In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
G. Wirtschaftsleitende spezialisierte Betriebsformen mit überregionaler Bedeutung
Landwirtschaftliche Betriebsformen (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Grundlagen/Leninscher Genossenschaftsplan Die Agrarpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hat den Leninschen Genossenschaftsplan stets als theoretisches Grundprinzip zur Begründung ihrer Ziele und Maßnahmen bei der Umgestaltung der Landwirtschaft verwendet. Diese Argumentation wurde auch dann aufrechterhalten, wenn es — unter Berufung auf die jeweilige konkrete politische, ökonomische und soziale Situation — zu Wendungen und widersprüchlichen Regelungen in der Agrarpolitik kam. Der Leninsche Genossenschaftsplan zielt auf die Vergesellschaftung der wesentlichen Produktionsmittel in der Landwirtschaft und das Bündnis der Bauern mit der Arbeiterklasse sowie auf die Aufhebung der zwischen diesen beiden Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) bestehenden Unterschiede (Bündnispolitik; Genossenschaftsbauer). Auf dem Wege zu diesem Fernziel gilt die Schaffung von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) als unumgänglich und notwendig. Diese Genossenschaften fungieren jedoch nur als eine Übergangsstufe zur sozialistischen und schließlich kommunistischen Gesellschaft, in der die Unterschiede in den Lebensbedingungen zwischen Stadt und Land beseitigt sein sollen. Die konkrete Umsetzung der Agrarpolitik der SED auf dem Gebiet der SBZ/DDR hat im Zuge der Entwicklungsetappen zu einer Vielfalt von LB. geführt, die — gemessen an dem bisher vergangenen [S. 802]relativ kurzen historischen Zeitraum — ohne Beispiel ist. In diesem Sachverhalt spiegelt sich nicht nur die schwierige Nachkriegssituation mit Hunderttausenden von Flüchtlingen, zerstörten Gehöften und großen Hungersnöten, sondern vor allem das beharrliche Drängen der SED (vormals KPD) wider, ihre gesellschaftspolitischen Zielsetzungen auf dem Lande zu verwirklichen und der Vervollkommnung des von ihr letztlich angestrebten durchorganisierten Agrar-Industrie-Komplexes (AIK) etappenweise näher zu kommen. Eine Reihe der nachfolgend erwähnten LB. sind seit 1945 wieder verschwunden und nur noch historisch bedeutsam. Dennoch werden sie hier genannt, weil sie sowohl Vorstufen für spätere LB. waren als auch mit ihnen z. T. für die gegenwärtige Entwicklung bedeutsame agrarpolitische, ökonomische, soziologische und technische Erfahrungen gemacht wurden. Die Darstellung der LB. folgt daher im wesentlichen der agrarhistorischen Entwicklung der SBZ/DDR und umfaßt ferner eine Reihe von Betrieben und Einrichtungen, die herkömmlich nicht der Landwirtschaft zugeordnet werden, die aber aufgrund der Ausgestaltung des DDR-Planungssystems diesem Wirtschaftsbereich zuzuordnen sind. II. LB. von der Bodenreform bis zur Kollektivierung (1945--1951) A. Private Landwirtschaftsbetriebe Im Zuge der Bodenreform (Agrarpolitik, III. A.) wurden Großgrundbesitzer mit Betrieben über 100ha Betriebsfläche und Nazi-Aktivisten entschädigungslos enteignet. Dieses Land wurde mit dem Land sog. herrenloser Betriebe (z.B. von Kriegstoten oder Geflüchteten) in einen staatlichen Bodenfonds eingebracht (rd. 3,3 Mill. ha von 14.000 Besitzungen). Die kleinen und mittleren Familienbetriebe blieben von diesen ersten agrarpolitischen Maßnahmen zunächst weitgehend unberührt. Neben den privaten Landwirtschaftsbetrieben bestand eine Reihe von Domänen, Universitäts-, Kirchen- und Industriegütern. Die Kirchengüter verblieben in Kircheneigentum. Die anderen landwirtschaftlichen Großbetriebe wurden zum größten Teil in Volkseigene Güter (VEG) umgewandelt. B. Neubauernbetriebe Aus dem Bodenfonds erhielten mehr als 210.000 Neubauern — zum großen Teil Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten und ehemalige Fabrikarbeiter — Landzuteilungen von durchschnittlich 8,1 ha LN. Die Neubauern mußten für das erhaltene Land einen Übernahmebeitrag zahlen, der weit unter dem Bodenwert lag und etwa dem Wert einer Jahresernte entsprach. Dieser Übernahmebeitrag konnte auch gestundet werden. Weitere 120.000 bereits bestehende Betriebe bekamen zu Vorzugsbedingungen Land- und Waldzulagen und wurden um durchschnittlich 2,8 ha aufgestockt. Außerdem wurden rd. 180.000 Personen mit durchschnittlich 0,6 ha Gartenland versehen und mehr als 43.000 Bewerber erhielten bisheriges Pachtland (durchschnittlich 1,0 ha) zu eigen. Das Land der Neubauernbetriebe durfte weder ganz noch teilweise geteilt, verpachtet, verkauft oder verpfändet werden. Land geflüchteter Neubauern fiel an den Bodenfonds zurück oder wurde den VEG zugeteilt. Die Neubauernbetriebe hatten also nicht den gleichen Rechtsstatus wie die der Altbauern. Auch war ihre technische Ausstattung, der Viehbesatz usw. z. T. sehr viel schlechter. Die Inhaber der Neubauernstellen bildeten — nicht zuletzt wegen ihrer ökonomischen Schwäche — das wesentliche Rekrutierungsfeld der Genossenschaften in den ersten Jahren der Kollektivierungsphase. C. Volkseigene Güter (VEG) Nach den Bodenreform-Verordnungen vom September 1945 sollte aus dem Bodenfonds „ein Teil des Bodens zur Organisierung von Mustergütern. .. bereitgestellt werden“; diese erhielten die Rechtsform von VEG. Die VEG unterstanden zunächst der Verwaltung der Länder, ab 1949 wurden sie in der Vereinigung Volkseigener Güter (VVG) als einer Anstalt öffentlichen Rechts zentral zusammengefaßt. Ab 1952 erhielt jedes einzelne VEG (ähnlich wie die VEB in Handel und Industrie) den rechtlichen Status einer juristischen Person und damit die eigene Rechtsfähigkeit. Hauptaufgabe der VEG war die Versorgung der Landwirtschaft mit Saat- und Pflanzengut sowie mit Zuchtvieh. In VEG wurden ferner wissenschaftlich-technische JOIN:'wissenschaftlich-technische' wissenschaftlichtechnische Neuerungen erprobt. Daneben haben ihre in Grundorganisationen der SED zusammengefaßten bzw. in den Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) organisierten Betriebsleitungen und Belegschaften (sie galten als „Arbeiterklasse auf dem Lande“) in verschiedenen agrarpolitisch wesentlichen Kampagnen eine anleitende und führende Rolle gespielt. Zwischen 1949 und 1960 schwankte die Zahl der VEG zwischen 450 und 750, da in diesem Zeitraum die Zuordnung anderer staatlicher Landwirtschaftsbetriebe (z.B. Versuchsgüter, landwirtschaftliche Einrichtungen von Universitäten und Hochschulen u.a.) zu dieser LB. in sehr wechselvoller Weise erfolgte. Seit Mitte der 60er Jahre sinkt die Zahl der VEG wegen des fortschreitenden Konzentrations- und Kooperationsprozesses beständig ab. 1982 lag die Anzahl der VEG bei 478. Der Flächenanteil der VEG stieg seit 1949 allerdings kontinuierlich, wenn auch insgesamt nur geringfügig. Der Anteil der VEG an der LN der DDR betrug 1984 nur 8 v.H. D. Raiffeisengenossenschaften (R.) Die R., die als traditionelle Selbsthilfeorganisatio[S. 803]nen der Landwirtschaft bereits vor 1933 bestanden und während des Dritten Reiches als Zentralorganisationen mit Pflichtmitgliedschaft geführt wurden, wurden in den Ländern der SBZ bereits im November 1945 erneut zugelassen. Schon 1946 gab es wieder 6.325 Einzelgenossenschaften mit 792.988 Mitgliedern. Mit dem Vorwurf, sie wirtschafteten mit „kapitalistischen Methoden“ und dienten „einseitig den Großbauern“ wurde die Arbeit der R. allerdings bald stark eingeschränkt und schrittweise anderen Einrichtungen übertragen. So übernahmen z.B. die Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB) den Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte, die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) sowie die Staatlichen Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf die Versorgung der Landwirtschaft mit Produktionsmitteln und die 1950 eingerichtete Deutsche Bauernbank (ab 1963 Landwirtschaftsbank; seit 1968 Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft [BLN]) das Finanz- und Kreditwesen. 1950 wurden die R. in Bäuerliche Handelsgenossenschaften (BHG) umbenannt und organisatorisch in die VdgB eingegliedert. III. Kollektivierungsphase (1952--1960) Auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 wurde der „planmäßige Aufbau des Sozialismus in der DDR“ beschlossen. Für die Landwirtschaft wurde daraus die Forderung hergeleitet, „die Vorbereitungen dafür durch die Gründung von LPG zu schaffen“. A. Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) Schon vor dieser Parteikonferenz, aber vor allem danach, wurden erste LPG in einer Reihe von Kreisen der DDR gegründet. Wegen der oben beschriebenen wirtschaftlich schwierigen Existenzbedingungen der im Zuge der Bodenreform geschaffenen Neubauerngehöfte setzten sich diese ersten LPG fast ausschließlich aus ehemaligen Neubauern zusammen. Im August 1952 wurden eine VO über die Bestätigung und Registrierung von LPG und im Dezember Musterstatuten sowie eine Musterbetriebsordnung erlassen. Danach waren 3 Typen von LPG möglich: Typ I umfaßte die gemeinsame Nutzung des eigenen und des gepachteten Ackerlandes durch die LPG. Bei den erforderlichen Feldarbeiten war ein festgelegter Arbeitsumfang für die Genossenschaft zu erbringen. Die Bewertung der Arbeit erfolgte in Arbeitseinheiten. Die individuelle Bezahlung erfolgte zu 80 v.H. nach Fläche und Wert des vom einzelnen Genossenschaftsbauern in die LPG eingebrachten Bodens und zu 20 v.H. nach den geleisteten Arbeitseinheiten. Im Typ II brachten die Mitglieder außer dem Ackerland auch die motorischen und tierischen Zugkräfte sowie Maschinen und Geräte zur gemeinsamen Nutzung in die LPG ein. Der Typ II erlangte während der gesamten Kollektivierungsphase keine besondere Bedeutung. Im Typ III wurde der gesamte Grund und Boden, also einschließlich des Grünlandes, des Waldes, der Fischteiche und aller sonstigen Flächen sowie das gesamte Besatzkapital (Maschinen und Geräte, Vieh, Wirtschaftsgebäude) zur gemeinsamen Bewirtschaftung eingebracht. Formell blieben die Eigentumsrechte an den eingebrachten Bodenanteilen bestehen, ebenso blieben das Erb- und Verkaufsrecht — allerdings bei einem Vorkaufsrecht der LPG — für den einzelnen Genossenschaftsbauern gewährleistet. In diesem LPG-Typ erfolgte die Verteilung der Einkünfte zu 20 v.H. nach den eingebrachten Bodenanteilen und zu 80 v.H. nach Arbeitseinheiten. Für die private Nutzung durfte im Typ III und darf heute jedes Genossenschaftsmitglied 0,5 ha LN als Persönliche ➝Hauswirtschaft bewirtschaften, wobei die Bearbeitung außerhalb der genossenschaftlichen Arbeitszeit erfolgen muß. Das Land der persönlichen Hauswirtschaft ist meistens privates Gartenland am eigenen Wohnhaus bzw. ehemaligen Bauernhof. Dieses Land ist verkäuflich und vererbbar. Hauswirtschaften, die von den Genossenschaften Nichtmitgliedern zur persönlichen Nutzung übergeben werden, verbleiben im Verfügungsrecht der Genossenschaften. Grundsätzlich galt für alle LPG-Typen, daß die Haupteinnahmequelle der LPG-Mitglieder die genossenschaftliche Arbeit sein sollte. Aus den ehemals einzeln produzierenden Bauern sollten gemeinschaftlich und zugleich spezialisiert arbeitende Arbeitskollegen werden. Höchstes Organ der LPG ist die Mitgliederversammlung, die auch die Wahl und/oder Abberufung des Vorstandes und des Vorsitzenden vornimmt. Für spezielle Aufgaben können je nach Situation und Erfordernis besondere Kommissionen beim Vorstand gebildet werden. Die verbindlich vorgesehene Revisionskommission zur Finanzkontrolle des Vorstandes und des Vorsitzenden wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Das Prinzip der freiwilligen Mitgliedschaft war in den Musterstatuten ausdrücklich festgelegt und bis Ende 1959 auch weitgehend eingehalten worden. In jenem Jahr wurden nach der VI. LPG-Konferenz durch den Ministerrat der DDR jedoch neue Musterstatuten für die LPG erlassen, in denen besondere Maßnahmen zum Übergang der LPG-Typ~I und II zum Typ III, neue Bestimmungen über die Betriebs- und Arbeitsorganisation sowie die Vergütung der Arbeit und das Prämienwesen enthalten waren. Gleichzeitig wurde der Druck auf die noch privat wirtschaftenden Bauern zum Eintritt in die [S. 804]LPG derart verstärkt, daß von einer Phase der Zwangskollektivierung gesprochen werden muß (Agrarpolitik, III. C.). Am Ende der Kollektivierungskampagne im Jahr 1960 waren rd. 85 v.H. der LN der DDR in über 19.000 Genossenschaften mit knapp 1 Mill. Mitgliedern zusammengefaßt. Rd. zwei Drittel der Fläche waren bereits in den LPG Typ III konzentriert. B. Gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG) Die GPG wurden in ähnlicher Zeitabfolge wie die LPG aufgebaut, jedoch gab es bei ihnen von vorneherein nur einen einheitlichen Organisationstyp. Das GPG-Statut regelt die Mitgliedschaft, die Leitung, die Bodennutzung, die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Verwendung der Produktionsmittel und die Verteilung der Einkünfte. Die GPG produzieren vornehmlich Obst und Gemüse sowie Zierpflanzen. Über Zahl und Umfang der GPG siehe Gartenbau. C. Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) Die Auswirkungen der Zwangswirtschaft und der Kollektivierung, Maßregelungen bei der Eintreibung des Ablieferungssolls und anderes führten vor allem in den Jahren 1951–1953 zu einer Massenflucht von Bauern aus der DDR. Die verlassenen Höfe wurden gemäß einer VO vom September 1953 zu ÖLB zusammengefaßt. Je nach Situation wurden die von den ÖLB bewirtschafteten Flächen nach und nach den VEG bzw. LPG zur Nutzung übergeben. D. Sonstige Produktionsgenossenschaften Neben den genannten bestehen eine Reihe weiterer spezialisierter Produktionsgenossenschaften: Produktionsgenossenschaft werktätiger Fischer (PwF), jetzt Produktionsgenossenschaft der Binnenfischerei (PGB); Produktionsgenossenschaft werktätiger Zierfischzüchter (PwZ) (Fischwirtschaft); Produktionsgenossenschaft werktätiger Pelztierzüchter (PwP) (Forst- und Holzwirtschaft); Winzergenossenschaften. E. Private Landwirtschaftsbetriebe Nach Abschluß der Kollektivierungsphase Ende 1960 befanden sich noch 28.238 „übrige Betriebe“ mit zusammen 471.801 ha LN oder 7,3 v.H. der gesamten LN der DDR in Privatbesitz. Neben den Betrieben von Einzelbauern in Splitterlage waren dies vor allem Betriebe des privaten Erwerbsgartenbaus, Haus- und Kleingärten, Baumschulen, Weingärten und private Obstanlagen. Ferner sind kircheneigene Betriebe in diesen Zahlen enthalten. Ende 1960 arbeiteten in diesen Betrieben 55.053 Personen, von denen 20.750 Arbeiter und Angestellte waren. (Die Zahl der Beschäftigten ging bis 1982 auf 14.000 bzw. 7.900 zurück. Die Zahl der Betriebe dürfte in vergleichbarer Weise abgenommen haben: geschätzt rd. 5.000.) IV. Konzentration, Kooperation und Spezialisierung (1960 bis heute) Die Maßnahmen nach Beendigung der Kollektivierung beschränkten sich zunächst auf die Konzentration der vielen, noch verhältnismäßig kleinen LPG. Die durchschnittliche Betriebsgröße der LPG Typ~I bis III stieg von ca. 300 ha im Jahr 1961 auf ca. 600 ha LN im Jahr 1970. Nach Meinung der SED wurde durch die Zusammenlegung von Genossenschaften jedoch noch kein „höheres Niveau der Produktion und der Vergesellschaftung von Produktionsmitteln“ erreicht. Die Konzentration sei lediglich eine Vergrößerung des Umfanges der Zahl der Arbeitskräfte und der Produktionsmittel, bedeute aber nicht deren qualitative Steigerung innerhalb des theoretisch als Entwicklungsziel vorgegebenen Vergesellschaftungsprozesses. Neben Konzentrationsprozessen und Kooperationen zwischen mehreren Genossenschaften waren darüber hinaus zwischenbetriebliche Formen der Zusammenarbeit gefordert, um dadurch zu einer besseren Ausnutzung der Produktionsmittel entsprechend den neuen Betriebsgrößen zu kommen. Die zunächst vornehmlich zwischengenossenschaftliche Zusammenarbeit wurde zunehmend durch Kooperationsmodelle von Betrieben mit unterschiedlichen Eigentumsformen ergänzt bzw. verdrängt (LPG/VEG u.a.), wodurch Mischformen des „sozialistisch-genossenschaftlichen Eigentums“ entstanden. Auf diese Etappe der Konzentration und Kooperation folgte ab 1968 eine Periode der Spezialisierung, in der sich die LB. noch heute befinden. Auf diesem Wege glaubt die DDR, das Endziel einer industriemäßig produzierenden, spezialisierten Pflanzen- und Tierproduktion in einigen Jahrzehnten erreichen zu können. Dieser Prozeß der Konzentration, Kooperation und Spezialisierung ist eine äußerst dynamische Entwicklung mit vielfältigen über- und innerbetrieblichen Organisationsveränderungen bei Ausgliederung oder auch Einverleibung von Aufgabenstellungen, in deren Verlauf die folgenden LB. entstanden, die bis in die Gegenwart das Bild in der Landwirtschaft der DDR prägen: [S. 805]<A. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE)> Die ZGE arbeiten in der Regel nicht nach eigenen Musterstatuten, sondern auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen zwischen mehreren LPG, und haben deshalb keinen eigenen Rechtsstatus. Die ZGE haben eine eigene Leitung, die teils von den beteiligten Genossenschaften berufen wird, teils vom Rat des Kreises eingesetzt wird und diesem gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Die Startfinanzierung der ZGE wird von den kooperierenden LPG geleistet, die auch die Beschäftigten der ZGE stellen. Die Entlohnung erfolgt durch die delegierende LPG entsprechend den in den ZGE geleisteten Arbeitseinheiten. Über eigene Angestellte verfügt die ZGE nur auf der Leitungsebene. Ihre Bezahlung erfolgt nach dem für die Landwirtschaft gültigen Rahmenkollektivvertrag (RKV). ZGE gilt als Oberbegriff für folgende 4 LB.: 1. ZGE der Landwirtschaft. Die ersten ZGE der Landwirtschaft wurden 1964 gegründet. Sie waren zunächst kleine Spezialabteilungen von LPG mit durchschnittlich 5 Arbeitskräften. Solche Sondereinheiten bestanden sowohl in der Tier- wie auch in der Pflanzenproduktion. Hierzu zählten und zählen z.B. zwischengenossenschaftlich bewirtschaftete Obstanlagen, Rieselfelder u.a., aber auch gemeinsam betreute Schafherden. ZGE wurden auch in vor- bzw. nachgelagerten Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion wie z.B. in Form der agrochemischen Zentren (ACZ) gegründet (vgl. dazu weiter unten). Bis 1975 nahmen sowohl die Zahl der ZGE als auch die der in ihnen Beschäftigten zu. Seitdem sind beide Größen rückläufig. 1982 bestanden 552 ZGE der Landwirtschaft mit 38.375 Berufstätigen. Die ZGE der Landwirtschaft sind eine typische Übergangsform in der agrarstrukturellen Entwicklung der DDR. Ihre Zahl wird weiterhin zurückgehen und ihre Aufgaben weitgehend von spezialisierten Genossenschaften übernommen werden. 2. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der Waldwirtschaft (ZEW). Die ZEW waren eine sehr frühe Form der zwischengenossenschaftlichen Kooperation, die durch die Kollektivierung des ehemaligen Privatwaldes erforderlich wurde. Ein Teil der LPG-Wälder wurde durch diese ZEW gemeinsam bewirtschaftet. Auf dem Höhepunkt ihrer Entwicklung im Jahre 1973 bestanden 494 ZEW mit 4.267 Berufstätigen. Infolge von Umorganisationen in der Forst- und Holzwirtschaft ist die Bewirtschaftung weiterer genossenschaftlicher Forstflächen zunehmend durch staatliche Forstwirtschaftsbetriebe übernommen worden, so daß die Zahl der ZEW rasch abnahm. 1983 existierten nur noch 16 ZEW mit 156 Beschäftigten. 3. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der Bauorganisation (ZBO). Die ZBO wurden in den ersten Jahren nach der Kollektivierung als ZGE zur gemeinsamen Durchführung von umfangreicheren Bauvorhaben in der Landwirtschaft errichtet. Die ZBO entstanden häufig durch Kooperation mehrerer LPG-Baubrigaden, die zuvor nur in der jeweiligen eigenen LPG tätig waren. Nachdem 1972 die ZBO ihre Höchstzahl von 461 mit 32.455 Berufstätigen erreicht hatten, sank die Zahl der Betriebe aufgrund zunehmender Konzentration, wohingegen die Beschäftigtenzahl weiterhin anstieg. 1982 gab es 216 ZBO mit 42.013 Beschäftigten. Die Haupttätigkeit der ZBO liegt derzeit auf den Gebieten der Rekonstruktion bzw. Renovierung von Stallbauten sowie deren Neuerrichtung. Die ZBO dürften in ihrer Bedeutung weiterhin zunehmen. 4. Meliorationsgenossenschaften (M). Die ab 1963 gegründeten M. sind Einrichtungen der Wasserwirtschaft (Be- und Entwässerung). Die Aufgaben der M. liegen in der Planung, im Bau und in der Unterhaltung wasserwirtschaftlicher und meliorativer Anlagen. Die M. wurden unter Berücksichtigung der Wassereinzugsgebiete gegründet. Sie führen Meliorations-Kataster, in deren Register- und Kartenwerk Angaben über Ort, Lage, Art, Leistungsfähigkeit u.a. der meliorativen und wasserwirtschaftlichen Anlagen enthalten sind (Meliorationen). Seit 1968 nimmt die Zahl der M. ab, während ihre Beschäftigtenzahl stetig steigt. 1982 bestanden 161 M. mit 15.382 ständig Berufstätigen. Ebenso wie die ZBO werden auch die M. in Zukunft weiterhin ihre Bedeutung behalten. B. Kooperative Einrichtungen (KOE) Die KOE gehen über die Form der zwischengenossenschaftlichen Zusammenarbeit hinaus. An den KOE sind Betriebe unterschiedlicher Eigentumsformen (also LPG, VEG und Mischformen) beteiligt, wodurch nicht zuletzt deren organisatorische und rechtliche Angleichung angestrebt wird. Die KOE arbeiten auf der Grundlage eines speziellen Muster[S. 806]statutes, das nach dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) erlassen wurde. Die KOE sind selbständige Unternehmenseinheiten mit eigenem Rechtsstatus, die ihr Startkapital und eine vorübergehende Anfangsfinanzierung von den beteiligten Betrieben erhalten. Aufbauend auf Erfahrungen, die in Kooperationsgemeinschaften Ende der 60er Jahre gesammelt worden sind, enthalten die Musterstatuten für KOE folgende wesentliche Regelungen: - Der Leiter der KOE wird vom zuständigen Rat des Kreises be- und abberufen; er ist den Staatsorganen gegenüber rechenschaftspflichtig. - Das höchste Gremium der KOE, der Rat, wird aus bevollmächtigten Vertretern der beteiligten Betriebe gebildet. Es gibt in den KOE also keine Mitgliedervollversammlungen wie in den LPG. - Betriebe unterschiedlicher Eigentumsformen können und sollen in den KOE zusammenarbeiten, um einen höheren Vergesellschaftungsgrad der Produktion zu erreichen. - Aus den beteiligten Genossenschaften werden Genossenschaftsmitglieder als Arbeitskräfte aufgrund von Delegierungsvereinbarungen in die KOE entsandt; sie haben damit einen gesonderten arbeitsrechtlichen Status gegenüber den anderen Genossenschaftsmitgliedern. Die delegierten Arbeitskräfte bleiben weiterhin Mitglieder ihrer LPG. Entsprechendes gilt für Arbeiter und Angestellte von VEG. Die Bezahlung der in den KOE Beschäftigten erfolgt in der Regel durch die KOE selbst, wobei im Falle von delegierten Arbeitskräften der gezahlte Lohn den delegierenden Betrieben in Rechnung gestellt wird. Alle anderen in der KOE Beschäftigten werden nach dem für die Landwirtschaft gültigen Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnt. Auf der Grundlage der KOE-Musterstatuten entstanden im Verlauf der weiteren Spezialisierung folgende LB.: 1. Zwischenbetriebliche Einrichtungen (ZBE). Die einfachste Form der zwischenbetrieblichen Kooperation war die ZBE, die sowohl auf dem Gebiet der Pflanzen- (ZBE [P]) als auch der Tierproduktion (ZBE [T]) zwischen Betrieben unterschiedlicher Eigentumsformen vereinbart werden konnte. Bestimmte Betriebsteile wurden aus mehreren landwirtschaftlichen Unternehmen herausgelöst und zu einer ZBE als spezialisierte Einrichtung der Pflanzen- bzw. der Tierproduktion vereint. Statistisch werden die ZBE Pflanzenproduktion mit den kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP) gemeinsam erfaßt. 2. Kooperative Abteilung Pflanzenproduktion (KAP). Die KAP entstanden durch Ausgliederung der Pflanzenproduktion aus mehreren LPG oder VEG und deren organisatorische Zusammenführung. Während die ZBE (P) gemäß dem Musterstatut für KOE eine feste rechtliche Einheit bildete, waren die KAP zunächst mehr ein eher loser organisatorischer Verbund, ohne daß die im Musterstatut für KOE enthaltenen Vorgaben immer voll erfüllt wurden, innerhalb dessen die beteiligten Betriebe ihre Pflanzenproduktion gemeinsam planten. Mit Hilfe der KAP wurde die Spezialisierung der landwirtschaftlichen Produktion weiter vorangetrieben. Während die durchschnittliche Betriebsgröße der KAP bei 4.100 ha (1975) lag, stieg der Konzentrationsgrad bei Getreide auf fast 2.000 ha, bei Kartoffeln auf etwa 400 ha und bei Zuckerrüben auf nahezu 250 ha. Mit den KAP und ZBE (P) wurde eine völlig neue Phase der spezialisierten Pflanzenproduktion begonnen. In den Jahren 1977 und 1978 wurden die KAP (und die ZBE [P]) in spezialisierte LPG (P) umgewandelt, mit denen ein noch höherer Spezialisierungsgrad und eine neue eigenständige Rechtsform erreicht wurden. Aus diesem Grund gibt es einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Zahl der KAP und ZBE (P) sowie der LPG (P). Existierten 1975 erst 47 LPG (P), dagegen noch 1210 KAP und ZBE (P), hatten sich diese Zahlenverhältnisse 1982 mit 1192 LPG (P) und 20 KAP umgekehrt. 3. KOE Tierproduktion. Die KOE (T) entstanden entweder aus den ZBE (T) oder unmittelbar aus der Herauslösung bestimmter Teile der Tierproduktion aus LPG der Typen~I bis III und deren organisatorischer Zusammenfassung. Ihre organisatorische und funktionale Abgrenzung gegenüber den ZBE (T) ist nicht eindeutig; im wesentlichen sind die KOE (T) dadurch gekennzeichnet, daß es sich um Betriebe mit überdurchschnittlicher Größenordnung und um echte Neugründungen bzw. Neuerrichtungen von Anlagen handelt. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Musterstatut für KOE aus dem Jahre 1972. Statistisch wird zwischen beiden Betriebsformen nicht unterschieden, sondern sie werden heute gemeinsam als ZBE (T) erfaßt. Gemäß dieser Zählweise gab es 1975 367~ZBE (T), 1982 nur noch 247. [S. 807]Die Bedeutung der KOE (T) bzw. ZBE (T) geht — vergleichbar der Entwicklung der KAP — zugunsten des Auf- und Ausbaus der spezialisierten LPG (T) zurück. Die Entwicklung der Anteile der KOE (T) am gesamten Viehbestand zeigt die vorstehende Tabelle. C. LPG Pflanzen- und Tierproduktion; LPG (P) und LPG (T) Die Errichtung von KAP und KOE markierte in der ersten Hälfte der 70er Jahre eine bedeutende Entwicklungsetappe in der Umsetzung der Agrartheorie in die Praxis der DDR-Landwirtschaft. Ausgehend von den Erfahrungen mit diesen verschiedenen Kooperationsformen sowie der Trennung der Pflanzen- von der Tierproduktion in selbständige KAP bzw. KOE (T) wurden auf dem IX. Parteitag der SED (1976) weiterführende Beschlüsse über die Aufgaben der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft gefaßt. In deren Ausführung wurden neue Musterstatuten für LPG (P) sowie LPG (T) vorgelegt und diskutiert. Nach zwei zentralen, zu diesem besonderen Zweck einberufenen Konferenzen von Vertretern bereits in dieser Weise spezialisierten Pflanzen- und Tierproduktionsbetrieben, wurden die Musterstatuten im Juni 1977 verabschiedet und am 28. 7. 1977 durch Beschluß des Ministerrates in Kraft gesetzt. Außerdem wurden neue Musterbetriebsordnungen erlassen. Über die Regelungen der alten LPG-Statuten hinausgehend, bestimmen die neuen Musterstatuten, daß die Mitgliederversammlungen nunmehr Vollversammlungen sind, in denen auch Arbeiter und Angestellte der LPG gleiche Rechte und Pflichten haben wie die Genossenschaftsmitglieder; anstelle von Vollversammlungen auch Delegiertenversammlungen durchgeführt werden können; Brigadeversammlungen zur Vor- und Nachbereitung der Vollversammlung durchgeführt werden sollen; auch Nichtmitglieder in den Vorstand bzw. sogar als Vorsitzende der LPG gewählt werden dürfen; auch Arbeiter und Angestellte das Recht erhalten, eine persönliche ➝Hauswirtschaft zu führen. Hinsichtlich der Leitung bestimmen die Musterstatuten, daß die LPG ihre wirtschaftliche Tätigkeit auf der Grundlage staatlich bestätigter Pläne und mit Hilfe des Abschlusses der für Produktion und Absatz erforderlichen Wirtschaftsverträge gestalten. Die LPG erhalten die staatlichen Pläne von den Abteilungen Landwirtschaft der Räte der Kreise. In Zukunft sollen allerdings die Kooperationsräte wirtschaftsleitende Funktionen erhalten, so daß die wirtschaftliche Rahmenplanung auf diese Gremien übergeht. Die LPG sind in den Kooperationsräten vertreten. Insofern dürfte diese Kompetenzverlagerung den LPG ein größeres Mitspracherecht bei der Erarbeitung der staatlichen Wirtschaftspläne ermöglichen. Die völlige rechtliche Selbständigkeit der LPG soll dabei erhalten bleiben. Die Wirtschaftsverträge im Zuliefer- und Abnahmebereich auf der horizontalen Ebene sind der zweite wesentliche Pfeiler der Wirtschaftstätigkeit der LPG. Diese Wirtschaftsverträge unterliegen den allgemeinen Bestimmungen des Vertragsgesetzes (Wirtschaftsrecht, V. B.). Zwischen den spezialisierten LPG (P) bzw. (T) sind also vertragliche Grundlagen das Gerüst der beiderseitigen Beziehungen. So schließt z.B. die LPG (T) Wirtschaftsverträge mit genauen Daten über Futterlieferungen, -qualitäten, -preise und -mengen mit der LPG (P). Diese wiederum kauft per Wirtschaftsvertrag z.B. Gülle und Mist von der LPG (T). Mit den neuen Musterstatuten wurde schrittweise die Annäherung des Rechtsstatus von Genossenschaftsbauern und Arbeitern eingeleitet. Eine wesentliche Änderung gegenüber dem alten LPG-Statut ist in der allmählichen Angleichung der Arbeitsbedingungen, der Vergütung und der sozialen Sicherung beider Gruppen zu sehen. Genossenschaftsbauern sollen nicht mehr vorwiegend auf der Grundlage von Arbeitseinheiten entlohnt werden, sondern ihr Arbeitseinkommen soll sich in Form und Höhe an dem der LPG-Arbeiter orientieren. Damit sollen auch allmählich die sehr komplizierten und umfangreichen Umrechnungsarbeiten zur Bewertung der Arbeitseinheiten beseitigt werden. Arbeiter und Angestellte in VEG verdienten 1982 monatlich im Durchschnitt 1030 Mark (in der Industrie: 1087 Mark; Genossenschaftsbauern etwa 1000 Mark). Auf der Grundlage der neuen LPG-Statuten lassen sich die LPG heute in folgende LB. einteilen: 1. LPG (P). Die mit den KAP begonnene Konzentration wurde mit den LPG (P) fortgesetzt und vertieft. 1982 wurden über 5,28 Mill. ha LN (oder 85 v.H. der LN) von nur 1119 LPG (P) bewirtschaftet; eine LPG (P) bearbeitete demnach im Durchschnitt rd. 4.700 ha LN. Die Zahl der Beschäftigten belief sich im Durchschnitt je LPG (P) auf etwa 320 Arbeitskräfte. Der Wert der materiellen Fonds betrug je LPG (P) durchschnittlich 19 Mill. Mark. Die einzelnen LPG (P) unterhalten über den Kooperationsrat, in dem neben Vertretern von LPG (T) auch vor- und/oder nachgelagerte Betriebe vertreten sind, vielfältige wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Außenbeziehungen (Kooperation in der Landwirtschaft). Die zukünftige Entwicklung der LPG (P) wird in Richtung einer weiteren Vertiefung dieser Kooperationsbeziehungen gehen. Weiter wird die planmäßige Zusammenarbeit mit z.B. ACZ, KfL und anderen Betrieben sowie die weitere Sammlung von Erfahrungen in der spezialisierten Pflanzenproduktion, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung biologischer Erfordernisse des Bodens, der Berücksichtigung von Fruchtfolgen und der Diskontinuität des Arbeitsprozesses im Pflan[S. 808]zenbau im Zentrum der Aktivitäten der LPG (P) stehen. Der dadurch erforderliche Austausch von Arbeitskräften bildet einen Schwerpunkt der Arbeit des Kooperationsrates, der u.a. auch als Koordinierungsausschuß der LPG (P) und LPG (T) fungiert. Da eine ganze Reihe von LPG auch Verarbeitungsbetriebe für landwirtschaftliche Erzeugnisse unterhalten, kann mit diesen Abteilungen z. T. ebenfalls ein Ausgleich der Arbeitsspitzen erreicht werden. 2. LPG (T). Die LPG (T) entstanden nach der Bildung der KAP als gesonderte Betriebseinheit. Mit der Ausgliederung der Pflanzenproduktion aus der ehemals alle Betriebszweige umfassenden LPG verblieben die Viehbestände mit Stallbauten und Viehpflegern als „Restbetriebe“. Diese wurden — z. T. tierartenspezifisch, z. T. nach der Zwischenstufe der ZBE (T) bzw. KOE (T) — als neue LPG (T) mit eigenen Statuten errichtet. Bis in die zweite Hälfte der 70er Jahre setzte sich auch im Bereich der Tierproduktion der Konzentrationsprozeß fort; er hat sich jedoch in jüngster Zeit verlangsamt. Bestanden 1975 noch 4.574 LPG (T), so waren es 1982 nur noch 2.830 Betriebe. Sie verfügen kaum noch über eigene LN. 1982 bewirtschafteten alle LPG (T) insgesamt lediglich 64.108 ha Wiesen und Weiden, das sind rd. 23 ha je Betrieb. Die LPG (T) werden als Grundeinheiten einer sich in Entwicklung befindenden industriemäßigen Tierproduktion angesehen. Zwar ist der organisatorische Konzentrationsgrad mit durchschnittlich rd. 1500 Großvieheinheiten je Betrieb beträchtlich, doch haben diese Betriebe in ihrer großen Mehrzahl weder hinsichtlich der Spezialisierung, der Konzentration noch der technischen Ausstattung bisher die Merkmale einer industriemäßigen Tierproduktion. Zukünftiger Schwerpunkt für die LPG (T) wird deren jeweilige Spezialisierung auf bestimmte Tierarten oder Nutzungsrichtungen (z.B. Milch-, Jungtier- oder Mastviehhaltung) sein. Ein großes Problem aller spezialisierten LPG (T) ist die Futterversorgung. Sie bereitet vor allem deswegen erhebliche Schwierigkeiten, weil die Abstimmung mit den Kooperationspartnern in der Praxis häufig erhebliche Mängel aufweist. D. Volkseigene Güter (VEG) Die VEG haben gegenüber den LPG eine völlig andere Leitungsstruktur. Es gibt sowohl VEG, die direkt dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) unterstehen, als auch Betriebe, die von den Räten der Bezirke angeleitet werden. Die VEG spielen für die landwirtschaftliche Gesamtproduktion keine ausschlaggebende Rolle. Die VEG sind — wie die LPG — spezialisiert in VEG (P) und (T). Unter ihnen waren auch schon in der Vergangenheit eine ganze Reihe hochspezialisierter Betriebe. Diese Feststellung trifft vor allem auf nahezu alle Zuchtbetriebe für Saat- und Pflanzgut sowie die Tierzuchtbetriebe zu. Mitte der 70er Jahre wurden die etwa 400 noch gemischt produzierenden VEG im Zuge der Trennung der Pflanzen- von der Tierproduktion ebenfalls spezialisiert. 1982 waren unter den 478 VEG 73 VEG (P) und 319 VEG (T) sowie 86 Betriebe, die den VVB Saat- und Pflanzgut, Tierzucht, industrielle Tierproduktion (ab 1. 1. 1984 VE Kombinat industrielle Tierproduktion), den Instituten der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (Agrarwissenschaft), oder auch den Räten der Bezirke unterstellt sind. Alle VEG zusammen bewirtschafteten 435.104 ha LN, davon die VEG (P) 385.102 ha LN. Die VEG (P) verfügen demnach durchschnittlich über 5.200 ha LN. In den VEG sind rd. 80.000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt, die nach dem Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnt werden. E. Kombinat Industrielle Mast (KIM) Die KIM sind volkseigene, industriemäßig produzierende, spezialisierte staatliche Betriebe der Tierproduktion, deren Aufgaben, Rechte und Pflichten in einer VO aus dem Jahre 1973 festgelegt sind. Diese völlig neuartige LB. entstand aus dem Zusammenschluß von einigen VEG gleicher Produktionsrichtung. In den KIM sollten und sollen Erkenntnisse für die industriemäßig betriebene spezialisierte Tierproduktion gesammelt werden. Die ersten KIM wurden auf Beschluß des Zentralkomitees (ZK) der SED vom Februar 1968 gegründet: VEB KIM Königs Wusterhausen, VEB Rindermast Ferdinandshof, VEB KIM Schweinezucht- und Mastkombinat Eberswalde und VEG Färsenproduktion Lewitz. Inzwischen bestehen 33 KIM, die leitungsmäßig der VVB Industrielle Tierproduktion (ab 1984: VE Kombinat Industrielle Tierproduktion) unterstehen. Die KIM-Betriebe dienen insbesondere der Versorgung von Ballungszentren mit Hühnereiern, Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch. Entsprechend sind sie auf die Geflügelwirtschaft und Rindermast sowie die Schweineproduktion konzentriert, also auf Betriebszweige, die relativ flächenunabhängig produzieren. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die wirtschaftlichen Ergebnisse der VEB Geflügelwirtschaft haben zwischenzeitlich zu einer besonderen Form der vertikalen Kooperation, dem Geflügel-Wirtschaftsverband, geführt. (Über Richtgrößen für den Besatz von KIM-Betrieben: Agrarpolitik, III. E. 2.) Die Unterschiede zwischen der Leitungsstruktur einer LPG (T) und der eines VEB Tierproduktion (VEG und KIM folgen diesen Strukturen) zeigen die nachstehenden Organisationsschemata. Je nach den Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes werden diese Grundstrukturen den speziellen Bedingungen angepaßt. [S. 809]<F. Eigenständige vor- bzw. nachgelagerte Betriebe der Landwirtschaft> Die Verstaatlichung aller wesentlichen Bereiche der Volkswirtschaft und die dargestellten Etappen der Konzentration, Kooperation und Spezialisierung in der Landwirtschaft der DDR haben zu einer raschen, teils gewollten, teils unumgänglichen Herausbildung neuer Betriebe und Einrichtungen geführt. Eine Reihe der Aufgaben wird dabei direkt von staatlichen Institutionen wahrgenommen (z.B. das Veterinärwesen [ Tierärzte ] und der Pflanzenschutz). Die nachstehend aufgeführten Betriebe sind größtenteils durch horizontale Kooperation mehrerer, ursprünglich eigenständiger, landwirtschaftlicher Betriebe, durch Zusammenschluß mehrerer spezialisierter LPG-Brigaden oder durch verti[S. 810]kale Kooperation entstanden. Alle diese Betriebe sind dem MfLFN oder einer seiner Einrichtungen unterstellt bzw. unterstehen den Räten der Bezirke. Der Ausbau dieser vor- bzw. nachgelagerten Betriebe, deren vertiefte vertikale und horizontale Kooperation, ihre Einbeziehung in das staatliche Planungs- und Leitungssystem werden letztendlich auch die noch relativ selbständig produzierenden LPG (P) und (T) immer stärker in den direkten staatlichen Planungsmechanismus einbeziehen. 1. Kreisbetrieb für Landtechnik (KfL). Die KfL sind Nachfolgeeinrichtungen der MAS/MTS bzw. der landtechnischen Stationen der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB). Sie unterstehen der VVB Landtechnische Instandhaltung. Diese hat die gesamte Leitung über Planung, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle der Instandhaltung von Maschinen und Geräten der Land-, Forst-, und Nahrungsgüterwirtschaft. Die KfL haben im Verlauf der 70er Jahre die wesentlichen technischen Gerätschaften der KAP, LPG und VEG übernommen. In den Kooperationsräten sind die KfL beratend, aber nicht als Mitglieder vertreten. 1982 bestanden 156 KfL mit über 50.000 Arbeitern und Angestellten, unter ihnen etwa 16.000 ständig delegierte Genossenschaftsbauern. Alle Beschäftigten werden nach dem jeweils gültigen Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnt, wobei die Bezahlung der delegierten Beschäftigten durch den KfL erfolgt und häufig mit den delegierenden Betrieben verrechnet wird. Die KfL werden allmählich ähnlich den anderen LB. spezialisiert. Sie werden insgesamt ihre Bedeutung behalten, vermutlich wird sie sogar zunehmen (Landtechnik). 2. Agrochemische Zentren (ACZ). Mit Beginn der Kollektivierung entstanden in den LPG Typ III Agrochemische Brigaden, die sich auf die Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln spezialisierten. Diese Brigaden wurden im weiteren Verlauf zu zwischenbetrieblichen kooperativen Einrichtungen der LPG und VEG zusammengefaßt. Nach dem VIII. Parteitag der SED und dem XI. Bauernkongreß der DDR wurden die ersten ACZ als selbständige Einheiten geschaffen, die nach dem Musterstatut für KOE arbeiteten. Die Hauptaufgaben der ACZ bestehen in der Lagerung und Aus[S. 811]bringung fester und flüssiger Düngemittel sowie in der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen. Ein Teil der Arbeiten der ACZ führt der Agrarflug aus. Nachdem 1973 bereits 332 ACZ bestanden, führte die Entwicklung in den darauffolgenden Jahren zu einer Konzentration. 1982 existierten 263 ACZ mit rd. 25.000 Berufstätigen. Jährlich werden rd. 8 Mill.~t Düngemittel und über 26.000 t (Wirkstoff) Pflanzenschutzmittel umgeschlagen (Landwirtschaft). Da die ACZ über einen großen Bestand an Fahrzeugen verfügen, übernehmen sie auch einen Teil von Bezugs- und Absatztransporten zwischen den spezialisierten Betrieben. Sie stellen Transportbrigaden oder Brigaden der Bodenbearbeitung für den überbetrieblichen Einsatz samt Technik zur Verfügung. Schließlich führen sie auch Desinfektionsarbeiten in Stall- und Speicheranlagen durch. In jüngster Zeit wurden den ACZ ferner Aufgaben in dem Bereich der Aufbereitung organischer Düngestoffe übertragen. Dabei sollen alle Arten organischer Abfallprodukte (Stroheinstreu, Gülle, Laub, Baumrinde, Torf, Seeschlamm, Erde aus Wurzeln der in den Zuckerfabriken verarbeiteten Zuckerrüben u.ä.) verwertet bzw. aufbereitet werden. 1982 existierten 130 Kompostierungsbetriebe unterschiedlicher Eigentums- und Rechtsform. Sie stellten rd. 4,9 Mill. m³ organischer Düngestoffe her. 3. KOE Trocknung und Pelletierung. 1960 entstanden die ersten Trocknungsbetriebe — zunächst ausschließlich in der Rechtsform eines VEB. Ab 1973 wurden weitere Pelletierungsanlagen als ZBE bzw. KOE in Betrieb genommen. Für die zweite Hälfte der 70er Jahre war eine starke Ausweitung der Trockenfutterproduktion vorgesehen. Die Preisexplosion auf dem Energiemarkt beeinträchtigte die Verwirklichung dieses Programmes jedoch erheblich. Um das knappe und teure Erdöl zu sparen, wurden die Anlagen zu Beginn der 80er Jahre größtenteils auf Braunkohlefeuerung umgebaut. 1980 bestanden 228 Trocknungs- und 131 Pelletierungsanlagen. Sie sind häufig an Mischfutterwerke angeschlossen. 4. Mischfutterbetriebe (M). Die M. bestehen sowohl als KOE wie auch als VEB. Rd. 100 Mischfutterwerke mit etwa 4.200 Beschäftigten stellten 1982 über 4 Mill.~t Mischfutter her. Durch den Einsatz von Mischfutter werden die Futterverwertung wesentlich verbessert und die Futterwirtschaft vereinfacht. Seit 1966 besteht in der DDR eine staatliche Qualitätskontrolle für Mischfutter, für das einzelne Normen mit festgelegten Anteilen verschiedener wertbestimmender Bestandteile (z.B. Eiweiß, Wirkstoffe, Mineralstoffe, Energie) existieren. Folgende Grundarten von Mischfutter werden unterschieden: Fertig-, Allein- und Ergänzungsfuttermittel, Vor- und Wirkstoffmischungen. Trotz gestiegener Mischfutterproduktion hat die DDR immer noch einen bedeutenden Bedarf an Importfuttermitteln, der 1982 bei 3,29 Mill.~t Getreideeinheiten lag (Außenwirtschaft und Außenhandel). 5. Veterinärmedizinische Einrichtungen. Die Bezirksinstitute für Veterinärmedizin (BIV) — früher Veterinäruntersuchungsanstalten und Tiergesundheitsämter — befassen sich mit vorbeugenden Maßnahmen gegen Seuchen und deren Bekämpfung. Die BIV unterstehen dem MfLFN. Im Veterinärwesen waren 1982 rd. 10.000 Personen beschäftigt. Veterinärhygienischen Kontrollmaßnahmen kommt in der DDR — nicht zuletzt wegen der hohen Konzentration von Viehbeständen — große Bedeutung zu, und sie werden daher in sehr strenger Form durchgeführt (Tierärzte). Der Abteilung Landwirtschaft des MfLFN unterstehen direkt die: 1. VVB Saat- und Pflanzgut. Sie ist das Bindeglied zwischen den saat- und pflanzgutproduzierenden Betrieben und den Einheiten der Landwirtschaft, die diese Produkte benötigen. Jeder Bezirk hat eine neben dem Ministerium auch dem Rat des Kreises, d.h. doppelt unterstellte VVB, denen die VEG (P) oder VEG Saatzucht direkt nachgestellt sind. 2. VVB Tierzucht. Sie ist das wirtschaftsleitende Organ des MfLFN für die Rinder-, Schweine- und Schafzucht. Sie plant und leitet die Verwirklichung der Zuchtprogramme für eine industriemäßige Produktion, führt die Leistungs- und Zuchtwertschätzungen sowie -prüfungen durch und regelt den Im- und Export von Zuchtvieh. Der VVB unterstehen: je Bezirk ein VEB Tierzucht, ferner die zentral geleiteten VEG Tierzucht, das Institut für künstliche Besamung Schönow sowie weitere Forschungsstellen und Spezialschulen. 3. VE Kombinat Industrielle Tierproduktion (bis Ende 1983: VVB Industrielle Tierproduktion). Das VE Kombinat ist wirtschaftsleitendes Organ des MfLFN für die Kombinate und Betriebe der industriellen Tierproduktion. Die wesentlichen Aufgaben des VE Kombinats sind der Aufbau und die Weiterentwicklung industriemäßiger Tierproduktionsanlagen und die Vermittlung von Forschungsergebnissen an LPG (T), VEG (T) sowie deren noch bestehende KOE bzw. ZBE. Dem VE Kombinat sind neben den KIM der VEB Eierverpackungsmittel Beeskow und das Institut für Geflügelzucht Merbitz unterstellt. 4. Sonstige Einrichtungen. Die Verwirklichung der vertikalen und horizontalen Kooperation in der Landwirtschaft der DDR hat zu einer Reihe staatlicher Einrichtungen geführt, die unterschiedlichen Abteilungen des MfLFN unterstehen. Seit Januar 1984 haben einige dieser Kombinate, Betriebe und VVB neue Bezeichnungen. In der Abteilung Land[S. 812]wirtschaft bestehen neben den vorgenannten VVB bzw. VE Kombinat weiterhin die Zentralstelle für Pferdezucht und die VEB Datenverarbeitung, Interagrarkooperation und Projektierung und Bauleitung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften. In der Nahrungsgüterwirtschaft unterstehen dem MfLFN die VE Kombinate Zucker, Stärke und Kartoffelveredlung, Kühl- und Lagerwirtschaft sowie Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierproduktion. Außerdem sind der Abteilung Nahrungsgüterwirtschaft die VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde, Materiell-technische Versorgung und der VEB Zentrales Projektierungsbüro der Nahrungsgüterwirtschaft zugeordnet. Die nachfolgenden VEB unterstehen der Abteilung Landtechnik im MfLFN: Kombinat Landtechnische Instandsetzung, Ausrüstungskombinat für Rinder- und Schweineanlagen, Kombinat für Gartenbautechnik, Meliorationsmechanisierung und Kombinat Rationalisierungsmittel Pflanzenproduktion. Betriebe des Land- und Meliorationsbaues sind der VEB Landbauprojekt, der VEB Spezialbaubetrieb sowie der VEB Ingenieurbüro für Meliorationen. Auf Bezirksebene bestehen die Betriebe und Organe zumeist in der Rechtsform von VEB. Die bezirksgeleiteten Betriebe der Landwirtschaft sind die Volkseigenen Güter sowie die VEB Binnenfischerei, Organische Düngestoffe und Trockenfutterproduktion. Die Kombinate und Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft umfassen die VEB Kombinate Fleisch- sowie Getreidewirtschaft, die VEB Geflügelwirtschaft und die Vereinigungen zur Lenkung der milchverarbeitenden Industrie und den VEB Kombinat Milchwirtschaft. In der Landtechnik sind bezirksgeleitet der VEB Kombinat für landtechnische Instandhaltung, für materiell-technische Versorgung und der VEB Landtechnischer Anlagenbau. Der VEB Landbaukombinat, der VEB Meliorationskombinat undDDR A-Z 1985
Konkurs (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Durch § 205 der Zivilprozeßordnung (ZPO) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 533) ist die K.-Ordnung von 1877 aufgehoben worden. Eine Übernahme der rechtlichen Konstruktion des K. erfolgt in der Rechtsfigur der Gesamtvollstreckung (VO vom 18. 12. 1975, GBl. I, 1976, S. 5). Da diese jedoch gegen volkseigene Betriebe ausgeschlossen und gegen Genossenschaften und gesellschaftliche Organisationen nur hinsichtlich solcher Mittel und Sachen möglich ist, die nicht Grundlage ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit sind bzw. der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen (§ 87 ZPO), kann die Gesamtvollstreckung praktisch nur gegen Bürger (Privatbetriebe) zur Anwendung kommen. Selbst in diesem Fall kann eine Gesamtvollstreckung abgelehnt werden, wenn die Fortführung eines Betriebes im gesellschaftlichen Interesse liegt (§ 4 Abs. 2 VO über die Gesamtvollstreckung). Im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Bedeutung lassen sich K. und Gesamtvollstreckung trotz ähnlicher Gestaltung nicht miteinander vergleichen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 737 Konföderation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonsumgenossenschaftenDDR A-Z 1985
Fischwirtschaft (1985)
Siehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 Die F. umfaßt die kleine und die große Hochseefischerei, die See- und Küstenfischerei sowie die Binnenfischerei der DDR, die aufgrund voneinander abweichender Produktionsverfahren und aufgrund ihrer unterschiedlichen Entstehung getrennt organisiert sind sowie verschiedenen Leitungsorganen (Ministerien) unterstehen. 1. Entwicklung und gegenwärtige Situation der Fischwirtschaft. Die Teilung Deutschlands erlaubte zunächst eine Fischversorgung der Bevölkerung nur auf sehr geringem Niveau, da die bisher genutzten Anlandeplätze an der Nordsee für die Belieferung ausfielen. Fischimporte in erheblichem Umfang wurden notwendig. Durch den Aufbau einer eigenen Hochseefischerei konnten die Versorgung der Bevölkerung jedoch allmählich quantitativ und qualitativ verbessert und der Import von Fisch und Fischwaren drastisch gesenkt werden. Der erfolgreiche Aufbau einer eigenen Hochseefischerei der DDR wurde indes in den 70er Jahren durch die Entwicklung der internationalen Fischereipolitik empfindlich und nachhaltig gestört. Seit dem 26. 6. 1974 ist die DDR Vertragsstaat der Konvention für die Fischerei im Nordost-Atlantik (NEAFC) einschließlich der angrenzenden Gewässer und insofern zur Erhaltung der Fischbestände und zur Kontingentierung der Fangquoten und der Fangzeiten für einzelne Fischarten verpflichtet. Bereits am 26. 2. 1974 hatte die DDR die „Konvention über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten“ vom 13. 9. 1973 ratifiziert (GBl. II, 1974, S. 193). Unter ähnlichen Bedingungen vollzieht sich der Fischfang in den nordwestatlantischen Fanggebieten der ICNAF, der die DDR bereits am 21. 5. 1974 beigetreten ist. Ende der 70er Jahre, mit der Einführung der 200-Seemeilen-Zone, wurde die ICNAF durch die NAFO (Nordwestatlantische Fischereiorganisation) abgelöst. Von einschneidender Bedeutung für die Fangentwicklung war ferner die Einführung von Wirtschafts- und/oder Fischereischutzgrenzen durch nahezu alle Anrainerstaaten des Atlantiks, vor allem aber des Nordatlantiks, der Nord- und Ostsee. Die Ausdehnung der Schutzzonen auf bis zu 200 Seemeilen umfaßt den größten Teil aller Schelfgebiete, auf denen die Hochseefischerei bisher betrieben wurde. Auf diese Entwicklung reagierte die DDR-Führung einerseits mit der Errichtung einer eigenen Schutzzone ab 1. 1. 1978 für den ihrer Seegrenze vorgelagerten Teil der Ostsee (Festlandsockel). Im Verhältnis zu den benachbarten oder angrenzenden Küstenstaaten läßt sich die DDR vom Prinzip der Mittellinie bzw. Äquidistanz leiten. Innerhalb der Fischereizone der DDR dürfen Fangfahrzeuge anderer Staaten nur fischen, wenn zwischen diesen Staaten und der DDR völkerrechtlich wirksame Verträge abgeschlossen worden sind. Diese Verträge enthalten jeweils detaillierte Bestimmungen, deren vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung — auch im Falle des Versuches — mit Geldstrafen bis zu 100.000 Mark belegt werden. Leichte Verstöße werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz vom 12. 1. 1968 mit Ordnungsstrafen zwischen 10 und 500 Mark geahndet (Ordnungswidrigkeiten) (Gesetz über den Fischfang in der Fischereizone der DDR vom 13. 10. 1978, GBl. I, S. 380; hierzu 1. DB vom 13. 10. 1978, GBl. I, S. 404; sowie AO über den Fischfang in der Fischereizone, den Territorialgewässern und inneren Seegewässern der DDR — Fischereiordnung — vom 23. 3. 1984, GBl. I, S. 172, und AO über das Statut des Fischereiaufsichtsamtes der DDR vom 29. 12. 1978, GBl. I, S. 38). Mit der Einführung der Fischereischutzzonen gewinnen die Anrainerstaaten das Recht auf die Festlegung von Fangquoten für ausländische Fangfahrzeuge. Da die eigenen Küstengewässer weder zur Deckung des Fischbedarfes ausreichen noch mit den Kapazitäten der vorhandenen Hochseefischereiflotte in Übereinstimmung gebracht werden können, ist die DDR bestrebt, möglichst frühzeitig Fischereiabkommen mit allen Staaten abzuschließen, deren Küstengewässer für die eigene Flotte interessant sind. Dessen ungeachtet sind die Fangergebnisse der Hochseeflotten der DDR von 1975 zu 1978 um 41,4 v.H. zurückgegangen, weil die Fangquoten, sofern sie bereits vereinbart werden konnten, in der Summe beträchtlich unter den früher erzielten Fangmengen liegen. 1978 sank die Fangleistung — erstmals seit 1968 — auf unter 190.000 t. Der Versuch, die Fangausfälle der Hochseefischerei durch höhere Leistungen in den anderen Bereichen der F. zu kompensieren, ist aufgrund der positiven Entwicklung der See- und Küstenfischerei (Kutterfischerei) in der Ostsee und der guten Leistung der Binnenfischerei inzwischen teilweise gelungen. Die 1982 erzielte Fang[S. 414]leistung von rd. 270.000 t verteilte sich zu rd. 70,3 v.H. auf die Hochseeflotten, zu 22,2 v.H. (rd. 60.000 t) auf die See- und Küstenfischerei und zu 7,4 v.H. (rd. 20.000 t) auf die Binnenfischerei. Im Durchschnitt der Jahre 1963–1973 war dagegen die Hochseefischerei mit 84 v.H., die See- und Küstenfischerei mit 12 v.H. und die Binnenfischerei mit nur 4. v.H. am Gesamtergebnis beteiligt. 2. Die Organisation und die Ausstattung der Hochseefischerei. Für die Hochseefischerei waren zunächst in der DDR 2 voneinander unabhängige Betriebe gegründet worden. Die kleine Hochseefischerei (Ost- und Nordsee) wurde 1949 mit zunächst 12 Kuttern in Saßnitz auf Rügen wegen der dort gegebenen Vorteile (kurzer Weg zur Anlandung, vorhandene Verarbeitungsanlagen, Bahnanschluß) eingerichtet. Ein Jahr später folgte die Gründung einer Fernfischereiflotte für die große Hochseefischerei, zu deren Basis der Rostocker Hafen bestimmt wurde. Beide Betriebe (Saßnitz und Rostock) wurden als Volkseigene Betriebe (VEB) gegründet und unter Einbeziehung der Be- und Verarbeitungseinrichtungen zu volkseigenen Fischkombinaten entwickelt. Beide Kombinate bildeten die VVB Hochseefischerei mit Sitz in Rostock, die dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstand. Zu Beginn der 80er Jahre wurde die VVB Hochseefischerei aufgelöst, die Betriebe der Hochsee- und Küstenfischerei einschl. der Verarbeitungsbetriebe im Fischkombinat Rostock vereint (19 VEB). Die Aufgaben dieses Kombinates erstrecken sich darüber hinaus auf die Forschung und Entwicklung im Fahrzeugbau, in der Fangtechnik und in der Fischbe- und -verarbeitung sowie auf die Ausbildung der Hochseefischer und der Fischfacharbeiter. Weiterhin ist es für die Bilanzierung des gesamten Fischaufkommens einschl. der See- und Küstenschiffahrt und der Binnenfischerei verantwortlich. Das Kombinat beschäftigt heute über 20.000 Hochsee-, See- und Küstenfischer und verfügt über 140 größere Fangfahrzeuge. Ende 1980 waren 112 Schiffe im Einsatz, darunter 48 Fahrzeuge der Mittelklasse von 26 m, die für den Einsatz in der Nord- und Ostsee bestimmt waren, 5 Seitentrawler, 15 Frosttrawler, 21 Zubringertrawler, 10 Fang- und Verarbeitungsschiffe von etwa 3.200 BRT, 5 Supertrawler mit etwa 4.000 BRT, 2 Transport- und Verarbeitungsschiffe mit etwa 10.000 BRT, 6 Kühl- und Transportschiffe in einer Größenordnung von etwa 3.000 bis 12.000 BRT. Diese Einheiten werden unterstützt durch mehrere Forschungs- und durch 3 Fischereihilfsschiffe zur medizinischen und technischen Hilfeleistung auf See. Die Einsatzgebiete der Fangflotte lagen bisher fast ausschließlich im Nordatlantik. Der Anteil des Fangaufkommens aus dem ostatlantischen Gebiet stieg in den Jahren 1972–1974 von 44,4 v.H. auf 61,7 v.H. an, während der Anteil aus dem Nordwestatlantik von 54,1 v.H. auf 37,5 v.H. zurückging. Die Fänge in anderen Fanggebieten (Ost-Zentral-Atlantik und Nordostpazifik) waren dagegen bisher mit 0,4–1,5 v.H. sehr gering. Dies veränderte sich im Zeitraum 1978–1980 erheblich. Es wurde durchschnittlich zu etwa 30 v.H. jeweils der Ostsee, dem Nordostatlantik und den afrikanischen Gewässern entnommen. Besonders dynamisch entwickelte sich das Fangaufkommen in afrikanischen Gewässern (1978 18 v.H., 1980 über 30 v.H.). Aus der Entfernung zu den Heimathäfen wie auch aus der Flottenstruktur ist zu erkennen, daß die DDR das auch von anderen RGW-Staaten praktizierte Verfahren der Verbund- und Flottillenfischerei anwendet. Das Verfahren gewährleistet in Verbindung mit der Treibstoffversorgung durch sowjetische Tanker auf hoher See (jährlich über 50.000 t) und (seit 1973) in Verbindung mit dem Austausch ganzer Besatzungen auf dem Luftweg eine hohe Verweildauer der Flotte an den Fangplätzen bzw. die Senkung der unproduktiven Wegezeiten. Da gleichzeitig auch die Instandhaltung der Maschinen soweit möglich während der Fahrt durchgeführt wird, erreichte z.B. 1982 ein Teil der Fang- und Verarbeitungsschiffe eine zweijährige Einsatzdauer. Die Besatzungen wurden etwa alle 90 Tage ausgetauscht. Schließlich wird davon ausgegangen, daß durch die Koordination der Flotten höhere Fangerträge erzielt werden können als bei einem individuellen Einsatz der Fangschiffe, zumal die Flotten durch Forschungs- und Suchschiffe sowie durch Suchflugzeuge unterstützt werden. Das Fanggeschehen wird durch die Zentrale Fangdirektion der Kombinate, durch die Flottillenleitung (Einsatzleitung See) und schließlich von den einzelnen Schiffseinheiten geleitet. Weitere Maßnahmen, mit deren Hilfe die hohen Fangergebnisse früherer Jahre wieder erreicht werden sollen, erstrecken sich auf die Erschließung neuer Fanggebiete (wie z.B. vor Moçambique und um Südgeorgien im SW-Atlantik), die Entwicklung neuer Fangtechniken sowie auf den Einsatz größerer Fang-, Verarbeitungs- und Transportschiffe, die, einzeln oder als Flotte eingesetzt, über eine hohe Anpassungsfähigkeit verfügen. Bis 1985 soll die überalterte Fangflotte der DDR schrittweise erneuert werden. Sie erhält vor allem Fang- und Verarbeitungsschiffe vom Typ „Atlantik Supertrawler“ (3.930 BRT, 3.880 PS, Tragfähigkeit 2.080 tdw), dessen technische Ausstattung den künftigen Erfordernissen entsprechend modifiziert wurde. Die Hochseeflotte der DDR fischt häufig mit der polnischen und mit der sowjetischen Hochseeflotte in den gleichen Fanggebieten. (Diese drei RGW-Staaten schlossen 1962 ein „Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Seefischerei“, dem später auch die VR Bulgarien, Republik Kuba und die VR Rumänien beitraten.) Abgesehen von zweiseitigen Abkommen zwischen Forschungs-Instituten und den Ministerien der beteiligten Staaten über die Fragen der Konstruktion und Erprobung von Maschinen und Ausrüstungen und der Arbeitsteilung im Fahrzeugbau werden jährlich Sitzungen einer „Gemischten Kommission zur Realisierung des Abkommens“ abgehalten. Die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses wird seit 1975 durch das neu eingerichtete „Direktorat Kader/Bildung“ bei der VVB Hochseefischerei geleitet. Sie erfolgt in den Betriebsfachschulen, Lehrwerkstätten [S. 415]bzw. auf Schulschiffen der Kombinate. Im Mittelpunkt der Ausbildung stehen die Berufe „Vollmatrose der Hochseefischerei“, „Schiffsbetriebsschlosser“ mit den Spezialisierungsrichtungen Antriebs- und Hilfsanlagen bzw. Decksmaschinenanlagen oder Fischverarbeitungsanlagen, „Facharbeiter für Anlagentechnik“ in der Spezialisierungsrichtung Fischverarbeitung, die nach Abschluß der 10. Kl. der POS in 2jähriger Ausbildung erlernt werden können. Für Absolventen mit dem Abschluß der 8. Klasse besteht die Möglichkeit, bei einer Ausbildungsdauer von 30 Monaten den Beruf des Fischverarbeiters zu erlernen. Weiterführende Fachschulen sind die Ingenieurhochschulen für Seefahrt in Warnemünde/Wustrow und für Fischverarbeitungstechnik in Wismar. Die Ausbildung zum Diplomingenieur für Fischereitechnik oder zum Diplomfischerei- und Meeresbiologen erfolgt an der Universität Rostock. Zur Zeit verfügen etwa 8 v.H. der in der F. Beschäftigten über einen Hochschulabschluß und 15 v.H. über einen Fachschulabschluß. Die meereskundliche und fischereiwissenschaftliche Forschung der DDR erfolgt vor allem in folgenden Institutionen: Institut für Hochseefischerei und Fischverarbeitung in Rostock-Marienehe; Institut für Meereskunde der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (AdL) in Warnemünde; Fachbereich Meeres- und Fischereibiologie der Sektion Biologie an der Universität Rostock. Außerdem verfügt die DDR über 5 Forschungsschiffe („Ernst Haeckel“, „Eisbär“, „Karl Liebknecht“, „Alexander von Humboldt“ und „Prof. Albrecht Penck“). Für die Zusammenarbeit der Forschungseinrichtungen besteht seit 1968 ein wissenschaftlicher Beirat. 3. Die Küstenfischerei der DDR ist als Betrieb des Fischkombinates Rostock dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie direkt unterstellt. Sie wird einerseits als Kutterfischerei in der Ostsee (z. T. auch in der Nordsee) betrieben und andererseits als Korb-, Angel-, Stellnetz-, Treibnetz- oder Reusenfischerei. Sie verkörpert damit die traditionellen Formen des Fischfangs an der mitteldeutschen Ostseeküste. Bei rd. 3.400 Beschäftigten konnte im Zeitraum 1971–1975 das Fangergebnis von rd. 30.000 t auf über 60.000 t 1982 erhöht werden. Diese erfolgreiche Entwicklung ist auf die Steigerung der Fänge im stehenden Gewässer (Küstenfischerei) zurückzuführen, die mit rd. 20.000 t (rd. 40 v.H.) am Gesamtergebnis des Jahres 1975 beteiligt war. Als Ursache der positiven Entwicklung ist u.a. die Käfighaltung von Edelfischen in den Küsten-, Bodden- und Haffgewässern anzusehen. Dieses Verfahren, von Wissenschaftlern der VEB Fischwirtschaft im Bezirk Rostock entwickelt, brachte 1974 rd. 70 t und 1980 rd. 700 t Forellen. Der Ertrag soll bis 1985 auf über 1100 t erhöht werden. Gleichzeitig werden ähnliche Haltungsformen mit Karpfen und anderen Edelfischen im Brachwasser der Ostsee untersucht. Da die Anlandung der Kutterflotte seit Jahren stagniert, ist man dazu übergegangen, die Kutter bei Bedarf über die an der Küste bestehenden Fischereibezirksgrenzen hinweg zu versetzen. Darüber hinaus werden veraltete Kutter ausgesondert und durch größere und komfortable Fahrzeuge der 26,5-m-Klasse und durch Heckkutter (B 403) aus polnischer Produktion ersetzt. 1982 verfügte die See- und Küstenfischerei über 120 Kutter: In Zusammenhang mit der Einrichtung von Territorialgewässern in der Ostsee und mit Artikel XII Abs. 1 der „Konvention über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten“ vom 13. 9. 1973 (GBl. II, 1974, S. 193) sind die gesetzlichen Bestimmungen über die Aufgaben des Oberfischmeisteramtes und über die Bildung einer Fischereikontrollbehörde in den Jahren 1974–1977 mehrfach modifiziert und schließlich mit Wirkung vom 1. 1. 1979 außer Kraft gesetzt worden. Zum gleichen Zeitpunkt wurden die bereits erwähnte Fischereiordnung und das Statut des Fischereiaufsichtsamtes der DDR wirksam (GBl. I, 1979, S. 38–46). Die Vollmacht des Fischereiaufsichtsamtes erstreckt sich nunmehr auf den gesamten Fischfang in den Territorialgewässern (Fischereischutzzone s. o.) und umfaßt gleichzeitig wie bisher die von der See- und Küstenfischerei bewirtschafteten Gewässer, die um die von der Binnenfischerei des Bezirkes Rostock bewirtschafteten Flächen erweitert und (bereits seit 1976) in insgesamt 9 Fischfangbezirke gegliedert sind. Die Einhaltung der für die See- und Küstenfischerei geltenden Bestimmungen (Mindestmaße für Fangfische, Fanggeräte, Schonbezirke und Schonzeiten, Fischkrankheiten) wird in den Fangbezirken durch Fischereiaufsichtsstellen gewährleistet, die vom Fischereiaufsichtsamt geleitet werden. Das Fischereiaufsichtsamt untersteht dem Ministerium für Bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie, das auch den Leiter dieser Behörde und dessen Stellvertreter beruft und abberuft. Die strukturelle und institutionelle Entwicklung der See- und Küstenfischerei der DDR weist zahlreiche Parallelen zur Entwicklung der bäuerlichen Landwirtschaft auf. Bei Kriegsende befanden sich die verbliebenen Kutter und das sonstige Fanggerät im privaten Eigentum der Fischer. Zunächst wurden die schon in der Vorkriegszeit auf der Insel Rügen bestehenden Fanggenossenschaften der Küstenfischer (Kommünen) zu Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer (Kurzform Fischereiproduktionsgenossenschaften = FPG) umgebildet. Nach diesem Beispiel erfolgte der Aufbau bzw. die Gründung weiterer FPG, in die auch die Kutterfischerei einbezogen wurde. Von den 51 FPG des Jahres 1965 befaßten sich 35 mit Küstenfische[S. 416]rei. Die Gesamtzahl der Genossenschaften nahm von 1960 (55 FPG) bis 1982 auf 27 FPG ab. Sie wurden schon am 1. 11. 1968 gemeinsam mit 9 Fischverarbeitungsbetrieben (2 VEB-Fischverarbeitungsbetriebe, 4 Betriebe mit staatlicher Beteiligung, 1 PGH und 2 Privatbetriebe) zu einem Kooperationsverband der bezirksgeleiteten Fischindustrie zusammengeschlossen. 1982 gehörten dem Kooperationsverband neben den 27 FPG 5 VEB-Fischverarbeitungsbetriebe an, denen der VEB Fischwirtschaft in Warnemünde als Leitbetrieb vorsteht. Wie in der Landwirtschaft werden in der See- und Küstenfischerei Kooperative Einrichtungen (KOE) gegründet, an denen entweder ausschließlich FPG (= Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen) oder aber FPG und Volkseigene Betriebe (VEB) der F. (= Zwischenbetriebliche Einrichtungen) beteiligt sind (AO über kooperative Einrichtungen in der See- und Küstenfischerei vom 30. 12. 1977; GBl. SDr. 944, S. 11–13). KOE der See- und Küstenfischerei errichten und unterhalten Fischaufzucht- und Mastanlagen, sie nutzen gemeinsam Kühlanlagen und Verarbeitungskapazitäten sowie Einrichtungen für die Herstellung von Rationalisierungsmitteln und für Reparaturarbeiten. Abweichend von den Bestimmungen für die KOE der Landwirtschaft entsteht durch die Beteiligung an den KOE der See- und Küstenfischerei kein „kooperatives Eigentum“. Vielmehr bleiben nach der AO vom 30. 12. 1977 die beteiligten Betriebe Eigentümer ihrer Produktionsmittel und sind ihrem Beteiligungsanteil entsprechend am Wirtschaftsergebnis beteiligt. Wie die LPG in der Landwirtschaft haben die FPG im Jahr 1977 ein neues Statut erhalten (Agrarpolitik; Landwirtschaftliche Betriebsformen). Es wurde am 10. 11. 1977 in Rostock auf einer Delegiertenkonferenz beraten (Bauernkongreß der DDR) und am 15. 12. 1977 vom Ministerrat der DDR bestätigt (GBl. I, 1978. S. 49, und SDr. Nr. 944, S. 3 f.). Die bisherigen Statuten der FPG waren dem Musterstatut folgend bis zum 30. 6. 1978 abzuändern und den Räten der Kreise zur Registrierung vorzulegen. Im Gegensatz zur Landwirtschaft dürfen jedoch die FPG nur dann Werktätige im Arbeitsrechtsverhältnis beschäftigen (Arbeiter und Angestellte), wenn es sich um eine befristete Tätigkeit handelt (Zustimmung des Kreises erforderlich), oder aber, wenn die Aufnahme der Werktätigen als Mitglieder durch die nächstfolgende Vollversammlung der Genossenschaft vorgesehen ist. 4. Die Binnenfischerei der DDR wird (mit Ausnahme des Bezirks Rostock) durch das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) (Sektor Binnenfischerei) geleitet. Sie wird auf der Grundlage des Fischereigesetzes vom 2. 12. 1959 (GBl. I, S. 864) und der AO über die fischwirtschaftliche Nutzung der Binnengewässer, die Ausübung des Fischfanges und des Angelsportes im Bereich der Binnenfischerei der DDR (Binnenfischereiordnung) vom 16. 7. 1981 (GBl. I, S. 290) vollzogen. Die fischbare Wasserfläche umfaßte 1983 rd. 130.000 ha, die zu 115.300 ha aus See- und Flußgewässern und zu 13.500 ha aus Teichen bestanden. Ferner wird ein geringer Anteil der Wasserfläche für die Erzeugung von Satzfisch in Intensivanlagen sowie für den Bedarf des Deutschen Anglerverbandes der DDR (DAV) in Anspruch genommen (Angelsport). Die Bewirtschaftung der Wasserflächen obliegt den 3.125 Beschäftigten der Binnenfischerei in 14 VEB Binnenfischerei, 30 Produktionsgenossenschaften der Binnenfischerei und 7 kooperativen Einrichtungen. Die Volkseigenen Betriebe (VEB) Binnenfischerei bewirtschaften mit rd. 1800 Mitarbeitern etwa 85 v.H. der Teichflächen und 40 v.H. der Seegewässer. Daneben arbeiten in den Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF) rd. 700 Mitglieder in der Binnenfischerei. Im Gegensatz zu den FPG haben die PwF erst am 1. 10. 1981 ein neues Statut erhalten (GBl. I, 1981, S. 349, und SDr. Nr. 1075). Die bisherigen Statuten der PwF waren dem Musterstatut folgend bis zum 28. 2. 1982 abzuändern und dem Rat des Bezirkes zur Registrierung vorzulegen. Gleichzeitig wurden die PwF in Produktionsgenossenschaften der Binnenfischer (PGB) umbenannt. Rd. 38.000 ha Gewässerfläche werden zusätzlich durch die etwa 490.000 Mitglieder des DAV genutzt, die 1981 283 t Karpfen, 145 t Buntfische und 50 t Forellen ablieferten. Auch die Binnenfischerei wird von den Problemen des internationalen Seerechtes insofern berührt, als die Erzeugung maximal gesteigert werden und 1985 mit 22.000 t Speisefisch um gut 50 v.H. über dem Ergebnis von 1980 liegen soll. 1982 wurden bereits knapp 20.000 t erreicht, darunter 10.000 t Karpfen und 4.400 t Forellen. Da die Erträge der Seen- und Küstenfischerei (jährlich z. Z. 60.000 t) relativ konstant sind, können Produktionsziele nur durch eine weitere Intensivierung der Teichwirtschaft verwirklicht werden. Der Durchschnittsertrag der Teichwirtschaften betrug 1982 rd. 1200 kg/ha Teichfläche. In der Fluß- und Seenfischerei wurden dagegen etwa nur 40 kg/ha Wasserfläche erzielt. Der Produktionssteigerung dienen u.a. die intensive Besatzwirtschaft (einschließlich Düngung und Schutz[S. 417]impfung), die Käfighaltung (= Senkung des Futteraufwandes von 4,5 kg auf 2,1 kg je kg Zuwachs), die Verwendung des Kühlwassers von Kraftwerken (das mit 22–28°C dem Temperaturoptimum für die Karpfenhaltung entspricht) sowohl für die Aufzucht von Setzlingen als auch für die Mast, die Rinnenhaltung in der Forellenzucht, die künstliche Befruchtung des Fischlaichs in Brutapparaten sowie die Einführung neuer Fischarten. Der Intensivierung dient weiterhin die Spezialisierung der Betriebe auf einen bestimmten Produktionszweig (Forellenzuchtzentrum im VEB Binnenfischerei Potsdam, Satzkarpfenproduktion im VEB Binnenfischerei Königswartha). Mit Hilfe dieser und anderer Maßnahmen gelang es z.B., den Durchschnittsertrag der Karpfenteichwirtschaften von 839 kg/ha (1970) auf rd. 1300 kg/ha Wasserfläche um 54,9 v.H. im Jahr 1983 zu steigern. (In Ausnahmefällen konnten bis zu 5.000 kg Speisefisch je ha Wasserfläche erzielt werden.) Eine Folge der Spezialisierung ist die Einführung von Kooperationsverbänden (KOV) nach landwirtschaftlichem Vorbild. Der Gründung des ersten Verbandes (1968) sind bisher weitere 7 gefolgt. In diesen Verbänden sind die VEB Binnenfischerei, PGB, evtl. ZBE Fischproduktion, der DAV, das Institut für Binnenfischerei und/oder die Ingenieurschule für Binnenfischerei sowie die Einzelhandelsverbände (VE Fischhandel, Bezirksdirektion der HO, Bezirksverband der Konsumgenossenschaften) vertreten. Häufig unterhalten die KOV in den Städten und Gemeinden eigene Verkaufsstellen. Von den 1980 in der Binnenfischerei beschäftigten Mitarbeitern hatten 73,9 v.H. eine Berufsausbildung als Binnenfischer abgeschlossen, 9,6 v.H. hatten ein Fachschulstudium und 4,0 v.H. ein Hochschulstudium absolviert. Die Ausbildung als „Binnenfischer“ erfolgt nach Abschluß der 10. Klasse der POS in 2 Jahren bzw. bei Abschluß der 8. Klasse der POS in 3 Jahren. Das berufstheoretische Wissen vermittelt die „Fischereischule Königswartha“, Kr. Bautzen, die berufspraktische Ausbildung erhalten die Lehrlinge in (5) anerkannten Lehrbetrieben. Bei erfolgreichem Abschluß und entsprechendem Studienauftrag kann an der Ingenieurschule für Binnenfischerei, Hubertushöhe, Kr. Storkow (Bez. Frankfurt/Oder), in 3jährigem Direktstudium (bei einem Jahr Studienpraxis) die Ausbildung zum Ingenieur der Binnenfischerei (früher staatlich geprüfter Fischwirt) erfolgen. Die Möglichkeit zur Ausbildung zu Diplomfischereiingenieuren (früher Diplomfischwirt) besteht für die Binnen- wie für die Küstenfischerei an der Sektion für Tierzucht und Veterinärmedizin der Humboldt-Universität Berlin (2 Jahre Grundstudium, 2 Jahre Fachstudium). Zur weiteren Qualifizierung wird ein postgraduales Studium auf dem Gebiet des Fischgesundheitsdienstes angeboten. Die Forschung der Binnenfischerei ist im Institut für Binnenfischerei Berlin-Friedrichshagen, das mit seiner Zweigstelle für Mechanisierung, Jägershof bei Potsdam der AdL untersteht, konzentriert. In diesem Institut waren im Herbst 1979 insgesamt 104 Mitarbeiter tätig. Fischwirtschaftliches Organ sind die Zeitschrift für die Binnenfischerei der DDR sowie die Vereinszeitung Deutscher Angelsport. 5. Fischvermarktung. Als leichtverderbliche Ware stellen die angelandeten Fische hinsichtlich der schnellen Be- und Verarbeitung und des Handels hohe Anforderungen. Eine besondere Schwierigkeit bestand für die DDR darin, daß die Verarbeitungsindustrie der deutschen F. fast ausschließlich an den Nordseehäfen konzentriert war. Eine Ausnahme bildeten die relativ kleinen traditionellen Verarbeitungsbetriebe der See- und Küstenfischerei (Aalräuchereien, Sprottenherstellung usw.). Es wurden infolgedessen völlig neue Be- und Verarbeitungskapazitäten errichtet. Die Be- und Verarbeitung der Fänge der großen und kleinen Hochseefischerei erfolgt in den Betrieben des Fischkombinates Rostock. Insgesamt beschäftigt die Fischindustrie in rd. 120 Betrieben z. Z. 10.000 Mitarbeiter. Der Absatz der Produkte wird zentral durch die Absatzorganisation Fisch (AOF) betrieben. Der Einzelhandel erfolgt in den Verkaufsstellen des VE-Fischhandels der Handels-Organisation (HO) und der Konsumgenossenschaften. Daneben werden zunehmend im Rahmen der Kooperationsverbände Kooperationsverkaufsstellen für Frischfisch und Fischpräserven der Binnenfischerei eingerichtet (Binnenhandel). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 413–417 Finanzwissenschaft und Finanzökonomie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlaggenDDR A-Z 1985
Wissenschaftlich-technischer Vorlauf (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1. Bezeichnung im weiteren Sinn für die Analyse und Prognose der Entwicklungstendenzen von Wissenschaft und Technik innerhalb der DDR und in internationaler Sicht, auf deren Grundlage wissenschaftlich-technische Arbeitsprogramme zusammengestellt und durchgeführt werden. Programme und deren Ergebnisse sollen als „Erkenntnisvorlauf“ ein schnelles Wirtschaftswachstum und eine gesellschaftspolitisch vertretbare soziale Entwicklung über einen längeren Zeitraum hervorrufen. 2. Bezeichnung im engeren Sinne für die Phase der wissenschaftlichen und technischen Vorbereitung der industriellen Produktion. Ziel des WtV. ist es, den Anschluß an die führenden Industrieländer im technischen Niveau, der Rentabilität der Fertigungsprozesse und der Erzeugnisprogramme durch eine ausreichende Grundlagenforschung, angewandte Forschung und Konstruktion zu erreichen bzw. zu stabilisieren. An die Stelle der Bezeichnung WtV. ist seit den Jahren 1972/73 häufiger der enger auf den Industriebetrieb bezogene Begriff Produktionsvorbereitung getreten. Produktionsvorbereitung umfaßt die betrieblichen Teilphasen Forschung, Entwicklung und Überführung der Entwicklungsresultate in die Fertigung. Forschung; Planung; Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1526 Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ)DDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Hausgemeinschaften (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Gelten als wichtige Form des Gemeinschaftslebens der Bürger im Wohngebiet (auch Wohnbezirk) Mit ihrer Hilfe soll jener Prozeß der Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen auch im Freizeitbereich gefördert werden, den die Partei vor allem im Arbeitsleben ständig zu initiieren sucht. Seit Mai 1953 erfolgte die Bildung von H. als Stützpunkten der Nationalen Front für die politisch-ideologische Arbeit mit den Bürgern. Sie sind heute die untersten Gremien der Nationalen Front, in denen staatliche und gesellschaftliche Aktivitäten unter Führung der SED zusammenfließen. Ihre Bildung erfolgt auf dem Wege einer Entscheidung der Hausversammlung mit Unterstützung des Wohngebietsausschusses der Nationalen Front. Sie wählen eine H.-Leitung und beschließen in der Regel ein Arbeitsprogramm. Ihre allgemeine Funktion besteht in der Gestaltung sozialistischer Beziehungen zwischen den Hausbewohnern, im gemeinsamen Lösen von Aufgaben im Hause, in der Vertretung der Interessen der H. gegenüber staatlichen Organen und Institutionen. Sie sollen wirtschaftliche Probleme lösen helfen und auch durch verstärkte ideologische Arbeit zur Bereicherung des geistig-kulturellen Lebens der Hausbewohner beitragen. Zu den Aufgaben einer H. gehören im einzelnen: das regelmäßige persönliche politische Gespräch mit allen Hausbewohnern; die Anregung von Initiativen der Bürger zur Erhaltung der Bausubstanz, zur Verbesserung der Wohnverhältnisse und zur Verschönerung der Grundstücke im Rahmen des Wettbewerbs „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“; die Beteiligung an Aufbaueinsätzen im Wohngebiet und in der Gemeinde; die Entwicklung der staatsbürgerlichen Aktivität aller Hausbewohner, insbesondere bei der Plandiskussion, der freiwilligen ehrenamtlichen Arbeit, der gesellschaftlichen Kontrolle; die Durchführung von Solidaritätsaktionen; die gemeinschaftliche Gestaltung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens; die Organisierung der Nachbarschaftshilfe; die Betreuung älterer Bürger; die gegenseitige Unterstützung bei Qualifizierung und Bildung; die Überwindung kleinerer Differenzen im Zusammenleben der Hausbewohner und die Durchsetzung der Hausordnung; die „Erschließung materieller Reserven“ (Altstoffe, Abfälle); die rationelle Verwendung der Energie; enge Zusammenarbeit über die Ausschüsse der Nationalen Front mit der kommunalen Wohnungsverwaltung, dem VEB Gebäudewirtschaft bzw. den Leitungen der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften oder der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften. Da in vielen Fällen die H.-Leitung nicht genügend aktiv ist, lastet die meiste Arbeit auf ihrem Vorsitzenden, dem Hausvertrauensmann (pl.: Hausvertrauensleute). Der Hausvertrauensmann ist als der politische Funktionär der Nationalen Front im jeweiligen Wohnhaus zu betrachten. Da es keine andere Form gibt, über die die Bürger derart umfassend zum gemeinsamen Handeln mobilisiert werden können, wird der Bildung von H. wachsende Bedeutung beigemessen. Sie existieren jedoch noch keineswegs überall, und besonders in kleineren Gemeinden sowie in privaten Häusern begegnet ihre Einrichtung immer wieder Schwierigkeiten. Um die Arbeit von H. zu stimulieren, organisieren Ausschüsse der Nationalen Front Wettbewerbe um den Titel „Vorbildliche Hausgemeinschaft“. Seit einigen Jahren empfiehlt man den H., Chroniken anzufertigen (Hauschroniken), die als Nachweis über die Entwicklung einer H. dienen und zugleich eine gemeinschaftsbildende Funktion ausüben sollen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 507 Hausgeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HaushaltDDR A-Z 1979
Wiedervereinigungspolitik der SED (1979)
Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1969 1975 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1969 1975 Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1174 Wiedergutmachung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wilhelm-Pieck-Universität RostockDDR A-Z 1979
Amateurfunk (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 Funkamateuren ist es mit Genehmigung des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen erlaubt, sich mit der Funktechnik und dem Betrieb von Amateurfunkstellen zu befassen. Die Ausbildung von Bürgern zu Funkamateuren obliegt der Gesellschaft für Sport und Technik (GST). A.-Genehmigungen sind gebührenpflichtig. Sie werden in Form von Genehmigungsurkunden nach bestandener Prüfung vor einer Prüfungskommission, die aus einem Beauftragten des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen und mindestens 3 Sachverständigen der GST besteht, erteilt. Die Bedingungen für den A. ergeben sich aus der A.-Ordnung der DDR, die am 1. 1. 78 in Kraft getreten ist (GBl. I, 1977. S. 325). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 40 Altguthaben und -Ablösungsanleihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AmbulatoriumDDR A-Z 1979
Versicherung der volkseigenen Wirtschaft (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 [S. 1134]Am 1. 1. 1969 trat eine Neuregelung des Versicherungssystems der Volkseigenen Betriebe in Kraft, das verschiedene Formen der Pflichtversicherung und der freiwilligen V. miteinander verbindet. Seitdem bleibt — im Zuge der stärker betonten Eigenverantwortlichkeit der Betriebe — die Pflicht-V. auf ein Mindestmaß begrenzt, während das Angebot an freiwilligen V.-Formen erweitert wurde. Rechnungstechnisch werden die Beiträge unterschiedlich behandelt: die Beiträge der Pflicht-V. erscheinen in der Bilanz als Bestandteil der Kosten, die der freiwilligen V. sind aus den Nettogewinnen der Betriebe zu zahlen. Aus den Beitragszahlungen der Betriebe werden die Fonds der V.-Einrichtungen gebildet. Die Pflicht-V. gewährt den Betrieben V.-Schutz für ihr Anlage- und Umlaufvermögen gegen unvorhergesehene Naturereignisse wie etwa Blitzschlag, Hagel, Sturmflut, Erdbeben und andere Katastrophen, z. B. Brand oder Explosion. Bestandteile der Pflicht-V. sind ferner die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Unfall-Versicherung für die Arbeiter und Angestellten der volkseigenen Betriebe und Einrichtungen. Die gebräuchlichsten Formen der freiwilligen V. sind die allgemeine Haftpflicht-V., die Kfz-Kasko-V., die Transport-V., die Leitungswasser- und die Einbruch-Diebstahl-V. Ein wichtiger Bestandteil der Versicherungspolitik im Bereich der volkseigenen Wirtschaft ist die Schadensverhütungsarbeit der Staatlichen Versicherung der DDR. Das Zivilgesetzbuch der DDR vom 19. 6. 1975 verpflichtet Versicherungsnehmer und Versicherte zur Schadensverhütung und zur Minderung von Schäden (§§ 253 und 254 ZGB; Zivilrecht). Die Wirksamkeit dieser gesetzlichen Vorschriften zur Verhinderung oder Reduzierung volkswirtschaftlicher Verluste wird durch „moralische und ökonomische Stimuli“, durch Auflagen an die Betriebe, durch Sanktionen oder durch Kürzung von Versicherungsleistungen beim Verstoß gegen Auflagen und Sicherheitsvorschriften gefördert. Nachweisliche Erfolge hatte die Schadensverhütung auf dem Gebiet der Arbeitsunfälle, deren Quote von 40,4 Fällen je 1000 Beschäftigte 1971 auf 32,6 Fälle 1976 zurückging. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1134 Versandhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VersicherungsaufsichtDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Industriepreisreform (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 Zur Überwindung der erheblichen Preisverzerrungen wurde in den Jahren 1964 bis 1967 als eine wichtige Maßnahme der Reformen des NÖS eine umfangreiche I. durchgeführt. Ihr war 1963 die Grundmittelumbewertung, mit der das Anlagevermögen zu einheitlichen Preisen bewertet wurde, sowie darauf aufbauend eine Abschreibungsreform (Abschreibungen) vorausgegangen, um bei der Preisneufestsetzung sinnvollere Abschreibungen berücksichtigen zu können. Die I. erfolgte in drei Stufen: Von der ersten Etappe von 1964 wurden die Preise wichtiger Rohstoffe wie z. B. Kohle, Energie, Erze, Eisen, Stahl und chemische Grundstoffe mit einem Produktionsvolumen von 50 Mrd. Mark betroffen und um durchschnittlich 70 v. H. erhöht. In der zweiten Etappe von 1965 folgten für ein Produktionsvolumen von ebenfalls 50 Mrd. Mark Preisheraufsetzungen von durchschnittlich 40 v. H.; erfaßt wurden Erzeugnisse wie Holz, Papier, Pappe, Baustoffe, Kabel und Drähte, Chemieerzeugnisse. Anfang 1967 wurde schließlich die dritte Etappe abgeschlossen, die sich auf Fertigerzeugnisse — insbesondere Ausrüstungsgüter und Bauleistungen, aber auch Erzeugnisse der Leicht- sowie der Lebensmittelindustrie — bezog. Für ein Produktionsvolumen von rund 100 Mrd. Mark ergab sich eine durchschnittliche Verteuerung von 4 v. H. Entscheidend war bei der Preisreform eine Veränderung der betrieblichen Kalkulationsrichtlinien, nach der die zulässigen Gewinnsätze nur noch auf die Verarbeitungskosten (= betrieblicher Nettoproduktionswert) und nicht — wie vorher — auf die Summe aus Material- und Verarbeitungskosten bezogen werden durften. Da[S. 413]mit wurde die Höhe des erzielten Gewinns ausschließlich von der betrieblichen Eigenleistung abhängig. Durch die Wahl dieser Bemessungsgrundlage wurde vermieden, daß sich der Einsatz teuerer Materialien sowie die Erzeugung übermäßig materialintensiver Produkte für den Betrieb gewinnbringend auswirkte. Trotz der Verbesserungen zeigten die Preise jedoch noch immer erhebliche Mängel: Neben der Vernachlässigung des Kapitalzinses als Kostenfaktor bei der Preiskalkulation, der unvollkommenen Berücksichtigung der Knappheiten der Produktionsfaktoren wiesen die Preise insbesondere eine zu geringe Flexibilität auf, um kurzfristigen Nachfrageeinflüssen wirksam begegnen zu können. Zwar wurden Ende der sechziger Jahre Maßnahmen zur Preisdynamisierung entwickelt (Preissystem und Preispolitik) und mit der Einführung des fondsbezogenen Preises auch der notwendige Kapitalaufwand im Preis berücksichtigt. Der Erfolg dieser Verbesserungen blieb jedoch begrenzt, da mit der Rezentralisierung des Wirtschaftssystems zum Jahresende 1970 die ohnehin unvollkommenen Preisdynamisierungsinstrumente wieder aufgehoben und die Weiterführung des Übergangs zu fondsbezogenen Preisen — bis auf weiteres — abgebrochen worden ist. Damit gelten noch heute für einen großen Teil der Erzeugnisse die mit der I. geschaffenen Preise. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 412–413 Industriepreise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustrierohstoffeDDR A-Z 1975
Vereinigung Organisationseigener Betriebe (VOB) (1975)
Siehe auch: Vereinigung organisationseigener Betriebe: 1965 1966 1969 Vereinigung Organisationseigener Betriebe (VOB): 1979 1985 Wirtschaftliche Unternehmen der Parteien, meist Zeitungsverlage. Es gibt je eine VOB Zentrag (SED); VOB Aufwärts (LDP). VOB Union (CDU) und VOB National (NDPD). Diese Wirtschaftsbetriebe stellen die Hauptquellen für die Finanzierung der Parteien dar. VOB; Zentrag besteht aus 90 großen Druckereien und. Verlagen, die knapp 90 v. H. dies Leistungsvermögens aller Druckereien und Verlage ausmachen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 888 Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB.)DDR A-Z 1975
Terror (1975)
Siehe auch: Terror: 1969 1979 Terrorismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatsverbrechen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 861 Territorialverteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TextilindustrieDDR A-Z 1975
Landschaftspflege (1975)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Naturschutz. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 498 Landklubs der Intelligenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandtechnikDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Credo, Renate (1969)
* 14. 10. 1920 in Berlin-Spandau. Direktor des VEB Fotochemische Werke in Berlin-Köpenick seit 1965. Mitgl. der SED seit 1946, des ZK der SED seit Januar 1963. Mitgl. der Frauenkommission beim SED-Politbüro. Ausbildung zur Diplom-Chemikerin, 1945 KPD. Referentin in der Landesregierung Thüringen, Dozentin an der ABF Jena, danach hohe Wirtschaftsfunktionen, so Werkleiterin des VEB Kali-Chemie Berlin; seit 1965 in jetziger Position. Auszeichnungen: u.a. Vaterl. Verdienstorden in Bronze (1964). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 756 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Correns, Erich, Prof. Dr. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dahlem, FranzDDR A-Z 1969
Deutsche Künstler-Agentur (1969)
Siehe auch: Deutsche Künstler-Agentur: 1975 1979 Künstler-Agentur der DDR: 1975 1979 1985 Künstler-Agentur, Deutsche: 1962 1963 1965 1966 Zentrale des VEB Konzert- und Gastspieldirektionen, die (bis 1952 unter der Bezeichnung Deutscher Veranstaltungsdienst, dann Deutsche Konzert- und Gastspieldirektion) nahezu monopolistisch die Vermittlung aller Darbietungen der darstellenden Kunst (einschl. Kabarett, Variete, Artistik, Puppenspiel) besorgt. Die DKA ist dem Ministerium für Kultur, Sektor Veranstaltungswesen, unterstellt, koordiniert die Vermittlung von Spitzenkünstlern innerhalb Mitteldeutschlands und führt im Zusammenwirken mit dem Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler Tourneen ausländischer Ensembles sowie solcher aus der BRD in Mitteldeutschland durch (Kultureller Austausch). Nach einer Äußerung des stellv. Kulturministers Bork vom April 1967 erfüllt die DKA ihre Aufgabe, „Instrument zur Entwicklung des sozialistischen Unterhaltungswesens“ zu sein, aber noch nicht; dazu bedürfe es einer klaren Konzeption und der zuverlässigen Anleitung durch das Ministerium (Bestätigung langfristiger Pläne, Genehmigung aller Verträge vor Abschluß, strenge Kontrolle der Devisen). Generaldirektor: Ernst Zielke. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 149 Deutsche Investitionsbank (DIB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Liga für die Vereinten NationenDDR A-Z 1969
Kinderkrippen (1969)
Siehe auch: Kinderkrippe, Kindergarten: 1985 Kinderkrippen: 1965 1966 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 1979 K. dienen der Unterbringung von Kindern im Alter bis zu 3 J. über Tag oder für die ganze Arbeitswoche. Ebenso wie Kindergärten (für 3- bis 6jährige) sollen sie die berufstätigen und studierenden Mütter von der Sorge um die Kinder entlasten und damit für Erwerbsarbeit, selbst in Schichtarbeit, verfügbar machen (Arbeitspolitik, Frauen). 1967 gab es 3.766 K., darunter 3.103 staatliche, 655 betriebliche mit insgesamt 136.122 Plätzen, von denen 105.467 in staatlichen, 30.474 in betrieblichen K. zur Verfügung standen. Die Zahl der Saison-K. betrug 1.120 mit 13.596 Plätzen. Die dem Ministerium für Gesundheitswesen unterstehenden K. gehören zu den Einrichtungen der Vorschulerziehung (§ 10 des Bildungs-G 3 vom 25. 2. 1965). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 327 Kinderheime A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kinder- und JugendliteraturDDR A-Z 1969
Fonds-Technik (1969)
Siehe auch: Fonds Technik: 1975 1979 Technik, Fonds: 1966 VVB. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 214 Fonds der Volksvertretungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ForderungseinzugsverfahrenDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Ministerium der Justiz (1966)
Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Ministerium der Justiz (MdJ): 1985 Justizverwaltung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 320 Ministerium der Finanzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium des Innern (MdI)DDR A-Z 1966
VVB-Binnenfischerei (1966)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Fischerei. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 517 VVB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVB ForstwirtschaftDDR A-Z 1966
Selbständige Abteilung (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 Verwaltung, d.h. Untergliederung des Ministeriums für Nationale Verteidigung, die mit allen Arten der Zersetzung und Verleumdung die Verteidigungskräfte der BRD unterwühlen soll: Durch Versendung fingierter Briefe und Schriftstücke, durch Tarnzeitschriften, die meist erst aus der SBZ eingeschmuggelt werden. (Infiltration) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 423 Selbmann, Fritz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SelbstbestimmungDDR A-Z 1966
1966: F
Fachhochschulen Fachschulen Fahneneid Familiengesetzbuch Familienpolitik Familienrecht Familienzusammenführung Faschismus FDGB FDJ FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Feiertage Felsenstein, Walter Feriendienst des FDGB Feriengestaltung Fernsehakademie Fernsehen Fernstudium Festigungsbrigade Festival Feuerschutzpolizei FGB FGS Fichtner, Kurt Filmaktiv Filmarchiv, Staatliches Filmwesen Finanzausgleich Finanzbeirat Finanzberichterstattung Finanzschulden Finanzsystem Fischerei Fischereibeiräte Fischereirecht Flagge Florin, Peter Flüchtlinge Flüchtlingsvermögen Flugzeugindustrie Fluktuation Fonds Fonds der Volksvertretungen Forderungseinzugsverfahren Formalismus Forschung Forschung, ökonomische Forschungsgemeinschaft Forschungsrat, Deutscher Forschung, Wissenschaftl.-technische Forstwirtschaft Fortschritt Fotothek, Deutsche Fraktionsbildung Frankenberg und Proschlitz, Egbert von Frankfurt (Oder) Franz-Carl-Weiskopf-Preis Frauen Frauenarbeit Frauenausschüsse Freiberg Freie Berufe Freie Deutsche Jugend Freier Deutscher Gewerkschaftsbund Freie Spitzen Freiheit Freiheitsentziehung Freiheitssender 904 Freital Freiwillige Gerichtsbarkeit Freiwilligkeit Freizeitgestaltung Freizügigkeit Freundschaftsgesellschaften Freundschaftskomitees Freundschaftsvertrag Freyer, Erwin Frieden Friedensfahrt Friedensgefährdung Friedensgrenze Friedenskampf Friedenskämpfer Friedensrat, Deutscher Friedensschutzgesetz Friedensvertrag Friedrich, Walter Frings, Theodor Fröhlich, Paul Fuchs, Klaus Fühmann, Franz Fünfjahrplan Fünfte Kolonne Funke, Otto Funktionalismus Funktionäre Futtermeister der DDR Futtermittelfonds, StaatlicherDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Jugendförderungsplan (1965)
Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Der J. wurde eingerichtet am 4. 2. 1954 durch die „5. Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“, das am 8. 2. 1950 erlassen worden war. Seit 4. 5. 1964 beruht der J. auf dem § 39 des „Jugendgesetzes“. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, ergänzt durch je einen örtlichen J. in den Betrieben, LPG, Städten und Ge[S. 205]meinden. Daran wirken neben der SED die FDJ und andere Massenorganisationen mit. Anfänglich sollte der J., wie es §~1 der Anordn. vom 4. 2. 1954 vorsah, der „Förderung der Jugend bei ihrer beruflichen, kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung“ dienen. Bald gelang es der SED (s. amtl. „Presse-Informationen“ vom 12. 5. 1958), „in die Pläne aufzunehmen, wie die Jugend durch gute Taten den Aufbau des Sozialismus unterstützt, während in den Jahren vorher oft nur einseitig festgehalten war, was zur Förderung der Jugend getan werden kann“. Laut „Junge Welt“ vom 4. 4. 1958 führt der J. zu „neuen Jugendbrigaden in unseren sozialistischen Betrieben, dem Abschluß von Brigadeverträgen als Grundlage für die Brigadearbeit und einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität“. Soll „Wettbewerb anspornen und die Arbeit der FDJ-Kontrollposten in den sozialistischen Betrieben der Industrie und Landwirtschaft als eine Form der Teilnahme der Jugend an der Lenkung und Leitung des Staates“ verstärken. — Der J. dient der parteipolitischen Lenkung der Jugend und führt zugleich zu einer verstärkten Ausbeutung. Seit 3. 2. 1956 vermeidet es die Regierung, über den J. Zahlen zu bringen. Seit Ausarbeitung des J. für 1959 (17. 12. 1958) wird er örtlich als Teil des Betriebskollektivvertrages abgeschlossen und möglichst mit der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise, Städte und Gemeinden verbunden. Er soll die Jugendlichen auch dazu bringen, „ihre Freizeit nutzbringend zu verwenden“ („Morgen“, 20. 1. 1959), soll sie formen nach den Zehn Geboten der sozialistischen Moral (so Werner Zscheile in „Junge Welt“, 19. 12. 1958). Die Anordn, des 1. Stellv. des Ministerrates für den J. 1963 legt fest, es sei „die Arbeit in Jugendbrigaden, Jugendabteilungen, Jugendschichten und anderen ständigen und zeitweiligen Jugendkollektiven die beste, tausendfach bewährte Form für die Förderung der Initiative und für die sozialistische Entwicklung unserer Jugend“ („Presse-Informationen“ vom 28. 1. 1963). Literaturangaben Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. *: Das Fachschulwesen in der Sowjetzone. (FB) 1958. 22 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 204–205 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendfragen, Amt fürDDR A-Z 1965
Veteranenklubs (1965)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 Einrichtung zur sozialen Betreuung und politischen Beeinflussung der wegen ihres hohen Alters nicht mehr berufstätigen Frauen und Männer. [S. 457]Nach der Losung „Arbeit ist vorbeugende Medizin gegen das Altern“ werden die Veteranen über die V. als Arbeitskräftereserven zu Dienstleistungs- und Aushilfsarbeiten herangezogen (Postzustelldienst usw.). In den Heimen der V. wird zumeist regelrechte Heimarbeit für die örtliche Industrie geleistet (Verpackungsarbeiten, Näharbeiten für die Textilindustrie usw.). 50 v. H. des Verdienstes wird für den Unterhalt des Heimes einbehalten. Organisatorisch und finanziell werden die Heime der V. von der Volkssolidarität betreut. Im März 1962 existierten 222, im Juli 1964 294 V. (Arbeitskräfte, Oma-Bewegung, Parteiveteranen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 456–457 Verwaltungsneugliederung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEWDDR A-Z 1965
Johannes-R.-Becher-Preis (1965)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Preis in Höhe von 20.000 DM für Werke der deutschen Lyrik. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 202 Jendretzky, Hans A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JohanngeorgenstadtDDR A-Z 1965
Marxismus-Leninismus (1965)
Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 273] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern“ (Kommun. Manifest). Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Dabei gehen sie davon aus, daß die ökonomischen Verhältnisse die wesentliche Triebkraft und mithin den Schlüssel für alle gesellschaftlichen Entwicklungen, spontane wie bewußt manipulierbare, darstellen: „Die Gesamtheit der Produktionsverhältnisse bildet die … reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen“ (Einl. zur „Kritik der politischen Ökonomie“). Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus (und Stalinismus) weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung stehen muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben“ (Lenin). Marx hat dabei von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges als des formalen Entwicklungsprinzips der Geschichte übernommen; anders als Hegel setzt er aber an die Stelle des Geistes die Materie im Sinn der Produktivkräfte als Motor bzw. Substrat der Entwicklung an. Er erklärt die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom „Materiellen“ her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Die „Erklärung von oben“, die rein geistige, an „objektiven“ Werten und Wahrheiten orientierte, auf Erkenntnis abgestellte traditionelle Philosophie und Wissenschaft wird dabei als den „parteilichen“ Standpunkt der Bourgeoisie vertretende und angeblich rechtfertigen wollende Pseudo-Wissenschaft (Objektivismus) abgelehnt. Nur die Marxisten hätten in ihrer Theorie die wahre „höchste“ Wissenschaft, zu der alle frühere Wissenschaft bestenfalls — nunmehr überholte — Vorstufe sei. Zugrunde liegt dabei die These, daß die materialistische Lehre zugleich die den Interessen des Proletariats korrespondierende Philosophie sei, da diesem auf Grund der Gesetze der materiellen Entwicklung die Zukunft gehören müsse. So soll sich aus den Interessen des Proletariats auch zwangsläufig ergeben, daß es, um möglichst schnell und effektiv an die Macht zu kommen, ausführlich den Materialismus studieren und sich nach den von ihm gewiesenen Regeln verhalten müsse. Daß sie sich nach diesen Lehren richtet, gibt der für ihre Auslegung allein zuständigen bolschewistischen Partei ihre in Anspruch genommene rationale Würde. Sie bestimmt mittels der Theorie die Linie und damit die Richtschnur für parteiliches Verhalten, womit zugleich alle abweichenden Meinungen (Abweichungen) politisch wie wissenschaftlich gebrandmarkt sind. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesellschaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Historischer Materialismus) auf seinen Höhepunkt. [S. 274]An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen und habe die Zivilisation entscheidend gefördert. Doch sei der Kapitalismus ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickle, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer des Proletariats, das er um seinen Lohn betrüge, indem er ihm zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich“ (Kommunistisches Manifest). Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültige letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen“ (Adresse des Generalrats). Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz“ (1. Bd., Volksausg., S. 680). 3. Materialistische Geschichtsauffassung Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ entgegengesetzt. Sie nannte die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft hervorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische Forderungen brachten, utopistisch (Utopie). Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Der Anspruch der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die die Auffassung vertritt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Die Arbeit des Menschen, die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis, sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich aber der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie). Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen [S. 275]„Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat and Revolution 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I.~Internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II.~Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsreformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische, Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. Gegen diese Bemühungen der II.~Internationale kämpfte Lenin, der spätere Begründer der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus in Rußland entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus (Bolschewismus) gab Lenin vor allem in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er 1917 vor der Oktoberrevolution verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Historischer Materialismus) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle kompromißhaften Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos als „opportunistisch“ ausgemerzt (Opportunismus). Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schlafe nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173). Da jeder Staat eine Diktatur sei, bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Übergangs-Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der entscheidende Motor der revolutionären Umgestaltung ist für Lenin die straff organisierte, aus einer aktiven Minderheit (zunächst den sog. „Berufsrevolutionären“) bestehende proletarische Partei, die als „Avantgarde der Arbeiterklasse“ in diese erst das revolutionäre Bewußtsein hineinträgt, sie organisiert und über sie hinaus (Bündnispolitik) eine Fülle weiterer Gruppen dem revolutionären Anliegen dienstbar macht. Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommun. Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon das Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u. 231). Die klassenlose Gesellschaft ist die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden [S. 276]wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220). Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde (Ausg. W. II, S. 667). Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden (Ausg. W. II, S. 691). 5. Die Umgestaltung der Theorie seit Lenins Tod a) Die Ära Stalin Die Probleme, denen Stalin sich 1924 bei Lenins Tod gegenübersah, ergaben sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium des Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren — ein Umstand, der Lenin bei der Durchführung der russischen Revolution deswegen wenig irritiert hatte, weil er 1917, in der Endphase des 1. Weltkrieges, fest damit gerechnet hatte, daß die Revolution von Rußland kurzfristig auf das hochindustrialisierte Mitteleuropa übergreifen würde. In der SU fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus: der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden, wobei das Verhältnis zum nichtbolschewistischen oder antibolschewistischen Ausland und damit die Frage der Instrumente zur Selbstbehauptung gegenüber dieser übrigen Welt Schlüsselfunktion erhielt. Diese Umgestaltung der Theorie, die Hand in Hand mit einer gewaltsamen Umstellung der sowjet. Wirtschaft und Gesellschaft, der Beseitigung der inner- politischen Gegner Stalins und dem Aufbau einer großen Militärmacht ging, wurde durch Stalin in zwei Schüben durchgeführt — 1934–1938 und 1947–1950, wobei, entsprechend der damaligen Lage der UdSSR, 1934 das Prinzip des proletarischen Internationalismus der revolutionären Bewegung (Komintern) den nationalen und patriotischen Belangen der SU und der KPdSU nachgeordnet wurde. Nach der Errichtung der bolschewistischen Herrschaft in den osteuropäischen Volksdemokratien wurde sodann nach dem 2. Weltkrieg das parteiliche Lehrgebäude durch die Lehre Stalins von der kalten „Revolution von oben“ ergänzt. (Stalinismus, Linguistik-Briefe) b) Umbau der Theorie nach Stalins Tod Nach Stalins Tod, vor allem seit dem XX. Parteitag der KPdSU (Anfang 1956) und neu bekräftigt durch den XXII. Parteitag (Oktober 1961), ist nach parteioffizieller Version eine Rückkehr zur „reinen Lehre Lenins“ erfolgt. Indes sei der M.-L. „schöpferisch weiterzuentwickeln“. Doch kann von einem vollkommenen Bruch mit der Ideologie der Ära Stalin nicht die Rede sein. Die Betonung der Rolle der Staatsmacht ist für die Jahrzehnte der Vollendung des Sozialismus (in den Volksdemokratien) bzw. des „Aufbaus des Kommunismus“ (in der UdSSR) erhalten geblieben. Doch sollen daneben die Gewerkschaftsorgane als partei-kontrollierte Instrumente der „Selbsttätigkeit“ der Massen aufgewertet werden. Die bolschewistische Partei werde mit dem Beginn des „Aufbaus des Kommunismus“ zur Partei des Volkes, behält aber ihre Vormachtstellung voll bei. Die Repressionsgewalt wurde lediglich dadurch abgeschwächt, daß — unter Verdammung der These Stalins von der fortschreitenden Verschärfung des Klassenkampfes auch innerhalb der sozialistischen Weltzone — für die bolschewistischen [S. 277]Länder ein Abbau des innerstaatlichen Terrors (Wiederherstellung der „demokratischen Gesetzlichkeit“) postuliert wurde. Offenbar geht die Tendenz — in Fortsetzung des im Frühjahr 1953 von Malenkow proklamierten „Neuen Kurses“ — dahin, die Volksmassen bei Aufrechterhaltung von Partei-, Staats- und Militärgewalt stärker und psychologisch einfühlsamer für das Regime zu aktivieren. Die Revision betrifft mithin in erster Linie die Außenpolitik — und zwar vor allem angesichts des Nukleargleichgewichts der zwei Weltmächte (Koexistenz, Nationaldemokratie) und das innere Gefüge der politischen Willensbildung (Kollektive Führung, Personenkult). Dabei bleibt das Prinzip des Demokratischen Zentralismus als Norm der Willensbildung ebenso erhalten wie die weltrevolutionäre Zielsetzung. Lediglich mit veränderter Einschätzung der Weltlage hat sich die Taktik gewandelt. Doch gibt es Hinweise auf positivistischere Tendenzen in der Wissenschaft, die sich z. T. von den Spekulationen des Dialektischen Materialismus weg und stärker technologischen und wirtschaftsorganisatorischen Fragen zugewendet hat (Liberman-Diskussion), wobei die Partei (Präsidium der KPdSU zur Frage der Krebsforschung 1962) ihren Autoritätsanspruch in wissenschaftlichen Fachfragen gemildert hat; größere Toleranz und verstärkte Sozialstaatlichkeit werden in der UdSSR selbst und einigen Volksdemokratien angestrebt, (Versachlichung, Liberalisierung); wieweit der deswegen ergangene Vorwurf der chinesischen Kommunisten, Chruschtschow und die Chefs der europäischen KPs seien „Revisionisten“ und Verräter an der Revolution, zu einer Aufweichung des Ostblocks oder gar zu einer Spaltung des bolschewistischen Lagers zu führen vermag, muß vorerst offenbleiben. (Sozialistisches Weltsystem, Chinesisch-sowjetischer Konflikt, Polyzentrismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). (Dalp-Taschenbücher 325). Bern 1960, A. Francke. 180 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie. 8. Aufl., Frankfurt a. M. 1962, Moritz Diesterweg. 204 S. Karisch, Rudolf: Christ und Diamat — Der Christ und der Dialektische Materialismus. 3., erw. Aufl., Berlin 1958, Morus-Verlag. 206 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M., 1962. 328 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Löwenthal, Fritz: Das kommunistische Experiment — Theorie und Praxis des Marxismus-Leninismus. Köln 1957, Markus-Verlag. 280 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, 3. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 4., erw. Aufl., Freiburg 1958, Herder. 693 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Bochenski, Joseph M., und Gerhart Niemeyer: Handbuch des Weltkommunismus. Freiburg i. Br. 1958, Karl Alber. 771 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Djilas, Milovan: Die neue Klasse — eine Analyse des kommunistischen Systems. München 1958, Kindler. 284 S. Leonhard, Wolfgang: Kreml ohne Stalin. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 648 S. u. 25 Abb. Meissner, Boris: Rußland unter Chruschtschow (Dok. u. Berichte d. Forschungsinst. d. Dt. Gesellsch. f. ausw. Pol. Bd. 15). München 1960, Oldenbourg. 714 S. Meissner, Boris: Sowjetdemokratie und bolschewistische Parteidiktatur (Die Demokratie im Wandel der Gesellschaft, hrsg. v. R. Löwenthal.) Berlin 1963, Colloquium Verlag. 192 S. Nollau, Günther: Zerfall des Weltkommunismus — Einheit oder Polyzentrismus. Köln 1963, Kiepenheuer und Witsch. 154 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Stolz, Otto: Sozialistische Errungenschaften für den Arbeiter? 4., erw. Aufl. (BMG) 1960. 79 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Boettcher, Erik: Die sowjetische Wirtschaftspolitik am Scheidewege. Tübingen 1959, Mohr. 323 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 273–277 Marxismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marxismus-Leninismus, Grundlagen desDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Produktionsnachweis (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 Der auf Grund des Produktionsplanes (Marktproduktion) in jeder LPG buchmäßig zu führende detaillierte Nachweis über Erzeugungsmengen und ihre Verwendung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 375 Produktionsmittelprimat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsprinzipDDR A-Z 1963
Gruppensieger im Wettbewerb (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Der VEB, der im sozialistischen ➝Wettbewerb seines Industriezweiges der beste geworden ist, wird durch eine Wanderfahne geehrt. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 186 Gruppe Ulbricht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GSOWDDR A-Z 1963
Komitee für Körperkultur und Sport, Staatliches (1963)
Siehe auch: Komitee für Körperkultur und Sport, Staatliches: 1962 1965 1966 Körperkultur und Sport, Komitee für: 1956 Körperkultur und Sport, Staatliches Komitee für: 1953 1954 1958 1959 1960 Staatliches Komitee für Körperkultur und Sport: 1969 1975 1979 Gegr. im Juli 1952 (VO vom 24. 7. 1952 – GBl. S. 635) mit Sitz in Ost-Berlin. Das K. ist das zentrale Organ des Ministerrats zur Förderung und Unterstützung des Sports und zur Wahrnehmung der zentralen Belange auf dem Gebiet der Körperkultur und des Sports (VO über das Statut des K. vom 23. 3. 1961 GBl. II, S. 163). Der Vors. (z. Z. Alfred ➝Neumann) ist Staatssekretär, der vom Ministerrat berufen wird. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 246 Komitee für gesunde Lebensführung und Gesundheitserziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Komitee für Solidarität mit dem kubanischen VolkDDR A-Z 1963
Jugendgericht (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über alle Verfehlungen Jugendlicher sind als Jugendgerichte die Jugendstrafkammern bei den Kreisgerichten. Diese Kammern sind mit einem Richter als Vors. und zwei Schöffen besetzt (§§ 29, 30 JGG). Für Verfahren vor den Jugendgerichten werden Jugendstaatsanwälte bestellt. Alle mit Jugendsachen befaßten Richter, Schöffen und Staatsanwälte sollen „erzieherisch befähigt und in der Behandlung von Jugendlichen erfahren sein“ (§ 31 JGG). Die vom Ministerium der Justiz gemäß § 29 Abs. 3 JGG für mehrere Kreisgerichtsbezirke gebildeten gemeinschaftlichen Jugendgerichte wurden durch Anordnung vom 5. 1. 1960 (GBl. I, S. 28) mit Wirkung vom 31. 1. 1960 wieder aufgelöst, „um in Jugendstrafsachen die enge Zusammenarbeit der Justizorgane mit den örtlichen Staatsorganen und den gesellschaftlichen Organisationen zu fördern“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 225 Jugendfragen, Amt für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendgesundheitspflegeDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Handelszentralen, Deutsche (DHZ) (1962)
Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1949–1950 gegr. staatliche Großhandelsorgane mit der Aufgabe, die „volkseigene“ Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen sowie Fertigfabrikaten zu versorgen und deren Erzeugnisse zu verteilen. Die DHZ übernahmen 1950 z. T. auch den Aufkauf und den Absatz von Erzeugnissen der SAG-Betriebe und der privaten Industrie, soweit sie für den 1. Fünfjahrplan von Bedeutung waren. Die DHZ wurden ab 1. 1. 1952 den Produktionsministerien und Staatssekretariaten mit eig. Geschäftsbereich unterstellt, um die Sortimentsproduktion dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Mit der Einführung des Allgemeinen Vertragssystems verminderte sich die Zuständigkeit der DHZ für einen Großteil der Warenbewegungen. Ihre Tätigkeit beschränkte sich auf die Versorgung des staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Einzelhandels. 1953 schwenkte die Handelspolitik erneut um. Durch VO vom 22. 1. 1953 wurden die Absatzabteilungen bei den Produktionsministerien und die Großhandelskontore für Konsumgüter errichtet. Die Aufgaben der DHZ beschränkten sich seitdem auf Warenbewegungen, die nicht im Direktverkehr abgewickelt werden können. 1958 wurden die zentralen Leitungen der DHZ aufgelöst; die örtlichen Niederlassungen wurden den neuen Staatlichen Kontoren unterstellt. Die von diesen übernommenen Niederlassungen firmieren zum Teil weiter als „Deutsche Handelszentralen“, zum Teil weist ihre Firmierung nicht auf das Unterstellungsverhältnis hin, sondern ist neutral, z. B. „Leipziger Eisen- und Stahlhandel“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 173 Handelsvertretungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handke, GeorgDDR A-Z 1962
Uranbergbau (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der Sowjet. Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjet. Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet. Die Wismut-AG. nahm innerhalb der SAG insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjet. Vermögen in Deutschland gehörte. Die Hauptverwaltung Wismut-AG. in Siegmar-Schönau bei Chemnitz (Sachsen) untersteht direkt sowjet. Stellen in Moskau. Auch die Umfirmierung der Wismut-AG. in eine sog. „deutsch-sowjet. Gesellschaft“ 1954 hat nichts daran geändert, daß es sich um ein rein sowjet. Unternehmen handelt. Die Gründer, die alle Aktien übernommen hatten, waren die Hauptverwaltung des Sowjetischen Vermögens im Auslande des Ministerrates der SU und die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der SU. Die Wismut-AG. hat seit 1946 systematisch allen Boden der SBZ, der irgend Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. „Geologenbrigaden“ nach Uranvorkommen untersucht. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge, die 1951/52 wieder eingestellt wurden, konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren um Johanngeorgenstadt, Falkenstein und Schneeberg; 2. Thüringen mit Hauptzentrum Ronneburg. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigungsstand bei der Wismut-AG. im Herbst 1951 etwa 225.000. Diese Zahl entsprach rund 10 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau der SBZ. Gegenwärtig dürften noch immer etwa 140.000 Arbeitnehmer tätig sein. Die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. SED und FDGB unterstützen die Anwerbung deutscher Arbeitskräfte für den sowjet. U. Trotz der Lohnkürzungen seit Mitte 1950 werden im U. noch relativ hohe Löhne gezahlt. Sie stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den geforderten Leistungen. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im dunkeln, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen offene Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben allein für 1946 bis 1953 einen Gesamtaufwand von etwa 7,75 Mrd. Mark. Diese Summe ist in den unter Reparationen angegebenen Zahlen mit enthalten. Die Ausbeute ist, besonders im Erzgebirge, in den letzten Jahren zurückgegangen. Trotzdem — so wird von Fachleuten geschätzt — dürfte vielleicht erst wenig mehr als die Hälfte der Uranvorräte abgebaut sein. Die Vorräte im Raum Ronneburg sollen, bisherigen Personalbestand vorausgesetzt, eine Abbautätigkeit von etwa 15 Jahren ermöglichen. Literaturangaben *: Der Uranbergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1952. 26 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 449 Uraltguthaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UrheberrechtDDR A-Z 1962
Demokratische Gesetzlichkeit (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 Pj. Sozialistische Gesetzlichkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 90 Demokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratischer ZentralismusDDR A-Z 1962
Konsumgüterversorgung (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Es bedurfte erst des Juni-Aufstandes vom 17. Juni 1953, ehe das Regime die K. der Bevölkerung verbesserte. Obwohl der Lebensstandard sich seitdem erhöht hat, weist die K. noch immer erhebliche Mängel auf. Dringend benötigte Konsumgüter, wie Möbel, Öfen, Töpfe, Gaskocher, Eimer, Ofenrohre, Kleiderbügel, elektrisches Installationsmaterial, Handwerkszeug und viele sonstige aus [S. 226]Metall oder Holz gefertigte Artikel, werden nur unzureichend roduziert und angeboten. Viele technische Konsumgüter werden exportiert, obwohl der Bedarf der Bevölkerung ungedeckt bleibt. Dazu gehören die besseren Qualitäten bei Kameras, Uhren, Schreibmaschinen, Beleuchtungskörpern und Fahrrädern, ferner auch Motorräder, Mopeds und Fernsehgeräte. Die Textil- und Bekleidungsindustrie bietet oft minderwertige oder unmodische Erzeugnisse an. Die Versorgung mit Lederschuhen ist ebenfalls unzureichend und qualitativ mangelhaft. Schlechte Inlandsrohstoffe, nicht ausreichende und nicht rechtzeitige Rohstoffimporte und vor allem der völlig veraltete Maschinenpark in den Gebrauchsgüterindustrien sind die Hauptursachen dieser Versorgungsmängel, die durch organisatorische Unzulänglichkeiten in dem verstaatlichten Verteilernetz (Handel) verschärft werden. Die schlechte K. ist begründet in dem in allen kommun. geführten Ländern gültigen Produktionsmittelprimat. Bis in die neueste Zeit mußten die Konsumgüter vielfach als sog. Zusatzproduktion ohne ausreichende Materialbereitstellung hergestellt werden. Wenn auch die Konsumgüterproduktion zum Teil Bestandteil der Betriebspläne geworden ist, hat die Bevölkerung noch immer Grund zur Klage wegen unzureichender K. Das Regime startet von Zeit zu Zeit zur Beschwichtigung von Mißstimmungen Propagandaaktionen, in denen eine Verbesserung der Versorgungslage versprochen wird. Seit Anfang 1960 läuft ein Programm der tausend kleinen Dinge des täglichen Bedarfs, die indes noch zu keiner fühlbaren Verbesserung der Versorgung geführt hat. Auch die Parole von der „Erfüllung der Ökonomischen Hauptaufgabe“ war letztlich eine solche Beschwichtigungsaktion. Die Befriedigung des weitverzweigten Konsumgüterbedarfs ist in einer staatlichen Planwirtschaft offensichtlich nur unzulänglich möglich. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 225–226 Konsumgenossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KontakteDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Generallinie (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Marxismus-Leninismus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 137 Gemeinschaftsküchen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalstaatsanwalt der DDRDDR A-Z 1960
Handelsökonomische Räte (1960)
Siehe auch: Handelsökonomische Räte: 1962 1963 1965 1966 Handelsökonomischer Rat: 1969 Bestehen bei allen Großhandelsgesellschaften und setzen sich aus Vertretern der örtlichen Staatsorgane, Konsumgenossenschaften, Gewerkschaften, Produktions- und Einzelhandelsbetrieben zusammen. Sie sollen den unmittelbaren Einfluß der Käufer auf die Tätigkeit der Großhandelsgesellschaften zur Überwindung der Schwierigkeiten in der Konsumgüterversorgung dokumentieren. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 160 Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandelsschutzgesetzDDR A-Z 1960
MTS (1960)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Maschinen-Traktoren-Station. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 280 Moral, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mückenberger, ErichDDR A-Z 1960
Gleichberechtigung der Frau (1960)
Siehe auch: Gleichberechtigung der Frau: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Gleichberechtigung der Frauen: 1975 1979 Art. 7 der Verfassung der „DDR“ bestimmt: „Mann und Frau sind gleichberechtigt …“ In der Auslegung dieses Art. weist die SED-Propaganda darauf hin, daß wirkliche GdF. nur dadurch möglich wird, daß auch die Frau neben dem Mann einer geregelten Berufstätigkeit nachgeht. Mit der Parole „Einbeziehung der Frau in den Produktionsprozeß“ versucht die SED, den akuten Arbeitskräftemangel zu verringern, und hofft, die Frauen an ihrem Arbeitsplatz besser politisch beeinflussen zu können (Familienpolitik, Frauenarbeit). Bisher gelang es jedoch nur, 50 v. H. der 6 Mill. Frauen im Alter zwischen 15 und 60 Jahren in die Produktion einzuspannen. 1960 sind 43,9 v. H. aller in der Wirtschaft Beschäftigten, 20 v. H. aller Facharbeiter und ein Drittel aller Studierende)!) Frauen. Die meisten arbeiten, weil die Familieneinkommen ohne ihre berufliche Tätigkeit nicht ausreichen. Im einzelnen verteilen sich die arbeitenden Frauen auf folgende Altersgruppen: 18 bis 20 Janre 88 v. H.; 25 bis 29 Jahre 51 v. H.; 30 bis 60 Jahre unter 50 v. H. 93 v. H. aller berufstätigen Frauen arbeiten in den drei untersten Lohngruppen, gehören also zu den schlechtest bezahlten Arbeitskräften in der SBZ. Die nichtberufstätigen Frauen werden aufgefordert, in Hausfrauenbrigaden einzutreten und sich an „freiwilligen“, unbezahlten Sondereinsätzen, hauptsächlich im Rahmen des Nationalen Aufbauwerkes zu beteiligen. Allein bei einem kurzfristigen Fraueneinsatz 1957 sollen angeblich 1,8 Mill. fälliger Lohngelder eingespart worden sein (40 v. H. aller Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren sind in Tageskindergärten untergebracht). Als Gegenleistung wird den Frauen versprochen, sie könnten gleichberechtigt jede Position erreichen. Als Beispiele werden angeführt: Die Anzahl der weiblichen Richter stieg von 15 v. H. im Jahre 1950 auf 26,8 v. H. 1960; 23,3 v. H. aller Staatsanwälte sind Frauen, ebenso ein Viertel aller Abgeordneten der Volkskammer. In den Bezirks-, Kreis- und Gemeindetagen sollen 28.000 Frauen vertreten sein. Die Zahl der weiblichen Bürgermeister stieg von 270 im Jahre 1950 auf 800 im Jahre 1960. Häufig ist die Förderung und Beförderung von Frauen auf die Spekulation der verantwortlichen Funktionäre zurückzuführen, Frauen, besonders junge Mädchen, ohne ausreichende politische Bildung und Erfahrung, wären eher bereit als Männer, die Weisungen der SED kritiklos hinzunehmen und zu verwirklichen. Als Abgeordnete in den verschiedenen Körperschaften sind sie ohnehin ohne jeden politischen Einfluß, genauso wie ihre männlichen Kollegen. In den entscheidenden Herrschaftsorganen der SBZ ist der Anteil der Frauen fast ebenso gering wie in der Bundesrepublik. Unter den 14 Mitgl. des SED-Politbüros befindet sich keine Frau, zwei Frauen, Edith ➝Baumann und Luise ➝Ermisch, sind Kandidat des Politbüros, allerdings ist Luise Ermisch als Direktorin eines Bekleidungswerkes nur eine Repräsentationsfigur. Das Sekretariat des ZK der SED ist ausschließlich mit Männern besetzt. Der SBZ-Regierung gehört lediglich eine Frau, Justizminister Hilde ➝Benjamin, an. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 148 Girnus, Wilhelm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Glückauf, ErichDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Idealismus (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der marxistisch-leninistischen Theorie die dem Materialismus entgegengesetzte, von ihr bekämpfte Weltanschauung. Damit gehen die Bolschewisten weit über den im Westen üblichen Begriff des philosophischen I. hinaus und fassen sämtliche Anschauungen darunter, die im Geistigen und Seelischen mehr sehen als bloß eine Funktion der Materie und insbesondere der „materiellen Produktionsverhältnisse“, also der wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere der Eigentumsverteilung. Der bolschewistische Begriff des I. kompliziert sich noch weiter dadurch, daß er oft auch erkenntnistheoretisch gewendet wird und dann alle Lehrmeinungen umfaßt, die das Recht des naiven „Abbild“-Realismus bestreiten. Viele philosophische Realisten des Westens gelten dem Bolschewismus mithin als „Idealisten“. (Marxismus-Leninismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 151 IAP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IdeologieDDR A-Z 1959
Rationalisatorenbewegung (1959)
Siehe auch: Rationalisatorenbewegung: 1956 1958 1960 1962 Rationalisierung: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rationalisierungs-Bewegung: 1953 1954 Nach dem Vorbild der sowjetrussischen und polnischen „Rationalisatoren“ riefen die beiden mehrfach ausgezeichneten Aktivisten Rudi Rubbel und Siegfried Naumann am 19. 4. 1952 die deutsche R. ins Leben, die am 5. 6. 1952 in Ost-Berlin in Zusammenarbeit mit „Wissenschaftlern“ ihre erste Konferenz abhielt. Die Rationalisatoren „sind Menschen, die durch meist einfache technische Hilfsmittel die Leistung der Anlagen erhöhen und dadurch die Dauer der einzelnen Produktionsvorgänge verkürzen“ („Berliner Zeitung“ vom 10. 5. 1952). Die Erfolge der R. sind gering. Im April 1959 beklagten Gewerkschaftfunktionäre, daß die Ergebnisse der Tätigkeit der Rationalisatoren im Jahre 1958, gemessen an den hohen Aufgaben, die der Volkswirtschaftsplan stellte, in keiner Weise befriedigend seien. Nur etwa jeder zehnte Werktätige habe Verbesserungsvorschläge eingereicht. Die R. soll deshalb verbreitert und gesteigert werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 286 Rat für Sozialversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RationalisierungDDR A-Z 1959
Selbstkritik (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kritik und Selbstkritik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 322 Selbstkosten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SelbstlaufDDR A-Z 1959
Treue Dienste, Medaille für (1959)
Siehe auch: Medaille für treue Dienste: 1969 Treue Dienste, Medaille für: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1. bei der Deutschen ➝Reichsbahn, die in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold) für 25-, 40- und 50jährige ununterbrochene Dienstzeit verliehen wird, 2. in der Nationalen Volksarmee, die in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold) nach 5-, 10- und 15jähriger Dienstzeit verliehen wird, 3. in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (frühen in der Deutschen ➝Volkspolizei), die in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold) nach 5-, 10- und 15jähriger Dienstzeit verliehen wird, 4. in der Freiwilligen Feuerwehr, die an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold) nach 10-, 25- und 40jähriger ununterbrochener Zugehörigkeit verliehen wird. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 362 Trawopolnajasystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TreuhandbetriebeDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Handwerksteuer (1958)
Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. wurde durch Gesetz vom 12. 3. 1958 (GBl. I, S. 262) neu geregelt. Handwerker mit höchstens drei Beschäftigten haben danach die H. A, Handwerker mit vier oder mehr Beschäftigten die H. B zu entrichten. Mit der Erhebung der H. entfallen: Einkommensteuer, Vermögensteuer und Gewerbesteuer. Die auf Grundstücke und Grundstücksteile des Handwerksbetriebes entfallende Vermögensteuer wird jedoch erhoben. Das mit der H. A belegte Handwerk zahlt auch keine Umsatzsteuer. Umsätze und Gewinne aus Einzelhandelstätigkeit sind bei den Handwerkern, die G. A entrichten, durch die Handelssteuer des Handwerks abgegolten, bei den der H. B unterliegenden Handwerkern gelten diese Umsätze bzw. Gewinne als andere Umsätze bzw. andere Einkünfte, wenn der Handelsumsatz 50 v. H. des Umsatzes der handwerklichen Tätigkeit übersteigt. Besteuerungsgrundlagen bei der H. A: Alle Handwerker zahlen einen H.-Grundbetrag, Handwerker mit Beschäftigten den H.-Zuschlag nach der Jahresbruttolohnsumme (Getreidemüller zahlen einen H.-Zuschlag nach der jährlichen Getreidevermahlung). Bäcker, Konditoren, Lebküchler, Fleischer, Roßschlächter, Augenoptiker und Kürschner zahlen unabhängig von dem H.-Zuschlag nach der Jahresbruttolohnsumme einen Zuschlag nach dem Materialeinsatz. Handwerker mit Einzelhandelstätigkeit werden mit der Handelssteuer nach dem Rohgewinn belegt. Besteuerungsgrundlage für die H. B ist der Umsatz und der Gewinn. Diese Neuregelung war seit langem geplant, vor allem soll dadurch ein Anreiz zum Eintritt in die Produktionsgenossenschaften des Handwerks gegeben werden, wo starke steuerliche Vergünstigungen bzw. völlige Steuerbefreiungen bestehen. (Steuerwesen). Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 129 Handwerkskammern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hans-Beimler-MedailleDDR A-Z 1958
Studenten (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Es wird unterschieden zwischen Direktstudenten, Fernstudenten und A. u. B.-Studenten. (Hochschulen, Fernstudium, Arbeiter- und Bauern-Fakultät) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 304 Streitkräfte, Nationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StudienlenkungDDR A-Z 1958
Wandel, Paul (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 16. 2. 1905 in Mannheim als Sohn eines Arbeiters, Volksschule, Maschinentechniker, 1919 SAJ, 1923 KPD. Im Febr. 1933 nach der SU emigriert, [S. 343]Mitgl. der KPdSU, studierte am Marx-Engels-Lenin-Institut in Moskau, war 1941 bis 1943 Leiter der Deutschen Sektion und Lehrer an der Kominternschule, anschließend politischer Sekretär von Pieck. 1945 Chefredakteur der „Deutschen Volkszeitung“ in Berlin, von Juni 1945 bis 1949 Präsident der Zentralverwaltung für Volksbildung, von 1949 bis Sommer 1952 Minister für Volksbildung, anschließend Leiter der Koordinierung- und Kontrollstelle für Unterricht, Wissenschaft und Kunst, seit 26. 7. 1953 Sekretär für Kultur und Erziehung im ZK der SED. Am 19. 10. 1957 von seiner Funktion als Sekretär des ZK wegen ungenügender Härte bei der Durchsetzung der kulturpolitischen Linie der SED-Führung entbunden. Seit 1. 4. 1958 Botschafter der „DDR“ in China. Seit 1946 ununterbrochen Mitgl. des Parteivorstandes bzw. ZK der SED. Seit 7. 10. 1949 Abgeordneter der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 342–343 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/wandel-paul verwiesen. Waldheimer Prozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WanderbewegungDDR A-Z 1958
Zwangsvollstreckung (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zuständig für fast alle Maßnahmen und Entscheidungen in Z.-Sachen einschließlich der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist gemäß den §§ 29 und 31 der „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz“ vom 4. 10. 1952 (GBl. S. 988) der Sekretär beim Kreisgericht. (Gerichtsverfassung, Angleichungsverordnung) Vollstreckungshandlungen gegen Rechtsträger von „Volkseigentum“ bedürfen einer besonderen Genehmigung. Zuständig hierfür war bis zum April 1953 das Ministerium der Justiz. Seit dieser Zeit müssen alle Anträge auf Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen — hierzu gehören bereits Anträge auf Erteilung einer vollstreckbaren Urteilsausfertigung oder einer Vollstreckungsklausel und Kostenfestsetzungsgesuche, außerdem Anträge auf Erlaß eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung — dem übergeordneten Organ des schuldenden VEB oder der schuldenden Dienststelle vorgelegt werden (Rundverfügung 36/53 vom 20. 4. 1953). Alle Schuldtitel, die in Westberlin oder der Bundesrepublik erlassen sind, müssen vor Einleitung der Z. vom Gerichtsvollzieher der Justizverwaltungsstelle des Bezirks zur Genehmigung vorgelegt werden. Ein Geldanspruch in DM West wird im Verhältnis 1:1 in DM Ost vollstreckt. Das eingezogene Ostgeld ist für den West-Gläubiger auf ein Sperrkonto bei der Notenbank einzuzahlen. Eine umfassende Neuordnung des Lohnpfändungsrechts hat die VO über die Pfändung von Arbeitseinkommen vom 9. 6. 1955 (GBl. S. 429) gebracht. Das Gerichtsvollzieherwesen ist durch die Verordnung vom 4. 10. 1952 (GBl. S. 993), die die Gerichtsvollzieher zu nachgeordneten Organen der Justizverwaltung gemacht hat, völlig neu geregelt worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 362 Zwangsarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zweig, ArnoldDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
HO (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. In Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangellage in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des Verbrauchs in bis dahin in Deutschland nicht gekanntem Umfange aus. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts in den letzten Jahren wurde die HO nicht aufgelöst, sondern sie wird sogar noch wesentlich ausgebaut. Der vom Staat als Anreiz für die verlangten Leistungssteigerungen in der „volkseigenen“ Wirtschaft gezahlte Leistungslohn und die Prämien für Normerfüllung fließen auf diese Weise in den Staatshaushalt zurück. Preissenkungen, veranlaßt durch Produktionssteigerung bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, führten bislang nicht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen aus der HO, da zum Ausgleich dafür immer mehr HO-Verkaufsstellen, -Kaufhäuser, -Gaststätten errichtet und immer mehr Warengattungen bevorzugt der HO für den Verkauf zur Verfügung gestellt werden. Am 30. 6. 1952 betrieb die HO 10.952 Lebensmittelgeschäfte, 3.803 Industriewarenläden, 1.230 Gaststätten und 13 Warenhäuser. Die Umsätze der HO entwickelten sich wie folgt (in Mill. DM Ost): Der mengenmäßige Umsatz steigerte sich noch weitaus mehr, als in diesen Zahlen zum Ausdruck kommt, da die HO-Preise seit 1948 wesentlich gesenkt worden sind. Die Akzise der HO zugunsten des Staatshaushalts betrug 1952 rund 4 Mrd. Mark, d. h. das Dreifache des Lohnsteueraufkommens. Ursprünglich hauptsächlich auf den Verkauf von Lebensmitteln und Industriemangelwaren eingestellt, erweitert die HO ihr Verkaufsnetz ständig durch Übernahme privater Ladengeschäfte. Ladeninhaber, die durch absichtlich ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, werden veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gibt ihnen die Möglichkeit, als HO-Angestellte in [S. 112]ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernimmt die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Die HO ist somit nicht nur Instrument der staatlichen Währungspolitik, sondern gleichzeitig Werkzeug des Staates zur systematischen weiteren Vernichtung des privaten Einzelhandels. Die Umsatz- u. Finanzpläne der HO mußten der Sowjetischen Kontrollkommission zur Bestätigung vorgelegt werden, woraus hervorgeht, daß die Preispolitik der HO ein Teilstück sowjetischer Besatzungspolitik in Deutschland war. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. (BB) 1956. 316 S. m. 53 Anlagen. Seit 1952 konnten keine absoluten Zahlen über die Umsatz- und Akziseentwicklung ermittelt werden. Die wenigen bekanntgegebenen Zahlen sind in v. H.-Sätzen ausgedrückt. Sie gestatten keine Fortschreibung, da die Bezugsgrößen entweder unbekannt oder unsicher sind. Als zutreffend darf angenommen werden, daß der Umsatzanteil der HO am Gesamteinzelhandel seit 1952 weiter erheblich angewachsen ist. Die Staatseinnahmen aus dem Sonderaufschlag (Akzise) sind mit Sicherheit trotz Senkung der HO-Preise nicht zurückgegangen. Die Einführung der Produktions- und Dienstleistungsabgabe d. h. die Erhebung aller Haushaltsaufschläge u. sonstigen Verbrauchsteuern direkt bei den Produktionsbetrieben macht es immer schwieriger, die Höhe der Aufschläge im einzelnen und als Gesamtheit zu erkennen. Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 111–112 Hervorragender Wissenschaftler des Volkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HochschulenDDR A-Z 1956
Namokel, Karl (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 * 9. 6. 1927 in Demmin/Mecklbg., Sohn eines Arbeiters und KPD-Kreistagsabgeordneten; Schiffbauer. 1945 Mitbegründer des Stadt- und Kreisjugendausschusses Demmin, 1946 1. FDJ-Kreissekretär in Demmin, 1949 nach Besuch der SED-Landesparteischule FDJ-Sekretär der „Volkswerft Stralsund“, 1951 SED-Parteisekretär der „Volkswerft Stralsund“, 1952 Sekretär für Wirtschaftspolitik in der SED-Bezirksleitung Rostock. Obwohl N. wenig hervorgetreten ist und weiten Kreisen unbekannt war, wurde er im Mai 1955 als Nachfolger Honeckers 1. Sekretär des Zentralrats der FDJ. Seit 19. 8. 1955 Mitgl. des „Weltjugendrates“ und des Exekutivkomitees des „Weltbundes der demokratischen Jugend“, beides komm. Organisationen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 178 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/namokel-karl verwiesen. Nachwuchsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nasarowa, NinaDDR A-Z 1956
Verbesserungsvorschlag (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch Gewährung der Prämien (Prämienwesen) und einer besonderen Entlohnung wird den Arbeitern und Angestellten der „volkseigenen“ Wirtschaft ein Anreiz gegeben, Vorschläge zur Verbesserung von Produktionsmethoden, zur besseren Ausnutzung von Material, Roh- und Hilfsstoffen und zur konstruktiven und technischen Verbesserung der Werkerzeugnisse zu machen. Planungsausschüsse und Büros für Erfindungs- und Vorschlagswesen in den Betrieben (VO. über das Erfindungs- und Vorschlagswesen in der volkseigenen Wirtschaft vom 6. 2. 1953, GBl. S. 293) nehmen die V. entgegen und entscheiden über ihre Durchführbarkeit. (Patentwesen) V. werden auch zum Gegenstand von sozialistischen ➝Wettbewerben gemacht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 271 Verbandsauftrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zurDDR A-Z 1956
Operativoffizier (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 In den Streitkräften der SBZ verwendete Bezeichnung für Truppenoffizier oder Fachoffizier im Gegensatz zu Politoffizier. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 187 OG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Opitz, GerhardDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Kulturhaus (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Pj. für Einrichtung zur „Festigung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung auf dem Lande“: In jeder Gemeinde ist neben dem Jugendheim oder Raum der Freien Deutschen Jugend (FDJ) ein Kulturraum oder Kulturhaus, je nach Größe der Gemeinde, einzurichten, soweit nicht schon Kulturhäuser der Maschinenausleihstationen (MAS) oder volkseigenen Güter bestehen“ (GBl. Nr. 37/52). Auch die Bauernstube der VdgB (BHG) soll künftig in das K. aufgenommen werden. Diese Einrichtungen haben offiziell der Fachberatung, Literaturauslage, Film- und Theatervorführungen, Versammlungen, der Sportausübung und dgl. zu dienen, sind aber in Wirklichkeit Mittel der politischen und ideologischen Massenbeeinflussung. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 90 Kulturfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturplanDDR A-Z 1954
HVA (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Hauptverwaltung für Ausbildung (bei der Volkspolizei). Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 70 Hunderttausender-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HVDVPDDR A-Z 1954
Gerichtsverfassung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die am 2. 9. 1952 in Kraft getretene „Verordnung über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) ist an Stelle der bisherigen Amtsgerichte in jedem Kreis ein Kreisgericht, an Stelle der bisherigen Landgerichte und Oberlandesgerichte in jedem Bezirk ein Bezirksgericht getreten. Die Verordnung bestimmt weiter, daß das Rechtsmittel der Revision entfällt. Das am 15. 10. 1952 in Kraft getretene G.-Gesetz vom 2. 10. 1952 bestimmt, daß in jedem Kreis ein Kreisgericht unter einem Direktor als Leiter und der erforderlichen Anzahl von Richtern gebildet wird. Es wird in Straf- und Zivilkammern gegliedert, während in jedem Bezirk ein Bezirksgericht mit Straf- und Zivilsenaten besteht. In Strafsachen ist das Kreisgericht in erster Instanz für alle Sachen zuständig außer „Verbrechen gegen die Republik“, Mord und besonders schweren Wirtschaftsverbrechen. In diesen Sachen entscheidet das Bezirksgericht in erster Instanz. Wichtig ist, daß die Staatsanwaltschaft auch andere Sachen vor dem Bezirksgericht anklagen kann, wenn sie dies „wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge“ der Straftat für erforderlich hält Ebenso kann bei der sog. schweren Kriminalität, in der das Bezirksgericht an sich zuständig wäre, die Staatsanwaltschaft die Anklage vor dem Kreisgericht erheben, wenn sie die Sache für weniger bedeutungsvoll hält. Der Angeklagte ist insoweit also völlig der Willkür der Staatsanwaltschaft ausgeliefert. Die Kreisgerichte sind für die Entscheidung aller Zivilsachen zuständig mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Partei „Träger gesellschaftlichen Eigentums“ ist und der Streitwert den Betrag von 3.000 DM Ost übersteigt. Nur in letzterem Fall ist das Bezirksgericht zuständig. Das Oberste Gericht hat neben seinen beiden bisherigen Funktionen noch [S. 61]die Befugnis erhalten, als Rechtsmittelgericht gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Bezirksgerichts tätig zu werden. Es gibt also in der Sowjetzone nur noch ein Rechtsmittel; die zweite Instanz ist völlig weggefallen. Dieses Rechtsmittel heißt, wenn es von einer Partei im Zivilprozeß oder vom Angeklagten im Strafprozeß eingelegt wird, „Berufung“ oder „Beschwerde“, wenn es vom Staatsanwalt eingelegt wird, „Protest“. „Ein Grundsatz unseres neuen sozialistischen Strafprozeßrechts ist der Grundsatz der breiten Heranziehung der Werktätigen zur Rechtsprechung. Deshalb sind jetzt alle erstinstanzlichen Straf- und Zivilsachen … mit einem Amtsrichter und zwei Schöffen zu verhandeln“ (Böhme in „Neue Justiz“ 1952, S. 498). Diesem Grundsatz steht entgegen, daß gerade dann, wenn ein Urteil rechtskräftig wird — also beim Obersten Gericht und in den Berufungssenaten der Bezirksgerichte —, keine Schöffen beteiligt sind. Die Schöffen brauchen nicht mehr nach der ausgelosten Reihenfolge zu den Sitzungen hinzugezogen zu werden, sondern können vom Vorsitzenden beliebig ausgesucht werden Infolgedessen wirken bei politischen Verfahren und großen Wirtschaftsprozessen nur parteiergebene SED Mitglieder als Schöffen mit. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 60–61 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzgebungDDR A-Z 1954
GST (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 64 GSOW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hamann, KarlDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher (1953)
Siehe auch: Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR: 1975 1979 Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM): 1985 Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler: 1969 Zonenorganisation der Musiker; sie gehörte seit ihrer Gründung im April 1951 dem Kulturbund an, wurde 1952 herausgelöst und selbständig gemacht. Zeitschrift: „Musik und Gesellschaft“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 72 Komplexbrigade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KomsomolDDR A-Z 1953
Bolschewismus (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Während der von Marx und Engels im vorigen Jahrhundert gemeinsam entwickelte sog. Wissenschaftliche Sozialismus (Utopie), der als höchstentwickelten Endzustand der Gesellschaft den Kommunismus fordert, als Marxismus bezeichnet wird, ist der B. die von Lenin und Stalin in den letzten 50 Jahren neu ausgelegte und weiterentwickelte Lehre des Marxismus. B. umfaßt also sowohl den Leninismus wie den Stalinismus und beansprucht außerdem, der Erbe und Fortführer des unverfälschten Marxismus zu sein. Der Leninismus wird parteioffiziell als „der Marxismus der Epoche das Imperialismus und der proletarischen Revolution“ bezeichnet. Er unterscheidet sich vom ursprünglichen Marxismus dadurch, daß er angesichts der „monopolkapitalistischen“ Entwicklung seiner Zeit die Weltrevolution für unmittelbar bevorstehend hielt, die Durchführung der Revolution theoretisch genau festzulegen versuchte (Diktatur des Proletariats), die Parteiorganisation in straffster Disziplin zusammenfaßte und angesichts des Fehlens eines großen Industrieproletariats in Rußland das „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern forderte. Der Stalinismus befaßt sich vor allem mit den Bedingungen, die zum Aufbau des Sozialismus in einem einzelnen Lande führen. Er wird dadurch gekennzeichnet, daß die Praxis des bolschewistischen Staatsaufbaus nach der Revolution bewies, daß die menschlichen und gesellschaftlichen Triebkräfte zur Gestaltung des Lebens doch ganz andere waren, als sie vor der Revolution theoretisch von Marx und Lenin interpretiert worden waren. Der Stalinismus ist daher eine ununterbrochene theoretische Anpassung an die wirklichen Gegebenheiten des menschlichen und politischen Daseins unter allmählich fortschreitender, teils grundlegender Abänderung der Theorien von Marx und Lenin. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 29 Bodenreform-Bauprogramm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bolz, LotharDDR A-Z 1953
Tschuikow, Wassilij Iwanowitsch (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 Armee-General, Vorsitzender der Sowjetischen Kontrollkommission und Oberbefehlshaber der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland. * 1900 im Bezirk Tula als Sohn eines Bauern, später Lehrling und Geselle in einer Tulaer Waffenfabrik, beteiligte er sich 1918 als Freiwilliger an den Revolutionskämpfen. Während des russisch-finnischen Krieges 1939 war T. Abschnittskommandeur an der Karelischen Landenge und 1940 militärischer Berater Mao Tse-tungs. 1942 verteidigte er mit der 62. Armee Stalingrad. Dann leitete er als Armeeführer den Durchbruch am unteren Dnjepr und am Bug und nahm Ende April [S. 147]1945 die Kapitulation der deutschen Truppen in Berlin entgegen. Nach Kriegsende Militärgouverneur in Thüringen, seit März 1949 Oberbefehlshaber der Besatzungstruppen in der ganzen SBZ und seit Gründung der „DDR“ Vorsitzender der Sowjetischen Kontrollkommission. (Besatzungspolitik) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 146–147 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1953 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Trawopolnajasystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÜberbauDDR A-Z 1953
Persönliches Konto (1953)
Siehe auch: Persönliche Konten: 1969 1975 1979 Persönliches Konto: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Pj. für auf den Namen des Besitzers ausgefertigtes Heft, in dem über Materialeinsparungen Buch geführt wird. In mehreren Spalten werden Datum, Kommissionsnummer, Materialart, die vorgegebene und die tatsächlich benötigte Menge, die Einsparung und deren Geldwert eingetragen. Diese Eintragungen müssen täglich erfolgen und vom Lagerverwalter bestätigt werden. Das PK. wurde in der SU während eines Sparsamkeitswettbewerbs erfunden. Der Aktivist und Leiter einer nach ihm benannten Brigade, W. Piduch, der das PK. in der SBZ einführte, bemerkt dazu, daß die Prämien für die eingesparten Kosten an Material, Energie und Hilfsstoffen durchschnittlich 5 bis 25 v. H. betragen. G. Tambach schlug („Deut[S. 104]sche Finanzwirtschaft“, H. 8/1951) eine Erweiterung der PK. vor, so daß auch der „Fortschrittsgrad des Werktätigen“ sowie die Schadenwerte einzutragen seien, wodurch ein „Spiegelbild seiner Leistungen“ entstehe, das im Falle eines Betriebswechsels der neuen Arbeitsstelle zuzuleiten sei. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 103–104 Pazifismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pflichtversicherung