DDR A-Z 1985
Bankwesen (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 In der Politischen Ökonomie wird den Banken als den „Zentren des modernen Wirtschaftslebens“ (Lenin, SW. nach d. 4. russ. Ausgabe, dt., Berlin [Ost] 1961 ff., Bd. 25, S. 338) für den Aufbau des sozialistischen Wirtschaftssystems eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Ausgehend von der im „Kommunistischen Manifest“ erhobenen Forderung nach „einer Nationalbank mit Staatskapital und ausschließlichem Monopol“ schrieb Lenin im Oktober 1917: „Ohne die Großbanken wäre der Sozialismus nicht zu verwirklichen. Die Großbanken sind jener ‚Staatsapparat‘, den wir für die Verwirklichung des Sozialismus brauchen und den wir vom Kapitalismus fertig übernehmen … Eine einheitliche Staatsbank allergrößten Umfangs mit Zweigstellen in jedem Amtsbezirk, bei jeder Fabrik — das ist schon zu neun Zehnteln ein sozialistischer Apparat. Das bedeutet eine gesamtstaatliche Buchführung, eine gesamtstaatliche Rechnungsführung über die Produktion und die Verteilung der Produkte, das ist sozusagen eine Art Gerippe der sozialistischen Gesellschaft.“ (Lenin, a.a.O., Bd. 26, S. 89 f.) Obwohl dieses dem Wirtschaftssystem adäquate Einbanksystem in der DDR (noch) nicht realisiert worden ist, wird die systemnotwendige Einheitlichkeit durch das staatliche Bankmonopol und die damit verbundene Kompetenzabgrenzung nach spezifischen Aufgaben und Funktionen gewährleistet. I. Entwicklung Die etappenweise Umgestaltung des B. hat sich in vier Phasen vollzogen: 1. Auf der Grundlage von Befehlen der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) wurden die traditionellen Geld- und Kreditinstitute geschlossen (April 1945) und die Einstellung der weiteren Tätigkeit der alten Banken sowie die Gründung neuer Banken angeordnet (Befehl Nr. 01 der SMAD über die Neuorganisation der deutschen Finanz- und Kreditorgane vom 23. 7. 1945). Während die Landes- und Provinzialbanken als regionale Universalbanken und die Sparkassen neu gebildet wurden, konnten die genossenschaftlichen Kreditinstitute wiedereröffnet werden, d.h., die ländlichen Genossenschaften und die Banken für [S. 144]Handwerk und Gewerbe wurden als Rechtsnachfolger der Raiffeisenkassen bzw. Volksbanken akzeptiert. In dieser Zeit des Übergangs (Transformationsphase 1945–1948) bestanden auch noch private Banken, und die Kreditgewährung erfolgte nach herkömmlichen Methoden. Lediglich die Neubauernkredite, die Einführung der Aufbaugrundschuld zur Wiedererrichtung zerstörten Wohnraums und die Ausgabe von Länderanleihen zur Finanzierung staatlicher Aufgaben stellten etwas Neues dar. Der Abschluß dieser Phase erfolgte durch die Bildung von fünf Länderbanken (Emissions- und Girobanken), denen am 26. 5. 1948 die Deutsche Emissions- und Girobank (Potsdam) als zentrales Koordinierungsinstitut übergeordnet wurde. Obwohl der Name darauf hindeutete, war dieses Spezialinstitut dennoch keine Emissionsbank im Sinne der westlichen Bankwirtschaft, da es nicht zur Ausgabe von Noten berechtigt war. 2. Nach der Währungsreform setzte mit der Vorbereitung der zentralen Wirtschaftsplanung die Einbeziehung der Kreditinstitute in das Wirtschaftssystem durch den Aufbau des zentralisierten Bankensystems sowie die Einführung systemadäquater bankpolitischer Maßnahmen ein (Integrationsphase 1948–1963). Die am 20. 7. 1948 aus der Deutschen Emissions- und Girobank hervorgegangene Deutsche Notenbank (DNB) trat als zentrales Organ des Ministerrats an die Spitze des Bankensystems und bildete als Zentral- und Geschäftsbank das Emissions- und Verrechnungszentrum der DDR. Ihr folgten weitere Spezialbanken für die Investitionsfinanzierung (Deutsche Investitionsbank [DIB] 1948), für die Landwirtschaft (Deutsche Bauernbank [DBB] 1950) und zur finanziellen Abwicklung von Außenhandelsgeschäften (Deutsche Handelsbank AG [DHB] 1956). Durch die Reform des Kreditwesens (1949) wurde der Bankkredit bei Einführung der Kreditplanung zum finanziellen Instrument der Planerfüllung und Plankontrolle. Im Zahlungsverkehr wurden Maßnahmen zur Erhöhung der Kontroll- und Lenkungsfunktionen der Banken ergriffen (z.B. Kontenführungspflicht; Verrechnungsverfahren). 3. Nach Einleitung der Wirtschaftsreform (1963) wurden auch Veränderungen innerhalb des B. notwendig, um die beabsichtigte Umstellung von überwiegend administrativen Weisungen auf ökonomische Lenkungsinstrumente („ökonomische Hebel“) zu ermöglichen. In dieser Zeit der wirtschaftspolitischen Experimente (Experimentierphase 1964–1971) erfolgten vier institutionelle Veränderungen innerhalb des Bankwesens. Ab 1963 wurden als „Hausbanken“ der nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden und somit finanziell verselbständigten Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) (Betriebsformen und Kooperation) Spezialbankfilialen zur Abwicklung bestimmter Bankgeschäfte (z.B. Kreditvergabe, Kontenführung, Finanzkontrolle) sowie der Beziehungen zum Staatshaushalt gebildet. Als Industriebankfilialen waren sie direkt dem Präsidenten der Deutschen Notenbank und als Kombinats- und VVB-Filialen dem Präsidenten der Landwirtschaftsbank unterstellt. 1966 erfolgte als Vorgriff auf die ein Jahr später durchgeführte Bankreform durch Ausgliederung aus der Deutschen Notenbank die Gründung der Deutschen Außenhandelsbank AG (DABA). Sie übernahm — neben der Deutschen Handelsbank AG (DHB) — die Geschäftsbankfunktionen der Zentralbank für den Bereich der Außenwirtschaft. Ihre letzten Geschäftsbankfunktionen gab die Deutsche Notenbank Ende 1967 auf, als durch Zusammenlegung mit der Deutschen Investitionsbank die Industrie- und Handelsbank (IHB) der DDR errichtet wurde. Während in dieser Geschäftsbank die Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung für Betriebe und Einrichtungen von Industrie, Bauwesen, Handel und Verkehr zusammengefaßt wurden, konnte sich die mit Wirkung vom 1. 1. 1968 aus der Deutschen Notenbank hervorgegangene Staatsbank der DDR auf die Zentralbankfunktionen konzentrieren. Durch diese Trennung von Staats- und Geschäftsbankfunktionen hatte sich das B. der DDR in dieser Phase vom sowjetischen Vorbild losgelöst und wies eine starke formale Ähnlichkeit mit den Banksystemen westlicher Industriestaaten auf. Schließlich wurde die Landwirtschaftsbank 1968 mit Erweiterung ihres Geschäftsbereichs auf die Betriebe und Leitungsorgane der Nahrungsgüterindustrie in Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) umbenannt. Neben diesen organisatorischen Veränderungen erfolgte in dieser Phase auch eine Ökonomisierung der Banktätigkeit mit dem Ziel, in Analogie zu der gewachsenen Selbständigkeit der Betriebe die Entscheidungsbefugnisse der Banken zu erhöhen und somit zu einer Verbesserung des wirtschaftspolitischen Instrumentariums beizutragen. Besonders deutlich traten diese Veränderungen bei der Finanzierung der Investitionen hervor. Während bis 1967 die Betriebe einen automatischen Anspruch auf die Zuteilung von Krediten hatten, sollten die Banken gemäß der Kreditverordnung vom 19. 6. 1968 (GBl. II, S. 653) „Kredite grundsätzlich nur nach dem Nutzeffekt der Investitionen und der Effektivität der Umlaufmittel … gewähren und vom Einsatz eigener Mittel abhängig … machen“ (§ 3 Abs. 1). In einem betriebsindividuellen Kreditvertrag legten der Betrieb und die für ihn zuständige Geschäftsbank die ausgehandelten Kreditbedingungen und vor allem den Zinssatz fest. Zusammen mit dem seit 1967 maßgeblichen Prinzip der Eigener[S. 145]wirtschaftung der Investitionsmittel — statt der zuvor praktizierten Finanzierung durch den Staatshaushalt — erfuhr das Verhältnis zwischen Betrieben und Banken eine zuvor nicht gekannte Verselbständigung. Im Rahmen dieser „aktiven Kreditpolitik“ sollte der Kredit als „ökonomischer Hebel“ — anstelle eines administrativen Aktionsparameters — wirken. Der verstärkte Einsatz monetärer Steuerungsinstrumente bei gleichzeitigem Festhalten am Prinzip der imperativen Zentralplanung führte zu Funktionsschwächen des Lenkungssystems. Konflikte zwischen Kredit und Plan traten vornehmlich bei der Realisierung langfristiger und strukturpolitischer Planziele, der proportionalen Entwicklung der Wirtschaft und einer nach Auffassung der zentralen Wirtschaftsführung optimalen Verteilung der Ressourcen auf. Da darüber hinaus das vorgeblich „in sich geschlossene System ökonomischer Hebel“ — u.a. auch aufgrund der Funktionsschwächen des Preissystems (Preissystem und Preispolitik) — nicht wirksam werden und somit auch nicht die Steuerungsfunktion übernehmen konnte, erhielten die Betriebe mehr Kreditmittel, als ökonomisch vertretbar erschien, denn die Banken zeigten sich aufgrund ihrer Zielvorgabe (Gewinnmaximierung = Prämienmaximierung) einer maximalen Kreditvergabe stärker zugeneigt denn einer optimalen. Aus dieser Kollision zwischen betrieblichen und staatlichen Investitionszielen („strukturbestimmende Erzeugnisse“) resultierte eine Verknappung der Investitionsgüter, die sich in einer Erhöhung der Kosten für die einzelnen Investitionsobjekte sowie in einer Expansion der Importe niedergeschlagen hat. Somit wurde durch dieses Beispiel in der Kreditpolitik demonstriert, daß in einem Wirtschaftssystem durch eine Reform, die „auf halbem Wege stehengeblieben“ ist, der Einsatz finanzpolitischer Lenkungsinstrumente unter Beibehaltung der dominierenden Rolle imperativer Zentralplanung nicht möglich ist. Daher ist es nur folgerichtig, daß durch die VO vom 20. 1. 1971 (GBl. II, S. 88) Kredite nur noch auf der Grundlage eines vom Ministerrat beschlossenen Kreditplanes — aufgestellt von der Staatsbank in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen (MdF) — sowie der für die Betriebe und Kombinate festgelegten volkswirtschaftlichen Berechnungskennziffer über die Veränderung des Kreditvolumens ausgereicht werden. Die staatlichen Plankennziffern „Investitionen“ und „genehmigte Investitionsvorhaben“ (zentrale Titelliste) determinieren die Aufnahme von Krediten für Investitionen, deren Wirtschaftlichkeit anhand von volkswirtschaftlichen Berechnungskennziffern (z.B. Rückflußdauer, Kapitalrentabilität, Bauzeitnormen) nachzuweisen ist. Durch die nunmehr erkennbare dominierende Rolle des zentralen staatlichen Planes sowie der Rezentralisierung von Entscheidungsbefugnissen kann zwar von einer Abkehr vom früheren Lenkungskonzept der Wirtschaftsreformen gesprochen werden. Allerdings besteht in dieser Abkehr keine Rückkehr zu der Zeit vor 1963, da die finanzwirtschaftlichen Leistungskennziffern zwar auf der Grundlage des zentralen staatlichen Planes wirksam werden sollen, aber nicht aufgehoben wurden. 4. Seit 1972 erfolgten weitere Maßnahmen zur Vereinheitlichung des B. der DDR (Zentralisierungsphase). So wurde durch einen nicht veröffentlichten Ministerratsbeschluß vom 13. 9. 1972 der Präsident der Staatsbank wieder Mitglied des Ministerrates und darüber hinaus Vorsitzender eines einheitlichen Leitungsgremiums des B., dem die Präsidenten der Geschäftsbanken angehören. Somit war der Staatsbank einerseits die Aufgabe gestellt, bei der Vorbereitung von Entscheidungen mit volkswirtschaftlichen Auswirkungen auf das Kredit- und Geldsystem von Anfang an mitzuwirken und andererseits die Übereinstimmung zwischen der zentralen Kreditplanung und der von den Filialen der Banken vorgenommenen Kreditgewährung zu gewährleisten. Mit Wirkung vom 1. 7. 1974 (GBl. I, S. 305) wurde die Industrie- und Handelsbank in die Staatsbank eingegliedert. Diese Maßnahme hat jedoch nicht zur intendierten Beschleunigung des Umschlags der Umlaufmittel der Betriebe, Steigerung der Effizienz der Investitionstätigkeit — Argumente, die 1968 als Begründung zur Trennung von Staats- und Geschäftsbankfunktionen vorgegeben wurden — und zur Verminderung der Doppelarbeit zwischen den Banken geführt — wie die Verschärfung der Eingriffs- und Kontrollrechte im Jahr 1982 belegt (GBl. I, S. 126 ff.). Damit sind seit diesem Zeitpunkt die Planung und Bilanzierung des Geldumlaufs und der Kredite unmittelbar mit der Finanzierung und Kontrolle der Betriebe verbunden. Mit ihren 15 Bezirksdirektionen, 41 Industriebankfilialen, 180 Kreisfilialen und mehr als 100 Zweig- und Wechselstellen hat die Staatsbank die Aufgabe, die staatliche Geld- und Kreditpolitik einheitlich gegenüber den Betrieben, Verwaltungseinrichtungen und der Bevölkerung zu verwirklichen. Ihr Präsident übt dazu das Weisungs- und Kontrollrecht gegenüber den anderen Geschäftsbanken aus und erläßt die Grundsatzregelungen für den Geldumlauf, Kredit, Zins sowie Zahlungs- und Verrechnungsverkehr. Diese Maßnahme wurde auch mit „Erfahrungen“ begründet, die in der UdSSR und anderen sozialistischen Ländern mit einem stärker zentralisierten Bankensystem vorgeblich gemacht wurden. Dies entspricht der oben zitierten Vorstellung Lenins von der Rolle der Staatsbank. Weitere Schritte zum Einbanksystem dürften folgen. Naheliegend wäre die Fusion der beiden für die Außenwirtschaft zuständigen Banken — sogar noch bestehend in der Rechtsform einer Aktiengesell[S. 146]schaft (AG) — und die Auflösung der Genossenschaftskassen, denen aber während der Übergangsperiode zum Kommunismus eine Existenzberechtigung zugebilligt wird (vgl. Zagolow, N. A. u.a., Lehrbuch Politische Ökonomie, Frankfurt/Main 1972, S. 494). II. Organisation und Struktur Zum Banksystem der DDR (vgl. Strukturschema) gehören die Staatsbank, die staatlichen und genossenschaftlichen Geschäftsbanken sowie die Sparkassen. Als Emissionsbank nimmt die Staatsbank im B. der DDR eine zentrale Stellung ein, da sie die Konten der übrigen Kreditinstitute führt und somit durch die Festlegung der Konditionen für die Einlagen sowie Gewährung von Refinanzierungskrediten und die Festlegung der Grundsätze für den Zahlungs-, Verrechnungs- und Kreditverkehr deren Geschäftstätigkeit bestimmt und kontrolliert. Ihr Präsident übt gegenüber den anderen Geschäftsbanken das Weisungs- und Kontrollrecht aus und vertritt die DDR in den Räten der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) und der Internationalen Investitionsbank (IIB) des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) in Moskau. Als Geschäftsbank ist sie zuständig für die Wirtschaftsbereiche Industrie (ohne Nahrungsgüterindustrie), Bauwesen, Handel und Verkehr sowie den Verkauf von Reisezahlungsmitteln an die Bevölkerung. Die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) ist allein für die Durchführung der Bankgeschäfte dieses Wirtschaftsbereiches zuständig und wickelt mit den ihr unterstellten Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) den Spar- und Zahlungsverkehr der auf dem Lande lebenden Bevölkerung ab. Für die Abwicklung des durch die Außenwirtschaftsbeziehungen bedingten Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs sowie die Finanzierung der Außenhandelsbetriebe wird im Auftrage der Staatsbank die Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) tätig, während die Deutsche Handelsbank AG (DHB) mit der finanztechnischen Abwicklung von Transitgeschäften beauftragt ist. Die Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK) sind als Geschäftsbanken vornehmlich für die genossenschaftlichen und privaten Handwerks- und Handelsbetriebe zuständig (Handwerk). Bankfunktionen werden auch von den Sparkassen ausgeübt. Sie sind den Räten der Kreise unterstellt und unterliegen der Kontrolle des Ministeriums der Finanzen. In diesem Zusammenhang sei auf die Postsparkasse (Postsparkassendienst) und die Postscheckämter sowie die Reichsbahnsparkasse und die Reichsbahnkasse hingewiesen. III. Aufgaben und Funktionen Die Tätigkeit der Banken konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Verteilung und Umverteilung des Nationaleinkommens (Verteilungsfunktion) (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches), die Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Produktions- und Verwaltungseinrichtungen (Kontrollfunktion) und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit dieser im Rahmen des staatlichen Planungs- und Leitungssystems (Stimulierungsfunktion). Durch ihre Operationen sollen die Banken nicht nur die Einhaltung der in den Plänen vorgegebenen wirtschaftspolitischen Ziele (passiv) registrieren, sondern darüber hinaus auch „aktiv“ auf den Ablauf der Wirtschaftsprozesse einwirken, um so Reserven und Wege zur Steigerung der Produktivität aufzudecken. Zu ihren wichtigsten Funktionen gehören: 1. Sammlung zeitweilig freier Geldmittel. Alle Betriebe sind verpflichtet, ihr Geld auf Konten der jeweils zuständigen Geschäftsbank zu halten (Kontenführungspflicht). Hierbei wird den Betrieben in Finanzierungsrichtlinien vorgeschrieben, auf welchen Konten und zu welchem Zweck zeitweilig freie Geldmittel zu halten sind. Während das laufende Bankkonto in der Regel als Umlaufmittelkredit mit einer Verzinsung von 5 v.H. geführt wird, gewährt die Bank für Sonderbankkonten mit Ausnahme der Prämien-, Kultur- und Sozialfonds (1 v.H.) seit 1982 (GBl. I, S. 135). Es besteht nicht die Möglichkeit — z.B. aus Gründen der Zinsersparnis —, Guthaben von Sonderbankkonten auf das laufende Verrechnungskonto zu übertragen. Die Haltung und Verfügung über Bargeld ist den Betrieben nur im Rahmen eines engen Kassenlimits erlaubt. Auch die Bevölkerung — und darin besteht eine der Hauptaufgaben der Sparkassen — soll angeregt werden, ihre Bargeldbestände so niedrig wie möglich zu halten. Als Finanzorgane sind die Banken integrierender Bestandteil des Finanzsystems und — da Finanzämter bzw. -kassen nicht bestehen — Kassenvollzugsorgane des Staatshaushalts, dessen Konten von der Staatsbank geführt werden. 2. Durchführung des Zahlungsverkehrs. Innerhalb der DDR wird der Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen den Wirtschaftseinheiten überwiegend bargeldlos abgewickelt. Zur Begleichung von Geldforderungen können das Überweisungsverfahren, Scheckverfahren, Lastschriftverfahren oder Akkreditivverfahren (Zahlungs- und Verrechnungsverfahren) vereinbart werden. Aber auch die Bevölkerung wird z.B. durch den Sparkaufbrief zur bargeldlosen Zahlung angehalten. Der grenzüberschreitende ➝Zahlungsverkehr mit dem Ausland wird auf der Grundlage eines Valutaplanes nach besonderen Vorschriften durchgeführt. 3. Finanzierung der Wirtschaft. Durch die Ausrei[S. 147]chung von Bankkrediten wird Geld in Umlauf gesetzt und mit jeder Tilgung aus dem Umlauf gezogen. Der Kredit wird in der einzig legalen Form als Bankkredit entsprechend dem Kreditplan für bestimmte Objekte und unter festgelegten Konditionen ausgereicht, d.h., die Planmäßigkeit und nicht die Liquiditätslage bzw. Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Kreditnehmers gilt als wichtigste Voraussetzung. Ist dies nicht gewährleistet, so kann die Bank die Kreditausreichung einstellen oder aber das Stabilisierungsverfahren zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit — verbunden mit bestimmten Auflagen an die Betriebsführung — einleiten. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt hauptsächlich aus eigenen Mitteln der Betriebe (Gewinne und Amortisationen). Hinzu kommen dann noch Kredite und Staatshaushaltszuschüsse. Begrenzt auf die Industrie erhöhte sich der Kreditanteil an der Finanzierung von Investitionen allerdings von 3 v.H. (1966) über 31,8 v.H. (1971) und 39,5 v.H. (1975) auf mehr als 40 v.H. zum Beginn der 80er Jahre. 4. Planung und Regulierung des Bargeldumlaufs. Die systemnotwendige Erfassung der Geldströme erfolgt über zentrale Geldbilanzen, von denen die Finanzbilanz des Staates zur Koordination der volkswirtschaftlichen Finanzbeziehungen und die Staatshaushaltsbilanz, Kreditbilanz, Versicherungsbilanz und Bilanz der Geldeinnahmen und -ausgaben der Bevölkerung zur Bestimmung der zentralen Geldfonds dienen. Hierbei wird der Festlegung des Geldvolumens eine geringere Bedeutung zugewiesen als der Regulierung des Geldumlaufs, da sich aus seiner nicht planadäquaten Entwicklung Störungen für den Ablauf der Wirtschaftsprozesse ergeben. Während der Buchgeldumlauf aufgrund der bestehenden Kontenführungspflicht relativ einfach kontrolliert werden kann, wird der Bargeldumlauf nur z. ‚I‘. durch gesetzliche Regelungen determiniert. Alle Geld- und Kreditinstitute sind daher verpflichtet, im Auftrag der Staatsbank auf der Grundlage jährlicher Bargeldanmeldungen der Betriebe und eigener Einschätzungen den Bargeldumsatzplan aufzustellen, der die Bargeldbewegungen zwischen den Betrieben, der Bevölkerung und den Banken erfaßt. Die bisherigen Veränderungen im B. haben — gemessen an dem Zustand vor 1963 — zu einer Verbesserung der Bankarbeit geführt, für die die Versachlichung in der Diskussion über die Funktionen von Geld, Kredit und Zins innerhalb dieses Wirtschaftssystems wesentliche Impulse beinhaltete (Geldtheorie und Geldpolitik; Zins und Zinspolitik). Beim Vergleich mit westlichen Banken gilt es zu beachten, daß sich nicht nur die Eigentumsformen und Strukturen unterscheiden, sondern darüber hinaus auch andere Funktionen durch das B. der DDR wahrgenommen werden. Ein Geld- und Kapital[S. 148]markt existiert nicht. Kredit und Zins üben keine Steuerungsfunktionen (Allokationsfunktionen) aus, sondern sind als Instrumente der zentralen staatlichen Planung zu verstehen. Insofern kann das B. einer Volkswirtschaft auch nicht losgelöst vom gesamten Wirtschaftssystem betrachtet werden. Präsident der Staatsbank ist Horst Kaminsky (SED). Herwig E. Haase Literaturangaben Blei, Alexander: Leitfaden zur Finanzierung der volkseigenen Industrie. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Deckers, Josef: Die Transformation des Bankensystems in der sowjetischen Besatzungszone/DDR. Berlin: Duncker & Humblot 1974. Sozialistische Finanzwirtschaft. Autorenkoll. u. d. Ltg. v. Gerd Gebhardt. Hochschullehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Geld und Finanzen in der sozialistischen Reproduktion. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Geldzirkulation und Kredit im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1982. Geldzirkulation und Kredit in der sozialistischen Planwirtschaft. Hrsg.: Willi Ehlert, Diethelm Hunstock u. Karlheinz Tannert. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Kunze, Christian: Änderungen in Bankpolitik und Bankwesen als Teil der Wirtschaftsreformen der DDR. Berlin: Duncker & Humblot 1972. Mühlhaupt, Ludwig, u. Ursula Fox: Das Bankwesen der Deutschen Demokratischen Republik. Wiesbaden: Betriebswirtschaftlicher Verl. Gabler 1971. Pütsch, Manfred: Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik. Frankfurt a. M.: Knapp 1978. <LI>Titz, Wolfgang: Die Deutsche Außenhandelsbank AG der DDR. Köln: Dissertationsdruck 1972. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 143–148 Bankenabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BargeldumlaufSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 In der Politischen Ökonomie wird den Banken als den „Zentren des modernen Wirtschaftslebens“ (Lenin, SW. nach d. 4. russ. Ausgabe, dt., Berlin [Ost] 1961 ff., Bd. 25, S. 338) für den Aufbau des sozialistischen Wirtschaftssystems eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Ausgehend von der im „Kommunistischen Manifest“ erhobenen Forderung nach „einer Nationalbank mit Staatskapital und ausschließlichem Monopol“ schrieb Lenin im Oktober…
DDR A-Z 1985
Oder-Neiße-Grenze (1985)
Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für die geographische Linie, die von der tschechoslowakischen Grenze dem Lauf der westlichen Neiße folgt und von deren Mündung in die Oder entlang der Oder bis südlich Stettin verläuft. Sie markiert die gegenwärtige Grenze zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen. (Die ONG. stellt nur einen Teil der Grenze zwischen beiden sozialistischen Ländern dar; im Norden verläuft die Grenze entlang einer Linie, die südlich von Stettin die Oder verläßt, westlich an der Stadt vorbei nach Norden verläuft und westlich von Swinemünde die Ostsee trifft. Durch diese willkürliche Grenzziehung am Ende des II. Weltkrieges fielen auch die Städte Stettin und Swinemünde mit ihrem Hinterland unter polnische Verwaltung.) Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der UdSSR annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt („Westverschiebung Polens“), ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des von Deutschland abzutretenden Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch „bekräftigten die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte wiederholt auf die ausstehende völkerrechtliche Bestätigung der ONG. verwiesen, während Polen und die UdSSR — möglicherweise von Anfang an — die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den Verhältnissen im polnischen Kernland an und begann mit einer polnischen Besiedlung der polnisch verwalteten Gebiete. Es wurde dabei von der Tatsache bestärkt, daß nach 1947 keiner der ehemaligen Alliierten an eine Revision der ONG. geglaubt oder sie ernsthaft betrieben hat. Die Haltung der SED zur ONG. hat sich seit Ende des II. Weltkrieges gewandelt. Am 16. 10. 1946 erklärte z.B. einer der beiden Vorsitzenden der SED, W. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfrage nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird.“ (Berliner Zeitung, vom 17. 10. 1946) Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949: „Die Oder-Neiße-Linie ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im Abkommen der DDR mit der Republik Polen vom 6. 7. 1950 [S. 952](Görlitzer Abkommen) wird die ONG. als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die ONG. völkerrechtlich festzulegen. Im Jahr 1970 behauptete der Erste Sekretär der SED, W. Ulbricht, mit dem Abschluß des Görlitzer Abkommens habe die SED „für alle Deutschen gehandelt“. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler W. Brandt und Außenminister W. Scheel unterzeichnete am 7. 12. 1970 in Warschau einen „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen“. In diesem Vertrag, als Gewaltverzichtsvertrag apostrophiert, anerkennt die Bundesrepublik (für sich), daß die bestehende Grenze, die ONG., die westliche „Staatsgrenze der Volksrepublik Polen“ bildet, „unverletzlich“ („jetzt und in der Zukunft“) sei und beide Staaten gegeneinander keine Gebietsansprüche haben. Vorausgegangen war die Unterzeichnung des Moskauer Vertrages am 12. 8. 1970, der in Art. 3 die Feststellung enthält, daß die Bundesrepublik Deutschland und die UdSSR „heute und künftig die Grenzen der Staaten in Europa als unverletzlich (betrachten), wie sie am Tage der Unterzeichnung dieses Vertrages verlaufen, einschließlich der Oder-Neiße-Linie, die die Westgrenze der Volksrepublik Polen bildet, …“ Mit der Unterzeichnung und Ratifizierung des Moskauer und Warschauer Vertrages hat die Bundesregierung Verfügungen über den territorialen Status Gesamtdeutschlands nicht vorgenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 9. 7. 1975, BVerfGE Bd. 40, S. 141 ff.) ausdrücklich festgestellt, den Verträgen von Moskau und Warschau könne nicht die Wirkung beigemessen werden, „daß die Gebiete östlich von Oder und Neiße mit dem Inkrafttreten der Ostverträge aus der rechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland entlassen und der Souveränität … der Sowjetunion und Polens endgültig unterstellt worden seien“ (a.a.O. S. 171). Die Bundesregierung hat bereits in den Verhandlungen klargestellt, daß sie nur im Namen der Bundesrepublik Deutschland handeln könne und ein wiedervereinigtes Deutschland durch die Verträge nicht gebunden sei. Diese Auffassung ist den Vertragspartnern vor Unterzeichnung der Verträge in erkennbarer Weise zur Kenntnis gebracht worden. Schließlich stellt die Gemeinsame Entschließung des Deutschen Bundestages vom 10. 5. 1972 zu den Verträgen von Moskau und Warschau, die die UdSSR und die VR Polen zur Kenntnis genommen haben, fest: „Die Verträge nehmen eine friedensvertragliche Regelung für Deutschland nicht vorweg und schaffen keine Rechtsgrundlage für die heute bestehenden Grenzen.“ Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 951–952 Objektivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÖkonomikSiehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für die geographische Linie, die von der tschechoslowakischen Grenze dem Lauf der westlichen Neiße folgt und von deren Mündung in die Oder entlang der Oder bis südlich Stettin verläuft. Sie markiert die gegenwärtige Grenze zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen. (Die ONG. stellt nur einen Teil der Grenze zwischen beiden sozialistischen Ländern dar;…
DDR A-Z 1985
Währung/Währungspolitik (1985) Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 Der Begriff W. bezeichnet 1. die Geldeinheit und 2. die gesamte Geldordnung eines Staates. I. Geldeinheit und Geldordnung A. Währungsreform Die W.-Einheit der DDR ist die Mark. Mit den W.-Reformen in den Westsektoren und der damaligen Sowjetzone begann 1948 in den beiden Teilen Deutschlands eine voneinander getrennte währungspolitische Entwicklung. Durch die W.-Reform in der Sowjetzone wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Der Umtausch und die Umbewertung der Reichsmarkguthaben erfolgten je nach Personengruppe und Guthabenhöhe zu recht unterschiedlichen Sätzen. Die Guthaben bestimmter Personenkreise wurden konfisziert. Sparguthaben und Lebensversicherungspolicen wurden begünstigt umgerechnet. Guthaben der Volkseigenen Betriebe sowie sämtliche Schuldverhältnisse unterlagen nicht der Umwertung. Das gesamte Geldvolumen wurde damit bei stabilen Lohn-, Preis- und Schuldverhältnissen stark vermindert. Die Bezeichnung der W.-Einheit wurde am 31. 7. 1964 in „Mark der Deutschen Notenbank“ geändert; damit war allein ein entsprechender Banknotenumtausch verbunden, während der Wert der Zahlungsmittel, Spareinlagen, Forderungen, Schecks, Wechsel, die Umtauschrelationen und die Geldpolitik davon unberührt blieben. Seit Dezember 1967 trägt die W.-Einheit der DDR die Bezeichnung Mark der Deutschen Demokratischen Republik. Die „Mark“, abgekürzt „M“, ist gesetzliches Zahlungsmittel für das Gebiet der DDR und den Ostsektor Berlins (W.-Gebiet). B. Währungsgebiet Es läßt sich feststellen, daß die Abgrenzung der W.-Gebiete für die „Mark“ und die „D-Mark“ (Bundesrepublik Deutschland und Berlin [West]) bisher auch für Vereinbarungen zwischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR relevant geworden ist. Um politische Begriffe zur Kennzeichnung der beiden Territorien zu vermeiden, einigte man sich auf die Bezeichnung „Währungsgebiet der D-Mark West“ für die Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und „Währungsgebiet der Mark der Deutschen Demokratischen Republik“ für die DDR und Berlin (Ost). Besondere Bedeutung haben diese Begriffe im Innerdeutschen Handel (IDH), der im Interzonenhandelsabkommen von 1950 als Handel zwischen den beiden genannten W.-Gebieten bezeichnet wird, und im Rahmen der innerdeutschen Verrechnungen. Die finanziellen Transaktionen zwischen den beiden W.-Gebieten werden von der Deutschen Bundesbank und der Staatsbank der DDR abgewickelt. C. Geldordnung Die Geldordnung eines sozialistisch/kommunistisch regierten Staates umfaßt die gesetzliche Festlegung der W.-Einheit, die Festlegung des Volumens und der Struktur des umlaufenden Bar- und Buchgeldes im Reproduktionsprozeß, die Art und Weise der Geldemission, die Regulierung und Organisation der Geldzirkulation, die Abstimmung von W.- und Preispolitik, die Festlegung des Umlaufbereichs des Geldes, die Festlegung des Verhältnisses zwischen der W.-Einheit und der allgemeinen Geldware Gold (Goldgehalt), die Festlegung des Austauschverhältnisses der eigenen W. zu den W. anderer Länder sowie die Absicherung der Stabilität des Geldwertes gegen Störeinflüsse aus dem Ausland. Nach dem in der DDR herrschenden Selbstverständnis wird die Stabilität der W. durch die hohe Leistungsfähigkeit der sozialistischen Wirtschaft gesichert. Allerdings muß darüber hinaus gewährleistet sein, daß die Geldschöpfung stets dem Wachstumstempo der Warenproduktion und -zirkulation entspricht. II. Mengen- und wertmäßige Planung A. Komplexe Kategorie Währung Die W. ist eine ökonomisch komplexe Kategorie, in der sich alle wertmäßigen Beziehungen einer Volkswirtschaft widerspiegeln. Sie umfaßt die der Pro[S. 1450]duktionsweise entsprechenden Geldbeziehungen. Für die Gestaltung und das Funktionieren des W.-Systems sind die das DDR-System konstituierenden Elemente von entscheidender Bedeutung, so insbesondere das staatliche Eigentum an den Produktionsmitteln, die zentrale Planung und Leitung des Wirtschaftsprozesses und das Außenhandels- und Valutamonopol des Staates (Verfassung der DDR i. d. F. von 1974, Art. 2,9). Wird der Wirtschaftsprozeß (Produktion, Investitionen, Gesellschaftliche ➝Konsumtion, Außenwirtschaft und Außenhandel, Verteilung) in der DDR auch nur z.T. mengenmäßig, so wird er doch nahezu vollständig wertmäßig (d.h. in Geldeinheiten) geplant, gelenkt und kontrolliert. Die doppelte (mengen- und wertmäßige) Erfassung des Prozesses soll gewährleisten, daß die wirtschaftliche Entwicklung quantitativ und strukturell entsprechend der zentral formulierten Zielfunktion, d.h. ohne Disproportionen (z.B. unbefriedigte Nachfrage nach bestimmten Investitions- und Konsumgütern einerseits und ungeplante Lagerhaltung anderer, nicht absetzbarer Güter andererseits), verläuft. Die Wp. hat sicherzustellen, daß die Geldemission (sie erfolgt in der DDR als Kreditgeld, d.h., das Geld entsteht im Wege eines Kreditaktes der Staatsbank der DDR) in enger Beziehung zum Wertbildungsprozeß geschieht, wodurch die materielle Deckung der Mark gewährleistet werden soll. B. Kontrolle durch die Mark Ein Problem der Geldpolitik der DDR besteht darin, daß es bei festen Planpreisen keinen Automatismus zwischen Geldschöpfung und Güterangebot gibt, einen Automatismus z.B., der eine Geldschöpfung neutralisiert, wenn das Güterangebot etwa zu gering ausfällt. Sofern aber Veränderungen im materiellen Prozeß und geldmäßige Veränderungen parallel laufen, z.B. im Verhältnis von Kauffonds und Warenfonds, wird dieser Zusammenhang auch zur Kontrolle des Maßes der Planverwirklichung ausgenutzt. Diese Finanzkontrolle (Kontrolle durch die Mark) erlaubt eine Überwachung sämtlicher Wirtschaftseinheiten mit Ausnahme der privaten Haushalte, der kleinen Gewerbetreibenden, der privaten Vermieter und der kleinen Handwerker. Voraussetzung ist die umfassende Reglementierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, des Bargeldverkehrs und des Kreditverkehrs. Durchgeführt wird diese Kontrolle von den Banken, insbesondere der Staatsbank der DDR (bis zu ihrer Eingliederung in die Staatsbank im Jahre 1974 auch von der Industrie- und Handelsbank). Träger der Wp. in der DDR sind der Ministerrat, das Ministerium der Finanzen (MdF), die Staatliche Plankommission, die Staatsbank der DDR, das Ministerium für Außenhandel (bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft; GBl. I, 1973, Nr. 55) und die Zollverwaltung der DDR (Zollwesen). Die Aufgaben und Instrumente der Wp. der DDR bestimmen sich weitgehend durch das in der DDR praktizierte Wirtschaftssystem. Der Wp. obliegt die Aufgabe, für das Funktionieren der Geldordnung Sorge zu tragen; dabei hat sie die oben im einzelnen genannten Aufgaben zu erfüllen. Diese sind zum überwiegenden Teil auf den binnenländischen Wirtschaftsprozeß gerichtet, betreffen aber auch teilweise die außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR. C. Binnenwährung Wie die W. aller anderen RGW-Länder ist auch die W. der DDR als eine reine Binnen-W. konzipiert (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]). Dies bedeutet, daß die „Mark“ nicht konvertierbar ist, nicht als Zahlungsmittel im internationalen Handel genutzt werden kann und auf dem Devisenmarkt nicht offiziell gehandelt wird (Devisen). Durch die Abkoppelung der Mark vom internationalen W.-Zusammenhang kann das Weltmarktgeschehen keinen direkten Einfluß auf die inländische Geldmenge, das Preisniveau und den binnenwirtschaftlichen Wertschöpfungsprozeß ausüben. Rückwirkungen auf das W.- und Geldwesen im Inland durch Vorgänge im Weltwährungssystem, durch finanzpolitische Aktivitäten anderer Länder, durch den freien Devisenhandel oder den Reiseverkehr sind durch die nahezu vollständige Reglementierung des Im- und Exports aufgrund des staatlichen Außenhandelsmonopols einerseits und durch die Devisengesetzgebung sowie die Maßnahmen der mit dem Valutamonopol ausgestatteten Staatsbank andererseits weitgehend verhindert worden. D. Ein- und Ausfuhr der Mark Die Ein- und Ausfuhr der Mark in das oder aus dem Gebiet der DDR ist grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen trifft der Minister der Finanzen, so z.B. für den Reiseverkehr (Devisengesetz vom 19. 12. 1973, GBl. I, Nr. 58; 1. DB zum Devisengesetz, Reiseverkehr, GBl. I, 1973, Nr. 58). Devisenwertumläufe zwischen privaten Personen des Deviseninlands (DDR) einerseits und Devisenausländern andererseits bedürfen grundsätzlich der Genehmigung. Eine Genehmigungspflicht besteht auch für den Devisenverkehr zwischen den privaten Deviseninländern sowie für Verfügungen von Devisenausländern über in der DDR erworbene und befindliche Vermögenswerte (Sperrkonten; Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender). Deviseninländer sind verpflichtet, erworbene Forderungsrechte auf Devisenwerte anzumelden. Die gleiche Anmeldepflicht besteht für devisenrelevante Verbindlichkeiten gegenüber Devisenausländern und für Vermögenswerte von Ausländern im Inland, die von Bürgern der DDR genutzt werden. Die Devisengesetze regeln ferner das Verfahren, nach [S. 1451]dem Deviseninländer gezwungen werden können, in ihrem Besitz befindliche Devisen der Staatsbank der DDR zum Kauf anzubieten. Bargeld anderer W. unterliegt nicht der Anbietungspflicht, wenn der Erwerb dieses Bargeldes durch Bürger der DDR keiner devisenrechtlichen Genehmigung bedarf. Bis zum 15. 4. 1979 war das der Fall, wenn dieses Bargeld zur Bezahlung von Waren und Leistungen bei Einrichtungen der DDR verwendet werden sollte, die zur Annahme dieses Bargeldes von Bürgern der DDR berechtigt waren. Bürger der DDR konnten also von Besuchern aus dem Westen als Geschenk erhaltene Gelder (z.B. DM) annehmen und ohne Anmeldung oder ähnliche Verfahren direkt für Käufe in den sog. Intershops verwenden. Auch Gelder, die Bürger der DDR z.B. bei Besuchen in der Bundesrepublik Deutschland erhalten hatten und die sie in die DDR einführten, konnten für Einkäufe in Intershops verwendet werden. Derartige Beträge waren und sind bei Rückreise in die DDR allerdings in die „Erklärung über mitgeführte Gegenstände und Zahlungsmittel“ einzutragen. Westdeutsche, West-Berliner und Ausländer müssen — und dies ist als eine die bisher genannten Bestimmungen ergänzende Kontrollmaßnahme anzusehen — bei der Ein- bzw. Ausreise mitgeführte Devisen in einem Zoll- und Devisendokument angeben und bei Wiederaus- bzw. Wiedereinreise über den Verbleib der Zahlungsmittel Rechenschaft ablegen. Erfahrungen bei Reisen in und durch die DDR haben jedoch ergeben, daß die mit diesen Devisendeklarationen beabsichtigten Kontrollen — wenn überhaupt — nur oberflächlich stattfinden. Der starke Ausbau der Intershops schien bisher darauf hinzudeuten, daß die Behörden der DDR devisenrechtliche Beschränkungen weitgehend abbauen wollten, um einen möglichst hohen Devisenzufluß in die DDR zu erreichen. Diese Entwicklung legte den Schluß nahe, daß sich die SED-Führung mit dem Umlauf einer zweiten (harten) Währung in der DDR quasi abgefunden hatte. Gemäß einer Mitteilung der Pressestelle des Ministeriums für Außenhandel der DDR (ND 5. 4. 1979) gelten mit Wirkung vom 16. 4. 1979 hinsichtlich der Verwendung von frei konvertierbaren W. in der DDR jedoch neue Regelungen, durch die DDR-Bürger und ausländische Staatsbürger eine unterschiedliche Behandlung erfahren. DDR-Bürger können künftig in den Einrichtungen des Außenhandels der DDR (Intertank, Genex, Intershop) Waren nur noch gegen Schecks der Forum Außenhandelsgesellschaft mbH erwerben. Die „Mark-Wertschecks“ der Forum Außenhandelsgesellschaft können gegen Zahlung frei konvertierbarer W. bei Bankinstituten der DDR erworben werden. Der Preis für die Wertschecks richtet sich nach den von der Staatsbank der DDR festgelegten Devisenumrechnungssätzen. Die Schecks sind nicht übertragbar und nicht rücktauschbar. Sie sind nur für den Kauf von Waren in den Einrichtungen des Außenhandels verwendbar. Da die Intershops für die DDR eine wichtige Devisenquelle darstellen, der DDR-Führung an deren Zerstörung also nicht gelegen sein kann, verspricht man sich von dieser Neuregelung letztlich wohl vor allem eine bessere Möglichkeit zur Kontrolle des einzelnen DDR-Bürgers bezügl. seiner „Transaktionen“ mit konvertiblen Währungen. Bisher brauchen DDR-Bürger allerdings beim Kauf der Wertschecks keine Ausweispapiere vorzulegen und keinen Nachweis über die Herkunft der Devisen zu liefern. Ausländische Staatsbürger können wie bisher in den Einrichtungen des Außenhandels für frei konvertierbare W. Waren erwerben, allerdings sollen sie ihre Personalpapiere vorlegen. Eine Kontrolle von mitgeführten konvertiblen Währungen sowie von Rechnungsunterlagen über in der DDR in Intershops getätigten Käufe scheint unverändert nur sporadisch zu erfolgen. E. Mindestumtausch Die Bestimmungen zur Unterbindung eines freien Umtausches von „Mark“ in Devisen innerhalb des W.-Gebietes werden durch den seit dem 1. 12. 1964 verlangten Mindestumtausch — in der Bundesrepublik häufig auch als Zwangsumtausch bezeichnet — von DM West oder anderer „harter“ Devisen zum Kurs von 1 Mark (Ost) gleich 1 DM unterstützt. Dieser von Besuchern der DDR vorzunehmende Zwangsumtausch betrug vom 4. 6. 1972 bis zum 15. 11. 1973 pro Tag 10 DM (bei Tagesaufenthalten in Berlin [Ost] 5 DM). Eine neue AO über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln (GBl. I, 1973, Nr. 51) sah eine Verdoppelung der Sätze vor. Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in Berlin (West), die sich besuchsweise in der DDR aufhielten, hatten einen verbindlichen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln fremder W. zum Gegenwert von 20 Mark der DDR zu den in der DDR geltenden Umrechnungsverhältnissen vorzunehmen. Bei einem Tagesaufenthalt in Berlin (Ost) mußte derselbe Personenkreis einen Mindestumtausch von 10 Mark vornehmen. Dieser Zwangsumtausch galt auch für die bis dahin davon ausgenommenen Rentner. Nur Personen unter 16 Jahren blieben vom verbindlichen Mindestumtausch befreit (Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender). Diese drastische Erhöhung der Zwangsumtauschsätze erfolgte wohl nicht nur aus devisenpolitischen Überlegungen der Regierung der DDR, sondern war auf eine Senkung der Zahl der DDR-Besucher gerichtet. Die Besucherzahlen gingen danach tatsächlich stark zurück. Die in dieser Maßnahme zum Ausdruck kommende Politik der DDR sowie die [S. 1452]Maßnahme selbst stießen in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) auf heftige Kritik. Sie wurde als krasser Verstoß gegen den „Geist“ des erst wenige Monate zuvor in Kraft getretenen Grundlagenvertrages gewertet. Nicht zuletzt die Neuverhandlungen über den Swing im innerdeutschen Handel gaben der Bundesregierung die Möglichkeit, die DDR zur teilweisen Zurücknahme ihrer neuen Mindestumtauschsätze zu veranlassen. Seit dem 15. 11. 1974 galten zwar nicht mehr die alten Sätze, wohl aber gegenüber der AO von 1973 reduzierte Mindestumtauschbeträge: 13 DM pro Tag für einen Besuch in der DDR, 6,50 DM pro Tag für einen Besuch in Berlin (Ost). Mit Wirkung vom 20. 12. 1974 wurden auf Drängen Bonns auch die Rentner vom Zwangsumtausch wieder, wie vor 1973, ausgenommen. Eine neuerliche, drastische Anhebung des Mindestumtausches erfolgte gem. der AO über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln vom 9. 10. 1980 mit Wirkung vom 13. 10. 1980 (GBl. I, Nr. 29). Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in West-Berlin hatten je Tag der Dauer des Aufenthalts in der DDR einen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln fremder Währungen im Gegenwert von 25 Mark vorzunehmen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr waren vom verbindlichen Mindestumtausch befreit. Vom 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr hatten sie einen Mindestumtausch im Gegenwert von 7,50 Mark vorzunehmen. Parallel zur Vereinbarung über einen Kredit an die DDR in Höhe von 950 Mill. DM hat die DDR mit Wirkung zum 1. 8. 1984 den Mindestumtausch für Rentner, Invalidenvollrentner und Unfallrentner von 25 auf 15 Mark gesenkt. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind vom Mindestumtausch befreit, Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zahlen pro Tag 7,50 DM. III. Wechselkurs der Mark Die Festlegung des Wechselkurses der Mark gegenüber anderen W. erfolgt — mit Ausnahme derjenigen gegenüber den W. der RGW-Länder — autonom seitens des Ministerrats der DDR in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen und der Staatsbank. Sowohl im Verhältnis zu den W. der sozialistischen Länder als auch der kapitalistischen Länder existieren keine einheitlichen auf zwischenstaatliche Transaktionen und sonstige wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen anwendbaren Devisenumrechnungssätze. A. Formen des internationalen Zahlungsverkehrs Bei der Durchführung des Außenhandels mit den Partnerländern spielen weder die Binnenpreise noch die W. der DDR eine entscheidende Rolle: denn erstens ist die preispolitische Autonomie der Planungsbehörden der DDR auf das Inland beschränkt, und zweitens ist die Verwendung der Mark als Zahlungsmittel allein für Transaktionen innerhalb der DDR gestattet. Dem Handel mit westlichen Ländern werden Weltmarktpreise und den Wirtschaftsbeziehungen zwischen den RGW-Ländern bilateral ausgehandelte Preise zugrunde gelegt, die sich seit 1976 an der Entwicklung der Weltmarktpreise in den jeweils letzten 5 Jahren orientieren; neuerdings werden die Weltmarktpreise nur noch der 3 vorangegangenen Jahre zugrunde gelegt. Daraus ergeben sich für den internationalen Zahlungsverkehr der DDR drei verschiedene Möglichkeiten bzw. Formen: Gegenüber Ländern mit konvertierbarer W. findet die W. des Partners Anwendung. Auch mit der überwiegenden Zahl der Entwicklungsländer findet der Zahlungsverkehr heute in konvertierbaren W. statt; die in früheren Jahren zur Förderung des Warenverkehrs mit den Entwicklungsländern eingerichteten bilateralen Clearingabkommen sind außer Kraft gesetzt. Im innerdeutschen Handel findet der Zahlungsverkehr auf dem Verrechnungswege in sog. Verrechnungseinheiten statt. Der wirtschaftliche Austausch zwischen den RGW-Ländern wird mit Hilfe des Transfer-Rubels abgerechnet. (Die Verrechnung der Außenhandelstransaktionen zwischen den RGW-Ländern erfolgt seit 1964 bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit [IBWZ] in Moskau.) In der DDR sind also der äußere und der innere Verrechnungsverkehr wirkungsvoll voneinander getrennt. Die Verbindung zwischen diesen beiden Verrechnungsweisen wurde bisher und wird über ein Preisausgleichskonto des Staatshaushalts hergestellt. Die Notwendigkeit eines derartigen Außenhandelspreisdifferenzkontos ist darin zu sehen, daß die mit der Durchführung der Außenhandelsgeschäfte betrauten Außenhandelsorganisationen mit den Produzenten von Exportgütern und den Verbrauchern von Importgütern die Transaktionen auf der Basis der DDR-Binnenpreise abwickeln. Diese Zusammenhänge gelten im Grundsatz auch nach der Kombinatsbildung, obwohl die Kombinate heute eine vergleichsweise große Verantwortung für außenwirtschaftliche Vorgänge zu tragen haben, einschließlich der Sicherung der planmäßigen Valutaeinnahmen aus dem NSW-Export (VO über die weitere Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Grundlage des Planes vom 28. 1. 1982, GBl. I, Nr. 3, Abschn. V.). Die im Ausland gezahlten bzw. erzielten Preise (in ausländischer W.) werden mit einem administrativ festgesetzten Kurs umgerechnet und auf diese Weise die Außenhandelspreise in Valutamark (VM) festgelegt. (Die VM ist die in der DDR verwendete Verrechnungseinheit zur Umrechnung der in ausländischen W. — einschließlich transferabler Rubel — ausgedrückten Weltmarktpreise der Export- und [S. 1453]Importgüter. Die VM hat in der DDR vor allem als Planungskennziffer Bedeutung. In VM erfolgt gegenwärtig auch der Ausweis der Leistungen des gesamten Außenhandels.) Der in VM angegebene Außenhandelsumsatz ist jedoch nicht mit dem Außenhandelsumsatz in Binnenmark identisch. Über den amtlichen Verrechnungskurs zwischen VM und Binnenmark gibt es keine zuverlässigen Angaben. Das DIW Berlin schätzte für 1965 einen durchschnittlichen Kurs von 1 VM = 1,5 M. Die Höhe der über den Staatshaushalt auszugleichenden Preisdifferenzen zwischen Binnen- und Außenpreisen ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Exporten und Importen zu Binnenpreisen und den Exporten und Importen in VM. Da die Höhe des in VM ausgewiesenen Betrages von dem zugrunde gelegten Umrechnungskurs abhängt, wird daher der endgültig vorzunehmende Preisausgleich von diesem Kurs mitbestimmt. Für die Betriebe wird der Umrechnungskurs wirtschaftlich bedeutsam, wenn die Abrechnung der Exporte nicht zu Binnenpreisen — verbunden mit dem Preisausgleich — erfolgt, sondern direkt über die Valutarechnungspreise — diese natürlich umgerechnet in Binnenmark — in das Betriebsergebnis eingeht und somit für die Gewinnbildung (Gewinn) entscheidende Bedeutung gewinnt (Außenwirtschaft und Außenhandel, VII.; Exportpreis). B. Verschiedene Wechselkurse In der DDR existieren mehrere, in ihrer Höhe und in ihrem Anwendungsbereich (Verrechnungszweck) verschiedene Wechselkurse. Die DDR hat — wie alle übrigen RGW-Länder — den Kurs der Mark gegenüber anderen W. auf der Basis eines fiktiven Goldgehalts von 0,399.902 Gramm Feingold festgelegt. Der fiktive Charakter des Goldstandards kommt darin deutlich zum Ausdruck, daß die Mark nicht durch Gold gedeckt ist, daß sie nicht in Gold einlösbar ist und daß diese „Goldparitäten“ nicht die Kaufkraftparität der Mark im Verhältnis zu anderen W. widerspiegeln. In der Literatur der DDR wird bisweilen noch behauptet, daß der Festlegung des Feingoldgehalts der Mark ein internationaler Kaufkraftvergleich der verschiedenen Währungen zugrunde liege (Geldtheorie und Geldpolitik; Kaufkraft). Tatsächlich spielen die Goldparitäten im internationalen Zahlungsverkehr keine Rolle mehr. Bei der binnenwirtschaftlichen Verrechnung der Außenhandelsumsätze wurden jedoch noch bis Ende 1958 die Goldparitäten angewendet. Mit Wirkung vom 1. 1. 1959 kam in der DDR bei der Erfassung der Außenhandelsumsätze ein neuer Umrechnungskurs zur Anwendung; die Außenhandelswerte wurden fortan in der neu eingeführten Recheneinheit Valutamark (VM) berechnet, aber in der offiziellen Statistik der DDR noch bis 1964 in Rubel ausgewiesen. Der neue Kurs stellte gegenüber der bis 1958 angewendeten Goldparität inhaltlich eine Abwertung der Mark dar. Die Umrechnung der VM in westliche W. erfolgte vor der 1. Abwertung der DM im Jahre 1961 entsprechend der Relation 1 DM = 1 VM; ein US-$ = 4,20 VM. Die inzwischen erfolgten Paritätsänderungen unter den westlichen W. haben sich auch auf den Umrechnungskurs der VM ausgewirkt. Der Kurs der VM zu den westlichen W. bewegt sich entsprechend den Paritätsänderungen des Transfer-Rubels zu diesen W.; die Relation zwischen Transfer-Rubel und VM ist auf 1:4,667 festgelegt. Für Ende Dezember 1982 ergibt sich gemäß den offiziellen Kursen des Rubels für US-$ und DM rechnerisch: 1 VM = 0,71 DM; 1 VM = 0,30 US-$. Neben den genannten Kursrelationen gibt es für die Mark Kurse für den nichtkommerziellen Grenzüberschreitenden ➝Zahlungsverkehr der sozialistischen Länder untereinander und Touristenkurse für westliche W. Während die Touristenkurse in einzelnen sozialistischen Ländern die westliche W. unterbewerten, stellen sie in bezug auf die W. der übrigen sozialistischen Länder annähernd eine realistische Verbindung der einzelnen Preissysteme dar. Ein vom DIW durchgeführter Kaufkraftvergleich Bundesrepublik Deutschland: DDR Mitte 1981 ergibt für einen 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalt bei Unterstellung der Verbrauchsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland eine relative Kaufkraft der Mark von 83 v.H. der Kaufkraft der DM, bei der Unterstellung der Verbrauchsstruktur in der DDR von 120 v.H. In einer gemeinsamen Vereinbarung haben die sozialistischen Länder im Februar 1963 die W.-Paritäten für nichtkommerzielle Zahlungen auf der Basis eines internationalen Warenkorbes festgelegt, der zu den jeweils geltenden Binnenpreisen in den einzelnen Staaten des Ostblocks bewertet worden ist. Diese Kurse dienen außer dem Touristenverkehr auch der Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem sonstigen nichtkommerziellen Verkehr, wie z.B. Unterhalt diplomatischer Vertretungen, Leistungen im Post- und Fernmeldewesen, Zahlungen im sportlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Austausch usw. Der Touristenkurs ist auf keinen Fall auf die binnenwirtschaftliche Verrechnung der Außenhandelsumsätze anwendbar; denn der zugrunde gelegte Warenkorb enthält nur 60 Positionen aus dem Konsumgütersektor, also im wesentlichen keine Güter des internationalen Handels; im übrigen liegen der Touristenkursberechnung Binnenpreise zugrunde, während im internationalen Handel modifizierte Weltmarktpreise zur Anwendung kommen. Für den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr der sozialistischen Länder untereinander gilt 1 Rbl = 3,20 Mark; der Touristenkurs für Besucher aus dem Westen beträgt 1 Mark = 1 DM. [S. 1454]Zur Umrechnung der Werte von Im- und Exporten — ausgedrückt in VM — in Mark wird seit geraumer Zeit kein einheitlicher Kurs angewandt. Es gelten vielmehr multiple Verrechnungskurse. Offiziell sind diese Kursumstellungen in der DDR nicht erläutert worden; sie gehen wahrscheinlich auf eine nicht veröffentlichte Verfügung des Ministers für Außenhandel vom Dezember 1964 zurück und werden im übrigen aus verschiedenen Gründen wie Staatsgeheimnisse behandelt. Technisch wurde diese Kurskorrektur durch Aufschläge oder Abschläge auf den Kurs der VM vorgenommen; entsprechend erhöht sich oder sinkt der in Mark ausgewiesene Wert der Im- und Exporte. Dieser Kurskorrektur liegt die Absicht zugrunde, zu realistischeren Paritäten zwischen den Binnenpreisen der gehandelten Güter und dem Außenhandelspreisniveau dieser Güter zu kommen. Die Kurse wurden zunächst nach 5 W.-Gebieten unterschiedlich gestaltet. (Die 5 W.-Gebiete sind vermutlich wie folgt gegeneinander abgegrenzt: Länder mit konvertiblen W., Länder, mit denen Verrechnungsabkommen bestehen; Bundesrepublik Deutschland, West-Berlin und sozialistische Staaten.) Später hat man die Kurse noch weiter nach einzelnen Ländern differenziert, indem man Richtungskoeffizienten einführte. Gegenüber dem Kurs der VM im Verhältnis zu den ausländischen W. stellen diese Maßnahmen eine indirekte Abwertung dar, sofern ein Exportbonus in Gestalt des Richtungskoeffizienten gewährt wird, und gleichzeitig das Kursverhältnis von VM zu Auslandswährung unverändert bleibt. Je nach angewandter Abrechnungsmethode mit den Außenhandelsunternehmen und/oder den Produktionsbetrieben — Preisausgleich oder direkter Eingang des Außenhandelsergebnisses in das einheitliche Betriebsergebnis (seit 1968 zunächst experimentell in einigen Bereichen, später breiter angewandt) — wirken sich diese Maßnahmen auf die Höhe des notwendigen Preisausgleichs aus oder aber sie stimulieren die außenwirtschaftlichen Aktivitäten der Produktionsbetriebe und Außenhandelsunternehmen. Die differenzierten Richtungskoeffizienten bieten den Außenhandelsplanern der DDR die Möglichkeit, die Betriebe entsprechend den handelspolitischen Zielen gegenüber bestimmten Ländern bzw. Ländergruppen am Außenhandel zu interessieren. Andererseits sind die multiplen Kurse — je nach deren Ausgestaltung — auch geeignet, regionale Unterschiede im Preisniveau zwischen den Ländern bei der binnenwirtschaftlichen Verrechnung auszugleichen. Schließlich besteht ein freier Kurs der Mark, der sich aber nur auf westlichen Geldmärkten — überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in Berlin (West) — aufgrund der Angebot-Nachfrage-Entwicklung der W. der DDR bilden kann. Dieser freie Kurs spiegelt die tatsächlichen Kaufkraftverhältnisse nicht realistisch wider. Er bewertet die Mark zu gering. Da die Mark in westlichen Ländern kaum gefragt ist, fällt der durch Angebot und Nachfrage zustande kommende Kurs automatisch zu niedrig aus. Das Angebot an Mark bringt im wesentlichen zum Ausdruck, daß Einwohner der DDR ihre Nachfrage nach bestimmten Waren nur über den Kauf westlicher W. befriedigen können. Daneben existiert in der DDR ein schwarzer Markt für die Mark, die dort erzielten Kurse von bis 1:5 kennzeichnen ebenfalls die starke Nachfrage nach insbesondere hochwertigen, in westlichen Staaten produzierten Konsumwaren, die mit Hilfe der bereits erwähnten „Wertschecks“ in den Intershops erworben werden können. IV. Währungsstabilität Zentrale Aufgabe der Wp. ist die Sicherung der W.-Stabilität im Inland. Sie ist gewährleistet, wenn eine Übereinstimmung zwischen materieller und finanzieller Planung und damit die Vermeidung von Disproportionen zwischen Geld- und Güterkreislauf gesichert ist. Für die Stabilität der Mark sind im einzelnen z. B. folgende Faktoren relevant: das plangerechte Wachstum des Volkseinkommens und dessen Verwendung sowie die Einhaltung geplanter Verteilungsrelationen zwischen den Nettogeldeinkommen der Bevölkerung und den gesamtgesellschaftlichen Bedürfnissen, ein ausgeglichener oder mit einem Überschuß abschließender Staatshaushalt, die Planmäßigkeit des Geldumlaufs in der baren und bargeldlosen Form, eine planmäßige Preisentwicklung, die Durchsetzung des staatlichen Valutamonopols, die Ausgeglichenheit der Zahlungsbilanz sowie die planmäßige Gestaltung der Wechselbeziehungen innerhalb des einheitlichen sozialistischen Finanzsystems. W.-Stabilität ist im übrigen nicht nur ein von der Wp. anzustrebendes Ziel, sondern gleichermaßen eine von der gesamten Volkswirtschaft wahrzunehmende Aufgabe: Naturgemäß erhält in diesem Prozeß das Bankensystem eine Schlüsselstellung, da es für die planmäßige Ausstattung der Volkswirtschaft mit finanziellen Mitteln verantwortlich ist. A. Reglementierungsmaßnahmen Währungspolitisches Hilfsmittel zur Verwirklichung des Stabilitätsziels sind der für die produzierenden und verwaltenden Wirtschaftseinheiten bis auf bestimmte gesetzlich festgelegte Ausnahmen vorgeschriebene bargeldlose Zahlungs- und Verrechnungsverkehr durch die Banken, die allgemeine Kontoführungspflicht für diese Wirtschaftseinheiten, die Begrenzung ihrer Kassenhaltung an Bargeld bis auf eine geringe Reserve für Bargeldzahlungen, das Gebot zur unverzüglichen Einzahlung von Bareinnahmen bei den Banken, die Beschränkung des [S. 1455]Bargeldumlaufs im wesentlichen auf die Konsumtionssphäre (Lohn-, Gehalts- und Prämienzahlungen, Zahlungen innerhalb der Bevölkerung, Erwerb von Waren im Einzelhandel sowie Bezahlung von Dienstleistungen) und die strenge Reglementierung der Kreditgewährung. Im Gegensatz zu den von diesen Reglementierungen betroffenen Wirtschaftseinheiten dürfen Privatpersonen Bargeld uneingeschränkt besitzen und verwenden. Daher konnte bisher das Volumen des Bargeldumlaufs — gemessen am Entwicklungsstand der DDR-Wirtschaft — im Verhältnis zu dem westlicher Industrieländer niedrig gehalten werden. Das Volumen an umlaufenden Noten und Münzen erhöhte sich jedoch von 1957 — dem Jahr der zweiten Kaufkraftabschöpfung durch Geldumtausch — von 3,48 Mrd. Mark bis Ende 1980 auf 12,25 Mrd. Mark. Der gesamte Geldumlauf hat in 30 Jahren (1950–1980) um knapp 9 Mrd. Mark zugenommen. Er stieg im gleichen Zeitraum von 183 Mark auf 732 Mark pro Kopf der Bevölkerung. Trotz dieser Maßnahmen, die alle auf die Abstimmung des materiellen und finanziellen Wirtschaftsprozesses gerichtet sind, treten immer wieder Disproportionen auf, da mit den vorhandenen Lenkungsinstrumenten der komplexe Wirtschaftsprozeß der hochentwickelten Volkswirtschaft der DDR offensichtlich nicht reibungslos zu steuern ist. Dabei gilt das Hauptaugenmerk der Wp. der Vermeidung von Kaufkraftstauungen bei der Bevölkerung, da gehortetes Bargeld in seiner Verausgabung (Nachfrage) hinsichtlich Zeitpunkt und Richtung vom Staatsapparat nur schwer zu kontrollieren ist und daher zu Störungen der zentralgelenkten gleichmäßigen Konsumgüterversorgung führen kann und -infolge der festgelegten Planpreise — die Entstehung schwarzer Märkte bei besonders begehrten Gütern des Konsums begünstigt. Solche Kaufkraftstauungen entstehen dann, wenn dem (unplanmäßigen, d.h. nicht abgestimmten) Anstieg der Lohn-, Gehalts- und Prämieneinkommen der Bevölkerung eine relativ geringe Zunahme des Angebots an Waren und Dienstleistungen gegenübersteht bzw. bei quantitativ ausreichender Angebotszunahme die Warenstruktur so gestaltet ist, daß diese Waren von der Bevölkerung nicht „angenommen“ werden. Eine ernsthafte Beschränkung der monetären Stabilität tritt jedoch erst dann ein, wenn eine disproportionale Entwicklung über mehrere Jahre anhält und damit die Bevölkerung das Vertrauen in den Wert der W. verliert. Bedenklich wäre eine solche Entwicklung nicht zuletzt deshalb, weil sich auch in einer Planwirtschaft Disproportionen verstärkende Kräfte entwickeln können, z.B. wenn das Stimulierungs-(Prämien-)System seine Wirkung z.T. einbüßt und damit eine gleichmäßige Verteilung des geplanten Güterangebotes gefährdet wird. Zeitweilige Disproportionen (z.B. aufgrund der partiellen Nichterfüllung einiger Konsumgüterproduktionsziele, relativ hoher Ausschußproduktion, Überziehung des geplanten volkswirtschaftlichen Lohnfonds) gefährden dagegen die monetäre Stabilität weniger, wenn sie zu erhöhtem Sparen der Bevölkerung führen. Darüber hinaus besteht für die Wirtschaftsführung der DDR die Möglichkeit, solche Ungleichgewichtssituationen durch Importe — am ehesten dazu geeignet sind relativ schnell zu realisierende „Westimporte“ — zu entschärfen. Diese Möglichkeit zur Überwindung von Engpässen im Konsumgüterangebot ist von der DDR-Führung in der Vergangenheit häufig genutzt worden. B. Kaufkraftstau Von Störungen infolge von Kaufkraftstauungen war die Wirtschaft der DDR in der Vergangenheit vor allem in jenen Phasen intensiver Wachstumsanstrengungen betroffen, die von einer vorrangigen Entwicklung der Produktionsmittelindustrie vor der Konsumgüterindustrie gekennzeichnet waren. Eine derartige Entwicklung führte beispielsweise im Oktober 1967 zum Geldumtausch, durch den Privatpersonen einen Teil ihrer zu Hause gehorteten Bargeldbestände verloren (s. GBl. I, 1967, S. 603 und 1958, S. 687). Wie an der Entwicklung des Bargeldumlaufs abzulesen ist, hat es die Wirtschaftsführung der DDR in vielen Jahren durch Sparwerbung — verbunden mit entsprechenden Anreizen — verstanden, die Bevölkerung zur festen Anlage hoher Ersparnisse anzuregen. Damit sind diese Mittel als Kaufkraft zwar nicht endgültig verschwunden, werden aber für die Wirtschaftsführung zu einer kontrollierbaren Größe. Soweit Kaufkraftüberhöhungen nicht das Ergebnis gewollter Ersparnis sind, müssen sie aber wohl als Ausdruck eines Kaufkraftverfalls — einer zurückgestauten Inflation — gewertet werden. Auffallend ist, daß in der DDR zur Absorbierung „überschüssiger“ Kaufkraft bisher nur in begrenztem Rahmen mit offenen Preiserhöhungen bei Konsumgütern gearbeitet worden ist. Wurden längere Zeit Preisanhebungen in der Regel nur bei Gütern des gehobenen Bedarfs vorgenommen, werden inzwischen auch Güter des mittleren Bedarfs von Preisanhebungen betroffen. Preiserhöhungen werden häufig durchgesetzt, wenn nur leicht veränderte Waren als neue Produkte vorgestellt werden. Nach Honecker kann Preisstabilität heute nur noch für Waren und Dienstleistungen des Grundbedarfs garantiert werden. Verfolgt man allein die Entwicklung des amtlichen Index der Einzelhandelsverkaufspreise, der Leistungspreise und der Tarife für die Bevölkerung sowie den entsprechenden Index der Kaufkraft der Mark, entsteht jedoch der Eindruck, daß die DDR die Kaufkraft ihrer W. trotz des zeitweilig zu beobachtenden Kaufkraftstaus bei der Bevölkerung absolut stabil halten konnte. Der Index der Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP), Leistungspreise [S. 1456]und Tarife sank in den ersten 10 Jahren des Bestehens der DDR und ist seither mit nur geringen Schwankungen — ausgelöst durch einzelne Preiserhöhungen und Preissenkungen — weitgehend konstant geblieben (Basis 1970 = 100; Gewichtung nach der Struktur des Einzelhandelsumsatzes und der Leistungen 1980. 1950: 186,1; 1955: 111,9; 1960: 100,5; 1975: 98,4; 1980: 98,9; 1981: 99,1; 1982: 99,1). Der Index für die Kaufkraft der Mark entwickelte sich entsprechend (Basis 1970 = 100; 1950: 53,7; 1955: 89,4; 1960: 99,5; 1975: 101,6; 1980: 101,1; 1981: 100,9; 1982: 100,9). Auch wenn ein exakter quantitativer Nachweis der Erhöhung der Lebenshaltungskosten aus vielen Gründen nicht möglich ist, mehren u.a. Meldungen über teils spürbare Preiserhöhungen für einzelne Güter jedoch die Zweifel an diesen durch die Statistik ausgewiesenen Stabilitätserfolgen der DDR-Wirtschaft. Mehrere Autoren haben inzwischen nachgewiesen, daß die amtliche Statistik in den einzelnen sozialistischen Ländern die effektiven Preisniveauerhöhungen nicht ausreichend oder wie im Falle der DDR gar nicht wiedergeben. Hierfür seien einige Gründe genannt, wobei die Reihenfolge ihrer Nennung nichts über den Rang ihrer Bedeutung aussagen soll: In den offiziellen Preisindex gehen oft Preise von Gütern ein, die seit Jahren nicht mehr nachgefragt und/oder angeboten werden. Die höheren Preise „neuer“ Produkte oder auch nur leicht umgestalteter „alter“ Waren werden dagegen nicht berücksichtigt. Die offizielle Statistik orientiert sich nicht immer an den effektiv zu zahlenden Preisen, sondern z. T. auch an Preislisten, die nur in großen Zeitabständen geändert werden. Schwarze Märkte — mit freier Preisbildung — in Bereichen wie Wohnungen, Gebrauchtwarenkäufen und Dienstleistungen, beeinflussen die effektiven Lebenshaltungskosten um so nachhaltiger, je unzureichender die offizielle Versorgung zu staatlich gesetzten Preisen gesichert werden kann. Der gesamte Bereich der sog. Schattenwirtschaft, der gerade in der DDR in seiner Bedeutung zunimmt, entzieht sich aber der offiziellen Messung. Unvollständig sind auch die Informationen über Umsätze und Preise der Exquisit- und Delikatläden in der DDR, in denen vor allem hochwertige Güter aus Importen und eigener Produktion, aber auch andere einfachere Waren gehandelt werden. Das für sämtliche Waren dieser Läden relativ hohe Preisniveau wird sicher ebenfalls nicht bei der Berechnung des offiziellen Preisindex für die Lebenshaltung berücksichtigt. Klaus Bolz Literaturangaben Buck, H.: Technik der Wirtschaftslenkung in kommunistischen Staaten. Bde. 1 u. 2. Coburg: Neue Presse 1969. Ehlert, W.: Geldzirkulation und Kredit im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1982. Einkommensverteilung im Systemvergleich. Hrsg.: D. Cassel u. H. J. Thieme. Stuttgart: G. Fischer 1976. Geld und Finanzen in der sozialistischen Reproduktion. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Geldzirkulation und Kredit in der sozialistischen Planwirtschaft. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Gräbig, G., G. Brendel u. H.-J. Dubrowsky: Ware-Geld-Beziehungen in der sozialistischen ökonomischen Integration. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1975. Grundfragen der sozialistischen Preistheorie. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Haendcke-Hoppe, M.: Die DDR-Außenhandelsstatistik und ihr Informationswert, in: FS-Analysen, H. 3, 1978. Hrsg.: Forschungsstelle für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen. Berlin: 1978. Haffner, F.: Lenkungsprobleme und Inflation in Planwirtschaften. Hrsg.: K.-E. Schenk. Berlin: Duncker & Humblot 1980. (Schriften des Vereins für Socialpolitik. N. F. 106.) Heske, G.: Zur Messung des Preisniveaus. 2., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1972. Gesamtwirtschaftliche Instabilitäten im Systemvergleich. Hrsg.: H. J. Thieme. Stuttgart, New York: G. Fischer 1979. Jansen, P.: Das Inflationsproblem in der Zentralverwaltungswirtschaft. Stuttgart, New York: G. Fischer 1982. Laski, K.: Inflationsprobleme in den sozialistischen Ländern. Wien: 1977. (Forschungsberichte des Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche. 38.) Otto-Arnold, Ch.: Das Kaufkraftverhältnis zwischen D-Mark und Mark (DDR). Eine Neuberechnung. Berlin: Duncker & Humblot 1979. Porschen, D.:Währungskooperation in Ost und West — Ein Systemvergleich auf der Grundlage der neuen politischen Ökonomie. Stuttgart, New York: G. Fischer 1979. Pütsch, M.: Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik. Frankfurt a. M.: Knapp 1978. <LI>Tiegel, D.: Zum Problem der Geldversorgung bei zentraler Lenkung des Wirtschaftsprozesses. Diss., Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Marburg. Marburg: 1968. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1449–1456 Wählerauftrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wappen
Währung/Währungspolitik (1985) Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 Der Begriff W. bezeichnet 1. die Geldeinheit und 2. die gesamte Geldordnung eines Staates. I. Geldeinheit und Geldordnung A. Währungsreform Die W.-Einheit der DDR ist die Mark. Mit den W.-Reformen in den Westsektoren…
DDR A-Z 1985
Architekten (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (rund 95 v.H. aller Wohnungen werden industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.B. Baumonteure), auch das Berufsbild des A. hat sich grundlegend verändert. Hinzu kommt die geänderte Stellung des A. innerhalb des Bauprozesses. Das Berufsbild des A. hat sich deshalb in verschiedene Funktionen aufgeteilt: Wissenschaftler, Planungsfachmann, Projektierungsfachmann („Entwerfer“), Produktionsfachmann; daneben gibt es eine Reihe von Sonderaufgaben: Statiker, Bauphysiker und andere. Private A. arbeiten nur noch vereinzelt, in der Regel mit den Projektierungsbüros zusammen. Neue private A. werden nicht mehr zugelassen. Die Ausbildung erfolgt in 28 Bauberufen mit oder ohne Spezialisierung auf ganz bestimmte Fachbereiche. Die Studenten des Bauwesens können sich an den Hochschulen in 11 verschiedenen Fachrichtungen ausbilden lassen. Ausbildungsstätten: Hochschule für Architektur und Bauwesen, Weimar (gegründet 1860, wiedergegr. 1946; Architektur, Städte[S. 86]bau, Bauingenieurwesen, Baustoffkunde, Gebietsplanung; Weiterbildungsinstitut seit 1969) Technische Universität Dresden (der Bereich Bauwesen der TU umfaßt ca. 40 Institute; Sektion Architektur: Gesellschaftswissenschaftliche und gestalterische Grundlagen, Technische Entwurfsgrundlagen, Siedlung und Territorium, Hochbau, Landwirtschaftsbau, Rekonstruktion und Gebäudeerhaltung) Technische Hochschule Leipzig (bis 1977: Hochschule für Bauwesen; insbes. Bautechnologie) Kunsthochschule Berlin (Ost) (Grundstudienrichtung Architektur) Hochschule für Verkehrswesen „Franz List“, Dresden (Bereich Verkehrsbauten) Hochschule für industrielle Formgestaltung, Halle-Burg Giebichenstein (Sektion: Produkt- und Umweltgestaltung im Bereich des Wohnungs- und Gesellschaftsbaus) sowie Bauakademie der DDR (dort) Ingenieurschulen für Bauwesen: a) Fachrichtung Hochbau in Berlin (Ost), Cottbus, Erfurt, Gotha, Leipzig, Magdeburg, Neustrelitz; b) Fachrichtung Tiefbau in Berlin (Ost), Cottbus, Gotha, Leipzig, Magdeburg, Neustrelitz; c) Fachrichtung Baustoffe/Bauelemente an der Ingenieurschule für Baustofftechnologie in Apolda. Fachrichtungen: Ingenieurbau (Konstruktion und Statik): TU Dresden, HS Weimar, HS Leipzig Kommunaler Tiefbau Technologie der Bauproduktion (Leipzig, Ingenieurhochschule Wismar und Cottbus) Architektur (Weimar, Dresden) Städtebau (Weimar) Landschaftsarchitektur (Dresden) Vorfertigung im Bauwesen (Dresden) Informationsverarbeitung (Weimar) Betriebswirtschaft und Ingenieurökonomie im Bauwesen (Leipzig, Dresden) Gebiets- und Stadtplanung (Weimar) Fachverband der A., Bauingenieure und Architekturwissenschaftler ist der Bund der Architekten der DDR (BdA/DDR — am 30. 10. 1952 als Bund Deutscher Architekten/BDA gegründet). Der BdA/DDR ist seit 1955 Mitglied der Union Internationale des Architectes/UIA, seit 1961 als selbständige Sektion. Die Mitgliederzahl des BdA/DDR liegt bei 4.500. Er verleiht für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Architektur die Schinkel-Medaille. Die Aufgaben des BdA/DDR sind: Entwicklung der Architektur in der DDR durch Fachdiskussionen über technische, ökonomische und ästhetische Fragen des Bauens; Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Bauwesen; Unterstützung der A.-Aus- und -Weiterbildung; Zusammenarbeit mit der Bauakademie der DDR und mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen in Fragen des Bauwesens; Beratung staatlicher Stellen; Pflege internationaler Verbindungen; Ausschreibung von Wettbewerben u.a. Der BdA/DDR hat als Fachverband insgesamt die Aufgabe, die Ansichten von Partei- und Staatsführung, speziell des Ministeriums für Bauwesen und der Bauakademie, bei den A. zu propagieren und ihre Verwirklichung durchzusetzen. Organisatorisch baut sich der BdA/DDR wie folgt auf: 126 Betriebsgruppen (in volkseigenen Projektierungsbüros der Baukombinate, in den bezirklichen und städtischen Stadtplanungsbüros, in wissenschaftlichen Einrichtungen mit mindestens 5 BdA-Mitgliedern). 26 Kreisgruppen, 15 Bezirksgruppen. Die größten Betriebsgruppen bestehen in der Bauakademie, im VEB BMK IHB Berlin, im VEB WBK Erfurt, in der TU Dresden und im Magistrat von Berlin. Oberstes Organ des BdA/DDR ist der alle 4 Jahre stattfindende 2tägige Bundeskongreß; dieser wählt den Bundesvorstand, der seinerseits das Präsidium, den Präsidenten und die Vizepräsidenten wählt. Das Präsidium ist das zentrale leitende Organ des Fachverbandes. Die laufenden Geschäfte werden vom Bundessekretariat geführt. Der Präsident und/oder seine Vizepräsidenten vertreten den Bund nach außen. Der Bundesvorstand besteht aus 88 Mitgliedern. Präsident: Ewald Henn (Bezirksarchitekt Erfurt; BdA-Vors. seit 1982). Vizepräsidenten: Hans Gericke (Bauakademie), Gerhard Krenz (Chefredakteur der Verbandszeitschrift „Architektur der DDR“, ehemals „Deutsche Architektur“), Wolfgang Urbanski (Bauakademie), Roland Korn (Chefarchitekt Berlin/Ost). Helmut Stingl (Komplexarchitekt WBK Berlin/Ost). Bundessekretär: Hubert Scholz. Im Auftrage des Bundesvorstandes arbeiten Zentrale Fachgruppen (bei Bedarf können diese auch auf Bezirksebene gebildet werden): Architektur und bildende Kunst (seit 1968 gemeinsam mit dem Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR). Architekturtheorie, Aus- und Weiterbildung, Internationale Arbeit, Projektierung, Presse, Ausstellungen und Wettbewerbe, Frauen; Städtebau, Industriebau, Wohn- und gesellschaftliche Bauten, Rekonstruktion, Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung, Landschaftsarchitektur, Innengestaltung/Ausbau. Veränderungen der Fachgruppen erfolgen nach Bedarf. Die Fachgruppen arbeiten in Fragen des Bauwesens mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zusammen (z.B. Ministerium für Bauwesen, Ministerium für Kultur, Bauakademie der DDR, Kammer der Technik, Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [insbes. IG Bau/Holz], Kulturbund der DDR, Urania Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse). Kongresse: 1951 — 1. Deutscher Architektenkongreß; 1. Bundeskongreß 1952 in Berlin (Ost), 2. Bundeskongreß 1955 in Berlin (Ost), 3. Bundeskongreß 1957 in Leipzig-Markkleeberg, 4. Bundeskongreß 1961 in Berlin (Ost), 5. Bundeskongreß 1966 in Halle, 6. Bundeskongreß 1971 in Berlin (Ost), 7. Bundeskongreß 1975 in Berlin (Ost), 8. Bundeskongreß 1982 in Berlin (Ost). Der BdA und die Bauakademie der DDR geben monatlich die Fachzeitschrift „Architektur der DDR“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 85–86 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchitekturSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (rund 95 v.H. aller Wohnungen werden industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.B.…
DDR A-Z 1985
Anthropologie (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 [S. 49]Lehre vom Menschen. Im Marxismus-Leninismus der DDR werden gegenwärtig 3 A. unterschieden: 1. Die A. als naturwissenschaftlich-medizinische Disziplin, die sich mit der Genese und physischen Beschaffenheit des Menschen sowie deren Veränderungen befaßt. 2. Die sog. Kultur-A. („cultural anthropology“), die in Frankreich und den angelsächsischen Ländern geortet wird. 3. Die philosophische A., als deren Hauptvertreter M. Scheler, A. Gehlen, M. Landmann, H. Plessner und J.-P. Sartre gelten. Während die naturwissenschaftlich-medizinische A. als „materialistische“ Disziplin unbestritten ist und der Kultur-A. eine Funktion im Sinne der Gewinnung von Teilerkenntnissen durchaus zugestanden wird, wendet sich der Marxismus-Leninismus der DDR eindeutig gegen die „Verabsolutierung einer sog. anthropologischen Problematik als besonderes Gebiet der Philosophie“. Derartige Auffassungen würden den Menschen „ahistorisch“ sehen, lösten ihn aus den konkreten gesellschaftlichen Verhältnissen. Demgegenüber können aus marxistisch-leninistischer Sicht philosophische Aussagen über den Menschen „nur auf der Grundlage der konkret historischen Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse und der praktischen Tätigkeit der Menschen im Rahmen der gegebenen Gesellschaftsformation“ gemacht werden. Damit wird die westliche philosophische A. ebenso abgelehnt, wie bestimmte Themenbereiche der Marx- und Feuerbachforschung (Entfremdung) tendenziell ausgeklammert werden. Dennoch gibt es im Marxismus-Leninismus der DDR eine Lehre vom Menschen: „Die marxistisch-leninistische Philosophie betrachtet den Menschen als höchstes Entwicklungsprodukt der Natur, das seine weitere Entwicklung im Rahmen der gesellschaftlichen Bewegungsformen der Materie vermittels seiner aktiven Tätigkeit selbst vorantreibt.“ Diese Auffassung vom Menschen enthält, der dialektisch-philosophischen Ausgangsposition entsprechend, deterministische und gleichermaßen voluntaristisch-aktivistische Elemente. Letztere gewinnen ihre konkrete Gestalt in der Gegenwart vor allem in der Teilnahme der Menschen am „Kampf um die Beseitigung von Ausbeutung und Klassenunterdrückung, um die Errichtung des Sozialismus“. (Alle Zitate aus: Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 25.) Sozialistische ➝Moral. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 49 Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Antifaschistisch-demokratische OrdnungSiehe auch das Jahr 1979 [S. 49]Lehre vom Menschen. Im Marxismus-Leninismus der DDR werden gegenwärtig 3 A. unterschieden: 1. Die A. als naturwissenschaftlich-medizinische Disziplin, die sich mit der Genese und physischen Beschaffenheit des Menschen sowie deren Veränderungen befaßt. 2. Die sog. Kultur-A. („cultural anthropology“), die in Frankreich und den angelsächsischen Ländern geortet wird. 3. Die philosophische A., als deren Hauptvertreter M. Scheler, A. Gehlen, M. Landmann, H.…
DDR A-Z 1985
Wiedergutmachung (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine individuelle W. nationalsozialistischen Unrechts erfolgte für Vermögensschäden und in Form von Haftentschädigungen in der DDR nicht. Auch mit anderen Staaten sind keine W.-Abkommen abgeschlossen worden. Ein geringfügiges Angebot zur W. gegenüber ehemals verfolgten jüdischen Bürgern der USA wurde von deren Organisation abgelehnt (Antisemitismus). Die in der DDR lebenden, anerkannten Verfolgten des Naziregimes genießen gewisse Vorteile, darunter Gesundheitshilfe sowie erhöhten Urlaub. Vorrechte bei der Zuteilung von Wohnraum (Bau- und Wohnungswesen), bei der Beschaffung von Hausrat und durch Gewährung von Studienbeihilfen für Kinder. Bis zum 30. 4. 1965 erhielten sie bei Erwerbsminderung Leistungen aus der Sozialversicherung, die denen bei Arbeitsunfällen glichen, auch wenn sie keine Versicherungszeiten aufweisen konnten. Seit dem 1. 5. 1965 erhalten anerkannte „Kämpfer gegen den Faschismus“ und „Verfolgte des Faschismus“ aus dem Staatshaushalt über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten Ehrenpensionen. Die Ehrenpension für „Kämpfer“ betrug 800 Mark, für „Verfolgte“ 600 Mark monatlich. An Witwen und Waisen wurden Hinterbliebenenpensionen gezahlt von 120 Mark für arbeitsfähige Witwen und bis 500 Mark für arbeitsunfähige Witwen. Mit Wirkung zum 1. 1. 1978 sind die Regelungen über die Ehrenpensionen für „Kämpfer gegen den Faschismus“ und „Verfolgte des Faschismus“ von 1965 ersatzlos aufgehoben worden. Offensichtlich gilt für diese Personengruppe jetzt generell die allgemeine VO über Ehrenpensionen für besonders verdiente Staatsbürger aus dem Jahre 1952 (GBl. S. 328). Nach dieser VO können auch höhere Ehrenpensionen gewährt werden. Das Pensionsalter wird von „Kämpfern“ und „Verfolgten“ bei Männern mit 60 Jahren, bei Frauen mit 55 Jahren erreicht. Ist das Pensionsalter noch nicht erreicht, wird im Falle einer Erwerbsminderung eine Teilpension, entsprechend dem Prozentsatz des Körperschadens, auf jeden Fall aber werden 20 v.H. der Vollpension gezahlt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Neben der Ehrenpension erhalten „Kämpfer“ und „Verfolgte“ vom Erreichen der vorgezogenen Altersgrenze an oder bei Invalidität eine Alters- oder Invalidenrente in Höhe von 350 Mark. Sie vermindert sich auf 240 Mark, wenn noch Altersversorgung der Intelligenz gezahlt wird; hinzu tritt ggf. Ehegattenzuschlag. Neben der Hinterbliebenen(ehren)pension werden Witwen-(Witwer-)Rente in Höhe von 270 Mark bzw. 60 v.H. der gekürzten Rente, Vollwaisenrente in Höhe von 150 Mark bzw. 40 v.H. und Halbwaisenrente in Höhe von 105 Mark bzw. 30 v.H. der Rente des Verstorbenen gezahlt. Bei Anspruch auf 2 Renten der Sozialversicherung gelten die allgemeinen Anrechnungsbestimmungen (Renten). Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten bei Krankheit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit und Quarantäne für die gesamte Dauer Krankengeld in Höhe des Nettodurchschnittsverdienstes. Die stark sinkende Zahl der Empfänger staatlicher Ehrenpensionen wurde zuletzt von der DDR-Statistik für Ende 1975 mit 26.000 ausgewiesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1484 Widerspruch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wilhelm-Pieck-Universität RostockSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine individuelle W. nationalsozialistischen Unrechts erfolgte für Vermögensschäden und in Form von Haftentschädigungen in der DDR nicht. Auch mit anderen Staaten sind keine W.-Abkommen abgeschlossen worden. Ein geringfügiges Angebot zur W. gegenüber ehemals verfolgten jüdischen Bürgern der USA wurde von deren Organisation abgelehnt (Antisemitismus). Die in der DDR lebenden, anerkannten Verfolgten des Naziregimes genießen…
DDR A-Z 1985
Grundmittel (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR gebräuchlicher Ausdruck für Anlagemittel (Mindesthöhe bis 1976 500 Mark, seitdem 1000 Mark). Zu den G. zählen nicht unbebaute Grundstücke und der Grund und Boden bebauter Grundstücke sowie Grünanlagen, Rasenflächen und Zug-, Zucht- und Nutzvieh. Die Erstausstattung eines Betriebes mit Betriebsmitteln, die zur Inbetriebnahme neuer Kapazitäten erforderlich sind (z.B. Werkzeuge, Kleingeräte, Modelle, Mobiliar), erfolgt ohne Beachtung der Wertgrenze von 500 Mark bzw. 1000 Mark. Die Wiederbeschaffung dieser Güter wird mit Teilen des Gewinns, aus Amortisationen bzw. durch G.-Kredite finanziert und unter Berücksichtigung der Wertgrenze als Ersatzinvestition gebucht. Voraussetzung sinnvollen Wirtschaftens sind ein rationeller Einsatz und eine möglichst gute Auslastung der G. Durch die Anwendung uneinheitlicher Bewertungsmaßstäbe für G. war jedoch bis Anfang der 60er Jahre eine objektive Messung der Effizienz des Kapitaleinsatzes nahezu unmöglich, denn 1948 waren alle vorhandenen Maschinen und sonstigen Ausrüstungen zu Festpreisen des Jahres 1944 sowie alle Gebäude zu den um 60 v.H. erhöhten Preisen des Jahres 1913 bewertet worden. Alle im Zeitraum von 1948 bis 1953 erworbenen G. sind mit den zum Anschaffungszeitpunkt geltenden Preisen verbucht sowie alle von den Betrieben selbst erstellten Investitionsgüter auf Basis der tatsächlichen Kosten verrechnet worden. Nach 1953 wurden die damals neugebildeten Festpreise zugrunde gelegt. Angesichts dieser verzerrten Bewertung konnte trotz gestaffelter Sätze der Abschreibungen der tatsächliche Anlagenverschleiß nicht voll gedeckt werden, zumal auch die Anschaffungskosten für G. gestiegen waren. Deshalb erschienen z.B. alte Anlagen rentabler als neue, weil die für sie anzusetzenden Abschreibungen erheblich niedriger waren als die für neue Anlagen. Gesamtwirtschaftlich waren die Folgen der Unterbewertung des Anlagevermögens noch schwerwiegender: Die Planungsinstanzen konnten kein brauchbares Bild über die Produktivität des Kapitaleinsatzes in den verschiedenen Zweigen und Branchen erlangen; sie blieben somit bei ihren Investitionsentscheidungen auf unzulängliche Kennziffern angewiesen. Zur Behebung dieser Schwierigkeiten erfolgte 1963 eine weitreichende Grundmittelumbewertung. Die damit zur Preisbasis von 1962 bewerteten Daten des Anlagevermögens galten auch noch im Jahr 1983; sie werden jährlich unter Berücksichtigung der Nettoinvestitionen sowie der Aussonderungen zu Preisen von 1962 fortgeschrieben. Inzwischen sind jedoch wieder erhebliche Preisveränderungen bei den Investitionsgütern eingetreten, offen z.B. durch die Industriepreisreform von 1967 sowie durch seitdem erfolgte weitere Preiskorrekturen — z.B. durch die seit 1976 vollzogenen stufenweisen Preisrevisionen —, aber auch versteckt in der Weise, daß völlig neuartige Ausrüstungen, weil sie gar nicht auf die Preisbasis von 1962 zurückgerechnet werden können, zu unrichtigen (wahrscheinlich überhöhten) Werten in die Anlagenrechnung eingehen. Damit ergibt sich ein doppeltes Dilemma: Der Bewertung der offiziellen Anlagevermögensdaten liegt weder ein wirklich einheitlicher Maßstab (echte Preisbasis 1962) zugrunde, noch entsprechen die verwendeten Werte den heutigen Preisrelationen der Kapitalgüter. Aus diesem Grunde sind gegenwärtig wieder die gleichen Vorbehalte gegen die offiziellen Anlagevermögensdaten zu machen wie schon Anfang der 60er Jahre. Auch ist die Basis für die Ermittlung der Produktionsfondsabgabe verzerrt. [S. 581]Deshalb wurde in der DDR verschiedentlich eine erneute G.-Umbewertung gefordert; Anzeichen für die Durchführung einer derartigen Neubewertung in absehbarer Zukunft sind bisher jedoch nicht zu erkennen. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 580–581 Grundlagenvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundmittelumbewertungSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR gebräuchlicher Ausdruck für Anlagemittel (Mindesthöhe bis 1976 500 Mark, seitdem 1000 Mark). Zu den G. zählen nicht unbebaute Grundstücke und der Grund und Boden bebauter Grundstücke sowie Grünanlagen, Rasenflächen und Zug-, Zucht- und Nutzvieh. Die Erstausstattung eines Betriebes mit Betriebsmitteln, die zur Inbetriebnahme neuer Kapazitäten erforderlich sind (z.B. Werkzeuge, Kleingeräte, Modelle, Mobiliar), erfolgt ohne…
DDR A-Z 1985
Kurorte (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rechtliche Regelungen für die Ordnung der örtlichen und technischen Voraussetzungen des Kur- und Erholungswesens sind in der K.-VO (3. 8. 1967; GBl. II, S. 653) getroffen worden. Darin sind systematisch die Abgrenzungen zwischen „Kuren“ und „Erholungsaufenthalten“ und zwischen den dafür geforderten Einrichtungen festgelegt. K. sind danach gekennzeichnet durch staatlich anerkannte natürliche Heilmittel und durch Kureinrichtungen sowie günstige bioklimatische Bedingungen. Ihre Zweckbestimmung ist medizinischer Art. Zu ihnen zählen auch „Seeheilbäder“ im Gegensatz zu den Seebädern. Erholungsorte dienen der „zweckmäßigen Durchführung des Erholungsurlaubs aller Bürger“. Sie sind gekennzeichnet durch günstige landschaftliche Lage und förderliche bioklimatische Bedingungen und müssen über die erforderlichen hygienischen und sonstigen Einrichtungen verfügen. Zwischen den beiden Gruppen stehen die Luft-K. Jeder K. und jeder Erholungsort muß ein Statut haben. Die grundsätzlichen Regelungen dafür und für die staatliche Anerkennung erläßt das Ministerium für Gesundheitswesen. Dessen wissenschaftliche Beratung ist Aufgabe des Forschungsinstituts für Balneologie und K.-Wissenschaft (amtl. Kurzbezeichnung: FBK) in Bad Elster (Leiter: Prof. Dr. med. habil. Herbert Jordan), das u.a. ein „Rahmenkurortstatut für alle Kureinrichtungen der Republik“, einen „Heilquellenkataster der DDR“ und „Grundsätzliche Anforderungen an Beschaffenheit und Technologie der zur Anwendung natürlicher Heilmittel erforderlichen balneotechnischen Anlagen sowie die hygienischen Bedingungen ihrer Nutzung“ ausgearbeitet hat. Das Institut untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen unmittelbar. Eine wesentliche Absicherung der Umweltbedingungen für K. und Erholungsorte geben das Landeskulturgesetz (§ 15) und die 2. Durchführungs-VO (beides 14. 5. 1970). Die Nutzung der Plätze in K. ist im wesentlichen der Sozialversicherung und der Staatlichen Versicherung der DDR (für Mitglieder der Landwirtschaftlichen und Handwerklichen Produktionsgenossenschaften) vorbehalten. Voraussetzung ist in jedem Einzelfall ein ärztliches Attest. Für die „ärztliche Indikationsstellung“ sind Rahmenrichtlinien (1971) vom Ministerium für Gesundheitswesen und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) gemeinsam erlassen worden (Kuren der Sozialversicherung). Bäder, Sanatorien und Kurheime haben eine Kapazität von 17.387 Betten für Erwachsene und 6.410 Betten für Kinder, davon 15.563 bzw. 2.423 für Heilkuren. Die Qualität der Unterbringung ist systematisch verbessert worden. 1982 erreichten 72 v.H. der Plätze in Sanatorien die zweithöchste und 17,9 v.H. die dritthöchste von 5 Bewertungsstufen. Die Sanatorien werden zu zwei Dritteln von der Sozialversicherung selbst geführt, der Rest wird vertragsweise belegt. Für prophylaktische und Genesungskuren werden überwiegend Erholungsheime des FDGB und anderer Träger benutzt. Jedoch stehen sie dafür nur von Oktober bis April zur Verfügung; sie werden in den 5 Monaten der günstigen Jahreszeit für Erholungszwecke beansprucht und dann nicht unter medizinischen Gesichtspunkten vergeben. Feriendienst des FDGB; Gesundheitswesen; Tourismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 779 Kuren der Sozialversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KybernetikSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rechtliche Regelungen für die Ordnung der örtlichen und technischen Voraussetzungen des Kur- und Erholungswesens sind in der K.-VO (3. 8. 1967; GBl. II, S. 653) getroffen worden. Darin sind systematisch die Abgrenzungen zwischen „Kuren“ und „Erholungsaufenthalten“ und zwischen den dafür geforderten Einrichtungen festgelegt. K. sind danach gekennzeichnet durch staatlich anerkannte natürliche Heilmittel und durch…
DDR A-Z 1985
Bürgerinitiative (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Eine Form „freiwilliger“ Gemeinschaftsarbeit während der Freizeit, die vorwiegend im Massenwettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“ von örtlichen Staatsorganen oder durch Ausschüsse der Nationalen Front der DDR (Hausgemeinschaften) organisiert wird. Im offiziellen Sprachgebrauch der DDR ist auch die Bezeichnung „sozialistische Bürgerinitiative“ üblich. Der Begriff ist aus dem Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland übernommen worden, obwohl die hier in den 70er Jahren entstandenen B. zur Wahrung oder Verteidigung spezieller Bürgerinteressen und -rechte gegen Staat oder Gemeinde mit den in der DDR tolerierten und geförderten B. nichts zu tun haben. Die Selbstinterpretation der Partei behauptet vielmehr, daß in der DDR bereits nach Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln die grundsätzliche Interessenidentität zwischen Gesellschaft und Staat gegeben sei und daher die Politik von SED und Staat — allerdings nur diese — das jeweils Mögliche und Notwendige an Interessenwahrnehmung und -verwirklichung zum Inhalt habe, die Bürger sich also lediglich in organisierter Form an dessen Realisierung zu beteiligen bräuchten. Zum Ausbau organisierter „sozialistischer B.“ beschloß der Nationalrat der Nationalen Front der DDR am 21. 1. 1982 ein Aktionsprogramm bis 1985. „Wir wollen damit den Erfordernissen der 80er Jahre entsprechen und zugleich dem Anliegen unserer Ausschüsse in Stadt und Land Ausdruck verleihen, die Bürgerinitiative noch enger mit unseren Plänen zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu verbinden.“ (Prof. L. Kolditz, Präsident des Nationalrates der NF.) Erklärter Schwerpunkt ist die Entfaltung von Selbsthilfeaktionen der Bürger zur Instandhaltung und zum Ausbau von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden, Kindergärten, Schulräumen und Jugendklubs. Bis 1985 sind u.a. 50.000 Wohnungen zu modernisieren, 400.000 Räume „in gesellschaftlichen Einrichtungen“ und 500.000 Wohnungen älterer oder hilfsbedürftiger Bürger „malermäßig instandzusetzen“. Weitere Zielvorgaben sehen die Erfassung und Ablieferung von Sekundärrohstoffen aller Art aus Haushalten und Wohngebieten vor. Soweit sich in der zweiten Hälfte der 70er Jahre unter dem Eindruck der B. in der Bundesrepublik Deutschland punktuell auch in der DDR B. mit politischer Zielsetzung bildeten, standen diese außerhalb der Legalität, so daß sie frühzeitig dem Risiko strafrechtlicher Sanktionen ausgesetzt waren. Demgegenüber wurden Ansätze spontaner B. zu örtlichen und regionalen Problemen der Energiepolitik und des Umweltschutzes, die sich ohne Kontrolle „von oben“ zu bilden begannen, durch die 1980 innerhalb des Kulturbundes der DDR (KB) gebildete Gesellschaft für Natur und Umwelt aufgefangen. 1984 existierten 140 Interessengemeinschaften zur Pflege der Landeskultur innerhalb der Gesellschaft für Natur und Umwelt. Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 249 Bündnispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BürgerrechtlerSiehe auch das Jahr 1979 Eine Form „freiwilliger“ Gemeinschaftsarbeit während der Freizeit, die vorwiegend im Massenwettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“ von örtlichen Staatsorganen oder durch Ausschüsse der Nationalen Front der DDR (Hausgemeinschaften) organisiert wird. Im offiziellen Sprachgebrauch der DDR ist auch die Bezeichnung „sozialistische Bürgerinitiative“ üblich. Der Begriff ist aus dem Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland übernommen worden,…
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Aufbau des Sozialismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich ein politisch-programmatischer Begriff, der der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Bezeichnung ihres Konzeptes gesellschaftspolitischer Transformation diente; er spielte dann jedoch bis in die Gegenwart eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952 wurde der AdS. als die grundlegende Aufgabe verkündet. Er bedeutete auf wirtschaftlichem Gebiet die Ausdehnung des sozialistischen Sektors und auf politischem Gebiet die Durchsetzung des sowjetischen Modells der Volksdemokratie. Die vom V. Parteitag der SED (1958) in Angriff genommene „Vollendung des sozialistischen Aufbaus“ beinhaltete vor allem die durchgängige Kollektivierung der Landwirtschaft. Der VI. Parteitag der SED (1963) verband seine Feststellung über den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ in Industrie und Landwirtschaft der DDR mit der Zielstellung, nunmehr den „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ durchzuführen. Der Begriff „umfassender Aufbau des Sozialismus“ trat jedoch in den Hintergrund, als der VII. Parteitag der SED (1967) die „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ als neue Leitkonzeption einführte, die wiederum vom VIII. Parteitag der SED (1971) verworfen wurde, der statt dessen die „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ als neuen Orientierungsrahmen ausgab. In dem Bemühen, trotz dieser begrifflichen Veränderungen die Kontinuität der Politik zu betonen, erklärte Kurt Hager 1971, die Begriffe „umfassender Aufbau des Sozialismus“, „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ und „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ würden im wesentlichen das gleiche besagen. Nach der 1974 gültigen Etappensicht setzte 1945 in der SBZ die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ ein, die 1961/62 nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ abgeschlossen worden sei. Seitdem befinde sich die DDR in der Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, auf die nach dem Erreichen eines durch bestimmte Kriterien gekennzeichneten Entwicklungsstandes die Etappe der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ bzw. des „reifen Sozialismus“ folgen werden. Sofern der Begriff AdS. gelegentlich noch auftaucht, wird er als zusammenfassende Bezeichnung für die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ und die Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ verwendet. Gesellschaftsordnung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 98 Atomenergie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AufbaugesetzSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich ein politisch-programmatischer Begriff, der der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Bezeichnung ihres Konzeptes gesellschaftspolitischer Transformation diente; er spielte dann jedoch bis in die Gegenwart eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952…
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Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) (1985)
Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 Unter den Freundschaftsgesellschaften der DDR die bedeutendste und nach dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) die zweitgrößte Massenorganisation (1982: 6 Mill. Mitglieder). Anknüpfend an die Traditionen der 1923 gegründeten „Gesellschaft der Freunde des neuen Rußland in Deutschland“ und des „Bundes der Freunde der Sowjetunion“ (1928) bildeten sich 1945 und 1946 innerhalb des Kulturbundes (Kulturbund der DDR [KB]) in der SBZ Zirkel, die sich mit dem Studium der sowjetischen Kultur befaßten. Aus ihnen gingen Ortsgruppen hervor, die zum Zeitpunkt der Gründung der zentralen „Gesellschaft zum Studium der Kultur der Sowjetunion“ (30. 6. 1947) 2.200 Mitglieder hatten. Die Losung des Gründungskongresses „Durch Studium zur Wahrheit — durch Wahrheit zur Freundschaft mit der Sowjetunion“ spiegelte das Anliegen der Organisation in ihrer Anfangsphase wider, nämlich die in weiten Teilen der Bevölkerung verwurzelten, vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden antisowjetischen bzw. antirussischen Ressentiments zu überwinden. Der 2. Kongreß beschloß am 2. 7. 1949 die Umbenennung in „Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ und leitete den Übergang von einer Studiengesellschaft zu einer politischen Massenorganisation ein, die sich verstärkt an breitere Kreise der Bevölkerung wenden sollte. Der 3. Kongreß (1951) stand unter der auch später von der DSF immer wieder propagierten Losung „Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen“. Auf ihm wurde festgestellt, daß der Prozeß der bewußtseinsmäßigen Umerziehung der Bevölkerung weitgehend erfolgreich abgeschlossen sei. Fortan erfolgte die ideologische Tätigkeit in 3 Hauptrichtungen: Nachweis des Aufstiegs der Sowjetunion zur führenden Weltmacht; Erläuterung der Bedeutung des engen Bündnisses zwischen der DDR und der UdSSR; Nutzbarmachung der Erfahrungen der Sowjetunion beim Aufbau des Sozialismus/Kommunismus. Die seit dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) weiter gewachsene enge Anlehnung der DDR an die Sowjetunion (z.B. neuerlicher Vertrag über „Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ vom 7. 10. 1975) und die durch das Komplexprogramm (Juli 1971) forcierte Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) haben der Arbeit der DSF neue Impulse verliehen. Bei der Lösung der mit der ökonomischen Integration verbundenen Aufgaben kann Arbeitskollektiven durch die Kreisvorstände und den Zentralvorstand der Gesellschaft der Ehrenname „Brigade Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ verliehen werden. Sie sollen sich dadurch auszeichnen, daß ihre Mitglieder als Agitatoren der deutsch-sowjetischen Freundschaft auftreten, Initiatoren der Auswertung und Nutzung sowjetischer Erfahrungen, Vorbild im rationellen Einsatz sowjetischer Maschinen und Rohstoffe sowie in der Erfüllung der Planaufgaben, vor allem der Exportverpflichtungen gegenüber der Sowjetunion, sind. Inzwischen gibt es (Mai 1981) ca. 112.000 derartige Arbeitskollektive. Neben diesen Brigaden sind die „Zirkel zur Auswertung sowjetischer Erfahrungen“ (1981: 6.900 Zirkel mit 63.200 Mitgl.) und die „Zirkel zum Erlernen der russischen Sprache“ aktive Träger der DSF-Arbeit. Der DSF gehört der Verlag „Kultur und Fortschritt“; sie gibt die Wochenillustrierte „Freie Welt“ und die Monatsschriften „Sowjetwissenschaft, Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge“ sowie „Kunst und Literatur“ heraus. Von besonderer Bedeutung für die propagandistische Arbeit ist die 14täglich erscheinende „Presse der Sowjetunion“ mit der Beilage „Für den DSF-Funktionär“, die vom Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates in Zusammenarbeit mit dem DSF-Zentralvorstand herausgegeben wird. 25 Häuser der deutsch-sowjetischen Freundschaft sind wichtige Zentren der politisch-ideologischen und kulturellen Arbeit. Hinzu kommen noch 1600 sog. Kabinette der Freundschaft in Betrieben und sonstigen Einrichtungen. An verdienstvolle Russischlehrer und Schüler mit ausgezeichneten Leistungen im Fach Russisch wird jährlich die Johann-Gottfried-Herder-Medaille verliehen. In jedem Jahr organisiert die DSF sog. Freundschaftszüge und Studienreisen in die Sowjetunion. Das vom 9. Kongreß (1970) beschlossene Statut bezeichnet die politisch-ideologische Tätigkeit als Hauptaufgabe der DSF. „Durch ihren Beitrag zur Vermittlung des Beispiels und der Erfahrungen des Sowjetvolkes ist die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft gemeinsam mit den anderen gesellschaftlichen Kräften unserer Republik vor allem bemüht, den Kampf der Werktätigen um wissenschaftlich-technische Pionier- und Spitzenleistungen zu fördern.“ Organisationsaufbau und Tätigkeit beruhen auf dem Demokratischen Zentralismus. Die DSF ist nach dem Territorial- und Produktionsprinzip aufgebaut und gliedert sich in Grundeinheiten, Kreis- und Bezirksorganisationen. Die Wahl des Zentralvorstandes, der Vorstände der Bezirks- und Kreisorganisationen sowie der Grundeinheiten erfolgt in offener Abstimmung en bloc. Das höchste Organ ist der in der Regel alle 5 Jahre zusammentretende Kongreß; zwischen den Kongressen ist es der in der Regel jährlich mindestens 2mal zusammentretende Zentralvorstand. Dieser wählt zur Leitung der Gesellschaft zwischen seinen Tagungen das Präsidium und zur Leitung seiner laufenden Arbeit das Sekretariat des Zentralvorstandes. Das Fundament der Organisation bilden die Grundeinheiten (1981: 38.500), die überall dort eingerichtet werden, wo mindestens 10 Mitglieder vorhanden sind. Die Grundeinheiten wiederum gliedern sich in Zehnergruppen. Mitglied kann jeder Einwohner der DDR vom 14. Lebensjahr an werden; die Mitgliedschaft in der DSF gilt als Mindestnachweis „gesellschaftlicher Aktivität“. Die DSF ist Trägerin zahlreicher politischer und kultureller Veranstaltungen (Vorträge, Konzerte, Buch- und Kunstausstellungen usw.; 1981 waren es 996.700 mit fast 25 Mill. Teilnehmern). Präsident der DSF wurde auf dem 11. Kongreß (19./20. 5. [S. 547]1978) das Mitglied des Politbüros der SED Erich Mückenberger, nachdem der ehemalige Außenminister der DDR, Dr. Lothar Bolz (NDPD), nicht mehr für dieses Amt kandidierte. Generalsekretär ist seit 1967 Kurt Thieme. Der 12. Kongreß fand am 12. und 13. 5. 1983 in Berlin statt. Schwestergesellschaft in der UdSSR ist die am 7. 1. 1958 in Moskau gegründete „Gesellschaft für Sowjetisch-Deutsche Freundschaft und kulturelle Verbindungen“, die auf dem II. Unionskongreß (1965) in „Sowjetische Gesellschaft für Freundschaft mit der DDR“ umbenannt wurde. Ihr Vorsitzender ist S. G. Lapin, Vorsitzender des Staatlichen Komitees des Ministerrates der UdSSR für Fernsehen und Rundfunk. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 546–547 Geschlechtserziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem AuslandSiehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 Unter den Freundschaftsgesellschaften der DDR die bedeutendste und nach dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) die zweitgrößte Massenorganisation (1982: 6 Mill. Mitglieder). Anknüpfend an die Traditionen der 1923 gegründeten…
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Journalismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Begriff und Funktion des J. Berufliche Tätigkeit für Presse, Nachrichtenagentur, Rundfunk, Fernsehen; ursprünglich nur für den Pressebereich gebraucht. Der Begriff J. ist vom Begriff Publizistik nicht scharf zu trennen. Dieser gilt im weiteren Sinne für alle gesellschaftspolitischen Veröffentlichungen, auch in Büchern, Broschüren, Flugblättern usw. Er wird in der DDR vor allem verwandt für die „gesellschaftspolitische Kampfliteratur“ (literarische Publizistik), ebenso spricht man von Dokumentarfilm- und Bildpublizistik. Von den Medienpolitikern der SED wird J. definiert als Institution des politischen Überbaus. Unterschieden wird zwischen bürgerlichem und sozialistischem J. Der sozialistische J. wird verstanden als „massenwirksamstes Instrument“ der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), der anderen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen sowie des sozialistischen Staates zur Entwicklung des gesellschaftlichen ➝Bewußtseins, als ein „entscheidendes politisches Machtinstrument“. Er sammelt und verbreitet gesellschaftliche Informationen, die „erforderlich und geeignet“ sind, das bewußte, klassenmäßige Verhalten des Volkes, seiner Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) und Schichten zu entwickeln, und vermittelt die „dafür notwendigen Argumentationen“ (Agitation und Propaganda; Medienpolitik). Der Journalist ist in diesem Verständnis Partei- oder Staatsfunktionär, der mit jornalistischen Mitteln an der Leitung ideologischer Prozesse teilnimmt. „Ein sozialistischer Journalist ist ein Funktionär der Partei und unserer Gesellschaft, der mit seinen spezifischen Waffen … seine Funktion als kollektiver Organisator wahrnimmt“ (W. Lamberz, VDJ-Vorstandstagung, Juni 1976). 2. Verband der Journalisten der DDR (VDJ). Der VDJ ist die zuständige Berufsorganisation der Journalisten. Er wurde 1946 als Verband der deutschen Presse (VDP) gegründet (I. Delegierten-Konferenz 1947). Bis Juli 1953 (IV. Delegierten-Konferenz des VDP) gehörte der Verband dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) an. Auf der VI. Delegierten-Konferenz wurde der VDP in Verband der Deutschen Journalisten (VDJ) umbenannt und erhielt auf dem IX. Kongreß des VDJ (1972) seinen jetzigen Namen. Vorsitzender des Verbandes ist seit Januar 1981 Eberhard Heinrich (Kandidat des Zentralkomitees (ZK) der SED). 1982 zählte der VDJ rd. 8.400 Mitgl. (von diesen arbeiteten u.a. 50 v.H. bei Tages-, Wochen- oder Monatszeitungen sowie Fachzeitschriften; knapp 18 v.H. beim ADN, im Rundfunk und beim Fernsehen; 8 v.H. waren Betriebszeitungs- und Betriebsfunkredakteure; 8 v.H. freischaffende Journalisten). [S. 682]Der VDJ ist nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus organisiert. Seine leitenden Organe sind der — jetzt alle 5 Jahre stattfindende — Kongreß, der Zentralvorstand, das Präsidium und das Sekretariat. Bezirksverbände des VDJ als Untergliederung bestehen in allen Bezirken der DDR. Die untersten Verbandseinheiten sind die territorialen Gebietsgruppen sowie betriebliche Redaktions- bzw. Verlagsgruppen. Entsprechend den fachlichen Aufgaben bestehen auf allen Ebenen des Organisationsaufbaus Sektionen, z.B. 20 Sekt. im Ostberliner BV. (1984). Nach dem XI. Kongreß des VDJ (10./11. 6. 1982) berief das Präsidium eine Reihe von Kommissionen (K.), die von Präsidiumsmitgliedern geleitet werden. Sie sollen durch Analysetätigkeit, Problemdiskussionen, den Austausch von Erfahrungen usw. die Arbeit des Zentralvorstandes sowie der Bezirksverbände verbessern helfen. Es bestehen folgende K.: K. journalistische Schaffensfragen; K. Aus- und Weiterbildung; K. internationale Beziehungen; K. Wirtschaftsjournalisten; K. Bildjournalismus; K. Betriebszeitungsredakteure; K. Staat und Recht/Kommunalpolitik; K. Öffentlichkeitsarbeit; K. Veteranenarbeit; K. Organisationspolitik. — Der Zentralvorstand gibt als Monatszeitschrift die „Neue Deutsche Presse“ (NDP) heraus. Hauptaufgaben des VDJ sind die politisch-ideologische Erziehung und die fachliche Qualifizierung (Weiterbildung) der Journalisten. Besondere Aufgaben nimmt der VDJ in Hinblick auf die Rekrutierung des journalistischen Nachwuchses wahr. Im Ergebnis des XI. Kongresses verabschiedete das Präsidium des VDJ am 27. 9. 1982 eine neue „Ordnung für das Volontariat“. Das Volontariat hat das Ziel, den journalistischen Nachwuchs in den Redaktionen zu erproben und auf das Hochschulstudium vorzubereiten. — Der VDJ versteht sich als eine „Kampfabteilung an der ideologischen Front des Sozialismus“, als „ein zuverlässiger Mitstreiter der Partei der Arbeiterklasse unseres sozialistischen Staates“ (Entschließung des IX. Kongresses, Juni 1972, Neue Deutsche Presse, Nr. 14/1972). Der VDJ ist seit September 1949 Mitglied der (kommunistischen) Internationalen Organisation der Journalisten (IOJ) mit Sitz in Prag. Als Auszeichnungen werden an Journalisten u.a. die „Franz-Mehring-Ehrennadel“ und seit 1973 der „Journalistenpreis des FDGB“ verliehen. Dem VDJ ist die 1956 gegründete Fachschule für Journalistik in Leipzig unterstellt; die Absolventen führen nach 3jährigem Studium (in Internatskursen kombiniert mit Fernstudium) die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung „Journalist“. Ebenso unterhält der VDJ seit 1963 die „Schule der Solidarität“ im Internationalen Institut für Journalistik „Werner Lamberz“ in Berlin (Ost). An ihr werden „fortschrittliche“ Journalisten vor allem aus Staaten der Dritten Weh ausgebildet (1963–1984 über 700 Journalisten aus mehr als 40 Ländern, darunter vielfach Mitglieder von „Befreiungsbewegungen“, z.B. der PLO, der SWAPO und der ANC). Der Diplomabschluß dieses Instituts wird von den Mitgliedsverbänden der IOJ anerkannt. 3. Wissenschaftliche Journalistenausbildung. Die einzige wissenschaftliche Ausbildungsstätte für Journalisten („journalistische Kader“) in der DDR ist die Sektion Journalistik an der Karl-Marx-Universität Leipzig, die im Januar 1951 als Institut für Publizistik und Zeitungswissenschaft an der Universität Leipzig gegründet wurde, ab September 1954 Fakultät für Journalistik der Karl-Marx-Universität hieß und im Verlauf der 3. Hochschulreform in Sektion umbenannt wurde. Sie ist seit 1973 in Wissenschaftsbereiche (z.B. journalistischer Arbeitsprozeß) und in Fachgebiete (z.B. Leitung und Planung sozialistischer Tageszeitungen) untergliedert. Als Zweig der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften ist die „sozialistische Journalistik“ eine gesellschaftswissenschaftliche Disziplin. Gegenstand von Lehre und Forschung sind Geschichte sowie Theorie und Praxis der Massenmedien. Untersucht werden u.a. aus marxistisch-leninistischer Sicht die „Gesetzmäßigkeiten innerhalb der Medien“, „der Beitrag der Journalistik zur Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ und „die Methoden der Menschenführung und der Leitungstätigkeit der Partei der Arbeiterklasse mittels der journalistischen Massenmedien“. Als Begründer der sozialistischen Journalistik gelten Marx, Engels und Lenin. Das 4jährige Studium wird mit einer Abschluß-Diplomarbeit und der Verleihung des Titels „Diplom-Journalist“ abgeschlossen. Die Sektion verfügt ferner über das Promotionsrecht A und B. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist u.a. ein 1jähriges Volontariat bei einer Zeitung, einer Pressestelle, bei Rundfunk oder Fernsehen. Ein Studium in anderen Fachrichtungen (Sektionen) kann bis zur Hälfte der vorgeschriebenen Studienzeit angerechnet werden. In jedem Studienjahr müssen Praktika sowie das Lehrfach „Mündliche Argumentation“ absolviert werden. Die Sektion gibt die wissenschaftlichen Hefte „Theorie und Praxis des sozialistischen Journalismus“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 681–682 Jazz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jüdische GemeindenSiehe auch die Jahre 1975 1979 1. Begriff und Funktion des J. Berufliche Tätigkeit für Presse, Nachrichtenagentur, Rundfunk, Fernsehen; ursprünglich nur für den Pressebereich gebraucht. Der Begriff J. ist vom Begriff Publizistik nicht scharf zu trennen. Dieser gilt im weiteren Sinne für alle gesellschaftspolitischen Veröffentlichungen, auch in Büchern, Broschüren, Flugblättern usw. Er wird in der DDR vor allem verwandt für die „gesellschaftspolitische Kampfliteratur“ (literarische…
DDR A-Z 1985
Schiffbau (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem II. Weltkrieg wurde in der DDR eine bedeutende Sch.-Industrie aufgebaut, die internationalen Maßstäben durchaus standhält. Die Kapazitätsgrenze der DDR-Werften ist nahezu erreicht, die jährliche Produktion hat sich bei knapp 400.000 BRT eingependelt. Die Sch.-Industrie ist im Bezirk Rostock konzentriert. Rostock ist auch der Sitz des 1979 gegr. VEB Kombinat Schiffbau, in das bis auf die VEB Peene-Werft (Spezialwerft für Marine und Küstenpolizei), Wolgast, alle Seeschiffswerften, 2 Binnenschiffswerften sowie etliche Zulieferbetriebe integriert sind. Das mit rd. 55.000 Beschäftigten vergleichsweise große Kombinat ist dem Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau unmittelbar unterstellt. Seit Kriegsende wurden auf DDR-Werften rd. 5.000 Schiffe mit rd. 8 Mill. BRT gebaut. Hauptauftraggeber der Sch.-Industrie ist die Sowjetunion, die etwa drei Viertel aller Schiffsneubauten abnahm. Die Gesamtzahl der Exportländer — darunter auch die Bundesrepublik Deutschland — liegt bei über 30. Den gesamten zivilen Schiffsexport und -import wickelt die dem VEB Kombinat Sch. angeschlossene Außenhandelsorganisation Schiffscommerz ab, deren Jahresumsatz ca. 4 Mrd. Mark (1980) beträgt. Vor allem mit der polnischen Werftindustrie wird hart um devisenbringende Aufträge westlicher Länder konkurriert. Vereinbarungen innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) entsprechend, sind die Werften auf bestimmte Schiffstypen bzw. -arten spezialisiert: VEB Warnowwerft Warnemünde (7.000 Besch.): Hochseefracht- und Containerschiffe, Stückgut- und Massengutfrachter. Spitzenerzeugnisse sind Polar-Frachtschiffe für die Sowjetunion. Diese zwar nicht der Zahl, jedoch der Vermessung (BRT) und der Tragfähigkeit (t) ihrer Schiffsneubauten nach mit Abstand größte DDR-Werft — durchschnittlich zwei Fünftel Anteil an der Gesamtproduktion —, ließ 1982 11 Schiffe mit 152.901 BRT von Stapel laufen. VEB Volkswerft Stralsund (8.000 Besch.): Zentrum des Fischerei-Sch. in der DDR. Gemessen an der Zahl der Schiffsneubauten ist sie die größte Werft der DDR und die größte Fischereiwerft (1980) der Welt. Ein Drittel der sowjetischen Fischfangflotte wurde in Stralsund gebaut. Hauptschiffstyp dieser DDR-„Renommierwerft“ ist neuerdings der Gefriertrawler-Seiner (GTS), der den bis 1981/82 in Serie gebauten „Atlantik-Supertrawler“ ablöste. 1982 wurden 27 Schiffe mit 87.401 BRT gebaut. VEB Schiffswerft „Neptun“ Rostock (7.000 Besch.): spezialisiert auf Mehrzweckfracht-, Tiefkühl-, Hebe- und Fährschiffe sowie Logger. Die Neptun-Werft produziert vorrangig für die DDR-Handelsflotte und leistet den Hauptanteil an deren Modernisierung. Diese bei Kriegsende einzige Seewerft der DDR von Bedeutung (Gründung 1850) hat 1982 7 Schiffe mit 46.368 BRT produziert. VEB Mathias-Thesen-Werft Wismar (6.500 Besch.): Hier werden vor allem Universalfrachtschiffe für Erze, Schüttgüter und Container sowie Tiefkühlschiffe hergestellt. 1982 wurde das erste in der DDR gebaute Ro-Ro-Frachtschiff (Tragfähigkeit 6.700 t) an den VEB Deutfracht/Seereederei Rostock übergeben (Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei). 1982 wurden 6 Schiffe mit 55.493 BRT von Stapel gelassen. VEB Elbewerften Boizenburg/Roßlau (2.300 Besch.): Diese Binnenwerft produziert hauptsächlich Binnenfahrgastschiffe für die Sowjetunion, aber auch Container-Binnen-Küstenmotorschiffe und Kühlcontainer-Binnenschiffe. 1982 wurden 6 Schiffe mit 13.040 BRT gebaut. Die VEB Yachtwerft Berlin (1000 Besch.) ist auf Ruderboote und Segelyachten spezialisiert. Daneben gibt es noch einige kleine Binnenwerften für die Binnenschiffahrt und für die Produktion von Spezialschiffen (z. B. Rettungsboote), die allerdings nicht dem Kombinat angegliedert sind. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1136 Schießbefehl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schnelle Medizinische HilfeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem II. Weltkrieg wurde in der DDR eine bedeutende Sch.-Industrie aufgebaut, die internationalen Maßstäben durchaus standhält. Die Kapazitätsgrenze der DDR-Werften ist nahezu erreicht, die jährliche Produktion hat sich bei knapp 400.000 BRT eingependelt. Die Sch.-Industrie ist im Bezirk Rostock konzentriert. Rostock ist auch der Sitz des 1979 gegr. VEB Kombinat Schiffbau, in das bis auf die VEB Peene-Werft…
DDR A-Z 1985
Freizügigkeit (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Art. 32 der Verfassung gewährleistet die F., d.h. das Recht eines jeden Bürgers, innerhalb des Staatsgebiets der DDR und im Rahmen ihrer Gesetze seinen Wohnsitz oder zeitweiligen Aufenthalt frei zu wählen und sich innerhalb des Staatsgebiets frei zu bewegen. Wegen der räumlichen Beschränkung der F. auf das Staatsgebiet der DDR erscheinen die paßrechtlichen Schranken der Ausreise, das Genehmigungserfordernis bei Reisen in „nichtsozialistische“ Staaten, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, und die Beschränkung der Erteilung von Genehmigungen auf dringende Familienangelegenheiten und Rentnerreisen (AO über Regelungen zum Reiseverkehr von Bürgern der DDR vom 15. 2. 1982; GBl. I, S. 187) sowie die Strafbarkeit des „ungesetzlichen Grenzübertritts“ mit Freiheitsstrafe bis zu 8 Jahren (§ 213 StGB) schon begrifflich nicht als Einschränkungen der F. Die wichtigsten Einschränkungen innerhalb der DDR ergeben sich aus: a) den Zutrittsverboten und -beschränkungen innerhalb des Grenzgebiets (Grenzgesetz, GrenzVO, Grenzordnung, sämtl. vom 25. 3. 1982; GBl. I, S. 197, 203, 208) und der militärischen Sperrgebiete (SperrgebietsVO vom 26. 7. 1979; GBl. I, S. 269), b) den Aufenthaltsbeschränkungen, die von den Gerichten als Zusatzstrafe (§§ 51, 52 StGB), Auflage bei Strafaussetzung auf Bewährung (§ 45 StGB) und „Wiedereingliederungsmaßnahme“ gegenüber vorbestraften [S. 476]Tätern (§ 47 StGB) in einem Strafverfahren oder als Sicherheitsmaßregel zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 3 Abs. 1 der VO über Aufenthaltsbeschränkungen vom 24. 8. 1961; GBl. II, S. 343) angeordnet werden können, c) der als „staatliche Kontrollmaßnahmen“ bezeichneten Polizeiaufsicht, die bei einer strafgerichtlichen Verurteilung als „Wiedereingliederungsmaßnahme“ mit eindeutigem Sicherungscharakter verhängt werden und auf deren Grundlage die zuständige Polizeidienststelle u.a. auch Aufenthaltsbeschränkungen anordnen kann (§ 48 StGB), d) den Aufenthaltsbeschränkungen, die von den örtlichen Räten gegenüber „kriminell gefährdeten Bürgern“ als rein administrative Maßnahmen angeordnet werden können (§ 4 Abs. 3 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 i. d. F. der 2. VO vom 6. 7. 1979; GBl. I, S. 195), sowie e) Seuchenschutzmaßnahmen (Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen vom 20. 1. 1983; GBl. I, S. 29). Das in der Verfassung von 1949 enthaltene Auswanderungsrecht ist in die geltende Verfassung von 1968 nicht aufgenommen worden. Dessenungeachtet ist die DDR nach Art. 12 Abs. 2 des Internationalen Paktes vom 19. 12. 1966 über bürgerliche und politische Rechte, den die DDR am 14. 1. 1974 ratifiziert hat und der am 23. 3. 1976 in Kraft getreten ist, völkerrechtlich verpflichtet, ihren Bürgern die Auswanderung zu gewährleisten. Dieser Verpflichtung kommt die DDR nicht nach. Sie begründet diese Vertragsverletzung damit, daß die Auswanderung ein typisches Produkt der Krisenwirtschaft kapitalistischer Staaten sei und es in der DDR keine soziale Basis für ein Grundrecht auf Auswanderung gebe (Staatsrecht der DDR, Lehrbuch, Berlin [Ost] 1977, S. 207). Die Entscheidung über Auswanderungsanträge liegt im freien Ermessen der Verwaltungsbehörden, die dabei „die Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“ zu berücksichtigen haben; sie stellen in Rechnung, „daß die Auswanderung in einen imperialistischen Staat bedeutet, Menschen einem System auszuliefern, das sie ausbeutet und zwingt, einer aggressiven Politik zu dienen, die ihre Existenz gefährdet und sich gegen den Sozialismus richtet“ (ebda.). Wie es die großzügige Genehmigungspraxis seit Anfang 1984 gezeigt hat, können allerdings politische Opportunitätsüberlegungen zeitweise auch zu einer anderen Beurteilung führen. Zur speziellen Problematik der Familienzusammenführung: Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 475–476 Freizeitarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FremdenverkehrSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Art. 32 der Verfassung gewährleistet die F., d.h. das Recht eines jeden Bürgers, innerhalb des Staatsgebiets der DDR und im Rahmen ihrer Gesetze seinen Wohnsitz oder zeitweiligen Aufenthalt frei zu wählen und sich innerhalb des Staatsgebiets frei zu bewegen. Wegen der räumlichen Beschränkung der F. auf das Staatsgebiet der DDR erscheinen die paßrechtlichen Schranken der Ausreise, das Genehmigungserfordernis bei Reisen in…
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Nationale Mahn- und Gedenkstätten (1985)
Siehe auch: Nationale Gedenkstätten: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationale Mahn- und Gedenkstätten: 1975 1979 Die NMG. wurden unter maßgeblicher Mitwirkung des Komitees der antifaschistischen Widerstandskämpfer und eines am 1. 4. 1955 gegründeten „Kuratoriums für den Aufbau NMG.“ errichtet. Laut Statut vom 28. 1. 1961 unterstehen sie dem Ministerium für Kultur und haben gemäß § 2 „a) den Kampf der deutschen Arbeiterklasse und aller demokratischen Kräfte gegen die drohende faschistische Gefahr, b) die Rolle der KPD als der stärksten und führenden Kraft im Kampf gegen das verbrecherische Naziregime, … g) die historische Rolle der DDR darzustellen und zu erläutern“ (GBl. II, S. 381). Unter den NMG. werden unterschieden die der Erinnerung dienen an: 1. historische Ereignisse der deutschen Arbeiterbewegung bis 1917 (u.a. Gedenkstätten der SPD-Parteitage in Eisenach 1869, Gotha 1875 und Er[S. 931]furt 1891); 2. historische Ereignisse der deutschen Arbeiterbewegung (sprich KPD) 1918–1933 (u.a. Gedenkstätten revolutionärer Kämpfe 1918–1923 in Halle, Hettstedt und Leuna); 3. den antifaschistischen Widerstand von 1933 bis 1945 (u.a. Konzentrationslager Buchenwald, Ravensbrück, Sachsenhausen, Zuchthaus Brandenburg); 4. bedeutende Arbeiterführer (u.a. in Berlin an Karl Marx, Friedrich Engels, Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg; in Schloß Hubertusburg, Festung Königstein und Borsdorf an August Bebel und Wilhelm Liebknecht; in Wiederau und Birkenwerder an Clara Zetkin; in Eichwalde, Ziegenhals, Bautzen und Buchenwald an Ernst Thälmann). In Berlin (Ost) existieren u.a. folgende NMG.: Friedhof der Sozialisten in Friedrichsfelde, Sowjetisches Ehrenmal in Treptow, Mahnmal für die Opfer des Faschismus und Militarismus „Neue Wache“ Unter den Linden, Friedhof der Märzgefallenen von 1848 und Gräber der Revolutionskämpfer von 1918 im Friedrichshain sowie Museum für deutsche Geschichte (ehemals Zeughaus) Unter den Linden. Die NMG. werden in der Zentralen Denkmalliste vom 25. 9. 1979 genannt (GBl. SDr. 107). Neben den NMG. von überregionaler, sind in fast allen Gemeinden der DDR Gedenkstätten (G.) der Arbeiterbewegung, des antifaschistischen Widerstandes und des Aufbaus des Sozialismus von vorwiegend lokaler bzw. regionaler Bedeutung entstanden. Die Formen der G. sind mannigfaltig. Unter G. werden sowohl Gedenktafeln an Geburts- und Wohnhäusern von Persönlichkeiten aus der Arbeiterbewegung bzw. Verfolgte des Naziregimes, Gräber bzw. Friedhöfe gefallener sowjetischer Soldaten als auch historisch bedeutsame Plätze, Säle und Gebäude sowie Denkmäler verstanden. In der DDR gibt es mehrere tausend dieser G. (Anna Dora Miethe, Gedenkstätten: Arbeiterbewegung — Antifaschistischer Widerstand — Aufbau des Sozialismus, 2. Aufl., Leipzig-Jena-Berlin [Ost] 1975), die in den Schulunterricht, in die Jugendweihestunden, in örtliche Feiern usw. entsprechend den Zielen der Nationalen Geschichtsbetrachtung einbezogen werden. Größere G. der Arbeiterbewegung sind zu Museen ausgebaut worden (rd. 80), für die bei dem Rat für Museumswesen beim Ministerium für Kultur eine Arbeitsgruppe museale G. der Arbeiterbewegung besteht. Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 930–931 Nationale Geschichtsbetrachtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Volksarmee (NVA)Siehe auch: Nationale Gedenkstätten: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationale Mahn- und Gedenkstätten: 1975 1979 Die NMG. wurden unter maßgeblicher Mitwirkung des Komitees der antifaschistischen Widerstandskämpfer und eines am 1. 4. 1955 gegründeten „Kuratoriums für den Aufbau NMG.“ errichtet. Laut Statut vom 28. 1. 1961 unterstehen sie dem Ministerium für Kultur und haben gemäß § 2 „a) den Kampf der deutschen Arbeiterklasse und aller demokratischen Kräfte gegen die…
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Fondsbezogener Preis (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Bei staatlicher Preisbildung ergibt sich das Problem, wie der Gewinnaufschlag zu kalkulieren ist, d.h. welcher Preistyp angewendet werden soll. Dabei sind grundsätzlich 3 Formen zu unterscheiden: a) Beim lohnbezogenen Preistyp, der weitgehend der Marxschen Arbeitswertlehre entspricht, wird die Gewinnrate ausschließlich auf die Lohnkosten bezogen. Dieses Verfahren würde die Betriebe zu möglichst arbeitsintensiven Produktionen anregen und damit praktisch die produktivitätssteigernde Substitution von Arbeit durch Kapital verhindern. b) Beim kostenbezogenen Preistyp wird der Gewinnsatz auf die Lohn- und Materialkosten (einschließlich Abschreibungen) bezogen. Hierbei ergibt sich die Tendenz der Betriebe, bei der Preiskalkulation und Preisbestätigung möglichst hohe Kosten nachzuweisen. Dieser Typ wurde grundsätzlich der Industriepreisreform zugrunde gelegt. Allerdings hat man dabei eine „gebrochene Preisbasis“ angewendet, bei der als Bezugsbasis für eine einheitliche Gewinnzurechnung auf Zweigebene die Selbstkosten und auf Erzeugnisstufe bei differenzierten Gewinnsätzen die Verarbeitungskosten — d.h. die Selbstkosten abzüglich der Materialkosten — gewählt worden sind. Der entscheidende Mangel dieses Preistyps liegt in der ungenügenden Berücksichtigung des Kapitalaufwands, da die Kapitalzinsen nicht berücksichtigt werden (Finanzierung von Investitionen mit zinspflichtigen Krediten und Einführung der Produktionsfondsabgabe im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems [NÖS]). Dies bewirkt eine Benachteiligung der kapitalintensiven Betriebe, denn sie erzielen nur eine geringe Kapitalrentabilität (= Gewinn je 1000 Mark Brutto-Anlagevermögen). c) Diese Mängel werden beim fondsbezogenen Preistyp vermieden, da der Gewinnaufschlag ausschließlich auf das auf die Erzeugniseinheit entfallende „betriebsnotwendige Kapital“ bezogen wird. Dabei handelt es sich um den Gesamtwert der Produktionsanlagen und des [S. 423]Umlaufvermögens. Allerdings wird dieser in der Regel bei der Preisfestsetzung nicht voll anerkannt, vielmehr berücksichtigt man davon unter Ausschaltung ungenutzter oder stillgelegter Anlagen nur den erforderlichen Kapitalaufwand, gemessen am tatsächlichen Kapitaleinsatz der besten Betriebe einer Erzeugnisgruppe. Dabei wird unterstellt, daß in diesen Bestbetrieben tatsächlich eine optimale Nutzung des Kapitaleinsatzes gegeben ist, was aber nicht der Fall zu sein braucht. Den FP. hat man in der DDR in den Jahren 1969 und 1970 tatsächlich für eine Reihe von Erzeugnisgruppen eingeführt. In späteren Jahren wurden allerdings nur noch vereinzelt bestimmte neue oder veränderte Produkte nach diesem Preistyp bewertet, und zwar solche, die sich leicht mit den so kalkulierten Preisen in das Preisgefüge bestehender Sortimente einpassen ließen. Grundsätzlich hatte man 1971 den weiteren Übergang zum FP. abgebrochen. Der FP. stellt insofern eine Ergänzung zur Produktionsfondsabgabe dar, als kapitalintensiven Betrieben erst bei Anwendung dieser Preisform für ihre Erzeugnisse die volle Zahlung dieser Abgabe ermöglicht worden ist. Mit dem FP. wurde der von Marx zur Charakterisierung der Preisbildung im Kapitalismus dargestellte „Produktionspreis“ ausdrücklich auch für die Preisbildung im Sozialismus akzeptiert. Dies kommt einer Anerkennung der Produktivität des Faktors Kapital gleich, die deutlich im Gegensatz zur Marxschen Arbeitswertlehre steht. Der entscheidende Vorteil des FP. liegt nicht nur darin, daß den kapitalintensiven Betrieben die Erwirtschaftung von Investitionsmitteln erleichtert wird, sondern vor allem darin, daß er die ökonomischen Orientierungsmaßstäbe für gegenwärtige und künftige Investitionsentscheidungen verbessert. Denn bei Anwendung dieses Preistyps können die volkswirtschaftlichen Leistungen der verschiedenen Wirtschaftszweige über einen einheitlicheren Maßstab der Kapitalrentabilität miteinander verglichen werden. Als nachteilig erweist sich die Orientierung an den „besten“ Betrieben einer Branche, denn damit werden zwar das erreichte Leistungsniveau, aber gleichzeitig auch die möglichen, wenn auch vergleichsweise geringeren Fehler der Investitionspolitik dieser „Leitbetriebe“ zum Vorbild für die übrigen Betriebe. Weiterhin wirkt sich die Benachteiligung der aus technischen Gründen arbeitsintensiven Zweige negativ aus, da sie auch bei hoher Leistungsfähigkeit kaum Gewinne erwirtschaften können. Angesichts dieser Nachteile ist eine veränderte Form des FP. — auch unter dem Begriff Ressourcenpreis bekannt — diskutiert worden. Bei diesem „gemischten“ Preistyp sollte der im Preis kalkulierte Gewinn zu je einem Teil am notwendigen Kapitalaufwand und am notwendigen Lohnaufwand bemessen werden (jeweils an den günstigsten Betrieben einer Erzeugnisgruppe orientiert). Dieser Berücksichtigung auch des notwendigen Arbeitseinsatzes bei der Gewinnkalkulation sollte eine Arbeitsfondsabgabe — ähnlich der Produktionsfondsabgabe — als staatliche Steuer auf den tatsächlichen Arbeitsaufwand gegenüberstehen. Mit dieser auf die Lohnsumme bezogenen Abgabe wollte man ohne stärkere Lohnanhebungen einen effizienteren Einsatz des Faktors Arbeit erreichen. Dieses Konzept wurde jedoch nach der Rezentralisierung von Ende 1970 nicht mehr in nennenswertem Umfang weiterverfolgt. Allerdings lassen theoretische Abhandlungen immer wieder erkennen, daß das Konzept des Ressourcenpreises nicht aufgegeben, sondern seine Einführung lediglich in die Zukunft verschoben wurde. Mit der Einführung des Beitrags für gesellschaftliche Fonds versucht man nunmehr zwar über eine drastische Verteuerung des Faktors Arbeit zur Einsparung von Arbeit zu gelangen. Das schließt aber nicht aus, daß man auf Basis höher bewerteter Arbeit und daran angepaßten Kapitalgüterpreisen in absehbarer Zeit einmal zum Ressourcenpreis kommen könnte. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 422–423 Fonds der Volksvertretungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FormalismusSiehe auch die Jahre 1975 1979 Bei staatlicher Preisbildung ergibt sich das Problem, wie der Gewinnaufschlag zu kalkulieren ist, d.h. welcher Preistyp angewendet werden soll. Dabei sind grundsätzlich 3 Formen zu unterscheiden: a) Beim lohnbezogenen Preistyp, der weitgehend der Marxschen Arbeitswertlehre entspricht, wird die Gewinnrate ausschließlich auf die Lohnkosten bezogen. Dieses Verfahren würde die Betriebe zu möglichst arbeitsintensiven Produktionen anregen und damit praktisch…
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Amortisationen (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Geldausdruck für den jährlich zuzurechnenden Verschleiß der Anlagemittel (Grundmittel). Die A. werden vermittels der — entsprechend der voraussichtlichen jährlichen Abnutzung — von staatlichen Stellen festgelegten Abschreibungssätze vom Brutto-Anlagevermögen errechnet. Den Begriff der A. rechnet man der Finanzierungssphäre zu, während die Abschreibungen als Begriff zur Kostensphäre gehören. Die Entstehung der A. setzt einen Umsatzakt voraus. Sofern ein planmäßiger Ersatzbedarf im betrieblichen Investitionsplan vorgesehen ist, wird ein Teil der A. dem Fonds für Investitionen (Fonds) zugeführt. Dieser Fonds existiert als Sonderbankkonto unter diesem Namen bei der für den Betrieb zuständigen Bank. Die A. werden zuvor großenteils auf dem Separatkonto A.-Fonds des Betriebes bei seiner Bank gesammelt. Es ist aber auch möglich, daß die A. direkt auf das Konto Investitionsfonds überwiesen werden. In der Regel werden die A. für die Erhaltung und den Ersatz verbrauchter Anlagemittel des Betriebes verwendet. Sie können aber auch z. T. dem Investitionsfonds des übergeordneten Organs (z.B. Kombinat) zufließen, wenn eine Erneuerung und Rationalisierung der betrieblichen Anlagen planmäßig nicht vorgesehen ist. In diesem Fall sind die A.-Abführungen auf maximal [S. 44]60 v.H. begrenzt, höhere Abführungen dürfen nur durch Minister oder andere Leiter zentraler Staatsorgane — bei örtlich geleiteten Betrieben durch die Vorsitzenden der Räte der Bezirke — festgesetzt werden. Mit den der Fondsbildung der Kombinate zugeflossenen A.-Abführungen wird wiederum eine Umverteilung zugunsten bestimmter förderungswürdiger Betriebe oder Projekte des jeweiligen Kombinats vorgenommen; ein Teil fließt über die Amortisationsabführungsnormative an den Staatshaushalt, um im Falle nicht bzw. nicht voll zu erhaltender Kapazitäten während des Planungszeitraums freiwerdende Mittel zu erfassen. Insgesamt soll damit ein konzentrierter Einsatz von Mitteln zur Modernisierung und Rekonstruktion von Anlagen erreicht werden. Während vor dem Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 die A. im wesentlichen der Ersatzbeschaffung verbrauchter Grundmittel in den betreffenden Betrieben dienten und darüber hinaus auch noch die Finanzierung von Generalreparaturen und Kleininvestitionen ermöglichen sollten, wurden die A. in der NÖS-Periode infolge der Änderung der Abschreibungssätze, des Abschreibungsverfahrens und durch die Neu- und Höherbewertung des in der Wirtschaft eingesetzten Anlageparks (Grundmittelumbewertung) zu einer bedeutenden Quelle für die Finanzierung der volkswirtschaftlichen Bruttoinvestitionen, also auch für Neuinvestitionen. Seit der Rezentralisierung von Ende 1970 sollen die A. jedoch grundsätzlich wieder nur der Rationalisierung und Anlagenerneuerung zugute kommen. Abschreibungen; Betriebsformen und Kooperation; Investitionsplanung; Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 43–44 Amnestie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Arbeit und LöhneSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Geldausdruck für den jährlich zuzurechnenden Verschleiß der Anlagemittel (Grundmittel). Die A. werden vermittels der — entsprechend der voraussichtlichen jährlichen Abnutzung — von staatlichen Stellen festgelegten Abschreibungssätze vom Brutto-Anlagevermögen errechnet. Den Begriff der A. rechnet man der Finanzierungssphäre zu, während die Abschreibungen als Begriff zur Kostensphäre gehören. Die Entstehung der A.…
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Familienrecht (1985) Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff und Gegenstand Nach marxistisch-leninistischer Rechtsauffassung ist das F. ein eigenständiges Rechtsgebiet, das die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern regelt und nicht primär Vermögensrecht ist. Entsprechend der Praxis in den anderen sozialistischen Staaten ist daher auch in der DDR das F. aus dem kodifizierten Zivilrecht ausgeklammert und als eigenständige Materie in dem am 1. 4. 1966 in Kraft getretenen Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) mit Einführungsgesetz (EGFGB) (GBl. I, 1966, S. 19) und in der gleichzeitig in Kraft getretenen Familienverfahrensordnung (FVerfO) vom 17. 2. 1966 (GBl. II, S. 171) abschließend kodifiziert worden. Die FVerfO ist inzwischen durch § 205 ZPO vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 533) wieder aufgehoben und durch Regelungen der ZPO ersetzt worden. Gleichzeitig wurde das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1896 aufgehoben, soweit seine Bestimmungen nicht bereits durch frühere Rechtsakte abgelöst worden waren. II. Entwicklung Nach dem II. Weltkrieg war die Entwicklung des F. von 2 Akzenten geprägt: der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau und der rechtlichen Gleichstellung des unehelichen Kindes mit dem ehelichen Kind. Schon die Länderverfassungen von 1946 hoben entgegenstehende partikularrechtliche Bestimmungen auf. Durch Art. 7 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 2 der Verfassung vom 7. 10. 1949 wurden alle dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Vorschriften unmittelbar aufgehoben. Das hierdurch entstandene rechtliche Vakuum wurde nur teilweise durch neue gesetzliche Bestimmungen aufgefüllt, zum großen Teil oblag diese Aufgabe der Rechtsprechung. Wichtige Rechtsetzungsakte mit Wirkung für das F. waren: 1. Das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. 5. 1950 (GBl., S. 437), durch das die Volljährigkeit auf die Vollendung des 18. Le[S. 375]bensjahres herabgesetzt wurde. Damit wurden Männer mit 18 Jahren ehemündig, während die Ehemündigkeit der Frauen zunächst weiterhin auf 16 Jahre festgesetzt blieb. 2. Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (Mutterschutzgesetz) vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037), das zwar nur wenige familienrechtliche Fragen regelte, durch seine ausdrückliche Bestätigung des Grundsatzes der Gleichberechtigung der Frau und seine Grundsätze zum Nichtehelichenrecht aber eine wichtige Grundlage für die Interpretation familienrechtlicher Bestimmungen bildete. 3. Die VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. 11. 1955 (GBl. I, S. 849), durch die die Bestimmungen des Ehegesetzes vom 20. 2. 1946 abgelöst und das Eherecht neu geregelt wurden. 4. Die Eheverfahrensordnung vom 7. 1. 1956 (GBl. I, S. 145), durch die einige Bestimmungen der ZPO aufgehoben und an das neue materielle Recht der Eheschließung und Ehescheidung angepaßt wurden. 5. Die VO über die Annahme an Kindes Statt vom 29. 11. 1956 (GBl. I, S. 1326), durch die die Bestimmungen des BGB über die Adoption (§§ 1741–1772) aufgehoben wurden und dieser Komplex eine Neuregelung erfuhr. Veränderungen des geltenden F. durch die Rechtsprechung, teilweise auf der Basis ministerieller Richtlinien, erfolgten für die Regelungen über das Verlöbnis, über das Verhältnis der Ehegatten zueinander, über das Unterhaltsrecht während der Ehe und nach der Ehescheidung sowie über das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Vor allem das eheliche Güterrecht wurde durch die Rechtsprechung neu gestaltet. Auf der Basis des Gleichberechtigungsgrundsatzes bestimmte sie die Gütertrennung zum gesetzlichen Güterstand (OGZ 1, 123; 3, 298; 7, 222) und gestand der Ehefrau im Falle der Scheidung unter Umständen einen Vermögensausgleichsanspruch zu. Eine wesentliche Rolle für die familienrechtliche Praxis hat ab 1954 der im gleichen Jahr veröffentlichte erste Entwurf eines FGB gespielt. Obwohl er nicht verabschiedet worden ist, wurden seine Bestimmungen von der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis wie geltendes Recht behandelt. Inhaltlich wich der Entwurf von 1954 vom FGB vom 20. 12. 1965 z.T. erheblich ab. III. Das FGB von 1965 Das FGB von 1965 ist geprägt vom Verständnis der Familie als „Keimzelle der sozialistischen Gesellschaft“ und damit von einem aktiven Interesse des Staates und der Gesellschaft an Ehe und Familie, von der konsequenten Realisierung des Grundsatzes der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie vom Verständnis von Ehe und Familie als Lebensgemeinschaft. Mit der Eheschließung begründen die Ehegatten „eine für das Leben geschlossene Gemeinschaft“. Sinn der Ehe ist die Gründung einer Familie. A. Eherecht Die Ehemündigkeit ist nach dem FGB von 1965 für beide Teile auf die Vollendung des 18. Lebensjahres festgesetzt. Die Eingehung eines Verlöbnisses ist den Ehewilligen zwar freigestellt, es wird jedoch nur noch als Realakt ohne Rechtsfolgen behandelt. Das FGB beschränkt sich auf 4 Eheverbote, nämlich die Doppelehe, die Verwandtschaft, die Adoption und die Entmündigung. Ehen, die gegen eines der Eheverbote verstoßen, sind nichtig. Die Eheschließung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (Personenstandswesen) und soll in würdiger Form stattfinden. Die Ehegatten entscheiden sich für einen gemeinsamen Familiennamen (Familienname), der der voreheliche Name des Mannes oder der Frau sein kann und den auch die gemeinsamen Kinder erhalten. Nach der Ehescheidung können die Ehegatten wieder ihren vorehelichen Namen annehmen. Die Bestimmungen über die eheliche Gemeinschaft sind von dem Grundsatz geprägt, daß die Ehegatten alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens im beiderseitigen Einverständnis regeln, das Erziehungsrecht über die Kinder gemeinsam ausüben und ihren Anteil an der Erziehung und Pflege der Kinder sowie an der Haushaltsführung tragen. Dabei soll es insbesondere der Frau ermöglicht werden, Mutterschaft mit beruflicher und gesellschaftlicher Tätigkeit zu vereinbaren. Die Ehegatten haben in Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens ein gegenseitiges Vertretungsrecht. Die Aufwendungen für die Kosten des Haushalts werden von den Ehegatten nach ihren Möglichkeiten durch Geld, Sach- und Arbeitsleistungen aufgebracht. Aber auch die minderjährigen und die im Haushalt lebenden volljährigen Kinder sind zu entsprechenden Leistungen verpflichtet. Im Falle des Getrenntlebens der Ehegatten statuiert das FGB Unterhaltsverpflichtungen eines Ehegatten gegenüber dem bedürftigen anderen. Den Maßstab für den zu zahlenden Unterhalt bilden die Lebensbedingungen der vorherigen gemeinsamen Haushaltsführung. B. Eheliches Güterrecht Das eheliche Güterrecht favorisiert eindeutig den gesetzlichen Güterstand, der am Grundtyp der Errungenschaftsgemeinschaft orientiert ist. Danach sind die von den Ehegatten während der Ehe erworbenen Sachen, Vermögensrechte und Ersparnisse gemeinschaftliches Eigentum und Vermögen der Ehegatten, während vor der Eheschließung erworbene Vermögenswerte oder einem der Ehegatten allein während der Ehe im Wege der Schenkung, [S. 376]Auszeichnung oder Erbschaft zufallende Sachen und Vermögenswerte sowie die seiner persönlichen oder beruflichen Nutzung unterliegenden Sachen Alleineigentum jedes Ehegatten sind. Hiervon abweichende Vereinbarungen dürfen nicht zu Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, soweit dieses der gemeinsamen Lebensführung dient, getroffen werden. Über Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums verfügen die Ehegatten im beiderseitigen Einverständnis; sie können sich gegenseitig vertreten. Über Häuser und Grundstücke können sie nur gemeinschaftlich verfügen. Wird ein Grundstück von einem Verheirateten erworben, so wird es im Zweifel gemeinschaftliches Eigentum der Ehegatten (§ 299 ZGB). Die Vermögensgemeinschaft der Ehegatten endet mit Beendigung der Ehe; auf Klage eines der Ehegatten kann sie auch schon während der Ehe aufgehoben werden, wenn diese zum Schutze der Interessen des anderen Ehegatten oder minderjähriger Kinder erforderlich ist. Grundsätzlich wird das gemeinschaftliche Eigentum zu gleichen Teilen geteilt, unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse der Beteiligten können den Ehegatten auch ungleiche Anteile zugesprochen werden. Darüber hinaus kann das Gericht einem Ehegatten, der wesentlich zur Vergrößerung oder Erhaltung des Vermögens des anderen beigetragen hat, bei Beendigung der Ehe einen Anteil an dessen Vermögen zusprechen (sog. Ausgleich). C. Ehescheidung Die Ehe endet: durch Tod eines Ehegatten, durch Scheidung, durch Nichtigkeitserklärung und durch Todeserklärung eines Ehegatten. Die Ehescheidung beruht auf dem Zerrüttungsprinzip. Jedoch haben die Gerichte der DDR in jedem Scheidungsprozeß „eine sorgfältige Prüfung der Entwicklung der Ehe vorzunehmen“. Voraussetzung der Scheidung ist ferner, daß die Ehe ihren Sinn für die Ehegatten, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat. Stehen die Interessen minderjähriger Kinder einer Scheidung entgegen oder würde sie für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen, so sind an die Feststellung der Zerrüttung strengere Maßstäbe anzulegen. Das Schuldprinzip behält insofern seine Gültigkeit, als im Urteil der Schuldige für die Zerrüttung der Ehe genannt wird. Durch Beschluß des Obersten Gerichts der DDR vom 24. 6. 1970 sind die unteren Gerichte auf ihre „erzieherischen“ Pflichten hingewiesen und neben der obligatorischen Aussöhnungsverhandlung weitere Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Ehe- und Familienberatungsstellen zur sogenannten Eheerhaltung festgelegt worden. Im Scheidungsurteil ist gleichzeitig über das elterliche Erziehungsrecht für die minderjährigen Kinder, über die Höhe des Unterhalts des nichterziehungsberechtigten Elternteils, über etwaige Unterhaltsansprüche zwischen den Ehegatten sowie eventuell über die Ehewohnung zu entscheiden. Die Entscheidung über das Erziehungsrecht für die Kinder ist in erster Linie unter dem Gesichtspunkt des Wohls der Kinder zu treffen. Die Umstände der Ehescheidung können jedoch mitberücksichtigt werden. Das Erziehungsrecht kann bei der Ehescheidung auch beiden Eltern entzogen oder seine Ausübung bis zur Dauer eines Jahres ausgesetzt werden. Der nichterziehungsberechtigte Elternteil behält das Recht zum persönlichen Umgang mit dem Kind. Der Unterhalt zwischen geschiedenen Ehegatten richtet sich nach dem Bedürfnisprinzip unter zusätzlicher Berücksichtigung der Umstände, die zur Scheidung geführt haben. In der Regel ist eine Unterhaltsverpflichtung als eine Übergangshilfe gedacht und daher auf 2 Jahre begrenzt; ca. 85 v.H. der geschiedenen Eheleute erhalten keine Unterhaltszahlungen, 10 v.H. bis höchstens 2 Jahre und nur 5 v.H. für einen längeren Zeitraum. Nur bei Erwerbsunfähigkeit kann eine darüber hinausgehende, eventuell auch dauernde Unterhaltsverpflichtung ausgesprochen werden, wenn sie für den Verpflichteten zumutbar ist. (Zur Absicherung familienrechtlicher Unterhaltsverpflichtungen im innerdeutschen Verhältnis Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender.) D. Eltern --- Kinder Das Verhältnis Eltern — Kinder regelt das FGB für eheliche und nichteheliche Kinder gemeinsam. Das elterliche Erziehungsrecht wird als „bedeutende staatsbürgerliche Aufgabe der Eltern“ bezeichnet, wobei als Erziehungsziele sowohl allgemeine Werte als auch spezielle Werte der sozialistischen Gesellschaft herausgestellt werden (§ 42 FGB). Das elterliche Erziehungsrecht umfaßt sowohl die Personensorge als auch die rechtliche Vertretung des Kindes. Staatliche Organe und gesellschaftliche Organisationen sollen die Eltern bei der Ausübung des Erziehungsrechts unterstützen. Bei ehelichen Kindern steht das elterliche Erziehungsrecht beiden Elternteilen gemeinsam zu, im Falle der Verhinderung oder des Todes eines Ehegatten einem Elternteil allein. Das gleiche gilt bei Ehescheidung und eventuell auch im Falle des Getrenntlebens. Das Erziehungsrecht für nichteheliche Kinder steht der Mutter zu. Gefährdungen des Kindes können zu Eingriffen in das elterliche Erziehungsrecht — bis zu seinem Entzug — führen. Die Vaterschaft ehelicher Kinder beruht auf der gesetzlichen Vermutung, daß der Ehemann der Mutter der Vater des Kindes ist; bei nichtehelichen Kindern wird die Vaterschaft durch Anerkennung oder im gerichtlichen Verfahren festgestellt. Das nichteheliche Kind ist mit seinem Vater verwandt und ihm gegenüber unterhalts- und auch erbberechtigt; es erhält jedoch den Namen der Mutter. [S. 377]<E. Adoption> Ein Eltern-Kind-Verhältnis wird auch durch Annahme an Kindes Statt (Adoption) begründet (§§ 66 bis 78 FGB). Die Adoption erfolgt auf Antrag durch Beschluß des Organs für Jugendhilfe. Der Annehmende muß volljährig, der Angenommene minderjährig sein, zwischen beiden soll ein angemessener Altersunterschied bestehen. Ehegatten sollen Kinder nur gemeinschaftlich adoptieren. Die Adoption schafft die gleichen Beziehungen, wie sie zwischen Eltern und Kindern bestehen und begründet auch zwischen dem Kind und dessen Abkömmlingen und den Verwandten des Annehmenden die gleichen Rechte und Pflichten wie zwischen leiblichen Verwandten. Ein Eheverbot besteht allerdings nur zwischen dem Annehmenden und dem Kind. Zur Adoption ist in der Regel die Einwilligung der Eltern erforderlich, ausnahmsweise kann sie jedoch durch das Gericht ersetzt werden. Auch der Anzunehmende muß, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat, einwilligen. Mit der Adoption erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dem Verhältnis zwischen dem Kind und seinen leiblichen Verwandten. Die Adoption kann nur durch das Gericht aufgehoben werden. Zur Klage sind unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern, das Organ der Jugendhilfe und der Annehmende berechtigt. F. Vormundschaft und Pflegschaft Ähnliche Verhältnisse wie das Eltern-Kind-Verhältnis begründen die Vormundschaft und die Pflegschaft. Die Vormundschaft über einen Minderjährigen wird angeordnet, wenn niemand das elterliche Erziehungsrecht hat, die Pflegschaft dann, wenn die erziehungsberechtigten Eltern oder der Vormund verhindert sind oder eine Vertretung des Kindes durch sie aus Gründen der Pflichtenkollision entfällt. Vormundschaft und Pflegschaft können auch unter bestimmten Voraussetzungen über Volljährige angeordnet werden. G. Verwandtschaft Bei den Regelungen über die Verwandtschaft unterscheidet das FGB zwischen Verwandten in gerader Linie und in der Seitenlinie sowie nach Verwandtschaftsgraden. Unterhaltspflichten bestehen nur zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie (z.B. nicht zwischen Geschwistern); sie sind auf drei Generationen beschränkt und grundsätzlich vom Bedürftigkeitsprinzip beherrscht. IV. Das Einführungsgesetz zum FGB Das Einführungsgesetz zum FGB (EGFGB) enthält neben Übergangsbestimmungen sowie erb- und sachenrechtlichen Anpassungsbestimmungen (Zivilrecht) die Vorschriften zum internationalen F. Für die Gültigkeit der Eheschließung ist das Heimatrecht maßgeblich, die Form richtet sich nach dem Ortsrecht. Bürger der DDR bedürfen zur Eheschließung mit einem Bürger eines anderen Staates einer staatlichen Genehmigung. Für die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten sowie für die Ehescheidung gilt das Heimatrecht; wenn die Ehegatten verschiedenen Staaten angehören, das Recht der DDR. Die Abstammung von Kindern, die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern, die Adoption, Vormundschaft und Pflegschaft richten sich nach dem Heimatrecht der Betroffenen. Bei der Anwendung fremden Rechts findet der Grundsatz des Ordre public, d.h. der grundsätzlichen Vereinbarkeit mit dem eigenen Recht, Anwendung. Ehescheidungen durch ausländische Gerichte bedürfen der Anerkennung durch den Minister der Justiz. Hiervon ausgenommen sind Scheidungsurteile der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West). Anderslautende internationale Vereinbarungen finden vor diesen gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. V. Das Verfahren in Familiensachen Das Verfahren in Familiensachen richtet sich nach der Zivilprozeßordnung (ZPO) vom 19. 6. 1975 (Zivilprozeß), in der einige besondere Bestimmungen für F.- und Ehesachen enthalten sind. In allen F.-Sachen ist das Kreisgericht zuständig (Gerichtsverfassung). Dem Ehescheidungsverfahren ist eine grundsätzlich obligatorische Aussöhnungsverhandlung vorgeschaltet, die zur Aussetzung des Verfahrens bis zu einem Jahr führen kann, wenn Aussicht auf Aussöhnung der Parteien besteht. Wie auch sonst im Zivilprozeßrecht der DDR gilt für das Ehescheidungsverfahren der Grundsatz der umfassenden Aufklärung des Sachverhalts (Offizialmaxime). Die Öffentlichkeit des Verfahrens kann ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, wenn dies im Interesse der vollständigen Aufklärung des Ehekonflikts geboten ist. Für die Entscheidung gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit, d.h. es muß gleichzeitig mit dem Urteil über die Scheidung oder Nichtigkeit der Ehe über das elterliche Erziehungsrecht, den Unterhalt für die Kinder und auf Antrag über eventuelle Unterhaltsansprüche eines Ehegatten entschieden werden. Auf Antrag sind außerdem die Vermögensteilung, der Ausgleichsanspruch und die Zuteilung der ehelichen Wohnung mit dem Eheverfahren zu verbinden. Klaus Westen Literaturangaben Familienrecht. Lehrbuch. 3. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Das Familienrecht der DDR. Kommentar. 4. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1973. <LI>Schlicht, Götz: Das Familien- und Familienverfahrensrecht der DDR. Tübingen und Basel: Erdmann 1970. (Studien d. Instituts f. Ostrecht. München. 21.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 374–377 Familienname A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feierabendarbeit
Familienrecht (1985) Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff und Gegenstand Nach marxistisch-leninistischer Rechtsauffassung ist das F. ein eigenständiges Rechtsgebiet, das die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern regelt und nicht primär Vermögensrecht ist. Entsprechend…
DDR A-Z 1985
Innerdeutsche Beziehungen (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 629] IB. sind die Gesamtheit aller Beziehungen zwischen beiden Staaten in Deutschland; als Terminus ab der Mitte der 60er Jahre gebräuchlich (überwiegend für den staatlichen Bereich). Aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland bilden die staatlichen Beziehungen ein Verhältnis besonderer Art, wobei die DDR von der Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen wird. Basis und Rahmen der heutigen IB. sind im Grundlagenvertrag festgelegt worden, der im Juni 1973 in Kraft getreten ist. Unter Ausklammerung unvereinbarer Standpunkte wurden die Voraussetzungen für Vereinbarungen auf Gebieten gemeinsamer Interessen bei unterschiedlichen Zielvorstellungen (Deutschlandpolitik der SED) geschaffen. Zusammen mit dem vorangegangenen Verkehrsvertrag und den dann folgenden weiteren Verträgen und Abkommen bildet der Grundlagenvertrag die Basis für die Zusammenarbeit auf den verschiedensten staatlichen Ebenen, die die bestehenden historisch gewachsenen Bindungen außerhalb des staatlichen Bereichs fördert und sichert und abgerissene Beziehungen neu aufzubauen versucht. Die Bundesregierung versteht die IB. als Teil der Deutschlandpolitik, deren Ziel es ist, „auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt“ (Brief zur deutschen Einheit; Grundlagenvertrag). I. Geschichtliche Entwicklung Vielfältige Kontakte, Verbindungen und Bindungen bestanden auch nach dem Kriegsende und der Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen sowohl im historisch gewachsenen kommunalpolitischen Raum als auch im privaten Bereich weiter. Die Grenzziehung zwischen den Besatzungszonen in Form von Demarkationslinien war zunächst kein Hindernis, die bestehenden Verbindungen aufrechtzuerhalten, zumal nach den Erklärungen der alliierten Besatzungsmächte Deutschland als wirtschaftliche Einheit erhalten werden sollte, und eine trennende Grenzziehung und völlige Umorientierung der kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen jeweils nach Ost bzw. West unvorstellbar schien. Die durch den Krieg in Mitleidenschaft gezogenen oder zerstörten Verkehrsverbindungen ließen zunächst nur lokale Verbindungen über die Grenze zu wie etwa beim Schulbesuch, beim Weg zur Arbeitsstelle, bei Versorgungslösungen und anderen lebensnotwendigen Absprachen zwischen den neuen Bürgermeistern und zeitweilig auch zwischen den Landräten der benachbarten, aber jeweils anderen Besatzungszonen zugehörigen Gemeinden und Kreisen. Die Regelungen an der Zonengrenze und im geteilten Berlin zu Fragen der Wasserversorgung, Abwässerableitung, Strombelieferung, Verkehrsbedienung u.ä. blieben meist unterhalb der politischen Schwelle. Mit der politischen Entwicklung, der sich daraus ergebenden Grenzsperrung durch die DDR und der gegenseitigen Abgrenzung wurden diese Kontakte immer schwieriger und mit dem Bau der Mauer zum Teil schließlich ganz eingestellt. Die politischen Beziehungen waren von seiten der sowjetischen Besatzungszone und später der DDR weitgehend vom Wunsch nach Anerkennung und Gleichberechtigung bestimmt, während die Politik der Westzonen und der späteren Bundesrepublik Deutschland staatliche Kontakte mit den Vertretern der DDR wegen mangelnder Legitimation durch freie Wahlen nach Möglichkeit vermied. Die Bundesregierung — legitimiert durch freie Wahlen — sah die Durchsetzung ihrer Vorstellungen der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes in der Westintegration. Die DDR-Regierung — ohne Legitimation durch die Bevölkerung — versuchte die Einbeziehung der Bundesrepublik Deutschland in das westliche Verteidigungssystem zu verhindern. Aus dieser Überlegung wurden auch von 1950 bis zum Mauerbau von DDR-Präsident, Volkskammer und Regierungsmitgliedern 50 Noten, Schreiben und Telegramme an den Bundespräsidenten, den Bundestag und die Bundesminister gesandt, von denen nur zwei beantwortet wurden. (1951: Schreiben von Bundestagspräsident Ehlers an Volkskammerpräsident Dieckmann, Schreiben von Bundespräsident Heuss an DDR-Präsident Pieck.) Die nicht erwiderten Gesprächs- und Verhandlungsversuche der DDR auf hoher politischer Ebene wurden ergänzt durch gesamtdeutsche Aktionen und Konferenzen („Deutsche an einen Tisch“), um von unten her die Verfassungsorgane und Parteien der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen. Die DDR betrieb eine Politik, die von der Offenheit der deutschen Frage ausging und den Eindruck erweckte, als sperre sich lediglich der Westen gegen die Einheit (Deutschlandpolitik der SED). Sichtbarster Ausdruck für die Spaltung Deutschlands wurde die Errichtung der Berliner Mauer durch die DDR-Behörden am 13. 8. 1961. Schon seit 1948 war der private Reiseverkehr durch die DDR erheblich behindert worden. Seit 1952 waren von der DDR an der Grenze zum Bundesgebiet immer undurchdringlichere Sperranlagen errichtet worden. Noch in den 50er Jahren war aber West-Berlin für DDR-Bewohner ohne größere Schwierigkeiten er[S. 630]reichbar. Das führte aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der DDR zu einem Flüchtlingsstrom (Flüchtlinge) von jährlich 140.000 bis 330.000 Menschen in den Westen, der mit dem Bau der Mauer schlagartig unterbunden wurde. Als Reaktion auf den Mauerbau wurden auch von seiten der Bundesrepublik zunächst viele Kontakte, insbesondere in den Bereichen Sport und Kultur, unterbrochen. Man sah sich außerstande, zur Tagesordnung überzugehen. Die DDR forderte bei allen Gesprächsangeboten die staatliche Anerkennung und propagierte die Drei-Staaten-Theorie (Berlin). Es wurde deutlich, daß die Spaltung Deutschlands auf längere Zeit unabänderlich sein würde. Dies führte zu einem Wandel der offiziellen Politik der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der DDR mit dem Ziel, für die Menschen die Härten der Teilung auch durch staatliche Kontakte zu mildern. Das erste Passierscheinabkommen über Besuche von Einwohnern von Berlin (West) in Berlin (Ost) wurde im Dezember 1963 abgeschlossen. Ein Zeitungsaustausch (1964) und der zwischen SED und SPD vereinbarte Redneraustausch (1966) scheiterten. Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD faßte den Entschluß, Verhandlungen und Verträge mit der DDR anzustreben. Daraufhin nahmen die ideologischen Abgrenzungsmaßnahmen der DDR zu. Erstmals kam es 1967 zu einem Briefwechsel zwischen den Regierungschefs der beiden deutschen Staaten. Diese Bemühungen brachten allerdings keine konkreten Ergebnisse, da die DDR Verhandlungen ohne ihre vorherige völkerrechtliche Anerkennung ablehnte. Die Deutschlandpolitik seit 1969 ordnete sich in die Entspannungsbemühungen ein, die das Verhältnis zwischen den USA und der UdSSR maßgeblich bestimmten. Die Bundesregierung erklärte, in ihrer Politik von der Existenz der DDR als eines zweiten Staates in Deutschland auszugehen und der Regierung der DDR auf der Basis der Gleichberechtigung zu begegnen. Die angestrebten Regelungen sollten aber mit dem Ziel vereinbar sein, die deutsche Frage auf der Grundlage der Selbstbestimmung im Rahmen einer europäischen Friedensordnung zu lösen, und die Veränderungen sollten sich in den Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten zum Nutzen der Menschen auswirken. Im März 1970 kamen in Erfurt die Regierungschefs der beiden deutschen Staaten zum ersten Mal zusammen. Die Reaktion der Öffentlichkeit war groß. Beide Staaten legten ihre grundsätzlichen Positionen dar. Die Gespräche wurden am 21. 5. 1970 in Kassel fortgesetzt. Hier nannte die Bundesregierung in 20 Punkten Grundsätze und inhaltliche Elemente für einen Vertrag, der nach ihren Vorstellungen die Grundlage für die Regelung der beiderseitigen Beziehungen sein sollte. Die DDR beharrte jedoch auf ihren Grundpositionen und schlug eine Denkpause vor. Nach Abschluß des Moskauer Vertrages am 12. 8. 1970 und der Paraphierung des Viermächte-Abkommens über Berlin am 3. 9. 1971 traten die zuständigen deutschen Behörden in Verhandlungen zur Ausführung des Viermächte-Abkommens. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR verhandelten über die Regelung des Transitverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), der Senat von Berlin und die DDR-Regierung über die Regelung der Besuche von Bewohnern von Berlin (West) in der DDR und Berlin (Ost). Es folgten Verhandlungen über den Verkehrsvertrag, der als erster Staatsvertrag zwischen beiden Staaten in Deutschland am 17. 10. 1972 in Kraft trat. Offizielle Verhandlungen mit dem Ziel einer Regelung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten und des Abschlusses des Grundlagenvertrages begannen im August 1972. Im Juni 1973 trat er in Kraft. II. Ebenen und Instrumentarien der innerdeutschen Beziehungen Mit der Formalisierung der IB. durch den Grundlagenvertrag wurden neue Kontaktebenen eröffnet. Während bis 1970 die Kontakte insbesondere über private Beziehungen und Organisationen aufrechterhalten wurden, entstanden durch den Grundlagenvertrag und seine Folgeverträge Kommissionen, Expertengespräche und Konsultationen (Abrüstung). Ziel blieb es, durch die Formalisierung die gewachsenen Bindungen nicht einzuschränken, sondern zu fördern und zu sichern. Am 2. 5. 1974 trat das Protokoll über die Einrichtung der Ständigen Vertretungen in Kraft. Es regelt deren Aufgaben, Zuständigkeiten und Status. Der Sitz der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR ist in Berlin (Ost). Die Ständige Vertretung der DDR hat ihren Sitz in Bonn und unterhält eine Zweigstelle ihrer handelspolitischen Abteilung in Düsseldorf. Der Grundlagenvertrag und das Protokoll haben keine diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Staaten begründet; das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen gilt nur entsprechend. Während auf seiten der DDR für die Angelegenheiten der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zuständig ist, liegt die Zuständigkeit für die Angelegenheiten der Ständigen Vertretung in Bonn beim Bundeskanzleramt, dem auch die Ständige Vertretung in Berlin (Ost) unterstellt ist. Diese voneinander abweichenden Zuständigkeitsregelungen ermöglichen es beiden Teilen, ihren unterschiedlichen Rechtsauffassungen entsprechend zu verfahren. Die Bundesregierung hat dadurch klargestellt, daß die DDR von ihr auch weiterhin nicht als Ausland betrachtet wird. Die Ständigen Vertretungen in beiden Staaten ha[S. 631]ben u.a. die Aufgabe, die Interessen im jeweils anderen Staat zu vertreten sowie normale gutnachbarliche Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf den verschiedensten Gebieten, so z.B. auf politischem und kulturellem Gebiet, zu fördern und zu unterstützen. Das schließt die Leistung von Hilfe und Beistand für Personen des Entsendestaates ein. Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR vertritt in Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen auch die Interessen von Berlin (West). Obwohl es seit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages eine Vielzahl von Begegnungen auf politischer Ebene gab (z.B. auf der Leipziger Messe), kam es auf deutschem Boden nur einmal zu einer Spitzenbegegnung. Bundeskanzler Schmidt traf den SED-Generalsekretär und DDR-Staatsratsvorsitzenden Honecker im Dezember 1981 am Werbellinsee, nachdem ein für 1980 vorgesehenes Treffen nicht zustande gekommen war. Zu einem Gegenbesuch ist es bisher nicht gekommen. Ein für Ende September 1984 in Aussicht genommener Besuch von Generalsekretär Honecker ist von diesem kurzfristig abgesagt worden. III. Stand und Entwicklung der innerdeutschen Beziehungen in den einzelnen Bereichen In allen Bereichen stehen für die Bundesrepublik Deutschland neben der Einbeziehung von Berlin (West) und der Stärkung seiner Lebensfähigkeit menschliche Erleichterungen im Vordergrund. A. Handel, Nichtkommerzieller Waren- und Zahlungsverkehr, Post- und Fernmeldewesen 1. Innerdeutscher Handel Die beständigsten Beziehungen gibt es im Bereich der Wirtschaft. Bereits am 8. 1. 1946 erließ die sowjetische Militäradministration den Befehl Nr. 05, der den Handel mit den Westzonen gestattete. Es folgten mehrere Abkommen zwischen den einzelnen Zonen, am 8. 10. 1949 ein in Frankfurt/Main für neun Monate abgeschlossenes Interzonenhandelsabkommen. Das „Berliner Abkommen“ vom September 1951 über den Handel bildet bis heute in seiner Neufassung vom 16. 8. 1960 die Rechtsgrundlage des Innerdeutschen Handels. Dieser Handel entwickelte sich aus teils wirtschaftlichen, teils politischen Gründen ungleichmäßig. Die Jahre 1951 bis 1953, 1960 bis 1964 und 1967/68 brachten größere Rückschläge. So wirkten sich Anfang der sechziger Jahre die Behinderungen des freien Zugangs nach Berlin und die daraufhin am 30. 9. 1960 vorsorglich ausgesprochene Kündigung des Berliner Vertrages hemmend aus. Dazwischen lagen Phasen relativ stabilen Wachstums. Im Zusatzprotokoll zu Artikel 7 des Grundlagenvertrages vereinbarten beide Seiten, den Handel auf der Grundlage bestehender Abkommen zu entwickeln. Die Vertreter der Treuhandstelle für den Interzonenhandel, im Dezember 1981 in Treuhandstelle für Industrie und Handel (TSI) umbenannt, treffen sich regelmäßig in vierzehntägigen Abständen mit Vertretern des Ministeriums für Außenhandel (MAH) der DDR, um alle laufenden Fragen des Handels zu erörtern und ggf. Zusatzvereinbarungen zu schließen. 1969 wurde damit begonnen, Lieferungen und Bezüge von der Einzelgenehmigungspflicht zu befreien. Heute ist der Handel — mit wenigen Ausnahmen — weitgehend liberalisiert. Im Juni 1982 wurde vereinbart, den Swing (gegenseitiger Überziehungskredit, der bisher nur von der DDR in Anspruch genommen worden ist) von 1983 bis 1985 schrittweise von 850 bis auf 600 Mill. VE zu reduzieren. Im Juni 1983 wurde zwischen einem Bankenkonsortium der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) Berlin (Ost) die Gewährung eines ungebundenen Finanzkredits in Höhe von 1 Mrd. DM zu marktüblichen Konditionen vereinbart. Die Bundesregierung hat dem Kredit zugestimmt und eine Bundesgarantie über die Kreditsumme übernommen, aus der — da die Bundesregierung Zahlungsverpflichtungen gegenüber der DDR hat (Transitpauschale usw.; Westgeldeinnahmen) — keine Belastungen für den Bundeshaushalt zu erwarten sind. Ein weiterer Finanzkredit über 950 Mill. DM wurde im Juli 1984 gegeben. Der Umsatz des innerdeutschen Handels lag 1983 bei über 15 Mrd. VE. 2. Nichtkommerzieller Zahlungs- und Verrechnungsverkehr Nachdem in Deutschland nach den Währungsreformen 1948 zwei Währungsgebiete entstanden waren, konnten Geldzahlungen nur dann transferiert oder verrechnet werden, wenn dies besonders — z.B. im Handelsbereich — vereinbart war. Sonst entstanden Sperrkonten, d.h. Konten im fremden Bereich, über die nur — beschränkt — innerhalb dieses Bereiches verfügt werden kann. Im April 1974 wurden zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR zwei Teilvereinbarungen über den nichtkommerziellen Grenzüberschreitenden ➝Zahlungsverkehr unterzeichnet. Sie ermöglichen regelmäßige Überweisungen von Unterhaltszahlungen an minder- und volljährige Berechtigte sowie Schadensersatzzahlungen, ferner in bestimmten Fällen (für Empfänger einer Alters- oder Invalidenversorgung, der Sozialhilfe, minderjährige Vollwaisen) den Transfer von Teilbeträgen aus Sperrguthaben. Die Transfervereinbarung beruht auf dem Prinzip, daß Anträge und Zahlungen in beiden Richtungen sich im Wertumfang ausgleichen. Dieser Ausgleich kann nur durch eine Devisenleistung der DDR erreicht werden. Dieser Einschuß wurde für die [S. 632]Jahre 1983 bis 1985 auf jährlich 60 Mill. DM festgelegt. Bis Ende 1983 sind in Ost-West-Richtung 317 Mill. DM transferiert worden, in West-Ost-Richtung 58 Mill. DM. 3. Post- und Fernmeldewesen Die Postverbindungen zwischen den Besatzungszonen bzw. der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurden sowohl auf der Ebene der Hauptverwaltungen als auch auf der Ebene der Bezirksdirektionen und der Ämter ohne Verträge und Abkommen abgewickelt. In Berlin bestand ab 1947 eine Kontrollratseinrichtung, die „Allied Working Party“ (AWP), der die Abrechnung der im internationalen Verkehr anfallenden Post- und Fernmeldegebühren für Gesamtdeutschland und die Aufteilung für die Bundespost und die Post der DDR oblag. Am 5. 8. 1954 erließ die DDR die „Verordnung über den Geschenk- und Päckchenverkehr auf dem Postwege mit Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland“. Bei Verstößen gegen diese Verordnung wurde die Rückleitung an den Absender oder die entschädigungslose Einziehung angedroht. Die Kontrollmaßnahmen führten in den Folgejahren zu unüblich langen Laufzeiten und umfangreichen Beschlagnahmen von Postsendungen durch DDR-Behörden (Post- und Fernmeldewesen; Warenverkehr, Nichtkommerzieller). Im Telefonverkehr gab es insbesondere in Berlin Schwierigkeiten, nachdem die DDR am 27. 5. 1952 ohne vorherige Ankündigung 3.910 Telefonleitungen gekappt hatte. Telefongespräche mit dem anderen Teil der Stadt oder mit Orten in der DDR waren von Berlin (West) aus nur noch über die Fernmeldeämter Frankfurt am Main und Potsdam bzw. Leipzig möglich, zumal die DDR bereits 1949 die direkten Telefonleitungen von Berlin (West) in die DDR unterbrochen und mit der Trennung des Berliner Telefonnetzes nun auch die Leitungen von Berlin (West) in das Bundesgebiet abgeschaltet hatte. Ab 1966 begann die DDR gegenüber der Deutschen Bundespost und dem Senat von Berlin die Abrechnungen des gegenseitigen Post- und Fernmeldeverkehrs nach internationalen Abrechnungsgrundsätzen zu verlangen, obwohl es hierfür keine Rechtsgrundlage gab. Sie bezifferte ihre Forderungen rückwirkend ab 1948 für die Zeit bis 1968 auf insgesamt 1,8 Mrd. DM. Zuvor hatte die Sowjetunion in Noten an die USA, Großbritannien und Frankreich die Auflösung der Berliner AWP vorgeschlagen, in der die Bundespost und die DDR zur Aufteilung der internationalen Post- und Fernmeldegebühren vertreten waren. Am 31. 3. 1967 zog die DDR (nach Abschluß der Jahresrechnung 1966) ihre Mitarbeiter zurück und forderte die ausländischen Abrechnungspartner auf, direkt mit ihr abzurechnen. Der Bundespostminister erklärte sich zu einem Ausgleich der Mehrleistungen der Deutschen Post der DDR für die Zeit ab 1967 bereit. Er bot der DDR wiederholt Gespräche über die Höhe des Ausgleichs an und schlug zugleich Verhandlungen über dringend notwendige Verbesserungen des Post- und Fernmeldeverkehrs vor. Nach Zahlungen von insgesamt 22 Mill. DM im Oktober 1968 und im Februar 1969 als Kostenausgleich für das Jahr 1967 und das erste Halbjahr 1968 an die Deutsche Post der DDR fand sich die DDR schließlich zu den ersten Verhandlungen im September 1969 bereit. In den Gesprächen, die von der Weigerung der DDR belastet wurden, die West-Berliner Postverwaltung einzubeziehen, wurde schließlich eine Einigung darüber erzielt, daß die Bundespost der DDR-Post für die Jahre 1967 bis 1973 eine jährliche Pauschale von 30 Mill. DM zahlte. An wichtigen Verbesserungen wurden die Wiederaufnahme des Telefonverkehrs zwischen beiden Teilen Berlins, die Schaltung zahlreicher Leitungen und in den übrigen Verkehrsrelationen zahlreiche posttechnische Verbesserungen erreicht. Nach langwierigen Verhandlungen trat im Juli 1976 das im Artikel 7 des Grundlagenvertrages vorgesehene Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens in Kraft. Es wurde festgestellt, daß der Post- und Fernmeldeverkehr mit der DDR und Berlin (Ost) kein Auslandsverkehr wird, keine Auslandsgebühren, keine Zollinhaltserklärungen, kein Austausch von internationalen Formalitäten erforderlich sind. Die Möglichkeiten im Geschenkpaket- und -päckchenverkehr wurden ausgeweitet. Aufgrund weiterer Vereinbarungen von 1977 und 1983 wurde festgelegt, daß die Laufzeiten für Briefe, Päckchen und Pakete in beiden Verkehrsrichtungen erheblich ver[S. 632]kürzt und durchgreifende Maßnahmen zur Eindämmung der Verluste von Paketsendungen getroffen werden sollen. Ende Februar 1984 gab es 1515 Fernsprechleitungen. Der Selbstwählferndienst in die DDR wurde ausgeweitet. Die Postpauschale beträgt jährlich 200 Mill. DM für den Zeitraum 1983 bis 1990. B. Verkehrswesen 1. Verkehr (allgemein) Die von den vier Siegermächten im Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944 vorgesehene gemeinsame Politik für das Transport- und Nachrichtenwesen führte zur Bildung entsprechender alliierter Einrichtungen (Transport- und Luftdirektorat des Kontrollrates) sowie zu den ersten Regelungen, bei denen insbesondere Berlin im Vordergrund stand. Schon bald wurde jedoch die Schaffung eines für alle Besatzungsgebiete geltenden alliierten Verkehrsrechtes wegen gegensätzlicher Zielsetzungen für die Zukunft Deutschlands unmöglich. Die Westzonen und die sowjetische Besatzungszone wurden zu zwei getrennten Verkehrsgebieten. Trotz der auf der Pariser Außenministerkonferenz 1949 getroffenen Vereinbarung, wonach nicht nur das New Yorker Abkommen und damit die Aufhebung der Blockade bestätigt, sondern auch Beratungen über „Erleichterungen des Personen- und Güterverkehrs und des Austausches von Nachrichten zwischen den Westzonen und der Ostzone sowie zwischen Berlin und den Zonen“ beschlossen wurden, kam es zu weiteren Einschränkungen. Im Mai 1952 wurden von der DDR acht von den insgesamt noch vorhandenen zwölf Straßenübergängen geschlossen. Durch die Sperrmaßnahmen der SBZ bzw. DDR wurden insgesamt 31 Haupt- und 140 Landstraßen unterbrochen. Nach Kriegsende waren vor allem die Wiederaufnahme und der Ausbau der Eisenbahnverbindungen zwischen den Besatzungszonen notwendig. Der Alliierte Kontrollrat in Berlin beschloß am 14. 8. 1946, daß die Einnahmen der jeweiligen Eisenbahnverwaltungen in denjenigen Besatzungszonen verbleiben sollten, die sie erhoben hatten. Es kam zu einer Reihe von Abkommen und Vereinbarungen zwischen der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn und der Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn (DR) in der DDR über technische Probleme, Verbesserung und Erweiterung des Interzonenverkehrs, den Verkauf von Fahrkarten der Reichsbahn in Berlin (West) gegen DM-West und vor allem über die Abstimmung der Fahrpläne. Der Eisenbahngüterverkehr über die Zonengrenze war zunächst durch einen Kontrollratsbeschluß vom 10. 9. 1945 geregelt worden, der pro Tag 3 Militärgüterzüge und 13 Güterzüge für den zivilen Bedarf aus den Westzonen nach Berlin festlegte. Er verlief unter der Aufsicht des Transport- und Luftdirektorats des Alliierten Kontrollrates, bis er mit dem Beginn der Berliner Blockade am 18. 7. 1948 völlig eingestellt wurde. Im Helmstedter Abkommen vom 11. 5. 1949 vereinbarten dann die Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn und die Hauptverwaltungen der späteren Deutschen Bundesbahn im vereinigten Wirtschaftsgebiet die Wiederaufnahme des Interzonenverkehrs. Trotzdem sind bis heute rd. 25 Eisenbahnlinien zwischen dem Bundesgebiet und der DDR nicht mehr in Betrieb. Mit dem Offenbacher Abkommen vom 3. 9. 1949 wurde der Interzonen-Reisezugverkehr erweitert. Der auf dieser Grundlage vereinbarte gemeinsame Tarif wurde von der Deutschen Reichsbahn zum 30. 6. 1965 gekündigt. Damit entfielen insbesondere die im Tarif enthaltenen einheitlichen Beförderungsbedingungen. Seit 1950 finden — getrennt für den Reise- und Güterverkehr — regelmäßige Fahrplanbesprechungen statt. Erweiterungen des Verkehrs wurden am 12. 7. 1954 und am 17. 8. 1964 — Öffnung zusätzlicher Übergänge über Büchen, Bebra und Hof für den Güterverkehr mit Berlin (West) — vereinbart. Im November 1970 wurden zwischen den Regierungen Gespräche über Verkehrsfragen aufgenommen, die im September 1971 in offizielle Verhandlungen mündeten und 1972 zum Verkehrsvertrag führten. Am 17. 10. 1972 trat der „Vertrag über Fragen des Verkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ in Kraft. Der Vertrag umfaßt den Wechselverkehr, d.h. den Verkehr zwischen beiden Verkehrsgebieten und den Transitverkehr in dritte Staaten auf Straßen, Schienen und Wasserwegen; ausgenommen sind der Personenverkehr mit Seepassagier- und Binnenschiffen und der Luftverkehr. Grundsätzlich soll der Verkehr in und durch die Hoheitsgebiete der Vertragsstaaten entsprechend der üblichen internationalen Praxis auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung im größtmöglichen Umfange gewährt, erleichtert und möglichst zweckmäßig gestaltet werden. Artikel 32 sieht zur Klärung auftretender Meinungsverschiedenheiten eine gemischte Kommission („Verkehrskommission“) vor. Der Verkehrsvertrag gilt für unbestimmte Zeit und kann fünf Jahre nach Inkrafttreten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Kalenderjahrs gekündigt werden. Der Verkehrsvertrag enthält in sieben Artikeln die erforderlichen Grundbestimmungen, die überwiegend an die Praxis im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr anknüpfen. Seit dem 1. 4. 1973 sind beide deutsche Staaten Vollmitglieder der Berner Union. Gemäß Artikel 11 gilt das Internationale Personenbeförderungs- und Frachtrecht der Internationalen Übereinkommen CIV und CIM auch für das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Berlin (West) wird in der Berner Union von der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn und das Ministerium für Verkehrswesen der DDR haben in Ausführung des Verkehrsvertrages am 25. 9. 1972 ein Eisenbahngrenzübereinkommen abgeschlossen, das technische und Haftungsfragen regelt (Grenzübergangsstellen; Verkehrswesen). 2. Reiseverkehr a) Reiseverkehr in die DDR. Besuchsreisen in die DDR waren für Deutsche aus den Westzonen bzw. dem Bundesgebiet — wenn auch unter z.T. schwierigen Bedingungen — immer möglich, zeitweise jedoch nur, wenn man Verwandte in der DDR hatte (einmal jährlich bis zur Dauer von 4 Wochen). Die Mitnahme von Geschenken im Reiseverkehr wurde durch niedrig gehaltene Höchstmengen und einschränkende Freigrenzen sowie seit 1968 durch hohe Genehmigungsgebühren belastet (Warenverkehr, Nichtkommerzieller). 1957 reisten 1,6 Mill. Besucher aus dem Bundesgebiet in die DDR, 1959 nur noch rd. 900.000, 1962 rd. 600.000. Danach stiegen die Zahlen wieder an. Mit der Änderung des Paßgesetzes im Dezember 1966 wurden vom an sich schon eingeschränkten Reiseverkehr Westdeutsche ausgenommen, die „als Hauptverantwortliche die völkerrechtswidrige annexionistische Politik der Alleinvertretungsanmaßung verfechten oder maßgeblich fördern“ oder „durch ihre Handlungen westdeutsche gesetzliche Bestimmungen völkerrechtswidrig gegen Bürger der DDR anwenden“ oder Mitglied der Nationaldemokratischen Partei (NPD) waren oder sich „im neonazistischen Sinne“ betätigten. Im Juni 1968 wurde für die Ein- und Durchreise von der DDR der Paßzwang eingeführt, Ein- und Ausreisevisa und für den Tagesbesuch in Berlin (Ost) Tagesaufenthaltsgenehmigungen. Verbunden mit diesen Maßnahmen war die Erhebung von Visagebühren. Ab November 1964 wurde ein verbindlicher Mindestumtausch vorgeschrieben, der 1968 von fünf auf zehn DM, 1973 auf 20 DM, 1974 auf 13 DM und 1980 auf 25 DM pro Tag festgelegt wurde (Währung/Währungspolitik, II. E.). Die Bundesregierung hat sich um eine Rücknahme der Erhöhung bemüht. Der Mindestumtausch für Rentner wurde ab August 1984 auf 15 DM pro Tag gesenkt. West-Berlinern war es seit 1952 praktisch unmöglich, in die DDR zu reisen; mit Wirkung vom 23. 8. 1961 konnten sie auch nicht mehr den anderen Teil der Stadt besuchen. Mit den Passierscheinabkommen vom 17. 12. 1963, 24. 9. 1964, 25. 11. 1965, 7. 3. 1966 und 6. 10. 1966 konnten tageweise Besuche zu Feiertagen sowie eine Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (Härtestelle) vereinbart werden. Unabhängig von diesen Beschränkungen waren Geschäftsreisen, Reisen zur Leipziger Messe sowie Reisen auf Einladung amtlicher Stellen zulässig. Mit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages vom 17. 10. 1972 wurden wesentliche Reiseerleichterungen und Verbesserungen wirksam. Einwohner des Bundesgebietes können jetzt nicht nur zum Besuch von Verwandten, sondern auch von Bekannten, und zwar einmal oder mehrmals im Jahr bis zu einer Dauer von insgesamt 45 Tagen im Jahr nach der Neuregelung vom August 1984 einreisen. Die Aufenthaltsgenehmigung gilt in der Regel für das gesamte Gebiet der DDR. Außerdem können Einwohner des Bundesgebietes die Einreisegenehmigung auch auf Einladung der zuständigen Organe der DDR aus kommerziellen, kulturellen, sportlichen und religiösen Gründen erhalten. Anfang der 60er Jahre wurden einige Touristenreisen mit festgelegter Route angeboten, 1967 unter Hinweis auf technische Gründe aber wieder abgesagt. Erst nach dem Verkehrsvertrag können aufgrund von Vereinbarungen zwischen Reisebüros der Bundesrepublik Deutschland und der Generaldirektion des Reisebüros der DDR wieder touristische Reisen in die DDR durchgeführt werden. Die Aufenthaltsgenehmigung ist in der Regel auf die Bezirke beschränkt, die im Reiseprogramm vorgesehen sind (Tourismus). 1983 haben rd. 165.000 Reisende aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) durch Vermittlung eines Reisebüros oder eines anderen Reiseveranstalters an einer Gruppenreise in die DDR teilgenommen oder eine private Einzelreise mit Hotelübernachtung gebucht. Zu der positiven Entwicklung (Steigerung gegenüber 1982 10 v.H.) haben die Verdoppelung der Teilnehmerzahlen an Klassenfahrten und Jugendreisen und die steigende Teilnehmerzahl bei Gruppenreisen von Erwachsenen, insbesondere bei Studienreisen beigetragen (Jugendaustausch, Innerdeutscher). Die besonderen Möglichkeiten für Westdeutsche, zu Tagesbesuchen nach Berlin (Ost) oder zum Besuch der Leipziger Messe in die DDR einzureisen, blieben bestehen. Seit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages im Juni 1973 haben Bewohner von 56 grenznahen Stadt- [S. 635]und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, zu Tagesaufenthalten in den grenznahen Bereich der DDR (54 Kreise) einzureisen („Grenznaher Verkehr“). Dazu wurden vier neue Straßenübergänge (Uelzen/Salzwedel, Duderstadt/Worbis, Bad Neustadt/Meiningen, Coburg/Eisfeld) eingerichtet, die auch für den allgemeinen Reiseverkehr mit der DDR zur Verfügung stehen. Die Tagesaufenthalte sind sowohl zum Besuch von Verwandten und Bekannten als auch aus touristischen Gründen möglich. Nach Gesprächen zwischen Bundesregierung und DDR-Regierung im Zusammenhang mit der Gewährung von Finanzkrediten wurden die Reisemöglichkeiten ab August 1984 erweitert und auf 2 Tage ausgedehnt. Nach der in Übereinstimmung mit den Regelungen des Viermächte-Abkommens getroffenen Vereinbarung zwischen dem Senat und der Regierung der DDR über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs, die zusammen mit dem Viermächte-Abkommen am 3. 6. 1972 in Kraft getreten ist, können Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) einmal oder mehrmals zu Besuchen von insgesamt 45 Tagen im Jahr — nach der Neuregelung vom August 1984 — in die DDR und nach Berlin (Ost) einreisen. Die Einreise wird aus humanitären, familiären, religiösen, kulturellen oder touristischen Gründen genehmigt. In dringenden Familienangelegenheiten können Reisen auch dann gewährt werden, wenn die allgemeine Besuchsdauer von insgesamt 45 Tagen im Jahr bereits erschöpft ist. Der Senat von Berlin und die Regierung der DDR haben Beauftragte ernannt, die Meinungsverschiedenheiten und Schwierigkeiten klären sollen, die sich im einzelnen aus der Anwendung und Durchführung der Vereinbarung ergeben Berlin. b) Reiseverkehr aus der DDR Seit Herbst 1946 mußten alle Reisenden, die in eine andere Besatzungszone fahren wollten, einen Interzonenpaß besitzen, der in der sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR nur in beschränkter Zahl ausgestellt wurde. Bis Juni 1953 erhielten — abgesehen von Dienstreisenden — nur wenige die Möglichkeit, einen Besuch bei Freunden und Verwandten im Westen zu machen. Nur der Besuch West-Berlins war fast ungehindert möglich. Danach wurden Reisen in größerem Umfange zugelassen (zwischen 1954 und 1957 jährlich etwa 2,5 Mill. Reisende aus der DDR, davon blieben jeweils mehr als 4 v.H. im Bundesgebiet). Im Sommer 1957 wurden erstmals bestimmten Personengruppen (Oberschülern, Studenten, FDJ-Angehörigen) Westreisen verboten; wenige Monate später wurde durch eine Änderung des Paßgesetzes und administrative Maßnahmen die Zahl der Besuchsreisen in das Bundesgebiet rapide gedrosselt. 1958 kamen nur noch 627.356 Personen besuchsweise ins Bundesgebiet. Nur in Berlin waren über die Sektorengrenzen hinweg Besuche im Westteil der Stadt noch in größerem Umfang möglich. Nach dem Mauerbau am 13. 8. 1961 durften zunächst nur Dienstreisende ausreisen. Ende 1964 erhielten Rentner die Möglichkeit, Verwandte im Bundesgebiet zu besuchen. Im Jahresdurchschnitt kamen danach etwa 1 Mill. Rentner zu Besuch. Nach Inkrafttreten des Verkehrsvertrages 1972 erhielten die Rentner die Möglichkeit, mehrmals im Jahr (für insgesamt 30 Tage) zu Besuchen in das Bundesgebiet oder nach Berlin (West) zu fahren; seit August 1984 können sie auch Bekannte besuchen (für insgesamt 60 Tage). 1983 betrug die Zahl der Besuche rd. 1,5 Mill. In dringenden Familienangelegenheiten können seit 1972 auch jüngere Bewohner der DDR von den DDR-Behörden die Genehmigung zum Besuch von Verwandten in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) erhalten. Als dringende Familienangelegenheiten sind folgende Anlässe, die mehrfach erweitert worden sind, anerkannt: Geburten, Taufen, Konfirmationen, Kommunionen, Jugendweihen, kirchliche und standesamtliche Eheschließungen, Ehejubiläen, der 60., 65., 70., 75. und jeder weitere Geburtstag, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle. Antragsberechtigte Verwandte in der DDR sind: Großeltern, Eltern, Kinder, Geschwister und Halbgeschwister (mütterlicherseits). Nach einer Erweiterung des Katalogs der Reiseanlässe im Februar 1982 stieg die Zahl der Besuche in dringenden Familienangelegenheiten 1982 um 25 v.H., 1983 um weitere 40 v.H. 1983 reisten somit rd. 64.000 DDR-Bewohner, die nicht Rentner waren, in die Bundesrepublik Deutschland. 3. Verkehr nach und von Berlin (West) Während der Luftverkehr nach Berlin (West) störungsfrei verlief, war der Landverkehr durch die [S. 636]DDR nach Berlin (West) politischen Störungen und Behinderungen ausgesetzt. Auch nach Ende der Blockade 1949 übte die DDR durch verschärfte Kontrollen der Reisenden, schleppende Abfertigung bei den Kontrollen und stundenweise Sperrung des Verkehrs Druck aus. Der fast völlige Mangel an schriftlich fixierten Regelungen für den Straßenverkehr machte diese Verkehrsart besonders im Berlin-Verkehr anfällig für Beeinträchtigungen aller Art. Ab 1. 9. 1951 wurde eine Straßenbenutzungsgebühr für Kraftfahrzeuge erhoben, die ab 1. 4. 1955 mehr als verdoppelt wurde. Nach Verhandlungen wurde diese Erhöhung teilweise wieder rückgängig gemacht. 1968 führte die DDR auch im Berlin-Verkehr den Paß- und gebührenpflichtigen Visazwang ein und erhob im Güterverkehr zusätzlich zur Straßenbenutzungsgebühr eine Steuerausgleichsabgabe. 1964 wurde eine Vereinbarung mit der DDR über den Wiederaufbau der Saalebrücke bei Hirschberg getroffen, an dem sich die Bundesrepublik Deutschland mit einer Kostenpauschale von 5,5 Mill. VE beteiligte, um damit den über diese Strecke laufenden Landverkehr von und nach Berlin zu erleichtern. Durch das Viermächte-Abkommen vom 3. 9. 1971 und das Transitabkommen zwischen den Regierungen beider deutscher Staaten vom 21. 12. 1971 wurden verbindliche Regelungen für den Zugang nach Berlin (West) vereinbart, die eine schnelle Abfertigung am Auto, im Bus oder im Zug ermöglichen. Eine Durchsuchung von Personen, Reisegepäck und Fahrzeugen oder eine Festnahme bzw. Zurückweisung ist seitdem nur noch ausnahmsweise unter bestimmten engen Voraussetzungen zulässig. Auch Personen, welche die DDR ohne Erlaubnis der dortigen Behörden verlassen oder früher in der DDR strafbare Handlungen begangen haben, können die Transitwege ungehindert benutzen. Reisenden, die in der Vergangenheit in der DDR und nach dem Recht der DDR Straftaten gegen das Leben, vorsätzliche Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit des Menschen oder schwere Straftaten gegen das Eigentum begangen haben, kann die Durchreise verweigert werden. Ein Mißbrauch der Transitwege liegt gemäß Artikel 16 des Abkommens dann vor, wenn ein Reisender während der Benutzung der Transitwege rechtswidrig und schuldhaft gegen die allgemein üblichen Vorschriften der DDR bezüglich der öffentlichen Ordnung verstößt, indem er a) Material verbreitet oder aufnimmt; b) Personen aufnimmt; c) die vorgesehenen Transitwege verläßt, ohne durch besondere Umstände, wie Unfall oder Krankheit, oder durch Erlaubnis der zuständigen DDR-Organe dazu veranlaßt zu sein; d) andere Straftaten (Strafrecht) begeht oder e) durch Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften Ordnungswidrigkeiten begeht (Straßenverkehrsrecht). Im Falle des hinreichenden Verdachts, daß ein Mißbrauch beabsichtigt ist, begangen wird oder begangen worden ist, können die Organe der DDR den Reisenden sowie sein Transportmittel und sein Gepäck durchsuchen oder ihn zurückweisen. Die Zahlung individueller Visa- und Straßenbenutzungsgebühren ist entfallen. Statt dessen zahlt die Bundesregierung eine Pauschalsumme, die für die Zeit von 1980 bis 1989 auf jährlich 525 Mill. DM festgelegt worden ist. Das Transitabkommen hat Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die Mehrzahl der Gütertransporte in verplombten Transportmitteln und damit ohne zeitaufwendige Sichtkontrolle der Ladung durch die Zollorgane der DDR durchgeführt werden kann (Zollwesen). Nach Artikel 19 des Transitabkommens ist eine Kommission zur Klärung von Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens gebildet worden („Transitkommission“). Die Kommission, die abwechselnd in Bonn und Berlin (Ost) tagt, behandelt in ihren regelmäßig stattfindenden Sitzungen alle Probleme des Transitverkehrs von und nach Berlin (West), z.B. Festnahmen und Zurückweisungen von Personen sowie Fragen des Güterverkehrs auf Schiene, Straße und Wasserstraße. Weitere Verhandlungen brachten Verbesserungen im Berlin-Verkehr. So wurde bis Anfang 1980 die Autobahn Marienborn-Berlin von Grund auf erneuert und ein Teilstück des Berliner Rings auf sechs Spuren verbreitert. Im Schienenverkehr wurde ein neuer Übergang (Staaken) für den Reisezugverkehr nach Hamburg geschaffen, was eine Fahrzeitverkürzung von 45 Minuten bedeutet. In Berlin (West) wurden drei zusätzliche Verkehrshalte eingerichtet (Wannsee, Charlottenburg und Spandau). Eine Autobahnverbindung von Berlin nach Hamburg mit dem neuen Übergang Gudow-Zarrentin wurde fertiggestellt. Notwendige Reparaturarbeiten an den Transitwasserstraßen nach Berlin und am Schiffshe[S. 637]bewerk Rothensee wurden durchgeführt. Der Teltow-Kanal wurde für den Durchgangsverkehr geöffnet. Der Neu- bzw. Ausbau der Autobahn bei Herleshausen/Wartha, die Verbreiterung des Mittellandkanals und der Ausbau von zwei Eisenbahn-Streckenabschnitten zwischen Berlin und Helmstedt wurden vereinbart. Zu den Kosten hat die Bundesrepublik Deutschland jeweils beigetragen (<Berlin>). C. Grenzfeststellung, Recht, Verwaltung, humanitäre Fragen 1. Grenzfeststellung Die gemäß Zusatzprotokoll I zum Grundlagenvertrag aus Beauftragten der Regierungen beider deutschen Staaten gebildete Grenzkommission legte im November 1978 das „Protokoll zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf in Zusammenhang stehenden Probleme“ vor. Damit wurde die Feststellung und Markierung des Grenzverlaufs (mit Ausnahme des Elbeabschnitts) abgeschlossen. Neben dieser Grenzfeststellung, die Unsicherheiten und Zweifel über den Grenzverlauf ausräumen soll, trägt sie zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehenden Probleme bei, z.B. der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadensbekämpfung (Grenze, Innerdeutsche). 2. Rechtshilfe Nach 1945 leisteten sich die Gerichte in beiden Teilen Deutschlands zunächst weiter unmittelbare Rechts- und Amtshilfe. Mit der Entstehung der DDR nahmen die praktischen Schwierigkeiten zu; es entwickelten sich schrittweise unterschiedliche Rechtsordnungen. Besondere Schwierigkeiten entstanden bei der Rechtshilfe in Strafsachen (Rechtshilfe, Innerdeutsche). Für sie gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen vom 2. 5. 1953 i. d. F. vom 18. 10. 1964. Im Rechtshilfeverkehr in Zivil- und Strafsachen wurden ab Januar 1967 Ersuchen aus der DDR nur noch von den Bezirksgerichten an die Oberlandesgerichtspräsidenten im Bundesgebiet gesandt; unmittelbar an die Kreisgerichte in der DDR gerichtete Ersuchen aus der Bundesrepublik wurden nicht erledigt. Ähnlich versuchte der Generalstaatsanwalt der DDR (Staatsanwaltschaft), der Bundesrepublik Deutschland die Zuständigkeiten vorzuschreiben, indem Ersuchen aus dem Bundesgebiet nur noch auf Anträge der Generalstaatsanwälte der Bundesländer bearbeitet wurden. Der Rechts- und Amtshilfeverkehr zwischen den Staatsanwaltschaften kam dadurch 1968 zum Erliegen. 1969 legte das Justizministerium der DDR in einer Rundverfügung fest, daß der Rechtshilfeverkehr der Gerichte und staatlichen Notariate der DDR mit Gerichten der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) ausschließlich über das Justizministerium zu laufen habe. Rechtshilfeersuchen aus der Bundesrepublik wurden nur dann weitergeleitet, wenn diese Ersuchen über das Bundesjustizministerium oder ein Landesjustizministerium geleitet wurden. Im Gegensatz zu dieser Verfügung wurden Rechtshilfeersuchen, die auf dem verlangten Weg an die DDR gerichtet waren, nicht beantwortet. Die DDR hat im Grundlagenvertrag dem Prinzip zugestimmt, die Fragen des Rechtsverkehrs, also den Rechts- und Amtshilfeverkehr zwischen den Gerichten und den Verkehr zwischen den Staatsanwaltschaften, so einfach und zweckmäßig wie möglich zu regeln. Dementsprechende Vereinbarungen sind das Ziel von Verhandlungen, die im August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR unter der Leitung der Staatssekretäre der Justizministerien beider Staaten aufgenommen wurden. Diese Verhandlungen haben wegen der unterschiedlichen Auffassungen in der Staatsangehörigkeitsfrage noch nicht zum Abschluß geführt werden können (Rechtshilfeabkommen; Staatsbürgerschaft). 3. Amtshilfe, Verwaltungskontakte Kommunale Kontakte zwischen den Verwaltungen unmittelbar an der innerdeutschen Grenze verliefen in den ersten Nachkriegsjahren zwar nicht reibungslos, waren aber teilweise aufgrund persönlicher Beziehungen und auf fachlicher Ebene noch möglich und hatten für die lokale Situation auch großen Wert (Brandbekämpfung, Abwasserbeseitigung, Hochwasserprobleme). Die Verwaltungskontakte in Berlin waren naturgemäß besonders intensiv, da die Wasser-, Abwasser-, Gas- und Stromversorgung derartig verbunden war, daß Kontakte und Absprachen zwischen den Verwaltungen aus beiden Teilen der Stadt unumgänglich waren. Diese Kontakte wurden von der DDR zunehmend erschwert. Ab Anfang der 50er Jahre wurden von den DDR-Behörden keine Auskünfte mehr erteilt, wenn es sich um Angelegenheiten des Lastenausgleichs oder der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts handelte. In Staatsangehörigkeits- und Meldesachen wurden personenstandsrechtliche Auskünfte nur gegeben, wenn sie nicht „Republikflüchtige“ betrafen. Im Sozialversicherungswesen bis 1967 und in Personenstandssachen bis 1968 vollzog sich der Amtshilfeverkehr zwischen den Behörden der beiden deutschen Staaten unmittelbar auf der unteren Verwal[S. 638]tungsebene. In der Folgezeit hat die DDR versucht, den Verwaltungsverkehr auf die Mittelinstanz zu heben, und die Antworten auf entsprechende Ersuchen den Innenministern des jeweiligen Bundeslandes zugeleitet. Nach Hinweisen westdeutscher Behörden über die Unzweckmäßigkeit eines solchen Verfahrens ist man 1969 zum alten Verfahren zurückgekehrt, nachdem zuvor einige DDR-Bezirke überhaupt nicht auf Anfragen antworteten. Derzeit verkehren die Sozialversicherungsträger und Standesämter direkt miteinander und stellen gegenseitig Belege und Urkunden aus. Dasselbe gilt für die Jugendämter der Bundesrepublik und die Referate Jugendhilfe bei den Kreisverwaltungen der DDR, die bis 1974 sog. Jugendamtsverrechnungen vornahmen. Fast reibungslos verlaufen — wie bereits früher — auch die Kontakte in Jugendfürsorgeangelegenheiten. Die Ersuchen der Jugendämter nach Ermittlung des Aufenthaltes und der Zahlungsfähigkeit von Erzeugern nichtehelicher Kinder, Zahlungsaufforderungen, Zwangsvollstreckungen und die Übernahme von Vertretungen bei Gericht für nichteheliche Kinder und unterhaltsberechtigte Minderjährige werden in der Regel gegenseitig erledigt. Nach Inkrafttreten des Grundlagenvertrages konnten zahlreiche kommunale Probleme an der Grenze (Grenzkommission) und in Berlin geregelt werden. Entsprechend der Protokoll-Erklärung der DDR zum Grundlagenvertrag über den Verwaltungsverkehr, wonach die DDR den bestehenden Verkehr zwischen den Verwaltungsbehörden in Unterhalts-, Vormundschafts-, Personenstands- und Sozialversicherungsangelegenheiten nicht ändert, sondern beibehält und im Rahmen der Möglichkeiten beschleunigt, werden Amtshilfeersuchen hiesiger Behörden von den zuständigen Stellen der DDR bearbeitet und beantwortet. Angesichts der Vielzahl von Ersuchen, z.B. zur Beschaffung von Rentenunterlagen, treten in Einzelfällen Schwierigkeiten auf, die die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Berlin (Ost) gegenüber der DDR anspricht. 4. Private Vermögensangelegenheiten Die tiefen Gegensätze zwischen den Gesellschafts- und Rechtsordnungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR werden besonders in Eigentums- und Vermögensfragen deutlich (Eigentum; Zivilrecht). Die Schwierigkeit, auf diesem Gebiet Lösungen zu finden, wird auch im Protokollvermerk zum Grundlagenvertrag in der Feststellung deutlich, daß Vermögensfragen wegen der unterschiedlichen Rechtspositionen durch den Grundlagenvertrag nicht geregelt werden konnten. Es konnte jedoch erreicht werden, daß die DDR seit Ende 1976 an sie gerichtete Fragen von Betroffenen aus der Bundesrepublik Deutschland beantwortet. Bei Vermögenswerten unter staatlicher Verwaltung beschränken sich die Antworten allerdings auf den Hinweis, es handele sich um offene Vermögensfragen (Flüchtlingsvermögen; Treuhandvermögen). 5. Humanitäre Fragen Vom Bau der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 waren mehrere tausend DDR-Bewohner, die zu Besuch in der Bundesrepublik oder in Berlin (West) weilten, sowie in Berlin (West) arbeitende Ost-Berliner überrascht worden. Außerdem waren in vielen Familien zunächst nur die Eltern in den Westen gekommen, um sich eine Existenz aufzubauen, und um dann die Kinder nachzuholen. Die Absperrungen zerstörten ihre Hoffnungen, daß die zurückgebliebenen Angehörigen nach einiger Zeit nachreisen könnten. Im Zusammenhang mit den von der Bundesregierung geführten Verhandlungen über die Entlassung politischer Häftlinge aus der DDR gegen materielle Gegenleistungen kam es 1965 zunächst zu Absprachen über die Nachreise der Angehörigen dieser Häftlinge. Hieraus ergaben sich Verhandlungen über die Ausreise getrennter Eheleute, langjähriger Verlobter und von allein oder mit einem Elternteil zurückgebliebenen Kindern. Von 1965 bis 1970 konnte 2.700 Personen, davon 300 Kindern, die Ausreise ermöglicht werden. Die Regelung des endgültigen Verbleibs von 800 bis 1000 Kindern entweder bei einem Elternteil in der DDR oder beim in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Elternteil machte die DDR von der globalen Verrechnung von Unterhaltsguthaben Minderjähriger abhängig, die bei den Banken hüben und drüben aufgelaufen waren, aber wegen fehlender Transfermöglichkeiten zwischen den beiden Staaten nicht den Kindern zugute kommen konnten. Anfang 1969 kam es zu einer Berliner Sondervereinbarung: nach der Überweisung von 5 Mill. DM Unterhaltsgeldern an die DDR konnten 250 Kinder zu ihren Eltern ausreisen. Im Artikel 7 des Grundlagenvertrages haben die Bundesrepublik Deutschland und die DDR ihre Bereitschaft zur Regelung humanitärer Fragen vereinbart. Einzelheiten sind im Briefwechsel zur Familienzusammenführung, der mit Inkrafttreten des Vertrages wirksam wurde, enthalten. Mit der Veröffentlichung der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 1975 stellte eine große Zahl von DDR-Bewohnern Anträge auf Familienzusammenführung oder Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung hat sich hierbei im Rahmen ihrer Kontakte zur DDR-Regierung um die Lösung dieser Probleme bemüht. Im September 1983 erließ die DDR eine Verordnung, in der die Familienzusammenführung und Eheschließung „mit Ausländern“ formell geregelt wird (Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland). [S. 639]<D. Kultur, Wissenschaft, Kirche, Jugend, Sport> 1. Kultur In den 50er Jahren betonte die DDR die Einheit der deutschen Kultur und Nation und war insbesondere auf staatlicher Ebene um kulturelle Kontakte bemüht. Zu den Aufgaben des 1954 in der DDR gebildeten Ministeriums für Kultur gehörte auch, „Beziehungen zu Künstlern und Kunsteinrichtungen Westdeutschlands anzuregen und durch praktische Maßnahmen zu erleichtern“. Die DDR veranstaltete und initiierte zahlreiche gesamtdeutsche Kulturveranstaltungen, beispielsweise „gesamtdeutsche Kulturgespräche“ zur Leipziger Messe, deutsche Kulturtage in Dresden und 1955 Gespräche mit Kulturminister J. R. Becher in Berlin (West). Von seiten der Bundesregierung und der Bundesländer war man nicht bereit, Angebote für solche staatlich getragenen Veranstaltungen aufzunehmen, weil man darin in erster Linie Versuche zur ideologischen Unterwanderung und Hebel zur politischen Anerkennung sah, unterstützte aber die zahlreichen kulturellen Kontakte außerhalb der staatlichen Ebenen. Die DDR trat mehrmals an staatliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland heran, so im März 1955 mit Vorschlägen an die Ständige Konferenz der Kultusminister, in denen Freizügigkeit im wissenschaftlich-akademischen und künstlerisch-kulturellen Leben, gemeinsamer Sprach-, Literatur- und Wissenschaftspflege sowie gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen und Prüfungen angeboten wurden. Auf der Kulturkonferenz des Zentralkomitees der SED im April 1960 wurde noch einmal die Einheit der deutschen Kultur betont. In einem offenen Brief des Deutschen Kulturbundes (Kulturbund der DDR [KB]) an die westdeutsche Bevölkerung forderte man auch den Abschluß eines Kulturabkommens. 1961, nach dem Bau der Mauer in Berlin, wurden als Rea
Innerdeutsche Beziehungen (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 629] IB. sind die Gesamtheit aller Beziehungen zwischen beiden Staaten in Deutschland; als Terminus ab der Mitte der 60er Jahre gebräuchlich (überwiegend für den staatlichen Bereich). Aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland bilden die staatlichen Beziehungen ein Verhältnis besonderer Art, wobei die DDR von der Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen wird. Basis und Rahmen der heutigen IB. sind im…
DDR A-Z 1985
Grenzkommission (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Im Zusatzprotokoll zum Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde festgelegt, eine Kommission aus Beauftragten der Regierungen zu bilden (Grundlagenvertrag). Sie soll die Markierung der zwischen beiden Staaten bestehenden Grenze (Londoner Protokoll) überprüfen und, soweit erforderlich, erneuern oder ergänzen sowie die erforderlichen Dokumentationen über den Grenzverlauf erarbeiten. Ferner soll sie zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme, z.B. der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadensbekämpfung, beitragen (Grenze, Innerdeutsche). Kann die G. in einer von ihr behandelten Frage eine Übereinstimmung nicht erzielen, so wird diese Frage von beiden Seiten ihren Regierungen unterbreitet, die sie auf dem Verhandlungswege beilegen. Die G. hat den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR einen Bericht über ihre Tätigkeit in der Zeit vom 31. 1. 1973 bis zum 26. 10. 1978 vorgelegt. Dieser Bericht wurde in dem Protokoll zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über die Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme gebilligt, das am 29. 11. 1978 in Bonn unterzeichnet worden ist. In Artikel 1 des Regierungsprotokolls zur Tätigkeit der G. wird bestätigt, daß die G. ihren Auftrag erfüllt hat. Gleichzeitig wird festgestellt, daß für die insgesamt rd. 95 km langen Grenzabschnitte 7–9 — Elbe — und einen Teil des Grenzabschnittes 24 (Warme Bode im Harz) die durchzuführenden Arbeiten noch nicht abgeschlossen worden sind. Sie werden fortgesetzt. Einzelheiten sind in einem zu dem Protokoll gehörigen Protokollvermerk wiedergegeben. Bis zur Herbeiführung der Übereinstimmung werden beide Seiten den Umstand, daß die Arbeiten zu den Grenzabschnitten 7–9 noch nicht abgeschlossen sind, zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei allen Maßnahmen weiterhin berücksichtigen. Beide Seiten erklärten, daß die Auffassungen zur Rechtslage unberührt bleiben. Die von der G. gefertigte Grenzdokumentation besteht aus umfangreichen Grenzvermessungsunterlagen, der Grenzbeschreibung über den Verlauf der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, einer Grenzkarte 1:25.000 mit 73 Kartenblättern, einer Grenzkarte 1:5.000 mit 516 Kartenblättern, einer Grenzkarte 1:2.000 mit 5 Kartenblättern und den Katalogen der grenzbildenden Gewässer. Durch Artikel 3 des Regierungsprotokolls zur Tätigkeit der G. werden folgende Vereinbarungen zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme in Kraft gesetzt: Vereinbarung vom 20. 9. 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, einschließlich der Protokollvermerke vom 11. 12. 1975 über Information bei Hochwassergefahren und vom 9. 3. 1978 über den Abbau grenzüberquerender Energiefreileitungen, Vereinbarung vom 20. 9. 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über Grundsätze zur Instandhaltung und zum Ausbau der Grenzgewässer sowie der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen, einschließlich des Protokollvermerks vom 14. 9. 1978 über den Betrieb von wasserwirtschaftlichen Anlagen, [S. 575] * Protokollvermerk vom 6. 12. 1973 über den Austausch von Liegenschafts-/Kataster- und Vermessungsunterlagen, Protokollvermerk vom 3. 2. 1976 über forstwirtschaftliche Arbeiten in unmittelbarer Grenznähe, Protokollvermerk vom 3. 2. 1978 über Grenzwege und Wege im Grenzbereich, Protokollvermerk vom 27. 10. 1977 über Wasserentnahme aus Grenzgewässern der DDR, Protokollvermerk vom 18. 5. 1978 über das Überfahren der Grenze durch Sportboote und andere Wasserfahrzeuge in Abschnitten der Grenzgewässer Werra und Saale. Bereits früher sind folgende Vereinbarungen in Kraft getreten: Protokollvermerk vom 6. 12. 1973 über Betrieb, Wartung und Entstörung der Fernsprechleitungen zwischen den Grenzübergangsstellen (Grenzinformationspunkten) gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Vereinbarung vom 20. 9. 1973 über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, Vereinbarung vom 29. 6. 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über den Fischfang in einem Teil der Territorialgewässer der DDR in der Lübecker Bucht, Protokollvermerk vom 29. 6. 1974 über die Behandlung von Personen, die mit Sportbooten aus navigatorischen oder seemännischen Schwierigkeiten in die Territorialgewässer/das Küstenmeer des anderen Staates geraten, Protokollvermerk vom 3. 7. 1974 über das Umfahren der Hakendorfer Halbinsel im Niendorfer Binnensee durch Fischer aus der DDR und der Rethwiese im Schaalsee durch Fischer aus der Bundesrepublik Deutschland, Protokollvermerk vom 3. 7. 1974 über den Abbau des grenzüberschreitenden Braunkohlevorkommens im Raum Harbke (DDR)/Helmstedt (Bundesrepublik Deutschland), Protokollvermerk vom 26. 9. 1974 über Fragen des Eigentums und sonstiger Rechte an Grundstücken im Zusammenhang mit der Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung des Verlaufs der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, Vereinbarung vom 3. 2. 1976 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über den Betrieb, die Kontrolle und die Instandhaltung der auf dem Territorium der DDR gelegenen Teile der Trinkwasserversorgungsanlagen der Stadt Duderstadt (Bundesrepublik Deutschland), Protokollvermerk vom 3. 2. 1976 über den Betrieb, die Kontrolle und die Instandhaltung der auf dem Territorium der DDR gelegenen Teile der Trinkwasserversorgungsanlage der Gemeinde Heringen, Ortsteil Kleinensee (Bundesrepublik Deutschland), Protokollvermerk vom 18. 3. 1976 über Verfahrensregeln bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, Protokollvermerk vom 15. 9. 1977 über die Beseitigung des im Bereich des Grundstückes „Zur Bergmühle“ (Bundesrepublik Deutschland) anfallenden Oberflächenwassers und gereinigten Abwassers, Vereinbarung vom 3. 5. 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über die Regelung von Fragen betreffend die Eckertalsperre und die Eckerfernwasserleitung, Protokollvermerk vom 3. 5. 1978 über die Generalüberholung des auf dem Territorium der DDR gelegenen Abschnittes der Eckerfernwasserleitung, Vereinbarung vom 29. 11. 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über die Regelung von Fragen, die mit der Errichtung und dem Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Itz zusammenhängen. Gemäß Artikel 4 des Regierungsprotokolls zur Tätigkeit der G. hat die G. auf der Grundlage von Artikel 3 des Grundlagenvertrages, des Abschnittes~I des Zusatzprotokolls zu diesem Vertrag und der Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der G. insbesondere die Markierung der Grenze instand zu halten und erforderlichenfalls zu erneuern und die in Artikel 3 des Protokolls genannten Vereinbarungen durchzuführen. Die G. arbeitet demgemäß nach Grundsätzen, die als Anhang IV dem Regierungsprotokoll beigefügt sind. Die G. hat ihre Tätigkeit auf der Grundlage der im Regierungsprotokoll zusammengefaßten Vereinbarungen fortgesetzt. Das Schwergewicht liegt nunmehr in der Durchführung der getroffenen Vereinbarungen, Absprachen und der in der Tätigkeit der G. entwickelten Praxis. Ziel ist es dabei auf seiten der Bundesrepublik Deutschland, die darin liegenden Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Die G. hat Verhandlungen aufgenommen, die zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Elbebereich (insbes. beim Schutz gegen Eisgefahren), zur Verbesserung der Hochwasserabführung über den grenzüberschreitenden Teil des Mittellandkanals und zur Besserung der Verhältnisse aus der Verschmutzung der Röden durch die mangelnde Abwasserreinigung in Sonneberg führen sollen. Weiterhin behandelt sie auf der Grundlage der abgeschlossenen Vereinbarungen geodätische, wasserwirtschaftliche und grenzpolizeiliche Angelegenheiten, sowie Maßnahmen zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung. Am 12. 10. 1983 wurde die <LI>Vereinbarung über die Regelung von Fragen, die mit der Abwasserableitung und -behandlung für die Stadt Sonneberg (Deutsche Demokratische Republik) zur Verbesserung der Gewässergüte der Röden zusammenhängen, unterzeichnet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 574–575 Grenze, Innerdeutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenztruppen der DDRSiehe auch die Jahre 1975 1979 Im Zusatzprotokoll zum Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde festgelegt, eine Kommission aus Beauftragten der Regierungen zu bilden (Grundlagenvertrag). Sie soll die Markierung der zwischen beiden Staaten bestehenden Grenze (Londoner Protokoll) überprüfen und, soweit erforderlich, erneuern oder ergänzen sowie die erforderlichen Dokumentationen über den Grenzverlauf erarbeiten. Ferner soll…
DDR A-Z 1985
Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) (1985)
Siehe auch: Demokratische Bauernpartei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Am 29. 4. 1948 gegründete und am 16. 6. 1948 durch die SMAD zugelassene Partei. Die DBD, bei deren Gründung ehemalige KPD- bzw. SED-Funktionäre eine maßgebliche Rolle spielten, versteht sich als Bündnispartner der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und sieht ihre Aufgabe darin, die Bauern im Verein mit den Arbeitern für den Aufbau des Sozialismus zu gewinnen (Bündnispolitik). Die DBD, die im Frühjahr 1960 aktiv an der Kollektivierungskampagne in der Landwirtschaft teilnahm, setzt sich für die Durchführung der Agrarpolitik der SED ein. Innerhalb des Staatsapparates hat sie die spezifischen Interessen der bäuerlichen Bevölkerung in die politische Entscheidungsfindung mit einzubringen. Besondere Bedeutung kommt ihr bei der Vorbereitung der Bauernkongresse der DDR zu. 1982 waren die 103.000 Mitglieder, davon 30 v.H. Frauen, in 6.300 Grundeinheiten organisiert. 21.000 Mitgl. sind Abgeordnete und Nachfolgekandidaten in den Volksvertretungen : der Volkskammer gehören 52 Abgeordnete an. Wie jede der 4 Blockparteien stellt auch die DBD einen Stellv. des Vorsitzenden des Staatsrates (Dr. Ernst Mecklenburger) sowie ein weiteres Mitgl. dieses Gremiums (Werner Seifert) und ein Mitgl. des Ministerrates, das zugleich Stellv. des Vors. des Ministerrates ist (Dr. Hans Reichelt, Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft). Aufbau und Tätigkeit der Partei beruhen auf dem Demokratischen Zentralismus. Höchstes Organ ist der alle 5 Jahre tagende Parteitag, der den Parteivor[S. 267]stand wählt. Dieser wählt aus seiner Mitte das Präsidium, das für die Leitung der Partei zwischen den Sitzungen des Parteivorstandes verantwortlich ist, und bestätigt das Sekretariat. Auf dem XI. Parteitag (5.–7. 5. 1982) wurde Dr. Ernst Mecklenburger zum Vorsitzenden gewählt, nachdem Ernst Goldenbaum, der dieses Amt seit der Parteigründung innehatte, nicht mehr kandidierte. Zentralorgan: „Bauern-Echo“. Funktionärszeitschrift: „Der Pflüger“. Parteien. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 266–267 Demokratie, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD)Siehe auch: Demokratische Bauernpartei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Am 29. 4. 1948 gegründete und am 16. 6. 1948 durch die SMAD zugelassene Partei. Die DBD, bei deren Gründung ehemalige KPD- bzw. SED-Funktionäre eine maßgebliche Rolle spielten, versteht sich als Bündnispartner der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und sieht ihre Aufgabe darin, die Bauern im Verein mit den Arbeitern für den Aufbau des Sozialismus zu gewinnen (Bündnispolitik). Die DBD, die im…
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Fluktuation (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Unter F. (im engeren Sinne) versteht man in der DDR die (unerwünschte) Abwanderung von Arbeitskräften aus dem Betrieb, die aus persönlichen oder disziplinarischen Gründen (Entlassung) erfolgt und volkswirtschaftlich oder betrieblich nicht notwendig wäre. Nicht zur F. rechnen planmäßige Umsetzungen z.B. aufgrund struktureller Veränderungen des Betriebes, Freistellung zum Studium, Einberufung zum Wehrdienst usw. Die Zahl der Fluktuierenden liegt jährlich bei etwa 500.000; das entspricht einer F.-Quote von 7 bis 8 v.H. Am höchsten ist die F. in den Betrieben des Bauwesens und in jenen mit einem hohen Frauenanteil. Generell wechseln jüngere Arbeitskräfte und solche mit geringerer Qualifikation ihren Arbeitsplatz viel häufiger als ältere und hochqualifizierte Beschäftigte. Wegen des Lohngefälles wandern viele Arbeitnehmer mit Dienstleistungsberufen in die produzierenden Bereiche ab. Die volkswirtschaftlichen Verluste eines jeden Betriebswechsels betragen nach Angaben aus der DDR bei Facharbeitern 10.000 bzw. 15.000 Mark. Die hauptsächlichen Motive für den Arbeitsplatzwechsel sind (in der Reihenfolge ihrer Bedeutung): Bezahlung, Arbeitsklima, Schichtarbeit, gesundheitliche Erwägungen und Schwere der Arbeit. Diese Reihenfolge der F.-Gründe-Ergebnis einer Befragung (Hausinterviews) — weicht übrigens erheblich von den im früheren Betrieb gemachten Angaben ab. Da jede Kündigung schriftlich begründet werden muß und in der Regel erst nach Diskussion mit der Betriebsleitung angenommen wird, werden häufig vorgeschobene Gründe angegeben, um komplikationslos aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden zu können. Das gilt insbesondere für Frauen, die glaubhaft familiäre Gründe geltend machen können. Aber auch die Ergebnisse der Hausinterviews sind nach Auffassung von DDR-Soziologen mit Skepsis zu betrachten. Ihrer Meinung nach steht an der Spitze der F.-Gründe die Unzufriedenheit mit den Arbeitsinhalten und -bedingungen. Das Lohnargument würde bei Umfragen lediglich deshalb am häufigsten angegeben, weil sich die Arbeitnehmer vielfach selbst nicht im klaren über den wirklichen Kündigungsgrund sind oder dieser oft nicht so einfach zu benennen ist wie der Verdienst. Zudem ist man sich sicher, daß in der Regel nicht ein Motiv allein für einen Arbeitsplatzwechsel ausschlaggebend ist; meist gibt es mehrere Ursachen für eine Kündigung. Neben den oben genannten Gründen können auch folgende betriebliche Faktoren den Wunsch nach einem Arbeitsplatzwechsel begünstigen (die entgegen dem [S. 421]prinzipiellen Abwerbeverbot von den Betrieben „inoffiziell“ auch häufig zur Gewinnung zusätzlicher Arbeitskräfte benutzt werden): Unterschiede in der durchschnittlichen Höhe der Prämiengewährung, Versorgung mit Wohnraum durch die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG), Umfang, Lage und Ausstattung der betrieblichen Urlaubseinrichtungen sowie die Bereitstellung sozialer Betreuungsmaßnahmen und -einrichtungen. Zur Einschränkung der F. gibt es kaum direkte Einwirkungsmöglichkeiten; außer der amtlichen Zuweisung von Arbeitsplätzen für „Bummelanten“, der schriftlichen Begründung der Kündigung ist noch das — wenn auch nicht selten unterlaufene — Abwerbeverbot für Volkseigene Betriebe zu nennen. Ein stärkeres Gewicht haben die indirekten Maßnahmen; dazu zählen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Abbau des unerwünschten Lohngefälles zwischen einzelnen Wirtschaftsbereichen, die mindestens einjährige Betriebszugehörigkeit als Voraussetzung für die Gewährung der Jahresendprämie, Treueprämien für bestimmte Berufsgruppen (technische Intelligenz, Beschäftigte im Bergbau, Angehörige der Reichsbahn und der Post), Treueurlaub sowie der Anspruch auf Sonder- oder Zusatzrenten (Polizei, Zoll, Militär, Post, Bahn, „Intelligenz“, Renten/Altersversorgung). Der Arbeitsplatzwechsel auf Wunsch von Arbeitnehmern wird jedoch auch in der DDR nicht in jedem Fall als unerwünscht betrachtet. Der Zug zu neuen Arbeitsplätzen mit besseren Arbeitsbedingungen, die dem Qualifikationsniveau eher entsprechen, wirkt produktivitätssteigernd. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 420–421 Flüchtlingsvermögen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FondsSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Unter F. (im engeren Sinne) versteht man in der DDR die (unerwünschte) Abwanderung von Arbeitskräften aus dem Betrieb, die aus persönlichen oder disziplinarischen Gründen (Entlassung) erfolgt und volkswirtschaftlich oder betrieblich nicht notwendig wäre. Nicht zur F. rechnen planmäßige Umsetzungen z.B. aufgrund struktureller Veränderungen des Betriebes, Freistellung zum Studium, Einberufung zum Wehrdienst usw. Die Zahl der Fluktuierenden liegt…
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I. Medizin- und Sportsoziologie (MS. und SpS.)
Soziologie und Empirische Sozialforschung (1985) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Mit erheblicher Verspätung gegenüber der UdSSR und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1963) parteioffiziell positiv erwähnt und im seinerzeit beschlossenen Programm als „Lehre von der Leitung und Entwicklung der Gesellschaft“ bestimmt worden. Erst danach konnte sich die S. und mit ihr die ES. in der DDR etablieren, während in der UdSSR bereits 1958 eine Gesellschaft für S. bestand und in Polen schon 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt wurden. S. und ES. in der DDR haben in erster Linie Informationen über die DDR-Gesellschaft bereitzustellen, die von der SED zur Herrschaftsausübung genutzt werden. Darauf hatte Politbüromitglied Kurt Hager, seinerzeit Leiter der Ideologischen Kommission beim Politbüro des ZK der SED, auf dem VI. Parteitag hingewiesen. Er forderte, daß „durch soziologische Massenforschungen zu grundlegenden und umfassenden Problemen unserer gesellschaftlichen Entwicklung … ein wichtiger Bei[S. 1233]trag zur politischen Führungs- und Leitungstätigkeit der Partei und des Staates geleistet“ werden soll. Ähnlich äußerte sich 1967 Horst Taubert, Sekretär des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung in der DDR (Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED [AfG]): „Die Aufgaben- und Zielstellung jeglicher soziologischer Forschung besteht darin, durch die komplexe Analyse komplexe soziale Erscheinungen, Prozesse und Bereiche, Triebkräfte und Gesetzmäßigkeiten des gesellschaftlichen Handelns und Verhaltens bestimmter sozialer Gruppen, Klassen und Schichten aufzudecken und die hierbei gewonnenen Erkenntnisse für die wissenschaftliche Führungstätigkeit nutzbar zu machen“ (zitiert nach: Soziologie und Marxismus …, s. litsue Lit.-Hinw., Bd. I, S. 4 f.). Diese grundsätzliche Ausrichtung auf die „Führungstätigkeit“ der SED, die die S. mit anderen Gesellschaftswissenschaften gemein hat, ist noch immer gegeben (vgl. die Hager-Rede sowie die verschiedenen Diskussionsbeiträge auf der Gesellschaftswissenschaftlichen Konferenz des ZK der SED, 15./16. 12. 1983; Einheit, H. 1/1984). Sie ist in der DDR stärker ausgeprägt als in Polen und sogar der UdSSR; S. und ES. stehen in besonderem Maße unter der Kontrolle der Wissenschaftsfunktionäre der Partei. I. Grundlagen A. Das Verhältnis zum Marxismus-Leninismus Von Beginn an sah sich die S. vor das Problem gestellt, ihren Gegenstand bei gleichzeitiger Reflexion ihrer Stellung im Ensemble der Gesellschaftswissenschaften zu bestimmen. Dabei war und ist vorrangig, das Verhältnis insbesondere zum Historischen Materialismus zu klären. Bis in die Gegenwart hinein blieb im Kreise der marxistisch-leninistischen Soziologen umstritten, wie ihre Disziplin vom Historischen und Dialektischen Materialismus unmißverständlich abzugrenzen wäre (vgl. Grundlagen …, s. litsue Lit.-Hinw., S. 11 f.). Die vorherrschende Auffassung nicht nur in der DDR, sondern auch in der UdSSR ist, daß der Historische Materialismus die „allgemeine soziologische Theorie“ sei. Der Historische Materialismus wird dabei als „Wissenschaft von den allgemeinen Gesetzen der Gesellschaft“ begriffen. Als solche ist er sowohl (Gesellschafts-)Philosophie wie S. (Marxismus-Leninismus, II. A., II. C.). Durch diese identifizierende Einbettung in den Historischen Materialismus wird die marxistisch-leninistische S. zu einer Art Universalwissenschaft. Andererseits haben sich in der DDR im Zuge der Diskussion um die Bestimmung des Verhältnisses von S. und Historischem Materialismus genuine Ansätze einer allgemeinen soziologischen Theorie herausgebildet. Dabei ist es zu einer gewissen Ausgliederung der S. aus dem Marxismus-Leninismus gekommen. Die erkenntnistheoretische und methodologisch-methodische Dimension tritt in diesen Ansätzen stärker hervor als in jener Spielart, die die Antwort auf grundlegende Fragen den Theoretikern des Historischen und Dialektischen Materialismus überläßt. Erich Hahn, einer der führenden soziologisch-sozialphilosophischen Theoretiker und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rates für philosophische Forschung der DDR, bestimmt als Hauptkriterium jeder materialistischen Erkenntnistheorie deren Voraussetzungsgebundenheit und die spezifischen Verbindungen zwischen Subjekt und Objekt der Erkenntnis. Das Subjekt der Erkenntnis gehört stets auch der Gesellschaft, die es erkennen will, an. Das Subjekt der soziologischen Erkenntnis ist damit stets soziales Subjekt und für Hahn — eindeutig festgelegt — in erster Linie die Arbeiterklasse in der DDR. Das Objekt der Erkenntnis ist, in allgemein gehaltener Formulierung die „materielle Außenwelt“, genauer: die je geschichtlich gewordene Gesellschaft. Eine derart konzipierte Gesellschaft ist in ihrer Materialität der „übergreifende Bestimmungsgrund“ soziologischer Erkenntnis. Diese Grundannahmen implizieren die von Lenin im Rückgriff auf Marx behauptete Abbildfunktion der Erkenntnis. Die objektive Realität wird durch den Erkenntnisprozeß im Subjekt abgebildet. Das Subjekt ist auf diese Weise in die Realität, den sozialen Gesamtzusammenhang, in die „Praxis“ eingebunden. Durch sein Handeln kann es auf das Objekt einwirken. Allerdings bestehen zwischen Subjekt und Objekt, dem komplexen Charakter der gesellschaftlichen Wirklichkeit gemäß, noch weitere Beziehungen. Hier ist u.a. die Stellung des Menschen im Produktionsprozeß zu nennen, die nach marxistischer Auffassung vor allem durch die Produktionsweise oder, etwas allgemeiner gefaßt, die „materiellen gesellschaftlichen Verhältnisse“ bestimmt wird. Die Produktionsweise ist, schon bei Marx, charakterisiert durch die historisch bestimmte Form der menschlichen Arbeit. Der Mensch ist in der und durch die Arbeit gleichermaßen Subjekt und Objekt in der Gesellschaft. Das Bewußtsein seiner Arbeit gibt ihm als homo creator immer stärker die Möglichkeit, den Objektcharakter seiner Existenz zu überwinden. Die erkenntnistheoretische Beziehung zwischen Subjekt und Objekt wird also mit ontologischen, philosophisch-weltanschaulichen, soziologischen, historischen und psychologischen Komponenten angereichert. Diese umfassende Konzeption impliziert die Ablehnung jeder Trennung von Subjekt und Objekt. Objektive Realität erscheint für den marxistischen Soziologen vor allem als „gesellschaftliche Praxis“. Diese Sichtweise schließt durchaus die Gewinnung [S. 1234]von Erfahrung mit Hilfe von Beobachtung und Experiment in sich ein (vgl. unten Kap. #808#i. I. E.). Soziologische Erkenntnis und Forschung müssen jedoch stets als „Glied und Mittel der sozialen Erfahrung der Gesellschaft insgesamt“ begriffen werden. Sie können sich nicht auf eine partikulare Erfahrung, die von dem historisch-gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang abstrahiert, berufen. Für eine derart begriffene marxistisch-leninistische S. ergeben sich die soziologischen Kategorien sowohl aus ihrer Genesis, ihrem historischen Entwicklungszusammenhang wie aus der geschichtsphilosophisch eindeutig einzuordnenden Wirklichkeit der DDR-Gesellschaft und damit aus Verallgemeinerungen von Ergebnissen, die die ES. zur Verfügung stellt. Das bedeutet, daß Begriffe und Konzepte, wie sie in der westlichen, „bürgerlichen“ S. entwickelt worden sind, nicht ohne weiteres übernommen werden können. Doch sind entsprechende Vorbehalte im Laufe der Jahre z.T. abgebaut worden. Heute gehören Begriffe/Konzepte wie Gruppe, „Rolle“, „soziales Handeln“, „soziale Kontrolle“, ja selbst „Sozialprestige“ ebenso zum Vokabular der DDR-Soziologen, wie die im Westen z.B. in der sozialen Indikatorenforschung (Sozialindikatoren) erarbeiteten empirisch-soziologischen Methoden von ihnen diskutiert werden. B. Grundfunktionen und Aufgaben Die Grundfunktionen der marxistisch-leninistischen S. im theoretischen Bereich können wie folgt zusammengefaßt werden: 1. soll S. dazu beitragen, das Gesellschaftliche ➝Bewußtsein insbesondere der Arbeiterklasse zu stärken (weltanschaulich-ideologische Funktion); 2. obliegt es der S., ein eigenes Kategoriensystem (in das durchaus Begriffe der westlichen S. eingehen können) zu entwickeln, das sich in den von den Grundaxiomen des Historischen und Dialektischen Materialismus vorgegebenen Rahmen einzupassen hat. Dabei hat die S. sowohl das „Wesen“ des sozialen Ganzen, die Gesellschaft als wechselseitig aufeinander wirkende Elemente, zu erfassen wie gleichermaßen die konkret auffindbaren gesellschaftlichen „Erscheinungen“ abzubilden (theoretische oder Erkenntnisfunktion); 3. sind die speziellen oder Zweig-S. in den einheitlichen Wissenschaftszweig S. zu integrieren (Integrationsfunktion); 4. müssen methodologische Grundlagen für empirisch-soziologische Untersuchungen, die ihrerseits auf die Bewältigung von Problemen der gesellschaftlichen Praxis zielen, bereitgestellt werden (Anwendungsfunktion). </OL> Diese theoretischen Grundfunktionen sind vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten prinzipiellen Ausrichtung der S. auf „Praxiswirksamkeit“ zu sehen. Zusammen mit den anderen Gesellschaftswissenschaften hat die S. wissenschaftliche Grundlagen für die Planung und Leitung der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der DDR bereitzustellen. „Theorie“ und „Praxis“ werden auch hier, wie allgemein im Marxismus-Leninismus, als sich gegenseitig durchdringend begriffen. Die konkreten Aufgaben von S. und ES. in Forschung, gesellschaftlicher Praxis und Lehre lassen sich aus diesen Grundfunktionen ableiten. Für die Forschung sind sie in dem „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR“ im einzelnen festgelegt. Folgende Forschungskomplexe müssen S. und ES. in der gegenwärtigen Planperiode (1981–1985) u.a. bearbeiten (vgl. Einheit, Heft 12/80, S. 1209 ff.): „Entwicklung der Arbeiterklasse, der Klasse der Genossenschaftsbauern und der sozialistischen Intelligenz im Prozeß der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; territoriale Bedingungen der Entwicklung der Sozialstruktur und der sozialistischen ➝Lebensweise“ (Punkt 05.02). „Probleme der Entfaltung der Persönlichkeit im Prozeß der Arbeit, der Vertiefung der sozialistischen Beziehungen und der wechselseitigen Bereicherung des gesellschaftlichen und persönlichen Lebens“ (Punkt 08.03). „Entwicklung der sozialistischen Lebensweise bestimmter sozialer Gruppen“ (Punkt 08.04). „Analyse und Kritik der bürgerlichen Soziologie“ (Punkt 12.07). C. Spezielle soziologische Theorien und Empirische Sozialforschung Entstehung und Entwicklung der S. und ihre spezifische Ausprägung in der DDR sind, grundsätzlich gesehen, darauf zurückzuführen, daß die Kategorien und Gesetze des Historischen Materialismus einen hohen Allgemeinheits-(Abstraktions-)grad besitzen und die konkreten Strukturen und Prozesse in der DDR-Gesellschaft nur unzureichend erfassen können. Von der marxistisch-leninistischen S. wird deshalb vor allem „Konkretheit“ erwartet, auch wenn die ursprüngliche Phrase „konkrete soziologische Forschungen“ ungebräuchlich geworden ist. In Anbetracht solcher Erwartung konnten sich relativ selbständige, spezielle soziologische Theorien und eine ES. herausbilden. Die meisten Soziologen in der DDR, so das von Georg Aßmann und Rudhard Stollberg herausgegebene Lehrbuch unter dem Titel „Grundlagen der marxistisch-leninistischen S.“ (s. litsue Lit.-Hinw., S. 40 ff.), stimmen darin überein, daß spezielle Theorien „notwendig“ sind — und zwar dort, „wo zur Vervollständigung unserer Erkenntnisse über die sich in der Wirklichkeit vollziehenden sozialen Prozesse wie zur Beherrschung dieser Prozesse wis[S. 1235]senschaftliche Aussagen theoretischen Charakters erforderlich werden, die nicht den Rang der allgemeinen soziologischen Theorie erreichen, sondern auf der Grundlage dieser allgemeinen Theorie die Besonderheiten des jeweiligen Prozesses in bezug auf seinen zeitlichen Verlauf, seine konkrete Verlaufsrichtung, den Grad seiner allgemeinen Gültigkeit, die konkret hierauf einwirkenden Faktoren, die Stärke ihrer Wirkung und anderes widerspiegeln“. Damit ist zugleich die theoretisch-ideologische Begründung für die Herausbildung der Spezialsoziologien (s. unten Kap. #808#iv. IV.) gegeben. Manfred Lötsch, Leiter des Problemrates „Sozialstruktur in der sozialistischen Gesellschaft“, plädiert in diesem Zusammenhang für ein „Kontinuum“: Historischer Materialismus, allgemeine soziologische Theorie, spezielle Theorien (vgl. Informationen zur soziologischen Forschung in der DDR [im folgenden: IsF], Heft 4/1981, S. 16 ff.). Zur Erfassung der „Besonderheiten“ oder der „konkreten“ gesellschaftlichen Erscheinungen und Prozesse ist die marxistisch-leninistische S. auf empirische Methoden angewiesen. Dementsprechend hat sich eine ES. entwickeln können, der allerdings eine begrenzte Rolle zugewiesen wird. Die ES. ist eine „spezifische Phase (!) der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung, in der mittels verschiedener Methoden Erscheinungen des gesellschaftlichen Lebens beschrieben, d.h. Daten erhoben und nach bestimmten Kriterien geordnet und systematisiert, sowie einer ersten (!) Analyse unterworfen werden“. Die ES. „erfaßt und systematisiert die Fakten, indem sie die einzelnen Elemente einer Erscheinung voneinander isoliert und einer stufenweisen Analyse unterwirft. Diese Analyse dient der Entflechtung der mannigfachen Verbindungen und Beziehungen der einzelnen Elemente. Das Ergebnis empirischer Forschung sind Aussagen über allgemeine Eigenschaften und Merkmale, die einer Klasse von Elementen oder allen untersuchten Elementen gemeinsam sind.“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 157, 159) Damit wird deutlich, daß sich theoretische und empirische Analyse nach marxistisch-leninistischer Auffassung vor allem darin unterscheiden, daß die ES. allein nicht in das „Wesen“ der Gesellschaft eindringen, dieses nicht erklären kann, sondern Aussagen über die Vielfalt der „Erscheinungen“ in der Wirklichkeit macht. Die ES. ist deshalb auch als ein „Durchgangsstadium der Gesetzeserkenntnis in der Soziologie“ bestimmt worden (Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik 1982, Berlin [Ost] 1982, S. 49). Sie ist eine Art Hilfswissenschaft. D. Methodologische Grundsätze Gemäß ihrer Einbettung in den Historischen und Dialektischen Materialismus (s. oben Kap. #808#i. I. A.) besitzen die marxistisch-leninistische S. und ES. keine selbständige Methodologie. Einige Grundsätze aus dem Gesamt der methodologischen Vorstellungen des Marxismus-Leninismus sind jedoch besonders relevant — vor allem auch im Vergleich zu westlichen Ausprägungen von S. und ES. Grundlegend ist das marxistisch-leninistische Axiom der Einheit von Theorie und Praxis. Die Theorie, so heißt es im „Kleinen Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie“ (4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] und Opladen 1979, S. 318), ist „untrennbar mit der gesellschaftlichen Praxis verbunden“; die Praxis ist „die letzte Grundlage der Theoriebildung und das höchste Kriterium ihrer Wahrheit. Theorie und Praxis bilden eine widersprüchliche, dialektische Einheit.“ Ihre Wechselbeziehung, so wird konzediert, ist „kompliziert, oft vielfach vermittelt“. Der Theorie wird sogar „eine zunehmende relative Selbständigkeit gegenüber der Praxis“ zugestanden. Doch ist damit die prinzipielle Einheit von Theorie und Praxis nicht aufgehoben. Im Sinne eines methodologischen Verständnisses, das sich auf M. Weber und die an ihn anschließenden soziologischen Theoretiker (z.B. H. Albert) beruft, wendet sich der Marxismus-Leninismus damit gegen die Trennung von Seins-(deskriptiven) und Sollens-(normativen) Aussagen. Die marxistisch-leninistische S. erkennt folgerichtig das Prinzip der Wertfreiheit nicht an, ja bekämpft es explizit als „Grundthese des Positivismus“ (vgl. Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 719 f.), indem sie das Prinzip der Parteilichkeit in den Vordergrund rückt. Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit schließen sich im Marxismus-Leninismus nicht nur nicht aus, sondern wissenschaftliche Erkenntnis ist, im gegenwärtigen und zukünftigen Stadium der Geschichte, nur möglich auf der Grundlage der Parteinahme für die Interessen des Proletariats, im Falle der DDR und der anderen kommunistisch regierten Staaten: der Arbeiterklasse. Interessengebundenheit wissenschaftlicher Erkenntnis fällt nach marxistisch-leninistischer Auffassung dann mit „Objektivität“ zusammen, wenn die Klasse, in deren Interessen Forschung betrieben wird, als die Trägerin des Fortschrittes der gesamten Menschheit begriffen wird. Dieses gelte für die Arbeiterklasse, bei der sich erstmals spezielles Klasseninteresse und allgemeines Menschheitsinteresse in Übereinstimmung befänden. So ist die dialektische Einheit von sozialistischer Parteilichkeit und Objektivität der wichtigste methodologische Grundsatz der marxistisch-leninistischen S. und ES. in der DDR. Nur unter Berücksichtigung der Existenz und Interessen der Arbeiterklasse ist Objektivität möglich; alle anderen Arten von Wissenschaftlichkeit werden als Objektivismus und Subjektivismus abqualifiziert. Parteilichkeit ergibt sich jedoch nicht unmittelbar, [S. 1236]„spontan“ aus dem empirisch aufzeigbaren Willen der Arbeiterklasse. Vielmehr bedarf es dazu nach marxistisch-leninistischer Auffassung der Partei, die als einzige imstande ist, mit Hilfe des Marxismus-Leninismus, das „objektive“ Klassen- und Menschheitsinteresse festzustellen und entsprechende Forschungs- und Handlungsmaximen verbindlich einzuleiten. Mit solcher Auffassung über Wissenschaftlichkeit verbindet sich der methodologische Grundsatz der dialektischen Einheit von Wesen und Erscheinung. Die marxistisch-leninistische S. darf sich nicht bei den Erscheinungen (Einzeldaten oder -ereignissen) aufhalten, sondern hat — im Sinne des Historischen Materialismus — zum Wesen (den „grundlegenden materiellen soziologischen Verhältnissen“) vorzustoßen oder das einzelne aus dem Gesamt zu interpretieren. „In Gestalt des historischen Materialismus als allgemeine soziologische Theorie wird die ideologisch-weltanschauliche Parteinahme zum inhärenten theoretischen Bestandteil und zum theoretisch-methodischen Prinzip der soziologischen Forschung, das die Aufdeckung der objektiven Wahrheit ermöglicht. Die Orientierung jeder soziologischen Forschung an der wissenschaftlichen Gesellschaftstheorie (historischer Materialismus) ist notwendig, weil jedes soziale Ereignis Ausdruck und Auswirkung der grundlegenden materiellen soziologischen Verhältnisse ist“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 474). Darüber hinaus gilt für die marxistisch-leninistische S. der methodologische Grundsatz der Einheit von Qualität und Quantität. Auch diese (dialektische) Einheit wird als kompliziert und widersprüchlich bestimmt, wobei Quantität sich nicht von vornherein der Qualität unterzuordnen hat. Für soziologische Forschungen sei das Bestreben kennzeichnend, „bei der komplexen Untersuchung konkreter sozialer Erscheinungen und Prozesse die wissenschaftliche Bestimmung der qualitativen Relationen und Strukturbeziehungen durch exakte, in numerische Größen faßbare Aussagen über die quantitativen Bestimmungen dieser Beziehungen zu erweitern … Hierzu setzt die soziologische Forschung einen spezifischen Apparat empirischer, halbempirischer und mathematisch-statistischer Methoden und Verfahren ein“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 529). Die Wirklichkeit, die quantitativ und qualitativ zu erfassen ist, wird als „dynamisch“ begriffen; sie ist durch Veränderungen, Entwicklungen und Prozesse charakterisiert. Gleichermaßen wird angenommen, daß den Entwicklungen „Regelmäßigkeiten“ und „Gesetzmäßigkeiten“ zugrunde liegen. Die dialektische Einheit von Prozeß und Struktur gehört damit ebenfalls zu den methodologischen Grundsätzen, die für die marxistisch-leninistische S. entscheidend sind. Schließlich wird die Einheit von Theorie und Empirie immer wieder als methodologisches Prinzip betont. Dieser Grundsatz ist dafür verantwortlich, daß die ES. nicht als selbständiger Teilbereich der S. gesehen wird (s. oben Kap. #808#i. I. C.). Die ES. im Sinne des Marxismus-Leninismus ist vielmehr „durch die Einheit von empirischer Erhebung und theoretischer Analyse und Verallgemeinerung gekennzeichnet. Empirische und theoretische Phase durchdringen sich im realen Forschungsprozeß zeitlich und graduell“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 157). Dementsprechend gibt es für die marxistisch-leninistische S. keine theorieunabhängigen Methoden. E. Der soziologische Forschungsprozeß Ohne daß man vom Vorhandensein einer Metamethodologie sprechen könnte, wird doch der soziologische Forschungsprozeß in einer Reihe von Veröffentlichungen (s. in den litsue Lit.-Hinw.: Grundlagen …; Berger/Jetzschmann, Der sozialwissenschaftliche Forschungsprozeß …; Stollberg, 1983) in differenzierter Weise — ähnlich wie in entsprechenden Arbeiten der westlichen S. — reflektiert. Entwurf der Forschungskonzeption, Definition des Forschungsproblems, Aufstellen von Hypothesen, Planung und Organisation der Forschung usw. — alle einzelnen Schritte sind in z. T. detaillierter Form dargestellt. Die Darstellungen beziehen sich auch auf die Rolle des empirischen Forschers. Er soll, so heißt es, nicht „bloßer Registrator“ sozialer Erscheinungen sein. Vielmehr hat er seine Erkenntnisse stets auch theoretisch zu orten und durch „aktive Teilnahme an der revolutionären gesellschaftlichen Praxis“ zu gewinnen. Seine „Praxisverbundenheit“ soll die Planung soziologischer Forschungen ebenso bestimmen wie deren Durchführung und die Berichterstattung. Ferner erstreckt sich die Diskussion auf mögliche Forschungsmethoden und -techniken. Tatsächlich werden in der DDR in allen Spezialsoziologien empirische Methoden und Techniken verwandt. Befragung, Beobachtung, Inhaltsanalyse, Experiment, primär- und sekundärstatistische Analysen, Faktorenanalyse, Korrelations- und Skalierungsverfahren sowie Stichprobenverfahren gehören zum Inventar der ES. Auch bewährte qualitative Methoden, so z.B. Dokumenten- oder Inhaltsanalysen, werden benutzt. Häufig wird mit Methodenkombinationen gearbeitet, Interviews plus Dokumentenanalyse plus Expertenbefragung beispielsweise. Einige Methoden, vor allem die im Rahmen der betriebssoziologischen Mikroanalyse im Westen verwendeten soziometrischen Tests sowie Rollen- und Interaktionsanalysen, haben demgegenüber erst in jüngster Zeit Eingang etwa in die Arbeits-S. gefunden. Zuvor waren sie besonders in der Pädagogischen Psychologie verwendet worden. [S. 1237]Großes Gewicht wird schließlich auf die Herausarbeitung und Diskussion von Sozialindikatoren gelegt. II. Entwicklungsgeschichte Vor der ersten parteioffiziellen positiven Anerkennung der marxistisch-leninistischen S. im Jahr 1963 sind bereits soziologische, sozialpsychologische und sozialgeschichtliche Arbeiten in Gang gesetzt worden. Etwa seit 1954 gab es Überlegungen zu einer eigenständigen marxistisch-leninistischen S. Die zunächst besonders von Jürgen Kuczynski vertretene Konzeption spezieller soziologisch-historischer „Gesetze“, die von den allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des Historischen Materialismus abzuheben sind, ist nach 1963 Allgemeingut der marxistisch-leninistischen S. in der DDR geworden. Seit 1958 sind empirische sozialpsychologische und sozialpädagogische Arbeiten besonders auf dem Gebiet der Jugendforschung durchgeführt worden. Von 1961 an wurde die Kritik an der westlichen („bürgerlichen“) S. erheblich intensiviert. Sie erfüllte und erfüllt im Prozeß der Herausbildung der marxistisch-leninistischen S. in der DDR verschiedene Aufgaben: Einmal wird die westliche S. als „Apologetik des Kapitalismus“ abgewertet. Im Zuge dieser abwertenden Kritik werden jedoch auch Begriffe, Fragestellungen und Methoden übernommen. Die Kritik hat also nicht nur Abwehr- und Machtsicherungs-, sondern auch Orientierungs- und Selbstverständigungsfunktion für die Soziologen in der DDR. Die — seit den 70er Jahren verstärkt nachweisbare — Orientierungsfunktion wird u.a. erkennbar, wenn die zweite, erweiterte Auflage des „Wörterbuches der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (1977) mit der ersten Auflage von 1969 verglichen wird. Bereits ein Blick in das Stichwortverzeichnis zeigt, daß in der zweiten Auflage viele soziologische, z. T. technisch-methodische Fachbegriffe aus der westlichen S. aufgenommen wurden, die in der ersten Auflage fehlten. Dazu gehören u.a. folgende Begriffe: „Ähnlichkeitskoeffizienten“, „Befragung“, „Bildungssoziologie“, „soziale Funktion“, „Entscheidung“, „Indikator“, „Informationsfluß“, „Klassifikation“, „Koordinierung“, „soziale Kontrolle“, „Macht“, „soziale Position“, „Referenzgruppe“, „taxonische Verfahren“, „Testverfahren“, „Verifikation“, „Wertfreiheit“. Nachdem das Politbüro des Zentralkomitees der SED im September 1964 die Bildung des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung und die Aufnahme der Lehrtätigkeit auf dem Gebiet der marxistisch-leninistischen S. beschlossen hatte, hat sich die S. auf zahlreichen Gebieten schnell entwickelt. Studien zu Grundproblemen wurden ebenso vorangetrieben wie der Ausbau der Spezial-S. und der ES. Hand in Hand damit ging die institutionelle Expansion des Faches (vgl. Kap. #808#iii. III.). Am Anfang der offiziellen Entwicklung seit 1963/64 stand eine kurze Phase, in der es wesentlich darauf ankam, die Existenzberechtigung und Eigenständigkeit der „neuen“ Disziplin zu begründen. Doch seit spätestens Mitte der 70er Jahre kann die S. als im Rahmen der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften etabliertes Fach angesehen werden. Charakteristisch für ihre weitere Entwicklung waren eine zunehmend interdisziplinäre Orientierung und die ständige Ausweitung des Forschungsfeldes (vgl. Kap. #808#iv. IV.) im Einklang mit den gesellschaftlich-politischen Aufgaben, die die SED-Führung als vordringlich ansah. Mit dem Beginn der 80er Jahre hat die institutionelle Entwicklung eine Art Abschluß erreicht. In einem von den Vorsitzenden der beiden für die S. zuständigen Wissenschaftlichen Räte (s.u.), Rudi Weidig und Gunnar Winkler, verfaßten Artikel wird resümierend festgestellt, daß sich das „Grundprofil der institutionellen Entwicklung“ herausgebildet habe und „wesentliche quantitative Erweiterungen“ nicht mehr zu erwarten seien (Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik, 1982, S. 36). Anders die kognitive Entwicklung. Die recht auffällige Ausweitung der ES. hat dazu geführt, daß neuerdings ein „Theoriedefizit“ beklagt wird. „Wir müssen“, so Rudi Weidig im Jahre 1981, „bei allen erreichten Fortschritten ein spürbares Defizit an soziologischer Theorie feststellen. Wir müssen einschätzen, daß das, was wir bisher an soziologischer Theorie … ausgearbeitet, aufbereitet und über Publikationen zugänglich gemacht haben, noch nicht ausreicht, um den an die Soziologie gestellten höheren Maßstäben der 80er Jahre … allseitig gerecht zu werden.“ Das Theoriedefizit äußert sich, nach Weidig, auf den Gebieten der allgemeinen soziologischen Theorie und der speziellen soziologischen Theorien ebenso wie in der unzureichenden Begründung ihres Verhältnisses zueinander. Es sei ferner in der mangelnden Berücksichtigung der „dialektischen Einheit“ von soziologischer Theorie und empirischer Forschung zu finden. Schließlich begreift Weidig als Theoriedefizit das bis vor kurzem beinahe vollständige Fehlen einer marxistisch-leninistischen Geschichte der S. und die Vernachlässigung des „Klassenstandpunktes“ bei der Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen „bürgerlichen“ S. (vgl. R. Weidig, „Aufgaben und Probleme der Entwicklung der marxistisch-leninistischen Soziologie als Wissenschaftsdisziplin in der DDR“, in: IsF, Heft 4/1981, S. 7). III. Organisation Institutionen. — Seit den Jahren 1963/64 hat sich die S. an den meisten Universitäten und Hochschulen, z. T. auch an Ingenieur- und Fachschulen etablieren können. In Lehre und Forschung dürften gegenwärtig in der DDR einige Hundert Soziologen tätig sein. [S. 1238]Hinzu kommen soziologisch orientierte Philosophen oder Vertreter des Marxismus-Leninismus sowie Sozialpsychologen, Medizinsoziologen, Sozialhygiene-Forscher und soziologisch interessierte Staats- und Wirtschaftswissenschaftler. Die Institute und/oder Lehrstühle, an denen sie forschen und lehren, sind unterschiedlichen Sektionen der Universitäten und Hochschulen zugeordnet: den Sektionen „Marxismus-Leninismus“, „Wirtschaftswissenschaften“ oder „Wissenschaftlicher Kommunismus“. Das Institut für marxistisch-leninistische S. an der Humboldt-Universität zu Berlin hat einen den Sektionen vergleichbaren Status. Auch an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) ist die S. vertreten, ferner an den direkt von der SED kontrollierten Einrichtungen (Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED) sowie an der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ und der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Neben diesen Formen der Institutionalisierung sind anfangs „soziologische Labors“ in Großbetrieben, Kombinaten und VVB eingerichtet worden. Hier arbeiteten Wissenschaftler, Wirtschaftsfunktionäre und „Arbeiterforscher“ z. T. in Kooperation mit soziologischen Instituten in nahe gelegenen wissenschaftlichen Einrichtungen an industrie- und betriebssoziologischen Fragestellungen. Heute gibt es in so gut wie allen Bereichen der DDR-Wirtschaft, -Landwirtschaft und des Staates (einschließlich des Medien- und Kultursektors) gesellschaftswissenschaftliche „Forschungskollektive“, denen Soziologen angehören. Das seit 1965 bestehende Institut für marxistisch-leninistische S. an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften (Direktor: Prof. Dr. Rudi Weidig) hat sich zu einer Art Leitinstitution für das Fachgebiet S. entwickelt. Daneben gibt es seit Anfang 1978 das Institut für S. und Sozialpolitik an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) (Direktor: Prof. Dr. Gunnar Winkler). In seinen Aufgabenbereich gehört außer der S. und der Sozialpolitik auch die Demografie (Bevölkerung). Weidig ist zugleich Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung, Winkler Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rates für Fragen der Sozialpolitik und Demografie. Besonders für das S.-Studium zuständig ist der Wissenschaftliche Beirat für marxistisch-leninistische S. (bis 30. 11. 1982: Arbeitskreis für …) beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (Vorsitzender: Prof. Dr. Rudhard Stollberg). Forschung. — Gemäß den im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften“ ausgewiesenen „Forschungskomplexen“ und „Hauptforschungsrichtungen“ organisieren der Wissenschaftliche Rat für soziologische Forschung und der Wissenschaftliche Rat für Fragen der Sozialpolitik und Demografie sämtliche soziologische Forschungsvorhaben. Unter dem Schirm des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung haben sich mindestens 6 Problemräte entsprechend den Forschungsschwerpunkten gebildet. Sie werden meist unter den folgenden Kurzbezeichnungen zitiert: Sozialstruktur; Kulturbedürfnisse und Stadtgestaltung; Lebensweise und Territorium; Genossenschaftsbauern und Lebensweise auf dem Lande; Methodik; Analyse und Kritik der bürgerlichen S. Im Wissenschaftlichen Rat für soziologische Forschung und damit am Institut für marxistisch-leninistische S. an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED laufen die Fäden der soziologischen Forschung zusammen. Hier werden auf der Grundlage der allgemeinen Vorgaben des „Zentralen Forschungsplanes“ Jahrespläne für die soziologischen Forschungseinrichtungen zusammengestellt. Dabei arbeitet der Rat mit dem Wissenschaftlichen Beirat für marxistisch-leninistische S. beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen zusammen. An die Akademie für Gesellschaftswissenschaften (Direktor für Forschung) haben die einzelnen Einrichtungen der S. ihre Jahresberichte zu senden, die in Form eines Gesamtberichtes im Wissenschaftlichen Rat diskutiert werden. Ausbildung. — An den Hoch- und Fachschulen der DDR war S. zunächst (seit 1967) nur als Nebenfachstudium für Ökonomen und Philosophen möglich. Erst 1975 wurde eine eigenständige Studienrichtung mit dem „Diplom-Soziologen“ als Abschluß eingeführt. Für das Direktstudium und die Weiterbildung in der „Fachrichtung marxistisch-leninistische S.“ gilt seit 1. 9. 1982 ein neuer Studienplan. Er sieht eine 5jährige Ausbildung zum Diplomsoziologen in 3 „Profilierungsrichtungen“ (Wirtschaftswissenschaften, marxistisch-leninistische Philosophie, wissenschaftlicher Kommunismus) und verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten vor. Ausbildungsstätten sind die Humboldt-Universität zu Berlin, die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Karl-Marx-Universität Leipzig. Zur Grundlagenausbildung gehören folgende Lehrgebiete: Theorie der marxistisch-leninistischen S.; Geschichte der S., Methodologie, Methoden und Techniken der soziologischen Forschung; Arbeits-, Industrie- und Betriebs-S.; Stadt-S. Großer Wert wird auf eine praxisnahe Ausbildung (Praktika, Einsatz in der Feldforschung) gelegt. Nach Angaben von R. Stollberg erhalten etwa 60 v.H. der S.-Absolventen Arbeitsplätze in der Wirtschaft; die übrigen werden in wissenschaftlichen Einrichtungen, in der staatlichen Verwaltung, in [S. 1239]politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Organisationen sowie im Gesundheitswesen beschäftigt. Nationale Kongresse. — Drei nationale Fachkongresse hat der Wissenschaftliche Rat für soziologische Forschung bisher organisiert (November 1969, Mai 1974, März 1980). Veranstaltungsort war jeweils Berlin (Ost). In allen Fällen handelte es sich um Großveranstaltungen (etwa 900 Teilnehmer in 1980), an denen nicht nur Wissenschaftler und Wissenschaftsfunktionäre, sondern auch, in erstaunlicher Zahl, Fachleute und Funktionäre aus der Praxis sowie Gäste aus dem sozialistischen Ausland teilnahmen. Protokolle der Verhandlungen wurden nicht veröffentlicht. Jedoch sind jeweils Berichte erschienen und die meisten Referate publiziert worden (s. litsue Lit.-Hinw.: Soziologie im Sozialismus; Lebensweise, Kultur, Persönlichkeit; Soziologische Probleme der Klassenentwicklung; Lebensweise und Sozialstruktur). Internationale Kontakte. — Die internationalen Kontakte mit Soziologen aus Ost und West organisiert und kontrolliert ebenfalls der Wissenschaftliche Rat für soziologische Forschung. Ursprünglich war die 1961 gegründete Sektion S. (erster Vorsitzender: Prof. Dr. Hermann Scheler) in der Vereinigung der Philosophischen Institutionen der DDR die Außenvertretung der DDR-Soziologen. Diese Funktion hat nach einigen Jahren das organisatorisch an die AdW angebundene Nationalkomitee für soziologische Forschung (Präsident: Prof. Dr. R. Weidig) in organisatorischer und personeller Union mit dem Wissenschaftlichen Rat übernommen. Die Sektion S. wurde im Jahre 1962 als „nationale Vertretung der Soziologen in der DDR“ in die International Sociological Association (ISA) aufgenommen. Doch schon am IV. ISA-Weltkongreß in Mailand und Stresa (1959) hatten Soziologen aus der DDR teilgenommen. Seit dem VI. Weltkongreß (Evian, 1967) besuchen sie diese Großveranstaltung regelmäßig und veröffentlichen ihre dort vorgetragenen Papiere (z.B. 1967 in dem Sammelband „Soziologie und Wirklichkeit“). Auch an dem bisher letzten, X. ISA-Weltkongreß (Mexico-City, 1982) beteiligten sich die DDR-Soziologen, und erstmals wurde ein DDR-Wissenschaftler (Prof. Dr. Artur Meier, Akademie der Pädagogischen Wissenschaften) in das Executive Committee der ISA gewählt. Die Beiträge der DDR-Soziologen zum Kongreßthema „Soziologische Theorie und gesellschaftliche Praxis“ sind in der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ (Heft 6/1982) abgedruckt. In der seit 1974 bestehenden Multilateralen Problemkommission der Soziologen sozialistischer Länder arbeitet die DDR von Anfang an mit. Diese Kommission, die in mehrere Arbeitsgruppen untergliedert ist, veranstaltet nicht nur Tagungen, sondern führt auch länderübergreifende empirisch-soziologische Untersuchungen (zum Beispiel zu den Themenkomplexen „Lebensweise“ und „Sozialstruktur“) durch. Sie ist eine unter vielen institutionalisierten und nicht institutionalisierten Formen der internationalen, im wesentlichen ostblockinternen Zusammenarbeit der DDR-Soziologen. Schließlich resultieren aus der Mitgliedschaft der DDR in UNO und UNESCO internationale Kontakte auch für die DDR-Soziologen. So beteiligten sie sich beispielsweise an der ost-west-vergleichenden Großstudie über die Freizeitproblematik. Offizielle Publikationen. — Seit Mitte der 60er Jahre gibt es die Schriftenreihe „Soziologie“, die vom Wissenschaftlichen Rat für soziologische Forschung betreut wird. Im Jahre 1980 kam erstmals das vom Institut für S. und Sozialpolitik an der Akademie der Wissenschaften der DDR edierte „Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik“ heraus. Ferner veröffentlicht die Zentralstelle für soziologische Information und Dokumentation bei der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, 1983 im 19. Jahrgang, die „Informationen zur soziologischen Forschung in der Deutschen Demokratischen Republik“ (hier abgekürzt: IsF). Diese als Referatekartei begründete Publikation bringt seit einigen Jahren z. T. recht ausführliche Berichte über Diskussionen und Forschungsvorhaben in der Disziplin. Eine soziologische Monats- oder Vierteljahresschrift existiert nach wie vor nicht. Soziologische Abhandlungen erscheinen vor allem in der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ und der „Wirtschaftswissenschaft“ sowie der „Einheit“. Daneben sind als mehr oder minder offizielle Publikationen anzusehen: das „Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (1. Aufl., 1969; 2., überarb. Aufl., 1977) sowie das als „Lehrbuch“ apostrophierte Werk, das im Jahre 1977 unter dem Titel „Grundlagen der marxistisch-leninistischen S.“ (s. litsue Lit.-Hinw.) erschien und dessen 2. Auflage offensichtlich in Vorbereitung ist. IV. Spezialsoziologien Im Laufe der nunmehr ca. 20jährigen offiziell geförderten Entwicklung ihrer Disziplin haben die Soziologen in der DDR eine Aufgliederung des Gegenstandes vor allem auch für Lehrzwecke (vgl. o. Kap. #808#iii. III.) vorgenommen. Man unterscheidet — ähnlich wie in der traditionellen deutschen und heutigen bundesdeutschen S. — „Allgemeine S.“, „Geschichte der S.“ (einschließlich der Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen „bürgerlichen“ S.), „Spezielle S.“ oder „Zweig-S“, „Methodologie“. Im Lehrbuch „Grundlagen der marxistisch-leninistischen S.“ wird unter „speziellen S.“ zusätzlich differenziert zwischen „speziellen soziologischen Theorien“ und „Zweigdisziplinen“. Zu den „speziellen soziologischen Theorien“ zählen die Gebiete Sozial[S. 1240]strukturforschung, Organisations- und (Klein-) Gruppenforschung, Persönlichkeitsforschung. Als „Zweigdisziplinen“, auch „angewandte Wissenschaften“, werden vor allem genannt (S. 43 ff.): Arbeits-S. und (sich damit teilweise überschneidend) Industrie-S., Agrar-S., Betriebs-S., S. der Stadt, S. der Freizeit, Kultur-S., Familien-S., Jugend-S., Alters-S., Medizin-S., Bildungs-S., Wissenschafts-S., Sport-S., Wehr-S., Sprach-S., Kriminal-S. Stollberg hält in seiner neuesten Veröffentlichung (1983, s. litsue Lit.-Hinw.) grundsätzlich an dieser Unterscheidung fest und hebt die „speziellen soziologischen Arbeitsrichtungen“ oder „speziellen soziologischen Theorien“ von den „Zweig-S.“ ab. Alle so aus der Allgemeinen S. ausdifferenzierten Spezialgebiete (zu ihrer theoretisch-ideologischen Begründung s. o. Kap. #808#i. I. C.) sind dadurch charakterisiert, daß sie konkrete gesellschaftliche Teilbereiche vorzugsweise mit den Instrumenten der ES. und unter Verwendung verfügbarer (sozial-)statistischer Daten untersuchen. Im folgenden können nicht alle speziellen soziologischen Theorien und Zweigdisziplinen erörtert werden. Unter Ausklammerung der an anderer Stelle dieses Handbuches abgehandelten Teilgebiete (Freizeit; Jugendforschung]; Pädagogische Wissenschaft und Forschung; Sozialstruktur) sind diejenigen ausgewählt worden, die in der DDR am meisten gefördert wurden und werden. Darüber hinaus soll kurz auf die Religions-S. (s. unten Kap. #808#iv. IV. K) hingewiesen werden, die eine interessante, in dem Grundlagen-Lehrbuch beispielsweise überhaupt nicht erwähnte Randerscheinung darstellt. A. Gruppensoziologie (GS.) Schon früh in der Entwicklung der marxistisch-leninistischen S. ist das Thema GS. aufgegriffen worden (vgl. E. Hahn, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, Heft 4/1965, S. 405 ff.). Dabei interessierten einerseits die Abgrenzung von der „bürgerlichen“ GS. und andererseits die Bestimmung einer „marxistischen“ GS. Die entscheidende Bedeutung, die die Gruppe im gesellschaftlichen Leben spielt, wurde und wird ausdrücklich anerkannt. Soziale Gruppen werden als „vermittelnde Glieder in der grundlegenden Beziehung von Gesellschaft, Klasse und Individuum“ gesehen. Damit ist zugleich ausgesagt, daß sie definitorisch von der Gesellschaft ebenso abzugrenzen sind wie von der Klasse. Die marxistisch-leninistische GS. konzentriert sich auf die folgenden drei Arten von sozialen Gruppen: „1. die kleine Gruppe, in der jedes Gruppenmitglied jedes andere kennt und mit jedem anderen unmittelbar in Beziehung treten kann sowie auf der Grundlage der gemeinsamen Tätigkeit und gleicher Interessen und Normen gemeinsam handeln kann“ (= „Primärgruppe“ oder „kommunikative Gruppe“; konkret etwa die Brigade, das Arbeitskollektiv, die Partei-/Gewerkschaftsgruppe); „2. die größere soziale Gruppe, in der nicht mehr jeder jeden kennt, aber in der dennoch ein bewußtes Verhältnis zur Gruppe selbst besteht und (in der) auf der Grundlage der Teilnahme an der für die jeweils soziale Einheit wesentlichen gesellschaftlichen Tätigkeit sich eine Vielzahl von sozialen Beziehungen zwischen den Gruppenmitgliedern entwickelt“ (konkret etwa die Belegschaft eines Industriebetriebes, Mitglieder einer LPG, eines Forschungsinstituts); „3. die zeitweilige, zur Bewältigung einer gesellschaftlichen Aufgabe entstehende soziale Gruppe, die bei der Ausprägung der sozialen Aktivität der Individuen eine große Rolle spielt“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 230 f.). Diese Begriffsbestimmungen weisen darauf hin, daß enge Verbindungen zwischen der GS. und der Sozialpsychologie, der Arbeits- und Berufspsychologie (Psychologie) sowie der Organisations- und der Industrie- und Betriebssoziologie (s. unten Kap. #808#iv. IV. C.) bestehen. Auch in der Freizeit- und Jugendforschung] spielt der Begriff der Gruppe eine Rolle. Weitgehend ausgespart ist dagegen der Bereich der Sozialstruktur, in dem die DDR-Soziologen vor allem die Begriffe Klasse und Schicht verwenden. Thematisch stehen nach wie vor zwei Spezialaspekte im Vordergrund der GS.: die Rolle der sozialen Gruppen im „Umsetzungsprozeß gesellschaftlicher Erfordernisse in bewußtes individuelles Handeln“ und das Verhältnis von sozialer Gruppe und Persönlichkeit im Sinne des fortschreitenden „Vergesellschaftungsprozesses“ in der DDR (vgl. Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 228 f.). B. Organisationssoziologie (OS.) In den 60er Jahren hat sich neben der GS. und der Industrie- und Betriebs-S. (s. unten Kap. #808#iv. IV. C.) und von beiden stark beeinflußt eine neue spezielle S. herausgebildet, der von Soziologen, Ökonomen, Rechtswissenschaftlern und Psychologen starke Beachtung gezollt wird: die „soziologische Organisationsanalyse“. Die OS. steht in enger Verbindung mit der kybernetischen Systemtheorie und der Organisationswissenschaft. Der Hauptvertreter der OS. in der DDR war Kurt Braunreuther (1913–1975), der lange Jahre als Wirtschaftswissenschaftler und Soziologe an der Humboldt-Universität zu Berlin gewirkt hat. Seine Absicht war es, im Zuge der kritischen Rezeption westlich-bürgerlicher Ansätze eine marxistisch-leninistische OS. zu begründen. Seine entsprechenden Bemühungen sind jedoch, wie anläßlich eines Kolloquiums zur Feier seines 5. Todestages deutlich wurde, eher marginal geblieben. Die soziologische Analyse von Organisationen habe sich, so klagt G. [S. 1241]Aßmann, „nicht im erforderlichen Maße weiterentwickelt“ (IsF, Heft 3/1980, S. 43). Die Gründe hierfür sind vielfältig. Jedoch dürften sie kaum ausschließlich intern-disziplinärer Natur sein; denn die OS. teilt in gewissem Sinne ihr Schicksal mit der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft (dort). Die soziologische Organisationsanalyse, wie sie Braunreuther begründete, befaßt sich erstens mit Organisationsformen der verschiedensten Art, besonders im Bereich der Arbeitswelt. Insofern berührt sie sich mit der Industrie- und Betriebs-S. Dabei behandelt sie, vergleichbar der westlichen OS., Organisationsziele, Einstellungen der Organisationsmitglieder zu diesen Zielen, Funktions-, Autoritätsträger und -beziehungen in Organisationen, Informations-, Kommunikations- und Entscheidungsprozesse usw. Zweitens hat Braunreuther den Versuch gemacht, unter Zuhilfenahme von Erkenntnissen der OS. einen theoretisch-methodologischen Zugang zur Erforschung sozialer Strukturen zu öffnen. Damit gibt es in der DDR Verbindungslinien zwischen OS. und Sozialstrukturforschung (Sozialstruktur, III. A.). Beide Denkansätze, der mehr auf den (Industrie-) Betrieb ausgerichtete und der sozialstrukturell orientierte, sind in die Definition von Organisation eingegangen, die in dem Lehrbuch „Grundlagen der marxistisch-leninistischen S.“ (S. 193) zu finden ist: „Soziale Organisationen im Sozialismus sind bewußt zur planmäßigen und rationellen Erreichung sozialer Ziele geschaffene und organisierte Kooperationssysteme mit einem angebbaren und substituierbaren Mitgliederkreis und einer weitgehend fixierten internen Tätigkeits-, Kommunikations- und Informations-, Leitungs- und Gruppenstruktur, die auf die Erfüllung gesellschaftlicher Funktionen gerichtet sind. Soziale Organisationen werden auf ihre Effektivität hin an ihrem Beitrag zur Erfüllung ihnen übertragener gesamtgesellschaftlicher Aufgaben gemessen.“ C. Industrie- und Betriebssoziologie (IBS.) In enger Verbindung mit der GS. und der OS. steht die IBS. Ihr Arbeitsfeld sind die einzelnen Industriebetriebe, Produktionszweige, die Landwirtschaftsbetriebe sowie die Gesamtindustrie als Teilsystem der Gesellschaft. Wie alle Spezial-S. in der DDR ist auch die IBS. von bestimmten Axiomen des Historischen Materialismus abhängig. So ist es eine ihrer Grundvorstellungen, daß sich wesentlich in den Industriebetrieben die bewußtseinsmäßigen und sozialen Prozesse des Wachstums der Arbeiterklasse wie die „Entwicklung ihrer politischen Organisiertheit“ vollziehen. Die IBS. arbeitet mit dem Konzept der formellen und informellen Gruppen im Betrieb. Formelle Gruppen sind, nach K. Braunreuther, Gruppen, „die dem Betriebszweck dienen“, und zwar als „rechtlich oder traditionell legitimierte und dann gesellschaftlich anerkannte Einheiten“. Als Beispiele werden Neuerergruppen, jedoch auch Gruppen der SED, des FDGB, der FDJ sowie anderer Massenorganisationen im Betrieb herangezogen. Von den formellen werden informelle Gruppen unterschieden, deren Einfluß auf das Produktionsziel des Betriebes positiv, negativ oder ambivalent sein kann und von der IBS. zu erfassen gesucht wird. Den Gruppen wird deshalb besondere Aufmerksamkeit zuteil, weil sie die Grundeinheiten des Kommunikationsnetzes eines Betriebes darstellen und weil sich in ihnen Entscheidungen vollziehen. Die IBS. untersucht ferner: soziale Verhaltensweisen sowie soziale Rollen und Positionen einzelner und von Gruppen; das Betriebsklima; die Fluktuation und Disponibilität von Arbeitskräften; das Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Arbeitern und Funktionären; die Autoritätsstruktur im Betrieb; die Motive menschlichen Handelns; die „Arbeitsfreude“; Rationalisierungsprobleme. Neuerlich wird dem Zusammenhang der VerhaltensweisSoziologie und Empirische Sozialforschung (1985) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Mit erheblicher Verspätung gegenüber der UdSSR und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1963) parteioffiziell positiv erwähnt und im seinerzeit beschlossenen Programm als „Lehre von der Leitung und Entwicklung der Gesellschaft“ bestimmt worden. Erst danach konnte sich die S. und mit ihr die ES. in der DDR…
DDR A-Z 1985
Wirtschaftsverband (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Zusammenschluß juristisch selbständiger Betriebe der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, die ein bestimmtes Hauptprodukt in industriemäßigen Anlagen produzieren und Leitungsorgan des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Rechtsgrundlage für die Gründung eines W. ist das Musterstatut für Kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG (Landwirtschaftliche Betriebsformen) sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels vom 1. 11. 1972 (GBl. II, S. 781). Die Gründung bedarf der Zustimmung des Ministers. Der W. erhält seine Planaufgaben vom MfLFN. Da die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte bisher vor allem in der Geflügelwirtschaft in industriemäßigem Umfang betrieben wird, erging am 6. 6. 1973 die Anordnung zur Gründung des Geflügelwirtschaftsverbandes der DDR (GBl. I, 1973, S. 293). Zuvor war ein Statut veröffentlicht worden (Statut vom 26. 4. 1973, Verfügungen und Mitteilungen des MfLFN, Nr. 7, S. 46). Der Gründungsanordnung und dem Musterstatut zufolge bestehen beim Geflügel-W. folgende Gremien und Organe: 1. Verbandstag. Er wird als höchstes Organ bezeichnet, verfügt über Beschlußrechte bezüglich der Statutenänderung oder -ergänzung und soll mindestens zweimal jährlich tagen. Beratungsaufgaben liegen auf dem Gebiet der Planerstellung und -erfüllung; er soll Konzeptionen für den weiteren Aufbau der Geflügelwirtschaft entwickeln. Er hat die Jahresabschlußdokumente zu bestätigen und den Verbandsrat zu wählen. 2. Der Verbandsrat umfaßt 22 Vertreter, die in ständigen oder zeitweiligen Arbeitsgruppen als ständige Beratungsorgane des Vorsitzenden in Fragen der praktischen Arbeit der Mitgliedsbetriebe arbeiten (Zuchtfragen, Be- und Verarbeitung der Produkte, Aus- und Weiterbildung, Veterinärwesen). 3. Der Vorsitzende wird ebenso wie der Hauptbuchhalter vom Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft berufen und ist diesem rechenschaftspflichtig. Der Vorsitzende verfügt jedoch grundsätzlich über kein Weisungsrecht gegenüber den Mitgliedsbetrieben. Diese erhalten nach wie vor ihre Planauflagen von unterschiedlichen, ihnen übergeordneten Leitungsorganen. Aufgabe des Vorsitzenden bzw. des Verbandes ist es, „nach den bewährten Prinzipien der sozialistischen Demokratie“ koordinierend auf die Planerfüllung Einfluß zu nehmen. [S. 1519]Der Geflügel-W. hat die Eier- und Geflügelfleischproduktion in Betrieben mit einer Mindestkapazität von 1000 t Geflügelfleisch pro Jahr bzw. 100.000 Plätzen für Legehennen zu organisieren. Im einzelnen gehören zu den Aufgaben des Geflügel-W.: die Realisierung der Planziele bzw. Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung, die Koordination der Zusammenarbeit aller am Verband beteiligten Betriebe, Förderung des Überganges weiterer Betriebe zur industriemäßigen Produktion, die bei Erreichung der Mindestkapazität in den Verband aufgenommen werden sollen, die Koordination der Betriebspläne, die Sicherung der materiell-technischen Versorgung der Betriebe, die Verwaltung eigener Fonds, die Organisation des Sozialistischen Wettbewerbs sowie die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten. Bei Gründung gehörten dem Verband bereits 54 industriemäßig produzierende Betriebe (18 VEB KIM, 17 KOE, 8 LPG, 7 VEG, 1 VEB Entenmast) sowie 2 Zuchtbetriebe und ein Ausrüstungsbetrieb an. 1982 hatte der Verband 68 Mitgliedsbetriebe. Diese erzeugten (1982) 46 v.H. des Marktaufkommens bei Eiern und 52 v.H. des Geflügelfleischaufkommens. Bis 1985 soll der Anteil des Verbandes am Eieraufkommen auf 70 v.H. und am Fleischaufkommen (Broiler) auf 80 v.H. steigen. Die geplante Produktionssteigerung soll überwiegend auf dem Wege der innerbetrieblichen Rationalisierung verwirklicht werden. Ferner soll die industriemäßige Gänsemast aufgenommen und die Putenmast von 7.330 t (1976) auf rd. 15.000 t erweitert werden. Ein weiteres Ziel besteht im Ausbau der Direktvermarktung, die bei den in KIM erzeugten Eiern z. Z. 70 v.H. der Produktion erreicht und künftig auf über 80 v.H. erhöht werden soll. Da der schrittweise Aufbau industriemäßig produzierender Betriebe in sämtlichen Zweigen der Landwirtschaft vorgesehen ist, hat der Geflügel-W. Modellcharakter; gegebenenfalls kann diese Organisationsform auch auf andere Produktionszweige (Schweinemast, Gartenbau usw.) übertragen werden. Agrarpolitik; Landwirtschaft; Landwirtschaftliche Betriebsformen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1518–1519 Wirtschaftsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftsverträge, InternationaleSiehe auch die Jahre 1975 1979 Zusammenschluß juristisch selbständiger Betriebe der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, die ein bestimmtes Hauptprodukt in industriemäßigen Anlagen produzieren und Leitungsorgan des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Rechtsgrundlage für die Gründung eines W. ist das Musterstatut für Kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG (Landwirtschaftliche Betriebsformen) sowie der sozialistischen Betriebe der…
DDR A-Z 1985
Souveränität (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter S. verstehen auch die Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des sozialistischen und Proletarischen ➝Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des Staates ab, sie ist „klassenmäßig bestimmt“. In der DDR wird zwischen staatlicher, nationaler und Volks-S. unterschieden. Die staatliche S. eines Staates wird definiert als „seine rechtliche Entscheidungsfreiheit im Bereich seines Territoriums (Gebietshoheit) und gegenüber seinen Bürgern (Personalhoheit), bei der Gestaltung seiner Beziehungen zu anderen Staaten und internationalen zwischenstaatlichen Organisationen sowie bei der Mitwirkung an der Schaffung völkerrechtlicher Normen (internationale Handlungsfähigkeit)“ (Völkerrecht, Lehrbuch. Hrsgg. v. e. Autorenkollektiv, T. 1, Berlin [Ost] 1973, S. 278). Aus dieser Bestimmung folgt in Übereinstimmung mit dem auch von der DDR als uneingeschränkt gültig angesehenen „Grundprinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten“ (Prinzipien-Deklaration der 25. UN-Vollversammlung vom 24. 10. 1970), daß alle Staaten rechtlich gleich sind, daß jeder Staat die der S. innewohnenden Rechte in Anspruch nehmen kann, die Völkerrechtssubjektivität jedes anderen Staates zu achten ist, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit aller Staaten als unverletzlich gilt, jeder Staat in der Wahl und Ausgestaltung seines Gesellschaftssystems frei ist und mit anderen Staaten in Frieden leben muß (ebd., S. 279 f.). Da die Völkerrechtler der DDR ihren Staat als vollwertiges Völkerrechtssubjekt ansehen und S. als „wichtigste Eigenschaft“ eines Völkerrechtssubjektes bezeichnet wird, war die Außenpolitik Ost-Berlins seit dem 25. 3. 1954, dem Tag, an dem die UdSSR der DDR in einer offiziellen Erklärung volle S. gewährte, unablässig darauf gerichtet, der Anerkennung ihrer S. internationale Geltung zu verschaffen. Die nationale S. findet ihren Ausdruck in der Anerkennung von Rechten, insbesondere des Rechts auf Selbstbestimmung, und „allgemeinen Interessen“ von „Nationen und Völkerschaften“. Mit Gründung eines Staates fällt sie mit der staatlichen S. zusammen. Diese Definition von nationaler S. ist ebenso vage wie die der Volks-S., die nach sozialistischer Völkerrechtslehre nur im „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ mit seiner „umfassenden Beteiligung der Volksmassen am gesamten politischen und gesellschaftlichen Leben unter Führung der Partei der Arbeiterklasse“ zur Geltung kommen kann. „Monopolkapital und Großgrundbesitz“ haben, so wird behauptet, im bürgerlichen Staat jede Form der Volks-S. Farce gemacht. Obwohl die DDR die Einheit des Sozialistischen Weltsystems als wirkungsvollste Garantie ihrer S. ansieht, hat sie bei der Gestaltung ihrer Beziehungen zu anderen kommunistisch regierten Ländern vielfach auf die Ausübung bestimmter S.-Rechte „freiwillig verzichtet“. Da die Forderung nach S. andererseits, insbesondere in der weltweiten Auseinandersetzung der Systeme und in ihrem Wettbewerb um Einfluß in den Staaten der „Dritten Welt“, als wirksame propagandistische Waffe gegen die vermeintliche und/oder tatsächliche Hegemonie „imperialistischer Mächte“ eingesetzt werden kann, hat die DDR wiederholt gegen jede Einschränkung nationaler und staatlicher S. protestiert. Soweit eine solche Einschränkung der S. aufgrund supranationaler Integrationsbestrebungen von westlichen Völkerrechtlern diskutiert oder für notwendig erklärt wird, ist sie als „Manipulation imperialistischer Mächte“ zwecks Ausdehnung ihres Einflußbereiches diffamiert worden. Da S. eines Staates gleichfalls absolute Entscheidungsfreiheit über die Art und Weise seiner gesellschaftspolitischen Entwicklung bedeutet, sah die DDR in der Weigerung westlicher und neutraler Staaten, sie als „souveränen deutschen Staat“ anzuerkennen, eine indirekte, permanente Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Dieser Herausforderung glaubte und glaubt sie durch besonders enge Beziehungen zur UdSSR begegnen zu können. Die völkerrechtliche Anerkennung der S. der DDR durch die Bundesrepublik Deutschland (und die anderen Staaten Westeuropas) galt bis 1972 als Vorbedingung einer politischen Normalisierung der Verhältnisse in Mitteleuropa. [S. 1152]Gegenüber den sozialistischen Staaten und bei der Gestaltung der Beziehungen zu ihnen spielt die S. nicht die gleiche hervorragende Rolle. „Volle Gleichberechtigung, territoriale Integrität, staatliche Unabhängigkeit und Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ gelten zwar als „wichtige Prinzipien“, jedoch wird als „unabdingbarer Bestandteil ihrer Beziehungen … die brüderliche Hilfe“ angesehen (Proletarischer ➝Internationalismus). Von der nichtsozialistischen Völkerrechtslehre wird dies als Einschränkung der universal postulierten und anerkannten Geltung des S.-Prinzips und als verschleierte Rechtfertigung interventionistischer Absichten gerade in jenen Fällen erachtet, in denen eine Intervention mit dem Ziel der Erhaltung der Einheit der „sozialistischen Staatengemeinschaft“ oder zum „Schutz des Sozialismus“ in einem zum sozialistischen Weltsystem gehörenden Staat notwendig wird. Damit wird S. zur nur formalen Norm des allgemeinen Völkerrechts, die von den Prinzipien des sozialistischen Völkerrechts überlagert wird und deren Beachtung die SED-Führung je nach konkreten politischen Erfordernissen entweder verlangt oder — wie im Fall der ČSSR 1968 oder zur Rechtfertigung der andauernden sowjetischen Intervention in Afghanistan seit Dezember 1979 — durch vorrangige Rücksichten auf die Interessen des eigenen Bündnisses bzw. die der Führungsmacht UdSSR faktisch in den Hintergrund treten läßt. Uneingeschränkte Achtung ihrer S. fordert jedoch die Partei- und Staatsführung der DDR in den Innerdeutschen Beziehungen. Politische Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland werden zumeist damit begründet, daß eine weitere Normalisierung der innerdeutschen Beziehungen nur bei voller Anerkennung der S. der DDR zu erreichen sei. In seiner Rede zur Eröffnung des Parteilehrjahres 1980/81 hat Generalsekretär Honecker am 13. 10. 1980 in Gera erneut von einer ständigen Mißachtung „entscheidender Prinzipien der Souveränität unseres Staates“ seitens der Bundesrepublik gesprochen und an diese eine Reihe inzwischen bekannter Forderungen gerichtet (Deutschlandpolitik der SED). Eine derartige Kopplung deutschlandpolitischer Ziele der SED mit der S.-Frage ermöglicht es der SED-Führung nach Bedarf, die Bundesrepublik im Weigerungsfall der Verletzung völkerrechtlicher Normen anzuklagen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1151–1152 Sorben (Minderheitenpolitik) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Besatzungszone (SBZ)Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter S. verstehen auch die Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des sozialistischen und Proletarischen ➝Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des…
DDR A-Z 1985
Laienkunst (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 781]Die L. wird in der DDR als künstlerisches Volksschaffen bezeichnet und als wesentlicher Bestandteil der „sozialistischen Nationalkultur“ betrachtet. Von den staatlichen Organen, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen gefördert, bestehen zahlreiche Kollektive auf den Gebieten Literatur, Laientheater, Puppentheater, Kabarett, Amateurfilm, Bühnen- und Gesellschaftstanz, bildnerisches Volksschaffen (Malerei, Grafik, Plastik, Keramik, Holz-, Metall- und Textilgestaltung), Fotografie, Musik (Chor- und Sologesang, Orchestermusik), Artistik und Magie. Die als Autorenkonferenz des Mitteldeutschen Verlages Halle am 24. 4. 1959 im Kulturpalast des Elektrochemischen Kombinats Bitterfeld veranstaltete 1. Bitterfelder Konferenz rief unter der Losung „Greif zur Feder, Kumpel, die sozialistische deutsche Nationalkultur braucht dich!“ die „Bewegung schreibender Arbeiter“ ins Leben und stimulierte u.a. die Bildung von Arbeiter-Theatern. 1980 bestanden 100 Arbeiter- und Bauerntheater (Höchststand 1963: 135) mit rd. 3.000 Ensemblemitgliedern, die über 2.500 Vorstellungen gaben. Die L. wird durch Berufskünstler unterstützt, wozu u.a. Patenschaftsverträge zwischen künstlerischen Institutionen und Einzelkünstlern und L.-Kollektiven bestehen. Individuelle künstlerische Betätigung von Laien kann auch in Klubs und Kulturhäusern erfolgen, wo ausgebildete Leiter entsprechende Beratung und Anleitung geben. Die Ausbildung von Zirkel- und Gruppenleitern für L. erfolgt in einem 3jährigen Fernstudium, an dessen Ende ein staatlicher Befähigungsnachweis steht, durch Kreis- und Bezirkskabinette für Kulturarbeit sowie das Zentralhaus für Kulturarbeit in enger Verbindung mit den künstlerischen Lehranstalten und (seit 1974) in einer Zentralen Volkskunstschule. Diese staatlichen Einrichtungen geben auch Material für die L. heraus, organisieren den Erfahrungsaustausch und führen Leistungsvergleiche durch. Seit 1956 werden die besten Kollektive und Einzelleistungen der L. durch einen Preis für künstlerisches Volksschaffen ausgezeichnet. Seit 1965 besteht beim Ministerium für Kultur ein wissenschaftlich-künstlerischer Beirat für Volkskunst, dem die Vorsitzenden der Zentralen Arbeitsgemeinschaften des Künstlerischen Volksschaffens, Vertreter des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), der Freien Deutschen Jugend (FDJ), des Kulturbundes der DDR (KB), des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) und der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) sowie Wissenschaftler, Berufs- und Volkskünstler angehören. Er berät grundsätzliche Entwicklungsprobleme der L., fördert die Zusammenarbeit zwischen Berufs- und L. und fungiert als Auftraggeber für neue Kunstwerke. Für die unmittelbare Anleitung der L. sind die verschiedenen gesellschaftlichen und Massenorganisationen verantwortlich, insbesondere bildet die Förderung der L. einen wichtigen Teil der Kulturarbeit des FDGB. Zur Förderung der L. unter der Jugend dienen besondere Jugend-Literatur-Wettbewerbe, die Bewegung zur Förderung „Junger Talente“ und die Einrichtung von Singeklubs der FDJ, deren Mitglieder neue Lieder vielfach selbst dichten und komponieren. Die Singeklubs entstanden seit Mitte der 60er Jahre im Rahmen der Singebewegung, die mit jugendgemäßen Liedern ein „sozialistisches Lebensgefühl“ und eine positive Einstellung zu Staat und Gesellschaft fördern sollen. 1976 bestanden 3.600 derartige Klubs. Seit 1967 werden alljährlich Werkstattwochen der Singeklubs, seit 1970 unter internationaler Beteiligung Festivals des politischen Liedes in Berlin (Ost) durchgeführt. Wesentlich beteiligt ist die L. auch an den von 1959 bis 1972 jährlich, seitdem alle 2 Jahre in einem anderen Bezirk veranstalteten Arbeiterfestspielen. Ihr Träger und Organisator ist der FDGB in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und dem Nationalrat der Nationalen Front. Bei diesem Anlaß werden auch die Kunstpreise des FDGB und die Preise für künstlerisches Volksschaffen verliehen. 1978 fand in diesem Zusammenhang erstmals ein Folklore-Festival statt. Seit Ende der 70er Jahre werden Folklore-Traditionen zunehmend gepflegt. Für verschiedene Landschaften der DDR wurden eigene Folklore-Zentren gegründet (insgesamt 5). So existiert z.B. seit Frühjahr 1978 beim Bezirkskabinett für Kulturarbeit in Karl-Marx-Stadt ein „Zentrum zur Pflege erzgebirgischer und vogtländischer Folklore“, das seinen Sitz in Schneeberg hat, mit einem wissenschaftlichen Beirat, dem 21 Fachleute aus den Bezirken Dresden, Karl-Marx-Stadt und Gera angehören. 1977 und 1981 fanden in Karl-Marx-Stadt „Internationale Folklore-Festivals in der DDR“ statt. In der Wochenzeitung des Kulturbundes, Sonntag, Nr. 5/1980 wird die Pflege von Folklore definiert: „Alle kulturpolitisch orientierte Pflege folkloristischer Traditionen setzt bewußte Auswahl und Aneignung dessen voraus, was den Ansprüchen an demokratisches, progressives Erbe standhält. Das trifft insbesondere auf die Arbeiterkulturbewegung im Kapitalismus, aber auch auf die antifeudal und antikapitalistisch geprägte Kultur anderer Klassen und Schichten zu. Hinzu kommen all jene folkloristischen Überlieferungen im Bereich der materiellen und geistigen Kultur, die in überzeugender Weise die Lebenskraft, den Lebenswillen und das schöpferische Vermögen des werktätigen Volkes zum Ausdruck bringen. Ein Teil der Folklore, wie abergläubische Vorstellungen und Praktiken, aber auch Erzählungen, Lieder, Sprichwörter, die mehr oder minder deutlich den ideologischen Einfluß der herrschenden [S. 782]Klassen ausdrücken oder Folge von Analphabetismus und Unbildung sind, können nicht Gegenstand unserer Rezeption sein.“ Seit 1972 werden ferner alle 2 Jahre Betriebsfestspiele veranstaltet. 1982 waren es über 3.400 mit rd. 9 Mill. Teilnehmern. Insgesamt gibt es als Träger der L. rd. 50.000 Volkskunst-Kollektive mit etwa 850.000 Mitgliedern. An Volkskunst-Kollektiven von Betrieben und Institutionen bestanden 1976: 410 Laienspielgruppen, 210 Zirkel schreibender Arbeiter, 425 Kabarettgruppen, 1260 Zirkel des bildnerischen Volksschaffens, 1895 Chöre und Singegruppen, 290 Volkskunstensembles, 218 Arbeitersinfonieorchester, 530 Blasorchester, 680 Tanz- und Ballettgruppen, 670 Amateurtanzorchester, 420 Betriebsfilmstudios, 1500 Fotozirkel. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 781–782 Kybernetik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LänderSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 781]Die L. wird in der DDR als künstlerisches Volksschaffen bezeichnet und als wesentlicher Bestandteil der „sozialistischen Nationalkultur“ betrachtet. Von den staatlichen Organen, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen gefördert, bestehen zahlreiche Kollektive auf den Gebieten Literatur, Laientheater, Puppentheater, Kabarett, Amateurfilm, Bühnen- und Gesellschaftstanz, bildnerisches Volksschaffen (Malerei,…
DDR A-Z 1985
Nationale Volksarmee (NVA) (1985)
Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die NVA ist die Armee der DDR und wichtigster Teil der entsprechend der Militärpolitik der SED konzipierten Landesverteidigung. Ihre Kennzeichnung als „sozialistische Armee“ wird im Selbstverständnis mit mehreren Argumenten begründet: Sie ist das Klassen- und Machtinstrument der Arbeiter-und-Bauern-Macht, die das sozialistische Vaterland gegen alle Feinde des Sozialismus schützt; sie ist Teil des kollektiven Verteidigungsbündnisses der sozialistischen Staaten im Warschauer Pakt; sie arbeitet vor allem eng mit der Sowjetarmee zusammen; sie erfüllt ihren revolutionären Klassenauftrag unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und ist stets bereit, nach deren Beschlüssen zu handeln; schließlich liegt ihrer Aufgabenstellung und ihrem Selbstverständnis eine einheitliche Militärdoktrin zugrunde. I. Gründung und Entwicklung der NVA Die eigentliche Gründungsphase der NVA wurde mit dem Abschluß des Warschauer Paktes im Mai 1955 eingeleitet und endete mit der offiziellen Aufnahme der Tätigkeit des Ministeriums für Nationale Verteidigung und der Aufstellung der ersten Einheiten der NVA aus den Bereitschaften der Kasernierten Volkspolizei (KVP) am 1. 3. 1956 (Tag der NVA). Die gesetzliche Grundlage schuf die Volkskammer mit dem Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung am 18. 1. 1956, das u.a. zur Umbenennung der KVP-Einheiten führte. Die Gründung der NVA war der vorläufige Schlußpunkt einer Entwicklung, die 1952 mit der Proklamation der „Nationalen Streitkräfte“ begonnen hatte und in deren Verlauf vor allem die KVP sowie die Grundstrukturen der künftigen Militärorganisation auf- und ausgebaut worden waren. Die Aufstellung der NVA ist nur bedingt als Fortsetzung dieser Politik zu verstehen; neu war vor allem, daß der Aufbau sich im Rahmen des Warschauer Vertrages unter Anleitung der Sowjetunion vollzog. Die Entwicklung der NVA ist nicht nur von der Tatsache ihrer Unterstellung unter das Oberkommando des Warschauer Vertrages und ihrer Einbindung in das östliche Militärbündnis geprägt. Wesentlichen Einfluß hatten auch die innenpolitischen Rahmenbedingungen, unter denen sich ihr Aufbau vollzog. Im Unterschied zu den anderen Vertragsarmeen war die NVA bis 1962 eine Freiwilligenarmee. Die Schwierigkeit, den Aufbau der NVA vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen des deutschen Volkes zu begründen, wurde durch die Aufstellung der Bundeswehr kaum erleichtert. Das Freiwilligenprinzip, als Ausweg aus dem Dilemma gewählt, bedingte das Risiko, den personellen Ausbau der NVA nicht planmäßig gestalten zu können. Von der SED, den Gewerkschaften und vor allem der Freien Deutschen Jugend (FDJ) betriebene [S. 932]Kampagnen zum Eintritt in die NVA führten nicht zum gewünschten Ergebnis, da es weder genug Freiwillige gab, noch ihre militärische Vorbildung einen effektiven Einsatz gestattete. In den Augen der SED war positiv zu werten, daß auf diese Weise die „klassenmäßige Basis“ der NVA gestärkt werden konnte; in diesem Umstand (Rekrutierung aus der „Arbeiterklasse“, politisch bewußte Entscheidung für den Wehrdienst) sah sie eine Kompensation mancher Nachteile des Freiwilligenprinzips. Mit der Einführung der Wehrpflicht im Januar 1962 wurde, nachdem das Verteidigungsgesetz im September 1961 die Voraussetzungen für die Neuregelungen des Wehrdienstes geschaffen hatte, die personelle Verstärkung der NVA eingeleitet. Die Entwicklung der NVA zu einer auch nach westlichen Maßstäben modern ausgerüsteten und kampfstarken Armee ist nicht ohne Schwierigkeiten und Komplikationen verlaufen. Diese betrafen beispielsweise bis in den Anfang der 60er Jahre das Verhältnis zwischen politischer und militärisch-fachlicher Qualifikation der Offiziere, die Ausrüstung — die Sowjetunion lieferte und liefert nicht immer das neueste und modernste Gerät — sowie die Rekrutierung länger dienenden Personals, vor allen Dingen der Offiziere. Es ist der SED jedoch gelungen, im Rahmen ihrer Militärpolitik sowohl ihre bündnispolitischen Verpflichtungen zu erfüllen als auch durch eine intensive Parteiarbeit in der NVA die politische Führung der Streitkräfte durch die Partei zu sichern sowie die enge Anbindung an die Sowjetarmee durch zahlreiche Aktivitäten zwischen Einheiten der NVA und der Sowjetarmee zu fördern. II. NVA und Warschauer Pakt Am 28. 1. 1956 beschloß der Politische Beratende Ausschuß (PBA) des Warschauer Vertrages, die Kontingente der NVA in die Vereinten Streitkräfte einzubeziehen und dem Vereinigten Oberkommando zu unterstellen; der Minister für Nationale Verteidigung der DDR wurde einer der Stellvertreter des Oberkommandierenden. Im Mai 1958 bestätigte der PBA den Beschluß zur Einbeziehung der Truppen der NVA in die Warschauer Vertragsstreitkräfte. Aufbau, Ausrüstung (ab 1957 mit sowjetischen Waffen und sonstigem militärischem Gerät) und Führung der Truppen der NVA erfolgten entsprechend den Richtlinien des Oberkommandos, was u.a. zur raschen Überwindung bestimmter Anlaufschwierigkeiten in strukturellen Fragen führte. Die Angleichung an die sowjetischen Prinzipien wurde durch bereits 1957 durchgeführte Kommandostabs- und Truppenübungen mit sowjetischen Stäben und Einheiten beschleunigt; in den Stäben und Einheiten der NVA waren sowjetische Militärspezialisten als Berater tätig. Seit 1961 wurden auch mit anderen Vertragsstaaten gemeinsame Manöver durchgeführt, z.B. 1961 mit polnischen Verbänden und 1962 auf dem Gebiet der ČSSR mit Verbänden der Sowjetarmee und der tschechoslowakischen Volksarmee. Seit 1963 gibt es, beginnend mit „Quartett“ in Thüringen unter Beteiligung von Verbänden der NVA, der polnischen, tschechoslowakischen und Sowjetarmee große Manöver, wie 1965 die Manöver „Berlin“ und „Oktobersturm“ ebenfalls in der DDR mit den gleichen Beteiligten, 1966 das Manöver „Moldau“ in der ČSSR, an dem zusätzlich ungarische Verbände beteiligt waren, 1967 das Manöver „Dnjepr“, das in der Sowjetunion unter Beteiligung von Kommandostäben der NVA stattfand und 1969 das Manöver „Oder-Neiße“ (Sowjetarmee, NVA, poln. Armee). 1970 fand das Manöver „Waffenbrüderschaft“, das auch Kampfgruppen und VP-Bereitschaften einbezog und an dem erstmalig alle Paktstreitkräfte beteiligt waren, statt. 1972, 1976, 1979 und 1982 wurden unter der Bezeichnung „Schild“ große Manöver durchgeführt. An anderen war die NVA nur sporadisch beteiligt (z.B. 1981 im Ostseeraum). Das letzte gemeinsame Manöver unter Beteiligung von Streitkräften aus allen Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktes fand 1980 („Waffenbrüderschaft“) statt. Unabhängig von diesen gemeinsamen Manövern führt die NVA Manöver, Truppenübungen und Stabsübungen auf verschiedenen Ebenen mit Einheiten der sowjetischen Armee in der DDR durch. Die Luftstreitkräfte sind im Rahmen des „Diensthabenden Systems“ an Luftverteidigungsmanövern und die Volksmarine an Flottenmanövern mit sowjetischen und polnischen Einheiten und Verbänden beteiligt. (Das „Diensthabenden System“ bedeutet, daß in einem rotierenden Verfahren bestimmte Luftverteidigungseinheiten [Funktechni[S. 933]sche Dienste und Jagdfliegerverbände] sowie Einheiten der Raketentruppen permanent in eine höhere Stufe der Gefechtsbereitschaft versetzt sind, um einen möglichen Überraschungsangriff aus der Luft abwehren zu können.) Die im März 1969 vom PBA getroffene Entscheidung zum Aufbau gemeinsamer Verbände der Land-, Luft- und Seestreitkräfte hat zur Integration der mobilen Verbände und Truppenteile der NVA in eine neue Kommandostruktur geführt; ihre Verbände gehören seitdem zu den strategischen Einsatzkräften (erste strategische Staffel) der Warschauer Vertragsstreitkräfte. III. Ausbildung Die Notwendigkeit, genügend politisch, militärisch und fachlich geschultes Personal zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und zur Führung der Streitkräfte bereitzustellen, bestimmte seit 1958 die Ausbildungspolitik in der NVA. 1958/59 wurde in der NVA mit der Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen begonnen. Die 1956 gegründeten und in Offiziersschulen umgewandelten Bildungseinrichtungen der NVA wurden zu Fachschulen erklärt. Auf ihnen wurden vor allem Offiziere bis zur Führungsebene Regiment ausgebildet. Die neuen Lehrprogramme wurden auf einer Schulkonferenz 1959 beraten. Als Aufgabe wurde den Offiziersschulen die Heranbildung von Offizieren mit Kommandeureigenschaften, ausreichenden politischen, taktischen, technischen und methodischen sowie allgemeinen Kenntnissen gestellt. Diese Aufgabenstellung wurde 1963 auf einer Kaderkonferenz verändert. Sie forderte ein höheres Niveau an politischer, militärischer, militärtechnischer, naturwissenschaftlicher und pädagogischer Ausbildung der Offiziere der NVA. Im Herbst 1963 wurden für die 3 Teilstreitkräfte sowie für die Grenztruppen je eine Offiziersschule durch Zusammenlegung der bisherigen gegründet. Am 1. 12. 1963 trat für die NVA ein einheitliches Bildungssystem in Kraft, das u.a. eine wesentliche Verbesserung der gesellschaftswissenschaftlichen Ausbildung vorsah. Die im September 1965 erlassene AO des Ministers für Nationale Verteidigung „Über die Grundlagen für die Organisation der Ausbildung an den Offiziersschulen der NVA“ bestimmte, daß die 4jährige Ausbildung auf 3 Jahre reduziert und die technischen Ausbildungszweige mit der Ingenieurqualifikation abgeschlossen werden sollten. Die 1. Bildungskonferenz der NVA im Dezember 1968 begründete die neuen Ausbildungsforderungen an die Offiziersschulen, die im Februar 1971 zu Offiziershochschulen aufgewertet wurden. 1982 brachte die Wiedereinführung des 4jährigen Studiums für Offiziere. Der Studienabschluß erfolgt als Diplom-Gesellschaftswissenschaftler (Politoffizier), Diplom-Ingenieurpädagoge (Kommandeur), Diplomingenieur (Kommandant oder Offz. d. Techn. Dienste) oder Diplom-Ingenieurökonom (Offz. d. Rückwärt. Dienste bzw. der Zivilverteidigung). Die zusätzliche gesellschafts- und militärwissenschaftliche Ausbildung von Offizieren für den Einsatz in Führungsfunktionen ab Kommandoebene Truppenteil (Regiment) erfolgt an der Militärakademie „Friedrich Engels“, an der Militärmedizinischen Akademie, an der Sektion „Militärisches Nachrichten- und Transportwesen“ der Hochschule für Verkehrswesen „F. List“ in Dresden sowie am Militärgerichtlichen Institut; für bestimmte Spezialausbildungen werden darüber hinaus zivile Hochschuleinrichtungen genutzt. 1981 hatten 90 v.H. der Offiziere einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß. — Offiziere für Führungsfunktionen in hohen Kommandopositionen und für Spezialbereiche werden seit Gründung der NVA auch an sowjetischen Schulen und Militärakademien ausgebildet. Die 1959 gegründete Militärakademie „Friedrich Engels“ in Dresden erhielt bereits 1962 den Status einer Hochschule. Sie verleiht die in Benennung und Inhalt von den Abschlüssen der Offiziershochschulen sich teilweise unterscheidenden Grade Dipl.-Militärwissenschaftler, Dipl.-Gesellschaftswissenschaftler, Dipl.-Ingenieur; seit 1965 besitzt sie das Promotionsrecht. An ihr werden Offiziere aller Teilstreitkräfte je nach Fachrichtung — in 3–4jährigen Kursen — ausgebildet; 240 Offiziere, die für einen Generals- bzw. Admiralsrang vorgesehen sind, erhalten eine zusätzliche Ausbildung in der Sowjetunion. Fähnriche werden an entsprechenden Fachschuleinrichtungen der NVA, an zivilen Fachschulen im Direkt- oder Fernstudium, in Fähnrichlehrgängen bzw. durch eine dreimonatige militärische Vorbereitung (nur für Absolventen ziviler Fachschulen) herangebildet. — Ausbildungsstätten für Berufs-Unteroffiziere sind neben der Militärtechnischen Schule „E. Habersaath“ die 4 Unteroffiziersschulen der Landstreitkräfte, die Flottenschule der Volksmarine sowie die Unteroffiziersschule der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung. Sie werden auch von den Unteroffizieren auf Zeit besucht; diese erhalten eine gesellschaftswissenschaftliche, eine Gefechts-, eine Spezial- sowie eine allgemeinmilitärische Ausbildung. Laut Förderungsverordnung vom 13. 2. 1975 sind die im aktiven Wehrdienst erworbenen Diplome, Zeugnisse, Berechtigungen, Qualifikations- und Befähigungsnachweise den vergleichbaren Dokumenten von Hoch- oder Fachschulen gleichgestellt. Außerdem können Armeeangehörige nach der Entlassung unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Ausbildung absolvieren und eine Facharbeiterqualifikation erwerben. Die ständig steigenden Bildungsanforderungen an die militärischen Führungskader, die sich aus der komplizierter werdenden Militärtechnik, der Entwicklung der Militärwissenschaft (d.h. aus der „Re[S. 934]volution im Militärwesen“) ergeben, sowie die erhöhten Ansprüche an die politisch-ideologische Erziehungsarbeit, die nach Ansicht der SED in der sich verschärfenden „Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“ ihre Ursache haben, geben den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der NVA auch zukünftig einen hohen politischen Stellenwert. IV. Gliederung Die NVA gliedert sich in Landstreitkräfte, Luftstreitkräfte/Luftverteidigung und die Volksmarine; die Grenztruppen der DDR sind dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt, aber keine Teilstreitkraft der NVA. Oberste Führungsinstanz ist das Ministerium für Nationale Verteidigung, das den Militärbezirk I bildet. Der Hauptstab des Ministeriums führt die Landstreitkräfte. Diese sind in die Militärbezirke III (Leipzig) und V (Neubrandenburg) gegliedert. Militärbezirke sind in der NVA „eine höhere militäradministrative territoriale Vereinigung von Verbänden, Truppenteilen, Einheiten und militärischen Einrichtungen verschiedener Waffengattungen, Spezialtruppen und Dienste“ (Militärlexikon, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1974). Die einzelnen Teilstreitkräfte gliedern sich in Verbände (Division), Truppenteile (Regiment) und Einheit (Gruppe, Zug, Kompanie und Bataillon). Die Landstreitkräfte (2 Panzer- und 4 Mot.-Schützen-Divisionen) sind die größte (1980: 113.000 Mann) und vielseitigste Teilstreitkraft der NVA. Sie gliedern sich in Waffengattungen (motorisierte Schützentruppen, Panzertruppen, Raketentruppen und Artillerie, Truppenluftabwehr, Fallschirmjäger), Spezialtruppen (Nachrichten- und Pioniertruppen) und Dienste (rückwärtige Dienste, chemischer Dienst). Berufsoffiziere werden an der Offiziershochschule der Landstreitkräfte „Ernst Thälmann“ ausgebildet. Die Luftstreitkräfte/Luftverteidigung (LSK/LV) bilden den Militärbezirk II. Sie sind in Waffengattungen (Fla-Raketen-Truppen, Fliegerkräfte, Funktechnische Truppen) gegliedert und verfügen über folgende Spezialtruppen und Dienste: Truppen der fliegertechnischen und flugplatztechnischen Sicherstellung, Nachrichten- und Flugsicherungstruppen, Truppen der chemischen Abwehr, Truppen der versorgungstechnischen und medizinischen Sicherstellung, über einen eigenen meteorologischen Dienst, über Werkstätten, Lager- und Transporteinrichtungen. Zu den Fliegerkräften gehören neben 2 Jagdfliegerdivisionen und 1 Jagdfliegerausbildungsdivision Hubschraubereinheiten und Transportfliegerkräfte für Spezialaufgaben (Personen- und Lastentransport, Verbindungs-, Such- und Rettungsflüge). Die Fla-Raketen-Truppen, die Jagdfliegerkräfte und die Funktechnischen Truppen (Funkmeßstationen und Leitstellen) sind in das diensthabende System der Luftverteidigung des Warschauer Vertrages einbezogen. An der Offiziershochschule der LSK/LV „Franz Mehring“ werden Flugzeugführer und Offiziere für Führungsorgane, Offiziere des Fliegeringenieurdienstes, der Funktechnischen Truppen und der Fla-Raketen-Truppen ausgebildet. Zur LSK/LV gehörten 1981 ca. 38.000 Mann. Die Volksmarine (Militärbezirk IV) — sie trägt diesen Namen seit dem 3. 11. 1960 (Jahrestag des Matrosenaufstandes von Kiel 1918) — gliedert sich in Stoßkräfte (Raketen- und Torpedoschnellboote), Sicherungskräfte (U-Boot-Abwehrschiffe, Minen-, Such- und Räumschiffe, Küstenschutzschiffe) sowie mittlere und kleine Landungsschiffe. Zu diesen Kampfschiffen kommen Hilfsschiffe (Versorger-, Tank-, Bergungsschiffe, Schlepper, Feuerlöschboote und Taucherfahrzeuge) hinzu. Daneben gehören zur VM Seefliegerkräfte (1 Hubschrauberstaffel) sowie verschiedene Spezialtruppen (Pioniere) und Dienste (Chemischer Dienst). Die Seeoffiziere und Schiffsmaschinenoffiziere werden an der Offiziersschule der VM „Karl Liebknecht“ ausgebildet. 1981 zählten zur VM ca. 16.000 Mann. Die Grenztruppen der DDR sind zwar keine Teilstreitkraft der NVA, haben aber im Kriegsfall militärische Aufgaben zu erfüllen. Der Chef der Grenztruppen ist Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung. Die „Grenzbrigade Küste“ sichert zusammen mit der Volksmarine die Seegrenze der DDR (360 km); die Verbände der Kommandos Nord, Mitte und Süd die Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland (1378 km) sowie die Grenze um Berlin (West) (160 km). Die Grenztruppen überwachen mit 2 Regimentern ferner die Grenzen zur ČSSR und zur VR Polen. Zu den Grenztruppen (Stärke 1981: ca. 46.500 Mann) gehören 3 Ausbildungsregimenter; die Offiziershochschule „Rosa Luxemburg“ bildet die Kommandeure von Einheiten der Grenztruppen der DDR aus. Die Unteroffiziersschule „Egon Schultz“ dient der Ausbildung der Unteroffiziere der Grenztruppen (Grenzsicherung), der Rückwärtigen Dienste und des Kfz-Dienstes sowie der Nachrichtenunteroffiziere für Kommandeursverwendungen. Eine besondere Aufgabe erfüllt der Kommandantendienst der NVA. Er arbeitet die Grundsätze des Verhaltens im Dienst aus, bearbeitet und untersucht strafbare Handlungen und besondere Vorkommnisse entsprechend der Melde- und Untersuchungsordnung und achtet auf die Einhaltung der Bestimmungen über Wachsamkeit, Geheimnisschutz sowie den Umgang mit Verschlußsachen. Er verrichtet militärische Ordnungs- und Verkehrsdienste (Verkehrsreglereinheiten), kontrolliert das Verhalten der Soldaten der NVA in der Öffentlichkeit, bei Truppenübungen und Manövern, überprüft deren [S. 935]Dokumente (Wehrdienstausweis, Urlaubsschein), achtet auf das vorschriftsmäßige Tragen der Uniform, stellt die Disziplin und öffentliche Ordnung bei Verstößen und Fehlverhalten von Angehörigen der NVA wieder her und kontrolliert Militär- und Zivilkraftfahrer der NVA, deren Fahrzeuge sowie deren Verhalten im Verkehr. Nach dem Dienstverhältnis sind in der NVA folgende Gruppen zu unterscheiden: Soldaten im Grundwehrdienst (18 Monate Wehrpflicht), Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere auf Zeit (Mindestverpflichtung 3 Jahre), Offiziere auf Zeit (Bewerberkreis: Unteroffiziere auf Zeit), Berufsunteroffiziere (Mindestdienstzeit 10 Jahre), Fähnriche (Mindestdienstzeit 15 Jahre) sowie Berufsoffiziere (Mindestdienstzeit 25 Jahre). In der NVA existieren die in der nebenstehenden Tabelle aufgeführten Dienstgradbezeichnungen. Der höchste militärische Dienstgrad — 1982 eingeführt, aber bisher noch nicht verliehen — ist der eines Marschalls der DDR. Die Ernennung zum Marschall erfolgt im Verteidigungsfall oder für außergewöhnliche militärische Leistungen. Die Armeeangehörigen leisten folgenden Fahneneid: „Ich schwöre: Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und sie auf Befehl der Arbeiter-und-Bauern-Regierung gegen jeden Feind zu schützen. Ich schwöre: An der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder als Soldat der Nationalen Volksarmee jederzeit bereit zu sein, den Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen und mein Leben zur Erringung des Sieges einzusetzen. Ich schwöre: Ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter und wachsamer Soldat zu sein, den militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, die Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren. Ich schwöre: Die militärischen Kenntnisse gewissenhaft zu erwerben, die militärischen Vorschriften zu erfüllen und immer und überall die Ehre unserer Republik und ihrer Nationalen Volksarmee zu wahren. Sollte ich jemals diesen meinen feierlichen Fahneneid verletzen, so möge mich die harte Strafe der Gesetze unserer Republik und die Verachtung des werktätigen Volkes treffen.“ (Quelle: Anlage zu § 19 Abs. 1 Wehrdienstgesetz 1982, GBl. I, S. 229. Der Eid der Grenztruppen ist bis auf den 2. Absatz weitgehend identisch. Vgl. AO d. NVR, Anlage zu § 2 Dienstlaufbahnordnung –GT–, GBl. I, S. 241.) V. SED und NVA Die führende Rolle der SED in der NVA gilt als ausschlaggebendes Kriterium für die Festlegung ihres „Klassencharakters“. Zur Verwirklichung ihres Führungsanspruches verfügt die SED über eine Reihe von organisatorischen Mitteln. Die in der NVA tätigen Parteimitglieder sind verpflichtet, die Beschlüsse der SED zu erfüllen. Diese Beschlüsse sind im übrigen die Grundlage der gesamten Tätigkeit der NVA, d.h. sie bestimmen [S. 936]nicht nur deren politisch-ideologische, sondern auch deren militär-fachliche Seite. Die Verwirklichung der Beschlüsse wird unmittelbar von der Parteiführung — dem Politbüro mit der Kommission für Nationale Sicherheit — kontrolliert und die NVA in ihrer Tätigkeit angeleitet. Im zentralen Parteiapparat ist die Abteilung Sicherheit für die NVA zuständig. Als leitende Organe der Partei in den Streitkräften gelten die Politorgane; Grundlage ihrer Tätigkeit sind die vom Politbüro des ZK erlassenen Instruktionen für die Arbeit der Parteiorganisationen und Politorgane in der NVA, ferner die Beschlüsse der Parteitage und des ZK sowie Anweisungen der Politischen Hauptverwaltung der NVA. Sie erstrecken sich auf die Bereiche: ideologische und politische Arbeit, Organisations- und Personalpolitik. Die politische Arbeit in der NVA, die aus einem Komplex vielfältiger politischer Maßnahmen und Handlungen der Kommandeure, Politorgane und Funktionäre der Partei- und Massenorganisationen mit dem Ziel der Durchführung der Politik der SED in der NVA besteht, gilt als eines der wichtigsten Arbeitsgebiete der Partei überhaupt. Zur politischen Arbeit gehören u.a. die politische Massenarbeit, die politische Schulung, die gesellschaftswissenschaftliche Weiterbildung, die militärische Traditionspflege und die kulturelle Arbeit. Die Leiter und Mitarbeiter der Politorgane sind wie die hauptamtlichen Sekretäre der SED- und FDJ-Organisationen und die gesellschaftswissenschaftlichen Lehrkräfte als Politarbeiter Parteifunktionäre und, entsprechend ihren Aufgaben und Tätigkeitsmerkmalen, zugleich militärische Vorgesetzte. Der Leiter eines Politorgans untersteht als leitender Parteifunktionär dem Leiter des nächsthöheren Politorgans. Gleichzeitig ist er als Stellvertreter des Kommandeurs für politische Arbeit dem Kommandeur unmittelbar unterstellt. Oberste Leitungsinstanz der politischen Arbeit in der NVA ist deren Politische Hauptverwaltung (PHV). Ihr unterstehen die Politorgane auf der Ebene der Militärbezirke, im Kommando der LSK/LV, im Kommando Volksmarine und im Kommando der Grenztruppen der DDR (Politische Verwaltung); die Politischen Abteilungen in den Divisionen, deren Leiter zugleich 1. Sekretäre der Parteiorganisation der Division sind; die vom Politstellvertreter geleiteten Polit-Gruppen in den Regimentern; die Stellvertreter des Bataillonskommandeurs für politische Arbeit; die Stellvertreter des [S. 937]Kompaniechefs für politische Arbeit. Die Politarbeiter, die als Offiziere tätig sind (Politoffizier), erhalten eine Sonderausbildung an der Militärpolitischen Hochschule „Wilhelm Pieck“. Diese Schule, 1956 als Politoffiziersschule von der KVP übernommen und 1962 aufgelöst, wurde im Februar 1968 als „Schule des Ministeriums für Nationale Verteidigung zur Heran- und Weiterbildung von Polit- und Parteikadern“ neu gegründet und im März 1970 als Hochschule konstituiert. Im Oktober 1972 erhielt sie ihren jetzigen Namen. Der PHV der NVA obliegt gleichzeitig die Leitung der Parteiorganisation der SED in der NVA; ihr gehören alle Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten, die Mitglieder der SED sind, an. Sie hat den Rang einer Bezirksparteiorganisation der SED, die PHV dementsprechend den einer Bezirksleitung der SED. Der Leiter der PHV ist Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung sowie 1. Sekretär der PO der SED in der NVA. Auf der Ebene der Militärbezirke und Divisionen existieren Parteikreise mit dem Status einer SED-Kreisleitung; sie werden von einem Sekretariat unter Leitung des 1. Sekretärs und Leiters der Politischen Verwaltung angeleitet. Ihnen unterstehen die Regimentsparteiorganisationen, in denen Bataillone mit Parteigrundorganisationen vorhanden sind. Die kleinste Einheit ist die von einem ehrenamtlich tätigen Sekretär geleitete Parteigruppe in den Kompanien. Politorgane und Parteiorganisationen existieren weiterhin an der Militärakademie sowie an den Schulen der NVA. Die Arbeit der Parteiorganisationen erstreckt sich vorwiegend auf den Bereich der politisch-ideologischen Schulung, auf die Durchsetzung der Parteibeschlüsse in der militärischen Praxis und auf die Initiierung und Führung des Wettbewerbs, den es seit 1959 als „Bestenbewegung“ und seit 1961, begründet durch den Wettbewerbsbefehl des Ministers für Nationale Verteidigung, als ständige Mobilisierung, als Kampagne zur Ausnützung aller persönlichen und materiellen Reserven zwecks Erfüllung der Aufgaben im Militärbereich gibt. 1982 wurde eine neue Wettbewerbsdirektive erlassen. Besonderes Augenmerk richtet die SED auf die politische Zuverlässigkeit und die klassenmäßige Zusammensetzung des Offizierskorps. 1956 waren bereits 79,5 v.H. der Offiziere Mitglieder oder Kandidaten der SED; der Anteil beträgt seit 1969/70 98–99 v.H. Die soziale Zusammensetzung (Rekrutierung) hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert: 1971 stammten 80 v.H. der Offiziere der NVA aus der Arbeiterklasse; Ende 1975 waren es nur noch 70 v.H., während 5 v.H. aus der Bauernschaft, 6 v.H. aus der sozialistischen Intelligenz und 19 v.H. aus der Schicht der Angestellten kamen. Diese Veränderungen sind Ausdruck und Teil des sozialstrukturellen Wandels in der DDR, der die SED-Führung bei der schwieriger werdenden Werbung für den Offiziersnachwuchs zu einer Differenzierung ihrer Rekrutierungspolitik zwingt. Es ist das oberste Ziel der SED, durch ihre politische Arbeit die Integration von Streitkräften und Gesellschaft zu sichern und sich die volle politische Anleitung und Kontrolle über die Armee zu erhalten. Gero Neugebauer Literaturangaben Blanke, Burckhard M.: Die politisch-ideologische Bildung und Erziehung in der Nationalen Volksarmee. Zum Verhältnis von Militär, Partei und Gesellschaft in der DDR. Bonn: Dissertationsdruck Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn 1975. Forster, Thomas M.: Die NVA. Kernstück der Landesverteidigung der DDR. 5., völlig überarb. Aufl. Köln: Markus 1979. Militärpolitik für Frieden und Sozialismus. Grundfragen der Politik der SED zum militärischen Schutz der revolutionären Errungenschaften und des Friedens von der Gründung der DDR bis zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Berlin (Ost): Militärverl. d. DDR 1977. Neugebauer, Gero: 25 Jahre Nationale Volksarmee, in: Deutschland Archiv Nr. 3/1981, S. 268 ff. Köln: Wissenschaft u. Politik 1981. Rühmland, Ulrich: Die neuen wehrrechtlichen Bestimmungen der DDR, in: deutsche Studien, Nr. 80/1982, S. 433 ff. Bleckede: Meissner 1982. Militärische Traditionen der DDR und der NVA. Berlin (Ost): Militärverl. d. DDR 1979. (Politik und Landesverteidigung.) Die Nationale Volksarmee der DDR im Rahmen des Warschauer Paktes. München: Bernhard & Graefe 1980. (Bernhard & Graefe aktuell. 11.) Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 931–937 Nationale Mahn- und Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR)Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die NVA ist die Armee der DDR und wichtigster Teil der entsprechend der Militärpolitik der SED konzipierten Landesverteidigung. Ihre Kennzeichnung als „sozialistische Armee“ wird im Selbstverständnis mit mehreren Argumenten begründet: Sie ist das Klassen- und Machtinstrument der…
DDR A-Z 1985
Feriengestaltung (1985)
Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR haben Partei und Staat mit Hilfe der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Betriebe, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) sowie der örtlichen Verwaltungen eine organisierte F. aufgebaut. Im 3. Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 heißt es: „Die sozialistische Gesellschaft ermöglicht der Jugend die erlebnisreiche und sinnvolle Gestaltung der Ferien, des Urlaubs und der Touristik. Anliegen der Jugend ist es, sich bei vielfältiger kultureller, sportlicher und touristischer Betätigung zu erholen und zu bilden, ihrer Lebensfreude Ausdruck zu geben und ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen.“ (GBl. I, 1974, S. 45) Ferner wird darin eine Verstärkung der „kollektiven Formen“ der F. gefördert; besonderer Wert wird dabei auf Urlaubsreisen in die „Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft“ gelegt, vor allem in bezug auf den Austausch in „Freundschaftszügen“ der FDJ. Die organisierte F. wird zentral gelenkt und koordiniert. Auf staatlicher Seite besteht ein Zentraler Ausschuß für F. Er untersteht dem Amt für Jugendfragen beim Ministerrat. Dieser Ausschuß arbeitet eng mit den verschiedenen Abteilungen für Volksbildung der Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden zusammen. Auch die FDJ wirkt an der Organisation der F. mit. Durch das 3. Jugendgesetz (1974) wurde das Engagement der Jugendorganisation in diesem Bereich weiter verstärkt. Für die Aufgaben der F. stellt die DDR jedes Jahr erhebliche finanzielle Mittel bereit. Im Jahr 1981 wurden rd. 300 Mill. Mark aus staatlichen Fonds (Staatshaushalt), aus betrieblichen Fonds (Sozial- und Kulturfonds der Betriebe) und aus Mitteln des FDGB zur Verfügung gestellt, wovon der größte Teil — rd. 200 Mill. Mark — in die Einrichtung der Ferienlager fließt. Die gesamten Mittel betrugen 1981 100 Mill. Mark mehr als noch 1971. 73 Mill. Mark sind allein für die Gestaltung der Ferientage an Oberschulen („Ferienspiele“ zu Hause) und 25 Mill. Mark an staatlichen Mitteln für die Zentralen Pionierlager vorgesehen. Das Aufkommen der Mittel teilt sich zwischen Betrieben, Staatshaushalt und FDGB im Verhältnis von 3: 2: 1 auf. In den großen Sommerferien Juli/August 1982 waren in der DDR von insgesamt ca. 2,3 Mill. Schülern der Klassen 1–12 rd. 2 Mill. durchschnittlich 3 Wochen „unterwegs“, davon in Ferienlagern allein rd. 1,3 Mill. Kinder; in Ferieneinrichtungen des FDGB verbrachten rd. 600.000 Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern zusammen die Ferien. Der Rest der Schüler verbrachte seine Ferien zu Hause im Rahmen der Veranstaltungen und Einrichtungen der örtlichen F. Organisierte F. wird seit über 20 Jahren vor allem in Form der Ferienlager betrieben: sie sind der wichtigste Teil staatlicher F. Schwerpunkt der Ferienlager sind die Betriebsferienlager, wovon 1981 insgesamt 5.000 mit ca. 900.000 Plätzen zur Verfügung standen. Die Lager liegen zumeist in landschaftlich reizvollen Gegenden. Für den Unterhalt kommen die Großbetriebe auf. Dadurch entstanden z. T. enge Patenschaftsbeziehungen zwischen den Ferienlagern und den Beschäftigten des Trägerbetriebes. Viele Betriebe haben ihr eigenes Ferienlager. Betriebsangehörige kümmern sich in ihrer Freizeit um die Instandhaltung und den Ausbau „ihres“ Lagers, sind als Lagerbetreuer tätig und leiten „Ferienexpeditionen“ in benachbarte Betriebe. In der Nähe dieser Lager werden gelegentlich sog. Touristenstationen für Erwachsene unterhalten. Je nach Lagertyp stehen Spiel, Sport, Erholung, Unterricht oder Ferienarbeit im Vordergrund des Tagesablaufs. Ein 3wöchiger Aufenthalt in einem Betriebsferienlager kostet die Eltern pro Kind je nach Zahl der Kinder zwischen 6 und 12 Mark. Darüber hinaus existieren Schwerpunktlager bzw. „Spezialistenlager“. Hier werden in 8–10tägigen Kursen Grundkenntnisse und Fertigkeiten in verschiedenen Grundberufen, in Verkehrs- und Brandschutz und im Sanitätswesen vermittelt. Zu den Spezialistenlagern zählen auch „Sprachlager“, in denen z.B. im Umgang mit Kindern aus anderen Ländern russische und französische Sprachkenntnisse vermittelt werden. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich in diesem Zusammenhang auch die Schwimmlager. Seit 1966/67, mit Gründung der ersten Studenten- und Schülerbrigaden, gibt es als Sondertyp der F. die „Lager der Erholung und Arbeit“. 1982 wurden in 1500 solcher [S. 382]Lager Plätze für 80.000 Jugendliche (FDJ-Mitglieder) im Alter zwischen 14 und 18 Jahren bereitgehalten. In solchen, vor allem durch die FDJ organisierten Lagern wird an Jugendobjekten gearbeitet, vorwiegend im Bereich der Landwirtschaft (Ernte, Meliorationen) und der Bauwirtschaft (z.B. Bau einer Ferngasleitung). Die Jugendlichen werden für ihre Arbeit bezahlt, die Vergütung entspricht der für diese Arbeit vorgesehenen Lohngruppe und ist grundsätzlich steuerfrei. Sozialversicherungsabgaben werden ebenfalls nicht erhoben. Vor Aufnahme der Arbeit ist eine ärztliche Eignungsuntersuchung obligatorisch. Ferner muß die Genehmigung der Eltern und des Schuldirektors vorliegen. In den Lagern der Erholung und Arbeit wird 6 Stunden am Tag gearbeitet, die übrige Zeit dient der Erholung. Schüler, die keinen Platz in den Lagern der Erholung und Arbeit erhalten haben, jedoch ebenfalls in den Ferien gegen Bezahlung arbeiten wollen, haben die Möglichkeit, in den „Schülerbrigaden“ am Heimatort oder in einem Betrieb ihrer Wahl zu arbeiten. Unter dem Stichwort „Gesellschaftlich nützliche Arbeit“ können die Schüler unter den gleichen Voraussetzungen wie in den o. a. Lagern in Betrieben, Genossenschaften, im Gesundheitswesen, Feriendienst, Handel, bei der Post oder Reichshahn oder in der Forstwirtschaft etwas Geld verdienen. Geregelt ist diese Möglichkeit durch die AO über die freiwillige produktive Tätigkeit von Schülern ab vollendetem 14. Lebensjahr während der Ferien vom 15. 10. 1973 (GBl. I, 1973, Nr. 52). Die individuelle Ferienarbeit erfreut sich bei den Schülern zunehmender Beliebtheit. 1981 nahmen ca. 250.000 Schüler an der freiwilligen Ferienarbeit teil. Motto: „Meine Arbeit für meine Republik“. In den im Jahr 1981 vorhandenen 47 „Zentralen Pionierlagern“ (z.B. „Pionierrepublik Wilhelm Pieck“) wird das Lagerleben von paramilitärischen Übungen bestimmt. Sie sind Bestandteil der sozialistischen Wehrerziehung. Neben sportlichem Zeitvertreib, wie Spartakiadewettkämpfen, werden Orientierungsläufe, Nachtmärsche, Schießübungen, militärische Gelände- und Manöverspiele durchgeführt. Die großen jährlichen Pioniermanöver finden in der Regel in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und mit Pateneinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) statt. Die Kinder haben außerdem Gelegenheit, in Arbeitsgemeinschaften (z.B. „Junge Brandschutzhelfer“ oder „Junge Sanitäter“) besondere Kenntnisse zu erwerben, das Schwimmabzeichen oder andere sportliche Auszeichnungen zu erringen. Das „Fest des Tanzes und des Liedes“ ist Abschluß und Höhepunkt jedes Lageraufenthaltes in den Pionierlagern. Neben Arbeit, Spiel und Sport haben die sog. „Ferienexpeditionen“ große Bedeutung, in deren Verlauf Wanderungen, Märsche oder Fahrten zur Erforschung der näheren Umgebung und deren Heimatgeschichte unternommen werden. Die Durchführung einer Ferienexpedition orientiert sich am sog. „Expeditionsauftrag“. Dieser wiederum ist durch vorgegebene umfassende Rahmenthemen bestimmt: Seit 1978 lautet das Hauptmotto des Feriensommers: „Meine Heimat DDR“. Fast immer ist mit dem Expeditionsprogramm der Besuch oder die Pflege von Nationalen Mahn- und Gedenkstätten der Opfer des Nationalsozialismus oder der deutschen Arbeiterbewegung verbunden. 1981 erfüllten 350.000 Mädchen und Jungen die Bedingungen für das neue Touristenabzeichen der FDJ (Tourismus). Neben den Ferienlagern bestehen weitere Möglichkeiten der F. Mehrere 100.000 Kinder, vor allem die Jüngeren, verbringen ihre Ferien in Erholungsgebieten innerhalb oder am Rande der Gemeinden. Zum Zwecke dieser örtlichen F. bestehen sog. Jugenderholungszentren, davon u.a. 142 Pionierhäuser, 195 „Stationen junger Naturforscher und Techniker“, 71 „Stationen junger Touristen“, Klub- und Kulturhäuser, Theater, Kinos, Naherholungszentren, Bibliotheken, Sportstätten und Museen, die alle in die örtliche F. einbezogen sind. Durch die „Ferienspiele“ der Schüler der Klassen 1–4 werden für diese Altersgruppen vielfältige, den individuellen Interessen entsprechende Möglichkeiten geboten. Das 3. Jugendgesetz (1974) fördert diese Einrichtungen und Programme in besonderem Maß. Schließlich gibt es in der DDR 60 Ferieneinrichtungen für gesundheitlich gefährdete Kinder (1981 für 8.000 Kinder). Vor allem im Zusammenhang mit der Urlaubs- und F. der Lehrlinge und Berufsschüler sowie für wandernde Familien mit Kindern bestehen die Einrichtungen von Wanderquartieren. Jugendherbergen, Jugendtouristenhotels und Campingplätzen. 1981 bestanden etwa 650 Camping- und Zeltplätze in der DDR mit rd. 3 Mill. Übernachtungen, 246 Jugendherbergen, 14 Jugendtouristenhotels (für ältere und ausländische Jugendliche) und 2 Jugenderholungszentren mit 24.000 Plätzen täglich, 57 ständige Wanderquartiere mit 2.000 Plätzen. Die Kapazität dieser Quartiere ist jedoch in den Ferien sehr stark ausgelastet; ein strenges Voranmeldesystem regelt die Benutzung, ab 1982 durch zentrale Vergabe. 1980 gab es in den verschiedenen genannten Einrichtungen insgesamt 4,2 Mill. Übernachtungen. Die Organisation des Jugendtourismus obliegt im In- und Ausland dem FDJ-eigenen Jugendreisebüro „Jugendtourist“. Außerhalb der speziell für die Schüler organisierten F. bestehen vielfältige Möglichkeiten der F. über Familienreisen. Ihre Organisation obliegt in erster Linie dem FDGB. 1980 fuhren Kinder (mit ihren Eltern) mit 120.000 sog. Ferienschecks des FDGB in die Ferien. Der FDGB verfügt zu diesem Zweck über 664 Urlaubseinrichtungen an 380 Orten der DDR. 1980 nahmen 1,8 Mill. Familien mit rd. 400.000 Kindern am Feriendienst des FDGB teil. Ein derartiger Ferienplatz (bis zu 3 Wochen Aufenthalt) kostet für Kinder bis zu 16 Jahren nur 30 Mark (15 v.H. der Kosten). Schließlich bieten sich den Schülern und Jugendlichen über die internationale F. manche Möglichkeiten, internationale Kontakte zu pflegen und entsprechende Reisen durchzuführen. In „Internationalen Sommerlagern“ oder „Freundschaftslagern“ können im Austausch Beziehungen mit Jugendlichen zumeist aus sozialistischen Staaten angeknüpft werden. In solchen Lagern verbrin[S. 383]gen Kinder und Jugendliche aus der DDR gemeinsam mit ausländischen oder auch Kindern aus der Bundesrepublik Deutschland (Pioniere und SDAJ) ihre Ferien, wobei zweifellos von den Organisatoren der DDR auch propagandistische Zwecke verfolgt werden. Es werden „Delegationen“ ausgetauscht. Der Jugendtourismus im In- und Ausland wird durch das FDJ-eigene Jugendreisebüro „Jugendtourist“ geregelt. Es werden 3–5tägige Exkursionsreisen für Jugendliche mit über 100 Einzelrouten innerhalb der DDR angeboten. Der Preis bewegt sich zwischen 22 und 45 Mark (bei 50 v.H. staatlicher Unterstützung). 1980 wurden vom Jugendreisebüro rd. 150.000 Auslandsreisen (12–14tägig) durchgeführt, mit über 220 Einzelrouten. Die Reisen führen ausschließlich in sozialistische Staaten. Für diese Reisen nimmt „Jugendtourist“ eine Monopolstellung ein (gegründet 1. 1. 1975). Zweigstellen der Zentrale in Berlin (Ost) befinden sich in jeder Bezirksstadt. Das Reisebüro nimmt entsprechend den zentral ausgearbeiteten Reiseprogrammen für Jugendliche in den Bezirken (in den Kreisen über ehrenamtliche Mitarbeiter der FDJ) Anmeldungen von FDJ- und Jugendgruppen für In- und Auslandsreisen entgegen. Jeder Jugendliche (auch der Nichtorganisierte) kann sich — jedoch nur bei den FDJ-Grundorganisationen — um eine Reise aus dem gesamten Jugendtourist-Reiseprogramm bewerben. Die begehrten Auslandsreisen werden in der Praxis von der FDJ häufig als „Belohnung“ für besondere Leistungen vergeben. Das Reisebüro stellt Reisefunktionäre, Wanderleiter und Dolmetscher zur Verfügung. Es arbeitet mit rd. 100 Reisebüros bzw. Jugend- und Studentenorganisationen in 70 Staaten — in der Bundesrepublik Deutschland mit den Reisebüros „Hansa-Tourist“, CVJM-Hamburg, Deutsches Jugendherbergswerk, Intercontact, Reisedienst Deutscher Studentenschaften — zusammen. Im September 1982 wurden zwischen dem Deutschen Bundesjugendring und dem Zentralrat der FDJ Abmachungen getroffen, um einen deutsch-deutschen touristischen Jugendaustausch zu ermöglichen. Dieser wird über die genannten Reiseunternehmen abgewickelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 381–383 Feriendienst des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernsehenSiehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR haben Partei und Staat mit Hilfe der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Betriebe, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) sowie der örtlichen Verwaltungen eine organisierte F. aufgebaut. Im 3. Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 heißt es: „Die sozialistische Gesellschaft ermöglicht der Jugend die erlebnisreiche und sinnvolle…
DDR A-Z 1985
Selbstbestimmung (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das Recht auf S. der Völker wird vom Marxismus-Leninismus als „eines der wichtigsten Grundprinzipien des allgemeinen Völkerrechts“ anerkannt, aber anders als in der westlichen Völkerrechtslehre interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Aus dieser Sicht darf das Recht auf S. nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht werden. Diese Auffassung bedeutet, daß das Recht auf S. das Bekenntnis zum Fortschritt im Sinne der gesetzmäßigen Entwicklung zum Sozialismus und die Ablehnung jedes Herrschaftssystems, das einer derartigen Entwicklung entgegensteht, beinhalten muß, um als gerechtfertigt angesehen werden zu können. Wenn die Marxisten-Leninisten S. für die Völker der Dritten Welt fordern, so befänden sie sich in Übereinstimmung mit dem wirklichen Willen dieser Völker, weil sich deren Forderung auf S. gegen den Kolonialismus richte. In Europa dagegen dürfe sich die Inanspruchnahme des Rechts auf S. nur gegen den „Imperialismus als höchste Stufe des Kapitalismus“ richten. — In den Staaten des „real existierenden Sozialismus“ gilt hingegen das Recht auf S. bereits immer grundsätzlich als gewährleistet. Mit dem so verstandenen Recht auf S. wird auch der Herrschaftsanspruch der SED begründet. Aus deren Selbstverständnis muß dem Willen der Völker nur dann entsprochen werden, wenn er den Interessen der Arbeiterklasse, das bedeutet in der Praxis: den Interessen der herrschenden Partei eines sozialistischen bzw. kommunistischen Landes, nicht entgegenstehen. Insbesondere wird von ihr ein individuelles Recht auf S., z. B. in Form eines Rechtes zur Ausreise aus der DDR, nicht anerkannt. [S. 1147]Am 12. 6. 1964 äußerte Chruschtschow auf einer Moskauer Kundgebung aus Anlaß der Unterzeichnung des ersten Freundschafts- und Beistandspaktes mit der DDR (Außenpolitik), das Prinzip der S. sei auf die deutsche Frage nicht anwendbar und könne nicht zur Begründung der Forderung nach einer Wiedervereinigung Deutschlands durch freie Wahlen herangezogen werden. In der DDR wurde, vor allem von dem inzwischen verstorbenen Völkerrechtler R. Arzinger, Mitte der 60er Jahre behauptet, das S.-Recht beinhalte nicht nur die nationale, sondern auch die soziale Befreiung. Die Arbeiterklasse werde daher zum eigentlichen Träger des S.-Rechts. Weil in der DDR die Arbeiterklasse unter Führung der SED bereits die Macht ausübe, sei dort das S.-Recht verwirklicht, in der Bundesrepublik Deutschland hingegen nicht, weil dort die „kapitalistische Ausbeuterordnung“ noch nicht beseitigt sei. Diese Auffassung ging zwar seinerzeit noch von dem Fortbestehen der deutschen Nation aus, behauptete jedoch bereits die Existenz von zwei „deutschen Völkern“, d.h. zweier Subjekte des S.-Rechts in Deutschland. Die DDR konnte sich mit dieser Begründung des S.-Rechts bisher auch im eigenen Lager nicht durchsetzen, weil noch Stalins Nation-Begriff galt, demzufolge nur Nationen Träger des S.-Rechts sein konnten. Allerdings hatte im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED die Erweiterung der Bestimmungsmerkmale des S.-Rechts um eine soziale, gesellschaftspolitische Komponente die Funktion, die „Zwei-Staaten-Theorie“ durch Konstruktion von „Zwei Staatsvölkern“ ideologisch-theoretisch zusätzlich abzusichern. Angesichts der veränderten Haltung der SED in der Nationalen Frage seit Ende der 60er Jahre (endgültige Spaltung der einheitlichen deutschen Nation, Entwicklung einer sozialistischen deutschen Nation in der DDR) kommt den Versuchen Arzingers, Wesen und Merkmale des S.-Rechts umzudeuten, erneut beträchtliche theoretische wie praktische Bedeutung zu. Nation und nationale Frage; Souveränität. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1146–1147 Sektierertum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SelbstkostenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das Recht auf S. der Völker wird vom Marxismus-Leninismus als „eines der wichtigsten Grundprinzipien des allgemeinen Völkerrechts“ anerkannt, aber anders als in der westlichen Völkerrechtslehre interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Aus dieser Sicht darf das Recht auf S. nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht…
DDR A-Z 1985
Buchhandel (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der B. der DDR wird in folgenden Eigentumsformen betrieben: Volks-B., privater B. mit Kommissionshandelsvertrag, privater B. mit staatlicher Beteiligung und privater B. Der Volks-B. errang frühzeitig die führende Stellung im Sortiments-B.; 1975 wurden ca. 85 v.H. der in der DDR verkauften Bücher vom Volks-B. vertrieben. Die Geschichte des B. spiegelt die gesellschaftspolitische Entwicklung der DDR im allgemeinen sowie ihre wirtschafts- und kulturpolitische Entwicklung im besonderen wider. Am 15. 9. 1945 erließ die SMAD den Befehl über die „Vernichtung faschistischer Literatur zur schnellen Ausmerzung der nazistischen Ideen und des Militarismus“. Diese Maßnahmen verliefen nicht reibungslos und zogen sich über mehrere Jahre hin. Der Neuaufbau des Bucheinzelhandels erfolgte nicht nur auf der Grundlage kommerzieller Privatunternehmen, sondern es trat von Anfang an ein auf gesellschaftlichem Eigentum beruhender B. in Erscheinung. Die Gründung dieser Buchhandlungen erfolgte zunächst örtlich durch die KPD und SPD, ab 1946 durch die SED, durch gesellschaftliche Organisationen und kommunale Verwaltungen. Um die Leitung der Volks-Buchhandlungen nach einheitlichen Prinzipien auszurichten, wurden 1947 in den 5 Ländern der SBZ B.-Gesellschaften gegründet. Am 25. 5. 1947 erließ die Deutsche Verwaltung für Volksbildung eine „Richtlinie für die Neuzulassung, Führung und Übernahme buchhändlerischer Betriebe“, die den B., ausgehend von dessen kulturpolitischer Bedeutung, in den in der SBZ in Angriff genommenen gesellschaftlichen Transformationsprozeß einbezog. Aus dem „Hauptmeßplatz“ des deutschen B., Leipzig, war bereits im 19. Jh. der „Hauptkommissionsplatz“, der sog. Leipziger Platz, geworden; an diese Traditionen knüpfte man nach 1945 wieder an. 1946 erhielt der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig von der SMAD eine Lizenz und durfte seine Tätigkeit wiederaufnehmen (Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR). Nach der Gründung von Verlagen und Buchhandlungen auf der Basis gesellschaftlichen Eigentums war es folgerichtig, einen Zwischenbuchhandelsbetrieb auf gleicher Grundlage zu schaffen. So entstand 1946 der LKG (Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel GmbH), der als Verleger- und Sortimenterkommissionär eine entscheidende Rolle beim Aufbau des Volks-B. spielte. Bereits 1952 lieferte der LKG drei Viertel der gesamten Verlagsproduktion der DDR aus. Wegen ihrer unterschiedlichen Wirksamkeit wurden am 1. 9. 1952 die B.-Gesellschaften der Länder aufgelöst und die 322 Volksbuchhandlungen direkt dem LKG unterstellt, in dem eine Hauptabteilung Volksbuchhandel eingerichtet wurde. Am 1. 1. 1954 wurde die Zentrale Verwaltung des Volksbuchhandels in Leipzig gegründet, wodurch der Volks-B. ein juristisch selbständiger Betrieb wurde, dem alle Volksbuchhandlungen, ausgenommen die in Berlin (Ost), angehörten. Der Aufbau eines leistungsfähigen B. war mit der Entwicklung neuer Vertriebsformen verbunden. So ging der Volks-B. Anfang der 50er Jahre dazu über, nach dem Vorbild des Literaturobmanns in der KPD der Weimarer Republik in Betrieben und Institutionen arbeitende Werktätige als ehrenamtliche Vertriebsmitarbeiter zu gewinnen (1978: rd. 13.000), die direkt am Arbeitsplatz Bücher verkaufen und 10 v.H. des Erlöses erhalten. Ähnliche Aufgaben erfüllen auch die rd. 40.000 Literaturobleute der SED-Grundorganisationen. Vor allem um den Buchvertrieb auf dem Lande zu gewährleisten, wurde ein Netz von ca. 5.000 Agenturen aufgebaut. Die Volksbuchhandlungen schlossen zu diesem Zweck mit den Verkaufsstellen des staatlichen und genossenschaftlichen Handeds, aber auch mit Einzelhändlern, Agenturverträge ab. Diese Verkaufsstellen beziehen von der nächstliegenden Volksbuchhandlung Bücher und erhalten einen Rabatt von 15 v.H. Als Einrichtung des Volks-B. wurde am 21. 10. 1949 ein zentraler Versand-B., das Buchhaus Leipzig, geschaffen. Weitere Formen der Literaturpropaganda und des Literaturvertriebs sind u.a. die „Woche des Buches“, Buchausstellungen und die Buchbasare, auf denen sich Leser und Autoren begegnen. Nachdem das umfangreiche Verlagsangebot von der Lagerhaltung her die finanzielle Leistungsfähigkeit privater Buchhändler überstieg und die 3. Parteikonferenz der SED (1956) im Rahmen der Bündnispolitik die verstärkte Einbeziehung der Einzelhändler in den Aufbau des Sozialismus beschlossen hatte, wurde am 1. 3. 1957 der erste Kommissionsvertrag zwischen der [S. 248]LKG und einem privaten Buchhändler geschlossen. Der LKG übernahm die Warenbestände, erstattete die fixen Kosten und gewährte eine Provision, die bei Übererfüllung des Verkaufs-Planes ein höheres Einkommen sicherte. Der private Buchhändler war damit in die staatliche Planung einbezogen. Für ihn erwies es sich in den folgenden Jahren als attraktiver auch im B. — wie in anderen Bereichen des Handels — Verträge direkt mit dem Volks-B. und nicht mit dem Großhandel abzuschließen. Von 1960 bis 1964 wechselten alle Kommissionshandelspartner der LKG zum Volks-B. über, da die örtliche Zusammenarbeit günstigere Voraussetzungen bot. Gegenwärtig bestehen weniger als 100 Kommissions-Buchhandlungen. Eine weitere Organisationsform im B. entwickelte sich 1959, als die erste private Buchhandlung mit staatlicher Beteiligung zu arbeiten begann; 1975 existierten nur noch ca. 900 private, meist kleinere Buchhandlungen. Unter Rückgriff auf sowjetische Erfahrungen wurde 1969 in einer LPG die erste gesellschaftliche Buchverkaufsstelle eingerichtet. 1971 bestanden in den Schwerpunkten von Industrie und Landwirtschaft sowie in schulischen Einrichtungen bereits über 40 gesellschaftliche Buchverkaufsstellen (1982: ca. 1000), die meistens von ehrenamtlichen Vertriebsmitarbeitern geführt werden. Dem gesellschaftlichen Literaturvertrieb — mit diesem Begriff werden seit 1969 die Vertriebsmitarbeiter und die gesellschaftlichen Buchverkaufsstellen zusammenfassend bezeichnet — gilt gegenwärtig die besondere Aufmerksamkeit des Volks-B. Der Volks-B. im engeren Sinne umfaßt dagegen 750 Volksbuchhandlungen mit ca. 6.000 Beschäftigten (1975). Seine noch heute gültige Struktur erhielt der Buchvertrieb durch den Beschluß des Ministerrates vom 21. 12. 1962, ab 1. 1. 1963 die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur zu bilden, und zwar „zur Herstellung einer einheitlichen politisch-ideologischen und ökonomischen staatlichen Leitung des Verlagswesens und des Groß- und Einzelbuchhandels“. Die Aufgaben, Rechtsstellung, Arbeitsweise, Planung und Finanzierung des Volks-B. wurden nach Bildung der Hauptverwaltung im August 1964 durch das neue „Statut des Volksbuchhandels“ geregelt, das vom Minister für Kultur erlassen wurde. Ihm zufolge gehören dem Volks-B. die 14 Zweigstellen in den Bezirken und die Zweigstelle Berliner Buchhandels-Gesellschaft sowie das Buchhaus Leipzig und das Zentralantiquariat der DDR in Leipzig an. Die bisherigen Bezirksbetriebe und die zentralen Einrichtungen waren damit nicht mehr wie bislang selbständige Betriebe, sondern als Zweigstellen Teil des Gesamtbetriebes Volks-B. Nachdem sich 1963 im Buchgroß- und Bucheinzelhandel die Bestände bei insgesamt steigendem Umsatz vergrößerten, andererseits bei zahlreichen Titeln das Angebot nicht ausreichte, wurde seit 1964 systematisch die Buchmarktforschung aufgebaut. Im LKG wurde die Abteilung Buchmarktforschung gebildet, die für den gesamten Wirtschaftszweig tätig ist. Außerdem schuf der Volks-B. Testbuchhandlungen, die auf bestimmten Literaturgebieten die Erfahrungen des Buchvertriebs systematisch sammeln und den Verlagen als Berater zur Verfügung stehen. Im Jahre 1964 wurde die 1961 begonnene Spezialisierung des Volks-B. abgeschlossen; danach ist das Handelsnetz heute nach 4 Kategorien gegliedert: Spezialbuchhandlungen (z.B. für Fremdsprachen, Pädagogik usw.), allgemeine Sortimentsbuchhandlungen mit Spezialabteilungen, allgemeine Sortimentsbuchhandlungen mit erweitertem Fachbuchsortiment, allgemeine Sortimentsbuchhandlungen. Beim Aufbau des Verlagswesens und des B. war eine Vielzahl von gesetzlichen und vertraglichen Regelungen entstanden, die durch die am 1. 7. 1969 vom Ministerium für Kultur erlassene „Ordnung für den Literaturvertrieb“ zusammengefaßt und aktualisiert wurden. Die AO des Ministers für Kultur vom 8. 4. 1970 regelt den Antiquariats-B., der überwiegend in den Händen des der Zentralen Leitung des Volks-B. unterstehenden Zentralantiquariats der DDR in Leipzig liegt, aber auch privat und auf der Basis von Kommissionsverträgen betrieben wird. Für die Antiquariatsangebote steht der Deutschen Staatsbibliothek Berlin (Ost), dem Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, der Deutschen Bücherei Leipzig und der Deutschen Militärbibliothek ein Vorkaufsrecht binnen 10 Tagen nach Eingang der Kataloge zu. Im Antiquariats-B. werden auch Nachdrucke (Reprints) vertrieben. Der Wirtschaftszweig Verlagswesen und B. verfügt über ein geschlossenes Aus- und Weiterbildungssystem. Die Lehrausbildung erfolgt an der zentralen Betriebsberufsschule des Volks-B. in Leipzig (bis Ende 1971 Deutsche Buchhändler-Lehranstalt); die Facharbeiterprüfung wird nach 2 Jahren vor der Prüfungskommission des jeweiligen Bezirks abgenommen. Für die Qualifizierung stehen je eine Bildungsstätte in Berlin (Ost) und Leipzig sowie das Schulungszentrum der Zentralen Leitung des Volks-B. in Leipzig zur Verfügung. Die seit 1957 bestehende Fachschule für Buchhändler in Leipzig bildet mittlere Leitungskader im Verlagswesen und B. im Direkt- (3 Jahre) und Fernstudium (4 Jahre) aus und führt für ihre Absolventen Weiterbildungskurse durch. Das Institut für Verlagswesen und Buchhandel nahm 1968 seine Lehrtätigkeit auf und ist für die Ausbildung von Führungskräften zuständig. Wichtige Publikationen für den B. und andere Bereiche des Buchwesens sind: die vom Börsenverein für den Deutschen Buchhandel herausgegebene Zeitschrift „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel“ (wöchentlich) und die von der Deutschen Bücherei in Leipzig herausgegebenen Allgemeinbibliographien deutschsprachiger Veröffentlichungen wie „Deutsche Nationalbibliographie“ mit den Reihen A „Neuerscheinungen des Buchhandels“ (wöchentlich), B „Neuerscheinungen außerhalb des Buchhandels“ (zweimal im Monat) und C „Dissertationen und Habilitationen“ (monatlich); „Deutsches Bücherverzeichnis“ als Zusammenfassung sämtlicher deutschsprachiger Veröffentlichungen in Fünfjahresbänden; „Deutsche Musikbibliographie“; „Bibliographie der Übersetzungen deutschsprachiger Werke“; „Bibliographie der Bibliographien“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 247–248 Buchgemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BündnispolitikSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der B. der DDR wird in folgenden Eigentumsformen betrieben: Volks-B., privater B. mit Kommissionshandelsvertrag, privater B. mit staatlicher Beteiligung und privater B. Der Volks-B. errang frühzeitig die führende Stellung im Sortiments-B.; 1975 wurden ca. 85 v.H. der in der DDR verkauften Bücher vom Volks-B. vertrieben. Die Geschichte des B. spiegelt die gesellschaftspolitische Entwicklung der DDR im…
DDR A-Z 1985
Zentralhaus für Kulturarbeit (1985)
Siehe auch: Zentralhaus für Kulturarbeit: 1963 1965 1975 1979 Zentralhaus für Kulturarbeit (früher Zentralhaus für Volkskunst): 1966 1969 Zentralhaus für Volkskunst: 1958 1959 1960 1962 Das Z. ist eine staatliche Einrichtung zur Entwicklung der unter dem Begriff künstlerisches Volksschaffen zusammengefaßten verschiedenen Zweige der Laienkunst und der Klubarbeit (Kulturstätten). Das Z. wurde 1952 als Zentralhaus für Laienkunst gegründet, 1954 in „Zentralhaus für Volkskunst“ umbenannt und erhielt 1962 seinen heutigen Namen. Es ist dem Ministerium für Kultur unterstellt. Das Z. hat die Aufgaben, die politisch-künstlerische Entwicklungslinie der gesamten Laienkunst auszuarbeiten; die besten Methoden zur Erhöhung von deren Niveau und gesellschaftlicher Wirksamkeit und zur Gestaltung des Klublebens zu studieren und zu entwickeln; Repertoires für alle Gebiete der Laienkunst herauszugeben; die theoretischen Grundlagen für die Ausbildung der Leiter des künstlerischen Volksschaffens zu erarbeiten und entsprechende Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen (seit 1974 an einer Zentralen Volkskunstschule); die Entwicklung der Laienkunst in den anderen sozialistischen Ländern, besonders der Sowjetunion, zu verfolgen und auszuwerten (wozu mit allen entsprechenden Häusern der sozialistischen Länder Arbeitspläne über 5 Jahre vereinbart wurden). [S. 1538]Im Z. arbeitet die Leitstelle für Information und Dokumentation des künstlerischen Volksschaffens in der DDR. Zum Z. gehören das Institut für Volkskunstforschung, das die „Chronologie des künstlerischen Volksschaffens“ und ein „Jahrbuch des Instituts für Volkskunstforschung“ herausgibt, das 1957 gegründete Deutsche Tanzarchiv der DDR sowie 18 Zentrale Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens. Das Z. führt Fachberatungen, Leistungsschauen auf einzelnen Gebieten der Laienkunst und Weiterbildungsveranstaltungen durch. Es ist Herausgeber der Zeitschriften „Kultur und Freizeit“, „Bildnerisches Volksschaffen“ (für alle Gebiete der bildenden und angewandten Kunst), „Szene“ (für Laientheater und Kabarett), „Der Tanz“ (für Bühnen- und Gesellschaftstanz), „Musikforum“ (für Vokal- und Instrumentalmusik), „ich schreibe“ (für Zirkel schreibender Arbeiter), „Zauberkunst“ sowie anderer Publikationen. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1537–1538 Zentralgeleitete Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS)Siehe auch: Zentralhaus für Kulturarbeit: 1963 1965 1975 1979 Zentralhaus für Kulturarbeit (früher Zentralhaus für Volkskunst): 1966 1969 Zentralhaus für Volkskunst: 1958 1959 1960 1962 Das Z. ist eine staatliche Einrichtung zur Entwicklung der unter dem Begriff künstlerisches Volksschaffen zusammengefaßten verschiedenen Zweige der Laienkunst und der Klubarbeit (Kulturstätten). Das Z. wurde 1952 als Zentralhaus für Laienkunst gegründet, 1954 in „Zentralhaus für Volkskunst“…
DDR A-Z 1985
Finanzorgane (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zu den F. gehören alle Regierungsstellen, Banken und Verwaltungen, die sich mit der Planung und Durchführung der Geldversorgung befassen, denen die Sammlung und Umverteilung von Geldkapital anvertraut ist und welche die Bewegungen der Geldströme zu regulieren und zu kontrollieren haben. Geldschöpfung und Geldvernichtung erfolgen in der DDR nicht spontan. Ihnen liegen daher auch nicht, wie in einer Marktwirtschaft, autonome Entscheidungen einer gegenüber der Regierung unabhängigen Zentralbank oder die freien Entschlüsse von Geschäftsbanken und Wirtschaftsunternehmen zugrunde, von denen die letztgenannten danach streben, ihre privaten Erfolgsinteressen zu verwirklichen. Sowohl die Schöpfung als auch die Vernichtung von Geld und damit zugleich der Geldumlauf insgesamt müssen der Durchsetzung und Erfüllung des staatlich festgesetzten Zielprogramms für die Gesamtwirtschaft dienen. Dies verlangt, daß Emission, Verwendung und Vernichtung von Geld auf die in den Jahres- und Mehrjahresplänen festgesetzte Expansion der Güterproduktion und des Güterverbrauchs abgestimmt werden (Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Die mit diesen Aufgaben verbundenen Planungs-, Bilanzierungs-, Regulierungs- und Kontrollarbeiten stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit der F. Der zahlenmäßig größte Teil dieser Institutionen befaßt sich mit der Beschaffung der Staatseinnahmen (Besteuerung, Erhebung von Gebühren und Beiträgen), mit der Bewirtschaftung und dem Einsatz öffentlicher Geldmittel (Staatsausgabenpolitik) und mit der Kontrolle der Verwendung von staatlichem Geldkapital (Finanzkontrolle und Finanzrevision). Diese F. werden auch als Haushaltsorgane bezeichnet. Gelegentlich kommt es vor, daß die Staatliche Finanzrevision nicht zu den F. im engeren Sinne gezählt wird. Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland sind in der DDR Finanzämter und die Finanzverwaltung mit der allgemeinen Staats- und Wirtschaftsverwaltung zu einer einheitlichen Hierarchie von Leitungs- und Kontrollorganen verschmolzen worden. Maßgebend für den Aufbau der mit finanzwirtschaftlichen und finanzpolitischen Aufgaben betrauten Lenkungsorgane ist das Territorialprinzip. Dementsprechend lehnt sich die Instanzenpyramide der F. an die territoriale Gliederung des Staatsgebietes der DDR in Republik, Bezirke, Kreise, Gemeindeverbände und Gemeinden an. Sämtliche F. sind auf diesen einzelnen Verwaltungsebenen in die jeweiligen Leitungsorgane der Staats- und Wirtschaftsverwaltung integriert. Die Befehlswege zwischen den zentralen finanzpolitischen Leitungsinstanzen (Ministerrat; Ministerium der Finanzen [MdF]) und den einzelnen (Finanz-)Verwaltungsorganen und Institutionen der Geldbewirtschaftung (z.B. den Banken) in den Gebietseinheiten sind nach dem „Liniensystem“ miteinander verbunden. Gemäß dem allgemeinen Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus sind alle F. verpflichtet, die Weisungen des jeweils höheren finanzpolitischen Leitungsorgans zu befolgen. Die Gesamtheit der F. wird nach Haushaltsorganen, Bankorganen und Versicherungsorganen unterschieden. An der Spitze der Hierarchie der F. stehen der Ministerrat und das MdF. Zur Gruppe der Haushaltsorgane gehören die im MdF mit Haushaltsfragen befaßten Abteilungen, die bei den Räten der Bezirke und Kreise geschaffenen Abteilungen Finanzen und die Prüfungsorgane der Staatlichen Finanzrevision. Die Staatsbank der DDR, die staatlichen Geschäftsbanken, die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken bilden zusammen die Gruppe der Bankorgane (Bankwesen). Das Versicherungswesen der DDR (Pflichtversicherung und freiwillige Versicherung) umfaßt 3 Versicherungsorgane (Versicherungsträger): 1. die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Pflichtversicherung und begrenzt freiwillige Zusatzversicherung) (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen); 2. die Staatliche Versicherung der DDR; und 3. die Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR (DARAG). In der DDR sind die Versicherungsorgane ohne Ausnahme Erfüllungsgehilfen der staatlichen Versicherungspolitik. Sie können infolgedessen nicht selber auswählen, welchen Versicherungsgeschäften sie sich widmen, zu welchen Versicherungsbedingungen Versicherungsverträge abgeschlossen werden, wie hoch gewährte Versicherungsleistungen sein können und welchen Kundenkreisen sich die einzelnen Versicherungen vorrangig zuwenden. Jedem Versicherungsorgan werden vom Staat der Kundenkreis und die Art der zu betreibenden Versicherungsgeschäfte zugewiesen. Für die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der in der DDR als „Volksversicherung“ gestalteten Sozialversicherung hat der Staat die Garantie übernommen. Infolge einer seit Ende der 50er Jahre tendenziell immer größer werdenden Finanzierungslücke haben sich seit 1960 die Zuschüsse der Staatskasse zur Sozialversicherung von 20 v.H. auf inzwischen (1977–1982) fast 50 v.H. der Gesamtausgaben erhöht. Anders als in der Bundesrepublik besteht in der DDR auf der Grundlage des Staatseigentums an den Produktionsmitteln ein nahezu automatisch betriebener Finanzierungsausgleich zwischen den Haushalts-, Bank- und Versicherungsorganen. Obwohl auch die Staatliche Zollverwaltung der DDR mit dem Einzug von Geldforderungen entsprechend den staatlichen Zollgesetzen befaßt ist, wird diese Spezialverwaltung überraschenderweise nicht zu den F. gerechnet (Finanzsystem; Zollwesen). [S. 394]Mit Beginn der Wirtschaftsreform (1963–1970) wurden in der DDR die güterwirtschaftliche Planung und die naturale Lenkung der Wirtschaftsprozesse zugunsten einer stärkeren Monetarisierung des wirtschaftspolitischen Steuerungsinstrumentariums abgebaut. Hierdurch erhielt die Geld- und Finanzpolitik eine Fülle neuer Anreiz- und Lenkungsaufgaben zugewiesen. Diese neue, bedeutsamere Rolle des Geldes als ökonomische Führungsgröße konfrontierte die Staatsführung mit einer Vielzahl von komplizierten Problemen auf dem Gebiet der monetären Wirtschaftslenkung, die ihr bis dahin unbekannt waren. Um diesen erhöhten Ansprüchen an die Qualität der hauseigenen Geld- und Finanzpolitik gerecht zu werden, beschloß der Ministerrat 1967, alle Kompetenzen für die konzeptionelle Gestaltung des monetären Lenkungsinstrumentariums in der Währungs-, Geld- und Finanzpolitik in einem Finanzrat zusammenzufassen. Mitglieder des Finanzra[S. 395]tes wurden der Minister für Finanzen, der Präsident der Staatsbank, die Präsidenten der zwei großen überregionalen Geschäftsbanken, der Leiter des Amtes für Preise beim Ministerrat und ferner ausgewählte Finanzwissenschaftler und Wirtschaftspraktiker aus Forschungsinstituten, Hochschulen, Großkombinaten und den regionalen Staatsorganen. Der Finanzrat erhielt den Status eines Organs des Ministerrates. Sein Auftrag lautete, die Regierung durch sachkundige Stellungnahmen zu geplanten operativen Lenkungsmaßnahmen zu unterstützen und Gutachten darüber zu erarbeiten, mit welchen monetären Stimulierungs- und Stabilisierungsmaßnahmen die wirtschaftspolitische Strategie der Staatsführung am zweckmäßigsten verwirklicht werden kann. Leitende Funktionen wurden dem Gremium jedoch nicht übertragen; sein Einfluß beschränkte sich auf die Beratung der Parteiführung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und des Ministerrates. Nachdem die SED auf dem VIII. (1971) und dem IX. Parteitag (1976) eine eigene marxistisch-leninistische Sozialpolitik entworfen und vorgestellt hatte, befaßte sich der Rat auch mit Untersuchungen über die zu erwartenden, finanziellen Auswirkungen der von der Staatsführung beabsichtigten sozialen Verbesserungen, um mit diesen nicht möglicherweise die Leistungs- und Finanzkraft der Volkswirtschaft zu überfordern. Seit den letzten Jahren des vergangenen Jahrzehnts ist in der Fachpresse und in der Fachliteratur der DDR nicht mehr über die Tätigkeit des Finanzrates berichtet worden. Daher dürfte dieser Ende der 70er Jahre aufgelöst worden sein. Das gleiche Schicksal widerfuhr auch den Mitte der 60er Jahre bei den Räten der Bezirke und Kreise geschaffenen Finanzbeiräten. Diese Gremien sollten die regionalen Volksvertretungen und örtlichen Verwaltungen vor allem bei der Aufstellung der Haushaltspläne beraten; sie sollten ferner für eine effiziente Verwendung der verausgabten Etatmittel sorgen. Als Mitglieder wurden in diese Beiräte u.a. die Direktoren der örtlichen Filialen der Geschäftsbanken und Sparkassen und die Leiter der Filialen der Staatlichen Versicherungseinrichtungen berufen. Den Vorsitz dieses Gremiums übernahm stets der Leiter der Abteilung Finanzen des jeweiligen örtlichen Rates. Neben der Beratung in Haushaltsfragen sollten sich die Beiräte vor allem um die Koordinierung der Budget-, der Bank-, der Kredit- und der Sparpolitik in den einzelnen Gebietseinheiten kümmern. Die Gründe für die Auflösung dieser Beratungsgremien Ende der 70er Jahre sind bisher nicht mitgeteilt worden. Geldtheorie und Geldpolitik; Staatshaushalt; Steuern; Währung/Währungspolitik. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 393–395 Finanzkontrolle und Finanzrevision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzplanung und FinanzberichterstattungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zu den F. gehören alle Regierungsstellen, Banken und Verwaltungen, die sich mit der Planung und Durchführung der Geldversorgung befassen, denen die Sammlung und Umverteilung von Geldkapital anvertraut ist und welche die Bewegungen der Geldströme zu regulieren und zu kontrollieren haben. Geldschöpfung und Geldvernichtung erfolgen in der DDR nicht spontan. Ihnen liegen daher auch nicht, wie in einer Marktwirtschaft, autonome Entscheidungen einer…
DDR A-Z 1985
Zeitschriften (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bestandteil der nach „marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten sozialistischen“ Medienpolitik und Presse. Die DDR-Z. haben eine größere politische Bedeutung als westliche Z. Sie sind — abgesehen von speziellen wissenschaftlichen und technischen Fach-Z. usw. — quasi Monopol-Organe der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), der von ihr geführten Verbände, Ministerien oder staatlichen Institutionen (Akademien usw.). Ihr Aussagewert ist systemimmanent-parteilich. Inhaltlich sind die wichtigsten gesellschaftspolitischen Z. thematisch nicht abgrenzbar, da sie weltanschaulich-ideologische, politische, wirtschaftliche und kulturelle Probleme der DDR, des „sozialistischen Lagers“ unter Führung der Sowjetunion und aus dieser Sicht auch das internationale Geschehen behandeln. Zu ihnen gehören: Die theoretischen und Funktionärsorgane der Parteien, vor allem der SED: „Einheit“, Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED für „Theorie und Praxis des wissenschaftlichen Sozialismus“, Auflage: 257.800 (1980). „Neuer Weg“, Organ des ZK der SED für Fragen des Parteilebens, Auflage: 205.000 14tägig (1980). Hinzuzuzählen sind ferner: „Sowjetwissenschaft — Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge“ (Übersetzungen aus relevanten sowjetischen Z.) und „Probleme des Friedens und des Sozialismus“, internationale KP-Z., Redaktion: Prag. Die deutschsprachige Ausgabe wird vom SED-eigenen Dietz-Verlag in Berlin (Ost) besorgt. Funktionärs-Z. der anderen Parteien sind: „Union teilt mit“, CDU; „LDPD-Informationen“; „Der nationale Demokrat“, NDPD; „Der Pflüger“, DBD. An Z. mit spezieller Thematik gibt es u.a.: „Deutsche Zeitschrift für Philosophie“, seit Oktober 1983 von 150 auf 96 Seiten reduziert; „Staat und Recht“; „IPW-Berichte“ („Imperialismus“-Analysen des Instituts für Internationale Politik und Wirtschaft [IPW], vorrangig über die Bundesrepublik Deutschland); „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung“, herausgegeben vom Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML); „Neue Justiz“, herausgegeben vom Ministerium der Justiz, dem Generalstaatsanwalt und dem Obersten Gericht der DDR; „Wirtschaftswissenschaft“, „DDR-Außenwirtschaft“, „Wirtschaftsrecht“, „Sozialistische Finanzwissenschaft“, seit Juli 1983 von monatlichem auf zweimonatliches Erscheinen umgestellt, „Arbeit und Arbeitsrecht“, „Kooperation“, Z. für sozialistische Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, „internationale zeitschrift der landwirtschaft“ (RGW). „Der Handel“, „Handelswoche“, „Das neue Handwerk“, Organ der Handwerkskammern. „Pädagogik“, Z. für Theorie und Praxis der sozialistischen Erziehung; „Deutsche Lehrerzeitung“, Organ des Ministeriums für Volksbildung und der Gewerkschaft für Unterricht und Erziehung, Auflage: 151.600 (1980). Folgende Z. (Organe) werden von Massenorganisationen und Verbänden herausgegeben: „Gewerkschaftsleben“ (seit Juli 1980 als Nachfolge-Z. für „Die Arbeit“), Auflage 1982: 180.000; „Junge Generation“, Auflage: 71.300 (1980), Funktionärs-Z. der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und „Pionierleiter“, Auflage: 44.300 (1980); „Neues Leben“, Jugendmagazin, Auflage: 558.000 (1980), „Sonntag“, Organ des Kulturbundes der DDR (KB) (Wochenzeitung), Auflage: 19.000 (1980). „Neue Deutsche Literatur“, Organ des Schriftstellerverbandes der DDR, „Weimarer Beiträge“, „Bildende Kunst“, Organ des Verbandes [S. 1535]Bildender Künstler (VBK) der DDR; „Sinn und Form“ (Akademie der Künste der DDR [AdK]); „Theater der Zeit“, Organ des Verbandes der Theaterschaffenden der DDR); „Kunst und Literatur“ (relevante sowjetische Beiträge); „Neue Deutsche Presse“, Organ des Journalistenverbandes für Presse, Rundfunk und Fernsehen; „Film und Fernsehen“, Organ des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden der DDR; „Filmspiegel“; „Theorie und Praxis der Körperkultur“, Organ des Staatssekretariates für Körperkultur und Sport (Sporttheorie und Wehrertüchtigungsideologie). Militärische und paramilitärische Verbände geben heraus: „Volksarmee“, Wochenzeitung; „Armeerundschau“, monatl. Soldatenmagazin; „Der Kämpfer“, Organ der Kampfgruppen der SED; „Sport und Technik“, Monats-Z. des Zentralvorstandes der Gesellschaft für Sport und Technik (GST); „Schützen und Helfen“, Organ der Hauptverwaltung für Zivilverteidigung (seit 1981). An Illustrierten Z. („parteiliche“ Massenblätter, Auflagen: 300.000–1 Mill.) erscheinen in der DDR bzw. Berlin (Ost): „NBI — Neue Berliner Illustrierte“, Auflage: 731.000 (1980); „Freie Welt“, Organ der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF), Auflage: 327.000 (1980); „Für Dich“, Frauen-Z., Auflage: 927.000 (1980); „FF-Dabei“, Funk- und Fernseh-Programm-Illustrierte, Auflage wöchentlich über 1,4 Mill. (1981). Als satirische Z. gibt es den „Eulenspiegel“, Auflage: 371.000 (1980). Für Unterhaltung gedacht ist „Das Magazin“, Auflage: über 500.000. Ferner existiert eine Reihe von Propaganda-Z. für das Ausland: „DDR“, in deutsch, osteuropäischen Sprachen und spanisch; „DDR-Revue“, in deutsch und westlichen Sprachen (Auslandspropaganda). Darüber hinaus erscheint eine Vielzahl von wissenschaftlichen Fach-Z., Musik-, Sport-, Freizeit- und hauswirtschaftlichen Fachblättern und Kinder-Z. (FDJ-Verlag „Junge Welt“), z.B. „Bummi“ 14tägig für 3–6jährige, Auflage: 736.000 (1980), „Die ABC-Zeitung“ monatlich für Schüler der Klassen 1–6, Auflage: 885.000 (1980), „Mosaik“ für „Thälmann-Pioniere“, Auflage: 891.000 (1980). Insgesamt erschienen 1982 519~Fach-Z. mit einer Gesamtauflage von über 20 Mill. Exemplaren. Seit 1963 sind einige Z. zusammengelegt (z.B. „Zeit im Bild“ mit „NBI“) oder eingestellt („Sozialistische Demokratie“, Organ des Staatsrates und des Ministerrates, erst 1983 die „Deutsche Außenpolitik“) oder an Umfang reduziert worden, jüngstes Beispiel: die außenpolitische Wochenzeitung „Horizont“ (Auflage 1980: 116.800) erscheint seit April 1983 als Monats-Z. Einige Z., die im Titel das Adjektiv „deutsch“ führen, haben diesen im Verlauf der Abgrenzungspolitik nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) geändert, z.B. die „Deutsche Architektur“ in „Architektur der DDR“ (1974). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1534–1535 Zeitnormativ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZeitungsaustauschSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bestandteil der nach „marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten sozialistischen“ Medienpolitik und Presse. Die DDR-Z. haben eine größere politische Bedeutung als westliche Z. Sie sind — abgesehen von speziellen wissenschaftlichen und technischen Fach-Z. usw. — quasi Monopol-Organe der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), der von ihr geführten Verbände, Ministerien oder staatlichen Institutionen…
DDR A-Z 1985
Universitäten und Hochschulen (1985) Siehe auch: Universitäten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Universitäten und Hochschulen: 1975 1979 [S. 1382] Im Bildungssystem der DDR besteht die vorrangige Aufgabe der UuH. darin, hochqualifizierte Kader für alle gesellschaftlichen Bereiche aus- und weiterzubilden. Ihre zweite zentrale Aufgabenstellung liegt in der Forschung, vor allem der Grundlagenforschung. Ebenso wie die Lehre soll sich auch die Forschung an den Bedürfnissen der Gesellschaft orientieren, wie sie im Programm und in den Beschlüssen der SED zum Ausdruck kommen. Im wesentlichen sind 2 Typen von UuH. zu unterscheiden: 1. UuH., die in die Struktur des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems integriert sind. An diesen UuH. können im Rahmen der geplanten Kapazitäten Bürger der DDR mit Hochschulreife ein Studium aufnehmen. 2. Hochschulähnliche Einrichtungen mit speziellen Ausbildungsgängen. Hier werden in der Regel ausgewählte Kader der verschiedenen staatlichen und gesellschaftlichen Bereiche ausgebildet, die, den Prinzipien der Kaderpolitik entsprechend, von ihrer Dienststelle zum Studium delegiert werden. I. Zur Geschichte In einem gemeinsamen Aufruf der KPD und der SPD in der SBZ vom 18. 10. 1945 wurden eine demokratische Schulreform und eine „gründliche Reform des gesamten Hochschul- und Universitätswesens“ gefordert. Auf dem Gebiet der SBZ lagen 6 Universitäten (Berlin, Jena, Halle, Leipzig, Greifswald, Rostock), doch nur 2 von 13 Technischen Hochschulen in Deutschland (Bergakademie Freiberg, TH Dresden). Schwerpunkte der Umgestaltung der UuH. (1. Hochschulreform) waren die Entnazifizierung des Hochschulwesens, die „Einbeziehung der Wissenschaftler in den demokratischen Wiederaufbau“, die Brechung des Bildungsprivilegs des Bürgertums und die Schaffung einer „neuen Intelligenz“ insbesondere durch die Öffnung der UuH. für Arbeiter- und Bauernkinder. Zu diesem Zweck wurden sog. Vorstudienanstalten eingerichtet (seit 1949 Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten [ABF]). 1951 wurde eine 2. Hochschulreform mit folgenden Schwerpunkten eingeleitet: Bildung des Staatssekretariats für Hochschulwesen und einer Abteilung Wissenschaft und H. im Apparat des Zentralkomitees (ZK) der SED; Gründung neuer, vor allem Technischer H.; Ausbau der ABF; Einführung eines 10monatigen Studienjahres; Bindung der Studentenvertretungen an die Freie Deutsche Jugend (FDJ); Einführung eines verbindlichen gesellschaftswissenschaftlichen Studiums für alle Fächer. Die Entwicklung nach dem XX. Parteitag der KPdSU und die Ereignisse in Ungarn und Polen (1956) führten auch zu Unruhe an den UuH. der DDR und zeigten, daß das Hochschulwesen noch nicht den Erwartungen der SED entsprechend politisch voll integriert war. Als Antwort beschloß die SED 1958 ein „Programm für die sozialistische Umgestaltung der Universitäten und Hochschulen in der DDR“, das auf die Erhöhung des wissenschaftlichen Niveaus und eine engere Verbindung von Lehre und Forschung mit der Praxis, die Einbeziehung der Wissenschaft in die allgemeine volkswirtschaftliche Planung und die Auseinandersetzung mit „reaktionären Theorien und kleinbürgerlichen Auffassungen“ gerichtet war. Auf der Grundlage der Beschlüsse des VI. (1963) und VII. (1967) Parteitages der SED und des Bildungsgesetzes von 1965 wurde 1967 die 3. Hochschulreform eingeleitet, die zu einer völligen Neugestaltung des Hochschulwesens führte. Die Hochschulreform zielte darauf ab, die inhaltlichen und organisatorischen Bedingungen zu schaffen, unter denen eine beschleunigte Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis und die Aufnahme wichtiger praktischer Probleme in die wissenschaftliche Fragestellung möglich erschienen. Schwerpunkte dieser Reform waren: die verstärkte Einbeziehung der UuH. in den gesamtgesellschaftlichen Planungsprozeß; die Reform der Organisationsstruktur der UuH.; die Studienreform; die Reform der Forschungsorganisation; die verstärkte Beteiligung der UuH. an der Weiterbildung. Daß die weitreichenden Erwartungen überzogen waren, zeigte sich schon nach dem VIII. Parteitag der SED (1971). Die Zuwachsraten für den Hochschulsektor im Staatshaushalt wurden massiv reduziert, die Studentenzahlen gedrosselt. Die V. Hochschulkonferenz (September 1980) setzte einen vorläufigen Schlußstrich unter vielfältige Versuche, bei reduzierten finanziellen Mitteln und Zukunftserwartungen die Substanz der Reform, d.h. vor allem die neue Organisationsstruktur und die Ausbildungsreform, zu retten. II. Struktur des Hochschulwesens In der DDR bestehen gegenwärtig 52 UuH. im hergebrachten Sinne. Darüber hinaus gibt es besondere Bildungsstätten, in denen Kader (Kaderpolitik) für die verschiedenen Apparate (Partei, [S. 1383]Staat, Massenorganisationen, Sicherheitsapparate) ausgebildet werden. Dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (MHF) sind unterstellt: Universitäten 1. Humboldt-U. zu Berlin 2. Technische U. Dresden 3. Ernst-Moritz-Arndt-U. Greifswald 4. Friedrich-Schiller-U. Jena 5. Karl-Marx-U. Leipzig 6. Martin-Luther-U. Halle-Wittenberg 7. Wilhelm-Pieck-U. Rostock Technische Hochschulen 8. Bergakademie Freiberg 9. Technische H. Ilmenau 10. Technische H. Karl-Marx-Stadt 11. Technische H. „Carl Schorlemmer“ Leuna — Merseburg 12. Technische H. „Otto von Guericke“ Magdeburg 13. Technische Hochschule Leipzig (1977 durch Zusammenlegung Zusammenlegung der Hochschule für Bauwesen und der Ingenieurhochschule Leipzig entstanden) Sonstige Hochschulen 14. H. für Ökonomie „Bruno Leuschner“ Berlin 15. H. für Verkehrswesen „Friedrich List“ Dresden 16. Handels-H. Leipzig 17. H. für Architektur und Bauwesen Weimar Ingenieurhochschulen (IHS) 18. IHS Berlin-Wartenberg 19. IHS Cottbus 20. IHS Dresden 21. IHS Köthen 22. IHS Mittweida 23. IHS für Seefahrt Warnemünde-Wustrow 24. IHS Wismar 25. IHS Zittau 26. IHS Zwickau Medizinische Akademien 27. Medizinische Akademie „Carl-Gustav Carus“ Dresden 28. Medizinische Akademie Erfurt 29. Medizinische Akademie Magdeburg Dem Ministerium für Volksbildung sind die Pädagogischen H. (PH) unterstellt: 30. PH „Karl Friedrich Wilhelm Wander“ Dresden 31. PH „Dr. Theodor Neubauer“ Erfurt-Mühlhausen 32. PH „Liselotte Herrmann“ Güstrow 33. PH „Nadeshda Konstantinowna Krupskaja“ Halle 34. PH „Wolfgang Ratke“ Köthen 35. PH „Clara Zetkin“ Leipzig 36. PH „Erich Weinert“ Magdeburg 37. PH „Karl Liebknecht“ Potsdam 38. PH „Ernst Schneller“ Zwickau Dem Ministerium für Kultur sind unterstellt: 39. H. für Musik „Hanns Eisler“ Berlin 40. Kunst-H. Berlin 41. H. für bildende Künste Dresden 42. H. für Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden 43. H. für industrielle Formgestaltung Burg Griebichenstein 44. H. für Graphik und Buchkunst Leipzig 45. H. für Musik „Felix Mendelssohn-Bartholdy“ Leipzig 46. Theater-H. „Hans Otto“ Leipzig 47. Institut für Literatur „Johannes R. Becher“ Leipzig 48. H. für Film und Fernsehen der DDR Potsdam-Babelsberg 49. H. für Musik „Franz Liszt“ Weimar. Dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) unterstehen: 50. H. für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg 51. H. für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften Meißen Dem Staatssekretariat für Körperkultur und Sport untersteht die 52. Deutsche H. für Körperkultur (DHfK) Leipzig. [S. 1384]Der Ausbildung leitender Kader der SED, des Staatsapparates und des FDGB dienen die Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS) in Berlin, die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR in Potsdam-Babelsberg, die dem Ministerrat unterstellt ist, und die Gewerkschaftshochschule „Fritz Heckert“. Dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstehen 9 H., u.a. die Militärakademie „Friedrich Engels“ in Dresden und Offiziershochschulen der Teilstreitkräfte (Nationale Volksarmee (NVA), III). Dem Ministerium des Innern (MdI) unterstehen 4 H., u.a. die Hochschule der Deutschen Volkspolizei (DVP). Hochschulähnliche Einrichtungen mit Promotionsrecht und eigenen Aus- und Weiterbildungsgängen sind die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) und das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) in Berlin-Rahnsdorf. Die 4 größten UuH. sind die Humboldt-Universität zu Berlin (Ost), die Karl-Marx-Universität Leipzig, die Technische Universität Dresden und die Technische Hochschule Karl-Marx-Stadt. III. Organisationsstruktur der Universitäten und Hochschulen In der ersten Phase der 3. Hochschulreform von 1967 wurde die Struktur der UuH. völlig verändert. Wichtigstes Ergebnis der Strukturreform war die Abschaffung der alten Fakultäten und Institute und ihre Ersetzung durch Sektionen, die einzelne Fächer oder begrenzte Fächerkombinationen repräsentieren. Die UuH. kennen seither 2 Leitungsebenen: 1. Leitungsebene. Die Leitung der UuH. erfolgt durch den Rektor bzw. seine Stellvertreter, die Prorektoren. Der Rektor ist Dienstvorgesetzter aller Universitätsangehörigen. Er wird vom „Wissenschaftlichen Rat“ auf 3 Jahre gewählt und vom Minister für Hoch- und Fachschulwesen bestätigt. Zu seiner Unterstützung werden die Direktorate als Funktionalorgane gebildet. Das „Konzil“ ist die Versammlung der Delegierten aller Hochschulangehörigen und nimmt jährlich den Rechenschaftsbericht des Rektors entgegen. Der „Wissenschaftliche Rat“ ist das zentrale wissenschaftliche Beratungsorgan des Rektors, seine Aufgaben bestehen vor allem in der Verleihung von Akademischen Graden, der Facultas docendi (Lehrbefähigung) und der Beratung des Rektors bei Berufungsfragen. Der Wissenschaftliche Rat untergliedert sich in einzelne, für die verschiedenen Wissenschaftsbereiche zuständige Fakultäten. Seine Mitglieder werden für 3 Jahre von den Versammlungen der Sektionen gewählt. Vorsitzender ist der Rektor. Als weiteres Beratungsorgan wird der „Gesellschaftliche Rat“ gebildet, der sich aus Mitgliedern der UuH. und verschiedener gesellschaftlicher Bereiche zusammensetzt. Er soll eine enge Verbindung zwischen UuH. und gesellschaftlichen Kooperationspartnern in Lehre, Forschung und Weiterbildung herstellen. Die Mitglieder, die der UuH. angehören, werden vom Konzil gewählt, die anderen werden vom zuständigen Ministerium berufen (Amtsdauer 3 Jahre). 2. Leitungsebene. Struktureinheit der 2. Leitungsebene ist die Sektion. Sie wird von einem Direktor geleitet, der dem Rektor der UuH. direkt unterstellt ist. Stellvertreter des Direktors werden für die Bereiche Erziehung und Aus- und Weiterbildung sowie Forschung eingesetzt. Wie auch in anderen Ländern erwies sich die Verwaltung durch das wissenschaftliche Personal als nicht unproblematisch. Der hohe Zeitaufwand für Verwaltungsaufgaben beeinträchtigt die Forschungs- und Lehrtätigkeit. Daher wird nach der 5. Hochschulkonferenz auf eine Professionalisierung der Verwaltung auch auf Sektionsebene hingearbeitet. Hauptamtliche Verwaltungsleiter sollen die Professoren von den Routineaufgaben entlasten. Größere Sektionen werden in Wissenschaftsbereiche untergliedert, die den in der Sektion vertretenen Disziplinen entsprechen. An großen U. bestehen Institute für besondere Aufgaben, die den Sektionen gleichgestellt sind. Das dem Konzil entsprechende Organ ist die „Versammlung der Sektion“, das dem Gesellschaftlichen Rat der UuH. entsprechende Organ ist der „Rat der Sektion“. An allen UuH. besteht eine Kreisleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der Freien Deutschen Jugend (FDJ). Beide haben, ebenso wie die Gewerkschaftsleitung (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]) der UuH., Sitz und Stimme in verschiedenen Gremien wie dem Gesellschaftlichen und dem Wissenschaftlichen Rat. Weitere gesellschaftliche Organisationen an den UuH. sind die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF), der Kulturbund der DDR (KB), die Gesellschaft für Sport und Technik (GST), die Urania, die Kammer der Technik (KdT). Die Hochschulreform brachte eine Konzentration des Lehr- und Forschungspotentials der UuH. auf bestimmte Schwerpunktbereiche. Innerhalb des Hochschulwesens wurde eine Aufgabenverteilung vorgenommen und einzelnen UuH. Leitfunktionen für bestimmte Wissenschaftsgebiete übertragen. Die Übernahme einer Leitfunktion beinhaltet die Koordinierung der Arbeit aller im jeweiligen Wissenschaftsgebiet tätigen UuH. in der Ausbildung, Weiterbildung und Forschung, ferner die Pflege des Kontakts mit den „gesellschaftlichen Auftraggebern“ und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, vor allem der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). [S. 1385]<IV. Bedarfsplanung> Die Aufgaben der UuH. sind integraler Bestandteil der gesamtgesellschaftlichen Planung. Die Reform des gesamten Bildungswesens legte die Grundlagen für eine effektivere Planung und die Bestimmung des Stellenwerts des Hochschulwesens in der Wissenschaftsorganisation der DDR. Zentrales Problem der Planung ist die möglichst exakte Ermittlung des zukünftigen Bedarfs an Hochschulabsolventen in den einzelnen Zweigen der Volkswirtschaft nach Qualifikationsarten (Wissenschaftszweigen und Fachrichtungen) und Qualifikationsstufen (Verhältnis von Hochschulabsolventen zu denen anderer Bildungseinrichtungen) als Voraussetzung für eine bildungsökonomisch sinnvolle Entwicklung der Studentenzahlen. Die sich beschleunigende Entwicklung von Wissenschaft und Technik, unvollkommene Prognosemethoden (Prognose), die relative Kürze der gegenwärtigen Perspektivplanzeiträume (5 Jahre) und die zeitliche Dauer von Bildungsprozessen erschweren jedoch die Möglichkeiten der Planung. Diese Bedingungen gestatten in der Praxis allenfalls eine optimale Verteilung bereits in der Ausbildung befindlicher zukünftiger Absolventen auf die einzelnen Volkswirtschaftszweige. Somit ist es für die Hochschulpolitik der SED sehr schwer, den Umfang und den zahlenmäßigen Bedarf für einzelne Fächer im Rahmen der Neuzulassungen zum Studium aus den zukünftigen volkswirtschaftlichen Erfordernissen abzuleiten, die gegenwärtig auf der Grundlage von Prognosen, nicht aber verbindlicher und bilanzierter Perspektivpläne ermittelt werden. Die Planung des Bedarfs an Hochschulkadern stützt sich gegenwärtig weitgehend auf praktische Erfahrungen und Fortschreibung der bisherigen Entwicklung und weniger auf theoretische Einsichten. Der VIII. Parteitag der SED markiert eine bildungspolitische Wende, indem er zu hochgesteckte Erwartungen korrigierte. Von 1961 bis 1971 war der Anteil der Hochschulabsolventen unter den Berufstätigen der Wirtschaft von 2,18 v.H. auf 4,86 v.H. gestiegen. Diese Steigerung konnte nur durch einen großzügigen Ausbau der UuH. und die dadurch mögliche stetige Erhöhung der Studentenzahlen aller Ausbildungsformen (Direktstudium, Fernstudium, Abendstudium) erreicht werden. [S. 1386]Ende der 60er Jahre begann sich die Gefahr eines Überangebots an Hochschulabsolventen, bei gleichzeitiger Verschärfung der Arbeitsmarktsituation im unteren Qualifikationsbereich, abzuzeichnen. Daher wurden von 1971 an die Neuzulassungen in allen drei Studienformen reduziert. Vor allem sind davon die Studienmöglichkeiten für Berufstätige, nämlich das Fern- und Abendstudium, betroffen, die bislang eine alternative Bildungschance neben dem „normalen“ Bildungsgang eröffneten und bis 1981 auf ein Viertel eingeschränkt wurden. V. Studium A. Zulassung zum Studium 1. Zulassungskriterien Bereits während der Schulzeit wird durch ein umfangreiches System der Berufsberatung und Berufslenkung versucht, die Schüler für solche Berufe bzw. Ausbildungsrichtungen zu interessieren, denen im Rahmen der Volkswirtschaftsplanung Priorität eingeräumt wird. Die Berechtigung zur Aufnahme des Studiums ist abhängig vom Nachweis der Hochschulreife, die an den Erweiterten Oberschulen, Abiturklassen, in den Einrichtungen der Berufsausbildung, in den Abiturlehrgängen der Volkshochschulen, durch das Studium an einer Ingenieur- oder Fachschule oder durch den Besuch der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) erlangt werden kann. Der Prozeß der Zulassung zum Studium bildet eine weitere wirksame Handhabe zur Lenkung der Kapazität einzelner Studienfächer. Sowohl für den Besuch einer der zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen wie für die Zulassung zum Studium gelten Maßstäbe, die über einen Nachweis der fachlichen Leistungen hinausgehen: „Die Zulassung zum Studium erfolgt nach den erforderlichen fachlichen und gesellschaftlichen Leistungen in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der sozialistischen Gesellschaft und unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung.“ (Jugendgesetz der DDR 1974, § 22) Hervorzuheben sind vor allem die „aktive Mitwirkung an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft“, die als unumgänglicher Bestandteil von fachlicher Leistung angesehen wird, und die Bereitschaft zur aktiven Verteidigung des Sozialismus. Der Bewerber verpflichtet sich im Rahmen einer sog. „Verpflichtungserklärung zur Erfüllung des Studienauftrages“, die Bestandteil der Bewerbungsunterlagen ist, nach Abschluß des Studiums ein bereits während der Ausbildung mit der künftigen Arbeitsstätte vertraglich fixiertes Arbeitsverhältnis einzugehen. Ein weiteres wesentliches Auswahlkriterium ist die soziale Struktur der Studentenschaft, die der der Gesamtgesellschaft entsprechen soll, um die Schaffung neuer Bildungsprivilegien zu verhindern. 2. Zulassungsverfahren Eine vom Rektor der UuH. geleitete Zulassungskommission entscheidet anhand dieser Kriterien über die Zulassung zum Studium. In bestimmten Studienrichtungen können zusätzliche Eignungsprüfungen durchgeführt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um solche Fächer, in denen die Zahl der Bewerbungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt oder die nicht dem im Rahmen des Fünfjahrplanes festgelegten volkswirtschaftlichen Schwerpunktprogramm entsprechen, so daß durch eine Erschwerung der Bedingungen eine Umlenkung der Bewerber erreicht werden kann. Nicht zugelassene Bewerber werden auf die Möglichkeit hingewiesen, ein anderes Studienfach zu wählen bzw. einen Beruf zu ergreifen. 3. Sonderregelungen Seit 1964 bestehen an den mathematisch-naturwissenschaftlichen Sektionen der UuH. Spezialklassen, [S. 1387]an denen jährlich ca. 150 Schüler ihr Abitur ablegen. Im Zuge der seit einigen Jahren verstärkt geführten Diskussion um die Begabtenförderung wurden diese Spezialklassen durch eine Anordnung des Ministeriums für das Hoch- und Fachschulwesen aufgewertet. Sie sollen verstärkt als Instrument der Begabtenförderung eingesetzt werden. Klassen für Mathematik/Physik bestehen an den UuH. in Berlin, Halle-Wittenberg und (seit 1983) Magdeburg, für einen mathematisch-physikalisch-technischen Schwerpunkt in Karl-Marx-Stadt und für Chemie in Leuna-Merseburg. Unterricht wird auf der Basis der allgemeinen Lehrpläne der EOS, in den genannten Fächern nach Speziallehrplänen erteilt. Seit 1982 bestehen spezielle Vorkurse für Facharbeiter zum Erwerb der Hochschulreife. Damit wird eine seit 1971 an den Ingenieurhochschulen praktizierte Rekrutierungsform auf die Technischen Hochschulen ausgedehnt. Hintergrund für diese Neuerung dürften die sich für junge Arbeiter verschlechternden Bildungs- und Aufstiegschancen und der Mangel an Bewerbern in den einschlägigen Fächern sein. Die Vorkurse führen in einem 1jährigen Direktstudium (in Ausnahmefällen auch im Fernstudium) zur eingeschränkten Hochschulreife für eine Reihe naturwissenschaftlich-technischer (Maschinenwesen, Verfahrenstechnik, Elektrotechnik/Elektronik u.a.) und wirtschaftswissenschaftlicher Disziplinen. Voraussetzungen für die Teilnahme sind der 10-Klassen-Abschluß, eine Berufsausbildung, die der gewählten Fachrichtung entspricht, berufliche und gesellschaftliche Bewährung und die Delegierung durch die Arbeitsstelle. Diese Verfahrensweisen haben in den letzten Jahren in dem Maße an Bedeutung gewonnen, wie die fachliche Differenzierung der Neuzulassungen sich als ungenügend herausstellte. Bereits 1969 wurde mit der Gründung der Ingenieur-H. der Versuch unternommen, den akuten Mangel an qualifizierten Technologen zu verringern. Die Zahl der Neuzulassungen in den Schwerpunktbereichen Mathematik, Naturwissenschaften, technische Wissenschaften und Wirtschaftswissenschaft wurde von 1968 bis 1970 verdoppelt. Diese starke Expansion wurde nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) durch Drosselung der Zulassungen gestoppt und teilweise rückgängig gemacht. Die verringerte Zahl der Neuzulassungen und veränderte Zulassungsquoten haben dazu geführt, daß nicht alle Bewerber einen Studienplatz erhalten und viele in andere Fachrichtungen „umgelenkt“ werden müssen. Während seit Jahren in der Medizin und einigen anderen Fächern bis zu sechsmal mehr Bewerber als Studienplätze vorhanden sind, fehlen für einige technisch-naturwissenschaftliche Fachrichtungen (Maschineningenieurwesen, Verfahrenstechnik) u.a. Interessenten. B. Studiengang Im Mittelpunkt der 3. Hochschulreform stand neben der Veränderung der Organisationsstruktur der UuH. die Studienreform. Durch die Festlegung einer Regelstudienzeit von 4 Jahren, die Gliederung des Studienganges in 3 festgelegte Etappen: 1. Grundstudium, 2. Fachstudium, 3. Forschungsstudium, die Einführung neuer Studienfächer und die Ausarbeitung neuer Studienpläne für alle Fachrichtungen wurde versucht, die Ausbildung der Studenten stärker an den Bedürfnissen der Gesellschaft zu orientieren. Während die Grundstudienrichtungen sich weitgehend an die Systematik der Wissenschaftszweige anlehnten, entsprach die Aufteilung in Fachstudienrichtungen vor allem den Erfordernissen der verschiedenen zukünftigen Berufsfelder. In der ersten Phase der Hochschulreform (1967–1969) führte die Berufsorientierung in der Hochschulausbildung zu dem Versuch, durch eine starke Spezialisierung im Rahmen eines 1jährigen, an das Fachstudium anschließenden „Spezialstudiums“ die Studenten für eng begrenzte Berufsfelder auszubilden und die Einarbeitungszeit im Beruf zu verkürzen. Die starke Spezialisierung der Studenten entsprach jedoch meist nicht den praktischen Anforderungen im Beruf. In Auswertung dieser Erfahrungen wurde das Spezialstudium abgeschafft und verstärkt Wert auf eine hohe Disponibilität der Absolventen gelegt. Die Ausbildung im ersten Studienjahr knüpft an die Lehrpläne der EOS an, die in den letzten Jahren überarbeitet wurden, um den Hochschulzugang zu erleichtern. Es werden vor allem Grundlagenkenntnisse vermittelt. Um von vorneherein den Praxisbezug des Studiums zu sichern, ist seit kurzem für alle Studenten in den technischen, agrarwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen, berufspädagogischen und medizinischen Fachrichtungen, die keine einschlägige Berufsausbildung vorweisen können, nach dem Abitur ein Vorpraktikum obligatorisch. Die Studenten sollen lernen, sich wissenschaftlicher Arbeitsmethoden zu bedienen und zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt werden. Weiterer Schwerpunkt ist das sog. marxistisch-leninistische Grundlagenstudium. Um eine laufende Beratung und Anleitung der Studierenden zu erreichen, werden „wissenschaftliche Betreuer“ — zumeist wissenschaftliche Mitarbeiter der UuH. — für Gruppen von etwa 20 Studenten eingesetzt. Ihre Arbeit soll dazu beitragen, die Anfangsschwierigkeiten zu überwinden und die Bildung von Studentenkollektiven zu fördern. Neben der fachlichen Betreuung sollen sie auch die gesellschaftliche Arbeit und das charakterliche Verhalten der Studenten beurteilen. Die Betreuer sind zu einer engen Zusammenarbeit mit der FDJ verpflichtet. Am Ende des 1. Studienjahres steht in den meisten Fächern ein erstes etwa 4wöchiges Praktikum in der [S. 1388]Ausbildungsrichtung entsprechenden Praxisbereichen. Im 2. Studienjahr sind alle Studenten verpflichtet, eine rd. 5wöchige militärische Ausbildung bzw. Ausbildung im Bereich der Zivilverteidigung (dies vor allem für Studentinnen) zu absolvieren. Einmal während seines Studiums ist jeder Student gehalten, im Rahmen des „Studentensommers“ an einem 3- bis 4wöchigen bezahlten Arbeitseinsatz in der Industrie, der Landwirtschaft, im Bauwesen oder als Betreuer in Pionierferienlagern teilzunehmen. Nach einer Zwischenprüfung am Ende des zweiten Studienjahres setzt der zweite Ausbildungsabschnitt (das frühere Fachstudium) ein. Die fachliche Spezialisierung soll sowohl die zukünftigen beruflichen Anforderungen berücksichtigen, als auch die Einbeziehung der Studenten in die Forschung der Sektion ermöglichen. Die zu Beginn der 70er Jahre gehegten Erwartungen, durch ein „wissenschaftlich-produktives Studium“ Studium, Forschung und Berufsvorbereitung nahtlos zu koppeln, haben sich nicht realisieren lassen. Mit verschiedenen Methoden und wechselndem Erfolg wird versucht, die Ergebnisse studentischer Forschungsarbeit für die Volkswirtschaft nutzbar zu machen (Messe der Meister von Morgen [MMM]). Das Berufspraktikum (in den technischen Disziplinen „Ingenieurpraktikum“) wird in der Industrie, der Landwirtschaft oder in gesellschaftlichen Institutionen absolviert. Es wird angestrebt, das Praktikum am Ende des 3. Studienjahres bereits in den Betrieben oder Einrichtungen durchzuführen, in denen der Student nach Abschluß des Studiums seine Tätigkeit aufnimmt. Im Rahmen des Praktikums werden die Studenten mit der Bearbeitung kleinerer Problembereiche betraut, die zumeist in größere Forschungsvorhaben eingebettet sind und die zwischen den UuH. und den jeweiligen Tätigkeitsbereichen vertraglich vereinbart werden. Das Studium wird in der Regel im 5. Studienjahr (in der Medizin im 6.) mit dem Diplom abgeschlossen. Zum 1. 9. 1982 trat gemäß Anweisung Nr. 15/1981 des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen eine neue Gliederung des Studienjahres in Kraft, die vorsieht, die vorlesungsfreie Zeit im Winter zu verlängern, um den Studenten mehr Gelegenheit zum Selbststudium und den Hochschullehrern mehr Zeit für die Forschung zu geben. (Diese Veränderungen [S. 1389]sind in der Übersicht nicht berücksichtigt, da detaillierte Angaben über die Umsetzung dieser Anweisung in den einzelnen Studienjahren nicht vorliegen.) Gemäß dieser Anweisung gliedern sich die 23 Wochen des Herbstsemesters in „15 Wochen für Vorlesungen, Seminare und Übungen, 4 Wochen für vorlesungsfreie Zeit, 1 Woche für Prüfungen, 1 Woche zur Vorbereitung auf das Studienjahr und 2 Wochen Unterbrechung zum Jahreswechsel“. „Das Frühjahrssemester umfaßt 29 Wochen. Davon sind 15 Wochen für Vorlesungen, Seminare und Übungen, 5 Wochen für vorlesungsfreie Zeit, 2 Wochen für Prüfungen und in der Regel 7 Wochen Sommerpause zu planen“ (§ 4). C. Studium des Marxismus-Leninismus Das „marxistisch-leninistische Grundlagenstudium“ soll dem Ziel dienen, den Marxismus-Leninismus zur „weltanschaulichen und politischen Grundlage der Ausbildung und Erziehung der Studenten und zur philosophisch-methodischen Grundlage der Forschung und der sozialistischen Wissenschaftsorganisation“ an den UuH. zu machen. Im Mittelpunkt des 1951 eingeführten und für die Studenten aller Fachrichtungen verbindlichen marxistisch-leninistischen Grundlagenstudiums steht das Studium der grundlegenden Werke von Marx, Engels, Lenin, der Parteibeschlüsse, Berichte der ZK-Tagungen der SED und anderer für die politische Entwicklung der DDR bedeutsamer Texte; die Bildung sozialistischer Studentenkollektive, gesellschaftliche Arbeit in der FDJ oder SED, d.h. die Einbeziehung der Studenten in die Lösung aktueller gesellschaftspolitischer Probleme. Die Lehre erfolgt auf der Grundlage zentraler, im Auftrag des MHF erarbeiteter und für alle UuH. der DDR verbindlicher Studienanweisungen in 3 Abschnitten: 1. Studienjahr: Dialektischer und Historischer Materialismus; 2. Studienjahr: politische Ökonomie des Kapitalismus und des Sozialismus; 3. Studienjahr: wissenschaftlicher Kommunismus — Grundlagen der Geschichte der Arbeiterbewegung. In den letzten Jahren hat sich eine gewisse Verschiebung der Inhalte und Bewertungskriterien des marxistisch-leninistischen Grundlagenstudiums ergeben, die sich vor allem in den technischen und naturwissenschaftlichen Fächern zeigt. In ihnen wird zunehmend versucht, die gesellschaftliche Funktion der wissenschaftlich-technischen Arbeit zu verdeutlichen. Versuche dieser Art werden jedoch durch die Tatsache erschwert, daß meist Studenten unterschiedlichster Fachrichtungen die entsprechenden Veranstaltungen besuchen und die Kooperation zwischen den für das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium verantwortlichen Sektionen und den anderen Sektionen sowie das Verständnis für die jeweils speziellen Probleme der einzelnen Fächer noch ungenügend entwickelt sind. Eine Verbesserung versprachen sich die Verantwortlichen von der Einführung neuer Lehrprogramme im Studienjahr 1977/78. Die erneute Aufforderung auf der 5. Hochschulkonferenz, das Studium des Marxismus-Leninismus sei keine isolierte Angelegenheit, die Ideologie der SED habe vielmehr alle Fächer zu durchdringen und es sei Aufgabe aller Hochschullehrer, hierzu beizutragen, deutet darauf hin, daß sich hier bislang nichts Wesentliches geändert hat. D. Aktuelle Probleme des Hochschulstudiums Als Ergebnis der Studienreformarbeit lagen Ende 1981 96~Studienpläne, 1514 Lehr- und Praktikumsprogramme und 152 Programme für das postgraduale Studium vor. Gleichwohl tritt das Hochschulwesen der DDR gegenwärtig in eine erneute Diskussion um die Gestaltung des Studiums ein. Die Grundlinien sind im Beschluß des Politbüros der SED vom 18. 3. 1980 „Aufgaben der Universitäten und Hochschulen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ vorgegeben: Verbesserung der Ausbildung im Marxismus-Leninismus, Vermittlung soliden Grundlagenwissens, Neubestimmung des Verhältnisses von Grundlagenausbildung und Spezialisierung, Straffung der Lehrpläne und Reduktion der Pflichtstunden, bessere Vorbereitung auf den Beruf. Ein weiterer Beschluß des Politbüros vom 28. 6. 1983, der am 7. 7. vom Ministerrat übernommen wurde, entwickelt eine Konzeption für die Aus- und Weiterbildung von Ingenieuren und Ökonomen, die bis 1990 verwirklicht werden soll und die eine völlige Neugestaltung der Ausbildungsgänge und Qualifikationen zum Inhalt hat. Aufbauend auf einer einheitlichen Grundausbildung sollen Ökonomen für die Bereiche von Leitung und Planung für mittlere und höhere Leitungspositionen und als Experten ausgebildet werden (1. „Grundprofil“), in einer zweiten Ausbildungsrichtung werden Leiter von Arbeitskollektiven im Bereich sozialistische Betriebswirtschaft ausgebildet, die sich später für mittlere und höhere Positionen weiterqualifizieren können. Bei den Ingenieuren sieht das erste Grundprofil eine Fachausbildung für den Bereich Forschung/Entwicklung vor („Entwicklungsingenieur“), die zweite bildet für den Bereich Leitung und Produktionsorganisation aus („Produktionsingenieur“). Im Studienjahr 1984/85 sollen beide Ausbildungsgänge in einer Experimentalphase erprobt werden. Ziel ist bei beiden eine engere Anbindung der Ökonomen- und Ingenieurausbildung an die Anforderungen der Industrie, wie dies bereits in der III. Hochschulreform versucht worden war. Die Verwirklichung und eventuelle Ausweitung dieser neuen Ausbildungsstruktur hätte weitreichende Folgerungen für das Hochschulsystem der DDR: [S. 1390] * Die gesamte Ausbildung von Ingenieuren und Ökonomen würde auf Hochschulniveau gehoben; die Einführung zweier Grundprofile der Ausbildung koppelt diese wieder enger an die Anforderungen der Wirtschaft; die bisherige Fachschulausbildung wird ersetzt. Es entsteht eine neue Qualifikationsstufe zwischen Hochschulabsolventen und Facharbeitern mit der Berufsbezeichnung Techniker bzw. Wirtschaftler; — ein Teil der alten Ingenieur- und Fachschulen werden in das Hochschulsystem eingegliedert, die Ingenieurhochschulen werden überflüssig. E. Absolventenlenkung Die Absolventenordnung von 1971 regelt den Einsatz im zentralen und örtlichen Staatsapparat, in den VEB und Kombinaten, in der Landwirtschaft (LPG, VEG) und im genossenschaftlichen Handwerk (PGH). Die für diese Bereiche zuständigen Ministerien, zentralen Staatsorgane und Räte der Bezirke erfassen, differenziert nach Fachstudienrichtungen, ihren Bedarf an Hochschulabsolventen und leiten die Anforderungen an das MHF weiter. Das MHF erarbeitet die Bilanz der Verteilung von Hochschulabsolventen nach volkswirtschaftlichen Bereichen und Fachstudienrichtungen auf der Grundlage der eingereichten Bedarfsanforderungen und der im Perspektivplan festgelegten Kennziffern. Dann übergibt das MHF die Bilanz der Staatlichen Plankommission zur Einordnung in die volkswirtschaftliche Gesamtbilanz, in der, neben der des MHF, auch die Bilanzen der für einzelne Studienrichtungen zuständigen Ministerien und zentralen Organe enthalten sind. Diese Gesamtbilanz ist Bestandteil des Jahres-Volkswirtschaftsplanes. Nach Bestätigung oder Änderung der Bilanz durch den Ministerrat werden die dort enthaltenen Kennziffern für die einzelnen Bereiche aufgeschlüsselt. Diese Kennziffern sind dann verbindlich und bilden die Grundlage für die Vermittlung der Absolventen. Die Verbereitung des Absolventeneinsatzes beginnt bereits während des Studiums. Im Verlauf des vorletzten Studienjahres werden die Studenten über die künftigen Arbeitsmöglichkeiten informiert und eine Verteilung der zukünftigen Absolventen auf die zur Verfügung stehenden Arbeitsstellen vorgenommen. Danach übersenden die UuH. die Personalunterlagen an die Einsatzbetriebe, die verpflichtet sind, sofort Einstellungsgespräche durchzuführen und bereits zu Beginn des letzten Studienjahres verbindliche Arbeitsverträge abzuschließen. Neben allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen bilden Festlegungen über die Weiterbildung einen wesentlichen [S. 1391]Bestandteil des Arbeitsvertrages. Die Arbeitsverträge laufen in der Regel über 3 Jahre und sind in diesem Zeitraum — von im einzelnen festgelegten Ausnahmen abgesehen — unkündbar. Trotz dieser Maßnahmen entstehen Probleme beim qualifikationsgerechten Einsatz der Hochschulabsolventen. Nicht alle Absolventen können ihrer fachlichen Ausbildung und Qualifikationsstufe entsprechend eingesetzt werden. F. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Hauptformen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sind das Forschungsstudium, die Aspirantur und die Beschäftigung als Assistent. 1. Das Forschungsstudium. Das Forschungsstudium, das mit einem eigenen Stipendium (Ausbildungsförderung) verbunden ist, soll in 3 Jahren zur Promotion (Dr. eines Wissenschaftszweiges) führen. Die Auswahl der Forschungsstudenten erfolgt unter Verantwortung der UuH. und in Übereinstimmung mit den Planungen über die Fachrichtungs- und Qualifikationsstruktur des wissenschaftlichen Personals bereits in der letzten Studienphase. Neben der Anfertigung der Dissertation umfaßt das Forschungsstudium eine vertiefende Ausbildung im Marxismus-Leninismus, einer zweiten Sprache, die Mitarbeit in Forschungsgruppen und eine Lehrverpflichtung von 2 Wochenstunden. 2. Die Aspirantur. Die „Wissenschaftliche Aspirantur“ ist eine besondere Form der postgradualen Weiterbildung für Kader aus der Praxis mit dem Ziel der Promotion. Die planmäßige Aspirantur ist eine Art Promotionsstipendium für die Dauer von 3 Jahren. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis der Aspiranten. Sie sind Mitglieder der Universität oder Hochschule und zu 2 Wochenstunden Lehrtätigkeit verpflichtet. Eine 4jährige außerplanmäßige Aspirantur kann neben der beruflichen Tätigkeit aufgenommen werden. Im Rahmen der außerplanmäßigen Aspirantur erfolgt eine Freistellung vom Dienst bis zu 70 Arbeitstagen im Jahr. Zur besonderen Förderung der Frauen wurde eine „Frauen-Sonder-Aspirantur“ eingerichtet. 3. Die Beschäftigung als Assistent. Assistenten erhalten 4jährige Arbeitsverträge und werden in Forschung und Lehre beschäftigt — in der Regel mit Hilfsaufgaben für Forschungsgruppen und/oder Hochschullehrer. Sie sollen in dieser Zeit ihre Dissertation verfassen. In letzter Zeit wird jedoch zunehmend darüber geklagt, daß die vorgesehenen Zeiten für die Promotion erheblich überschritten werden. Durchschnittliche Promotionszeiten von 5 Jahren werden für einzelne Fächer genannt. Eine entscheidende Ursache dafür scheint die enge Einbindung der Dissertationen in größere, an anderen Kriterien orientierte Forschungsprojekte zu sein. G. Akademische Grade Im Hochschulwesen der DDR werden folgende Akademische Grade verliehen: 1. Diplom eines Wissenschaftszweiges (z.B. Diplom- Ökonom); 2. Doktor eines Wissenschaftszweiges (z.B. Dr. oec.); 3. Doktor der Wissenschaften (Dr. sc.); 4. Doktor ehrenhalber in Anerkennung besonderer Verdienste um die Entwicklung von Wissenschaft, Technik und Kultur oder politischer Verdienste (Dr. eh.). Als erster Grad wird am Ende des Studiums das Diplom erworben und durch die jeweiligen Sektionen verliehen. Grundlage der Verleihung des Grades Doktor eines Wissenschaftszweiges (Promotion A) sind die positive Beurteilung und erfolgreiche „Verteidigung“ einer Dissertation, der Nachweis von Kenntnissen des Marxismus-Leninismus, die über den Stoff des Grundlagenstudiums hinausgehen, sowie Fremdsprachenkenntnisse. Im Rahmen der Hochschulreform wurde in Anlehnung an das sowjetische Beispiel an Stelle der Habilitation der „Doktor der Wissenschaften“ (Promotion B) als höchster Grad geschaffen. Voraussetzung für die Verleihung sind der Besitz des Doktorgrades (Promotion A) und der Nachweis hervorragender wissenschaftlicher Qualifikation durch eine schriftliche Arbeit, aus der hervorzugehen hat, daß die Forschungsergebnisse dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Das Recht zur Verleihung beider Doktorgrade liegt bei den Wissenschaftlichen Räten bzw. deren Fakultäten. Die Verteidigung der Diplom- und Doktorarbeiten findet in der Regel öffentlich statt. Da die Mehrzahl dieser Arbeiten im Rahmen vertraglich festgelegter Forschungsverträge zwischen den Universitäten und Partnern aus der Praxis entsteht, unterliegen ihre Ergebnisse oft der Geheimhaltung. In diesen Fällen findet statt der öffentlichen Verteidigung ein Kolloquium statt, für das der Kandidat 3 Themenbereiche vorschlagen kann. Alle wissenschaftlichen Arbeiten können sowohl als Einzelarbeit als auch kollektiv angefertigt werden. VI. Lehrkörper Von den etwa 62.000 im Hochschulsektor Beschäftigten arbeiten neben der Gruppe derjenigen, die Dienstleistungen in der Forschung, in Archiven, Bibliotheken usw. erbringen, zwei Gruppen von wissenschaftlichen Bediensteten: 1. Inhaber von zeitlich befristeten Qualifikationsstellen (ca. 33.000) und 2. Inhaber von Dauerstellen, u.a. die Professoren (ca. 6.000). Bei den Hochschullehrern wird zwischen hauptamtlichen (ordentliche Professoren, Hochschuldozen[S. 1392]ten, Professoren bzw. Dozenten mit künstlerischer Lehrtätigkeit), nebenamtlichen (Honorarprofessoren und -dozenten) und außerordentlichen Professoren und Dozenten (Wissenschaftliche Mitarbeiter, die in Anerkennung ihrer Leistungen berufen werden) unterschieden. Ordentliche Professoren sind Lehrstuhlinhaber, zu nebenamtlichen Hochschullehrern können Vertreter der Praxis oder Wissenschaftler aus anderen wissenschaftlichen Institutionen berufen werden. Sie sind nicht Angehörige der Hochschule. Die einschlägigen Verordnungen enthalten einen umfassenden Aufgabenkatalog, vor allem die Verpflichtung auf Spitzenleistungen in Lehre und Erziehung, Qualifizierung und Forschung, Mitarbeit an der Planung des Lehr- und Forschungsprozesses, Förderung der engen wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den sozialistischen Ländern sowie den gesellschaftlichen Organisationen. Voraussetzung für die Berufung zum Hochschullehrer ist — auf Antrag des Bewerbers — die Erteilung der „facultas docendi“ (Lehrbefähigung) durch die für das jeweilige Fachgebiet verantwortliche Fakultät des Wissenschaftlichen Rates. Sie wird aufgrund fachlicher Leistungen in Lehre und Forschung, „der Fähigkeit des Bewerbers zur Festigung und Entwicklung des sozialistischen Staatsbewußtseins der Studenten“, von Praxiserfahrung und einer in der Regel mindestens 2jährigen Lehrtätigkeit an einer Universität oder Hochschule erteilt. Seit 1981 werden (zumindest einige) Hochschullehrerstellen öffentlich ausgeschrieben. Die Berufungsvorschläge — in der Regel eine Dreierliste — werden vom Rat der Sektion an den zuständigen Minister weitergeleitet, der bei der Berufung jedoch nicht an die Reihenfolge gebunden ist. Bei neu eingerichteten Lehrstühlen kann der Minister ohne dieses Verfahren berufen. Das Arbeitsrechtsverhältnis von Hochschullehrern kann durch Abberufung seitens des Ministers beendet werden. Bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern werden 2 Gruppen unterschieden: 1. wissenschaftliche Assistenten mit befristetem Arbeitsrechtsverhältnis und Assistenzärzte bzw. Zahnärzte in der Fachausbildung; 2. wissenschaftliche Assistenten bzw. Assistenzärzte mit Facharztanerkennung, Lehrer im Hochschuldienst, Lektoren, wissenschaftliche Oberassistenten und Oberärzte sowie wissenschaftliche Sekretäre. Zeitverträge werden auf 4 Jahre — bei der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um 1 Jahr — in der Regel mit frisch diplomierten Studenten abgeschlossen. Die Aufgaben der Assistenten bzw. Assistenzärzte mit Zeitverträgen bestehen in der Durchführung von Übungen und Praktika sowie, in der Regel unter Verantwortung eines Hochschullehrers, in der Betreuung von Seminar- und Diplomarbeiten. Assistenten bzw. Assistenzärzte mit unbefristeten Verträgen sind meistens promoviert und vorher in befristeten Verträgen beschäftigt gewesen. Sie können auch ohne den Besitz der „facultas docendi“ mit der Durchführung von Vorlesungen beauftragt werden. Lehrer im Hochschuldienst werden vor allem im Rahmen des Grundstudiums eingesetzt. Assistenten und Lehrer im Hochschuldienst können bei besonderer Befähigung als Lektoren vor allem im Rahmen des Fachstudiums eingestellt werden. Sie können mit der Durchführung von Vorlesungen und der Anleitung von Lehrern im Hochschuldienst beauftragt werden. Oberassistenten bzw. Oberärzte sind promovierte Wissenschaftler, die mehrere Jahre als Assistenten tätig waren und über Praxiserfahrung verfügen; sie werden neben ihrer Lehrtätigkeit vor allem mit Forschungsaufgaben betraut. Wissenschaftliche Sekretäre werden für wissenschaftsorganisatorische Tätigkeiten eingestellt. VII. Forschung Seit den 60er Jahren ist das Problem, wie ein ausgewogenes Verhältnis von Grundlagen- und angewandter Forschung erreicht werden kann, ungelöst. Eine wichtige Funktion haben in diesem Konflikt das Ministerium für Wissenschaft und Technik und der Forschungsrat (Forschung, III.) eingenommen. Seit der 3. Hochschulreform ist die naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Forschung vorwiegend Auftragsforschung. In der 1. Phase der Hochschulreform wurden fast keine Staatshaushaltsmittel mehr für die Hochschulforschung zur Verfügung gestellt, sie wurde weitgehend durch die VEB und Kombinate als Auftraggeber finanziert. Dies führte zu einer Zersplitterung des Forschungspotentials, zur Vernachlässigung der Grundlagenforschung und zu einseitiger Abhängigkeit der UuH. von wenigen finanziell starken Partnern in der Wirtschaft. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) erfolgte eine stärkere Einbindung der Hochschulforschung in die Aufgabenstellung des fünfjährigen Planes für die naturwissenschaftlich-technische Grundlagenforschung und des den gleichen Zeitraum umfassenden „Zentralen Forschungsplanes der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“. Auf der Grundlage dieser Pläne erarbeiten das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen bzw. die anderen Ministerien, denen UuH. unterstehen, und die Akademie der Wissenschaften als zentrale Koordinationsstelle in Abstimmung mit anderen zentralen Organen Forschungspläne für ihre Bereiche. Die Forschung der UuH. ist entweder Bestandteil des Forschungsplanes des jeweiligen Ministeriums oder mit Kooperationspartnern vertraglich vereinbart. [S. 1393]Entsprechend erfolgt die Finanzierung entweder durch den Staatshaushalt oder aus Planmitteln des Auftraggebers, die der Grundlagenforschung grundsätzlich über den Staatshaushalt. In zunehmendem Maße tritt die Akademie als Auftraggeber gegenüber den UuH. auf. Als Auftraggeber können aber nach wie vor auch zentrale und örtliche Staatsorgane, wirtschaftsleitende Organe, VEB und Kombinate fungieren. Die Forschungsvorhaben sind Bestandteil der Pläne des Auftraggebers und der UuH. Die Verträge müssen die wissenschaftliche Aufgabenstellung und den Leistungsumfang, Termine, Rechte und Pflichten von Auftragg
Universitäten und Hochschulen (1985) Siehe auch: Universitäten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Universitäten und Hochschulen: 1975 1979 [S. 1382] Im Bildungssystem der DDR besteht die vorrangige Aufgabe der UuH. darin, hochqualifizierte Kader für alle gesellschaftlichen Bereiche aus- und weiterzubilden. Ihre zweite zentrale Aufgabenstellung liegt in der Forschung, vor allem der Grundlagenforschung. Ebenso wie die Lehre soll sich auch die Forschung an den…
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Potsdamer Abkommen (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vereinbarung, die die Hauptsiegermächte des II. Weltkrieges, die USA, UdSSR und [S. 1031]Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz in Potsdam bei Berlin geschlossen haben. Die drei Mächte fixierten darin u.a. „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten Kontrolle“ (§ III, 1). Frankreich ist, entgegen sowjetischen Behauptungen (Prawda vom 25. 4. 1953) dem PA. nicht beigetreten, hat aber davon offiziell „Kenntnis genommen“ und einige „den französischen Interessen günstige Bedingungen“ akzeptiert. Es stimmte dabei allerdings u.a. folgendem nicht zu: der Wiederherstellung zentraler deutscher Verwaltungen oder gar einer deutschen Zentralregierung, einer Gebietsregelung ohne „gemeinsame Prüfung durch alle interessierten Mächte“ und der Bildung gesamtdeutscher Parteien. Über Deutschlands politische Zukunft nach seiner Entnazifizierung und Entmilitarisierung sah das PA. vor, daß ein künftiger Friedensvertrag mit Deutschland „durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird“ (§ II, 3). Die Erklärung, daß es um Deutschland „innerhalb seiner Grenzen … am 31. 12. 1937“ gehe, die die Vier Mächte am 5. 6. 1945 bei ihrer Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland abgaben, wird im PA. weder erwähnt noch aufgehoben. Dagegen enthält das PA. Bestimmungen über die provisorische Behandlung der Gebiete östlich von Oder und westlicher Neiße, die bis auf weiteres, d.h. bis zum Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland, unter polnische Verwaltung gestellt wurden. Ferner wird im PA. noch einmal bekräftigt, was bereits in den rechtlich höherrangigen Kontrollabkommen von 1944 festgelegt worden war: Bis zum Friedensvertrag „wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen (Kontrollrat). Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein“ (§ III, A, 1, 2). Weiter wird bestimmt: „Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuell friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten“ (§ III, A, 3, IV). Über die Schaffung einer rechtsstaatlichen und parlamentarischen Demokratie heißt es: »Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck (wird bestimmt): I. Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen, und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell, wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt. — II. In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechts, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen« (§§ III, A, 8, 9, I, II). Die Vorbereitung einer künftigen Zentralregierung wird vorgesehen: „Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein“ (§ III, A, 9, IV). Die Demokratisierung ganz Deutschlands wird näher umschrieben: „Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung Freier Gewerkschaften wird … gestattet werden“ (§ III, A, 10). Laut § III, A, 12–14 soll das deutsche Wirtschaftsleben dezentralisiert werden, dabei „ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen.“ In der Einschätzung des PA. bestehen zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland nach wie vor erhebliche Differenzen. Im in der Bundesrepublik vorherrschenden Verständnis handelt es sich um Vereinbarungen zwischen den Siegermächten, die einen deutschen Souverän nicht binden können, da Deutschland nicht Normadressat war, zumal selbst zwischen den Alliierten von Anfang an aufgrund politischer Gegensätze keine Übereinstimmung in der Interpretation zentraler Begriffe und Bestimmungen bestanden habe. Dieser Tatbestand habe wesentlich zur unterschiedlichen Entwicklung in den Besatzungszonen (Besatzungspolitik) und schließlich zur von der UdSSR verursachten Spaltung Deutschlands geführt. Für die SED handelt es sich um ein sowohl die Unterzeichner als auch die „Nachfolgestaaten des 1945 untergegangenen Deutschen Reichs, die DDR und die Bundesrepublik“, und, nach Art. 107 der UN-Charta, auch alle Mitgliedstaaten der UNO bindendes, völkerrechtlich unverändert geltendes Abkommen. Die „Grundsätze des PA.“ seien jedoch nur in der DDR verwirklicht worden, auf deren Gebiet der deutsche „Militarismus und Nazismus ausgerottet“ worden sei. In den westlichen Besatzungszonen habe dagegen die [S. 1032]„deutsche Reaktion die Macht der Imperialisten und Militaristen restauriert“. Die Spaltung Deutschlands sei auf „diese Kräfte“ zurückzuführen, die im Interesse ihrer Klassenherrschaft den „westdeutschen Separatstaat“ geschaffen und damit das PA. gebrochen hätten. Mit dem Hinweis auf die angebliche Verwirklichung des PA. in der DDR hat die SED zunächst auch alle Wiedergutmachungsansprüche von Staaten (z.B. Israels), Organisationen, Wirtschaftsunternehmen und Einzelpersonen kategorisch zurückgewiesen (Wiedergutmachung). Erst nach der Anerkennungswelle von 1972/73 hat sie in wenigen Fällen (USA, Schweiz) eine gewisse Gesprächsbereitschaft erkennen lassen, ohne daß bisher konkrete Vereinbarungen über Entschädigungsleistungen erreicht wurden. Oder-Neiße-Grenze. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1030–1032 Postzeitungsvertrieb (PZV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Preissystem und PreispolitikSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vereinbarung, die die Hauptsiegermächte des II. Weltkrieges, die USA, UdSSR und [S. 1031]Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz in Potsdam bei Berlin geschlossen haben. Die drei Mächte fixierten darin u.a. „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten…
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Industrieministerien (1985)
Siehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1979 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung und Planung eines, meist mehrerer Industriezweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der Regel mehrere Kombinate und Einrichtungen direkt unterstellt (dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie zusätzlich die Bezirkswirtschaftsräte [BWR]). Die I. unterstehen auf dem Planungssektor der Staatlichen Plankommission (SPK) (Planung, IV. A.). Die I. wurden mit Gründung der DDR gebildet, wechselten jedoch im Lauf der weiteren Entwicklung ihre Bezeichnung oder ihren Namen. Die Leitung der Industrie war seit 1958 Aufgabe der SPK, von 1961 bis 1965 des Volkswirtschaftsrats (VWR). Ende 1965 wurde der Volkswirtschaftsrat mit dem Abschluß der ersten Etappe des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) aufgelöst, die Leitung der Industrie wieder der SPK übertragen; aus seinen Industrieabteilungen entstanden im Januar 1966 acht I. Gegenwärtig (Februar 1984) bestehen folgende I.: Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie (Minister: Udo-Dieter Wange), M. f. Chemische Industrie (Minister: Günther Wyschofsky), M. f. Elektrotechnik und Elektronik (Minister: Felix Meier), M. f. Erzbergbau, Metallurgie und Kali (Minister: Kurt Singhuber), M. f. Kohle und Energie (Minister: Wolfgang Mitzinger; Bezeichnung vor dem 1. 1. 1972: M. f. Grundstoffindustrie), M. f. Leichtindustrie (Minister: Werner Buschmann), M. f. Schwermaschinen- und Anlagenbau (Minister: Rolf Kersten), M. f. Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinen (Minister: Rudi Georgi), M. f. Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau (Minister: Günther Kleiber), M. f. Glas- und Keramikindustrie (Minister: Karl Grünheid). Hinzu kommt das M. f. Materialwirtschaft (Minister: Wolfgang Rauchfuß) mit Querschnittsaufgaben, die die Materialversorgung der Industrie und der anderen Bereiche der Volkswirtschaft betreffen. Alle Minister gehören der SED an. Die I. sind Organe des Ministerrates, ihre Leiter, die Industrieminister, Mitglieder des Ministerrates. Zu ihren Aufgaben zählen: 1. Präzisierung der von der SPK erhaltenen „staatlichen Aufgaben“ für die einzelnen Industriezweige und Übergabe an die Kombinate zur Ausarbeitung eigener Planentwürfe. 2. Anleitung und Kontrolle der Kombinate bei der Ausarbeitung ihrer Perspektiv- und Jahrespläne. 3. „Verteidigung“ der zusammengefaßten Planvorschläge ihrer Bereiche vor dem Leiter der SPK. 4. Anleitung der Kombinate bei der Ausarbeitung langfristiger Prognosen der wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Industriezweige und Haupterzeugnisse. Gleichzeitig arbeitet das I. eigene Prognosen für den gesamten unterstellten Wirtschaftsbereich aus. 5. Koordinierung der Pläne der wissenschaftlichen Vorbereitung, der Produktions- und Absatzpläne sowie des Investitionsplanes mit anderen Ministerien, besonders mit dem Ministerium für Außenhandel (MAH) und dem Ministerium für Bauwesen. Die I. werden von den jeweiligen Ministern nach dem Prinzip der Einzelleitung und kollektiven Beratung der Grundfragen geleitet. Der Minister trägt für die gesamte Tätigkeit des Ministeriums die persönliche Verantwortung gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat der DDR. Der Industrieminister ist der unmittelbare Vorgesetzte der Generaldirektoren der den I. unterstellten Kombinate. Er hat diese direkt anzuleiten. Zwischen seinem Ressort und den Kombinaten bestehen Beziehungen sehr unterschiedlicher Art. Es sind nicht nur die in den planmethodischen Bestimmungen geregelten Formen der Planausarbeitung und -bestätigung als wichtigster Leitungsform; es bestehen auch speziell geregelte Weisungsrechte in einer Vielzahl von Normativakten, z.B. der Investitionsordnung, der Bilanzordnung, die für den Minister Genehmigungsvorbehalte aufweisen, daneben das Recht zum Erlaß von Normativakten bis hin zur Disziplinarbefugnis gegenüber den Generaldirektoren der unterstellten Kombinate. Der umfangreiche Aufgabenkatalog der Industrieminister bzw. der einzelnen I. wird detailliert beschrieben in dem „Rahmenstatut für die Industrieministerien. Beschluß des Ministerrates“ vom 9. 1. 1975 (GBl. I, 1975, S. 133 ff.), aber auch in den Statuten der einzelnen I. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 613 Industrieinstitute A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustriepreiseSiehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1979 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung und Planung eines, meist mehrerer Industriezweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der…
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Investitionsrechnung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewie[S. 678]sen, stehen nicht einzelwirtschaftliche, sondern volkswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen im Vordergrund und entscheiden nicht gewinnorientierte Betriebe, sondern in erster Linie politisch motivierte Zentralinstanzen. Häufig wird bei Investitionsüberlegungen versucht, Kennziffern wie Arbeitsproduktivität und Grundfondsquote (Kapitalproduktivität) heranzuziehen. Solche Verfahren können jedoch nicht als I. bezeichnet werden, denn die Veränderung dieser gesamtwirtschaftlich durchaus sinnvollen Kennziffern läßt sich nur in den wenigsten Fällen einzelnen Investitionen zurechnen. Tatsächlich werden investitionsrechnerische Methoden in der DDR-Wirtschaft praktisch nur bei der Entscheidung zwischen mehreren Investitionsvarianten angewendet. Die Grundformel der sogenannten Rückflußfristenrechnung lautet: I = Investitionsaufwendungen der Varianten 1 und 2; S = die (laufenden) Selbstkosten der Produktion nach Variante 1 und 2 und RN = die normative Rückflußdauer, die in der DDR für alle Wirtschaftszweige 5 Jahre beträgt. Diese Formel besagt folglich, daß — gleiche Erträge vorausgesetzt — die höheren Investitionskosten einer Variante durch die niedrigeren laufenden Kosten dieser Variante innerhalb von 5 Jahren amortisiert sein müßten, wenn diese Variante mit den höheren Investitionskosten als vorteilhaft gelten soll. Anderenfalls ist die Variante mit den geringeren Investitionskosten vorzuziehen. Diese Grundformel läßt sich so abwandeln, daß mit unterschiedlichen Erträgen gerechnet wird und daß der Nutzkoeffizient aus dem Kehrwert von RN gebildet und zur Gewichtung der Investitionskosten benutzt wird. Diese formalen Umwandlungen und anderen Anwendungen der Formel verändern die genannte Frage nach der Einhaltung einer zentral gesetzten Amortisationsdauer oder Rückflußfrist nicht. Solche „Amortisationsrechnungen“ („Pay off“-Methoden), die auch in der I.-Praxis von marktwirtschaftlichen Betrieben angewendet werden, können bei der Abschätzung des Investitionsrisikos Hilfsdienste leisten. Zur Messung der Rentabilität (Wirtschaftlichkeit) einer Investition sind sie nach einhelliger wirtschaftswissenschaftlicher Meinung in der freien Wirtschaft nicht geeignet. Nach dieser Methode wird nämlich nicht über die gesamte Lebensdauer einer Investition gerechnet. Außer der Mißachtung dieser grundlegenden Anforderung an jedes Investitionskalkül sind jedoch bei der normativen Rückflußrechnung in der DDR noch andere wesentliche methodische Mängel nachzuweisen (z.B. Zinssatz von 20 v.H. zu hoch; Restbuchwerte fälschlich eingerechnet; Abschreibung nicht verzinst). Dennoch sind die Hauptmängel der Investitionspolitik der DDR kaum auf diese unzureichende I.-Methode zurückzuführen; denn die grundlegenden Investitionsentscheidungen sind politisch, strukturell und mengenwirtschaftlich bestimmt. Hinzu kommt als weiterer bedeutsamer Mangel die im gegenwärtigen Preissystem bestehenden Preisverzerrungen (Preissystem und Preispolitik), die Investitionsprojekte beispielsweise rentabel erscheinen lassen, die bei echter Kostenerfassung sowohl der zu erzeugenden Endprodukte als auch des Investitionsaufwands verlustreich sind. Investitionen; Investitionsplanung; Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 677–678 Investitionsplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JagdSiehe auch die Jahre 1975 1979 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewie[S. 678]sen, stehen…
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Verkehrswesen (1985) Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 [S. 1417] I. Verkehr in der Gesamtwirtschaft Das V. (im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Verkehrswesen [MfV]) faßt alle Zweige des öffentlichen Transports sowie der mit ihnen verbundenen industriellen Betriebe, Handelsbetriebe und Kombinate zusammen, die dem MfV leitungsmäßig unterstellt sind: Eisenbahnverkehr, Seeverkehr, Binnenschiffsverkehr, Wasserstraßen, Kraftverkehr, Kraftfahrzeuginstandhaltung, städtischer Nahverkehr, Straßenwesen, zivile Luftfahrt, Rohrleitungsverkehr, verkehrstypische Dienstleistungen u.a. (vgl. Statut des Ministeriums für V. — Beschluß des Ministerrats — vom 14. 8. 1975, GBl. I, S. 233). Das einheitliche sozialistische Transportsystem gilt (nach Marx) als „Vierte Sphäre der materiellen Produktion“, das zur Entstehung des Nationaleinkommens beiträgt (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches). Der Individualverkehr und der Werkverkehr zählen im engeren Sinne nicht dazu. Aufgrund ihrer Bedeutung für den Personen- bzw. Güterverkehr und ihres zunehmenden Einflusses auf die gesamte Verkehrsstruktur werden beide Bereiche jedoch üblicherweise dem V. zugerechnet. Im Wirtschaftsgefüge der DDR erweist sich der Transportsektor immer wieder mit erheblichen volkswirtschaftlichen Auswirkungen als Schwachpunkt. Obwohl durch Eisenbahn und Post, städtischen Nahverkehr, Luftfahrt und Hafenwirtschaft die staatlichen Unternehmen schon immer vorherrschend waren, gab es vor dem Kriege daneben ausgeprägte Schwerpunkte mittelständischer Privatunternehmen, insbesondere im Straßenverkehr, der Binnenschiffahrt, bei den Speditionen und Lagereien sowie den Reisebüros. Auch diese Bereiche wurden weitgehend verstaatlicht, so daß die Verkehrsleistungen gegenwärtig fast ausschließlich (98 v.H.) von volkseigenen Unternehmen bzw. Betrieben mit staatlicher Beteiligung erbracht werden. Trotz der durchgreifenden Steuerungsmöglichkeiten, die diese Vergesellschaftung beinhaltet, ist eine befriedigende Arbeitsteilung zwischen den Transportzweigen bisher nicht erreicht worden. Sie wird zudem erschwert durch — je nach aktueller wirtschaftlicher Opportunität — häufig wechselnde Verordnungen und Orientierungslinien, die das bisher Geltende abändern, aufheben oder gar ins Gegenteil verkehren. Wurden beispielsweise in den 60er und 70er Jahren devisenwirtschaftlich wichtige Verkehrsträger (z.B. Lkw) besonders gefördert, so heißt es heute, den Transportaufwand zu senken und vor allem Energie einzusparen. Daraus folgt eine stärkere Förderung des Eisenbahnverkehrs. Eine optimale Arbeitsteilung würde jedoch die Lösung des Wegekostenproblems (Ermittlung der Gesamtkosten, einschließlich der zurechenbaren Wegekosten, und Zurechnung auf Verkehrsarten und -mittel nach einheitlichen Kriterien) voraussetzen, die — wie in marktwirtschaftlichen Industriestaaten auch — aber bisher nicht erfolgt ist. Das V. (ohne Post- und Fernmeldewesen) war 1983 mit etwa 3 v.H. am gesamten Nettoprodukt der Volkswirtschaft beteiligt. Dieser Anteil ist z.B. als Folge von Strukturveränderungen der Produktion sowie des Vordringens des Individual- und Werkverkehrs seit Jahren leicht rückläufig. Der Beitrag des Wirtschaftsbereichs Verkehr (einschl. Post- und Fernmeldewesen) wird wie in westlichen Ländern mit einem überdurchschnittlich hohen Einsatz an Produktionsfaktoren (Beschäftigte 7 v.H.; Grundmittel etwa 10 v.H.) erbracht. II. Leitungsstruktur im Verkehrswesen Das oberste Leitungsorgan ist das Ministerium für V. (MfV). Es ist im Auftrage des DDR-Ministerrates für die einheitliche Leitung und Planung des gesamten Transportwesens verantwortlich. In der Leitungspyramide folgen die Zwischenleitungsorgane (Direktionen), die Abteilungen Verkehr bei den Räten der Bezirke, Kreise und Städte sowie Kombinate, Betriebe und Dienststellen, die je nach Aufgabenbereich den vorgenannten Leitungsebenen unterstehen. Zentral geleitet vom MfV werden vor allem die Transportzweige, deren Schwerpunkte im Fernverkehr oder im internationalen Verkehr liegen oder die eine besondere strategische Bedeutung haben: die Deutsche Reichsbahn (DR) als Träger des öffentlichen Eisenbahnverkehrs (unmittelbare Leitung durch den Minister für Verkehr); die Seeschiffahrt (HV Seeverkehr im MfV, der das VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft — mit VEB Deutfracht/Seereederei als Stammbetrieb —, das Seefahrtsamt der DDR und die DDR-Schiffsrevision und -klassifikation [DSRK] unterstellt sind); die Binnenschiffahrt (HV Binnenschiffahrt u. Wasserstraßen im MfV, der u.a. das VEB Kombinat Binnenschiffahrt und Wasserstraßen, das Wasserstraßenaufsichtsamt, das Wasserstraßenhauptamt, Berlin, unterstellt sind); das Straßenwesen (HV Straßenwesen im MfV, der z.B. der staatliche Straßenunterhaltungsbetrieb Autobahnen unterstellt ist) und der Luftverkehr (HV zivile Luftfahrt im MfV, der z.B. die staatliche Luftfahrtinspektion und das Luftfahrtunternehmen INTERFLUG unterstellt sind). Die HV im MfV werden von je einem stellv. Minister aus dem Kreis der 9 Stellvertreter des Ministers geleitet. [S. 1418]Dezentral geleitet werden Transportzweige mit überwiegend territorialer Bedeutung (wie Kraftverkehr und städtischer Nahverkehr). Deren Kombinate (z.B. VEB ➝Kombinat Kraftverkehr) und Betriebe sind den Räten der Bezirke, Kreise und Städte unterstellt, die allerdings — entsprechend dem Prinzip der „doppelten Unterstellung“ (Anleitung und Kontrolle) — ebenfalls der Anleitung, der Kontrolle und den Weisungen des MfV unterliegen. Der Werkverkehr wird durch die zentralen und territorial verkehrsleitenden Organe sowie die bezirklichen Kraftverkehrskombinate mittels der Transportplanung, -bilanzierung und anderer Koordinierungsmaßnahmen in die Erfüllung der gesamtstaatlichen Transportaufgaben einbezogen. Eine wichtige Rolle bei der Koordinierung der Transportdurchführung sowie der Zusammenarbeit aller Leitungsorgane, Kombinate und Betriebe haben die Transportausschüsse, die aus den 1946/49 gebildeten Verkehrsausschüssen bei den Ländern hervorgingen (1954) und mit der Herausgabe der ersten Transport-VO (TVO — 1961) ihren heutigen strukturellen Aufbau erhielten. Sie sind beratende Organe der jeweiligen Leitungsorgane des Transportsektors und sind u.a. für die rationellste Organisation der Transportketten, für die Kooperation aller am Transportprozeß Beteiligten sowie für die Organisation des Berufsverkehrs verantwortlich. Sie bestehen auf 3 Ebenen: Zentraler Transportausschuß (ZTA) als beratendes Organ des Ministers für Verkehrswesen (er ist zugleich dessen Vorsitzender); Bezirkstransportausschüsse (BTA) als beratendes Organ der für Verkehr zuständigen Bezirksräte; Kreis- bzw. Stadttransportausschüsse (KTA bzw. STA) als Beratungsorgane für die zuständigen Räte der örtlichen Volksvertretungen (Örtliche Organe der Staatsmacht). Sie arbeiten nach Statuten, die für den ZTA in der Anlage zur GTVO vom 2. 2. 1982 (vgl. GBl. I, S. 22 f.) und für die BTA, KTA und STA im Tarif- und Verkehrsanzeiger veröffentlicht sind. Mitglieder sind Mitarbeiter von Staatsorganen, Wirtschaftsbetrieben und Kombinaten sowie der Verkehrsträger. Die Transportausschüsse beraten und entscheiden über Maßnahmen zur Verbesserung des Berufsverkehrs, über methodische Fragen der Transportbedarfsermittlung, -planung und -bilanzierung, die Aufgabenteilung zwischen den Verkehrsträgern, die Entwicklung und Ausnutzung der Transportkapazitäten (einschl. des Werkverkehrs) sowie über kurzfristig operative Maßnahmen der Transportdurchführung. Jeder Transportausschuß hat für die Lösung operativer Aufgaben im Berufs- und im Güterverkehr ein Berufsverkehrsaktiv bzw. eine Operativgruppe Güterverkehr. Bei akuten Transportproblemen wird der operative Dienst der Transportbüros beim ZTA bzw. bei den BTA tätig. III. Transportplanung Wie die übrigen Bereiche der Volkswirtschaft wird auch der Verkehrsbereich — und hier vor allem der Güterverkehr — dirigistisch vom Staat gelenkt und geplant. Hierfür hat die DDR eine Vielzahl von operativen (Quartals-, Monats-, Dekaden-, Tagespläne), kurzfristigen (Jahrespläne), mittelfristigen (Fünfjahrpläne) und langfristigen (Generalverkehrsschema für das Verkehrswegenetz der DDR, Generalverkehrspläne für Bezirke, Kreise, Städte und Ballungsgebiete) Plänen entwickelt. Die langfristigen Pläne beinhalten für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren die Entwicklungslinien des Transports für das Gesamtterritorium der DDR oder für kleinere territoriale Einheiten (Bezirke, Städte) und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das jeweilige Verkehrswegenetz. Sie werden vom MfV unter Mitwirkung der örtlichen (Räte der Bezirke und Kreise) und zentralen Organe des V. erarbeitet. Aus diesen werden die Schwerpunkte für die mittelfristige Planung, die Fünfjahrpläne (u.a. Personen- und Güterbeförderungsbedarf; wissenschaftlich-technische Entwicklung und Grundfondsreproduktion; Planung des Arbeitskräfte-, Energie- und Materialeinsatzes; Kennziffern für den Transportaufwand; Maßnahmen zur ökonomischen Integration mit den sozialistischen Ländern) abgeleitet und per Beschluß der Volkskammer zum Gesetz erhoben. Auf dieser Grundlage werden die bilanzierten Jahrespläne, die wesentlich präziser und detaillierter sind, ausgearbeitet. Diese enthalten die Ziele (Transportleistungen für alle Transportzweige und -betriebe) sowie die zu deren Verwirklichung notwendigen Mittel (u.a. wissenschaftlich-techn. Entwicklung, Arbeitskräfteeinsatz, Grundmittel, Energie, Material) in Natural- und Wertkennziffern. Der Jahresplan wird zwecks unmittelbarer Umsetzung und Durchführung der Transportaufgaben unter Berücksichtigung der Schwankungen des jährlichen Transportbedarfs in operative Pläne (für Quartale, Monate, Tage, Brigaden usw.) zerlegt. Diese spielen vor allem bei der DR eine große Rolle. Die Hauptforderung für die 80er Jahre auf allen Planungsebenen ist, den Transportaufwand zu senken und Energie einzusparen. Die Transport-VO (TVO — vom 28. 3. 1973 — GBl. I, S. 233) als die in den 70er Jahren wichtigste Rechtsvorschrift genügte hinsichtlich ihrer Gesamtzielstellung sowie den Rechten und Pflichten aller am Transportprozeß Beteiligten nicht mehr diesen Anforderungen und wurde deshalb im Jahre 1982 durch die Gütertransport-VO (GTVO — vom 10. 12. 1981 — GBl. I, S. 13) ersetzt. Dieses Gesetz umfaßt die Grundsätze für die Planung, Leitung und Organisation des öffentlichen Gütertransports, für die Aufgabenteilung und das Zusammenwirken von Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Kraftverkehr sowie Grundsätze für [S. 1419]die Kooperation von Verkehrsträgern und Transportkunden. Ein wichtiges Planungsinstrument ist die Transportbilanzierung (Transportbilanz-AO — TBAO — in der Neufassung vom März 1982). Die TBAO enthält Bestimmungen über die Bilanzierung der erforderlichen Transportleistungen mit den Transportkapazitäten der einzelnen Verkehrsträger. Die Ausarbeitung der in den Jahres- und Fünfjahrplänen enthaltenen staatlichen Plankennziffern Tonnen (t) und Transportleistungen (tkm — Tonnenkilometer) basiert auf diesen Transportbilanzen, die auf folgenden Leitungsebenen erstellt werden: Das MfV erstellt die Transportbilanz der DDR, die Räte der Bezirke die für die Bezirke (einschl. DR und Binnenschiffahrt), die Räte der Kreise für die Kreise, jedoch nur für den Straßentransport. Im Personenverkehr werden nur die Bereiche des öffentlichen Verkehrs in die konkrete Planung einbezogen. Der Individualverkehr, der in der DDR inzwischen dominiert, ist offensichtlich auch in einem sozialistischen Land einer Planung nicht zugänglich und wird deshalb ausgeklammert. In den längerfristigen Planungen (Generalverkehrsplan, Generalverkehrsschema), die mit den Bebauungsplänen für Städte und Gemeinden abgestimmt werden, wird er zwar berücksichtigt, indes nicht mehr in den Fünfjahr- und Jahresplänen. Hier werden zwar Leistungskennziffern für die Produktion von Pkw-Reifen sowie für die Kfz-Instandhaltung vorgegeben, Angaben zur Pkw-Bestandsentwicklung oder andere den Individualverkehr betreffende Orientierungsrichtlinien sucht man vergebens. Dies ist um so erstaunlicher, als dieser mittlerweile der größte Energieverbraucher im V. ist und sich somit am ehesten für Maßnahmen zur Energieeinsparung anbieten würde. Appelle an das „sozialistische Bewußtsein“ der DDR-Bürger, das Auto wenigstens im Stadtverkehr nicht übermäßig zu nutzen, können eine integrierte Verkehrspolitik, die Einzelmaßnahmen für die Transportzweige an einem alle Verkehrsträger umfassenden Gesamtkonzept ausrichtet, nicht ersetzen. IV. Verkehrsangebot Kriegszerstörung und Demontagen hatten das Verkehrswegenetz der SBZ/DDR erheblich in seiner Leistungsfähigkeit geschwächt. Die DDR-Führung sah es nach der Teilung Deutschlands in 2 Staaten zunächst als ihre Hauptaufgabe an, eine eigene Grundstoff- bzw. Schwerindustrie aufzubauen. Eine Modernisierung bzw. Erweiterung der Verkehrswege unterblieb. Diese Entscheidung erwies sich in der Folge nicht zuletzt deshalb als besonders nachteilig, weil durch den Aufbau neuer Industriezentren sowie das Entstehen neuer Wohn- und Siedlungsschwerpunkte sich nicht nur das Verkehrsaufkommen beträchtlich erhöhte, sondern sich auch die Verkehrsströme zunehmend in eine Nord-Süd-Richtung verlagerten. Bis zum Kriegsende dominierten die Verkehrsströme in Ost-West-Richtung mit einem entsprechend ausgebauten Verkehrswegenetz. Die gegenwärtige Struktur und Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur wird noch weitgehend von dieser Ausgangssituation geprägt. Die ersten umfangreichen Investitionen — Bau des Havel-Kanals bzw. des Berliner Außenrings zur Umgehung West-Berlins — wurden von politischen Zielstellungen bestimmt, die trotz völlig unzureichender Kapazität wesentlich wichtigerer Hauptverkehrsverbindungen absolute Priorität hatten. Für den Ausbau Rostocks als Überseehafen sprachen neben dem Wunsch nach Unabhängigkeit im Seeverkehr von Hamburg oder Stettin devisenwirtschaftliche Überlegungen, aber auch nationale Prestigegesichtspunkte. Erst Ende der 60er bzw. in den 70er Jahren begann man mit der Rekonstruktion und der Erweiterung wichtiger Hauptverbindungen im Eisenbahn- und Straßenbereich, was z.T. nur durch die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung (für die Transitstrecken) möglich wurde (Innerdeutsche Beziehungen; Westgeldeinnahmen). Das Verkehrswegenetz ist zwar — selbst im Vergleich mit westlichen Industrieländern — relativ dicht, genügt in seiner strukturellen Zusammensetzung und seinem qualitativen Ausbauzustand jedoch nicht den Anforderungen, die Bevölkerung und Wirtschaft stellen. Die relativ hohen Anteile der Eisenbahn (zwei Fünftel) und des Straßenwesens (Staats- und Bezirksstraßen: ein Drittel) am gesamten Grundmittelbestand des Transportsektors spiegeln zwar in etwa die Bedeutung beider Bereiche für die Verkehrsabläufe in der DDR wider, sie sind jedoch kein Beleg für einen — etwa mit der Bundesrepublik Deutschland — vergleichbar guten Ausbauzustand. Die insgesamt nach wie vor sehr knappen Investitionsmittel für den Verkehrsbereich zwingen die Verkehrsplaner, diese auf Schwerpunktbereiche wie die Eisenbahn (bisher knapp 50 v.H.) und den Straßenbereich (20–25 v.H.) zu konzentrieren. A. Eisenbahn Die Dichte des Eisenbahnnetzes der Deutschen Reichsbahn (DR) entspricht mit 13,1 km/100 qkm annähernd derjenigen in der Bundesrepublik. Entsprechend der Wirtschafts- und Bevölkerungsdichte weisen die südlichen Bezirke Karl-Marx-Stadt, Dresden und Leipzig die höchsten und die nördlichen Bezirke Potsdam und Neubrandenburg die niedrigsten Flächendichten auf. Die Anteile zwei- und mehrgleisiger (ca. 30 v.H.) sowie elektrifizierter Strecken (15 v.H.) — einschl. Berliner S-Bahn — an der Gesamtbetriebslänge von 14.226 km liegen weit unter dem europäischen Durchschnitt. Dieser man[S. 1420]gelhafte Ausbauzustand wirkt sich deshalb besonders gravierend aus, weil die Eisenbahn nach wie vor das Rückgrat des V. bildet — die mittel- und langfristigen verkehrskonzeptionellen Vorstellungen verstärken sogar noch deren Position — und sie pro Kilometer Netzlänge vergleichsweise wesentlich höhere Verkehrsleistungen erbringen muß. Auch energiewirtschaftliche Gesichtspunkte waren maßgebend für die Zielstellung, die Eisenbahnen noch stärker als bisher in die binnenländischen Gütertransporte einzubeziehen. Zu diesem Zweck sind viele flankierende Maßnahmen ergriffen worden. Ehemals für unrentabel gehaltene und deshalb stillgelegte Nebenstrecken werden z.T. wieder in Betrieb genommen. Auch das Netz der Schmalspurbahnen (rd. 300 km) wird daraufhin überprüft, ob es unter den veränderten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen rentabel im Güterverkehr genutzt werden kann. Wegen eines zu geringen Ladungsaufkommens geschlossene Güterbahnhöfe, Zugangs- und Anschlußstellen sind z.T. ebenfalls wieder eröffnet worden. Alle Großkunden der DR erhalten einen Gleisanschluß. Für Elektrifizierung, Ausbau des Hauptnetzes und der Rangierbahnhöfe, Ausstattung mit moderner Sicherungstechnik, verstärkte Einführung von Mikroelektronik und Robotertechnik u.a.m. werden im laufenden Fünfjahrplan (1981–1985) über 50 v.H. des Investitionsfonds des gesamten Transportwesens aufgewendet. B. Straßen Im Straßennetz wurden die bereitgestellten Mittel überwiegend dazu verwendet, das Wegenetz von gegenwärtig 1881 km Autobahnen (einschl. Autobahnanschlußstellen), 11.258 km Fernverkehrsstraßen, 34.242 km Bezirksstraßen (Landstraßen 1. und 2. Ordnung) sowie rd. 73.000 km Gemeindestraßen zu erhalten und zu erneuern. Angesichts der Ressourcenknappheit gelang dies aber nur sehr unvollkommen. Der Zustand der Fahrbahndecken, die Ausbauprofile der Fernverkehrsstraßen sowie die vergleichsweise hohe Anzahl der straßengleichen Schienenübergänge entsprechen nicht den Erfordernissen des heutigen Straßenverkehrs. Die auch in der DDR rasch zunehmende individuelle Motorisierung bewirkt vor allem im stark industrialisierten und bevölkerten Süden immer häufiger Engpässe, obwohl dort die Netzdichte (km/100 qkm) bei Fernstraßen bis zu viermal größer als im Norden ist (1982: Bezirk Dresden 754; Bezirk Neubrandenburg 209). Fernstraßenprojekte von nennenswerter Bedeutung waren nach dem Kriege der Autobahnabschnitt Dresden–Leipzig (74 km) — Fertigstellung 1971, die Autobahn Berlin-Rostock (228,5 km) mit Bedeutung auch für den Transitverkehr der skandinavischen Länder — Fertigstellung 1978, sowie die Schließung des Berliner Ringes (28 km) im Westen der Stadt — Fertigstellung 1979. Schließlich wurde Ende 1982 auch der Neubau der Autobahnverbindung zwischen Berlin und Hamburg auf DDR-Gebiet abgeschlossen (Neubaustrecke ab Rostocker Autobahn, Abzweig Wittstock bis Zarrentin, Grenzübergangsstelle zur Bundesrepublik 128 km, zuzüglich Autobahnzubringer vom Berliner Ring (Velten) nach Stolpe-Dorf, Grenzübergangsstelle nach West-Berlin 12 km). Den größten Teil der Kosten für dieses Bauvorhaben trug die Bundesrepublik Deutschland (1,2 Mrd. DM). Ebenfalls mit erheblicher finanzieller Unterstützung durch die Bundesregierung wurde die Haupttransitstrecke Berlin-Helmstedt zwischen Berliner Ring, Abzweig Leipzig, und Marienborn (127 km) von Grund auf erneuert und der Berliner Ring zwischen Abzweig Leipzig und Abzweig Drewitz (12 km) gleich[S. 1421]zeitig sechsspurig ausgebaut. Diese Baumaßnahmen wurden zwischen 1976 und 1980 vorgenommen. An den Gesamtkosten (405 Mill. M) beteiligte sich die Bundesregierung mit etwa ⅔ (260 Mill. DM). Die genannten Neubaustrecken waren fast ausnahmslos schon vor dem II. Weltkrieg geplant. Das insgesamt stark überalterte und dringend reparaturbedürftige Straßennetz kann nur sehr schleppend rekonstruiert werden. Von den Gesamtinvestitionen des Transportwesens gingen in den 60er und 70er Jahren etwa 20–25 v.H. in den Straßenbereich. Der Anteil dürfte jetzt geringer sein, da 70 v.H. aller Verkehrsinvestitionen im laufenden Fünfjahrplan allein von der Bahn und der Seeschiffahrt absorbiert werden. Ob bei durchschnittlich jährlich 6 v.H. mehr Individualverkehr das bestehende Straßennetz in der Substanz erhalten und eine bessere Befahrbarkeit als bisher gewährleistet werden kann, ist sehr fraglich. C. Nahverkehr Im innerstädtischen Verkehr ist die Straßenbahn der Hauptverkehrsträger. Die langfristige Zielstellung für den Stadtverkehr, auch hier den elektrisch betriebenen Nahverkehrsmitteln absoluten Vorrang zu geben, hat nach jahrzehntelang zurückgestellten Erneuerungsmaßnahmen dazu geführt, die Straßenbahnnetze etappenweise zu rekonstruieren. In einigen Städten werden sie durch die Schaffung eigener Trassen zu einem Schnellstraßenbahnnetz ausgebaut. Dies geschieht ebenso wie der Einsatz moderner Großraumwagen (TATRA — aus der ČSSR) nur sehr langsam. Lediglich in Berlin (Ost) existiert eine U-Bahn, der O-Bus nur in einigen Städten. Im Rahmen des gesamten Verkehrssystems spielen beide Verkehrsmittel bisher jedoch keine Rolle, obwohl der O-Bus-Betrieb zwecks Einsparung von Dieselkraftstoff erweitert werden soll. Ausbau- bzw. Erweiterungspläne für das Schnellbahnnetz sind von der DR in Dresden, Halle, Leipzig, Magdeburg, Rostock und Berlin verwirklicht worden. Außerdem soll die Eisenbahn in Städten und Ballungsgebieten zunehmend Aufgaben des Nahverkehrs — vom Omnibus — übernehmen, obwohl ihre Strecken schon heute durch den Güter- und Fernreiseverkehr vielfach völlig überlastet sind. Das Angebot im öffentlichen Linienbusverkehr wird zu verkehrsschwachen Zeiten reduziert, ebenso dann, wenn ein alternatives Angebot der Bahn vorhanden ist. Die für den Nahverkehr im laufenden Fünfjahrplan ohnehin geringen zur Verfügung stehenden Investitionsmittel werden überwiegend für die verkehrstechnische Erschließung neuer Wohnviertel benötigt, die fast ausschließlich in Stadtrandlage errichtet werden. Für die grundlegende Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur bleibt kaum etwas übrig. D. Wasserstraßen und Binnenschiffahrt Das schon 1945 gut ausgebaute Wasserstraßensystem von derzeit 2.319 km Länge — davon 1675 km Hauptwasserstraßen — verlor wegen der veränderten Stellung Berlins und wegen der Tatsache, daß Oder und eingeschränkt auch die Elbe zu Grenzflüssen der DDR wurden, erheblich an Bedeutung. Da die Ursprungsregionen der wichtigsten Massengüter, wie das sächsische Industriegebiet, nicht durch leistungsfähige Wasserstraßen erschlossen sind, wurde der Hafen Rostock auch nach seinem Ausbau zum Überseehafen nicht an das Wasserstraßennetz (bei Wittenberge in die Elbe) angeschlossen. Dieser mehrfach geplante Nord-Süd-Kanal würde gleichzeitig eine allgemeine Netzerweiterung in den Industriegebieten und eine Niedrigwasserregulierung von Elbe und Oder voraussetzen, wenn die Binnenschiffahrt eine größere Bedeutung innerhalb des Massengüterverkehrs erreichen soll. Der Anfang der 50er Jahre aus politischen Gründen gebaute 32 km lange Havelkanal zur Umgehung West-Berlins war bisher die einzige nennenswerte Baumaßnahme im Infrastrukturbereich der Binnenschiffahrt. Für die Erfüllung der aktuellen verkehrspolitischen Forderung, die Binnenschiffahrt als energiegünstigsten Transportzweig stärker in den binnenländischen Gütertransport einzubeziehen — sie soll z.T. Transporte von der Bahn, vor allem aber vom Kraftverkehr übernehmen —, reichen die vorhandenen Wasserstraßen, trotz Niedrigwasser im Sommer und Vereisung im Winter, aus. Die am stärksten belasteten Streckenabschnitte des Netzes sind die in Ost-West-Richtung; selbst diese weisen einschl. des West-Berliner Verkehrs derzeit nur eine Auslastung von unter 50 v.H. aus. Allerdings ist eine Modernisierung und Erweiterung der Binnenhäfen erforderlich. Das gleiche gilt für die Zugangsstellen zum Wasserstraßennetz und die Umschlaganlagen in den Häfen. Die wichtigsten Binnenhäfen sind: Magdeburg, Frankfurt/O., Dresden, Berlin (Ost), Potsdam und Halle. Das am 1. 1. 1979 gebildete VEB Kombinat Binnenschiffahrt und Wasserstraßen, Sitz Berlin, ist zuständig für alle Transport-, Umschlag- und Reparaturprozesse, für Bauarbeiten an den Wasserstraßen sowie deren Betrieb und technische Einrichtungen wie Schleusen und Hebewerke. Das Verkehrsangebot dieses Kombinats ist in jüngster Zeit um einen Containerdienst und zwei regelmäßige Stückgutlinien erweitert worden. Um noch mehr Transporte von der Straße auf den Wasserweg verlagern zu können, wurde im Bezirk Brandenburg die Holzflößerei wieder eingeführt. Die Flotte ist durch den verstärkten Einsatz der Schubschiffahrt bereits in den 60er Jahren modernisiert worden. Der Binnenschiffsbestand von 1161 Einheiten (1982) müßte jedoch von der Zahl oder von der Tragfähigkeit (601.500 t) her erhöht werden, [S. 1422]wenn die Leistungen im laufenden Fünfjahrplan wie vorgesehen um mindestens 25 v.H. steigen sollen. Gewisse Kapazitätsreserven bestehen derzeit allerdings noch in einer besseren Auslastung sowie in einer Beschleunigung des Umschlagverfahrens. E. Seehäfen und Seeschiffahrt Die durch Kriegseinwirkungen zerstörten Seehäfen Rostock, Wismar und Stralsund wurden wiederaufgebaut und erheblich erweitert. Mit Hilfe von Investitionen von fast 700 Mill. Mark (von 1957–1970) hat Rostock unter allen Ostseehäfen hinsichtlich der jährlichen Umschlagsmengen einen vordersten Platz erlangt. Rostock ist vor allem ein Eisenbahnhafen mit einem der größten Verschiebebahnhöfe der DDR. Die 1978 fertiggestellte Autobahn nach Rostock sowie die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Berlin-Rostock (Fertigstellung Ende 1984) sollen dazu dienen, die Bedeutung dieses Hafens weiter zu erhöhen. Durch gezielte Investitionen ist Rostock zu einem Universalhafen mit Ölhafen, Schütt- und Stückgutbereich ausgebaut worden. Bis zu 80.000 BRT-Schiffe können über einen 7 km langen Verbindungskanal das Hafenbecken anlaufen. Derzeit werden ein Chemiehafen gebaut, ein Getreidehafen fertiggestellt sowie die Ro/Ro-Container-Umschlaganlagen beträchtlich erweitert. Werden bis 1985 die Planziele erreicht, dann hat Rostock in etwa die gleiche Größenordnung (hinsichtlich der jährlichen Umschlagleistungen) wie heute Bremen-Bremerhaven, der zweitgrößte Hafen der Bundesrepublik. Die Häfen Wismar und Stralsund sind Spezialhäfen für Kali und Getreide bzw. Holz und Schüttgüter und gegenüber Rostock relativ bedeutungslos. Alle drei DDR-Seehäfen arbeiten an der Kapazitätsgrenze. Die im laufenden Fünfjahrplan geplanten Steigerungen der Hafenumschlagsleistungen, vor allem um den gegenwärtig noch hohen — mit Valutaausgaben verbundenen — Fremdhafenumschlag (z.B. via Hamburg) zu verringern, lassen sich nur mit einem entsprechenden Ausbau der Kaianlagen verwirklichen. Parallel zum Ausbau der Seehäfen wurde die Handelsflotte beträchtlich erweitert, nachdem in den 50er Jahren in den durch Reparationsmaßnahmen weitgehend dezimierten DDR-Werften überwiegend Schiffe für die UdSSR repariert wurden (Schiffbau). Unter den insgesamt 174 Handelsschiffen im Jahre 1983 waren 6 Tanker mit 8 v.H. Anteil an der Gesamttonnage; die 103 Stückgutfrachter hatten einen Anteil von 59 v.H., die 17 Massengutschiffe einen von 20 v.H., während Container-, Ro/Ro-, Erz-, Öl-, Frucht- und Küstenmotorschiffe demgegenüber bedeutungslos sind. Die Handelsflotte der Bundesrepublik ist etwa sechsmal größer. Das dem MfV direkt unterstellte VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei (Gründung am 1. 1. 1974), Sitz Rostock, mit seinen Kombinatsbetrieben ist für Transport, Umschlag und Lagerung sämtlicher Außenhandelsgüter der DDR und ausländischer Kunden sowie für die gesamten Bauarbeiten in den Häfen verantwortlich. F. Luftverkehr Für den Luftverkehr wurde Berlin-Schönefeld als internationaler Großflughafen ausgebaut und durch S-Bahn-, Fernbahn- und Autobahnanschluß in das Verkehrsnetz eingefügt. Der Inlandsflugverkehr ist 1980 aus energiewirtschaftlichen Gründen vollkommen eingestellt worden. Das Flugliniennetz der Interflug umfaßte 1983 einschließlich der nichtständigen Fluglinien 60 Strecken [S. 1423]mit einer Gesamtlänge von 122.189 km. Regelmäßig angeflogen werden vor allem die Metropolen und größeren Städte fast aller sozialistischen Länder (bis auf China und Nordkorea) sowie die meisten arabischen Hauptstädte (Kairo, Khartum, Addis Abeba, Beirut, Damaskus, Tripolis, Tunis, Algier, Bagdad). Daneben bemüht sich die Interflug auch stark um regelmäßige Liniendienste mit westlichen Ländern, vor allem in Europa. Lt. Sommerflugplan 1983 wurden Kopenhagen, Stockholm, Helsinki, Brüssel, Rom, Wien, Athen, Mailand, Madrid, Lissabon und Amsterdam mindestens einmal wöchentlich angeflogen. Darüber hinaus bestehen Verbindungen nach Istanbul, Ankara, Karatschi, Larnaca, Lagos, Maputo, Luanda und einige Charterverbindungen für Touristen aus West-Berlin. Daneben werden von Dresden, Erfurt und Leipzig noch Budapest, Leningrad, Moskau und Sofia regelmäßig angeflogen. — Eingesetzt wird ausnahmslos sowjetisches Fluggerät, die IL 62 vorwiegend auf überseeischen Flugrouten, die TU 154 (ähnlich der Boeing 727–100) und die TU 134 (ähnlich der älteren frz. Caravelle) hauptsächlich im europäischen Raum. Auf besonders kurzen Strecken (Routen in die benachbarten RGW-Länder) kommen z.T. auch noch Turbo-Propellerflugzeuge vom Typ IL 18 zum Einsatz. Träger des Luftverkehrs ist die 1958 gegründete Interflug GmbH (IF), die dem MfV unterstellt ist. Sie ist zuständig für den gesamten Flugbetrieb (einschl. Wirtschaftsflug), die Unterhaltung, den Betrieb und Ausbau der Verkehrsflughäfen sowie die Flugsicherung der DDR. Die IF gliedert sich in die Betriebe Verkehrsflug, Agrarflug, Flughäfen, Flugsicherung und Bildflug. Sie wird von einem Generaldirektor (gleichzeitig Stellvertreter des Ministers für V. — derzeit Dr. Klaus Henkes, SED) geleitet. Die IF hat rd. 50 staatliche Luftverkehrsabkommen abgeschlossen und ist Mitglied in mehreren internationalen Luftverkehrsorganisationen. Neben der Mitgliedschaft in Organisationen der RGW-Länder gehört sie seit 1958 der Internationalen Vereinigung der Nachrichtenverbindungen der zivilen Luftfahrt (SITA) an. 1969 ist der Flughafen Schönefeld der Internationalen Vereinigung der Zivilflughäfen (ICAA) beigetreten. Der IATA gehört die IF, wie die meisten RGW-Fluggesellschaften (bis auf LOT und CSA), nicht an. G. Rohrleitungsnetz Für den verstärkten Ausbau der Petrochemie (Chemische Industrie), den erhöhten Treibstoffbedarf sowie einen allgemein steigenden Energieverbrauch der Wirtschaft und der Bevölkerung ist in der DDR ein Fernleitungsnetz von rd. 1300 km Länge gebaut worden. Es umfaßt u.a. die Leitungen von Leuna (Chemie), Rostock (Ölhafen) und Berlin (Produktenpipeline) nach Schwedt/O., dem Zentrum der Petrochemischen Industrie in der DDR, und dem Endpunkt einer Fernleitung aus der UdSSR sowie die Erdgaspipeline DDR-ČSSR (dort Anschluß an die Sojus-Erdgasleitung aus der Sowjetunion). Gegenüber der Bundesrepublik (2.100 km) ist die Netzlänge relativ hoch. Die Rohrleitungen liegen nicht im Verantwortungsbereich des MfV, sondern des Ministeriums für Chemische Industrie. V. Verkehrsleistungen A. Güterverkehr Die Güte des Transportsystems wurde bis Ende der 70er Jahre in erster Linie daran gemessen, ob die in den jeweiligen Jahres- und Fünfjahrplänen vorgesehenen Leistungssteigerungen realisiert werden konnten, und weniger daran, ob die Transportdurchführung volkswirtschaftlich effizient war. Ein derartiges Vorgehen wurde durch die Tatsache begünstigt, daß die Investitionsmittel nicht ausreichten, die in ihrer Grundsubstanz vom ehemaligen Deutschen Reich übernommenen Verkehrsanlagen den gestiegenen sowie gegenüber früher erheblich veränderten Transportaufgaben anzupassen. Auch die Entwicklung der Transportkapazitäten im öffentlichen Güterverkehr entsprach nicht dem steigenden Bedarf. Dieser Mangel bewirkte eine starke Ausweitung des Werkverkehrs mit Lkw, einer Verkehrsart, die sich auch in einem sozialistischen Staat bislang weitgehend der zentralen Planung entzog. Der Werkverkehr ist wegen der besseren Verfügbarkeit von Transportraum für die Betriebe vorteilhaft; aufgrund einer geringeren räumlichen und zeitlichen Auslastung und des zum Teil daraus folgenden höheren spezifischen Energieverbrauchs volkswirtschaftlich jedoch teurer als der Schienenverkehr, die Binnenschiffahrt oder der öffentliche Güterkraftverkehr. Ein weiteres Problem für die Planungsbehörden der DDR resultierte daraus, daß die Betriebe einen überhöhten Transportbedarf anmeldeten, um angesichts des ständig knappen Transportraums eine gewisse Reserve zu haben. Da eine übergeordnete Prüfung in der Regel nicht erfolgte, konnten die zur Verfügung stehenden Transportkapazitäten kaum entsprechend den wirklichen Bedürfnissen der Betriebe und Wirtschaftszweige verteilt werden. Diese Besonderheiten führten zu überhöhten Kosten je transportierte Leistungseinheit (Mark/t bzw. tkm). Daneben wird in der DDR auch der hohe Transportumfang (t bzw. tkm je Einheit des Bruttosozialprodukts) kritisiert. In allen neueren Plänen, Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien u.ä. wird diesen Gegebenheiten Rechnung getragen. So heißt es im Gesetz über den Fünfjahrplan 1981–1985: „Zur Senkung des gesellschaftlichen Aufwandes in der Volkswirtschaft so[S. 1424]wie aus energieökonomischen Gründen ist der spezifische Transportaufwand aller Wirtschaftszweige durch Optimierung der Liefer- und Transportbeziehungen systematisch zu senken“ (Gesetz über den Fünfjahrplan … 1981–1985 vom 3. 12. 1981 — GBl. I, S. 412), und zwar um mindestens 20 v.H. Die Verringerung des Transportaufwandes soll demnach vor allem zur Energieeinsparung beitragen. Der Verkehrssektor ist — wie in der Bundesrepublik — nach Industrie und Haushalten der drittgrößte Energieverbraucher. Die Überlegungen im Güterverkehr konzentrieren sich dabei auf 2 Punkte: 1. Wie kann bei den einzelnen Verkehrsträgern mit weniger Energie mehr transportiert werden? 2. Wie kann durch eine andere Arbeitsteilung zwischen den Verkehrsträgern Energie eingespart werden? Nach DDR-Berechnungen verhält sich der spezifische Energieverbrauch (Kilojoule je Bruttotonnenkilometer) bei Binnenschiffahrt, Eisenbahn und Kraftverkehr wie 0,6–0,8:1:3. Die gegenwärtige Verkehrsteilung und auch die Entwicklung in den 60er und 70er Jahren sind deshalb als nicht optimal zu bezeichnen. Die Bedeutung der Binnenschiffahrt ist seit Jahren unverändert gering. Wie in den anderen RGW-Staaten dominiert die Eisenbahn, die rd. 7/10 der Verkehrsleistungen (tkm) im binnenländischen Güterverkehr erbringt (Bundesrepublik: ¼). Trotz jährlich steigender Transportmengen (t) verlor die Bahn jedoch bis 1980 gegenüber dem Straßengüterverkehr an Bedeutung, dessen Anteil an den Leistungen auf rd. ¼ (Bundesrepublik: ca. 50 v.H.) anstieg. Auch der Rohrleitungstransport wurde in den vergangenen Jahren kräftig ausgedehnt, während der Luftverkehr im binnenländischen Gütertransport keine Rolle spielt. Die konsequente Durchsetzung des obersten Gebots, den Transportaufwand zu senken und Energie einzusparen, führte seit Beginn des lfd. Fünfjahrplanes zu einer kontinuierlichen Verringerung von Transportmengen und -leistungen sowie einer Verkehrsverlagerung vom Straßengüterverkehr zu den energiewirtschaftlich günstigeren Transportzweigen Eisenbahn und Binnenschiffahrt. Die Gründe für die Vorrangstellung der Eisenbahn liegen in erster Linie darin, daß die staatliche Planung eine noch stärkere Ausweitung des Straßengüterfernverkehrs durch gesetzliche Regelungen verhindert hat. Nach der 1973 in Kraft getretenen Transport-VO (TVO) — 1982 durch die Gütertransport-VO (GTVO) ersetzt —, die die Aufgabenteilung zwischen Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Kraftverkehr regelt, durften Transporte außerhalb des 50 km-Luftlinienumkreises in der Regel nur von der Bahn oder der Binnenschiffahrt durchgeführt werden. Ein verstärkter Lkw-Einsatz im Binnengüterverkehr — wie in der Bundesrepublik — hätte einen mit Devisenausgaben verbundenen Import von Lkws und/oder den Aufbau einer eigenen Lkw-Produktion sowie eine durchgreifende qualitative Verbesserung des Straßennetzes erfordert. Aus Mangel an Devisen bzw. Investitionsmitteln konnte dieser Weg nicht eingeschlagen werden. Weil die Binnenschiffahrt sehr ungünstige Angebotsbedingungen — die Wasserstraßen erschließen die Industriegebiete kaum und verlaufen in Ost-West-Richtung, während die Hauptgüterströme in einer Nord-Süd-Richtung verlaufen — aufweist, mußte zum [S. 1425]größten Teil die DR die Ferngütertransporte übernehmen. Die DR hat 1983 rd. 325 Mill.~t Güter befördert. Die Verkehrsleistung betrug etwa 55 Mrd. tkm (Bundesrepublik: 300 Mill.~t bzw. 56 Mrd. tkm einschließlich der nichtbundeseigenen Eisenbahnen). Kohle, Koks und Baumaterialien haben einen Anteil von über 50 v.H. am Gesamttransportaufkommen der DR. Bei Transporten von Baumaterialien, Fertigwaren und Stückgut erbringt die Bahn Leistungen, die in westlichen Ländern zum größten Teil von der Binnenschiffahrt bzw. dem Lkw übernommen werden. Wenn die erschwerten Bedingungen — hinsichtlich des zweigleisigen und elektrifizierten Ausbauzustandes — berücksichtigt werden, sind diese Leistungen sehr beachtlich. Beim Straßengüterverkehr (einschl. Nah- und Werkverkehr) sind Transportaufkommen und -leistungen bis 1980 kräftig gestiegen, ab 1981 jedoch stark rückläufig. Gegenüber der Bundesrepublik ist die Struktur völlig verschieden. Aufgrund der gesetzlichen Restriktionen hat der Lkw-Fernverkehr (mehr als 50 km Transportweite) nur einen Anteil von 3 v.H. (1982) am gesamten Transportaufkommen (Bundesrepublik: rd. 10 v.H.). Bei den Verkehrsleistungen beträgt der Anteil des Fernverkehrs 8 v.H. (Bundesrepublik: ⅓). Besonders problematisch ist in der DDR die Abstimmung zwischen öffentlichem Kraftverkehr und Werkverkehr, der fast die Hälfte aller Güter im binnenländischen Güterverkehr befördert. Die Werkfuhrparks haben eine wesentlich geringere zeitliche und räumliche Kapazitätsauslastung als die Lkws der öffentlichen Kraftverkehrsbetriebe. Sie stehen allerdings den Betrieben ständig zur Verfügung und sind daher im Einsatz wesentlich flexibler. Angesichts der ständigen Engpässe im Transportsektor — besonders im Bausektor — ist es seit einigen Jahren üblich, den Betrieben die unmittelbare Verfügungsgewalt über ihre Lkws in Teilbereichen zu entziehen. Durch bezirkliche Transportausschüsse und Kraftverkehrskombinate — Kraftstoffkontingentierung, Einbeziehung in die Erfüllung überbetrieblicher Transportaufgaben, Koordinierung und Genehmigung von Fernfahrten — sowie unter anderem auch durch die Bildung von Werkfahrgemeinschaften wird angestrebt, den Werkverkehr in das einheitliche sozialistische Transportsystem einzubeziehen. Das Verkehrsaufkommen der Binnenschiffahrt steigt seit 1980 an. Mit einem Anteil von 3 v.H. bei den Leistungen und noch nicht einmal 2 v.H. beim Aufkommen ist sie allerdings nach wie vor der unbedeutendste Verkehrsträger im binnenländischen Güterverkehr. Auch der verstärkte Einsatz der Schubschiffahrt — gegenwärtig werden ¾ aller Binnenschiffstransporte auf diese Weise durchgeführt — sowie die sie begünstigenden Regelungen der TVO konnten hieran nichts ändern. Im Transportaufkommen dominieren Baumaterialien (rd. 50 v.H.), Abfallprodukte (16 v.H.) sowie Kohle und Koks (13 v.H.). Obwohl bei den Transporten von Mineralöl und Mineralölprodukten die Substitution der traditionellen Verkehrsträger durch Rohrfernleitungen fast 10 Jahre später als in der Bundesrepublik einsetzte, haben diese heute einen Anteil von 6 v.H. an den gesamten Transportleistungen im binnenländischen Güterverkehr (Bundesrepublik: 4 v.H.). Parallel zum Ausbau der Ostseehäfen — hier vor allem Rostock — wurde auch der Schiffsbestand der Handelsflotte beträchtlich erweitert, so daß in der Seeschiffahrt erhebliche Leistungssteigerungen erreicht werden konnten. 1983 wurden etwa 12 Mill.~t Güter mit der DDR-Handelsflotte befördert. Der Seeverkehr stagniert in den letzten Jahren — auch die Flotte wurde leicht reduziert —, so daß die im lfd. Fünfjahrplan (1981–1985) vorgesehene Steigerung der Transportmengen um rd. 15 v.H. voraussichtlich nicht verwirklicht werden kann. Beachtlicher noch waren die Leistungssteigerungen in den Seehäfen der DDR. 1983 wurden insgesamt 23,1 Mill.~t in Rostock (77 v.H.), Wismar (20 v.H.) und Stralsund umgeschlagen (Bundesrepublik: 130 Mill.~t, Hamburg 49 Mill.~t). Der weitere Ausbau der Seehäfen (Rostock und Wismar) soll weitere Steigerungen der Umschlagleistungen (1985/1980: 46 v.H.) bewirken. Allein im Seehafen Rostock sollen 1985 etwa 24 Mill.~t (50 v.H. des gegenwärtigen Umschlags im Hamburger Hafen) umgeschlagen werden. Wichtige Ziele dabei sind die Beseitigung des gegenwärtig noch hohen Fremdhafenumschlags in westlichen Häfen, um Devisen einzusparen, und die Steigerung des Umschlags für Dritte, um Valuta zu erwirtschaften. Künftige Entwicklungslinien. Die Hauptforderungen für die 80er Jahre heißen Senken des Transportaufwandes im Binnengüterverkehr und Einsparung von Energie. Eine Vielzahl von Maßnahmen und ökonomischen Stimuli sind bereits eingeleitet worden, um den Gütertransport effizienter, auf kürzestem Weg und mit weniger Energie durchzuführen. Die Optimierung der Transport- und Lieferbeziehungen, die Verfeinerung der Transportplanung und -bilanzierung, die Vorgabe von Planungs- und Abrechnungskennziffern (Transportnormative = Limite zur Inanspruchnahme von Transportleistungen für Ministerien, Kombinate und Betriebe), Veränderungen der Produktions- und Standortstruktur (PTO = Produktions-Transport-Optimierung), sowie Maßnahmen in der Produktion, die den Transportbedarf senken (PTI = Produktions-Transport-Integration) und ein neuer Binnengütertarif sollen den Transportaufwand senken. Die 1982 in Kraft getretenen neuen Binnengüterverkehrstarife verteuerten die Transporte für die verladende Wirtschaft um durchschnittlich 60–70 v.H. [S. 1426]Die Tarifanhebungen, als ökonomischer Anreiz zur Vermeidung unnötiger Transporte und Leerfahrten, trafen alle Verkehrsträger, wenn auch unterschiedlich stark. Die Preisveränderungen sollten nämlich gleichzeitig — aus energiewirtschaftlichen Gründen — Transportverlagerungen zwischen den Verkehrsträgern bewirken. Verteuerten sich die Straßengütertransporte um rd. 80 v.H., stiegen die Preise für Transporte der Binnenschiffahrt nur um 47 v.H. [S. 1427]Konkretes Ziel aller Maßnahmen ist, die gesamten Binnengütertransportmengen (t) und -leistungen (tkm) trotz steigender wertmäßiger Warenproduktion bis 1990 konstant zu halten, nach Möglichkeit sogar zu senken. Der Lkw-Einsatz soll noch rigoroser als bisher auf den Nahbereich, den grenzüberschreitenden Verkehr, den Zubringerverkehr (von/nach Bahnhöfen, Gleisanschlüssen, Binnenschiffahrtsumschlagplätzen) und auf Spezialtransporte beschränkt werden. 5–6 Mill.~t jährlich sollen bis 1990 auf die Eisenbahn verlagert werden. Analog hierzu ist bei Massengütern eine Verlagerung von Transporten der Bahn und der Straße zur Binnenschiffahrt von jährlich 1 Mill.~t beabsichtigt. Damit stiege der Anteil der Bahn an den Transportleistungen im Binnengüterverkehr auf fast ⅘ und der der Binnenschiffahrt auf fast 5 v.H., während sich die Verkehrsleistungen auf der Straße im Anteil fast halbieren würden. Diese Verlagerungen könnten zusammen mit der forcierten Elektrifizierung der Eisenbahn zu erheblichen Einsparungen an Dieselkraftstoffen führen. Es ist allerdings zweifelhaft, ob sich diese Verkehrsverlagerungen in vollem Umfange verwirklichen lassen. Schon heute fehlen der DR mehr als 10.000 Arbeitskräfte, was zu einer Vielzahl von Überstunden führt. Trotz Elektrifizierung, Rationalisierung und weiterer Automatisierung würden sich bei dem Volumen der geplanten Verlagerung die Schwierigkeiten bei der DR eher noch vergrößern. Die bisher erreichten Erfolge sowohl in der Aufwandssenkung als auch bei den Transportverlagerungen — soweit aus den bisher für 1981, 1982 und 1983 veröffentlichten Statistiken erkennbar — zeigen, daß die vorhandenen Möglichkeiten von den DDR-Verkehrsplanern und -Politikern ganz sicher überschätzt werden. B. Personenverkehr Auch im Personenverkehr gelten als Hauptleitlinie der Verkehrspolitik Energieeinsparung und Senkung des Transportaufwandes. Während im Güterverkehr zur Verwirklichung dieser Ziele wie gezeigt ein breitgefächertes Instrumentarium eingesetzt werden kann, sind die Möglichkeiten im Personenverkehr weitaus geringer: Mehr als die Hälfte der Verkehrsleistungen entfällt auf den Individualverkehr, einen Bereich, der sich auch in der DDR weitgehend der staatlichen Planung entzieht. Wie in der Bundesrepublik Deutschland neigt in der DDR der öffentliche Personenverkehr zunehmend zur Stagnation. Der Individualverkehr weist demgegenüber hohe Zuwachsraten auf. Diese Feststellung überrascht, wenn man bedenkt, daß bislang in allen kurz-, mittel- und langfristigen Verkehrsplanungen der Eisenbahn-, Omnibusüberland- und städtische Nahverkehr uneingeschränkte Priorität hatten. Der Individualverkehr wird demgegenüber in den Jahres- und Fünfjahrplänen nicht einmal erwähnt. Für eine integrierte Verkehrspolitik, die Einzelmaßnahmen an einem Gesamtkonzept ausrichtet, fehlen in der DDR überdies die Grundlagen. Eine amtliche Statistik, die auch den Individualverkehr umfaßt, existiert nicht. Die umfassendsten Untersuchungen auf diesem Gebiet fanden bisher ausschließlich im Rahmen des Systems repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) statt. Das SrV wurde erstmals 1972 in 16 Städten der DDR durchgeführt und bei 2 weiteren Neuauflagen erheblich ausgedehnt. Die Ergebnisse dieser Befragungen gestatteten es immerhin, mit Hilfe weiterer Einzelangaben in DDR-Veröffentlichungen ein Gesamtbild des Personenverkehrs zumindest für einige Jahre zu ermitteln. Entwicklung und Struktur des Personenverkehrs in der DDR sind von der Zunahme des Lebensstandards, der damit einhergehenden wachsenden individuellen Motorisierung und den gestiegenen Zahlen der Erwerbstätigen, Schüler und Studierenden beeinflußt worden. Daneben haben aber auch andere Faktoren wie zunehmende Freizeit, partielle Verbesserungen der Verkehrswege, Verlagerung von Wohnungen in Stadtrandlagen, Konzentrationsprozesse im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen sowie im Handel und in der Industrie eine Rolle gespielt. Diese Veränderungen hatten zur Folge, daß heute nahezu doppelt so viele Wege je Einwohner mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Auto oder dem Motorrad zurückgelegt werden als vor 20 Jahren. Unter Berücksichtigung der zurückgelegten Entfernungen war der Anstieg der Mobilität (Personenkilometer je Einwohner) sogar noch größer. Am gesamten Personenverkehr der DDR war der individuelle Verkehr 1983 beim Aufkommen (beförderte Personen) zu fast der Hälfte (Bundesrepublik: ⅘) und bei den Leistungen (Personenkilometer) sogar schon zu ⅗ beteiligt (Bundesrepublik: ⅘) Gegenüber 1960 ist der Individualverkehr damit etwa auf das Fünffache gestiegen. Innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) hat die DDR inzwischen den mit Abstand höchsten Motorisierungsgrad. Gegenwärtig besitzen ⅖ aller Privathaushalte in der DDR ein Auto. Unter Einbeziehung der etwa 300.000 Dienst- und Geschäftsfahrzeuge teilten sich in der DDR fast 6 Einwohner (Bundesrepublik: 2,5) in einen Pkw. Das durchschnittliche monatliche Netto-Arbeitseinkommen im Jahr 1982 betrug 800 Mark. Das billigste Auto [Trabant] kostet rd. 9.000 Mark, der Wartburg rd. 20.000 Mark. Importautos sind noch wesentlich teurer.) Während die Kfz-Steuer (18 Mark je angefangenen 100 cm³ Hubraum) höher als in der Bundesrepublik (14,40 DM) ist, sind die Beitragssätze für die Haftpflichtversicherung (z.B. 50-PS-Auto: 153 Mark) deutlich niedriger. Dafür ist der Betrieb eines Autos wiederum teurer. Ein Liter Superbenzin kostet, seit Jahren allerdings unverändert, 1,65 Mark (Normalbenzin: 1,50 Mark). [S. 1428]Ein weiteres zentrales Problem für Autobesitzer ist die Kfz-Instandhaltung. Als Folge der langen Wartefristen und der hohen Preise bei fabrikneuen Pkw werden die vorhandenen Pkw außerordentlich lange genutzt und sind entsprechend reparaturanfällig (durchschnittliche Nutzungsdauer 15 Jahre oder mehr). Die Kfz-Instandhaltungskapazitäten hinken aber dem gestiegenen Bedarf weit hinterher. Selbst wenn die im laufenden Fünfjahrplan vorgesehenen Leistungssteigerungen (knapp 50 v.H.) in diesem Dienstleistungsbereich erreicht werden sollten, dürfte es auch künftig noch Engpässe geben. Trotz dieser Erschwernisse eilt die Nachfrage nach Pkw dem Angebot nach wie vor weit voraus. Gegenwärtig müssen 10 Jahre Wartezeit und mehr in Kauf genommen werden. Das Beförderungsaufkommen der öffentlichen Verkehrsmittel betrug 1983 etwa 4,1 Mrd. Im Durchschnitt fuhren täglich 11 Mill. Personen (Bundesrepublik: 21 Mill.) mit der Eisenbahn, dem Omnibus, der Straßenbahn, dem O-Bus oder der U-Bahn. Sicher auch als ein Ergebnis der Stillegung unrentabler Nebenstrecken bei der DR in den 60er Jahren entfällt davon auf die Bahn nur noch 1/7 (1960: ¼), während im gleichen Zeitraum der Omnibusverkehr (Überland- einschl. Werkverkehr) seinen Anteil von knapp ⅕ auf mehr als ⅓ steigerte. Gemäß der Hauptforderung, Energie einzusparen, soll der in dieser Beziehung ungünstigere Busverkehr über größere Entfernungen nach Möglichkeit reduziert und durch die Eisenbahn ersetzt werden. Auch im städtischen Nahverkehr hat der Busverkehr erheblich an Bedeutung (⅓) gewonnen. Dennoch ist die Straßenbahn mit einem Anteil von 56 v.H. weiterhin das Hauptverkehrsmittel. Der O-Bus und die U-Bahn Berlin (Ost) spielen im gesamten Nahverkehrssystem derzeit keine Rolle. Die Entwicklung hin zum Bus wird künftig gestoppt zugunsten der energetisch günstigeren Straßenbahn; in diesem Zusammenhang soll der Einsatz von O-Bussen, deren Betrieb fast gänzlich eingestellt wurde, wieder verstärkt werden. Als Fazit bleibt festzuhalten, daß auch sozialistische Staaten wie die DDR keine alternativen Verkehrskonzeptionen verwirklichen konnten. Lediglich die Preis- bzw. Tarifgestaltung für öffentliche und individuelle Verkehrsmittel genügt dem verkehrspolitischen Ziel einer Priorität des öffentlichen Verkehrs. Die Fahrpreise im Binnenverkehr mit der Eisenbahn, dem Bus oder den städtischen Nahverkehrsmitteln sind seit Jahrzehnten konstant und sehr niedrig. So kostet eine Straßenbahnfahrt in der Regel 0,20 Mark, teilweise sogar noch weniger. Die einem Nulltarif gleichkommenden Tarife vor allem im Nahverkehr bedingen ständig steigende Subventionen (1983: über 3 Mrd. Mark). Diese Preisgestaltung wird als bedeutender Bestandteil der Sozialpolitik der DDR besonders herausgestellt. Dennoch ist auch in der DDR der Pkw zu einem täglichen Gebrauchsgegenstand geworden und hat den Charakter eines Massenverkehrsmittels angenommen. Diesem Phänomen stehen die sozialistischen Planer [S. 1429]offensichtlich mit der gleichen Ohnmacht gegenüber wie westliche Verkehrspolitiker. Sie beschränken sich darauf, in Städten und Ballungsgebieten den öffentlichen Verkehr zu fördern und ihn effizienter zu gestalten. Die bessere Koordinierung des öffentlichen Verkehrs (Eisenbahn, Bus und städtischer Nahverkehr), die Abstimmung der Strecken- und Liniennetze, die Beseitigung von Parallelverkehr, integrierte Erschließungs- und Bedienungssysteme zwischen Fern- und Regionalverkehr, Werkfahrgemeinschaften für die Personenbeförderung, die Schaffung von Fußgängerzonen und anderes mehr zielen in diese Richtung. Diese Maßnahmen reichen aber nicht aus, um die ursprünglich angestrebten Ziele im Verhältnis von Individualverkehr zum öffentlichen Verkehr zu verwirklichen. Der Bau neuer Wohnsiedlungen fast ausschließlich an der Peripherie der Städte hat zur Folge, daß viele Wege, die vorher zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden konnten, nunmehr die Benutzung eines Verkehrsmittels erfordern. Die Frage, wie ohne nennenswerte Investitionen im städtischen Nahverkehrsangebot der öffentliche Verkehr auch nur stabilisiert, bzw. die in allen Ein- und Fünfjahrplänen immer wiederkehrende Forderun
Verkehrswesen (1985) Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 [S. 1417] I. Verkehr in der Gesamtwirtschaft Das V. (im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Verkehrswesen [MfV]) faßt alle Zweige des öffentlichen Transports sowie der mit ihnen verbundenen industriellen Betriebe, Handelsbetriebe und Kombinate zusammen, die dem MfV leitungsmäßig unterstellt sind: Eisenbahnverkehr, Seeverkehr, Binnenschiffsverkehr,…
DDR A-Z 1985
Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ (1985)
Siehe auch: Gesellschaft „Neue Heimat“: 1965 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“: 1966 1969 1975 1979 Die GNH. wurde im Dezember 1964 als Instrument der Auslandspropaganda der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gegründet und ist organisatorisch der Liga für Völkerfreundschaft angegliedert (Freundschaftsgesellschaften). Ihr schloß sich der 1960 in Berlin (Ost) konstituierte „Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur“ an, der „allen Freunden deutscher Kultur und Sprache im Ausland helfen und ihnen das Kennenlernen der Schönheiten der deutschen Literatur und Kunst erleichtern“ sollte. Beide Organisationen wandten sich in den 60er Jahren vor allem an deutsche Volksgruppen z.B. in Ungarn und Rumänien, aber auch an emigrierte Deutsche in Lateinamerika, Nordamerika und Australien. Um kulturellen Einflüssen aus der Bundesrepublik entgegenzuwirken, sind von der GNH. in dieser Zeit u.a. in großer Zahl Schulbücher aus der DDR an Auslandsdeutsche verteilt worden. Die GNH. und der Arbeitskreis bedienten sich darüber hinaus zahlreicher anderer Mittel der Öffentlichkeitsarbeit wie Veranstaltungen, Vorträge, Konzerte, Kurse, Bücher, Filme, Fotos und sonstige Anschauungs- und Lehrmaterialien. Die Zeitschrift der GNH. „Neue Heimat. Journal aus der Deutschen Demokratischen Republik“ wurde kostenlos im Ausland verteilt. Die Bedeutung der GNH. ist seit 1972/73 stark zurückgegangen. Ihre Aufgaben werden gegenwärtig vor allem von den Freundschaftsgesellschaften sowie den Botschaften der DDR (Diplomatische Beziehungen) wahrgenommen. Über die Arbeit der GNH. ist in den letzten Jahren in der DDR nicht mehr berichtet worden. Präsident der GNH. war bis 1975 der Schriftsteller Ludwig Renn (Pseudonym von Arnold Vieth von Golssenau); diese Funktion wurde anschließend von dem Schauspieler Hans-Peter Minetti (Kandidat des ZK der SED) übernommen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 548 Gesellschaft für Sport und Technik (GST) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche GerichteSiehe auch: Gesellschaft „Neue Heimat“: 1965 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“: 1966 1969 1975 1979 Die GNH. wurde im Dezember 1964 als Instrument der Auslandspropaganda der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gegründet und ist organisatorisch der Liga für Völkerfreundschaft angegliedert (Freundschaftsgesellschaften). Ihr schloß sich der 1960 in Berlin (Ost) konstituierte „Arbeitskreis zur…
DDR A-Z 1985
Staatsrat (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der St. der DDR ist ein Organ der Volkskammer und nimmt Aufgaben und Funktionen (darunter die eines Staatsoberhaupts der DDR) wahr, die ihm durch die Verfassung der DDR sowie durch Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind. Für seine Tätigkeit ist er der Volkskammer verantwortlich. Die Verfassung der DDR von 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (Art. 66–75) nennt als Aufgaben u.a.: die völkerrechtliche Vertretung der DDR und das Recht der Ratifizierung und Kündigung von Staatsverträgen und anderen ratifizierungsbedürftigen völkerrechtlichen Verträgen; die Unterstützung der örtlichen Volksvertretungen und die Förderung ihrer Aktivität bei der Gestaltung der Gesellschaft sowie die Einflußnahme auf die Wahrung und Festigung der Gesetzlichkeit in der Tätigkeit dieser Gremien. Damit waren die Anleitung und Kontrolle der Beschlußfassung der örtlichen Volksvertretungen gemäß den bestehenden Bestimmungen (Volkswirtschafts- und Staatshaushaltspläne sowie andere Gesetze und Rechtsvorschriften) gemeint; die Ausschreibung der Wahlen zu den Volksvertretungen aller Ebenen; die Verabschiedung grundsätzlicher Beschlüsse zur Landesverteidigung und deren Organisation mit Hilfe des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR), dessen Mitglieder vom St. berufen werden; die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit in der Tätigkeit des Obersten Gerichts sowie des Generalstaatsanwalts sowie die Ausübung des Amnestie- und Begnadigungsrechtes. Die Arbeit des St. wird vom Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von einem beauftragten Stellvertreter geleitet. Der Vorsitzende ernennt die diplomatischen Vertreter der DDR bzw. beruft sie ab und nimmt Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer diplomatischer Vertreter entgegen. Er verleiht die vom St. gestifteten Orden, Auszeichnungen und Ehrentitel. Der St. wurde im September 1960 unmittelbar nach dem Tode des damaligen Präsidenten der DDR, W. Pieck, mit der Absicht gegründet, eine bessere Anleitung der Tätigkeit des Staatsapparates gemäß den Beschlüssen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zu ermöglichen. Er entwickelte sich zwischen 1963 und 1969/70 zur wichtigsten zentralen politischen Instanz im staatlichen System der DDR und bestimmte maßgeblich die staatliche Entscheidungstätigkeit durch Ausübung der Regierungsfunktion. Die Verfassung von 1968 bestätigte die überragende Stellung des St. Das gründete in der Person seines Vorsitzenden W. Ulbricht, der gleichzeitig Erster Sekretär des Zentralkomitees (ZK) der SED und Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates und damit auch Oberbefehlshaber der bewaffneten Kräfte war, soweit sie nicht unmittelbar dem Kommando der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Vertrages unterstanden, sowie in der gleichzeitigen Verlagerung von Kompetenzen der Parteiführung auf den St. Die Rechte des St., u.a. das Recht der Wahrnehmung [S. 1299]aller grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergaben und die er zwischen ihren Tagungen zu vertreten hatte, die Möglichkeit der Steuerung der zentralen Entscheidungsprozesse durch sein Recht, über die Annahme und Weiterleitung von Gesetzesvorlagen an die Volkskammer zu entscheiden, die Verfassungsmäßigkeit von Vorlagen zu prüfen bzw. über Auslegungen bestehender Vorschriften zu entscheiden sowie durch Erlasse und Beschlüsse die Tätigkeit aller staatlichen Organe verbindlich zu bestimmen, sind nach der Ablösung Ulbrichts im Mai 1971 durch das Gesetz über den Ministerrat vom Oktober 1972, die Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 und die neue Geschäftsordnung der Volkskammer dem St. entzogen bzw. beträchtlich beschnitten worden. Gleichzeitig wurde die Funktion des St. als Kollektivorgan wieder stärker betont und die Bedeutung seines Vorsitzenden abgeschwächt. Die Übernahme dieses Amtes durch den gegenwärtigen Generalsekretär der SED, Erich Honecker, im Herbst 1976 entsprach dem sowjetischen Vorbild; ein Machtzuwachs für den St. war damit bisher nicht verbunden. Allerdings kann nun Erich Honecker auch formell als Staatsoberhaupt („Der Vorsitzende des Staatsrats ist der höchste Repräsentant der Republik“ in: Staatsrecht der DDR. Lehrbuch. Berlin [Ost] 1977, S. 339) amtieren. Ferner ist seitdem die Anzahl der Mitglieder des St. gestiegen, die gleichzeitig Sekretäre des ZK der SED (Sekretariat des ZK der SED) sind. Zusammensetzung und zahlenmäßige Stärke des St. sind gesetzlich nicht festgeschrieben. Der Vorsitzende, der von der stärksten Fraktion der Volkskammer zur Wahl vorgeschlagen wird, sowie seine Stellvertreter und die übrigen Mitglieder werden von der Volkskammer auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und nehmen ihre Tätigkeit bis zur Wahl eines neuen St. wahr. Zusammensetzung des St. (1984): Vorsitzender: Erich Honecker (SED) Stellv. d. Vors.: Manfred Gerlach (LDPD), Gerald Götting (CDU), Prof. Heinrich Homann (NDPD), Egon Krenz (SED), Ernst Mecklenburg (DBD), Günter Mittag (SED), Horst Sindermann (SED), Willi Stoph (SED). Mitglieder: Kurt Anclam (LDPD), Werner Felfe (SED), Kurt Hager (SED), Brunhilde Hanke (SED), Friedrich Kind (CDU), Prof. Lothar Kolditz (ptl.), Margarete Müller, Konrad Naumann, Alois Pisnik, Bernhard Quandt (alle SED), Werner Seifert (DBD), Klaus Sorgenicht, Paul Strauss, Ilse Thiele, Harry Tisch, Prof. Johanna Töpfer, Paul Verner (alle SED) und Rosel Walther (NDPD). Sekretär des St. ist Heinz Eichler (SED), Leiter der Kanzlei des Vorsitzenden ist Frank-Joachim Herrmann (SED) im Rang eines Staatssekretärs. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1298–1299 Staatslehre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsreservenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der St. der DDR ist ein Organ der Volkskammer und nimmt Aufgaben und Funktionen (darunter die eines Staatsoberhaupts der DDR) wahr, die ihm durch die Verfassung der DDR sowie durch Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind. Für seine Tätigkeit ist er der Volkskammer verantwortlich. Die Verfassung der DDR von 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (Art. 66–75) nennt als Aufgaben u.a.: die völkerrechtliche Vertretung der…
DDR A-Z 1985
Volkssolidarität (VS) (1985)
Siehe auch: Volkssolidarität: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Massenorganisation zur freiwilligen solidarischen Hilfe, insbesondere für alte und kranke Menschen. Im Oktober 1945 in Dresden von allen Parteien und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) als überparteiliche Hilfsorganisation für die unterschiedlichsten Notlagen der Nachkriegszeit gegründet, entwickelte sich die VS zur gesellschaftlichen Betreuungsorganisation für alte und in Not geratene Gesellschaftsmitglieder. Trotz Ausbau der staatlichen Sozialfürsorge, der Verbesserung der Altersversorgung (Renten) und der vermehrten Schaffung „altersadäquater und geschützter Arbeitsplätze“ (§ 20, 2, S. 2 und 3 der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973, GBl. I, S. 129 ff.) hat die Bedeutung der VS ständig zugenommen. Die VS nimmt wesentliche Aufgaben im Rahmen der in den 70er Jahren stark verbesserten Altenpolitik wahr. Ihr obliegen sowohl die Werbung von Rentnern zur Fortsetzung einer ständigen bzw. zur Wiederaufnahme einer zeitweiligen Berufstätigkeit (Rentnerbrigaden) als auch die organisierte Einbeziehung älterer Bürger in das gesellschaftliche Leben. Diesem Zweck dienen die Veteranenklubs (1982: 479) und -treffpunkte (1982: 393) sowie ein umfangreiches, für diese Bevölkerungsgruppe zugeschnittenes Veranstaltungsangebot (1982: 427.537 politisch-kulturelle Veranstaltungen mit über 13,7 Mill. Besuchern). Da der Versorgungsgrad mit Plätzen in Wohn-, Pflege- und Feierabendheimen (1982: Feierabend- und Pflegeheime: 1349 mit 128.193 Plätzen und 255 Wohnheime mit 21.131 Plätzen; Versorgungsgrad rd. 5 v.H. der Bevölkerung im Rentenalter) noch immer unbefriedigend ist, kommt der Betreuung Pflegebedürftiger, vor allem älterer Menschen wesentliche Bedeutung zu. Die aktiven Mitglieder der VS, die Volkshelfer, leisten ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe; Hauswirtschaftspflegerinnen (1982: 42.500), die zur VS in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehen, übernehmen das Einkaufen, das Sauberhalten der Wohnung, das Zubereiten der Mahlzeiten sowie die Pflege nach Anweisung des Arztes bzw. der Gemeindeschwester. (1982: Hilfsleistungen durch Hauspflegerinnen und Volkshelfer: 57,9 Mill. Stunden, davon etwa 27 Mill. Stunden als Nachbarschaftshilfe). Seit 1970 (29.000 Tagesportionen) ist die Versorgung mit einer warmen Mahlzeit durch die VS ausgebaut worden (1980: 210.400 Portionen, davon 41.925 in die Wohnung zugestellt; Versorgungsgrad 6,82 v.H. der Bürger im Rentenalter). Im gleichen Aufgabenbereich arbeitet auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR mit einer Vielzahl von freiwilligen Helfern. Die Kosten für die Hauswirtschaftspflegerinnen und das Mittagessen (Kostenbeteiligung je nach Rentenhöhe und örtl. Gegebenheiten) werden fast ausschließlich aus staatlichen Mitteln gedeckt. Im übrigen finanziert sich die VS aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Sammlungen und Veranstaltungseinnahmen. Ein Teil der Eigenmittel der VS wird für internationale Solidaritätsaktionen verwendet. Höchste Organe der VS sind die alle 5 Jahre tagende Zentrale Delegiertenkonferenz, der Zentralausschuß, sein Präsidium und das Zentralsekretariat. Auf der IX. Zentralen Delegiertenkonferenz (5./6. 6. 1982 in Berlin) wurde Alois Bräutigam (Mitglied des ZK der SED und von 1958 bis 1980 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Erfurt) als Nachfolger von Robert Lehmann (SED) zum Vorsitzenden der VS gewählt. — Die Monatszeitschrift der VS ist der „Volkshelfer“. Im Jahre 1982 hatte die VS 2.043.712 Mitglieder und Freunde in 13.870 Ortsgruppen. An der Arbeit der VS beteiligten sich als Volkshelfer 171.969 Mitglieder. Die Ausgaben für internationale Solidaritätsaktionen sanken von 1970: 594.000 Mark auf 358.000 Mark 1982. Demgegenüber stiegen die Ausgaben für soziale und kulturelle Betreuung von 1970: 33.253.000 Mark (darunter für Klubs und Treffpunkte: 7.289.000 Mark) auf 1982: 20.272.5.000 Mark (darunter Klubs und Treffpunkte: 17.464.000 Mark). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1444 Volkskammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolksvertretungenSiehe auch: Volkssolidarität: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Massenorganisation zur freiwilligen solidarischen Hilfe, insbesondere für alte und kranke Menschen. Im Oktober 1945 in Dresden von allen Parteien und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) als überparteiliche Hilfsorganisation für die unterschiedlichsten Notlagen der Nachkriegszeit gegründet, entwickelte sich die VS zur gesellschaftlichen Betreuungsorganisation für alte und…
DDR A-Z 1985
Staatshaushalt (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition und Aufbau Der St. folgt in seinem Aufbau der zentralistischen Staatsordnung der DDR und umfaßt die Haushalte aller Gebietskörperschaften sowie der Sozialversicherung. Nach der St.-Ordnung vom 13. 12. 1968 (GBl. I, S. 384) beinhaltet der Republikhaushalt die Einzelhaushalte der zentralen Organe des Staatsapparates und als „selbständigen Bestandteil“ diejenigen des Sozialversicherungs- und Versorgungswesens. Die örtlichen Haushalte sind nach dem Schachtelprinzip in der Form miteinander verbunden, daß die Haushalte der Gemeinden, Stadtbezirke und Städte in diejenigen der Kreise und diese wiederum in die Haushalte der Bezirke einmünden. Der sozialistische St. läßt sich somit als integrierter Gesamthaushalt des Staates definieren, der die Geldfonds, Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsorganisationen beinhaltet. Im Gegensatz zu den übrigen Bestandteilen des Finanzsystems basieren die Haushaltsbeziehungen auf einseitigen Rechtsakten des Staates und stellen somit Formen der endgültigen und nichtäquivalenten Verteilung und Umverteilung dar. Diesen Zahlungsverpflichtungen ist auch dann nachzukommen, wenn das Haushaltsgesetz nicht rechtzeitig — was bis Mitte der 60er Jahre die Regel war — vorliegt. Der St. gewährleistet somit eine zeitlich unbegrenzte Kontinuität der Zahlungen. Dadurch unterscheidet er sich auch vom St.-Plan, wenngleich beide Begriffe in der Literatur häufig synonym verwendet werden; denn der als Gesetz verabschiedete St.-Plan stellt ein Finanzprogramm und damit ein wesentliches Instrument der gesamtgesellschaftlichen Planung für einen befristeten Zeitraum, das Haushaltsjahr, dar. Dieser enthält wichtige Eckzahlen der Finanzplanung (und Finanzberichterstattung) sowie die Einnahmen und Ausgaben des zentralen Haushaltsplans, der Haushaltspläne der Sozialversicherung und der Bezirke und veranschlagt den Haushaltsüberschuß. Obwohl die aus Gewinnen gespeisten Fonds der Kombinate in der Verfügungsmacht der Betriebe verbleiben, werden sie auch im Haushaltsgesetz aufgeführt und gemeinsam mit dem St.-Plan als Einnahmen und Ausgaben des Staates bezeichnet (vgl. Abbildung 1). II. Funktionen Die bereits zitierte St.-Ordnung der DDR bezeichnet den St. als „ein wichtiges Instrument der vorausschauenden, planenden und organisierenden Führungstätigkeit des sozialistischen Staates“ (GBl. I, S. 383). Wie jeder öffentliche Haushalt hat somit auch der sozialistische St. 2 Grundaufgaben zu erfüllen: die Ordnung und die Kontrolle staatlicher Aktivität. A. Ordnungsfunktion Im Mittelpunkt der Ordnungsfunktion steht als Ergebnis des politischen Willensbildungsprozesses die [S. 1281]Zuweisung der Finanzmittel: Der St.-Plan stellt das in Einnahmen und Ausgaben detailliert ausgewiesene und somit quantifizierte Handlungsprogramm der Partei- und Staatsführung dar. Zur Erfüllung dieser politischen Funktion bedarf es der (budgetinternen) Abstimmung der an der Haushaltsplanung beteiligten Institutionen ebenso wie der (budgetexternen) Koordination mit der politischen Führungselite. Schließlich ist eine über den Etat hinausgehende (überbudgetäre) Koordination notwendig, die sich in der Abstimmung mit den übrigen Bereichen der Gesellschaftsplanung niederschlägt. Der St.-Plan ist ein wesentlicher Teil des Wirtschaftsprogramms. Seine wirtschaftspolitische Funktion wird darin deutlich, daß der Etat auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplans und gemeinsam mit diesem aufgestellt und verabschiedet wird. Das Budget ist somit das wichtigste Instrument der staatlichen Finanzplanung (und Finanzberichterstattung), jedoch keineswegs das einzige Lenkungsinstrument der Wirtschaft. Allerdings hat sich der St. nicht — wie seinerzeit in der St.-Ordnung vom 17. 2. 1954 propagiert — zum „Haushaltsplan der gesamten Volkswirtschaft“ (GBl., S. 207) entwickelt, [S. 1282]weil z. B. der öffentliche Anteil an der Finanzierung der Investitionen seit den Wirtschaftsreformen der 60er Jahre zurückgegangen ist. Schließlich liegt die finanzpolitische Funktion darin, daß im St.-Plan die finanziellen Mittel für die vom Staat geplanten Aufgaben veranschlagt sind. Dabei geht es nicht allein nur um die Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienste, sondern zugleich auch um die staatliche Einflußnahme auf die Einkommensverteilung (Einkommen) und die Wirtschaftsentwicklung. Wie die übrigen Teile des Finanzsystems erfüllt der St.-Plan gleichfalls eine Allokations-, Distributions- und Stabilisierungsfunktion. B. Kontrollfunktion Während der St. die hier angedeutete Ordnungsfunktion im wesentlichen unabhängig von der Regierungsform ausübt, zielt die Rechts- und Kontrollfunktion in einer parlamentarischen Demokratie auf die Budgetbewilligung und -einflußnahme des Parlaments. In der DDR sind zwar die Haushaltsorganisationen gleichfalls an den von der Volksvertretung verabschiedeten, gesetzlich festgelegten St.-Plan gebunden. Jedoch versteht sich in der Sozialistischen ➝Demokratie die Volkskammer keineswegs als Überwachungsorgan der Regierung. Somit hat auch die Kontrollfunktion einen anderen Inhalt: Die Finanzkontrolle und Finanzrevision haben die Einhaltung der im Volkswirtschaftsplan vorgegebenen Aufgaben zum Inhalt. III. Planung Vielfältige Gemeinsamkeiten kennzeichnen die Planung der öffentlichen Haushaltswirtschaft in den heutigen Industriegesellschaften. So bedarf jeder Staat bestimmter haushaltsrechtlicher Grundlagen, nach denen die Aufstellung, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle des Etats erfolgt. Auch beginnt der Budgetkreislauf jeweils mit der Vorlage eines Haushaltsentwurfes durch die Regierung und endet mit der Verabschiedung des vollzugsverbindlichen Haushaltsgesetzes sowie der Kontrolle mit anschließender Entlastung der Exekutive. Die Haushaltstechnik kann im wesentlichen als in bezug auf das politische System neutral und somit system-indifferent charakterisiert werden. Daneben bestehen aber offenkundig systemtypische Unterschiede. Während die öffentliche Finanzwirtschaft in den westlichen Ländern den größten Teil der staatlichen Aktivität ausmacht, sind die Staatsfinanzen in der DDR nur ein Teil der gesamtgesellschaftlichen Planung. Primäres Lenkungsinstrument ist der Volkswirtschaftsplan, dessen Ziele der St.-Plan zu unterstützen hat. Formal wird die damit angestrebte Einheit von „materieller und finanzieller Planung“ auch darin sichtbar, daß beide Gesetze auf der Grundlage gemeinsamer Planungsrichtlinien — wie z. B. der Planungsordnung — sowie zur gleichen Zeit aufgestellt werden. Als systemadäquat kann ebenfalls gelten, daß eine parlamentarische Kontrolle ebenso fehlt wie eine eigenständige Finanzgerichtsbarkeit oder unabhängige Rechnungshöfe. A. St.-Ordnung Während die Verfassung nur allgemeine Festlegungen für das Finanz- und Abgabensystem enthält, regelt die eingangs zitierte St.-Ordnung aus dem Jahre 1968 die Zuständigkeiten sowie die Grundsätze der Haushaltsplanung. Deren Einzelheiten legen — neben Erlassen, Richtlinien, Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Finanzen (MdF) — 5 Durchführungsbestimmungen (DB) fest: Die 1. DB vom 1. 7. 1974 — Kassenordnung des St. — und die 4. DB vom 18. 12. 1974 — Änderung der Kassenordnung — bestimmen, welche Haushaltskonten bei den mit dem Kassenvollzug beauftragten Instituten des Bankwesens zu führen sind. Die 2. DB vom 28. 8. 1978 — Ordnung über die Rechnungsführung und Statistik in den staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen — enthält die Grundsätze der Haushalts-, Verwahrgeld-, Material-, Arbeitskräfte-, Grundmittel- und Investitionsrechnung. Die 3. DB vom 30. 11. 1976 — Ordnung über den Jahresabschluß des St. — gibt an, in welcher Form die Schlußrechnungen zu tätigen sind. Die 5. DB vom 30. 9. 1983 — Durchführung der jährlichen St.-Pläne — beinhaltet eine Aufzählung der planmäßigen und zusätzlichen Einnahmen der örtlichen Räte, die Grundsätze der Zweckbindung und Umverteilung von Haushaltsmitteln, die Verwendung von Mehreinnahmen sowie freier Mittel aufgrund von Minderausgaben. Die Einnahmen und Ausgaben sind auf der Grundlage von Kassenplänen zu tätigen, die für den Zeitraum eines Halbjahres nach Quartalen unterteilt aufgestellt werden (AO über die Kassenplanung i. d. F. der AO Nr. 3 vom 4. 4. 1983 in: GBl. I, S. 123 f.). Wesentliches Element der Haushaltsplanung ist die am 20. 11. 1979 vom Ministerrat beschlossene „Systematik des Staatshaushaltes der DDR“ (Berlin [Ost]: Die Wirtschaft 1980). Sie ähnelt den Gruppierungsübersichten westdeutscher Haushaltspläne und dient dem vollständigen Nachweis der Einnahmen, Ausgaben und Fonds nach Verantwortungsbereichen (z.B. Ministerien), Aufgabenbereichen (z.B. Wohnungswesen) und Arten (z.B. Investitionen). Die Einzelpläne folgen dem traditionellen Ministerialprinzip und werden auf jeder Ebene des Staatsapparates (z. B. Einzelplan 08: Finanzen) oder allein im zentralen (z. B. Einzelplan 02: Staatsrat) bzw. im örtlichen Haushalt (z.B. Einzelplan 37: örtliche Versorgungswirtschaft) geführt. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit bis zu 2.000 Einwohnern fassen ihren Haushalt in nur 4 Einzelplänen zusammen: [S. 1283] * 03 örtliche Volksvertretungen und Räte, 54 Haushaltsausgleich, 56 Fonds für Grundmittel, 57 Fonds der Volksvertretung. Die Gliederung nach Abschnitten (z. B. 510: Volksbildung) und Kapiteln (z. B. 5.1041: Volkshochschulen) ermöglicht die Erfassung der Aufwendungen für gesellschaftliche Einrichtungen und volkswirtschaftliche Bereiche. Die Kapitel sind den jeweiligen Einzelplänen zugeordnet. Die 149 Sachkonten der Haushaltsrechnung werden im Plan der Positionen zu 21 Einnahme- und 27 Ausgabepositionen zusammengefaßt. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben nach ihrem ökonomischen Inhalt — vergleichbar den traditionellen Gruppierungsübersichten — gegliedert. Die Städte und Gemeinden führten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von 1974 bis 1980 nur 26 sogenannte Leitsachkonten entsprechend den in den Kommunen typischen Einnahme- und Ausgabearten. Die Bewirtschaftung des St. obliegt den „Leitern für Haushaltswirtschaft“ in den staatlichen Organen und Einrichtungen, während in den Betrieben die Hauptbuchhalter wichtige Kontrollaufgaben bei der Haushaltsplanung und -durchführung wahrzunehmen haben. Die allgemeinen Grundsätze der Volkswirtschaftsplanung gelten auch für den St. Diese Feststellung betrifft vornehmlich die Übereinstimmung mit den materiellen Aufgaben, die sparsame Verwendung der öffentlichen Haushaltsmittel und die Anwendung des Demokratischen Zentralismus. Aus diesem Herrschaftsprinzip leitet das Ministerium der Finanzen sein Recht ab, verbindliche Beschlüsse und Weisungen für alle Haushaltsorgane zu erteilen. Die mit diesem Leitungsprinzip verbundene Mitwirkungsgarantie für die Bürger (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte) wird zwar in der St.-VO ausdrücklich aufgeführt, scheint jedoch allein auf Mitglieder der Volksvertretungen begrenzt zu sein. Die speziellen Haushaltsgrundsätze verlangen darüber hinaus, daß der St.-Plan 1. einheitlich, d.h. ohne Sonder- und außerordentliche Haushalte, geführt wird; [S. 1284]2. vollständig ist, d.h. nach dem Bruttoprinzip aller Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsorgane im jeweiligen Haushaltsplan sowie nach dem Nettoprinzip die Finanzbeziehungen zu den nach einem Finanzplan arbeitenden Betrieben enthält; 3. die Ausgaben in zeitlicher und sachlicher Zweckbindung veranschlagt; 4. die Einnahmen — ohne Sozialversicherungsbeiträge — als allgemeine Deckungsmittel ausweist; 5. jährlich aufgestellt wird und 6. einen Einnahmeüberschuß sowie Reserven enthält. Mit Ausnahme der zuletzt angeführten Ordnungsregel gelten somit auch für die Haushaltsplanung der DDR die klassischen Budgetprinzipien. Allerdings fehlen die Grundsätze der Öffentlichkeit — die offensichtlich nur partiell gewährleistet scheint —, der Klarheit und der Vorherigkeit. Der Verzicht auf das zuletzt genannte Postulat erscheint verständlich, weil die örtlichen Haushalte regelmäßig erst nach Beginn der Haushaltsperiode verabschiedet werden. Auch der mit Wirkung vom 1. 1. 1984 eingeführte Beitrag für gesellschaftliche Fonds (GBl. I, 1983, S. 105 f.) wird entgegen der im Namen enthaltenen Funktionszuweisung gemäß Ziff. 4 keine zweckgebundene, sondern nur eine allgemeine Einnahmequelle sein. B. St.-Bilanz Die St.-Bilanz (vgl. Abbildung 2) bildet die Grundlage für die 5jährige Finanzplanung. Ihre Hauptpositionen folgen auf der Einnahmeseite im wesentlichen dem „Plan der Positionen“, während die Ausgaben vornehmlich nach Einzelplänen gruppiert sind. Die Eckzahlen dieser mittelfristigen Finanzplanung werden nur auf der zentralen Leitungsebene errechnet und nicht veröffentlicht. Da die St.-Bilanz gemeinsam mit dem mittelfristigen Volkswirtschaftsplan zu erstellen ist, dürfte sie für das erste Jahr die entsprechenden Daten des Haushaltsgesetzes und für die darauffolgenden 4 Jahre die Entwicklung der Hauptpositionen sowie des Haushaltsvolumens enthalten. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß das Ministerium der Finanzen eine jährliche Fortschreibung dieser Berechnungen über den Fünfjahrplanzeitraum (1981–1985) hinaus (z.B. für die Jahre 1984–1988) vornimmt und somit das Prinzip der rollenden Planung anwendet. [S. 1285]<C. Budgetkreislauf> Der Budgetkreislauf für den Jahresplan vollzieht sich in 4 Phasen und umfaßt 2½ Jahre. Das Ministerium der Finanzen legt dem Ministerrat ein Planprojekt zur Bestätigung vor, das die Grundlage für die Herausgabe der staatlichen Planaufgaben bildet. Die zweite Phase endet mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes, durch das die Hauptpositionen, nicht hingegen der gesamte Haushaltsplan, publiziert werden (vgl. Abbildung 3). Nach dem Budgetvollzug folgt die Phase der Rechnungslegung, der Finanzkontrolle und Finanzrevision. Den Abschluß bildet die nach Vorlage der Haushaltsrechnungen sowie der Prüfungsvermerke durch die Staatliche Finanzrevision von den Volksvertretungen zu vollziehende formale Entlastung der Exekutive. Das besondere Merkmal des Budgetierungsprozesses liegt nicht darin, daß hier ein Exekutivbudget aufgestellt und vollzogen wird. Vielmehr sind das Fehlen der Öffentlichkeit und der öffentlichen Diskussionen charakteristisch. Der sozialistische St. ähnelt damit in sehr viel stärkerem Maße der Geheimbuchhaltung einer Bürokratie — alle in den haushaltsrechtlichen Grundlagen aufgeführten Unterlagen enthalten einen Freiplatz für die „Geheimhaltungskennzeichnung“ — als einem öffentlichen Haushalt. IV. Entwicklung Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) verfügte mit ihrem Befehl 01 vom 23. 7. 1945 die Errichtung von Finanzbehörden, Erfassung der Steuerzahler, Wiederaufnahme von Steuerzahlungen, Aufstellung von Haushaltsplänen der Provinzen und Länder. Die Rechtsgrundlagen bildeten für die Haushaltsplanung die Reichshaushaltsordnung und für die Abgabenerhebung die alten Reichsgesetze, die auch noch nach Umgestaltung der Steuern (1948) formal in Kraft blieben und z.T. erst 1970 in das DDR-Recht überführt worden sind (GBl. I, S. 361 f.). Die Deutsche Zentralverwaltung für Finanzen legte für das Haushaltsjahr vom 1. 4. 1947 bis 31. 3. 1948 den ersten zentralen St.-Plan vor, der vor allem zur Finanzierung der Reparationen und Unterhaltskosten für die sowjetischen Streitkräfte sowie der Wiederingangsetzung der Wirtschaft diente. Die Schwerpunkte der Wirtschaftsentwicklung und der Finanzpolitik spiegeln sich in der Entwicklung des Haushaltsvolumens (vgl. Tabelle 1) wider. Darüber hinaus ist die Erhöhung der öffentlichen Einnahmen von 14,2 Mrd. Mark (1946) über 18 Mrd. Mark (1949) auf mehr als 27 Mrd. Mark (1951) wesentlich auf die Neugestaltung des St. zum 1. 1. 1951 zurückzuführen. Im Mittelpunkt dieser Haushaltsreform stand die Schaffung des für das System zentraler Wirtschaftsplanung adäquaten Einheitsbudgets, das die Haushalte der Länder bzw. ab 1952 der Bezirke und des Sozialversicherungs- und Versorgungswesens zusammenfaßte. Zu diesen Maßnahmen zählte auch die erst 1954 verabschiedete erste St.-Ordnung der DDR. Neu gestaltet wurde ebenfalls der Finanzausgleich. Zur Erfüllung der in der Volkswirtschaftsplanung vorgegebenen Aufgaben erhalten die Gebietskörperschaften im Rahmen des Haushaltsausgleiches Finanzzuweisungen aus dem zentralen Haushalt, die ab 1965 als Anteile an den Gesamteinnahmen des Staates bezeichnet werden (vgl. Tabelle 2). Daneben finanzieren sich die örtlichen Teilhaus[S. 1286]halte aus den zugewiesenen Steuerquellen (vgl. Abbildung 4) bestenfalls Auskunft über die Steuerkraft der unterstellten Betriebe, nicht hingegen über die regionale Finanzkraft. Als zusätzliche und somit im Rahmen des vertikalen Finanzausgleichs nicht gebundene Mittel stehen den Kommunen die Erträge aus der Vergnügungssteuer und der Kurtaxe zur [S. 1287]Verfügung, wobei letztere zweckgebunden für die Unterhaltung der Kurorte zu verwenden ist. Rudimente kommunaler Finanzhoheit sind auch bei der Verwendung des aus Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen gespeisten Fonds der Volksvertretungen, der 1965 aus dem Rücklagenfonds des Nationalen Aufbauwerks (NAW) hervorgegangen ist, den seit 1967 üblichen Einnahmen aus Kommunalverträgen und der seit 1974 gestatteten Kreditaufnahme erkennbar. Öffentliche Anleihen wurden in den Jahren 1946–1948 von den Ländern aufgelegt und flossen in die damals noch zulässigen außerordentlichen Haushalte zur Finanzierung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus. Die Abgabenhoheit ging — mit Ausnahme für die Gemeindesteuern — bereits mit der Verfassung aus dem Jahre 1949 auf die Republik über. Die ehemaligen Reichssteuern sowie die Gewerbe- und Lohnsteuer wurden damit zu Republiksteuern. Bereits in den 50er Jahren folgte die Zusammenfassung der von den volkseigenen Betrieben zu entrichtenden Steuern zu einer Gewinnabgabe und der Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsabgabe, die seit 1972 als Produktgebundene Abgaben bezeichnet werden. Damit entstand das „Zwei-Kanäle-System“, das durch Erhebung der Produktionsfondsabgabe seit den Wirtschaftsreformen der 60er Jahre zum „Drei-Kanäle-System“ erweitert wurde. Eine Weiterentwicklung zum „Vier-Kanäle-System“ erfährt das Abgabensystem des staatlichen Wirtschaftsbereichs durch den für 1984 beschlossenen Beitrag für gesellschaftliche Fonds. Die Bemessungsgrundlagen dieser Hauptsteuern im sozialistischen Wirtschaftssystem, die auch den nichtstaatlichen Wirtschaftsbereich prägen und durch zahlreiche traditionelle Steuern ergänzt werden, sind somit Gewinn, Umsatz, Kapital und Lohnsumme. Auf der Ausgabenseite standen in den 50er Jahren die Umstrukturierung der Wirtschaft, ab 1956 die Finanzierung der Militärausgaben und ab 1958 die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Zusammenhang mit der Aufhebung der Lebensmittelkarten im Mittelpunkt. In den 60er Jahren finanzierte der öffentliche Haushalt nur noch diejenigen Investitionen, die für die Struktur der Wirtschaft von Bedeutung waren. In den 70er Jahren erhöhte sich der Anteil für die sozial-kulturellen Aufgaben (1955: 33,4 v.H.; 1970: 38,8 v.H.; 1980: ca. 45 v.H.) ebenso wie die Subventionen zum Ausgleich binnenwirtschaftlicher und außenwirtschaftlicher Preiserhöhungen (Preissystem und Preispolitik). Dabei werden aus politischen Gründen vornehmlich in den Statistiken der Gesellschaftlichen ➝Konsumtion die Subventionen für die von der Bevölkerung zu bezahlenden Konsumgüterpreise und Tarife besonders hervorgehoben, obwohl sie sich ökonomisch nicht von anderen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen unterscheiden. [S. 1288]<V. Ausgaben> Die offiziell in den Haushaltsrechnungen nachgewiesenen Bruttoausgaben (vgl. Tabelle 4) sind sowohl nach dem Funktional- als auch nach dem Ministerialprinzip gegliedert. Darüber hinaus wird die Beurteilung der Ausgabenentwicklung dadurch erschwert, daß dieses Schema weder mit den Hauptpositionen des Haushaltsgesetzes übereinstimmt noch über einen längeren Zeitraum hinweg unverändert geblieben ist. So werden beispielsweise im Haushaltsplan die Ausgaben für die volkseigene Wirtschaft insgesamt nachgewiesen, während die Haushaltsrechnung der St.-Bilanz folgt und die einzelnen Ausgabearten aufzeigt. Seit dem Haushaltsjahr 1978 werden die Haushaltsrechnungen in den Tageszeitungen publiziert. Auch veröffentlicht das Statistische Jahrbuch seit 1982 eine Tabelle, die einen wesentlich tieferen Einblick in die Mittelverwendung ermöglicht. Dennoch muß es überraschen, daß nach wie vor etwa ein Viertel des Haushaltsvolumens nur als Ausgabenrest zu ermitteln ist. Dabei dürfte es sich vor allem um Finanzhilfen für die Außenwirtschaft — einschließlich der Militärgüterimporte — sowie um Verrechnungs-, Reserve- und Abrechnungsposten handeln. [S. 1290]Unter den Aufwendungen für die sozialistische Wirtschaft, auf die in der hier vorgenommenen Abgrenzung über ein Drittel der Bruttoausgaben entfallen, sind zum einen die relativ niedrigen Strukturanteile der Investitionen und der Forschung besonders bemerkenswert. Sie offenbaren die seit den 60er Jahren vorgenommene Verlagerung auf die betrieblichen Finanzmittel. Sie werden deutlich von den Aufwendungen für die Landwirtschaft übertroffen. Zum anderen sind die Staatsausgaben für das Bau- und Wohnungswesen — dem „Kernstück sozialistischer Sozialpolitik“ — ebenso von zentraler Bedeutung in der Berichterstattung der DDR wie die Subventionen für bestimmte Konsumgüter und Tarife. Nahezu jede neunte über den St. verteilte Mark fließt nunmehr in die Nahrungsmittel verarbeitenden Betriebe zur Beibehaltung der Preise für Milch, Zucker, Brot, Kartoffeln, Eier, Margarine, Obst, Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren sowie zur Subventionierung von Braunkohlebriketts und Kinderbekleidung. Die Tarifstützungen für die Personenbeförderung werden in der Form gewährt, daß der St. die Differenz zwischen den tariflichen Erlösen und den betrieblichen Kosten je Fahrkarte trägt. Die erheblich gestiegene Subventionierung der Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) im Rahmen der gesellschaftlichen Fonds läßt sich auch wie folgt darstellen: 1982 subventionierte der Staat den Kauf von Lebensmitteln für 100 Mark mit 34,90 Mark und von Industriewaren mit 11,80 Mark; die entsprechenden Subventionsanteile betrugen 1971 lediglich 22,30 Mark bzw. 2,70 Mark. Bekanntlich decken auch die Mieten nur zu etwa einem Drittel und die Verkehrstarife zu zwei Fünftel die jeweiligen Kosten, was sicherlich ebenso für die überaus niedrigen Stromtarife zutreffen dürfte. Offensichtlich besteht das entscheidende Problem dieser politischen Preise nicht in ihrer Finanzierbarkeit; wichtiger ist vielmehr, daß die Unterbewertung dieser knappen Güter und Leistungen zu ihrer Vergeudung führt: Die Lenkungsfunktion der Preise ist gestört, wenn niedrige Brotpreise zur Verfütterung dieses Endproduktes anregen, die Mieten keinen ökonomischen Druck zur sofortigen Vermietung freier Wohnungen auslösen und Energietarife die privaten Haushalte zur Verschwendung von Energie verleiten. Weniger als ein Drittel der Staatsausgaben entfällt auf den sozialen Konsum. Die Entwicklungstendenz dieser Positionen ist im wesentlichen dadurch geprägt, daß die Ausgabendynamik deutlich nachgelassen hat. Während die überproportionalen Steigerungsraten in der ersten Hälfte der 70er Jahre als Beleg für die erfolgreiche Verwirklichung der 1971 verkündeten Hauptaufgabe in ihrer „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ (Wirtschaft, II.) gewertet worden sind, wuchsen seit 1978 nur noch die Aufwendungen für Stipendien, Denkmalspflege, Jugendtouristik und den Feriendienst des FDGB rascher als die Gesamtausgaben. Darüber hinaus liegen bei diesen Ausgabepositionen besonders viele Doppelzählungen vor. Z. B. zahlen die Sozialversi[S. 1292]cherungsträger für Leistungen des Gesundheitswesens Pauschalbeträge für die Behandlung der bei ihnen versicherten Mitglieder, die bei den entsprechenden Einrichtungen wiederum als Einnahmeposition geführt werden und somit zu einer Aufblähung des St.-Volumens führen. Während die Gliederung und damit die Einzelpositionen des Verteidigungshaushaltes nicht bekannt sind und in der Haushaltssystematik nicht aufgeführt werden, enthalten die Aufwendungen für den Staatsapparat allein die Kosten der zentralen und örtlichen Führungsorgane sowie der Institutionen des Gerichtswesens (Gerichtsverfassung) sowie die Kosten der staatlichen zentralen Wirtschaftsleitung (z. B. Staatliche Plankommission). Die Personalausgaben werden jedoch ebensowenig gesondert veröffentlicht, wie die dem St. zugrundeliegenden Stellenpläne. Ein eindeutigeres Bild über die staatlichen Umverteilungsprozesse vermittelt die Schätzung der Nettoausgaben (vgl. Tabelle 5). Sichtbar tritt die Förderung, insbesondere die Subventionierung, der Wirtschaft in den Vordergrund, der auch noch der überwiegende Teil der nicht nachgewiesenen Ausgabenreste zuzurechnen sein dürfte. Demgegenüber sinken die Strukturanteile des gesellschaftlichen Konsums. Nicht uninteressant sind auch die in dieser Tabelle hervortretenden Strukturverschiebungen: Die offiziell ausgewiesenen Verteidigungsausgaben übertreffen seit 1980 die Bildungsausgaben und liegen seit 1981 zusammen mit den anderen Sicherheitsaufwendungen höher als der staatliche Zuschuß zu den Ausgaben der Sozialversicherung. VI. Einnahmen Auch der offizielle Ausweis der öffentlichen Einnahmen folgt keinem einheitlichen Gliederungskriterium. So weisen die St.-Pläne seit 1980 — wie auch bis 1970 üblich — die Hauptpositionen der Einnahmen nach Wirtschaftsbereichen und Abgabearten aus. Beispielsweise enthält das Haushaltsgesetz 1983 139 Mrd. Mark als Einnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft sowie 15,7 Mrd. Mark als Steuern und Abgaben, die somit in etwa dem Niveau der Sozialversicherungsbeiträge (16,2 Mrd. Mark) entsprechen. Die nach Vollzug des Budgets vorgelegten Haushaltsrechnungen enthalten gleichfalls einen kombinierten Ausweis nach Einzelplänen und Einnahmearten (vgl. Tabelle 6). Diese für eine „öffentliche“ Finanzwirtschaft zumindest ungewöhnliche und auch gegen einzelne Budgetprinzipien der DDR verstoßende Gliederung resultiert nicht zuletzt daraus, daß — zumindest in der DDR — über den ökonomischen Charakter der Einnahmen keine finanztheoretische Klarheit herrscht. So unterscheiden Gurtz und Kaltofen die Steuern — dieser Begriff wird allein für die mit einem Eigentumswechsel verbundenen Abführungen des nichtstaatlichen Wirtschaftssektors sowie der Bevölkerung verwendet — deutlich von den Abgaben: „Zur Kenntlichmachung der höheren ökonomischen Qualität der Beziehungen zwischen dem Staatshaushalt und der volkseigenen Wirtschaft werden die Staatseinnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft in der DDR nicht als Steuern bezeichnet“ (Gurtz/Kaltofen, S. 50). Dieser Versuch einer begrifflichen Differenzierung vermag nicht zu überzeugen, denn auch die Abgabenordnung der DDR i. d. F. vom 18. 9. 1970 (GBl. SDr. Nr. 681) definiert die Steuern in herkömmlicher Weise als „einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen …“ (§ 1: Grundbegriffe). Diese Feststellung gilt selbstverständlich auch für die Abgaben der nach kaufmännischen Gesichtspunkten bzw. dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden staatlichen Betriebe, die ökonomisch verselbständigt sind und somit aus ihren Zahlungen (gleichgültig ob als Steuer oder Abgabe bezeichnet) keinen Anspruch auf bestimmte staatliche Kapitalzuführungen oder Subventionen herleiten können. Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen erweist sich die Struktur der Bruttoeinnahmen des St. keineswegs als so neuartig, wie es von DDR-Vertretern der sozialistischen Finanzwissenschaft und Finanzökonomie vielfach behauptet wird. Offensichtlich finanziert sich auch der sozialistische Staat ganz überwiegend aus Steuern. Diese machen ca. drei Viertel der Bruttoeinnahmen aus, da die „sonstigen Einnahmen“ u.a. auch das Aufkommen mehrerer Bagatellsteuern, wie z. B. der Einkommen-, Erbschaft- und Kraftfahrzeugsteuer, enthalten dürften. Im wesentlichen unterscheidet sich die Einnahmestruktur von derjenigen in der Bundesrepublik Deutschland dadurch, daß 1. die direkten Steuern der privaten Haushalte nur von geringer fiskalischer Bedeutung sind, 2. die Herkunft jeder zehnten Mark ungeklärt bleibt, 3. der Staat keine öffentlichen Kredite beansprucht und 4. die Einnahmen staatlicher Einrichtungen, wie z. B. der Rundfunk- und Fernsehanstalten, Bestandteil des St. sind. </OL> Der zuletzt genannte Unterschied resultiert aus der Anwendung des Bruttoprinzips; seine Auswirkungen müssen bei der Erstellung einer für beide deutschen Staaten vergleichbaren Einnahmestruktur eliminiert werden. Ca. 95 v.H. der öffentlichen Einnahmen lassen sich nach einer derartigen Bereinigung der Einnahmeseite als Steuern klassifizieren (vgl. Tabelle 7). Diese Feststellung gilt auch bei Einbeziehung der Sozialversicherungsbeiträge, da diese von der Ausgabenentwicklung losgelöst und somit — wie gleichfalls in anderen Staaten Osteuro[S. 1293]pas — als zweckgebundene Sozialsteuern zu bewerten sind. Damit aber unterscheidet sich die Einnahmestruktur nicht „grundlegend“ — wie Gurtz und Kaltofen (S. 62) behaupten, sondern lediglich formal von derjenigen westlicher Industrieländer. Abgesehen von den Beiträgen zur Sozialversicherung prägen die am Umsatz, Gewinn und Kapitaleinsatz orientierten drei Hauptsteuern das gegenwärtige System der öffentlichen Einnahmen. Diese Feststellung gilt nicht allein für ihre dominierende fiskalische Bedeutung. Darüber hinaus wurde die Besteuerung des nichtstaatlichen Wirtschaftssektors dieser Abgabenstruktur mit Einführung der Produktionsfondssteuer angepaßt, während bei der ab 1984 in Form des Beitrags für gesellschaftliche Fonds erhobenen Lohnsummensteuer, die bisher lediglich als Teil der Handwerkssteuer existierte, der umgekehrte Weg beschritten wird. Über die Gewinn- und Kapitalsteuern — letztere betrachten Materne/Tannhäuser als „ein Moment der Vermögensbesteuerung“ (S. 192), das sich deutlich vom Zins (Zins und Zinspolitik) unterscheide — werden gegenwärtig nahezu 75 v.H. des Gewinns der staatlichen Betriebe an den St. abgeführt. Da die Umsatzsteuer allein bei den im Binnenhandel verkauften Gütern erhoben wird, läßt sich die durchschnittliche Belastung des Einzelhandelsumsatzes errechnen (vgl. Tabelle 8). Die uneinheitli[S. 1295]che Entwicklung dürfte im wesentlichen auf die Verrechnung dieser Steuer mit produktgebundenen Preisstützungen (VO über produktgebundene Abgaben und Preisstützungen vom 1. 7. 1982, GBl. I, S. 547 ff.; Steuern) sowie auf Veränderungen des Warensortiments zurückzuführen sein. So läßt sich beispielsweise für das Jahr 1981 nachweisen, daß etwa 9.000 und damit 6 v.H. weniger Personenkraftwagen, die mit einem Steuertarif von ca. 150 v.H. als besonders hoch besteuert gelten, in der DDR verkauft wurden als im Jahre 1980. Über Höhe bzw. Veränderungen der Abgabensätze für die mehr als 3.000 im System produktgebundener Abgaben zusammengefaßten Einzelsteuern liegen keine Veröffentlichungen vor. Hinsichtlich der Entwicklung des Steueraufkommens erweist sich die Kapitalsteuer als eine relativ stabile Einnahmequelle. Demgegenüber übertrifft das Gewinnsteueraufkommen seit 1979 die Umsatzsteuer. Für diese Dynamik scheinen die Erhöhung der Kapitalgüterpreise und die Veränderung der Gewinnsteuersätze — die Betriebe erhalten den abzuführenden Gewinn alljährlich als Plankennziffer in Mark der DDR vorgegeben — wesentlich. Bei der Beurteilung der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge ist darauf hinzuweisen, daß deren Sätze seit den 40er bzw. 50er Jahren dem gestiegenen Finanzbedarf des Staates nicht angepaßt worden sind. VII. Komparative Aspekte Über die angedeuteten Unterschiede hinaus zeichnet sich der St. in beiden deutschen Staaten durch vielfältige Gemeinsamkeiten hinsichtlich der zu erfüllenden Aufgaben, angewandten Techniken und erkennbaren Strukturen aus. Die Bereitstellung öffentlicher Güter und Leistungen sowie deren vorrangige Finanzierung durch staatlich erhobene Zwangsabgaben erscheint somit als ein systemindifferentes Merkmal. In diesem Sinn ist der St. neutral in bezug auf das politische System. Zu den Übereinstimmungen zählt auch die überaus starke Expansion des Haushaltsvolumens in den 70er Jahren, die allerdings für die DDR sinnvoll nicht als eine Zunahme des Staatsinterventionismus gewertet werden kann: Dort ist der St. nur ein und keineswegs das entscheidende Instrument des Staates zur Beeinflussung der Wirtschaft. Nicht allein aus den unterschiedlichen Abgrenzungen resultieren vielfältige Probleme für vergleichende Beurteilungen. Unklar ist z. B. auch, ob die Kaufkraft der Mark der DDR im öffentlichen Bereich einheitlich oder unterschiedlich (z. B. „Militärmark“) ist. Die Konfrontation der öffentlichen Nettoausgaben und ihre Rangfolge (vgl. Tabelle 9) zeigt unterschiedliche Gewichtungen, insbesondere bei der Wirtschaftsförderung. Die Feststellung, daß die öffentlichen Ausgaben je Einwohner nahezu das gleiche Niveau haben, ist daher relativ belanglos, da die wesentlichen Einkommensunterschiede unberücksichtigt bleiben. Die Anteile der Steuern (Steuerquote) einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge (Abgabenquote) am Bruttosozialprodukt erreichen in der DDR ca. 60 v.H. Aber bei der Beurteilung dieser Feststellung ist u.a. zu berücksichtigen, daß die DDR keinen öffentlichen Kredit einsetzt. Vielmehr entzieht der St. dem Wirtschaftskreislauf mehr Mittel, als er ihm wieder zur Verfügung stellt. Deren [S. 1296]Stillegung in Form von Haushaltsüberschüssen erscheint als eine direkte Folge des Systems imperativer Wirtschaftsplanung derartige „Überschüsse“ sind auch bei einer ungleichgewichtigen Wirtschaftsentwicklung zu verzeichnen. Wird demgegenüber ein direkter Zusammenhang zwischen Abgabensystem und betrieblicher Leistungsfähigkeit hergestellt, so können sich auch im sozialistischen St. — wie z.B. in Ungarn — Defizite einstellen. Herwig E. Haase Literaturangaben Basisbereiche der Wirtschaftspolitik in der DDR. Geld-, Finanz- und Preispolitik. Hrsg.: G. Gutmann. Asperg: Edition Meyn 1983. Buck, H. F.: Steuerpolitik im Ost-West-Systemvergleich. Berlin: Berlin Verl. 1982. Die Finanzierung der kulturellen und sozialen Einrichtungen. Autorenkoll. u. Ltg. v. J. Gurtz u. H. Heiden. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Finanzkaufmann. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. König. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Finanzsystem im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1981. Das sozialistische Finanzwesen der DDR. Fachschullehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. König. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Sozialistische Finanzwirtschaft. Hochschullehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. G. Gebhardt. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Gurtz, J., u. G. Kaltofen: Der Staatshaushalt der DDR. Grundriß. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Haase, H. E.: Hauptsteuern im sozialistischen Wirtschaftssystem. Berlin: Duncker & Humblot 1980. Haase, H. E.: Grundzüge und Strukturen des Haushaltswesens der DDR. Berlin: 1978. (Schriftenreihe des Osteuropainstituts an der FU Berlin.) Matterne, K., u. S. Tannhäuser: Die Grundmittelwirtschaft in der sozialistischen Industrie der DDR. 3. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Planung und Ökonomie des Gesundheitswesens. Autorenkoll. u. Ltg. v. A. Keck. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Rhode, E., u. H. Siebenhaar: Haushalts- und Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden. 2. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1975. Zur aktiven Rolle der Finanzen. Hrsg.: H. Scheel. Berlin (Ost): Akademie Verl. 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1280–1296 Staatshaftung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatslehre
Staatshaushalt (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition und Aufbau Der St. folgt in seinem Aufbau der zentralistischen Staatsordnung der DDR und umfaßt die Haushalte aller Gebietskörperschaften sowie der Sozialversicherung. Nach der St.-Ordnung vom 13. 12. 1968 (GBl. I, S. 384) beinhaltet der Republikhaushalt die Einzelhaushalte der zentralen Organe des Staatsapparates und als „selbständigen Bestandteil“ diejenigen des…
DDR A-Z 1985
Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR (1985)
Siehe auch: Verband der Film- und Fernsehschaffenden: 1969 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR: 1975 1979 1967 gegründet, macht der V. seinen Mitgliedern laut Statut und „Grundsätzen zur ideologisch-politischen Orientierung des V.“ u.a. zur Aufgabe, „in ständiger Auseinandersetzung mit der reaktionären bürgerlichen Ideologie in ihren Werken mitzuhelfen, die Ideen des Marxismus-Leninismus zu verbreiten, die Verbundenheit der Werktätigen zu ihrem Staat und die neuen menschlich-gesellschaftlichen Beziehungen zu festigen sowie den Geist des Internationalismus zu vertiefen; anknüpfend an die besten künstlerischen Traditionen die Gestaltung des neuen Gegenstandes, des Helden unserer Epoche, und die weitere Ausprägung des sozialistischen Menschenbildes zur Hauptlinie des Schaffens zu machen und dazu alle Genres und Gattungen des künstlerischen und publizistischen Ausdrucks als differenzierte, spezifische Wirkungsmittel von Film und Fernsehen komplex zu nutzen“. Die Mitglieder arbeiten in den Sektionen Fernsehkunst, Spielfilm, Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik, Trickfilm, Wissenschaftspublizistik, Theorie und Kritik sowie in den Kommissionen für internationale Verbindungen, für Nachwuchs, für Berufs-, Rechts- und Sozialfragen, für Produktionstechnik und Ausstattung in Film und Fernsehen, für Kinderfilm und Kinderfernsehen und für Geschichte. Der V. veranstaltet Diskussionen über künstlerische und ideologische Fragen des Filmschaffens, informiert seine Mitglieder durch Vorführungen über die internationale Filmproduktion und beeinflußt die Entwicklung von Film und Fernsehen in der DDR durch Vorschläge an die zuständigen staatlichen Organe. Er pflegt durch Arbeitsvereinbarungen geregelte enge Kontakte mit gleichartigen Organisationen der anderen sozialistischen Länder, insbesondere der Sowjetunion. Diese bestehen z.B. in gegenseitigem Erfahrungsaustausch dienenden Zusammenkünften, bei denen neue Produktionen vorgeführt und diskutiert werden; der V. ist Mitveranstalter der Nationalen Festivals für Dokumentar-, Spiel- und Kinderfilme. Der V. nimmt Einfluß auf die Verleihung von Auszeichnungen, Prädikaten, Preisen und Titeln an seine Mitglieder. Seit September 1973 gibt er die Monatszeitschrift „Film und Fernsehen“ und seit 1980 die Schriftenreihe „Podium und Werkstatt“ mit mindestens 4 Heften pro Jahr heraus. Präsident des V. ist seit 1980 der Fernsehregisseur Lothar Bellag als Nachfolger des 1979 verstorbenen Dokumentaristen Andrew Thorndike. Fernsehen; Filmwesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1403 Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter der DDR (VKSK)Siehe auch: Verband der Film- und Fernsehschaffenden: 1969 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR: 1975 1979 1967 gegründet, macht der V. seinen Mitgliedern laut Statut und „Grundsätzen zur ideologisch-politischen Orientierung des V.“ u.a. zur Aufgabe, „in ständiger Auseinandersetzung mit der reaktionären bürgerlichen Ideologie in ihren Werken mitzuhelfen, die Ideen des Marxismus-Leninismus zu verbreiten, die Verbundenheit der Werktätigen zu ihrem Staat und die neuen…
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Volk (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff V. wird im Marxismus-Leninismus mit verschiedenen Bedeutungen gebraucht: 1. Als politisch-soziologischer Begriff werden unter V. „die arbeitenden Klassen und Schichten sowie alle aufgrund ihrer objektiven historischen Stellung und Rolle fortschrittlich handelnden Kräfte einer gegebenen Gesellschaft“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 963). Vielfach wird anstelle von V. auch in diesem Zusammenhang von den Volksmassen gesprochen. Zum V. werden demnach sehr unterschiedliche soziale Gruppen, Schichten und Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) gerechnet, je nachdem, in welcher Phase der Entwicklung sich eine Gesellschaft entsprechend der Periodisierung der marxistisch-leninistischen Geschichtsphilosophie befindet. In der Gegenwart gilt für den Marxismus-Leninismus, daß in den entwickelten kapitalistischen Industriegesellschaften der Arbeiterklasse unter Leitung der Kommunistischen Partei die Führungsrolle innerhalb der V.-Massen zukommt. Der breite und unpräzise Begriff des V. ermöglicht es den kommunistischen Parteien jedoch, im Rahmen ihrer Bündnispolitik auch Teile des Bürgertums, der Intelligenz und der Bauern anzusprechen (Volksfront). „Fortschrittlich“ bedeutet in derartigen Fällen die Übereinstimmung dieser sozialen Gruppen mit aktuellen (Teil-)Zielen der jeweiligen kommunistischen Partei. — In den Entwicklungsländern wird aus marxistisch-leninistischer Sicht vielfach auch die „nationale und antiimperialistische Bourgeoisie“ zum V. gerechnet (Nationale Demokratie/national-demokratische Länder). Dieser positive und die parteiorientierte Fortschrittlichkeit einschließende Begriff des V. findet sich in zahlreichen Wortverbindungen wie Volksdemokratie, Volkseigentum (Eigentum), Volkskammer, Volkskunst (Laienkunst). Der Begriff der Volksverbundenheit spielt als Bewertungsmaßstab für die kulturellen Leistungen eine herausragende Rolle. Kunst und Kultur sollen „von den Interessen und Bedürfnissen des ganzen Volkes ausgehen“. V.-Verbundenheit wird dabei zugleich auch als Volkstümlichkeit begriffen; damit ist „die tatsächliche Verständlichkeit und Aneignungsmöglichkeit der Kunst durch breite Bevölkerungsschichten“ gemeint. V.-Verbundenheit schließt Parteilichkeit ausdrücklich ein: „Die sozialistische Parteilichkeit ist die historisch höchste Stufe der Volksverbundenheit der Kunst“ (a.a.O., S. 981). 2. Umgangssprachlich werden als V. auch die Gesamtbevölkerung eines Landes bzw. die Angehörigen einer Nation bezeichnet. 3. V. bzw. Völkerschaft gilt ferner im historischen Materialismus als eine „Struktur- und Entwicklungsform der Gesellschaft in den ökonomischen Gesellschaftsformationen der Sklaverei und des Feudalismus“ (Gesellschaftsordnung). „Die antiken Völkerschaften der ersten Klassengesellschaften“ seien „als sozialethnisch historische Gemeinschaften aus dem Zusammenschluß verschiedener Stammesverbände zusammen mit den antiken Staatsbildungen“ entstanden. Sie „waren durch das gemeinsame staatliche Territorium, die gemeinsame Sprache und die Besonderheiten der Kultur und Lebensweise sowie der Sitten und Gebräuche charakterisiert“. Die meisten dieser antiken V. seien mit der Sklavenhaltergesellschaft untergegangen. Auf der Grundlage der Feudalgesellschaft hätten sich neue Völkerschaften gebildet, die „eine größere Lebensfähigkeit und die Tendenz zur nationalen Entwicklung“ besessen haben. In der marxistisch-leninistischen Geschichtswissenschaft werden daher die feudalen Völkerschaften vielfach auch als Nationalitäten bezeichnet. Nationalität meint die „außerordentlich beständigen ethnischen Eigenschaften, Merkmale und Züge der Bevölkerung … (Sprache, Bindung an das heimatliche Territorium, charakteristische Besonderheiten der Kultur und Lebensweise, Sitten und Gebräuche, Bewußtsein der Zusammengehörigkeit und der Verschiedenheit von anderen Völkerschaften). Sie bildeten damit die Voraussetzung für die Entstehung der modernen Nationen“ (a.a.O., S. 616 und S. 968). (Nation und nationale Frage.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1438 Verwaltungsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolksabstimmungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff V. wird im Marxismus-Leninismus mit verschiedenen Bedeutungen gebraucht: 1. Als politisch-soziologischer Begriff werden unter V. „die arbeitenden Klassen und Schichten sowie alle aufgrund ihrer objektiven historischen Stellung und Rolle fortschrittlich handelnden Kräfte einer gegebenen Gesellschaft“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S.…
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Chemiefaserindustrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ein Zweig, der Chemischen Industrie mit 29.000 Beschäftigten und einem Anteil von einem Zwölftel an der industriellen Warenproduktion der Chemischen Industrie (1982; 1965: 5 v.H.). Sämtliche Betriebe sind zentralgeleitete volkseigene Betriebe. Im VEB Chemiefaserkombinat „Wilhelm Pieck“ in Rudolstadt-Schwarza sind folgende Kombinatsbetriebe zusammengefaßt: VEB Chemiefaserwerk „Friedrich Engels“, Premnitz VEB Chemiefaserwerk „Herbert Warnke“, Wilhelm-Pieck-Stadt Guben VEB Kunstseidenwerk „Clara Zetkin“, Elsterberg VEB Sächsisches Kunstseidenwerk „Siegfried Rädel“, Pirna VEB Spinnstoffwerk „Otto Buchwitz“, Glauchau VEB Zellstoff- und Zellwollewerke Wittenberge VEB Sächsische Zellwolle Plauen VEB Spinndüsenfabrik Gröbzig VEB Chemische Fabrik Finowtal Zeitraum 1960–1975 war die Ch. innerhalb der Chemischen Industrie der am stärksten expandierende Industriezweig. 1976–1980 betrug der jahresdurchschnittliche Produktionszuwachs der Ch. nur noch 4,3 v.H. gegenüber 14,4 v.H. bzw. 13,2 v.H. in den beiden vorangegangenen Fünfjahrplanperioden. Dies deutet auf gewisse Sättigungserscheinungen hin. Die Ch. erzeugt Zellulosefasern herkömmlicher Art und synthetische Fasern. Während in der Bundesrepublik Deutschland schon frühzeitig Viskosefasern durch synthetische Fasern verdrängt wurden, wurden in der DDR erstmalig 1978 mehr Synthesefasern als Textilfaserstoffe auf Zellulosebasis hergestellt. Auch innerhalb der Gruppe „Synthetische Fasern“ dominieren in der Pro[S. 253]duktion der DDR nach wie vor die älteren und weniger vielseitigen Fasern. Die Produktion von Synthesefasern ist jedoch immer noch im Aufbau und hat in den letzten Jahren stark zugenommen; der Anschluß an das Niveau der in westlichen Ländern hochentwickelten Produktion synthetischer Fasern wird indes trotz aller Anstrengungen nur langsam erreicht. Bis 1985 soll das Aufkommen an synthetischen Faserstoffen auf 150.000 t wachsen. Bei den in der DDR hergestellten Synthesefasern handelt es sich insbesondere um Polyamidfasern (Markenname Dederon), Polyesterfasern (Grisuten), Acrylfasern (Wolpryla) und sog. Regeneratfasern (Regan). Der VEB Chemiefaserkombinat Schwarza „Wilhelm Pieck“ war 1977 Partner bei 16 Arbeitsthemen eines multilateralen Abkommens langfristig zu lösender Gemeinschaftsprojekte des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Weiterhin bestehen 2 bilaterale Abkommen zur Produktionsspezialisierung mit Partnern der VR Polen und 3 Wirtschaftsverträge, in denen das Kombinat als Verfahrensträger bei der Rekonstruktion und Erneuerung bestehender Chemiefaserstoffkapazitäten in der UdSSR, der VR Bulgarien und der SR Rumänien auftritt. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 252–253 Checkpoint Charlie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemische IndustrieSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ein Zweig, der Chemischen Industrie mit 29.000 Beschäftigten und einem Anteil von einem Zwölftel an der industriellen Warenproduktion der Chemischen Industrie (1982; 1965: 5 v.H.). Sämtliche Betriebe sind zentralgeleitete volkseigene Betriebe. Im VEB Chemiefaserkombinat „Wilhelm Pieck“ in Rudolstadt-Schwarza sind folgende Kombinatsbetriebe zusammengefaßt: VEB Chemiefaserwerk „Friedrich Engels“,…
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Wissenschaftliche Räte (1985)
Siehe auch: Wissenschaftliche Beiräte: 1965 1966 Wissenschaftliche Räte: 1975 1979 WR. werden als forschungsleitende und koordinierende Gremien gebildet und erlangen in der Wissenschaftsorganisation eine zunehmende Bedeutung. Es gibt WR. für die naturwissenschaftliche und solche für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung. 1. WR. für die naturwissenschaftliche Forschung. Gesetzliche Grundlage sind zwei Verordnungen aus dem Jahre 1975. Diese WR. werden gemeinsam vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) für die langfristige Entwicklung der naturwissenschaftlichen und mathematischen Grundlagenforschung, Planung, Durchführung und Kontrolle großer Forschungsvorhaben sowie für die Überführung von Forschungsergebnissen in die Produktion gebildet. Mitglieder der WR. sind Wissenschaftler aus der Akademie der Wissenschaften, den Universitäten und Hochschulen, Vertreter staatlicher und wirtschaftsleitender Organe u.a. Im Rahmen der staatlichen Forschungspläne bestehen WR. für folgende Forschungsprogramme: Mathematik, Mechanik, Kybernetik und Informationsverarbeitung, Physik einschließlich Kern- und Werkstofforschung, Chemie (Grundlagen der Stoffe und Stoffumwandlung), Biowissenschaften einschließlich naturwissenschaftliche Grundlagen der Medizin, [S. 1523] * Geo- und Kosmoswissenschaften, Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen der Energiewirtschaft, Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen der Be- und Verarbeitung. 2. WR. für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung. [S. 1524]Ihre Gründung geht auf einen Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 22. 10. 1968 über die Entwicklung der Gesellschaftswissenschaft in der DDR zurück. Im Rahmen des „Zentralen Forschungsplans der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“ sind sie für die inhaltliche Ausgestaltung, Organisation und Koordinierung der Forschungsvorhaben verantwortlich. Die WR. übernehmen damit Funktionen, die vor 1969 allein beim damaligen Institut, der heutigen Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG), und beim Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) lagen. Die WR. werden verschiedenen wissenschaftlichen Institutionen zugeordnet, wobei in den letzten Jahren eine deutliche Vorzugsstellung der Akademie der Wissenschaften zu konstatieren ist. Dies entspricht der Aufwertung dieser Einrichtung nach dem VIII. Parteitag der SED (1971). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1522–1524 Wissenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlicher Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdWSiehe auch: Wissenschaftliche Beiräte: 1965 1966 Wissenschaftliche Räte: 1975 1979 WR. werden als forschungsleitende und koordinierende Gremien gebildet und erlangen in der Wissenschaftsorganisation eine zunehmende Bedeutung. Es gibt WR. für die naturwissenschaftliche und solche für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung. 1. WR. für die naturwissenschaftliche Forschung. Gesetzliche Grundlage sind zwei Verordnungen aus dem Jahre 1975. Diese WR. werden gemeinsam vom…
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Agrar-Industrie-Komplex (AIK) (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der AIK umfaßt einen volkswirtschaftlichen Teilbereich, dessen einzelne Elemente wirtschaftlich, technologisch und organisatorisch eng ineinander verflochten sind. In den AIK einbezogen sind Wirtschaftsbereiche bzw. -zweige, die an der Herstellung von Produktionsmitteln für die Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, an der Erzeugung von Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Rohstoffen sowie deren Weiterbe- und -verarbeitung zu Nahrungs- und Genußmitteln oder Produktionsmitteln auch für andere Wirtschaftsbereiche beteiligt sind. Zum AIK gehören ebenso die Arbeitsbereiche der Lagerung, des Transportes und des Absatzes der Zwischen- und Endprodukte. Nach sowjetischem Vorbild werden dem AIK dabei all jene Zweige, Betriebe und Einrichtungen zugerechnet, die der unmittelbaren landwirtschaftlichen Produktion direkt vor- bzw. nachgelagert sind. Nach marxistisch-leninistischem Verständnis ist die Herausbildung des AIK eine notwendige Entwicklungsstufe in der Fortentwicklung der Produktivkräfte und der Höherentwicklung der Produktionsverhältnisse in der Landwirtschaft, insbesondere der Eigentumsverhältnisse und der landwirtschaftlichen Betriebsformen. Der Begriff AIK wurde Anfang der 70er Jahre in der Agrarökonomie (Agrarwissenschaften) für die DDR gebräuchlich. In der UdSSR wird inhaltsgleich der Begriff „Industrie-Agrar-Komplex“ verwendet. Der AIK hat eine völlig andere inhaltliche Begriffsbestimmung als die Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV), die eine Organisationsform der Kooperation mit regionalem Bezug ist. Der AIK ist dagegen eine Einheit im Rahmen der einheitlichen Leitung und Planung der Volkswirtschaft. Er soll es ermöglichen, Landwirtschaft und Nahrungsgüterproduktion so zu planen, daß keine Disproportionen zwischen beiden Bereichen auftreten, die Produktion effektiv organisiert und die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsgütern und der Industrie mit Rohstoffen planmäßig verbessert werden kann. Der AIK wird im allgemeinen in der sozialistischen Agrarökonomie in drei „Sphären“ (auch „Grundbereiche“ oder „Blöcke“) eingeteilt: Sphäre I: Der Vorleistungsbereich, zu dem Betriebe, Einrichtungen und Zweige der Volkswirtschaft gehören, die Produktionsmittel für die Landwirtschaft, Fischwirtschaft, Kühl- und Lagerwirtschaft sowie die Lebensmittelindustrie erzeugen. Dazu zählen auch Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft, die Vorleistungen für die landwirtschaftliche Rohstoffproduktion liefern (z.B. Agrochemische Zentren, Meliorationsgenossenschaften, Kreisbetriebe für Landtechnik). Sphäre II: Der Primärproduktionsbereich mit Betrieben und Einrichtungen der Tier- und Pflanzenproduktion sowie der Binnenfischerei. Sphäre III: Der Verarbeitungs- und Handelsbereich mit allen Betrieben und Einrichtungen, die landwirtschaftliche, gärtnerische und (binnen-)fischwirtschaftliche Produkte aufkaufen, transportieren, lagern, manuell oder maschinell be- und verarbeiten sowie dem Endverbraucher zum Kauf anbieten. Das nachstehende Strukturschema gibt einen Überblick über die Verflechtungsbeziehungen des AIK. Bedeutung und Anteil des AIK werden durch seinen Beitrag zur Bruttoproduktion, den Anteil der Beschäftigten im AIK an der Gesamtbeschäftigtenzahl sowie dem Ausgabenanteil der Bevölkerung für Erzeugnisse des AIK gemessen. Da Kosten- und Preisänderungen das volkswirtschaftliche Gewicht des AIK verändern, wird die Agrarpreisreform des Jahres 1984 zu einer Aufwertung des AIK führen. Bis dahin war der AIK mit einem Anteil von rd. 30 v.H. an der gesamten Bruttoproduktion der DDR beteiligt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 11 Agrarflug A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV)Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der AIK umfaßt einen volkswirtschaftlichen Teilbereich, dessen einzelne Elemente wirtschaftlich, technologisch und organisatorisch eng ineinander verflochten sind. In den AIK einbezogen sind Wirtschaftsbereiche bzw. -zweige, die an der Herstellung von Produktionsmitteln für die Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, an der Erzeugung von Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Rohstoffen sowie deren Weiterbe- und -verarbeitung zu Nahrungs- und Genußmitteln oder…
DDR A-Z 1985
Landwirtschaft (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Agrarsystem Das Agrarsystem eines Landes, begriffen als Teil des übergeordneten Wirtschafts- und Gesellschaftssystems, wird allgemein durch die Ideen und Prinzipien bestimmt, nach denen die sozialen und ökonomischen Beziehungen der mit der L. befaßten Menschen zueinander und zu den Produktionsmitteln gestaltet sind. Konkret drücken sich diese Gestal[S. 785]tungsprinzipien aus im gegebenen Sozialgefüge in der L. und im ländlichen Raum sowie in den rechtlichen Beziehungen des Wirtschaftslebens im Agrarsektor, besonders in den realisierten Formen des Eigentums, der landwirtschaftlichen Unternehmungen bzw. Betriebe und der Agrarmärkte. Demzufolge handelt es sich bei der Festlegung auf ein bestimmtes Agrarsystem um eine weitreichende politische Entscheidung (Agrarpolitik) und nicht etwa nur um die Fixierung auf bestimmte Landwirtschaftliche Betriebsformen. A. Entwicklungsphasen Die ordnungspolitische Weichenstellung, die zur Ausprägung des gegenwärtigen Agrarsystems in der DDR geführt hat, erfolgte am Ende des II. Weltkrieges mit dem Zerfall der Staatsordnung in Deutschland, dem Einzug der sowjetischen Armee in ihr deutsches Besatzungsgebiet und der Übernahme der Herrschaftsgewalt in diesem Teil Deutschlands durch die sowjetische Militäradministration (SMAD). Das in Mitteldeutschland historisch überkommene Ordnungssystem der L., das vom Vorherrschen der bäuerlichen Familienwirtschaft geprägt war, wurde im Zeitverlauf, über verschiedene Entwicklungsabschnitte, in das heutige sozialistisch-kollektivistische Agrarsystem transformiert (Agrarpolitik). Der etappenweise durchgeführte Sozialisierungsprozeß der L. ist gekennzeichnet durch zwei radikale Eingriffe: Am Beginn eine Bodenbesitzreform zugunsten der Kleinbauern unter Beibehaltung eines Teils der verstaatlichten Privatbetriebe des Großgrundbesitzes sowie der Domänen und sonstigen Betriebe der öffentlichen Hand in Form Volkseigener Güter (1945/46); danach Durchsetzung der Kollektivierung (1952–1960) unter Anwendung von drei, nach dem Grad der Vergesellschaftung unterschiedlichen Typen von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Typ III als höchste Form, in die allmählich die anderen überführt wurden, entsprach weitgehend der im sowjetischen Kolchos realisierten Form der Produktionsgenossenschaft. Der daran anschließende dritte Entwicklungsabschnitt ist durch die zentralgesteuerte kooperative Herausbildung sozialistischer landwirtschaftlicher Großbetriebe charakterisiert, die seit 1967 zum industriemäßig produzierenden Spezialbetrieb der L. führte. In ökonomischer Sicht bedeutet das Übergehen zu industriemäßigen Produktionsmethoden ein schrittweises Abgehen von der traditionellen Produktionsweise der L., die charakterisiert ist durch den in Kombination pflanzlicher und tierischer Betriebszweige produzierenden, in sich abgerundeten landwirtschaftlichen Betrieb, wie ihn in den 60er Jahren noch die herkömmliche LPG und das herkömmliche VEG verkörpert haben. Die mit dem Industrialisierungsprozeß der L. verbundene Spezialisierung der Agrarproduktion bedeutet grundsätzliche Arbeitsteilung zwischen Pflanzen- und Tierproduktion, d.h. die planmäßig durchgesetzte Auflösung des betrieblichen Verbundes pflanzlicher und tierischer Produktionszweige und die Errichtung selbständiger spezialisierter Betriebe der Pflanzenproduktion einerseits und der Tierproduktion andererseits. Die Ausgliederung der einzelnen landwirtschaftlichen Produktionszweige, und innerhalb dieser sogar die von einzelnen Produktionsabschnitten, aus Betrieben mit bisher kombinierter Produktion und ihr jeweils zweigspezifischer Zusammenschluß zu eigenständigen Produktionseinheiten erfordert jedoch, daß zwischen dieser hochgradig spezialisierten und arbeitsteiligen Agrarerzeugung wiederum ein Verbund hergestellt wird. Er erfolgt über die Institutionalisierung der Kooperation in der Landwirtschaft, d.h. über den zwischenbetrieblichen (statt bisher innerbetrieblichen) Leistungsaustausch aufgrund vertraglicher Vereinbarungen sowohl zwischen den spezialisierten Landwirtschaftsbetrieben untereinander als auch zwischen diesen und den Dienstleistungsbetrieben. Letztere sind im Zuge der arbeitsteiligen Industrialisierung der L. ebenfalls als eigenständige Spezialbetriebe zur Unterstützung der spezialisierten pflanzlichen und tierischen Produktionsbetriebe errichtet worden. Z.B. die Agrochemischen Zentren (ACZ), welche die Düngung, den Pflanzenschutz und die dazu notwendigen Transportarbeiten durchführen, und die Kreisbetriebe für Landtechnik (KfL) zur Instandhaltung und Instandsetzung der Agrartechnik (Landtechnik; Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. F.). Aus diesen, im gesellschaftspolitischen Interesse der Industrialisierung und Spezialisierung der L. erfolgten Eingriffen in das betriebsorganisatorische Verbundsystem pflanzlicher Primär- und tierischer Sekundärproduktion sind der DDR allerdings eine Reihe gravierender Probleme für die ökonomische Effizienz und Rentabilität ihrer Agrarproduktion erwachsen, die zu Beginn der 1980er Jahre, unter dem Problemdruck der weltweit veränderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen offenkundig geworden sind. Zur Sicherung einer ökonomisch rationellen Agrarerzeugung wird es deshalb gewichtiger Korrekturen an der Produktionsorganisation der L. bedürfen. B. Betriebsstruktur Die Konzentration und Spezialisierung der Agrarproduktion drückt sich in einer laufend verringerten Zahl der Landwirtschaftsbetriebe bei gleichzeitiger Vergrößerung ihres durchschnittlichen Flächenumfanges aus (siehe landueber Übersichten: Sozialistische Landwirtschaftsbetriebe und Durchschnittsgröße soz. Landwirtschaftsbetriebe). Im Jahre 1982, nach der weitgehenden organisatori[S. 786]schen Trennung von pflanzlicher und tierischer Erzeugung, statuierten insgesamt nur noch 4.905 Produktionsbetriebe die sozialistische L. der DDR. Diese setzen sich zusammen aus 1423 Betrieben der Pflanzenproduktion, mit einem durchschnittlichen Flächenumfang von 4.057 ha LN pro Betrieb, 3.396 Betrieben der Tierproduktion, mit einem durchschnittlichen Viehbestand von 1576 GV (GV = Großvieheinheit; 1 GV entspricht 500 kg Lebendgewicht) pro Betrieb, sowie aus weiteren 86 Betrieben mit spezialisierter Pflanzenproduktion (Zierpflanzen, Baumschulen usw.), die den VVB Saat- und Pflanzgut, Tierzucht, dem VE Kombinat Industrielle Tierproduktion sowie den Instituten der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (Agrarwissenschaften) oder auch den Räten der Bezirke unterstellt sind. Daneben bestanden zur Unterstützung der Produktionsbetriebe 263 Agrochemische Zentren, die von den Betrieben der Pflanzenproduktion im Territorium als Zwischenbetriebliche Einrichtungen (ZBE) gemeinsam gebildet wurden, 158 Kreisbetriebe für Landtechnik, die dem VE Kombinat landtechnische Instandhaltung unterstehen, verschiedene spezielle Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE), wie solche der L., Waldwirtschaft (Forst- und Holzwirtschaft), Bauorganisation, außerdem Meliorationsgenossenschaften (Meliorationen), ferner VEB zur Aufbereitung organischer Düngestoffe, zur Trocknung und Pelletierung, sowie Mischfutterwerke (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV.). II. Volkswirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft A. Ökonomische Gesichtspunkte Die versorgungspolitische Rolle der L. wird in der DDR hoch eingeschätzt. Nach wie vor gilt, was Honecker in seinem Bericht an den VIII. Parteitag der SED zum Ausdruck brachte, daß es für die [S. 787]DDR vorteilhafter sei, die sozialistische L. mit mehr und besseren Produktionsmitteln zu versorgen, als Nahrungsmittel, die man selbst erzeugen könne, zu importieren. In bezug auf die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist die Agrarpolitik der DDR, ebenso wie diejenige der anderen Mitgliedsländer im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), weitgehend auf Autarkie abgestellt. Die der L. gestellte Aufgabe, die Bevölkerung immer besser mit Nahrungsmitteln und die Industrie mit Rohstoffen aus der eigenen Produktion zu versorgen, begründet auch, weshalb die Ausweitung des agrarischen Produktionsvolumens neben der Produktivitätssteigerung immer noch eine der wichtigsten wirtschaftlichen Zielsetzungen für die L. ist. Das gilt auch unter dem akuten Problemdruck, die Produktionskosten der L. erheblich zu senken und ihre Rentabilitätsverhältnisse umfassend zu verbessern. Gegenwärtig (1982) sind von der Gesamtzahl der volkswirtschaftlich in der DDR beschäftigten Personen noch reichlich 10 v.H. in der Land- und Forstwirtschaft tätig, in der Bundesrepublik Deutschland vergleichsweise nur 5 v.H. Vor Beginn des II. Weltkrieges (1935/38) lag die Agrarquote im Gebiet der heutigen DDR bei 22 v.H., im Gebiet der heutigen Bundesrepublik sogar noch bei 27 v.H. Somit verringerte sich seither der Anteil der in der L. Tätigen in der Bundesrepublik annähernd um das Doppelte stärker als in der DDR. Dieser höhere Arbeitskräftebesatz hängt u.a. auch mit den speziellen Formen der Arbeitsorganisation in der L. der DDR zusammen (z.B. geregelte Arbeitszeit im 2-Schichtensystem, regelmäßiger Jahresurlaub) wie auch mit anderen statistischen Arbeitskriterien (z.B. gelten Erzieherinnen in LPG- oder VEG-eigenen Kindergärten oder Mechaniker in den Betrieben für landtechnische Instandsetzung ebenfalls als Beschäftigte in der L.). Die Stellung der L. in der Volkswirtschaft der DDR wird auch aus ihrem Anteil an den volkswirtschaftlichen Gesamtaufwendungen und ihrem Beitrag zum Sozialprodukt deutlich. Im Jahre 1982 entfielen auf die L. 12,8 v.H. der gesamten Grundmittel (= Produktionskapital ohne Boden- und Viehkapital) und 9,5 v.H. der gesamten Brutto-Investitionen der DDR-Wirtschaft (Investitionen). Diese Anteile lagen: 1960 bei 12,7 und 11,9 v.H., im Fünfjahresdurchschnitt 1967/71 beide übereinstimmend bei 13,6 v.H.; 1972/76 bei 13,2 bzw. 11,8 v.H. und 1977/81 bei 12,9 bzw. 10,1 v.H. Demgegenüber trug die L. 1982 mit 7,8 v.H. zum Nettoprodukt aller Volkswirtschaftszweige bei (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches). In den entsprechenden Vorjahren lag dieser Anteil: 1960 bei 16,9 v.H.; 1967/71 bei 12,6 v.H.; 1972/76 bei 10,4 v.H. und 1977/81 bei 8,7 v.H. (siehe xref landueber Übersichten: Indikationen für die Stellung der L. in der Volkswirtschaft der DDR sowie Ausstattung der L. mit Grundmitteln und Investitionen je Berufstätigen und je Flächeneinheit). Sinkende Anzahl landwirtschaftlicher Arbeitskräfte, die durch Kapitalgüter substituiert werden, und rückläufige Beiträge der L. zum Sozialprodukt, wie sie für hochindustralisierte Volkswirtschaften typisch sind, kennzeichnen somit auch die Verhältnisse in der DDR. Dort ist allerdings, entgegen dieser Tendenz, in bezug auf den Arbeitskräftebestand festzustellen, daß dieser sich nur bis zum Jahr 1977 vermindert, danach aber sukzessive wieder vergrößert hat. 1982 waren in der sozialistischen L. (ohne agrochemische Zentren) schon rd. 22.000 Personen mehr ständig beschäftigt als 1977. Diese von der Wirtschaftsführung der DDR gesteuerte Entwicklung wird damit begründet, daß in einigen Bereichen [S. 788]reichen der Agrarproduktion der Rückgang von Arbeitskräften schneller verlaufen ist als die Mechanisierung bestimmter Arbeitsprozesse, wodurch ein Arbeitskräftedefizit entstanden sei. Dies mache es zur Sicherung des volkswirtschaftlich erforderlichen Produktionsvolumens an landwirtschaftlichen Nahrungsgütern und Rohstoffen „notwendig, den Arbeitskräftebestand nicht weiter zurückgehen zu lassen“ (Erich Honecker: Bericht des ZK der SED an den X. Parteitag. Berlin [Ost] 1981, S. 76). Das sei vor allem im Interesse des Abbaus von Überstunden geboten, die in der Pflanzenproduktion während der Kampagnezeiten und in der Tierproduktion meist über das gesamte Jahr hinweg zu großen Belastungen, insbesondere in den LPG mit niedrigem Arbeitskräftebesatz, führten. Die vielerorts noch bestehenden Disproportionen zwischen Bestand und Bedarf an Arbeitskräften würden sich äußerst negativ auf die Einhaltung der agrotechnisch günstigsten Termine und auf die Sicherung der Betreuungsintensität der Tiere auswirken. Darum gelte es, der insbesondere aus der Altersstruktur resultierenden Verringerung des Arbeitskräftepotentials in der L. entgegenzuwirken und nicht mehr, wie das in den 60er und 70er Jahren der Fall war, auf Arbeitskräfte zugunsten anderer Bereiche der Volkswirtschaft zu verzichten. Weil einheitliche Berechnungen zum Sozialprodukt beider deutscher Volkswirtschaften seit Mitte der 70er Jahre nicht mehr vorliegen, ist auch eine vergleichende Gegenüberstellung des Beitrages, den die beiden deutschen L. zum jeweiligen Sozialprodukt leisten, neuerdings nicht mehr exakt möglich. Einem gegenwärtigen Anteil der L. am Sozialprodukt in der Bundesrepublik von zwischen 2 und 3 v.H. dürfte — grob geschätzt — ein vergleichbarer Anteil von etwa 4 bis 5 v.H. in der DDR gegenüberstehen. Demnach hat die L. gemessen an ihrem relativen Produktionsbeitrag zur gesamtwirtschaftlichen Leistung sowie auch an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten in der DDR eine größere Bedeutung als in der Bundesrepublik. Hieraus folgt, daß zwar der Beitrag, den die L. durch die Produktion von Agrargütern zum Sozialprodukt leistet, in der DDR verhältnismäßig größer ist als in der Bundesrepublik und in anderen westlichen Ländern, daß aber der Beitrag, den der Agrarsektor zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum durch die Abgabe von Arbeitskräften an die übrigen Wirtschaftssektoren bisher geleistet hat, in der DDR geringer gewesen ist als in den meisten Industriestaaten Westeuropas. In diesem Zusammenhang sind die relativ hohen Kapitalinvestitionen zu sehen, die dem Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft in der DDR zufließen. Diese forcierte Lenkung des Investitionskapitals in den Agrarsektor verzögerte zwangsläufig sowohl den Ausbau der typischen Wachstumsindustrien (Industrie; Wirtschaft) als auch die Verbesserung der Infrastruktur zur Schaffung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze und geht damit auf Kosten höherer Zuwachsraten des Sozialprodukts. In gesamtwirtschaftlicher Sicht läßt es vor allem der relativ große Anteil der L. an den Gesamtinvestitionen zweifelhaft erscheinen, ob in der DDR, bei ihrem Rang als Industriestaat, von einem Primat der Industrieproduktivität gegenüber der Produktivität im Agrarsektor gesprochen werden kann und ob nicht vielmehr gerade durch das gleichrangige Anvisieren [S. 789]beider Ziele eine Beeinträchtigung und eine Überbeanspruchung des volkswirtschaftlichen Produktionspotentials erfolgt. Um die volkswirtschaftliche Verflechtung der L. mit den ihr vor- und nachgelagerten Wirtschaftszweigen und mit dem Handel nicht nur administrativ, sondern auch organisatorisch auszubauen und zum Bestandteil eines übergeordneten Systems zu machen, wurde zunächst das Teilsystem L. und Nahrungsgüterwirtschaft gebildet mit dem Ziel, es zum Agrar-Industrie-Komplex (AIK) weiterzuentwickeln. B. Ökologische Gesichtspunkte Neben der gesamtwirtschaftlichen Beurteilung der L. gewinnt ihre ökologische Bewertung auch in der DDR allmählich an Bedeutung (Umweltschutz). Als Folge des hohen großbetrieblichen Spezialisierungs- und Konzentrationsgrades der L., vor allem durch die Massentierhaltung in industriemäßigen Tierproduktionsanlagen, sind eine ganze Reihe schwerwiegender Umweltbelastungen entstanden. Sie betreffen vor allem die Verwertung der anfallenden tierischen Exkremente. Als Hauptbelastungsfaktoren haben sich vornehmlich die Gülle, die Produktionsabwässer und der Silosickersaft industrialisierter Tierproduktionsbetriebe erwiesen. Geringe Lagerkapazitäten für Gülle, fehlende Sickersaftgruben und große Transportentfernungen zwingen zu ganzjährig kontinuierlicher Ausbringung der Gülle und verhindern es, diese gezielt zu den pflanzenbaulich günstigsten Terminen auf jeweils geeigneten Kulturen einzusetzen. Je nach Witterungsbedingung führt das zu mehr oder weniger starken Strukturschäden der Böden und damit zu empfindlichen Minderungen der Bodenfruchtbarkeit. Darüber hinaus aber sind hohe Ausbringungsmengen von Gülle in der Umgebung industriemäßig betriebener Tierproduktionsanlagen, insbesondere solche der Schweine- und Geflügelhaltung, und die teilweise praktizierte Einleitung der stickstoff- und phosphathaltigen Abgänge in Bäche und andere Oberflächengewässer für die relativ starke Eutrophierung eines Teils der DDR-Gewässer verantwortlich (Wasserwirtschaft). Neben dem Boden sowie dem Grund- und dem Oberflächenwasser wird auch die Luft durch die industriemäßige Tierproduktion erheblich stärker belastet — zumindest in unmittelbarer Anlagennähe — als durch die traditionelle Viehhaltung in Ställen geringerer Kapazität. Daß die Abluft von Massentierhaltungen nicht nur geruchsintensiv, sondern durch hohe Gehalte an Keimen und Stäuben für Tier und Betreuer gesundheitsgefährdend und darüber hinaus auch umweltgefährdend ist, geht daraus hervor, daß es in der Nähe solcher Anlagen zu Absterbeerscheinungen im Waldbestand kommt (Forst- und Holzwirtschaft). III. Grundlagen der pflanzlichen und tierischen Produktion A. Bodennutzung Die landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) der DDR umfaßte im Jahre 1982 mit 6,26 Mill. ha knapp 58 v.H. der gesamten Wirtschaftsfläche. Wie für Industriestaaten charakteristisch, ist auch in der DDR durch die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich nutzbaren Bodenflächen für außerlandwirtschaftliche Zwecke der Umfang des für die landwirtschaftliche Nutzung verfügbaren Areals rückläufig. Zwischen 1960 und 1982 betrug die Nutzflächeneinbuße insgesamt 162.091 ha, die durchschnittliche jährliche Abnahmerate 6.512 ha oder 0,10 v.H. Bezogen auf die Wohnbevölkerung entfielen 1982 auf je 100 ha LN 267 Menschen oder je Einwohner rd. 0,38 ha LN. Demgegenüber verfügte die Bundesrepublik Deutschland mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von 12,14 Mill. ha (rd. 50 v.H. der Gesamtfläche) je Einwohner nur über 0,20 ha LF bzw. es entfielen auf 100 ha LF 507 Menschen. Demnach ist die je Kopf der Bevölkerung zur Verfügung stehende landwirtschaftliche Produktionsfläche in der DDR fast doppelt so groß wie die der Bundesrepublik. Im Vergleich zu sozialistischen Ländern ist sie jedoch relativ klein: ČSSR 0,45; Polen 0,53; Ungarn 0,62; Rumänien 0,67; Bulgarien 0,70 und UdSSR 2,15 ha LN. Wie aus der folgenden Zahlenübersicht hervorgeht, entfallen von der LN in der DDR rd. drei Viertel auf Ackerland und ein Fünftel auf Grünland (siehe landueber Übersicht: Landwirtschaftliche Bodennutzung in der DDR). Zwar ist das Acker-Grünland-Verhältnis im Jahrzehnt zwischen 1960 und 1970 von 1: 0,28 zugunsten des Grünlandanteils auf 1: 0,32 verengt worden. Dieser Entwicklung wurde jedoch seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) entgegengesteuert. 1982 lag dieses Verhältnis bei 1: 0,27 und erreichte damit den Vorkriegsstand der Jahre 1935/38, worin das natürlich bedingte Beharrungsvermögen der Hauptarten der landwirtschaftlichen Bodennutzung deutlich wird. Das gleiche trifft auch für die Bundesrepublik zu, wo das Acker-Grünland-Verhältnis 1982 gegenüber 1935/38 mit 1: 0,65 zu 1: 0,64 praktisch unverändert ist. Demnach tritt nach wie vor die Ackernutzung im mitteldeutschen Raum bedeutend stärker hervor als im Bundesgebiet, was bei innerdeutschen Vergleichen der pflanzlichen und tierischen Produktionsstruktur der L. beachtet werden muß. In viel größerem Maße als das Acker-Grünland-Verhältnis ist das Anbauverhältnis (Ackerflächenverhältnis), d.h. der Anteil, mit dem die einzelnen Fruchtarten bzw. Gruppen von Fruchtarten in einem Jahr an der Ackerfläche beteiligt sind, Veränderungen zugänglich. Dieses Fruchtartenverhältnis weist [S. 790]in der DDR insofern eine gewisse Stetigkeit auf, als den Hauptfrüchtegruppen Getreide, Hackfrüchte und Ackerfutter zusammen regelmäßig rd. 90 v.H. des Ackerareals eingeräumt werden, während lediglich rd. 10 v.H. dem Anbau aller sonstigen Ackerfrüchte (Hülsenfrüchte, Gemüse und Gartengewächse, Ölfrüchte, Tabak u.a. Handelsgewächse) dienen. Anbauverschiebungen im Zeitverlauf blieben bisher auf den Flächenaustausch zwischen den drei genannten Hauptfrüchtegruppen sowie innerhalb dieser auf den Flächenaustausch zwischen den jeweiligen Kulturpflanzen einer jeden Gruppe beschränkt. Die Anbauentwicklung in der Zeitperiode von 1960 bis 1982 weist als charakteristische Merkmale eine tendenzielle Ausdehnung der Flächenanteile von Getreide- und Feldfutterbau bei gleichzeitiger Einschränkung des Hackfruchtanteils auf. Während der Getreideanteil an der Ackerfläche 1960 mit rd. 48 v.H. die zur menschlichen Ernährung sowie zur Futter- und Strohversorgung des Viehbestandes wohl unerläßliche untere Grenze erreicht hatte, stieg er in den Folgejahren laufend an und blieb seit 1975 bei rd. 53 v.H. stehen. Der Flächenanteil des Ackerfutteranbaus, der im Fünfjahresdurchschnitt 1957/61 bei rd. 16 v.H. lag, vergrößerte sich inzwischen auf Werte um rd. 20 v.H. Demgegenüber verringerte sich der Anteil der Hackfruchtgruppe am Ackerareal von rd. 25 v.H. im Mittel der Jahre 1957 bis 1961 auf rd. 17 v.H. in den Jahren 1980 bis 1982. Die Getreidefläche teilten sich 1982 die Brotgetreidearten und die Futter- und Industriegetreidearten [S. 791]je zur Hälfte. Im Getreideflächenverhältnis nahm Gerste mit einem Anteil an der Getreideerntefläche von 39,0 v.H. die erste Stelle ein, gefolgt von Roggen (26,0 v.H.), Weizen (23,5 v.H.), Hafer (8,7 v.H.) und Sommermenggetreide (2,8 v.H.), während Körnermais (0,01 v.H.) in der DDR, trotz großer Bemühungen im Fünfjahrplan 1971 bis 1975, seine Anbaufläche bis 1975 auf 150.000 ha zu vergrößern, bisher praktisch keine wirtschaftliche Bedeutung erlangt hat. Noch im Fünfjahresdurchschnitt 1967/71 stand nach dem Umfang der Erntefläche Roggen an der Spitze aller Getreidekulturen mit rd. 42 v.H. der gesamten Getreidefläche. Es bestand damals eine Flächenrelation Roggen zu Weizen von rd. 55: 45. Durch fortschreitende Substitution des Roggens durch Weizen in den 1970er Jahren, die hauptsächlich aus der besseren Ertragsfähigkeit des Weizens gegenüber Roggen und auch aus Änderungen im Brotkonsum erwachsen war, erfolgte eine Umschichtung dieser Relation zugunsten des Weizens, die 1976 bei 44: 56 lag. In den Folgejahren hat sich dieses Verhältnis jedoch laufend verändert und erreichte 1982 mit 52: 48 wieder ein Übergewicht des Roggens. Das läßt erkennen, daß innerhalb des Brotgetreidebaus der Ausweitung der Weizenfläche bzw. der Einschränkung der Roggenfläche gewisse Grenzen gezogen sind, was verschiedene natürliche sowie futterwirtschaftliche, ackerbauliche und außenhandelspolitische Gründe hat. Vom Ackerareal der DDR entfallen etwa die Hälfte auf reine sowie anlehmige und lehmige Sandböden, so daß der Roggenbau hier seine zwingenden natürlichen Standorte findet. Andere Bestimmungsgründe seiner Förderung sind: Die besondere Eignung des Roggens für Untersaaten der Futterzwischenfrüchte, sein gegenüber Weizen größerer Strohmengenertrag, seine Eigenschaft als Feindpflanze zur Nematodenbekämpfung im Zuckerrübenbau, sein höherer Vorfruchtwert sowie der Gesichtspunkt, daß für Weizen guter Backfähigkeit relativ günstigere Einfuhrmöglichkeiten bestehen als für Roggen. Der Flächenrückgang der Hackfrüchte ist durch die starke Einschränkung des Futterhackfruchtbaus und des Kartoffelbaus verursacht, während der Zuckerrübenbau über die Jahre hinweg ziemlich konstant 5 v.H. des Ackerareals einnimmt. Infolge des geringen Grünlandanteils an der LN ist die Grundfutterproduktion in der DDR zur Versorgung eines planmäßig hohen Rinderbestandes in relativ starkem Maße auf den Ackerfutterbau angewiesen und greift dabei noch in beträchtlichem Umfange (1982 = 14 v.H. des Ackerareals) auf den weniger produktiven, ertragsunsicheren Zwischenfruchtbau zurück. Von der 1982 den Feldfutterpflanzen im Hauptbau eingeräumten Ackerfläche entfielen 38,5 v.H. auf Grün- und Silomais, 28,7 v.H. auf Klee, Kleegras und Luzerne und 32,8 v.H. auf den [S. 792]gemischten Anbau sonstiger ein- und mehrjähriger Futterkulturen. B. Viehhaltung Die Realisierung der Planziele, die der tierischen Agrarproduktion gesetzt sind, ist sowohl an den Umfang der Viehbestände als auch an die Leistung der einzelnen Tiere gebunden, wofür wiederum eine quantitativ wie qualitativ wohl abgestimmte kontinuierliche Futterversorgung die Voraussetzung bildet. Über die Bestandsentwicklung bei den einzelnen Tierarten orientiert die folgende Übersicht (Übersicht: Viehbestand in der DDR). Sieht man von Schwankungen in einzelnen Jahren ab, ist im Zeitverlauf der Gesamtviehbestand in der DDR laufend vergrößert worden. Im Zeitraum der letzten 12 Jahre (1970–1982) betrug die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate 53.335 Großvieheinheiten bzw. 0,98 v.H. Im Jahre 1981 verzeichnete die DDR mit 5,817 Mill. Großvieheinheiten ihren bisher höchsten Viehbestand, der sich im Folgejahr um rd. 4 v.H. verringerte. Der Viehbesatz (Viehbestand je Flächeneinheit) hatte ebenfalls 1981 das bisherige Spitzenergebnis mit 93 GV/ha LN; er lag 1982 bei 87 GV/ha LN. Während der Viehbestand 1982 gegenüber 1970 insgesamt um 11 v.H. größer war, hat, nach den einzelnen Tierarten betrachtet, der Bestand von Rindern um 10 v.H., der von Schweinen um 25 v.H., der von Geflügel um 19 v.H. und der von Schafen sogar um 37 v.H. zugenommen. Gleichzeitig sind die Bestände von Pferden und Ziegen rapide abgebaut worden. Der Schafbestand, der bis zum Jahre 1970 rückläufig gewesen ist, vergrößerte sich seither laufend und erreichte 1982 mit 2,20 Mill. Tieren seinen Höchststand. Der Pferdebestand war 1977 mit 66.000 Tieren am niedrigsten. Seither stieg er jedoch kontinuierlich an und erreichte 1982 wieder 81.000 Tiere. Innerhalb des Rinder- und Geflügelbestandes, die beide im Jahre 1981 ihren Höchststand mit 5,75 Mill. bzw. 54,39 Mill. Tieren hatten, zeigen die Kühe bzw. die Legehennen eine über die Jahre gehende gewisse Stetigkeit in der Bestandsgröße. IV. Faktorausstattung der Landwirtschaft Das Produktionspotential der L. steht in direktem Zusammenhang mit ihrer Faktorausstattung, d.h. der Ausrüstung mit den produktiven Faktoren Arbeit und Kapital einschließlich Boden. Nachdem die Anteile der L. an den volkswirtschaftlich verfügbaren Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital bereits im Abschnitt II und die landwirtschaftliche Nutzung des Produktionsfaktors Boden im Abschnitt III~A aufgezeigt worden sind, bedarf es hier noch einer differenzierteren Darlegung der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte und ihrer Ausstattung mit ertragssteigernden und mechanisch-technischen Produktions- und Arbeitshilfsmitteln. A. Arbeitskräfte 1. Anzahl nach Betriebsgröße Die sozialistische Umgestaltung der landwirtschaftlichen Betriebsstruktur bedingte einen grundlegenden Wandel der ländlichen Sozialstruktur. Charakteristisch für den großdimensionierten kollektiven Spezialbetrieb, der in der L. der DDR zum beherrschenden Betriebstyp wurde, ist seine Ausstattung mit einer großen Zahl von Arbeitskräften. So waren Ende 1981 in der Pflanzenproduktion im Durchschnitt je Betrieb 254 Genossenschaftsbauern und Arbeiter auf 4.741 ha LN mit einem Bestand an produktiven Grundmitteln von 19,6 Mill. Mark tätig. Sie erzielten damit ein jährliches Bruttoprodukt von 11,5 Mill. Mark. In der Tierproduktion arbeiteten durchschnittlich je Betrieb 112 Genossenschaftsbauern und Arbeiter, die mit einem Viehbestand von 1576 futterbedarfsorientierten Großvieheinheiten (fGV) und 9,4 Mill. Mark Grundfonds eine jährliche Produktion von 6,6 Mill. Mark erzeugten. Im Durchschnitt entfielen also in der Pflanzenproduktion 5,4 Beschäftigte auf 100 ha LN und in der Tierproduktion 7,1 Beschäftigte auf 100 fGV. Verglichen mit anderen hochindustrialisierten Ländern erscheint der landwirtschaftliche Arbeitskräftebesatz in der DDR, umgerechnet auf Vollarbeitskräfte (AK), mit durchschnittlich rd. 12 AK je 100 ha LN unangemessen hoch. In der vom bäuerlichen Familienbetrieb geprägten L. in der Bundesrepublik beträgt der AK-Besatz je 100 ha LF im Durchschnitt aller Betriebsgrößen rd. 8 AK, in der Betriebsgröße von 50 und mehr ha sogar nur 3 AK. Darin drückt sich nicht nur der unterschiedliche volkswirtschaftliche Entwicklungsstand der beiden Staaten in Deutschland aus, sondern diese Situation ist zugleich ein Indiz für Unterschiede in der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität, begründet Zweifel an der ökonomischen Zweckmäßigkeit der in der DDR getroffenen landwirtschaftlichen Betriebsorganisation und zeigt, daß die großbetrieblich-arbeitskräftereiche Organisationsform der L. nicht wirtschaftlichen, sondern politischen Zielsetzungen entsprach. Auch in anderen hochentwickelten Industrieländern wie in den USA, Großbritannien, Schweden, Belgien, Frankreich oder Japan ist der landwirtschaftliche Großbetrieb mit hohem Arbeitskräftebesatz zu keiner Zeit dominierender Betriebstyp gewesen. 2. Anzahl nach Eigentumsformen 1982 gab es in der DDR 843.271 Mitglieder landwirtschaftlicher und 26.751 Mitglieder gärtnerischer Produktionsgenossenschaften. Von den ständig Berufstätigen in der L. (ohne Forstwirtschaft, Veterinärwesen und Pflanzenschutz sowie ohne agrochemische Zentren) entfielen rd. drei Viertel auf ständig [S. 793]mitarbeitende LPG-Mitglieder (Übersicht: Landwirtschaftliche Arbeitskräfte in der DDR). Die überragende Stellung der Genossenschaftsbauern in der L. geht nicht nur aus ihrem hohen Anteil an den landwirtschaftlich Beschäftigten hervor, sondern auch aus der Tatsache, daß sie rd. 87 v.H. der LN der DDR bewirtschaften, rd. 89 v.H. der Viehbestände besitzen und über 80 v.H. der Grundfonds in der L. verfügen. Im gesellschaftspolitischen Selbstverständnis der SED ergibt sich die besondere Klassenrolle der Genossenschaftsbauern in der sozialistischen Gesellschaft aus der Stellung der Genossenschaftsbauern als sozialistische Eigentümer von Produktionsmitteln sowie aus der ihnen zugeschriebenen Fähigkeit, die moderne landwirtschaftliche Großproduktion mit bewährten bäuerlichen Traditionen und Erfahrungen zu verbinden, die genossenschaftliche Demokratie zu entfalten und das Leistungsprinzip wie auch die materielle Interessiertheit entsprechend den Erfordernissen der genossenschaftlichen Arbeit anzuwenden. 3. Qualifizierung und Sozialstruktur Die Landwirtschaftliche ➝Berufsausbildung hat in der DDR hohen Rang. Von den 1982 ständig Berufstätigen in der sozialistischen L. insgesamt hatten 89,7 v.H. eine Fachausbildung, darunter 2,2 v.H. Hochschul- und 6,1 v.H. Fachschulabsolventen, 6,6 v.H. Meister und 74,8 v.H. Facharbeiter. Nach der Stellung im Betrieb entfielen von den 1982 in der Land- und Forstwirtschaft insgesamt vorhandenen 888.862 Berufstätigen und 31.484 Lehrlingen: 31,2 v.H. auf Arbeiter und Angestellte, 64,7 v.H. auf mitarbeitende Mitglieder von Produktionsgenossenschaften, 0,7 v.H. auf selbständige Erwerbstätige und mithelfende Familienangehörige sowie 3,4 v.H. auf Lehrlinge. Der Anteil der Frauen an den in der L. ständig Berufstätigen insgesamt verringerte sich von 45,1 v.H. im Jahre 1970 auf 41,8 v.H. im Jahre 1982, während der Anteil der Jugendlichen (unter 25 Jahren) zwischen 1970 und 1980 von 7,2 v.H. auf 13,5 v.H. stieg. 4. Arbeitseinkommen Über Arbeitseinkommen der in der L. Tätigen finden sich in der Agrarstatistik der DDR Zahlenangaben nur für die durchschnittlichen monatlichen Arbeitseinkommen der in den VEG vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten sowie der dort vollbeschäftigten Produktionsarbeiter. Diese lagen 1982 bei 1014 bzw. 998 Mark. Die durchschnittlichen Einkommen der Genossenschaftsbauern, die neben den aus dem Lohnfonds gezahlten Beträgen für geleistete Arbeitseinheiten, Prämien, Ehegattenzuschläge, staatliches Kindergeld und soziale Zuwendungen zusätzlich auch noch die Einkünfte aus der Persönlichen ➝Hauswirtschaft sowie gegebenenfalls die Vergütung für Bodenanteile umfassen, lassen sich hier zahlenmäßig nicht darlegen. Literaturbeiträgen aus der DDR zufolge, soll die Anfang der 60er Jahre noch sehr deutlich ausgeprägte soziale Differenziertheit in der Höhe des Arbeitseinkommens zwischen Genossenschaftsbauern und landwirtschaftlichen Arbeitern sowie zwischen ihnen und den Industriearbeitern inzwischen weitgehend überwunden sein (vgl. K. Groschoff: Zur weiteren Verringerung der wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land in der DDR, in: Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion, Berlin [Ost] 1979, S. 55). Wenn zwischen L. und Industrie Einkommensparität hergestellt worden ist, darf indes nicht verkannt werden, daß diese mit einer vergleichsweise höheren arbeitszeitlichen Belastung der in der L. Beschäftigten erkauft wird. Die soziale Sicherung der in der L. Beschäftigten ist ähnlich geregelt wie die der Beschäftigten in der volkseigenen Wirtschaft (Renten; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Staatliche Versicherung der DDR). [S. 794]<B. Produktionsmittel> 1. Mineralische Düngung und Pflanzenschutz In der DDR werden große Anstrengungen darauf verwandt, der L. technische Fortschritte in Gestalt von ertragssteigernden, verlustmindernden, qualitätsverbessernden, arbeitssparenden und arbeitserleichternden Produktionsmitteln nutzbar zu machen. Von den Produktionsmitteln, die der gewerblichen Wirtschaft entstammen, sind der Einsatz von Mineraldüngern und Pflanzenschutzmitteln in der Pflanzenproduktion und der von konzentrierten Handelsfuttermitteln in der Tierproduktion wesentliche Bestimmungsfaktoren für die Steigerung der Produktionserträge. Bei mineralischen Düngemitteln weist die DDR schon seit zwei Jahrzehnten ein Mengenniveau an verfügbaren Kernnährstoffen auf, das ihr im internationalen Vergleich einen Platz in der Gruppe der düngerintensiven Länder der Welt einräumt (siehe landueber Übersicht: Auslieferung von mineralischen Düngemitteln …). Während die mineralische Düngung direkt der Ertragssteigerung dient, tragen die im Interesse der Ertragssicherung ergriffenen Pflanzenschutzmaßnahmen indirekt dazu bei. Der Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln hat bis zum Jahre 1980 stetig zugenommen und behauptet seither den bis dahin erreichten Stand. Etwa zwei Drittel der Auslieferungsmengen entfallen auf Herbizide, das restliche Drittel auf Fungizide und Insektizide (siehe landueber Übersicht: Auslieferung von Pflanzenschutzmitteln …). 2. Futtermittel Anders als bei der Ausstattung mit ertragssteigernden Produktionsmitteln in der Pflanzenproduktion ist die Versorgung der L. mit den zur vollen Entfaltung tierischer Leistungen notwendigen konzentrierten Futtermitteln relativ rückständig geblieben. Dieses Zurückbleiben ist hauptsächlich dadurch verursacht, daß Kraftfutterimporte einen hohen Devisenaufwand erfordern, da insbesondere hochwertige Eiweißfuttermittel größtenteils nur auf dem westlichen Weltmarkt zu beschaffen sind. Darauf gründet sich auch die in jüngster Zeit verstärkt erhobene politische Forderung, den Futterbedarf der Viehbestände zunehmend aus der Eigenproduktion durch Erschließung aller Futterreserven zu decken und die Importe von Futtergetreide und sonstigen Futtermitteln drastisch zu reduzieren. Diese Orientierung auf die Eigenversorgung mit Futtermitteln, die sich vorrangig auf die Ertragssteigerung bei Getreide, Kartoffeln, Zuckerrüben und Grünland richtet, stellt die Futterwirtschaft vor ein äußerst schwieriges Problem, dessen Lösung für den Gesamtertrag der L. von zentraler Bedeutung ist. So versucht man dem Mangel an Kraftfutter vor allem durch die vermehrte Bereitstellung von industriell aufbereitetem Mischfutter abzuhelfen (siehe xref landueber Übersicht: Herstellung von Mischfutter …). Zwischen 1970 und 1982 hat sich die je Großvieheinheit verfügbare Herstellungsmenge von Mischfutter fast verdoppelt. An den entsprechenden Verhältnissen in der Bundesrepublik gemessen, wo im Wirt[S. 795]schaftsjahr 1981/82 pro GV rd. 1267 kg Mischfutter hergestellt wurden, erreichte die DDR mit 1053 kg rd. 83 v.H. des westdeutschen Mengenniveaus. Ließen sich jedoch nicht nur allein das Mischfutter, sondern die in der DDR verfügbaren konzentrierten Futtermittel insgesamt statistisch erfassen und mit denen in der Bundesrepublik vergleichen, würden die vorhandenen quantitativen und auch qualitativen Unterschiede im Versorgungsniveau und damit der Rückstand deutlicher hervortreten. 3. Technische Ausstattung. Die Faktorausstattung der L. wird nicht zuletzt durch Zahl, Größe und Art der vorhandenen Landmaschinen gekennzeichnet (Landtechnik). In der DDR ist die Mechanisierung der L. stark forciert worden (siehe landueber Übersicht: Bestand ausgewählter Maschinen …). Die Erhöhung des technischen Niveaus zeigt sich u.a. darin, daß trotz z. T. sinkender Anzahl von Landmaschinen die verfügbare Maschinenleistung je Flächeneinheit gesteigert wurde. So erhöhte sich zwischen 1970 und 1982 allein bei Schleppern die durchschnittliche Leistungsstärke von 43,3 PS auf 67,1 PS bzw. um rd. 55 v.H. und die durchschnittliche Motorleistung je 100 ha LN von 102,4 PS auf 160,2 PS bzw. um rd. 57 v.H. Ähnliches gilt für die Ausstattung mit anderen wichtigen Schlüsselmaschinen (d.h. Hauptmaschinen einer technologischen Verfahrenskette) z.B. mit selbstfahrenden Erntemaschinen und Transportfahrzeugen (Lkw), mit denen die Schlagkraft der „mobilen energetischen Basis“ erhöht wurde. Die Bestandszahlen der Maschinen allein lassen allerdings noch keine Aussagen über deren tatsächliche Einsatzfähigkeit zu. Diese wird vielfach durch Mängel in der Ersatzteilversorgung und durch Engpässe bei den Reparaturen eingeschränkt. Wenn das Ausmaß dieser Beeinträchtigungen auch nicht im einzelnen bekannt ist, lassen doch die Hinweise auf mangelnde Sorgfalt beim Einsatz und bei der Konservierung der Aggregate sowie auf das Fehlen von [S. 796]witterungsgeschützten Abstellplätzen den Schluß auf eine relativ hohe Reparaturanfälligkeit und damit auf eine erheblich verminderte Einsatzfähigkeit der vorhandenen Technik zu. Während in der Pflanzenproduktion die Maschinenkapazität eine vollmechanische Ernte bei Getreide, Kartoffeln und Zuckerrüben ermöglicht, sind die in der Tierproduktion anfallenden Arbeiten weit weniger mechanisiert, allerdings auch weniger mechanisierbar. Das derzeitige technologische und technische Niveau der tierischen Produktion ist sehr unterschiedlich und sowohl durch komplexmechanisierte moderne Anlagen als auch durch halbstationäre-mobile Verfahren sowie durch Handarbeitsverfahren gekennzeichnet. Im Jahre 1981 betrugen die Anteile der Handarbeit bei der Futterverteilung und bei der Entmistung in Tieranlagen: bei Milchkühen 26 und 15 v.H., bei Mastrindern 44 und 30 v.H. und bei Mastschweinen 45 und 40 v.H. Da Maschinen und Geräte den Zweck haben, durch Arbeitsersparnis, Arbeitserleichterung und Verbesserung der Qualität die Produktivität der menschlichen Arbeit zu erhöhen, lassen die hohen Investitionen, die zur vorhandenen technischen Ausstattung geführt haben, in Verbindung mit der hohen landwirtschaftlichen Beschäftigtenquote erkennen, daß die zur Verbesserung der Arbeitsproduktivität notwendige Substitution von Arbeit durch Kapital in der L. der DDR offenbar nur in vergleichsweise geringem Maße ausgeschöpft werden konnte. V. Produktionsleistungen der Landwirtschaft A. Produktionsmengen In den statistischen Publikationen der DDR finden sich regelmäßig Zahlenangaben über naturale Mengenerträge wichtiger pflanzlicher und tierischer Einzelerzeugnisse bzw. Erzeugnisgruppen sowie über Viehbestände. Aggregierte Produktionsdaten, die ein Bild für die Beurteilung der gesamten Produktionsleistung der L. geben, werden indes nicht mitgeteilt (Agrarstatistik). Eine lediglich auf ausgewählte Einzelerzeugnisse abgestellte Orientierung, z.B. die Hektarerträge bei Getreide oder der Milchertrag je Kuh, und deren Verallgemeinerung für das Ganze des Produktionsertrages der L., kann leicht zu einer unzutreffenden Beurteilung führen, zumal das Mengenergebnis der Agrarproduktion vom Wit[S. 797]terungsverlauf abhängt, der sich von Jahr zu Jahr sehr verschieden auf die einzelnen Produktionszweige auswirken kann. Da somit nur die Erfassung des Gesamtertrages der agrarischen Erzeugung ein sicheres Orientierungsmittel liefert, werden im folgenden, neben den Produktionsangaben der DDR für die einzelnen Erzeugnisse auch Ergebnisse der auf diesen Bezugsdaten mit Hilfe des Getreideeinheitenschlüssels angestellten Gesamtrechnungen der sektoralen Agrarproduktion mitgeteilt. Solche wohlabgestimmten, in jahrzehntelanger Erfahrung gesicherten Berechnungen gehören in der Bundesrepublik Deutschland zur Selbstverständlichkeit agrarstatistischer Berichterstattung. Methodisch übereinstimmende Berechnungsverfahren ermöglichen zudem Produktions- und Produktivitätsvergleiche der beiden deutschen L., was u.a. deshalb hilfreich ist, weil es für die Leistungsbeurteilung der Agrarproduktion keine absoluten Maßstäbe gibt. Die mengenmäßige Ertragsentwicklung der L. in der DDR ist, von Rückschlägen in einzelnen Jahren abgesehen, sowohl hinsichtlich der Erweiterung des Produktionsvolumens als auch im Hinblick auf die Steigerung der Hektarerträge und der Leistungen je Tier des Durchschnittsbestandes, positiv verlaufen. Das Mengenvolumen der Nahrungsmittelproduktion, die alle aus der landwirtschaftlichen Pflanzen- und Tierproduktion verfügbar gewordenen Mengen an Nahrungsmitteln und an Rohstoffen für gewerbliche Zwecke umfaßt, ist im Verlauf der 12 Jahre zwischen 1970 und 1982 von rd. 18,85 auf 22,62 Mill.~tGE, also um rd. 3,82 Mill.~tGE oder 20 v.H. gesteigert worden. Die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate in dieser Zeit belief sich auf 1,64 v.H. (siehe landueber Übersicht: Volumen, Flächenproduktivität …). Der weitaus überwiegende Teil der Steigerung des Produktionsvolumens der landwirtschaftlichen Nahrungsmittelproduktion entfiel auf tierische Erzeugnisse mit durchschnittlichen jährlichen Zuwachsraten von 1,80 v.H., während bei pflanzlichen Produkten nur solche von 0,91 v.H. erreicht wurden. Die Struktur der Nahrungsmittelproduktion (d.h. ihre Zusammensetzung nach pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen und die weitere Untergliederung dieser Hauptkategorien) wird durch das Vorherrschen der tierischen Produktion bestimmt (siehe landueber Übersicht: Struktur der Nahrungsmittelproduktion …). Im Fünfjahresdurchschnitt 1977/81 und im Jahre 1982 entfielen schon annähernd — wie im Bundesgebiet — 80 v.H. der Nahrungsmittelproduktion (ge[S. 798]messen in GE) auf tierische und 20 v.H. auf pflanzliche Erzeugnisse. Dabei verdient hervorgehoben zu werden, daß — trotz gegensätzlicher Agrarsysteme — die Struktur der Nahrungsmittelproduktion beider deutscher L. in den wesentlichen Merkmalen große Übereinstimmungen zeigt. Von der gesamten pflanzlichen Urproduktion, die in der Brutto-Bodenproduktion zum Ausdruck kommt, werden in der DDR etwa zwei Drittel verfüttert. Hinzu kommen importierte Futtermittel, die an der Steigerung der tierischen Nahrungsmittelproduktion wesentlich beteiligt sind. Verstärkt wurden erst ab 1970 nach zum Teil witterungsbedingten Rückschlägen in der Agrarproduktion größere Mengen importierter sowie im Innerdeutschen Handel (IDH) bezogener Futtermittel eingesetzt. Nach den Beschlüssen des X. Parteitages der SED sind diese Einfuhren jedoch durch Steigerung der Getreide- und Futterproduktion in der eigenen L., vor allem mittels höherer Hektarerträge schrittweise abzubauen und schließlich abzulösen. Im Durchschnitt der Jahre 1972/76 und 1977/81 wurden 23 bzw. 21 v.H. der tierischen Nahrungsmittelproduktion mit Hilfe von Auslandsfutter erzeugt, im Jahre 1982 noch immer 18 v.H. Das Gebot zur Ablösung der Futterimporte stellt die L. vor große Produktionsprobleme, die einer weiteren Aufwärtsentwicklung der naturalen Mengenerträge der L. pro Flächen- bzw. Tiereinheit hemmend entgegenstehen (siehe landueber Übersicht: Naturalerträge pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse …). Daß in der DDR gerade Kartoffeln und Zuckerrüben, die als intensivste Ackerfrüchte hohe Ansprüche an Kulturzustand, Struktur und Humusgehalt der Böden, an Fruchtfolge und an organisatorische Sorgfalt der Abwicklung aller Anbau-Pflege- und Erntearbeiten stellen, in der Ertragsleistung auf einem relativ niedrigen Niveau verharren (Kartof[S. 799]feln) oder sogar zwischen 1967 und 1982 durchschnittliche jährliche Abnahmeraten von rd. 1 v.H. (Zuckerrüben) aufweisen, spricht deutlich dafür, daß es für eine Steigerung des Gesamtertrages der Pflanzenproduktion gewichtige Hemmungsfaktoren gibt, die primär als Folge geminderter Bodenfruchtbarkeit anzusehen sind. Geht man deren komplexen Ursachen nach, so liegen sie zum wesentlichen Teil in der systembedingten Produktions- und Arbeitsorganisation sowie in der Produktions- und Arbeitstechnik begründet. Das heißt mit anderen Worten: Die auch in der DDR als unbefriedigend angesehene Ertragsentwicklung der Bodenproduktion ist, was z.B. die mechanische Großtechnik der Bodenbearbeitungs-, Bestell-, Düngungs-, Pflege- und Erntearbeiten anbelangt, hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß es — zur Gewährleistung eines vollen Nutzungseffektes — nach wie vor an einer exakten organisatorischen Anpassung des Einsatzes dieser Techniken an dem von der Jahres- und Tageswitterung abhängigen günstigsten Zeitpunkt fehlt. Die Ursachen für derartige Mängel liegen im Agrarsystem der DDR mit seiner kollektiven Arbeitsverfassung und seinen großdimensionierten, hochspezialisierten Produktionseinheiten. Nicht zeitgerechte Arbeitserledigung in der Pflanzenproduktion hat aber zwangsläufig nachteilige Auswirkungen auf die Bodenstruktur. Außerdem führten die Spezialisierung auf bestimmte Hauptfrüchte zunehmend zu Fruchtfolgeproblemen und die Vergrößerung der Schläge auf teilweise mehr als 100 ha zu Erosionserscheinungen. Beides hat — neben der Verwendung von schweren Großmaschinen in Verbindung mit der (infolge unzureichender Lagerkapazität) nahezu kontinuierlichen Ausbringung der Gülle — zur Strukturschädigung der Böden und damit zu den Ertragseinbußen beigetragen. Die Schwierigkeiten, die einer weiteren Steigerung des Gesamtertrages der Pflanzenproduktion entgegenstehen, werden durch Angaben in der Fachliteratur der DDR erhellt, wonach 30 bis 40 v.H. der 4,73 Mill. ha umfassenden Ackerfläche unzureichende Humusgehalte und 3,5 Mill. ha Schadverdichtungen der Böden aufweisen (davon sind 50 v.H. durch schwere Maschinen verursachte Krumenbasisverdichtungen). Wenn die bis jetzt erreichte Ertragssteigerung in der Pflanzenproduktion besonders dem gestiegenen Futterbedarf der Tierproduktion zur Ausschöpfung des tierischen Leistungspotentials bereits bisher nicht entsprechen konnte, wird der planmäßige Abbau der Futterimporte, die auch zum Ausgleich witterungsbedingter Ertragsschwankungen beitrugen, die Probleme der Steigerung von Produktion und Produktivitäten in der L. künftig noch weiter vergrößern. Mißt man den erreichten Stand (Durchschnitt 1977–1982) der mengenmäßigen Produktionsleistungen der L. in der DDR an dem in der Bundesrepublik Deutschland, läßt sich feststellen: In der Flächenproduktivität der gesamten Pflanzenproduktion (Brutto-Bodenproduktion je Flächeneinheit) erreichte die DDR rd. 75 v.H., in der Produktivität der landwirtschaftlichen Viehhaltung (tierische Gesamtleistungen je Großvieheinheit) rd. 85 v.H. und in der Flächenproduktivität der gesamten pflanzlichen und tierischen Erzeugungsleistung der L. auf eigener Bodengrundlage, d.h. ohne Futtermittelimporte (Netto-Nahrungsmittelproduktion je Flächeneinheit), rd. 72 v.H. der jeweils entsprechenden Niveauhöhe in der Bundesrepublik. Die größten Unterschiede treten bei der Arbeitsproduktivität hervor. Zwischen 1967 und 1981 hat sich die landwirtschaftliche Arbeitsproduktivität (Nahrungsmittelproduktion je AK) in der DDR nur um 62 v.H. erhöht, in der Bundesrepublik dagegen um rd. 122 v.H. Ihre durchschnittliche jährliche Steigerungsrate in diesen 15 Jahren lag in der DDR bei 3,57 v.H., in der Bundesrepublik bei 5,77 v.H. Damit erreicht die DDR nur etwa die Hälfte der Niveauhöhe der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität im Bundesgebiet. Im Ergebnis steht die L. der DDR, trotz laufend gewachsener Leistungskraft, in ihrer Arbeitsproduktivität derzeit (1982) auf dem Niveau, das in der Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahre 1968 erreicht war. Diese Leistungsunterschiede in der Agrarproduktion begründen zugleich, weshalb trotz der in der DDR je Einwohner verfügbaren größeren landwirtschaftlichen Produktionsfläche und trotz des in der Bundesrepublik verhältnismäßig höheren Ernährungsstandards, der Selbstversorgungsgrad (d.h. der prozentuale Anteil der Inlandserzeugung am Gesamtverbrauch von Nahrungs- und Futtermitteln) in beiden Staaten in Deutschland nahezu identisch ist. In der DDR wird der Grad der Eigenversorgung mit landwirtschaftlichen Primärerzeugnissen mit gegenwärtig etwa 85 v.H. angegeben, aus den verfügbaren statistischen Daten geht allerdings nicht hervor, ob die auf Importfutter basierende tierische Produktion in diese Berechnung einbezogen wurde oder nicht. In der Bundesrepublik betrug der Selbstversorgungsgrad der L. im Wirtschaftsjahr 1982/83 mit Erzeugung aus Auslandsfutter 97 v.H., ohne Erzeugung aus Auslandsfutter 81 v.H. B. Ökonomische Effizienz Die mit der Industrialisierung der L. verknüpfte wirtschaftliche Fehlentwicklung dokumentiert sich nicht nur in der — auch in der DDR so eingeschätzten — unbefriedigenden Entwicklung und teilweisen Stagnation der naturalen Erträge je Hektar bzw. je Tier des Durchschnittsbestands, sondern vor allem auch in einem steilen Anstieg der Produktionskosten und einem zunehmend ineffektiven Einsatz der verfügbaren Ressourcen. Über Ertrags-Aufwand-Rela[S. 800]tionen im Agrarsektor gibt es zwar keine den Grünen Berichten in der Bundesrepublik Deutschland auch nur in etwa vergleichbare regelmäßige Berichterstattung, es lassen sich aber aus den verfügbaren Daten ausreichend gesicherte Anhaltspunkte zur Einschätzung der ökonomischen Effizienz der Agrarproduktion in der DDR gewinnen. Wenn für den Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden in der Agrarproduktion vornehmlich die wirtschaftliche Überlegung bestimmend gewesen sein sollte, daß die Auswirkungen der Konzentration und Spezialisierung im Hinblick auf die Steigerung der Produktivität und Rentabilität in der L. die gleiche sei wie in der
Landwirtschaft (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Agrarsystem Das Agrarsystem eines Landes, begriffen als Teil des übergeordneten Wirtschafts- und Gesellschaftssystems, wird allgemein durch die Ideen und Prinzipien bestimmt, nach denen die sozialen und ökonomischen Beziehungen der mit der L. befaßten Menschen zueinander und zu den Produktionsmitteln gestaltet sind. Konkret drücken sich diese Gestal[S. 785]tungsprinzipien aus…