziell konzipierten Hochschulstudiengängen und Sonderlehrgängen. Die sich in diesen theoretischen Äußerungen dokumentierenden Modifikationen in der K. seit dem VIII. Parteitag blieben auf dem Gebiet der Kunst nicht ohne Konsequenzen. Einige bislang unterdrückte Werke durften erscheinen; zeitweise repressiv behandelte Künstler erfuhren eine Aufwertung; bessere Möglichkeiten zur Entfaltung formaler und inhaltlicher Eigenarten führten zu höherer Qualität künstlerischer Produkte; die Rolle des Individuums in der sozialistischen Gesellschaft rückte stärker in den Mittelpunkt künstlerischer Gestaltung; bisher durch ideologische Bedenken eingeschränkte Möglichkeiten zum Kennenlernen und zur Auseinandersetzung mit künstlerischen Werken der Vergangenheit und Gegenwart aus dem sozialistischen und kapitalistischen Ausland wurden erweitert. Unter Spezialisten wurden in Fachzeitschriften mit geringer Auflage („Sinn und Form“, „Weimarer Beiträge“) kontroverse Diskussionen über die Funktion der Literatur geführt; gegen den Widerstand führender Funktionäre wurden der Druck und die Aufführung des Theaterstückes über den jugendlichen Außenseiter Edgar Wibeau „Die neuen Leiden des jungen W.“ von Ulrich Plenzdorf ermöglicht. Zunächst schien die SED-Führung diesen Kurs weiter steuern zu wollen. Sie verband Mitte der 70er Jahre mit der vorläufigen Absage an die Einheit der deutschen Nation eine stärkere Betonung der „sozialistischen Nationalkultur“ und bemühte sich um eine Erweiterung des Begriffs Kulturelles Erbe. Das „Programm der SED“, vom IX. Parteitag (1976) verabschiedet, forderte für die künstlerische Entwicklung „eine [S. 772]Atmosphäre, die durch hohe ideelle, moralische und ästhetische Ansprüche an die Kunstschaffenden, durch verständnisvolles Verhalten gegenüber den Künstlern sowie durch die Förderung aller Talente charakterisiert wird“. Diese Politik lief parallel zu den politischen Auswirkungen, die die DDR-Führung nach der Sicherheitskonferenz von Helsinki (1975) (Außenpolitik, IV.) und der Berliner Konferenz kommunistischer und Arbeiterparteien vom Juni 1976 (Eurokommunismus) zu bewältigen hatte. Künstler und Schriftsteller diskutierten und gestalteten immer stärker nicht nur die Vorzüge, sondern auch die Nachteile des „realen Sozialismus“. Ein Eklat bahnte sich am 29. 10. 1976 an. An diesem Tag schloß der Bezirksverband Erfurt des DDR-Schriftstellerverbandes den Autor des Buches „Die wunderbaren Jahre“, Reiner Kunze, aus seinen Reihen aus. Am 3. 11. bestätigte das Verbandspräsidium diesen Beschluß. 13 Tage später, am 16. 11. 1976, wurde der „Liedermacher“ Wolf Biermann nach einem Konzert-Auftritt in Köln, der ihm von den Behörden in Berlin (Ost) zuvor genehmigt worden war, von der DDR durch Aberkennung der Staatsbürgerschaft in Abwesenheit ausgebürgert. Unmittelbar darauf begann eine bis dahin einmalige Solidaritäts-Aktion führender Schriftsteller und Künstler aus der DDR, der sich über hundert Künstler aller Kunstrichtungen anschlossen. Sie wandten sich in einem westlichen Presse-Agenturen übergebenen Protest gegen die Biermann-Ausbürgerung und baten die Parteiführung, „die beschlossenen Maßnahmen zu überdenken“. Eine von der SED-Führung in den Medien im Gegenzug inszenierte Zustimmungskampagne zu ihrem Beschluß vertiefte allerdings nur die Kluft zwischen parteikonformen Künstlern und denen, die gleichzeitig Solidarität mit Biermann üben und die seit Anfang der 70er Jahre errungenen künstlerischen Freiräume verteidigen wollten. Das Mitglied des Politbüros der SED Kurt Hager beschuldigte Ende November 1976 die „gegnerische Propaganda“, den Eindruck zu erwecken, „daß die Intelligenz der DDR mit dem Kurs des VIII. und IX. Parteitags unzufrieden sei und einen anderen, einen Dritten Weg suche“. Gleichzeitig kündigte er an, daß mit denjenigen Genossen, die gegen die Ausbürgerung protestiert hatten, „die Auseinandersetzung in ihrer Parteiorganisation“ erfolgen werde. Am 25. 1. 1977 faßte das SED-Politbüro einen Beschluß „über die politisch-ideologische Führung des geistig-kulturellen Lebens“. Sein Wortlaut wurde bisher nicht veröffentlicht. Lediglich Kernsätze daraus wurden von Generalsekretär Honecker auf dem 5. ZK-Plenum zitiert. Sie finden sich auch im „Kulturpolitischen Wörterbuch“, Berlin (Ost), 1978, 2., überarb. Aufl., S. 404: „Jeder Künstler, dessen Werke dem Frieden, dem Humanismus, der Demokratie, der antiimperialistischen Solidarität und dem realen Sozialismus verpflichtet sind, hat reiche Wirkungsmöglichkeiten. Die Grundfrage ist und bleibt die künstlerische Verantwortung im und für den Sozialismus. Durch ihre Kulturpolitik fördert die SED die Entwicklung einer schöpferischen Atmosphäre, die durch hohe ideelle, moralische und ästhetische Ansprüche und durch prinzipienfestes und zugleich vertrauensvolles Verhalten gegenüber den Schriftstellern und Künstlern gekennzeichnet ist.“ Die praktische Umsetzung dieser widersprüchlichen Politik hinterließ tiefe Spuren in der Kulturlandschaft der DDR. Die angekündigte „Auseinandersetzung“ mit den Biermann-Sympathisanten hatte weitreichende psychologische Folgen. Enge Freunde des „Liedermachers“ sowie Organisatoren von Protest-Resolutionen in der Provinz wurden wenige Tage nach dem Ausbürgerungs-Beschluß verhaftet und Monate später in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Einigen Schriftstellern und Schauspielern erfüllte man den Ausreisewunsch sofort. Für die Mehrzahl jedoch begannen langwierige und vielfach unerträgliche Diskussionen mit der Parteiführung und den Funktionären in den Künstlerverbänden. In ihrem Verlauf zog eine Reihe der prominentesten Künstler der DDR ein ungewisses Schicksal im Westen der ständigen Bevormundung durch die Kulturfunktionäre der SED vor. Schriftsteller (Manfred Jentzsch, Reiner Kunze, Sarah Kirsch, Jurek Becker, Hans-Joachim Schädlich), Schauspieler (Manfred Krug), Regisseure (Adolf Dresen), Komponisten (Thilo Medek), um nur die wichtigsten zu nennen, wurden im Lauf des Jahres 1977 aus der DDR-Staatsbürgerschaft entlassen oder erhielten für einen längeren „Urlaub“ die Ausreisegenehmigung aus der DDR. Unter dem Eindruck ihres Weggangs begannen zahlreiche der Biermann-Sympathisanten, die aus Überzeugung entschlossen waren in der DDR zu bleiben, mit Hilfe westlicher Medien, vor allem des Fernsehens, eine Diskussion über die Rolle des Künstlers und das Wesen der sozialistischen Gesellschaft zu führen. Die bei diesen Gelegenheiten geäußerten Zweifel fielen zeitlich und inhaltlich mit der Veröffentlichung des Buches „Die Alternative“ des DDR-Ingenieurökonomen Rudolf Bahro in der Bundesrepublik Deutschland zusammen, in dem ebenfalls von einer sozialistischen Position aus Möglichkeiten zur Überwindung des Widerspruchs zwischen Ideal und Wirklichkeit im „real existierenden Sozialismus“ gesucht wurden. Selbst führende SED-Politiker warnten in dieser Zeit vor dem behaupteten „Austrocknen der DDR-Kulturlandschaft“. Die VIII. Kunstausstellung der DDR in Dresden im Herbst 1977 ließ wenigstens in der Bildenden Kunst noch Raum für Kritik erkennen. Auf dem Theater bedienten sich einige Regisseure des Umwegs über die Inszenierung ausländischer, zumeist sowjetischer Stücke, um einer Erstarrung künstlerischer Ausdrucksformen zu entgehen und neue stilistische und inhaltliche Darstellungsmittel ausprobieren zu können. Die nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeleitete vorsichtige Erweiterung des Buch- und Filmangebots aus dem westlichen Ausland wurde weitgehend aufrechterhalten. Die meisten veröffentlichten Werke von schreibenden Biermann-Sympathisanten blieben, unabhängig davon, ob diese die DDR verlassen hatten oder nicht, auch weiterhin im Angebot der Buchhandlungen in der DDR. Einige neue Werke dieser Schriftsteller erschienen allerdings nur noch im Westen. Diese widersprüchlichen Tendenzen waren auch auf dem IX. Kongreß des Kulturbundes der DDR (KB) im September 1977 zu erkennen. Während sein neugewählter Präsident Hans Pischner einräumte, „auf unserem Weg auch Fehler gemacht“ zu haben, vermochte Kurt Hager „nicht, irgendwelche Schwankungen“ der Kulturpolitik der SED zu erkennen. Geradezu beschwörend meinte er, daß es „niemandem und niemals gelingen (werde), das Vertrauensverhältnis zwischen unserer Partei und den Kulturkunstschaffenden zu zerstören“. Der veröffentlichte Politbüro-Beschluß über die „Aufgaben der Literatur- und Kunstkritik“ vom November 1977 versuchte, zerstörtes Vertrauen wiederherzustellen. Danach sollen „Probleme nicht verwischt oder verschwiegen werden, Fehler oder Schwächen einzelner Kunstwerke sollten mit Verständnis für die Kompliziertheit künstlerischer Schaffensprobleme offen besprochen werden“. Der kulturpolitische Alltag allerdings sah, besonders bei der Vorbereitung des VIII. Schriftstellerkongresses der DDR im Mai 1978, anders aus. Durch Manipulationen bei der Nominierung wurden einige der bedeutendsten Schriftsteller der DDR nicht zum Kongreß delegiert. Andere verzichteten aus Solidarität mit gemaßregelten Kollegen von sich aus auf eine Teilnahme. Die Kluft zwischen den Biermann-Sympathisanten und der Parteiführung konnte auf diese Weise nicht geschlossen werden. Sie wurde weiter aufgerissen, als Politbüro-Mitglied Konrad Naumann wenige Tage vor Beginn des Schriftstellerkongresses auf dem 8. ZK-Plenum im Mai 1978 Erinnerungen an das berüchtigte 11. Plenum des ZK der SED im Jahr 1965 weckte. Er hielt „einigen wenigen“ Schriftstellern, die im westlichen Ausland publiziert hatten, ihre Deviseneinnahmen vor und diffamierte sie als „bürgerliche Künstler“. Daraufhin sprach Stephan Hermlin, einer der Initiatoren der Protesterklärung für Biermann, auf dem Kongreß von „Demagogie“ und bezeichnete sich selbst als einen „spätbürgerlichen Schriftsteller“. Nach dieser öffentlichen Kontroverse schienen sich beide Seiten intern zunächst um einen Ausgleich zu bemühen. Das kulturpolitische Klima blieb jedoch von schwer überbrückbaren Gegensätzen zwischen der Mehrzahl der Künstler und den Kultur-„Apparatschiks“ der Partei bestimmt. Ende 1978 wurden Theaterstücke vor der Urauffüh[S. 773]rung abgesetzt („Die Flüsterparty“ von Rudi Strahl), die Ausstrahlung von Fernsehspielen aus politischen Gründen verschoben („Geschlossene Gesellschaft“ von Klaus Poche). Anfang 1979 erschienen 2 Romane von DDR-Autoren, die sich kritisch mit den herrschenden Zuständen in ihrem Land auseinandersetzten, nur im Westen: Stefan Heyms „Collin“ über die stalinistische Vergangenheit der DDR, Rolf Schneiders „November“ über die Biermann-Ausbürgerung. Erich Honecker, der sich bis dahin mit richtungweisenden Erklärungen zur K. eher zurückgehalten hatte, stellte sich zur selben Zeit hinter den scharfen kulturpolitischen Kurs Konrad Naumanns. Die unmittelbaren Folgen ließen nicht lange auf sich warten. Zunächst erließ die DDR-Führung eine neue „Durchführungsbestimmung über die Tätigkeit auswärtiger Korrespondenten in der DDR“, die „Interviews und Befragungen jeder Art“ genehmigungspflichtig machte. Damit wurde für kritische Künstler die direkte Äußerung über westliche Medien unmöglich gemacht. Als Stefan Heym gegen diese Vorschrift verstieß, wurde der ZDF-Korrespondent Peter van Loyen umgehend ausgewiesen. Wegen der Veröffentlichung von „Collin“ im Westen wurde Heym kurz darauf unter dem Vorwand des Verstoßes gegen die Devisengesetze der DDR zu 9.000 Mark Geldstrafe verurteilt. Gegen diese Art der Maßregelung wandten sich am 16. 5. 1979 acht DDR-Autoren in einem Brief an Honecker, dessen Wortlaut im Westen allerdings nie bekannt wurde. Im Gegenzug bezeichnete der Schriftsteller Dieter Noll („Kippenberg“) in einem Schreiben an das „Neue Deutschland“ seine Kollegen Heym, Seyppel und Schneider als „kaputte Typen“. Die Auseinandersetzung erreichte einen neuen Höhepunkt, als der Bezirksverband Berlin des DDR-Schriftstellerverbandes am 7. 6. 1979 beschloß, Kurt Bartzsch, Adolf Endler, Stefan Heym, Karl-Heinz Jakob, Klaus Poche, Klaus Schlesinger, Rolf Schneider, Dieter Schubart und Joachim Seyppel „aus seinen Reihen auszuschließen“. Die am 1. 8. 1979 in Kraft getretene 3. Strafrechts-Änderung stellt in § 21 die Weitergabe von „Nachrichten, Schrift-Manuskripten und anderen Materialien, die geeignet sind, den Interessen der DDR zu schaden“, unter Strafe (Staatsverbrechen), um vor allem die unerwünschten Westverbindungen der Künstler zu unterbinden. Die Folgezeit war von dem Bemühen der Parteiführung gekennzeichnet, innerhalb der nunmehr eng gezogenen Grenzen erneut um Ausgleich und Verständigung zu werben. Einige der gemaßregelten Autoren wie Poche, Schlesinger, Jakobs und Seyppel erhielten mehrjährige Ausreisevisa zum Verbleib im Westen. Andere, obwohl nicht direkt attackiert, gingen den gleichen Weg, unter ihnen der Schauspieler Armin Müller-Stahl und der Schriftsteller Günter Kunert. Eine gewisse Lockerung zeigte sich in der Theater- und Verlagspolitik. Im Jahre 1980 wurde Heiner Müllers Stück „Der Bau“ 15 Jahre nach seiner Fertigstellung uraufgeführt. Von Stefan Heym erschien eine Neuauflage seines Romans „Goldsborough“. Ende des Jahres wurden 3 junge DDR-Schriftsteller, Thomas Erwin, Lutz Rathenow und Frank-Wolf Matthies wegen der Veröffentlichung von kritischen Werken im Westen zwar verhaftet, jedoch nach kurzer Zeit wieder freigelassen. Erwin und Matthies übersiedelten kurz darauf in die Bundesrepublik. Der X. Parteitag der SED blieb mit seinen kulturpolitischen Aussagen eher unverbindlich. Zwar gab es unterschiedliche Meinungen, gemäßigt wie die des Akademie-Präsidenten Konrad Wolf und dogmatisch wie die des Vorsitzenden des Bezirksverbandes Berlin (Ost) des DDR-Schriftstellerverbandes Günter Görlich; Konsequenzen wurden aus ihnen jedoch nicht gezogen. Einen neuen Akzent erhielt die K. der DDR Mitte Dezember 1981 durch die „Berliner Begegnung zur Friedensförderung“. Unmittelbar im Anschluß an das Schmidt/Honecker-Treffen vom Werbellinsee (Dez. 1981), führte der Schriftsteller Stephan Hermlin auf private Initiative, aber mit allerhöchster Genehmigung, Autoren aus Ost und West, vor allem aber aus beiden deutschen Staaten, zusammen, um über den Frieden zu diskutieren. Unter den Teilnehmern fanden sich auch Autoren, die die DDR vor nicht allzu langer Zeit in der Folge der Auseinandersetzungen im Schriftstellerverband verlassen hatten (Friedensbewegung). Die Diskussionen auf dieser Veranstaltung vor Kameras und Mikrofonen offenbarte Gegnerschaft zwischen den nicht immer nach Ost- bzw. Westherkunft politisch einander gegenüberstehenden Künstlern und Wissenschaftlern, aber nicht Feindschaft. Im Ergebnis leistete sie u.a. einen Beitrag zur teilweisen Wiederherstellung des nach der Biermann-Ausbürgerung so schwer ramponierten kulturellen Rufs der DDR. Die Fortsetzung des Treffens im Mai 1982 in Den Haag ging über das in Ost-Berlin bereits Gesagte kaum hinaus; es fehlte ihr nicht zuletzt die Brisanz, die der „Berliner Bewegung“ aus der Wahl des Tagungsortes erwuchs. War es in Berlin (Ost) noch möglich gewesen, Teilnehmer und Beobachter der Tagung gegenseitig von dem ehrlichen Friedenswillen zu überzeugen, taten sich im Laufe des Jahres 1982 tiefe Konflikte zwischen Initiatoren und Teilnehmern auf den Konferenzen der einen und Skeptikern bzw. Nicht-Eingeladenen auf der anderen Seite auf. Der hoffnungsvoll begonnene Dialog versandete in gegenseitigen Vorwürfen. Etwa zur gleichen Zeit schien sich der offizielle kulturpolitische Kurs Ost-Berlins wieder zu verschärfen. Auf einer „Kulturkonferenz der FDJ“ im Oktober 1982 wurde heftige Kritik geübt an der Tatsache, daß mit einem DDR-Paß ausgereiste Autoren sich im Westen nach wie [S. 774]vor kritisch über ihren Staat äußerten. Ihnen wurde „fortgesetzter Verrat an unserer Heimat und unseren Idealen“ vorgeworfen, namentlich genannt wurden Rolf Schneider, Klaus Poche und Karl-Heinz Jakobs. Befürchtungen, daß solche Schelte auch interne Auswirkungen haben würde, bewahrheiteten sich indessen nicht. Der IX. Schriftstellerkongreß der DDR Ende Mai 1983 verlief, anders als der fünf Jahre zuvor, sowohl in der Vorbereitung als auch bei der Durchführung in geregelten Bahnen. Der wiedergewählte Verbandspräsident Hermann Kant gab die Losung aus, daß „über manche Angelegenheit, die uns zu ihrer Zeit sehr in Rage gebracht hat, inzwischen Gras gewachsen“ sei. Man bemühte sich um Konsolidierung, es fehlten die namentlichen Attacken. Es fehlten unter den Rednern mit Ausnahme Stephan Hermlins aber auch die großen Namen der DDR-Literatur: Christa Wolf, Franz Fühmann, Günter de Bruyn. Die auch nach Beginn der Raketenstationierung Ende 1983 von Honecker betriebene Politik der „Schadensbegrenzung“, die verbunden war mit mehr Flexibilität gegenüber der Bundesrepublik, blieb auch auf die Kulturpolitik nicht ohne Auswirkungen. Am Ostberliner Maxim Gorki-Theater wurde das Stück „Der Georgsberg“ von Rainer Kerndl nach drei Aufführungen abgesetzt, vermutlich deshalb, weil sich der Autor allzu kritisch mit dem Ausverkauf sozialistischer Ideale durch westliche Valuta — Stichwort: Milliardenkredit — auseinandergesetzt hatte. Im Frühjahr 1984, auf dem Höhepunkt der Ausreisewelle, erschienen in der Zeitschrift „Sinn und Form“ zwei „Tonbandprotokolle aus dem Havelgrund“, in denen offen die mangelnden Reisemöglichkeiten beklagt wurden. III. Kulturapparat, Institutionen und Organisationen Die Anleitung und Kontrolle der K. erfolgt zentral über entsprechende Abteilungen im Zentralkomitee (ZK) der SED und die Ministerien für Kultur, für Volksbildung und für Hoch- und Fachschulwesen, das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport, das Staatssekretariat für Berufsbildung, das Amt für Jugendfragen beim Ministerrat und die mit diesen Fragen befaßten Ausschüsse der Volkskammer. Bei den Räten der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden bestehen Abteilungen für Kultur, für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung und für Jugendfragen sowie ständige Kommissionen für Kultur, denen Abgeordnete der Volksvertretungen und kulturell interessierte Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen angehören. Eine wichtige Rolle bei der Kulturvermittlung — entweder durch die Organisierung von Veranstaltungen in Klub- und Kulturhäusern oder als Anreger kultureller Bildung — spielen Kulturbund, Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) (mit rd. 250.000 Kulturobleuten in den Betriebsgewerkschaftsgruppen); Kulturarbeit des FDGB), Freie Deutsche Jugend (FDJ), Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) und Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse). Für die Durchführung der den Kulturschaffenden gestellten kulturpolitischen Aufgaben mitverantwortlich sind die Akademie der Künste der DDR (AdK), die Gewerkschaft Kunst im FDGB (mit rd. 70.000 Mitgliedern = etwa 94 v.H. aller im kulturellen Bereich Tätigen) und die verschiedenen Künstlerverbände: Schriftstellerverband der DDR, Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM), Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR, Verband der Theaterschaffenden der DDR, Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR und Bund der Architekten der DDR (Architekten; Architektur). Diese Institutionen und Organisationen üben auch beratende Funktionen bei der Konzipierung der K. aus. Die überwiegend volks- bzw. organisationseigenen Verlage sowie die wenigen kleinen privaten Verlage unterstehen mit ihrer Buch- und Zeitschriftenproduktion genauso wie das gesamte Filmwesen und die Staatstheater dem Ministerium für Kultur (Filmwesen; Theater; Verlagswesen); städtische Bühnen und Kabaretts unterstehen den örtlichen Staatsorganen, ebenso die in jedem Bezirk bestehenden Konzert- und Gastspieldirektionen, denen Organisierung und Durchführung aller übrigen künstlerischen Veranstaltungen ernster und unterhaltender Art obliegen. Das alleinige Recht zur Vermittlung von Künstlern und künstlerischen Ensembles aus der DDR ins Ausland und umgekehrt besitzt die Künstler-Agentur der DDR. Zu Beginn der 80er Jahre machte die DDR verstärkt den Kulturaustausch mit westlichen Ländern zum Mittel der Politik (Kulturelle Zusammenarbeit). In Vorbereitung und in der Folge von Reisen des Staatsratsvorsitzenden Honecker nach Österreich, Japan und Mexiko nahmen die gegenseitigen Gastspiele von Künstlergruppen, Theatern und Orchestern beträchtlich zu. Auffallend war das Bemühen der DDR, sich im Sinne ihrer Definition des Kulturellen Erbes als Bewahrerin der „besten Traditionen deutscher Geschichte und Kultur“ darzustellen. Trotz Fehlens eines Kulturabkommens kam Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre auch der offizielle Kulturaustausch zwischen beiden deutschen Staaten in Gang. Er begann mit Foto-Ausstellungen und Film-Wochen und fand Ende 1982 seinen bisherigen Höhepunkt in einer westdeutschen Architekturausstellung, die in Ost-Berlin, Karl-Marx-Stadt und Magdeburg gezeigt wurde, sowie im Gegenzug in einer großen Schinkel-Ausstellung der DDR in Hamburg, die beim Schmidt/Honecker-Treffen am [S. 775]Werbellinsee im Dezember 1981 vereinbart worden war. Unmittelbar vor dem Regierungswechsel in Bonn im Herbst 1982 bot die DDR die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Kulturabkommen zwischen beiden deutschen Staaten an und schlug vor, die strittige Frage der von ihr geforderten Herausgabe von Kunstwerken aus der Stiftung Preußischer Kulturbesitz auszuklammern. IV. Finanzierung kultureller Aufgaben und materielle Lage der Kulturschaffenden Zum Teil durch Subventionierung aus dem Staatshaushalt sind die Kosten für Kulturgüter für den Konsumenten relativ niedrig; z.B. betragen die Preise für Bücher oft nur etwa ein Drittel vergleichbarer Ausgaben in der Bundesrepublik, Schallplatten kosten zwischen 4,10 Mark (Singles) und 16,10 Mark (LP), die Eintrittspreise der Kinos bewegen sich zwischen 0,50 und 3 Mark. Durch einen Aufschlag von 0,05 bzw. 0,10 Mark auf Eintrittspreise bei Kulturveranstaltungen, Rundfunkgebühren und Schallplattenpreise wird der 1949 gegründete Kulturfonds der DDR finanziert. Er untersteht dem Ministerium für Kultur und wird durch ein Kuratorium verwaltet, dem u.a. die Präsidenten der Künstlerverbände, der Akademie der Künste, der Vorsitzende der Gewerkschaft Kunst und der 1. Bundessekretär des Kulturbundes der DDR angehören. Es entscheidet aufgrund staatlicher Richtlinien über die Verwendung der Mittel zur Förderung sozialistischer Kunst, z.B. für die Finanzierung bestimmter in Auftrag gegebener Kunstwerke und für die „Verbesserung der Lebens- und Schaffensbedingungen der Schriftsteller und Künstler“. Auftraggeber für Künstler, vor allem in den Bereichen der bildenden Kunst, der Dramatik, der Musik, des Films, aber auch in der Literatur, sind neben entsprechenden Kultureinrichtungen, wie Theater, Orchester, DEFA u.a., staatliche Institutionen, Betriebe und gesellschaftliche Organisationen. Zum Teil bestimmen die Aufträge als unmittelbare Partner der Künstler Arbeitskollektive aus den Betrieben, um auf diese Weise engere Beziehungen zwischen Kunstproduzenten und -konsumenten zu fördern. Die aus unterschiedlichen Auffassungen von Künstlern und Auftraggebern resultierenden Konflikte führten immer wieder zu Aufforderungen seitens kulturpolitischer Leitungsorgane, den individuellen künstlerischen Schaffensprozessen größeres Verständnis entgegenzubringen. Kulturminister Hans-Joachim Hoffmann und der Sekretär des Rates für Kultur beim Minister für Kultur, Dr. Werner Kühn, betonten im theoretischen Organ des ZK der SED „Einheit“ (Nr. 6/1974), daß es bei der Auftragserteilung „nicht allein um Pläne und Beschlüsse“ gehe. Der „gesellschaftliche Auftrag“ sei nicht nur als „das Bestellen von Kunstwerken“, sondern „als eine produktiv-geistige Anregung, als Formulierung gesellschaftlicher Erwartung, als Ausdruck von Bedürfnis nach Kunsterlebnis“ zu verstehen. Man dürfe „unter keinen Umständen jenen Auftrag zurückstellen oder vergessen, den sich der Künstler selbst erteilt“. Vier Jahre später („Einheit“, Nr. 7/8, 1978) schrieben dieselben Autoren, „die Freiheit des künstlerischen Schaffens“ erweise sich „als eine spezifische Verflechtung der Absichten und des Schaffens der Künstler und der sozialen Bedürfnisse und Erfordernisse der Gesellschaft, von Kunst und Volk“. Ein umfangreiches System in der Regel mit steuerfreien Geldzuwendungen verbundener Preise und Auszeichnungen auf dem Gebiete der Kultur, Wissenschaft und Pädagogik sowie Stipendien, bevorzugte Wohnraumbeschaffung und Reisemöglichkeiten bieten zusätzliche materielle Anreize für Leistungen im Sinne der K. Bildende Kunst; Laienkunst; Literatur und Literaturpolitik; Musik; Unterhaltungskunst. (Heinz Kersten)/Harald Kleinschmid Literaturangaben Dokumente zur Kunst-, Literatur- und Kulturpolitik der SED. Hrsgg. v. Elimar Schubbe. Stuttgart: Seewald 1972. Dokumente zur Kunst-, Literatur- und Kulturpolitik der SED 1971–1974. Hrsgg. v. Gisela Rüß. Stuttgart: Seewald 1976. Hager, Kurt: Beiträge zur Kulturpolitik. Reden und Aufsätze 1972–1981. Berlin (Ost): Dietz 1981. (Studienbibliothek der marxistisch-leninistischen Kultur- und Kunstwissenschaften.) Jäger, Manfred: Kultur und Politik in der DDR. Köln: Wissenschaft u. Politik 1982. Die geistige Kultur der sozialistischen Gesellschaft. Berlin (Ost): Dietz 1976. Kultur in den Kämpfen unserer Zeit. Zur ideologischen Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus auf dem Gebiet von Kultur und Kunst. Leiter d. Autorenkoll. Dieter Ulle. Berlin (Ost): Dietz 1981. Literaturpolitik und Literaturkritik in der DDR. Eine Dokumentation. Hrsgg. von Helmut Fischbeck. 2., durchges. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M., Berlin, München: Diesterweg 1979. (Texte und Materialien zum Literaturunterricht.) [S. 776]Raddatz, Fritz Joachim: Traditionen und Tendenzen. Materialien zur Literatur der DDR. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1972. Schriftsteller der DDR. Ltg. d. Autorenkoll. u. Gesamtredaktion Kurt Böttcher, in Zusammenarbeit mit Herbert Greiner-Mai. Leipzig: Bibliographisches Institut 1974. (Meyers Taschenlexikon.) Streisand, Joachim: Kultur in der DDR. Studien zu ihren hist. Grundlagen und ihren Entwicklungsetappen. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1981. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 767–776 Kulturfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturstätten

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auch in der K. gilt das Dogma von der „führenden Rolle der Partei“. Folgerichtig fordert daher die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) „die Verwirklichung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur und die Herausbildung einer der Arbeiterklasse, dem schaffenden Volk und der Sache des Sozialismus ergebenen…

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Sozialistische Gesetzlichkeit (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ihrer Verfassung garantiert die DDR ihren Bürgern die SG. und gewährt Rechtssicherheit. Art. 87 der Verf. bestimmt, auf welche Weise der Staat die Gesetzlichkeit gewährleistet: „durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts“. Art. 90 weist schließlich die richterliche Rechtsanwendung an, der Durchführung der SG. zu dienen. Um Begriff und Inhalt der SG. hat es Ende der 50er [S. 1190]Jahre Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten gegeben, die schließlich mit der Feststellung im Staatsratsbeschluß vom 20. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) beendet wurden: „Die SG. verlangt die allseitige genaue Beachtung des gesetzlichen Tatbestandes.“ SG. erfordert jedoch mehr als ausschließlich Bindung des Richters an das Gesetz. Sie beinhaltet auch die marxistisch-leninistische Erkenntnis, daß jedes Recht seiner Natur nach parteilich und daß daher auch dem sozialistischen Recht Parteilichkeit immanent sei, und zwar Parteilichkeit für die Verwirklichung des Sozialismus. So wird mit der Forderung nach strikter Einhaltung der SG. vom Richter erwartet, daß er die geltenden Rechtsnormen genau beachtet, sich gleichzeitig bei seiner Urteilsbildung an der Politik der Partei- und Staatsführung orientiert und mit seiner Rechtsprechung zur Gestaltung der sozialistischen Ordnung beiträgt. Folgerichtig haben die Beschlüsse der SED am Anfang des Erkenntnisprozesses zu stehen, in dessen Ergebnis der Arbeitsplan für die gesamte richterliche Tätigkeit festgelegt wird (Neue Justiz, 1967, H. 15, S. 478). Mit dem zunehmenden Ausbau des sozialistischen Rechtssystems wurde es möglich, bei der Forderung nach Wahrung der SG. das Schwergewicht mehr auf die Bindung an das bestehende Gesetz zu legen, da die in der Periode des Aufbaues und der Verwirklichung des Sozialismus geschaffenen Gesetze von ausreichender Parteilichkeit sind. Es wird damit zunehmend entbehrlich, unter Berufung auf die SG. und die Parteilichkeit der Rechtsprechung eine Umdeutung von Rechtsnormen vorzunehmen, die aus der nichtsozialistischen Zeit stammen. Die SG „ist ein Attribut der sozialistischen Demokratie, weil sie die souveräne Machtausübung der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten mittels des sozialistischen Staates und seines Rechts gewährleistet, mit den Forderungen der objektiven Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung übereinstimmt, die demokratischen Grundlagen der sozialistischen Macht und die Rechte der Bürger schützt, die sozialistische Rechtsordnung und die sozialistischen Gesellschaftsbeziehungen gegen alle Störungen verteidigt und ein unerläßliches Instrument im Kampf gegen die Feinde des Sozialismus darstellt“ (Staat und Recht, 1974, H. 5, S. 722). Nach dem der Zeitschrift „Der Schöffe“ seit 1978 in jeder Ausgabe beigefügten „Rechtslexikon für Schöffen und Mitglieder gesellschaftlicher Gerichte“ („Kleines Rechtslexikon“) ist SG. „die mittels des sozialistischen Rechts erfaßte und durchgesetzte gesellschaftliche Gesetzmäßigkeit“ und „eine Methode der Leitung sozialistischer Gesellschaftsverhältnisse mit den Mitteln des Rechts“ (Kleines Rechtslexikon, S. 54). Unverändert gilt der Grundsatz, daß mit der Forderung nach SG. den Gerichten die Aufgabe gestellt wird, in jedem Verfahren und in jeder Entscheidung einen Beitrag zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht zu leisten. I |Rechtswesen, I.]] Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1189–1190 Sozialistische Einheitspartei Westberlins (SEW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische Wirtschaft

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ihrer Verfassung garantiert die DDR ihren Bürgern die SG. und gewährt Rechtssicherheit. Art. 87 der Verf. bestimmt, auf welche Weise der Staat die Gesetzlichkeit gewährleistet: „durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts“. Art. 90 weist schließlich die…

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Aggressionsverbrechen (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Nach einer Definition des derzeitigen Generalstaatsanwalts Streit (SED), der sich dabei auf eine sowjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als Rechtfertigung einer bewaffneten Einmischung dienen“ (Neue Justiz, 1967, S. 169). An dieser Auffassung haben Sowjetunion und sozialistische Staaten bis heute festgehalten (vgl. Seidel, „Die Definition des Begriffs der Aggression, Geschichte und aktuelle Probleme“ in: Neue Justiz, 1974, S. 509). Danach ist die versteckte oder offene Unterstützung oder gar Entfachung kommunistischer Umsturzversuche keine A., während militärische Hilfe gegen solche Versuche A. wäre. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 22. 10. 1962 (GBl. II, S. 751) war beim Generalstaatsanwalt eine „Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen“ gebildet worden. Sie sollte, „gestützt auf die Charta der Vereinten Nationen, alle friedensgefährdenden direkten oder indirekten Aggressionshandlungen gegen die DDR erfassen und die Voraussetzungen für deren systematische Ahndung schaffen“. Nachdem A. Gegenstand des neuen Strafgesetzbuchs geworden sind, wurde die Tätigkeit der Arbeitsgruppe in eine staatsanwaltschaftliche Tätigkeit umgewandelt. Das StGB behandelt die A. im 1. Kapitel des Besonderen Teils (§§ 85 ff.). Unter Strafandrohung bis zur Todesstrafe stehen die „Androhung, Planung, Vorbereitung oder Durchführung eines Aggressionskrieges“, Durchführung von oder Mitwirkung an einem „Aggressionsakt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit der DDR oder eines anderen Staates“, die „Anwerbung von Bürgern der DDR für imperialistische Kriegsdienste“ und die Teilnahme von Bürgern der DDR an „kriegerischen Handlungen zur Unterdrückung eines Volkes“. Wegen Kriegshetze wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis 8 Jahren bestraft, „wer einen Aggressionskrieg, einen anderen Aggressionsakt oder die Verwendung von Atomwaffen oder anderen Massenvernichtungsmitteln zu Aggressionszwecken propagiert“, „wer zum Bruch völkerrechtlicher Vereinbarungen, die der Wahrung und Festigung des Friedens dienen, auffordert“ oder „wer in diesem Zusammenhang zur Verfolgung von Anhängern der Friedensbewegung aufreizt, gegen diese Personen wegen ihrer Tätigkeit Gewalt anwendet, sie verfolgt oder verfolgen läßt“. Mit der Schaffung dieses Tatbestandes sollte der von der UN-Vollversammlung am 16. 12. 1966 bestätigten Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte entsprochen werden. Schließlich werden im Zusammenhang mit den A. noch die faschistische Propaganda, Völker- und Rassenhetze, Kriegsverbrechen (Verletzung völkerrechtlicher Normen bei bewaffneten Auseinandersetzungen, die „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ [§ 90]) sowie die Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandelt. Zu letzteren zählt § 91 StGB die Verfolgung, Vertreibung oder Vernichtung von nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppen oder andere unmenschliche Handlungen gegen diese Gruppen und droht Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren an. Bei vorsätzlicher Verursachung besonders schwerer Folgen kann lebenslange Freiheitsstrafe oder die Todesstrafe verhängt werden. Mit dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, 1977, S. 100) wurde die Strafandrohung für „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ auf Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren erhöht. Gleichzeitig wurden das Friedensschutzgesetz und das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz aufgehoben. Nach § 95 StGB ist es bei objektiver Erfüllung dieser Straftatbestände ausgeschlossen, daß sich der Täter auf Befehlsnotstand berufen kann; er bleibt in jedem Falle strafrechtlich verantwortlich. Friedensgefährdung; Staatsbürgerschaft; Strafrecht, VI., Strafrecht, VII.. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 5 Aeroklub der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agitation und Propaganda

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Nach einer Definition des derzeitigen Generalstaatsanwalts Streit (SED), der sich dabei auf eine sowjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können…

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Eingaben (1985)

Siehe auch: Eingaben: 1965 1966 1969 1975 1979 Eingaben und Beschwerden: 1962 1963 Nach Art. 103 der Verfassung kann sich jeder Bürger mit E. (Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die staatlichen und wirtschaftlichen Organe wenden. Dieses Recht steht auch gesellschaftlichen Organisationen und den Gemeinschaften der Bürger zu. Ihnen darf aus der Wahrnehmung dieses Rechts kein Nachteil entstehen. Die für die Entscheidung verantwortlichen Organe werden verpflichtet, die E. der Bürger oder der Gemeinschaften innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu bearbeiten und den Antragstellern das Ergebnis mitzuteilen. Einzelheiten regelt das Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 461). Das E.-Recht gilt als eine der Garantien des Rechts auf Mitgestaltung und Mitbestimmung der Bürger in der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung (Sozialistische ➝Grundrechte; Verfassung, III.). Die Leiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, der Volkseigenen Betriebe und Kombinate, der sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen haben zu sichern, daß die Bürger ihre E. und andere Anliegen persönlich vorbringen und sich beraten lassen können. Sprechstunden und Öffnungszeiten sind festzulegen und öffentlich bekanntzumachen. Die Entscheidung über E. liegt beim jeweils zuständigen Leiter oder einem von ihm Beauftragten. Die Leiter sind für die ordnungsgemäße Arbeit mit den E. persönlich verantwortlich. Diejenigen Mitarbeiter oder Leiter, an deren Arbeit oder Verhalten in der E. Kritik geübt wird, dürfen die E. nicht bearbeiten oder entscheiden. In solchen Fällen hat der zuständige oder der übergeordnete Leiter zu entscheiden. Die Antwort auf die E. ist schriftlich oder mündlich zu erteilen. Sie muß begründet werden. Die Entscheidung muß spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Eingang oder Bekanntwerden getroffen und dem Bürger mitgeteilt werden. Aus zwingenden Gründen erforderliche Fristüberschreitung ist zu begründen. Ist ein Bürger mit der Entscheidung nicht einverstanden, hat er nur die Möglichkeit, sich an das übergeordnete Organ oder den übergeordneten Leiter zu wenden. Das kann wiederholt von Stufe zu Stufe geschehen. Entscheidungen der Leiter zentraler Staatsorgane sind endgültig. Insbesondere ist es nicht möglich, eine Entscheidung vor einem Gericht anzufechten. Auch die nach dem E.-Erlaß des Staatsrates vom 20. 11. 1969 (GBl. I, S. 239) früher gegebene Möglichkeit, den Beschwerdeausschuß bei der jeweiligen örtlichen Volksvertretung anzurufen, ist mit dem Gesetz vom 19. 6. 1975 entfallen. So stellt das E.-Wesen keinen Ersatz für die fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsbeschwerde) dar. Es bedeutet den Versuch, die Verwaltung bürgernäher zu machen und kann als Ausdruck des konsultativen Elements der Verfassungsordnung (Verfassung, III.) gewertet werden, mittels dessen das politische System in der DDR funktionstüchtiger werden soll. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 317 Eigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einheitliches sozialistisches Bildungssystem

Siehe auch: Eingaben: 1965 1966 1969 1975 1979 Eingaben und Beschwerden: 1962 1963 Nach Art. 103 der Verfassung kann sich jeder Bürger mit E. (Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die staatlichen und wirtschaftlichen Organe wenden. Dieses Recht steht auch gesellschaftlichen Organisationen und den Gemeinschaften der Bürger zu. Ihnen darf aus der Wahrnehmung dieses Rechts kein Nachteil entstehen. Die für die…

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1985: K

Kabarett Kaderpolitik Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik (KdT) Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kandidat Karikatur Karl-Marx-Universität Leipzig Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH) Katastrophenschutz Kauffonds der Bevölkerung Kaufkraft Kinderbeihilfen Kinderkrippe, Kindergarten Kinder- und Jugendliteratur Kirchen Klasse/Klassen, Klassenkampf Klassenbewußtsein Kleinbürgertum Klub der Intelligenz Kollegien Bildender Künstler Kollegien der Ministerien Kollektive Führung Kollektiv, Sozialistisches Kollektiv- und Arbeitserziehung Kombinat Kraftverkehr, VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei Kominform Komintern Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen Kommissionsvertrag Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) / Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Konföderation Konkurs Konsumgenossenschaften Konsumgütermessen Konsumtion, Gesellschaftliche Kontenführungspflicht Kontrollrat Konvergenztheorie Kooperation in der Landwirtschaft Kooperationsakademien Kooperationsrat Kooperationsverband (KOV) Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport Korrespondenten Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche Kraftstoffversorgung Krankengeld Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Kredit Kreis Kreisparteiorganisationen der SED Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Kritik und Selbstkritik Kulturarbeit des FDGB Kulturbund der DDR (KB) Kulturelles Erbe Kulturelle Zusammenarbeit Kulturfonds Kulturpolitik Kulturstätten Kultur- und Sozialfonds Kunsthandel Künstler-Agentur der DDR Kupfererzbergbau Kuren der Sozialversicherung Kurorte Kybernetik

Kabarett Kaderpolitik Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik (KdT) Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kandidat Karikatur Karl-Marx-Universität Leipzig Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH) Katastrophenschutz Kauffonds der Bevölkerung Kaufkraft Kinderbeihilfen Kinderkrippe, Kindergarten Kinder- und Jugendliteratur Kirchen Klasse/Klassen, Klassenkampf Klassenbewußtsein Kleinbürgertum …

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Ministerrat (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der M. ist die Regierung der DDR und damit die Spitze des Staatsapparates. Seine Stellung im Regierungssystem der DDR und seine Funktionen und Aufgaben wurden in der im Oktober 1974 durch Gesetz ergänzten und geänderten Verfassung (Art. 76–80) sowie dem Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I, S. 253) vom Oktober 1972 festgelegt. Diese Bestimmungen waren das staatsrechtliche Resultat der vom M. im Regierungssystem der DDR seit Anfang 1971 tatsächlich erneut wahrgenommenen Funktionen einer „Regierung“. 1949 wurde die „Provisorische Regierung der DDR“ von der Provisorischen Volkskammer gewählt. Diese Regierung wurzelte organisatorisch in der auf dem Gebiet der SBZ bis zur Gründung der DDR bestehenden Deutschen Wirtschaftskommission (DWK), in der Deutschen Verwaltung des Inneren, der Deutschen Verwaltung für Volksbildung und dem Zentralen Komitee für Staatliche Kontrolle, die im Auftrage der sowjetischen Besatzungsmacht Verwaltungsaufgaben wahrnahmen. Die Bezeichnung „Regierung“ wurde nur kurze Zeit beibehalten; bereits im ersten Gesetz über die Regierung vom November 1950 wurde die Bezeichnung M. geprägt. 1952 wurde die Bezeichnung „Regie[S. 913]rung“ durch M. ersetzt; ein Wandel der Stellung als zentrales staatliches Organ war damit jedoch nicht verbunden. Mit der Gründung des Staatsrates der DDR im September 1960 gingen in zunehmendem Maße Regierungsfunktionen auf diesen über; dies schlug sich auch in der Bezeichnung des M. als „Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrates“ im Gesetz über den M. von 1963 nieder. Der M. war in diesen Jahren in erster Linie für die Leitung und Planung der Volkswirtschaft zuständig. Seit 1970/71 hat er wieder Regierungsfunktionen übernommen, während der Staatsrat seinerseits an Bedeutung verlor. Der M. setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, seinen beiden Ersten Stellvertretern, den weiteren Stellvertretern des Vorsitzenden sowie den übrigen Mitgliedern. Die Mitglieder des M. werden auf Vorschlag des Vorsitzenden des M., der lt. Art. 79, 2 der Verfassung der DDR von 1968/74 von der stärksten Fraktion zur Wahl vorgeschlagen wird, nach der Neuwahl der Volkskammer von ihr auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und vom Vorsitzenden des Staatsrates auf die Verfassung vereidigt. Zwischen den Tagungen der Volkskammer kann der Vorsitzende des M. den Auftrag zur Wahrnehmung einer Funktion als Stellvertreter oder als Minister erteilen, muß dies aber von der Volkskammer bestätigen lassen. Der M. ist ein Gremium mit 45 Mitgliedern (1984). Er tagt einmal wöchentlich. Die Mehrzahl der Mitglieder (41) stellt die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Die anderen Parteien verfügen über je einen Stellvertreter des Vorsitzenden, die zugleich in der Regel Ressortleiter sind; der Vertreter der NDPD ist Vorsitzender des Staatlichen Vertragsgerichts. Die Aufgaben des M. ergeben sich aus seiner Funktion als zentrales staatliches Exekutivorgan. Der § 1 des Gesetzes legt im einzelnen fest, daß der M. als Organ der Volkskammer unter Führung der SED im Auftrag der Volkskammer die Grundsätze der staatlichen Innen- und Außenpolitik ausarbeitet, die einheitliche Durchführung der Staatspolitik leitet und die Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben organisiert. Seine Tätigkeit soll das materielle und kulturelle Lebensniveau der Bevölkerung erhöhen und dem Wohl der Arbeiterklasse und aller Bürger dienen. Er soll: die Volkswirtschaft leiten und planen, die kulturelle und geistige Entwicklung fördern, wissenschaftliche Leitungsmethoden verwirklichen, die Initiative der Werktätigen fördern, Aufgaben der sozialistischen ökonomischen Integration im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) lösen, die Sozialistische ➝Demokratie durch Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften weiterentwickeln, mit diesen zusammen Maßnahmen zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur und der kulturellen und sportlichen Betätigung festlegen und die Grundlinie der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) erarbeiten, die Grundsätze der Außenpolitik verwirklichen, die Tätigkeit des Staatsapparates auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus verbessern, die Räte der Bezirke anleiten und kontrollieren und sie in die Ausarbeitung von Beschlüssen einbeziehen, wenn diese materielle, soziale und kulturelle Erfordernisse der Bezirke berühren, grundsätzliche Entscheidungen zur Abstimmung und Harmonisierung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Entwicklung der Territorien treffen, womit Standortentscheidungen über Industrieansiedlungen sowie Entscheidungen über Verkehrssysteme, Arbeitskräfteverteilung und -einsatz, Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen und Umweltschutz gemeint sind. Schließlich soll er die Rechtsordnung planmäßig ausbauen, die sozialistische Gesetzlichkeit festigen und Rechte und Freiheit der Bürger schützen. Alle Aufgaben haben der Verwirklichung der Beschlüsse der SED zu dienen und sollen auf der Grundlage der Beschlüsse und Gesetze der Volkskammer gelöst werden. Die Entwürfe zu Gesetzen und Beschlüssen werden der Volkskammer vom M. unterbreitet; diese stimmt auch der Regierungserklärung zu Beginn jeder Wahlperiode zu. Die Wahrnehmung faktisch aller Leitungs- und Planungsaufgaben — mit Ausnahme von Aufgaben im militärischen Bereich aufgrund der Bindungen im Warschauer Pakt und die besonderen Kompetenzen des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) — gewährleistet der M. mit Hilfe der Ministerien und der anderen, ihm unterstellten Organe, wie z.B. Staatssekretariate, staatliche Ämter und Komitees, die Staatliche Plankommission u.a.m. Für die eigene Geschäftstätigkeit des M. ist dessen Sekretariat zuständig. Er verfügt ferner über eine Pressestelle sowie andere Gremien, Kommissionen und Arbeitsgruppen, die ihm beratend für seine Entscheidungstätigkeit zur Verfügung stehen. Das Sekretariat des M. ist die Koordinationsstelle für die Arbeiten des M.; es dient jedoch vor allem dem Vorsitzenden. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. die Vorbereitung der Sitzungen des M., die Begutachtung der Vorlagen, die Abfassung von Gesetzestexten, die Kontrolle der Tätigkeit der Ministerien und anderer zentraler Organe, die Anleitung von staatlichen Institutionen wie der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften, des Presseamtes und anderer Ämter. Es verfügt über Abteilungen, die mit bestimmten Komplexen der Innen- wie der Außenpolitik, z.B. Fragen des RGW, befaßt sind. Die Arbeitsgruppe Organisation und Inspektion ist zuständig für die Anleitung und Kontrolle des örtlichen Staatsapparates und anderer Institutionen. Der M. wird als kollektiv arbeitendes Gremium bezeichnet. In seinen Sitzungen werden Vorlagen der Ministerien diskutiert, Koordinationsentscheidungen getroffen, Berichte entgegengenommen und Entscheidungen [S. 914]des Präsidiums des M. bestätigt. Das Präsidium ist das für das Funktionieren des M. als zentraler Entscheidungsinstanz im staatlichen Bereich wichtigste Gremium. Es umfaßt den Vorsitzenden des MR. und seine Stellv. sowie den Finanzminister, den Leiter des Amtes für Preise beim Ministerrat, den Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und den für Außenhandel. Das Präsidium nimmt die Funktionen des M. zwischen dessen Tagungen wahr, kann also auch Beschlüsse fassen, die als solche des gesamten M. gelten, bereitet grundlegende Entscheidungen des M. vor und konzentriert die Arbeit des M. auf die jeweils zu lösenden Aufgaben. Die Kompetenzen des M. werden im wesentlichen vom Präsidium des M., vor allem aber dem Vorsitzenden wahrgenommen. Die Rolle des gesamten M. wird u.a. dadurch gekennzeichnet, daß manche seiner Entscheidungen zwar der Zustimmung der Volkskammer bedürfen (Perspektiv- und Jahres- sowie Haushaltspläne), die Vorarbeiten dazu aber von ihm selbst geleistet und die zur Durchführung notwendigen Entscheidungen in eigener Verantwortlichkeit getroffen werden, womit er die zentrale staatliche Instanz im Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß darstellt. Im Selbstverständnis der SED impliziert dies jedoch nicht eine Trennung von Volkskammer und Regierung. Zusammensetzung des M. (1984): Vorsitzender Stoph, Willi (SED) 1. stellv. Vors. Krolikowski, Werner (SED) Neumann, Alfred (SED) Stellv. Vors. u. Vors. d. Staatl. Vertragsgerichts Flegel, Manfred (NDPD) Stellv. Vors. u. Min. der Justiz Heusinger, Hans-Joachim (LDPD) Stellv. Vors. u. Min. f. Allg. Masch.-, Landm.- u. Fahrzeugbau Kleiber, Günther (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Materialwirtschaft Rauchfuß, Wolfgang (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Umweltschutz u. Wasserwirtschaft Dr. Reichelt, Hans (DBD) Stellv. Vors. u. Vors. d. Staatl. Plankomm. Schürer, Gerhard (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Post- u. Fernmeldewesen Schulze, Rudolph (CDU) Stellv. Vors. Dr. Weiss, Gerhard (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Wissenschaft u. Technik Dr. Weiz, Herbert (SED) Mitglieder: Min. f. Verkehrswesen Arndt, Otto (SED) 1. Stellv. des Min. f. Außenhandel Dr. Beil, Gerhard (SED) Staatssekretär f. Arbeit und Löhne Beyreuther, Wolfgang (SED) Min. f. Geologie Dr. Bochmann, Manfred (SED) Min. f. Hoch- u. Fachschulwesen Prof. Böhme, Hans- Joachim (SED) Min. f. Handel u. Versorgung Briska, Gerhard (SED) Min. f. Leichtindustrie Buschmann, Werner (SED) Min. des Innern Dickel, Friedrich (SED) Min. f. Auswärtige Angelegenheiten Fischer, Oskar (SED) Min. f. Werkzeug- u. Verarbeitungsmaschinenbau Dr. Georgi, Rudi (SED) Staatssekretär d. Staatl. Plankommission Gress, Wolfgang (SED) Min. f. Glas- u. Keramikindustrie Prof. Dr. Grünheid, Karl (SED) Min. u. Leiter d. Amts f. Preise Halbritter, Walter (SED) Min. d. Finanzen Höfner, Ernst (SED) Min. f. Kultur Hoffmann, Hans-Joachim (SED) Min. f. Nationale Verteidig. Hoffmann, Heinz (SED) Min. f. Volksbildung Honecker, Margot (SED) Min. f. Bauwesen Junker, Wolfgang (SED) Präsident d. Staatsbank Kaminski, Horst (SED) Min. f. Schwermaschinen- u. Anlagenbau Kersten, Rolf (SED) Staatssekretär in der Staatl. Plankommission Klopfer, Heinz (SED) Oberbürgermeister von Berlin (Ost) Krack, Erhard (SED) Min. f. Land-, Forst- u. Nahrungsgüterwirtschaft Lietz, Bruno (SED) Min. f. Gesundheitswesen Prof. Dr. Mecklinger, Ludwig (SED) Min. f. Elektrotechnik u. Elektronik Meier, Felix (SED) Min. f. Staatssicherheit Mielke, Erich (SED) Min. f. Kohle u. Energie Mitzinger, Wolfgang (SED) Leiter des Amtes f. Jugendfragen Sattler, Hans (SED) Min. f. Erzbergbau, Metallurgie u. Kali Dr. Singhuber, Kurt (SED) Min. f. Außenhandel Sölle, Horst (SED) Vors. d. Komitees d. Arbeiter-u.-Bauern- Inspektion Dr. Stief, Albert (SED) Min. f. Bezirksgeleitete u. Lebensmittelindustrie Dr. Wange, Udo-Dieter (SED) Min. f. Chemische Ind. Wyschofsky, Günther (SED) —— Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 912–914 Ministerium für Wissenschaft und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der M. ist die Regierung der DDR und damit die Spitze des Staatsapparates. Seine Stellung im Regierungssystem der DDR und seine Funktionen und Aufgaben wurden in der im Oktober 1974 durch Gesetz ergänzten und geänderten Verfassung (Art. 76–80) sowie dem Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I, S. 253) vom Oktober 1972 festgelegt. Diese Bestimmungen waren das staatsrechtliche Resultat…

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Personenstandswesen (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Gesetz über das P. (Personenstandsgesetz) vom 4. 12. 1981 (GBl. I, S. 421) (zuvor: Gesetz über das P. vom 16. 11. 1956 — GBl. I, S. 1283 — i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 13. 10. 1966 — GBl. I, S. 87) sind für die Durchführung der Aufgaben des P. das Ministerium des Innern (MdI), der Magistrat von Berlin (Ost) (Berlin, XVII.) und die Räte der Bezirke sowie die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden (Örtliche Organe der Staatsmacht) verantwortlich. Bei den Räten der Kreise bestehen Urkundenstellen, bei den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden Standesämter. In staatlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens oder in Einrichtungen des staatlichen Bestattungswesens können Nebenstellen der Standesämter eingerichtet werden. Die Standesämter nehmen Anzeigen über Geburten und Sterbefälle sowie Anträge auf Eheschließung entgegen und nehmen Eheschließungen vor. Sie beurkunden den Personenstand durch Eintragungen in das Geburten-, Ehe- und Sterbebuch (Personenstandsbücher). Den Urkundenstellen obliegt die Weiterführung der von den Standesämtern nach Ablauf eines Kalenderjahres übergebenen Personenstandsbücher. Die Standesämter und Urkundenstellen sind berechtigt, entsprechend den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) auszustellen, die die gleiche Beweiskraft haben wie die Eintragungen in den Personenstandsbüchern (Freiwillige Gerichtsbarkeit). Nach internen Weisungen erhalten Bewohner der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) keine Personenstandsurkunden, wenn erkennbar ist, daß diese zum Zwecke des Lastenausgleichs oder der Wiedergutmachung benötigt werden. Es ist deshalb zweckmäßig, bei der Anforderung von Personenstandsurkunden den Zweck darzulegen. Auf Anforderung der Standesämter in der Bundesrepublik Deutschland sind verschiedentlich Personenstandsurkunden durch die Organe der DDR zugeschickt worden. Das Standesamt~I in 104 Berlin, Rückerstraße 8, besitzt Standesamts-Zweitbücher aus den Gebieten östlich der Oder und Neiße. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 981 Personenkult A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Persönlichkeitstheorie, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Gesetz über das P. (Personenstandsgesetz) vom 4. 12. 1981 (GBl. I, S. 421) (zuvor: Gesetz über das P. vom 16. 11. 1956 — GBl. I, S. 1283 — i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 13. 10. 1966 — GBl. I, S. 87) sind für die Durchführung der Aufgaben des P. das Ministerium des Innern (MdI), der Magistrat von Berlin (Ost) (Berlin, XVII.) und die Räte der Bezirke sowie die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und…

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Plastindustrie (1985)

Siehe auch: Plasteindustrie: 1969 Plastindustrie: 1975 1979 Entsprechend der DDR-Industriezweigsystematik ein Zweig der Chemischen Industrie, der die Gesamtheit der Betriebe zur Herstellung von Plasten, Plasthalbzeugen und Plastfertigungserzeugnissen umfaßt. Zur P. wird auch die Herstellung von Elasten (synthetischer Kautschuk usw.), nicht jedoch die Herstellung von Chemiefasern (Chemiefaserindustrie) gerechnet. Zu den Erzeugnissen der P. gehören insbesondere Polymerisationsprodukte (z.B. Polyvenylchlorid) und Kondensationsprodukte (Pheno- und Amino-Plaste). Die P. wurde auf der Verwendung von Inhaltsstoffen der Braunkohle aufgebaut, da eigene Erdölvorkommen weitgehend fehlen. Ausgangsstoff ist das aus Braunkohle gewonnene Kalziumkarbid. In den 70er Jahren war jedoch ein bedeutender Strukturwandel im Rohstoffeinsatz von der Braunkohlen- zur Mineralölverarbeitung festzustellen; vor dem Hintergrund der sprunghaft gestiegenen Rohölpreise erfolgt gegenwärtig jedoch wieder eine verstärkte Hinwendung zur Karbochemie. 1981 produzierte die DDR jährlich karbochemische Produkte in einem äquivalenten Umfang von ca. 7 Mill.~t Erdöl. 1990 soll ein Niveau erreicht werden, das einem Erdölaquivalent von ca. 11 Mill.~t entspricht. Das Produktionsprogramm der P. umfaßt z. Z. rd. 150.000 Erzeugnisse. Daneben produzieren aber Betriebe anderer Industriezweigleitungen und Wirtschaftsräte der Bezirke ca. 100.000 Erzeugnisse ebenfalls nach Technologien der Plast- und Elastverarbeitung. Der Industriezweig fungiert hauptsächlich als Zulieferer für Finalerzeugnisse wie Kraftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Landmaschinen, Maschinen und Motoren, Tagebauausrüstungen, Krane, Förderanlagen sowie eine Vielzahl industrieller Konsumgüter wie Haushaltsmöbel, Kühlschränke, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Haushaltswaschmaschinen und Küchenmaschinen. In diesem Industriezweig arbeiten etwa 32.000 Beschäftigte. Zu den wichtigsten Materialien bei der Plastverarbeitung zählen Thermoplaste, Polyesterharze, Glasseidenerzeugnisse, Polyurithane und Phenolplaste. Zunehmende Bedeutung gewinnen die Polyurithane, Polypropylen und glasfaserverstärkte Polyesterharze. Während die Bruttoproduktion der Chemischen Industrie von 1970 bis 1982 jahresdurchschnittlich um 6,1 v.H. stieg, nahm die P. mit einer Erhöhung ihrer Bruttoproduktion um jahresdurchschnittlich 7,8 v. H. einen stärkeren Aufschwung. Der jahresdurchschnittliche Produktionszuwachs betrug 1961–1965 11 v.H. (Chemiewirtschaft insgesamt: 7,9 v.H.), 1966–1970 12,9 v.H. (7,7 v.H.), 1971–1975 11,7 v.H. (8,3 v.H.), 1976–1980 5,3 v.H. (4,6 v.H.), 1980–1982 4,3 v.H. (4,2 v.H.). In diesen Zahlen zeigt sich ein erheblicher Strukturwandel innerhalb der Chemischen Industrie zugunsten der P. Die Produktion von Plasten und synthetischen Harzen ist von 115.100 t 1960 auf 990.300 t 1982 gestiegen. Sie soll bis 1985 auf 1,3 Mill.~t erhöht werden. In der Erzeugung von Kunststoffen hat die DDR gegenüber den westlichen Ländern einen erheblichen Nachholbedarf. So betrug die Produktion von Plasten und synthetischen Harzen 1979 pro Kopf der Bevölkerung in der DDR 46,5 kg, in der Bundesrepublik Deutschland 119,1 kg. Trotzdem bemüht man sich in der DDR um eine Erhöhung des Einsatzes von Plastformteilen gegenüber Formteilen aus herkömmlichen Materialien. Hierbei werden die Betriebe unterstützt vom Institut für Leichtbau in Dresden, von der Plastlenkstelle des Ministeriums für Materialwirtschaft, der Stahlberatungsstelle in Freiberg und den zuständigen Bereichen des VEB Kombinat Plast- und Elastverarbeitung, Berlin. [S. 1005]Die volkswirtschaftliche Wiederverwendung von Plastabfällen wird seit geraumer Zeit gefordert (vgl. „Anordnung über die Organisation der Planung, Erfassung, Verwertung und Bilanzierung von Thermoplastabfällen“ vom 17. 6. 1981; GBl. I, S. 306–308); seit Mai 1983 wird auch die Sekundärplaste aus den privaten Haushalten erfaßt. 1983 wurden dadurch 1500 t Kunststofflaschen, -behälter usw., überwiegend mit „Netzcontainern“, gesammelt. Das für die Wiederverwendung des „Sekundärrohstoffes Plaste“ zuständige Kombinat Sekundärrohstofferfassung rechnet mit 4.000 t 1984. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1004–1005 Planung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plenum

Siehe auch: Plasteindustrie: 1969 Plastindustrie: 1975 1979 Entsprechend der DDR-Industriezweigsystematik ein Zweig der Chemischen Industrie, der die Gesamtheit der Betriebe zur Herstellung von Plasten, Plasthalbzeugen und Plastfertigungserzeugnissen umfaßt. Zur P. wird auch die Herstellung von Elasten (synthetischer Kautschuk usw.), nicht jedoch die Herstellung von Chemiefasern (Chemiefaserindustrie) gerechnet. Zu den Erzeugnissen der P. gehören insbesondere…

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Aufklärung, Sexuelle (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die SED hat die Notwendigkeit der SA. spät anerkannt (Ulbricht auf dem V. Parteitag 1958) und die Voraussetzungen dafür nur zögernd geschaffen. SA. beschränkte sich zunächst nur auf Geschlechtserziehung als Teil des Erziehungsprozesses, als eine Aufgabe der Pädagogen und ein Problem, das den Erziehungsfachmann anging. Ärzte hatten dabei nur Hilfe zu leisten, das Hygienemuseum in Dresden Unterrichtsmaterial bereitzustellen. Die eigentümliche kulturpolitische Bedeutung der Sexualität in der Industriegesellschaft unter dem Einfluß der visuellen Massenkommunikations- und Informationsmittel, zumal des Fernsehens und des Films, wurde — wie in der UdSSR — lange ignoriert. Die Ausbreitung der Antikonzeptionsmittel, insbesondere der Ovulationshemmer (Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung) hat die Probleme in der Gesamtbevölkerung zunehmend deutlicher werden lassen und Maßnahmen unausweichlich gemacht. [S. 100]Das Familiengesetzbuch (1965) hat mit der Vorschrift der Errichtung von Ehe- und Familienberatungsstellen zunächst auf medizinischem Gebiet primär Schwangerschaftsverhütung und Familienplanung gefördert (Familie; Familienrecht, III.; Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung). Die Frauenkliniken der Hochschulen indessen haben sich der Mitwirkung in den Beratungsstellen entschieden zugewandt und damit der SA. als Voraussetzung gesunder seelischer Entwicklung in engem Zusammenhang mit dem Vordringen der Psychotherapie in der angewandten Medizin Anerkennung verschafft. Die jetzige Bezeichnung Ehe- und Sexualberatungsstelle (deren es über 200 gibt) läßt die Erweiterung der Aufgabe in dieser Richtung (neben rechtlicher und sozialer Beratung) erkennen. Neben ihnen hat sich in jüngerer Zeit das Nationale Komitee für Gesundheitserziehung den allgemeinen Aufgaben der SA. zugewandt. Die beträchtliche Zunahme der Neuerkrankungen an Geschlechtskrankheiten, zumal bei Jugendlichen, hat starke Impulse gegeben, ist aber zum Stehen gekommen. Die Zahl der erfaßten Neuerkrankungen an Gonorrhoe beträgt (1982) 300,0, an Infektiöser Syphilis 3,1 auf 100 Tsd. Einw.; sie ist von 1967 bis 1982 auf das 2,7fache bzw. 1,4fache gestiegen, mit deutlichen Schwerpunkten bei den Männern und Frauen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Gesundheitswesen, V. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 99–100 Aufbaugesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausbildungsförderung

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die SED hat die Notwendigkeit der SA. spät anerkannt (Ulbricht auf dem V. Parteitag 1958) und die Voraussetzungen dafür nur zögernd geschaffen. SA. beschränkte sich zunächst nur auf Geschlechtserziehung als Teil des Erziehungsprozesses, als eine Aufgabe der Pädagogen und ein Problem, das den Erziehungsfachmann anging. Ärzte hatten dabei nur Hilfe zu leisten, das Hygienemuseum in Dresden Unterrichtsmaterial bereitzustellen. Die eigentümliche…

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Finanzplanung und Finanzberichterstattung (1985)

Siehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1979 1. Kurz- und mittelfristige Finanzplanung (Fp.). a) Aufgaben und Bedeutung der Fp. In einer Zentralplanwirtschaft, in der Geld als Tauschmittel und Wertmaßstab dient (Währung/Währungspolitik), ist die Fp. die notwendige Ergänzung zur naturalen, güterwirtschaftlichen Planung der Wirtschaftsprozesse und des Warenumlaufs. Vor jeder neuen Wirtschaftsperiode müssen die Expansion des Güter- und Geldkreislaufs insgesamt und die Veränderungen der korrespondierenden Teilströme des Geld- und Güterkreislaufs aufeinander abgestimmt werden. Gelingt den Planungsbehörden diese Vorab-Koordinierung nicht, so werden z.B. den Staatsbetrieben über die zentrale Kreditplanung (Kredit) Geldkapitalzuteilungen bewilligt (Kreditplafonds), die auf der Güterseite nicht durch ein ausreichendes Aufkommen der gesuchten Einsatzmaterialien und Investitionsgüter gedeckt sind. Dies führt zur Entstehung eines Giralgeldüberhangs auf den Guthabenkonten der Betriebe, welcher die Unternehmensleitungen dazu verleitet, diesen für andere als die geplanten Einsatzziele zu verwenden. Als Folge ergeben sich daraus an anderer Stelle des geplanten Wirtschaftsprozesses Störungen bei der Planerfüllung. Ähnliche Disproportionen treten bei der Planverwirklichung z.B. dann ein, wenn die Betriebe von den Planbehörden finanzielle Leistungsauflagen erhalten (z.B. Gewinnziele, Rentabilitätsvorgaben, Zahlungsaufforderungen bei den Unternehmenssteuern), die mit den vorhandenen Produktionskapazitäten und den gewährten Zuteilungen an Produktionsmitteln nicht erfüllt werden können. Wegen dieser Risiken besitzt die Fp. für den Erfolg der Wirtschaftspolitik der DDR-Regierung die gleiche Bedeutung wie die materielle Volkswirtschaftsplanung. b) Einsatzgebiete der Fp. In der DDR erfolgt die Planung der Entstehung und Verwendung der Geldfonds und die planerische Festlegung der künftigen Geldströme auf drei Ebenen: 1. auf der Ebene der Gesamtwirtschaft und des Zentralstaates; 2. auf der Ebene der Territorien (Bezirk; Kreis) und 3. auf der Ebene der Betriebe und überbetrieblichen Vereinigungen (Kombinate, restliche VVB) (Betriebsformen und Kooperation). ba) Fp. auf der Ebene der Gesamtwirtschaft. Um die Hauptströme des Geldkreislaufs zwischen den wichtigsten Wirtschaftsgruppen zu erfassen sowie aufeinander abzustimmen und um ein ausbalanciertes Gleichgewicht zwischen Güter- und Geldkreislauf herzustellen (angestrebtes Ziel: Einheit von materieller und finanzieller Planung), werden insgesamt 11 umfassende Finanzbilanzen aufgestellt. Bei den als Planungs- und Kontrollinstrumenten genutzten Finanzbilanzen handelt es sich um hochaggregierte Einnahmen- und Ausgabenrechnungen für folgende Wirtschaftsgruppen: Staatsapparat (Zentralstaat einschl. Gebietsverwaltungen), Bankwesen (Staatsbank einschl. Geschäftsbanken und Sparkassen), Versicherungen, Bevölkerung und Staatswirtschaft (VEB und Betriebsvereinigungen). Neben den zur Abbildung und Planung des inländischen Geldkreislaufs erarbeiteten Finanzbilanzen wird vom Staat als Träger des Außenhandelsmonopols auch noch für jede Wirtschaftsperiode eine außenwirtschaftliche Zahlungsbilanz als Plan- und Ist-Bilanz aufgestellt (Außenwirtschaft und Außenhandel). bb) Der Planung der binnenwirtschaftlichen Finanzbeziehungen dienen. 1. die Finanzbilanz des Staates; 2. die [S. 396]Bilanz des Staatshaushalts einschl. der Einnahmen und Ausgaben des Sonderfonds der Sozialversicherung (Staatshaushalt; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). bc) Planung der Finanzbeziehungen zum Ausland. Entsprechend der Konstruktion der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs ist die Mark der DDR eine reine Binnenwährung. Sie kann nicht frei in andere Währungen getauscht werden und ist kein international anerkanntes Zahlungsmittel. Deshalb muß die Wirtschaftsführung der DDR (Staatliche Plankommission, Ministerium der Finanzen [MdF], Staatsbank) zur wertmäßigen Erfassung der zwischenstaatlichen Leistungstransfers für jede Wirtschaftsperiode stets zwei Typen von Zahlungsbilanzen aufstellen. Beim ersten Bilanztyp werden mehrere Zahlungsbilanzen erstellt, bei denen die geleisteten und die empfangenen bzw. gestundeten Zahlungen im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch in verschiedenen Fremd- oder Clearing-Währungen einander gegenübergestellt werden. Diese Bilanzen werden als „externe Zahlungsbilanzen“ bezeichnet. Beim zweiten Zahlungsbilanztyp werden auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite alle außenwirtschaftlichen Transaktionen für einen bestimmten Zeitraum in der jeweiligen Binnenwährung und zu den gültigen Inlandspreisen verbucht. Diese Bilanz trägt den Namen „interne Zahlungsbilanz“. Von beiden Bilanztypen werden vor jeder Wirtschaftsperiode eine Planbilanz und nach Ablauf dieses Zeitabschnitts eine Ist-Bilanz (= Soll-Ist-Vergleiche als Datenlieferanten für neue Projektionen und als Mittel der Erfolgskontrolle) aufgestellt. Dabei werden — unterschieden nach Handelspartnern — im einzelnen folgende Planbilanzen ausgearbeitet: 1. die Bilanz der Zahlungsvorgänge mit den westlichen Industriestaaten und mit denjenigen Entwicklungsländern, deren Waren- und Leistungsaustausch mit der DDR auf der Grundlage einer führenden konvertierbaren Währung abgewickelt wird. Den in dieser Bilanz eingetragenen Planungsergebnissen liegen Dollar, Pfund oder DM zugrunde; 2. die Bilanz der Zahlungsvorgänge mit den sozialistischen Staaten. In dieser Bilanz wird der Wert des Leistungsaustauschs mit den Staaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und mit den übrigen sozialistischen Ländern in der Kunstwährung des Transfer-Rubel erfaßt; 3. die Bilanz des Warenaustauschs und der Dienstleistungstransfers im Innerdeutschen Handel (IDH). Die Verbuchung der zwischen den beiden deutschen Staaten ausgetauschten Leistungen erfolgt in Verrechnungseinheiten, wobei eine Verrechnungseinheit real dem Wert einer DM entspricht; 4. die Bilanzen der Zahlungsvorgänge mit jenen Entwicklungsländern, mit denen die DDR vereinbart hat, die zwischenstaatlichen Waren- und Dienstleistungsumsätze mit Hilfe einer bestimmten Clearing-Währung abzurechnen. Durch die Festsetzung von internen Wechselkursen zwischen den verschiedenen Fremdwährungen einerseits und der künstlich geschaffenen Außenwirtschaftswährung der „Valutamark“ (VM) andererseits werden dann sämtliche Einnahmen- und Ausgabenposten in den verschiedenen externen Zahlungsbilanzen in den Einheitsmaßstab dieser Außenwirtschaftswährung umgerechnet. Damit entsteht aus einer Vielfalt externer Zahlungsbilanzen eine zusammenfassende (externe) Zahlungsbilanz für die gesamte Volkswirtschaft. Die internen Umrechnungskurse zwischen den Fremdwährungen und der VM werden von der Staatsführung der DDR bis auf eine Ausnahme geheimgehalten. So ist [S. 397]lediglich bekannt, daß die Umrechnungen von transferablen Rubeln in VM seit 1959 auf der Grundlage eines Wechselkurses von 1 Transferabler Rubel = 4,67 VM durchgeführt werden. Aus dem Kurs des Transfer-Rubel zu den westlichen Währungen ergeben sich allerdings rein rechnerisch für Ende Dezember 1982 folgende Paritäten: 1 VM = 0,71 DM; 1 VM = 0,30 US-$. bd) Finanzbilanzen der Wirtschaftsgruppe Banken. In diesem Bereich sind folgende Bilanzen zu unterscheiden: 1. die Bilanz der Kreditquellen und der Gewährung von kurz- und langfristigen Krediten; 2. die Bilanz der Umsätze des Kreditsystems; 3. die Bilanz des Geldumlaufs bei der Bevölkerung. Die letztgenannte wird von der Staatsbankzentrale ausgearbeitet. In ihr werden alle Geldauszahlungen der Banken an die Bevölkerung (Löhne, Zinsgutschriften, Transferzahlungen) erfaßt und umgekehrt sämtliche Geldeinzahlungen der privaten Haushalte bei den Banken verbucht. Bis 1975/76 stand im Mittelpunkt der geldpolitischen Maßnahmen der Finanzplaner der DDR-Bankenorganisation die Aufstellung von Bargeldumsatzbilanzen. In diesen Bilanzen erfaßte die Staatsbank jedoch nur die geplanten und die tatsächlichen Bargeldzuflüsse aus den Kassen der Banken an die Bevölkerung und die verbliebenen privaten Gewerbetreibenden sowie die Rückflüsse von Bargeld an die Kreditinstitute. Trotz dieser Beschränkung auf den Bargeldumlauf lieferte die regelmäßige Aufstellung und Abrechnung dieses von der Zentralbank geführten Großkontos wichtige stabilitätspolitische Informationen. So konnten durch längerfristige Vergleiche der Soll- und Ist-Ziffern und darauf aufbauenden Berechnungen (z.B. der Schwankungen der Umlaufgeschwindigkeit des Bargeldes) grobe Fehlentwicklungen zwischen der Kaufkraftentwicklung einerseits und der Warenbereitstellung andererseits aufgedeckt und damit Gefahren für den Geldwert aufgrund der Aufhäufung von unverwertbaren privaten Bargeldhorten (Kaufkraftstauungen) durch entsprechende Gegenmaßnahmen gemildert werden. Nachdem die privaten Haushalte die von den Banken, Sparkassen und Betrieben angebotenen Dienstleistungen beim bargeldlosen Zahlungsverkehr immer stärker in Anspruch nahmen, wurde es dringend erforderlich, die Bilanzierungsmethode zu ändern, um wieder zutreffendere Auskünfte über die Gesamteinkommen der DDR-Bevölkerung, ihre Sparleistungen und über die Entwicklung der kaufkräftigen Nachfrage zu erhalten. Diese Bargeldumsatzbilanz wurde zur heutigen Geldumlaufbilanz weiterentwickelt. In ihr werden neben den Bargeldbewegungen auch die bargeldlosen Überweisungen an die privaten Haushalte und die von der Bevölkerung bargeldlos beglichenen Verbindlichkeiten geplant und verbucht (Zahlungs- und Verrechnungsverfahren). be) Finanzbilanzen der Wirtschaftsgruppe Versicherungen. Die Bilanz der Einnahmen und Ausgaben des Versicherungswesens (Versicherungsbilanz/Bilanz der Sach- und Personenversicherung). Diese Bilanz weist auf der Einnahmenseite aus, welcher Anteil vom Volkseinkommen als Vorsorgekapital der verschiedenen Versicherungsnehmer in den Finanzfonds der staatlichen Versicherungsbetriebe konzentriert werden soll oder tatsächlich konzentriert wurde. Auf der Ausgabenseite werden die voraussichtlichen und die tatsächlichen Versicherungsleistungen — getrennt nach Versicherungsarten — eingesetzt. bf) Finanzbilanzen der Wirtschaftsgruppe Bevölkerung. 1. Die Bilanz der Geldeinnahmen und Geldausgaben der Bevölkerung (= Bilanz der Kaufkraft und des Warenfonds); 2. die Bilanz der individuell bezahlten Konsumtion; 3. die Bilanz der Entstehung und Verwendung des Realeinkommens der Bevölkerung. bg) Finanzbilanzen der Wirtschaftsgruppe Staatswirtschaft. Ergänzt wird die Aufstellung der genannten 10 Finanzbilanzen durch die Großbilanz. Diese Bilanz umfaßt die Bildung und Verwendung der Finanziellen Fonds der volkseigenen Betriebe und Kombinate aller Wirtschaftsbereiche. c) Die wichtigsten gesamtwirtschaftlichen Finanzpläne. Die für die Gesellschaftspolitik und die Wirtschaftslenkung wichtigsten Finanzpläne sind a) der Staatshaushaltsplan (Planbilanz des Staatsetats) und b) die Finanzbilanz des Staates. Diese Beurteilung gilt sowohl für die auf ein Jahr abgestellten Planungen als auch für Projektionen mit einem Planungshorizont von fünf Jahren. Von den durch die Planbehörden und die Staatsbank aufgestellten globalen Finanzplänen wird nur der jedes Jahr neu entworfene Staatshaushaltsplan der Volkskammer zur Begutachtung vorgelegt und als Gesetz verabschiedet. In Form der Berichtsbilanz wird die Finanzbilanz des Staates vom MdF als Bestandteil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erarbeitet. Sie soll einen Gesamtüberblick über das Finanzmittelaufkommen des Staates und der Staatswirtschaft geben und ausweisen, wofür das akkumulierte Geldkapital in den verschiedenen Finanzmittelfonds verwendet wurde. Die Finanzbilanz entsteht durch die Zusammenfassung mehrerer globaler Einzelbilanzen auf einem Großkonto oder Tableau. Kernstück dieser Großbilanz ist der in sie integrierte Staatshaushalt. In der Finanzbilanz des Staates wird die Erwirtschaftung, Verteilung und Verwendung sämtlicher Geldmittel einander gegenübergestellt, die in den Kassen a) des Staatshaushalts, b) der Kreditinstitute und c) der Versicherungen konzentriert sind. Der Regierung gibt diese Bilanz Auskunft über die Umverteilung der akkumulierten Geldkapitalfonds. Ihr kann sie entnehmen, ob die Umverteilung auf die Gebietsverwaltungen (Staatsorgane auf Republikebene, Territorialinstanzen), Banken und Versicherungen auch wirklich entsprechend den materiellen Planzielen für die Entwicklung der Volkswirtschaft erfolgt ist. Die Bilanz erfaßt ferner d) alle Gewinnanteile und Amortisationen, die von den VEB und Kombinaten selbst erwirtschaftet und dann von diesen teils nach staatlichen Weisungen und teils in eigener Verantwortung eingesetzt werden. Der Nutzen einer umfassenden Planbilanz der Staats- [S. 398]und und Betriebsfinanzen als Führungsinstrument zur Programmierung und Lenkung der Wirtschaftsentwicklung hängt davon ab, wie gut es den Finanzplanern im konkreten Fall gelungen ist, die finanzwirtschaftlichen Planziele (Leistungsanforderungen) so zu konzipieren, daß sie dem tatsächlichen Leistungsvermögen der Volkswirtschaft, der Leistungsfähigkeit der Betriebe und Belegschaften entsprechen. d) Planungshorizont der Fp. Nach den jeweils geplanten Zeiträumen gliedert sich die Fp. in der DDR seit 1968 in eine kurzfristige Jahresplanung und in eine langfristige Perspektivplanung. Für die materielle Wirtschaftsplanung wurde diese Unterscheidung bereits zur Gründungszeit der DDR eingeführt, als seinerzeit die Grundlagen für die imperative Volkswirtschaftsplanung geschaffen wurden (Planung). Im Unterschied dazu hat es über zwei Jahrzehnte gedauert, bis die Wirtschaftsführung der DDR über ein brauchbares Konzept für eine mehrjährige Fp. verfügte. Erst in den Jahren zwischen 1971 und 1975 ist es gelungen, neben der schon seit 1948 bis 1950 entwickelten güterwirtschaftlichen Perspektivplanung eine langfristig ausgelegte Fp. aufzubauen. Weniger Schwierigkeiten bereitete die Aufgabe, eine lediglich auf ein Jahr ausgerichtete Fp. zu konzipieren. Diese Einjahresplanung wurde bereits Ende der 40er Jahre als eine die materielle Wirtschaftsplanung absichernde und kontrollierende Planungsmethode eingeführt. Die mehrjährige Fp. begann 1968 mit der Aufstellung von Zweijahresplänen der Staatshaushaltsbilanz, der Finanzbilanz des Staates, der Bilanz der Geldeinnahmen und Geldausgaben der Bevölkerung und der Bilanz der Kreditquellen und der Kreditgewährung für die Planperiode 1969/70. Diese als Test gedachten Planbilanzen wurden jedoch noch nicht in Plananweisungen übersetzt; sie blieben interne Arbeitspapiere. In Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Perspektivplanes für 1971–1975 erhielten die Staatliche Plankommission, das MdF und die Staatsbank erstmals den Auftrag, in einigen ausgewählten Planbilanzen die Bewegungen der wichtigsten Geldströme in der Volkswirtschaft für 5 Jahre im voraus zu projektieren. Die dem Ministerrat vorgelegten Finanzbilanzen für die Jahre 1971–1975 sind jedoch von diesem wieder nicht zum Ausgangsmaterial für verbindliche Direktiven benutzt worden. Statt dessen wurde beschlossen abzuwarten, ob die ab 1972 durchgeführten Soll-Ist-Vergleiche den Beweis für die Treffsicherheit der Finanzplaner erbringen würden, um zur Nutzung der mittelfristigen Fp. als Lenkungsinstrument der Regierung überzugehen. Über die Qualität dieser Vergleiche hat die Fachpresse jedoch nichts berichtet. Die mittelfristige Fp. wurde erst anläßlich der Verabschiedung der Planungsordnung für die Planperiode 1976–1980 in das Arbeitsprogramm der Wirtschaftsplaner aufgenommen. Anläßlich der Fertigstellung des Perspektivplanes für 1976–1980 lag erstmals ein beschlußreifer Entwurf a) einer Finanzbilanz des Staates für die Jahre bis 1980 und b) eine Fünfjahrprojektion der Staatshaushaltsbilanz vor. Ausgehend von der 1974 erlassenen Planungsordnung wurde ferner auch den VEB, Kombinaten und VVB 1974/75 der Auftrag erteilt, Finanzpläne der Unternehmensfinanzen für 5 Jahre im voraus aufzustellen (AO über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1976–1980 vom 20. 11. 1974, GBl., SDr. Nr. 775a, S. 209 ff. u. S. 231 ff.). Durch die damit durchgesetzte mittelfristige Fp. wurden zugleich die entsprechenden Forderungen aus dem Statut des MdF von 1967 erfüllt (VO über das Statut des MdF vom 12. 5. 1967, GBl. II, S. 324). Die im November 1979 verabschiedete gegenwärtig gültige Planungsordnung enthielt den Auftrag an die Planungsorgane, auch für den Zeitraum 1981–1985 einen mittelfristigen Finanzplan aufzustellen. Zur Erfüllung dieser Anweisung wurden eine in 5 Jahresetappen untergliederte Planprojektion der Finanzbilanz des Staates und der Staatshaushaltsbilanz ausgearbeitet. Angesichts der hohen Unsicherheit über die künftige wirtschaftliche Entwicklung beschränkten sich jedoch die Finanzplaner auf die Projektion der Entwicklung der Hauptpositionen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite beider Bilanzen. Darüber hinaus wurde die Staatsbank aufgefordert. Eckdaten über die gewünschte, stabilitätspolitisch ausgewogene Entwicklung der Kreditquellen und der Kreditgewährung festzulegen (AO über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1981–1985 vom 28. 11. 1979, GBl., SDr. Nr. 1020 n, S. 63 ff. u. S. 68). Im Unterschied zu anderen Planteilen der DDR-Perspektivpläne sind bisher auch für den Planzeitraum 1981–1985 die Planziffernreihen der makroökonomischen Finanzpläne und Finanzbilanzen nicht veröffentlicht worden. e) Verknüpfung zwischen betrieblicher und gesamtwirtschaftlicher Fp. Die nach zentralen Vorgaben (Orientierungsziffern) von den Wirtschaftsunternehmen (VEB, Kombinaten) erarbeiteten und den Planbehörden eingereichten langfristigen Finanzpläne sollen die notwendigen Daten liefern, die die oberste Wirtschaftsverwaltung den gesamtwirtschaftlichen Finanzplänen zugrunde legt. Diese Verkoppelung zwischen der Produktionsbasis und der Planungszentrale ist jedoch bis heute nicht gelungen. Sie ist nur dann zu verwirklichen, wenn vor allem 2 Voraussetzungen erfüllt werden: erstens müssen die staatlich festgesetzten Preise, Steuern, Beiträge, Gebühren, Zinsen, Abschreibungssätze, finanziellen Sanktionen, Subventionen usw. möglichst über den Zeitraum aller 5 Jahre konstant bleiben, so daß die Finanzplaner feste Bezugsbasen für ihre Projektionsrechnungen besitzen. Zweitens muß gewährleistet sein, daß die umfangreichen Planungsarbeiten der Behörden und Betriebe innerhalb von nur 6 bis 10 Monaten mit allen erforderlichen Abstimmungen zwischen der betrieblichen und gesamtwirtschaftlichen Ebene bewältigt werden können, damit bei der Fünfjahrplanung von möglichst aktuellen Ist-Ergebnissen ausgegangen werden kann. Seit 1975/76 mußte die Regierung der DDR jedoch unter dem Druck von immer neuen Preisschocks bei [S. 399]importierten Rohstoffen und Energieträgern in immer kürzeren Abständen umfassende Preisrevisionen für die Erzeugnisgruppen ganzer Produktionsmittelbranchen und für industrielle Verbrauchsgüter von gehobener Qualität durchführen (Preissystem und Preispolitik). Die massenhaften Preisanhebungen bei Produktionsmitteln (Einsatzfaktoren) hatten massenhafte Korrekturen der Steuersätze bei den Unternehmenssteuern, Verbrauchssteuerzuschlägen, der Gebühren, Haushaltseinnahmen und -ausgaben, Subventionen, Preise für Fertigwaren und Kreditmittelbewilligungen zur Folge. Jeder Staatshaushaltsplan der DDR mußte ab Mitte der 70er Jahre bereits nach einigen Monaten Laufzeit grundlegend umgeplant werden. Infolge dieser schnellen Veränderung der Planungsgrundlagen wurden die globalen Bilanzen der Geldströme für die beiden letzten Fünfjahrpläne weitgehend ohne die Einschaltung der Betriebe, Kombinate und Produktionsgenossenschaften aufgestellt. Die Projektion der künftigen Veränderungen der Bilanzpositionen erfolgte entweder durch die Extrapolation der Ist-Ergebnisse der Vergangenheit (Fortschreibung von Trends) oder durch Schätzungen, die sich bemühten, die Auswirkungen absehbarer Kurskorrekturen in der Preis-, Finanz-, Steuer- und Kreditpolitik bei gegebenen materiellen Kennziffernreihen zu prognostizieren. f) Die betriebliche Fp. Die Ausarbeitung der betrieblichen Finanzpläne erfolgt entsprechend den detaillierten Planungsvorschriften der Wirtschaftsverwaltung nach einer einheitlichen Methodik (AO über die Finanzplanung in den Volkseigenen Betrieben und Kombinaten vom 26. 1. 1973, GBl. I, S. 70 ff.; AO über die Finanzierungsrichtlinie für die volkseigene Wirtschaft vom 14. 4. 1983, GBl. I, S. 110 ff.). Die auf Unternehmensebene durchgeführte Fp. umfaßt ein ganzes Bündel von Einzelplanungen, in deren Mittelpunkt folgende, von der Wirtschaftsführung bestimmte Zielgrößen stehen: a) die Nettoproduktion, b) der Nettogewinn, c) die Produktion zentral ausgewählter Engpaßprodukte, d) die Exportleistung (vor allem, soweit sie Hartwährungsvaluta einbringt) und e) die Kapital- oder Fondsrentabilität. Folgende Planungsarbeiten gehören zum Arbeitsprogramm in den Wirtschaftsunternehmen: 1. die Ermittlung der Gesamtkosten der Betriebe in der nächsten Wirtschaftsperiode bei durch den Betriebsplan vorgegebener Produktionsleistung; 2. die Planung der Kostenentwicklung, gegliedert nach Kostenarten; 3. die Planung der erforderlichen Selbstkostensenkung gegenüber der Vorperiode, ausgehend von der staatlich gewünschten Höhe des Nettogewinns; 4. die Planung der erreichbaren Erlöse bei staatlich vorgegebenen Festpreisen; 5. die Planung der möglichen Exporterlöse, getrennt nach Währungsgebieten; 6. die Planung des erreichbaren Nettogewinns und die Festlegung der Gewinnverwendung im nächsten Planjahr sowie im gesamten Zeitraum der Laufzeit des Perspektivplanes; 7. die Planung der Zuweisungen von Geldkapital an die einzelnen betrieblichen Finanzfonds und die Festlegung der künftigen Verwendung dieser Finanzmittel; 8. die Sicherung der Zahlungsfähigkeit des VEB oder des Kombinats durch Liquiditätsplanung; 9. die Planung des Kreditbedarfs und der Kreditbeschaffung sowie der Tilgung früher eingegangener Verbindlichkeiten; 10. die Planung der Finanzierung der Bestände an Materialien (Lagerhaltung) und der Forderungen (= Gewährleistung notwendiger Überbrückungsfinanzierungen bis zum Eingang der Außenstände). An dem Planungs- und Abstimmungsprozeß zwischen der finanziellen und materiellen Jahresplanung sowie der Preisplanung sind in der DDR vor allem der Ministerrat, das MdF, die Staatsbank, das Ministerium für Außenhandel (MAH), die Staatliche Plankommission, die Industrieministerien und das Amt für Preise beim Ministerrat beteiligt. 2. Finanzberichterstattung (Fb.). a) Informationsaufgaben der Fb. Ohne ein nach einheitlichen Grundsätzen gestaltetes Berichtswesen und ohne die regelmäßige Sammlung und Verarbeitung von ungezählten entscheidungsrelevanten Daten ist die Wirtschaftsverwaltung einer Zentralplanwirtschaft nicht in der Lage, realistische, den Produktionsmöglichkeiten der Betriebe und Betriebszusammenschlüsse entsprechende Zielvorgaben zu projektieren und mittelfristig Strukturveränderungen im Produktionsprogramm durchzusetzen. Die Fb. ist Teil des Informationssystems der Wirtschaftsverwaltung über die erreichte Planerfüllung und über die wichtigsten Ergebnisse der betrieblichen Rechnungsführung und Statistik (AO über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik in der volkseigenen Industrie vom 12. 5. 1966, GBl. II, S. 495 ff.). Die Fb. umfaßt die Gesamtheit der Kontrollmitteilungen, die von der Wirtschaftsverwaltung regelmäßig eingeholt werden, um auf dem Gebiet der Finanzen die tatsächlichen Leistungen der VEB und Kombinate mit den im Betriebsplan gestellten vollzugsverbindlichen Leistungsanforderungen vergleichen und Effizienztests durchführen zu können. Adressat der Finanzberichte sind die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, die Industrieministerien und die für die Gestaltung der Währungs-, Geld- und Finanzpolitik verantwortlichen Lenkungsorgane. Die Berichtsnomenklatur der verlangten Meldungen unterliegt ständigen Veränderungen. Sie wird mindestens nach Ablauf von 24 Monaten den Bedürfnissen der Berichtsempfänger (z.B. der Staatlichen Plankommission und des MdF) angepaßt. b) Inhalt der Finanzberichte. Von den Betrieben und Betriebsvereinigungen verlangen die Wirtschaftsbehörden vor allem Auskunft über die Kostenentwicklung, die erreichte Kostensenkung, die erzielten Erlöse, die gezahlten Unternehmenssteuern, den erwirtschafteten Nettogewinn, die ausbezahlten Löhne und Prämien, das Investitionsvolumen, die Inanspruchnahme und die Tilgung von Krediten sowie über die gewährten Sozialleistungen; ferner Angaben über Verluste durch Ausschußproduktion, über zusätzliche Kosten bei der Nachbesserung fehlerhafter Produkte, über Aufwendungen für Garantieleistungen und die finanzielle Abdeckung eingetretener technisch-wirtschaftlicher Risiken. Weiter müssen die Betriebs- und Kombinatsleitungen offen[S. 400]legen, wie hoch die in ihren Werken gehaltenen Umlaufmittelbestände sind. Mit Hilfe dieser Auskünfte will die Wirtschaftsführung u.a. herausfinden, ob die Betriebe unzulässige Mengen an Material horten (Überplanbestände) und wie sie ihre Bestandshaltung finanzieren. — Die Auskünfte werden — je nach Wichtigkeit — in Monats- bzw. in Quartalsmeldungen zusammengefaßt oder in Jahresberichten vorgelegt. Da die Wirtschaftsführung der DDR auch nach Abbruch der Wirtschaftsreformen (Wirtschaft) Ende 1970 bemüht bleibt, in stärkerem Maße als vor 1963 üblich finanzwirtschaftliche Steuerungsinstrumente einzusetzen, besitzen Fp. und Fb. auch im heutigen System der Wirtschaftslenkung, Planerfüllungskontrolle und Effizienzmessung eine große Bedeutung. Finanzkontrolle und Finanzrevision; Finanzorgane; Finanzsystem; Preissystem und Preispolitik; Rechnungswesen; Zins und Zinspolitik. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 395–400 Finanzorgane A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzsystem

Siehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1979 1. Kurz- und mittelfristige Finanzplanung (Fp.). a) Aufgaben und Bedeutung der Fp. In einer Zentralplanwirtschaft, in der Geld als Tauschmittel und Wertmaßstab dient (Währung/Währungspolitik), ist die Fp. die notwendige Ergänzung zur naturalen, güterwirtschaftlichen Planung der Wirtschaftsprozesse und des Warenumlaufs. Vor jeder neuen…

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Diakonie (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Die diakonische und soziale Tätigkeit der evangelischen Landes- und Freikirchen (Kirchen) wird im Diakonischen Werk — Innere Mission und Hilfswerk der evangelischen Kirchen in der DDR- und den ihm angehörenden landeskirchlichen diakonischen Werken zusammengefaßt. Die evangelische D. ist ebenso wie die katholische Caritas weiterhin ein wesentlicher Faktor im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR. Der Generalsekretär des ZK der SED, Honecker, erklärte am 6. 3. 1978, die Arbeit, die in den kirchlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens geleistet werde, diene gesamtgesellschaftlichen Interessen und solle vom Staat weiterhin gefördert werden. In den diakonischen Werken sind alle freiwilligen, vereins- und anstaltsmäßig organisierten Kräfte zusammengefaßt, die innerhalb der evangelischen Kirchen auf diakonischem bzw. sozialem Gebiet tätig sind. Die evangelische D. in der DDR zählt etwa 15.000 beruflich beschäftigte und zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter. Sie unterhält eigene Ausbildungsstätten für spezielle Fachkräfte, so 6 Diakonenanstalten und 15 Krankenpflegeschulen. Die konfessionelle Ausbildung von Mittlerem medizinischen Fachpersonal ist staatlich anerkannt und wurde 1975 durch eine Vereinbarung nach Art. 39 (2) der Verfassung der DDR gesichert. Der Schwerpunkt der Anstalts-D. hat sich im letzten Jahrzehnt auf die Betreuung und Rehabilitation körperlich und geistig behinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener verlagert. Diese Arbeit wird kontinuierlich ausgebaut, während die Zahl der allgemeinen und speziellen Krankenhäuser, der Kindertagesstätten, Erholungsheime usw. gleichgeblieben ist. Ein künftiger Schwerpunkt ist der Ausbau der Altenheime und der Altenpflege. Die Zahl der Gemeindepflegestationen geht dagegen zurück. Die Kirchengemeinden sind bemüht, an ihrer Stelle ehrenamtliche Kräfte zur Alten- und Krankenbetreuung zu mobilisieren. Der Hilfe vor allem in der Dritten Welt dient die mit der D. verbundene Hilfsaktion „Brot für die Welt“, für die in der DDR zwischen 1959 und 1979 mehr als 48 Mill. Mark Spenden eingingen. Derzeit beträgt das Spendenaufkommen jährlich ca. 3,5 Mill. Mark. Hinzu kommen Spenden für Sonderaktionen, z.B. für das Gesundheitszentrum des Kindes in Warschau. Die für die Spendenmittel in der DDR eingekauften Hilfsgüter werden mit Hilfe des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR vor allem in Katastrophengebiete geleitet, doch wird auch Hilfe zur Selbsthilfe in Form von Dienstleistungen und Sachlieferungen geleistet. Die D. wird durch Spenden, gottesdienstliche Kollekten und Sammlungen finanziert. Die staatliche Sozialversicherung zahlt für die in Krankenhäusern, Heimen und Anstalten der evangelischen D. Betreuten die regulären Pflegesätze. Ausbau, Modernisierung und Ausstattung diakonischer Einrichtungen werden durch staatliche Bau- und Einfuhrgenehmigungen gefördert. Die erforderlichen Investitionen werden im wesentlichen mit Hilfe der Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland und der Ökumene finanziert. Eine Gesamtstatistik ist in den letzten Jahren nicht veröffentlicht worden, doch haben sich die Zahlen gegenüber 1977 nicht entscheidend verändert: 51 Krankenhäuser und Heilstätten mit 6.841 Betten, 89 Heime für Behinderte (6.240 Betten), 226 Feierabend- und Pflegeheime (10.215 Betten), 11 Säuglingsheime (514 Betten), 21 Kinderheime (587 Betten), 117 Erholungs- und Freizeitheime (3.633 Betten), 7 Hospize und 5 Herbergen (589 Betten), 326 Kindertagesstätten (17.256 Plätze), 19 Sondertagesstätten für geistig behinderte Kinder (372 Plätze), 425 Gemeindepflegestationen (520 Schwestern). Es bestanden 39 Diakonissenhäuser und Schwesternschaften mit 5.867 Schwestern und 6 Diakonenanstalten mit 1395 Diakonen. Sitz des Diakonischen Werkes ist Berlin (Ost); geschäftsführender Direktor ist Ernst Petzold. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 307 Devisen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dienstleistungsbetriebe (DLB)

Siehe auch das Jahr 1979 Die diakonische und soziale Tätigkeit der evangelischen Landes- und Freikirchen (Kirchen) wird im Diakonischen Werk — Innere Mission und Hilfswerk der evangelischen Kirchen in der DDR- und den ihm angehörenden landeskirchlichen diakonischen Werken zusammengefaßt. Die evangelische D. ist ebenso wie die katholische Caritas weiterhin ein wesentlicher Faktor im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR. Der Generalsekretär des ZK der SED, Honecker, erklärte am 6. 3. 1978,…

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Anthropologie (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 [S. 49]Lehre vom Menschen. Im Marxismus-Leninismus der DDR werden gegenwärtig 3 A. unterschieden: 1. Die A. als naturwissenschaftlich-medizinische Disziplin, die sich mit der Genese und physischen Beschaffenheit des Menschen sowie deren Veränderungen befaßt. 2. Die sog. Kultur-A. („cultural anthropology“), die in Frankreich und den angelsächsischen Ländern geortet wird. 3. Die philosophische A., als deren Hauptvertreter M. Scheler, A. Gehlen, M. Landmann, H. Plessner und J.-P. Sartre gelten. Während die naturwissenschaftlich-medizinische A. als „materialistische“ Disziplin unbestritten ist und der Kultur-A. eine Funktion im Sinne der Gewinnung von Teilerkenntnissen durchaus zugestanden wird, wendet sich der Marxismus-Leninismus der DDR eindeutig gegen die „Verabsolutierung einer sog. anthropologischen Problematik als besonderes Gebiet der Philosophie“. Derartige Auffassungen würden den Menschen „ahistorisch“ sehen, lösten ihn aus den konkreten gesellschaftlichen Verhältnissen. Demgegenüber können aus marxistisch-leninistischer Sicht philosophische Aussagen über den Menschen „nur auf der Grundlage der konkret historischen Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse und der praktischen Tätigkeit der Menschen im Rahmen der gegebenen Gesellschaftsformation“ gemacht werden. Damit wird die westliche philosophische A. ebenso abgelehnt, wie bestimmte Themenbereiche der Marx- und Feuerbachforschung (Entfremdung) tendenziell ausgeklammert werden. Dennoch gibt es im Marxismus-Leninismus der DDR eine Lehre vom Menschen: „Die marxistisch-leninistische Philosophie betrachtet den Menschen als höchstes Entwicklungsprodukt der Natur, das seine weitere Entwicklung im Rahmen der gesellschaftlichen Bewegungsformen der Materie vermittels seiner aktiven Tätigkeit selbst vorantreibt.“ Diese Auffassung vom Menschen enthält, der dialektisch-philosophischen Ausgangsposition entsprechend, deterministische und gleichermaßen voluntaristisch-aktivistische Elemente. Letztere gewinnen ihre konkrete Gestalt in der Gegenwart vor allem in der Teilnahme der Menschen am „Kampf um die Beseitigung von Ausbeutung und Klassenunterdrückung, um die Errichtung des Sozialismus“. (Alle Zitate aus: Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 25.) Sozialistische ➝Moral. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 49 Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Antifaschistisch-demokratische Ordnung

Siehe auch das Jahr 1979 [S. 49]Lehre vom Menschen. Im Marxismus-Leninismus der DDR werden gegenwärtig 3 A. unterschieden: 1. Die A. als naturwissenschaftlich-medizinische Disziplin, die sich mit der Genese und physischen Beschaffenheit des Menschen sowie deren Veränderungen befaßt. 2. Die sog. Kultur-A. („cultural anthropology“), die in Frankreich und den angelsächsischen Ländern geortet wird. 3. Die philosophische A., als deren Hauptvertreter M. Scheler, A. Gehlen, M. Landmann, H.…

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Lehrer und Erzieher (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Pädagogische Kräfte und das Leitbild des sozialistischen Lehrers. Die im Volksbildungswesen tätigen pädagogischen Kräfte untergliedern sich bezüglich ihrer Tätigkeit in Lehrer (L.), Erzieher (E.) und „leitende Kader“ (Kaderpolitik) der Volksbildung sowie hinsichtlich ihrer Ausbildung in Fachschul- und in Hochschulabsolventen eines entsprechenden (vollen oder teilweisen bzw. zusätzlichen) Direkt- und/oder Fernstudiums. Auf Fachschulebene voll ausgebildete pädagogische Kräfte sind die Kindergärtnerinnen in kommunalen, betrieblichen und speziellen Kindergärten, die E. (innen) in Kinderwochenheimen, Kinderkureinrichtungen, Tagesschulen, Kinder- und Schulhorten (Tagesklassen, Tagesgruppen), Schulinternaten, Kinder- und Jugendsportschulen und Sonderschulen sowie in Jugendheimen (Lehrlingswohnheimen, Jugendherbergen) und Heimen der Jugendhilfe, die hauptamtlichen Freundschaftspionierleiter an schulischen Einrichtungen in den Klassenstufen 1–7 bzw. 8 (Pionierorganisation „Ernst Thälmann“), die L. für die unteren Klassen der Oberschule (Unterstufen-L.), die in den Klassen 1–3 bzw. 4 unterrichten, sowie die Ingenieurpädagogen, Ökonompädagogen und Medizinpädagogen im berufspraktischen Unterricht der Einrichtungen der Berufsausbildung; auf Hochschulebene voll ausgebildete pädagogische Kräfte sind die Diplom-Fach-L. in der Mittel- und Oberstufe der 10klassigen Oberschule, den Einrichtungen der Abiturstufe (Erweiterte Oberschule, Volkshochschule, Abiturklassen der Berufsausbildung) und den Sonderschulen sowie im allgemeinbildenden und berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen, die Diplom-Agrarpädagogen, Diplom-Ingenieurpädagogen, Diplom-Ökonompädagogen und die Diplom-Medizinpädagogen im berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen sowie die Diplom-Pädagogen, die als leitende Kader der Volksbildung, der Berufsbildung sowie der Jugendhilfe und Heimerziehung als Direktoren von allgemeinbildenden Schulen, als Lehrkräfte an Pädagogischen Schulen und Instituten für L.-Bildung sowie als leitende Mitarbeiter der Vorschulerziehung und der FDJ (für die Arbeit mit der Schuljugend) tätig sind. [S. 819]Ausbildung und Tätigkeit der pädagogischen Kräfte, insbesondere der L., sollen sich an dem normativen „Leitbild des sozialistischen L.“ orientieren, das durch „Zehn Gebote“ umrissen wird (Hübner, Peter: Vom Ethos des sozialistischen Lehrers und Erziehers, in: Pädagogik 9/1970, S. 817–827); danach soll der „sozialistische L.“: sich das von der Partei der Arbeiterklasse in „prognostischer Sicht erarbeitete Menschenbild“ aneignen, um es in seiner täglichen Arbeit zu verwirklichen, seinen Beruf in erster Linie als politisch-ideologischen Beruf und wichtigsten persönlichen Beitrag zur Vollendung des Sozialismus in der DDR ausüben, sich jene wissenschaftlichen Kenntnisse und marxistisch-leninistischen Überzeugungen aneignen, die für die Heranbildung allseitig entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten erforderlich sind, nach „pädagogischer Meisterschaft“ streben, um alle Kinder zur „bewußten und selbständigen Aneignung der Grundlagen von Wissenschaft und Kultur“ zu befähigen, den Schülern helfen, die „sozialistische Lebenspraxis“ in ihren Kollektiven und bei der bewußten Gestaltung ihrer gesellschaftlichen Beziehungen selbständig zu entwickeln, danach streben, seinen pädagogischen Führungsstil als Ausdruck der sozialistischen Beziehungen zwischen L. und Schüler ständig zu vervollkommnen, an der Schaffung des „einheitlich handelnden Pädagogenkollektivs“ mitwirken und sich für die Arbeit der gesamten Schule verantwortlich fühlen, danach streben, das Ansehen und die Wirksamkeit der Schule als eines staatlichen Instrumentes der sozialistischen Bildung und Erziehung ständig zu erhöhen, danach streben, bei sich selbst und den mit ihm im Pädagogenkollektiv vereinten L. die Züge des sozialistischen Volks-L. zu verwirklichen sowie bestrebt sein, die Grundsätze der Sozialistischen Moral in seinem gesamten beruflichen und persönlichen Leben vorbildlich zu erfüllen. Die LuE. haben ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit bei den Kindern und Jugendlichen ausschließlich nach den Vorschriften der staatlichen Lehrpläne und anderen edukativ-präskriptiven Dokumenten zu leisten, deren besonders vorbildliche Erfüllung mit zahlreichen Auszeichnungen ideeller und materieller Art belohnt wird. Um einer Fluktuation bei den L. vorzubeugen, bestehen strenge Bestimmungen bezüglich der Möglichkeit eines Arbeitsplatz- bzw. Berufswechsels. 2. Arbeitsbedingungen, Vergütungen und Auszeichnungen. Die wöchentlichen Pflichtstunden (Gesamtpflichtstunden) für L. an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen umfassen das Pflichtstundenminimum und den variablen Teil der Pflichtstunden, d.h. zwei weitere Unterrichtsstunden, für deren Erteilung der L. variabel eingesetzt werden kann; die Gesamtpflichtstundenzahl beträgt für L. der Klassen 1–8 der Oberschule 25, für L. der Klassen 9–12, des berufstheoretischen und allgemeinbildenden Unterrichts der Berufsschulen sowie der Spezial- und der Sonderschulen 24 und für L. an den Volkshochschulen 23 Unterrichtsstunden pro Woche, von denen jeweils 2 Unterrichtsstunden den variablen Teil der Gesamtpflichtstunden darstellen (Rahmenkollektivvertrag über die Arbeits- und Lohnbedingungen für die Mitarbeiter in Einrichtungen der Volksbildung und kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung vom 15. 9. 1978 i. d. F. vom 20. 10. 1980, SDr. 1980); von den Gesamtpflichtstunden werden für leitende und besondere Tätigkeiten, aber auch aus anderen Gründen Abminderungsstunden gewährt; so erhalten vollbeschäftigte Lehrerinnen mit drei oder mehr zu ihrem Haushalt gehörenden Kindern 2 Abminderungsstunden wöchentlich; die Abminderungsstunden für die Leitungstätigkeit der Direktoren, stellvertretenden Direktoren usw. werden im Rahmen sog. Gesamtzeitfonds und einer Mindestunterrichtsstundenzahl vom Direktor der Schule selbst geregelt; die Mindestpflichtstunden für Direktoren usw. sind je nach der Größe der Schule gestaffelt und betragen zwischen 3 und 10 und für stellvertretende Direktoren zwischen 12 und 16 Unterrichtsstunden. Den L. stehen nur 24 Arbeitstage Jahresurlaub in den Sommerferien zu. Den Rest der unterrichtsfreien Zeit müssen die L. für Weiterbildungsmaßnahmen, Schulverwaltungsarbeiten, Beteiligung an der Feriengestaltung u.ä. zur Verfügung stehen. Die Vergütung der LuE. erfolgt auf der Grundlage des oben angegebenen Rahmenkollektivvertrages sowohl ihrer Qualifikation als auch der Bewertung ihrer jeweils ausgeübten Tätigkeit entsprechend; sie liegt gegenwärtig (1982) zwischen 460 Mark (Gehaltsgruppe 1: Helferin ohne pädagogische Ausbildung) und 1295 Mark (Gehaltsgruppe 4: Lehrer, Erzieher und Freundschaftspionierleiter mit abgeschlossener päd. Hochschulausbildung nach 25 und mehr Dienstjahren). Dazu werden gegebenenfalls noch besondere Zulagen gezahlt, so Zulagen für leitende Tätigkeit, z.B. für Bezirksschulräte 300 Mark monatlich, für Kreisschulräte 250 Mark, für Direktoren 100, 150 oder 200 Mark, für Leiter Polytechnischer Zentren 60–100 Mark, Zulagen für besondere Anforderungen, z.B. L. an Erweiterten Oberschulen (Abiturstufe) 50 Mark, Zulagen für eine Tätigkeit unter erschwerten Bedingungen, z.B. für Wander-L. 10–40 Mark, sowie die Beförderungszulagen; auch erhalten LuE. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und mindestens 2jähriger Tätigkeit im Bildungswesen eine von der Normalregelung abweichende Aufstockung der Altersversorgung bis zur Höhe von 60 v.H., bei besonders anerkannten Leistungen bis 80 v.H. des im letzten Jahre vor Eintritt des Versorgungsfalles bezogenen durchschnittlichen monatlichen Bruttogehaltes, jedoch nur bis zu höchstens 800 Mark einschließlich der Rente. Da an die berufliche Tätigkeit der LuE. einschließlich der Schulfunktionäre in der DDR hohe Ansprüche gestellt werden, soll auch mit der Auszeichnung besonderer Leistungen ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden. Eine generelle Würdigung der Tätigkeit der LuE. erfolgt durch den „Tag des Lehrers“, der jährlich am 12. Juni, dem Jahrestag der Schulreform von 1946, in feierlicher Form an allen Schulen usw. begangen wird. [S. 820]An diesem Tag werden auch die speziellen Auszeichnungen für LuE. verliehen; außer den staatlichen Auszeichnungen gibt es Anerkennungsschreiben, Geldprämien und Sachgeschenke. Die beiden Hauptgruppen der Auszeichnungen bilden die Ehren- und die Beförderungstitel sowie die Medaillen. Staatliche Ehrentitel sind „Verdienter Lehrer des Volkes“ mit Medaille und Geldprämie bis zu 5.000 Mark, „Aktivist der sozialistischen Arbeit“ mit Medaille und Geldprämie sowie „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ mit Medaille und Geldprämie; Beförderungstitel sind „Oberlehrer“, „Studienrat“ und „Oberstudienrat“ mit Beförderungszulage zum Grundgehalt (50, 100 und 150 Mark) sowie — bei hohen wissenschaftlichen Leistungen — auch der Titel „Professor“ mit Abschluß von Einzelverträgen, in denen Zulagen vorgesehen werden, die über den Zulagen für Oberstudienräte liegen. Als staatliche Auszeichnungs-Medaillen werden verliehen „Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik“ (Verleihung am Tag der Republik), „Dr.-Theodor-Neubauer-Medaille“ in Bronze, Silber und Gold mit Prämie (500, 750 und 1000 Mark), „Medaille für ausgezeichnete Leistungen“ (für Schulfunktionäre), „Pestalozzi-Medaille für treue Dienste“ (Treue-Medaille) in Bronze, Silber und Gold für 10-, 20- und 30jährige Dienstzeit. Ferner werden verliehen eine Urkunde an Betreuer für vorbildliche Leistungen bei der sozialistischen Bildung und Erziehung der Schüler am Unterrichtstag in der Produktion, der Diesterweg-Preis für hervorragende Absolventen des LuE.-Studiums mit Prämie (500 Mark) sowie die „Ehrennadel des Ministeriums für Volksbildung“ für ehrenamtliche Helfer; außer den staatlichen Auszeichnungen verleiht die Pionierorganisation die „Medaille für hervorragende Leistungen bei der sozialistischen Erziehung in der Pionierorganisation Ernst Thälmann“ an L., E. sowie an Freundschafts- und Gruppenpionierleiter in Bronze, Silber und Gold (Auszeichnungen). 3. Die Ausbildung auf Fachschulebene. Die Ausbildung der Kindergärtnerinnen erfolgt an den 17 Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen in einem 3jährigen Direktstudium oder einem 3½jährigen Fernstudium. An den 30 Instituten für L.-Bildung (z.B. in Puttbus (Insel Rügen), Schwerin, Templin, Potsdam, Neuzelle, Cottbus, Staßfurt, Halle, Eisenach, Krossen, Meiningen, Großenhain, Leipzig, Rochlitz, Berlin-Köpenick) werden sowohl L. für die unteren Klassen (Unterstufenlehrer) als auch E. ausgebildet, und zwar in einem 4jährigen Direktstudium; die Ausbildung erfolgt für 3 Unterrichtsfächer, und zwar für Mathematik und Deutsch als die tragenden Fächer der Unterstufe sowie für eines des Fächer Werkunterricht, Körpererziehung, Kunsterziehung, Musik oder Schulgartenunterricht; sie umfaßt die Bereiche Ausbildung in Marxismus-Leninismus, Erweiterung der Allgemeinbildung, pädagogisch-psychologische Grundausbildung, fachwissenschaftliche und methodische sowie Ausbildung in der Schulpraxis. Auch die E. erwerben in ihrer 3jährigen Ausbildung zusätzlich zu ihrer Befähigung für die Erziehungs- und Betreuungsarbeit in den Schulhorten, Kinderheimen usw. die Lehrbefähigung für die Unterstufe in 2 Fächern, die für den außerunterrichtlichen Bereich von Bedeutung sind, nämlich in den Fächer-Kombinationen Kunsterziehung und Musik, Werkunterricht und Körpererziehung sowie Schulgartenunterricht und Naturwissenschaften. Das Fernstudium für E. dauert 3 Jahre. Ingenieurpädagogen, Ökonompädagogen und Medizinpädagogen werden in einem 3jährigen Direktstudium oder einem 4jährigen Fernstudium an den 4 Instituten zur Ausbildung von Ingenieurpädagogen, an dem Institut zur Ausbildung von Ökonompädagogen und an der Fachschule für Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens für ihren Einsatz als Lehrkräfte in der berufspraktischen Ausbildung für sehr verschiedene Fachrichtungen ausgebildet. 4. Die Ausbildung der Lehrer auf Hochschulebene. Die Ausbildung der L. gilt als eine strukturbestimmende Aufgabe der Universitäten und Hochschulen. Die Diplom-Fach-L. für den allgemeinbildenden Unterricht ab Klasse 5 werden an den 11 Pädagogischen Hochschulen, aber auch an den Universitäten, an den Technischen Hochschulen und an einigen Hochschulen anderer Fachrichtungen in einem 4jährigen Direktstudium in 2 Fächern ausgebildet, deren Kombination zwar vielfältig, aber festgelegt ist; es umfaßt die Grundlagen des Marxismus-Leninismus, Fachwissenschaften, Erziehungswissenschaften (Pädagogik, Psychologie und Methodik), Einführung in die Logik und Wissenschaftstheorie oder Einführung in die Kybernetik und Datenverarbeitung, Erweiterung der Allgemeinbildung (Mathematik, Naturwissenschaften, Technik, Fremdsprachen), Sport und militärische Ausbildung bzw. Ausbildung in Zivilverteidigung. Für die Fach-L. an den Erweiterten Oberschulen und an den Spezialschulen erfolgt keine besondere Ausbildung; über den Einsatz der L. an diesen Schulen entscheidet vielmehr „aufgrund der politischen Haltung und der fachlichen Leistungen des Lehrers“ der Kreisschulrat, wobei der Einsatz in der Regel erst nach Bewährung in den Klassen 5–10 der Normal-Oberschule erfolgt. Diplom-Fach-L. werden auch im Fernstudium, und zwar ausschließlich an den Pädagogischen Hochschulen, ausgebildet; zum Fernstudium werden nur L. zugelassen, die in einem Fach eine Hochschulausbildung erworben haben und in einem weiteren Fach, für das sie nicht ausgebildet sind, unterrichten (sollen). Die Diplom-Agrarpädagogen, Diplom-Ingenieurpädagogen, Diplom-Ökonompädagogen und Diplom-Medizinpädagogen, die im berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen bzw. der Medizinischen Berufsschulen tätig sind, werden an bestimmten Universitäten und Hochschulen in einem 3jährigen Fernstudium ausgebildet. Dieses können vor allem solche Lehrkräfte aufnehmen, die hauptamtlich an einer Einrichtung der Berufsausbildung oder Aus- und Weiterbildung der Werktätigen tätig, sind und den Nachweis einer der Studienrichtung entsprechenden abgeschlossenen Fachschulausbildung erbringen sowie über eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung verfügen. Die Ausbildung von Diplom-Pädagogen, die als Lehrkräfte an Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen sowie als Direktoren [S. 821]von allgemeinbildenden Schulen und als leitende Kader der Volksbildung tätig sind, erfolgt als Direkt-, als Fern- und als kombiniertes Direkt- und Fernstudium an der Sektion Pädagogik der Humboldt-Universität Berlin, an der Pädagogischen Hochschule Erfurt/Mühlhausen und am Institut für Leitung und Organisation des Volksbildungswesens der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften. Die L. für die Sonderschulen werden in einem 2jährigen Zusatzstudium an der Sektion „Rehabilitationspädagogik“ der Humboldt-Universität Berlin und der Sektion „Erziehungswissenschaft“ der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (vormals Institut für Sonderschulwesen) ausgebildet; Voraussetzung für die Aufnahme des Sonderschul-Zusatzstudiums ist die mit Erfolg abgelegte Prüfung als L. (für die unteren Klassen) oder als Fach-L. der allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen sowie eine erfolgreiche Vorbereitungszeit als L. an einer Sonderschule der gewählten Art von wenigstens einem Jahr; das Zusatzstudium der L. für Sonderschulen wird mit dem Staatsexamen als Sonderschul-L. abgeschlossen. Die Zusatzausbildung der E. für Internate oder Horte an Sonderschulen oder für Kinderheime und Jugendwerkhöfe für Hilfsschüler sowie die zusätzliche Ausbildung der Kindergärtnerinnen für die Vorschulteile an Sonderschulen erfolgt in 2jährigen Ausbildungsgängen an der Sektion „Rehabilitationspädagogik“ der Humboldt-Universität Berlin; Voraussetzungen für die Zulassung zu der Zusatzausbildung sind die abgeschlossene pädagogische Grundausbildung als E. in Heimen oder Horten bzw. die staatliche Abschlußprüfung als Kindergärtnerin sowie eine erfolgreiche Vorbereitungszeit als E. im Internat oder Hort einer Sonderschule der gewählten Art oder als E. in einem Kinderheim oder in einem Jugendwerkhof für Hilfsschüler bzw. in einem Vorschulteil einer Sonderschule von wenigstens einem Jahr. Die Ausbildung der Freundschaftspionierleiter schließlich, also der an den Schulen hauptamtlich tätigen Funktionäre des Jugendverbandes, erfolgt fachschulmäßig im Direktstudium an einigen Instituten für Lehrerbildung sowie im Fernstudium an der Zentralschule der Pionierorganisation in Droyßig bei Zeitz (mit dem Erwerb der Lehrbefähigung für die Unterstufe in einem Hauptfach und einem wahlweise-obligatorischen Fach); die Weiterbildung erfolgt entweder in der Weiterbildung der L. in Kursen oder an den Außenstellen der Zentralschule der Pionierorganisation. Zur Verwirklichung des Grundsatzes der Einheit von Theorie und Praxis bzw. einer praxisbezogenen L.-Ausbildung ist auch die unterrichtspraktische Ausbildung in die Gesamtausbildung an den Einrichtungen für die Ausbildung der LuE. integriert; so werden während des gesamten Studiums zusammenhängende Berufspraktika durchgeführt, die mit der theoretischen Ausbildung eine Einheit bilden sollen und zusammen mit den Übergangsschulen als wichtige Mittel gelten, die Studenten auf ihre künftige praktische Tätigkeit als LuE. im Bildungssystem vorzubereiten. Die Ausbildung in der pädagogischen Praxis wird durchgeführt: für Studentinnen der Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Hospitationen in der ersten Klasse der Unterstufe, Hospitationen in einer Kinderkrippe, erstes Praktikum im Kindergarten mit hauswirtschaftlichem Praktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung und zweites Praktikum im Kindergarten, für Studenten an Instituten für L.-Bildung als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Einführungspraktikum, erstes Schulpraktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung, Hospitationspraktikum im Kindergarten und schulpraktisches Semester in der Unterstufe der Oberschule sowie für Studenten an Universitäten und Hochschulen als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Einführungspraktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung und schulpraktisches Semester in der Oberstufe der Oberschule bzw. in Berufsschulen. 5. Die obligatorische Weiterbildung. Nach der Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung (GBl. I, 1979, S. 444) haben die LuE. insbesondere die Pflicht, „sich im Prozeß der Arbeit, durch Selbststudium und in Kursen systematisch und zielstrebig weiterzubilden“. Besonders im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Einführung der neuen Lehrpläne (Lehrplanreform) und der neuen Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung) sowie den damit verbundenen Aufgaben und Problemen erwies es sich als notwendig, die Weiterbildung der LuE. sowohl in Übereinstimmung mit der Neuorientierung ihrer Ausbildung zu bringen als auch sie zu intensivieren und zu systematisieren. Hauptmethode der Weiterbildung ist das Selbststudium auf der Grundlage der Weiterbildungsprogramme und der darin enthaltenen thematischen Orientierungen und Literaturangaben, das durch Studienhinweise, Beiträge in den Fachzeitschriften, Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie Konsultationen unterstützt wird. Die Weiterbildung der L. in Kursen erfolgt in Grund-, Fach- und Spezialkursen ebenfalls auf der Grundlage verbindlicher Programme. Im Grundkurs werden ausgewählte Themen des Marxismus-Leninismus, der Pädagogik und der Psychologie behandelt. Der Fachkurs für die L. der unteren Klassen umfaßt fachwissenschaftliche und methodische Probleme aus 2 Unterrichtsfächern bzw. den Disziplinen des Deutschunterrichts. Die Fachkurse für L. der Klassen 5–12 enthalten ausgewählte fachwissenschaftliche und didaktisch-methodische Themen eines Unterrichtsfaches. In den für einzelne Fächer und Disziplinen durchgeführten Spezialkursen werden ausgewählte Probleme aus einem eingegrenzten Wissenschaftsgebiet behandelt. Hierher gehören auch die Kurse zur Weiterbildung der Fremdsprachen- und der Sonderschul-L. Jeder L. muß im Verlauf von 4 Jahren am Grundkurs und an einem oder 2 Fachkursen teilnehmen. Die Grund-, Fach- und Spezialkurse [S. 822]finden in den Winter- und Sommerferien statt. Die L. der Berufsschulen, die allgemeinbildenden Unterricht erteilen, absolvieren anstelle des Grundkurses die Lehrgänge Marxismus-Leninismus und Pädagogik-Psychologie im Rahmen der „zyklischen Weiterbildung der Kader der Berufsbildung“, nehmen aber auch an den Fach- und Spezialkursen der Weiterbildung für L. der Oberschulen teil. Die L. der Berufsschulen, die berufstheoretischen Unterricht erteilen, nehmen ausschließlich an der zyklischen Weiterbildung der Kader der Berufsbildung in Form von Lehrgängen nach einheitlichen Programmen teil, die in der Regel innerhalb von 12 Monaten absolviert werden, so daß in einem maximal 4jährlichen Turnus alle Kader der Berufsbildung weitergebildet werden. Diese zyklische Weiterbildung wird von den 15 Bezirkskabinetten für Weiterbildung der Kader der Berufsbildung angeleitet und unterstützt. Für die Gruppe der E., d.h. der Kindergärtnerinnen, der Horterzieher usw., gelten die gleichen Grundsätze und Formen sinngemäß; auch hier ist die Weiterbildung Pflicht und die Teilnahme an bestimmten Kursen im Verlaufe von 4 Jahren obligatorisch. Alle LuE. sollen sich aber auch ständig „im Prozeß der Arbeit“ weiterbilden und zu diesem Zweck an verschiedenen Fachzirkeln und Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch teilnehmen; dabei werden die besten Erfahrungen verallgemeinert und in der Form von „Pädagogischen Lesungen“ verbreitet und prämiiert. Das Zentralinstitut für Weiterbildung der LuE. in Ludwigsfelde bei Berlin (Dir. Dr. R. Slomma) ist für die Ausarbeitung und Herausgabe von Programmen und Studienmaterialien verantwortlich und bestätigt die Programme für die Spezialkurse; außerdem führt es für ausgewählte Kader spezielle Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen durch. An der Weiterbildung der LuE. sind auch die Institute für L.-Bildung sowie die Universitäten, die Hochschulen, die Fachschulen, die wissenschaftlichen Institutionen und Gesellschaften sowie betriebliche und gesellschaftliche Einrichtungen beteiligt, deren Maßnahmen zur Weiterbildung der LuE. im jeweiligen Volkswirtschafts- und Haushaltsplan der betreffenden Einrichtung festgelegt bzw. in die Arbeitsplanung der Sektionen oder anderen Leitungsbereiche der Universitäten, Hoch- und Fachschulen aufgenommen werden. Eine besondere Stätte der L.-Weiterbildung ist das Haus des Lehrers in Berlin (Ost); es führt nicht nur die systematische Weiterbildung der L., E. und Schulfunktionäre sowie die schulpolitische und pädagogisch-methodische Qualifizierung der Lehrkräfte durch, sondern hat auch die Aufgabe, als „Zentrum des geistig-kulturellen Lebens der pädagogischen Intelligenz und aller an der Erziehung und Bildung der jungen Generation beteiligten Bürger einschließlich der Lehrer-Studenten“ (AO über das Statut des Hauses des Lehrers der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, vom 5. 12. 1966 [VOBl. I, S. 853]; diese AO ist auch 1982 noch gültig) sowie als bildungspolitisches Propaganda-Zentrum für West-Besucher zu wirken, und arbeitet eng mit der Pädagogischen Zentralbibliothek zusammen; ihm sind das pädagogische Neuererzentrum, das pädagogische Besucherzentrum und der Kuppelsaal der unmittelbar angrenzenden Kongreßhalle zugeordnet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 818–822 Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lehrplanreform

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Pädagogische Kräfte und das Leitbild des sozialistischen Lehrers. Die im Volksbildungswesen tätigen pädagogischen Kräfte untergliedern sich bezüglich ihrer Tätigkeit in Lehrer (L.), Erzieher (E.) und „leitende Kader“ (Kaderpolitik) der Volksbildung sowie hinsichtlich ihrer Ausbildung in Fachschul- und in Hochschulabsolventen eines entsprechenden (vollen oder teilweisen bzw. zusätzlichen) Direkt- und/oder Fernstudiums. Auf Fachschulebene voll ausgebildete…

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Reparationen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die UdSSR bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem R.-Konto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten umfangreiche Entnahmen aus der laufenden Produktion vornahmen. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets von 1945 bis 1953, d.h. bis zur offiziellen Beendigung von R.-Leistungen an die UdSSR, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: 1. Beuteaktionen. Nach der Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee wurden ohne Registrierung Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und Mrd.-Beträge Reichsmark erbeutet. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf ca. 2 Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten kann mit 6 Mrd. Mark angenommen werden. 2. Demontagen. Die UdSSR ließ nicht nur kriegswichtige Industrien, sondern auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten demontieren. Folgende Phasen der Demontagen sind erkennbar: a) Mai bis Anfang Juni 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten wurden von den Sowjets rd. 460 Berliner Betriebe vollständig demontiert und abtransportiert, darunter 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Rd. 75 v.H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten waren betroffen. b) Anfang Juli bis Herbst 1945. Demontage industrieller Großbetriebe der Braunkohlenindustrie, aber auch mittlerer und kleinerer Werke wie Ziegeleien, Textil-, Papier- und Zuckerfabriken. In dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der sowjetischen Besatzungszone. c) Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. d) Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen waren. e) Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1100 km Eisenbahngleise. f) Frühjahr 1948. Drei Betriebe, die vorher zu Sowjetischen Aktiengesellschaften (SAG) erklärt worden waren, wurden voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. Von den Demontagen waren auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen wieder instand gesetzt worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gab in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontage“ u.a. folgende Demontageverluste der SBZ/DDR im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v.H., eisenschaffende Industrie 80 v.H., Zementindustrie 45 v.H., Papiererzeugung 45 v.H., Energieerzeugung 35 v.H., Schuhindustrie 30 v.H., Textilindustrie 25 v.H., Zuckererzeugung 25 v.H., Braunkohlenbergbau 20 v.H., Brikettfabriken 19 v.H. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. 3. Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des von den Sowjets ausgegebenen Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Mit diesem Geld wurden die zahlreichen in Mitteldeutschland tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. 4. Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe wurden 1946 von der UdSSR beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt. Ihr Wert wird auf 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Vor der Übergabe in sowjetisches Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die DDR wurden aus den Betrieben zum Teil Vorräte und Ausrüstungsteile abtransportiert. Beide Formen der Entnahmen werden auf rd. 1 Mrd. Mark geschätzt. Der Preis, den die Regierung der DDR 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. 5. Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Produktionsbeginn der Betriebe mußten an die Sowjetunion erhebliche Teile der laufenden Produktion geliefert werden, und zwar in Form direkter R.-Lieferungen in die UdSSR, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Rote Armee, Lieferungen an sowjetische Handelsgesellschaften und Exporte, deren Erlöse an die UdSSR abgeführt werden mußten. Nur die direkten R.-Lieferungen in die UdSSR wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die UdSSR dafür nur die unzureichenden Preise des Jahres 1944 zahlten, mußten für die deutschen Zulieferungen umfangreiche Subventionen [S. 1122]aus Haushaltsmitteln aufgewandt werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945 bis 1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Preisen von 1944 aus der laufenden Produktion entnommen. 6. Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946–1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für R.-Nebenkosten, d.h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der UdSSR und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. Eine Addition aller geschätzten Beträge der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen (in Mrd. Mark): In dieser Zusammenstellung sind rd. 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953 nicht enthalten. Nicht enthalten sind auch sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der UdSSR aus der Arbeitsleistung der nach der UdSSR verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der UdSSR, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjetischen Handelsgesellschaften in der SBZ/DDR und aus der Auswertung deutscher Patente. Bei einem Dollarkurs von 4,20 DM betrug die Gesamtentnahme aus ihrer Besatzungszone bzw. der DDR bis 1953 15,80 Mrd. Dollar. Auf der Konferenz von Jalta hatte die UdSSR 10 Mrd. Dollar an Entnahmen und jährlichen Lieferungen als R. von Deutschland gefordert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1121–1122 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reparaturstützpunkte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die UdSSR bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem R.-Konto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im…

DDR A-Z 1985

Glas- und Keramikindustrie (1985)

Die GuK. umfaßt die dem Ministerium für Glas und Keramik unterstellten Kombinate und Betriebe, ferner aus dem Bereich des Ministeriums für Bau- und Wohnungswesen die Kombinate VEB Kombinat Fliesen- und Sanitärkeramik „Kurt Bürger“, Boizenburg, und VEB Kombinat Bau- und Grobkeramik (Ziegeleien), Halle. Dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik sind das Kombinat Keramische Werke, Hermsdorf, und die dem VEB Kombinat Carl Zeiss zugeordneten VEB Jenaer Glas (vormals Schott & Gen.) und VEB Optischen Werke, Rathenow, unterstellt. Entsprechend der Gliederung der DDR-Wirtschaft nach der Betriebssystematik gehört die Glas- und feinkeramische Industrie statistisch zur Leichtindustrie. Das Durchschnittsalter der Maschinen und Anlagen beträgt noch über 25 Jahre, obwohl in den 70er Jahren große und moderne Werke in Betrieb genommen wurden, so z.B. in Ilmenau der Neubau des VEB Henneberg Porzellan und der Stammbetrieb des VEB Kombinat Technisches Glas für zusammen knapp 7.000 Beschäftigte. Die Schmelzwannen der Glasindustrie und die Brennöfen der Porzellan- und Keramikindustrie verbrauchen eine Energiemenge, die dem Wärmeinhalt von gut 6 Mill.~t Braunkohle im Jahr entspricht. Allerdings ist dieser Bereich der importunabhängigste der DDR-Industrie, die Produktion basiert zu 96 v.H. auf heimischen Rohstoffen. Massenware kann ausschließlich aus inländischem Material erzeugt werden, Spitzenqualitäten der Porzellanindustrie erfordern allerdings [S. 572]Importe, z.B. hochreines Kaolin, Gold und Silber und Porzellanfarben. Die private Nachfrage übersteigt auch bei Massenware, trotz Verdopplung der Produktion in den 70er Jahren, deutlich das Angebot. Bau- und Verpackungsglas ist ebenfalls knapp. Zierporzellan aus Meißen, Ilmenau, Kahla und Lichte, Schmuckglas aus der Lausitz und Thüringen, Tannenbaumkugeln aus Lauscha und Bleikristall aus Meißen genießen international einen guten Ruf und sind daher exportfähig. Insgesamt wird das Wachstum des Industriebereichs also ausschließlich durch die Produktionsmöglichkeiten begrenzt. Im Bereich der Manufakturen ist der Anteil der manuellen Arbeit mit deutlich über 50 v.H. sehr hoch. Dies ist das Spezifikum für die Porzellanmanufaktur in Meißen (ca. 1300 Beschäftigte, darunter über 500 Porzellanmaler), aber auch für 14 thüringische Manufakturen, die seit 1979 im VEB Porzellanmanufaktur Lichte zusammengefaßt wurden (insgesamt 1500 Beschäftigte). Die Erzeugnisse der Schmuckglashütten, farbige Gläser und Kelche, Römer, Vasen, Gläser und Schalen aus Bleikristall erfordern ebenfalls hohes handwerkliches und kunsthandwerkliches Geschick. Im Bereich Technisches Glas nimmt die DDR eine internationale Spitzenstellung ein. Dies gilt für die Produkte aus dem Glaswerk in Ilmenau — knapp 5.000 Beschäftigte, Markenzeichen Rasotherm — und traditionell für den VEB Jenaer Glas. In den 80er Jahren will die DDR ihre Rohstoffabhängigkeit wo immer möglich mindern, Glaswerkstoffe sollen dazu in erheblichem Umfang beitragen. In der Chemischen Industrie und im Bau- und Wohnungswesen sollen Rohre, Reaktoren, Gefäße und komplette Anlagen aus Glas eingesetzt werden, um Edelstähle, Buntmetalle und Kunststoffe einzusparen. Die GuK. wird in den 80er Jahren, mit Wachstumsraten um jährlich 10 v.H., sicher Spitzenreiter der industriellen Entwicklung und wachstumsstärkster Bereich der DDR-Wirtschaft sein. Der Anteil handwerklich geprägter Spitzenqualität aus den Manufakturen wird dabei allerdings zurückgehen, denn dieser Zweig entzieht sich durch den hohen Anteil manueller Tätigkeiten und durch die Qualität spezieller Kunstfertigkeiten weitgehend der Intensivierung und Rationalisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 571–572 Gewinn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goethe-Gesellschaft

Die GuK. umfaßt die dem Ministerium für Glas und Keramik unterstellten Kombinate und Betriebe, ferner aus dem Bereich des Ministeriums für Bau- und Wohnungswesen die Kombinate VEB Kombinat Fliesen- und Sanitärkeramik „Kurt Bürger“, Boizenburg, und VEB Kombinat Bau- und Grobkeramik (Ziegeleien), Halle. Dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik sind das Kombinat Keramische Werke, Hermsdorf, und die dem VEB Kombinat Carl Zeiss zugeordneten VEB Jenaer Glas (vormals Schott & Gen.) und…

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Bezirksparteiorganisationen der SED (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 B. bestehen in den 14 Bezirken der DDR und in Berlin (Ost). Einer B. gleichgestellt sind die SED-Gebietsorganisation Wismut (Uranbergbau) sowie die von der Politischen Hauptverwaltung der Nationalen Volksarmee (NVA) geleitete Parteiorganisation in den Streitkräften. An der Spitze der B. stehen die SED-Bezirksleitungen mit ihren Sekretariaten. Sie tragen für die politische Entwicklung in ihrem territorialen bzw. funktionalen Organisationsbereich die Verantwortung und leiten die dort jeweils vorhandenen SED-Kreisleitungen (1984 insges. 261 territoriale bzw. funktionale Kreisparteiorganisationen der SED) an. 1. Zur Organisationsgeschichte. B. gibt es seit Auflösung der Länder der SBZ/DDR im Zuge der Verwaltungsneugliederung von 1952. An die Stelle der SED-Landesleitungen traten seinerzeit die SED-Bezirksleitungen mit dem „Büro“ als eigentlichem hauptamtlichem Führungsorgan. Die Büros der SED-Bezirksleitungen hatten in der Regel 9–11 Vollmitgl. und 3–5 Kandidaten. Zwischen 1959 und 1962 wurde die Zahl der Büro-Mitgl. auf 15–20 vergrößert. Im Zuge der dem Vorbild der KPdSU folgenden Organisationsreform der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) 1963 (Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 26. 2. 1963; 4. Statut der SED, verabschiedet auf dem VI. Parteitag 1963) wurde auch die Führungsstruktur der B. einschneidend verändert. Für die Bereiche a) Industrie, Bauwesen und Verkehr, b) Landwirtschaft und c) ideologische Fragen wurden Büros eingerichtet. Zugleich wurden die bis dahin bestehenden Büros der SED-Bezirksleitungen in Sekretariate umgewandelt. Die zahlenmäßig kleineren Sekretariate sollten die Aktivitäten der bereichsspezifisch arbeitenden Büros koordinieren und für ein einheitliches Handeln der Partei Sorge tragen. Den Sekretariaten gehörten von 1963 bis 1966 nur noch an: der 1. Sekretär, der 2. Sekretär bzw. Leiter der Abteilung Parteiorgane, der Leiter des Büros für Industrie- und Bauwesen, der Leiter des Büros für Landwirtschaft und der Leiter der Ideologischen Kommission. Mitte der 60er Jahre wurde diese Gliederung der Partei wieder aufgegeben, die Sekretariate wurden vergrößert. Die 1967 gefundene Struktur der SED-Bezirkssekretariate blieb bis heute im wesentlichen unverändert. Lediglich 1974 wurde als weiteres Mitgl. der Vors. der Parteikontrollkommission der SED des Bezirks ebenfalls in das Sekretariat aufgenommen. 2. Wahl und Struktur der SED-Bezirksleitungen. Die SED-Bezirksleitungen werden mindestens zweimal innerhalb von 5 Jahren auf Beschluß des Zentralkomitees (ZK) der SED von den Bezirksdelegiertenkonferenzen gewählt (Parteiwahlen). Die Bezirksdelegierten werden nach einem vom Zentralkomitee festgelegten Schlüssel ebenfalls alle 2½ Jahre von den Kreisdelegiertenkonferenzen gewählt. Die 1984 gewählten Bezirksleitungen bestehen entsprechend der Mitgliederstärke der Partei in dem jeweiligen Bezirk aus 75 bis 85 Mitgl. sowie 15 bis 20 Kandidaten. Die SED-Bezirksleitung Berlin (Ost) besteht aus 108 Mitgl. und 28 Kandidaten. Auf ihrer ersten (konstituierenden) Sitzung wählt die Bezirksleitung das Sekretariat und die Mitgl. der Bezirksparteikontrollkommission. Außerdem obliegt den Bezirksleitungen die Bestätigung der Leiter der Abteilungen des Parteiapparates auf der Bezirksebene sowie der Zusammensetzung der Redaktionskollegien bzw. der Redakteure der SED-Presseorgane im Bezirk. Da derartige hauptamtliche Funktionärspositionen Teil der Nomenklatur des ZK sind, werden sie faktisch vom ZK-Apparat (Sekretariat des ZK der SED, Politbüro bzw. Kaderkommission) ausgewählt, vorgeschlagen und — zumindest die Sekretariatsmitglieder nach ihrer Wahl — bestätigt (Kaderpolitik). Die Sekretariate der Bezirksleitungen setzen sich heute in der Regel zusammen aus 6 hauptamtlichen Sekretären: 1. Sekretär, 2. Sekretär, Sekretär für Wirtschaft, Sekretär für Landwirtschaft, Sekretär für Agitation und Propaganda, Sekretär für Wissenschaft, Volksbildung und Kultur; weiteren 2 leitenden SED-Funktionären: Vorsitzender der Bezirksparteikontrollkommission, 1. Sekretär der SED-Stadt- bzw. Kreisleitung der Bezirksstadt; den Vorsitzenden der beiden wichtigsten Massenorganisationen: Vors. des FDGB-Bezirksvorstandes, 1. Sekretär der FDJ-Bezirksleitung; 2 leitenden Funktionären des bezirklichen Staatsapparates: Vors. des Rates des Bezirks (in Berlin [Ost]: Oberbürgermeister) und Vors. der Bezirksplankommission. Die Gebietsleitung Wismut weist einige Besonderheiten auf. Neben den 6 hauptamtlichen Sekretären gehören ihr der 1. Stellv. des Generaldirektors der SDAG Wismut, der Vors. des Zentralvorstandes der IG Wismut, der Vors. der Gebietsparteikontrollkommission und der 1. Sekretär der FDJ-Gebietsleitung an. Die Sekretariate der Bezirksleitung tagen regelmäßig einmal in der Woche an einem festgesetzten Tag. Demgegenüber treten die Bezirksleitungen nur etwa alle 3 Monate zusammen, um einen Rechenschaftsbericht des Sekretariats entgegenzunehmen, die Durchführung und Auswirkungen der von der Parteiführung gefaßten Beschlüsse im Bezirk zu erörtern und gegebenenfalls über personelle Veränderungen zu beschließen. Daneben besteht ein „Bezirksparteiaktiv“ (Parteiaktiv). Ihm gehören besonders aktive Parteimitglieder, in der Regel zugleich wichtige Funktionsträger, aus den verschiedenen politischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Bereichen des Bezirkes an. Die Bezirksparteiaktive werden in unregelmäßigen Abständen einberufen, um sie rasch über wichtige Parteibeschlüsse zu informieren und die Partei insgesamt auf diesem Wege für deren Durchführung zu mobilisieren. Das Sekretariat stützt sich in seiner Arbeit auf den Apparat der Bezirksleitung. Er ist entsprechend der Aufgabenstellung des Bezirks in verschiedene Abteilun[S. 224]gen unterteilt; an ihrer Spitze stehen Abteilungsleiter. Die Abteilungen sind in Sektoren untergliedert. Außerdem gibt es ständige Kommissionen, von denen die Kommission für Jugend und Sport sowie die Frauenkommission bekannt sind. In mehreren Bezirken bestehen ferner Kommissionen zur Betreuung der Parteiveteranen. Für zeitlich begrenzte Aufgaben werden Ad-hoc-Kommissionen, Arbeitsgruppen usw. gebildet. Eine Bezirksleitung hat im Durchschnitt 180–250 hauptamtliche Mitarbeiter. Ein Großteil der Arbeit in den Kommissionen, Arbeitsgruppen oder Ausschüssen wird jedoch ehrenamtlich geleistet. 3. Aufgaben und Stellung der Bezirksorganisationen. a) Die Bezirksleitungen sind das organisatorische und politische Verbindungsstück zwischen dem zentralen und den territorialen Parteiapparaten. Entsprechend dem Demokratischen Zentralismus leiten und organisieren sie in ihrem Bereich die Durchführung der Beschlüsse und Direktiven des Parteitages, des Zentralkomitees und der von diesem gewählten Organe: Sekretariat des ZK und Politbüro. b) Die Bezirksleitungen haben die einheitliche politische Entwicklung in ihren Bezirken zu sichern, ihnen obliegt die systematisch politisch-ideologische und organisatorische Arbeit zur Gewinnung aller Werktätigen für die bewußte Teilnahme an der Durchführung der jeweiligen Partei- und Staatsbeschlüsse. c) Sie haben die staatlichen Organe anzuleiten und diese bei der Durchführung der Beschlüsse der übergeordneten Organe des Staatsapparates sowie der leitenden Parteiorgane zu unterstützen. In gleicher Weise haben sie auch die Massenorganisationen politisch anzuleiten und in ihrer Organisationstätigkeit zu fördern. Die bedeutende Rolle, die die SED-Bezirksleitungen im Rahmen der Gesamtorganisation spielen, zeigt sich u.a. darin, daß alle ersten Sekretäre der Bezirksleitungen zugleich Mitgl. des Zentralkomitees (ZK) der SED sind. Der 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Berlin (Ost), Konrad Naumann, ist darüber hinaus Mitglied des Politbüros des ZK der SED; der 1. Sekretär der Bezirksleitung Cottbus, Werner Walde, gehört dem Politbüro als Kandidat an. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 223–224 Bezirksgeleitete Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirkswirtschaftsrat (BWR)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 B. bestehen in den 14 Bezirken der DDR und in Berlin (Ost). Einer B. gleichgestellt sind die SED-Gebietsorganisation Wismut (Uranbergbau) sowie die von der Politischen Hauptverwaltung der Nationalen Volksarmee (NVA) geleitete Parteiorganisation in den Streitkräften. An der Spitze der B. stehen die SED-Bezirksleitungen mit ihren Sekretariaten. Sie tragen für die politische Entwicklung in ihrem territorialen bzw. funktionalen Organisationsbereich die…

DDR A-Z 1985

Renten (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung und rechtliche Grundlagen. Jeder Sozialversicherte der DDR hat Anspruch auf R. im Alter und bei Invalidität, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem Hinterbliebene eines Sozialversicherten. Ein höherer R.-Anspruch kann durch eine Freiwillige Zusatzrentenversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VII.) bei der Sozialversicherung (SV) erworben werden. In besonderen Fällen besteht zusätzlich ein Anspruch auf Pflegegeld. Das bis in die zweite Hälfte der 60er Jahre hinein geltende R.-Recht gestattete den Rentnern in der DDR nur eine bescheidene Lebensführung. Ende 1967 lag die durchschnittliche Alters- und Invaliden-R. bei nur ca. 165 Mark monatlich. Zum 1. 7. 1968 wurde ein neues R.-Recht mit neuen Berechnungsgrundlagen eingeführt, das allen nach dem 1. 7. 1968 zugehenden Neurentnern eine mehr als ein Drittel höhere R. festsetzte. Der große Bestand der Altrentner mußte sich zunächst mit einigen geringfügigen Erhöhungen begnügen. Die unterschiedliche Höhe von Alt- und Neu-R. wurde erst mit Wirkung zum 1. 9. 1972 grundsätzlich beseitigt. Weitere Leistungsverbesserungen in den Jahren 1972, 1973, 1976 und 1979 hatten insbesondere die dreimalige Erhöhung der Mindest-R. zum Gegenstand. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist das R.-Recht der Sozialpflichtversicherung nochmals neu gefaßt worden: Seit dem 1. 1. 1980 gilt die (1.) VO über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialpflichtversicherung — Rentenverordnung — mit ihrer 1. Durchführungsbestimmung (GBl. I, 1979, S. 401–422). Zum 1. 12. 1984 (in einigen Punkten erst zum 1. 12. 1985) wird eine 2. Renten-VO der Sozialpflichtversicherung in Kraft treten (GBl. I, 1984, S. 281). Sie hat Leistungsverbesserungen — insbesondere eine abermalige Erhöhung der Mindest-R. — zum Inhalt. Die (1.) Renten-VO der Sozialpflichtversicherung von 1979 behält aber hinsichtlich der Grundsätze für die Gewährung und Berechnung von Renten der Pflichtversicherung weiterhin Gültigkeit. 2. Die Rentenarten. Altersrenten werden grundsätzlich nach mindestens 15jähriger versicherungspflichtiger Tätigkeit (einschließlich der Zeiten einer freiw. R.-Versicherung bei der SV) und Erreichen der Altersgrenze (Männer 65, Frauen 60 Jahre) gewährt. Allerdings erhalten Frauen, a) die mehr als 2 Kinder geboren oder erzogen haben, für das 3. und jedes weitere Kind, und jene, b) die wegen Betreuung eines ständig pflegebedürftigen Angehörigen nicht arbeiten konnten, für je 4 Pflegejahre jeweils 1 Jahr auf die geforderte Vorversicherungszeit angerechnet. Vom 1. 12. 1985 an sollen die Jahre für die Betreuung eines ständig pflegebedürftigen Angehörigen voll als versicherungspflichtige Tätigkeit anerkannt werden. Für Frauen, die 5 und mehr Kinder geboren haben, besteht seit dem 1. 7. 1973 Anspruch auf Alters-(oder Invaliden-)R. (seit dem 1. 12. 1979 270 Mark; ab 1. 12. 1984 300 Mark), auch wenn die geforderte Vorversicherungszeit nicht erreicht wird. Eine ähnliche Regelung, die auf Ausgleich der durch [S. 1118]Mutterschaft und Kindererziehung bedingten Nachteile gerichtet ist, findet sich bei der Ermittlung der für die R.-Berechnung wichtigen Versicherungszeiten: Frauen erhalten für jedes vor R.-Beginn geborene oder vor Vollendung des 8. Lebensjahres a) an Kindes Statt angenommene Kind, b) aufgenommene Stiefkind und jedes Enkelkind (nach dem Tod der Mutter) und jedes c) aufgenommene Pflegekind, wenn später die Annahme an Kindes Statt erfolgte, eine Zurechnungszeit von einem Jahr. (Bei 3 und mehr Kindern soll die Zurechnungszeit vom 1. 12. 1984 für jedes Kind 3 Jahre betragen.) Frauen werden als weitere Zurechnungszeiten angerechnet nach einer versicherungspflichtigen Tätigkeit von mindestens 20 Jahren 1 Jahr, 25 Jahren 2 Jahre, 30 Jahren 3 Jahre, 35 Jahren 4 Jahre und 40 und mehr Jahren 5 Jahre. Einschließlich der Zurechnungszeiten, zu denen auch Jahre der Arbeitslosigkeit vor 1946 zählen und sieben Zehntel der Bezugszeit der wegen Invalidität oder eines Körperschadens von wenigstens zwei Dritteln gewährten R. (ab 1. 12. 1985 sollen diese Bezugszeiten nicht mehr zu sieben Zehntel, sondern in vollem Umfang berücksichtigt werden), darf die anrechenbare Versicherungszeit 50 Jahre nicht übersteigen. Die monatliche Alters-R. errechnet sich aus 1. einem Festbetrag von 110 Mark (ab 1. 12. 1985 140 Mark), 2. einem Steigerungsbetrag in Höhe von 1 v.H. des Durchschnittverdienstes für jedes Jahr einer versicherungspflichtigen Tätigkeit und für die Zurechnungszeiten und 0,85 v.H. der insgesamt zur (früheren) freiwilligen R.-Versicherung der SV gezahlten Beiträge. Als Durchschnittsverdienst gilt grundsätzlich der in den letzten 20 Kalenderjahren vor Beendigung der letzten versicherungspflichtigen Tätigkeit — frühestens ab 1946 — erzielte beitragspflichtige monatliche Durchschnittsverdienst, der wegen der bestehenden Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark diese nicht überschreiten kann (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, IV.). Die Alters-R. werden nach unten durch Mindestrenten begrenzt. Sie betragen für Anspruchsberechtigte mit weniger als 15 Arbeitsjahren (versicherungspflichtige Zeiten und Zurechnungszeiten) 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark), mit wenigstens 15 Arbeitsjahren 280 Mark (ab 1. 12. 1984 310 Mark); danach erhöht sich die Mindest-R. in Abständen von 5 weiteren Arbeitsjahren um jeweils 10 Mark, und erreicht bei 45 und mehr Arbeitsjahren den Höchstbetrag von 340 Mark (ab 1. 12. 1984 370 Mark). Invalidenrenten werden bei Invalidität gewährt. Sie liegt vor, wenn durch Krankheit, Unfall oder sonstige geistige oder körperliche Schädigung das Leistungsvermögen und der Verdienst um mindestens zwei Drittel gemindert sind und die Minderung des Leistungsvermögens in absehbarer Zeit nicht durch Heilbehandlung behoben werden kann. Empfänger eines Blinden- oder Sonderpflegegeldes gelten als invalide. R.-Anspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn die Invalidität während einer — mindestens 5jährigen ununterbrochenen — versicherungspflichtigen Tätigkeit oder in den darauf folgenden 2 Jahren eintritt und in der vorher bis zum 16. Lebensjahr zurückreichenden Zeit mindestens zur Hälfte Versicherungspflicht bestand sowie auch die für die Alters-R. geforderten Vorversicherungszeiten erfüllt sind; die (Hoch-)Schulausbildung muß beendet sein. Seit dem 1. 7. 1973 erhalten auch solche DDR-Bürger, die wegen Invalidität keine Berufstätigkeit aufnehmen und sich keinen R.-Anspruch erwerben konnten, vom vollendeten 18. Lebensjahr an für die Dauer der Invalidität eine R. von zur Zeit 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark). Die Invaliden-R. werden grundsätzlich wie Alters-R. berechnet. Dies gilt auch für die wegen Arbeitslosigkeit, Mutterschaft und Invaliditäts-, Unfall- und Kriegsbeschädigtenrentenbezuges gewährten Zurechnungszeiten, wobei die Obergrenze von dem zwischen der Vollendung des 16. Lebensjahres und dem Eintritt der Invalidität liegenden Zeitraum gesetzt wird. Darüber hinaus werden 70 v.H. der zwischen dem R.-Beginn und der Vollendung des 65. Lebensjahres liegenden Zeit als Zurechnungszeit berücksichtigt. Vom 1. 12. 1984 soll die Zeit zwischen dem R.-Beginn und der Vollendung des 65. Lebensjahres zu 100 v.H. als Zurechnungszeit anerkannt werden; allerdings dürfen die Zeit der versicherungspflichtigen Tätigkeit und die Zurechnungszeiten insgesamt 50 Jahre nicht überschreiten. Seit September 1972 können Invalidenrentner einen Arbeitsverdienst mindestens bis zur Höhe des jeweiligen Mindestbruttolohnes (z. Z. 400 Mark) erzielen, ohne daß ihnen die Invaliden-R. entzogen wird. Für einen auf Kriegsbeschädigung beruhenden Körperschaden von mindestens zwei Dritteln wird eine Kriegsbeschädigtenrente von monatlich 340 Mark gezahlt (ab 1. 12. 1984 370 Mark) (Kriegsopferversorgung). Zu den Alters-, Invaliden- und Kriegsbeschädigten-R. wird ggf. ein Ehegattenzuschlag von 100 Mark (ab 1. 12. 1985 150 Mark) und ein Kinderzuschlag von 45 Mark gezahlt (Kinderbeihilfen). Anspruch auf Ehegattenzuschlag besteht grundsätzlich für Ehegatten ohne eigene R., die älter als 60 bzw. 65 Jahre oder invalide sind oder als Ehefrauen ein Kind unter 3 oder 2 Kinder unter 8 Jahren haben. Anspruch auf Kinderzuschlag besteht für leibliche oder an Kindes Statt angenommene Kinder sowie grundsätzlich für alle unterhaltenen Stief-, Enkel- und Pflegekinder mindestens bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bzw. bei Ausbildungsunfähigkeit bis zum 18. Lebensjahr. Bis zur Beendigung der Lehrausbildung wird dann gezahlt, wenn das Lehrverhältnis unmittelbar im Anschluß an die Schulentlassung oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt. Für die Dauer eines (Fach-)Hochschulstudiums wird Kinderzuschlag gewährt, wenn die Ausbildung unmittelbar im Anschluß an die Schulentlassung, ein Lehrverhältnis, ein Vorpraktikum oder vor Vollendung des 25. Lebensjahres aufgenommen wird (Ausbildungsförderung). Anspruch auf Unfall-Rente besteht für den Versicherten, der durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit einen Körperschaden von mindestens 20 v.H. erlitten hat. Die Unfall-R. erreicht bei einem Körperschaden von 100 v.H. zwei Drittel des letzten beitragspflichtigen [S. 1119]Verdienstes. Wegen der Leistungsbemessungsgrenze von 600 Mark kann die Unfallrente höchstens 400 Mark betragen. Bei geringerem Invaliditätsgrad werden entsprechende Teil-R. gezahlt. Hinzu treten monatliche Festbeträge von 80 Mark sowie ggf. Ehegattenzuschlag (s. Alters-R.) bei einem Körperschaden von zwei Dritteln und mehr (Mindest-R.: 340 Mark; ab 1. 12. 1984 370 Mark) und von 20 Mark bei einem Körperschaden zwischen 50 und 66⅔ v.H.; ggf. wird Kinderzuschlag in Höhe von 10 v.H. der Unfall-R. (ohne Festbeträge) bei einem Körperschaden von wenigstens 50 v.H. gewährt; er erhöht sich um einen Betrag von 20 Mark bei einem Körperschaden von zwei Dritteln und mehr. Die Gesamthöhe des Kinderzuschlages muß sich mindestens auf 45 Mark belaufen. Hinterbliebenenrenten werden gezahlt, wenn der Verstorbene die finanziellen Aufwendungen für die Familie überwiegend erbracht und zum Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen zum Bezug einer Alters-, Invaliden- oder Kriegsbeschädigten-R. erfüllt hatte bzw. der Versicherte an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit verstorben ist. Anspruch auf Witwen-(Witwer-)R. entsteht grundsätzlich jedoch erst bei Erreichen der Altersgrenze, bei Invalidität der Witwe (des Witwers) oder dann, wenn die überlebende Ehefrau 1 Kind unter 3 Jahren oder 2 Kinder unter 8 Jahren hat. Seit Juli 1973 erhalten auch Witwen bzw. Witwer, die noch nicht 60 bzw. 65 Jahre alt sind, eine monatliche R. von 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark) für die Dauer von 2 Jahren („Übergangsrente“); von den Personen im Erwerbsalter erhalten ansonsten nur noch Unfallwitwen eine Rente in Höhe von 20 v.H. des beitragspflichtigen monatlichen Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen, also allenfalls 120 Mark. Die Witwen-(Witwer-)R. wird von den Ansprüchen des Versicherten abgeleitet und beträgt grundsätzlich für Ehepartner 60 v.H. der R. des Verstorbenen (ohne Zuschläge), mindestens aber 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark) monatlich. Die R. für Halbwaisen (leibliche oder an Kindes Statt angenommene Kinder) liegen bei 30 v.H. (mindestens 100 Mark; ab 1. 12. 1984 130 Mark) und für Vollwaisen bei 40 v.H. (mindestens 150 Mark; ab 1. 12. 1984 180 Mark) der R. des Verstorbenen (ohne Zuschläge); die Bezugsdauer entspricht der für Kinderzuschläge. Die Gesamthöhe der R. für mehrere Hinterbliebene darf die R. des Verstorbenen (einschl. Zuschläge) nicht übersteigen. Mindest-R. sind jedoch in voller Höhe zu zahlen. Abweichend hiervon betragen die R. an die Hinterbliebenen eines durch Unfall Verstorbenen bei Witwen 40 v.H. des Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen, zuzüglich eines monatlichen Zuschlages von 70 Mark, mindestens 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark), bei Halbwaisen 20 v.H. des Durchschnittsverdienstes zuzüglich 25 Mark, bei Vollwaisen 30 v.H. zuzüglich 35 Mark, mindestens 100 bzw. 150 Mark (ab 1. 12. 1984 130 bzw. 180 Mark) monatlich. Eine „Unterhaltsrente“ erhalten unterhaltsberechtigte geschiedene Ehegatten beim Tode des zur Unterhaltszahlung verurteilten geschiedenen Ehegatten in Höhe des gerichtlich festgesetzten Unterhaltsbetrages (höchstens 270 Mark), wenn sie die für den Bezug einer Witwen-(Witwer-)R. grundsätzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und keine eigene R. beziehen. 3. Sonderregelungen. Für einen Teil der R.-Bezieher — Angehörige bestimmter Berufsgruppen oder in Anerkennung besonderer Leistungen — gelten günstigere Regelungen. Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, die ununterbrochen mindestens 10 Jahre in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten für jedes Jahr ihrer dortigen Tätigkeit einen Steigerungsbetrag bei der Berechnung der Alters- bzw. Invaliden-R. von 1,5 v.H. (statt 1 v.H.). Angehörige der Kampfgruppen der Arbeiterklasse bzw. ihre Hinterbliebenen bekommen Zuschläge zu den Alters-, Invaliden- und Unfall-R. (bei Körperschaden von zwei Dritteln und mehr) in Höhe von 100 Mark (Witwen 60 Mark, Vollwaisen 40 Mark, Halbwaisen 30 Mark) dann, wenn sie den Kampfgruppen mindestens 25 Jahre angehört haben oder wegen eines Einsatzunfalles oder nach 20jähriger Zugehörigkeit wegen gesundheitlicher Untauglichkeit ausscheiden mußten. Weitere Sonderregelungen gelten für die Alters- und Invaliden-R. der Bergleute. Außer einer Bergmannsalters-R. und einer Bergmannsinvaliden-R., die mit einem höheren Prozentsatz des Durchschnittsverdienstes als Steigerungsbetrag (2 v.H.) berechnet wird, gibt es eine Bergmanns-Voll-R. für Bergleute, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 25 Jahre bergbaulich versichert und während dieser Zeit mindestens 15 Jahre unter Tage tätig waren, sowie eine Bergmanns-R. für Bergleute, die mindestens 5 Jahre bergbaulich versichert waren und ihre bisherige bergmännische Tätigkeit wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben können. Allerdings werden in der bergbaulichen Versicherung höhere Abgaben von den Bergbaubetrieben entrichtet (22,5 v.H. des Bruttoentgeltes von den Betrieben, 10 v.H. von den Versicherten). Bedienstete der Polizei, des Militärs, der Zollverwaltung, der Reichsbahn, der Post und Beschäftigte im Bereich der Volksbildung erhalten R., die über den allgemeinen SV-R. liegen, obwohl der Beitragssatz für Versicherte und Arbeitgeber der gleiche ist wie für die anderen Sozialversicherten. Anerkannte „Kämpfer gegen den Faschismus“ bzw. „Verfolgte des Faschismus“ erhalten vom Erreichen der jeweils um 5 Jahre vorgezogenen Altersgrenze an oder bei Invalidität eine Ehrenpension (siehe unten). Außerdem wird ihnen eine Alters- oder Invaliden-R. in Höhe von 350 Mark gewährt, die sich allerdings auf 240 Mark vermindert, wenn auch noch Anspruch auf Altersversorgung der Intelligenz besteht. Besondere Intelligenz-R. erhalten Führungskräfte in wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) bei Invalidität oder Alter in Höhe von 60 bis 80 v.H. des letzten Gehalts (höchstens 800 Mark) neben den grundsätzlich nur aus den Steigerungsbeträgen errechneten SV-R.; beide R. dürfen jedoch 90 v.H. [S. 1120]des Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Während diese R. aus dem Staatshaushalt finanziert werden, beruhen die Zusatz-R. an die „Technische Intelligenz“ durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) auf Beiträgen der Betriebe an die Staatliche Versicherung der DDR und werden in unbegrenzter Höhe neben den SV-R. gezahlt. Die Witwen erhalten generell 50 v.H., Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v.H. der Intelligenz-R. In geringem Umfang werden Zusatz-R. an Arbeitnehmer in Schwerpunktbetrieben in Höhe von 5 v.H. des monatlichen Nettoverdienstes der letzten 5 Jahre, wenigstens 10 Mark, gezahlt. Eine eigene, überwiegend aus Beiträgen finanzierte Zusatzversorgung besteht seit dem 1. 1. 1959 außerdem für freipraktizierende Ärzte und Zahnärzte. Sie erhebt die Beiträge, solange die Versicherten überhaupt kassenärztlich tätig sind, und sie gewährt bei Erreichung der Altersgrenze oder bei dauernder Invalidität eine einheitliche R. von 600 Mark monatlich unter Anrechnung der R. aus der SV, also ohne Berücksichtigung der Beitragszeiten und -beträge. Weitere Zusatz-R. sind die staatlichen Ehrenpensionen für besonders verdiente Bürger, die neben den SV-R. gewährt werden. Sie betragen 600–1500 Mark monatlich. Ehepartner oder Lebenskameraden erhalten 60 v.H., Halbwaisen 10 v.H. und Vollwaisen 25 v.H. des dem verstorbenen Pensionsberechtigten zuerkannten Betrages (GBl., 1952, S. 823). Für Ehrenpensionen, die an „Kämpfer gegen den Faschismus“ und „Verfolgte des Faschismus“ sowie deren Hinterbliebene gezahlt werden, gelten z. T. abweichende Regelungen (Wiedergutmachung). Eine Beamtenversorgung kennt die DDR nicht. 4. Die soziale Lage von Rentnern in der DDR. Die Höhe der R.-Einkommen in der DDR ist vergleichsweise niedrig (Sozialleistungen, Öffentliche) — u.a. auch deshalb, weil die Möglichkeit des Bezuges mehrerer SV-R. sehr begrenzt ist. So erhält eine Witwe mit eigenem R.-Anspruch nur die höhere R. voll, die andere lediglich zu 25 v.H. (ohne Zuschläge). Bei gleichzeitigem Anspruch auf Alters-R., Invaliden-R. und Kriegsbeschädigten-R. wird nur die höhere, bei Zusammentreffen mit einer Unfall-R. die niedrigere nur zu 50 v.H., gezahlt. Die niedrige SV-R. beträgt mindestens 50 Mark. Dies gilt nicht für Unfall-R. bei einem Körperschaden von weniger als zwei Dritteln, Bergmanns-R. und Unfallwitwen-R. in Höhe von 20 v.H. des beitragspflichtigen Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen. Zuschläge für Kinder und den Ehegatten werden nur im Zusammenhang mit einer R.-Leistung gezahlt. Der Durchschnitt der Alters-R. in der DDR liegt auch unter Berücksichtigung der durch die staatliche Subventionierung des Grundbedarfs für Rentnerhaushalte höheren Kaufkraft der Mark der DDR erheblich unter dem in der Bundesrepublik Deutschland. Die zwischen 270 und 340 Mark (ab 1. 12. 1984 300 und 370 Mark) liegenden Mindest-R. gewährleisten für jeden lediglich eine Grundversorgung. Durch die Umgestaltung der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung, die praktisch einer Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark gleichkommt, wird allmählich eine Verbesserung der Altersversorgung für das Gros der DDR-Rentner möglich. Doch erhält auch ein 1980 berenteter DDR-Versicherter, der seit 1960 bei einem gleichbleibenden Monatsverdienst von 1000 Mark seit 1971 monatlich 40 Mark an die Freiwillige Zusatzrentenversicherung gezahlt hatte, nach einem vollen Arbeitsleben keine höhere Altersversorgung (SV-R. und Zusatzrente) als maximal 600 Mark. Die Verbesserung der Einkommenslage von Rentnern hat nicht zuletzt zu einem starken Rückgang der Berufstätigkeit von Altersrentnern (Mitte der 70er Jahre 600.000) auf derzeit 370.000 (ca. 14 v.H. der Altersrentner) geführt. Da der Staat jedoch aufgrund des immer noch herrschenden Arbeitskräftemangels an einer Weiterbeschäftigung von Rentnern stark interessiert ist, versucht er durch eine Reihe von Vergünstigungen hierfür Anreize zu schaffen: Unabhängig von der durch die Weiterbeschäftigung erzielten Höhe des Einkommens wird Altersrentnern ihre R. voll ausgezahlt. Die R. unterliegt keinerlei Abzügen, während Lohn oder Gehalt zwar versteuert, hierauf aber keine Sozialversicherungsbeiträge mehr geleistet werden müssen. Für Invalidenrentner gelten im Prinzip die gleichen Regelungen, jedoch bleibt die R. nur dann abzugsfrei, wenn das durch Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen den Mindestlohn (400 Mark) bzw. ein Drittel des vor der Invalidität erzielten Lohnes nicht übersteigt. Das durchschnittliche Einkommen von Rentnerhaushalten in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland wurde unlängst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin (West) errechnet und dabei für alle Rentnerhaushalte in der DDR ein monatliches Durchschnittseinkommen, ohne Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, von 560 Mark im Jahre 1982 (1960: 220 Mark) ermittelt. In der Bundesrepublik Deutschland lag das Einkommen in gleichartigen Haushalten 1982 bei 2.037 DM (1960: 504 DM). Die Relationen im Einkommen von DDR-Rentnern zu westdeutschen Rentnerhaushalten (1960: 44 zu 100; 1982: 28 zu 100) haben sich somit nominal stark verschoben. Die hohen Preissteigerungen in der Bundesrepublik haben die Kaufkraft der westdeutschen Einkommen aber deutlich beeinträchtigt (Lebensstandard). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1117–1120 Rentabilität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rentenversicherung, Freiwillige

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung und rechtliche Grundlagen. Jeder Sozialversicherte der DDR hat Anspruch auf R. im Alter und bei Invalidität, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem Hinterbliebene eines Sozialversicherten. Ein höherer R.-Anspruch kann durch eine Freiwillige Zusatzrentenversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VII.) bei der…

DDR A-Z 1985

Investitionsplanung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Richtung, Proportionen und Umfang der Investitionen werden entweder von den staatlichen Zentralplaninstanzen selbst festgelegt (wichtige Investitionen) oder unter deren Anweisung und Kontrolle von Planungsstellen der mittleren Leitungsebene ausgearbeitet. Ausgangspunkt der I., die in den staatlichen Planungs-Prozeß der Gesamtwirtschaft integriert ist (Planung), sind (sachlich) politisch bestimmte Entscheidungen über den Anteil der (Netto-) Investitionen am Nationaleinkommen (Gesamtpro[S. 675]dukt, Gesellschaftliches), über deren Grobverteilung nach Wirtschaftsbereichen und Schwerpunkten sowie (zeitlich) detaillierte — Ziele und Möglichkeiten in Einklang bringende — Plankonzepte, die schließlich ihren Niederschlag in den Fünfjahrplänen und Jahresplänen finden. 1. Die I. 1963–1970. In der Phase des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) (begonnen 1963) wurde die bis dahin verbindliche zentrale I. von einem Konzept abgelöst, das auch dezentrale I.-Entscheidungen zuließ. Lediglich solche Investitionen, die als bedeutsam für die Gesamtwirtschaft bzw. für die Entwicklung ganzer Wirtschaftszweige angesehen wurden, blieben Entscheidungen zentraler Planungsorgane vorbehalten. Alle anderen fielen in die Kompetenz der VVB und der Betriebe bzw. Kombinate. Auf diese Weise versuchten die Wirtschaftsfachleute der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), die Effizienz des Kapitaleinsatzes wesentlich zu verbessern. An die Stelle direkter Anweisungen traten indirekte Steuerungsinstrumente (z.B. Produktionsfondsabgabe). Die Betriebe erhielten nun ihre Investitionen nicht mehr wie zuvor zinslos aus dem Staatshaushalt, sondern mußten diese aus Gewinnen, Abschreibungen und Krediten finanzieren. Auf diese Weise veränderte sich die Finanzierungsstruktur erheblich: Während 1962/63 noch zwei Drittel der Mittel für Investitionen aus dem Staatshaushalt kamen — ein Viertel waren Eigenmittel und 10 v.H. Bankkredite —, ergab sich 1969 folgende Verteilung: die Hälfte entfiel auf Eigenmittel, die Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gingen auf 27 v.H. zurück, 23 v.H. waren Bankkredite. Die Banken waren im Zuge der Wirtschaftsreformen wirtschaftspolitisch aufgewertet worden; sie erhielten erheblich mehr Kontrollrechte über die Investitionsmöglichkeit. Die Wirtschaftsführung mußte jedoch bald erkennen, daß sich bei Beschränkung der zentralen Entscheidungen auf nur wenige bedeutsame Investitionsprojekte mit monetären Maßnahmen (z.B. branchenmäßige Differenzierung der Nettogewinnabführung, unterschiedliche Bestimmung des Gewinnanteils im Preis, Einzelhandels-Verkaufspreis [EVP]) die staatlichen Strukturvorstellungen nicht durchsetzen ließen. Deshalb wurden seit 1969 wieder verbindliche Planungen für den Bereich aller strukturbestimmenden Investitionen eingeführt. — Dieses Konzept eines Nebeneinanders von Schwerpunktplanung und monetärer Steuerung konnte jedoch allein schon wegen des hohen Investitionsanteils der strukturbestimmenden Aufgaben in den entscheidenden Wirtschaftsbereichen kaum funktionieren: einerseits forcierten die Betriebe — die über entsprechende Verträge verfügten — eigene Projekte; andererseits führte der staatlich festgelegte Vorrang bestimmter Produktionen wegen der Zurückstufung anderer letztlich auch zu Beeinträchtigungen bei den bevorzugten Investitionen. 2. Die I. in den 70er Jahren. Mit der Rezentralisierung vom Dezember 1970 (Wirtschaft) wurde auch die I. wieder bei den zentralen staatlichen Instanzen konzentriert. Die I. ging von der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung aus, in der Höhe und Aufteilung der Investitionen nach Arten und Zweigen festgelegt und in sog. Staatsplanbilanzen (z.B. Nationaleinkommensbilanz. Rohstoff-, Material-, Energie-, Arbeitskräfte- und Baubilanz) abgestimmt werden. Auf dieser Basis sowie unter Berücksichtigung der in den Betrieben und VVB genehmigten bzw. der von ihnen bereits begonnenen Investitionsvorhaben wurde der zentrale — nach Bereichen, Zweigen und Bezirken gegliederte — Investitionsplan aufgestellt. Bei seiner Ausarbeitung kamen den einzelnen Instanzen folgende Aufgaben zu: Der Ministerrat hatte im Rahmen der „Prognose der volkswirtschaftlichen Wachstumsfaktoren“ die Entwicklung des Brutto- Anlagevermögens, der Investitionen und der Aussonderungen einzuschätzen. Er hatte ferner die strukturpolitischen Grundproportionen (einschl. der Integrationsbemühungen im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]) zu bestätigen, Vorentscheidungen für wichtige Investitionsvorhaben zu treffen, sowie deren Vorbereitung und Durchführung zu kontrollieren. Über 40 v.H. des Investitionsvolumens der Industrie wurde auf dieser Ebene unmittelbar entschieden. Der Staatlichen Plankommission (Planung, IV. A.) fiel die Aufgabe zu, die zentrale staatliche Investitionsbilanz auszuarbeiten sowie Entwürfe der Pläne (einschl. Finanzpläne) und Vorschläge für Plankennziffern vorzulegen. Die Investitionsdaten sollten nach Bereichen und Zweigen gegliedert, die Relationen für Instandhaltung, Aussonderung und Erweiterung festgelegt und nach Bauten sowie Ausrüstungen unter Berücksichtigung der Zulieferungen aufgeschlüsselt werden. Die Ministerien hatten detailliert für ihren jeweiligen Bereich auf der Grundlage der vom Ministerrat festgelegten Ziele langfristige Konzepte und Planentwürfe zu erstellen. Vor- und Grundsatzentscheidungen für wichtige Investitionen zu treffen, zweigspezifische I. auszuarbeiten sowie die Investitionsdurchführung zu kontrollieren. Den Räten der Bezirke war die Mitarbeit an langfristigen Konzepten unter Berücksichtigung der regionalen Aspekte vorbehalten. Sie sollten deshalb für ihren örtlichen Verantwortungsbereich ähnliche Aufgaben übernehmen wie die Ministerien. Darüber hinaus erteilten sie die Standortbestätigungen. Die Banken (Bankwesen) überwachten sowohl die Einhaltung der materiellen Pläne als auch die des staatlichen Kreditplanes. Sie legten Kennziffern für den Krediteinsatz (Eigenmittelbeteiligung, Zins, Kreditlaufzeit, Rentabilitätsanforderungen) fest und kontrollierten die Durchführung der Investitionsvorhaben insbesondere in bezug auf Aufwand, Nutzen sowie Übereinstimmung mit den staatlichen Grundsatzentscheidungen. Von den Betrieben, Kombinaten und VVB (Betriebsformen und Kooperation) wurden die Einzelprojekte detailliert ausgearbeitet. Sie reichten entsprechende Studien (einschl. Varianten) für die Investitionsvorhaben mit Angaben über die zu erreichenden Leistungen bei den übergeordneten Organen ein. Je nach Umfang und Bedeutung der Projekte trafen unter[S. 676]schiedliche Instanzen (z.B. Ministerien, Staatliche Plankommission, Ministerrat) gleichzeitig mit der Festlegung wichtiger technischer und ökonomischer Zielwerte Investitionsvorentscheidungen. Hierauf aufbauend erarbeiteten die Betriebe dann umfangreiche „Dokumentationen“, in denen nachzuweisen war, daß die vorgegebenen Zielgrößen eingehalten werden konnten. Erst danach erfolgten die endgültige Entscheidung und die Aufnahme der Projekte in sog, „Titellisten“ und damit in die I. Die dargestellte Form der I. gilt in ihren Grundzügen bis in die Gegenwart. Allerdings kam es bereits für den Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 zu einer Reihe von Veränderungen. Mit der „Ordnung der Planung“ (GBl. 1974, SDr. 775a) wurden folgende Verbesserungen angestrebt: a) Vereinheitlichung der Verfahrensweisen und Klarheit in den Kompetenzen sollten die betriebliche und gesamtwirtschaftliche I. überschaubarer machen. b) Es wurde erstmals versucht, eine den Planerfordernissen entsprechende, komplexe Vermögensplanung aufzubauen (d.h. eine zukunftsbezogene gesamtwirtschaftliche Kapazitäts- und Bestandsrechnung des Vermögens nach Bereichen und Zweigen unter Einbeziehung von Investitionen, Instandhaltung und Aussonderung). c) Das Investitionsvolumen der Fünfjahrplanperiode wurde in exakte Jahresplanabschnitte nach Bereichen, Zweigen, Betrieben und Regionen aufgeschlüsselt. Diese sollten zugleich mit der Arbeitskräfteplanung, mit der Planung der wissenschaftlich-technischen Entwicklungen und deren Überleitung in die Produktion sowie mit der Bauplanung koordiniert werden. d) Dem Vorrang der Intensivierung (Intensivierung und Rationalisierung) wurde durch eine von der Staatlichen Plankommission erstellte mittelfristige „Direktive zur sozialistischen Rationalisierung“ Rechnung getragen; diese wurde ab 1979 zu einem „Staatsplan sozialistische Rationalisierung“ weiterentwickelt. e) Die Betriebe hatten aufgrund zentraler Planauflagen, bestätigter Rationalisierungskonzepte sowie eigener betriebswirtschaftlicher Berechnungen jährlich die folgenden Teilpläne aufzustellen: Grundfondsplan, der die zur Erfüllung der Produktionsaufgaben erforderliche Vermögensentwicklung (einschl. Aussonderung, Umsetzung und Instandhaltung) bei hoher Kapazitätsauslastung und vorgegebener Effizienz festlegte (Grundmittel); Instandhaltungsplan, in dem alle Instandhaltungsmaßnahmen nach Gewerken und Leistungsarten zu untergliedern sowie die voraussichtlichen Stillstandszeiten anzugeben waren; Aussonderungsplan, der Umfang und Termin von Abbruch und Verschrottung veralteter Anlagen unter Angabe von Abbruchkosten sowie Einsparung an Arbeitskräften und Instandhaltungsaufwand erfaßte; Plan der Vorbereitung der Investitionen, mit dem die Vorbereitungsphasen wichtiger Mechanisierungs- und Automatisierungsvorhaben sowie technologieverbessernder Projekte terminiert, deren Nutzen ermittelt, deren Aufwand festgelegt sowie zur besseren künftigen Bilanzabstimmung Aufwandsgrößen, Standort, Mehr- bzw. Minderbedarf an Arbeitskräften bestimmt wurden; Investitionsplan, der die Finanzierung sowie die technischen und ökonomischen Leistungskennziffern der zu realisierenden Projekte erfaßte, den Nachweis ihrer voraussichtlichen Einhaltung erbrachte und die Voraussetzungen enthielt, die eine Realisierung sicherstellten. f) Zur Synchronisierung von wissenschaftlich-technischer Entwicklung und Investitionstätigkeit wurden unter Leitung des jeweils betroffenen Ministeriums Koordinierungspläne aufgestellt, die die Pläne Wissenschaft und Technik mit anderen Planteilen verbanden. g) Mangelnder Effizienz der Investitionen versuchte die Wirtschaftsführung mit einer Effizienzplanung in Form der Festlegung einer Reihe sich ergänzender Kennziffern zu begegnen (z.B. Selbstkosten und Selbstkostensenkung, Gewinn je Erzeugniseinheit, Freisetzung von Arbeitskräften, Kapitalproduktivität, Kapitalrentabilität, Schichtkoeffizient, spezifischer Investitionsaufwand, Materialintensität, Qualitätsstandard). Diese Regelungen führten zwar durchaus zu einzelnen Verbesserungen, insgesamt nahm jedoch durch sie die Überbürokratisierung, die Schwerfälligkeit der Entscheidungsprozesse usw. weiter zu. Ferner gelang es nicht — trotz vielfältiger Versuche, entsprechende Modelle zu bilden — den Planungsprozessen ein in sich geschlossenes Konzept der komplexen Vermögensplanung zugrunde zu legen. 3. Die I. für die Fünfjahrplanperiode 1981–1985. Die außenwirtschaftlichen Belastungen zwingen die DDR in den Jahren 1981–1985 zu erhöhten Exportanstrengungen. Aus diesem Grund kann das im Inland verfügbare Nationaleinkommen nur langsamer wachsen als das produzierte. Selbst bei wenig expandierendem Verbrauch werden nur leicht im Umfang abnehmende Investitionen möglich sein. Diese Situation fordert einen weitaus effizienteren und auf Ressourceneinsparungen ausgerichteten Einsatz neuer und die weitgehende Modernisierung vorhandener Anlagen. Entsprechend mußte die Investitionspolitik geändert werden: neben dem Ausbau der heimischen Rohstoffbasis (Energiewirtschaft), der Weiterführung des Wohnungsbauprogrammes (Bau- und Wohnungswesen) und der Elektrifizierung wichtiger Eisenbahnstrecken (Deutsche Reichsbahn [DR]) kommt es darauf an, daß nur hoch effiziente Vorhaben ausgewählt, die Zahl der Projekte vermindert, vorhandene Industriebauten besser genutzt und die Bau- und Ausrüstungsprozesse besser miteinander verbunden werden. Auf diese Weise könnten u.a. der Bauaufwand gesenkt und die Fertigstellungszeiten verringert werden. Die Kombinate und Betriebe sind darüber hinaus verpflichtet worden, bei der Modernisierung ihres Anlagenparks eigene Rationalisierungslösungen zu versuchen; der Eigenbau von Rationalisierungsmitteln soll verstärkt werden. Die Konturen dieser neuen wirtschaftspolitischen Orientierung zeigten sich bereits in dem Beschluß (ND 10./11. 11. 1979) und der Direktive (ND 8. 7. 1980), die vom [S. 677]ZK der SED, dem Ministerrat und dem Bundesvorstand des FDGB verabschiedet wurden. Gleichzeitig wurden die Vorschriften für die Baubilanzierung verschärft (GBl. I, 1980, S. 127 ff.) und eine neue, auf stärkere Kontrollen ausgerichtete Investitions-VO in Kraft gesetzt (GBl. I, 1980, S. 107 ff.). Vor allem sollen aber die für die gegenwärtige Fünfjahrplanperiode gültige Ordnung der Planung (GBl. 1980, SDr. 1020) sowie die neue Rahmenrichtlinie (GBl. 1980, SDr. 1021) dieser veränderten Investitionspolitik gerecht werden. Diese Regelungen sehen sowohl schärfere Kontrollen als auch eine stärkere Beteiligung der Kombinate an der I. vor. Folgende Neuerungen sind besonders hervorzuheben: a) eine stärkere Verbindung der Teilpläne untereinander; b) eine verstärkte längerfristige Orientierung bei den Planungsprozessen von Anlagen; c) vermehrte Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen an den Planungen beteiligten Instanzen; d) ein präziserer Nachweis von Rationalisierungserfolgen und Kapazitätserweiterungen in den Produktionsdaten bei gleichzeitig erhöhtem Stellenwert der Rationalisierung; e) das Verbot, Verwaltungsbauten zu errichten. Die I. läuft heute wie folgt ab: Als Vorbereitung für fundierte Investitionsentscheidungen dienen die langfristig von den verschiedenen Planungsinstanzen ausgearbeiteten Entwicklungsprogramme und -konzepte. Darauf aufbauend werden auf den verschiedenen Leitungsebenen detaillierte Pläne Wissenschaft und Technik ausgearbeitet. Sie sollen vor allem dem Ziel dienen, die Rohstoff- und Energiebasis zu stärken, ressourcensparende Produkte höherer Qualität zu entwickeln sowie die Exportkraft zu steigern. Bei staatlich bestätigten Aufgabenstellungen beginnt die I. mit dem Plan zur Vorbereitung der Investitionen. In diesem sind die gründliche Vorbereitung sowie die mögliche Einhaltung der sachlichen und zeitlichen Zielvorstellungen nachzuweisen. Zu diesem Zweck werden vielfältige Dokumente ausgearbeitet, um den staatlichen Stellen eine detaillierte Information zu geben. Wird die Einhaltung der vorgegebenen Effizienz- und Leistungskennziffern bestätigt, erfolgt die Grundsatzentscheidung. Für Investitionsprozesse kommt der Bilanzierung besondere Bedeutung zu, denn die jeweils benötigten materiellen und finanziellen Mittel müssen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Diesem Zweck dienen vielfältige Bilanzierungsprozesse. Die Ausrüstungsbilanzen und die Baubilanzen müssen aufeinander abgestimmt werden. Sind Bedarf und Anforderungen nicht in Übereinstimmung zu bringen, werden mit den Beteiligten entsprechende Lösungsvarianten erarbeitet. Voraussetzung für die Aufnahme von Projekten in den Investitionsplan ist neben der Bilanzierung die bestätigte Grundsatzentscheidung. Der Investitionsplan selbst ist mit anderen Plänen (z.B. Plan Wissenschaft und Technik, Rationalisierungsplan, Kapazitätsplan, Bauplan) abzustimmen und zu koordinieren. Im Ergebnis dieser Koordination müssen z.B. Effekte wie etwa die Einsparung von Arbeitskräften im Arbeitskräfteplan und im Plan zur Steigerung der Arbeitsproduktivität wiederzufinden sein. Über die Rang- und Reihenfolge der Projekte untereinander entscheiden je nach Größe des Vorhabens unterschiedliche Instanzen (ab 5 Mill. Mark der zuständige Minister bzw. die Staatliche Plankommission). Für die besonders schwierigen Aufgaben der Rationalisierung erstellt die Staatliche Plankommission eine langfristige strategische volkswirtschaftliche Rationalisierungskonzeption, in der sie die gewünschten Schwerpunkte bei dem Rationalisierungsvorhaben für den Planungszeitraum von 5 Jahren festlegt. In dieser Konzeption sind ebenfalls Maßnahmen der territorialen Entwicklung, wie sie von den örtlichen und regionalen Staatsorganen vorgesehen sind, einzubeziehen. Ferner erstellen auch die Kombinate aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Konzeptionen und entsprechend ihren eigenen Erfordernissen eigene Rationalisierungskonzeptionen. Für deren Realisierung sind ihnen für den Eigenbau von Rationalisierungsmitteln — sofern diese über staatliche Planvorstellungen hinausgehen — gewisse Freiräume gewährt worden, wenn sie dafür eigene Reserven einsetzen können. Die gegenwärtige Finanzierungsstruktur der Investitionen sieht folgendermaßen aus: auf zinslose Staatshaushaltsmittel entfällt etwa ein Viertel, Eigenmittel und Kredite machen je etwa 37–38 v.H. der Investitionssumme aus. Es kann vermutet werden, daß nach Überwindung der außenwirtschaftlichen Belastungen die gegenwärtig geltenden, sehr strengen Maßstäbe der I. (insbesondere die Begrenzung der Investitionen auf wichtigste Projekte) wieder gelockert werden. Die zur Leistungs- und Effizienzmessung ungeeigneten — häufig stark verzerrten — Preise (Preissystem und Preispolitik) lassen allerdings auch künftig erneute Veränderungen der I. und der Vermögensplanung erwarten. Immerhin ist der Kapitaleinsatz in der DDR nach wie vor durch Mängel gekennzeichnet wie: unzureichende Aussonderung veralteter Anlagen, teilweise unbefriedigende Anlagenauslastung, Konzentration der Investitionen auf besonders kapitalintensive Zweige (z.B. Energie, Bergbau), Vernachlässigung von Infrastrukturinvestitionen (Ausnahme: Wohnungsbau) sowie die ungenügende Durchsetzung des technischen Fortschritts. Allerdings bedarf gerade die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts — als Voraussetzung für die Erreichung einer höheren Produktqualität bei gleichzeitiger Senkung der Produktionskosten — der Erweiterungsinvestitionen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 674–677 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionsrechnung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Richtung, Proportionen und Umfang der Investitionen werden entweder von den staatlichen Zentralplaninstanzen selbst festgelegt (wichtige Investitionen) oder unter deren Anweisung und Kontrolle von Planungsstellen der mittleren Leitungsebene ausgearbeitet. Ausgangspunkt der I., die in den staatlichen Planungs-Prozeß der Gesamtwirtschaft integriert ist (Planung), sind (sachlich) politisch bestimmte Entscheidungen über den Anteil der (Netto-) Investitionen am…

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Interesse/Interessenübereinstimmung (1985)

Siehe auch: Interessen: 1979 Der Marxismus-Leninismus unterscheidet zwischen einem psychologischen und einem philosophischen bzw. soziologischen I.-Begriff. 1. I. im psychologischen Sinn. In der marxistisch-leninistischen Psychologie werden I. als „spezifische erkenntnismäßige Einstellungen zu den Gegenständen und Erscheinungen der Wirklichkeit“ definiert. Die I. veranlassen den einzelnen, sich „bewußt mit den Sachverhalten auseinanderzusetzen, auf die sie gerichtet sind … Sie sind deshalb von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der Persönlichkeit.“ (Wörterbuch der Psychologie, 3., neubearb. Aufl., Leipzig 1981, S. 293) Die Differenziertheit und Mannigfaltigkeit von I. gelten als Kennzeichen für den Grad der Entwicklung einer Persönlichkeit (Persönlichkeitstheorie, sozialistische). Inhalte und Gerichtetheit von I. werden nicht nur als psychisch, sondern wesentlich als gesellschaftlich bedingt begriffen: „Die I.-Richtungen entstehen in Abhängigkeit von verschiedenen gesellschaftlichen, ideologischen, pädagogischen, sozialen Bedingungen und den Bedingungen von Alters- und Geschlechtsgruppen sowie psychischen Bedingungen.“ Erziehung, Agitation und Propaganda, Schulung usw. haben u.a. zur Aufgabe, aktiv auf die Herausbildung der parteilich gewünschten I. Einfluß zu nehmen. 2. Philosophischer bzw. soziologischer I.-Begriff. Dem Begriff der gesellschaftlichen I. (ges. I.) kommt innerhalb des Marxismus-Leninismus besondere Bedeutung zu. Die ges. I. werden definiert als „Gesamtheit der durch die materiellen gesellschaftlichen Existenzbedingungen, besonders die Produktionsverhältnisse, bestimmten und geprägten Erfordernisse und Bestrebungen der Menschen (Klasse/Klassen, Klassenkampf, Gruppen, Individuen) einer ökonomischen Gesellschaftsformation, welche die Richtung ihrer gesamten gesellschaftlichen Tätigkeit und ihre Zielsetzungen bestimmen, indem sie zu Triebkräften und Motiven ihres Handelns werden“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 2., überarb. u. erw. Aufl., Berlin [Ost], 1974, S. 116). Entsprechend der marxistisch-leninistischen Geschichtsphilosophie gelten die ges. I. einerseits als „objektiv“ bestimmt, d.h. sie gehen „mit Notwendigkeit aus den jeweiligen materiellen Lebensbedingungen“ hervor und sind letztlich auf die Überwindung oder — im Falle des Sozialismus/[S. 666]Kommunismus — auf die Weiterentwicklung der jeweils gegebenen Gesellschaftsformation gerichtet. Andererseits haben I. aber auch eine „subjektive“ Seite, d.h. die I. müssen den einzelnen „als Bedürfnisse, Absichten, Wünsche, Zielvorstellungen bewußt werden“. Aus dieser widerspruchsvollen „Einheit von Objektivem und Subjektivem“ (Widerspruch) erklärt der Marxismus-Leninismus, daß Klassen, Schichten, Gruppen usw. ein „unzureichendes“ oder gar „falsches“ Bewußtsein von ihrer „objektiven Lage“ und damit ihren „objektiven I.“ haben können. Für die bürgerliche Gesellschaft — so behauptet der Marxismus-Leninismus — gelte z.B., daß die Bourgeoisie alles unternehme (insbes. durch ideologische Beeinflussung), um die Arbeiterklasse daran zu hindern, ein revolutionäres, auf Überwindung dieser Gesellschaftsformation gerichtetes „Klasseninteresse“ zu entwickeln. Aus dieser These rechtfertigen die marxistisch-leninistischen Parteien ihren Führungs- und Erziehungsanspruch gegenüber der Arbeiterklasse. Es sei Aufgabe der Partei, „der Arbeiterklasse ein richtiges, wissenschaftlich begründetes Bewußtsein von ihren grundlegenden I. zu vermitteln und sie zu befähigen, diese I. erfolgreich durchzusetzen“ (Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, a.a.O.). 3. I.-Antagonismus und I.-Übereinstimmung. Alle dem Sozialismus/Kommunismus voraufgegangenen Gesellschaftsformationen (Gesellschaftsordnung; Periodisierung) seien von antagonistischen, d.h. unversöhnlichen Interessengegensätzen zwischen „Herrschenden“ und „Beherrschten“, zwischen „Ausbeutern“ und „Ausgebeuteten“ bestimmt gewesen. Derartige I.-Gegensätze können innerhalb der gegebenen Gesellschaftsformation nicht gelöst werden, sondern müssen „objektiv“ zu revolutionären Umwälzungen führen. Für die neue politisch-soziale Ordnung des Sozialismus/Kommunismus nimmt der Marxismus-Leninismus in Anspruch, daß durch die Beseitigung des Privateigentums an Produktionsmitteln (Eigentum) die antagonistischen I.-Gegensätze verschwunden sind. Da alle sozialen Klassen und Schichten eine im wesentlichen gleiche Stellung zu den Produktionsmitteln hätten, gebe es über alle I.-Unterschiede hinweg allen gemeinsame I., eine grundsätzliche I.-Übereinstimmung (IÜ.) oder sogar eine I.-Identität. Dabei wird die tatsächliche Machtverteilung mit ihren durchaus ungleichen Konsequenzen für die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel, die Machtkonzentration an der Spitze des politischen Systems jedoch nicht thematisiert. — Galt die grundsätzliche IÜ. bis in die 60er Jahre hinein in der DDR „als objektiv gegeben“, so daß nur „Uneinsichtige“ oder gar „Feinde“ demgegenüber Sonder.-I. formulieren konnten, wird die Situation nunmehr um einiges realistischer beurteilt: „Dabei ist die Übereinstimmung zwischen den gesellschaftlichen, kollektiven und persönlichen Interessen keine statische Erscheinung, sondern ein ständig zu vollziehender konfliktreicher Prozeß…“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 672). Mit dieser Aussage wird zugleich das Fortbestehen besonderer I. anerkannt: „In ihnen finden sowohl die noch existierenden objektiv bedingten sozialen Unterschiede zwischen den Klassen, Schichten und sozialen Gruppen als auch die unterschiedlichen konkreten Existenzbedingungen der Betriebe, Kollektive, Organisationen, Vereinigungen und Institutionen ihren Ausdruck. Solche I. ergeben sich z.B. aus dem unterschiedlichen Reifegrad der beiden Formen des sozialistischen Eigentums, aus Unterschieden, die mit der aus dem Kapitalismus überkommenen Arbeitsteilung und Organisation der Arbeit zusammenhängen (Industrie — Landwirtschaft, Stadt — Land, körperliche — geistige Arbeit), aus dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der Produktivkräfte in den verschiedenen Bereichen der Volkswirtschaft u.ä. Bedingungen. Wie die allgemeinen, so stehen auch die besonderen I. der Klassen, Schichten, sozialen Gruppen, Institutionen usw. nicht neben oder außerhalb der persönlichen I. der diesen Gruppierungen zugehörenden Individuen. Modifiziert durch die jeweils individuell-besonderen Lebensumstände und -bedingungen der Individuen, erscheinen sie vielmehr in deren persönlichen I. und machen deren wesentlichen sozialen Inhalt aus“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 316). Daraus folgt für den Marxismus-Leninismus jedoch nicht, daß unter den gewandelten Eigentumsverhältnissen sich nunmehr das gesamtgesellschaftliche I. in einem Willensbildungsprozeß von unten nach oben herausbildet: „Aber auch nach der Beseitigung der Ausbeuterklassen, im Prozeß der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, vertritt und verwirklicht der sozialistische Staat kein Konglomerat von Einzel- und Gruppeninteressen und auch keinen sich aus den unterschiedlichen Interessen der werktätigen Klassen oder verschiedener sozialen Gruppen der Werktätigen ergebenden Mittelwert“ (Wolfgang Weichelt, Zur Realisierung der gesamtgesellschaftlichen Interessen durch die politische Organisation des Sozialismus, in: Staat und Recht, H. 4/1981, S. 290 ff.). Die Festlegung dessen, was jeweils gesamtgesellschaftliches I. sein soll, bleibt vielmehr unverändert Vorrecht der Partei bzw. der Parteiführung (Demokratischer Zentralismus), da nur ihr die Fähigkeit zugesprochen wird, über die wissenschaftlichen Einsichten zu verfügen, deren es nach marxistisch-leninistischer Ansicht bedarf, um die „Erfordernisse der gesetzmäßigen Entwicklung der Gesellschaft“ zu erkennen und in politische Strategien umzusetzen (Linie; Sozialistische Einheitspartei Deutschlands [SED]). Die von der Parteiführung festgelegten Ziele bestimmen damit aber zugleich, welche besonderen I. in welchem Maße berücksichtigt, welche Möglichkeiten der I.-Artikulation zulässig sind usw. Demokratie, Sozialistische; Massenorganisationen; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 665–666 Intensivierung und Rationalisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z International --- Informations- und Bildungszentrum e.V.

Siehe auch: Interessen: 1979 Der Marxismus-Leninismus unterscheidet zwischen einem psychologischen und einem philosophischen bzw. soziologischen I.-Begriff. 1. I. im psychologischen Sinn. In der marxistisch-leninistischen Psychologie werden I. als „spezifische erkenntnismäßige Einstellungen zu den Gegenständen und Erscheinungen der Wirklichkeit“ definiert. Die I. veranlassen den einzelnen, sich „bewußt mit den Sachverhalten auseinanderzusetzen, auf die sie gerichtet sind … Sie…

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Zensur (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereits vor Einstellung der offiziellen sowjetischen Z. (Zensoren der SMAD) im August 1949 wurde von der SED ein politisch-ideologisches und administratives (indirektes) Z.-System für alle Publikationen und Massenmedien aufgebaut und nach der Übergabe aller Verwaltungsfunktionen durch die SMAD an die Regierung der DDR (10. 10. 1949) ausgebaut, das bis zur Gegenwart im wesentlichen unverändert geblieben ist. Zu diesem Z.-System gehören: 1. die Kaderpolitik, die die Besetzung aller Entscheidungspositionen, auch der in den staatlichen Kulturinstitutionen, Massenmedien, Verlagen, im Filmwesen, in den Künstlerverbänden usw., mit loyalen Anhängern der SED garantiert; 2. die Informations- und Meinungs-Z. durch die Medienpolitik der SED, durch staatliche Lizenzpflicht (Erlaubnis) und Druckgenehmigungen für alle Publikationen (zuständig für Presse ist das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates, für Bücher das Ministerium für Kultur, Hauptabteilung Verlage und Buchhandel, Verlagswesen, für Filme die Hauptabteilung Film des Ministeriums für Kultur), durch Einfuhrbeschränkungen für Zeitungen und Bücher z.B. aus dem Westen, durch Post- und Paket-Z. und durch das politische Strafrecht; 3. die ideologische Selbst-Z. („Kritik und Selbstkritik“). Die prominente Schriftstellerin Christa Wolf („Der geteilte Himmel“, „Nachdenken über Christa T.“) schrieb 1974 zum Problem der Selbst-Z. in der Literatur: „Der Mechanismus der Selbstzensur, der dem der Zensur folgt, ist gefährlicher als dieser: Er verinnerlicht Forderungen, die das Entstehen von Literatur verhindern können, und verwickelt manchen Autor in ein unfruchtbares und aussichtsloses Gerangel mit einander ausschließenden Geboten: daß er realistisch schreiben soll zum Beispiel und zugleich auf Konflikte verzichten, daß er wahrheitsgetreu schreiben soll, aber sich selbst nicht glauben, was er sieht, weil es nicht ‚typisch‘ sei.“ (Weimarer Beiträge, 6/1974, S. 102) Siehe auch Z.-Maßnahme gegen Christa Wolfs „Kassandra“ in „FAZ“ vom 25. 2. 1984, S. 23, Stefan Heyms Interview in „Stuttgarter Nachrichten“ vom 28. 4. 1984 und Erich Loests „Der vierte Zensor — Vom Entstehen und Sterben eines Romans in der DDR“, Edition Deutschland Archiv, Verlag Wissenschaft und Politik, Köln, 1984. Über die Z. und Selbst-Z. westlicher Korrespondenten in der DDR: Fritz Pleitgen in: „Frankfurter Rundschau“ vom 8. 7. 1982 und in: „Die Zeit“ Nr. 34 u. 35, August 1982. Medienpolitik, II. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1536 Zeitungsvertriebsamt (ZVA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentrag

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereits vor Einstellung der offiziellen sowjetischen Z. (Zensoren der SMAD) im August 1949 wurde von der SED ein politisch-ideologisches und administratives (indirektes) Z.-System für alle Publikationen und Massenmedien aufgebaut und nach der Übergabe aller Verwaltungsfunktionen durch die SMAD an die Regierung der DDR (10. 10. 1949) ausgebaut, das bis zur Gegenwart im wesentlichen unverändert geblieben ist. Zu diesem Z.-System…

DDR A-Z 1985

Grundlagenvertrag (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Im politischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland auch als Grundvertrag bezeichnet, ist der verkürzte Name des am 8. 11. 1972 in Bonn paraphierten, am 21. 12. 1972 in Berlin (Ost) unterzeichneten und am 21. 6. 1973 in Kraft getretenen „Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“. 1. Vorgeschichte. Den Anstoß zu den Verhandlungen über den G. gab Bundeskanzler Brandt in seiner Regierungserklärung am 28. 10. 1969. Darin bot er „dem Ministerrat der DDR erneut Verhandlungen beiderseits ohne Diskriminierung auf der Ebene der Regierungen an, die zu vertraglich vereinbarter Zusammenarbeit führen“ sollten, wobei die Bundesregierung sich von der Annahme leiten ließ, daß die beiden in Deutschland existierenden Staaten „füreinander nicht Ausland“ seien und Beziehungen „nur von besonderer Art“ aufnehmen könnten. Am 17. 12. 1969 übermittelte der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Ulbricht, Bundespräsident Heinemann einen Vertragsentwurf, in dem u.a. die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und die Anerkennung einer „selbständigen politischen Einheit Westberlin“ vorgeschlagen wurden. Nachdem beide Seiten — beim ersten Treffen der beiden Regierungschefs seit den Staatsgründungen — am 19. 3. 1970 in Erfurt ihre grundsätzlichen Positionen beschrieben hatten, legte der damalige Bundeskanzler Brandt am 21. 5. 1970 bei der zweiten Begegnung in Gestalt der „20 Kasseler Punkte“ einen Umriß des anzustrebenden G. vor. Der Vertrag sollte nach Brandts Worten die Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland regeln, die Verbindung zwischen der Bevölkerung der beiden Staaten verbessern und dazu beitragen, bestehende Benachteiligungen zu beseitigen. Nach einer von der DDR geforderten „Denkpause“ kamen beide Seiten am 29. 10. 1970 — 11 Wochen nach der Unterzeichnung des Moskauer Vertrages zwischen der Bundesrepublik und der UdSSR über einen Gewaltverzicht — überein, einen Meinungsaustausch über die wechselseitigen Beziehungen zu führen. Am 27. 11. 1970 trafen die von den Staatssekretären Egon Bahr (Bundesrepublik Deutschland) und Michael Kohl (DDR) geleiteten Delegationen zum ersten Mal zusammen. Ihr Meinungsaustausch führte im September 1971 zu formellen Verhandlungen über einen das Viermächte-Abkommen über Berlin ergänzenden Transitvertrag und über einen Verkehrsvertrag zwischen beiden Staaten. Nach dem Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens über Berlin begannen am 15. 6. 1972 Gespräche über einen G., die Anfang November zu einem von beiden gebilligten Ergebnis führten. 2. Inhalt des G. Das Vertragswerk besteht aus dem in Präambel und 10 Artikel gegliederten G., einem Zusatzprotokoll zu Art. 3 (Gründung und Zielsetzung einer gemeinsamen Grenzkommission) und zu Art. 7 (Inhalt einzelner Folgeverträge) sowie mehreren Briefwechseln, Protokollvermerken, Erklärungen und Erläuterungen. In der Präambel des G. bekunden beide Seiten ihre Bereitschaft zur Friedenssicherung und Entspannung (Art. 5 präzisiert diese Verpflichtung durch den Hinweis auf gemeinsame „Bemühungen um eine Verminderung der Streitkräfte und Rüstungen in Europa“ eingedenk des Ziels einer „allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle“). Die Präambel des G. bekräftigt die „Unverletzlichkeit der Grenzen“ und die „Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität“ sowie das — in Art. 3 noch einmal erläuterte — Prinzip des Gewaltverzichts. Sie erwähnt weiter „unterschiedliche Auffassungen … zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage“, und betont schließlich den Wunsch, „zum Wohle der Menschen in den beiden deutschen Staaten die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit“ zwischen den Staaten zu schaffen. In Art. 1 ist von „normalen gutnachbarlichen Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung“ die Rede. Art. 2 nimmt Bezug auf die UN-Charta und bekräftigt ihre Ziele und Prinzipien (insbesondere das der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität, des Selbstbestimmungsrechts, der Wahrung der Menschenrechte und Nichtdiskriminierung). Die in Art. 4 getroffene Feststellung, daß „keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann“ (Verzicht auf den Alleinvertretungsanspruch und die Anwendung der Hallstein-Doktrin), wird im Art. 6 durch den Grundsatz ergänzt, daß „die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt“ und daß beide Seiten „die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten“ respektieren. Art. 7 kündigt weitere Folgeverträge, Art. 8 den Austausch von Ständigen Vertretungen an, die „am Sitz der jeweiligen Regierung“ zu errichten sind. Art. 9 stellt fest, daß der G. früher abgeschlossene oder die beiden deutschen Staaten betreffende zwei- und mehrseitige internationale Verträge und Vereinbarungen unberührt läßt. Art. 10 schreibt eine Ratifikation des G. vor. 3. Ergänzende Dokumente zum G. Die den G. ergänzenden Dokumente regeln wichtige Einzelfragen. [S. 580]a) Deutsche Einheit: In einem der Regierung der DDR am 21. 12. 1972 zugeleiteten Brief stellte die Bundesregierung fest, daß der G. „nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt“. b) Vier-Mächte-Verantwortung: Beide Seiten haben in einem Briefwechsel vom 21. 12. 1972 betont, daß „die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte“ von dem Vertrag nicht berührt werden. c) Berlin (West): In Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 „kann“ die Ausdehnung der Folgeverträge auf Berlin (West) „im jeweiligen Fall vereinbart“ werden: „Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland … wird … die Interessen von Berlin (West) vertreten.“ d) UN-Mitgliedschaft: Beide Seiten teilten in einem Briefwechsel vom 8. 11. 1972 mit, daß sie sich um die Mitgliedschaft in der Organisation der Vereinten Nationen bemühen und sich gegenseitig über den Zeitpunkt der Antragstellung informieren würden. e) Staatsangehörigkeitsfragen wurden durch den G. nicht geregelt. Die Regierung der DDR sprach die Erwartung aus, daß der G. die Regelung dieses Problems „erleichtern“ werde. f) Menschliche Erleichterungen: Die Regierung der DDR erklärte in einem Briefwechsel vom 21. 12. 1972, sie sei zur Förderung der Familienzusammenführung, zu Verbesserungen im grenzüberschreitenden Reise- und Besuchsverkehr (grenznaher Verkehr, Grenze, Innerdeutsche) und zu Verbesserungen des Nichtkommerziellen ➝Warenverkehrs bereit. Sie erklärte zu Protokoll, daß der Verwaltungsverkehr zwischen Organen und Behörden beider Staaten nicht geändert, sondern beibehalten und „im Rahmen der Möglichkeiten“ beschleunigt werden sollte. g) Presse: Schließlich regelte ein Briefwechsel vom 8. 11. 1972 Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten der Bundesrepublik Deutschland in der DDR, eine Vereinbarung, die auf Berlin (West) ausgedehnt wurde. Ergänzend zum G. vereinbarten beide Seiten ständige Konsultationen über Fragen von beiderseitigem Interesse. Auf der Grundlage des G. gelang es, mit der DDR eine Reihe von Folgeverträgen zu schließen, die — nicht ohne Rückschläge — zu rechtlichen Regelungen in einzelnen Bereichen der Innerdeutschen Beziehungen führten. Abgrenzung; Deutschlandpolitik der SED; Friedliche Koexistenz. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 579–580 Grundeigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundmittel

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Im politischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland auch als Grundvertrag bezeichnet, ist der verkürzte Name des am 8. 11. 1972 in Bonn paraphierten, am 21. 12. 1972 in Berlin (Ost) unterzeichneten und am 21. 6. 1973 in Kraft getretenen „Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“. 1. Vorgeschichte. Den Anstoß zu den Verhandlungen über den G. gab Bundeskanzler…

DDR A-Z 1985

Entfremdung (1985)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1. Allgemeines. Ein inhaltlich unspezifischer Begriff, der eine lange philosophisch-theologische Tradition besitzt (vgl. E. Ritz, Artikel „E.“, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, hrsgg. von J. Ritter, Basel-Stuttgart, Bd. 2 [1972], S. 510–526). Mit dem Begriff E. werden Relationen hergestellt, wobei folgendes Muster besonders häufig anzutreffen ist: E. bestimmt einen Zustand unter Bezugnahme auf einen besseren, heileren, nicht-entfremdeten in Vergangenheit und/oder Zukunft. In der marxistischen Philosophie impliziert dies die Vorstellung, daß eine ursprüngliche Einheit auseinandergebrochen ist, daß sich deren Teile verselbständigt haben und als fremde gegenübertreten, und daß in diesem Prozeß ein Herrschaftsverhältnis entstanden ist. E. in diesem Sinne wird stets negativ bewertet. Der Begriff meint einen Zustand oder Prozeß, der kritisiert und dessen Überwindung explizit oder implizit gefordert wird. Kritik und Utopie sind konstitutive Momente des marxistischen E.-Begriffs. Im offiziellen Marxismus-Leninismus der DDR allerdings werden gerade diese Elemente des E.-Begriffs zugunsten einer nahezu positivistischen Beschreibung des Herrschaftsverhältnisses vernachlässigt. So definiert das „Kleine Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie“ (von M. Buhr und A. Kosing. 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 95) E. als „ein gesellschaftliches Verhältnis, in dem die Menschen von den durch ihre eigene Tätigkeit geschaffenen Produkten, Verhältnissen und Institutionen als ihnen fremden und über ihnen stehenden Mächten beherrscht werden, deren blindem bzw. willkürlichem Wirken sie unterworfen sind“. 2. E. bei Karl Marx. Im Werk von Karl Marx hat der Begriff der E. eine inhaltliche Ausformung erhalten, die zum Bezugspunkt für die unübersehbar gewordene Literatur zum Thema, in Ost wie in West, geworden ist. Auf Hegel aufbauend und diesen zugleich kritisierend, hat Marx eine utopisch-geschichtsphilosophisch ausgerichtete Anthropologie konzipiert, die auf den Begriffen Arbeit und E. basiert (Marxismus-Leninismus, II. C. 1.). In ihrem Mittelpunkt steht der Mensch als Arbeiter (= Produzent) in seinem Verhältnis zur Welt (Natur und Gesellschaft) sowie zu den Mitmenschen. Alle Relationen des Menschen können, nach Marx, entfremdet sein. Systematisch unterscheidet er in den „Ökonomisch-Philosophischen Manuskripten“ (1844) zwischen der E. des Menschen von den „Produkten seiner Arbeit“, vom „Akt der Produktion“, vom „Gattungswesen des Menschen“, d.h. von seinem eigentlichen Menschsein, und vom „anderen Menschen“. Entsprechend Marx' geschichtsphilosophischen Vorstellungen über die Entwicklung der Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse ist die E. in der kapitalistischen Gesellschaft zu einem „Totalphänomen“ geworden. Letztlich kann sie nur durch die „universale“ oder „utopische Revolution“ aufgehoben werden (vgl. P. C. Ludz, Ideologiebegriff und marxistische Theorie, 2., durchges. Aufl., Opladen 1977, S. 131 ff.). Folgende Aussagen, die aus Marx' verstreuten und überwiegend unsystematischen Äußerungen zur E. herausdestilliert werden können, haben die E.-Diskussion besonders geprägt: a) Im Kapitalismus ist dem Menschen seine Tätigkeit als Produzent wie das Produkt seiner Arbeit „äußerlich“, fremd, entfremdet (= E. im Sinne der sozialphilosophisch-soziologisch-psychologischen Kritik der Arbeitswelt unter den Bedingungen der durch zunehmende Arbeitsteilung gekennzeichneten industriellen Produktion). b) Das entfremdete Produkt der Arbeit, niedergeschlagen in Kapital und Eigentum, weist auf die in der kapitalistischen Gesellschaft allseitig herrschende „Habgier“ hin (= E. im Sinne einer aus den Eigentumsverhältnissen entwickelten moralischen Kritik der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft). c) Das Privateigentum an Produktionsmitteln entfremdet den Menschen (als Einzel- und gesellschaftliches Wesen) von sich selbst, von der Natur, den Dingen und der Gesellschaft. Die Folge ist ein Herrschaftsverhältnis, in dem auch die Herrschaft von Menschen als Herrschaft von Dingen, als außerhalb der Gewalt oder Kontrolle der Menschen stehend erscheint (= E. im Sinne der universal-utopischen Kritik der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft). 3. E. im Anschluß an Marx. Die Vielseitigkeit und Vielschichtigkeit des E.-Begriffs bei Marx macht es möglich, ihn in mehrfacher Hinsicht zu verwenden: zur Analyse, Interpretation und Kritik von Zeitphänomenen der verschiedensten Art (etwa unter den von dem amerikanischen Soziologen Melvin Seeman unterschiedenen Begriffen „powerlessness“, „meaninglessness“, „normlessness“, „self-estrangement“, „cultural“ und „social isolation“), zur Agitation und Propaganda im Kampf gegen den Kapitalismus sowie schließlich zur Verurteilung der gegenwärtigen Industriegesellschaften (oder einzelner ihrer Aspekte) aus (pseudo-)heilsgeschichtlicher Perspektive (vgl. Ludz, a.a. O., S. 77 ff.). In den nach-Marxschen Diskussionen des 20. Jahrhunderts, seien sie philosophisch-anthropologischer, literaturwissenschaftlicher, soziologischer oder ideologisch-politischer Natur, wird E. in allen drei genannten Weisen gebraucht. Die Palette der Auffassungen ist entsprechend vielfarbig. Ungeachtet solcher Vielfalt ist die E.-Diskussion unter den Bedingungen der gegenwärtigen Ost-West-Auseinandersetzung jedoch um eine Frage zentriert: Wenn E.-Erscheinungen nachweisbar sind, gibt es sie dann ausschließlich in westlich-kapitalistischen oder auch in östlich-sozialistischen Gesellschaften? Die Fragestellung als solche und die Antworten, die von Vertretern der [S. 359]osteuropäischen Intelligenz gegeben wurden, haben zu einer Öffnung des orthodoxen Marxismus-Leninismus, wie er in den 50er Jahren vorherrschend war, geführt. Dies gilt auch, in begrenztem Maße, für die DDR (vgl. Ludz, a.a. O., S. 327 ff.). 4. E. im Marxismus-Leninismus der DDR. Im Marxismus-Leninismus der DDR geht man heute allgemein davon aus, daß die „Grundlage zur Beseitigung der Entfremdung … erst mit der sozialistischen Revolution, der Errichtung der Diktatur des Proletariats und im Prozeß des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft geschaffen“ wird (Buhr/Kosing, a.a. O., S. 96). Damit bleibt die Frage, ob es in der DDR-Gesellschaft E.-Erscheinungen gibt, bis zu einem gewissen Grade offen; denn der „Prozeß des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft“ braucht nicht unbedingt als beendet angesehen zu werden. So gibt es im DDR-Marxismus-Leninismus unterschiedlich nuancierende Auffassungen. Eine Gruppe von Philosophen, deren Auffassungen zur E. in der Sprache des offiziellen Marxismus-Leninismus als „revisionistisch“ eingestuft werden (z.B. E. Fischer, W. Heise, G. Klaus; Revisionismus), argumentiert, daß der Mensch auch in der sozialistischen Gesellschaftsordnung sich selbst, den von ihm produzierten Gegenständen und damit der Gesellschaft entfremdet sei. Solange das Wertgesetz (Wert- und Mehrwerttheorie) seine Gültigkeit besitze und verschiedene Eigentumsformen nebeneinander bestünden (neben dem sozialistischen Eigentum etwa das genossenschaftliche), solange seien die ökonomischen Wurzeln der E. nicht überwunden. In den Detailausführungen zu dieser Argumentation ist der Begriff der E. sowohl differenziert wie, gegenüber der Fülle seiner Merkmale bei Marx, auch verengt worden. Dazu zwei Beispiele: 1. Der 1974 verstorbene Philosoph Georg Klaus unterschied zwischen „gesellschaftlicher“ und „technischer“ E. und stellte fest: „Die gesellschaftliche Entfremdung des Menschen und seiner Arbeit ist dadurch gegeben, daß der Mensch gezwungen ist, seine Arbeitskraft zu verkaufen und die Produkte seiner Arbeit dem zu überlassen, der diese Arbeitskraft gekauft hat. Die technische Entfremdung hängt mit dieser gesellschaftlichen Entfremdung zwar eng zusammen, ist aber nicht mit ihr identisch. Technische Entfremdung des Menschen ist der durch einen bestimmten Stand der Entwicklung der Produktivkräfte vorhandene Zwang, monotone körperliche oder geistige Arbeit zu verrichten, sich dem Takt des Fließbandes zu unterwerfen usw.“ (Klaus, Kybernetik in philosophischer Sicht, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1962, S. 430) Die gesellschaftliche E., so Klaus weiter, sei im Sozialismus nicht mehr gegeben, während die technische E. auch in sozialistischen Gesellschaften bestehe. 2. Die erste Auflage des „Philosophischen Wörterbuchs“ (hrsgg. von G. Klaus und M. Buhr, 1964) bestimmte die E. als einerseits „philosophische“ und andererseits „gesellschaftliche (soziologische)“ Kategorie und hob wie auch spätere Auflagen hervor, daß Begriff und Phänomen der E. verschiedene Dimensionen besäßen: eine „ökonomische“, eine „politische“, eine „ideologische“ und eine „religiöse“. (Vgl. zur Interpretation im einzelnen: P. C. Ludz, Parteielite im Wandel, 3., durchges. Aufl., Opladen 1970, S. 267 ff., S. 290.) Klaus und andere nicht-dogmatische Philosophen in der DDR haben mit Hilfe des Begriffs der E. versucht, die Bedingungen der industriellen Arbeitswelt ebenso zu kritisieren wie die bürokratischen Erstarrungen der politischen Apparate in den sozialistischen Gesellschaften. Sie argumentierten jedoch stets recht vorsichtig, so daß sie die Grenze des Spielraums, den die Partei für Kritik jeweils zuließ, nicht zu überschreiten brauchten. Anders Robert Havemann mit seinen 1964 in der Bundesrepublik unter dem Titel „Dialektik ohne Dogma?“ veröffentlichten Vorlesungen. Den Marxschen utopischen E.-Begriff hat er ebenso wiederbelebt wie, unter Rückgriff auf Marx' Argument der „Habgier“, die Gesellschaft der DDR global kritisiert. „In unserer Gesellschaft“, so heißt es in der 9. Vorlesung, „leben wir immer noch zu sehr unter dem Motto des Habens.“ Vertreter der dogmatischen Gegenposition in der DDR wie in der UdSSR (z.B. M. Buhr, G. Heyden, A. Kosing, A. Kurella, T. I. Ojzerman, E. M. Sitnikov) behaupten demgegenüber, daß es nicht darauf ankomme, wie viele Eigentumsformen in der sozialistischen Gesellschaft noch bestehen, sondern darauf, für wen der Werktätige arbeite, für den kapitalistischen Unternehmer oder für die sozialistische Gesellschaft, die, jedenfalls im Grundsatz, durch ein gleiches Eigentumsverhältnis gekennzeichnet sei. Nach Ansicht der Dogmatiker ist der Begriff der E. demnach eine „historische Kategorie“, die nur auf die kapitalistische Gesellschaftsordnung angewendet werden könne. Erscheinungen des Personenkults und der bürokratischen Entartung in den sozialistischen Gesellschaften seien mit ihm nicht zu erfassen. Diese dogmatische Position ist kennzeichnend für den offiziellen Marxismus-Leninismus in der DDR; sie wird durch eine spezifische (verkürzte) Interpretation der Marxschen Gedanken gestützt (vgl. Dialektischer und historischer Materialismus. Lehrbuch für das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium, 10., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1983, S. 440 f.; Grundlagen des historischen Materialismus, Berlin [Ost] 1976, S. 786 ff.). Die „Definition“ der E., die das „Kleine Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie“ gibt (vgl. oben), weist in die gleiche Richtung. Andererseits scheinen auch im Rahmen des offiziellen Marxismus-Leninismus Differenzierungen zulässig zu sein. So wird beispielsweise darauf hingewiesen, daß die E. nicht „automatisch“ mit der „Aufhebung aller Formen der Ausbeutung und Unterdrückung“ verschwinde. Wenn dieser Hinweis, wie im „Kleinen Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie“, in erster Linie auch dazu dienen mag, die Rolle der marxistisch-leninistischen Partei im Prozeß der Vollendung der sozialistischen Gesellschaft herauszustellen, kann aus ihm doch entnommen werden, daß zumindest Überreste von E.-Erscheinungen für die sozialistischen Gesellschaften heute nicht in jedem Fall geleugnet werden. Erst dann, heißt es, sei E. voll überwunden, wenn „die [S. 360]Verwandlung der Menschen der sozialistischen Gesellschaft in wirkliche Herren ihres eigenen Schicksals, der gesellschaftlichen Entwicklung auf der Grundlage der ständig steigenden Teilnahme der Volksmassen an der Leitung der sozialistischen Wirtschaft und des sozialistischen Staates“ erreicht sei, wenn „bürgerlicher Individualismus und Egoismus“ beseitigt und „wahrhaft menschliche Beziehungen“ geschaffen worden seien (S. 96). Damit impliziert auch der offizielle marxistisch-leninistische Begriff der E. Aussagen über das wahre oder eigentliche Wesen des Menschen, über die Orientierung seines Denkens und Handelns. Der parteiamtliche Marxismus-Leninismus in der DDR wendet sich jedoch gegen die Verabsolutierung der E. als philosophisch-anthropologischer Kategorie (Anthropologie). „Bürgerlichen“ und „revisionistischen“, Marx eigenständig interpretierenden E.-Theoretikern wird grundsätzlich vorgeworfen, daß sie die Marxsche Lehre auf die E.-Konzeption „reduzieren“ und „die Theorie des Klassenkampfes, der Diktatur des Proletariats und der Begründung der weltgeschichtlichen Rolle der Arbeiterklasse“ auf diese Weise „beseitigen“. Ihre Theorieansätze, auch wenn sie aus Marx' Werk entwickelt werden, lehnt der offizielle Marxismus-Leninismus als „feindlich“, als gegen den „real existierenden Sozialismus“ gerichtet ab. Die utopische und kritische Komponente des Marxschen E.-Begriffs stellt er unter Ideologieverdacht (Abweichungen). 5. Zusammenfassung. Im offiziellen Marxismus-Leninismus der DDR werden E.-Erscheinungen für die sozialistischen Gesellschaften grundsätzlich geleugnet. Nur als nicht überwundene Überreste der kapitalistischen Gesellschaft finden sie Eingang in die ideologische Dogmatik. Der Begriff der E. wird seines utopischen und kritischen Gehalts entkleidet, wird instrumentalisiert. Er dient einerseits der moralisch-ethischen Mobilisierung (Moral, Sozialistische; Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). Andererseits ist er Mittel des ideologischen Kampfes; die agitatorisch-propagandistische Auseinandersetzung mit dem Kapitalismus (Agitation und Propaganda; Imperialismus) bezieht ihre Argumente zu einem nicht unerheblichen Teil aus Vorstellungen, die in den Rahmen des E.-Begriffs gehören. Stimmen, die, wie etwa Heise und Klaus, bestimmte gesellschaftlich-politische Zustände im DDR-Sozialismus unter Verwendung des Begriffs der E. bewußtmachen und immanent kritisieren, gibt es in der DDR seit einigen Jahren nicht mehr. Anläßlich der Neuausgabe der „Ökonomisch-Philosophischen Manuskripte“ und der Veröffentlichung anderer Marxscher Papiere aus dessen Pariser Zeit im Rahmen der neuen MEGA (Bde. I/2 und IV/2) könnten sie jedoch wieder aufleben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 358–360 Enteignung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entwicklungshilfe

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1. Allgemeines. Ein inhaltlich unspezifischer Begriff, der eine lange philosophisch-theologische Tradition besitzt (vgl. E. Ritz, Artikel „E.“, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, hrsgg. von J. Ritter, Basel-Stuttgart, Bd. 2 [1972], S. 510–526). Mit dem Begriff E. werden Relationen hergestellt, wobei folgendes Muster besonders häufig anzutreffen ist: E. bestimmt einen Zustand unter Bezugnahme auf einen besseren, heileren,…

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Rechtshilfeabkommen (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit folgenden Staaten bestehen R.: ČSSR (GBl. I, 1956, S. 1187), Polen (GBl. I, 1957, S. 413), Bulgarien (GBl. I, 1958, S. 713, ersetzt durch Vertrag vom 12. 10. 1978 — GBl. II, 1979, S. 61), Rumänien (GBl. I, 1958, S. 741, ersetzt durch Vertrag vom 19. 3. 1982 — GBl. II, S. 106), Ungarn (GBl. I, 1958, S. 277), UdSSR (GBl. I, 1958, S. 241, ersetzt durch Vertrag vom 21. 12. 1979 — GBl. II, 1980, S. 12), Albanien (GBl. I, 1959, S. 259), Jugoslawien (GBl. I, 1966, S. 95), Mongolei (GBl. I, 1969, S. 119), Syrien (GBl. I, 1970, S. 299), Irak (GBl. I, 1971, S. 101), Jemen (GBl. I, 1971, S. 57), Nordkorea (GBl. I, 1972, S. 17), Algerien (GBl. II, 1973, S. 85), Somalia (GBl. II, 1977, S. 77), Guinea-Bissau (GBl. II, 1977, S. 93), Kuba (GBl. II, 1980, S. 1), Republik der Kap Verden (GBl. II, 1981, S. 58), Vietnam (GBl. II, 1981, S. 66), Moçambique (GBl. II, 1982, S. 2), Angola (GBl. II, 1982, S. 8), Zypern (GBl. II, 1982, S. 118). Mit der Sowjetunion besteht außer dem allgemeinen R., dessen Inhalt sich nicht von dem R. mit den anderen sozialistischen Staaten unterscheidet, noch ein Abkommen über „Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR zusammenhängen“ vom 12. 7. 1957 (GBl. I, S. 238). Durch dieses Abkommen ist die Verfolgung der auf dem Gebiet der DDR von Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte (Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland [GSSD]) und deren Familienangehörigen begangenen sowie die gegen die sowjetischen Streitkräfte gerichteten Straftaten grundsätzlich der Strafjustiz der DDR übertragen worden. Auch nach den R. mit den zum Ostblock gehörenden Staaten ist der „ungesetzliche Grenzübertritt“ allein keine zur Auslieferung verpflichtende und berechtigende Straftat. Republikflucht. Mit der VAR besteht ein R. in Zivil- und Familienrechtssachen (GBl. I, 1969, S. 215). 1980 ist mit Österreich ein Vertrag über Rechtshilfe in Zivilsachen und Urkundenangelegenheiten (GBl. II, 1981, S. 55), mit Großbritannien ein R. in Zivilsachen (GBl. II, 1980, S. 87) abgeschlossen worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1106 Rechtshilfe, Innerdeutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswesen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit folgenden Staaten bestehen R.: ČSSR (GBl. I, 1956, S. 1187), Polen (GBl. I, 1957, S. 413), Bulgarien (GBl. I, 1958, S. 713, ersetzt durch Vertrag vom 12. 10. 1978 — GBl. II, 1979, S. 61), Rumänien (GBl. I, 1958, S. 741, ersetzt durch Vertrag vom 19. 3. 1982 — GBl. II, S. 106), Ungarn (GBl. I, 1958, S. 277), UdSSR (GBl. I, 1958, S. 241, ersetzt durch Vertrag vom 21. 12. 1979 — GBl. II, 1980, S. 12), Albanien (GBl.…

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Fischwirtschaft (1985)

Siehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 Die F. umfaßt die kleine und die große Hochseefischerei, die See- und Küstenfischerei sowie die Binnenfischerei der DDR, die aufgrund voneinander abweichender Produktionsverfahren und aufgrund ihrer unterschiedlichen Entstehung getrennt organisiert sind sowie verschiedenen Leitungsorganen (Ministerien) unterstehen. 1. Entwicklung und gegenwärtige Situation der Fischwirtschaft. Die Teilung Deutschlands erlaubte zunächst eine Fischversorgung der Bevölkerung nur auf sehr geringem Niveau, da die bisher genutzten Anlandeplätze an der Nordsee für die Belieferung ausfielen. Fischimporte in erheblichem Umfang wurden notwendig. Durch den Aufbau einer eigenen Hochseefischerei konnten die Versorgung der Bevölkerung jedoch allmählich quantitativ und qualitativ verbessert und der Import von Fisch und Fischwaren drastisch gesenkt werden. Der erfolgreiche Aufbau einer eigenen Hochseefischerei der DDR wurde indes in den 70er Jahren durch die Entwicklung der internationalen Fischereipolitik empfindlich und nachhaltig gestört. Seit dem 26. 6. 1974 ist die DDR Vertragsstaat der Konvention für die Fischerei im Nordost-Atlantik (NEAFC) einschließlich der angrenzenden Gewässer und insofern zur Erhaltung der Fischbestände und zur Kontingentierung der Fangquoten und der Fangzeiten für einzelne Fischarten verpflichtet. Bereits am 26. 2. 1974 hatte die DDR die „Konvention über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten“ vom 13. 9. 1973 ratifiziert (GBl. II, 1974, S. 193). Unter ähnlichen Bedingungen vollzieht sich der Fischfang in den nordwestatlantischen Fanggebieten der ICNAF, der die DDR bereits am 21. 5. 1974 beigetreten ist. Ende der 70er Jahre, mit der Einführung der 200-Seemeilen-Zone, wurde die ICNAF durch die NAFO (Nordwestatlantische Fischereiorganisation) abgelöst. Von einschneidender Bedeutung für die Fangentwicklung war ferner die Einführung von Wirtschafts- und/oder Fischereischutzgrenzen durch nahezu alle Anrainerstaaten des Atlantiks, vor allem aber des Nordatlantiks, der Nord- und Ostsee. Die Ausdehnung der Schutzzonen auf bis zu 200 Seemeilen umfaßt den größten Teil aller Schelfgebiete, auf denen die Hochseefischerei bisher betrieben wurde. Auf diese Entwicklung reagierte die DDR-Führung einerseits mit der Errichtung einer eigenen Schutzzone ab 1. 1. 1978 für den ihrer Seegrenze vorgelagerten Teil der Ostsee (Festlandsockel). Im Verhältnis zu den benachbarten oder angrenzenden Küstenstaaten läßt sich die DDR vom Prinzip der Mittellinie bzw. Äquidistanz leiten. Innerhalb der Fischereizone der DDR dürfen Fangfahrzeuge anderer Staaten nur fischen, wenn zwischen diesen Staaten und der DDR völkerrechtlich wirksame Verträge abgeschlossen worden sind. Diese Verträge enthalten jeweils detaillierte Bestimmungen, deren vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung — auch im Falle des Versuches — mit Geldstrafen bis zu 100.000 Mark belegt werden. Leichte Verstöße werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz vom 12. 1. 1968 mit Ordnungsstrafen zwischen 10 und 500 Mark geahndet (Ordnungswidrigkeiten) (Gesetz über den Fischfang in der Fischereizone der DDR vom 13. 10. 1978, GBl. I, S. 380; hierzu 1. DB vom 13. 10. 1978, GBl. I, S. 404; sowie AO über den Fischfang in der Fischereizone, den Territorialgewässern und inneren Seegewässern der DDR — Fischereiordnung — vom 23. 3. 1984, GBl. I, S. 172, und AO über das Statut des Fischereiaufsichtsamtes der DDR vom 29. 12. 1978, GBl. I, S. 38). Mit der Einführung der Fischereischutzzonen gewinnen die Anrainerstaaten das Recht auf die Festlegung von Fangquoten für ausländische Fangfahrzeuge. Da die eigenen Küstengewässer weder zur Deckung des Fischbedarfes ausreichen noch mit den Kapazitäten der vorhandenen Hochseefischereiflotte in Übereinstimmung gebracht werden können, ist die DDR bestrebt, möglichst frühzeitig Fischereiabkommen mit allen Staaten abzuschließen, deren Küstengewässer für die eigene Flotte interessant sind. Dessen ungeachtet sind die Fangergebnisse der Hochseeflotten der DDR von 1975 zu 1978 um 41,4 v.H. zurückgegangen, weil die Fangquoten, sofern sie bereits vereinbart werden konnten, in der Summe beträchtlich unter den früher erzielten Fangmengen liegen. 1978 sank die Fangleistung — erstmals seit 1968 — auf unter 190.000 t. Der Versuch, die Fangausfälle der Hochseefischerei durch höhere Leistungen in den anderen Bereichen der F. zu kompensieren, ist aufgrund der positiven Entwicklung der See- und Küstenfischerei (Kutterfischerei) in der Ostsee und der guten Leistung der Binnenfischerei inzwischen teilweise gelungen. Die 1982 erzielte Fang[S. 414]leistung von rd. 270.000 t verteilte sich zu rd. 70,3 v.H. auf die Hochseeflotten, zu 22,2 v.H. (rd. 60.000 t) auf die See- und Küstenfischerei und zu 7,4 v.H. (rd. 20.000 t) auf die Binnenfischerei. Im Durchschnitt der Jahre 1963–1973 war dagegen die Hochseefischerei mit 84 v.H., die See- und Küstenfischerei mit 12 v.H. und die Binnenfischerei mit nur 4. v.H. am Gesamtergebnis beteiligt. 2. Die Organisation und die Ausstattung der Hochseefischerei. Für die Hochseefischerei waren zunächst in der DDR 2 voneinander unabhängige Betriebe gegründet worden. Die kleine Hochseefischerei (Ost- und Nordsee) wurde 1949 mit zunächst 12 Kuttern in Saßnitz auf Rügen wegen der dort gegebenen Vorteile (kurzer Weg zur Anlandung, vorhandene Verarbeitungsanlagen, Bahnanschluß) eingerichtet. Ein Jahr später folgte die Gründung einer Fernfischereiflotte für die große Hochseefischerei, zu deren Basis der Rostocker Hafen bestimmt wurde. Beide Betriebe (Saßnitz und Rostock) wurden als Volkseigene Betriebe (VEB) gegründet und unter Einbeziehung der Be- und Verarbeitungseinrichtungen zu volkseigenen Fischkombinaten entwickelt. Beide Kombinate bildeten die VVB Hochseefischerei mit Sitz in Rostock, die dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstand. Zu Beginn der 80er Jahre wurde die VVB Hochseefischerei aufgelöst, die Betriebe der Hochsee- und Küstenfischerei einschl. der Verarbeitungsbetriebe im Fischkombinat Rostock vereint (19 VEB). Die Aufgaben dieses Kombinates erstrecken sich darüber hinaus auf die Forschung und Entwicklung im Fahrzeugbau, in der Fangtechnik und in der Fischbe- und -verarbeitung sowie auf die Ausbildung der Hochseefischer und der Fischfacharbeiter. Weiterhin ist es für die Bilanzierung des gesamten Fischaufkommens einschl. der See- und Küstenschiffahrt und der Binnenfischerei verantwortlich. Das Kombinat beschäftigt heute über 20.000 Hochsee-, See- und Küstenfischer und verfügt über 140 größere Fangfahrzeuge. Ende 1980 waren 112 Schiffe im Einsatz, darunter 48 Fahrzeuge der Mittelklasse von 26 m, die für den Einsatz in der Nord- und Ostsee bestimmt waren, 5 Seitentrawler, 15 Frosttrawler, 21 Zubringertrawler, 10 Fang- und Verarbeitungsschiffe von etwa 3.200 BRT, 5 Supertrawler mit etwa 4.000 BRT, 2 Transport- und Verarbeitungsschiffe mit etwa 10.000 BRT, 6 Kühl- und Transportschiffe in einer Größenordnung von etwa 3.000 bis 12.000 BRT. Diese Einheiten werden unterstützt durch mehrere Forschungs- und durch 3 Fischereihilfsschiffe zur medizinischen und technischen Hilfeleistung auf See. Die Einsatzgebiete der Fangflotte lagen bisher fast ausschließlich im Nordatlantik. Der Anteil des Fangaufkommens aus dem ostatlantischen Gebiet stieg in den Jahren 1972–1974 von 44,4 v.H. auf 61,7 v.H. an, während der Anteil aus dem Nordwestatlantik von 54,1 v.H. auf 37,5 v.H. zurückging. Die Fänge in anderen Fanggebieten (Ost-Zentral-Atlantik und Nordostpazifik) waren dagegen bisher mit 0,4–1,5 v.H. sehr gering. Dies veränderte sich im Zeitraum 1978–1980 erheblich. Es wurde durchschnittlich zu etwa 30 v.H. jeweils der Ostsee, dem Nordostatlantik und den afrikanischen Gewässern entnommen. Besonders dynamisch entwickelte sich das Fangaufkommen in afrikanischen Gewässern (1978 18 v.H., 1980 über 30 v.H.). Aus der Entfernung zu den Heimathäfen wie auch aus der Flottenstruktur ist zu erkennen, daß die DDR das auch von anderen RGW-Staaten praktizierte Verfahren der Verbund- und Flottillenfischerei anwendet. Das Verfahren gewährleistet in Verbindung mit der Treibstoffversorgung durch sowjetische Tanker auf hoher See (jährlich über 50.000 t) und (seit 1973) in Verbindung mit dem Austausch ganzer Besatzungen auf dem Luftweg eine hohe Verweildauer der Flotte an den Fangplätzen bzw. die Senkung der unproduktiven Wegezeiten. Da gleichzeitig auch die Instandhaltung der Maschinen soweit möglich während der Fahrt durchgeführt wird, erreichte z.B. 1982 ein Teil der Fang- und Verarbeitungsschiffe eine zweijährige Einsatzdauer. Die Besatzungen wurden etwa alle 90 Tage ausgetauscht. Schließlich wird davon ausgegangen, daß durch die Koordination der Flotten höhere Fangerträge erzielt werden können als bei einem individuellen Einsatz der Fangschiffe, zumal die Flotten durch Forschungs- und Suchschiffe sowie durch Suchflugzeuge unterstützt werden. Das Fanggeschehen wird durch die Zentrale Fangdirektion der Kombinate, durch die Flottillenleitung (Einsatzleitung See) und schließlich von den einzelnen Schiffseinheiten geleitet. Weitere Maßnahmen, mit deren Hilfe die hohen Fangergebnisse früherer Jahre wieder erreicht werden sollen, erstrecken sich auf die Erschließung neuer Fanggebiete (wie z.B. vor Moçambique und um Südgeorgien im SW-Atlantik), die Entwicklung neuer Fangtechniken sowie auf den Einsatz größerer Fang-, Verarbeitungs- und Transportschiffe, die, einzeln oder als Flotte eingesetzt, über eine hohe Anpassungsfähigkeit verfügen. Bis 1985 soll die überalterte Fangflotte der DDR schrittweise erneuert werden. Sie erhält vor allem Fang- und Verarbeitungsschiffe vom Typ „Atlantik Supertrawler“ (3.930 BRT, 3.880 PS, Tragfähigkeit 2.080 tdw), dessen technische Ausstattung den künftigen Erfordernissen entsprechend modifiziert wurde. Die Hochseeflotte der DDR fischt häufig mit der polnischen und mit der sowjetischen Hochseeflotte in den gleichen Fanggebieten. (Diese drei RGW-Staaten schlossen 1962 ein „Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Seefischerei“, dem später auch die VR Bulgarien, Republik Kuba und die VR Rumänien beitraten.) Abgesehen von zweiseitigen Abkommen zwischen Forschungs-Instituten und den Ministerien der beteiligten Staaten über die Fragen der Konstruktion und Erprobung von Maschinen und Ausrüstungen und der Arbeitsteilung im Fahrzeugbau werden jährlich Sitzungen einer „Gemischten Kommission zur Realisierung des Abkommens“ abgehalten. Die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses wird seit 1975 durch das neu eingerichtete „Direktorat Kader/Bildung“ bei der VVB Hochseefischerei geleitet. Sie erfolgt in den Betriebsfachschulen, Lehrwerkstätten [S. 415]bzw. auf Schulschiffen der Kombinate. Im Mittelpunkt der Ausbildung stehen die Berufe „Vollmatrose der Hochseefischerei“, „Schiffsbetriebsschlosser“ mit den Spezialisierungsrichtungen Antriebs- und Hilfsanlagen bzw. Decksmaschinenanlagen oder Fischverarbeitungsanlagen, „Facharbeiter für Anlagentechnik“ in der Spezialisierungsrichtung Fischverarbeitung, die nach Abschluß der 10. Kl. der POS in 2jähriger Ausbildung erlernt werden können. Für Absolventen mit dem Abschluß der 8. Klasse besteht die Möglichkeit, bei einer Ausbildungsdauer von 30 Monaten den Beruf des Fischverarbeiters zu erlernen. Weiterführende Fachschulen sind die Ingenieurhochschulen für Seefahrt in Warnemünde/Wustrow und für Fischverarbeitungstechnik in Wismar. Die Ausbildung zum Diplomingenieur für Fischereitechnik oder zum Diplomfischerei- und Meeresbiologen erfolgt an der Universität Rostock. Zur Zeit verfügen etwa 8 v.H. der in der F. Beschäftigten über einen Hochschulabschluß und 15 v.H. über einen Fachschulabschluß. Die meereskundliche und fischereiwissenschaftliche Forschung der DDR erfolgt vor allem in folgenden Institutionen: Institut für Hochseefischerei und Fischverarbeitung in Rostock-Marienehe; Institut für Meereskunde der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (AdL) in Warnemünde; Fachbereich Meeres- und Fischereibiologie der Sektion Biologie an der Universität Rostock. Außerdem verfügt die DDR über 5 Forschungsschiffe („Ernst Haeckel“, „Eisbär“, „Karl Liebknecht“, „Alexander von Humboldt“ und „Prof. Albrecht Penck“). Für die Zusammenarbeit der Forschungseinrichtungen besteht seit 1968 ein wissenschaftlicher Beirat. 3. Die Küstenfischerei der DDR ist als Betrieb des Fischkombinates Rostock dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie direkt unterstellt. Sie wird einerseits als Kutterfischerei in der Ostsee (z. T. auch in der Nordsee) betrieben und andererseits als Korb-, Angel-, Stellnetz-, Treibnetz- oder Reusenfischerei. Sie verkörpert damit die traditionellen Formen des Fischfangs an der mitteldeutschen Ostseeküste. Bei rd. 3.400 Beschäftigten konnte im Zeitraum 1971–1975 das Fangergebnis von rd. 30.000 t auf über 60.000 t 1982 erhöht werden. Diese erfolgreiche Entwicklung ist auf die Steigerung der Fänge im stehenden Gewässer (Küstenfischerei) zurückzuführen, die mit rd. 20.000 t (rd. 40 v.H.) am Gesamtergebnis des Jahres 1975 beteiligt war. Als Ursache der positiven Entwicklung ist u.a. die Käfighaltung von Edelfischen in den Küsten-, Bodden- und Haffgewässern anzusehen. Dieses Verfahren, von Wissenschaftlern der VEB Fischwirtschaft im Bezirk Rostock entwickelt, brachte 1974 rd. 70 t und 1980 rd. 700 t Forellen. Der Ertrag soll bis 1985 auf über 1100 t erhöht werden. Gleichzeitig werden ähnliche Haltungsformen mit Karpfen und anderen Edelfischen im Brachwasser der Ostsee untersucht. Da die Anlandung der Kutterflotte seit Jahren stagniert, ist man dazu übergegangen, die Kutter bei Bedarf über die an der Küste bestehenden Fischereibezirksgrenzen hinweg zu versetzen. Darüber hinaus werden veraltete Kutter ausgesondert und durch größere und komfortable Fahrzeuge der 26,5-m-Klasse und durch Heckkutter (B 403) aus polnischer Produktion ersetzt. 1982 verfügte die See- und Küstenfischerei über 120 Kutter: In Zusammenhang mit der Einrichtung von Territorialgewässern in der Ostsee und mit Artikel XII Abs. 1 der „Konvention über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten“ vom 13. 9. 1973 (GBl. II, 1974, S. 193) sind die gesetzlichen Bestimmungen über die Aufgaben des Oberfischmeisteramtes und über die Bildung einer Fischereikontrollbehörde in den Jahren 1974–1977 mehrfach modifiziert und schließlich mit Wirkung vom 1. 1. 1979 außer Kraft gesetzt worden. Zum gleichen Zeitpunkt wurden die bereits erwähnte Fischereiordnung und das Statut des Fischereiaufsichtsamtes der DDR wirksam (GBl. I, 1979, S. 38–46). Die Vollmacht des Fischereiaufsichtsamtes erstreckt sich nunmehr auf den gesamten Fischfang in den Territorialgewässern (Fischereischutzzone s. o.) und umfaßt gleichzeitig wie bisher die von der See- und Küstenfischerei bewirtschafteten Gewässer, die um die von der Binnenfischerei des Bezirkes Rostock bewirtschafteten Flächen erweitert und (bereits seit 1976) in insgesamt 9 Fischfangbezirke gegliedert sind. Die Einhaltung der für die See- und Küstenfischerei geltenden Bestimmungen (Mindestmaße für Fangfische, Fanggeräte, Schonbezirke und Schonzeiten, Fischkrankheiten) wird in den Fangbezirken durch Fischereiaufsichtsstellen gewährleistet, die vom Fischereiaufsichtsamt geleitet werden. Das Fischereiaufsichtsamt untersteht dem Ministerium für Bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie, das auch den Leiter dieser Behörde und dessen Stellvertreter beruft und abberuft. Die strukturelle und institutionelle Entwicklung der See- und Küstenfischerei der DDR weist zahlreiche Parallelen zur Entwicklung der bäuerlichen Landwirtschaft auf. Bei Kriegsende befanden sich die verbliebenen Kutter und das sonstige Fanggerät im privaten Eigentum der Fischer. Zunächst wurden die schon in der Vorkriegszeit auf der Insel Rügen bestehenden Fanggenossenschaften der Küstenfischer (Kommünen) zu Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer (Kurzform Fischereiproduktionsgenossenschaften = FPG) umgebildet. Nach diesem Beispiel erfolgte der Aufbau bzw. die Gründung weiterer FPG, in die auch die Kutterfischerei einbezogen wurde. Von den 51 FPG des Jahres 1965 befaßten sich 35 mit Küstenfische[S. 416]rei. Die Gesamtzahl der Genossenschaften nahm von 1960 (55 FPG) bis 1982 auf 27 FPG ab. Sie wurden schon am 1. 11. 1968 gemeinsam mit 9 Fischverarbeitungsbetrieben (2 VEB-Fischverarbeitungsbetriebe, 4 Betriebe mit staatlicher Beteiligung, 1 PGH und 2 Privatbetriebe) zu einem Kooperationsverband der bezirksgeleiteten Fischindustrie zusammengeschlossen. 1982 gehörten dem Kooperationsverband neben den 27 FPG 5 VEB-Fischverarbeitungsbetriebe an, denen der VEB Fischwirtschaft in Warnemünde als Leitbetrieb vorsteht. Wie in der Landwirtschaft werden in der See- und Küstenfischerei Kooperative Einrichtungen (KOE) gegründet, an denen entweder ausschließlich FPG (= Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen) oder aber FPG und Volkseigene Betriebe (VEB) der F. (= Zwischenbetriebliche Einrichtungen) beteiligt sind (AO über kooperative Einrichtungen in der See- und Küstenfischerei vom 30. 12. 1977; GBl. SDr. 944, S. 11–13). KOE der See- und Küstenfischerei errichten und unterhalten Fischaufzucht- und Mastanlagen, sie nutzen gemeinsam Kühlanlagen und Verarbeitungskapazitäten sowie Einrichtungen für die Herstellung von Rationalisierungsmitteln und für Reparaturarbeiten. Abweichend von den Bestimmungen für die KOE der Landwirtschaft entsteht durch die Beteiligung an den KOE der See- und Küstenfischerei kein „kooperatives Eigentum“. Vielmehr bleiben nach der AO vom 30. 12. 1977 die beteiligten Betriebe Eigentümer ihrer Produktionsmittel und sind ihrem Beteiligungsanteil entsprechend am Wirtschaftsergebnis beteiligt. Wie die LPG in der Landwirtschaft haben die FPG im Jahr 1977 ein neues Statut erhalten (Agrarpolitik; Landwirtschaftliche Betriebsformen). Es wurde am 10. 11. 1977 in Rostock auf einer Delegiertenkonferenz beraten (Bauernkongreß der DDR) und am 15. 12. 1977 vom Ministerrat der DDR bestätigt (GBl. I, 1978. S. 49, und SDr. Nr. 944, S. 3 f.). Die bisherigen Statuten der FPG waren dem Musterstatut folgend bis zum 30. 6. 1978 abzuändern und den Räten der Kreise zur Registrierung vorzulegen. Im Gegensatz zur Landwirtschaft dürfen jedoch die FPG nur dann Werktätige im Arbeitsrechtsverhältnis beschäftigen (Arbeiter und Angestellte), wenn es sich um eine befristete Tätigkeit handelt (Zustimmung des Kreises erforderlich), oder aber, wenn die Aufnahme der Werktätigen als Mitglieder durch die nächstfolgende Vollversammlung der Genossenschaft vorgesehen ist. 4. Die Binnenfischerei der DDR wird (mit Ausnahme des Bezirks Rostock) durch das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) (Sektor Binnenfischerei) geleitet. Sie wird auf der Grundlage des Fischereigesetzes vom 2. 12. 1959 (GBl. I, S. 864) und der AO über die fischwirtschaftliche Nutzung der Binnengewässer, die Ausübung des Fischfanges und des Angelsportes im Bereich der Binnenfischerei der DDR (Binnenfischereiordnung) vom 16. 7. 1981 (GBl. I, S. 290) vollzogen. Die fischbare Wasserfläche umfaßte 1983 rd. 130.000 ha, die zu 115.300 ha aus See- und Flußgewässern und zu 13.500 ha aus Teichen bestanden. Ferner wird ein geringer Anteil der Wasserfläche für die Erzeugung von Satzfisch in Intensivanlagen sowie für den Bedarf des Deutschen Anglerverbandes der DDR (DAV) in Anspruch genommen (Angelsport). Die Bewirtschaftung der Wasserflächen obliegt den 3.125 Beschäftigten der Binnenfischerei in 14 VEB Binnenfischerei, 30 Produktionsgenossenschaften der Binnenfischerei und 7 kooperativen Einrichtungen. Die Volkseigenen Betriebe (VEB) Binnenfischerei bewirtschaften mit rd. 1800 Mitarbeitern etwa 85 v.H. der Teichflächen und 40 v.H. der Seegewässer. Daneben arbeiten in den Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF) rd. 700 Mitglieder in der Binnenfischerei. Im Gegensatz zu den FPG haben die PwF erst am 1. 10. 1981 ein neues Statut erhalten (GBl. I, 1981, S. 349, und SDr. Nr. 1075). Die bisherigen Statuten der PwF waren dem Musterstatut folgend bis zum 28. 2. 1982 abzuändern und dem Rat des Bezirkes zur Registrierung vorzulegen. Gleichzeitig wurden die PwF in Produktionsgenossenschaften der Binnenfischer (PGB) umbenannt. Rd. 38.000 ha Gewässerfläche werden zusätzlich durch die etwa 490.000 Mitglieder des DAV genutzt, die 1981 283 t Karpfen, 145 t Buntfische und 50 t Forellen ablieferten. Auch die Binnenfischerei wird von den Problemen des internationalen Seerechtes insofern berührt, als die Erzeugung maximal gesteigert werden und 1985 mit 22.000 t Speisefisch um gut 50 v.H. über dem Ergebnis von 1980 liegen soll. 1982 wurden bereits knapp 20.000 t erreicht, darunter 10.000 t Karpfen und 4.400 t Forellen. Da die Erträge der Seen- und Küstenfischerei (jährlich z. Z. 60.000 t) relativ konstant sind, können Produktionsziele nur durch eine weitere Intensivierung der Teichwirtschaft verwirklicht werden. Der Durchschnittsertrag der Teichwirtschaften betrug 1982 rd. 1200 kg/ha Teichfläche. In der Fluß- und Seenfischerei wurden dagegen etwa nur 40 kg/ha Wasserfläche erzielt. Der Produktionssteigerung dienen u.a. die intensive Besatzwirtschaft (einschließlich Düngung und Schutz[S. 417]impfung), die Käfighaltung (= Senkung des Futteraufwandes von 4,5 kg auf 2,1 kg je kg Zuwachs), die Verwendung des Kühlwassers von Kraftwerken (das mit 22–28°C dem Temperaturoptimum für die Karpfenhaltung entspricht) sowohl für die Aufzucht von Setzlingen als auch für die Mast, die Rinnenhaltung in der Forellenzucht, die künstliche Befruchtung des Fischlaichs in Brutapparaten sowie die Einführung neuer Fischarten. Der Intensivierung dient weiterhin die Spezialisierung der Betriebe auf einen bestimmten Produktionszweig (Forellenzuchtzentrum im VEB Binnenfischerei Potsdam, Satzkarpfenproduktion im VEB Binnenfischerei Königswartha). Mit Hilfe dieser und anderer Maßnahmen gelang es z.B., den Durchschnittsertrag der Karpfenteichwirtschaften von 839 kg/ha (1970) auf rd. 1300 kg/ha Wasserfläche um 54,9 v.H. im Jahr 1983 zu steigern. (In Ausnahmefällen konnten bis zu 5.000 kg Speisefisch je ha Wasserfläche erzielt werden.) Eine Folge der Spezialisierung ist die Einführung von Kooperationsverbänden (KOV) nach landwirtschaftlichem Vorbild. Der Gründung des ersten Verbandes (1968) sind bisher weitere 7 gefolgt. In diesen Verbänden sind die VEB Binnenfischerei, PGB, evtl. ZBE Fischproduktion, der DAV, das Institut für Binnenfischerei und/oder die Ingenieurschule für Binnenfischerei sowie die Einzelhandelsverbände (VE Fischhandel, Bezirksdirektion der HO, Bezirksverband der Konsumgenossenschaften) vertreten. Häufig unterhalten die KOV in den Städten und Gemeinden eigene Verkaufsstellen. Von den 1980 in der Binnenfischerei beschäftigten Mitarbeitern hatten 73,9 v.H. eine Berufsausbildung als Binnenfischer abgeschlossen, 9,6 v.H. hatten ein Fachschulstudium und 4,0 v.H. ein Hochschulstudium absolviert. Die Ausbildung als „Binnenfischer“ erfolgt nach Abschluß der 10. Klasse der POS in 2 Jahren bzw. bei Abschluß der 8. Klasse der POS in 3 Jahren. Das berufstheoretische Wissen vermittelt die „Fischereischule Königswartha“, Kr. Bautzen, die berufspraktische Ausbildung erhalten die Lehrlinge in (5) anerkannten Lehrbetrieben. Bei erfolgreichem Abschluß und entsprechendem Studienauftrag kann an der Ingenieurschule für Binnenfischerei, Hubertushöhe, Kr. Storkow (Bez. Frankfurt/Oder), in 3jährigem Direktstudium (bei einem Jahr Studienpraxis) die Ausbildung zum Ingenieur der Binnenfischerei (früher staatlich geprüfter Fischwirt) erfolgen. Die Möglichkeit zur Ausbildung zu Diplomfischereiingenieuren (früher Diplomfischwirt) besteht für die Binnen- wie für die Küstenfischerei an der Sektion für Tierzucht und Veterinärmedizin der Humboldt-Universität Berlin (2 Jahre Grundstudium, 2 Jahre Fachstudium). Zur weiteren Qualifizierung wird ein postgraduales Studium auf dem Gebiet des Fischgesundheitsdienstes angeboten. Die Forschung der Binnenfischerei ist im Institut für Binnenfischerei Berlin-Friedrichshagen, das mit seiner Zweigstelle für Mechanisierung, Jägershof bei Potsdam der AdL untersteht, konzentriert. In diesem Institut waren im Herbst 1979 insgesamt 104 Mitarbeiter tätig. Fischwirtschaftliches Organ sind die Zeitschrift für die Binnenfischerei der DDR sowie die Vereinszeitung Deutscher Angelsport. 5. Fischvermarktung. Als leichtverderbliche Ware stellen die angelandeten Fische hinsichtlich der schnellen Be- und Verarbeitung und des Handels hohe Anforderungen. Eine besondere Schwierigkeit bestand für die DDR darin, daß die Verarbeitungsindustrie der deutschen F. fast ausschließlich an den Nordseehäfen konzentriert war. Eine Ausnahme bildeten die relativ kleinen traditionellen Verarbeitungsbetriebe der See- und Küstenfischerei (Aalräuchereien, Sprottenherstellung usw.). Es wurden infolgedessen völlig neue Be- und Verarbeitungskapazitäten errichtet. Die Be- und Verarbeitung der Fänge der großen und kleinen Hochseefischerei erfolgt in den Betrieben des Fischkombinates Rostock. Insgesamt beschäftigt die Fischindustrie in rd. 120 Betrieben z. Z. 10.000 Mitarbeiter. Der Absatz der Produkte wird zentral durch die Absatzorganisation Fisch (AOF) betrieben. Der Einzelhandel erfolgt in den Verkaufsstellen des VE-Fischhandels der Handels-Organisation (HO) und der Konsumgenossenschaften. Daneben werden zunehmend im Rahmen der Kooperationsverbände Kooperationsverkaufsstellen für Frischfisch und Fischpräserven der Binnenfischerei eingerichtet (Binnenhandel). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 413–417 Finanzwissenschaft und Finanzökonomie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flaggen

Siehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 Die F. umfaßt die kleine und die große Hochseefischerei, die See- und Küstenfischerei sowie die Binnenfischerei der DDR, die aufgrund voneinander abweichender Produktionsverfahren und aufgrund ihrer unterschiedlichen Entstehung getrennt organisiert sind sowie verschiedenen Leitungsorganen (Ministerien) unterstehen. 1. Entwicklung und gegenwärtige Situation der Fischwirtschaft. Die Teilung…

DDR A-Z 1985

Berufsausbildung, Landwirtschaftliche (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Ausbildungsstand Die DDR betreibt auf dem Gebiet der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft eine intensive Ausbildungspolitik, die sowohl die Ausbildung von Facharbeitern und Meistern als auch das Studium an Fachschulen sowie Universitäten und Hochschulen umfaßt. Die Entwicklung des Qualifikationsstandes der in den Landwirtschaftsbetrieben beschäftigten Mitarbeiter gibt jedoch nur teilweise die tatsächliche Ausbildungsleistung der DDR wieder. Sie sind zu ergänzen um die wegen Alters- oder aus sonstigen Gründen aus der Landwirtschaft ausgeschiedenen Arbeitskräfte bzw. um die Fachkräfte, die nach Abschluß ihrer Ausbildung keine Tätigkeit in den Landwirtschaftsbetrieben aufgenommen haben. Die insgesamt sehr hohen Ausbildungsleistungen sind das Ergebnis der Agrarpolitik der SED. Sie folgt dem im Marxismus-Leninismus vorgegebenen Klassenauftrag zur Überwindung der Unterschiede zwischen Stadt und Land im allgemeinen (Sozialstruktur) und des in der Landwirtschaft angeblich oder tatsächlich vorhandenen Bildungsrückstandes im besonderen. Mit der Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren (Landwirtschaft) ergab sich ab Ende der 60er Jahre für die landwirtschaftlich Berufstätigen zudem ein völlig neues Berufsbild. Die Konzentration der Produktionsmittel und der Arbeitskräfte in spezialisierten Großbetrieben führte einerseits zu spezialisierten Ausbildungsberufen bzw. Studien[S. 183]gängen. Andererseits war mit der Einrichtung von Großbetrieben zugleich auch die Einführung mehrerer Leitungsebenen und damit eine vertikale Gliederung der Berufstätigen nach Verantwortungsbereichen und entsprechend differenzierten Anforderungen an die berufliche Qualifikation verbunden. Den veränderten Einsatzbedingungen entsprechend war das Aus- und Weiterbildungssystem für die Landwirtschaft der DDR neu konzipiert worden. Hierbei kam der Weiterbildung — auch in Anbetracht des bereits erreichten Ausbildungsstandes — erhöhte Bedeutung zu. Sie umfaßte alle Ausbildungsstufen (vom Facharbeiter bis zum Hochschulabsolventen) und fand in vielfältigen Formen (vom 2–3tägigen Kurzlehrgang bis zum mehrere Semester dauernden postgradualen Studium) statt. II. Ausbildung zum Facharbeiter und Meister Die Ausbildung zum Facharbeiter kann sowohl auf dem Wege der Erwachsenenqualifizierung als auch im Rahmen der normalen Ausbildung des Berufsnachwuchses erfolgen. Die Anzahl der von den Erwachsenen abgelegten Facharbeiterprüfungen überschritt 1970 mit 51.387 ihren Höhepunkt und ging seitdem stark zurück. Offensichtlich ist das Reservoir an ausbildungsfähigen Berufstätigen erschöpft. Erstmals sank 1977 der Anteil der Erwachsenen auf unter 50 v.H. aller in der Landwirtschaft (einschließlich der Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei) abgelegten Facharbeiterprüfungen. 1982 erreichte er mit 23,6 v.H. den niedrigsten Stand. Auch die Anzahl der von Lehrlingen bestandenen Prüfungen verringerte sich zunächst von 9.800 (1970) auf 6.448 (1973). Nach Einführung des neuen Ausbildungssystems und der Entwicklung neuer Berufsbilder wurde jedoch die Werbung für landwirtschaftliche Berufe intensiviert mit dem Ergebnis, daß 1977 das Niveau von 1970 mit 9.780 abgelegten Prüfungen wieder erreicht wurde und 1982 auf 17.734 gesteigert werden konnte. A. Die Erwachsenenbildung Die theoretische Ausbildung wird in Kursen an den Landwirtschaftsschulen (z.T. auch an Agraringenieur- und Ingenieurschulen) vermittelt und schließt den Erwerb von Berechtigungsscheinen für die Bedienung von Maschinen und Anlagen ein. Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich in den gleichen Berufen wie die Lehrlingsausbildung (s. w. u.). Weiterhin gelten auch für die Landwirtschaft die in der Facharbeiterprüfungsordnung enthaltenen Bestimmungen (Neufassung am 24. 2. 1978, GBl. I, S. 117), die einen teilweisen oder vollständigen Erlaß der Abschlußprüfung vorsehen: Sofern Werktätige hervorragende Leistungen in der Erfüllung der Produktionspläne usw. erbringen, kann auf die Prüfung in berufspraktischen Fächern und auf die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit verzichtet werden. Sofern die Berufstätigen mehr als 3 Jahre in einem Ausbildungsberuf der Landwirtschaft gearbeitet und das Mindestalter von 35 Jahren (Frauen) bzw. 45 Jahren (Männer) erreicht haben, wird auf jede Abschlußprüfung verzichtet. Schließlich kann die Facharbeitereigenschaft unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag des Betriebes und mit Unterstützung der Gewerkschaftsleitung auch ohne spezielle Ausbildung und Prüfung zuerkannt werden. Die Mehrzahl der bis 1985 geplanten Qualifikationen dient jedoch der weiteren Spezialisierung bereits ausgebildeter Facharbeiter. Sie ist auf den künftigen Arbeitsplatz bezogen, an dem eine Vielzahl von Spezialisten mit unterschiedlicher Qualifikation und verschiedenen Teilaufgaben zu „Funktionsgruppen“ zusammengezogen werden. Die Ausbildung erfolgt in der Regel in den Kreislandwirtschaftsschulen, in den Kreisbetrieben für Landwirtschaft (KfL) oder in den Kooperationsakademien, die während des Winters in allgemeinbildenden Schulen, den Landwirtschafts- und Ingenieurschulen abgehalten werden. Das Ausbildungsprogramm wird durch eine Sendefolge des Fernsehens unterstützt. Für die Führungsaufgaben (LPG-Vorsitzende, Brigadeleiter usw.) sind insbesondere an den Hochschulen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) Fortbildungskurse eingerichtet. Für die Ausbildung von Leitungskadern und Berufstätigen, die in industriemäßigen Anlagen eingesetzt werden sollen, wurden zusätzlich folgende Bildungszentralen geschaffen: Rindermast — Bildungszentrum Dedelow bei Prenzlau; Schweinezucht- und -mast — Bildungszentrum Eberswalde; Geflügelhaltung — Bildungszentrum Königs Wusterhausen; Meliorationsanlagen — Agraringenieurschule Fürstenwalde; Landtechnik — Spezialschule für Landtechnik Großenhain bei Riesa; [S. 184] * Obst- und Gemüseerzeugung — Ingenieurschule für Gartenbau Werder; Sortier- und Lagerhallen für Pflanzkartoffeln — Agraringenieurschule Neugattersleben bei Staßfurt; Speisekartoffeln — Agraringenieurschule Neubrandenburg-Tollenseheim. Die saisonale Abhängigkeit der Pflanzenproduktion hat u.a. zur Folge, daß ein Teil der Berufstätigen auf dem Wege der Weiterbildung einen zweiten, außerlandwirtschaftlichen Beruf erlernen (Kraftfahrer, Schlosser, Meliorationsfacharbeiter, Bauhandwerker usw.). Im Winter 1982/83 waren rd. 60.000 Facharbeiter der Pflanzenproduktion in außerlandwirtschaftlichen Berufen tätig. Hiervon hatten bereits 18.500 eine Ausbildung für einen Zusatzberuf erworben. B. Facharbeiterausbildung Die Bestimmungen zur Ausbildung Jugendlicher für Berufe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sind während der Jahre 1975–1978 sämtlich neu gefaßt worden. Neben den allgemeingültigen Bestimmungen (AO über Berufsberatungszentren vom 7. 4. 1975. GBl. I, S. 334; AO über die Organisation des theoretischen und berufspraktischen Unterrichts vom 20. 7. 1977, GBl. I, S. 311; AO über die Bewerbung um eine Lehrstelle vom 11. 2. 1982, GBl. I, S. 95; AO über das Lehrverhältnis vom 15. 12. 1977, GBl. I, 1978, S. 33; Verfügung zur Weiterentwicklung der Berufsausbildung der Lehrlinge im Bereich des MfLFN vom 1. 7. 1981, Facharbeiterprüfungsanordnung [s.o.] sowie zahlreiche weitere Regelungen finanzieller und sozialer Fragen der Ausbildung) erfolgte die Reorganisation des landwirtschaftlichen Ausbildungswesens — in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Berufsausbildung — durch die Abteilung Aus- und Weiterbildung des MfLFN. Zur Analyse und Lösung grundsätzlicher Fragen unterhält das MfLFN ein Institut für Ausbildung und Qualifizierung (Brieselang). Die Ausbildung von Lehrkräften für den berufspraktischen Unterricht sowie die Weiterbildung von Lehrkräften für die theoretische und berufspraktische Ausbildung erfolgen durch das „Institut für Aus- und Weiterbildung“ des MfLFN in Schwerin-Paulshöhe. Am 1. 9. 1983 haben rd. 25.000 Schulabgänger eine Lehre im Bereich der Landwirtschaft, Nahrungsgüter- oder Forst- und Holzwirtschaft aufgenommen. Nach der gegenwärtig geltenden Systematik der Ausbildungsberufe (vom 15. 5. 1980, GBl. SDr. 1036) können sie in diesem Bereich zwischen 30 Ausbildungsberufen mit insgesamt 43 Spezialisierungsrichtungen wählen. Diese Berufe stehen jedoch nur für Absolventen der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule (POS) in voller Breite zur Wahl, während Schüler, die die POS mit dem Niveau der 8. Klasse verlassen, nur 7 landwirtschaftliche Berufe und 4 Berufe der Nahrungsgüterwirtschaft erlernen können. Die Ausbildungsdauer beträgt in diesen Fällen 3, bei Absolventen der 10. Klasse POS dagegen nur 2 Jahre. Wie in anderen Berufen besteht auch in den Grundberufen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft die Möglichkeit zur Berufsausbildung mit Abitur (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XI.). Absolventen dieses Ausbildungsweges sollen anschließend für ein landwirtschaftliches Hochschulstudium in der DDR oder einem anderen RGW-Staat gewonnen werden. Schließlich sind noch die Berufe zu nennen, die nicht im Rahmen der Berufsausbildung, sondern nur auf dem Weg der Weiterbildung erlernt werden können (Geflügelzüchter, Pelztierzüchter). Der Bedarf an Lehrlingen wird von den Räten der Bezirke (Abteilung LFN) auf der Grundlage zentraler staatlicher Berechnungen geplant und über die Räte der Kreise (Abteilung Land- und Forstwirtschaft in Abstimmung mit den Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung und den Kreisplankommissionen) den Betrieben als Bestandteil ihrer Betriebspläne vorgegeben. Die Betriebe haben in Zusammenarbeit mit den Berufsberatungszentren, den Schulen und den Abteilungen für Berufsbildung und Berufsberatung unter den Schülern (ab 6. Klasse) für die Aufnahme einer Ausbildung in der Landwirtschaft zu werben. Für den Zeitraum 1981–1985 ist vorgesehen, für die Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft mindestens 114.820, durchschnittlich jährlich also über 22.900 Schulabgänger, als Lehrlinge zu gewinnen. Im Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sind z. Z. rd. 1200 Betriebe als „staatlich anerkannte Ausbildungsbetriebe“ zugelassen. Betriebe, denen diese Anerkennung fehlt, delegieren die mit ihnen durch den Lehrvertrag verbundenen Lehrlinge in die anerkannten Lehrbetriebe. Als Lehrbetriebe werden grundsätzlich nur industriemäßig arbeitende Betriebe anerkannt. Sofern diese Voraussetzung nicht erfüllt werden kann, ist ein 2–3monatiges Praktikum der Lehrlinge in industriemäßigen Anlagen vorgesehen. Die 2jährige Ausbildung gliedert sich z. Z. in 22 Wochen Theorie mit ca. 800 Std. Unterricht und 55 Wochen Praxis in den unterschiedlichsten Fachbereichen, danach folgen 8 Wochen Einarbeitung am künftigen Arbeitsplatz. 1. Grundberufe der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Agrotechniker/Mechanisator (Ausbildung mit Abitur / 5 Spezialisierungsrichtungen) Zootechniker/Mechanisator (Ausbildung mit Abitur / 9 Spezialisierungsrichtungen) Meliorationstechniker (Ausbildung mit Abitur / 3 Spezialisierungsrichtungen) [S. 185] * Landmaschinenschlosser (Ausbildung mit Abitur / 5 Spezialisierungsrichtungen) Motorenschlosser / Landwirtschaft (Ausbildung mit Abitur / 5 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für die Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (Ausbildung mit Abitur / 7 Spezialisierungsrichtungen) 2. Weitere Ausbildungsberufe mit Spezialisierungsmöglichkeiten (ohne Abitur) Gärtner (6 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für Pferdezucht und Leistungsprüfungen (3 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für Fleischerzeugnisse (3 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für Milchwirtschaft (3 Spezialisierungsrichtungen) 3. Ausbildungsberufe ohne weitere Spezialisierung. Agrochemiker (Ausbildung mit Abitur), Schädlingsbekämpfer, Winzer, Blumenbinder, Facharbeiter für Grünanlagen, Imker, Binnenfischer, Forstfacharbeiter/Mechanisator (Ausbildung mit Abitur). 4. Ausbildungsberufe für Lehrlinge mit dem Abschluß der 8. Klasse POS. Facharbeiter für Agrotechnik, für Rinderproduktion, für Schweineproduktion, Schäfer, Gartenfacharbeiter, Forstfacharbeiter, Meliorationsfacharbeiter, Molkereifacharbeiter, Facharbeiter für die Be- und Verarbeitung von Körnerfrüchten (3 Spezialisierungsrichtungen), Fleischer. C. Ausbildung zum Meister der Landwirtschaft Als Voraussetzung für die Zulassung zu den Meisterlehrgängen gelten u.a.: Abgeschlossene Ausbildung als Facharbeiter und mehrjährige Berufstätigkeit in der Praxis sowie Abschluß der 10klassigen (polytechnischen) Oberschule. Die fehlende 9. und 10. Klasse kann in Vorkursen (118 Unterrichtsstunden) nachgeholt werden. Die Ausbildung soll in maximal 2 Jahren abgeschlossen sein, erfolgt in Kursen und ist in eine Grundausbildung (4 Kurse — 440 Std., davon 120 Marxismus-Leninismus) und eine Spezialausbildung (2–3 Kurse ca. 300 Stunden) gegliedert. Die bestandene Prüfung berechtigt je nach Ausbildungsrichtung zur Führung des Titels Meister der Pflanzenproduktion, Tierproduktion, Landtechnik, Nahrungsgüterproduktion usw. Die Ausbildung erfolgt in den Hauptrichtungen Feld- und Grünlandwirtschaft (nach Pflanzenarten weiter spezialisiert); Be- und Verarbeitung von Pflanzenprodukten; Tierproduktion (nach Tierarten spezialisiert); Be- und Verarbeitung von Tierprodukten; Gärtnerische Produktion (Obst, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen); Lagerwirtschaft und Konservierung; Melioration; Landwirtschaftsbau; Instandsetzung und Wartung. Die Ausbildung zum Meister hat an Bedeutung verloren, nachdem für die Leitung der Brigaden grundsätzlich die Qualifikation als Fachschulingenieur vorgesehen ist. III. Ingenieurausbildung Das Fachschulstudium ist für den Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüter in Zusammenhang mit der Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren durch die Verfügung zur Weiterentwicklung der Fachschulausbildung im Bereich des MfLFN vom 4. 5. 1973 neu geordnet und gegliedert worden. An 36 Agraringenieur- und Ingenieurschulen werden in zahlreichen Spezialisierungsrichtungen Agrar-, Veterinär-, Gartenbau-, Forst- und Meliorationsingenieure sowie Ingenieure für Landtechnik, für Binnenfischerei und für Getreide-, Milch- und Fleischwirtschaft ausgebildet. Weitere Ausbildungsrichtungen zielen auf die Wirtschaftswissenschaften (Ökonom bzw. Ingenieurökonom) und auf die Ausbildung von Lehrkräften für den berufspraktischen Unterricht, die am Institut für Aus- und Weiterbildung von Ingenieurpädagogen in Schwerin erfolgt. Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist — neben den allgemeinen gesellschaftspolitischen und fachlichen Leistungen — der erfolgreiche Abschluß der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule und eine abgeschlossene Facharbeiterausbildung. Die Bewerbung zum Studium erfolgt über die Betriebe, die mit den jeweils Zugelassenen eine Delegierungsvereinbarung (Förderungsvertrag) für die Studienzeit abschließen. Die Studiendauer beträgt im Direktstudium 6 Semester, von denen 5 der theoretischen Ausbildung gewidmet sind. Während der ersten 2 Studienjahre ist je ein mehrwöchiges Praktikum zu absolvieren. Das letzte Semester verbringen die Studenten in ihrem künftigen Einsatzbetrieb und verfassen im Rahmen dieses „Berufspraktikums“ ihre Abschlußarbeit, in der ein Problem ihres künftigen Arbeitsplatzes zu behandeln ist. Zu diesem Zweck wird bereits zu Beginn des 5. Semesters mit dem künftigen Einsatzbetrieb ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der den Verbleib des Studenten für mindestens 3 Jahre nach Abschluß der Ausbildung in diesem Betrieb regelt. Von der Spezialisierung der Fachschulen nach Grundstudienrichtung und Fachrichtung abgesehen, ist der Studienablauf und Aufbau des Studiums für alle Studierenden der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft einheitlich gestaltet. Während der ersten 5 Semester wird der Lehrstoff in 17–20 Wochen pro Semester (2.600–3.000 Gesamtstunden je nach Studienrichtung) vermittelt. Unabhängig von der Fachrichtung umfaßt jedes Studium u.a. die Grundfächer „Grundlagen des Marxismus-Leninismus“ (rd. 320 Std.) und Körpererziehung (180–200 Std.). [S. 186]<A. Ausbildung zum Agraringenieur bzw. Ingenieur> Das Ausbildungsziel der Fachschulabsolventen „liegt im unmittelbaren Einsatz als Organisatoren der Produktion zur Leitung von Brigade- und Bereichskollektiven bzw. spezialisierten Arbeitsgruppen, als Komplex- und Schichtleiter“. Die Ausbildung ist in den Grundstudienrichtungen bzw. Fach- und Spezialisierungsrichtungen an den folgenden Ausbildungseinrichtungen (Agraringenieurschulen = AIS, Ingenieurschulen = IS) möglich: 1. Grundstudienrichtung Industriemäßige Pflanzenproduktion Fachrichtung landwirtschaftliche Pflanzenproduktion (AIS in Cottbus, Dahlen, Haldensleben, Naumburg, Neubrandenburg), Fachrichtung Technologie der industriemäßigen Pflanzenproduktion (AIS in Malchow), Fachrichtung Agrochemie (IS für Agrochemie in Halle/Saale), Fachrichtung „Gärtnerische Produktion“ mit Spezialisierungsrichtungen: Obstproduktion, IS f. Gartenbau Werder/Havel, Gemüseproduktion, IS f. Gartenbau Erfurt, Garten- und Landwirtschaftsgestaltung, IS f. Gartenbau Erfurt, Zierpflanzenwirtschaft, IS f. Gartenbau Bannewitz, Fachrichtung Saat- und Pflanzgutproduktion (AIS Neugattersleben), Fachrichtung Idw. Versuchswesen/Pflanzenproduktion (AIS Quedlinburg/Harz). 2. Grundstudienrichtung Meliorationswesen AIS Fürstenwalde/Spree. 3. Grundstudienrichtung Landtechnik mit Spezialisierungsrichtungen: Mechanisierung und Instandhaltung in der industriemäßigen Pflanzen- und Tierproduktion. Spezialisierte Instandsetzung, Fertigung, Montage und Anlagenbau (IS für Landtechnik in Friesack und Nordhausen), Technische Trocknung (IS für Landtechnik Nordhausen). 4. Grundstudienrichtung Industriemäßige Tierproduktion Fachrichtung landwirtschaftliche Tierproduktion mit Spezialisierungsrichtungen: Schweinefleischproduktion, Reproduktion der Schweinebestände (IS für Fleischwirtschaft Oranienburg-Luisenhof), Eier- und Geflügelfleischproduktion (IS für Fleischwirtschaft Oranienburg-Luisenhof), Milchproduktion und Reproduktion der Rinderbestände (AIS in Güstrow-Bockhorst, Stadtroda, Wernigerode, Zierow, Zug), Woll- und Schaffleischproduktion (AIS Wernigerode), Pferdezucht- und -sport (AIS Zierow), Tierzüchtung (AIS Wernigerode/Harz). Fachrichtung Technologie der industriemäßigen Tierproduktion (AIS Stadtroda), Fachrichtung landwirtschaftliches Versuchswesen/Tierproduktion (AIS f. ldw. Versuchswesen Quedlinburg/Harz), Fachrichtung Veterinärmedizin mit Spezialisierungsrichtungen: Veterinär in den Betrieben der industriemäßigen Produktion und der Nahrungsgüterwirtschaft (IS für Veterinärmedizin in Beichlingen und in Rostock), Labordiagnostik (IS für Veterinärmedizin Rostock), Fachrichtung Binnenfischerei (IS für Binnenfischerei Storkow). 5. Grundstudienrichtung Forstwirtschaft IS für Forstwirtschaft in Raben Steinfeld und in Schwarzburg. 6. Grundstudienrichtung Lebensmitteltechnologie Fachrichtung Technologie der Getreideverarbeitung (IS für Getreidewirtschaft Greiz), Fachrichtung Technologie der Milchverarbeitung (IS für Milchwirtschaft Halberstadt), Fachrichtung Technologie der Fleischverarbeitung (IS für Fleischwirtschaft Oranienburg). B. Die Ausbildung zum Ökonomen bzw. Ingenieurökonomen Die Absolventen sollen in der Landwirtschaft bzw. in den Betrieben der Nahrungsgüterwirtschaft auf den Gebieten der Planung, Produktionsvorbereitung, Finanzierung, Abrechnung sowie Analyse und Kontrolle der Produktionsprozesse arbeiten. Ausbildungsschwerpunkt der „Grundstudienrichtung Wirtschaftswissenschaften in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft“ sind die naturwissenschaftlichen Grundlagen, die Verfahren der industriemäßigen Produktion, das technologische Grundwissen, die Statistik, die Verwaltungsorganisation und die Informationsverarbeitung. Innerhalb der Grundstudienrichtung stehen folgende Fachrichtungen zur Wahl: 1. Fachrichtung sozialistische Betriebswirtschaft (SBW)/Ingenieurökonomie der Landwirtschaft (Titel: Ingenieurökonom) Spezialisierungsrichtung Pflanzenproduktion (AIS Weimar), Spezialisierungsrichtung Tierproduktion (AIS Güstrow-Bockhorst). 2. Fachrichtung SBW/Ingenieurökonomie der Forstwirtschaft (Titel: Ingenieurökonom) (IS für Forstwirtschaft Ballenstedt/Harz). 3. Fachrichtung SBW/Ingenieurökonomie der Nahrungsgüterwirtschaft (Titel: Ingenieurökonom) Spezialisierungsrichtungen Fleisch- und Milchwirtschaft (AIS Beelitz), Spezialisierungsrichtung Getreidewirtschaft (AIS Weimar). [S. 187]4. Fachrichtung Arbeitsökonomie (Titel: Ökonom) Spezialisierungsrichtung Pflanzenproduktion (AIS Weimar), Spezialisierungsrichtung Tierproduktion (AIS Güstrow-Bockhorst). 5. Fachrichtung Rechnungswesen und Statistik der Landwirtschaft (Titel: Ökonom) (AIS Beelitz, Güstrow-Bockhorst, Weimar). 6. Fachrichtung Datenverarbeitung in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (Titel: Ökonom) (AIS Weimar). Neben den aufgeführten Studienrichtungen und Ausbildungsinstitutionen bestehen weitere AIS (Bad Liebenstein-Altenstein, Zschortau, Zwickau) für das Fernstudium sowie zur Ausbildung auf den Gebieten des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes. Die Ausbildung auf dem Gebiet der tropischen Landwirtschaft (bisher 900 Ausländer aus 50 Entwicklungsländern) erfolgt in Altenburg. C. Die Ausbildung von Ingenieurpädagogen Die Ausbildung von Lehrkräften für den Unterricht in agrarwissenschaftlichen Fachrichtungen ist Aufgabe des „Instituts für Aus- und Weiterbildung von Ingenieurpädagogen“ in Schwerin. Die Ausbildung erfolgt nach Fachrichtungen getrennt für Lehrkräfte für den berufspraktischen Unterricht (LbU) der Pflanzenproduktion, der Tierproduktion sowie der Lebensmittelindustrie. Die Absolventen des Institutes werden als Leiter von Lehrlingsgruppen in den Ausbildungsbetrieben sowie bei der Ausbildung von Lehrlingen in den Arbeitskollektiven eingesetzt; sie leiten Lehrlingswohnheime und wirken im polytechnischen Unterricht und in der Berufsberatung mit. Als weitere Aufgabe kann ihnen die Weiterbildung der Facharbeiter und Aus- und Weiterbildung der Meister übertragen werden. Entsprechend den oben erwähnten Grundlagenfächern richtet sich die Ausbildung nach den vom Staatssekretär für Berufsbildung bestätigten Programmen. Der Lehrstoff wird in rd. 2.600 Vorlesungsstunden und 540 Stunden Laborarbeit und Praktika vermittelt. D. Sonderformen des Ingenieurstudiums Neben den genannten Ausbildungsgängen bestehen einige Sonderformen, mit denen der Personenkreis für das Ingenieurstudium der Landwirtschaft erweitert bzw. der Wissensstand der Absolventen der früheren Fachschulen den heutigen Anforderungen angeglichen werden soll. So werden staatlich geprüfte Landwirte durch einjähriges Zusatzstudium nach dem jeweiligen Stand der Lehrpläne zu Agraringenieuren einer der genannten Spezialrichtungen ausgebildet. Der Erweiterung des sich am Studium beteiligenden Personenkreises dienen das Fern- und Abendstudium und das Frauensonderstudium (Frauen). Die Voraussetzungen und Studiengänge entsprechen dem Direktstudium. 1. Fern- und Abendstudium. Die Vorlesungen werden durch Lehrbriefe ersetzt (3.240 Stunden Selbststudium). Zusätzlich wird das Studium durch turnusmäßig abgehaltene Konsultationen unterstützt. Für diese „wissenschaftlichen Sprechstunden“ und für die Vertiefung der im Selbststudium erworbenen Kenntnisse in Seminaren, in Laborpraktika und in Produktionspraktika sind weitere 1300 Stunden vorgesehen. Die Gesamtstudiendauer beträgt 4 Jahre für die Agraringenieure, Ingenieure und Ingenieurpädagogen. Für Ökonomen und Ingenieurökonomen ist eine Studienzeit von 4 bis 5 Jahren vorgesehen. Der Vorteil dieser Studienformen liegt darin, daß dem delegierenden Betrieb weitgehend die Arbeitskraft und dem Auszubildenden das Einkommen erhalten bleibt. Angesichts der doppelten Belastung der Studierenden hat jedoch die Bedeutung des Fern- und Abendstudiums in den letzten Jahren abgenommen. 2. Das kombinierte Studium für Lehrkräfte des berufspraktischen Unterrichts. Um einem vorübergehenden Mangel an Ingenieurpädagogen abzuhelfen, ist befristet auf den Zeitraum vom 1. 9. 1979 bis 31. 8. 1984 für die (technischen und) agrarwissenschaftlichen Fachrichtungen ein 4semestriges kombiniertes Studium zum Erwerb des Fachabschlusses als Ingenieurpädagoge eingerichtet worden (AO über das kombinierte Studium … vom 5. 7. 1978, GBl. I, S. 244 und AO über die Ausbildung … vom 23. 8. 1982, GBl. I, S. 592). Das Studium stellt eine Kombination zwischen Fern- und Direktstudium dar und ist in zwei grundlagenspezifische und einen fachrichtungsspezifischen Studienabschnitt gegliedert. 3. Die Ausbildung zu Agraringenieurökonomen an den Instituten des ZK der SED. Für die Ausbildung von Mitgliedern der SED, die sich zwar in der gesellschaftspolitischen Arbeit bewährt haben, jedoch über keinen Fachabschluß ver[S. 188]fügen, sind in Schwerin und in Pillnitz Institute eingerichtet worden, die in 2jährigen Studiengängen neue Kenntnisse auf dem Gebiet der Agrarökonomie sowie der Technologie industriemäßiger Produktionsverfahren vermitteln. Die Kapazität beider Institute erreicht gegenwärtig in 2-jährlichem Turnus ca. 450 Studierende, die nach Beendigung des Studiums als Agraringenieurökonomen zu etwa 50 v.H. im Parteiapparat sowie in den staatlichen Organen und Massenorganisationen eingesetzt werden. Die übrigen Absolventen nehmen eine wirtschaftsleitende Tätigkeit in den Landwirtschaftsbetrieben auf und leisten daneben ehrenamtliche Parteiarbeit. Zur Fortbildung von Führungskadern und Leitenden Kadern werden in einem weiteren ZK-Institut (Liebenwalde, Kr. Oranienburg) 4wöchige und 5monatige Lehrgänge abgehalten. In den genannten Instituten werden häufig kurzfristig anberaumte Seminare (2–3tägig) veranstaltet, die der Unterrichtung der Parteifunktionäre über Probleme der aktuellen Agrarpolitik der SED dienen (Parteischulung der SED). IV. Ausbildung an Universitäten und Hochschulen A. Das Universitätsstudium Das Studium ist Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems und untersteht der Verantwortung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen (Abt. Landwirtschaftswissenschaften). Zur Beratung fachspezifischer Fragen besteht bei diesem Ministerium ein Beirat für Agrarwissenschaften, dem Vertreter der landwirtschaftlichen Sektionen an den Universitäten angehören. Für die Ausarbeitung von Studienplänen bildet der agrarwissenschaftliche Beirat spezielle Arbeitsgruppen. Die Studienpläne sind mit den Sektionen der Universitäten, mit dem MfLFN sowie ggf. mit der Zentralstelle für das Hochschulfernstudium (Bereich Agrarwissenschaft), Dresden, abzusprechen. Die Aufgabe, Führungskräfte für die Landwirtschaft und die Landwirtschaftsbetriebe auszubilden, hat zur Folge, daß das agrarwissenschaftliche Studium stark auf die Praxis ausgerichtet ist. Da die Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft in mehreren Entwicklungsetappen sprunghaft verändert wurden (Agrarpolitik), waren ständig neue Anpassungen der Studienpläne unvermeidlich. Die Einführung der 3. Studienreform (ab 1968) fiel zeitlich zusammen mit der beginnenden Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren, deren wesentliches Merkmal die Spezialisierung der Landwirtschaftsbetriebe ist. Damit entfiel auch die Notwendigkeit zur „Allround“-Ausbildung der künftigen Betriebsleiter. Der auf dieser Grundlage zwischen 1968 und 1972 entwickelte Studienplan erwies sich aus verschiedenen Gründen als unzulänglich. Eine weitere Reform der Studienpläne war unvermeidbar. Zu den wichtigsten Veränderungen (seit dem Studienjahr 1976/77) gehört die Ausdehnung der Studiendauer von 8 auf 9 Semester mit rd. 3.600 Vorlesungs- und Übungsstunden an den Universitäten bzw. auf 8 Semester an der Ingenieurhochschule für Landtechnik in Berlin-Wartenberg. Weiterhin wurden als neue Spezialisierungsrichtungen die Techno[S. 189]logie für Pflanzenproduktion, die Technologie für Tierproduktion sowie Betriebs- und Arbeitsökonomie eingeführt. Weitere Spezialisierungsrichtungen werden geplant, so daß die Spezialisierung im Hochschulstudium künftig weitgehend der der Fachschulen gleicht (s. o.). Neu gestaltet wurde insbesondere die gesamte Ausbildung auf dem Gebiet der Agrarökonomie und des Agrar- und Vertragsrechts. Weiterhin wurde das 8 Monate dauernde „Leitungspraktikum“ auf die Zeit nach dem 4. Semester vorverlegt. Die 5 Wochen beanspruchende militärische Ausbildung ist während des 4. Semesters zu leisten. Schließlich ist — wie bereits mehrfach während der 50er und 60er Jahre — erneut ein einjähriges Vorpraktikum eingeführt und zur Voraussetzung zur Zulassung zum Studium gemacht worden (Änderung der „Zulassungsordnung“ vom 1. 7. 1971, GBl. II, S. 486 durch AO vom 22. 2. 1978, GBl. I, S. 129). Das Vorpraktikum kann erlassen werden, sofern ausreichende berufliche Erfahrungen vorliegen (Berufsausbildung mit Abitur, Facharbeiterbrief). Sofern der Grundwehrdienst geleistet wurde, verringert sich das Vorpraktikum auf 5 Monate, die vor und nach dem Wehrdienst zu absolvieren sind. Bei Studienbewerbern, die 3 Jahre gedient haben, entfällt das Vorpraktikum. B. Das Studium an den Hochschulen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft 1. LPG-Hochschule Meißen Auf Beschluß des Ministerrats vom 29. 12. 1952 über die Berufsausbildung und Qualifizierung der Mitglieder der LPG (GBl. 1953, S. 7) wurde am 1. 9. 1953 in Meißen die „Zentrale Hochschule für leitende Funktionäre der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ mit einer Kapazität von 300 Studienplätzen geschaffen. Voraussetzung zum Studium sind die Facharbeiterprüfung und der erfolgreiche Abschluß der Fachschule als Agraringenieur bzw. Agraringenieurökonom. Das Studium dauert 2 Jahre und berechtigt nach erfolgreichem Abschluß zur Führung des Titels Diplom-Agrarökonom. Daneben werden Finanzwirtschaftler ausgebildet. Anläßlich ihres 30jährigen Bestehens konnte die LPG-Hochschule Meißen Ende 1983 auf die Ausbildung von 6.243 sozialistischen Leitungskadern (Direkt- und Fernstudium) verweisen. 2. Hochschule für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg Die Hochschule ist Nachfolgerin des 1954 in Potsdam gegründeten „Spezialinstituts für Agrarökonomie“, das 1956 nach Bernburg verlegt und 1961 in den Rang einer Hochschule erhoben wurde. Die Studienvoraussetzungen entsprechen denen der LPG-Hochschule Meißen. Die ausgebildeten Diplom-Agrarökonomen werden als Führungskräfte für Aufgaben der Leitung, Planung und die Ökonomik des Reproduktionsprozesses der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft eingesetzt. Die Lehrpläne dieser Hochschulen werden wie die Lehrpläne der Universitäten zwischen dem MfLFN und dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen abgestimmt. C. Sonderformen des Hochschulstudiums 1. Das Hochschulfernstudium Das agrarwissenschaftliche Fernstudium wurde bereits 1953 eingerichtet. Bis 1982 hatten rd. 10.000 Absolventen dieses Studium (Studiendauer z. Z. 5 Jahre) erfolgreich abgeschlossen. Diese Studienform erreichte in den Jahren 1960–1965 ihren Höhepunkt mit 650 Absolventen pro Jahr. Seither entwickelt sich die Zahl der Studierenden rückläufig, obwohl die Zahl der Studienrichtungen in den Jahren 1969–1972 beträchtlich erweitert worden ist. Die Ausbildung erfolgt in den Studienrichtungen Pflanzenproduktion, Tierproduktion, Technologie der Pflanzen- bzw. Tierproduktion, Gartenbau, Meliorationswesen, Forstwirtschaft, Fischwirtschaft, Agrarpädagogik sowie in der Lebensmitteltechnologie. Verändert hat sich die Struktur der Studierenden: Der Anteil der Fachschulabsolventen nimmt ab, während der Anteil der Abiturienten mit geringer Berufserfahrung steigt. Die Zentralabteilung für das Hochschulfernstudium der Landwirtschaftswissenschaften (Leipzig-Markkleeberg) wurde 1970 in die Zentralstelle für das (gesamte) Hochschulfernstudium (Dresden) eingegliedert (Aufgaben: Lehrbriefherstellung, Studienbewerbung, Koordinierung und Statistik). Zur Betreuung der Studierenden bestehen in den Bezirken der DDR Konsultationszentren. [S. 190]2. Postgraduale Studien und Weiterbildung Da die Ausbildung von Hoch- und Fachschulabsolventen vorwiegend arbeitsplatz- und aufgabenbezogen erfolgt, die Arbeitsplätze sich jedoch durch die permanente Umgestaltung der Agrar- und Betriebsstruktur in ihrem Inhalt und Charakter ständig verändern, ist die Weiterbildung integraler Bestandteil des gesamten landwirtschaftlichen Ausbildungswesens. Dies gilt nicht zuletzt für die Leitungskräfte. Die klassischen Formen der Weiterbildung sind Kurzlehrgänge von einigen Tagen, mehreren Wochen oder auch bis zu 5 Monaten. Diese Lehrgänge werden vorwiegend an den Hochschulen des MfLFN abgehalten, finden jedoch auch auf dem Gelände der Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR (LuG; agra) oder in Instituten der Universitäten und Hochschulen bzw. Instituten der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (AdL) (Agrarwissenschaften) statt. Die traditionellen Formen werden seit 1973 ergänzt bzw. ersetzt durch reguläre postgraduale Studien (AO über das postgraduale Studium an den Hoch- und Fachschulen der DDR vom 1. 7. 1973, GBl. I, S. 308, Verfügung zur planmäßigen und organisierten Weiterbildung der Hoch- und Fachschulabsolventen im Bereich der LFN vom 15. 9. 1972, in: Verfügungen und Mitteilungen des MfLFN Nr. 9, 1972, S. 109 und Nr. 3, 1977, S. 35). Das postgraduale Studium ist ferner gedacht für Hoch- und Fachschulabsolventen, die während ihres Studiums noch keine spezialisierte Ausbildung erhalten haben. Für bestimmte Berufe (z.B. in der Pflanzenzüchtung) ist ein postgraduales Studium zwingend vorgeschrieben. Im Jahr 1979 waren postgraduale Studien in 35 verschiedenen Spezialgebieten möglich. Sofern zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben und Funktionen ein entsprechendes Zusatzstudium vorgeschrieben ist, wird mit der Ablegung der Abschlußprüfung der Titel eines Fachingenieurs (AO vom 16. 10. 1979, GBl. SDr. 1024) verliehen. Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn als Voraussetzung für die Aufnahme des postgradualen Studiums der erfolgreiche Abschluß eines Universitätsstudiums verlangt wird. Schwerpunkte der postgradualen Studien sind gegenwärtig der bewässerte Pflanzenbau, die Futterproduktion, die Gemüseproduktion in Gewächshäusern, die Obstproduktion, die technische Trocknung, Instandhaltung, Meliorationsbau und -projektierung, Pflanzenschutz, Tierernährung, Saatzucht, Tierzucht und Arbeitsökonomie. Das Studium kann sich über 3–4 Semester erstrecken und ist in der Regel als kombiniertes Studium (rd. 60 v.H. Selbststudium. rd. 40 v.H. Vorlesungen und Laborpraktika) angelegt. (Christian Krebs) / Bernd Spindler Literaturangaben Du und dein Beruf (Hochschulberufe, Studienmöglichkeiten, Inhalt und Ablauf der Aus- und Weiterbildung für Kader der sozialistischen Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft an den Hochschulen der DDR), hrsg. v. Ministerium f. Land-, Forst- u. Nahrungsgüterwirtschaft der DDR, Leipzig 1979. Eichler, C., u.a.: 20 Jahre landtechnische Ingenieursausbildung in Rostock, in: Agrartechnik, H. 1/1981, S. 7–10. Ende, Gerd von: Prüfungsfuhre, in: Neue Deutsche Bauernzeitung, Nr. 46/1983, S. 16–17. Franzke, Cl.: Neuer Studienplan für die Ausbildung von Diplom-Lebensmittelchemikern, in: Lebensmittelindustrie, H. 7/1982, S. 323. Günther, M.: Zur Ausbildung der Veterinäringenieure für das sozialistische Veterinärwesen, in: Monatshefte für Veterinärmedizin, Nr. 7/1981, S. 253–256. Link, D.: Gegenwärtiger Stand der Ausbildung von Ingenieuren für Landtechnik in Nordhausen, in: Agrartechnik, H. 11/1981, S. 481–483. Lötsch, D., und H. Pilz: Die Erziehung und Ausbildung der Studenten der Veterinärmedizin für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft in der DDR, in: Monatshefte für Veterinärmedizin, Nr. 19/1979, S. 728–730. Matz, H.: Zu den Aufgaben im Lehr- und Studienjahr 1983/84, in: Saat- und Pflanzgut, H. 10/1983, S. 149–151. Schleitzer, G.: Technologische Projektierung von Rationalisierungsvorhaben in der Tierproduktion — eine anspruchsvolle Aufgabe im Studium, in: Tierzucht, Nr. 1/1983, S. 28–29. Seidel, Ingeburg: Grundpositionen zur Weiterentwicklung der gärtnerischen Berufsausbildung in der DDR, in: Archiv für Gartenbau, H. 3/1981, S. 93–102. Triebler, G., und M. Hoffmann: Ziele, Aufgaben und Schwerpunkte der Erziehung und Ausbildung von Diplomagraringenieuren in der Grundstudienrichtung Tierproduktion an Universitäten der DDR, in: Tierzucht, Nr. 12/1982, S. 551–553. Tscheuschner, H.-D.: 25 Jahre Lebensmitteltechnik an der Technischen Universität Dresden, in: Lebensmittelindustrie, H. 4/1981, S. 165–166. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 182–190 Berliner Stadtkontor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsberatung und Berufslenkung

Berufsausbildung, Landwirtschaftliche (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Ausbildungsstand Die DDR betreibt auf dem Gebiet der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft eine intensive Ausbildungspolitik, die sowohl die Ausbildung von Facharbeitern und Meistern als auch das Studium an Fachschulen sowie Universitäten und Hochschulen umfaßt. Die Entwicklung des Qualifikationsstandes der in den Landwirtschaftsbetrieben beschäftigten Mitarbeiter gibt jedoch nur teilweise die…

DDR A-Z 1985

Staatslehre (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 1297]Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen „Klassengehalt“ bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen Formationen der Ausbeutergesellschaft entsprechend werden 3 Typen des Ausbeuterstaates unterschieden: der Sklavenhalterstaat, der Feudalstaat und der kapitalistische Staat. Alle Ausbeuterstaaten seien Diktaturen von Minderheiten über die Mehrheit, deren Hauptfunktion die Unterdrückung zum Zwecke der Aufrechterhaltung der jeweiligen Ausbeuterordnung sei. Für Marx und Engels war der Ausbeuterstaat mit dem Staat überhaupt identisch und ein Fortbestehen des Staates über die proletarische Revolution hinaus nur für die kurze Übergangsphase der Diktatur des Proletariats und ausschließlich zu dem Zwecke denkbar gewesen, die fortbestehenden Reste der ehemaligen Ausbeuterklassen zu unterdrücken. Stalin hat dann, in Anknüpfung an Lenin, die Lehre von einem neuen Staatstyp, dem sozialistischen Staat, entwickelt. Als Rechtfertigung diente ihm die These von der kapitalistischen Einkreisung der Sowjetunion. Die Funktionen des sozialistischen Staates werden heute in innere und äußere Funktionen eingeteilt. Unter den inneren Funktionen sollen die wirtschaftlich-organisatorische und die kulturell-erzieherische Funktion im Vordergrund stehen. Die Unterdrückungsfunktion verliere demgegenüber zunehmend an Bedeutung. Neuerdings wird allerdings in der DDR betont, daß sie auch in der gegenwärtigen Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft durchaus erhalten bleibe und je nach der politischen Lage sogar einen Bedeutungszuwachs erfahren könne. Von den äußeren Funktionen werden insbesondere die militärische Landesverteidigung, der Kampf für die Friedliche Koexistenz und die brüderliche Zusammenarbeit in der sozialistischen Völkergemeinschaft hervorgehoben. Der sozialistische Staat gilt als Machtinstrument der von der kommunistischen Partei geführten Arbeiterklasse, die die Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen Werktätigen ausübt. Die Lehre vom sozialistischen Staat und seinen Entwicklungsphasen hat in der Folgezeit manche Veränderungen erfahren, die in erster Linie durch die Schwankungen in der Periodisierung bedingt sind. In der Zeit der durch die sowjetische Besatzungsmacht unterstützten kommunistischen Machtergreifung in den Ländern Osteuropas nach 1945 wurde der Begriff der „Volksdemokratie“ geprägt, um die diskreditierte Formel von der „Diktatur des Proletariats“ zu kaschieren. Der Sache nach wurde und wird die Volksdemokratie als eine Form der Diktatur des Proletariats neben der Sowjetdemokratie betrachtet. Die Volksdemokratie soll im Ergebnis eines einheitlichen Prozesses zweier Revolutionen, der antifaschistisch-demokratischen und der sozialistischen Revolution, entstanden sein. Dieser Umstand sowie die Existenz einer sozialistischen Weltmacht, der Sowjetunion, sollen trotz gleicher Grundzüge gewisse Besonderheiten des volksdemokratischen Staates im Vergleich zum Sowjetstaat bedingt haben. Diese äußerten sich in der Organisation der Staatsmacht, in dem Fortbestand von mehreren politischen Parteien in einer Reihe von Ländern und in der Beibehaltung der Nationalen Front oder Volksfront auch in der Periode des sozialistischen Aufbaus. Die führende Rolle der kommunistischen Partei sei aber ein Wesensmerkmal auch der Volksdemokratie. In der DDR wurde der Ausdruck „Volksdemokratie“ zur Kennzeichnung des eigenen Entwicklungsstadiums seit der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 gebraucht, auf der die „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ und damit das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ verkündet worden war. Die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ ist erst seit Ende der 50er Jahre verwendet worden. Bedeutsame Veränderungen hat in der St. die von Chruschtschow entwickelte Konzeption des „Volksstaates“ bewirkt. Im Parteiprogramm der KPdSU von 1961 wurde behauptet, die Diktatur des Proletariats habe in der Sowjetunion ihre historische Mission erfüllt, ihr Staat habe sich zu einem Staat des gesamten Volkes gewandelt und die sozialistische Staatlichkeit würde zunehmend in die gesellschaftliche Selbstverwaltung hinüberwachsen. Diese Thesen, die nur für die Sowjetunion, die sich bereits in der fortgeschritteneren Entwicklungsphase des „umfassenden Aufbaus des Kommunismus“ befunden haben sollte, unmittelbar Geltung besaßen, wurden in der DDR rezipiert. In dem auf dem VI. Parteitag der SED (Januar 1963) verabschiedeten Parteiprogramm wurde ebenfalls das baldige Ende der Diktatur des Proletariats und der Übergang zum Volksstaat in Aussicht gestellt. Seither wurde die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ immer weniger gebraucht, ohne daß sie ausdrücklich aufgegeben worden wäre. Statt dessen bürgerte sich der Terminus „sozialistische Demokratie“ zur Bezeichnung des politischen Systems der DDR ein. In der St. wurden nur bis 1964/65 verschiedentlich Probleme des Volksstaates erörtert. Der Grund hierfür ist in den ideologischen Auswirkungen von Chruschtschows Sturz Ende 1964 zu suchen. Die neue sowjetische Führung distanzierte sich allmählich von den ideologischen Neuerungen des Parteiprogramms von 1961 und so zunächst auch von der Konzeption des Volksstaates. Ende der 60er Jahre ist der Begriff „allgemeiner Volksstaat“ (obschtschenarodnoje gossudarstvo) von der sowjetischen St. wieder aufgegriffen und schließlich in die neue Sowjetverfassung vom 7. 10. 1977 aufgenommen worden. In der DDR wie in den anderen Ländern des sowjetischen Hegemonialbereichs ist das Leitbild des „Staates des ganzen Volkes“ noch eine Zielvorstellung. Anders als in der Chruschtschow-Ära wird der enge Zusammenhang zwischen der Diktatur des Proletariats und dem Staat des ganzen Volkes, die beide den einheitlichen sozialistischen Staatstyp repräsentierten, erneut nachdrücklich hervorgehoben. [S. 1928]In der DDR ist der Terminus „Diktatur des Proletariats“ durch eine Rede W. Ulbrichts vom 12. 10. 1968 als Reaktion auf die Ereignisse in der Tschechoslowakei wieder in den allgemeinen politischen Sprachgebrauch eingeführt worden (Staat und Recht, 1968, S. 1735 ff.). Zugleich sind die These von der führenden Rolle der Partei, der Organisationsgrundsatz des demokratischen Zentralismus und sonstige Elemente der orthodox-stalinistischen St. stark in den Vordergrund gerückt worden. Diese Tendenzen haben sich nach der Entmachtung Ulbrichts und seit dem VIII. Parteitag der SED vom Juni 1971 noch verschärft. Die DDR begreift sich heute als Diktatur des Proletariats. Gleichzeitig versteht sie sich als sozialistische Demokratie. Beide Begriffe werden synonym gebraucht, da die Entfaltung der Demokratie für die Massen der Werktätigen ein charakteristisches Merkmal der Diktatur des Proletariats sei (Verf. Komm., Bd. I, S. 217). Die Anfang der 60er Jahre einsetzenden ideologischen Kursschwankungen sind von der St. der DDR nicht vollständig bewältigt worden. Insbesondere hinsichtlich der Formenlehre des sozialistischen Staates waren im Schrifttum lange Zeit keine substantiellen Aussagen anzutreffen. Erst im Zusammenhang mit dem Erscheinen des Lehrbuchs „Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie“ im Jahre 1975 hat sich eine gewisse Begriffsklärung abgezeichnet. Nach dem gegenwärtigen Stand soll es nur einen Typus des sozialistischen Staates geben, der allerdings verschiedene Entwicklungsetappen aufweist (Lehrbuch, S. 191 ff.). Es handelt sich um folgende Entwicklungsetappen: 1. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode von seiner Errichtung bis zum Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse (Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus); 2. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse bis zur Herausbildung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; 3. der sozialistische Staat des ganzen Volkes nach dem vollständigen Sieg des Sozialismus in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. In der letzten Entwicklungsetappe soll sich gegenwärtig ausschließlich die Sowjetunion befinden. Die Einordnung der DDR in dieses Schema ist nicht ganz klar. Der „endgültige Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ wurde auf dem VI. Parteitag der SED (1963) verkündet, aber der Ausdruck „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ ist erst auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeführt worden. Das auf dem IX. Parteitag der SED (1976) angenommene Programm begnügt sich mit der Feststellung, daß der VIII. Parteitag eine „allseitige Begründung“ der bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu lösenden Aufgaben gegeben habe und die DDR gegenwärtig eine Form der Diktatur des Proletariats sei, die die Interessen des ganzen Volkes vertrete. Die Diskussion um die Ergebnisse des IX. Parteitages des SED (1976) bildete die Grundlage für das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost] 1977), in dem sich eine autoritative Interpretation der Verfassung findet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1297–1928 Staatshaushalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsrat

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 1297]Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen „Klassengehalt“ bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den…

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Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 667]Verrechnungsbank für den Intrablockhandel im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) sowie Emissionsbank des Transfer-Rubels (TR) mit Geschäftssitz in Moskau. Nach der am 20. 6. 1957 beschlossenen Einführung des multilateralen Clearings über eine Verrechnungskammer der sowjetischen Staatsbank unternahmen die damals 8 Mitgliedsstaaten des RGW am 22. 10. 1963 durch Unterzeichnung des Abkommens über mehrseitige Verrechnungen in TR und Gründung der IBWZ einen erneuten Versuch, das handelshemmende Prinzip der Bilateralität in der Außenwirtschaft zu überwinden. Diese Vereinbarung trat gemeinsam mit dem Bankstatut provisorisch am 1. 1. 1964, offiziell jedoch erst nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden am 18. 5. 1964 in Kraft. Am 23. 1. 1974 erwarb Kuba und am 27. 5. 1977 Vietnam die Mitgliedschaft in der IBWZ. Jugoslawien, Afghanistan, Jemen, Laos, Moçambique, Finnland und Äthiopien entsandten Vertreter ihrer Zentralbanken als Beobachter zu der 57. Tagung des Rates der IBWZ im April 1983. 1983 verfügte die IBWZ über 370 Mill. TR an eigenen Mitteln. Davon entfielen 190,3 Mill. TR auf den in TR sowie Gold und Devisen eingezahlten Teil des Grundkapitals (305 Mill. TR), den die Mitgliedsstaaten entsprechend ihrem Exportanteil am RGW-Handel aufzubringen haben. Da die Sowjetunion eine deutlich niedrigere Quote, die DDR und die Tschechoslowakei — vor allem im Vergleich zu ihrem Exportanteil 1982 — hingegen höhere Einzahlungen zu leisten haben, dürfte das Entwicklungsniveau bzw. die Exportkraft bei der Quotierung der ursprünglich 300 Mill. TR von Bedeutung gewesen sein: Das aus den jährlichen Bankgewinnen gespeiste Reservekapital beträgt mehr als 179 Mill. TR. 1982 wurde es um 15 Mill. TR aufgestockt, während die andere Hälfte des Jahresgewinns (30,7 Mill.) an die Mitgliedsstaaten ausgeschüttet bzw. zum Bau des Bankgebäudes verwendet wurde. Als Verrechnungszentrum im Grenzüberschreitenden ➝Zahlungsverkehr wickelt die IBWZ alle RGW-Geschäfte der Mitgliedsstaaten ab, die täglich von den bevollmächtigten Banken — für die DDR: Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) — gemeldet werden. 1982 erreichte der Warenverkehr einschl. der damit verbundenen Dienstleistungen (z.B. Transporte) 149,8 Mrd. TR (1964: 21,6 Mrd. TR) und somit 92,5 v.H. (1964: 94,9 v.H.) der gegenseitigen Verrechnungen in Höhe von 161,8 Mrd. TR (1964: 22,9 Mrd. TR). Die restlichen Zahlungen in TR resultieren aus zwischenstaatlichen Krediten (5 v.H.) und nichtkommerziellen Verrechnungen (2 v.H.). Im Unterschied zur Internationalen Investitionsbank (IIB) emittiert die IBWZ den — allein als Buchgeld fungierenden — TR in Form von Krediten, die 1982 12,4 Mrd. TR (1964: 1,5 Mrd. TR) betrugen. Davon entfallen etwa 80 v.H. auf den Verrechnungskredit, der somit der wichtigere von den nur noch zwei seit 1971 ausgereichten Kreditarten ist. Dieser Überziehungskredit wird ohne Antrag mit einem Limit von 2 v.H. des Intrablockhandels der jeweiligen Verrechnungsbank gewährt und hatte 1982 eine durchschnittliche Laufzeit von 24 Tagen. Daneben können die Mitgliedsländer bei der IBWZ einen auf maximal 3 Jahre befristeten Kredit zum Ausgleich ihrer Zahlungsbilanz beantragen, den sie auf der Grundlage eines Kreditplans vor allen Dingen zur Finanzierung von Exportgütern mit langem Produktionszyklus (z.B. Schiffbau) oder mit saisonalem Charakter (z.B. tierische Erzeugnisse), für die Spezialisierung und Kooperation, Erfüllung der RGW-Zielprogramme und die Erweiterung des Handelsvolumens über den durch die Jahresabkommen festgelegten Umfang hinaus verwenden. Bei Nichterfüllung der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen hat die IBWZ das Recht, die anderen Mitgliedsländer zu informieren und darüber hinaus die Kreditgewährung einzuschränken oder völlig einzustellen. Die Zinsen werden gleichfalls seit Beginn der 70er Jahre als Instrument der Bankpolitik genutzt. Beim Verrechnungskredit sind sie nach der Höhe der Inanspruchnahme gestaffelt und betragen für die erste Hälfte des Limits 2 v.H., für darüber hinausgehende Kredite 3 v.H. jährlich. Die jährlichen Zinsen für den befristeten Kredit sind nach der Laufzeit wie folgt gestaffelt: Die Mongolei, Kuba und Vietnam werden durch die Gewährung von Vorzugszinssätzen (0,5–2 v.H.) vor allem wegen ihrer saisonabhängigen Exportwaren besonders begünstigt. Die durchschnittlichen Zinskosten beliefen sich im Fünfjahreszeitraum 1977–1982 auf 3,41 v.H. und lagen damit spürbar höher als die eher symbolischen Kosten der 60er Jahre (0,6–1,5 v.H.). Um die beteiligten Banken anzuregen, bei der IWBZ [S. 668]Depositen anzulegen, werden folgende nach der Laufzeit gestaffelt differenzierte Guthabenzinsen gewährt: Während einzelne Banken nur Verrechnungskredite, andere nur den befristeten Kredit für höchstens 1 Jahr in Anspruch nehmen, deckt der IBWZ-Kredit z.B. für die Mongolei zeitweilig bis zu 45 v.H. der Verrechnungen ab. Insgesamt aber ist das internationale Kreditsystem im RGW noch wenig entwickelt. Nur ca. 8 v.H. der Verrechnungen werden durchschnittlich kreditiert. Eine wesentliche Ursache für diesen geringen Anteil kreditierter Verrechnungen liegt darin, daß die einzelnen Staaten jeweils zum Jahresende einen bilateralen Zahlungsausgleich herstellen. Es dominiert somit nach wie vor das Prinzip der Bilateralität, während nur ca. 4 v.H. der Verrechnungen multilateral ausgeglichen werden. Insofern kann es nicht überraschen, daß immer wieder neue Vorschläge zur Transferierbarkeit des TR wie aber auch zu seiner Konvertibilität in freie Devisen diskutiert werden. Die IBWZ unterhält zu 350 internationalen Banken Geschäftsbeziehungen und tätigt auch Finanztransaktionen auf den westlichen Kreditmärkten. Der Umsatz in konvertiblen Währungen stieg von einem Gegenwert in Höhe von 0,9 Mrd. TR im Jahre 1964 auf 82,4 Mrd. TR im Jahre 1978; er hat sich aber in den 80er Jahren wieder deutlich reduziert. So standen zum Jahresende 1982 der Bank nur noch Devisengegenwerte in Höhe von 1,7 Mrd. TR (1980: 2,7 Mrd. TR) zur Verfügung. Jedes Mitgliedsland hat im Bankrat eine Stimme. Dieses wichtigste Leitungsorgan der IBWZ beschließt einstimmig die Geschäftspolitik, bestätigt den Kreditplan, den Jahresbericht, die Bilanz sowie die Gewinnverwendung und ernennt die Mitglieder der Revisionskommission. Die operative Kreditpolitik obliegt dem Bankdirektorium, das von einem Vorsitzenden geleitet wird. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 667–668 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 667]Verrechnungsbank für den Intrablockhandel im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) sowie Emissionsbank des Transfer-Rubels (TR) mit Geschäftssitz in Moskau. Nach der am 20. 6. 1957 beschlossenen Einführung des multilateralen Clearings über eine Verrechnungskammer der sowjetischen Staatsbank unternahmen die damals 8 Mitgliedsstaaten des RGW am 22. 10. 1963 durch Unterzeichnung des Abkommens über mehrseitige Verrechnungen in TR…

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Sozialleistungen, Öffentliche (1985)

Siehe auch: Öffentliche Sozialleistungen: 1969 1975 1979 I. Definition und Abgrenzung ÖS. sind Geldleistungen (auch Einkommensübertragungen, Sozialeinkommen) oder Sachleistungen, die von (halb-)öffentlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bzw. Körperschaften in gesetzlich bezeichnetem bzw. begrenztem Umfang gewährt werden und deren Ziel darin besteht, heilende oder verhütende ärztliche Behandlung zu gewähren oder bei — auch teilweisem — Verlust des Arbeitseinkommens bzw. im Alter oder nach dem Tod des Ernährers den Lebensunterhalt zu garantieren oder Personen mit Familienangehörigen Zusatzeinkommen zu verschaffen. ÖS. sind in der DDR vor allem die Leistungen der Sozialversicherung (SV) des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), der SV bei der Staatlichen Versicherung der DDR, der Versorgungseinrichtungen für Bedienstete von Bahn und Post sowie der Nationalen Volksarmee, der Volkspolizei und des Zolls, die Zusatzversorgung für Angehörige der Intelligenz, die Ehrenpensionen an Verfolgte des Faschismus und Kämpfer gegen den Faschismus sowie an besonders verdiente Staatsbürger (Kriegsopferversorgung; Renten; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Wiedergutmachung). Weitere ÖS. sind die staatlichen Geburtenbeihilfen, die Kinderbeihilfen, Ehegattenzuschläge, Stipendien und Erziehungsbeihilfen (Ausbildungsförderung), die Kriegsinvalidenrenten, die Leistungen der Sozialfürsorge, auch an Tuberkulosekranke, Rückkehrer und Angehörige von Wehrpflichtigen. Leistungen der Volkssolidarität (VS) und Leistungen aus den Kultur- und Sozialfonds (Kulturfonds) der Betriebe (z.B. Werkküchenessen) sind nicht ÖS. Die Zuordnung der Zusatzversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz ist strittig; da sie aus Betriebsmitteln finanziert wird, bleibt sie in der statistischen Betrachtung im allgemeinen unberücksichtigt. Die Verwaltungskosten gelten als ÖS. II. Entwicklung und Struktur Die ÖS. (auch als Sozialaufwand bezeichnet) hatten 1981 ein Volumen von 31,6 Mrd. Mark. Nicht darin enthalten sind die aus dem Staatshaushalt finanzier[S. 1210]ten Sachleistungen; ihre Höhe läßt sich wegen der unzureichenden Datenlage nicht genau berechnen. Nach überschlägigen Schätzungen dürften sie sich derzeit in einer Größenordnung von rd. 2 bis 3 Mrd. Mark bewegen. In der hier verwendeten Abgrenzung (ohne die aus dem Staatshaushalt bezahlten Sachleistungen) hat sich der Sozialaufwand von 1950 bis 1981 mehr als versechsfacht. Das ist zurückzuführen auf eine zunehmende Zahl von Leistungsempfängern, auf Leistungsverbesserungen und auf eine Erweiterung der Leistungsarten. Gut 70 v.H. aller ÖS. waren 1981 Einkommensübertragungen; die verbleibenden knapp 30 v.H. entfielen auf Sachleistungen. Die wichtigsten Barleistungen (Sozialeinkommen) sind Renten, Krankengeld, Barleistungen bei Mutterschaft und Kindergeld. Der mit Abstand größte Einzelposten besteht aus Rentenzahlungen; sie haben allein einen Anteil von 50 v.H. an den gesamten ÖS. Die Sachleistungen setzen sich im wesentlichen zusammen aus Kosten der ambulanten ärztlichen Behandlung, der Krankenhausbehandlung, Arzneien, Heil- und Hilfsmittel, Kuren sowie Teilen der staatlichen Sozialfürsorge (einschl. der Finanzierung von Einrichtungen wie Altersheimen und Pflegeheimen). Hinsichtlich der Trägerschaft der Leistungen dominiert die Sozialversicherung beim FDGB; zu ihren Lasten gingen 1981 knapp 80 v.H. der Ausgaben. 11 v.H. der Aufwendungen trug die Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung und 9 v.H. der Staatshaushalt direkt. In der Entwicklung der Sozialeinkommen geht der Anteil der Kriegsfolgeleistungen ständig zurück, doch wird dieser Rückgang durch die Zunahme der Einkommensübertragungen an Erwerbsunfähige und Alte mehr als ausgeglichen. Für Renten (einschl. Kriegsopferversorgung) wurden — gerechnet je Einwohner im Rentenalter — ausgegeben (in Mark): Ursache der trotz mehrfacher Rentenerhöhungen dennoch vergleichsweise niedrigen Renten ist eine Sozialpolitik, die die für ÖS. nur begrenzt verfügbaren Mittel so einsetzt, daß sie der Planerfüllung optimal dienen, d.h. der (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit förderlich und ihrer Aufgabe hinderlich sind. Die Einkommen der Rentner werden in Zukunft wieder hinter der Entwicklung der Arbeitseinkommen zurückbleiben, weil das Rentenrecht keine „Rentendynamisierung“ vorsieht. Entscheidend für die künftige Entwicklung der ÖS. wird das Wirtschaftswachstum sein. Heinz Vortmann Literaturangaben Vortmann, Heinz: Einkommensumverteilung als Instrument der Sozialpolitik in der DDR. Hrsg.: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. Berlin: Duncker & Humblot 1975. (Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung. 3/75.) Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1209–1210 Sozialistisches Weltsystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialplanung

Siehe auch: Öffentliche Sozialleistungen: 1969 1975 1979 I. Definition und Abgrenzung ÖS. sind Geldleistungen (auch Einkommensübertragungen, Sozialeinkommen) oder Sachleistungen, die von (halb-)öffentlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bzw. Körperschaften in gesetzlich bezeichnetem bzw. begrenztem Umfang gewährt werden und deren Ziel darin besteht, heilende oder verhütende ärztliche Behandlung zu gewähren oder bei — auch teilweisem — Verlust des Arbeitseinkommens…

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Räte im Staatsapparat (1985)

Als R. werden im Staatsapparat der DDR die ständig arbeitenden Exekutivorgane auf den unterschiedlichen Ebenen des Staatsaufbaus bezeichnet. Obwohl sie die exekutiven Funktionen wahrnehmen, sind sie gemäß der Staatslehre der DDR integraler Bestandteil der einheitlichen sozialistischen Staatsgewalt. Dieses unterscheidet sie von nach ihrer Stellung im Staatsapparat zunächst ähnlich erscheinenden „Regierungen“ oder ihnen gleichgestellten Organen mit exekutiven Aufgaben in westlichen Demokratien. Dieser prinzipielle Unterschied soll auch durch die Bezeichnung R. verdeutlicht werden. Mit ihr wird ferner versucht, eine Traditionslinie von der Pariser Commune (1871) über die russischen R. (1905 und 1917/18) für das eigene System in Anspruch zu nehmen. Im politischen Alltag haben die hauptamtlich besetzten R. mit dem ihnen unterstellten Apparat ein Übergewicht gegenüber den nur gelegentlich tagenden Wahlkörperschaften. R. existieren auf zentraler Ebene in Form des Ministerrats und auf der regionalen Ebene als Rat des Bezirks, R. des Kreises, R. der Stadt, R. des Stadtbezirks und als R. der Gemeinde. Sie werden von den jeweiligen Volksvertretungen für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt und sind diesen gegenüber rechenschaftspflichtig. Nach dem Prinzip der „doppelten Unterstellung“ (Anleitung und Kontrolle) und gemäß dem Demokratischen Zentralismus sind sie gleichzeitig dem jeweils übergeordneten R. verantwortlich bzw. den ihnen nachgeordneten R. gegenüber weisungsberechtigt. Die örtlichen R. bestehen aus dem Vorsitzenden des R. (in kreisangehörigen Städten und Gemeinden: Bürgermeister; in kreisfreien Städten: Oberbürgermeister), einem 1. Stellvertreter, weiteren Stellvertretern, dem Sekretär und den Mitgliedern. Die Mitglieder des R. sind in der Regel Abgeordnete der Volksvertretungen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bilden die R. Fachorgane, die von ihnen angeleitet werden. Wiederum im Sinne der „doppelten Unterstellung“ sind diese Fachorgane daneben auch gegenüber dem jeweiligen Fachorgan des übergeordneten R. weisungsgebunden. Die R. „haben das Recht, auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und der Beschlüsse der Volksvertretungen über alle Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen, zu entscheiden, soweit nicht die ausschließliche Kompetenz der Volksvertretung gegeben ist“ (Wörterbuch zum sozialistischen Staat, Berlin [Ost] 1974, S. 211). Dabei haben die R. die zentralen und langfristigen Vorgaben und Auflagen der zentralen staatlichen Leitungsorgane sowie die Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bei der Durchsetzung spezifisch örtlicher Belange zu berücksichtigen. Sie können und sollen sich andererseits dafür einsetzen, daß die besonderen Interessen ihres Verantwortungsbereichs bei der Festsetzung dieser zentralen Vorgaben berücksichtigt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1090 Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechenschaftslegung

Als R. werden im Staatsapparat der DDR die ständig arbeitenden Exekutivorgane auf den unterschiedlichen Ebenen des Staatsaufbaus bezeichnet. Obwohl sie die exekutiven Funktionen wahrnehmen, sind sie gemäß der Staatslehre der DDR integraler Bestandteil der einheitlichen sozialistischen Staatsgewalt. Dieses unterscheidet sie von nach ihrer Stellung im Staatsapparat zunächst ähnlich erscheinenden „Regierungen“ oder ihnen gleichgestellten Organen mit exekutiven Aufgaben in westlichen…

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Tourismus (1985)

Unter dem Begriff T. werden zum einen Freizeit-, Urlaubs- und Ferienreisen von DDR-Bewohnern und Ost-Berlinern innerhalb der DDR und in andere Staaten, zum anderen entsprechende Reisen von Ausländern — wozu in DDR-Statistiken auch Westdeutsche und West-Berliner gezählt werden — in die DDR zusammengefaßt. Touristische Reisen sind dabei Teil des Fremdenverkehrs bzw. Teil des Reiseverkehrs der DDR, der insbesondere auch den Geschäftsreise- und Dienstreiseverkehr sowie im innerdeutschen Reiseverkehr (Innerdeutsche Beziehungen, III. B. 2) die Besuche von Verwandten und Bekannten sowie die Reisen von Rentnern in den Westen umfaßt. Seine verfassungsgemäße Verankerung hat der T. in Art. 18 (3) sowie Art. 34 und 35 der DDR-Verfassung gefunden. Der T. soll als Element der sozialistischen Kultur (Kulturpolitik) neben Körperkultur und Sport der allgemeinen körperlichen und geistigen Erholung der Bürger dienen. Er ist außerdem Teil der vom VIII. Parteitag der SED (1971) beschlossenen und vom X. Parteitag (1981) bestätigten „Hauptaufgabe, die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik zu verwirklichen“. Wie fast alle Lebensbereiche der DDR-Gesellschaft hat auch der T. in der Staatshaushalts- und Volkswirtschaftsplanung seinen Niederschlag gefunden (Lebensstandard; Wirtschaft). Für den Devisenhaushalt sind insbesondere die Reisen von Besuchern aus der Bundesrepublik Deutschland und den westlichen Ländern von Bedeutung. In der DDR werden Reisen, insbesondere touristische Reisen — anders als in westlichen Staaten, aber ähnlich wie in den anderen RGW-Staaten — überwiegend staatlich organisiert. Die wichtigsten Reiseveranstalter sind der Feriendienst des FDGB, das Reisebüro der DDR und das Jugendreisebüro der DDR „Jugendtourist“. Außerdem werden Ferienreisen von Betrieben, Genossenschaften und Schulen veranstaltet (Feriengestaltung). Der Anteil privat organisierter Reisen ist im Vergleich zu dem in der Bundesrepublik gering. Die touristischen Beziehungen zwischen der DDR und den anderen sozialistischen Staaten werden durch bilaterale Abkommen zwischen den Regierungen, durch Vereinbarungen der staatlichen Organe für T. und auf der Grundlage von Protokollen zwischen den Reisebüros geregelt. Seit 1966 findet eine jährliche „Konferenz der staatlichen Organe für T. der sozialistischen Staaten“ statt, die eine multilaterale Zusammenarbeit ermöglichen soll, u.a. werden die Pläne für den gegenseitigen Touristenaustausch, insbesondere im RGW-Raum, miteinander abgestimmt (z. Z. bis 1985). 1. Institutionen. a) Feriendienst des FDGB: Der FDGB-Feriendienst ist eine gewerkschaftliche Einrichtung. Für Urlaubsreisen von Gewerkschaftsmitgliedern und ihren Angehörigen innerhalb der DDR ist er neben den betrieblichen Ferieneinrichtungen der wichtigste Reiseveranstalter. 1983 wurden vom FDGB insgesamt 1,8 Mill. Urlaubsreisen innerhalb der DDR, aber nur 16.000 Reisen ins Ausland vermittelt. Nur knapp 9.000 Besucher aus anderen Staaten verbrachten ihren Urlaub in Einrichtungen des FDGB. b) Reisebüro der DDR. Das Reisebüro der DDR (Generaldirektor: Horst Dannat, SED) ist ein VEB und untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Es besteht aus der Generaldirektion mit den Direktionsbereichen Inlands-T., sozialistisches und nichtsozialistisches Ausland, Ökonomie und Ausländerbetreuung, den 11 Bezirksdirektionen sowie 144 Zweig- und Nebenstellen. Aufgaben des Reisebüros sind insbesondere die Vermittlung von Leistungen des Fremdenverkehrs — wie z.B. Dienstleistungen für Geschäftsreisende — und des T. an die Bevölkerung und an Besucher aus anderen Staaten, die Organisation von Reisen und die Werbung für Reisen. Das Reisebüro der DDR ist Gründungsmitglied der Weltvereinigung der Reisebüroverbände (Universal Federation of Travel Agents' Associations, UFTAA). Es unterhält vertragliche und informatorische Beziehungen in erster Linie zu den 30 zentralen staatlichen Reisebüros in den RGW-Ländern. Außerdem arbeitet es mit über 700 Reiseunternehmen in nichtkommunistischen Staaten zusammen, auch mit westdeutschen Unternehmen. Die wichtigsten Kooperationspartner des Reisebüros der DDR sind im RGW-Bereich Intourist (UdSSR), Balkantourist (Bulgarien), Carpați (Rumänien), Čedok (ČSSR), Ibusz (Ungarn) und Orbis (Polen). Das Reisebüro der DDR hat 1983 für DDR-Bewohner etwa 85.000 Urlaubsreisen innerhalb der DDR von durchschnittlich zwölftägiger Dauer organisiert. Dazu kommt eine unbekannte Zahl von Ferienaufenthalten auf Campingplätzen; diese werden auch von Städten und Kreisen vergeben. An Tagesfahrten und Mehrtagesfahrten des Reisebüros haben 1983 rd. 2,5 Mill. Reisende aus der DDR teilgenommen. Für fast 900.000 Reisende wurde eine Reise in andere Staaten vermittelt; davon waren mehr als die Hälfte touristische Reisen. Ferner wurden rd. 930.000 Reisende aus dem Ausland oder der Bundesrepublik Deutschland betreut. Rd. 550.000 dieser Reisenden hatten Urlaubsreisen, Mehrtagesfahrten oder Tagesfahrten gebucht. Enthalten sind in dieser Zahl jedoch auch Hotelübernachtungen bei Geschäftsreisen. Der Rest entfällt auf Stadtrundfahrten, Transitreisen und Transferbetreuung, z.B. bei Flugreisen über Berlin. [S. 1362]Das Reisebüro der DDR vermittelt westlichen Besuchern gegen Bezahlung in konvertierbarer Währung u.a. Hotelübernachtungen insbesondere in komfortablen, aber teuren Interhotels, in geringerem Maße in preiswerten Hotels, bzw. Unterkünfte auf Intercampingplätzen, Ferienaufenthalte an der Ostsee, im Harz, im Thüringer Wald und im Elbsandsteingebirge, Städtereisen sowie ein breites Angebot an ein- oder mehrtägigen Besichtigungs-, Studien- oder Hobbyreisen einschließlich Tagesfahrten mit dem Schiff nach Rostock/Warnemünde. Die Kapazität aller angebotenen Übernachtungseinrichtungen reicht nicht aus, um allen Anforderungen entsprechen zu können. Studienreisen werden auch von anderen Stellen in beschränktem Umfang vermittelt, Klassenfahrten und Jugendreisen beispielsweise von „Jugendtourist“. 1983 haben insgesamt rd. 165.000 Besucher aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) von diesen Angeboten Gebrauch gemacht. Rd. 100.000 Reisende aus anderen westlichen Staaten, insbesondere den USA und Japan, und der Dritten Welt haben 1983 touristische Leistungen (einschließlich Hotelübernachtungen bei Geschäftsreisen) beim Reisebüro der DDR gebucht. Viele davon haben die speziellen thematischen Angebote zum Lutherjahr genutzt. Aus kommunistisch regierten Staaten kamen über das Reisebüro der DDR über 300.000 Besucher in die DDR, insbesondere aus der ČSSR (rd. 130.000), aus der UdSSR (rd. 90.000), aber auch aus Polen (rd. 45.000). c) Jugendreisebüro der DDR „Jugendtourist“ (Feriengestaltung; Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Jugendaustausch, Innerdeutscher): Seit der Auflösung des Komitees für Touristik und Wandern (KTW) 1975 erfolgt die Vermittlung von Reisen an Jugendliche durch das Jugendreisebüro „Jugendtourist“ (Direktor: Klaus Eichler, SED), das dem Zentralrat der FDJ untersteht. Es gliedert sich in Bezirksstellen und Kreiskommissionen und hat Stützpunkte in Betrieben, Schulen u.ä. Vermittelt werden insbesondere Erholungsreisen mit Aufenthalten in Jugendtouristenhotels (1983: 15), Jugenderholungszentren (2), Jugendherbergen (247) und auf Jugendcampingplätzen. Ferner organisiert „Jugendtourist“ auch in beschränktem Umfang Auslandsreisen — überwiegend in kommunistische Staaten, aber auch im Rahmen des Jugendaustausches in die Bundesrepublik — und Informationsreisen von Jugendlichen in die DDR. Dazu gehören die Klassenfahrten und Jugendreisen aus dem Bundesgebiet in die DDR. Häufig sind die touristischen Programme von „Jugendtourist“ mit sportlichen Angeboten verbunden. Bei Jugendreisen aus anderen kommunistisch regierten Staaten in die DDR sind die Programme auch meist mit politischen Aktivitäten verknüpft. Über die Vergabe der Reisen, insbesondere der Auslandsreisen, an die DDR-Jugendlichen, aber auch die Belegung der Jugendferieneinrichtungen wie Jugendzeltlager, Jugendherbergen usw., entscheidet in der Regel die FDJ. Anträge werden bei den FDJ-Grundorganisationen gestellt. Die FDJ-Kreisleitungen bzw. die Jugendtourist-Kreiskommissionen teilen die Plätze zu. Dabei sind Mitgliedschaft und Mitarbeit in der FDJ, andere „gesellschaftliche Aktivitäten“, schulische und berufliche Leistungen, politische Beurteilung u.ä. wichtige Kriterien. Urlaubsangebote über „Jugendtourist“, insbesondere zu attraktiven Ferienzielen, stehen dem Jugendlichen meist nur im Abstand von mehreren Jahren zur Verfügung. Bei Reisen innerhalb der DDR wird etwa die Hälfte der Kosten durch staatliche Subventionen getragen. Vergleichsweise teuer sind dagegen — im Hinblick auf das niedrige Lohnniveau — Auslandsreisen; z.B. kostet eine zehntägige Reise nach Leningrad über 500 Mark. Im Jahr 1983 sind durch „Jugendtourist“ für DDR-Jugendliche rd. 190.000 Urlaubsreisen innerhalb der DDR und 210.000 Reisen in andere kommunistisch regierte Staaten veranstaltet worden. 117.000 Jugendliche aus diesen Staaten kamen in die DDR. Für Reisen aus westlichen Staaten wurden keine Angaben veröffentlicht. Aus der Bundesrepublik Deutschland nahmen 1983 rd. 22.000 Jugendliche an Klassenfahrten und Jugendreisen teil (Jugendaustausch, Innerdeutscher). „Jugendtourist“ arbeitet mit rd. 100 zentralen Reisebüros bzw. Reiseunternehmen sowie mit Jugend- und Studentenorganisationen in 70 Staaten zusammen, darunter auch mit Unternehmen im Bundesgebiet. 2. Urlaub innerhalb der DDR. Von den verschiedenen Trägern des T. innerhalb der DDR wurden 1983 rd. 9 Mill. Ferienreisen organisiert bzw. Ferienplätze zur Verfügung gestellt. Dazu gehören rd. 3 Mill. Plätze in Erholungseinrichtungen der Betriebe, 1,8 Mill. Reisen mit dem FDGB-Feriendienst, knapp 2,4 Mill. Aufenthalte auf Campingplätzen und 1,5 Mill. Ferienplätze in sonstigen Jugendeinrichtungen, vor allem in Jugendherbergen und Zeltlagern. Zum touristischen Angebot sind auch die 2,5 Mill. Tages- bzw. Mehrtagesfahrten zu rechnen. Privat organisierte Reisen mit privat gebuchten Übernachtungen oder Ferienaufenthalte bei Verwandten und Bekannten werden für 1983 auf über eine Million geschätzt. Wichtigstes Reiseziel ist die Ostsee, die 1983 von rd. 3,4 Mill. Ferienreisenden besucht wurde. Jeweils rd. ein Viertel von ihnen verbrachte seinen Urlaub in Einrichtungen des FDGB-Feriendienstes (21 v.H.), in Betriebsheimen und -zeltlagern (23 v.H.) sowie auf öffentlichen Campingplätzen (27 v.H.). Weitere 3 v.H. nutzten Urlaubsangebote des Reisebüros der DDR. Rd. 10 v.H. besuchten Kinderferienlager bzw. fuhren in Jugenderholungseinrichtungen. Neben Urlaubern in privaten Wochenendhäusern an der Ostsee mit 2,7 v.H. veranschlagt die DDR-Statistik für 1983 Privaturlaube in Hotels, Gaststätten und Privatzimmern mit rd. 14 v.H. Angaben für andere Ferienziele in der DDR liegen nicht vor. 3. Auslandsurlaub und Auslandsreisen. Reisen ins Ausland werden hauptsächlich vom Reisebüro der DDR organisiert. Außerdem führen „Jugendtourist“ und FDGB-Feriendienst touristische Auslandsreisen durch. In der Regel handelt es sich dabei um Urlaubsreisen in andere kommunistische Staaten. Urlaubsreisen oder Besichtigungsfahrten in westliche Staaten sind — von wenigen Ausnahmen abgesehen — für DDR-Bewohner [S. 1363]unterhalb des Rentenalters nicht möglich. Gründe dafür sind insbesondere die Fluchtgefahr und unerwünschte West-Kontakte. Infolge der strengen Kontingentierung von touristischen Auslandsreisen kann die Nachfrage der DDR-Bevölkerung nach Auslandsaufenthalten auch in den kommunistischen Nachbarstaaten nicht befriedigt werden. Lange Wartezeiten, Umbuchungen, Beschaffen von Reiseangeboten durch Beziehungen sind üblich. Die offiziellen DDR-Zahlen über Auslandsreisen geben keinen genauen Überblick über den Umfang an Urlaubsreisen ins Ausland. Vom Reisebüro der DDR wurden 1983 insgesamt fast 900.000 Reisen vermittelt, darunter rd. 480.000 Ferienreisen, von „Jugendtourist“ 210.000, vom FDGB-Feriendienst 16.000. Das sind insgesamt 1,1 Mill. Auslandsreisen bzw. etwas mehr als 700.000 Ferienreisen ins Ausland. Private Mehrtages-Urlaubsreisen sind wegen der strengen Devisenbestimmungen selten. Die meisten Urlaubsreisen sind in die ČSSR möglich, die auch Ziel einer großen Zahl privater touristischer Tagesausflüge ist, sowie in die UdSSR und nach Ungarn, während das von Urlaubern aus dem Bundesgebiet stark besuchte Rumänien für DDR-Urlauber nur geringe Kontingente zur Verfügung stellt. Auch gelten für den Aufenthalt von DDR-Urlaubern in RGW-Staaten verschiedene Beschränkungen, so z.B. die Begrenzung der Aufenthaltsdauer (z.B. Ungarn 14 Tage, ČSSR 6 Wochen), Devisenbeschränkungen (bei Fahrten in die ČSSR und nach Rumänien z.B. auf 20 Mark pro Tag und Person) und verschärfte Devisen- und Warenkontrollen. 4. Touristische Reisen in die DDR. Der genaue Umfang touristischer Einzel- oder Gruppenreisen bzw. Urlaubsaufenthalte von Ausländern in der DDR ist nicht bekannt. Ebensowenig ist bekannt, welche Urlaubseinrichtungen für Besucher aus den RGW-Staaten insgesamt zur Verfügung stehen. Vom Reisebüro der DDR, von „Jugendtourist“ und vom FDGB-Feriendienst wurden knapp 700.000 Urlaubsreisen und Informationsfahrten für Reisende aus anderen Staaten veranstaltet bzw. vermittelt. Darin enthalten sind allerdings neben Übernachtungsbuchungen für Geschäftsreisen über das Reisebüro der DDR auch rd. 165.000 touristische Reisen aus dem Bundesgebiet und Berlin (West). Auch ein Großteil der privaten Fahrten im Rahmen des grenznahen Tagesverkehrs (1983: 310.000) und der Tagesfahrten von West-Berlinern galt touristischen Zielen. Von den Besuchern aus dem Bundesgebiet (1983: rd. 2,2 Mill. Reisen) und aus West-Berlin (1983: rd. 1,7 Mill. Reisen) verbringt ein Teil seinen Urlaub bei Verwandten und Bekannten in der DDR. Diese Familienbesuche werden also auch mit touristischen Zwecken verbunden. Rund 420.000 Reisende kamen aus kommunistisch regierten Staaten in die DDR, vor allem aus der ČSSR, der UdSSR und Polen. 5. Reiseverkehrsbilanz und wirtschaftliche Bedeutung. Der T. ist Teil des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs der DDR, d.h. der Gesamtzahl der Einreisen und Ausreisen. Seit 1980 werden von der DDR dazu keine Angaben mehr veröffentlicht. Nach Ermittlungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wurden 1982 insgesamt 9,5 Mill. Ausreisen von DDR-Bewohnern gezählt, davon fuhren 3,4 Mill. Reisende in nichtkommunistische Staaten. In dieser Zahl sind neben dem Geschäftsreise- und Dienstreiseverkehr auch die Reisen von Rentnern und Reisen wegen dringender Familienangelegenheiten in die Bundesrepublik Deutschland enthalten. 6,1 Mill. Reisende fuhren ins kommunistische Ausland. In den Zahlen sind auch Tagesfahrten in die ČSSR enthalten. Insgesamt reisten 4,5 Mill. in die ČSSR, 0,7 Mill. nach Ungarn, je 0,2 Mill. nach Bulgarien und in die UdSSR und nur noch 0,3 Mill. nach Polen. 1980 — vor den drastischen Beschränkungen des Reiseverkehrs mit Polen — waren es noch 2,5 Mill. Reisende. Die Zahl der Reisen allein ins kommunistische Ausland betrug damals 8,5 Mill. Mit den verringerten Ausreisezahlen verlor die DDR bereits 1981 (9,8 Mill.) ihre frühere Spitzenstellung bei der Ausreiseintensität mit 59 Ausreisen je 100 DDR-Bewohner innerhalb der Gruppe der europäischen RGW-Länder an die ČSSR (60). Es folgten Ungarn (52), Polen (12), Bulgarien (9), Rumänien (4) und die UdSSR (2). Nach DIW-Berechnungen ging 1982 auch die Zahl der Einreisen in die DDR um 17 v.H. auf 8,4 Mill. zurück. Im Vorjahr waren es noch rd. 10 Mill. Reisen gewesen. Aus dem kommunistischen Ausland kamen 3,3 Mill. Reisende, darunter 2,3 Mill. allein aus der ČSSR. Der hohe Anteil von Reisenden aus den nichtkommunistischen Staaten — nach DIW-Berechnungen — von 5,1 Mill., das sind 61 v.H., ist darauf zurückzuführen, daß die DDR hierzu auch die Besucher aus dem Bundesgebiet und aus Berlin (West) zählt. Die Besucherzahlen aus anderen westlichen Staaten sind dementsprechend sehr niedrig. Der höchste Stand der Einreisen in die DDR wurde 1972 mit rd. 18,7 Mill. registriert, als die Aufhebung des Paß- und Visumzwangs für den Reiseverkehr mit Polen und der ČSSR und die Verbesserung der innerdeutschen Reisemöglichkeiten zu einem starken Besucheranstieg in der DDR führten. Die Massenbesuche aus Polen, insbesondere auch Massenkäufe und daraus herrührende Versorgungsstörungen, führten zu ersten Reiseeinschränkungen insbesondere im Reiseverkehr mit Polen. Daher sind in den Folgejahren die Reisezahlen von 1972 nicht wieder erreicht worden. Bedingt durch die politischen Ereignisse seit 1980 besteht im Reiseverkehr mit Polen wieder Paß- und Visumzwang. Voraussetzung für die Beantragung eines Visums für eine private Reise ist eine schriftliche Einladung aus dem Nachbarstaat. Für den Reiseverkehr zwischen der DDR und der ČSSR besteht dagegen kein Paß- und Visumzwang. Die beiden Staaten sind daher wechselseitig ein beliebtes Ziel für Tagesausflüge aus dem Nachbarstaat. Die Auslandsreisetätigkeit, aber nach der Auslands-T. haben daher, entgegen den Vereinbarungen in der KSZE-Schlußakte zur Förderung des T., in den letzten Jahren nicht nur in der DDR, sondern auch im RGW wieder deutlich abgenommen. Während die Bilanz der rechnerischen Einnahmen und Ausgaben bzw. der De[S. 1364]viseneinnahmen und -ausgaben im Reiseverkehr einschließlich des touristischen Reiseverkehrs insgesamt negativ gewesen sein dürfte, schließt die DDR im Reiseverkehr mit westlichen Staaten, insbesondere mit der Bundesrepublik Deutschland, mit einem Devisenüberschuß ab; hierüber veröffentlicht die DDR allerdings keine Angaben. Diese Einnahmen in konvertierbaren Währungen tragen zur Verbesserung der Leistungsbilanz und zum Abbau von Verbindlichkeiten besonders gegenüber den westlichen Industriestaaten bei (Außenwirtschaft und Außenhandel). Die Ausgaben der DDR aus dem Staatshaushalt (192 Mrd. Mark) beliefen sich 1983 für den T. nach amtlichen Angaben auf insgesamt 1 Mrd. Mark, insbesondere für die Jugendtouristik, den Feriendienst des FDGB, den Auslands-T. sowie für Erholungseinrichtungen, Zeltplätze u.ä. Nicht eingerechnet sind dabei allgemeine Subventionen wie etwa für Nahrungsmittel. Die staatliche Förderung ermöglicht, Reisen innerhalb der DDR zu niedrigen Preisen anzubieten. Wirtschaftliche Probleme haben allerdings in den letzten Jahren wieder zu einer Reduzierung dieser Förderungen geführt. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1361–1364 Totalitarismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Transfer-Rubel

Unter dem Begriff T. werden zum einen Freizeit-, Urlaubs- und Ferienreisen von DDR-Bewohnern und Ost-Berlinern innerhalb der DDR und in andere Staaten, zum anderen entsprechende Reisen von Ausländern — wozu in DDR-Statistiken auch Westdeutsche und West-Berliner gezählt werden — in die DDR zusammengefaßt. Touristische Reisen sind dabei Teil des Fremdenverkehrs bzw. Teil des Reiseverkehrs der DDR, der insbesondere auch den Geschäftsreise- und Dienstreiseverkehr sowie im innerdeutschen…

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Territorialprinzip (1985)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Allgemeines Organisations- und Leitungsprinzip für die staatliche Verwaltung und verschiedene Bereiche der Gesellschaft. 1. Die staatliche Verwaltung und die politischen Institutionen sind nach dem T. aufgebaut. Dies äußert sich in den politischen regionalen Einheiten, den Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden sowie in den entsprechenden politisch-administrativen Institutionen, den örtlichen Volksvertretungen und Räten im Staatsapparat. 2. Das T. bestimmt oberhalb der Betriebsebene (Produktionsprinzip; Wohnbezirk) im wesentlichen den Organisationsaufbau der SED. Ausgehend von der zentralen Ebene (Politbüro des ZK der SED; Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED) ist die Partei territorial nach Bezirken, Kreisen, Städten und z.T. Gemeinden gegliedert. (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), XXI.) Von dieser grundsätzlichen Organisationskonzeption der Partei wurde lediglich zwischen 1963 und 1966 abgewichen, als in Anlehnung an die Parteireform der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) das Produktionsprinzip für den gesamten Parteiaufbau als vorherrschendes Organisationsprinzip eingeführt wurde (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), X.). 3. Dem T. folgen die regionale Gliederung und Anleitung der Volkswirtschaft. Das Bemühen der Wirtschaftspolitik, die Vorteile der volkswirtschaftlichen Arbeitsteilung in größerem Maße zu nutzen, hat in letzter Zeit zu einer stärkeren Anwendung des T. in den Bereichen, die mit der Versorgung der Bevölkerung zusammenhängen, geführt. Dies spiegelt sich in den umfangreicheren Aufgaben der Räte der Bezirke, Bezirkswirtschaftsräte (BWR), Bezirksplankommissionen und der Territorialplanung wider. Die volkswirtschaftliche Konzeption der SED- und Staatsführung sieht eine optimale Verbindung von Produktionsprinzip und T. vor, d.h. eine möglichst wirksame Kombination von zentraler und territorialer Anleitung der Wirtschaft. Die Art der Kombination und die Bedeutung, die dem T. zugemessen wurde, änderten sich in der Vergangenheit mehrfach. Planung; Staatsapparat; Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1354 Telexordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Territorialverteidigung

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Allgemeines Organisations- und Leitungsprinzip für die staatliche Verwaltung und verschiedene Bereiche der Gesellschaft. 1. Die staatliche Verwaltung und die politischen Institutionen sind nach dem T. aufgebaut. Dies äußert sich in den politischen regionalen Einheiten, den Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden sowie in den entsprechenden politisch-administrativen Institutionen, den örtlichen Volksvertretungen und Räten im…

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Bürokratismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für jene Einstellungen und Handlungsweisen vornehmlich in der staatlichen Verwaltung und in der Wirtschaftsführung, deren charakteristische Merkmale das Reglementieren und das Administrieren, die engstirnig formale Auslegung von Rechtsvorschriften, die Überbetonung von Kompetenzgesichtspunkten und ein praxisfernes, die Interessen der Bevölkerung mißachtendes Denken und Handeln sind. Historisch wird die Entstehung der den B. kennzeichnenden gesellschaftlichen Denk- und Handlungsweisen nach der in der DDR gültigen Interpretation im Zusammenhang mit der Herausbildung und Entwicklung des Verwaltungsapparates vor allem des bürgerlichen Staates gesehen. Aus der Sicht der Ideologen der SED ist der B. eine der Bürokratie in der antagonistischen Klassengesellschaft entsprechende Form repressiver staatlicher Machtausübung. Infolge der Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse durch die sozialistische Revolution soll der B. seine soziale Basis verlieren. Da Erscheinungen des B. auch im sozialistischen Staat auftreten und von der Partei- und Staatsführung der DDR nicht übersehen werden können, interpretiert man sie als Überreste der alten Gesellschaftsordnung, die für die staatliche Verwaltung und die Wirtschaftsführung im Sozialismus keinesfalls mehr typisch seien. Dieser Interpretation zufolge richtet sich die Kritik gegen Formen des B. immer nur an untere Instanzen bzw. an einzelne Personen. Die Bestimmung dessen, was als B. einzuordnen und zu kritisieren ist, obliegt letztlich den zuständigen Leitungsorganen der SED-Führung. Als ein dem B. entgegengesetztes Leitungsverhalten wird u.a. ein operativer Arbeitsstil propagiert. Beruhend auf einer engen Verbindung der Leiter mit der Praxis soll dieser eine kontinuierliche Berücksichtigung von neuen Situationen, Erfahrungen und Interessen ermöglichen. Um eine möglichst große Praxisnähe und eine optimale Nutzung von Sachverstand zu [S. 251]erreichen, werden an der Entscheidungsfindung Stabsabteilungen und mannigfache Beratungsgremien beteiligt. Angestrebt wird das experimentelle Erproben modellhafter Problemlösungen und Entscheidungen, die auf dem Wege eines regelmäßigen „Erfahrungsaustausches“ innerhalb und zwischen Verwaltungseinheiten und Betrieben von anderen übernommen und somit Allgemeingut im Staatsapparat und in der Volkswirtschaft werden sollen. — Gegen bestimmte Ausprägungen des operativen Arbeitsstils ist wiederholt kritisch eingewendet worden, dieser führe zu einer zu starken Orientierung auf aktuelle Probleme und vernachlässige die langfristigen Zielsetzungen. Die mit ihm verbundene „Experimentierfreudigkeit“ erschwere zudem die eindeutige Zuweisung von Zuständigkeiten (Kompetenzen) in den Leitungshierarchien, stehe somit in der Gefahr, gegen rechtliche Normen und damit gegen das Prinzip sozialistischer Gesetzlichkeit zu verstoßen. Als Grundsatz für einen vorbildlichen Arbeitsstil von Leitern gilt, daß sich diese ständig bewußt sein sollen, daß es bei der Leitungstätigkeit nicht in erster Linie um die „Verwaltung von Sachen“, sondern um die „Arbeit mit den Menschen“ gehe. Demokratischer Zentralismus; Leitungswissenschaft, sozialistische; Parteijargon. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 250–251 Bürgschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Caritas

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für jene Einstellungen und Handlungsweisen vornehmlich in der staatlichen Verwaltung und in der Wirtschaftsführung, deren charakteristische Merkmale das Reglementieren und das Administrieren, die engstirnig formale Auslegung von Rechtsvorschriften, die Überbetonung von Kompetenzgesichtspunkten und ein praxisfernes, die Interessen der Bevölkerung mißachtendes Denken und Handeln sind. Historisch wird die…

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Verkehrswesen (1985) Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 [S. 1417] I. Verkehr in der Gesamtwirtschaft Das V. (im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Verkehrswesen [MfV]) faßt alle Zweige des öffentlichen Transports sowie der mit ihnen verbundenen industriellen Betriebe, Handelsbetriebe und Kombinate zusammen, die dem MfV leitungsmäßig unterstellt sind: Eisenbahnverkehr, Seeverkehr, Binnenschiffsverkehr, Wasserstraßen, Kraftverkehr, Kraftfahrzeuginstandhaltung, städtischer Nahverkehr, Straßenwesen, zivile Luftfahrt, Rohrleitungsverkehr, verkehrstypische Dienstleistungen u.a. (vgl. Statut des Ministeriums für V. — Beschluß des Ministerrats — vom 14. 8. 1975, GBl. I, S. 233). Das einheitliche sozialistische Transportsystem gilt (nach Marx) als „Vierte Sphäre der materiellen Produktion“, das zur Entstehung des Nationaleinkommens beiträgt (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches). Der Individualverkehr und der Werkverkehr zählen im engeren Sinne nicht dazu. Aufgrund ihrer Bedeutung für den Personen- bzw. Güterverkehr und ihres zunehmenden Einflusses auf die gesamte Verkehrsstruktur werden beide Bereiche jedoch üblicherweise dem V. zugerechnet. Im Wirtschaftsgefüge der DDR erweist sich der Transportsektor immer wieder mit erheblichen volkswirtschaftlichen Auswirkungen als Schwachpunkt. Obwohl durch Eisenbahn und Post, städtischen Nahverkehr, Luftfahrt und Hafenwirtschaft die staatlichen Unternehmen schon immer vorherrschend waren, gab es vor dem Kriege daneben ausgeprägte Schwerpunkte mittelständischer Privatunternehmen, insbesondere im Straßenverkehr, der Binnenschiffahrt, bei den Speditionen und Lagereien sowie den Reisebüros. Auch diese Bereiche wurden weitgehend verstaatlicht, so daß die Verkehrsleistungen gegenwärtig fast ausschließlich (98 v.H.) von volkseigenen Unternehmen bzw. Betrieben mit staatlicher Beteiligung erbracht werden. Trotz der durchgreifenden Steuerungsmöglichkeiten, die diese Vergesellschaftung beinhaltet, ist eine befriedigende Arbeitsteilung zwischen den Transportzweigen bisher nicht erreicht worden. Sie wird zudem erschwert durch — je nach aktueller wirtschaftlicher Opportunität — häufig wechselnde Verordnungen und Orientierungslinien, die das bisher Geltende abändern, aufheben oder gar ins Gegenteil verkehren. Wurden beispielsweise in den 60er und 70er Jahren devisenwirtschaftlich wichtige Verkehrsträger (z.B. Lkw) besonders gefördert, so heißt es heute, den Transportaufwand zu senken und vor allem Energie einzusparen. Daraus folgt eine stärkere Förderung des Eisenbahnverkehrs. Eine optimale Arbeitsteilung würde jedoch die Lösung des Wegekostenproblems (Ermittlung der Gesamtkosten, einschließlich der zurechenbaren Wegekosten, und Zurechnung auf Verkehrsarten und -mittel nach einheitlichen Kriterien) voraussetzen, die — wie in marktwirtschaftlichen Industriestaaten auch — aber bisher nicht erfolgt ist. Das V. (ohne Post- und Fernmeldewesen) war 1983 mit etwa 3 v.H. am gesamten Nettoprodukt der Volkswirtschaft beteiligt. Dieser Anteil ist z.B. als Folge von Strukturveränderungen der Produktion sowie des Vordringens des Individual- und Werkverkehrs seit Jahren leicht rückläufig. Der Beitrag des Wirtschaftsbereichs Verkehr (einschl. Post- und Fernmeldewesen) wird wie in westlichen Ländern mit einem überdurchschnittlich hohen Einsatz an Produktionsfaktoren (Beschäftigte 7 v.H.; Grundmittel etwa 10 v.H.) erbracht. II. Leitungsstruktur im Verkehrswesen Das oberste Leitungsorgan ist das Ministerium für V. (MfV). Es ist im Auftrage des DDR-Ministerrates für die einheitliche Leitung und Planung des gesamten Transportwesens verantwortlich. In der Leitungspyramide folgen die Zwischenleitungsorgane (Direktionen), die Abteilungen Verkehr bei den Räten der Bezirke, Kreise und Städte sowie Kombinate, Betriebe und Dienststellen, die je nach Aufgabenbereich den vorgenannten Leitungsebenen unterstehen. Zentral geleitet vom MfV werden vor allem die Transportzweige, deren Schwerpunkte im Fernverkehr oder im internationalen Verkehr liegen oder die eine besondere strategische Bedeutung haben: die Deutsche Reichsbahn (DR) als Träger des öffentlichen Eisenbahnverkehrs (unmittelbare Leitung durch den Minister für Verkehr); die Seeschiffahrt (HV Seeverkehr im MfV, der das VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft — mit VEB Deutfracht/Seereederei als Stammbetrieb —, das Seefahrtsamt der DDR und die DDR-Schiffsrevision und -klassifikation [DSRK] unterstellt sind); die Binnenschiffahrt (HV Binnenschiffahrt u. Wasserstraßen im MfV, der u.a. das VEB Kombinat Binnenschiffahrt und Wasserstraßen, das Wasserstraßenaufsichtsamt, das Wasserstraßenhauptamt, Berlin, unterstellt sind); das Straßenwesen (HV Straßenwesen im MfV, der z.B. der staatliche Straßenunterhaltungsbetrieb Autobahnen unterstellt ist) und der Luftverkehr (HV zivile Luftfahrt im MfV, der z.B. die staatliche Luftfahrtinspektion und das Luftfahrtunternehmen INTERFLUG unterstellt sind). Die HV im MfV werden von je einem stellv. Minister aus dem Kreis der 9 Stellvertreter des Ministers geleitet. [S. 1418]Dezentral geleitet werden Transportzweige mit überwiegend territorialer Bedeutung (wie Kraftverkehr und städtischer Nahverkehr). Deren Kombinate (z.B. VEB ➝Kombinat Kraftverkehr) und Betriebe sind den Räten der Bezirke, Kreise und Städte unterstellt, die allerdings — entsprechend dem Prinzip der „doppelten Unterstellung“ (Anleitung und Kontrolle) — ebenfalls der Anleitung, der Kontrolle und den Weisungen des MfV unterliegen. Der Werkverkehr wird durch die zentralen und territorial verkehrsleitenden Organe sowie die bezirklichen Kraftverkehrskombinate mittels der Transportplanung, -bilanzierung und anderer Koordinierungsmaßnahmen in die Erfüllung der gesamtstaatlichen Transportaufgaben einbezogen. Eine wichtige Rolle bei der Koordinierung der Transportdurchführung sowie der Zusammenarbeit aller Leitungsorgane, Kombinate und Betriebe haben die Transportausschüsse, die aus den 1946/49 gebildeten Verkehrsausschüssen bei den Ländern hervorgingen (1954) und mit der Herausgabe der ersten Transport-VO (TVO — 1961) ihren heutigen strukturellen Aufbau erhielten. Sie sind beratende Organe der jeweiligen Leitungsorgane des Transportsektors und sind u.a. für die rationellste Organisation der Transportketten, für die Kooperation aller am Transportprozeß Beteiligten sowie für die Organisation des Berufsverkehrs verantwortlich. Sie bestehen auf 3 Ebenen: Zentraler Transportausschuß (ZTA) als beratendes Organ des Ministers für Verkehrswesen (er ist zugleich dessen Vorsitzender); Bezirkstransportausschüsse (BTA) als beratendes Organ der für Verkehr zuständigen Bezirksräte; Kreis- bzw. Stadttransportausschüsse (KTA bzw. STA) als Beratungsorgane für die zuständigen Räte der örtlichen Volksvertretungen (Örtliche Organe der Staatsmacht). Sie arbeiten nach Statuten, die für den ZTA in der Anlage zur GTVO vom 2. 2. 1982 (vgl. GBl. I, S. 22 f.) und für die BTA, KTA und STA im Tarif- und Verkehrsanzeiger veröffentlicht sind. Mitglieder sind Mitarbeiter von Staatsorganen, Wirtschaftsbetrieben und Kombinaten sowie der Verkehrsträger. Die Transportausschüsse beraten und entscheiden über Maßnahmen zur Verbesserung des Berufsverkehrs, über methodische Fragen der Transportbedarfsermittlung, -planung und -bilanzierung, die Aufgabenteilung zwischen den Verkehrsträgern, die Entwicklung und Ausnutzung der Transportkapazitäten (einschl. des Werkverkehrs) sowie über kurzfristig operative Maßnahmen der Transportdurchführung. Jeder Transportausschuß hat für die Lösung operativer Aufgaben im Berufs- und im Güterverkehr ein Berufsverkehrsaktiv bzw. eine Operativgruppe Güterverkehr. Bei akuten Transportproblemen wird der operative Dienst der Transportbüros beim ZTA bzw. bei den BTA tätig. III. Transportplanung Wie die übrigen Bereiche der Volkswirtschaft wird auch der Verkehrsbereich — und hier vor allem der Güterverkehr — dirigistisch vom Staat gelenkt und geplant. Hierfür hat die DDR eine Vielzahl von operativen (Quartals-, Monats-, Dekaden-, Tagespläne), kurzfristigen (Jahrespläne), mittelfristigen (Fünfjahrpläne) und langfristigen (Generalverkehrsschema für das Verkehrswegenetz der DDR, Generalverkehrspläne für Bezirke, Kreise, Städte und Ballungsgebiete) Plänen entwickelt. Die langfristigen Pläne beinhalten für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren die Entwicklungslinien des Transports für das Gesamtterritorium der DDR oder für kleinere territoriale Einheiten (Bezirke, Städte) und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das jeweilige Verkehrswegenetz. Sie werden vom MfV unter Mitwirkung der örtlichen (Räte der Bezirke und Kreise) und zentralen Organe des V. erarbeitet. Aus diesen werden die Schwerpunkte für die mittelfristige Planung, die Fünfjahrpläne (u.a. Personen- und Güterbeförderungsbedarf; wissenschaftlich-technische Entwicklung und Grundfondsreproduktion; Planung des Arbeitskräfte-, Energie- und Materialeinsatzes; Kennziffern für den Transportaufwand; Maßnahmen zur ökonomischen Integration mit den sozialistischen Ländern) abgeleitet und per Beschluß der Volkskammer zum Gesetz erhoben. Auf dieser Grundlage werden die bilanzierten Jahrespläne, die wesentlich präziser und detaillierter sind, ausgearbeitet. Diese enthalten die Ziele (Transportleistungen für alle Transportzweige und -betriebe) sowie die zu deren Verwirklichung notwendigen Mittel (u.a. wissenschaftlich-techn. Entwicklung, Arbeitskräfteeinsatz, Grundmittel, Energie, Material) in Natural- und Wertkennziffern. Der Jahresplan wird zwecks unmittelbarer Umsetzung und Durchführung der Transportaufgaben unter Berücksichtigung der Schwankungen des jährlichen Transportbedarfs in operative Pläne (für Quartale, Monate, Tage, Brigaden usw.) zerlegt. Diese spielen vor allem bei der DR eine große Rolle. Die Hauptforderung für die 80er Jahre auf allen Planungsebenen ist, den Transportaufwand zu senken und Energie einzusparen. Die Transport-VO (TVO — vom 28. 3. 1973 — GBl. I, S. 233) als die in den 70er Jahren wichtigste Rechtsvorschrift genügte hinsichtlich ihrer Gesamtzielstellung sowie den Rechten und Pflichten aller am Transportprozeß Beteiligten nicht mehr diesen Anforderungen und wurde deshalb im Jahre 1982 durch die Gütertransport-VO (GTVO — vom 10. 12. 1981 — GBl. I, S. 13) ersetzt. Dieses Gesetz umfaßt die Grundsätze für die Planung, Leitung und Organisation des öffentlichen Gütertransports, für die Aufgabenteilung und das Zusammenwirken von Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Kraftverkehr sowie Grundsätze für [S. 1419]die Kooperation von Verkehrsträgern und Transportkunden. Ein wichtiges Planungsinstrument ist die Transportbilanzierung (Transportbilanz-AO — TBAO — in der Neufassung vom März 1982). Die TBAO enthält Bestimmungen über die Bilanzierung der erforderlichen Transportleistungen mit den Transportkapazitäten der einzelnen Verkehrsträger. Die Ausarbeitung der in den Jahres- und Fünfjahrplänen enthaltenen staatlichen Plankennziffern Tonnen (t) und Transportleistungen (tkm — Tonnenkilometer) basiert auf diesen Transportbilanzen, die auf folgenden Leitungsebenen erstellt werden: Das MfV erstellt die Transportbilanz der DDR, die Räte der Bezirke die für die Bezirke (einschl. DR und Binnenschiffahrt), die Räte der Kreise für die Kreise, jedoch nur für den Straßentransport. Im Personenverkehr werden nur die Bereiche des öffentlichen Verkehrs in die konkrete Planung einbezogen. Der Individualverkehr, der in der DDR inzwischen dominiert, ist offensichtlich auch in einem sozialistischen Land einer Planung nicht zugänglich und wird deshalb ausgeklammert. In den längerfristigen Planungen (Generalverkehrsplan, Generalverkehrsschema), die mit den Bebauungsplänen für Städte und Gemeinden abgestimmt werden, wird er zwar berücksichtigt, indes nicht mehr in den Fünfjahr- und Jahresplänen. Hier werden zwar Leistungskennziffern für die Produktion von Pkw-Reifen sowie für die Kfz-Instandhaltung vorgegeben, Angaben zur Pkw-Bestandsentwicklung oder andere den Individualverkehr betreffende Orientierungsrichtlinien sucht man vergebens. Dies ist um so erstaunlicher, als dieser mittlerweile der größte Energieverbraucher im V. ist und sich somit am ehesten für Maßnahmen zur Energieeinsparung anbieten würde. Appelle an das „sozialistische Bewußtsein“ der DDR-Bürger, das Auto wenigstens im Stadtverkehr nicht übermäßig zu nutzen, können eine integrierte Verkehrspolitik, die Einzelmaßnahmen für die Transportzweige an einem alle Verkehrsträger umfassenden Gesamtkonzept ausrichtet, nicht ersetzen. IV. Verkehrsangebot Kriegszerstörung und Demontagen hatten das Verkehrswegenetz der SBZ/DDR erheblich in seiner Leistungsfähigkeit geschwächt. Die DDR-Führung sah es nach der Teilung Deutschlands in 2 Staaten zunächst als ihre Hauptaufgabe an, eine eigene Grundstoff- bzw. Schwerindustrie aufzubauen. Eine Modernisierung bzw. Erweiterung der Verkehrswege unterblieb. Diese Entscheidung erwies sich in der Folge nicht zuletzt deshalb als besonders nachteilig, weil durch den Aufbau neuer Industriezentren sowie das Entstehen neuer Wohn- und Siedlungsschwerpunkte sich nicht nur das Verkehrsaufkommen beträchtlich erhöhte, sondern sich auch die Verkehrsströme zunehmend in eine Nord-Süd-Richtung verlagerten. Bis zum Kriegsende dominierten die Verkehrsströme in Ost-West-Richtung mit einem entsprechend ausgebauten Verkehrswegenetz. Die gegenwärtige Struktur und Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur wird noch weitgehend von dieser Ausgangssituation geprägt. Die ersten umfangreichen Investitionen — Bau des Havel-Kanals bzw. des Berliner Außenrings zur Umgehung West-Berlins — wurden von politischen Zielstellungen bestimmt, die trotz völlig unzureichender Kapazität wesentlich wichtigerer Hauptverkehrsverbindungen absolute Priorität hatten. Für den Ausbau Rostocks als Überseehafen sprachen neben dem Wunsch nach Unabhängigkeit im Seeverkehr von Hamburg oder Stettin devisenwirtschaftliche Überlegungen, aber auch nationale Prestigegesichtspunkte. Erst Ende der 60er bzw. in den 70er Jahren begann man mit der Rekonstruktion und der Erweiterung wichtiger Hauptverbindungen im Eisenbahn- und Straßenbereich, was z.T. nur durch die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung (für die Transitstrecken) möglich wurde (Innerdeutsche Beziehungen; Westgeldeinnahmen). Das Verkehrswegenetz ist zwar — selbst im Vergleich mit westlichen Industrieländern — relativ dicht, genügt in seiner strukturellen Zusammensetzung und seinem qualitativen Ausbauzustand jedoch nicht den Anforderungen, die Bevölkerung und Wirtschaft stellen. Die relativ hohen Anteile der Eisenbahn (zwei Fünftel) und des Straßenwesens (Staats- und Bezirksstraßen: ein Drittel) am gesamten Grundmittelbestand des Transportsektors spiegeln zwar in etwa die Bedeutung beider Bereiche für die Verkehrsabläufe in der DDR wider, sie sind jedoch kein Beleg für einen — etwa mit der Bundesrepublik Deutschland — vergleichbar guten Ausbauzustand. Die insgesamt nach wie vor sehr knappen Investitionsmittel für den Verkehrsbereich zwingen die Verkehrsplaner, diese auf Schwerpunktbereiche wie die Eisenbahn (bisher knapp 50 v.H.) und den Straßenbereich (20–25 v.H.) zu konzentrieren. A. Eisenbahn Die Dichte des Eisenbahnnetzes der Deutschen Reichsbahn (DR) entspricht mit 13,1 km/100 qkm annähernd derjenigen in der Bundesrepublik. Entsprechend der Wirtschafts- und Bevölkerungsdichte weisen die südlichen Bezirke Karl-Marx-Stadt, Dresden und Leipzig die höchsten und die nördlichen Bezirke Potsdam und Neubrandenburg die niedrigsten Flächendichten auf. Die Anteile zwei- und mehrgleisiger (ca. 30 v.H.) sowie elektrifizierter Strecken (15 v.H.) — einschl. Berliner S-Bahn — an der Gesamtbetriebslänge von 14.226 km liegen weit unter dem europäischen Durchschnitt. Dieser man[S. 1420]gelhafte Ausbauzustand wirkt sich deshalb besonders gravierend aus, weil die Eisenbahn nach wie vor das Rückgrat des V. bildet — die mittel- und langfristigen verkehrskonzeptionellen Vorstellungen verstärken sogar noch deren Position — und sie pro Kilometer Netzlänge vergleichsweise wesentlich höhere Verkehrsleistungen erbringen muß. Auch energiewirtschaftliche Gesichtspunkte waren maßgebend für die Zielstellung, die Eisenbahnen noch stärker als bisher in die binnenländischen Gütertransporte einzubeziehen. Zu diesem Zweck sind viele flankierende Maßnahmen ergriffen worden. Ehemals für unrentabel gehaltene und deshalb stillgelegte Nebenstrecken werden z.T. wieder in Betrieb genommen. Auch das Netz der Schmalspurbahnen (rd. 300 km) wird daraufhin überprüft, ob es unter den veränderten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen rentabel im Güterverkehr genutzt werden kann. Wegen eines zu geringen Ladungsaufkommens geschlossene Güterbahnhöfe, Zugangs- und Anschlußstellen sind z.T. ebenfalls wieder eröffnet worden. Alle Großkunden der DR erhalten einen Gleisanschluß. Für Elektrifizierung, Ausbau des Hauptnetzes und der Rangierbahnhöfe, Ausstattung mit moderner Sicherungstechnik, verstärkte Einführung von Mikroelektronik und Robotertechnik u.a.m. werden im laufenden Fünfjahrplan (1981–1985) über 50 v.H. des Investitionsfonds des gesamten Transportwesens aufgewendet. B. Straßen Im Straßennetz wurden die bereitgestellten Mittel überwiegend dazu verwendet, das Wegenetz von gegenwärtig 1881 km Autobahnen (einschl. Autobahnanschlußstellen), 11.258 km Fernverkehrsstraßen, 34.242 km Bezirksstraßen (Landstraßen 1. und 2. Ordnung) sowie rd. 73.000 km Gemeindestraßen zu erhalten und zu erneuern. Angesichts der Ressourcenknappheit gelang dies aber nur sehr unvollkommen. Der Zustand der Fahrbahndecken, die Ausbauprofile der Fernverkehrsstraßen sowie die vergleichsweise hohe Anzahl der straßengleichen Schienenübergänge entsprechen nicht den Erfordernissen des heutigen Straßenverkehrs. Die auch in der DDR rasch zunehmende individuelle Motorisierung bewirkt vor allem im stark industrialisierten und bevölkerten Süden immer häufiger Engpässe, obwohl dort die Netzdichte (km/100 qkm) bei Fernstraßen bis zu viermal größer als im Norden ist (1982: Bezirk Dresden 754; Bezirk Neubrandenburg 209). Fernstraßenprojekte von nennenswerter Bedeutung waren nach dem Kriege der Autobahnabschnitt Dresden–Leipzig (74 km) — Fertigstellung 1971, die Autobahn Berlin-Rostock (228,5 km) mit Bedeutung auch für den Transitverkehr der skandinavischen Länder — Fertigstellung 1978, sowie die Schließung des Berliner Ringes (28 km) im Westen der Stadt — Fertigstellung 1979. Schließlich wurde Ende 1982 auch der Neubau der Autobahnverbindung zwischen Berlin und Hamburg auf DDR-Gebiet abgeschlossen (Neubaustrecke ab Rostocker Autobahn, Abzweig Wittstock bis Zarrentin, Grenzübergangsstelle zur Bundesrepublik 128 km, zuzüglich Autobahnzubringer vom Berliner Ring (Velten) nach Stolpe-Dorf, Grenzübergangsstelle nach West-Berlin 12 km). Den größten Teil der Kosten für dieses Bauvorhaben trug die Bundesrepublik Deutschland (1,2 Mrd. DM). Ebenfalls mit erheblicher finanzieller Unterstützung durch die Bundesregierung wurde die Haupttransitstrecke Berlin-Helmstedt zwischen Berliner Ring, Abzweig Leipzig, und Marienborn (127 km) von Grund auf erneuert und der Berliner Ring zwischen Abzweig Leipzig und Abzweig Drewitz (12 km) gleich[S. 1421]zeitig sechsspurig ausgebaut. Diese Baumaßnahmen wurden zwischen 1976 und 1980 vorgenommen. An den Gesamtkosten (405 Mill. M) beteiligte sich die Bundesregierung mit etwa ⅔ (260 Mill. DM). Die genannten Neubaustrecken waren fast ausnahmslos schon vor dem II. Weltkrieg geplant. Das insgesamt stark überalterte und dringend reparaturbedürftige Straßennetz kann nur sehr schleppend rekonstruiert werden. Von den Gesamtinvestitionen des Transportwesens gingen in den 60er und 70er Jahren etwa 20–25 v.H. in den Straßenbereich. Der Anteil dürfte jetzt geringer sein, da 70 v.H. aller Verkehrsinvestitionen im laufenden Fünfjahrplan allein von der Bahn und der Seeschiffahrt absorbiert werden. Ob bei durchschnittlich jährlich 6 v.H. mehr Individualverkehr das bestehende Straßennetz in der Substanz erhalten und eine bessere Befahrbarkeit als bisher gewährleistet werden kann, ist sehr fraglich. C. Nahverkehr Im innerstädtischen Verkehr ist die Straßenbahn der Hauptverkehrsträger. Die langfristige Zielstellung für den Stadtverkehr, auch hier den elektrisch betriebenen Nahverkehrsmitteln absoluten Vorrang zu geben, hat nach jahrzehntelang zurückgestellten Erneuerungsmaßnahmen dazu geführt, die Straßenbahnnetze etappenweise zu rekonstruieren. In einigen Städten werden sie durch die Schaffung eigener Trassen zu einem Schnellstraßenbahnnetz ausgebaut. Dies geschieht ebenso wie der Einsatz moderner Großraumwagen (TATRA — aus der ČSSR) nur sehr langsam. Lediglich in Berlin (Ost) existiert eine U-Bahn, der O-Bus nur in einigen Städten. Im Rahmen des gesamten Verkehrssystems spielen beide Verkehrsmittel bisher jedoch keine Rolle, obwohl der O-Bus-Betrieb zwecks Einsparung von Dieselkraftstoff erweitert werden soll. Ausbau- bzw. Erweiterungspläne für das Schnellbahnnetz sind von der DR in Dresden, Halle, Leipzig, Magdeburg, Rostock und Berlin verwirklicht worden. Außerdem soll die Eisenbahn in Städten und Ballungsgebieten zunehmend Aufgaben des Nahverkehrs — vom Omnibus — übernehmen, obwohl ihre Strecken schon heute durch den Güter- und Fernreiseverkehr vielfach völlig überlastet sind. Das Angebot im öffentlichen Linienbusverkehr wird zu verkehrsschwachen Zeiten reduziert, ebenso dann, wenn ein alternatives Angebot der Bahn vorhanden ist. Die für den Nahverkehr im laufenden Fünfjahrplan ohnehin geringen zur Verfügung stehenden Investitionsmittel werden überwiegend für die verkehrstechnische Erschließung neuer Wohnviertel benötigt, die fast ausschließlich in Stadtrandlage errichtet werden. Für die grundlegende Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur bleibt kaum etwas übrig. D. Wasserstraßen und Binnenschiffahrt Das schon 1945 gut ausgebaute Wasserstraßensystem von derzeit 2.319 km Länge — davon 1675 km Hauptwasserstraßen — verlor wegen der veränderten Stellung Berlins und wegen der Tatsache, daß Oder und eingeschränkt auch die Elbe zu Grenzflüssen der DDR wurden, erheblich an Bedeutung. Da die Ursprungsregionen der wichtigsten Massengüter, wie das sächsische Industriegebiet, nicht durch leistungsfähige Wasserstraßen erschlossen sind, wurde der Hafen Rostock auch nach seinem Ausbau zum Überseehafen nicht an das Wasserstraßennetz (bei Wittenberge in die Elbe) angeschlossen. Dieser mehrfach geplante Nord-Süd-Kanal würde gleichzeitig eine allgemeine Netzerweiterung in den Industriegebieten und eine Niedrigwasserregulierung von Elbe und Oder voraussetzen, wenn die Binnenschiffahrt eine größere Bedeutung innerhalb des Massengüterverkehrs erreichen soll. Der Anfang der 50er Jahre aus politischen Gründen gebaute 32 km lange Havelkanal zur Umgehung West-Berlins war bisher die einzige nennenswerte Baumaßnahme im Infrastrukturbereich der Binnenschiffahrt. Für die Erfüllung der aktuellen verkehrspolitischen Forderung, die Binnenschiffahrt als energiegünstigsten Transportzweig stärker in den binnenländischen Gütertransport einzubeziehen — sie soll z.T. Transporte von der Bahn, vor allem aber vom Kraftverkehr übernehmen —, reichen die vorhandenen Wasserstraßen, trotz Niedrigwasser im Sommer und Vereisung im Winter, aus. Die am stärksten belasteten Streckenabschnitte des Netzes sind die in Ost-West-Richtung; selbst diese weisen einschl. des West-Berliner Verkehrs derzeit nur eine Auslastung von unter 50 v.H. aus. Allerdings ist eine Modernisierung und Erweiterung der Binnenhäfen erforderlich. Das gleiche gilt für die Zugangsstellen zum Wasserstraßennetz und die Umschlaganlagen in den Häfen. Die wichtigsten Binnenhäfen sind: Magdeburg, Frankfurt/O., Dresden, Berlin (Ost), Potsdam und Halle. Das am 1. 1. 1979 gebildete VEB Kombinat Binnenschiffahrt und Wasserstraßen, Sitz Berlin, ist zuständig für alle Transport-, Umschlag- und Reparaturprozesse, für Bauarbeiten an den Wasserstraßen sowie deren Betrieb und technische Einrichtungen wie Schleusen und Hebewerke. Das Verkehrsangebot dieses Kombinats ist in jüngster Zeit um einen Containerdienst und zwei regelmäßige Stückgutlinien erweitert worden. Um noch mehr Transporte von der Straße auf den Wasserweg verlagern zu können, wurde im Bezirk Brandenburg die Holzflößerei wieder eingeführt. Die Flotte ist durch den verstärkten Einsatz der Schubschiffahrt bereits in den 60er Jahren modernisiert worden. Der Binnenschiffsbestand von 1161 Einheiten (1982) müßte jedoch von der Zahl oder von der Tragfähigkeit (601.500 t) her erhöht werden, [S. 1422]wenn die Leistungen im laufenden Fünfjahrplan wie vorgesehen um mindestens 25 v.H. steigen sollen. Gewisse Kapazitätsreserven bestehen derzeit allerdings noch in einer besseren Auslastung sowie in einer Beschleunigung des Umschlagverfahrens. E. Seehäfen und Seeschiffahrt Die durch Kriegseinwirkungen zerstörten Seehäfen Rostock, Wismar und Stralsund wurden wiederaufgebaut und erheblich erweitert. Mit Hilfe von Investitionen von fast 700 Mill. Mark (von 1957–1970) hat Rostock unter allen Ostseehäfen hinsichtlich der jährlichen Umschlagsmengen einen vordersten Platz erlangt. Rostock ist vor allem ein Eisenbahnhafen mit einem der größten Verschiebebahnhöfe der DDR. Die 1978 fertiggestellte Autobahn nach Rostock sowie die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Berlin-Rostock (Fertigstellung Ende 1984) sollen dazu dienen, die Bedeutung dieses Hafens weiter zu erhöhen. Durch gezielte Investitionen ist Rostock zu einem Universalhafen mit Ölhafen, Schütt- und Stückgutbereich ausgebaut worden. Bis zu 80.000 BRT-Schiffe können über einen 7 km langen Verbindungskanal das Hafenbecken anlaufen. Derzeit werden ein Chemiehafen gebaut, ein Getreidehafen fertiggestellt sowie die Ro/Ro-Container-Umschlaganlagen beträchtlich erweitert. Werden bis 1985 die Planziele erreicht, dann hat Rostock in etwa die gleiche Größenordnung (hinsichtlich der jährlichen Umschlagleistungen) wie heute Bremen-Bremerhaven, der zweitgrößte Hafen der Bundesrepublik. Die Häfen Wismar und Stralsund sind Spezialhäfen für Kali und Getreide bzw. Holz und Schüttgüter und gegenüber Rostock relativ bedeutungslos. Alle drei DDR-Seehäfen arbeiten an der Kapazitätsgrenze. Die im laufenden Fünfjahrplan geplanten Steigerungen der Hafenumschlagsleistungen, vor allem um den gegenwärtig noch hohen — mit Valutaausgaben verbundenen — Fremdhafenumschlag (z.B. via Hamburg) zu verringern, lassen sich nur mit einem entsprechenden Ausbau der Kaianlagen verwirklichen. Parallel zum Ausbau der Seehäfen wurde die Handelsflotte beträchtlich erweitert, nachdem in den 50er Jahren in den durch Reparationsmaßnahmen weitgehend dezimierten DDR-Werften überwiegend Schiffe für die UdSSR repariert wurden (Schiffbau). Unter den insgesamt 174 Handelsschiffen im Jahre 1983 waren 6 Tanker mit 8 v.H. Anteil an der Gesamttonnage; die 103 Stückgutfrachter hatten einen Anteil von 59 v.H., die 17 Massengutschiffe einen von 20 v.H., während Container-, Ro/Ro-, Erz-, Öl-, Frucht- und Küstenmotorschiffe demgegenüber bedeutungslos sind. Die Handelsflotte der Bundesrepublik ist etwa sechsmal größer. Das dem MfV direkt unterstellte VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei (Gründung am 1. 1. 1974), Sitz Rostock, mit seinen Kombinatsbetrieben ist für Transport, Umschlag und Lagerung sämtlicher Außenhandelsgüter der DDR und ausländischer Kunden sowie für die gesamten Bauarbeiten in den Häfen verantwortlich. F. Luftverkehr Für den Luftverkehr wurde Berlin-Schönefeld als internationaler Großflughafen ausgebaut und durch S-Bahn-, Fernbahn- und Autobahnanschluß in das Verkehrsnetz eingefügt. Der Inlandsflugverkehr ist 1980 aus energiewirtschaftlichen Gründen vollkommen eingestellt worden. Das Flugliniennetz der Interflug umfaßte 1983 einschließlich der nichtständigen Fluglinien 60 Strecken [S. 1423]mit einer Gesamtlänge von 122.189 km. Regelmäßig angeflogen werden vor allem die Metropolen und größeren Städte fast aller sozialistischen Länder (bis auf China und Nordkorea) sowie die meisten arabischen Hauptstädte (Kairo, Khartum, Addis Abeba, Beirut, Damaskus, Tripolis, Tunis, Algier, Bagdad). Daneben bemüht sich die Interflug auch stark um regelmäßige Liniendienste mit westlichen Ländern, vor allem in Europa. Lt. Sommerflugplan 1983 wurden Kopenhagen, Stockholm, Helsinki, Brüssel, Rom, Wien, Athen, Mailand, Madrid, Lissabon und Amsterdam mindestens einmal wöchentlich angeflogen. Darüber hinaus bestehen Verbindungen nach Istanbul, Ankara, Karatschi, Larnaca, Lagos, Maputo, Luanda und einige Charterverbindungen für Touristen aus West-Berlin. Daneben werden von Dresden, Erfurt und Leipzig noch Budapest, Leningrad, Moskau und Sofia regelmäßig angeflogen. — Eingesetzt wird ausnahmslos sowjetisches Fluggerät, die IL 62 vorwiegend auf überseeischen Flugrouten, die TU 154 (ähnlich der Boeing 727–100) und die TU 134 (ähnlich der älteren frz. Caravelle) hauptsächlich im europäischen Raum. Auf besonders kurzen Strecken (Routen in die benachbarten RGW-Länder) kommen z.T. auch noch Turbo-Propellerflugzeuge vom Typ IL 18 zum Einsatz. Träger des Luftverkehrs ist die 1958 gegründete Interflug GmbH (IF), die dem MfV unterstellt ist. Sie ist zuständig für den gesamten Flugbetrieb (einschl. Wirtschaftsflug), die Unterhaltung, den Betrieb und Ausbau der Verkehrsflughäfen sowie die Flugsicherung der DDR. Die IF gliedert sich in die Betriebe Verkehrsflug, Agrarflug, Flughäfen, Flugsicherung und Bildflug. Sie wird von einem Generaldirektor (gleichzeitig Stellvertreter des Ministers für V. — derzeit Dr. Klaus Henkes, SED) geleitet. Die IF hat rd. 50 staatliche Luftverkehrsabkommen abgeschlossen und ist Mitglied in mehreren internationalen Luftverkehrsorganisationen. Neben der Mitgliedschaft in Organisationen der RGW-Länder gehört sie seit 1958 der Internationalen Vereinigung der Nachrichtenverbindungen der zivilen Luftfahrt (SITA) an. 1969 ist der Flughafen Schönefeld der Internationalen Vereinigung der Zivilflughäfen (ICAA) beigetreten. Der IATA gehört die IF, wie die meisten RGW-Fluggesellschaften (bis auf LOT und CSA), nicht an. G. Rohrleitungsnetz Für den verstärkten Ausbau der Petrochemie (Chemische Industrie), den erhöhten Treibstoffbedarf sowie einen allgemein steigenden Energieverbrauch der Wirtschaft und der Bevölkerung ist in der DDR ein Fernleitungsnetz von rd. 1300 km Länge gebaut worden. Es umfaßt u.a. die Leitungen von Leuna (Chemie), Rostock (Ölhafen) und Berlin (Produktenpipeline) nach Schwedt/O., dem Zentrum der Petrochemischen Industrie in der DDR, und dem Endpunkt einer Fernleitung aus der UdSSR sowie die Erdgaspipeline DDR-ČSSR (dort Anschluß an die Sojus-Erdgasleitung aus der Sowjetunion). Gegenüber der Bundesrepublik (2.100 km) ist die Netzlänge relativ hoch. Die Rohrleitungen liegen nicht im Verantwortungsbereich des MfV, sondern des Ministeriums für Chemische Industrie. V. Verkehrsleistungen A. Güterverkehr Die Güte des Transportsystems wurde bis Ende der 70er Jahre in erster Linie daran gemessen, ob die in den jeweiligen Jahres- und Fünfjahrplänen vorgesehenen Leistungssteigerungen realisiert werden konnten, und weniger daran, ob die Transportdurchführung volkswirtschaftlich effizient war. Ein derartiges Vorgehen wurde durch die Tatsache begünstigt, daß die Investitionsmittel nicht ausreichten, die in ihrer Grundsubstanz vom ehemaligen Deutschen Reich übernommenen Verkehrsanlagen den gestiegenen sowie gegenüber früher erheblich veränderten Transportaufgaben anzupassen. Auch die Entwicklung der Transportkapazitäten im öffentlichen Güterverkehr entsprach nicht dem steigenden Bedarf. Dieser Mangel bewirkte eine starke Ausweitung des Werkverkehrs mit Lkw, einer Verkehrsart, die sich auch in einem sozialistischen Staat bislang weitgehend der zentralen Planung entzog. Der Werkverkehr ist wegen der besseren Verfügbarkeit von Transportraum für die Betriebe vorteilhaft; aufgrund einer geringeren räumlichen und zeitlichen Auslastung und des zum Teil daraus folgenden höheren spezifischen Energieverbrauchs volkswirtschaftlich jedoch teurer als der Schienenverkehr, die Binnenschiffahrt oder der öffentliche Güterkraftverkehr. Ein weiteres Problem für die Planungsbehörden der DDR resultierte daraus, daß die Betriebe einen überhöhten Transportbedarf anmeldeten, um angesichts des ständig knappen Transportraums eine gewisse Reserve zu haben. Da eine übergeordnete Prüfung in der Regel nicht erfolgte, konnten die zur Verfügung stehenden Transportkapazitäten kaum entsprechend den wirklichen Bedürfnissen der Betriebe und Wirtschaftszweige verteilt werden. Diese Besonderheiten führten zu überhöhten Kosten je transportierte Leistungseinheit (Mark/t bzw. tkm). Daneben wird in der DDR auch der hohe Transportumfang (t bzw. tkm je Einheit des Bruttosozialprodukts) kritisiert. In allen neueren Plänen, Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien u.ä. wird diesen Gegebenheiten Rechnung getragen. So heißt es im Gesetz über den Fünfjahrplan 1981–1985: „Zur Senkung des gesellschaftlichen Aufwandes in der Volkswirtschaft so[S. 1424]wie aus energieökonomischen Gründen ist der spezifische Transportaufwand aller Wirtschaftszweige durch Optimierung der Liefer- und Transportbeziehungen systematisch zu senken“ (Gesetz über den Fünfjahrplan … 1981–1985 vom 3. 12. 1981 — GBl. I, S. 412), und zwar um mindestens 20 v.H. Die Verringerung des Transportaufwandes soll demnach vor allem zur Energieeinsparung beitragen. Der Verkehrssektor ist — wie in der Bundesrepublik — nach Industrie und Haushalten der drittgrößte Energieverbraucher. Die Überlegungen im Güterverkehr konzentrieren sich dabei auf 2 Punkte: 1. Wie kann bei den einzelnen Verkehrsträgern mit weniger Energie mehr transportiert werden? 2. Wie kann durch eine andere Arbeitsteilung zwischen den Verkehrsträgern Energie eingespart werden? Nach DDR-Berechnungen verhält sich der spezifische Energieverbrauch (Kilojoule je Bruttotonnenkilometer) bei Binnenschiffahrt, Eisenbahn und Kraftverkehr wie 0,6–0,8:1:3. Die gegenwärtige Verkehrsteilung und auch die Entwicklung in den 60er und 70er Jahren sind deshalb als nicht optimal zu bezeichnen. Die Bedeutung der Binnenschiffahrt ist seit Jahren unverändert gering. Wie in den anderen RGW-Staaten dominiert die Eisenbahn, die rd. 7/10 der Verkehrsleistungen (tkm) im binnenländischen Güterverkehr erbringt (Bundesrepublik: ¼). Trotz jährlich steigender Transportmengen (t) verlor die Bahn jedoch bis 1980 gegenüber dem Straßengüterverkehr an Bedeutung, dessen Anteil an den Leistungen auf rd. ¼ (Bundesrepublik: ca. 50 v.H.) anstieg. Auch der Rohrleitungstransport wurde in den vergangenen Jahren kräftig ausgedehnt, während der Luftverkehr im binnenländischen Gütertransport keine Rolle spielt. Die konsequente Durchsetzung des obersten Gebots, den Transportaufwand zu senken und Energie einzusparen, führte seit Beginn des lfd. Fünfjahrplanes zu einer kontinuierlichen Verringerung von Transportmengen und -leistungen sowie einer Verkehrsverlagerung vom Straßengüterverkehr zu den energiewirtschaftlich günstigeren Transportzweigen Eisenbahn und Binnenschiffahrt. Die Gründe für die Vorrangstellung der Eisenbahn liegen in erster Linie darin, daß die staatliche Planung eine noch stärkere Ausweitung des Straßengüterfernverkehrs durch gesetzliche Regelungen verhindert hat. Nach der 1973 in Kraft getretenen Transport-VO (TVO) — 1982 durch die Gütertransport-VO (GTVO) ersetzt —, die die Aufgabenteilung zwischen Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Kraftverkehr regelt, durften Transporte außerhalb des 50 km-Luftlinienumkreises in der Regel nur von der Bahn oder der Binnenschiffahrt durchgeführt werden. Ein verstärkter Lkw-Einsatz im Binnengüterverkehr — wie in der Bundesrepublik — hätte einen mit Devisenausgaben verbundenen Import von Lkws und/oder den Aufbau einer eigenen Lkw-Produktion sowie eine durchgreifende qualitative Verbesserung des Straßennetzes erfordert. Aus Mangel an Devisen bzw. Investitionsmitteln konnte dieser Weg nicht eingeschlagen werden. Weil die Binnenschiffahrt sehr ungünstige Angebotsbedingungen — die Wasserstraßen erschließen die Industriegebiete kaum und verlaufen in Ost-West-Richtung, während die Hauptgüterströme in einer Nord-Süd-Richtung verlaufen — aufweist, mußte zum [S. 1425]größten Teil die DR die Ferngütertransporte übernehmen. Die DR hat 1983 rd. 325 Mill.~t Güter befördert. Die Verkehrsleistung betrug etwa 55 Mrd. tkm (Bundesrepublik: 300 Mill.~t bzw. 56 Mrd. tkm einschließlich der nichtbundeseigenen Eisenbahnen). Kohle, Koks und Baumaterialien haben einen Anteil von über 50 v.H. am Gesamttransportaufkommen der DR. Bei Transporten von Baumaterialien, Fertigwaren und Stückgut erbringt die Bahn Leistungen, die in westlichen Ländern zum größten Teil von der Binnenschiffahrt bzw. dem Lkw übernommen werden. Wenn die erschwerten Bedingungen — hinsichtlich des zweigleisigen und elektrifizierten Ausbauzustandes — berücksichtigt werden, sind diese Leistungen sehr beachtlich. Beim Straßengüterverkehr (einschl. Nah- und Werkverkehr) sind Transportaufkommen und -leistungen bis 1980 kräftig gestiegen, ab 1981 jedoch stark rückläufig. Gegenüber der Bundesrepublik ist die Struktur völlig verschieden. Aufgrund der gesetzlichen Restriktionen hat der Lkw-Fernverkehr (mehr als 50 km Transportweite) nur einen Anteil von 3 v.H. (1982) am gesamten Transportaufkommen (Bundesrepublik: rd. 10 v.H.). Bei den Verkehrsleistungen beträgt der Anteil des Fernverkehrs 8 v.H. (Bundesrepublik: ⅓). Besonders problematisch ist in der DDR die Abstimmung zwischen öffentlichem Kraftverkehr und Werkverkehr, der fast die Hälfte aller Güter im binnenländischen Güterverkehr befördert. Die Werkfuhrparks haben eine wesentlich geringere zeitliche und räumliche Kapazitätsauslastung als die Lkws der öffentlichen Kraftverkehrsbetriebe. Sie stehen allerdings den Betrieben ständig zur Verfügung und sind daher im Einsatz wesentlich flexibler. Angesichts der ständigen Engpässe im Transportsektor — besonders im Bausektor — ist es seit einigen Jahren üblich, den Betrieben die unmittelbare Verfügungsgewalt über ihre Lkws in Teilbereichen zu entziehen. Durch bezirkliche Transportausschüsse und Kraftverkehrskombinate — Kraftstoffkontingentierung, Einbeziehung in die Erfüllung überbetrieblicher Transportaufgaben, Koordinierung und Genehmigung von Fernfahrten — sowie unter anderem auch durch die Bildung von Werkfahrgemeinschaften wird angestrebt, den Werkverkehr in das einheitliche sozialistische Transportsystem einzubeziehen. Das Verkehrsaufkommen der Binnenschiffahrt steigt seit 1980 an. Mit einem Anteil von 3 v.H. bei den Leistungen und noch nicht einmal 2 v.H. beim Aufkommen ist sie allerdings nach wie vor der unbedeutendste Verkehrsträger im binnenländischen Güterverkehr. Auch der verstärkte Einsatz der Schubschiffahrt — gegenwärtig werden ¾ aller Binnenschiffstransporte auf diese Weise durchgeführt — sowie die sie begünstigenden Regelungen der TVO konnten hieran nichts ändern. Im Transportaufkommen dominieren Baumaterialien (rd. 50 v.H.), Abfallprodukte (16 v.H.) sowie Kohle und Koks (13 v.H.). Obwohl bei den Transporten von Mineralöl und Mineralölprodukten die Substitution der traditionellen Verkehrsträger durch Rohrfernleitungen fast 10 Jahre später als in der Bundesrepublik einsetzte, haben diese heute einen Anteil von 6 v.H. an den gesamten Transportleistungen im binnenländischen Güterverkehr (Bundesrepublik: 4 v.H.). Parallel zum Ausbau der Ostseehäfen — hier vor allem Rostock — wurde auch der Schiffsbestand der Handelsflotte beträchtlich erweitert, so daß in der Seeschiffahrt erhebliche Leistungssteigerungen erreicht werden konnten. 1983 wurden etwa 12 Mill.~t Güter mit der DDR-Handelsflotte befördert. Der Seeverkehr stagniert in den letzten Jahren — auch die Flotte wurde leicht reduziert —, so daß die im lfd. Fünfjahrplan (1981–1985) vorgesehene Steigerung der Transportmengen um rd. 15 v.H. voraussichtlich nicht verwirklicht werden kann. Beachtlicher noch waren die Leistungssteigerungen in den Seehäfen der DDR. 1983 wurden insgesamt 23,1 Mill.~t in Rostock (77 v.H.), Wismar (20 v.H.) und Stralsund umgeschlagen (Bundesrepublik: 130 Mill.~t, Hamburg 49 Mill.~t). Der weitere Ausbau der Seehäfen (Rostock und Wismar) soll weitere Steigerungen der Umschlagleistungen (1985/1980: 46 v.H.) bewirken. Allein im Seehafen Rostock sollen 1985 etwa 24 Mill.~t (50 v.H. des gegenwärtigen Umschlags im Hamburger Hafen) umgeschlagen werden. Wichtige Ziele dabei sind die Beseitigung des gegenwärtig noch hohen Fremdhafenumschlags in westlichen Häfen, um Devisen einzusparen, und die Steigerung des Umschlags für Dritte, um Valuta zu erwirtschaften. Künftige Entwicklungslinien. Die Hauptforderungen für die 80er Jahre heißen Senken des Transportaufwandes im Binnengüterverkehr und Einsparung von Energie. Eine Vielzahl von Maßnahmen und ökonomischen Stimuli sind bereits eingeleitet worden, um den Gütertransport effizienter, auf kürzestem Weg und mit weniger Energie durchzuführen. Die Optimierung der Transport- und Lieferbeziehungen, die Verfeinerung der Transportplanung und -bilanzierung, die Vorgabe von Planungs- und Abrechnungskennziffern (Transportnormative = Limite zur Inanspruchnahme von Transportleistungen für Ministerien, Kombinate und Betriebe), Veränderungen der Produktions- und Standortstruktur (PTO = Produktions-Transport-Optimierung), sowie Maßnahmen in der Produktion, die den Transportbedarf senken (PTI = Produktions-Transport-Integration) und ein neuer Binnengütertarif sollen den Transportaufwand senken. Die 1982 in Kraft getretenen neuen Binnengüterverkehrstarife verteuerten die Transporte für die verladende Wirtschaft um durchschnittlich 60–70 v.H. [S. 1426]Die Tarifanhebungen, als ökonomischer Anreiz zur Vermeidung unnötiger Transporte und Leerfahrten, trafen alle Verkehrsträger, wenn auch unterschiedlich stark. Die Preisveränderungen sollten nämlich gleichzeitig — aus energiewirtschaftlichen Gründen — Transportverlagerungen zwischen den Verkehrsträgern bewirken. Verteuerten sich die Straßengütertransporte um rd. 80 v.H., stiegen die Preise für Transporte der Binnenschiffahrt nur um 47 v.H. [S. 1427]Konkretes Ziel aller Maßnahmen ist, die gesamten Binnengütertransportmengen (t) und -leistungen (tkm) trotz steigender wertmäßiger Warenproduktion bis 1990 konstant zu halten, nach Möglichkeit sogar zu senken. Der Lkw-Einsatz soll noch rigoroser als bisher auf den Nahbereich, den grenzüberschreitenden Verkehr, den Zubringerverkehr (von/nach Bahnhöfen, Gleisanschlüssen, Binnenschiffahrtsumschlagplätzen) und auf Spezialtransporte beschränkt werden. 5–6 Mill.~t jährlich sollen bis 1990 auf die Eisenbahn verlagert werden. Analog hierzu ist bei Massengütern eine Verlagerung von Transporten der Bahn und der Straße zur Binnenschiffahrt von jährlich 1 Mill.~t beabsichtigt. Damit stiege der Anteil der Bahn an den Transportleistungen im Binnengüterverkehr auf fast ⅘ und der der Binnenschiffahrt auf fast 5 v.H., während sich die Verkehrsleistungen auf der Straße im Anteil fast halbieren würden. Diese Verlagerungen könnten zusammen mit der forcierten Elektrifizierung der Eisenbahn zu erheblichen Einsparungen an Dieselkraftstoffen führen. Es ist allerdings zweifelhaft, ob sich diese Verkehrsverlagerungen in vollem Umfange verwirklichen lassen. Schon heute fehlen der DR mehr als 10.000 Arbeitskräfte, was zu einer Vielzahl von Überstunden führt. Trotz Elektrifizierung, Rationalisierung und weiterer Automatisierung würden sich bei dem Volumen der geplanten Verlagerung die Schwierigkeiten bei der DR eher noch vergrößern. Die bisher erreichten Erfolge sowohl in der Aufwandssenkung als auch bei den Transportverlagerungen — soweit aus den bisher für 1981, 1982 und 1983 veröffentlichten Statistiken erkennbar — zeigen, daß die vorhandenen Möglichkeiten von den DDR-Verkehrsplanern und -Politikern ganz sicher überschätzt werden. B. Personenverkehr Auch im Personenverkehr gelten als Hauptleitlinie der Verkehrspolitik Energieeinsparung und Senkung des Transportaufwandes. Während im Güterverkehr zur Verwirklichung dieser Ziele wie gezeigt ein breitgefächertes Instrumentarium eingesetzt werden kann, sind die Möglichkeiten im Personenverkehr weitaus geringer: Mehr als die Hälfte der Verkehrsleistungen entfällt auf den Individualverkehr, einen Bereich, der sich auch in der DDR weitgehend der staatlichen Planung entzieht. Wie in der Bundesrepublik Deutschland neigt in der DDR der öffentliche Personenverkehr zunehmend zur Stagnation. Der Individualverkehr weist demgegenüber hohe Zuwachsraten auf. Diese Feststellung überrascht, wenn man bedenkt, daß bislang in allen kurz-, mittel- und langfristigen Verkehrsplanungen der Eisenbahn-, Omnibusüberland- und städtische Nahverkehr uneingeschränkte Priorität hatten. Der Individualverkehr wird demgegenüber in den Jahres- und Fünfjahrplänen nicht einmal erwähnt. Für eine integrierte Verkehrspolitik, die Einzelmaßnahmen an einem Gesamtkonzept ausrichtet, fehlen in der DDR überdies die Grundlagen. Eine amtliche Statistik, die auch den Individualverkehr umfaßt, existiert nicht. Die umfassendsten Untersuchungen auf diesem Gebiet fanden bisher ausschließlich im Rahmen des Systems repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) statt. Das SrV wurde erstmals 1972 in 16 Städten der DDR durchgeführt und bei 2 weiteren Neuauflagen erheblich ausgedehnt. Die Ergebnisse dieser Befragungen gestatteten es immerhin, mit Hilfe weiterer Einzelangaben in DDR-Veröffentlichungen ein Gesamtbild des Personenverkehrs zumindest für einige Jahre zu ermitteln. Entwicklung und Struktur des Personenverkehrs in der DDR sind von der Zunahme des Lebensstandards, der damit einhergehenden wachsenden individuellen Motorisierung und den gestiegenen Zahlen der Erwerbstätigen, Schüler und Studierenden beeinflußt worden. Daneben haben aber auch andere Faktoren wie zunehmende Freizeit, partielle Verbesserungen der Verkehrswege, Verlagerung von Wohnungen in Stadtrandlagen, Konzentrationsprozesse im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen sowie im Handel und in der Industrie eine Rolle gespielt. Diese Veränderungen hatten zur Folge, daß heute nahezu doppelt so viele Wege je Einwohner mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Auto oder dem Motorrad zurückgelegt werden als vor 20 Jahren. Unter Berücksichtigung der zurückgelegten Entfernungen war der Anstieg der Mobilität (Personenkilometer je Einwohner) sogar noch größer. Am gesamten Personenverkehr der DDR war der individuelle Verkehr 1983 beim Aufkommen (beförderte Personen) zu fast der Hälfte (Bundesrepublik: ⅘) und bei den Leistungen (Personenkilometer) sogar schon zu ⅗ beteiligt (Bundesrepublik: ⅘) Gegenüber 1960 ist der Individualverkehr damit etwa auf das Fünffache gestiegen. Innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) hat die DDR inzwischen den mit Abstand höchsten Motorisierungsgrad. Gegenwärtig besitzen ⅖ aller Privathaushalte in der DDR ein Auto. Unter Einbeziehung der etwa 300.000 Dienst- und Geschäftsfahrzeuge teilten sich in der DDR fast 6 Einwohner (Bundesrepublik: 2,5) in einen Pkw. Das durchschnittliche monatliche Netto-Arbeitseinkommen im Jahr 1982 betrug 800 Mark. Das billigste Auto [Trabant] kostet rd. 9.000 Mark, der Wartburg rd. 20.000 Mark. Importautos sind noch wesentlich teurer.) Während die Kfz-Steuer (18 Mark je angefangenen 100 cm³ Hubraum) höher als in der Bundesrepublik (14,40 DM) ist, sind die Beitragssätze für die Haftpflichtversicherung (z.B. 50-PS-Auto: 153 Mark) deutlich niedriger. Dafür ist der Betrieb eines Autos wiederum teurer. Ein Liter Superbenzin kostet, seit Jahren allerdings unverändert, 1,65 Mark (Normalbenzin: 1,50 Mark). [S. 1428]Ein weiteres zentrales Problem für Autobesitzer ist die Kfz-Instandhaltung. Als Folge der langen Wartefristen und der hohen Preise bei fabrikneuen Pkw werden die vorhandenen Pkw außerordentlich lange genutzt und sind entsprechend reparaturanfällig (durchschnittliche Nutzungsdauer 15 Jahre oder mehr). Die Kfz-Instandhaltungskapazitäten hinken aber dem gestiegenen Bedarf weit hinterher. Selbst wenn die im laufenden Fünfjahrplan vorgesehenen Leistungssteigerungen (knapp 50 v.H.) in diesem Dienstleistungsbereich erreicht werden sollten, dürfte es auch künftig noch Engpässe geben. Trotz dieser Erschwernisse eilt die Nachfrage nach Pkw dem Angebot nach wie vor weit voraus. Gegenwärtig müssen 10 Jahre Wartezeit und mehr in Kauf genommen werden. Das Beförderungsaufkommen der öffentlichen Verkehrsmittel betrug 1983 etwa 4,1 Mrd. Im Durchschnitt fuhren täglich 11 Mill. Personen (Bundesrepublik: 21 Mill.) mit der Eisenbahn, dem Omnibus, der Straßenbahn, dem O-Bus oder der U-Bahn. Sicher auch als ein Ergebnis der Stillegung unrentabler Nebenstrecken bei der DR in den 60er Jahren entfällt davon auf die Bahn nur noch 1/7 (1960: ¼), während im gleichen Zeitraum der Omnibusverkehr (Überland- einschl. Werkverkehr) seinen Anteil von knapp ⅕ auf mehr als ⅓ steigerte. Gemäß der Hauptforderung, Energie einzusparen, soll der in dieser Beziehung ungünstigere Busverkehr über größere Entfernungen nach Möglichkeit reduziert und durch die Eisenbahn ersetzt werden. Auch im städtischen Nahverkehr hat der Busverkehr erheblich an Bedeutung (⅓) gewonnen. Dennoch ist die Straßenbahn mit einem Anteil von 56 v.H. weiterhin das Hauptverkehrsmittel. Der O-Bus und die U-Bahn Berlin (Ost) spielen im gesamten Nahverkehrssystem derzeit keine Rolle. Die Entwicklung hin zum Bus wird künftig gestoppt zugunsten der energetisch günstigeren Straßenbahn; in diesem Zusammenhang soll der Einsatz von O-Bussen, deren Betrieb fast gänzlich eingestellt wurde, wieder verstärkt werden. Als Fazit bleibt festzuhalten, daß auch sozialistische Staaten wie die DDR keine alternativen Verkehrskonzeptionen verwirklichen konnten. Lediglich die Preis- bzw. Tarifgestaltung für öffentliche und individuelle Verkehrsmittel genügt dem verkehrspolitischen Ziel einer Priorität des öffentlichen Verkehrs. Die Fahrpreise im Binnenverkehr mit der Eisenbahn, dem Bus oder den städtischen Nahverkehrsmitteln sind seit Jahrzehnten konstant und sehr niedrig. So kostet eine Straßenbahnfahrt in der Regel 0,20 Mark, teilweise sogar noch weniger. Die einem Nulltarif gleichkommenden Tarife vor allem im Nahverkehr bedingen ständig steigende Subventionen (1983: über 3 Mrd. Mark). Diese Preisgestaltung wird als bedeutender Bestandteil der Sozialpolitik der DDR besonders herausgestellt. Dennoch ist auch in der DDR der Pkw zu einem täglichen Gebrauchsgegenstand geworden und hat den Charakter eines Massenverkehrsmittels angenommen. Diesem Phänomen stehen die sozialistischen Planer [S. 1429]offensichtlich mit der gleichen Ohnmacht gegenüber wie westliche Verkehrspolitiker. Sie beschränken sich darauf, in Städten und Ballungsgebieten den öffentlichen Verkehr zu fördern und ihn effizienter zu gestalten. Die bessere Koordinierung des öffentlichen Verkehrs (Eisenbahn, Bus und städtischer Nahverkehr), die Abstimmung der Strecken- und Liniennetze, die Beseitigung von Parallelverkehr, integrierte Erschließungs- und Bedienungssysteme zwischen Fern- und Regionalverkehr, Werkfahrgemeinschaften für die Personenbeförderung, die Schaffung von Fußgängerzonen und anderes mehr zielen in diese Richtung. Diese Maßnahmen reichen aber nicht aus, um die ursprünglich angestrebten Ziele im Verhältnis von Individualverkehr zum öffentlichen Verkehr zu verwirklichen. Der Bau neuer Wohnsiedlungen fast ausschließlich an der Peripherie der Städte hat zur Folge, daß viele Wege, die vorher zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden konnten, nunmehr die Benutzung eines Verkehrsmittels erfordern. Die Frage, wie ohne nennenswerte Investitionen im städtischen Nahverkehrsangebot der öffentliche Verkehr auch nur stabilisiert, bzw. die in allen Ein- und Fünfjahrplänen immer wiederkehrende Forderun

Verkehrswesen (1985) Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 [S. 1417] I. Verkehr in der Gesamtwirtschaft Das V. (im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Verkehrswesen [MfV]) faßt alle Zweige des öffentlichen Transports sowie der mit ihnen verbundenen industriellen Betriebe, Handelsbetriebe und Kombinate zusammen, die dem MfV leitungsmäßig unterstellt sind: Eisenbahnverkehr, Seeverkehr, Binnenschiffsverkehr,…

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Frauenkommission (1985)

Ehrenamtliche Kommission der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) oder bei dem Vorstand einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. Bis zu den Gewerkschaftswahlen 1981/82 hießen die F. Frauenausschüsse. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den vorangegangenen Jahren durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 als selbständige Organe unter unmittelbarer politisch-organisatorischer Verantwortung der Partei in allen Betrieben und Institutionen gebildet. Der FDGB übernahm aufgrund eines erneuten Politbürobeschlusses (15. 12. 1964) am 15. 1. 1965 die F. als Teile seiner Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO). Im Unterschied zu anderen Kommissionen werden die Mitglieder der F. jedoch direkt in Frauenvollversammlungen (in Großbetrieben auf Delegiertenkonferenzen) durch die weiblichen FDGB-Mitglieder vor der Neuwahl der BGL gewählt. Die Kandidatenaufstellung erfolgt in Absprache mit der amtierenden BGL; die Vorsitzende der F. wird auf die Vorschlagsliste für die neuzuwählende BGL gesetzt. In Großbetrieben soll die Vorsitzende der F. zu den von Arbeitsverpflichtungen freigestellten Mitgliedern der BGL gehören. Bei den Gewerkschaftswahlen 1976/77 wurde den BGO mit einem Frauenanteil von über 70 v.H. erstmals freigestellt, ob noch ein F. gewählt werden soll. Diese Bestimmung ist Bestandteil der Satzung des FDGB von 1977 geworden; in ihr kommt zum Ausdruck, daß in den gewählten (nicht in den hauptamtlichen) Vorständen Frauen fast entsprechend ihrem Anteil an der Mitgliedschaft vertreten sind (1982: Anteil der Frauen an der Mitgliedschaft des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes [FDGB] 52 v.H., an den gewählten FDGB-Funktionären in den BGO 50,9 v.H.). Voraussetzung für die Wahl einer F. ist im übrigen, daß die BGO wenigstens 30 Frauen unter ihren Mitgliedern zählt. — In der F. sollen möglichst alle weiblichen Beschäftigungsgruppen, insbesondere aber Produktionsarbeiterinnen vertreten sein. Vorgesehen sind monatlich eine Sitzung der F. sowie jährlich zwei von der BGL einzuberufende Frauenversammlungen, auf denen über Vorhaben und Arbeitsergebnisse der F. berichtet wird sowie Vorschläge für deren weitere Tätigkeit gemacht werden können. Schwerpunkte der Arbeit der F. sind: 1. Politisch-ideologische Förderung der Leistungsbereitschaft der Frauen; Heranbildung der Frauen zu sozialistischen Persönlichkeiten (Persönlichkeitstheorie, sozialistische). 2. Ausarbeitung von Plänen zur Aus- und Weiterbildung sowie zum qualifikationsgerechten Einsatz der weiblichen Beschäftigten unter besonderer Berücksichtigung der sich aus der Anwendung neuer Techniken im Arbeitsprozeß ergebenden Veränderungen in den Arbeitsanforderungen. 3. Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen (insbes. Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen; Vorschläge zur Verbesserung der regionalen Infrastruktur: Handel, Versorgung, Dienstleistungen, Berufsverkehr). 4. Vertretung der Interessen der berufstätigen Mütter (Ausbau der betrieblichen Kinderkrippen und Kindergärten, Betreuung während des Wochenurlaubs und des „Babyjahres“ Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind], Vergrößerung der Zahl der Kuren der Sozialversicherung für Mütter mit mehreren Kindern). Die F. haben das Recht, Kritik zu üben, Vorschläge zu machen und Empfehlungen auszusprechen. Die Werkleiter bzw. deren Beauftragte haben die Arbeit der F. durch Auskünfte zu unterstützen und müssen über getroffene oder unterlassene Maßnahmen aufgrund von Vorschlägen der F. diesen Rechenschaft ablegen. Wichtiges Instrument der F. ist der jährliche Frauenförderungsplan, der als Teil des Betriebskollektivvertrages (BKV) von der Werkleitung, der BGL und deren Kommissionen ausgearbeitet wird. In dem Frauenförderungsplan finden sich zu allen Aufgabengebieten der F. entsprechende Festlegungen, insbesondere zur Aus- und Weiterbildung, zum Arbeitseinsatz von Frauen, nachdem diese entsprechende berufliche Qualifikatio[S. 451]nen erlangt haben, und zum Ausbau der betrieblichen Sozialeinrichtungen. Als Auswirkung der genannten Möglichkeit, in Betrieben mit über 70 v.H. weiblichen Beschäftigten auf F. zu verzichten, ist die Zahl der F. rückläufig: 1973: 13.162 (104.311 Mitgl.); 1976: 10.074 (80.968 Mitgl.); 1982: 9.736 (77.548 Mitgl.). Bei den LPG, in denen es als Genossenschaften keine Gewerkschaftsorganisationen gibt, werden F. analog zum Wahlverfahren der gewerkschaftlichen F. als Kommissionen des LPG-Vorstandes gewählt und haben vergleichbare Rechte und Pflichten (Frauen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 450–451 Frauenbrigaden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freie Berufe

Ehrenamtliche Kommission der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) oder bei dem Vorstand einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. Bis zu den Gewerkschaftswahlen 1981/82 hießen die F. Frauenausschüsse. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den vorangegangenen Jahren durch Beschluß des Politbüros des ZK der…

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Notariat (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Inkrafttreten der VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N. vom 15. 10. 1952 (GBl. I, S. 1055) besteht in jedem Stadt- oder Landkreis der DDR beim Kreisgericht ein Staatliches N. In zahlenmäßig kleinerem Umfang existieren auch noch Einzelnotare, die gleichzeitig als nicht den Kollegien angehörende Rechtsanwälte tätig sind (Rechtsanwaltschaft). Neuzulassungen von Einzelnotaren erfolgten seit 1952 nicht mehr, sind aber durch Berufung durch den Minister der Justiz seit 15. 2. 1976 wieder möglich (§ 1 der 1. DVO zum Not. Gesetz vom 5. 2. 1976 [GBl. I, S. 99]). Ein dem Anwaltskollegium beitretender Rechtsanwalt, der auch Notar ist, verliert sein N. und muß alle N.-Akten an das Staatliche N. abgeben. Mit dem Gesetz über das Staatliche N. — Notariatsgesetz vom 5. 2. 1976 (GBl. I, S. 93) — werden Aufgaben und Verfahren des Staatlichen N. geregelt. Die Staatlichen N. werden damit in das System der Justizorgane eingeordnet. Damit wurde die Aufsplitterung der bisher in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen beseitigt. Als Ziel der Tätigkeit der Staatlichen N. wird der Dienst an der Durchführung der Politik des sozialistischen Staates bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft bezeichnet. Ihre Tätigkeit soll dazu beitragen, die sozialistische Gesellschaftsordnung zu festigen und die Sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen. Sie soll darauf gerichtet sein, gesetzlich garantierte Rechte und Interessen der Bürger und Betriebe durchzusetzen sowie das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu entwickeln. Den Staatlichen N. ist die Pflicht auferlegt, in ihrer Tätigkeit das sozialistische Eigentum zu sichern sowie die Vermögensinteressen der Staatsorgane, Volkseigener Betriebe und Einrichtungen und der gesellschaftlichen Organisationen zu wahren. Eine ähnlich starke Verpflichtung hinsichtlich des persönlichen Eigentums der Bürger gibt es nicht. Die staatlichen Notare (keine Rechtsanwälte) werden vom Minister der Justiz berufen und abberufen. Voraussetzung für die Berufung ist, daß die Kandidaten „dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben sind, Charakterfestigkeit und Lebenserfahrung besitzen und die erforderlichen fachlichen Kenntnisse an einer dafür vorgesehenen juristischen Ausbildungsstätte erworben haben“ (§ 6 Not.Ges.). Kontroll- und Anleitungsorgan des Staatlichen N. ist das Bezirksgericht. Die Entscheidungen des Staatlichen N. wie der Einzelnotare unterliegen dem Rechtsmittel der Beschwerde, über die das Kreisgericht entscheidet. Der Justizminister kann jede Entscheidung der Notare aufheben. Das Staatliche N. ist zuständig für alle Testaments- und Nachlaßangelegenheiten (hier liegt in der Praxis der Schwerpunkt des Staatlichen N.), für das Beurkundungs- und Beglaubigungswesen, Hinterlegungen und Verwahrungen, Vormundschafts- und Pflegschaftssachen für Volljährige sowie für die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener Urkunden. Bei Beurkundungen von Verträgen und sonstigen Erklärungen hat der Notar darauf hinzuwirken, daß die Beteiligten ihren Willen in Übereinstimmung mit der Sozialistischen Gesetzlichkeit und den Grundsätzen der Sozialistischen ➝Moral erklären. Beurkundungen dürfen nicht vorgenommen werden, wenn damit den Rechtsvorschriften oder den Grundsätzen der Sozialistischen Moral widersprechende Ziele verfolgt werden (§ 18 Not.Ges.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 946 Normung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Notstandsgesetzgebung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Inkrafttreten der VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N. vom 15. 10. 1952 (GBl. I, S. 1055) besteht in jedem Stadt- oder Landkreis der DDR beim Kreisgericht ein Staatliches N. In zahlenmäßig kleinerem Umfang existieren auch noch Einzelnotare, die gleichzeitig als nicht den Kollegien angehörende Rechtsanwälte tätig sind (Rechtsanwaltschaft). Neuzulassungen von Einzelnotaren erfolgten…

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Arbeitsökonomie (1985)

Siehe auch: Arbeitsökonomik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie: 1975 1979 Die A. ist Teil der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaften und Disziplin der sozialistischen Arbeitswissenschaften. Gegenstand der A. sind die „ökonomischen Gesetzmäßigkeiten“ auf dem Gebiet der Arbeit in der gesellschaftlichen, volkswirtschaftlichen und betrieblichen Praxis im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Produktivkräfte und des Charakters der Arbeit. Die A. untersucht, inwieweit sich wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten im System der Leitung und Planung für die gesellschaftliche Organisation der Arbeit und die Reproduktion des Arbeitsvermögens ausnutzen lassen und welche Bedeutung sie für die Organisation des Arbeitsprozesses haben. Die A. soll ferner Maßnahmen und Methoden zur rationellen Entwicklung und Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens im Zusammenhang mit der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts vorbereiten bzw. erarbeiten. Die arbeitsökonomische Forschung konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte: 1. Untersuchung der Wirkungsweise und der Erfordernisse des „ökonomischen Gesetzes“ der „stetigen Steigerung der Arbeitsproduktivität“ unter Berücksichtigung der Aufgaben zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Intensivierung und Erhöhung des Nutzeffektes der Arbeit als den entscheidenden Quellen des wirtschaftlichen Wachstums und der Erhöhung des Nationaleinkommens (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches). 2. Untersuchung der wirtschaftlichen Aspekte des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung. 3. Untersuchung der Arbeitskräfteentwicklung einschließlich der bildungsökonomischen Voraussetzungen. 4. Untersuchungen zur Entwicklung wirksamer Formen der persönlichen Materiellen Interessiertheit unter Einbeziehung der Masseninitiative der Werktätigen. 5. Untersuchung der Leitung, Planung und Entlohnung der Arbeit unter Berücksichtigung der Prinzipien der sozialistischen Wirtschaftspolitik. Die A. bemüht sich um die Verallgemeinerung der Erfahrungen bei der Verteilung und Lenkung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens; sie wertet dafür die Erfahrungen der Ämter für Arbeit und Löhne aus und berät diese Institutionen (Staatssekretariat für Arbeit und Löhne). Ihre Erkenntnisse finden auf betrieblicher Ebene vor allem im Bereich der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) Anwendung. Ferner soll ein enger Arbeitszusammenhang zwischen A., Technologie und Sozialistischer Betriebswirtschaftslehre hergestellt werden. Sozialistischer Wettbewerb. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 66 Arbeitsnormung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO)

Siehe auch: Arbeitsökonomik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie: 1975 1979 Die A. ist Teil der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaften und Disziplin der sozialistischen Arbeitswissenschaften. Gegenstand der A. sind die „ökonomischen Gesetzmäßigkeiten“ auf dem Gebiet der Arbeit in der gesellschaftlichen, volkswirtschaftlichen und betrieblichen Praxis im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Produktivkräfte und des…

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Seerecht (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Gesamtheit der Rechtsnormen für die Seeschiffahrt und andere Bereiche der Meeresnutzung. Unterschieden wird internationales S., das auf völkerrechtlichen, zumeist multilateralen Verträgen beruht oder als Gewohnheitsrecht anerkannt wird, und nationales S. 1. Nationales Seerecht. Das innerstaatliche S. wurde im Zusammenhang mit der Kodifikation anderer Bereiche, z. B. des Zivilrechts und des Außenhandelsrechts neu gestaltet. Seit 1972 besteht in der DDR eine Gesellschaft für S., die in das internationale Schiffahrtskomitee (CMI = Comité Maritime International) aufgenommen worden ist. Wichtige Vorschriften: Seehafenbetriebsordnung vom 10. 6. 1974 (GBl. I, S. 316); Seeschiffsbesetzungsordnung vom 25. 11. 1974 (SDr. Nr. 787); AO vom 27. 11. 1975 über die Zulassung von Fahrzeugen zur Seefahrt (SDr. Nr. 824); AO vom 18. 10. 1978 zur Regelung des Seeverkehrs (SDr. Nr. 993) 2. Internationales Seerecht. Die DDR trat zahlreichen internationalen Abkommen bei, erklärte Abkommen, denen das ehemalige Deutsche Reich angeschlossen war, für anwendbar und schloß bilaterale Abkommen auf dem Gebiet des Seeverkehrs- bzw. der Handels- und Seeschiffahrt ab. Die DDR ist Vertragspartner folgender wichtiger Übereinkommen der S.-Konferenz der Vereinten Nationen: Übereinkommen vom 29. 4. 1958 über das Küstenmeer und die Anschlußzone, in Kraft am 10. 9. 1964; Übereinkommen vom 29. 4. 1958 über die Hohe See, in Kraft am 30. 9. 1962; Übereinkommen vom 29. 4. 1958 über den Festlandsockel, in Kraft am 10. 6. 1964. Nach mehrjährigen vorbereitenden Verhandlungen wurde am 3. 12. 1973 die Dritte S.-Konferenz der Vereinten Nationen mit dem Auftrag eröffnet, eine Rechtsordnung für alle Meeresnutzungen auszuarbeiten. Am 30. 4. 1982 wurde das „Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen“ angenommen. Die DDR (wie die Bundesrepublik Deutschland) enthielt sich. Am 10. 12. 1982 hat die DDR gezeichnet. (Quelle: Platzöder/Graf Vitzthum, Baden-Baden 1984, Seite 5, 17 ff.) Mitgliedschaft der DDR in internationalen Seeverkehrs- und UNO-Organisationen: BIMCO (Baltic and International Maritime Conference) = Vereinigung von Reedern, Schiffsmaklern und Fachverbänden für deren Zusammenwirken in Fragen des internationalen Seeverkehrs; ICHCA (International Cargo Handling Coordination Association) = Internationale Organisation für die Koordinierung der Transport- und Umschlagtechnik mit der Aufgabe, den Güterumschlag im Seeverkehr durch Zusammenwirken aller Beteiligten zu verbessern; PIANC (Permanent International Association of Navigation Congresses) = Internationale ständige Vereinigung der Schiffahrtskongresse; FIATA (Fédération Internationale des Associations des Transitaires et Assimilés) = Internationale Föderation der Spediteur-Organisationen; UNIDROIT = Internationales Institut zur Vereinheitlichung des Privatrechts, insbesondere des Handelsrechts und des internationalen Transportrechts; IMCO (Inter-Governmental Maritime Consultative Organization) = Beratende Seeschiffahrtsorganisation der UN mit Schwerpunkt Sicherheit der Seeschiffahrt (Seestraßenordnung); Mitarbeit der DDR an der am 4. 7. 1983 in Malmö eröffneten Weltschiffahrtsuniversität (World Maritime University). UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development) = Konferenz für Handel und Entwicklung der UN sowie deren Schiffahrtskomitee; UNCITRAL (United Nations Commission of International Trade Law) = UN-Kommission für internationales Handelsrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1143 Seenotrettungsdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Seestraßenordnung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Gesamtheit der Rechtsnormen für die Seeschiffahrt und andere Bereiche der Meeresnutzung. Unterschieden wird internationales S., das auf völkerrechtlichen, zumeist multilateralen Verträgen beruht oder als Gewohnheitsrecht anerkannt wird, und nationales S. 1. Nationales Seerecht. Das innerstaatliche S. wurde im Zusammenhang mit der Kodifikation anderer Bereiche, z. B. des Zivilrechts und des Außenhandelsrechts neu gestaltet. Seit 1972 besteht in der DDR…

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Aufbau des Sozialismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich ein politisch-programmatischer Begriff, der der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Bezeichnung ihres Konzeptes gesellschaftspolitischer Transformation diente; er spielte dann jedoch bis in die Gegenwart eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952 wurde der AdS. als die grundlegende Aufgabe verkündet. Er bedeutete auf wirtschaftlichem Gebiet die Ausdehnung des sozialistischen Sektors und auf politischem Gebiet die Durchsetzung des sowjetischen Modells der Volksdemokratie. Die vom V. Parteitag der SED (1958) in Angriff genommene „Vollendung des sozialistischen Aufbaus“ beinhaltete vor allem die durchgängige Kollektivierung der Landwirtschaft. Der VI. Parteitag der SED (1963) verband seine Feststellung über den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ in Industrie und Landwirtschaft der DDR mit der Zielstellung, nunmehr den „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ durchzuführen. Der Begriff „umfassender Aufbau des Sozialismus“ trat jedoch in den Hintergrund, als der VII. Parteitag der SED (1967) die „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ als neue Leitkonzeption einführte, die wiederum vom VIII. Parteitag der SED (1971) verworfen wurde, der statt dessen die „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ als neuen Orientierungsrahmen ausgab. In dem Bemühen, trotz dieser begrifflichen Veränderungen die Kontinuität der Politik zu betonen, erklärte Kurt Hager 1971, die Begriffe „umfassender Aufbau des Sozialismus“, „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ und „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ würden im wesentlichen das gleiche besagen. Nach der 1974 gültigen Etappensicht setzte 1945 in der SBZ die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ ein, die 1961/62 nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ abgeschlossen worden sei. Seitdem befinde sich die DDR in der Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, auf die nach dem Erreichen eines durch bestimmte Kriterien gekennzeichneten Entwicklungsstandes die Etappe der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ bzw. des „reifen Sozialismus“ folgen werden. Sofern der Begriff AdS. gelegentlich noch auftaucht, wird er als zusammenfassende Bezeichnung für die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ und die Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ verwendet. Gesellschaftsordnung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 98 Atomenergie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbaugesetz

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich ein politisch-programmatischer Begriff, der der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Bezeichnung ihres Konzeptes gesellschaftspolitischer Transformation diente; er spielte dann jedoch bis in die Gegenwart eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952…

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Grundorganisationen der SED (1985)

Siehe auch: Grundorganisationen: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Grundorganisationen der SED: 1975 1979 Die G. gelten als das „Fundament der Partei“; sie sind die untersten Organisationseinheiten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). G. werden — wenn wenigstens 3 Parteimitglieder vorhanden sind — in allen Betrieben der Industrie, des Bauwesens, des Transport- und Nachrichtenwesens, der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, des Handels, in staatlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen (hier Betriebsparteiorganisationen [BPO] genannt), in städtischen Wohngebieten (hier Wohnparteiorganisationen [WPO] genannt) und ländlichen Gemeinden (hier Ortsparteiorganisationen [OPO] genannt) und in den bewaffneten Organen gebildet. 1. Zur Organisationsgeschichte der KPD/SED. Bereits auf ihrem Gründungsparteitag (30. 12. 1918–1. 1. 1919) versuchte die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), sich in ihrem Organisationsaufbau von der bisher dominierenden Organisationstradition der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) zu lösen. Entsprechend der Orientierung der SPD auf Parlamentswahlen und angesichts einer die parteipolitischen Aktivitäten in den Betrieben ablehnenden Gesetzgebung hatte diese sich vor allem in den Wohngebieten organisiert. Die KPD setzte bewußt neben die organisatorische Zusammenfassung in den Wohngebieten den Zusammenschluß der Parteimitglieder in den Betrieben. Die Gründe für diese organisationspolitische Entscheidung lagen zum einen in den Erfahrungen aus der Vorbereitung und dem Verlauf der Novemberrevolution (Bewegung der revolutionären Betriebsobleute; Arbeiterräte), zum anderen aber auch in dem Willen zur fundamentalen gesellschaftlichen und politischen Umwälzung, die von den „arbeitenden Massen“ ausgehen sollte. Hierbei wurde den Wahlen zu den Parlamenten — wenn überhaupt — allenfalls eine aufklärende und mobilisierende, jedenfalls zweitrangige Funktion zugedacht. Den Bemühungen der KPD, sich organisatorisch in den Betrieben zu verankern, war — trotz entsprechender Beschlüsse — bis 1925 wenig Erfolg beschieden. Arbeitslosigkeit, die Abspaltung der Kommunistischen Arbeiterpartei Deutschlands (KAPD), der gescheiterte Aufstandsversuch in Mitteldeutschland, der verlorene Ruhrkampf, die Niederlage im Hamburger Aufstand, innerparteiliche Auseinandersetzungen verbunden mit mehrfachen Wechseln der KPD-Führung usw. trugen gleichermaßen dazu bei, daß die KPD bis 1925 nicht zu einer kontinuierlichen Organisationspolitik fand. 1925 setzte der umfassende Versuch ein, die KPD nach dem Vorbild der sowjetischen Partei umzuformen, was offiziell als „Bolschewisierung“ der Partei bezeichnet wurde. Die zahlenmäßige Zunahme der „Betriebszellen“ der KPD galt als ein wichtiges Kriterium für den leninistischen Charakter der Organisation. Nach anfänglichen Erfolgen — begünstigt durch die relativ gute Wirtschaftskonjunktur bis 1928 — scheiterte letztlich auch dieser Versuch, die Betriebsgruppen zu der die Gesamtpartei prägenden Form der G. zu machen. Der „Linksschwenk“ der Komintern 1928/29, der zur Bildung eigener kommunistischer, allerdings zahlenmäßig unbedeutender Gewerkschaften führte und die damit zusammenhängende Abspaltung der Kommunistischen Partei (Opposition) (KPO), schwächten insbesondere die Betriebszellen der KPD. Die Weltwirtschaftskrise (ab 1929) führte darüber hinaus zu einem rapiden Anstieg der Zahl der Arbeitslosen, aus denen die KPD vor allem ihre Mitglieder und Wähler rekrutierte. Diese Entwicklungen verhinderten letztlich eine dauerhafte [S. 582]Verankerung der KPD in den Betrieben. So waren z.B. 1930 weniger als 15 v.H. der KPD-Mitglieder in Betriebszellen organisiert. Demgegenüber hatte die SPD in der Weimarer Republik zwar — z. T. im Gegenzug zu den kommunistischen Organisationsversuchen — selbst mit der Bildung von Betriebsgruppen begonnen; für sie blieben aber unbestritten die Parteiorganisationen in den Wohngebieten und die darauf aufbauende territoriale Gliederung der Partei prägend. In den Diskussionen um die Vorbereitung der Vereinigung von KPD und SPD zur SED 1945/46 in der SBZ und Berlin hat die Frage der Betriebs- bzw. Wohnparteiorganisationen eine erhebliche Rolle gespielt. Das auf dem Vereinigungsparteitag (21./22. 4. 1946) verabschiedete 1. Statut der SED enthielt einen Kompromiß in dieser Frage, der seinerzeit von seiten ehemaliger Sozialdemokraten als eine weitgehende Durchsetzung der eigenen Vorstellungen verstanden wurde. Danach gehörten SED-Mitglieder, die in einem Betrieb usw. beschäftigt waren, sowohl der Betriebsgruppe als auch der Wohnbezirks- bzw. Ortsgruppe an. Wohn- und Betriebsgruppenarbeit sollten gleichberechtigt sein, wobei der Ortsgruppe lt. Statut sogar dadurch ein Übergewicht zugesprochen schien, als bei ihr das Recht zur Aufnahme neuer Mitglieder lag. Zum Zeitpunkt der Parteigründung waren die ca. 1,3 Mill. Parteimitglieder in 17.000 Grundeinheiten beider Formen organisiert. In der Folge wurde jedoch die Neugründung von Betriebsgruppen forciert. Von April bis Dezember 1946 stieg die Zahl der Betriebsgruppen von 6.316 auf 9.829. Im Mai 1947 war bereits ein Drittel aller Parteimitglieder in 12.631 Betriebsgruppen zusammengeschlossen. Das Gründungsstatut wurde auf der 5. (September 1946) und der 8. Tagung (Januar 1947) des Parteivorstandes dahingehend verändert, daß die Betriebsgruppe zur entscheidenden Organisationseinheit wurde. Hinzu kam, daß die Betriebsgruppen in Großbetrieben durch Beschluß des jeweiligen Landesvorstandes dem zuständigen SED-Kreisvorstand direkt unterstellt und ferner in Großbetrieben eigene Parteisekretariate geschaffen werden konnten. Dieser organisatorische Umstellungsprozeß fand seinen deutlichen Ausdruck auf der Zentralen Organisations-Schulungskonferenz (27. 1.–6. 2. 1948), für die von der Organisationsabteilung des PV besondere Richtlinien herausgegeben wurden, die die zukünftige Parteiarbeit bestimmen sollten. In diesen hieß es: „Der wirtschaftliche Neuaufbau in der sowjetischen Besatzungszone hängt weitgehend von der Aktivität der Betriebsgruppen … ab.“ Zugleich wurde die den Betriebsgruppen nunmehr zugedachte politische Führungsfunktion deutlich ausgesprochen: die Betriebsgruppen müssen „die führende Kraft innerhalb des Betriebes in allen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen sein“. Damit war sowohl ein Resümee der bis dahin geleisteten Umorganisation der SED auf die BPO gezogen, als auch die strategische Linie für die Zukunft festgelegt; sie hat bis heute — über alle Veränderungen im Detail hinweg — ihre Gültigkeit behalten. Den Organisationskern bilden die BPO; ihnen gegenüber spielen die WPO und OPO nur eine nachgeordnete Rolle (Produktionsprinzip; Territorialprinzip). 2. Die Organisationsstruktur der G. Bildung, Struktur und Aufgaben der G. sind in dem Abschnitt VI. des 5. Parteistatuts von 1976 in den Punkten 56–63 geregelt. Danach gehören jedes SED-Mitglied und jeder Kandidat, sofern sie in einem Betrieb usw. beschäftigt sind, der G. dieses Betriebes bzw. der jeweiligen Institution an (Betriebsparteiorganisation [BPO]). Hier entrichten sie nicht nur ihre Mitgliedsbeiträge, sondern leisten auch ihre Parteiarbeit. Die nichtberufstätigen Parteimitglieder und diejenigen, die in Betrieben usw. beschäftigt sind, in denen es weniger als 3 Parteimitglieder gibt, sind in einer WPO bzw. OPO organisiert. G., die mehr als 150 Parteimitglieder und Kandidaten umfassen, können in Abteilungsparteiorganisationen (APO) untergliedert werden. Die APO haben die gleichen Rechte und Pflichten wie eine G.; sie sind aber fester Organisationsteil der BPO. Die G. werden ebenso wie größere APO in Parteigruppen unterteilt. Diese umfassen die Mitglieder eines Arbeitsabschnittes, folgen also der Organisationsstruktur des jeweiligen Betriebes. Die Parteigruppen werden von dem jährlich zu wählenden Parteigruppenorganisator sowie dessen Stellvertreter geleitet. Die Parteigruppenorganisatoren und ihre Stellvertreter werden regelmäßig, mindestens einmal monatlich, durch den Sekretär der G. bzw. der APO gesondert zusammengerufen und mit den jeweils aktuellen Schwerpunktaufgaben der Parteiarbeit in ihrem Organisationsbereich vertraut gemacht. Das Statut benennt als höchstes Organ der G. die Mitgliederversammlung. Diese muß regelmäßig mindestens einmal im Monat einberufen werden. Sie ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der in der jeweiligen G. organisierten Mitglieder anwesend ist. Die Mitgliederversammlungen sind in der Regel nicht öffentlich. Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung wird von der Parteileitung bestimmt. Hierbei werden auch Schwerpunkte der Parteiarbeit berücksichtigt, die aufgrund zentraler Festlegungen in allen Mitgliederversammlungen zur gleichen Zeit behandelt werden müssen. Ferner berichten die Leitungen der G. auf den Mitgliederversammlungen über ihre Tätigkeit, über die jeweils aktuellen Parteibeschlüsse und deren Bedeutung für die Parteiarbeit im eigenen Organisationsbereich, über Erfolge und Schwierigkeiten der Arbeit sowie die daraus zu ziehenden Schlußfolgerungen usw. Die Diskussion in den Mitgliederversammlungen dient nicht nur der Optimierung der Parteiarbeit, sondern zugleich der Erziehung aller Parteimitglieder, nicht zuletzt durch Kritik und Selbstkritik. Die G. bilden daneben ein wichtiges Glied in der Kette, über die der für die Leitung und Planung der Gesellschaft unverzichtbare Informationsfluß von unten nach oben bis zu den Führungsorganen von Partei und Staat gewährleistet werden soll. D. h., ihre Funktion liegt auch darin, ein Forum für die Feststellung von Stimmungen, besonderen Interessen, von Zufriedenheit oder Unzufriedenheit der Bevölkerung zu bilden, wie sie sich [S. 583]in der Wahrnehmung der einzelnen Mitglieder oder ihrer eigenen Bedürfnislage widerspiegeln. Die Leitungen der G. werden jeweils auf den Mitgliederversammlungen für ein Jahr gewählt (Parteiwahlen der SED). Große G., die in APO untergliedert sind, wählen ihre Betriebsparteileitungen (BPL) zweimal in 5 Jahren; das gleiche gilt für die Wahl der Wohnparteileitungen (WPL). Die Ortsparteileitungen (OPL) werden im selben Zeitabstand auf einer Mitgliederversammlung oder — in größeren Orten — von einer Delegiertenkonferenz gewählt. Die Anzahl der Leitungsmitglieder richtet sich nach der Größe der G. Bei G. mit mehr als 150 Mitgliedern beträgt sie 15–20. An der Spitze der BPL usw. steht jeweils ein Sekretär. Die Leitungsmitglieder und in kleineren Betrieben auch der Sekretär arbeiten ehrenamtlich. Während der Sekretär für die einheitliche Arbeit der Partei insgesamt verantwortlich ist, gibt es unter den Leitungsmitgliedern eine Aufteilung nach Aufgabenbereichen. Den BPL gehören auch der Vorsitzende der Betriebsgewerkschaftsleitung (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]) und der Sekretär der Grundorganisation der Freien Deutschen Jugend (FDJ) an. In sehr großen und weitverzweigten G. (z.B. im Falle ausgelagerter Teile des Betriebes oder der Institution) sind seit 1980 Zentrale Parteileitungen (ZPL) gebildet worden. Sie finden sich auch in der Parteiorganisation der NVA und an kleinen Universitäten und Hochschulen. Die ZPL ähneln in Aufbau und Funktion den Kreisleitungen der SED (Kreisparteiorganisationen der SED). Um die Parteiarbeit in den Kombinaten zu koordinieren und einheitlich zu gestalten, bestehen in diesen Räte der Parteisekretäre. Den Vorsitz im Rat der Parteisekretäre hat der Sekretär der BPO des Stammbetriebes. Dieser ist vielfach zugleich Parteiorganisator des Zentralkomitees und hat damit eine zusätzliche Leitungsaufgabe gegenüber den BPO in den Kombinatsbetrieben. Anfang 1984 waren die über 2,2 Mill. Mitglieder und Kandidaten der SED in 57.782 G. organisiert. Als Untergliederungen der G. bestanden zum gleichen Zeitpunkt 26.386 APO und 93.824 Parteigruppen. Die G. werden von der jeweiligen territorialen bzw. funktionalen Kreisleitung angeleitet. 3. Aufgaben der G. und ihrer Mitglieder a) Aufgaben der G. Nach Punkt 57 des Statuts der SED besteht die Hauptaufgabe der G. in der „Sicherung des politisch-ideologischen und organisatorischen Einflusses der Partei zur Verwirklichung ihrer führenden Rolle in allen gesellschaftlichen Bereichen“. Die Tätigkeit der G. richtet sich dementsprechend nicht nur auf die eigenen Mitglieder, sondern wesentlich auch auf die „Mobilisierung und Organisierung der Massen zur Erfüllung der staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben“, z.B. im Sozialistischen Wettbewerb, aber auch auf den „Kampf gegen Bürokratismus, Schlamperei und Mißwirtschaft“. In der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die G. gemäß den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus zu sorgfältiger und termingerechter Erfüllung der von den Parteileitungen beschlossenen Aufträge verpflichtet. Sie leiten die propagandistische Tätigkeit und die politische Massenarbeit „im Sinne der Beschlüsse und Losungen der Partei“. Hierzu unterstehen ihnen die betriebliche Presse und der Betriebsfunk. Ferner tragen die G. der Partei für die in ihrem Organisationsbereich tätigen Massenorganisationen die politische Verantwortung; ihnen obliegt die Anleitung und Kontrolle der in den gesellschaftlichen Organisationen tätigen Parteimitglieder. Sie haben ebenso ein Kontrollrecht gegenüber den Leitern der Betriebe, Institutionen oder staatlichen Organe, zu deren Bereich sie gehören. Dieses Kontrollrecht schließt die Teilnahme des Parteisekretärs an den Leitungssitzungen sowie dessen Recht auf Einsichtnahme in alle betrieblichen bzw. internen Unterlagen des Betriebes bzw. der Institution oder Organisation, in der die G. tätig ist, ein. Innerparteilich sind die G. für den Beitragseinzug, die Auswahl der Kandidaten zur Neuaufnahme in die Partei und die „ideologische Stählung der Mitglieder und Kandidaten zuständig“. Hierzu gehören u.a. die Erziehung zur „Unversöhnlichkeit und revolutionären Wachsamkeit gegenüber Partei- und Volksfeinden“ und die Organisation der Teilnahme am Parteilehrjahr (Parteischulung der SED). b) Pflichten der Mitglieder. In diesen Gesamtrahmen ordnen sich die in den Punkten 2 und 3 des Statuts der SED behandelten Rechte und Pflichten der einzelnen Parteimitglieder ein. Das Parteimitglied ist verpflichtet, „aktiv die Parteibeschlüsse zu verwirklichen“, „vorbildlich die gesellschaftlichen Pflichten zu erfüllen“ und „die gesellschaftlichen Interessen über die persönlichen zu stellen“. In diesem Zusammenhang können an die einzelnen Mitglieder persönlich zu erfüllende Parteiaufträge erteilt werden. Zu den Pflichten des Parteimitgliedes gehört ferner, „an der Aneignung des Marxismus-Leninismus zu arbeiten und die marxistisch-leninistische Weltanschauung zu verbreiten“ sowie „furchtlos Mängel in der Arbeit aufzudecken und sich für ihre Beseitigung einzusetzen“. Auch die aktive Teilnahme an den Mitgliederversammlungen und am „Leben der Partei“ ist für das Parteimitglied Verpflichtung. c) Parteistrafen. Eine Verletzung dieser oder einer der anderen im Statut genannten Pflichten des Parteimitgliedes kann eine der in Punkt 8 des Statuts genannten Parteistrafen nach sich ziehen. Hierbei handelt es sich um die „Rüge“, die „strenge Rüge“ oder den „Ausschluß“ aus der Partei. Bei geringfügigen Verstößen nennt das Statut als „Mittel der Parteierziehung“ die Kritik, die Mißbilligung oder die Verwarnung vor der Mitgliederversammlung; diese Maßnahmen gelten noch nicht als „Parteistrafen“ im engeren Sinne. Die Parteistrafen sind durch die für die G. zuständige Kreisleitung zu bestätigen. Der Betroffene hat das Recht, gegen die ausgesprochene und bestätigte Parteistrafe bei der SED-Bezirksleitung und danach bei dem ZK der SED Einspruch zu erheben. Der Einspruch wird von der zuständigen Parteikontrollkommission der SED behandelt, deren Beschlüsse der Bestätigung durch die entsprechende Parteileitung bedürfen. Bei [S. 584]Bewährung kann eine Parteistrafe nach einiger Zeit wieder gelöscht werden, im Falle des Ausschlusses kann der Ausgeschlossene „nach einem längeren Zeitraum der Bewährung um seine Neuaufnahme in die Partei ersuchen“. d) Rechte der Mitglieder. Zu den besonderen Rechten des Parteimitgliedes gehört neben dem aktiven und dem nach der Dauer der Parteimitgliedschaft abgestuften passiven Wahlrecht das Recht, innerhalb der Parteiorganisation und der Parteipresse zu allen Fragen der Politik Vorschläge zu unterbreiten und „seine Meinung frei zu äußern, bis die Organisation ihren Beschluß gefaßt hat“. Dies schließt das Recht ein, „an der Tätigkeit der Mitglieder und Funktionäre der Partei, unabhängig von ihrer Stellung, Kritik zu üben“ sowie „sich mit jeder Frage an jedes höhere Organ der Partei bis zum Zentralkomitee zu wenden und eine auf das Wesen der Sache eingehende Antwort auf seine Eingabe zu verlangen“. Dieses Recht zur Kritik ist jedoch gebunden an die Prinzipien des Demokratischen Zentralismus, insbesondere an das Verbot zur Bildung von Fraktionen und Gruppen (Fraktion, Fraktionsbildung). Außerdem verstehen sich das jeweilige Programm bzw. die aktuelle Linie der Partei als alle politischen und gesellschaftlichen Bereiche umfassender Aufgabenkatalog. Kritik kann insoweit immer nur Kritik von einzelnen an Einzelpersonen bzw. Detailentscheidungen sein. 4. Besondere Probleme der WPO und der OPO. In den WPO sind fast ausschließlich Rentner und Hausfrauen organisiert; das Durchschnittsalter der Mitglieder liegt daher vielfach bei 65 Jahren. Richtlinie für die Tätigkeit der WPO ist der Beschluß des Sekretariats des ZK der SED „zur weiteren Erhöhung des Niveaus der politischen Massenarbeit in den städtischen Wohngebieten“ vom 17. 10. 1979 (Neuer Weg 1979, H. 22, S. 895 f.). Um eine effektive „politisch-ideologische Arbeit in den Wohngebieten“ zu ermöglichen, werden die Angehörigen von BPO, die in der Nähe oder im Wohnbezirk liegen, angehalten, sich in örtlichen Parteiaktivs zu engagieren und die WPO kadermäßig sowie politisch zu unterstützen. Darüber hinaus sollen die WPO mit den in den Wohngebieten tätigen Massenorganisationen wie dem Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) oder der Volkssolidarität, vor allem aber mit den Wohnbezirksausschüssen (WBA) und den Hausgemeinschaftsleitungen (HGL) der Nationalen Front der DDR zusammenarbeiten und diese bei ihren Aktivitäten politisch anleiten. Als Folge des Wohnungsbauprogramms bildet die politische Massenarbeit (Agitation und Propaganda) in den städtischen Neubaugebieten einen Schwerpunkt der WPO-Tätigkeit. In diesen Neubauvierteln muß die SED sich erst organisatorisch verankern, um „jederzeit ein exaktes Bild der politischen Lage in den Wohnbezirken“ erhalten und ihre „Politik in jede Familie“ tragen zu können. Daneben konzentrieren sich die Aktivitäten der WPO auf die Unterstützung des „Mach-mit“ Wettbewerbs der Nationalen Front, auf Fragen der Sicherheit und Ordnung im Wohngebiet, auf Probleme der Substanzerhaltung und der Reparatur von Altbauten sowie auf das Organisieren sportlicher und kultureller Veranstaltungen sowie sozialpflegerischer Nachbarschaftshilfe. Die OPO umfassen BPO und WPO in Kleinstädten bzw. Gemeinden, für die — auf der Grundlage der Instruktionen des Sekretariats des ZK der SED — eine gemeinsame Ortsleitung gebildet werden „kann“ (Art. 64 des Parteistatuts). In kleinen Gemeinden, in denen keine WPO gebildet werden, unterstehen die Einzelmitglieder unmittelbar der OPL. Zu den Aufgaben der OPL gehören u.a. die Anleitung der SED-Parteigruppen in den örtlichen Staatsorganen und der Ortsleitungen der Massenorganisationen bei der Lösung von kommunalpolitischen und ökonomischen Aufgaben. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit der OPL ist die gemeinsam mit den örtlichen Gliederungen der Blockparteien im Rahmen der Nationalen Front betriebene politische Massenarbeit. Die im Rahmen ihrer Zuständigkeit gefaßten Beschlüsse der OPL sind für alle G. und Einzelmitglieder des Organisationsbereichs verbindlich. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 581–584 Grundmittelumbewertung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundrechte, Sozialistische

Siehe auch: Grundorganisationen: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Grundorganisationen der SED: 1975 1979 Die G. gelten als das „Fundament der Partei“; sie sind die untersten Organisationseinheiten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). G. werden — wenn wenigstens 3 Parteimitglieder vorhanden sind — in allen Betrieben der Industrie, des Bauwesens, des Transport- und Nachrichtenwesens, der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, des Handels, in staatlichen…

DDR A-Z 1985

Jugendobjekte (1985)

Siehe auch: Jugendobjekt: 1969 1975 1979 J. sind „exakt meß- und abrechenbare, zeitlich begrenzte Aufgabe(n), die einem Jugendkollektiv zur eigenverantwortlichen Lösung übertragen“ werden (Wörterbuch zur sozialistischen Jugendpolitik, Berlin [Ost] 1975, S. 123). Sie unterscheiden sich von anderen Arbeitsvorhaben vor allem dadurch, daß sie als Schwerpunkte der FDJ-Arbeit gelten und „daß mehr als die Hälfte aller Kollektivmitglieder nicht älter als 25 Jahre ist“. J. werden durch einen staatlichen Leiter geführt (Junge Generation [JG] 1980, H. 9, nach S. 80). Hinsichtlich Arbeitsorganisation und Stellung zu den wirtschaftsleitenden Organen gibt es keine Unterschiede zu anderen industriellen oder sonstigen Vorhaben. Die Zahl der J. stieg von 1970 bis 1984 von 24.954 auf 103.987, die der Teilnehmer von 313.954 auf 1.177.057. Vorwiegend handelt es sich bei diesen Objekten um Produktionsaufgaben (im weitesten Sinne), doch werden auch J. in der NVA genannt. Mitarbeiterzahl, Anspruchsniveau, wirtschaftliche Bedeutung und organisatorische Einordnung der J. sind recht unterschiedlich, doch zielen sie insgesamt auf die Bewältigung betrieblicher und volkswirtschaftlicher Aufgaben ab. J. sollen dazu beitragen, „eine kontinuierliche sowie termin- und qualitätsgerechte Produktion zu sichern, die [S. 691]Materialökonomie zu verbessern, neue Technologien und Erzeugnisse einzuführen, Arbeitszeit und Arbeitsplätze einzusparen, die Pläne zu erfüllen und zu überbieten und die Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern“ (JG 1980, H. 9, nach S. 80). J. werden auf betrieblicher, regionaler und zentraler Ebene eingerichtet. Die Zentralen J. der FJD waren in ihrer zeitlichen Reihenfolge: Talsperre des Friedens, Sosa (1949–1951); Eisenhüttenkombinat Ost (1951–1954); Kraftwerk Trattendorf (1954–1958); Überseehafen Rostock (1957–1960); Altmärkische Wische (Meliorationsvorhaben) (1958–1960); Friedländer Große Wiese (Melioration) (1958–1962); Flughafen Berlin-Schönefeld (1959–1962); Erdölverarbeitungswerk Schwedt (1959–1965); Kernkraftwerk Nord (1967–1975); Drushba-Trasse (1974–1978). 6.000 FDJ-Delegierte verlegten 268 km Erdgasleitung in der UdSSR; Zentrale Erntetechnik (1966–1979). Jährlich mehr als 2.500 FDJler aus landwirtschaftlichen Betrieben und Fachschulen waren auf mehreren 100 Mähdreschern und Lkw an Schwerpunkten der Getreideernte eingesetzt; Industriemäßige Fleischproduktion Eberswalde (1975–1980). Über 1800 FDJler (1979) waren bei Projektierung, Bau und Betrieb der größten Anlagen dieser Art in der DDR tätig; DDR-Gasleitungsbau (1982). Bau von 351 km Erdgasleitungen von Salzwedel nach Premnitz (Kr. Rathenow), Rostock und Schwerin, an dem 804 FDJler in 33 Jugendbrigaden mitwirkten. 1984 bestanden folgende Zentrale J.: FDJ-Initiative Berlin (seit 1976). 14.500 FDJ-Delegierte aus allen Bezirken, in den Sommerferien jeweils durch 20.000 FDJ-Studenten verstärkt, arbeiten in der (Ost-)Berliner Bauwirtschaft; Havelobst (seit 1975). 2.500 FDJler arbeiten im größten Obstanbaugebiet der DDR und den dazu gehörenden Verarbeitungsanlagen; Zentrale J. aus dem Staatsplan Wissenschaft und Technik. Seit 1976 werden jährlich vom Ministerium für Wissenschaft und Technik und vom Zentralrat der FDJ Aufgaben aus dem Staatsplan Wissenschaft und Technik als J. übergeben, seit 1981 insbesondere zur Robotertechnik und zur Mikroelektronik; Zentrale Investitions-J. Seit 1981 übergeben der Zentralrat der FDJ und die Staatliche Plankommission bedeutende Investitionsobjekte an FDJ-Kollektive, etwa die Zentralen J. „Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken“, „Chemiefaserstoffe“ und „Pkw-Produktion“. Dabei werden FDJler zusätzlich zu den dort Tätigen an diese Schwerpunkte delegiert; Erdgastrasse Sowjetunion. Am 15. 2. 1982 übergab E. Honecker die von der DDR zu bauenden beiden Abschnitte einer Erdgasleitung in der UdSSR (in Länge von 126 bzw. 420 km, dazu den Bau von 7 Verdichterkomplexen, von Wohnungen und Sozialeinrichtungen) der FDJ als Zentrales J. Im Mai 1982 fuhren die ersten 160 Monteure und Ingenieure in die UdSSR. Anfang 1984 arbeiteten 8.713 DDR-Bürger an der Erdgastrasse, darunter 4.928 Mitglieder der FDJ. Die Delegierung wird durch die jeweilige FDJ-Bezirksleitung ausgesprochen, die Einsatzzeit beträgt mindestens 2 Jahre. Den Zentralen J. gleich oder ähnlich sind die FDJ-Initiativen. 1984 gab es neben der FDJ-Initiative Berlin (s.o.) die FDJ-Initiative Mikroelektronik. 480 FDJ-Mitglieder wurden 1982 in das Halbleiterwerk Frankfurt/Oder, das Funkwerk Erfurt und das Zentrum für Forschung und Technologie der Mikroelektronik Dresden delegiert, um die Produktion von mikroelektronischen Bauelementen zu erhöhen; FDJ-Initiative Tierproduktion (seit 1983). 191 FDJ-Kreisorganisationen übernahmen die Patenschaft über 218 leistungsschwache LPG, 2.551 FDJler haben dort die Arbeit aufgenommen. Unter den Objekten auf Bezirksebene sind derzeit die Bezirks-J. Mikroelektronik und Robotertechnik in Erfurt die bemerkenswertesten. An ihnen sind 185 Jugendbrigaden mit über 2.300 jungen Arbeitern und Ingenieuren sowie 22 Jugendforscherkollektive mit über 300 Absolventen von Hoch- und Fachschulen beteiligt. Die überwiegende Mehrheit der J. ist auf der betrieblichen Ebene bzw. bei den FDJ-Kreis- und Grundorganisationen eingerichtet. So gab es Anfang 1984 636 J. „Bewässerung“ auf dem Lande, um 48.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche zu bewässern. Eine Vorstufe der J. sind die Pionierobjekte der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ Als Pionierobjekt Nr. 1 gilt die Schule, die von den Schülern gepflegt werden soll. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 690–691 Jugendhilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendpresse

Siehe auch: Jugendobjekt: 1969 1975 1979 J. sind „exakt meß- und abrechenbare, zeitlich begrenzte Aufgabe(n), die einem Jugendkollektiv zur eigenverantwortlichen Lösung übertragen“ werden (Wörterbuch zur sozialistischen Jugendpolitik, Berlin [Ost] 1975, S. 123). Sie unterscheiden sich von anderen Arbeitsvorhaben vor allem dadurch, daß sie als Schwerpunkte der FDJ-Arbeit gelten und „daß mehr als die Hälfte aller Kollektivmitglieder nicht älter als 25 Jahre ist“. J. werden durch einen…

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Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das MfAA. ist ein Organ des Ministerrates, der als ganzer für die „Durchführung der Außenpolitik“ (§ 5 des Statuts des Ministerrates) verantwortlich ist. Im Zuge der internationalen Anerkennung der DDR, die nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages wischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme Diplomatischer Beziehungen zu mehr als 130 Staaten (insgesamt 132, einschließlich der 1973 unterbrochenen Beziehungen zu Chile, ohne Bundesrepublik Deutschland, Stand: 31. 12. 1983) führte, hat die politische Bedeutung des MfAA. noch zugenommen. Das geltende 2. Statut des MfAA. von 1970 (GBl. II, Nr. 23), welches das erste von 1950 ablöste, bindet das MfAA. an die grundlegenden Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), der Volkskammer, des Staats- und Ministerrates (§ 1). Es überträgt dem MfAA. die Planung, Leitung und Koordinierung der „Forschung auf dem Gebiet der Außenpolitik, des Völkerrechts und der Regionalwissenschaften“ (§ 2) und weist dem MfAA. eine Koordinierungsfunktion gegenüber allen anderen Ministerien zu, die ebenfalls in bestimmten außenpolitischen Bereichen tätig werden (§ 3). Dies gilt vor allem für das Ministerium für Nationale Verteidigung und das Ministerium für Außenhandel (MAH). Zu den Aufgaben des MfAA. gehören ferner u.a.: die Planung (Vorbereitung von Entscheidungen) auf außenpolitischem Gebiet; die Analyse und Prognose der Entwicklung der internationalen Beziehungen; die Durchführung der von Partei- und Staatsführung beschlossenen Aktivitäten auf außenpolitischem Gebiet; die Organisierung des diplomatischen Dienstes; die Vorbereitung völkerrechtlicher Verträge (das MfAA. ist in der Regel verhandlungsführendes Organ); die Durchführung und Kontrolle internationaler Verträge, Vereinbarungen und Absprachen (Freundschaftsverträge); die Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen anderer Staaten in der DDR; [S. 900]die Koordination und Pflege der Beziehungen zu ausländischen Staaten auf kulturellem und wissenschaftlichem Gebiet einschl. der Betreuung der in der DDR akkreditierten ausländischen Journalisten; die Durchführung des diplomatischen Protokolls (auf der Grundlage der auch von der DDR angewandten Wiener Konventionen von 1961); die Erteilung von Konsularpatent und Exequatur. Dem MfAA. zugeordnet ist das Institut für Internationale Beziehungen (IIB), das formal zur Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR in Potsdam-Babelsberg gehört. Direktor ist seit Oktober 1982 Prof. Dr. Gerhard Hahn, der gleichzeitig die Funktion eines Generalsekretärs bzw. Vizepräsidenten des Komitees für europäische Sicherheit der DDR wahrnimmt. Das IIB ist „Leitinstitut“ für die gesamte außenpolitische Forschung in der DDR und zugleich Ausbildungsstätte für angehende Diplomaten. Bisher haben nach westlichen Schätzungen etwa 1000 Studenten, d.h. 90 v.H. des Diplomaten-Nachwuchses, ein 5jähriges Studium bzw. mehrmonatige Fortbildungskurse des IIB absolviert; ihre Ausbildung besteht vor allem in Sprachkursen und dem Studium der politischen wie sozio-kulturellen Verhältnisse des Landes, in das sie später entsandt werden. Die Länderforschung ist in der DDR konzentriert auf die Universität Rostock (Lateinamerika), Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Nordeuropa), Karl-Marx-Universität Leipzig (Afrika und Nahost), Humboldt-Universität in Berlin (Ost) (Asien). Minister für AA. ist (seit 20. 1. 1975) das Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der SED Oskar Fischer. Er löste den seit 1965 amtierenden Otto Winzer ab (gestorben 3. 3. 1975). Staatssekretär und 1. Stellvertreter des Ministers ist Herbert Krolikowski (ebenfalls Mitglied des ZK der SED), Stellvertretende Minister sind Peter Florin, Gerd König, Bernhard Neugebauer und Kurt Nier. Generalsekretär des MfAA. ist Alfred Bruno Neumann (alle SED). Soweit bekannt, unterstehen ihnen folgende Hauptabteilungen und Abteilungen: a) Funktionale Abteilungen für: Grundsatzfragen und Planung, Auslandsinformation, Internationale ökonomische Organisationen, Kader und Schulung, Konsularische Angelegenheiten, Konsularrecht, Presse, DDR-Presse, Journalistische Beziehungen, Kulturelle Auslandsbeziehungen, Reiseverkehr, Protokollfragen. Rechts- und Vertragswesen, Informationsdienst und Presseauswertung, Dolmetscherdienst, Verwaltung; ferner gibt es ein Dienstleistungsamt für die ausländischen diplomatischen Vertretungen und ein Zentrum für Information und Dokumentation; b) regionale Abteilungen für: UdSSR, Benachbarte Länder (ČSSR, Polen), Südosteuropa (Balkan), Nordeuropa, Westeuropa, Bundesrepublik Deutschland, sowie 6 außereuropäische Abteilungen für: Fernost (ohne Japan), Süd- und Südostasien, Nah- und Mittelost (arabische Staaten), Nord- und Westafrika, Ost- und Zentralafrika, Nordamerika (USA, Kanada und Japan), Lateinamerika; ferner gibt es besondere Abteilungen für die UN, für die UNESCO und für „Westberlin“. Eine Besonderheit des MfAA. stellt die Einrichtung eines sog. Kollegiums dar, dessen Mitglieder (mit beratender Funktion) der Minister beruft. Es setzt sich aus Vertretern wissenschaftlicher Institutionen und gesellschaftlicher Organisationen zusammen und soll grundsätzlich Probleme der internationalen Politik beraten. (Ähnliche Kollegien der Ministerien gibt es inzwischen auch bei zahlreichen anderen Ministerien.) Ferner gibt es beim MfAA. eine Kommission für die kulturellen Beziehungen (mit dem Ausland) und einen wissenschaftlichen Beirat. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 899–900 Ministerium für Außenhandel (MAH) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Bauwesen

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das MfAA. ist ein Organ des Ministerrates, der als ganzer für die „Durchführung der Außenpolitik“ (§ 5 des Statuts des Ministerrates) verantwortlich ist. Im Zuge der internationalen Anerkennung der DDR, die nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages wischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme Diplomatischer Beziehungen zu mehr als 130 Staaten (insgesamt 132, einschließlich der 1973 unterbrochenen Beziehungen…

DDR A-Z 1985

Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) (1985)

Siehe auch: Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB: 1979 Der größte Braunkohlenveredelungsbetrieb der DDR. Zu den Hauptaufgaben des Kombinats zählen die Produktion von Braunkohlenbriketts, Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT) und Stadtgas. Der VEB GSP ist Vertragspartner für den Import von Erdgas aus der UdSSR (Energiewirtschaft, II. E.); als Generalauftragnehmer leitete er den Bau des DDR-Abschnitts an der Erdgasleitung „Sojus“ (Orenburg — sowjetische Westgrenze). Insgesamt sind im VEB GSP 38.000 Men[S. 487]schen beschäftigt, davon allein im gleichnamigen Stammbetrieb 14.000. Der Stammbetrieb befindet sich in der Nähe von Hoyerswerda (Kreis Spremberg); sein Name ist von einem früher auf dem Gelände befindlichen Gasthaus übernommen worden. Dem VEB GSP gehören neben dem Stammbetrieb u.a. an: Zentralwerkstätten im GSP. VEB Braunkohlenveredelung Lauchhammer, VEB Steinkohlenkokerei „August Bebel“ Zwickau mit der Großgaserei Magdeburg, dem zweitgrößten Stadtgasproduzenten der DDR, VEB Projektierungs-, Konstruktions- und Montagebüro (PKM) Kohleverarbeitung Leipzig, VEB Ferngasleitungsbau Engelsdorf, VEB Verbundnetz Gas Berlin, Brennstoffinstitut Freiberg. Das Kombinat verarbeitet jährlich rd. 70 Mill.~t Braunkohle. An der DDR-Produktion ist es mit folgenden Anteilen beteiligt (Angaben für 1981): Rohstoffgrundlage für das GSP ist das Niederlausitzer Revier (Bergbau), insbesondere die Großtagebaue von Welzow-Süd, Burghammer und Spreetal. Mit dem Bau des Werkes Schwarze Pumpe wurde 1956 begonnen. Die 1. Ausbaustufe war 1961 fertiggestellt; sie umfaßte eine Brikettfabrik (3 Mill.~t Jahresproduktion) und ein Kraftwerk (Kapazität zunächst 250 MW, später auf 1050 MW erweitert). Mit der Inbetriebnahme der Druckgaserzeugungsanlage (2. Ausbaustufe) im Jahre 1964 wurde Schwarze Pumpe zum größten Stadtgasproduzenten der DDR. Die 3. Ausbaustufe wurde 1964/65 in Angriff genommen. Nach dem Vorbild der bereits im VEB Braunkohlenkombinat Lauchhammer arbeitenden Großkokerei wurde u.a. eine BHT-Kokerei errichtet. Der BHT-Koks ist für den Einsatz in der Metallurgie und in einigen Bereichen der chemischen Industrie geeignet. Damit wird vor allem die Abhängigkeit von der Einfuhr von Hüttenkoks gemindert (Einfuhr von Steinkohlenkoks 1965: 3,2 Mill.~t, 1982: 2,0 Mill.~t). Da die Braunkohle, im Gegensatz zur Steinkohle, nicht die Eigenschaft hat, beim Entgasungsprozeß zusammenzubacken, muß die zur BHT-Verkokung verwendete Kohle zunächst brikettiert werden. Nebenprodukte des Verkokungsprozesses sind Teer, Öle und Gas. Eine Aufbereitung des Gases ist erforderlich, da sein Heizwert von ca. 2.800 kcal/m³ nicht der Stadtgasqualität entspricht (4.300 kcal/m³). Bereits 1968/69 wurde ein Kohledruckvergaser auf den Einsatz von schwerem Heizöl umgestellt. Das erzeugte Spaltgas dient als Mischkomponente bei der Stadtgasherstellung. Nachdem die DDR Anfang der 70er Jahre ihr Erdgasaufkommen durch Inlandsförderung und Importe deutlich erhöht hatte, konnte sie dazu übergehen, Erdgas auch zur Stadtgaserzeugung einzusetzen. Das in Salzwedel geförderte Erdgas wird durch eine Pipeline in das GSP transportiert. Somit werden im GSP folgende Gase zur Stadtgasmischung verwendet: Kohledruckvergasungsgas, Öldruckvergasungsgas, Entgasungsgas aus der BHT-Verkokung, Erdgas, Stickstoff, Flüssiggas und Spaltgas aus Erdgas. Insgesamt stammen zwei Drittel der Stadtgaserzeugung der DDR aus dem Stammbetrieb des GSP. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 486–487 Gartenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geburtenbeihilfen

Siehe auch: Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB: 1979 Der größte Braunkohlenveredelungsbetrieb der DDR. Zu den Hauptaufgaben des Kombinats zählen die Produktion von Braunkohlenbriketts, Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT) und Stadtgas. Der VEB GSP ist Vertragspartner für den Import von Erdgas aus der UdSSR (Energiewirtschaft, II. E.); als Generalauftragnehmer leitete er den Bau des DDR-Abschnitts an der Erdgasleitung „Sojus“ (Orenburg — sowjetische Westgrenze). Insgesamt sind im VEB GSP…

DDR A-Z 1985

Ministerium für Verkehrswesen (MfV) (1985)

Siehe auch: Ministerium für Verkehrswesen: 1969 1975 1979 Im Auftrage des Ministerrates für die zentrale staatliche Leitung und Planung des gesamten Transportwesens und der ihm unterstellten selbständigen Wirtschaftseinheiten verantwortlich. Hauptaufgaben des MfV: proportionale Entwicklung und rationelle Gestaltung des gesamten Verkehrswesens wie der einzelnen Verkehrszweige entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und Erfordernissen, die Verwirklichung der in den Plänen festgelegten verkehrspolitischen Ziele, die Intensivierung im Transportwesen, die Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration, die Entwicklung der Transportkapazitäten, die Festlegung von Grundsätzen für die Entwicklung des Werkverkehrs, die Weiterentwicklung des Verkehrswegenetzes, die Schaffung der Voraussetzungen für eine volkswirtschaftlich effiziente und bedarfsorientierte Transportdurchführung, Einflußnahme auf die Entwicklung des Individualverkehrs, die Ausarbeitung und Festlegung der Transporttarife sowie der verkehrsrechtlichen Bestimmungen (Straßenverkehrsrecht), die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen aller im Verkehrswesen Beschäftigten u.a.m. Der Minister für Verkehrswesen (derzeit Otto Arndt — SED) ist zugleich Generaldirektor der dem M. unmittelbar unterstellten Deutschen Reichsbahn (DR), Vorsitzender des Zentralen Transportausschusses (ZTA) (Verkehrswesen, II.) und Generalbevollmächtigter für die Bahnaufsicht. Sein ständiger Vertreter ist der Staatssekretär, der gleichzeitig auch 1. Stellv. des Generaldirektors der DR ist (derzeit Dr. Heinz Schmidt — SED). Daneben gibt es eine Reihe weiterer stellv. Minister (Heinz Gerber, Günter Grohmann — zugleich Leiter der politischen Verwaltung der DR, Dr. Klaus Henkes — zugleich Generaldirektor der staatlichen Luftverkehrsgesellschaft „Interflug“, Günther Knobloch — auch Stellv. des Generaldirektors der DR, Dr. Heinz Rentner, Heinrich Scholz, Dieter Wöstenfeld — alle SED), die die Hauptverwaltungen für einzelne Transportzweige und andere Fachorgane auf Weisungen des Ministers leiten. Der Minister ist gegenüber den für Verkehr zuständigen Mitgliedern der Räte der Bezirke ebenfalls weisungsberechtigt. Dem MfV unmittelbar unterstellt sind u.a.: alle zentral geleiteten Kombinate, Betriebe und Einrichtungen des Eisenbahnwesens, der Binnen- und Seeschiffahrt, der zivilen Luftfahrt sowie der VEB Deutrans, das VEB Reisebüro der DDR, die Mitropa AG (Hotel- und Gaststättenwesen), das Seefahrtsamt der DDR, das Autobahnaufsichtsamt, die Kraftfahrzeugtechnische Anstalt, die Staatliche Luftfahrtinspektion, das Zentrale Forschungsinstitut des Verkehrswesens (ZFIV) sowie der Medizinische Dienst des Verkehrswesens. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 911 Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Volksbildung

Siehe auch: Ministerium für Verkehrswesen: 1969 1975 1979 Im Auftrage des Ministerrates für die zentrale staatliche Leitung und Planung des gesamten Transportwesens und der ihm unterstellten selbständigen Wirtschaftseinheiten verantwortlich. Hauptaufgaben des MfV: proportionale Entwicklung und rationelle Gestaltung des gesamten Verkehrswesens wie der einzelnen Verkehrszweige entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und Erfordernissen, die Verwirklichung der in den Plänen…