In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Progress Film-Verleih (1985)
Siehe auch: Progressfilmverleih: 1953 Progress Film-Verleih: 1979 Progress-Film-Vertrieb: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Sitz: Berlin (Ost). Am 1. 8. 1950 als Progress Film-Vertrieb von der sowjetischen Filmverleihorganisation Sovexport und der DEFA als GmbH gegründet, ab 1. 7. 1955 VEB, seit 1974 als PFV. staatliche Haushaltsorganisation. Der PFV. beliefert als Monopolbetrieb in 15 Bezirksfilmdirektionen alle Filmtheater. Der PFV. hat gegenwärtig insgesamt rd. 1200 Spielfilme aus 33 Ländern im Verleih. Geplant ist eine „2. Verleihstrecke“ für 16-mm-Kopien, um Dokumentar- und Spielfilme verstärkt in gesellschaftlichen Ein[S. 1057]richtungen und auf dem Lande zeigen zu können. Filmwesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1056–1057 Prognose A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProletariatDDR A-Z 1985
Ministerium der Justiz (MdJ) (1985)
Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Statut vom 25. 3. 1976 (GBl. I, S. 185), das an die Stelle des Statuts vom 18. 1. 1968 (GBl. II, S. 75) getreten ist, ist das MdJ ein Organ des Ministerrats, juristische Person und Haushaltsorganisation. Das MdJ „erfüllt seine Aufgaben in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung der DDR, der [S. 898]Gesetze und anderer Rechtsvorschriften“ (§ 1 Abs. 1 des Statuts). Es wird vom Minister der Justiz nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Justizminister der DDR: 1949–1953 Max Fechner (SED), 1953–1967 Dr. Hilde Benjamin (SED), 1967–1972: Dr. Kurt Wünsche (LDPD), seit Oktober 1972: Hans-Joachim Heusinger (LDPD). Neben den beiden Staatssekretären Dr. Hans Ranke (SED) und Dr. Herbert Kern (SED) hat das MdJ noch zwei stellvertretende Minister: Hans Breitbarth (NDPD) und Dr. Siegfried Wittenbeck (SED). Im Rechtsverkehr wird das MdJ durch den Minister vertreten, der für seine Tätigkeit gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat verantwortlich ist. Das MdJ ist in Hauptabteilungen und Abteilungen gegliedert. Die Hauptabteilungen und wichtigen selbständigen Abteilungen sind: Hauptabt. Gesetzgebung, Hauptabt. Rechtsprechung, Hauptabt. Militärgerichte, Kaderabteilung, Abt. Internationale Beziehungen, Abt. Allgemeine Verwaltung und Haushaltsabteilung. Als beratendes Organ des Ministers fungiert das Kollegium des MdJ, dem nicht nur leitende Mitarbeiter des MdJ angehören, sondern auch Vertreter aus Wissenschaft und Praxis (Kollegien der Ministerien). Die Mitglieder des Kollegiums werden vom Minister berufen. Für bestimmte Aufgabenbereiche und zur Lösung spezieller Probleme kann der Minister Beiräte bilden, deren Zusammensetzung, Dauer der Tätigkeit und Arbeitsweise von ihm bestimmt werden. Das MdJ hat die sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Rechtspflege zu schaffen. Dabei stehen folgende Aufgaben im Vordergrund: Ausarbeitung gesetzlicher Bestimmungen und Unterbreitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts, die Kaderpolitik für die Bezirks- und Kreisgerichte sowie die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Richter und Schöffen, Ausarbeitung von Grundsätzen und Lehrprogrammen für die juristische Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und den Universitäten, Anleitung der Schöffen und Schiedskommissionen, Aufsicht über die Rechtsanwaltschaft und die Notare, Vorbereitung von Rechtshilfeabkommen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. Eine für die Rechtsprechung wichtige Aufgabe, die dem MdJ bereits bis 1963 übertragen war, hat es mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. 9. 1974 (GBl. I, S. 457) und dem neuen Statut wieder erhalten. Ihm obliegt die Anleitung der Bezirks- und Kreisgerichte, der Staatlichen Notariate und der Schiedskommissionen sowie die Kontrolle der Erfüllung ihrer Aufgaben. Damit ist das MdJ wieder „Zentrales Leitungsorgan“ geworden. Zur Erfüllung seiner Leitungsaufgaben führt es Revisionen bei den Kreis- und Bezirksgerichten und den Staatlichen Notariaten durch (§ 1 Abs. 2 a und Abs. 3 des Statuts). In die Revisionsgruppen des MdJ können Richter des OG und anderer Gerichte, Vertreter anderer staatlicher Organe, wissenschaftlicher Institutionen und gesellschaftlicher Organisationen einbezogen werden. Der Minister ist schließlich befugt, beim OG den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen zu beantragen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 897–898 Ministerium der Finanzen (MdF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium des Innern (MdI)DDR A-Z 1985
Neutralität (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Dem Begriff der N. kommen im außenpolitischen Sprachgebrauch der DDR drei verschiedene Bedeutungen zu. 1. Unter N. im Kriegsfall wird — ähnlich wie in der westlichen Völkerrechtslehre — vor allem die Nichtteilnahme an einem Krieg zwischen anderen Staaten, die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen zu den kriegführenden Parteien und die bewaffnete Verteidigung dieser N. verstanden. Rechte und Pflichten neutraler Staaten wurden im V. und XIII. Haager Abkommen von 1907 niedergelegt. 2. Ständige N. eines Staates gilt als zeitlich unbegrenzte N. auch in Friedenszeiten und wird freiwillig oder durch einen völkerrechtlichen Vertrag festgelegt. Staaten mit ständiger N. dürfen keinen Militärbündnissen angehören, keine ausländischen Militärstützpunkte auf ihrem Gebiet dulden und müssen eine Politik treiben, die ihre Verwicklung in eine kriegerische Auseinandersetzung möglichst ausschließt. (Die Haager Abkommen gelten analog.) In Europa haben z.B. die Schweiz (seit 1815) und Österreich (seit 1955) den Status ständiger N. Die in der DDR-Literatur behauptete ständige N. auch von Laos und Kampuchea ist angesichts der politischen Nähe dieser Staaten zum Sozialistischen Weltsystem zumindest nicht unumstritten. 3. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der internationalen Beziehungen erachtet die außenpolitische Theorie der DDR jedoch die sog. „aktive“ oder „positive“ N. Sie soll die Außenpolitik jener jungen Nationalstaaten kennzeichnen, die beim Zusammenbrach des „imperialistischen Kolonialsystems“ nach dem II. Weltkrieg und besonders nach 1960 (3. „Entkolonialisierungsphase“) entstanden sind. Nach Chruschtschows „Wiederentdeckung“ (seit Lenin) der Prinzipien der Friedlichen Koexistenz (1956) gewann der Begriff der „positiven“ N. für die Einschätzung der Stellung der Staaten der Dritten Welt durch die sozialistischen Staaten zusätzliche Bedeutung. Die Begriffsmerkmale der ständigen N. wurden um die „aktive Teilnahme am Friedenskampf“, den Kampf um die „Erhaltung und Festigung der Unabhängigkeit“ (antiimperialistische und antikolonialistische Außenpolitik) und die „Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz“ erweitert. Den jungen Nationalstaaten, deren Außenpolitik diesen Grundsätzen folgt, wird der Status „positiver“ N. zugesprochen. Sie werden damit in der internationalen „Auseinandersetzung der Systeme“ als Verbündete des „sozialistischen“ bzw. von den sozialistischen Ländern geführten „Friedenslagers“ betrachtet. (Eine N.-Politik, die sich demgegenüber bemüht, nicht in die Ost-West-Auseinandersetzung verwickelt zu werden und zu allen, auch den ehemaligen Kolonialstaaten gute Beziehungen zu unterhalten, wird dagegen abgelehnt.) „Positive“ N. wird als wirksames Mittel der Veränderung der internationalen Kräfteverhältnisse angesehen, die der „Stärkung der Friedenskräfte“ dient. Für „positive“ N. werden auch die Bezeichnungen „Politik der Bündnisfreiheit“ oder „Nichtpaktgebundenheit“ („non-alignment“) gebraucht. Der Begriff der N. darf aus dieser Sicht nicht mit dem des Neutralismus verwechselt werden, der in der DDR sprachsynonym auch für eine „prinzipienlose“ politische Haltung von Individuen benutzt wird, bzw. in der internationalen Politik zur Charakterisierung von „ständigem Wechseln der Fronten“ dient; Neutralismus in dieser Sicht vermeidet die eindeutige Stellungnahme zugunsten „des Fortschritts“, also des „sozialistischen Lagers“ und wird daher in abwertender Weise gebraucht. In der Deutschlandfrage ist von der SED bis 1955 stets ausgeschlossen worden, daß ein wiedervereinigtes Deutschland politisch neutral sein könne und daß beide deutsche Staaten in der Ost-West-Auseinandersetzung (der Auseinandersetzung zwischen „Kapitalismus und Sozialismus“) N. bewahren können. Dem widerspricht nicht, daß sowohl in den sowjetischen Friedensvertragsentwürfen von 1952, 1954 und 1959 als auch in den zahlreichen deutschlandpolitischen Initiativen der DDR ein militärisch neutrales, wiedervereinigtes Deutschland, bzw. nach 1955 der Status militärischer N. für beide deutsche Staaten — durch Austritt aus NATO und Warschauer Pakt — vorgeschlagen wurde (Abrüstung; Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED). Seit Anfang der 70er Jahre, mit der Absage an jede Form der Wiedervereinigung, wird jedoch der Austritt der DDR aus dem Warschauer Pakt kategorisch abgelehnt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 945 Neues Ökonomisches System (NÖS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NomenklaturDDR A-Z 1985
Industrierohstoffe (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Nach eigenen Angaben kann die Industrie der DDR ihren Rohstoffverbrauch nur zu 40 v.H. aus einheimischen Quellen decken. Der Importanteil ausgewählter Rohstoffe beträgt bei: Erdöl knapp 100 v.H., Steinkohle 100 v.H., Eisenerz 90 v.H., Zink 90 v.H., Primäraluminium 60 v.H., Kupfer 50 v.H., Schnittholz 50 v.H., Walzstahl 45 v.H. Lediglich die Braunkohlen- sowie die Kali- und Steinsalzvorkommen reichen aus, um den inländischen Bedarf zu befriedigen (Bergbau). Wichtigster Rohstofflieferant ist die Sowjetunion. Sie deckt rd. die Hälfte des Importbedarfs an Rohstoffen. 1982 stellte sie vom DDR-Bedarf 100 v.H. bei Erdgas und rd. 80 v.H. bei Erdöl und Baumwolle. Aufgrund der relativ schmalen Rohstoffbasis und des überdurchschnittlichen Anstiegs der Rohstoffpreise auf den Weltmärkten werden erhebliche Anstrengungen unternommen, sog. Sekundärrohstoffe (Abfälle und Altmaterial) wieder dem Produktionsprozeß zuzuführen. Etwa 10 v.H. des Rohstoffbedarfs werden z.Z. durch Sekundärrohstoffe gedeckt (Ziel für 1985: 12 v.H.). Sie bilden für einige Bereiche bereits eine beachtliche Rohstoffquelle: So deckt z.B. Stahlschrott zu 75 v.H. den Rohstoffbedarf in der Stahlindustrie, Altpapier zu mehr als 45 v.H. den der Papier- und Pappenindustrie; 60 v.H. des Glasbedarfs der Spirituosen- und Lebensmittelindustrie werden durch wiederverwendbare Flaschen und Gläser gedeckt. Dennoch stecken im Recyclingausbau noch beträchtliche Reserven; 1980 blieben 71 v.H. aller Sekundärrohstoffe und Abprodukte ungenutzt; um diesen Anteil zu verringern, wurde die Zahl der Aufkaufstellen gesteigert und eine Erhöhung der Aufkaufpreise vorgenommen. Seit Januar 1981 besteht ein Kombinat Sekundärrohstofferfassung (8.500 Beschäftigte) mit 15 gleichnamigen Betrieben in allen Bezirken und Berlin (Ost). Da der spezifische Verbrauch von Rohstoffen bei einer Reihe von Erzeugnissen noch etwa 15–30 v.H. über dem internationalen Niveau liegt, soll im Zeitraum 1981–1985 der Aufwand an volkswirtschaftlich wichtigen Roh- und Werkstoffen jährlich um durchschnittlich 5 v.H. gesenkt werden. Angesichts der starken Verteuerung der Rohstoffe sind diese Ziele erheblich höher als die, die in den siebziger Jahren realisiert werden konnten; hier wurden Raten von 2,8 v.H. (1971–1975) und 3,9 v.H. (1976–1980) erreicht. Zur Durchsetzung dieser Ziele werden sog. Materialverbrauchsnormen festgesetzt. Da gegenwärtig über 50 Mill. Materialverbrauchsnormen existieren, ist eine kontinuierliche Anpassung an die technische Entwicklung jedoch nicht gewährleistet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 616 Industrierobotertechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrie- und Handelsbank (IHB)DDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Diktatur des Proletariats (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus; Staatslehre. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 285 Dienstränge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DIN (Deutsche Industrie-Norm)DDR A-Z 1979
Kredit (1979)
Siehe auch: Kredit: 1975 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1966 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 Grundsätzlich wird auch im sozialistischen Wirtschaftssystem die befristete und in der Regel mit dem Zins verbundene Überlassung von Kaufkraft als K. bezeichnet. Allerdings tritt er legal nur in Form des Bank-K. auf und erfüllt auf der Grundlage der materiellen Planung ― wie auch die übrigen Instrumente des Finanzsystems ― subsidiäre Funktionen der Verteilung und Umverteilung von Geldmitteln. Stimulierung von ökonomischen Verhaltensweisen der Wirtschaftssubjekte und Kontrolle des Ablaufs der Wirtschaftsprozesse. „Aktive K.-Politik“ und die auf dem IX. Parteitag der SED (1976) hervorgehobene wachsende Rolle der Geld- und K.-Politik sind somit keine Alternative, sondern integrale Bestandteile der staatlichen Wirtschaftslenkung und zielen auf eine Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz ab. Im Mittelpunkt der K.-Planung steht die von der Staatsbank erarbeitete und vom Ministerrat zu bestätigende Bilanz des K.-Systems. Sie erfaßt neben den K.-Quellen die Bestände, Veränderungen und Struktur der K. nach folgenden Hauptpositionen: 1. K. an die Wirtschaft zur Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung; [S. 614]<2.> K. an das Wohnungswesen und den Bau staatlicher Einrichtungen; 3. K. an die Bevölkerung; 4. K. für Auslandsbeziehungen, z. B. Investitionsbeteiligungen und zur Finanzierung von Exportgeschäften der Außenhandelsbetriebe (in Mark); 5. Refinanzierungskredite der Staatsbank (GBl., SDr., Nr. 775 a, S. 66, 225). Für die K.-Gewährung der Institute des Bankwesens an die Wirtschaft gelten im einzelnen die K.-VO sozialistischer Betriebe vom 22. 12. 1971 (GBl. II. 1972. S. 41), die Kreditanordnung Landwirtschaft vom 15. 2. 1977 sowie zwei Verordnungen vom 15. 12. 1970 für Betriebe mit staatlicher Beteiligung (GBl. II. S. 699) und die Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie der Fischwirtschaft (GBl. II., S. 715). Auf der Grundlage von K.-Plänen werden den Betrieben folgende K.-Arten ausgereicht: 1. Investitions-K. im Rahmen der Investitionspläne (Titellisten) mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu 5 Jahren; 2. Umlaufmittel-K. auf der Grundlage des Umlaufmittelplans; 3. Zusatz-K. zur Vorfinanzierung bzw. für zusätzliche, im volkswirtschaftlichen Interesse liegende Projekte und zur Überbrückung zeitweiliger Liquiditätsschwierigkeiten ; 4. Devisen-K. auf der Grundlage der Valutapläne zur Bezahlung planmäßiger Importe. Die Einzelheiten regeln K.-Verträge zwischen den Betrieben und den zuständigen Geschäftsbanken, die Zweck, Höhe und Termine der Inanspruchnahme, Laufzeit. Tilgungsfristen. Folgen bei Vertragsverletzungen sowie den Zinssatz enthalten müssen. Letzterer kann als Grundzinssatz von 5 v. H. oder aber, zur Stimulierung ökonomischer Verhaltensweisen, in differenzierter Höhe durch Zu- oder Abschläge als Vorzugszinssatz (1,8 v. H.), Zinssatz für außerplanmäßige K. (8 v. H.) oder Sanktionszinssatz (10 v. H.) bei Verstößen gegen Bestimmungen des K.-Vertrages festgelegt sein. Die besondere Rolle der Banken wird nicht nur in der von der gewählten Finanzierungsform unabhängigen Finanzkontrolle sichtbar. Darüber hinaus steht ihnen das Recht zu. Betriebe für bedingt kreditwürdig oder kreditunwürdig zu erklären und somit die Einleitung eines Stabilisierungsverfahrens zu beantragen. Von besonderem Interesse ist die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des K. Insgesamt beläuft sich der K.-Anteil an der Umlaufmittelfinanzierung auf über 50 v. H., während er bei den Investitionen niedriger liegt und in der Industrie über ein Drittel sowie in der Landwirtschaft etwa ein Viertel der Gesamtaufwendungen erreicht. Von der Bevölkerung können unter bestimmten Voraussetzungen folgende wohnungs-, Verbrauchs- und bevölkerungspolitisch motivierte K.-Arten in Anspruch genommen werden: 1. K. zur Finanzierung von Modernisierungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie Baureparaturen an privaten Wohngebäuden, die im Prinzip mit 4,5 v. H. zu verzinsen und mit mindestens 1,5 v. H. zu tilgen sind. Sonderregelungen gelten für förderungswürdige Bauten und Maßnahmen von Arbeiter- oder kinderreichen Familien, bei denen der K. zu jeweils 1~v. H. Zins und Tilgung ausgereicht wird (GBl. I, 1960, S. 351). 2. K. zum Bau von Eigenheimen für Bürger, die eine staatliche Genehmigung erhalten haben. Sofern sie mindestens 25 v. H. der Baukosten aus eigenen Mitteln decken, ist der K. in gleichbleibender Zahlungsleistung für Zinsen (4 v. H.) und Tilgung (1. v. H.) zurückzuzahlen (GBl. II, 1970. S. 722). Auch bei dieser K.-Art werden Arbeiter- und kinderreiche Familien bevorzugt: Sie erhalten zur Finanzierung des Baumaterials einen unverzinslichen K. (Tilgung: 1~v. H. jährlich) sowie einen Bauleistungs-K., der zur Stimulierung eines möglichst hohen Eigenanteils mit 4 v. H. zu verzinsen und mit 1~v. H. jährlich zu tilgen ist (GBl. II, 1971, S. 709). Seit dem 24. 11. 1971 bis Ende März 1978 wurden 3,5 Mrd. Mark ― darunter 2,1 Mrd. Mark zinsfrei ― zum Bau von 48.000 Eigenheimen vergeben. 3. Teilzahlungskredite zum Kauf bestimmter Güter, die in einem vom Ministerium für Handel und Versorgung herausgegebenen Warenverzeichnis enthalten sind. Sie dienen vornehmlich zur Belebung der Nachfrage für Erzeugnisse, bei denen Marktsättigungstendenzen erkennbar sind (z. B. Fernsehgeräte). In der Regel sind K.-Laufzeit mit 2 Jahren, K.-Höhe mit 2.000 Mark und die K.-Zinsen mit 6 v. H. fixiert. Die Eigenmittelbeteiligung liegt differenziert nach Warenart und 9 K.-Nehmern (Erleichterungen für kinderreiche Familien. Rentner und Fürsorgeempfänger) zwischen 0 und 25 v. H. des Einzelhandelsverkaufspreises (GBl. II, 1964, S. 610). Für Familien mit 4 und 5 Kindern ermäßigt sich der Zinssatz auf 3 v. H., Familien mit 6 und mehr Kindern erhalten zinslose Teilzahlungs-K., die für diese Personenkreise eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren haben. 4. Zinsermäßigte Darlehen bis zu 4.000 Mark für in die DDR zuziehende Personen (GBl. II. 1966. S. 676) 5. K. an Arbeiter. Angestellte und Genossenschaftsmitglieder, die nicht älter als 26 Jahre sind, eine Erst-Ehe eingehen und deren gemeinsames Bruttoeinkommen 1.400 Mark monatlich nicht übersteigt. Die jungen Ehepaare erhalten einen zweckgebundenen und bis zur Höhe von 5.000 Mark zinslosen K. für den Erwerb von Anteilen der Wohnungsbaugenossenschaften oder den Kauf, Bau oder Umbau eines Eigenheims mit einer Laufzeit von 8 Jahren, wobei die Tilgung spätestens nach 3 Jahren einsetzt. Zur Beschaffung von Einrichtungsgegenständen auf der Grundlage einer Liste „kreditwürdiger“ Erzeugnisse kann ein gleich hoher K. aufgenommen werden, der innerhalb von 8 Jahren zurückzuzahlen ist. Während dieses Zeitraums werden bei der Geburt des 1. Kindes 1000 Mark, des 2. Kindes 1.500 Mark und des 3. Kindes weitere 2.500 Mark erlassen bzw. zurückerstattet. Diese Starthilfe zur Familiengründung nahmen, seit diese Möglichkeit besteht, nahezu alle jungen Ehepaare in Anspruch. Seit 1972 wurden für diesen Zweck eine halbe Mill. K. in Höhe von 2,5 Mrd. Mark ausgereicht und für über 343.000 Geburten K.-[S. 615]Erlasse mit einem Volumen von 387 Mill. Mark gewährt, d. h. vorrangig für Erstgeburten. Die Mittel dienen überwiegend der Wohnungsausstattung, während nur 11 v. H. zur Wohnraumbeschaffung verwendet wurden (Stand: 31. 3. 1978). Im Rahmen der internationalen Finanzbeziehungen gewährt und empfängt die DDR K. Hervorgehoben seien die Waren-K. im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (Internationale Investitionsbank). Davon wurden als Investitionsbeteiligungen in den Jahren 1966–1977 über 7,8 Mrd. Mark bereitgestellt (vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1978, S. 79). Im Rahmen des Außenhandels mit den westlichen Industrieländern tritt die DDR vor allem als K.-Schuldner auf. Außenwirtschaft und Außenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 613–615 Krankenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreisDDR A-Z 1979
Staatsverbrechen (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Sammelbegriff für die im 2. Kapitel des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs behandelten „Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“. Es handelt sich um Straftatbestände, die bis zum Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 im wesentlichen in den Art. 6 der Verfassung von 1949 hineininterpretiert worden waren und die erst durch das Strafrechtsergänzungsgesetz zu selbständigen Straftatbeständen entwickelt wurden. Das StGB fügte dann unter teilweise erheblicher Erweiterung der schon bestehenden noch einige neue Tatbestände hinzu. Gegenwärtig fallen unter St.: <1.> Hochverrat (§ 96 StGB). Als H. wird das Unternehmen bestraft, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung durch gewaltsamen Umsturz oder planmäßige Untergrabung zu beseitigen oder die Unversehrtheit des Territoriums der DDR und ihre Souveränität anzugreifen. Auch Angriffe auf Leben und Gesundheit der führenden Repräsentanten der DDR und gegen deren verfassungsmäßige Tätigkeit werden als H. angesehen. Der strafrechtliche Schutz erstreckt sich nicht nur auf die Staatsordnung, sondern — und hierin kommt die Einheit von Partei und Staat zum Ausdruck — ebenso auf die sozialistische Gesellschaftsordnung. Schließlich ist von der Strafandrohung des H. auch betroffen, „wer es unternimmt, in verräterischer Weise die Macht zu ergreifen“. In diesem Fall braucht der Vorsatz des Täters nicht auf Beseitigung der sozialistischen Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtet zu sein. Einen praktischen Anwendungsfall für diesen 1968 neu eingeführten Tatbestand hat es noch nicht gegeben. Die Strafdrohung für jedes hochverräterische Unternehmen lautet auf Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren oder lebenslängliche Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen kann auf Todesstrafe erkannt werden. <2.> Landesverrat. Unter die Strafbestimmungen des L. fallen: a) Spionage (§ 97 StGB) und die Sammlung von Nachrichten (§ 98 StGB). Der strafrechtliche Schutz des Spionage-Tatbestandes erstreckt sich auf Tatsachen, Gegenstände, Forschungsergebnisse oder sonstige Nachrichten, die im politischen oder wirtschaftlichen Interesse oder zum Schutze der DDR geheimzuhalten sind. Auch hier ist 1968 mit dem neuen StGB eine Ausdehnung des Tatbestandes erfolgt. Als Empfänger von Spionagenachrichten nennt das StGB „einen imperialistischen Geheimdienst“ oder „Organisationen, deren Tätigkeit gegen die DDR oder andere friedliebende Völker gerichtet ist“. Spionage für Nachrichtendienste sozialistischer Staaten ist danach begrifflich nicht denkbar. Der Tatbestand ist bereits bei Anwerbung für den erwähnten Empfängerkreis erfüllt. Als Strafen sind Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe angedroht. Neben der eigentlichen Spionage ist die Sammlung oder Übermittlung nicht geheimzuhaltender Nachrichten, die jedoch geeignet sind, „die gegen die DDR oder andere friedliebende Völker gerichtete Tätigkeit von Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen zu unterstützen“, mit Freiheitsstrafe von 2 bis 12 Jahren bedroht („Agententätigkeit“). Spionagehandlungen, durch welche die militärische Sicherheit gefährdet wird, fallen in die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit. b) Landesverräterischer Treubruch (§ 99 StGB). Dieser 1968 neu eingeführte Straftatbestand geht von einer besonderen Treuepflicht des sich außerhalb der DDR aufhaltenden Staatsbürgers der DDR gegenüber seinem Staat aus. Er ist in Verbindung mit dem Gesetz über die Staatsbürgerschaft zu verstehen. Danach bleibt grundsätzlich auch derjenige, der die DDR ohne behördliche Genehmigung (Flüchtling) verläßt, Staatsbürger der DDR. Seitdem durch Gesetz vom 16. 10. 1972 bestimmt ist, daß alle Flüchtlinge aus der Zeit vor dem 1. 1. 1972 die DDR-Staatsbürgerschaft verloren haben (einschließlich ihrer Abkömmlinge), hat § 99 StGB für diesen großen Personenkreis keine praktische Bedeutung mehr. Für Flüchtlinge aus der Zeit danach oder für aus anderem Grunde im Ausland lebende Staatsbürger der DDR bleibt er beachtlich. Mit Freiheitsstrafe von 2 bis zu 10 Jahren wird bestraft, wer zu den oben (2. a) mehrfach genannten Organisationen, „deren Tätigkeit gegen die DDR oder andere friedliebende Völker gerichtet ist“, in Verbindung tritt und diese in ihrer staatsfeindlichen Tätigkeit unterstützt. Sollten geheimzuhaltende Nachrichten verraten werden, reicht die Strafdrohung im besonders schweren Fall [S. 1043]sogar bis zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe oder Todesstrafe. Diese Strafdrohung entspringt einer auf Abschreckung zielenden Tendenz. Ihr entspricht andererseits die Vorschrift, daß Straffreiheit eintritt, wenn der Täter in die DDR zurückkehrt, sich dort dem Staatssicherheitsdienst stellt, alle Umstände seiner Handlung offenbart, und wenn keine schwerwiegenden Folgen dieser Handlung eingetreten sind. „Mit dieser Regelung kann berücksichtigt werden, daß Bürger der DDR besonders in Westdeutschland oder West-Berlin durch die dortigen Organisationen und auch durch staatliche Stellen unter Druck gesetzt werden, um sie zu strafbaren Handlungen gegen ihren Staat zu veranlassen“-(Neue Justiz, 1967, H. 9, S. 271). c) Aufnahme staatsfeindlicher Verbindungen (§ 100 StGB). Wer weder geheimzuhaltende noch offene Tatsachen pp. sammelt oder übermittelt, aber zu staatsfeindlichen Organisationen oder Dienststellen Verbindung aufnimmt, kann mit Freiheitsstrafe von 1 bis zu 5 Jahren bestraft werden, wenn er die Verbindung wegen dieser Tätigkeit aufgenommen hat. Die in der Einführung dieser Motivierung liegende Milderung gegenüber dem Rechtszustand vor 1968 ist nur scheinbar, denn in § 219 StGB wird die Verbindungsaufnahme auch ohne dieses Motiv unter Strafe gestellt. Dann allerdings handelt es sich nicht mehr um ein „Staatsverbrechen“. Von § 100 StGB werden in der Hauptsache Personen betroffen, die zwecks Ermöglichung einer Republikflucht mit einer westlichen Fluchthelfergruppe in Verbindung treten. <3.> Terror (§§ 101, 102 StGB). T. liegt vor, wenn der Täter mit Sprengungen, Brandstiftungen, Zerstörungen oder anderen Gewaltakten das Ziel verfolgt, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung oder gegen die Ordnung an der Staatsgrenze der DDR zu leisten oder hervorzurufen. In dieser Zielsetzung liegt das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zu anderen Straftatbeständen (Brandstiftung, Widerstand gegen die Staatsgewalt). Wichtige Schutzobjekte dieser Strafbestimmung sind die Mauer in Berlin und die Sperren an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland. Häufig wurde von der Rechtsprechung ein Fluchtunternehmen („Grenzdurchbruch“) als T. (früher „Terrorismus“) gewertet und hart bestraft. Strafrechtlichen Schutz vor terroristischen Angriffen genießen nach § 102 StGB auch die Funktionäre, und zwar nicht nur die im Staatsapparat tätigen, sondern auch diejenigen, die ausschließlich gesellschaftliche Tätigkeiten ausüben, z. B. hauptamtliche Partei-, FDGB- und FDJ-Funktionäre. Auch hier muß beim Täter die Zielvorstellung bestehen, daß er mit seinem Angriff die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der DDR schädigen will. Die Strafandrohung für beide Arten von T. lautet auf Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in besonders schweren Fällen auf lebenslängliche Freiheitsstrafe oder auf Todesstrafe. <4.> Diversion (§ 103 StGB). Dieser Begriff wurde durch den Befehl 160 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) in das Strafrecht eingeführt. Unter Strafe gestellt sind das Zerstören, Unbrauchbarmachen, Beschädigen und Beiseiteschaffen von Maschinen, technischen Anlagen, Gebäuden u. a. m., was für den sozialistischen Aufbau oder für die Verteidigung wichtig ist. Beim Täter muß die Zielsetzung bestehen, die Volkswirtschaft, die sozialistische Staatsmacht oder die Verteidigungskraft der DDR zu schädigen. Die Strafdrohung ist Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe. In der strafrechtlichen Praxis der DDR wird dieser Tatbestand seit Jahren vereinzelt bei Brandstiftungen auf dem Lande herangezogen. <5.> Sabotage (§ 104 StGB). Auch dieses Staatsverbrechen stammt ursprünglich aus dem SMAD-Befehl Nr. 160, der bei den zum Zwecke der Enteignung durchgeführten Strafverfahren der 50er Jahre eine wichtige Rolle spielte. Das StGB versteht unter S. die mit dem Ziel der Schädigung der sozialistischen Staats- oder Gesellschaftsordnung der DDR vorgenommene Irreführung oder andere Behinderung staatlicher oder genossenschaftlicher Einrichtungen oder Betriebe, um dadurch die planmäßige Entwicklung der Volkswirtschaft oder die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne zu durchkreuzen oder die Tätigkeit der Staatsorgane, gesellschaftlicher Organisationen oder Verteidigungsmaßnahmen der DDR zu desorganisieren. Damit wurde der Tatbestand gegenüber der alten Bestimmung des Strafrechtsergänzungsgesetzes erweitert. Angedroht ist Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe. <6.> Staatsfeindlicher Menschenhandel (§ 105 StGB). Im Jahre 1955 hatte das Oberste Gericht begonnen, für die Aufforderung zum Verlassen der DDR oder für die Hilfe bei der Republikflucht den Straftatbestand der „Abwerbung“ zu entwickeln, die als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne des Art. 6 der alten Verfassung gewertet wurde. Das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) formulierte diesen Tatbestand dann als „Verleitung zum Verlassen der DDR“ und enthielt Strafandrohungen bis zu 15 Jahren Zuchthaus. Mehr und mehr ging die allgemeine Sprachregelung von „Abwerbung“ über auf „Menschenhandel“ und „Schleusungsverbrechen“, bis dann in § 105 StGB der StM. formuliert wurde. Für dessen Abgrenzung zu dem an anderer Stelle im StGB geregelten kriminellen M. und Mädchenhandel sollen in erster Linie die Zielsetzung des Täters, die beim StM. auf Schädigung der DDR gerichtet sein muß, oder seine Zusammenarbeit mit Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen, die einen Kampf gegen die DDR führen, entscheidend sein. Auch hier ist bereits das Unternehmen, nicht nur die vollendete oder versuchte Tat, unter Strafe gestellt. Es sollte erreicht werden, daß „das Mitwirken am M. in jeder Weise erfaßt werden kann“ (Neue Justiz, H. 9, 1967, S. 273). Der äußere Tatbestand wird mit „abzuwerben, zu verschleppen, auszuschleusen“ beschrieben. Gegenüber dem früheren Rechtszustand ist neu eingefügt worden der Straftatbestand, jemanden an der Rückkehr in die DDR zu hindern. Die Strafdrohung für alle Formen des StM. ist [S. 1044]Freiheitsstrafe von 2 bis zu 15 Jahren; in besonders schweren Fällen kann auf lebenslängliche Freiheitsstrafe erkannt werden (2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977, Anlage I, Ziff. 14 — GBl. I, S. 100). In der Praxis spielt § 105 StGB vor allem seit Inkrafttreten des Transitabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Kampf gegen westliche Fluchthelfer eine große Rolle. Mit den vor dem Ost-Berliner Stadtgericht vom 30. 10. bis 5. 11. 1973 und vom 20. 1. bis 26. 1. 1976 durchgeführten Verfahren (Schauprozesse) sollte der Nachweis geführt werden, daß Bundesregierung und Senat von Berlin (West) durch Duldung und sogar aktive Förderung der Fluchthelfergruppen sich einer völkerrechtswidrigen Verletzung des Transitabkommens schuldig machten. Zahlreiche weitere Prozesse, auch vor Bezirksgerichten, folgten. Die verhängten Strafen waren hart; sie erreichten in mehreren Fällen 15 Jahre Freiheitsentzug. Aus der Zeit seit Abschluß des Grundlagenvertrages am 21. 12. 1972 bis zum 31. 12. 1977 sind 715 Verurteilungen wegen StM. bekanntgeworden. <7.> Staatsfeindliche Hetze (§ 106 StGB). Dieser Straftatbestand hat seine Vorgänger in der „Boykotthetze“ in Art. 6 der Verfassung von 1949 (Strafrecht) und in der mit dem Strafrechtsergänzungsgesetz am 1. 2. 1958 eingeführten „staatsgefährdenden Propaganda und Hetze“. Jetzt wird als Tatbestandsverwirklichung an erster Stelle das Einführen, Herstellen, Verbreiten oder Anbringen „diskriminierender“ Schriften, Gegenstände oder Symbole aufgeführt; es folgen das Androhen von Verbrechen gegen den Staat oder die Aufforderung. Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der DDR zu leisten. Wer „Repräsentanten oder andere Bürger der DDR oder die Tätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert“ oder „den Faschismus oder Militarismus verherrlicht“, begeht gleichfalls staatsfeindliche Hetze. Das alles muß jedoch seitens des Täters mit der Zielvorstellung geschehen, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der DDR zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln. Fehlt dieses Motiv, kommt Verurteilung wegen öffentlicher Herabwürdigung nach § 220 StGB (s. u.) in Betracht. Das entscheidende Tatbestandsmerkmal „diskriminieren“ ist so allgemein gehalten, daß es jeder Auslegung fähig ist. Angedroht ist Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 5 Jahren. Ein schwerer Fall, der Freiheitsstrafen von 2 bis zu 10 Jahren nach sich zieht, liegt vor, wenn der Täter „zur Durchführung des Verbrechens mit Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen zusammenwirkt, die einen Kampf gegen die DDR führen, oder das Verbrechen planmäßig durchführt“. <8.> Staatsfeindliche Gruppenbildung (§ 107 StGB.). Es handelt sich um einen vom StGB neu aufgestellten Straftatbestand, um einem inneren Widerstand rechtzeitig mit strafrechtlichen Mitteln begegnen zu können. Er ist erfüllt, wenn sich staatsfeindliche Elemente mit dem Ziel staatsfeindlicher Tätigkeit zu einer Organisation oder Gruppe zusammenschließen. Die staatsfeindliche Tätigkeit wird nicht näher beschrieben. Die Strafandrohung geht für die Angehörigen einer solchen Gruppe von 2 bis zu 8 Jahren Freiheitsstrafe, für die Gründer oder Organisatoren von 2 bis zu 12 Jahren. <9.> Gefährdung der internationalen Beziehungen (§ 109 StGB). Dieser ebenfalls neue Tatbestand soll dem Schutz der friedlichen internationalen Beziehungen der DDR dienen. Wer diese Beziehungen durch Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung gegen Angehörige eines anderen Staates oder Volkes gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis zu 10 Jahren bestraft. Nach § 108 StGB werden die vorgenannten St. (mit Ausnahme Ziff. 9) auch dann bestraft, wenn sie sich gegen Staaten des sozialistischen Weltsystems, ihre Organe, Organisationen, Repräsentanten oder Bürger richten. Mit Einführung dieser auf die „sozialistische Interessengemeinschaft und den proletarischen Internationalismus“ gestützten Bestimmung ist die DDR in ihrer Strafgesetzgebung dem Beispiel der Sowjetunion und anderer sozialistischer Staaten gefolgt. Ebensowenig wie die Republikflucht gehört die öffentliche Herabwürdigung (vor dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 „Staatsverleumdung“ - § 220 StGB) in den Katalog der St. Sie besteht darin, daß in der Öffentlichkeit die staatliche Ordnung oder staatliche Organe, Einrichtungen oder gesellschaftliche Organisationen (z. B. SED und FDGB) oder deren Tätigkeit oder Maßnahmen herabgewürdigt werden. Auch Äußerungen faschistischen oder militaristischen Charakters in der Öffentlichkeit sind „öffentliche Herabwürdigung“. Die Abgrenzung zur staatsfeindlichen Hetze (s. o. Ziff. 7) liegt in der Zielvorstellung des Täters. Zur Frage dieser Abgrenzung sind mehrere richtungweisende Urteile des Obersten Gerichtes ergangen. Im Unterschied zur gesetzlichen Regelung vor dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz wird die Tat als Beleidigung oder Verleumdung nach § 139 StGB bestraft, wenn sie sich gegen einen Bürger wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit oder wegen seiner Zugehörigkeit zu einem staatlichen oder gesellschaftlichen Organ oder einer gesellschaftlichen Organisation (also z. B. SED- oder FDGB-Funktionäre oder Mitglieder) richtet. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1042–1044 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsverlag der DDRDDR A-Z 1979
Generallinie (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 448 Generaldirektor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalstaatsanwalt der DDRDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Stadtgericht (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Mittlere, dem Bezirksgericht entsprechende Gerichtsinstanz in Ost-Berlin. Gerichtsverfassung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 836 Städte- und Gemeindetag der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StadtkreisDDR A-Z 1975
Finanzschulden (1975)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Als. F. werden in der DDR diejenigen Verpflichtungen der Staatsbetriebe (VEB), Kombinate und VVB bezeichnet, welche diese dem Staat gegenüber bei der Nettogewinnabführung am Ende des Wirtschaftsjahres schuldig geblieben sind. Diese dritte große Abgabe unter den „Unternehmenssteuern“ ergibt sich bei 100prozentiger Erfüllung des betrieblichen Gewinnplanes in folgender Höhe: Verbindliche Planauflage Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe = Beauflagte staatliche Plankennziffer Nettogewinn minus „Nettogewinnabführung“, erhoben als fester Anteil in Mark vom geplanten Nettogewinn = verfügbarer „eigener“ Gewinnanteil des Betriebes. In dem hier unterstellten Fall entspricht die geplante Nettogewinnabführung der tatsächlich an den Staat abgeführten Summe. Anlässe für das Entstehen von F. sind fast immer unterplanmäßige Gewinne oder außerplanmäßige Verluste, welche selbst wiederum die verschiedensten Ursachen haben können (so z. B. Produktion am Bedarf vorbei; Fehlleistungen des Managements, witterungsbedingte Betriebsstörungen; Eingriffe übergeordneter Planbehörden in den laufenden Produktionsprozeß). Seit Ende der 50er Jahre haben das Feststellungsverfahren und die Eintreibungsmethoden der F. ständig gewechselt. Dabei kehren in einem bestimmten Turnus von einigen Jahren immer die gleichen Regelungen wieder, welche die Wirtschaftsführung noch ein paar Jahre zuvor zum Zeitpunkt ihrer damaligen Ablösung als wirtschaftspolitisch unzweckmäßig verworfen hatte. Die neuesten gesetzlichen Bestimmungen über die Feststellung und Begleichung von F. enthalten folgende Regelung (Finanzierungsrichtlinie vom 3. 7. 1972, GBl. II, S. 469 ff.): Sie gilt für Betriebe, die z. B. nicht den vollen Gewinn erwirtschaftet haben, welcher ihnen als Auflage im staatlichen Betriebsplan vorgegeben wurde. Geraten sie infolge dieser Mindergewinne zeitweise in Liquiditätsschwierigkeiten und können ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, so wie sie sich aufgrund des effektiv erwirtschafteten Gewinnes und der hierdurch begründeten Abführungsverpflichtungen ergeben, so entsteht in Höhe der unbeglichen gebliebenen Abgabenforderungen eine F. Entgegen dem Eintreibungsmodus, wie er von 1968 bis 1972 galt, hat die Forderung des Staates aus der Nettogewinnabführung ab 1. 1. 1973 keinen absoluten Vorrang mehr bei der Gewinnverteilung in den Betrieben, so daß diese nicht mehr gezwungen sind, stets zuerst den Anspruch des Staates auf Gewinnabführung vor allen anderen Gewinnverwendungszwecken zu berücksichtigen. Allerdings hat man daran festgehalten, den Produktionseinheiten feste Abführungssummen vom Nettogewinn bereits im Jahresbetriebsplan vorzuschreiben, wobei die Abgabeschuld in Höhe desjenigen Betrages festgesetzt wird, welcher sich bei voller Verwirklichung des Gewinnplanes und der Einhaltung der Kostensenkungsauflage ergibt (s. Abschnitt IV, Ziff. 1, 2, 3 und 6 der Anordnung über die Finanzplanung in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten vom 26. 1. 1973, GBl. I, Nr. 6, S. 73–75). Mit der bis 1972 praktizierten Zwangseintreibung des staatlichen Anteils am Gewinn hoffte die Wirtschaftsführung seinerzeit zu verhindern, daß die Betriebe bei Liquiditätsengpässen ihren Steuerverpflichtungen nicht nachkamen und F. machten. Diese Regelung führte jedoch vor allem bei denjenigen Betrieben, deren Ertragslage bei gegebenen Preisen ungünstig war, dazu, daß dafür an anderen Stellen Finanzierungslücken entstanden, welche wiederum die Planerfüllung gefährdeten. Sofern heute die staatlichen Produktionseinheiten mit ihren Zahlungen aus der Nettogewinnabführung im Rückstand sind, müssen sie diese unbeglichenen Steuerforderungen in der Jahresabschlußbilanz als F. ausweisen. Sie bleiben demnach auch über das jeweilige Planjahr, in dem sie entstanden sind, als Forderung des Staates gegen seine Betriebe bestehen. Die betrieblichen F. sind zugunsten des Gläubigers mit 5 v. H. im Jahr zu verzinsen. Die Tilgung der F. soll in der Regel aus denjenigen Nettogewinnen vorgenommen werden, welche die Betriebe in den Folgejahren überplanmäßig erwirtschaften und über die sie eigenständig verfügen dürfen. Im Gegensatz zur Zeit bis 1972 ist es ihnen auch jetzt wieder erlaubt, ihre F. gegen diejenigen an den Staat abgeführten Nettogewinne aufzurechnen, welche von ihnen über den Plan hinaus erzielt wurden. In der DDR partizipiert der Staat an den Überplangewinnen seiner Betriebe zu 50 v. H. (vgl. Kapitel V, Ziff. 7, und Kapitel III, Ziff. 2, der „Finanzierungsrichtlinie“ a. a. O.). Finanzplanung und Finanzberichterstattung; Finanzsystem; Staatshaushalt; Steuern; Planung; Wirtschaft; Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 305 Finanzrevision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzsystemDDR A-Z 1975
Rechtshilfeabkommen (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Mit folgenden Staaten bestehen R.: ČSSR (GBl. I, 1956, S. 1187), Polen (GBl. I, 1957, S. 413), Bulgarien (GBl. I, 1958, S. 713), Rumänien (GBl. I, 1958, S. 741), Ungarn (GBl. I, 1958, S. 277), UdSSR (GBl. I, 1958, S. 241), Albanien (GBl. I, 1959, S. 259), Jugoslawien (GBl. I, 1966, S. 95), Mongolei (GBl. 1, 1969, S. 119), VAR (GBl. 1, 1969, S. 215), Syrien (GBl. I, 1970, S. 299), Irak (GBl. I, 1971, S. 101), Jemen (GBl. I, 1971, S. 57), Nordkorea (GBl. I, 1972, S. 17), Algerien (GBl. II, 1973, S. 85). Mit der Sowjetunion besteht außer dem allgemeinen R., dessen Inhalt sich nicht von dem R. mit den anderen sozialistischen Staaten unterscheidet, noch ein Abkommen über „Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen“ vom 12. 7. 1957 (GBl. I, S. 238). Durch dieses Abkommen ist die Verfolgung der auf dem Gebiet der DDR von Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte und deren Familienangehörigen begangenen sowie die gegen die sowjetischen Streitkräfte gerichteten Straftaten grundsätzlich der Strafjustiz der DDR übertragen worden. Auch nach den R. mit den zum Ostblock gehörenden Staaten ist der „ungesetzliche Grenzübertritt“ allein keine zur Auslieferung verpflichtende und berechtigende Straftat. Republikflucht. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 705 Rechtshilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtspflegerDDR A-Z 1975
Verband der Journalisten der DDR (1975)
Siehe auch: Verband der Deutschen Journalisten: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verband der Journalisten der DDR: 1979 Journalismus. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 886 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDRDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Konsumgenossenschaften (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Durch bessere Warenzuteilung, aber auch durch organisatorische Maßnahmen (Binnenhandel) wurden sie gegenüber dem privaten Einzelhandel stark bevorzugt, so daß sie an Zahl und Bedeutung rasch Zunahmen. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K.eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen Massenorganisation“ erklärt. Z. Z. zählen die K. rd. 4 Mill. Mitglieder, das sind rd. 30 v. H. der Gesamtbevölkerung über 16 Jahre. In dieser Eigenschaft waren die K. maßgeblich an der Förderung des genossenschaftlichen Gedankens auf dem Lande beteiligt, wie ihn die SED versteht (Genossenschaften). Der Charakter der K. als Einrichtung der organisierten Verbraucherschaft zur verbilligten Versorgung ihrer Mitglieder mit Lebensmitteln und Konsumgütern ging verloren. Im Herbst 1952 wurden auch die K. neu gegliedert (VDK, Bezirksverbände, Kreisverbände und bereits 1953 als weitere Untergliederung Dorf- und Stadt-K.). Bezirks- und Kreisverbände kontrollieren die Arbeit der K. ihres Bereiches und sorgen für ihre politische Ausrichtung. Dem VDK ist von der SED die Aufgabe zugewiesen, in „internationaler Zusammenarbeit“ zwecks kommun. Propaganda Beziehungen zu den K. des westlichen Auslands und besonders der BRD zu pflegen. Oberstes Organ ist der Genossenschaftstag, dessen Beschlüsse für alle K. und auch die Bezirks- und Kreisverbände verbindlich sind. Die strukturelle Gliederung der K. wies Ende 1964 740 Dorf- und Stadt-K. mit 43.490 Verkaufsstellen und Gaststätten aus, sowie 191 Kreis- und 15 Bezirksverbände. Bis Ende 1966 war durch Rationalisierung die Zahl der Verkaufsstellen und Gaststätten auf 42.397 zurückgegangen. Zu diesem Zeitpunkt belief sich die Zahl der Produktionsbetriebe der K. auf 1.600. Von den Produktionsbetrieben unterstehen 75 als größere Industriebetriebe den Bezirksverbänden, während die übrigen als reine Versorgungsbetriebe wie Bäckereien und Fleischereien verwaltungsmäßig zu den Kreisverbänden gehören. Am gesamten Warenumsatz haben die K. einen Anteil von 33,8 v. H., während der Anteil des staatlichen Einzelhandels (HO) bei 34,4 v. H. liegt. Mit dieser Umsatzentwicklung haben sich der konsumgenossenschaftliche und der staatliche Einzelhandel einander angeglichen. Dabei waren die K. von Anfang an stärker als die HO auf die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs- und Genußmitteln ausgerichtet. Rund 75 v. H. aller konsumgenossenschaftlichen Verkaufsstellen vertreiben Nahrungsmittel und Genußmittel; diese sind am Gesamtumsatz der K. mit 57 v. H. beteiligt. Die Großhandelsfunktion der K. wurde durch den Zusammenschluß des staatlichen und genossenschaftlichen Großhandels 1960 zu Großhandelsgesellschaften unterbunden, so daß die Kreisverbände als die seitherigen Träger des Großhandels nunmehr nur noch die politische und wirtschaftliche Kontrolle über die Stadt- und Dorf-K. mit ihrem Handelsnetz ausüben. Die K. erhielten die Aufgabe, ein geschlossenes System der Landversorgung aufzubauen. Hiermit waren Ausbau und Modernisierung der Gaststätten (Gaststättengewerbe) auf dem Lande verbunden. Der Unterstützung dieser Zielsetzung dient das Konsum-Versandhaus in Chemnitz (Versandhandel). Weiterhin wird die Landversorgung durch den ambulanten Handel der K. unterstützt. Im Zuge der Wirtschaftsreform (Neues ökonomisches System, Ökonomisches System des Sozialismus) und der stärkeren Konsumorientierung wird versucht, den gesamten konsumgenossenschaftlichen Handel zu modernisieren und die Verkaufskultur den gestiegenen Bedürfnissen anzupassen. Dabei spielt z. B. die Umstellung auf Selbstbedienung eine besondere Rolle. 1966 betrug der Anteil der Selbstbedienung am Gesamtumsatz der K. 57 v. H. Darüber hinaus bemühen sich die K. mit modernen Einkaufsformen wie Minuteneinkauf, Bestelldienst, Ausleihdienst u.a. den Kundendienst zu verbessern. Zudem hat man Kaufhäuser und Spezialgeschäfte aus den Stadt-K. herausgelöst und in einem „Zentralhandel“ zusammengefaßt. Erste Maßnahme war der Zusammenschluß von 16 der bedeutendsten Warenhäuser und dem Versandhandel zum zentralen Handels- und Produktionsunternehmen „konsument“, dem weitere Kaufhäuser und Bekleidungsbetriebe folgen. Echte Handelsbeziehungen zur Industrie zwecks rationellen Einkaufs sollen hergestellt werden. Man erhofft ferner bei der zentral gelenkten Abnahme von der Industrie mehr Einfluß auf die Produktion und Preis Verbilligung. Die K. unterhalten beim VDK eine eigene Werbeabteilung, deren Tätigkeit aber zur Vermeidung unnötiger Konkurrenz zur HO eingeengt werden soll. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Piltz, Rosemarie: Die Konsumgenossenschaften in der Sowjetzone. (BMG) 1960. 64 S. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339 Konsultation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonsumgüterversorgungDDR A-Z 1969
Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) (1969)
Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 So heißt das Oberkommando der Kasernierten Volkspolizei (KVP) seit 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Minister: seit 14. 7. 1960 Armeegeneral Hoffmann. 1. Stellv.: Generaloberst Keßler; 2. Stellv.: Admiral Waldemar Verner; weitere Stellv.: die Generalleutnante Siegfried Weiß und Walter Allenstein und Generalmajor Werner Fleißner. Kern des MfNV ist der Hauptstab der NVA, zugleich Oberkommando des Heeres. Chef des Hauptstabes: Generaloberst Keßler. — Die Organisation des MfNV zeigt die Tafel auf den Seiten 428 und 429. Bemerkenswert ist: Die dem Minister unmittelbar unterstellte Polithauptverwaltung (Chef: Admiral Verner) untersteht zugleich dem ZK der SED und leitet a) die vom ZK der SED und der NVA eingesetzten Politoffiziere und Politorgane; b) die Organisationen der SED und FDJ in der NVA. Die Polithauptverwaltung leitet auch jene als „Selbständige Abteilung“ bezeichnete Verwaltung des MfNV, die (mit Sitz in Berlin-Oberschöneweide) der Infiltration dient. Diese Verw. soll die Bundeswehr, die wehrpflichtige Jugend und männliche Bevölkerung Westdeutschlands wie auch ehemalige Soldaten politisch beeinflussen. Sie bedient sich dabei aller Techniken der Unterwühlung und Verleumdung. Mit fingierten Briefen und Schriftstücken, mit Zeitschriften, die meist aus Mitteldeutschland eingeschmuggelt werden, bearbeitet sie die Verteidigungskräfte der BRD. Die Verw. Aufklärung wertet die Nachrichten bzw. die Spionageergebnisse gegenüber ausländischen, nicht dem Warschauer Beistandspakt angehörenden Streitkräften aus. — Die Verw. Koordinierung (Sitz Berlin-Grünau, leitet, sorgfältig durchgegliedert und 500 Köpfe stark, die milit. und techn. Spionage gegen die BRD, NATO-Staaten und Westeuropa). — Die Verw. 2.000 leitet als Verbindungsstelle zum Ministerium für Staatssicherheit die Sicherung bzw. die Spionageabwehr der NVA. Die Verw. Militärwissenschaft hat unter sich das Institut für deutsche Militärgeschichte (Potsdam) und die Deutsche Militärbibliothek (Strausberg). Außerhalb des MfNV sitzen die dem Minister direkt unterstellten Chefs und Kommandos der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung, der Volksmarine und der Grenztruppen. — Das MfNV befindet sich zum größten Teil in Strausberg (ostwärts Berlin). In ihm sind rd. 3.200 Offiziere und Angehörige der NVA tätig, ferner rd. 80 Sowjetoffiziere und 900 Angestellte. [S. 428] Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 427–428 Ministerium für Materialwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Post- und FernmeldewesenDDR A-Z 1969
MAI (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (Ministerium für Außenwirtschaft) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 388 Magdeburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MaifeierDDR A-Z 1969
Bauämter (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bauwirtschaft. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 81 Bauaktivs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BaueinheitenDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Bentzien, Hans (1966)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 * 4. 1. 1927 in Greifswald. Volksschule, Oberschule. Nach 1945 FDJ, SED, Neulehrer. 1948 bis 1950 Studium der Gesellschaftswissenschaften in Jena. 1950 bis 1955 leitende Funktionen in SED-Kreis- und Bezirksleitungen. 1955 bis 1957 Besuch der Parteihochschule der SED. 1957 bis 1961 Sekretär für Kultur und Volksbildung an der SED-Bezirksleitung Halle, seit 1958 Mitgl. der Kulturkommission beim Politbüro des ZK der SED. Am 24. 2. 1960 als Nachfolger von Abusch Minister für Kultur. Am 12. 1. 1966 abgelöst durch Gysi, da sein Ministerium zu schwächlich reglementiert habe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 63 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/bentzien-hans verwiesen. Benjamin, Hilde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BeraterDDR A-Z 1966
Stern, Leo (1966)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 * 27. 3. 1901 in Österreich als Sohn eines Kleinbauern. Gymnasium in Salzburg und Studium a. d. Universität Wien. 1921 Mitgl. d. KPÖ; gründete 1924 die „Wiener Marxistische Studiengemeinschaft“. 1925 Promotion zum Dr. rer. pol., anschl. Jura-Studium. 1927 Teilnehmer an linksradikalen aufständischen Bewegungen in Österreich; zeitweilig inhaftiert. 1934 Emigration i. d. CSR, anschl. i. d. SU. 1936–38 Teilnehmer am span. Bürgerkrieg. 1940 an der Universität Moskau Dr. rer. pol. habil, und Prof. f. neuere Geschichte. 1941 bis 1945 Offizier d. Roten Armee. 1945 Gastprofessor a. d. Universität Wien u. d. Hochschule f. Welthandel in Wien; Arbeit an einem Forschungsauftrag d. Akademie d. Wissenschaften d. SU. Seit 1950 Prof. m. Lehrstuhl f. neuere Geschichte und Gesch. d. dt. Arbeiterbewegung a. d. Martin-Luther-Universität Halle; dort 1951–53 Prorektor f. Gewi-Grundstudium (Gesellschaftswissenschaften), 1953–59 Rektor d. Martin-Luther-Universität u. Mitgl. d. Akademie der Wissenschaften in Ostberlin. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 466 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/stern-leo verwiesen. Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stern der VölkerfreundschaftDDR A-Z 1966
Berufspraktikum (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Von Studenten u. Fachschülern vor Antritt und während des Studiums abzuleistende praktische Arbeit in Betrieben, staatlichen Einrichtungen u. dgl. Der Einsatz der Studenten wird für jede Fachrichtung besonders festgelegt. Das Praktische Jahr hat vielfach schon die Rolle eines Vorpraktikums. (Erziehungs- und Bildungswesen, Hochschulen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 73 Berufslenkung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BerufsschulenDDR A-Z 1966
GVG (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Abk.für Gerichtsverfassungsgesetz. (Gerichtsverfassung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 185 Guts-Muths-Preis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gysi, KlausDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Rechtsauskunftsstelle (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Gerichtsverfassung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 347 Rechtsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsgutachtenDDR A-Z 1965
Rentenversicherung, Freiwillige (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Versicherungszweig der Deutschen ➝Versicherungs-Anstalt (Lebensversicherung). Nur ehemalige Sozialversicherte können die FR. bei der Sozialversicherung fortsetzen. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 362 Rentensparen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RentnerreisenDDR A-Z 1965
Familienzusammenführung (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 Alle Bemühungen westlicher Stellen, vor allem des Deutschen Roten Kreuzes, die durch die Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 getrennten Familien wieder zusammenzuführen, blieben zunächst erfolglos. Die sowjetzonalen Behörden lehnten anfangs alle Ausreiseanträge unter Hinweis auf den „bevorstehenden Abschluß des Friedensvertrages“ ab. Erst Anfang 1962 durften einige ältere Menschen zu ihren Angehörigen im Westen übersiedeln. Seit August 1962 nahm die Zahl der Übersiedlungen in die Bundesrepublik stark zu. Bis Ende 1963 konnten seit dem 13. 8. 1961 im Zuge der F. fast 20.000 Bewohner der SBZ nach West-Berlin oder in die BRD kommen. 90 v. H. waren über 60 Jahre alt. Arbeitsfähigen Menschen und Kindern wird bisher grundsätzlich immer noch die Ausreise verweigert. So warten noch immer zahlreiche getrennt lebende Eheleute und Kinder auf F. 1964 ist die Zahl der F. wieder um ein Drittel gegenüber 1963 zurückgegangen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 123 Familienrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FaschismusDDR A-Z 1965
Leuschner, Bruno (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 * 12. 8. 1910 in Berlin als Sohn eines Arbeiters, Volksschule, kaufm. Angestellter, 1931 Mitgl. der KPD, wegen illegaler Arbeit 1936 verhaftet. 1937 6 Jahre Zuchthaus, dann KZ. 1945 KPD, Leiter der Abt. Wirtschaft im Parteivorst. der SED. 1947 Leiter der Abt. Planung der DWK, seit 9. 3. 1948 Leiter der Hauptverwaltung Planung in der deutschen Zentralverwaltung für Wirtschaft und stellv. Vors. der DWK, am 14. 10. 1949 zum Staatssekretär im Ministerium für Planung ernannt, seit dem 16. 11. 1950 stellv. Vors., seit dem 23. 5. 1952 Vors. der Staatlichen ➝Plankommission, seit 1. 12. 1955 Stellv. des Vors. des Ministerrats. Im Juli 1961 von seiner Funktion als Vors. der Staatlichen Plankommission entbunden und als Stellv. des Vors. des Ministerrates mit der „Koordinierung der wirtschaftlichen Grundaufgaben“ im Präsidium des Ministerrates beauftragt und seit Juli 1962 als Vertreter der SBZ Mitglied des Exekutivkomitees des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Seit Juli 1950 Mitgl. des ZK der SED, seit Juli 1952 Kandidat, seit Juli 1959 Mitgl. des Politbüros. Seit 7. 10. 1949 Abg. der Volkskammer. Von Sept. 1960 bis Nov.~1960 Mitgl. des Staatsrats. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 260 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/leuschner-bruno-max verwiesen. Leuna A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Liberal-Demokratische Partei DeutschlandsDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Buchhandlungen, Pädagogische (1963)
Siehe auch: Buchhandlungen, Pädagogische: 1965 1966 1969 1975 Pädagogische Buchhandlungen: 1966 1969 1975 1979 Sortiments-Buchhandlungen, die auf Grund eines Vertrages mit dem „volkseigenen“ Verlag Volk und Wissen ständig die infolge des Zuteilungsverfahrens teilweise schwer erreichbare pädagogische Fachliteratur zur Einsichtnahme und zum Kauf bereithalten sollen. (Buchhandel, Verlagswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 91 Buchhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Buchheim, WalterDDR A-Z 1963
Komplexe Planung (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 Seit dem 5. Parteitag der SED (Juli 1958) verwendeter Begriff des PJ., der die Planung der Volkswirtschaft, der Industriezweige und der Betriebe „als eine Einheit des Produktions-, Arbeitskräfte-, Finanz-, Entwicklungs- und Absatzplans“ meint. Es überrascht, daß erst nach zehn Jahren staatlicher Planwirtschaft die Notwendigkeit erkannt wurde, alle die genannten Planteile aufeinander abzustimmen. Seit Anfang 1961 taucht auch der Begriff „komplex-territoriale Planung“ in der Fachliteratur der Zone auf. Damit ist gemeint, daß in Zukunft die KP. nicht nur für das Gebiet der SBZ insgesamt, sondern zusätzlich für Wirtschaftsgebiete, z B. Bezirke, erfolgen soll. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 248 Komplexe Mechanisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Komplex-TerritorialDDR A-Z 1963
Bürgerlich-Demokratische Revolution (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Periodisierung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 92 Bündnispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BürgermeisterDDR A-Z 1963
Produktionsaufgebot (1963)
Siehe auch das Jahr 1962 Seit Sept. 1960 in den Industriebetrieben, später auch in anderen Wirtschaftsbereichen — z. B. in der Landwirtschaft — eingeführte Verpflichtungsbewegung, wonach die Belegschaften sich „freiwillig“ verpflichten sollen, künftig „für das gleiche Geld in der gleichen Zeit mehr zu produzieren“. Das P. ist ein Glied in einer langen Kette vorausgegangener Maßnahmen des SED-Regimes, die unzureichende Arbeitsproduktivität in der Industrie durch die Intensivierung der Arbeit, d. h. zu Lasten der Arbeitnehmer zu verbessern. Im Mittelpunkt des P. steht die Forderung des Regimes, mit den angeblich „unrealen“ Arbeitsnormen aufzuräumen. Als einen großen Erfolg feierte es die SED, daß im Rahmen des P. bis Ende August 1962 in der Industrie die Arbeitsproduktivität um nahezu 10 v. H., der Lohn aber überhaupt nicht anstieg. (Lohnpolitik, Arbeitspolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 371 Produktionsabgabe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsberatungDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Müller, Vincenz (1962)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 * 5. 11. 1894 in Aichach/Obb. Berufsoffizier, später im Generalstab, 1943 Generalleutnant, Ritterkreuzträger, Kommandierender General des XII. Armeekorps und stellv. Oberbefehlshaber der 4. Armee, kapitulierte im Sommer 1944 bei Minsk, aktives Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland und des Bundes Deutscher Offiziere in der SU, Besuch von Antifaschulen. Im Sept. 1948 kehrte M. nach Deutschland zurück, wurde Mitgl. der NDPD, im Febr. 1949 Pol. Geschäftsführer der NDPD, von Okt. 1949 bis Okt. 1952 1. Stellv. des Vors. der NDPD, danach Mitgl. des Hauptausschusses seiner Partei. 1952 zum Generalinspekteur der Volkspolizei ernannt, seit 1953 Generalleutnant und Chef des Stabes der KVP, Stellv. des Ministers des Innern. Seit 18. 1. 1956 in gleicher Funktion im Ministerium für Nationale Verteidigung. 1958 pensioniert. 1949 bis 1958 Abgeordneter der Volkskammer, Nov. 1950 bis Dez. 1952 Vizepräsident der Volkskammer. Gest. am 12. 5. 1961, nach unbestätigten Berichten durch Selbstmord. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 298 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/mueller-vincenz verwiesen. Mühlhausen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MultifunktionärDDR A-Z 1962
Arbeitskräftebilanz (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 Zusammenstellung der verfügbaren und der erforderlichen Arbeitskräfte durch die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik. Die A. ist die Grundlage für den zentralen Arbeitskräfteplan (Komitee für ➝Arbeit und Löhne, Staatliche ➝Plankommission) und für die Arbeitskräftelenkung durch die mittleren Verwaltungsorgane (Abt. für ➝Arbeit und Berufsberatung bei den Räten der Bezirke und Kreise. (Arbeitskräfte) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 31 Arbeitskräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitskräfteplanDDR A-Z 1962
Bodenreform (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die sog. B. der SBZ erfolgte auf Betreiben der sowjet. Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 5 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. (3. 9. 1945 Provinz Sachsen, 6. 9. 1945 Provinz Mark Brandenburg, 7. 9. 1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11. 9. 1945 Land Sachsen, 12. 9. 1945 Land Thürinen.) Die B. wurde offiziell begrünet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit“. Entschädigungslos enteignet wurden alle Privatbetriebe über 100 ha Betriebsfläche sowie Betriebe von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“. Mit der Enteignung war die Vertreibung der ehemaligen Besitzer und ihrer Familien verbunden. Die Gutshäuser wurden zum großen Teil als „Wahrzeichen des Feudalismus“ abgerissen. Bis 1. 1. 1949 wurden aus Privatbesitz über 100 ha 7.112 Güter mit 2,5 Mill. ha, aus Privatbesitz unter 100 ha 4.278 Betriebe mit 124.000 ha enteignet. Zusammen mit dem Landbesitz des Staates, der Länder, Provinzen. Städte und Gemeinden ergaben sie einen Bodenfonds von rund 3,22 Mill. ha land- und forstwirtschaftlicher Fläche. Dieser Bodenfonds wurde verteilt: an 119.530 landlose Bauern und Landarbeiter 924.365 ha; an 89.529 Vertriebene 754.976 ha; an 79.404 landarme Bauern 270.949 ha; an 45.403 Kleinpächter 43.969 ha; an 169.427 Arbeiter und Handwerker 111 203 ha; an 39.786 Altbauern (Waldzulagen) 60.140 ha. Rund 550 Betrieben wurden als Spezialbetriebe für Saatzucht-, Tierzucht- und Forschungszwecke in „Volkseigentum“ übergeführt (Volkseigene Güter). Das den Bodenempfängern durch die B. zugeteilte Land war von ihnen zu bezahlen; der Preis je ha betrug den Gegenwert von etwa 1.000–1.500 kg Roggen; der Preis für Waldstücke wurde den örtlichen Verhältnissen entsprechend von der Bodenkommission festgesetzt. Bezahlung konnte in bar oder natura in Raten bis zu 20 Jahren erfolgen. B.-Land darf weder ganz noch teilweise verkauft werden, es ist auch nicht teil- oder verpfändbar. über die Landzuteilung wurde eine Urkunde ausgehändigt. Die neuen Besitzverhältnisse wurden grundbuchamtlich festgelegt, die Grundbuchblätter über die früheren Eigentumsverhältnisse amtlich verbrannt. Gem. Befehl 209 der SMAD sollte durch ein B.-Bauprogramm die Errichtung von Gehöften für rd. 209.000 Neubauern mittels Baumaterial- und Kreditbereitstellung ermöglicht werden. Unüberwindbare Schwierigkeiten der Materialbeschaffung haben die Verwirklichung dieses Programms verhindert, das ohnehin durch die seit 1952 eindeutig auf die Kollektivierung gerichtete Zielsetzung gegenstandslos wurde. (Agrarpolitik) Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 79 Blockpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BodenschätzeDDR A-Z 1962
Recknagel, Helmut (1962)
Siehe auch das Jahr 1960 [S. 352]* 20. 3. 37 in Steinbach-Hallenberg/Thüringen als Sohn eines Zangenmachers. Lehre als Werkzeugmacher und Meßtechniker. Skispringer. Nach mehreren nationalen und internationalen Erfolgen Goldmedaille bei den Olympischen Spielen von Squaw Valley 1960. Von der SBZ-Regierung mehrfach dekoriert, u. a. mit dem Vaterl. Verdienstorden. Mai 1957 SED. R. gab wiederholt öffentliche Stellungnahmen zugunsten der „DDR“ und SED ab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 352 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/recknagel-helmut verwiesen. Rechtswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Regierung und VerwaltungDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Wanderbewegung (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Touristik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 443 Wandel, Paul A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WanderfahneDDR A-Z 1960
Institut für Zeitgeschichte, Deutsches (1960)
Siehe auch: Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ): 1969 1975 1979 1985 Institut für Zeitgeschichte, Deutsches: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Zeitgeschichte, Deutsches Institut für: 1959 1962 1963 1965 1966 Soll Quellen zur jüngsten Geschichte sammeln, auswerten und mit wissenschaftlichem Anstrich veröffentlichen, um die Politik der SED zu rechtfertigen. Seit 1949 vor allem auf die Zersetzung (Infiltration) der Bundesrepublik eingestellt. Gegründet am 1. 3. 1946, wurde es ständig vom ZK der SED gelenkt. Neben Broschüren und Büchern bringt es die Zeitschrift „Dokumentation der Zeit“ heraus. Leiter war bis 30. 9. 1957 der Altkommunist Prof. Dr. Karl [S. 179]Bittel (SED), seitdem ist es Prof. Dr. Walter ➝Bartel (SED), ebenfalls alter Parteikommunist. Seit 1. 10. 1954 untersteht es verwaltungsmäßig nicht mehr dem Presseamt beim Ministerpräsidenten, sondern dem Staatssekretariat für Hochschulwesen Arbeitsmäßig wird es auch nach diesem Zeitpunkt vor allem vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED angeleitet. Seit Okt. 1958 gibt das I. (als Beilage zur „Dokumentation der Zeit“) die Zeitschrift „Beiträge zur Zeitgeschichte“ heraus. — Aufgabe dieser Zeitschrift ist es, wie ihr Redakteur Joachim Höppner (in Nr. 1, S. 6) betont, „durch exakte und parteiliche Erforschung der historischen Ereignisse die reaktionären Geschichtsfälschungen der bürgerlichen Zeitgeschichte in Westdeutschland zu entlarven … gegen jeden Revisionismus in der Zeitgeschichte auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens zu kämpfen“. Sie hat auch „alle sozialistischen und demokratischen Bewegungen sowie fortschrittlichen Historiker und Kritiker in Westdeutschland zu unterstützen“. Das Blatt stellt (S. 4) fest, daß „die Zeit nach 1945 … nach marxistischer Auffassung allein derzeitiger Gegenstand der Zeitgeschichte ist“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 178–179 Institut für Volkskunstforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InstrukteurDDR A-Z 1960
Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi) (1960)
Siehe auch: Staatssicherheitsdienst: 1969 Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1962 1963 Politische Geheimpolizei der SBZ. Bereits Ende 1946 wurde mit dem Aufbau eines geheim arbeitenden Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des SED-Regimes begonnen. Organisatorisch wurde dieser Apparat in die Kommissariate „K 5“ der Kriminalpolizei eingebaut, die für die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere Naziverbrechen zuständig waren. Bald nach Gründung der „DDR“ durch Gesetz vom 8. 2. 1949 (GBl. 1950, S. 95) amtlich als Organ des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) bezeichnet. Erster Minister für Staatssicherheit: Wilhelm ➝Zaisser. Nach dem Juni-Aufstand in das „Staatssekretariat für Staatssicherheit“ umgewandelt und dem Ministerium des Innern (MdI) unterstellt. Seit Nov. 1955 wieder MfS. Minister seit 1957: Erich ➝Mielke als Nachfolger des in Ungnade gefallenen Ernst ➝Wollweber. Im Febr. 1957 hat das MfS die Bereitschaftspolizei, Deutsche Grenzpolizei und Trapo an das MdI abgegeben. Dem MfS untersteht nur noch ein verstärktes Wachregiment. Sitz des MfS: Berlin-Lichtenberg, Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten und im Sowjetsektor Berlins; Kreisverwaltungen in den Kreisen. Bis 1954 waren allen Einheiten des SSD Instrukteure des sowjetischen MGB zugeteilt. Arbeitsweise: Ermittlungs-, Untersuchungs- und Vernehmungsmethoden nach dem Vorbild der KGB. Der SSD stützt sich in erster Linie auf die Berichte seiner Geheimen Informanten (Spitzelwesen). Der SSD hat sämtliche Lebensbereiche der SBZ gegen alle nichtsowjetischen Regungen und antikommunistischen Gedanken geheimpolizeilich zu „sichern“. Daneben betreibt er eine getarnte Nachrichtentätigkeit (d. h. Spionage) in West-Berlin, in der Bundesrepublik und im westlichen Ausland (Aufklärung). Dabei stützt sich die „Hauptverwaltung Aufklärung“ (HVA) des MfS, die diese „Nachrichtenarbeit“ leitet, auf teils legale, teils illegale „Residenturen“ (= Spionageköpfe). Diese „Residenturen“ des MfS arbeiten konspirativ (d. h. streng verdeckt) 1. in den gesamtdeutschen Abteilungen aller Parteien und Massenorganisationen; 2. in allen Organisationen und Einrichtungen, die durch Kontakte auf dem Wege der Infiltration in die Bundesrepublik hinein wirken; 3. in vielen Stellen und Einrichtungen der Wirtschaft und der technisch-militärischen Forschung außerhalb der SBZ. Er unterliegt keiner Kontrolle durch die Volkskammer oder die Regierung der „DDR“, „er ist eine Behörde eigener Verantwortung“ (Otto Nuschke auf einem Presseempfang in Bonn am 20. 9. [S. 397]1952). Er ist offiziell an die Demokratische Gesetzlichkeit gebunden, jedoch sind Verletzungen dieser Gesetzlichkeit an der Tagesordnung, wenn auch die bis zum Jahre 1954 zu beobachtenden Vernehmungs- und Behandlungsmethoden gegenüber politischen Untersuchungsgefangenen (Licht-, Wasser- und Kältezellen, Verpflegungsentzug, schwere Mißhandlungen) selten geworden sind. Die erwünschten Aussagen und Geständnisse erzielt der SSD nötigenfalls durch zermürbende Dauerverhöre. Die Hauptabt. V des MfS ist mit Planung und Durchführung von Verschleppungen aus dem Westen beschäftigt (Menschenraub). SSD-Angehörige führen militärische Dienstgrade und sind neben SSD-Ausweis mit Kripo-Ausweis und getarnten Papieren ausgestattet. Stärke: etwa 13.000 Zivil tragende Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte, einschließlich der 1450 Angehörigen des MfS, ohne das rund 2.500 Mann zählende verstärkte Wachregiment des MfS. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 396–397 Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsverbrechenDDR A-Z 1960
Selbstverpflichtung (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. die unterschriftlich bestätigte Zusicherung, ein bestimmtes Arbeitspensum innerhalb einer bestimmten Frist zu erfüllen. S. sind ein Bestandteil der Aktivistenpläne, werden auch zusätzlich abgeschlossen bei besonderen politischen Gelegenheiten, z. B. zu Piecks Geburtstag, zur Maifeier, als Kundgebungen des Protestes, der Zustimmung oder Begeisterung und sind dann Mittel nicht nur der Produktions-, sondern auch der staatspolitischen Propaganda. Durch häufige öffentliche Rügen ist jedoch bekanntgeworden, daß die S. in sehr vielen Fällen nicht erfüllt werden. Sie geraten meist nach der Unterschrift bald in Vergessenheit. S. spielen auch im Nationalen Aufbauwerk eine nicht unbeträchtliche Rolle. Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 370 Selbststudium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbstverwaltung, KommunaleDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Arbeitsverpflichtung (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Individuelle A. konnten durch die Arbeitsämter, später die Abteilungen für ➝Arbeit und Berufsausbildung bis 30. 9. 1954 vorgenommen werden. Seitdem sind individuelle A. nicht mehr möglich, wohl aber noch die Arbeitskräftelenkung. Literaturangaben Faber, Dorothea: Einkommenstruktur und Lebenshaltung in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 96 S. m. 32 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 32 Arbeitsstudie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitszeitDDR A-Z 1959
Kulturelle Massenarbeit (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Pj. für alle Maßnahmen der SED, die unter Ausnutzung der kulturellen Bedürfnisse der Menschen und meist unter Mißbrauch kultureller Einrichtungen und Veranstaltungen im Sinne der SED bewußtseinsbildend und produktionsfördernd auf die Bevölkerung wirken sollen. Hauptträger der K. M. sind die Gewerkschaften (FDGB). Wichtigste Aufgaben der K.M. sind: 1. Ideologische und politische Aufklärungsarbeit, 2. Erhöhung der „fachlich-wissenschaftlichen“ Kenntnisse der Werktätigen, 3. Erhöhung des „sozialistischen Bewußtseins“ durch Volkskunst, Film, Theater, Zirkel der bildenden Kunst usw. Diesen Zwecken soll die Einrichtung von „Kulturklubs“, „Kulturkommissionen“, „Kulturhäusern“ u. ä. dienen. Für die K. M. werden sowohl im Staatshaushalt als auch im Haushalt der Gewerkschaften und der Betriebe erhebliche Mittel bereitgestellt. Um die Belegschaftsmitgl. Für Veranstaltungen der K. M. zu interessieren, werden Zirkel für Gesang, Volkstanz, Laienspiel, Fotografie, u. a. unterhalten. (Kulturpolitik, Kulturkommissionen, Kulturfonds, betriebliche ➝Kulturstätten, Freizeitgestaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 197 Kulturdirektor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kultureller AustauschDDR A-Z 1959
Aktivist, Verdienter (1959)
Siehe auch: Aktivist: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1960 1962 Ehrentitel, der an Arbeiter und Angestellte für besondere Leistungen bei der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und der Entwicklung der Arbeitsproduktivität verliehen wird. Dazu gehören eine Medaille, eine Urkunde und eine Prämie bis zu 1.000 DM. (Arbeitspolitik, Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 16 Aktivist des Fünfjahrplans A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AktivistenbewegungDDR A-Z 1959
SAG (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Sowjetische Aktiengesellschaften. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 310 Sachversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SäuberungenDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Dieckmann, Johannes (1958)
Siehe auch: Dieckmann, Johannes: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Dieckmann, Johannes, Dr.: 1969 * 19. 1. 1893 in Fischerhude bei Bremen als Sohn eines Pfarrers und Schulinspektors. Gymnasium, Studium der Volkswirtschaft und Philologie. Parteisekretär und später Generalsekretär der Deutschen Volkspartei für die Bezirke Niederrhein, Hannover und Sachsen, Mitarbeiter Stresemanns. Von 1933–1945 Geschäftsführer mehrerer kohlenwirtschaftlicher Verbände in Sachsen. Nach 1945 Eintritt in die LDP Mitgl. des Landesvorstandes Sachsen, des Zonenvorstandes und der Reichsleitung der LDP, 1946 sächsischer Landtagsabgeordneter, 1945 als Nachfolger von Kastner Justizminister und stellv. Ministerpräsident von Sachsen. Trat bis 1947 für einen selbständigen Parteikurs und Oppositionsstellung gegen die SED ein, bekannte sich aber zum SED-Kurs, als der Parteivorstand der LDP 1948 gegen die Ernennung des Nichtjuristen [S. 76]D. zum Justizminister auftrat. D.s Ernennung erfolgte dann mit Unterstützung der SED, dafür stimmte D. für die Einheitsliste zu den Volkskammerwahlen gegen die Mehrheit seiner Partei. Seit 16. 11. 1947 bis Okt. 1949 Mitgl. der DWK, seit dem 7. 10. 1949 Abgeordneter u. Präsident der Volkskammer. Seit Februar 1949 stellv. Vors. der LDP, seit 19. 1. 1948 Dr. jur. h. c. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 75–76 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/dieckmann-johannes verwiesen. DIB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DienstleistungsabgabeDDR A-Z 1958
Nationalhymne (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die N. der Sowjetzonen-Republik wurde 1949 verfaßt von Johannes R. ➝Becher und vertont von Hanns ➝Eisler. Ihr erster Vers lautet: „Auferstanden aus Ruinen und der Zukunft zugewandt, laß uns dir zum Guten dienen, Deutschland, einig Vaterland. Alte Not gilt es zu zwingen, und wir zwingen sie vereint, denn es wird uns doch gelingen, daß die Sonne schön wie nie über Deutschland scheint.“ (Aus dem zweiten Vers: „Wenn wir brüderlich uns einen, schlagen wir des Volkes Feind …“) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 220 Nationale Volksarmee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalismusDDR A-Z 1958
Industrie und Verkehr, Kommission für (1958)
Siehe auch das Jahr 1956 Wirtschaftssystem. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 139 Industrie- und Handelskammer (IHK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieabgabepreis (IAP)DDR A-Z 1958
Rechtshilfeabkommen (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SBZ hat mit verschiedenen Staaten des Ostblocks R. geschlossen. Das erste war der „Vertrag zwischen der DDR und der tschechoslowakischen Republik vom 11. 9. 1956 über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen“, der durch Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1187) in Kraft gesetzt wurde. Ihm folgten der gleichlautende Vertrag mit der Volksrepublik Polen vom 1. 2. 1957, der Sowjet-Union vom 28. 11. 1957 (Gesetz vom 12. 3. 1958, GBl. S. 241), der Volksrepublik Ungarn vom 30. 10. 1957 (Gesetz vom 12. 3. 1958, GBl. S. 277) und der bisher noch nicht als Gesetz veröffentlichte Vertrag mit Bulgarien vom 27. 1. 1958. Nach diesen Verträgen gewähren die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Staatlichen Notariate der vertragschließenden Parteien einander Rechtshilfe in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Sie bedienen sich dabei der eigenen oder der russischen Sprache, öffentlich beglaubigte Urkunden des einen Staates bedürfen keiner Legitimation im anderen Staat. Die Vertragspartner gewährleisten den jeweiligen fremden Staatsangehörigen den gleichen Rechtsschutz wie den eigenen Staatsangehörigen. Rechtskräftige Entscheidungen in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten sind im Gebiet des Vertragspartners ohne Anerkennungsverfahren wirksam. In den Vertragsbestimmungen über die Rechtshilfe in Strafsachen wird die Auslieferung geregelt. Eigene Staatsangehörige werden nicht ausgeliefert. Auskünfte aus dem Strafregister sind den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Vertragspartners zu erteilen. Eine Sonderstellung nimmt das Abkommen zwischen der „DDR“ und der SU über „gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen“ vom 26. 9. 1957 (GBl. S. 533 und S. 615) ein. Dieses regelt nur Rechtshilfefragen in bezug auf Truppenstationierung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 252 Rechtsgutachten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsstudiumDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Volkskammer (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der „DDR“, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung; die Länderkammer ist der V. als Verfassungsorgan nicht gleicheordnet, es besteht mithin kein Zweikammersystem im herkömmlichen Sinne, Art. 50–70 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar, das lediglich der Tarnung der von den Sowjets aufgezwungenen Staatsform dient. Die verfassungsmäßigen Rechte der V. sind (Art. 63 der Verfassung): die Bestimmung der Grundsätze der Regierungspolitik und ihrer Durchführung; die Bestätigung, Überwachung und Abberufung der Regierung; die Bestimmung der [S. 284]Grundsätze der Verwaltung und die Überwachung der gesamten Tätigkeit des Staates; das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht ein Volksentscheid stattfindet; die Beschlußfassung über den Staatshaushalt, die Wirtschaftspläne (Fünfjahrplan), Anleihen und Staatskredite und die Zustimmung zu Staatsverträgen; der Erlaß von Amnestien; die „Wahl“ des Präsidenten der Republik (gemeinsam mit der Länderkammer); die „Wahl“ der Mitglieder des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des obersten Staatsanwaltes (Staatsanwaltschaft). Das Verfahrensrecht der V. hat die Verfassung in herkömmlich parlamentarisch-demokratischer Weise geregelt und im einzelnen in die Geschäftsordnung verwiesen. Organe der V. sind das Präsidium (Präsident, Vizepräsidenten, Beisitzer) und 16 Ausschüsse, in denen jedoch keine parlamentarische Arbeit geleistet wird und von denen mehrere bisher noch zu keiner Arbeitssitzung zusammengetreten sind. Die V. besteht aus 400 Abgeordneten, die nach Art. 51 Abs. 2 der Verfassung „in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von vier Jahren gewählt“ werden sollten; hinzu kommen 66 Ostberliner Vertreter. Die zur Bildung der V. vorgeschriebenen Wahlen haben jedoch nicht stattgefunden. Die am 6. 10. 1949 auf Grund des LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) gebildete Provisorische V. hat sich vielmehr „in der Zusammensetzung des vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai 1949 gewählten Deutschen Volksrates“ (Art. 1 des Gesetzes) konstituiert, nachdem der Volksrat zuvor die Verschiebung der Wahlen um ein Jahr angeordnet hatte. Aber auch die für Oktober 1950 versprochenen Wahlen fanden nicht statt. Die V. konstituierte sich vielmehr nach der am 15. 10. 1950 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 9. 8. 1950 (GBl. S. 743) durchgeführten Abstimmung über die Einheitsliste der Nationalen Front (Wahlen) endgültig. Angeblich sollen 99,7 v. H. der Stimmberechtigten für die Einheitsliste gestimmt haben. Von den 400 Abgeordneten stellten auf Grund einer bereits im Juli 1950 auf der Basis der Blockpolitik getroffenen Vereinbarung 280 die ED und die von ihr gelenkten Organisationen (70 v. H.) und nur je 60 die LDP und die CDU (je 15 v. H.). Nach Ablauf der ersten Legislaturperiode wiederholte sich am 17. 10. 1954 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 4. 8. 1954 (GBl. S. 667) die Abstimmung über die von der Nationalen Front aufgestellte Einheitsliste, die diesmal in noch stärkerem Maße als 1954 von der SED beherrscht war. Präsident der V. ist seit deren Konstituierung 1949 Johannes ➝Dieckmann (LDP). Literaturangaben Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J., Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 283–284 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkskongreßDDR A-Z 1956
Wittenberg (1956)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Stadt im sachsen-anhaltischen Bezirk Halle, Kreisstadt, an der Elbe, mit 48.132 Einwohnern (1955); reich an Erinnerungen an die Reformation: Schloßkirche (an deren Portal Luther 1517 seine Thesen anschlug) mit den Gräbern Luthers und Melanchthons, Stadtkirche (Luthers Predigtkirche), Augusteum (Predigerseminar) mit Wohnung Luthers, Lutherhalle mit reformationsgeschichtlichem Museum, Rathaus; Elbhafen; vielseitige Industrie: Zellstoff-, Eisen-, Gummi- und Stickstoffwerke, Maschinen, Seife, Nahrungsmittel. Als Gründung flämischer Kaufleute wird W. 1180 erstmals erwähnt und ist seit 1293 Stadt. Von 1260–1422 Residenz der askanischen Herzoge und Kurfürsten von Sachsen-W., fiel die Stadt 1423 mit dem Kurfürstentum an die Wettiner und kam bei der Landesteilung 1485 an deren Ernestinische Linie. Die 1502 von Kurfürst Friedrich dem Weisen gegründete Universität wurde durch Luther und Melanchthon zum Mittelpunkt der Reformation. Mit den Kurlanden fiel W. 1547 an die Albertinische Linie der Wettiner und verlor in der Folgezeit an Bedeutung. 1815 wurde W. an Preußen abgetreten (Provinz Sachsen). Die Universität ging 1817 in der Universität Halle-W. auf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 300 Wissenschaftlicher Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WittenbergeDDR A-Z 1956
Kaderbearbeiter (1956)
Siehe auch das Jahr 1958 Politischer Funktionär in der staatl. Wirtschaft und Verwaltung mit weitgehenden Befugnissen. Zum Zuständigkeitsbereich des K. gehören die Einstellung von Arbeitskräften, die Aushändigung und Entgegennahme von Personalfragebogen, das Führen und Verwalten der Personalakten und der Personalkarteien. K. haben insofern eine Sonderstellung in den Betrieben, als auch der Betriebsleiter nicht das Recht zur Einsicht in die Personalakten hat, dagegen hat der Beauftragte des SSD jederzeit unbeschränkt Einblicksmöglichkeit. K. geben dem Betriebsleiter und dem Personalbearbeiter nur mündliche Auskünfte. Der Personalbearbeiter ist in den staatlichen Betrieben und Verwaltungen nur Regler des inneren Dienstes. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 130 Kaderabteilung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KaderpolitikDDR A-Z 1956
GI (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 98]Abk. für Geheimer Informant im Spitzelwesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 98 Gewerkschaftsgruppenorganisator A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Girnus, WilhelmDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Naturgemäße Viehhaltung (1954)
Siehe auch: Naturgemäße Viehhaltung: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Viehhaltung, naturgemäße: 1969 Grundsatz: Gesunde und leistungsfähige Tiere durch Abhärtung, also Veränderung der Umweltverhältnisse aufzuziehen. Obwohl der Grundsatz (Agrobiologie) nicht neu ist, wird er einerseits wegen der Notwendigkeit stärkerer Viehhaltung und andererseits wegen des herrschenden Mangels an Stallraum und Baumaterial maßlos übertrieben. Daß die angeblich höheren Leistungen im „Freiluftstall“ auch mit einem größeren Futteraufwand erkauft sind und daß hochgezüchtete Tiere diese überspitzt naturgemäße Haltung nicht vertragen, wird dabei nicht berücksichtigt. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 114 Nationalpreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NDPDDDR A-Z 1954
KWU (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 Abk. für Kommunalwirtschaftliche Unternehmen, Örtliche Industrie. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 95 KVP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Laienkunst, Zentralhaus fürDDR A-Z 1954
Investitionsbank, Deutsche (1954)
Siehe auch: Deutsche Investitionsbank: 1975 1979 Deutsche Investitionsbank (DIB): 1969 Investitionsbank, Deutsche: 1953 Investitionsbank, Deutsche (DIB): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Finanzinstitut der staatlichen Wirtschaft für Investitionsmittel. Auf Anordnung der DWK vom 13. 10. 1948 mit einem Grundkapital von 100 Mill. DM Ost errichtet; aufsichtsführend ist das Finanzministerium. Das Berliner zentrale Institut unterhält in den Bezirken der Zone und in Ostberlin Filialen. Die Investmittel erhält die I. planmäßig aus dem Staatshaushalt der SBZ. Ein Teil der Investmittel besteht aus sog. Amortisationen, d. h. Rückzahlungen vorher gewährter Investmittel durch die „volkseigenen“ Betriebe. Dafür existiert ein 1950 festgelegter Amortisationsschlüssel, der die unterschiedlichen Abschreibungsmöglichkeiten der Branchen berücksichtigt. Zu den Aufgaben der I. gehört auch die Gewährung langfristiger Kredite von mehr als 10.000 DM Ost, wofür die Mittel durch Ausgabe von Staatsschuldverschreibungen beschafft werden. Die I. erhält die Investitionspläne, nach denen sie die Verteilung der Mittel vorzunehmen und ihre zweckgebundene Verwendung zu kontrollieren hat, von der Staatlichen ➝Plankommission. Sie ist ebenso wie die Deutsche ➝Notenbank ein Instrument der Planwirtschaft. Das Kreditgeschäft der I. ist jetzt ohne Bedeutung, da es in der Staatswirtschaft keine langfristigen Kredite mehr gibt. — Präsident: Curt Lehmann (SED). Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 76 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jehovas ZeugenDDR A-Z 1954
Justizreform (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In Durchführung der Beschlüsse der II. Parteikonferenz der SED wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer materieller und formeller Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe dieser Justizreform endete am 2. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungsgesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. Wenige Tage später wurde die [S. 79]freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf Verwaltungsstellen übertragen und gleichzeitig das Notariat verstaatlicht. Ein Zivilgesetzbuch, Strafgesetzbuch und eine Zivilprozeßordnung sind noch in Vorbereitung. „Die Bildung der volksdemokratischen Grundlage unserer Staatsmacht ist untrennbar mit der Schaffung einer neuen demokratischen Rechtsordnung, mit der Bildung eines sozialistischen Rechtsbewußtseins verbunden … Wie der Aufbau des Sozialismus und die neuen Verhältnisse beim Kampf um die Einheit Deutschlands den organisatorischen Neuaufbau der Staatsorgane in den Kreisen und Bezirken zwingend erfordern, so bedarf es einer klaren Neuorganisation der Gerichtsorgane … Die neuen Justizgesetze sind eine wichtige Waffe im Aufbau des Sozialismus in unserer Republik, der unter den Bedingungen des verschärften Klassenkampfes stattfindet“ (Max Fechner in „Neue Justiz“ 1952, S. 465 und 498). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 78–79 Juni-Aufstand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JustizverwaltungDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Tarnorganisationen (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seitdem Bestehen der „DDR“ und seitdem alle Wahlergebnisse erkennen ließen, daß der Kommunismus als solcher in der Bundesrepublik keine Chancen mehr hat, steuert die Westkommission des ZK der SED eine kaum noch übersehbare Masse von meist winzigen T., die als harmlose „Firmenschilder“ für „gesamtdeutsche Gespräche“ und Friedensaktionen sowie als Zentren der Druckschriftenpropaganda dienen. Vielfach handelt es sich hierbei um Vereinigungen, die bereit seit längerer Zeit bestehen oder ohne kommun. Beteiligung gegründet wurden, aber dem Apparat zur Unterwanderung der Bundesrepublik besonders geeignet erschienen und von ihm für die oben erwähnten Aktionen benutzt werden (Infiltration). Da die Agenten der SED jedesmal das Pferd wechseln, wenn eine Organisation als kommunistisch unterwandert entlarvt worden ist, zählt das Register der T. schon mehrere hundert Namen, von denen die meisten inzwischen jedoch nicht mehr benutzt werden. Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen Auskunft bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden einzuholen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 139 Tarnfirmen, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TausenderbewegungDDR A-Z 1953
1953
1953 1954 Anmerkungen ABF Abgabenverwaltung, Zentrale Ablieferungspflicht Abschreibungen Abweichungen Ackermann, Anton ADN AFI Agitprop Agrarökonomik Agrarplan, Gesamtdeutscher Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Aktiv Aktivist Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenschule AKW Akzise (der HO) Allgemeines Vertragssystem Altersversorgung der technischen Intelligenz Anbauplan Antifaschistisch-demokratische Ordnung Apothekenreform Arbeit, Abteilungen für Arbeiterkind Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF) Arbeit, Gesetz der Arbeitsamt Arbeitsdisziplin Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitslosenversicherung Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral Arbeitspolitik (Haupteintrag) Arbeitsproduktivität Arbeitsrecht Arbeitsschutz Arbeitsverpflichtung Arzneiversorgung ATG Aufbauprogramm, Nationales Aufklärungslokal Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Ausbeutung Außenhandel Außenpolitik Austauschnormen Auszeichnungen Autotransportgemeinschaften (ATG) AWA Axen, Hermann Basis Bauakademie, Deutsche Bauernbank, Deutsche Bauernmarkt Bauernstube Bauer, Werktätiger B-Betriebe Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Benjamin, Hilde, geb. Lange Bergmannsrenten Berlin Berufsausbildung Berufslenkung Besatzungspolitik Beschlagnahme Betriebsdirektionen Betriebskollektivvertrag Betriebskultur Betriebspolikliniken Betriebspresse Bevölkerung Bezirk BGL BHG BHZ Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller Bibliothekswesen Bildender Künstler, Verband Blockpolitik Bodenreform Bodenreform-Bauprogramm Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze Brecht, Bert (Berthold) Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigadier Bruttoproduktionswerte BSG Bykow-Methode CDU Chemische Industrie Chwalek, Roman Correns, Erich DAHA Dahlem, Franz DBD DDR DEFA Demokratie Demokratie, Neue Demokratische Gesetzlichkeit Demokratisierung Demontagen Dertinger, Georg DERUNAPHT DERUTRA Deutsche Demokratische Republik Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft) Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) DFD DHZ DIA Dialektischer Materialismus Dieckmann, Johannes Dienst für Deutschland (ODD, Abk. für Organisation DFD) Differenzierung Diktatur des Proletariats Direktbetriebe Direktorfonds Diversant Domowina Dorfgenossenschaft, Landwirtschaftliche Dorfwirtschaftsplan DPZI Dreiermethode DSA DSF DVD DWK Ebert, Friedrich Eherecht Einheitsschule Einzelhandel Einzelvertrag Eisen- und Stahlerzeugung Eisler, Gerhart Elternbeiräte Energieerzeugung Engels, Friedrich Ermächtigungsverordnung Erziehungswesen (Haupteintrag) Fachministerien Fachschulen Familienrecht FDGB FDJ FDJ-Schuljahr Fechner, Max Feldscher Feriendienst des FDGB Film Finanzämter Flüchtlinge Formalismus Forstwirtschaft Fortschritt Franik-Bewegung Frauenarbeit Freie Spitzen Frieden Friedensgefährdung Friedenskampf Friedensschutzgesetz Fünfhunderttausender-Bewegung Fünfjahrplan Funktionalismus Garantie- und Kreditbank (GARKREBA) Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für Gegenwartskunde Gerichtsverfassung Gesetzgebung Gesundheitswesen Gleichberechtigung der Frau Glückauf, Erich Goldenbaum, Ernst Gosplan Gosporochodstwo Großbauer Großhandel Grotewohl, Otto Grundkommission GSOW GST GVVG Halbjahrplan 1948 Hamann, Karl Handel, Privater Handelszentralen, Deutsche (DHZ) Handwerk Handwerkssteuer Hausgeld Haushaltsaufschlag Hausvertrauensleute Heilbehandlung, Freie Heinrich-Greif-Preis Held der Arbeit Hennecke, Adolf Herrenlose FlächenDDR A-Z 1953
Fünfhunderttausender-Bewegung (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 Aus der SU in die SBZ eingeführtes Selbstverpflichtungsprogramm für Lokomotivführer, nach welchem 500.000 km ohne Generalreparatur zurückzulegen sind. (Aktivistenbewegung, Neuererbewegung, Verkehrswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 50 Friedensschutzgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FünfjahrplanDDR A-Z 1953
Hunderttausender-Bewegung (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 Aus der SU in die SBZ eingeführtes Selbstverpflichtungsprogramm für Kraftfahrer, nach welchem 100.000 km ohne Generalreparatur gefahren werden sollen. (Aktivistenbewegung, Neuererbewegung, Verkehrswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 60 Honecker, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HVA