In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) (1985)
Siehe auch: Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA): 1969 Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1979 Am 1. 7. 1966 durch Ausgliederung der für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften zuständigen Bereiche aus der Deutschen Notenbank gebildet, ist die DABA als Teil des Bankwesens die zuständige Geschäftsbank für die Abwicklung des zwischenstaatlichen Kredit-, Verrechnungs- und grenzüberschreitenden ➝Zahlungsverkehrs; die Finanzierung und Finanzkontrolle in Mark sowie ausländischen Währungen (Valuta) der Außenhandelsbetriebe und der im Rahmen des Außenwirtschaftsmonopols tätigen Verkehrsbetriebe; die Ausreichung von Devisenkrediten sowie die Refinanzierung der übrigen Geschäftsbanken für deren Kreditgewährung in ausländischen Zahlungsmitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Auftrage der Staatsbank unterhält die DABA Geschäftsbeziehungen zu 1200 ausländischen Banken und wickelt alle im internationalen Bankverkehr üblichen Geschäftsoperationen einschließlich der Aufnahme und Vergabe von Depositen und Krediten sowie des Geld- und Devisenhandels ab. Besonders intensive Beziehungen unterhält die DABA mit der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ), über die aufgrund der regionalen Struktur des Außenhandels der größte Teil des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs der DDR in Transfer-Rubeln abgewickelt wird. Den 10 Filialen der DABA obliegen die Bearbeitung und Weiterleitung von Exportdokumenten, die Durchführung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland sowie die Beratung der exportierenden Betriebe. Die DABA gliedert sich in die Zentrale mit Sitz in Berlin (Ost), Filialen und Außenstellen. Im Ausland unterhält sie Vertretungen bzw. Repräsentanzen (u.a. in Paris, London, Rom). Diese „volkseigene Außenhandelsbank“ hat den juristisch-organisatorischen Status einer Aktiengesellschaft mit Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand sowie eine Satzung. Ihr Grundkapital beträgt 800 Mill. Mark, als Aktionäre fungieren die Staatsbank und Außenhandelsbetriebe (AHB). Präsident der DABA ist Dr. Werner Polze (SED). Außenwirtschaft und Außenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 270 Deutsche Arbeiterkonferenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche FotothekDDR A-Z 1985
Finalproduktion (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Bezeichnung für Enderzeugnisse (Investitions- und Konsumgüter). 2. Bezeichnung für die in einem bestimmten Zeitraum gefertigte Menge an Investitions- und Konsumgütern. Wertmäßig entspricht die F. annähernd dem Nationaleinkommen. Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 390 Filmwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzamtDDR A-Z 1985
Staatsarchive (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Organisation. Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das Archivwesen eine organisatorische Neuregelung, durch die vor allem das Netz der St. den politischen und staatsrechtlichen Strukturwandlungen in der DDR angepaßt wurde. Im Unterschied zu den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist das Archivwesen in der DDR straff zentralisiert. Aufsicht und Leitung obliegen von jeher dem Ministerium des Innern (MdI). Seine Aufgaben werden jedoch praktisch von der bereits 1953 [S. 1276]geschaffenen Staatlichen Archivverwaltung des Ministeriums des Innern (Sitz Potsdam) wahrgenommen. Unterstellt ist ihr das gesamte staatliche Archivnetz, das aus dem Zentralen St. der DDR, weiteren 9 S., 5 Historischen St., 2 Archivdepots, aus zentralen Technischen Werkstätten sowie der Fachschule für Archivwesen „Franz Mehring“, Potsdam, besteht. Als Archiv mit zentralem Aufgabenbereich verwaltet das Zentrale St. (ZStA, ehem. DZA) Potsdam, gegr. 1946, in seiner Historischen Abt.~I die in der DDR lagernden Aktenbestände deutscher Reichsbehörden. Größtenteils stammen diese Bestände aus Aktenrückgaben aus der UdSSR und Polen, die zwischen 1952 und 1961 erfolgten. Die 1960 entstandene „Abt. Sozialismus“ des ZStA verwaltet unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen Akten der seit 1945 auf dem Gebiet der Sowjetzone gebildeten „Staatsbehörden“ mit zentralem Aufgabenbereich, jedoch nur soweit diese wiederum aufgelöst wurden. Nach wie vor werden ferner wertvolle ältere Urkunden- und Aktenbestände der Archive der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck in Potsdam zurückgehalten, ist deren Benutzung eingeschränkt und ihre vollständige Verfilmung untersagt. Demgegenüber unterliegen Benutzung und Verfilmung von Archivalien ostdeutscher Gebiete, soweit sie in der Bundesrepublik und in Berlin-West aufbewahrt werden, keinerlei Einschränkungen. In der 1949 gegründeten Abt. Merseburg, die 1950 ins ZStA eingegliedert wurde und seitdem als Historische Abt. II des ZStA firmiert, sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Preußischen Geheimen St. sowie des Hohenzollernschen Hausarchivs mehr oder weniger provisorisch untergebracht. Insgesamt verwaltet das ZStA mit seinen Abteilungen in Potsdam, Merseburg und Coswig über 60.000 lfd. Meter Akten, d.h. ein knappes Drittel des gesamten sog. Staatlichen Archivfonds. In Anpassung der Archivorganisation an die staatliche Gliederung wurden die ehem. 5 Landeshauptarchive (LHA), deren provinzielle Zuständigkeit den 5 Ländern der SBZ entsprach, mit VO vom 17. 6. 1965 zu St. umgebildet und erhielten damit den Charakter von Bezirksarchiven entsprechend der Bezirkseinteilung der DDR. Dem gleichen Ziel diente auch die Neugründung von weiteren 4 St., die allerdings aus ehem. Landesarchiven hervorgegangen sind, so daß sich die Zahl der St. auf 9 erhöhte (Dresden, Greifswald, Leipzig, Magdeburg, Meiningen, Potsdam, Rudolstadt, Schwerin und Weimar). Darüber hinaus wurden in Anlehnung an frühere territorialstaatliche Bildungen 6 Historische St. geschaffen (Altenburg, Bautzen, Freiberg [ehem. Oberbergamtsarchiv], Gotha, Greiz und Oranienbaum/Anhalt). Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die Archivierung von regionalem Schriftgut der Zeit bis 1945 bzw. 1952. Außer den genannten St. bestehen Kreis-, Stadt-, Betriebs-, Literatur-, Film-, Bild- und Tonarchive sowie besondere Archive wissenschaftlicher Einrichtungen (z. B. Archive der Akademie der Wissenschaften zu Berlin). Als Verwaltungsarchive haben sie die Funktion von Zwischenarchiven und verwalten das anfallende Schriftgut bis zur möglichen Abgabe an das staatliche Endarchiv. Teilweise sind sie zugleich Verwaltungs- und Endarchiv. Seit 1954 sind bei sämtlichen Räten der Bezirke und beim Magistrat von Berlin (Ost) im Bereich Inneres Referate Archivwesen eingerichtet. Politisch-institutionelle Rücksichten führten darüber hinaus zur Bildung von Sonderarchiven. 1955 wurde als Sonderarchiv für Filmmaterial das Staatliche Filmarchiv gegründet, das einen Neubau mit Bunkern zur Aufbewahrung von 1000 t Filmmaterial bezog. Durch Befehl des Ministeriums für Nationale Verteidigung vom 15. 7. 1964 wurde das Militärarchiv der DDR in Potsdam gegründet. Es ist Zentralarchiv der NVA und historisches Archiv für militärische Akten der Zeit ab 1800. Insgesamt lagert in den staatlichen Endarchiven eine Aktensubstanz von über 220.000 lfd. Metern. 2. Ausbildung. Die Archivausbildung ist in 3 Stufen gestaffelt (Diplomarchivare, Fachschularchivare, Archivassistenten). Das für die Ausbildung des höheren Archivdienstes zuständige Institut für Archivwissenschaft, 1950 in Potsdam gegründet, wurde seit 1958 und endgültig durch AO vom 10. 8. 1961 der Fachrichtung Geschichte der Ost-Berliner Humboldt-Universität angegliedert und mit dem Promotions- und Habilitationsrecht für Archivwissenschaft ausgestattet. Seitdem obliegt dem „Bereich Archivwissenschaft“ der Humboldt-Universität die DDR-einheitliche Hochschulausbildung der Archivare, die nicht mehr als 16monatiges Zusatzstudium angelegt ist, sondern zu einem 5jährigen Direktstudium (78 Semesterwochen) ausgebaut wurde. Bis 1980 wurden an der Humboldt-Universität über 300 Diplomarchivare ausgebildet. Für die Ausbildung von Beschäftigten des mittleren Archivdienstes (Direkt- und Fernstudium) ist nach wie vor die am 1. 9. 1955 in Potsdam eröffnete Fachschule für Archivwesen „Franz Mehring“ zuständig. Erstmals 1976 lief dort auf der Grundlage der Beschlüsse des VIII. SED-Parteitags von 1971 ein zweigeteiltes Studium an, das sich aus 5 Semestern Fachschulstudium und einsemestrigem Einsatz am künftigen Arbeitsplatz zusammensetzt. Die Fachschule für Archivwesen zählte bis 1980 988 Absolventen (Direkt- und Fernstudenten). 3. Archivpolitik. Kennzeichnend für die gesamte Archivpolitik in der DDR ist ihr ständiges Bemühen, die jeweils herrschende Staats- und Parteilinie der SED zu vertreten. In den Planungen für die Archive ist viel von der „Erhöhung des gesellschaftlichen Nutzeffekts der Archivarbeit“, von der notwendigen Abstimmung „mit den Perspektivplänen der Volkswirtschaft“, von der Forderung, „einen klaren marxistisch-leninistischen Kurs“ zu steuern und für die „sozialistische Bewußtseinsbildung der Werktätigen“ zu sorgen, die Rede. Von den Archivaren wird ferner erwartet, daß sie maßgeblich bei der Weiterentwicklung der „marxistisch-leninistischen Archivwissenschaft“ mitwirken. Grundlagen hierfür sind die 1971 von der Staatlichen Archivverwaltung herausgegebenen „Theoretischen Grundsätze der marxistisch-leninistischen Archivwissenschaft in der [S. 1277]DDR“. Bei der Organisation der Archive gilt das sowjetische Beispiel als Vorbild. Während im Planjahrfünft 1976–1980 die „Auswertung“ der Archivalien nach vorgegebenen ideologischen Prinzipien „als nahezu gleichberechtigtes Aufgabengebiet neben die Erschließung“ gestellt wurde, ist den Archivaren laut „Archivmitteilungen“ (1982), seit 1951 von der Staatlichen Archivverwaltung herausgegeben, die folgende Aufgabe gestellt: „Die Archive unterstützen die historische Forschung entsprechend dem Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften 1981–1985 und den Plänen der Bezirks- und Kreiskommissionen zur Erforschung der Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung.“ Auf der Arbeitstagung der Staatlichen Archivverwaltung wurde 1982 als „Klassenauftrag“ der Archivare definiert, „das Registraturgut und Archivgut sowohl für effektive Problemlösungen bei der Entscheidung aktueller Fragen in Staat und Wirtschaft als auch für die Vertiefung des Geschichtsbewußtseins der Werktätigen umfassend und rechtzeitig zu nutzen sowie zur gesellschaftlichen Auswertung bereitzustellen“. Nach politischen Gesichtspunkten dürften auch die Anträge westlicher Besucher zur Benutzung von Archiven der DDR bearbeitet werden. Seit Jahrzehnten erhält nur eine streng ausgewählte Minderheit von Interessenten aus westlichen Ländern, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland, die Erlaubnis zur Einsichtnahme in die archivalischen Zeugnisse der deutschen Vergangenheit, soweit sie auf dem Gebiet der DDR aufbewahrt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1275–1277 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbankDDR A-Z 1985
Grenze, Innerdeutsche (1985)
Siehe auch: Grenze: 1975 1979 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1393 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend entlang den bis 1945 bestehenden Landes- und Provinz-G.: von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, entlang den West-G. Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, der West- und Süd-G. Thüringens sowie der Süd-G. Sachsens bis zur deutsch-tschechoslowakischen G. ostwärts von Hof. Das Gesetz über die Staatsgrenze der DDR (Grenzgesetz) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 197) faßt die grundlegenden Bestimmungen über das Hoheitsgebiet und die G. der DDR zusammen. Es enthält allgemeine Vorschriften zum Passieren der G. einschließlich des Transitverkehrs, umreißt die Verantwortung für den Schutz der G. und die Befugnisse der DDR-Grenztruppen und regelt letztlich die Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten in G.-Angelegenheiten. Ergänzt wird das G.-Gesetz durch die Durchführungs-VO (G.-Verordnung) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 203) und die AO über die Ordnung in den G.-Gebieten und den Seegewässern (G.-Ordnung) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 208). Auf der Seite der DDR sind an der G. umfangreiche Sperranlagen errichtet, die aus mehrfachem Stacheldraht, Minen, Gräben, Stolperdrähten, optischen und elektrischen Warnanlagen, Selbstschußanlagen, Wachtürmen, Erdbunkern, Beobachtungsständen, Lichtsperren und Hunde-Laufanlagen bestehen. Zur Überwachung dieser Anlagen und zur Kontrolle der G. sind die G.-Truppen der DDR sowie andere Schutz- und Sicherheitsorgane eingesetzt. Sie werden dabei unterstützt durch freiwillige Helfer (Grenztruppenhelfer), die die gleichen Befugnisse wie Hilfspolizisten besitzen (VO über die Zulassung und Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei [DVP] und der Grenztruppen der DDR vom 16. 3. 1964, GBl. II, S. 241). Jenseits der G. erstrecken sich die G.-Gebiete. Die G.-Gebiete unterliegen einer besonderen Ordnung, die im einzelnen in der G.-Ordnung vom 25. 3. 1982 niedergelegt ist. Die G.-Gebiete bestehen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland aus dem Schutzstreifen und der Sperrzone entlang eines Teiles der Küste aus einem Schutzstreifen und entlang der gesamten Küste aus der G.-Zone. Gegenüber Berlin (West) besteht das G.-Gebiet aus dem Schutzstreifen. Der Verlauf und die Tiefe der G.-Gebiete werden durch den Minister für Nationale Verteidigung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern bestimmt. Personen, die in den G.-Gebieten wohnen oder sich dort vorübergehend aufhalten, sind besonders einschränkenden Genehmigungs-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen unterworfen. Angehörige der G.-Truppen und ihre freiwilligen Helfer sind befugt, unter bestimmten Voraussetzungen Personalien festzustellen, Personen und Sachen im G.-Gebiet zu durchsuchen, Grundstücke und Räume zu betreten, Personen in Gewahrsam zu nehmen, bei Widerstand „körperliche Einwirkungen“ vorzunehmen und auf der Grundlage von § 27 G.-Gesetz die Schußwaffe anzuwenden. (Bis zum 31. 12. 1983 wurden im Bereich der G. zwischen beiden deutschen [S. 574]Staaten 119 Todesfälle im Zusammenhang mit Gewaltakten von DDR-Grenzorganen registriert.) Das Zelten und Übernachten im Schutzstreifen und in der Sperrzone ist prinzipiell verboten, in der G.-Zone nur auf festgelegten Plätzen und mit einer gültigen Zelterlaubnis gestattet. Der Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ist nur über die aus der vorstehenden Übersicht (siehe Seite 572 f.) ersichtlichen Übergänge möglich (Grenzübergangsstellen). An der Ostseeküste der DDR ist die G. die Linie, die die Territorialgewässer vom offenen Meer oder von den Territorialgewässern der benachbarten bzw. der gegenüberliegenden Staaten abgrenzt. § 2 Abs. 3 Ziff. 5 G.-Gesetz beschreibt diese Staats-G. auf See (See-G.) als eine Linie, die so verläuft, daß sie an jedem Punkt von dem nächstgelegenen Punkt der Grundlinie um die Breite der Territorialgewässer entfernt ist. Die Grundlinie wird durch die Küstenlinie oder durch eine in Übereinstimmung mit den Normen des Völkerrechts gebildete gerade Linie bestimmt. Die Küstenlinie ist die Berührungslinie zwischen Land und Meer bei mittlerem Wasserstand. Die Territorialgewässer haben eine Breite von 3 Seemeilen. Soweit sie an die Territorialgewässer benachbarter bzw. gegenüberliegender Staaten angrenzen, ist der Verlauf der See-G. in völkerrechtlichen Verträgen festzulegen. Bis zum Abschluß solcher Verträge bildet die Mittellinie die See-G. der DDR. Die friedliche Durchfahrt durch die Territorialgewässer der DDR ist ausländischen Wasserfahrzeugen gestattet, wenn die Durchfahrt nicht „den Frieden, die Sicherheit und Ordnung gefährdet sowie die Rechtsvorschriften und die entsprechenden völkerrechtlichen Verträge eingehalten werden“ (§ 14 G.-Gesetz). Das Stoppen, Ankern oder ein anderweitiger Aufenthalt ausländischer Wasserfahrzeuge in den Territorialgewässern ist im Rahmen des normalen Seeverkehrs gestattet (§ 13 Abs. 1 G.-Gesetz). Der Notaufenthalt in den Seegewässern der DDR wird ausländischen Wasserfahrzeugen bei Elementarereignissen, zur Ausführung unerläßlicher Reparaturen, zur Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe und aus Gründen der Seenot oder eines Seeunfalles gewährt (§ 13 Abs. 2 G.-Gesetz). Beim Notaufenthalt sind die dafür festgelegten Seegebiete oder die für die zivile Schiffahrt freigegebenen Häfen anzulaufen. Deutschlandpolitik der SED; Innerdeutsche Beziehungen; Grenzkommission. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 573–574 Goethe-Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrenzkommissionDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Volksentscheid (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Volksabstimmung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1141 Volkseinkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolksfrontDDR A-Z 1979
Handelsregister (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Durch die VO über die Übertragung der Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 15. 10. 1952 (GBl., S. 1057) wurde bestimmt, daß das H. (Abt. A und B) nicht mehr bei den Gerichten, sondern bei den Räten der Kreise zu führen ist. Zuständig ist jetzt die Abt. Wirtschaft beim Rat des Kreises, die an die Stelle des Registergerichts getreten ist. Über Beschwerden gegen Maßnahmen der mit der Registerführung beauftragten Angestellten entscheidet der Rat des Bezirks endgültig. Einsichtnahme in das H. kann von der Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses abhängig gemacht werden. Bekanntmachungen aus dem H. in öffentlichen Blättern finden nicht mehr statt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 502 Handelsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandelsschutzgesetzDDR A-Z 1979
Planentwurf (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 <1.> Der im Rahmen der Planausarbeitung von einem Betrieb, einer staatlichen Einrichtung oder einer Verwaltungsinstanz dem jeweils übergeordneten Leitungsorgan zu unterbreitende differenzierte Vorschlag zur Einhaltung oder Überbietung gestellter staatlicher Planaufgaben. 2. Der von der Staatlichen Plankommission aufgrund der staatlichen Aufgaben, des allgemeinen wirtschaftspolitischen Programms und der eingereichten Einzelentwürfe zusammengefaßte und in den Positionen aufeinander abgestimmte Entwurf des Jahresvolkswirtschafts- bzw. Fünfjahrplans. Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 810 Plandiskussion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PlaninformationDDR A-Z 1979
Grundeigentum (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Grundstücke, die der Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse der Bürger und ihrer Familie dienen, können persönliches Eigentum sein. Auch über dieses Kriterium hinaus gibt es in der DDR noch verbreitet individuelles G., das rechtlich als Privateigentum eingestuft werden müßte, für das es in der DDR allerdings keine Rechtsgrundlage mehr gibt. Die Verfassung verbietet privates G. jedoch nicht ausdrücklich. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden.“ Nach § 3 EGZGB vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 517) sind die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch auf andere Eigentumsformen anzuwenden, soweit dafür besondere Rechtsvorschriften nicht bestehen. Das private G. ist allerdings schon seit 1945 durch Enteignung stark dezimiert worden (Aufbaugesetz). Der staatlichen Kontrolle des privaten Grundstücksverkehrs und der Sozialisierung unerwünschten privaten G. dient die Grundstücksverkehrsordnung vom 15. 12. 1977 (GBl. I, 1978, S. 73). Nach § 2 ist jede Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder Gebäude oder dessen Belastung oder Übertragung dieser Belastung durch Rechtsgeschäft, aber auch der Verzicht auf das Eigentum genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für den Grunderwerb im Wege der Erbfolge, wenn eine juristische Person, also z. B. die Kirche, erben soll. Die Genehmigung erteilt der Rat des Kreises. Wenn „spekulative Gründe“ vorliegen oder wenn „durch den Erwerb eine Konzentration von Grundbesitz entsteht“ oder „in anderer Weise gesellschaftliche Interessen verletzt werden“, ist die Genehmigung zu versagen. Das geschieht vor allem dann, wenn der Erwerber im Westen lebt oder er selbst oder ein naher Angehöriger bereits Eigentümer eines Hausgrundstückes ist. „Um den Grundstücksverkehr entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus zu lenken und die staatlichen Interessen durch den Erwerb von Grundstücken wahrzunehmen“, ist den Räten des Kreises durch die VO vom 15. 12. 1977 ein sogenanntes Vorerwerbsrecht eingeräumt, das allen sonstigen Verkaufsrechten vorgeht. Mit der Ausübung dieses Vorerwerbsrechts und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch entsteht Volkseigentum oder sonstiges sozialistisches Eigentum. Alle auf dem Grundstück ruhenden Belastungen erlöschen. Für die Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, tritt der Erlös an die Stelle des Grundstücks. Gegen Entscheidungen nach der Grundstücksverkehrsordnung ist das Rechtsmittel der Beschwerde beim entscheidenden Organ und, soweit der Beschwerde nicht stattgegeben wird, beim übergeordneten Organ eingeräumt. Das persönliche Eigentum an Grundstücken und Gebäuden sowie die zivilrechtlichen Modalitäten des Rechtsverkehrs mit Grundstücken regeln die §§ 295–311 ZGB. Auch hier wird nochmals bestimmt, daß die Eigentumsübertragung von Grundstücken und der Verzicht auf das Eigentum einer staatlichen Genehmigung bedürfen. Das [S. 494]G. von Flüchtlingen wird unter staatliche Treuhandverwaltung gestellt (Flüchtlingsvermögen). Die Behandlung sonstigen westlichen G. richtet sich danach, ob der Eigentümer in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) lebt. In der Bundesrepublik wohnende Eigentümer können für ihre Grundstücke einen Verwalter einsetzen. Nur wenn das nicht geschieht, wird das Grundstück in staatliche Treuhandverwaltung genommen (Treuhandvermögen). Demgegenüber werden Grundstücke, die West-Berlinern gehören, seit Errichtung der Mauer generell in staatliche Treuhandverwaltung genommen. Die Verwaltungsvollmachten der Grundstückseigentümer gelten als erloschen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 493–494 Grundbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundlagenforschungDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Warenhäuser (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 Binnenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 923 Warenfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Warenkontore, ZentraleDDR A-Z 1975
TOM (1975)
Siehe auch: TOM: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 TOM-Plan: 1985 Abk. für „technisch-organisatorische Maßnahmen“, einen Begriff aus dem Bereich der Produktionspropaganda. Zu jedem Betriebskollektivvertrag wird [S. 864]ein TOM-Plan ausgearbeitet, der in der Regel nur solche Maßnahmen zur Verbesserung der Technologie der Betriebe enthält, die ohne zusätzliche Finanzmittel durchführbar sind. Der TOM-Plan ist ein Teilplan des betrieblichen Plans Neue Technik. Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 863–864 Todesstrafe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TotoDDR A-Z 1975
Staatsbürgerschaft (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder „Staatsbürger der DDR“ bereits seit 1957 in gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Daneben gab es aber weiterhin, wie z. B. im Wahlgesetz 1958, den Begriff „Deutsche Staatsangehörigkeit“. Der Staatsratserlaß vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 128), der allen vor dem 13. 8. 1961 Geflüchteten Straffreiheit versprach, bezeichnet die Flüchtlinge und alle legal in den Westen übergesiedelten Bürger als „Bürger der DDR. die außerhalb der DDR wohnen“. Auch das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) gebraucht den Begriff „Bürger der DDR“. Mit dem Gesetz über die St. der Deutschen Demokratischen Republik (St.-Gesetz) vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) erging erstmals zu dieser Frage ein Regelungsgesetz. Das Gesetz legt zunächst fest, wen die DDR als Staatsbürger in Anspruch nimmt. Es sind dies alle Personen a) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, in der DDR ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hatten und die St. der DDR nicht verloren haben, b) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb der DDR hatten, danach keine andere St. erworben haben und entsprechend ihrem Willen durch Registrierung bei einem dafür zuständigen Organ der DDR als Bürger der DDR geführt werden, c) die nach den geltenden Bestimmungen die St der DDR erworben und sie seitdem nicht verloren haben. Die St. der DDR wird erworben a) durch Abstammung, b) Geburt auf dem Territorium der DDR oder c) Verleihung. Ein Kind erwirbt mit seiner Geburt die St. der DDR, wenn die Eltern oder ein Elternteil Staatsbürger der DDR sind. Ein auf dem Territorium der DDR geborenes Kind erwirbt die St. der DDR, wenn es durch seine Geburt eine andere St nicht erworben hat. Ein Findelkind auf dem Territorium der DDR ist Staatsbürger der DDR, sofern der Besitz einer anderen St. nicht nachgewiesen wird. Auf Antrag kann einem Bürger eines anderen Staates oder einem Staatenlosen die St. der DDR verliehen werden, „wenn er sich durch sein persönliches Verhalten und seine Einstellung zur Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik der Verleihung der St. der Deutschen Demokratischen Republik würdig erweist und der Verleihung keine zwingenden Gründe entgegenstehen“. Der Antragsteller soll in der Regel seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der DDR haben. Minderjährige erwerben mit der Verleihung der St. der DDR an die Eltern die St. der DDR, wenn der Antrag auch für sie gestellt ist. Das gilt auch, wenn nur ein Eltemteil durch Verleihung Staatsbürger der DDR wird. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die St. der DDR geht verloren durch a) Entlassung, b) Widerruf der Verleihung oder c) Aberkennung. Ein Staatsbürger der DDR kann auf seinen Antrag aus der St. der DDR entlassen werden, wenn er seinen Wohnsitz mit Genehmigung der zuständigen staatlichen Organe der DDR außerhalb der DDR hat oder nehmen will, er eine ändere St. besitzt oder zu erwerben beabsichtigt und der Entlassung aus der St. der DDR keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Darüber ist eine Urkunde auszuhändigen. Werden Eltern aus der St der DDR entlassen, so erstreckt sich die Entlassung auch auf ihre minderjährigen Kinder, wenn der Antrag für sie gestellt war. Wird der Antrag nur von einem Eltemteil gestellt, ist der andere Elternteil zu hören. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die Verleihung der St. kann widerrufen werden, wenn der Bürger bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat welche die Verleihung der St. der DDR ausgeschlossen hätten, oder sich der Bürger der St. der DDR durch grobe Mißachtung der mit ihrer Verleihung übernommenen Verpflichtung nicht würdig erweist. Die St. kann Bürgern, die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt außerhalb der DDR haben, wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt werden. Durch Gesetz zur Regelung von Fragen der St vom 16. 10. 1972 verloren die Flüchtlinge aus der DDR, welche die DDR nach dem St-Gesetz für sich in Anspruch genommen hatte, mit dem 17. 10. 1972 die St. der [S. 826]DDR. Der Verlust wurde auch für Abkömmlinge der Flüchtlinge, die als Abkömmlinge von DDR-Bürgern ursprünglich in Anspruch genommen worden waren, angeordnet. Die Bundesrepublik Deutschland respektiert zwar die St. der DDR, hält im übrigen aber an einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit fest. Eine Möglichkeit, die St. der DDR mit der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinen, ist, die St. der DDR als eine Regelungsform der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit anzusehen. Voraussetzung für diese Vorstellung ist, daß an einem Relikt staatlicher deutscher Einheit festgehalten wird. Das entspricht den Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Urteil vom 31. 7. 1973 — 2 BvF 1/73 —. Die DDR hat mit der UdSSR, mit der Ungarischen Volksrepublik, der Volksrepublik Bulgarien und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Verträge zur Regelung von Fragen der doppelten St. abgeschlossen. Diese Verträge dienen der Vermeidung doppelter St. Danach behalten Personen, die am Tage des Inkrafttretens der Verträge aufgrund der Gesetzgebung der vertragschließenden Staaten deren Staatsbürger sind, nur die St. eines der vertragschließenden Staaten. Diese Personen können innerhalb eines Jahres vom Tage des Inkrafttretens der Verträge an optieren, welche St. sie behalten wollen. Personen, die eine Option nicht ausüben, behalten die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet sie am Tage des Ablaufs der Frist ihren Wohnsitz haben. Für Minderjährige können die Eltern die Option ausüben. Kommt keine übereinstimmende Erklärung der Eltern zustande, behalten die Minderjährigen die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet die Eltern am Tage des Ablaufes der genannten Frist ihren Wohnsitz hatten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 825–826 Staatsbürgerrechtsschutzgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsfeiertageDDR A-Z 1975
Wissenschaftlich-technische Zentren (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 Forschung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 952 Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ)DDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Volkseigentum (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Eigentum. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686 Volkseigener Handel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkseinkommenDDR A-Z 1969
Kommission (1969)
Siehe auch: Kommission: 1975 1979 Kommissionen: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bezeichnung für einen mit Sonderaufgaben betrauten engen Kreis von Mitgliedern oder Angehörigen gesellschaftlicher Organisationen, von Betrieben, staatlichen Organen oder Institutionen. Die örtlichen Volksvertretungen (Bezirk, Gemeinde, Kreis) wählen nach Art. 83 der Verfassung zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung außer dem Rat K., die „die sachkundige Mitwirkung der Bürger bei der Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse der Volksvertretung zu organisieren und die Durchführung der Gesetze, Erlasse, Verordnungen und der Beschlüsse der Volksvertretung durch den Rat und dessen Fachorgane zu kontrollieren haben“. Die K. können ständige und zeitweilige K. sein. Sie bilden unter Einbeziehung von Bürgern für einzelne Gebiete ihres Verantwortungsbereiches Aktivs. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 336 Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommission für Arbeit und LöhneDDR A-Z 1969
Bauwirtschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftsbereich für den Hoch- und Tiefbau sowie für Bauinstandsetzungen. Zur B. gehören 1. die volkseigene Bauindustrie, 2. die Produktionsgenossenschaften des Handwerks, 3. Baubetriebe mit staatlicher Beteiligung, 4. das private Bauhandwerk und 5. private Baubetriebe. Der Anteil der B. am Bruttosozialprodukt beträgt etwa 6 v. H. Sie steht damit an vierter Stelle in der Rangfolge der Wirtschaftsbereiche. In der B. gibt es einen noch relativ hohen Anteil von Privatbetrieben. Vor allem der Ausbau wird durch Handwerksbetriebe bzw. -Genossenschaften ausgeführt. Das Schwergewicht der Bautätigkeit liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Etwa 40 v. H. der Bauleistung betreffen direkt oder indirekt den Industriebau. Der Wohnungsbau wird vernachlässigt. Baustoffmangel und technische Rückständigkeit führten zu der amtlichen Feststellung: „Wir bauen nicht gut genug, wir bauen zu langsam und vor allem zu teuer.“ Oberstes Planungs- und Leitungsorgan ist das Ministerium für Bauwesen, dem auch die zentralgeleiteten Betriebe der Baumaterialindustrie unterstehen. Als Anleitungs- und Kontrollorgan in der B. ist die dem Ministerium für Bauwesen unterstellte Staatliche Bauaufsicht tätig. Die Bauämter bei den Räten der Bezirke und Kreise sind ausführende Organe der Staatlichen Bauaufsicht. Die Staatliche Bauaufsicht ist nicht nur für die Prüfung von Bauanträgen und die Genehmigung von Bauaufträgen zuständig, sondern auch für die Förderung moderner Bauweisen, die bautechnische Beratung der Bauauftraggeber und die Einhaltung der Termine. — Die Bauämter bei den Räten der Bezirke, Kreise und kreisfreien Städte üben die Funktion von Baupolizeibehörden aus. Den Bauämter unterstehen sämtliche volkseigenen örtlichen Baubetriebe. Sie kontrollieren auch die noch bestehenden Privatbetriebe. Die B. hat bisher in keinem Jahr die ihr gestellten Produktionsziele erreicht. Insbesondere der Industriebau konnte den an ihn gestellten Anforderungen wegen des Mangels an modernen Baumaschinen nicht genügen. Andererseits wurden vorhandene Maschinen wegen Planungs- und Organisationsmängel nur ungenügend ausgenutzt. Die Bauleistung insgesamt hat sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt. [S. 83]Während in den Jahren 1963/64 die verfügbaren Kapazitäten in erster Linie für Investitionsbauten eingesetzt worden waren, wurden in den letzten Jahren für Reparaturen wieder größere Kapazitäten freigegeben, insbesondere an den überalterten Wohngebäuden und an gewerblichen Bauten. Die Bauleistungen je Kopf der Bevölkerung sind im Vergleich zur BRD mit etwa zwei Dritteln anzunehmen. Der Wohnungsbau betrug 1967, bezogen auf die neugeschaffene Wohnfläche, nur etwa ein Viertel des westdeutschen Wohnungsbaus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 82–83 Bau- und Montagekombinate A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BDADDR A-Z 1969
Arbeiter-und-Bauern-Macht (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Von der SED 1952 übernommener Begriff der sowjet. Staatslehre, von Lenin aus taktischen Motiven entwickelt, um in der Bauernschaft des zaristischen Rußland die Basis proletarischer Operationen zu erweitern. Nach der SED-Interpretation kann beim Aufbau des Sozialismus zeitweilig die Macht „von der Arbeiterklasse im Bündnis mit der werktätigen Bauernschaft und anderen werktätigen Schichten“ ausgeübt werden. Seit 1964 wird der Begriff A. seltener verwendet und häufig durch die Formel des Volksstaates ersetzt. (Periodisierung) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 32 Arbeiter- und Bauernkind A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterveteranenDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Parteigruppe (1966)
Siehe auch: Parteigruppe: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Parteigruppen: 1975 1979 Abteilungsparteiorganisation. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 347 Parteien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteihochschuleDDR A-Z 1966
Kröger, Herbert (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 15. 7. 1913 in Dortmund als Sohn eines Beamten, Studium der Staats- und Rechtswissenschaften, Dr. jur., 1. 5. 1937 Eintritt in die NSDAP, SS-Oberscharführer. Im Krieg Oberleutnant d. R., bei Stalingrad in Kriegsgefangenschaft geraten, Besuch einer Antifa-Schule, dort Assistent und Personalsachbearbeiter von Zaisser. 1947 Rückkehr nach Deutschland, 1948 SED, Professor an der damaligen Dt. Verwaltungsakademie in Forst-Zinna, jurist. Mitarbeiter des ZK der SED. Direktor des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht und Dekan der jurist. Fakultät. Leiter des Instituts für Außenpolitik und Internationale Beziehungen und der Abt. Staats- und Verwaltungsrecht des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaften und 2. Direktor des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht an der Humboldt-Universität in Ostberlin. 1956 bis 1960 Mitgl. des Redaktionskoll. des theoretischen Organs der SED „Einheit“. Seit Jan. 1964 Direktor des Instituts f. Internationale Beziehungen a. d. Akademie für Staats- u. Rechtswissenschaften. Seit Jan. 1965 Vizepräsident der Gesellschaft für Völkerrecht. Seit Okt. 1950 Abg. der Volkskammer. K. ist vor allem als Vertreter der KPD vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekannt geworden. Literaturangaben SBZ-Biographie — Ein biographisches Nachschlagebuch über die SBZ Deutschlands (bearb. vom Untersuchungsausschuß Freiheitl. Juristen). 3., erw. Aufl. (BMG) 1965. 406 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 264 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/krolikowski-werner verwiesen. Kritik und Selbstkritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krolikowski, WernerDDR A-Z 1966
Großhandelskontore (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 [S. 182]Durch VO vom 22. 1. 1953 und Beschluß des Ministerrats vom 5. 8. 1954 errichtete Großhandelsorgane, die dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstehen. G. bestanden bei allen Räten der Bezirke und Kreise und wurden für die Bereiche Lebensmittel, Obst und Gemüse, Textilwaren, Schuhe und Lederwaren, technische Waren, Möbel, Kulturwaren und Haushaltchemie errichtet. Die G. übernahmen die vorher von den Deutschen ➝Handelszentralen durchgeführte Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern. Die G. wurden durch Ministerratsbeschluß ab 1. 4. 1960 unter Einbeziehung des konsumgenossenschaftlichen Großhandels zu Großhandelsgesellschaften umgebildet. Literaturangaben Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 182 Großhandelsgesellschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grotewohl, OttoDDR A-Z 1966
Kampagne (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 Im Pj. alle zeitlich begrenzten oder periodisch wiederkehrenden Unternehmungen, meist zugleich agitatorischer, propagandistischer und operativer Art, die unter dem Einsatz erheblicher Funktionärsmassen wirtschaftliche oder politische Zielsetzungen kurzfristig verfolgen. Die K. werden wegen ihres Mangels an Kontinuierlichkeit von den bolschewistischen Führungen viel kritisiert, aber zugleich, besonders als letzter Ausweg zur Behebung drückender Mängel, immer wieder verwendet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 233 Kammerabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KampfgruppenDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Standardisierung (1965)
Siehe auch: Standardisierung: 1966 1969 1975 1979 1985 Standards: 1969 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1966 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 Nach sowjetzonaler Definition ist die St. die verbindliche Einführung von „einheitlich anzuwendenden oder nur in Ausnahmefällen lediglich zur Anwendung empfohlenen Bestlösungen für die Gestaltung von Erzeugnissen“. Die rechtsverbindlichen Vorschriften für die St. werden „Staatliche Standards“ genannt. Das dafür vielfach verwendete Kurzzeichen TGL bedeutet: Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen. Die TGL sind u.a. weiterentwickelte DIN-Normen. Die von den Produktionsbereichen vorgeschlagenen Standards werden im Amt für St. bearbeitet und schließlich bestätigt. Seit Anfang 1958 sind in der SBZ Vorbereitungen im Gange, die Anwendung der DIN-Normen zunächst einzuschränken und baldmöglichst abzulösen durch TGL; gleichzeitig sollen die TGL weitgehend den sowjet. Gost-Normen angepaßt werden. Damit leistet das SED-Regime auch auf diesem Gebiet einer endgültigen Spaltung Deutschlands Vorschub. Ein Ministerratsbeschluß vom 12. 10. 1961 besagte, daß bis Ende 1963 das gesamte Werk der technischen Normen von jeglichen Verflechtungen mit DIN zu bereinigen sind. Bis Ende 1963 sollten alle Voraussetzungen für ein Anwendungsverbot der DIN-Normen geschaffen sein. Das ist nicht gelungen. Nach offiziösen Angaben gab es Ende 1963 etwa 9.000 „DDR“-Standards und etwa 15.000 Fachbereich-Standards, womit nur ungefähr zwei Drittel der technischen Normung auf eigenen Standards beruhte. Anfang 1964 wurde in Ost-Berlin eine „Deutsche Gesellschaft für St.“ im Rahmen der Kammer der Technik gegründet, die „ein organisierendes Zentrum ehrenamtlicher Kräfte auf dem Gebiete der St. auf der Basis der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit“ werden soll. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 417 Stalinstadter Dokument A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Standards, StaatlicheDDR A-Z 1965
Innenministerium (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Ministerium des Innern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 194 Inhabersparen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA)DDR A-Z 1965
Gerichtskritik (1965)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach § 9 GVG (Gerichtsverfassung) vom 17. 4. 1963 hat ein Gericht durch begründeten Beschluß Kritik an Mängeln zu üben, die es im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren bei anderen Organen der Rechtspflege, Organen der staatlichen Verwaltung, sozialistischen Betrieben und Einrichtungen, sozialistischen Genossenschaften oder gesellschaftlichen Organisationen feststellt. Die G. kann sich sowohl auf Gesetzesverletzungen wie auf solche Umstände erstrecken, die die Begehung von Straftaten und anderen Gesetzesverletzungen begünstigen. Der Leiter des kritisierten Organs oder die Leitung der von der Kritik betroffenen gesellschaftlichen Organisation sind verpflichtet, gegenüber dem Gericht binnen zwei Wochen zur G. Stellung zu nehmen. Das dem kritisierten Staatsorgan übergeordnete Organ ist vom Gericht über die G. schriftlich zu informieren. Mit dieser gesetzlichen Neuregelung hat die G. gegenüber der bisher schon nach § 4 der Strafprozeßordnung bestehenden Möglichkeit einige wesentliche Neuerungen erfahren. Durch die verstärkte und richtige Anwendung der G. sollen die gesellschaftlichen Kräfte im Kampf gegen Gesetzesverletzungen und zur Beseitigung von Mängeln mobilisiert werden (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963). Mit der G. soll dazu beigetragen werden, „daß alle Staats- und Wirtschaftsorgane, die gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen ihre Verantwortung für die konsequente Durchsetzung von Disziplin und Ordnung, für die Überwindung von Gleichgültigkeit gegenüber den Verletzungen der Gesetzlichkeit und der Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens wahrnehmen“ („Neue Justiz“ 1964, S. 292). Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 151 Gera A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GerichtsverfassungDDR A-Z 1965
Alimente (1965)
Siehe auch das Jahr 1966 Unterhaltspflicht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 19 Akzise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AlkoholismusDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Angleichungsverordnung (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Durch die VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz vom 4. 10. 1952 (GBl. S. 988) sind die Verfahrensvorschriften des Zivilprozesses den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 1. 10. 1952 (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) angepaßt worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 25 Angestellte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AnhaltDDR A-Z 1963
VE (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Abk. für Verrechnungseinheiten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 489 VEAB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEBDDR A-Z 1963
Klub der Intelligenz (1963)
Siehe auch: Intelligenz, Klub der: 1956 1958 Klub der Intelligenz: 1959 1960 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wird gelegentlich auch Klub der Kulturschaffenden oder Klub des Deutschen Kulturbundes genannt. Die Kdl. wurden auf Veranlassung des Deutschen ➝Kulturbundes gegründet und diesem durch einen Beschluß ihres Zentralen Rates vom 14. 9. 1957 auch unterstellt, nachdem sich in ihnen die „Theorie“ einer gewissen Unabhängigkeit vom Kulturbund und den „Bestrebungen unseres Staates“ entwickelt hatte. Sie sollen die Geistesschaffenden zusammenfassen und „Zentren offener geistiger Auseinandersetzungen der Intelligenz“ sein, dies natürlich im Sinne der allgemeinen Orientierung des Kulturbundes. 1960 gab es 124 Kdl und 120 Klubgemeinschaften. Seit 1958 gibt es Landklubs der Intelligenz, die den in den Landkreisen tätigen Intellektuellen eine Gelegenheit geben sollen, „sich mit Arbeitern und Genossenschaftsbauern über wichtige Fragen der gesellschaftlichen Entwicklung auszusprechen“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 242 Klingenthal A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Klub der KulturschaffendenDDR A-Z 1963
Domowina (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Wenden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 115 Dollwetzel, Heinrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Doppelte UnterstellungDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
König, Johannes (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1963 1965 1966 * 2. 4. 1903 in Arnstadt/Thüringen. Volksschule, Gerber. 1919 KPD, Redakteur und Chefredakteur von KPD-Zeitungen in Dresden, Solingen und Chemnitz. 1930 wegen Vorber. zum Hochverrat zu 1½ Jahren Festung verurteilt. 1933 vom NS-Regime verhaftet, zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. 1935 ins Ausland, zeitweilig in China als Korrespondent der sowj. Nachrichtenagentur TASS, dann SU. 1945 in die SBZ, SED. 1947 Chefredakteur der „Sächs. Zeitung“ (Dresden, SED). Fernostspezialist. Juni 1950 Chef der dipl. Mission der SBZ, Dez. 1950 Botschafter der SBZ in Peking. 1954 gleichzeitig Botschafter in Nordvietnam. Sept. 1955 zum Botschafter in der SU und zum Gesandten in der Mongolischen VR ernannt. Im Juli 1959 nach Ost-Berlin zurückberufen, Stellv. des Außenministers. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 224 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/koenig-johannes verwiesen. Konföderation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konjew, Iwan StepanowitschDDR A-Z 1962
Dessau, Paul (1962)
Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 * 19. 12. 1894 in Hamburg. Musikalische Ausbildung in Berlin. 1913 Korrepetitor am Stadttheater Hamburg. Soldat im 1. Weltkrieg, dann bis 1923 am Opernhaus in Köln, bis 1924 in Mainz als Kapellmeister. Emigra[S. 94]tion 1933. In den USA zwischen 1939 und 1948 enge Zusammenarbeit mit Bert ➝Brecht, die danach in Berlin ihre Fortsetzung fand. Vors. des Komponistenverbandes der Bezirke Berlin und Brandenburg, Vizepräsident der Akademie der Künste. In seinen Werken - u. a. „Deutsches Miserere“, „Die Thälmann-Kolonne“, Musik zum „Verhör des Lukull“ - verbinden sich atonale Klangelemente und bewußt „klassenkämpferische“ Ausdrucksformen. (Musik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 93–94 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/dessau-paul verwiesen. Dessau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deter, AdolfDDR A-Z 1962
Angleichungsverordnung (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Durch die VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz vom 4. 10. 1952 (GBl. S. 988) sind die Verfahrensvorschriften des Zivilprozesses den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. 10. 1952 (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) angepaßt worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 23 Angestellte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AnhaltDDR A-Z 1962
Wirtschaftsgesetze (1962)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 Vom Zivilrecht wird in der SBZ das „Recht der sozialistischen Wirtschaft“ unterschieden. Neben dem neuen Zivilgesetzbuch sind deshalb eine Reihe von W. geplant: Gesetze über das Volkseigentum und das sozialistisch-genossenschaftliche Eigentum, ein Bodengesetz, ein Gesetz über Transportwesen, ein Gesetz über Banken, Kredit- und Verrechnungswesen, ein Versicherungsgesetz und ein Gesetz über Urheberrecht. Zu den W. gehört auch das Vertragsgesetz vom 11. 12. 1957. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 486 Wirtschaftliche Rechnungsführung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftskommissionDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Kandidat (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Beschluß der 1. Parteikonferenz ist seit 1. 3. 1949 der Eintritt in die SED nur als K. möglich. Mindestalter für die Aufnahme: 18 Jahre. Dauer der Kandidatenzeit: ein halbes Jahr für Arbeiter, die 5 Jahre als solche tätig waren, 1~Jahr für alle übrigen Arbeiter, Meister und LPG-Mitgl., 2 Jahre für Angestellte, Einzelbauern, Handwerker und Intelligenz. K. haben dieselben Pflichten wie Mitgl. Sie haben dagegen nicht das Recht der Abstimmung, dürfen keine Wahlfunktionen ausüben und sollen sich besonders in den Massenorganisationen und am Arbeitsplatz bewähren. Mitgl., die den praktischen Parteiaufgaben nicht gerecht werden, können in den Kandidatenstand zurückversetzt werden. — Die Bezeichnung K. wird auch für nicht stimmberechtigte Mitgl. aller SED-Leitungen gebraucht. (Politbüro, ZK der SED) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 197 Kampfgruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KapitalismusDDR A-Z 1960
Scholz, Paul (1960)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 * 2. 10. 1902 in Braunau/Schles. als Sohn eines Bauern, Landarbeiter, später Fabrikarbeiter, 1923 KPD, in der NS-Zeit mehrfach in Haft. 1945 KPD, stellv. Chefredakteur der Wochenzeitung „Der freie Bauer“, im Auftrag der SED 1948 Mitbegründer der DBD, Hauptgeschäftsführer der Partei, seit Juli 1949 stellv. Parteivors., vom 15. 11. 1950 bis 23. 5. 1952 Minister für Land- und Forstwirtschaft, danach mit der Leitung der Koordinierungs- und Kontrollstelle für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft beauftragt, stellv. Ministerpräsident, vom 25. 11. 1953 bis 17. 3. 1955 erneut Minister für Land- und Forstwirtschaft, weiterhin Stellv. des Vors. des Ministerrats und Mitgl. des Präsidiums des Ministerrats. Seit 24. 11. 1955 ist Sch. Vors. der Kommission für Fragen der Landwirtschaft beim Präsidium des Ministerrats und seit 16. 6. 1958 Vors. des Beirates für LPG beim Ministerrat. Seit 7. 10. 1949 Abgeordneter der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 361 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/scholz-paul verwiesen. Scholz, Ernst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schön, OttoDDR A-Z 1960
Kollektiverziehung (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Erziehung im Kollektiv — durch das Kollektiv. Bewußter Einbau von Jugendgruppen in das Erziehungswesen. Die Erziehung zur Kollektivität zielt auf die Entwicklung jener Überzeugungen, Fähigkeiten und Gewohnheiten, die für die Integration einer kommun.-totalitären Gesellschaft unabdingbar sind. Beispiele: Die Bereitschaft, die persönlichen Ziele denen des großen Kollektivs unterzuordnen. Die Bereitschaft und Fähigkeit, als Mitglied des Kollektivs aufzutreten und bewußte Disziplin zu üben. (Jugendwerkhöfe, Kollektiv) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 206 Kollektive Führung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KollektivierungDDR A-Z 1960
Anleitung (1960)
Siehe auch: Anleitung: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Anleitung und Kontrolle: 1975 1979 1985 Pj., eine wesentliche Funktion der politischen Führung, insbesondere der Parteiorgane auf allen „Ebenen“, die den Massen und den nachgeordneten Organen die politische Linie aufweisen und die ihnen gestellten konkreten Aufgaben aus dieser ableiten sollen. (Kontrolle) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 21 Anhalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Antifaschistisch-demokratische OrdnungDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Cottbus (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Brandenburg sowie sächsischen und sachsen-anhaltischen Gebietsteilen; 8.213 qkm, 802.740 Einwohner (1958). 1 Stadtkreis: Cottbus; 14 Landkreise: Bad Liebenwerda, Calau, Cottbus, Finsterwalde, Forst, Guben, Herzberg, Hoyerswerda, Jessen, Luckau, Lübben, Senftenberg, Spremberg, Weißwasser. Amtierender Vors. des Rates des Bezirkes: Horst Brasch (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Albert ➝Stief. 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk C., Bezirksstadt, Kreisstadt, Hauptort der Niederlausitz, beiderseits der Spree, mit 65.355 Einwohnern (1958) drittgrößte Stadt Brandenburgs (im 2. Weltkrieg erheblich zerstört); Hauptsitz der Niederlausitzer Textilindustrie (Tuche und Teppiche), daneben Nahrungsmittelindustrie; Reichsbahndirektion; Hochschule für Bauwesen, Sender des „Radio DDR“, Stadttheater. — Durch die Verwaltungsneugliederung im Sommer 1950 verlor C. seine Stellung als kreisfreie Stadt, ist jedoch seit 1954 wieder Stadtkreis. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 74 Correns, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DAHADDR A-Z 1959
Erziehungswesen (1959)
Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 [S. 97]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der Heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr „Hilfe“ zu leisten. Der Einfluß der Familie ist — soweit er sich nicht gleichschalten ließ — trotz gegenteiliger Beteuerungen ständig zurückgedrängt worden. Die wesentlichsten Grundlagen des Schulwesens sollen nach der offiziellen Doktrin in dem Klassencharakter der Schule und in ihrer Unterstellung unter die staatliche Leitung gegeben sein. Geleitet und verwaltet vom Staat, dient die sowjetzonale Schule — so heißt es — den Interessen der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit der werktätigen Bauernschaft und der Intelligenz die Herrschaft ausübt und seit 1952 den „Sozialismus aufbaut“. Zielsetzung, organisatorischer Aufbau und pädagogischer Inhalt des Erziehungswesens sind seit 1945 den politischen und gesellschaftlichen Veränderungen angepaßt worden. Die kommun. Führung operierte 1945 mit der Parole „der allseitigen Demokratisierung des gesamten Schulwesens“. Sie gab vor, eine „demokratische Schulreform“ durchführen zu wollen, die die schulpolitischen Kampfziele der deutschen Arbeiterbewegung und der „fortschrittlichsten Pädagogen des Bürgertums“ verwirkliche. Mit dieser Begründung wurde die relative Autonomie des E. radikal beseitigt und das Schulwesen in ein Instrument der kommun. Führung verwandelt, das sie bewußt als Mittel der „revolutionären Umgestaltung“ der Gesellschaft handhabte und handhabt. Sie orientiert sich dabei am sowjetischen Schulwesen und an der Sowjetpädagogik. Dieser Prozeß der „Demokratisierung“ wurde durch den Juni-Aufstand 1953 und den XX. Parteitag der KPdSU gehemmt. Kritische Stimmen wurden laut, in denen die deutsche pädagogische Tradition stärker als bisher in Erscheinung trat. Seit Ende 1955 setzte die Gegenbewegung gegen diese „revisionistischen Tendenzen“ ein. Die Parteiführung stellte nunmehr die Aufgabe, die sog. „demokratische Schule“ in die „sozialistische Schule“ zu verwandeln bzw. die eigentlich schon längst begonnene Entwicklung entschieden voranzutreiben. Die „demokratische Schulreform“ begann mit der Zerschlagung der überlieferten Schulorganisation und mit deren Neugestaltung durch das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (Sommer 1946). Es schuf die Einheitsschule. Sie beseitigte den Parallelismus von Volksschule und höherer Schule und führte die radikale Trennung von Kirche und Schule durch, die später auch in der Verfassung der „DDR“ verankert wurde. Die Schaffung der einheitlichen „deutschen demokratischen Schule“ wird heute noch als Liquidierung des Bildungsprivilegs der alten besitzenden Klassen gefeiert. Auf den Kindergarten folgt die allgemeine, für alle Kinder obligatorische achtklassige Grundschule. Seit 1955 wird der Aufbau einer zehnklassigen Schule betrieben, die, heute als zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule bezeichnet, allmählich an die Stelle der Grundschule treten soll. 1959 soll die Hälfte aller Absolventen der 8. Klassen zur zehnklassigen bzw. zwölfklassigen Oberschule übergehen. (Schule) [S. 98]Die Zulassung zu den Ober-, Fach- und Hochschulen wird nicht nur vom Prinzip der Leistung, sondern auch von dem des Herkommens und der politischen Zuverlässigkeit bestimmt. Die Zahl der Arbeiter- und Bauernkinder an den Schulen, die der mittleren und höheren Berufsausbildung dienen, beträgt mehr als 50 v. H. Das offizielle pädagogische Ziel des sowjetzonalen E. ist wiederholt umformuliert worden und im Laufe der Jahre immer stärker mit der Deutschland-Politik der SBZ in Übereinstimmung gebracht worden. So forderte die 4. Tagung des ZK der SED vom 19. 1. 1951, die Jugend zu „aktiven Erbauern“ eines „einigen, demokratischen und friedliebenden Deutschland“ zu erziehen. Die „Verordnung zur Arbeit der allgemeinbildenden Schulen vom 4. 3. 1954“ fordert an erster Stelle die Erziehung „aufrechter Patrioten“. ; Die „Anweisungen für die Durchführung des Schuljahres 1958/59“ fordern die „Erziehung für die sozialistische Zukunft“. Dem entspricht die Forderung der Erziehung eines „allseitig entwickelten sozialistischen Menschen“. Damit ist ein Mensch gemeint, der, von der marxistisch-leninistischen Weltanschauung und Moral bestimmt, seine individuellen Interessen den gesellschaftlichen unterordnet. Den Inhalt der gesellschaftlichen Interessen aber bestimmt die SED-Führung. Dieses Erziehungsziel gilt auch für die berufliche Ausbildung mittlerer und höherer Kader; es intendiert in der Praxis die Synthese von Parteigänger und qualifiziertem Fachmann. Das allgemeine Erziehungsziel wird aufgegliedert in besondere Anforderungen an die weltanschauliche und intellektuelle, polytechnische, politisch-moralische, musische bzw. ästhetische und körperliche Erziehung und Bildung. Die intellektuelle Erziehung und Bildung, d. h., die Vermittlung „eines hohen Maßes“ „wissenschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten“ erfolgt in engstem Zusammenhang mit der dialektisch-materialistischen Weltanschauung. Vom Kindergarten an zielt die Vermittlung der Kenntnisse in allen Schulfächern auf die Aneignung der sog. allgemeinen Gesetzmäßigkeiten in der Natur und in der Entwicklung der Gesellschaft. Der Kern der offiziellen Weltanschauung ist in dem obligatorischen geschichtlichen Standortbewußtsein gegeben, das jedem Schüler mit dem Bewußtsein der Teilnahme an der angeblich „fortschrittlichsten“ Weltbewegung die Grundlage des „sozialistischen Bewußtseins“ zu vermitteln hat. Dieses Bewußtsein impliziert eine effektive Abwertung des kapitalistischen Systems und die Bereitschaft zum Kampf gegen die ständigen feindlichen Einflüsse „aus dem Lager der Bonner NATO-Politiker“. In der kommun. Lehre vom hartnäckigen Nachwirken der alten kapitalistischen Anschauungen und Gewohnheiten besitzt die marxistisch-leninistische Pädagogik ein hervorragendes Mittel zur Diskriminierung jeder Abweichung und zur Erzeugung von Schuldgefühlen angesichts der ständigen Überforderung der Kinder und Jugendlichen durch die kommun. Zielsetzungen. Die polytechnische Erziehung und Bildung erstrebt unter ideologischen Aspekten mit Hilfe der gesellschaftlich-nützlichen und produktiven Arbeit eine Anpassung an die Forderungen der modernen Technik und eine Verinnerlichung der Arbeitsmoral. Die Einführung des polytechnischen Unterrichts wird heute als die Kernfrage der Weiterentwicklung des Schulwesens angesehen. [S. 99]Dem entsprechen auch die heutigen Anforderungen an die politisch-moralische Erziehung und Bildung. An erster Stelle hat sie die Aufgabe, die Kinder zur Liebe zur Arbeit, aber auch zur Liebe zu den arbeitenden Menschen, „zur Arbeiterklasse und zur Partei“ zu erziehen. Erst an zweiter Stelle wird heute die „Erziehung zum sozialistischen Patriotismus und proletarischen Internationalismus“ gefordert (Patriotische Erziehung). Der dritte große Komplex ist die „Erziehung zur Kollektivität“ (Kollektiverziehung). Die musische Erziehung hat u. a. den Willen der Schüler zu stärken, später als Erwachsene an der Gestaltung des politischen und kulturellen Lebens in der „sozialistischen Gesellschaft“ aktiv teilzunehmen. Bei der Zielsetzung für die körperliche Erziehung wird niemals der Bezug auf die Bereitschaft zur Arbeit und zur „Verteidigung der Heimat“ vergessen. Der Realisierung der politischen und pädagogischen Zielsetzung dient ein Schul- und Verbandswesen, das dem Modell der totalitären kommunistischen Ordnung angepaßt ist. 1. Das E. ist total politisiert. Das Prinzip der Einheit von Erziehung und Politik zwingt alle Institutionen und Pädagogen zu strenger „Parteilichkeit“. 2. Die Arbeit der Schulen und Jugendverbände wird durch ein System von Plänen dirigiert und damit dem planrationellen Charakter der kommun. Ordnung angepaßt. Lernen ist Training in der Sollerfüllung. 3. Erziehung und Unterricht zielen auf die Erzeugung von Handlungsbereitschaften, die den Anforderungen einer industriellen Gesellschaft und der kommun. Herrschaftsordnung entsprechen. 4. Der Lehrstoff der Schulen und Hochschulen entspricht der marxistisch-leninistischen Einheitswissenschaft. 5. Das E. richtet sich nicht auf den Einzelnen als Einzelnen, sondern als Mitglied einer Gruppe. 6. Trotzdem arbeitet das kommun. E. mit der Methode des Wettbewerbs. Gute Leistungen werden mit erhöhtem Prestige (z. B. Diplome, Medaillen) und materiellen Vorteilen (Stipendien, Karriere) belohnt. 7. Die Erfüllung der behördlichen Anordnungen wird durch ein doppeltes Kontrollsystem gesichert. Neben staatlichen Kontrollinstanzen stehen SED-Organisationen in Schulen, Hochschulen, Instituten und Behörden. Sie werden auf dem Sektor des Erziehungswesens von der Lehrergewerkschaft und der FDJ unterstützt. 8. Das E. ist die zentrale Dirigierungsstelle, die zunehmend über die spätere Position und damit über den zukünftigen Rang und die Möglichkeiten der Teilnahme am Konsum entscheidet. Die Schule ist nur das Zentrum eines Systems paralleler pädagogischer Einwirkungen auf Kinder und Jugendliche. Zu ihm gehören neben den Jugendorganisationen der außerschulische Unterricht, die Verbindung von Schule und Betrieb, die Ferienlager und Aktionen und die staatlich dirigierte Jugendliteratur. Auch die Gesellschaft für ➝Sport und Technik gehört teilweise in diesen Zusammenhang. Die behördlich gelenkten außerschulischen Arbeitsgemeinschaften haben die Aufgabe, Fähigkeiten, Talente und Interessen, die für die „sozialistische Gesellschaft“ wichtig sind, zu fördern (Schulklub). Zur Unterstützung dieser Arbeitsgemeinschaften sind Stationen für junge Techniker, Naturforscher und Touristen geschaffen worden. Im Zuge der Polytechnisierung wird eine Beschäftigung der Arbeitsgemeinschaften mit Maschinenbau, Landmaschinen-, Kraftfahrzeug-, Elektro-, Radio- und Fernmeldetechnik, Flugzeug- und Schiffsmodellbau, Tierhaltung und dergleichen angestrebt. Den Pioniergruppen sollen [S. 100]dagegen Basteln, Fotografieren, Touristik und Heimatkunde vorbehalten bleiben. Die neuen Anforderungen, die die beruflichen Rollen, aber auch die politischen in einem komm. totalitären Staat stellen, haben die SBZ zur Entwicklung einer besonders strukturierten Erwachsenenbildung genötigt. Es ist nicht zu bestreiten, daß die SBZ relativ hohe Mittel für die öffentliche Erziehung aufwendet. Das ist die Konsequenz der „gesellschaftlichen Umwälzung“; sie nötigt die kommun. Führung, die Erziehung als ein Mittel zur Erhaltung und Befestigung der totalitären Machtordnung und der Entwicklung der planrationalen Wirtschaft und Gesellschaft einzusetzen und die Traditionen des E. zu liquidieren bzw. zu manipulieren. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Möbus, Gerhard: Das Menschenbild des Ostens und die Menschen im Westen. Bonn 1955. 90 S. Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Möbus, Gerhard: Erziehung zum Haß — Schule und Unterricht im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1956, Morus-Verlag. 111 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 97–100 Erwachsenenbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErziehungswissenschaftDDR A-Z 1959
Handwerksteuer (1959)
Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. wurde durch Gesetz vom 12. 3. 1958 (GBl. I, S. 262) neu geregelt. Handwerker mit höchstens drei Beschäftigten haben danach die H. A, Handwerker mit vier oder mehr Beschäftigten die H. B zu entrichten. Mit der Erhebung der H. entfallen: Einkommensteuer, Vermögensteuer und Gewerbesteuer. Die auf Grundstücke und Grundstücksteile des Handwerksbetriebes entfallende Vermögensteuer wird jedoch erhoben. Das mit der H. A belegte Handwerk zahlt auch keine Umsatzsteuer. Umsätze und Gewinne aus Einzelhandelstätigkeit sind bei den Handwerkern, die F. A entrichten, durch die Handelssteuer des Handwerks abgegolten, bei den der H. B unterliegenden Handwerkern gelten diese Umsätze bzw. Gewinne als andere Umsätze bzw. andere Einkünfte, wenn der Handelsumsatz 50 v. H. des Umsatzes der handwerklichen Tätigkeit übersteigt. Besteuerungsgrundlagen bei der F. A: Alle Handwerker zahlen einen H.-Grundbetrag, Handwerker mit Beschäftigten den H.-Zuschlag nach der Jahresbruttolohnsumme (Getreidemüller zahlen einen H.-Zuschlag nach der jährlichen Ge[S. 142]treidevermahlung). Bäcker, Konditoren, Lebküchler, Fleischer, Roßschlächter, Augenoptiker und Kürschner zahlen unabhängig von dem F.-Zuschlag nach der Jahresbruttolohnsumme einen Zuschlag nach dem Materialeinsatz. Handwerker mit Einzelhandelstätigkeit werden mit der Handelssteuer nach dem Rohgewinn belegt. Besteuerungsgrundlage für die H. B ist der Umsatz und der Gewinn. Diese Neuregelung war seit langem geplant, vor allem soll dadurch ein Anreiz zum Eintritt in die Produktionsgenossenschaften des Handwerks gegeben werden, wo starke steuerliche Vergünstigungen bzw. völlige Steuerbefreiungen bestehen. (Steuerwesen) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn (Diss.) 1958. 162 S. Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 141–142 Handwerkskammern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hans-Beimler-MedailleDDR A-Z 1959
DHfK (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für die am 23. 10. 1945 in Leipzig gegründete Deutsche Hochschule für Körperkultur. (Sport) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 80 DFD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DHZDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Polit-Kultur-Offizier (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Politoffizier. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 238 Politbüro A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolitökonomieDDR A-Z 1958
Objektivismus (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als diffamierend gedachte Bezeichnung des Pj. für jedes Streben nach Objektivität in Wissenschaft, Rechtswesen, Kunst, Kultur usw. Der O. ist eine der meistgefürchteten und -verbreiteten Abweichungen, da die ihm zugrunde liegende Einstellung auf bisher allgemein anerkannten und moralisch wie logisch nichtwiderlegbaren Grundsätzen beruht. Seine Gefahr für den Kommunismus besteht in der zweckfreien Lauterkeit, die vom kritischen Denken herkommt und dazu anhält. Dem als reaktionär und rückschrittlich bezeichneten O. wird als allein gültiges und angeblich fortschrittliches [S. 227]Prinzip die „bolschewistische Parteilichkeit“ entgegengesetzt und für alle in Partei- und Staatsauftrag handelnden Personen für verbindlich erklärt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 226–227 Oberstes Gericht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oder-Neiße-LinieDDR A-Z 1958
Verlagswesen (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaftssystem). Die „zentrale Literaturplanung“ hat „dafür zu sorgen, daß die veröffentlichte Literatur in hohem Maße beiträgt zur Lösung unserer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben“ (der damalige Leiter des Amtes für ➝Literatur und Verlagswesen, Fritz Apelt, auf einer Verlegerkonferenz am 20./22. 11. 1953), und der Themenplan des einzelnen Verlages „muß auf der Perspektive der Volkswirtschaftspläne und den Beschlüssen von Partei und Regierung basieren“ („Neues Deutschland“, 3. 5. 1957). Diese „Perspektivplanung“ soll den „planmäßigen Absatz der gesamten Literatur auf der Grundlage einer wissenschaftlich-kulturpolitisch orientierten Bedarfsermittlung“ sichern. Das V. untersteht der Hauptverwaltung V. im Ministerium für ➝Kultur, die die Verlagslizenzen und die Druckgenehmigungen erteilt, für die Auswahl der Themen und die Bemessung der Auflagen maßgebend ist. über das Papier verfügt, Subventionen aus dem Kulturfonds gewährt und die Verlagslektorate anleitet und berät. 1955 waren an der Buchproduktion in der SBZ 117 Verlage beteiligt, davon 30 v. H. mit höchstens 5 Titeln. In Leipzig ging die Zahl der Verlage von 401 im Jahre 1927 auf 35 (1955) zurück. Von den 5.359 Titeln des Jahres erschienen 3.209 in Ostberlin, 1305 in Leipzig und 62,7 v. H. in Großverlagen, die dem Staat, der SED oder einer Massenorganisation gehören. In der SBZ werden auch heute noch keine nachprüfbaren Angaben über die Besitzverhältnisse der Verlage und über deren Produktion veröffentlicht. 1955 waren nur 11 Verlage noch mit Sicherheit, 31 möglicherweise in Privatbesitz; von der Produktion entfielen 6,1 v. H. auf Privatverlage. Zu den „volkseigenen“ Verlagen (Volkseigentum) gehören neben dem Verlag Volk und Wissen, der das Monopol für die Schulbuchproduktion hat, u. a. das Bibliographische Institut, die Verlage Brockhaus, Reclam, Teubner, Breitkopf & Härtel, die widerrechtlich enteignet wurden und unter dem gleichen Namen produzieren wie in der Bundesrepublik. Die „organisationseigenen Verlage“ unterstehen dem Druckerei- und Verlagskontor in Ostberlin, einer Außenstelle des ZK der SED. Der sowjetzonale Dietz-Verlag gehört der SED. der Aufbau-Verlag dem Deutschen ➝Kulturbund, der Verlag Neues Leben der FDJ, der Verlag Kultur und Fortschritt der Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft, der Urania-Verlag der Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse und der Verlag Tribüne dem FDGB. Von den 8.321 im Jahre 1956 erschienenen Titeln waren 985 Übersetzungen, meist aus dem Russischen und anderen slawischen Sprachen; die Hälfte der Übersetzungen entfiel auf schöne Literatur und Jugendschriften. Die durchschnittlichen Bücherpreise liegen bei der schönen Literatur geringfügig, bei der Fachliteratur teilweise beträchtlich unter den westdeutschen. Der Buchexport ist monopolisiert (Deutscher ➝Buch-Export und -Import); im Verkehr mit der Bundesrepublik vollzieht er sich im Rahmen des Interzonenhandels. (Kulturpolitik, Buchhandel, Bibliothekswesen, Zeitschriften) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 328 Verkehrswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VermittlungskontoreDDR A-Z 1958
Bürokratismus (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Pj. diejenige Verfassung der Verwaltung, in der diese weitestgehend „administrative“ Mittel (Administrieren) anwendet. Der B. wird seit 1951 scharf bekämpft, scheint aber nicht zu überwinden zu sein, da eine so umfassende Reglementierung, wie sie das bolschewistische System der Planwirtschaft (Wirtschaftssystem) darstellt, auf Maßnahmen des B. angewiesen ist. — Es ist aber zu beachten, daß im Unterschied zum Sprachbrauch der westlichen Gesellschaftslehre B. im bolschewistischen Jargon nicht mitmeint, daß die Verwaltung echte Herrschaftsfunktionen mitübernimmt. Davon kann in der SBZ und den übrigen Ländern des Ostblocks nicht die Rede sein, da die Herrschaft hier eine Domäne der bolschewistischen Partei ist. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 66 Büro des Präsidiums des Ministerrates A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bulganin, Nikolaj AlexandrowitschDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Justizwettbewerb (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 J. dienen dem Ziel, die Sicherung des Wirtschaftsplanes in den Mittelpunkt der Arbeit der Justiz zu stellen. Die Justiz „wird diese Aufgabe nur erfüllen können, wenn sie es versteht, neue Arbeitsmethoden zu entwickeln und die Angestellten der Justiz fachlich und gesellschaftlich zu qualifizieren“ (Reinartz und Kunath in „Neue Justiz“ 1951, S. 114). „Das Ziel der Wettbewerbsbewegung in der Verwaltung ist die Schaffung einer volksnahen demokratischen Verwaltung“ (a. a. O.). Die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungsbehörden traten mit dieser Zielrichtung in Wettbewerbe ein, deren Gegenstand war: 1. öffentliche Justizausspracheabende, 2. öffentliche Berichterstattungen und Rechenschaftsberichte, 3. Vorträge in Betrieben oder öffentlichen Veranstaltungen, 4. Dorf- und Flurbegehungen mit Bauernversammlungen, 5. Zeitungsartikel über Justizfragen, Reportage in Presse und Rundfunk, Unterricht in Schulen, sonstige aufklärende oder der Vorbeugung strafbarer Handlungen dienende Tätigkeit jeder Art. („Neue Justiz“ 1950, S. 140.) Mit einem Wettbewerb zwischen den Staatlichen Notariaten trat man im Jahre 1955 hervor. „Sein Ziel soll die gute Beratung der Werktätigen, die schnelle Gewährung juristischer Hilfe und die Verbesserung der Organisation der Arbeit sein“ („Neue Justiz“ 1955, S. 284). Die Beschleunigung des Verfahrens, „Verbesserung der Qualität der Entscheidungen“ und Verminderung von Kostenrückständen werden nach Plus- und Minuspunkten bewertet. Es wird also eine Art Konkurrenzkampf zwischen einzelnen Behörden und den Angestellten innerhalb einer Behörde eröffnet. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 129 Justizverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KaderDDR A-Z 1956
Stalinstadt (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk Frankfurt (Oder), am Oder-Spree-Kanal, mit 15.157 Einwohnern (1955); „Wohnstadt des Eisenhüttenkombinats ‚J. W. Stalin‘“. Die seit 1951 5 km westlich Fürstenberg im Aufbau befindliche „Wohnstadt des Eisenhüttenkombinats Ost“ (Abk.: EKO, seit 1953 Eisenhüttenkombinat „J. W. Stalin“) wurde 1953 zum Stadtkreis erklärt und gegen den Willen der Bevölkerung St. benannt. (Eisen- und Stahlerzeugung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 249 Stalinismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Standards, StaatlicheDDR A-Z 1956
Schwerindustrie (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach sowjetzonaler Industriezweig-Gliederung gehören zur Sch. die Bereiche Kohle (mit Braun- und Steinkohle) Energie (mit Elektroenergie und Gas), Metallurgie (mit Eisenindustrie, Nichteisen-Metallindustrie, Hilfsbetrieben für die Metallurgie) und der Bereich Chemie (mit Schwer-Chemie, allgemeiner Chemie, flüssigen Brennstoffen, Kunststoffen und Kali und sonstigem Nichterzbergbau). Ein Ministerium für Sch. bestand von 1953–1955 und wurde von 7* Selbmann geleitet. Dieses Ministerium wurde im Nov. 1955 in drei Produktionsministerien aufgegliedert: je eines für „Kohle und Energie“, für „Berg- und Hüttenwesen und für „Chemische Industrie“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 229 Schwerin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchwerpunktbetriebeDDR A-Z 1956
ADN (1956)
Siehe auch: ADN: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst: 1965 1966 1969 1975 1979 Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN): 1985 Abk. f. Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst, als GmbH im Oktober 1946 von 16 Gesellschaftern mit einem Grundkapital von 800.000 RM gegründet; durch Regierungsverordnung seit 1. 5. 1953 staatliche Institution, mit Weisungsrecht des Ministerpräsidenten, ausgeübt durch das Presseamt. Erster Direktor Sowjet-Staatsbürger Georg Wilhelm Hansen, alias Willi Leitner (seit 1. 5. 1955 Redakteur im „Neuen Deutschland“), derzeitiger Direktor: Frau Deba Wieland (SED). ADN besitzt Nachrichtenmonopol für die gesamte SBZ, betreibt völlig einseitige Nachrichtenpolitik nach dem Grundsatz „Die Nachricht besitzt Klassencharakter“ und ist „Mittel des Klassenkampfes“ (Neue Deutsche Presse Nr. 3/1954, S. 29); Zentrale Berlin NW 7, Mittelstraße 2–4. Sie hat rund 750 Mitarbeiter, Redaktionen bestehen in allen Bezirkshauptstädten; Korrespondenten in Moskau, Peking, Prag und Warschau. (Pressewesen, Parteipresse, Propaganda) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 11 Ackermann, Anton A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AEDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Revisionismus (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Eine der Abweichungen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 139 Republikflucht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RevolutionDDR A-Z 1954
Erziehungswesen (1954)
Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 48]Ausgehend von dem Grundsatz, daß Erziehung Sache des Staates ist, sucht das Sowjetzonen-Regime alle Faktoren, die neben der Schule die Entwicklung der Jugend bestimmen, aus- oder gleichzuschalten und die Staatsschule gegenüber dem Elternhaus zum entscheidenden Erziehungsfaktor zu machen. Da Staat und SED identisch sind, bedeutet Staatserziehung nichts anderes als Erziehung zum Kommunismus. Zielsetzung und organisatorischer Aufbau des sowjetzonalen Schulwesens einerseits, seine Lehrerbildung, Lehrpläne, Lehrbücher und Unterrichtsmethoden — kurz seine Unterrichts- und Erziehungspraxis — andererseits zeigen die für alle Verhältnisse der SBZ typische Zweigesichtigkeit. 1945 wurde von dem inzwischen verstorbenen Schulrat Kreutziger die Erziehung zum „kämpferischen demokratisch-antifaschistischen Humanismus“ als Bildungsziel aufgestellt und auf den pädagogischen Landes- und Zonenkongressen 1946 verbindlich gemacht. Theoretisch wurde an Goethe und Humboldt angeknüpft, aber in Reden von Kreutziger und Wandel zur Erläuterung dieses Zieles trat klar zutage, daß die neue Schule vor allem vom Klassenkampfgedanken beherrscht sein sollte. Immer wieder wurde betont, daß die Schule ein „Politikon sei. Man verwies auf Lenins Rede auf dem II. Allrussischen Lehrerkongreß 1919 (Lenin, Werke Bd. XXII, S. 474): „Eine dieser bürgerlichen Heucheleien ist die Ansicht, daß die Schule außerhalb der Politik stehen kann. Gerade das Bürgertum war immer bemüht, in seinen Schulen gehorsame und getreue Lakaien zu drillen, ja überhaupt den ganzen Unterricht auf den Drill gehorsamer und geschickter Diener, von Willensobjekten und Sklaven des Kapitals abzustellen. Niemals war es darauf bedacht, die Schule zu einem Instrument der Menschlichkeit jenseits seiner Klasseninteressen zu machen. Jetzt ist es uns allen klar, daß dies nur die sozialistische Schule tun kann, die in unlösbarer Verbindung mit den Werktätigen und Ausgebeuteten steht.“ Und das auch in der Sowjetzone eingeführte Pädagogik-Lehrbuch von Jessipow-Gontscharow sagt auf S. 14: „Es gibt keine von der Politik getrennte Erziehung, da die Schule ein organischer Teil des öffentlichen Lebens ist, und Erziehung und Unterricht die Weltanschauung des Menschen formen.“ Diese Grundsätze fanden in den Organisationsformen der sowjetzonalen Einheitsschule unverhüllten Ausdruck. Man hob den Parallelismus der „Volksschule“ und der „Höheren Schule“ des bürgerlichen „Klassenstaates“ auf, um „jedem Kinde ohne Unterschied des Besitzes, des Glaubens oder seiner Abstammung die seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechende vollwertige Ausbildung zu ermöglichen“. Auf der sogenannten „Vorschulischen Erziehung“ baut sich die allgemeine 8stufige „Grundschule“ auf, seit 1950 mit in der ganzen Zone einheitlichen Abschlußprüfungen. Die Grundschule gabelt sich dann in die 4stufige Oberschule und die 3stufige Pflichtberufsschule. An die Oberschule schließen sich die Universität, an die Berufsschule die viersemestrigen Fachschulen an, die ebenfalls den Übergang auf die Universität ermöglichen (Schulen). Die Hilfsschulen wurden von sowjetischer Seite als „pädagogische Entartungen“ gebrandmarkt und auf Anordnung der SMAD aufgelöst, 1950 aber wieder zugelassen. Die Zulassung zu den Oberschulen wird im Widerspruch zur Verfassung willkürlich begrenzt. Nach den Richtlinien (Anweisung 83/11) werden mit Vorrang zugelassen: 1. Kinder von Arbeitern und Kleinbauern (bis [S. 49]zu 16 ha Landbesitz), wobei zu beachten ist, daß als Arbeiter im Sinne der Gesetze und Verordnungen nur anzusehen ist, wer als solcher am 1. 1. 1942 tätig war (Arbeiterkind). 2. Kinder von Helden der Arbeit, Nationalpreisträgern und Verdienten Ärzten und Verdienten Lehrern des Volkes. 3. Kinder der fortschrittlichen Intelligenz. Die Auswahl erfolgt nach klassenkämpferischen Gesichtspunkten durch politische Kommissionen. Durch Zwischenprüfungen, die schon beim Übergang von der 7. zur 8. Grundschulklasse beginnen und in der Oberschule namentlich beim Übergang von Kl. 10 nach 11 in verschärfter Form wiederholt werden, wird der Kreis der für die Universität geeigneten, d. h. der im kommun. Sinne zuverlässigen Schüler noch weiter eingeengt. Ausschlaggebend ist neben der Erfüllung des „Wissenssolls“ in erster Linie das gute Abschneiden in der Gegenwartskunde, die als für alle verbindliches Hauptfach nur der kommunistischen Propaganda dient. Um Fehlleistungen der Auslese auszugleichen, wurden an den Universitäten Vorstudienanstalten, die heutigen Arbeiter- und Bauern-Fakultäten eröffnet, die zunächst in 4, seit 1950 in 6 Semestern Kinder von Arbeitern und Kleinbauern, die sich politisch genügend „qualifiziert“ haben, zur Universitätsreife führen. Sie werden im Gegensatz zu den Abiturienten der Oberschulen ohne Ausnahme zum Studium zugelassen. Die Kontingentierung der Studenten für die einzelnen Fakultäten war anfangs sehr streng und vor allem je nach ihrer „staatspolitischen Bedeutung“ unterschiedlich. In den ersten Jahren wurden für die gesamte Zone nur 2.000 bis 2.500 neue Studenten zugelassen; bevorzugt wurden die neuen gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten, teilweise oder ganz gesperrt waren die Juristische, Philosophische und Theologische Fakultät (Hochschulen). Über die Zulassung des Abiturienten zum Studium entscheiden nicht sein Reifezeugnis, sondern sein soziales Herkommen und seine „gesellschaftliche Arbeit“ in der FDJ-Schulgruppe. So wurden 1950 in Rostock von 116 Abiturienten nur 38 zugelassen, hauptsächlich Kinder von Arbeitern, kleinen Angestellten und Kleinbauern. Von den Abgelehnten waren 16 später als Hilfs- und Gelegenheitsarbeiter beschäftigt, darunter 2 Professorensöhne und eine Arzttochter. Im Sinne des Erziehungsmonopols des Staates bemüht man sich, die Kinder des Bürgertums gegen ihr Elternhaus umzustimmen und zu proletarischen Klassenkämpfern zu erziehen. In kleinen Kollektivgruppen der Jungen Pioniere und der „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ) müssen diese Kinder den geistig schwächeren, aber politisch aktiven Mitschülern nach bestimmten Plänen das für die Abschlußprüfungen notwendige Wissen einpauken und ihnen bei den Schularbeiten helfen; jeder bezahlte Nachhilfeunterricht ist andererseits verboten (Lernkollektiv). 1950 setzte mit der Pflichtschulung aller Lehrer im Marxismus-Leninismus, mit neuen Lehrplänen und Lehrbüchern, mit der Zunahme der gesellschaftlichen Arbeit der Schulen, d. h. in ihrer Teilnahme an Demonstrationen und Staatsfeiern, Aufsatzwettbewerben u. a. (z. B. „Warum bin ich ein Freund der Sowjetunion?“ — „Die SU, das stärkste Bollwerk des Weltfriedens“) eine Epoche verschärfter Sowjetisierung des Schulwesens ein. Sie war durch zermürbende Betriebsamkeit bei tatsäch[S. 50]licher Planlosigkeit aller Arbeit gekennzeichnet. Daran konnte auch die Verkündung der „Heiligkeit der Unterrichtsstunde“ durch den damaligen Volksbildungsminister Wandel nichts ändern (Lehrerbildung). 1951 wurden nach langer kollektiver Vorarbeit neue Lehrpläne vom Deutschen ➝Pädagogischen Zentralinstitut (DPZI) herausgegeben. Ihr Inhalt ist bis in die einzelne Stunde aufgegliedert, und sie sollten mit dem „Stoffchaos“ aufräumen, beseitigten aber in Wirklichkeit die Freiheit, die verantwortungsbewußte Lehrer sich noch immer bei der Stoffauswahl hatten nehmen können. Die Lehrpläne sind keine Rahmenpläne, sondern enthalten den gesamten Stoff in Merksätzen mit methodischen Anweisungen, den Angaben des Merkstoffes und der zu erarbeitenden Begriffe in streng kommun. Auswahl und Betrachtungsweise. Alle Lehrer sind verpflichtet, sich genau an die Lehrpläne zu halten. Bei Revisionen hat der Lehrer unaufgefordert seine schriftliche Präparation und den Lehrbericht vorzulegen, die der Revisor miteinander und mit dem Soll des Lehrplanes zu vergleichen hat. Die Lehrbücher werden durch Verfasserkollektive bearbeitet, die laufend an den Lehrplankonferenzen beim DPZI mitgearbeitet haben, so daß Lehrpläne und Lehrbücher genauestens gleichgeschaltet sind. Lehrbuchmanuskripte des Monopol-Verlages „Volk und Wissen“ müssen den Referenten des DPZI vor Drucklegung zur Kontrolle vorgelegt werden. Alle älteren Lehrbücher gelten als ideologisch überholt. Für den Schüler steht somit die Erarbeitung eines umfangreichen, einseitig politisch, d. h. kommunistisch ausgerichteten Wissens im Vordergründe. Selbsttätigkeit und Selbstdenken sind weitgehend ausgeschaltet. Da die „neue Gesellschaft“ aber auch echte Begeisterung und praktisches Können braucht, diskutiert man verzweifelt über die Beseitigung des Formalismus in der Schule. Die Tatsachen, die auch den Machthabern nicht verborgen sind, sprechen eine deutliche Sprache: Bei den Reifeprüfungen an den Oberschulen z. B. beherrschen die Prüflinge zwar den gesamten ideologischen Ballast des Marxismus-Leninismus, sind aber innerlich ganz anders eingestellt, diskutieren privat mit Lehrern ihres Vertrauens, hören den RIAS und den NWDR und stellen ihren Lehrern im Gegenwartskundeunterricht in gespielter Einfalt verfängliche Fragen. Auch auf dem Gebiet der Schule wurde nach sowjetischem Muster ein bis ins Letzte durchorganisiertes Überwachungssystem eingeführt. Die Schüler werden durch Mitschüler, die Leiter der JP- und FDJ-Schulgruppen und die Lehrer kontrolliert, die Lehrer durch die FDJ-Funktionäre, durch Spitzel unter den Kollegen, durch den Schulleiter und seinen Stellvertreter sowie durch Behördenvertreter. Der Schulleiter ist verpflichtet, zweimonatlich einmal bei jedem Lehrer zu hospitieren, und wird seinerseits durch seinen Stellvertreter kontrolliert, der meist ein jugendlicher Aktivist ist und von der Kreisleitung eingesetzt wird, der Schulrat ebenfalls durch seinen Stellvertreter, der sich politisch qualifiziert hat und die Personalangelegenheiten des Kreises erledigt. Die ideologische Zentrale jeder Schule ist die „Parteibetriebsgruppe“. Dazu kommt eine breit angelegte Kontrolle durch die Öffentlichkeit, d. h. durch Betriebsabgeordnete bei allen Prüfungen, und die „Freunde der neuen Schule“. Eine Schlüsselstellung [S. 51]nimmt schließlich das „Deutsche Pädagogische Zentralinstitut“ in Berlin ein, dessen erster Leiter Frau Else ➝Zaisser war, die Frau des ehemaligen Ministers für Staatssicherheit. Beide sind in der SU geschult. Frau Zaisser ist 1952 Nachfolgerin des Volksbildungsministers Wandel geworden, wurde jedoch im Oktober 1953 amtsenthoben. Der Wandel der Erziehungsziele in der SBZ wird am sinnfälligsten dokumentiert in Formulierungen des Hauptabteilungsleiters im Volksbildungsministerium Wolfgang Groth, die auch den Gedanken der bewaffneten Verteidigung der „proletarischen Errungenschaften“ einbeziehen. Die „Erziehung zum demokratischen Patriotismus“ umfaßt 6 Punkte: 1. Liebe zum eigenen Volke als Quelle echten Nationalstolzes. 2. Freundschaft mit allen Völkern, insbesondere mit der Sowjetunion. 3. Haß gegen Reaktion und Imperialismus. 4. Aktivität bei der friedlichen Aufbauarbeit und Bereitschaft, die demokratischen Grundlagen und die Erfolge dieser Arbeit gegen alle störenden Einflüsse oder Angriffe zu verteidigen. 5. Bewußtsein, daß die Interessen des Volkes mit den Interessen seiner Staatsführung untrennbar verknüpft sind, als Quelle der Liebe zum Präsidenten der „DDR“ und des Vertrauens zu den Vertretern des werktätigen Volkes in seiner Regierung. 6. Einsicht in die geschichtlich begründete Führungsrolle der Arbeiterklasse. Ausdrücklich wird betont, daß keiner von diesen Punkten vernachlässigt werden darf. Diese Sätze machen, obschon sie an Diesterweg anzuknüpfen vorgeben, den Umsturz aller bisher gültigen pädagogischen Ziele deutlich: Christentum und Humanismus werden durch „fortschrittliche“ Sowjetpädagogik und die „bolschewistische Parteilichkeit“ ersetzt, die heute wie überall im öffentlichen Leben auch im Erziehungswesen regiert. Frau Zaisser erläuterte diese neue Zielsetzung bei der Eröffnung eines Lehrganges für Dozenten und Assistenten an pädagogischen Fakultäten mit folgenden Worten: „Erfüllt von dem Prinzip der bolschewistischen Parteilichkeit gilt es, endgültig Schluß zu machen mit der objektivistischen Betrachtung der Geschichte der Pädagogik und das reaktionäre Wesen der modernen bürgerlichen Pädagogik zu enthüllen“ („die neue schule“, 1951, S. 365). Durch Verordnung vom 15. 5. 1953 wurde die Schulzeit in der Sowjetzone von bisher 12 auf maximal 11 Jahre (8 Jahre Grundschule und 3 Jahre Oberschule) verkürzt. Diese Verkürzung der Schulzeit, die auch eine entsprechende Kürzung des Lernstoffs zur Folge hatte, wurde jedoch im Rahmen des Neuen Kurses wieder aufgehoben. Es werden nur noch zwei Fremdsprachen unterrichtet, und erste, allgemeinverbindliche Fremdsprache ist Russisch. Da bei der zweiten Sprache die Volksdemokratien den Vorrang haben — 9 Oberschulen lehren schon jetzt neben Russisch nur noch Polnisch und Tschechisch —, werden Englisch, Französisch und Latein kaum noch gelehrt. Auch in der Mathematik und in den Naturwissenschaften wird der Lehrstoff gekürzt. Dafür sollen die Gesellschaftswissenschaften, d. h. der Unterricht im Marxismus-Leninismus und die „fortschrittliche Literaturkunde“ noch stärker als bisher gepflegt werden. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Dübel, Siegfried: Deutsche Jugend im Wirkungsfeld sowjetischer Pädagogik. (BB) 1953. 88 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 48–51 Ermächtigungsverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FachministerienDDR A-Z 1954
Kulturhaus (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Pj. für Einrichtung zur „Festigung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung auf dem Lande“: In jeder Gemeinde ist neben dem Jugendheim oder Raum der Freien Deutschen Jugend (FDJ) ein Kulturraum oder Kulturhaus, je nach Größe der Gemeinde, einzurichten, soweit nicht schon Kulturhäuser der Maschinenausleihstationen (MAS) oder volkseigenen Güter bestehen“ (GBl. Nr. 37/52). Auch die Bauernstube der VdgB (BHG) soll künftig in das K. aufgenommen werden. Diese Einrichtungen haben offiziell der Fachberatung, Literaturauslage, Film- und Theatervorführungen, Versammlungen, der Sportausübung und dgl. zu dienen, sind aber in Wirklichkeit Mittel der politischen und ideologischen Massenbeeinflussung. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 90 Kulturfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturplanDDR A-Z 1954
Kraftwagenerzeugung (1954)
Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1956 1958 1959 Durch Demontagen ist der Anteil der SBZ an der deutschen Kraftwagenproduktion wesentlich abgesunken. Wieder in Gang gesetzte Werke sind infolge ihrer schlechten technischen Ausstattung und als Folge des chronischen Materialmangels nicht wieder auf ihren früheren Leistungsstand gekommen. Die Produktion entwickelte sich im Vergleich zur Fertigung in der Bundesrepublik wie folgt: Literaturangaben *: Der Fahrzeugbau in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (Mat.) 1952. 36 S. m. 8 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 86 Kraftstoff- und Mineralölzentrale, Deutsche (DKMZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KrankengeldDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Rechtsanwaltschaft (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsanwälte gelten zum großen Teil als „Verfechter überholter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“. Fast 50 v. H. der Rechtsanwälte sind parteilos, etwa je 16 v. H. verteilen sich gleichmäßig auf SED, CDU und LDP, der Rest ist NDPD oder DBD. In der Rechtsanwaltschaft werden die „langsamste Vorwärtsentwicklung und die unentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt. (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1951, S. 51.) „Anwalt innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik kann nur der sein, der sich zum politischen Wollen des neuen Staates in seiner Gesamtheit bekennt.“ (Liebler in „Neue Justiz“ 1950, S. 295.) Die Hauptaufgabe für die Rechtsanwälte, insbesondere für die Verteidiger in Strafprozessen wird darin gesehen, die antifaschistisch-demokratische Ordnung und die Gesellschaft zu schützen. Daher Vorbereitungen zu einer neuen Rechtsanwaltsordnung. In den Thesen zu diesem Gesetz wird ausgedrückt, daß der Beruf eines Rechtsanwalts in Genossenschaften ausgeübt werden soll. Bis zur Fertigstellung des Gesetzes müssen Einzelmaßnahmen gegen Anwälte herhalten. Entziehung der Zulassung, Auftrittsverbote, Teilnahme an der politischen Schulung der Justizbehörden, Strafverfolgung und Verhaftung können festgestellt werden. Ausführungen der Verteidiger in politischen und wirtschaftspolitischen Prozessen werden durch Angehörige des SSD mitstenographiert. Den Weg zu ihrer neuen Aufgabe haben nach offizieller Meinung die Anwälte am leichtesten gefunden, die „politisch klar und sicher in ihrem Staatsbewußtsein sind“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1951, S. 54). Das sind in erster Linie die Rechtsanwälte, die regelmäßig als Offizialverteidiger vor dem Obersten Gericht beigeordnet werden. Vorerst gibt es nur drei Anwälte, die einen Volksrichterlehrgang absolviert haben. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 110 Realismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtswesenDDR A-Z 1953
Chemische Industrie (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die ChI. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1936 hatte das Sowjetzonengebiet an der gesamtdeutschen Erzeugung z. B. folgende Anteile: Methanol 78,9 v. H., Stickstoffdüngemittel 61,1, Kali 58,7, Schwefelkohlenstoff 57,5, synthetischer Ammoniak 55,5, Benzin 55, Chlor (für Absatz) 48,5, kalzinierte Soda 47,1 und Dieselkraftstoffe 29,6 v. H. Diese Anteile erhöhten sich während der Kriegsjahre zum Teil nicht unerheblich. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. der SBZ 1945/46 außerordentlich empfindliche Demontagen hinnehmen. Nach sowjetzonalen Unterlagen wurden u. a. folgende Kapazitäten durch die Sowjets demontiert: Gipsschwefelsäure 100 v. H., sonstige Schwefelsäure 30 v. H., kalzinierte Soda 85 v. H., Ätznatron 60 v. H., Stickstoffdüngemittel 40 v. H. In anderen Zweigen waren die Demontagen geringer, da die wichtigsten [S. 32]Chemie-Großbetriebe von den Sowjets beschlagnahmt wurden (SAG-Betriebe). Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H. aller Kapazitäten in der ChI. Bei einer großen Anzahl chemischer Erzeugnisse besaßen die Sowjets sogar Monopolstellungen, bei anderen lag der Anteil wesentlich über dem Durchschnitt. Durch die sowjetische Verfügungsgewalt über die wichtigsten chemischen Grundstoffe sind der deutsch verbliebene Teil der ChI. und viele andere Industriezweige (Textilindustrie, Lack- und Farbenindustrie, Metallindustrie, Papierindustrie, Elektro- und Glasindustrie usw.) von der Belieferung durch SAG-Betriebe abhängig. Von der deutsch verbliebenen ChI. sind rund ⅘ verstaatlicht worden. Nur etwa ⅕ der Produktion entfällt noch auf Privatbetriebe, fast durchweg kleine und kleinste Betriebe, in denen vorwiegend chemisch-technische und kosmetische Erzeugnisse hergestellt werden. Sie unterliegen der Kontrolle der staatlichen Organe und erhalten Produktionsgenehmigungen und Rohstoffzuteilungen über die Staatlichen ➝Vertragskontore nur insoweit, als es sich um Planproduktion oder um solche Produktion handelt, für die unwichtige Rohstoffe verwendet werden können. Die Kontrollziffern des Fünfjahrplans sehen bis 1955 einen weiteren Rückgang des privaten Produktionsanteils in der ChI. vor: Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 31–32 CDU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chwalek, RomanDDR A-Z 1953
Produktionsmittel (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 107]Sachen oder Rechte, die der Verfügungsberechtigte verwenden kann, um fremde Arbeitskräfte in einem Verhältnis wirtschaftlicher Abhängigkeit zu beschäftigen. P. müssen nicht notwendig dingliche Güter sein (Patente), noch solche produzieren (Eisenbahn); sie müssen aber ein Abhängigkeitsverhältnis Dritter zum privaten oder staatlichen Eigentümer begründen. (Ausbeutung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 107 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsverhältnisseDDR A-Z 1953
Kindergarten (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vorstufe der Schulerziehung. Ziele: 1. Vorbereitung der Kinder zur Schulreife unter Ausgleich sozialbedingter Entwicklungsunterschiede (Anschluß an die Schule durch besondere „Vermittlungsgruppen“ — oberste Stufe des K.; dabei Vermittlung elementarer Vorstellungen und Begriffe aus der SBZ-Politik in Liedern, Anschauungsmaterial, Spielzeug u. ä.). — 2. Verstärkte Einschaltung der Frauen in den Arbeitsprozeß. Zu diesem Zweck ist ein dichtes Netz von K. bei Schwerpunkten der Industrie und Landwirtschaft, insbesondere bei den [S. 69]volkseigenen Betrieben und Gütern und den MAS, geplant. Vorläufig besteht noch kein K.-Besuchszwang. (Erziehungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 68–69 Kernbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kirchen