In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) (1985)
Siehe auch: Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft: 1975 1979 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft: 1960 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF): 1962 1963 Das MfLFN ist das zentrale Leitungsorgan des Ministerrates der DDR für die Bereiche Landwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. In seiner gegenwärtigen Form besteht das MfLFN seit dem 1. 1. 1973. Es wurde aus der Produktionsleitung des (zentralen) Rates für Landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN[Z]) gebildet, Minister ist Bruno Lietz (SED), 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Dr. Wilhelm Cesarz, SED. 1. Entwicklung. Nach Abschluß der Kollektivierung in der Landwirtschaft (1960) wurde das bis zum 7. 2. 1963 tätige Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft aufgelöst und im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) zum Landwirtschaftsrat umgebildet. Seine Auflösung wurde mit der administrativen Arbeitsweise begründet, die auf die Leitung einer noch weitgehend im privaten Eigentum befindlichen Landwirtschaft ausgerichtet gewesen sei. Die Aufgabe des 1963 gegründeten Landwirtschaftsrates wurde auf die Entwicklung der Produktionsbedingungen und der Produktionsverhält[S. 906]nisse beschränkt, während für die Erfassung bzw. den Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte beim Ministerrat ein spezielles Staatliches Komitee eingerichtet wurde. Die Besonderheit des Landwirtschaftsrates bestand darin, daß Praktiker und Wissenschaftler zu seinen Mitgliedern berufen bzw. auf den Bauernkongressen aufgrund einer Einheitsliste der Parteien, Massenorganisationen und Regierungsorgane gewählt wurden. Die unmittelbaren Leitungsaufgaben des Landwirtschaftsrates wurden von seiner Produktionsleitung wahrgenommen, der die Räte und Produktionsleitungen der Bezirke und Kreise unterstellt waren. Die jeweiligen Produktionsleiter waren zugleich die Vorsitzenden der Landwirtschaftsräte auf den verschiedenen Leitungsebenen. Mit dem Übergang zum Ökonomischen System des Sozialismus (ÖSS) wurden nach dem VII. Parteitag der SED (1967) bzw. dem X. Deutschen Bauernkongreß die Landwirtschaftsräte auf allen Verwaltungsebenen (Ministerrat, Bezirk, Kreis) zu Räten für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft umgebildet. Diese Neuorganisation war vor allem durch die Wiedereingliederung des Staatlichen Komitees für Aufkauf und Verarbeitung gekennzeichnet und stand in engem Zusammenhang a) mit der Entwicklung vertikaler Kooperationsbeziehungen zwischen Landwirtschafts- und Verarbeitungsbetrieben und b) mit der Ablösung des doppelten Preissystems (Agrarpolitik; Kooperation in der Landwirtschaft). Auf Bezirksebene wurden die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe und die Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft (Agrar-Industrie-Komplex [AIK]) zu Kombinaten (für Fleisch, Getreide, Geflügel) vereinigt und dem RLN der Bezirke unterstellt. Im Zeichen der allgemeinen Rezentralisation nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) bzw. dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) erfolgte eine weitere Umbildung der landwirtschaftlichen Leitungsorgane, in deren Folge der Rat für Landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft von der Produktionsleitung getrennt und zu einem Beratungsgremium des Ministerrates herabgestuft wurde. Aus der bisherigen Produktionsleitung entstand das MfLFN. Die Trennung zwischen RLN und Produktionsleitungen wurde im Jahr 1975 auf Bezirks- und Kreisebene nachvollzogen (GBl. I, S. 449). Im gleichen Jahr wurden ferner die Staatlichen Komitees für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (SKL), für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (SKAV) sowie für Forstwirtschaft (SKF) aufgelöst (GBl. I, 1975, S. 139 u. 449) und in das M. eingegliedert. Die VVB Forstwirtschaft war bereits 1974 aufgelöst (GBl. I, S. 347) und an deren Stelle waren 1975 bei den Bezirken Abteilungen Forstwirtschaft eingerichtet worden. Gleichzeitig wurden bei den Räten der Bezirke und der Kreise die Produktionsleitungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft zu Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft umgebildet (GBl. I, 1975, S. 449) (Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft). Die Aufgaben der VVB Binnenfischerei übernahmen die Wirtschaftsräte der Bezirke. 2. Aufgaben. In Zusammenhang mit dieser bisher letzten Reorganisation erhielt das M. ein neues Statut (GBl. I, S. 753), in dem ihm folgende Aufgabenbereiche übertragen wurden: die Leitung und Planung der Produktion und Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Produkte einschl. der Forschung und Züchtung, des Pflanzenschutzes und des Veterinärwesens (Tierärzte), der Forstwirtschaft, des Landbaus und des Meliorationsbaus (Meliorationen), der Mechanisierung der Pflanzen- und Tierproduktion einschl. des Anlagenbaus und der Instandhaltung der Landtechnik, des Jagdwesens (Jagd), der Pferdezucht und des Rennsports, die Kontrolle über die Durchführung der Planaufgaben mit dem Ziel der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung sowie der Erfüllung der Exportaufgaben bei gleichzeitiger Vertiefung der Zusammenarbeit mit den anderen RGW-Staaten, die Kontrolle über den Faktoreinsatz und dessen Effizienz, die Kontrolle der gesellschaftlichen Entwicklung der Klasse der Genossenschaftsbauern und der Genossenschaftsbetriebe im Rahmen der Bündnispolitik (Agrarpolitik). 3. Organe. a) Zur Durchführung dieser Aufgaben sind beim MfLFN folgende Abteilungen eingerichtet worden (Stand Ende 1979): Abteilung Produktion und Verarbeitung pflanzlicher Erzeugnisse, Bereich tierische Produktion und Verarbeitung, Abteilung Fischwirtschaft, Abteilung Milchwirtschaft, Hauptabteilung Forstwirtschaft, Abteilung Meliorationsbau und Landbau, Abteilung Instandhaltung und Anlagenbau, Abteilung Chemisierung und Meliorationsnutzung. b) Dem M. unterstehen für Zwecke der Forschung, Lehre und Ausbildung die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (AdL) der DDR (Agrarwissenschaften) (Zusammenarbeit mit der Akademie der Wissenschaften [AdW] und den Universitäten und Hochschulen), Spezialforschungseinrichtungen der Nahrungsgüterwirtschaft (Getreideforschung, Milchforschung usw.), Hochschulen in Meißen und Bernburg, das Institut für Ökonomik der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, der VEB Datenverarbeitung der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, die Zentralstelle für Preise der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (Agrarpreissystem), die Landwirtschaftsausstellung in Leipzig (Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR [LuG; agra]) und die Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) in Erfurt. c) Zur Durchführung bzw. Wahrnehmung der Leitungsaufgaben verfügt das MfLFN über folgende zentral geleitete Organe, Kombinate und Betriebe: VVB, Kombinate und Betriebe der Landwirtschaft (VVB Saat- und Pflanzgut, VVB Tierzucht, VE Kombi[S. 907]nat Industrielle Tierproduktion, VEB Projektierung und Bauleitung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR, Zentralstelle für Pferdezucht beim MfLFN), VE Kombinate und Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft (VE Kombinat Zucker, VE Kombinat Stärke und Kartoffelveredelung, VE Kombinat Kühl- und Lagerwirtschaft, VE Kombinat Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierprodukte, VEB Material-technische Versorgung der Nahrungsgüterwirtschaft, VEB Zentrales Projektierungsbüro der Nahrungsgüterwirtschaft, VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde/Britz), VEB, Kombinate und Betriebe der Landtechnik (VEB Landtechnische Instandsetzung, VEB Ausrüstungskombinat für Rinderanlagen, Nauen, VEB Kombinat für Gartenbautechnik, Berlin [Ost], VEB Meliorationsmechanisierung, Dannenwalde, VEB Ausrüstungen, Agrochemische Zentren, Leipzig), Einrichtungen des Landbaus und des Meliorationsbaus (VEB Landbauprojekt Potsdam, VEB Spezialbaubetrieb der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, Friedersdorf, VEB Ingenieurbüro für Meliorationen, Bad Freienwalde), Einrichtungen der Forstwirtschaft (VEB Kombinat Forsttechnik Waren, VEB Forstprojektierung Potsdam, VEB Ingenieurbüro, Potsdam, Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Eberswalde des Instituts für Forstwissenschaften Eberswalde). Weiter sind dem MfLFN entsprechend dem Prinzip der doppelten Unterstellung folgende Bezirksgeleitete Organe, Kombinate und Betriebe zugeordnet: Betriebe der Landwirtschaft (Volkseigene Güter, VEB Binnenfischerei, VEB Organische Düngestoffe, VEB Trockenfutterproduktion, sonstige volkseigene Betriebe der Landwirtschaft), Kombinate und Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft (VEB Kombinat Fleischwirtschaft, Vereinigung zur Lenkung der milchverarbeitenden Industrie bzw. Kombinate Milchwirtschaft, VEB Kombinat Getreidewirtschaft, VEB Geflügelwirtschaft), Kombinate und Betriebe der Landtechnik (VEB Kombinat für Landtechnische Instandhaltung, VEB Kombinat für materiell-technische Versorgung, VEB Landtechnischer Anlagenbau), Kombinate und Betriebe des Land- und Meliorationsbaus (VEB Meliorationskombinate bzw. VEB Meliorationsbau, VEB Landbaukombinate), Betriebe der Forstwirtschaft (Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe). Ferner ist der Minister nach dem Musterstatut des MfLFN (§ 12) befugt, die Leiter der Abteilungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft bei den Räten der Bezirke direkt anzuleiten bzw. Weisungen zu erteilen. Das gleiche Recht steht diesen Leitern gegenüber den Leitern bei den Räten der Kreise zu. 4. Koordinierungsbeziehungen des MfLFN. Sie bestehen zur Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN), zum Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, zum Ministerium für Handel und Versorgung sowie zum Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 905–907 Ministerium für Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für LeichtindustrieDDR A-Z 1985
Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen (1985)
Die örtlichen Volksvertretungen (beispielsweise Bezirk; Kreis; Gemeinde) bilden zur Durchführung ihrer Aufgaben ständige und zeitweilige K., die die Mitwirkung der Bürger und von Vertretern gesellschaftlicher Organisationen bei der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Volksvertretung zu organisieren und die Durchführung der Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane sowie durch die Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen im Verantwortungsbereich der Volksvertretung zu kontrollieren haben. Die K. sind berechtigt, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Neben den von der Volksvertretung gewählten Abgeordneten und Nachfolgekandidaten können auch Bürger außerhalb der Volksvertretung in die K. berufen werden. Jedoch müssen in den K. der Bezirkstage mindestens zwei Drittel, in denen der Kreistage mindestens die Hälfte der Mitglieder Abgeordnete und Nachfolgekandidaten sein; geringer kann dieser Anteil in den K. der Städte und Gemeinden sein. — Die K. können, unter Einbeziehung von Bürgern, für einzelne Gebiete ihres Verantwortungsbereichs Aktive bilden. Insgesamt bestanden bei den örtlichen Volksvertretungen 51.304 K. mit 383.754 Mitgliedern; davon waren 164.709 Abgeordnete. 57.758 Nachfolgekandidaten, 161.287 andere Bürger. (Stat. Jahrbuch der DDR 1981, Berlin [Ost], S. 344.) Demnach gehörten von den insges. 204.910 Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen rd. 80,4 v.H. zugleich einer K. an. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 735 Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KommissionsvertragDDR A-Z 1985
Humboldt-Universität zu Berlin (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Nachfolgerin der am 16. 8. 1809 gegründeten und im Oktober 1810 eröffneten Friedrich-Wilhelms-U. Nach dem II. Weltkrieg am [S. 601]29. 1. 1946 wiedereröffnet, erhielt sie 1949 ihren jetzigen Namen. An der größten U. der DDR bestehen 29 Sektionen, davon 18 im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich (Ästhetik/Kunstwissenschaften; Anglistik/Amerikanistik; Asienwissenschaften; Fremdsprachen; Germanistik; Geschichte; Kriminalistik; Marxismus-Leninismus; Marxistisch-leninistische Philosophie; Pädagogik; Rechtswissenschaft; Rehabilitationspädagogik/Kommunikationswissenschaft; Romanistik; Slawistik; Sportwissenschaft; Theologie; Wirtschaftswissenschaften; Wissenschaftstheorie und -organisation) sowie Institute für Bibliothekswissenschaft und wissenschaftliche Information und marxistisch-leninistische Soziologie. Im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich bestehen 8 Sektionen (Biologie; Chemie; Elektronik; Geographie; Mathematik; Nahrungsgüterwirtschaft/Lebensmitteltechnologie; Physik und Psychologie). Im agrarwissenschaftlichen Bereich gibt es 3 Sektionen (Gartenbau; Pflanzenproduktion; Tierproduktion/Veterinärmedizin). Ferner existiert ein Bereich Medizin mit mehreren Kliniken (vor allem der Charité) und Instituten. Den Studenten stehen 8 Studentenheime mit insges. 7.500 Plätzen zur Verfügung. Die Ausbildung der fast 20.000 Studenten (darunter ca. 650 Ausländer) erfolgt in mehr als 70 Fachrichtungen. Entsprechend breit ist auch die Forschungstätigkeit der U., wobei einige Schwerpunktsetzungen sich aus der Struktur der Sektionen ergeben (z.B. Gartenbau). Die U. pflegt ihre internationalen Beziehungen auf der Grundlage von 45 Verträgen mit ausländischen U. und Hochschulen, darunter 26 aus Ländern des RGW. Die Ergebnisse von Lehre und Forschung werden in einer „Wissenschaftlichen Zeitschrift“, die seit 1951 in einer mathematisch-naturwissenschaftlichen und einer gesellschafts- und sprachwissenschaftlichen Reihe erscheint, veröffentlicht. Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 600–601 Hotel- und Gaststättenwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hygiene-InspektionDDR A-Z 1985
Kulturarbeit des FDGB (1985)
Siehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1979 Kulturarbeit, gewerkschaftliche: 1969 1. Aufgaben der K. Die K. gilt als wichtiger Teilbereich der Gewerkschaftsarbeit. Mit Hilfe der K. sollen sich die Gewerkschaftsmitglieder die nationalen und internationalen kulturellen Traditionen aneignen, ihre Fähigkeiten zu eigenem künstlerischem Ausdruck entwickeln, Elemente sozialistischer Allgemeinbildung und spezielle, im Berufsleben anwendbare Kenntnisse erwerben sowie in der Gestaltung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen Ansätze zu einer Sozialistischen ➝Lebensweise herausbilden. Die Inhalte der K. orientieren sich an den jeweiligen kulturpolitischen Zielsetzungen der SED (Kulturpolitik). Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) will mit seiner K. an den Traditionen der deutschen Arbeiterbewegung, deren eine Wurzel in den bürgerlich-demokratischen Bildungsvereinen des 19. Jahrhunderts zu suchen ist und die sich immer auch als Kultur- und Bildungsbewegung begriffen hat, anknüpfen. Unter Kultur wurden die historischen Hervorbringungen in Wissenschaft und Kunst in ihrer ganzen Breite verstanden, soweit sie dauerhaft und zukunftsweisend schienen. Zugleich gab es Ansätze zu einem eigenen kulturellen Beitrag als „sozialistische“ bzw. „proletarische Kultur“. Sich-Bilden, Lernen wurden als eine Voraussetzung und als ein Ausdruck des Abbaus von bürgerlicher Herrschaft sowie erfolgreicher gesellschaftlicher Emanzipation gesehen. Allgemeinbildung, kulturelle Eigenbetätigung und Erwerb beruflich verwertbarer Kenntnisse standen in engem Zusammenhang; sie waren gleichermaßen Mittel für individuellen Aufstieg und gesamtgesellschaftliche Emanzipationsbestrebungen. Wenn diese Traditionslinie auch durch die marxistisch-leninistische Parteilichkeit und die aktuellen kulturpolitischen Beschlüsse von SED und Staat umgeformt worden ist, wirkt sie in Form und Inhalt der K. z.T. immer noch nach. Der FDGB versteht seine K. als einen Beitrag zur „allseitigen Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten“ (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). Produktionsarbeit, politisch-soziale Aktivität, ständige fachliche und allgemeine Weiterbildung werden als einander bedingende Elemente eines einheitlichen Prozesses gedeutet. Entsprechend wollen die verschiedenen Bereiche der K. als Einheit im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang, in dessen Zentrum der Produktionsprozeß steht, gesehen werden. Aufgaben der K. sind: a) Förderung der „Arbeitskultur“ (A.), d.h. das Herstellen optimaler Bedingungen für Wohlbefinden und Arbeitsfreude am Arbeitsplatz. A. umschließt Arbeits- und Gesundheitsschutz, arbeitsphysiologisch und arbeitspsychologisch richtige Gestaltung von Arbeitsmitteln, -räumen und -prozessen (Arbeitsgestaltung), kameradschaftliche Zusammenarbeit (gegenseitige Hilfe), gesellschaftlich nützliche und ästhetisch gestaltete Arbeitsprodukte; b) Vermittlung fachlicher Kenntnisse als ein das gesamte Berufsleben begleitender Prozeß (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.); c) Erziehung im Rahmen der Weltanschauung des Marxismus-Leninismus (Schulen der sozialistischen Arbeit); d) Entwicklung und Organisation der kulturellen und künstlerischen Eigentätigkeit (Laienkunst); e) Vermittlung des Kulturellen Erbes und Werbung für die Teilnahme am gegenwärtigen Kulturleben; f) Förderung der Beziehungen zwischen Kunstinstitutionen und Berufskünstlern und den Werktätigen im Betrieb als eines gegenseitigen Lern- und Erziehungsprozesses; g) Einwirken auf die Gestaltung der Freizeit und die kulturelle Entwicklung in den Wohngebieten (Wohnbezirk). 2. Organisation und Formen der Kulturarbeit. Die K. vollzieht sich wesentlich im Betrieb; die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) trägt für sie die Verantwortung und stützt sich dafür auf die bei ihr und z. T. bei den Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) bestehenden Kommissionen Kultur und Bildung sowie auf die Kulturobmänner (1983: 301.231) in den Gewerkschaftsgruppen. Die Kommissionen stellen die Kontakte zu den örtlichen Kulturstätten her, beeinflussen und koordinieren die Jahrespläne der betrieblichen Kultureinrichtungen (z.B. Kultur- bzw. Klubhäuser und Gewerkschaftsbibliotheken), erarbeiten in größeren Betrieben Jahrespläne zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens und beeinflussen die Kultur- und Bildungspläne der Gewerkschaftsgruppen (1982 sollen 290.000 Gewerkschaftsgruppen einen derartigen Plan beschlossen haben). Das weite Verständnis von K. berührt jedoch faktisch alle Bereiche gewerkschaftlicher Arbeit (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]). Die Vorhaben der K. sind Bestandteil des Betriebskollektivvertrages (BKV); sie werden aus dem Kultur- und Sozialfonds des Betriebes und der Gewerkschaftskasse finanziert. Das Arbeitsgesetzbuch (AGB) (Arbeitsrecht) verpflichtet die Betriebe zur Unterstützung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens, zum Unterhalt, Ausbau sowie zur effektiven Nutzung der entsprechenden Einrichtungen. Entscheidungen des Betriebsleiters in diesem Bereich bedürfen der Zustimmung der BGL. Großbetriebe werden angehalten, mit den schlechter gestellten Klein- und Mittelbetrieben Vereinbarungen zu treffen, damit die dort Beschäftigten die vorhandenen Kultureinrichtungen mitbenutzen, sich an der Zirkelarbeit beteiligen, an Exkursionen teilnehmen können usw. Diese Einrichtungen übernehmen darüber hinaus Aufgaben bei der kulturellen Versorgung der Städte und Gemeinden. Im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Schichtarbeit werden gegenwärtig für diese Beschäftigtengruppe besondere Öffnungszeiten in den Kultureinrichtungen angestrebt und in der K. Sonderveranstaltungen angeboten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Suche nach Formen der K., die geeignet sind, Jugendliche kontinuierli[S. 763]cher einzubeziehen (z.B. Jugendtanzveranstaltungen, spezielle Vortragsthemen, Diskotheken und Jugendklubs in den Kulturhäusern) (Unterhaltungskunst). Die betriebliche K. wird von den Abteilungen Kultur der übergeordneten Gewerkschafts- und FDGB-Leitungen angeleitet (Leiter der Abteilung Kultur d. BV des FDGB: Sekretär und Mitglied des Präsidiums des BV des FDGB, Dr. Harald Bühl). Die Funktionäre der K. werden in 3-Monats-Lehrgängen in den Bezirksschulen des FDGB, in einem 1jährigen Studium der Zentralen Kulturschule des FDGB in Leipzig und im Direkt- bzw. Fernstudium (3 bzw. 5 Jahre) an der Hochschule des FDGB in Bernau ausgebildet. Zur Unterstützung der K. erscheinen Informationsmaterial und Buchpublikationen im Verlag des FDGB „Tribüne“ sowie Aufsätze in der Monatszeitschrift „Gewerkschaftsleben“. Ferner werden die Veröffentlichungen der Zentralhäuser für Kulturarbeit, mit denen der FDGB eng zusammenarbeitet, für die K. genutzt. Um zu einer möglichst wirkungsvollen K. zu kommen, arbeitet der FDGB eng mit den anderen im Betrieb vertretenen Massenorganisationen (besonders mit der Freien Deutschen Jugend [FDJ], der Kammer der Technik [KdT], dem Kulturbund der DDR [KB], der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft [DSF], dem Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR, der Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse)), im Wohngebiet mit den örtlichen Staatsorganen und der Nationalen Front der DDR und den Künstlerverbänden zusammen. Über Form und Inhalt der Zusammenarbeit sind mit allen Organisationen schriftliche Vereinbarungen getroffen worden. Ein nicht unwesentlicher Teil der K. ist die Volkskunstbewegung, deren Einrichtungen und staatliche Unterstützungen auch für die K. genutzt werden. Die Teilnahme am kulturellen Leben (z.B. Theateranrechtsscheine, gemeinsamer Ausstellungsbesuch usw.) und die fachliche Weiterbildung sind Bestandteile des sozialistischen Wettbewerbs unter dem Motto: „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (Sozialistischer Wettbewerb). Für kulturelle Selbstverpflichtungen und Leistungen ist daneben als eigene Wettbewerbsform der ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleich eingeführt worden. Ergebnisse dieser Bemühungen spiegeln sich sowohl in der hohen Beteiligung an den Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.) als auch in den großen Besucherzahlen von Museen, Theatern, Kunstausstellungen usw. wider. Nach Befragungsergebnissen sollen 30 v.H. der Arbeiter 4–12mal jährlich, 25 v.H. selten ein Theater besuchen. Die Verbreitung des Fernsehens läßt diese Zahlen zurückgehen. Ein dichtes Netz von Gewerkschaftsbibliotheken in Ergänzung der staatlichen Allgemeinbibliotheken dient sowohl der fachlichen wie der allgemeinen Bildung; im Buchbestand sollen beide Bereiche mit gleichem Anteil vertreten sein. 1982 gab es 3.169 hauptberuflich, 1174 ehrenamtlich geleitete Gewerkschaftsbibliotheken mit einem Buchbestand von 9,28 Mill. Büchern. Es wurden 0,970 Mill. Benutzer und 13,9 Mill. Entleihungen gezählt. Die Entleihungen verteilten sich 1980 auf die verschiedenen Literaturgruppen wie folgt: 52 v.H. Belletristik; 34 v.H. wissenschaftliche und Fachliteratur; 10 v.H. Kinderliteratur, 4 v.H. audiovisuelle Materialien (Bibliotheken). Der Selbstbetätigung dienen vor allem die verschiedenen Zirkel und Interessengemeinschaften, die für alle denkbaren künstlerischen Interessen und Freizeitbeschäftigungen bestehen. Etwa 7 v.H. der Werktätigen sollen sich an dieser Form der K. regelmäßig beteiligen. Ansätze, durch eine forcierte Entwicklung der künstlerischen Selbsttätigkeit in absehbarer Zeit den Unterschied zwischen Laien- und Berufskunst zum Verschwinden zu bringen (Bitterfelder Weg: Greif zur Feder, Kumpel), sind inzwischen abgeklungen. Beide Bereiche werden in ihrer Eigenart anerkannt, sollen aber sehr eng verzahnt werden. Besondere Beachtung haben die Zirkel schreibender Arbeiter, die in der Regel von einem Berufsschriftsteller geleitet werden, gefunden (1972: 250 Zirkel mit ca. 4.000 Mitgliedern; 1976 gab es noch 130); Ergebnisse ihrer Arbeit erscheinen außer in Betriebszeitungen, der Tagespresse usw. im Mitteldeutschen Verlag und im Verlag Tribüne. Für die Zusammenarbeit mit den Berufskünstlern wurden mit deren gesellschaftlichen Organisationen Verträge abgeschlossen. Auch mit Theatern, Museen usw. bestehen Vereinbarungen. Berufskünstler sind als Zirkelleiter tätig, übernehmen Patenschaften, sind Ehrenmitglieder von Arbeitsbrigaden. Dichterlesungen und Ausstellungen finden in den Betrieben statt. Die Betriebe vergeben Aufträge an bildende Künstler; Vorhaben und Ausführung werden mit der Belegschaft diskutiert. Der Verleihung der Kunstpreise des FDGB (erstrecken sich auf alle Bereiche der Kunst einschließlich Fernsehen und Rundfunk) geht eine breitgefächerte Diskussion in den Betrieben, insbesondere in den Interessengemeinschaften, voraus, in der die besonders beachteten Werke sowohl popularisiert als auch zugleich einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Aus den Betrieben werden Vorschläge und Stellungnahmen schriftlich an die Jury beim BV des FDGB eingereicht. Mittelpunkt für die K. im Betrieb und auch für das Wohngebiet sind die Kultur- und Klubhäuser, auf deren materielle und personelle Ausstattung und Tätigkeit der FDGB auch dann entscheidend Einfluß ausübt, wenn sie ihm nicht unmittelbar zugeordnet sind. Die Kultur- und Klubhäuser dienen sowohl dem kulturellen als auch dem geselligen Leben. In kleineren Betrieben und Gemeinden existieren mit gleichen Aufgaben Kultur- und Zirkelräume, Musik- und Spielzimmer (1982: 4.529) sowie Säle mit und ohne Bühne bzw. Kinosäle, die ebenfalls für die K. genutzt werden (1982: 1457). 1982 gab es 1109 Kultur- und Klubhäuser (darunter über 350 gewerkschaftseigene, vor allem in Großbetrieben) mit 9.079 Interessengemeinschaften (Ig.) und rd. 181.300 Teilnehmern (darunter 6.204 Ig. des künstlerischen Volksschaffens bzw. Freundeskreise der Kunst mit 116.300 Mitgl. sowie 903 naturwissenschaftliche, technis[S. 764]che und fachliche Ig. mit 15.200 Mitgl.). Die Zahl der Ig. und ihrer Mitglieder ist seit Mitte der 70er Jahre leicht rückläufig. Insgesamt verzeichneten die Kultur- und Klubhäuser 1982 58,5~Mill. Besucher bei den 590.673 Veranstaltungen (darunter 9,12 Mill. zu Vorträgen; 16,5 Mill. zu künstlerischen Veranstaltungen; 6,5 Mill. zu Ausstellungen; 13,1 Mill. zu Tanzveranstaltungen; 13,3 Mill. bei Ehrungen, bei der Jugendweihe und sonstigen Veranstaltungen). Das Zentrale Klubhaus der Gewerkschaften „Hermann Duncker“ in Halle übt eine Leitfunktion für die Klubhausarbeit aus, entwickelt Musterprogramme und organisiert den Erfahrungsaustausch. Höhepunkt der K. sind die von den Großbetrieben seit 1970 in wachsender Zahl jährlich veranstalteten Betriebsfestspiele, an denen sich auch die kleineren Industrie- und landwirtschaftlichen Betriebe beteiligen und in die die Wohngebiete einbezogen sind (1981: 3.657 Betriebsfestspiele mit 9,7 Mill. Besuchern und Mitwirkenden). Die besten Darbietungen werden ausgewählt und — ergänzt um Ausstellungen und Veranstaltungen mit Berufskünstlern (ausgewählt von der Gew. Kunst) sowie ausländischen Gruppen — zu den zunächst jährlich, seit 1972 alle 2 Jahre stattfindenden Arbeiterfestspielen zusammengefaßt. Die Arbeiterfestspiele dauern 3 Tage und werden jeweils in einer anderen Bezirkshauptstadt und in den größeren Städten des Bezirks abgehalten. (Die 19. Arbeiterfestspiele fanden 1982 in Neubrandenburg statt; geplant 1984: Gera, 1986: Magdeburg.) Zwischen seinem 9. und 10. Kongreß in den Jahren 1977–1981 (in Klammern die Zahlen für die Jahre 1972–1976) hat der FDGB für die K. 470,5 (374) Mill. Mark aufgewendet. 1980 entfielen von den 3,5 Mrd. Mark der Kultur- und Sozialfonds 175 Mill. Mark auf kulturelle Aufgaben (5 v.H.); allerdings schwanken die Ausgaben stark von Betrieb zu Betrieb und von Industriezweig zu Industriezweig. Die sich seit Jahren wiederholenden Klagen über die ungleiche Ausgestaltung der K. sind ein Hinweis darauf, wie stark die K. von dem persönlichen Engagement der Funktionäre und Werkleiter abhängig ist und wie leicht sie immer noch von ökonomischen und sozialen Aufgaben in den Hintergrund gedrängt werden kann. Soweit die K. auch Aufgaben in den Gemeinden, Städten und Wohngebieten erfüllt, erhält sie auch Finanzmittel von den örtlichen Räten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 762–764 Kritik und Selbstkritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturbund der DDR (KB)DDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Ausländerstudium (1979)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Grundlage des A. sind in zunehmenden Maße multilaterale Verträge im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe. Sie treten an die Stelle bilateraler Regierungsverträge und Kulturabkommen. Darüber hinaus bestehen Vereinbarungen mit internationalen Organisationen, z. B. der Internationalen Studenten-Union. In der DDR studieren gegenwärtig Studenten aus mehr als 100 Staaten. Neben den sozialistischen Staaten stellen die Länder der Dritten Welt das größte Kontingent. Seit 1951 wurden mehr als 6.000 ausländische Studenten an den Universitäten und Hochschulen der DDR ausgebildet. Die größte Gruppe von ausländischen Studenten kommt seit Jahren aus der Demokratischen Republik Vietnam. Die ausländischen Studierenden erhalten ein Stipendium, dessen Höhe in den Verträgen festgelegt wird. Im Rahmen des RGW besteht ein Stipendienfonds zur Ausbildung von Studenten aus den Ländern der Dritten Welt, über dessen Verteilung die Konferenz der Hochschulminister der sozialistischen Länder entscheidet. [S. 89]Ein Schwerpunkt für das A. ist die Karl-Marx-Universität Leipzig. Hier studierten im Jahre 1978 etwa 1000 ausländische Studenten aus 70 Staaten. Am 1956 gegründeten Herder-Institut der Universität (Germanistik) werden die ausländischen Studenten in mehrmonatigen Lehrgängen und Sprachkursen auf das Studium in der DDR vorbereitet. Seit 1961 besteht an diesem Institut eine besondere Vorstudienabteilung für Studenten ohne Hochschulreife, die in mehrjährigen Kursen neben der deutschen Sprache das erforderliche Fachwissen der Schwerpunktfächer der erweiterten Oberschule vermittelt und zur Sonderreifeprüfung führt. Darüber hinaus ist das Institut für die Förderung deutscher Sprachkenntnisse im Ausland verantwortlich. Entwicklungshilfe. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 88–89 Ausgleichsanspruch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AusländervermögenDDR A-Z 1979
Kandidatengruppe (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 In Betrieben, Verwaltungsdienststellen, Institutionen usw., in denen weniger als 3 Parteimitglieder (Grundorganisationen), aber Kandidaten vorhanden sind, werden mit Zustimmung der Kreisleitung K. der Partei gebildet. Zu ihrer Leitung wird ein Parteimitglied von der Kreisleitung bestimmt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 580 Kandidat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KarikaturDDR A-Z 1979
Bezirk (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Gebietseinheit im staatlichen Aufbau der DDR, die 1952 im Zuge der Neugliederung der staatlichen Verwaltung durch das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR geschaffen wurde. Durch die Bildung von B. nach politischen, staatsorganisatorischen und wirtschaftlichen Maßstäben wurden die Länder aufgehoben und ein zentralistischer Staatsaufbau geschaffen. Ein B. untergliedert sich in Kreise (Stadt- und Landkreise) und trägt seinen Namen nach der jeweiligen Hauptstadt des B. In der DDR gibt es 14 B.: Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Oder, Gera. Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig. Magdeburg, Neubrandenburg. Potsdam, Rostock, Schwerin und Suhl. Berlin (Ost) besitzt den Status eines B. und wird gelegentlich als 15. B. der DDR bezeichnet. Der Bezirkstag ist im B. das oberste politische Machtorgan. Er wird alle 5 Jahre gewählt; die Zahl der Abgeordneten beträgt je nach Einwohnerzahl des B. 160 bis 200 (vgl. Beschluß des Staatsrats der DDR v. 5. 7. 1976, GBl. I. S. 353). Sie werden von den Parteien und Massenorganisationen des Demokratischen Blocks nominiert. Der Bezirkstag tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Zu Beginn der Wahlperiode wählt er als seine Organe den Rat des B. und die Ständigen Kommissionen des Bezirkstags (§ 1 Abs. 4 Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 [GÖVV]). Laut Kommentar rechnen auch die Abgeordneten und die Fachorgane des Rates zu den Organen des Bezirkstags (Kommentar zur GÖVV, 2. überarb. u. erw. Aufl., Berlin [DDR] 1977, S. 26). Kommissionen werden für folgende Aufgabenbereiche gebildet: Planung und Koordinierung Haushalt und Finanzen Örtliche Versorgungswirtschaft Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Handel und Versorgung Bauwesen und Wohnungswirtschaft Verkehr und Straßenwesen Landeskultur und Wasserwirtschaft Sozialistisches Bildungswesen Gesundheits- und Sozialwesen Kultur / kulturelle Massenarbeit Jugendfragen / Körperkultur / Sport Ordnung, Sicherheit und sozialistische Wehrerziehung. Manche Bezirkstage haben auch Kommissionen für territoriale Rationalisierung. Der Vorsitzende einen Kommission muß Abgeordneter sein; nach der letzten Wahl (1976) haben in zunehmender Zahl Sekretäre bzw. Mitarbeiter oder Mitglieder von SED-B.-Leitungen dieses Amt übernommen. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Bezirkstags und seiner Organe werden im 1973 erlassenen Gesetz üben die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR bestimmt (GBl. I, S. 313). [S. 211]Der Bezirkstag und der Rat leiten die Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens im B. Der Bezirkstag beschließt auf Vorschlag des Rats den Fünfjahrplan, den Jahresplan und den Haushaltsplan des B., die auf der Grundlage zentraler staatlicher Plankennziffern und anderer Festlegungen des Ministerrats erarbeitet werden und nach Beschluß des Bezirkstags die Grundlage der Tätigkeit des Staatsapparats auf der B.-Ebene bilden. Dem Bezirkstag obliegt weiterhin die Wahl bzw. Abberufung der Direktoren, Richter und Schöffen des B.-Gerichts und des Senats für Arbeitsrechtssachen sowie die Bestätigung des Vorsitzenden und der Mitglieder des B.-Komitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) sowie der Beschlüsse des Rats über die Berufung von Leitern der Fachorgane. Er entscheidet über den Fonds der Volksvertretung und über den Fonds für Grundmittel sowie über seine Geschäftsordnung. Der Bezirkstag kann Beschlüsse der Kreistage im B. aufheben. Beschlüsse des Bezirkstags können vom Ministerrat dann ausgesetzt werden, wenn sie gegen Gesetze, andere Rechtsvorschriften oder Beschlüsse der Volkskammer verstoßen. Der Rat des B. ist dann verpflichtet, dem Bezirkstag eine entsprechende Beschlußvorlage zu unterbreiten. Weigert sich dieser, den Beschluß aufzuheben, erfolgt eine endgültige Entscheidung durch die Volkskammer. Bezirkstag und Rat entscheiden über eine Reihe von Aufgaben, soweit dies nicht ausschließlich — wie z. B. in Fragen der Arbeitskräfteplanung und -lenkung und der Lohn- und Sozialpolitik — nur vom Rat durchzuführende bzw. zu koordinierende zentrale Festlegungen betrifft. Bezirkstag und Rat werden tätig auf den Gebieten: Haushalts- und Finanzwirtschaft im B.; Preisbildung und Preiskontrolle; Örtlich geleitete Industrie; Handel, Versorgung und Dienstleistungen; Bauwesen, Städtebau und Wohnungspolitik; Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft; Verkehr. Energie, Geologie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft; Bildungswesen; Jugendfragen; Kultur; Körperkultur, Sport, Erholungswesen und Fremdenverkehr; Hygiene, medizinische und soziale Betreuung; Sicherheit und Ordnung sowie Zivilverteidigung. Dem Rat des B. kommt als ständig arbeitendem Gremium eine starke Bedeutung für die Durchführung der staatlichen Aufgaben zu. Die Mitglieder des Rats sind in der Regel Abgeordnete. Der Rat arbeitet nach dem Prinzip der Kollektivität (Kollektive Führung), wobei der Vorsitzende eine besondere Stellung einnimmt. Er ist dafür verantwortlich, daß die Beschlüsse der SED, die Gesetze der Volkskammer sowie die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrats der gesamten Arbeit des Rats zugrunde gelegt werden. Er besitzt das Weisungsrecht gegenüber den Mitgliedern des Rats, den Leitern der Fachorgane (Abteilungen) und der dem Rat unterstellten Betriebe und Einrichtungen. Im Rahmen der ihnen vom Rat übertragenen Aufgabenbereiche sind die Ratsmitglieder befugt, ebenfalls Weisungen zu erteilen. Der Rat ist sowohl dem Bezirkstag als auch dem Ministerrat verantwortlich; beide Institutionen können seine Entscheidungen aufheben. Im Mai 1974 erließ der Ministerrat einen Beschluß zur Zusammensetzung der örtlichen Räte. Danach setzt sich der Rat eines B. aus folgenden Mitgliedern zusammen: 1. Vorsitzender des Rates des B., 2. Erster Stellv. d. Vors. d. R. d. B., 3. Stellv. d. Vors. d. R. u. Vors. d. Bezirksplankommission. 4. Stellv. d. Vors. d. R. für bezirksgeleitete Industrie, Lebensmittelindustrie u. örtliche Versorgungswirtschaft (Vorsitzender des B.-Wirtschaftsrates), 5. Stellv. d. Vors. d. R. für Inneres, 6. Stellv. d. Vors. d. R. für Handel u. Versorgung, 7. Stellv. d. Vors. d. R. u. Produktionsleiter für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, 8. Sekretär des Rates. Die Mitglieder: 9. für Finanzen und Preise, 10. für Wohnungspolitik. 11. für Arbeit und Löhne, 12. für Verkehrs- und Nachrichtenwesen, 13. für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. 14. für Kultur, 15. für Jugendfragen, Körperkultur und Sport 16. der B.-Arzt. 17. der B.-Baudirektor und 18. der B.-Schulrat vervollständigen den Rat d. B. In bestimmten, durch örtliche Bedingungen veranlaßten Fällen kann der Rat d. B. seine Zusammensetzung im Rahmen des Stellenplanes verändern, d. h. auch Abweichungen von der Zahl beschließen. Weitere Stellvertreter dürfen allerdings nur mit Zustimmung des Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden; deren Zahl ist durch den Beschluß von bisher 3 auf 5 vergrößert worden. Neu im Rat sind die Mitglieder für Arbeit und Löhne und für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, während die Aufgaben des ehemaligen Mitglieds für örtliche Versorgungswirtschaft von einem der Stellvertreter des Vors. wahrgenommen werden. Nach der 1975 erfolgten Umbildung der Produktionsleitungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft in Abteilungen lautet die Funktionsbezeichnung des zuständigen Ratsmitglieds: Stellvertreter des Vors. d. R. für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (vgl. Bekanntmachung v. 10. 6. 1975, GBl. I, S. 449). Der Rat des B. hat das Recht, über alle Angelegenheiten des B. und der Bürger zu entscheiden, soweit dies auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und der Beschlüsse des Bezirkstages erfolgt und nicht dessen ausschließliche Kompetenz berührt. Die Anleitung und Kontrolle der Tätigkeit des Rates des B. ist Sache des Ministerrates, der den Rat sowohl in die Vorbereitung den B. betreffender Entscheidungen auf bestimmten Gebieten einbeziehen als auch die Übereinstimmung der zweiglichen und territorialen Entwicklung durch eine Zusammenarbeit zwischen Rat und zentralen Staatsorganen sichern soll. Die Beratungen über Planfragen werden von der Staatlichen Plankommission vorbereitet und als „Komplexberatungen“ unter Leitung eines Mitglieds des Präsidiums des Ministerrates geführt. Entsprechend dem Leitungsprinzip der doppel[S. 212]ten Unterstellung im Staatsapparat erteilt der Vorsitzende des Ministerrates dem Vorsitzenden des Rates des B. Weisungen; dieser besitzt das gleiche Recht gegenüber den Vorsitzenden der nachgeordneten Räte der Kreise. Die früher vom Minister für Anleitung und Kontrolle der B.- und Kreisräte wahrgenommenen Aufgaben zur Unterstützung der Anleitung und Kontrolle der örtlichen Räte durch den Ministerrat sind nach der Abschaffung dieser Institution im November 1971, soweit erkennbar, inzwischen von der Arbeitsgruppe Organisation und Inspektion (Leiter: Staatssekretär Dr. H. Möbis) beim Ministerrat übernommen worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 210–212 Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP)DDR A-Z 1979
Betriebsplan (1979)
Siehe auch: Betriebsplan: 1963 1965 1966 1969 1975 Betriebspläne: 1956 1958 1959 1960 1962 Jahres- oder Quartalsplan der VEB. Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 189 Betriebsparteiorganisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebspoliklinikDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Erzeugnispaß (1975)
Siehe auch: Erzeugnispaß: 1979 Erzeugnispässe: 1965 1966 1969 Qualität der Erzeugnisse. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 263 Erzeugnisgruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErzeugnisprinzipDDR A-Z 1975
Mauer (1975)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 Deutschlandpolitik der SED; Berlin; Schießbefehl; Passierscheinabkommen; Republikflucht; Grenze. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 556 Mathematik-Olympiade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MDNDDR A-Z 1975
Wiedergutmachung (1975)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Eine individuelle W. nationalsozialistischen Unrechts erfolgt für Vermögensschäden und in Form von Haftentschädigungen in der DDR nicht. Auch mit anderen Staaten sind keine W.-Abkommen abgeschlossen worden. Die anerkannten Verfolgten des Naziregimes genießen gewisse Vorteile, darunter Gesundheitshilfe sowie erhöhten Urlaub, Vorrechte bei der Zuteilung von Wohnraum (Bau- und Wohnungswesen), bei der Beschaffung von Hausrat und durch Gewährung von Studienbeihilfen für Kinder. Bis zum 30. 4. 1965 erhielten sie bei Erwerbsminderung Leistungen aus der Sozialversicherung, die denen bei Arbeitsunfällen glichen, auch wenn sie keine Versicherungszeiten aufweisen konnten. Seit dem 1. 5. 1965 erhalten anerkannte „Kämpfer gegen den Faschismus“ und „Verfolgte des Faschismus“ aus dem Staatshaushalt über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten Ehrenpensionen. Die Ehrenpension für „Kämpfer“ beträgt 800 Mark, für „Verfolgte“ 600 Mark monatlich. An Witwen und Waisen werden Hinterbliebenenpensionen gezahlt von 120 Mark für arbeitsfähige Witwen und bis 500 Mark für arbeitsunfähige Witwen. Das Pensionsalter wird von Männern mit 60 Jahren, von Frauen mit 55 Jahren erreicht. Ist das Pensionsalter noch nicht erreicht, wird eine Teilpension, entsprechend dem Prozentsatz des Körperschadens, auf jeden Fall aber wird 20 v. H. der Vollpension gezahlt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Neben der Ehrenpension erhalten „Kämpfer“ und „Verfolgte“ vom Erreichen der vorgezogenen Altersgrenze an oder bei Invalidität eine Alters- oder Invalidenrente in Höhe von 350 Mark bzw. von 240 Mark, wenn noch Altersversorgung der Intelligenz gezahlt wird; hinzu tritt ggf. Ehegattenzuschlag. Neben der Hinterbliebenen(ehren)pension wird Witwen-(Witwer-)Rente in Höhe von 210 Mark bzw. 60 v. H. der gekürzten Rente, Vollwaisenrente in Höhe von 150 Mark bzw. 40 v. H. und Halbwaisenrente in Höhe von 105 Mark bzw. 30 v. H. der Rente des Verstorbenen gezahlt. Bei Anspruch auf zwei Renten der Sozialversicherung gelten die allgemeinen Anrechnungsbestimmungen (Renten). [S. 939]Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten bei Krankheit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit und Quarantäne für die Dauer des Krankengeldbezuges zum Krankengeld einen Lohnausgleich bis zu 100 v. H. des Nettodurchschnittsverdienstes. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 938–939 Widerstand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wiedervereinigungspolitik der SEDDDR A-Z 1975
Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ (1975)
Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1979 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 190 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche ArbeiterkonferenzDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Potsdamer Abkommen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vereinbarung, die die USA, SU und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Wurde maßgeblich wichtig für die Besatzungspolitik, Demarkationslinie, Oder-Neiße-Linie, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik. Die 3 Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten Kontrolle“ (§ III, 1.~Abs.). Frankreich billigte am 4. 8. das PA. allgemein und bestätigte dies in 6 Noten am 7. 8. Es stimmte dabei aber vor allem folgendem nicht zu: Wiederherstellung zentraler deutscher Verwaltungen oder gar einer deutschen Zentralregierung, Gebietsregelung ohne „gemeinsame Prüfung durch alle interessierten Mächte“, Bildung gesamtdeutscher Parteien. Über Deutschlands polit. Gestaltung nach seiner Entnazifizierung und Entmilitarisierung sah das PA. vor, daß ein künftiger Friedensvertrag mit Deutschland „durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird“ (§ II, 3). Die Erklärung, daß es um Deutschland [S. 490]„innerhalb seiner Grenzen … am 31. 12. 1937“ gehe, die die 4 Mächte am 5. 6. 1945 bei ihrer Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland abgaben, wird im PA. weder erwähnt noch aufgehoben. (Die Behandlung der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie im PA. wird in jenem Stichwort dargelegt.) Bis zum Friedensvertrag „wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein“ (§ III, A, 1, 2). Weiter wird bestimmt: „Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuell friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten“ (§ 111, A, 3, IV). Über die Schaffung einer rechtsstaatlichen und parlamentarischen Demokratie heißt es: „Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck (wird bestimmt): I. Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt. — II. In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechtes, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen“ (§§ III, A, 8, 9, I, II). Die Vorbereitung einer künftigen Zentralregierung wird vorgesehen: „Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein“ (§ III, A, 9, IV). Die Demokratisierung ganz Deutschlands wird näher umschrieben: „Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung Freier Gewerkschaften wird … gestattet werden“ (§ III, A, 10). Laut § III, A, 12–14 soll das deutsche Wirtschaftsleben dezentralisiert werden, dabei „ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen.“ Das PA. ist (wie Prof. Dr. Erich Kaufmann am 7. 12. 1954 vor dem Bundesverfassungsgericht hervorhob) ein Abkommen, das die drei bzw. vier Regierungen untereinander bindet. — Als solches bedurfte es keiner Ratifizierung durch die Parlamente der betr. Staaten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 489–490 Potsdam A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prager Christliche FriedenskonferenzDDR A-Z 1969
Betriebsberufsschulen (1969)
Siehe auch: Betriebsberufsschule: 1975 1979 Betriebsberufsschulen: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Berufsschulen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 103 Betriebsambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsbüros für NeuererwesenDDR A-Z 1969
Freiheitsstrafe (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Nach dem neuen Strafgesetzbuch gibt es eine einheitliche F. Die Differenzierung in „Zuchthaus“ und „Gefängnis“ ist aufgegeben. Unterschiedliche Behandlung der zu F. Verurteilten im Strafvollzug soll die erzieherische Wirkung erhöhen. Vor allem „übt die F. ihre schützende, weiteren strafbaren Handlungen vorbeugende Wirkung aus. Zum Teil besteht dieso Wirkung darin, daß der Verurteilte für die Dauer des Freiheitsentzuges unmittelbar physisch an weiteren Straftaten gehindert wird“ („Neue Justiz“ 1967, S. 123). Während die Todesstrafe für „besonders schwere Verbrechen“ vorgesehen ist, soll F. eintreten für Verbrechen, schwere Vergehen und solche Vergehen, die zwar weniger schwer sind, aber von einem rückfälligen Täter begangen werden. Es gibt die lebenslange und die zeitige F. Die Dauer der zeitigen F. beträgt nach § 40 StGB 6 Monate bis 15 Jahre. Auch gegen Jugendliche kann lebenslange F. und F. bis zu 15 Jahren verhängt werden (Jugendstrafrecht). Ausnahmsweise kann auch eine kurzfristige F. von 3 bis 6 Monaten ausgesprochen werden, wenn das Gesetz neben der F. auch Strafen ohne Freiheitsentzug vorsieht. Verbrechen gegen die „Souveränität der DDR“ (Aggressionsverbrechen), den Frieden (Friedensschutzgesetz), die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Staatsverbrechen werden generell mit F. bedroht. In schweren Fällen ist lebenslange F. alternativ neben der Todesstrafe vorgesehen. Der hohe Strafrahmen soll hier ebenso wie bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten abschreckend wirken. Im übrigen ist nur noch bei wenigen schweren Sexualverbrechen, Raub, Fälschung von Geldzeichen und einigen Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit, gegen die staatliche Ordnung und gegen die militärische Disziplin die F. als einzige Strafe angedroht. Neben der F. sind weitere Strafen mit Freiheitsentzug die Arbeitserziehung, Haftstrafe und für Militärpersonen der Strafarrest. Literaturangaben Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 225 Freiheitssender 904 A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreilichtmuseenDDR A-Z 1969
Cottbus (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Brandenburg sowie sächsischen und sachsen-anhaltischen Gebietsteilen: 8.262 qkm, (1967) 847.266 Einwohner (1950: 803.978). 1 Stadtkreis: C.; 14 Landkreise: Bad Liebenwerda, Calau, C., Finsterwalde, Forst, Guben, Herzberg, Hoyerswerda, Jessen, Luckau, Lübben, Senftenberg, Spremberg, Weißwasser. Vors. des Rates des Bezirkes: Hans Schmidt (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Albert ➝Stief. In der Wirtschaft des Bezirkes steht der Braunkohlenbergbau an der Spitze, der zur wichtigsten Brennstoff- und Energiebasis wurde. Es folgen in weitem Abstand Nahrungs- und Genußmittel, Chemische und Keramische sowie Textilindustrie. 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk B., Bezirksstadt, Kreisstadt, Hauptort der Niederlausitz, beiderseits der Spree, mit (1967) 78.069 Einwohnern (1950: 60.874) drittgrößte Stadt Brandenburgs (im 1. Weltkrieg erheblich zerstört); Hauptsitz der Niederlausitzer Textilindustrie, daneben Nahrungsmittelindustrie; Reichsbahndirektion, Sender des „Radio DDR“, Stadttheater. — Im Sommer 1952 verlor C. seine Stellung als kreisfreie Stadt, ist jedoch seit 1954 wieder Stadtkreis. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 135 Computer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z CrimmitschauDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Bürgerlich-Demokratische Revolution (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Periodisierung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 93 Bündnispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BürgermeisterDDR A-Z 1966
Wählerversammlung (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Versammlung, in der sich die Kandidaten und Nachfolgekandidaten in ihren Wahlkreisen vorstellen. Die Kandidaten haben in der W. Auskunft über ihre bisherige politische Tätigkeit, ihre künftige Parteiarbeit und die Erfüllung ihrer ihnen als Abgeordneten obliegenden Pflichten zu geben. Das Recht der W., die Absetzung eines Kandidaten von den Wahlvorschlägen vorzuschlagen, ist angesichts der politischen Machtverhältnisse in der SBZ praktisch völlig bedeutungslos. — Da in der SBZ keine freien Wahlen zugelassen werden, hat auch die W. keinerlei echte demokratische Funktion. Die W. kann dem Wahlkandidaten einen Wählerauftrag erteilen und erhält so eine Bedeutung, die ihren angeblich demokratischen Charakter in das Gegenteil verkehrt. Nach den im Nov. 1959 erlassenen „Richtlinien für die Ordnung der Tätigkeit der Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen“ kann die W. in der Gestalt einer Einwohnerversammlung der Nationalen Front auch einen bereits gewählten Abgeordneten wieder abberufen. Ein Antrag auf Abberufung muß allerdings vorher dem Ausschuß der NF zugeleitet werden, der darüber entscheidet, ob über ihn in der W. abgestimmt werden darf. Dieser für ein demokratisches Verfahren sinnlose Umweg soll verhüten, daß etwa auf einer W. tatsächlich ein Abgeordneter abberufen wird, der im Sinne der SED gearbeitet hat. Andererseits sieht die SED in der Möglichkeit zu einer Abberufung den Ansatz zur Korrektur der Zusammensetzung der Volkskammer, falls dies trotz sorgfältiger vorheriger Kandidatenauslese notwendig erscheinen sollte. Das ganze Verfahren der Abberufung eines Abgeordneten widerspricht allen Regeln demokratischer Mandatsübertragung, da ein Abgeordneter nach seiner Wahl von niemandem in seinen Aufgaben behindert werden darf und überdies nie nur seinen Wählern, sondern dem ganzen Volke zu dienen hat. In Städten und größeren Orten tritt an die Stelle der W. die Wählervertreterkonferenz. Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 519 Wählerauftrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WählervertreterkonferenzDDR A-Z 1966
Straßenverkehr (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Am 1. 7. 1964 sind die St.-Ordnung — StVO — vom 30. 1. 1964 (GBl. II, S. 357) und die St.-Zulassungsordnung — StVZO — vom 30. 1. 1964 (GBl. II, S. 373) in Kraft getreten. Sie ersetzen die bisherigen Ordnungen vom 4. 10. 1956. Die StVO hat einige neue Verkehrsregeln sowie neue Verkehrszeichen eingeführt, die besonders die Parkordnung auf Fahr- und Gehwegen, das Einordnen von Fahrzeugen vor Kreuzungen und den Schutz der Fußgänger auf sog. Schutzwegen und Übergängen betreffen. Neu ist auch die Dreiseitensperrung durch Verkehrsposten an Kreuzungen. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind wie bisher auf 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, auf 90 km/h für Pkw und Krafträder und auf 60 km/h für alle übrigen Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften, auf 100 km/h für Pkw und Kraft[S. 473]räder und 80 km/h für die übrigen Kraftfahrzeuge auf Autobahnen festgelegt. Mit der allmählichen Zunahme des Bestandes an Kraftfahrzeugen (Kraftverkehr) ist auch die Zahl der Verkehrsunfälle in den letzten Jahren gestiegen (Unfälle). In einem zusammen mit den neuen Ordnungen über den St. auszugsweise veröffentlichten Beschluß des Ministerrats vom 30. 1. 1964 „über weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im St.“ werden die Erhöhung der Verkehrssicherheit an Straßenkreuzungen, die Verbesserung der Ausbildung der Kraftfahrzeugführer, der Schutz der Kinder im St. und der Kampf gegen Fahren unter Alkoholeinfluß (Alkoholismus) als Schwerpunkte für die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Jahren 1964/65 erklärt. Die örtlichen Räte haben halbjährlich gemeinsam mit der Volkspolizei „die Verkehrsunfallage einzuschätzen und mit den übrigen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen zu beraten und Maßnahmen zur Unfallbekämpfung festzulegen“. Das Verkehrsministerium soll im Einvernehmen mit dem Innenministerium Maßnahmen treffen, um die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern sowie ihre Betreuung während der ersten Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis entscheidend zu verbessern. Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet der Fahrzeughalter nach den Vorschriften des noch gültigen Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. 5. 1909. Daneben besteht Verschuldenshaftung nach allgemeinen Grundsätzen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 472–473 Straßen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StreikDDR A-Z 1966
Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Mit Wirkung vom 28. 8. 1961 wurde der Sozialversicherungsausweis zu einem AfAuS. erweitert. Der Sozialversicherungsausweis diente zum Nachweis der Berechtigung, Leistungen aus der Sozialversicherung zu empfangen. In ihn wurden eingetragen Name und Sitz des Arbeitgebers, Beginn und Ende jeder Tätigkeit, der Gesamtverdienst bzw. das Einkommen aus selbständiger Praxis sowie jede Heilbehandlung (deren Dauer, Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die gewährten genehmigungspflichtigen Heil- und Hilfsmittel). Die gleichen Angaben enthält jetzt der nach und nach eingeführte AfAuS. Außerdem enthält er Angaben über den beruflichen Werdegang und die staatlichen Auszeichnungen des Inhabers. Ausweispflichtig sind alle Bürger, die bei der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten oder der Sozialversicherung bei der Deutschen ➝Versicherungs-Anstalt pflichtversichert sind. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Der AfAuS. ersetzt das Arbeitsbuch, weil in ihm auch der Beginn und die Beendigung jedes Arbeitsverhältnisses eingetragen ist. Das Arbeitsbuch, erstmals unter der nationalsozialistischen Herrschaft eingeführt, wurde in der SBZ beibehalten. 1947 wurden neue Arbeitsbücher ausgegeben. Der AfAuS. dient der Arbeitskräftelenkung. Auf Verlangen ist er nicht nur den Organen der Sozialversicherung, den Ärzten und Einrichtungen des Gesundheitswesens, sondern auch den Betrieben und Universitäten, vor allem aber dem Amt für Arbeit und Berufsberatung vorzulegen. Der AfAuS. dient ebenso wie der Sozialversicherungsausweis Flüchtlingen aus der SBZ in die BRD als Unterlage für die Berechnung der Renten nach dem Fremdrentengesetz. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 56 Austauschnormen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AusweiseDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Parteilichkeit, Bolschewistische (1965)
Siehe auch: Parteilichkeit: 1969 1975 1979 1985 Parteilichkeit, Bolschewistische: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Forderung auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus. Danach hat sich das Verhalten des einzelnen wie aller Institutionen grundsätzlich an der Frage zu orientieren: Was nützt der Konsolidierung der Macht der „Arbeiterklasse“? Da die bolschewistische Partei bzw. ihre Führung den Anspruch vertritt, autorisierte Sprecherin dieser Klasse zu sein, hat nur sie — im nationalen oder internationalen Rahmen — festzulegen, was jeweils als „parteilich“ gilt. Die Forderung der Parteilichkeit erstreckt sich auch auf Wissenschaft und Kunst. Auch hier soll es keinen überparteilichen, d.h. keinen von Klasseninteressen freien Standpunkt geben. Die Auswirkungen des Dogmenstreites zwischen Moskau und Peking, die zwangsläufig den Inhalt der BP. berühren, bleiben abzuwarten. Für die SBZ gilt nach wie vor uneingeschränkt, daß die Führung der KPdSU den Maßstab für den Inhalt des BP. bestimmt. (Objektivismus) Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M., 1962. 328 S. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 316 Parteilehrjahr der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteilichkeit der RechtsprechungDDR A-Z 1965
Luftwaffe (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Nationale Volksarmee. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 269 Luftverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lukács, Georg (György)DDR A-Z 1965
Kulturelle Massenarbeit (1965)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Pj. für alle Maßnahmen der SED, der übrigen Organisationen und des Staatsapparats, die unter Ausnutzung der kulturellen Bedürfnisse der Menschen und meist unter Mißbrauch kultureller Einrichtungen und Veranstaltungen im Sinne der SED bewußtseinsbildend und produktionsfördernd auf die Bevölkerung wirken sollen. Hauptträger der KM. sind die Gewerkschaften (FDGB). Wichtigste Aufgaben der KM. sind: 1. Ideologische und politische Stimulation im parteilichen Sinn zur Verstärkung des sozialistischen ➝Bewußtseins, in deren Dienst auch die Kunst gestellt wird (Agitation, sozialistischer Realismus). 2. Erhöhung der „fachlich-wissenschaftlichen“ Kenntnisse der Werktätigen (Produktionspropaganda). Diesen Zwecken soll die Einrichtung von „Kulturklubs“, Kulturkommissionen, Betriebsakademien u.ä. dienen. Für die KM. werden sowohl im Staatshaushalt als auch im Haushalt der Gewerkschaften und der Betriebe erhebliche Mittel bereitgestellt. Um die Belegschaftsmitgl. für Veranstaltungen der KM. zu interessieren, werden Zirkel für Gesang, Volkstanz, Laienspiel, Fotografie u.a. unterhalten. (Kulturpolitik, Bewußtseinsbildung, Kulturfonds, betriebliche ➝Kulturstätten, Kulturhaus, Dorfklubs, Freizeitgestaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 241 Kulturbund, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kultureller AustauschDDR A-Z 1965
Arbeiter-und-Bauern-Macht (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Selbstdeutung bolschewistischer Staaten, bes. üblich für die „DDR“, wonach in diesen die durch die bolschewistische Partei repräsentierte Arbeiterschaft im „Bündnis“ (Bündnispolitik) mit der „neuen Klasse der Genossenschaftsbauern“ (bis 1960: „mit den werktätigen Bauern“), „der werktätigen Intelligenz“ „und anderen Schichten“ — wie neuerdings zusätzlich betont wird — die Macht ausübe. Der Begriff ist völlig unmarxistisch, da die proletarische Revolution nach Marx nur auf die Arbeiterschaft, nicht aber auch auf die Bauern bezogen war. Die besondere Lage des industriell unterentwickelten zaristischen Rußland sowie die Spekulation auf das Übergreifen der Revolution auf das hochindustrialisierte Mitteleuropa veranlaßten Lenin, seine Revolution zugleich auch auf die Masse der armen Bauern als Mitträger auszudehnen. Dabei wird aber die eindeutige Führungsrolle der „Arbeiterpartei“ festgelegt. Doch ist diese bemüht, auch unter den Bauern (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften) Mitglieder zu gewinnen. Die Tatsache, daß die SBZ und einige andere der nach 1944 errichteten Volksdemokratien wie die CSSR ausgesprochene Industrieländer sind und die Bauern mithin als sozialer Faktor längst nicht die Rolle wie in Rußland spielen, hat zu keiner Modifizierung der Theorie geführt, wohingegen das 3. Programm der KPdSU (1961) für die im „Übergang zum Kommunismus“ befindliche Sowjetunion den Begriff der „Volksmacht“ prägt. Dem hat sich Ulbricht seit dem 7. 10. 1964 mit dem Hinweis angepaßt, die SBZ befinde sich im Übergang von der Diktatur des Proletariats zum „Volksstaat“. Doch überwiegt vorerst die Selbstdeutung als A. Der Begriff A. wurde 1952 zur Kennzeichnung der Staatsstruktur der SBZ — Beginn der Agrarkollektivierung und des Aufbaus des Sozialismus — eingeführt. Er besagt nicht das mindeste über die wirklichen Machtverhältnisse. (Periodisierung) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 27 Arbeiter- und Bauernkind A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterveteranenDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Kulturorganisator (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Der K. wird von der Gewerkschaftsgruppe gewählt und ist innerhalb dieser für die „Kulturarbeit“ d. h. also für die politische Aufklärung im Sinne des Regimes verantwortlich. Nach den Richtlinien des FDGB hat der K. z. B. die wichtigsten Tagesereignisse an Hand der Tagespresse zu besprechen, die Sichtwerbung zu organisieren und die Mitgl. seiner Gruppe bei der Auswahl „fortschrittlicher Literatur“ zu beraten. Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 268 Kulturoffizier A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturpolitikDDR A-Z 1963
Friedensgefährdung (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Straftatbestand, der aus der Direktive 38 des Alliierten Kontrollrats vom 12. 10. 1946 entnommen wurde. Art. III A III lautet: „Aktivist ist auch, wer nach dem 8. 5. 1945 durch Propaganda für den Nationalsozialismus oder Militarismus oder durch Erfindung oder Verbreitung tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes oder den Frieden der Welt gefährdet hat oder möglicherweise noch gefährdet.“ Diese Bestimmung des Kontrollrats wurde in der Rechtsanwendung der sowjetzonalen politischen Strafgerichte ihres Sinnes völlig entkleidet und diente zur rücksichtslosen Verfolgung tatsächlicher oder angeblicher Gegner des politischen Systems. Zahllose außerordentlich harte Urteile wegen Plakatklebens, Verbreitung von Druckschriften und Zeitungen und politischer Äußerungen beweisen dies. Alle diese Urteile sind auf Art. III A III der Direktive 38 gestützt. Das Anmalen des Wortes „Freiheit“ ist „ein Gerücht, das in höchstem Maße den Frieden des deutschen Volkes gefährdet“ (Urteil des Landgerichts Potsdam gegen den Jugendlichen Lewner: 5 Jahre Gefängnis). Durch den am 18. 9. 1955 bekanntgegebenen Beschluß des sowjetischen Ministerrates, wonach alle Gesetze, Direktiven und Befehle des Kontrollrats im Gebiet der SBZ ihre Gültigkeit verlieren, ist auch die Direktive 38 aufgehoben worden. Verurteilungen wegen F. sind demnach nach Art. III A III dieser Direktive nicht mehr möglich. Die Lücke wurde bis zum 1. 2. 1958 dadurch geschlossen, daß auf einen als strafwürdig empfundenen Sachverhalt einfach der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) angewendet wurde. Seitdem kann einer der Tatbestände des Strafrechtsergänzungsgesetzes oder in Ausnahmefällen Art. 6 oder das Friedensschutzgesetz herangezogen werden. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 158 Friedensfahrt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedensgrenzeDDR A-Z 1963
Terrorismus (1963)
Siehe auch: Terror: 1969 1975 1979 Terrorismus: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Pj.. als „staatsgefährdende Gewaltakte“ in § 17 StEG und als „Angriffe gegen örtliche Organe der Staatsmacht“ in § 18 StEG zwei Tatbestände von Staatsverbrechen. Mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren, in minderschweren Fällen mit Gefängnis nicht unter 6 Monaten wird bestraft, „wer es unternimmt, durch Gewaltakte oder durch Drohung mit Gewaltakten die Bevölkerung in Furcht und Schrecken zu versetzen, um Unsicherheit zu verbreiten und das Vertrauen zur Arbeiter-und-Bauern-Macht zu erschüttern“, und „wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die gesetzmäßige Tätigkeit der örtlichen Organe der Staatsmacht oder eines ihrer Mitglieder unmöglich zu machen oder zu behindern”. Der Versuch, nach dem 13. 8. 1961 (Mauer) aus der SBZ zu flüchten („Grenzdurchbruch“) oder von West-Berlin aus Fluchthilfe zu leisten (Tunnel!), wurde vom Obersten Gericht in zwei großaufgezogenen Prozessen im Juli und September 1961 als T. gewertet. Gegen 2 Angeklagte wurde auf lebenslängliche Zuchthausstrafe, gegen 8 weitere Angeklagte auf 69 Jahre Zuchthaus erkannt. Literaturangaben Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 474 Territorialprinzip A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TextilindustrieDDR A-Z 1963
Leitung, Prinzip der Sozialistischen (1963)
Siehe auch: Leitung, Prinzip der Sozialistischen: 1960 1962 Sozialistischen Leitung, Prinzip der: 1965 1966 Das angestrebte, aber bisher nur in konfusen und großenteils widersprüchlichen Ansätzen entwickelte System der gesellschaftlichen Gesamtmanipulation, das auf der einen Seite streng dirigistisch verfahren und keineswegs zum „Absterben des Staats“ als der Lenkungszentrale führen, auf der anderen Seite aber in zunehmendem Maße die Gesamtgesellschaft „in die Leitung einbeziehen“ soll, so z. B. durch das Prinzip der Brigaden, die Produktionsberatungen, die mannigfachen auf die Gewerkschaften (FDGB) delegierten Aufgaben sozialer Selbstverwaltung, die zahlreichen, Expertenkenntnis wie sog. Masseninitiative nutzenden Ausschüsse, Kommissionen und Aktivs (Regierung und Verwaltung) u. a. m. Auf jeden Fall bleiben alle Entscheidungen von politischer Tragweite dem Parteiapparat vorbehalten. (Arbeit mit den Menschen, Arbeitsstil, Bürokratismus, Wirtschaft, Arbeitspolitik, Vergesellschaftung) Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 349 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 286 Leitbetrieb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lemmnitz, AlfredDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
BPKK (1962)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Bezirks-Parteikontrollkommission. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 80 Boykott-, Kriegs- und Mordhetze A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BPODDR A-Z 1962
Kommissionen (1962)
Siehe auch: Kommission: 1969 1975 1979 Kommissionen: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 In nichtkommun. Staaten sind K. Fachausschüsse oder öffentliche Stellen, die zeitlich oder fachlich begrenzte Sonderaufgaben erfüllen sollen. Derartige K. gibt es in der SBZ für bestimmte Überprüfungen und Umgestaltungen in Verwaltung und Wirtschaft und im Bereich der „Volksvertretungen“ und Parteien usw., bes. der SED. Daneben gibt es K., die ständig nicht nur beratend arbeiten: höchste Parteiorgane der SED, ordentliche Behörden und ständige Ausschüsse der sog. „örtlichen Volksvertretungen“. So gibt es: die Zentrale Parteikontrollkommission (ZPKK) der SED die Zentrale Revisions-Kommission (ZRK) der SED. Zu ihnen gehören mittelbar auch die „ständigen Kommissionen beim Politbüro“, denen z. T. linientreue Fachleute angehören. Die von der SED seit Mitte 1959 organisierten „K. für Parteikontrolle“ dienen der ökonomischen Betriebsüberwachung, der Antreibung der Arbeitenden. Bei den örtlichen Volksvertretungen bestehen Ständige Kommissionen, die einerseits einen agitatorischen und aktivmäßigen Charakter haben (Aktiv), andererseits den „Ständigen Ausschüssen“ der Volkskammer entsprechen. Sie sollen bei der Vorbereitung der Beschlüsse der Volksvertretungen mitwirken. — Im März 1959 beschloß der Ministerrat die Gründung von „Gemeinsamen K.“ bei den Räten der Bezirke, Kreise und Städte. Sie bestehen aus Behördenvertretern und den „in der Nationalen Front vereinten gesellschaftlichen Organisationen mit dem Zweck, die Republik politisch und ökonomisch zu stärken“. (Produktionspropaganda, Regierung und Verwaltung) In Regierung und Staatsapparat gibt es ebenso ständige Stellen, die als K. bezeichnet werden: die Staatliche Plankommission; die „Plankommissionen der Kreise“ (die entsprechenden, ihnen übergeordneten Stellen auf der Bezirksebene heißen dagegen „Wirtschaftsräte der Bezirke“). Bei der Staatl. Plankommission gibt es z. B. die „Zentrale Kommission für das Energieprogramm“ und die „Staatliche Geologische Kommission“; formell unabhängig von ihr ist dagegen die „Regierungskommission für Preise“. — Eine unmittelbar neben dem Ministerpräsidenten stehende hohe Regierungsstelle ist die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKK). — Die örtlichen Räte sind befugt, „Verwaltungskommissionen“ zu bilden, die den Rat unterstützen und beraten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 221 Kommission für Gesamtdeutsche Arbeit, Zentrale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KommissionsverträgeDDR A-Z 1962
Nationaler Verteidigungsrat der DDR (1962)
Siehe auch: Nationaler Verteidigungsrat der DDR: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR): 1985 Durch Gesetz vom 10. 2. 1957 (GBl. I, S. 89) errichtete die Volkskammer, die keinen Ausschuß für Verteidigung hatte, den NV. Gemäß §~1 soll er „den Schutz des Arbeiter-und-Bauern-Staates und der sozialistischen Errungenschaften der Werktätigen organisieren und sichern …“ — Weitere Aufgaben können dem NV. „die Volkskammer oder ihr Präsidium übertragen“. Sein Vors., so bestimmt §~1, Abs.~2, „wird auf Vorschlag der Volkskammer [S. 304]vom Präsidenten der Republik ernannt. Die Mitglieder … werden vom Präsidenten der Republik ernannt.“ Diese Rechte sind seit 12. 9. 1960 auf den Staatsrat übergegangen. Mit dem NV. verfügt Ulbricht, der den Vorsitz erhielt, über eine Einrichtung, die weit über den schon vorhandenen Ausschüssen der Volkskammer steht, aber doch nicht dem Ministerrat, sondern der Volkskammer untersteht und ihr verantwortlich ist, obgleich sie ein besonderes Regierungsorgan und Notstands-Gremium darstellt, wie es dies im Gefüge der Regierung bisher nicht gab. Dies fällt um so mehr auf, als ja das Präsidium der Volkskammer am 10. 2. 1957 auch die Wahl eines 12köpfigen „Ständigen Ausschusses für Nationale Verteidigung“ für die Dauer der Wahlperiode beschloß, der den anderen Ständigen Ausschüssen der Volkskammer entspricht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 303–304 Nationaler Kompromiß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationales AufbauwerkDDR A-Z 1962
Schulung (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sch. untergliedert sich in Internats- und Externats-Sch. Die wichtigsten Internatsschulen: Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED und über 50 weitere SED-Schulen; Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 6 Verwaltungsschulen, Jugendhochschule der FDJ „Wilhelm Pieck“ und etwa 20 FDJ- und Pionierleiter-Schulen, FDGB-Hochschule „Fritz Heckert“ und die Zentralschulen der Industriegewerkschaften, ferner die Zentralschulen der übrigen Parteien und Massenorganisationen. Auf den Hochschulen beträgt die Lehrgangsdauer in der Regel 1 bis 3 Jahre, bei den übrigen Schulen 3 bis 12 Monate. Die wichtigsten Formen der Externats-Sch. sind das Parteilehrjahr der SED und die Staatspolitische ➝Schulung. In Internatsschulen vor allem Vermittlung des Marxismus-Leninismus und der Geschichte der ➝KPdSU, der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung in kommun. Interpretation sowie Behandlung von aktuellen Problemen und der sich aus der SED-Politik für die einzelnen Organisationen ergebenden speziellen Aufgaben. Die Externats-Sch. erfolgt überwiegend in Zirkeln. In den Lehrplänen überwiegen Themen der aktuellen SED-Politik. Vermittlung des Stoffes an den Internatsschulen durch Lektionen, Selbststudium, Konsultationen, Seminare, Übungen. Sehr wenig Freizeit, sehr wenig Urlaub, Verbindung zur Außenwelt weitgehend unterbrochen. Wichtigstes Erziehungsmittel: Kritik und Selbstkritik. Die Internats-Sch. dient vor allem der Qualifizierung der Kader. Zur politischen Sch. muß auch das Gesellschaftswissenschaftliche ➝Grundstudium an den regulären Hochschulen gerechnet werden. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 385 Schulhort A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulung, InnerbetrieblicheDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Jendretzky, Hans (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 * 20. 7. 1897 in Berlin, Volksschule, Schlosser. 1919 KPD, 1928 Parteisekretär in Frankfurt/Oder, preuß. Landtagsabgeordneter. In der NS-Zeit illegale Arbeit, mehrmals verhaftet, Zuchthaus, KZ. 1945 KPD, Stadtrat für Arbeit in Berlin, von Febr. 1945 bis Okt. 1948 1. Vors. des FDGB, anschließend 1. Sekretär der SED-Landes- bzw. Bezirksleitung Berlin. Seit 3. 10. 1953 Vors. des Rates des Bezirks Neubrandenburg und Mitgl. des SED-Bezirkssekretariats. Von Juli 1950 bis Juli 1953 Kandidat des SED-Politbüros. Als Anhänger der Zaisser-Herrnstadt-Opposition im Juli 1953 aus dem Politbüro ausgeschlossen. Aus dem gleichen Grunde erhielt J. im Jan. 1954 eine Parteirüge und wurde im April 1954 nicht wieder in das ZK der SED gewählt. Durch Beschluß des ZK der SED vom 29. 7. 1954 im Zuge der Entstalinisierung rehabilitiert, am 1. 2. 1957 in das ZK der SED kooptiert. Seit 15. 2. 1958 Staatssekretär für Angelegenheiten der örtlichen Räte und Stellv. des Ministers des Innern. Seit 18. 8. 1960 Leiter des Sekretariats des Ministerrates. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 186 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/jendretzky-hans verwiesen. Jena A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Johannes-R.-Becher-PreisDDR A-Z 1960
Preispolitik (1960)
Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Die freie marktmäßige Preisbildung wurde in der SBZ ersetzt durch die autoritäre Preisfestsetzung. Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 24. 2. 1953 wurden allgemeine Grundsätze für die P. offiziell festgelegt. Bis dahin hatte man P. und Preisüberwachung der Kriegszeit im wesentlichen fortgeführt, im allgemeinen auf der Preisebene des Jahres 1944 basierend. Für die weiterverarbeitende Industrie und das Handwerk genehmigte man im Einzelfalle höhere Preise. Zahlreiche Konsumgüterpreise wurden durch Verbrauchsteuern sehr wesentlich erhöht. Da ein marktmäßiger Ausgleich der betriebsindividuellen Preiskalkulationen nicht möglich ist, sind erhebliche Subventionen zum Ausgleich der Differenzen, die sich zwischen den zugelassenen Inlandspreisen und den höheren Produktionskosten ergeben, zu leisten. Besondere Subventionen hat der Staatshaushalt zur Herstellung von Exportqualitäten zur Verfügung zu stellen. Weitere Subventionen sind erforderlich bei Import und Export zur Überbrückung der Differenzen gegenüber den Weltmarktpreisen bzw. den festgesetzten Wechselkursen. Die staatliche P., die den marktmäßigen Preismechanismus ersetzen soll, erstreckt sich auf folgende Funktionen: Abstimmung des Lohnfonds mit dem Warenfonds, Lenkung des Konsums in die von der obersten Planungsbehörde gewünschte Richtung, Förderung des technischen Fortschritts, Selbstkostensenkung, Beschleunigung der Warenzirkulation, Anreiz zu besserer und vermehrter Produktion. Mittel dazu ist die sog. wirtschaftliche Rechnungsführung im Rahmen des Plankontrollsystems. Eine besondere Rolle spielen dabei die Produktions- und Dienstleistungsabgabe und die sonstigen Verbrauchsteuern. Es wird angestrebt, im Bereich der Produktion „je Produkt und Qualität einheitliche Festpreise“ zu bilden. Ab 1955 wurden generelle Preisneuregelungen in größerem Umfang in Kraft gesetzt. Diese Festpreise dürfen von „volkseigenen“ und ihnen gleichgestellten Betrieben weder unter- noch überschritten werden, während die gleichen Preise für Privatbetriebe lediglich Höchstpreise sind. Um bei der Neufestsetzung von Preisen eine allgemeine Preisbewegung zu verhindern, darf eine Überwälzung von Preiserhöhungen auf die nachfolgenden Wirtschaftsstufen nicht vorgenommen werden. (Industrieabgabepreis, Betriebspreis, Herstellerabgabepreis, Endverbraucherpreis, Meßwerte) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 319 Präsidium des Ministerrates A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PresseDDR A-Z 1960
Anhalt (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Land des Deutschen Reiches, 1945/1947 mit der preußischen Provinz Sachsen zu dem Land Sachsen-Anhalt vereinigt; 2.326 gkm, 0, 4 Mill. Einwohner (1939); Hauptstadt: Dessau, Landesfarben: Rot-Grün-Weiß. Hervorgegangen aus der Grafschaft Askanien, wurde A. 1218 Fürstentum. Im Laufe seiner Geschichte wurde es mehrfach geteilt und zu [S. 21]neuen Teilfürstentümern vereinigt. 1866 trat A. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehört das Land zum Deutschen Reich. A. wurde 1918 Freistaat, der nach 1933 im Zuge der sog. Reichsreform seine Eigenstaatlichkeit verlor und bis 1945 mit Braunschweig einem gemeinsamen Reichsstatthalter unterstand. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde A. von amerikanischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fielen auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch die westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegenen Landesteile an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung des Landes in die preußische Provinz Sachsen, aus der nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat im Juli 1947 das Land Sachsen-Anhalt hervorging. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 20–21 Angleichungsverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AnleitungDDR A-Z 1960
Politbüro (1960)
Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte ZK „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das Politbüro …“ (Statut der SED in: „Protokoll des IV. Parteitages der SED“, Dietz-Verlag Berlin 1954, S. 1129). Mitgl. des auf dem V. Parteitag im Juli 1958 neugewählten P. sind: Pieck, Ulbricht, Grotewohl, Ebert, Honecker, Leuschner, Matern, Mückenberger, Neumann, Norden, Rau, Stoph, Herbert ➝Warnke; Kandidaten des P.: Baumann, Ermisch, Fröhlich, Hager, Kurella, Mewis, Pisnik, Paul ➝Verner. Seit Dezember 1959 außerdem Grüneberg. Seit 1949 wurden aus dem P. ausgeschlossen: Merker, Ackermann, Dahlem, Zaisser, Herrnstadt, Elli ➝Schmidt, Jendretzky, Oelßner, Schirdewan (Säuberungen). Den Weisungen des SED-P., das die Richtlinien seiner Arbeit vom Präsidium der KPdSU erhält, sind faktisch sowohl die Partei-Apparate der SED und der illegalen KPD als auch sämtliche Massenorganisationen und der Staatsapparat der SBZ unterworfen. Sitzungen des P. finden in der Regel wöchentlich statt. An wichtigen Sitzungen nimmt der sowjet. Botschafter in Ost-Berlin teil. Das P. wurde im Jan. 1949 im Zuge der Angleichung des SED-Apparates an die Struktur der [S. 314]KPdSU gegründet; es übernahm die Funktion des im Juli 1950 auch offiziell aufgelösten Zentralsekretariats. Beim P. bestehen eine Reihe von Kommissionen, u. a. die Kultur-, Sicherheits-, Schul-, Landwirtschafts- und Wirtschaftskommission sowie die Kommission für medizinische Wissenschaften und Gesundheitswesen und die ideologische Kommission mit kleinen, eigenen hauptamtlichen Apparaten. Diese Gremien werden, bis auf eine Ausnahme, von Mitgl. des P. und Mitgl. des Sekretariats des ZK der SED geleitet. Ihnen gehören führende Partei- und Staatsfunktionäre, leitende Mitarbeiter der Massenorganisationen, Wissenschaftler und jeweils einige erfahrene Praktiker an. Durch die Kommissionen soll unter Leitung des Parteiapparates eine für die SED befriedigende Koordinierung zwischen politischen Notwendigkeiten und fachlichen Gegebenheiten erreicht werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 313–314 Politarbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polit-Kultur-OffizierDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
DAHA (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 [S. 75]Abk. für Deutscher Außenhandel, Anstalt öffentlichen Rechts. (Außenhandel) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 75 Cottbus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dahlem, FranzDDR A-Z 1959
Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) (1959)
Siehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1956 1958 Ministerium für Außenhandel: 1975 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1979 1985 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA): 1969 Nachahmung des sowjetischen Außenhandelsministeriums. Das MAI wird verantwortlich vom Minister geleitet, dem ein Kollegium zur Seite steht. Ihm unterstehen Staatssekretäre, die zusammengefaßte Gruppen von Hauptabteilungen (HA) leiten. Im wesentlichen ist das MAI in drei handelspolitische Hauptabteilungen gegliedert (HA Handel mit den „demokratischen“ Ländern, HA Handel mit dem „kapitalistischen“ Ausland, HA Innerdeutscher Handel), in die Hauptabt. Export, Import, Finanzen und Valuta, Planung und Statistik sowie in die allgemeinen Hauptabt. Das MAI stent bei der etappenweisen Aufstellung des Außenhandelsplanes im Instanzenzug zwischen der Staatlichen ➝Plankommission und den „volkseigenen“ Handelsunternehmungen Deutscher ➝Innen- und Außenhandel (DIA). Zur Hebung des Niveaus der Außenhandelsplanung und der Realisierung der Pläne stehen dem MAI verschiedene Institutionen wie Kammer für Außenhandel, Deutsches Institut für ➝Marktforschung, Amt für ➝Exportkontrolle, Exportausschüsse zur Verfügung. Neben der Leitungsposition des MAI stehen Lenkungs- und Kontrollaufgaben im Hinblick auf die untergeordneten Außenhandelsplanträger. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 242 Militärstrafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium des Innern (MdI)DDR A-Z 1959
Arbeitsbefreiung (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 An die Stelle der einfachen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitserklärung der deutschen Krankenversicherung wurde 1947 durch Befehl Nr. 234 der SMAD das Prinzip der A. gesetzt: Der behandelnde Arzt darf sie jeweils nur für 3 und insgesamt für 10 Tage aussprechen, jede weitere A. bedarf der Zustimmung einer ihm vorgesetzten Ärztekommission. Solche wurden bei den Polikliniken und Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens gebildet, für ihre Tätigkeit ist der zuständige Kreisarzt verantwortlich. Die anfänglich vorgeschriebene Kontrolluntersuchung aller Arbeitsunfähigen hat sich infolge des Mangels an Ärzten als unmöglich erwiesen; seit 1958 nur noch gezielte Auswahl, trotz unverändert hohem Krankenstand. Indirekt ist durch die A. eine Ausweitung des Arbeitsvertrages in eine öffentlich-rechtliche Arbeitspflicht gesetzt, ohne gesetzliche Grundlage und entgegen dem Wortlaut der Verfassung. (Gesundheitswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 23 Arbeitsamt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsbuchDDR A-Z 1959
Künstlerisches Volksschaffen, Preis für (1959)
Siehe auch: Künstlerisches Volksschaffen, Preis für: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Preis für künstlerisches Volksschaffen: 1969 Preis in zwei Klassen, der an Einzelpersonen (5.000 DM und 3.000 DM) und Gruppen (5.000 bis 15.000 und 3.000 bis 10.000 DM) für „hervorragende Neuschöpfungen, beispielgebende künstlerische Interpretationen, richtungweisende wissenschaftliche Forschungsarbeit oder vorbildliche kulturpolitische Leistungen auf dem Gebiete des künstlerischen Volksschaffens“ verliehen wird. (Auszeichnungen, Volkskunst) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 203 Kunstkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KunstpolitikDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Arbeitsdirektor (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Funktionär in „volkseigenen“ Betrieben im Range eines zweiten Vertreters des Werkleiters. Der A. ist der Leiter der Abteilungen für ➝Arbeit, die wie folgt gegliedert sind: Betriebsorganisation, Wettbewerbe und Neuererbewegung, Arbeitskräfte, Löhne und Sozialwesen, Arbeitsschutz und Berufsausbildung. Seit etwa 1955 ist der A. auch für die Vorplanung und die Arbeitsnormen zuständig. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 26 Arbeitsbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsdisziplinDDR A-Z 1958
Bauwirtschaft (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das Schwergewicht der Bautätigkeit in der BZ liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Der Wohnungsbau ist vernachlässigt worden. Zu den großen Industriebauten der letzten Jahre gehören u.a.: das Stahl- und Walzwerk Brandenburg, das Eisenhüttenkombinat in Fürstenberg/Oder, die Großkokerei in Lauchnammer, die Eisenwerke West in Calbe/Saale, der Ausbau der Ostseewerften, das noch im Aufbau befindliche Braunkohlenkombinat Schwarze Pumpe bei Hoyerswerda, verschiedene noch nicht abgeschlossene Kraftwerksbauten. Baustoffmangel und technische Rückständigkeit führten zu der amtlichen Feststellung: „Wir bauen nicht gut genug, wir bauen zu langsam und vor allem zu teuer.“ Seit Jahren wird, gehemmt durch Materialmangel, die Industrialisierung des Bauwesens angestrebt. Der erste Fünfjahresplan (1951–1955) brachte trotzdem eine Steigerung der Bauleistungen gegenüber 1950 von 2,4 auf 4,8 Milliarden DM Ost, davon entfiel annähernd die Hälfte (2,2 Milliarden DM) auf private Baubetriebe (8,7 Mrd.) und das Bauhandwerk (1,5 Mrd.). (Vergleich BRD: Leistungen der Bauwirtschaft 1957 rund 25 Mrd. DM West.) Auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl berechnet, ergibt sich gegenüber der BRD eine erhebliche Minderleistung in der B. Hauptaufgabe der B. der SBZ im zweiten Fünfjahrplan (1955 bis 1959) ist wieder die „Konzentrierung der Kräfte auf die vordringliche Entwicklung der Grundstoffindustrie (Kohle, Energie, Chemie)“. Zu diesem Zwecke werden der Baustoffindustrie zur Erweiterung ihrer Kapazitäten erhebliche Mittel zugeführt. Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 47 Bausparen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BDVPDDR A-Z 1958
Agenturverträge (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 15]Verträge zwischen der HO und privaten Einzelhändlern oder Gaststätten, wonach letztere den Vertrieb von Waren zu HO-Preisen übernehmen. Der Agenturhändler erhält dafür einen relativ niedrigen Provisionssatz, aus dem er seine gesamten Handelskosten bestreiten muß; im Gegensatz zum Kommissionsvertrag schließt die Unterzeichnung eines A. Geschäfte auf eigene Rechnung des Einzelhändlers nicht aus. A. wurden vornehmlich in solchen Wohngegenden abgeschlossen, wo die HO noch keine eigene Verkaufsstelle unterhielt. Viele private Einzelhändler hofften, durch Abschluß eines A. ihre Existenz erhalten zu können. Die A. gelten heute als „überholte Form“ der Einbeziehung des privaten Handels in die „sozialistische Wirtschaft“ und sollen deshalb durch Kommissionsverträge ersetzt werden. (Wirtschaftssystem) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 15 Agententätigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgitationDDR A-Z 1958
DHfK (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für die am 23. 10. 1949 in Leipzig gegründete Deutsche Hochschule für Körperkultur. (Sport) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 75 DFD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DHZDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Komsomol (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Kommunistitscheskij sojus molodeschi (Kommunistischer Jugendverband), im Oktober 1918 gegründete Jugendorganisation der 14–26jährigen in der SU. Soll den Nachwuchs für die KPdSU entwickeln und einen ausreichenden Funktionärnachwuchs sowie die vormilitärische Ausbildung der Jugend sicherstellen. Die Mitgliederzahl beträgt mehr als 10 Mill. Vorstufe des K. ist die Organisation der Jungen Pioniere (9–14jährige), [S. 139]gegründet im Oktober 1922, mit heute über 13 Mill. Mitgliedern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 138–139 Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonfliktkommissionDDR A-Z 1956
Ebert, Friedrich (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 12. 9. 1894 in Bremen als Sohn des gleichnamigen ersten deutschen Reichspräsidenten. Volks- und Mittelschule, Buchdrucker. 1910 Mitgl. der SAJ, seit 1. 5. 1913 Mitgl. der SPD, 1915–1918 Soldat, 1919 Redakteur beim „Vorwärts“, ab 1925 Chefredakteur der SPD-Zeitung in Brandenburg, dort Stadtverordnetenvorsteher, 1928 M.d.R., 1933 preuß. Staatsrat. Ab 1933 vorübergehend im KZ, 1939 Soldat, ab 1940 im Reichsverlagsamt tätig. 1945 Mitgl. der SPD, Sekretär des SPD-Bezirksverbandes Brandenburg-Land, ab 1946 Präsident des Brandenburgischen Landtages und 2. Sekretär des SED-Landesvorstandes Brandenburg. Seit 30. 11. 1948 Oberbürgermeister von Ost-Berlin, seit 1946 ununterbrochen Mitgl. des Parteivorstandes bzw. ZK der SED, seit 1947 ununterbrochen Mitgl. des Zentralsekretariats bzw. Politbüros der SED. Seit Aug. 1953 Mitgl. des Sekretariats bzw. des Büros der SED-Bezirksleitung Berlin. Seit dem 7. 10. 1949 Abgeordneter, seit 17. 10. 1954 Vizepräsident der Volkskammer, seit 19. 6. 1950 Präsident der Gesellschaft für ➝Deutsch-sowjetische Freundschaft. 7. 5. 1954 „Vaterländischer Verdienstorden“ in Gold, 12. 9. 1954 „Karl-Marx-Orden“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 67 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ebert-friedrich verwiesen. Eberswalde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eggerath, WernerDDR A-Z 1956
Arbeitsgericht (1956)
Siehe auch: Arbeitsgericht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeitsgerichtsbarkeit: 1969 1975 1979 Die A. bestehen als Kreis- und Bezirks-A. zur Entscheidung von Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen. Die Bezirks-A. entscheiden in zweiter Instanz und in Sozialversicherungsstreitigkeiten, wenn die Entscheidung einer Kreisbeschwerdekommission angefochten wird (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Ein Senat des Obersten Gerichtes (Gerichtsverfassung) entscheidet über Kassation von Urteilen der A. Das A. darf in Arbeitsstreitigkeiten aus Betrieben, in denen eine Konfliktkommission besteht, nur tätig werden, wenn diese sich vorher mit dem Streit befaßt hat. (Arbeitsrecht) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 21 Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitskräftebilanzDDR A-Z 1956
Eisenach (1956)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Stadt im thüringischen Bezirk Erfurt, Kreisstadt, am Nordwestrand des Thüringer Waldes, an der Hörsel, mit 50.038 Einwohnern (1955); am Fuße der Wartburg, mittelalterlicher Stadtkern mit spätromanischer Nikolaikirche (12. Jh.), Rathaus (16./17. Jh.), Schloß (18. Jh.), Lutherhaus, Geburtshaus J. S. Bachs, Reuterhaus; Sommerfrische und Badeort; vielseitige Industrie: Kraftfahrzeuge (EMW, vorm. BMW, Kraftwagenerzeugung), Landmaschinen, elektrotechnische Erzeugnisse, Textilien, Farben; Sitz des Landesbischofs der Ev.-Luth. Kirche in Thüringen. Als eine der ältesten Städte Thüringens ist E. im 12. Jh. am Fuße der Wartburg, dem Sitz der Landgrafen von Thüringen, entstanden. Von 1596–1741 war E. mit kurzen Unterbrechungen Residenz der ernestinischen Herzöge von Sachsen-E. und fiel mit dem Aussterben des Herzogshauses an Sachsen-Weimar, dessen Herzögen und Großherzögen die Stadt bis 1918 als zweite Residenz diente. Seit 1919 gehört E. zu Thüringen. Im 1. Weltkrieg wurde insbesondere die Innenstadt stark zerstört. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 70 Einzelvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EisenbahnDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Goethe-Preis (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationalpreis. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 62 Gleichberechtigung der Frau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goldenbaum, ErnstDDR A-Z 1954
BHZ (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Berliner Handelszentrale. Entspricht den DHZ, jedoch unter Beschränkung auf den Berliner Markt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 31 BHG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bibliothek fortschrittlicher SchriftstellerDDR A-Z 1954
Agrartechnische Organisationen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 Zunächst wurde auch in der SBZ, nach dem Vorbild des alten RKTL, das „Kuratorium für Technik in der Landwirtschaft“ (KTL) wieder gebildet. 1949 löste man es jedoch wegen „reaktionärer Gesinnung“ seiner Mitarbeiter plötzlich auf und ließ es in die Zentrale für Landtechnik (ZfL) übergehen. Mit Wirkung vom 30. 6. 1951 wurde auch diese aufgelöst. (Verordnung vom 12. 7. 1951; [S. 9]GBl. Nr. 86/51.) Die Aufgaben der ZfL wurden übertragen: a) dem Ministerium für Maschinenbau, b) der Deutschen ➝Handelszentrale Maschinen und Fahrzeugbau, c) dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, d) der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, e) dem Zentralen Konstruktionsbüro für Landmaschinen und landwirtschaftliche Geräte. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 8–9 Agrarökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrobiologieDDR A-Z 1954
Wissenschaft (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die W. gilt in der SBZ als „ein gewaltiger Hebel“ beim Aufbau des Staates, der Wirtschaft und Kultur „im Interesse der Werktätigen“. Alle Aktionen der Regierung, insbesondere der sog. Aufbau des Sozialismus sind angeblich bestimmt von der Erkenntnis der Gesetze der Natur, der Gesellschaft und des Denkens. Diese gefeierte und angebetete W. ist nicht identisch mit der traditionellen abendländischen W. An die Stelle der verschiedenen wissenschaftlichen Richtungen, die miteinander frei konkurrieren, ist in der SBZ ein einheitliches, vom Marxismus-Leninismus bestimmtes Wissenschaftsgebiet getreten. Aus der Verbindung von kommunistischer Parteiideologie und traditionellen Wissenschaften entstand eine W. „neuen Typus“. Sie besitzt in Forschung und Lehre das Monopol und dient primär nicht der Wahrheitsfindung, sondern der Aufrechterhaltung des von der SU gestützten Herrschaftssystems in der SBZ. Die W. ist, wie in allen Ländern des Sowjetblocks, in ein bewußt gehandhabtes Herrschaftsinstrument verwandelt worden. Die philosophische Grundlage der W. ist der dialektische Materialismus, der das gesamte Wissenschaftssystem auf eine einzige Weltanschauung, auf eine einheitliche wissenschaftliche Methodik, Erkenntnistheorie und Logik festlegt. Durch diese Grundlagen werden alle Fachwissenschaften an aufeinander abgestimmte Aspekte, Probleme und Kategorien gebunden. Weiterhin verpflichtet das für jede W. obligatorische Prinzip der Parteilichkeit die wissenschaftliche Arbeit auf die offiziellen Sowjetmythen und die „Generallinie“ der Partei. Das Ergebnis ist eine Manipulierung der wissenschaftlichen Forschung im Interesse des totalitären Regimes. Ein komplizierter Kontrollapparat, an dessen Spitze die obersten politischen Machthaber selbst stehen, sorgt dafür, daß die künstliche Einheitlichkeit der Weltorientierung ohne Rücksicht auf die empirischen Tatsachen gewahrt wird. Die W. gliedert sich nach stalinistischer Terminologie in Naturwissenschaften, die die „sich entwickelnde Materie“ und „Gesellschaftswissenschaften“, die das „gesellschaftliche Sein“ abzubilden haben. Die Manipulierung der W. erstreckt sich vornehmlich auf die „Gesellschaftswissenschaften“, zu denen Geschichts-, Geistes- und Sozialwissenschaften gerechnet werden. In den Naturwissenschaften wird der Zusammenhang mit der internationalen Forschung noch gewahrt. (In der Biologie deuten sich eigene Wege an.) Nur ihre philosophische Grundlage und die Problemstellungen werden vom Marxismus-Leninismus beeinflußt. Die erzwungene Anpassung an den aus der SU importierten Marxismus-Leninismus erfolgte in der SBZ zuerst in der Philosophie, der Ökonomie, der Rechts- und Staatswissenschaft, der Pädagogik und der neueren Geschichte. In den anderen Fächern und Fachgebieten ist der Prozeß der ideologischen Gleichschaltung noch nicht abgeschlossen. Durch eine Unzahl von Übersetzungen aus dem Russischen soll der Einfluß der Sowjetwissenschaft immer weiter erhöht werden. (Hochschulen, Kulturpolitik) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 195 Wismut-AG. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlicher SozialismusDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
GST (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 55 GSOW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GVVGDDR A-Z 1953
SED (1953)
Siehe auch: SED: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjetischen Be[S. 126]satzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD. Auf dem Vereinigungsparteitag waren 47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H. Sozialdemokraten. Die zunächst paritätische Besetzung aller Funktionen wurde Anfang 1949 auch formell aufgehoben, alle nicht gleichgeschalteten sozialdemokratischen Funktionäre wurden nach und nach verdrängt. Mitgliederstand 1946 1.298.000, 1951 nach halbjähriger „Parteiüberprüfung“ annähernd der gleiche. 1. Vorsitzende: Pieck und Grotewohl; Generalsekretär: Ulbricht. Theoretische Grundlage: Lehren von Lenin und Stalin sowie von Marx und Engels in Lenin-Stalinscher Interpretation (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus). Seit 1948 schnelle Bolschewisierung der Partei unter der Parole: Entwicklung der SED zu einer „Partei neuen Tvpus“. Alleiniges Vorbild: KPdSU. — Anerkennung der führenden Rolle der SU und der KPdSU werden für Mitgliedschaft vorausgesetzt: „Die Partei Lenins und Stalins, die KPdSU (B), genießt bei den Mitgliedern und besonders bei den Funktionären der Partei unbestrittene Autorität als das große Vorbild bei der Schaffung einer Partei neuen Typus“ (Entschließung des III. Parteitages im „Protokoll des III. Parteitages“, Dietz-Verlag Berlin 1951, S. 266). — Etappenziel der SED: Einheit Deutschlands — d. h. Übertragung der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ der SBZ auf Westdeutschland (vgl. a. a. O., S. 242). Endziel: Errichtung der Diktatur des Proletariats und des sowjetischen Sozialismus in ganz Deutschland (vgl. a. a. O., S. 307). Parteiführung und Funktionäre der SED beherrschen sämtliche Massenorganisationen und den gesamten Staats- und Wirtschaftsapparat der Sowjetzone mit der Begründung, die Partei sei der Vortrupp der Arbeiterklasse und vertrete die Interessen aller Werktätigen. Die SED-Parteiführung leitet und kontrolliert die westdeutsche KPD. Organisatorischer Aufbau: Parteitagdelegierte wählen (praktisch durch Akklamation) das Zentralkomitee (ZK), dessen höchste Instanzen das Politbüro und das Sekretariat sind. Nachgeordnet Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Ortsleitungen; Grundorganisationen: Betriebs- und Wohngruppen. Zwischen den Parteitagen finden bei politisch gegebenem Anlaß Parteikonferenzen statt, deren Einberufung das ZK beschließt. Eintritt in die SED seit 1. 3. 1949 nur als Kandidat möglich. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 125–126 Schwerpunktbetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SeepolizeiDDR A-Z 1953
Arbeitspolitik (1953)
Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 16]Die ersten, 1945 in der SBZ von der sowjetischen Besatzungsmacht eingesetzten deutschen Arbeitsbehörden hießen „Ämter für Arbeitseinsatz“. Die für alle Arbeitsfragen zuständige Abteilung der sowjetischen Militär-Administration (SMAD, jetzt SKK) nannte sich „Abteilung Arbeitskraft“. Diese Bezeichnungen sind typisch für die gesamte, von der Besatzungsmacht eingeführte und von der SED und dem FDGB fortgesetzte A.: Von den traditionellen Aufgaben der A. demokratischer Staaten, nämlich sorgfältige Pflege, größtmöglicher Schutz, gerechte Entlohnung und zweckmäßige Verwendung der Lohnarbeit, hat sie der letzteren alle anderen als dienende Bestandteile untergeordnet. Sie geht aus von dem in der Verfassung der SU ausgesprochenen, angeblich sozialistischen Grundsatz: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!“ und verschärft ihn zum uneingeschränkten Leistungsprinzip, bei dem die einzelne menschliche Arbeitskraft in allen Beziehungen nur noch nach ihrem jeweiligen Nutzwert für die staatliche Wirtschaft und den politischen Bestand der „DDR“ behandelt wird. Im Gegensatz zu freien Ländern, in denen die A. der Regierungen und Parlamente und die der Gewerkschaften gerade darauf gerichtet ist, den Arbeitnehmer vor der sozialen Übermacht des Arbeitgebers zu schützen, ist in der SBZ der Staat grundsätzlich selbst der Arbeitgeber und treibt eine A., die einer unkontrollierten und ungehemmten Arbeitgeber-Interessenpolitik gleichkommt. Der Arbeitgeber „DDR“ verschaffte sich zunächst durch inflationistische Währungspolitik die Möglichkeit, den größten Teil der arbeitsfähigen Bevölkerung für dieselbe Reallohnsumme für sich arbeiten zu lassen, die bei angemessener Entlohnung nur für einen Teil der Werktätigen ausgereicht hätte. Damit vermied er zwar größere Arbeitslosigkeit, jedoch auf Kosten des Lebensstandards des Arbeitnehmers. Die Vorschriften über die Arbeitslosenunterstützung sind so scharf gehalten, daß ein Arbeitnehmer auch Arbeit, die ihm nach unseren Begriffen nicht zuzumuten ist, an anderem Ort der SBZ annehmen muß. Die Zahlung einer Unterstützung setzt Bedürftigkeit voraus, obgleich Versicherungsbeiträge erhoben werden. Außerdem erreichen die Unterstützungssätze nur die vergleichbare Höhe der Sozialfürsorge. Die Lohnsteuer gibt dem verheirateten Arbeiter keine Erleichterung in der üblichen Form, wenn die Ehefrau arbeitsfähig ist. Die früher in allen vier Besatzungszonen gegebene gesetzliche Möglichkeit zur zwangsweisen Arbeitsverpflichtung besteht in der SBZ fort. Die A. der SBZ ist also darauf gerichtet, einen möglichst großen Teil der Bevölkerung ohne Rücksicht auf Person und Familie auch gegen den eigenen Willen zu verwenden, und zwar jeweils dort, wo es der staatliche Arbeitgeber will. Weiterhin bestimmt die A. die Art der Verwendung der Arbeitskraft (Berufslenkung, Arbeitskräfteplan). Die Schulentlassenen können nur behördlich vorgeplante Berufe ergreifen. Die „Umsetzung“ von Arbeitskräften aus einem Beruf bzw. Betrieb in ein neues Arbeitsvorhaben der Regierung geschieht durch Regierungsanweisung an den Staatsbetrieb, der den benötigten Arbeitnehmern zu kündigen hat, und an das Arbeitsamt, das die Entlassenen an den befohlenen Platz vermittelt. Wo dieses System versagt, hilft die Arbeitseinweisung (Arbeitsverpflichtung). Damit die Absichten der A. schnell und billig verwirklicht werden können, wurden die Kündigungsfristen für An[S. 17]gestellte und Arbeiter einheitlich auf 14~Tage verkürzt. Es ist sogar geplant, dem Arbeitnehmer das Kündigungsrecht überhaupt zu entziehen. Ein weiteres Instrument dieser Form von A. ist das durch Regierungsdekret geschaffene Lohngefälle zugunsten der jeweils wichtigsten Arbeitsvorhaben. Dieses Lohngefälle wird durch Zusatzurlaub und „Treueprämien“ verstärkt (Prämienwesen). Da bei solcher A. Gewerkschaften und Betriebsräte „stören“ könnten, ist der FDGB durch seine eigene Satzung verpflichtet worden, die staatliche A. nicht nur zu unterstützen, sondern ihre Durchführung als seine eigentliche Hauptaufgabe anzusehen. Ferner ist der FDGB nicht nur durch Personalunion aller leitenden Funktionäre mit Ämtern der SED, sondern auch durch förmliche Beschlüsse auf die Durchführung der Parteianweisungen festgelegt. Die Betriebsräte wurden 1948 abgeschafft. Sie sind formell durch die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) ersetzt worden, die aber tatsächlich und laut Satzung nur ausführende und jederzeit absetzbare Organe der Staatsgewerkschaft sind. Der staatliche Arbeitgeber ist zugleich Arbeitsgesetzgeber. Während im demokratischen Deutschland der wesentliche Teil der Arbeitsbedingungen nicht durch Gesetz, sondern durch Tarifverträge geregelt wird, hat die SBZ in die staatliche Gesetzgebung auch die Lohnsätze, den Urlaub und die Kündigungsfristen (als Mindest- und Höchstbestimmungen zugleich), die Eingruppierung in die Lohngruppen (mit Zuchthausstrafen für zu hohe Eingruppierung) und die einzelnen Akkordpreise, Vorgabezeiten und Gedingelöhne einbezogen. Ein Teil dieser durch Regierungsverordnungen getroffenen Regelungen, die in der Hauptsache die Überbezahlung verhindern sollen, kehrt äußerlich noch einmal in Form von Rahmen- und Betriebskollektivverträgen wieder. Diese „Verträge“ sind also insoweit nur wörtliche Zitate aus den vorher erlassenen Verordnungen, ohne Änderungen um Pfennig oder Komma. Im Zuge dieser Arbeitgeber-Interessenpolitik sind unzählige bisher tariflich gesicherte Rechte der Arbeitnehmer durch Regierungsverordnungen oder — was das gleiche ist — staatliche „Muster“-Verträge beseitigt worden. Als unkostenfreien Ausgleich hierfür und zugleich zur Ausnutzung des natürlichen Strebens der deutschen Arbeiter nach Anerkennung ihrer Leistungen bietet ihnen der Arbeitgeber „DDR“ Orden, Titel und Prämien. Die „kapitalistische Konkurrenz“ der Betriebe untereinander wird durch Wettbewerbe ersetzt. Die Sieger erhalten mehr „ideelle Werte“ als materielle Anerkennung; Ersparnisse durch höhere Leistung kommen dem Arbeitgeber allein zugute. Während es Ziel und Aufgabe jeder demokratischen A. ist, die Arbeitnehmerschaft in ihrer Gesamtheit sozial besser zu stellen, wurde in der SBZ die Arbeitnehmerschaft bewußt sozial aufgespalten. Zwar bestehen rechtlich keine Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten mehr, weil letztere den ersteren — statt umgekehrt — angeglichen wurden. Aber stattdessen wurden der Intelligenz unter der Arbeitnehmerschaft Sonderrechte eingeräumt, wie sie die Angestellten nie hatten und die die Intelligenz zu einer — selbst durch besondere Speiseräume — bevorzugten Kaste machen. Das übrige Aufsichtspersonal — Meister und Brigadiers — ist durch Lohnerhöhungen und durch Abhängigkeit des Verdienstes von der Soll-Erfüllung bzw. -Übererfüllung der ihnen unterstellten Arbeitnehmer zum Antreiben verlockt und teilweise gezwungen. Um echte materielle Gegenleistungen des staatlichen Arbeitgebers für Arbeitsanstrengungen des Arbeitnehmers vermeiden zu können, werden [S. 18]neben der individuellen Verleihung von Titeln, Orden und Prämien auch Massen-„Bewegungen“ organisiert. Das sind dem FDGB vom Staat aufgetragene Propagandawellen in den Betrieben für bestimmte — meist unbezahlte — Sonderleistungen der Arbeitnehmer. Im Vordergrund aller dieser „Bewegungen“ steht die Forderung nach mehr Arbeit in der gleichen Zeit für den gleichen Lohn (TAN). Der Arbeitsschutz hindert den staatlichen Arbeitgeber an der vollen Ausnutzung der ihm ausgelieferten Arbeitskraft. Die SBZ legt daher beim Arbeitsschutz das Hauptgewicht auf den Schutz der Maschinen und Betriebsgebäude vor technischen Schäden und hat den Menschenschutz sogar verringert, insbesondere den für Frauen, Mütter und Jugendliche. Der Unfallschutz für die Arbeiter bedurfte kaum eines Abbaus auf rechtlichem Gebiet. Hohe Arbeitsnormen sorgen im Verein mit dem Fehlen von Sicherheitsvorrichtungen für seine völlige Vernachlässigung. Die A. erfaßt auch den kranken und arbeitsunfähigen Menschen. „Arbeitsbefreiungszeugnisse“, die zum Fernbleiben von der Arbeit berechtigen, sind staatlich kontingentiert. Es ist geplant, die Höhe von Sozialversicherungsrenten in Zukunft nicht mehr nach den gezahlten Beiträgen, sondern nach der „volkswirtschaftlichen Bedeutung“ des Versicherten zu bemessen. Zur Verschleierung der wahren Tendenzen dieser A. behauptet das Regime, die Betriebe seien „volkseigen“. Da aber durch das Gesetz der ➝Arbeit sogar die bisherige Mitbestimmung der Arbeitnehmer von „Staatsorganen ausgeübt“ wird und der Staat als tatsächlicher Herr über die Betriebe selbst nur eine unkontrollierte Verschwörerclique ist, kann man mit Recht davon sprechen, daß die A. der SBZ in Wahrheit eine Arbeitgeberpolitik derjenigen Funktionäre ist, die sowohl den Staat als auch die Betriebe diktatorisch beherrschen, zu ihrem persönlichen Wohlleben und um ihre Diktatur zu verewigen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 16–18 Arbeitsmoral A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsproduktivitätDDR A-Z 1953
Wahlen (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen, da, vor allem seit der letzten Volkskammer-W. vom Okt. 1950 mit ihrer Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen ist. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren erfolgen. Wahlberechtigt ist laut W.-Gesetz vom 9. 8. [S. 164]1950 jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres. Die Wahlmündigkeit wurde so weit herabgesetzt, um eine größere Zahl der leichter zu beeinflussenden Jugendlichen zu erfassen. Neben den Parteien haben laut W.-Gesetz „Vereinigungen, die die Gestaltung des öffentlichen Lebens auf der Grundlage der Verfassung satzungsgemäß erstreben und deren Organe durch ihre Mitglieder bestimmt werden“, das Recht, W.-Vorschläge einzureichen. „Diese Vereinigungen haben also auch das verfassungsmäßige Recht, ihre Wahlvorschläge gemeinsam aufzustellen.“ D. h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden ist, auf Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchgeführte W. vom 15. 10. 1950 war ein ausgesprochener W.-Betrug. W.-Kabinen und Umschläge für die Stimmzettel fehlten. In den neuen Bestimmungen für die W.-Handlung (§~36 des W -Gesetzes) fehlt der Hinweis auf die Geheimhaltung. Eine Ablehnung der Einheitsliste war technisch unmöglich, da der Stimmzettel keinen Raum dafür enthielt. Jedes weitere Risiko schaltete die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wird, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. Jede W. in der SBZ ist ein Verfassungsbruch, jedes W.-Ergebnis gefälscht und daher für die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung nicht maßgebend. (Verfassung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 163–164 Wachsamkeit, Revolutionäre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Währungspolitik