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In der Kategorie DDR A-Z  verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.

 

Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.

Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.

Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier. 

 

DDR A-Z 1985

DDR A-Z 1985

Rechtshilfe, Innerdeutsche (1985)

Die im August 1973 begonnenen Verhandlungen über ein Rechts- und Amtshilfeabkommen haben bisher vor allem wegen der unterschiedlichen Ansichten über die Staatsangehörigkeit der in der DDR lebenden Deutschen (Staatsbürgerschaft) noch nicht zum Abschluß dieser im Grundlagenvertrag vom 21. 12. 1972 vorgesehenen innerdeutschen Folgevereinbarungen geführt. Inzwischen wird der R.-Verkehr zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland, der einige Jahre wegen der unterschiedlichen staatsrechtlichen Auffassungen praktisch zum Erliegen gekommen war, ohne besondere Vertragsgrundlage abgewickelt. R.-Ersuchen westdeutscher Gerichte werden über die Landesjustizverwaltungen dem Ministerium der Justiz der DDR übersandt. Dieses sorgt für die Erledigung der Ersuchen, wenn „keine Bedenken bestehen“. Nicht erledigt werden Ersuchen, wenn in ihnen der Begriff „innerdeutsche R.“ verwendet wird. Nach Erledigung des Antrages auf R. sendet das Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR den Vorgang an das Bundesjustizministerium zurück, von wo er dann der zuständigen Landesjustizverwaltung zugeleitet wird. Entsprechend wird in Sachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit verfahren. Die Landesjustizverwaltungen leiten hier den Vorgang an das zentrale Staatsorgan der DDR, in dessen Geschäftsbereich die Erledigung der Angelegenheit gehört. Die DDR leitet ihrerseits R.-Ersuchen über das Justizministerium dem Bundesjustizministerium zu, wie das in dem zwischenstaatlichen Verkehr bei fehlendem R.-Abkommen üblich ist. [S. 1106]Die Ersuchen der Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik Deutschland werden von der DDR nur dann erledigt, wenn sie an den Generalstaatsanwalt der DDR gerichtet sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1105–1106 Rechtsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtshilfeabkommen

DDR A-Z 1985

Krieg (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die in der DDR propagierte Militärtheorie des Marxismus-Leninismus, die im wesentlichen auf Äußerungen Lenins über den K. fußt, behandelt Ursachen, Charakter, Art, Umfang, überwiegend eingesetzte Technik und die Folgen von K. Alle vorherrschenden westlichen Theorien über K.-Ursachen (z.B. individuelle und/oder kollektive Aggressionssucht, Neid, Frustration, Gegensatz von Ideologien, Kampf der Kulturkreise) werden entschieden abgelehnt. Als entscheidende Wurzel von K. gelten allein sozialökonomische Ursachen, die in der speziellen Beschaffenheit der Produktionsverhältnisse in den „Ausbeuterordnungen“ antagonistischer Klassengesellschaften liegen. Mit der Entstehung von Privateigentum entwickele sich K. als gesellschaftliche und historische Erscheinung und bedeute auch in der Gegenwart die Fortsetzung der Politik von Klassen und Staaten bzw. Staatenkoalitionen zur Durchsetzung politischer und ökonomischer Interessen mittels bewaffneter Gewalt. Dieses ausdrückliche Bekenntnis zur Fortgeltung einer Aussage von Karl v. Clausewitz über den Charakter von K. wird jedoch durch eine an Lenin orientierte, aus dem historischen Materialismus fließende Interpretation ergänzt. Danach wird zwischen gerechtem und ungerechtem K. unterschieden. Ihrem Charakter nach gehören zur ersten Kategorie folgende K.-Typen: 1. K. zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes; 2. nationale Befreiungs-K. (gegen „imperialistische Mutterländer“); 3. revolutionäre Bürger-K. gegen Reaktion und Konterrevolution innerhalb eines Landes. Zur zweiten Kategorie gehören entsprechend: 1. K. imperialistischer gegen sozialistische Staaten; 2. Kolonial-K. imperialistischer Staaten gegen Befreiungsbewegungen; 3. Bürger-K. der, Konterrevolution gegen fortschrittliche Bewegungen; 4. K. zwischen imperialistischen Staaten. Abgesehen von dieser ideologisch definierten Unterscheidung folgt die Differenzierung nach Art, Umfang und vorwiegend eingesetzter K.-Technik weitgehend traditionellen Vorstellungen: es gibt kernwaffenlose K.; Kernwaffen-K. sowie chemische und biologische K., ferner begrenzte und unbegrenzte sowie lokale und globale K.; reguläre, irreguläre und Guerilla-K.; je nach Art der K.-Führung Land-, Luft-, See- und kosmische K. In diesem Zusammenhang spielt die im Westen gebräuchliche Unterscheidung zwischen Angriffs- und Verteidigungs-K. nur insofern eine Rolle, als z.B. der Bundeswehr im besonderen und der NATO im allgemeinen ständig die Vorbereitung eines Angriffs-K. gegen die sozialistischen Staaten unterstellt wird. Diese relativ grobe Typologie, insbesondere die Unterscheidung in gerechte und ungerechte K., ist die Ursache zahlreicher Widersprüche und Ungereimtheiten in der K.-Theorie der DDR. Zwar ist die Rechtfertigung eines Angriffs-K. mit diesen Formeln nicht so leicht möglich, wie dies gelegentlich westliche Beobachter behaupten, jedoch ermöglichen sie der SED dennoch in vielen Fällen die rechtfertigende Interpretation von K. entsprechend den aktuellen außenpolitischen Zielen der Staatsführung. So kann z.B. für die zwischen sozialistischen Staaten bisher ausgebrochenen K. bzw. kriegsähnlichen Auseinandersetzungen oder andere militärische Aktionen sozialistischer Länder — wie die bewaffnete Intervention des Warschauer Paktes in der ČSSR 1968 oder die gewaltsame Teilbesetzung Afghanistans durch sowjetische Truppen 1979 — jederzeit die lapidare Formel von der „brüderlichen Hilfe“ in Anspruch genommen werden. Nicht zu erklären sind mit dieser K.-Theorie hingegen die Grenz-K. zwischen der VR China und der UdSSR bzw. der SR Vietnam sowie die Unterstützung vor allem der Sowjetunion, Kubas und der DDR für die gewaltsame Unterdrückung der Eritreischen Befreiungsfront durch die äthiopische Zentralregierung, zumal es sich anfangs dabei keineswegs um eine Sezessionsbewegung handelte, wie behauptet wird. Auch die Bevorzugung eindeutig marxistisch orientierter Befreiungsbewegungen, wie der A. Netos in Angola, ist zwar machtpolitisch zu erklären, aber kaum mit dieser K.-Theorie zu legitimieren. Weitere Aussagen zum K. rechtfertigen den Vorwurf, die K.-Theorie der SED sei lediglich Instrument in der außenpolitischen Auseinandersetzung, aber nicht — wie dem eigenen Anspruch nach eigentlich entsprechend — ein politisch-moralischer Prinzipienkatalog. Daß bei der Klassifikation von K. ein Bewertungsmaßstab mit ethischen Kategorien („gerecht/ungerecht“) statt mit den einfacheren, weil leichter identifizierbaren von „Angriff“ und „Verteidigung“ angelegt wird, setzt die K.-Theorie der DDR darüber hinaus dem Verdacht aus, im Bedarfsfall auch Angriffs-K. als gerechte K. rechtfertigen zu wollen. Zwar lehnt die SED ausdrücklich den gewaltsamen Export von Revolutionen, also die Führung von K. zur Ausweitung von Einflußgebieten ab. Zugleich aber heißt es, daß der Charakter eines K. nicht davon abhängt, wer ihn beginnt (Verteidigungsminister Hoffmann 1975). Ferner bestreitet die SED, daß ein Kernwaffen-K. im Atomzeitalter zwangsläufig ein ungerechter K. sein müsse. Zumindest atomare Verteidigung gegen einen Angriff (ob mit oder ohne Kernwaffen) wäre damit voll gerechtfertigt, sie wäre gerechte „Fortsetzung der Politik der kämpfenden Klassen“. Auch der Einsatz von K.-Mitteln, z.B. von Streitkräften, lediglich zur Bedrohung des Gegners wird ausdrücklich mit dem gleichen Argument gerechtfertigt. Außerdem lehnt die Militärführung der DDR die bloße Unterhaltung eines „Minimums an militärischem Defensivpotential“ und ein „Gleichgewicht des Schreckens“ ab; vielmehr erklärt sie die Abwesenheit von K. in [S. 756]Europa nach 1945 mit der „hart erkämpften militärischen Überlegenheit der Sowjetunion und ihrer Verbündeten“, auch wenn sie dies vor allem qualitativ verstanden wissen will. Die Aussagen von Militärtheorie und -propaganda der SED zum K. sind daher geeignet, entsprechende Erklärungen über Frieden, Friedenskampf, Friedensliebe, über Aufgaben und Anliegen des Warschauer Paktes sowie über die Rolle der DDR in der Dritten Welt zumindest in einem zweifelhaften Licht erscheinen zu lassen. Seit dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) gelten K. zwischen Sozialismus und Imperialismus, insbesondere globale K., zwar als vermeidbar, aber nicht als unwahrscheinlich. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 755–756 Kreisparteiorganisationen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriegsopferversorgung

DDR A-Z 1985

Elternhaus und Schule (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Nach der Verfassung und dem Bildungsgesetz ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern, „ihre Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten und staatstreuen Bürgern zu erziehen“ und dabei mit den gesellschaftlichen und staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen zusammenzuwirken. Wenn auch die (gesellschaftliche) Bildung und Erziehung stets als das gemeinsame Anliegen aller Erziehungsträger und die Schule als das Zentrum aller pädagogischen Bemühungen angesehen werden, so wird doch auch der Erziehung der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern bzw. in der Familie große Bedeutung beigemessen. Um die erzieherischen Potenzen der Familie für die gesellschaftliche Erziehung der Kinder voll zu nutzen, werden die Eltern angehalten und zum Teil auch verpflichtet, eine sinnvolle gegenseitige Ergänzung von häuslicher Erziehung und erzieherischer Einwirkung durch die gesellschaftlichen Bildungseinrichtungen anzustreben, ständig an schulischen Fragen interessiert zu sein sowie an Elternversammlungen teilzunehmen und damit engen Kontakt zur Schule zu halten. Andererseits ist aber auch die Schule — das gilt auch für den Kindergarten, den Hort und die Einrichtungen der Berufsausbildung Jugendlicher — verpflichtet, eng mit dem Elternhaus zusammenzuarbeiten und dabei nicht nur den Wünschen der Eltern nach Erziehungshilfen zu entsprechen, sondern im Sinne der Bildungs- und Erziehungsziele — auch über die Betriebe, in denen die Eltern tätig sind, z.B. im Rahmen der Bewegung „Kollege, wie erziehst du dein Kind?“ — nachdrücklich einzuwirken. Die Familienerziehung, die also den gleichen Zielen und Grundsätzen wie die gesellschaftliche Erziehung verpflichtet ist, wird vor allem unter dem Gesichtspunkt der Kollektiv- und Arbeitserziehung gesehen und zu beeinflussen getrachtet; sie wird aber auch insofern als besonders problematisch angesehen, als die Sozialisations- und Erziehungsein[S. 349]flüsse in der Familie im geringsten Maße gesellschaftlich steuerbar sind, weshalb auch die ganztägige erzieherische Beeinflussung in Ergänzung zur schulischen Bildung und Erziehung besonders forciert wird. Mitwirkung der Eltern bei der Gestaltung der schulischen Bildung und Erziehung und Einflußnahme der Schule auf die Familienerziehung stehen also in einem engen wechselseitigen Verhältnis. Als gewählte Elternvertretungen an den Schulen sollen die Elternbeiräte und die Klassen- Elternaktive Mitverantwortung für die Sicherung hoher Ergebnisse der schulischen Bildung und Erziehung übernehmen. Für Elternbeiräte der Schule beträgt die Wahlperiode zwei Jahre, für Klassenelternaktive ein Jahr. Darüber hinaus werden Schulelternversammlungen einmal jährlich und Klassenelternversammlungen etwa dreimal jährlich durchgeführt. Der Vorsitzende des Elternbeirats wirkt im pädagogischen Rat der Schule beratend an der Schulleitung mit (Schulordnung). Grundsätzlich sollen alle Veranstaltungen der Schule mit den Eltern immer auch der pädagogischen Propaganda dienen; darunter wird die Gesamtheit der Bildungsmaßnahmen verstanden, die darauf gerichtet sind, die Werktätigen, und insbesondere die Eltern, zu befähigen, ihrer speziellen erzieherischen Verantwortung in den verschiedenen Bereichen ihrer gesellschaftlichen Tätigkeit gerecht zu werden. Durch vermehrtes pädagogisches Wissen der Eltern soll auch die Familienerziehung stärker pädagogisiert werden und die „Pädagogik der individuellen Erfahrung“ ablösen. Hauptformen der pädagogischen Propaganda sind einmal die von der Schule durchgeführten Elternseminare sowie die pädagogischen Seminare, die vor allem von der Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) in Zusammenarbeit mit den Volksbildungsorganen, den gesellschaftlichen Organisationen und den kulturellen Einrichtungen durchgeführt werden. Durch die Behandlung der Grundfragen der sozialistischen Bildungspolitik, der politisch-ideologischen Erziehung im Elternhaus, von Erziehungs- und Lernschwierigkeiten, der Freizeitgestaltung der Kinder (Feriengestaltung; Freizeit) usw. sollen vor allem die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern zur „sozialistischen Erziehung“ ihrer Kinder und zur Zusammenarbeit mit der Schule gefördert werden. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, V. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 348–349 Elektrotechnische und Elektronische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Energiemaschinenbau

DDR A-Z 1985

Zentralinstitut für Hochenergie-Physik (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Nachfolgeinstitution des Zentralinstituts für Physik hoher Energien, das bereits Anfang der 50er Jahre gegründet wurde. Die Umbenennung und möglicherweise auch eine Umorganisation erfolgten Anfang der 70er Jahre. Das ZfHP ist ein Institut der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) und hat seinen Sitz in Zeuthen; es wird gegenwärtig von Prof. Karl Lanius geleitet, der gleichzeitig stellvertretender Direktor des Vereinigten Instituts für Kernforschung in Dubna bei Moskau ist. Zum Aufgabengebiet gehören theoretische und experimentelle Untersuchungen der Wechselwirkung von Elementarteilchen. Theoretische Arbeiten konzentrieren sich auf Untersuchungen zur tief inelastischen Lepton-Hadron-Streuung, auf die Quantenchromodynamik nichtabelscher Eichfelder sowie auf Quarkmodelle. Experimentelle Arbeiten nutzen große Beschleunigerzentren, Hauptmethoden sind die Bearbeitung von Aufnahmen von großen Spurkammern und rechnergesteuerte elektronische Zählerexperimente. Das Institut beschäftigt sich zudem mit der Entwicklung und Erprobung von experimentellen Anlagen zur Meßwerterfassung und -verwertung für Experimente auf dem Gebiet der Hochenergie-Physik. Das ZfHP ist in starkem Maße beteiligt an gemeinsamen Arbeiten mit dem Institut in Dubna, das im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Forschungen zur Physik des Atomkerns und hoher Energien durchführt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1538 Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralinstitut für Hochschulbildung

DDR A-Z 1979

DDR A-Z 1979

Friedliche Koexistenz (1979)

Siehe auch: Friedliche Koexistenz: 1975 1985 Koexistenz: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Auf Lenin zurückgeführter, erstmals von Stalin verwendeter und von dessen Nachfolgern in der UdSSR zum außenpolitischen Prinzip erhobener Grundsatz des friedlichen Nebeneinanderbestehens von Staaten unterschiedlicher gesellschaftlicher und staatlicher Ordnung. Im Verständnis des Marxismus-Leninismus ist FK. eine „spezifische Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus“ auf internationaler Ebene, bei der auf allen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gebieten ein Wettbewerb der beiden Systeme ausgetragen wird: „FK. bedeutet die Regelung der zwischenstaatlichen Beziehungen von sozialistischen und kapitalistischen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung der Staaten, der gegenseitigen Achtung ihrer Souveränität, der territorialen Integrität, der Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten. FK. bedeutet Entwicklung ökonomischer internationaler Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Vorteils und die Lösung strittiger internationaler Fragen mit friedlichen Mitteln.“ (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 1973, S. 242.) Die marxistisch-leninistische Theorie bestreitet entschieden die Möglichkeit ideologisch-politischer Koexistenz. „Die Sphäre der Weltanschauung, der Philosophie; der geistigen Kultur überhaupt“ sei „zur Front der härtesten ideologischen Auseinandersetzungen“ geworden, erklärte K. Hager am 29. 5. 1973 auf der 9. Tagung des ZK der SED: „Auch auf kulturellem Gebiet hat sich der ideologische Kampf zwischen Sozialismus und Imperialismus weiter verschärft.“ Auf derselben ZK-Tagung betonte E. Honecker, daß FK. andererseits „mehr als Nichtkrieg“ sei: „Sie ist der Weg, vernünftig zusammenzuarbeiten und alle Möglichkeiten auszunutzen, die normale Beziehungen zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung bieten“, auch wenn dadurch die Gegensätzlichkeit der Sozialsysteme ebensowenig wie der Gegensatz der Weltanschauungen aufgehoben werden könnten. FK. soll günstige Voraussetzungen für den Sieg der sozialistischen Revolution in nichtsozialistischen Ländern schaffen. Nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Völkerrechtslehre sind Prinzipien der FK. im Kommuniqué der Regierungschefs Indiens und der Volksrepublik China vom 28. 6. 1954, in der Deklaration der Bandung-Konferenz afro-asiatischer Staaten vom 24. 4. 1955 („Pancha shila“) und in verschiedenen Resolutionen der UN-Vollversammlung festgelegt worden. Als Ausdruck einer auf FK. gerichteten Außenpolitik gelten auch die Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit der Sowjetunion, Polen, der ČSSR und der DDR sowie der Abschluß der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Auf die Beziehungen zwischen den sich sozialistisch nennenden Staaten kann der Begriff der FK. nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Völkerrechtslehre nicht angewandt werden. Zwischen diesen Staaten gleicher gesellschaftlicher Grundordnung soll das Prinzip des sozialistischen Internationalismus Anwendung finden (Proletarischer ➝Internationalismus). Der Begriff der FK. enthält damit sowohl einen Konfrontations- („spezifische Form des Klassenkampfes“) als auch Kooperationsaspekt („friedlicher Wettbewerb der Systeme“); entsprechend der jeweiligen internationalen Situation und der für ihre Bewältigung notwendigen Strategie und Taktik kann der eine oder andere Aspekt in der politischen Auseinandersetzung von der SED stärker betont bzw. heruntergestuft werden. Der Begriff FK. ist inhaltlich vergleichsweise leer, jedoch für die außenpolitische Praxis wegen seiner Ausdeutbarkeit von beträchtlichem Nutzen. Gegenwärtig scheint im sozialistischen Lager gegen den Widerstand orthodoxer Kräfte der Kooperationsaspekt der FK. eine Aufwertung zu erfahren. Ob und inwieweit sich dieser für die internationale Entspannung bedeutsame Trend durchsetzen kann, hängt von der Entwicklung der inzwischen (seit Anfang 1977) wieder problematischer gewordenen Beziehungen zwischen den USA und der UdSSR ab. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 433 Friedensvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedrich-Schiller-Universität Jena

DDR A-Z 1979

Westorientierung (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Bezeichnung für jede Ausprägung einer geistig-politischen Haltung, die den „Westen“ (d. s. die kapitalistisch-imperialistischen Industriegesellschaften) vor allem im technisch-wissenschaftlichen Bereich als Maßstab wählt. Die Einstellung der SED-Führung hinsichtlich der W. ist stets ambivalent gewesen. Einerseits wurden und werden westliche Technik und Wissenschaft bewundert und benutzt; andererseits haben führende SED-Mitglieder immer wieder verkündet, daß der „Kampf um den wissenschaftlich-technischen Höchststand“ nicht „mit dem Blick auf den Westen“ geführt werden könne. Bewußtsein, Gesellschaftliches; Staatsbewußtsein, sozialistisches. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1173 Westgeldeinnahmen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wettbewerb, Sozialistischer

DDR A-Z 1979

Plandiskussion (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 Teilvorgang im Planungsablauf, bei dem die Werktätigen der Betriebe über die politischen und volkswirtschaftlichen Zusammenhänge der gestellten staatlichen Planaufgaben informiert werden und, geleitet durch die Betriebsgewerkschaftsorganisationen und die Betriebsparteileitungen, nach betrieblichen Lösungsmöglichkeiten suchen. Ihre Vorschläge sollen bei der Aufstellung des Planentwurfs berücksichtigt werden. Die P. bereitet ferner Gegenpläne und Vereinbarungen über Wettbewerbe und „sozialistische Gemeinschaftsarbeit“ vor. Planung; Sozialistischer Wettbewerb. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 810 Planauflagen, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planentwurf

DDR A-Z 1979

Lohnformen und Lohnsystem (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Realeinkommen und Arbeitseinkommen Jedes Einkommen, das die Werktätigen in der DDR erhalten, wird statistisch unter dem Begriff Realeinkommen gefaßt. Teile dieses Realeinkommens sind unabhängig von den individuellen Leistungen der Werktätigen und werden entsprechend den Bedürfnissen über den gesellschaftlichen Konsumtionsfonds verteilt. Hierzu gehören u. a. die Aufwendungen für Bildung, Kultur, Verwaltung, Sicherheit, Gesundheitswesen usw. In der kommunistischen Gesellschaftsformation soll die „Verteilung nach den Bedürfnissen“ alleinige Einkommensform werden. [S. 693]Entsprechend dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte kann im Sozialismus die Verteilung nach den Bedürfnissen noch nicht die umfassende gesellschaftliche Verteilungsform werden: Der weitaus größte Teil des Realeinkommens ist in dieser Phase noch von der Arbeitsleistung abhängig. Dieses Einkommen wird als Arbeitseinkommen bezeichnet, als dasjenige Einkommen, „welches entsprechend der Quantität und Qualität der geleisteten Arbeit vom sozialistischen Staat in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung planmäßig zur Verfügung gestellt wird“. Das Niveau des Arbeitseinkommens in der DDR wird demnach von drei Faktoren bestimmt: von der Effektivität der gesellschaftlichen Gesamtarbeit, der Leistung des Betriebes und der Leistung des einzelnen. Das Arbeitseinkommen soll so gestaltet sein, daß jedem einzelnen Berufstätigen der Zusammenhang dieser drei Ebenen sichtbar wird. II. Arbeitseinkommen und Arbeitslohn Das Arbeitseinkommen, als Einkommen aus eigener Arbeit, setzt sich zusammen aus dem Arbeitslohn und anderen Beträgen, die mit der Arbeitsleistung der Werktätigen unmittelbar zusammenhängen, aber nicht aus dem Lohnfonds finanziert werden, wie die Prämien und die Zuschläge zur Entlohnung. Als Zuschläge zur Entlohnung werden gefaßt: Zuschläge für Arbeitserschwernisse wie Schmutz, Gefahr, Hitze. Zuschläge für planmäßige Schichtarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Zuschläge für Überstunden; Zusatzlöhne als Entgelt für Zeiträume, in denen keine Arbeitsleistung für den Betrieb erfolgt, so beispielsweise für Erholungsurlaub, Haushaltstag und für die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten; Zuschläge, Zusatzlohn und Lohnausgleich sind Bestandteile des Arbeitslohnes. Zuwendungen, wie Kinder- und Ehegattenzuschläge sowie Weihnachtszuwendungen, die dem Arbeitseinkommen, nicht aber dem Arbeitslohn zugerechnet werden. Bei qualitätsgeminderter Produktion und bei Ausschuß besteht die Möglichkeit von Lohnabzug. Der Arbeitslohn als wichtigster Bestandteil des Arbeitseinkommens bildet die Hauptform der Verteilung nach der Arbeitsleistung. In der materiellen Produktion beträgt der Anteil des Arbeitslohnes am Arbeitseinkommen durchschnittlich 95 v. H. Dem Arbeitslohn werden im wesentlichen zwei sich wechselseitig bedingende Funktionen übertragen: 1. als Reproduktionsfaktor der Arbeitskraft, 2. als ökonomischer Hebel. Zugleich ist der Arbeitslohn Kostenfaktor der sozialistischen Produktion. Grundbedingung für den Arbeitslohn ist, daß er wenigstens die Reproduktion der Arbeitskraft sichert. Der Lohn, der bestimmt ist durch die Reproduktionskosten bei einfacher Arbeit, wird als Mindestlohn bezeichnet. Der Mindestlohn soll gewährleisten, daß die Werktätigen als Träger der Arbeitskraft sich selbst reproduzieren können, die Ernährung einer Familie und Bildung und Erziehung des Werktätigen gesichert sind. Diese Bedingungen gelten als objektive Faktoren zur Bestimmung des Mindestlohnniveaus. Sie sichern, daß die Werktätigen in dem Umfang mit materiellen Lebensgütern versorgt werden, die die einfache Reproduktion — das Existenzminimum — gewährleistet. Dieses Existenzminimum verändert sich mit dem Wandel in den Lebensbedingungen der werktätigen Bevölkerung. In der DDR herrscht die Meinung, daß unter sozialistischen Produktionsverhältnissen nicht von der einfachen Reproduktion auszugehen ist, sondern von dem „sozialistischen Reproduktionsminimum“. Hierunter wird die „unumgängliche erweiterte Reproduktion“ der Arbeitskraft verstanden, die allein die Herausbildung „allseitig entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ gewährleistet. Damit sind die objektiven Faktoren der Reproduktionskosten nicht mehr allein ausschlaggebendes Moment für die Festsetzung des Mindestlohns. Dieser wird vielmehr von dem Niveau der Produktivkräfte und der daraus resultierenden Größe des Konsumtionsfonds bestimmt. Hieraus wird gefolgert. daß mit der Entwicklung der Produktivkräfte der Mindestlohn, ausgehend vom Reproduktionsminimum, kontinuierlich steigt, bis die Verteilung nach den Bedürfnissen möglich sein wird. Während das Existenzminimum von der Notwendigkeit der einfachen Reproduktion bestimmt wird, erfolgt die Festlegung des Mindestlohnes auf der Basis des Entwicklungsstandes der Produktivkräfte, des Niveaus der Arbeitsproduktivität und des Wachstums des Nationaleinkommens. Seit dem 1. Oktober 1976 beträgt der monatliche Mindestbruttolohn 400 Mark (vorher 350 Mark). Der Lohn als ökonomischer Hebel zur Stimulierung der sozialistischen Produktion soll auf eine optimale Übereinstimmung zwischen den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ und den „persönlichen materiellen Interessen“ hinwirken. In diesem Zusammenhang soll der Lohn die Werktätigen vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten der Betriebe, zu einer optimalen Kapazitätsausnutzung und einer hohen Qualität der Arbeitsausführung stimulieren. Daneben spielt der Lohn als Qualifizierungsanreiz eine wesentliche Rolle, da der Grad der Qualifikation die Lohnhöhe beeinflußt. Von einem gegebenen Gesamtvolumen des Lohnes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ausgehend, ergibt sich allerdings ein gewisser Wider[S. 694]spruch zwischen der Forderung nach Erhöhung des Mindestlohnes und der Forderung nach Stimulierung durch den Lohn. Denn je höher der Mindestlohn ist, desto weniger Lohnmasse kann der Staat als Anreiz für die „materielle Interessiertheit“ einsetzen. Das Verhältnis zwischen dem gesamten Lohnvolumen und dem Teil, der für die Mindestlöhne benötigt wird, ist also nicht beliebig variierbar, wenn die Rolle des Arbeitslohnes als ökonomischer Hebel aufrechterhalten werden soll. III. Tariflohn und Mehrleistungslohn Der Arbeitslohn setzt sich zusammen aus dem Tariflohn und dem Mehrleistungslohn. Im Mehrleistungslohn finden die Qualität der Arbeitsausführung und Quantität der Arbeitsleistung Berücksichtigung und werden durch ihn stimuliert. Die Höhe des Tariflohnes wird durch die Qualität der Arbeitsleistung bestimmt. Der Tariflohn ist jener Anteil am Arbeitslohn, der die Reproduktion der Arbeitskraft sichert und zugleich das Interesse an weiterer Qualifizierung anregen soll. Ausgangspunkt des Tariflohnsystems ist der Mindesttariflohn. der für einfache Arbeit gezahlt wird. Dies ergibt sich aus der bereits entwickelten Argumentation. daß bei jeder Entlohnung die Reproduktion und ein dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte entsprechender Lebensstandard gesichert sein muß und der Mindestlohn diese Bedingungen gerade erfüllt. Daß der Mindesttariflohn also gleich dem Mindestlohn sei, ist zumindest theoretisch zutreffend. da nur der Tariflohn gesichertes Einkommen ist und der Mehrleistungslohn von der Arbeitsausführung abhängig, also unbestimmt ist. Das Prinzip der Verteilung nach der Arbeitsleistung erfordert, daß der Tariflohn — aufbauend auf dem Mindesttariflohn — entsprechend den Anforderungen der verschiedenen Tätigkeiten, insbesondere an die Qualifikation und die Verantwortung der Werktätigen, differenziert wird. Die qualitativ unterschiedlichen Arbeitsanforderungen werden durch die Arbeitsklassifizierung berücksichtigt. Mit ihrer Hilfe wird die Anforderung an das Arbeitsvermögen ermittelt und jeweils einer Lohn- bzw. Gehaltsgruppe zugeordnet, denen wiederum unterschiedliche Tariflöhne entsprechen. Die Tarifsätze der einzelnen Beschäftigtengruppen (= Produktionsarbeiter, Meister und Lehrmeister, technische und kaufmännische Angestellte, Wirtschaftler, ingenieur-technisches Personal, nicht in der Produktion Beschäftigte) sind in Tariftabellen zusammengefaßt. Die Tarifsätze aller Tariftabellen sollen entsprechend dem Grad der Arbeitsanforderung in richtigen Proportionen zueinander stehen, damit das Leistungsprinzip nicht verletzt wird. Gegenwärtig ist die Schaffung eines für alle Werktätigen einheitlichen Tarifsystems noch nicht erreicht. Es gibt in der DDR noch Lohndifferenzen, die nicht auf unterschiedlichen Arbeitsanforderungen beruhen: die noch bestehende Differenzierung des Arbeitslohnes nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Wirtschaftszweige; die noch bestehende Differenzierung innerhalb der Zweige durch die Anwendung von Betriebsklassen, d. h. Differenzierung in Abhängigkeit von der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes; Differenzierung der Tarifsätze nach Ortsklassen. Gegenwärtig gibt es noch 2 Ortsklassen, neben Sonderklassen für Schwerpunktobjekte und Großstädte. Ein besonderes Problem sozialistischer Lohnpolitik in der DDR (Kap. VI: Lohnpolitik und Lohnreform) besteht in der Bestimmung eines wirtschaftlich sinnvollen Verhältnisses zwischen Tariflohn und Mehrleistungslohn. In der DDR besteht Einigkeit darüber, daß der Tariflohn den Hauptanteil des Lohnes ausmachen sollte, weil über ihn die Qualität der Arbeitsleistung abgegolten und somit die Werktätigen an der Qualifizierung auch materiell interessiert werden. Grundsätzlich reicht jedoch der Tariflohn zur Bewertung der Arbeitsleistung nicht aus, denn mit ihm können quantitative Leistungsunterschiede — bei gleicher Arbeitsanforderung, d. h. bei qualitativ gleichartiger Arbeit — nicht erfaßt und somit auch nicht materiell ausreichend anerkannt werden. Der Mehrleistungslohn soll den Tariflohn somit dort ergänzen, wo mit diesem die Arbeitsleistung nicht genügend bewertet werden kann, nämlich bei der Beurteilung der Quantität der Arbeitsleistung und der Qualität der Arbeitsausführung. Damit stellt der Mehrleistungslohn das Äquivalent für meßbar unterschiedliche Leistungen dar. Dadurch fungiert der Mehrleistungslohn zugleich als ökonomischer Hebel, der die persönliche materielle Interessiertheit der Werktätigen auf die „Durchsetzung der gesellschaftlichen Erfordernisse zur Erhöhung des Nutzeffekts der Arbeit“ orientieren soll. Von daher ergibt sich die Notwendigkeit, die unterschiedlichen konkreten Produktions- und Arbeitsleistungen im Lohn zu berücksichtigen. Dies geschieht durch den Einsatz verschiedener Lf., über die der Mehrleistungslohn realisiert wird. Durch die Lf. wird festgelegt, „in welchem Maße die auf der Grundlage von Arbeitsnormen und anderen Leistungskennziffern gemessene Arbeitsleistung im Einzelfall lohnmäßig berücksichtigt wird … Je nach den gegebenen Produktionsbedingungen sowie der aus ihnen resultierenden konkreten Art der Arbeitsleistung ergibt sich die entsprechende ökonomisch zweckmäßige Form der Entlohnung“. Zur Bestimmung des Mehrleistungslohnes sind daher Arbeitsnormen (Arbeitsnormung) und andere Leistungskennziffern erforderlich, welche die Maßstäbe für eine differenzierte Entlohnung nach der Quanti[S. 695]tät der Arbeitsleistung und der Qualität der Arbeitsergebnisse setzen. IV. Lohnformen Durch die Lf. wird festgelegt, wie die auf der Grundlage von Arbeitsnormen und Leistungskennziffern gemessene Arbeitsleistung im Lohn berücksichtigt und hierdurch der Mehrleistungslohn realisiert wird. Mit Hilfe der Arbeitsnormen und Kennziffern ist es möglich, auf dem Tariflohn aufbauend diejenige Lf. zu finden, die den gegebenen Verhältnissen, also den jeweiligen speziellen Betriebsbedingungen, am besten angepaßt ist. Infolgedessen können die Betriebe selbst über die Ausarbeitung und Festlegung ökonomisch zweckmäßiger Lf. entscheiden (vgl.: Arbeitsgesetzbuch der DDR [AGB] vom 16. 6. 1977. § 103, 17). Die möglichen Varianten der Entlohnung lassen sich auf 2 Grund-Lf. zurückführen: den Zeitlohn und den Stücklohn. Beim Stücklohn ist die Lohnhöhe abhängig vom Tarifsatz und vom Arbeitszeitaufwand für die Produktion eines bestimmten Erzeugnisses. Die Arbeitsleistung wird also direkt anhand der erzielten Arbeitsergebnisse berücksichtigt. Der Mehrleistungslohn, der sich in diesem Falle prozentual im selben Verhältnis entwickelt wie die Normerfüllung, ist einseitig an mengenmäßigen Arbeitsergebnissen orientiert. Seine Anwendung ist daher wirtschaftlich nur vertretbar, wenn der Zeitaufwand exakt meßbar und entscheidendes Kriterium ist, wenn für die Qualität des Erzeugnisses keine weitere Kennziffer benötigt wird und die Senkung des Arbeitszeitaufwandes pro Erzeugnis der wichtigste variable Faktor ist. Um bei dieser Form der Entlohnung ungerechtfertigte Lohnsteigerungen zu unterbinden, wird hierbei besonders auf die Einhaltung des Grundsatzes „Neue Technik - Neue Normen“ geachtet. Eine Weiterentwicklung des einfachen Stücklohnes ist der Prämienstücklohn. Da in diesem Fall der aufgrund des mengenmäßigen Arbeitsergebnisses erarbeitete Mehrleistungslohn durch den Erfüllungsgrad qualitativer Kennziffern ergänzt wird, ist eine rein mengenmäßige Leistungsorientierung nicht mehr möglich. Die bei dieser Lf. angewendeten qualitativen Kennziffern können u. a. die Qualität des Erzeugnisses, den Materialverbrauch oder die Kapazitätsausnutzung berücksichtigen. Um jedoch diese Lf. nicht zu kompliziert zu gestalten und den Zusammenhang zwischen Lohn und Leistung für die Werktätigen transparent zu halten, sollten nur 2, höchstens 3 Kennziffern Anwendung finden (vgl.: Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16. 6. 1977, § 103,2). Beim Zeitlohn ist die Lohnhöhe abhängig vom Tarifsatz und der geleisteten Arbeitszeit. Die Arbeitsergebnisse werden nicht direkt berücksichtigt, wobei allerdings vorausgesetzt wird, daß die mit der Arbeitsaufgabe verbundene Leistung quantitativ und qualitativ ständig erbracht wird. Dafür stellt der Tariflohn als Ausdruck der Arbeitsanforderung das entsprechende Äquivalent dar. Zwar sind auch hier Leistungsunterschiede möglich, die im Rahmen der „Von-Bis-Spannen“ der Gehälter abgegolten werden können, aber grundsätzlich ist der materielle Anreiz zur Verbesserung der Arbeitsergebnisse unzureichend. Daher wird der Zeitlohn nur dort angewendet, wo keine meßbaren Leistungskennziffern eingesetzt werden können bzw. ihre Anwendung zu aufwendig ist. Der Prämienzeitlohn, bei dem der einfache Zeitlohn durch ein Prämiensystem ergänzt wird, findet dort seine zweckmäßige Anwendung, wo mengenmäßige Ergebnisse nicht unmittelbar beeinflußt werden können bzw. nicht exakt meßbar sind, aber andere, das materielle Interesse stimulierende Bedingungen gegeben sind, d. h. wo der Arbeiter kaum Einfluß auf den Arbeitszeitaufwand, wohl aber auf die Qualität seiner Produkte und den Materialverbrauch nehmen kann. Mit fortschreitender Mechanisierung und Automatisierung gewinnt diese Lf. wachsende Bedeutung. Grundsätzlich gibt es in der Praxis keine starre Abgrenzung zwischen den einzelnen Lf.; besonders zwischen dem Prämienzeitlohn und dem Prämienstücklohn sind die Grenzen fließend. Eine Unterscheidung der Lf. auf einer ganz anderen Ebene ergibt sich aus ihrer individuellen bzw. kollektiven Anwendung. Bei der individuellen Entlohnung ist die Arbeitsaufgabe eine individuell erfaßbare und abrechenbare Größe. Kollektive Entlohnung bedeutet, daß der Lohn für eine Gruppe von Arbeitskräften in Abhängigkeit von der kollektiven Leistung berechnet wird und die Lohnhöhe des einzelnen sich aus dem Tarifsatz entsprechend seiner Lohngruppe, aus seiner geleisteten Arbeitszeit und aus der Erfüllung der Normen und Kennziffern durch das Kollektiv ergibt. Seine Anwendung kann aus technologischen (Zusammenarbeit an einer Maschine) oder wirtschaftlichen Gründen (Schnellreparatur) notwendig sein. Der Anwendungsbereich dieser kollektiven Lf. wird sich mit der technischen Entwicklung vergrößern. Ein Mangel dieser Lf. war, daß individuelle Leistungsunterschiede innerhalb des Kollektivs kaum Berücksichtigung finden konnten und so die Möglichkeit ungerechtfertigter Gleichbezahlung bestand. Um dem vorzubeugen, hat das neue Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR festgelegt, daß, wenn einzelne Kollektivmitglieder durch herausragende Leistungen einen besonders hohen Anteil an der Leistung des Kollektivs erringen, der Betriebsleiter nach Beratung im Kollektiv die Lohnhöhe der Mitglieder des Kollektivs nach ihrem persönlichen Anteil an der kollektiven Leistung festlegen kann (AGB § 108). Eine kollektive Lf., die zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist der Prämienlohn nach Plannormen. Er [S. 696]verbindet unmittelbar zwei wesentliche Faktoren, die persönliche materielle Interessiertheit mit der Erfüllung der Planaufgaben. Seine Anwendung setzt die Aufschlüsselung des betrieblichen Produktionsplanes voraus. Wichtigste Grundlage sind die TAN (Technischen Arbeitsnormen, Normung), die für jeden Arbeitsgang unter Einbeziehung von gegebenen Leistungskennziffern (u. a. Kapazitätsausnutzung, Qualität) ermittelt werden müssen. Aus der Zusammenfassung der Einzelnormen aller Arbeitsgänge, die in einem Arbeitsbereich vorkommen, werden sogenannte Komplexnormen je Erzeugnis festgelegt, die sodann, multipliziert mit der nach Plan anzufertigenden Menge (Erzeugnismenge), die Plannorm ergeben. Diese Plannorm ist somit die in Arbeitsstunden und in Naturaleinheiten ausgedrückte Planaufgabe für ein Kollektiv. Die Höhe des Mehrleistungslohnes des Kollektivs mißt sich an der Erfüllung der Plannormen und der anderen (qualitativen) Kennziffern. Ausgehend von diesem kollektiv erarbeiteten Mehrleistungslohn wird der individuelle Anteil jedes Werktätigen entsprechend seiner Leistung festgelegt. Das AGB hat ferner gesetzlich geregelt, daß die Ausarbeitung der anzuwendenden Lf. mit den Werktätigen gemeinsam erfolgt. Lf. und Termin ihrer Einführung werden allerdings zwischen dem Betriebsleiter und der zuständigen Betrieblichen Gewerkschaftsleitung vereinbart (AGB § 104,1). Der Termin der Einführung einer neuen Lf. oder einer Lf.-Veränderung ist den Werktätigen mindestens 2 Wochen vorher bekanntzugeben. Gleichzeitig ist der Betrieb verpflichtet, den Werktätigen Inhalt und Auswirkung der Lf. zu erläutern und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß sie unter den neuen Bedingungen bei gleicher Leistung nicht weniger als bisher verdienen (AGB § 105,1). Dieser Passus steht zumindest insofern im Konflikt mit § 104,1, als er es möglich erscheinen läßt, daß die Ausarbeitung einer neuen Lf. unabhängig von den Wünschen und Bedürfnissen der Belegschaften, „von oben“ durchgesetzt werden kann. Diese Vermutung wird noch dadurch erhärtet, daß bei Lf.-Veränderungen ein Anspruch auf den Durchschnittslohn lediglich bei Fristverletzung gemäß § 105 Abs. 1 besteht (AGB § 105,2). V. Prämie Neben dem Arbeitslohn bilden die Prämien den zweiten wichtigen Teil des Arbeitseinkommens. Die Prämie soll die Funktion des Arbeitslohns ergänzen und das persönliche materielle Interesse an der Durchsetzung der ökonomischen Gesetze und der Erfüllung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben verstärken. Dies soll geschehen, indem die Prämie — beweglicher und variabler als der Lohn — nicht nur auf die individuelle Leistung der Werktätigen bezogen ist, sondern auch von dem Arbeitsergebnis des II gesamten Betriebskollektivs abhängt. Damit sind die II unterschiedlichen Funktionen von Lohn und Prämie ein Ausdruck der individuellen und der kollektiven Verantwortung, die die Werktätigen im Betrieb tragen. Die Prämie wird in ihrer absoluten betrieblichen Höhe direkt vom Gesamtergebnis des Betriebes, seinem Nettogewinn, bestimmt und im Prämienfonds zusammengefaßt. Seine Mittel dienen ausschließlich der Prämiierung. Seit dem Jahr 1967 ist die Jahresendprämie Hauptform der Prämiierung. Neben ihr werden aus dem Prämienfonds gezahlt: Prämien für hervorragende Initiativleistungen im Sozialistischen Wettbewerb. Hierzu zählen die vorbildliche Erfüllung der Wettbewerbsziele, die Anwendung neuer Arbeitsmethoden, erfolgreiche Teilnahmen an der Neuererbewegung, aber auch Spitzenleistungen in Forschung und Entwicklung; auftragsgebundene Prämien, mit denen Kollektive an der Lösung bestimmter Aufgabenkomplexe materiell interessiert werden sollen. Diese Prämienform wird in der DDR erst seit 1969 angewandt. Durch die Abhängigkeit der Jahresendprämie vom Betriebsergebnis und der Konzentration der Fondsmittel auf sie wird die Leistung des einzelnen Werktätigen unmittelbar mit der Leistung des Betriebskollektivs verbunden. Um die Wirksamkeit der Jahresendprämie als ökonomischem Hebel zu gewährleisten, muß sie in einer bestimmten Mindesthöhe gezahlt werden, da zu geringe Prämien keine stimulierende Wirkung mehr ausüben. Aus diesem Grunde kann jeder Betrieb sie nur dann an seine Angehörigen auszahlen, wenn die Höhe der Prämienfonds die Zahlung von mindestens einem Drittel eines Monatsverdienstes für jeden ermöglicht und zudem eine leistungsgerechte Differenzierung der Prämie gewährleistet ist. Um diese Differenzierung zu erreichen, sind den Kollektiven und den einzelnen Werktätigen aus dem Jahresplan abgeleitete Leistungskriterien vorgegeben. Auf dieser Grundlage erfolgt die Bestimmung der Jahresendprämie für jeden Werktätigen in drei Schritten: Ausgangspunkt ist das Betriebsergebnis, das die Höhe des Prämienfonds bestimmt und von entscheidendem Einfluß auf die individuelle Prämienhöhe ist. Den einzelnen Bereichen und Abteilungen des Betriebes werden ihre Prämienmittel entsprechend der erreichten Leistungen zugeteilt. Innerhalb der Bereiche und Abteilungen werden die Prämien entsprechend der unterschiedlichen individuellen Leistungen differenziert (AGB § 116,3). Die Jahresendprämie findet ihre obere Begrenzung im Zweifachen eines Monatsgehalts im Jahresdurchschnitt. Hiermit sollen Disproportionen und durch [S. 697]Leistung nicht gerechtfertigte Einkommensunterschiede vermieden werden. Die in einem Betrieb angewandten Prämienformen sowie die Prämienbedingungen sind, dem AGB der DDR entsprechend, im Betriebskollektivvertrag zu vereinbaren (AGB § 116,2). Über die Gewährung von Prämien und deren Höhe entscheidet der Betriebsleiter mit Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung nach Beratung im Arbeitskollektiv (AGB § 116,3). VI. Lohnpolitik und Lohnreform Die in den Betrieben der DDR praktizierte Lohnpolitik unterschied sich jahrelang beträchtlich von dem von der SED-Führung angestrebten Zustand. Wie in der Bundesrepublik Deutschland wirken auch in der DDR die Gewerkschaften aktiv an der Gestaltung des Lohn- und Tarifvertragssystems mit. Gleichwohl ist in der DDR der Einfluß des Staates auf die Lohnpolitik ungleich größer: Grundsätzliche Fragen der Entwicklung und Gestaltung des Lohn- und Tarifvertragssystems werden vom Ministerrat in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB beschlossen. Auf dieser Grundlage wird die Gestaltung der Tariflöhne von den wirtschaftsleitenden Organen unter Mitwirkung der zuständigen Gewerkschaftsorgane in Rahmenkollektivverträgen geregelt. Aufgabe der Lohnpolitik ist es, den Lohnfonds, der in den Plänen für die gesamte Volkswirtschaft bis hin zu den einzelnen Betrieben und Institutionen festgelegt ist, so einzusetzen, daß er den wachstumspolitischen Zielen entspricht. Im einzelnen sollen eine Erhöhung der Arbeitsleistung, Hebung des Qualifikationsniveaus, Lenkung der Arbeitskräfte mit Hilfe der Lohnpolitik erreicht werden. Dazu bedient man sich der Materiellen Interessiertheit der Arbeitnehmer. Das Streben nach einem höheren Lebensstandard soll durch die Differenzierung der Löhne und Gehälter nach Leistung, Anforderung und volkswirtschaftlicher Bedeutung der Wirtschaftszweige in die gewünschten Bahnen gelenkt werden. Das z. T. noch praktizierte, konzeptionell aber bereits überwundene Ls. kann diese Aufgaben nur unvollkommen erfüllen: In zahlreichen Betrieben haben sich nicht leistungsbedingte Unterschiede im Lohn herausgebildet; zudem wird qualifizierte Arbeit oft schlechter als nichtqualifizierte entlohnt. Lohnerhöhungen haben sich vor allem bei den Produktionsarbeitern über den Mehrleistungslohn vollzogen. Der Anteil des Tariflohns am Arbeitseinkommen beträgt durchschnittlich nur noch ca. 50 v. H., in einigen Betrieben noch weniger. Dadurch sind die Wirkungsmöglichkeiten des Tarifsystems als Steuerungsinstrument weitgehend eingeschränkt. Weil der Mehrleistungslohn kaum noch in Abhängigkeit von der Erfüllung der Norm als quasi fester Lohnbestandteil ausgezahlt wird, verhindert er eine leistungsgerechte Entlohnung, wenn — wie vielfach beobachtet — Arbeitsproduktivitätssteigerungen nicht durch Normkorrekturen berücksichtigt werden. Außerdem werden die vorwiegend an den Tarifen ausgerichteten Löhne in Bereichen, in denen eine Leistungsmessung schwer möglich ist, benachteiligt. Häufig werden davon höher Qualifizierte (z. B. Meister, Techniker) betroffen. Die Ausweitung des Mehrlohnanteils steht somit der Bereitschaft zu höherer Qualifizierung entgegen. Eine weitere unerwünschte Folge dieser Entwicklung ist die Fluktuation aus Bereichen mit geringerem Mehrlohnanteil (z. B. Handel, Dienstleistungen) in solche mit hohem Mehrleistungsanteil. Der Ministerrat der DDR sah sich deshalb veranlaßt, seine Lohnpolitik zu überprüfen. Auf dem 8. Bundeskongreß des FDGB 1972 wurden Änderungen angekündigt, die entsprechend dem „Gemeinsamen Beschluß des Zentralkomitees der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR über die weitere planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Zeitraum 1976–1980 vom 27. 5. 1976“ für 1,5 Mill. Produktionsarbeiter der Industrie, des Bauwesens und anderer Bereiche der Volkswirtschaft im Verlauf des Planjahrfünfts Wirklichkeit werden sollen: Für diese Arbeiter werden in Verbindung mit der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) neue Grundlöhne eingeführt. Die eingeleiteten lohnpolitischen Veränderungen sehen im Kern eine Anhebung des Tariflohnanteils am Bruttolohn auf 70 bis 80 v. H. vor. Wesentliche Teile des bisherigen Mehrleistungslohnes sollen also in den Tariflohn eingehen. Die Neufestsetzung des Tariflohnes (jetzt Grundlohn genannt) erfolgt auf der Grundlage einer Klassifizierung der formalen Qualifikation sowie der Bewertung der Anforderungen einschließlich der Verantwortung am zu bewertenden Arbeitsplatz. Der gegenwärtig (1978) 80 v. H. an der gesamten Bruttolohnsumme betragende Grundlohn wird bei einer Normerfüllung von 100 v. H. voll bezahlt. Wird die Norm von 100 v. H. nicht erfüllt, erfolgen Abzüge vom Grundlohn in Relation zur tatsächlich erbrachten Leistung. Die Anbindung des neuen Grundlohnes an individuell oder kollektiv beeinflußbare Kennziffern ist ein wesentliches Element der neuen Lohngestaltung. Diese unmittelbare Koppelung des Grundlohnes an die Erfüllung technisch begründeter, zumeist quantitativer Arbeitsnormen wird ihre Wirkung vor allem deshalb nicht verfehlen, weil sich die Über- bzw. Untererfüllung der vorgegebenen Normen im Lohn sehr viel drastischer auswirkt als bisher, da der erhöhte Grundlohnanteil die Bezugsbasis seiner Berechnung darstellt. Erst bei der Normübererfüllung [S. 698]entsteht für den Arbeiter ein Anspruch auf Mehrleistungslohn. Das Kennziffernsystem für den Mehrleistungslohn ist zugleich über die bloß quantitative Normerfüllung hinaus erweitert worden. So gibt es Mehrlohnanteile für Qualitätsarbeit und für die produktive Nutzung der Arbeitszeit. Die Mehrlohnanteile für Qualitätsarbeit und produktive Nutzung der Arbeitszeitkommen zur Auszahlung, wenn die Vorgaben mit 100 v. H. erfüllt werden. Bei Übererfüllung erhöhen, bei Untererfüllung reduzieren sich diese Beträge im Verhältnis zur erbrachten Leistung. Sie entfallen, wenn die festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllt werden. Jürgen Straßburger Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 692–698 Lohnfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lohngruppen

DDR A-Z 1975

DDR A-Z 1975

Grenzübergangsstellen (1975)

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1979 1985 Diese Bezeichnung gilt aufgrund der AO über … Verkehrswege im Durchgangsverkehr vom 16. 12. 1966 (GBl. II, Nr. 15), zuletzt geändert durch die AO Nr. 7 … vom 18. 6. 1974 (GBl. I, Nr. 33), seit 19. 12. 1966. Vorher hießen sie Kontrollpassierpunkte. G. an den Seeübergängen (für Bahn und Wagenfährschiffe) nach Dänemark und Schweden sind Warnemünde und Saßnitz (Rügen). Ein Straßenübergang für Güterfahrzeuge ist außerdem Rostock-Überseehafen. G. zur VR Polen sind: 1. Pomellen, südwestlich Stettin (Autobahn); 2. Mescherin/Westoder, nordostwärts Angermünde (f. Binnenschiffe); 3. Gartz/Westoder, nordostwärts Angermünde (f. Binnenschiffe); 4. Hohensaaten (f. Binnenschiffe); 5. Frankfurt (Oder) (Bahn); 6. desgl. (Straße); 7. desgl. (f. Binnenschiffe); 8. Eisenhüttenstadt (f. Binnenschiffe); 9. Görlitz (Bahn); 10. desgl. (Straße). G. zur ČSSR sind: 1. Schönberg (Krs. Ölsnitz) im Vogtland (Straße); 2. Bad Brambach (Krs. Ölsnitz) im Vogtland (Bahn); 3. Zinnwald-Georgenfeld (Krs. Dippoldiswalde) (Straße); 4. Bad Schandau/Elbe (Krs. Pirna) (Bahn); 5. Schmilka/Elbe (Krs. Pirna) (Straße); 6. desgl. (Binnenschiffe); 7. Seifhennersdorf (Krs. Zittau) (Straße). Grenze; Berlin. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 389 Grenztruppenhelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzübertritt, ungesetzlicher

DDR A-Z 1975

Agitprop (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Agitation und Propaganda. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 8 Agitation und Propaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AGL

DDR A-Z 1975

Vorschlagswesen (1975)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Sozialistischer Wettbewerb. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 914 Vorratsnormen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vorschulerziehung

DDR A-Z 1975

Konsumneigung (1975)

Siehe auch: Konsumneigung: 1979 Konsumorientierung: 1969 Die Wirtschaftspolitik der SBZ/DDR war zunächst — weitgehend den sowjetischen Wünschen folgend — auf den Auf- und Ausbau einer eigenen Grundstoffindustrie und die Erweiterung der Produktion von Investitionsgütern gerichtet. Der private Verbrauch wurde bewußt vernachlässigt. Den negativen Folgen — vor allem dem Zurückbleiben des Lebensstandards der Bevölkerung gegenüber dem der Bundesrepublik — sollte ab 1959 mit einem Siebenjahrplan, der die Steigerung der Verbrauchsgüterversorgung zur Hauptaufgabe erhob, entgegengewirkt werden. Dieses Vorhaben mißlang. Nach einer Wachstumskrise zu Beginn der 60er Jahre, die auch zur Stagnation im privaten Verbrauch führte, folgte erst seit 1964 eine Phase relativ kontinuierlichen Aufschwungs: Das Volumen des privaten Verbrauchs nahm seitdem von Jahr zu Jahr zu, wenn auch mit kleineren Zuwachsraten als das Sozialprodukt insgesamt. Auf dem VIII. Parteitag der SED 1971 wurde die Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus erneut zur ökonomischen Hauptaufgabe erklärt. Dennoch läßt sich eine verstärkte Konsumorientierung in der DDR empirisch nicht nachweisen; im Gegenteil — nach westlichen Berechnungen sank die Konsumquote (Anteil des privaten Verbrauchs am Bruttoinlandsprodukt) seit 1960 kontinuierlich. Erfolge sind nur auf Teilgebieten zu verzeichnen, z. B. im Wohnungsbau und in der Bereitstellung von industriellen Konsumgütern in den letzten Jahren; andere Bereiche — z. B. der Dienstleistungssektor — werden nach wie vor vernachlässigt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 468 Konsumgüterversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konsumtion, Gesellschaftliche

DDR A-Z 1969

DDR A-Z 1969

Arnstadt (1969)

Siehe auch das Jahr 1956 Stadt im thüringischen Bezirk Erfurt, Kreisstadt am Nordrand des Thüringer Waldes, beiderseits der Gera, mit (1967) 27.763 Einwohnern (1950: 28.195); spätromanisch-gotische Liebfrauenkirche (13. Jh.), Rathaus (16. Jh.), barockes Schloß (18. Jh.); vielseitige Industrie: Maschinen, Rundfunkröhren, Fernsehgeräte, Handschuhe, Leder, Porzellan. 704 erstmalig urkundlich erwähnt, erhielt A. 1266 Stadtrecht. A. war im Besitz und zeitweise Residenz verschiedener thüringischer Grafen und Fürsten. Es gehörte seit 1920 zum Lande Thüringen. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 48 Armenrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzneimittelgesetz

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Selbstbestimmung (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das Recht auf S. der Völker wird von der kommunistischen Lehre anerkannt, aber im marxistisch-leninistischen Sinne interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Es dürfe danach nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht werden. Positiv gewendet bedeutet diese Ansicht, daß es das Bekenntnis zum Fortschritt im Sinne der gesetzmäßigen Entwicklung zum Kommunismus (Marxismus-Leninismus) und die Ablehnung jedes Herrschaftssystems, das diesen Fortschritt hemme, beinhalten müsse, um respektiert zu werden. Wenn der Kommunismus für die afro-asiatischen Völker S. fordert, so befindet er sich in Übereinstimmung mit dem wirklichen Willen dieser Völker, weil deren Forderung auf S. sich gegen den Kolonialismus richtet. In Europa dürfe sich das Recht auf S. nur gegen den „Imperialismus als höchste Stufe des Kapitalismus“ richten. Mit dem so verstandenen Recht auf S. wird der kommun. Herrschaftsanspruch begründet. Jedes kommun. Regime betrachtet sich als Erfüllung des Anspruchs auf S. Auf den wirklichen Willen der Völker kommt es nach kommun. Auffassung nur an, wenn er den Interessen des Proletariats, das bedeutet in der Praxis der kommun. Partei eines bestimmten Landes, nicht entgegensteht. Am 12. 6. 1964 äußerte Chruschtschow auf einer Moskauer Kundgebung, das Prinzip der S. sei auf die deutsche Frage nicht anwendbar und habe mit der Wiedervereinigung Deutschlands nichts gemein. Die kommun. Lehre in der „DDR“ (R. Arzinger, Direktor des Instituts für Völkerrecht an der Universität Leipzig) behauptet neuerdings, das S.-Recht beinhalte nicht nur die nationale, sondern auch die soziale Befreiung. Die Arbeiterklasse werde daher zu einem Träger des S.-Rechts. Weil in der „DDR“ die Arbeiterklasse unter Führung der SED die Macht ausübe, sei dort das S.-Recht verwirklicht, in der BRD dagegen nicht, weil dort das „Volk“ gegen seine Ausbeutung durch das Monopolkapital noch kämpfen müsse. Nach dieser Auffassung besteht in Deutschland zwar nur eine Nation, es existieren aber zwei Subjekte des S.-Rechts. Die „Zwei-Staaten-Theorie“ (Deutschlandpolitik) soll so durch die Behauptung fundiert werden, es gebe in Deutschland heute zwei Staatsvölker. Die Auffassung Arzingers steht im Widerspruch zur Konzeption Lenins und Stalins, der zu[S. 558]folge nur die Nation mit der oben dargestellten Einschränkung Träger des S.-Rechts ist. Arzinger hat Vorläufer in Bucharin und Preobrashenskij, die meinten, daß den Willen der Nation die arbeitende Mehrheit der Nation, nicht ihre Bourgeoisie zum Ausdruck bringe. Auf dem XII. Parteikongreß der KPR im April 1923 hatte indessen Bucharin Selbstkritik geübt und Lenins Standpunkt anerkannt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 557–558 Selbständige Abteilung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbstbestimmungsrecht

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Staatsverrat (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nach § 13 des Strafrechtsergänzungsgesetzes (StEG) vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 643) war der St. das schwerste Staatsverbrechen. Mit Zuchthaus nicht unter 5 Jahren und Vermögenseinziehung, in schweren Fällen mit Todesstrafe oder lebenslänglichem Zuchthaus, wurde bestraft, wer es unternahm, „1. die verfassungsmäßige Staats- oder Gesellschaftsordnung der DDR durch gewaltsamen Umsturz oder planmäßige Untergrabung zu beseitigen, 2. mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die verfassungsmäßige Tätigkeit des Staatsrates der Republik, seines Vorsitzenden oder seiner Stellvertreter, seiner Mitglieder oder seines Sekretärs, der Volkskammer oder des Ministerrates oder ihrer Präsidien oder eines ihrer Mitglieder unmöglich zu machen oder zu behindern, 3. das Gebiet der DDR einem anderen Staat einzuverleiben oder einen Teil desselben von ihr loszulösen.“ Nach dieser Strafbestimmung wurden z. B. Ende 1958 24 Studenten der Universität Jena zu insgesamt 110 Jahren Zuchthaus verurteilt, weil sie in kleinen Gruppen Pläne zu einer politischen Neuordnung der „DDR“ diskutierten, ohne dabei die verfassungsmäßige Staatsordnung beseitigen zu wollen. [S. 608]Das neue Strafgesetzbuch verwendet an Stelle des Begriffs St. wieder die früheren Begriffe Hochverrat und Landesverrat. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 607–608 Staatsverleumdung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatswappen

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Deutsches Armeemuseum (1969)

Siehe auch: Armeemuseum, Deutsches: 1962 1963 1965 1966 Deutsches Armeemuseum: 1975 1979 1985 Von 1957 bis 1960 war dem Museum für Deutsche Geschichte die Sammlung „Waffen und Uniformen in der Geschichte“ angegliedert, die viele gerettete Bestände des alten Berliner „Zeughauses“ umfaßte. Sie bildet, mit anderen historischen Waffenbeständen und kriegsgeschichtlichen Sammlungen vereinigt, seit 1. 3. 1961 das DA., untergebracht im Marmorpalais bei Potsdam. Es untersteht dem Ministerium für Nationale Verteidigung. Seit Juli 1965 hat es eine Zweigstelle auf der Festung Königstein im Elbsandsteingebirge. — Laut Oberst Erwin Bartz (SED), Leiter des DA., soll es „die fortschrittlichen militärischen Traditionen des deutschen Volkes pflegen, speziell die revolutionären militärischen Traditionen der Arbeiterklasse …, bei der patriotischen Erziehung der Jugend, der ganzen Bevölkerung und der Armeeangehörigen mithelfen“ („Presse-Informationen“ v. 22. 2. 1961, S. 3). Mit seinen geschichtlichen Schausammlungen hat das DA. „zur klassenmäßigen Erziehung der Angehörigen der NVA beizutragen und zu helfen, die sozialistische Wehrbereitschaft aller Bürger der DDR zu stärken“ („Neues Deutschland“ v. 22. 5. 1967). Im Febr. 1965 wurde z. B. der Kampf der KPD gegen die Weimarer Republik und in den Jahren nach 1933 entsprechend gewürdigt („Sport und Technik“ 1965, Nr. 3). Im April 1967 wurden bei der kommun. Wertung der deutschen Militärgeschichte seit 1789 besonders gerühmt „die Teilnahme deutscher Arbeiter an der Oktoberrevolution und die Bedeutung des Rotfrontkämpferbundes“ der Weimarer Zeit („Neues Deutschland“ v. 13. 4. 1967). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 154 Deutsches Amt für Meßwesen und Warenprüfung (DAMW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsches Aufsichtsamt für das Versicherungswesen

DDR A-Z 1966

DDR A-Z 1966

Kohlenindustrie (1966)

Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 a) Steinkohle. Die SBZ verfügt über nur geringfügige St.-Vorkommen. Der 1. Fünfjahrplan sah eine Fördersteigerung auf jährlich 3,8 Mill.~t vor; erreicht wurden nur 2,6 Mill.~t. Am Rohenergieaufkommen 1964 war die Steinkohle nur mit 2,5 v. H. beteiligt (Braunkohle mit 97 v. H., Erdgas und Erdöl mit 0,6 v. H.). Die Eigenförderung deckt nur etwa ein Fünftel des St.-Bedarfes. Zur Versorgung der Industriebetriebe, die nicht auf Braunkohle ausweichen können (z. B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und der chemischen Industrie, ferner die Gaswerke), müssen deshalb in großem Umfange Steinkohle oder Steinkohlenkoks eingeführt werden (1964 10,4 Mill.~t Steinkohle und 3,3 Mill.~t Steinkohlenkoks). Zur Verminderung der Einfuhrabhängigkeit bei Steinkohlenkoks für metallurgische Zwecke wurde in Lauchhammer bei Riesa eine Großkokerei errichtet, in der nach neuartigem Verfahren Braunkohlenhartkoks erzeugt wird. Dieser Hartkoks ist jedoch nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. b) Braunkohle. Das Gebiet der SBZ ist verhältnismäßig reich an Braunkohlenvorkommen. Die erschließbaren Vorräte werden auf etwa 20~Milliarden~t geschätzt. 1961 entfielen über zwei Drittel der deutschen Braunkohlenförderung auf das Gebiet der SBZ. Die Sowjets demontierten im Braunkohlenbergbau annähernd 40%, in den Brikettfabriken etwa 37 v. H. der Erzeugungskapazitäten. Der Wiederaufbau ging trotz größter Materialschwierigkeiten verhältnismäßig rasch vonstatten: Trotz der beträchtlichen Braunkohlenförderung war das Gebiet der SBZ bereits vor 1945 Kohlenzuschußgebiet. Nach dem Zusammenbruch und der Spaltung Deutschlands erhöhte sich der Zuschußbedarf. Neun Zehntel der Elektroenergie müssen mangels anderer Primärenergieträger aus Braunkohle erzeugt werden. Für viele Industriezweige ist Braunkohle unentbehrlicher Rohstoff. Braunkohle gehört aber auch zu den attraktivsten Ausfuhrgütern. Die BRD und West-Berlin beziehen im Interzonenhandel beträchtliche Mengen. Braunkohle ist noch immer bewirtschaftet. An letzter Stelle in der Rangfolge der Belieferung steht der Bevölkerungsbedarf, der zu einem erheblichen Teil mit Braunkohlenabfällen gedeckt wird. (Energiewirtschaft, Bergbau) Hauptgebiet der Braunkohlenindustrie ist der Bezirk Cottbus, aus dem 1965 42 v. H. der Braunkohlenförderung, 38 v. H. der Briketterzeugung und 27 v. H. der elektrischen Energie kommen sollen. — Zwischen 1972 und 1975 wird die optimale Grenze der Förderung in der SBZ erreicht. Nach diesem Zeitpunkt werden keine Kraftwerke mehr auf Braunkohlenbasis errichtet, und die Kraftstofferzeugung soll dann schrittweise auf Erdöl (Erdölindustrie) umgestellt sein. Literaturangaben Karden, Erich: Der Bergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 44 S. m. 13 Anlagen. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 245 Kohl, Michael A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kolchos

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Viehaufzucht- und Mastverträge (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 Verträge der VEAB mit den landwirtschaftl. Betrieben über die Aufzucht von Ferkeln, tuberkulosefreien Kälbern und über die Mast von Kälbern und Jungrindern. Schweinemastverträge werden mit Industriebetrieben, Handelsbetrieben und gewerblichen Schweinemästereien abgeschlossen. Diese auf Vertragsgrundlage organisierte tierische Erzeugung stellt eine zusätzliche Auflage zur Ablieferungspflicht dar und kennzeichnet die Anstrengungen, die für eine Steigerung der landw. Marktproduktion notwendig sind. Der Anreiz zu Vertragsabschlüssen wird durch die Zuteilung von Futtermitteln gegeben. (Staatlicher ➝Futtermittelfonds) Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 509 VEW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Viehhalteplanung

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Lauchhammer (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 Industriegemeinde in der Niederlausitz im Kreis Senftenberg, Bezirk Cottbus, mit (1964) 28.002 Einwohnern (1950: 22.012). Braunkohlenindustrie, Stahlwerk, Großkraftwerk. In L. wird nach einem neuartigen Verfahren in einer Großkokerei Hartkoks auf Braunkohlenbasis erzeugt. (Kohlenindustrie) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 280 Lastschriftverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LDPD

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Staimer, Richard (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 25. 1. 1907 in München, Fliesenleger. 1924 KPD. 1930 Vors. des Deutschen Bauarbeiterverbandes, 1931 Lehrgang der Internat. Militärschule in Moskau, nach Rückkehr Leiter des Roten Frontkämpferbundes in Nordbayern, 1933 Emigration in die SU, 1936 als „General Hoffmann“ Kommandeur der XI. Internat. Brigade in Spanien. 1939 über Frankreich in die Schweiz, dort wegen illegaler Arbeit Zuchthaus, 1945 Leiter der Polizeiinspektion Berlin-Prenzlauer Berg. Mai 1946 Chef der Polizei im Land Brandenburg. Ab Sept. 1949 Teilnahme am Lehrgang für KVP-Offiziere in der SU. Im Okt. 1950 Volkspolizeikommandeur in Leipzig. 1. 1. 1952 stellv. Generaldirektor der Reichsbahn. 1953 einige Monate in der KVP, zum Generalmajor ernannt. Von Mai 1953 bis Dez. 1954 stellv. Minister für Verkehrswesen, danach 1. Sekretär der Gesellschaft für ➝Sport und Technik, anschließend dort bis Febr.~1963 1. Vors. des ZV. Bis 1955 verheiratet mit Lore St., einer Tochter Wilhelm ➝Piecks. Seit Juli 1963 im Komitee f. d. Solidarität m. d. spanischen Volk. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 462 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/staimer-richard-egon verwiesen. Stadtverordnetenversammlung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili

DDR A-Z 1965

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Zeitzuschlag (1965)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 In den Vorgabezeiten der Arbeitsnormen enthaltener Zuschlag für nichtproduktive Arbeitszeiten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 493 Zeitsummenmethode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zensur

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Halbstaatliche Praxis (1965)

Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 Ärzte, Gesundheitswesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 174 Halbstaatliche Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Halle

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Greif zur Feder, Kumpel (1965)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 Parole des Pj. für die „Bewegung“ der Schreibenden ➝Arbeiter und Bauern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 166 Grabweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Greifswald

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VF-Verfahren (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 Verrechnungsverfahren nach dem sowjet. Vorbild der „Büros für gegenseitige Verrechnungen“. Zu diesem Zwecke hat die Deutsche ➝Notenbank bei den Bezirksfilialen „Verrechnungsstellen für Forderungen“ (VF-Stellen) eingerichtet. Hier können gegenseitige Forderungen der VEB ab 100,– DM Ost verrechnet und die Spitzen von den Bankkonten abgebucht werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 457 VEW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Viehaufzucht- und Mastverträge

DDR A-Z 1963

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Jugendfragen, Amt für (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Unterstand bis 1. 7. 1958 dem 1. Stellv. des Min.-Präs., dann dem Min. f. Volksbildung. Ist seit 17. 5. 1962 ein „Organ des Ministerrates (GBl. II, S. 367), wieder „dem vom Ministerrat beauftragten Stellv. des Vors. des Ministerrates unmittelbar unterstellt“. In Verbindung mit dem ZR der FDJ „auf der Grundlage der Beschlüsse der SED“, verantwortlich für die gesamte Jugendarbeit. Das AfJ. ist federführend für den Jugendetat und hat wesentliches Mitspracherecht bei Jugendgesetzgebung. Leiter des AfJ.: Horst Grenz, Mitgl. des Büros des ZR der FDJ. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 225 Jugendförderungsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendgericht

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Heinrich-Mann-Preis (1963)

Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 Literaturpreis für „Werke gesellschaftskritischen Charakters, die im Sinne Heinrich Manns Bedeutung für die demokratische Erziehung unseres Volkes haben“. Ausgezeichnet werden „erste bedeutende literarische Arbeiten“ in Deutschland lebender Schriftsteller. Der Preis wird durch die Deutsche ➝Akademie der Künste verliehen. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 197 Heinrich-Heine-Preis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Held der Arbeit

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Praktisches Jahr (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Einjährige Arbeit der Abiturienten als Arbeiter, seit 1958 unter bestimmten Bedingungen eine Voraussetzung für Zulassung zum Studium an Hochschulen. In den letzten Jahren sind Hochschulen dazu übergegangen, das PJ. der von ihnen vorimmatrikulierten Studenten zu organisieren und zu kontrollieren. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 368 Praktischer Arzt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Praktizismus

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SKK (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Abk. für Sowjetische Kontrollkommission. (Besatzungspolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 430 Sindermann, Horst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SK-Verfahren

DDR A-Z 1962

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Kreiskontore für Landwirtschaftlichen Bedarf, Staatliche (1962)

Siehe auch: Kreiskontore für Landwirtschaftlichen Bedarf, Staatliche: 1956 1958 1963 1965 1966 Kreiskontore für Landwirtschaftsbedarf, Staatliche: 1953 1954 1959 1960 Staatliche Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf: 1969 Durch VO v. 6. 12. 1951 (GBl. S. 1157) gegr. Heute ist das Statut der K. vom 29. 8. 1958 (GBl. I, S. 665) gültig. Sie sind den Räten der Kreise unterstellt und haben die Aufgabe, die sozialistischen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (LPG, VEG usw.) mit Produktionsmitteln zu beliefern. Bis zur Vollkollektivierung der Landwirtschaft (1960) waren sie auch Lieferanten der örtlichen ländlichen ➝Genossenschaften. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 235 Kreiskommando A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreisplankommission

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Verteidiger (1962)

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Während in der Bundesrepublik und in West-Berlin in Strafsachen jeder deutsche Rechtsanwalt auftreten kann, sind westdeutsche Rechtsanwälte an der Übernahme von Verteidigungen in der SBZ durch § 75 StPO gehindert: „Zu Verteidigern können alle in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassenen Rechtsanwälte gewählt werden.“ Nur vier Westberliner Anwälte haben gleichzeitig die Zulassung für Ost-Berlin, nicht aber für die SBZ. Nach dem 13. Aug. 1961 ist die praktische Bedeutung dieser Zulassung erheblich geringer geworden. Obwohl § 74 StPO ausdrücklich anordnet, „der Beschuldigte kann in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines Verteidigers in Anspruch nehmen“, ist das Recht aur Verteidigung tatsächlich nicht gewahrt. Das beruht einmal auf verschiedenen prozessualen Bestimmungen (Strafverfahren), zum anderen auf der völlig veränderten Auffassung vom Wesen der Verteidigung und den Aufgaben der Rechtsanwaltschaft. Entscheidend für den V. in seiner praktischen Tätigkeit dürfen nicht etwa nur die Rechte des Angeklagten sein, sondern vor allem die „Interessen der Gesellschaft“. Der V. „hat den Angeklagten davon zu überzeugen, dem Gericht nur der Wahrheit entsprechende Erklärungen abzugeben“ (aus der „Konzeption für die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“). Zwar soll der V. alles unterlassen, was die prozessuale Lage des Beschuldigten verschlechtert. „Dabei muß aber die Tätigkeit des V. von seinem und nicht vom Standpunkt des Beschuldigten her gesehen werden. Nicht selten wird der V. über das, was dem Beschuldigten nützt, gänzlich anderer Ansicht sein als der Beschuldigte. Hier muß die überzeugungs- und Erziehungsarbeit des V. einsetzen, um dem Beschuldigten dieses gegen sein eigenes Interesse verstoßende Verhalten klarzumachen“ („Neue Justiz“ 1960, S. 396). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 459 Versorgungskontore A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verteidigungsgesetz

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Akademien, Wissenschaftliche (1962)

Siehe auch: Akademien: 1969 1975 1979 1985 Akademien, Wissenschaftliche: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Neben der Deutschen Akademie der Wissenschaften bestehen in der SBZ fort die Deutsche Akademie der Naturforscher (Leopoldina) in Halle und die Sächsische Akademie der Wissenschaften in Leipzig. Sie betreuen noch ältere und neue Forschungsaufgaben im Geiste reiner Wissenschaft und erhalten in gewissen Grenzen internationale wissenschaftliche Beziehungen aufrecht. — Die Deutsche ➝Bauakademie und die erst 1951 gegründete Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (beide in Ost-Berlin) dienen dagegen vornehmlich planökonomischen Aufgaben und unterliegen der politischen Steuerung durch Partei und Staat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 18 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademische Grade

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Görlitz (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1960 1963 1965 1966 1969 Stadtkreis im sächsischen Bezirk Dresden, Kreisstadt, Hauptort der Lausitz, an der Görlitzer Neiße, mit 89.909 Einwohnern (1960); zahlreiche Renaissancebauten, spätgotische Peter-und-Pauls-Kirche (13./15. Jh.); vielseitige Industrie: Maschinen- und Waggonbau, Textilien (Tuche); Sitz des Kapitelsvikars des Erzbistums Breslau und des Bischofs der Ev. Kirche von Schlesien. Im 2. Weltkrieg er[S. 162]litt insbesondere die Innenstadt erhebliche Zerstörungen. 1945 kam G. mit den westlich der Neiße gelegenen Kreisen der preußischen Provinz Schlesien wieder zu Sachsen; die Vororte ostwärts der Neiße stehen seither (als Zgorzelec) unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 161–162 Goldenbaum, Ernst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gosplan

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Schwab, Sepp (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 * 16. 1. 1897 in München, Volksschule, 1913 SAJ, 1918 Arbeiter- und Soldatenrat in München, Mitgl. der KPD unmittelbar nach ihrer Gründung. Mitwirkung [S. 366]beim Räte-Putsch in Bayern, Verhaftung, Festungshaft, 1935 erneut zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt. Ab 1927 Leiter des Pressedienstes des ZK der KPD, Redakteur und Chefredakteur versch. KP-Organe. 1930 bis 1936 Deutschland-Referent im Exekutiv-Komitee (Ekki) der Komintern. 1938–1945 Redakteur in der Deutschland-Abt. des Moskauer Rundfunks. 1945 SBZ, 1946 SED. Bis 1954 in leitenden Funktionen, so Mitgl. d. Redaktionskollegiums des SED-Zentralorgans „Neues Deutschland“, Direktor der DEFA, Leiter der Staatl. Kontrollstelle f. Filmwesen. 1954–1956 Botschafter in Ungarn. Seit 27. 6. 1956 Stellv. Min. für Auswärtige Angelegenheiten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 365–366 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/schwab-sepp-max-joseph-schwab verwiesen. Schur, Gustav Adolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schwangerenberatung

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Parteiauftrag (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auftrag mit Befehlscharakter an Mitgl. einer bolschewistischen Organisation. Besonders wichtiges Mittel zur Durchsetzung von Parteibeschlüssen in Verwaltung, Wirtschaft, Massenorganisationen usw. Es gibt aber auch P., die lediglich der „bolschewistischen Festigung“ der Mitglieder dienen und sie zu aktiver Parteiarbeit heranziehen sollen. P. werden von den Leitungen mit festen Terminen an die Mitgl. vergeben. P. werden u. a. erteilt zur espitzelung von Arbeits- oder Studienkollegen sowie zur Werbung für die Nationale Volksarmee. Auch die SED-Mitgl., die Anfang 1956 die Kollektivierung durchsetzten, erhielten P Ablehnung des P. oder Nichterfüllung bedeuten Verletzung der Parteidisziplin. Dem P. entspricht der Verbandsauftrag der FDJ. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 302 Parteiaktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteidisziplin

DDR A-Z 1960

FDJ (1960)

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die Schlüsselstellungen von Anfang an mit KP/SED-Mitgliedern besetzt. Schon seit Beginn des 1. FDJ-Schuljahres 1951 wird die FDJ auf den Marxismus-Leninismus gemäß der geltenden Parteilinie der SED ausgerichtet. Bei der Abkehr der SED von den schärfsten Überspitzungen des Stalinismus gab es bei besonders starr auf Stalin gedrillten Funktionären der FDJ Schwierigkeiten. Die gesamte Tätigkeit und Schulung der FDJ wird seit langem ausschließlich von der SED angeleitet und gelenkt. Die Mitgliederzahl betrug 1953 mit Jungen Pionieren über 3 Mill., Mitte 1958 hatte sie amtlich 1,74 Mill., dazu kamen 1,5 Mill. Junge Pioniere. Vorsitzender: Horst ➝Schumann (SED), oberstes Führungsorgan ist der Zentralrat der FDJ. Die FDJ erfaßt die Jugendlichen über 14 Jahre und übernimmt sie von den Jungen Pionieren. Die Altersgrenze, nicht für Funktionäre, wohl aber für Mitglieder, ist im allgemeinen (seit dem Statut vom Mai 1959) das vollendete 26. Lebensjahr. — Da die SED von Anfang an dafür sorgte, daß keine anderen Jugendverbände und auch keine konfessionellen Jugendorganisationen zugelassen wurden, ist die FDJ die einzige amtlich erlaubte Organisation von Jugendlichen in der SBZ. — In der Bundesrepublik Deutschland ist die FDJ seit 26. 6. 1950 als verfassungsfeindlich verboten. Dieses Verbot bestätigte am 14. 7. 1954 das Bundesverwaltungsgericht. Seit Beginn des Aufbaus der Kasernierten Volkspolizei ist die FDJ ihr wohl ergiebigstes Rekrutierungsfeld. Dies gilt noch stärker gegenüber der Nationalen Volksarmee. Auch die Gesellschaft für ➝Sport und Technik rekrutiert sich, mit mehr oder weniger verhülltem Zwang, aus der FDJ. Über die Betriebs-, Verwaltungs-, Schul- und Hochschulgruppen usw. der FDJ kontrolliert die SED die Jugend in diesen Bereichen. Für größere Schulen sind, um die Leitung zu straffen, Zentrale Schulgruppenleitungen (ZSGL) eingesetzt. Noch das Statut vom Mai 1955 bezeichnete die FDJ als „eine einheitliche Massenorganisation, die auf freiwilliger Grundlage die breiten Schichten der Jugend aus Stadt und Land in ihren Reihen vereinigt“. Aber seit der 16. Tagung des Zentralrates (25. 4. 1957) gilt [S. 116]die Losung: „Die FDJ ist die sozialistische Jugendorganisation der DDR.“ Demgemäß heißt es im Statut vom 15. 5. 1959 (I, Abs. 1): „Die FDJ ist die sozialistische Massenorganisation der Jugend in der DDR. Sie vereint in ihren Reihen auf freiwilliger Grundlage die Arbeiter- und Landjugend, die junge Intelligenz, die Schüler und Studenten und die Jugend des Mittelstandes.“ Sie „läßt sich … von den richtungweisenden Beschlüssen und Ratschlägen der SED leiten, weil ihre Politik, auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin beruhend, den Lebensinteressen der Nation und der Jugend entspricht.“ Die FDJ, so heißt es (I, Abs. 7) klar, „läßt sich leiten vom wissenschaftlichen Sozialismus und erzieht die junge Generation auf dieser Grundlage“. Der § 5, d sagt: „Jedes Mitglied der FDJ hat die Pflicht, … sich mit der wissenschaftlichen Lehre der Arbeiterklasse, dem Marxismus-Leninismus, vertraut zu machen.“ Damit vertritt die FDJ grundsätzlich den Atheismus, der alle kirchlichen und religiösen Anschauungen bekämpft. Damit wird § 1, Abs. 27 des Statuts unglaubwürdig, in dem die FDJ behauptet: „Sie betrachtet alle Jugendlichen, auch die, die religiös gebunden sind, als ihre Freunde und Kameraden …“ Um den Patriotismus der ganzen deutschen Jugend auf das Sowjetzonen-Regime festzulegen, behauptet das Statut: „Die deutsche Jugend hat in der DDR ihr wahres Vaterland.“ Auch verlangt § 1, Abs. 11 Einsatz für die Bewaffneten Organe, für die Militärpolitik der SBZ: „Die Mitglieder der FDJ betrachten es als ihre Ehre und Pflicht …, sich vormilitärische Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Der Dienst in den bewaffneten Organen der DDR ist für jedes Mitglied der FDJ eine Ehrenpflicht.“ Um die FDJ für den Siebenjahrplan möglichst scharf anzuspannen, beschloß das VI. Parlament (Mai 1959) ein genau durchgegliedertes „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“. Darin wird u. a. Mitarbeit gefordert an der Bewegung des Kompaß, den Kontrollposten, den Brigaden der sozialistischen Arbeit, den sozialistischen ➝Gemeinschaften. Die FDJ besitzt eine eigene Tageszeitung, die „Junge Welt“, ferner die Halbmonatsschrift „Junge Generation“. Seit Beginn der offenen Remilitarisierung dienen beide Organe in starkem Maße der vormilitärischen Erziehung, ebenso der FDJ-Dienst selbst. Die FDJ wurde in der Bundesrepublik am 24. 6. 1951 verboten, Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 115–116 FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Kontrollposten

DDR A-Z 1960

Polit-Kultur-Offizier (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Politoffizier. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 314 Politbüro A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Politoffizier

DDR A-Z 1959

DDR A-Z 1959

Arbeitsmoral, Sozialistische (1959)

Siehe auch: Arbeitsmoral: 1953 1954 1956 Arbeitsmoral, Sozialistische: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die SED fordert von Arbeitern und Angestellten eine „neue Einstellung“ zur Arbeit, die sich angeblich von der unter dem Kapitalismus herrschenden dadurch unterscheidet, daß jeder freiwillig seine Arbeit so gut, in so großer Menge und so pünktlich wie möglich leiste, weil dies im eigenen Interesse liege. Das 7. Gebot der sozialistischen Moralgesetze (Sozialistische ➝Moral) lautet: „Du sollst stets nach Verbesserung deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen.“ Das 4. Gebot lautet: „Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen.“ Die S. A. soll das Kernstück des sozialistischen Lebens sein, das die Menschen mit sozialistischem Bewußtsein führen. Die Einheit von Arbeit, Leben und Lernen auf der Grundlage der sozialistischen Moral soll durch die Brigaden der sozialistischen Arbeit verwirklicht werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 27 Arbeitsmethoden, Neue A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsnorm

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Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 gen. St., „der Stählerne“. * 21. 12. 1879 in Gori bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priesterseminar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands. 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekr. der KPdSU (B). Nach Lenins Tode 1924 ge[S. 346]wann St. den Kampf um die Nachfolge, wies zunächst seinen Hauptgegner Trotzki aus und beseitigte später nach und nach seine früheren Freunde Sinowjew, Kamenew und Rykow und andere; seit 1927 unumstrittener Diktator der SU. Von 1927–32 führte St. den ersten Fünfjahrplan durch. 1936–37 erneute Parteireinigung und Liquidierung der militärischen Opposition. Schauprozesse gegen Tuchatschewski u. a. Am 23. 8. 1939 schloß St. den Nichtangriffspakt mit Hitler. Bei Beginn des deutsch-sowjetischen Krieges übernahm St. als „Generalissimus“ das Oberkommando über die Rote Armee und die Ministerpräsidentschaft. Am 5. 3. 1953 starb St. an den Folgen eines am 1. 3. 1953 erlittenen Gehirnschlages. Sein Nachfolger wurde zunächst Malenkow, der die Führung der KPdSU im Sept. 1953 an Chruschtschow abgeben mußte. Auf dem XX. Parteitag 1956 nachträglich des Personenkultes bezichtigt, als Klassiker des Marxismus-Leninismus entthront und für viele innen- und außenpolitische Mißerfolge verantwortlich gemacht. Inzwischen wurde seine Rolle jedoch in dem Maße wieder aufgewertet, als dies mit der Rückkehr zu stalinistischen Methoden in der Politik der SU zweckmäßig erschien. (Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Bolschewismus) Literaturangaben Volkskunst in politischem Dienst. Bonn/Berlin 1959. 64 S. u. 13 Abb. Wahlen zwischen Ost und West. Beiträge zur Problematik gesamtdeutscher Wahlen (Sonderdruck aus „Der Wähler“, Okt. 1954). Frankfurt a. M. 1954, Bollwerk-Verlagsgesellschaft. 70 S. Bretscher, Willy: Sowjetrußland nach Stalins Tod und Verdammung. Zürich 1956, Neue Zürcher Zeitung. 57 S. Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. Just, Artur W.: Stalin und seine Epoche. München 1953, Wilhelm Heyne. 76 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2) Stuttgart 1952, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 345–346 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Staimer, Richard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalinallee

DDR A-Z 1959

DFD (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Demokratischer Frauenbund Deutschlands. Hervorgegangen aus den am 30. 10. 1945 gegründeten antifaschistischen Frauenausschüssen. Gründung in der SBZ: 8. 3. 1947, in Westdeutschland: 8. 3. 1951, inzwischen verboten. 1953 wurde Elli Schmidt „wegen nicht konsequenten Verhaltens“ während des Juni-Aufstandes als 1. Vorsitzende durch Ilse ➝Thiele (SED) ersetzt. Der hauptamtliche Funktionärkörper des DFD besteht überwiegend aus SED-Mitgliedern; der organisatorische Aufbau entspricht im wesentlichen dem der SED. Aufgaben: Heranführung „einer noch größeren Anzahl von Frauen aus allen Schichten der Bevölkerung an die aktive Mitwirkung im gesellschaftlichen Leben“; gesamtdeutsche Arbeit unter der Parole „Kampf gegen Imperialismus und Krieg, für Frieden und Einheit“. Seit 18. 5. 1948 gehört der DFD der „Internationalen Demokratischen Frauenföderation“ (IDFF) an. Nach offiziellen Angaben Anfang 1958: 1.187.900 Mitglieder. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 80 DEWAG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DHfK

DDR A-Z 1959

Produktionsabgabe (1959)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 278 Privatwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsberatung

DDR A-Z 1958

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Polizeistunde (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ geregelt durch VO vom 8. 12. 1955 (GBl.~I S.~929). Die P. dauert grundsätzlich von 24 Uhr bis 6 Uhr. An Sonnabenden und Tagen vor gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonn- und Feiertagen beginnt die P. um 1~Uhr des darauffolgenden Tages. Für Jahrmärkte und ähnliche Veranstaltungen ist die P. an allen Tagen auf 23 Uhr festgesetzt. Bahnhofs- und Autobahnraststätten, Züge und Fahrgastschiffe sowie Kantinen von Betrieben mit Nachtschicht unterliegen der P. nicht. Die Volkspolizei kann die P. verkürzen, aufheben und zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einen früheren Beginn der P. festsetzen. Für die P. im Sperrgebiet bestehen Sonderregelungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 239 Polizeihelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polizeitruppen

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Gebrauchsmuster (1958)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Schutz nicht patentfähiger Erfindungen ist durch das G.-Gesetz vom 18. 1. 1956 (GBl. S. 105) unter Aufhebung des Reichsgesetzes vom 5. 5. 1936 in ähnlicher Weise wie das Patentrecht neu geregelt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 109 GARKREBA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für

DDR A-Z 1958

Territoriale Verwaltung (TVW) (1958)

Siehe auch: Territoriale Verwaltung: 1965 1966 1969 Territoriale Verwaltung (TVW): 1956 1959 1960 1962 1963 Tarnbezeichnung der KVP für Armeekorps. (Seit 1956 Militärbezirk.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 308 Technisches Minimum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Terrorismus

DDR A-Z 1958

Pädagogische Fakultät (1958)

Siehe auch: Pädagogische Fakultät: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Pädagogische Fakultäten: 1969 1975 1979 Lehrerbildung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 230 Pädagogik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pädagogische Hochschulen

DDR A-Z 1956

DDR A-Z 1956

Arzneimittelversorgung (1956)

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Da die pharmazeutisch-chemische Grundstoffproduktion ihren Sitz von jeher ganz überwiegend in Westdeutschland hatte, hätte nur eine rasche Umstellung der chemischen Industrie Mitteldeutschlands nach dem Kriege die A. der SBZ sichern können. Verhindert wurde das durch die Überführung der großen chemischen Werke in SAG und durch die Demontage der vorhandenen Arzneimittelfabriken. Zunächst konnte die A. aus älteren (Wehrmachts-) Beständen und (bis 1948) durch Interzonenkompensationen aufrechterhalten werden. Dann trat ein katastrophenhafter Notstand ein. Erst um 1950 begann der Versuch eines planmäßigen Aufbaus eigener Produktion. Er wurde durch Mangel an qualifizierten Wissenschaftlern und Fehlen ausreichender Erfahrungen mit schwersten Fehlern belastet. Das (aus einem Entwurf der Reichsregierung entwickelte) 1948 länderweise erlassene Arzneimittelgesetz wurde benutzt, um VEB gegenüber privaten Betrieben zu begünstigen, ohne Rücksicht auf folgenschwere Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit. Starre und aus langfristiger Planung bedingte Schwerfälligkeit der zentralen Kommandowirtschaft haben kaum irgendwo so verhängnisvoll sich ausgewirkt wie auf dem subtilen Gebiet der A. Hinzu kamen die anhaltenden Versuche einer Verstaatlichung und Zentralisierung des Arneimittelgroßhandels (zunächst DHZ Chemie, ab 1952 DHZ Pharmazie und Krankenhausbedarf, dem Gesundheitsministerium unterstellt), die die ständigen Reibungen mit dem um seine Existenz kämpfenden privaten Großhandel nicht zu überwinden vermochten. Die Mängel in der A. sind auch heute noch sehr schwer bei neuen Spezialpräparaten, aber auch bei wichtigen Reinmaterialien, Drogen usw. Die Lücken werden durch Interzonenhandel und Import nur zum kleinen Teil gedeckt. Für medizinische Geräte gilt in allen wesentlichen Punkten das gleiche. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 130 S. m. 15 Anlagen. (Neuauflage in Vorb.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 28 Arnstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzthelfer

DDR A-Z 1956

Besatzungspolitik (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses praktisch durchführbar ist“, in ganz Deutschland gleich sein. Die sowjetische Verwaltungsspitze wurde die Sowjetische Militär-Administration in Deutschland (SMAD) mit Sitz in Berlin-Karlshorst. Unmittelbar nach Arbeitsbeginn des Kontrollrats begann die SMAD mit der willkürlichen Auslegung der Kontrollratsdirektiven und dem Erlaß von selbständigen Verordnungen („Befehle“), die Gesetzeskraft erhielten. Die schädlichsten Folgen hatte die einseitige Auslegung der Direktiven auf dem Gebiete der Bodenreform, der Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“, der Entnazifizierung, der Reparationen und Demontagen sowie der zum Schutze der Besatzungsarmeen erlassenen Rahmenbestimmungen. Der SMAD nicht genehme Kontrollratsbeschlüsse wurden durch Veto des sowjetischen Vertreters verhindert, so daß der Kontrollrat schon sehr bald seine Funktionen praktisch nicht ausüben und von einer gemeinsamen B. nicht mehr die Rede sein konnte. Mit dem Aufbau eines neuen, bald rein kommun. deutschen Verwaltungsapparates (DWK, Verfassung und Verwaltung) entstand neben der SMAD ein Parallelapparat, der jedoch schon in den untersten Instanzen den sowjetischen Weisungen unterworfen war. Die B. konzentrierte sich auf zwei verschiedene Ziele: 1. die wirtschaftliche Ausbeutung der Zone (Wirtschaftssystem, Gosplan) und 2. die politische Bolschewisierung. Das rücksichtslose Vorgehen der SMAD in wirtschaftlicher, politischer und rechtlicher Hinsicht wandelte die anfangs auf deutscher Seite vielfach vorhandene Bereitschaft zur Zusammenarbeit in nahezu absolute Ablehnung (Juni-Aufstand). Nachdem die Versuche, eine Vereinigung der Westzonen und der SBZ auf kommun. Grundlage herbeizuführen, an der Haltung der westdeutschen und Westberliner Bevölkerung sowie der Festigkeit der westlichen Besatzungsmächte gescheitert waren, ist seit etwa Anfang 1948 die Einbeziehung der SBZ in den Ostblock das wichtigste Ziel der sowjetischen B. (Außenpolitik). Neben den Enteignungen war die gesonderte Währungsreform das wichtigste Hilfsmittel der B. zur Umgestaltung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in der SBZ. Einseitige Begünstigungen der sowjetischen und deutschen kommun. Finanzinteressen kamen in dem gestaffelten Abwertungsverhältnis der Reichsmark im Vergleich zu den Einzelpersonen der SBZ zum Ausdruck. Nach Bildung der „DDR“ wurde die SMAD am 11. 11. 1949 aufgelöst, ihre Funktionen wurden formell den deutschen Verwaltungsorganen übertragen. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) mit Sitz wiederum in Berlin-Karlshorst gebildet. Die Aufgabe der SKK bestand nach der Erklärung Tschuikows vom gleichen Tage in der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den 4 Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“. Die SKK behielt sich ferner den diplomatischen Verkehr mit den anderen Besatzungsmächten vor. Im weiteren Verlauf der Erklärung werden alle anderen wesentlichen Kontrollen als zu den Aufgaben der SKK gehörend bezeichnet. Es bestand also praktisch ein Unterschied zu den früheren Zuständen nur insoweit, als der straffer durchorganisierte Apparat der SED mit größeren Aufgaben in das sowjetische Kontrollsystem eingebaut werden konnte. In den Jahren nach 1949 ist die SED den sowjetischen Organen in der SBZ, mehr noch dem ZK der KPdSU immer höriger geworden — ihre Verehrung für das sowjetische Vorbild hat immer noch zugenommen. So muß bis heute im weiteren Sinne jede Regierungs- und Parteimaßnahme als B. bezeichnet werden. An dieser Abhängigkeit der „DDR“ von der SU änderte nichts die Umwandlung der SKK in eine Hohe Kommission, [S. 43]unter Ernennung Semjonows zum Hohen Kommissar (28. 5. 1953), und deren Verkleinerung auf ⅓ ihres vorhergehenden Umfanges (19. 6. 1954). Das gleiche gilt von den Zugeständnissen, welche die SU der „DDR“ im Moskauer Abkommen vom August 1953 gewährte (Verzicht auf offene Reparationen, Rückgabe der SAG-Betriebe, Senkung der Besatzungskosten). Abhängig von der SU blieb und bleibt die „DDR“ auch, seitdem die SU sie dem Namen nach als „souveränen Staat“ (25. 3. 1954) behandelt. — Als Nachfolger Semjonows wurde G. M. ➝Puschkin zum Hohen Kommissar der SU in der SBZ ernannt. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 42–43 Berufsschulwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beschlagnahme

DDR A-Z 1956

Industrieläden (1956)

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Einzelhandelsgeschäfte staatlicher Produktionsbetriebe der Konsumgüterindustrien, in denen diese ihre eigenen Erzeugnisse verkaufen. Erste I. wurden Ende 1952 in Berlin eröffnet. Der Hauptzweck ist, den Käufern durch politisch besonders geschultes Personal Erzeugnisse aus neuen Rohstoffen oder Ersatzmaterial anzubieten. Durch die I. wollen die Produktionsbetriebe direkt mit dem Reagieren der Käufer auf ihre neuen Erzeugnisse bekannt werden. I. sind keine selbständigen Handelsunternehmen. Aufsicht, Anleitung und Kontrolle werden von den „Trägerbetrieben“, also den Industriebetrieben, ausgeübt. In den I. sollen auch branchengleiche Erzeugnisse anderer Industriebetriebe verkauft werden. Die Preise in den I. entsprechen den HO-Preisen. I. werden jeweils auf Anweisung der Absatzabteilungen errichtet, die die Oberaufsicht ausüben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 117 Industrieabgabepreise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieproduktion

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Massenorganisationen (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von der SED gesteuerte, sog. überparteiliche Organisationen zur Erfassung der nichtkommun. Massen. Manche M. haben politisch verhältnismäßig farblose Persönlichkeiten als Vorsitzende, ihre tatsächlichen Führer sind jedoch immer zugleich SED-Funktionäre: „Im Apparat der M. zentral bei den Landesvorständen und Kreisleitungen, sind die Parteimitglieder zu Parteigruppen zusammenzufassen … Der Apparat der Parteigruppen muß ein operatives Instrument der Parteileitung sein … In den Parteigruppen ist jeder Genosse, gleich welche Funktionen er im Apparat hat, zuerst Mitglied der Partei …“ (aus dem Beschluß des Politbüros der SED vom 14. 8. 1949). In die Volksvertretungen entsenden die M. neben den Parteien eigene Abgeordnete (Volkskammer, Wahlen). Die Tätigkeit der meisten M. ist nicht auf die SBZ beschränkt, ihre Zweigstellen in Westdeutschland gehören zu den Tarnorganisationen. Die wichtigsten M. sind FDGB, Konsumgenossenschaften, FDJ, VdgB, DFD, Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands, Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft. Mitgliedschaft bei einer der M. gilt als Mindestmaß „gesellschaftlicher Aktivität“. Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 169 Massenkontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialistische Geschichtsauffassung

DDR A-Z 1954

DDR A-Z 1954

Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) (1954)

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus der am 30. 6. 1947 gegründeten „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Popularisierung der sowjetischen Politik und Kultur sowie Hilfe bei Einführung sowjetischer Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung) in der SBZ. Die Losung für den 3. Kongreß (Anf. 1951) lautete: „Von der SU lernen heißt siegen lernen“. Im Dezember 1952 hatte die DSF über 3 Mill. Mitglieder („Neues Deutschland“ vom 10. 12. 1952). Die Mitgliedschaft zur DSF gilt als Mindestforderung zum Nachweis „gesellschaftlicher Betätigung“. Präsident: Friedrich ➝Ebert. Generalsekretär: Gottfried (Fritz) Grünberg. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 39 Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DFD

DDR A-Z 1954

Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für (1954)

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf sowjetische Initiative am 25. 1. 1949 durch Vertreter der Länder Bulgarien, Ungarn, Polen, CSR und die SU errichteter „wirtschaftlicher Ostblock“. Als Gegenstück zum Marshallplan gegründet, deshalb auch „Molotowplan“ genannt. Die beteiligten Länder wurden zu engster wirtschaftlicher Zusammenarbeit verpflichtet. Durch die Gründung des Rates verschaffte sich die SU das Recht, nunmehr auf der Basis „freier Vereinbarungen“ die Ostblockländer Wirtschaftlich nach Belieben auszunutzen. Die Regierung der SBZ trat am 29. 9. 1950 dem Rat bei und gliederte sich damit auch wirtschaftlich in den Ostblock ein. Der Außenhandel der SBZ ist seitdem völlig den Interessen der SU untergeordnet (GOSPLAN) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 60 Garantie- und Kreditbank (GARKREBA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gegenwartskunde

DDR A-Z 1954

FDJ (1954)

Siehe auch: FDJ: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die Schlüsselstellungen von Anfang an mit KP/SED-Mitgliedern besetzt. Seit Beginn des 1. FDJ-Schuljahres 1951 ist die FDJ auf den Stalinismus ausgerichtet; heute wird sie ausschließlich von der SED angeleitet und gelenkt. Die Mitgliederzahl betrug 1953 mit Jungen Pionieren über 3 Mill. Vorsitzender: Erich ➝Honecker; oberstes Führungsorgan ist der Zentralrat der FDJ. Die FDJ erfaßt die Jugendlichen über 14 Jahre und übernimmt sie von den Jungen Pionieren. Die Altersgrenze ist nach oben nicht deutlich festgelegt. Seit Beginn des Aufbaus der militärischen Volkspolizei stellt die FDJ das wichtigste Rekrutierungsarsenal für diese dar. Das gleiche gilt für den Dienst für Deutschland und die Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Über die Betriebs-, Verwaltungs-, Schul- und Hochschulgruppen usw. der FDJ kontrolliert die SED zuverlässig das Verhalten der Jugend in diesen Institutionen. Die FDJ besitzt eine eigene Tageszeitung, die „Junge Welt“, ferner die Halbmonatsschrift „Junge Generation“. Seit Beginn der offenen Remilitarisierung dienen beide Organe in starkem Maße der vormilitärischen Erziehung, ebenso der FDJ-Dienst selbst. — Seit der Ausschaltung der konfessionellen Jugendverbände ist die FDJ die alleinige Organisation der Jugend in der SBZ. In der Bundesrepublik ist die FDJ als verfassungsfeindlich verboten. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. (Wesentlich überarbeitete Neuaufl. in Vorbereitung.) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 53 FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Schuljahr

DDR A-Z 1954

Rechtswissenschaft, Studium der (1954)

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1956 [S. 129]Das Studium an den noch vorhandenen juristischen Fakultäten der Universitäten ist durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen seit dem 1. 9. 1951 neu geregelt. Es dauert 4 Studienjahre mit 8 Semestern und enthält 3 Zwischenprüfungen, 2 sechswöchige Berufspraktika und 1 Berufspraktikum von 6 Monaten. Die in den letzten 3 Monaten des 4. Studienjahres abzulegende Abschlußprüfung verleiht die volle Qualifikation zum Richteramt. Vorbereitungsdienst und Großes Staatsexamen sind also weggefallen. Im 1.~Semester dürfen ausschließlich gesellschaftswissenschaftliche Vorlesungen gehört werden; der Besuch juristischer Fachvorlesungen ist verboten. Im 2. Semester 4~Wochenstunden Fachvorlesungen, 28 Wochenstunden Gesellschaftswissenschaft. Das eigentliche Fachstudium beginnt im 3. Semester, jedoch bilden die gesellschaftswissenschaftlichen Vorlesungen auch dann noch einen großen Bestandteil des Studiums Hinzu kommen wöchentlich 4–6 Stunden Studiengruppenbesprechungen der FDJ, deren Besuch Pflicht ist Schon ohne diese Studiengruppenbesprechungen betragen die gesellschaftswissenschaftlichen Vorlesungen und Übungen 45 v. H. [S. 133]des gesamten Unterrichtsstoffes. Vor Beginn des Staatsexamens haben die Kandidaten einen Beleg darüber zu bringen, daß sie in der Lage sind, Fachliteratur in russischer Sprache zu lesen. Mangelhafte Kenntnisse auf dem Gebiet der Gesellschaftswissenschaft haben trotz guter fachlicher Leistungen zur Folge, daß die Prüfung für nicht bestanden erklärt wird. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 129–133 Rechtswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Regierung

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Utopie, Sozialistische (1953)

Siehe auch: Utopie: 1979 Utopie, Sozialistische: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Die im 18. und beginnenden 19. Jahrhundert verkündeten sozialen Theorien, die aus teils christlichen, teils aufklärerischen Motiven eine allmeine Umgestaltung der Gesellschaft erstrebten, wurden von Marx als weltfremde U. oder als „utopistisch“ bezeichnet, weil sie den Kern des Problems weder „materialistisch“ noch ökonomisch (Privateigentum an den Produktionsmitteln) sahen. Engels behauptete, der Sozialismus habe durch Marx den Schritt „von der Utopie zur Wissenschaft“ vollzogen. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 148 Uranbergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VdgB (BHG)

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Technischer Rat (1953)

Siehe auch: Technische Räte: 1958 1959 1960 1962 1963 Technischer Rat: 1954 1956 Im Pj. eine der vielen organisatorischen Formen der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern und Praktikern der Produktionspraxis der SU. Gelegentlich arbeitet er dort auch mit Korrespondierenden Mitgliedern der Akademie der Wissenschaften zusammen. In der SBZ besteht der TR. aus Aktivisten, Ingenieuren, Technikern, Meistern und qualifizierten Facharbeitern. Die Berufung geschieht durch die Betriebsleitung, die BGL und die Betriebssektion der Kammer der ➝Technik. Ferner gehören zum TR. je ein Vertreter der Betriebsleitung, der BGL, der Betriebssektion der Kammer der Technik, möglichst auch der FDJ und der Gesellschaft für deutsch-sowjetische Freundschaft. Der Vorsitzende muß ebenso techn. erfahren wie politisch zuverlässig sein. Da dem TR. Lenkung und Planung der Technischen Kabinette obliegt, muß er eng mit den Gewerkschaftsfunktionären zusammenarbeiten. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 139 Technische Intelligenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technisches Kabinett

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Leuschner, Bruno (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 12. 8. 1910 in Berlin. Seit 1931 Mitgl. der KPD. Nach 1933 illegale Tätigkeit in Neukölln. 1936 verhaftet, 6 Jahre Zuchthaus, dann KZ Sachsenhausen und Mauthausen bis 1945. Nach Kriegsschluß Leiter der Abt. Wirtschaft im ZK der KPD. 1947 Leiter der Planungsabt. in der Wirtschaftskommission der SBZ. Nach Gründung der „DDR“ Staatssekretär im Planungsministerium und Vorsitzender der Staatlichen ➝Plankommission. Mitgl. des ZK der SED. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 90 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1953 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/leuschner-bruno-max verwiesen. Leninismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Liebe

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Schnellarbeitsmethode (1953)

Siehe auch das Jahr 1954 Die durch die Jagd nach Erhöhung der Arbeitsproduktivität und durch die Aktivistenbewegung erzeugte Rekordsucht rief eine große Zahl von Sch. hervor. So erfand P. Bykow die „Schnelldreherbewegung“, J. Sawitsch die „Schnellfräsmethode“, Subotkin das „Schnellschmelzen“, P. Duwanow das „Schnellbrennen“ von Ziegeln usw. Die meisten dieser Methoden sind in der SBZ eingeführt worden. Ihre Ergebnisse zeichnen sich in der Presse in immer wiederkehrenden Beschwerden und Klagen über zu hohen Ausschuß und mangelhafte Qualität ab. (Neue ➝Arbeitsmethoden, Arbeitspolitik, Neuererbewegung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 123 Schmidt, Elli A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schön, Otto

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