DDR A-Z 1985
Rechtsanwaltschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung. Nachdem noch im Jahre 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer [S. 1104]neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Neue Justiz, H. 2, 1951, S. 51) und der Versuch, Anwaltskollektive nach sowjetischem Vorbild auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, gescheitert war, erging am 15. 5. 1953 die VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte (GBl., S. 725), der ein „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage beigefügt war. Damit war die Spaltung der R. vollzogen, die im Staatsratserlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege (GBl. I, 1963, S. 21) beschrieben wird: „Sie (die R.) umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Von den in der DDR nach westlichen Feststellungen praktizierenden 545 Rechtsanwälten (das ist erheblich weniger als die Hälfte der in Berlin [West] zugelassenen Rechtsanwälte) gehören 525 den Kollegien an, während 20 ihren Beruf noch frei als „Einzelanwälte“ ausüben (Anwaltsverzeichnis der DDR in: „Dokumente und Informationen des Ministeriums der Justiz“ vom 14. 1. 1980 und Erkenntnisse des Gesamtdeutschen Institutes). Justizminister Heusinger bezeichnete schon 1973 die Zahl der Rechtsanwälte als nicht ausreichend, um die vielfältigen Aufgaben, vor allem bei der Beratung und Vertretung der Bürger, optimal zu bewältigen (Neue Justiz, 1973, H. 12, S. 340). Seitdem sank indessen diese Zahl von 624 auf 545. 2. Die Kollegien. In jedem Bezirk der DDR und in Berlin (Ost) wurde ein Rechtsanwaltskollegium gebildet, das von einer zentralen Verwaltungsstelle am Sitz des Bezirksgerichts geleitet wird. Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Kollegien ist das am 1. 3. 1981 in Kraft getretene Gesetz über die Kollegien der Rechtsanwälte der DDR vom 17. 12. 1980 (GBl. I, S. 1), mit dem u.a. die VO vom 15. 5. 1953 (s. o.) und die bis zu diesem Zeitpunkt noch immer geltende Rechtsanwaltsordnung vom 1. 7. 1878 aufgehoben wurden. Das Gesetz soll „zum planmäßigen Ausbau der Rechtsordnung entsprechend dem Reifegrad der sozialistischen Gesellschaft und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit beitragen“ und „den fortgeschrittenen Entwicklungsstand widerspiegeln, den die Kollegien dank der beruflichen und gesellschaftlichen Leistungen ihrer Mitglieder und der Hilfe und Unterstützung durch die Partei der Arbeiterklasse und die zuständigen Staatsorgane erreicht haben“ (Heusinger in: Neue Justiz 1981, S. 4/5). Nach § 2 des Gesetzes haben die Mitglieder der Kollegien zur weiteren Stärkung der Sozialistischen Gesetzlichkeit, zur Verwirklichung der Rechtsprechung und zur Festigung und Weiterentwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger beizutragen. Die dem Rechtsanwalt gestellten Aufgaben entsprechen damit den im Gerichtsverfassungsgesetz (Gerichtsverfassung) und im Gesetz über die Staatsanwaltschaft beschriebenen Pflichten der Richter und Staatsanwälte. Die Kollegien haben die Entwicklung ihrer Mitglieder als sozialistische Rechtsanwälte zu fördern (§ 1). Als Mitglied in das Kollegium können Bürger der DDR aufgenommen werden, die mit dem Volk und seinem sozialistischen Staat eng verbunden sind, eine juristische Ausbildung erworben haben und über ein hohes Maß an Wissen, Lebenserfahrung, menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügen (§ 6). Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet das Kollegium (Mitgliederversammlung als höchstes Organ § 9). Mit der Aufnahme ist die Zulassung als Rechtsanwalt verbunden (§ 10). Der Aufnahme als Mitglied geht eine Assistentenzeit von einem Jahr voraus. Als Assistent kann nur eingestellt werden, wer dazu die Zustimmung des Ministers der Justiz erhält (§ 12 des Musterstatuts der Kollegien der R. — GBl. I, S. 4). Dieser hat also die letztlich entscheidende Funktion in der Kaderpolitik für die R. Zusammen mit dem Gesetz über die Kollegien der Rechtsanwälte der DDR wurde durch Beschluß des Ministerrates das Musterstatut der Kollegien in Kraft gesetzt. Es gilt für alle in den Bezirken bestehenden Kollegien. Es bestimmt die Mitgliederversammlung zum höchsten Organ des Kollegiums (§ 7). Leitendes Organ ist der von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählte Vorstand von 3 bis 7 Mitgliedern, der aus seinen Reihen den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter wählt (§§ 8, 9). Der Vorsitzende vertritt das Kollegium im Rechtsverkehr. Die — im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben — von ihm getroffenen Entscheidungen sind für alle Mitglieder des Kollegiums verbindlich. Neben dem Vorstand, der auch die Disziplinargewalt über die Mitglieder ausübt, gibt es in jedem Kollegium eine Revisionskommission. Diese kontrolliert alle Mitglieder auf Einhaltung ihrer Pflichten und führt Revisionen in den Zweigstellen des Kollegiums durch. Derartige Zweigstellen bestehen neben der Zentralen Verwaltungsstelle in unterschiedlicher Anzahl in den Bezirken. Sie sind mit einem oder mehreren Anwälten besetzt. Dabei geht die Tendenz auf die Entwicklung und den Ausbau „kollektiver Zweigstellen“ hin, denn „die Einzelzweigstellen verhindern die sozialistische Entwicklung, konservieren überholte Arbeitsweisen und erschweren die Sicherung des Rechts der Bürger auf freie Wahl eines Rechtsanwalts“ (Neue Justiz, 1973, H. 12, S. 343). Mit Berechnung und Einziehung der Gebühren haben die Zweigstellen nichts zu tun; dies erfolgt durch die Zentrale Verwaltungsstelle. Nach Abzug der Verwaltungskosten (bis zu 40 v.H.), Steuern, Sozialabgaben und FDGB-Beiträge werden die Gebühren dem Anwalt, der die Sache bearbeitet hat, überwiesen. Maßgebend für die Höhe der dem Rechtsanwalt, auch dem „Einzelanwalt“, zustehenden Gebühr ist die am 1. 7. 1982 in Kraft getretene Rechtsanwaltsgebührenordnung vom 1. 2. 1982 (GBl. I, S. 183). 3. Aufsichts- und Kontrollinstanzen. Seit 1957 bestanden im Ministerium der Justiz (MdJ) ein „Beirat für Fragen der R.“ und eine „Zentrale Revisionskommission“. § 14 des Statuts gab der Zentralen Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwaltskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen.“ [S. 1105]Damit war in den Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Mit dem neuen Gesetz ist an die Stelle des Beirats und der Zentralen Revisionskommission der „Rat der Vorsitzenden“ getreten, dem alle Vorsitzenden der in den Bezirken bestehenden Kollegien angehören. Er soll die Ergebnisse der Tätigkeit der Organe der Kollegien auswerten und die besten Erfahrungen verallgemeinern. Er kann dem Minister der Justiz Maßnahmen zur einheitlichen Entwicklung der Kollegien vorschlagen und mit dessen Zustimmung Empfehlungen für die Tätigkeit ihrer Organe herausgeben. Anleitung und Kontrolle der Kollegien obliegen dem Minister der Justiz. Er hat insbesondere auf die Durchsetzung sozialistischer Kaderprinzipien einzuwirken, die politische und fachliche Weiterbildung der Mitglieder zu fördern und die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu kontrollieren. Er kann Beschlüsse der Organe der Kollegien aufheben und einem Mitglied des Kollegiums, das eine schwere Verletzung seiner Pflichten begangen hat, die Zulassung entziehen (§ 14 des Gesetzes). Das Ministerium der Justiz ist auch Leitungs-, Kontroll- und Aufsichtsorgan über die Einzelanwälte. Es gibt also für diese keine Selbstverwaltung, Ehrengerichtsbarkeit oder dergleichen. Für alle Disziplinarmaßnahmen bis zum Ausschluß aus der R. ist das MdJ zuständig und zugleich erste und letzte Instanz. 4. Einzelanwälte. Neuzulassungen als Einzelanwalt sind schon seit 1953 nicht mehr erfolgt, sind aber seit Inkrafttreten des Statuts des Ministeriums der Justiz am 12. 4. 1976 durch Entscheidung des Justizministers wieder möglich. Nunmehr bildet die AO über die Aufgaben und die Tätigkeit der Einzelanwälte vom 18. 12. 1980 (GBl. I, S. 10) die gesetzliche Grundlage für diesen an sich wohl zum Aussterben bestimmten Teil der R. Über die Zulassung entscheidet der Minister der Justiz, dem auch die Disziplinargewalt bis zum Entzuge der Zulassung übertragen ist. Die Nachteile, denen die Einzelanwälte nach der früheren Regelung gegenüber den Kollegiumsanwälten ausgesetzt waren, sind mit der gesetzlichen Neuregelung des Jahres 1980 beseitigt. Nach wie vor aber genießt der Kollegiumsanwalt steuerliche Vorteile sowie bessere Sozialleistungen. 5. Rechtsanwaltschafts-Büro für internationale Zivilrechtsvertretungen. Seit dem 1. 9. 1967 besteht dieses — den in verschiedenen osteuropäischen Staaten vorhandenen Rechtsanwaltsbüros für ausländische Rechtsangelegenheiten nachgebildete — Büro in Berlin (Ost). Gemäß AO vom 18. 12. 1980 (GBl. I, S. 7) trat sein neues Statut am 1. 3. 1981 in Kraft. Das Büro ist juristische Person, sein Sitz ist Berlin (Ost). Es soll die Rechte und berechtigten Interessen von Bürgern und juristischen Personen der DDR in anderen Staaten (und Berlin-West) sowie die in der DDR gesetzlich garantierten Rechte und Interessen ausländischer Bürger und juristischer Personen wahrnehmen, sie insbesondere vor Gerichten und Schiedsgerichten in der DDR vertreten. Die Stellung der in diesem Büro tätigen Rechtsanwälte entspricht der Stellung in den Anwaltskollegien. Die Übernahme eines Auftrages kann abgelehnt werden, wenn nach Auffassung des Büros keine Erfolgsaussicht besteht. Über das zu zahlende Honorar sind Vereinbarungen zu treffen, ohne Rücksicht auf die Gebührenordnung. 6. Aufgaben. Alle Rechtsanwälte in der DDR haben „durch ihre Tätigkeit zur Festigung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger“ beizutragen. „Der Rechtsanwalt kann seinen Auftrag nur dann erfüllen, wenn er sich stets der Erziehungsfunktion des Rechts bewußt ist … Der Rechtsanwalt leistet durch eine gewissenhafte Beratung und Vertretung der rechtsuchenden Bürger, Betriebe und Institutionen und durch die Erläuterung des sozialistischen Rechts seinen Beitrag zur Durchsetzung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und damit zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ (Neue Justiz, 1978, S. 258). „Nur das ständige Bemühen des Rechtsanwalts, die persönlichen Interessen des Auftraggebers mit den gesellschaftlichen Erfordernissen in Übereinstimmung zu bringen, dient letztlich den Bürgern und der gesellschaftlichen Entwicklung“ (Neue Justiz, 1981, S. 544). Hierin wird die der R. obliegende Erziehungsfunktion deutlich. So erklärt es sich auch, daß vor den Gerichten in der DDR nur die dort zugelassenen Rechtsanwälte auftreten dürfen. Ein in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) zugelassener Rechtsanwalt darf in der DDR nicht auftreten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1103–1105 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtshilfe, InnerdeutscheSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung. Nachdem noch im Jahre 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer [S. 1104]neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Neue Justiz, H. 2, 1951, S. 51) und der Versuch, Anwaltskollektive nach sowjetischem Vorbild auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, gescheitert war, erging am 15. 5. 1953 die VO über die Bildung von Kollegien der…
DDR A-Z 1985
Leistungsfonds (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit Juli 1972 bildete die Mehrzahl der Volkseigenen Betriebe (VEB) einen zusätzlichen, zweckgebundenen finanziellen Fonds. Dieser L. (GBl. II, 1972, S. 467 u. GBl. I, S. 66) war und ist vor allem ein Ersparnisfonds. Er wird aus dem Nettogewinn des Betriebes finanziert. Abgesehen von seiner „kollektiven Stimulierungsfunktion“ diente er anfangs, insbesondere vor der Einführung eines Effektivitätsnachweises in der Planungsordnung, im System der Wirtschaftlichen Rechnungsführung als zusätzlicher Bewertungsmaßstab für die Betriebsleistung. 1. Entwicklung der Regelungen für den Leistungsfond. Ein wichtiger Grund für seine Einführung waren die volks- und betriebswirtschaftlichen Unzulänglichkeiten der Hauptkennziffer Gewinn : Der seit 1983/84 wieder stärker betonte Stellenwert des betrieblichen Gewinns auch als Leistungsmaßstab und Bezugsbasis für die Bildung des Prämienfonds und damit als materieller Anreiz zur Leistungsstimulierung war ein wesentliches Element der Wirtschaftsreform von 1963. Da die betriebswirtschaftlichen Anreize des Gewinns keineswegs immer mit den gesamtwirtschaftlichen Zielen der Parteiführung harmonierten, wurden zusätzliche Kriterien der Leistungsbeurteilung und -kontrolle eingeführt. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) sollte die bis dahin unbefriedigende Leistungsmobilisierung der Beschäftigten neue Impulse erhalten, insbesondere durch die in der Planung zu berücksichtigende, vordringliche Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. In diesem Zusammenhang war dem neu eingeführten L. eine kollektive ökonomische Hebelfunktion zugedacht. Die im Rahmen umgestalteter planmethodischer Regelungen (Planung) für den Fünfjahrplan 1976–1980 erlassene neue Planungsordnung führte erneut zu veränderten Bestimmungen für den L. ab Planjahr 1976 (GBl. I, 1975, S. 416 ff.), verbunden mit gewissen Zuführungsbeschränkungen. Im Zuge umfassender betriebswirtschaftlicher Reorganisationsmaßnahmen im Jahre 1982 (VO über die weitere Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung …, GBl. I, 1982, S. 85 ff.) wurde zuerst mit Wirkung vom 1. 1. 1983 eine aktualisierte, den kritischen Einwänden und den Wirtschaftsproblemen der 80er Jahre angepaßte Fassung von Bestimmungen zum L. erlassen (GBl. I, 1982, S. 427 ff.). Mit diesen Regelungen entfiel ein zuvor differenzierterer Geltungsbereich zugunsten einer stärkeren Vereinheitlichung. Durch einen gewissen Spielraum zur Festlegung zusätzlicher Zuführungskriterien (§ 7) sollte der bislang kritisierten mangelhaften Flexibilität in der Auswahl branchenspezifischer Leistungskriterien begegnet werden, um bessere Ergebnisse im Sozialistischen Wettbewerb materiell stimulieren zu können. Mit Wirkung vom 1. 1. 1984 trat eine weitere Korrektur in Form einer drastischen Vereinfachung der Zuführungskriterien in Kraft (GBl. I, 1983, S. 121 ff.). Wesentliche Ursache war ein veränderter Stellenwert der Hauptkennziffer „Net[S. 827]togewinn“ als betrieblicher Leistungsmaßstab. Durch den L. werden Regelungen über Bildung und Verwendung des Prämienfonds (Lohnformen und Lohnsystem, V.) oder des Kultur- und Sozialfonds nicht berührt, obwohl alle Stimulierungsfonds auf die Erschließung volkswirtschaftlich wichtiger Intensivierungsfaktoren ausgerichtet sind und vielfach die Verwendung von Mitteln aus mehreren Fonds für gleiche Aufgaben möglich ist. Ein ausdrückliches Verbot untersagt u.a. „persönliche Zuwendungen, Prämien oder Lohnzahlungen“ (§ 5, 2) aus Mitteln des L. zu finanzieren, eine Regelung, die auf voraufgegangenen Mißbrauch schließen läßt. Die Mittel des L. sind auf das Folgejahr übertragbar. — Die Bildung der L. ist nicht auf die Kombinatsbetriebe beschränkt, vielmehr können ausdrücklich Mittel des L. auch beim Kombinat zentralisiert werden (§ 5, 3). 2. Kriterien für die Zuführungen zum Leistungsfond. Für die Finanzierung der Zuführungen zum L. galten und gelten in wechselnder Reihenfolge wichtige, z. T. bereits seit den 20er Jahren in der UdSSR ständig hervorgehobene, prinzipielle Leistungs- bzw. Sparsamkeitskriterien, mit deren Hilfe die Selbstkosten gesenkt werden sollen, so beispielsweise für die Einsparung von Energie, Rohstoffen oder Importmaterial, die Steigerung der Arbeitsproduktivität sowie die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse. Die Steigerung der Arbeitsproduktivität hatte zumeist den ersten Rang in der Skala. In der Regel handelte es sich bei den Zuführungen entweder um einen (zentral geregelten) prozentual festgelegten, finanziellen Anteil, der aus der Addition von Überschreitungen oder Unterbietungen bestimmter Kriterien in einem Betrieb resultierte oder aber um einen absoluten Markbetrag pro festgesetzter prozentualer Einsparungsrate aus dem betrieblichen Nettogewinn. Durch eine knappe Rahmenregelung ist seit dem 1. 1. 1984 die Festsetzung einer umfangreichen Liste differenzierter Zuführungsbedingungen entfallen. Möglicherweise können Ministerien und andere zentrale Instanzen bereichsspezifische Zuführungskriterien erlassen, laut gesetzlicher Regelung ist allein der überplanmäßige Nettogewinn maßgebend für die Höhe der Zuführung. Zuführungen zum L. sind nur aus dem Teil des Nettogewinns zulässig, der sich als zusätzlicher Gewinn aus der Überbietung oder Übererfüllung der Staatlichen Planaufgaben und Planauflagen ergibt. Der für das Jahr 1983 limitierte Höchstbetrag von 300,– Mark je betrieblicher „Vollbeschäftigteneinheit“ (VbE) ist ab 1. 1. 1984 entfallen. Jegliche Beeinträchtigung der Gewinnabführung an den Staat zugunsten des L. ist ausdrücklich ausgeschlossen. Als generelles Prinzip galt bisher: Freiwillige Überbietung der staatlichen Planaufgaben durch den Betrieb (also bereits in der Phase der Planausarbeitung) wird höher belohnt als nachträgliche Planerfüllung oder zusätzliche Einsparung beim Planvollzug. 3. Verwendung der Mittel aus dem Leistungsfond. Die Verwendung der Mittel des L. bedarf der Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung (§ 4, 2). Charakteristisch für die weiter geltenden Vorschriften des Jahres 1982 sind zusätzliche Möglichkeiten für Rationalisierung und Investitionen. Insbesondere die Finanzierung der betrieblichen Rationalisierung erhält eindeutig einen höheren Stellenwert als die von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten generell oder z.B. die Zuführung von Mitteln zum Fonds „Konto junger Sozialisten“ (Freie Deutsche Jugend [FDJ]) (§ 4, 4). Die seit 1978 bestehende Auflage, mindestens 25 v.H. der Mittel des L. für planmäßige Rationalisierungsinvestitionen zu verwenden, gilt ebenfalls unverändert (§ 4, 3), jedoch der Eigenbau von Rationalisierungsmitteln, 1983 praktisch nicht erwähnt, rückt 1984 mit an vorderste Stelle (§ 4, 4). Neu aufgenommen wurden zusätzliche Leistungen für Generalreparaturen und laufende Instandhaltung. Die Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen (§ 4, 5) umfaßt ohne prinzipielle Änderungen den bisherigen Katalog (u.a. Versorgung und Betreuung von Schichtarbeitern, soziale und kulturelle Betreuung, Erholung, Freizeitgestaltung, betriebliches Wohnungswesen, kommunale Investitionen, Zuschüsse zum Eigenheimbau, Wohnungsausbau und zur Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft [AWG]). Ein 1982 neueingeführter Abschnitt (§ 6) über die Kontrolle für eine den Bestimmungen entsprechende Mittelverwendung, über die Verantwortung des Kombinatsleiters, der Leiter anderer Instanzen und des Hauptbuchhalters entspricht dem allgemeinen Trend zu einer strafferen Disziplin und schärferen Kontrolle. 4. Funktionen des Leistungsfonds. Die L. dienen zum einen als ökonomischer Hebel unter Ausnutzung des Prinzips der Materiellen Interessiertheit, um dem einseitigen Interesse mancher Betriebe an einer ausschließlich mengenmäßigen Planerfüllung und -übererfüllung entgegenzuwirken. Zum anderen verbindet der L. Ziele der Intensivierung und die qualitative Planerfüllung (Material- und Energieeinsparung; Senkung der Ausschußquote usw.) am Arbeitsplatz, wie sie im Rahmen des Sozialistischen Wettbewerbs im sog. Haushaltsbuch ausgewiesen werden sollen, mit bestimmten betrieblichen sozialen Vorhaben zugunsten der Belegschaft, wozu die DDR in zunehmendem Umfang auch Rationalisierungsmaßnahmen rechnet. Neu seit Jahresbeginn 1984 ist eine Begrenzung des Betrages zur Finanzierung von Maßnahmen zur „Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen“ je Beschäftigten (VbE) auf 150 Mark im Jahr (§ 4, 4d). Mit der Einführung der L. wurden und werden darüber hinaus weitere Nebenziele verfolgt, die mit anderen Maßnahmen nur unzureichend oder gar nicht erreicht werden konnten. Zu denken ist z.B. an die seit langem geforderte, aber noch immer vielfach vernachlässigte Kostenrechnung der Betriebe sowie an den verstärkten Druck auf die Betriebsleitungen zur Ausarbeitung und Anwendung von Kostennormativen. Weiter wird dem Kontrollaspekt besondere Bedeutung beigemessen. Die Analyse der vielfältigen dem L. zugewiesenen Funktionen zeigt ein breites Spektrum der von ihm ausgehenden Impulse. Viele der mit dem L. angestreb[S. 828]ten Ziele sollten in der Vergangenheit bereits mit der Hauptkennziffer „Gewinn“ erreicht werden. Bisher entsprachen die Wirkungen des L. auf die Beschleunigung der Intensivierung und Rationalisierung jedoch nicht den Erwartungen. Die neuen Bestimmungen über den L. in der ab 1. 1. 1984 geltenden Fassung sind mit veränderten Rahmenbedingungen der Gewinnerwirtschaftung, der Preisbildung und der Kostenstruktur kombiniert. Es fehlen noch Kommentare und Erfahrungen. Eine Wertung wäre deshalb verfrüht. Bis 1983 ließen sich allerdings auf diesem Gebiet keine grundlegenden Verbesserungen erkennen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 826–828 Leipziger Messe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeistungsprinzipSiehe auch die Jahre 1975 1979 Seit Juli 1972 bildete die Mehrzahl der Volkseigenen Betriebe (VEB) einen zusätzlichen, zweckgebundenen finanziellen Fonds. Dieser L. (GBl. II, 1972, S. 467 u. GBl. I, S. 66) war und ist vor allem ein Ersparnisfonds. Er wird aus dem Nettogewinn des Betriebes finanziert. Abgesehen von seiner „kollektiven Stimulierungsfunktion“ diente er anfangs, insbesondere vor der Einführung eines Effektivitätsnachweises in der Planungsordnung, im System der…
DDR A-Z 1985
Grenze, Innerdeutsche (1985)
Siehe auch: Grenze: 1975 1979 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1393 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend entlang den bis 1945 bestehenden Landes- und Provinz-G.: von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, entlang den West-G. Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, der West- und Süd-G. Thüringens sowie der Süd-G. Sachsens bis zur deutsch-tschechoslowakischen G. ostwärts von Hof. Das Gesetz über die Staatsgrenze der DDR (Grenzgesetz) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 197) faßt die grundlegenden Bestimmungen über das Hoheitsgebiet und die G. der DDR zusammen. Es enthält allgemeine Vorschriften zum Passieren der G. einschließlich des Transitverkehrs, umreißt die Verantwortung für den Schutz der G. und die Befugnisse der DDR-Grenztruppen und regelt letztlich die Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten in G.-Angelegenheiten. Ergänzt wird das G.-Gesetz durch die Durchführungs-VO (G.-Verordnung) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 203) und die AO über die Ordnung in den G.-Gebieten und den Seegewässern (G.-Ordnung) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 208). Auf der Seite der DDR sind an der G. umfangreiche Sperranlagen errichtet, die aus mehrfachem Stacheldraht, Minen, Gräben, Stolperdrähten, optischen und elektrischen Warnanlagen, Selbstschußanlagen, Wachtürmen, Erdbunkern, Beobachtungsständen, Lichtsperren und Hunde-Laufanlagen bestehen. Zur Überwachung dieser Anlagen und zur Kontrolle der G. sind die G.-Truppen der DDR sowie andere Schutz- und Sicherheitsorgane eingesetzt. Sie werden dabei unterstützt durch freiwillige Helfer (Grenztruppenhelfer), die die gleichen Befugnisse wie Hilfspolizisten besitzen (VO über die Zulassung und Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei [DVP] und der Grenztruppen der DDR vom 16. 3. 1964, GBl. II, S. 241). Jenseits der G. erstrecken sich die G.-Gebiete. Die G.-Gebiete unterliegen einer besonderen Ordnung, die im einzelnen in der G.-Ordnung vom 25. 3. 1982 niedergelegt ist. Die G.-Gebiete bestehen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland aus dem Schutzstreifen und der Sperrzone entlang eines Teiles der Küste aus einem Schutzstreifen und entlang der gesamten Küste aus der G.-Zone. Gegenüber Berlin (West) besteht das G.-Gebiet aus dem Schutzstreifen. Der Verlauf und die Tiefe der G.-Gebiete werden durch den Minister für Nationale Verteidigung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern bestimmt. Personen, die in den G.-Gebieten wohnen oder sich dort vorübergehend aufhalten, sind besonders einschränkenden Genehmigungs-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen unterworfen. Angehörige der G.-Truppen und ihre freiwilligen Helfer sind befugt, unter bestimmten Voraussetzungen Personalien festzustellen, Personen und Sachen im G.-Gebiet zu durchsuchen, Grundstücke und Räume zu betreten, Personen in Gewahrsam zu nehmen, bei Widerstand „körperliche Einwirkungen“ vorzunehmen und auf der Grundlage von § 27 G.-Gesetz die Schußwaffe anzuwenden. (Bis zum 31. 12. 1983 wurden im Bereich der G. zwischen beiden deutschen [S. 574]Staaten 119 Todesfälle im Zusammenhang mit Gewaltakten von DDR-Grenzorganen registriert.) Das Zelten und Übernachten im Schutzstreifen und in der Sperrzone ist prinzipiell verboten, in der G.-Zone nur auf festgelegten Plätzen und mit einer gültigen Zelterlaubnis gestattet. Der Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ist nur über die aus der vorstehenden Übersicht (siehe Seite 572 f.) ersichtlichen Übergänge möglich (Grenzübergangsstellen). An der Ostseeküste der DDR ist die G. die Linie, die die Territorialgewässer vom offenen Meer oder von den Territorialgewässern der benachbarten bzw. der gegenüberliegenden Staaten abgrenzt. § 2 Abs. 3 Ziff. 5 G.-Gesetz beschreibt diese Staats-G. auf See (See-G.) als eine Linie, die so verläuft, daß sie an jedem Punkt von dem nächstgelegenen Punkt der Grundlinie um die Breite der Territorialgewässer entfernt ist. Die Grundlinie wird durch die Küstenlinie oder durch eine in Übereinstimmung mit den Normen des Völkerrechts gebildete gerade Linie bestimmt. Die Küstenlinie ist die Berührungslinie zwischen Land und Meer bei mittlerem Wasserstand. Die Territorialgewässer haben eine Breite von 3 Seemeilen. Soweit sie an die Territorialgewässer benachbarter bzw. gegenüberliegender Staaten angrenzen, ist der Verlauf der See-G. in völkerrechtlichen Verträgen festzulegen. Bis zum Abschluß solcher Verträge bildet die Mittellinie die See-G. der DDR. Die friedliche Durchfahrt durch die Territorialgewässer der DDR ist ausländischen Wasserfahrzeugen gestattet, wenn die Durchfahrt nicht „den Frieden, die Sicherheit und Ordnung gefährdet sowie die Rechtsvorschriften und die entsprechenden völkerrechtlichen Verträge eingehalten werden“ (§ 14 G.-Gesetz). Das Stoppen, Ankern oder ein anderweitiger Aufenthalt ausländischer Wasserfahrzeuge in den Territorialgewässern ist im Rahmen des normalen Seeverkehrs gestattet (§ 13 Abs. 1 G.-Gesetz). Der Notaufenthalt in den Seegewässern der DDR wird ausländischen Wasserfahrzeugen bei Elementarereignissen, zur Ausführung unerläßlicher Reparaturen, zur Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe und aus Gründen der Seenot oder eines Seeunfalles gewährt (§ 13 Abs. 2 G.-Gesetz). Beim Notaufenthalt sind die dafür festgelegten Seegebiete oder die für die zivile Schiffahrt freigegebenen Häfen anzulaufen. Deutschlandpolitik der SED; Innerdeutsche Beziehungen; Grenzkommission. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 573–574 Goethe-Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrenzkommissionSiehe auch: Grenze: 1975 1979 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1393 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend entlang den bis 1945 bestehenden…
DDR A-Z 1985
Bürgerrechtler (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 „In der DDR kann von sogenannten Bürgerrechtlern keine Rede sein“, erklärte E. Honecker in einem Interview mit der „Saarbrücker Zeitung“ vom 10. 5. 1977. Eine Bürgerrechtsbewegung wie in Polen oder in der ČSSR hat es in der Tat bislang nicht gegeben. Gleichwohl haben mehrere zehntausend Bür[S. 250]ger der DDR nach Unterzeichnung der KSZE-Schlußakte in Helsinki offen und bewußt ihre Grund- und Menschenrechte geltend zu machen versucht, in der Regel unter Berufung auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. 12. 1948 und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. 12. 1966, dem auch die Regierung der DDR im Jahr 1974 beigetreten ist (GBl. II, 1974, Nr. 6). Meist geschah dies ausdrücklich zu dem Zweck, die Entlassung aus der DDR Staatsbürgerschaft und die Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland zu erzwingen. Der Opposition (Opposition und Widerstand) sind diese Bestrebungen nur bedingt zuzurechnen („Abstimmung mit dem Ausreiseantrag“). Demgegenüber wollen „wirklich“ Oppositionelle nicht emigrieren, sondern sie glauben an die Möglichkeit eines inneren Wandels in der DDR bzw. bemühen sich selbst, eine Veränderung der politischen Verhältnisse in der DDR zu bewirken. Allerdings bedienen sich die Ausreisewilligen vielfach oppositioneller Taktiken, wie sie B. in anderen Staaten des sowjetischen Einflußbereichs ebenfalls anwenden. Sie vertreten ihre Forderungen ostentativ, z.T. auch demonstrativ — etwa durch Tragen eines selbstverfertigten Plakats oder, wie der Ost-Berliner Professor Hellmuth Nitsche, durch Verfassen eines „Offenen Briefes“, um auf Menschenrechtsverletzungen in der DDR aufmerksam zu machen. Eine „Bürgerrechtsinitiative“ bildete sich in Riesa, als auf Veranlassung eines dortigen Arztes, Karl-Heinz Nitschke, am 10. 7. 1976 zunächst 33 Bürger eine „Petition zur vollen Erlangung der Menschenrechte“ mit Namen und Anschrift unterzeichneten, die sie sowohl dem Staatsrat der DDR wie auch westlichen Medien zur Veröffentlichung zuleiteten; etwa weitere drei Dutzend Bürger aus Riesa, Karl-Marx-Stadt und Umgebung schlossen sich dieser Aktion später an. Auch in diesem Fall ging es um die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft und Ausreise aus der DDR. Mehrere dieser B. wurden in Haft genommen und wegen „staatsfeindlicher Hetze“ und „staatsfeindlicher Verbindungen“ zu Freiheitsstrafen verurteilt, andere — wie Nitschke — nach längerer Untersuchungshaft ohne Verurteilung in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Nach dem für viele Bürger der DDR enttäuschenden Ausgang der KSZE-Folgetreffen in Belgrad und Madrid sowie unter dem Eindruck mehrfach (1974, 1977 und 1979) verschärfter politischer Strafrechtsbestimmungen sind individuelle oder gemeinsame Initiativen dieser Art zurückgegangen. Trotzdem bilden B. auch in der DDR einen für die SED-Führung schwer kalkulierbaren Unruheherd. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 249–250 Bürgerinitiative A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BürgschaftSiehe auch das Jahr 1979 „In der DDR kann von sogenannten Bürgerrechtlern keine Rede sein“, erklärte E. Honecker in einem Interview mit der „Saarbrücker Zeitung“ vom 10. 5. 1977. Eine Bürgerrechtsbewegung wie in Polen oder in der ČSSR hat es in der Tat bislang nicht gegeben. Gleichwohl haben mehrere zehntausend Bür[S. 250]ger der DDR nach Unterzeichnung der KSZE-Schlußakte in Helsinki offen und bewußt ihre Grund- und Menschenrechte geltend zu machen versucht, in der Regel unter Berufung…
DDR A-Z 1985
Sozialplanung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Als S. (neuerdings auch: soziale Planung) wird allgemein die „planmäßige Gestaltung sozialer Prozesse“ bezeichnet. Sie umfaßt die „wissenschaftlich begründete Bestimmung der Ziele, Kennziffern, Zeiträume und Proportionen der Entwicklung sozialer Prozesse im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich und die Aufgaben zur Schaffung der wichtigsten Voraussetzungen für ihre praktische Realisierung“ (Lexikon der Wirtschaft — Volkswirtschaftsplanung, Berlin [Ost] 1980, S. 562). Die Verfassung der DDR geht vom „Grundsatz der Leitung und Planung der Volkswirtschaft sowie aller anderen gesellschaftlichen Bereiche“ aus (Art. 9), doch läßt sich erst nach dem VII. Parteitag der SED (1967) eine verstärkte Konzentration auf die „Kunst der Führung der gesellschaftlichen Prozesse“ (W. Ulbricht) beobachten. Seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) wird die „weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes“ als „langfristige strategische Orientierung“ betrachtet. Nach Ansicht der SED erfordert die proklamierte Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik „eine höhere Stufe der politischen und organistorischen Leitung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung“ (K. Hager), wenn die „soziale Lebensqualität“ (E. Honecker) kontinuierlich ansteigen soll. Begriff und Konzept der S. gehen ursprünglich auf sowjetische Erfahrungen zurück. In der UdSSR waren [S. 1211]seit Mitte der 60er Jahre ohne politisch-administrative Vorgaben in Kooperation zwischen einzelnen Großbetrieben und sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituten Versuche unternommen worden, in Ergänzung zur Produktionsplanung die soziale Entwicklung von Betriebskollektiven zu planen. Dadurch sollten die materiellen Arbeitsbedingungen, die Möglichkeiten zur beruflichen Qualifizierung wie auch die sozialen Lebensverhältnisse (Wohnung, Erholung, Freizeitgestaltung) der Werktätigen gezielt verbessert werden, um auf diese Weise eine verstärkte Leistungsmotivation zu schaffen. Da die angestrebten sozialen Ziele nur teilweise innerhalb und mit den Ressourcen der Betriebe verwirklicht werden konnten, wurden daneben auch komplexe Pläne für die Entwicklung einzelner Städte oder Gebiete ausgearbeitet. Das sowjetische Konzept der S. gibt den Betrieben keinen verbindlichen Rahmen vor, so daß in dieser Hinsicht unterschiedliche Methoden und Verfahren praktiziert werden können. Eine formelle Integration der S. in das System der Volkswirtschaftsplanung ist bisher nicht erfolgt. Obwohl die sowjetischen Ansätze zur S. am Beginn der 70er Jahre intensiv propagiert worden sind, haben sie die Entwicklung in der DDR nur mittelbar beeinflußt. Während sich die S. in der UdSSR auf die untere Planungsebene beschränkt, wird die „Leitung und Planung sozialer Prozesse“ in der DDR als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden, die sich auf allen Planungsebenen und als unmittelbarer Bestandteil der Volkswirtschaftsplanung realisiert. Die S. wird dabei als wichtiges Instrument betrachtet, die „Dialektik von ökonomisch-technischer, sozialer und ideologischer Entwicklung der verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche immer vollkommener zu beherrschen“ (Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 335). Danach wird die Verwirklichung sozialpolitischer Zielsetzungen durch die verfügbaren ökonomischen Ressourcen beschränkt. Umgekehrt wird durch eine Verbesserung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus (Lebensstandard) ein Anreiz zur wirtschaftlichen Leistungssteigerung geschaffen. Schließlich ist in dieser Sichtweise die Ausprägung des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins vom ökonomischen und sozialen Fortschritt abhängig, wie dieses umgekehrt die Bereitschaft zur Erfüllung der vorgegebenen Planziele fördert. Gegenstand der S. sind die Entwicklung der Sozialstruktur der sozialistischen Gesellschaft, die Gestaltung der sozialen Beziehungen, die Erhöhung des Bildungs- und Qualifikationsniveaus sowie die Entfaltung der Sozialistischen ➝Lebensweise und Kultur. Die S. zielt damit auf die „komplexe sozialökonomische Entwicklung der Gesellschaft sowie die Ausprägung sozialistischer Beziehungen in den Arbeitskollektiven und in der Familie“ (a.a.O., S. 334). In diesem umfassenden Sinn stellt S. jedoch lediglich einen politisch-programmatischen Gestaltungsanspruch dar, der sich im Rahmen der Volkswirtschaftsplanung nur teilweise operationalisieren läßt. Im Vordergrund steht dabei die Planung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus. Diese erfaßt insbesondere die Entstehung und Verwendung des Realeinkommens und der Nettogeldeinnahmen der Bevölkerung (Einkommen), den privaten Verbrauch von Konsumgütern und Dienstleistungen (Lebensstandard), die Entwicklung der Einzelhandelspreise und Dienstleistungstarife (Preissystem und Preispolitik), das Wohnungsbauprogramm (Bau- und Wohnungswesen), das Bildungswesen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem), die gesundheitliche, soziale und geistig-kulturelle Versorgung (Gesundheitswesen; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen), Körperkultur und Sport, Erholung und Tourismus (Freizeit), den Umweltschutz sowie die Arbeits- und Lebensbedingungen in den Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen. Die daraus resultierenden Aufgaben werden auf gesamtstaatlicher Ebene sowie in den Volkswirtschaftsplänen der Bezirke in Übersichten und Bilanzen durch ein System von Kennziffern erfaßt, während im Rahmen der Jahresplanung der Kombinate und Betriebe seit 1976 ein selbständiger Planteil „Arbeits- und Lebensbedingungen“ eingeführt worden ist. Dadurch soll eine [S. 1212]organisatorische Verbindung von ökonomischer und sozialer Effektivität entstehen. „Mit der komplexen Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen wird eine aktive und stimulierende Wirkung auf die Entwicklung hoher Leistungen, die vollständige Ausschöpfung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und die weitere Entfaltung der sozialistischen Persönlichkeit erreicht.“ (Sozialistische Volkswirtschaft — Fachschullehrbuch, Berlin [Ost] 1982, S. 196) (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische) Der Planteil „Arbeits- und Lebensbedingungen“ ist in 8 verschiedene Komplexe gegliedert, die nach Schwerpunktaufgaben weiter differenziert und durch verbindliche Kennziffern festgelegt werden. Diese Planung der Gesamtentwicklung wird durch eine Planung der erforderlichen Maßnahmen und ihrer Finanzierung ergänzt, die mit anderen Teilen des Betriebsplans (Planteil Wissenschaft und Technik, Planteil wissenschaftliche Arbeitsorganisation, Kader- und Bildungsplan) abgestimmt werden. Die Planung der Auslastung der Sozialeinrichtungen soll ihre optimale Nutzung gewährleisten. An der Ausarbeitung des Planteils „Arbeits- und Lebensbedingungen“ sind die Gewerkschaften zu beteiligen. Wichtige Zielstellungen werden auch in den Betriebskollektivvertrag (BKV) übernommen (Planung). Da der einzelne Betrieb nicht in der Lage ist, alle Aufgaben der sozialen und kulturellen Betreuung der Werktätigen, die Verbesserung der Wohnverhältnisse und der sozialen Infrastruktur allein und effektiv zu regeln, wird die gemeinsame Verantwortung der Kombinate und Betriebe sowie der örtlichen Volksvertretungen und Räte für die Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen unterstrichen und ihre enge Kooperation im Rahmen abgestimmter Pläne auf der Grundlage von Vereinbarungen und Verträgen verstärkt propagiert. Für eine detaillierte S., wie sie gegenwärtig auf betrieblicher Ebene praktiziert wird, sind eine quantifizierte Bewertung der Arbeits- und Lebensbedingungen sowie eine Analyse konkreter Bedürfnisstrukturen erforderlich, die komplexe Untersuchungen und einen hohen Zeitaufwand bedingen. Ein solches Konzept der S. kann auf die gesamtstaatliche Ebene kaum übertragen werden, da es eine Evaluation der gesellschaftlichen Entwicklung voraussetzt, für die ein ausgearbeitetes System von Sozialindikatoren benötigt wird, das in der DDR bisher nicht vorhanden ist. Eine S., die sich nicht nur als politisches Programm begreift, stößt jedoch nicht nur auf Probleme der Datensammlung und Datenaggregation, sie überschätzt auch die Berechenbarkeit individueller Bedürfnisse und Verhaltensweisen und erliegt damit der Illusion eines unrealistischen Planungsperfektionismus. Sozialpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1210–1212 Sozialleistungen, Öffentliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialpolitikSiehe auch die Jahre 1975 1979 Als S. (neuerdings auch: soziale Planung) wird allgemein die „planmäßige Gestaltung sozialer Prozesse“ bezeichnet. Sie umfaßt die „wissenschaftlich begründete Bestimmung der Ziele, Kennziffern, Zeiträume und Proportionen der Entwicklung sozialer Prozesse im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich und die Aufgaben zur Schaffung der wichtigsten Voraussetzungen für ihre praktische Realisierung“ (Lexikon der Wirtschaft — Volkswirtschaftsplanung, Berlin [Ost]…
DDR A-Z 1985
Staatshaushalt (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition und Aufbau Der St. folgt in seinem Aufbau der zentralistischen Staatsordnung der DDR und umfaßt die Haushalte aller Gebietskörperschaften sowie der Sozialversicherung. Nach der St.-Ordnung vom 13. 12. 1968 (GBl. I, S. 384) beinhaltet der Republikhaushalt die Einzelhaushalte der zentralen Organe des Staatsapparates und als „selbständigen Bestandteil“ diejenigen des Sozialversicherungs- und Versorgungswesens. Die örtlichen Haushalte sind nach dem Schachtelprinzip in der Form miteinander verbunden, daß die Haushalte der Gemeinden, Stadtbezirke und Städte in diejenigen der Kreise und diese wiederum in die Haushalte der Bezirke einmünden. Der sozialistische St. läßt sich somit als integrierter Gesamthaushalt des Staates definieren, der die Geldfonds, Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsorganisationen beinhaltet. Im Gegensatz zu den übrigen Bestandteilen des Finanzsystems basieren die Haushaltsbeziehungen auf einseitigen Rechtsakten des Staates und stellen somit Formen der endgültigen und nichtäquivalenten Verteilung und Umverteilung dar. Diesen Zahlungsverpflichtungen ist auch dann nachzukommen, wenn das Haushaltsgesetz nicht rechtzeitig — was bis Mitte der 60er Jahre die Regel war — vorliegt. Der St. gewährleistet somit eine zeitlich unbegrenzte Kontinuität der Zahlungen. Dadurch unterscheidet er sich auch vom St.-Plan, wenngleich beide Begriffe in der Literatur häufig synonym verwendet werden; denn der als Gesetz verabschiedete St.-Plan stellt ein Finanzprogramm und damit ein wesentliches Instrument der gesamtgesellschaftlichen Planung für einen befristeten Zeitraum, das Haushaltsjahr, dar. Dieser enthält wichtige Eckzahlen der Finanzplanung (und Finanzberichterstattung) sowie die Einnahmen und Ausgaben des zentralen Haushaltsplans, der Haushaltspläne der Sozialversicherung und der Bezirke und veranschlagt den Haushaltsüberschuß. Obwohl die aus Gewinnen gespeisten Fonds der Kombinate in der Verfügungsmacht der Betriebe verbleiben, werden sie auch im Haushaltsgesetz aufgeführt und gemeinsam mit dem St.-Plan als Einnahmen und Ausgaben des Staates bezeichnet (vgl. Abbildung 1). II. Funktionen Die bereits zitierte St.-Ordnung der DDR bezeichnet den St. als „ein wichtiges Instrument der vorausschauenden, planenden und organisierenden Führungstätigkeit des sozialistischen Staates“ (GBl. I, S. 383). Wie jeder öffentliche Haushalt hat somit auch der sozialistische St. 2 Grundaufgaben zu erfüllen: die Ordnung und die Kontrolle staatlicher Aktivität. A. Ordnungsfunktion Im Mittelpunkt der Ordnungsfunktion steht als Ergebnis des politischen Willensbildungsprozesses die [S. 1281]Zuweisung der Finanzmittel: Der St.-Plan stellt das in Einnahmen und Ausgaben detailliert ausgewiesene und somit quantifizierte Handlungsprogramm der Partei- und Staatsführung dar. Zur Erfüllung dieser politischen Funktion bedarf es der (budgetinternen) Abstimmung der an der Haushaltsplanung beteiligten Institutionen ebenso wie der (budgetexternen) Koordination mit der politischen Führungselite. Schließlich ist eine über den Etat hinausgehende (überbudgetäre) Koordination notwendig, die sich in der Abstimmung mit den übrigen Bereichen der Gesellschaftsplanung niederschlägt. Der St.-Plan ist ein wesentlicher Teil des Wirtschaftsprogramms. Seine wirtschaftspolitische Funktion wird darin deutlich, daß der Etat auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplans und gemeinsam mit diesem aufgestellt und verabschiedet wird. Das Budget ist somit das wichtigste Instrument der staatlichen Finanzplanung (und Finanzberichterstattung), jedoch keineswegs das einzige Lenkungsinstrument der Wirtschaft. Allerdings hat sich der St. nicht — wie seinerzeit in der St.-Ordnung vom 17. 2. 1954 propagiert — zum „Haushaltsplan der gesamten Volkswirtschaft“ (GBl., S. 207) entwickelt, [S. 1282]weil z. B. der öffentliche Anteil an der Finanzierung der Investitionen seit den Wirtschaftsreformen der 60er Jahre zurückgegangen ist. Schließlich liegt die finanzpolitische Funktion darin, daß im St.-Plan die finanziellen Mittel für die vom Staat geplanten Aufgaben veranschlagt sind. Dabei geht es nicht allein nur um die Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienste, sondern zugleich auch um die staatliche Einflußnahme auf die Einkommensverteilung (Einkommen) und die Wirtschaftsentwicklung. Wie die übrigen Teile des Finanzsystems erfüllt der St.-Plan gleichfalls eine Allokations-, Distributions- und Stabilisierungsfunktion. B. Kontrollfunktion Während der St. die hier angedeutete Ordnungsfunktion im wesentlichen unabhängig von der Regierungsform ausübt, zielt die Rechts- und Kontrollfunktion in einer parlamentarischen Demokratie auf die Budgetbewilligung und -einflußnahme des Parlaments. In der DDR sind zwar die Haushaltsorganisationen gleichfalls an den von der Volksvertretung verabschiedeten, gesetzlich festgelegten St.-Plan gebunden. Jedoch versteht sich in der Sozialistischen ➝Demokratie die Volkskammer keineswegs als Überwachungsorgan der Regierung. Somit hat auch die Kontrollfunktion einen anderen Inhalt: Die Finanzkontrolle und Finanzrevision haben die Einhaltung der im Volkswirtschaftsplan vorgegebenen Aufgaben zum Inhalt. III. Planung Vielfältige Gemeinsamkeiten kennzeichnen die Planung der öffentlichen Haushaltswirtschaft in den heutigen Industriegesellschaften. So bedarf jeder Staat bestimmter haushaltsrechtlicher Grundlagen, nach denen die Aufstellung, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle des Etats erfolgt. Auch beginnt der Budgetkreislauf jeweils mit der Vorlage eines Haushaltsentwurfes durch die Regierung und endet mit der Verabschiedung des vollzugsverbindlichen Haushaltsgesetzes sowie der Kontrolle mit anschließender Entlastung der Exekutive. Die Haushaltstechnik kann im wesentlichen als in bezug auf das politische System neutral und somit system-indifferent charakterisiert werden. Daneben bestehen aber offenkundig systemtypische Unterschiede. Während die öffentliche Finanzwirtschaft in den westlichen Ländern den größten Teil der staatlichen Aktivität ausmacht, sind die Staatsfinanzen in der DDR nur ein Teil der gesamtgesellschaftlichen Planung. Primäres Lenkungsinstrument ist der Volkswirtschaftsplan, dessen Ziele der St.-Plan zu unterstützen hat. Formal wird die damit angestrebte Einheit von „materieller und finanzieller Planung“ auch darin sichtbar, daß beide Gesetze auf der Grundlage gemeinsamer Planungsrichtlinien — wie z. B. der Planungsordnung — sowie zur gleichen Zeit aufgestellt werden. Als systemadäquat kann ebenfalls gelten, daß eine parlamentarische Kontrolle ebenso fehlt wie eine eigenständige Finanzgerichtsbarkeit oder unabhängige Rechnungshöfe. A. St.-Ordnung Während die Verfassung nur allgemeine Festlegungen für das Finanz- und Abgabensystem enthält, regelt die eingangs zitierte St.-Ordnung aus dem Jahre 1968 die Zuständigkeiten sowie die Grundsätze der Haushaltsplanung. Deren Einzelheiten legen — neben Erlassen, Richtlinien, Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Finanzen (MdF) — 5 Durchführungsbestimmungen (DB) fest: Die 1. DB vom 1. 7. 1974 — Kassenordnung des St. — und die 4. DB vom 18. 12. 1974 — Änderung der Kassenordnung — bestimmen, welche Haushaltskonten bei den mit dem Kassenvollzug beauftragten Instituten des Bankwesens zu führen sind. Die 2. DB vom 28. 8. 1978 — Ordnung über die Rechnungsführung und Statistik in den staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen — enthält die Grundsätze der Haushalts-, Verwahrgeld-, Material-, Arbeitskräfte-, Grundmittel- und Investitionsrechnung. Die 3. DB vom 30. 11. 1976 — Ordnung über den Jahresabschluß des St. — gibt an, in welcher Form die Schlußrechnungen zu tätigen sind. Die 5. DB vom 30. 9. 1983 — Durchführung der jährlichen St.-Pläne — beinhaltet eine Aufzählung der planmäßigen und zusätzlichen Einnahmen der örtlichen Räte, die Grundsätze der Zweckbindung und Umverteilung von Haushaltsmitteln, die Verwendung von Mehreinnahmen sowie freier Mittel aufgrund von Minderausgaben. Die Einnahmen und Ausgaben sind auf der Grundlage von Kassenplänen zu tätigen, die für den Zeitraum eines Halbjahres nach Quartalen unterteilt aufgestellt werden (AO über die Kassenplanung i. d. F. der AO Nr. 3 vom 4. 4. 1983 in: GBl. I, S. 123 f.). Wesentliches Element der Haushaltsplanung ist die am 20. 11. 1979 vom Ministerrat beschlossene „Systematik des Staatshaushaltes der DDR“ (Berlin [Ost]: Die Wirtschaft 1980). Sie ähnelt den Gruppierungsübersichten westdeutscher Haushaltspläne und dient dem vollständigen Nachweis der Einnahmen, Ausgaben und Fonds nach Verantwortungsbereichen (z.B. Ministerien), Aufgabenbereichen (z.B. Wohnungswesen) und Arten (z.B. Investitionen). Die Einzelpläne folgen dem traditionellen Ministerialprinzip und werden auf jeder Ebene des Staatsapparates (z. B. Einzelplan 08: Finanzen) oder allein im zentralen (z. B. Einzelplan 02: Staatsrat) bzw. im örtlichen Haushalt (z.B. Einzelplan 37: örtliche Versorgungswirtschaft) geführt. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit bis zu 2.000 Einwohnern fassen ihren Haushalt in nur 4 Einzelplänen zusammen: [S. 1283] * 03 örtliche Volksvertretungen und Räte, 54 Haushaltsausgleich, 56 Fonds für Grundmittel, 57 Fonds der Volksvertretung. Die Gliederung nach Abschnitten (z. B. 510: Volksbildung) und Kapiteln (z. B. 5.1041: Volkshochschulen) ermöglicht die Erfassung der Aufwendungen für gesellschaftliche Einrichtungen und volkswirtschaftliche Bereiche. Die Kapitel sind den jeweiligen Einzelplänen zugeordnet. Die 149 Sachkonten der Haushaltsrechnung werden im Plan der Positionen zu 21 Einnahme- und 27 Ausgabepositionen zusammengefaßt. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben nach ihrem ökonomischen Inhalt — vergleichbar den traditionellen Gruppierungsübersichten — gegliedert. Die Städte und Gemeinden führten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von 1974 bis 1980 nur 26 sogenannte Leitsachkonten entsprechend den in den Kommunen typischen Einnahme- und Ausgabearten. Die Bewirtschaftung des St. obliegt den „Leitern für Haushaltswirtschaft“ in den staatlichen Organen und Einrichtungen, während in den Betrieben die Hauptbuchhalter wichtige Kontrollaufgaben bei der Haushaltsplanung und -durchführung wahrzunehmen haben. Die allgemeinen Grundsätze der Volkswirtschaftsplanung gelten auch für den St. Diese Feststellung betrifft vornehmlich die Übereinstimmung mit den materiellen Aufgaben, die sparsame Verwendung der öffentlichen Haushaltsmittel und die Anwendung des Demokratischen Zentralismus. Aus diesem Herrschaftsprinzip leitet das Ministerium der Finanzen sein Recht ab, verbindliche Beschlüsse und Weisungen für alle Haushaltsorgane zu erteilen. Die mit diesem Leitungsprinzip verbundene Mitwirkungsgarantie für die Bürger (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte) wird zwar in der St.-VO ausdrücklich aufgeführt, scheint jedoch allein auf Mitglieder der Volksvertretungen begrenzt zu sein. Die speziellen Haushaltsgrundsätze verlangen darüber hinaus, daß der St.-Plan 1. einheitlich, d.h. ohne Sonder- und außerordentliche Haushalte, geführt wird; [S. 1284]2. vollständig ist, d.h. nach dem Bruttoprinzip aller Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsorgane im jeweiligen Haushaltsplan sowie nach dem Nettoprinzip die Finanzbeziehungen zu den nach einem Finanzplan arbeitenden Betrieben enthält; 3. die Ausgaben in zeitlicher und sachlicher Zweckbindung veranschlagt; 4. die Einnahmen — ohne Sozialversicherungsbeiträge — als allgemeine Deckungsmittel ausweist; 5. jährlich aufgestellt wird und 6. einen Einnahmeüberschuß sowie Reserven enthält. Mit Ausnahme der zuletzt angeführten Ordnungsregel gelten somit auch für die Haushaltsplanung der DDR die klassischen Budgetprinzipien. Allerdings fehlen die Grundsätze der Öffentlichkeit — die offensichtlich nur partiell gewährleistet scheint —, der Klarheit und der Vorherigkeit. Der Verzicht auf das zuletzt genannte Postulat erscheint verständlich, weil die örtlichen Haushalte regelmäßig erst nach Beginn der Haushaltsperiode verabschiedet werden. Auch der mit Wirkung vom 1. 1. 1984 eingeführte Beitrag für gesellschaftliche Fonds (GBl. I, 1983, S. 105 f.) wird entgegen der im Namen enthaltenen Funktionszuweisung gemäß Ziff. 4 keine zweckgebundene, sondern nur eine allgemeine Einnahmequelle sein. B. St.-Bilanz Die St.-Bilanz (vgl. Abbildung 2) bildet die Grundlage für die 5jährige Finanzplanung. Ihre Hauptpositionen folgen auf der Einnahmeseite im wesentlichen dem „Plan der Positionen“, während die Ausgaben vornehmlich nach Einzelplänen gruppiert sind. Die Eckzahlen dieser mittelfristigen Finanzplanung werden nur auf der zentralen Leitungsebene errechnet und nicht veröffentlicht. Da die St.-Bilanz gemeinsam mit dem mittelfristigen Volkswirtschaftsplan zu erstellen ist, dürfte sie für das erste Jahr die entsprechenden Daten des Haushaltsgesetzes und für die darauffolgenden 4 Jahre die Entwicklung der Hauptpositionen sowie des Haushaltsvolumens enthalten. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß das Ministerium der Finanzen eine jährliche Fortschreibung dieser Berechnungen über den Fünfjahrplanzeitraum (1981–1985) hinaus (z.B. für die Jahre 1984–1988) vornimmt und somit das Prinzip der rollenden Planung anwendet. [S. 1285]<C. Budgetkreislauf> Der Budgetkreislauf für den Jahresplan vollzieht sich in 4 Phasen und umfaßt 2½ Jahre. Das Ministerium der Finanzen legt dem Ministerrat ein Planprojekt zur Bestätigung vor, das die Grundlage für die Herausgabe der staatlichen Planaufgaben bildet. Die zweite Phase endet mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes, durch das die Hauptpositionen, nicht hingegen der gesamte Haushaltsplan, publiziert werden (vgl. Abbildung 3). Nach dem Budgetvollzug folgt die Phase der Rechnungslegung, der Finanzkontrolle und Finanzrevision. Den Abschluß bildet die nach Vorlage der Haushaltsrechnungen sowie der Prüfungsvermerke durch die Staatliche Finanzrevision von den Volksvertretungen zu vollziehende formale Entlastung der Exekutive. Das besondere Merkmal des Budgetierungsprozesses liegt nicht darin, daß hier ein Exekutivbudget aufgestellt und vollzogen wird. Vielmehr sind das Fehlen der Öffentlichkeit und der öffentlichen Diskussionen charakteristisch. Der sozialistische St. ähnelt damit in sehr viel stärkerem Maße der Geheimbuchhaltung einer Bürokratie — alle in den haushaltsrechtlichen Grundlagen aufgeführten Unterlagen enthalten einen Freiplatz für die „Geheimhaltungskennzeichnung“ — als einem öffentlichen Haushalt. IV. Entwicklung Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) verfügte mit ihrem Befehl 01 vom 23. 7. 1945 die Errichtung von Finanzbehörden, Erfassung der Steuerzahler, Wiederaufnahme von Steuerzahlungen, Aufstellung von Haushaltsplänen der Provinzen und Länder. Die Rechtsgrundlagen bildeten für die Haushaltsplanung die Reichshaushaltsordnung und für die Abgabenerhebung die alten Reichsgesetze, die auch noch nach Umgestaltung der Steuern (1948) formal in Kraft blieben und z.T. erst 1970 in das DDR-Recht überführt worden sind (GBl. I, S. 361 f.). Die Deutsche Zentralverwaltung für Finanzen legte für das Haushaltsjahr vom 1. 4. 1947 bis 31. 3. 1948 den ersten zentralen St.-Plan vor, der vor allem zur Finanzierung der Reparationen und Unterhaltskosten für die sowjetischen Streitkräfte sowie der Wiederingangsetzung der Wirtschaft diente. Die Schwerpunkte der Wirtschaftsentwicklung und der Finanzpolitik spiegeln sich in der Entwicklung des Haushaltsvolumens (vgl. Tabelle 1) wider. Darüber hinaus ist die Erhöhung der öffentlichen Einnahmen von 14,2 Mrd. Mark (1946) über 18 Mrd. Mark (1949) auf mehr als 27 Mrd. Mark (1951) wesentlich auf die Neugestaltung des St. zum 1. 1. 1951 zurückzuführen. Im Mittelpunkt dieser Haushaltsreform stand die Schaffung des für das System zentraler Wirtschaftsplanung adäquaten Einheitsbudgets, das die Haushalte der Länder bzw. ab 1952 der Bezirke und des Sozialversicherungs- und Versorgungswesens zusammenfaßte. Zu diesen Maßnahmen zählte auch die erst 1954 verabschiedete erste St.-Ordnung der DDR. Neu gestaltet wurde ebenfalls der Finanzausgleich. Zur Erfüllung der in der Volkswirtschaftsplanung vorgegebenen Aufgaben erhalten die Gebietskörperschaften im Rahmen des Haushaltsausgleiches Finanzzuweisungen aus dem zentralen Haushalt, die ab 1965 als Anteile an den Gesamteinnahmen des Staates bezeichnet werden (vgl. Tabelle 2). Daneben finanzieren sich die örtlichen Teilhaus[S. 1286]halte aus den zugewiesenen Steuerquellen (vgl. Abbildung 4) bestenfalls Auskunft über die Steuerkraft der unterstellten Betriebe, nicht hingegen über die regionale Finanzkraft. Als zusätzliche und somit im Rahmen des vertikalen Finanzausgleichs nicht gebundene Mittel stehen den Kommunen die Erträge aus der Vergnügungssteuer und der Kurtaxe zur [S. 1287]Verfügung, wobei letztere zweckgebunden für die Unterhaltung der Kurorte zu verwenden ist. Rudimente kommunaler Finanzhoheit sind auch bei der Verwendung des aus Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen gespeisten Fonds der Volksvertretungen, der 1965 aus dem Rücklagenfonds des Nationalen Aufbauwerks (NAW) hervorgegangen ist, den seit 1967 üblichen Einnahmen aus Kommunalverträgen und der seit 1974 gestatteten Kreditaufnahme erkennbar. Öffentliche Anleihen wurden in den Jahren 1946–1948 von den Ländern aufgelegt und flossen in die damals noch zulässigen außerordentlichen Haushalte zur Finanzierung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus. Die Abgabenhoheit ging — mit Ausnahme für die Gemeindesteuern — bereits mit der Verfassung aus dem Jahre 1949 auf die Republik über. Die ehemaligen Reichssteuern sowie die Gewerbe- und Lohnsteuer wurden damit zu Republiksteuern. Bereits in den 50er Jahren folgte die Zusammenfassung der von den volkseigenen Betrieben zu entrichtenden Steuern zu einer Gewinnabgabe und der Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsabgabe, die seit 1972 als Produktgebundene Abgaben bezeichnet werden. Damit entstand das „Zwei-Kanäle-System“, das durch Erhebung der Produktionsfondsabgabe seit den Wirtschaftsreformen der 60er Jahre zum „Drei-Kanäle-System“ erweitert wurde. Eine Weiterentwicklung zum „Vier-Kanäle-System“ erfährt das Abgabensystem des staatlichen Wirtschaftsbereichs durch den für 1984 beschlossenen Beitrag für gesellschaftliche Fonds. Die Bemessungsgrundlagen dieser Hauptsteuern im sozialistischen Wirtschaftssystem, die auch den nichtstaatlichen Wirtschaftsbereich prägen und durch zahlreiche traditionelle Steuern ergänzt werden, sind somit Gewinn, Umsatz, Kapital und Lohnsumme. Auf der Ausgabenseite standen in den 50er Jahren die Umstrukturierung der Wirtschaft, ab 1956 die Finanzierung der Militärausgaben und ab 1958 die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Zusammenhang mit der Aufhebung der Lebensmittelkarten im Mittelpunkt. In den 60er Jahren finanzierte der öffentliche Haushalt nur noch diejenigen Investitionen, die für die Struktur der Wirtschaft von Bedeutung waren. In den 70er Jahren erhöhte sich der Anteil für die sozial-kulturellen Aufgaben (1955: 33,4 v.H.; 1970: 38,8 v.H.; 1980: ca. 45 v.H.) ebenso wie die Subventionen zum Ausgleich binnenwirtschaftlicher und außenwirtschaftlicher Preiserhöhungen (Preissystem und Preispolitik). Dabei werden aus politischen Gründen vornehmlich in den Statistiken der Gesellschaftlichen ➝Konsumtion die Subventionen für die von der Bevölkerung zu bezahlenden Konsumgüterpreise und Tarife besonders hervorgehoben, obwohl sie sich ökonomisch nicht von anderen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen unterscheiden. [S. 1288]<V. Ausgaben> Die offiziell in den Haushaltsrechnungen nachgewiesenen Bruttoausgaben (vgl. Tabelle 4) sind sowohl nach dem Funktional- als auch nach dem Ministerialprinzip gegliedert. Darüber hinaus wird die Beurteilung der Ausgabenentwicklung dadurch erschwert, daß dieses Schema weder mit den Hauptpositionen des Haushaltsgesetzes übereinstimmt noch über einen längeren Zeitraum hinweg unverändert geblieben ist. So werden beispielsweise im Haushaltsplan die Ausgaben für die volkseigene Wirtschaft insgesamt nachgewiesen, während die Haushaltsrechnung der St.-Bilanz folgt und die einzelnen Ausgabearten aufzeigt. Seit dem Haushaltsjahr 1978 werden die Haushaltsrechnungen in den Tageszeitungen publiziert. Auch veröffentlicht das Statistische Jahrbuch seit 1982 eine Tabelle, die einen wesentlich tieferen Einblick in die Mittelverwendung ermöglicht. Dennoch muß es überraschen, daß nach wie vor etwa ein Viertel des Haushaltsvolumens nur als Ausgabenrest zu ermitteln ist. Dabei dürfte es sich vor allem um Finanzhilfen für die Außenwirtschaft — einschließlich der Militärgüterimporte — sowie um Verrechnungs-, Reserve- und Abrechnungsposten handeln. [S. 1290]Unter den Aufwendungen für die sozialistische Wirtschaft, auf die in der hier vorgenommenen Abgrenzung über ein Drittel der Bruttoausgaben entfallen, sind zum einen die relativ niedrigen Strukturanteile der Investitionen und der Forschung besonders bemerkenswert. Sie offenbaren die seit den 60er Jahren vorgenommene Verlagerung auf die betrieblichen Finanzmittel. Sie werden deutlich von den Aufwendungen für die Landwirtschaft übertroffen. Zum anderen sind die Staatsausgaben für das Bau- und Wohnungswesen — dem „Kernstück sozialistischer Sozialpolitik“ — ebenso von zentraler Bedeutung in der Berichterstattung der DDR wie die Subventionen für bestimmte Konsumgüter und Tarife. Nahezu jede neunte über den St. verteilte Mark fließt nunmehr in die Nahrungsmittel verarbeitenden Betriebe zur Beibehaltung der Preise für Milch, Zucker, Brot, Kartoffeln, Eier, Margarine, Obst, Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren sowie zur Subventionierung von Braunkohlebriketts und Kinderbekleidung. Die Tarifstützungen für die Personenbeförderung werden in der Form gewährt, daß der St. die Differenz zwischen den tariflichen Erlösen und den betrieblichen Kosten je Fahrkarte trägt. Die erheblich gestiegene Subventionierung der Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) im Rahmen der gesellschaftlichen Fonds läßt sich auch wie folgt darstellen: 1982 subventionierte der Staat den Kauf von Lebensmitteln für 100 Mark mit 34,90 Mark und von Industriewaren mit 11,80 Mark; die entsprechenden Subventionsanteile betrugen 1971 lediglich 22,30 Mark bzw. 2,70 Mark. Bekanntlich decken auch die Mieten nur zu etwa einem Drittel und die Verkehrstarife zu zwei Fünftel die jeweiligen Kosten, was sicherlich ebenso für die überaus niedrigen Stromtarife zutreffen dürfte. Offensichtlich besteht das entscheidende Problem dieser politischen Preise nicht in ihrer Finanzierbarkeit; wichtiger ist vielmehr, daß die Unterbewertung dieser knappen Güter und Leistungen zu ihrer Vergeudung führt: Die Lenkungsfunktion der Preise ist gestört, wenn niedrige Brotpreise zur Verfütterung dieses Endproduktes anregen, die Mieten keinen ökonomischen Druck zur sofortigen Vermietung freier Wohnungen auslösen und Energietarife die privaten Haushalte zur Verschwendung von Energie verleiten. Weniger als ein Drittel der Staatsausgaben entfällt auf den sozialen Konsum. Die Entwicklungstendenz dieser Positionen ist im wesentlichen dadurch geprägt, daß die Ausgabendynamik deutlich nachgelassen hat. Während die überproportionalen Steigerungsraten in der ersten Hälfte der 70er Jahre als Beleg für die erfolgreiche Verwirklichung der 1971 verkündeten Hauptaufgabe in ihrer „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ (Wirtschaft, II.) gewertet worden sind, wuchsen seit 1978 nur noch die Aufwendungen für Stipendien, Denkmalspflege, Jugendtouristik und den Feriendienst des FDGB rascher als die Gesamtausgaben. Darüber hinaus liegen bei diesen Ausgabepositionen besonders viele Doppelzählungen vor. Z. B. zahlen die Sozialversi[S. 1292]cherungsträger für Leistungen des Gesundheitswesens Pauschalbeträge für die Behandlung der bei ihnen versicherten Mitglieder, die bei den entsprechenden Einrichtungen wiederum als Einnahmeposition geführt werden und somit zu einer Aufblähung des St.-Volumens führen. Während die Gliederung und damit die Einzelpositionen des Verteidigungshaushaltes nicht bekannt sind und in der Haushaltssystematik nicht aufgeführt werden, enthalten die Aufwendungen für den Staatsapparat allein die Kosten der zentralen und örtlichen Führungsorgane sowie der Institutionen des Gerichtswesens (Gerichtsverfassung) sowie die Kosten der staatlichen zentralen Wirtschaftsleitung (z. B. Staatliche Plankommission). Die Personalausgaben werden jedoch ebensowenig gesondert veröffentlicht, wie die dem St. zugrundeliegenden Stellenpläne. Ein eindeutigeres Bild über die staatlichen Umverteilungsprozesse vermittelt die Schätzung der Nettoausgaben (vgl. Tabelle 5). Sichtbar tritt die Förderung, insbesondere die Subventionierung, der Wirtschaft in den Vordergrund, der auch noch der überwiegende Teil der nicht nachgewiesenen Ausgabenreste zuzurechnen sein dürfte. Demgegenüber sinken die Strukturanteile des gesellschaftlichen Konsums. Nicht uninteressant sind auch die in dieser Tabelle hervortretenden Strukturverschiebungen: Die offiziell ausgewiesenen Verteidigungsausgaben übertreffen seit 1980 die Bildungsausgaben und liegen seit 1981 zusammen mit den anderen Sicherheitsaufwendungen höher als der staatliche Zuschuß zu den Ausgaben der Sozialversicherung. VI. Einnahmen Auch der offizielle Ausweis der öffentlichen Einnahmen folgt keinem einheitlichen Gliederungskriterium. So weisen die St.-Pläne seit 1980 — wie auch bis 1970 üblich — die Hauptpositionen der Einnahmen nach Wirtschaftsbereichen und Abgabearten aus. Beispielsweise enthält das Haushaltsgesetz 1983 139 Mrd. Mark als Einnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft sowie 15,7 Mrd. Mark als Steuern und Abgaben, die somit in etwa dem Niveau der Sozialversicherungsbeiträge (16,2 Mrd. Mark) entsprechen. Die nach Vollzug des Budgets vorgelegten Haushaltsrechnungen enthalten gleichfalls einen kombinierten Ausweis nach Einzelplänen und Einnahmearten (vgl. Tabelle 6). Diese für eine „öffentliche“ Finanzwirtschaft zumindest ungewöhnliche und auch gegen einzelne Budgetprinzipien der DDR verstoßende Gliederung resultiert nicht zuletzt daraus, daß — zumindest in der DDR — über den ökonomischen Charakter der Einnahmen keine finanztheoretische Klarheit herrscht. So unterscheiden Gurtz und Kaltofen die Steuern — dieser Begriff wird allein für die mit einem Eigentumswechsel verbundenen Abführungen des nichtstaatlichen Wirtschaftssektors sowie der Bevölkerung verwendet — deutlich von den Abgaben: „Zur Kenntlichmachung der höheren ökonomischen Qualität der Beziehungen zwischen dem Staatshaushalt und der volkseigenen Wirtschaft werden die Staatseinnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft in der DDR nicht als Steuern bezeichnet“ (Gurtz/Kaltofen, S. 50). Dieser Versuch einer begrifflichen Differenzierung vermag nicht zu überzeugen, denn auch die Abgabenordnung der DDR i. d. F. vom 18. 9. 1970 (GBl. SDr. Nr. 681) definiert die Steuern in herkömmlicher Weise als „einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen …“ (§ 1: Grundbegriffe). Diese Feststellung gilt selbstverständlich auch für die Abgaben der nach kaufmännischen Gesichtspunkten bzw. dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden staatlichen Betriebe, die ökonomisch verselbständigt sind und somit aus ihren Zahlungen (gleichgültig ob als Steuer oder Abgabe bezeichnet) keinen Anspruch auf bestimmte staatliche Kapitalzuführungen oder Subventionen herleiten können. Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen erweist sich die Struktur der Bruttoeinnahmen des St. keineswegs als so neuartig, wie es von DDR-Vertretern der sozialistischen Finanzwissenschaft und Finanzökonomie vielfach behauptet wird. Offensichtlich finanziert sich auch der sozialistische Staat ganz überwiegend aus Steuern. Diese machen ca. drei Viertel der Bruttoeinnahmen aus, da die „sonstigen Einnahmen“ u.a. auch das Aufkommen mehrerer Bagatellsteuern, wie z. B. der Einkommen-, Erbschaft- und Kraftfahrzeugsteuer, enthalten dürften. Im wesentlichen unterscheidet sich die Einnahmestruktur von derjenigen in der Bundesrepublik Deutschland dadurch, daß 1. die direkten Steuern der privaten Haushalte nur von geringer fiskalischer Bedeutung sind, 2. die Herkunft jeder zehnten Mark ungeklärt bleibt, 3. der Staat keine öffentlichen Kredite beansprucht und 4. die Einnahmen staatlicher Einrichtungen, wie z. B. der Rundfunk- und Fernsehanstalten, Bestandteil des St. sind. </OL> Der zuletzt genannte Unterschied resultiert aus der Anwendung des Bruttoprinzips; seine Auswirkungen müssen bei der Erstellung einer für beide deutschen Staaten vergleichbaren Einnahmestruktur eliminiert werden. Ca. 95 v.H. der öffentlichen Einnahmen lassen sich nach einer derartigen Bereinigung der Einnahmeseite als Steuern klassifizieren (vgl. Tabelle 7). Diese Feststellung gilt auch bei Einbeziehung der Sozialversicherungsbeiträge, da diese von der Ausgabenentwicklung losgelöst und somit — wie gleichfalls in anderen Staaten Osteuro[S. 1293]pas — als zweckgebundene Sozialsteuern zu bewerten sind. Damit aber unterscheidet sich die Einnahmestruktur nicht „grundlegend“ — wie Gurtz und Kaltofen (S. 62) behaupten, sondern lediglich formal von derjenigen westlicher Industrieländer. Abgesehen von den Beiträgen zur Sozialversicherung prägen die am Umsatz, Gewinn und Kapitaleinsatz orientierten drei Hauptsteuern das gegenwärtige System der öffentlichen Einnahmen. Diese Feststellung gilt nicht allein für ihre dominierende fiskalische Bedeutung. Darüber hinaus wurde die Besteuerung des nichtstaatlichen Wirtschaftssektors dieser Abgabenstruktur mit Einführung der Produktionsfondssteuer angepaßt, während bei der ab 1984 in Form des Beitrags für gesellschaftliche Fonds erhobenen Lohnsummensteuer, die bisher lediglich als Teil der Handwerkssteuer existierte, der umgekehrte Weg beschritten wird. Über die Gewinn- und Kapitalsteuern — letztere betrachten Materne/Tannhäuser als „ein Moment der Vermögensbesteuerung“ (S. 192), das sich deutlich vom Zins (Zins und Zinspolitik) unterscheide — werden gegenwärtig nahezu 75 v.H. des Gewinns der staatlichen Betriebe an den St. abgeführt. Da die Umsatzsteuer allein bei den im Binnenhandel verkauften Gütern erhoben wird, läßt sich die durchschnittliche Belastung des Einzelhandelsumsatzes errechnen (vgl. Tabelle 8). Die uneinheitli[S. 1295]che Entwicklung dürfte im wesentlichen auf die Verrechnung dieser Steuer mit produktgebundenen Preisstützungen (VO über produktgebundene Abgaben und Preisstützungen vom 1. 7. 1982, GBl. I, S. 547 ff.; Steuern) sowie auf Veränderungen des Warensortiments zurückzuführen sein. So läßt sich beispielsweise für das Jahr 1981 nachweisen, daß etwa 9.000 und damit 6 v.H. weniger Personenkraftwagen, die mit einem Steuertarif von ca. 150 v.H. als besonders hoch besteuert gelten, in der DDR verkauft wurden als im Jahre 1980. Über Höhe bzw. Veränderungen der Abgabensätze für die mehr als 3.000 im System produktgebundener Abgaben zusammengefaßten Einzelsteuern liegen keine Veröffentlichungen vor. Hinsichtlich der Entwicklung des Steueraufkommens erweist sich die Kapitalsteuer als eine relativ stabile Einnahmequelle. Demgegenüber übertrifft das Gewinnsteueraufkommen seit 1979 die Umsatzsteuer. Für diese Dynamik scheinen die Erhöhung der Kapitalgüterpreise und die Veränderung der Gewinnsteuersätze — die Betriebe erhalten den abzuführenden Gewinn alljährlich als Plankennziffer in Mark der DDR vorgegeben — wesentlich. Bei der Beurteilung der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge ist darauf hinzuweisen, daß deren Sätze seit den 40er bzw. 50er Jahren dem gestiegenen Finanzbedarf des Staates nicht angepaßt worden sind. VII. Komparative Aspekte Über die angedeuteten Unterschiede hinaus zeichnet sich der St. in beiden deutschen Staaten durch vielfältige Gemeinsamkeiten hinsichtlich der zu erfüllenden Aufgaben, angewandten Techniken und erkennbaren Strukturen aus. Die Bereitstellung öffentlicher Güter und Leistungen sowie deren vorrangige Finanzierung durch staatlich erhobene Zwangsabgaben erscheint somit als ein systemindifferentes Merkmal. In diesem Sinn ist der St. neutral in bezug auf das politische System. Zu den Übereinstimmungen zählt auch die überaus starke Expansion des Haushaltsvolumens in den 70er Jahren, die allerdings für die DDR sinnvoll nicht als eine Zunahme des Staatsinterventionismus gewertet werden kann: Dort ist der St. nur ein und keineswegs das entscheidende Instrument des Staates zur Beeinflussung der Wirtschaft. Nicht allein aus den unterschiedlichen Abgrenzungen resultieren vielfältige Probleme für vergleichende Beurteilungen. Unklar ist z. B. auch, ob die Kaufkraft der Mark der DDR im öffentlichen Bereich einheitlich oder unterschiedlich (z. B. „Militärmark“) ist. Die Konfrontation der öffentlichen Nettoausgaben und ihre Rangfolge (vgl. Tabelle 9) zeigt unterschiedliche Gewichtungen, insbesondere bei der Wirtschaftsförderung. Die Feststellung, daß die öffentlichen Ausgaben je Einwohner nahezu das gleiche Niveau haben, ist daher relativ belanglos, da die wesentlichen Einkommensunterschiede unberücksichtigt bleiben. Die Anteile der Steuern (Steuerquote) einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge (Abgabenquote) am Bruttosozialprodukt erreichen in der DDR ca. 60 v.H. Aber bei der Beurteilung dieser Feststellung ist u.a. zu berücksichtigen, daß die DDR keinen öffentlichen Kredit einsetzt. Vielmehr entzieht der St. dem Wirtschaftskreislauf mehr Mittel, als er ihm wieder zur Verfügung stellt. Deren [S. 1296]Stillegung in Form von Haushaltsüberschüssen erscheint als eine direkte Folge des Systems imperativer Wirtschaftsplanung derartige „Überschüsse“ sind auch bei einer ungleichgewichtigen Wirtschaftsentwicklung zu verzeichnen. Wird demgegenüber ein direkter Zusammenhang zwischen Abgabensystem und betrieblicher Leistungsfähigkeit hergestellt, so können sich auch im sozialistischen St. — wie z.B. in Ungarn — Defizite einstellen. Herwig E. Haase Literaturangaben Basisbereiche der Wirtschaftspolitik in der DDR. Geld-, Finanz- und Preispolitik. Hrsg.: G. Gutmann. Asperg: Edition Meyn 1983. Buck, H. F.: Steuerpolitik im Ost-West-Systemvergleich. Berlin: Berlin Verl. 1982. Die Finanzierung der kulturellen und sozialen Einrichtungen. Autorenkoll. u. Ltg. v. J. Gurtz u. H. Heiden. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Finanzkaufmann. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. König. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Finanzsystem im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1981. Das sozialistische Finanzwesen der DDR. Fachschullehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. König. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Sozialistische Finanzwirtschaft. Hochschullehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. G. Gebhardt. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Gurtz, J., u. G. Kaltofen: Der Staatshaushalt der DDR. Grundriß. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Haase, H. E.: Hauptsteuern im sozialistischen Wirtschaftssystem. Berlin: Duncker & Humblot 1980. Haase, H. E.: Grundzüge und Strukturen des Haushaltswesens der DDR. Berlin: 1978. (Schriftenreihe des Osteuropainstituts an der FU Berlin.) Matterne, K., u. S. Tannhäuser: Die Grundmittelwirtschaft in der sozialistischen Industrie der DDR. 3. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Planung und Ökonomie des Gesundheitswesens. Autorenkoll. u. Ltg. v. A. Keck. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Rhode, E., u. H. Siebenhaar: Haushalts- und Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden. 2. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1975. Zur aktiven Rolle der Finanzen. Hrsg.: H. Scheel. Berlin (Ost): Akademie Verl. 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1280–1296 Staatshaftung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatslehre
Staatshaushalt (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition und Aufbau Der St. folgt in seinem Aufbau der zentralistischen Staatsordnung der DDR und umfaßt die Haushalte aller Gebietskörperschaften sowie der Sozialversicherung. Nach der St.-Ordnung vom 13. 12. 1968 (GBl. I, S. 384) beinhaltet der Republikhaushalt die Einzelhaushalte der zentralen Organe des Staatsapparates und als „selbständigen Bestandteil“ diejenigen des…
DDR A-Z 1985
Intensivierung und Rationalisierung (1985) Siehe auch: Intensivierung: 1975 Intensivierung und Rationalisierung: 1979 I. Begriffe und Konzept 1. I. bezeichnet das wirtschaftspolitische Konzept — sowie gelegentlich auch die Maßnahmen —, wirtschaftliches Wachstum durch die intensive Nutzung der vorhandenen Produktionsanlagen (Grundmittel) und des vorhandenen Arbeitskräftepotentials zu erzielen. Gemäß dieser engen Definition sollen Produktionsanlagen nicht mehr extensiv erweitert, sondern nur erneuert und modernisiert, vor allem aber rationeller genutzt und die Arbeitsproduktivität erhöht werden. Während der Begriff I. die längerfristige Wachstumsstrategie kennzeichnet, umfaßt der Terminus R. alle Maßnahmen zur Umsetzung dieser Strategie. Im Sprachgebrauch der DDR werden häufig beide Begriffe synonym verwendet, insofern beide zur Kennzeichnung von Maßnahmen benutzt werden, mit denen ein höherer Nutzeffekt erreicht werden kann. Zum bestimmenden wirtschaftspolitischen Konzept wurde I. durch Beschluß des VIII. Parteitages der SED (1971), Mitte der 70er Jahre wurde das Konzept unter dem Eindruck gestiegener Rohstoff- und Energiekosten erweitert und wird seitdem als sehr breit angelegter „Hauptweg“ des Wirtschaftens verstanden. In weiter Definition meint I., Wirtschaftswachstum durch ständige R., die Verbesserung der Produktionsstrukturen und die mit Hilfe des wissenschaftlich-technischen Fortschritts erhöhte Nutzung und Weiterentwicklung der Ressourcen zu erzielen. Als Hauptfaktoren der I. gelten: a) die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]), b) die Steigerung der Arbeitsproduktivität, c) erhöhte Effizienzen der Investitionen und der Nutzung der Produktionsanlagen, d) die längerfristige Sicherung der Versorgung mit Rohstoffen und Materialien sowie deren bessere Nutzung (Materialwirtschaft), e) die volks- und betriebswirtschaftlich günstige Ausweitung der wirtschaftlichen und Wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit (WTZ) im RGW. 2. R. bezeichnet Maßnahmen in den Wirtschaftsbetrieben, in der Verwaltung und in Bildungs- und Forschungsstätten zur Erzielung eines höheren Nutzeffektes. Im engeren Sinne wird unter R. die Verbesserung der vorhandenen Fertigungseinrichtungen und -organisation verstanden. Mit relativ geringem finanziellem Aufwand (R.-Investition) soll ein möglichst hoher wirtschaftlicher Nutzen erreicht werden. Der Begriff R. wurde in der DDR zunächst gemieden; ab 1963 setzte sich dann die Bezeichnung „sozialistische R.“ durch. Auf der gemeinsamen Konferenz des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrates unter dem Thema „Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung“ im Juni 1966 wurde die R. erstmals als wichtiges Instrument zur I. der Wirtschaftsabläufe herausgestellt. Ausgehend von den vorhandenen Arbeitskräften, den Fertigungseinrichtungen und Rohstoffen sowie den Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes soll R. bewirken, „den Reproduktionsprozeß als Ganzes intensiver zu gestalten und dadurch den ökonomischen Nutzeffekt zu erhöhen“ (Thesen, in: Konferenzprotokoll, Berlin [Ost] 1966, S. 155). Gegenstand der R. sind die Arbeitsabläufe in der Industrie und Verwaltung, ferner im Dienstleistungsbereich und in der Landwirtschaft. In der Vergangenheit bezog sich die R. vornehmlich auf isolierte Arbeitsprozesse. Daneben wurden Betriebsteile und vereinzelt auch Gesamtbetriebe als Ganzes modernisiert. Für die Reorganisation und technische Erneuerung ganzer Produktions- und Verwaltungskomplexe werden auch die Bezeichnungen Rekonstruktion und „komplexe sozialistische R.“ verwendet. Aufgrund der eingetretenen Differenzierung der Sortimente und Fertigungsverfahren, der Transport- und Organisationsmittel ist die übergreifende, ganze Produktions- und Distributionslinien erfassende R. von besonderer Bedeutung. Anstelle breit durchgeführter R.-Investitionen und „massenhafter“ kleinerer Einsparungen in den Betrieben dominierten jedoch in den Jahren 1967–1971, zwischen dem VII. und VIII. Parteitag der SED, im Rahmen einer forcierten Struktur- und Wachstumspolitik erneut extensive, auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze gerichtete Investitionen. Die gegenwärtige wirtschaftspolitische Linie bezeichnet die I. als den Hauptweg zur quantitativen und qualitativen Leistungssteigerung der Wirtschaft. Bereits der VIII. Parteitag der SED (1971) bestimmte sie zur erstrangigen politischen Aufgabe von „gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“. I. bedeutete danach, „die Erzeugung zu steigern, indem wir die vorhandenen Produktionsanlagen und Gebäude besser nutzen und modernisieren, indem wir mit der gleichen Zahl von Arbeitskräften mehr [S. 660]produzieren“ (Protokoll des VIII. Parteitages der SED, Berlin [Ost] 1971, Bd. 1, S. 68). Der IX. Parteitag der SED (1976) hat die I. noch stärker auf die Erschließung „aller vorhandenen Reserven“ bei den Fertigungsausrüstungen und der -organisation, dem Einsatz von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, der Energieanwendung und der Nutzung des Arbeitskräftepotentials gerichtet. R.-Maßnahmen werden damit auch als wirtschaftspolitisches Instrument zur Einsparung von Arbeitsplätzen angesehen. Praktische Erfolge sind jedoch stark davon abhängig, inwieweit es gelingt, die mit der I. und R. verbundenen Faktoren wie Ausbildung, Arbeitszufriedenheit, Preise, wissenschaftlich-technische und organisatorische Innovationen, Rentabilität, empirisch und rechnungsmäßig zukünftig exakter als in der Vergangenheit zu ermitteln. Entsprechend stufte der X. Parteitag der SED (1981) die I. als wirtschaftsstrategische Konzeption noch höher ein, deren Bedeutung nur mit „der Schaffung der sozialistischen Planwirtschaft selbst“ verglichen werden könne (Protokoll des X. Parteitages der SED, Berlin [Ost] 1981, Bd. 2, S. 244). Die auf dem VIII. Parteitag der SED angekündigte Verbesserung des individuellen Lebensstandards läßt sich bei unveränderter Ausgabenstruktur der staatlichen Haushalte nur durch Wirtschaftswachstum finanzieren. Andererseits erwartet die politische Führung der DDR, daß von der Anhebung des Lebensstandards durch Lohnerhöhungen, Prämien und sozialpolitische Umverteilungsmaßnahmen (Lohnformen und Lohnsystem) starke mobilisierende Impulse auf die Leistungsbereitschaft und -intensität der Beschäftigten ausgehen — ein wechselseitiger Zusammenhang, der in der Formel von der „Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ zusammengefaßt wurde. Wirtschaftswachstum und Lebensstandarderhöhung „fördern wesentlich die Stabilität unserer Ordnung und den gesellschaftspolitischen Vormarsch“ (Direktive des IX. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1976–1980). Der Weg des Wirtschaftswachstums wird in der I. und R. gesehen, der effizienteren Nutzung des Wirtschaftspotentials, der Modernisierung und technischen Erneuerung des Produktionsapparates durch R.-Maßnahmen. Das Kriterium der I. besteht folglich in der Entwicklung der Arbeitsproduktivität, d.h. auf der volkswirtschaftlichen Ebene der Senkung des Aufwandes an Arbeit und Kapital pro Einheit des produzierten Nationaleinkommens. Aufgrund der in den Wirtschaftsbereichen und -zweigen unterschiedlichen Produktionsbedingungen ergeben sich unterschiedliche R.-Maßnahmen. Kapitalintensive R.-Maßnahmen werden dort durchgeführt, wo durch den Einsatz von Maschinen und Anlagen Arbeitsplätze eingespart und die Arbeitsproduktivität gesteigert werden können. Derartige R. sind bisher vor allem in der Landwirtschaft und in der Bauindustrie durchgeführt worden. Zukünftig sollen Produktivitätsreserven durch die Mechanisierung des innerbetrieblichen Transports und des Reparatur- und Dienstleistungswesens genutzt werden. In den Zweigen, in denen jedoch bereits moderne Maschinen und Anlagen eingesetzt werden, richten sich arbeitsintensive R.-Maßnahmen auf deren umfassendere und effizientere Nutzung, vor allem durch die Auslastung im Mehrschichtsystem und die Senkung technisch bedingter Stillstandszeiten. Von der arbeitsintensiven R. sind die meisten Industriezweige, die Landwirtschaft, die Bauindustrie sowie das Verkehrs- und Gesundheitswesen betroffen. Drittens lassen sich davon R.-Maßnahmen in Industriezweigen mit kontinuierlicher Fertigung — wie in der Chemischen Industrie, der Metallurgie und der Energieerzeugung — unterscheiden, die weder primär kapital- noch arbeitsintensiv sind, sondern die die I. der Produktion durch die Anwendung von weiterentwickelten und neuen Verfahren und Technologien erreichen. II. Aufgaben Die längerfristigen Aufgaben der I. und R. sind von dem Generalsekretär der SED, Erich Honecker, im Jahr 1975 in 10 Punkten konkretisiert worden (Reden und Aufsätze, Bd. 4, Berlin (Ost) 1977, S. 115 ff.). Diese auf dem X. Parteitag der SED aktualisierte Zusammenstellung läßt zugleich Rückschlüsse auf die Engpässe der gegenwärtigen Wirtschaftsentwicklung der DDR zu. 1. Wissenschaftlich-technische Entwicklungen sollen schneller und wirtschaftlicher genutzt werden, was in erster Linie die Lösung von Überführungsproblemen voraussetzt. Auf diesem Wege werden zwischen 1981 und 1985 jährliche Einsparungen von 490 bis über 600 Mill. Arbeitsstunden bzw. von 300.000 Arbeitskräften sowie die jährliche Senkung des Energie- und Materialverbrauches um 5–5,5 v.H. erwartet. 2. Die Produktionsanlagen und Maschinen sind längere Zeit auszulasten. Bei wichtigen Anlagen ist die Auslastung bis 1985 auf 16–17 Stunden pro Kalendertag zu steigern. Die Schichtauslastung ist in der Wirtschaft generell zu erhöhen. 3. Die reguläre Arbeitszeit ist besser auszunutzen. Die Ausfallzeiten — z.B. für Versammlungen und Besprechungen — sind ebenso zu senken wie die Warte- und Stillstandszeiten. 4. Die technische Basis der Industrie ist insbesondere in den strukturbestimmenden Zweigen durch ausreichende Zulieferungen durch den Maschinenbau und die Elektrotechnische und elektronische Industrie der DDR zu erneuern und zu modernisieren. Da der Bedarf an R.-Mitteln auch bei raschem [S. 661]Ausbau des Maschinenbaus nicht gedeckt werden kann, sind R.-Mittel durch Eigenproduktion der Betriebe und Kombinate bereitzustellen. Die Produktion von R.-Mitteln in Industriebetrieben soll sich zwischen 1981 und 1985 verdoppeln. 5. Investitionsvorhaben sind gründlicher vorzubereiten und termingerechter durchzuführen. Die Durchführungszeiten sind gegenüber den 70er Jahren um 33–50 v.H. zu verkürzen. Dies gilt besonders für Modernisierungsprojekte. 6. Die Konsumgüterproduktion ist bedarfsgerechter auszubauen. Das Sortiment für den Binnenmarkt soll zunehmend die Qualitäten des Exportsortiments aufweisen. 7. Die laufenden Veränderungen auf den Exportmärkten verlangen flexiblere Reaktionen des Außenhandels. 8. Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung sind die Sicherung der Rohstoff- und Energiebasis sowie eine wirtschaftlichen Kriterien genügende Material- und Energiewirtschaft von entscheidender Bedeutung. Rohstoffe sind möglichst vielseitig zu verwerten. 9. Die Senkung der Produktionskosten, aber auch die Senkung der Gemeinkosten für Leitungs- und Planungsaufgaben sind ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft aller Beschäftigten. Die Selbstkosten in der Industrie sollen bis 1985 jährlich um 3 v.H. sinken. 10. Das fachliche Wissen und die Initiative der Beschäftigten sind für die Fertigung wie für ein gutes Arbeitsklima zu nutzen, die Erfahrungen der „Besten“ schnell und wirksam zu verallgemeinern. III. Maßnahmen und Methoden der Intensivierung und Rationalisierung A. Allgemeine Merkmale Entsprechend dem weiten Verständnis von I. zählen zu den I.-Maßnahmen alle praktischen Schritte, die zu einer Effizienzsteigerung des Wirtschaftens führen. Sie beziehen sich auf Erzeugnisse, Fertigungsverfahren, Arbeitsplätze, Fertigungsabteilungen oder ganze Betriebe und sprechen entweder mehr die wissenschaftlich-technische, die kostenmäßig-wirtschaftliche, die organisatorische oder die soziale Seite der Wirtschaftsabläufe an. Im Mittelpunkt stehen die Maßnahmen der Forschung und Entwicklung und der Investitionen (vgl. „Maßnahmen der I. und R.“). Maßnahmen der R. werden häufig nicht näher von Maßnahmen der I. unterschieden. Als R.-Maßnahmen werden ebenfalls all jene Möglichkeiten gerechnet, die zu einer effizienteren Gestaltung der betrieblichen und gesamtwirtschaftlichen Abläufe führen. Zu ihnen zählen sowohl einzelne Verbesserungsvorschläge von Beschäftigten, die ohne größere Investitionen verwirklicht werden können, sowie beispielsweise auch Investitionsvorhaben zur Umstrukturierung des Sortiments eines Betriebes oder Industriezweiges. Jedoch sollen R.-Maßnahmen Vorrang haben, bei deren Verwirklichung Arbeitsplätze eingespart und Produktivitätssteigerungen erzielt werden, ohne die Fertigungskapazität zu erweitern. Entsprechend stehen diejenigen Schritte im Vordergrund, die als Technisch-Organisatorische Maßnahmen (TOM) auf die Weiterentwicklung der Erzeugnisse, Verfahren und Technologien, die Verbesserung der Arbeitsorganisation, den effizienteren Materialeinsatz, modernisierte Leitungs- und Planungsformen sowie die Fortentwicklung von Normen und Kennziffern gerichtet sind. Die Maßnahmen der I. und R. erscheinen in den Kombinaten und Betrieben vor [S. 662]allem in den Einzelplänen „Wissenschaft und Technik“ und „Grundfondsreproduktion“. B. Methoden der Intensivierung Der Kreis der Methoden ist weit gespannt; sie sollen die Arbeit und Initiativen der Beschäftigten auf die Schwerpunkte der I. lenken. Unterscheiden lassen sich hinsichtlich a) des Aspekts der Arbeitsorganisation und -weise: Sozialistischer Wettbewerb Neuererbewegung Sozialistische Arbeitsgemeinschaften Arbeit in Erzeugnisgruppen Initiativen von „Schrittmachern“, b) des planungstechnischen und arbeits- und betriebswirtschaftlichen Aspekts: Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO) Gebrauchswert-Kosten-Analyse (GKA) Normung und Standardisierung Vergleich und Erfahrungsaustausch System- und Prozeßanalysen, Optimierungen Arbeit nach personenbezogenen Plänen („persönliche“ und „kollektiv-schöpferische Pläne“, „Notizen zum Plan“, Pflichtenhefte) Garantieerklärungen für hohe Qualität, Erzeugnispässe, c) des politischen Aspekts: Kommissionen der SED zu Schwerpunkten der I., z.B. des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Qualitäts- und Kostenentwicklung. IV. Hauptmaßnahmen der Rationalisierung A. Konzentration, Spezialisierung und Standardisierung der Produktion und der Verteilung Durch den Zusammenschluß mehrerer Betriebe zu Kombinaten, durch überbetriebliche Produktionsverlagerungen innerhalb von Kooperationsverbänden und Erzeugnisgruppen konnten die für die DDR ursprünglich typische Zersplitterung der Produktion auf mittlere und kleinere Betriebe in einzelnen Produktionsgebieten verringert und kostengünstigere Serienfertigungen ermöglicht werden. So sank in der Industrie die Zahl der Betriebe zwischen 1963 und 1973 von 14.861 auf 10.200, während die Beschäftigtenzahl im gleichen Zeitraum von 2.752.000 auf 3.005.000 stieg. Im Jahr 1976 lagen die Betriebs- und Beschäftigtenzahlen bei 7.254 bzw. 3.092.125, im Jahre 1982 bei 4.029 und 3.190.361. Bezogen auf das Jahr 1960 (= 100) sank die Zahl der Industriebetriebe bis zum Jahr 1976 auf 41 und 1982 auf 23. In denselben Zeiträumen stiegen die Beschäftigtenzahl lediglich auf 107 bzw. 111 und die industrielle Bruttoproduktion auf 262 bzw. 340. Auch in der Landwirtschaft wurde eine Konzentration von Beschäftigten und Betrieben erreicht. In der industriellen Forschung und Entwicklung entstanden größere Forschungszentren mit rationelleren Formen der Arbeitsorganisation. Eine besondere Rolle spielte und spielt der inner- und überbetriebliche Aufbau zentraler Fertigungen, in denen die spezialisierte Produktion von gleichartigen Einzelteilen und Baugruppen konzentriert wird. So hatten die in der metallverarbeitenden Industrie seit 1960 eingerichteten 185 zentralen Fertigungen im Jahr 1974 ein jährliches Produktionsvolumen von ca. 1,2 Mrd. Mark (Standardisierung). B. Anwendung moderner Fertigungsarten und -prinzipien Die Effizienz und Rentabilität der Fertigung wird maßgeblich durch das Niveau der Fertigungsorganisation, d.h. der Kombination von Fertigungsarten und Fertigungsprinzipien bestimmt. Von den 3 herkömmlichen Fertigungsarten, der Einzel-, Serien- und Massenfertigung, sind in der DDR nach wie vor die Einzel- und die Serienfertigung stark vertreten (s. Tabelle Fertigungsarten und -prinzipien in der metallverarbeitenden Industrie [1972, 1977, 1980]). Es dominieren Klein- und Mittelserien, deren Fertigung aus Kostengründen bisher kaum automatisiert werden konnte. In der metallverarbeitenden Industrie liegt ihr — in den 70er Jahren nicht veränderter — Anteil bei gut 50 v.H. Nur 40 v.H. der Betriebe der DDR fertigen Stückzahlen von 1000 bis 100.000. Bei den Fertigungsprinzipien wird die auf bestimmte Verfahren spezialisierte Fertigung von der erzeugnisspezialisierten Fertigung unterschieden. Während die betrieblichen Arbeitsbereiche bei der ersteren auf Verfahren spezialisiert sind (Werkstattprinzip), sind sie bei der letzteren auf die Herstellung bestimmter Teile gerichtet (Erzeugnisprinzip bzw. Gegenstandsprinzip). Das Niveau der Fertigungsorganisation in der DDR nach Fertigungsprinzipien wird durch die weite Verbreitung des Werkstattprinzips, vor allem in den Betrieben mit Serien- und Einzelfertigung, gekennzeichnet. In Betrieben mit Großserien- und Massenfertigung ist dagegen auch die moderne Reihen- und Fließfertigung zu finden. Der Anteil der erzeugnisspezialisierten Fließfertigung an der Gesamtfertigungszeit in der metallverarbeitenden Industrie betrug 1980 erst 6,4 v.H. Die Verbreitung fortschrittlicher Fertigungsarten und -prinzipien schwankt zudem erheblich zwischen den einzelnen Bereichen der metallverarbeitenden Industrie. Während in der wichtigen Investitionsgüterindustrie bei einem hohen Anteil an Einzel- und Kleinserienfertigung die verfahrensspezialisierte Fertigung vorherrscht, ist die Zulieferindustrie durch Serien- und Massenproduktion in erzeugnisspezialisierter Fertigung gekennzeichnet. Die Massenfließfertigung dominiert bisher lediglich in der Konsumgüterindustrie. Die kontinuierliche Anhebung des wirtschaftlichen Leistungsniveaus der Betriebe und Industriezweige, insbesondere die Steigerung der Arbeitsproduktivität, durch den verstärkten Übergang zur Serien- und [S. 663]Massenproduktion mit kontinuierlichem Fertigungsfluß gehört seit 1971 zu den vorrangigen wirtschaftspolitischen Zielen. Ihre Verwirklichung setzt eine im Vergleich zur bisherigen Praxis erheblich stärkere Spezialisierung der Produktion, ihre Standardisierung sowie die Anwendung moderner Fertigungsverfahren (Technologie) voraus. Für eine rein binnenwirtschaftlich ausgerichtete Spezialisierung ist der Wirtschaftsraum der DDR zu klein, so daß die Produktionsabsprache und Arbeitsteilung innerhalb des Rats für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) starke Impulse erhalten. Zu den Methoden, die zu einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität führen, ist das Verfahren der Mehrmaschinenbedienung zu zählen. Nach dieser Methode bedient ein Beschäftigter mehrere Maschinen, indem die während des selbständigen Laufs einer Maschine auftretenden Wartezeiten zur Bedienung weiterer Maschinen genutzt werden. C. Mechanisierung und Automatisierung Da knapp die Hälfte der Produktionsarbeiter der Industrie der DDR nicht an Maschinen arbeitet, können durch die Mechanisierung dieser Arbeiten Produktivitätsreserven erschlossen werden. Von diesen Arbeitern verrichten 0,75 Mill. schwere und mittelschwere körperliche Arbeit. Einen weiteren Schritt stellt der Übergang von der Mechanisierung zur Automatisierung der Maschinen und Anlagen sowie der Produktionsvorbereitung (Entwicklung und Konstruktion) dar. Problematisch sind auch der im internationalen Vergleich hohe Anteil an Transportarbeitern (1965: 6,6 v.H., 1982: 5,7 v.H.) sowie der bis in jüngste Zeit sehr hohe und zudem stark steigende Anteil an Reparaturarbeitern (1965: 14,8 v.H., 1980: 17,1 v.H., 1982: 17,4 v.H.). D. Technische Erneuerung Sie umfaßt die rationellere Gestaltung der Arbeitsabläufe und/oder die technische Neuausstattung der Betriebe und Einrichtungen. Auf die Vervollkommnung und Leistungssteigerung der vorhandenen Fertigungsverfahren und der Fertigungsorganisation richtet sich vor allem das stark ausgebaute innerbe[S. 664]triebliche Vorschlagswesen. Einen Neuerungsschub erwartet man in den 80er Jahren von der intensivierten Anwendung von Mikroelektronik und Industrierobotertechnik. E. Schichtarbeit Um die häufig nicht voll ausgelasteten Produktionsanlagen länger zu nutzen, wird seit 1967 (Einführung der 5-Tage-Arbeitswoche) die Umstellung der betrieblichen Arbeitszeitregelungen auf das Zweischicht- und Dreischichtsystem propagiert (s. Tabelle). Im Jahr 1972 arbeiteten 59 v.H. der Produktionsarbeiter 1schichtig, 15 v.H. 2schichtig und 26 v.H. 3schichtig. Bis zum Jahr 1982 hat sich die Beteiligung an der Schichtarbeit nur wenig verändert: 58,1 v.H. — 12,8 v.H. — 29,1 v.H. Durch die mehrschichtige Nutzung der Anlagen erhöht sich der Produktionsausstoß, ohne daß die Beschäftigtenzahl proportional ansteigt. Vor allem hochproduktive Anlagen, wie z.B. automatisierte und mittels der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) gesteuerte Maschinen und Fertigungsanlagen, sollen grundsätzlich im Dreischichtsystem betrieben werden. F. Anwendung moderner Planungs- und Leitungsmethoden Mathematische Verfahren der Netzplantechnik dienen der R. der Planung, Leitung und Verwaltung (Mathematik); erreicht werden sollen damit Kostenminimierung, höhere Kapazitätsauslastung und bessere Abstimmung von Terminen und Kooperationen. Auf die rationellere Gestaltung der Entscheidungssysteme in den Ministerien, Großbetrieben und territorialen wirtschaftsleitenden Organen richtet sich vor allem der seit 1962 betriebene Aufbau von Informations- und Dokumentationssystemen. Vorgesehen ist die Verknüpfung der Informations- und Dokumentationssysteme der Wirtschaftsbereiche mit den entsprechenden Einrichtungen der Planungsinstitutionen, dem System von Rechnungsführung und Statistik sowie dem naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen sowie technischen Informations- und Dokumentationssystem (Information). Auch hier werden durchschlagende R.-Erfolge jedoch erst von automatisierten Geräten, die auf der kostengünstigen Grundlage der Mikroelektronik arbeiten, erwartet. G. Territoriale Rationalisierung Da der Übergang zur vollen Mehrschichtarbeit bei ausbleibender Automatisierung zusätzliche Arbeitskräfte erfordern würde — die Einführung der zweiten Schicht bei hochproduktiven Anlagen in den industriellen Ballungsgebieten würde allein mehrere hunderttausend Arbeitskräfte fordern —, wird der koordinierten R. der Hilfs- und Nebenprozesse innerhalb territorialer Einheiten (Städte, Gemeinden, Bezirke) besonderes Gewicht zugemessen. Darunter fallen u.a. die Konzentration der Fuhrparks, Lager- und Reparaturwerkstätten mehrerer Betriebe, die gemeinsame Nutzung sozialer, technischer und administrativer Einrichtungen sowie die Abstimmung der Investitionen. H. Rationalisierungsmittel Sie umfassen materielle und finanzielle Mittel zur Analyse und rationelleren Gestaltung der Fertigungs- und Arbeitsabläufe. In erster Linie fallen darunter die zur Mechanisierung und Automatisierung notwendigen Maschinen, Datenverarbeitungsanlagen, automatischen Regler, Meß- und Kontrollgeräte. Die unzureichende Bereitstellung eines vielfältigen Sortiments an R.-Mitteln gehörte bisher zu den hemmenden Faktoren der Wirtschaftsentwicklung in der DDR. Seit Mitte der 70er Jahre wird mit Erfolg versucht, diesen Engpaß durch Eigenproduktion in den Betrieben und Kombinaten sowie durch den Aufbau spezialisierter Betriebe für R.-Mittel zu überwinden. Der Wert der im Bereich der zentral geleiteten Industrie durch Eigenproduktion hergestellten R.-Mittel stieg zwischen 1975 und 1982 von 732 auf 3.429 Mill. Mark. Ralf Rytlewski Literaturangaben Arbeitsökonomie. Lehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Bley. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Arnold, H.: Sozialistische Betriebswirtschaft. Lehrbuch. 4., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. Aufgaben und Probleme der Leitung. Autorenkoll. u. Ltg. v. R. Gericke u. W. Sominski. Berlin (Ost): Dietz 1975. Friedrich, G.: Grundfragen der sozialistischen Wirtschaftsführung. Berlin (Ost): Dietz 1979. Gallenmüller, O., u. F. Hülsenberg: Intensivierung, Kapazität und Kosten. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. [S. 665]Garbe, E., u. D. Graichen: Ökonomische Materialverwendung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Haustein, H.-D., u. W.-D. Hartmann: Komplex intensivieren. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Heinrichs, W., u. H. Maier: Die sozialistische Intensivierung — Hauptweg des ökonomischen Fortschritts bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Berlin (Ost): Dietz 1981. Kießig, T., u. W. Otto: Nutzensrechnung in Industriebetrieben und Kombinaten. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Krömke, C.: Wirtschaftsorganisation und komplexe sozialistische Rationalisierung. Berlin (Ost): Dietz 1967. Leistungsbewertung — Leistungsvergleich — Leistungssteigerung. Autorenkoll. u. Ltg. v. G. Schilling. Berlin (Ost): Dietz 1982. Matterne, K., u. S. Tannhäuser: Die Grundmittelwirtschaft in der sozialistischen Industrie der DDR. 2., neuverf. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Möbis, H.: Zur sozialistischen Betriebswirtschaft und Rationalisierung. Berlin (Ost): Dietz 1968. Neuererbewegung — Arbeiterinitiative zur sozialistischen Rationalisierung. Autorenkoll. u. Ltg. v. J. Hemmerling. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1973. Nick, H.: Rationalisierung in neuer Dimension. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Ökonomik der Arbeit. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Wagener. 6. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1974. <LI>Wissenschaft und Produktion im Sozialismus. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Nick. Berlin (Ost): Dietz 1976. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 659–665 Intelligenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interesse/Interessenübereinstimmung
Intensivierung und Rationalisierung (1985) Siehe auch: Intensivierung: 1975 Intensivierung und Rationalisierung: 1979 I. Begriffe und Konzept 1. I. bezeichnet das wirtschaftspolitische Konzept — sowie gelegentlich auch die Maßnahmen —, wirtschaftliches Wachstum durch die intensive Nutzung der vorhandenen Produktionsanlagen (Grundmittel) und des vorhandenen Arbeitskräftepotentials zu erzielen. Gemäß dieser engen Definition sollen Produktionsanlagen nicht mehr extensiv…
DDR A-Z 1985
Schulen der sozialistischen Arbeit (1985)
Die S. sind eine Form der politischen Massenschulung, die in Verantwortung der Gewerkschaften (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB), V.) vor allem für deren parteilose Mitglieder in VE Industriebetrieben und anderen Bereichen der Volkswirtschaft durchgeführt wird. Die ersten S. entstanden im Jahr 1972 nach dem Vorbild der „Schulen der kommunistischen Arbeit“ in der So[S. 1138]wjetunion. Den S., zuweilen auch als „Lernbewegung unter den Arbeitern und technischen Mitarbeitern“ bezeichnet, wird eine wichtige Rolle im Rahmen der Wettbewerbsbewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ zugeschrieben (Sozialistischer Wettbewerb). Ihre Aufgabe ist, die Teilnehmer mit den Ideen des Marxismus-Leninismus, mit der Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), insbesondere ihrer jeweiligen wirtschaftspolitischen Schwerpunkte, sowie mit den Aufgaben und Leistungen des FDGB auf verständliche Weise und unter Anknüpfung an die Alltagserfahrungen der Teilnehmer vertraut zu machen. Die S. sollen 15–25 Teilnehmer haben; sie werden entsprechend der Betriebsgliederung gebildet. 1983 gab es insges. 187.394 S. mit fast 3,7 Mill. Teilnehmern. Die S. stehen unter Leitung eines in der Regel der SED angehörenden Gesprächsleiters. Die Gesprächsleiter werden in Kursen auf ihre Aufgaben vorbereitet. Die S. werden nach einem festen Jahresprogramm einmal monatlich (Oktober-Mai; Veranstaltungsdauer: 1½–2 Std.) abgehalten. Um die Einheitlichkeit der Argumentation zu sichern und als Unterstützung für den Gesprächsleiter gibt die Abteilung Agitation und Propaganda des Bundesvorstandes des FDGB in Verbindung mit der Gewerkschaftshochschule „Fritz Heckert“ jeweils eine Broschüre heraus, in der die Grundstruktur der Referate sowie die Argumentationslinien skizziert sind, ferner ein Heft mit Anschauungsmaterial (dieses enthält: Tafeln, grafische Darstellungen, statistisches Material, Zitate aus Werken der Klassiker, aus Reden der Parteiführung sowie aus Beschlüssen von SED und FDGB). Die Themen für die S. 1982/83 lauteten: 1. Erste und wichtigste Aufgabe unserer Zeit: den Frieden sichern und erhalten; 2. Der Kampf um die Verwirklichung der ökonomischen Strategie bestimmt den Inhalt des sozialistischen Wettbewerbs; 3. Durch sozialistische Rationalisierung zu größerer Effektivität und besseren Arbeitsbedingungen; 4. Die Gewerkschaften stärken die sozialistische Planwirtschaft; 5. Die gewerkschaftlich geleitete Sozialversicherung — soziale Errungenschaft der Arbeiterklasse; 6. Karl Marx über die historische Mission der Arbeiterklasse; 7. Traditionen und Lehren des gewerkschaftlichen Kampfes gegen kapitalistische Ausbeutung und für die Errichtung der sozialistischen Gesellschaft; 8. Der Beitrag der Gewerkschaften für ein hohes Kultur- und Bildungsniveau der Werktätigen. Die Gesprächsrunden sollen bisher zu 20–25 v.H. Probleme des internationalen Klassenkampfes und der Friedenssicherung, zu 15–20 v.H. Fragen der führenden Rolle der Arbeiterklasse und der SED sowie der sozialistischen Demokratie und zu 60 v.H. Grundfragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik behandelt haben (Die Wirtschaft, Nr. 4/1982, S. 14). Der große Umfang, den die ökonomischen Themen in den S. einnehmen, findet seine Erklärung nicht zuletzt in der Aufgabe der S., einen ideologischen Vorlauf für anspruchsvolle Wettbewerbsinitiativen und für die tägliche gewissenhafte Arbeit an jedem Arbeitsplatz zu schaffen. Dabei wird angestrebt, den Teilnehmern den Zusammenhang zwischen ihren eigenen Arbeitsleistungen und ihren Arbeits- und Lebensbedingungen praxisbezogen deutlich zu machen. Die sich in der Herausgabe des für alle S. gleichermaßen verbindlichen Referentenmaterials zeigende Tendenz zur „Vereinheitlichung“ des Inhaltes der S. schränkt deren Möglichkeit, auf die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten einzugehen, wesentlich ein. Klagen über eine von den Erfahrungen der Teilnehmer weitgehend abstrahierende Behandlung der jeweiligen Themen sowie über das daraus resultierende Desinteresse der Schulungsteilnehmer finden sich dementsprechend häufig in Veröffentlichungen in der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1137–1138 Schulen der genossenschaftlichen Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchulordnungDie S. sind eine Form der politischen Massenschulung, die in Verantwortung der Gewerkschaften (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB), V.) vor allem für deren parteilose Mitglieder in VE Industriebetrieben und anderen Bereichen der Volkswirtschaft durchgeführt wird. Die ersten S. entstanden im Jahr 1972 nach dem Vorbild der „Schulen der kommunistischen Arbeit“ in der So[S. 1138]wjetunion. Den S., zuweilen auch als „Lernbewegung unter den Arbeitern und technischen Mitarbeitern“…
DDR A-Z 1985
Staatssekretariat für Arbeit und Löhne (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Das StAL. bereitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs vor und koordiniert und kontrolliert deren Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL., dem seine Stellvertreter, andere leitende Mitarbeiter und die Direktoren der unterstellten Forschungseinrichtungen angehören, berät (vgl. Statut des StAL. vom 13. 6. 1973 in: GBl. I, S. 369). Für seine Aufgabengebiete hat das StAL. ein Vorschlagsrecht gegenüber der Staatlichen Plankommission. Es unterstützt die Minister, die Leiter zentraler Staatsorgane und die Räte der Bezirke bei der Durchführung der Beschlüsse und koordiniert deren Tätigkeit auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen. Die Ämter für Arbeit und Löhne der Räte der Bezirke werden vom StAL. angeleitet und kontrolliert, die Berufung bzw. Abberufung ihrer Direktoren bedarf seiner Zustimmung. Das StAL. ist gehalten, bei der Ausarbeitung seiner Beschlußvorlagen und Entscheidungen die Hinweise und Vorschläge des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) zu berücksichtigen. Das StAL. hat folgende Aufgabengebiete: 1. Erschließung von Arbeitskräftereserven; Entwicklung bzw. Unterstützung der Einführung rationeller Arbeitsverfahren insbesondere der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO), der Arbeitsnormung und der Arbeitsklassifizierung; 2. Ausarbeitung von Vorschlägen für die staatliche Lohn- und Prämienpolitik (Lohnformen und Lohnsystem) zur Stimulierung hoher Leistungen und für die Gestaltung der Einkommensrelationen zwischen den verschiedenen Beschäftigtengruppen; alle tarifvertraglichen Festlegungen bedürfen seiner Zustimmung; 3. Perspektivische Arbeit auf dem Gebiet der Rentenversicherung und der materiellen Versorgung im Fall der Arbeitsunfähigkeit (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen); 4. Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die berufstätigen Frauen; 5. Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für die Planung, Bildung und Verwendung der Kultur- und Sozialfonds der VEB; 6. Ausarbeitung von Grundsätzen für die Gestaltung der Arbeitszeit- und Arbeitspausenregelungen sowie für den Erholungsurlaub; 7. Entwicklung und Unterstützung des Arbeitsschutzes, der Planung der Arbeitsschutztechnik, -kleidung und -mittel; 8. Weiterentwicklung des Arbeitsrechts und Einflußnahme auf seine einheitliche Anwendung; in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand des FDGB Festlegung der Grundsätze für den Inhalt und den Abschluß von Rahmenkollektivverträgen, Tarifverträgen und Betriebskollektivverträgen; 9. Leitung und Koordinierung der Forschung auf dem Gebiet der Arbeitswissenschaften, des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes; das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit (ZFA) und das Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS), Dresden, sind ihm unterstellt; 10. Einflußnahme auf die Aus- und Weiterbildung von arbeitswissenschaftlichen Hoch- und Fachschulkadern; Unterstützung der Weiterbildungsarbeit der Kammer der Technik (KDT) in diesem Bereich; 11. Zusammenarbeit in eigenen Aufgabengebieten im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW); Leitung der Mitarbeit der DDR in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das StAL. gibt „Verfügungen und Mitteilungen“ her[S. 1301]aus, die der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ beiliegen. Staatssekretär ist seit 1977 Wolfgang Beyreuther (Mitgl. der ZK der SED und des Ministerrates der DDR). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1300–1301 Staatssekretär für Kirchenfragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für BerufsbildungSiehe auch die Jahre 1975 1979 Das StAL. bereitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs vor und koordiniert und kontrolliert deren Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL.,…
DDR A-Z 1985
Ästhetik (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Grundlegendes A. Aufgaben und Hauptthemen Ä., von Hegel als die „Philosophie der schönen Kunst“ bestimmt, erhält im Rahmen des Marxismus-Leninismus der DDR eine eigene Ausprägung. Die Wissenschaftler, die sich hauptsächlich mit ästhetischen Fragen beschäftigen, rücken mehr und mehr von der Kunst als Hauptgegenstand der Ä. ab und konzentrieren sich auf die „ästhetische Aktivität“ und das „ästhetische Bedürfnis“ der Menschen, auf „ästhetische Beziehungen“ als Teil der gesellschaftlichen Beziehungen. „Die ästhetische Wissenschaft“, so heißt es im Kulturpolitischen Wörterbuch (2. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 59), hat die „Chance, sich von einer Theorie, die im wesentlichen bei der Deutung und Erklärung ästhetischer Phänomene verharrt, zu einer produktiven, die ästhetische Kultur der Gesellschaft aktiv mitgestaltenden Wissenschaft zu entwickeln“. Diese ästhetische Kultur soll durch die Massenkommunikationsmittel dynamisiert und gefördert werden. Dabei steht die bereits von Marx formulierte, im Kern utopische Vorstellung im Hintergrund, daß die Kunst untrennbar mit der Entwicklung der menschlichen Fähigkeit verbunden ist, der „gegenständlichen Arbeit“ einen „universellen Charakter“ zu verleihen und sie damit von den unmittelbaren materiellen Bedürfnissen abzuheben. Arbeit, Leben — als „praktische Erzeugung einer gegenständlichen Welt“ (Marx) — sind der Kunst eng verwandt. Kunst ist menschliche Lebenstätigkeit. So kann in der marxistisch-leninistischen Ä. das Schöne im Leben zur Hauptquelle des Schönen in der Kunst werden und umgekehrt. Problembereich ist damit nicht nur das Ästhetische in der Kunst, sondern auch das Ästhetische im Leben, im Alltag. Schön ist etwas, was ein positives ästhetisches Urteil bei anderen Menschen, mit denen der Künstler zusammen lebt und arbeitet, hervorruft. Schönheit ist dabei nicht bloß subjektive Empfindung. Ihre Wahrnehmung ist stets eine Widerspiegelung bestimmter objektiver Eigenschaften der Wirklichkeit, des objektiv Schönen. Zwar hat es, nach marxistisch-leninistischer Auffassung, in der Geschichte verschiedene Schönheitsbegriffe gegeben. Diese beleuchteten jedoch nur jeweils verschiedene Seiten des An-Sich-Schönen, das damit eine ahistorische Kategorie darstelle. Das Schöne in diesem Sinne impliziert immer einen Wahrheitswert, der sich seinerseits aus der marxistisch-leninistischen Weltanschauung bestimmt. Kunst im Sinne der marxistisch-leninistischen Ä. ist sinnliche Widerspiegelung der Realität. Die adäquate Methode ist die des Realismus. Das künstlerische Material muß deshalb so bearbeitet werden, daß die objektiven und sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungen in ihm wiedererkannt werden können. Dabei wird unterschieden zwischen dem bürgerlichen, kritischen Realismus, der die Realität der bürgerlichen Gesellschaft kritisiert, ohne allerdings ihre Ursachen und das in ihr ruhende Neue zu entdecken, dem dekadenten Naturalismus, der sich in der genauen Wiedergabe der Oberfläche der Phänomene erschöpft, und dem sozialistischen Realismus, der zum historisch-fortschrittlichen Wesen der Erscheinungen vorstößt. Das Aufzeigen dieses Wesens in seinen sinnlich-konkreten Erscheinungsformen wird mit dem Begriff des Typischen analysiert. Indem sie Typisches, das in einem Auswählen und Umstrukturieren der [S. 93]vorgefundenen Realität besteht, darstellt, erfüllt die Kunst ihre erkenntnisvermittelnde Funktion. Gleichzeitig ist durch die Erfahrung des Typischen ein normatives Element in die Kunst integriert: Typisch kann nur etwas sein, was das Wesen der (sozialistischen) Gesellschaft „richtig“ widerspiegelt. Die künstlerische Qualität eines Werkes erschöpft sich im Verständnis des Marxismus-Leninismus jedoch nicht in der „richtigen“ Wiedergabe des Typischen. Gleichzeitig muß das Problem des Verhältnisses von Form und Inhalt gelöst sein. Dabei ist der Inhalt das Primäre. Ein bestimmter Inhalt zieht eine bestimmte Form nach sich, allerdings nicht immer. Auch ein historisch richtiger Inhalt kann in eine historisch inadäquate Form gefaßt sein. Vollkommen ist nur das Kunstwerk, in dem historisch richtiger Inhalt und Form harmonisch übereinstimmen. Wo der Inhalt ein historisches Verfallsprodukt ist (wie z.B. in der reaktionären bürgerlichen Literatur und Kunst von Joyce bis Beckett, von den Futuristen bis zu den Gegenstandslosen), mag zwar eine Form-Inhalt-Harmonie bestehen, aber sie wird als ästhetisch wertlos angesehen, da der Inhalt historisch überholt sei. B. Philosophische Aspekte 1. Der marxistisch-leninistischen Ä. liegt eine bestimmte Anthropologie zugrunde. Der Mensch als ein Wesen, das sich Wirklichkeit ästhetisch aneignet, erspürt und erkennt bestimmte Wertvorstellungen, die für die produktive Steigerung seines individuellen Lebens wie die gesellschaftlichen Prozesse entscheidend sind. Mit einer solchen These werden anthropologische, im Rahmen der Ä. relevante Vorstellungen, wie sie bei Aufklärungsphilosophen (Diderot) zu finden sind, jedoch auch die von Hegel und Lukács abgelehnt. Folglich wendet sich die marxistisch-leninistische Ä. in der DDR auch gegen die vor allem Hegel und Lukács zugeschriebene Behauptung, daß die Ä. mit der „Theorie der Kunst“ identisch sei. In einer solchen Identifizierung, so wird argumentiert, würde das ästhetische Verhältnis nicht als „sinnliche Praxis des menschlichen Subjekts“, sondern lediglich als Bewußtseinsphänomen begriffen. 2. Auch die Kunstwissenschaftler in der DDR fragen: Gibt es objektive Kriterien für den ästhetischen Wert? Im einzelnen gehen sie von folgenden erkenntnistheoretischen Voraussetzungen aus: Die objektive Welt ist vom Subjekt unabhängig. Sie wird im subjektiven Bewußtsein über die sinnliche Wahrnehmung in einem individuell unterschiedlichen Aneignungs- und Verarbeitungsprozeß widergespiegelt. Für das Bewußtsein gelten daher dieselben Gesetze der Dialektik wie in der objektiven Realität. Die gesellschaftliche Umwelt entwickelt sich jedoch in historischen Gesetzmäßigkeiten. Die einzelnen Subjekte sind in dieser historisch-gesellschaftlichen Umwelt Teile und vermitteln sie entsprechend ihrem Stand innerhalb der historischen Entwicklung der Gesellschaft durch ihre jeweilige gesellschaftliche Tätigkeit. Die Kunst als eine „spezifische Art und Weise der Widerspiegelung der Wirklichkeit“ ist davon nicht unabhängig; sie ist nicht neutral. Im Gegenteil: Kunst ist stets „parteilich“ (Parteilichkeit). Das ästhetische Bewußtsein spiegelt das Sein nicht einfach wider, sondern lenkt die Tätigkeit des Menschen und wird zu einer subjektiven Voraussetzung für die praktische Veränderung der Welt. Damit ist zweierlei gesagt: die Kunst ist jeweils auch die Widerspiegelung einer bestimmten politischen Position; die Kunst hat als Form des Bewußtseins eine handlungsanleitende und damit erzieherische Funktion. Kunst verändert den Menschen und die Gesellschaft. 3. In der Geschichte ist Kunst stets Ausdruck der Ideologie der sie tragenden Klasse und des Standortes, den diese Klasse im Geschichtsverlauf einnimmt. Solange z.B. die Bourgeoisie noch fortschrittlich gewesen ist und gegen die Feudalaristokratie um demokratische Rechte gekämpft hat, erlebten die bürgerliche Kunst, Malerei, Literatur und Musik eine hohe Blüte. Mit dem Aufkommen der Arbeiterklasse jedoch wurde die Bourgeoisie historisch überholt, ihre Kunst verfiel. In ihrer Esoterik, Inhaltsleere und Unverständlichkeit (Formalismus) offenbart die bürgerliche Kunst ihre Verachtung der Massen und damit des Menschen. Da die Bourgeoisie ihren Sinn, ihre vorwärtsweisende Aufgabe in der Geschichte eingebüßt hat, gibt es keinen Sinn mehr, den der bürgerliche Künstler widerzuspiegeln hätte. Demgegenüber, so wird behauptet, erreicht die Kunst in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft eine neue Stufe. Auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus sei ein sinnerfülltes Leben gegeben. Es existiert sowohl ein Sinn, den die Kunst widerzuspiegeln vermag, wie sie ihrerseits sinnbildend wirken kann und muß. Letzteres wird in jüngster Zeit besonders in den Vordergrund gestellt. Man spricht in diesem Zusammenhang von der „humanistischen“ Funktion und Position der Ä. C. Wissenschaftsorganisatorische Aspekte Die Ä. ist Lehr- und Forschungsfach an den Universitäten und Hochschulen der DDR. Sie gehört zu den Gesellschaftswissenschaften. Koordinierend und leitend wirkt der Wissenschaftliche Rat für marxistisch-leninistische Kultur- und Kunstwissenschaften mit Sitz bei der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG). Vorsitzender dieses Rates ist Prof. Dr. Hans Koch, Mitglied des ZK der SED, der gleichzeitig das Institut für Kultur- und Kunstwissenschaften an der [S. 94]genannten Akademie leitet. Seit 1982 gibt es ein Institut für Ä. und Kunstwissenschaften an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) (Direktor: Prof. Dr. Peter Feist). Entsprechend ihrer Aufgabenstellung (s. o.) wird Ä. interdisziplinär betrieben. Geschichtswissenschaft, Kunstwissenschaft, Soziologie, Psychologie u.a. werden von der Ä., so heißt es im Kulturpolitischen Wörterbuch, „zur Lösung ihrer Probleme herangezogen“. Der Kranz der Wissenschaften erweitert sich zusätzlich, wenn z.B. Probleme der Wohngebiets- oder Arbeitsplatzgestaltung (s. u., #85#iii. III.) zu behandeln sind. II. Historische Entwicklung Die Entwicklung der Ä. in der DDR ist im Rahmen der Entwicklung der Kulturpolitik zu sehen; sie läßt sich in verschiedene Etappen unterteilen. Bis etwa 1956 (A) können 3 Richtungen unterschieden werden: die dogmatische mit einem besonders engen Realismusbegriff, die verschiedenen Tendenzen im Umkreis von Georg Lukács und Auffassungen im Umkreis von Bertolt Brecht. Charakteristisch für die Zeit bis etwa 1962 (B) waren vor allem die Versuche, den Einfluß von Lukács zurückzudrängen und einen neuen Realismusbegriff zu finden. Bis etwa 1976 (C) werden diese Diskussionen fortgeführt. Gleichzeitig ist eine starke Konzentration auf das Problem der gesellschaftspolitischen Wirkung der Ä. im allgemeinen und des Kunstwerkes im besonderen zu beobachten. 1. Die dogmatische Richtung in der Ä. der DDR (vertreten u.a. durch W. Girnus und A. Kurella), die Grundlage der offiziellen Kulturpolitik war, ging von einem engen Realismusbegriff aus. Dieser war sowohl für die Malerei als auch für die Literatur, die Architektur und Musik verbindlich. Als das Neue des sozialistischen Realismus galt der neue Inhalt. Die neuen Beziehungen der Menschen, denen Schönheit, Kraft usw. zukommen soll, müssen im Kunstwerk unmittelbar und gegenständlich zum Ausdruck gebracht werden. Daher rührt der stark monumentale, emblematische Charakter der bildenden Kunst und der typisierende, „schönfärbende“ der Literatur, daher z.B. die Betonung des positiven Helden, der Mut, Klugheit, Fleiß, Hingabe an die Sache des Sozialismus in sich vereinigt. 2. Die andere Richtung hatte ihren Hauptvertreter in Georg Lukács, der in Ungarn lebte, seine Hauptwerke jedoch in deutscher Sprache in der DDR veröffentlichte. Weitere herausragende Repräsentanten waren Ernst Bloch, Wolfgang Harich und Hans Mayer. Diese marxistisch-leninistische Ä. ging von einem freieren Verhältnis von Basis und Überbau aus und damit letztlich auch von einer anderen Anthropologie, einem anderen Erkenntnis- und Geschichtsbegriff. Die einzelnen Individuen, die in der Geschichte stehen, seien ideologisch zwar an ihre Klasse gebunden, ihre geistigen Arbeiten jedoch würden eine neue Realität schaffen, die ihre eigenen Gesetze habe, mittels derer sich ein schöpferischer Geist aus seiner Klassengebundenheit auch lösen könne. Damit wurde sowohl die Rolle des autonomen schöpferischen Subjekts als auch die des Geistigen gegenüber der Basis stärker betont. 3. Eine dritte Richtung, die — relativ unabhängig, im wesentlichen auf die Literatur und das Theater beschränkt — zu jener Zeit bestand, gründete sich auf die Anschauungen Bertolt Brechts. Auch sie kannte eine starke Betonung der Rolle des Subjekts. Das Schauspiel sollte keine Autorität sein, der sich das Publikum kritiklos unterordnet, sondern Gegenstand kritischen Überlegens. Um dies zu erleichtern, wurde der Ablauf der Spielhandlung „verfremdet“. Weder Schauspieler noch Zuschauer sollten sich mit den dargestellten Personen identifizieren. Brechts Theorie der Verfremdung ist bis heute Bestandteil der Ä. in Ost und West. Nach dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) veränderte sich auch die kultur- und kunstpolitische Szene in der DDR. In der ästhetischen Theorie setzte sich eine neue Konzeption des sozialistischen Realismus durch. Hatte die dogmatische Richtung im Anschluß an A. A. Shdanow die Kunstgeschichte noch als Kampf zwischen Realismus und Antirealismus betrachtet und sie dem Kampf zwischen Idealismus und Materialismus in der Philosophiegeschichte gleichgesetzt, so wurde der Realismusbegriff nun historisiert. Als seine Entstehungszeit ist meist das Aufkommen des Bürgertums angegeben worden. Gleichzeitig wurde eine größere Autonomie des Inhalts postuliert. Der Akzent verschob sich von der „getreuen Wiedergabe der Realität“ auf die „wahrheitsgetreue Wiedergabe“. Darin war impliziert, daß ein richtiger Inhalt sich eine eigene Form suchen müsse. Allerdings wurde zugleich die formale Einheit des Kunstwerks gefordert. Die Details sollten sich nicht verselbständigen — weder in der fotografischen Wiedergabe der Realität noch im formalistischen Sinn. In dieser Realismusdiskussion war eine Kritik an der Theorie des Realismus, wie sie Lukács vertrat, enthalten. Nicht der „große (bürgerliche) Realismus“ von Balzac bis Tolstoi sollte den ästhetischen Maßstab bilden, sondern die gesellschaftliche Wirklichkeit in der DDR. Eine wichtige Neuerung in der ästhetischen Theorie war zu jener Zeit die begrifflich exaktere Unterscheidung von Kunst und Wissenschaft. In Anlehnung an die Konzeption des sowjetischen Ästhetikers A. I. Burow wurde postuliert, daß Kunst und Wissenschaft verschiedene Gegenstände hätten. Der eigentliche Gegenstand der Kunst sei das menschliche Wesen, der Mensch als gesellschaftliches Wesen in seiner individuellen wie in seiner gesellschaftlich-historischen Totalität, die von den Gesellschaftswissenschaften nicht erfaßt werde. [S. 95]Ferner wurde der analoge Charakter von materieller und geistig-künstlerischer Arbeit stärker betont. Der Künstler und seine gesellschaftliche Arbeit rückten in den Vordergrund. Kunst wurde als „Praxis“ konzipiert. Sie sei mehr als bloß Erkenntnis, und dieses Mehr gewährleiste erst wahrhaften Realismus. Auch hier ist eine Frontstellung gegen Lukács und seine Konzeption des Künstlers als „Partisan“ deutlich zu erkennen. Die beiden Hauptthemen der marxistisch-leninistischen Ä. der späten 50er Jahre, die Frage nach dem sozialistischen Realismus und das Problem der Stellung des Künstlers in der sozialistischen Gesellschaft, werden — unabhängig von Georg Lukács — weiterverfolgt. Den entscheidenden Schwerpunkt der ästhetischen Diskussion in den 60er und frühen 70er Jahren bildet jedoch die „Volksverbundenheit“ der Kunst. Volksverbundenheit bedeutet einerseits, daß die Kunst erzieherischen Charakter besitzt bzw. besitzen soll, dessen Vorbedingungen Verständlichkeit, Vermittlung von Erkenntnis und einem bestimmten Lebensgefühl sowie Parteilichkeit sind; andererseits, daß die Kunst sich den Prinzipien des sozialistischen Realismus unterzuordnen bzw. diese weiterzuentwickeln habe. In diesem Zusammenhang wird von Vertretern der marxistisch-leninistischen Ä. der wichtigste Gegenstand sowohl der ästhetischen Aktivität des Menschen wie des Künstlers, der diese Aktivität darzustellen habe — wie schließlich der Wissenschaft von der Ä.: der Mensch, konkreter gefaßt. Die Aufmerksamkeit wendet sich seiner Psyche, seinen Normen und Wertvorstellungen, seinen Lebensäußerungen und Lebensverhältnissen zu. Diese Konzeption enthält u.a. auch die Aufhebung der Trennung von hoher Kunst und Volkskunst, die auf der ersten Bitterfelder Konferenz (24. 4. 1959) durch die Initiierung der Bewegung „schreibender Arbeiter“ unterstrichen, jedoch auf der zweiten Bitterfelder Konferenz (24./25. 4. 1964) durch eine stärkere Betonung der Arbeitsteilung zwischen Berufs- und Laienkünstler partiell wieder zurückgenommen worden war. III. Gegenwärtige Diskussion Die gegenwärtige Diskussion ist von dem Bemühen, Ä. zu den Vorstellungen von der Sozialistischen ➝Lebensweise und Kultur in Beziehung zu setzen, stark durchdrungen. So hat Ende der 70er Jahre eine lebhaft geführte Auseinandersetzung um die Konzeption des Ästhetischen begonnen. Für eine Gruppe marxistisch-leninistischer Kunstwissenschaftler, die von den Autoren des Werkes „Ästhetik heute“ angeführt wird, erweitert sich das Ästhetische. Es schließt nunmehr die „schöne Kunst“ und die „volksverbundene Kunst“ ebenso ein wie außerkünstlerisch Ästhetisches. Hier wird das Ästhetische so konzipiert, daß es in allen Lebenstätigkeiten nachweisbar ist („Ä. des Alltags“). Die Wertattribute der Kunst, so behauptet man, sind in den Alltag gelangt und werden dort ihr Gewicht ständig erhöhen. Ästhetisches findet sich in der Stadt-, der Umwelt-, der Produkt-, der Arbeitsplatz- und Freizeitgestaltung, ja selbst in der Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen. Folglich hat sich auch die Ä. als Disziplin weiter zu öffnen und mit anderen Disziplinen (etwa der Architektur, Medizin, Soziologie und Psychologie im Falle der Wohngebietsgestaltung) zusammenzuarbeiten. Ideologisch-philosophisch fundiert wird diese Variante der Ä. durch eine spezifische Ausdeutung des Konzepts der „ästhetischen Aneignung der Wirklichkeit“. Im Sozialismus sei — aufgrund der Tatsache, daß es unter den Bedingungen einer ausbeutungsfreien Gesellschaft „Arbeit in Freiheit“ (Marx) gebe — die ästhetische Aneignung allen Menschen, nicht nur dem Künstler und einer privilegierten Schicht möglich. Ferner begründet man die neue Auffassung mit dem Hinweis auf die im Zuge der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) veränderten ästhetischen Produktions-, Kommunikations- und Rezeptionsbedingungen. Im Detail verlagern sich in dieser Ä., die sich auch „industrielle Ä.“ im Gegensatz zur „vorindustriellen Ä.“ nennt, einige Gewichte: Statt der ästhetischen Produktion wird die Rezeption betont; statt unter Wert- wird Kunst nunmehr überwiegend unter Funktionsgesichtspunkten gesehen. Eine Gegengruppe von marxistisch-leninistischen Kunstwissenschaftlern, die in sich keineswegs homogen ist, bringt enger gefaßte, eher traditionelle Konzepte des Ästhetischen in die Debatte ein. Gleichzeitig benutzten Autoren wie Wolfgang Heise, Erhard John, Günther K. Lehmann, Erwin Pracht und Rita Schober die relative Offenheit der Diskussion, um auf lange vernachlässigte Themen aufmerksam zu machen. So wird angeregt, einmal wieder solche grundlegenden Kategorien wie das Schöne und Häßliche, das Erhabene und Niedrige, das Tragische und Komische zu behandeln oder sich mit Einzelheiten der „ästhetisch-künstlerischen Aneignung“ ebenso zu befassen wie mit der „praktisch-ästhetischen Aneignung“. Die Untersuchung der Kreativität im Hinblick auf ihre sozialen Determinanten und die vertiefte Behandlung von Fragen ästhetischer Wertung und Wahrheit werden ebenfalls als Desiderata genannt. Zwei weitere Erscheinungen prägen die gegenwärtige Lage der Ä. in der DDR: Zum einen hat sich die Auseinandersetzung mit ästhetischen Theorien außerhalb des Marxismus-Leninismus der DDR intensiviert. Das gilt für die Positionen, die der späte Lukács in seinem 1981 auch in der DDR erschienenen Werk „Die Eigenart des Ästhetischen“ entwickelt. Es trifft aber auch für hermeneutische (Dilthey, Jauß) und phänomenologische (Husserl, Ingarden) [S. 96]Auffassungen zu. Zum anderen ist Bewegung in die ästhetische Diskussion dadurch gekommen, daß die Literatur- und Kunstsoziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung) in den letzten Jahren einen Aufschwung erfahren und eine Reihe von empirischen Untersuchungen zu Themen, die in den Bereich der Ä. gehören, vorgelegt hat. Peter C. Ludz (†) / Ursula Ludz Literaturangaben Ästhetik heute. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Erwin Pracht. Berlin (Ost): Dietz 1980. Besenbruch, Walter: Zum Problem des Typischen in der Kunst. Versuch über den Zusammenhang der Grundkategorien der Ästhetik. Weimar: H. Böhlaus Nachf. 1956. Demetz, Peter: Marx, Engels und die Dichter. Ein Kapitel deutscher Literaturgeschichte. Frankfurt a. M./Berlin: Europäische Verlagsanstalt 1969. Einführung in den sozialistischen Realismus. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Erwin Pracht. Berlin (Ost): Dietz 1975. Feist, Peter H.: Künstler, Kunstwerk und Gesellschaft. Studien zur Kunstgeschichte und zur Methodologie der Kunstwissenschaften. Dresden: Verl. der Kunst 1978. Fischer, Ernst: Kunst und Koexistenz. Beitrag zu einer modernen marxistischen Ästhetik. Reinbek bei Hamburg; Rowohlt 1966. (rororo aktuell. 53.) Heise, Wolfgang: Realistik und Utopie. Aufsätze zur deutschen Literatur zwischen Lessing und Heine. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1982. 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Die Wissenschaftler, die sich hauptsächlich mit ästhetischen Fragen beschäftigen, rücken mehr und mehr von der Kunst als Hauptgegenstand der Ä. ab und konzentrieren sich auf die „ästhetische Aktivität“ und das „ästhetische Bedürfnis“ der Menschen, auf „ästhetische…
DDR A-Z 1985
Zins und Zinspolitik (1985) Siehe auch das Jahr 1979 I. Begriffsbestimmung Der Z. stellt auch in einer sozialistischen Zentralplanwirtschaft einen Preis dar, den ein Nachfrager dafür bezahlen muß, daß ihm leihweise Geldkapital überlassen wird. Für den Nachfrager stellt der Z. einen Kostenfaktor dar (= Aufwandsmaß). Für den Kapitalgeber ist der Z. die Vergütung für den Verzicht auf Liquidität und eine Risikoprämie für seine Bereitschaft, dem Nachfrager befristet Geldkapital zur eigenen Nutzung zur Verfügung zu stellen. II. Bedeutung der Zinspolitik Der Zp. kommt heute bei der Steuerung der Wirtschaft der DDR eine herausgehobene Bedeutung zu. Auf diesem Aktionsfeld der Wirtschaftspolitik sind die lenkungstechnischen Neuerungen, die während der Wirtschaftsreformjahre (1963–1970) (Neues Ökonomisches System [NÖS]; Ökonomisches System des Sozialismus [ÖSS]) entwickelt und eingeführt worden sind, beim Kurswechsel 1971 nicht wieder liquidiert, sondern — z. T. in modifizierter Form — beibehalten worden. Daher ist die Zp. in der DDR ein überzeugender Hinweis darauf, daß trotz der Rezentralisierung wirtschaftlicher Entscheidungen auch weiterhin eine intensive monetäre Wirtschaftslenkung mit „ökonomischen Hebeln“ betrieben wird. In einer zentralgelenkten Wirtschaft mit staatlichem Eigentum an den Produktionsmitteln können Wirtschaftsunternehmen bei Zahlungsunfähigkeit nicht in Konkurs gehen. Der Staat muß vielmehr durch Sonderkredite über die Banken oder durch verlorene Zuschüsse aus dem Staatshaushalt illiquide Betriebe und Betriebsvereinigungen sanieren (Kredit). Daher ist die Zp. eines der wichtigsten monetären Druckmittel, um einem Leistungsabfall in den Betrieben vorzubeugen und um eine effiziente Verwertung der leistungsschwachen Wirtschaftsunternehmen zugebilligten Kredithilfen zu gewährleisten. Aus diesem Grunde müssen Straf- und Verzugs-Z. die Rolle des fehlenden freien Unternehmenswettbewerbs übernehmen. Sie sind zudem ein Ersatzmittel für die Mobilisierungswirkung, welche in den Marktwirtschaften von der Konkursfurcht auf zeitweise leistungsschwache Unternehmensleistungen ausgeht. III. Begründungsprobleme Marxistische Politökonomen haben stets große Schwierigkeiten gehabt, überzeugende Begründungen dafür zu finden, weshalb auch eine zentralgelenkte Staatswirtschaft auf die Erhebung von Z. nicht verzichten kann. In Verbindung mit der Analyse der Bedeutung des Leihkapitals untersuchte Marx auch das Wesen des Z. (s. K. Marx, „Das Kapital“, Bd. III, Berlin [Ost] 1965, Abschnitt V, S. 350–403). Er kam dabei zu dem Ergebnis, daß der Z. kein „Abkömmling des Kapitals“ ist. Dieser sei somit nicht der natürliche Ertrag des ausgeliehenen und investierten Kapitals, den wagemutige Unternehmer für sich beanspruchen könnten. Vielmehr sei der Z. eine besondere Form des „Mehrwerts“. Geschaffen hätten diesen „Neuwert“ (= Wertschöpfung = Reineinkommen) allein die Arbeiter (Wert- und Mehrwerttheorie). Die von ihnen genutzten Kapitalgüter (Produktionsmittel) wären aus sich heraus nicht in der Lage, „Mehrwert“ zu produzieren; dies könne allein die „lebendige“ Arbeit. Deshalb eigne sich der Verleiher von Geldkapital, dessen überschüssige Mittel von einem Unternehmer zur Erzeugung von zusätzlichen Waren genutzt werden, über die einkassierten Z. einen Teil der Erträge an, der den Beschäftigten bei der Lohnbemessung vorenthalten werde. Vor dem Hintergrund dieser Marxschen „Ableitungen“ fiel es den Wirtschaftswissenschaftlern in den kommunistisch regierten Staaten naturgemäß schwer, eine ideologisch abgesicherte Deutung und moralisch nicht anfechtbare Erklärung dafür zu finden, daß dem Z. im Sozialismus nichts Ausbeuterisches anhaftet. Ferner war zu „beweisen“, daß in einem sozialistischen Wirtschaftssystem der Z. keine [S. 1544]Macht besitzt, um die Produzenten zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Handlungen zu veranlassen und Wirtschaftskrisen heraufzubeschwören. Und letztlich mußten die Politökonomen in der DDR wie in den anderen RGW-Staaten eine Rechtfertigung dafür liefern, warum an Privathaushalte Haben-Z. für die von diesen erworbenen Staatsanleihen und für die von ihnen angesammelten Sparguthaben gezahlt werden und weshalb sogar Staatsbetriebe Z.-Einkommen für ihre Einlagen bei „volkseigenen Banken“ beanspruchen können. Einen Ausweg bot folgendes stereotyp angewandte Rechtfertigungsmuster. Nach diesem Interpretationsmechanismus hat der Z. im Sozialismus einen neuen „positiven Inhalt“ bekommen. Lediglich in seiner „äußeren Hülle“ sei er noch dem Z. im Kapitalismus ähnlich: „Wie bei allen ökonomischen Kategorien wird auch beim Zins der Inhalt durch die Wesenzüge des jeweiligen Gesellschaftssystems bestimmt. Zwischen Wesen, Funktionen und Wirkungsweise des Zinses im Sozialismus und Kapitalismus besteht daher keine Konvergenz … Im Sozialismus wirkt der Zins auf einer eigenen sozialökonomischen Basis. Das bedeutet, daß der Zins nicht nur einen anderen Inhalt erhält, sondern daß sich auch sein Wirkungsmechanismus völlig neu profiliert … (So) ergibt sich … die Notwendigkeit des Kreditzinses … objektiv aus dem von den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus herrührenden Zwang, den geplanten Krediteinsatz im Rahmen der wirtschaftlichen Rechnungsführung der Betriebe und Kombinate zu ökonomisieren.“ (Vgl. W. Ehlert, D. Hunstock, K. Tannert, Hrsg., „Geldzirkulation und Kredit in der sozialistischen Planwirtschaft“, Berlin [Ost] 1976, S. 142.). IV. Zinsarten Es werden 5 Arten von Z. unterschieden: 1. Z.-Sätze in Form normativer Aufwandsgrößen. Diese Rechenposten werden benötigt, wenn Staatsbetriebe und Wirtschaftsbehörden bei der Prüfung von Investitionsvorhaben Nutzeffektsermittlungen durchführen. 2. Z.-Sätze in Gestalt der Produktionsfondsabgabe, 3. Kredit-Z. (Soll-Z. oder Aktiv-Z. der staatlichen Banken), 4. Haben-Z. von Einlegern z.B. für Sparguthaben bei den staatlichen Banken und Sparkassen (= Passiv-Z. der Kreditinstitute), 5. Verzugs-Z. für Forderungen im Zahlungsverkehr vom Tage der Fälligkeit an. A. Zinssätze in Form normativer Aufwandsgrößen In den Zentralplanwirtschaften der sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten gibt es keinen Markt, auf dem autonome Anbieter und Nachfrager von Kapital Leistungen austauschen. Dementsprechend besteht in diesen Volkswirtschaften auch kein einheitlicher Preis für Kapital in Form des „Kapitalmarkt-Z.“. In den Marktwirtschaften spiegelt dagegen der Kapital-Z. die zu einem gegebenen Zeitpunkt bestehenden Verwertungschancen für Kapital und die Kosten der Kapitalbeschaffung wider. Jedoch können es sich diese Wirtschaftssysteme nicht leisten, darauf zu verzichten, den Nutzen von alternativ verwertbarem Geld- und Sachkapital preislich zu taxieren und die Knappheit von Kapital durch die Bestimmung eines Z. zu bewerten. In der DDR sind als Ersatz für den dort fehlenden Kapitalmarkt-Z. staatlich diktierte „Aufwandsnormative“ eingeführt worden. Diese „Papier-Z.“ werden als „Rückflußdauer-Normativ“ oder als „normativer Nutzenkoeffizient“ festgelegt. Sie dienen bei der Berechnung des Nutzeffekts von geplanten Investitionen als Entscheidungs- oder Auslesemaßstab. Mit Hilfe dieser „Ersatz-Z.“ versuchen Wirtschaftsorgane und Betriebe herauszufinden, ob der erwartete Ertrag der vorgesehenen und geprüften Investitionsvorhaben über oder unter der von den Planungsorganen geforderten Mindestrentabilität liegt (Investitionsrechnung). In der DDR hat die Wirtschaftsführung verfügt, daß im Prinzip nur diejenigen Investitionsvorhaben in allen Wirtschaftszweigen als rentabel akzeptiert werden dürfen, deren Investitionskosten innerhalb von 5 Jahren durch Gewinne rückerstattet werden können (= Gewinne vor Steuern plus erwirtschaftete Amortisationen), die mit Hilfe der jeweils geplanten Investition erwirtschaftet worden sind. Die „normativ (festgelegte) Rückflußfrist“ der Investitionskosten beträgt also 5 Jahre. Wird dieses Rentabilitätsziel nicht als Zeitmaß festgelegt, sondern als „normativer Nutzenkoeffizient“ vorgegeben, so beträgt er für alle Investoren in der Staatswirtschaft 0,2 v.H. Dieses Normativ entspricht, übersetzt in die Fachsprache der westlichen Betriebswirtschaft, einer Soll-Rentabilität des eingesetzten Kapitals von jährlich 20 v.H. B. Zinssätze in Gestalt von Produktionsfondsabgaben Bis Mitte der 60er Jahre hatte die Marxsche Wesenserklärung des Z. verhindert, daß die Knappheit des Produktionsfaktors „Kapital“ durch die Berechnung eines „Kapital-Z.“ in der betrieblichen Wirtschaftsrechnung anerkannt wurde. Kapital hatte daher im Rechnungswesen der staatlichen Betriebe keinen Preis. Sein Einsatz, gleich in welcher Menge, kostete somit nichts. Dies verführte die Betriebsleitungen dazu, Produktionsmittel zu hamstern. Die hierdurch verursachte Verschwendung von Kapitalgütern minderte empfindlich die Kapitalproduktivität. Mit der Einführung der Produktionsfondsabgabe Mitte der 60er Jahre hoffte die Wirtschaftsführung, [S. 1545]der Kapitalverschwendung ein Ende zu setzen. Um ihre Notwendigkeit zu begründen und den wirtschaftlichen Sinn dieser Abgabe zu beschreiben, machten die Politökonomen der DDR zahlreiche Anleihen bei der Z.-Theorie der westlichen Industriestaaten. Der Kapital-Z. in Gestalt der Produktionsfondsabgabe ist danach „Maß und Geldausdruck für den einmaligen Aufwand“ von Kapital für eine bestimmte Investition. Derjenige Betrieb, der dieses Kapital erhält, gewinnt dadurch einen Produktionsvorteil. Deshalb muß er für dieses „Verwendendürfen“ einen bestimmten Preis zahlen. Denn bei jeder Investition in einem Staatsbetrieb entsteht „… der Gesellschaft (ein) Aufwand … dadurch, daß sie (dem Betrieb) Produktionsfonds erst einmal vorschießen muß“, damit dieser eine Produktion aufnehmen kann (Harry Nick). Dieser „Fondsvorschuß“ besitzt im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Abwägung der günstigsten Verteilung des Investitionskapitals auf die vorhandenen Investitionsmöglichkeiten einen bestimmten Wert. Wird nun das beantragte Kapital einem Staatsbetrieb bewilligt und dort für eine gewisse Zeit in einer bestimmten Investition gebunden, so hat die Genehmigung für diese zeitliche Bindung des von der „Gesellschaft“ vorgeschossenen Kapitals seinen Preis. Die Übersetzung dieses Zeitfaktors in eine wirtschaftliche Kostengröße ist der Kapital-Z. Damit erkennt jetzt auch die marxistisch-leninistische Politische Ökonomie an, daß auch in sozialistischen Wirtschaftssystemen die Knappheit von Kapital durch die Bestimmung eines Preises (= Z.) für die Verwertung von Kapitalgütern berücksichtigt werden muß. Wie bereits dargelegt worden ist, verlangt die Wirtschaftsführung von den Betrieben, daß jede projektierte Investition bei den Nutzeffektberechnungen in der Planungsphase eine Mindestrentabilität von 20 v.H. versprechen muß. Andernfalls wird der Bewilligungsantrag des Betriebes von den zuständigen Wirtschaftsbehörden abgelehnt, weil die Ergiebigkeit des neu zu investierenden Kapitals zu gering ist. (Ausnahmen von dieser Entscheidungs- und Ausleseregel sind allerdings üblich.) Demgegenüber beträgt die Produktionsfondsabgabe in der Regel „nur“ 6 v.H., bezogen auf das eingesetzte Anlage- und Umlaufvermögen. Diese Differenz zeigt, daß es in der DDR „von Amts wegen“ einen gespaltenen Kapital-Z. gibt. Daraus folgt: Die Produktionsfondsabgabe ist eine Mindestforderung, welche die Regierung an die Staatsbetriebe stellt, um diese zu einer intensiven Nutzung des bereits investierten Kapitals anzuspornen und um sie zu einer Steigerung, ihrer Unternehmenserträge (Umsatzerlös, Gewinn) zu bewegen. Dagegen stellt die Soll-Rentabilität von 20 v.H. die von der Regierung geforderte Verzinsung des Kapitals bei Neuinvestitionen dar. Damit wird deutlich, daß die Produktionsfondsabgabe bei der Verteilung des Kapitals in möglichst ertragreiche Verwendungen nur einen relativ bescheidenen Lenkungs- und Rationalisierungseffekt ausübt. Sie ist das unterste Rentabilitätsniveau, das die Wirtschaftsführung gerade noch toleriert, wenn in Sonderfällen — für ein bestimmtes Projekt von politischer Bedeutung — Investitionsmittel angefordert werden. C. Kreditzinsen als Regulatoren 1. Zinsen für Leihkapital — ein unverzichtbarer Bestandteil einer sozialistischen Geldwirtschaft. Daß eine Verteilung von Geldkapital zum Null-Tarif an Betriebe (z.B. in Form von Forderungs- oder Umlaufmittelkrediten) und an Privatpersonen (z.B. als Konsumentenkredite) einer ökonomisch untragbaren Vergeudung von Geld- und Sachkapital Vorschub leisten würde, sah die politische Führung der UdSSR bereits Anfang der 20er Jahre ein, nachdem das gegen Ende des Kriegskommunismus (1919 — März 1921) bevorzugte Konzept einer naturalwirtschaftlich organisierten Befehlswirtschaft gescheitert war. Außerdem hätte eine solche „Politik des leichten Geldes“ die ohnehin stets vorhandene Gefahr der Entstehung von Kaufkraftüberhängen noch verschärft. Angesichts dieser vorhersehbaren Folgen ihrer Zp. entschloß sich die Regierung der UdSSR bald nach der Restaurierung der Geldwirtschaft (ab 1921/22), den Kreditnehmern der staatlichen Banken doch wieder Z. für die von ihnen geliehenen Gelder abzuverlangen. Diese Grundsatzentscheidung wurde während der Industrialisierungsphase der Sowjetunion (1927/28–1942) noch einmal ausdrücklich bekräftigt, als die Kreditwirtschaft der Bankenorganisation in mehreren Etappen (beginnend mit der Neuordnung des Kreditwesens am 30. 1. 1930) reformiert wurde. Nach dem II. Weltkrieg ist auch in Osteuropa und in der SBZ/DDR die in der UdSSR praktizierte Kredit- und Zp. eingeführt worden. In der DDR wird seitdem nach sowjetischem Vorbild der Kredit-Z. als ein staatlich festgesetztes Entgelt für die zeitweilige Inanspruchnahme von Geldfonds (Geldkapital) der staatlichen Banken definiert. Mitte der 50er Jahre erlaubte die Regierung der DDR den Wirtschaftseinheiten, die Z. für diejenigen Kredite, deren Aufnahme durch Planaufgaben bedingt und somit gerechtfertigt war, als Kosten im betrieblichen Rechnungswesen zu verbuchen. Diese Maßnahme war ein weiterer Schritt auf dem Wege zu einer begrenzten Entideologisierung der Zp. Bis dahin mußten die VEB ihre Zahlungsverpflichtungen bei Schuld-Z. aus den erwirtschafteten Gewinnen begleichen. Weiterhin untersagt blieb, Z. für Überbrückungskredite als Kosten zu verrechnen, wenn der entstandene außerordentliche Liqui[S. 1546]ditätsbedarf durch Fehlentscheidungen des Managements der VEB verursacht worden war. Die gleiche Beschränkung wurde auch für „Straf-Z.“ aufrechterhalten. „Straf-Z.“ können in der DDR die staatlichen Banken den Betrieben auferlegen, wenn diese z.B. ihre aufgenommenen Kredite nicht rechtzeitig zurückzahlen. Bis heute ist es den VEB und Kombinaten untersagt, gezahlte Straf-Z. ihren Produktionskosten zuzuschlagen. In einer staatlich gelenkten Volkswirtschaft erledigen die Banken nicht nur Geld- und Kreditgeschäfte; sie haben darüber hinaus auch eine Erziehungsaufgabe gegenüber den Wirtschaftsunternehmen zu erfüllen. Demgemäß sollen sie Z.-Variationen dazu nutzen, um die Wirtschaftsunternehmen zu Plantreue, Wirtschaftlichkeit und Zahlungsdisziplin anzuhalten. Allerdings dürfen die Banken die Wirtschaftsunternehmen nicht willkürlich mit monetären Sanktionen unter Druck setzen. Seit 1964 können die Kreditinstitute Wirtschaftsunternehmen nur dann mit „Straf-Z.“ belasten, wenn diese Sanktion ausdrücklich in den geschlossenen Kreditverträgen verankert wurde und ferner festgelegt worden ist, welche Vertragsverletzungen des Betriebes die Erhebung von Straf-Z. rechtfertigen. Die etwa 1954/55 erfolgte Anerkennung von Z.-Zahlungen für plankonforme Kredite als Betriebskosten dient dem Ziel, die Aussagefähigkeit der Wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Ebene der Betriebe und Kombinate zu erhöhen. Die Wirtschaftsführung hatte festgestellt, daß eine ökonomisch aussagefähige Messung der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Unternehmen nicht zu erreichen war, wenn aus ideologischen Gründen zu viele Aufwandsgrößen aus der Kostenrechnung und Erfolgsermittlung herausgenommen und nur in Nebenrechnungen erfaßt wurden. [S. 1547]2. Wirtschaftssteuerung durch dirigistische Kreditzinsvariationen. Wie oben erwähnt, werden in der DDR Betriebe als Kreditnehmer mit ordentlichen und — bei Verstößen gegen Vereinbarungen der Kreditverträge — mit außerordentlichen Z.-Forderungen belastet: Regel-Z. zahlen die Schuldnerbetriebe für plangemäße Investitions-, Umlaufmittel- und Forderungskredite. Der „Grundzinssatz“ für Kredite im Interesse einer korrekten Erfüllung der Betriebspläne beträgt für Wirtschaftsunternehmen aller Branchen seit einigen Jahren 5 v.H. pro Jahr. Dieser „Basiszinssatz“ repräsentiert nach einer halbamtlichen Erläuterung die durchschnittliche „volkswirtschaftliche Anforderung an einen bestimmten Teilnutzen, (den der Darlehensnehmer) aus der kreditierten Maßnahme zu erwirtschaften (hat) und der zusammen mit der Kredittilgung an die Bank abzuführen ist“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. II, L-Z, Berlin [Ost] 1970, S. 1204). Die Parallelen zwischen dieser Kennzeichnung der Kredit-Z. und der offiziösen Charakterisierung der Produktionsfondsabgabe sind nicht zu übersehen. Sofern „Problem-Betriebe“ gegen ausdrückliche Vereinbarungen der Kreditverträge verstoßen, erhält der Gläubiger das Recht, die vorab im Vertrag festgeschriebenen Sanktionen gegen den unkorrekt handelnden Betrieb zu verhängen. Gläubiger der Staatsbetriebe sind aufgrund des in allen sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften bestehenden Kreditvergabemonopols der staatlichen Banken immer Geld- und Kreditinstitute (Bankwesen). Die häufigste von den Banken angewandte Sanktion bei Vertragsverletzungen ist die Erhebung von „Straf-Z.“. Dieser Strafzuschlag darf bis 8 v.H. betragen. Insgesamt können somit die Banken in der DDR vertragsbrüchigen Betrieben Z.-Lasten bis maximal 12 v.H. jährlich auferlegen. In der Regel bestehen im Wirtschaftssystem der DDR Verstöße gegen Abmachungen in Kreditverträgen darin, daß die Staatsbetriebe aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten ihre Kreditschulden nicht termingerecht tilgen. Diese „überfälligen Kredite“ sind eine Gefahr für die Geldwertstabilität, denn sie bewirken eine unvorhersehbare überplanmäßige Erhöhung des Giralgeldumlaufs und, sofern damit auch Lohnzahlungen finanziert werden, eine unerwünschte Ausdehnung der monetären Nachfrage und des Bargeldumlaufs (Geldtheorie und Geldpolitik; Währung/Währungspolitik). Eine außerplanmäßige Geldschöpfung erfolgt darüber hinaus auch dann, wenn Staatsbetriebe über ihren zu Beginn des Planjahres festgelegten Kreditplafonds hinaus (= Kredit(plan)limit = maximale Inanspruchnahme von Kreditmitteln) während der laufenden Wirtschaftsperiode noch um weitere Kredithilfen bei den Banken nachsuchen, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Diese planwidrige Geldschöpfung bedroht die monetäre Stabilität. Da der [S. 1548]Staat in der DDR seine Betriebe bei drohender Zahlungsunfähigkeit durch weitere Kredite unterstützen muß, sind auch in diesem Falle drückende Z.-Lasten ein wirksames Mittel, um die Wirtschaftsunternehmen zu höheren Leistungen und einem solideren Finanzgebaren anzuhalten. Denn Hoch-Z. führen zu einer außerordentlichen Verminderung der Gewinne und damit zugleich zu einer Kürzung der Geldprämien für die Betriebsleitungen und Belegschaften. Dementsprechend sind ebenfalls bei diesem Kredittyp Strafzinszuschläge zum „Grundzinssatz“ bis maximal 3 v.H. möglich. Zahlen die Betriebe ihre Zusatzkredite vorzeitig in Raten zurück, so verringert sich die gesamte Kreditsumme als Grundlage für die Berechnung der Sonder-Z. jeweils um den getilgten Kreditbetrag. Die Pflicht zur Zahlung von Straf-Z. endet dann, wenn der Betrieb die Folgen seiner planwidrigen Verhaltensweise beseitigt hat. Eine zinspolitische Sonderform der Prämiierung von Höchstleistungen ist letztlich die Rückerstattung von „Straf-Z.“. Benötigt ein außerplanmäßig verschuldeter Betrieb z.B. nur die Hälfte der Zeitspanne, die ihm seine Bank zugebilligt hat, um seinen Überbrückungskredit zu tilgen, so kann das Kreditinstitut diese besondere „Kraftanstrengung“ dadurch honorieren, daß sie dem in einen „Musterbetrieb“ verwandelten früheren Schulden-Unternehmen die bezahlten Straf-Z. wieder zurückerstattet. In der Regel enthalten die meisten der in der DDR zwischen Banken und Wirtschaftsunternehmen geschlossenen Verträge über die Gewährung außerordentlicher Kredithilfen eine solche „Rückerstattungsklausel“. Die staatlichen Geschäftsbanken können bei Kreditverhandlungen den Wirtschaftsunternehmen auch niedrigere Z. als 5 v.H. einräumen. Eine solche Kürzung des Grundzinssatzes ist bis auf eine Mindestverzinsung von 1,8 v.H. jährlich zulässig. In welchen Fällen die Banken den Betrieben Z.-Vergünstigungen gewähren dürfen, ist jedoch nicht dem freien Ermessen der Kreditinstitute überlassen worden. Diese müssen sich bei ihren Kreditgeschäften nach den Handlungsanweisungen richten, die im Kreditpolitik-Gesetz festgelegt worden sind, das der Ministerrat in Zusammenarbeit mit der Staatsbank beschlossen hat (Kredit-VO sozialistischer Betriebe vom 22. 12. 1971, GBl. II, 1972, S. 41 ff., i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. 5. 1974, GBl. I, S. 235, und die VO über die Kreditgewährung und die Bankenkontrolle der sozialistischen Wirtschaft, Kredit-VO vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 126 ff.). Wirtschaftsunternehmen erhalten dann zinsverbilligte Kredite, wenn die Betriebe sich bereit erklären, Investitionsvorhaben durchzuführen, die in besonderem Maße den wirtschaftspolitischen Zielen der Regierung entsprechen. Dazu gehören z.B. kostspielige Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Produktverbesserung exportfähiger Güter, die — bei erfolgreichem Abschluß — dem betreffenden Betrieb einen deutlichen Wettbewerbsvorsprung auf den internationalen Märkten verschaffen (Forschung). Mit gleicher Zielsetzung werden seit einigen Jahren in verstärktem Maße betriebliche Initiativen zur komplexen Intensivierung und Rationalisierung der Produktionsprozesse durch Bereitstellung zinsverbilligter Kredite gefördert. Gezielte Z.-Verbilligungen und Z.-Verteuerungen sollen dem Staat ferner die Möglichkeit verschaffen, die Investitionstätigkeit in privilegierten Wirtschaftszweigen zu aktivieren und sie in nichtprivilegierten Branchen durch „Hochzins-Bremsen“ zu drosseln. Eine punktuelle Manipulation der Z.-Höhe zur Regulierung der Unternehmensaktivitäten in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen verspricht jedoch nur dann Erfolg, wenn die leitenden Wirtschaftsbehörden darauf achten, daß der Einsatz und die Wirkungen aller anderen geld- und finanzpolitischen „Hebel“ aufeinander abgestimmt sind und sich bei der Zielerfüllung gegenseitig unterstützen. Zu diesen „monetären Regulatoren“ gehören die Gewinnsteuern (Nettogewinnabführung), die Produktionsfondsabgabe, die normativ vorgegebenen Abschreibungssätze, die Gebühren, die Subventionen und nicht zuletzt die überwiegend zentral festgelegten Preise (Preissystem und Preispolitik). 3. Zinsverzichte als Mittel der Sozialpolitik Ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland ist auch in der DDR der Verzicht auf die Erhebung von Kredit-Z. ein Instrument der Sozialpolitik. Für die entgangenen Z.-Einnahmen werden die Banken aus dem Staatshaushalt entschädigt. In der DDR erhalten junge Eheleute und besonders bedürftige kinderreiche Arbeiterfamilien einmalig zinslose Kredite bis zu einer bestimmten staatlich festgesetzten Höhe (Familiengründungsdarlehen und Konsumentenkredite für langlebige Gebrauchsgüter). Kredite zum Null-Z.-Tarif oder zu einem ermäßigten Z.-Satz werden ferner an Arbeiterfamilien mit 3 und mehr Kindern ausgezahlt, denen die Erlaubnis zum Bau eines Eigenheims erteilt worden ist. Z.-Vergünstigungen erhält letztlich auch der z. T. mit Krediten finanzierte ländliche Wohnungsbau. D. Guthabenzinsen und ihre Rolle bei der Steuerung wirtschaftlichen Verhaltens 1. Nach Eigentumsformen der Wirtschaftseinheiten differenzierte Guthaben-Zinsen Entgegen den gesetzlichen Regelungen, die bis 1981 galten, werden die Einlagen der Staatsbetriebe und Betriebszusammenschlüsse (Kombinate) auf den bei ihren Hausbanken unterhaltenen Spezialkonten (= Finanzfondskonten) nicht mehr verzinst. Mit [S. 1549]einem großen Zeitabstand hat damit die Wirtschaftsführung der DDR ein weiteres Ergebnis der Wirtschaftsreform von 1963 bis 1970 zurückgenommen. Ausgenommen von diesem Verzinsungsverbot sind lediglich diejenigen Geldmittel der VEB und Kombinate, die diese auf den beiden Sonderbankkonten „Betriebsprämienfonds“ (Lohnformen und Lohnsystem, V. A.) und Kultur- und Sozialfonds der Belegschaft deponiert haben. Diese Guthaben werden mit 1 v.H. jährlich verzinst. Unterschied zu den VEB und Kombinaten erhalten die Genossenschaften (LPG, Konsumgenossenschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Molkereigenossenschaften der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB] u.a.) für alle Geldmittel, die sie auf ihren Finanzfondskonten bei den Banken unterhalten, eine Z.-Gutschrift von einheitlich 1 v.H. p. a. Ist die Verwendung der Geldkapitalrücklagen erst für spätere Jahre geplant, so können diese Ersparnisse zinsbegünstigt auf Sonderbankkonten eingezahlt werden. Je nach der Zeitdauer der Anlage werden den Genossenschaften Guthaben-Z. zwischen 2–4 v.H. zugebilligt. Um z.B. eine jährliche Verzinsung von 4 v.H. zu erreichen, müssen die freien Geldmittel mindestens für 36 Monate auf den Konten der Staatsbank oder der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) festgelegt werden. Soweit mehrere Genossenschaften in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und ihre kooperativen Einrichtungen eine Gemeinschaftsinvestition planen (Bau von Be- und Entwässerungsanlagen, Kühlanlagen, Betriebe zur Konservierung von verderblichen Feldfrüchten) und dafür Geldkapital ansparen, werden diese Ersparnisse unabhängig von der Festlegungsfrist der Einlagen generell mit 4 v.H. verzinst (= Guthaben auf den „Bankkonten für gemeinsame finanzielle Fonds für Investitionen“). Nicht verzinst werden diejenigen Geldmittel der sozialistischen Genossenschaften, die ihnen aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt wurden (Erhaltungssubventionen, Finanzhilfen zur Durchführung von Meliorationen und zur Beschleunigung von Produktionsumstellungen) und die zeitweilig brachliegen. (Vgl. die AO über die Verzinsung der Geldmittel der sozialistischen Wirtschaft auf Bankkonten vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 135 f., und die Erste DB zur Kredit-VO vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 133 ff.) Bis zum 15. 12. 1970 erhielten private Sparer für ihre Sparguthaben unterschiedlich hohe Haben-Z. gutgeschrieben, und zwar je nach der vereinbarten Festlegungsfrist. Die seinerzeit den privaten Haushalten angebotenen Verzinsungsmöglichkeiten schwankten zwischen 3 und 5 v.H. jährlich. Seit 1971 bekommen Privatpersonen ihre Sparguthaben nur noch einheitlich mit 3,25 v.H. verzinst. Für Spargiroeinlagen wird der gleiche Z.-Satz gewährt. 2. Geringe Steuerungsimpulse und Zugkraft der Guthaben-Zinsen Durch die den Staatsbetrieben bis Ende 1981 gewährte und den sozialistischen Produktionsgenossenschaften und Privatpersonen auch gegenwärtig noch zugebilligte Verzinsung ihrer Guthaben bei den Banken wollte und will die Wirtschaftsführung der DDR vor allem erreichen, daß keine Bargeldhorte außerhalb der staatlichen Kontrolle und Verfügung entstehen. Für den vorprogrammierten Wirtschaftsablauf einer Zentralplanwirtschaft sind „vagabundierende“ Bargeldmengen, deren Verwendung der Bankenaufsicht entzogen ist, stets ein Störfaktor. Mit dieser Kaufkraft können die Wirtschaftseinheiten z.B. — unbeobachtet von den Kontrollinstanzen der Wirtschaftsverwaltung und der Bankenorganisation — planwidrige Güter- und Leistungsumsätze finanzieren. Der Reiz, schwarze Kassen anzulegen, besteht für die Staatsbetriebe und Produktionsgenossenschaften vor allem darin, daß mit derartigen Barmitteln Schwarzmarkteinkäufe finanziert werden können, welche den Produktionsorganisationen helfen, vorhandene Engpässe bei der Materialversorgung zu überwinden. Derartige Ergänzungskäufe außerhalb der Materialbilanzierung und Materialverteilung können nur solche VEB und Kombinate tätigen, die entweder über schwarze Kassen oder über Kompensationswaren verfügen. Aus diesem Grunde konkurrieren die staatlich verordneten Verzinsungsangebote mit einer durch Versorgungsprobleme hervorgerufenen und ständig erneut bestärkten Liquiditätsvorliebe der Kombinats- und Betriebsleitungen. Verhielten sich die Staatsbetriebe und Produktionsgenossenschaften gesetzestreu, bräuchte die Wirtschaftsführung keine Z.-Anreize zu bieten, um die Auflösung von Bargeldhorten bei den Produktionsorganisationen zu erreichen. In der DDR hat der Gesetzgeber die Betriebe aller Eigentumsformen bereits 1950 bei der Errichtung der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs verpflichtet, eingenommenes Bargeld unverzüglich bei ihren Hausbanken einzuzahlen, freie Geldmittel nur in Form von Giralgeldguthaben zu halten und ihren Zahlungsverkehr mit ihren Geschäfts- und Kooperationspartnern bargeldlos abzuwickeln (Kontenführungspflicht). (Vgl. Gesetz über die Regelung des Zahlungsverkehrs vom 21. 5. 1950, GBl. Nr. 46, S. 355 ff.) Dennoch konnten die Überwachungsmaßnahmen der Wirtschaftsverwaltung und der Banken bis heute nicht verhindern, daß sich immer wieder schwarze Kassen bilden (Finanzkontrolle und Finanzrevision). Da einerseits die Zugkraft des vor 1982 gewährten Z.-Satzes von 1 v.H. nur sehr gering war und andererseits die Wirtschaftsführung — vermutlich aus ideologischen Gründen — nicht bereit war, ihre Z.-Politik dahingehend zu ändern, mit Hilfe attrak[S. 1550]tiver Z. das ökonomische Handeln der Betriebe in die gewünschte Richtung zu lenken, wurde ab 1982 die Verzinsung der Einlagen der staatlichen Produktionsorganisationen ganz eingestellt. Auch der für Kontenersparnisse der privaten Haushalte bei den Sparkassen gezahlte Spar-Z. in Höhe von einheitlich 3,25 v.H. dürfte die Anlagenentschlüsse der Sparer kaum zugunsten des Kontensparens beeinflussen. Bisher hat jedoch die DDR-Regierung nicht zu erkennen gegeben, daß sie eine Kurskorrektur in der Spar-Zp. beabsichtigt. Die Folge dieser Unterlassung ist, daß seit etwa 13 Jahren die privaten Bargeldhorte rasch ansteigen. E. Verzugszinsen Für die Wirtschaftsverwaltung einer Zentralplanwirtschaft sind Verzugs-Z. ein wichtiges wirtschaftspolitisches Druckmittel, um die Zahlungsdisziplin der Schuldnerbetriebe zu stärken, um eine unverzügliche Refinanzierung der Lieferbetriebe sicherzustellen und um zu verhindern, daß sich Schuldnerbetriebe durch die Nichteinhaltung von vereinbarten Zahlungsterminen eine illegale zusätzliche Kreditquelle schaffen. Die als Sanktionsstrafe von einem säumigen Schuldnerbetrieb an einen Gläubiger zu zahlenden Verzugs-Z. hat der Gesetzgeber einheitlich festgelegt. Zahlen VEB, Kombinate oder VVB nicht fristgemäß ihre Verbindlichkeiten, so müssen diese für jeden Verzugstag 0,05 v.H. Z. für die fällige, aber nicht gezahlte Schuldsumme an den Forderungsberechtigten abführen (= rd. 18 v.H. jährlich). Diese Zahlungspflicht entsteht auch dann, wenn Produktionsorganisationen mit ihren Steuerzahlungen gegenüber dem Fiskus in Verzug geraten. Erhält ein Schuldnerbetrieb einen überfälligen Betrag gestundet, so werden ihm von da an anstelle weiterer Verzugs-Z. nunmehr Stundungs-Z. in Höhe von 8 v.H. jährlich abverlangt. (Vgl. AO über die Erhebung von Verzugszuschlägen vom 13. 7. 1972, GBl. II, S. 537 ff.; VO über die Erhebung von Zuschlägen und Stundungszinsen für Steuern, Verbrauchsabgaben, Beiträgen zur Sozialpflichtversicherung und andere Abführungen vom 19. 1. 1961, GBl. II, S. 39 ff.; AO über die Fälligkeit von Geldforderungen aus zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen vom 12. 6. 1968, GBl. II, S. 426 ff., in der Fassung der AO Nr. 2 vom 9. 2. 1972, GBl. II, S. 131, und der Fälligkeits-AO Nr. 2 vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 136.) Hannsjörg F. Buck Literaturangaben Autorenkollektiv u. Leitung v. Erwin König: Das sozialistische Finanzwesen der DDR, Fachlehrbuch. 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Zins und Zinspolitik (1985) Siehe auch das Jahr 1979 I. Begriffsbestimmung Der Z. stellt auch in einer sozialistischen Zentralplanwirtschaft einen Preis dar, den ein Nachfrager dafür bezahlen muß, daß ihm leihweise Geldkapital überlassen wird. Für den Nachfrager stellt der Z. einen Kostenfaktor dar (= Aufwandsmaß). Für den Kapitalgeber ist der Z. die Vergütung für den Verzicht auf Liquidität und eine Risikoprämie für seine Bereitschaft, dem Nachfrager befristet Geldkapital zur eigenen…
DDR A-Z 1985
Lohnformen und Lohnsystem (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Realeinkommen und Arbeitseinkommen Jegliches Einkommen, das die Werktätigen in der DDR erhalten, wird statistisch unter dem Begriff Realeinkommen gefaßt. Teile dieses Realeinkommens sind unabhängig von den individuellen Leistungen der Werktätigen und werden entsprechend den Bedürfnissen über den gesellschaftlichen Konsumtionsfonds verteilt. Hierzu gehören u.a. die Aufwendungen für Bildung, Kultur, Verwaltung, Sicherheit, Gesundheitswesen usw. In der kommunistischen Gesellschaftsformation soll die „Verteilung nach den Bedürfnissen“ alleinige Einkommensform werden. Entsprechend dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte könne jedoch im realen Sozialismus die Verteilung nach den Bedürfnissen noch nicht die umfassende gesellschaftliche Verteilungsform sein: Der weitaus größte Teil des Realeinkommens ist in dieser Phase noch von der Arbeitsleistung abhängig. Dieses Einkommen wird als Arbeitseinkommen bezeichnet, als dasjenige Einkommen, „welches entsprechend der Quantität und Qualität der geleisteten Arbeit vom sozialistischen Staat in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung planmäßig zur Verfügung gestellt wird“. Das Niveau des Arbeitseinkommens in der DDR wird demnach von drei Faktoren bestimmt: von der Effektivität der gesellschaftlichen Gesamtarbeit, der Leistung des Betriebes und der Leistung des einzelnen. Das Arbeitseinkommen soll so gestaltet sein, daß jedem einzelnen Berufstätigen der Zusammenhang dieser drei Ebenen sichtbar wird. II. Arbeitseinkommen und Arbeitslohn Das Arbeitseinkommen, als Einkommen aus eigener Arbeit, setzt sich zusammen aus dem Arbeitslohn und anderen Beträgen, die mit der Arbeitsleistung der Werktätigen unmittelbar zusammenhängen, aber nicht aus dem Lohnfonds finanziert werden, wie die Prämien und die Zuschläge zur Entlohnung. Als Zuschläge zur Entlohnung werden gefaßt: Zuschläge für Arbeitserschwernisse wie Schmutz, Gefahr, Hitze. Zuschläge für planmäßige Schichtarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Zuschläge für Überstunden (Lohnzuschläge); Zusatzlöhne als Entgelt für Zeiträume, in denen keine Arbeitsleistung für den Betrieb erfolgt, so beispielsweise für Erholungsurlaub, Haushaltstag und für die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten; Zuschläge, Zusatzlohn und Lohnausgleich sind Bestandteile des Arbeitslohnes. Zuwendungen, wie Kinder- und Ehegattenzuschläge sowie Weihnachtszuwendungen, die dem Arbeits[S. 844]einkommen, nicht aber dem Arbeitslohn zugerechnet werden. Bei qualitätsgeminderter Produktion und bei Ausschuß besteht die Möglichkeit von Lohnabzug. Der Arbeitslohn als wichtigster Bestandteil des Arbeitseinkommens bildet die Hauptform der Verteilung nach der Arbeitsleistung. In der materiellen Produktion beträgt der Anteil des Arbeitslohnes am Arbeitseinkommen durchschnittlich 95 v.H. Dem Arbeitslohn werden im wesentlichen zwei sich wechselseitig bedingende Funktionen übertragen: 1. als Reproduktionsfaktor der Arbeitskraft, 2. als ökonomischer Hebel (Materielle Interessiertheit). Zugleich ist der Arbeitslohn Kostenfaktor der sozialistischen Produktion. Der Mindestlohn soll gewährleisten, daß die Werktätigen als Träger der Arbeitskraft sich selbst reproduzieren können, die Ernährung einer Familie und Bildung und Erziehung des Werktätigen gesichert sind. Diese Bedingungen gelten als objektive Faktoren zur Bestimmung des Mindestlohnniveaus. Sie sichern, daß die Werktätigen in dem Umfang mit materiellen Lebensgütern versorgt werden, die die einfache Reproduktion — das Existenzminimum — gewährleistet. Dieses Existenzminimum verändert sich mit dem Wandel in den Lebensbedingungen der werktätigen Bevölkerung. In der DDR herrscht die Meinung, daß unter sozialistischen Produktionsverhältnissen nicht von der einfachen Reproduktion auszugehen ist, sondern von dem „sozialistischen Reproduktionsminimum“. Hierunter wird die „unumgängliche erweiterte Reproduktion“ der Arbeitskraft verstanden, die allein die Herausbildung „allseitig entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ gewährleistet. Damit sind die objektiven Faktoren der Reproduktionskosten nicht mehr allein ausschlaggebendes Moment für die Festsetzung des Mindestlohns. Dieser wird vielmehr von dem Niveau der Produktivkräfte und der daraus resultierenden Größe des Konsumtionsfonds bestimmt. Hieraus wird gefolgert, daß mit der Entwicklung der Produktivkräfte der Mindestlohn, ausgehend vom Reproduktionsminimum, kontinuierlich steigt, bis die Verteilung nach den Bedürfnissen möglich sein wird. Seit dem 1. Oktober 1976 beträgt der monatliche Mindestbruttolohn 400 Mark (vorher 350 Mark). Der Lohn als ökonomischer Hebel zur Stimulierung der sozialistischen Produktion soll auf eine optimale Übereinstimmung zwischen den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ und den „persönlichen materiellen Interessen“ hinwirken. In diesem Zusammenhang soll der Lohn die Werktätigen vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten der Betriebe, zu einer optimalen Kapazitätsausnutzung und einer hohen Qualität der Arbeitsausführung stimulieren. Daneben spielt der Lohn als Qualifizierungsanreiz eine wesentliche Rolle, da der Grad der Qualifikation die Lohnhöhe beeinflußt. Von einem gegebenen Gesamtvolumen des Lohnes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ausgehend, ergibt sich allerdings ein gewisser Widerspruch zwischen der Forderung nach Erhöhung des Mindestlohnes und der Forderung nach Stimulierung durch den Lohn. Denn je höher der Mindestlohn ist, desto weniger Lohnmasse kann der Staat als Anreiz für die „materielle Interessiertheit“ einsetzen. Das Verhältnis zwischen dem gesamten Lohnvolumen und dem Teil, der für die Mindestlöhne benötigt wird, ist also nicht beliebig variierbar, wenn die Rolle des Arbeitslohnes als ökonomischer Hebel aufrechterhalten werden soll. III. Tariflohn und Mehrleistungslohn Der Arbeitslohn setzt sich zusammen aus dem Tariflohn und dem Mehrleistungslohn. Im Mehrleistungslohn finden die Qualität der Arbeitsausführung und Quantität der Arbeitsleistung Berücksichtigung und werden durch ihn stimuliert. Die Höhe des Tariflohnes wird durch die Qualität der Arbeitsleistung bestimmt. Der Tariflohn ist jener Anteil am Arbeitslohn, der die Reproduktion der Arbeitskraft sichert und zugleich das Interesse an weiterer Qualifizierung anregen soll. Ausgangspunkt des Tariflohnsystems ist der Mindesttariflohn, der für einfache Arbeit gezahlt wird. Dies ergibt sich aus der bereits entwickelten Argumentation, daß bei jeder Entlohnung die Reproduktion und ein dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte entsprechender Lebensstandard gesichert sein soll und der Mindestlohn diese Bedingungen gerade erfüllt. Daß der Mindesttariflohn also gleich dem Mindestlohn sei, ist zumindest theoretisch zutreffend, da nur der Tariflohn gesichertes Einkommen ist und der Mehrleistungslohn von der Arbeitsausführung abhängig, also unbestimmt ist. Aus dem Prinzip der Verteilung nach der Arbeitsleistung folgt, daß der Tariflohn — aufbauend auf dem Mindesttariflohn — entsprechend den Anforderungen der verschiedenen Tätigkeiten, insbesondere an die Qualifikation und die Verantwortung der Werktätigen, differenziert wird. Die qualitativ unterschiedlichen Arbeitsanforderungen werden durch die Arbeitsklassifizierung berücksichtigt. Mit ihrer Hilfe wird die Anforderung an das Arbeitsvermögen ermittelt und jeweils einer Lohn- bzw. Gehaltsgruppe zugeordnet, denen wiederum unterschiedliche Tariflöhne entsprechen. Die Tarifsätze der einzelnen Beschäftigtengruppen (= Produktionsarbeiter, Meister und Lehrmeister, technische und kaufmännische Angestellte, Wirtschaftler, ingenieur-technisches Personal, nicht in der Produktion Beschäftigte) sind in Tariftabellen zusammengefaßt. Die Tarifsätze aller Tariftabellen [S. 845]sollen entsprechend dem Grad der Arbeitsanforderung in richtigen Proportionen zueinander stehen, damit das Leistungsprinzip nicht verletzt wird. Gegenwärtig ist die Schaffung eines für alle Werktätigen einheitlichen Tarifsystems noch nicht erreicht. Es gibt in der DDR noch Lohndifferenzen, die nicht auf unterschiedlichen Arbeitsanforderungen beruhen: die noch bestehende Differenzierung des Arbeitslohnes nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Wirtschaftszweige; die noch bestehende Differenzierung innerhalb der Zweige durch die Anwendung von Betriebsklassen, d.h. Differenzierung in Abhängigkeit von der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes; Differenzierung der Tarifsätze nach Ortsklassen. Gegenwärtig gibt es noch 2 Ortsklassen, neben Sonderklassen für Schwerpunktobjekte und Großstädte. Ein besonderes Problem sozialistischer Lohnpolitik in der DDR (vgl. Abschn. #540#vi. VI.: Lohnpolitik und Lohnreform) besteht in der Bestimmung eines wirtschaftlich sinnvollen Verhältnisses zwischen Tariflohn und Mehrleistungslohn. In der DDR besteht Einigkeit darüber, daß der Tariflohn den Hauptanteil des Lohnes ausmachen sollte, weil über ihn die Qualität der Arbeitsleistung abgegolten und somit die Werktätigen an der Qualifizierung auch materiell interessiert werden. Grundsätzlich reicht jedoch der Tariflohn zur Bewertung der Arbeitsleistung nicht aus, denn mit ihm können quantitative Leistungsunterschiede — bei gleicher Arbeitsanforderung, d.h. bei qualitativ gleichartiger Arbeit — nicht erfaßt und somit auch nicht materiell ausreichend anerkannt werden. Der Mehrleistungslohn soll den Tariflohn somit dort ergänzen, wo mit diesem die Arbeitsleistung nicht genügend bewertet werden kann. Damit stellt der Mehrleistungslohn das Äquivalent für meßbar unterschiedliche Leistungen dar. Dadurch fungiert der Mehrleistungslohn zugleich als ökonomischer Hebel, der die persönliche materielle Interessiertheit der Werktätigen auf die „Durchsetzung der gesellschaftlichen Erfordernisse zur Erhöhung des Nutzeffekts der Arbeit“ orientieren soll. Von daher ergibt sich die Notwendigkeit, die unterschiedlichen konkreten Produktions- und Arbeitsleistungen im Lohn zu berücksichtigen. Dies geschieht durch den Einsatz verschiedener Lohnformen (Lf.), durch die festgelegt wird, „in welchem Maße die auf der Grundlage von Arbeitsnormen und anderen Leistungskennziffern gemessene Arbeitsleistung im Einzelfall lohnmäßig berücksichtigt wird … Je nach den gegebenen Produktionsbedingungen sowie der aus ihnen resultierenden konkreten Art der Arbeitsleistung ergibt sich die entsprechende ökonomisch zweckmäßige Form der Entlohnung.“ Zur Bestimmung des Mehrleistungslohnes sind daher Arbeitsnormen (Arbeitsnormung) und andere Leistungskennziffern erforderlich, welche die Maßstäbe für eine differenzierte Entlohnung nach der Quantität der Arbeitsleistung und der Qualität der Arbeitsergebnisse setzen. IV. Lohnformen Durch die Lf. wird festgelegt, wie die auf der Grundlage von Arbeitsnormen und Leistungskennziffern gemessene Arbeitsleistung im Lohn berücksichtigt und hierdurch der Mehrleistungslohn realisiert wird. Mit Hilfe von Arbeitsnormen und Kennziffern ist es möglich, auf dem Tariflohn aufbauend diejenige Lf. zu finden, die den jeweiligen speziellen Betriebsbedingungen, am besten angepaßt ist. Infolgedessen können die Betriebe selbst über die Ausarbeitung und Festlegung ökonomisch zweckmäßiger Lf. entscheiden (Arbeitsgesetzbuch [AGB] der DDR vom 16. 6. 1977, § 103,17). Die möglichen Varianten der Entlohnung lassen sich auf 2 Grund-Lf. zurückführen: den Zeitlohn und den Stücklohn. Beim Stücklohn ist die Lohnhöhe abhängig vom Tarifsatz und vom Arbeitszeitaufwand für die Produktion eines bestimmten Erzeugnisses. Die Arbeitsleistung wird also direkt anhand der erzielten Arbeitsergebnisse gemessen. Der Mehrleistungslohn, der sich in diesem Falle prozentual im selben Verhältnis entwickelt wie die Normübererfüllung, ist einseitig an mengenmäßigen Arbeitsergebnissen orientiert. Seine Anwendung ist daher wirtschaftlich nur vertretbar, wenn der Zeitaufwand exakt meßbar und entscheidendes Kriterium ist, wenn für die Qualität des Erzeugnisses keine weitere Kennziffer benötigt wird und die Senkung des Arbeitszeitaufwandes pro Erzeugnis der wichtigste variable Faktor ist. Um bei dieser Form der Entlohnung ungerechtfertigte Lohnsteigerungen zu unterbinden, wird hierbei besonders auf die Einhaltung des Grundsatzes „Neue Technik — Neue Normen“ geachtet. Eine Weiterentwicklung des einfachen Stücklohnes ist der Prämienstücklohn. Da in diesem Fall der aufgrund des mengenmäßigen Arbeitsergebnisses erarbeitete Mehrleistungslohn durch den Erfüllungsgrad qualitativer Kennziffern ergänzt wird, ist eine rein mengenmäßige Leistungsorientierung nicht mehr möglich. Die bei dieser Lf. angewendeten qualitativen Kennziffern können u.a. die Qualität des Erzeugnisses, den Materialverbrauch oder die Kapazitätsausnutzung berücksichtigen. Um jedoch diese Lf. nicht zu kompliziert zu gestalten und den Zusammenhang zwischen Lohn und Leistung für die Werktätigen transparent zu halten, sollten nur 2, höchstens 3 Kennziffern Anwendung finden (vgl.: Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16. 6. 1977, § 103,2). Beim Zeitlohn ist die Lohnhöhe abhängig vom Tarifsatz und der geleisteten Arbeitszeit. Die Arbeitsergebnisse werden nicht direkt berücksichtigt, wobei [S. 846]allerdings vorausgesetzt wird, daß die mit der Arbeitsaufgabe verbundene Leistung quantitativ und qualitativ ständig erbracht wird. Dafür stellt der Tariflohn als Ausdruck der Arbeitsanforderung das entsprechende Äquivalent dar. Zwar sind auch hier Leistungsunterschiede möglich, die im Rahmen der „Von-Bis-Spannen“ der Tarifsätze/Gehälter abgegolten werden können, aber grundsätzlich gilt der materielle Anreiz zur Verbesserung der Arbeitsergebnisse als unzureichend. Daher wird der Zeitlohn nur dort angewendet, wo keine meßbaren Leistungskennziffern eingesetzt werden können bzw. ihre Anwendung zu aufwendig ist. Der Prämienzeitlohn, bei dem der einfache Zeitlohn durch ein Prämiensystem ergänzt wird, findet dort seine zweckmäßige Anwendung, wo mengenmäßige Ergebnisse nicht unmittelbar beeinflußt werden können bzw. nicht exakt meßbar sind, aber andere, das materielle Interesse stimulierende Bedingungen gegeben sind, d.h. wo der Arbeiter kaum Einfluß auf den Arbeitszeitaufwand, wohl aber auf die Qualität seiner Produkte und den Materialverbrauch nehmen kann. Mit fortschreitender Mechanisierung und Automatisierung gewinnt diese Lf. wachsende Bedeutung. Grundsätzlich gibt es in der Praxis keine starre Abgrenzung zwischen den einzelnen Lf.; besonders zwischen dem Prämienzeitlohn und dem Prämienstücklohn sind die Grenzen fließend. Eine Unterscheidung der Lf. auf einer ganz anderen Ebene ergibt sich aus ihrer individuellen bzw. kollektiven Anwendung. Bei der individuellen Entlohnung ist die Arbeitsaufgabe eine individuell erfaßbare und abrechenbare Größe. Kollektive Entlohnung bedeutet, daß der Lohn für eine Gruppe von Arbeitskräften in Abhängigkeit von der kollektiven Leistung berechnet wird und die Lohnhöhe des einzelnen sich aus dem Tarifsatz entsprechend seiner Lohngruppe, aus seiner geleisteten Arbeitszeit und aus der Erfüllung der Normen und Kennziffern durch das Kollektiv ergibt. Seine Anwendung kann aus technologischen (Zusammenarbeit an einer Maschine) oder wirtschaftlichen Gründen (Schnellreparatur) notwendig sein. Der Anwendungsbereich dieser kollektiven Lf. wird sich mit der technischen Entwicklung vergrößern. Ein Mangel dieser Lf. war, daß individuelle Leistungsunterschiede innerhalb des Kollektivs kaum Berücksichtigung finden konnten und so die Möglichkeit ungerechtfertigter Gleichbezahlung bestand. Um dem vorzubeugen, hat das neue Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR festgelegt, daß, wenn einzelne Kollektivmitglieder durch herausragende Leistungen einen besonders hohen Anteil an der Leistung des Kollektivs erringen, der Betriebsleiter nach Beratung im Kollektiv die Lohnhöhe der Mitglieder des Kollektivs nach ihrem persönlichen Anteil an der kollektiven Leistung festlegen kann (AGB § 108). Eine kollektive Lf., die zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist der Prämienlohn nach Plannormen. Er verbindet unmittelbar die persönliche materielle Interessiertheit mit der Erfüllung der Planaufgaben. Seine Anwendung setzt die Aufschlüsselung des betrieblichen Produktionsplanes voraus. Wichtigste Grundlage sind die TAN (Technischen Arbeitsnormen, Arbeitsnormung), die für jeden Arbeitsgang unter Einbeziehung von gegebenen Leistungskennziffern (u.a. Kapazitätsausnutzung, Qualität) ermittelt werden müssen. Aus der Zusammenfassung der Einzelnormen aller Arbeitsgänge, die in einem Arbeitsbereich vorkommen, werden sogenannte Komplexnormen je Erzeugnis festgelegt, die sodann, multipliziert mit der nach Plan anzufertigenden Menge (Erzeugnismenge), die Plannorm ergeben. Diese Plannorm ist somit die in Arbeitsstunden und in Naturaleinheiten ausgedrückte Planaufgabe für ein Kollektiv. Die Höhe des Mehrleistungslohnes des Kollektivs mißt sich an der Erfüllung der Plannormen und der anderen (qualitativen) Kennziffern. Ausgehend von diesem kollektiv erarbeiteten Mehrleistungslohn wird der individuelle Anteil jedes Werktätigen entsprechend seiner Leistung festgelegt. Das AGB hat ferner gesetzlich geregelt, daß die Ausarbeitung der anzuwendenden Lf. mit den Werktätigen gemeinsam erfolgt. Lf. und Termin ihrer Einführung werden allerdings zwischen dem Betriebsleiter und der zuständigen Betrieblichen Gewerkschaftsleitung (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]) vereinbart (AGB § 104,1). Der Termin der Einführung einer neuen Lf. oder einer Lf.-Veränderung ist den Werktätigen mindestens 2 Wochen vorher bekanntzugeben. Gleichzeitig ist der Betrieb verpflichtet, den Werktätigen Inhalt und Auswirkung der Lf. zu erläutern und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß sie unter den neuen Bedingungen bei gleicher Leistung nicht weniger als bisher verdienen (AGB § 105,1). Dieser Passus steht zumindest insofern im Konflikt mit § 104,1, als er es möglich erscheinen läßt, daß die Ausarbeitung einer neuen Lf. unabhängig von den Wünschen und Bedürfnissen der Belegschaften, „von oben“ durchgesetzt werden kann. Diese Vermutung wird noch dadurch erhärtet, daß bei Lf.-Veränderungen ein Anspruch auf den Durchschnittslohn lediglich bei Fristverletzung gemäß § 105 Abs. 1 besteht (AGB § 105,2). V. Prämie Neben dem Arbeitslohn bilden die Prämien den zweiten wichtigen Teil des Arbeitseinkommens. Die Prämie ist ein Geldbetrag oder Sachwert, der in Anerkennung hervorragender individueller oder kollektiver Leistungen beim Sozialistischen Wettbewerb, bei der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit, in der Neuererbewegung und der Durchset[S. 847]zung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts an Werktätige gezahlt wird. Ebenfalls fällig wird eine Prämie als leistungsgerechter Anteil bei der Erfüllung, Übererfüllung und Überbietung der staatlichen Planaufgaben. Die Prämie soll die Funktion des Arbeitslohns ergänzen und das persönliche materielle Interesse an der Durchsetzung der ökonomischen Gesetze und der Erfüllung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben verstärken. Dies soll geschehen, indem die Prämie — beweglicher und variabler als der Lohn — nicht nur auf die individuelle Leistung der Werktätigen bezogen ist, sondern wesentlich von dem Arbeitsergebnis des gesamten Betriebskollektivs abhängt. Damit sind die unterschiedlichen Funktionen von Lohn und Prämie ein Ausdruck der individuellen und der kollektiven Verantwortung, die die Werktätigen im Betrieb tragen. A. Prämienfonds Der Prämienfonds (P.) ist ein zweckgebundener Fonds zur Prämierung von Kollektiv- und Einzelleistungen der Werktätigen. Er ist zu bilden von volkseigenen Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen, die nach der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten. Quelle für die Bildung des P. der Betriebe ist der Nettogewinn. Die gesetzlichen Grundlagen für die Planung, Bildung und Verwendung des P. werden durch den Ministerrat der DDR im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) festgelegt. Diese Festlegungen sind für die Bereiche der Volkswirtschaft unterschiedlich, dienen jedoch von ihrer Bestimmung her der ökonomischen Stimulierung der Betriebskollektive sowie einzelner Beschäftigter. Damit knüpfen sie an die Materielle Interessiertheit der Werktätigen an. In der Periode des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) war der P. nur an Höhe und Entwicklung des tatsächlichen Nettogewinns des Betriebes gekoppelt. Und zwar schrieben die Regelungen der Jahre 1969 und 1970 (GBl. II, S. 490 ff.) vor, daß er aus einem bestimmten Anteil am P. des Vorjahres (Basisnormativ = Grundzuführung + 15 v.H. des P.-Zuwachses des Vorjahres) sowie aus einem Prozentsatz des Nettogewinnzuwachses des betrachteten Jahres (Zuwachsnormativ) zu bilden war. Der VVB fiel dabei die Aufgabe zu, die Basis- und Zuwachsnormative nach strukturpolitischen Gesichtspunkten zu differenzieren. Weiterhin war festgelegt, daß bei unzureichender Erfüllung bestimmter Aufgaben (z.B. wissenschaftlich-technische Aufgaben oder vorrangige Investitionsprojekte) Minderungen sowie bei unzulässigen Überschreitungen des Lohnfonds Abzüge beim P. wirksam wurden. 1971 ist der P. neben der Abhängigkeit vom Nettogewinn auch an die volle Erfüllung zweier vom Betrieb im voraus auszuwählender Aufgaben (z.B. geplanter Export, vorgesehene Kapitalproduktivität) gekoppelt worden. Beginnend mit dem Jahr 1972 trat neben die Bindung an den Nettogewinn auch der Grad der Erfüllung der staatlichen Kennziffer Warenproduktion; nur im Falle von Erhöhungen des P. über das geplante Niveau hinaus war nunmehr zusätzlich die Durchführung zweier — von folgenden Planaufgaben ausgewählter — Aufgaben Voraussetzung: Export nach Wirtschaftsgebieten, an die Bevölkerung abzusetzende Warenproduktion, Arbeitsproduktivität sowie die Produktion wichtiger Erzeugnisse (z.B. Ersatzteile, bestimmte Konsumgüter). (Vgl. GBl. II, 1972, S. 49 ff. u. S. 379 ff.; I, 1973, S. 293 u. S. 485 f. sowie I, 1979, S. 197.) Bei Nichterreichen der geplanten Höhe der Kennziffern Warenproduktion und Nettogewinn erfolgten in jeweils unterschiedlicher Höhe Kürzungen (maximal bis zu 20 v.H. des Prämienfonds) und bei Übererfüllungen Erhöhungen des Fonds. Wurden die Übererfüllungen bereits im voraus in Gegenplänen vom Betrieb übernommen (GBl. I, 1977, S. 4 ff. sowie 1978, S. 37 ff.), so waren verstärkte Erhöhungen des P. vorgesehen. Als zusätzliche P.-Zuführungen in v.H. galten je 1 v.H. Übererfüllung der Plankennziffer Mit diesen höheren Zuführungen sollte der Betrieb freiwillig und im voraus zur Übernahme von Verpflichtungen zur Planüberbietung veranlaßt werden. Deshalb wurde auch bestimmt, daß der Betrieb im Falle von höheren als in seinem Gegenplan festgelegten Überbietungen lediglich die normalen zusätzlichen P.-Zuführungen für die über den Gegenplan hinausgehenden Planüberschreitungen durchführen durfte. Nach dem Wegfall des Gegenplans im Jahre 1981 wurden die gleichen Regelungen — für bereits bei der Planausarbeitung übernommene bzw. für normale Übererfüllungen — beibehalten (vgl. GBl. I, 1981, S. 311). Wurde die geplante Höhe des Nettogewinns oder der Warenproduktion nicht erreicht, so waren die Prämienzuführungen um 0,5 bzw. 1,5 v.H. je 1 v.H. Unterschreitung zu mindern, für Unter- bzw. Überschreitung eines geplanten Verlustes galt je Prozent eine Erhöhung bzw. Minderung des P. um 0,5 v.H. Der geplante P. sollte jeweils mindestens so hoch sein wie der geplante Fonds des Vorjahres; als Höchstzuführungen galten je vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten (3 Lehrlinge rechnen dabei als 1 Arbeiter) 900 Mark; dieser Betrag durfte allerdings um die aus der Überbietung von Planauflagen resultierenden P.-Zuführungen überschritten werden, jedoch nur um maximal 200 Mark je Beschäftigten. [S. 848]Nach den neuen, seit Anfang Januar 1983 in Kraft getretenen Regelungen (GBl. I, 1982, S. 595 ff. und S. 598 ff.) setzen sich die Zuführungen zum P. nunmehr zusammen aus: (a) einem — mindestens der Vorjahreshöhe entsprechenden — Grundbetrag je Beschäftigten (x Anzahl der geplanten Vollbeschäftigten [VbE]) plus (b) zusätzliche Zuführungen aus Planüberbietungen sowie für hohe Leistungen bei Exporten und bei der Konsumgüterbereitstellung. Die unter (b) zunächst genannten Zuführungen sind an 2 Faktoren gebunden: 1. Die Übererfüllung zweier Kennziffern, die zunächst aus den folgenden vier auszuwählen waren: Warenproduktion, Nettoproduktion, Nettogewinn, Export zu Valutagegenwert. Die für das jeweilige Kombinat bzw. den jeweiligen VEB anzuwendenden zwei Kennziffern wurden von der Staatlichen Plankommission auf Vorschlag des zuständigen Ministers ausgewählt. Seit Einführung der vier Hauptkennziffern der Leistungsbewertung zum Jahresanfang 1984 (Nettoproduktion, Nettogewinn, Erzeugnisse und Leistungen für die Bevölkerung, Export), gilt nunmehr, daß stets der Nettogewinn und eine der anderen Hauptkennziffern Basis für die Zuführungen sind. In der Regel ist es die Materialeinsparungen stimulierende Nettoproduktion, bei Exportbetrieben der Valutagegenwert und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kennziffer Erzeugnisse und Leistungen für die Bevölkerung. In Sonderfällen kann das zuständige Ministerium auch andere Kennziffern vorschlagen, wenn daran die Leistungsfortschritte besser widerzuspiegeln sind. Die Höhe der Zuführungen beträgt jährlich beispielsweise je 1 v.H. Übererfüllung, egal, ob dafür bereits bei der Planausarbeitung eine Verpflichtung übernommen wurde oder nicht: beim Nettogewinn (bzw. bei der Unterbietung eines geplanten Verlustes) 5 Mark je VbE, bei der Nettoproduktion 10 Mark je VbE, beim Export zu Valutagegenwert 20 Mark je VbE. Als maximale zusätzliche Zuführung zum P. ist je VbE — wie bisher — ein Betrag von 200 Mark vorgesehen. Bei Nichterfüllung der relevanten Leistungskennziffern mindern sich die Zuführungen zum P. nach den gleichen — oben genannten — Normativen; der Grundbetrag muß allerdings erhalten bleiben. 2. Die zusätzliche Erfüllung zweier weiterer Kennziffern, die der Generaldirektor des Kombinates mit Zustimmung der zuständigen Gewerkschaftsleitung jährlich aus folgenden acht Kennziffern auswählt: Nettoproduktion, Grundmaterialkosten je 100 Mark Warenproduktion, Export nach Wirtschaftsgebieten zu Valutagegenwert, Warenproduktion (bei Baukombinaten und -betrieben Bauproduktion), Steigerung der Arbeitsproduktivität, Senkung der Selbstkosten, Fertigerzeugnisse für die Bevölkerung, Warenproduktion mit Gütezeichen Q. Seit Einführung der vier Hauptkennziffern scheint nunmehr in der Regel die Bedingung zu gelten, daß sie alle vier mindestens erfüllt sein müssen. Generell ist ausgeschlossen, daß unter (1) festgelegte Kennziffern unter (2) nochmals ausgewählt werden dürfen. Für jede, entsprechend Bedingung (2) ausgewählte, aber nicht erfüllte Kennziffer werden die P.-Zuführungen um 25 v.H. gekürzt. Unabhängig von und über (1) und (2) hinaus, können die Betriebe für die Erfüllung hoher Leistungen beim Export sowie für die Erfüllung von Aufgaben der Konsumgüterproduktion mit zusätzlichen P.-Zuführungen belohnt werden. Die Finanzierung des P. erfolgt aus dem Nettogewinn des Betriebes, wobei zusätzliche Zuführungen aus Zusatzgewinnen zu bestreiten sind. Können einzelne Betriebe die notwendigen Mittel planmäßig nicht aus eigenem Gewinn bereitstellen, so erfolgt die Finanzierung aus dem zentralisierten Nettogewinn des Kombinates. Ist einzelnen Betrieben infolge von Mindergewinnen — nach geleisteter Nettogewinnabführung — nicht einmal die Bildung des P. in Höhe des Grundbetrages möglich, so sind Mittel aus dem Reservefonds des Kombinates (Fonds) heranzuziehen. B. Ziel- und Initiativprämien Stärker als bisher dienen die Mittel des Prämienfonds — als Ziel- und Initiativprämien — zur Stimulierung von Schwerpunktaufgaben der Leistungsentwicklung (z.B. Produktivitäts-, Effizienzerhöhungen, wissenschaftlich-technische Neuerungen, Materialeinsparungen, Exportsteigerungen, Qualitätsverbesserungen, Kostensenkungen, Einsparung von Arbeitsplätzen). Die dafür anzuwendenden — aus dem Plan abgeleiteten — Leistungskriterien sowie der Anteil der einzelnen Werksbereiche und Produktionsabschnitte am betrieblichen Prämienfonds — entsprechend ihrem Beitrag zur Produktivitäts- und Effizienzsteigerung — werden im Betriebskollektivvertrag (BKV) vereinbart. Für diese Ziel- und Initiativprämien finden grundsätzlich die zusätzlichen, über den Grundbetrag bereitgestellten Prämienmittel Verwendung; sie dürfen zur Finanzierung der Jahresendprämie nur dann herangezogen werden, wenn sonst das Vorjahresniveau der Jahresendprämie nicht zu erreichen wäre. C. Die Jahresendprämie Die J. dient dazu, die Planerfüllung des ganzen Jahres anzuerkennen. Der Durchschnittsbetrag je VbE soll in der Regel in der gleichen Höhe festgelegt werden wie im Vorjahr und — im Gegensatz zu früher — auf dieser Höhe längere Zeit verbleiben, sofern sich nicht aus Veränderungen der Beschäftigten- und Qualifikationsstruktur (z.B. Zunahme der Schichtarbeit, vermehrter Einsatz von Facharbeitern und Fachschulabsolventen) zulässige Änderungen ergeben. Haben Betriebe allerdings einen [S. 849]Durchschnittsbetrag von weniger als 800 Mark je VbE, so kann er auf 800 Mark mit Zustimmung des Generaldirektors des Kombinates sowie der zuständigen Gewerkschaftsleitung erhöht werden, wenn überdurchschnittliche Leistungssteigerungen erreicht worden sind. Für die einzelnen Arbeitskollektive sowie einzelne Mitarbeiter erfolgt eine Differenzierung der J. nach Leistung und Beitrag zur Planerfüllung, unter besonderer Berücksichtigung der übernommenen Schichtarbeit. Bei Fehlschichten und Verstößen kann die J. der betreffenden Werktätigen gemindert werden. Die J. wird auch an die leitenden Mitarbeiter von Betrieb und Kombinat gewährt; für sie sind die Hauptkriterien der Leistung: Erfüllung der Exportaufgaben und Verbesserung der Exportrentabilität sowie auch wissenschaftlich-technische Leistungsziele, die Einhaltung bzw. Unterschreitung der beauflagten materiellen und finanziellen Fonds und die vertragsgerechte Erfüllung der Lieferverpflichtungen nach Sortiment und Qualität. Voraussetzung ist allerdings die Bestätigung der Jahresabschlußdokumente durch die Staatliche Finanzrevision. Die Prämierung erfolgt am Schluß jeden Jahres für alle Beschäftigten, die mindestens ein Jahr im Betrieb tätig waren. Im Jahr 1972 erhielten 3,7 Mill. Beschäftigte der zentralgeleiteten Betriebe im Bereich der Industrieministerien eine J. von durchschnittlich 650 Mark, 1975 wurden 764 Mark erreicht. Für das Jahr 1981 wurden je Beschäftigten durchschnittlich 832 Mark gezahlt. Insgesamt zeigt sich eine Tendenz, die J. künftig auf dem 1983 erreichten Niveau einzufrieren, bei allerdings gewisser leistungsbedingter Differenzierung für bestimmte Arbeitskollektive (oder sogar Mitarbeiter). Deutlich verstärkt wurde die Stimulierungsfunktion von Ziel- und Initiativprämien, um Arbeitskollektiven und einzelnen Mitarbeitern besondere Anreize zur Erreichung höherer Exporte, verstärkter Materialeinsparungen und Kostensenkungen sowie zur vermehrten Durchsetzung von Qualitätsverbesserungen zu gewähren. VI. Lohnpolitik und Lohnreform Die in den Betrieben der DDR praktizierte Lohnpolitik unterschied sich jahrelang beträchtlich von dem von der SED-Führung angestrebten Zustand. Grundsätzliche Fragen der Entwicklung und Gestaltung des Lohn- und Tarifvertragssystems werden vom Ministerrat (Staatssekretariat für Arbeit und Löhne) in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) beschlossen. Auf dieser Grundlage wird die Gestaltung der Tariflöhne von den wirtschaftsleitenden Organen unter Mitwirkung der zuständigen Gewerkschaftsorgane in Rahmenkollektivverträgen (RKV) geregelt. Aufgabe der Lohnpolitik ist es, den Lohnfonds, der in den Plänen für die gesamte Volkswirtschaft bis hin zu den einzelnen Betrieben und Institutionen festgelegt ist, so einzusetzen, daß er den wachstumspolitischen Zielen entspricht. Im einzelnen sollen eine Erhöhung der Arbeitsleistung, die Hebung des Qualifikationsniveaus und die Lenkung der Arbeitskräfte mit Hilfe der Lohnpolitik erreicht werden. Dazu bedient man sich der Materiellen Interessiertheit der Arbeitnehmer. Das Streben nach einem höheren Lebensstandard soll durch die Differenzierung der Löhne und Gehälter nach Leistung, Anforderung und volkswirtschaftlicher Bedeutung der Wirtschaftszweige in die gewünschten Bahnen gelenkt werden. Das z. T. noch praktizierte, konzeptionell aber bereits überwundene Ls. konnte diese Aufgaben nur unvollkommen erfüllen: In zahlreichen Betrieben hatten sich nicht leistungsbedingte Unterschiede im Lohn herausgebildet; zudem wurde qualifizierte Arbeit oft schlechter als nichtqualifizierte entlohnt. Lohnerhöhungen hatten sich vor allem bei den Produktionsarbeitern über den Mehrleistungslohn vollzogen. Der Anteil des Tariflohns am Arbeitseinkommen betrug durchschnittlich nur noch ca. 50 v.H., in einigen Betrieben noch weniger. Dadurch waren die Wirkungsmöglichkeiten des Tarifsystems als Steuerungsinstrument weitgehend eingeschränkt. Weil der Mehrleistungslohn kaum noch in Abhängigkeit von der Erfüllung der Norm als quasi fester Lohnbestandteil ausgezahlt wurde, verhinderte er eine leistungsgerechte Entlohnung, wenn — wie vielfach beobachtet — Arbeitsproduktivitätssteigerungen nicht durch Normkorrekturen berücksichtigt werden. Außerdem wurden die vorwiegend an den Tarifen ausgerichteten Löhne in Bereichen, in denen eine Leistungsmessung schwer möglich ist, benachteiligt. Häufig wurden davon höher Qualifizierte (z.B. Meister, Techniker) betroffen. Diese Ausweitung des Mehrlohnanteils stand somit der Bereitschaft zu höherer Qualifizierung entgegen. Eine weitere unerwünschte Folge dieser Entwicklung war die Fluktuation aus Bereichen mit geringerem Mehrlohnanteil (z.B. Handel, Dienstleistungen) in solche mit hohem Mehrleistungsanteil. Der Ministerrat der DDR sah sich deshalb veranlaßt, seine Lohnpolitik zu überprüfen. Auf dem 8. Bundeskongreß des FDGB 1972 wurden Änderungen angekündigt, die entsprechend dem „Gemeinsamen Beschluß des Zentralkomitees der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR über die weitere planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Zeitraum 1976–1980 vom 27. 5. 1976“ für 1,5 Mill. Produktionsarbeiter der Industrie, des Bauwesens und anderer Bereiche der Volkswirtschaft im Verlauf des Planjahrfünfts Wirklichkeit werden sollten: Für diese Arbeiter wurden in Verbindung mit der Wissenschaftlichen ➝Ar[S. 850]beitsorganisation (WAO) neue Grundlöhne eingeführt. Diese lohnpolitischen Veränderungen sahen im Kern eine Anhebung des Tariflohnanteils am Bruttolohn auf 70 bis 80 v.H. vor. Wesentliche Teile des bisherigen Mehrleistungslohnes sollten also in den Tariflohn eingehen. Die Neufestsetzung des Tariflohnes (jetzt Grundlohn genannt) erfolgte auf der Grundlage einer Klassifizierung der formalen Qualifikation sowie der Bewertung der Anforderungen einschließlich der Verantwortung am zu bewertenden Arbeitsplatz. Der gegenwärtig ca. 80 v.H. an der gesamten Bruttolohnsumme betragende Grundlohn wird bei einer Normerfüllung von 100 v.H. voll bezahlt. Wird die Norm von 100 v.H. nicht erfüllt, erfolgen Abzüge vom Grundlohn in Relation zur tatsächlich erbrachten Leistung. Die stärkere Anbindung des neuen Grundlohnes an individuell oder kollektiv beeinflußbare Kennziffern ist ein wesentliches Element dieser Lohngestaltung. Diese unmittelbare Koppelung des Grundlohnes an die Erfüllung technisch begründeter, zumeist quantitativer Arbeitsnormen hat vor allem deswegen gewisse Erfolge gehabt, weil sich die Über- bzw. Untererfüllung der vorgegebenen Normen im Lohn sehr viel drastischer auswirkte als zuvor, da der erhöhte Grundlohnanteil die Bezugsbasis seiner Berechnung darstellt. Erst bei der Normübererfüllung entsteht für den Arbeiter ein Anspruch auf Mehrleistungslohn. Das Kennziffernsystem für den Mehrleistungslohn wurde zugleich über die bloß quantitative Normerfüllung hinaus erweitert. So gibt es Mehrlohnanteile für Qualitätsarbeit und für die produktive Nutzung der Arbeitszeit. Die Mehrlohnanteile für Qualitätsarbeit und produktive Nutzung der Arbeitszeit kommen zur Auszahlung, wenn die Vorgaben mit 100 v.H. erfüllt werden. Bei Übererfüllung erhöhen, bei Untererfüllung reduzieren sich diese Beträge im Verhältnis zur erbrachten Leistung. Sie entfallen, wenn die festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllt werden. Trotz der — zumindest nach offiziellen Bekundungen — insgesamt positiven Bilanz der Grundlohnreform gilt diese, obwohl nur ein Teil der Beschäftigten von ihr erfaßt wurde, nach Aussagen des Staatssekretärs für Arbeit und Löhne, Wolfgang Beyreuther, mit dem Jahr 1982 als „im wesentlichen abgeschlossen“. Bis zu diesem Zeitpunkt waren für 1,8 Mill. Produktionsarbeiter Grundlöhne und für 600.000 Meister, Hoch- und Fachschulkader den Prinzipien der Grundlöhne entsprechende leistungsabhängige Gehälter eingeführt worden. Der Grund für den Abbruch dieser Reform scheint darin zu liegen, daß auch die Grundlöhne noch nicht die arbeitsplatzbezogene Flexibilität aufweisen, die aus der Sicht der Wirtschaftsführung angesichts beschleunigter Rationalisierung und Modernisierung notwendig ist, um zu der angestrebten Leistungsstimulierung zu kommen. Beyreuther nannte bei gleicher Gelegenheit folgende „neue Elemente“, die zukünftig in der Lohnpolitik berücksichtigt werden sollen: „1. … in den meisten Betrieben (kommen) gleichzeitig mehrere Kennziffern der Leistungsstimulierung zur Anwendung … Meist wird eine Kennziffer an Mengenleistungen und eine andere an Qualitätsleistungen gebunden. In zunehmendem Maße werden diese Kennziffern differenzierter. Sie werden immer mehr aus den beeinflußbaren Leistungsfaktoren abgeleitet, die in einem konkreten Arbeitsprozeß gegeben sind. Es ist also ein deutlicher Trend zu einer komplexeren Leistungsstimulierung ablesbar. 2. Für Tätigkeiten, für die in der Vergangenheit zumeist ein reiner Zeitlohn zur Anwendung kam, werden in zunehmendem Maße Leistungskennziffern ausgearbeitet und angewendet. Das gilt z.B. für die Arbeitsaufgaben in den sogenannten Hilfsprozessen. Aber auch für Meister sowie Hoch- und Fachschulkader … Damit werden im Grunde genommen alle Werktätigen über Kennziffern der Arbeitsleistung … materiell interessiert. 3. In den Betrieben wird eine flexible Arbeit mit Leistungskennziffern angestrebt … Was gemeinsam zu verantworten ist und was gemeinsam zu erarbeiten ist, wird kollektiv stimuliert, und was individuell abrechenbar an Leistungen vollbracht wird, wird auch über individuelle Kennziffern … anerkannt.“ Obwohl diese Ausführungen nur wenig „neues“ erkennen lassen, weisen sie darauf hin, daß in den nächsten Jahren eine Vielzahl neuer, rasch wechselnder und kombinierter angewendeter Leistungskennziffern zur Grundlage der Lohnbemessung gemacht werden soll. (Vgl. zu den Einzelheiten: Sozialistische Arbeitswissenschaft, H. 1/1984, S. 8 f.) Jürgen Straßburger (I.-IV., VI.) <autor=“Manfred Melzer (V.)”> Literaturangaben Arbeitsökonomie. Lehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. <LI>Napierkowski, Erich, Werner Rogge u. Annemarie Süßmilch: Lohn und Prämie. Erläuterungen zum 5. Kapitel des Arbeitsgesetzbuches der DDR. 3., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Tribüne 1981. (Schriftenreihe zum Arbeitsgesetzbuch der DDR.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 843–850 Lohnfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lohnzuschläge
Lohnformen und Lohnsystem (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Realeinkommen und Arbeitseinkommen Jegliches Einkommen, das die Werktätigen in der DDR erhalten, wird statistisch unter dem Begriff Realeinkommen gefaßt. Teile dieses Realeinkommens sind unabhängig von den individuellen Leistungen der Werktätigen und werden entsprechend den Bedürfnissen über den gesellschaftlichen Konsumtionsfonds verteilt. Hierzu gehören u.a. die Aufwendungen für Bildung, Kultur, Verwaltung,…
DDR A-Z 1985
Friedensbewegung (1985)
Der Begriff F. wird in der DDR offiziell nur zur Kennzeichnung jener Bestrebungen, Organisationen und Gruppen gebraucht, die den Frieden vornehmlich oder ausschließlich durch die Staaten des sog. Imperialismus gefährdet sehen. Dazu gehören in der DDR (ebenso wie in den anderen Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktes) „ausnahmslos alle Klassen und Schichten, alle Generationen“, die hierin vom Friedensrat der DDR — der dem Weltfriedensrat angehört — repräsentiert werden (ND 2. 9. 1982). Außerhalb des Warschauer-Pakt-Systems zählt die SED im Rahmen einer kritischen Bündnispolitik alle pazifistischen, rüstungskritischen, antiimperialistischen und antikolonialistischen Gruppen und Kräfte zur weltweiten F., auch dann, wenn sie dem Weltfriedensrat nicht angehören und auch der sowjetischen Rüstung kritisch gegenüberstehen. Die Propagierung einer allumfassenden „einheitlichen F. der DDR“ wurde 1982 verstärkt, als sich — entsprechend der F. in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen westlichen Staaten — auch in der DDR Einzelpersonen und Gruppen zunehmend kritisch mit der fortschreitenden Militarisierung in der DDR befaßten und in den sowjet. SS-20-Raketen eine qualitativ gleiche Gefährdung des Friedens sahen, wie in der Rüstung der USA. Die evangelischen Kirchen (V.) spielten hierbei eine besondere Rolle, hatten sie doch seit langem eine eigene Friedensarbeit betrieben. Nach Einführung der Wehrpflicht 1962 (Wehrdienst) setzte sich die ev. Kirche für das Recht auf Wehrdienstverweigerung ein. Es ist wesentlich ihren Vorstellungen zu danken, daß es zur „Anordnung … über die Aufstellung von Baueinheiten …“ vom 7. 9. 1964 (GBl. I, S. 129) kam, die einen waffenlosen Dienst — allerdings im Rahmen der Nationalen Volksarmee — ermöglichte (Bausoldaten). Eine 1965 erarbeitete kirchliche Handreichung für die Seelsorge an Wehrpflichtigen „zum Friedensdienst der Kirche“ rechtfertigt die Wehrdienstverweigerung nicht nur als individualethische christliche Entscheidung, sondern sieht in dem Dienst der Bausoldaten und der Bereitschaft der Totalverweigerer, für ihre Auffassung ins Gefängnis zu gehen, gegenüber einem als Friedensdienst verstandenen Wehrdienst im atomaren Zeitalter das „deutlichere Zeugnis“ des gebotenen christlichen Friedensdienstes. Erst Ende der 70er Jahre allerdings griff der Kirchenbund diese These erneut offiziell auf, während sie von Bausoldaten, die den Kern von bis in die 60er Jahre zurückgehenden Basisgruppen für Friedensarbeit bildeten, ständig in Erinnerung gehalten wurde. Bekannt wurde insbesondere das seit 1972 regelmäßig zweimal jährlich abgehaltene Friedensseminar in Königswalde/Sachsen. Der evangelische Kirchenbund setzte, als er 1978 mit seinem Protest gegen die Einführung der Wehrkunde als Pflichtfach in den Schulen erfolglos blieb, der staatlichen Wehrerziehung im kirchlichen Bereich ein Programm der Erziehung zum Frieden entgegen. 1981 fand eine Initiative zur Einführung eines Sozialen Friedensdienstes mit insgesamt 5.000 an die Synoden der Landeskirchen gerichteten Eingaben bzw. Unterschriften in der ev. Jugend und darüber hinaus breite Resonanz. Der Kirchenbund und die Synoden der 8 Landeskirchen machten sich zwar nicht den Vorschlag einer gesetzlich zu regelnden zivilen Alternative zur Wehrpflicht zu eigen, setzen sich aber seitdem — bisher erfolglos — bei der Regierung für Möglichkeiten eines „Friedensdienstes im sozialen Bereich“ ein. Nachdem 1979 EKD und Kirchenbund aus Anlaß des 40. Jahrestages des Kriegsausbruches am 1. September ein gemeinsames Friedenswort veröffentlicht hatten, das in den Sonntags-Gottesdiensten in beiden Staaten verlesen wurde, begann die ev. Jugend (Junge Gemeinde) im offiziellen Auftrag des Kirchenbundes damit, jeweils im November Friedensdekaden zu veranstalten. Zum Symbol wählte sie das alttestamentliche Prophetenwort (Micha 4) „Schwerter zu Pflugscharen“ mit dem Abbild eines sowjetischen Denkmals gleichen Inhalts auf dem UNO-Gelände in New York. 1981 wurden in großer Auflage Aufnäher mit diesem Symbol hergestellt, die bald auch von sehr vielen nicht kirchlich engagierten, jungen DDR-Bürgern getragen wurden. Am 13. 2. 1982 veranstaltete die sächsische Landeskirche — aufgrund einer Basisinitiative — in der Dresdener Kreuzkirche ein Friedensforum, an dem sich 5.000 vor allem Jugendliche beteiligten. Trotz des Schweigens der offiziellen DDR-Medien über diese kirchlichen Friedensaktivitäten wurden sie von großen Teilen der DDR-Gesellschaft wahrgenommen und führten dazu, daß seitdem von einer neuen oder alternativen F. in der DDR gesprochen wird. Der Staatssekretär für Kirchenfragen, Klaus Gysi (SED), sprach daraufhin im März 1981 gegenüber dem sächsischen Landesbischof Hempel von einer „illegalen F.“, die den kirchlichen Friedensaufnäher für oppositionelle Bestrebungen mißbrauche. Verstärkt wurde die Resonanz dieser Aktivitäten in der DDR-Gesellschaft durch zeitlich parallel laufende Frie[S. 480]densinitiativen von deutschen, aber auch ausländischen Schriftstellern: „Appell der Schriftsteller Europas“ vom August 1981; „Berliner Begegnung zur Friedensförderung“, Berlin (Ost) vom 13./14. Dezember 1981; „Haager Treffen zur Weiterführung der Friedensinitiative europäischer Schriftsteller“ in Den Haag (Niederlande) vom 24./26. Mai 1982; „Internationale Literaturtage. Interlit '82“ in Köln vom 18./24. Juni 1982 usw. Demgegenüber spielt der von Robert Havemann unterstützte „Berliner Appell. Frieden schaffen ohne Waffen“ des Pfarrers Rainer Eppelmann vom Januar/Februar 1982 in den der neuen F. in der DDR zugerechneten Gruppen eine geringere Rolle. Die Ost-Berliner Kirchenleitung distanzierte sich wegen des in diesem Dokument enthaltenen politischen Konzepts (Abzug der Besatzungsmächte aus Deutschland und Austritt beider deutscher Staaten aus den Militärbündnissen) von diesem Appell und riet von Unterschriften ab. Die Aufmerksamkeit, die diese Entwicklungen in den westdeutschen Medien fanden, die der DDR-Politik unerwünschten Solidarisierungen von Teilen der westlichen F. mit vergleichbaren Bestrebungen in der DDR, die von der „neuen F.“ befürchtete Schwächung der Wehrbereitschaft usw. veranlaßten die Parteiführung der SED zu Gegenmaßnahmen. Auf der einen Seite wurde im Frühjahr 1982 das Tragen des Aufnähers „Schwerter zu Pflugscharen“ in der Öffentlichkeit, in Schulen und Betrieben — z. T. mit disziplinären Maßnahmen und Ordnungsstrafen — unterbunden. Die Freie Deutsche Jugend (FDJ) leitete eine Kampagne „Der Frieden muß bewaffnet sein“ ein und setzte bei zahlreichen Demonstrationen der Losung „Frieden schaffen ohne Waffen“ die These „Frieden schaffen gegen NATO-Waffen“ entgegen. Zum anderen verdeutlichte Kurt Hager, Mitglied des Politbüros der SED, das Interesse der SED an einer Integration der neuen F. In einer Rede vor dem Kulturbund der DDR (KB) leugnete er die Existenz einer tiefen Kluft „zwischen uns und pazifistischen Friedensbestrebungen“ und erklärte: „In der F. vereinen sich Marxisten, Christen und Pazifisten“ (ND 21. 6. 1982). Der Friedensrat der DDR verfügt jedoch nicht über ein entfaltetes Organisationssystem und kann schon aus organisatorischen Gründen kaum eine Einbindung der neuen F. leisten. Ferner gehören ihm zwar einige Theologen, nicht jedoch die Kirchen an. Bedeutsamer ist jedoch die entgegen den Aussagen von Kurt Hager unveränderte politische Position der SED. Danach bemüht sich der Friedensrat „zu Recht“ darum, „die F. bei uns in unlösbarem Zusammenhang mit der allseitigen Stärkung der DDR“ zu gestalten (Erich Honecker; ND 2. 9. 1982). Bereits der X. Parteitag der SED (1981) hatte von der Wesensgleichheit von Sozialismus und Frieden gesprochen und damit die eigene militärische Stärkung friedenspolitisch gerechtfertigt sowie dem Pazifismus der neuen F. keinen Entfaltungsraum gelassen. In dieser Lage haben sich Sprecher der evangelischen Kirchen in der DDR 1982 mehrfach von dem Begriff F. zur Bezeichnung der kirchlich oder von Basisgruppen in kirchlichem Zusammenhang betriebenen Friedensarbeit distanziert. Friedensarbeit soll sich zwar nicht verselbständigen und damit unter den Verdacht der systemwidrigen Selbstorganisation oder Opposition geraten, sie soll aber ebensowenig auf die bloß religiöse Motivation zur Eingliederung in die offizielle F. reduziert werden. Unter Berufung auf Zusagen Erich Honeckers vom 6. 3. 1978 und anderer Repräsentanten der SED und des Staates sieht die Kirche vielmehr in einer eigenständigen — und nicht nur eigenmotivierten — Friedensarbeit eine unverzichtbare Dimension ihrer gesamten Wirksamkeit, einen zentralen Bereich der freien Religionsausübung. Die ev. Friedensarbeit in der DDR zeigt im übrigen eine deutliche Tendenz zum sog. Atompazifismus. 1982 formulierten die Vertreter des Kirchenbundes in der DDR und der EKD in einem gemeinsamen Arbeitsbericht über zuvor geführte Konsultationen: „Kein Ziel oder Wert kann heute die Auslösung eines Krieges rechtfertigen. Die Abwendung des Krieges ist Voraussetzung für die Verwirklichung von Menschenrechten, von Freiheit und Gerechtigkeit“ (epd 18. 8. 1982). In den Zielen (Friedliche Koexistenz, europäische Friedensordnung auf der Grundlage der KSZE-Schlußakte von Helsinki, nukleare Abrüstung) stimmt die Kirche mit der DDR-Führung überein. Sie tritt jedoch für einen stärkeren Beitrag der DDR und der anderen sozialistischen Staaten zur Vertrauensbildung und zur Entwicklung der Friedensfähigkeit der eigenen Gesellschaft ein und wendet sich, wie die Bundessynode im September 1981 in Halle erklärte, gegen „Geist und Logik“ des Abschreckungssystems, bei gleichzeitiger Absage an das Prinzip der „Gleichheit und gleichen Sicherheit“ zugunsten des Gedankens der gemeinsamen Sicherheit. In diesem Zusammenhang kritisiert die kirchliche Friedensarbeit die zunehmende Militarisierung aller Lebensbereiche. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 479–480 Frieden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedensfahrtDer Begriff F. wird in der DDR offiziell nur zur Kennzeichnung jener Bestrebungen, Organisationen und Gruppen gebraucht, die den Frieden vornehmlich oder ausschließlich durch die Staaten des sog. Imperialismus gefährdet sehen. Dazu gehören in der DDR (ebenso wie in den anderen Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktes) „ausnahmslos alle Klassen und Schichten, alle Generationen“, die hierin vom Friedensrat der DDR — der dem Weltfriedensrat angehört — repräsentiert werden (ND 2. 9. 1982).…
DDR A-Z 1985
Internationalismus, Proletarischer (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der PI. ist „organischer Bestandteil“ des Marxismus-Leninismus, insbesondere der Lehre des wissenschaftlichen Kommunismus. Er ist ein zentraler, wenngleich in seinem Bedeutungsgehalt schillernder und nicht genau festgelegter Begriff und hat 1. ideologische, 2. moralische und 3. außenpolitisch-pragmatische Aspekte, die in unterschiedlicher Weise je nach politischer Situation und Adressat in den Vordergrund treten. 1. Ideologische Aspekte des PI. Der PI. sei „wissenschaftlicher und politischer Ausdruck des objektiven Prozesses der Internationalisierung des ökonomischen, politischen und kulturellen Lebens der Gesellschaft vom Standpunkt der Gemeinsamkeit und Einheit der grundlegenden Interessen und Ziele der Arbeiterklasse aller Nationen und Länder“. Er wird als „Grundprinzip der Ideologie“, als „wichtigstes Prinzip des Aufbaus aller marxistisch-leninistischer Organisationen der Ar[S. 671]beiterklasse“ bezeichnet. Er macht die Verteidigung (im weitesten Sinne) der UdSSR zur „nationalen Pflicht der Kommunisten“ (bis 1945: „Hände weg von der Sowjetunion“) und bezieht nach 1945 die sozialistischen Staaten insofern ein, als „feindselige“ Kritik am „realen Sozialismus“ als Verletzung des PI. gilt. Mit der Propagierung des PI., als „Leitprinzip“ der Kommunistischen Internationale (Komintern) 1919 entstanden, wird versucht, den traditionellen, auch in der deutschen Arbeiterbewegung verwurzelten Gedanken des I. zu konkretisieren und ihn als Bestandteil der marxistisch-leninistischen Lehre zu integrieren. Er wird als „strikter Gegensatz“ zu „bürgerlichem Nationalismus, Chauvinismus und Kosmopolitismus“ verstanden. 2. Moralische Aspekte des PI. Die Verwirklichung des PI. setze die Herstellung „des vollen Vertrauens zwischen den Werktätigen unterschiedlicher Nationen und Länder“ voraus; aus ihr ergebe sich eine Forderung nach „Solidarität“, „gegenseitiger Hilfe und Unterstützung im Kampf“. Insoweit gilt der PI. als ein „moralisches Prinzip“ und als mit „sozialistischem Patriotismus und dem Nationalbewußtsein untrennbar verbunden“ (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 4. Aufl., 1983, S. 724). Der darin zum Ausdruck kommende Appell an das „richtige“, internationalistische Bewußtsein der Kommunisten, an ein Meinungsunterschiede und Interessen überbrückendes Einverständnis, soll gemeinsames Verantwortungsbewußtsein und eine Glaubenshaltung erzeugen, die nationale Grenzen überwindet, und die Bereitschaft zu gemeinsamem Handeln im Interesse einer vermeintlich gemeinsamen Sache auslösen. 3. Außenpolitisch-pragmatische Aspekte des PI. Mit der Errichtung eines Sozialistischen Weltsystems, d.h. mit dem Entstehen sozialistisch bzw. kommunistisch regierter Staaten nach dem II. Weltkrieg habe der PI. eine neue, höhere Entwicklungsstufe erreicht und sich zum sozialistischen Internationalismus gewandelt. Seitdem sei er gleichermaßen Bestandteil sozialistischer Völkerrechtslehre und prägendes Merkmal der außenpolitischen Beziehungen zwischen den sozialistischen Ländern („internationale Beziehungen neuen Typs“) geworden. Für die DDR wird postuliert, daß die „sozialistische Umgestaltung der eigenen Nation“ nur auf der Grundlage der uneingeschränkten Geltung des sozialistischen I. gelingen kann. Neben den auch im Verhältnis der sozialistischen Staaten untereinander gültigen „Prinzipien der vollen Gleichberechtigung, der Respektierung der territorialen Integrität, der staatlichen Unabhängigkeit und Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ tritt nun als neues Wesensmerkmal die „brüderliche gegenseitige Hilfe und Unterstützung“, die die „gewaltige Effektiviät“ des PI. voll wirksam werden lasse. Ferner zeige sich in der Zusammenarbeit mit den nationalen Befreiungsbewegungen die Wirksamkeit des PI. In der „brüderlichen Hilfe“ der sozialistischen Staaten werde besonders deutlich, daß nationale Interessen nur verwirklicht werden können, wenn der PI. als Voraussetzung akzeptiert wird. In dieser Sichtweise stellt das Verhalten einer sozialistischen oder kommunistischen Partei oder eines von ihr regierten Landes, das seine nationalen Interessen nicht den postulierten gemeinsamen der sozialistischen Staatengemeinschaft unterordnet, einen schweren Verstoß gegen jene Grundprinzipien des gegenseitigen Verhältnisses dar, die letztlich von der KPdSU-Führung autoritativ interpretiert werden (Nationalkommunismus). Beispielsweise wird von orthodoxen Kräften in der „sozialistischen Staatengemeinschaft“ die Entwicklung der ČSSR im Frühjahr 1968 als Abweichung von den internationalistischen Pflichten eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft dargestellt, das daher die volle Anwendung der Prinzipien des PI. erforderlich gemacht habe. Die „Hilfeleistung“ an die ČSSR durch Truppen des Warschauer Paktes war damit eine zwangsläufige Folge dieser im PI. angelegten und ideologisch verfestigten Vorstellung vom Charakter der Beziehungen zwischen sozialistischen Staaten. Sie war keineswegs Ausdruck einer von der UdSSR ad hoc geschaffenen, der Sicherung ihres Machtbereiches dienenden, neuen außenpolitischen Doktrin („Breschnjew-Doktrin“). In der Auseinandersetzung zwischen den regierenden kommunistischen Parteien im Hegemonialbereich der UdSSR (Ausnahme: Rumänien) und den eurokommunistischen Parteien (Eurokommunismus) kommt dem Geltungsanspruch des PI. unverändert große Bedeutung zu. Während die Vertreter der kommunistischen Parteien Italiens und Spaniens (bis 1979 auch Frankreichs), unterstützt vom Bund der Kommunisten Jugoslawiens, die Prinzipien des PI. für die Gestaltung der Beziehungen innerhalb der kommunistischen Weltbewegung vor allem angesichts der Erfahrungen mit der Aggression gegen die ČSSR im Jahre 1968 entschieden als imperiale Doktrin ablehnen, besteht die KPdSU — und mit ihr vor allem die SED — auf ihrer Beachtung und fortdauernden Geltung als Orientierungs- und Handlungsmaxime. So ist der PI. in nahezu allen von der DDR bisher abgeschlossenen Freundschaftsverträgen, auch in der Mehrzahl der mit Staaten der Dritten Welt (Ausnahme z.B. VDR Jemen) unterzeichneten, als Grundlage der bilateralen Beziehungen aufgenommen worden. Inzwischen hat die Diskussion um den PI. mehrfach ihre politische Sprengkraft bewiesen. Auf der Konferenz der 29 kommunistischen und Arbeiterparteien Europas am 29. und 30. 6. 1976 in Berlin (Ost) hat die sowjetische Delegation wegen der Gefahr des Scheiterns der Konferenz die Erwähnung des PI. im Schlußdokument nicht durchsetzen können. Allerdings haben der sowjetische Generalsekretär L. Breschnjew und andere Sprecher der KPdSU wie der SED anschließend öffentlich zu verstehen gegeben, daß der PI. nach wie vor als ideologisches Prinzip und Staatsdoktrin für die Gestaltung der Beziehungen unter kommunistischen Parteien und — als sozialistischer I. — zwischen kommunistisch regierten Staaten Gültigkeit besitze. Auch die gewaltsame Intervention und Okkupation der UdSSR in Afghanistan im [S. 672]Dezember 1979, von den sozialistischen „Bruderländern“ nur halbherzig gebilligt, ist von der sowjetischen Führung mit der Anwendung des PI. gerechtfertigt worden. Die daraus entstandene und andauernde politisch-ideologische Belastung für die Außenbeziehungen aller sozialistisch-kommunistisch regierten Staaten besteht vor allem in dem Vorwurf, die von der Sowjetunion geführte und dominierte Staatengruppe verfolge unverändert weltrevolutionäre Ziele mit militärischen Mitteln, treibe also eine expansive, den Weltfrieden gefährdende Machtpolitik. Aus westlicher Sicht wird dem PI. vor allem Instrumentalfunktion zur Verschleierung bzw. Verdeckung außenpolitischer Aggressionen der UdSSR unterstellt. Der PI. habe aus Mangel an tatsächlicher internationaler proletarischer Solidarität bisher keine neue „höhere“ Einheit im Sozialismus/Kommunismus schaffen und als politisches Integrations- bzw. neues völkerrechtliches Ordnungsprinzip keine über die traditionellen zwischenstaatlichen Beziehungen hinausgreifende Bedeutung erlangen können. Er habe bis in die Gegenwart territoriale Streitigkeiten einschließlich blutiger Grenzverletzungen, Vertragsbrüche und diplomatische Verwicklungen, auch zwischen sozialistischen Ländern, nicht verhindern können (Krieg). Angesichts derartiger Vorwürfe, aber auch als Reaktion auf neue internationale Entwicklungen und auf Auflösungsprozesse innerhalb des Weltkommunismus, beharrt die leninistische Dogmatik auf dem „unveränderten Wesen des PI.“. Strikt abgelehnt wird von den Parteiideologen der SED (und natürlich denen der KPdSU, auch wenn diese gelegentlich taktisch bedingte Zugeständnisse machen müssen) jeder „Vorrang“ des Nationalen vor dem Internationalen, jeder Vorrang von Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Bruderparteien vor der „internationalistischen Solidarität“. Stets müsse die Einheit von nationaler und internationaler Verantwortung in einem dialektischen Prozeß „bewußt“ hergestellt werden. Zugleich wird die — vor allem von der italienischen KP vertretene — Auffassung, daß diese Einheit gegenwärtig allein oder in erster Linie in der „Vielfalt der Wege, Inhalte und Formen“ der nationalen Kämpfe der Arbeiterklasse zum Ausdruck komme, energisch zurückgewiesen, weil dadurch die „riesige Gefahr“ entstünde, das Hauptziel — Sieg der internationalen Arbeiterklasse über die Monopolbourgeoisie — in „Vergessenheit“ geraten zu lassen. Gerade auch der „Zustrom von Hunderten Millionen nichtproletarischer Kräfte“ zum „antiimperialistischen, demokratischen Kampf“ erfordere das Festhalten am „proletarischen Inhalt des I.“. Dieser Inhalt besteht im unveränderten Führungsanspruch kommunistischer Parteien in ihren Ländern und ihrer Unterordnung unter die von der KPdSU definierten Erfordernisse ihres internationalen Zusammenwirkens. Wenn auch eine „Bereicherung des Inhalts und der Formen des PI.“ von der SED zugestanden wird, so lehnt sie doch in völliger Übereinstimmung mit sowjetischen Auffassungen alle Versuche der Propagierung eines „neuen“ I. und damit auch die Konzeption vom „Pluralismus der Kräfte“ als unvereinbar mit dem Marxismus-Leninismus ab (Der Internationalismus der Arbeiterklasse, Berlin [Ost] 1981). Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 670–672 Internationaler Fernmeldeverein A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IntershopSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der PI. ist „organischer Bestandteil“ des Marxismus-Leninismus, insbesondere der Lehre des wissenschaftlichen Kommunismus. Er ist ein zentraler, wenngleich in seinem Bedeutungsgehalt schillernder und nicht genau festgelegter Begriff und hat 1. ideologische, 2. moralische und 3. außenpolitisch-pragmatische Aspekte, die in unterschiedlicher Weise je nach politischer Situation und Adressat in den Vordergrund treten. 1.…
DDR A-Z 1985
Finanzorgane (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zu den F. gehören alle Regierungsstellen, Banken und Verwaltungen, die sich mit der Planung und Durchführung der Geldversorgung befassen, denen die Sammlung und Umverteilung von Geldkapital anvertraut ist und welche die Bewegungen der Geldströme zu regulieren und zu kontrollieren haben. Geldschöpfung und Geldvernichtung erfolgen in der DDR nicht spontan. Ihnen liegen daher auch nicht, wie in einer Marktwirtschaft, autonome Entscheidungen einer gegenüber der Regierung unabhängigen Zentralbank oder die freien Entschlüsse von Geschäftsbanken und Wirtschaftsunternehmen zugrunde, von denen die letztgenannten danach streben, ihre privaten Erfolgsinteressen zu verwirklichen. Sowohl die Schöpfung als auch die Vernichtung von Geld und damit zugleich der Geldumlauf insgesamt müssen der Durchsetzung und Erfüllung des staatlich festgesetzten Zielprogramms für die Gesamtwirtschaft dienen. Dies verlangt, daß Emission, Verwendung und Vernichtung von Geld auf die in den Jahres- und Mehrjahresplänen festgesetzte Expansion der Güterproduktion und des Güterverbrauchs abgestimmt werden (Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Die mit diesen Aufgaben verbundenen Planungs-, Bilanzierungs-, Regulierungs- und Kontrollarbeiten stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit der F. Der zahlenmäßig größte Teil dieser Institutionen befaßt sich mit der Beschaffung der Staatseinnahmen (Besteuerung, Erhebung von Gebühren und Beiträgen), mit der Bewirtschaftung und dem Einsatz öffentlicher Geldmittel (Staatsausgabenpolitik) und mit der Kontrolle der Verwendung von staatlichem Geldkapital (Finanzkontrolle und Finanzrevision). Diese F. werden auch als Haushaltsorgane bezeichnet. Gelegentlich kommt es vor, daß die Staatliche Finanzrevision nicht zu den F. im engeren Sinne gezählt wird. Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland sind in der DDR Finanzämter und die Finanzverwaltung mit der allgemeinen Staats- und Wirtschaftsverwaltung zu einer einheitlichen Hierarchie von Leitungs- und Kontrollorganen verschmolzen worden. Maßgebend für den Aufbau der mit finanzwirtschaftlichen und finanzpolitischen Aufgaben betrauten Lenkungsorgane ist das Territorialprinzip. Dementsprechend lehnt sich die Instanzenpyramide der F. an die territoriale Gliederung des Staatsgebietes der DDR in Republik, Bezirke, Kreise, Gemeindeverbände und Gemeinden an. Sämtliche F. sind auf diesen einzelnen Verwaltungsebenen in die jeweiligen Leitungsorgane der Staats- und Wirtschaftsverwaltung integriert. Die Befehlswege zwischen den zentralen finanzpolitischen Leitungsinstanzen (Ministerrat; Ministerium der Finanzen [MdF]) und den einzelnen (Finanz-)Verwaltungsorganen und Institutionen der Geldbewirtschaftung (z.B. den Banken) in den Gebietseinheiten sind nach dem „Liniensystem“ miteinander verbunden. Gemäß dem allgemeinen Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus sind alle F. verpflichtet, die Weisungen des jeweils höheren finanzpolitischen Leitungsorgans zu befolgen. Die Gesamtheit der F. wird nach Haushaltsorganen, Bankorganen und Versicherungsorganen unterschieden. An der Spitze der Hierarchie der F. stehen der Ministerrat und das MdF. Zur Gruppe der Haushaltsorgane gehören die im MdF mit Haushaltsfragen befaßten Abteilungen, die bei den Räten der Bezirke und Kreise geschaffenen Abteilungen Finanzen und die Prüfungsorgane der Staatlichen Finanzrevision. Die Staatsbank der DDR, die staatlichen Geschäftsbanken, die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken bilden zusammen die Gruppe der Bankorgane (Bankwesen). Das Versicherungswesen der DDR (Pflichtversicherung und freiwillige Versicherung) umfaßt 3 Versicherungsorgane (Versicherungsträger): 1. die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Pflichtversicherung und begrenzt freiwillige Zusatzversicherung) (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen); 2. die Staatliche Versicherung der DDR; und 3. die Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR (DARAG). In der DDR sind die Versicherungsorgane ohne Ausnahme Erfüllungsgehilfen der staatlichen Versicherungspolitik. Sie können infolgedessen nicht selber auswählen, welchen Versicherungsgeschäften sie sich widmen, zu welchen Versicherungsbedingungen Versicherungsverträge abgeschlossen werden, wie hoch gewährte Versicherungsleistungen sein können und welchen Kundenkreisen sich die einzelnen Versicherungen vorrangig zuwenden. Jedem Versicherungsorgan werden vom Staat der Kundenkreis und die Art der zu betreibenden Versicherungsgeschäfte zugewiesen. Für die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der in der DDR als „Volksversicherung“ gestalteten Sozialversicherung hat der Staat die Garantie übernommen. Infolge einer seit Ende der 50er Jahre tendenziell immer größer werdenden Finanzierungslücke haben sich seit 1960 die Zuschüsse der Staatskasse zur Sozialversicherung von 20 v.H. auf inzwischen (1977–1982) fast 50 v.H. der Gesamtausgaben erhöht. Anders als in der Bundesrepublik besteht in der DDR auf der Grundlage des Staatseigentums an den Produktionsmitteln ein nahezu automatisch betriebener Finanzierungsausgleich zwischen den Haushalts-, Bank- und Versicherungsorganen. Obwohl auch die Staatliche Zollverwaltung der DDR mit dem Einzug von Geldforderungen entsprechend den staatlichen Zollgesetzen befaßt ist, wird diese Spezialverwaltung überraschenderweise nicht zu den F. gerechnet (Finanzsystem; Zollwesen). [S. 394]Mit Beginn der Wirtschaftsreform (1963–1970) wurden in der DDR die güterwirtschaftliche Planung und die naturale Lenkung der Wirtschaftsprozesse zugunsten einer stärkeren Monetarisierung des wirtschaftspolitischen Steuerungsinstrumentariums abgebaut. Hierdurch erhielt die Geld- und Finanzpolitik eine Fülle neuer Anreiz- und Lenkungsaufgaben zugewiesen. Diese neue, bedeutsamere Rolle des Geldes als ökonomische Führungsgröße konfrontierte die Staatsführung mit einer Vielzahl von komplizierten Problemen auf dem Gebiet der monetären Wirtschaftslenkung, die ihr bis dahin unbekannt waren. Um diesen erhöhten Ansprüchen an die Qualität der hauseigenen Geld- und Finanzpolitik gerecht zu werden, beschloß der Ministerrat 1967, alle Kompetenzen für die konzeptionelle Gestaltung des monetären Lenkungsinstrumentariums in der Währungs-, Geld- und Finanzpolitik in einem Finanzrat zusammenzufassen. Mitglieder des Finanzra[S. 395]tes wurden der Minister für Finanzen, der Präsident der Staatsbank, die Präsidenten der zwei großen überregionalen Geschäftsbanken, der Leiter des Amtes für Preise beim Ministerrat und ferner ausgewählte Finanzwissenschaftler und Wirtschaftspraktiker aus Forschungsinstituten, Hochschulen, Großkombinaten und den regionalen Staatsorganen. Der Finanzrat erhielt den Status eines Organs des Ministerrates. Sein Auftrag lautete, die Regierung durch sachkundige Stellungnahmen zu geplanten operativen Lenkungsmaßnahmen zu unterstützen und Gutachten darüber zu erarbeiten, mit welchen monetären Stimulierungs- und Stabilisierungsmaßnahmen die wirtschaftspolitische Strategie der Staatsführung am zweckmäßigsten verwirklicht werden kann. Leitende Funktionen wurden dem Gremium jedoch nicht übertragen; sein Einfluß beschränkte sich auf die Beratung der Parteiführung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und des Ministerrates. Nachdem die SED auf dem VIII. (1971) und dem IX. Parteitag (1976) eine eigene marxistisch-leninistische Sozialpolitik entworfen und vorgestellt hatte, befaßte sich der Rat auch mit Untersuchungen über die zu erwartenden, finanziellen Auswirkungen der von der Staatsführung beabsichtigten sozialen Verbesserungen, um mit diesen nicht möglicherweise die Leistungs- und Finanzkraft der Volkswirtschaft zu überfordern. Seit den letzten Jahren des vergangenen Jahrzehnts ist in der Fachpresse und in der Fachliteratur der DDR nicht mehr über die Tätigkeit des Finanzrates berichtet worden. Daher dürfte dieser Ende der 70er Jahre aufgelöst worden sein. Das gleiche Schicksal widerfuhr auch den Mitte der 60er Jahre bei den Räten der Bezirke und Kreise geschaffenen Finanzbeiräten. Diese Gremien sollten die regionalen Volksvertretungen und örtlichen Verwaltungen vor allem bei der Aufstellung der Haushaltspläne beraten; sie sollten ferner für eine effiziente Verwendung der verausgabten Etatmittel sorgen. Als Mitglieder wurden in diese Beiräte u.a. die Direktoren der örtlichen Filialen der Geschäftsbanken und Sparkassen und die Leiter der Filialen der Staatlichen Versicherungseinrichtungen berufen. Den Vorsitz dieses Gremiums übernahm stets der Leiter der Abteilung Finanzen des jeweiligen örtlichen Rates. Neben der Beratung in Haushaltsfragen sollten sich die Beiräte vor allem um die Koordinierung der Budget-, der Bank-, der Kredit- und der Sparpolitik in den einzelnen Gebietseinheiten kümmern. Die Gründe für die Auflösung dieser Beratungsgremien Ende der 70er Jahre sind bisher nicht mitgeteilt worden. Geldtheorie und Geldpolitik; Staatshaushalt; Steuern; Währung/Währungspolitik. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 393–395 Finanzkontrolle und Finanzrevision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzplanung und FinanzberichterstattungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zu den F. gehören alle Regierungsstellen, Banken und Verwaltungen, die sich mit der Planung und Durchführung der Geldversorgung befassen, denen die Sammlung und Umverteilung von Geldkapital anvertraut ist und welche die Bewegungen der Geldströme zu regulieren und zu kontrollieren haben. Geldschöpfung und Geldvernichtung erfolgen in der DDR nicht spontan. Ihnen liegen daher auch nicht, wie in einer Marktwirtschaft, autonome Entscheidungen einer…
DDR A-Z 1985
Musikschulen (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Vorläufer der heutigen M. sind die nach 1945 zunächst spontan entstandenen und gewachsenen, seit 1954/55 der zentralen staatlichen Planung unterstellten Volksmusikschulen. Ihre Aufgabe war es, das Bildungsprivileg der bürgerlichen Gesellschaft zu brechen. 1959 gab es 6 Hauptstellen mit 248 Außenstellen und 237 Stützpunkten. Nach einer Entschließung der Kulturkonferenz des Zentralkomitees der SED 1960 sollte „… die für das Jahr 1960 vorgesehene Erweiterung der Volksmusikschulen [S. 921]zu Volkskunstschulen beschleunigt werden …“. Dieses Vorhaben wurde kurz darauf als zu umfangreich erkannt. Man beschränkte sich deshalb zunächst auf den weiteren Ausbau der nunmehr in M. umbenannten Volks-M. Die M. erhielten „… die gesellschaftlich bedeutsame Aufgabe, musikalisch besonders interessierte und begabte Schüler … in einer langfristigen, systematischen Ausbildung zu hohen musikalischen Leistungen zu führen, sie im Geiste des Sozialismus zu erziehen und zur aktiven schöpferischen Teilnahme am kulturellen Leben der sozialistischen Gesellschaft zu befähigen“. Die kulturelle Bildung in Verbindung mit einer Erziehung „im Geist des Sozialismus“ sind also die vorrangigen Zielsetzungen dieser Anordnung. Demgegenüber läßt sich gut 10 Jahre später eine Aufgabenverschiebung erkennen, die u.a. durch einen Mangel an Berufsmusikern erklärt wird. Die AO Nr. 2 über die M., im Mai 1972 erlassen, bestimmt Ziele und Aufgaben sowie das Profil in der M.-Ausbildung für die Jahre 1970–1980. Danach geht es in erster Linie um die Intensivierung des Unterrichts auf hohem Niveau, um optimale Ergebnisse bei der Gewinnung von begabten Schülern für das Musikstudium und das künstlerische Volksschaffen sowie um die verstärkte Mitwirkung der Musikschüler bei der Gestaltung des geistig-kulturellen Lebens. Durch die Anordnung wurde ferner festgelegt, daß mindestens 50 v.H. der Schüler sinfonische Instrumente erlernen müssen. Damit fand eine entscheidende Umorientierung zugunsten der Förderung des zukünftigen Berufsmusikernachwuchses statt. Außerdem wurden Instrumente der Tanzmusik in die Ausbildung mit einbezogen. Die M. unterstehen dem Ministerium für Kultur und sind in das umfassende Bildungssystem eingegliedert. Die Ausbildung an den M. erfolgt außerunterrichtlich zusätzlich zum Besuch der allgemeinbildenden Schule oder den Einrichtungen der Berufsausbildung. Dabei arbeiten die M. eng mit den Oberschulen und EOS, der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und der Freien Deutschen Jugend (FDJ) sowie den Betrieben und anderen Organisationen zusammen und wenden die Richtlinien der Oberschule sinngemäß an. An 106 M., denen etwa 119 Außenstellen zugeordnet sind, wurden 1984 ca. 37.500 Schüler unterrichtet. Zusätzlich gibt es in kleinen Orten und Dörfern Unterrichtskabinette mit ca. 3.000 Schülern. Diese Unterrichtskabinette sollen in den nächsten Jahren verdoppelt werden. Über die Hälfte der Schüler erlernte ein Orchesterinstrument; damit entspricht das Verhältnis den in der AO Nr. 2 für die M. geforderten Instrumentalproportionen. Große Nachwuchsprobleme gibt es im Fach Gesang. Eine Intensivierung dieses Faches an den M. ist für die nächsten Jahre geplant. Der Unterricht erfolgt nach dem seit dem 1. 9. 1972 verbindlichen „Allgemeinen Lehrprogramm für den Unterricht in den M.“. Es handelt sich dabei um „die verbindliche wissenschaftliche Vorgabe, die inhaltliche Prioritäten setzt und methodologische Grundlage ist für zu erarbeitende Lehrpläne auf allen Gebieten des Unterrichts“. Die Ausbildung an den M. ist unterteilt in: 1. Vorbereitungsklassen für Kinder im Vorschulalter (allgemein-musikalische Vorunterweisung und vorbereitender Instrumentalunterricht). 2. Grundstufe (u.a. Vorbereitung für die Aufnahme in Spezialschulen). Untergliederung der Grundstufe in Unter- und Mittelstufe. Die gesamte Grundstufenausbildung soll 7 Jahre nicht überschreiten. 3. Oberstufe (sie ist gedacht für die Vorbereitung auf ein Studium an einer Hochschule für Musik, für das Lehrerstudium im Fach Musik, für Studenten der Musikwissenschaft, Bewerber in Orchestern der Nationalen Volksarmee, für Amateurtanzmusiker, Musikerzieher im Nebenfach und für die musikalische Tätigkeit im Bereich des künstlerischen Volksschaffens als Instrumental- und Gesangssolist, Chor- oder Singegruppenleiter, Leiter von Instrumentalgruppen und Orchestern). Spezielle Aufgaben kommen den Bezirks-M. zu, die inzwischen in allen Bezirken der DDR eingerichtet sind. Diese sind Leitungseinrichtungen des Bezirkes, a) für die M. des Bezirkes, b) für die Instrumental- und Gesangsunterweisung an Klub- und Kulturhäusern, in Betrieben, Kooperationsgemeinschaften und gesellschaftlichen Einrichtungen, c) für die Qualifizierung und Weiterbildung der auf diesem Gebiet tätigen Lehrkräfte. Sie sind insbesondere zuständig für die Lehrerweiterbildung, Lehrgänge für Chor- und Singegruppenleiter, die Ausbildung auf dem Gebiet der Tanz- und Unterhaltungsmusik und (seit 1967) für die Ausbildung von Instrumentallehrern im Nebenberuf sowie der Sänger für die Berufschöre. Viele der ehemals freischaffenden hauptamtlichen Musikerzieher sind durch Verträge an die M. verpflichtet worden: Eine in den letzten Jahren geförderte Ausbildung freischaffender Musiker im Nebenberuf ist vor allem auf mangelnde Kapazitäten der M. zurückzuführen. Die Ausbildung für Instrumentallehrer im Nebenberuf dauert 2 Jahre. Zu den Fächern gehören Musikgeschichte, Kulturpolitik, Methodik und Lehrproben, Psychologie und Pädagogik. Im instrumentalen Hauptfach ist der Oberstufenabschluß der M. erforderlich. Das Verhältnis hauptamtlicher und nebenamtlicher Lehrkräfte an den M. betrug im Jahr 1970 60: 40 v.H. (Seitdem liegt keine statistische Erhebung mehr vor.) Für den Besuch der M. einschließlich der Vorbereitungsklassen sowie für die Ausleihe von schuleigenen Instrumenten werden von den Schülern Gebühren erhoben, die gemäß dem Einkommen der Schüler bzw. deren Eltern gestaffelt sind. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 920–921 Musik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und KindSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Vorläufer der heutigen M. sind die nach 1945 zunächst spontan entstandenen und gewachsenen, seit 1954/55 der zentralen staatlichen Planung unterstellten Volksmusikschulen. Ihre Aufgabe war es, das Bildungsprivileg der bürgerlichen Gesellschaft zu brechen. 1959 gab es 6 Hauptstellen mit 248 Außenstellen und 237 Stützpunkten. Nach einer Entschließung der Kulturkonferenz des Zentralkomitees der SED 1960 sollte „… die für das Jahr 1960 vorgesehene…
DDR A-Z 1985
Notstandsgesetzgebung (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1. Verteidigungszustand. Der Begriff N. ist dem Recht der DDR nicht bekannt. Faßt man indessen unter diesem Begriff die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen für Maßnahmen zur Meisterung einer Lage, in der alle Bereiche der Gesellschaft entsprechend den Erfordernissen einer bewaffneten Auseinandersetzung umgestellt und geführt werden, gibt es auch in der DDR eine N. Sie ist vor allem in Art. 52 der Verfassung und im Gesetz über die Landesverteidigung der DDR (Verteidigungsgesetz) vom 13. 10. 1978 (GBl. I, S. 377) enthalten. Darin wird die beschriebene Lage Verteidigungszustand genannt. Nach Art. 52 Verfassung hat die Volkskammer über den Verteidigungszustand zu beschließen. Im Dringlichkeitsfalle, der nach § 4 Abs. 2 Verteidigungsgesetz vorliegt, wenn eine Tagung oder die Herstellung der Beschlußfähigkeit der Volkskammer aufgrund der Lage nicht möglich ist, ist der Staatsrat nach Art. 52 Verfassung berechtigt und nach dem Verteidigungsgesetz offenbar sogar verpflichtet, über den Verteidigungszustand zu beschließen. Der Vorsitzende des Staatsrates hat nach der Verfassung den Verteidigungszustand zu verkünden. Er ist nach dem Verteidigungsgesetz dabei an keine Form gebunden. Da Erich Honecker, Vorsitzender des Staatsrates seit 1976, diese Position in Personalunion mit der des Generalsekretärs der SED (seit 1971) und der des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) (seit 1971) wahrnimmt, sind ihm in einer derartigen Situation also keine rechtlichen Grenzen gezogen. Der Begriff „Verteidigungszustand“ läßt nicht eindeutig erkennen, ob mit ihm nur eine Lage bezeichnet werden soll, die durch eine Gefahr von außen entstanden ist, oder auch eine Situation, die durch Ereignisse im Inneren bestimmt ist. Indessen kann es vernünftigem Zweifel nicht unterliegen, daß — wie in Polen das Kriegsrecht entsprechend der Verfassung dieses Staates — in der [S. 947]DDR der Verteidigungszustand auch bei einer Bedrohung des politischen Systems, die aus dem Inneren stammt, beschlossen werden kann, zumal § 4 Abs. 3 Verteidigungsgesetz nicht nur von allen notwendigen Maßnahmen für die Landesverteidigung, sondern auch vom Schutz der sozialistischen Ordnung spricht. Die zentrale Leitung der Verteidigungs- und Sicherungsmaßnahmen ist Sache des Nationalen Verteidigungsrates. Er hat in Zusammenarbeit mit den anderen staatlichen Organen die Landesverteidigung zu gewährleisten und die dazu erforderlichen Festlegungen zu treffen, die für alle staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Bürger verbindlich sind. Er hat die Kompetenz, dazu Rechtsvorschriften in Form von Anordnungen und Beschlüssen zu erlassen (Gesetzgebung). Schon bei normaler Lage hat der Nationale Verteidigungsrat auf den Gebieten der Verteidigung und Sicherheit unumschränkte Vollmachten. Der Ministerrat hat lediglich die Erfüllung der ihm vom Verteidigungsrat übertragenen Verteidigungsaufgaben zu organisieren. An die Adressaten der Befehlsgewalt gerichtet heißt es im Verteidigungsgesetz, daß alle staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften, gesellschaftlichen Organisationen und Vereinigungen die ihnen von den zuständigen Organen übertragenen Verteidigungsaufgaben vorzubereiten und durchzuführen haben. Ihre Leiter sind persönlich verantwortlich für die allseitige Erfüllung der Aufgaben der Landesverteidigung in ihrem Verantwortungsbereich. Sie sollen sich hierbei auf die unmittelbare Teilnahme der Bürger stützen. Hinsichtlich der ökonomischen Sicherstellung und weiteren Maßnahmen für die Landesverteidigung ordnet das Verteidigungsgesetz an, daß die Volkswirtschaft so zu leiten und planen ist, daß die Landesverteidigung jederzeit gesichert ist. Dementsprechend sind wirtschaftliche Leistungen zu erbringen, können Gebäude und Grundstücke für die Zwecke der Landesverteidigung in Anspruch genommen werden. Einzelheiten regelt die Leistungsverordnung. Die Bürger tragen zur Vorbereitung der Landesverteidigung vor allem durch den Wehrdienst bei, können aber auch zu anderen Diensten, z.B. zur Lösung von Aufgaben der Zivilverteidigung, und zu Lieferungen herangezogen werden. Zu den vorbereitenden Maßnahmen für den Fall einer Auseinandersetzung mit militärischen Mitteln gehört auch die Zivilverteidigung, in die auch der Katastrophenschutz, eigentlich bestimmt zur Behebung von Notständen, die durch Naturereignisse oder durch Schadens- oder Unglücksfälle überörtlichen Ausmaßes ausgelöst sind, eingegliedert ist. Diese gesetzlichen Regelungen, verbunden mit der Wehrerziehung und der Wehrpropaganda, zeigen deutlich die Militarisierung der DDR-Gesellschaft (Militärpolitik). 2. Mobilmachung. Das Verteidigungsgesetz von 1978 führte gleichsam als Zwischenstufe zwischen der normalen Lage und dem Verteidigungszustand die Mobilmachung ein, die allgemein oder teilweise sein kann. Über sie beschließt nach § 4 Abs. 1 Verteidigungsgesetz der Nationale Verteidigungsrat, nicht aber der Staatsrat, obwohl dieses Organ nach Art. 73 Ab. 1, Satz 1 Verfassung die grundsätzlichen Beschlüsse zu Fragen der Verteidigung und zur Sicherheit des Landes zu fassen hat. Diese Regelung überrascht, hat die Mobilmachung doch wegen der weitreichenden Folgen — wie die Geschichte lehrt — grundsätzliche Bedeutung. Sie scheint um so bedenklicher, als der Nationale Verteidigungsrat mit ihr einen weiteren Machtzuwachs erfahren hat. 3. Machtzuwachs für den Nationalen Verteidigungsrat. Wenn auch Kompetenzregelungen nicht überbewertet werden sollten, so ist doch zu beachten, daß die Suprematie der SED (Verfassung, I. und Verfassung, II.), die sich vor allem darin ausdrückt, daß der Generalsekretär der SED gleichzeitig Vorsitzender des Staatsrates und, was hier wichtiger ist, Vorsitzender des Verteidigungsrates ist, ferner der Minister für Nationale Verteidigung, Armeegeneral Heinz Hoffmann, und der Minister für Staatssicherheit, Armeegeneral Erich Mielke, Mitglieder des Politbüros der SED sind, und das Strukturprinzip des Demokratischen Zentralismus die Entscheidungsabläufe im politischen System der DDR bestimmen. Außerdem dürfte der Verteidigungszustand wegen der sogar verfassungsrechtlich verankerten, engen Bindung der DDR an die Sowjetunion und der Zugehörigkeit der DDR zur sozialistischen Staatengemeinschaft (Sozialistisches Weltsystem; Warschauer Pakt) in der Praxis nicht ohne Einverständnis mit den Verbündeten, insbesondere mit der Sowjetunion, verhängt werden können. Der Machtzuwachs des Nationalen Verteidigungsrates zur Durchführung der Mobilmachung und im Verteidigungszustand besteht vor allem darin, daß dieser nach § 4 Abs. 3 Verteidigungsgesetz berechtigt und verpflichtet ist, auch solche Maßnahmen für die Landesverteidigung und den Schutz der sozialistischen Ordnung zu treffen, die von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften abweichen. Die Verfassung wird in diesem Zusammenhang zwar nicht erwähnt. Indessen wird sie ohnehin im Sinne der einfachen Gesetzgebung interpretiert (Verfassung, II. A.), so daß sie für weitergehende Maßnahmen des Verteidigungsrates kein Hindernis bedeuten würde. 4. Folgen von Mobilmachung und Verkündigung des Verteidigungszustandes. Im einzelnen gilt insbesondere folgendes: Während der Mobilmachung und im Verteidigungszustand endet die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Bürger mit dem 31. 12. des Jahres, in dem sie das 60., nicht wie im Normalfall das 50., Lebensjahr vollenden (§ 3 Abs. 4 Wehrdienstgesetz vom 25. 3. 1982 — GBl. I, S. 221). Während der Mobilmachung und im Verteidigungsfalle können weibliche Bürger der DDR vom 18. Lebensjahr an bis zum 31. 12. des Jahres, in dem sie das 50. Lebensjahr vollenden, in die Wehrpflicht ohne Einschränkung auf einen waffenlosen Dienst eingezogen werden (§ 3 Abs. 5 a.a.O.). [S. 948] * Im Verteidigungszustand kann jeder arbeitsfähige Bürger zu persönlichen Arbeitsleistungen, auch außerhalb seines Wohnsitzes verpflichtet werden (Arbeitsverpflichtung) (§ 11 Abs. 2 Verteidigungsgesetz). Im Verteidigungszustand werden die Ausgestaltung der Arbeitsrechtsverhältnisse und die Arbeits- und Lohnbedingungen (Arbeitsrecht) entsprechend den Erfordernissen der Landesverteidigung geregelt (§ 11 Abs. 1 a.a.O.). Die gewerkschaftliche Mitwirkung (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte) kann so ausgeschaltet werden. Die Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane sowie die Vorsitzenden der örtlichen Räte haben die Umstellung der Volkswirtschaft auf die Erfordernisse des Verteidigungszustandes durchzuführen (§ 7 Abs. 2 a.a.O.). <LI>Im Verteidigungszustand haben die staatlichen oder wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen oder Genossenschaften Leistungen auch aus den Grundmitteln zu erbringen (§ 8 Abs. 2 und 3 a.a.O.). Derartige Leistungen können im Verteidigungszustand auch von gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen oder Bürgern gefordert werden (§ 8 Abs. 2–4 a.a.O.). Einzelheiten sind in der Leistungsverordnung geregelt. Für Entschädigungen gilt die Finanzierungs- und EntschädigungsVO vom 26. 7. 1979 (GBl. I, S. 272). Lieferungen und Leistungen oder andere Maßnahmen nach dem Verteidigungsgesetz können auch zugunsten der Streitkräfte verbündeter Staaten, insbesondere also der Sowjetunion gefordert bzw. ergriffen werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 946–948 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NovemberrevolutionSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1. Verteidigungszustand. Der Begriff N. ist dem Recht der DDR nicht bekannt. Faßt man indessen unter diesem Begriff die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen für Maßnahmen zur Meisterung einer Lage, in der alle Bereiche der Gesellschaft entsprechend den Erfordernissen einer bewaffneten Auseinandersetzung umgestellt und geführt werden, gibt es auch in der DDR eine N. Sie ist vor allem in Art. 52 der Verfassung und im Gesetz über die…
DDR A-Z 1985
Zivilrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff und Gegenstand Das Z. ist ein eigenständiges Rechtsgebiet innerhalb der einheitlichen sozialistischen Rechtsordnung der DDR. Es regelt Beziehungen, die von den Bürgern zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse mit Betrieben sowie untereinander eingegangen werden, und dient dem Schutz des sozialistischen Eigentums sowie des Eigentums der Bürger. Die Bestimmungen des Z. beruhen auf dem Prinzip der Einheit von Rechten und Pflichten und der Übereinstimmung von persönlichen Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. Sie räumen den Bürgern auf der Basis der vorgegebenen sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse sowie der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten das Recht ein, ihre persönlichen Verhältnisse zu gestalten. Im Rahmen ihrer Versorgungsaufgaben gegenüber der Bevölkerung nehmen auch Betriebe als juristische Personen am Z.-Verkehr teil. Das gleiche gilt für staatliche Organe und Einrichtungen, gesellschaftliche und andere rechtlich selbständige Organisationen und Vereinigungen. Entsprechend der marxistisch-leninistischen Gesellschafts- und Wirtschaftstheorie wird das Z. nicht mehr als Privatrecht verstanden und bildet nicht mehr das rechtliche Kernstück des Wirtschaftssystems. Die Rechtsbeziehungen der sozialistischen Betriebe untereinander werden nicht durch das Z., sondern durch das Wirtschaftsrecht geregelt; die Bestimmungen des Z. finden hierauf allenfalls subsidiäre Anwendung. Auch sonst finden zivilrechtliche Bestimmungen in anderen Rechtsbereichen Anwendung, sofern diese keine speziellen Regelungen enthalten. [S. 1554]<II. Entwicklung und Normenmaterie> Der Kernbereich des Z. der DDR ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) kodifiziert, das am 1. 1. 1976 in Kraft getreten ist. Das ZGB hat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von 1896 abgelöst, das zusammen mit einer Reihe reichsrechtlicher Gesetze zivilrechtlichen Charakters bis 1975 auch in der DDR formell fortgegolten hat (zu den aufgehobenen Rechtsvorschriften siehe § 15 EGZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Das ZGB ist grundsätzlich auch auf die bei seinem Inkrafttreten bestehenden Z.-Verhältnisse anzuwenden, soweit nicht das Einführungsgesetz zum ZGB ausdrücklich Ausnahmen vorsieht, was nur in wenigen Fällen geschieht. Trotz der Fortgeltung des BGB und anderer reichsrechtlicher Bestimmungen auch in der DDR bis 1975 hat das Z. zwischenzeitlich durch Gesetzgebungsakte und Rechtsprechung erhebliche Veränderungen erfahren. Wichtige, die Substanz des Z. betreffende Rechtsakte, die z. T. wieder aufgehoben wurden, zum Teil aber auch weitergelten, waren: das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. 5. 1950 (GBl. I, S. 437); das Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27), durch das die Bestimmungen des BGB über den Dienstvertrag (§§ 611 ff.) für das Arbeitsrecht gegenstandslos wurden; die Grundstücksverkehrsverordnung vom 11. 1. 1963 (GBl. II, S. 159); das Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 19) mit Änderungen des Erbrechts des Ehegatten und des nichtehelichen Kindes; das Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 107), durch das weite Teile des Schuldrechts des BGB für den sozialistischen Sektor gegenstandslos wurden; die Verordnung über die Lenkung des Wohnraumes vom 14. 9. 1967 (GBl. II, S. 733), durch die das Mietrecht des BGB mit einem verwaltungsrechtlichen Zuweisungsverfahren gekoppelt wurde. Bedeutung für das Z. hatte auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 (GBl. I, S. 199), deren grundlegende Bestimmungen zum Eigentum (Art. 9–16) die zwischenzeitlich erfolgte Umgestaltung der Eigentumsordnung sanktionierten und damit zugleich den Rahmen für die Interpretation der eigentumsrechtlichen Regelungen des BGB absteckten. Darüber hinaus unterlagen jedoch auch alle übrigen Normen des Z. grundsätzlich einer veränderten Auslegbarkeit unter dem Gesichtspunkt der Sozialistischen Gesetzlichkeit und der für die politische Ordnung der DDR geltenden gesellschaftspolitischen Wertmaßstäbe. Im Ergebnis galt daher auch schon vor der Aufhebung des BGB in der DDR ein anderes Z. als in der Bundesrepublik Deutschland. Die erklärte Absicht, das BGB durch ein eigenes Zivilgesetzbuch abzulösen, bestand seit 1958 (V. Parteitag der SED). Dieses sollte nach der ursprünglichen Planung am 1. 1. 1962 in Kraft treten. Dieser Termin konnte vor allem wegen zwischenzeitlicher konzeptioneller Änderungen des Z. nicht eingehalten werden. Im Laufe der Jahre sind mehrere Entwürfe ausgearbeitet worden, jedoch nicht zur Ausführung gekommen. Das verabschiedete ZGB beruht auf einem Entwurf, der der Volkskammer im September 1974 vorgelegt, sodann von dieser dem Rechtsausschuß zur Einarbeitung vorgeschlagener Änderungen zugeleitet und nach erneuter Einbringung am 19. 6. 1975 verabschiedet wurde. Keiner der Entwürfe ist veröffentlicht worden. III. Das ZGB von 1975 A. Gliederung Das ZGB besteht aus 480 Paragraphen, es ist damit die kürzeste aller bekannten Z.-Kodifikationen (auch im Vergleich mit sozialistischen Staaten). Es ist in 7 Teile gegliedert: 1. Grundsätze des sozialistischen Z.; 2. Das sozialistische Eigentum und das persönliche Eigentum; 3. Verträge zur [S. 1555]Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens; 4. Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung; 5. Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums vor Schadenszufügung; 6. Erbrecht; 7. Besondere Bestimmungen für einzelne Z.-Verhältnisse. Mit dieser Gliederung verläßt das ZGB das traditionelle, von der Pandektenwissenschaft beeinflußte Aufbauschema westeuropäischer, aber auch sozialistischer (UdSSR, Polen, Ungarn) Zivilgesetzbücher, das an unterscheidbaren Gegenständen (Personen, Sachen, Verträgen) und systematisch aufeinander bezogenen Rechtsinstituten orientiert ist. Der für die Gliederung des ZGB (im Anschluß an das tschechoslowakische ZGB von 1964) maßgebliche Ordnungsgesichtspunkt ist die sachliche Zusammengehörigkeit sozialer Tatbestände (Lebensbereiche). Auffallendstes Ergebnis ist das Fehlen von geschlossenen Teilen, die dem „Allgemeinen Teil“ und dem „Sachenrecht“ des BGB entsprechen würden. Die vergleichbaren Bestimmungen sind auf die verschiedenen Teile des ZGB unter dem Gesichtspunkt ihrer sachlichen Zugehörigkeit verteilt. Die hinter dem Verzicht auf einen „Allgemeinen Teil“ stehende Absicht, den hohen Abstraktionsgrad des BGB zu vermeiden und eine größere Verständlichkeit der Z.-Normen für Laien zu erzielen, kann nur teilweise als gelungen bezeichnet werden, da auch das ZGB ohne allgemeine Bestimmungen von hoher Abstraktion, wenn auch an anderer Stelle, nicht auskommt. Im Ergebnis stellt das ZGB einen Kompromiß zwischen den beiden Aufbauprinzipien dar. Am klarsten durchgeführt ist die Gliederung nach Lebensbereichen bei den Teilen 4 (Nutzungsverhältnisse), 5 (Schadensersatzrecht) und 6 (Erbrecht), während der umfangreichste Teil 3 (Verträge zur Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens) zwar von der Überschrift her eine scheinbare Klammer unter dem Aspekt realer Zusammengehörigkeit erhalten hat, in Wirklichkeit aber ein „Schuldrecht“ im herkömmlichen Sinne darstellt. Keines der beiden genannten Aufbauprinzipien wird im 7. Teil (Besondere Bestimmungen über einzelne Z.-Verhältnisse) sichtbar, wo mit der nicht überzeugenden Begründung, atypische Fallregelungen zusammenfassen zu wollen, allgemeine, schuldrechtliche und sachenrechtliche Bestimmungen ohne sachlichen und systematischen Zusammenhang geregelt sind. B. Konzeption des ZGB Obwohl das ZGB eine Z.-Konzeption realisiert, die die Anwendbarkeit des Z. auf die Rechtsverhältnisse der Bürger beschränkt und Betriebe am Z.-Verkehr nur insoweit teilnehmen läßt, als sie Rechtsverhältnisse mit Bürgern eingehen, ergibt sich aus der Wirklichkeit eine Umkehr der Problemlage. Angesichts der bestehenden sozialistischen Produktionsverhältnisse müssen die Bürger die Masse der über das Z. abzuwickelnden Versorgungsbeziehungen mit Betrieben des sozialistischen Sektors (Kauf, Miete, Dienstleistungen usw.) oder gar Staatsorganen (Bodennutzung) eingehen, während das Rechtsverhältnis zwischen Bürgern eine geringere Rolle spielt. Das Z. ist daher in erster Linie Versorgungsrecht, nämlich das rechtliche Instrumentarium zur Realisierung der staatlichen Versorgungspolitik gegenüber der Bevölkerung, soweit diese nicht über andere Instrumentarien abgewickelt wird. Die vorgegebene ökonomische und reale Ungleichheit der Partner in den meisten Z.-Verhältnissen versucht das ZGB durch einen bewußten Verzicht auf den für das herkömmliche Z. charakteristischen Grundsatz der formalen Gleichheit der Partner auszugleichen. Dies findet darin seinen Ausdruck, daß die Verpflichtung der Betriebe zur Erfüllung ihrer Versorgungsaufgaben gegenüber der Bevölkerung auch im ZGB ausgesprochen wird (§ 10), daß für sie im Rahmen dieser Aufgaben eine generelle Pflicht zum Vertragsabschluß (Kontrahierungszwang) festgelegt wird (§ 12), daß ihnen zusätzliche Pflichten bei besonderen Vertragsverhältnissen auferlegt werden (so etwa beim Kauf eine Informations- und Beratungspflicht), daß für sie im Vertragsrecht weitgehende Garantiepflichten und im Schadensersatzrecht strengere Verantwortungskriterien gelten als für Bürger. Inwieweit all diese Bestimmungen, die das ZGB insgesamt verbraucherfreundlich erscheinen lassen, ausreichen, die Gefahren einer faktischen Monopolstellung der Betriebe zu neutralisieren, muß angesichts andauernder Versorgungsengpässe in der Praxis, die eine tatsächliche Geltendmachung der Konsumentenrechte häufig nicht sinnvoll erscheinen lassen, zweifelhaft bleiben. Unter dem Gesichtspunkt der Versorgungsfunktion des Z. sind auch die unter Berufung auf das Recht auf Mitwirkung (§ 9) für einige Z.-Verhältnisse vorgesehenen gesellschaftlichen Beteiligungsformen zu sehen, so im Mietrecht die Mietergemeinschaften, die insbesondere Eigeninitiative bei der Instandhaltung der Häuser entwickeln sollen, und im Kaufrecht die Kundenbeiräte und Ausschüsse, die beratend und kontrollierend tätig werden sollen. C. Staatliche Einwirkungen Entsprechend der Instrumentalfunktion des Z. bei der Planung und Leitung gesellschaftlicher Prozesse sind in das ZGB eine Reihe von Instrumentarien aufgenommen worden, die eine Lenkung und Kontrolle von Z.-Verhältnissen durch den Staat oder gar seine Beteiligung an ihnen gewährleisten sollen. So verpflichtet § 13 jedermann, „die gesellschaftlichen Erfordernisse zu berücksichtigen“ und „die Regeln des sozialistischen Zusammenlebens einzuhalten“. § 15 bestimmt, daß Rechte „entsprechend ihrem gesellschaftlichen Inhalt und ihrer Zweckbestimmung auszuüben“ sind, und erklärt eine den „Grundsätzen der sozialistischen Moral“ widersprechende Rechtsverfolgung für unzulässig. Diesen allgemeinen Generalklauseln des Ordre public steht eine Vielzahl weiterer Gemeinwohlfloskeln im Zusammenhang mit konkreten Regelungen zur Seite, die bei der Anwendung und Auslegung der Bestimmungen zu beachten sind. Einige Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer staatlichen Genehmigung. Dies gilt vornehmlich für Grundstücksgeschäfte (einschließlich des Kaufpreises, der Einräumung eines Vorkaufsrechts, eines Wege- und Überfahrtrechts, eines Nutzungsrechts an land- und forstwirtschaftlich nicht genutzten Bodenflächen sowie der Bestellung und Abtretung einer Hypothek), aber auch z.B. für den Erbschaftserwerb durch einen Betrieb oder durch eine Organisation und die Vereinbarung einer Zahlung in fremder Währung. Eng hiermit verbunden ist die Bindung der Vertragspartner an die staatlichen Güte-, Sicherheits-, Schutz- und Preisvorschriften, die grundsätzlich Vertragsinhalt sind (§§ 61, 62). Eine Sonderform der Genehmigungspflicht sieht das Mietrecht vor. Mietverhältnisse können nur auf der Grundlage staatlicher Zuweisung von Wohnraum geschlossen werden, und auch die Vereinbarung des Mietpreises beruht auf staatlicher Festsetzung (§§ 99, 103). Bei einigen Rechtsgeschäften verzichtet das ZGB auf zivilrechtliche Formen ihrer Begründung und ersetzt sie durch verwaltungsrechtliche. So werden die Rechtsinstitute „Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken“ (§§ 287–290) und „Persönliche Nutzung genossenschaftlich genutzten Bodens“ (§§ 291–294) nicht durch Vertrag, sondern durch Verleihung bzw. Zuweisung, also [S. 1556]durch Verwaltungsakt, begründet. Dementsprechend kann das Nutzungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder durch Verwaltungsakt entzogen werden (Bodenrecht). Die Entstehung eines Z.-Verhältnisses aufgrund staatlichen Antrages bzw. einer Rechtsvorschrift ist auch bei der Bestellung einer Aufbauhypothek und der Einrichtung eines Kontos möglich. Schließlich kennt das ZGB eine Reihe von Fällen, in denen der Staat in die Rechte eines Z.-Subjekts eintritt. Dies gilt insbesondere für die Einziehung des zu Unrecht Erlangten bei nichtigen Verträgen (§ 69 II), ferner aber auch im Hinblick auf Aneignungsrechte des Staates (bei Grundstücksaufgabe, herrenlosen Sachen von erheblichem gesellschaftlichem Wert, nicht abgeholten Fundsachen, Schatzfund, Entzug des Nutzungsrechts an volkseigenen Grundstücken). Schließlich ist der Staat gesetzlicher Erbe, wenn keine Erben bis zur dritten Ordnung vorhanden sind (§ 369). IV. Inhaltliche Schwerpunkte und Besonderheiten Trotz grundlegender Unterschiede der Funktion und Konzeption des ZGB im Vergleich zum BGB werden von ihm im wesentlichen die gleichen Rechtsfragen, zuweilen unter anderer Kennzeichnung, andersartiger Zuordnung oder andersartiger Anwendbarkeit und schließlich häufig in geringerer rechtlicher Ausformung, behandelt. Dabei enthält das ZGB eine Reihe von Regelungen, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Diskussion und der Rechtsprechung zum BGB verwerten und die als Weiterentwicklungen und zum Teil auch als Verbesserungen des bisherigen Z. angesehen werden können. A. Allgemeine Regeln Der Verzicht auf einen „Allgemeinen Teil“ hat zu einer Verlagerung zahlreicher allgemeiner Regeln in den Rahmen der allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen geführt. Daneben finden sich allgemeine Regeln vor allem im 1. und 7. Teil des ZGB. Die Rechtsfähigkeit (§ 6) wird den Bürgern in generell und gegenständlich beschränkter Weise gewährt. Bei der Geschäftsfähigkeit („Handlungsfähigkeit“, §§ 50–52) setzt das ZGB die Grenze der Geschäftsunfähigkeit auf 6 Jahre herunter und führt für Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, eine volle Geschäftsfähigkeit hinsichtlich eigener Mittel ein. Das ZGB verzichtet auf die komplizierte und für den Laien schwer zugängliche Unterscheidung zwischen allgemeinen Bestimmungen für Willenserklärungen und Verträge einerseits und Schuldverhältnissen aus Verträgen andererseits, sondern orientiert sich von vornherein an der Figur des Vertrages als dem wichtigsten Rechtsgeschäft bei der Gestaltung zivilrechtlicher Verhältnisse, und es erstreckt die Geltung der allgemeinen Vertragsbestimmungen auch auf einseitige Rechtsgeschäfte und andere nicht durch Verträge begründete Rechte und Pflichten. Bestimmungen über juristische Personen enthält das ZGB nicht mehr. Das Vereinsrecht ist in der VO vom 6. 11. 1975 (GBl. I, S. 723) geregelt (Freiwillige Gerichtsbarkeit); für Stiftungen gibt es einstweilen keine Nachfolgeregelungen. Soweit juristische Personen unter der Bezeichnung Betriebe im ZGB angesprochen sind, beziehen sich die betreffenden Regelungen auf deren Teilnahme am Z.-Verkehr. Bei den Bestimmungen über die Verjährung (§§ 472–480) ist die Verkürzung der längsten Verjährungsfristen von 30 auf 10 Jahre am auffallendsten. B. Sachenrecht An sachenrechtlichen Materien finden sich im ZGB über mehrere Teile verstreut Bestimmungen zum Eigentum (§§ 17–42, 295–311), über Nutzungsrechte an fremden Grundstücken (§§ 287–294, 321–322), über das Nachbarrecht (§§ 316–320) und über Grundpfandrechte (§§ 452–459) (Hypothek). Obwohl das sozialistische Eigentum nicht Gegenstand der Regelung durch das Z. ist, findet es in einigen Bestimmungen des ZGB wegen seiner grundlegenden Bedeutung für die gesamte Eigentums- und Z.-Ordnung Berücksichtigung. Von praktischer Bedeutung für das Z. sind insbesondere Schutzbestimmungen zugunsten des sozialistischen Eigentums, insbesondere ein Veräußerungs-, Pfändungs-, Belastungs- und Ersitzungsverbot, aber auch die Formulierung einer generellen Rechtsgrundlage für individuelle oder kollektive Nutzungsberechtigungen von Bürgern an sozialistischem Eigentum auf der Basis von Z.-Verhältnissen (§ 21). Das als Bodennutzungsinstitut geregelte persönliche Eigentum an Grundstücken und Gebäuden (§§ 295–311) enthält die wichtigsten Bestimmungen zum Immobiliarsachenrecht. Das ZGB hält zwar an dem Grundsatz fest, daß das Gebäudeeigentum dem Grundeigentum folgt, es enthält aber in § 295 II eine generelle Durchbrechungsermächtigung und dazu einige spezielle Ausnahmeregelungen. Der Grundstücksverkehr unterliegt einer strengen staatlichen Kontrolle (Grundeigentum). Neben dem persönlichen Grundstückseigentum werden auch andere sachenrechtlich bestimmte Bodennutzungsverhältnisse, Mitbenutzungsrechte und das Nachbarrecht als Rechtsinstitute des Bodenrechts behandelt. Von den Grundpfandrechten ist lediglich die Sicherungshypothek übriggeblieben. C. Schuldrecht 1. Allgemeine Bestimmungen Das ZGB gewährt für die Bürger den Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 8), der sich jedoch im wesentlichen auf die Abschlußfreiheit und die Typenwahl [S. 1557]bezieht. Dagegen ist die Gestaltungsfreiheit weitgehend dadurch eingeschränkt, daß staatliche Güte-, Sicherheits- und Schutzvorschriften grundsätzlich Vertragsinhalt sind (§ 61) und Vereinbarungen über den Preis den gesetzlichen Preisbestimmungen entsprechen müssen (§ 62). Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur zulässig, wenn sie als Rechtsvorschriften erlassen worden sind; sie müssen außerdem von den Benutzern in geeigneter Form bekanntgemacht werden (§ 46). In der Praxis spielt eine größere Anzahl „Allgemeiner Bedingungen“ für verschiedene Versorgungs- und Dienstleistungsbereiche eine große Rolle und ergänzt das oft lückenhafte Gesetzesrecht. Weiterentwicklungen von Rechtsprechung und Lehre zum BGB nimmt das ZGB insofern auf, als es die Institute des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 78), der positiven Vertragsverletzung und des vorvertraglichen Verschuldens (culpa in contrahendo) (§ 92) regelt. 2. Besonderes Schuldrecht Bei den einzelnen Vertragstypen (Verträge, Zivilrechtliche) ist eine Anpassung in Bezeichnung und Ausgestaltung an zeitgemäße Lebensvorgänge durch Konkretisierung und Aufgliederung von im BGB sehr abstrakt angelegten Vertragstypen erfolgt. Eine Anzahl der Vertragstypen des BGB sind entfallen, einige sind in anderen Teilen des ZGB untergebracht worden, wie die Pacht, die in einer Restsubstanz als Kleingartenpacht den Bodennutzungsverhältnissen (4. Teil) zugeordnet wurde, und die Bürgschaft, die bei den Sicherungsrechten (7. Teil) geregelt ist. Die wichtigsten und auch von ihrem Regelungsumfang her bedeutsamsten Vertragstypen sind die Wohnungsmiete (Mietrecht) und der Kauf (§§ 133–161), bei dem die Unterscheidung von Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft fortgefallen und die Gewährleistungsrechte des Käufers durch eine gesetzliche Gebrauchswertgarantie mit grundsätzlich unabdingbaren Garantieansprüchen abgelöst worden ist. Dabei liegen die Akzente auf einem kostenlosen Nachbesserungsanspruch und direkten vertraglichen Ansprüchen auch gegen den Produzenten. 3. Schadensrecht Das Schadensrecht ist in einem eigenen (5.) Teil des ZGB geregelt, der daneben nur noch die wegen des Fortfalls des Abstraktionsprinzips bedeutungslos gewordene ungerechtfertigte Bereicherung und den Fund enthält. Das Schadensrecht gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche; ihm sind Ansprüche aus Persönlichkeitsverletzungen (§ 327), auf Unterlassung und Beseitigung rechtswidriger Störungen (§ 328) und aus Immissionen (§ 329) vorangestellt. Das Schadensrecht basiert auf einer generellen Anspruchsgrundlage (§ 330) und dem Verschuldensgrundsatz mit umgekehrter Beweislast und unterschiedlichen Zurechnungskriterien für Bürger und Betriebe (§§ 333, 334). Die Gefährdungshaftung ist in das ZGB integriert und in Form generalisierter und offener Tatbestände geregelt (§§ 344, 345). Schädigungen durch staatliches Handeln werden nach den Bestimmungen der Staatshaftung abgewickelt. D. Erbrecht Das Erbrecht weist in Systematik und Anlage von allen Teilen des ZGB noch die stärksten Ähnlichkeiten mit dem BGB auf. Inhaltlich ist es von der Konzeption der Familienversorgung bestimmt, was insbesondere in der Privilegierung des überlebenden Ehegatten und in einer Beschränkung der testamentarischen Erbfolge im Falle des Vorhandenseins naher unterhaltsberechtigter Verwandter des Erblassers durch einen großen Pflichtteil seinen Ausdruck findet. Das ZGB hat die noch in § 9 EGFGB enthaltenen erbrechtlichen Beschränkungen des nichtehelichen Kindes (Familienrecht) gegenüber seinem Vater beseitigt. Klaus Westen Literaturangaben Kommentar zum Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 und zum Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975, hrsgg. v. Ministerium der Justiz, Berlin (Ost), Staatsverlag der DDR 1983. Zivilrecht. Lehrbuch. Bde. I u. II. Autorenkoll. u. Ltg. v. J. Göring u. M. Posch. Berlin (Ost): Staatsverlag der DDR 1981. <LI>Das neue Zivilrecht der DDR nach dem Zivilgesetzbuch von 1975. Hrsg.: K. Westen. Baden-Baden: Nomos 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1553–1557 Zivilprozeß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zivilverteidigung
Zivilrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff und Gegenstand Das Z. ist ein eigenständiges Rechtsgebiet innerhalb der einheitlichen sozialistischen Rechtsordnung der DDR. Es regelt Beziehungen, die von den Bürgern zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse mit Betrieben sowie untereinander eingegangen werden, und dient dem Schutz des sozialistischen Eigentums sowie des Eigentums der Bürger. Die Bestimmungen des Z. beruhen auf dem…
DDR A-Z 1985
Laienkunst (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 781]Die L. wird in der DDR als künstlerisches Volksschaffen bezeichnet und als wesentlicher Bestandteil der „sozialistischen Nationalkultur“ betrachtet. Von den staatlichen Organen, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen gefördert, bestehen zahlreiche Kollektive auf den Gebieten Literatur, Laientheater, Puppentheater, Kabarett, Amateurfilm, Bühnen- und Gesellschaftstanz, bildnerisches Volksschaffen (Malerei, Grafik, Plastik, Keramik, Holz-, Metall- und Textilgestaltung), Fotografie, Musik (Chor- und Sologesang, Orchestermusik), Artistik und Magie. Die als Autorenkonferenz des Mitteldeutschen Verlages Halle am 24. 4. 1959 im Kulturpalast des Elektrochemischen Kombinats Bitterfeld veranstaltete 1. Bitterfelder Konferenz rief unter der Losung „Greif zur Feder, Kumpel, die sozialistische deutsche Nationalkultur braucht dich!“ die „Bewegung schreibender Arbeiter“ ins Leben und stimulierte u.a. die Bildung von Arbeiter-Theatern. 1980 bestanden 100 Arbeiter- und Bauerntheater (Höchststand 1963: 135) mit rd. 3.000 Ensemblemitgliedern, die über 2.500 Vorstellungen gaben. Die L. wird durch Berufskünstler unterstützt, wozu u.a. Patenschaftsverträge zwischen künstlerischen Institutionen und Einzelkünstlern und L.-Kollektiven bestehen. Individuelle künstlerische Betätigung von Laien kann auch in Klubs und Kulturhäusern erfolgen, wo ausgebildete Leiter entsprechende Beratung und Anleitung geben. Die Ausbildung von Zirkel- und Gruppenleitern für L. erfolgt in einem 3jährigen Fernstudium, an dessen Ende ein staatlicher Befähigungsnachweis steht, durch Kreis- und Bezirkskabinette für Kulturarbeit sowie das Zentralhaus für Kulturarbeit in enger Verbindung mit den künstlerischen Lehranstalten und (seit 1974) in einer Zentralen Volkskunstschule. Diese staatlichen Einrichtungen geben auch Material für die L. heraus, organisieren den Erfahrungsaustausch und führen Leistungsvergleiche durch. Seit 1956 werden die besten Kollektive und Einzelleistungen der L. durch einen Preis für künstlerisches Volksschaffen ausgezeichnet. Seit 1965 besteht beim Ministerium für Kultur ein wissenschaftlich-künstlerischer Beirat für Volkskunst, dem die Vorsitzenden der Zentralen Arbeitsgemeinschaften des Künstlerischen Volksschaffens, Vertreter des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), der Freien Deutschen Jugend (FDJ), des Kulturbundes der DDR (KB), des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) und der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) sowie Wissenschaftler, Berufs- und Volkskünstler angehören. Er berät grundsätzliche Entwicklungsprobleme der L., fördert die Zusammenarbeit zwischen Berufs- und L. und fungiert als Auftraggeber für neue Kunstwerke. Für die unmittelbare Anleitung der L. sind die verschiedenen gesellschaftlichen und Massenorganisationen verantwortlich, insbesondere bildet die Förderung der L. einen wichtigen Teil der Kulturarbeit des FDGB. Zur Förderung der L. unter der Jugend dienen besondere Jugend-Literatur-Wettbewerbe, die Bewegung zur Förderung „Junger Talente“ und die Einrichtung von Singeklubs der FDJ, deren Mitglieder neue Lieder vielfach selbst dichten und komponieren. Die Singeklubs entstanden seit Mitte der 60er Jahre im Rahmen der Singebewegung, die mit jugendgemäßen Liedern ein „sozialistisches Lebensgefühl“ und eine positive Einstellung zu Staat und Gesellschaft fördern sollen. 1976 bestanden 3.600 derartige Klubs. Seit 1967 werden alljährlich Werkstattwochen der Singeklubs, seit 1970 unter internationaler Beteiligung Festivals des politischen Liedes in Berlin (Ost) durchgeführt. Wesentlich beteiligt ist die L. auch an den von 1959 bis 1972 jährlich, seitdem alle 2 Jahre in einem anderen Bezirk veranstalteten Arbeiterfestspielen. Ihr Träger und Organisator ist der FDGB in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und dem Nationalrat der Nationalen Front. Bei diesem Anlaß werden auch die Kunstpreise des FDGB und die Preise für künstlerisches Volksschaffen verliehen. 1978 fand in diesem Zusammenhang erstmals ein Folklore-Festival statt. Seit Ende der 70er Jahre werden Folklore-Traditionen zunehmend gepflegt. Für verschiedene Landschaften der DDR wurden eigene Folklore-Zentren gegründet (insgesamt 5). So existiert z.B. seit Frühjahr 1978 beim Bezirkskabinett für Kulturarbeit in Karl-Marx-Stadt ein „Zentrum zur Pflege erzgebirgischer und vogtländischer Folklore“, das seinen Sitz in Schneeberg hat, mit einem wissenschaftlichen Beirat, dem 21 Fachleute aus den Bezirken Dresden, Karl-Marx-Stadt und Gera angehören. 1977 und 1981 fanden in Karl-Marx-Stadt „Internationale Folklore-Festivals in der DDR“ statt. In der Wochenzeitung des Kulturbundes, Sonntag, Nr. 5/1980 wird die Pflege von Folklore definiert: „Alle kulturpolitisch orientierte Pflege folkloristischer Traditionen setzt bewußte Auswahl und Aneignung dessen voraus, was den Ansprüchen an demokratisches, progressives Erbe standhält. Das trifft insbesondere auf die Arbeiterkulturbewegung im Kapitalismus, aber auch auf die antifeudal und antikapitalistisch geprägte Kultur anderer Klassen und Schichten zu. Hinzu kommen all jene folkloristischen Überlieferungen im Bereich der materiellen und geistigen Kultur, die in überzeugender Weise die Lebenskraft, den Lebenswillen und das schöpferische Vermögen des werktätigen Volkes zum Ausdruck bringen. Ein Teil der Folklore, wie abergläubische Vorstellungen und Praktiken, aber auch Erzählungen, Lieder, Sprichwörter, die mehr oder minder deutlich den ideologischen Einfluß der herrschenden [S. 782]Klassen ausdrücken oder Folge von Analphabetismus und Unbildung sind, können nicht Gegenstand unserer Rezeption sein.“ Seit 1972 werden ferner alle 2 Jahre Betriebsfestspiele veranstaltet. 1982 waren es über 3.400 mit rd. 9 Mill. Teilnehmern. Insgesamt gibt es als Träger der L. rd. 50.000 Volkskunst-Kollektive mit etwa 850.000 Mitgliedern. An Volkskunst-Kollektiven von Betrieben und Institutionen bestanden 1976: 410 Laienspielgruppen, 210 Zirkel schreibender Arbeiter, 425 Kabarettgruppen, 1260 Zirkel des bildnerischen Volksschaffens, 1895 Chöre und Singegruppen, 290 Volkskunstensembles, 218 Arbeitersinfonieorchester, 530 Blasorchester, 680 Tanz- und Ballettgruppen, 670 Amateurtanzorchester, 420 Betriebsfilmstudios, 1500 Fotozirkel. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 781–782 Kybernetik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LänderSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 781]Die L. wird in der DDR als künstlerisches Volksschaffen bezeichnet und als wesentlicher Bestandteil der „sozialistischen Nationalkultur“ betrachtet. Von den staatlichen Organen, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen gefördert, bestehen zahlreiche Kollektive auf den Gebieten Literatur, Laientheater, Puppentheater, Kabarett, Amateurfilm, Bühnen- und Gesellschaftstanz, bildnerisches Volksschaffen (Malerei,…
DDR A-Z 1985
Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1985)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vor den SMT wurden bis 1955 nicht nur sowjetische Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt, wenn Belange der sowjetischen Besatzungsmacht berührt waren. Hierunter fielen in erster Linie vermeintlicher und wirklicher Widerstand gegen Maßnahmen der DDR zur Errichtung einer sozialistischen Demokratie (Demokratisierung). Die SMT hatten diese Befugnis noch bis zum 27. 4. 1957, dem Inkrafttreten des „Stationierungsabkommens“ vom 12. 3. 1957 (GBl. I, S. 237 und S. 285), übten sie aber ab 1955 schon nicht mehr aus. Das Verfahren war der Justiz der DDR entzogen. Mit allen Mitteln wurde versucht, ein Geständnis herbeizuführen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in 5–10 Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59). Die Strafe lautete im Regelfall auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Außerdem sind 436 Todesurteile bekanntgeworden. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Sofern sie nicht in die Sowjetunion deportiert wurden, blieben die Verurteilten bis Anfang 1950 in „Speziallagern des MWD“ (MWD = sowjetische Geheimpolizei) in der sowjetischen Besatzungszone inhaftiert. Insgesamt bestanden nach 1945 auf deutschem Boden 17 dieser „Speziallager“, in denen rd. 160.000 Deutsche festgehalten wurden. Durch hohe Sterblichkeit (ca. 65.000 Tote), Deportationen in die Sowjetunion (ca. 36.000) und Entlassungen (28.000) reduzierte sich die Häftlingszahl, so daß 1948 die restlichen ca. 31.000 Häftlinge in den früheren nationalsozialistischen Konzentrationslagern Sachsenhausen und Buchenwald und der Strafanstalt Bautzen zusammengelegt wurden. [S. 1153]Während Buchenwald (durchschnittliche Belegung: 12.000 Häftlinge) ab August 1945 nur mit Internierten belegt war, wurden in Sachsenhausen (13.000 Häftlinge) und Bautzen (7.000 Häftlinge) Internierte und SMT-Verurteilte festgehalten. Neben ehemaligen NS-Funktionären handelte es sich bei dem weitaus größten Teil der auf unbestimmte Zeit ohne Urteil festgesetzten Internierten um nominelle Mitglieder der NSDAP, aus westlicher Kriegsgefangenschaft entlassene Soldaten und wegen „Wehrwolf-Verdacht“ festgenommene Jugendliche ab zwölf Jahren. Unter den SMT-Verurteilten befanden sich ab 1946 immer mehr Gegner oder vermeintliche Gegner des sich in der SBZ etablierenden kommunistischen Regimes, insbesondere Angehörige der SPD und zahlreiche Studenten. Offiziellen Angaben zufolge gab es im Januar 1950 29.632 Insassen der „Speziallager“, von denen 15.038 Internierte entlassen und 3.432 Internierte der DDR-Justiz zur Verurteilung übergeben wurden (Kriegsverbrecherprozesse). 10.513 SMT-Verurteilte wurden zur weiteren Strafverbüßung den DDR-Behörden überstellt, während 649 SMT-Verurteilte in die Sowjetunion deportiert wurden, aus der die meisten 1955 mit den Kriegsgefangenen nach Deutschland zurückkehrten. Nach der Auflösung der „Speziallager“ und Räumung durch die sowjetische Besatzungsmacht im Sommer 1950 wurden Sachsenhausen und Buchenwald von der Kasernierten Volkspolizei (KVP) genutzt. 1958 wurden in Buchenwald und 1961 in Sachsenhausen Nationale Mahn- und Gedenkstätten errichtet; die Unterkunftsbaracken der ehemaligen Konzentrationslager wurden abgerissen. Von 1936 bzw. 1937 bis 1945 waren in den beiden Lagern rd. 443.000 Menschen inhaftiert, von denen fast 173.000 starben. 1945 bis 1950 waren hier rd. 82.000 Häftlinge und Internierte untergebracht, von denen rd. 33.000 ums Leben kamen. Seit dem Inkrafttreten des Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR zusammenhängen, am 24. 4. 1957 (GBl. I, S. 237 und S. 285), sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die UdSSR, gegen Armeeangehörige oder bei der Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind (Rechtshilfeabkommen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1152–1153 Sowjetische Besatzungszone (SBZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vor den SMT wurden bis 1955 nicht nur sowjetische Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt, wenn Belange der sowjetischen Besatzungsmacht berührt waren. Hierunter fielen in erster Linie vermeintlicher und wirklicher Widerstand gegen Maßnahmen der DDR zur Errichtung einer sozialistischen…
DDR A-Z 1985
Parteischulung der SED (1985)
Siehe auch: Parteischulen: 1953 1954 Parteischulen der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Parteischulung der SED: 1975 1979 Die P. ist eines der wichtigsten Mittel zur ideologischen Beeinflussung der Mitglieder und zur politisch-ideologischen Aus- und Weiterbildung der Kader (Kaderpolitik). Das Schulungssystem der SED ist in folgende Stufen gegliedert: Parteilehrjahr als Instrument der Massenqualifizierung der Parteimitglieder; Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus; Bezirksparteischulen; Sonderschulen der Bezirksleitungen; Parteischule „Karl Liebknecht“; Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS); Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG); Sonderschulen des ZK. 1. Geschichte. Bereits im Sommer 1945 richtete die KPD in der sowjetischen Besatzungszone „Schulungsabende“ für ihre Mitglieder ein und baute besondere Internatsschulen auf Landesebene für die Parteikader auf. Nach Gründung der SED wurden die Schulungsabende fortgeführt und 1950 durch das Parteilehrjahr ersetzt. Durch Beschluß des Parteivorstandes der SED vom 14. 5. 1946 wurden neben den von der KPD übernommenen Landesschulen Kreisparteischulen und die Parteihochschule „Karl Marx“ eingerichtet. 1952 wurde das Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED gegründet, das vor allem Dozenten für die Parteischulen und das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium an den Hoch- und Fachschulen ausbildete. 1953 sind dann zusätzlich „Zentralschulen“ eingerichtet worden, an denen leitende Kader des Parteiapparates eine politisch-fachliche Ausbildung erhielten. 2. Funktion der Parteischulung. Die Funktion der P. ist in ihrer gegenwärtig gültigen Fassung in zwei Beschlüssen des Sekretariats des ZK der SED vom März und April 1968 festgelegt worden: Im Rahmen eines umfassenden Weiterbildungssystems (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.) wurde die eindeutig politische Aufgabenstellung der P. bestätigt; ihre Bildungsmaßnahmen wurden aber verstärkt mit denen anderer Institutionen koordiniert; im Gegensatz zu anderen Weiterbildungsbereichen wurden in der P. keine strukturellen Veränderungen vorgenommen; die Schulungsinhalte sollten verändert und den Anforderungen entsprechend gestaltet werden, welche die „wissenschaftliche Führungstätigkeit“ an die Partei stellt. Von diesen Veränderungen blieb die fachliche Weiterbildung der Parteikader unberührt, da diese nach 1963 aus dem Schulungssystem der SED herausgenommen worden war. Der politische Stellenwert der P. wurde durch diese Maßnahmen nicht tangiert. Nach wie vor ist der Besuch von Parteischulen neben der fachlichen und berufsbezogenen Weiterbildung unabdingbare Voraussetzung dafür, leitende Positionen im Staats- und Wirtschaftsapparat oder anderen gesellschaftlichen Bereichen zu erlan[S. 969]gen. Daher nehmen nicht nur Mitarbeiter des Parteiapparates, sondern auch Kader aus dem Staats- und Wirtschaftsapparat, den Massenorganisationen, dem Wissenschafts- und Kultursektor u.a. in ihrer Funktion als Parteimitglieder an den Kursen und Lehrgängen der Parteischulen teil. In Hinblick auf die fachliche und berufsbezogene Qualifizierung wurde besonders nach 1963 der Versuch unternommen, die leitenden Parteikader dazu zu bewegen, ein Hoch- oder Fachschulstudium zu absolvieren oder sich auf andere Weise fachlich zu qualifizieren. (Zum Zeitpunkt des VIII. Parteitages der SED [1971] verfügten z.B. 95,3 v.H. der Mitglieder der Sekretariate der Kreisleitungen und 80 v.H. der Parteisekretäre in Großbetrieben über einen Hoch- oder Fachschulabschluß. Bis zum IX. Parteitag [1976] erhöhten sich diese Zahlen auf nahezu 100 v.H. bzw. 94 v.H.) Auf dem X. Parteitag (1981) wurde im Bericht des ZK der Anteil der Hoch- und Fachschulabsolventen bei den Mitgliedern und Kandidaten der SED mit 34,1 v.H., der der Parteisekretäre mit 64,5 v.H. angegeben. Erkennbare Unterschiede im Qualifikationsniveau der Kader bestehen zwischen Großindustrie und Staatsapparat und anderen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere der Landwirtschaft. Im Bericht der Zentralen Revisionskommission wurde Kritik an der z. T. ungenügenden Delegierung der Kader zu Lehrgängen der Parteischulen geübt. 3. Das Parteilehrjahr. Grundlage des Parteilehrjahres ist der in seinen Grundstrukturen noch gültige Beschluß des Politbüros der SED vom 8. 6. 1976: „Aufgaben und Gestaltung des Parteilehrjahres in den Jahren 1976–1981“ (Neuer Weg, Nr. 12, 1976, Beilage). Wichtigste Neuerung dieses Beschlusses ist die Neueinstufung der Teilnehmer „entsprechend ihrer Qualifikation, ihren Interessen und den Aufgaben der Grundorganisationen“. Für Kandidaten und Mitglieder, „die erst beginnen, sich mit dem Marxismus-Leninismus zu beschäftigen“, werden „Zirkel“ (1. für die Kandidaten; 2. für Mitglieder) zum „Studium der Grundlagen des Marxismus-Leninismus“, für die übrigen Mitglieder „Seminare“ eingerichtet. Seminarthemen sind: Studium von Grundproblemen des revolutionären Weltprozesses; zur Theorie und Politik der weiteren Gestaltung der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ in der DDR; zum Studium von Grundproblemen der Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR und der sozialistischen ökonomischen Integration; zum Studium der Geschichte der KPdSU; zum Studium der Geschichte der SED. Ferner finden im Rahmen des Parteilehrjahres Vorträge und Seminare für leitende Kader statt, die an den Parteischulen durchgeführt und von führenden Politikern der SED geleitet werden. Dieses Rahmenprogramm wird durch jährliche Themenpläne konkretisiert, die vom Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED verabschiedet werden. Arbeitsmaterial sind im parteieigenen Dietz-Verlag erscheinende Studieneinführungen zu den Themenschwerpunkten des Parteilehrjahrs. Von 1976 bis 1980 nahmen etwa 1,5 Mill. Parteimitglieder und Kandidaten sowie ca. 200.000 Parteilose am Parteilehrjahr teil. 4. Parteischulen. Bei allen Kreisleitungen der SED bestehen Kreisschulen des Marxismus-Leninismus, in Großbetrieben mit Grundorganisationen, im Staatsapparat und in den Massenorganisationen Betriebsschulen. Letztere wurden in größerem Umfang 1967/68 eingerichtet. Beide führen in erster Linie Lehrgänge zur „marxistisch-leninistischen Grundausbildung“ auf allgemeinverständlichem Niveau durch. Arbeitsgrundlage sind vom ZK der SED herausgegebene Themenprogramme und inhaltliche Materialien. Die Lehrgangsteilnehmer — vorwiegend Sekretäre und Leitungsmitglieder der Grundorganisationen, Parteigruppenorganisatoren, Nachwuchskader für die Funktion des Parteigruppenorganisators und Mitglieder der FDJ — werden während des Studiums nur teilweise (bei ganztägigen Seminaren) von ihrer Arbeit befreit. In der Regel dauern die Lehrgänge ein Jahr, vielfach ist wöchentlich ein ganzer Tag für Lehrveranstaltungen vorgesehen. Die Schulen arbeiten häufig mit ehrenamtlichen Lektoren und Seminarleitern, die vorwiegend aus anderen Bildungseinrichtungen kommen. Ein praxisbezogener Schwerpunkt der Lehre sind Probleme der Parteiarbeit in den Grundorganisationen und ein entsprechender Erfahrungsaustausch der Teilnehmer. Den Kreisschulen ist außerdem die Durchführung offizieller Qualifizierungslehrgänge für Nomenklaturkader (Kader; Nomenklatur) der Kreisleitungen — vor allem Parteisekretäre, Mitglieder und Mitarbeiter der Kreisleitungen und Kader aus den staatlichen Organen und Massenorganisationen — übertragen, deren vorrangiges Ziel es ist, mit jeweils aktuellen Beschlüssen der Partei und Problemen der „wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ vertraut zu machen. Wichtigste Aufgabe der Bezirksparteischulen ist die Durchführung von einjährigen Internatslehrgängen für Nomenklaturkader der Bezirks- und Kreisleitungen der SED, darüber hinaus aber auch für höhere Funktionäre der FDJ. Da insbesondere leitende Kader selten in der Lage sind, ein Jahr aus ihrer Tätigkeit auszuscheiden, wird zunehmend die Möglichkeit geboten, das Pensum des Einjahrlehrgangs im Rahmen eines 2jährigen Fernunterrichts zu absolvieren. Ferner werden seit 1967 externe Klassen für weibliche Leitungskader eingerichtet. Themenschwerpunkte sind neben den auf allen Ebenen der P. behandelten — wenn auch auf unterschiedlichem Niveau — gleichen politisch-ideologischen Themen Fragen der Staats- und Rechtsordnung, der Sozialistischen ➝Demokratie und der „wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ der Partei. Zeitlich weniger umfangreiche Lehrgänge werden an den bei den meisten Bezirksleitungen außerdem eingerichteten Sonderschulen durchgeführt. (Der erfolgreiche Abschluß eines 3monatigen Lehrgangs an einer Sonderschule ist in der Regel auch die Voraussetzung für den Besuch der Bezirksparteischule.) Sie wurden vor allem für Mitglieder der Bezirks- und Kreisleitungen eingerichtet, „die entsprechend ihrer Funktion noch [S. 970]nicht über die erforderlichen marxistisch-leninistischen Kenntnisse verfügen“, ferner für Parteisekretäre großer Grundorganisationen, für Leitungsmitglieder aus Parteiorganisationen im Staatsapparat, aus den Massenorganisationen und dem Bereich der Volksbildung sowie für leitende Funktionäre der FDJ. Die Sonderschulen führen darüber hinaus Kurzlehrgänge (3–4 Wochen) und einwöchige Kurzlehrgänge zu aktuellen Fragen durch. Letztere dienen vor allem der „Auswertung“ von Parteitagen und ZK-Tagungen und der Erläuterung der „Parteilinie“ (Linie). An den Lehrgängen der Kreis- und Bezirksschulen sowie der Parteischule „Karl Liebknecht“ beim ZK der SED (der Parteischule des zentralen Parteiapparates) nahmen von 1976 bis 1980 500.195 Kader teil. Die Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS) führt ein 3jähriges Diplomstudium für Gesellschaftswissenschaften, einjährige Lehrgänge zur Weiterbildung leitender Parteikader und Vorträge in unregelmäßigen Abständen durch. Sie besitzt Promotions- und Habilitationsrecht und ist von daher den Universitäten und Hochschulen gleichgestellt. Die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG), höchste Bildungseinrichtung der Partei, führt die Bildungsmaßnahmen der Parteihochschule fort und hat vor allem Forschungsaufgaben. Das Studium findet in Form einer wissenschaftlichen Aspirantur (Universitäten und Hochschulen, V. F. 2.) statt und endet nach 4 Jahren mit der Promotion. Von 1976 bis 1980 studierten dort 3.376 Kader. Schließlich sind dem ZK der SED 3 Sonderschulen zugeordnet, die — anders als die entsprechenden Einrichtungen der Bezirksleitungen — mit der Weiterbildung eines speziellen Personenkreises betraut sind. Gegenwärtig bestehen: die Sonderschule für die Ausbildung hauptamtlicher Parteikader in Brandenburg; die Sonderschule für die marxistisch-leninistische Weiterbildung von Lehrern der Bezirksparteischulen der SED und Dozenten des gesellschaftswissenschaftlichen Grundstudiums an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen in Klein-Machnow; die Sonderschule für die Ausbildung von Kulturkadern in Woltersdorf. Die Sonderschule des ZK in Brandenburg führt laufend kurzfristige Lehrgänge durch, an denen leitende Kader des zentralen und regionalen Parteiapparates und Parteikader der Wirtschaft, des Staatsapparates, der Massenorganisationen, wichtiger Bildungsinstitutionen und der Massenmedien teilnehmen. Die 1973 erfolgte Gründung der Sonderschule des ZK in Klein-Machnow (in den früheren Räumlichkeiten der Parteihochschule) verweist darauf, daß sowohl die Qualität des gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagenstudiums an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen als auch das Niveau der Lehrveranstaltungen an den Bezirksparteischulen von der SED als ungenügend angesehen wird. Ihr wurde das Recht verliehen, die akademischen Grade „Diplom-Philosoph“ und „Diplom-Ökonom“ zu verleihen, was im wesentlichen der „Akademisierung“ des Lehrpersonals an den Bezirksparteischulen dienen dürfte. Neben den erwähnten Weiterbildungseinrichtungen bestehen noch Institute des ZK zur Weiterbildung von Parteikadern für die sozialistische Landwirtschaft in Schwerin, Pillnitz und Liebenwalde. In diesem Zusammenhang sei schließlich noch die Parteihochschule beim ZK der KPdSU erwähnt, da der Besuch eines mehrjährigen Lehrgangs an dieser Hochschule nach wie vor Voraussetzung dafür ist, Spitzenfunktionen in Partei, im Wirtschafts- und Staatsapparat zu erlangen. Seit einigen Jahren nutzt die SED unter dem Aspekt der fachlichen Weiterbildung ihres Führungspersonals zunehmend auch außerparteiliche Bildungsinstitutionen. Sie ist vor allem bestrebt, Leitungsfunktionen des Parteiapparates in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen oder der Landwirtschaft mit qualifizierten Fachleuten zu besetzen. Die Weiterbildung dieser Kader erfolgt zum Beispiel am Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW), an den Industrieinstituten oder in Sonderklassen an den Hoch- und Fachschulen, die für langjährige Parteiarbeiter eingerichtet wurden mit dem Ziel, diesen Personenkreis in einem 2jährigen Studium zu Diplom-Ingenieuren, Diplom-Ökonomen oder staatlich geprüften Landwirten auszubilden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 968–970 Parteilichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteitag/Parteikonferenz der SEDSiehe auch: Parteischulen: 1953 1954 Parteischulen der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Parteischulung der SED: 1975 1979 Die P. ist eines der wichtigsten Mittel zur ideologischen Beeinflussung der Mitglieder und zur politisch-ideologischen Aus- und Weiterbildung der Kader (Kaderpolitik). Das Schulungssystem der SED ist in folgende Stufen gegliedert: Parteilehrjahr als Instrument der Massenqualifizierung der Parteimitglieder; Kreis- und…
DDR A-Z 1985
1985: K
Kabarett Kaderpolitik Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik (KdT) Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kandidat Karikatur Karl-Marx-Universität Leipzig Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH) Katastrophenschutz Kauffonds der Bevölkerung Kaufkraft Kinderbeihilfen Kinderkrippe, Kindergarten Kinder- und Jugendliteratur Kirchen Klasse/Klassen, Klassenkampf Klassenbewußtsein Kleinbürgertum Klub der Intelligenz Kollegien Bildender Künstler Kollegien der Ministerien Kollektive Führung Kollektiv, Sozialistisches Kollektiv- und Arbeitserziehung Kombinat Kraftverkehr, VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei Kominform Komintern Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen Kommissionsvertrag Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) / Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Konföderation Konkurs Konsumgenossenschaften Konsumgütermessen Konsumtion, Gesellschaftliche Kontenführungspflicht Kontrollrat Konvergenztheorie Kooperation in der Landwirtschaft Kooperationsakademien Kooperationsrat Kooperationsverband (KOV) Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport Korrespondenten Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche Kraftstoffversorgung Krankengeld Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Kredit Kreis Kreisparteiorganisationen der SED Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Kritik und Selbstkritik Kulturarbeit des FDGB Kulturbund der DDR (KB) Kulturelles Erbe Kulturelle Zusammenarbeit Kulturfonds Kulturpolitik Kulturstätten Kultur- und Sozialfonds Kunsthandel Künstler-Agentur der DDR Kupfererzbergbau Kuren der Sozialversicherung Kurorte KybernetikKabarett Kaderpolitik Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik (KdT) Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kandidat Karikatur Karl-Marx-Universität Leipzig Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH) Katastrophenschutz Kauffonds der Bevölkerung Kaufkraft Kinderbeihilfen Kinderkrippe, Kindergarten Kinder- und Jugendliteratur Kirchen Klasse/Klassen, Klassenkampf Klassenbewußtsein Kleinbürgertum …
DDR A-Z 1985
Chemische Industrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die 3 IG.-Farbenwerke in Bitterfeld und andere Werke waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1945 entfielen 35 v.H. der Produktion und der Beschäftigten der deutschen ChI. auf die damalige sowjetische Besatzungszone, nahezu zwei Drittel auf die Westzonen. Die Verteilung des Produktionspotentials der ChI. entsprach damit nach der Teilung in etwa der Bevölkerungsproportion, allerdings ergaben sich aus der Sicht der Branchenstruktur erhebliche Disproportionen. In der sowjetischen Besatzungszone wurden vor allem Grundchemikalien gewonnen — ihre Rohstoffgrundlage bestand in den Braunkohlevorkommen, den Salzlagerstätten und einem Rohstoffreservoir an Gips, Kalk und Ton —, während in den Westzonen vornehmlich die verarbeitende ChI. konzentriert war. Die Produktion anorganischer Chemikalien war seit 1949 in der DDR bereits relativ gut entwickelt, mit Ausnahme der Schwefelsäureproduktion. Ein besonderer Mangel bestand weiterhin an einigen hochveredelten chemischen Erzeugnissen, deren Produktion im westdeutschen Raum konzentriert war. Die Herstellung von Farbstoffen auf Teergrundlage, die Paraffinverarbeitung und die Produktion von Pharmazeutika lagen zum größten Teil auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. 1945–1946 empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von der UdSSR beschlagnahmt. Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets über mehr als 52 v.H. aller Kapazitäten in der ChI. (Stand: Anfang 1952) (Reparationen). Erst am 1. 1. 1954 wurden die SAG-Betriebe der ChI. an die deutsche Verwaltung zurückgegeben. In der Periode des ersten Siebenjahrplans sollte die Produktion der ChI. bis 1965 gegenüber 1958 annähernd verdoppelt werden (Chemieprogramm von 1958). Entwicklungsschwerpunkte waren Kunststoffe (Plaste) und synthetische Fasern. Die Kraftstofferzeugung und die Düngemittelproduktion sollten gegenüber 1958 um 100 v.H. gesteigert werden. Alle Planziele wurden jedoch nicht erreicht. Nach 4 Jahren Laufzeit des ersten Siebenjahrplans hat die ChI. nur 45 v.H. des in dieser Zeit geplanten Zuwachses der Produktion erzielt. Gegenwärtig ist die ChI. entsprechend ihrer Beschäftigtenzahl mit 341.006 Arbeitern und Angestellten, die 1982 in 309 Betrieben tätig waren, der viertgrößte, entsprechend ihrem Produktionswert nach dem Maschinen- und Fahrzeugbau der zweitgrößte Industriebereich der DDR. Ihr Anteil an der industriellen Warenproduktion der DDR betrug 1982 20,5 v.H. Von 1970 bis 1980 konnte die ChI. die Bruttoproduktion um das 1,88fache steigern (zum Vergleich: Steigerung der gesamten industriellen Bruttoproduktion im gleichen Zeitraum um das 1,73fache). Die Hauptstandorte der ChI. liegen in den Bezirken Halle, Frankfurt (Oder), Leipzig und Dresden. Im einzelnen umfaßt die ChI. folgende Industriezweige: Kali- und Steinsalzindustrie; Erdöl-, Erdgas- und Kohlewertstoffindustrie; Anorganische und organische Grundchemie; Pharmazeutische Industrie; Plastindustrie; Gummi- und Asbestindustrie; Chemiefaserindustrie; Industrie chemischer und chemisch-technischer Spezialerzeugnisse. Die einzelnen Industriezweige in der ChI. der DDR zeigten in den letzten Jahren eine Entwicklung, wie sie internationalem Standard entspricht. Relativ hohe Produktionszuwächse erzielten die Kunststoff- und die Faserindustrie, aber auch die pharmazeutische Industrie. Im Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 sollte ursprünglich die Chemieproduktion im Jahresdurchschnitt um 7,7 v.H. steigen; realisiert wurde aber nur ein jahresdurch[S. 254]schnittlicher Zuwachs von 4,8 v.H. In diesem reduzierten Wachstum kommen die Strukturprobleme der ChI. der DDR zum Ausdruck. Eine weitere unverminderte Ausweitung der Mineralölverarbeitung war nämlich angesichts steigender Erdölpreise in der zweiten Hälfte der 70er Jahre nicht mehr finanzierbar. Bei dem Versuch, Erdöl durch heimische Braunkohle zu ersetzen, ergaben sich allerdings erhebliche Umstellungsschwierigkeiten. Ab Mitte der 60er Jahre war zunächst ein bedeutsamer Strukturwandel im Rohstoffeinsatz — von der Braunkohlen- zur Mineralölverarbeitung — eingetreten. Basierte bis 1964 selbst die Kraftstoff- und Schmiermittelproduktion noch zu 90 v.H. auf Kohle, so waren die Kapazitäten der Petrochemie (Leuna) und Erdölverarbeitung (Schwedt) in großem Umfang erweitert worden. Über das 5.000 km lange Pipelinesystem „Freundschaft“ wird Erdöl aus Westsibirien in die Verarbeitungswerke von Schwedt (Bezirk Frankfurt/Oder), Böhlen (Bezirk Leipzig) und Leuna (Bezirk Halle) transportiert. In den 70er Jahren wurden zahlreiche Großprojekte für die Petrochemie erstellt: Auf der Grundlage sowjetischen Erdgases wurde in Piesteritz eine Düngemittelfabrik gebaut. Die Raffineriekapazitäten in Schwedt wurden ausgebaut. Zur Herstellung wichtiger Einsatzstoffe für die Kunststoffproduktion (Äthylen und Propyplen) wurde in Böhlen ein Olefinkomplex errichtet und zur Belieferung dieser Anlage in Zeitz eine neue Raffinerie gebaut sowie die erdölverarbeitenden Kapazitäten in Böhlen erweitert. In Schwarzheide wurde ein Polyurethananlage, in Leuna ein Industriekraftwerk und eine Raffinerie neu gebaut. Verarbeitungskapazitäten zur Kunststoffherstellung in Buna (PVC) und Leuna (Hochdruckpolyäthylen) wurden 1979 errichtet. Die Erdölverarbeitung stieg von rd. 10 Mill.~t im Jahre 1970 auf knapp 22 Mill.~t im Jahre 1980, aber nicht, wie ursprünglich vorgesehen, auf 25 Mill.~t pro Jahr. Die gegenwärtig vorhandenen Verarbeitungskapazitäten von 23 Mill. Jahrestonnen dürften nicht voll ausgelastet sein. Dies wird sich auch im laufenden Fünfjahrplan (1981–1985) nicht ändern, da die Sowjetunion entgegen der ursprünglichen Vereinbarung (19 Mill.~t) jährlich ab 1982 nur noch knapp über 17 Mill.~t (1982: 17,7 Mill.~t) in die DDR liefern wird. Zusätzliche Importmengen über die bisherigen ca. 2 Mill.~t pro Jahr hinaus sind aber aufgrund erheblicher Finanzierungsprobleme nicht zu erwarten. Die Chemieproduktion basiert zu ca. 80 v.H. auf Erdöl, Erdgas und Kohle. Erdöl und Erdgas sollen zukünftig fast ausschließlich stoffwirtschaftlich genutzt werden, aber auch die Braunkohle (die DDR ist der größte Braunkohlenproduzent der Welt; Energiewirtschaft, B.) soll umfassender als bisher nicht nur als Energieträger, sondern ebenfalls stoffwirtschaftlich genutzt werden. So sollen bis 1990 ca. 80 v.H. des Zuwachses an geförderter Rohbraunkohle weiter veredelt werden. Das Produktionsziel bis 1990 beträgt 300 Mill.~t (Förderung 1983: 278 Mill.~t). 1981 produzierte die DDR jährlich karbochemische Produkte in einem äquivalenten Umfang von etwa 7 Mill.~t Erdöl. 1990 soll ein Niveau erreicht werden, das rd. 11 Mill.~t entspricht. Hierzu ist ein weiterer Ausbau der Karbochemie unter verstärkter Nutzung einheimischen Braunkohlenkokses notwendig. An modernen technischen Verfahren, vor allem zur direkten Kohlevergasung und -verflüssigung, wird in der DDR in den letzten Jahren verstärkt gearbeitet. So wurde 1980 in Böhlen ein wissenschaftlich-technisches Zentrum für die Karbochemie geschaffen. Dieses Zentrum koordiniert die gesamte kohlechemische Forschung in der DDR. Zwischen der DDR und der Sowjetunion besteht ein Regierungsabkommen zur gemeinsamen Entwicklung hocheffektiver Kohlevergasungsverfahren. Es ist aber bis zum Ende dieses Jahrzehnts nicht mit grundlegend neuen, ökonomisch sinnvollen Projekten in der Karbochemie zu rechnen. Die gegenwärtige und zukünftige Entwicklung der ChI. der DDR ist durch drei Schwerpunktaufgaben gekennzeichnet: 1. Verstärkte Nutzung der einheimischen Braunkohle einschließlich der Sekundärrohstoffe sowie vollständige Verwertung importierter Rohstoffe. 2. Höchstmögliche Veredelung der verfügbaren Chemierohstoffe. 3. Rationalisierung und Rekonstruktion vorhandener Anlagen. Absolut ist das Produktionsniveau in der Bundesrepublik Deutschland bei fast allen wichtigen chemischen Erzeugnissen erheblich höher als in der DDR; dies gilt auch in den meisten Fällen beim Vergleich der Produktion pro Kopf der Bevölkerung. Ausnahmen bilden hiervon u.a. die Produktion von Steinsalz, Kali-Düngemitteln, Phosphatdüngern, Kalziumkarbid und Viskosefasern. Den technologischen Rückstand der DDR dokumentieren die hohen Produktionszahlen bei Viskosefasern und Kalziumkarbid. Vor allem in denjenigen Bereichen ist sie im längerfristigen Vergleich in der Entwicklung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zurückgeblieben, in denen weltweit der stärkste Technologiewandel stattgefunden hat, also bei Kunststoffen, Arzneimitteln, synthetischen Fasern sowie deren Vorprodukten und Verarbeitungsstufen. [S. 255]Innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) hingegen hält die ChI. der DDR technologisch meist eine Spitzenposition. Das zeigt sich u.a. auch darin, daß die ständige RGW-Kommission für die ChI. ihren Sitz in Berlin (Ost) hat und vom Minister für ChI. geleitet wird. Zwischen der DDR und den anderen RGW-Ländern bestanden im Chemiebereich 1978 bereits über 30 Regierungsabkommen und mehr als 20 [S. 256]Spezialisierungs- und Kooperationsverträge. Die bedeutsamsten Objekte sind gegenwärtig die Zusammenarbeit zwischen der DDR und der ČSSR — hier sind seit 1975 aufgrund eines 1971 unterzeichneten Vertrages die Chemischen Werke in Böhlen (DDR) mit dem Chemischen Betrieb in Litvinov (ČSSR) durch eine Rohrleitung miteinander verbunden, wobei die DDR Olefine, die ČSSR Polyolefine liefert — sowie die gemeinsame Entwicklung eines Hochdruck-Polyäthylen-Verfahrens und der dazugehörigen Anlagen durch sowjetische und deutsche Spezialisten. Die DDR-Chemie ist an 4 Wirtschaftsorganisationen des RGW beteiligt: Mit der Sowjetunion gemeinsam trägt die DDR die Organisationen „Assofoto“ (Fotoprodukte und Magnetaufzeichnungsmaterial) und „Domochim“ (Produkte der Haushaltschemie). Die beiden anderen Organisationen „Interchim“ (kleintonnagige Chemikalien) und „Interchimwolokno“ (Chemiefasern) arbeiten multinational. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 253–256 Chemiefaserindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die 3 IG.-Farbenwerke in Bitterfeld und andere Werke waren Lieferanten Westdeutschlands…
DDR A-Z 1985
Demokratischer Zentralismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der DZ. ist das verbindliche Organisations- und Leitungsprinzip der kommunistischen Partei, des sozialistischen Staates und aller sonstigen Organisationen und Parteien, die in der Nationalen Front der DDR zusammenarbeiten. Das Prinzip des DZ. ist nicht nur für alle Organisationen im politischen System der DDR verbindlich, sondern konstituiert als gesamtgesellschaftliches Prinzip eine Hierarchie der Elemente des politischen Systems, an dessen Spitze die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) steht. Der DZ. wird ideologisch legitimiert durch die Grundannahme des Marxismus-Leninismus, nach der die sozialistische Gesellschaft der planmäßigen und einheitlichen Führung und Leitung durch die Arbeiterklasse und deren Partei bedarf. Einheitlichkeit der Führung bedeutet zugleich, daß eine politische Opposition oder Elemente eines politischen Pluralismus verhindert werden sollen. Das Parteistatut der SED von 1976 widmet dem DZ. einen eigenen Abschnitt. Er bedeutet als Organisationsprinzip der Partei: Leitung der Partei von der Spitze aus, Wahl der leitenden Parteiorgane von unten nach oben — die Wahlgremien oberhalb der Ebene der Grundorganisationen der SED werden nach dem Delegationsprinzip zusammengesetzt —, Rechenschaftspflicht der Leitungen vor den Wahlgremien, Kollektivität der Leitungsarbeit, straffe Partei- und Staatsdisziplin, Unterordnung der Minderheit unter die Mehrheit (Fraktion, Fraktionsbildung), Verbindlichkeit der Beschlüsse der übergeordneten Leitung für die nachgeordneten und damit Sicherung des einheitlichen Handelns der Gesamtpartei. Die jeweils zu wählenden haupt- und ehrenamtlichen Leitungsmitglieder werden von der übergeordneten Leitung vorgeschlagen (Kaderpolitik). Damit reduziert sich die Wahl in der Regel auf die Bestätigung der von oben vorgegebenen Personalvorschläge. Daneben gibt es immer wieder Fälle, in denen einzelne auch ohne vorherige Wahl in Leitungsgremien „kooptiert“ werden. Die ausschlaggebende Rolle, die die bereits in Führungspositionen befindlichen Funktionäre bei der Auswahl neuer, bzw. bei dem weiteren Aufstieg nachgeordneter Leitungsmitglieder spielen, zeigt, daß die Wahlen nur ein legitimierendes Moment in einem umfassenden Prozeß der Kooptation und Selbstrekrutierung der Führungsgruppen darstellen. — „Kollektivität der Leitung“ bedeutet im wesentlichen, daß über getroffene bzw. zu treffende Entscheidungen die jeweiligen Leitungsmitglieder beraten und sich gegenseitig informieren; Kollektivität der Leitung hebt weder die hierarchischen Strukturen im Leitungskollektiv (z.B. 1. Sekretär, Sekretäre, gewählte ehrenamtliche Leitungsmitglieder) auf, noch schränkt sie die Einzelverantwortlichkeit und die Entscheidungskompetenzen der Leitungsmitglieder für ihren jeweiligen Aufgabenbereich ein. Diese für die Partei geltenden Normen sind auch für die anderen Parteien und Massenorganisationen bindend. Die SED nimmt allerdings für sich in Anspruch, diese in besonders vorbildlicher Weise zu verwirklichen. Der Art. 47 Abs. 2 der Verfassung der DDR von 1967/74 legt den DZ. als Organisationsprinzip für den Aufbau und das Funktionieren des Staatsapparates fest: „Die Souveränität des werktätigen Volkes, verwirklicht auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus, ist das tragende Prinzip des Staatsaufbaus.“ Im DZ. wird die Voraussetzung für ein einheitliches und reibungsloses Funktionieren des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens gesehen. Dabei soll die zentrale staatliche Leitung — als grundlegende Bedingung — mit der Initiative der Bürger sowie der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Örtlichen Organe der Staatsmacht in den ihnen jeweils übertragenen Aufgabenbereichen verbunden werden. Der DZ. soll die Herausbildung lokaler Egoismen verhindern. Von seiner konsequenten Anwendung erhofft man sich die Mobilisierung aller menschlichen und materiellen Ressourcen. Die marxistisch-leninistische Staatslehre begreift daher den DZ. nicht nur negativ als „Negation“ der Selbstverwaltung, sondern sieht in ihm positiv den Garanten einer planmäßigen Entwicklung der Gesellschaft. Seine „richtige“ Anwendung soll darüber hinaus Erscheinungsformen des Bürokratismus verhindern. Im Staats- und Wirtschaftsapparat hat der DZ. als Prinzip der Einzelleitung, d.h. in der Alleinverantwortung und -kompetenz des Leiters einer staatlichen oder ökonomischen Organisationseinheit (z.B. Ministerium, Kombinat, VEB), eine besondere Ausgestaltung erfahren (Kollegien der Ministerien). Der DZ. wurde 1905 in die Organisationstheorie und -praxis der Bolschewiki von Lenin mit dem Ziel eingeführt, die autoritären Strukturen der von den Menschewiki beherrschten Parteiführung von der Basis her aufzubrechen und auch unter den Bedingungen der Illegalität eine Verbindung von Führung und Parteibasis bei Aufrechterhaltung der Aktionsfähigkeit der Partei zu gewährleisten. Die nachrevolutionären Entwicklungen, die innerparteilichen Organisationspraktiken und die Übertragung des Prinzips auf den Staat und andere Organisationen leiteten jene Entwicklung des DZ. als Organisations- und Leitungsprinzip ein, in deren Verlauf im Verhältnis von Demokratie und Zentralismus mehr und mehr die zentralistische Komponente überwog. Die seit Anfang der 70er Jahre konfliktreich verlaufende Entwicklung in der DDR zeigt beispielsweise an den Volksvertretungen im System der Sozialistischen ➝Demokratie, daß tendenziell dem demo[S. 269]kratischen Aspekt im DZ. mehr Raum gewährt wird. Grundsätzlich überwiegt jedoch der Aspekt des Zentralismus. Eine ähnliche Entwicklung ist im innerparteilichen Leben der SED zu beobachten. Sie soll eine stärkere Mobilisierung der Mitglieder bewirken. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 268–269 Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DenkmalschutzSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der DZ. ist das verbindliche Organisations- und Leitungsprinzip der kommunistischen Partei, des sozialistischen Staates und aller sonstigen Organisationen und Parteien, die in der Nationalen Front der DDR zusammenarbeiten. Das Prinzip des DZ. ist nicht nur für alle Organisationen im politischen System der DDR verbindlich, sondern konstituiert als gesamtgesellschaftliches Prinzip eine Hierarchie der Elemente des…
DDR A-Z 1985
Architekten (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (rund 95 v.H. aller Wohnungen werden industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.B. Baumonteure), auch das Berufsbild des A. hat sich grundlegend verändert. Hinzu kommt die geänderte Stellung des A. innerhalb des Bauprozesses. Das Berufsbild des A. hat sich deshalb in verschiedene Funktionen aufgeteilt: Wissenschaftler, Planungsfachmann, Projektierungsfachmann („Entwerfer“), Produktionsfachmann; daneben gibt es eine Reihe von Sonderaufgaben: Statiker, Bauphysiker und andere. Private A. arbeiten nur noch vereinzelt, in der Regel mit den Projektierungsbüros zusammen. Neue private A. werden nicht mehr zugelassen. Die Ausbildung erfolgt in 28 Bauberufen mit oder ohne Spezialisierung auf ganz bestimmte Fachbereiche. Die Studenten des Bauwesens können sich an den Hochschulen in 11 verschiedenen Fachrichtungen ausbilden lassen. Ausbildungsstätten: Hochschule für Architektur und Bauwesen, Weimar (gegründet 1860, wiedergegr. 1946; Architektur, Städte[S. 86]bau, Bauingenieurwesen, Baustoffkunde, Gebietsplanung; Weiterbildungsinstitut seit 1969) Technische Universität Dresden (der Bereich Bauwesen der TU umfaßt ca. 40 Institute; Sektion Architektur: Gesellschaftswissenschaftliche und gestalterische Grundlagen, Technische Entwurfsgrundlagen, Siedlung und Territorium, Hochbau, Landwirtschaftsbau, Rekonstruktion und Gebäudeerhaltung) Technische Hochschule Leipzig (bis 1977: Hochschule für Bauwesen; insbes. Bautechnologie) Kunsthochschule Berlin (Ost) (Grundstudienrichtung Architektur) Hochschule für Verkehrswesen „Franz List“, Dresden (Bereich Verkehrsbauten) Hochschule für industrielle Formgestaltung, Halle-Burg Giebichenstein (Sektion: Produkt- und Umweltgestaltung im Bereich des Wohnungs- und Gesellschaftsbaus) sowie Bauakademie der DDR (dort) Ingenieurschulen für Bauwesen: a) Fachrichtung Hochbau in Berlin (Ost), Cottbus, Erfurt, Gotha, Leipzig, Magdeburg, Neustrelitz; b) Fachrichtung Tiefbau in Berlin (Ost), Cottbus, Gotha, Leipzig, Magdeburg, Neustrelitz; c) Fachrichtung Baustoffe/Bauelemente an der Ingenieurschule für Baustofftechnologie in Apolda. Fachrichtungen: Ingenieurbau (Konstruktion und Statik): TU Dresden, HS Weimar, HS Leipzig Kommunaler Tiefbau Technologie der Bauproduktion (Leipzig, Ingenieurhochschule Wismar und Cottbus) Architektur (Weimar, Dresden) Städtebau (Weimar) Landschaftsarchitektur (Dresden) Vorfertigung im Bauwesen (Dresden) Informationsverarbeitung (Weimar) Betriebswirtschaft und Ingenieurökonomie im Bauwesen (Leipzig, Dresden) Gebiets- und Stadtplanung (Weimar) Fachverband der A., Bauingenieure und Architekturwissenschaftler ist der Bund der Architekten der DDR (BdA/DDR — am 30. 10. 1952 als Bund Deutscher Architekten/BDA gegründet). Der BdA/DDR ist seit 1955 Mitglied der Union Internationale des Architectes/UIA, seit 1961 als selbständige Sektion. Die Mitgliederzahl des BdA/DDR liegt bei 4.500. Er verleiht für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Architektur die Schinkel-Medaille. Die Aufgaben des BdA/DDR sind: Entwicklung der Architektur in der DDR durch Fachdiskussionen über technische, ökonomische und ästhetische Fragen des Bauens; Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Bauwesen; Unterstützung der A.-Aus- und -Weiterbildung; Zusammenarbeit mit der Bauakademie der DDR und mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen in Fragen des Bauwesens; Beratung staatlicher Stellen; Pflege internationaler Verbindungen; Ausschreibung von Wettbewerben u.a. Der BdA/DDR hat als Fachverband insgesamt die Aufgabe, die Ansichten von Partei- und Staatsführung, speziell des Ministeriums für Bauwesen und der Bauakademie, bei den A. zu propagieren und ihre Verwirklichung durchzusetzen. Organisatorisch baut sich der BdA/DDR wie folgt auf: 126 Betriebsgruppen (in volkseigenen Projektierungsbüros der Baukombinate, in den bezirklichen und städtischen Stadtplanungsbüros, in wissenschaftlichen Einrichtungen mit mindestens 5 BdA-Mitgliedern). 26 Kreisgruppen, 15 Bezirksgruppen. Die größten Betriebsgruppen bestehen in der Bauakademie, im VEB BMK IHB Berlin, im VEB WBK Erfurt, in der TU Dresden und im Magistrat von Berlin. Oberstes Organ des BdA/DDR ist der alle 4 Jahre stattfindende 2tägige Bundeskongreß; dieser wählt den Bundesvorstand, der seinerseits das Präsidium, den Präsidenten und die Vizepräsidenten wählt. Das Präsidium ist das zentrale leitende Organ des Fachverbandes. Die laufenden Geschäfte werden vom Bundessekretariat geführt. Der Präsident und/oder seine Vizepräsidenten vertreten den Bund nach außen. Der Bundesvorstand besteht aus 88 Mitgliedern. Präsident: Ewald Henn (Bezirksarchitekt Erfurt; BdA-Vors. seit 1982). Vizepräsidenten: Hans Gericke (Bauakademie), Gerhard Krenz (Chefredakteur der Verbandszeitschrift „Architektur der DDR“, ehemals „Deutsche Architektur“), Wolfgang Urbanski (Bauakademie), Roland Korn (Chefarchitekt Berlin/Ost). Helmut Stingl (Komplexarchitekt WBK Berlin/Ost). Bundessekretär: Hubert Scholz. Im Auftrage des Bundesvorstandes arbeiten Zentrale Fachgruppen (bei Bedarf können diese auch auf Bezirksebene gebildet werden): Architektur und bildende Kunst (seit 1968 gemeinsam mit dem Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR). Architekturtheorie, Aus- und Weiterbildung, Internationale Arbeit, Projektierung, Presse, Ausstellungen und Wettbewerbe, Frauen; Städtebau, Industriebau, Wohn- und gesellschaftliche Bauten, Rekonstruktion, Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung, Landschaftsarchitektur, Innengestaltung/Ausbau. Veränderungen der Fachgruppen erfolgen nach Bedarf. Die Fachgruppen arbeiten in Fragen des Bauwesens mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zusammen (z.B. Ministerium für Bauwesen, Ministerium für Kultur, Bauakademie der DDR, Kammer der Technik, Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [insbes. IG Bau/Holz], Kulturbund der DDR, Urania Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse). Kongresse: 1951 — 1. Deutscher Architektenkongreß; 1. Bundeskongreß 1952 in Berlin (Ost), 2. Bundeskongreß 1955 in Berlin (Ost), 3. Bundeskongreß 1957 in Leipzig-Markkleeberg, 4. Bundeskongreß 1961 in Berlin (Ost), 5. Bundeskongreß 1966 in Halle, 6. Bundeskongreß 1971 in Berlin (Ost), 7. Bundeskongreß 1975 in Berlin (Ost), 8. Bundeskongreß 1982 in Berlin (Ost). Der BdA und die Bauakademie der DDR geben monatlich die Fachzeitschrift „Architektur der DDR“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 85–86 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchitekturSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (rund 95 v.H. aller Wohnungen werden industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.B.…
DDR A-Z 1985
Lehrer und Erzieher (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Pädagogische Kräfte und das Leitbild des sozialistischen Lehrers. Die im Volksbildungswesen tätigen pädagogischen Kräfte untergliedern sich bezüglich ihrer Tätigkeit in Lehrer (L.), Erzieher (E.) und „leitende Kader“ (Kaderpolitik) der Volksbildung sowie hinsichtlich ihrer Ausbildung in Fachschul- und in Hochschulabsolventen eines entsprechenden (vollen oder teilweisen bzw. zusätzlichen) Direkt- und/oder Fernstudiums. Auf Fachschulebene voll ausgebildete pädagogische Kräfte sind die Kindergärtnerinnen in kommunalen, betrieblichen und speziellen Kindergärten, die E. (innen) in Kinderwochenheimen, Kinderkureinrichtungen, Tagesschulen, Kinder- und Schulhorten (Tagesklassen, Tagesgruppen), Schulinternaten, Kinder- und Jugendsportschulen und Sonderschulen sowie in Jugendheimen (Lehrlingswohnheimen, Jugendherbergen) und Heimen der Jugendhilfe, die hauptamtlichen Freundschaftspionierleiter an schulischen Einrichtungen in den Klassenstufen 1–7 bzw. 8 (Pionierorganisation „Ernst Thälmann“), die L. für die unteren Klassen der Oberschule (Unterstufen-L.), die in den Klassen 1–3 bzw. 4 unterrichten, sowie die Ingenieurpädagogen, Ökonompädagogen und Medizinpädagogen im berufspraktischen Unterricht der Einrichtungen der Berufsausbildung; auf Hochschulebene voll ausgebildete pädagogische Kräfte sind die Diplom-Fach-L. in der Mittel- und Oberstufe der 10klassigen Oberschule, den Einrichtungen der Abiturstufe (Erweiterte Oberschule, Volkshochschule, Abiturklassen der Berufsausbildung) und den Sonderschulen sowie im allgemeinbildenden und berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen, die Diplom-Agrarpädagogen, Diplom-Ingenieurpädagogen, Diplom-Ökonompädagogen und die Diplom-Medizinpädagogen im berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen sowie die Diplom-Pädagogen, die als leitende Kader der Volksbildung, der Berufsbildung sowie der Jugendhilfe und Heimerziehung als Direktoren von allgemeinbildenden Schulen, als Lehrkräfte an Pädagogischen Schulen und Instituten für L.-Bildung sowie als leitende Mitarbeiter der Vorschulerziehung und der FDJ (für die Arbeit mit der Schuljugend) tätig sind. [S. 819]Ausbildung und Tätigkeit der pädagogischen Kräfte, insbesondere der L., sollen sich an dem normativen „Leitbild des sozialistischen L.“ orientieren, das durch „Zehn Gebote“ umrissen wird (Hübner, Peter: Vom Ethos des sozialistischen Lehrers und Erziehers, in: Pädagogik 9/1970, S. 817–827); danach soll der „sozialistische L.“: sich das von der Partei der Arbeiterklasse in „prognostischer Sicht erarbeitete Menschenbild“ aneignen, um es in seiner täglichen Arbeit zu verwirklichen, seinen Beruf in erster Linie als politisch-ideologischen Beruf und wichtigsten persönlichen Beitrag zur Vollendung des Sozialismus in der DDR ausüben, sich jene wissenschaftlichen Kenntnisse und marxistisch-leninistischen Überzeugungen aneignen, die für die Heranbildung allseitig entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten erforderlich sind, nach „pädagogischer Meisterschaft“ streben, um alle Kinder zur „bewußten und selbständigen Aneignung der Grundlagen von Wissenschaft und Kultur“ zu befähigen, den Schülern helfen, die „sozialistische Lebenspraxis“ in ihren Kollektiven und bei der bewußten Gestaltung ihrer gesellschaftlichen Beziehungen selbständig zu entwickeln, danach streben, seinen pädagogischen Führungsstil als Ausdruck der sozialistischen Beziehungen zwischen L. und Schüler ständig zu vervollkommnen, an der Schaffung des „einheitlich handelnden Pädagogenkollektivs“ mitwirken und sich für die Arbeit der gesamten Schule verantwortlich fühlen, danach streben, das Ansehen und die Wirksamkeit der Schule als eines staatlichen Instrumentes der sozialistischen Bildung und Erziehung ständig zu erhöhen, danach streben, bei sich selbst und den mit ihm im Pädagogenkollektiv vereinten L. die Züge des sozialistischen Volks-L. zu verwirklichen sowie bestrebt sein, die Grundsätze der Sozialistischen Moral in seinem gesamten beruflichen und persönlichen Leben vorbildlich zu erfüllen. Die LuE. haben ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit bei den Kindern und Jugendlichen ausschließlich nach den Vorschriften der staatlichen Lehrpläne und anderen edukativ-präskriptiven Dokumenten zu leisten, deren besonders vorbildliche Erfüllung mit zahlreichen Auszeichnungen ideeller und materieller Art belohnt wird. Um einer Fluktuation bei den L. vorzubeugen, bestehen strenge Bestimmungen bezüglich der Möglichkeit eines Arbeitsplatz- bzw. Berufswechsels. 2. Arbeitsbedingungen, Vergütungen und Auszeichnungen. Die wöchentlichen Pflichtstunden (Gesamtpflichtstunden) für L. an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen umfassen das Pflichtstundenminimum und den variablen Teil der Pflichtstunden, d.h. zwei weitere Unterrichtsstunden, für deren Erteilung der L. variabel eingesetzt werden kann; die Gesamtpflichtstundenzahl beträgt für L. der Klassen 1–8 der Oberschule 25, für L. der Klassen 9–12, des berufstheoretischen und allgemeinbildenden Unterrichts der Berufsschulen sowie der Spezial- und der Sonderschulen 24 und für L. an den Volkshochschulen 23 Unterrichtsstunden pro Woche, von denen jeweils 2 Unterrichtsstunden den variablen Teil der Gesamtpflichtstunden darstellen (Rahmenkollektivvertrag über die Arbeits- und Lohnbedingungen für die Mitarbeiter in Einrichtungen der Volksbildung und kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung vom 15. 9. 1978 i. d. F. vom 20. 10. 1980, SDr. 1980); von den Gesamtpflichtstunden werden für leitende und besondere Tätigkeiten, aber auch aus anderen Gründen Abminderungsstunden gewährt; so erhalten vollbeschäftigte Lehrerinnen mit drei oder mehr zu ihrem Haushalt gehörenden Kindern 2 Abminderungsstunden wöchentlich; die Abminderungsstunden für die Leitungstätigkeit der Direktoren, stellvertretenden Direktoren usw. werden im Rahmen sog. Gesamtzeitfonds und einer Mindestunterrichtsstundenzahl vom Direktor der Schule selbst geregelt; die Mindestpflichtstunden für Direktoren usw. sind je nach der Größe der Schule gestaffelt und betragen zwischen 3 und 10 und für stellvertretende Direktoren zwischen 12 und 16 Unterrichtsstunden. Den L. stehen nur 24 Arbeitstage Jahresurlaub in den Sommerferien zu. Den Rest der unterrichtsfreien Zeit müssen die L. für Weiterbildungsmaßnahmen, Schulverwaltungsarbeiten, Beteiligung an der Feriengestaltung u.ä. zur Verfügung stehen. Die Vergütung der LuE. erfolgt auf der Grundlage des oben angegebenen Rahmenkollektivvertrages sowohl ihrer Qualifikation als auch der Bewertung ihrer jeweils ausgeübten Tätigkeit entsprechend; sie liegt gegenwärtig (1982) zwischen 460 Mark (Gehaltsgruppe 1: Helferin ohne pädagogische Ausbildung) und 1295 Mark (Gehaltsgruppe 4: Lehrer, Erzieher und Freundschaftspionierleiter mit abgeschlossener päd. Hochschulausbildung nach 25 und mehr Dienstjahren). Dazu werden gegebenenfalls noch besondere Zulagen gezahlt, so Zulagen für leitende Tätigkeit, z.B. für Bezirksschulräte 300 Mark monatlich, für Kreisschulräte 250 Mark, für Direktoren 100, 150 oder 200 Mark, für Leiter Polytechnischer Zentren 60–100 Mark, Zulagen für besondere Anforderungen, z.B. L. an Erweiterten Oberschulen (Abiturstufe) 50 Mark, Zulagen für eine Tätigkeit unter erschwerten Bedingungen, z.B. für Wander-L. 10–40 Mark, sowie die Beförderungszulagen; auch erhalten LuE. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und mindestens 2jähriger Tätigkeit im Bildungswesen eine von der Normalregelung abweichende Aufstockung der Altersversorgung bis zur Höhe von 60 v.H., bei besonders anerkannten Leistungen bis 80 v.H. des im letzten Jahre vor Eintritt des Versorgungsfalles bezogenen durchschnittlichen monatlichen Bruttogehaltes, jedoch nur bis zu höchstens 800 Mark einschließlich der Rente. Da an die berufliche Tätigkeit der LuE. einschließlich der Schulfunktionäre in der DDR hohe Ansprüche gestellt werden, soll auch mit der Auszeichnung besonderer Leistungen ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden. Eine generelle Würdigung der Tätigkeit der LuE. erfolgt durch den „Tag des Lehrers“, der jährlich am 12. Juni, dem Jahrestag der Schulreform von 1946, in feierlicher Form an allen Schulen usw. begangen wird. [S. 820]An diesem Tag werden auch die speziellen Auszeichnungen für LuE. verliehen; außer den staatlichen Auszeichnungen gibt es Anerkennungsschreiben, Geldprämien und Sachgeschenke. Die beiden Hauptgruppen der Auszeichnungen bilden die Ehren- und die Beförderungstitel sowie die Medaillen. Staatliche Ehrentitel sind „Verdienter Lehrer des Volkes“ mit Medaille und Geldprämie bis zu 5.000 Mark, „Aktivist der sozialistischen Arbeit“ mit Medaille und Geldprämie sowie „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ mit Medaille und Geldprämie; Beförderungstitel sind „Oberlehrer“, „Studienrat“ und „Oberstudienrat“ mit Beförderungszulage zum Grundgehalt (50, 100 und 150 Mark) sowie — bei hohen wissenschaftlichen Leistungen — auch der Titel „Professor“ mit Abschluß von Einzelverträgen, in denen Zulagen vorgesehen werden, die über den Zulagen für Oberstudienräte liegen. Als staatliche Auszeichnungs-Medaillen werden verliehen „Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik“ (Verleihung am Tag der Republik), „Dr.-Theodor-Neubauer-Medaille“ in Bronze, Silber und Gold mit Prämie (500, 750 und 1000 Mark), „Medaille für ausgezeichnete Leistungen“ (für Schulfunktionäre), „Pestalozzi-Medaille für treue Dienste“ (Treue-Medaille) in Bronze, Silber und Gold für 10-, 20- und 30jährige Dienstzeit. Ferner werden verliehen eine Urkunde an Betreuer für vorbildliche Leistungen bei der sozialistischen Bildung und Erziehung der Schüler am Unterrichtstag in der Produktion, der Diesterweg-Preis für hervorragende Absolventen des LuE.-Studiums mit Prämie (500 Mark) sowie die „Ehrennadel des Ministeriums für Volksbildung“ für ehrenamtliche Helfer; außer den staatlichen Auszeichnungen verleiht die Pionierorganisation die „Medaille für hervorragende Leistungen bei der sozialistischen Erziehung in der Pionierorganisation Ernst Thälmann“ an L., E. sowie an Freundschafts- und Gruppenpionierleiter in Bronze, Silber und Gold (Auszeichnungen). 3. Die Ausbildung auf Fachschulebene. Die Ausbildung der Kindergärtnerinnen erfolgt an den 17 Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen in einem 3jährigen Direktstudium oder einem 3½jährigen Fernstudium. An den 30 Instituten für L.-Bildung (z.B. in Puttbus (Insel Rügen), Schwerin, Templin, Potsdam, Neuzelle, Cottbus, Staßfurt, Halle, Eisenach, Krossen, Meiningen, Großenhain, Leipzig, Rochlitz, Berlin-Köpenick) werden sowohl L. für die unteren Klassen (Unterstufenlehrer) als auch E. ausgebildet, und zwar in einem 4jährigen Direktstudium; die Ausbildung erfolgt für 3 Unterrichtsfächer, und zwar für Mathematik und Deutsch als die tragenden Fächer der Unterstufe sowie für eines des Fächer Werkunterricht, Körpererziehung, Kunsterziehung, Musik oder Schulgartenunterricht; sie umfaßt die Bereiche Ausbildung in Marxismus-Leninismus, Erweiterung der Allgemeinbildung, pädagogisch-psychologische Grundausbildung, fachwissenschaftliche und methodische sowie Ausbildung in der Schulpraxis. Auch die E. erwerben in ihrer 3jährigen Ausbildung zusätzlich zu ihrer Befähigung für die Erziehungs- und Betreuungsarbeit in den Schulhorten, Kinderheimen usw. die Lehrbefähigung für die Unterstufe in 2 Fächern, die für den außerunterrichtlichen Bereich von Bedeutung sind, nämlich in den Fächer-Kombinationen Kunsterziehung und Musik, Werkunterricht und Körpererziehung sowie Schulgartenunterricht und Naturwissenschaften. Das Fernstudium für E. dauert 3 Jahre. Ingenieurpädagogen, Ökonompädagogen und Medizinpädagogen werden in einem 3jährigen Direktstudium oder einem 4jährigen Fernstudium an den 4 Instituten zur Ausbildung von Ingenieurpädagogen, an dem Institut zur Ausbildung von Ökonompädagogen und an der Fachschule für Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens für ihren Einsatz als Lehrkräfte in der berufspraktischen Ausbildung für sehr verschiedene Fachrichtungen ausgebildet. 4. Die Ausbildung der Lehrer auf Hochschulebene. Die Ausbildung der L. gilt als eine strukturbestimmende Aufgabe der Universitäten und Hochschulen. Die Diplom-Fach-L. für den allgemeinbildenden Unterricht ab Klasse 5 werden an den 11 Pädagogischen Hochschulen, aber auch an den Universitäten, an den Technischen Hochschulen und an einigen Hochschulen anderer Fachrichtungen in einem 4jährigen Direktstudium in 2 Fächern ausgebildet, deren Kombination zwar vielfältig, aber festgelegt ist; es umfaßt die Grundlagen des Marxismus-Leninismus, Fachwissenschaften, Erziehungswissenschaften (Pädagogik, Psychologie und Methodik), Einführung in die Logik und Wissenschaftstheorie oder Einführung in die Kybernetik und Datenverarbeitung, Erweiterung der Allgemeinbildung (Mathematik, Naturwissenschaften, Technik, Fremdsprachen), Sport und militärische Ausbildung bzw. Ausbildung in Zivilverteidigung. Für die Fach-L. an den Erweiterten Oberschulen und an den Spezialschulen erfolgt keine besondere Ausbildung; über den Einsatz der L. an diesen Schulen entscheidet vielmehr „aufgrund der politischen Haltung und der fachlichen Leistungen des Lehrers“ der Kreisschulrat, wobei der Einsatz in der Regel erst nach Bewährung in den Klassen 5–10 der Normal-Oberschule erfolgt. Diplom-Fach-L. werden auch im Fernstudium, und zwar ausschließlich an den Pädagogischen Hochschulen, ausgebildet; zum Fernstudium werden nur L. zugelassen, die in einem Fach eine Hochschulausbildung erworben haben und in einem weiteren Fach, für das sie nicht ausgebildet sind, unterrichten (sollen). Die Diplom-Agrarpädagogen, Diplom-Ingenieurpädagogen, Diplom-Ökonompädagogen und Diplom-Medizinpädagogen, die im berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen bzw. der Medizinischen Berufsschulen tätig sind, werden an bestimmten Universitäten und Hochschulen in einem 3jährigen Fernstudium ausgebildet. Dieses können vor allem solche Lehrkräfte aufnehmen, die hauptamtlich an einer Einrichtung der Berufsausbildung oder Aus- und Weiterbildung der Werktätigen tätig, sind und den Nachweis einer der Studienrichtung entsprechenden abgeschlossenen Fachschulausbildung erbringen sowie über eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung verfügen. Die Ausbildung von Diplom-Pädagogen, die als Lehrkräfte an Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen sowie als Direktoren [S. 821]von allgemeinbildenden Schulen und als leitende Kader der Volksbildung tätig sind, erfolgt als Direkt-, als Fern- und als kombiniertes Direkt- und Fernstudium an der Sektion Pädagogik der Humboldt-Universität Berlin, an der Pädagogischen Hochschule Erfurt/Mühlhausen und am Institut für Leitung und Organisation des Volksbildungswesens der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften. Die L. für die Sonderschulen werden in einem 2jährigen Zusatzstudium an der Sektion „Rehabilitationspädagogik“ der Humboldt-Universität Berlin und der Sektion „Erziehungswissenschaft“ der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (vormals Institut für Sonderschulwesen) ausgebildet; Voraussetzung für die Aufnahme des Sonderschul-Zusatzstudiums ist die mit Erfolg abgelegte Prüfung als L. (für die unteren Klassen) oder als Fach-L. der allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen sowie eine erfolgreiche Vorbereitungszeit als L. an einer Sonderschule der gewählten Art von wenigstens einem Jahr; das Zusatzstudium der L. für Sonderschulen wird mit dem Staatsexamen als Sonderschul-L. abgeschlossen. Die Zusatzausbildung der E. für Internate oder Horte an Sonderschulen oder für Kinderheime und Jugendwerkhöfe für Hilfsschüler sowie die zusätzliche Ausbildung der Kindergärtnerinnen für die Vorschulteile an Sonderschulen erfolgt in 2jährigen Ausbildungsgängen an der Sektion „Rehabilitationspädagogik“ der Humboldt-Universität Berlin; Voraussetzungen für die Zulassung zu der Zusatzausbildung sind die abgeschlossene pädagogische Grundausbildung als E. in Heimen oder Horten bzw. die staatliche Abschlußprüfung als Kindergärtnerin sowie eine erfolgreiche Vorbereitungszeit als E. im Internat oder Hort einer Sonderschule der gewählten Art oder als E. in einem Kinderheim oder in einem Jugendwerkhof für Hilfsschüler bzw. in einem Vorschulteil einer Sonderschule von wenigstens einem Jahr. Die Ausbildung der Freundschaftspionierleiter schließlich, also der an den Schulen hauptamtlich tätigen Funktionäre des Jugendverbandes, erfolgt fachschulmäßig im Direktstudium an einigen Instituten für Lehrerbildung sowie im Fernstudium an der Zentralschule der Pionierorganisation in Droyßig bei Zeitz (mit dem Erwerb der Lehrbefähigung für die Unterstufe in einem Hauptfach und einem wahlweise-obligatorischen Fach); die Weiterbildung erfolgt entweder in der Weiterbildung der L. in Kursen oder an den Außenstellen der Zentralschule der Pionierorganisation. Zur Verwirklichung des Grundsatzes der Einheit von Theorie und Praxis bzw. einer praxisbezogenen L.-Ausbildung ist auch die unterrichtspraktische Ausbildung in die Gesamtausbildung an den Einrichtungen für die Ausbildung der LuE. integriert; so werden während des gesamten Studiums zusammenhängende Berufspraktika durchgeführt, die mit der theoretischen Ausbildung eine Einheit bilden sollen und zusammen mit den Übergangsschulen als wichtige Mittel gelten, die Studenten auf ihre künftige praktische Tätigkeit als LuE. im Bildungssystem vorzubereiten. Die Ausbildung in der pädagogischen Praxis wird durchgeführt: für Studentinnen der Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Hospitationen in der ersten Klasse der Unterstufe, Hospitationen in einer Kinderkrippe, erstes Praktikum im Kindergarten mit hauswirtschaftlichem Praktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung und zweites Praktikum im Kindergarten, für Studenten an Instituten für L.-Bildung als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Einführungspraktikum, erstes Schulpraktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung, Hospitationspraktikum im Kindergarten und schulpraktisches Semester in der Unterstufe der Oberschule sowie für Studenten an Universitäten und Hochschulen als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Einführungspraktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung und schulpraktisches Semester in der Oberstufe der Oberschule bzw. in Berufsschulen. 5. Die obligatorische Weiterbildung. Nach der Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung (GBl. I, 1979, S. 444) haben die LuE. insbesondere die Pflicht, „sich im Prozeß der Arbeit, durch Selbststudium und in Kursen systematisch und zielstrebig weiterzubilden“. Besonders im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Einführung der neuen Lehrpläne (Lehrplanreform) und der neuen Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung) sowie den damit verbundenen Aufgaben und Problemen erwies es sich als notwendig, die Weiterbildung der LuE. sowohl in Übereinstimmung mit der Neuorientierung ihrer Ausbildung zu bringen als auch sie zu intensivieren und zu systematisieren. Hauptmethode der Weiterbildung ist das Selbststudium auf der Grundlage der Weiterbildungsprogramme und der darin enthaltenen thematischen Orientierungen und Literaturangaben, das durch Studienhinweise, Beiträge in den Fachzeitschriften, Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie Konsultationen unterstützt wird. Die Weiterbildung der L. in Kursen erfolgt in Grund-, Fach- und Spezialkursen ebenfalls auf der Grundlage verbindlicher Programme. Im Grundkurs werden ausgewählte Themen des Marxismus-Leninismus, der Pädagogik und der Psychologie behandelt. Der Fachkurs für die L. der unteren Klassen umfaßt fachwissenschaftliche und methodische Probleme aus 2 Unterrichtsfächern bzw. den Disziplinen des Deutschunterrichts. Die Fachkurse für L. der Klassen 5–12 enthalten ausgewählte fachwissenschaftliche und didaktisch-methodische Themen eines Unterrichtsfaches. In den für einzelne Fächer und Disziplinen durchgeführten Spezialkursen werden ausgewählte Probleme aus einem eingegrenzten Wissenschaftsgebiet behandelt. Hierher gehören auch die Kurse zur Weiterbildung der Fremdsprachen- und der Sonderschul-L. Jeder L. muß im Verlauf von 4 Jahren am Grundkurs und an einem oder 2 Fachkursen teilnehmen. Die Grund-, Fach- und Spezialkurse [S. 822]finden in den Winter- und Sommerferien statt. Die L. der Berufsschulen, die allgemeinbildenden Unterricht erteilen, absolvieren anstelle des Grundkurses die Lehrgänge Marxismus-Leninismus und Pädagogik-Psychologie im Rahmen der „zyklischen Weiterbildung der Kader der Berufsbildung“, nehmen aber auch an den Fach- und Spezialkursen der Weiterbildung für L. der Oberschulen teil. Die L. der Berufsschulen, die berufstheoretischen Unterricht erteilen, nehmen ausschließlich an der zyklischen Weiterbildung der Kader der Berufsbildung in Form von Lehrgängen nach einheitlichen Programmen teil, die in der Regel innerhalb von 12 Monaten absolviert werden, so daß in einem maximal 4jährlichen Turnus alle Kader der Berufsbildung weitergebildet werden. Diese zyklische Weiterbildung wird von den 15 Bezirkskabinetten für Weiterbildung der Kader der Berufsbildung angeleitet und unterstützt. Für die Gruppe der E., d.h. der Kindergärtnerinnen, der Horterzieher usw., gelten die gleichen Grundsätze und Formen sinngemäß; auch hier ist die Weiterbildung Pflicht und die Teilnahme an bestimmten Kursen im Verlaufe von 4 Jahren obligatorisch. Alle LuE. sollen sich aber auch ständig „im Prozeß der Arbeit“ weiterbilden und zu diesem Zweck an verschiedenen Fachzirkeln und Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch teilnehmen; dabei werden die besten Erfahrungen verallgemeinert und in der Form von „Pädagogischen Lesungen“ verbreitet und prämiiert. Das Zentralinstitut für Weiterbildung der LuE. in Ludwigsfelde bei Berlin (Dir. Dr. R. Slomma) ist für die Ausarbeitung und Herausgabe von Programmen und Studienmaterialien verantwortlich und bestätigt die Programme für die Spezialkurse; außerdem führt es für ausgewählte Kader spezielle Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen durch. An der Weiterbildung der LuE. sind auch die Institute für L.-Bildung sowie die Universitäten, die Hochschulen, die Fachschulen, die wissenschaftlichen Institutionen und Gesellschaften sowie betriebliche und gesellschaftliche Einrichtungen beteiligt, deren Maßnahmen zur Weiterbildung der LuE. im jeweiligen Volkswirtschafts- und Haushaltsplan der betreffenden Einrichtung festgelegt bzw. in die Arbeitsplanung der Sektionen oder anderen Leitungsbereiche der Universitäten, Hoch- und Fachschulen aufgenommen werden. Eine besondere Stätte der L.-Weiterbildung ist das Haus des Lehrers in Berlin (Ost); es führt nicht nur die systematische Weiterbildung der L., E. und Schulfunktionäre sowie die schulpolitische und pädagogisch-methodische Qualifizierung der Lehrkräfte durch, sondern hat auch die Aufgabe, als „Zentrum des geistig-kulturellen Lebens der pädagogischen Intelligenz und aller an der Erziehung und Bildung der jungen Generation beteiligten Bürger einschließlich der Lehrer-Studenten“ (AO über das Statut des Hauses des Lehrers der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, vom 5. 12. 1966 [VOBl. I, S. 853]; diese AO ist auch 1982 noch gültig) sowie als bildungspolitisches Propaganda-Zentrum für West-Besucher zu wirken, und arbeitet eng mit der Pädagogischen Zentralbibliothek zusammen; ihm sind das pädagogische Neuererzentrum, das pädagogische Besucherzentrum und der Kuppelsaal der unmittelbar angrenzenden Kongreßhalle zugeordnet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 818–822 Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrplanreformSiehe auch die Jahre 1975 1979 1. Pädagogische Kräfte und das Leitbild des sozialistischen Lehrers. Die im Volksbildungswesen tätigen pädagogischen Kräfte untergliedern sich bezüglich ihrer Tätigkeit in Lehrer (L.), Erzieher (E.) und „leitende Kader“ (Kaderpolitik) der Volksbildung sowie hinsichtlich ihrer Ausbildung in Fachschul- und in Hochschulabsolventen eines entsprechenden (vollen oder teilweisen bzw. zusätzlichen) Direkt- und/oder Fernstudiums. Auf Fachschulebene voll ausgebildete…
DDR A-Z 1985
Rehabilitierungen (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Funktionäre und Mitglieder der SED, die in den Jahren 1948–1953 politischen Säuberungen zum Opfer fielen und widerrechtlich verfolgt, aus der Partei ausgeschlossen oder aus ihren Funktionen entfernt wurden, sind in den Jahren nach Stalins Tod (1953) und besonders nach dem XX. Parteitag der KPdSU bzw. der 3. Parteikonferenz der SED (1956) z. T. „rehabilitiert“, d.h. wieder in die Partei aufgenommen und — wenn auch keineswegs immer — erneut mit politischen Aufgaben betraut worden. Diese R. vollzogen sich allerdings nur zögernd und inkonsequent. Sie [S. 1116]betrafen sowohl bestimmte, durch ein einheitliches Merkmal gekennzeichnete Gruppen (z. B. ehemalige Westemigranten, frühere Mitkämpfer der jugoslawischen Partisanenarmee) als auch Einzelpersonen, z. B. leitende Parteimitglieder, die in der DDR in Auswirkung der Schauprozesse gegen Laszlo Rajk (Ungarn), Traitscho Kostoff (Bulgarien) und Rudolf Slansky (Tschechoslowakei) aus ihren Funktionen entfernt wurden (Alexander Abusch, Franz Dahlem), bzw. aus der SED ausgeschlossen und in Haft genommen wurden (Paul Merker, Fritz Sperling, Bruno Goldhammer). Rehabilitiert wurden auch der nach dem Juni-Aufstand abgesetzte und verhaftete ehemalige DDR-Justizminister Max Fechner, sowie einige mit der „oppositionellen Fraktion“ Zaisser/Herrnstadt (1953; Neuer Kurs) sympathisierende Funktionäre (Anton Ackermann, Hans Jendretzky, Elli Schmidt), nicht hingegen Wilhelm Zaisser und Rudolf Herrnstadt (Opposition und Widerstand). 20 Jahre später wurden Karl Schirdewan und andere Funktionäre, die 1956/57 revisionistische Auffassungen vertreten hatten (Revisionismus) und deshalb gemaßregelt worden waren, rehabilitiert. Niemand von den zuletzt genannten ist jedoch in politisch einflußreiche Ämter zurückgekehrt. Im Gegensatz zur KPdSU und anderen kommunistischen Parteien im Ostblock nahm die SED die R. zumeist stillschweigend und unter Ausschluß der Öffentlichkeit vor. Lediglich im Fall Dahlem und einigen damit zusammenhängenden Fällen (Ackermann, Jendretzky, Schmidt) wurde die verhängte Parteistrafe durch einen veröffentlichten Beschluß des ZK der SED vom 29. 7. 1956 für aufgehoben erklärt. Die R. Fechners ist durch Mitteilung über die Wiederherstellung seiner Parteimitgliedschaft (ND 29. 6. 1958) bekanntgeworden. Von der KPdSU postum ausgesprochene R. prominenter deutscher KPD-Führer, Opfer der stalinschen Säuberungen in den 30er Jahren, sind in der DDR niemals durch die SED veröffentlicht worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1115–1116 Rehabilitation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RelativismusSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Funktionäre und Mitglieder der SED, die in den Jahren 1948–1953 politischen Säuberungen zum Opfer fielen und widerrechtlich verfolgt, aus der Partei ausgeschlossen oder aus ihren Funktionen entfernt wurden, sind in den Jahren nach Stalins Tod (1953) und besonders nach dem XX. Parteitag der KPdSU bzw. der 3. Parteikonferenz der SED (1956) z. T. „rehabilitiert“, d.h. wieder in die Partei aufgenommen und — wenn auch keineswegs immer — erneut mit…
DDR A-Z 1985
Patriotismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Marxismus-Leninismus versteht unter P. die „Liebe zum Vaterland, die sich mit der Entstehung und Entwicklung ethnischer und politischer Gemeinschaften als ein Ausdruck der Interessiertheit am jeweiligen politischen, kulturellen und sozialen Milieu des Lebens und Kampfes eines Volkes herausbildet“. Träger des P. seien in der Geschichte immer die Volksmassen, denn diese seien „am meisten am Schicksal des Vaterlandes interessiert gewesen“. Die Arbeiterklasse „als einzige konsequent revolutionäre Klasse“ sei zugleich die am meisten patriotische, weil nur bei ihr Klasseninteresse und das Gesamtinteresse eines Volkes zusammenfalle. P. und Proletarischer ➝Internationalismus bilden nach marxistisch-leninistischer Auffassung eine Einheit. Für jede einzelne nationale Arbeiterklasse sei zwar das „jeweilige Vaterland der Kampfboden für die Erfüllung ihrer historischen Mission“, der „Kampf für den Sieg des Sozialismus“ im eigenen Land gilt jedoch als „Bestandteil des allgemeinen Kampfes … für den Sieg des Sozialismus im Weltmaßstab“ (Kleines politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 684 f.). Nach Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse (Eigentum) und der Errichtung der Arbeiter-und-Bauern-Macht wird der P. zur „höchsten Form des P.“, zum sozialistischen P. (SP.). Der SP. sei „bewußter P.“ (Bewußtsein, Gesellschaftliches), weil sich nunmehr die Vaterlandsliebe mit dem Marxismus-Leninismus verbinde. Der SP. erfasse „das gesamte Volk des sozialistischen Vaterlandes“. P. wird als Gegenbegriff zum bekämpften Nationalismus (N.) verstanden. N. sei „bürgerliche Ideologie und Politik …, welche die nationalen Klasseninteressen der Bourgeoisie, vor allem ihr Streben nach einem nationalen Markt, nach einem eigenen Nationalstaat und nach Unterdrückung und Ausbeutung der eigenen und anderer Nationen ausdrückt“. Er ignoriere die Gleichberechtigung der Nationen, indem er die eigene den anderen überordne. Beim Übergang des bürgerlichen Nationalstaates zum Imperialismus werde der N. zum Chauvinismus. Lediglich im Rahmen der nationalen Befreiungsbewegungen (Außenpolitik, V.) komme dem N. — wie vormals in den bürgerlichen Revolutionen des 18. und 19. Jahrhunderts — für eine begrenzte Zeitspanne eine fortschrittliche Bedeutung zu. Gegenüber den sozialistischen Staaten erfülle der N. Funktionen des Antikommunismus. Mit seiner Hilfe würde der Versuch unternommen, „die Einheit und Geschlossenheit der sozialistischen Staatengemeinschaft zu untergraben, die weitere Annäherung und die sozialistische ökonomische Integration der sozialistischen Länder zu verhindern, einzelne Länder gegeneinander auszuspielen und sie vor allem in Gegensatz zur Sowjetunion zu bringen“ (a.a.O., S. 614 ff.). Besonders gefährlich sei die Verbindung von N. und Revisionismus (Eurokommunismus; Nationalkommunismus). Die SED sieht auch für sich derartige Gefahren und mißt in ihrem Parteiprogramm von 1976 „dem konsequenten Kampf gegen bürgerlich-nationalistische Konzeptionen aller Art ebenso wie gegen nationalistische Vorurteile im Bewußtsein der Menschen eine große Bedeutung bei“. Die Stellung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zum SP. hat sich im Zeichen ihrer revidierten Einstellung zur Nation und nationalen Frage geändert. Bis in die zweite Hälfte der 60er Jahre hinein sprach die SED von Deutschland als dem Vaterland, für dessen künftiges Geschick die Nation der Deutschen — und damit auch die Bevölkerung der DDR — Verantwortung trüge. Seit Ende der 60er Jahre wird der „sozialistische deutsche Nationalstaat“ DDR als „sozialistisches Vaterland“ bezeichnet, das in der Gegenwart keinerlei Gemeinsamkeiten mehr mit dem westlichen Deutschland besitze. Der Erziehung zum SP. und zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes (Wehrerziehung) kommt im Bildungswesen, aber auch in der Agitation und Propaganda der SED zentrale Bedeutung zu. In Art. 25,2 der Verfassung der DDR heißt es, daß die DDR „das Voranschreiten des Volkes zur sozialistischen Gemeinschaft allseitig gebildet und harmonisch entwickelter Menschen, die vom Geist des sozialistischen Patriotismus und Internationalismus durchdrungen sind und [S. 980]über eine hohe Allgemeinbildung und Spezialbildung verfügen“, sichere. Das Programm der SED von 1976 sagt: „Die weitere Vertiefung des sozialistischen Patriotismus und des proletarischen Internationalismus gehört zu den wichtigsten politisch-ideologischen Aufgaben der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands … Wo immer ein Kommunist arbeitet und lebt — er wird beispielgebend wirken für sein sozialistisches Vaterland, das fester Bestandteil der um die Sowjetunion gescharten Völkerfamilie ist, er wird die Ideen des sozialistischen Patriotismus und des proletarischen Internationalismus in die Hirne und Herzen der Menschen tragen!“ Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 979–980 Patentwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z P.E.N.-Zentrum DDRSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Marxismus-Leninismus versteht unter P. die „Liebe zum Vaterland, die sich mit der Entstehung und Entwicklung ethnischer und politischer Gemeinschaften als ein Ausdruck der Interessiertheit am jeweiligen politischen, kulturellen und sozialen Milieu des Lebens und Kampfes eines Volkes herausbildet“. Träger des P. seien in der Geschichte immer die Volksmassen, denn diese seien „am meisten am Schicksal des…
DDR A-Z 1985
Massenorganisationen (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 876]M. sind Verbände, mit deren Hilfe die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) versucht, alle sozialen Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Situationen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren. Die M. sollen ihre Mitglieder sowohl für das Erreichen der von der Partei in deren Beschlüssen und in den Volkswirtschaftsplänen gesetzten Ziele mobilisieren, als auch diesen die Möglichkeit bieten, ihre spezifischen Interessen organisiert und kontrolliert vertreten zu können. Kommunistische Parteien beanspruchen in ihrem Herrschaftsbereich grundsätzlich ein Organisationsmonopol, d.h. sie lassen nur die Bildung solcher Verbände zu, deren Gründung ihnen erwünscht, deren Programmatiken und Satzungen den Führungsanspruch der Partei ausdrücklich anerkennen und in denen die entscheidenden Führungspositionen von Parteimitgliedern besetzt sind. Die M. sind sowohl als Interessenorganisationen der Mitglieder als auch als Herrschaftsinstrumente der Partei konzipiert. Dieser Widerspruch wird aufgrund des Machtübergewichts der Partei vielfach zuungunsten der Interessenvertretung gelöst, ohne daß dieser Aspekt der M. völlig vernachlässigt werden kann. Neben dem Begriff „M.“, der den Großorganisationen vorbehalten ist, wird auch die Bezeichnung gesellschaftliche Organisationen verwendet. Mit Hilfe der M. versucht die SED 1. ihre jeweiligen Aktionsziele zu propagieren und die in den M. organisierten Mitglieder zu deren Erreichung zu mobilisieren (M. als „Transmissionsriemen“), 2. einen von ihr organisierten und kontrollierten Raum bereitzustellen, in dem die Interessen (Interesse/Interessenübereinstimmung) der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vertreten, soziale Bedürfnisse und Aktivitäten (z.B. kulturelle und sportliche) erfüllt und soziale Konflikte ausgetragen und gelöst werden können, ohne die Herrschaftsposition der Partei in Frage zu stellen (M. als Interessenvertretung), 3. die Einstellungen und Verhaltensweisen der Mitglieder der M. durch die Tätigkeit in den Organisationen und durch Teilnahme an Schulungen im Sinne der Parteidoktrin zu verändern (M. als „Schulen des Sozialismus“; Identifikationsfunktion), 4. Nachwuchs für leitende Positionen in Partei, Staat und Wirtschaft heranzubilden und zu erproben (kaderbildende Funktion der M.; Kaderpolitik), 5. die Organisationsmitglieder zum Erwerb zusätzlicher fachlicher Qualifikation und/oder zur Verbesserung ihrer Allgemeinbildung zu bewegen (Aus- und Weiterbildungsfunktion der M.; Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.), 6. die verschiedenen Gruppen und Schichten in der Gesellschaft in ihren Aktivitäten zu kontrollieren (M. als Mittel zur Kontrolle der Gesellschaft), 7. bürokratische Strukturen in Staat und Gesellschaft zu kontrollieren, um Machtmißbrauch, Verselbständigungstendenzen, Unterschleife und Nichteinhaltung gesetzlicher Normen zu verhindern (M. als Mittel „gesellschaftlicher Kontrolle“; Bürokratismus), 8. sich zusätzliche Informationen über Einstellungen, Wünsche und Unzufriedenheiten in der Gesellschaft zu verschaffen, um möglicherweise die eigene Politik zu korrigieren oder Agitation und Propaganda gezielter einsetzen zu können (M. als Informationsquellen mit korrigierender Funktion), 9. sich auf Spezialgebieten des Sachverstandes bestimmter Gruppen zu bedienen, um sachgerechtere Entscheidungen zu ermöglichen (konsultative oder beratende Funktion der M.), 10. Medien für eine kontrollierte und auf Einzelfragen bezogene Kritik zu schaffen (M. als Foren für Kritik und Selbstkritik). </OL> Ihren Führungsanspruch verwirklicht die SED durch ihre Mitglieder, die laut Statut der Partei gehalten sind, sich in den M. zu organisieren und dort die Parteibeschlüsse durchzuführen. Die ausschlaggebende Repräsentanz der SED im Funktionärskörper der M. wird durch eine systematische Kaderpolitik von den jeweils zuständigen Abteilungen des SED-Apparats gesichert. Die Vorsitzenden bzw. Sekretäre der wichtigsten M. auf den verschiedenen Organisationsebenen sind zugleich Mitglieder der entsprechenden gewählten SED-Leitung; die Vorsitzenden bzw. Sekretäre des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und der Freien Deutschen Jugend (FDJ) sind in der Regel Mitglieder der engeren, hauptamtlichen Parteileitungen, der Sekretariate bzw. auf zentraler Ebene des Politbüros des ZK der SED. Alle M. erkennen in ihren Satzungen und programmatischen Erklärungen die Führungsrolle der Partei ausdrücklich an; ihr Organisationsprinzip ist der Demokratische Zentralismus. Sie verfügen über eigene Schulungseinrichtungen zur Heranbildung des Funktionärsnachwuchses und eine eigene Verbandspresse. Die Mitgliedschaft in den M. ist grundsätzlich freiwillig, sie ist jedoch eine Voraussetzung für sozialen und beruflichen Aufstieg. Zusätzlicher Anreiz zum Eintritt in die M. sind Vergünstigungen, wie z.B. Ferienreisen. Auch gibt es vielfach keine andere Möglichkeit, bestimmten sozialen Interessen (Sport, Briefmarkensammeln, Heimatforschung, Laienspiel usw.) nachzugehen, als sich der zu diesem Zweck in den M. organisatorisch vorgegebenen Formen zu bedienen. Die 1945 erfolgte Auflösung der nationalsozialistischen Verbände ermöglichte es der KPD/SED, mit Unterstützung der Besatzungsmacht unter der Losung der „antifaschistischen Einheit“ nur die Gründung solcher Organisationen zuzulassen, an deren Führung sie von Anbeginn maßgeblich beteiligt war. In den anfänglich überparteilichen M., wie z.B. FDGB, KB, DFD, FDJ, gelang es der SED, durch eine geschickte Kaderpolitik, die Ausnutzung von Satzungsbestimmungen und das geschlossene fraktionsmäßige Auftreten ihrer Mitglieder sowie durch den Einsatz von Zwangsmitteln die alleinige Führung an sich zu ziehen. Die Gründungstechniken variierten je nach historischer Situation und der Art des Verbandes: FDGB und Kulturbund (KB) wurden als zentrale Organisationen gegründet; FDJ, Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) [S. 877]und Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) entstanden aus kommunalen Ausschüssen; andere Verbände wurden aus bestehenden M. ausgegliedert, wie z.B. der Verband der Journalisten (VDJ) aus dem FDGB (Journalismus), der Deutsche Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR über kommunale Sportausschüsse aus der FDJ und dem FDGB, Schriftstellerverband der DDR und Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) aus dem KB. Neben den jeweils aktuellen politischen Überlegungen spielte die begrenzte Zahl verfügbarer fähiger und zuverlässiger Parteimitglieder für bestimmte Führungsaufgaben in den M. eine Rolle bei der Entscheidung, wann und in welcher Form Organisationen ins Leben gerufen wurden. Das System der M. hat in seinen Grundstrukturen seit der Bildung des DTSB 1957 keine Veränderungen erfahren. Lediglich im Bereich der Fachverbände der Intelligenz hat sich der Differenzierungsprozeß fortgesetzt. So wurden 1966 der Verband der Theaterschaffenden, 1967 der Verband der Film- und Fernsehschaffenden gegründet. Das entfaltete und aufeinander bezogene Organisationensystem der M. wird mit den Blockparteien in der von der SED geleiteten Nationalen Front zusammengefaßt. In der Nationalen Front der DDR (NF) stellt sich die Gesellschaft der DDR gleichsam in organisierter Form dar. Außer der SED selbst, den Blockparteien (die in vieler Hinsicht als spezielle M. für die bürgerlichen Restschichten begriffen werden können; Parteien) entsenden der FDGB, die FDJ, der DFD, der KB und in den Kreisen und Gemeinden auch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) und die Konsumgenossenschaften Abgeordnete in die Volksvertretungen. Die in der Volkskammer repräsentierten Organisationen sind als Kern der NF im Demokratischen Block der Parteien und M. zusammengeschlossen. Die Notwendigkeit, in wachsendem Maß vor allem im ökonomischen, technischen und wissenschaftspolitischen Bereich Sachverstand und Fachwissen zur Optimierung der anstehenden Entscheidungen heranzuziehen, hat die Beratungs-, Kritik- und Informationsfunktion der M. gestärkt. Veränderungen in der gesellschaftspolitischen Zielsetzung als Folge des VIII. Parteitages der SED (1971) haben die Verantwortung des FDGB für die Sozialpolitik, der FDJ in der Jugendpolitik (Jugend) deutlicher hervortreten lassen. Ausdehnung der Freizeit, Verbesserung der materiellen Lage, Hebung des Bildungsniveaus verlangen nach einer Verbesserung der Arbeit der M., wenn sich nicht ein größer werdender Teil der sozialen und kulturellen Aktivitäten der Gesellschaftsmitglieder neben den M. entfalten soll. In der ideologischen und staatsrechtlichen Diskussion gab es in den 60er Jahren die Tendenz, in der Übernahme staatlicher Funktionen durch die M. (z.B. der Sozialversicherung durch den FDGB) einen notwendigen Prozeß in der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu sehen. Derartige Thesen werden jetzt ausdrücklich abgelehnt; vielmehr wird im Gegenteil davon ausgegangen, daß der Staatsapparat an Bedeutung und Aufgaben weiter zunehmen wird (Staatslehre). Allerdings wird zugleich gefordert, die Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte, die Formen der Sozialistischen ➝Demokratie weiterzuentwickeln und auszuüben. Da neben der SED und den Blockparteien vor allem die gesellschaftlichen Organisationen Träger der Mitwirkungsrechte sind, haben sie allgemein einen Funktionszuwachs erfahren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 876–877 Maschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MaterialwirtschaftSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 876]M. sind Verbände, mit deren Hilfe die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) versucht, alle sozialen Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Situationen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren. Die M. sollen ihre Mitglieder sowohl für das Erreichen der von der Partei in deren Beschlüssen und in den Volkswirtschaftsplänen gesetzten Ziele…
DDR A-Z 1985
Staatsarchive (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Organisation. Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das Archivwesen eine organisatorische Neuregelung, durch die vor allem das Netz der St. den politischen und staatsrechtlichen Strukturwandlungen in der DDR angepaßt wurde. Im Unterschied zu den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist das Archivwesen in der DDR straff zentralisiert. Aufsicht und Leitung obliegen von jeher dem Ministerium des Innern (MdI). Seine Aufgaben werden jedoch praktisch von der bereits 1953 [S. 1276]geschaffenen Staatlichen Archivverwaltung des Ministeriums des Innern (Sitz Potsdam) wahrgenommen. Unterstellt ist ihr das gesamte staatliche Archivnetz, das aus dem Zentralen St. der DDR, weiteren 9 S., 5 Historischen St., 2 Archivdepots, aus zentralen Technischen Werkstätten sowie der Fachschule für Archivwesen „Franz Mehring“, Potsdam, besteht. Als Archiv mit zentralem Aufgabenbereich verwaltet das Zentrale St. (ZStA, ehem. DZA) Potsdam, gegr. 1946, in seiner Historischen Abt.~I die in der DDR lagernden Aktenbestände deutscher Reichsbehörden. Größtenteils stammen diese Bestände aus Aktenrückgaben aus der UdSSR und Polen, die zwischen 1952 und 1961 erfolgten. Die 1960 entstandene „Abt. Sozialismus“ des ZStA verwaltet unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen Akten der seit 1945 auf dem Gebiet der Sowjetzone gebildeten „Staatsbehörden“ mit zentralem Aufgabenbereich, jedoch nur soweit diese wiederum aufgelöst wurden. Nach wie vor werden ferner wertvolle ältere Urkunden- und Aktenbestände der Archive der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck in Potsdam zurückgehalten, ist deren Benutzung eingeschränkt und ihre vollständige Verfilmung untersagt. Demgegenüber unterliegen Benutzung und Verfilmung von Archivalien ostdeutscher Gebiete, soweit sie in der Bundesrepublik und in Berlin-West aufbewahrt werden, keinerlei Einschränkungen. In der 1949 gegründeten Abt. Merseburg, die 1950 ins ZStA eingegliedert wurde und seitdem als Historische Abt. II des ZStA firmiert, sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Preußischen Geheimen St. sowie des Hohenzollernschen Hausarchivs mehr oder weniger provisorisch untergebracht. Insgesamt verwaltet das ZStA mit seinen Abteilungen in Potsdam, Merseburg und Coswig über 60.000 lfd. Meter Akten, d.h. ein knappes Drittel des gesamten sog. Staatlichen Archivfonds. In Anpassung der Archivorganisation an die staatliche Gliederung wurden die ehem. 5 Landeshauptarchive (LHA), deren provinzielle Zuständigkeit den 5 Ländern der SBZ entsprach, mit VO vom 17. 6. 1965 zu St. umgebildet und erhielten damit den Charakter von Bezirksarchiven entsprechend der Bezirkseinteilung der DDR. Dem gleichen Ziel diente auch die Neugründung von weiteren 4 St., die allerdings aus ehem. Landesarchiven hervorgegangen sind, so daß sich die Zahl der St. auf 9 erhöhte (Dresden, Greifswald, Leipzig, Magdeburg, Meiningen, Potsdam, Rudolstadt, Schwerin und Weimar). Darüber hinaus wurden in Anlehnung an frühere territorialstaatliche Bildungen 6 Historische St. geschaffen (Altenburg, Bautzen, Freiberg [ehem. Oberbergamtsarchiv], Gotha, Greiz und Oranienbaum/Anhalt). Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die Archivierung von regionalem Schriftgut der Zeit bis 1945 bzw. 1952. Außer den genannten St. bestehen Kreis-, Stadt-, Betriebs-, Literatur-, Film-, Bild- und Tonarchive sowie besondere Archive wissenschaftlicher Einrichtungen (z. B. Archive der Akademie der Wissenschaften zu Berlin). Als Verwaltungsarchive haben sie die Funktion von Zwischenarchiven und verwalten das anfallende Schriftgut bis zur möglichen Abgabe an das staatliche Endarchiv. Teilweise sind sie zugleich Verwaltungs- und Endarchiv. Seit 1954 sind bei sämtlichen Räten der Bezirke und beim Magistrat von Berlin (Ost) im Bereich Inneres Referate Archivwesen eingerichtet. Politisch-institutionelle Rücksichten führten darüber hinaus zur Bildung von Sonderarchiven. 1955 wurde als Sonderarchiv für Filmmaterial das Staatliche Filmarchiv gegründet, das einen Neubau mit Bunkern zur Aufbewahrung von 1000 t Filmmaterial bezog. Durch Befehl des Ministeriums für Nationale Verteidigung vom 15. 7. 1964 wurde das Militärarchiv der DDR in Potsdam gegründet. Es ist Zentralarchiv der NVA und historisches Archiv für militärische Akten der Zeit ab 1800. Insgesamt lagert in den staatlichen Endarchiven eine Aktensubstanz von über 220.000 lfd. Metern. 2. Ausbildung. Die Archivausbildung ist in 3 Stufen gestaffelt (Diplomarchivare, Fachschularchivare, Archivassistenten). Das für die Ausbildung des höheren Archivdienstes zuständige Institut für Archivwissenschaft, 1950 in Potsdam gegründet, wurde seit 1958 und endgültig durch AO vom 10. 8. 1961 der Fachrichtung Geschichte der Ost-Berliner Humboldt-Universität angegliedert und mit dem Promotions- und Habilitationsrecht für Archivwissenschaft ausgestattet. Seitdem obliegt dem „Bereich Archivwissenschaft“ der Humboldt-Universität die DDR-einheitliche Hochschulausbildung der Archivare, die nicht mehr als 16monatiges Zusatzstudium angelegt ist, sondern zu einem 5jährigen Direktstudium (78 Semesterwochen) ausgebaut wurde. Bis 1980 wurden an der Humboldt-Universität über 300 Diplomarchivare ausgebildet. Für die Ausbildung von Beschäftigten des mittleren Archivdienstes (Direkt- und Fernstudium) ist nach wie vor die am 1. 9. 1955 in Potsdam eröffnete Fachschule für Archivwesen „Franz Mehring“ zuständig. Erstmals 1976 lief dort auf der Grundlage der Beschlüsse des VIII. SED-Parteitags von 1971 ein zweigeteiltes Studium an, das sich aus 5 Semestern Fachschulstudium und einsemestrigem Einsatz am künftigen Arbeitsplatz zusammensetzt. Die Fachschule für Archivwesen zählte bis 1980 988 Absolventen (Direkt- und Fernstudenten). 3. Archivpolitik. Kennzeichnend für die gesamte Archivpolitik in der DDR ist ihr ständiges Bemühen, die jeweils herrschende Staats- und Parteilinie der SED zu vertreten. In den Planungen für die Archive ist viel von der „Erhöhung des gesellschaftlichen Nutzeffekts der Archivarbeit“, von der notwendigen Abstimmung „mit den Perspektivplänen der Volkswirtschaft“, von der Forderung, „einen klaren marxistisch-leninistischen Kurs“ zu steuern und für die „sozialistische Bewußtseinsbildung der Werktätigen“ zu sorgen, die Rede. Von den Archivaren wird ferner erwartet, daß sie maßgeblich bei der Weiterentwicklung der „marxistisch-leninistischen Archivwissenschaft“ mitwirken. Grundlagen hierfür sind die 1971 von der Staatlichen Archivverwaltung herausgegebenen „Theoretischen Grundsätze der marxistisch-leninistischen Archivwissenschaft in der [S. 1277]DDR“. Bei der Organisation der Archive gilt das sowjetische Beispiel als Vorbild. Während im Planjahrfünft 1976–1980 die „Auswertung“ der Archivalien nach vorgegebenen ideologischen Prinzipien „als nahezu gleichberechtigtes Aufgabengebiet neben die Erschließung“ gestellt wurde, ist den Archivaren laut „Archivmitteilungen“ (1982), seit 1951 von der Staatlichen Archivverwaltung herausgegeben, die folgende Aufgabe gestellt: „Die Archive unterstützen die historische Forschung entsprechend dem Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften 1981–1985 und den Plänen der Bezirks- und Kreiskommissionen zur Erforschung der Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung.“ Auf der Arbeitstagung der Staatlichen Archivverwaltung wurde 1982 als „Klassenauftrag“ der Archivare definiert, „das Registraturgut und Archivgut sowohl für effektive Problemlösungen bei der Entscheidung aktueller Fragen in Staat und Wirtschaft als auch für die Vertiefung des Geschichtsbewußtseins der Werktätigen umfassend und rechtzeitig zu nutzen sowie zur gesellschaftlichen Auswertung bereitzustellen“. Nach politischen Gesichtspunkten dürften auch die Anträge westlicher Besucher zur Benutzung von Archiven der DDR bearbeitet werden. Seit Jahrzehnten erhält nur eine streng ausgewählte Minderheit von Interessenten aus westlichen Ländern, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland, die Erlaubnis zur Einsichtnahme in die archivalischen Zeugnisse der deutschen Vergangenheit, soweit sie auf dem Gebiet der DDR aufbewahrt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1275–1277 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbankSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Organisation. Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das Archivwesen eine organisatorische Neuregelung, durch die vor allem das Netz der St. den politischen und staatsrechtlichen Strukturwandlungen in der DDR angepaßt wurde. Im Unterschied zu den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist das Archivwesen in der DDR straff zentralisiert. Aufsicht und Leitung obliegen von jeher dem Ministerium des Innern…
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Nationale Mahn- und Gedenkstätten (1985)
Siehe auch: Nationale Gedenkstätten: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationale Mahn- und Gedenkstätten: 1975 1979 Die NMG. wurden unter maßgeblicher Mitwirkung des Komitees der antifaschistischen Widerstandskämpfer und eines am 1. 4. 1955 gegründeten „Kuratoriums für den Aufbau NMG.“ errichtet. Laut Statut vom 28. 1. 1961 unterstehen sie dem Ministerium für Kultur und haben gemäß § 2 „a) den Kampf der deutschen Arbeiterklasse und aller demokratischen Kräfte gegen die drohende faschistische Gefahr, b) die Rolle der KPD als der stärksten und führenden Kraft im Kampf gegen das verbrecherische Naziregime, … g) die historische Rolle der DDR darzustellen und zu erläutern“ (GBl. II, S. 381). Unter den NMG. werden unterschieden die der Erinnerung dienen an: 1. historische Ereignisse der deutschen Arbeiterbewegung bis 1917 (u.a. Gedenkstätten der SPD-Parteitage in Eisenach 1869, Gotha 1875 und Er[S. 931]furt 1891); 2. historische Ereignisse der deutschen Arbeiterbewegung (sprich KPD) 1918–1933 (u.a. Gedenkstätten revolutionärer Kämpfe 1918–1923 in Halle, Hettstedt und Leuna); 3. den antifaschistischen Widerstand von 1933 bis 1945 (u.a. Konzentrationslager Buchenwald, Ravensbrück, Sachsenhausen, Zuchthaus Brandenburg); 4. bedeutende Arbeiterführer (u.a. in Berlin an Karl Marx, Friedrich Engels, Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg; in Schloß Hubertusburg, Festung Königstein und Borsdorf an August Bebel und Wilhelm Liebknecht; in Wiederau und Birkenwerder an Clara Zetkin; in Eichwalde, Ziegenhals, Bautzen und Buchenwald an Ernst Thälmann). In Berlin (Ost) existieren u.a. folgende NMG.: Friedhof der Sozialisten in Friedrichsfelde, Sowjetisches Ehrenmal in Treptow, Mahnmal für die Opfer des Faschismus und Militarismus „Neue Wache“ Unter den Linden, Friedhof der Märzgefallenen von 1848 und Gräber der Revolutionskämpfer von 1918 im Friedrichshain sowie Museum für deutsche Geschichte (ehemals Zeughaus) Unter den Linden. Die NMG. werden in der Zentralen Denkmalliste vom 25. 9. 1979 genannt (GBl. SDr. 107). Neben den NMG. von überregionaler, sind in fast allen Gemeinden der DDR Gedenkstätten (G.) der Arbeiterbewegung, des antifaschistischen Widerstandes und des Aufbaus des Sozialismus von vorwiegend lokaler bzw. regionaler Bedeutung entstanden. Die Formen der G. sind mannigfaltig. Unter G. werden sowohl Gedenktafeln an Geburts- und Wohnhäusern von Persönlichkeiten aus der Arbeiterbewegung bzw. Verfolgte des Naziregimes, Gräber bzw. Friedhöfe gefallener sowjetischer Soldaten als auch historisch bedeutsame Plätze, Säle und Gebäude sowie Denkmäler verstanden. In der DDR gibt es mehrere tausend dieser G. (Anna Dora Miethe, Gedenkstätten: Arbeiterbewegung — Antifaschistischer Widerstand — Aufbau des Sozialismus, 2. Aufl., Leipzig-Jena-Berlin [Ost] 1975), die in den Schulunterricht, in die Jugendweihestunden, in örtliche Feiern usw. entsprechend den Zielen der Nationalen Geschichtsbetrachtung einbezogen werden. Größere G. der Arbeiterbewegung sind zu Museen ausgebaut worden (rd. 80), für die bei dem Rat für Museumswesen beim Ministerium für Kultur eine Arbeitsgruppe museale G. der Arbeiterbewegung besteht. Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 930–931 Nationale Geschichtsbetrachtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Volksarmee (NVA)Siehe auch: Nationale Gedenkstätten: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationale Mahn- und Gedenkstätten: 1975 1979 Die NMG. wurden unter maßgeblicher Mitwirkung des Komitees der antifaschistischen Widerstandskämpfer und eines am 1. 4. 1955 gegründeten „Kuratoriums für den Aufbau NMG.“ errichtet. Laut Statut vom 28. 1. 1961 unterstehen sie dem Ministerium für Kultur und haben gemäß § 2 „a) den Kampf der deutschen Arbeiterklasse und aller demokratischen Kräfte gegen die…
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Bücheraustausch (1985)
Siehe auch: Bücheraustausch: 1979 Bücher-Austausch: 1966 1969 1975 Der Literaturaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geht einerseits (im Rahmen des Innerdeutschen Handels [IDH]) über den Buchhandel, andererseits (vorwiegend in west-östlicher Richtung) als Geschenkverkehr vor sich. Literatur aus der DDR ist in der Bundesrepublik Deutschland über jede Buchhandlung zu beziehen. Lizenzverträge zwischen Verlagen in der Bundesrepublik und der DDR können dem Buchexport aus der DDR entgegenstehen. (1981 wurden nach Angaben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in Frankfurt/Main 374 Lizenzen von Verlagen aus der Bundesrepublik Deutschland erworben und 335 an diese vergeben.) Wer Literatur und sonstige Druckerzeugnisse aus der Bundesrepublik Deutschland, Berlin (West) und dem westlichen Ausland unmittelbar empfangen will, bedarf einer Sondergenehmigung des Ministeriums für Kultur, die Institutionen und einzelnen Bürgern bei nachgewiesenem Bedarf für ein bestimmtes Fachgebiet, eine bestimmte Literaturgattung oder einzelne Druckerzeugnisse auf Widerruf oder zeitlich begrenzt erteilt werden kann (AO des Min. für Kultur vom 13. 6. 1963). Ein Perspektivprogramm für die ideologische und kulturpolitische Arbeit auf dem Gebiet der Literatur, des Verlagswesens und der Literaturverbreitung von 1965 forderte eine außerordentliche Steigerung des Buch-Exports. Diese Forderung hat auch heute noch Gültigkeit. Voraussetzung dazu wären neben der Attraktivität der Produktion wirksame Schritte zur Befreiung des Bücheraustausches mit der Bundesrepublik Deutschland und dem westlichen Ausland von einengenden Vorschriften. Der Geschenkverkehr soll laut Erklärung des damaligen Staatssekretärs E. Wendt vom Januar 1964 durch die oben zitierte AO nicht betroffen sein. Bücher und Druckschriften sollen niemals in anderen Geschenksendungen beigepackt, sondern gesondert versandt werden. Welche Literatur von allen Geschenksendungen auch nach den eingetretenen Erleichterungen im Nichtkommerziellen ➝Warenverkehr ausgeschlossen bleibt, ist aus dem Merkblatt „Hinweise für Geschenksendungen in die DDR und nach Berlin (Ost)“, hrsg. vom Gesamtdeutschen Institut, Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben, zu entnehmen, das auf allen Postämtern der Bundesrepublik erhältlich ist. Die Bezüge und Lieferungen im innerdeutschen Handel mit Gegenständen des Buchhandels hatten 1982 folgenden wertmäßigen Umfang (ohne Geschenksendungen, in Mill. DM): Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 246 Brigadetagebuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BuchexportSiehe auch: Bücheraustausch: 1979 Bücher-Austausch: 1966 1969 1975 Der Literaturaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geht einerseits (im Rahmen des Innerdeutschen Handels [IDH]) über den Buchhandel, andererseits (vorwiegend in west-östlicher Richtung) als Geschenkverkehr vor sich. Literatur aus der DDR ist in der Bundesrepublik Deutschland über jede Buchhandlung zu beziehen. Lizenzverträge zwischen Verlagen in der Bundesrepublik und der DDR können dem…
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Rechenschaftslegung (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Form der Kontrolle über die Arbeit staatlicher (einschließlich wirtschaftsleitender) und gesellschaftlicher Organe und ihrer leitenden Mitarbeiter in allen Bereichen der Gesellschaft. Die Pflicht zur R. gilt als Prinzip des Demokratischen Zentralismus und Ausdruck der Sozialistischen ➝Demokratie. Das Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) verpflichtet alle gewählten Parteiorgane zur regelmäßigen R. über ihre Tätigkeit vor den Organisationen, durch die sie gewählt wurden. Die Verfassung der DDR und andere Rechtsnormen legen die Pflicht der Staats- und Wirtschaftsorgane, der leitenden Mitarbeiter in Staat, Wirtschaft und gesellschaftlichen Organisationen und der Abgeordneten der Volksvertretungen zur regelmäßigen R. über ihre Tätigkeit fest. Die R. untergeordneter Organe gegenüber den ihnen jeweils übergeordneten wird als Mittel zur Qualifizierung der sozialistischen Leitungstätigkeit durch eine effektive Anleitung und Kontrolle gesehen. Von Bedeutung ist hier die Auskunftspflicht des rechenschaftsgebenden Organs über alle seine Arbeit betreffenden Fragen. Die Rechenschaftspflicht der leitenden Mitarbeiter in Staat, Wirtschaft und gesellschaftlichen Organisationen und der Abgeordneten der Volksvertretungen vor der Öffentlichkeit (das sind Wähler, Volksvertretungen, Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen, Betriebsangehörige usw.) soll der Verantwortlichkeit gegenüber den Bürgern Ausdruck geben und die Kontrolle von „unten“ nach „oben“ ermöglichen; sie wird als wichtige Form der Realisierung des verfassungsmäßig verbürgten Rechts der Bürger auf Mitbestimmung und Mitgestaltung der sozialistischen Gesellschaftsordnung gesehen (Demokratie, Sozialistische; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). Der Realität des demokratischen Zentralismus entsprechend ist die R. gegenüber übergeordneten Organen als wirksames Leitungs- und Disziplinierungsinstrument anzusehen, während der R. etwa gegenüber Volksvertretungen, Wählern, Parteimitgliedern usw. nur mehr oder weniger formale Bedeutung zukommt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1090 Räte im Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechnungsführung und StatistikSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Form der Kontrolle über die Arbeit staatlicher (einschließlich wirtschaftsleitender) und gesellschaftlicher Organe und ihrer leitenden Mitarbeiter in allen Bereichen der Gesellschaft. Die Pflicht zur R. gilt als Prinzip des Demokratischen Zentralismus und Ausdruck der Sozialistischen ➝Demokratie. Das Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) verpflichtet alle gewählten Parteiorgane zur…
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Klassenbewußtsein (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Ein im Rahmen der Lehre von den Klassen und vom Klassenkampf stehender Begriff des Marxismus-Leninismus (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Das K. wird definiert als „der Teil des gesellschaftlichen Bewußtseins, in dem sich eine Klasse ihrer materiellen Existenzbedingungen, ihrer grundlegenden Interessen, ihrer Beziehungen zu den anderen Klassen und Schichten der Gesellschaft sowie ihrer Rolle in der historischen Entwicklung mehr oder weniger deutlich bewußt wird“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 176). Das K. bildet sich aus Elementen verschiedener Bewußtseinsformen (politischen, philosophischen, künstlerischen usw.), doch stehen die politischen Anschauungen im Mittelpunkt. Jede Klasse entwickelt, gemäß ihrer Stellung im Produktionsprozeß, ein eigenes K. Zwischen dem K. der Arbeiterklasse und dem der anderen Klassen sieht der Marxismus-Leninismus allerdings einen qualitativen Unterschied: Der Arbeiterklasse ist die Einsicht in die Bewegungsgesetze der menschlichen Gesellschaft gegeben. Während alle anderen Klassen nur partikulare Interessen und ein dementsprechend begrenztes Bewußtsein aufzuweisen hätten, ziele das K. der Arbeiterklasse auf die revolutionäre Umwälzung der kapitalistischen Gesellschaft in Richtung der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft und enthalte somit die Perspektive für die gesamte Menschheitsentwicklung. Wie die Arbeiterklasse durchläuft auch ihr K. verschiedene Entwicklungsstufen: „Klasseninstinkt“, „spontanes“ K., „wissenschaftlich begründetes“ K. „In seiner wissenschaftlich begründeten Form entsteht es mit der Entwicklung des Marxismus-Leninismus, der durch die revolutionären marxistisch-leninistischen Parteien in die Arbeiterklasse hineingetragen wird.“ (Ebd.) Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit fallen in dieser Sichtweise zusammen. Wenn das K. der Arbeiterklasse in der Form des Marxismus-Leninismus, wie u.a. in der DDR, „herrschendes [S. 739]Bewußtsein“ wird, geht seine Entwicklung quantitativ und qualitativ weiter. D. h.: einerseits muß das K. der Arbeiterklasse nicht nur diese Klasse selbst, sondern mehr und mehr auch die anderen Schichten des Volkes „ergreifen“; andererseits muß es zu einer immer vollkommeneren, wissenschaftlich immer besser begründeten Aneignung von Wirklichkeit (und darauf aufbauendem Handeln) vorstoßen. Denn die Menschen sollen die „Gesetze ihres eignen gesellschaftlichen Tuns, die ihnen bisher als fremde, sie beherrschende Naturgesetze gegenüberstanden … mit voller Sachkenntnis“ anwenden und beherrschen, um „ihre Geschichte mit vollem Bewußtsein selbst [zu] machen“ (F. Engels, Anti-Dühring, 1894, in: Marx-Engels-Werke, Bd. 20, S. 264). Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) als „höchste“ politische Organisationsform der Arbeiterklasse in der DDR leitet die Prozesse der Bildung und Erziehung, die in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zur Herausbildung des „sozialistischen Bewußtseins“ führen sollen. (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein; Staatsbewußtsein, Sozialistisches.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 729, 739 Klasse/Klassen, Klassenkampf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KleinbürgertumSiehe auch die Jahre 1975 1979 Ein im Rahmen der Lehre von den Klassen und vom Klassenkampf stehender Begriff des Marxismus-Leninismus (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Das K. wird definiert als „der Teil des gesellschaftlichen Bewußtseins, in dem sich eine Klasse ihrer materiellen Existenzbedingungen, ihrer grundlegenden Interessen, ihrer Beziehungen zu den anderen Klassen und Schichten der Gesellschaft sowie ihrer Rolle in der historischen Entwicklung mehr oder weniger deutlich bewußt…
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Qualität der Erzeugnisse (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1066] I. Grundsätze der Qualitätssicherung Im offiziösen Sprachgebrauch der DDR wird unter der QdE. die „Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses, die den Grad der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt“, verstanden (Qualitätssicherung und Standardisierung, 1979, S. 19). Aus der Sicht der Politischen Ökonomie spielt dabei die Marxsche Kategorie des Gebrauchswertes als Eignungsgrad oder Nützlichkeit eines Erzeugnisses für die Befriedigung von Bedürfnissen eine sehr wichtige Rolle. Mit der Einführung der 1983 bereits wieder abgeschafften Preisbildung nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis im Jahre 1975 (Preissystem und Preispolitik, VII.), erfuhr der Gebrauchswert eine erhebliche Aufwertung. Eine unter bestimmten Voraussetzungen erreichte Erhöhung der QdE. entspricht einer Erhöhung der gesellschaftlichen Arbeitsproduktivität, da gesamtwirtschaftlich z.B. die längere Lebensdauer der Erzeugnisse und die größere Funktionssicherheit eine Arbeitsersparnis bewirken. Hinter dem Begriff der QdE. verbirgt sich ein komplexer Tatbestand, der sowohl die objektiven Eigenschaften eines Gutes wie seine subjektive Wertung umfaßt. Die „objektiv bestehende Kompliziertheit, die Qualität ökonomisch zu bewerten“, bildet ein wesentliches Problem der Gütesicherung und Qualitätsplanung (Produktions- und Konstruktionsqualität) in einem System zentraler Planung und Lenkung. Die Qualitätsbewertung läßt sich nicht in einer einzigen Kennziffer zusammenfassen, vielmehr ist eine Messung nur durch Vergleiche von Qualitätsparametern, Nutzeffekt usw. möglich. Die Qualitätsbewertung erfolgt gemäß TGL 29.432 (s. Abb.) Grundsätzlich ist die Qualität eine Vergleichskategorie, die z.B. durch das Niveau und die Kennzahlen eines Gebrauchswertes bestimmt wird. Die Be[S. 1067]stimmung des (besonderen DDR-)Gebrauchswertes aber, z.B. der Stellenwert der gesellschaftlichen Nützlichkeit eines Gutes, erweist sich für die DDR als ein bisher äußerst unzulänglich gelöstes Problem. So lag im Jahre 1981 die Mehrheit der in den Pflichtenheften der Kombinate und Betriebe formulierten Gebrauchswerteigenschaften von neuen Erzeugnissen unter dem vergleichbaren internationalen Niveau (Prof. Dr. Helmut Mann, Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“, 1983). Hohe Ansprüche an die QdE. unter dem Aspekt einer Steigerung der volkswirtschaftlichen wie betrieblichen Effizienz durch geringere Ausschußkosten und Senkung der Folgekosten aus Fehlleistungen (Nacharbeit, Mehrverbrauch an Material, zusätzliche Maschinenkapazität usw.) waren von jeher ein Generalanliegen der Wirtschaftsführung. Wissenschaftler der DDR begründeten die Ursache des Zurückbleibens des Nationaleinkommens der DDR hinter der Zunahme der gesellschaftlichen Ersatzfonds (Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt) im Zeitraum der letzten 20 Jahre vorwiegend als eine Folge von Qualitätsmängeln. In den zurückliegenden Jahren beliefen sich die Kosten für Ausschuß, Nacharbeit, Garantieleistungen oder von anderen Qualitätsmängeln auf Beträge in Milliardenhöhe (z.B. 1975: 3 Mrd. Mark); gemessen an aktuellen kritischen Bemerkungen maßgeblicher Wirtschaftsfunktionäre der DDR, hat sich hieran trotz fehlender Daten über den Umfang wohl nichts geändert. Neben wirtschaftlichen Überlegungen spielten und spielen ebenso politische Aspekte, wie Ansehen und Stellung der DDR als führendes sozialistisches Industrieland, eine Rolle. Ein qualitativ mangelhaftes Erzeugnis wird als politischer und kultureller Schaden betrachtet. „Es besteht alle Veranlassung zu außerordentlichen Anstrengungen, um den guten Ruf der Waren aus der DDR als Qualitätsprodukte zu wahren und zu mehren“ (Honecker, 1978) und: „In den kommenden Jahren muß ‚Qualitätsarbeit aus der DDR‘ zu einem weltweit anerkannten Markenzeichen unserer Leistungsfähigkeit werden“ (Honecker, X. Parteitag der SED 1981). In der Vergangenheit wurde dem Problem der QdE. in den Betrieben aus verschiedenen Gründen (Mangelsituation und daraus resultierende starke Stellung der Anbieter, Bruttoproduktion als unzureichende betriebliche Zielfunktion, fehlendes oder mangelhaftes absatzpolitisches Instrumentarium usw.) oftmals eine geringe oder überhaupt keine Bedeutung beigemessen. Seit Beginn der 60er Jahre und besonders seit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) 1963, standen die Probleme der QdE. durch Auf- und Ausbau eines Systems der Qualitäts- oder Gütesicherung (beide Begriffe werden synonym verwendet) und vor allem der staatlichen und betrieblichen Qualitätskontrolle stärker im Vordergrund. Das Volumen von Erzeugnissen mit hoher Qualitätsbewertung hat weiter zugenommen; dennoch bleiben nach selbstkritischer Darstellung führender Wirtschaftswissenschaftler der DDR die Entwicklung der Standardqualität wie auch die Erfüllung der durch den Plan gesetzten Qualitätsziele nach wie vor unzureichend. Gemäß der Leitlinie, als Qualitätsmaßstab den wissenschaftlich-technischen Höchststand (Weltniveau) zugrunde zu legen, bedingt durch gestiegene Ansprüche der Verbraucher und des Außenhandels, fanden seit Mitte der 60er Jahre gleichermaßen sowohl Fragen der Standardisierung (Standards der DDR und RGW-Standards legen u.a. Qualitätskriterien mit wichtigen Kennwerten fest) als auch der Formgestaltung in der Industrie durch Einbeziehung in die Güteklassifizierung verstärkte Beachtung. In der DDR stehen vielfach die Begriffe Formgestaltung, Industrielle ➝Formgestaltung und Industrieformgestaltung anstelle von industrieller Formgebung (Design). Seit über einem Jahrzehnt ist die DDR bemüht, ein System „komplexer Maßnahmen der betrieblichen Qualitätssicherung und Standardisierung (QSS)“ als betriebliches Leitungsinstrument einzuführen. Die Zentralisierung fast aller volkseigenen Betriebe in Kombinate Ende der 70er Jahre hat die Realisierungsmöglichkeiten in diesem Problembereich inzwischen verbessert. Entsprechend dem wirtschaftspolitischen Leitprogramm der 80er Jahre, einer „Wirtschaftsstrategie“ der Intensivierung und Rationalisierung in der DDR, erhalten die Sicherung und Erhöhung der QdE. als ein wichtiger Intensivierungsfaktor im Zusammenhang mit einer ebenfalls angestrebten raschen Steigerung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie einer Verbesserung der Effektivität des Produktionsprozesses einen besonderen Stellenwert. Die ökonomischen Probleme der DDR und weltwirtschaftlichen Entwicklungen der 80er Jahre führten zu einer Reihe neuer Bestimmungen, die den Druck auf eine umfassende Qualitätspolitik der Kombinate verstärkten. Seit Beginn der 80er Jahre zählen hierzu das Konzept eines maximalen Veredlungsgrades, ein realistischer internationaler Vergleich von Spitzenleistungen, die Durchsetzung strenger und umfassender Qualitätsmaßstäbe für eine Erzeugnisplanung bereits im Pflichtenheft (s. #722#iii. III.) sowie der hohe Stellenwert des Designs, nicht nur beim Erzeugnis, sondern auch bei der Verpackung. Kritisch vermerkt werden seitens der DDR Absatzschwierigkeiten infolge Gestaltungsmängeln bei sonst technisch guter Qualität (Staatssekretär M. Kelm, Leiter des staatlichen Amtes für industrielle Formgestaltung, 1983). Ein langer Zeitraum absoluter Vernachlässigung von Design und Qualität oder ein fehlendes, allgegenwärtiges internationales Vergleichsniveau sind nicht die einzigen Ursachen der konstatierten Mängel. Mit einer Qualitäts-VO von [S. 1068]1980 (GBl. I, S. 117 ff.) sowie den Bestimmungen der Planmethodik für die Jahre 1981 bis 1985 (Planungsordnung und Rahmenrichtlinie für die Planung der Kombinate und Betriebe) erhöhten sich die Qualitätsanforderungen für den Erzeugnisbereich der prüfpflichtigen Warenproduktion (ca. 54 v.H. der Gesamtproduktion). Neue veränderte Bestimmungen, vor allem eine „Verordnung über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse“ sowie zwei DB zur Qualitätssicherung traten zum 1. 1. 1984 in Kraft (GBl. I, 1983, S. 405 ff.). Ihr Geltungsbereich umfaßt sowohl Instanzen der staatlichen Leitung als auch wirtschaftende Einheiten („Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen“). Als entscheidende Neuerung erstrecken sich nunmehr die Maßnahmen der Qualitätssicherung auf fast alle Erzeugnisse; Ausnahmen werden ausdrücklich angezeigt. Grundsätzlich sind für Erzeugnisse (oder -gruppen), die zur Produktionsaufnahme neu- oder wiederangemeldet werden, eine neue Art eines Standards auszuarbeiten (GBl. I, 1984, S. 157 ff.): „Werkstandard mit Qualitätsmaßstäben“ (WSQ). Das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) erhielt zugleich mit einem neuen Statut (GBl. I, 1983, S. 417 ff.) vergleichsweise umfassendere Kompetenzen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung von gravierender Bedeutung. Es ist insbesondere Leitungsinstanz neu geschaffener Qualitätsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft, also einer verstärkten staatlichen Kontrolle und unterhält ebenso ein Netz von Strukturabteilungen für die Erzeugnisanmeldung. Aus DDR-Sicht sind mit der Koordination einer Reihe neuer Bestimmungen, wie der Qualitätssicherungs-VO von 1983 (QSVO) (GBl. I, 1983, S. 405 ff.), des ASMW-Statuts, einer neuen Standardisierungs-VO (GBl. I, 1984, S. 157 ff.), einer VO über das Meßwesen (GBl. I, 1982, S. 429 ff.) und Bestimmungen zum Pflichtenheft (GBl. I, 1983, S. 381 ff.) derzeit die Voraussetzungen für eine qualitätsgerechte Produktion geschaffen sowie den internationalen Anforderungen angepaßt. Generell zeigen die in der Statistik der letzten Jahre ausgewiesenen Wachstumsquoten der Qualitätsproduktion deutliche Steigerungen. Im Jahre 1975 betrug die industrielle Warenproduktion mit dem Gütezeichen „Q“ (Preisbasis 1980) rd. 13,5 Mrd. Mark, dagegen 1983 rd. 65,1 Mrd. Mark; gleichzeitig erhöhte sich deren Anteil an der gesamten Warenproduktion im gleichen Zeitraum von 6 v.H. auf 18 v.H. (Der bis 1983 in der Statistik ausgewiesene Anteil an der prüfpflichtigen Warenproduktion betrug 1975: 14 v.H. und 1983: 31 v.H.) II. Organisation der Gütesicherung Die Organisation der Gütesicherung und Qualitätskontrolle sowie der Planung und Entwicklung der QdE. stützt sich auf inner- und überbetriebliche Instanzen. Oberstes staatliches Fachorgan für Qualitätsfestlegung und -bewertung ist das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) (Standardisierung, III.). Nach 1946 hatte das staatliche Warenprüfungsamt Thüringen entsprechende Funktionen übernommen; 1950 wurde das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung gegründet (GBl., 1950, S. 136) und 1960 in Deutsches Amt für Warenprüfung und Meßwesen (DAMW) umbenannt, (1. Statut 1965, 2. Statut 1969.) Ohne veröffentlichte Rechtsgrundlage erfolgte Anfang 1974 eine Zusammenlegung des Amtes für Standardisierung und des DAMW in ein Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW). Bereits das 1975 erlassene Statut des ASMW (GBl. I, S. 301 ff.) nennt Qualitätssicherung und -kontrolle als wichtige Funktionen des ASMW. Ein neues Statut ab Dezember 1983 verstärkt seine Kompetenzen. 1962 war ein Rat für Industrieform geschaffen worden. Das parallel dazu bestehende Institut für angewandte Kunst wurde 1963 in das Zentralinstitut für Formgestaltung umgewandelt. Beide Institutionen waren dem Ministerium für Kultur unterstellt. Eine Zuordnung des Rates und des zwischenzeitlich in seinem Namen veränderten Zentralinstitutes für Gestaltung zum DAMW erfolgte 1965. Eine erneute Verselbständigung durch Auflösung des Bereiches „Gestaltung“ beim DAMW und Schaffung eines Amtes für industrielle Formgestaltung als zentrales Organ des Ministerrates geschah mit Wirkung vom 1. 2. 1972. Mitte 1973 wurde beim Amt unter Aufhebung einschlägiger früherer Bestimmungen eine Anzahl bisher vorwiegend betrieblicher Funktionen der Formgestaltung konzentriert. Seitdem findet der Bereich der Industriellen ➝Formgestaltung als Kriterium der Qualität stetig steigende Beachtung. Bereits laut Qualitätsverordnung von 1980 war das Design integraler Bestandteil der Qualität, die neue QSVO 83 betont seinen Stellenwert, denn in der Wirtschaftspraxis allerdings bestehen hier erhebliche Mängel. Das ASMW „ist für die Erarbeitung des staatlichen Qualitätsmaßstabes verantwortlich“ (Statut, § 2,3). Es gliedert sich in Fachbereiche (z.B. Meßwesen, Qualitätssicherung, Standardisierung), Fachabteilungen und diesen unterstellte Prüfdienststellen (meist mit eigenen Fachlabors). Die Beurteilung von Standards und damit auch von Qualitätsmerkmalen obliegt besonderen Prüfungsausschüssen. Dem Präsidenten des ASMW sind mehrere Vizepräsidenten als Leiter der Fachbereiche, über 70 fachlich spezialisierte Struktureinheiten für die Qualitätsanmeldungen (§ 10) sowie die staatlichen Qualitätsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft (§ 6) unterstellt. Neben dem ASMW und dem Amt für industrielle [S. 1069]Formgestaltung hat eine Reihe weiterer, in der Regel staatlicher, Instanzen besondere Funktionen der Qualitätskontrolle wahrzunehmen: Staatliche Güteinspektion beim Handel mit Fahrzeugen, Fahrzeugersatzteilen und Fahrzeugzubehör (GBl. II, 1970, S. 607); Entwicklungs- und Qualitätsprüfstelle der VVW-Centrum (GBl. II, 1965, S. 835); Staatliches Amt für technische Überwachung (GBl. I, 1977, S. 1); DDR-Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK); Kraftfahrzeugtechnische Anstalt; Staatliche ➝Bauaufsicht; Reichsbahn u.a. Die früher eigenständige Staatliche Güteinspektion des Handels wurde mit Wirkung v. 1. 1. 1976 in Form der Handelsinspektionen den Fachabteilungen des ASMW angegliedert (Binnenhandel). Als einziges nichtstaatliches Warenkontrollunternehmen beschäftigt sich die Intercontrol GmbH (Dienstleistungsbetriebe) mit der Gütesicherung von ex- und importierten Erzeugnissen und verleiht Prüfungszertifikate (GBl. I, 1975, S. 350 ff.). Im Bereich Meßwesen bewahrt das ASMW die Etalons der DDR und ist für den Zeitdienst verantwortlich. Gemeinsam mit dem Amt für Formgestaltung und den Industrieministerien und anderen zentralen Organen sowie vor allem den Kombinaten und volkseigenen Betrieben, hat das ASMW die Ergebnisse der Qualitätsentwicklung zu analysieren, entsprechende staatliche Vorgaben und Richtlinien zu erarbeiten sowie das gesamte Kontrollsystem zu leiten. Zwei seiner wichtigsten Funktionen sind einmal die Erteilung von Standards als bestimmendes Instrument zur Qualitätssicherung und -steigerung sowie auch zur Rationalisierung, besonders in Zusammenarbeit mit entsprechenden Organen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (z.B. GBl. I, 1978, S. 233), zum anderen ist es die Einstufung der Erzeugnisse in Güteklassen und die Zuerkennung nur noch eines einzigen staatlichen Gütezeichens „Q“. Staatliche Gütevorschriften sind kraft Gesetzes Vertragsinhalt; Abweichungen sind nur im Rahmen der geltenden Bestimmungen zulässig. Das Amt für Formgestaltung verleiht ein „Staatliches gestalterisches Prädikat“ (§ 14 QSVO) als „gestalterische Spitzenleistung“ (SL) für bestimmte Erzeugnisse. Neben den staatlichen Gütevorschriften gemäß Vertragsgesetz (§ 42) gelten gleichberechtigt die Qualitätsbestimmungen, entsprechend einer vorausgesetzten Gebrauchsfähigkeit, auch im Zusammenhang mit den Bestimmungen für Außenhandelsverträge. Bis Ende 1983 erfolgte die Verleihung staatlicher Gütezeichen „Q“ und „1“ (GBl. I, 1980, S. 122) ausschließlich in der Kategorie der „anmelde- und prüfpflichtigen Erzeugnisse“, deren Nomenklatur (GBl. 1976, SDr. 803, 803/1 bis 803/6) das ASMW festsetzte. Laut QSVO sind ab 1984 grundsätzlich alle neuen Industrieerzeugnisse anzumelden und gleichzeitig Werkstandards (WSQ) einzuführen, für die das alleinige Gütezeichen „Q“ beantragt wird. Ab 1984 unterliegen prinzipiell alle Industrieerzeugnisse einer staatlichen Qualitätskontrolle. Importerzeugnisse erhalten besondere Approbationszeichen (§ 18 QSVO). Entfallen waren bereits 1970: Gütezeichen „2“ sowie Überwachungs- und Klimaschutzzeichen. Die Einstufung eines Erzeugnisses nach in sog. Beschaffenheitsstandards festgesetzten Qualitätsmerkmalen ist eine der wichtigsten Funktionen des ASMW und begründet damit seine erhebliche — in der Praxis einer Leitungsfunktion gleichkommende — Machtstellung gegenüber den Kombinaten und Betrieben, da jede Qualitätseinstufung und die Verleihung eines Gütezeichens mit finanziellen Konsequenzen für die Hersteller, z.B. in Form von zusätzlichem Gewinn für „Q“-Erzeugnisse oder Gewinnabschlägen für Erzeugnisse minderer Qualität (lt. § 23) mindestens 10 v.H. verbunden sind. Gegebenenfalls kann die Produktion oder der Absatz auf Weisung der ASMW praktisch eingestellt bzw. gesperrt werden. Desgleichen bestimmen das ASMW und das Amt für industrielle Formgestaltung durch ihre Genehmigungen oder Vorbehalte die Qualitätsmaßstäbe für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse; letztlich wird durch diese Funktion der technische Fortschritt forciert. Verantwortlich für die Planung, Sicherung und Kontrolle der Qualität im betrieblichen Bereich sind die Kombinats- und Betriebsleiter. Sie erhalten mit dem Plan Kennziffern der Qualität, Qualitätsvorgaben sowie auch Angaben über den jeweils höchstzulässigen Ausschußanteil. Ausschußkosten sind nicht kalkulationsfähig. Die Generaldirektoren sind gehalten, jährliche Qualitätsprogramme mit konkreten Verpflichtungen auszuarbeiten. Die Ministerien tragen die Verantwortung für die Realisierung der staatlichen Qualitätspolitik. Seit Mitte der 70er Jahre gilt der Phase der Forschung und Entwicklung sowie den qualitätsbestimmenden Standards und Richtlinien der industriellen Gestaltung bei neuen Erzeugnissen wachsende Aufmerksamkeit, allerdings mit unbefriedigenden Ergebnissen. Es bleibt dahingestellt, ob der Zwang über detaillierte Bestimmungen der Kombinats- und Betriebsleiter (§ 7 QSVO) zu mehr Erfolg führt. III. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Betrieb Zwei Hauptbereiche des betrieblichen Qualitätssicherungssystems (QSS) sind zu unterscheiden: Pla[S. 1070]nung und Vorbereitung des Produktionsprozesses sowie Produktionsdurchführung und -kontrolle. Abgesehen von speziellen Aufgabenstellungen und Kennziffern zur Qualitätssicherung und -entwicklung sowohl für den Fünfjahrplan als auch für die Jahrespläne (insbesondere im Produktionsplan und im Plan Wissenschaft und Technik) spielen sie seit 1984 mit den Vorschriften über die Ausarbeitung von Werkstandards (WSQ) für die Qualitätssicherung schon im Bereich von Forschung und Entwicklung eine besondere Rolle. Die Generaldirektoren der Kombinate oder die Leiter anderer Wirtschaftseinheiten bestimmen ihre Qualitätsziele anhand der Qualitätsvorgaben der Ministerien (§ 3 QSVO). Als neues Leitungsinstrument der Generaldirektoren der Kombinate zur Qualitätssicherung für fast alle anzumeldenden Erzeugnisse (Anlage 1 der QSVO führt die Ausnahmen auf) werden vielfach im Rahmen der WSQ Gebrauchswerte, Effektivitätskriterien und Anforderungen an mustergetreue Fertigung festgelegt und vom ASMW bestätigt. Wie die Pflichtenheftziele unterliegen diese Werte ständiger Kontrolle durch das ASMW. Alle in den letzten Jahren besonders betonten Kriterien, wie z.B. technologische und gestalterische Lösungen als auch Vergleichsangaben zu ähnlichen Erzeugnissen des internationalen Marktes sind jetzt integraler Bestandteil der Maßnahmen des QSS. Im Zusammenhang wirken mit der Organisation des Sozialistischen Wettbewerbes, der Führung eines Haushaltsbuches in den Brigaden und der Verwendung der Gebrauchswert-Kosten-Analyse steht als ein wichtiger Teil des QSS das System der fehlerfreien Arbeit („Saratower System“) im Vordergrund. Die 1955 in der UdSSR entwickelten Grundsätze wurden später unter der noch heute geltenden Losung „Meine Hand für mein Produkt“ als „Methode des Vertrauens“ und als Selbstverpflichtung zur Einhaltung aller Qualitätsnormen in den Betrieben der DDR übernommen. Als ein Kernstück betrieblicher Qualitätssicherung ist darunter ein Komplex miteinander verbundener erzieherischer, organisatorischer und technischer Maßnahmen zu verstehen, bei denen die Beschäftigten freiwillig die volle Verantwortung für die Qualität der von ihnen gefertigten Erzeugnisse übernehmen sollen, bezeichnet auch als „persönliches QSS“. Gekoppelt mit Aktionen des sozialistischen Wettbewerbes werden diese Prinzipien durch ein System von Maßnahmen sowohl des individuellen als auch des kollektiven materiellen und moralischen Anreizes stimuliert. Hierzu zählen u.a. qualitätsstimulierende Lohnformen, qualitätsbedingte Zuführungen zum Prämienfonds und Leistungsfonds, eine Abhängigkeit des variablen Teils der Jahresendprämie von erfüllten Qualitätszielen oder das Betriebsergebnis betreffende Preiszu- und Preisabschläge (Lohnformen und Lohnsystem). Nach dem Stand von Anfang 1983 haben mehr als 570 Betriebe (ca. 10 v.H.) in der DDR die vom ASMW verliehene Wettbewerbsauszeichnung „Betrieb der ausgezeichneten Qualität“ erhalten. Seit Erlaß im Jahre 1963 wurden auch Diplome für die 5jährige, die 10jährige (ca. 50 Betriebe) sowie für die 15jährige Verteidigung des Titels vergeben. Die Möglichkeit zur Verleihung des [S. 1071]Titels „Brigade der ausgezeichneten Qualität“ und „bester Qualitätsarbeiter“ soll zukünftig als moralischer Anreiz intensiver genutzt werden. Als ein weiterer Hauptbereich des QSS zur Sicherung und Erhöhung der Qualität in Kombinat und Betrieb fungieren vor allem seit Beginn der 80er Jahre eine Reihe innerbetrieblicher Kontrollsysteme und Kontrollmaßnahmen; sie sind eng mit dem sozialistischen Wettbewerb verknüpft. Die ständige fachgerechte Überwachung der QdE. (d.h. die Gütekontrolle) zur Sicherung der qualitativen Kontinuität der Produktion untersteht in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft seit 1949 der Technischen Kontrollorganisation (TKO). Bis Ende 1983 verfügte sie über umfangreiche Vollmachten. Die als staatliche Kontrolleure wirkenden Leiter der TKO waren auf Kombinatsebene meist Mitarbeiter des ASMW und bei ihrer Tätigkeit im Kombinat an die Weisungen des Amtes gebunden. Der TKO-Leiter des Kombinates hatte das Qualitätsgeschehen im Kombinat zu leiten und gegenüber Kombinat und Amt zu vertreten. Die neu geschaffenen Staatlichen Qualitätsinspektionen (SQI) des ASMW haben seit Jahresanfang 1984 nunmehr die Funktionen staatlicher Qualitätssicherung und -kontrolle übernommen (QSVO, § 5). Zugleich wurden in 120 zentralgeleiteten Kombinaten SQI gebildet. Leiter und Mitarbeiter unterstehen dem ASMW. Die Rechte der SQI reichen bis zu Auslieferungssperren, einem Produktionsstopp und der Einleitung von Ordnungsverfahren. Die TKO fungiert seit 1984 als rein betriebliche Kontrollinstanz, deren Leiter die Funktion von Fachdirektoren einnehmen und dem Kombinats- oder Betriebsdirektor direkt unterstellt sind. Berufung oder Abberufung bedarf jedoch der Zustimmung des ASMW. SQI und TKO steuern durch Kontrollen und Qualitätsanalysen die Qualitätsentwicklung (Einhaltung der Standards und vertraglichen Gütevorschriften), um Fehlleistungen und Ausschuß zu verhindern. Zunehmend werden dabei modernere Kontrollmethoden verwendet. Das Prinzip einer möglichst lückenlosen Kontrolle in der Vergangenheit führte allerdings mit wachsender Massenproduktion zu einer überproportionalen Kostensteigerung der Arbeit der Gütekontrolle. In verstärktem Maß sollen daher weniger kostenintensive Methoden der statistischen Qualitätskontrolle eingesetzt und eine betriebliche „Schwachstellenforschung“ organisiert werden. Die verstärkte Einbeziehung von Formen und Methoden des sozialistischen Wettbewerbes in Verbindung mit dem betrieblichen System der Qualitätssicherung gewinnt unter diesem Aspekt als kostensparende Rationalisierungsmethode an Bedeutung. Der Zusammenhang von Kostensenkung, insbesondere durch Materialeinsparung und Qualitätssteigerung wird vielfach hervorgehoben. Unbeschadet aller speziellen Regelungen und anderer Kriterien ist ein möglichst reibungsloser Ablauf des Betriebsprozesses in der Wirtschaftspraxis eine der entscheidenden Voraussetzungen für eine hohe QdE. Vielfach wirken sich Störungen und Disproportionen, z.B. in Folge systembedingter mangelnder betrieblicher Flexibilität oder des Zwangs zur Planerfüllung, in erster Linie zu Lasten der QdE. aus. Hier erhält die SQI spezielle Funktionen zur Problemlösung. Diese Konflikte und ihre Konsequenzen für wirtschaftende Einheiten und Erzeugnisse sind trotz eines engmaschigen Kontrollnetzes bis in die Gegenwart allerdings nur unzureichend gelöst worden. Kurt Erdmann Literaturangaben Sozialistische Betriebswirtschaft. Lehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. D. Graichen. 4., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. (Abschn. 8.4.4.) [S. 1072]Borchert, H., H. Dietrich u. G. Nagel: Intensivierung — Standardisierung — Qualität. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Dietrich, H.: Qualitätssicherung im Meisterbereich. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Erdmann, K.: Industrielle Formgestaltung in der DDR. In: Deutschland Archiv 8/1979. Köln: Wissenschaft und Politik 1979. Wissenschaftlich-technischer Fortschritt im Handel. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Cramer. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. (Abschn. 4.) Handelsrecht. Autorenkoll. u. Ltg. v. C. J. Kreutzer. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. (Abschn. 5.7.2.) Heuer, R.: Qualität, Kosten, Gewinn. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1967. Kelm, M.: Produktgestaltung im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1971. Jeder liefert jedem Qualität! Erfahrungen, Erkenntnisse und Aufgaben bei der Entwicklung der Qualitätsarbeit in der Volkswirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Hanspach u. H. Merbach. Berlin (Ost): Tribüne 1978. Qualitätskontrolle — Qualitätssicherung. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Lilie. Hrsgg. v. Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung. 2., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1966. Qualitätssicherung und Standardisierung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Schindowski, E., u. O. Schürz: Statistische Qualitätskontrolle. Kontrollkarten und Stichprobenpläne. 5. Aufl. Berlin (Ost): Technik 1972. Seminar: Staatliche Qualitätskontrolle. In: Wirtschaftsrecht 2/1978. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1978. (Beilage.) Siskow, W. I.: Messung und Optimierung der Erzeugnisqualität. Übers. aus dem Russischen, Moskau 1966. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1969. Stimulierung in Industriebetrieben und Kombinaten. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Finger u. W. Gertich, Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. (Abschn. 2.3.) Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1066–1072 Psychotherapie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rahmenkollektivvertrag (RKV)Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1066] I. Grundsätze der Qualitätssicherung Im offiziösen Sprachgebrauch der DDR wird unter der QdE. die „Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses, die den Grad der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt“, verstanden (Qualitätssicherung und Standardisierung, 1979, S. 19). Aus der Sicht der Politischen Ökonomie spielt dabei die Marxsche Kategorie des Gebrauchswertes als Eignungsgrad oder…
DDR A-Z 1985
Bausoldaten (1985)
B. sind Wehrpflichtige der DDR, die mit dem Dienstgrad „Bausoldat“ (eine Beförderung ist nicht vorgesehen) als Angehörige von Baueinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) gemäß AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR) vom 7. 9. 1964 (GBl. II, S. 129) einen Wehrdienst ohne Waffe leisten. Soweit diese AO nichts anderes festlegt, unterliegen die B. allen gesetzlichen und militärischen Bestimmungen, die den Grundwehrdienst bzw. den Reservistenwehrdienst (Reservisten) regeln. B. tragen eine steingraue Uniform mit dem Symbol eines Spatens auf den Schulterklappen. Der Volksmund nennt die B. deshalb auch „Spatensoldaten“. Ihre Dienstzeit dauert 18 Monate. Im Unterschied zu den Wehrpflichtigen im Waffendienst werden die B. ohne öffentliche Verabschiedung, dezentral direkt zu ihren geplanten Verwendungsorten einberufen. Die Erfahrung zeigt, daß diese Einberufung mehrheitlich erst im Alter von ca. 22 bis 24 Jahren erfolgt. Vor ihrem Arbeitseinsatz haben die B. eine 10tägige Grundausbildung zu absolvieren. Statt des Fahneneides (Nationale Volksarmee, IV.) haben sie ein Gelöbnis abzulegen: „Ich gelobe: Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und meine Kraft für die Erhöhung ihrer Verteidigungskraft einzusetzen. Ich gelobe: Als Angehöriger der Baueinheiten durch gute Arbeitsleistungen aktiv dazu beizutragen, daß die Nationale Volksarmee an der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder den sozialistischen Staat gegen alle Feinde verteidigen und den Sieg erringen kann. Ich gelobe: Ehrlich, tapfer, diszipliniert und wachsam zu sein, den Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, ihre Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren. Ich gelobe: Gewissenhaft die zur Erfüllung meiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse zu erwerben, die gesetzlichen und militärischen Bestimmungen zu erfüllen und überall die Ehre unserer Republik und meiner Einheit zu wahren.“ Zu den B. können jene Wehrpflichtige einberufen werden, „die aus religiösen Anschauungen oder aus ähnlichen Gründen den Wehrdienst mit der Waffe ablehnen“ (ebda.). Ein gesondertes Überprüfungsverfahren findet nicht statt. Der Wehrpflichtige muß jedoch spätestens im Rahmen der Musterung seinen Entschluß unmißverständlich der Musterungskommission zur Kenntnis bringen. Die Entscheidung über Anerkennung oder Nichtanerkennung als B. erfährt der Wehrpflichtige erst zum Zeitpunkt seiner Einberufung. Während in der Vergangenheit ein klares Bekenntnis zur Ableistung des B.-Dienstes in der Regel akzeptiert wurde, werden in jüngster Zeit nicht religiös begründete Entscheidungen zumeist abgelehnt und bei Aufrechterhaltung der Verweigerung des Waffendienstes mit einer Gefängnisstrafe von mindestens 18 Monaten geahndet. Reservisten, die einen „normalen“ Wehrdienst abgeleistet haben, werden im Falle einer nachträglichen Verweigerung des Waffendienstes nicht als B. anerkannt. Wenn sie den bewaffneten Reservistendienst trotzdem ablehnen, werden sie mit mindestens 6 Monaten Gefängnis bestraft. Wer den Wehrdienst total verweigert — d.h. auch den waffenlosen Wehrdienst bei den B. —, muß mit einer Gefängnisstrafe von mindestens 18 Monaten rechnen (z.B. Zeugen Jehovas). Es sind jedoch eine Reihe von Einzelfällen bekannt geworden, in denen die Staatsführung der DDR diesen Konflikt dadurch umging, daß sie auf die Einberufung potentieller Totalverweigerer verzichtete. Der Aufgabenbereich der B. konzentriert sich lt. der zitierten AO auf: „a) Mitarbeit bei Straßen- und Verkehrsbauten sowie Ausbau von Verteidigungs- und sonstigen militärischen Anlagen; b) Beseitigung von Übungsschäden; c) Einsatz bei Katastrophen“. Der Einsatz erfolgt durch den Minister für Nationale Verteidigung oder die von ihm dazu Beauftragten. In der Praxis wurden die B. bis Mitte der 70er Jahre fast ausschließlich zum Neubau und zur Rekonstruktion rein militärischer Objekte (vorwiegend Militärflugplätze) eingesetzt. Seit 1975 überwiegt die Verwendung im Versorgungs- und Dienstleistungsbereich der NVA (Armeesanatorien, Offizierseinrichtungen, Kasernen, Wehrkreiskommandos u.a.); eine Ausnahme bildet seit 1983 der Einsatz einer größeren Gruppe von B. (etwa 200) zur Mithilfe beim Ausbau eines neuen Überseehafens auf der Insel Rügen. Organisatorisch sind alle B. in herkömmlichen militärischen Einheiten integriert (Kasernierung) und militärischem Führungspersonal unterstellt. Der generelle oder überwiegende Einsatz im zivilen Bereich konnte trotz vieler Proteste (Eingaben), punktueller Verweigerungen beim Einsalz für militärische Aufgaben und trotz alternativer Vorschläge (Sozial- und Gesundheitswesen, Umweltschutz) von den B. bisher nicht erreicht werden (Friedensbewegung). In jüngerer Zeit wurden nach vorwiegend kirchlichen Erhebungen und Schätzungen ungefähr 1000 Wehr[S. 152]pflichtige zu den B. einberufen. Da nicht alle als B. registrierten Wehrpflichtigen auch zum B.-Dienst einberufen werden, liegt die Gesamtzahl der Waffendienstverweigerer höher, wahrscheinlich zwischen 2.000 bis 3.000 jährlich. Im Vergleich zu den 60er und 70er Jahren hat sich die Zahl der einberufenen B. mehr als verdoppelt. Bisher waren knapp 90 v.H. der B. konfessionell, vor allem evangelisch (85 v.H.) gebunden. Die Motive der B. sind sehr unterschiedlich. Bei ihnen finden sich in unterschiedlichen Verbindungen christlich-religiöse Grundorientierungen, sozial-humanitäre und ethisch-rationale Überzeugungen. Die persönlichen Konsequenzen, die aus diesen Motiven abgeleitet werden, reichen von der Ablehnung jeglichen Waffendienstes, über die Verweigerung der Teilnahme an einer unversöhnlichen Haß- und Feindbilderziehung, die Ablehnung der Militarisierungstendenzen bis hin zum symbolischen Bekenntnis für einen neuen, von Waffen und Feindschaft befreiten Frieden. Die soziale Zusammensetzung der B. wird von einem großen Anteil an Arbeitern und Handwerkern bestimmt, gefolgt von Wehrpflichtigen, die in einer theologischen Ausbildung oder im kirchlichen Dienst stehen. Diese Zusammensetzung ist im wesentlichen die Folge einer bildungspolitischen und beruflichen Diskriminierung der sich zum B.-Dienst bekennenden Jugendlichen und jungen Männer, obwohl der Gesetzgeber — auch das neue Wehrdienstgesetz von 1982 — den B.-Dienst gleichrangig neben den Waffendienst stellt. Die Beschränkungen der persönlichen Aufstiegsmöglichkeiten werden den potentiellen, den registrierten und den bereits im Dienst gestandenen B. durch die staatlich festgelegten Auswahl- und Zulassungskriterien bei der Vergabe von Plätzen an weiterführenden Bildungseinrichtungen und attraktiven Arbeitsplätzen sowie Leitungsfunktionen vom Meister an aufwärts gesetzt (Kaderpolitik; Wehrerziehung). Diese Benachteiligungen sowie die den B. verwehrte Möglichkeit, sich offen zu organisieren, Beratungen durchzuführen und öffentlich für ihre Sache aufzutreten, erklären den relativ niedrigen Anteil von B. an der Gesamtzahl der Wehrpflichtigen in der DDR. Innerhalb der ev. Kirche bilden die B. eine wichtige Säule der Friedensarbeit. Sie haben u.a. entscheidend zur Konstituierung und Entfaltung regionaler Friedensseminare (bekannt geworden ist vor allem das in Königswalde/Sa. — Teilnehmer: 1972 knapp 30, 1983 über 700), zur Aktivierung von Friedensinitiativen und zu einer intensiveren und kritischeren Selbstbefragung in den Kirchengemeinden, aber vor allem auch der Kirchenleitungen zur Wehr- und Friedensproblematik beigetragen. So sind die Verhandlungen der ev. Kirchenleitungen mit dem Staat zwischen 1962 und 1964, die schließlich zur B.-AO führten, und das anschließende Bekenntnis der ev. Kirchenleitungen zur Hilfe gegenüber den B. in Form einer „Handreichung“ (1965) überwiegend auf den Druck von Wehrdienstverweigerern zurückzuführen, die sich innerhalb der kirchlichen Basisarbeit aktivierten. Auch die Gründung des Referates „Friedensfragen“ beim Bund der evangelischen Kirche ging wesentlich auf das Drängen der B. zurück; gleiches gilt — neben den Friedensseminaren — auch für die Aktionen „Sozialer Friedensdienst“ und „Schwerter zu Pflugscharen“. Die B. werden deshalb auch als Pioniere und Träger der Friedensbewegung in der DDR gesehen. In der Bevölkerung — sofern diese mit ihnen in Berührung kommt und sich mit dem Problem der Waffendienstverweigerung auseinandersetzt — genießen die B. weitestgehend Sympathie und Respekt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 151–152 Bauernkongreß der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bau- und MontagekombinateB. sind Wehrpflichtige der DDR, die mit dem Dienstgrad „Bausoldat“ (eine Beförderung ist nicht vorgesehen) als Angehörige von Baueinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) gemäß AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR) vom 7. 9. 1964 (GBl. II, S. 129) einen Wehrdienst ohne Waffe leisten. Soweit diese AO nichts anderes festlegt, unterliegen die B. allen gesetzlichen und militärischen Bestimmungen, die den Grundwehrdienst bzw. den Reservistenwehrdienst (Reservisten) regeln. B. tragen…
DDR A-Z 1985
Außenwirtschaft und Außenhandel (1985)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Aw. wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Ah. ist wichtigster Teilbereich der Aw. Über den Ah. werden die meisten anderen Formen der Aw.-Tätigkeit wie wissenschaftlich-technische Beziehungen, Spezialisierungs-, Investitions- und Kooperationsvorhaben, die Plankoordinierung mit den Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), der Austausch von kommerziellen und nichtkommerziellen Dienstleistungen (Transport, Touristik u.a.), die auswärtigen Kreditbeziehungen und die Erschließung internationaler Märkte realisiert. Für die gesamten Aw.-Beziehungen der DDR gilt das Ah.-Monopol des sozialistischen Staates, das auch in Art. 9 Ziff. 5 der Verfassung von 1968 (unverändert i. d. F. vom 7. 10. 1974) staatsrechtlich fixiert wurde. Es bedeutet die Beherrschung der gesamten Aw.-Tätigkeit durch den sozialistischen Staat. In einer Planwirtschaft sozialistischen Typs erweisen sich Planung und Kontrolle auch dieses Wirtschaftssektors durch zentrale, damit beauf[S. 123]tragte Instanzen (Ministerium für Außenhandel [MAH]; Kammer für Außenhandel [KfA]; Außenhandelsbetriebe [AHB] usw.) als notwendig, wenn keine schwerwiegenden Störungen auf dem zentral geplanten Binnenmarkt auftreten sollen. Die Aw. kann ihrer funktionalen außenpolitischen Bedeutung für den sozialistischen Staat nur entsprechen, wenn ihre zentrale Lenkung gesichert ist. Das Aw.-Monopol umschließt das Valuta-, Transport- und Ah.-Monopol, das die staatliche Planung, Durchführung und Kontrolle des gesamten Ah. bedeutet. Damit sichert der sozialistische Staat zugleich die Übereinstimmung von Ah. und zentraler Volkswirtschaftsplanung, die Durchsetzung einer den Zielen seiner Außenpolitik dienenden und den binnenwirtschaftlichen Erfordernissen angepaßten Volkswirtschaftspolitik. In der DDR wird darüber hinaus betont, daß nur das Aw.- bzw. Ah.-Monopol unerwünschte Einflüsse des Weltmarktes von der eigenen Wirtschaft fernhalten könne. Trotz uneingeschränkter Beibehaltung des Aw.-Monopols ist in den letzten Jahren in der DDR eine stärkere Verlagerung außenwirtschaftlicher Funktionen auf zentral- und bezirksgeleitete Kombinate (157 bzw. 66) festzustellen, womit eine größere Flexibilität in der Aw.-Politik angestrebt wird. Die DDR ist vor allem aus zwei Gründen auf die außenwirtschaftliche Tätigkeit angewiesen. Einmal bedarf sie der Importe von Roh- und Brennstoffen, um die traditionell stark vertretene verarbeitende Industrie zu versorgen, zum anderen kann sie die Enge des Binnenmarktes, die die Herausbildung effizienter Produktionsstrukturen verhindert, überwinden. Die allseitig wachsenden Anforderungen an das Wirtschaftspotential haben zu einem Wandel auch der Aufgabenstellung der Aw. im volkswirtschaftlichen Leistungsprozeß geführt. War ursprünglich die Aw.-Tätigkeit mehr auf die Importseite fixiert, um hierüber vor allem binnenwirtschaftliche Engpässe infolge mangelnder Selbstversorgung, Flexibilität oder Unterplanerfüllung zu beseitigen (Lückenbüßerfunktion des Ah.), so erlangte im Zuge zunehmender Intensivierung des Wirtschaftsprozesses seit Mitte der 60er Jahre die Exportseite eine eigenständigere Position. Dieser kommt nicht mehr allein die Aufgabe zu, die zur Bezahlung der Importe notwendigen Devisen zu beschaffen. Vielmehr sollen vor allem über den Export das volkswirtschaftliche Wachstum und die volkswirtschaftliche Effektivität durch die Entwicklung führender Zweige und dynamischer Produktionsstrukturen, die Herabsetzung der Fondsintensität und die verbesserte Kapazitätsausnutzung stimuliert werden. Gegenwärtig, wird in der DDR die erreichte Intensität und Struktur der außenwirtschaftlichen Verflechtung jedoch immer noch als unbefriedigend angesehen. Die nominell hohe Steigerung der Ah.-Verflechtung pro Kopf der Bevölkerung von 2.319 Valuta-Mark im Jahr 1970 auf 7.174 Valuta-Mark im Jahr 1980 ist nicht zuletzt auf das in diesem Zeitraum um rd. 56 v.H. gestiegene Ah.-Preisniveau zurückzuführen. Als Ursache für die noch — etwa im Vergleich zu führenden westlichen Ah.-Ländern — geringe Verflechtung der DDR sind vor allem der schwergängige und für binnen- und außenwirtschaftliche Störungen anfällige Bilateralismus im Handelsverkehr, das lange Zeit für alle Länder des RGW typische Autarkiestreben (breites Produktionssortiment bis Ende der 60er Jahre!) und die starke Orientierung der Wirtschaftsbeziehungen auf die sozialistischen Länder mit einem überwiegend noch komplementären und für die DDR zuweilen ineffizienten Güteraustausch zu nennen. II. Außenwirtschaftspolitik Die Aw.-Politik ist sowohl der allgemeinen Wirtschafts- als auch der Außenpolitik untergeordnet. Neben dem bis Anfang der 70er Jahre wichtigsten politischen Ziel — gegenüber den Entwicklungsländern und westlichen Industriestaaten das Streben nach völkerrechtlicher Anerkennung zu unterstützen — kam ihr jedoch stets die wichtige wirtschaftliche Aufgabe zu, über den Import den volkswirtschaftlich notwendigen Bedarf an Investitions- und Verbrauchsgütern zu decken. Als Bestandteil der Wirtschaftspolitik der SED-Führung ist das Bemühen der Aw.-Politik seit Beginn der 70er Jahre eindeutig darauf gerichtet, die Aw.-Beziehungen zur Durchsetzung des „wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ zu intensivieren, d.h. die Aw.-Politik ist gegenwärtig vor allem Instrument der nationalen Wachstums- und Strukturpolitik. Nach den Bestimmungen des geltenden Fünfjahrplans (1981–1985) werden die Aw.-Beziehungen mit den Mitgliedsländern des RGW, insbesondere mit der UdSSR (siehe dazu Punkt VI.), als entscheidende Grundlage für die gesamten Aw.-Beziehungen der DDR betrachtet. Auf dieser Grundlage sollen die Beziehungen zu den Entwicklungsländern und den — im Plan an letzter Stelle genannten — westlichen Industriestaaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils weiterentwickelt werden. Die angestrebten Formen praktischer außenwirtschaftlicher Tätigkeit sind gegenüber den einzelnen politisch-geographischen Regionen von unterschiedlicher Art. Mit den westlichen Industrie- und den Entwicklungsländern werden vor allem langfristige Handels- und Zahlungsabkommen abgeschlossen; lediglich mit ausgewählten nichtsozialistischen Schwerpunktländern bzw. „progressiven“ Entwicklungsländern sollen „vorteilhafte Kooperationsbeziehungen“, fixiert durch Rahmenkooperationsabkommen und Kooperationsverträge auf betrieblicher Ebene, entwickelt werden. Das Hauptgewicht [S. 124]bei der Gestaltung der Wirtschaftsbeziehungen zum RGW liegt auch weiterhin bei den bilateralen Abkommen über Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Neben diesen traditionellen außenwirtschaftlichen Verkehrsformen ist seit Beginn der 70er Jahre das Bemühen um den Abschluß von Kooperations- und Spezialisierungsabkommen im Bereich von Wissenschaft, Technik und Produktion und die im „Komplexprogramm“ vorgesehene zwei- und mehrseitige Plankoordinierung aller RGW-Länder, einschließlich des „Fünfjahrplans der mehrseitigen Integrationsmaßnahmen für die Jahre 1976–1980“ und des „Programms für die Koordinierung der Volkswirtschaftspläne für den Zeitraum 1986–1990“, stark in den Vordergrund gerückt. Besonders seit den weltweiten Rohstoffpreisverteuerungen hat die DDR ein starkes Interesse, ihre Rohstoff-, Brennstoff- und Energiebasis im RGW weiterzuentwickeln. Die im Plan 1981–1985 enthaltenen Mittel an Investitionsbeteiligungen im RGW sind vornehmlich für diesen Zweck vorgesehen. Die DDR gilt innerhalb des RGW als engagierter Befürworter der sozialistischen Integration. Die wirtschaftlichen Aktivitäten gegenüber den westlichen Industriestaaten führten unter anderem zum Abschluß von Handelsabkommen, die bis 1973 bzw. 1974 auf Kammer- oder Bankebene bzw. auf der Ebene des Amtes für Außenwirtschaftsbeziehungen und danach auf Regierungsebene wirksam wurden. Langfristige bilaterale Regierungsabkommen, die z. T. über mehrere Jahre laufen (in der Regel „Verträge über wissenschaftliche, technische und industrielle Zusammenarbeit“), konnten seit 1969 mit Frankreich, Italien, Finnland, Island, Großbritannien, Österreich, Japan, Australien, Schweden, den Niederlanden, Belgien und Dänemark (in dieser Reihenfolge) geschlossen werden. Darüber hinaus wurden die Westbeziehungen durch die Einrichtung staatlicher Handelsvertretungen, Niederlassungen und Servicestellen der Außenhandelsbetriebe (AHB) sowie durch die Teilnahme an international bedeutsamen Ausstellungen und Messen intensiviert, an denen die DDR 1980 in 111 (1976: 168) Fällen beteiligt war. Dieser Rückgang gegenüber den Vorjahren ist nicht als Abwendung vom Markt, sondern als Schwerpunktbildung anzusehen. Zu den vielfältigen außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR mit Staaten der westlichen Hemisphäre läßt sich zusammenfassend feststellen, daß sie ein wirtschaftlich bedeutendes Element der gesamten Aw.-Beziehungen sind, da die DDR auf diese Weise technologisches Know-how und eine Reihe von Engpaßgütern (u.a. Lebensmittel und Lebensmittelrohstoffe) beziehen kann. Der Westhandel ist aufgrund dieser Entwicklung gegenwärtig von einem hohen Importüberschuß auf seiten der DDR gekennzeichnet, der jedoch langsam abgebaut wird. Auch die Wirtschaftsbeziehungen mit den kommunistisch regierten Staaten, vor allem den RGW-Mitgliedern, beruhen auf dem Abschluß von Abkommen über den Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Diese mit den sozialistischen Ländern geschlossenen Handelsverträge sind der Laufzeit der langfristigen Perspektivpläne (1976–1980, 1981–1985) angepaßt und werden innerhalb des RGW zur Zeit noch bilateral koordiniert. Darüber hinaus ist von der DDR eine Vielzahl von zwei- und mehrseitigen Kooperations- und Spezialisierungsabkommen im RGW geschlossen worden. Die Integrationspolitik der DDR in und gegenüber dem RGW zeigt sich u.a. darin, daß sie, im Rahmen der Produktionsspezialisierung, die Fertigung wichtiger Erzeugnisse zugunsten anderer RGW-Länder eingestellt hat. Hervorzuheben ist die Einstellung der Flugzeugproduktion (bereits seit Anfang der 50er Jahre), von Bereichen des Lokomotiv-, des Straßenbahnwagen-, Webmaschinen-, Elektrogabelstapler-, Traktoren- und Omnibusbaus. Das mit der ČSSR geplante Spezialisierungsgroßprojekt einer gemeinsamen Pkw-Produktion scheiterte vor allem an Finanzierungsschwierigkeiten und an nationalen Unabhängigkeitserwägungen. Multi- und bilaterale Großprojekte im RGW, an denen die DDR beteiligt ist, wie die Erdgas-Transit-Leitung „Nordlicht“, der Bau eines Zellstoffkombinats in Sibirien, einer Olefinproduktions- und -verarbeitungsanlage in der ČSSR, eines metallurgischen Kombinats in der UdSSR (Iljimsk-Kursk) usw. deuten jedoch auf eine stärkere Einbindung der DDR in die östliche Wirtschaftsregion hin (Internationale ➝Wirtschaftsverträge). III. Die Organisation der Außenwirtschaft Mit dem sich allmählich vollziehenden Übergang zur verstärkten Nutzung intensiver Wachstumsfaktoren und mit der Einführung des NÖSPL bzw. des ÖSS in der DDR wurde auch das bestehende System der Aw. reformiert (Wirtschaft). Im Rahmen der bis etwa zum VI. Parteitag der SED (1963) praktizierten Aw.-Politik wurde der außenwirtschaftliche Bereich monetär und organisatorisch vom binnenwirtschaftlichen derart getrennt, daß die Industriebetriebe zu Binnenpreisen fakturierten und den Ah.-Betrieben nahezu ausschließlich der Kontakt mit den Außenmärkten überlassen wurde. Hauptanliegen der damaligen Reformmaßnahmen war es nun, diese Trennung bei grundsätzlicher Beibehaltung des Aw.-Monopols zu überwinden. Zur Durchsetzung dieses Monopols ist eine Reihe von Organisationen und Institutionen notwendig, deren Funktionen sich z. T. im Laufe der Änderungen am Aw.-System gewandelt haben. Das zentrale Organ ist das Ministerium für Außenhandel [S. 125](MAH) — bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft —, das im Auftrage des Ministerrates die Gesamtinteressen des Staates auf dem Gebiete der Aw. wahrzunehmen hat (VO Außenhandel GBl. I, Nr. 35, 1976) und dem eine Reihe von Ah.-Organen untergeordnet ist. Laut Statut des Ministeriums für Außenwirtschaft vom 9. 8. 1973 (GBl. I, Nr. 41, 1973) sind dies: die Handelsvertretungen und handelspolitischen Abteilungen der DDR in anderen Staaten, die Ah.-Betriebe (soweit sie nicht von VVB, Kombinaten oder Industrieministerien angeleitet werden), die Kammer für Außenhandel (KfA), die Zollverwaltung (Zollwesen), der VEB Leipziger Messeamt (Leipziger Messe), die Außenhandelswerbegesellschaft mbH, das Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR, das Zentrum für Information und Dokumentation der Außenwirtschaft, das Forschungsinstitut beim Ministerium für Außenhandel und die Fachschule für Außenwirtschaft „Joseph Orlopp“. Die Ende der 60er Jahre geplanten Reformmaßnahmen des Aw.-Systems sollten das Aw.-Monopol effektiver gestalten. Im organisatorischen Bereich sollten die AHB den Charakter von Verkaufsorganen einzelner oder mehrerer VVB, Kombinate oder VEB erhalten. Diese Maßnahmen ließen sich aufgrund der befürchteten Aufweichung des Aw.-Monopols jedoch nicht realisieren. Erst gegen Ende der 70er Jahre gab es Auflockerungen im Aw.-System, die die bis dahin dominierende Position der zentral vom MAH angeleiteten AHB relativierte. Die Hauptform des gegenwärtigen AHB ist der juristisch selbständige, dem Kombinat bzw. Industrieministerium und dem MAH doppelt unterstellte Betrieb. Nach Vorstellung der DDR-Wirtschaftsorganisatoren entstehen mit der Einordnung der Exporte und Importe in die Verantwortung der Kombinate günstigere Bedingungen für die Steigerung vor allem des Exports. Tätigkeiten, die vorher vornehmlich in den Bereich der AHB gehörten, werden nun von AHB und vom Kombinat gemeinsam durchgeführt. Hierzu gehören Markt- und Preisarbeit, internationale Spezialisierung und Kooperation und Weiterentwicklung von Erzeugnissen, Gestaltung der äußeren Absatz- und Bezugsorganisation, Entsendung von Fachkräften ins Ausland, Sicherung der Ersatzteilversorgung und Durchführung des Kundendienstes. Der Beitrag der Kombinate zur Lösung der außenwirtschaftlichen Aufgaben soll auch in der wirtschaftlichen Rechnungsführung wirksam gemacht werden. Den Kombinaten werden schrittweise staatliche Aufgaben und Auflagen für Valutaeinnahmen übergeben. Für mehr Valutaeinnahmen bzw. deren Sicherung sind neben Auslieferung und Produktion von Exportwaren die Generaldirektoren der Kombinate verantwortlich. Das Betriebsergebnis der den Kombinaten zugeordneten AHB wird jetzt in das einheitliche Betriebsergebnis der Kombinate einbezogen. Das einheitliche Betriebsergebnis als Summe der Erlöse aus abgesetzter Warenproduktion und von Exportstimulierungsmitteln ist bereits Ende der 60er Jahre eingeführt worden. Die Einbindung der Kombinate in den Aw.-Prozeß geht soweit, daß die Generaldirektoren die erwirtschafteten Exportgewinne für die Finanzierung der bei einzelnen Betrieben entstandenen Exportverluste einzusetzen haben. Nach wie vor schließen die AHB sogenannte Exportkommissionsverträge mit den jeweiligen Exportbetrieben ab. Die Geschäfte der AHB erfolgen damit im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Kombinate bzw. des Exportbetriebes. Die AHB arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung und erhalten für ihre Tätigkeit eine Handelsspanne. Die Eigengeschäftstätigkeit von Exportbetrieben ist erweitert worden. Nachdem bis 1976 die Exporteigengeschäfte an Bedeutung verloren hatten, wurde ab 1978 die Eigengeschäftstätigkeit wieder belebt. Sie erstreckt sich unter bestimmten Umständen (vor allem Ersatzteilbeschaffung) auch auf die Importseite. Einem Kombinatsbetrieb darf die Eigengeschäftstätigkeit nur vom AHB übertragen werden. Die Zahl der ursprünglich rd. 30 AHB hat sich bis zum Jahre 1982 auf 60 AHB, davon der größte Teil kombinatseigen, erhöht (ohne Dienstleistungs- und Vertretergesellschaften). Im Bereich der Planung und Leitung der Aw. ist im Zuge der Reformen der 60er Jahre die Mengen- durch die kombinierte Wert-Mengenplanung abgelöst worden, wobei der Wertaspekt deutlich in den Vordergrund tritt, obwohl Valutaanrechte für Exportbetriebe seit Beginn der 70er Jahre nicht mehr eingeräumt werden. Die nachfolgend aufgeführten Kennziffern sind von den Betrieben zu berücksichtigen: Ex- und Importe in Mark und Valuta-Mark nach Wirtschafts- und Währungsgebieten und zu Betriebspreisen bzw. Importpreisen, fob, nach sozialistischem und nichtsozialistischem Wirtschaftsgebiet (SW und NSW). Das sozialistische Wirtschaftsgebiet wird planerisch weiter in Export in die Sowjetunion und andere sozialistische Länder gegliedert, das nichtsozialistische je nach Export- (Devisenländer, Verrechnungsverkehr, Bundesrepublik Deutschland, Berlin [West]) und Importtätigkeit (Planung wie Export, nur in VM und Importabgabepreis). Der Ex- und Import wichtiger Erzeugnisse ist in Mark (SW) und VM (NSW) sowie in Mengeneinheiten zu planen. In die Planung gehen auch Waren für Kompensationsgeschäfte ein. Wirtschaftspolitisch richtet sich die Planung auf eine stärkere Ablösung von Importen (u.a. aus dem NSW) und auf eine forcierte Exporttätigkeit. Der Gesamtcharakter der Aw.-Organisation in den 80er Jahren ist durch eine im Vergleich zum Vorjahrzehnt aufgelockerte Gestaltung des Ah.-Monopols gekennzeichnet. Zwar bleibt nach wie vor die [S. 126]Kontrolle über das MAH, doch steht dem die gestärkte Kompetenz der Kombinate, der Fachministerien und der bezirksgeleiteten Industrie entgegen. So werden wichtige ökonomische Grundparameter wie Preis und Menge von den Kombinaten festgelegt bzw. entscheidend mitgestaltet. Der „klassische“ AHB behält seine Existenzberechtigung dort, wo das Verkaufsprogramm heterogen und von einer Vielzahl von Produzenten gestaltet wird. Die von E. Honecker geforderte organische Verbindung von Produktion und Absatz im In- und Ausland durch Kombinate ist erst noch zu schaffen, nicht zuletzt wegen der Abgrenzungsprobleme zwischen Industrie und Ah. und dem durch die Planwirtschaft gegebenen Erfordernis, das Ah.-Monopol beizubehalten. IV. Entwicklung des Außenhandels Eine hinreichend spezifizierte Aufstellung in der statistischen Berichterstattung der DDR ist weder über die gesamte außenwirtschaftliche noch über die nach Ländern gegliederte Warenstruktur bekannt. Ferner werden weder Zahlungsbilanzen noch — außer der Handelsbilanz — deren Teilbilanzen veröffentlicht. Es ist darüber hinaus unmöglich, die exakte Ah.-Verflechtung (Anteil der Ex- und Importe am Nationaleinkommen) zu ermitteln, da die Valuta-Mark (VM) eine Verrechnungsgröße darstellt, deren Umrechnungsverhältnis zu den Ex- und Importbinnenpreisen nicht bekanntgegeben wird. Seit 1970 ist das Nationaleinkommen (in vergleichbaren Preisen) um 59 v.H., der Ah.-Umsatz jedoch um rd. 303 v.H. (vgl. Tabelle 1) gestiegen; daraus kann eine zunehmende Ah.-Verflechtung der Wirtschaft der DDR abgelesen werden. Während der Ah.-Umsatz bis Ende der 60er Jahre real noch schneller als nominal stieg, haben die nominalen Wachstumsraten seit Anfang der 70er Jahre schneller als die realen zugenommen. Seit 1970 stieg das Ah.-Preisniveau insgesamt um 56 v.H., wobei sich die Exportpreise langsamer als die Importpreise erhöhten. Dadurch verschlechterten sich die realen Austauschverhältnisse — die terms of trade — im Ah. der DDR. Während die Handelsbilanz in den 60er Jahren überwiegend aktiv gestaltet werden konnte, so daß sich bis einschließlich 1972 ein kumulierter Handelsbilanzüberschuß von 6,8 Mrd. VM ergab, mußte die DDR von 1973 an in jedem Jahr Handelsbilanzdefizite hinnehmen. Diese Defizite sind zunächst durch eine Passivierung der Handelsbeziehungen mit westlichen Ländern entstanden. Sie wurden jedoch von 1975 an in erster Linie durch die Handelsbeziehungen mit der Sowjetunion verursacht. Allein im Zeitraum 1973–1976 bildete sich ein kumuliertes Handelsbilanzdefizit in Höhe von insgesamt 14,855 Mrd. VM (Basis: laufende Preise), von 1976 bis 1980 erhöhte es sich auf rund 29 Mrd. VM, allein gegenüber der Sowjetunion auf 10 Mrd. VM. Damit einhergehend wuchsen auch die Gesamtverbindlichkeiten gegenüber westlichen Ländern stark an (bis 1981 knapp 10 Mrd. US-$). Obwohl der Ah. — auch nach den Wirtschaftsreformen — über das Ah.-Monopol der DDR gelenkt wird, konnte er in der Vergangenheit nicht immer planmäßig entwickelt werden. So sind zwar die in den langfristigen Perspektivplänen vorgesehenen Umsatzvolumina meist erreicht worden, jedoch nicht immer die Jahrplanvorgaben und die angestrebten Ex- und Importrelationen. Das gilt sowohl für den abgebrochenen Siebenjahrplan (1959–1965), in dessen Zeitraum die Exporte um 60 v.H. (Plan 86 v.H.) und die Importe um 65 v.H. (Plan 57 v.H.) gestiegen waren, als auch für den abgelaufenen Fünfjahrplan für die Jahre 1971–1975. Einem Soll in Höhe von 160–170 v.H. stand ein Ist in Höhe von 186 v.H. gegenüber; dabei waren die über den Exportsteigerungen liegenden Importerhöhungen möglicherweise nicht eingeplant. Aus den Jahrplan- und -ergebnisdaten für 1976–1980 ist zu schließen, daß der Umsatzzuwachs von 61,5 v.H. unterhalb der Planvorgabe lag. V. Entwicklung der Waren- und Länderstruktur Die Warenstruktur des Ah. der DDR entspricht der einer hochentwickelten Volkswirtschaft (siehe Tabelle 2). Sowohl bei den Exporten als auch bei den Importen dominieren Maschinen, Ausrüstungen und Transportmittel. Von geringerer Bedeutung sind bei den Exporten die Rohstoffe und Halbfabrikate; die Rohstoffabhängigkeit der DDR ist an dem [S. 127]hohen Importanteil dieser Warengruppe ablesbar. Die Gruppe der industriellen Konsumgüter und die der chemischen Erzeugnisse haben einen beachtlichen Exportwert erreicht. Die Warenstruktur im Handel mit den OECD-Ländern unterlag seit 1960 einem deutlich erkennbaren Wandel. Auf der Ausfuhrseite ist der gestiegene Anteil der Investitionsgüter und der immer noch hohe Anteil der Grundstoffe/Produktionsgüter hervorzuheben, der in etwa dem volkswirtschaftlichen Produktionsprofil entspricht. Auf der Einfuhrseite vollzogen sich mit der Zunahme des Investitionsgüteranteils und der Abnahme des Anteils der landwirtschaftlichen und Ernährungsgüter die deutlichsten Änderungen, die einen Funktionswandel im Westhandel der DDR signalisieren. Seine Funktion als „Lückenbüßer“ — vor allem bei Konsumgütern — ist zugunsten der Rolle eines Wachstums- und Produktivitätsfaktors aufgegeben worden. Die regionale Ah.-Entwicklung in den Jahren zwischen 1960 und 1980 ist besonders durch einen schnell anwachsenden Westhandel (+ 745 v.H.) und einen wesentlich geringeren Anstieg des Handels mit den sozialistischen Staaten gekennzeichnet (+ 478 v.H.). Diese Entwicklung ist Ausdruck des Strebens der Staatsführung der DDR, über den Westhandel den Bedarf an hochproduktiven Industrieanlagen und technisch-organisatorischem Know-how zu decken. Seit dem Anstieg der Rohstoffpreise im Jahre 1973, dem sich vergrößernden Defizit im Westhandel und einer daraus resultierenden restriktiven Einfuhrpolitik hat sich auch die Dynamik des Osthandels der DDR an die ihres Westhandels angepaßt. Daneben ist — preisbedingt — der Handel mit den Entwicklungsländern seit 1973 schnell angestiegen. Die Regionalstruktur des Ah. der DDR ist von einem hohen Anteil der sozialistischen Länder gekennzeichnet, der bis zu den starken Preisanhebungen im RGW im Jahre 1975 langsam abgenommen hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt stieg der Anteil des Westhandels — zu laufenden Preisen bewertet — kontinuierlich an. Der relativ bescheidene Anteil des Handels mit den Entwicklungsländern in den 60er Jahren konnte auch in den 70er Jahren nicht wesentlich vergrößert werden, obwohl er absolut seit etwa 1974 rasch angewachsen ist. VI. Besondere Bindungen an die UdSSR Mit keinem anderen Land des RGW ist die wirtschaftliche Verflechtung der DDR so eng wie mit der UdSSR. 1981 wickelte die DDR rd. 38 v.H. des Ah. [S. 128]— das entspricht rd. 9,7 v.H. des Ah. der Sowjetunion — mit der UdSSR ab. Die Sowjetunion ist damit auch auf wirtschaftlichem Gebiet der wichtigste Partner der DDR. Diese Entwicklung erklärt sich aus der Tatsache, daß die UdSSR als Folge der Kriegsereignisse maßgeblich die Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik sowie den Aufbau, die Besetzung und die Organisation des gesamten Staatsapparates einschließlich des Wirtschaftssystems der DDR bestimmt hat und auf diesem Wege auch eine enge wirtschaftliche Bindung zwischen beiden Staaten herbeiführte. Gegenwärtig — vor allem nach Abschluß des Freundschaftsvertrages zwischen beiden Staaten im Oktober 1975 — gilt für die Parteiführung der DDR das Bekenntnis in der Direktive zum X. Parteitag der SED (1981): „Eine entscheidende Voraussetzung für die weitere stabile ökonomische und soziale Entwicklung in der DDR bildet die zielstrebige Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration mit der UdSSR und den anderen Bruderländern des RGW.“ (Protokoll des X. Parteitages …, Berlin [Ost] 1981, 2. Bd., S. 297). Der Außenhandel mit der UdSSR ist nach wie vor sehr hoch und weist, da wohl die UdSSR ihre Außenwirtschaftsaktivitäten verstärkt auch mit westlichen Ländern abwickelt, wertmäßig steigende Tendenz auf (vgl. Tabelle 5). Seit 1950 entwickelte sich der Handel DDR-UdSSR wie folgt: Die Warenstruktur des Ah. ist — obwohl Veränderungen zu beobachten sind — noch überwiegend komplementärer Natur. In ihrer wirtschaftlich bedeutendsten Funktion als Rohstofflieferant deckt die UdSSR den Importbedarf der DDR mit ca. 90 v.H. bei Baumwolle, Erdöl, Eisenerz, Buntmetallen und Holz, mit 80 v.H. bei Walzstahl und Blechen. Auch gegenüber der Sowjetunion wurde die DDR ihrem Ruf als größter Investitionsgüterlieferant des RGW gerecht: rund ein Viertel des gesamten Maschinen- und Ausrüstungsimports der Sowjetunion kommt gegenwärtig aus der DDR. Die herausragende Rolle der Investitionsgüterlieferungen der DDR kommt auch in dem hohen Anteil von rd. 70 v.H. an der Gesamtausfuhr der DDR in die UdSSR zum Ausdruck, dem ein Wert von 20 v.H. auf der Einfuhrseite gegenübersteht (1980). Bei den Einfuhren der DDR dominieren die Grundstoffe und Produktionsgüter mit einem Wert von rd. 50 v.H. Das für den Fünfjahreszeitraum 1981–1985 geschlossene Handelsabkommen zwischen der UdSSR und der DDR ist auf eine Verbesserung der Warenstruktur gerichtet, wenn auch die starken Rohstoffsicherungsinteressen der DDR nicht zu verkennen sind. Das Abkommen sieht vor, ein — preisbereinigtes — Volumen von über 48 Mrd. Rubel im Fünfjahrplan[S. 129]zeitraum abzuwickeln. Die ursprünglich geplante Steigerung des Handels um 40 v.H. 1985 gegenüber 1980 wird wahrscheinlich überboten werden, da die bislang realisierten Steigerungsraten über den Planansätzen liegen. Hauptlieferposten der DDR sind Schiffe, Schienenfahrzeuge, Landmaschinen, Werkzeugmaschinen, Hebe- und Fördermittel, Ausrüstungen für die chemische Industrie, bei Konsumgütern: Bekleidung, Möbel und Haushaltswaren. Hauptposten der UdSSR sind Pkws, Roh- und Grundstoffe wie Erdöl, Erdgas, Steinkohle, Walzstahl, Zellstoff, Baumwolle, Aluminium, Schnittholz, Papier, Getreide. Nicht gesichert ist die ursprünglich zugesagte Liefermenge von 19 Mill.~t Erdöl pro Jahr. Eine verminderte Lieferung wäre mit erheblichen Preissteigerungen verbunden, die den finanziellen Spielraum der DDR weiter einengen würden. Neben Handelsabkommen, welche die Grundlage für den Austausch von Waren und Dienstleistungen bilden, treten in zunehmendem Maße andere Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit, welche die Verflechtung der beiden Volkswirtschaften intensivieren sollen. So sind seit 1964 zahlreiche Regierungs- und Ministerabkommen über Forschungs- und Produktionskooperation zur Spezialisierung und langfristigen Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen vor allem auf dem Gebiet der Rohstoffversorgung und der Entwicklung und Lieferung „entscheidender Industrieerzeugnisse“ abgeschlossen worden — davon mehr als die Hälfte seit dem VIII. Parteitag der SED (1971). Seit 1967 werden — als eine besondere Art der Zusammenarbeit — „Direktbeziehungen“, die abrechnungspflichtige Arbeitspläne einschließen, zwischen den Industrieministerien, anderen zentralen staatlichen Organen und Kombinaten der DDR und der UdSSR gepflegt. Um die engen Bindungen noch weiter zu vertiefen, wird die Angleichung der Planungssysteme beider Länder vorangetrieben. Dabei soll sowohl die Planung der Investitionen, des Arbeitsvermögens, der materiell-technischen Versorgung und des Ah. als auch der Aufbau des Kennziffersystems und die Untergliederung der Jahres-, Fünfjahr- und Perspektivpläne weitgehend abgestimmt werden. Von zentraler Bedeutung für die wirtschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern ist die im März 1966 auf der Grundlage des (1975 völlig neugefaßten; GBl. II, S. 238) „Vertrages über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR“ (12. 6. 1964) gebildete „Paritätische Regierungskommission für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit DDR-UdSSR“ (PRK). Die DDR wird gegenwärtig von G. Schürer (SED), stellv. Vors. des Ministerrats und Vors. der Staatlichen Plankommission der DDR, die UdSSR von N. A. Tichonow, Ministerratsvorsitzender der Sowjetunion, vertreten. Abwechselnd finden in beiden Staaten wenigstens 2 Tagungen pro Jahr statt, denen ein jeweils abgestimmter Arbeitsplan zugrunde liegt. Die wichtigsten Aufgaben der Kommission sind: Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit (vor allem in den sog. Wachstumsbranchen); Koordinierung der Volkswirtschaftspläne, insbesondere der Fünfjahrpläne; Erarbeitung von Entwicklungsprognosen; Zusammenarbeit zwischen Planungsorganen, Ministerien und Institutionen; Aufnahme von „Direktbeziehungen“; Koordinierung und Kooperation der Tätigkeit der wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen; Vertiefung der Kooperation und Spezialisierung gemäß dem beiderseitigen Programm bis 1990. Bis Mitte 1982 tagte die Kommission 30mal. Auf der 30. Tagung wurden 16 Abkommen geschlossen. Das wohl bedeutendste betrifft die Errichtung einer Eisenbahnfährverbindung zwischen den Häfen Saßnitz und Klaipeda in der Litauischen SSR. Diese Linie hat den Vorzug vor der Errichtung einer Verbindung aus der Bundesrepublik Deutschland (Lübeck oder Kiel) in die Sowjetunion erhalten. Der Fährverkehr auf der neuen Linie soll im Jahre 1986 aufgenommen werden. Einen Schwerpunkt der Tagung stellte die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energiewirtschaft dar. Die gemeinsame Nutzung der Braunkohletechnologie soll vorangetrieben werden. Generell sind eine Reihe von Maßnahmen darauf gerichtet, die Erzeugnisqualität von Investitions- und Konsumgütern zu verbessern. Ob die DDR — vor allem was die geforderten Rohstoffpreise und die Qualität der von der UdSSR gelieferten Waren betrifft — ökonomisch von der UdSSR übervorteilt wird, läßt sich nicht eindeutig klären. Die tatsächliche Preisentwicklung bei Ex- und Importen Ende der 60er Jahre zeigt eine Verbesserung der terms of trade für die DDR, was die Behauptung von einer Preisausbeutung nicht stützt. Ferner macht die immer stärker werdende wirtschaftliche Position der DDR gegenüber der UdSSR derartige Praktiken, zumindest in der jüngeren Vergangenheit, nicht sehr wahrscheinlich. Wichtiger Grund hierfür ist, daß die UdSSR inzwischen in manchen Industriezweigen (Schiffsantriebe, Werkzeugmaschinen, Rechenmaschinen) in großem Umfang auf Importe aus der DDR angewiesen sein dürfte. Angesichts der hohen Kosten bei Förderung und Transport der sowjetischen Rohstoffe drängt die UdSSR seit Anfang der 60er Jahre jedoch darauf, von der DDR, wie auch von anderen Rohstoffbezugsländern im RGW, einen finanziellen und materiellen Kostenbeitrag zu erhalten. Ein derartiger Beitrag wird seitdem von der DDR in Form von Investitionsbeteiligungen auch geleistet. Insgesamt waren hierfür im Zeitraum 1976–1980 8 Mrd. Mark vorgesehen. [S. 130]Die neuerliche Verschlechterung der terms of trade gegenüber der Sowjetunion ist im wesentlichen auf die stark angestiegenen Rohstoffpreise, vor allem für Erdöl, zurückzuführen. Die Gründe für das Handelsbilanzdefizit gegenüber der Sowjetunion in Höhe von 1,7 Mrd. VM sind vor allem hier zu suchen. Gegenwärtig (1980) hat die DDR für 19 Mill. Tonnen Erdöl (incl. Erzeugnisse) 1,42 Mrd. Rubel zu zahlen. Aufgrund von Investitionsbeteiligungen im RGW verfügte die DDR bis 1980 über ein Sonderkontingent in Höhe von rd. 5 Mill. Tonnen zu einem günstigen Preis in Höhe von 15 Rubel je Tonne Erdöl. Der Wegfall dieses Vorteils sowie die laufenden Preisanpassungen im RGW könnten zu mehr als einer Verdoppelung der Erdölrechnung der DDR führen. Das DIW schätzt für 1985 einen Tonnenpreis von gut 170 gegenüber 65 Transfer-Rubel im Jahre 1980. Dieser läge allerdings nach wie vor unter dem Weltmarktpreis, nach DDR-Angaben waren es in der Vergangenheit 40 bis 50 v.H. VII. Außenhandelspreise und Verrechnungsverkehr Die Preisbildung im Ah. wird in Ermangelung eigener Bewertungsmaßstäbe im sozialistischen System überwiegend nach den auf den „internationalen Märkten“ herrschenden Preisen (Weltmarktpreisen) vorgenommen. Diese bilden unter Berücksichtigung verschiedener ökonomischer Faktoren (Angebot und Nachfrage, Lieferfristen, Bestellmenge, Rabatte usw.) die Basis für die zwischen den Wirtschaftspartnern stattfindenden Preisverhandlungen, deren Ergebnis in der Regel in ausländischer Währung festgelegt und danach in Valuta-Mark bzw. Binnenwährung umgerechnet wird. Die Umrechnung der Ah.- in Binnenpreise erfolgt beim Warenimport nach festgelegten Umrechnungskursen: Die Kurse richten sich nach dem Umfang des Warenexports, der notwendig ist, um die zur Einfuhr benötigten Devisen zu beschaffen. Bei Exportwaren werden die Differenzen zwischen Ah.- und Binnenpreisen, die auch durch die Richtungskoeffizienten beeinflußt werden können, in die finanziellen Ergebnisse der Produzenten eingerechnet (Exportpreis). Die Preisbildung anhand der Weltmarktpreise erfolgt [S. 131]sowohl im Handel mit westlichen kapitalistischen Ländern als auch mit den RGW-Mitgliedsländern und anderen sozialistischen Volkswirtschaften sowie den Entwicklungsländern. Innerhalb des RGW stellt die Preisgestaltung im Intrablockhandel ein vieldiskutiertes Problem dar, das vor allem aufgrund der Besonderheiten des sozialistischen Systems bis heute keiner Lösung zugeführt werden konnte. Im Komplexprogramm von 1971 war vorgesehen, von den gegenwärtig gültigen Preisbildungsprinzipien im gegenseitigen Handel auszugehen, d.h. die Preise auf der Grundlage der Weltmarktpreise „vom schädlichen Einfluß der konjunkturellen Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt“ festzulegen, gleichzeitig aber „das Problem der Vervollkommnung des Außenhandelspreissystems gründlich zu analysieren“. Um die andauernde Abhängigkeit von den „kapitalistischen“ Weltmarktpreisen zu verringern bzw. ganz zu vermeiden, ist deshalb häufig vorgeschlagen worden (z.B. J. Arojo, M. Sawow), eine eigene — weltmarktpreisunabhängige — Preisbasis für die sozialistischen Länder zu schaffen. Dies scheiterte jedoch bisher in Ermangelung brauchbarer, theoretisch fundierter Preisbildungskriterien. So kann ein Preissystem, das von den Kostenstrukturen der RGW-Länder ausgeht, deshalb keine Alternative sein, da diese Strukturen als Ausdruck staatlicher Politik ein viel zu weit reichendes Spektrum der Abweichung vom tatsächlichen Wert dieser Güter aufweisen. Eine Modifizierung des bestehenden Preissystems wird jedoch für notwendig erachtet, da sich herausstellte, daß die mengen- und wertmäßige Abstimmung der Pläne innerhalb des RGW häufig unabhängig voneinander erfolgte, die Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit (gemeinsame Investitionen, Betriebe, Austausch wissenschaftlicher Leistungen usw.) es vielfach nicht mehr möglich machte, vergleichbare Preise der Hauptwarenmärkte zu ermitteln und die Langfristigkeit der Planung neue Anforderungen an Stabilität und Anpassungsfähigkeit der RGW-(Plan-)Preise stellte. So sollen zur Förderung von Kooperation und Spezialisierung „wissenschaftlich begründete Preisprognosen“ erarbeitet werden, für die nicht nur der nationale Ist-Aufwand, sondern vor allem „internationale Wertgrößen“ (einschließlich der Berücksichtigung der Währungskurse; Währung/Währungspolitik, III. A.) die Basis bilden sollen. Da eine eigene weltmarktpreisunabhängige Preisbasis im RGW bisher nicht verwirklicht werden konnte, muß weiterhin von den Weltmarktpreisen ausgegangen werden. Angesichts der weltweiten Rohstoffpreisänderungen wurde jedoch eine Änderung des Berechnungsmodus vorgenommen. Bildeten sich die Basispreise im RGW bislang auf der Grundlage der Preise auf den Hauptwarenmärkten des dem jeweiligen Fünfjahrplan vorangehenden Fünfjahresabschnitts und waren diese Preise für die Fünfjahresperiode dann prinzipiell konstant, wurde von 1975 an von den durchschnittlichen Preisen auf den Weltmärkten der dem jeweiligen Planjahr vorangegangenen 5 Jahre ausgegangen. Dieser Berechnungsmodus schließt daher nunmehr jährliche Preisänderungen ein. Neben den Preisbildungsschwierigkeiten sehen sich die Wirtschaftsfachleute der DDR in der Frage des internationalen Verrechnungsverkehrs mit weiteren Problemen konfrontiert. Gegenüber westlichen bzw. nichtsozialistischen Ländern wurden in den 50er und 60er Jahren die gegenseitigen Forderungen sowohl im Rahmen von bilateralen Handels- und Zahlungsabkommen, d.h. auf dem Clearingwege, sowie über Kompensationen oder Switchoperationen beglichen. Seitdem wird auf der Grundlage von bilateralen Handels- oder Kooperations-(Rahmen-) Abkommen eine Zahlung in konvertibler Währung vorgenommen. Auch mit den RGW-Ländern wurden Zahlungstransaktionen bis 1964 vorwiegend auf bilateraler Ebene abgewickelt. Mit der Gründung der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) als internationale Verrechnungsinstanz und der Einführung des „transferablen Rubels“ (1964), der nicht mit westlichen konvertiblen Währungen vergleichbar, vielmehr lediglich als Verrechnungsgröße anzusehen ist, haben im RGW Bestrebungen begonnen, zu einer mehrseitigen Verrechnung überzugehen. Daß diese bislang nicht überzeugend funktionierte, lag nicht zuletzt in der Schwierigkeit und dem fehlenden Interesse der Mitgliedsländer begründet, die langfristigen, bilateral abgestimmten Ah.-Pläne und Handelsabkommen so auszurichten, daß entstehende Guthaben (bei der IBWZ) multilateral verwendet werden können. Auch Zahlung in konvertibler Währung innerhalb des RGW — besonders für „harte“ Waren wie z.B. Rohöl — ist künftig keinesfalls ausgeschlossen und wird z. T. bereits praktiziert. Ulrich Diech Literaturangaben Absatzwirtschaft der Kombinate und Betriebe. Hrsg. P. Kohlert (u.a.). Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Betriebswirtschaftliche Aufgaben im Außenhandel der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Kupferschmidt. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Außenhandel DDR. Handbuch. Hrsgg. v. d. Kammer f. Außenhandel der DDR. Berlin (Ost); Kammer f. Außenhandel 1977. Sozialistische Außenwirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. Faude, G. Grote u. C. Luft. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Bethkenhagen, J., u. H. Lambrecht: Die Außenhandelsbeziehungen der DDR vor dem Hintergrund von Produktion und Verbrauch. Köln: Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien 1979. (Berichte d. Bundesinst. f. ostwiss. u. internat. Studien. 1979.) Dietsch, Ulrich: Außenwirtschaftliche Aktivitäten der DDR. Hamburg: Weltarchiv 1976. (Veröff. d. HWWA-Inst. f. Wirtschaftsforschung — Hamburg.) Effektivität der Außenwirtschaftsbeziehungen der sozialistischen Volkswirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Bleßing. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Haendcke-Hoppe, M.: Die Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR. Grundzüge, Schwerpunkte, Perspektiven. Berlin: Forschungsstelle für gesamtdeutsche, wirtschaftliche und soziale Fragen 1980. (FS-Analysen. 1980, 4.) Lieser-Triebnigg, E.: Das Recht des Außenhandels in der DDR. Organisation und Arbeitsweise. Köln: Wissenschaft und Politik 1978. (Abhandlungen zum Ostrecht. 15.) <LI>Wörterbuch der Außenhandelspraxis. Ein Nachschlagewerk rund um das Außenhandelsgeschäft. Autorenkoll. u. Ltg. v. B. Stassen u. H. Schrader. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 122–131 Außenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausweis für Arbeit und SozialversicherungSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Aw. wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Ah. ist wichtigster Teilbereich der Aw. Über den Ah. werden die meisten anderen Formen der Aw.-Tätigkeit wie wissenschaftlich-technische…
DDR A-Z 1985
Spartakiaden (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Nach Spartacus, dem Führer des römischen Sklavenaufstandes (73–71 v. Chr.), benannte Sportfeste der kommunistischen Arbeiterbewegung (1921 in Prag, 1928 in Moskau, 1931 in Berlin). In der UdSSR gibt es regelmäßig „Spartakiaden der Völker der Sowjetunion“. Seit der Gründung des „Sportkomitees der befreundeten Armeen“ 1958 in Moskau finden im 2-Jahres-Rhythmus „Armee-S.“ der sozialistischen Länder statt. In der DDR werden seit 1965 Kinder- und Jugend-S. veranstaltet, aufgeteilt in Sommer- und Winter-S. mit einem weitgehend den Olympischen Spielen angeglichenen Zeremoniell und Wettkampfprogramm. Charakteristisch sind ausgeprägte politisch-ideologische Bezüge („Gelöbnis“, Eröffnung durch hohe Partei- und Staatsfunktionäre, Flaggenparade). Die S. umfassen jährliche Vorwettkämpfe und Entscheidungen bis hin zur Kreisebene (Kreis-S.). Anschließend werden die Wettkämpfe bis zur Bezirksentscheidung (Bezirks-S.), alle 2 Jahre im jeweils folgenden Jahr bis zum Sommerfinale in Berlin (Ost) oder Leipzig und zum Winterfinale in wechselnden Veranstaltungsorten (Zentrale Wettkämpfe der Kinder- und Jugend-S. der DDR) durchgeführt. Die Beteiligung an den Vorwettkämpfen der S. steigerte sich von 1,7 Mill. 1965 auf knapp 4 Mill. 1983, davon ca. 170.000 in den Wintersportarten. 1983 starteten bei den Kreis-S. in den Sommersportarten 997.000, in den Wintersportarten 30.600 Kinder und Jugendliche. Die Teilnehmerzahlen der Zentralen Wettkämpfe der Winter-S. schwanken witterungsbedingt jeweils zwischen 900 und 1300 Aktiven. Für die Zentralen Wettkämpfe der Kinder- und Jugend-S. in den Sommersportarten sind jeweils 10.000 bis 11000 bei den Bezirks-S. (1982: 99.500 Teilnehmer) erfolgreiche Mädchen und Jungen qualifiziert. 1966, 1968, 1970, 1972, 1975, 1979 und 1981 fanden die Finalveranstaltungen der Sommersportarten in Berlin (Ost) statt. 1977 und 1983 wurden die Zentralen Wettkämpfe der Sommer-S. mit Ausnahme von Kanurennsport, Rudern (Berlin/Ost), Kanuslalom (Zwickau) und Segeln (Rostock) jeweils zusammen mit dem Turn- und Sportfest der DDR in Leipzig durchgeführt. Neben ihrer breitensportlichen Wirkung besitzen die Kinder- und Jugend-S. hohe leistungssportliche Bedeutung: Mehr als die Hälfte der DDR-Olympiateilnehmer 1980 waren vorher erfolgreiche S.-Wettkämpfer. Bei der IX. Kinder- und Jugend-S. 1983 wurden in den Sommersportarten 6.020 Kreis-, 380 Bezirks- und 126 DDR-Rekorde aufgestellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1248 Sparrentenversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpeditionSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Nach Spartacus, dem Führer des römischen Sklavenaufstandes (73–71 v. Chr.), benannte Sportfeste der kommunistischen Arbeiterbewegung (1921 in Prag, 1928 in Moskau, 1931 in Berlin). In der UdSSR gibt es regelmäßig „Spartakiaden der Völker der Sowjetunion“. Seit der Gründung des „Sportkomitees der befreundeten Armeen“ 1958 in Moskau finden im 2-Jahres-Rhythmus „Armee-S.“ der sozialistischen Länder statt. In der DDR werden seit 1965 Kinder- und…
DDR A-Z 1985
Sprache (1985) Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Differenzierung Zuverlässige Aussagen über Art und Grad der sprachlichen Differenzierung zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR sind schwierig, weil der wissenschaftlichen Beobachtung nur der (schriftliche) veröffentlichte Sprachgebrauch zugänglich ist, der (mündliche) private Sprachgebrauch dagegen in der Bundesrepublik Deutschland nur mit erheblichem Aufwand und in der DDR für westliche Wissenschaftler überhaupt nicht. Trotzdem kann als gesichert gelten, daß die in der Bundesrepublik Deutschland früher häufig (heute seltener) geäußerte Befürchtung, der deutschen S. drohe eine „Sprachspaltung“, ebenso unberechtigt ist wie die Behauptung W. Ulbrichts (1970), sogar die einstige Gemeinsamkeit der S. sei „in Auflösung begriffen“, denn zwischen der vom Imperialismus verseuchten, manipulierten S. in der Bundesrepublik und der vom Humanismus geprägten S. der friedliebenden DDR-Bürger gebe es „eine große Differenz“. Auch die von westdeutscher Seite befürchtete „Zersetzung“ oder „Verhunzung“ der deutschen S. in der DDR durch bestimmte Besonderheiten eines alles durchdringenden Parteijargons ist nicht eingetreten: schon die anspruchsvollere Literatur der DDR und — soweit feststellbar — die Umgangs-S. lassen solche Urteile nicht zu. Am ehesten vergleichbar ist der durch die Massenmedien verbreitete öffentliche Sprachgebrauch. Die folgenden Feststellungen beziehen sich vor allem auf diesen. [S. 1262]<II. Rechtschreibung> In der Rechtschreibung gibt es zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland keine nennenswerten Unterschiede. Die seit 1976 unter der Leitung von Prof. Dieter Nerius tätige Forschungsgruppe „Orthographie“ des Zentralinstituts für Sprachwissenschaft in Berlin (Ost) (siehe #818#ix. IX.) hat für verschiedene Bereiche der Rechtschreibung sorgfältig begründete Reformvorschläge in Form von Regelwerken vorgelegt. Die Forschungsgruppe steht in ständigem Kontakt mit der Kommission für Rechtschreibfragen des Instituts für deutsche Sprache, Mannheim, der Österreichischen Gesellschaft für Sprachpflege und Rechtschreiberneuerung, Wien, sowie mit dem Bund für vereinfachte Rechtschreibung, Zürich. 1982 haben diese 4 Arbeitsgruppen gemeinsam ein Reformregelwerk verabschiedet, das die Kleinschreibung der Substantive vorsieht („gemäßigte Kleinschreibung“). Es ist vorgesehen, auch für die anderen Bereiche der Rechtschreibung zu gemeinsam vertretenen Reformregelwerken zu kommen. Amtliche Stellungnahmen liegen (1983) noch nicht vor. Ein Alleingang eines der 4 Staaten steht derzeit nicht zur Diskussion. III. Grammatik Das grammatische System erweist sich erwartungsgemäß als stabil. Satzbau, Flexion, die Regeln der Wortbildung und -ableitung sind in Ost und West nahezu unverändert bzw. unterliegen den gleichen langfristigen Wandlungstendenzen. Die vereinzelten grammatischen Differenzen bleiben im Vergleich zu dem, was sich an regionalen Differenzen im deutschen Sprachraum ohnehin findet, ohne Belang. IV. Stil Im jeweils speziellen Gebrauch der sprachlichen Mittel (Stil) zeigen sich sowohl Gemeinsamkeiten wie auch Unterschiede. Sprachkritiker und Sprachpfleger in beiden Staaten beklagen Formelhaftigkeit, Abstraktheit, Verblassen des Verbs, „Substantivitis“, Neigung zu Abkürzungen und „Fremdwörterei“; der westdeutsche Sprachgebrauch zeigt zudem eine besonders hohe Zahl englisch-amerikanischer Wörter und Wendungen und eine hohe Neuerungsrate auf diesem Gebiet. Von der letztgenannten, eher für die Bundesrepublik typischen Erscheinung abgesehen, zeigen sich die meisten übrigen Kritikpunkte, zumindest für westdeutsche Leser, im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR stärker ausgeprägt als in dem der Bundesrepublik: man findet Formeln und feste Wendungen häufiger und stereotyper, den Satzbau substantivischer und abstrakter als in vergleichbaren westdeutschen Texten; vor allem fällt, vom Inhaltlichen her gesehen, ein hohes Maß an massivem Eigenlob für den eigenen Bereich und massiver Polemik (Invektiven) für den politischen Gegner, ein relativ hoher Anteil an sprachlich-rhetorischen Elementen des Appellierens und Beeinflussens auf, wie er in westdeutschen Texten beispielsweise in Wahlkampfzeiten sowie — in anderer Form und ohne Polemik — in der kommerziellen Werbung zu beobachten ist. Dieses gleichzeitige Hervortreten von Elementen der Verwaltungs-S. und der Propaganda im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR, das in der Literatur und in der Umgangs-S. in der DDR oft kritisiert oder ironisiert wird, ist nicht auf Veränderungen in der S., sondern in erster Linie auf die besondere Funktion der Massenmedien als Distributoren des Meinungs- und Formulierungsmonopols von Partei- und Staatsapparat zurückzuführen (Agitation und Propaganda; Fernsehen; Presse; Rundfunk). V. Wortschatz Der Wortschatz ist, da Veränderungen in Leben und Umwelt der Menschen zwangsläufig in Wörtern ausgedrückt werden müssen, in West und Ost Wandlungen am stärksten unterworfen. Auch hier ist der bei weitem größere Teil nicht nur des Grund- und Alltagswortschatzes, sondern auch des Bildungswortschatzes und bestimmter naturwissenschaftlich-technischen Fachlexiken weiterhin gemeinsam; immer noch werden auch neue Wörter in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle in beiden Staaten gemeinsam akzeptiert. Nach vorläufigen Schätzungen liegt der differente Anteil des allgemeinen Wortschatzes (ohne fachsprachlichen Wortschatz) unter 3 v.H., in Zeitungstexten zum Teil höher. Die Wortschatzdifferenzen verteilen sich allerdings sehr ungleichmäßig. Schwerpunkte der Differenzierung liegen in folgenden Sachgebieten: A. Ideologie und Politik Neben dem international verbreiteten Grundvokabular des Marxismus-Leninismus (Klasse, Revolution, Ausbeutung, Proletariat usw.) handelt es sich vor allem um systemspezifische Definitionen von Kernbegriffen wie Demokratie, Sozialismus, Freiheit, Frieden, Eigentum, Aggression. Daß die Definition dieser Begriffe in der DDR eine entschieden andere ist als die in der Bundesrepublik Deutschland vorherrschende (die marxistische ist in der Bundesrepublik nur eine von mehreren), wird in der DDR mit Nachdruck betont. Irreführungsabsicht bei ideologischen Definitionen kann ausgeschlossen werden; die Definitionen finden sich in parteiamtlichen Äußerungen ebenso wie in Wörterbüchern und werden in der Tagespublizistik laufend kommentiert und interpretiert. Auch in der Bundesrepublik versuchen konkurrierende politische Gruppen legitimerweise, ihrer jeweiligen Definition zentraler Begriffe allgemeine Geltung zu verschaffen. Charakteristisch für den Sprachgebrauch der DDR sind also [S. 1263]nicht die einseitigen parteilichen Begriffsdefinitionen, sondern deren Monopolisierung. Dabei ist zu beachten, daß diese Monopolisierung nur im öffentlichen Bereich durchsetzbar ist. Ein Mittel dazu (unter anderen) sind Wörterbücher. DDR-Wörterbücher geben im Bereich politisch-ideologischer Bedeutungserklärungen nicht unbedingt Auskunft über deren tatsächliche Geltung im allgemeinen Sprachgebrauch, sondern zunächst nur über den erwünschten Gebrauch. Zwischen beidem klafft wahrscheinlich eine (unterschiedlich große) Lücke. Neben solchen Bedeutungsdifferenzen finden sich unterschiedliche Prägungen, davon viele mit propagandistischem Einschlag (DDR: Arbeiter-und-Bauern-Staat, sozialistischer Staatsbürger, sozialistische Staatengemeinschaft; Bundesrepublik: freiheitlich-demokratische Grundordnung, mündiger Bürger, atlantische Partnerschaft). Einige solcher Prägungen waren, obwohl durch amtliche Sprachregelungen gestützt, nicht voll durchsetzbar (Bundesrepublik: Mitteldeutschland — Ostdeutschland) oder wurden aus anderen Gründen fallengelassen (DDR: zeitweise SP statt SPD). Hinzuweisen ist schließlich auf das (teils nur kurzlebige) Kampf- und Schimpfvokabular beider Seiten, das jedoch zweifellos auf östlicher Seite reichhaltiger ist (DDR: Bonner Ultras, Revanchisten, imperialistische Bundesrepublik, Menschenhändler, Diversanten; Bundesrepublik: kommunistische Bedrohung, Pankower Regime, Linksradikalismus, Anarchisten, Schießbefehl, Schandmauer, moskauhörig). B. Partei, Staat, Verwaltung Der Aufbau und Ausbau ganz unterschiedlicher Staats- und Verwaltungsapparate der verschiedensten Stufen sowie der Massenorganisationen und Verbände hat in Ost und West eine Fülle unterschiedlicher Bezeichnungen und Organisationstermini hervorgebracht, die unabhängig von einer etwaigen ideologischen Indoktrinationsabsicht als „Namen“ fungieren (DDR: Staatsrat, Volkskammer, Politbüro, ZK, Rat des Bezirks [Kreises], FDGB, FDJ, Wohnbezirk, Gesellschaftliche Gerichte [GG]; Bundesrepublik: Bundestag, Landtag, Parteivorstand, DGB, Jungdemokraten, die Grünen, Listenmandat, Verwaltungsgericht [VG]); hier sind auch Abkürzungen besonders häufig. C. Wirtschaft Die zahlenmäßig umfangreichsten Wortschatzänderungen und auch -differenzen sind dem Sachgebiet Wirtschaft in allen seinen Bereichen zuzuordnen. Dies betrifft sowohl das Wirtschaftssystem als Ganzes (DDR: Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft; Bundesrepublik: soziale oder freie Marktwirtschaft) wie auch die Wirtschaftsorganisation (DDR: VEB, PGH, LPG, Kooperative; Bundesrepublik: Holding, Konzern-[tochter], Unternehmensführung, Einzelhandelskette, Bankenaufsicht), die Produktion, die Entlohnung und die innerbetriebliche Struktur (DDR: Betriebsparteiorganisation [BPO], Kaderleiter, Konfliktkommission [KK], Prämienfonds; Bundesrepublik: Gastarbeiter, Betriebsrat, Mitbestimmung, Personalchef, Auszubildender, Kurzarbeiter). Firmennamen sind ebenso wie Produktnamen weitgehend nur in einem der beiden deutschen Staaten geläufig. Ganze Wortschatzbereiche sind generell ohne Äquivalent auf der jeweils anderen Seite: der in der Bundesrepublik sprachlich ungemein produktive Wortschatz der kommerziellen Werbung und des Stellenmarktes, ferner auch das Vokabular des Finanz- und Steuerwesens (Bundesrepublik: Konjunkturzuschlag, Steuerreform, Splittingtabelle, Sparprämie) fehlen im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR fast völlig. Dafür findet das vergleichbar phantasievolle und wandlungsreiche Vokabular der Produktionspropaganda der DDR (sozialistischer Wettbewerb, diverse Bewegungen, Schrittmacher, Aktivist, Weltniveau, Brigade der sozialistischen Arbeit) in der Bundesrepublik keine Entsprechung. Wichtige Ursachen für die erheblichen Wortschatzdifferenzen auf diesem Gebiet sind — neben der grundsätzlich anderen Struktur des Wirtschaftssystems — die beiderseitige starke internationale Verflechtung und die Anlehnung an die jeweils führende Wirtschaftsmacht, die in der Bundesrepublik zu einer sehr starken Aufnahme angelsächsischer Bezeichnungen (z. T. ganzer Terminologien), in der DDR zur (allerdings fast immer eingedeutschten) Übernahme russischer Bezeichnungen geführt haben. Der direkte Einfluß des Russischen auf den Sprachgebrauch in der DDR ist im übrigen häufig überschätzt worden; echte Fremdwörter finden sich selten. Indirekter Einfluß (Lehnprägungen, -bedeutungen, -übersetzungen) ist dagegen weit häufiger, nicht nur im Wortschatz der Wirtschaft. Die Zugehörigkeit zu verschiedenen internationalen Wirtschaftsorganisationen (EG bzw. RGW) hat auch zur Entwicklung unterschiedlicher Terminologien geführt (vgl. z. B. die Euro-Zusammensetzungen in der Bundesrepublik Deutschland; Inter-Zusammensetzungen in der DDR). D. Erziehungswesen Unter verschiedenen Wortschatzbereichen (z.B. auch Rechtswesen) sei hier nur der des Erziehungswesens hervorgehoben: Klassenpflegschaft, Gesamtschule, Sekundarstufe, Realschule, Numerus clausus, AStA sind ebenso für die Bundesrepublik spezifische Bezeichnungen, wie für die DDR Elternaktiv, Erweiterte Oberschule (EOS), Unterrichtstag in der Produktion, Patenbetrieb spezifisch sind. VI. Arten der Wortschatzdifferenzen Eine oft unterschätzte Zahl der Wortschatzdifferenzen sind Bestandsspezifika. Sie treten dann ein, [S. 1264]wenn ältere Wörter auf einer Seite verschwinden, auf der anderen Seite aber bestehenbleiben (DDR: Reichsbahn, Generaloberst; Bundesrepublik: Beamter, Militärseelsorge, Gymnasium) oder nur auf einer Seite neu eingeführt werden (DDR: Staatsrat, Kombine, Intershop; Bundesrepublik: Lastenausgleich, Fließheck, ARD, floaten, Brigadegeneral). Bezeichnungsspezifika entstehen, wenn unterschiedliche Bezeichnungen für (annähernd) die gleiche Sache gebraucht werden (Bundesrepublik: Staatsangehörigkeit, Plastik, BGB; DDR: Staatsbürgerschaft, Plast, ZGB, territorial [für ‚regional‘], Rekonstruktion [für ‚Modernisierung‘, ‚Sanierung‘]). Unauffälliger, aber nicht weniger relevant sind die Häufigkeitsdifferenzen, deren Ursachen sehr unterschiedlicher Art sind (z. B. unterschiedliche Wichtigkeit der bezeichneten Sache, aber auch Bedeutungsverschiebungen oder aktuelle Anlässe). In beiden Staaten geläufig, aber in jeweils einem deutlich häufiger gebraucht, sind z. B. folgende Wörter: DDR: friedliebend, sozialistisch, Qualifizierung, umfassend, allseitig, Produktion, Massen, wir, unser, Volk (mit Zusammensetzungen); Bundesrepublik: freiheitlich, Demokratisierung, dynamisch, Markt, Preis (mit Zusammensetzungen), Ansicht. Auffällige Gebrauchsunterschiede können auch durch Einführung fester Wendungen entstehen, deren einzelne Teile nicht unbedingt different sein müssen: (DDR: friedliche Koexistenz, umfassender Aufbau, wissenschaftlich-technische Revolution; Bundesrepublik: demokratischer Sozialismus, europäische Integration, konzertierte Aktion). Bedeutungsdifferenzen gibt es nicht nur im Bereich Politik und Ideologie. Brigade bezeichnet in der DDR vor allem die kleinste Arbeitseinheit in einem Betrieb, Ministerrat ist die Bezeichnung für die Regierung der DDR, Wirtschaftsrat bezeichnet ein staatliches Gremium, das auf Bezirksebene die Industrie koordinieren soll (Bezirkswirtschaftsrat [BWR]), eine Bürgerinitiative ist eine staatlich organisierte Form „freiwilliger“ Gemeinschaftsarbeit von Bürgern. Daneben sind Wertungsdifferenzen zu beachten: während etwa das Adjektiv demokratisch überall gleich positiv bewertet, aber unterschiedlich definiert wird, ist z. B. bei revolutionär (im politischen Sinne) die Bedeutung zumindest meist ähnlich, die Bewertung aber extrem unterschiedlich. VII. Differenzierung und Ausgleich Die komprimierte Darstellung der Wortschatzdifferenzen kann den Eindruck erwecken, als sei die sprachliche Einheit — und damit die Verständigung — ernsthaft gefährdet. Diesen Schluß lassen die genannten Fakten jedoch (nach gegenwärtigem Wissensstand) nicht zu. Im Vergleich zum Gesamtsystem der deutschen S. und ihres Wortschatzes sind die Differenzen nach wie vor gering; sie unterscheiden sich, für sich betrachtet, im wesentlichen nur dadurch von den innerhalb der deutschen Sprachgemeinschaft ohnehin vorhandenen Differenzen, daß sie politisch-gesellschaftlich höchst relevante Bereiche betreffen, stärker kumuliert und in ihrem Geltungsbereich staatlich eingegrenzt sind. Einer fortschreitenden Differenzierung wirken zudem gewisse Ausgleichstendenzen entgegen: 1. Nach wie vor werden Bezeichnungen für neue, gemeinsame Dinge, Entwicklungen, Einrichtungen gemäß den geltenden Wortbildungs- und -ableitungsregeln weitgehend gemeinsam gebildet (z.B. Fußgängerzone, Umweltverschmutzung, Studiobühne). 2. Die hohe Beteiligung der Bevölkerung der DDR an westdeutschen Rundfunk- und Fernsehprogrammen sichert einen ständigen Informationsfluß nicht nur über den spezifischen, in der Bundesrepublik Deutschland verbreiteten Wortschatz, sondern auch über alternative Denk- und Bewertungsweisen und damit einen gewissen Stand passiver Teilhabe an westdeutschem Sprachgebrauch. Die Bevölkerung in der DDR ist nach vielfacher Erfahrung weit besser über westdeutschen Sprachgebrauch — soweit über Rundfunk und Fernsehen verbreitet — informiert als die Bevölkerung in der Bundesrepublik über die Spezifika des ostdeutschen Sprachgebrauchs. 3. Die etwa seit Mitte der 60er Jahre in der Bundesrepublik wiederaufgelebte aktive Auseinandersetzung mit marxistischen Gruppen und ihren Äußerungen hat ebenfalls zu einem gewissen Ausgleich geführt: marxistische Terminologie kann nicht mehr als nur DDR-spezifisch betrachtet werden. 4. Die in der DDR Ende der 60er Jahre eingetretene vorsichtige Liberalisierung im Bereich Mode und Unterhaltung hat zu einem erheblichen Zufluß westdeutscher Bezeichnungen und Wendungen (oft angelsächsischen Ursprungs) geführt. 5. Der innerdeutsche Handel schafft und erhält auch sprachlich Gemeinsamkeiten (technisch-industrielle Normung) oder sorgt für Austausch (z. B. wird Exponat [= Ausstellungsstück] auch in der Bundesrepublik geläufiger). VIII. Verständigungsprobleme S. ist ebensosehr Mittel der Auseinandersetzung wie auch wichtigstes Mittel der Verständigung. Ob die deutsche S. in der gegebenen Situation als solches Mittel dienen kann, hängt nicht allein von ihr ab. Zwar sind die festgestellten Wortschatzdifferenzen in den hauptsächlich betroffenen Sachgebieten sicherlich eine Belastung im Gebrauch der S. als Verständigungsmittel: es ist (auf bestimmten Gebieten) schwieriger geworden, Verständnis und Verständigung zu erzielen, man muß ggf. einen höheren metakommunikativen Aufwand treiben (Wieso …—, Was heißt …—, Wie-meinen-Sie-Fra[S. 1265]gen). In der S. stehen auch dafür die benötigten Mittel zur Verfügung. Ob Verständigung möglich ist oder gelingt, hängt aber nur zum Teil von sprachlichen Faktoren ab. Mindestens ebenso wichtig sind konkrete Kenntnisse und Erfahrungen über die allgemeinen Lebensbedingungen der jeweils anderen Seite (Informations- und Besucher-Austausch), psychologische Faktoren wie Vorurteile aus Überheblichkeit oder Angst, schließlich auch die Einbettung der beiden Kommunikationsgemeinschaften in langfristige internationale Prozesse politischer oder wirtschaftlicher Art. Unter bestimmten Umständen und bei bestimmten Gruppen genügen schon geringere sprachliche Differenzen als die jetzt gegebenen, um Verständigung unmöglich zu machen. Für andere stellen die gleichen Differenzen eine Chance der sprachlichen Bereicherung und einen Anreiz zur Intensivierung der Verständigungsbemühungen dar. Wo die tatsächlichen Grenzen der Belastbarkeit der S. als Kommunikationsmittel zwischen Großgruppen liegen und welche Faktoren dabei welche Rolle spielen, ist ganz unerforscht und — bei der gegenwärtigen Forschungskapazität — auch kaum erforschbar. IX. Forschung Nach journalistischen und philologischen Anfängen in Ost und West, die zumeist den Aspekt „Sprachspaltung“ hervorhoben, erschienen seit Anfang der 60er Jahre einige größere sprachwissenschaftliche Arbeiten in der Bundesrepublik. Neben soliden Einzeluntersuchungen und Gesamtdarstellungen zum „sprachlichen Ost-West-Problem“ standen andere Arbeiten, die methodische Mängel (fehlende Materialbasis, fehlende Vergleichskriterien, Behandlung des DDR-Sprachgebrauchs als „Abweichung“ von einer nicht definierten Norm), aber auch deutlich politisch-polemische Intentionen („Verhunzung“ und „Verdrehung“ der „wahren“ deutschen S. durch die Kommunisten) aufwiesen. Ab Mitte der 60er Jahre überwogen in der westdeutschen Forschung dann Methodenkritik einerseits und eng materialbezogene Forschung andererseits. Gleichzeitig wuchs der Einfluß von Nachbardisziplinen wie Kommunikationswissenschaft, Soziologie und Politikwissenschaft. In der Forschung der DDR überwog bis weit in die 60er Jahre, von Ausnahmen abgesehen, eine gereizte Verteidigungshaltung; man wies die westdeutschen Unterstellungen entrüstet zurück und konterte mit Gegenvorwürfen. In den letzten 12 Jahren sind in der DDR jedoch einige wichtige Arbeiten zum Thema S. und Gesellschaft, S. und Politik unter Berücksichtigung des sprachlichen Ost-West-Problems erschienen. Linguistische Gesamtdarstellungen aufgrund repräsentativer Materialbasis fehlen allerdings auch dort. Die 10 Jahre lang vertretene DDR-offiziöse Darstellung, es bildeten sich zur Zeit „nur nationalsprachliche Varianten … in der DDR, der BRD, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz“ heraus, ist inzwischen abgeschwächt worden: Man spricht von der „deutschen Sprache (in) der DDR, der BRD“ usw. Die DDR-Führung hat seit Ende der 60er Jahre Fragen der Wechselbeziehung von S. und Gesellschaft, S. und Ideologie sowie Sprachwirkung Priorität innerhalb der linguistischen Forschung verliehen. An den Hochschulen der DDR gehören entsprechende Themen zum Ausbildungsplan der germanistisch-sprachwissenschaftlichen Institute (Germanistik). In der Bundesrepublik befassen sich nur einzelne Hochschullehrer sporadisch mit ost-west-relevanten sprachlichen Fragestellungen; eine leichte Belebung ist seit 1980/81 feststellbar. Zentrale Einrichtung der Sprachforschung in der DDR ist das Zentralinstitut für Sprachwissenschaft (ZISW) in Berlin (Ost), 1968 durch Umwandlung des Instituts für deutsche S. und Literatur an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) gegründet. Es erhielt den Auftrag zur „Erforschung der pragmatischen Aspekte der Sprache, das heißt der gesellschaftlichen Wirkung und Bedingtheit der Sprache“, worin die Rolle der S. in der ideologisch-politischen und gesellschaftlichen Ost-West-Auseinandersetzung einbegriffen wird. Das ZISW hat gegenüber der Hochschullinguistik der DDR koordinierende und steuernde Funktion. Im ZISW (Direktor: Prof. Werner Bahner, SED) sind in mehreren lexikografischen Arbeitsgruppen und 3 Abteilungen (Semantik, Grammatik, Pragmatik) über 200 Wissenschaftler ständig beschäftigt, davon die meisten mit Problemen der deutschen Gegenwarts-S.; gesellschaftsrelevante Aspekte des öffentlichen S.-Gebrauchs haben dabei im Sinne des staatlichen Auftrags Vorrang. Neben verschiedenen Mundartwörterbüchern wurde im ZISW vor allem das Wörterbuch der deutschen Gegenwarts-S. von Klappenbach/Steinitz erarbeitet, dem ein „Handwörterbuch“ des in der DDR gegenwärtig gebräuchlichen Wortschatzes 1984 folgt. Repräsentative Forschungsarbeiten des ZISW erscheinen in der Reihe „Sprache und Gesellschaft“ im Akademie-Verlag Berlin (Ost), darunter die für das Thema S. relevanten Bände Nr. 1 (Hg: Hartung), Nr. 2 (Ising), Nr. 9 (Neumann) und Nr. 11 (Hartung), andere in den „Studia Grammatica“ oder in Einzelbänden; mehr vorläufige Arbeiten erscheinen in der Heftreihe „Linguistische Studien“. Im Mannheimer Institut für deutsche Sprache, das als hochschulfreies Zentralinstitut zur Erforschung der Gegenwarts-S. dem Ostberliner ZISW etwa vergleichbar ist, arbeiteten Mitte 1984 45~Wissenschaftler; ein Mitarbeiter war mit Fragen des Sprachgebrauchs in den beiden deutschen Staaten befaßt. Manfred W. Hellmann [S. 1266]Literaturangaben Bibliographie zum öffentlichen Sprachgebrauch in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR. Hrsg.: M. W. Hellmann. Düsseldorf: Schwann 1976. (Sprache der Gegenwart. 16.) Dieckmann, W.: Sprache in der Politik. 2. Aufl. Heidelberg: Winter 1975. Kinne, M., u. B. Strube-Edelmann: Kleines Wörterbuch des DDR-Wortschatzes. 2. Aufl. Düsseldorf: Schwann 1981. Klappenbach. R., u. W. Steinitz: Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. Bde. 1–6. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1964 ff. Klaus, G.: Sprache der Politik. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1971. Sprachliche Kommunikation und Gesellschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Hartung. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1974. (Sprache und Gesellschaft. 2.) Lehmann, H.: Russisch-deutsche Lehnbeziehungen im Wortschatz offizieller Wirtschaftstexte der DDR. Düsseldorf: Schwann 1972. (Sprache der Gegenwart. 21.) Ludz, P. C.: Mechanismen der Herrschaftssicherung. Eine sprachpolitische Analyse gesellschaftlichen Wandels in der DDR. München, Wien: Hanser 1980. Moser, H.: Sprachliche Folgen der politischen Teilung Deutschlands. Düsseldorf: Schwann 1962. (Beihefte zum Wirkenden Wort. 3.) Zeitschrift„Muttersprache“, Heft 3/4.1981, („Sprache in Deutsch-Land“), Wiesbaden. Reich, H. H.: Sprache und Politik. Untersuchungen zu Wortschatz und Wortwahl des offiziellen Sprachgebrauchs in der DDR. München: Huber 1968. (Münchener Germanistische Beiträge, 1.) <LI>Zum öffentlichen Sprachgebrauch in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR. Hrsg.: M. W. Hellmann. Düsseldorf: Schwann 1973. (Sprache der Gegenwart. 18.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1261–1266 Sport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliche Versicherung der DDR
Sprache (1985) Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Differenzierung Zuverlässige Aussagen über Art und Grad der sprachlichen Differenzierung zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR sind schwierig, weil der wissenschaftlichen Beobachtung nur der (schriftliche) veröffentlichte Sprachgebrauch zugänglich ist, der (mündliche) private Sprachgebrauch dagegen in der Bundesrepublik Deutschland nur mit erheblichem Aufwand und in der DDR für westliche…
DDR A-Z 1985
Integration (1985)
Der völkerrechtliche Begriff der I. wird in der DDR für die Beschreibung des Verhältnisses zu den sozialistischen Bruderländern ausschließlich im Sinne der sozialistischen ökonomischen Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) verwandt. Während die I. in der Europäischen Gemeinschaft für die westeuropäischen Staaten z.T. schon zu Souveränitätsverzichten, d.h. zur freiwilligen Übertragung von Hoheitsrechten auf Organe der Gemeinschaft geführt hat, beharrt die DDR-Führung bei der Gestaltung der Beziehungen in ihren Bündnissen auf uneingeschränkter „Achtung ihrer staatlichen Souveränität, ihrer Unabhängigkeit und nationalen Interessen“. Eine politische I. im westlichen Sinne wird strikt abgelehnt. Die Übernahme bzw. Beibehaltung des Begriffs der I. führt jedoch nicht nur zu Widersprüchen, wenn damit ausschließlich das „Zusammenwachsen verschiedener Volkswirtschaften zu einem einheitlichen Wirtschaftsorganismus“ gemeint ist, denn diese geforderte „Einheitlichkeit“ ist ohne integrative Entwicklungen — etwa bei der inzwischen erfolgten, mehr oder weniger freiwilligen Aufgabe bestimmter Produktionsstrukturen zugunsten der RGW-Partner — nicht denkbar. Auch die gegenwärtig zu beobachtende, sonstige Praxis in den Bündnisbeziehungen der DDR steht in einem gewissen Widerspruch zu ihrer immer wieder betonten und beanspruchten vollen außen- und innenpolitischen Souveränität, die — theoretisch — keine irgendwie geartete Beschränkung hoheitlicher Rechte zuläßt. Dieser Widerspruch besteht darin, daß im Beziehungsgeflecht zwischen den sozialistischen Staaten insbesondere in den 70er Jahren Formen der Zusammenarbeit entstanden sind, die durchaus politisch integrative Tendenzen aufweisen. Dazu gehören u.a. regelmäßige „Beratungen“, „Treffen“ und „Konsultationen“ auf hoher und höchster Funktionärsebene. So sind z.B. seit Anfang der 70er Jahre aus den früher gelegentlichen Zusammenkünften der für ideologische und internationale Fragen zuständigen ZK-Sekretäre der kommunistischen Parteien regelmäßige, zumeist jährlich ein- bis zweimal stattfindende Treffen geworden. Aber auch auf der Ebene der Leiter staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen gibt es inzwischen quasi-institutionalisierte Kontakte, die nach offizieller Lesart Ausdruck der wachsenden Kooperation zwischen den sozialistischen Ländern vor allem des Warschauer Paktes und des RGW sind (in jüngster Zeit gelegentlich unter Teilnahme von Vertretern z.B. Vietnams und Kubas). So konferieren die Präsidenten und Rektoren von Akademien und Hochschulen, die Generaldirektoren der Nachrichtenagenturen, die Leiter von Rundfunk- und Fernsehanstalten, von Verlagen und Parteizeitungen, von Theatern und Opernbühnen sowie die Vorsitzenden von Sportorganisationen. Wenn auch über Ergebnisse dieser Zusammenkünfte nur äußerst selten Konkretes berichtet wird, sieht man von gelegentlichen Mitteilungen über mehrseitige gemeinsame Verlagsprojekte oder multilaterale Forschungsvorhaben ab, so ist hier doch ein (schwacher) Trend zur Multilateralität im Bündnissystem der DDR nicht zu übersehen. Selbst wenn es in den meisten Fällen nicht zu konkreten Absprachen oder auch nur zur Definition von Gemeinschaftsaufgaben kommen sollte, und es bei Absichtserklärungen zur verstärkten Kooperation bleibt, so dürften doch mit diesen Konsultationsmechanismen langfristig zumindest politisch psychologische Abhängigkeiten entstehen, die es den einzelnen Staaten im sowjetischen Hegemonialbereich in Zukunft schwieriger machen werden, einen autonomen gesellschaftspolitischen Kurs zu steuern. Diese Entwicklung mag gerade von der Sowjetunion gewollt sein. Auch wenn sie von Ereignissen wie in Polen seit 1980 zeitweilig unterbrochen oder verlangsamt wird, läuft sie doch auf eine wachsende, über den ökonomischen und militärischen Bereich hinausgehende Annäherung der Herrschaftssysteme, aber auch der gesellschaftspolitischen Praxis, in den Staaten des Warschauer Paktes, als dem Kern der sozialistischen Staatengemeinschaft, hinaus. Damit sind zwar (noch) keine formellen Souveränitätsverzichte verbunden, doch ist die DDR hier in einen politischen Prozeß eingebunden, der die Identitätsprobleme der DDR als nationaler Teilstaat nicht unberührt läßt. Die feststellbaren Bemühungen um Verbreiterung der politisch-ideologischen Legitimationsbasis z.B. in der Geschichtswissenschaft mögen hier eine ihrer Wurzeln haben (Kulturelles Erbe; Nationale Geschichtsbetrachtung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 657 Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IntelligenzDer völkerrechtliche Begriff der I. wird in der DDR für die Beschreibung des Verhältnisses zu den sozialistischen Bruderländern ausschließlich im Sinne der sozialistischen ökonomischen Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) verwandt. Während die I. in der Europäischen Gemeinschaft für die westeuropäischen Staaten z.T. schon zu Souveränitätsverzichten, d.h. zur freiwilligen Übertragung von Hoheitsrechten auf Organe der Gemeinschaft geführt hat, beharrt die DDR-Führung bei…
DDR A-Z 1985
Automatisierung (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Begriff, Gegenstand und Voraussetzungen. Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung, um neue Tätigkeitsprofile und Organisationsstrukturen herauszubilden. Gegenstand der A. sind ausschließlich formalisierbare, materielle und geistige Tätigkeiten des Menschen. Die A. wird als die höchste Stufe im Prozeß der Technisierung, des Einsatzes von technischen Hilfsmitteln zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität verstanden. Die Vorstufen der A. sind handwerkliche Arbeit und darauf folgend die mechanisierte Produktion. Durch die Mechanisierung wird menschliche Arbeit in ihrer körperlich-ausführenden Funktion durch maschinelle Werkzeuge bzw. Maschinen ersetzt. Je nach der Art der eingesetzten technischen Hilfsmittel (Arbeitsmittel) und dem Umfang des mechanisierten Fertigungsablaufs (einzelner Arbeitsplatz, Teil- oder Gesamtablauf) wird der Grad der Mechanisierung unterschieden in Kleinmechanisierung, Teil- und Vollmechanisierung. Ähnlich wird bei der A. der Einsatz von selbsttätigen Maschinen für Teilprozesse (Teil-A.) unterschieden von deren Einsatz für Gesamtprozesse (Voll-A.). Der Begriff Voll-A. wird auch in dem Sinne verwendet, daß adaptive Automaten nicht nur die Steuerung des Arbeitsablaufs, sondern als Maschine-Maschine-Dialog auch die begrenzt selbsttätige Auswahl des Arbeitsweges (Steuerung der Steuerung) übernehmen (Industrierobotertechnik). Zu den Voraussetzungen der A. zählt in wissenschaftlicher Hinsicht die Anwendung der Kybernetik, Mathematik, Logik, Systemanalyse, Entscheidungs- und Simulationstheorie. Praktische Voraussetzungen der A. von Produktionsabläufen mittels Automaten mit relativ starren Programmen (Einzweck-A.) sind: a) Der Produktionsablauf muß als fließender, kontinuierlicher Gesamtprozeß konzipiert sein. b) Größere Stückzahlen müssen über einen längeren Zeitraum gefertigt werden. c) Die ausgereiften Konstruktionen der Erzeugnisse und Technologien müssen über einen längeren Zeitraum relativ konstant bleiben, d) Nur geringe Qualitätsschwankungen dürfen bei der Zulieferung von Roh- und Betriebsstoffen auftreten, e) Entsprechend fachlich geschulte Arbeitskräfte müssen vorhanden sein. Mit dem vorgesehenen Übergang zu adaptiven — algorithmisiert lernenden — Automaten wandeln sich einige dieser Voraussetzungen, z.B. können dann Qualitätsschwankungen bei den Rohstoffen leichter ausgeglichen werden usw. Publizistisch ist der A. von Produktionsabläufen bereits in den 50er Jahren viel Aufmerksamkeit gewidmet worden. Seit Mitte der 60er Jahre hat sich die A.-Diskussion besonders der automatisierten Informationsverarbeitung zugewandt, von der man anfangs und im Unterschied zur Gegenwart schnell praktikable Lösungen für Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten — etwa durch vollautomatische Leitungssysteme oder vollautomatische Sprachübersetzung — erwartete. Das Ausmaß der A. in der Industrie wurde in den letzten 25 Jahren deutlich gesteigert, ist jedoch in der DDR im Vergleich zu anderen Industrieländern nicht sehr hoch. Die A. wird in der DDR statistisch gemessen am Anteil [S. 141]der teil- und vollautomatisierten Ausrüstungen am Gesamtbestand der volkseigenen Industrie (A.-Grad) und am Anteil der an teil- und vollautomatisierten Aggregaten, Maschinen und Anlagen Beschäftigten zur Gesamtzahl der Beschäftigten (A.-Koeffizient). Beide Angaben geben jedoch keinerlei Auskunft über die durch A. erzielte Produktivitätssteigerung und die aufgewandten Kosten. Teil- und Voll-A. werden statistisch nicht unterschieden. Bei der Teil-A. bestehen einzelne automatisierte Ausrüstungen unverkettet neben herkömmlichen Maschinen. Automatisiert werden bei dem gegebenen Stand der Automatenentwicklung in der DDR in erster Linie Bearbeitungs- und Transportprozesse in der Massenproduktion der Chemischen Industrie, der Textilindustrie, in Zweigen des Maschinenbaus, in der Elektrotechnischen und Elektronischen Industrie sowie der Energiewirtschaft. Daneben werden aber auch geistige Tätigkeiten, z.B. bei Konstruktionsarbeiten und in der Leitungs- und Verwaltungstätigkeit (durch Elektronische ➝Datenverarbeitung [EDV]) automatisiert. Die staatliche Zentralverwaltung für Statistik hat die bereits bestehende Zentrale Datenbank in Berlin (Ost) durch Bezirksdatenbänke ergänzt und die Umstellung auf das in den RGW-Mitgliedstaaten angewandte Einheitliche System der Elektronischen Rechentechnik (ESER) eingeleitet (Information). 2. A.-Arten und deren Anwendung. Verschiedene A.-Arten lassen sich unterscheiden: a) Einzweck-A.. Sie ist die gegenwärtig vorherrschende Art, bei der mehr oder weniger große Abschnitte von relativ starren Produktionslinien der Serien- und Massenfertigung automatisiert wurden. Vor allem auf die Einzweck-A. entfallen die statistischen Angaben zum A.-Koeffizienten und A.-Grad. Der A.-Koeffizient der Arbeit beträgt gegenwärtig in der zentral geleiteten Industrie der DDR rd. 10 v.H. (1970: 6,6 v.H.). In der metallverarbeitenden Industrie entwickelte sich der A.-Koeffizient zwischen 1970 und 1978 (neuere statistische Angaben liegen nicht vor) von 5,5 v.H. auf 13 v.H. Der weniger aussagekräftige A.-Grad der technischen Ausrüstung stieg in derselben Zeit von 30 v.H. auf 45 v.H., während der Anteil der automatisierten Fertigung an der gesamten Fertigungszeit sich trotz dieser erweiterten A. kaum veränderte (von 2,0 auf 2,1 v.H.). Der A.-Grad der maschinellen Ausrüstungen in den zentral geleiteten Industriebetrieben stieg von 33,1 v.H. im Jahr 1970 auf 45,7 v.H. im Jahr 1978. Er betrug 1961 für alle Branchen der metallverarbeitenden Industrie lediglich rd. 14 v.H. und für die Leichtindustrie rd. 24 v.H. (Schätzungen). — Die A. erfolgt vor allem über Neuinvestitionen. So waren 51 v.H. der von 1971 bis 1973 in der Industrie installierten Maschinen automatisiert, gegenüber 39 v.H. im Zeitraum von 1966 bis 1970. Die Mehrzahl der eingesetzten automatisierten Maschinen wird numerisch gesteuert (z.B. Werkzeugmaschinen). Am weitesten fortgeschritten ist die A. in Zweigen mit kontinuierlicher Fertigung: z.B. in der chemischen Industrie, in der Zementerzeugung und in der Energie- und Brennstoffindustrie. Die Schlußlichter in der A. der Ausrüstungen waren 1970 die Industriebereiche: Lebensmittelindustrie, Wasserwirtschaft und Maschinen- und Fahrzeugbau; 1978 nahm die Baumaterialienindustrie den Platz des Maschinen- und Fahrzeugbaus ein (vgl. Tabelle „Automatisierungsgrad der Ausrüstungen in der volkseigenen Industrie“). Eine Reihe von gravierenden Problemen entsteht durch die Konzentration der A. auf die Hauptprozesse der Fertigung und die Ungleichmäßigkeit, mit der die A. innerhalb von Betrieben wie auch zwischen Betrieben und Industriezweigen durchgeführt wird. Neben sprunghaften Effizienzsteigerungen durch einzelne automatisierte Maschinen, Maschinenteile oder gelegentlich ganze Maschinensysteme entstehen nicht selten gleichzeitig Effizienzverluste. Sie treten vor allem durch sehr hohe Anschaffungskosten bei A. von isolierten Teilphasen der Produktionsprozesse auf, wenn die übrigen installierten Maschinen den Kapazitäten der automatisierten Anlage nicht entsprechen, die aus der A. resul[S. 142]tierenden Leistungen also nicht voll genutzt werden können. b) Flexible A.: Nachdem die A. in den 70er Jahren nur langsam vorankam, verspricht sich die politische Führung neuerdings von der verstärkten Anwendung der Mikroelektronik auch den Übergang zur flexiblen A., um damit die Intensivierung und Rationalisierung auf breitester Front zu beschleunigen. Vor allem die metallverarbeitende Industrie, an deren gesamter Fertigungszeit die automatisierte Fertigung 1980 nur mit 2,0 v.H. beteiligt war, wird vorrangig als Feld für die flexible A. angesehen. Die flexible A. zielt nicht mehr nur auf die relativ starren Fertigungsabläufe zur Herstellung eines bestimmten Massenproduktes, sondern will variable, schnell und kostengünstig steuerbare Bearbeitungsmöglichkeiten für die Produktion auch von kleineren und mittleren Serien bereitstellen. Die Mikroelektronik ermöglicht im Rahmen lernfähiger Systeme Dialoge von Maschine zu Maschine mittels Prozeßrechner, so daß Menschen von den Aufgaben der unmittelbaren Beschickung und Kontrolle von Maschinen befreit werden können. Kennzeichnend für die Fortentwicklung der A. ist die Tendenz, die Hilfsprozesse (z.B. innerbetrieblicher Transport, Qualitätskontrolle) und die formalisierbaren Leitungselemente unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere der in der DDR erst relativ spät geförderten Mikroelektronik, in den Fertigungsablauf zu integrieren. Zu diesem Zweck sind Konzepte für sog. „integrierte Systeme automatisierter Informationsverarbeitung“ (ISAIV) entwickelt worden, die die Informationen aus den Bereichen der Fertigung, des Absatzes, der Arbeitskräfteplanung, der Finanzen und der Produktionsvorbereitung einer abgegrenzten Leitungseinheit sammeln, speichern, aufbereiten und auswerten sollen. Die flexible A. der Produktion soll aus dem Zusammenwirken von a) numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (NC-Maschinen), b) Industrierobotern und c) integrierten, anpassungsfähigen Fertigungssystemen bestehen. Durch die Mikroelektronik können die bislang hohen Kosten für die Meß-, Regel- und Steuerungstechnik der NC-Werkzeugmaschinen gesenkt werden. Der Kostenvorteil gilt auch für anpassungsfähig programmierbare Industrieroboter, die einen großen Teil der für Handhabe- und Hilfsprozesse eingesetzten Arbeitskräfte freisetzen, den Anteil der körperlich schweren und geistig monotonen Arbeit reduzieren und die Arbeitsproduktivität überdurchschnittlich steigern sollen. Je nach Entwicklungsstand integriert ein flexibles Fertigungssystem mittels Rechner und Mikroprozessoren nicht lediglich einzelne Bearbeitungsarten, sondern auch das Zusammenwirken und den Programmwechsel von verschiedenen Maschinen und Robotern, das die Qualitätskontrolle und die Analyse und partielle Behebung von Störungen einschließt. Intensiver untersucht wurden bisher die Anwendungsmöglichkeiten der A. in der Produktionsvorbereitung. So wurde an einem System zur A. der technischen Vorbereitung der Produktion (AUTEVO) gearbeitet, in dem die Routinetätigkeiten durch den Einsatz von EDV-Anlagen automatisiert werden. Breitere Anwendung fanden EDV-Anlagen in Großbetrieben bei arbeitsaufwendigen Informationsprozessen in der Produktionsvorbereitung. Auf der Grundlage gespeicherter Daten und eingegebener Programme werden Ausgangsinformationen bereitgestellt, z.B. Berechnungen des Materialverbrauchs, der Auslastung von Maschinenkapazitäten. der termingerechten Versorgung mit Werkstücken und Baugruppen. EDV-Anlagen übernehmen auch technisch-wissenschaftliche Berechnungen und Programmierungen von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Die gespeicherten Grundinformationen wurden in einigen Betrieben schon zu zentralen Datenbanken integriert, die Daten über Fertigungsgegenstände und Arbeitsplätze für die Produktionsvorbereitung bereithalten. c) Büro- und Verwaltungs-A.. Sie meint den Einsatz elektronischer Geräte zum Erfassen. Speichern, Aufbereiten, Bearbeiten, Übermitteln und Darstellen von Informationen. Der Aufbau von automatisierten Informationsverarbeitungssystemen wird seit längerem betrieben (Information). Sachgebietsorientierte Programmiersysteme wurden in Verbindung mit EDV-Anlagen zur Speicherung und Reorganisation verschiedener Daten entwickelt. Praktische Anwendungsfälle finden sich in der staatlichen Wirtschaftsverwaltung und Statistik, in Betrieben, im Verkehrs- und im Gesundheitswesen. Auch Arbeitsabläufe im Haushalts- und Meldewesen sowie in der Wohnungsverwaltung einzelner Kreise und Städte wurden automatisiert. Bemerkenswert ist jedoch die öffentliche Kritik daran, daß vorhandenes elektronisches Gerät nicht wirkungsvoll genutzt wird, so daß sich A.-Effekte im Sinne von Kostensenkungen oder der Freisetzung von Arbeitskräften nicht einstellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 140–142 Auszeichnungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Begriff, Gegenstand und Voraussetzungen. Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung, um neue Tätigkeitsprofile und Organisationsstrukturen…
DDR A-Z 1985
Rehabilitation (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 International übliche Bezeichnung für die Gesamtheit der Bemühungen um medizinische Wiederherstellung und berufliche und soziale Wiedereingliederung bei körperlichen oder geistigen Behinderungen, die durch äußere Einwirkungen (Unfälle u.a.) oder Krankheit entstanden sind oder auch von Geburt an bestehen. In der DDR wird diese Bezeichnung offiziell erst seit 1958 verwendet. Darunter werden die Aktivitäten für 3 Gruppen von Geschädigten zusammengefaßt (die in der Bundesrepublik übliche Bezeichnung „Behinderte“ wird offiziell vermieden): (1) Einrichtungen und Maßnahmen für „schulbildungsunfähige förderungsfähige Kinder und Jugendliche“; (2) Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die „wegen gesundheitlicher Gefährdungen und Schädigungen“ einer spezifischen Überwachung und Betreuung bedürfen; (3) die Maßnahmen für schwer- und schwerstgeschädigte Bürger als „Rehabilitanden“ i. S. des Arbeitsgesetzbuches. Zu 1: In (1982) 371 Einrichtungen bestehen 13.634 Plätze (darunter 77 konfessionelle Einrichtungen mit 2.563 Plätzen), rd. 50 v.H. davon in Tagesstätten, außerdem bestehen für geschädigte und retardierte Säuglinge und Kleinkinder 1600 Plätze in Sondergruppen von Krippen. In allen diesen Einrichtungen wird nach einem einheitlichen Rahmenförderungsprogramm gearbeitet. Zu 2: In der Hauptsache handelt es sich um Kinder und Jugendliche mit Diabetes, chronischer Nierenkrankheit oder Hämophilie. Für sie wird gemäß AO über die gesundheitliche Überwachung von Kindern und Jugendlichen vom 11. 4. 1979 (GBl. I, S. 91) und die darauf gestützte Richtlinie für den Kinder- und Jugend-Gesundheitsschutz vom 26. 4. 1979 die „Dispensairegruppe S“ (Sondergruppe) geführt und die „rehabilitative Feriengestaltung“ betrieben, an der (1982) 11232 Kinder und Jugendliche teilnahmen. Für die Eltern geschädigter oder chronisch kranker Kinder finden Lehrgänge zum Erwerb spezieller Kenntnisse in der Versorgung statt; sie können zur Teilnahme von der Arbeit freigestellt werden unter Lohnfortzahlung für einen Elternteil (AO über die Beratung von Eltern … vom 7. 1. 1983 — GBl. I, S. 37). Zu 3: Erwachsene Geschädigte werden von den „Kreisrehabilitationskommissionen“ eingestuft und, soweit „Schwerstgeschädigte“, in „geschützte Arbeit“ vermittelt. Dafür bestanden (1982) 133 Geschützte Werkstätten und 393 Geschützte Abteilungen mit 4.800 bzw. 4.938 Plätzen; außerdem arbeiteten (1982) 27.258 Rehabilitanden auf Geschützten Einzelarbeitsplätzen. Insgesamt betrug die Zahl der beschäftigten Rehabilitanden am Jahresende 1982 36.996. Der langjährige Widerstand der Betriebe, die die vermeintlich „halben Kräfte“ wegen der Anrechnung auf die Stellenpläne nicht akzeptieren wollten, gegen jede Rehabilitation scheint damit überwunden zu sein. Die Versorgung der schwer- und schwerstgeschädigten Bürger mit Hilfsmitteln, zumal hand- oder motorgetriebenen Fahrzeugen, obliegt der Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Als Geschädigte anerkannt waren und einen entsprechenden Ausweis erhielten (1980) insgesamt 1,3 Mill. Bürger, darunter 1.163.000 Körpergeschädigte, 44.000 Psychischgeschädigte, 58.000 Blinde und Sehschwache und 29.000 Gehörlose oder Schwerhörige. 85.815 von ihnen waren als Schwerstgeschädigte anerkannt (darunter 67.000, die einen Ständigen Begleiter brauchen) und stehen damit unter besonderen Schutzregelungen der VO zur weiteren Verbesserung der gesellschaftlichen Unterstützung schwer- und schwerstgeschädigter Bürger vom 29. 7. 1976 (Vornahme baulicher Veränderungen an Wohnraum, Mietzuschüsse, Hilfsmittel im Haushalt u.a. m.; bevorzugt erhalten sie Ferienplätze des FDGB [ Feriendienst des FDGB ] — auch für Rollstuhlfahrer). Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1115 Reformismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RehabilitierungenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 International übliche Bezeichnung für die Gesamtheit der Bemühungen um medizinische Wiederherstellung und berufliche und soziale Wiedereingliederung bei körperlichen oder geistigen Behinderungen, die durch äußere Einwirkungen (Unfälle u.a.) oder Krankheit entstanden sind oder auch von Geburt an bestehen. In der DDR wird diese Bezeichnung offiziell erst seit 1958 verwendet. Darunter werden die Aktivitäten für 3 Gruppen von…
DDR A-Z 1985
1985: B
Bankenabkommen Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) Bankwesen Bargeldumlauf Bauakademie der DDR Bauaktivs Bauaufsicht, Staatliche Bauernkongreß der DDR Bausoldaten Bau- und Montagekombinate Bau- und Wohnungswesen Beamtenversorgung Beitrag für gesellschaftliche Fonds Bekleidungsindustrie Bergakademie Freiberg Bergbau Berlin Berliner Außenring Berliner Ensemble Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK) Berliner Stadtkontor Berufsausbildung, Landwirtschaftliche Berufsberatung und Berufslenkung Berufskrankheiten Besatzungspolitik Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) Betriebsformen und Kooperation Betriebsgeschichte Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) Betriebskollektivvertrag (BKV) Betriebsräte Betriebsschulen Betriebsschutz Bevölkerung Bewaffnete Kräfte Bewährung Bewußtsein, Gesellschaftliches Bezirk Bezirksgeleitete Industrie Bezirksparteiorganisationen der SED Bezirkswirtschaftsrat (BWR) Bibliotheken Bildende Kunst Binnenhandel Bodennutzung Bodenrecht Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR Brigade Brigadetagebuch Bücheraustausch Buchexport Buchgemeinschaften Buchhandel Bündnispolitik Bürgerinitiative Bürgerrechtler Bürgschaft BürokratismusBankenabkommen Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) Bankwesen Bargeldumlauf Bauakademie der DDR Bauaktivs Bauaufsicht, Staatliche Bauernkongreß der DDR Bausoldaten Bau- und Montagekombinate Bau- und Wohnungswesen Beamtenversorgung Beitrag für gesellschaftliche Fonds Bekleidungsindustrie Bergakademie Freiberg Bergbau Berlin Berliner Außenring Berliner Ensemble Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK) Berliner Stadtkontor …
DDR A-Z 1985
Militärpolitik (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Selbstverständnis der DDR dient die M. der Sicherung und Verwirklichung der Interessen der Arbeiterklasse und ihrer Partei sowie des Staates mit militärischen Mitteln. In dieser Eingrenzung auf die militärischen Aspekte unterscheidet sie sich von der Sicherheitspolitik. I. Ideologische Grundlagen Als sozialistische M. beruht sie auf dem Marxismus-Leninismus, insbesondere auf der Lehre vom Klassenkampf, der Lehre vom sozialistischen Staat, der Lehre von der sozialistischen Revolution, der Lehre vom Krieg und den Streitkräften und vor allem auf der Lehre von der Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes. Der Klassenkampf als Ausdruck des Klassenantagonismus behält für die M. auch nach dem Verschwinden des Klassenkampfes in den sozialistischen Staaten seine Bedeutung, weil er im Weltmaßstab als Gegensatz zwischen sozialistischen und kapitalistischen Staaten erhalten bleibt, bzw. sich sogar noch weiter zuspitzen soll. Die ständige militärische Stärkung der sozialistischen Staaten soll verhindern, daß sich das inzwischen durch die Rüstungsanstrengungen des Warschauer Vertrages erreichte annähernde militärische Gleichgewicht zuungunsten des Sozialismus verändert und der Imperialismus bei der Durchsetzung seiner „aggressiven“ Ziele mit militärischem Druck oder durch Gewaltanwendung erfolgreich sein könnte (Antikommunismus). Dem gleichen Ziel diene auch die militärische Unterstützung („antiimperialistische Solidarität“) von Befreiungsbewegungen und sozialistischen Regimen in außereuropäischen Ländern. Die gegenwärtige Hauptform des Klassenkampfes sei der ideologische; dieser nehme erst dann militärische Formen an, wenn eine andere Möglichkeit zur Abwehr der „aggressiven Politik des Imperialismus“ nicht mehr möglich sei. Gemäß der Lehre vom Krieg, wie sie von Lenin entwickelt wurde, wäre eine derartige Auseinandersetzung für die sozialistischen Staaten ein „gerechter“ Krieg, da sein Ziel, die Vernichtung des Imperialismus, mit den Zielen der revolutionären Arbeiterbewegung übereinstimmen würde. Als ungerechte Kriege werden in diesem Verständnis solche betrachtet, die diesen Zielen zuwiderlaufen. In seiner Charakterisierung des Krieges und dessen politischer Dimension griff Lenin u.a. auch auf Thesen von Clausewitz zurück. Die Ansichten der vorleninistischen Klassiker des Marxismus-Leninismus über die Streitkräfte bzw. die Rolle des bewaffneten Volksheeres wurden jedoch relativiert: Heute sei ein stehendes Heer nach dem Prinzip der Kaderarmee notwendig, d.h. ein Bestand von Berufsoffizieren und -unteroffizieren in den Streitkräften, die politisch und militärisch zur Ausübung von Führungsfunktionen geeignet sind, während das Gros der Streitkräfte aus Wehrpflichtigen besteht. Unter den „gerechten“ Kriegen nimmt der Krieg zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes eine besondere Stellung ein. Diese Lehre, die als ein allgemeingültiges Gesetz des Aufbaus von Sozialismus und Kommunismus bezeichnet wird, begründet die Verteidigung als internationale und kollektive Angelegenheit aller sozialistischen Staaten. Sie dient u.a. zur ideologischen Begründung von multilateralen und bilateralen Beistandsverträgen. Die Lehre von der Verteidigung beinhaltet ferner die durch die M. zu verwirklichende moralische Komponente. Danach ist es notwendig, einen Soldaten mit hohen kommunistischen Idealen, Treue zur Partei und zum ganzen Volk sowie zur Bereitschaft, alle Kräfte und Fähigkeiten für den Schutz der Interessen der sozialistischen Staatengemeinschaft einzusetzen, zu erziehen. Dieses Ziel, das auch für die Gestaltung der Wehrmoral als Aufgabe der sozialistischen Wehrerziehung gilt, ist im Fahneneid der Nationalen Volksarmee (NVA) verankert. II. Politische Grundlagen Die ideologische Basis der M. findet sich in der jeweiligen politischen Begründung ihrer Ziele und Maßnahmen. Diese sind im Militärprogramm der SED, in der Militärdoktrin und in aktuellen Beschlüssen zur M. der Partei- und Staatsführung niedergelegt. Das Militärprogramm der SED enthält die von der Partei formulierten militärpolitischen Grundsätze und Ziele. Seine einzelnen Bestandteile bilden bestimmte Schlußfolgerungen, die aus der [S. 894]Einschätzung der internationalen Lage, dem Charakter der möglichen Kriege und der Erkenntnisse der Militärwissenschaften gezogen werden. Es enthält ferner Aussagen zu Problemen der Herstellung der Verteidigungsbereitschaft, zu Bündnisverpflichtungen, über die Einstellung zum angenommenen Gegner und dessen militärischen Kräften sowie die allgemeinen Festlegungen der militärpolitischen Aufgaben und Ziele und die grundlegenden Prinzipien der Wehrerziehung. Das Militärprogramm beruht z. T. auf der Militärdoktrin. Die Militärdoktrin ist nicht festgeschrieben, sondern wird den jeweiligen politischen, militärstrategischen und rüstungstechnischen Bedingungen entsprechend formuliert. Sie umfaßt eine politisch-soziale und eine militärisch-technische Komponente. Erstere enthält die Aussagen über den politischen Charakter des zukünftigen möglichen Krieges, seine politische Zielsetzung und die Prinzipien seiner Führung sowie die politische Funktion der Streitkräfte. Die militärisch-technische Komponente enthält die Grundzüge für die Vorbereitung der Streitkräfte, der Bevölkerung und des ganzen Landes auf den Krieg und die im Kriegsfall zu erfüllenden Aufgaben in den einzelnen Bereichen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Diese Festlegungen schlagen sich in gesetzlichen Vorschriften, militärischen Befehlen und den Führungsprinzipien der Streitkräfte nieder. Die Vorbereitung und Durchführung des Krieges sowie seiner einzelnen strategischen Operationen gehören zum Bereich der Militärstrategie. Die DDR hat keine eigene nationale Militärdoktrin entwickelt; gemäß ihrer internationalistischen M. ist für sie die einheitliche Militärdoktrin der Warschauer Vertragsstaaten, die auf der sowjetischen Militärdoktrin beruht, verbindlich (Warschauer Pakt). Eine denkbare militärische Konfrontation der beiden deutschen Staaten wird vor diesem politisch-ideologischen Hintergrund nicht als Besonderheit gewertet, da davon ausgegangen wird, daß dieser Krieg ein Krieg des „Imperialismus“ gegen den „Sozialismus“ sein würde, der Kampf Deutscher gegen Deutsche also kein qualitatives politisches Merkmal eines derartigen Krieges sein könne, zumal dieser entsprechend der marxistisch-leninistischen Lehre vom „gerechten Krieg“ und der korrespondierenden Revolutionstheorie für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland Merkmale eines nationalen Befreiungskriegs annehmen müßte. III. Entwicklung der Militärpolitik Eine eigenständige und durch nationale Besonderheiten gekennzeichnete M. der DDR gibt es im engeren Sinne erst seit 1952 bzw. 1955. Zwar gab es seit 1948 den Aufbau von Einheiten der Kasernierten Volkspolizei (KVP); auch Verbände der Grenztruppen der DDR und der Transportpolizei wurden frühzeitig aufgestellt. Zweifellos setzten damit erste militärpolitische Überlegungen der SED-Führung ein. Aber ihre Entstehung war das Ergebnis sowjetischer Politik; ihre Bewaffnung, Stärke und Führungsgrundsätze ließen sie als vornehmlich für Polizeiaufgaben geeignet erscheinen. Erst mit dem Aufbau der „Nationalen Streitkräfte“ wurde 1952 begonnen, den Grundstock für eine nach militärischen Prinzipien organisierte Streitkraft zu schaffen. Die Rolle der „Nationalen Streitkräfte“, mit denen die Einheiten der KVP gemeint waren, wurde auf der II. Parteikonferenz der SED (1952) definiert. Sie sollten sowohl die Grundlagen des Staates stärken als auch den Willen zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verkörpern. Die Erfahrungen der folgenden Jahre, insbesondere des Jahres 1953, veranlaßte die SED, ihre M. nicht nur auf die KVP auszurichten, sondern die Bereitschaft zur Verteidigung der DDR unter den Bürgern durch gezielte militärpropagandistische Arbeit zu verstärken, die militärische Basis durch die Gründung der Kampfgruppen zu verbreitern und die Arbeit der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) auf die Propagierung des Wehrdienstes zu konzentrieren. Die politisch-ideologische Arbeit in der KVP sollte sie als Machtsicherungsinstrument im Sinne der SED stabilisieren. Es gelang, wenn auch unter Schwierigkeiten, mit der Entwicklung der KVP den Grundstock für die 1956 gegründete NVA zu schaffen. Die Mehrzahl ihrer Offiziere entstammte der Arbeiterklasse und war fachlich kaum geschult. Personelle Schwierigkeiten gab es auch im Bereich der Unterführer und Mannschaften, da das Prinzip der Freiwilligkeit einen planmäßigen personellen Ausbau der Armee beträchtlich erschwerte. Diese Schwierigkeiten wurden mit der Einführung der Wehrpflicht 1962 beseitigt, während die fachliche Ausbildung der Angehörigen der NVA durch intensive Beratungstätigkeit sowjetischer Offiziere sowie den Ausbau der Ausbildungsinstitutionen verbessert wurde. Neben dem Auf- und Ausbau der NVA und deren Einbeziehung in die Streitkräfte des Warschauer Vertrags galt die M. der SED aber auch den anderen bewaffneten Kräften: den Bereitschaften der VP, der Transportpolizei, den Einheiten des Ministeriums für Staatssicherheit, den Grenztruppen (bis 1961 Deutsche Grenzpolizei, von 1961 bis 1974 in die NVA eingegliedert, seither eigenständig) und den Kampfgruppen. Seit 1958 ist der Luft- und Katastrophenschutz — jetzt Zivilverteidigung — Teilbereich der M. der SED. Das Ziel der M. bestand darin, alle diese Bereiche personell und materiell zu stärken und zu einem umfassenden, gut organisierten System der militärischen Sicherung zu entwickeln. Die Eingliederung der NVA in die Vereinigten Streitkräfte des Warschauer Paktes wurde seit 1961 [S. 895]durch eine Reihe von Manövern mit sowjetischen Truppen und Stäben, aber auch Verbänden anderer Vertragsstaaten forciert. Nur unzureichend gelang es jedoch, die Wehrbereitschaft in der Bevölkerung zu fördern. Das Verteidigungsgesetz vom September 1961 bildete die staatsrechtliche Grundlage für den Aufbau der Landesverteidigung, nachdem bereits im Februar 1960 zur einheitlichen Leitung dieser Politik auf der zentralen staatlichen Ebene der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) geschaffen worden war. Im Januar 1962 wurde die Wehrpflicht eingeführt. Das Gesetz wurde von einer Reihe weiterer Maßnahmen zum Ausbau der Streitkräfte begleitet: Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates regelten die Erfassung und Musterung von Wehrpflichtigen, den Reservistenstatus und die Förderungsmaßnahmen für aus dem aktiven Wehrdienst entlassene Soldaten; eine Dienstlaufbahnordnung wurde erlassen und ein „Militärstrafgesetz“ verkündet. Mit diesem Gesetz und der im April 1963 folgenden „Militärgerichtsordnung“ wurden die Voraussetzungen für die Militärgerichtsbarkeit geschaffen. Eine im März 1963 erlassene „Lieferordnung“ (letzte Fassung 1975, GBl. I, S. 689) schuf die gesetzliche Grundlage für die Sicherung des militärischen Bedarfs der Streitkräfte durch die Volkswirtschaft der DDR; die Mehrzahl der Rüstungslieferungen erfolgte und erfolgt allerdings aus der Sowjetunion. 1964 war die Ausrüstung der NVA mit der Erstausstattung abgeschlossen; die M. der SED hatte ihr Ziel, eine kampfkräftige Armee aufzubauen, erreicht. Die Integration der NVA in die Streitkräfte des Warschauer Vertrags, die ab 1961/62 verstärkt wurde, führte 1965 zur Eingliederung der mobilen Teile in die „erste strategische Staffel“. Das bedeutete nicht nur die militärische Anerkennung durch die Sowjetunion, sondern auch, daß die DDR nunmehr einen erhöhten militärischen Beitrag im Rahmen des Warschauer Vertrags zu leisten hatte. Seit dem 3. Kongreß der GST im August 1964 wurde auch eine verstärkte wehrpolitische Agitation unter der Jugend durch die GST eingeleitet, um für die Führungsstellen ausreichenden Nachwuchs an Freiwilligen zu erhalten und durch die Mitarbeit in der GST die vormilitärische Ausbildung zu fördern. Neben der Festigung und Entwicklung der sozialistischen Wehrmoral und der Förderung der politischen Arbeit in der NVA bestimmten intensive Vorbereitungen zur Schaffung eines Systems der Landesverteidigung die M. der SED bis 1970. Die Beteiligung an der militärischen Intervention in der ČSSR war aus ihrer Sicht konsequent, denn sie bedeutete die Abwehr einer für ihre Politik gefährlichen Entwicklung. Die Aktion im August 1968 wurde darüber hinaus als Bestätigung der M. der SED und der NVA als eines voll einsatzbereiten militärischen Instruments gewertet. 1968/69 wurde mit dem Aufbau eines Zivilverteidigungssystems begonnen. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet das „Gesetz über die Zivilverteidigung“ vom September 1970. 1978 wurde erneut ein Verteidigungsgesetz (Gesetz über die Landesverteidigung der DDR vom 13. 10. 1978, GBl. I, S. 377) verabschiedet. Es fixiert den erreichten Stand des Landesverteidigungssystems, bestimmt die Aufgaben der Staats- und Wirtschaftsorgane sowie die Rechte und Pflichten der Bürger in der Landesverteidigung und legt die ökonomischen und sonstigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Landesverteidigung fest. Im März 1982 wurden ein neues Wehrdienstgesetz (Gesetz über den Wehrdienst vom 25. 3. 1982, GBl. I, S. 221) und eine Reihe von Beschlüssen und Anordnungen verabschiedet, bzw. erlassen. Bereits das Wehrdienstgesetz von 1962 hatte den Einsatz von Frauen in bestimmten Verwendungen während eines Krieges vorgesehen; das neue Gesetz führte für Frauen zwischen dem 18. und dem 50. Lebensjahr die allgemeine Wehrpflicht im Fall der Mobilmachung und im Verteidigungszustand ein. (Zu den Einzelheiten der gegenwärtig geltenden Regelungen vgl. die speziellen Stichworte: Bausoldaten; Friedensbewegung; Militarisierung; Nationale Volksarmee [NVA]; Verteidigungsgesetz; Verteidigungshaushalt; Wehrdienst; Wehrerziehung.) IV. Gegenwärtige Aufgaben und Inhalte der Militärpolitik Im Selbstverständnis der SED hat ihre M. internationalistischen Charakter, da die Verteidigung der Warschauer Vertragsstaaten kollektiv durch alle Länder des Bündnisses erfolgt. Die SED ist bemüht, die nationalen Voraussetzungen für die Erfüllung der Bündnisverpflichtungen zu schaffen. Im militärischen Bereich wurde dementsprechend die Zusammenarbeit von Einheiten der NVA und der Sowjetarmee z.B. in Form von gemeinsamen Manövern (Nationale Volksarmee (NVA), II.) intensiviert. Gestiegen ist der Anteil der DDR an den rüstungswirtschaftlichen Kosten (Verteidigungshaushalt). Im Mittelpunkt der gegenwärtigen M. der SED steht die „unablässige Stärkung der Verteidigungsbereitschaft“ (Erich Honecker) als „eine® entscheidende(n) Garantie dafür, den Frieden dauerhaft zu sichern und günstige Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und die Schaffung grundlegender Voraussetzungen für den Übergang zum Kommunismus zu gewährleisten“. Kernstück des Landesverteidigungssystems ist die Nationale Volksarmee; sie hat den Auftrag, die Grenzen des Territoriums der DDR und der anderen sozialistischen Staaten gemeinsam mit der Sowjetarmee und den Streitkräften des Warschauer Vertrags zu schützen. Dies gilt vor allem für die [S. 896]mobilen Truppen und Verbände der NVA, die in die Vereinten Streitkräfte integriert sind. Nach den Grundsätzen der sowjetischen Militärstrategie heißt das, daß im Kriegsfall die Verteidigung offensiv, d.h. auf dem Territorium des Gegners, erfolgen soll. Die Grenztruppen der DDR zählen nicht zur NVA, sind aber dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt und dem Kern der Landesverteidigung zuzurechnen. Einen weiteren Bereich bilden diejenigen bewaffneten Kräfte, die Aufgaben der inneren Sicherheit erfüllen und bei der Vorbereitung und Durchführung von Kampfhandlungen im Falle eines militärischen Konflikts die regulären Streitkräfte zu unterstützen haben. Diese Aufgabenstellung gilt in bestimmtem Maße auch für die Einheiten des Ministeriums für Staatssicherheit. Einen weiteren Bereich der Landesverteidigung stellen die Institutionen und Einrichtungen dar, die sowohl der Aus- und Weiterbildung als auch der militärwissenschaftlichen Arbeit dienen. Dazu gehören z.B. die Militärakademie „Friedrich Engels“ der NVA in Dresden, die Offiziershochschulen der Teilstreitkräfte und der Grenztruppen, die Hochschule der Deutschen Volkspolizei (DVP) in Berlin (Ost), aber auch andere Institutionen, wie das Militärgeschichtliche Institut der DDR, das einen Beitrag zur Traditionspflege der NVA leisten sowie Militärpropaganda betreiben soll. In diesem Zusammenhang hat dieses Institut die Aufgabe, Informationen über die M. der Bundesrepublik Deutschland zu sammeln, aufzubereiten und durch Veröffentlichungen über den Gegner und dessen politisch-militärische Maßnahmen die militärwissenschaftliche, -propagandistische und -politische Arbeit zu unterstützen. Einen weiteren Teil der sozialistischen Landesverteidigung bildet die Zivilverteidigung. Sie ist ein eigenständiger Bereich und wird nicht zu den Streitkräften und den anderen bewaffneten Organen gerechnet. Die Zivilverteidigung verfügt über eine eigene Dienstlaufbahnordnung sowie ein eigenes Dienstverhältnis der Offiziere und Unteroffiziere. Ihre zentralen Aufgaben sind weiterhin der Luftschutz und der Katastrophenschutz. Mit der Unterstellung der Zivilverteidigung unter das MfNV (vorher war sie dem Ministerium des Inneren zugeordnet) hat sich die DDR dem Verfahren der übrigen sozialistischen Staaten angeschlossen. Seit dem 1. 1. 1978 gilt eine neue Dienstlaufbahnordnung für die Zivilverteidigung. Sie ist Grundlage für die Rekrutierung, den Einsatz und die Ausbildung von Kadern (GBl. I, 1977, S. 365). Mit dieser Vorschrift hat man die Grundlage dafür geschaffen, daß im Fall eines Einsatzes in geringerem Umfang auch wehrpflichtige Bürger einberufen werden können, um den Schutz der Bevölkerung und der Volkswirtschaft zu gewährleisten. Gemäß dem Wehrdienstgesetz von 1982 können Wehrpflichtige in der Zivilverteidigung den Wehrersatzdienst (Wehrdienst) leisten. Die Mitarbeit ist ansonsten freiwillig. Die Organisationen und Institutionen, die mit der sozialistischen Wehrerziehung befaßt sind, gehören ebenfalls zur sozialistischen Landesverteidigung. Im weiteren Sinne ist hierzu auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR zu zählen, sofern es Aufgaben im Rahmen der Zivilverteidigung wahrnimmt. Zur ökonomischen Sicherung der Landesverteidigung wird bereits in Friedenszeiten auf internationalem wie nationalem Gebiet eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die Bestandteil der nationalen Wirtschaftsplanung sind (militärischer Bedarf der NVA und anderer Bereiche der Landesverteidigung, militärökonomische Integration, Rüstungsforschung und -entwicklung, Ausbau des militärischen Transport- und Sicherungswesens). Nach der Interpretation der internationalen Lage durch die SED wird der Frieden ständig durch den „aggressiven Imperialismus“ bedroht bzw. kann nur, solange keine militärische Entspannung durch Abrüstung eintritt, durch weitere Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft gesichert werden. Die Partei sieht daher keinen Anlaß, ihre militärpolitischen Maßnahmen abzuschwächen oder den weiteren Ausbau der Landesverteidigung zu vernachlässigen. Die behauptete Permanenz der Bedrohung durch den Imperialismus dient der SED als Argument, um von den Streitkräften wie von der Bevölkerung verstärkt Anstrengungen zur Erfüllung der militärpolitischen Aufgaben zu verlangen. In jüngster Zeit stößt die SED besonders unter jüngeren Bevölkerungsgruppen mit ihren militärpolitischen und -propagandistischen Aktivitäten, wie beispielsweise der sozialistischen Wehrerziehung, die sowohl Probleme der Rekrutierung militärischer Nachwuchskader lösen als auch einen Beitrag zur ideologischen Erziehung und zur Legitimation der M. leisten soll, auf Widerspruch. Dieser Widerspruch kommt besonders aus den Reihen der nichtstaatlichen Friedensbewegung, die z. T. von den evangelischen Kirchen in der DDR unterstützt wird. Die SED versucht dieser Entwicklung und deren Ausbreitung u.a. durch verstärkte Aktivitäten des Friedensrates der DDR, der FDJ und des FDGB, vor allem aber durch eine intensivierte Wehrerziehung in Schulen und Betrieben entgegenzuwirken. Insbesondere wendet sie sich gegen die These, daß in der gegenwärtigen Situation Abrüstung möglich oder notwendig sei („Der Friede muß bewaffnet sein“). Positiv verweist die SED in diesem Zusammenhang auf die Aktivitäten der Staaten des Warschauer Vertrages im Rahmen ihrer Sicherheitspolitik. Sie wehrt sich auch gegen den Vorwurf, daß ihre M. die Militarisierung in der DDR fördere, indem z.B. durch die sozialistische Wehr[S. 897]erziehung militärische Normen einen hohen Stellenwert im Erziehungsprozeß erhielten, durch die Rüstung der Volkswirtschaft Mittel für Investitionen und für die Steigerung des Verbrauchsgüterangebots entzogen werden, militärische Kategorien im politischen Entscheidungsprozeß eine zu große Bedeutung hätten und der Ausbau des militärischen Bereichs zum Verzicht auf gesellschaftspolitische Reformen führe. Militarismus, so die SED, könne es in sozialistischen Gesellschaften jedoch nicht geben; er sei mit deren Wesen unvereinbar, da er sich nur auf der Basis der kapitalistischen Eigentumsordnung entwickele und Ausdruck des aggressiven Imperialismus sei. Diese Argumentation bezieht sich auf einen spezifischen Begriff des Militarismus, der keine Allgemeingültigkeit besitzt. Sie befreit die SED nicht von der Tatsache, daß ihre M. Voraussetzungen für eine partielle Militarisierung der DDR-Gesellschaft schafft. Diese Entwicklung wird von verschiedenen, miteinander in Verbindung stehenden innen- und außenpolitischen Faktoren beeinflußt; auf sie wirken sich sowohl die internationalen Konfliktlagen als auch die komplizierten innergesellschaftlichen Bedingungen in der DDR aus. Gero Neugebauer Literaturangaben Eisenfeld, Bernd: Kriegsdienstverweigerung in der DDR, ein Friedensdienst? Genesis, Befragung, Analyse, Dokumente. Frankfurt a. M.: Haag u. Herchen 1978. Hoffmann, Heinz: Sozialistische Landesverteidigung. Aus Reden und Aufsätzen. 4 Bde. Berlin (Ost): Militärverl. der DDR 1970, 1974 und 1979. Hoffmann, Heinz: Warschauer Vertrag. Schutz des Sozialismus — Sicherung des Friedens. Berlin (Ost): Militärverl. der DDR 1980. (Serie Politik und Landesverteidigung.) Hoffmann, Heinz: Zur imperialistischen Kriegsideologie. Berlin (Ost): Militärverl. der DDR 1982. (Serie Politik und Landesverteidigung.) Nawrocki, Joachim: Bewaffnete Organe in der DDR. Nationale Volksarmee und andere militärische sowie paramilitärische Verbände. Berlin (West): Holzapfel 1979. Tiedtke, Stephan: Die Warschauer Vertragsorganisation. Zum Verhältnis von Militär- und Entspannungspolitik in Osteuropa. München/Wien: Oldenbourg 1978. Die Nationale Volksarmee. Ein Anti-Weißbuch zum Militär in der DDR. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt 1976. (rororo-aktuell. 4.059.) <LI>Wissensspeicher Wehrausbildung. Das wichtigste in Stichworten und Übersichten. 2. Auflage, Berlin (Ost): Volk und Wissen 1981. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 893–897 Militärmissionen, Alliierte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MindestlohnSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Selbstverständnis der DDR dient die M. der Sicherung und Verwirklichung der Interessen der Arbeiterklasse und ihrer Partei sowie des Staates mit militärischen Mitteln. In dieser Eingrenzung auf die militärischen Aspekte unterscheidet sie sich von der Sicherheitspolitik. I. Ideologische Grundlagen Als sozialistische M. beruht sie auf dem Marxismus-Leninismus, insbesondere auf der Lehre vom Klassenkampf, der…
DDR A-Z 1985
Aufklärung, Sexuelle (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die SED hat die Notwendigkeit der SA. spät anerkannt (Ulbricht auf dem V. Parteitag 1958) und die Voraussetzungen dafür nur zögernd geschaffen. SA. beschränkte sich zunächst nur auf Geschlechtserziehung als Teil des Erziehungsprozesses, als eine Aufgabe der Pädagogen und ein Problem, das den Erziehungsfachmann anging. Ärzte hatten dabei nur Hilfe zu leisten, das Hygienemuseum in Dresden Unterrichtsmaterial bereitzustellen. Die eigentümliche kulturpolitische Bedeutung der Sexualität in der Industriegesellschaft unter dem Einfluß der visuellen Massenkommunikations- und Informationsmittel, zumal des Fernsehens und des Films, wurde — wie in der UdSSR — lange ignoriert. Die Ausbreitung der Antikonzeptionsmittel, insbesondere der Ovulationshemmer (Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung) hat die Probleme in der Gesamtbevölkerung zunehmend deutlicher werden lassen und Maßnahmen unausweichlich gemacht. [S. 100]Das Familiengesetzbuch (1965) hat mit der Vorschrift der Errichtung von Ehe- und Familienberatungsstellen zunächst auf medizinischem Gebiet primär Schwangerschaftsverhütung und Familienplanung gefördert (Familie; Familienrecht, III.; Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung). Die Frauenkliniken der Hochschulen indessen haben sich der Mitwirkung in den Beratungsstellen entschieden zugewandt und damit der SA. als Voraussetzung gesunder seelischer Entwicklung in engem Zusammenhang mit dem Vordringen der Psychotherapie in der angewandten Medizin Anerkennung verschafft. Die jetzige Bezeichnung Ehe- und Sexualberatungsstelle (deren es über 200 gibt) läßt die Erweiterung der Aufgabe in dieser Richtung (neben rechtlicher und sozialer Beratung) erkennen. Neben ihnen hat sich in jüngerer Zeit das Nationale Komitee für Gesundheitserziehung den allgemeinen Aufgaben der SA. zugewandt. Die beträchtliche Zunahme der Neuerkrankungen an Geschlechtskrankheiten, zumal bei Jugendlichen, hat starke Impulse gegeben, ist aber zum Stehen gekommen. Die Zahl der erfaßten Neuerkrankungen an Gonorrhoe beträgt (1982) 300,0, an Infektiöser Syphilis 3,1 auf 100 Tsd. Einw.; sie ist von 1967 bis 1982 auf das 2,7fache bzw. 1,4fache gestiegen, mit deutlichen Schwerpunkten bei den Männern und Frauen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Gesundheitswesen, V. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 99–100 Aufbaugesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AusbildungsförderungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die SED hat die Notwendigkeit der SA. spät anerkannt (Ulbricht auf dem V. Parteitag 1958) und die Voraussetzungen dafür nur zögernd geschaffen. SA. beschränkte sich zunächst nur auf Geschlechtserziehung als Teil des Erziehungsprozesses, als eine Aufgabe der Pädagogen und ein Problem, das den Erziehungsfachmann anging. Ärzte hatten dabei nur Hilfe zu leisten, das Hygienemuseum in Dresden Unterrichtsmaterial bereitzustellen. Die eigentümliche…
DDR A-Z 1985
Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1985) Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entstehung und Entwicklung des RGW Der RGW (im Westen auch als COMECON bekannt) wurde im Januar 1949 in Moskau gegründet. Gründungsmitglieder waren: Bulgarien, ČSSR, Polen, Rumänien, UdSSR und Ungarn. Albanien ist dem Rat einen Monat später beigetreten, im September 1950 folgte die DDR als Vollmitglied. 1962 hat der RGW mit dem Beitritt der Mongolei seinen auf Europa bezogenen Regionalcharakter verloren. Im gleichen Jahr verzichtete Albanien aus politischen Gründen (Auseinandersetzungen zwischen der Sowjetunion und der VR China) auf die aktive Mitgliedschaft, blieb aber de jure Mitglied des Rates. Im Juli 1972 wurde Kuba als Vollmitglied aufgenommen — die ökonomischen Auswirkungen der Erweiterung der Gemeinschaft auf die westliche Hemisphäre sind jedoch, ebenso wie im Falle der Mongolei, relativ gering. Dies trifft auch auf die jüngste Vergrößerung des RGW zu: Durch Beschluß der 32. Ratstagung (Juni 1978 in Bukarest) wurde Vietnam als 10. Mitglied aufgenommen — ein Schritt, der vor allem politisch motiviert gewesen sein dürfte. Die übrigen sozialistischen Länder (VR Korea, Jugoslawien und — bis 1966 — die VR China) nehmen seit Mitte der 50er Jahre an Beratungen der Ratsorgane teil. Jugoslawien erhielt 1964 den Status eines teilassoziierten Mitglieds und ist an bestimmten Aktivitäten der Gemeinschaft („von gemeinsamem Interesse“) beteiligt. Die Gründung des RGW war überwiegend politisch motiviert (Gegenstück zum Marshall-Plan). Den beteiligten Regierungen fehlte seinerzeit der Wille zu gemeinschaftlichem, ökonomischem Handeln. Erst nach und nach kam es zu einer Belebung der Tätigkeiten des RGW. Ende 1959 wurde die erste Satzung der Gemeinschaft angenommen, die seither zweimal (1962 und 1974) korrigiert wurde und in dieser Fassung Ziele, Prinzipien, Funktionen und Vollmachten der Organisation definiert. 1962 scheiterte der Versuch von Chruschtschow, im RGW eine überstaatliche Wirtschaftsplanung einzuführen, am offenen Widerstand Rumäniens. Statt dessen wird in den „Grundprinzipien der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ — im selben Jahr einstimmig angenommen — die Koordinierung der staatlichen Wirtschaftspläne zur Hauptmethode der Zusammenarbeit erklärt. Das Jahr 1969 markiert den Beginn einer neuen Entwicklungsetappe. Seither wird im RGW-Raum eine Debatte über die sozialistische ökonomische Integration geführt; dieser Begriff ist in einem offiziellen RGW-Dokument erstmals Mitte 1970 erwähnt worden. Bisheriger Höhepunkt dieser Integrations-Diskussion ist das „Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW“ (im folgenden „Komplexprogramm“), das im Juli 1971 von den Mitgliedsstaaten einstimmig angenommen wurde. Es sieht für den RGW eine Übergangsperiode von 15 bis 20 Jahren vor, in der die Zusammenarbeit der osteuropäischen Volkswirtschaften mit dem Ziel der Integration gestärkt und vertieft werden soll. [S. 1074]Das seit der Annahme des Komplexprogramms am stärksten ins Auge fallende Moment in der Entwicklung des RGW sind die Ansätze zu einer Gemeinschaftspolitik gegenüber Drittländern. Im Mai 1973 hat der RGW mit Finnland zum ersten Mal ein Abkommen mit einem nicht-sozialistischen Drittland abgeschlossen. Diese Vereinbarung enthält allerdings noch keine konkreten Bestimmungen über Bereiche, Formen und Umfang der angestrebten Kooperation. Vielmehr wurde eine Gemischte Kommission eingesetzt, deren Aufgabe es sein soll, Gebiete der Zusammenarbeit „von gegenseitigem Interesse“ zu präzisieren. Im Jahr 1974 hat die UN-Vollversammlung dem RGW erstmalig den Beobachterstatus gewährt. In diesem Zusammenhang wurde wie erwähnt im Juni 1974 (Ratstagung in Sofia) die RGW-Satzung ein weiteres Mal geändert: Dadurch sind nicht nur neue Hauptorgane geschaffen worden (Komitees des Rats); die Gemeinschaft wurde darüber hinaus berechtigt, mit den Mitgliedsländern des RGW, mit anderen Staaten und mit anderen internationalen Organisationen Verträge abzuschließen und Beziehungen zu unterhalten. Der materielle Inhalt dieses Mandats wird von der Satzung allerdings nicht festgelegt; er muß von Fall zu Fall durch die Mitgliedsstaaten bestimmt werden („enumerative Einzelermächtigung“). Im Juli 1975 wurde zwischen dem RGW und dem Irak ein Abkommen über wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit unterzeichnet, das ebenfalls die Einsetzung einer Gemischten Kommission für die Zusammenarbeit vorsieht; über den sachlichen Vertragsinhalt wurden keine Einzelheiten bekanntgegeben. Im August 1975 folgte Mexiko dem Beispiel des Irak, indem es die Zusammenarbeit mit dem RGW vertraglich regelte und institutionell absicherte (Gemischte Kommission für die Zusammenarbeit). Seit Herbst 1973 bemüht sich der RGW um offizielle Kontakte zur EG. Diese Bemühungen sind sicherlich auch auf das Auslaufen der zweiseitigen Handelsverträge zwischen den einzelnen EG- und RGW-Ländern zurückzuführen: Seit Anfang 1975 existiert im Handel zwischen diesen Ländern ein vertragsloser Zustand, d.h. auf seiten der EG kommen sog. autonome handelspolitische Maßnahmen zur Anwendung; mit anderen Worten: Die RGW-Länder haben gegenwärtig keinerlei Einfluß auf die Konditionen, zu denen dieser Handel abgewickelt wird. Um hier Abhilfe zu schaffen, fanden im Februar 1975 erste Gespräche zwischen beiden Gemeinschaften auf der Ebene hoher Beamter statt. Ein Jahr später (Februar 1976) unterbreitete der RGW einen Entwurf (Präambel und 15 Artikel) für ein „Abkommen zwischen dem RGW und der EWG über die Grundlagen der gegenseitigen Beziehungen“. Im November 1976 reagierte die EG mit einem eigenen Abkommensentwurf (Präambel und 7 Artikel). Der RGW-Entwurf enthält folgende Vorschläge: Verbesserung des Warenverkehrs, insbesondere des Agrarhandels, Gewährung der Meistbegünstigung und von Krediten zu besten Konditionen, Errichtung von Schutzmaßnahmen gegen Marktstörungen, Gründung einer gemischten Regierungskommission u.a.m.; er sieht auch Handelsverträge zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten beider Gemeinschaften vor. Die EG-Seite schlägt die Herstellung von „Arbeitsbeziehungen“ vor, und zwar auf folgenden Gebieten: Informationsaustausch, Standardisierung, Umweltschutz; sie negiert damit die handelspolitischen Kompetenzen des RGW. Somit stehen sich zwei gegensätzliche Entwürfe gegenüber, wobei der RGW-Vorschlag verfahrenstechnisch ein Maximalangebot ist, während dem der EG dagegen die Bedeutung eines Minimal- oder sogar Ablehnungsangebotes zukommt. Kein Wunder, daß die Gespräche, die im April 1980 als Reaktion auf die sowjetische Invasion in Afghanistan seitens der EG abgebrochen wurden, ohne positives Ergebnis geblieben sind. Die jüngsten Aktivitäten des RGW in der Dritten Welt sind eine Bestätigung dafür, daß diese Organisation immer häufiger eine Art von „Stellvertreter“-Rolle für die sowjetische Außenpolitik spielt. In allen Entwicklungsländern, in denen sich prosowjetische Kräfte durchgesetzt haben, sollen die RGW-Mitglieder einzeln und „auch auf kollektiver Grundlage einen Beitrag zur ökonomischen Konsolidierung leisten“. Auf der 37. Jahrestagung des RGW im Oktober 1983 in Ost-Berlin nahmen aus der Dritten Welt als Beobachter teil: Afghanistan, Angola, Äthiopien, VDR Jemen, Laos, Mosambik und Nikaragua. Mit Nikaragua hat der RGW damals ein Abkommen über die Zusammenarbeit nach dem oben genannten Muster abgeschlossen. Darüber hinaus kündigten Laos und Mosambik eine sehr enge Zusammenarbeit mit den RGW-Ländern an. Alle diese Partnerstaaten, die nach sowjetischer Auffassung den „Entwicklungsweg sozialistischer Orientierung“ gehen, zählen nicht nur zu den am schwächsten entwickelten Volkswirtschaften der Dritten Welt. Sie alle sind darüber hinaus in Kriegswirren verwickelt — entsprechend groß dürften ihre Wünsche nach wirtschaftlicher (und militärischer) Unterstützung sein. II. Integrationspolitische Bedeutung der Niveau- und Strukturunterschiede im RGW Die Grundprobleme der „sozialistischen ökonomischen Integration“ im RGW und der „Wirtschafts- und Währungsunion“ der EG sind — trotz aller systembedingten Unterschiede im Detail — nahezu identisch: In beiden Fällen geht es um eine Abstimmung der nationalen Wirtschaftspolitiken unter der [S. 1075]notwendigen Bedingung einer gleichmäßigen Verteilung der daraus resultierenden Vor- und Nachteile. Daraus leitet sich die Frage ab, ob eine solche wirtschaftspolitische Abstimmung („Harmonisierung“) unter Wahrung nationalstaatlicher Autonomie zu erreichen ist oder der Übertragung eines Mindestmaßes nationalstaatlicher Kompetenzen auf gemeinschaftliche („supranationale“) Organe bedarf. Eng verknüpft damit ist das Problem, ob und wieweit eine Angleichung des wirtschaftspolitischen Instrumentariums, d.h. eine gewisse Übereinstimmung im ordnungspolitisch-institutionellen Bereich der beteiligten Volkswirtschaften, herbeigeführt werden muß; dieses Problem ist im RGW-Raum gerade im Zusammenhang mit den Wirtschaftsreformen in den einzelnen Mitgliedsstaaten von großer aktueller Bedeutung. Die für die Integration unerläßliche wirtschaftspolitische Abstimmung hat die allmähliche Angleichung der wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Mitgliedsstaaten zur Voraussetzung. Eine solche Interessenangleichung ist im RGW bislang — trotz gemeinsamer Parteiideologie und prinzipieller Übereinstimmung der Gesellschaftsordnungen — ausgeblieben. Die wichtigste Ursache sind die gravierenden Niveau- und Strukturunterschiede. Das ökonomische Leistungspotential ist im RGW sehr ungleichmäßig verteilt. Allein die UdSSR produziert 65 bis 70 v.H. des (geschätzten) Sozialprodukts der Gemeinschaft. Dies ist nicht nur Grundlage der gegenwärtigen ökonomischen und politischen Vormachtstellung der Sowjetunion, es ist gleichzeitig unveränderliches Merkmal für die Zukunft des RGW: Fortschritte in der Zusammenarbeit werden zur Stärkung der sowjetischen Vorherrschaft beitragen, und zwar unabhängig vom politischen Willen der jeweiligen sowjetischen Führung. Nach der absoluten Höhe des Sozialprodukts ist die DDR gegenwärtig hinter der UdSSR und Polen die drittgrößte Volkswirtschaft im RGW. Gemessen am Produkt je Einwohner bzw. je Erwerbstätigen steht sie an der Spitze der Rangfolge der RGW-Länder, sie dürfte den Durchschnitt — ebenso wie beim Lebensstandard — um rd. 50 v.H. übertreffen. Die UdSSR, die führende politische Macht der Gemeinschaft, gehört dagegen, gemessen an der Pro-Kopf-Produktion, zu den schwächer entwickelten Volkswirtschaften. Innerhalb des RGW gibt es gravierende Unterschiede hinsichtlich fast aller ökonomischen Kennziffern: Produktivität und Lebensstandard, Wirtschaftsstruktur und Außenhandelsintensität. Aus diesen Differenzen resultieren vor allem stark divergierende nationalstaatliche Wachstumsziele. Hinzu kommen Unterschiede in den Produktions- und Konsumgewohnheiten der Menschen sowie ihrer psychologischen Einstellung zu wirtschaftlichen Problemen, ein Tatbestand, dessen integrationspolitische Bedeutung auch in der EG im Zusammenhang mit der angestrebten Wirtschafts- und Währungsunion erkannt worden ist. Ein bedeutsames Strukturproblem des RGW ist ferner die unterschiedliche Außenhandelsverflechtung der Mitglieder. Die kleineren Volkswirtschaften weisen eine — relativ hohe — Verflechtungsquote auf (Exporte in v.H. des Nationalprodukts), die gegenwärtig zwischen 45 (Ungarn) und 25 (DDR) schwankt; diese Länder müssen der Außenwirtschaft im Rahmen ihrer Wirtschaftspolitik eine entsprechend große Beachtung schenken. Im Falle der UdSSR beträgt diese Quote nur rund 6 v.H., und die Sowjetunion ist — ebenso wie die USA — in der Lage, wirtschaftspolitische Maßnahmen unter Mißachtung ihrer außenwirtschaftlichen Konsequenzen durchzuführen. III. Ziele und Methoden der Integration Die strukturellen Unterschiede und die damit zusammenhängenden Interessengegensätze zwischen den RGW-Ländern tragen einen langfristigen Charakter. Um die ökonomische Kooperation im RGW unter diesen Voraussetzungen überhaupt voranbringen zu können, mußten die Integrationsziele so allgemein formuliert werden, daß sie von allen Mitgliedern akzeptiert werden konnten. Das Komplexprogramm ist deshalb keine Richtschnur für konkretes wirtschaftspolitisches Handeln; es ist vielmehr eine Absichtserklärung über die „Marschrichtung“, in der eine Interessenangleichung herbeigeführt werden soll. Das strategische Endziel der „sozialistischen Integration“ ist im Komplexprogramm aus diesem Grunde möglicherweise nicht definiert worden. Die Integration selbst wird nur vage als ein von den kommunistischen Parteien und Regierungen der Mitgliedsstaaten „bewußt und planmäßig gestalteter Prozeß der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ beschrieben. Im Zuge dieses Prozesses soll zwar eine Reihe von ökonomischen, politischen und ideologischen Einzelzielen verwirklicht werden (u.a. beschleunigtes Wirtschaftswachstum, höherer Lebensstandard, erhöhte Verteidigungskraft, höherer und stabilerer Intrablockhandel). Ihre zeitliche und sachliche Priorität ist jedoch nach wie vor interpretationsbedürftig. Zum Hauptziel der Gemeinschaft für die kommenden 15–20 Jahre ist die schrittweise Annäherung und Angleichung des sozioökonomischen Leistungsniveaus der beteiligten Staaten erklärt worden. Darüber, welche der im RGW zusammengeschlossenen Volkswirtschaften unterentwickelt sind und demzufolge Entwicklungshilfe von ihren Partnern beanspruchen dürfen, wurde zunächst — die Mongolei ausgenommen — ebensowenig gesagt wie darüber, wer für diese Hilfe aufzukommen hat, in welcher Höhe und in welcher Form. Im Abschlußkommuniqué der 32. Ratstagung 1978 [S. 1076]wird als Empfängerland dann neben der Mongolei auch Kuba genannt — Staaten, denen „bei der beschleunigten Entwicklung und Erhöhung der Effektivität ihrer Wirtschaft Hilfe und Unterstützung“ zu erweisen sei; auf der 36. Ratstagung (1982) wurde bestätigt, daß gegenüber der Mongolei, Kuba und Vietnam „auch künftig Vorzugsbedingungen bei der Zusammenarbeit vorgesehen sind“. Als „Hauptmethode der Organisation der Zusammenarbeit und Vertiefung der internationalen Arbeitsteilung“ wird im Komplexprogramm die Koordinierung der Pläne bestätigt. Sie beeinträchtigt bisher nicht die nationalstaatliche Souveränität. Die Mitgliedsländer sollen die mittel- und vor allem langfristig wichtigsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen untereinander abstimmen, einmal im Bereich der Strukturpolitik sowie der Entwicklung von Wissenschaft und Technik, zum anderen auf dem Gebiet der Spezialisierung und Kooperation der Industrieproduktion. Die Unabhängigkeit der nationalen Regierungen ist allein dadurch ausreichend gewahrt, daß sich an der Koordinierung bestimmter Sachbereiche nur die jeweils „interessierten“ Mitglieder zu beteiligen brauchen. [S. 1079]Eine neue, im Komplexprogramm genannte Form der wirtschaftlichen Verflechtung ist die gemeinsame Planung einzelner Industriezweige und Produktionsarten. Im Sinne einer maximalen Sicherung nationalstaatlicher Kompetenzen wird diese Form der zukünftigen Zusammenarbeit jedoch in dreifacher Weise eingeschränkt: a) Es sollen sich daran nur die jeweils „interessierten“ Länder beteiligen, b) der selbständige Charakter der „inneren Planung“ muß erhalten bleiben und c) die entsprechenden Produktionsanlagen und -ressourcen bleiben im nationalen Eigentum. In kleineren Bereichen ist es schon zu gemeinsamem Handeln gekommen. So hat die DDR mit der UdSSR Ende 1973 eine sog. Internationale Wirtschaftsorganisation „Assofoto“ gegründet (s. <xref=dd21.076a:Übersicht>). Geschäftsbereich dieses Konzerns: Gemeinsame Planung der Forschung und Entwicklung, der Produktion und des Handels fototechnischer und magnetischer Materialien für Informationsaufzeichnung. Auch an weiteren Organisationen hat sich die DDR beteiligt (Interatominstrument, Interatomenergo, Intertextilmasch). Es hat den Anschein, als ob mit diesen Experimenten demonstriert werden soll, daß es heute im RGW gemeinsam zu planende Integrationsprojekte gibt und gemeinschaftliches Vorgehen zum Vorteil für alle wird („Politik der kleinen Schritte“). Darüber hinaus verpflichteten sich die RGW-Länder zu gegenseitigen Konsultationen — der am wenigsten intensiven Integrationsmethode — in allen Grundfragen der Wirtschaftspolitik sowie der nationalstaatlichen Wirtschaftsreformen. Auf der 30. Ratstagung (1976) wurde — auf sowjetisches Drängen — die Empfehlung angenommen, sogenannte langfristige Zielprogramme (LZP) in folgenden Bereichen auszuarbeiten: Brennstoffe, Energie- und Rohstoffe; Maschinenbau; Produktion von Hauptnahrungsmitteln; Erweiterung der Produktion und der gegenseitigen Lieferungen industrieller Konsumgüter und Entwicklung der Transportverbindungen zwischen den Mitgliedsländern des RGW. Hauptziel der LZP ist die Ausarbeitung — ausgerichtet am Vorbild der Materialbilanzen, dem wichtigsten Glied der langfristigen (Natural-)Planung in der UdSSR — langfristiger, bis 1990 und danach reichender Bedarfsprognosen und darauf aufbauend gemeinsamer Maßnahmen zur Bedarfsdeckung. Die LZP, die „ein neues Instrument der Zusammenarbeit der RGW-Länder bei der Planung“ darstellen, werden nicht nur die Koordinierung der Volkswirt[S. 1080]schaftspläne weitgehend vorbestimmen. Sie könnten die Grenze zwischen der Plankoordinierung und der gemeinsamen Planung verwischen und dadurch zu einem Element „supranationaler“ Wirtschaftspolitik im RGW-Bereich werden. Allerdings setzt dies eine Koordinierung der Investitionspläne voraus. Auf diesem Sektor aber dürften sich die größten Schwierigkeiten der langfristigen Zusammenarbeit zeigen. Während nämlich die Ausarbeitung von Bedarfsprognosen bis zum Jahre 1990 relativ problemlos ist, dürften bei der Aufteilung entsprechender Produktionsverpflichtungen, die ja wiederum einen mehr oder weniger großen Investitionsaufwand nach sich ziehen, die größten Hindernisse bestehen. Für derartige Vorhaben fehlt es grundsätzlich an geeigneten Effektivitätskriterien. IV. Organisation und Willensbildung Die Hauptprinzipien des RGW, wie sie in der Ratssatzung aus dem Jahre 1962 niedergelegt sind, wurden im Komplexprogramm bestätigt: „Die sozialistische ökonomische Integration erfolgt auf der Grundlage der völligen Freiwilligkeit und ist nicht mit der Schaffung übernationaler Organe verbunden …“ Die gegenwärtige Organisationsstruktur der Gemeinschaft unterscheidet die folgenden Hauptorgane (s. Graphik): Ratstagung. Sie setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsländer zusammen, die von den nationalen Regierungen entsandt werden. Sie ist das oberste Organ des RGW. Exekutivkomitee. Die stellvertretenden Regierungschefs bilden das wichtigste Vollzugsorgan, das die Aufsicht über alle nachgeordneten Organe ausübt. Ständige Kommissionen: Es gibt gegenwärtig 22 Kommissionen, entweder als Branchenkommissionen (z.B. für chemische Industrie) oder mit allgemeinem Aufgabenbereich (z.B. für Außenhandel). Sie werden aus Vertretern der Mitgliedsländer, angeführt vom zuständigen Ressortminister, gebildet. Ihre Funktion: Weiterentwicklung der Zusammen[S. 1081]arbeit in ihrem Bereich. Der Minister des Landes, in dem die Ständige Kommission ihren Amtssitz hat, ist ihr Vorsitzender. In Moskau haben — neben allen anderen Hauptorganen — insgesamt 9 Kommissionen ihren ständigen Sitz: Elektroenergie, Schwarzmetallurgie, Außenhandel, Post- und Fernmeldewesen, Ausnutzung der Atomenergie zu friedlichen Zwecken, Statistik, Valuta- und Finanzfragen, Zivilluftfahrt sowie Gesundheitswesen; alle Ständigen Kommissionen allgemeineren Charakters befinden sich somit in der sowjetischen Hauptstadt. Von den übrigen Kommissionen haben 3 ihren Sitz in Berlin (Ost) (Chemische Industrie, Bauwesen, Standardisierung), jeweils 2 in Warschau (Kohleindustrie, Transportwesen), Prag (Maschinenbau, Leichtindustrie), Sofia (Nahrungsmittelindustrie, Landwirtschaft), Budapest (Buntmetallurgie, Radiotechnische und elektronische Industrie) sowie je 1 in Bukarest (Öl- und Gasindustrie) und Ulan-Bator (Geologie). Komitee für Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Planungstätigkeit: In diesem Komitee beraten die Planungschefs der Mitgliedsländer über Bereiche und Maßnahmen der Plankoordinierung. Komitee für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit: Organ der Länder-Ressortschefs für Wissenschaft und Technik zur Beratung und Abstimmung von Maßnahmen zur Koordinierung der Forschung. Komitee für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der materiell-technischen Versorgung: gegründet auf der 28. Ratstagung (18.–21. 6. 1974); es ist das jüngste Hauptorgan der Gemeinschaft, das sich aus den Leitern der staatlichen Ämter für die materiell-technische Versorgung (staatlicher Großhandel mit Produktionsgütern) zusammensetzt. Sekretariat: Ständiges Organ des RGW (1 Generalsekretär und etwa 650 Mitarbeiter), führt die Verwaltungsarbeiten für alle Haupt- und Nebenorgane durch. Der Sekretär ist der höchste hauptamtliche Funktionsträger des Rates und vertritt diesen bei internationalen Organisationen, seit Oktober 1983 ist es V. V. Syčev (UdSSR). Die Hauptorgane — ausgenommen das Sekretariat — besitzen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs lediglich das Recht, Empfehlungen in Sachen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit auszusprechen. Diese Empfehlungen müssen, um in der Praxis wirksam zu werden, von den souveränen Mitgliedsländern angenommen werden. Auf der 32. Ratstagung hat die UdSSR offensichtlich versucht, die Kompetenzen des Rates zu erweitern, und zwar in zwei Richtungen: nach innen gemeinsame Planung und nach außen gemeinsame Politik gegenüber Drittländern; dieser Versuch scheiterte am Widerstand der übrigen Mitgliedsstaaten. Als Hauptorgan, das unter allen Ratsorganen am ehesten in der Lage wäre, Gemeinschaftsinteressen zu verfolgen, ist das Sekretariat nicht zu Empfehlungen berechtigt; es erfüllt im Rahmen der Willensbildung innerhalb des RGW die Funktion eines Initiators. Die gleiche Rolle spielen die Neben- oder Hilfsorgane des Rates, wie z.B. die Ständige Beratung der Minister für Binnenhandel (insgesamt gibt es 7 solcher Beratungen) oder die Arbeitsgruppe für nationale und internationale Preisbildung. Diese Organisationsstruktur sichert den Mitgliedsländern ein Höchstmaß an Einflußnahme auf Gemeinschaftsebene. Noch wichtiger für die Dominanz der nationalen über die Gemeinschaftsinteressen ist allerdings die bestehende Form der Willensbildung: Alle Empfehlungen müssen einstimmig verabschiedet werden. Das Prinzip der Einstimmigkeit, die entscheidende Garantie der staatlichen Souveränität der Mitgliedsländer, ist ein Grundsatz der RGW-Verfassung. Seit 1967 gilt das Einstimmigkeitsprinzip nur für die jeweils „interessierten“ Mitglieder: Jedes Land, das in bezug auf eine geplante Maßnahme sein „Nicht-Interesse“ erklärt, kann seine Mitarbeit in diesem Falle zwar einstellen (Rumänien ist z.B. kein Mitglied von Interatominstrument), es kann aber nicht mehr, wie zuvor, das Zustandekommen einer mit dem Einverständnis der interessierten Länder empfohlenen Maßnahme verhindern. Dieses Prinzip gilt sowohl für die zwischenstaatlichen Sonderorganisationen der RGW-Länder (Einrichtungen der Staaten aufgrund völkerrechtlicher Verträge, die in der Regel aus Zuschüssen der Mitgliedsstaaten finanziert werden) als auch für die Internationalen Wirtschaftsorganisationen, deren Gründung im Komplexprogramm vorgesehen ist (s. Übersichten). Letztere können die Form der Internationalen Wirtschaftsvereinigungen (IWV) oder diejenige von Gemeinsamen Betrieben (GB) annehmen. Seit der Verabschiedung des Komplexprogramms sind 7 IWV gegründet worden; sie sind juristische Personen des jeweiligen Sitzlandes, ihre Mitglieder sind Wirtschaftsorganisationen aus den Gründungsstaaten, die hinsichtlich ihres Vermögens und ihrer rechtlichen Stellung die volle Selbständigkeit behalten. Die Mehrzahl aller Entscheidungen — diese werden in den Satzungen einzeln aufgezählt — muß einstimmig gefaßt werden; alle übrigen Beschlüsse erfordern eine qualifizierte Mehrheit — wie bei der Internationalen Investitionsbank ist damit das Einstimmigkeitsprinzip zumindest in Randbereichen gemeinsamer Aktivitäten durchbrochen. Die IWV sollen — wenn auch erst nach einer Anlaufzeit — in der Regel Gewinne erzielen, und sie sollen die Zusammenarbeit der RGW-Staaten auf speziellen Märkten vorantreiben. Sie sind allerdings noch keine „sozialistischen multinationalen Unternehmungen“; denn lediglich „Interatominstrument“ hat bisher damit begonnen (5 Jahre nach ihrer Gründung), ihre Akti[S. 1082]vitäten multinational auszuweiten. Alle gemeinsamen Betriebe der RGW-Länder beruhen auf bilateralen Abkommen, d.h., sie stellen eine Form der Auslandsinvestition dar. Im RGW gibt es noch eine dritte Form der Internationalen Wirtschaftsorganisationen, die sog. Internationalen Wirtschafts-Gemeinschaften (IWG). Zu den bekanntesten IWG zählen „Petrobaltic“ (Koordinierung der gemeinsamen geologischen Erkundung des Ostseeraumes) und „Interwasserreinigung“ (Koordinierung aller Aktivitäten bei Altwasserreinigung und Wasseraufbereitung), an denen auch die DDR beteiligt ist. Die IWG selbst übt keine operative Wirtschaftstätigkeit aus; sie beschränkt sich im wesentlichen auf die Koordination der einzelnen nationalen Aktivitäten und benötigt deshalb weder eigene Rechtssubjektivität noch ein eigenes Exekutivorgan. Die IWG kommen durch vertragliche Vereinbarungen zwischen den interessierten Staaten zustande. V. Bereiche der Zusammenarbeit A. Intrablockhandel (IBH) Die mit Abstand wichtigste Form der internationalen Zusammenarbeit ist im RGW der gegenseitige Warenaustausch. Die Mitgliedsländer des RGW wickeln 60 v.H. ihres Außenhandels untereinander ab (die Intrablockverflechtung ist damit im RGW höher als in der EG). Für den IBH gelten im RGW nach wie vor folgende Regelungen: Er wird ausschließlich auf der Grundlage bilateraler Handelsabsprachen auf Regierungsebene abgewickelt (5jährige Handelsabkommen und jährliche Warenprotokolle); er unterliegt unverändert einem strengen Kontingentierungsregime, d.h. für die jeweils volkswirtschaftlich wichtigsten Handelsgüter („harte Waren“) werden mengenmäßige Ausfuhr- und Einfuhrkontingente, für alle übrigen Güter („weiche Waren“) Wertkontingente festgesetzt; [S. 1083] * er wird bilateral mit Hilfe des Transfer-Rubels (TR.) — einer künstlichen Recheneinheit — verrechnet („clearing“); Grundlage dieser zweiseitigen Verrechnung sind Vertragspreise, die ebenfalls auf Regierungsebene ausgehandelt werden. Auf dem Gebiet der Preisbildung gab es allerdings 1975 eine bedeutsame Veränderung: Zwar werden die Vertragspreise nach wie vor von den jeweiligen Partnern zweiseitig ausgehandelt, ausgehend von — wie es das Komplexprogramm formuliert hat — „der Basis der Weltmarktpreise, die vom schädlichen Einfluß konjunktureller Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt sind“. Die so vereinbarten Vertragspreise bleiben jedoch nicht mehr wie in den Jahren 1958–1974 über 5 Jahre unverändert. Sie unterliegen nach der neuen Formel einer alljährlichen Revision, und zwar auf der Grundlage der Weltmarktpreisentwicklung in den jeweils vorausgegangenen 5 Jahren („gleitender Fünfjahrsdurchschnitt“). Auf diese Weise hat sich die explosionsartige Preisentwicklung auf den Weltrohstoffmärkten seit 1973 auch auf die Austauschverhältnisse im IBH ausgewirkt (Außenwirtschaft und Außenhandel, VII.; Exportpreis; Zahlungsverkehr); dadurch hat sich die Position derjenigen Länder, die über keine oder nur unzureichende Rohstoffquellen (DDR, ČSSR, Ungarn) verfügen, zugunsten der Rohstoffproduzenten (UdSSR und — mit Abstand — Polen sowie Rumänien) verschlechtert. Allerdings wird die Wirkung dieser Preisausschläge auf die RGW-Volkswirtschaften durch das Prinzip der gleitenden Durchschnitte erheblich gebremst. So erhöhte sich z.B. der Preis für sowjetisches Erdöl (einschl. Erdölprodukte) im IBH von 18 TR. je Tonne (1974) auf zuletzt 92 TR. je Tonne (1981), eine Zunahme in den letzten 7 Jahren auf das 6,5 fache. Dennoch lag dieser Preis immer noch um mehr als 50 v.H. unter dem Weltmarktpreis. Insgesamt haben sich die sowjetischen Terms of Trade im IBH aufgrund der neuen Preisbildungsformel von 1975 = 100 auf 1981 = 135 verbessert; diese Verbesserung hat sich bis 1983 (in noch nicht genau bekanntem Ausmaß) fortgesetzt. Die kleineren europäischen RGW-Staaten waren infolgedessen nicht in der Lage, die höhere sowjetische Energie- und Rohstoffrechnung zu bezahlen, sie mußten gegenüber der UdSSR in den Jahren 1976 bis 1983 ein kumuliertes Handelsbilanzdefizit von über 12 Mrd. TR. hinnehmen; davon entfiel auf die DDR mit über 3 Mrd. TR. nach Polen (über 4 Mrd. TR.) der zweitgrößte Betrag. Seit einigen Jahren wird ein bestimmter Teil des IBH nicht in TR. verrechnet, sondern auf der Grundlage von Zahlungen in konvertiblen Währungen abgewickelt. Dieser Teil des IBH betrifft in erster Linie die genannten „harten Waren“, Waren also, die vom Anbieter gewinnbringend auch auf westlichen Märkten verkauft werden könnten, oder solche, für die auf dem RGW-Markt ein Nachfrageüberhang besteht. Mit der Einführung der Zahlungen in US-$ wollte man hier offensichtlich einen größeren Interessenausgleich zwischen Anbietern und Käufern schaffen. Über den Umfang dieses Handels gibt nur die ungarische Außenhandelsstatistik Auskunft: Danach entfielen in den Jahren 1976–1980 rd. 14 v.H. des ungarischen RGW-Exports auf Geschäfte, die auf der Basis des US-$ abgewickelt worden sind; importseitig waren es demgegenüber nur 8,5 v.H., d.h. Ungarn erzielte gegenüber seinen RGW-Partnern — vor allem gegenüber der UdSSR — einen Überschuß aus dem Dollarhandel in Höhe von umgerechnet 35 Mrd. Forint. Es wird geschätzt, daß Mitte der 70er Jahre 5 bis 10 v.H. des gesamten IBH in US-$ verrechnet wurden. Es stellt sich die interessante Frage, ob von diesem speziellen Handelsverkehr integrierende oder desintegrierende Wirkungen ausgehen; das letztere dürfte wahrscheinlicher sein. Die DDR muß auf der einen Seite — so Ministerpräsident Stoph auf der 32. Ratstagung (1978) — über 60 v.H. ihres gesamtwirtschaftlichen Rohstoffverbrauchs durch Importe decken; wichtigster Lieferant war und bleibt die UdSSR. Die DDR ist innerhalb der osteuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf der anderen Seite das Land mit dem höchsten wirtschaftlichen Leistungsniveau. Diese beiden Faktoren haben — unabhängig von anderen politischen Überlegungen — zu einer relativ starken Beteiligung der DDR-Wirtschaft am IBH geführt. Mit einem Anteil von 14,5 v.H. am IBH (1982) ist die DDR hinter der UdSSR (42 v.H.) die zweitgrößte Handelsmacht der Gemeinschaft; jede fünfte im IBH exportierte Maschine stammt aus der DDR (1960 war es noch jede dritte). Aus ihrer Rolle als überragender Investitionsgüterlieferant resultiert auch die überdurchschnittliche Handelsverflechtung der DDR im RGW: Rund zwei Drittel ihres gesamten Außenhandels werden mit den RGW-Partnern abgewickelt; allein auf die UdSSR entfällt ein Anteil von mehr als einem Drittel. Hierin zeigt sich allerdings — neben einer gewissen Abhängigkeit von der Wirtschaftslage der UdSSR — ein wichtiger Nachteil für die DDR: Ihre Partner befinden sich — die ČSSR ausgenommen — auf einer Entwicklungsstufe, die der technologisch in vielen Fällen überlegenen DDR kaum ausreichend Möglichkeiten bietet, die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung verstärkt zu nutzen. Eine nachhaltige Intensivierung des IBH, zu erreichen über eine Konzentration der Exportindustrie in allen Partnerländern einschl. der DDR, ist die notwendige Voraussetzung für die Nutzung aller Vorteile aus der Integration. Dazu müßte die Plankoordinierung, wie ursprünglich beabsichtigt, zu einer weitreichenden Abstimmung der nationalstaatlichen Wirtschaftspolitik, insbesondere der Investi[S. 1084]tionspolitik, führen. Wichtigstes Instrument einer solchen Abstimmung wären ökonomisch begründete Wechselkurse, die bis heute im RGW fehlen — alle RGW-Währungen sind reine Binnenwährungen. Laut Komplexprogramm sollten in den Jahren 1971–1974 ökonomisch begründete und aufeinander abgestimmte Kurse bzw. Koeffizienten der nationalen Währungen zum TR. — und damit auch untereinander — festgelegt werden. Diese und eine ganze Reihe anderer währungspolitischer Bestimmungen des Komplexprogramms konnten indes nicht realisiert werden und sind inzwischen längst obsolet geworden. Es hat sich nämlich erwiesen, daß eine Reform des Integrationsmechanismus im RGW allein über eine Verbesserung der finanziellen und währungspolitischen Instrumente nicht zu erreichen ist. Diese ließe sich nur über eine (schrittweise vorzunehmende) Multilateralisierung der Handelsbeziehungen bewerkstelligen; ohne sie kann es auch keine Währungskonvertibilität geben. Zu einem solchen — radikalen — Schritt fehlt im RGW allerdings der politische Wille, auch weil dafür nirgendwo die ökonomischen Voraussetzungen gegeben sind (in erster Linie fehlt es allenthalben an einem ausreichenden Angebot von international begehrten Gütern). Multilateralisierung des gegenseitigen Handelsverkehrs und Konvertibilität der Währungen werden im RGW allenfalls am Ende eines langen Entwicklungsprozesses stehen. Bis dahin bleiben alle RGW-Länder — auch die DDR — grundsätzlich an bilateralen Beziehungen zueinander interessiert, d.h. der gegenseitige Handel wird weiterhin primär auf Kompensationsbasis abgewickelt werden („harte Waren gegen harte Waren“), und die Finanz- und Währungsbeziehungen werden dabei nach wie vor eine untergeordnete und passive Rolle spielen. B. Produktionsspezialisierung und -kooperation In der osteuropäischen Integrationsliteratur werden unter dem Begriff der Spezialisierung und Kooperation der Produktion (im folgenden zitiert als PSK) 2 unterschiedliche Tatbestände zusammengefaßt: die Aufteilung der Herstellung von Endprodukten auf ein Land bzw. mehrere Länder („internationale Konzentration“) und die Produktionszusammenarbeit zwischen Betrieben aus 2 oder mehreren Ländern („internationale Koproduktion“). Zielsetzung ist in beiden Fällen, „den gesamten Reproduktionszyklus zu verkürzen, die Produktion zu verbilligen, die Qualität der Erzeugnisse zu erhöhen und eine bedarfsgerechte Produktion und Versorgung zu erreichen“. Im RGW wird zwischen bilateraler und multilateraler PSK unterschieden. Im ersten Fall sind die zwischenstaatlichen Regierungskommissionen die dafür verantwortlichen Gremien; ob und wieweit hierbei auch RGW-Organe mitarbeiten, z.B. durch Bereitstellung von Informationen, ist unbekannt, aber eher unwahrscheinlich. Am Zustandekommen der mehrseitigen PSK-Abkommen sind dagegen sowohl die RGW-Organe als auch die internationalen Organisationen der RGW-Länder — im Rahmen ihrer Zuständigkeiten — beteiligt. Der juristische Rahmen für die PSK sind entweder zwischenstaatliche Abkommen (Regierungsabkommen oder Ministervereinbarungen) oder internationale ➝Wirtschaftsverträge (zwischen Wirtschaftsorganisationen aus den RGW-Staaten). Beide Arten von Abkommen führen letzten Endes zu zwischenstaatlichen Handelsverpflichtungen, d.h. der PSK-Handel unterliegt somit denselben juristischen Regelungen wie der gesamte RGW-Intrablockhandel; er verbleibt damit voll in der Kontrolle der Regierungen der Mitgliedsländer. Die DDR hat mit ihren RGW-Partnern 379 zweiseitige und 102 mehrseitige Verträge über die Produktionsspezialisierung abgeschlossen (Stand 1980). Auf dieser Grundlage erreichte die Ausfuhr von PSK-Erzeugnissen einen Wert von 11 Mrd. Valutamark (VM) (Währung/Währungspolitik, III. A.) (1980) bzw. von 16 Mrd. VM (1982), das waren 30 v.H. bzw. 35 v.H. der Gesamtausfuhr des Landes in den RGW-Raum. Im Vergleich dazu waren spezialisierte Erzeugnisse am gesamten Export der RGW-Länder untereinander 1982 nur mit 17,5 v.H. (1970: 7 v.H.) beteiligt. Die DDR-Wirtschaft ist demnach gegenwärtig im besonderen Maße in diese Form der RGW-Zusammenarbeit einbezogen: Dies ist in erster Linie auf die stürmische Zunahme der spezialisierten Ausfuhr in der ersten Hälfte der 70er Jahre zurückzuführen (jahresdurchschnittlich um 200 v.H.). Aber auch im vergangenen Planjahrfünft stieg diese Ausfuhr — ebenso wie 1981 und 1982 — schneller als der gesamte DDR-Export in den RGW-Raum. Die Einfuhr der DDR von PSK-Produkten läßt sich für 1980 auf 5,35 Mrd. VM schätzen. Die DDR erreichte 1980 im PSK-Handel einen Ausfuhrüberschuß von 5,85 Mrd. VM (während die gesamte Handelsbilanz gegenüber den RGW-Ländern einen Passivsaldo von 570 Mill. VM aufwies). In regionaler Hinsicht spielt der sowjetische Markt für die DDR-Ausfuhr eine besonders große Rolle: 1975 wurden 85 v.H. der gesamten PSK-Ausfuhr in der UdSSR abgesetzt. Dieser Anteil, der vorüberge[S. 1085]hend gesunken war, steigt seit 1980 wieder an und betrug 1982 über 82 v.H. Über die Güterstruktur des PSK-Außenhandels der DDR gibt es nur sehr wenige Informationen. Es läßt sich nur feststellen, daß die ohnehin führenden Exportbereiche der DDR-Industrie am stärksten in die RGW-PSK eingebunden sein dürften. Für den Zeitabschnitt 1981–1985 ist z.B. vorgesehen, daß innerhalb des RGW im Rahmen der PSK-Abkommen spanabhebende Werkzeugmaschinen im Wert von 900 Mill. TR. ausgetauscht werden, davon stammen 85 v.H. aus der DDR. Anhand der verfügbaren Informationen lassen sich keine exakten, empirisch nachprüfbaren Aussagen über die ökonomische Signifikanz der bisher im RGW vereinbarten Produktionsspezialisierung machen. Zwei Erklärungen bieten sich jedoch in diesem Zusammenhang an: Erstens war das Volumen der aufgrund von PSK-Absprachen in der osteuropäischen Gemeinschaft ausgetauschten Güter bis zuletzt nicht groß genug, um den gesamten Intrablockhandel in einem nennenswerten Maße zu beschleunigen. Diese Absprachen dürften dennoch einen handelsschaffenden Effekt gehabt haben: Durch Abnahmegarantien, die mit einem Produktionsverzicht einhergehen können, und durch Lieferverpflichtungen, die zu einer Produktionsausweitung führen können, haben sie die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien intensiviert oder zumindest auf eine stabilere Grundlage gestellt. Sie wirken damit der im RGW weit verbreiteten und systembedingten Neigung der obersten Planbehörden entgegen, das Außenhandelsvolumen wenn möglich gering zu halten. Die zweite Schlußfolgerung: Die PSK-Abkommen sind bis in die Gegenwart hinein, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht das Ergebnis einer zwei- oder mehrseitigen internationalen Industrieplanung gewesen. Im Gegenteil, sie haben die historisch gewachsenen Produktionsstrukturen in den Gemeinschaftsländern endgültig und verpflichtend festgeschrieben. Produktionseinstellungen aufgrund von Spezialisierungsabmachungen haben dagegen kaum stattgefunden (mit sowohl politisch als auch ökonomisch motivierten Ausnahmen, wie z.B. Einstellung des Flugzeugbaus in der DDR und des Schiffbaus in Ungarn, Verkleinerung der Produktionssortimente bei Wälzlagern). Die Hauptursache für die bis heute fehlende Bereitschaft der RGW-Staaten, ihre Industriepolitik enger zu koordinieren, liegt in der von diesen Ländern verfolgten Industrialisierungsstrategie, die dem sowjetischen, wenn man so will, dem stalinistischen Modell folgend, auf einen möglichst umfassenden Ausbau der heimischen Industrie abzielte. Aufgrund dieser Strategie wurde allenthalben der national orientierten, komplexen und möglichst viele Industriebranchen umfassenden Entwicklung zuungunsten der internationalen Produktionsspezialisierung der Vorrang gegeben. Ein weiteres Spezialisierungshemmnis, das bis in die Gegenwart fortbesteht, ist die Furcht der einzelnen RGW-Staaten vor nicht termin- und qualitätsgerechten Lieferungen und vor Störungen bei der Ersatzteilversorgung. Diese Befürchtungen sind durch den Ausfall zahlreicher polnischer Kooperationslieferungen Anfang der 80er Jahre dramatisch bestätigt worden. Die Vorteile der Spezialisierung durch eine bewußte Planung zur Vermeidung von Parallelarbeiten sowie zur Nutzung der Großserienproduktion werden im RGW bisher nur sehr zögernd, in erster Linie bei der Entwicklung neuer Produkte bzw. neuer Produktionsverfahren genutzt. Eine internationale Industriepolitik der RGW-Staaten, die das Ziel verfolgt, die Produktionskapazitäten umzuverteilen und damit Produktivitätsgewinne zu erzielen, steckt gegenwärtig also noch in den Kinderschuhen. Eine beschleunigte Entwicklung der PSK in dieser Richtung erfordert 2 Voraussetzungen, die bis heute fehlen: Die Währungen der RGW-Länder müßten wenigstens innerhalb des RGW konvertibel sein (Währung/Währungspolitik), und die RGW-Organe müßten ein Mindestmaß an Planungskompetenzen erhalten. C. Zusammenarbeit im Investitionsbereich Die bisherige Zusammenarbeit der RGW-Länder auf dem Gebiet der Investitionen umfaßt neben der Koordinierung einzelner Investitionen vor allem die Finanzierung von Projekten von übernationaler Bedeutung. Nur in wenigen Fällen geht die Zusammenarbeit darüber hinaus, werden gemeinsam finanzierte Projekte auch gemeinsam unterhalten. Eine Ausnahme bildet die Baumwollspinnerei in der Nähe von Kattowitz, die von Polen und der DDR gemeinsam gebaut wurde, sich im „gemeinsamen“ Eigentum beider Staaten befindet (mit Anteilen zu je 50 v.H.) und von Fachleuten aus beiden Staaten gemeinsam geleitet wird. Da die Währungen der RGW-Länder jedoch reine Binnenwährung sind, gibt es für gemeinsame Investitionsvorhaben keinen internationalen Kapitalmarkt, der über die Zinshöhe Kapitalangebot und Kapitalnachfrage international zum Ausgleich bringen und darüber hinaus die Rentabilitätsschwelle für Investitionen anzeigen könnte. Entsprechend ihrem Wirtschaftssystem werden derartige Finanzierungsprobleme vielmehr von den RGW-Staaten zentral gelöst. Anhand der Zweckbestimmung der bereitgestellten Mittel lassen sich 2 Formen der internationalen Investitionsbeteiligungen unterscheiden: unmittelbare Investitionsbeteiligungen aufgrund von bilateralen Regierungsabkommen; mittelbare Investitionsbeteiligungen aufgrund von Kreditzusagen an die Internationale Investitionsbank des RGW. [S. 1086]1. Unmittelbare Investitionsbeteiligungen. Bei den naturalen direkten Investitionsbeteiligungen werden die Kreditvereinbarungen direkt zwischen 2 RGW-Ländern abgeschlossen, wobei sich auf der Grundlage von jeweils zweiseitigen Abkommen mehrere Länder an demselben Investitionsprojekt beteiligen können. Die Beteiligung besteht in der Regel in der Lieferung von Waren, in Projektierungsarbeiten oder im Einsatz von Arbeitskräften, d.h. es handelt sich um projekt- und liefergebundene Kredite. Die Kredite werden mit Naturalleistungen getilgt (Warenlieferungen, die im allgemeinen aus der Produktion des errichteten Betriebes stammen). Auch die Zinsen für die gewährten Kredite werden auf diese Weise entrichtet. Der Zinssatz beträgt zumeist 2 bis 3 v.H. pro Jahr, eine im internationalen Maßstab sehr niedrige Belastung für den Kreditnehmer. Die Investitionsbeteiligung hat keine Auswirkungen auf die Eigentumsverhältnisse des Produktionsbetriebes. Dieser ist vielmehr Teil der verstaatlichten Volkswirtschaft des Standortlandes. Auf der 29. Ratstagung (1975) wurde in dem „Abgestimmten Plan der multilateralen Integrationsmaßnahmen der Mitgliedsländer des RGW für 1976–1980“ die gemeinsame Finanzierung von Investitionen in den Grundstoffindustrien in Höhe von 9 Mrd. TR., wovon 7 Mrd. TR. auf den Zeitraum 1976/80 entfallen, vereinbart. Wenn in diesem Zusammenhang die Rede von multilateralen Integrationsmaßnahmen ist, so bezieht sich die Multilateralität allenfalls auf die Koordinierung der Beteiligten. Die jeweiligen Verträge wurden jedoch bilateral abgeschlossen. Über die Aufteilung der Investitionslasten gibt es keine genauen Angaben. Vermutlich machen die ausländischen Beteiligungen 40 bis 50 v.H. der jeweiligen Investitionskosten aus. Von seiten der DDR wurde im Rahmen dieses Plans ein Beteiligungsvolumen von 3,4 Mrd. (Binnen-)Mark, davon 3,1 Mrd. Mark im Zeitraum 1976–1980, genannt. Gemessen am geplanten Investitionsvolumen der DDR von 240 Mrd. Mark waren dies nur 1,3 v.H. Im Fünfjahrplan der DDR, 1976–1980, war demgegenüber insgesamt ein Volumen für „Investitionsbeteiligungen in der UdSSR und in den übrigen sozialistischen Ländern“ von 7 bis 8 Mrd. Mark vorgesehen (3 v.H. der insges. geplanten Investitionsausgaben). Tatsächlich wurden für diesen Zweck 6,9 Mrd. Mark aufgewendet (= 2,8 v.H. des gesamten Investitionsvolumens). Am Beispiel der DDR wird deutlich, daß die tatsächlichen Auslandsinvestitionen spürbar höher waren, als im Rahmen der RGW-Zusammenarbeit vereinbart wurde. Auch hier zeigt sich, daß die RGW-Organe nur einen Teil der wirtschaftlichen Zusammenarbeit koordinieren können. Mit der 35. Ratstagung (1981) wurde der „Abgestimmte Plan mehrseitiger Integrationsmaßnahmen für die Jahre 1981 bis 1985“ angenommen. Darin sind Investitionsbeteiligungen im Umfange von über 3 Mrd. TR. vorgesehen; es ist unbekannt, welcher Anteil auf die DDR entfallen soll. Auch wenn Zahl und Umfang der international finanzierten Investitionsprojekte in den letzten Jahren zugenommen haben, so kann doch die von den RGW-Ländern praktizierte Form der naturalen Investitionsbeteiligung einen Kapitalmarkt kaum ersetzen. Faktisch handelt es sich ja hierbei um ein zeitlich gestrecktes Kompensationsgeschäft. Nicht zuletzt aus diesem Grunde dürfte sich diese Art der Kreditierung in erster Linie auf die Erschließung von Rohstoffvorkommen konzentrieren. Es liegt im übrigen die Vermutung nahe, daß bei naturalen Kreditvereinbarungen eine Interessenidentität zwischen den Vertragspartnern schwerer herzustellen ist als bei rein monetären Beziehungen. 2. Mittelbare Investitionsbeteiligungen. Um die kapitalmäßige Verflechtung der RGW-Staaten voranzubringen, wurde Ende 1970 die Internationale Investitionsbank (IIB) gegründet. Hauptaufgabe der IIB ist die mittel- und langfristige Finanzierung von Investitionsprojekten, deren Realisierung im Interesse mehrerer RGW-Mitgliedstaaten liegt. Die Laufzeit der Kredite, die sowohl auf TR. als auch auf konvertible Währungen lauten können, beträgt zwischen 5 und 15 Jahren, die Zinssätze liegen zwischen 4 und 6 v.H. p.a., bei Krediten in konvertiblen Währungen werden sie jedoch den Sätzen der internationalen Kapitalmärkte angepaßt. Die IIB kann sich die erforderlichen Mittel für die Hergabe von Krediten — soweit die Einzahlungen auf das Grundkapital hierfür nicht ausreichen — durch Kreditoperationen auf internationalen Märkten, aber auch von der Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) beschaffen. (Mit der Gründung der IBWZ wurde 1963 der bisher ernsthafteste Versuch unternommen, den Bilateralismus in den Handels- und Währungsbeziehungen der RGW-Staaten zu überwinden. Wichtigste Aufgaben der Bank sind nämlich die Durchführung der mehrseitigen Verrechnung der Außenwirtschaftsaktivitäten — vor allem des Außenhandels — der Mitglieder untereinander sowie die Kreditierung von kurz- und mittelfristigen Zahlungsbilanzgleichgewichten zwischen den Mitgliedern. Für jedes Mitgliedsland wurde zu diesem Zweck bei der Bank ein Verrechnungskonto eingerichtet, über das alle Handelsgeschäfte mit den übrigen RGW-Staaten täglich verrechnet werden. Damit entstehen Gläubiger- und Schuldnerpositionen nur noch zwischen der Bank und den Mitgliedsländern, nicht mehr aber zwischen den Handelspartnern untereinander. In der Handelswirklichkeit werden die Verträge zwischen den RGW-Partnern — darauf wurde bereits hingewiesen — nach wie vor ausschließlich zweiseitig abgeschlossen, so daß es für die IBWZ auch keine ökonomische [S. 1087]Basis für ihre Tätigkeit gibt. Es gibt — paradoxerweise — ein Tätigkeitsfeld, auf dem die IBWZ wie jede andere westliche Geschäftsbank aktiv ist, nämlich Bankgeschäfte in konvertiblen Währungen.) Die IIB tut sich bei der Vergabe von TR.-Krediten allerdings sehr schwer: Voraussetzung für die Gewährung eines TR.-Kredits ist eine vorherige Übereinkunft zwischen dem potentiellen Gläubiger und dem potentiellen Schuldner über die Lieferung bestimmter Güter auf Kreditbasis. Ein TR.-Kredit der IIB ist daher kein autonomer, sondern ein abgeleiteter Warenkredit. Die Einzahlungen der Mitgliedsländer in TR. auf das Grundkapital geben somit lediglich ihre Bereitschaft wieder, bis zu diesem Betrag Waren über das bereits vereinbarte Handelsvolumen hinaus an einen anderen RGW-Staat zu liefern. Welche Waren zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Preisen dann tatsächlich exportiert werden, muß auf dem Wege der bilateralen Plankoordinierung vereinbart werden. Die IIB ist somit primär ein Instrument zur Beschaffung konvertibler Währungen für ihre Mitgliedsländer. Von der zum Ende 1981 auf über 4 Mrd. US-$ geschätzten Netto-Verschuldung der beiden RGW-Bankinstitute (neben der IIB die IBWZ) dürfte der größte Teil auf die IIB entfallen. Allein zur Finanzierung der 2.750 km langen Erdgasleitung von Westsibirien zur sowjetischen Westgrenze hat die IIB auf westlichen Märkten Kredite von knapp 3 Mrd. US-$ aufgenommen. Die IIB hat in den Jahren von 1971 bis 1982 insgesamt Kredite im Umfange von über 3,7 Mrd. TR. vergeben. Sie finanzierte damit knapp 80 Projekte mit einer Bausumme von rd. 10 Mrd. TR. (Eigenfinanzierung: rd. 60 v.H.). Das größte Einzelprojekt war die genannte Gasleitung, die in den Jahren 1975 bis 1979 gebaut wurde; für sie hat die IIB einen Kredit in Höhe von 2,3 Mrd. TR. bereitgestellt (= 62 v.H.). Die übrigen Projekte verteilen sich auf den Rohstoffsektor (14 v.H.), Maschinenbau und Metallverarbeitung (11 v.H.), Metallurgie (6 v.H.), Chemie (3 v.H.) und sonstige Zweige (3,5 v.H.). VI. Der RGW-Wirtschaftsgipfel von 1984 Vom 12. bis 14. 6. 1984 fand in Moskau, nach einer fast 4jährigen Anlaufzeit, die „Wirtschaftsberatung der Mitgliedsländer des RGW auf höchster Ebene“ statt. Die Einberufung eines Gipfeltreffens wurde erstmalig auf der 34. Ratstagung im Sommer 1980 vom rumänischen Regierungschef vorgeschlagen. Das Treffen sollte noch im Herbst 1980, spätestens im Frühjahr 1981 stattfinden, darüber hinaus sollte für künftige Gipfeltreffen ein regelmäßiger Turnus von 5 Jahren festgelegt werden. Das rumänische Interesse konzentrierte sich auf höhere Erdölimporte aus der UdSSR zu Vorzugspreisen, ferner auf höhere Vertragspreise und andere ökonomische Anreize im gegenseitigen Handel mit Agrarerzeugnissen und Nahrungsmitteln und schließlich auf eine stärkere Einbeziehung rumänischer Produktionskapazitäten in die RGW-Industriekooperation. Als sowjetische Reaktion auf diesen rumänischen Vorstoß stellte Breschnew auf dem XXVI. Parteitag der KPdSU im Februar 1981 fest: „Das Leben selbst erfordert es, die Koordinierung der Pläne durch Abstimmung der gesamten Wirtschaftspolitik zu ergänzen. Auch Fragen wie die strukturelle Annäherung von Wirtschaftsmechanismen, der weitere Ausbau direkter Verbindungen zwischen den an der Kooperation beteiligten Ministerien, Vereinigungen und Betrieben sowie die Schaffung gemeinsamer Firmen stehen auf der Tagesordnung. Möglich sind auch andere Formen der Vereinigung unserer Anstrengungen und Ressourcen. Wie Sie sehen, Genossen, gibt es hier zahlreiche neue große Probleme. Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn die führenden Repräsentanten der Bruderländer sie in nächster Zukunft kollektiv erörtern.“ In der jüngsten sowjetischen Integrationsliteratur wird von den RGW-Ländern gefordert, die nationale Struktur- und Investitionspolitik zu harmonisieren sowie die Maßnah
Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1985) Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entstehung und Entwicklung des RGW Der RGW (im Westen auch als COMECON bekannt) wurde im Januar 1949 in Moskau gegründet. Gründungsmitglieder waren: Bulgarien, ČSSR, Polen, Rumänien, UdSSR und…
DDR A-Z 1985
Ministerium der Justiz (MdJ) (1985)
Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Statut vom 25. 3. 1976 (GBl. I, S. 185), das an die Stelle des Statuts vom 18. 1. 1968 (GBl. II, S. 75) getreten ist, ist das MdJ ein Organ des Ministerrats, juristische Person und Haushaltsorganisation. Das MdJ „erfüllt seine Aufgaben in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung der DDR, der [S. 898]Gesetze und anderer Rechtsvorschriften“ (§ 1 Abs. 1 des Statuts). Es wird vom Minister der Justiz nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Justizminister der DDR: 1949–1953 Max Fechner (SED), 1953–1967 Dr. Hilde Benjamin (SED), 1967–1972: Dr. Kurt Wünsche (LDPD), seit Oktober 1972: Hans-Joachim Heusinger (LDPD). Neben den beiden Staatssekretären Dr. Hans Ranke (SED) und Dr. Herbert Kern (SED) hat das MdJ noch zwei stellvertretende Minister: Hans Breitbarth (NDPD) und Dr. Siegfried Wittenbeck (SED). Im Rechtsverkehr wird das MdJ durch den Minister vertreten, der für seine Tätigkeit gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat verantwortlich ist. Das MdJ ist in Hauptabteilungen und Abteilungen gegliedert. Die Hauptabteilungen und wichtigen selbständigen Abteilungen sind: Hauptabt. Gesetzgebung, Hauptabt. Rechtsprechung, Hauptabt. Militärgerichte, Kaderabteilung, Abt. Internationale Beziehungen, Abt. Allgemeine Verwaltung und Haushaltsabteilung. Als beratendes Organ des Ministers fungiert das Kollegium des MdJ, dem nicht nur leitende Mitarbeiter des MdJ angehören, sondern auch Vertreter aus Wissenschaft und Praxis (Kollegien der Ministerien). Die Mitglieder des Kollegiums werden vom Minister berufen. Für bestimmte Aufgabenbereiche und zur Lösung spezieller Probleme kann der Minister Beiräte bilden, deren Zusammensetzung, Dauer der Tätigkeit und Arbeitsweise von ihm bestimmt werden. Das MdJ hat die sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Rechtspflege zu schaffen. Dabei stehen folgende Aufgaben im Vordergrund: Ausarbeitung gesetzlicher Bestimmungen und Unterbreitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts, die Kaderpolitik für die Bezirks- und Kreisgerichte sowie die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Richter und Schöffen, Ausarbeitung von Grundsätzen und Lehrprogrammen für die juristische Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und den Universitäten, Anleitung der Schöffen und Schiedskommissionen, Aufsicht über die Rechtsanwaltschaft und die Notare, Vorbereitung von Rechtshilfeabkommen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. Eine für die Rechtsprechung wichtige Aufgabe, die dem MdJ bereits bis 1963 übertragen war, hat es mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. 9. 1974 (GBl. I, S. 457) und dem neuen Statut wieder erhalten. Ihm obliegt die Anleitung der Bezirks- und Kreisgerichte, der Staatlichen Notariate und der Schiedskommissionen sowie die Kontrolle der Erfüllung ihrer Aufgaben. Damit ist das MdJ wieder „Zentrales Leitungsorgan“ geworden. Zur Erfüllung seiner Leitungsaufgaben führt es Revisionen bei den Kreis- und Bezirksgerichten und den Staatlichen Notariaten durch (§ 1 Abs. 2 a und Abs. 3 des Statuts). In die Revisionsgruppen des MdJ können Richter des OG und anderer Gerichte, Vertreter anderer staatlicher Organe, wissenschaftlicher Institutionen und gesellschaftlicher Organisationen einbezogen werden. Der Minister ist schließlich befugt, beim OG den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen zu beantragen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 897–898 Ministerium der Finanzen (MdF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium des Innern (MdI)Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Statut vom 25. 3. 1976 (GBl. I, S. 185), das an die Stelle des Statuts vom 18. 1. 1968 (GBl. II, S. 75) getreten ist, ist das MdJ ein Organ des Ministerrats, juristische Person und Haushaltsorganisation. Das MdJ „erfüllt seine Aufgaben in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung der DDR, der [S. 898]Gesetze und anderer Rechtsvorschriften“ (§ 1 Abs.…
DDR A-Z 1985
Alkoholmißbrauch (1985)
Siehe auch: Alkoholismus: 1965 1966 Alkoholmißbrauch: 1969 1975 1979 Als A. wird sowohl der übermäßige Genuß alkoholischer Getränke als auch der Genuß an ungeeigneten Orten und zu ungeeigneten Zeiten, vor allem am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit, verstanden. Der Pro-Kopf-Verbrauch alkoholischer Getränke ist von 1955 bis 1982 bei Wein und Sekt von 1,7 l auf 9,7 l und bei Bier von 68,5 l auf 147,0 l und bei Spirituosen von 4,4 l auf 12,7 l gestiegen. 1982 wurden pro Kopf der Bevölkerung 10,4 l reinen Alkohols verbraucht gegenüber 3,9 l im Jahre 1955 (Bundesrepublik: 10,9 l). Die schädlichen Folgen des A. zeigen sich in kriminellen Handlungen, in Ordnungswidrigkeiten und anderen Rechtsverletzungen. Der Anteil der unter A. straffällig gewordenen Täter ist besonders bei Jugendlichen sehr hoch. Übermäßiger Alkoholgenuß gilt vor allem bei Rowdytum, Widerstand gegen staatliche Maßnahmen, Verkehrsdelikten, aber auch bei anderen Straftaten sehr häufig als auslösender Faktor. Zurechnungsunfähigkeit und verminderte Zurechnungsfähigkeit begründen nach §§ 15 Abs. 3, 16 Abs. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) weder einen Schuldausschließungs- noch Strafmilderungsgrund. Bei schuldhaft verursachtem Rauschzustand ist der Täter nach dem von ihm verletzten Gesetz zu bestrafen, wobei Alkoholeinfluß häufig als strafverschärfender Umstand gewertet [S. 39]wird. Zur Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen kann das Gericht den Täter verpflichten, sich einer fachärztlichen Behandlung zu unterziehen (§ 27 StGB). Die Verleitung von Kindern und Jugendlichen zum A. ist nach § 147 StGB mit Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren oder Strafen ohne Freiheitsentzug (Strafensystem) bedroht. Diese Strafbestimmung richtet sich vor allem gegen Gastwirte, die pflichtwidrig alkoholische Getränke an Minderjährige abgeben. Übermäßiger Alkoholgenuß wird auch als wesentliche Ursache anderer Störungen des gesellschaftlichen Lebens angesehen. A. ist einer der häufigsten Ehescheidungsgründe. Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin, vor allem Arbeitsbummelei, werden zum großen Teil durch A. ausgelöst. In vielen Betrieben ist deshalb durch Arbeitsordnungen der Alkoholgenuß während der Arbeitszeit untersagt worden. Bürger, die infolge ständigen A. fortgesetzt die Arbeitsdisziplin verletzen oder die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens mißachten, sind als kriminell Gefährdete von den Räten der Kreise, Städte und Gemeinden zu erfassen, zu erziehen und zu kontrollieren (VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 — GBl. I, 1975, S. 130, in der Fassung der 2. VO vom 6. 7. 1979 — GBl. I, S. 195). Ihnen kann u.a. aufgegeben werden, bestimmte Gaststätten und den Umgang mit bestimmten Personen zu meiden und sich einer ärztlichen Heilbehandlung zu unterziehen (Kriminalität, II., Kriminalität, V.; Strafensystem). Wer wegen A. ärztliche Hilfe erhielt, ist zur Bezahlung der Behandlungs- und Beförderungskosten heranzuziehen. Diese Kosten gehören nicht zu den Leistungen der Sozialversicherung oder der freiwilligen Krankenversicherung (VO über die Kosten für ärztliche Behandlung und Beförderung bei A. vom 22. 9. 1962 — GBl. II, S. 684, u. d. 2. DB vom 23. 3. 1977, GBl. I, S. 141). Durch die AO über die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrer-Haftpflicht-Versicherung vom 12. 1. 1971 (GBl. I, S. 93) ist die Regreßpflicht für Versicherte, die unter Alkoholeinfluß anderen einen Schaden zugefügt haben, erweitert worden. Auch Preiserhöhungen für Spirituosen sollen den übermäßigen Alkoholgenuß hemmen. Die Lebensgewohnheit der Bevölkerung und nicht zuletzt auch ökonomische Interessen der Hersteller und Handelsbetriebe sowie der Gaststätten haben aber bisher einen erkennbaren Erfolg im Kampf gegen den A. verhindert. Nach Meinung von Psychiatern und Drogenexperten in der DDR hat sich der A. zum wichtigsten sozialmedizinischen Problem entwickelt. Die zunehmende Zahl Alkoholabhängiger und die begrenzte Bettenkapazität der stationären Einrichtungen erfordere vor allem eine wirksame Nachsorge. Der dauerhaften Entwöhnung dienen insbesondere die therapeutischen und Abstinenzlerklubs. Diese an den Gesundheitseinrichtungen der DDR bestehenden Klubs (Anfang 1983 etwa 160) leisten wichtige Kriminalitätsvorbeugung, erlauben eine effektive Kontrolle des Behandlungsergebnisses und mindern wirtschaftliche Verluste durch Reduzierung des Krankenstandes. Um das Problem des Alkoholismus in den Griff zu bekommen, sollen an den Drogenkliniken und psychiatrischen Krankenhäusern schrittweise Tageskliniken als Behandlungszentren aufgebaut werden, um die prophylaktischen, therapeutischen und nachsorgenden Maßnahmen zu koordinieren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 38–39 Aktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN)Siehe auch: Alkoholismus: 1965 1966 Alkoholmißbrauch: 1969 1975 1979 Als A. wird sowohl der übermäßige Genuß alkoholischer Getränke als auch der Genuß an ungeeigneten Orten und zu ungeeigneten Zeiten, vor allem am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit, verstanden. Der Pro-Kopf-Verbrauch alkoholischer Getränke ist von 1955 bis 1982 bei Wein und Sekt von 1,7 l auf 9,7 l und bei Bier von 68,5 l auf 147,0 l und bei Spirituosen von 4,4 l auf 12,7 l gestiegen. 1982 wurden pro Kopf…