In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Nahrungsgüterwirtschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 924]Die N. ist ein Teil des Industriebereiches der Lebensmittelindustrie. Sie umfaßt die Betriebe der ersten Be- und Verarbeitungsstufe der Agrarprodukte. Hierzu gehören die Milchverarbeitung, die Fleischwirtschaft, die Eier- und Geflügelwirtschaft, die Binnenfischerei, die Getreidewirtschaft, die Zucker- und Stärkeindustrie, die Mischfutterindustrie sowie die Betriebe der Kühl- und Lagerwirtschaft und der Bearbeitung tierischer Rohstoffe. In ihnen waren 1983 130.000 Arbeitskräfte tätig. Diese Industriebereiche wurden 1968 unter Leitung des Staatlichen Komitees für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV) zusammengefaßt und dem Landwirtschaftsrat unterstellt, der seitdem bis zu seiner Stillegung die Bezeichnung Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) trug. Die organisatorische Zusammenlegung der Landwirtschaft und der N. diente dem Ziel, beide Wirtschaftszweige einheitlich zu leiten und allmählich zum Agrar-Industrie-Komplex (AIK) zu entwickeln. Insbesondere sollte durch die vertikale Kooperation zwischen den Betrieben der N. und der Landwirtschaft in Form von Kooperationsverbänden (KOV) die Entwicklung spezialisierter Landwirtschaftsbetriebe gefördert werden. Nach Auflösung des SKAV im Januar 1975 wurden dessen Aufgaben mehreren neu gebildeten Abteilungen bzw. Bereichen im Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) übertragen. Die Leitung der Betriebe der N. erfolgt entweder direkt durch das MfLFN oder in Übereinstimmung mit den Räten der Bezirke. Zu den zentralgeleiteten Betrieben, Kombinaten und VEB der N. gehören die VE Kombinat Zucker, VE Kombinat Stärke und Kartoffelveredelung, VE Kombinat Kühl- und Lagerwirtschaft, VE Kombinat Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierprodukte, VEB Materiell-technische Versorgung der Nahrungsgüterwirtschaft, VEB Zentrales Projektierungsbüro der Nahrungsgüterwirtschaft sowie der VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde. Zu den bezirksgeleiteten Betrieben und Kombinaten der N. gehören die Vereinigungen zur Lenkung der milchverarbeitenden Industrie und die Kombinate der Milchwirtschaft, die VEB Kombinate der Fleischwirtschaft, die VEB Kombinate der Getreidewirtschaft sowie die VEB Kombinate für Industrielle Mast (KIM; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Wirtschaftsverband). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 924 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nation und nationale FrageDDR A-Z 1985
Wirtschaftsverband (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Zusammenschluß juristisch selbständiger Betriebe der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, die ein bestimmtes Hauptprodukt in industriemäßigen Anlagen produzieren und Leitungsorgan des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Rechtsgrundlage für die Gründung eines W. ist das Musterstatut für Kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG (Landwirtschaftliche Betriebsformen) sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels vom 1. 11. 1972 (GBl. II, S. 781). Die Gründung bedarf der Zustimmung des Ministers. Der W. erhält seine Planaufgaben vom MfLFN. Da die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte bisher vor allem in der Geflügelwirtschaft in industriemäßigem Umfang betrieben wird, erging am 6. 6. 1973 die Anordnung zur Gründung des Geflügelwirtschaftsverbandes der DDR (GBl. I, 1973, S. 293). Zuvor war ein Statut veröffentlicht worden (Statut vom 26. 4. 1973, Verfügungen und Mitteilungen des MfLFN, Nr. 7, S. 46). Der Gründungsanordnung und dem Musterstatut zufolge bestehen beim Geflügel-W. folgende Gremien und Organe: 1. Verbandstag. Er wird als höchstes Organ bezeichnet, verfügt über Beschlußrechte bezüglich der Statutenänderung oder -ergänzung und soll mindestens zweimal jährlich tagen. Beratungsaufgaben liegen auf dem Gebiet der Planerstellung und -erfüllung; er soll Konzeptionen für den weiteren Aufbau der Geflügelwirtschaft entwickeln. Er hat die Jahresabschlußdokumente zu bestätigen und den Verbandsrat zu wählen. 2. Der Verbandsrat umfaßt 22 Vertreter, die in ständigen oder zeitweiligen Arbeitsgruppen als ständige Beratungsorgane des Vorsitzenden in Fragen der praktischen Arbeit der Mitgliedsbetriebe arbeiten (Zuchtfragen, Be- und Verarbeitung der Produkte, Aus- und Weiterbildung, Veterinärwesen). 3. Der Vorsitzende wird ebenso wie der Hauptbuchhalter vom Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft berufen und ist diesem rechenschaftspflichtig. Der Vorsitzende verfügt jedoch grundsätzlich über kein Weisungsrecht gegenüber den Mitgliedsbetrieben. Diese erhalten nach wie vor ihre Planauflagen von unterschiedlichen, ihnen übergeordneten Leitungsorganen. Aufgabe des Vorsitzenden bzw. des Verbandes ist es, „nach den bewährten Prinzipien der sozialistischen Demokratie“ koordinierend auf die Planerfüllung Einfluß zu nehmen. [S. 1519]Der Geflügel-W. hat die Eier- und Geflügelfleischproduktion in Betrieben mit einer Mindestkapazität von 1000 t Geflügelfleisch pro Jahr bzw. 100.000 Plätzen für Legehennen zu organisieren. Im einzelnen gehören zu den Aufgaben des Geflügel-W.: die Realisierung der Planziele bzw. Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung, die Koordination der Zusammenarbeit aller am Verband beteiligten Betriebe, Förderung des Überganges weiterer Betriebe zur industriemäßigen Produktion, die bei Erreichung der Mindestkapazität in den Verband aufgenommen werden sollen, die Koordination der Betriebspläne, die Sicherung der materiell-technischen Versorgung der Betriebe, die Verwaltung eigener Fonds, die Organisation des Sozialistischen Wettbewerbs sowie die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten. Bei Gründung gehörten dem Verband bereits 54 industriemäßig produzierende Betriebe (18 VEB KIM, 17 KOE, 8 LPG, 7 VEG, 1 VEB Entenmast) sowie 2 Zuchtbetriebe und ein Ausrüstungsbetrieb an. 1982 hatte der Verband 68 Mitgliedsbetriebe. Diese erzeugten (1982) 46 v.H. des Marktaufkommens bei Eiern und 52 v.H. des Geflügelfleischaufkommens. Bis 1985 soll der Anteil des Verbandes am Eieraufkommen auf 70 v.H. und am Fleischaufkommen (Broiler) auf 80 v.H. steigen. Die geplante Produktionssteigerung soll überwiegend auf dem Wege der innerbetrieblichen Rationalisierung verwirklicht werden. Ferner soll die industriemäßige Gänsemast aufgenommen und die Putenmast von 7.330 t (1976) auf rd. 15.000 t erweitert werden. Ein weiteres Ziel besteht im Ausbau der Direktvermarktung, die bei den in KIM erzeugten Eiern z. Z. 70 v.H. der Produktion erreicht und künftig auf über 80 v.H. erhöht werden soll. Da der schrittweise Aufbau industriemäßig produzierender Betriebe in sämtlichen Zweigen der Landwirtschaft vorgesehen ist, hat der Geflügel-W. Modellcharakter; gegebenenfalls kann diese Organisationsform auch auf andere Produktionszweige (Schweinemast, Gartenbau usw.) übertragen werden. Agrarpolitik; Landwirtschaft; Landwirtschaftliche Betriebsformen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1518–1519 Wirtschaftsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftsverträge, InternationaleDDR A-Z 1985
1985: G
Gartenbau Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) Geburtenbeihilfen Geldtheorie und Geldpolitik Gemeinde Gemeindeverband Gemeinschaft, Bürgerliche Genehmigungsgebühren Generalauftragnehmer (GAN) GENEX Genossenschaften Genossenschaftsbauer Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK) Geographie Gerichtsverfassung Germanistik Gesamtprodukt, Gesellschaftliches Geschädigte Geschichte der DDR Geschlechtserziehung Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland Gesellschaft für Sport und Technik (GST) Gesellschaftliche Gerichte Gesellschaftliche Tätigkeit Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ Gesellschaftsordnung Gesellschaftswissenschaften Gesetzbuch der Arbeit (GBA) Gesetzgebung Gesundheitswesen Gewinn Glas- und Keramikindustrie Goethe-Gesellschaft Grenze, Innerdeutsche Grenzkommission Grenztruppen der DDR Grenztruppenhelfer Grenzübergangsstellen Großhandelspreis Grundeigentum Grundlagenvertrag Grundmittel Grundmittelumbewertung Grundorganisationen der SED Grundrechte, Sozialistische Grundstoffindustrie Gruppe Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) Gruppe UlbrichtDDR A-Z 1985
Sparrentenversicherung (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge können Bürger der DDR ihre spätere Altersrente aus der Sozialversicherung ergänzen. Zum Abschluß einer S. ist jede Person berechtigt, die noch nicht das Rentenalter erreicht hat. Die Beitragsleistung kann — nach Wunsch des Versicherungsnehmers — in einer einmaligen Zahlung erfolgen oder auch in beliebigen Teilzahlungen, wobei die eingezahlten Beträge jedoch durch 10 teilbar sein müssen. Die Auszahlung der Rente beginnt bei Erreichen des gesetzlich festgelegten Rentenalters (60 Jahre bei Frauen, 65 bei Männern) und währt bis zum Lebensende. Die Höhe der monatlichen Rentenzahlung richtet sich nach der Sparsumme und dem Alter des Versicherten bei Abschluß des Sparrentenvertrages. Die S. kann mit oder ohne Anspruch auf Rückgewähr (= Rückerstattung) abgeschlossen werden. Wenn Rückgewähr vereinbart wurde, werden beim Tode des Versicherten 95 v.H. der geleisteten Einzahlungen an dessen Hinterbliebene ausgezahlt. Bei Unfalltod des Versicherten erhalten seine Hinterbliebenen 190 v.H. der geleisteten Beiträge. Seit der Einführung der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung bei der Sozialversicherung im Jahre 1968 und vor allem seit deren Erweiterung und Umgestaltung von 1971 hat die S. an Bedeutung verloren. Deshalb wurde sie ab 1968 für Neuabschlüsse nicht mehr zugelassen. Bestehende Verträge laufen jedoch vertragsgemäß weiter. Sparen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1248 Sparkonten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpartakiadenDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Technologie (1979)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der Begriff T. wird in der DDR mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Er bezeichnet a) eine Wissenschaft, b) Fertigungsverfahren und damit zusammenhängend c) bestimmte Betriebsabteilungen. Gelegentlich wird unter T. auch d) die Fertigungsorganisation der Industriebetriebe (Intensivierung und Rationalisierung) verstanden. 1. Technologie als Wissenschaft. Der Gegenstand der T. als Wissenschaft — in Deutschland im 17. Jahrhundert durch J. Beckmann als angewandte Naturwissenschaft begründet — konnte bisher in der DDR nicht eindeutig bestimmt werden. Nebeneinander bestehen verschiedene Auffassungen, die sich in erster Linie in der Weite der Gegenstandsdefinition unterscheiden. Unstrittig ist seit Mitte der 50er Jahre, daß der allgemeine Untersuchungsgegenstand der T. der Fertigungsprozeß ist. Nach der gegenwärtig engsten Definition beschränkt sich die T. auf den Fertigungsprozeß als einem rein materiell-technischen Vorgang mit bestimmten technischen Regelmäßigkeiten. Am weitesten geht demgegenüber die Richtung, die neben dem materiell-technischen Vorgang auch die „geistigen Prozesse“ der Fertigung, d. h. ihre wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekte, mit zum Gegenstand der T. zählt. Hiernach ist T. eine multidisziplinäre Wissenschaft, die neben einem naturwissenschaftlich-technischen Grundlagenbereich (Chemie, Physik) auch Teilbereiche der Wirtschaftswissenschaften sowie die Organisations- und Leitungswissenschaft umfaßt. Unterschiede in der Gegenstandsbestimmung bestehen auch dort, wo die T. einerseits ausschließlich den Fertigungsprozeß, andererseits jedoch zusätzlich auch die Produktionsvorbereitung untersuchen soll. Seit 1969 haben die Auffassungen, die mit einer weiten Definition T. als die Wissenschaft von den naturwissenschaftlichen, technischen, wirtschaftswissenschaftlichen und organisatorischen Regelmäßigkeiten der Fertigung und Fertigungsvorbereitung als einer Einheit aus Verfahren, Ausrüstungen und Ablaufprozessen bestimmen, an Bedeutung gewonnen. Ziel der T. ist die optimale Gestaltung des Produktionsprozesses unter Einschluß solcher Hilfsprozesse wie Transport, Lagerung und Qualitätskontrolle. Die T. wird unterteilt in erzeugnisbezogene T. und allgemeine T. Die allgemeine T. gliedert sich in: a) Verfahrenstechnik, b) Fertigungstechnik, c) Energietechnik, d) Förder- und Hebetechnik. Entsprechend den von Branche zu Branche abweichenden Sortimenten und Fertigungsbedingungen wurden Branchen-T. („Zweig-T.“) vor allem auf der Grundlage von speziellen Produktionserfahrungen entwickelt. Die allgemein-theoretische Fundierung ist weniger stark ausgeprägt, so daß die gegenseitige Zuordnung der verschiedenen Branchen-T. erschwert ist. Die starke Spezialisierung der Branchen-T. wie die allgemeine Unsicherheit über den Gegenstand der T. sind Gründe dafür, daß die T. bisher in Forschung und Lehre immer wieder vernachlässigt wurde, obwohl ihre praktische Bedeutung für die Umsetzung wissenschaftlicher Resultate in die Fertigungsabläufe und damit im weiteren Sinne für das wirtschaftliche Wachstum seit langem offenkundig ist. Die Unterschätzung der T. überrascht auch angesichts der politisch-praktischen Bedeutung, die bereits Lenin der Lösung technischer und wirtschaftsorganisatorischer Probleme zumaß. Seit den Bemühungen der SED- und Staatsführung, Wirtschaftswachstum verstärkt über technischen Fortschritt und weniger über Kapitaleinsatz zu erzielen, wird der Stand der T.-Diskussion kritisch gesehen. Das Parteiprogramm der SED von 1976 verlangt, der T. als Wissenschaft „erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken“. Die Ausbildung im Hochschulfach Verfahrenstechnik erfolgt seit 1968 (3. Hochschulreform) im Rahmen einer eigenen Grundrichtung „Verfahrensingenieurwesen“. In den Jahren davor war die Verfahrenstechnik eine Fachrichtung des Maschinenbaus. Das Studium gliedert sich in ein 2jähriges Grundstudium und ein jeweils 1 jähriges Fach- und Spezialstudium und wird mit einem Diplom abgeschlossen. Das Lehrangebot der Hochschulen ist schwerpunktartig auf die Anwendungsfälle der einzelnen Branchen (Branchentechnologien) ausgerichtet. An folgenden Hochschulen ist Verfahrenstechnik als Fach vertreten: Technische Hochschule für Chemie „Carl Schorlemmer“, Leuna-Merseburg (Sektion Verfahrenstechnik); Bergakademie Freiberg (Sektion Verfahrenstechnik und Silikattechnik); Technische Universität Dresden (Sektion für Verarbeitungstechnik und Verfahrenstechnik); Technische Hochschule „Otto von Guericke“, Magdeburg (Sektion für Apparate- und Anlagenbau); Hochschule für Architektur und Bauwesen, Weimar (Sektion Baustoffverfahrenstechnik). Die Zahl der Hochschulstudenten in der Fachrichtung Verfahrenstechnik stieg zwischen den Jahren 1968 und 1972 von 1.563 auf 4.985 und ging bis 1976 auf 3.212 zurück. Die Absolventenzahl verdoppelte sich von 1972 bis 1973 von 502 auf 1.023. Sie liegt seitdem bei knapp 1000 Absolventen im Jahr. Zwischen 1965 und 1972 absolvierten insgesamt 2.307 Studenten ein verfahrenstechnisches Studium. Neben den Sektionen der Hochschulen widmet sich hauptsächlich eine Reihe gut ausgestatteter Zentralinstitute der Akademie der Wissenschaften der DDR — wie die Zentralinstitute für Verfahren der organischen Chemie, für technische Chemie, für Biophysik — der Forschung auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik. Forschungsstätten sind ferner die Forschungs- und Entwicklungsstellen des Maschinen- und Apparatebaus und [S. 1080]des Chemieanlagenbaus. Zu den Schwerpunkten der verfahrenstechnischen Forschung rechnet die Petrochemie („Petrolchemie“). 2. Technologie als Fertigungsverfahren. Im Mittelpunkt der T. in Anwendung, Forschung und Ausbildung stehen a) die Verfahrenstechnik und b) die Fertigungstechnik. wenngleich seit den Engpässen in der Energieversorgung in den Jahren 1970/71 auch die moderne Energietechnik größeres Gewicht erhalten hat. Es kennzeichnet diese „Techniken“, daß sie auf die Hauptprozesse der industriellen Fertigung gerichtet sind. Demgegenüber wird den Verfahren der Hilfsprozesse — Transport und Lagerhaltung — nach wie vor relativ wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Die Verfahrenstechnik beschäftigt sich mit der technischen Durchführung von Verfahren zur chemischen und physikalischen Umwandlung natürlicher Stoffe in Erzeugnisse mit neuen, verwendungsorientierten Eigenschaften. Sie wird vor allem in der chemischen Industrie, aber auch in der Lebensmittelindustrie, in der Baustoffindustrie und im Hüttenwesen angewendet. Die Verfahrenstechnik enthält auch die bisher entwickelten Verfahren und Methoden zur industriellen Abfallbeseitigung und zum Umweltschutz (Müllverwertung und Reinhaltung von Luft und Wasser). Aufgabe demgegenüber der Fertigungstechnik ist die Herstellung bzw. Bearbeitung mechanisch nutzbarer Gegenstände aus festen Stoffen. Ihre Anwendung ist mithin typisch für die metallverarbeitende Industrie. Der Entwicklungsstand der eingesetzten Verfahren, Maschinen und Werkzeuge bestimmen das Niveau der Fertigungstechnik. Der rationelle und effiziente Einsatz moderner Verfahren setzt hohe Fertigungsstückzahlen voraus, die in der metallverarbeitenden Industrie der DDR aufgrund des breiten Produktionssortiments, der kleineren Absatzmärkte und der noch im Ausbau befindlichen internationalen Fertigungsspezialisierung vielfach nicht erreicht werden. Veränderungen in der Verbreitung der einzelnen Hauptverfahrensgruppen der Fertigungstechnik seit 1968 zeigen jedoch, daß der Anteil der modernen Verfahren erhöht werden konnte (vgl. Tabelle „Struktur und Entwicklung der Fertigungstechnik“). Zu den modernen Verfahren zählen die Urformung durch Gießen und die Umformung, deren Anteile zwischen 1968 und 1970 von 5,5 auf 6,5 v. H. bzw. von 4,1 auf 6,1 v. H. anstiegen, während der Anteil der spanabhebenden Bearbeitungsverfahren von 31,3 auf 27 v. H. zurückging. Allerdings erstreckt sich die Umstellung auf moderne Verfahren auf längere Investitionsperioden. So stieg der Anteil der Umformtechnik zwischen 1968 und 1972 von 4 auf 5 v. H., im gleichen Zeitraum sank der Anteil der spanenden Verfahren von 38 auf 33 v. H. 3. Technologie als Betriebsabteilung. Der betriebliche Organisationsbereich T. befaßt sich mit der Planung, Analyse sowie mit der unmittelbaren Festlegung der Fertigungsabläufe. Da analog zur unscharfen Bestimmung der T. als Wissenschaft auch über die praktischen Aufgabenfelder der T. bisher keine allgemeine Übereinstimmung besteht, wird die institutionelle und funktionelle Einordnung der T. in die Industriebetriebe unterschiedlich vorgenommen. Erhebliche Differenzen bestehen sowohl bei der organisatorischen Einbettung der T.-Abteilungen in die Industriebetriebe, ihrem internen Organisationsaufbau, bei der Aus- und Weiterbildung sowie vor allem beim Einsatz des Fachpersonals („Technologen“). Im Maschinenbau gliedert sich die T.-Abteilung in der Regel in folgende Unterbereiche: Planung (einschl. Kapazitätsberechnungen und Betriebsvergleiche), Erprobung (von Forschungsresultaten und Verbesserungsvorschlägen), Fertigungsvorbereitung, Arbeitsstudium und -normung, Fertigungsmittel (Werkzeuge, Vorrichtungen). Werkstattprinzip; Erzeugnisprinzip; Automatisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1079–1080 Technische Universität Dresden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Teilung Deutschlands und WiedervereinigungspolitikDDR A-Z 1979
Eheschließung, Sozialistische (1979)
Siehe auch: Eheschließung, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Eheweihe: 1960 Feiern, Sozialistische. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 289 Ehescheidungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EhrenpensionenDDR A-Z 1979
Staatliche Versicherung der DDR (1979)
Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Mit dem staatlichen Versicherungsmonopol ausgestattete Versicherungseinrichtung für die Sach-, Haftpflicht- und (private) Personenversicherung und Träger der Sozialversicherung der Mitglieder von Produktionsgenossenschaften und Rechtsanwaltskollegien, der Handwerker, der selbständig Erwerbstätigen sowie der freiberuflich Tätigen; für den gleichen Personenkreis führt die StV. die Freiwillige ➝Zusatzrentenversicherung durch. Außerdem ist die StV. Träger der zusätzlichen Altersversorgung der Intelligenz. Die StV. wurde im November 1952 unter dem Namen „Deutsche Versicherungs-Anstalt“ (DVA) durch Zusammenschluß Rechtsnachfolgerin der 5 Landesversicherungsanstalten; am 1. 1. 1969 ist sie in StV. umbenannt worden. Die StV. ist juristische Person. Sie unterliegt der Anleitung, Aufsicht und Kontrolle des Ministers der Finanzen. Der Hauptdirektor ist für die gesamte Tätigkeit der StV. persönlich verantwortlich (Prinzip der Einzelleitung). Die StV. gliedert sich in die Hauptverwaltung mit Sitz Berlin (Ost), Bezirksdirektionen in allen 15 Bezirken, in 124 Kreisdirektionen und rd. 80 Kreisstellen, denen die unmittelbare Betreuung der Versicherungsnehmer und der Sozialversicherten obliegt. Daneben bestehen Technische Stationen (Datenverarbeitungseinrichtungen), die für alle Ebenen der StV. arbeiten. Geleitet wird die StV. nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung, d. h., die Versicherungsverhältnisse werden so gestaltet, daß die Beitragseinnahmen die Versicherungsleistungen und Kosten decken und ein Überschuß erzielt wird. Ausgenommen davon ist der Sozialversicherungszweig, dort reichen die Beiträge bei weitem nicht aus, um die Leistungen bestreiten zu können. Für diesen Verwendungszweck erhält die StV. Zuschüsse aus dem Staatshaushalt. Die StV. stellt jährlich eine Bilanz mit Gewinn-und-Verlust-Rechnung auf. Überschüsse werden z. T. den eigenen Fonds (Eigenmittelfonds, Sicherheitsrücklagen) zugeführt, z. T. an den Staatshaushalt abgegeben. Die StV. hatte im Jahr 1974 Einnahmen in Höhe von 5,8 Mrd. Mark; davon entfielen rd. je ein Viertel auf die Sach- und Haftpflichtversicherung, die Personenversicherung, die Beiträge zur Sozialversicherung und auf die Zuschüsse aus dem Staatshaushalt zur Sozialversicherung. Darüber hinaus verwaltete die StV. die Sparguthaben der (freiwilligen) Lebens- und Rentenversicherung im Umfang von 7,3 Mrd. Mark (1976: 8,0 Mrd. Mark). Sowohl die Mittel aus den Sicherheitsrücklagen als auch aus den Sparguthaben müssen bei der Staatsbank bzw. in Wertpapieren angelegt werden. Auf diese Weise wird die StV. in das Kreditwesen der DDR einbezogen und bildet darin einen wichtigen Faktor. Die StV. ist mit Ausnahme der SV der Arbeiter und Angestellten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und der Sach- und Haftpflichtversicherung, bei denen eine Entschädigung ganz oder teilweise in fremder Währung anfallen kann (Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft), der alleinige Versicherungsträger in der DDR. Ihr Tätigkeitsfeld erstreckt sich im wesentlichen auf folgende Gebiete: volkseigene Wirtschaft, sozialistische Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft, Produktionsgenossenschaften, staatliche Organe und Einrichtungen sowie auf den einzelnen Bürger. Die Versicherungsverträge werden aufgrund freiwilliger Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschriften (Pflichtversicherung) geschlossen. Zu den wichtigsten Pflichtversicherungen gehören die Kfz-Haftpflicht-V., die Feuer-V., die Versicherung der volkseigenen (und sozialistischen) Wirtschaft und die Sozialversicherung. Die gebräuchlichsten Formen der freiwilligen Versicherungen sind in der Wirtschaft die Haftpflicht-V., die Kfz-Kasko-V., die Transport-V., die Leitungswasser-V. und die Einbruch-Diebstahl-V. In der Landwirtschaft gibt es daneben noch die freiwillige Versicherung der Tiere und Bodenerzeugnisse; ihre Leistungen gehen über die der Pflichtversicherung hinaus. Ferner existiert im nichtvolkseigenen Sektor die freiwillige Gruppenunfallversicherung, die im volkseigenen Sektor zu den Pflichtversicherungen gehört. Ein großer Teil der Bürger der DDR ergänzt den Schutz, den die Sozial-(pflicht-)versicherung bietet, durch den Beitritt zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung der SV sowie durch den Abschluß von ― z. T. kombinierten ― Lebens- und Unfallversicherungen. Anfang 1977 waren rd. 70 v. H. aller Berechtigten der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung beigetreten, auf 100 Einwohner kamen gut 60 Lebensversicherungsverträge und 30 Unfall- und Krankentagegeldversicherungen. Bei den freiwilligen Sach- und Haftpflichtversicherungen handelt es sich im wesentlichen um Haushaltversicherungen (kombinierte Hausrat- und Haftpflichtver[S. 1026]sicherung), Kfz-Kasko- und Gepäckversicherungen und Unfallversicherungen für die Insassen von Kfz. Für 90 v. H. aller Haushalte in der DDR besteht eine Haushaltsversicherung. Neben dem umfangreichen Aufgabengebiet der Pflichtversicherung verwaltet die StV. (1974) rd. 24,5 Mill. freiwillige Versicherungsverträge, darunter 10,3 Mill. (1976: 10,4) sparwirksame Lebensversicherungen, 5,2 Mill. (1976: 5,2) Unfall- und Krankentagegeldversicherungen, 5,4 Mill. Haushaltversicherungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1025–1026 Staatliche Praxis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliche Zentralverwaltung für StatistikDDR A-Z 1979
Betriebsplan (1979)
Siehe auch: Betriebsplan: 1963 1965 1966 1969 1975 Betriebspläne: 1956 1958 1959 1960 1962 Jahres- oder Quartalsplan der VEB. Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 189 Betriebsparteiorganisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebspoliklinikDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Sozialistische Arbeits- und Forschungsgemeinschaften (1975)
Siehe auch: Arbeits- und Forschungsgemeinschaften, Sozialistische: 1962 1963 Arbeits- und Forschungsgemeinschaft, Sozialistische: 1965 1966 1969 1979 Sozialistische Arbeits- und Forschungsgemeinschaften: 1979 Forschung; sozialistische ➝Arbeitsgemeinschaften. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 773 Sozialismus, Wissenschaftlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische BetriebeDDR A-Z 1975
Grundrente (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 Agrarpolitik; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Agrarsteuern. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 395 Grundrechte, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundstoffindustrieDDR A-Z 1975
Zivilrecht (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 I. Begriff und Gegenstand Das Z. ist ein eigenständiges Rechtsgebiet innerhalb der einheitlichen sozialistischen Rechtsordnung der DDR. Es regelt Beziehungen, die von den Bürgern zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse mit Betrieben sowie untereinander eingegangen werden und dient dem Schutz des sozialistischen Eigentums der Bürger. Die Bestimmungen des Z. beruhen auf dem Prinzip der Einheit von Rechten und Pflichten und der Übereinstimmung von persönlichen Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. Sie räumen den Bürgern auf der Basis der vorgegebenen sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse sowie der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten das Recht ein, ihre persönlichen Verhältnisse zu gestalten. Im Rahmen ihrer Versorgungsaufgaben gegenüber der Bevölkerung nehmen auch Betriebe als juristische Personen am Z.-Verkehr teil. Das gleiche gilt für staatliche Organe und Einrichtungen, gesellschaftliche und andere rechtlich selbständige Organisationen und Vereinigungen. Entsprechend der marxistisch-leninistischen Gesellschafts- und Wirtschaftstheorie wird das Z. nicht mehr als Privatrecht verstanden und bildet nicht mehr das rechtliche Kernstück des Wirtschaftssystems. Die Rechtsbeziehungen der sozialistischen Betriebe untereinander werden nicht durch das Z., sondern durch das Wirtschaftsrecht geregelt; die Bestimmungen des Z. finden hierauf allenfalls subsidiäre Anwendung. II. Entwicklung und Normenmaterie Der Kernbereich des Z. der DDR ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) kodifiziert, das am 1. 1. 1976 in Kraft tritt. Das ZGB löst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von 1896 ab, das zusammen mit einer Reihe reichsrechtlicher Gesetze zivilrechtlichen Charakters bis 1975 auch in der DDR formell fortgegolten hat (zu den aufgehobenen [S. 969]Rechtsvorschriften siehe §~15 EGZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Die Anwendbarkeit des bis zum 31. 12. 1975 geltenden Z. ist durch das EGZGB nur für wenige Ausnahmen von vor dem Inkrafttreten des ZGB begründeter Z.-verhältnisse vorgesehen. Trotz der Fortgeltung des BGB und anderer reichsrechtlicher Bestimmungen auch in der DDR bis 1975 hat das Z. zwischenzeitlich durch Gesetzgebungsakte und Rechtsprechung erhebliche Veränderungen erfahren. Wichtige, die Substanz des Z. betreffende Rechtsakte, die zum Teil wieder aufgehoben wurden, zum Teil aber auch weitergelten, waren: Das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. 5. 1950 (GBl. I, S. 437); das Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27), durch das die Bestimmungen des BGB über den Dienstvertrag (§§~611 ff.) für das Arbeitsrecht gegenstandslos wurden; die Grundstücksverkehrsordnung vom 11. 1. 1963 (GBl.~II, S.~159);das Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 19) mit Änderungen des Erbrechts des Ehegatten und des nichtehelichen Kindes; das Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 107), durch das weite Teile des Schuldrechts des BGB für den sozialistischen Sektor gegenstandslos wurden; die Verordnung über die Lenkung des Wohnraumes vom 14. 9. 1967 (GBl. II, S. 733), durch die das Mietrecht des BGB mit einem verwaltungsrechtlichen Zuweisungsverfahren gekoppelt wurde. Bedeutung für das Z. hatte auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 (GBl. I, S. 199), deren grundlegende Bestimmungen zum Eigentum (Art. 9–16) die zwischenzeitlich erfolgte Umgestaltung sanktionierten und damit zugleich den Rahmen für die Interpretation der eigentumsrechtlichen Regelungen des BGB absteckten. Darüber hinaus unterlagen jedoch auch alle übrigen Normen des Z. grundsätzlich einer veränderten Auslegbarkeit unter dem Gesichtspunkt der sozialistischen Gesetzlichkeit und der für die politische Ordnung der DDR geltenden gesellschaftspolitischen Wertmaßstäbe. Im Ergebnis galt daher auch schon vor der Aufhebung des BGB in der DDR ein anderes Z. als in der Bundesrepublik Deutschland. Die erklärte Absicht, das BGB durch ein eigenes Zivilgesetzbuch abzulösen, bestand seit 1958 (V. Parteitag der SED). Dieses sollte nach der ursprünglichen Planung am 1. 1. 1962 in Kraft treten. Dieser Termin konnte vor allem wegen zwischenzeitlicher konzeptioneller Änderungen des Z. nicht eingehalten werden. Im Laufe der Jahre sind mehrere Entwürfe (vermutlich 3) ausgearbeitet worden, jedoch nicht zur Ausführung gekommen. Das jetzt verabschiedete ZGB beruht auf einem Entwurf, der der Volkskammer im September 1974 vorgelegt, sodann von dieser dem Rechtsausschuß zur Einarbeitung vorgeschlagener Änderungen zugeleitet und nach erneuter Einbringung am 19. 6. 1975 verabschiedet wurde. Keiner der Entwürfe ist veröffentlicht worden. III. Das ZGB von 1975 Das ZGB besteht aus 480 §§, es ist damit die kürzeste aller bekannten Z.-kodifikationen (auch im Vergleich mit sozialistischen Staaten). Es ist in 7 Teile gegliedert: 1. Grundsätze des sozialistischen Zivilrechts; 2. Das sozialistische Eigentum und das persönliche Eigentum; 3. Verträge zur Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens; 4. Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung; 5. Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums vor Schadenszufügung; 6. Erbrecht; 7. Besondere Bestimmungen für einzelne Zivilrechtsverhältnisse. Mit dieser Gliederung verläßt das ZGB das traditionelle, von der Pandektenwissenschaft beeinflußte Aufbauschema westeuropäischer, aber auch sozialistischer (UdSSR, Polen, Ungarn), Zivilgesetzbücher, das an unterscheidbaren Gegenständen (Personen, Sachen, Verträgen) und systematisch aufeinander bezogenen Rechtsinstituten orientiert ist. Der für die Gliederung des ZGB (im Anschluß an das tschechoslowakische ZGB von 1964) maßgebliche Ordnungsgesichtspunkt ist die sachliche Zusammengehörigkeit sozialer Tatbestände (Lebensbereiche). Auffallendstes Ergebnis ist das Fehlen von geschlossenen Teilen, die dem „Allgemeinen Teil“ und dem „Sachenrecht“ des BGB entsprechen würden. Die vergleichbaren Bestimmungen sind auf die verschiedenen Teile des ZGB unter dem Gesichtspunkt ihrer sachlichen Zugehörigkeit verteilt. Die hinter dem Verzicht auf einen „Allgemeinen Teil“ stehende Absicht, den hohen Abstraktionsgrad des BGB zu vermeiden und eine größere Verständlichkeit der Z.-normen für Laien zu erzielen, kann nur teilweise als gelungen bezeichnet werden, da auch das ZGB ohne allgemeine Bestimmungen von hoher Abstraktion, wenn auch an anderer Stelle, nicht auskommt. Im Ergebnis stellt das ZGB einen Kompromiß zwischen den beiden Aufbauprinzipien dar. Am klarsten durchgeführt ist die Gliederung nach Lebensbereichen bei den Teilen~4 (Nutzungsverhältnisse), 5 (Schadensersatzrecht) und 6 (Erbrecht), während der umfangreichste Teil~3 (Verträge zur Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens) zwar von der Überschrift her eine scheinbare Klammer unter dem Aspekt realer Zusammengehörigkeit erhalten hat, in Wirklichkeit aber ein „Schuldrecht“ im herkömmlichen Sinne darstellt. Keines der beiden genannten Aufbauprinzipien wird im 7. Teil (Besondere Bestimmungen über einzelne Zivilrechtsverhältnisse) sichtbar, wo mit der nicht überzeugenden Begründung, atypische Fallregelungen zusammenfassen zu wollen, allgemeine, schuldrechtliche und sachrechtliche Bestimmungen ohne sachlichen und systematischen Zusammenhang geregelt sind. [S. 970]Obwohl das ZGB eine Z.-konzeption realisiert, die die Anwendbarkeit des Z. auf die Rechtsverhältnisse der Bürger beschränkt und Betriebe am Z.-verkehr nur insoweit teilnehmen läßt, als sie Rechtsverhältnisse mit Bürgern eingehen, ergibt sich aus der Wirklichkeit eine Umkehr der Problemlage. Angesichts der bestehenden sozialistischen Produktionsverhältnisse müssen die Bürger die Masse der über das Z. abzuwickelnden Versorgungsbeziehungen mit Betrieben des sozialistischen Sektors (Kauf, Miete, Dienstleistungen usw.) oder gar Staatsorganen (Bodennutzung) eingehen, während das Rechtsverhältnis zwischen Bürgern die Ausnahme bildet. Das Z. ist daher in erster Linie Versorgungsrecht, nämlich das rechtliche Instrumentarium zur Realisierung der staatlichen Versorgungspolitik gegenüber der Bevölkerung, soweit diese nicht über andere Instrumentarien abgewickelt wird. Die vorgegebene ökonomische und reale Ungleichheit der Partner in den meisten Z.-verhältnissen versucht das ZGB durch einen bewußten Verzicht auf den für das herkömmliche Z. charakteristischen Grundsatz der formalen Gleichheit der Partner auszugleichen. Dies findet darin seinen Ausdruck, daß die Verpflichtung der Betriebe zur Erfüllung ihrer Versorgungsaufgaben gegenüber der Bevölkerung auch im ZGB ausgesprochen wird (§~10), daß für sie im Rahmen dieser Aufgaben eine generelle Pflicht zum Vertragsabschluß (Kontrahierungszwang) festgelegt wird (§~12), daß ihnen zusätzliche Pflichten bei besonderen Vertragsverhältnissen auferlegt werden (so etwa beim Kauf eine Informations- und Beratungspflicht), daß für sie im Vertragsrecht weitgehende Garantiepflichten und im Schadensersatzrecht strengere Verantwortungskriterien gelten als für die Bürger. Inwieweit all diese Bestimmungen, die das ZGB insgesamt verbraucherfreundlich erscheinen lassen, ausreichen werden, die Gefahren einer faktischen Monopolstellung der Betriebe zu neutralisieren, wird die Praxis erweisen müssen. Der Versuch einer Bewältigung dieses sozialen Problems im Rahmen einer Z.-kodifikation verdient jedoch Interesse und stellt (von Ansätzen im Z. anderer sozialistischer Länder und z. B. im Mietrecht westlicher Länder abgesehen) ein Novum in der Zivilgesetzgebung dar. Unter dem Gesichtspunkt der Versorgungsfunktion des Z. sind auch die unter Berufung auf das Recht auf Mitwirkung (§~9) für einige Z.-verhältnisse vorgesehenen gesellschaftlichen Beteiligungsformen zu sehen, so im Mietrecht die Mietergemeinschaften, die insbesondere Eigeninitiative bei der Instandhaltung der Häuser entwickeln sollen, und im Kaufrecht die Kundenbeiräte und Ausschüsse, die beratend und kontrollierend tätig werden sollen. Auch in anderer Hinsicht beschreitet das ZGB teilweise neuartige Wege. Entsprechend der Instrumentalfunktion des Z. bei der Planung und Leitung gesellschaftlicher Prozesse sind in das ZGB eine Reihe von Instrumentarien aufgenommen worden, die eine Lenkung und Kontrolle von Z.-verhältnissen durch den Staat oder gar seine Beteiligung an ihnen gewährleisten sollen. So verpflichtet §~13 jedermann, „die gesellschaftlichen Erfordernisse zu berücksichtigen“ und „die Regeln des sozialistischen Zusammenlebens einzuhalten“, und §~15 bestimmt, daß Rechte „entsprechend ihrem gesellschaftlichen Inhalt und ihrer Zweckbestimmung auszuüben“ sind, und erklärt eine den „Grundsätzen der sozialistischen Moral“ widersprechende Rechtsverfolgung für unzulässig. Diesen allgemeinen Generalklauseln des ordre public steht eine Vielzahl weiterer Gemeinwohlfloskeln im Zusammenhang mit konkreten Regelungen zur Seite, die bei der Anwendung und Auslegung der Bestimmungen zu beachten sein werden. Eine Reihe von Rechtsgeschäften bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer staatlichen Genehmigung. Dies gilt vornehmlich für Grundstücksgeschäfte (einschließlich des Kaufpreises, der Einräumung eines Vorkaufsrechts, eines Wege- und Überfahrtrechts, eines Nutzungsrechts an land- und forstwirtschaftlich nicht genutzten Bodenflächen sowie der Bestellung und Abtretung einer Hypothek), ferner der Erbschaftserwerb durch einen Betrieb oder durch eine Organisation und die Vereinbarung der Zahlung in fremder Währung. Eng hiermit verbunden ist die Bindung der Vertragspartner an die staatlichen Güte-, Sicherheits-, Schutz- und Preisvorschriften, die grundsätzlich Vertragsinhalt sind (§§~61, 62). Eine Sonderform der Genehmigungspflicht sieht das Mietrecht vor. Mietverhältnisse können nur auf der Grundlage staatlicher Zuweisung von Wohnraum geschlossen werden, und auch die Vereinbarung des Mietpreises beruht auf staatlicher Festsetzung (§§~99, 103). Bei einigen Rechtsgeschäften verzichtet das ZGB auf zivilrechtliche Formen ihrer Begründung und ersetzt sie durch verwaltungsrechtliche. So werden die Rechtsinstitute „Verteilung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken“ (§§~287–290) und „Persönliche Nutzung genossenschaftlich genutzten Bodens“ (§§~291–294) nicht durch Vertrag, sondern durch Verleihung bzw. Zuweisung, also durch Verwaltungsakt, begründet. Dementsprechend kann das Nutzungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder durch Verwaltungsakt entzogen werden. Die Entstehung eines Z.-verhältnisses aufgrund staatlichen Antrages bzw. einer Rechtsvorschrift ist auch bei der Bestellung einer Aufbauhypothek und der Einrichtung eines Kontos möglich. Schließlich kennt das ZGB eine Reihe von Fällen, in denen der Staat in die Rechte eines Z.-subjekts eintritt. Dies gilt insbesondere für die Einziehung des zu Unrecht Erlangten bei nichtigen Verträgen (§~69 II), ferner aber auch im Hinblick auf Aneignungsrechte [S. 971]des Staates (bei Grundstücksaufgabe, herrenlosen Sachen von erheblichem gesellschaftlichen Wert, nicht abgeholten Fundsachen, Schatzfund, Entzug des Nutzungsrechts an volkseigenen Grundstücken). Schließlich ist der Staat gesetzlicher Erbe, wenn keine Erben bis zur dritten Ordnung vorhanden sind (§~369). Bei aller grundsätzlichen Verschiedenheit im Vergleich zum BGB enthält das ZGB zahlreiche Regelungen, die Ergebnisse der rechtswissenschaftlichen Diskussion und der Rechtsprechung zum BGB verwerten und als Weiterentwicklungen und auch Verbesserungen des bisherigen Z. angesehen werden können. So verzichtet das ZGB auf die komplizierte und für den Laien schwer zugängliche Unterscheidung zwischen allgemeinen Bestimmungen für Willenserklärungen und Verträgen einerseits und Schuldverhältnissen aus Verträgen andererseits, sondern orientiert sich von vornherein an der Figur des Vertrages als dem wichtigsten Rechtsgeschäft bei der Gestaltung zivilrechtlicher Verhältnisse und erst recht der Geltung der allgemeinen Vertragsbestimmungen auch auf einseitige Rechtsgeschäfte und andere nicht durch Vertrag begründete Rechte und Pflichten. Eine Vereinfachung bedeutet auch der Verzicht auf die Unterscheidung von Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft im Kaufrecht. Weiterentwicklungen lassen sich auch im Hinblick auf die Anpassung des Vertragsrechts an zeitgemäße Lebensvorgänge durch die Konkretisierung bestimmter Vertragstypen konstatieren, so bei einigen Dienstleistungsverträgen, bei den Konto-, Sparkonto-, Kredit- und Darlehnsverträgen und bei den Versicherungsverträgen. Verbessert gegenüber dem früheren Rechtszustand sind auch die vertraglichen Gewährleistungsansprüche (Garantie) worden, wobei insbesondere der Verzicht auf den Verschuldensgrundsatz sowie im Kaufrecht der kostenlose Nachbesserungsanspruch und gewisse Durchgriffsrechte auf Hersteller und Vertragswerkstätten (Produzentenhaftung) hervorzuheben sind. Das Problem der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ löst das ZGB dadurch, daß ihre Geltung von ihrem Erlaß als Rechtsvorschrift abhängig gemacht und den Betrieben eine Bekanntmachungspflicht auferlegt wird. Verbessert ist auch das Schadensersatzrecht durch die Zusammenfassung des vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzrechts in einem Komplex unter Einbeziehung der Gefährdungshaftung, durch die Normierung des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes sowie eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs. Im Erbrecht sind die Einreihung des überlebenden Ehegatten unter die gesetzlichen Erben erster Ordnung, die Erhöhung des Pflichtteils auf zwei Drittel des gesetzlichen Erbteils bei gleichzeitiger Privilegierung des Ehegatten, die Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlaßwert sowie die Aufhebung der noch in §~9 EGFGB enthaltenen erbrechtlichen Beschränkungen des nichtehelichen Kindes gegenüber seinem Vater und damit die erbrechtliche Gleichstellung des nichtehelichen mit dem ehelichen Kind zu erwähnen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 968–971 Zivilprozeß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZivilverteidigungDDR A-Z 1975
Arbeitszeit (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Arbeitsrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 53 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchitektenDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Aufkauf, Freier (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Derjenige Teil der Marktproduktion, der von den landw. Betrieben über die Ablieferungspflicht (Erfassung) hinaus als sog. freie Spitzen [S. 57]an die volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe geliefert und von diesen zu besonderen Aufkaufpreisen (Agrarpreissystem) aufgekauft wird. Nach der Einführung einheitlicher Erzeugerpreise für pflanzliche Produkte ab Ernte 1964 erstreckt sich der A. nur noch auf tierische Erzeugnisse. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 56–57 Aufführungsrechte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AufkaufpreisDDR A-Z 1969
Singer, Rudolf (1969)
* 1915. Leiter der Abt. Agitation beim ZK und stellv. Vors. der Agitations-Kommission beim Politbüro seit 1962. Mitgl. der SED. 1952–1963 Redakteur und Chef vom Dienst der „Freiheit“/Halle. Auszeichnungen: Vaterl. Verdienstorden in Bronze (1959) und in Silber (1964) und Banner der Arbeit (1965). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 772 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/singer-rudolf verwiesen. Sindermann, Horst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Singhuber, KurtDDR A-Z 1969
Dienstleistungsbetriebe (1969)
Siehe auch: Dienstleistungsbetriebe: 1975 1979 Dienstleistungsbetriebe (DLB): 1985 Dienstleistungsbetriebe (DLB) des Außenhandels: 1985 Nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitende Betriebe, die vorwiegend Dienstleistungen für die Bevölkerung erbringen (Versorgung), ohne materielle Güter zu schaffen oder auszutauschen. Zu den D. gehören u.a. Wäschereien, Färbereien, Bügelanstalten, Reparaturstützpunkte, Gaststätten, Friseurbetriebe und Einrichtungen des Verkehrswesens, soweit diese nicht den produktiven Bereichen der Wirtschaft zugerechnet werden. Des weiteren gehören zu den D. die Einrichtungen der kulturellen, sozialen und medizinischen Betreuung. Um die bestehenden Mängel auf dem Dienstleistungssektor zu beheben, sowie im Interesse der Rationalisierung wurde in den letzten Jahren die Bildung von Dienstleistungskombinaten gefördert. Diese fassen die Ausführung verschiedener Dienstleistungen in einem Betrieb zusammen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 157 Dienstleistungsabgabe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DienstleistungskombinatDDR A-Z 1969
Gewinnverwendungsfonds (1969)
VVB. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 254 Gewinn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GHGDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) (1966)
Siehe auch: Buchexport: 1975 1979 1985 Buch-Export und -Import, Deutscher (DB): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Buchexport- und Import-GmbH: 1956 Deutscher Buch-Export und -Import: 1975 1979 Deutscher Buch-Export und Import (DB): 1953 als GmbH, in Leipzig begründet. Der DB. gehört zu den wichtigsten Organisationsformen des weitgehend verstaatlichten Buchhandels. Die gesamte Ein- und Ausfuhr graphischer Erzeugnisse (Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Reproduktionen von Gemälden, Landkarten, Spielkarten, Postkarten, Modellierbogen, Noten, Briefmarken) läuft über den DB. Er betreibt eine intensive Exportwerbung, vor allem auch durch Ausstellungen (1963 war er an 19 Ausstellungen und Messen und an 196 Tagungen und Kongressen beteiligt); 1958 gab er für Buch- und Zeitschriftenwerbung im Auslande rund 1~Mill. DM Ost aus. Der DB. vermittelt auch Nachdruck- und Übersetzungslizenzen und steuerte früher die Export-Druckaufträge; Anfang 1963 ging diese Aufgabe an den VEB Export-Leitbetrieb der polygrafischen Industrie über. Der DB. verkaufte bzw. verkauft auch die wertvollen Bibliotheken enteigneter Großgrundbesitzer oder von „Republikflüchtigen“ ins Ausland und führt dem Regime dadurch Devisen zu. Der Im- und Export antiquarischer Druck- und Kunstwerke wird vom „Zentralantiquariat der DDR“ betrieben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 91 BSG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bücher-AustauschDDR A-Z 1966
Ministerien (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 Die M. sind zentrale Fachorgane mit einem bestimmten Geschäftsbereich, die im Gegensatz zu den Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich und anderen zentralen Fachorganen von Ministern geleitet werden. Die Minister sind gleichzeitig Mitglieder des Ministerrates und Leiter von zentralen Fachorganen. Die [S. 320]meisten M. haben ein Statut, in denen sie als Organe des Ministerrates, juristische Personen und als Haushaltsorganisationen bezeichnet werden. Der Vorsitzende des Ministerrats, seine Stellvertreter und die Minister und die anderen Mitglieder des Ministerrats sind für die Arbeit des Ministerrats sowie für den anvertrauten Geschäftsbereich persönlich verantwortlich und der Volkskammer, dem Staatsrat und dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. In den letztlich erlassenen Statuten werden die Minister zusätzlich in erster Linie dem ZK der SED verantwortlich gemacht (Regierung und Verwaltung). Die Minister haben die generelle Befugnis, allgemein verbindliche Anordnungen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 319–320 Militärstrafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium der FinanzenDDR A-Z 1966
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (1966)
Siehe auch: Sozialdemokratische Partei Deutschlands: 1965 1969 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): 1975 1979 1985 SPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 SPD. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 429 Sowjetnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialdemokratismusDDR A-Z 1966
Blockpolitik (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Form der zwischenparteilichen und interfraktionellen Zusammenarbeit in der SBZ im Gegensatz zur Koalitionspolitik in parlamentarischen Demokratien, taktische Methode zur Durchführung einer „Revolution von oben“. Prinzip: Keine Koalitionsbildung, nur einstimmige Beschlüsse. Mittels der am 14. 7. 1945 eingeführten B. machte die SED die von ihr in freier parlamentarischer Abstimmung nicht erreichbaren Mehrheitsbeschlüsse überflüssig. Die B. führte praktisch zum bolschewistisch bestimmten Einparteiensystem, verlor aber nach Zulassung der kommun. beherrschten NDPD, DBD und der Massenorganisationen zu den Volksvertretungen und der dadurch noch [S. 88]stärker gesicherten Herrschaft der SED stark an Bedeutung und wurde ab 1949/50 mehr und mehr durch das Operieren mit der noch stärker SED-kontrollierten Nationalen Front ersetzt. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Verfassung) Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 87–88 Blockade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bobrowski, JohannesDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Strafarrest (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 Neue Strafart aus dem Militärstrafrecht. St. kann in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen und auch dann verhängt werden, wenn Militärpersonen eine andere Straftat begehen und eine Gefängnisstrafe von nicht mehr als 3 Monaten ausgesprochen werden würde. Die zeitliche Begrenzung des St. liegt zwischen 10 Tagen und 3 Monaten. Er ist in einer Militärstrafanstalt zu verbüßen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 421 Strafanstalten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafaussetzungDDR A-Z 1965
Akademien, Wissenschaftliche (1965)
Siehe auch: Akademien: 1969 1975 1979 1985 Akademien, Wissenschaftliche: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Neben der Deutschen Akademie der Wissenschaften bestehen fort die Deutsche Akademie der Naturforscher (Leopoldina) in Halle und die Sächsische Akademie der Wissenschaften in Leipzig. Sie betreuen noch ältere und neue Forschungsaufgaben im Geiste reiner Wissenschaft und erhalten in gewissen Grenzen internationale wissenschaftliche Beziehungen aufrecht. — Die Deutsche ➝Bauakademie und die erst 1951 gegründete Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (beide in Ost-Berlin) dienen dagegen vornehmlich planökonomischen Aufgaben und unterliegen der politischen Steuerung durch Partei und Regime. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 18 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademische GradeDDR A-Z 1965
Betriebspreis (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Industrieabgabepreis minus Produktionsabgabe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 68 Betriebsprämienordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsräteDDR A-Z 1965
SSD (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Gebräuchliche Abk. für Staatssicherheitsdienst. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 409 Spremberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliche KontoreDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Perwuchin, Michail Georgiewitsch (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 * 14. 10. 1904 in Jurgusan, 1929 Komsomol und KPdSU. 1929 Absolvent der Fakultät für Elektroindustrie des Moskauer Plechanow-Instituts, anschl. Arbeit als Hauptingenieur bzw. Direktor versch. Elektrizitätswerke, 1937 Hauptverwaltungsleiter im Volkskommissariat für Schwerindustrie, 1938 stellv., dann 1. stellv. Volkskommissar für Schwerindustrie, 1939 Volkskommissar für Kraftwerke und Elektroindustrie, 1942 bis 1950 Volkskommissar bzw. Minister für chemische Industrie, 1953 bis 1954 Minister für Kraftwerke und Elektroindustrie, außerdem von 1940 bis 1944 stellv. Vors. des Rates der Volkskommissare, von 1949 bis 1955 stellv. Vors. des Ministerrats. Dez. 1956 bis Mai 1957 Vors. der Kommission für laufende Planung beim Ministerrat, anschl. bis Juli 1957 Minister für mittleren Maschinenbau, vom 24. 7. 1957 bis 20. 2. 1958 Vors. des staatl. Komitees für auswärtige Wirtschaftsbeziehungen beim Ministerrat, seitdem bis Nov. 1962 Botschafter der SU in der „DDR“ (Nachfolger Abrassimow). Von 1939–1961 Mitgl. d. ZK d. KPdSU, von 1952 bis 1957 Mitgl. d. Präsidiums d. ZK, von 1957–1961 Kandidat d. Präsidiums d. ZK. d. KPdSU. Auf dem XXII. Parteitag d. KPdSU im Okt. 1961 als Anhänger der „parteifeindlichen Gruppe Molotow“ scharf kritisiert, nicht mehr in das ZK gewählt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 360 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Perspektivpläne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pestalozzi-Medaille für treue DiensteDDR A-Z 1963
Präsident der Republik (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Bis 12. 9. 1960 „Staatsoberhaupt“ der „DDR“, im wesentlichen mit repräsentativen Befugnissen ausgestattet (verfassungsrechtliche Stellung schwächer als die des Bundespräsidenten, Art. 101–108 der Verfassung). Der PdR. wurde von der Volkskammer mit einfacher Mehrheit auf vier Jahre „gewählt“ (Mindestalter: 35 Jahre). PdR. war seit Errichtung der „DDR“ (Okt. 1949) bis zu seinem Tode am 7. 9. 1960 Wilhelm Pieck. Das Amt des PdR. wurde am 12. 9. 1960 einem Staatsrat übertragen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 369 Prämienzeitlohn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Präsidium des MinisterratesDDR A-Z 1963
Aufsicht, Allgemeine (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 48]Staatsanwaltschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 48 Aufkommen, Staatliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, DeutschesDDR A-Z 1963
Kernforschung (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Atomenergie. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 237 Kennziffern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Keßler, HeinzDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Krise des Kapitalismus, Allgemeine (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 Krise. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 238 Krise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kritik und SelbstkritikDDR A-Z 1962
Grundorganisationen (1962)
Siehe auch: Grundorganisationen: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Grundorganisationen der SED: 1975 1979 1985 Die aktive Teilnahme aller Mitgl. und Kandidaten der SED am Parteileben soll durch ihre Erfassung in G. gewährleistet werden. Diese untersten Parteieinheiten sind die BPO, die Wohngruppen und die Dorfparteiorganisationen. Sie werden überall dort gebildet, wo mindestens 3 Mitgl. vorhanden sind. BPO bestehen auch in der staatl. Verwaltung, in Schulen und Hochschulen, LPG, MTS, VEG, den Einheiten der Armee sowie in den Apparaten der SED und der Massenorganisationen. An der Spitze der G. steht ein 1. Sekretär, der in allen größeren Betrieben und Institutionen ein hauptamtlicher Funktionär ist. Die 1. Sekretäre müssen zu allen wichtigen Fragen des Betriebes bzw. der Institution gehört werden und sollen die „führende Rolle der SED“ verwirklichen. Lt. SED-Statut haben die G. in den VEB, MTS, VEG und LPG „das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen“. Der Einfluß der Wohngruppen ist im Vergleich zu dem der BPO gering. Alle größeren BPO sind in Parteigruppen mit je 8 bis 10 Mitgl. und Kandidaten untergliedert. An ihrer Spitze steht ein Parteigruppenorganisator. Im März 1954 sollen 49.134 G. mit 192.385 Leitungsmitgl. bestanden haben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 166 Grundeigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundrechteDDR A-Z 1962
Arbeit, Gesetz der (1962)
Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349) wurde von der kommunistischen Propaganda als das arbeitsrechtliche Grundgesetz bezeichnet. In Wahrheit enthielt es bereits einen weitgehenden Abbau sehr alter Rechte der Arbeiterschaft. Am 1. 7. 1961 wurde es abgelöst durch das Arbeitsgesetzbuch. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 25 Arbeit, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit mit den MenschenDDR A-Z 1962
Materialistische Geschichtsauffassung (1962)
Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 Historischer Materialismus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 280 Massenorganisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MaterialverbrauchsnormenDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Kirchensteuer (1960)
Siehe auch: Kirchensteuer: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Kirchensteuern: 1979 Die Erhebung der K. war im Bereich der SBZ und des Sowjetsektors von Berlin in der Zeit nach dem Zusammenbruch zunächst uneinheitlich. Mit Rundschreiben und internen Regelungen wurde durch übergeordnete staatliche Stellen die Mitwirkung der Finanzbehörden immer mehr eingeschränkt. Nach einer Erklärung des Ministers der Justiz müssen K. als Beiträge angesehen und behandelt werden. Zwangsbeitreibungen sind nicht mehr möglich. Die Kirchensteuerämter sind auf Schätzungen angewiesen bzw. auf die Einsicht der zu Besteuernden, wahrheitsgemäße Erklärungen abzugeben. Für das laufende Jahr werden die K. im allgemeinen nach dem Einkommen des vorangegangenen Jahres berechnet. (Atheismus, Kirchenpolitik, Steuerwesen) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 203 Kirchenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KJVDDDR A-Z 1960
VPH (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Abk. für Volkspolizeihelfer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 440 VP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VPKADDR A-Z 1960
Rügenfestspiele (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Im August 1959 wurde bei Ralswiek am Jasmunder Bodden auf Rügen unter Mitwirkung von 3.000 Berufs- und Laienkünstlern die dramatische Ballade „Klaus Störtebeker“ von Kuba zum ersten Male aufgeführt, ein monströses Machwerk, das einen Abschnitt Sozialgeschichte im Sinne des Historischen Materialismus für den Parteigebrauch zurechtstutzt. Die Aufführungen sollen alljährlich wiederholt werden. (Arbeiterfestspiele, Kulturelle Massenarbeit, Laienkunst) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 353 Rückversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rumpf, WillyDDR A-Z 1960
Abgabenverwaltung (1960)
Siehe auch: Abgabenverwaltung: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Abgabenverwaltung, Zentrale: 1953 Besteht im Sinne des Abgabengesetzes vom 9. 2. 1950 nicht mehr, da ihre Aufgaben vom Finanzministerium bzw. den Abt. Finanzen der Bezirke und Kreise übernommen wurden. Im Unterschied zur Bundesrepublik ist die Finanzverwaltung zu einem Teil der allgemeinen Exekutivorgane geworden. (Finanzamt) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 9 Abgaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AblieferungspflichtDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Harig, Gerhard (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 * 31. 7. 1902, Studium der Physik. 1933 KPD, Emigration in die SU, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Akademie der Wissenschaften in der SU, 1938 im Auftrag der KPdSU Rückkehr nach Deutschland, sofort verhaftet, KZ. Nach 1945 Lehrer der Parteihochschule der SED, Prof. der Philosophie an der Universität Leipzig. Im Nov. 1950 Hauptabteilungsleiter im Ministerium für Volksbildung. Febr. 1951 bis Febr. 1957 Staatssekretär für Hochschulwesen in der SBZ. Seitdem Prof. für Geschichte der Naturwissenschaften an der Universität Leipzig. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 142 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/harig-gerhard verwiesen. Harich, Wolfgang A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hartke, WernerDDR A-Z 1959
Staatsanwaltschaft (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ ein in seiner „Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408), „das für die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjetischen Vorbild. Die St. ist jetzt ein unmittelbar dem Ministerrat unterstelltes Staatsorgan mit besonderen, über den eigentlichen Justizbereich hinausgreifenden Aufgaben und Vollmachten. Nach dem StAG ist es Aufgabe der St., „die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der DDR zu führen“ (§ 1, Abs. 2, StAG). „Diese Aufsicht erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellte Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger“ (§ 10, Ab. 2, StAG); diese Bestimmung deckt sich bezeichnenderweise fast wörtlich mit dem Art. 113 der Sowjetverfassung. Entsprechend dem § 10 StAG wurde die Abt. Allgemeine Aufsicht in der St. geschaffen. In dieser neuen Funktion wird der St. als der „Hüter der Demokratischen Gesetzlichkeit“ bezeich[S. 340]net („Neue Justiz“ 1955, S. 11). „Die Allgemeine Aufsicht entspricht dem Wesen unseres Staates und hilft mit bei der Verwirklichung der Politik der Regierung. Sie ist eine wichtige politische Einrichtung. Die Lösung der sich für die Allgemeine Aufsicht ergebenden Aufgaben kann nur in unmittelbarer Auswertung des erklärten politischen Willens der führenden gesellschaftlichen Kraft, der Partei der Arbeiterklasse, erfolgen“ („Neue Justiz“ 1954, S. 489). Ferner führt die St. das Ermittlungsverfahren in Strafsachen; ihr „obliegt die Aufsicht über alle Untersuchungen, die von den einzelnen Untersuchungsorganen durchgeführt werden“ (§ 17 StAG). Die St. erhebt die Anklage und vertritt sie vor Gericht. Sie ist berechtigt, in jedem Zivil- und Arbeitsrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und durch Teilnahme an Gerichtsverhandlungen mitzuwirken (§ 20), wenn sie „dies wegen der Bedeutung des Gegenstandes des Rechtsstreits für den Aufbau der Grundlagen des Sozialismus für erforderlich erachtet“ (Haber in: „Neue Justiz“ 1955, S. 116). Sie hat auch in Zivil- und Arbeitsrechtssachen das Recht, die Kassation zu beantragen. Die St. überwacht die Strafvollstreckung und übt die Aufsicht über alle Haft- und Strafanstalten (Strafvollzug) aus. Sie wirkt im Begnadigungsverfahren (Gnadenrecht) mit und führt das Strafregister. — Die St. wird von dem Generalstaatsanwalt der „DDR“ geleitet, dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirkes (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Sämtliche Staatsanwälte sind den Weisungen des Generalstaatsanwaltes unterworfen; er ernennt und entläßt alle Staatsanwälte. Fast alle Staatsanwaltsstellen sind mit der SED angehörenden Absolventen von Volksrichter-Lehrgängen besetzt. Generalstaatsanwalt der „DDR“ ist seit Schaffung dieses Amtes Melsheimer (SED). Die St. im Sowjetsektor Berlins ist selbständig und untersteht formal nicht dem Generalstaatsanwalt der SBZ, erhält aber doch Weisungen von diesem. Ihr Leiter ist der GenStA von Ost-Berlin, dem die Staatsanwälte der acht Stadtbezirke unterstellt sind. Der GenStA von Ost-Berlin vereinigt also in seiner Funktion die Tätigkeit des GenStA der SBZ mit der eines Bezirksstaatsanwalts. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 339–340 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsapparatDDR A-Z 1959
Arbeitsdisziplin (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das Wirtschaftssystem und die Arbeitspolitik der SBZ verlangen die bedingungslose Unterwerfung von Arbeitern und Angestellten unter die Befehle der Wirtschaftsfunktionäre. Ohne rigorose A. können die wirtschafts- und arbeitspolitischen Maßnahmen des Regimes nicht durchgesetzt werden. Schon 1946 wurde deshalb durch den Befehl Nr. 234 für die Betriebe eine Musterdisziplinarordnung geschaffen, die der Werkleitung eine autonome Disziplinargewalt übertrug. Auch für die Verwaltung wird eine strenge A. verlangt. Heute bestehen Disziplinarordnungen a) für Angestellte und Mitarbeiter der staatlichen Verwaltung (Disziplinarordnung vom 10. 4. 1955, GBl. S. 217), b) für Richter (vom 19. 3. 1953, GBl. S. 467), c) für Arbeitsrichter (§ 17 der Verordnung über die Neugliederung und Aufgaben der Arbeitsgerichte vom 30. 4. 1953, GBl. S. 694), d) für Seeleute (Seemannsordnung vom 16. 4. 1953, GBl. S. 583), e) für Angehörige der „Reichsbahn“. In den VEB gelten Arbeitsordnungen. (Disziplinarmaßnahmen) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 24 Arbeitsdirektor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitseinheitDDR A-Z 1959
DHfK (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für die am 23. 10. 1945 in Leipzig gegründete Deutsche Hochschule für Körperkultur. (Sport) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 80 DFD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DHZDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Selbstlauf (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Pj. Abweichung im politischen und wirtschaftlichen Verhalten von den Empfehlungen des Politbüros und den Direktiven der zentralen Planung, im Sinne der Handlung nach eigenem, individuellem Ermessen. Nach der Theorie des Marxismus-Leninismus ist der Mensch vom historischen, ökonomischen Determinismus eingespannt, und seine Arbeit soll sich immer auf die Erfüllung eines Planes richten. Besonders den landwirtschaftlichen Funktionären in der SBZ wird vom Politbüro der Vorwurf gemacht, daß sie die Entwicklung auf dem Lande zu sehr dem S. überlassen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 278 Selbstkritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SelbstverpflichtungDDR A-Z 1958
Freiheit (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Marxismus-Leninismus ein Handeln, das sich aus der Kenntnis ergibt, die der Mensch von den Gesetzen der Natur und der Geschichte hat, das ihnen gemäß ist, infolgedessen gelingen kann und zugleich die „geschichtliche Notwendigkeit“ verwirklicht. Die Bolschewisten stützen sich dabei auf ein Wort von Engels, wonach F. „die Einsicht in die Notwendigkeit“ sei. Der strenge Determinismus, der nach marxistisch-leninistischer Auffassung wie die Natur so auch alle sozialen Verhältnisse im Großen durchwaltet — sog. „Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung“ — läßt ein Handeln, das sich diesen Gesetzen zuwidersetzt, im Endeffekt als chancenlos erscheinen, was dann freilich immer wieder dazu geführt hat, daß Vertreter von Abweichungen die Frage aufwarfen, wozu dann, wenn sowieso alles vorbestimmt sei, noch Initiativen, Anstrengungen und kämpferische Aktionen der bolsche[S. 105]wistischen Parteien und Länder nötig seien. Ein Begriff der persönlichen F., wie er einen Grundwert abendländischer Gesittung darstellt, ist dem Bolschewismus fremd. Der Einzelne könne erst im Einklang mit der Masse und in der Organisation seine Ziele verwirklichen. Das „Wir“ wird dem „Ich“ vorgeordnet (Sozialistische ➝Moral). Damit ist die persönliche F. der politischen nachgeordnet, die einseitig auf das Eigentum an den Produktionsmitteln gegründet wird. In der „bourgeoisen“ Gesellschaft gibt es demnach nur F. für die Kapitalisten. Aber sie ist geschichtlich gesehen vorübergehend und wird nach den Gesetzen der gesellschaftlichen Entwicklung in der sozialistischen Ära durch die F. aller abgelöst. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 104–105 Freie Spitzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freiwillige GerichtsbarkeitDDR A-Z 1958
Elternbeiräte (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) sah „Ausschüsse von Eltern“ vor, sie sollten „der Schulleitung in allen wichtigen Fragen beratend zur Seite stehen“. Da gewählte Ausschüsse ein Hemmnis der offiziellen Schulpolitik bilden konnten, arbeitete die SBZ bis 1951 mit der von der SED gelenkten „Vereinigung der Freunde der neuen Schule“, die willkürlich zusammengesetzte Ausschüsse für jede Schule bildete. Erst durch VO vom 12. 4. 1951 wurden E. geschaffen, deren Wahl seitdem durch zuverlässig zusammengesetzte Wahlausschüsse manipuliert wird. Laut Verfügung vom 14. 10. [S. 86]1955 (GBl. 87/55, S. 689) haben E. die Aufgabe, die Schule zu beraten und zu unterstützen, insbesondere bei der Verbesserung der Lernergebnisse, Schülerleistungen, Disziplin, Hygiene und materiellen Lage der Schule, bei der Entwicklung der Arbeit der Jugendorganisationen, der Ferienarbeit, der pädagogischen Propaganda und der Berufslenkung. In jeder Schulklasse wirkt ein „Elternaktiv“ (drei bis fünf Mitglieder). Die E. sind Instrumente der Mobilisierung der Eltern für die SED-gelenkte Schule. (Erziehungswesen, Elternseminare) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 85–86 Eisler, Hanns A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ElternseminareDDR A-Z 1958
Stasi (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Volkstümliche Abk. für Staatssicherheitsdienst. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 299 Stanislawski-Methode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Statistik, Staatliche Zentralverwaltung fürDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Bolschewismus (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Während der von Marx und Engels im vorigen Jahrhundert gemeinsam entwickelte sog. Wissenschaftliche Sozialismus (Utopie), der als höchstentwickelten Endzustand der Gesellschaft den Kommunismus fordert, als Marxismus bezeichnet wird, ist der B. die von Lenin und Stalin in den letzten 50 Jahren neu ausgelegte und weiterentwickelte Lehre des Marxismus. B. umfaßt also sowohl den Leninismus wie den Stalinismus und beansprucht außerdem, der Erbe und Fortführer des unverfälschten Marxismus zu sein. Der Leninismus wird parteioffiziell als „der Marxismus der Epoche des Imperialismus und der proletarischen Revolution“ bezeichnet. Er unterscheidet sich vom ursprünglichen Marxismus dadurch, daß er angesichts der „monopolkapitalistischen“ Entwicklung seiner Zeit die Weltrevolution für unmittelbar bevorstehend hielt, die Durchführung der Revolution theoretisch genau festzulegen versuchte (Diktatur des Proletariats), die Parteiorganisation in straffster Disziplin zusammenfaßte und angesichts des Fehlens eines großen Industrieproletariats in Rußland das „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern forderte. Der Stalinismus befaßt sich vor allem mit den Bedingungen, die zum Aufbau des Sozialismus in einem einzelnen Lande führen. Er wird dadurch gekennzeichnet, daß die Praxis des bolschewistischen Staatsaufbaus nach der Revolution bewies, daß die menschlichen und gesellschaftlichen Triebkräfte zur Gestaltung des Lebens doch ganz andere waren, als sie vor der Revolution theoretisch von Marx und Lenin interpretiert worden waren. Der Stalinismus ist daher eine ununterbrochene theoretische Anpassung an die wirklichen Gegebenheiten des menschlichen und politischen Daseins unter allmählich fortschreitender, teils grundlegender Abänderung der Theorien von Marx und Lenin. Die 1956 auf dem 20. Parteitag der KPdSU proklamierte Abkehr vom Stalinismus und Rückwendung zur „reinen Lehre“ Lenins hat an dieser Entwicklungsrichtung nichts geändert, auch nichts an der von Stalin hervorgehobenen, dem Marxismus widersprechenden „Aktivität des Überbaus“ (überragende Rolle des Partei- und Staatsapparats bei der Weiterführung der kalten Revolution im bolschewistischen Machtbereich). (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Gollwitzer, Helmut, und Gerhard Lehmbruch: Kleiner Wegweiser zum Studium des Marxismus-Leninismus. 2., erw. Aufl., Bonn 1957. 24 S.; 3. Aufl. 1958. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 49 Bodenreform-Bauprogramm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bolz, LotharDDR A-Z 1956
Familienrecht (1956)
Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gesetzliche Grundlage des F. ist formell noch das BGB; alle der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen sind jedoch durch die Verfassung aufgehoben worden (Eherecht). Der Entwurf des neuen Familiengesetzbuches ist bis auf die Bestimmungen über Eheschließung und Eheauflösung, die durch die VO. vom 24. 11. 1955 in Kraft gesetzt wurden, noch nicht Gesetz geworden. Seine wesentlichen Rechtsgrundsätze werden aber von den Gerichten schon seit längerer Zeit als geltendes Recht angewendet (Familienpolitik). Nach dem Entwurf können die Ehegatten entweder einen gemeinsamen Familiennamen führen oder ihren bisherigen Namen beibehalten. Als gemeinsamer Fami[S. 82]lienname kann der Name des -Mannes oder der Frau gewählt werden. Wollen die Eheleute ihren bisherigen Namen behalten, so müssen sie bei der Eheschließung in das Familienbuch eintragen lassen, ob die Kinder den Namen des Mannes oder den der Frau tragen sollen. Beiden Elternteilen steht im gleichen Maße das Sorgerecht zu. Nichteheliche Kinder haben im Verhältnis zu ihren Eltern und deren Verwandten grundsätzlich die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes. Das elterliche Sorgerecht besitzt jedoch nur die Mutter. Gegen die Verwandten der Eltern hat das Kind den gleichen Unterhaltsanspruch wie ein eheliches Kind. Das Recht, die Ehelichkeit eines Kindes anzufechten, hat neben dem Vater und dem Staatsanwalt auch die Mutter des Kindes. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 2., überarb. Aufl., Bonn 1956. 71 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 81–82 Familienpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDGBDDR A-Z 1956
Pionierleiter (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Auch „Freundschaftspionierleiter“, hauptamtlich tätige Angehörige der FDJ an den Grundschulen. Der P. ist — gebunden an das allgemeine Erziehungsziel der Schule und der FDJ — verantwortlich für die „Pionierarbeit“ (Junge Pioniere) in der Grundschule. Er ist gleichberechtigtes Mitglied des Pädagogischen Rates, ist verpflichtet zu hospitieren, „um Einblick in den Leistungsstand der Schüler zu erhalten“ (womit er die Möglichkeit erhält, die Arbeit des Lehrers zu kontrollieren). Die P. (Mindestalter 17 Jahre) sind zunächst in [S. 195]besonderen Kurzlehrgängen ausgebildet worden. Jetzt ist eine dreijährige Ausbildung an Instituten für Lehrerbildung vorgeschrieben. Die P. sollen nach einigen Dienstjahren durch zusätzliche Prüfungen die Qualifikation als Lehrer erlangen. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 194–195 Pionierecke A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PionierpalastDDR A-Z 1956
Kowaljow, F. (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 (Ingenieur in der sowjetischen Tuchfabrik „Proletarskaja Pobeda“). Initiator einer Aktivistenbewegung zur massenweisen Verbreitung der von Aktivisten erfundenen neuen ➝Arbeitsmethoden. Nachahmer in der SBZ sind Heinz ➝Müller und Walter ➝Chemnitz. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 141 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Korabelnikowa, Lydia A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Gegenwartskunde (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Unterrichtsfach in den Schulen der SBZ, neben dem Geschichtsunterricht und der außerdem für alle Fächer geforderten „Gegenwartsnähe“ ausschließlich zur einseitigen politischen Beeinflussung der Kinder bestimmt. Die G. soll den staatsbürgerlichen Unterricht ersetzen. Die Wahl der Themen und noch mehr ihre Formulierung lassen erkennen, daß Aufgabe der G. nicht die Meinungsbildung von heranwachsenden freien Staatsbürgern, sondern die systematische Weiterverbreitung des bolschewistischen Gedankengutes ist. Im Endergebnis ist die G. eine Ergänzung des nach ähnlichen Prinzipien gesteuerten Geschichtsunterrichts. Ihre Bedeutung liegt gegenüber diesem vor allem darin, daß sie eine geschmeidigere Anpassung an die jeweilige Richtung der Generallinie ermöglicht. (Erziehungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 60 Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GerichtskritikDDR A-Z 1954
Arbeitsmethoden, Neue (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Das Wesen der Arbeitsproduktivität ist eng mit Entwicklung und Anwendung neuer A. verbunden. „Wie schnell und in welchem Umfange neue A. zur Anwendung kommen, hängt von der Entwicklung des Bewußtseins der Werktätigen ab, d. h. davon, wie es die Parteiorganisationen der volkseigenen Betriebe bisher verstehen, den Werktätigen den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Steigerung der Arbeitsproduktivität, also vor allem der Anwendung sowjetischer Arbeitserfahrungen, und der Verbesserung ihres Lebens sowie der Erhaltung des Friedens klarzumachen“ („Einheit“, H. 6/51). Im allgemeinen begründen die Aktivisten neue A., z. B. die Schnellarbeitsmethoden, die Kowaljow-Methode u. a., doch wurden sie erst überall anwendbar, nachdem auf der Grundlage des Studiums der verschiedenen Arbeitsbedingungen eine Form gefunden wurde. Als Grundvoraussetzung für die Einführung fortschrittlicher A. gilt die „Aufklärung der Arbeitskollegen“, also die „Entwicklung des Bewußtseins“. Die Bedeutung, die der ständigen Entwicklung neuer A. beigemessen wird, geht aus der Entschließung des ZK der SED vom 15. 6. 1951 hervor, in der genaue Richtlinien gegeben werden und die Forderung gestellt wird, „fortschrittliche A. unermüdlich und täglich zu popularisieren, Aktivistenschulen einzurichten, den Erfahrungsaustausch zu fördern und die Eintragung der besten Aktivisten auf Ehrentafeln, die im Betriebe Aufstellung finden, zu unterstützen“. Das Wesen der neuen A. liegt in der normalen Entwicklung der Arbeitspraxis, gewinnt aber in der sowjetischen Arbeitspolitik den Charakter systematischer Kräfteausbeutung. (Neuerer, Neuererbewegung) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 16 Arbeitslosigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsmoralDDR A-Z 1954
Aufbau des Sozialismus (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der bolschewistischen Theorie die Übergangsperiode nach dem revolutionären Sturz des Kapitalismus bis zum vollendeten System des Sozialismus, der dann die Überleitung zum Kommunismus ermöglichen soll. In der bolschewistischen Praxis nach 1945 in den osteuropäischen Satellitenstaaten und in der SBZ trat jedoch an Stelle einer undurchführbaren echten, explosiven, spontanen Revolution [S. 21]die von der SU gesteuerte allmähliche „Revolution von oben“, in den Satellitenländern als „Schaffung der Grundlagen für den AdS.“, unter den Bedingungen der SBZ als antifaschistisch-demokratische Ordnung bezeichnet, und betrachtet als eine Form der bürgerlichen Revolution, die, Hand in Hand mit den Bemühungen, ganz Deutschland dem gleichen System zu unterwerfen, schrittweise in eine proletarische Revolution („von oben“) umgewandelt werden sollte. Dieses Stadium sollte nach der II. Parteikonferenz der SED (1952) durch die Periode des „beschleunigten AdS.“ abgelöst, mußte aber am 9. und 11. 6. 1953 durch den Neuen Kurs revidiert werden. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 20–21 ATG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbauprogramm, NationalesDDR A-Z 1954
Arbeitsrecht (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das A. ist in der SBZ zu einem einseitigen Mittel der Arbeitskraftausbeutung geworden. Der Staat ist zugleich Arbeitsgesetzgeber, Arbeitgeber und Lohngestalter. Das A. dient vor allem der Erfüllung der Wirtschaftspläne. Neben die Arbeitsgerichte treten sog. Konfliktkommissionen, die von Vertretern der Betriebsleitung und der BGL gebildet werden. Der Arbeitnehmer ist also nicht vertreten, da die BGL ja ein Organ des Staates ist und — ebenso wie die Betriebsleitung — die Verantwortung für die Planerfüllung trägt. Das A. ist damit den sowjetischen Verhältnissen angeglichen, der Arbeitnehmer infolge des Betriebskollektivvertrages nicht mehr Vertragspartner, sondern Objekt der staatlichen Arbeitspolitik, so daß die in jahrzehntelangen Kämpfen von der Arbeiterschaft errungenen Arbeits- und Sozialrechte ausgelöscht wurden. (Arbeitsschutz, Gesetz der ➝Arbeit) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 16 Arbeitsproduktivität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsschutzDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher (1953)
Siehe auch: Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR: 1975 1979 Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM): 1985 Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler: 1969 Zonenorganisation der Musiker; sie gehörte seit ihrer Gründung im April 1951 dem Kulturbund an, wurde 1952 herausgelöst und selbständig gemacht. Zeitschrift: „Musik und Gesellschaft“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 72 Komplexbrigade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KomsomolDDR A-Z 1953
Naturalhilfsfonds (1953)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 Diente im Sinne einer Naturalversicherung im wesentlichen der Überbrückung von Saatgutschwierigkeiten für unverschuldet in Not geratene Bauern. Die Einlage betrug zusätzlich zur Ablieferungsauflage 2 v. H. der betrieblichen Ablieferungsnorm für alle ablieferungspflichtigen Fruchtarten und wurde von sämtlichen Betrieben erhoben. Der N. wurde von der VdgB verwaltet. Er bestand nur 1948 und 1949. (Landwirtschaft) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 98 Nationalpreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Naturgemäße ViehhaltungDDR A-Z 1953
Materialversorgung (1953)
Siehe auch: Materialversorgung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Materialversorgung, Staatliches Komitee für: 1954 1956 Die M. der Produktionsbetriebe in der SBZ wird bei dem Staatssekretariat M. der Staatlichen ➝Plankommission in Abteilungen und Referaten geplant, wobei die Planungsfachabteilungen der Fachministerien mitwirken. Die Materialbedarfs- und Versorgungspläne werden nach wirtschaftlichen und technischen Kennziffern der Gesamtplanung erstellt, wofür ein einheitliches Warenverzeichnis vorhanden ist, das etwa 20.000 Positionen umfaßt. Die M. wird nach Bruttoproduktionswerten geplant, woraus die technischen Kennziffern nach Mengen und Massen errechnet werden. Das errechnete Materialaufkommen wird nach Dringlichkeitsstufen auf die Industriezweige verteilt. Aus der Differenz der Kennziffern zwischen Materialaufkommen und Materialbedarf werden Importe planmäßig festgelegt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 94 Materialverbrauchsnormen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Matern, HermannDDR A-Z 1953
Masseninitiative (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Aus der marxistischen Lehre von der Revolution abgeleiteter Begriff des Pj., der die revolutionäre ➝Wachsamkeit der organisierten Massen fordert und voraussetzt. Theoretisch vertritt die M. die in demokratischen Staaten üblichen Kontrollmöglichkeiten des Volkes gegenüber den Regierungsorganen. Praktisch dient sie zur scheindemokratischen Bemäntelung autoritärer Maßnahmen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 92 Maschinoexport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Massenorganisationen