In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Volksabstimmung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Nach Art. 53 der Verfassung kann die Volkskammer die Durchführung von V. beschließen. Nach Art. 21 Abs. 2 der Verfassung wird das Grundrecht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung unter anderem dadurch gewährleistet, daß die Bürger in V. ihren Willen bekunden können. (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). Die Verfassung sieht nicht die Möglichkeit vor, daß Gruppen von Bürgern, seien sie organisiert oder nicht, im Wege des Volksbegehrens einen Volksentscheid herbeiführen können. Diese Regelung war in der Verfassung von 1949 noch enthalten. Zur V. kann sowohl eine politische Frage wie auch ein Gesetzentwurf gestellt werden. Die Verfassung von 1968 wurde nach einer am 6. 4. 1969 veranstalteten V., die nach amtlichen Angaben eine Zustimmung von 94,49 v.H. der abgegebenen Stimmen brachte, in Kraft gesetzt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1438 Volk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolksausspracheDDR A-Z 1985
Gewinn (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Die betriebliche Erfolgsrechnung verwendet seit 1971 für alle Betriebe der Industrie und des Bauwesens das schon seit 1969 in der Metallverarbeitenden Industrie und bei der Chemieerzeugung erprobte einheitliche Betriebsergebnis (GBl. II. 1968, S. 507 ff.), das auch Aufwendungen und Erlöse der Exportbeziehungen in die G.-Ermittlung mit einbezieht (Exportpreis). Bis dahin erhielt der herstellende Betrieb für Exportgüter von den Außenhandelsorganen lediglich die geltenden Inlandspreise, die Effizienz seiner Exporte blieb ihm verborgen. Das „einheitliche Betriebsergebnis“ wird gegenwärtig (1983) folgendermaßen ermittelt: Hierbei werden die Inlandsumsätze (= Preissumme der abgesetzten Erzeugnisse und Leistungen) zu Indu[S. 569]strieabgabepreisen (IAP) bemessen. Die Umrechnung der Exporterlöse in Inlandswährung erfolgt über Richtungskoeffizienten (= Valutaumrechnungskoeffizienten), die — den jeweiligen außenhandelspolitischen Intentionen folgend — regional differenziert und in ihrer Höhe veränderlich sind. Die produktgebundenen Abgaben und Dienstleistungsabgaben werden als Durchlaufposten behandelt. Da in einer Zentralplanwirtschaft Löhne, Steuern, Gebühren, Zinsen, Preise und ebenfalls die Kosten — durch Kostennormative und staatliche Kalkulationsrichtlinien — zentral festgelegt werden, bestimmen diese Daten und das im Gegensatz zur Marktwirtschaft gesetzlich verankerte Verfahren der G.-Verteilung in den VEB und Kombinaten maßgeblich die Höhe des dem Betrieb verbleibenden Netto-G. Die G.-Verteilung wird durch 2 Faktoren bestimmt, einerseits durch die der Preisbildung (Preissystem und Preispolitik) zugrunde liegenden Grundsätze und andererseits durch die über eine Differenzierung der Sätze der Nettogewinnabführung verfolgte staatliche G.-Verteilungspolitik. Der Betrieb kann allerdings im Rahmen der ihm auferlegten Planaufgaben bei den zentral vorgegebenen Preisen durch Steigerung seiner Rentabilität (z.B. Überplanerfüllung, verbesserte Kapitalnutzung — d.h. Einsparung an Produktionsfondsabgabe —, verbesserte Betriebsorganisation, verminderte Ausschußproduktion, sinnvollere Materialnutzung, Entwicklung neuer bzw. verbesserter Erzeugnisse, Exportsteigerungen, Kostensenkungen und im Rahmen der Planvorgaben mögliche Sortimentsverschiebungen) den ihm nach Kürzung der Abzugsposten verbleibenden G. in bestimmten Grenzen erhöhen. Mit der Wirtschaftsreform von 1963 (Wirtschaft) wurde dem G. eine zentrale Stellung im System eingeräumt, denn er wurde zum entscheidenden Maßstab der Leistung des Betriebes und zu einer wichtigen Antriebskraft für die betriebliche Produktion aufgewertet. Zwar war in der wissenschaftlichen Diskussion bereits Ende der 50er Jahre (Behrens-Benary-Affäre) die Forderung nach stärkerer Berücksichtigung kostendeckender Preise sowie der G.-Orientierung als entscheidender ökonomischer Kategorie erhoben worden; jedoch erst, nachdem der sowjetische Wirtschaftswissenschaftler E. Liberman mit seinem Artikel: „Plan, Gewinn, Prämie“ in der „Prawda“ eine grundlegende Reform des betrieblichen Planungssystems der Sowjetunion unter Nutzung des G. als ökonomischen Hebels im September 1962 vorgeschlagen hatte, setzte auch in der DDR eine hieran anknüpfende lebhafte Reformdiskussion ein. Die seit 1963 in der DDR und in der Folgezeit auch in osteuropäischen kommunistischen Ländern durchgeführten Wirtschaftsreformen führten dann schließlich in einem gewissen Grad zur Auswechslung der bis dahin im Mittelpunkt der Planerfüllung stehenden Ziele des Produktionsplanes durch die Richtgröße G. Die Bestimmung des G. zum Hauptkriterium der wirtschaftlichen Leistungen von VEB und VVB bzw. Kombinat verlangte damals in der DDR — genauso wie in anderen RGW-Ländern — die Beseitigung der gröbsten, diesen Leistungsmaßstab verfälschenden wirtschaftlichen Mißstände. Erst die Neubewertung des Brutto-Anlagevermögens (Grundmittelumbewertung), der Abschluß der Industriepreisreform (Preissystem und Preispolitik II.,; III.) Ende 1967 und die Neufestsetzung der Abschreibungssätze (Abschreibungen) und Zinsen schufen bessere Voraussetzungen für eine aussagekräftigere Kostenrechnung und G.-Ermittlung. Entscheidend war, daß dem Betrieb die relativ freie Verfügbarkeit über einen Teil des von ihm erwirtschafteten Netto-G. eingeräumt wurde, denn nur so war es überhaupt möglich, den Betrieb zur eigenen Ausgestaltung des ihm mit den Reformen geschaffenen Aktionsfeldes zu veranlassen. In den Jahren 1969 und 1970 — als die mit dem Neuen Ökonomischen System (NÖS) geschaffenen ökonomischen Hebel weitgehend wirksam waren — konnte der Betrieb dann auch tatsächlich den ihm nach Abzug von Produktionsfondsabgabe und Nettogewinnabführung sowie der damals vorgeschriebenen Fondsbildung (Fonds) verbleibenden Rest-G. als finanzielle Basis seiner eigenverantwortlichen Investitionsentscheidungen nutzen (Investitionen). Dieser Aktionsradius ist ihm jedoch mit der Rezentralisierung wieder genommen worden: 1971 ist der vom Betrieb zu erwirtschaftende Netto-G. zur staatlichen Plankennziffer erhoben worden, und zwar in den Jahren 1971 und 1972 als feste Plankennziffer vorgegeben; seit 1973 war er „Berechnungskennziffer“ der Planung, d.h., er wurde indirekt aus anderen verbindlichen Plankennziffern ermittelt. Des weiteren wurde mit der Rezentralisierung die Nettogewinnabführung von Prozentanteilen in absolute, branchenweise unterschiedliche G.-Abführungsbeträge umgewandelt und die Investitionstätigkeit durch staatliche Planauflagen verbindlich vorgeschrieben. Damit wurde die Rolle des G. durch bewußte Minderung seiner Stimulierungsfunktion wieder erheblich geschwächt: Dem Betrieb wurden vom Soll-G. gerade so viel Finanzierungsmittel belassen, wie er zur Durchführung der geplanten Aufgaben sowie zur Realisierung der geplanten Investitionen bei den von den Banken bewilligten planmäßigen Krediten benötigte. Bei Übererfüllung des geplanten Netto-G. verblieb dem Betrieb die Hälfte des Mehr-G., die Verwendungsmöglichkeiten für diese Mittel wurden begrenzt auf: Verbesserungen der Arbeitsorganisation, Zuführungen zum Prämienfonds, Zuführungen zum Leistungsfonds, Erhöhung der Eigenfinanzierung, vorfristige Kredittilgung, Kauf gebrauchter Anlagegüter, Finanzierung von Neuerervorschlägen bis zu je 10.000 Mark sowie die Herstellung von Rationalisierungsmitteln aus eigenen Reserven. Unzulässige G. (z.B. aus Preismanipulationen, aus Verletzung der festgelegten Sortimente) mußten voll an den Staatshaushalt abgeführt werden (GBl. I, 1975, S. 408 ff.). Angesichts dieses eingeengten Katalogs wurden beim Betrieb kaum nennenswerte Antriebskräfte zur Übererfüllung der realen Planziele und damit auch des durch sie bestimmten Soll-G. ausgelöst. Zwar war mit dem Gegenplan (Sozialistischer Wettbe[S. 570]werb) ein Anreiz zu — bereits im voraus angekündigten — Übererfüllungen geschaffen worden, da im Falle ihrer Realisierung zusätzliche Zuführungen zum Prämienfonds (Lohnformen und Lohnsystem, V.) sowie — bei Übererfüllung der geplanten Arbeitsproduktivität, bei bestimmten Materialeinsparungen und Qualitätsverbesserungen — zum Leistungsfonds erreicht werden konnten. Jedoch blieb dieser Anreiz zugunsten der Belegschaft begrenzt: Einerseits haben leistungsfähige Betriebe — in Übereinstimmung mit den Interessen ihrer Arbeiter und Angestellten — ihre Angebote so abgestimmt, daß sie gerade die Prämienhöchstgrenze erreichten und dennoch Leistungsreserven für den kommenden Gegenplan zurückhalten konnten. Andererseits haben die einseitigen Verwendungsmöglichkeiten der Mittel des Leistungsfonds vorwiegend zugunsten der Gesamtbelegschaft bei den einzelnen Arbeitskollektiven nur ein bedingtes Interesse an zusätzlichen Arbeitsbelastungen induziert. War damit der Anreiz für die Belegschaft schon gering, so war er für die Betriebsleitung noch unerheblicher, weil sie mit den ihrer Disposition unterliegenden zusätzlich erwirtschafteten G.-Teilen nur in beschränktem Umfang eigene Ziele verfolgen konnte. Bei einer Untererfüllung des Soll-G. — Folge von Kostenüberschreitungen oder Mindererfüllungen materieller Planaufgaben — sah sich der Betrieb erheblichen Finanzierungsschwierigkeiten gegenüber: Er konnte die Fondsbildung nicht im geplanten Umfang realisieren. Insbesondere wurden dabei die vorgesehenen Investitionen betroffen, von denen wiederum der G. künftiger Jahre abhing. Auf Kredite konnte der Betrieb nur in dem durch die Kennziffer „Veränderung des Kreditvolumens für Grundmittelkredite“ abgesteckten, recht beschränkten Rahmen ausweichen. Angesichts dieser Schwierigkeiten mußten in den 70er Jahren Erleichterungen bei der Nettogewinnabführung gewährt werden: Während diese bei Nichterreichen des Plan-G. 1971 noch voll zu zahlen war, durften 1972 30 v.H. und seit 1973 50 v.H. der Unterschreitung des geplanten G. gekürzt werden. Blieb der Ist-G. noch unter diesem geminderten Soll, so mußte er voll abgeführt werden; die Differenz war als Finanzschuld mit 5 v.H. zu verzinsen und im nächsten Jahr aus überplanmäßigen G.-Teilen zu tilgen. 1976 wurde in diesem Zusammenhang eine neue Vorschrift erlassen: durch Preissteigerungen für Energie und Rohstoffe bewirkte Kostenerhöhungen durften — solange die Abgabepreise der betroffenen Erzeugnisse noch nicht angepaßt waren — z. T. durch eine Minderung der Nettogewinnabführung aufgefangen werden. Interessant ist, daß im Zeitraum von 1979 bis 1983 drei neue, den G. und die G.-Verwendung regelnde Finanzierungsrichtlinien erlassen worden sind. Zweck der ersten (GBl. I, 1979, S. 253 ff.) war es, der Ablösung der bisherigen VVB durch Kombinate Rechnung zu tragen. Nunmehr erfolgte in bestimmtem Maße eine Zentralisierung von Netto-G. auf dem Abrechnungskonto „Zentralisierter Netto-G.“ des Kombinates sowie — neben der Bildung des Reservefonds, des Verfügungsfonds des Generaldirektors und des Werbefonds — eine gewisse Zentralisierung von Fondsmitteln überhaupt (z.B. Investitionsfonds, Fonds Wissenschaft und Technik). Aus dem genannten Abrechnungskonto wurden sowohl die Nettogewinnabführungen des Kombinates als auch eine Reihe von Umverteilungen zu bestimmten betrieblichen Fonds (z.B. Prämien- und Investitionsfonds) gespeist. Hinsichtlich der Verwendung der Mittel des Investitionsfonds schuf man strenge Vorschriften, um zu gewährleisten, daß die Mittel nur geplanten Investitionen zugute kamen. Bezüglich der Verwendung der Mittel aus den zentralisierten Fonds im Kombinat oder bei den Betrieben entschieden die Generaldirektoren in Übereinstimmung mit den geplanten Aufgaben. Bei der Abführungspflicht für unzulässige — nicht auf eigenen ökonomischen Leistungen beruhenden — G. an den Staatshaushalt kamen G. aus Überschreitungen des Arbeitskräfteplanes (bis zur Höhe von 5.000 Mark je Arbeitskraft) hinzu. Schließlich wurde den Generaldirektoren und den Direktoren auferlegt, sich verstärkt um eine Unterbietung der geplanten Kosten zu bemühen, und damit den G. zu erhöhen. Die zweite, straffer gegliederte VO (GBl. I, 1982, S. 113 ff.) bezieht die den Kombinaten angeschlossenen Außenhandelsbetriebe (AHB) mit ein, während alle anderen Außenhandelsbetriebe von ihr unberührt bleiben. Im Verhältnis zwischen Kombinatsspitze und den Betrieben wurde bestimmt, daß ein Teil des Exportergebnisses sowie Teile der Exportstimulierungsmittel bei der Spitze zentralisiert werden können. Dahinter steht die Absicht, der Kombinatszentrale stärkere Einflußnahme auf Exporterhöhungen zu ermöglichen. Des weiteren wurde der Nettogewinnabführungspflicht deutlicher Vorrang gegeben und festgelegt, daß die geplante G.-Abführung auch dann einzuhalten ist, wenn der realisierte G. unter dem Planansatz bleibt. Reichen zur Zahlung die gegebenen Mittel nicht aus, so sind Fonds anzugreifen und Kredite aufzunehmen. Vermehrten Intensivierungsanstrengungen dient z.B. einerseits, daß bei Auftreten von Qualitätsmängeln als Sanktionen G.-Abschläge in Kraft treten; andererseits wird die Sortimentsausweitung hinsichtlich modischer Produkte sowie generell die Steigerung der Qualität gefördert. Über den G. wird bei gegebenen Preisen aber auch die Materialeinsparung stimuliert; das gilt sowohl für materialsparende Konstruktionen und die Materialsubstitution als auch für die Senkung des spezifischen Energieverbrauchs. Hierbei ergaben sich bereits Erfolge, was an dem dramatischen Anstieg der G. im Jahre 1982 widergespiegelt wird (Staatshaushalt). Mit der dritten VO (GBl. I, 1983, S. 110 ff.). die ab 1. 1. 1984 gilt, wird der leichten Aufwertung der Rolle des G. — nunmehr eine der Hauptkennziffern der Leistungsbewertung, Neuregelungen zur Wirtschaftlichen Rechnungsführung — sowie den verstärkten Kontrollmechanismen durch präzisere Bestimmungen Rechnung getragen. Neu ist im Verhältnis zwischen Betrieben und Kombinatsspitze, daß die Betriebe bei Übererfüllung des G. daraus in höherem Maße Fondszuführungen betreiben dürfen als die Kombinatszentrale. Hierfür [S. 571]gelten bestimmte verbindliche Anteilsnormen. Als Nettogewinnabführung ist deshalb nicht mehr generell eine Höhe von mindestens 50 v.H. des überbotenen G. vorgesehen, vielmehr scheint es vorbestimmte Differenzierungen zu geben. Interessant ist eine Neuerung zur Exportstimulierung: Bei Verbesserung der Exportsituation dürfen über den festgelegten Anteil hinaus G.-Teile für zusätzliche Fondszuführungen verwendet werden, und zwar entsprechend vorgegebener normativer Anteile am überplanmäßig erwirtschafteten Exportergebnis. Ansonsten ist der verbleibende überplanmäßig erwirtschaftete G. der Betriebe und des Kombinates den Stimulierungsfonds und bestimmten Fonds des Generaldirektors zuzuführen. Zur Hebung der Zahlungsmoral bei der Nettogewinnabführung wurde verfügt, daß bei nicht termingerechter und nicht vollständiger Zahlung die zuständige Bank selbsttätig und zwangsweise die dem Staat vorenthaltenen Mittel den Konten des Kombinates und der Betriebe abzubuchen hat. Generell gilt nunmehr eine verschärfte Trennung zweckgebundener finanzieller Mittel, die zeitlich straffere Einzahlung auf Sonderbankkonten zu präzisen Terminen sowie eine noch durchgreifendere Effizienzkontrolle bei für Investitionen verwendeten Mitteln. An diesen Maßnahmen wird deutlich, daß der G. in den 70er Jahren von einer vorher betriebliche Initiativen stimulierenden Antriebskraft zum Sicherungsmittel staatlichen und betrieblichen Finanzierungsbedarfs abgewertet worden war. Mit seiner Planung sowie mit anderen ökonomischen Hebeln wurde auch von seiten der Finanzplanung Druck auf die Betriebe zur plangerechten Aufgabendurchführung sowie zur Leistungsverbesserung ausgeübt. Diesem Druck konnte der Betrieb grundsätzlich nur mit Kostensenkungen entgegenwirken. Deshalb wurden von ihm seit 1974 auch neben einer detaillierten Planung der Kosten planmäßige Selbstkostensenkungen verlangt. Hierzu ist vom Betrieb bei exakter Einhaltung der Normen für den Einsatz von Materialien und Vorleistungen, der geplanten Lohnkosten sowie der geltenden Gemeinkostennormative eine genaue Vorausplanung der Kosten nach Kostenarten, -stellen und -trägern durchzuführen. Dabei sind auch die infolge vorgesehener Rationalisierungsprojekte zu erwartenden Kosteneinsparungen — untergliedert nach Kostenarten und Rationalisierungsmaßnahmen — auszuweisen. Nicht planbar sind solche Kosten, die aus vom Betrieb nicht verschuldeten Unregelmäßigkeiten resultieren. Mit dieser detaillierten Kostenplanung soll nicht nur über einen Vergleich von Betrieben einer Branche eine Aufdeckung betrieblicher Reserven erreicht, sondern den wirtschaftsleitenden Organen bereits zu einem Zeitpunkt Auskunft über von den Betrieben beabsichtigte oder mögliche — von zentralen Zielen abweichende — Eigenaktionen vermittelt werden, bevor diese überhaupt begonnen werden. In den 80er Jahren mußte der G. vermehrt auf die Stimulierung von Intensivierungsaufgaben ausgerichtet werden, ohne allerdings seine Funktion der Sicherung des planmäßigen Finanzbedarfs aufzugeben. Die 1983 erfolgte weitere, vorsichtige Aufwertung des G. bezweckt keinesfalls, ihn zum betrieblichen Hauptziel werden zu lassen. Vielmehr wird versucht, den G. verstärkt dem Ziel bedarfsgerechter und exportträchtiger Produktionsausweitungen unterzuordnen. Er soll Ausdruck hoher Produktionsergebnisse bei gleichzeitig rationeller Nutzung der materiellen und finanziellen Ressourcen sein. Die verstärkte Ausrichtung der gegenwärtigen monetären Steuerung auf Kosteneinsparungen ist als Versuch zu deuten, die betriebliche Effizienz mehr am Umfang der Selbstkostensenkung zu bemessen. Haupteinwand gegen die Aussagekraft des G. als Maßstab der betrieblichen Leistungsfähigkeit bleiben nach wie vor aber die erheblichen Preisverzerrungen im gegebenen Preissystem. Dieser Mangel wird durch die zusätzliche Verwendung sich ergänzender „Effizienzkennziffern“ nur unzureichend behoben. Als Beispiele für derartige Kennziffern seien genannt: Arbeitsproduktivität (auf Basis Eigenleistung), Freisetzung von Arbeitskräften, Materialkostenintensität, Kapitalproduktivität, Kapitalrentabilität, Qualitätsstandard. — Die Leistungsmessung erfolgt gegenwärtig hauptsächlich gemeinsam über die den Leistungsbeitrag der Betriebe gut widerspiegelnde Kennziffer „Nettoproduktion“ sowie den Kosteneinsparungen signalisierenden G. Soweit er bei gegebenen verzerrten Preis- und Kostenstrukturen aber nicht Ausdruck erreichter Effizienz sein kann, vermag der erzielte fiktive und eben nicht leistungsgerechte G. auch keine ökonomisch sinnvolle Stimulierung zu bewirken. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 568–571 Gesundheitswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Glas- und KeramikindustrieDDR A-Z 1985
Operationsforschung (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bei der O. handelt es sich um verschiedene Planungs- und Optimierungsmethoden, die in den USA speziell im militärischen Bereich während des II. Weltkrieges entwickelt und unter der Bezeichnung „Operations Research“ bekannt wurden. Im Laufe der Zeit hat sich hieraus eine interdisziplinäre Forschungsrichtung entwickelt, die im deutschsprachigen Raum auch als Entscheidungsforschung, Unternehmensforschung oder Optimierungskunde bezeichnet wird. Sie bedient sich der Entwicklung und Anwendung mathematischer, mathematisch-statistischer und logistischer Verfahren, um quantifizierte Entscheidungsunterlagen für diejenigen Fälle zu liefern, in denen bei einer Mehrzahl von Handlungsmöglichkeiten die optimale ausgewählt werden soll. In der DDR befaßte man sich mit einzelnen Verfahren der O. seit Anfang der 60er Jahre. Nach dem VII. Parteitag der SED im Jahre 1967 erfuhr die O. eine starke staatliche Förderung und gewann als eine Methode der Sozialistischen Wirtschaftsführung vor allem in Verbindung mit der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre und der (bis zum VIII. Parteitag der SED im Jahr 1971 noch existierenden) marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft an Bedeutung. Sie ist neben der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO), der Kybernetik und der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) Teil der Sozialistischen Leitungswissenschaft. O., nach Honecker anläßlich des VIII. Parteitages der SED (1971), bedeutet „Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Verfahren zur Untersuchung ökonomischer, technologischer und auch gewisser gesellschaftlicher Prozesse, ihrer Organisation und Verhaltensweise, mit dem Ziel, optimale Lösungen zu erreichen“. In den 60er Jahren ist eine Vielzahl von Standardmodellen der O. theoretisch ausgearbeitet und sowohl für die Qualifizierung verschiedener Planentscheidungen in zentralen staatlichen Organen als auch in VVB, Kombinaten und Betrieben eingesetzt worden. Ihre praktische Wirksamkeit wurde bisher jedoch als „zu gering“ erachtet. Daher forderte man z.B. in der Direktive zum Fünfjahrplan 1971–1975 für die Grundlagenforschung die Entwicklung anwendungsreifer Lösungsverfahren. Die besondere Zielstellung für die gesamtwirtschaftliche Anwendung der O. auf der Grundlage der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse besteht vor allem darin, einen optimalen Beitrag zur Verwirklichung der Hauptaufgaben auch des neuen Fünfjahrplanes für 1981–1985 zu leisten. Darüber hinaus enthält das Komplexprogramm des RGW Festlegungen, die dazu beitragen sollen, die Effektivität von Leitungsfunktionen in den RGW-Ländern durch gemeinsame Forschungen und Entwicklungen auf dem Gebiet der O. zu erhöhen. [S. 954]Die O. ist in der Regel Teil der Grundausbildung der Grundstudienrichtung „Wirtschaftswissenschaften“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 953–954 Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OpportunismusDDR A-Z 1985
GENEX (1985)
Siehe auch: GENEX: 1975 1979 Genex GmbH: 1966 1969 Geschenkdienst-GmbH, früher „Geschenkdienst- und Kleinexport-GmbH“. Im Jahre 1957 von der DDR-Regierung gegründet. Hinter der offiziellen Aufgabe, die „Vermittlung von Aufträgen aus Staaten des westlichen Auslandes oder aus West-Berlin für zollfreie Geschenksendungen an Empfänger in der DDR“ vorzunehmen, steht der wesentliche Zweck des Unternehmens, dem Staat eine zusätzliche Deviseneinnahme[S. 512]quelle zu erschließen: Qualitätswaren aus volkseigener, RGW- und westlicher Produktion sowie Dienstleistungen (z.B. Fahrunterricht und Fahrerlaubnisprüfung, Urlaubsreisen) sind vom westlichen Auftraggeber in konvertiblen Westwährungen zu begleichen. Dem Beschenkten entstehen keine Kosten. Aus verrechnungstechnischen Gründen werden die meist deutsch-deutschen Transaktionen über die Vertragsfirmen Jauerfood in Kopenhagen und Palatinus-GmbH in Zürich abgewickelt. Ein Grund für die publizistische Zurückhaltung der GENEX dürfte in der Preispolitik des Unternehmens begründet sein. Während z.B. ein Pkw Typ „Wartburg“ in der DDR rd. 20.000 Mark kostet und lange Wartezeiten für dessen Erwerb in Kauf genommen werden müssen, ist der gleiche Wagen für DDR-Bürger bei Zahlung in Westgeld ohne Lieferfristen, einschließlich Betankung und einer Pauschale für Steuer und Haftpflicht für rd. 9.000 DM zu erhalten. Neben dem Bezug von Produkten aus volkseigener Produktion besteht in begrenztem Umfange auch die Möglichkeit, Industrieprodukte aus westlichen Ländern für Bewohner in der DDR zu beschaffen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 511–512 Generalauftragnehmer (GAN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GenossenschaftenDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Generallinie (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 448 Generaldirektor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalstaatsanwalt der DDRDDR A-Z 1979
Strafanstalten (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 Strafvollzug. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1060 Störsender A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafarrestDDR A-Z 1979
Schiffscommerz (1979)
Siehe auch das Jahr 1975 Volkseigener Außenhandelsbetrieb der VVB Schiffbau der DDR mit Sitz in Rostock. Seine Aufgaben bestehen im Ex und Import von Schiffen und Schiffsausrüstungen. Der Export soll durch diesen Außenhandelsbetrieb besonders gefördert werden, da der Schiffbau einer der bedeutenden, devisenbringenden Industriezweige der DDR ist. Der VEB Sch. ist Exporteur für die Werften der DDR und für die Schiffsausrüstungsbetriebe wie z. B. Motorenbau, Anlagenbau, Schiffselektronik. Das Angebotsprogramm der DDR-Werften für die Außenmärkte umfaßt gegenwärtig Vollcontainerschiffe mit 840 Container-Stellplätzen, seegehende Container-Binnenschiffe (Kapazität 72 Container), universell einsetzbare Stückgutfrachtschiffe zwischen 5.100~t und 14.000~t Tragfähigkeit, spezialisierte Massengutfrachtschiffe für 20.000 bis 24.000 tdw, Fang- und Verarbeitungsschiffe, Fischereikühlschiffe mit Laderauminhalt von 13.000 cbm, eisbrechende Frachtschiffe mit einer Tragfähigkeit von 20.000~t (Spezial-Massengutfrachter der höchsten Eisklasse des Seeregisters der UdSSR für Frachtschiffe). Schiffbau. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 922 Schiffbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schnelle Medizinische HilfeDDR A-Z 1979
Einheitslisten (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Wahlen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 318 Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EinkaufskollektiveDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Reichsbahn (1975)
Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1979 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Reichsbahn. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 713 Rehabilitierungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reisebüro der DDRDDR A-Z 1975
WTZ (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 Abk. für Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 955 WTR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZahlenlottoDDR A-Z 1975
Buchhandlungen, Pädagogische (1975)
Siehe auch: Buchhandlungen, Pädagogische: 1963 1965 1966 1969 Pädagogische Buchhandlungen: 1966 1969 1979 Buchhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 179 Buchhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bund der Architekten der DDRDDR A-Z 1975
SPD (1975)
Siehe auch: Sozialdemokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): 1979 1985 SPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Abk. für Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Arbeiterpartei, die als Vereinigung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (den Eisenachern) und dem Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein (Lassalleanern) 1875 gegründet wurde; heute mitgliedsstärkste politische Partei in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin. Nach Auffassung der SED verteidigt die Führung der SPD den „Monopolkapitalismus“ und „Imperialismus“ in der Bundesrepublik Deutschland; die SPD sei wesentlich durch politischen „Opportunismus“ gekennzeichnet und vertrete eine aktiv „pro-imperialistische“ Politik. Dies sei bereits aus dem Godesberger Programm von 1959 klar abzulesen (Sozialdemokratismus). Nach Eintritt der SPD in das Kabinett der Großen Koalition in der Bundesrepublik 1966 wurde die Partei eine Zeitlang von der Propaganda der SED als „SP“ bezeichnet. Gleichzeitig benutzte die SED diese Polemik, um ihre Politik der Isolierung West-Berlins von der Bundesrepublik propagandistisch zu unterstützen: Von der „SP“ wurde die „Westberliner SP“ bzw. „Sozialdemokratische Partei Westberlins“ unterschieden. Nach Bildung des ersten Kabinetts der Kleinen Koalition in der Bundesrepublik 1969 wandelte sich die Haltung der SED-Propagandisten gegenüber der SPD. Einerseits wurde der Ost- und Deutschlandpolitik der SPD ein „gewisser Realismus“ bescheinigt und ihre Leistungen im kommunalen und gesellschaftspolitischen Bereich teilweise als den Interessen der „werktätigen Bevölkerung“ entsprechend anerkannt. Andererseits wird den „rechten Führern“ der SPD im Zuge der Abgrenzungspolitik der SED vorgeworfen, daß sie ihre Machtpositionen zur Aufrechterhaltung des kapitalistischen Systems mißbrauchen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 802 Spartakiaden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpeditionDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Historischer Materialismus (1969)
Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 Marxismus-Leninismus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 273 Historikergesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HODDR A-Z 1969
Lessing-Preis (1969)
Siehe auch: Lessingpreis: 1962 1963 Lessing-Preis: 1958 1959 1960 1965 1966 Preis, der für hervorragende Werke deutscher Autoren auf dem Gebiet der Bühnendichtung, der Kunsttheorie und der Kunstkritik verliehen wird. (Auszeichnungen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 374 Lesezirkel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeunaDDR A-Z 1969
ZGB (1969)
Siehe auch: ZGB: 1966 1975 Zivilgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zivilgesetzbuch. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 747 ZEW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZinsDDR A-Z 1969
Scharfenstein, Fritz (1969)
Siehe auch das Jahr 1966 * 1925. Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte seit 1965. Mitgl. der SED seit 1946. Kaufmännische Ausbildung. 1945 KPD. Sekretär des FDGB-Kreisvorstandes Zwickau. 1950 Mitgl. des Sekretariats des Landesvorstandes Sachsen des FDGB. 1952 bis 1954 Studium der Binnenhandelsökonomik, Diplomwirtschaftler. 1958–1963 beim Rat des Bezirks Dresden. 1963–1965 stellv. Vors. der Staatl. Plankommission, seit 22. 12. 1965 in jetziger Funktion. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 770 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/scharfenstein-fritz verwiesen. Rumpf, Willy A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Scheibe, HerbertDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Weltgewerkschaftsbund (1966)
Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1975 1979 1985 Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschafter, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband zus. mit Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 2. Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 56 Ländern den WGB gründete — nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die „Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen“ als Vertreter der 12 Berufsabt. beschlossen. Der französische Kommunist Louis Saillant wurde Generalsekr. des WGB. Nach 4 „Interzonen-Konferenzen“ nahmen deutsche Gewerkschaftler Juni 1947 erstmals an WGB-Tagung teil: Aufnahme der Deutschen von Bildung einer „gesamtdeutschen Gewerkschaftsvertretung“ abhängig gemacht. Wegen der kommun. Herrschaft im WGB verließen die DGB-Vorsitzenden Tarnow und Boeckler die 9. Interzonen- Konferenz (Aug. 1948), doch kam der FDGB Jan. 1949 in den WGB. Im selben Monat verließen Amerikaner, Engländer und Holländer den WGB, da sie ihn als kommun. Tarnorganisation erkannten, und gründeten den „Internationalen Bund freier Gewerkschaften“ (IBFG), der alle Gewerkschaften der freien Welt, auch den DGB, umfaßt. (Dieser zählte 1965 etwa 61 Mill. Mitgl.) Oberstes Organ ist der WGB-Kongreß, der alle 4 Jahre tagt und den jährlich tagenden Generalrat wählt; diesen vertritt das Exekutivkomitee, dem u. a. Herbert Warnke vom FDGB angehört. Der WGB ist tatsächlich, wie der Weltfriedensrat, eine getarnte Ersatzorganisation der offiziell aufgelösten Komintern. Präs. des WGB: der italienische Kommunist Renato Bitossi, Generalsekr.: Saillant. Sitz des WGB ist seit 1956 Prag. — Auf dem VI. Kongreß, Okt. 1965, sollen angeblich 122 Mill. Mitgl. vertreten gewesen sein, dazu 28 Mill. Mitgl. von Gewerkschaften, die dem WGB nicht angehören. Febr. 1956 wies die österreichische Regierung die Zentrale des W GB aus Wien aus, da er einseitig prosowjetisch arbeitete. April 1959 nahm er z. B. gegen den „deutschen Militarismus“ der BRD und die NATO Stellung, ohne die Angriffsrüstung der SU zu kritisieren. — Febr. 1961 betonte das Exek.-Kom. die „Prinzipien des WGB … Klassenkampf und proletarischen Internationalismus“ (s. „Neues Deutschland“, 4. 2. 1961) und machte sich die Angriffe der SU gegen NATO und BRD zu eigen. Es forderte stärkere Bemühung um außereurop. Arbeiter, tarnte jedoch das Ziel (Diktatur des Proletariats) in der üblichen Weise mit der Formel „Nationale Demokratie“. — Eine in Ostberlin tagende Konferenz des WGB trat im Sept. 1961 für die Mauer und den von der SU geforderten Friedensvertrag mit Deutschland ein. Auf dem V. WGB-Kongreß (Dez. 1961) versuchte der langjährige Präsident Novella vergeblich, den starr zentralisierten Aufbau und die harte Taktik des WGB aufzulockern, um den Kampf für den Kommunismus zu erleichtern und zu wirklicher Aktionseinheit zu kommen. Nachfolger wurde der linientreue italienische Altkommunist Bitossi. — Sein Zusammenspiel mit dem Sowjetimperialismus verschleierte der WGB in einer Entschließung, die er auf dem V. Kongreß annahm. Darin verlangte [S. 530]er vor allem Koexistenz und verurteilte Militarismus und Kolonialismus (nichtsowjetischer Art). Die Form, in der der WGB seine Ziele tarnt, trat auf der „Konferenz zur Bildung eines Weltgewerkschaftskomitees für Konsultation und antimonopolistische Aktionseinheit“ zutage. (Nov. 1963 in Leipzig): Die diesjährigen Streiks, so sagte Saillant, zeigten „die steigende Bedeutung der Arbeitseinstellungen zur Unterstützung des Kampfes der Werktätigen für Frieden und Abrüstung, gegen den Faschismus und die Reaktion, gegen den alten und neuen Kolonialismus und für eine echte nationale Unabhängigkeit“ („Tribüne“ vom 28. 11. 1963). Auf dem VI. Kongreß (Okt. 1965) in Warschau gelang es der sowjetfreundlichen Mehrheit, die rührige chinesische Opposition (Chinesisch-Sowjetischer Konflikt) im Zaume zu halten. Es ging u.a. um die Frage, ob mit den nichtkommun. Gewerkschaften eine taktische Fühlung und Aktionseinheit herzustellen sei. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 529–530 Weltfriedensrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WeltniveauDDR A-Z 1966
Gerichtskritik (1966)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach § 9 GVG (Gerichtsverfassung) vom 17. 4. 1963 hat ein Gericht durch begründeten Beschluß Kritik an Mängeln zu üben, die es im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren bei anderen Organen der Rechtspflege, Organen der staatlichen Verwaltung, sozialistischen Betrieben und Einrichtungen, sozialistischen Genossenschaften oder gesellschaftlichen Organisationen feststellt. Die G. kann sich sowohl auf Gesetzesverletzungen wie auf solche Umstände erstrecken, die die Begehung von Straftaten und anderen Gesetzesverletzungen begünstigen. Der Leiter des kritisierten Organs oder die Leitung der von der Kritik betroffenen gesellschaft[S. 164]lichen Organisation sind verpflichtet, gegenüber dem Gericht binnen zwei Wochen zur G. Stellung zu nehmen. Das dem kritisierten Staatsorgan übergeordnete Organ ist vom Gericht über die G. schriftlich zu informieren. Mit dieser gesetzlichen Neuregelung hat die G. gegenüber der bisher schon nach § 4 der Strafprozeßordnung bestehenden Möglichkeit einige wesentliche Neuerungen erfahren. Durch die verstärkte und richtige Anwendung der G. sollen die gesellschaftlichen Kräfte im Kampf gegen Gesetzesverletzungen und zur Beseitigung von Mängeln mobilisiert werden (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963). Mit der G. soll dazu beigetragen werden, „daß alle Staats- und Wirtschaftsorgane, die gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen ihre Verantwortung für die konsequente Durchsetzung von Disziplin und Ordnung, für die Überwindung von Gleichgültigkeit gegenüber den Verletzungen der Gesetzlichkeit und der Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens wahrnehmen“ („Neue Justiz“ 1964, S. 292). Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 163–164 Gera A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GerichtsverfassungDDR A-Z 1966
Bildender Künstler Deutschlands, Verband (1966)
Siehe auch: Bildender Künstler Deutschlands, Verband: 1960 1962 1963 1965 Bildender Künstler, Verband: 1953 1954 1956 1958 1959 Verband Bildender Künstler Deutschlands: 1969 Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR: 1985 Bis 1952 Gruppe des Deutschen ➝Kulturbundes, wurde dann herausgelöst, um die Mitgl. stärker politisch zu aktivieren. Nach der (1959 geänderten) Präambel seines Statuts „kämpft der Verband für den Sieg des Sozialismus und für den Frieden, für eine sozialistische deutsche Nationalkultur und die Wiedervereinigung Deutschlands auf demokratischer, friedliebender Grundlage“, steht also im Dienst des kommun. Regimes. Der Verband betreibt gemeinsam mit dem FDGB den Abschluß von Werkverträgen und „Freundschaftsabkommen“ zwischen Künstlern und Betrieben und veranstaltet Ausstellungen, so auch die „Großen Deutschen Kunstausstellungen“ in Dresden. Präsident: Prof. Walter Arnold, Mitgl. des ZK der SED. Zeitschrift: „Bildende Kunst“. (Bildende Kunst) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 87 Bildende Kunst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BildungsgesetzDDR A-Z 1966
Bergmann der DDR, Verdienter (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Ehrentitel, der für hervorragende Leistungen im Bergbau verliehen wird. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 66 Berger, Rolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BergmannsrentenDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Friedensvertrag (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das Drängen auf einen vom Ostblock ausgehenden F. mit der SBZ (und möglichst auch mit der BRD) ist ein Hauptmittel der sowjet. und sowjetzonalen Deutschlandpolitik. Ein solcher F. soll die Ergebnisse der Expansionspolitik, welche die SU mit Hilfe des SED-Regimes seit 1945 in Deutschland treibt, feierlich festlegen und völkerrechtlich sanktionieren. Noch darüber hinausgehend sagte Walter ➝Ulbricht am 21. 1. 1959 in einer Erklärung, die er namens der Regierung abgab: „Ohne deutschen Friedensvertrag, ohne die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone und einer Zone der verminderten Rüstung und ohne den Abzug der ausländischen Truppen ist doch eine Wiedervereinigung nicht denkbar.“ — Am 12. 10. 1962 fand sich in der „Außenpolitischen Korrespondenz“ des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten (Nr. 40, S. 1) die bezeichnende und für die Westmächte berechnete Forderung: „Deutscher Friedensvertrag ist Pflicht der Anti-Hitler-Koalition“. (Außenpolitik, Deutschlandpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 143 Friedensschutzgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedrich, WalterDDR A-Z 1965
Grundrente (1965)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Sie baut auf dem land- und forstwirtschaftlich genutzten Boden, dem Bergwerksboden und dem städtischen Baugrund auf. Mit Verstaatlichung von Grund und Boden im Zuge der revolutionären Veränderung der Eigentumsverhältnisse entfielen die wesentlichsten Voraussetzungen für die G., die damit aber nicht restlos aufgehoben wurde. So bestehen in der genossenschaftlich-sozialistischen Landwirtschaft die ökonomischen Bedingungen hierzu noch in der Form der Differentialrente, die nach den Quellen ihrer Entstehung in I und II unterschieden wird. Die Differentialrente I ist ein zusätzliches Reineinkommen aus der unterschiedlichen Bodenfruchtbarkeit bzw. günstiger Lage zum Absatzmarkt, während die Differentialrente II als Ergebnis der Intensivierung der Landwirtschaft zu werten ist. Diese Trennung ist für das System der ökonomischen Hebel, das augenblicklich die Wirtschaft der SBZ beherrscht (Neues ökonomisches System), von Bedeutung. In der Praxis wird sich aber die Trennung der Differentialrente wohl kaum der einen oder anderen zurechnen lassen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 169 Grundrechte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundschuleDDR A-Z 1965
Vertriebene (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 In der SBZ werden V. aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler oder Neubürger (in der BRD als V.) bezeichnet. Die Umsiedlerämter der SBZ hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 (davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche V.) erfaßt. Die zwischen 1945 und 1949 in das Gebiet der späteren BRD abgewanderten rd. 500.000 bis 600.000 V. sind dabei nicht mitgezählt. Der Anteil der V. an der Bevölkerung der SBZ betrug 1950 rd. 25 v. H. (Vergleich: BRD am 1. 4. 1950 = 7,7~Mill. V., d.h. 16,1 v. H.). Seit dieser Zeit wurden keine Angaben mehr über die V. in der SBZ veröffentlicht. Nach 1950 dürften nach Schätzungen noch rd. 100.000 Aussiedler aus Polen und den übrigen osteuropäischen Ländern in die SBZ gekommen sein. Dazu kommen noch etwa 20.000 Deutsche, die im Rahmen der Familienzusammenführung ihren Wohnsitz in der SBZ fanden. In der gleichen Zeit, d.h. nach Abschluß der Vertreibung, sind nach einer DRK-Statistik im Rahmen von Auswanderungsaktionen und Familienzusammenführungen über 320.000 Deutsche aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern in die BRD gekommen. An sich ist die 1945 begonnene Vertreibungsaktion mit ihren späteren legalen Umsiedlungen bis heute noch nicht ganz abgeschlossen. Z. B. wurde Mitte 1964 nach bisher nicht dementierten Pressemeldungen von einer Umsiedlung von etwa 150.000 Deutschen aus den unter polnischer Verwaltung stehenden Gebieten in die SBZ berichtet. Es sollen Vereinbarungen getroffen worden sein, wonach Polen die Auswanderungsbestimmungen lockern wolle. Da in der Zone Arbeitskräftemangel herrscht und in Polen ein Arbeitskräfteüberschuß besteht, versucht man, durch stille Werbeaktionen über die Sowjetzonenkonsulate Sowjetzonenpässe zur Umsiedlung in die SBZ an den Mann zu bringen. Unter den 2,331 Mill. Personen, die zwischen 1952 und Mitte 1964 als Flüchtlinge über das Bundesnotaufnahmeverfahren in die BRD kamen, befanden sich 562.000 (= 24,1 v. H.) V. Während z. Z. knapp 16 v. H. der Bevölkerung des Bundesgebietes V. sind, kann dieser Anteil an der Bevölkerung der SBZ nach fundierten Schätzungen nur ca. 10 v. H. ausmachen. Im Gegensatz zur BRD gibt es in der SBZ keinerlei Angaben über die regionale Verteilung der V. Auch über die Eingliederung gibt es keine Veröffentlichungen. Es ist nur aus früheren Jahren bekannt, daß etwa 50.000 V. im Rahmen der Bodenreform sogenannte Neubauernstellen erhalten haben. Die V. sind zu den schärfsten Gegnern des Regimes in der SBZ zu rechnen. Jede Betätigung oder ein Zusammenschluß zu Verbänden, mit dem Ziel, den Gedanken an die Heimat wachzuhalten, ist ihnen verboten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 456 Vertrauensmann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerwaltungDDR A-Z 1965
Meister (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 In einem Industriebetrieb der SBZ ist der Werkmeister nicht lediglich der Leiter der Produktion und die Aufsichtsperson in seinem Arbeitsbereich, sondern er soll auch im Sinne der Produktionspropaganda tätig sein. Eine Regierungsverordnung bestimmt, daß der M. „große Verantwortung für die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne, für die Steigerung der Arbeitsproduktivität und die Entwicklung des Wettbewerbs“ habe. Der M. ist auch für die Ausarbeitung der Technischen Arbeitsnormen in seinem Bereich verantwortlich und soll die Normenbearbeiter bei der Neufestsetzung von Arbeitsnormen unterstützen. Der M. soll schließlich auch das Vorschlagswesen in seinem Bereich organisieren. Nicht zuletzt soll der M. Vorbild und Erzieher zu „sozialistischer ➝Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin“ sein. Zweifellos ist der M. mit alledem weit überfordert. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 281 Meißen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Meister der genossenschaftlichen ProduktionDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Sekretär des Gerichts (1963)
Siehe auch: Sekretär des Gerichts: 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Sekretäre der Gerichte: 1959 1960 Der SdG. ist durch das neue GVG (Gerichtsverfassung) an Stelle der früheren Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (soweit es sich nicht um die Tätigkeit des Schriftführers handelt) und des früheren Rechtspflegers eingesetzt worden. Er leitet die Geschäftsstelle des Gerichts und übt außerdem einige richterliche Funktionen besonders in der Zwangsvollstreckung aus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 426 Seigewasser, Hans A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sekretariat des ZK der SEDDDR A-Z 1963
Justizreform (1963)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Auf Grund von Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe dieser J. endete am 2. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungs-Gesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf Verwaltungsstellen übertragen und gleichzeitig das Notariat verstaatlicht. Auf zivil- und strafrechtlichem Gebiet begnügte man sich bisher mit der Neuregelung einzelner Materien. Der V. Parteitag der SED hat aber auch auf diesem Gebiet neue „Perspektiven“ aufgezeigt. Der im sowjetzonalen Justizministerium aufgestellte „Perspektivplan“ sah ein neues Richterwahlgesetz vor, das am 1. 10. 1959 verabschiedet (Richter) und in das neu gefaßte Gesetz über die Gerichtsverfassung eingearbeitet wurde, ferner die Verabschiedung des LPG-Gesetzes, die Schaffung eines neuen Strafgesetzbuchs, eines neuen Zivilgesetzbuches und einer neuen Zivilprozeßordnung („Neue Justiz“ 1958, S. 551). (Eherecht, Strafrechtsergänzungsgesetz, Angleichungs-VO) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 229 Junker, Wolfgang A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JustizverwaltungDDR A-Z 1963
Koordinierung (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1. Abstimmung verschiedener Vorgänge aufeinander; in der östlichen Planwirtschaft national wie übernational wesentliches Prinzip zur Durchsetzung des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus und insbesondere der Vermeidung von Disproportionen. 2. Tarnbezeichnung für Militärspionage. (Ministerium für Nationale Verteidigung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 253 Kooperation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Korfes, OttoDDR A-Z 1963
Schwab, Sepp (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 * 16. 1. 97 in München, Volksschule. 1913 SAJ, 1918 Arbeiter- und Soldatenrat in München, Mitgl. der KPD unmittelbar nach ihrer Gründung. Mitwirkung beim Räte-Putsch in Bayern, Verhaftung, Festungshaft, 1935 erneut zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt. Ab 1927 Leiter des Pressedienstes des ZK der KPD, Redakteur und Chefredakteur versch. KP-Organe. 1930 bis 1936 Deutschland-Referent im Exekutiv-Komitee (Ekki) der Komintern. 1938–1945 Redakteur in der Deutschland-Abt. des Moskauer Rundfunks. 1945 SBZ, 1946 SED. Bis 1954 in leitenden Funktionen, so Mitgl. d. Redaktionskollegiums des SED-Zentralorgans „Neues Deutschland“, Direktor der DEFA, Leiter der Staatl. Kontrollstelle f. Filmwesen. 1954–1956 Botschafter in Ungarn. Seit 27. 6. 1956 Stellv. Min. für Auswärtige Angelegenheiten. Seit Juli 1960 Mitglied des Komitees für die Solidarität mit den Völkern Afrikas. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 422 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/schwab-sepp-max-joseph-schwab verwiesen. Schund- und Schmutzliteratur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchwangerenberatungDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Hausarbeitstag für Frauen (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Berufstätigen Frauen mit eigenem Haushalt wird monatlich ein bezahlter freier Tag gewährt, wenn der Ehemann voll beschäftigt, krank oder dauernd arbeitsunfähig ist, wenn pflegebedürftige Kinder zum Haushalt gehören oder Jugendliche unter 16 Jahren bei der Mutter wohnen und in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen (§ 12 VO über Arbeitszeit und Erholungsurlaub v. 29. 7. 1961, GBl. S. 263). (Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 176 Hauptdorf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HausbuchDDR A-Z 1962
Neumann, Irmgard (1962)
* 16. 10. 1925 in Hamburg. Nach 1945 in der Landwirtschaft tätig, Genossenschaftsbäuerin in Niendorf/Kreis Teterow. DBD, Stellv. Vors. d. Kreisverbandes Teterow. Abgeordnete d. Bezirkstages Neubrandenburg, Mitgl. d. Präsidiums d. Bundesvorst. der DBD. Sept. 1960 zum Mitgl. des Staatsrates berufen. Mehrmals wegen besonderer Leistungen bei der Kollektivierung der Landwirtschaft ausgezeichnet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 310 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/neumann-irmgard verwiesen. Neumann, Alfred 1909 A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeutralitätDDR A-Z 1962
Strafgesetzbuch (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der SBZ gilt zur Zeit noch das deutsche St. von 1871. In Realisierung der Beschlüsse des V. Parteitages der SED vom Juli 1958 soll die sozialistische Justizreform auch auf materiell-strafrechtlichem Gebiet vollendet und ein neues St. erstellt und der Volkskammer zur Verabschiedung vorgelegt werden. Der für das Inkrafttreten dieses St. gesetzte Termin (1. 1. 1961) konnte jedoch nicht eingehalten werden. Das neue St. wird alle zur Zeit geltenden Einzelgesetze zu einem „Strafgesetzbuch der DDR“ zusammenfassen. Vorerst hat das Strafrechtsergänzungsgesetz erhebliche Änderungen und Ergänzungen auf dem Gebiet des materiellen Strafrechts gebracht. Mit dem StEG wurde „ein entscheidender Schritt auf dem Wege zu einer umfassenden und erschöpfenden Kodifikation des Strafrechts der DDR getan … Der vom Gesetzgeber gewählte methodische Weg, über eine Teilkodifikation zu einem umfassenden Strafgesetzbuch zu gelangen, schafft günstige Voraussetzungen für eine Gesamtkodifikation, weil es auf diese Weise möglich ist, unmittelbare praktische Erfahrungen zu sammeln“ (Hartmann in: „Staat und Recht“ 1958, S. 130/131). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 428 Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafpolitikDDR A-Z 1962
Stern, Leo (1962)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 * 27. 3. 1901 in Österreich als Sohn eines Kleinbauern. Gymnasium in Salzburg und Studium a. d. Universität Wien. 1921 Mitgl. d. KPÖ; gründete 1924 die „Wiener Marxistische Studiengemeinschaft“. 1925 Promotion Dr. rer. pol., anschl. Jura-Studium. 1927 Teilnehmer an linksradikalen aufständischen Bewegungen in Österreich; zeitweilig inhaftiert. 1934 Emigration i. d. CSR, anschl. i. d. SU. 1936–38 Teilnehmer am Span. Bürgerkrieg. 1940 an der Universität Moskau Dr. rer. pol. habil, und Prof. f. neuere Geschichte. 1941 bis 1945 Offizier d. Roten Armee. 1945 Gastprofessor a. d. Universität Wien u. Hochschule f. Welthandel in Wien; Arbeit an einem Forschungsauftrag d. Akademie d. Wissenschaften d. SU. Seit 1950 Prof. m. Lehrstuhl f. neuere Geschichte und Gesch. d. dt. Arbeiterbewegung a. d. Martin-Luther-Universität Halle; dort 1951–53 Prorektor f. Gewi-Grundstudium (Gesellschaftswissenschaften), 1953–59 Rektor d. Martin-Luther-Universität (seither Arbeitsurlaub) u. Mitgl. d. Akademie d. Wissenschaften in Ost-Berlin. Von 1954–60 Mitgl. d. SED-Bez.-Ltg. Halle. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 426 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/stern-leo verwiesen. Stern der Völkerfreundschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StettinDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Massenorganisationen (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von der SED gesteuerte Organisationen. Die M. sollen als „Transmissionsriemen“ die Bevölkerung für die Verwirklichung der SED-Politik aktivieren. Mitgliedschaft in einer der M. gilt als Mindestmaß „gesellschaftlicher Aktivität“. Trotz teilweiser, vorgegebener parteipol. Neutralität oder parteimäßig nichtgebundener Vorsitzender werden sämtliche M. durch die SED, vor allem durch die hauptamtlichen Funktionäre, die überwiegend SED-Mitgl. sind, geleitet. „Im Apparat der M. zentral, bei den Landesvorständen und Kreisleitungen sind die Parteimitglieder zu Parteigruppen zusammenzufassen … Der Apparat der Parteigruppen muß ein operatives Instrument der Parteileitung sein …, in den Parteigruppen ist jeder [S. 261]Genosse, gleich welche Funktion er im Apparat hat, zuerst Mitglied der Partei …“ (Politbüro-Beschluß vom 16. 8. 1949). Das Statut der SED von 1954 fordert in § 2g, jedes Mitglied habe „seine Arbeit … in den M. entsprechend den Beschlüssen der Partei … durchzuführen“. Nach §§ 75 und 76 sind die Parteigruppen in den M. „verpflichtet, sich … streng und konsequent von den Beschlüssen der führenden Parteiorgane leiten zu lassen“. In die Volksvertretungen entsenden die M., die dem „Demokratischen Block“ angehören, neben den Parteien eigene Abgeordnete (Volkskammer, Wahlen, Blockpolitik). Die meisten M. unterhalten illegale Tarnorganisationen in der Bundesrepublik (Gesamtdeutsche Arbeit). Die wichtigsten M. sind FDGB, FDJ, DFD, Deutscher ➝Kulturbund, VdgB, Konsumgenossenschaften, Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 260–261 Massenkontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MassenspielleiterDDR A-Z 1960
Politstatut (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Grundlegende, im Mai 1952 von Generalmajor Rudolf ➝Dölling ausgearbeitete politische Richtlinien für die SBZ-Armee. Das P. enthält u. a. die Verpflichtung, „der SED und der Regierung der DDR“ treu ergeben zu sein und überall dort Dienst zu tun, „wo es die Interessen der DDR erfordern“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 314 Politschulung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolitverwaltungDDR A-Z 1960
Amt für Erfindungs- und Patentwesen (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Patentrecht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 20 Amortisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AnbauplanungDDR A-Z 1960
Wehner-Methode (auch Christoph-Wehner-Methode genannt) (1960)
Siehe auch: Wehner-Methode: 1962 1963 1965 Wehner-Methode (auch Christoph-Wehner-Methode genannt): 1959 Die Kopplung der Mamai-Methode mit dem Vorschlag des Baggerführers Wehner im VEB Braunkohlenwerk Thräna, „zwecks Sicherstellung der täglichen Planerfüllung Wettbewerbe zwischen den einzelnen Arbeitern“ abzuschließen. Die W. ist seit 1958 Gegenstand der Produktionspropaganda. Die Kombination der W.-Methode mit der Christoph-Methode ist die seit etwa Ende 1959 besonders heftig propagierte „Christoph-Wehner-Methode“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 448 WBDJ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrpflichtDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
ZPKK (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Zentrale Parteikontrollkommission. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 411 Zootechniker A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZRDDR A-Z 1959
Klubs der ländlichen Intelligenz (1959)
Klub der Intelligenz. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 177 Klub der Intelligenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KlubhäuserDDR A-Z 1959
Akademie der Künste, Deutsche (1959)
Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1979 1985 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie der Künste: 1969 1975 1979 Die am 24. 3. 1950 gegründete DAdK. ist nach Grotewohl als Forum gedacht, „das, anknüpfend an beste fortschrittliche Traditionen deutschen Geisteslebens, dazu berufen ist, die Regierung in Fragen der schöpferischen Kunst zu beraten und der weiteren Entwicklung neue Impulse zu geben“. Die DAdK. dient jedoch mit ihren Sektionen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Dichtkunst und Sprachpflege, Musik vor allem repräsentativen Aufgaben und dem kunstwissenschaftlichen Materialaustausch mit dem Ausland. Sie unterstand bis Herbst 1952 der die Kunstpolitik bestimmenden Kunstkommission, seitdem unmittelbar dem Ministerpräsidenten. Präsident: Prof. Otto Nagel (Maler); Vizepräsidenten: Walter Felsenstein (Regisseur), Willi ➝Bredel (Schriftsteller), Paul Dessau (Komponist); Verlag: VEB Verlag der Kunst; Zeitschrift: „Sinn und Form“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 14 Agrotechnische Termine A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL)DDR A-Z 1959
Bargeldplanung (1959)
Siehe auch: Bargeldplanung: 1960 Bargeldumlauf: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bargeldumsatzplan: 1962 Unter B. wird die vorausschauende Planung sowohl benötigter als auch rückfließender Bargelder verstanden, um Lücken in der Kontrolle zu schließen und die Abstimmung von Waren- und Geldstrom zu verbessern. Die B. erfolgt für Bargeldein- und -ausgänge; die Konteninhaber reichen der Bank Quartalsbargeldpläne ein, wobei Ausgaben und Einnahmen für jeden Monat zu planen sind. Die Kreditinstitute stellen die eingereichten Bargeldpläne (einschl. ihrer eigenen) zusammen und reichen den zusammengefaßten Bargeldumsatzplan an das übergeordnete Bankinstitut weiter. (Geld, Bankwesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 48 Banner der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Barthel, KurtDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Arbeitseinheit (1958)
Siehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Arbeitseinheit (AE): 1985 Abk. AE, dient zur Bewertung der Arbeit jedes Mitgliedes einer LPG unter Berücksichtigung der Arbeitsmenge und -qualität, der Verantwortung des Arbeitenden und der Bedeutung für die Produktionsgenossenschaft. Eine AE ist also nicht identisch mit einem Arbeitstag. Anhaltspunkt für die Bewertung ist der amtliche „Katalog der Musterarbeitsnormen“, auf deren Grundlage jede Genossenschaft, auf ihre Verhältnisse abgewandelt, die gültigen Tagesarbeitsnormen und AE beschließt. Von jedem Mitglied werden jährlich 150 AE verlangt. Schlechte Arbeit, Nichterfüllung der Norm bedeuten Kürzung der AE und umgekehrt. Die gutgeschriebenen AE sind für jeden Arbeitenden die Höhe seines Anteils bei der Verteilung der Einkünfte der Produktionsgenossenschaft. Einen garantierten Mindestlohn gibt es dabei nicht. Bei voller Pflichterfüllung des Arbeiters, also hoher Gutschrift an AE, kann sein Arbeitseinkommen unter das Existenzminimum sinken, wenn z. B. Fehldispositionen des Leiters, Nichtbelieferung mit Produktionsmitteln, Mißernten oder Naturkatastrophen einen Ertragsausfall der Produktionsgenossenschaft nach sich ziehen. Es sind Fälle bekanntgeworden, wo die Mitglieder von LPG trotz Erfüllung der von ihnen geforderten AE bei der Jahresabrechnung Schuldner ihrer LPG waren. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 26 Arbeitsdisziplin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsgemeinschaft ehemaliger OffiziereDDR A-Z 1958
Friedensschutzgesetz (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kurzform für „Gesetz zum Schutze des Friedens“ vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1199). Das F. zählt verschiedene Tatbestände auf, die im wesentlichen dem Schlagwortkatalog des Art. 6 der sowjetzonalen Verfassung entsprechen (Boykotthetze) Zuständig zur Aburteilung nach dem Gesetz ist das Oberste Gericht. Diese Zuständigkeit ist nach § 10 Abs. 3 auch gegeben, wenn die angebliche Straftat von deutschen Staatsbürgern nicht im Gebiet der SBZ begangen worden ist, selbst dann, wenn der Täter dort nicht einmal seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort hat. Das Gesetz enthält also eine scharfe Drohung gegen die Bewohner Westberlins und der Bundesrepublik, insbesondere gegen Politiker und Journalisten. In der Praxis ist das Gesetz vom Obersten Gericht erst einmal angewendet worden (Urteil vom 14. 5. 1952 gegen Metz u. a.). (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 107 Friedensrat, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedrich, WalterDDR A-Z 1958
Fortschritt (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 In der kommun. Parteipropaganda wird die Gegenüberstellung von F. und Reaktion auf eine primitive und stets moralisierende Schwarz-Weiß-Formel vereinfacht Jede Auffassung und jede Handlung, die die Zerstörung der bestehenden Ordnung und die Herbeiführung der bolschewistischen Revolution fördert, gilt als F. und als gut, jede antikommun. Haltung, sogar die Neutralität gilt als reaktionäre Gesinnung und als böse (Moral). — Im Dialektischen Materialismus ist F. jedes Umschlagen von Quantität in eine neue Qualität; im Historischen Materialismus wird jeder durch innere Widersprüche in den Produktionsverhältnissen der Klassengesellschaft entstehende revolutionäre Umschwung als F. bezeichnet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 103 Forstwirtschaftsbetriebe, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FPGDDR A-Z 1958
Seepolizei (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bis 1955 Tarnbezeichnung der Seestreitkräfte der Kasernierten Volkspolizei. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 277 Seefrachten, Deutsches Kontor für (Deutfracht) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sefrin, MaxDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Bevollmächtigte für Sozialversicherung (1956)
Siehe auch: Bevollmächtigte für Sozialversicherung: 1958 1959 1960 1962 1963 Bevollmächtigter für Sozialversicherung: 1965 1966 1969 1975 1979 Funktionäre auf dem Gebiet des Sozialversicherungs- und Versorgungswesens. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 46 Bevölkerungsdichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewaffnete KräfteDDR A-Z 1956
Krankenstand (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der K. ist der prozentuale Anteil der wegen Krankheiten, Unfällen usw. von der Arbeit Fernbleibenden an der Gesamtzahl der Beschäftigten. Infolge des niedrigen Lebensstandards, der Vernachlässigung des Arbeitsschutzes und der einseitig auf Erhöhung der Arbeitsproduktivität gerichteten Arbeitspolitik, insbesondere der Wettbewerbs- und Aktivistenbewegung, ist der K. ungewöhnlich hoch. Er betrug z. B. im Febr. 1955 über 8 v. H. Die Ausgaben für Krankengeld und den Lohnausgleich sowie der Ausfall an Produktion sind so groß, daß seit 1952 eine planmäßige Aktion zur Senkung des K. betrieben wird. Hierzu gehören der Druck auf Arbeiter, sich nur in den nötigsten Fällen krank zu melden, der Druck auf Ärzte, bei der Ausstellung von Zeugnissen über Arbeitsbefreiung den schärfsten Maßstab anzuwenden, die Anprangerung angeblich Scheinkranker als Bummelanten in Betriebszeitungen und Anschlägen in den Betrieben, Besuche der Kranken durch die Bevollmächtigten für Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) sowie Reihenuntersuchungen der Arbeiter und Angestellten durch Betriebsärzte. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 143 Krankengeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krankenversicherung, FreiwilligeDDR A-Z 1956
Feriendienst des FDGB (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 1947 eingeführt, um den Werktätigen einen organisierten Urlaub zu ermöglichen. Der F. erhält hohe Zuschüsse von der Regierung. Die Urlauber werden in gewerkschaftseigenen und Vertragsheimen untergebracht und auch während der ganzen Dauer ihres Ferienaufenthaltes politisch und propagandistisch beeinflußt. Der Anteil der Werktätigen betrug 1950 nur 32 v. H. bei etwa 300.000 Teilnehmern. Um den F. erfolgreicher zu gestalten, werden Prämien in den Betrieben und Auszeichnungen für Aktivisten in Form von Gutscheinen für den F. „ausgezahlt“. Auch der F. hat ein Plansoll, im Verlauf des Fünfjahrplanes soll die Teilnehmerzahl auf über 800.000 jährlich erhöht werden, die nach Angaben des FDGB sogar überschritten wurde. Der F. ist nicht zu verwechseln mit vorbeugenden Kuren der Sozialversicherung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 83 Fechner, Max A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernsehenDDR A-Z 1956
Ostblock (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Populärer, sachlich zutreffender Ausdruck für das von der SU beherrschte Machtgefüge, das auch nach Auflösung des Kominform durch parteiliche, ökonomische (Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe) und militärische Bindungen (Warschauer Beistandspakt) eng zusammengeschlossen und in allen seinen Teilen aufeinander und auf die Moskauer Zentrale koordiniert ist. Die Bezeichnung O. wird im bolschewistischen Sprachgebrauch vermieden, um den machtpolitischen Charakter des Zusammenschlusses und die letztlich immer entscheidende Rolle der SU zu verhüllen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 188 Orlopp, Josef A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PädagogikDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich (1954)
Siehe auch: Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich: 1975 1979 1985 Selbständige Staatssekretariate, die im Zuge der Reorganisation der volkseigenen Industrie im Jahre 1951 errichtet wurden. Sie entsprechen den Fachministerien und lenken die Produktion für bestimmte Industrien. Z. Z. gibt es St. für „Schiffahrt“, „Kraftverkehr und Straßenwesen“, Verwaltung der Staatsreserven, „Hochschulwesen“, „örtliche Wirtschaft“, „Erfassung u. Aufkauf landw. Erzeugnisse“ und Berufsausbildung. (Regierung, Fachministerien) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 158 Staatsreserven A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stachanow, AlexeijDDR A-Z 1954
Energieerzeugung (1954)
Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Maschinenleistung in den Kraftwerken der SBZ betrug nach zuverlässigen Berechnungen bei Kriegsende etwa 5.300 Megawatt. Durch Demontageverluste sank sie auf 3.500 Megawatt ab. Von den Demontagen wurden weitgehend auch Umformer- und Schaltstationen und das Verteilernetz betroffen. Selbst Freileitungsmasten wurden abgebaut. Nach dem Wiederaufbau der Energieversorgung betrug die installierte Leistung 1952 wieder 4.794 Megawatt. Die Erzeugung lag auch 1952 wesentlich unter dem Bedarf. Für den Haushaltsverbrauch wurden tägliche Stromsperren eingeführt. Durch Verordnung vom 24. 9. 1952 wurden auch die Betriebe verpflichtet, 50 v. H. des Stroms nur nachts zu entnehmen, d. h. sie wurden gezwungen, Nacht- und Spätschichten einzuführen. Die E. in der SBZ stützt sich fast ausschließlich auf Kraftwerke, die ihren Standort in der Nähe von Braunkohlevorkommen und Industriezentren haben. Braunkohle ist ausreichend vorhanden, dagegen fehlt es an Erzeugungskapazitäten. Neue Kraftwerke wurden seit 1945 noch nicht in Betrieb genommen. Die Leistungssteigerungen wurden durch den Ausbau bisheriger Werke ermöglicht. Die E. ist einer der Schwerpunkte im Fünfjahrplan. Die Planerfüllung ist in hohem Maße von der Herstellung weiterer Kraftwerkskapazitäten abhängig. Verschiedene neue Kraftwerke sind im Bau bzw. geplant. Oberste Verwaltungsbehörde in der Energiewirtschaft war das ehem. Staatssekretariat für Kohle und Energie, seit 4. 11. 1953 das Ministerium für Schwerindustrie. Literaturangaben *: Die Kraftwirtschaft in der Sowjetzone, ihre Quellen und Reserven. (Mat.) 1953. 52 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 47 Elternseminare A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Engels, FriedrichDDR A-Z 1954
VVEAB (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für „Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkauf-Betriebe“. Körperschaft des öffentlichen Rechts. Staatliche Organisation zur Erfassung tierischer und pflanzlicher Erzeugnisse mit Bezirks- und Kreiskontoren in der gesamten Zone. Durch die VVEAB wurde die freie Betätigung des Privathandels ausgeschaltet. Anleitung und Kontrolle erfolgen durch das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 191 VVB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVNDDR A-Z 1954
Rechtswesen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 130]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Hilde ➝Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. Besonders herausgestellt wird weiter bei allen Gelegenheiten die Forderung nach einer wahrhaft demokratischen Gesetzlichkeit, d. h. nach strenger Einhaltung der in der SBZ geltenden Verfassung und der Gesetze mit dem Ziel, die errungene Machtstellung mit Hilfe der Justiz unter allen Umständen zu festigen und weiter auszubauen. Als oberste Gerichtsinstanz besteht seit dem 8. 12. 1949 das „Oberste Gericht der DDR“. Es entscheidet entweder über die vom Generalstaatsanwalt der Sowjetzone eingelegten Kassationsanträge (Kassation) oder in solchen Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage unmittelbar vor dem Obersten Gericht erhebt. Meist werden diese Prozesse dann als Schauprozesse durchgeführt. Ein Rechtsmittel steht dem Angeklagten in diesen Fällen der erstinstanzlichen Verhandlung vor dem Obersten Gericht nicht zu. Der Angeklagte ist also der Willkür des Generalstaatsanwalts unterworfen, wenn dieser das Verfahren vor das Oberste Gericht in erster und gleichzeitig letzter Instanz bringen will. Seit dem 15. 10. 1952 ist das Oberste Gericht schließlich noch Rechtsmittelinstanz gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Bezirksgerichte. Die sonstige Gerichtsorganisation entsprach bis zum 15. 10. 1952 noch dem alten Gerichtsverfassungsgesetz, ist dann zunächst durch die „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 der neuen Verwaltungsstruktur der Sowjetzone angepaßt und durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 endgültig neu geregelt worden (Gerichtsverfassung). Das zweite Gesetz im Rahmen der Justizreform ist die neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren), die zusammen mit dem GVG am 15. 10. 1952 in Kraft getreten ist. Die sowjetzonale Staatsanwaltschaft ist durch die „Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 aus der Justizverwaltung herausgelöst und selbständig geworden. Der Generalstaatsanwalt Dr. Melsheimer ist befugt, alle Staatsanwälte einzustellen und zu entlassen. Die Verordnung, mit Unterschriften Grotewohls und des damaligen Justizministers Fechner, hebt teilweise den Art. 132 der Verfassung der „DDR“ auf. Dies hätte nach Art. 83 der Verfassung nur im Wege der Gesetzgebung geschehen können und auch dann nur, wenn zwei Drittel der Volkskammerabgeordneten bei der fraglichen Sitzung anwesend sind und wenigstens zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten der Verfassungsänderung zustimmen. Am 27. 3. 1952 beschloß der sowjetzonale Ministerrat „Maßnahmen zur weiteren Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit“ (Ministerialblatt der „DDR“ 1952, S. 35). Dem Generalstaatsanwalt wird durch diesen Beschluß die Aufsicht über alle Untersuchungen übertragen, die in Strafsachen von den einzelnen Untersuchungsorganen — also auch der Kontrollkommission und dem Staatssicherheitsdienst (SSD) — durchgeführt werden. Gleichzeitig erhält der Generalstaatsanwalt die Aufsicht über alle Haft- und Strafvollzugsanstalten der Zone, ist jetzt also aufsichtführende und anweisende Stelle gegenüber der Polizei in den Angelegenheiten des Strafvollzuges. Dieser Ministerratsbeschluß hatte zur [S. 131]Folge, daß die Volkskammer am 23. 5. 1952 das seit längerer Zeit im Entwurf fertiggestellte „Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik“ einstimmig annahm. In der Präambel wird betont, daß es die besondere Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei, die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen. Die Staatsanwaltschaft ist nach diesem Gesetz „ein von anderen Staatsorganen unabhängiges Organ der Staatsgewalt. Sie untersteht dem Ministerrat“. Mit den §§ 10 und 11 erhält der Generalstaatsanwalt „die höchste Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und der Verordnungen der Deutschen Demokratischen Republik. Diese Aufsicht erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellten Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger.“ Der Generalstaatsanwalt hat durch das Gesetz alle erforderlichen Vollmachten zur Durchführung dieser Aufgaben in die Hand bekommen. Damit ist eine Entwicklung abgeschlossen, die seit langem angestrebt und mit der „Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 offiziell eingeleitet wurde. Der so geschaffene Zustand entspricht der in der SU geltenden Regelung. Im Art. 113 der sowjetischen Verfassung heißt es: „Die oberste Aufsicht über die genaue Durchführung der Gesetze durch alle Ministerien und die ihnen unterstellten Institutionen, ebenso durch die einzelnen Amtspersonen sowie durch die Bürger der UdSSR obliegt dem Generalstaatsanwalt der UdSSR.“ Mit dem 1. 6. 1952, dem Tage des Inkrafttretens des „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“ ist die Sowjetisierung des Strafrechts auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges vollendet. Die Justizverwaltung hat nunmehr also ihre Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwaltschaft eingebüßt und beschränkt sich in ihrer Tätigkeit auf die Kontrolle der Rechtsprechung und die Personalpolitik. Letztere vollzieht sich seit 1945 unter dem Gesichtspunkt der Demokratisierung der Justiz. Diese Personalpolitik hatte zur Folge, daß die akademischen Juristen mehr und mehr aus den Richter- und Staatsanwaltsstellen verdrängt wurden und durch Volksrichter ersetzt wurden. Am 1. 4. 1953 waren 91 v. H. aller Richter Volksrichter, während in der Staatsanwaltschaft nur noch 1,2 v. H. Volljuristen beschäftigt waren. Sämtliche wichtigen Positionen sind mit Angehörigen der SED besetzt. Es gibt keinen Leiter einer Bezirksstaatsanwaltschaft, der nicht der SED angehört; bei der Obersten Staatsanwaltschaft der Zone sind ausschließlich SED-Mitglieder als Staatsanwälte tätig. Da den Volksrichtern und den Volksstaatsanwälten, die der SED angehören, von Beginn ihrer Ausbildung an eingehämmert wird, daß sie auch als Richter und Staatsanwälte Funktionäre ihrer Partei bleiben und die Richtlinien der Partei zu befolgen haben, ist es für die SED und die von ihr gesteuerte Justizverwaltung nicht schwer, durch Anordnungen und Rundverfügungen unmittelbar in die Rechtsprechung einzugreifen. Der „Richter neuen Typus“ darf nicht dem Objektivismus erliegen, sondern muß in seiner Rechtsprechung „Parteilichkeit“ wahren (so die Vizepräsidentin des Obersten Gerichts, Hilde Benjamin, in verschiedenen Vorträgen vor Richtern und Staatsanwälten) und beweisen, daß er als Funktionär des neuen Staates die alte Klassenjustiz überwunden hat. Der Richter muß stets von dem Gedanken ausgehen, daß seine Urteile in erster Linie der „Gesell[S. 132]schaft“, also dem Staat, nützen müssen. Es kommt dabei nicht auf eine nur „formelle“ Anwendung der Gesetze an, sondern auf deren Auslegung im Sinne der SED. Der Schwerpunkt der gesamten Rechtsprechung liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. Hier können drei Gruppen strafbarer Handlungen unterschieden werden: die politischen Strafsachen, die Wirtschaftsstrafsachen und alle übrigen Delikte. Dieser Unterscheidung entspricht die Dezernatseinteilung bei den Staatsanwaltschaften und den Gerichten. Die Abteilungen I bearbeiten die rein politischen Sachen, die Abteilungen II die Wirtschaftsdelikte und die Abteilungen III alles andere. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts gelangen drei Gesetze zur Anwendung. Der Art. 6 der Verfassung erklärt die sogenannte Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar. Der Art. III A III der Kontrollrats-Direktive 38 wird zur Urteilsfindung wegen „Erfindung oder Verbreitung tendenziöser friedensgefährdender Gerüchte“ (Friedensgefährdung) herangezogen. Am 14. 5. 1952 hat das Oberste Gericht zum erstenmal das „Gesetz zum Schutz des Friedens“ vom 16. 12. 1950 (Friedensschutzgesetz) angewandt und vier Angeklagte, die weder in der SBZ wohnhaft waren noch dort irgendwelche Handlungen begangen hatten, zu zweimal lebenslänglicher Zuchthausstrafe, 15 und 10 Jahren Zuchthaus verurteilt. Hohe Zuchthausstrafen werden in politischen Prozessen auch gegen Jugendliche verhängt (Jugendstrafrecht). Auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet gelangen vor allem vier Gesetze zur Anwendung. Sie haben im Regelfall neben einer hohen Zuchthausstrafe die Einziehung des gesamten Vermögens des Angeklagten zur Folge. Es handelt sich um den Befehl 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 (Sabotage), die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. 9. 1948, das Gesetz zum Schutz des ➝innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 und das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums vom 2. 10. 1952. Das „Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels“ ist von der Volkskammer beschlossen worden, wie dies nach Art. 81 der Verfassung vorgeschrieben ist. Im Wege einer Ministerratsverordnung hat die sowjetzonale Regierung die Anwendungsmöglichkeit dieses Gesetzes dann erweitert. Während nach dem Gesetz der nicht genehmigte Warentransport aus der SBZ nach Berlin oder aus Westberlin in die SBZ unter Strafe gestellt war, wird durch die Regierungsverordnung zum Schutz des innerdeutschen Warenverkehrs vom 26. 7. 1951 (GBl. S. 705/51) das Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels auf den gesamten Warenverkehr zwischen der SBZ und dem übrigen Deutschland ausgedehnt. Mit dieser Verordnung sollte die schon vor der Verordnung entwickelte Praxis der Strafgerichte sanktioniert werden. Wirtschaftsprozesse werden vornehmlich gegen solche Angeklagte durchgeführt, die sich entweder gerade noch rechtzeitig aus der SBZ in die Bundesrepublik oder nach Westberlin begeben konnten, oder die ihren Wohnsitz niemals in der SBZ hatten, wohl aber irgendwelche Vermögenswerte oder Betriebe. Diese sog. Abwesenheitsverfahren waren nach der bis zum 15. 10. 1952 geltenden Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn sich der Angeschuldigte im Ausland aufhielt oder im Inland verbarg. Da in fast allen Fällen die Angeschuldigten den sowjetzonalen Behörden eine ladungsfähige Anschrift in der Bundesrepublik mitteilten, entfielen beide Voraussetzungen. Dennoch wandten die sowjetzonalen Gerichte die §§ 276 ff. StPO analog an, um das Vermögen oder den Betrieb des Angeklagten enteignen zu können. [S. 133]Die neue Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 hat diese bisherige Praxis der sowjetzonalen Strafgerichte sanktioniert. Die erwähnten Wirtschaftsstrafgesetze finden auch Anwendung bei den Strafverfahren gegen Landwirte wegen Nichterfüllung des Ablieferungssolls. Diese wurden vornehmlich als Schauprozesse durchgeführt. Aus der Statistik der sowjetzonalen Strafjustiz ergeben sich über die Verurteilungen in den Jahren 1950 und 1951 folgende Zahlen: 1950 wurden gegen insgesamt 78.293 Angeklagte 15.712 Jahre Zuchthaus und 42.461 Jahre Gefängnis verhängt, 1951 gegen 51.596 Angeklagte über 50.000 Jahre Gefängnis und gegen 10.114 Angeklagte über 30.000 Jahre Zuchthaus. Insgesamt wurden 1951 112.382 Personen durch sowietzonale Strafgerichte verurteilt. Die Vermögenseinziehungen sind 1951 im Verhältnis zu 1950 um das Zweieinhalbfache erhöht worden. In diesen Zahlen sind die Verurteilungen aus den sogenannten Kriegsverbrecherprozessen in Waldheim nicht enthalten. Auf zivilrechtlichem Gebiet muß teilweise von einem Stillstand der Rechtspflege gesprochen werden. Die Volksrichter sind nicht in der Lage, schwierigere zivilrechtliche Fragen zu entscheiden. Wenn sie doch einmal ein Urteil fällen, dauert es durchschnittlich 100 bis 130 Tage, bis das Urteil schriftlich abgesetzt wird (nach Fechner in seinem Rechenschaftsbericht vom 1. 4. 1952). Auch in Zivilsachen muß festgestellt werden, daß die gerichtlichen Erkenntnisse von politischen Erwägungen bestimmt werden. Dies gilt auch auf dem Gebiet des Familienrechts sowie vor allem bei Klagen, an denen „volkseigene“ Betriebe (VEB), Verwaltungen oder sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) beteiligt sind. Die Zwangsvollstreckung aus einem obsiegenden Urteil gegen einen „volkseigenen“ Betrieb darf erst dann durchgeführt werden, wenn das Innenministerium der „DDR“ — Hauptabteilung „Amt zum Schutz des Volkseigentums“ — dazu seine Zustimmung gegeben hat. Die gleiche Regelung gilt auch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (vgl. Rundverfügung Nr. 5 des Ministeriums für Arbeit und Gesundheitswesen der „DDR“ vom 31. 8. 1950). Wenn also die Hauptabteilung „Amt zum Schutz des Volkseigentums“ als oberste Verwaltungsbehörde über alle „volkseigenen“ Betriebe mit einem Gerichtsurteil nicht einverstanden ist, wird dieses Urteil für die gewinnende Partei wertlos. In der Regel wird dann das Urteil im Wege der Kassation durch das Oberste Gericht beseitigt, und der Rechtsstreit wird im Sinne des „volkseigenen“ Betriebes entschieden. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 130–133 Rechtsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswissenschaft, Studium derDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Kindergarten (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vorstufe der Schulerziehung. Ziele: 1. Vorbereitung der Kinder zur Schulreife unter Ausgleich sozialbedingter Entwicklungsunterschiede (Anschluß an die Schule durch besondere „Vermittlungsgruppen“ — oberste Stufe des K.; dabei Vermittlung elementarer Vorstellungen und Begriffe aus der SBZ-Politik in Liedern, Anschauungsmaterial, Spielzeug u. ä.). — 2. Verstärkte Einschaltung der Frauen in den Arbeitsprozeß. Zu diesem Zweck ist ein dichtes Netz von K. bei Schwerpunkten der Industrie und Landwirtschaft, insbesondere bei den [S. 69]volkseigenen Betrieben und Gütern und den MAS, geplant. Vorläufig besteht noch kein K.-Besuchszwang. (Erziehungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 68–69 Kernbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KirchenDDR A-Z 1953
Ausbeutung (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als „A. des Menschen durch den Menschen“ in der marxistischen Theorie das Mißverhältnis von Arbeitslohn und Arbeitsleistung, die zu geringe Entlohnung des Proletariers durch den Kapitalisten, der sich den „Mehrwert“ ausbeuterisch aneignet; A. wird von Marx allein auf das „Privateigentum an den Produktionsmitteln“ zurückgeführt. Die Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln, die das Proletariat automatisch von der Ausbeutung befreien und eine gerechte Entlohnung ermöglichen soll, gehört zu den Kernforderungen des Marxismus und ist in der SU seit 1917 theoretisch verwirklicht. Dabei hat sich ergeben, daß zwar alles Privateigentum in Volkseigentum verwandelt und der durch Planung wirtschaftende Sowjetstaat praktisch zum alleinigen Besitzer aller Produktionsmittel werden konnte, daß aber der gleiche Staat als einziger Kapitalist oder Unternehmer ein neues System der Ausbeutung durch den Sozialistischen ➝Wettbewerb und durch das System der Zwangsarbeit entwickelt hat. Der Glaube, daß die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft durch die Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln überwunden worden sei, ist ein Irrtum, weil die Erfahrung in der SU gezeigt hat, daß dieses Problem kein wirtschaftsrechtliches und organisatorisches, sondern ein psychologisches und sittliches ist. An Stelle der Einzelunternehmer verfügen im Bolschewismus die vom Staat eingesetzten Funktionäre (Manager der Kombinate und Fabriken oder Kolchosen, Brigadiers und Parteikontrolleure usw.) über Machtvollkommenheiten, die kein Privatunternehmer in irgendeinem kapitalistischen Land besitzt. Ihnen obliegt es, ohne vom Staat gesetzte sittliche Schranken die Übererfüllung der staatlich festgesetzten hohen Leistungsnormen bei jedem Arbeiter zu erzwingen und damit ein neues System der A. des Menschen durch den Staat und seine Funktionäre zu verwirklichen. (Arbeitspolitik, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 19 Aufklärungslokal A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, DeutschesDDR A-Z 1953
Schutz der Kinder, Deutsche Gemeinschaft zum (DG) (1953)
Siehe auch das Jahr 1954 Am 28. 4. 1951 in Ostberlin auf Initiative des DFD gegründeter Zweigverband der kommun. „Internationalen Bewegung zum Schutze der Kinder“ (Zentrale Moskau). 1. Vorsitzender ist der Dekan der medizinischen Fakultät der Universität Greifswald, Prof. Dr. Schwarz. Die DG ist organisatorisch und finanziell vom DFD abhängig. Die „Internationale Bewegung“ unterhält „Nationale Komitees“ nach Art der DG in 26 Ländern. Regelmäßige nationale und internationale Kongresse mit Kinderfesten, Demonstrationen, Konferenzen usw. haben die Kinderschutzbewegung als eindeutige Aktion des Weltkommunismus erwiesen. Die DG konzentriert ihre Tätigkeit vor allem auf die Bundesrepublik, wo sie auf dem Weg über die dortigen Zweige Erhebungen über die soziale und hygienische Lage der Mütter und Kinder anstellt. Auf Grund ihrer Verbindungen, Abhängigkeiten und Parolen weist sich die DG als ein besonders gefährliches Instrument der Infiltration und Täuschung aus. (Tarnorganisationen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 125 Schulung, Innerbetriebliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schwangerschafts- und WochenhilfeDDR A-Z 1953
Poliklinik (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Jahrzehnten bekannte ambulante ärztliche Behandlungsstelle mit mehreren Fachabteilungen. Ein Netz dieser im Grunde bewährten Einrichtungen wurde von den Sowjetzonen-Machthabern überstürzt errichtet und wird ständig erweitert, angeblich um die ärztliche Versorgung zu verbessern, in Wahrheit um die Existenz der freipraktizierenden Ärzte zu vernichten. (Gesundheitswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 105 Planwirtschaftsergebnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Politbüro der SED