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In der Kategorie DDR A-Z  verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.

 

Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.

Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.

Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier. 

 

DDR A-Z 1985

DDR A-Z 1985

Friedensfahrt (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die „Internationale Radfernfahrt für den Frieden“ wurde erstmals vom 1. bis 9. 5. 1948 auf der 1104 km langen Strecke Prag-Warschau und vom 1. bis 5. 5. 1948 auf einem 872 km langen Gegenkurs Warschau-Prag durchgeführt. Seit 1952 steht die mit großem propagandistischem Aufwand „im Sinne der Weltfriedensbewegung“ (F.-Statut) veranstaltete Fernfahrt unter der Schirmherrschaft der 3 Parteizeitungen „Rudé Pravo“ (ČSSR), „Trybuna Ludu“ (Polen) und „Neues Deutschland“ (DDR). Start und Ziel wechseln seither jeweils zwischen Warschau, Berlin (Ost) und Prag (Streckenführung 1952). Auf Protest des Tschechoslowakischen Radsportverbandes wegen der Okkupation der ČSSR durch Truppen des Warschauer Paktes fand die F. 1969 nur zwischen Warschau und Berlin (Ost) statt. Die für die Nichtbeteiligung der ČSSR verantwortlichen Funktionäre wurden nach dem Sturz Dubceks aus den Sportorganisationen der ČSSR ausgeschlossen. Die jeweils über die Distanz von 1800 bis 1900 km führende Etappenfahrt gilt als das schwierigste Straßenrennen des Amateurradsports und wird trotz seiner [S. 481]starken politischen Akzente auch von zahlreichen Radsportverbänden aus nichtsozialistischen Ländern beschickt. Die meisten Siege errangen seit 1948 in der Mannschaftswertung die UdSSR (17), die DDR (8) und Polen (7), in der Einzelwertung die UdSSR (9) und die DDR (8). 1984 belegte die erstmals wieder seit 1977 startende bundesdeutsche Mannschaft von 18 teilnehmenden Mannschaften Rang sieben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 480–481 Friedensbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensgefährdung

DDR A-Z 1985

Agrarsteuern (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Anders als die Betriebe der staatseigenen Industrie waren die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) bis zum Jahre 1971 von der Zahlung von Betriebssteuern befreit. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Ertragslage eines größeren Teils der LPG durch ständige staatliche Subventionen und die Zubilligung von vergleichsweise hohen Erzeugerpreisen so verbessert, daß diese Produktionsorganisationen nun zur Zahlung von Abgaben an den Staat verpflichtet werden konnten. Mit Wirkung vom 1. 1. 1971 wurden alle LPG vom Typ III, die zwischenbetrieblichen (kooperativen) Produktionsorganisationen (Abteilungen) der LPG und die Volkseigenen Güter (VEG) verpflichtet, dann eine ökonomisch begründete Abgabe an den Fiskus zu leisten, wenn sie die Zahlungsvoraussetzungen des neuen Steuergesetzes erfüllten. Die damals eingeführte Abgabe setzte sich in den Jahren von 1971 bis 1975 aus zwei Steuerarten zusammen: a) einer Abgabe auf das Bruttoeinkommen; b) einer Konsumsteuer. Das Bruttoeinkommen der LPG ergibt sich durch den Abzug der Sachkosten (Materialverbrauch plus Abschreibungen) vom Umsatzerlös. Diese Einkommensgröße enthält also noch die an die LPG-Mitglieder zu zahlenden Arbeitsvergütungen. Abweichend von den auf die Pflanzenproduktion spezialisierten LPG wurden die industriemäßig produzierenden Betriebe der Tiererzeugung im August 1975 einer Spezialbesteuerung unterworfen. Mit Wirkung vom 1. 1. 1976 besteht die von ihnen verlangte ökonomisch begründete Abgabe in einer Steuer vom Gewinn. Mit der Einführung dieser beiden neuen Abgaben im Jahre 1971 und 1975 wurde die bis dahin von den einzelnen Genossenschaftsbauern erhobene Landwirtschaftssteuer abgeschafft. (Für die wenigen noch existierenden Einzelbauern blieb sie allerdings weiterhin in Kraft.) 1. Die bis 1971 erhobenen Agrarsteuern. Die Landwirtschaftssteuer vereinigte in einem Betrag die Steuerverpflichtungen aus drei Steuern, und zwar aus der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Vermögensteuer. Für die aus der Entlohnung für ihre Arbeitsleistungen und aus der Gewinnbeteiligung (entsprechend den in die LPG eingebrachten Bodenanteilen) fließenden Einkommen mußten die Genossenschaftsbauern Einkommensteuer entrichten. Darüber hinaus unterlagen ihre Umsätze, z.B. beim Verkauf von Erzeugnissen aus ihrer privaten Hauswirtschaft, der Umsatzsteuerpflicht. Besaßen sie ein größeres Vermögen, zu dem auch das ihnen formal noch gehörende frühere Privatland zählte, so wurde die Zahlung von Vermögensteuer fällig. Mit ihrem Eintritt in die LPG hatten jedoch alle Genossenschaftsbauern die Vergünstigung erworben, ihre Steuerschuld bei der Einkommensteuer um 25 v.H., bei der [S. 24]Umsatzsteuer um 75 v.H. und bei der Vermögensteuer um 50 v.H. kürzen zu dürfen. 2. Die Abgaben der kollektivierten Landwirtschaft von 1971 bis 1980. a) Die Abgabe auf das Bruttoeinkommen. Wirtschafts- und steuerpolitisch bestand das Hauptziel der 1971 eingeführten Abgabe auf das Bruttoeinkommen der LPG darin, einen Teil der Gewinnvorteile abzuschöpfen, die aufgrund der einheitlichen Festpreise für Agrarerzeugnisse alle diejenigen Produktionsgenossenschaften ohne mehr Leistungsaufwand haben, die durch die Güte ihrer Böden, durch Standortvorteile und durch gute klimatische Bedingungen begünstigt sind. An dieser Zielsetzung hat auch die 1980 beschlossene Umstellung der Steuerbemessungsgrundlage vom Bruttoeinkommen auf die Bezugsgrundlage des tatsächlich erwirtschafteten Gewinns nichts geändert. Daneben sollte die ab 1971 erhobene Abgabe für mehr sozialen Ausgleich unter den landwirtschaftlichen Produzenten sorgen und die LPG mit den guten Böden zu noch höheren Leistungen anspornen. Je nachdem, welche natürlichen Lagevorteile die LPG besaß oder unter welchen Produktionserschwernissen die Genossenschaftsbauern arbeiten mußten, wurden für bestimmte Standortbereiche durchschnittliche Abgabesätze als Basis der Zahlungsverpflichtungen festgesetzt. Der geringste Abgabesatz betrug 2 und der höchste 21 v.H. Steuerbemessungsgrundlage war das Bruttoeinkommen je Hektar (ha) landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN). Neben dem betriebsindividuellen Abgabesatz diktierte die Landwirtschafts- und Finanzverwaltung den Produktionsgenossenschaften in Form einer normativen Zielvorgabe, welchen Erlös sie durch die Pflanzenproduktion erwirtschaften sollten. In den Jahren von 1971 bis 1975 wurden alle Einkünfte, welche die LPG über das staatlich gewünschte Norm-Einkommen hinaus erzielten, nur mit dem halben Steuersatz belegt. Vom 1. 1. 1976 an verringerte sich diese Steuerermäßigung auf 25 v.H. (vgl. GBl. I, 1975, S. 647). Durch diese Steuervergünstigungen sollten die LPG angespornt werden, ihre Produktion zu steigern, die Kosten zu senken und die Effektivität ihrer Arbeiten zu erhöhen. Jedem sozialistischen Agrarbetrieb wurde neben den allgemein verbindlichen Steuertarifen der A. noch ein Mindestabführungsbetrag in Mark von seinem Bruttoeinkommen auferlegt, der auch bei schlechten Hektarerträgen und Erlösen gezahlt werden mußte. Diese Regelung hatte zur Folge, daß die Agrarbetriebe eine prozentual steigende Steuerlast tragen mußten, sofern ihre Erträge unter jenes Leistungsniveau absanken, das der Staat in jedem Einzelfall als erreichbaren Mindestertrag des von den einzelnen LPG bewirtschafteten Bodens ermittelt und festgelegt hatte. Der Versuch, auf diesem Wege ein bestimmtes betriebsindividuelles Ertragsniveau zu sichern, wurde 1975 aufgegeben. Sofern die zuständigen Instanzen der Wirtschaftsverwaltung nach Prüfung der Leistungsbereitschaft und der Leistungsergebnisse der einzelnen Agrarbetriebe zu der Überzeugung gelangten, daß dieses steuerpolitische Druckmittel überflüssig war oder volkswirtschaftlich unerwünschte Ergebnisse zur Folge hatte, wurde ihnen vom Haushaltsjahr 1976 an freigestellt, auf die Festlegung von Mindestabführungsbeträgen zu verzichten. LPG, die infolge ihrer ungünstigen natürlichen Produktionsbedingungen ein geringeres Bruttoeinkommen als 1100 Mark je ha LN erwirtschafteten, wurden völlig von Abgaben freigestellt. Sofern ihr Einkommen diese Steuerfreigrenze ausnahmsweise einmal für ein Jahr überstieg, wurde eine Abgabe von nur 2 v.H. vom Bruttoeinkommen erhoben. b) Die Besteuerung der individuellen Verbrauchseinkommen der Genossenschaftsbauern. Um sicherzustellen, daß die Produktionsgenossenschaften bei der Verteilung des Bruttoeinkommens die Kapitalbildung nicht zugunsten eines hohen Verbrauchs vernachlässigten, sondern angeregt wurden, das für die Durchführung ihrer Meliorations- und Baumaßnahmen sowie ihrer Ausrüstungsinvestitionen benötigte Kapital selbst zu akkumulieren, wurde ab 1971 auch die Zahlung von Leistungsentgelten an die Genossenschaftsbauern besteuert (= Besteuerung der Bruttoeinkommensverwendung für Konsumzwecke). Eine derartige Abgabe mußten bis 1980 alle die Landwirtschaftsbetriebe entrichten, bei denen die von ihnen verlangten Ertragssteuern nicht auf der Grundlage des Gewinns erhoben, sondern in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen bemessen wurden. Steuerschuldner der „Konsumtionsabgabe“ waren [S. 25]nicht die einzelnen Genossenschaftsbauern, sondern die LPG. War die den LPG-Mitgliedern für ihre Arbeitsleistungen ausbezahlte Jahresvergütung geringer als 7.200 Mark je Vollbeschäftigten-Einheit, so entfiel eine Besteuerung (= Steuerfreigrenze). Alle über diesen Betrag hinaus gezahlten Vergütungen unterlagen einer scharf progressiven Besteuerung. Die von den LPG für die kulturelle Unterrichtung und die soziale Betreuung ihrer Mitglieder aufgewendeten Geldmittel zählten nicht zu den für Konsumzwecke ausgeschütteten Erlösen. Sie wurden daher bei der Feststellung der Steuerbemessungsgrundlage ausgeklammert. c) Umstellung ausgewählter Agrarbetriebe auf die Gewinnbesteuerung. Für diejenigen Agrarbetriebe, die sich Mitte der 70er Jahre nur noch mit der industriemäßig organisierten Tierzucht und Tierverwertung befaßten, trat mit Wirkung vom 1. 1. 1976 eine spezielle Form der Gewinnbesteuerung in Kraft. Um die Höhe der jährlichen Abgabeverpflichtungen an den Fiskus zu ermitteln, mußte zunächst der erzielte Gewinn ins Verhältnis zum Anlagevermögen des Betriebes gesetzt werden. Dabei wurden die Grundfonds (= Anlagekapital) zu Anschaffungspreisen bewertet. Die Besteuerung erfolgte dann entsprechend der in den einzelnen Wirtschaftsjahren erreichten Grundfondsrentabilität (= Kapitalrentabilität = Höhe des Gewinns in Mark je 1000 Mark Anlagevermögen). Der in dieser Tabelle festgelegte Tarif galt für alle gewinnsteuerpflichtigen Agrarbetriebe. Zu dieser Gruppe von Betrieben gehörten neben den industriemäßig produzierenden LPG für die Aufzucht von Nutzvieh ebenfalls die auf diese Aufgabe spezialisierten zwischenbetrieblichen Einrichtungen und zwischengenossenschaftlichen Produktionsorganisationen. Über die Kapitalrentabilität und die steuerliche Ertragskraft dieser Betriebe liegen nur unzureichende Informationen vor. Aus der Fachliteratur geht lediglich hervor, daß die 1976 eingeführte Gewinnbesteuerung dieser Gruppe von Betrieben nicht in erster Linie darauf gerichtet war, der Staatskasse möglichst hohe Einnahmen zu verschaffen. Zweck der Umstellung war vielmehr zu erproben, ob für Agrarbetriebe die Gewinnbesteuerung eine geeignete Form der Besteuerung ist. Außerdem sollte die neue gestaffelte Gewinnabschöpfung verhindern, daß innerhalb der DDR zu große Unterschiede zwischen den Einkommen, der Kapitalbildung und der Expansionskraft von gut wirtschaftenden und weniger gut wirtschaftenden Betrieben der Tierproduktion eintraten. Im Vergleich zu den auf Bruttoeinkommensbasis be[S. 26]steuerten LPG bedeutete diese neue Steuerform einen finanziellen Vorteil für die entsprechend besteuerten Betriebe. Durch diese gezielte Entlastung sollten weitere Agrarbetriebe angespornt werden, aus eigenem Antrieb ebenfalls zur industriemäßigen Tierproduktion überzugehen. Von der Anlage her schien das 1976 eingeführte neue Verfahren einer nur mäßig progressiven Besteuerung der Gewinne ausgewählter Agrarbetriebe durchaus geeignet zu sein, um diese zur Erreichung einer hohen Kapitalrentabilität anzuspornen. Tatsächlich konnte jedoch auch mit diesem auf Anreizwirkungen bedachten Besteuerungssystem die allgemeine Ertragsschwäche der Tierproduktionsbetriebe in der DDR nicht überwunden werden. 3. Die Besteuerung der sozialistischen Landwirtschaft von 1981 bis 1983. Mit Wirkung vom 1. 1. 1981 wurde das System der A. erneut umgestaltet. War bis dahin bei den genossenschaftlichen Betrieben der Pflanzenproduktion das Bruttoeinkommen Steuerbemessungsgrundlage, so wurde jetzt auch dort der „tatsächlich erwirtschaftete Gewinn“ zur Bezugsbasis für die Ermittlung der Steuerverpflichtungen (GBl. I, 1980, S. 135 ff.). Die jeweilige Höhe der Abgabenbeträge und die Staffelung des Steuertarifs berücksichtigten einerseits wieder die Unterschiede der natürlichen Produktionsbedingungen für die einzelnen Agrarbetriebe (= Bodenqualität, natürliche Standortvorteile). „Ziel der Änderung der Abgabenregelung in der Pflanzenproduktion (war)“ — nach Angaben des Gesetzgebers — „eine stärkere Abschöpfung von Mitteln aus Gebieten mit sehr guten und guten Produktionsbedingungen und eine Entlastung der Betriebe mit ungünstigen Bedingungen“ (GBl. I, 1980, S. 135 ff., hier die Anlage, Kapitel I, Abschnitt 3). Andererseits richtete sich die Höhe der zu zahlenden Ertragssteuern nach der Höhe des Gewinns, der pro Hektar LN erwirtschaftet wurde (vgl. Tabelle 3). In Übereinstimmung mit der bereits 1976 eingeführten Gewinnbesteuerung bei den industriemäßig produzierenden Betrieben der Nutzviehhaltung und -verwertung wurde auch bei der 1981 eingeführten Form der Gewinnbesteuerung der LPG für Pflanzenbau strikt vermieden, durch eine womöglich rigoros wirkende Gewinnabschöpfung die Leistungsbereitschaft der Genossenschaftsbauern zu dämpfen. Aus diesem Grunde wurden den Betrieben die durch Effektivitätsverbesserungen erzielten Zusatzgewinne jeweils zu einem größeren Teil belassen. Über die einbehaltenen Gewinne dürfen bekanntlich die Leitungen der Agrarbetriebe in einem begrenzten Umfang nach eigenem wirtschaftlichen Ermessen disponieren. Im Unterschied zu den LPG gelten seit langem für die Besteuerung der mit der Pflanzenproduktion befaßten Volkseigenen Güter (VEG = Staatsgüter) die Bestimmungen über die Nettogewinnabführung der staatseigenen Betriebe und Kombinate (Steuern). Auch bei den Betrieben der Tierproduktion wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1981 das Besteuerungsverfahren erneut geändert. Der auf die erreichte Kapitalrentabilität dieser Produktionsorganisationen bezogene Steuertarif wurde außer Kraft gesetzt. Von 1981 bis 1983 mußten alle Betriebe der Tierproduktion in der DDR eine sogenannte ergebnisbezogene Abgabe an den Fiskus überweisen. Die Höhe der zu zahlenden Ertragssteuer hing dabei vom „Niveau der Rentabilität“ ihrer Produktion (Gewinn je 1000 Mark Selbstkosten) ab. Nach diesem Steuertarif betrug die maximale Abgabehöhe 50 v.H. des erwirtschafteten Gewinns (s. Tabelle 4). Betriebe, die je 1000 Mark Selbstkosten nur 40 Mark Gewinn erwirtschafteten, waren von der Steuer befreit (= Steuerfreigrenze). Für die überwiegend mit Tierproduktion befaßten VEG galten diese Besteuerungsvorschriften nicht. Diese Betriebsform wird vom Fiskus nach den Vorschriften über die Nettogewinnabführung zur Finanzierung von Staatsaufgaben herangezogen. Auch die Besteuerung der Meliorationsgenossenschaften und die der Zwischengenossenschaftlichen Bauorganisationen für Landbaumaßnahmen (ZBO) wurde ab 1980 neu gestaltet. In der Zeit zwischen 1976 und 1980 mußten diese Betriebe eine Gewinnsteuer zahlen, die bei der erstgenannten Gruppe von Betrieben 40 v.H. und bei den ZBO 15 v.H. vom erzielten Gewinn betrug. Als besondere Steuererleichterung war den beiden Be[S. 27]triebsformen vom Gesetzgeber zugestanden worden, daß sie vor der Steuerbemessung ihre Gewinne um die gezahlten Schuldzinsen für Grundmittelkredite (= Investitionskredite) und um die Zuführungen zum Betriebsprämienfonds kürzen durften. Mit Wirkung vom 1. 1. 1981 wurde die Besteuerung der Meliorationsgenossenschaften und der ZBO der Besteuerungstechnik angepaßt, wie sie zum gleichen Zeitpunkt auch für die LPG der Tierproduktion eingeführt wurde. Seitdem galt für die beiden Betriebsformen kein proportionaler Steuersatz mehr, sondern ihre Steuersätze stiegen jetzt ebenfalls von einer bestimmten Steuerfreigrenze progressiv an und erreichten bei 50 v.H. vom erzielten Gewinn den Höchstsatz. Berechnungsgrundlage der Steuerschuld war von 1981 bis 1983 ebenfalls das Gewinn-Niveau, das als Verhältnis von Gewinnsumme in Mark zu jeweils 1000 Mark Selbstkosten der „realisierten Warenproduktion“ (= Warenabsatz) ermittelt wurde (s. Tabelle 4). Als Ergebnis der steuerpolitischen Reorganisationsmaßnahmen der DDR-Wirtschaftsführung gilt seit dem Beginn der 80er Jahre auf dem Gebiet der A. ein weitgehend einheitlich gestaltetes Besteuerungssystem. Dieses unterscheidet heute im wesentlichen nur noch hinsichtlich der Besteuerungstechnik zwischen den genossenschaftlichen Betriebsgruppen für Pflanzenbau einerseits und den für Tierproduktion andererseits. Das vielgestaltige, nach Eigentumsformen, Betriebsarten und Produktionsrichtungen differenzierte Besteuerungssystem, wie es in den Jahren zuvor bestand, gehört damit seit 1981 der Vergangenheit an. 4. Die Besteuerung der kollektivierten Pflanzenbau- und Tierzuchtbetriebe ab 1984. Zugleich mit der Inkraftsetzung der Agrarpreisreform und dem Inkrafttreten weiterer flankierender agrarpolitischer Reorganisationsmaßnahmen hat die Regierung der DDR am 1. 1. 1984 zum dritten Mal innerhalb der letzten 13 Jahre ein neues A.-System eingeführt. Die bis Ende 1983 erhobene Steuer auf die persönlichen Einkünfte der Genossenschaftsbauern (= Abgabe auf die Konsumtion) wurde abgeschafft. Die mit Beginn dieses Jahres verbindliche „Abgabenordnung für die Genossenschaften der sozialistischen Landwirtschaft“ regelt die betriebliche Besteuerung folgender Arten von Genossenschaften: LPG, Gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG), Produktionsgenossenschaften der Binnenfischer (PGB) [S. 28]und Produktionsgenossenschaften Werktätiger Pelztierzüchter. Weiterhin erstreckt sich ihr Geltungsbereich auch auf die kooperativen Einrichtungen dieser Genossenschaften (vgl. GBl., SDr. 1111 vom 31. 1. 1983). Produktionsgenossenschaften, die ihre Produktionsaufgaben unter extrem ungünstigen natürlichen Bedingungen zu erfüllen haben, sind von einer Steuerzahlung befreit und erhalten in bestimmten Fällen zur Erlösaufbesserung standortbezogene Preiszuschläge aus der Staatskasse. Die Erträge, welche die Genossenschaftsbauern durch die Bebauung ihres privaten Hoflandes und durch die private Aufzucht von Tieren erzielen, unterliegen nicht den nachstehend vorgestellten Besteuerungsvorschriften. Das neue A.-Recht der DDR vermeidet es, die gesetzlich festgeschriebenen Pflichtzahlungen der Agrarbetriebe Steuern zu nennen. Statt dessen spricht der Gesetzgeber stets nur von den „ökonomischen Abgaben“ der sozialistischen Genossenschaften. Wichtigste Neuerung im A.-System ab 1984 ist die völlige Umgestaltung der Steuertarife für die Agrarbetriebe. Nach dem alten Tarifsystem wurden die Gewinne der mit der Pflanzenproduktion befaßten LPG nicht nach einem Einheitssteuertarif besteuert, sondern in unterschiedlichem Ausmaß zur Besteuerung herangezogen. Die Abgabenbelastung erfolgte durch unterschiedliche Steuertarife, die je nach der Güte der von den LPG bebauten Böden und der Gunst der klimatischen und wasserwirtschaftlichen Verhältnisse an den einzelnen Produktionsstandorten differenziert wurden (s. Tabelle 3). Diese Form der Milderung der Besteuerungslasten für LPG, die mit weniger guten Böden ausgestattet sind, ist ab 1984 aufgegeben worden. Nunmehr werden die Erträge aller Pflanzenbau-LPG nach einem Einheitssteuertarif besteuert. Ab 1984 erfolgt die Differenzierung der Steuerlasten bei den LPG Pflanzenproduktion, mit deren Hilfe die Auswirkungen der Differentialrente auf die Höhe der verteilbaren Nettoerträge nach Steuern begrenzt werden sollen, nach einem neuen Verfahren. Nach der neuen Besteuerungsmethodik wurde der einheitliche Abgabentarif in zwei Tarifteile aufgegliedert: 1. Im ersten Teil wird angegeben, welche „Festbeträge in Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche“ die einzelnen LPG an den Fiskus abführen müssen. 2. Die im zweiten Tarifteil ausgewiesenen Steuersätze zeigen an, welche Abgaben die LPG von denjenigen Nettoerträgen an die Staatskasse leisten müssen, die nach Abzug der „Festbeträge“ von den erzielten betrieblichen Nettoerträgen noch übriggeblieben sind (s. Tabelle 5). Ebenso wie vor 1984 die Steuertarife sind nunmehr die festen Abgaben je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (= Festbeträge) nach der Güte der bewirtschafteten Böden und nach der Gunst der klimatischen und wasserwirtschaftlichen Verhältnisse stark gestaffelt worden (= Steuerdifferenzierung nach „natürlichen Standorteinheiten“). LPG, die ergiebige Lößböden bearbeiten (Standortkennziffer Lö 1 bis Lö 5), sind verpflichtet, die höchsten Festbeträge an die Staatskasse zu zahlen. Ihre Abgabenverpflichtungen belaufen sich im Wirtschaftsjahr auf 530 bis 600 Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Gebieten LPG dagegen nur über Anbauflächen, die agrarwirtschaftlich zu den schlechtesten Böden der DDR gehören (Standortkennziffern V 4, V 8 und Al 1), so verlangt der Fiskus von ihnen nur feste Abführungsbeträge in Höhe von 70, 50 und 20 Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Die Höhe des zu versteuernden Jahreswirtschaftsergebnisses der LPG Pflanzenproduktion ergibt sich aufgrund nachstehender Erfolgsrechnung: Wie schon in den Jahren 1981 bis 1983 werden die Leistungsergebnisse der auf die Tierproduktion spezialisierten LPG nach einem anderen Tarif besteuert als diejenigen der LPG Pflanzenproduktion (s. Tabelle 6). Bezugsgrundlage für die Besteuerung dieser Produktionsgenossenschaften ist das von ihnen im Wirtschaftsjahr erreichte „Rentabilitätsniveau“. Um die in der Wirtschaftsperiode erreichte „Rentabilität“ zu ermitteln, wird der erwirtschaftete Nettoertrag ins Verhältnis zu jeweils 1000 Mark des im gleichen Zeitraum erzeugten Bruttoprodukts gesetzt (s. <xref=dd10.028a:Schaubild> und Tabelle 6). Die vom Gesetzgeber für bestimmte Nettoertragssummen je 1000 Mark Bruttoprodukt festgesetzten Steuersätze wurden in der Tabelle 6 zusammengestellt. Nach dem neuen Steuertarif müssen die LPG Tierproduktion bei steigendem „Rentabilitätsniveau“ ebenfalls steigende Steuersätze hinnehmen. Dabei nimmt jedoch die Grenzsteuerbelastung mit steigender Rentabilität leicht degressiv ab. Bei einem Nettogeldertrag von 350 Mark je 1000 Mark erzeugtes Bruttoprodukt erreicht die Abgabenbelastung den Spitzensteuersatz von 55 v.H. Soweit LPG, die sich auf die Tierzucht und auf die [S. 29]Erzeugung von tierischen Veredelungsprodukten spezialisiert haben, außerdem auch noch im begrenzten Umfang Pflanzenproduktion betreiben, dürfen diese — vor der Ermittlung ihres „Rentabilitätsniveaus“ (= Bezugsgrundlage der Besteuerung) — vom errechneten Nettoertrag zunächst einmal den für ihre Bodenqualität festgelegten „Festbetrag“ abziehen. Um einen die Leistungsbereitschaft der Genossenschaftsbauern dämpfenden Anstieg der Grenzsteuerbelastung zu verhindern, hat der Gesetzgeber die Wirtschaftsbehörden angewiesen sicherzustellen, daß vom Jahre 1985 an mindestens 30 v.H. der jährlichen Steigerung der Nettogelderträge zur Auffüllung der eigenen Finanzfonds in den LPG verbleiben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 23–29 Agrarstatistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarwissenschaften

DDR A-Z 1985

Freundschaftsverträge (1985)

Siehe auch: Freundschaftsvertrag: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kurzbezeichnung für 17 internationale bilaterale Verträge, die die DDR seit 1949 abgeschlossen hat. Diese Vertragspolitik ist in den 70er Jahren zu einem wesentlichen Element der Außenpolitik der DDR gegenüber sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten bzw. einigen Entwicklungsländern mit sozialistischer Orientierung geworden. Zu unterscheiden ist zwischen zwei Typen von Verträgen: 1. Verträge über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand. Es handelt sich hierbei um „klassische“ Bündnis- bzw. Beistandsverträge, die an die Stelle von Vorläufern getreten sind, ohne diese formal außer Kraft zu setzen. Sie dienen der Verstärkung von Zusammenhalt und Geschlossenheit der „sozialistischen Staatengemeinschaft“ unter Führung der UdSSR. Dazu gehören die Verträge mit (Datum der Unterzeichnung): 1. Sozialistische Republik Rumänien 12. 5. 1972 2. UdSSR 7. 10. 1975 3. Ungarische Volksrepublik 24. 3. 1977 4. Mongolische Volksrepublik 6. 5. 1977 5. Volksrepublik Polen 28. 5. 1977 6. Volksrepublik Bulgarien 14. 9. 1977 7. Tschechoslowakische Sozialistische Republik 3. 10. 1977 Der Vertrag mit der Mongolischen Volksrepublik wurde nur „über Freundschaft und Zusammenarbeit“ geschlossen, kommt aber den übrigen Beistandsverträgen sehr nahe. 2. Verträge über Freundschaft und Zusammenarbeit: Diese Verträge sind dem Inhalt nach Kooperationsverträge und haben keine Vorläufer. Sie dienen in erster Linie dazu, außereuropäische Entwicklungsländer mit sozialistischer Orientierung ihrer Herrschaftseliten auch völkerrechtlich an den sowjetisch geführten Hegemonialverband zu binden. Vertragspartner sind die: 8. Volksrepublik China 25. 12. 1955 (bis zur „Wiederherstellung der Einheit Deutschlands“ oder bis zur Außerkraftsetzung durch beiderseitige Übereinkunft unverändert in Kraft) 9. Sozialistische Republik Vietnam 4. 12. 1977 10. Volksrepublik Angola 19. 2. 1979 11. Volksrepublik Moçambique 24. 2. 1979 12. Sozialistisches Äthiopien 15. 11. 1979 13. Volksdemokratische Republik Jemen 17. 11. 1979 14. Volksrepublik Kampuchea 18. 3. 1980 15. Republik Kuba 31. 5. 1980 16. Demokratische Republik Afghanistan 22. 5. 1982 <LI>17. Volksdemokratische Republik Laos 21. 9. 1982 Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 477 Freundschaftsgesellschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frieden

DDR A-Z 1985

Bezirkswirtschaftsrat (BWR) (1985)

Siehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1969 1975 1979 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Übliche Bezeichnung für Wirtschaftsrat des Bezirks. Der BWR ist das für die Planung und Leitung der Bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirks. Gleichzeitig ist er dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR differieren entsprechend der jeweiligen Eigentumsform: Volkseigene Betriebe sind dem BWR unterstellt, während Privatbetriebe und industriell produzierende Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) ihm lediglich zugeordnet sind. Inzwischen hat die Kombinatsbildung auch auf der Ebene der Bezirke eingesetzt. 1981 gab es 93 derartige Kombinate. In seiner gegenwärtigen Form geht der BWR auf einen Beschluß des VI. Parteitags der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Januar 1963) zurück. Seine Hauptaufgabe besteht in der Ausarbeitung, Durchführung und Erfüllung der staatlichen Pläne der Bezirksgeleiteten Industrie. Da er keinen geschlossenen Teil eines Produktionszweiges leitet, kann er seine Aufgaben nur in Zusammenarbeit und unter maßgeblicher Einflußnahme der jeweiligen Kombinate erfüllen. So arbeitet der BWR mit den Kombinaten bei der Aufstellung der wissenschaftlich-technischen und anderer längerfristiger Konzeptionen und ihrer Verwirklichung, z.B. durch die Erzeugnisgruppenarbeit, zusammen (Betriebsformen und Kooperation, V.; Erzeugnisgruppen). Eine weitere wesentliche Aufgabe des BWR besteht in der Konzipierung eines eigenen Planprojektes für die ihm unterstellte Industrie. Weitere Bereiche seiner Tätigkeit sind die Aufsicht über eine rationelle geographische Verteilung der Betriebe im Bezirk, die Festlegung von Standorten für Neuinvestitionen oder die Auflockerung von Ballungsgebieten; die Lösung dieser Probleme erfordert jedoch — wegen Kompetenzüberschneidungen — eine Zusammenarbeit mit den Bezirks- und Kreisplankommissionen (Planung) und mit den Bezirks- und Kreisbauämtern. Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der BWR über verschiedene eigene Fonds. Die Organisationsstruktur der BWR ist nicht starr und detailliert festgelegt. Ihre wichtigsten Merkmale sind: a) Der Vors. als Mitglied des Rates des Bezirks wird vom Bezirkstag gewählt. Die Berufung in seine Funktion erfolgt durch den Minister für die Bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie. Er leitet den BWR nach dem Prinzip der Einzelleitung. Als Beratungsorgan können spezielle zeitweilige (z.B. Neuererrat) oder ständige Gremien gebildet werden. b) Der Stellv. für bestimmte Querschnittsbereiche, z.B. Abteilung Technik, Materialwirtschaft, Leit-Büro für Neuererbewegung (BfN), Finanzen. Auch diese Abteilungen sind Beratungsorgane für den Vorsitzenden. c) Die Industrieabteilungen, die nach dem Produktionsprinzip aufgebaut sind. Die jeweilige Industrieabteilung ist der direkte Partner der Betriebe eines Produktionszweiges im Bezirk. d) Das Neuererzentrum als Koordinierungsorgan für das Neuererwesen aller Betriebe im Bezirk (z.B. Erfahrungsaustausch über territoriale Rationalisierung). e) Den BWR sind in der Regel ein VEB für Rationalisierung bzw. ein Ingenieurbüro für Rationalisierung und ein Organisations- und Rechenzentrum unterstellt. Über seine Industrieabteilungen nimmt der BWR gegenüber den unterstellten Betrieben eine ähnliche Stellung ein wie bis 1978 die VVB und seitdem die Kombinatsleitungen gegenüber den Betrieben ihres Produktionszweiges; er besitzt Weisungsrecht. Bei nicht unterstellten (zugeordneten) Betrieben bestehen Möglichkeiten der indirekten Einwirkung (z.B. Materialkontingente, Bestätigung von Baubilanzen usw.). Da der BWR bei privaten Betrieben nicht weisungsberechtigt ist, müssen alle Vorstellungen über die perspektivische Gestaltung dieser Betriebe durch gegenseitige Ver[S. 225]einbarungen ausgehandelt werden. In steigendem Maße nehmen diese Vereinbarungen die Form vertraglicher Beziehungen an. Wirtschaft, V. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 224–225 Bezirksparteiorganisationen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bibliotheken

DDR A-Z 1979

DDR A-Z 1979

Altersaufbau der Beschäftigten (1979)

Siehe auch: Altersaufbau der Beschäftigten: 1969 1975 Altersaufbau der Bevölkerung: 1969 [S. 39]Bevölkerung; Sozialstruktur. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 39 Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Altersversorgung

DDR A-Z 1979

Erziehungswissenschaft (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Pädagogische Wissenschaft und Forschung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 339 Erziehungsrecht, elterliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eurokommunismus

DDR A-Z 1979

Maoismus (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Im Verständnis des Marxismus-Leninismus die ideologische Konzeption Mao Tse-tungs. Als wesentliche Merkmale des M. werden „Großmachtchauvinismus“ („Sinozentrismus“), „Antisowjetismus“ und „Antikommunismus“ hervorgehoben. Weiterhin wird der M. des politischen „Pragmatismus“ und der „Prinzipienlosigkeit“ geziehen. Seine theoretische Grundlage sei eklektisch und setze sich aus „vulgarisierten marxistisch-leninistischen Leitsätzen, kleinbürgerlichem Sozialismus, insbesondere Proudhonismus, kleinbürgerlich-bäuerlichen, halb volkstümlerischen und halb abenteuerlichen Auffassungen, anarchistischen und trotzkistischen Ansichten sowie Lehrsätzen der feudalen chinesischen Philosophie und Morallehre, vor allem des Konfuzianismus“, zusammen. Der M. gilt als Linksabweichung vom Marxismus-Leninismus. Abweichungen; Anarchismus; Reformismus; Revisionismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 699 Malerei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mark der Deutschen Demokratischen Republik

DDR A-Z 1979

Absatz (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Wertmäßige Realisierung der Produktion. Der A. ist Bestandteil der Zirkulation und übt direkt oder über den Handel Vermittlerfunktionen zwischen Produktions- und Konsumtionssphäre aus. Zur Vorbereitung des A. gehören u. a. Bedarfsforschung. Bilanzierung des Bedarfs, A.-Planung, die vertragliche Vorbereitung und Sicherung des A. Die Organisation des A. besteht aus staatlichen Leitungs- und Planungsorganen, wie die Staatlichen Kontore mit ihren Versorgungskontoren, den A.-Abteilungen der VEB und VVB sowie aus Großhandelsorganen. Die VVB und Kombinate schaffen in Vereinbarung mit dem Großhandel eigene A.-Organisationen für den betreffenden Zweig, zentralisieren den A. und organisieren den Industrievertrieb sowie den Direktbezug. Der Außenhandel hat spezielle A.-Organisationen. Außenwirtschaft und Außenhandel; Binnenhandel; Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 3 Abrüstung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Abschnittsbevollmächtigter

DDR A-Z 1975

DDR A-Z 1975

Heilbehandlung, Freie (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Arzneimittelversorgung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 403 Hauswirtschaft, Persönliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Heimatgeschichte

DDR A-Z 1975

VP-Bereitschaften (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Seit 1969 Bezeichnung für die kasernierte und militärisch gegliederte Bereitschaftspolizei; sie bildet mit den Kompanien der Transportpolizei und den motorisierten Kampfgruppenbataillonen der Bezirksreserve (Kampfgruppen) den Kern der Streitkräfte der Territorialverteidigung. Die ersten Verbände wurden 1950 durch das Ministerium für Staatssicherheit aufgestellt. Seit dem 1. 5. 1955 führten sie die Bezeichnung „Innere Truppen“. Am 1. 5. 1956 wurden diese Einheiten in Bereitschaftspolizei umbenannt, ohne daß sich an ihrem militärischen Charakter etwas änderte. Am 15. 2. 1957 wurden sie aus der Zuständigkeit des MfS herausgelöst und dem Ministerium des Innern unterstellt. Die militärisch ausgerüstete Bereitschaftspolizei wurde am 13. 8. 1961 in Berlin eingesetzt. Das Wehrpflichtgesetz vom 24. 1. 1962 stellt den Dienst in der Bereitschaftspolizei dem aktiven Militärdienst gleich. Diese Einheiten waren in motorisierte Bereitschaften gegliedert, die modern ausgerüsteten Infanterieregimentern entsprachen, bis im Mai 1963 die Umstellung auf schwächere Bereitschaften in Bataillonsstärke erfolgte. Die im Frühjahr 1969 in V. umbenannte Bereitschaftspolizei bildet seit 1970 offiziell einen Teil der Streitkräfte der Territorialverteidigung und nahm in dieser Funktion im Oktober 1970 am Manöver „Waffenbrüderschaft“ des Warschauer Paktes teil. Ihre Manöveraufgabe bestand darin, gegnerische Kommandoeinheiten unschädlich zu machen und die eigenen Operativverbände beim Vormarsch ins Hinterland des Gegners zu decken. Zu den Einsatzmöglichkeiten der V. gehören ferner innere Unruhen und Katastrophenfälle. Die V. ist mit Schützenpanzerwagen, Feldgeschützen, Granatwerfern, schweren Maschinengewehren und Wasserwerfern ausgerüstet. Die graugrüne Uniform entspricht der der Deutschen Volkspolizei. Oberste Behörde der 18.000 Mann zählenden V. ist das Kommando der V. in Berlin, das fachdienstlich dem Ministerium des [S. 915]Innern untersteht. Die Ausbildung der Offiziere erfolgt in 3jährigem Studium an der Offiziershochschule der V. „Artur Becker“ in Dresden. Offiziere der V. führen militärische, Unteroffiziere und Mannschaften dagegen Dienstgrade der Deutschen Volkspolizei. Die V. stehen in oder nahe den 14 Bezirksstädten (außer Rostock) in Garnison. In den Industriebezirken sind je 2 V. stationiert. Die Bereitschaften in Basdorf (nördl. Berlin) dienen als zusätzliche Sicherungskräfte für das Regierungswohngebiet bei Bernau. Standorte der V.: Nr. 1: Schwerin Nr. 2: „Hans Kahle“ Neustrelitz Nr. 3: „Hans Marchwitza“ Potsdam Nr. 4: „Ernst Thälmann“ Magdeburg Nr. 5: „Arthur Hoffmann“ Leipzig Nr. 6: „Bernhard Koenen“ Halle Nr. 7: Erfurt Nr. 8: „Dr. Kurt Fischer“ Dresden Nr. 9: „Ernst Schneller“ Karl-Marx-Stadt Nr. 10: Rudolstadt-Cumbach Nr. 11: Magdeburg Nr. 12: Halle Nr. 13: „Magnus Poser“ Meiningen Nr. 14: Leipzig Nr. 15: Eisenhüttenstadt Nr. 16: Cottbus Nr. 17: „Robert Uhrig“ Basdorf (Kreis Bernau) Nr. 18: „Heinrich Rau“ Basdorf Nr. 19: „Conrad Blenkle“ Basdorf Nr. 20: „Käte Niederkirchner“ Potsdam Nr. 21: Stralsund. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 914–915 VP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VPKA

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Gedenkstätten (1975)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Gedenkstätten der ➝Arbeiterbewegung; Nationale Gedenkstätten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 341 Geburtenbeihilfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gedenktage

DDR A-Z 1975

Elektrotechnische und Elektronische Industrie (1975)

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zwei Industriezweige, die zum Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau zählen. Der gesamte Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, der neben der EuEI noch die Zweige Meß-, Steuer- und Regelungstechnik, Datenverarbeitungs- und Büromaschinenindustrie, Feinmechanische und optische Industrie umfaßt, beschäftigte 1973 in 700 Betrieben 420.769 Arbeiter und Angestellte (13,9 v. H. aller in der Industrie Beschäftigten), die 10,7 v. H. der industriellen I Bruttoproduktion erzeugten. Damit steht dieser Industriebereich an fünfter Stelle der Industrie der DDR. 25 v. H. des Produktionsaufkommens werden in 70 Länder) exportiert, wobei die UdSSR der wichtigste Partner ist. Die Hauptstandorte liegen in den Bezirken Berlin (Ost), Gera, Erfurt, Dresden und Karl-Marx-Stadt. Zentrales Anleitungs- und Kontrollorgan ist das Ministerium für Elektrotechnik-Elektronik, dem 13 Kombinate und VVB zugeordnet sind. Die Elektrotechnische Industrie umfaßt alle Betriebe der Wirtschaftsgruppen Elektromaschinenbau, Transformatoren- und Wandlerbau, Bau von Hoch- und Niederspannungsschaltgeräten und -einrichtungen, Herstellung von Kabeln und Leitungen, von Elektromontagematerial und elektrotechnischen Spezialausrüstungen für Straßen- und Schienenfahrzeuge, von radiologischen und medizinisch-elektronischen Erzeugnissen, von sonstigen Erzeugnissen der elektrotechnischen Industrie, Reparatur- und Montagebetriebe (Betriebe, die elektrische Haushaltsgeräte und Leuchten herstellen, zählen ab 1968 zur Metallwarenindustrie). Die wichtigsten Betriebe sind: VEB Elektromaschinenbau Sachsenwerk, Dresden; VEB Elektro-Apparate-Werke, Berlin-Treptow; VEB Starkstrom-Anlagenbau, Karl-Marx-Stadt. Besonders kennzeichnend für diesen Industriezweig ist die Mitte der 60er Jahre durchgeführte Zusammenfassung von Betrieben mit gleicher Erzeugnisgruppenproduktion zu kombinatsähnlichen Organisationsgebilden. Beispiel: Die sieben Kabelwerke der DDR wurden 1967 zum Kombinat Kabelwerk Oberspree vereinigt (ca. 14.000 Beschäftigte). Von 1960 bis 1973 hat sich die Bruttoproduktion der Elektrotechnischen Industrie um das 2,53fache erhöht (zum Vergleich: Steigerung der industriellen Bruttoproduktion im gleichen Zeitraum um das 2,17fache). Die Elektronische Industrie umfaßt alle Betriebe, die folgende Erzeugnisse herstellen: Erzeugnisse der Drahtnachrichtentechnik, der Funktechnik, der Elektroakustik und Geräte für Bild- und Tonaufzeichnungen, Rundfunk- und Fernsehempfänger, elektrische Lichtquellen, Elektronenröhren, Halbleiterbauelemente etc. Die wichtigsten Betriebe sind: VEB Halbleiterwerk Frankfurt (Oder); VEB Werk für Fernsehelektronik, Berlin-Oberschöneweide; VEB Fernsehgerätewerk Staßfurt. 1973 wurden in der DDR u. a. 983.321 Rundfunkempfänger, 453.864 Fernsehempfänger, -truhen und -schränke und 556.000 Bildröhren erzeugt. Die Elektronische Industrie gehört zu den besonders geförderten Industriezweigen der DDR. Von 1960 bis 1973 stieg ihre Bruttoproduktion um das 3,96fache. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 254 Eisen- und Stahlindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ELG

DDR A-Z 1969

DDR A-Z 1969

Planung (1969) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Aufgaben und Probleme P. ist der Prozeß der Überlegungen und Entscheidungen im Hinblick auf die Ausarbeitung von Plänen bzw. Programmen und die Organisierung und Kontrolle ihrer Durchführung. Sie ist Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik. Rationalität und Zukunftsbezogenheit sind ihre typischen Merkmale. Die allgemeinen Aufgaben der P. sind: a) die Analyse der Gegenwart und die rationale Durchdringung der Zukunft, b) die Festlegung von untereinander abgestimmten volkswirtschaftlichen Wachstumszielen und von branchenmäßigen, territorialen und betrieblichen Entwicklungs- und Produktionsaufgaben, c) die Auswahl der Strategien und Mittel, d) die Vorbereitung der Kontrollen durch die Fixierung von Sollgrößen als Maßstab für Soll-Ist-Vergleiche, e) das Zusammenwirken der Wirtschaftseinheiten untereinander und mit staatlichen Verwaltungsstellen. Die P. wird inhaltlich bestimmt durch die politischen Ziele der SED, die ökonomischen und sozialen Entwicklungsbedingungen der Volkswirtschaft (z. B. Arbeitskräftepotential, Mechanisierungsgrad der Produktion, Forschungslage), den Stand der innerdeutschen und internationalen Wirtschaftsbeziehungen, wobei im Vordergrund die Verflechtung mit der Wirtschaft der SU steht, und schließlich die allgemeine innen-, außen- und militärpolitische Lage. Die Hauptprobleme der P. entstehen durch die Ungewißheit der zukünftigen Entwicklung und durch ein wanderndes Gestaltungsoptimum, das in erster Linie die Beziehungen zwischen P.-Zentrale und Wirtschaftseinheiten betrifft. Durch eine Verbesserung des Verhältnisses von notwendigen zu vorhandenen Informationen und eine Anhebung der Informationsqualität wird versucht, die Ungewißheit zu verringern. Im Mittelpunkt der Gestaltungsproblematik steht die Frage nach dem mengenmäßig adäquaten Umfang der P. mit den Aspekten: a) Intensität der P. hinsichtlich der Ausführlichkeit und Genauigkeit, b) Kontinuität und Zeitraum (kurz-, mittel- und langfristige P.) und c) Verbindlichkeitsgrad. Des weiteren ist die P.-Organisation zu bestimmen, d.h. die Hierarchie der P.-Behörden und die Form des P.-Ablaufs. Für das Funktionieren der Wirtschaft ist die Lösung bzw. Regelung von existierenden Gegensätzen zwischen volkswirtschaftlichen, betrieblichen und individuellen Interessen von besonderer Bedeutung. Zusätzlich zu einer die Interessengegensätze einfach leugnenden dogmatischen Behauptung der Interessenidentität wird die Methode angewendet, die Beschäftigten bei der Konkretisierung der erteilten Planziele mitwirken zu lassen, um so möglichst zu erreichen, daß der Plan „dem einzelnen nicht als ein ihn manipulierendes Instrument erscheint, sondern als eigenschöpferisches Dokument“ (P. Liehmann, „Die Arbeit“, H. 2, 1967). 2. Planarten Planentscheidungen werden in einem Plan, dem wichtigsten wirtschaftspolitischen Instrument, zusammengefaßt. Der Plan enthält Ziele und Mittel zu ihrer Erreichung. Er ist ein System von Aufforderungen (Direktiven, Normen oder Empfehlungen), das den Zweck hat, eine Folge von Handlungen hervorzurufen und koordinierend [S. 474]zu leiten. Zu unterscheiden sind Perspektiv- und Jahrespläne der Volkswirtschaft, der Ministerien, VVB, Bezirke, Kreise und Betriebe. Der Perspektivplan der Volkswirtschaft enthält Wachstumsziele für 5–7 Jahre und Strategien und Mittel zu ihrer Erreichung. Gegenwärtig wird der Perspektivplan zum wichtigsten Lenkungsinstrument ausgebaut. Der Perspektivplan bestimmt als Gesetz: a) die allgemein einzuschlagende Richtung von Wissenschaft und Technik, b) die grundlegende Zusammensetzung des Produktionssortiments, c) einzelne volkswirtschaftlich bedeutsame Entwicklungs- und Produktionsziele sowie -Vorhaben. In die Ausarbeitung des Planes gehen ein: Programme zur Entwicklung einzelner Branchen, „wissenschaftlich-technische Konzeptionen“ von Erzeugnissen und Erzeugnisgruppen und eine Prognose der erkennbaren sozialen und ökonomischen Prozesse und der Trends von Wissenschaft und Technik in den nächsten 15–20 Jahren. Diese Prognose wird nicht als Hilfsmittel der P. verstanden, sondern als eigenständige Phase der volkswirtschaftlichen Entscheidungsfindung. Sie soll kontinuierlich die Entwicklungslinien insbesondere auf ihre Nutzungsmöglichkeiten hin untersuchen. Ihre Ergebnisse beeinflussen die Aufgaben von Forschung und Entwicklung, das Investitionsprogramm und die Schwerpunkte fachlicher Aus- und Weiterbildung. Der Jahresplan der Volkswirtschaft (Volkswirtschaftsplan) stellt das verbindliche wirtschaftspolitische, in den Güter- und Finanzströmen abgestimmte Programm für ein Jahr dar. Er ist die Präzisierung der im Perspektivplan erfaßten Grundrichtung der Wirtschaftsentfaltung. Zu den im Jahresplan gesetzlich festgelegten Aufgaben gehören: a) industrielle und landwirtschaftliche Produktion, darunter die Produktion wichtiger Positionen in Mengenangaben, b) Nationaleinkommen, Kapitalbildung und -rentabilität, o) Investitionen, hierbei auch Einzelvorhaben der Entwicklung und Rationalisierung (Plan Neue Technik), d) Export und Import, e) Arbeitsproduktivität, Lohnaufwendungen und Anzahl der Beschäftigten. Der Betriebsplan umfaßt die wichtigeren, aufeinander abgestimmten Plankennziffern der VEB für ein Jahr oder ein Quartal. Er gliedert sich in Teilpläne, die sich vor allem beziehen auf den mengen- und wertmäßigen Produktionsumfang, die Modernisierung der Fertigungsverfahren, die Fortentwicklung des Sortiments, das Investitions- und Finanzierungsprogramm einschließlich des Gewinnzieles sowie die Beschäftigtenmobilität und die sozialen Einrichtungen. Neben den Betriebszielen enthält der Betriebsplan auch Regelungen zur Organisation der materiellen (Produktion) und formalen Prozesse (Leitung, Kontrolle, Kommunikation) innerhalb eines Betriebes. 3. Historische Entwicklung Seit 1948 gab es folgende langfristige, gesamtwirtschaftliche Pläne: a) Halbjahresplan 1948 (Juli–Dezember). Dieser Übergangsplan der „Deutschen Wirtschaftskommission“ betraf nur die Grundstoffindustrie. Prozentuale Steigerungsraten wurden bereits als Planziele benutzt. b) Zweijahrplan 1949–1950. Unterteilt in zwei Volkswirtschaftspläne 1949 und 1950, war der Zweijahrplan der Deutschen Wirtschaftskommission und der Staatlichen Plankommission der erste umfassendere Wirtschaftsplan. Er wurde aufgestellt ohne ausreichende Kenntnis der Produktionskapazitäten. c) Erster Fünfjahrplan 1951–1955. Ausgearbeitet von der Staatlichen Plankommission und vorbereitet durch den Zweijahrplan, zielte dieser langfristige Plan auf eine Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 sowie eine Beseitigung der durch die Teilung Deutschlands begründeten und durch Kriegszerstörungen und Reparationsleistungen verstärkten Disproportionen in der volkswirtschaftlichen Grundstruktur. Im Vordergrund stand der Auf- und Ausbau der Energieerzeugung (Braunkohlenindustrie), der Schwerindustrie (Erzbergbau, Hütten- und Walzwerke), der chemischen Industrie und des Schwermaschinenbaus. Bei den wichtigsten Positionen der Grundstoffindustrie konnten die Planziele nicht erreicht und der Bedarf der Verarbeitungsindustrien nicht gedeckt werden. Der Plan wurde während der Planperiode viermal geändert, u. a. als Folge der Abmachungen innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. d) Zweiter Fünfjahrplan 1956 (–1960). Dieser Plan wurde 1955 und 1956 vorbereitet, [S. 475]jedoch als Gesetz erst 1958 beschlossen. Er galt von 1956 bis 1958 und wurde dann abgebrochen. Die restlichen 2 Jahre zählten als die ersten Jahre des neuen Siebenjahrplans. Ziel des Zweiten Fünfjahrplans war die stärkere Förderung des Schwermaschinenbaus wie des allgemeinen Maschinenbaus zuungunsten der Grundstoffindustrie. Rohstoffe sollten in größerem Umfang importiert werden, e) Siebenjahrplan 1959 (–1965). In Anlehnung an die Periodisierung des sowjetischen Siebenjahrplans 1959–1965 wurden die 2 Restjahre des laufenden Fünfjahrplans mit dem schon vorbereiteten dritten Fünfjahrplan zusammengefaßt. Eine steigende Verflechtung mit der SU-Wirtschaft sollte erleichtert werden. Der Plan wurde 1961/1962 abgebrochen. Seine wichtigen Planziele waren die Steigerung der Grundstofferzeugung um 90 v. H., des Maschinenbaus um mindestens 110 v. H., der Konsumgüterproduktion um 84 v. H. und der Arbeitsproduktivität um 85 v. H. Die beabsichtigte außergewöhnliche Erhöhung der Arbeitsproduktivität sollte in entscheidendem Maße helfen, das Niveau westlicher Volkswirtschaften zu erreichen, und gleichzeitig die überlegenen Möglichkeiten eines sozialistischen Systems demonstrieren. In der Realität der Planjahre bis 1962 zeigte sich, wie fehlerhaft der Plan vorbereitet worden war (z. B. falsche Einschätzung der Kapazitäten und der Kostenstrukturen). Mitte 1962 ergaben sich u.a. folgende Planrückstände: Investitionen 25 v. H., Industrieproduktion 35 v. H., Industriebau 30 v. H. f) Perspektivplan bis 1970; Schwerpunktplanung 1969/1970. Nach dem Scheitern des Siebenjahrplans wurden auf dem VI.~Parteitag der SED im Jan. 1963 ein „Perspektivplan 1964–1970“ angekündigt und von Walter Ulbricht einige Planziele genannt. Erst im Mai 1967 konnte der Plan als Gesetz vorgelegt und verabschiedet werden, so daß die Volkswirtschaftspläne 1964, 1965 und 1966 ohne Bezug zu einer verbindlichen wirtschaftspolitischen Strategie entstanden. Die im Vergleich zum Siebenjahrplan kleineren Zuwachsquoten spiegeln das Bemühen der SED und der staatlichen Verwaltung um eine realistischere Wirtschaftspolitik im Zeichen des NÖS. Die einzelnen Wachstumsraten für 1970 sind, bezogen auf das Jahr 1965 (= 100 v. H.): Des weiteren fixiert der Plan die Zweige, die aus Struktur- und außenhandelspolitischen Gründen besonders zu fördern sind: Elektrotechnik und Elektronik, wissenschaftlicher Gerätebau, chemische Industrie, einzelne Branchen der Metallverarbeitung, des Maschinenbaus, der Leichtindustrie und der bezirksgeleiteten Industrie. Im Bereich von Forschung und Entwicklung sind umfangreiche Investitionen geplant. Die Ausgaben hierfür sollen um mindestens 180 v. H. gesteigert werden. Damit zusammen hängen neue Anforderungen an das Bildungswesen. So sollen die Anzahl der Studenten je 10.000 Einwohner von 129 auf etwa 150 steigen und 19.500 Absolventen von Hoch- und Fachschulen in der Forschung und Entwicklung tätig werden. Die Perspektiv-P. wird seit 2 Jahren als das Mittel angesehen, mit dem trotz wechselnder Entscheidungssituationen, die hervorgerufen werden durch die dynamische Entwicklung von Wissenschaft und Technik, des Bedarfs und des Außenhandels, volkswirtschaftliche Entscheidungen möglich sind, die unter Berücksichtigung auch der natürlichen und politischen Bedingungen der Volkswirtschaft Annäherungen an das Optimum darstellen. Im Vordergrund steht gegenwärtig das Interesse an strukturpolitisch günstigen Entschlüssen. Dagegen dominierte in der Vergangenheit die Jahres-P. gegenüber der Perspektiv-P., indem die Aufgaben weitgehend aus dem [S. 476]erreichten Stand abgeleitet und fortgeschrieben wurden. Begleitet ist die neue Stellung der Perspektiv-P. von Veränderungen im P.-Prozeß. Die Veränderungen weisen einerseits die Tendenz auf, die Bestimmung der wirtschaftlichen Grundproportionen und der damit verbundenen Vorhaben stärker zu zentralisieren („zentrale P.“, „erzeugnisgebundene P.“, „P. volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben“), andererseits das Bemühen, die Präzisierung der Pläne abgestuft zu dezentralisieren, um so den Sachverstand der Wirtschaftseinheiten ausnutzen zu können. Die im Juni 1968 im Rahmen der Reorganisation des P.-Systems für 1969/70 beschlossene P. volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben bedeutet, daß Schwerpunktaufgaben erneut gesondert geplant und durchgeführt werden. Sie soll sichern, daß die strukturpolitische Entwicklung der Volkswirtschaft den Anschluß an die technischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Veränderungen in den führenden Industrieländern er- bzw. behält. Die strukturpolitischen Aufgaben werden vom Ministerrat nach Vorschlägen der SPK in einer Nomenklatur einzeln festgelegt. Zuvor können die Ministerien eigene Vorschläge unterbreiten. Für jedes Vorhaben bestimmt der Ministerrat einen federführenden, mit besonderen Vollmachten ausgestatteten Minister. Er ist verantwortlich für die P. und Durchführung der übertragenen Aufgabe. Der Minister wählt seinerseits verantwortliche VVB, Kombinate und VEB aus, versieht sie mit Vollmachten und Informationen und setzt ihre Leiter als Auftragsleiter ein. Von den Betrieben ausgearbeitete Programme und Konzeptionen („strukturkonkrete Planunterlagen“) werden den übergeordneten Organen übergeben und vor dem zuständigen Minister „verteidigt“. Ausgehend von Vorschlägen der Minister legt der Ministerrat zusammen mit der SPK mehrjährige staatliche Planauflagen für die beteiligten Betriebe und Verwaltungsorgane fest. Über sie wird bei der Ausarbeitung der jährlichen Volkswirtschaftspläne nicht erneut entschieden. Strukturbestimmende Aufgaben werden mit Vorrang geplant und realisiert. Davon werden durch die wirtschaftliche Verflechtung (Zuliefer- und Exportbetriebe) erheblich mehr Betriebe berührt, als für die Auftragsleitung ausgewählt wurden. Die auf die Eigenerwirtschaftung der Mittel zielenden Dispositionen der Betriebe sowie die angestrebte verbesserte Abstimmung der Interessen zwischen unterer und mittlerer Ebene (VVB, Bezirkswirtschaftsrat) können durch die zentral gesetzten Planprioritäten beeinträchtigt werden. Das System der Schwerpunktplanung verstärkt zentralistische Tendenzen. Insbesondere die Industrieministerien übernehmen zusätzliche Funktionen. 4. Zentrale und territoriale Planungskommissionen a) Staatliche Plankommission (SPK) Die SPK ist das zentrale Organ des Ministerrates für die P. der Volkswirtschaft mit dem „Charakter eines ökonomischen Generalstabes“ (Ulbricht), d.h. sie ist verantwortlich dafür, daß dem Ministerrat volkswirtschaftlich koordinierte und bilanzierte Perspektiv- und Jahrespläne vorgelegt werden. Sie wird vom Ministerrat gebildet und bedarf in ihrer Organisationsgestaltung der Bestätigung durch ihn. Sie ist ein dem Ministerrat nachgeordnetes Organ im Sinne des Gesetzes über den Ministerrat vom 14. 1. 1963 (GBl. I, S. 89) und hat im Prinzip die gleiche Rechtsstellung wie ein Ministerium oder andere dem Ministerrat unmittelbar unterstellte zentrale Organe. Nachdem die SPK bis Mitte 1961 oberstes weisungsberechtigtes Organ für die P., Leitung und Kontrolle der Wirtschaft war, wurden im Juli 1961 die mit der Anleitung der Industrie befaßten Hauptabteilungen aus der SPK ausgegliedert und unter der Bezeichnung Volkswirtschaftsrat zu einem neuen Industrie-Leitungsorgan zusammengefaßt. Die neueste Entwicklung nach dessen Auflösung Ende 1965 führte dazu, daß die SPK wieder — wie bis 1961 — zur allein federführenden P.-Instanz wurde. Allerdings stützt sie sich in ihren Planarbeiten auf die von den VVB und den Industrieministerien in eigener Verantwortung ausgearbeiteten Planentwürfe auf der Grundlage der staatlichen Aufgaben. In ihrer Perspektiv-P. ist die SPK den Industrieministerien übergeordnet, während diesen wiederum die VVB und Bezirkswirtschaftsräte unterstehen. Die SPK hat nicht die Aufgabe, die gesamte P. der Volkswirtschaft durchzuführen; insbesondere obliegt ihr nicht die Leitung der Plandurchführung auf den einzelnen [S. 477]Gebieten. Die laufende Planaufstellung, -durchführung und -kontrolle erfolgt durch die jeweiligen Zweig- oder territorialen Leitungsorgane. Die SPK hat vielmehr für die wissenschaftliche Erarbeitung und Durchsetzung der Grundprobleme der Perspektiv- und Jahresvolkswirtschafts-P. zu sorgen. Dabei ergeben sich vier große Aufgabenkomplexe: 1. Die Ausarbeitung der Perspektivpläne und prinzipieller Probleme der ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft. Im Einvernehmen mit den Ministerien und auf der Grundlage materieller und finanzieller Bilanzierungen wählt die SPK diejenigen Projekte aus, die in den Perspektivplan aufgenommen werden. Speziell für die Zwecke der Perspektiv-P. bedient sich die SPK besonderer Gruppen bzw. Abteilungen für Perspektiv-P., die bei den einzelnen wirtschaftsleitenden Staatsorganen gebildet wurden. 2. Die Zusammenfassung und Gesamtbilanzierung der Jahresvolkswirtschaftspläne auf Grund der Planvorschläge der zentralen staatlichen Organe und der Räte der Bezirke. Die SPK erläßt zu diesem Zweck die entsprechenden planmethodischen Bestimmungen und Plandirektiven, um eine Koordinierung der Gesamt-P. von Grundsatzfragen zu erreichen. Dabei hat sie die Entwürfe der Perspektiv- und Jahresvolkswirtschaftspläne und darüber hinaus auch alle wichtigen wirtschaftspolitischen Entwicklungskonzeptionen, volkswirtschaftlichen Bilanzen sowie Wirtschaftsanalysen dem Ministerrat vorzulegen, der dies alljährlich durch entsprechende Beschlüsse zu bestimmten Terminen anfordert. 3. Die Erstellung gesamtwirtschaftlicher Prognosen. Neuerdings besteht eine der Hauptaufgaben der SPK in der Ausarbeitung und Analyse volkswirtschaftlicher Entwicklungsprognosen und -trends. 4. Die SPK ist zugleich die wichtigste Institution des Ministerrates bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den Staaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe. Sie ist verantwortlich für die internationale Abstimmung und Koordinierung der Perspektivplanentwürfe und der Konzeptionen für die Arbeitsteilung innerhalb des RGW. Der Vorsitzende der SPK ist daher auch der Vertreter der DDR im Exekutivkomitee des RGW. Für die Lösung ihrer Aufgaben weist die SPK folgende Struktur bzw. unterstellten Organe auf: 1. Der Vorsitzende (gegenwärtig: Gerhard ➝Schürer). Er ist für die gesamte Tätigkeit der SPK und der ihr nachgeordneten Organe und Einrichtungen gegenüber der Volkskammer, dem Staatsrat, dem Ministerrat sowie dem ZK der SED verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Als beratendes Gremium für den Vorsitzenden die Plankommission. Ihr gehören an: der Vorsitzende, die Stellvertreter des Vorsitzenden, der Sekretär, die Abteilungsleiter der SPK, daneben der Minister für Wissenschaft und Technik, der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik und der Leiter des Amtes für Preise. 2. Die stellvertretenden Vorsitzenden (z. B. für Perspektiv-P., für Jahres-P.). 3. Die Hauptabteilungen, Abteilungen und selbständigen Sektoren (z. B. Abt. Territoriale P., Abt. Investitionen, Abt. Information und Dokumentation). Sie werden von Stellvertretern des Vorsitzenden, Abteilungs- und Sektorenleitern geführt. Diese haben auf ihren Gebieten für eine Zusammenarbeit mit den anderen zentralen Organen des Staatsapparates, den wirtschaftsleitenden Organen, den wissenschaftlichen Gremien und Institutionen, den örtlichen Staatsorganen und Betrieben zu sorgen. 4. Das staatliche Büro für die Begutachtung der Investitionen (SBBI). Es ist das Organ der SPK für die Vorbereitung und Koordinierung der Investitionen. Es begutachtet die vom Ministerrat gelenkten Investitionen und leitet andere Gutachterstellen an. Es faßt die Erfahrungen der Gutachterstellen zusammen, informiert die SPK und unterbreitet gleichzeitig Vorschläge zur Verbesserung der Investitionstätigkeit. 5. Das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID). Um die Information über wissenschaftlich-technische und ökonomische Erkenntnisse des In- und Auslandes zu vergrößern, wurde der SPK das ZIID unterstellt. 6. Das Ökonomische Forschungsinstitut (ÖFI). Es wurde als Organ der SPK 1960 gegründet. Seine Forschungsarbeit dient der Verbesserung der Volkswirtschafts-P. und [S. 478]der Erforschung grundlegender volks- u. gebietswirtschaftlicher Strukturprobleme. Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich ist die Einführung der elektronischen Datenverarbeitung in die P.-Arbeit der SPK. Daneben nimmt es über die Arbeitskreise des Beirates für ökonomische Forschung bei der SPK maßgeblichen Einfluß auf die Wirtschaftsforschung (Einbeziehung von Universitäten, Forschungseinrichtungen usw.) auf Gebieten wie z. B. Bilanzierung, (territoriale) P., Strukturforschung und Datenverarbeitung. 7. Der Beirat für ökonomische Forschung. Er existiert seit September 1963 als beratendes Organ für die Leitung der SPK. Die Aufgabe des Beirates und seiner Arbeitskreise besteht darin, die Arbeit von ökonomischen Forschungsinstitutionen und Wirtschaftswissenschaftlern zu koordinieren und eine Verbindung zu schaffen zwischen Forschung und wirtschaftspolitischer Arbeit (z. B. bei Erstellung eines Perspektivplanes). 8. Als beratende Organe werden häufig für bestimmte Probleme Arbeitsgruppen bzw. Kommissionen (z. B. Prognosegruppen) hinzugezogen. 9. Die Bezirks- und Kreisplankommissionen (BPK, KPK). Sie sind der SPK unterstellt und bilden auf der territorialen Ebene die Verbindung zwischen SPK und der bezirksgeleiteten Industrie sowie der örtlichen Versorgungswirtschaft. Auf die Mitwirkung folgender Staatsorgane ist die SPK besonders angewiesen: a) Das Ministerium für Wissenschaft und Technik und der Forschungsrat beim Ministerrat. Ihre Arbeitsergebnisse bilden die naturwissenschaftlich-technische Grundlage der Arbeit der SPK. b) Das Ministerium der Finanzen. Es ist verantwortlich für die Ausarbeitung des Staatshaushaltsplanes, des Kreditplanes und des Valutaplanes, auf denen die materielle P. der SPK basiert. c) Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS). In Zusammenarbeit mit ihr gewinnt die SPK statistische Informationen und Materialien, die ihr die Abrechnung und Kontrolle der Planaufgaben ermöglichen (z. B. Bilanzabrechnungen). Sämtliche Forderungen statistischen Materials sind daher durch die SZS zu genehmigen. b) Bezirksplankommission (BPK) Die Anfang November 1961 errichteten BPK sind die für die Territorial-P. zuständigen Fachorgane der Räte der Bezirke (RdB). Gleichzeitig sind sie der SPK nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Im Unterschied zum Bezirkswirtschaftsrat sind der BPK hauptsächlich plankoordinierende Tätigkeiten übertragen. Daneben ist sie zuständig für das Konzipieren von Vorschlägen für die ökonomische Entwicklungsperspektive des Bezirkes. Im einzelnen sind der BPK folgende Aufgabenbereiche zugewiesen: 1) Differenzierung der Planaufgaben auf die dem RdB unterstellten Bereiche. 2) Planabstimmungen mit den im Bezirk liegenden, dem RdB nicht unterstellten Einrichtungen. 3) Analyse der ökonomischen Entwicklung des Bezirkes, auf Grund deren der SPK Vorschläge unterbreitet werden. 4) Die BPK veranlaßt, daß die Arbeiten zu den Perspektiv- und Jahresplänen in den Fachorganen des RdB nach einheitlichen Methoden und Terminen durchgeführt werden (s. Ausarbeitung eines Netzwerkplanes zur Erstellung des Perspektivplanes des Bezirkes Rostock 1967). 5) Territoriale Koordinierung der Investitionstätigkeit im Bezirk. (Voraussetzung: eigene Gebietskonzeption und K Kenntnis von Investitionsabsichten der Zweige.) 6) Berechnung der Entwicklung der Bevölkerung, der Arbeitskräfte und des Berufsnachwuchses im Bezirk und Festlegung von Arbeitskräftezahlen und Beschäftigungslimiten für Betriebe. 7) Aufteilung der Flächenarten (z. B. Wohnungsbau-, Verkehrs-, Produktionsfläche und landwirtschaftliche Nutzfläche). 8) Bilanz zur Entwicklung der Geldeinlagen und -ausgaben K der Bevölkerung des Bezirkes (zur P. des Warenumsatzes und der Versorgung der Bevölkerung sowie der Entwicklung der Zweige mit Dienstleistungscharakter). 9) Durchführung von Standortgenehmigungsverfahren und Erteilung von Standortgenehmigungen, z. B. für Investitionen und Maßnahmen der Industrie, der Bauwirtschaft, des Post- und Fernmeldewesens, des Produktionsmittel- und Konsumgütergroßhandels, des Hoch- u. Fachschulwesens, der Berufsbildung, des Verkehrswesens mit Ausnahme des kommunalen Verkehrs. Die Aufgaben der BPK berühren stets [S. 479]die Belange mehrerer Zweige und Bereiche, deren Betriebe bzw. Einrichtungen im Wirtschaftsgebiet des Bezirkes angesiedelt sind oder neu in dieses Gebiet aufgenommen werden sollen. Deshalb ist die BPK ständig auf die Zusammenarbeit mit VVB, Wirtschafts- und Landwirtschaftsräten der Bezirke, mit den Fachabteilungen der RdB und anderen Fachorganen (z. B. Wasserwirtschafts- und Reichsbahndirektionen, Bezirksstellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik) angewiesen. Diese Organe arbeiten mit der BPK dergestalt zusammen, daß sie die für die P. notwendigen Unterlagen und Angaben aus ihren Entwicklungskonzeptionen der BPK übergeben und sich zusätzlich an Untersuchungen bestimmter Probleme durch Arbeitsgruppen beteiligen. Die Struktur einer BPK hat folgendes Aussehen: 1. Der Vorsitzende. Er ist Mitglied des RdB und zugleich stellvertretender Vorsitzender des RdB. 2. Die Abteilungen. Sie sind nach Querschnittsgebieten aufgegliedert und werden von Abteilungsleitern geleitet (z. B. Amt für Arbeit und Berufsberatung als Abt. der BPK). 3. Büro für Territorial-P. Diese Einrichtung wurde am 1. 1. 1965 gegründet und den BPK zugeordnet. Mit umfangreichen Untersuchungen werden dort Unterlagen, über die territorialen Auswirkungen der Entwicklung gebietsbestimmender Betriebe, über die Senkung des bezirkswirtschaftlichen Aufwandes bei wichtigen Investitionsvorhaben, über die Entwicklung des Siedlungsnetzes ausgewählter Städte und ländlicher Gemeinden u.a.m. erarbeitet und Entscheidungen vorbereitet. Außerdem führt das Büro für Territorial-P. den Planungskataster — die maßgebende Unterlage für den Generalbebauungs- und den Generalverkehrsplan eines Bezirkes — und bereitet Standortgenehmigungen vor. c) Kreisplankommission (KPK) Die KPK ist das für die örtliche Territorial-P. zuständige Fachorgan des <➝Rates des Kreises> (RdK). Gleichzeitig ist sie ein der Bezirksplankommission (BPK) sachlich nachgeordnetes Organ und somit „doppelt unterstellt“. Insbesondere sind für ihre Tätigkeit Kenntnisse über die Entwicklung der örtlichen Industriezweige und der Landwirtschaft notwendig. Durch ständige Zusammenarbeit mit der BPK, durch eigene Analysen (z. B. Anfertigung von Standortstudien) sowie mit Hilfe von Untersuchungsergebnissen des Büros für Territorial-P. bei der BPK (z. B. aus Analysen über Pendler) verschafft sich die KPK Unterlagen über die Möglichkeiten ihres P.-Gebietes. Zu den Aufgaben der KPK gehören: 1) Ausarbeitung von wirtschaftlichen Entwicklungskonzeptionen für die Städte. 2) Aufschlüsselung der Verteilung der Arbeitskräfte. 3) „Bilanzierung“ des Baureparaturbedarfs und der bereitzustellenden Baureparaturkapazitäten. 4) Standortverteilung für die Industrie; einerseits macht die KPK der BPK Vorschläge für die Zuordnung von Standorten, andererseits kann sie in eigener Verantwortung das Verfahren zur Standortfestlegung durchführen (z. B. für die Landwirtschaft, den Wohnungsbau, das kommunale Verkehrswesen, die örtliche Versorgungswirtschaft, Volksbildung und Kultur). Darüber hinaus kann der KPK von Fall zu Fall die Festlegung von Standorten auch für andere Zweige und Bereiche übertragen werden. 5) Erarbeitung von Hinweisen über territoriale Erfordernisse für die P.-Arbeit der Fachorgane des RdK (z. B. Fertigstellungstermine für den Wohnungsbau, Standorte von Versorgungseinrichtungen). 6) Koordinierung der Arbeit der einzelnen Ressorts am Kreisplan nach den von SPK und BPK vorgegebenen methodischen Richtlinien und Terminen. (<➝Örtliche Industrie>) 5. Planungsablauf Im Anschluß an im April 1968 vom Staatsrat festgelegte wirtschaftpolitische Richtlinien beschloß der Ministerrat im Juni 1968 ein verändertes P.-System (GBl. II, Nr. 66 und 67). Im Mittelpunkt der Veränderungen steht die zentrale Jahres-P. für 1969 und 1970. (Für die Schwerpunkte wurde ein besonderes Vorfahren eingeführt.) Nach der bisherigen, seit dem Planjahr 1967 gültigen Regelung entstand der Volkswirtschaftsplan in zwei Etappen. In der ersten Etappe wurden auf der Basis von staatlichen Vorgaben und von Entwicklungskonzeptionen der an der Planausarbei[S. 480]tung beteiligten Wirtschaftseinheiten und staatlichen Behörden Planangebote (auch Planentwürfe und Planprojekte genannt) ausgearbeitet. Die Planangebote mußten vor dem Leiter des jeweils übergeordneten Leitungsorgans „verteidigt“ werden, abschließend vor dem Vorsitzenden der SPK. Auf der Grundlage der staatlichen Vorgaben und der eingereichten Planangebote erarbeitete die SPK in einer zweiten Phase einen Planentwurf, der nach der Bestätigung durch den Ministerrat, aufgegliedert in staatliche Aufgaben, die Basis für Plandiskussionen in den Betrieb abgab. Zu dieser Zeit sollten gleichzeitig die erforderlichen Geschäftsbeziehungen eingeleitet und Wirtschaftsverträge und Koordinierungsvereinbarungen geschlossen werden. Die endgültige Zusammenfassung der in den Betrieben und staatlichen Einrichtungen aufgestellten Planvorschläge erfolgte wiederum in der SPK. Der von der SPK vorgelegte Planentwurf wurde durch Beschlüsse des Ministerrats, Staatsrats und der Volkskammer zum verbindlichen Volkswirtschaftsplan. Die für die Jahre 1969 und 1970 beschlossenen Veränderungen sollen die Jahres-P. vereinfachen, indem die Pläne in nur noch einer Phase ausgearbeitet — die staatlichen Vorgaben entfallen — und die Zahl der Kennziffern der staatlichen Aufgaben noch verringert werden. Der P.-Ablauf für den Jahresplan der Volkswirtschaft soll regelmäßig im April mit der Herausgabe der staatl. Aufgaben beginnen und im Dezember des gleichen Jahres mit der Übergabe der staatl. Planauflagen enden. Dazwischen sollen im Juli und August die Planentwürfe auf der VVB-Ebene zusammengestellt werden. Im Oktober folgen dann Beratungen beim Ministerrat und im November soll der Entwurf der SPK dem Ministerrat zugestellt werden. a) Staatliche Aufgaben Der P.-Prozeß der neuen Regelung beginnt mit der Übergabe der von der SPK formulierten und vom Ministerrat bestätigten staatlichen Aufgaben an die Ministerien, VVB, Räte der Bezirke und Betriebe. Betriebe, bei denen sich keine Veränderungen zum Perspektivplan oder zu weiteren wirtschaftspolitischen Entscheidungen ergeben, erhalten keine staatlichen Aufgaben. Die staatlichen Aufgaben sind aus dem wirtschaftspolitischen Programm (z. B. dem Perspektivplan bis 1970) und aus der Analyse der volkswirtschaftlichen Entwicklung abgeleitete Kennziffern, die den Rahmen für den gesamtwirtschaftlichen Fortgang der kommenden Planperiode kennzeichnen, Sie beziehen sich u.a. auf die Produktion „strukturbestimmender“ Erzeugnisse und Rohstoffe, wichtige Lieferverpflichtungen der Außenwirtschaft, auf Vorhaben der Mechanisierung und Automatisierung sowie der Spezialisierung und Konzentration, die Entwicklung der Effektivität der Einsatzfaktoren (Kapital und Arbeit) und der Rentabilität, der Bildung von Reserven. Ihre Anzahl wurde verringert, um den Adressaten zusätzliche Möglichkeiten für eigene Vorschläge zu geben. Andererseits wurden zur Erleichterung langfristiger technischer und kaufmännischer Dispositionen Kennziffern mit zweijähriger Gültigkeit eingeführt, und zwar für die Produktionsfondsabgabe, die Verwendung von Amortisationen und Abführung aus dem Nettogewinn an den Staatshaushalt und die betrieblichen Prämienfonds. b) Planentwürfe und Plandiskussionen Ausgehend von den staatl. Aufgaben und auf der Basis eigener Konzeption arbeiten die wirtschaftenden Einheiten und die Behörden Planentwürfe aus. Sie müssen vor dem Leiter der übergeordneten Leitungsinstanz „verteidigt“ werden, soweit sie auf staatl. Aufgaben Bezug nehmen oder aber die eigenen Plankonzeptionen vom Perspektivplan abweichen. Bei Klein- und Mittelbetrieben, die nicht einer VVB angehören, entscheiden die Räte der Bezirke bzw. Bezirkswirtschaftsräte, ob und in welchem Umfang Planentwürfe einzureichen sind. Generell sind in den Betrieben jedoch Konzeptionen für eine eigenverantwortliche komplexe P. (betriebliche P.) zu entwickeln und Plandiskussionen durchzuführen. Ausgangsdaten für die Entwürfe der Betriebspläne sind die in Perspektivplänen festgelegten Aufgaben, besondere Entscheidungen der staatlichen Wirtschaftspolitik und die staatl. Aufgaben. Die Plandiskussionen werden gewöhnlich von den Betriebsorganisationen der Gewerkschaften und der SED geleitet. Durch sie sollen die Werktätigen über die Planziele informiert und die Erfüllung des Betriebsplanes durch Vereinbarungen über Wett[S. 481]bewerbe und sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit gesichert worden. Die Veränderung der staatl. Aufgaben ist nicht das Ziel der Plandiskussion. Die Planentwürfe sollen in sich und mit den territorialen Bedingungen (z. B. Anzahl der Arbeitskräfte und der Schulabgänger) abgestimmt sein und die Stellungnahmen der zuständigen Banken berücksichtigen. Sie werden stufenweise den jeweils nächsthöheren Leitungsorganen übergeben und dort zusammengefaßt. Stimmen die Entwürfe mit den staatl. Aufgaben überein, werden sie bereits von diesen Organen — unter dem Vorbehalt der endgültigen Verabschiedung des Volkswirtschaftsplans — bestätigt. Wichtige Probleme der Entwürfe werden auf der Leitungsebene der VVB in den Gesellschaftlichen Räten, Kooperationsräten und Erzeugnisgruppenräten beraten. Nachdem die Ministerien die Entwürfe untereinander und mit anderen zentralen Behörden abgestimmt haben, entwirft die SPK einen zusammenfassenden Jahresplan. Zusätzlich schlägt sie volkswirtschaftlich bedeutsame Problembereiche zur Beratung in Arbeitsgruppen des Ministerrats vor. Danach werden dem Ministerrat der Entwurf des Volkswirtschaftsplanes zusammen mit dem Entwurf des Staatshaushaltsplanes des Ministeriums der Finanzen und der Kreditbilanz der Staatsbank übergeben. Sind der Volkswirtschaftsplan und der Staatshaushaltsplan vom Ministerrat beraten und beschlossen worden, folgen die Beratung durch den Staatsrat und die Verabschiedung als Gesetz durch die Volkskammer. Einen Sonderfall der Planentwürfe stellen die „strukturkonkreten Planunterlagen“ dar. Dies sind Konzeptionen zur Entwicklung volkswirtschaftlich relevanter Erzeugnissortimente und Fertigungsverfahren, zur Rationalisierung von Exportbetrieben, Investitionsprogramme und Vorschläge für die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung. Die Unterlagen werden von den Betrieben und VVB eingereicht, die im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik des Ministerrats und der SPK mit „strukturbestimmenden Aufgaben“ (z. B. Sortimente mit hohem technisch-wirtschaftlichem Niveau, Ausnutzung vorhandener Wachstumsressourcen, Forschungen von allgemeiner Bedeutung) beauftragt wurden. c) Staatliche Planauflagen Auf Grund der Positionen des beschlossenen Jahresplanes der Volkswirtschaft und des Staatshaushaltes erhalten die Behörden, staatlichen Einrichtungen und wirtschaftenden Einheiten staatliche Planauflagen von dem jeweils übergeordneten Leitungsorgan. Das sind verbindliche Aufträge, die in Art und Umfang den staatl. Aufgaben gleichen und sich u. a. auf Produktions- und Exportaufgaben, Investitionen, Rationalisierungen, Entwicklung der Rentabilität und Bestimmungen über die Gewinnverwendung beziehen. Für die P. „volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben“ werden bereits mehrjährige staatl. Planauflagen erteilt. Die verringerte Anzahl der staatl. Planauflagen läßt den Produzenten einen Spielraum für die eigenverantwortliche Wirtschaftstätigkeit, d.h. sie stellt den Adressaten unterschiedliches Handeln in bestimmten Grenzen frei. Die Leiter der Wirtschaftseinheiten und Behörden sind berichts- und rechenschaftspflichtig hinsichtlich der Erfüllung der staatl. Planauflagen. d) Planinformationen Indem die für 1969 und 1970 gültige Regelung bei Konzentration der P. auf struktur- und wachstumspolitisch wichtige Entwicklungen der Gesamtwirtschaft die Anzahl der Kennziffern beschränkte, entfielen für die zentralen Organe ein Teil der Informationen aus den früheren umfassenderen Planentwürfen. Um trotzdem den Informationsbedarf der zentralen Organe (z. B. der SPK und der Ministerien der Finanzen, für Wissenschaft und Technik, für Außenwirtschaft) decken zu können, wird, beginnend mit der Jahres-P. 1969, ein System von Planinformationen bzw. ökonomischen Planinformationen aufgebaut. Die Planinformationen sollen Angaben enthalten über a) die Fertigungs-, Absatz- und Finanzsituation und b) die technischen und kaufmännischen Dispositionen der „volkswirtschaftlichen Teilsysteme“ für das folgende Jahr. Der verstaatlichten Industrie sind bei der Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes für 1969 für die Planinformation 167 Kennziffern vorgegeben worden, u.a. auch solche (neue), die sich auf die Preisentwicklung und die Eigenfinanzierung von Importen bezogen. Planinformationen von privaten und halbstaatlichen [S. 482]Betrieben sollen von den Räten der Bezirke bzw. den Bezirkswirtschaftsräten berücksichtigt werden. Wenn die Planentwürfe eingereicht werden, müssen auch die Planinformationen übergeben werden. Sie sind jedoch kein Gegenstand der Plan-Verteidigung. Einsetzend mit der P. für 1970 sollen die Planinformationen zusammen mit den Aufgaben des Perspektivplanes, weiteren Entscheidungen der Wirtschaftspolitik und den mehrjährigen staatlichen Planauflagen eine Grundlage bilden für die Bestimmung der staatlichen Aufgaben des folgenden Planjahres. 6. Hilfsmittel der Planung Da zwischen dem Erfolg einer P. und den dabei benutzten Hilfsmitteln ein enger Zusammenhang besteht, wird fortwährend eine Verbesserung dieser Mittel angestrebt. In jüngster Zeit wird vor allem versucht, neuere mathematische Verfahren (z. B. der Optimierungsrechnung, der kybernetischen Modelltheorie, der Netzplantechnik) auf ihre Anwendbarkeit hin zu überprüfen. Ebenso wird an der Konstruktion von komplexen Kennziffern wie von relevanten Kriterien für Effektivitätsberechnungen (z. B. bei Investitionsentscheidungen) gearbeitet. Wichtige Hilfsmittel der P.-Praxis sind zur Zeit: a) Volkswirtschaftliche Bilanz. Sie ist eine zahlenförmige Gegenüberstellung, die Zusammenhänge des volkswirtschaftlichen Güter- und Geldkreislaufs beschreibt. Verbreitet sind zweiseitige Bilanzen, die Aufkommen und Verwendung ökonomischer Größen enthalten. Daneben werden Bilanzen aufgestellt, die als input-output-Tabellen gleichzeitig mehrere ökonomische Größen auf nehmen. Volkswirtschaftliche Bilanzen werden von der Staatlichen Plankommission zur Vorbereitung von P.-Entscheidungen erstellt. Ihre Aussagefähigkeit ist abhängig von der Qualität der Wirtschaftsstatistik und der Bilanzen vorgelagerten Bilanzebenen (z. B. VVB, Bezirk, VEB). Maßgebende volkswirtschaftliche Bilanzen sind Bilanzen 1) des „gesellschaftlichen Gesamtprodukts“, des Nationaleinkommens und des Volksvermögens, 2) der Produktionsfaktoren (Kapital und Arbeitskräfte), 3) der Konsumtion, 4) der Geldströme und 5) des Außenhandels. Die volkswirtschaftlichen Bilanzen erscheinen zusammengefaßt in der Volkswirtschaftsbilanz. b) Verflechtungsbilanz. Sie ist eine Methode, mit der die materiellen Beziehungen zwischen den Produktionszweigen einerseits und zwischen Produktion und Konsumtion, Investition, Außenhandel andererseits in input-output-Tabellen dargestellt werden. Sie ist zur Rationalisierung der Planausarbeitung geeignet, indem sie durch die Anwendung mathematischer Verfahren und der elektronischen Rechentechnik das Berechnen von Entscheidungsalternativen erlaubt. Verflechtungsbilanzen ermöglichen es, die Auswirkungen des technischen Fortschritts, der Spezialisierung und Konzentration und anderer Faktoren auf die Produktion zu erfassen. Die insgesamt angebotsmäßig orientierte P. kann auf diese Weise mit einer verbesserten Bedarfsermittlung ergänzt werden. Verflechtungsbilanzen werden verstärkt seit 1966 aufgestellt. Die verbreitetste Form sind Teilverflechtungsbilanzen, mit denen die technisch-ökonomischen Verbindungen zwischen den Erzeugnissen eines wirtschaftlichen Teilsystems (z. B. VVB, VEB) über mehrere Fertigungsstufen hinweg analysiert werden. c) Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur; Staatsplannomenklatur. Die Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur ist eine zahlenförmige Systematisierung aller produzierten und importierten Erzeugnisse bzw. Leistungen der Industrie, Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft nach Einzelerzeugnissen oder Gruppen ähnlicher Erzeugnisse (Erzeugnisgruppen) bzw. Leistungen. Sie ist verbindlich für die P. und Abrechnung der Produktion, der Materialwirtschaft und des Außenhandels. Sie wird seit 1967 schrittweise eingeführt und löst das zuvor bestehende „Allgemeine Warenverzeichnis“ und die frühere „Schlüsselliste für Produktion, Materialwirtschaft und Außenhandel“ ab. Sie enthält achtstellige Schlüsselzahlen für rd. 80.000 Erzeugnisse bzw. Leistungen. Die Zahlenposition, die ein Erzeugnis bzw. eine Gruppe von Erzeugnissen kennzeichnet, wird auch Planposition genannt. Planpositionen im weiteren Sinne sind dagegen die im Volkswirtschaftsplan aufgeführten volkswirtschaftlich wichtigen Erzeugnisse der Staatsplannomenklatur. Diese umfaßt außerdem einzeln aufgeführte Investitionsvorhaben von gesamtwirtschaftlicher Bedeu[S. 483]tung (Staatsplanvorhaben). In die Staatsplannomenklatur aufgenommene Erzeugnisse und Leistungen heißen Staatsplanpositionen. d) Kennziffern und Normen. Kennziffern sind zahlenförmige Angaben über eindeutig definierte Merkmale wirtschaftlicher Vorgänge. Sie dienen der P., Leitung und Abrechnung. Die Angabe kann in Mengeneinheiten (Natural- oder Mengenkennziffern, z. B. Stahlproduktion in Tonnen), in Werteinheiten (Wertkennziffern, z. B. Warenproduktion in Mark), in Zeiteinheiten (Zeitkennziffern, z. B. Produktionsarbeiterstunden) oder mit Hilfe von Bezugsgrößen (relative Kennziffern) erfolgen. In relativen Kennziffern werden zwei ökonomisch verbundene Größen gegenübergestellt und eine Verhältniszahl gebildet (z. B. „Technische Kennziffern“ und „Technisch-wirtschaftliche Kennziffern“ für Arbeitsproduktivität, Investitionsnutzen u. a. Im NÖS bzw. ÖSS werden häufiger relative Kennziffern verwendet. Die in der Vergangenheit bevorzugten Mengenkennziffern hatten zu einseitigen Orientierungen (z. B. „Tonnenideologie“) geführt. Kennziffern können in einem Bestätigungsverfahren „Normativcharakter“ erhalten und für verbindlich erklärt werden. Sie sind maximal ein Jahr gültig. Von Bedeutung sind die Vorratsnormen der Materialwirtschaft. Sie legen die durchschnittliche Höhe an Materialien und Fertigerzeugnissen fest und sollen den kontinuierlichen Fertigungsprozeß sichern sowie zum anderen das Entstehen von Überplanbeständen verhindern. e) Konstante Preise. Sie sind Meßwerte, mit denen wirtschaftliche Kennziffern (z. B. „industrielle Produktion“, „Fondsintensität“) unbeeinflußt von der Preisentwicklung langfristig beobachtet werden sollen. Sie werden für alle industriellen Erzeugnisse gebildet und sollen den Kostenaufwand nach dem Stand vom 1. 1. 1967 widerspiegeln. Im Zusammenhang der Industriepreisreform lösen sie ab 1968 die „Unveränderlichen Planpreise“ ab. (Wirtschaft, Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft) Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 473–483 Planträger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planungskataster

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Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (1969)

Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Deutscher Kulturbund. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 354 Kulturarbeit, gewerkschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelle Massenarbeit

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Familienrecht (1969)

Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesamtheit der gesetzlichen Vorschriften über die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Familienmitgliedern, zusammengefaßt in dem seit dem 1. 4. 1966 gültigen Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1964 (GBl. 1966 I, S. 1). Durch Art. 7 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 2 der Verfassung vom 7. 10. 1949 waren bereits nach Gründung der „DDR“ alle dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen aufgehoben worden (Gleichberechtigung der Frau). Die aufgehobenen, alten familienrechtlichen Vorschriften waren aber nur zum Teil durch neue gesetzliche Bestimmungen ersetzt worden. Der vom Justizministerium 1954 fertiggestellte Entwurf eines Familiengesetzbuches ist nicht als Gesetz verabschiedet worden. Lediglich die Vorschriften über die Eheschließung und Eheauflösung mußten durch eine besondere VO vom 24. 11. 1955 (GBl. S. 849) in Kraft gesetzt werden, nachdem das vom Kontrollrat erlas[S. 185]sene Ehegesetz vom 20. 2. 1946 durch den am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß des sowjet. Ministerrates aufgehoben worden war. Das „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037), das vor allem den Einsatz der Frau in der Produktion sichern sollte, bestätigte den Grundsatz der Gleichberechtigung, regelte aber nur wenige familienrechtliche Fragen (Familienpolitik). Weitere Rechtsgrundsätze für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten in Auslegung der Verfassung und des Gesetzes vom 27. 9. 1950 wurden daher 1951 von einer Kommission aus den Vertretern der obersten Justizbehörden festgelegt, um die durch das Fehlen gesetzlicher Bestimmungen eingetretene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Die im wesentlichen hiermit übereinstimmenden Grundsätze des Entwurfs von 1954 sind daher schon als geltendes Recht angewendet worden. Von den Vorschriften dieses FGB-Entwurfs weicht das FGB vom 20. 12. 1965 z. T. erheblich ab. Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau haben die Ehegatten über alle das eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten eine einverständliche Entscheidung herbeizuführen. Ein Entscheidungsrecht des Ehemannes gibt es nicht. Als Familiennamen können die Eheleute bei der Eheschließung den Namen des Mannes oder der Frau wählen. Beide Elternteile üben während des Bestehens der Ehe das elterliche ➝Erziehungsrecht gemeinsam aus. Die unehelichen Kinder haben im Verhältnis zu ihren Eltern und deren Verwandten grundsätzlich die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes. Völlig neu ist die Adoption geregelt worden. Die Vorschriften des FGB über Eheschließung und Eheauflösung entsprechen im wesentlichen den Bestimmungen der durch das FGB aufgehobenen „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955. Mann und Frau müssen 18 Jahre alt sein (Volljährigkeit), wenn sie heiraten wollen. Bei der Ehescheidung kommt es nicht auf das Verschulden, sondern darauf an, ob die Ehe objektiv zerrüttet ist und deshalb ihren Sinn für die Eheleute, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat. Es gibt keinen Schuldausspruch im Scheidungsurteil. Im Gegensatz zu dem vorher gültigen Scheidungsrecht können jedoch nach dem FGB bei der Entscheidung über das Erziehungsrecht und über den Unterhaltsanspruch die „Umstände, die zur Scheidung geführt haben“, berücksichtigt werden. Der Ehegatte, dessen Verhalten zur Scheidung geführt hat, verliert grundsätzlich jeden Unterhaltsanspruch (Unterhaltspflicht). Durch das FGB ist der bisherige gesetzliche Güterstand der Gütertrennung durch den Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft ersetzt worden. Bei Auflösung der Ehe ist das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen grundsätzlich zu gleichen Anteilen zu teilen. Das Gericht kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eines Ehegatten eine ungleiche Teilung vornehmen oder sogar das gesamte Vermögen einem Ehegatten übertragen. Wenn ein Ehegatte zur Vergrößerung oder zur Erhaltung des Vermögens des anderen Ehegatten wesentlich beigetragen hat, kann das Gericht ihm außer seinem Anteil am gemeinschaftlichen Vermögen einen Ausgleichsanspruch zusprechen. Die Aufwendungen für die Familie sind von beiden Ehegatten und den Kindern, entsprechend ihrem Einkommen und sonstigen Mitteln, durch Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen gemeinsam zu erbringen. Die von ihrem Mann getrennt lebende oder geschiedene Ehefrau hat nur unter bestimmten Voraussetzungen einen zeitlich begrenzten Unterhaltsanspruch, da in der sozialistischen Gesellschaft jeder arbeitsfähige Mensch seinen Unterhalt durch eigene Arbeit verdienen soll. Gleichzeitig mit dem FGB ist am 1. 2. 1966 die Familienverfahrensordnung vom 17. 2. 1964 (GBl. II, S. 171) in Kraft getreten, durch die die bis dahin gültige Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956 aufgehoben worden ist. Wie bisher ist in allen Ehesachen das Kreisgericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Ehegatten örtlich zuständig (Zivilprozeß). Bei Eheleuten, von denen mindestens einer „Bürger der DDR“ ist, die jedoch beide keinen Wohnsitz in der „DDR“ haben, wird das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte für ausschließlich zuständig erklärt. Diese Zuständigkeitsregelung zielt offensichtlich auf die seit der Gründung der „DDR“ geflüchteten oder legal in den Westen übergesiedelten Bürger und deren Kinder ab (Staatsbürgerschaft). Die Verhandlung in Ehesachen ist öffentlich. Wie in anderen gerichtlichen Verfahren sind auch hier in zunehmendem Maße gesellschaftliche Kräfte in das Eheverfahren einzubeziehen (Gesellschaftliche Erziehung). Gleichzeitig mit dem Scheidungsverfahren sind das elterliche Sorgerecht und der Unterhalt der Kinder und der Ehegatten zu regeln. Wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dient auch das Scheidungsrecht in der „DDR“ der Errichtung der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Aus diesem Grunde werden in der BRD Ehescheidungsurteile der Gerichte der „DDR“ nicht mehr anerkannt, wenn die beklagte Partei zur Zeit des Urteils ihren dauernden Aufenthalt in der BRD hatte und die Scheidung nach westdeutschem Recht nicht hätte ausgesprochen werden dürfen. (BGH, Urt. vom 28. 3. 1962 — „Ehe und Familie“, 1963, S. 32.) Literaturangaben Friesen, Marie, und Wolfgang Heller: Das Familienrecht in Mitteldeutschland. (BMG) 1968. 228 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Weber, Gerda: Das Familiengesetz der SBZ. (BMG) 1966. 76 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 184–185 Familienname A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familienzusammenführung

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Multimoment-Methode (1969)

Aus westlichen Ländern — z. B. den USA — seit [S. 434]1966 versuchsweise eingeführte Methode der Normzeitermittlung bei im Stücklohn auszuführenden Arbeiten (Arbeitsnormen). Es handelt sich hierbei um „Häufigkeitsstudien“ durch Augenschein. Stoppuhren zur Messung der einzelnen Arbeitsgänge fallen dabei weg. Beobachter des Arbeitsablaufes machen in bestimmten Zeitabständen Rundgänge durch die Werkstatt und notieren die dabei beobachteten Vorgänge und Arbeitsergebnisse an den einzelnen Arbeitsplätzen. Durch eine Vielzahl der Beobachtungen (daher „Multimoment“) wird die tatsächliche Zusammensetzung der aufgewandten Arbeitszeit erkennbar (z. B. operative Zeit, Vorbereitungs- und Wartungszeit, Verlustzeit usw.). Auch der Auslastungsgrad der Maschinen wird dabei offenkundig. Angeblich sollen auch Nichtfachleute nach kurzer Einweisung in der Lage sein, sich an den Zeitaufnahmen zu beteiligen. Gegenüber der bisherigen Methode der Normzeitermittlung durch Zeitmessungen mit der Stoppuhr sollen bei dem damit beschäftigten Personal bis zu 80 v. H. Arbeitszeit eingespart werden können. Die Einführung der MM-Methode soll „schrittweise“ erfolgen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 433–434 Mühlhausen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Museen

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DDR A-Z 1966

BKV (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 Abk. für Betriebskollektivverträge. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 87 BK A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Blecha, Kurt

DDR A-Z 1966

Halle (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1964) 1.930.021 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2~Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20~Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg, Querfurt, Roßlau, Saalekreis, Sangerhausen, Weißenfels, Wittenberg, Zeitz. Vors. des Rates des Bezirkes: Otto Leopold (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Horst ➝Sindermann. H. ist sowohl landwirtschaftlich als auch industriell einer der führenden Bezirke. Die Grundstoffindustrie beruht auf den seit alters her bekannten Kupfervorkommen sowie auf den reichen Braunkohle- (Kohlenindustrie) und Kalisalzlagern, aus denen die bedeutende Chemische Industrie hervorgegangen ist. Der Bezirk H. ist der wichtigste Lieferant von Elektroenergie und von Zement. 2. Stadtkreis im sachsen-anhaltischen Bezirk H., Bezirksstadt, Kreisstadt des Saalekreises, am Nordwestrand der Leipziger Tieflandsbucht, an der Saale, mit 274.402 Einwohnern (1964), (1950: 289.119), größte Stadt Sachsen-Anhalts und viertgrößte Stadt der SBZ (1945/47–1952 Landeshauptstadt); alte Hansestadt, spätgotische Markt- oder Marienkirche (16. Jh.), Moritzkirche (12. bzw. 15. Jh.), Domkirche (16. Jh.), Rathaus (14./16. Jh.), Roter Turm (15. Jh.), Ruinen der Moritzburg (15. Jh.) und der Burg Giebichenstein (10. Jh.); wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn, Saalehafen in H.-Trotha). Als Mittelpunkt bedeutender Braunkohlen-, Salz- und Kalilager eines der Zentren des mitteldeutschen Industriegebietes (außerdem bedeutende chemische, Zement-, Bekleidungs- und Metallindustrie, Maschinen- und Waggonbau), Reichsbahndirektion; seit 1694 Universitätsstadt (Martin-Luther-Universität H.-Wittenberg, 1817 vereinigt), Hochschule für Musik, Technische Hochschule für Chemie Leuna-Merseburg, Sitz der Deutschen Akademie der Naturforscher (Leopoldina) von 1652 sowie der 1946 der Universität angegliederten Franckeschen Stiftungen, Pädagogisches Institut, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Theater („Theater des Friedens“, „Theater der Jungen Garde“), Staatl. Sinfonieorchester, Händel-Festspiele (Pflege des Händelschen Gesamtwerkes), Zoologischer Garten, Staatl. Galerie Moritzburg, Landesmuseum für Vorgeschichte, Zuchthaus „Roter Ochse“. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 3. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 189 Halbstaatliche Praxis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handel

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Rechenschaftslegung (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED. Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen. Da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse angesehen wird und die Staatsorgane nur Werkzeuge dieser Partei sind, besteht die Rechenschaftspflicht aber faktisch der SED gegenüber. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung sind der Vorsitzende der Staatlichen ➝Plankommission und der Minister der Finanzen (Ministerium der Finanzen) nicht nur der Volkskammer und dem Staatsrat, sondern auch dem ZK rechenschaftspflichtig. Rechenschaftspflichtig sind die Abgeordneten der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen dem „Volke“, der Staatsrat und der Ministerrat der Volkskammer, die örtlichen Räte den örtlichen Volksvertretungen. Der Ministerrat ist dem Staatsrat, die Räte der Bezirke sind dem Ministerrat, die übrigen örtlichen Räte den jeweils höheren örtlichen Räten (Kreis, Stadt, Gemeinde) rechenschaftspflichtig. Die Richter an den Kreis- und Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) sind den Volksvertretungen rechenschaftspflichtig, die sie gewählt haben (Rechtswesen). Im Bereich der Wirtschaft hat der Betriebsleiter der Betriebsgewerkschaftsorganisation (FDGB, betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen), vor allem wegen seiner Verpflichtungen aus dem Betriebskollektivvertrag, Rechenschaft zu leisten. Die Betriebsleiter der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe sind den Hauptdirektoren der Verwaltungen der volkseigenen Betriebe (VVB), diese den Industrieministerien, die Abteilungsleiter und Stellv. des Vors. der Staatlichen Plankommission ihrem Vorsitzenden, und die Vors. der Staatlichen Plankommission und die Minister dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Mampel, Siegfried: Die volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland — Texte mit einer Einleitung. Frankfurt a. M. 1963, Alfred Metzner. 155 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 380 Realismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechentechnik

DDR A-Z 1966

NKFD (1966)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Abk. für Nationalkomitee Freies Deutschland. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 337 NF A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NKWD

DDR A-Z 1965

DDR A-Z 1965

StEG (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Abk. für Strafrechtsergänzungsgesetz. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 418 Statistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Steiniger, Peter Alfons

DDR A-Z 1965

Volkseigene Wirtschaft (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Zur VEW zählen die Volkseigene Industrie, die staatlichen Verkehrseinrichtungen (Deutsche ➝Reichsbahn, Post- und Fernmeldewesen, Schiffahrt, Kraftverkehr), der staatliche Großhandel mit Industriebedarf (Staatliche Kontore), der staatliche Großhandel mit Konsumgütern und Lebensmitteln (Großhandelsgesellschaften, VVEAB) und der staatliche Einzelhandel (HO). Von den insgesamt rd. 7,79~Mill. Beschäftigten in der Wirtschaft waren Ende 1963 rd. 4,9 Mill. d. s. 63~v. H., in der VEW tätig. (Sozialistische Wirtschaft) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 459 Volkseigene Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigentum

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Vertragsgericht, Staatliches (1965)

Siehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1969 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1958 (GBl.~I, S. 83 u. S. 86) geregelt worden. Die Bestimmungen dieser beiden Ordnungen sind durch die am 1. 7. 1963 in Kraft getretene „VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des staatlichen Vertragsgerichts“ vom 18. 4. 1963 (GBl. II, S. 293) ersetzt worden. Das V. ist kein Gericht, sondern ein zentrales staatliches Organ, das dem Ministerrat unterstellt und rechenschaftspflichtig ist. Dessen Vors. übt die Dienstaufsicht aus. Das V. wird vom Vors. des V. (zur Zeit Dr. Osmar Spitzner) geleitet. Es gliedert sich in das zentrale V. und in [S. 455]die V. in den Bezirken und in Ost-Berlin (Bezirks-V.). Die Tätigkeit des V. wird durch Arbeitspläne geregelt, die nach „politisch ökonomischen Schwerpunkten“ aufzustellen sind. Es hat „die Betriebe und Wirtschaftsleitenden bei der eigenverantwortlichen und bewußten Anwendung des Vertragssystems zu unterstützen und zur Lösung der bei der Vorbereitung und Durchführung der staatlichen Wirtschaftspläne und den zwischenbetrieblichen Beziehungen auftretenden Widersprüche beizutragen“. Das V. ist zuständig für die Entscheidung sämtlicher Streitfälle bei der Gestaltung und Erfüllung von Verträgen im Rahmen des Vertragssystems (Vertragsgesetz). Es ist zuständig für alle anderen vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben, sozialistischen Genossenschaften, staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Betrieben mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe). Die vom V. durchzuführenden Schiedsverfahren können auch ohne Antrag eines der Beteiligten durch Verfügung des V. eingeleitet werden, wenn Verträge zur Durchsetzung des Vertragssystems nicht oder nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, ein abgeschlossener Vertrag nicht oder nicht mehr den staatlichen Aufgaben entspricht oder mit gesetzlichen Bestimmungen oder Anweisungen nicht übereinstimmt oder andere wesentliche Mängel aufweist. Das V. kann ein Verfahren auch dann ohne Antrag einleiten, wenn die Vertragspartner es unterlassen, Vertragsstrafe zu fordern oder zur Beilegung eines von ihnen nicht zu lösenden Streitfalls das V. anzurufen. Gegen Schiedssprüche der Bezirks-V. können die Beteiligten und ihre übergeordneten Organe beim Vors. des V. Einspruch einlegen. Dieser hat ein Nachprüfungsverfahren anzuordnen, wenn der Schiedsspruch „den im sozialistischen Recht enthaltenen Grundsätzen der Wirtschaftspolitik widerspricht und dem betroffenen Partner schwerwiegende Nachteile entstehen“. Gibt der Vors. dem Einspruch nicht statt, so hat er dem Antragsteller die Gründe der Ablehnung schriftlich mitzuteilen. Der Vors. des Ministerrats kann den Vors. des V. zur Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens anweisen. Außerdem können der Vors. des Volkswirtschaftsrats, der Vors. des Landwirtschaftsrats, die Minister und die Staatssekretäre mit eigenem Geschäftsbereich sowie die Leiter zentraler gesellschaftlicher Organisationen innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung der Entscheidung beim Vors. des V. die Anordnung eines Nachprüfungsverfahrens verlangen, soweit durch die Entscheidung Betriebe und Einrichtungen ihrer Bereiche betroffen sind. Das Nachprüfungsverfahren kann der Vors. des V. selbst oder eine von ihm eingesetzte Nachprüfungskommission ohne mündliche Verhandlung durchführen. In den Verfahren vor den V. können sich die Partner durch einen Rechtsanwalt, der Mitglied eines Anwaltskollegium ist (Rechtsanwaltschaft), vertreten lassen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 454–455 Verteidigungsrat, Nationaler A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertragsgesetz

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Grünstein, Herbert (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 * 27. 12. 1912 in Erfurt. Volksschule. Vor 1933 KPD, nach 1933 illegale Arbeit, 1936 bis 1938 Teilnahme am Span. Bürgerkrieg vor allem als Mitglied der Geheimpolizei-Gruppe Marty, die „unzuverlässige“ Republikaner umbrachte. Dann SU, 1940 illegale Arbeit in Schweden, später in Rumänien. 1948 Rückkehr nach Deutschland, Leiter der Hauptabt. Politkultur, stellv. Chef der Hauptverwaltung und Chefinspekteur der Deutschen ➝Volkspolizei. Seit 1956 Stellv. des Ministers des Innern, 1958 bis Herbst 1958 Staatssekretär im Ministerium des Innern und Generalmajor der VP. Wurde im Juni 1962 Generalleutnant. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 170 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/gruenstein-herbert verwiesen. Grünes Fließband A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe Ulbricht

DDR A-Z 1963

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Außenhandel, Kammer für (KfA) (1963)

Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1979 1985 Die im Nov. 1952 als Institution des Außenhandels unter Aufsicht des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel gegr. KfA setzt sich aus Vertretern der Außenhandelsunternehmen und Exportbetriebe zusammen. Organe der KfA sind die Mitgliederversammlung, das Präsidium und die Revisionskommission. Ihre Aufgaben für die Handelsbeziehungen zu den sozialistischen Ländern sind bedeutungslos. Hauptaufgabe sind Herstellung von Kontakten zu Handels- und Wirtschaftskreisen der westl. Länder und Abschluß von Handelsabkommen (Kammerabkommen). Zur „Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen“ unterhält die KfA in diesen Ländern Handelsvertretungen, die jedoch in Wirklichkeit Aufgaben einer diplomatischen Vertretung mit dem Ziel der De-facto-Anerkennung der „DDR“ wahrnehmen sollen. Der KfA obliegen außerdem die Anleitung des Leipziger Messeamtes und die Durchführung internationaler Messen und Ausstellungen. Zur Unterstützung der Exportetriebe unterhält sie Auskunfts- und Beglaubigungsstellen in den wichtigsten Industriestädten. (Außenhandel) Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 52 Außenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. „Interwerbung“

DDR A-Z 1963

Volksbegehren (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Plebiszit zur Vorbereitung einer Volksabstimmung (Volksentscheid); verfassungsmäßig in formaler Anlehnung an die Weimarer Verfassung vorgesehen (Verfassung), bisher jedoch noch nie durchgeführt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 504 Volksbefragung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksbuchhandel

DDR A-Z 1963

1963: M

Maetzig, Kurt Magdeburg MAI Maifeier Maisprogramm Makarenko, Anton Semjonowitsch Malerei Mamai-Methode Marchwitza, Hans Markov, Walter Markowitsch, Erich Markt Marktforschung, Deutsches Institut für (DIM) Marktproduktion Maron, Karl Marxismus Marxismus-Leninismus Marxismus-Leninismus, Lehrbuch der Grundlagen des Marx, Karl MAS Maschinenbau Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung Materialverbrauchsnormen Materialversorgung Materielle Interessiertheit Matern, Hermann Mauer Mayer, Hans Mecklenburg Medaille Medizinische Akademien Medizinische Ausbildung Medizinische Fortbildung Medizinisches Personal Meiningen Meißen Meister Meisterbauer Meister der genossenschaftlichen Produktion Meister der Industriegruppe, Bester Meister des Betriebes, Bester Meister des Sports Meister des Sports, Verdienter Meisterfonds Meisterhauer Meister, Verdienter Meldewesen, polizeiliches Melsheimer, Ernst Menschenhändler Menschenraub Merkel, Curt-Heinz Merker, Paul Merseburg Messe, Leipziger Messwerte Mewis, Karl MfS MGB Mielke, Erich Mieten Militärbezirk Militärgerichtsbarkeit Militarismus Militärpolitik Militärräte der SED Militärstaatsanwaltschaft Militärstrafrecht Ministerien Ministerium der Justiz Ministerium des Innern (MdI) Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Ministerium für Gesundheitswesen Ministerium für Kultur Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF) Ministerium für Nationale Verteidigung Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Ministerium für Volksbildung Ministerrat Mitbestimmungsrecht Mitrofanow-Methode Mitschurin, Iwan W. Mittag, Günther Mittelbauer Mitteldeutschland Mittelschule Mode Monopolkapitalismus Moral, Sozialistische MTS Mückenberger, Erich Mühlhausen Müller, Margarete Müller, Rudolf Müller, Vincenz Multifunktionär Museen Museum für Deutsche Geschichte Musik Mutterschutz Mutter und Kind MWD

DDR A-Z 1963

Mutterschutz (1963)

Siehe auch: Mutterschutz: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind: 1985 Das Gesetzbuch der Arbeit enthält gewisse Schutzbestimmungen für Mütter. So dürfen schwangere und stillende Mütter nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle das Leben oder die Gesundheit der Frau oder des Kindes gefährden könnten. Eine schwangere oder stillende Mutter darf aber eine leichtere oder geeignetere Arbeit nicht verweigern. Zu Überstunden und Nachtarbeit dürfen schwangere oder stillende Mütter nicht herangezogen werden. Im übrigen dürfen nur Frauen, die in ihrem Haushalt Kinder im Alter bis zu 6 Jahren oder andere pflegebedürftige Haushaltsangehörige ohne ausreichende Hilfe zu betreuen haben, Überstunden und Nachtarbeit ablehnen. Schwangere erhalten vor der Niederkunft nur 5 Wochen Urlaub (in der Bundesrepublik dürfen Schwangere in den letzten 6 Wochen vor der Geburt nicht beschäftigt werden). Nach der Niederkunft besteht Anspruch auf 6 Wochen Urlaub (Schwangerschafts- und Wochenhilfe). Kündigungsschutz besteht für Schwangere und Mütter bis zum Ablauf des 6. Monats nach der Niederkunft. Von der Geburt des ersten Kindes an erhalten Mütter einmalige staatliche Unterstützung in Geld, und zwar bei der Geburt des ersten Kindes 500, des zweiten Kindes 600, des dritten Kindes 700, des vierten Kindes 850 und jedes weiteren Kindes 1.000 DM Ost. Mütter mit mehr als drei Kindern erhalten laufende Unterstützungen, und zwar für das vierte Kind 20 DMark Ost monatlich, für jedes weitere Kind 25 DM Ost bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. (Staatlicher ➝Kinderzuschlag, Frauenarbeit, Arbeitsschutz) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 330 Mutter und Kind A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MWD

DDR A-Z 1962

DDR A-Z 1962

Kuckhoff, Greta, geb. Lorke (1962)

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1963 * 14. 12. 1902. Lyzeum und Oberlyzeum in Frankfurt/Oder. Studium der Volkswirtschaft von 1924 bis 1927 in Berlin und Würzburg und von 1927 bis 1929 in Madison/Wisconsin (USA). Danach Assistentin eines Züricher Rechtsanwalts, Lehrerin für amerikan. Wirtschaftsrecht in Berlin, Wissenschaftl. Assistentin an der Universität Frankfurt. Heiratete den Schriftsteller Adam K., arbeitete illegal in der „Roten Kapelle“. 1942 verhaftet, zum Tode verurteilt, zu 10 Jahren Zuchthaus begnadigt. 1945 aus dem Zuchthaus Waldheim von der Roten Armee befreit. KPD, SED. Bis 1946 stellv. Leiterin des Ernährungsamtes in Berlin. 1948 Mitgl. des Sekretariats der DWK, 1949 Hauptabteilungsleiterin im Außenministerium, seit 1. 12. 1948 Präsident der Deutschen ➝Notenbank mit Sitz und Stimme im Ministerrat. Ende April 1958 von Prof. Martin ➝Schmidt abgelöst. Seit 1958 Vizepräsidentin des Deutschen ➝Friedensrates. Von 1948 bis 1958 Abgeordnete der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 239 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/kuckhoff-greta verwiesen. Kuba A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kuczinski, Jürgen

DDR A-Z 1962

„Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-Markkleeberg (1962)

Siehe auch: Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR in Leipzig-Markkleeberg: 1975 1979 „Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-Markkleeberg: 1960 1963 1965 1966 1969 Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR (LuG; agra): 1985 [S. 250]Leistungs- und Lehrschau, die von 1950 bis 1956 zweimal jährlich und seitdem einmal im Jahr auf eigens dafür bereitgestelltem Gelände (1960: 132 ha) im Juni/Juli etwa vier Wochen lang stattfindet. Diese Ausstellung, deren ständiger Direktor Nationalpreisträger Dr. O. Baumgarten ist, nimmt für sich in Anspruch, dem Messecharakter der DLG-Schauen in der BRD ein System von Lehrschauen („die Bauernuniversität“) entgegengestellt zu haben, an dem sich seit 1958 auch die übrigen Ostblockländer beteiligen. Da die sozialistischen Errungenschaften auf dem Agrarsektor („das schöne, sozialistische Dorf“) im Vordergrund stehen, muß die zunehmende Werbung um westdeutsche Besucher (Aufenthalt in Leipzig und Rückfahrt kostenlos) zur Ausstellung als „gesamtdeutsche“ Propagandaaktion angesehen werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 250 Landwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lange, Fritz

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Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) (1962)

Siehe auch: Örtliche Landwirtschaft, Betriebe der (ÖLB): 1956 Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB): 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Örtlichen Landwirtschaft, Betriebe der (ÖLB): 1958 Im Zuge der Republikflucht oder anderweitig verlassene landwirtschaftl. Betriebe und Flächen, die sich in Nutzung der Gemeinden befanden, wurden gemeinsam mit „volkseigenen“ Kreis- und Gemeindebetrieben (Bodenfonds u. a.) gem. VO vom 3. 9. 1952 (BGL. I Nr. 99/1953) zu Betrieben der „örtlichen Landw.“ zusammengefaßt. Diese sind selbständige juristische Personen und Träger von „Volkseigentum“. Betriebsleiter stellt der Rat der Gemeinde ein. Die Arbeiten werden durch ständige Produktionsbrigaden nach den Normen der Volkseigenen Güter durchgeführt. Ende Januar 1954 bestanden 3.219 ÖLB mit 396.000 ha landw. Nutzfläche und 44.000 Beschäftigten, von denen 90 v. H. Landarbeiter waren. Seither ist ihre Zahl durch die Umwandlung in LPG laufend zurückgegangen. Mitte 1959 bestanden noch 3.140 ÖLB mit 52.310 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. (Landwirtschaft) Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 317 Örtliche Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Örtliche Organe der Staatsmacht

DDR A-Z 1962

FGS (1962)

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 Abk. für Fischerei-Geräte-Stationen. (Fischerei) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 127 Festival A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Filmaktiv

DDR A-Z 1960

DDR A-Z 1960

Kalibergbau (1960)

Siehe auch: Kalibergbau: 1959 1962 1963 1965 1966 Kaliindustrie: 1969 1975 1979 1985 Fast zwei Drittel der deutschen Kalivorkommen liegen im Gebiet der SBZ. Die effektive Produktion an Kalierzeugnissen liegt jedoch in der BRD wegen der besseren technischen Ausstattung der Betriebe höher. (1959 BRD 2,14 Mill. t, SBZ 1,64 Mill.~t K2O-Gehalt der Kalirohsalze). Die noch nicht erschlossenen Kalivorkommen in der SBZ werden auf 13 Mrd.~t geschätzt. In der Weltförderung nimmt die SBZ die dritte Stelle hinter den USA und der BRD ein. Kali ist Rohstoffbasis für viele chemische Verbindungen und für die Herstellung von Düngemitteln. 60 v. H. der SBZ-Erzeugung werden exportiert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 195 Kadettenanstalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kammerabkommen

DDR A-Z 1960

VF-Verfahren (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 Verrechnungsverfahren nach dem sowjetischen Vorbild der „Büros für gegenseitige Verrechnungen“. Zu diesem Zwecke hat die Deutsche Notenbank bei den Bezirksfilialen „Verrechnungsstellen für Forderungen“ (VF-Stellen) eingerichtet. Hier können gegenseitige Forderungen der VEB ab 100,– DM Ost verrechnet und die Spitzen von den Bankkonten abgebucht werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 433 VEW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Viehaufzucht- und Mastverträge

DDR A-Z 1960

Stasi (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Volkstümliche Abk. für Staatssicherheitsdienst. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 400 Stanislawski-Methode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Statistik

DDR A-Z 1960

Müller, Vincenz (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 * 5. 11. 1894 in Aichach/Obb. als Sohn eines Gerbermeisters, Klosterschule, Berufsoffizier, später im Generalstab, 1943 Generalleutnant, Ritterkreuzträger, Kommandierender General des XII. Armeekorps und stellv. Oberbefehlshaber der 4. Armee, kapitulierte mit seiner Armee im Sommer 1944 bei Minsk, aktives Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland und des Bundes Deutscher Offiziere in der SU, Besuch von Antifaschulen. Im Sept. 1948 kehrte M. nach Deutschland zurück, wurde Mitgl. der NDPD, im Febr. 1949 Pol. Geschäftsführer der NDPD, von Okt. 1949 bis Okt. 1952 1. Stellv. des Vors. der NDPD, danach Mitgl. des Hauptausschusses seiner Partei. 1952 zum Generalinspekteur der Volkspolizei ernannt, seit 1953 Generalleutnant und Chef des Stabes der KVP, Stellv. des Ministers des Innern. Seit 18. 1. 1956 in gleicher Funktion im Ministerium für Nationale Verteidigung. 1958 pensioniert. 1949 bis 1958 Abgeordneter der Volkskammer, Nov. 1950 bis Dez. 1952 Vizepräsident der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 280 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/mueller-vincenz verwiesen. Mühlhausen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Multifunktionär

DDR A-Z 1959

DDR A-Z 1959

Flüchtlingsvermögen (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Vermögen von Flüchtlingen wurde nach der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. 7. 1952 (GBl. S. 615) beschlagnahmt. Am 8. Juni 1953 (Neuer Kurs) ist diese VO aufgehoben worden. Der Flüchtling, der die SBZ nach dem 7. 6. 1953 verlassen hatte, konnte seitdem einen Verwalter für die zurückgelassenen Vermögenswerte einsetzen. Tat er das nicht, war vom Staatlichen Notariat ein Abwesenheitspfleger oder in Sonderfällen vom Rat des Kreises ein Treuhänder zu bestellen. Nach dem Inkrafttreten der Neufassung des Paßgesetzes (Republikflucht, Paßwesen) im Dez. 1957 wurden die von den Flüchtlingen eingesetzten Verwalter von den Behörden der SBZ häufig nicht mehr anerkannt. Diese den gesetzlichen Bestimmungen widersprechende Verwaltungspraxis wurde durch die AO Nr. 2 des Finanzministeriums vom 20. 8. 1958 „über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen“ (GBl. I, S. 644) bestätigt. Das F. wurde hierdurch unter staatliche Treuhandverwaltung gestellt. Nach internen Dienstanweisungen hat der Treuhänder die zurückgelassenen beweglichen Vermögenswerte zu verkaufen. Der Erlös des meist zu Schleuderpreisen verkauften F. sowie etwaige Guthaben bei Kreditinstituten werden an die Staatskasse abgeführt. Grundstücke werden nicht verkauft, sondern durch den Rat des Kreises, VEB Kommunale Wohnungsverwaltung, verwaltet. Die Treuhandverwaltung wird in das Grundbuch eingetragen. Alle Grundstücke einer Treuhandverwaltung werden gemeinsam verwaltet und abgerechnet. Es werden keine Sonderkonten der einzelnen Grundstücke, sondern nur noch ein Gesamtkonto geführt. Von diesem Gesamtkonto, auf das die Einnahmen aus sämtlichen Grundstücken eingezahlt werden, werden die öffentlichen Lasten und Zinsen von Hypotheken staatlicher Kreditinstitute bezahlt. Ansprüche privater Hypothekengläubiger werden nicht befriedigt. Betriebe von Flüchtlingen werden volkseigenen Betrieben oder Pro[S. 112]duktionsgenossenschaften zur Nutzung überlassen oder in einem Konkursverfahren aufgelöst. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 111–112 Flüchtlinge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flugzeugindustrie

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Kultur, Ministerium für (1959)

Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Kultur: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Ministerium für Kultur. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 196 Kuckhoff, Greta, geb. Lorke A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturbolschewismus

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Sichtwerbung (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Pj. für die Agitation durch Plakate, Bilder, Transparente, Spruchbänder, Wandzeitungen usw., die an auffallenden Stellen im Straßenverkehr und in vielbesuchten Räumen (Fabrikhallen, Wartezimmern, Bahnhöfen, Aufklärungslokalen usw.) angebracht werden. Die Losungen und Parolen hierzu werden zentral von der SED ausgegeben. Wettbewerbe und ständige Aufforderungen zu vermehrter b. führten dazu, daß das Straßen- und Landschaftsbild von den Darstellungen der S. beherrscht war; in den letzten Jahren wurde sie wesentlich eingeschränkt und bei Kongressen mit ausländischen und westdeutschen Gästen oder während der Leipziger Messe vorübergehend ganz unterdrückt. Zur allgemeinen S. tritt die individuelle, in der persönliche politische Bekenntnisse, ergänzt durch Selbstverpflichtungen, zum Aushang gebracht werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 323 SfS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Siebenjahrplan

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Geldumtausch (1957) (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Da sich im Besitz der Haushalte erhebliche Mengen nicht kontrollierbarer Bargeldsummen befanden, wurden auf Grund der VO über die Ausgabe neuer Banknoten und die Außerkraftsetzung bisher gültiger Banknoten der Deutschen ➝Notenbank (GBl. I, S. 603) am 13. Oktober 1957 alle umlaufenden Ostmark-Banknoten für ungültig erklärt. Man schätzte zur Zeit der Umtauschaktion eine Bargeldhortung von ca. 1,5 Mrd. DM Ost. Zunächst erhielt jeder SBZ-Bewohner bis zu 300,– Ostmark ohne Abzug umgetauscht. Darüber hinausgehende Gelder wurden einem Sonderkonto zur Überprüfung auf „rechtmäßigen“ Besitz durch Sonderkommissionen gutgeschrieben. Sparguthaben, Ansprüche aus Versicherungsverträgen, Schulden und Zahlungsverpflichtungen wurden von dieser Aktion nicht berührt. Die Bargeldhortungen in der SBZ wurden wesentlich unterstützt durch die Zugeständnisse im Rahmen des Neuen Kurses an die Arbeiter, [S. 121]die Lohnerhöhungen durchsetzten, ohne daß die Arbeitsproduktivität entsprechend gesteigert werden konnte; weiterhin durch das mangelnde Vertrauen in die Währungspolitik und die Angst, alle Ersparnisse der Kontenkontrolle zu unterwerfen. Diese sog. Strumpfgelder sind vor allem eine Folge des chronischen Warenmangels. Der Konsument der SBZ ist zu hoher Kassenhaltung gezwungen, damit er bei der schlechten Warenstreuung für schnell eintretende günstige Käufe Gelder zur Verfügung hat. Das gilt in gesteigertem Maße auch für den kleinen Gewerbetreibenden und den Landwirt. Daher ist dieser Schritt vor allem als ein erneuter Schlag gegen die restliche Privatwirtschaft aufzufassen. Die Hauptursache dieser schwerwiegenden währungspolitischen Maßnahme ist in dem Mißerfolg der „geplanten“ sowjetzonalen Wirtschafts- und Finanzpolitik zu suchen. (Währungsreform) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 120–121 Geld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeinde

DDR A-Z 1958

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Gleichberechtigung der Frau (1958)

Siehe auch: Gleichberechtigung der Frau: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Gleichberechtigung der Frauen: 1975 1979 [S. 118]Frauenarbeit, Familienrecht, Eherecht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 118 Glaser, Heinz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GM

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Trawopolnajasystem (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 System zur Steigerung der Bodenfruchtbarkeit, in der SU von W. R. Wiljams entwickelt. Es bedeutet im wesentlichen die Einschaltung von mehrjährigen Futterpflanzen (Gräsern) in die Ackerfruchtfolge (Feldgraswirtschaft). Das System soll, im ganzen gesehen, eine Humusanreicherung des Bodens erzielen (hierzu gehören die Anlage von Windschutzstreifen u. a. Maßnahmen der Landeskultur) und wird unter Verkennung der gänzlich anders gearteten und höher entwickelten deutschen Bodenkultur im Rahmen der Mitschurinbewegung (Mitschurin) auch für die SBZ propagiert. „Das T. entlarvt die völkerfeindliche Theorie von der abnehmenden Bodenfruchtbarkeit und den Grenzen der Ertragssteigerung“ („Das demokratische Dorf“, 1. Jahrg., H. 5, S. 32). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 318 Trapo A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Treue Dienste, Medaille für

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Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für (1958)

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 Die Aufgaben der StZfSt. bestehen im Endziel in der Überwachung der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne. Dazu gehört u. a. auch die Beobachtung vieler Dinge, die nicht in den Volkswirtschaftsplänen festgelegt sind, z. B. Vergleichszahlen aller Art gegenüber früheren Jahren. Auch die in der Bundesrepublik veröffentlichten Statistiken werden analysiert, nach materiellen und propagandistischen Gesichtspunkten ausgewertet und publiziert. Seit 1955 wird ein Statistisches Jahrbuch herausgegeben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 299 Stasi A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Steffen, Max

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Abschnittsbevollmächtigter (1958)

Siehe auch: Abschnittsbevollmächtigter: 1956 1959 1960 1975 1979 Abschnittsbevollmächtigter (ABV): 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 12]ABV, Funktionär der Volkspolizei, meist im Offiziersdienstgrad, der für seinen „Abschnitt“ — nach den Vorstellungen der SED — polizeilich verantwortlich ist. Kümmert sich z. B. um Ernteeinbringung, Führung der Hausbücher, Besuche usw. Nimmt Denunziationen entgegen und veranlaßt polizeiliche Maßnahmen, wo er sie für erforderlich hält. Der ABV soll „jedes und jeden“ in seinem Abschnitt kennen und der VP und dem SSD ihre Tätigkeit erleichtern. „Ein ABV ist überall“, so betont z. B. die „Freiheit“ (SED) am 1. 7. 1957; wie sie feststellt, führt er auch für die Nationale Front „politische Aussprachen in den Hausgemeinschaften durch“. Der Posten des ABV wurde im Okt. 1952 nach dem Vorbild der sowjetischen Kommissare eingerichtet: er ist praktisch ein ausgebildeter Spitzel mit amtlichen Vollmachten. Wird bei seiner Tätigkeit von Volkspolizeihelfern unterstützt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 12 Absatzorgane, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Abschreibungen

DDR A-Z 1956

DDR A-Z 1956

Crimmitschau (1956)

Siehe auch das Jahr 1969 Stadt im sächsischen Bezirk Chemnitz, an der Pleiße, mit 33.389 Einwohnern (1955); Laurentiuskirche (11./16. Jh.); bedeutende Textilindustrie (Tuche, Trikotagen, Spinnereien), daneben Maschinenbau. C. entwickelte sich seit Mitte des 18. Jh. zu einer blühenden Industriestadt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 57 Cottbus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DAHA

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Einheitsschule (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zusammenfassender Begriff für das Schulsystem in der SBZ. Wird neben der offiziellen Bezeichnung „deutsche demokratische Schule“ aus propagandistischen Gründen in Anknüpfung an die seit 1848 wirkende Einheitsschulbewegung gebraucht. Im 1946 von den Ländern der SBZ angenommenen „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ heißt es (§ 3): „Die demokratische E. umfaßt die gesamte Erziehung vom Kindergarten bis zur Hochschule und gliedert sich nach den Aufgaben, die aus den gesellschaftlichen Bedürfnissen erwachsen.“ Die Vorstufe bildet der Kindergarten, der zur Schulreife führt. Die daran anschließende Grundschule ist für alle Kinder obligatorisch und umfaßt acht aufsteigende Klassen. An sie schließt die Oberstufe an. Zu dieser gehören 1. die vierklassige Oberschule mit der Reifeprüfung als Abschluß und 2. die dreijährige Berufsschule, die die „breite Masse der werktätigen Jugend in der Stadt und auf dem Lande umfaßt“. Durch Besuch der Fachschule kann der Berufsschüler ebenfalls die Hochschulreife erlangen. Oberschule und Berufsschule werden getrennt verwaltet, so daß sich keine einheitliche Oberstufe herausgebildet hat. Die VO. vom 15. 5. 1953, wonach die vierjährige Oberschule in eine dreijährige verwandelt werden sollte, ist im Rahmen des Neuen Kurses rückgängig gemacht worden. Der Aufbau der E. ist 1955 durch die Gründung von zehnklassigen Mittelschulen modifiziert worden. Sie soll bis 1965 in die obligatorische Schule für alle Schulkinder verwandelt werden. (Erziehungswesen, Oberschule, Berufsschule) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 69 Eingreifdivision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelhandel

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Erziehungswissenschaft (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 75]Die sowjetzonale E. bzw. „pädagogische Wissenschaft“ oder Pädagogik gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften. Das wesentliche Merkmal dieser E. ist ihre Verpflichtung, die Grundzüge des dialektischen und historischen Materialismus bei der Erforschung ihres Gegenstandes anzuwenden. Gebunden an die dialektisch-materialistische Weltanschauung, hat die E. das erzieherische Geschehen unter dem von dem dialektischen und historischen Materialismus geformten Aspekt zu betrachten. Gegenstand der marxistisch-leninistischen pädagogischen Wissenschaft sind nach sowjetzonalen Verlautbarungen die planmäßigen und von den Erziehern geleiteten direkten und indirekten Einwirkungen auf die Kinder und die tatsächlichen Veränderungen, die diese Einwirkungen hervorrufen. Ihre Aufgabe ist es — nach der offiziellen Doktrin —, die Gesetzmäßigkeiten der Erziehung und Bildung zu erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse in den Dienst der „Gesellschaft“ und ihrer Entwicklung zu stellen (Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis). Die E. geht — orientiert an der Sowjetpädagogik — davon aus, daß „Erziehung und Bildung“ auf allen Stufen geschichtlicher Entwicklung gesellschaftliche Erscheinungen sind und als Bestandteile des „Überbaus“ von der ökonomischen Struktur und somit auch vom Klassencharakter der jeweiligen „Gesellschaftsformation“ bedingt sind. Erst die „sozialistische Gesellschaft“, d. h. der kommunistisch-totalitäre Staat — so wird behauptet — ermögliche eine Erziehung im wahren Sinne des Wortes, d. h. eine allseitige Vorbereitung aller Kinder des Volkes auf die gesellschaftlich-produktive Tätigkeit bzw. die Entwicklung allseitig entwickelter „Persönlichkeiten“. In der „Klassengesellschaft“ benutze die herrschende Klasse den Staat, um ihr Erziehungsziel den „unterdrückten Massen“ aufzuzwingen. Demgemäß werden dann auch die Sowjetpädagogik als die fortschrittlichste, die „imperialistische“ bzw. „bürgerliche“ Pädagogik als eine verfallende Wissenschaft bezeichnet. Jedoch betont die sowjetzonale Pädagogik den bürgerlich-fortschrittlichen Charakter der „Klassiker der Pädagogik“ (Comenius, Rousseau, Pestalozzi, Herder Goethe, Schleiermacher, Fichte, Herbart, Diesterweg und Fröbel). [S. 79]Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit, liefert die sowjetzonale E. alles andere als objektive Analysen des erzieherischen Geschehens. Sie ist vielmehr ein Werkzeug der kommunistischen Führung zur staatlichen Reglementierung des Erziehungswesens. Die wichtigsten Bestandteile der E. sind die Unterrichtslehre oder Didaktik, die Erziehungslehre und die Geschichte der Pädagogik. Der Prozeß der Anpassung der sowjetzonalen Pädagogik an die Stalin-Version des Marxismus-Leninismus hat in den Abhandlungen der Zeitschrift „Pädagogik“ (seit 1946) seinen anschaulichsten Niederschlag gefunden. Eine bedeutsame Rolle spielten dabei die übersetzten sowjetischen Lehrbücher von Jessipow/Gontscharow und Ogorodnikow/Schimbirjew. Die Koordination und Planung der von den Dozenten der Pädagogik erwünschten Forschungsarbeit sind in erster Linie die Aufgabe des Deutschen ➝Pädagogischen Zentralinstituts. Die seit 1950 erschienenen pädagogischen Abhandlungen [S. 80]sind, von vereinzelten Beiträgen zur Geschichte der Pädagogik abgesehen, lediglich als „Anwendung“ sowjetischer Lehren auf die sowjetzonalen Gegebenheiten anzusehen. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 75–80 Erziehungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exportausschüsse

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Kursant (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Aus der russischen Sprache übernommene Bezeichnung für Rekruten der KVP. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 155 Kuren der Sozialversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KVP

DDR A-Z 1954

DDR A-Z 1954

Volkseigentums, Gesetz zum Schutze des (1954)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mit dem „Gesetz zum Schutz des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums“ vom 2. 10. 1952 folgt die Gesetzgebung der SBZ dem sowjetischen Vorbild, wonach „Volkseigentum, genossenschaftliches Eigentum oder Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“ — unter letzteres fällt auch das Eigentum politischer Parteien — einen größeren Schutz genießt als das sonstige Privateigentum. Diebstahl, Unterschlagung und Betrug an „Volkseigentum“ usw. wird mit Zuchthaus von 1 bis zu 5 Jahren bestraft, Urkundenfälschung oder Untreue mit Zuchthaus von 3 bis 15 Jahren. § 3 des Gesetzes droht unter Umständen eine Strafe von mindestens 10 Jahren und höchstens 25 Jahren Zuchthaus und daneben Vermögenseinziehung an. Jeder Mensch hat die Pflicht, ein ihm „glaubwürdig bekanntgewordenes, in Vorbereitung befindliches oder begangenes Verbrechen“ anzuzeigen, selbst wenn sich die Anzeige gegen einen nächsten Angehörigen richten würde. Bei Unterlassung der Anzeige wird er mit Gefängnis von 6 Monaten bis zu 3 Jahren bestraft (§ 4). Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 184 Volkseigentums, Amt zum Schutze des A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskammer

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Industrie- und Handelskammern (1954)

Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Seit 1946/47 nicht mehr die Interessenvertretungen der privaten Wirtschaft, sondern staatliche Organe zur Kontrolle über die private Wirtschaft. Die Leitungen der Kammern sind mit SED-Funktionären besetzt. Als positive Aufgaben sind noch verblieben: Mitwirkung bei der Organisierung der Lehrlingsausbildung, Durchführung von Fachlehrgängen, Ausarbeitung von Vorschlägen für die Preistarife. Für Produktions- und Absatzfragen sind die Staatlichen ➝Vertragskontore zuständig. Die Mitgliedschaft ist für alle Industrie- und Handwerksbetriebe mit mehr als 10 Beschäftigten und für alle Handelsbetriebe Pflicht. Sie müssen den Kammern monatlich spezifizierte Umsatzberichte einreichen („ Industrieberichterstattung“). Dadurch wird den SED-Funktionären die genaue Kontrolle über die Privatwirtschaft ermöglicht (Wirtschaftssystem). Ende 1952 wurde die Auflösung der I. u. H. für den 30. 6. 1953 angeordnet. Als eine der Folgen des Neuen Kurses wurden sie jedoch Ende August 1953, formal mit den früheren Aufgaben und Rechten, wieder eingerichtet. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 73 Industrieproduktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Infiltration

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Presseamt beim Ministerpräsidenten (1954)

Siehe auch: Presseamt: 1975 1979 1985 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Am 29. 12. 1952 an Stelle des aufgelösten Amtes für ➝Information gegründet. Leiter: Fritz Beyling (SED). Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 123 Prämienwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pressewesen

DDR A-Z 1954

Wismut-AG. (1954)

Siehe auch: Wismut AG: 1959 1960 1962 1963 Wismut-AG: 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wismut-AG.: 1953 [S. 195]Uranbergbau. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 195 Wirtschaftssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaft

DDR A-Z 1953

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Kandidat (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Beschluß der 1. Parteikonferenz ist seit 1. 3. 1949 der Eintritt in die SED nur als K. möglich. Mindestalter für Aufnahme 16 Jahre. Dauer der Kandidatenzeit: für Arbeiter 1 Jahr, für alle anderen 2 Jahre. K. haben dieselben Pflichten wie Mitglieder. Sie haben nicht das Recht der Abstimmung, dürfen keine Wahlfunktionen ausüben und sollen sich besonders in den Massenorganisationen bewähren. Mitglieder, die den praktischen Parteiaufgaben nicht gerecht werden, können in den Kandidatenstand zurückversetzt werden. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 68 Kader A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kapitalismus

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Investitionsbank, Deutsche (1953)

Siehe auch: Deutsche Investitionsbank: 1975 1979 Deutsche Investitionsbank (DIB): 1969 Investitionsbank, Deutsche: 1954 Investitionsbank, Deutsche (DIB): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Finanzinstitut der volkseigenen Wirtschaft für Investitionsmittel. Auf Anordnung der DWK vom 13. 10. 1948 errichtet. Das Berliner zentrale Institut unterhält in den Ländern der Zone und in Ostberlin Filialen. Die Investmittel erhält die I. planmäßig aus dem Staatshaushalt der SBZ. Ein Teil der Investmittel besteht aus sog. Amortisationen, d. h. Rückzahlungen vorher gewährter Investmittel durch die volkseigenen Betriebe. Dafür existiert ein 1950 festgelegter Amortisationsschlüssel, der die unterschiedlichen Abschreibungsmöglichkeiten der Branchen berücksichtigt. Zu den Aufgaben der I. gehört auch die Gewährung langfristiger Kredite von mehr als 10.000 DM Ost, wofür die Mittel durch Ausgabe von Staatsschuldverschreibungen beschafft werden. Die I. erhält die Investitionspläne, nach denen sie die Verteilung der Mittel vorzunehmen und ihre zweckgebundene Verwendung zu kontrollieren hat, von der Staatlichen ➝Plankommission. Sie ist ebenso wie die Deutsche ➝Notenbank ein Instrument der Planwirtschaft, die sie mit den Mitteln der Kreditpolitik aktiv zu unterstützen hat. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 66 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jehovas Zeugen

DDR A-Z 1953

Demokratie (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gesellschaftsordnung, in der nach Auffassung Marx' und Engels' die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen nicht aufgehoben ist. Grundlage der D. ist der auf dem „Antagonismus der Klassen“ beruhende kapitalistische Staat. Dennoch stellt nach klassisch-marxistischer Auffassung die bürgerliche D. einen Fortschritt gegenüber der Monarchie dar, weil sie dem Proletariat das Wahlrecht, Rede- und Koalitionsfreiheit und damit die Möglichkeit zur Zerstörung der kapitalistischen Ordnung verleiht. Die D. ist also ein erstrebenswertes Übergangsstadium auf dem Wege zur Diktatur des Proletariats und zum Sozialismus, wurde jedoch nie als Endziel aufgefaßt. Noch Lenin erklärte: „Die ‚reine D.‘ ist die verlogene Phrase eines Liberalen, der die Arbeiter zum Narren hält“ (Ausgew. Werke, Bd. 2, Moskau 1947, S. 423). Mit dem Eintritt der SU in die Weltpolitik (Aufnahme in den Völkerbund 1934) erfuhr ihre Einstellung zur D. eine Wandlung, die mit dem anglo-amerikanisch-sowjetischen Bündnis von 1941 abgeschlossen wurde. Die SU glaubte ihre weltanschaulichen Gegner mit den eigenen Waffen zu schlagen, indem sie die Staatsform der SU als die wahre D., als eine „D. für die Werktätigen, eine D. für alle“ bezeichnete: „Deshalb glaube ich, daß die Verfassung der UdSSR die einzige bis zum letzten demokratische Verfassung der Welt ist“ (Stalin, „Fragen des Leninismus“, Moskau 1949, S. 634). Der Begriff D. wurde nach dem Kriege in den Satellitenstaaten und der SBZ zur Kennzeichnung des Übergangszustandes auf dem Wege zur Bolschewisierung als Volksdemokratie oder Antifaschistisch-demokratische Ordnung willkürlich gedehnt und mißbraucht. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 33 DEFA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratie, Neue

DDR A-Z 1953

GVVG (1953)

Abk. für Gebietsvereinigung Volkseigener Güter. (VVG) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 55 GST A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Halbjahrplan 1948

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