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In der Kategorie DDR A-Z  verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.

 

Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.

Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.

Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier. 

 

DDR A-Z 1985

DDR A-Z 1985

Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) (1985)

Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands (SDAPR), als sich unter Lenins Führung die radikalen Bolschewiki (= Mehrheitler) von den Menschewiki (= Minderheitler) ab[S. 736]spalteten. Der organisatorische Bruch erfolgte 1912. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Unter Führung Lenins und Trotzkis übernahmen die Bolschewiki durch die Oktoberrevolution 1917 die Macht in Rußland. Die KP Rußland (Bolschewiki), wie sie seit dem VII. Parteitag 1918 hieß, wurde nach einem verlustreichen, teilweise unter ausländischer Beteiligung geführten Bürgerkrieg zur führenden und alleinbestimmenden Macht im Sowjetstaat. Nach Lenins Tod (1924) gelangte Stalin an die Spitze der bolschewistischen Partei, die sich seit dem XIV. Parteitag 1925 KPdSU (B) nannte (seit dem XIX. Parteitag 1952: KPdSU). Unter Stalins Führung beherrschte die KPdSU auch die Komintern und damit die kommunistischen Parteien aller Länder. Die KPdSU vollzog unter Stalins Regime (durch die Kollektivierung der Landwirtschaft und die Fünfjahrpläne der Industrie unter sich wiederholenden, schweren wirtschaftlichen Krisen und Hungerkatastrophen) in den 30er Jahren die Industrialisierung Rußlands, die die Sowjetunion zur Weltmacht werden ließ. Zugleich praktizierte der Stalinismus eine uneingeschränkte politische Diktatur. Während der Stalinschen Säuberungen 1936–1938 wurden die führenden Kommunisten der Lenin-Ära und ein Großteil des Funktionärskorps der KPdSU, aber auch in die SU emigrierte Mitglieder ausländischer kommunistischer Parteien einschließlich solcher der KPD liquidiert. Nach dem II. Weltkrieg bestimmte die KPdSU auch über die kommunistischen Parteien der Ostblockstaaten, darunter die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Der XX. Parteitag 1956 und der XXII. Parteitag 1961 verurteilten unter der Führung N. S. Chruschtschows die drastischen Auswirkungen der Stalin-Herrschaft. Die regierenden kommunistischen Parteien erhielten, im einzelnen niemals definierte, begrenzte eigene Entscheidungsspielräume; aus ihrer völligen Abhängigkeit von der KPdSU wurde in Ansätzen so etwas wie eine „Juniorpartnerschaft“. Im Oktober 1964 wurde Chruschtschow durch L. I. Breschnew als 1. Sekretär (später Generalsekretär) des ZK der KPdSU abgelöst. Nach dessen Tod (10. 11. 1982) wählte das ZK der KPdSU am 12. 11. 1982 J. Andropow zu seinem Generalsekretär und nach dessen Tod (9. 2. 1984) am 13. 2. 1984 K. Tschernenko. Die KPdSU hat sich aus einer Kaderpartei zu einer staatstragenden Massenpartei entwickelt (Mitglieder 1918: 300.000; 1939: 2,4 Mill.; 1952: 6,8 Mill.; 1976: 15,7 Mill.; 1981: 17,5 Mill.). Formal ist die Partei nach dem sich an dem Staatsaufbau der SU orientierenden Territorialprinzip gegliedert, der Demokratische Zentralismus ist Organisationsprinzip. Danach ist der Parteitag oberstes Organ, er tagt alle 5 Jahre (XXVI. Parteitag 1981). Er ist ebenso wie das ZK (319 Mitglieder und 115 Kandidaten) mehr ein Akklamations- als ein Entscheidungsorgan. Die politisch entscheidenden Führungsgremien sind das Politbüro (12 Mitglieder, 7 Kandidaten) und das Sekretariat (9 Mitglieder), in denen die politischen Grundsatzentscheidungen getroffen werden und deren Durchführung sowie Konkretisierung mit Hilfe des in alle staatlichen Institutionen, Wirtschaftseinheiten, Bildungseinrichtungen usw. hineinreichenden Parteiapparates (etwa 250.000 hauptamtliche Funktionäre) kontrolliert wird. Die KPdSU hat auf allen Gebieten der Gesellschaft das Führungsmonopol. In der kommunistischen Weltbewegung wird die „führende Rolle“ der KPdSU nach wie vor von zahlreichen Parteien (auch der SED), mit Ausnahme der „eurokommunistischen“ (Eurokommunismus), anerkannt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 735–736 Kommissionsvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) / Deutsche Kommunistische Partei (DKP)

DDR A-Z 1985

Anleitung und Kontrolle (1985)

Siehe auch: Anleitung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Anleitung und Kontrolle: 1975 1979 Den Organisationsprinzipien des Demokratischen Zentralismus entsprechende Methode sozialistischer Leitungstätigkeit, die auf eine gleichmäßige, an zentral vorgegebenen Zielstellungen orientierte Entwicklung in allen Bereichen der Gesellschaft gerichtet ist. Partei-, Staats-, Wirtschaftsorgane und Organe der Massenorganisationen sind mit AuK.-Kompetenzen gegenüber den ihnen jeweils untergeordneten Organen ausgestattet. Die A. erfolgt in der Regel mittels allgemeiner Weisungen; sie soll den unteren Organen ausreichend Möglichkeiten zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung lassen. Notwendige Ergänzung findet die A. in der nachfolgenden K.; deren Ziel ist die Überprüfung der Durchführung der von übergeordneten Instanzen gegebenen Weisungen. AuK. im Staatsapparat finden ihre besondere Ausprägung im Prinzip der doppelten Unterstellung der örtlichen Räte und ihrer Fachorgane. Danach sind die Räte ihrer Volksvertretung und dem übergeordneten Rat für ihre Tätigkeit verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der übergeordnete Rat hat die nachgeordneten Räte bei der Durchführung ihrer Aufgaben anzuleiten und zu kontrollieren. Die Fachorgane der örtlichen Räte sind sowohl ihrem Rat als auch dem zuständigen Fachorgan des übergeordneten Rates bzw. dem zuständigen Ministerium oder einem anderen zentralen Staatsorgan unterstellt. Die übergeordneten Leiter leiten die Fachorgane an und kontrollieren deren Tätigkeit. AuK., und hierbei insbesondere das Prinzip der doppelten Unterstellung, sollen sichern, daß es im sozialistischen Staat keinen ausschließlich örtlich geleiteten Bereich des gesellschaftlichen Lebens gibt, sondern stets eine enge Verbindung von örtlicher und zentraler Leitung besteht. Entsprechend dem in der DDR geltenden Prinzip der Einheit aller staatlichen Gewalten — Ablehnung der Gewaltenteilung — erstreckt sich die Methode der AuK. auch auf den Bereich der Rechtsprechung. So übt z.B. das Ministerium der Justiz die AuK. der Bezirks- und Kreisgerichte aus und sind die Gerichte der A. durch die jeweils übergeordneten Gerichte unterworfen. AuK. von Staat und Gesellschaft insgesamt erfolgen durch die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Bezirk; Gemeinde; Gerichtsverfassung; Kreis; Rechtswesen; Staatsapparat. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 49 Anlagevermögen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA)

DDR A-Z 1985

Staatliches Amt für technische Überwachung (1985)

Ein Statut des StAftÜ. war zum 1. 1. 1977 in Kraft gesetzt worden (GBl. 1, 1977, S. 1). Das Amt hat die generelle Nachfolge der zuvor in Inspektionen untergliederten Organisation „Technische Überwachung“ (Zentralinspektion, Hauptinspektionen und Inspektionen) übernommen. Das Amt ist juristische Person und Haushaltsorganisation mit Sitz in Berlin (Ost). Es ist dem Ministerrat unterstellt. Zu seinen wichtigsten Funktionen zählen die Kontrolle freigabepflichtiger und überwachungspflichtiger Anlagen (einschl. importierter Anlagen), die umfassende Sicherung des Arbeits- und Havarieschutzes in der DDR sowie in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Instanzen die Wahrnehmung internationaler Verpflichtungen, insbesondere im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die Mitarbeiter des Amtes sind mit besonderen Kontrollbefugnissen ausgestattet. Die Ausübung entsprechender Funktionen des Amtes im Bereich der Streitkräfte der DDR („bewaffnete Organe“) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Qualität der Erzeugnisse. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1268 Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Filmarchiv

DDR A-Z 1985

Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Nach Auflösung des Volkswirtschaftsrates (VWR) (Ende 1965) gebildetes zentrales Anleitungs- und Kontrollorgan zur Planung und Leitung der gesamten elektrotechnischen und elektronischen Industrie. Die Stellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten dieses M. ergeben sich im einzelnen aus dem „Rahmenstatut für die Industrieministerien — Beschluß des Ministerrates“ vom 9. 1. 1975 (GBl. I, S. 133 ff.) sowie aus dem „Statut des Ministeriums für Elektrotechnik und Elektronik — Beschluß des Ministerrates“ vom 9. 1. 1975 (GBl. I, S. 347). 1981 waren diesem M. 17 Kombinate direkt unterstellt (Elektrotechnische und elektronische Industrie). Die industrielle Warenproduktion im Bereich der dem M. unterstellten Betriebe betrug 1976 (letzte verfügbare Angabe) 20.588,8 Mill. Mark; das waren 8,9 v.H. der gesamten industriellen Warenproduktion. Minister ist Felix Meier (SED); Staatssekretär seit 1967 Karl Nendel (SED). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 901 Ministerium für Chemische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali

DDR A-Z 1979

DDR A-Z 1979

Standortplanung (1979)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1049 Ständige Kommissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Statistik

DDR A-Z 1979

Friedensgefährdung (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der Alliierte Kontrollrat hatte in Art. III A III der Direktive 38 vom 12. 10. 1946 einen Straftatbestand gegen denjenigen aufgestellt, der „nach dem 8. 5. 1945 durch Propaganda für den Nationalsozialismus oder Militarismus oder durch Erfindung oder Verbreitung tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes oder den Frieden der Welt gefährdet hat oder möglicherweise noch gefährdet“. In der strafrechtlichen Praxis der DDR-Justiz spielte diese Bestimmung bei der Verfolgung tatsächlicher oder angeblicher Gegner des politischen Systems eine große Rolle. Durch Beschluß des sowjetischen. Ministerrates vom 19. 9. 1955 verlor die Direktive 38 neben allen anderen Gesetzen, Direktiven und Befehlen des Kontrollrates ihre Gültigkeit auf dem Territorium der DDR. Bis zum 1. 2. 1958 fand auf strafwürdig empfundene Sachverhalte Art. 6 der Verfassung von 1949 Anwendung. Danach traten die Vorschriften des Strafrechtsergänzungsgesetzes in Kraft (Strafrecht). Seit dem 1. 8. 1968 fallen friedensgefährdende Handlungen unter die Aggressionsverbrechen im 1. Kapitel des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches. Neben diesen Strafbestimmungen galt bis zu seiner Aufhebung durch das 2. Strafrechtsergänzungsgesetz am 5. 5. 1977 das Gesetz zum Schutze des Friedens (Friedensschutzgesetz) vom 15. 12. 1950 (GBl., S. 1199) formell weiter, das jedoch gegenüber dem neuen StGB keine zusätzlichen Straftatbestände normierte. Das Gesetz wurde in der strafrechtlichen Praxis nur sehr selten angewendet. Es behielt zunächst neben dem Strafgesetzbuch seine Geltung, weil es „von historischer Bedeutung ist und eine wesentliche Aussage über die Grundhaltung des ersten deutschen Friedensstaates in sich birgt“ (Neue Justiz, H. 6, 1967, S. 172). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 432 Friedensfahrt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensgrenze

DDR A-Z 1979

Geschlechtserziehung (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die menschlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft sollen nach den Prinzipien der Sozialistischen ➝Moral gestaltet werden, die unter anderem eine „saubere und anständige“ Lebensführung fordern; diese Forderung gilt besonders für die Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Lange Zeit teils tabuisiert, teils auf sozialistisch-puritanische Verhaltensregeln und rein biologische „Aufklärung“ reduziert, wird in jüngster Zeit der G. der Kinder und Jugendlichen größere Aufmerksamkeit geschenkt, wobei auch die anfänglich vermiedenen Begriffe „Sexualerziehung“, „Sexualpädagogik“, „Sexualverhalten“, „Sexualität“ usw. verwendet werden. „Sozialistische“ G. soll die Heranwachsenden befähigen, durch die Beziehungen und in den Beziehungen zum anderen Geschlecht eine „sinnvolle und glückhafte Steigerung ihres Daseins“ zu finden, wozu es der Anerziehung von Einstellungen und Verhaltensweisen bedarf, die durch Verantwortung für die Entwicklung des Partners und für die eigene Entwicklung gekennzeichnet sind. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, die eigenen Kinder auf die Begegnung mit dem anderen Geschlecht sinnvoll vorzubereiten und sie dazu mit dem notwendigen Wissen um die eigene Geschlechtlichkeit und die Eigenarten des anderen Geschlechts vertraut zu machen. Sozialistische G. bezieht sich also auf alle Verhaltens- und Erlebnisweisen des Menschen, welche die Beziehungen zur eigenen Geschlechtlichkeit und zum anderen Geschlecht betreffen, d. h. auf die erotischen und die sexuellen ebenso wie auf die allgemein-sozialen. G. ist zwar die gemeinsame Aufgabe von Familie, Schule, Jugendorganisationen und anderen gesellschaftlichen Erziehungskräften, erfolgt jedoch weitgehend im Rahmen der Schule, auch als Koinstruktion und Koedukation; sie ist nicht nur die Aufgabe eines Unterrichtsfaches, besonders des Biologieunterrichts der Klasse 8, sondern soll auch die Möglichkeiten verschiedener anderer Fächer, und zwar von der Klasse~1 an, nutzen, besonders des Literatur- und des gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts. Eine wichtige Zielstellung der sozialistischen G. ist es ferner, die Heranwachsenden zu befähigen, sich „von überlebten spätbürgerlichen Moralauffassungen, schädlichen Umwelteinflüssen und unmoralischen Gewohnheiten und Verhaltensweisen abzugrenzen“. Zwei besondere Schwerpunkte bilden die G. der älteren Schüler und Lehrlinge sowie die sexualpädagogische Befähigung der Eltern; zu letzterem werden die für Kinder altersdifferenzierten „Merkblätter für Eltern“ (A: 4–10 J.; B. 10–14 J.; C: 14–18 J.) des Deutschen Hygiene-Museums Dresden verwendet. [S. 467]Für die Vermittlung entsprechender Kenntnisse im Rahmen der G. der 3- bis 18jährigen besteht folgendes 23 Themen umfassende und in 4 Themenkomplexe gegliederte sexualpädagogische (Maximal- bzw. Optimal-)Programm: A. Gesellschaftlich-moralische Probleme: sozialistische Gesellschaft — Ehe und Familie, sozialistische Moral und Geschlechterbeziehungen; B. Allgemeine Probleme der Geschlechterbeziehungen und des Geschlechtslebens: die Beziehungen zwischen Eltern und Kind in der Familie, Herkunft, Entstehung und Geburt des Kindes, die geschlechtliche Reifung im Kindes- und Jugendalter, die sexuelle Reifung, zur Frage der Enthaltsamkeit, die Beziehungen zwischen Jungen und Mädchen, Freundschaft und Liebe, die psychologische Einheit des Menschen im Geschlechtsbereich, männliche und weibliche Sexualität; C. Anatomie und Physiologie des Geschlechtslebens: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruation und Menstruationshygiene (nur für Mädchen), Zeugung und Empfängnis, Empfängnisverhütung. Schwangerschaftsprobleme, Geburt und Fehlgeburt, Masturbationsprobleme (nur für Jungen); D. Abwegigkeiten und Spezialprobleme: Sittlichkeitsvergehen an Kindern, Abwegigkeiten des Sexualverhaltens (Homosexualität, Päderastie, Sadismus, Masochismus), Geschlechtskrankheiten, Impotenz, Frigidität. Bei der G. in der DDR ist man bemüht, sich von 2 extremen Auffassungen zu lösen, sowohl von der Auffassung, daß eine wirksame Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung eine gezielte Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf die Begegnung mit dem anderen Geschlecht und der eigenen Geschlechtlichkeit überflüssig mache, als auch von der Auffassung, daß eine spezifische Sexualaufklärung ausreiche, um auf diese Begegnungen vorzubereiten. Intention und Realisation klaffen auch auf diesem Erziehungsgebiet teilweise noch recht weit auseinander. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 466–467 Geschichtsbetrachtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft

DDR A-Z 1979

Staatsmacht (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Staatsapparat. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1038 Staatslehre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsmonopolistischer Kapitalismus

DDR A-Z 1975

DDR A-Z 1975

Gedenkstätten (1975)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Gedenkstätten der ➝Arbeiterbewegung; Nationale Gedenkstätten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 341 Geburtenbeihilfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gedenktage

DDR A-Z 1975

Familienrecht (1975)

Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Nach marxistisch-leninistischer Rechtsauffassung ist das F. ein eigenständiges Rechtsgebiet, das die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern regelt und nicht primär Vermögensrecht ist. Entsprechend der Praxis in den anderen sozialistischen Staaten ist daher auch in der DDR das F. aus dem kodifizierten Zivilrecht ausgeklammert und als eigenständige Materie in dem am 1. 4. 1966 in Kraft getretenen Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl.~I, 1966, S. 1) mit Einführungsgesetz (EFGB) (GBl. I, 1966, S. 19) und in der gleichzeitig in Kraft getretenen Familienverfahrensordnung (FVerfO) vom 17. 2. 1966 (GBl. II, S. 171) abschließend kodifiziert worden. Gleichzeitig wurde das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1896 aufgehoben, soweit seine Bestimmungen nicht bereits durch frühere Rechtsakte abgelöst worden waren. Entwicklung. Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Entwicklung des F. von zwei Akzenten geprägt: der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau und der rechtlichen Gleichstellung des unehelichen Kindes mit dem ehelichen. Schon die Länderverfassungen von 1946 hoben entgegenstehende partikularrechtliche Bestimmungen auf. Durch Art. 7 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 2 der Verfassung vom 7. 10. 1949 wurden alle dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Vorschriften unmittelbar aufgehoben. Das hierdurch entstandene rechtliche Vakuum wurde nur teilweise durch neue gesetzliche Bestimmungen aufgefüllt, zum großen Teil oblag diese Aufgabe der Rechtsprechung. Wichtige Rechtsetzungsakte mit Wirkung für das F. waren: 1. Das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. 5. 1950 (GBl., S. 437), durch das die Volljährigkeit auf die Vollendung des 18. Lebensjahres herabgesetzt wurde. Damit wurden Männer mit 18 Jahren ehemündig, während die Ehemündigkeit der Frauen weiterhin auf 16 Jahre festgesetzt blieb. 2. Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (Mutterschutzgesetz) vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037), das zwar nur wenige familienrechtliche Fragen regelte, durch seine ausdrückliche Bestätigung des Grundsatzes der Gleichberechtigung der Frau und seine Grundsätze zum Nichtehelichenrecht aber eine wichtige Grundlage für die Interpretation familienrechtlicher Bestimmungen bildete. 3. Die VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. 11. 1955 (GBl. I, S. 849), durch die die Bestimmungen des Ehegesetzes vom 20. 2. 1946 abgelöst und das Eherecht neu geregelt wurde. 4. Die Eheverfahrensordnung vom 7. 1. 1956 (GBl. I, S. 145), durch die einige Bestimmungen der ZPO aufgehoben und an das neue materielle Recht der Eheschließung und Ehescheidung angepaßt wurden. 5. Die VO über die Annahme an Kindes Statt vom 29. 11. 1956 (GBl. I, S. 1326), durch die die Bestimmungen des BGB über die Adoption (§§~1741–1772) aufgehoben wurden und dieser Komplex eine Neuregelung erfuhr. Veränderungen des geltenden F. durch die Rechtsprechung, teilweise auf der Basis ministerieller Richtlinien, erfolgten für die Regelungen über das Verlöbnis, über das Verhältnis der Ehegatten zueinander, über das Unterhaltsrecht während der Ehe und nach der Eheschei[S. 273]dung sowie über das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Vor allem das eheliche Güterrecht wurde durch die Rechtsprechung neu gestaltet. Auf der Basis des Gleichberechtigungsgrundsatzes bestimmte sie die Gütertrennung zum gesetzlichen Güterstand (OGZ 1, 123; 3, 298; 7, 222) und gestand der Ehefrau im Falle der Scheidung unter Umständen einen Vermögensausgleichsanspruch zu. Eine wesentliche Rolle für die familienrechtliche Praxis hat ab 1954 der im gleichen Jahre veröffentlichte erste Entwurf eines FGB gespielt. Obwohl er nicht verabschiedet worden ist, wurden seine Bestimmungen von der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis wie geltendes Recht behandelt. Inhaltlich wich der Entwurf von 1954 vom FGB vom 20. 12. 1965 z. T. erheblich ab. Das FGB von 1965. Das FGB von 1965 ist geprägt vom Verständnis der Familie als „Keimzelle der sozialistischen Gesellschaft“ und damit von einem aktiven Interesse des Staates und der Gesellschaft an Ehe und Familie, von der konsequenten Realisierung des Grundsatzes der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie vom Verständnis von Ehe und Familie als Lebensgemeinschaft. Mit der Eheschließung, die durch Erklärung gegenüber dem Standesamt erfolgt und in würdiger Form stattfinden soll, begründen die Ehegatten „eine für das Leben geschlossene Gemeinschaft“. Sinn der Ehe ist die Gründung einer Familie. Die Ehemündigkeit ist für beide Teile auf die Vollendung des 18. Lebensjahres festgesetzt. Die Eingehung eines Verlöbnisses ist den Ehewilligen zwar freigestellt, es wird jedoch nur noch als Realakt ohne Rechtsfolgen behandelt. Das FGB beschränkt sich auf vier Eheverbote, nämlich die Doppelehe, die Verwandtschaft, die Adoption und die Entmündigung. Ehen, die gegen eines der Eheverbote verstoßen, sind nichtig. Die Ehegatten entscheiden sich für einen gemeinsamen Familiennamen, der der voreheliche Name des Mannes oder der Frau sein kann und den auch die gemeinsamen Kinder erhalten. Nach einer Ehescheidung können die Ehegatten wieder ihren vorehelichen Namen annehmen. Die Bestimmungen über die eheliche Gemeinschaft sind von dem Grundsatz geprägt, daß die Ehegatten alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens im beiderseitigen Einverständnis regeln, das Erziehungsrecht über die Kinder gemeinsam ausüben und ihren Anteil an der Erziehung und Pflege der Kinder sowie an der Haushaltsführung tragen. Dabei soll es insbesondere der Frau ermöglicht werden, Mutterschaft mit beruflicher und gesellschaftlicher Tätigkeit zu vereinbaren. Die Ehegatten haben in Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens ein gegenseitiges Vertretungsrecht. Die Aufwendungen für die Kosten des Haushalts werden von den Ehegatten nach ihren Möglichkeiten durch Geld, Sach- und Arbeitsleistungen aufgebracht. Aber auch die minderjährigen und die im Haushalt lebenden volljährigen Kinder sind zu entsprechenden Leistungen verpflichtet. Im Falle des Getrenntlebens der Ehegatten statuiert das FGB Unterhaltsverpflichtungen eines Ehegatten gegenüber dem bedürftigen anderen. Den Maßstab für den zu zahlenden Unterhalt bilden die Lebensbedingungen der vorherigen gemeinsamen Haushaltsführung. Das eheliche Güterrecht kennt praktisch nur einen gesetzlichen Güterstand. Danach sind die von den Ehegatten während der Ehe erworbenen Sachen, Vermögensrechte und Ersparnisse gemeinschaftliches Eigentum und Vermögen der Ehegatten, während vor der Eheschließung erworbene Vermögenswerte oder einem der Ehegatten allein während der Ehe im Wege der Schenkung, Auszeichnung oder Erbschaft zufallende Sachen und Vermögenswerte, sowie die seiner persönlichen oder beruflichen Nutzung unterliegenden Sachen Alleineigentum jedes Ehegatten sind. Hiervon abweichende Vereinbarungen dürfen nicht zu Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, soweit dieses der gemeinsamen Lebensführung dient, getroffen werden. Über Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums verfügen die Ehegatten im beiderseitigen Einverständnis; sie können sich gegenseitig vertreten. Über Häuser und Grundstücke können sie nur gemeinschaftlich verfügen. Die Vermögensgemeinschaft der Ehegatten endet mit Beendigung der Ehe; auf Klage eines der Ehegatten kann sie auch schon während der Ehe aufgehoben werden, wenn dies zum Schutze der Interessen des anderen Ehegatten oder minderjähriger Kinder erforderlich ist. Grundsätzlich wird das gemeinschaftliche Eigentum zu gleichen Teilen geteilt, unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse der Beteiligten können den Ehegatten auch ungleiche Anteile zugesprochen werden. Darüber hinaus kann das Gericht einem Ehegatten, der wesentlich zur Vergrößerung oder Erhaltung des Vermögens des anderen beigetragen hat, bei Beendigung der Ehe einen Anteil an dessen Vermögen zusprechen (sog. Ausgleich). Die Ehe endet: durch Tod eines Ehegatten, durch Scheidung, durch Nichtigkeitserklärung und durch Todeserklärung eines Ehegatten. Die Ehescheidung beruht auf dem Zerrüttungsprinzip. Jedoch haben die Gerichte der DDR in jedem Scheidungsprozeß „eine sorgfältige Prüfung der Entwicklung der Ehe vorzunehmen“. Voraussetzung der Scheidung ist ferner, daß die Ehe ihren Sinn für die Ehegatten, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat. Stehen die Interessen minderjähriger Kinder einer Scheidung entgegen oder würde sie für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen, so sind an die Feststellung der Zerrüttung strengere Maßstäbe anzulegen. Das Schuldprinzip behält insofern seine Gültigkeit, als im Urteil der Schuldige für die Zerrüttung der Ehe genannt wird. Durch Beschluß des Obersten Gerichts der DDR vom 24. 6. 1970 sind die unteren Gerichte auf ihre „erzieherischen“ Pflichten hingewiesen und neben der obligatorischen Aussöhnungsverhandlung weitere Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Ehe- und Familienberatungsstellen zur sogenannten Eheerhaltung festgelegt worden. Im Scheidungsurteil ist gleichzeitig über das elterliche Erziehungsrecht für die minderjährigen Kinder, über die Höhe des Unterhalts des nichterziehungsberechtigten Elternteils, über etwaige Unterhaltsansprüche zwischen den Ehegatten sowie eventuell über die Ehewoh[S. 274]nung zu entscheiden. Die Entscheidung über das Erziehungsrecht für die Kinder ist in erster Linie unter dem Gesichtspunkt des Wohls der Kinder zu treffen. Die Umstände der Ehescheidung können jedoch mitberücksichtigt werden. Das Erziehungsrecht kann bei der Ehescheidung auch beiden Eltern entzogen oder seine Ausübung bis zur Dauer eines Jahres ausgesetzt werden. Der nichterziehungsberechtigte Elternteil behält das Recht zum persönlichen Umgang mit dem Kind. Der Unterhalt zwischen geschiedenen Ehegatten richtet sich nach dem Bedürfnisprinzip unter zusätzlicher Berücksichtigung der Umstände, die zur Scheidung geführt haben. In der Regel ist eine Unterhaltsverpflichtung als eine Übergangshilfe gedacht und daher auf zwei Jahre begrenzt; ca. 85 v. H. der geschiedenen Eheleute erhalten keine Unterhaltszahlungen, 10 v. H. bis höchstens 2 Jahre und nur 5 v. H. für einen längeren Zeitraum. Nur bei Erwerbsunfähigkeit kann eine darüber hinausgehende, eventuell auch dauernde Unterhaltsverpflichtung ausgesprochen werden, wenn sie für den Verpflichteten zumutbar ist. Das Verhältnis Eltern-Kinder regelt das FGB für eheliche und nichteheliche Kinder gemeinsam. Das elterliche Erziehungsrecht wird als „bedeutende staatsbürgerliche Aufgabe der Eltern“ bezeichnet, wobei als Erziehungsziele sowohl allgemeine Werte als auch spezielle Werte der sozialistischen Gesellschaft herausgestellt werden. Das elterliche Erziehungsrecht umfaßt sowohl die Personensorge als auch die rechtliche Vertretung des Kindes. Staatliche Organe und gesellschaftliche Organisationen sollen die Eltern bei der Ausübung des Erziehungsrechts unterstützen. Bei ehelichen Kindern steht das elterliche Erziehungsrecht beiden Elternteilen gemeinsam zu, im Falle der Verhinderung oder des Todes eines Ehegatten einem Elternteil allein. Das gleiche gilt bei Ehescheidung und eventuell auch im Falle des Getrenntlebens. Das Erziehungsrecht für nichteheliche Kinder steht der Mutter zu. Gefährdungen des Kindes können zu Eingriffen in das elterliche Erziehungsrecht- bis zu seinem Entzug - führen. Die Vaterschaft ehelicher Kinder beruht auf der gesetzlichen Vermutung, daß der Ehemann der Mutter der Vater des Kindes ist; bei nichtehelichen Kindern wird die Vaterschaft durch Anerkennung oder im gerichtlichen Verfahren festgestellt. Das nichteheliche Kind ist mit seinem Vater verwandt und ihm gegenüber Unterhalts- und in beschränktem Rahmen auch erbberechtigt; es erhält jedoch den Namen der Mutter. Ein Eltern-Kind-Verhältnis wird auch durch Annahme an Kindes Statt (Adoption) begründet (§§~66 bis 78 FGB). Die Adoption erfolgt auf Antrag durch Beschluß des Organs für Jugendhilfe. Der Annehmende muß volljährig, der Angenommene minderjährig sein, zwischen beiden soll ein angemessener Altersunterschied bestehen. Ehegatten sollen Kinder nur gemeinschaftlich adoptieren. Die Adoption schafft die gleichen Beziehungen, wie sie zwischen Eltern und Kindern bestehen und begründet auch zwischen dem Kind und dessen Abkömmlingen und den Verwandten des Annehmenden die gleichen Rechte und Pflichten wie zwischen leiblichen Verwandten. Ein Eheverbot besteht allerdings nur zwischen dem Annehmenden und dem Kind. Zur Adoption ist in der Regel die Einwilligung der Eltern erforderlich, ausnahmsweise kann sie jedoch durch das Gericht ersetzt werden. Auch der Anzunehmende muß, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat, einwilligen. Mit der Adoption erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dem Verhältnis zwischen dem Kind und seinen leiblichen Verwandten. Die Adoption kann nur durch das Gericht aufgehoben werden. Zur Klage sind unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern, das Organ der Jugendhilfe und der Annehmende berechtigt. Ähnliche Verhältnisse wie das Eltern-Kind-Verhältnis begründen die Vormundschaft und die Pflegschaft. Die Vormundschaft über einen Minderjährigen wird angeordnet, wenn niemand das elterliche Erziehungsrecht hat, die Pflegschaft dann, wenn die erziehungsberechtigten Eltern oder der Vormund verhindert sind oder eine Vertretung des Kindes durch sie aus Gründen der Pflichtenkollision entfällt. Vormundschaft und Pflegschaft können auch unter bestimmten Voraussetzungen über Volljährige angeordnet werden. Bei den Regelungen über die Verwandtschaft unterscheidet das FGB zwischen Verwandten in gerader Linie und in der Seitenlinie sowie nach Verwandtschaftsgraden. Unterhaltspflichten bestehen nur zwischen Verwandten auf- und absteigender gerader Linie (z. B. nicht zwischen Geschwistern); sie sind auf drei Generationen beschränkt und grundsätzlich vom Bedürftigkeitsprinzip beherrscht. Das Einführungsgesetz zum FGB (EGFGB) enthält neben Übergangsbestimmungen sowie erb- und sachenrechtlichen Anpassungsbestimmungen (Zivilrecht) die Vorschriften zum internationalen F. Für die Gültigkeit der Eheschließung ist das Heimatrecht maßgeblich, die Form richtet sich nach dem Ortsrecht. Bürger der DDR bedürfen zur Eheschließung mit einem Bürger eines anderen Staates einer staatlichen Genehmigung. Für die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten sowie für die Ehescheidung gilt das Heimatrecht; wenn die Ehegatten verschiedenen Staaten angehören, das Recht der DDR. Die Abstammung von Kindern, die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern, die Adoption, Vormundschaft und Pflegschaft richten sich nach dem Heimatrecht der Betroffenen. Bei der Anwendung fremden Rechts findet der Grundsatz des ordre public Anwendung. Ehescheidungen durch ausländische Gerichte bedürfen der Anerkennung durch den Minister der Justiz. Hiervon ausgenommen sind Scheidungsurteile der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West). Anderslautende internationale Vereinbarungen finden vor diesen gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Verfahren in Familiensachen ist in der Familienverfahrensordnung vom 17. 2. 1966 geregelt. Subsidiär finden die Vorschriften der ZPO (Zivilprozeß) Anwendung. In Ehesachen gilt der Grundsatz der umfassenden Aufklärung des Sachverhalts (Offizialmaxime). Das Gericht kann Vertreter gesellschaftlicher Kollektive und Kräfte in das Verfahren einbeziehen. Zuständig in [S. 275]Ehesachen ist das Kreisgericht. Dem Ehescheidungsverfahren ist eine grundsätzlich obligatorische Aussöhnungsverhandlung vorgeschaltet, die zur Aussetzung des Verfahrens bis zu einem Jahr führen kann, wenn Aussicht auf Aussöhnung der Parteien besteht. Für das Eheverfahren gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit, d. h. es muß gleichzeitig mit dem Urteil über die Scheidung oder Nichtigkeit der Ehe über das elterliche Erziehungsrecht, den Unterhalt für die Kinder und auf Antrag über eventuelle Unterhaltsansprüche eines Ehegatten entschieden werden. Auf Antrag sind außerdem die Vermögensteilung, der Ausgleichsanspruch und die Zuteilung der ehelichen Wohnung mit dem Eheverfahren zu verbinden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 272–275 Familienname A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familienzusammenführung

DDR A-Z 1975

Materielle Verantwortlichkeit (1975)

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Im Arbeitsrecht der DDR geltendes Prinzip, das den Werktätigen gegenüber seinem Betrieb in bestimmten Fällen zur Schadensersatzleistung für verursachte oder verschuldete Schäden verpflichtet. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 556 Materielle Interessiertheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mathematik

DDR A-Z 1975

StFB (1975)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Staatl. Forstwirtschaftsbetriebe. Forstwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 842 Steuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stipendien

DDR A-Z 1969

DDR A-Z 1969

Marktforschung (1969)

Die M. hat für die mitteldeutsche Wirtschaft erst in den letzten 2 bis 3 Jahren im Zuge der weiteren Entwicklung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des Ökonomischen Systems des Sozialismus an Bedeutung gewonnen. Anders als in einer marktwirtschaftlichen Ordnung wird der M. dabei nicht nur die Aufgabe gestellt, die Marktbedingungen zu beobachten und zu untersuchen sowie die herrschenden Tendenzen festzustellen. „Aus der Notwendigkeit, bei der zentralen staatlichen Planung schon die Markterfordernisse zu berücksichtigen und unter Ausnutzung der Wertkategorien den Markt bewußt zu gestalten, und aus der Orientierung der einzelnen Warenproduzenten auf die aktive Nutzung der Marktkategorien im Rahmen der Planung sowie aus ihrer eigenverantwortlichen, volkswirtschaftlichen Optimalitätskriterien berücksichtigenden, marktgestaltenden Funktionen, leiten sich die Aufgaben der M. ab …“ Unter sozialistischen Produktionsverhältnissen hat die M. als unmittelbare Funktion der Planung Aufgaben, von der Prognose ausgehend bis zur operativen Planung, wahrzunehmen“ (Zur Organisation der Marktforschung in der Industrie der DDR „Die Wirtschaft“, Beilage Nr. 23/67). Wichtiger Bestandteil der M. ist die Bedarfsforschung. Sie soll dazu beitragen, „eine bedarfsgerechte Produktion von Konsumtions- und Produktionsmitteln sowie eine reibungslose kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung und der verschiedenen Bereiche der Volkswirtschaft bei niedrigstem Aufwand zu sichern“. Da jedoch der Marxismus-Leninismus von der systematischen Lenkung des gesamten gesellschaftlichen Entwicklungsprozesses ausgeht, wozu natürlich auch das Konsumverhalten der Bevölkerung zählt, findet die M. bzw. die Bedarfsforschung ihre zwangsläufige Ergänzung in der Bedarfslenkung. Hierunter ist die „planmäßige Einflußnahme auf Umfang und Struktur des Bedarfs der Bevölkerung durch Organe des sozialistischen Staates, wirtschaftsleitende Organe, Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe“ zu verstehen. „Ziel der Bedarfsforschung sind a) die Verwirklichung wichtiger Prinzipien der sozialistischen Lebensweise, b) die Herstellung einer weitgehenden Übereinstimmung zwischen dem Bedarf und den Angebotsmöglichkeiten der Volkswirtschaft“ („Ökonomisches Lexikon“, Ostberlin 1966, Bd. I, S. 273 und 274). Die M. bzw. Bedarfsforschung ist Aufgabe staatlicher Stellen, wirtschaftlicher Vereinigungen, Unternehmen und Betriebe. Vielfach werden zur Lösung spezifischer Aufgaben M.-Institute herangezogen. Das bekannteste dieser Institute ist das dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstehende Institut für M. Das Institut wurde 1962 mit Sitz in Leipzig unter der Bezeichnung „Institut für Bedarfsforschung“ gegründet. Mit Statut vom 1. 1. 1967 wurde der Name in „Institut für M.“ geändert und die Aufgabenstellung den Erfordernissen der neuen wirtschaftlichen Zielsetzung angepaßt. Das Institut soll Marktanalysen und Marktinforrnationen erarbeiten, die Methodik der Bedarfsforschung laufend überprüfen und Befragungen durchführen. Zur Auswertung der Ergebnisse für die Perspektivplanung des Lebensstandards arbeitet es mit der Staatlichen Plankommission, dem zuständigen Ministerium und den leitenden Organen von Produktion und Handel eng zusammen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 389 Markt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marktproduktion

DDR A-Z 1969

Treuhandvermögen (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Durch die „VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR“ vom 6. 9. 1951 (GBl. S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der Verwaltung, wenn sich mindestens die Hälfte der Anteile in den Händen von Ausländern befand. Entsprechendes galt für das Vermögen von Personalgesellschaften, Erbengemeinschaften und anderes Gesamthandsvermögen (1. DB. vom 11. 8. 1952, GBl. S. 745). Die Verwaltung ausländischer Unternehmen wurde den zuständigen Fachministerien bzw. den ihnen unterstellten Vereinigungen Volkseigener Betriebe übertragen, ausländische Beteiligungen an Unternehmen der Deutschen Investitionsbank, Zahlungsmittel, Wertpapiere, Bankguthaben der Deutschen Notenbank. Die Kontrolle über die Verwaltung übt das Ministerium der Finanzen aus. Die mit der Verwaltung beauftragte Stelle hat lediglich die Interessen des Staates zu berücksichtigen und steht zum Eigentümer des T. in keinem Rechtsverhältnis. Sie hat die alleinige Verfügungsgewalt über das ihr übertragene T. Die bei der Verwaltung ausländischer Vermögenswerte erzielten Gewinne werden auf ein Sammelkonto überwiesen, von dem die mit der Verwaltung des gesamten ausländischen T. verbundenen Kosten gedeckt werden. Die Tatsache der Verwaltung ist in die zuständigen öffentlichen Register (Handelsregister, Grundbuch usw.) einzutragen. Zu „Treuhandbetrieben“ zählen auch Großbetriebe der Industrie, z. B. die Chemiewerke des Solvay-Konzerns in Osternienburg und Westeregeln, die Finsterwalder Maschinenfabrik, die [S. 657]IHAGEE-Kamerawerke in Dresden usw. Die endgültige Eigentumsregelung für die T. ist bis zum „Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland“ zurückgestellt. Das Vermögen von Personen, die nach dem 10. 6. 1953 geflüchtet sind, fällt nach der AO Nr. 2 „über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen“ vom 20. 8. 1958 (GBl.~I, S. 644) unter Treuhandverwaltung (Flüchtlingsvermögen), für die im wesentlichen die gleichen Grundsätze gelten wie für ausländisches T. Als T. werden auch die in Ost-Berlin und der „DDR“ liegenden West-Berlinern gehörenden Grundstücke behandelt (Grundeigentum). Für Grundstücke, deren Eigentümer in der BBD wohnen, wird nur dann ein staatlicher Treuhänder bestellt, wenn der Eigentümer nicht selbst einen Verwalter eingesetzt hat. Die Verwaltung wird im allgemeinen durch den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung oder durch die Grundstücksverwaltung der Gemeinden ausgeübt. Auch die staatliche Verwaltung ist dem im Westen lebenden Eigentümer zur Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet. Die gleichen Grundsätze gelten für Vermögen, das Ausländer nach dem 8. 5. 1945 — z. B. durch Erbfolge — erwerben. Wenn es sich bei dem Ausländer selbst um einen früheren Flüchtling handelt, wird sein Vermögen als Flüchtlingsvermögen behandelt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 656–657 Treubruch, landesverräterischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Truppenstärken

DDR A-Z 1969

Generalinvestor (1969)

Staatliches Organ oder volkseigener Betrieb, verantwortlich für die Durchführung komplexer Investitionsvorhaben mehrerer Planträger auf einem bestimmten Gebiet der „DDR“. Der G. ist in der Regel der Aufbauleiter, unterstellt dem Hauptplanträger. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Generaldirektor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generallinie

DDR A-Z 1969

Kontrollstreifen (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Sperrgebiet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 341 Kontrollrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konzentrationslager

DDR A-Z 1966

DDR A-Z 1966

Liebknecht, Karl (1966)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 * 13. 8. 1871 in Leipzig als Sohn des späteren sozialdem. Parteiführers und Reichstagsabg. Wilhelm L., gest. 15. 1. 1919 in Berlin. Studium der Rechtswissenschaft, später Anwalt in Berlin, vor allem Verteidiger in pol. Strafprozessen. Kriegsgegner und rev. Sozialist, 1907 aus politischen Gründen zu 1½ Jahren Festung verurteilt, führend in der soz. Jugendinternationale, 1908 sozialdem. Abgeordneter in Preußen, ab 1912 M.d. R., zusammen mit Rosa ➝Luxemburg, seiner engen Kampfgefährtin, Repräsentant des linksradikalen Flügels der SPD. Stimmte am 4. 12. 1914 als erster sozialdem. Reichstagsabgeordneter gegen die Bewilligung der Kriegskredite und Gezeichnete den Krieg als „imperialistischen Eroberungskrieg“. Wegen seiner Antikriegs-Propaganda 1916 aus der SPD ausgeschlossen. Führend in der „Gruppe Internationale“ bzw. im Spartakusbund (KPD). Am 1. 5. 1916 auf einer Antikriegsdemonstration in Berlin verhaftet und wegen Hochverrats zu 4 Jahren Zuchthaus verurteilt. Rief am 9. 11. 1918 vor dem Berliner Schloß „die freie sozialistische Republik Deutschland“ aus und forderte mit der Losung „Alle Macht den Arbeiter- und Soldatenräten“ die sofortige Überleitung der bürgerlichen in die sozialistische Revolution. Mitbegründer der KPD (31. 12. 1918), nach dem kommun. Januaraufstand am 15. 1. 1919 von Soldaten der Gardeschützendivision zusammen mit Rosa Luxemburg ermordet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 286 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/liebknecht-karl verwiesen. Liberman-Diskussion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Liga für Völkerfreundschaft

DDR A-Z 1966

Akademie der Wissenschaften, Deutsche (1966)

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Auf Befehl Nr. 187 der SMAD (Besatzungspolitik) vom 1.~Juli 1946 wurde die DAdW. mit Sitz in Berlin eröffnet; sie bezeichnet sich selbst als „Nachfolgerin“ der 1700 gegründeten Kurfürstlich-Brandenburgischen Societät der Wissenschaften und der aus dieser hervorgegangenen Preußischen AdW, deren Mitglieder und traditionelle Arbeiten sie auch fortführt. Während die Preußische AdW jedoch vorwiegend auf geisteswissenschaftl. Gebiet gearbeitet hatte, nehmen bei der DAdW. — nach sowjet. Vorbild — naturwissenschaftl. und technische Aufgaben wesentlich breiteren Raum ein. 1964 unterstanden der DAdW. rd. 100 naturwissenschaftliche und „gesellschaftswissenschaftliche“ Institute, Arbeitsstellen, Kommissionen und Gesellschaften mit über 12.000 (darunter rd. 3.000 wissenschaftlichen) Mitarbeitern; im gleichen Jahr hatte sie 152 ordentliche und 155 korrespondierende Mitgl., darunter noch 26 ordentliche und 33 korrespondierende in der BRD. Die (1964) etwa 80 naturwissenschaftl., technischen und medizinischen Institute, Arbeitsstellen usw. wurden im Mai 1957 zu einer Forschungsgemeinschaft (Vors. der Chemiker Hermann Klare), die „gesellschaftswissenschaftlichen“ Institute und Einrichtungen (Gesellschaftswissenschaften) zu einer Arbeitsgemeinschaft (Vors. der Historiker Leo ➝Stern) zusammengefaßt. Über Forschungsgemeinschaft und Deutschen Forschungsrat ist die DAdW. mit ihren Instituten auch Teil des Planungsapparates geworden. Im Staatshaushalt 1963 waren für die DAdW. an Haushaltsmitteln 160 Mill. DM Ost, an Investitionsmitteln 28,7 Mill. DM Ost vorgesehen. Der Sowjetisierungsprozeß bei der DAdW. ist sehr weit fortgeschritten; die Durchdringung der Fachwissenschaften mit Parteiideologie, das Programm des Aufbaus eines neuen bolschewistischen Wissenschaftssystems (Wissenschaft) und die allmähliche Ablösung der letzten Generation „bürgerlicher“ Gelehrter durch die Kader eines politisch geschulten Forschernachwuchses engen die zweck- und tendenzfreie Forschung immer mehr ein. Seit 1955 wurde der Einfluß der wissenschaftl. Gremien mehr und mehr zugunsten des von SED-Mitgl. oder -Hörigen beherrschten Verwaltungsapparates beschränkt; auf Kongressen und bei großen wissenschaftl. Unternehmungen werden Nichtkommunisten häufig nur vorgeschoben, um die internationale Geltung der DAdW. zu erhalten. Doch werden auch heute noch mit erheblichem Aufwand große wissenschaftliche Aufgaben (wie das Große historische Wörterbuch der Brüder Grimm) und spezialwissenschaftl. Publikationen (im 1946 gegr. Akademie-Verlag) gefördert, in denen die politische Manipulierung des Wissenschaftsbetriebes wenig oder gar nicht in Erscheinung tritt. Von den Institutionen der geisteswissenschaftlichen („gesellschaftswissenschaftlichen“) Arbeitsgemeinschaft sind folgende hervorzuheben: Das 1962 aus der „Deutschen Kommission“ hervorgegangene Institut für deutsche Sprache und Literatur (Leitung bis 1965 Prof. Dr. Theodor ➝Frings, seit 1965 Prof. [S. 19]Dr. Hans Günther Thalheim) bearbeitet u.a. die Buchstaben A–C der Neufassung des Deutschen Wörterbuches der Brüder Grimm (an den Buchstaben D–F arbeitet die Akademie der Wissenschaften in Göttingen), die Neue Folge des Goedekeschen „Grundrisses zur Geschichte der deutschen Dichtung“ und ein Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache; es bereitet ferner ein Marx-Engels-Wörterbuch sowie ein Goethe-Wörterbuch vor. Das Institut für deutsche Volkskunde (Direktor: Prof. Dr. Wolfgang Steinitz) soll die „Lebensweise und kulturellen Leistungen der werktätigen Klassen und Schichten des Volkes“ (mit Schwerpunkt auf den „demokratischen Traditionen in der deutschen Volksdichtung“ und der „materiellen Volkskultur“) erforschen. Periodica: „Deutsches Jahrbuch für Volkskunde“ und (zusammen mit Institutionen und Ministerien anderer Länder des Sowjetblocks) „Demos“. Die Arbeitsstelle für Kunstgeschichte (Leiter: Prof. Dr. Edgar Lehmann) bereitet die Neuauflage der Dehioschen Handbücher der deutschen Kunstdenkmäler für den mitteldeutschen Bereich vor und bearbeitet u.a. das Corpus der romanischen Künste Mitteldeutschlands. Das Institut für Philosophie (Leitung: Prof. Dr. Georg Klaus) soll u. a. „grundlegende Probleme des dialektischen und historischen Materialismus, besonders unter weltanschaulichen und methodologischen Gesichtspunkten“ und „allgemeine Gesetzmäßigkeiten beim Aufbau des Sozialismus in der DDR, vor allem des Wirkens objektiver und subjektiver Faktoren in der sozialistischen Gesellschaft“ erforschen. Das Institut für Geschichte (Leitung: Prof. Dr. Ernst Engelberg) betreibt neben der „Erforschung und Darstellung der deutschen Nationalgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart“ besonders Forschungsarbeiten zur Geschichte der Arbeiterbewegung. Das Institut für Wirtschaftswissenschaft (Leitung: Prof. Fred ➝Oelßner) „beschäftigt sich u.a. mit grundlegenden, an der Praxis des sozialistischen Aufbaues und des Kampfes gegen den westdeutschen Imperialismus orientierten Problemen der politischen Ökonomie“. Zeitschriften der DAdW.: „Deutsche Literaturzeitung“, „Forschungen und Fortschritte“, ferner seit 1958 „Monatsberichte der DAdW.“ — Präsident der DAdW. ist seit Okt. 1958 der Latinist Prof. Dr. Werner ➝Hartke, Generalsekretär Prof. Dr. Günther ➝Rienäcker. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 18–19 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für ärztliche Fortbildung

DDR A-Z 1966

Sprache (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Unter dem Einfluß des Parteijargons verändert sich die Schrift- u. Umgangssprache der SBZ in einer Weise, die hüben wie drüben von vielen Menschen als Symptom des Auseinanderlebens und der Entfremdung empfunden wird. Entwicklungstendenzen der S., die allgemein mit der Technisierung des Lebens und den Fortschritten auf dem Gebiet der Kommunikationsmittel (zumal der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung von Wort und Ton) Hand in Hand gehen, werden im totalitären Herrschaftsbereich durch den hemmungslosen Sprachverschleiß in der politischen Agitation und Propaganda verstärkt und beschleunigt. Das Weltanschauungs-Monopol des Marxismus-Leninismus und dessen behauptete Wissenschaftlichkeit, die Ansprüche der Zentralverwaltungswirtschaft (Produktionssteigerung, Plandisziplin, Erreichung des „Weltniveaus“), der militante Stil des Klassen- und „Friedens“-Kampfes, die bewußte Anlehnung an die SU — all das durchsetzt auf dem Wege über Presse, Fachliteratur, Rundfunk, Schule, Schulung und Kulturelle Massenarbeit, ja, selbst über Literatur, Theater, Kabarett das öffentliche und private Leben mit Elementen der (pseudo-)-philosophischen, politökonomischen, militärischen Fachsprache. Der Glaube an die Machbarkeit aller Dinge bestimmt (wie beim Nationalsozialismus) den Habitus des gesprochenen und ge[S. 454]schriebenen Wortes; der ideologische Bruch der Doktrin („der Überbau hilft der Basis“, Marxismus-Leninismus) nötigt zu sprachlichen Camouflagen (typisches, immer wiederkehrendes Beispiel: „breit entfalten“ für „aufziehen“, organisieren); der arglistigen Täuschung politisch Unerfahrener oder Schwankender dienen die Sinnverschiebungen bei Schlüsselbegriffen wie Demokratie, Freiheit, Frieden, Gesetzlichkeit (Rechtswesen), Mitbestimmung, Sozialismus, Wahlen usw.; der Kampf gegen den „Klassenfeind“, vor allem aber die Auseinandersetzung mit den ideologischen Abweichungen haben Arsenale von Schimpf- und Schmähwörtern entstehen lassen, die für den Nichtkommunisten vielfach unverständlich sind (Objektivist, Praktizist, Versöhnler u.a.); Journalisten, Partei- und Gewerkschaftsfunktionäre, aber auch Lehrer passen sich unter dem Zwang, den ideologischen Weisungen und Losungen der SED prompt zu folgen, oft auch unfähig zu selbständigem Denken und eigenem Ausdruck (oder deren Gefahren meidend) der S. der jeweils maßgebenden Parteigrößen an, und Nichtkommunisten folgen ihnen darin, entweder um sich zu tarnen, oder um das „Partei-Chinesisch“, nur dem Ohr von Gleichgesinnten vernehmbar, ad absurdum zu führen. Nachdem in der Tagespublizistik der BRD häufig die Gefahr einer Sprachspaltung an die Wand gemalt wurde, hat die Wissenschaft erfreulicherweise begonnen, die Sonderentwicklung der S. in der SBZ zu untersuchen und fundierte Erkenntnisse über sie vorzulegen. Die Verluderung der S. (als gesamtdeutsches und als sowjetzonales Problem) ist auch in der SBZ beobachtet und von einigen Einsichtigen (Becker, Klemperer, Weiskopf, Zweig) kritisch u. warnend behandelt worden, doch wurden die spezifisch „gesellschaftlichen“ Ursachen von ihnen begreiflicherweise übersehen. Der Spracherziehung dient, unter Wahrung der Tabus und mit klassenkämpferischen Einschlägen, die unter Mitwirkung der Redaktion des sowjetzonalen Duden vom Verlag Enzyklopädie herausgegebene Monatsschrift „Sprachpflege“. Schriftsteller, Pädagogen und Wissenschaftler, die sich um die „Reinerhaltung und schöpferische Weiterentwicklung der deutschen S.“ verdient machen, zeichnet die Deutsche Akademie der Künste mit dem F.-C.-Weiskopf-Preis aus. Ein von der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften seit langem vorbereitetes Wörterbuch der Deutschen S. der Gegenwart, dessen erste Lieferungen vorliegen, berücksichtigt bereits die Sonderentwicklung der S. im kommun. Machtbereich. Literaturangaben Bartholmes, Herbert: Das Wort „Volk“ im Sprachgebrauch der SED (Die Sprache im geteilten Deutschland, Bd. II). Düsseldorf 1964, Schwann. 242 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 453–454 Sporttoto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Spremberg

DDR A-Z 1966

StVA (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Abk. für Strafvollzugsanstalt. (Strafvollzug) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 474 Studienlenkung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SU

DDR A-Z 1965

DDR A-Z 1965

Neue Technik (1965)

Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 Plan Neue Technik, Technik, Rationalisierung, wissenschaftl.-techn. ➝Forschung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 305 Neubürger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neuer Kurs

DDR A-Z 1965

Wiedergutmachung (1965)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Eine individuelle W. nationalsozialistischen Unrechts erfolgt für Vermögensschäden und in Form von Haftentschädigung in der SBZ nicht. Auch mit anderen Staaten sind keine W.- Abkommen abgeschlossen. Nur die anerkannten, das heißt in der Regel die noch heute für das kommun. System in der SBZ eintretenden Verfolgten des Naziregimes genießen einige Vorteile, darunter Gesundheitshilfe und bei Erwerbsminderung Leistungen aus der Sozialversicherung, die denen bei Betriebsunfällen gleichen, auch wenn sie keine Versicherungszeiten aufweisen können, sowie erhöhten Urlaub, Vorrechte bei der Zuteilung von Wohnraum (Wohnungswirtschaft), bei der Beschaffung von Hausrat und durch Gewährung von Studienbeihilfen für Kinder. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 477 Widerstand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wiedervereinigung

DDR A-Z 1965

Volkseigene Wirtschaft (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Zur VEW zählen die Volkseigene Industrie, die staatlichen Verkehrseinrichtungen (Deutsche ➝Reichsbahn, Post- und Fernmeldewesen, Schiffahrt, Kraftverkehr), der staatliche Großhandel mit Industriebedarf (Staatliche Kontore), der staatliche Großhandel mit Konsumgütern und Lebensmitteln (Großhandelsgesellschaften, VVEAB) und der staatliche Einzelhandel (HO). Von den insgesamt rd. 7,79~Mill. Beschäftigten in der Wirtschaft waren Ende 1963 rd. 4,9 Mill. d. s. 63~v. H., in der VEW tätig. (Sozialistische Wirtschaft) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 459 Volkseigene Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigentum

DDR A-Z 1965

Protest (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für a) das förmliche Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft im Gerichtsverfahren, vor allem im Strafverfahren gegen erstinstanzliche Urteile der Kreis- und Bezirksgerichte; eingeführt nach sowjet. Vorbild zur Hervorhebung der besonderen Stellung der Staatsanwaltschaft durch §§ 274 ff. des „Gesetzes über das Verfahren in Strafsachen in der DDR (Strafprozeßordnung)“ vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996). Während das vom Angeklagten eingelegte Rechtsmittel (Berufung) gemäß § 284 StPO vom Berufungsgericht ohne mündliche Verhandlung als „offensichtlich unbegründet“ durch Beschluß verworfen werden kann, muß über den form- und fristgerecht eingelegten Protest der Staatsanwaltschaft immer verhandelt werden. Auch in dieser gesetzlichen Regelung kommt die stärkere Stellung des Staatsanwalts gegenüber dem Angeklagten zum Ausdruck. Eine nach der 3. Parteikonferenz der SED vereinzelt an dieser unterschiedlichen Stellung geübte Kritik wurde Anfang 1957 als ungerechtfertigte „Tendenz zur Liberalisierung“ zurückgewiesen. b) Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, wenn diese in einem Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren, bei der Bearbeitung von Eingaben oder aus sonstigen Quellen eine Gesetzesverletzung feststellt. Der P. ist bei dem Organ einzulegen, in dessen Bereich die Gesetzesverletzung begangen wurde. Das vom P. betroffene Organ hat innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Wird dem P. nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, so kann der übergeordnete Staatsanwalt den P. bei der dem betreffenden Organ übergeordneten Stelle einlegen (§§ 38 ff. des Staatsanwaltschaftsgesetzes vom 17. 4. 1963 — GBl. 1, S. 57). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 340 Propaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Provokation

DDR A-Z 1963

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Bauwirtschaft (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Das Schwergewicht der Bautätigkeit liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Etwa 40 v. H. der Bauleistung betrifft direkt oder indirekt den Industriebau. Der Wohnungsbau wird vernachlässigt. Baustoffmangel und technische Rückständigkeit führten zu der amtlichen Feststellung: „Wir bauen nicht gut genug, wir bauen zu langsam und vor allem zu teuer.“ Das Bauvolumen der SBZ betrug 1962 pro Kopf der Bevölkerung nur wenig mehr als die Hälfte gegenüber dem Stand in der Bundesrepublik. Hauptaufgabe der B. im Siebenjahrplan (1959–65) ist wieder die „Konzentrierung der Kräfte auf die vordringliche Entwicklung der Grundstoffindustrie (Chemie, Kohle, Energie). Die B. soll bis 1965 die Produktion bei gleichbleibender Arbeitskräftezahl verdoppeln. Zu diesem Zweck werden der Baumaschinen- und der Baustoffindustrie zur Erweiterung ihrer Kapazitäten erhebliche Mittel zugeführt. Der Mangel an modernen Baumaschinen besteht jedoch auch weiterhin. In den ersten vier Jahren des Siebenjahrplanes (1959–1962) sind die Pläne nicht erfüllt worden. Auch die in der Landwirtschaft — besonders nach der Zwangskollektivierung 1960 — erforderlichen Wirtschaftsbauten wurden in ungenügendem Umfange erstellt. Die Mitglieder der LPG sind weitgehend auf Selbsthilfe angewiesen. Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 61 Bautzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BDVP

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Dispensaire (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 (Aus dem Französischen.) Die sowjet. Bezeichnung für medizinische „Beratungs- und Behandlungsstellen“, die auf umgrenzten Gebieten Früherfassung („Prophylaxe“) und Aufklärung mit Diagnostik und Behandlung zusammenfassen, die Kranken mittels eines Meldesystems erfassen, ihre Behandlung überwachen („Fürsorge“) und die weitere gesundheitliche Entwicklung verfolgen („Metaphylaxe“). Sie erstrecken ihre Tätigkeit entweder auf bestimmte Krankheiten oder auf solche Bevölkerungsgruppen (nach Arbeitsplatz oder Lebensalter), in denen bestimmte Krankheiten häufig auftreten. Nach dem „D.-Prinzip“ sollen das gesamte Betriebsgesundheitswesen und jede Poliklinik arbeiten. Besondere D. bestehen für Mütter und Kinder, für Tbc, Geschwulstleiden (mit gesetzlicher Meldepflicht schon jedes Verdachtfalls!), rheumatische Leiden, Krankheiten von Herz und Kreislauf, Leiden der Atmungsorgane, Diabetes usf., sowie als sportärztliche, orthopädische, psychiatrische u. a. Beratungsstellen. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 114 Dispatchersystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Disponibilität

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Statistik (1963)

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 Als amtliche St. werden allgemein alle statistischen Arbeiten bezeichnet, die von der Staatsverwaltung durchgeführt werden und auf rechtsverbindlichen Anordnungen beruhen. Ihr Umfang u. Inhalt sind seit jeher von den Aufgaben abhängig, die sich der Staat stellt und von der Art der Gesetzgebungs- u. Verwaltungsmaßnahmen, die er ergreift, um diese Aufgaben durchzuführen. In der SBZ wird die St. als selbständige Gesellschaftswissenschaft angesehen. Ihre „theoretischen Grundlagen sind der historische Materialismus und die politische Ökonomie des Marxismus-Leninismus“. Die St. ist Teil des zentralen Verwaltungsapparates und ein Instrument der politischen Zielsetzungen (Propaganda). Die „Staatliche Zentralverwaltung für Statistik“ (StZfSt) ist für alle Fragen der St. und des damit im Zusammenhang stehenden Rechnungswesens verantwortlich. Ihre Bezirks- und Kreisstellen arbeiten nur auf zentrale Anweisung. Die ursprünglich lockere Dreigliederung (Stat. Zentralamt — Stat. Landesamt — Stat. Kreisamt) wurde mit Gesetz vom 16. 2. 1950 aufgehoben und die StZfSt. der Staatlichen ➝Plankommission unterstellt. Die „VO über die Aufgaben und Organisation der Statistik in der DDR“ vom 20. 7. 1956 unterstellte die StZfSt. dem Ministerrat. Gem. „VO über das Berichtswesen in der DDR“ vom 20. 7. 1956 sind alle statistischen Erhebungen nur mit Genehmigung der StZfSt. oder ihrer Organe zulässig. Verstöße gegen die Genehmigungspflicht werden streng bestraft. Ebenso macht [S. 461]sich strafbar, wer auf Berichtsbogen falsche Angaben macht oder diese Bogen verspätet abgibt. Die Auswertung der Fragebogen erfolgt verschlüsselt bei der zentralen Hollerithstation der StZfSt. Da der Maschinenpark stark veraltet ist und nicht die erforderliche Kapazität besitzt, will man bis 1965 32 elektronische Rechenzentren des „VEB Maschinelles Rechnen“ einrichten. Die StZfSt. hat folgende Aufgaben: Sie prüft die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und die Materialversorgungspläne, sie kontrolliert die Berichterstattung bei Verwaltungen und Betrieben, sie faßt das stat. Material zusammen und gibt es an die Regierung weiter, sie stellt volkswirtschaftliche Bilanzen auf und führt eigene stat. Erhebungen durch. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Beschaffung von „Vergleichsmaterial“ aller Art. Auch Statistiken der BRD werden analysiert, nach materiellen und propagandistischen Gesichtspunkten ausgewertet und publiziert, wobei vielfach bestehende Unterschiede in den Erhebungsmethoden verschwiegen und Zahlen gegenübergestellt werden, die nicht vergleichbar sind. Dies gilt besonders für Vergleiche, die den zusammenfassenden Kategorien wirtschaftlicher Tätigkeit dienen sollen, wie das Sozialprodukt, die Gesamtproduktion in Industrie, Landwirtschaft u. a. m. Stat. Vergleiche mit den Vorkriegsverhältnissen oder mit der Entwicklung in der BRD haben deshalb nur nach sorgfältiger Prüfung der amtlichen Angaben hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit und nach Erläuterung ihrer Begriffe und Methoden einen Erkenntniswert. Publikationsorgane der St. der SBZ sind: „Statistische Praxis“, erscheint seit Okt. 1946 monatlich; „Statistisches Jahrbuch der DDR“, wird seit 1956 jährlich herausgegeben. (Agrarstatistik, Kriminalität) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 460–461 Stasi A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Steckenpferdbewegung

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Produktionsverhältnisse (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der marxistischen Theorie sind die P. die Beziehungen, die die Menschen im Wirtschaftsablauf zueinander eingehen. Die P. „können Verhältnisse der Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe von Menschen sein, die von Ausbeutung frei sind, sie können Verhältnisse der Herrschaft und Unterordnung sein, sie können endlich Übergangsverhältnisse von einer Form der P. zu einer anderen Form sein“ (Stalin: Fragen des Leninismus, Verlag für fremdsprachige Literatur, Moskau 1947). Veränderungen in den P. entstehen durch die Entwicklung der Produktivkräfte (Historischer Materialismus). In dieser Entwicklung erblickt der Marxismus-Leninismus die Triebkraft für die gesellschaftliche Dynamik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 376 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktivität

DDR A-Z 1962

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Torgau (1962)

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 Kreisstadt im sächsischen Bezirk Leipzig, an der Elbe, mit 19.690 Einwohnern (1960). Glas-, keramische und Maschinenindustrie. Bei T. trafen am 25. April 1945 die Spitzen der amerikanischen und der sowjet. Truppen zusammen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 443 Toeplitz, Heinrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Totalitarismus

DDR A-Z 1962

Theodor-Neubauer-Medaille (1962)

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 Die Dr. TNM. wird in drei Stufen für besondere (in Bronze), für außerordentliche (in Silber) und für beispielhafte (in Gold) Verdienste „bei der Arbeit für die sozialistische Erziehung und Bildung der Jugend und beim Aufbau und der Entwicklung des sozialistischen Schulwesens“ an Lehrer, Erzieher und Lehrmeister, an Elternbeiratsmitglieder, Wissenschaftler, Werktätige und Betriebsleiter der sozialistischen Produktion und sonstige Personen verliehen. Die Verleihung soll in der Regel zum Tage des Lehrers, dem 12. 6., erfolgen. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 440 Theater A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Thiele, Ilse, geb. Neukrantz

DDR A-Z 1962

Kontakte (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Mit K. werden alle menschlichen und amtlichen Beziehungen über die Demarkationslinie hinweg bezeichnet, also sowohl die spontanen, „natürlichen“ (z. B. auch sportlichen, Sport) zwischenmenschlichen Beziehungen wie die gesteuerten Verbindungen, die (etwa im Sinne des Kampfplanes 1958 der Nationalen Front) der kommun. Agitation und Infiltration in der Bundesrepublik dienen, wie schließlich auch der Amts- und Rechtshilfeverkehr zwischen amtlichen Stellen der Bundesrepublik und des Sowjetzonenregimes, der (häufig auch als „technische K.“ bezeichnet) auf vielen Gebieten fortbesteht, aber durch Handhabung im Geiste der bolschewistischen Parteilichkeit immer mehr behindert und in manchen Beziehungen (z. B. Lastenausgleich, Wiedergutmachung sowie in allen Angelegenheiten der Flüchtlinge) gänzlich lahmgelegt wird. (Kultureller Austausch) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 226 Konsumgüterversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kontenführungspflicht

DDR A-Z 1962

Güterstand (1962)

Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch die Verfassung sind die früheren gesetzlichen und vertragsgemäßen G. als der Gleichberechtigung von Mann und Frau widersprechend aufgehoben worden (Gleichberechtigung der Frau). Gesetzlicher G. ist seitdem die Gütertrennung. Andere vermögensrechtliche Vereinbarungen der Eheleute sind zulässig. Sie sind jedoch nichtig, wenn sie gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung verstoßen. So ist der frühere gesetzliche G. der Verwaltung und Nutznießung des Vermögens der [S. 168]Frau durch den Ehemann verboten. Der in Gütertrennung lebenden Ehefrau steht im Falle der Auflösung der Ehe ein schuldrechtlicher Ausgleichsanspruch zu. Nach westdeutscher Rechtsprechung richtet sich der G. von Eheleuten, die zur Zeit des Inkrafttretens der Sowjetzonenverfassung am 7. 10. 1949 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der SBZ hatten oder später dort geheiratet haben, auch nach ihrer Übersiedlung in den Westen nach dem in der SBZ geltenden Recht. Dieser Personenkreis lebt also weiterhin im G. der Gütertrennung und nicht im gesetzlichen G. der Bundesrepublik, der Zugewinngemeinschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 167–168 Guben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gütezeichen

DDR A-Z 1960

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Arbeitszeit (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzes der ➝Arbeit betrug die A. 8 Stunden täglich, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1957 (GBl. I, S. 73) wurde, beginnend mit dem 1. 3. 1957, in der volkseigenen und ihr gleichgestellten Industrie sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen (also nicht in der Verwaltung, im Handel und in der Landwirtschaft) die A. auf 45 Stunden wöchentlich durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Ein freier Sonnabend wird nicht gewährt, so daß die A.-Verkürzung von der Arbeiterschaft nicht als Vorteil empfunden wird. Sie kann die starke Arbeitsintensität, zu der die Arbeiter infolge des Lohnsystems gezwungen sind, nicht kompensieren. Überstunden müssen von der Gewerkschaft genehmigt werden, mehr als 120 Überstunden im Jahr dürfen an sich nicht geleistet werden. Diese Bestimmung wird jedoch vielfach mißachtet, da wegen der ungleichmäßigen Belieferung mit Material insbesondere an Quartalsenden mehr gearbeitet werden muß, um das Produktionssoll zu erfüllen. Die A.-Verkürzung wird ferner sehr oft dadurch aufgehoben, daß die Produktionsberatungen außerhalb der A. stattfinden und „freiwillige“ Sonderschichten für das Nationale Aufbauwerk zu leisten sind. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 35 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Architektur

DDR A-Z 1960

Sichtwerbung (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Pj. für die Agitation durch Plakate, Bilder, Transparente, Spruchbänder, Wandzeitungen usw., die an auffallenden Stellen im Straßenverkehr und in vielbesuchten Räumen (Fabrikhallen, Wartezimmern, Bahnhöfen, Aufklärungslokalen usw.) angebracht werden. Die Losungen und Parolen hierzu werden zentral von der SED ausgegeben. Wettbewerbe und ständige Aufforderungen zu vermehrter S. führten dazu, daß das Straßen- und Landschaftsbild von den Darstellungen der S. beherrscht war; in den letzten jahren wurde sie wesentlich eingeschränkt und bei Kongressen mit ausländischen und westdeutschen Gästen oder während der Leipziger ➝Messe vorübergehend ganz unterdrückt. Zur allgemeinen S. tritt die individuelle, in der persönlich-politische Bekenntnisse, ergänzt durch Selbstverpflichtungen, zum Aushang gebracht werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 372 Sicherheitsaktivs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Siebenjahrplan

DDR A-Z 1960

Politschulung (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wichtigster Unterrichtszweig innerhalb der Ausbildung der bewaffneten Kräfte. Die P. der Bewaffneten Organe und der Nationalen Volksarmee erfolgt nach einheitlichen Richtlinien der Politverwaltung bzw. der Politabt. Nach ihnen sollen die Angehörigen der bewaffneten Kräfte „erfüllt sein vom Geist des proletarischen Internationalismus und vom Haß gegen die anglo-amerikanischen Monopolkapitalisten“. Die Existenz der vielen militärischen und polizeilichen Verbände in der SBZ wird mit der Behauptung begründet, die Kriegsgefahr wachse täglich. Die NVA, so heißt es, sei nicht militaristisch, „weil sie sich zu 80 v. H. aus Arbeitern und Bauern zusammen setzt“. Die bewaffneten Kräfte bekämpfen den „abstrakten Pazifismus“ und bejahen „gerechte Kriege im Sinne Lenins“. Gerechte Kriege dienen „der Befreiung der Arbeiterklasse vom Joch des Kapitalismus“. Gerechte Kriege können, so lehrt es die Politverwaltung, auch auf fremdem Territorium geführt werden. Die P. wird wesentlich mitgetragen von den Gliederungen, die SED und FDJ in der NVA wie in allen bewaffneten Kräften unterhalten. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 314 Politökonomie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Politstatut

DDR A-Z 1960

Errungenschaften (1960)

Siehe auch: Errungenschaften: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Errungenschaften, Sozialistische: 1969 1975 1979 1985 Im Pj. Inbegriff all dessen, was in der SBZ seit 1945 gemäß dem Marxismus-Leninismus an Neuerungen eingeführt worden ist und was den Bolschewisten als Ausdruck einer „höheren“ Gesellschaftsordnung gilt. In diesem Sinn wurden in den ersten Jahren nach dem Zusammenbruch insbesondere die Bodenreform, die Enteignung der Großunternehmer und die Schulreform als „demokratische E.“ bezeichnet. Seit 1952 gilt als E. alles, was dem Aufbau des Sozialismus dient, insbesondere die Überführung fast der gesamten Industrie in „Volkseigentum“ die „Teilnahme“ der Belegschaften an Aufgaben der Produktionsorganisierung („arbeite mit, plane mit, regiere mit“, Produktionsberatung), die Vergenossenschaftlichung der Landwirtschaft, die sog. Demokratisierung der Verwaltung und die seit 1957 angestrebte Indienststellung der Schulen und Hochschulen für den beschleunigten Aufbau des Sozialismus und für die Entwicklung einer sozialistischen ➝Moral („sozialistische E.“). Die gesellschaftlich-ökonomische Struktur der sog. Arbeiter-und-Bauern-Macht wird dabei als Grund-E. beurteilt, der gegenüber alle sonstigen E. als durch sie bedingt und garantiert nur sekundär seien. Nach Hermann ➝Matern ist sogar die SED selbst die hauptsächlichste sozialistische E. (vgl. „Neuer Weg“ 1/1958). — Die SED-Führung fordert grundsätzlich, daß auch im Fall der Wiedervereinigung Deutschlands die E. erhalten bleiben. Wenigstens die demokratischen E. sollen im Prinzip auch von Westdeutschland übernommen werden. (Konföderation) Literaturangaben Stolz, Otto: Sozialistische Errungenschaften für den Arbeiter? 4., erw. Aufl. (BMG) 1960. 79 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 107 Erntestatistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erschwerniszuschläge

DDR A-Z 1959

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Weltrevolution (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Historischer Materialismus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 391 Weltgewerkschaftsbund A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wenden

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Lohnfonds (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In den Verwaltungen und in den „volkseigenen“ sowie genossenschaftlichen Betrieben bildet die im bestätigten Arbeitskräfteplan insgesamt vorgesehene Bruttolohn- und -gehaltssumme den L. Nur in seinem Rahmen dürfen Lohn- und Gehaltszahlungen vorgenommen werden (Anordnung vom 1. 12. 1954, GBl. S. 133). Der L. wird in der Praxis oft überschritten, was jedoch stets scharf kritisiert wird. Wird er genau eingehalten, so geht eine bessere Entlohnung, die infolge des Stücklohnes bei Normübererfüllung (TAN) notwendig wird, auf Kosten der anderen Arbeiter, auf die dann ein geringerer Anteil am L. entfällt. Diese werden deshalb häufig in eine niedrigere Lohngruppe eingruppiert, um Überschreitungen des L. zu vermeiden. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 217 Lohnausgleich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lohngruppe

DDR A-Z 1959

Prämienzeitlohn (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Besondere Form des Leistungslohnes. Der P. besteht aus dem Zeitlohn und als Zuschlag gezahlten Prämien, die damit Bestandteil des Lohnes sind, anders als andere Prämien (Prämienwesen). Da meist ein objektiver Maßstab für die Leistungen fehlt, führt der P. oft zu Willkür. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 276 Prämienwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Präsident der Republik

DDR A-Z 1959

Verner, Paul (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 26. 4. 1911 in Chemnitz als Sohn eines Arbeiters. Bruder von Waldemar ➝Verner. Volksschule, Metallarbeiter. 1925 KJVD, 1929 KPD. 1936 bis 1939 Teilnahme am spanischen Bürgerkrieg, 1939 bis 1943 Internierung in Schweden, 1943 bis 1945 SU. 1946 in die SBZ, SED. Mitbegründer der FDJ. Leiter des Jugendsekretariats beim ZK der KPD bzw. beim Parteivorstand der SED bis 1949. Bis 1949 gleichzeitig Mitgl. des Sekretariats des Zentralrats der FDJ. Ab 1949 Leiter der Org.-Instrukteurabteilung beim ZK der SED, von 1950 bis 1953 Mitgl. des Sekretariats des ZK der SED, dann Leiter der Abt. für Gesamtdeutsche Arbeit im ZK der SED. Seit 6. 2. 1958 wiederum Mitgl. des Sekretariats des ZK der SED, seit 1. 3. 1959 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Berlin. Seit 1950 Mitgl. des ZK der SED, seit dem V. Parteitag im Juli 1958 Kandidat des Politbüros. Seit 1958 Abg. der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 373 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/verner-paul verwiesen. Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven, Staatliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verner, Waldemar

DDR A-Z 1958

DDR A-Z 1958

GARKREBA (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 Abk. für Garantie- und Kreditbank. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 109 Garantie- und Kreditbank (GARKREBA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gebrauchsmuster

DDR A-Z 1958

Arbeitsbefreiung (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 An die Stelle der einfachen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitserklärung der deutschen Krankenversicherung wurde 1947 durch Befehl Nr. 234 der SMAD das Prinzip der A. gesetzt: der behandelnde Arzt darf sie jeweils nur für 3 und insgesamt für 10 Tage aussprechen, jede weitere Arbeitsbefreiung bedarf der Genehmigung durch Ärztekommissionen, die bei den Polikliniken und Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens gebildet [S. 26]sind und für deren Tätigkeit der zuständige Kreisarzt verantwortlich ist (AO vom 3. 6. 1952. ZBl. S. 268). Indirekt ist damit eine Ausweitung des Arbeitsvertrages in eine öffentlich-rechtliche Arbeitspflicht gesetzt, ohne gesetzliche Grundlage und entgegen dem Wortlaut der Verfassung. (Krankenstand, Gesundheitswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 25–26 Arbeitsamt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsbuch

DDR A-Z 1958

Patentrecht (1958)

Siehe auch: Patentrecht: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 1985 Durch das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989) ist das deutsche Patentgesetz von 1936 mit den patentrechtlichen Nebengesetzen aufgehoben und das P. neu geregelt worden. Das Patentgesetz soll, wie es in seinem Vorspruch heißt, dem Erfinder die Möglichkeit geben, „das Ergebnis seiner schöpferischen Arbeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend auszuwerten“. Seine Bestimmungen schränken die Rechte des Erfinders weitgehend ein und bieten keinen wirksamen Patentschutz. Das Patentgesetz unterscheidet zwischen dem Wirtschafts- und dem Ausschließungspatent. Das Ausschließungspatent entspricht etwa dem Patent des deutschen Patentgesetzes. Das Wirtschaftspatent gibt dem Patentinhaber nicht das ausschließliche Benutzungsrecht. Die Nutzung des Wirtschaftspatents steht neben dem Erfinder denen zu, die das Patentamt im Rahmen der Wirtschaftsplanung dazu bestimmt. Für diese Nutzung erhält der Erfinder eine Vergütung. Die Vergütung kann als einmalige Abfindung geleistet werden. In diesem Fall erlöschen die Rechte des Patentinhabers. Dem Erfinder steht theoretisch die Wahl offen, welche Patentform er beantragen will. Ist aber die Erfindung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Erfinders in einem VEB oder mit staatlicher Unterstützung gemacht worden, so darf nur ein Wirtschaftspatent erteilt werden. §~12 des Patentgesetzes gibt die Möglichkeit, auch die Rechte des Inhabers eines Ausschließungspatents zu beschneiden. Die Regierung kann auf Antrag der Wirtschaftsabteilung des Patentamtes die Wirksamkeit eines Patents gegen Zahlung einer Entschädigung einschränken oder aufheben, wenn eine „wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Notwendigkeit“ hierfür vorliegt. Ein Rechtsmittel gegen diese Maßnahme gibt es nicht, nur bei Streit über die Höhe der Entschädigung kann das Patentgericht angerufen werden. Die Patentschrift wird im Patentblatt veröffentlicht. Gegen das Patent kann beim Patentamt ein Verfahren auf Nichtigkeitserklärung beantragt werden. Anmeldungen von Patenten und sonstigen Schutzrechten außerhalb der SBZ bedürfen der Genehmigung des Staatssekretariats für örtliche Wirtschaft oder des Patentamtes (VO vom 18. 5. 1955, GBl. S. 465). Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 234 Patenschaftsvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Patriotische Erziehung

DDR A-Z 1958

Schiffbau (1958)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SBZ hat seit 1948 an der Ostseeküste eine nicht unbeachtliche Sch.-Industrie für Seeschiffe entwickelt. Vor der Spaltung Deutschlands gab es im Gebiet der SBZ nur die Neptunwerft in Rostock, die bis zu 3.500 Beschäftigte hatte und Schiffe bis zu 8.000~t herstellte. Sie erlitt erhebliche Kriegs- und Demontageschäden. Nach dem Wiederaufbau beschäftigt sie jetzt 7.000 Personen und hat sich auf den Bau von Frachtern von 3.000~t spezialisiert. Inzwischen sind vier weitere große Werften errichtet worden: in Warnemünde (ca. 9.000 Beschäftigte, für Schiffe bis 16.000 tdw), in Wismar (ca. 7.000 Beschäftigte, bis 12.000 tdw), in Stralsund (ca. 8.000 Beschäftigte, bis 1.000 tdw) und in Wolgast (ca. 3.500 Beschäftigte, bis 1.000 tdw). — Außerdem gibt es in der SBZ eine große Anzahl kleinerer Binnenwerften. Während der Anteil des Gebietes der SBZ vor dem Kriege am deutschen Sch. etwa 5 v. H. betrug, ist er bis 1957 auf mehr als 20 v. H. gestiegen. Im sowjetzonalen Sch. waren 1957 etwa 60.000 Personen tätig. (Vergleich BRD 1956: rd. 310.000). Auch die Zuliefererindustrie (für Schiffsmaschinen, Deckaggregate usw.) wurde erheblich ausgebaut. (Schiffahrt) Literaturangaben *: Der Schiffbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 31 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 271 Schiffahrt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schirdewan, Karl

DDR A-Z 1956

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Goldenbaum, Ernst (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 15. 12. 1898 in Parchim/Meckl. als Sohn eines Arbeiters. Landarbeiter, 1919 Übertritt von der USPD zur KPD, 1921 in der KPD-Bezirksleitung Mecklenburg, von 1927 bis 1932 Redakteur an der KPD-Zeitung „Volkswacht“. In der NS-Zeit Landwirt in Parchim, mehrmals verhaftet. 1945 KPD, Bürgermeister in Parchim, Geschäftsführer der Mecklenburgischen Landeskommission für die Durchführung der Bodenreform, ab 1946 Landesvorsitzender der VdgB in Meckl., seit 10. 12. 1951 stellv. Vorsitzender des Zentralvorstandes der VdgB (BHG). 1948 von der SMAD und dem SED-Zentralsekretariat mit der Gründung der „Demokratischen Bauernpartei Deutschlands“ (DBD) beauftragt, deren Vors. er seit dem 16. 6. 1948 ist. Seit 7. 10. 1949 Abgeordneter, seit 1950 Vizepräsident der Volkskammer, vom 12. 10. 1949 bis 15. 11. 1950 Minister für Land- und Forstwirtschaft der „DDR“. Am 6. 5. 1955 mit dem „Vaterländischen Verdienstorden“ in Silber ausgezeichnet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 99 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/goldenbaum-ernst verwiesen. Götting, Gerald A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gosplan

DDR A-Z 1956

Inhaltismus (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 Tendenzbegriff des Pj. für die Vorstellung, es komme bei Kunstwerken ausschließlich auf den Inhalt, d. h. die Gesinnung an. Die kommunistische Doktrin erkennt zwar die „grundlegende Bedeutung des Inhalts eines Kunstwerkes“ an, neigt sogar zur Vernachlässigung der Formprobleme, verlangt aber zur Erzielung des politischen Effekts vom Künstler oder Schriftsteller doch ein Mindestmaß an Gestaltungskraft und lehnt in diesem Sinne den I. ab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 118 Inhabersparen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innenministerium

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Arbeitskräftereserve (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 Die A. besteht aus den nicht in Arbeit befindlichen, jedoch zur Arbeit tauglichen Arbeitskräften. Hierzu gehören: Arbeitslose („Arbeitsuchende“ genannt), Jugendliche, die nicht vom Nachwuchsplan erfaßt sind, sowie Körperbehinderte. Als arbeitsfähig gelten männliche Personen im Alter von 14 bis 65 Jahren und weibliche Personen im Alter von 15 bis 50 Jahren (§ 3 der 1. Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Aufgaben der Arbeitsverwaltung und die Lenkung der Arbeitskräfte vom 7. 8. 1951, GBl. S. 753). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 21 Arbeitskräfteplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher

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Verbandsauftrag (1956)

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Für den Bereich der FDJ geltende Form des Parteiauftrags. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 271 Veranstaltungsdienst, Deutscher (DVD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verbesserungsvorschlag

DDR A-Z 1954

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Selbstabschaltung (1954)

Die schlechte Energieversorgungslage zwingt die Behörden der SBZ nach wie vor zu täglichen mehrstündigen Stromabschaltungen in Privathaushalten und den meisten Industriebetrieben. Strombezieher, die an Leitungen von Dienststellen der Besatzungsmacht, der Volkspolizei oder von lebenswichtigen Versorgungsbetrieben angeschlossen sind, welche ganztägig mit Strom versorgt werden, müssen für jeweils festgesetzte Zeiten S. vornehmen. Für Zuwiderhandlungen werden hohe Geldstrafen angedroht. Laufende Kontrollen überwachen die Einhaltung dieser Bestimmungen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 147 Selbmann, Fritz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbstverpflichtung

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Außenhandel (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der A. kam auf das Betreiben der sowjetischen Besatzungsmacht, die damit die Leistungsfähigkeit der SBZ für die Reparationslieferungen zu steigern beabsichtigte, bereits Ende 1946 wieder in Gang. Die SMAD behielt sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die sowjetische Garantie- und Kreditbank in Deutschland bzw. deren „Außenhandelsabrechnungskontor GmbH“. Erst seit 1. 9. 1949 wurden die Deutsche ➝Notenbank, später auch das Ministerium für Außen- und Innerdeutschen Handel eingeschaltet. Im Jahre 1946 waren die Außenhandelsumsätze noch bescheiden, nahmen aber seit 1946 und 1948 beträchtlich zu. Seit 1949 ist der A. der SBZ bewußt in die Wirtschaftsplanung der Ostblockländer einbezogen. Da die vorher mit westlichen Ländern abgeschlossenen Handelsabkommen als Folge der Nichtanerkennung der „DDR“ durch die westlichen Staaten nicht erneuert werden konnten, liefen diese Verträge ab. Ziel der Wirtschaftsplanung der SBZ und der Ostblockstaaten (Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe) wurde die Errichtung einer weitgehenden wirtschaftlichen Autarkie des Ostblocks. Mitte 1949 wurde durch die DWK als Außenhandelsorgan die Anstalt öffentlichen Rechts „Deutscher Außenhandel“ (abgekürzt DAHA), Sitz Berlin, gegründet, die bis Ende 1950 12 Fachanstalten errichtete. Der private A. hatte keine Möglichkeit, sich wieder zu entfalten. Zwar bestanden und bestehen zum Teil jetzt noch einige Ex- und Importunternehmen in Form von GmbH; es handelt sich dabei jedoch um staatlich kontrollierte Unternehmen, die lediglich zum Zwecke der Tarnung als Privatfirmen auftreten, um ausländische Interessenten zu täuschen. Auch illegale Geschäfte werden durch diese Firmen getätigt (staatliche ➝Tarnfirmen). Ab 1. 9. 1951 wurde die DAHA als selbständige Außenhandelsorganisation aufgelöst und mit allen ihren Fachanstalten in die neue Organisation Deutscher ➝Innen- und Außenhandel (DIA) eingegliedert. Die bisherigen 17 Fachanstalten sind in „volkseigene Handelsunternehmen Deutscher Innen- und Außenhandel“ (VEH-DIA) umgewandelt worden. Der DIA ist ein Organ des Ministeriums für Außen- und Innerdeutschen Handel (MAI). Der Export der SBZ stieg von 1,64 Milliarden Rubel 1950 auf 3,36 Milliarden Rubel 1952. Auf die Exporte mit der SU entfielen 1952 1,5 Milliarden Rubel; für 1,2 Milliarden Rubel Waren wurden nach den Satellitenstaaten exportiert. Damit entfielen auf die Exporte nach den Ostblockstaaten 1952 rd. 83 v. H. aller Exporte. Der Exportanteil der westlichen Länder einschließlich der Bundesrepublik betrug nur 17 v. H. Der tatsächliche Anteil der Oststaaten lag noch höher. Es ist zu berücksichtigen, daß die Exportpreise für die Lieferungen nach der SU von den Sowjets diktiert werden und oftmals niedriger liegen als die Gestehungskosten. 1947 betrug der Anteil der westlichen Länder am Export der SBZ noch 70 v. H., am Import 38 v. H. Die SBZ ist weitgehend Verarbeitungsland eingeführter Rohstoffe, wie aus der Zusammensetzung des Warenaustausches mit der UdSSR 1949 hervorgeht. Es entfielen auf: Die offiziell bekanntgegebenen Zahlen vermitteln kein vollständiges Bild der Außenhandelsleistungen der SBZ, da ein großer Anteil der Produktion als gegenwertlose Reparationsleistungen (Reparationen) von der UdSSR abgezogen wird und deshalb nicht in der Außenhandelsstatistik erscheint. Auch die Aufkäufe der Sowjeti[S. 23]schen Handelsgesellschaften in der SBZ erscheinen nicht als Außenhandelsumsätze. Ferner erscheinen in den Statistiken nicht die sog. „Befehlsexporte“, die außerhalb der Exportpläne in sowjetischem Interesse durchgeführt werden und 1950 z. B. mindestens 100–120 Mill. DM Ost ausmachten. Auch die Außenhandelsumsätze der staatl. Tarnfirmen sind nicht miterfaßt. Die beträchtliche Steigerung des Exports und des Abflusses von Waren unter anderen Bezeichnungen läßt Rückschlüsse auf die außerordentliche wirtschaftliche Belastung der Bevölkerung zu. Die nach den Westländern vorgesehenen Exporte konnten durch die DIA-Fachanstalten 1952 nur zu 90 v. H. realisiert werden. Literaturangaben *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (Mat.) 1952. 87 S. m. 16 Anlagen. *: Der Außenhandel der Sowjetzone im 1. Halbjahr 1952 unter besonderer Berücksichtigung des Handels mit dem Ostblock. (Mat.) 1953. 96 S. m. 33 Anlagen. *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone im Jahre 1952 und Planziffern für 1953. (Mat.) 1953. 36 S. m. 10 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 22–23 Ausschuß für deutsche Einheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandel, Kammer für

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Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF) (1954)

Siehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1953 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus den Vorstudienanstalten der Universitäten und Hochschulen (1949), sollen sie politisch besonders ausgewählte „Menschen aus Arbeiter- und Bauernkreisen“ (Arbeiterkind) auf das Hochschulstudium vorbereiten. Bedingungen für die Zulassung sind: aktive Betätigung im Sinne der SED, möglichst Auszeichnung als Aktivist, Bestehen einer Aufnahmeprüfung. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und schließt mit einer Prüfung ab. Mit ihrem hohen Prozentsatz an SED-Studenten haben sich die ABF als wichtiges Instrument der Stalinisierung der Universitäten erwiesen und stärker als alle anderen Fakultäten die sog. studentische Selbstverwaltung beeinflußt. Planmäßig sollten im Jahre 1950 7.500 ABF-Studenten vorhanden sein. Die geplante Zahl für 1953 beträgt 12.000. (Hochschulen, Erziehungswesen) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 14 Arbeiterkontrollkommissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsamt

DDR A-Z 1954

Lehrerbildung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schulen“ (1946) verlangt, daß die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen zu erfolgen hat. Diese Bestimmung wurde jedoch nur formal durchgeführt. Da etwa 70 v. H. der 1945 amtierenden Lehrer entlassen wurden, mußten die Lücken durch in Kurzkursen ausgebildete Neulehrer ausgefüllt werden. Daneben gibt es die Ausbildung der Lehrer für Oberschulen an den philosophischen und mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultäten (8 Semester), für Grundschulen an den pädagogischen Fakultäten (6 Semester). Bei einer Gesamtzahl [S. 103]von 72.506 Lehrern im Jahre 1949/50 betrug der Anteil der Neulehrer 68,9 v. H. und ist seitdem nach Angaben des Ministers Wandel auf 80 v. H. gesteigert worden. Die Neulehrer werden seit 1949 in großem Umfange bei der Besetzung der leitenden Stellen herangezogen und dringen auch in die Berufs- und Oberschulen ein. Seit 1950 sind die Behörden der SBZ bestrebt, die Kurzausbildung durch die Ausbildung an „Instituten für Lehrerbildung“ zu ersetzen. Die vorläufigen Neuregelungen der L. führten zur Unterscheidung von drei Lehrergruppen an den allgemein bildenden Schulen: Unterstufen-, Mittelstufen-, Oberstufenlehrer. Durch die Verordnung „über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und Erzieher in Heimen und Horten“ vom 15. 5. 1953 sind alle seit 1950 anlaufenden Reformen systematisiert worden. 1. Der Unterstufenlehrer wird in einem dreijährigen Kursus von Instituten für Lehrerbildung ausgebildet. Aufgenommen werden Absolventen der Grundschule — also 14jährige. Derselbe Ausbildungsgang ist auch für Pionierleiter und Erzieher für Heime und Horte vorgesehen. 2. Der Mittelstufenlehrer wird nicht mehr wie bisher an Universitäten ausgebildet, sondern an Instituten für Lehrerbildung; Zulassungsbedingung: Reifeprüfung, Ausbildungsdauer 2 Jahre. Die 1945 geschaffenen pädagogischen Fakultäten, die bisher der Ausbildung dieser Mittelstufenlehrer dienten, werden aufgelöst. 3. Für den Oberstufenlehrer ist ein vierjähriges Studium an einer Universität oder an besonderen pädagogischen Hochschulen vorgesehen. Die Ausbildung wird durch Lehrpläne und Studienpläne reglementiert und verbindet die Parteigängerausbildung mit der pädagogisch-fachlichen Spezialisierung. Oberstufenlehrer werden nur für ein Fach, Mittelstufenlehrer für zwei Fächer ausgebildet. Die „Qualifizierung“ der schon amtierenden Neulehrer wurde durch Arbeitsgemeinschaften, die vom Deutschen ➝Pädagogischen Zentral-Institut gelenkt wurden, besorgt. Seit 1952 erfolgt die Vorbereitung auf die Lehrerprüfungen durch Fernstudium mit Hilfe von Schulungsbriefen. Das Fernstudium ermöglicht auch den Übergang von einer Lehrergruppe zur anderen. Unterstufenlehrer können z. B. durch ein vierjähriges Fernstudium mit Zwischenprüfungen und Abschlußprüfung die Befähigung als Mittelstufenlehrer erlangen. Berufsschullehrer werden an besonderen Instituten für Lehrerbildung ausgebildet. (Erziehungswesen, Schulen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 102–103 Lebensversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungslohn

DDR A-Z 1953

DDR A-Z 1953

Stoph, Willy (1953)

Siehe auch: Stoph, Willi: 1954 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Stoph, Willy: 1956 1958 1959 Seit dem Rücktritt Steinhoffs Innenminister der „DDR“ (Mai 1952), kommt aus der Arbeiter-Jugend. Zwischen 1933 und 1944 Bauhandwerker, 1948 Mitgl. des ZK der SED, bis zu seiner Berufung Leiter der Abt. Wirtschaft, leitete seit 1951 das „Büro für Wirtschaftsfragen beim Ministerpräsidenten der DDR“ (d. h. das Rüstungsministerium der SBZ). Mitgl des Sekretariats des ZK der SED. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 137 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1953 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/stoph-willi verwiesen. Steuerwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollzug

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Lenin (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Wladimir lljitsch Uljanow, genannt Lenin (nach seinem Verbannungsaufenthalt an der Lena), * 22. 4. 1870 in Simbirsk, gest. 21. 1. 1924 in Gorki. Sohn eines Gymnasiallehrers, wurde Rechtsanwalt, 1897 wegen sozialistischer Agitation nach Sibirien verbannt, sein Bruder hingerichtet. Seit 1903 Führer des extremen Flügels der sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands, der Bolschewiki (Bolschewismus). 1907–17 im Exil in Paris, Wien und Zürich. Aus dieser Zeit stammt L.'s geistige Beeinflussung durch radikale westliche Denker (Sorel, Pareto). 1917 von der deutschen Regierung im plombierten Eisenbahnwagen nach Rußland gebracht, wo er die Kerenski-Regierung stürzte und die kommun. Räterepublik gründete, an deren Spitze er als „Vorsitzender des Rats der Volkskommissare“ bis zu seinem Tode stand. L. beendete 1921 den vierjährigen Bürgerkrieg, gab dann den „Kriegskommunismus“ zugunsten der mit deren „Neuen ökonomischen Politik“ (NEP) auf, gründete die III. Internationale. Sein Grab vor dem Kreml wurde nationale Kultstätte der SU. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 90 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1953 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/lenin verwiesen. Leistungslohn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leninismus

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Wissenschaftlicher Sozialismus (1953)

Siehe auch: Sozialismus, Wissenschaftlicher: 1969 1975 1979 Wissenschaftlicher Sozialismus: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bolschewismus, Utopie. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 167 Wismut-AG. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wohnungswesen

DDR A-Z 1953

Sowjetnik (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Im Sprachgebrauch der Volkspolizei sowjetischer Offizier, der, offiziell nur als Berater, einer Einheit der Volkspolizei zur Kontrolle von Aufbau, Ausbildung und Einsatz zugeteilt ist. S. gibt es bei jeder VP.-Einheit bis zu den VP.-Dienststellen. Sie unterstehen einem „Obersten sowjetischen Berater“, der praktisch als Oberbefehlshaber der VP. an[S. 130]zusehen ist. Die S. tragen VP.-Uniformen mit VP.-Dienstgradabzeichen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 129–130 Sowjetisches Militärtribunal A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialfürsorge

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