In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
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DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
XVIII. Sozialökonomische Grunddaten
Berlin (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 164] I. Vereinbarungen der Siegermächte Bestimmend für die Nachkriegsentwicklung B. waren die im Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944 und im Londoner Abkommen über die Kontrolleinrichtungen in Deutschland vom 14. 11. 1944 getroffenen Festlegungen. Danach sollte das besiegte Deutschland „zum Zwecke der Besetzung“ in Zonen und ein „besonderes Berliner Gebiet“ gegliedert werden. „Groß-Berlin“ in den durch das Gesetz vom 27. 4. 1920 festgelegten Grenzen sollte in Sektoren aufgeteilt und einem „besonderen Besatzungssystem“ unterstellt werden. Die Verwaltung B. sollte einer Interalliierten Behörde („Komendatura“) übertragen werden, die unter Leitung des Kontrollrates arbeitete und aus je einem Vertreter der vier Siegermächte als Kommandanten bestand, von denen jeder abwechselnd als Hauptkommandant fungierte. Wie im ebenfalls in B. ansässigen Kontrollrat, konnten auch in der Kommandantur Beschlüsse nur einstimmig gefaßt werden. II. Bildung von Sektoren Nach der endgültigen Kapitulation der deutschen Truppen in B. gegenüber der Sowjetarmee gingen die sowjetischen Militärbehörden mit Unterstützung der aus Moskau heimgekehrten Gruppe Ulbricht unverzüglich daran, Bezirksverwaltungen und einen Magistrat von Groß-B. einzusetzen, um noch vor dem Einzug der westalliierten Garnisonen die neue Verwaltungsstruktur — vor allem in personeller Hinsicht — unter ihre Kontrolle zu bringen. Amerikaner, Briten und Franzosen besetzten erst Anfang Juli ihre Sektoren in B., während die Sowjetarmee in Thüringen, Sachsen und Mecklenburg bis zu der im Londoner Protokoll vereinbarten Zonengrenze vorrückte. Zum amerikanischen Sektor von B. gehörten 6 Bezirke (Neukölln, Kreuzberg, Tempelhof, Schöneberg, Steglitz und Zehlendorf), zum britischen 4 (Tiergarten, Charlottenburg, Wilmersdorf und Spandau), zum französischen Sektor 2 Bezirke (Wedding und Reinickendorf). Die 3 Westsektoren umfaßten 54,4 v.H. der Fläche und 63,2 v.H. der Bevölkerung von Groß-B., das im August 1945 2,8 Mill. Einwohner zählte. Der sowjetische Sektor — 45,6 v.H. der Fläche und 36,8 v.H. der Bevölkerung — bestand aus 8 Bezirken (Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Treptow, Köpenick, Lichtenberg, Weißensee und Pankow). Ende November 1945 kamen die Vertreter der Vier Mächte überein, drei jeweils 32 km breite Luftkorridore von B. nach Hamburg, Bückeburg (Hannover) und Frankfurt a. M. sowie eine besondere Kontrollzone mit einem vom Gebäude des Alliierten Kontrollrats ausgehenden Radius von 32 km festzulegen. Die Lufthoheit innerhalb dieser Zone wurde in einer Vereinbarung vom 22. 10. 1946 einer Alliierten Luftsicherheitszentrale (Berlin Air Safety Center) B. übertragen. Diese Regelungen gelten auch heute noch für den Luftverkehr von und nach Berlin (West); sie haben sich trotz einiger Zwischenfälle in den Luftkorridoren bewährt und sind von den Botschaftern der Vier Mächte 1970/71 bei ihren Verhandlungen über das Berlin-Abkommen nicht in Frage gestellt und auch nicht durch neue Absprachen ersetzt oder ergänzt worden (s. Schaubild). Hingegen sind besondere Regelungen für den Zugang der westalliierten Garnisonen und der deutschen Zivilbevölkerung auf den Landwegen zwischen den westdeutschen Besatzungsgebieten und den Westsektoren von B. im Rahmen der alliierten Abkommen 1944/46 nicht getroffen worden. Auf amerikanischer Seite vertrat man die Auffassung, das Recht auf Anwesenheit in B. schließe das Recht des ungehinderten Zugangs ein. III. Bildung von Parteien und Gewerkschaften Die chaotischen Verhältnisse in der zerstörten Stadt verlangten eine Zusammenarbeit aller sich mit Zustimmung der Besatzungsbehörden formierenden politischen Kräfte. Nachdem die sowjetische Militäradministration (SMAD) am 10. 6. 1945 in ihrem Befehl Nr. 2 die Bildung von politischen Parteien und Gewerkschaften zugelassen hatte, entstanden in B. in rascher Folge vier Parteien : Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD). Ihre Berliner Gründer versuchten Verbindung zu Gleichgesinnten in den fünf Ländern der [S. 165]sowjetischen Besatzungszone und — soweit das überhaupt möglich war — auch in das westliche Deutschland zu knüpfen. Die seit Juli 1945 in B. amtierenden westlichen Stadtkommandanten übernahmen zunächst im wesentlichen die von den Sowjets erlassenen Verfügungen. Ein erster ernster Konflikt bei der gemeinsamen Verwaltung Groß-B. entwickelte sich jedoch bereits im Frühjahr 1946, als die KPD, unterstützt von der SMAD, die Verschmelzung ihrer Partei mit [S. 166]der SPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) durchsetzte. Eine Urabstimmung unter den sozialdemokratischen Parteimitgliedern über den Zusammenschluß wurde von der östlichen Besatzungsmacht unterbunden, so daß sie nur in den Westsektoren B. stattfand. Hierbei sprachen sich mehr als vier Fünftel der an der Abstimmung teilnehmenden Sozialdemokraten gegen die Verschmelzung mit der KPD aus, während allerdings eine deutliche Mehrheit (62,1 v.H.) für eine Zusammenarbeit beider Parteien votierte. Auf Beschluß der Vier Mächte wurde neben der SPD auch die SED in allen 4 Sektoren zugelassen. (Die Ost-Berliner Gliederungen der SPD wurden formell erst nach dem Bau der Mauer 1961 aufgelöst, nachdem sie während der vorangegangenen 13 Jahre in ihrer Arbeit weitgehend beschränkt gewesen waren und sich seit 1949 nicht mehr an Wahlen beteiligen konnten.) Bei den Wahlen der Stadt- und Bezirksverordneten in B. am 20. 10. 1946 entschieden sich 48,7 v.H. der Wähler für die SPD. die in allen 4 Sektoren den größten Stimmenanteil gewinnen konnte. Zweitstärkste Partei wurde die CDU mit 22,2 v.H. Die SED erhielt 19,8 v.H., die LDPD 9,3 v.H. der abgegebenen gültigen Stimmen. Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Gesetze bedurften ebenso wie die Verordnungen und Anweisungen des von ihr gewählten Magistrats der — einmütigen — Zustimmung der Vier-Mächte-Kommandantur. IV. Konflikte zwischen der UdSSR und den Westmächten Die sich im Laufe des Jahres 1947 — auch aufgrund weltpolitischer Ereignisse — verschärfenden Konflikte zwischen der Sowjetunion und den Westmächten erschwerten die Zusammenarbeit im Kontrollrat und in der Kommandantur. Die Sowjets blockierten durch ihren Einspruch die Wahl Ernst Reuters (SPD) zum Oberbürgermeister von B. Zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten entbrannte ein heftiger Streit innerhalb des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). Sozialdemokratische und christliche Gewerkschaftler zogen sich aus dem FDGB zurück, dessen Vorstand nach ihrer Überzeugung demokratische Grundregeln verletzte. Sie bildeten schließlich eine unabhängige Gewerkschaftsorganisation (UGO), aus der später der Landesverband B. des DGB hervorging. Der von den Sowjets 1945 eingesetzte Polizeipräsident Paul Markgraf (SED), dem die Stadtverordnetenversammlung im November 1947 mehrheitlich das Mißtrauen aussprach, weigerte sich, Weisungen des Magistrats auszuführen und bevorzugte in seiner Personalpolitik Mitglieder der SED. Nachdem am 18./19. 3. 1948 der „2. Volkskongreß für Einheit und gerechten Frieden“ in Ost-B. einen „Deutschen Volksrat“ berufen hatte, der u.a. eine Verfassung entwerfen sollte, brach am 20. 3. der Kontrollrat auseinander, der sowjetische Vertreter verließ die Sitzung, nachdem ihm von seinen Kollegen Aufschluß über die von den Westmächten und den drei Benelux-Staaten auf der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz erwogenen Pläne für die Bildung eines westdeutschen Staates verweigert worden war. Diese Pläne verstießen nach Ansicht der UdSSR gegen das Potsdamer Abkommen, das in allen Fragen, die „Deutschland als Ganzes“ betrafen, eine gemeinsame Zuständigkeit der Vier Alliierten vorsah. (Der Vorwurf des Vertragsbruches durch Vorbereitung und spätere Durchführung der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, mit dem die Geschäftsgrundlage der gemeinsamen alliierten Oberhoheit über Deutschland durch die Westmächte zerstört worden sei, diente und dient der Sowjetunion als Rechtfertigung für die schrittweise durchgeführte einseitige Aufhebung des alliierten Sonderstatus für Berlin [Ost]. Z.B.: Hauptstadt der Republik [1949], Verteidigungsgesetz [1961], direkte Wahl der Volkskammerabgeordneten [1979].) Im Juni 1948 zog sich die Sowjetunion auch aus der Kommandantur zurück. V. Blockade Berlins Nachdem am 18. 6. 1948 — wegen des Fehlens eines sowjetischen Vertreters im Kontrollrat — einseitig eine Währungsreform für die Westzonen verkündet worden war, führten auch die Sowjets — mit Wirkung vom 24. Juni — in ihrer Zone eine solche Reform durch (Währung/Währungspolitik). Sie verlangten, daß die DM-Ost als einziges gesetzliches Zahlungsmittel auch in allen 4 Sektoren von B. eingeführt werden sollte. Nachdem bereits seit der Jahreswende 1947/48 die Behinderungen des zivilen Personen- und Güterverkehrs zwischen B. (West) und dem westlichen Besatzungsgebiet zugenommen hatten, nahm die UdSSR die Ablehnung dieses Vorstoßes durch die Westmächte zum Anlaß, sämtliche Land- (am 19. 6.) und Wasserwege (am 8. 7.) von und nach B. (West) zu blockieren. Die weiterreichenden politischen Ziele dieser Maßnahme verdeutlicht ein Hinweis des damaligen Oberbefehlshabers der sowjetischen Truppen in Deutschland. Marschall Sokolowski, den er am 3. 7. 1948 bei einem Treffen mit den westlichen Militärgouverneuren äußerte: die „technischen Schwierigkeiten“ auf den Zugangswegen würden solange anhalten, bis der Westen seine Vorbereitungen für die Gründung eines westdeutschen Staates eingestellt habe. Um eine militärische Auseinandersetzung zu vermeiden, entschlossen sich die Westmächte, B. (West) auf dem Luftwege zu versorgen. Während der folgenden elfmonatigen Blockade B. (West) wurden im Rahmen dieser Luftbrücke in annähernd [S. 167]200.000 Flügen rd. 1,44 Mill.~t Güter — vor allem Kohle und Lebensmittel — nach B. transportiert. Ab 24. 6. 1948 galten in den Westsektoren zunächst beide Währungen als gültiges Zahlungsmittel, während im Ostsektor Besitz und Verwendung der DM-West bestraft wurden. Expertengespräche — auf der Ebene der Vier Mächte und schließlich auch im Rahmen der Vereinten Nationen — führten zu keiner Einigung in der Währungsfrage. Die erfolgreiche Abwehr der Blockade ist auch auf psychologische Ursachen zurückzuführen: es gelang den führenden Repräsentanten der nichtkommunistischen Parteien — vor allem Ernst Reuter —, die Bevölkerung in der blockierten Stadt zu einer mutigen und entschlossenen Haltung gegenüber den östlichen Pressionen zu ermuntern. Diese Haltung fand weltweite Beachtung und Anerkennung, so daß auch — im Gegensatz zu den eigentlichen Interessen der Sowjetunion — das Verhältnis zwischen der Bevölkerung in B. (West) und den westlichen Besatzungsmächten immer enger und freundschaftlicher wurde. Auf der anderen Seite machten trotz spürbarer Versorgungsmängel nicht mehr als 5 v.H. der West-Berliner von der durch die UdSSR eröffneten Möglichkeit Gebrauch, sich im Ostsektor als Käufer von Lebensmitteln registrieren zu lassen. Während der Blockadezeit, am 6. 9. 1948, zerbrach schließlich auch die gemeinsame Verwaltung B.: die in dem im sowjetischen Sektor gelegenen Stadthaus tagende, ordnungsgemäße Stadtverordnetenversammlung mußte an diesem Tag wegen des gewaltsamen Eindringens kommunistischer Demonstranten abgebrochen werden. Die Mehrheit der Versammlung — mit Ausnahme der SED-Fraktion — beschloß, weitere Sitzungen in B. (West) abzuhalten. In den acht Bezirksverwaltungen von B. (Ost) setzte daraufhin eine rigorose personelle „Säuberung“ ein. Am 30. 11. 1948 trat unter dem Vorsitz des stellvertretenden Stadtverordnetenvorstehers Ottmar Geschke (SED) in B. (Ost) eine mehr als 1600 Teilnehmer zählende Versammlung zusammen, der neben den 23 gewählten SED-Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung Delegierte des Demokratischen Blocks (Nationale Front der DDR) von B. (Ost), der Betriebe und verschiedener, mit der SED verbündeter Massenorganisationen angehörten. Diese Versammlung erklärte den Magistrat von Groß-B. für abgesetzt und wählte einen neuen „provisorischen demokratischen Magistrat“ mit Friedrich Eben (SED) als Oberbürgermeister an der Spitze. Diese auf B. (Ost) beschränkte Stadtverwaltung wurde von den Sowjets anerkannt. Die nach der vorläufigen Verfassung für ganz B. vorgeschriebenen Wahlen konnten am 5. 12. 1948 nur in den Westsektoren abgehalten werden. Die auch in den Westsektoren weiterexistierende SED rief zum Wahlboykott auf — dennoch beteiligten sich 86,3 v.H. der Wahlberechtigten an der Abstimmung, bei der 64,5 v.H. sich für die SPD, 19,4 v.H. für die CDU und 16,1 v.H. für die LDPD entschieden. Nach dieser Wahl übernahm Ernst Reuter (SPD) das Amt des Oberbürgermeisters von B., ohne seine verfassungsmäßigen Funktionen im Ostsektor noch wahrnehmen zu können. Die drei Westmächte setzten — ohne sowjetische Beteiligung — ihre Zusammenarbeit in der alliierten Kommandantur fort. VI. Beendigung der Blockade Nach erfolglosen Vier-Mächte-Verhandlungen in B., Moskau und vor den Vereinten Nationen kam es im Frühjahr 1949 zu sowjetisch-amerikanischen Gesprächen, die schließlich zum sog. Jessup-Malik-Abkommen führten, das am 4. 5. 1949 veröffentlicht wurde: Blockade und Gegenblockade (insbesondere Beschränkungen im Personen- und Güterverkehr zwischen der SBZ und den Westzonen) der Westmächte wurden am 12. 5. 1949 aufgehoben und eine erneute Außenministerkonferenz zum 23. 5. 1949 nach Paris einberufen. Diese Konferenz bestätigte das Jessup-Malik-Abkommen. Ergänzend dazu wurde im Kommuniqué festgestellt, daß die Besatzungsmächte für ihre Zonen die Verpflichtung („obligation“) übernehmen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um „das normale Funktionieren und einen normalen Gebrauch der Schienen-, Wasser- und Straßenverbindungen für den Personen- und Güterverkehr sowie der Post-, Telefon- und Telegraphenverbindungen“ sicherzustellen. Die Besatzungsbehörden vereinbarten, „deutsche Sachverständige und geeignete deutsche Organisationen“ heranzuziehen. Die im November 1948 vollzogene Spaltung der Stadtverwaltung konnte jedoch auch nach der Beendigung der Blockade nicht mehr rückgängig gemacht werden. VII. Stellung Berlins zur Bundesrepublik Deutschland und zur DDR Der Parlamentarische Rat in Bonn hatte in seiner konstituierenden Sitzung am 1. 9. 1948 beschlossen, 5 Abgesandte aus B. mit beratender Stimme an seinen Arbeiten teilnehmen zu lassen. Das von diesem Rat erarbeitete Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bezeichnete in seinem Artikel 23 Groß-B. als eines der 12 zu dessen Geltungsbereich gehörenden Länder. Dieser Bestimmung widersprachen am 22. 4. 1949 die 3 westlichen Militärgouverneure. In ihrem formellen Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz präzisierten sie am 12. 5. 1949 diesen Vorbehalt, in dem sie erklärten, B. könne „keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden“, es dürfe „jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaft benennen“. [S. 168]Die am 1. 9. 1950 verkündete Verfassung von B. formuliert in Artikel 1: „1. Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt. 2. Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. 3. Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik sind für Berlin bindend.“ In ihrem Genehmigungsschreiben zur Verfassung von B. vom 29. 8. 1950 erklärten die westlichen Alliierten den 2. und 3. Absatz dieses Artikels 1 für „zurückgestellt“. B. werde „während der Übergangsperioden keine der Eigenschaften eines zwölften Landes“ der Bundesrepublik Deutschland haben; Bestimmungen eines Bundesgesetzes können in B. erst Anwendung finden, „nachdem seitens des Abgeordnetenhauses darüber abgestimmt wurde und dieselben als Berliner Gesetze verabschiedet worden sind“. Die am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzte Verfassung der DDR bezeichnet hingegen in ihrem Artikel 2 B. als „Hauptstadt der Republik“. Die Bevölkerung des Ostsektors war aufgefordert worden, sich am 15. 5. 1949 an der Wahl zum Dritten Deutschen Volkskongreß zu beteiligen. Nachdem die im Juli 1945 auf Weisung der SMAD gebildeten Zentralverwaltungen für die Länder der SBZ ihren Sitz in B. (Ost) genommen hatten, und nachdem dort im Juni 1947 die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) entstanden war, die den Kern des späteren Regierungsapparates der DDR darstellte, war B. (Ost) seit dem 7. 10. 1949 der Sitz aller wichtigen Ministerien, Behörden und Ämter der DDR. Dennoch nahm auch die östliche Seite zunächst Rücksicht auf den Vier-Mächte-Status der Stadt: die Vertreter des Ostteils der Stadt in der provisorischen Volkskammer und in der provisorischen Länderkammer der DDR hatten kein volles Stimmrecht. DDR-Gesetze galten in B. (Ost) nicht automatisch, sondern erst nach Zustimmung des Magistrats. Die ersten Volkskammer-Wahlen am 15. 10. 1950 blieben — wie die späteren Wahlen zur obersten Volksvertretung der DDR bis 1979 — auf die Länder (ab 1952 Bezirke der DDR) beschränkt. In den 50er Jahren bestanden noch vielfältige Verbindungen zwischen den beiden Teilen der gespaltenen Stadt. Die Grenzen — einschl. der Grenze zwischen B. (West) und der DDR — waren offen. Offizielle Kontakte zu dem nach westlicher Überzeugung nicht durch ein demokratisches Votum der Bevölkerung legitimierten Magistrat in B. (Ost) lehnten der Senat von B. (West) und die im Westteil vertretenen nichtkommunistischen Parteien jedoch ab. Schon damals kam es wiederholt zu Zwischenfällen und angespannten Situationen — so während des Pfingsttreffens der Freien Deutschen Jugend (FDJ) 1950, während der in B. (Ost) stattfindenden Weltjugendfestspiele 1951 (Festival), bei der Besetzung des Westteils von Staaken im Februar 1951 und bei der nach 5 Tagen wieder rückgängig gemachten Besetzung der Exklave Steinstücken durch Volkspolizei im Oktober 1951. Seit dem 1. 9. 1951 erhoben die Behörden der DDR Straßenbenutzungsgebühren für alle Fahrten von zivilen Fahrzeugen auf den Zugangswegen von und nach B. (West). Am Tage der Unterzeichnung des Deutschlandvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmächten, dem 26. 5. 1952 (Beendigung des Besatzungsregimes, Gewährung voller staatlicher Souveränität für die Bundesrepublik Deutschland — in Kraft getreten 1955), ordnete der Ministerrat der DDR die Errichtung eines Kontroll- und Sperrgürtels zwischen B. (West) und der DDR, die Schließung der aus den Westsektoren in die DDR-Bezirke führenden Straßenübergänge, soweit sie nicht dem Interzonenverkehr dienten, und die Unterbrechung der Telefonverbindungen innerhalb der gespaltenen Stadt an. (Über gleichzeitige Sperrmaßnahmen an der innerdeutschen ➝Grenze zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland: Deutschlandpolitik der SED.) West-Berlinern wurden Reisen in das Gebiet der DDR — außerhalb B. (Ost) — nur noch in Ausnahmefällen aufgrund von Sondergenehmigungen gestattet. Im Januar 1953 wurde der über die Sektorengrenzen führende Straßenbahn- und Autobus-Durchgangsverkehr auf Weisung der Behörden von B. (Ost) unterbrochen. Lediglich S- und U-Bahnlinien verbanden weiterhin beide Teile der Stadt. Während des Juni-Aufstandes 1953 wurde die Sektorengrenze von sowjetischen Soldaten und Volkspolizisten zeitweilig hermetisch abgeriegelt. Auf der anderen Seite führte die im Frühjahr 1949 von den Westalliierten getroffene Entscheidung, die DM-West als einziges gesetzliches Zahlungsmittel in B. (West) zuzulassen, zu engen sozialen und wirtschaftlichen Verflechtungen mit dem Bundesgebiet. Das 3. Überleitungsgesetz vom 4. 1. 1952 regelte die Stellung B. im Finanzsystem des Bundes. Der Bund gewährte B. eine Bundeshilfe in Gestalt von Zuschuß und Darlehen „zur Deckung eines auf andere Weise nicht auszugleichenden Haushaltsfehlbedarfs“. Um die vorgesehene künftige Hauptstadtfunktion B. zu unterstreichen und zugleich angesichts der Anfang der 50er Jahre noch relativ hohen Arbeitslosenzahl weitere Arbeitsplätze zu schaffen, nahmen zahlreiche Bundesbehörden ihren Sitz in B. 1952 erließen die westlichen Alliierten Verfügungen, unter welchen Voraussetzungen B. in internationale Verträge der Bundesrepublik einbezogen werden sollte. Der im Mai 1955 in Kraft getretene Deutschlandvertrag bestätigte im Artikel 2, daß die Westmächte die „bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes“ aufrechterhielten. Auch die Sowjetunion unterstrich in ihrem am 20. 9. 1955 mit der DDR abgeschlosse[S. 169]nen Vertrag die weitere Geltung ihrer Verpflichtungen „gemäß den bestehenden internationalen Abkommen, die Deutschland als Ganzes betreffen“. In einem den Vertrag ergänzenden Briefwechsel stellten beide Seiten fest, daß die DDR zwar die Bewachung und Kontrolle „am Außenring von Groß-Berlin, in Berlin sowie auf den in der DDR liegenden Verbindungswegen zwischen der Deutschen Bundesrepublik und West-Berlin“ ausüben, daß aber die Kontrolle des Verkehrs der westlichen Garnisonen auf den Zugangswegen weiterhin der UdSSR obliegen sollte. Bis in die zweite Hälfte der 50er Jahre nahmen die UdSSR und die DDR die Bemühungen, B. (West) enger mit der Bundesrepublik zu verbinden, relativ gelassen hin. (Gegen die Abhaltung der Bundesversammlung 1954 in B. [West] erhob die östliche Seite keinen Einspruch. Die Presse der SED nahm die Wahl des Bundespräsidenten sogar zum Anlaß, den Wahlmännern einen Besuch im Ostsektor anzuraten.) UdSSR und DDR ergriffen eine Reihe von Maßnahmen, durch die der Status von B. (Ost) faktisch weitgehend dem der 14 DDR-Bezirke gleichgestellt wurde; dennoch blieben wichtige Elemente des Viermächte-Status der Stadt auch in ihrem Ostteil wirksam. VIII. Berlin-Ultimatum der UdSSR Eine neue B.-Krise kündigte sich 1958 an: nachdem der sowjetische Parteisekretär N. Chruschtschow in einer Rede am 10. 11. 1958 eine Beendigung des „Besatzungsregimes in Berlin“ verlangt und die Übertragung der von den Sowjets wahrgenommenen Funktionen auf die Organe der DDR angekündigt hatte, bezeichnete die UdSSR gegenüber den Westmächten die Londoner Vereinbarungen über die Besetzung und Kontrolle Deutschlands als nicht mehr in Kraft befindlich und forderte eine grundlegende Veränderung der B.-Situation. Der Westteil der Stadt müsse in eine „selbständige politische Einheit — in eine Freie Stadt“ umgewandelt werden, „in deren Leben sich kein Staat, auch keiner der beiden bestehenden deutschen Staaten, einmischen dürfe“. Die Sowjetunion setzte den Westmächten eine Frist von 6 Monaten, innerhalb der die von ihr verlangte Regelung vereinbart werden sollte. Andernfalls drohte sie eine entsprechende Separatvereinbarung mit der DDR an. Dieser sowjetische Vorstoß stand in engem Zusammenhang mit der am 10. 1. 1959 erhobenen Forderung an die Westmächte, mit beiden deutschen Staaten getrennte Friedensverträge abzuschließen. So war das Berlin-Ultimatum in erster Linie darauf gerichtet, eine Anerkennung der DDR durch die westliche Staatengemeinschaft zu erzwingen und zugleich Rüstungsbeschränkungen für die Bundesrepublik Deutschland — insbesondere ihren Verzicht auf Verfügungsmacht über Atomwaffen — vertraglich zu verankern. Die Westmächte lehnten jedoch die sowjetischen Forderungen ab und bekräftigten ihre Garantien für den Westteil der Stadt (Anwesenheit der westalliierten Garnisonen, Sicherung der Zugangswege und der Lebensfähigkeit von B. [West]). Zur Beilegung dieses Konflikts verhandelten die Vier Mächte im Sommer 1959 — erstmals unter Beteiligung zweier Beraterdelegationen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR — in Genf über das B.- und Deutschlandproblem, ohne jedoch einen Kompromiß zu erzielen. In der Folgezeit erneuerte die Sowjetunion mehrfach ihre Forderung nach Umwandlung von B. (West) in eine „entmilitarisierte Freie Stadt“, wobei sie den Abschluß eines separaten Friedensvertrages für den Fall androhte, daß die Westmächte sich nicht zu einer einvernehmlichen friedensvertraglichen Regelung mit zwei deutschen Staaten bereit fänden. Nach dem Scheitern der Pariser Gipfelkonferenz im Mai 1960 verschärfte sich die Situation erneut. Am 8. September führten die DDR-Behörden einen Passierscheinzwang für westdeutsche Besucher in B. (Ost) ein. IX. Bau der Mauer Aufgrund des ständig anwachsenden Stroms von Flüchtlingen aus der DDR über die noch offene Grenze in B. wurden in der Nacht vom 12. zum 13. 8. 1961 die Grenzen in und um B. vollständig abgeriegelt. Jegliche Form der Kommunikation zwischen dem Ostteil der Stadt und den Westsektoren wurde unterbunden. Die Westmächte protestierten zwar gegen die Errichtung der Sperren, sahen jedoch ihre eigenen Garantieverpflichtungen für B. (West) nicht berührt und nahmen die veränderte Lage schließlich hin. Die Bewegungsfreiheit ihrer Militärpersonen in B. (Ost) wurde zwar eingeschränkt, aber nicht grundsätzlich angetastet. Ende 1963 ermöglichte das erste Passierscheinabkommen, das von einem Unterhändler des Senats und einem Vertreter der DDR-Regierung ausgehandelt worden war, einem Teil der West-Berliner wieder, wenn auch nur befristet, den Zutritt zum Ostteil ihrer Stadt. Die Passierscheinregelung konnte in den folgenden Jahren dreimal erneuert werden. 1966 aber scheiterten die Bemühungen um ein neues Abkommen, nachdem die DDR ihre Ansprüche erhöht und auf formellen Verhandlungen mit dem Senat bestanden hatte. Lediglich die Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (Härtestelle) konnte ihre Tätigkeit — ohne vertragliche Absprache — fortsetzen. Von der DDR und der Sowjetunion wurde B. (West) in dieser Zeit als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet. Nachdem die östliche B.-Politik bisher vor allem darauf gerichtet gewesen war, die Position der drei Westmächte in B. abzubauen oder einzuschränken, richtete sich der Hauptstoß der Sowjetunion und der DDR in der zweiten Hälfte [S. 170]der 60er Jahre gegen die Bindungen zwischen B. (West) und der Bundesrepublik Deutschland. Soweit auf den Viermächte-Status der Stadt Bezug genommen wurde, geschah das in der Weise, als ob lediglich der westliche Teil der Stadt diesem Status unterworfen sei. Proteste der DDR gegen die Anwesenheit des Bundespräsidenten, gegen Sitzungen von Bundestags- und Bundesratsausschüssen, gegen Parteitage westdeutscher Parteien in B. (West) waren wiederholt mit Behinderungen auf den Zugangswegen verknüpft. Im April 1965 begleiteten demonstrative Tiefflüge von östlichen Flugzeugen über B. (West) eine Plenarsitzung des Bundestages in der Kongreßhalle. Im März 1968 verhängte die DDR ein Ein- und Durchreiseverbot gegen Mitglieder der NPD, am 13. April gegen Minister und leitende Beamte der Bundesregierung. Am 11. 6. 1968 wurde schließlich auf den Zugangswegen ein Paß- und Visumzwang eingeführt. Am 1. 12. 1967 behauptete W. Ulbricht vor der Volkskammer der DDR, B. (West) liege „auf dem Territorium der DDR“ und gehöre „rechtlich zu ihr, sei aber zur Zeit noch einem Besatzungsregime unterworfen“; die DDR werde sich dafür einsetzen, daß „Schritt um Schritt auch die letzten Überreste des II. Weltkrieges beseitigt werden“. Im März 1969 nahm die DDR die Einberufung der Bundesversammlung nach B. (West) erneut zum Anlaß für erhebliche Behinderungen des Verkehrs auf den Zugangswegen. X. Viermächte-Abkommen Kurze Zeit zuvor hatte der amerikanische Präsident Nixon bei einem Besuch in B. erklärt, die Situation sei nicht zufriedenstellend, alle Beteiligten seien zum Handeln aufgerufen. Die Sowjetunion griff diese — von Bundesaußenminister Willy Brandt auf der Washingtoner NATO-Konferenz im April nachhaltig unterstützte — Anregung auf: Am 10. 7. 1969 unterstrich der sowjetische Außenminister Gromyko vor dem Obersten Sowjet, daß seine Regierung zu einem Meinungsaustausch mit den ehemaligen Kriegsalliierten bereit sei, um künftig „Komplikationen“ um B. (West) zu verhüten. Am 26. 3. 1970 trafen die Botschafter der Vier Mächte zu ihrem ersten Gespräch im Gebäude des Alliierten Kontrollrats in B. (West) zusammen. Ihre Verhandlungen, die sowohl in engen Konsultationen zwischen den 3 Westmächten und der Bundesrepublik als auch in ständigen Kontakten zwischen der UdSSR und der DDR vorbereitet wurden, führten schließlich am 3. 9. 1971 zu dem Viermächte-Abkommen, das am 3. 6. 1972 von den Außenministern unterzeichnet und in Kraft gesetzt wurde. (Die englische Bezeichnung „Quadripartite Agreement“ wird in der Bundesrepublik mit „Viermächte-Abkommen“, in der DDR mit „Vierseitiges Abkommen“ übersetzt.) Der Erfolg der Botschaftergespräche über B. war erst durch den Abschluß der Verträge von Moskau und Warschau 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR sowie Polen ermöglicht worden. In der Präambel ihres Abkommens stellten die Vier Mächte fest, daß sie auf der Grundlage ihrer bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten, „die nicht berührt werden“, unter „Berücksichtigung der bestehenden Lage in dem betreffenden Gebiet“ und „unbeschadet ihrer Rechtspositionen“ zu „praktischen Verbesserungen der Lage“ beizutragen wünschten. Sie klammerten also unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten über Grundsatzfragen aus und suchten „praktische“ Regelungen im Hinblick auf 3 Komplexe: Zugang, Zutritt und Zuordnung (die „drei Z“). Ausgehend von einem Abschnitt „Allgemeine Bestimmungen“ (Verzicht auf Androhung und Anwendung von Gewalt, friedliche Streitschlichtung, Respektierung der individuellen und gemeinsamen Rechte und Verantwortlichkeiten der 4 Regierungen, Bereitschaft, die Lage, die sich „in diesem Gebiet entwickelt hat“, nicht „einseitig“ zu verändern) legten die Mächte „Bestimmungen, die die Westsektoren Berlins betreffen“, fest. Hinsichtlich des seit fast einem Vierteljahrhundert umstrittenen Problems des Zugangs zu Lande und zu Wasser erklärte die Sowjetunion, daß „der Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen durch das Territorium der Deutschen Demokratischen Republik ohne Behinderungen sein wird, daß dieser Verkehr erleichtert werden wird, damit er in der einfachsten und schnellsten Weise vor sich geht und daß er Begünstigungen erfahren wird“. Im einzelnen wurde diese grundlegende Zusicherung durch den am 17. 12. 1971 von den Staatssekretären Bahr (Bundesrepublik Deutschland) und Kohl (DDR) in Bonn unterzeichneten Transitvertrag präzisiert. Hinsichtlich des seit vielen Jahren unterbrochenen Zutritts der West-Berliner zum Ostteil B. und zu den DDR-Bezirken gab die Sowjetunion die Zusicherung, „daß die Kommunikationen zwischen den Westsektoren Berlins und Gebieten, die an diese Sektoren grenzen, sowie denjenigen Gebieten der Deutschen Demokratischen Republik, die nicht an diese Sektoren grenzen, verbessert werden“ und daß Personen mit ständigem Wohnsitz in den Westsektoren B. aus „humanitären, familiären, religiösen, kulturellen oder kommerziellen Gründen oder als Touristen“ in diese Gebiete reisen und sie besuchen könnten. Mit der Formulierung „Gebiete, die an diese Sektoren grenzen“ war B. (Ost) gemeint — die Westmächte wünschten eine ausdrückliche Bezeichnung der Hauptstadtfunktion von B. (Ost) zu vermeiden. Der Kreis derer, denen das Abkommen den [S. 171]Zutritt zum umliegenden Gebiet öffnete, ging — personell, zeitlich und räumlich — weit über diejenigen hinaus, die in den Jahren von 1963 bis 1966 von den Passierscheinabkommen Gebrauch machen konnten, er erfaßte jetzt alle West-Berliner ohne Einschränkungen. Im einzelnen wurde diese Zutrittsregelung in Verhandlungen zwischen dem Senat von B. und der Regierung der DDR präzisiert, die am 20. 12. 1971 mit einer von Senatsdirektor Ulrich Müller und DDR-Staatssekretär Günter Kohrt unterzeichneten Vereinbarung über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs beendet wurden. Ebenfalls am 20. 12. 1971 trafen Senat und DDR-Regierung eine Vereinbarung über die Regelung der Frage von Enklaven durch Gebietstausch — sie gestattete es dem Senat von B., den Ortsteil Steinstücken durch eine neue, von der DDR nicht mehr kontrollierte Straße fest mit dem Bezirk Zehlendorf zu verbinden. Zu den schwierigsten Problemen, mit denen sich die Botschafter der 4 Alliierten während ihrer anderthalbjährigen Verhandlungen beschäftigen mußten, [S. 172]gehörte die Zuordnung B. (West) zur Bundesrepublik Deutschland, also der gesamte Komplex der in mehr als 2 Jahrzehnten gewachsenen Bindungen wirtschaftlicher, finanzieller, sozialer, juristischer und kultureller Art. Die 3 Westmächte erklärten in dem Abkommen vom 3. 9. 1971, daß „die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt“ würden, wobei sie berücksichtigten, daß „diese Sektoren so wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland“ seien und „auch weiterhin nicht von ihr regiert“ würden. Diese Erklärung wurde in einer Mitteilung der 3 Westmächte an die UdSSR in Anlage II des Abkommens näher erläutert. In einem Brief an Bundeskanzler Brandt stellten die Botschafter der 3 Westmächte in Ergänzung zu Anlage II erläuternd fest, daß Repräsentanten und Organe der Bundesrepublik Deutschland keine „unmittelbare Staatsgewalt über die Westsektoren Berlins“ ausüben könnten, daß keine Sitzungen der Bundesversammlung, des Bundestages und des Bundesrates in B. (West) stattfinden dürften, daß aber auch künftig „einzelne Ausschüsse des Bundestages und des Bundesrates … im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen“ im Westteil der Stadt tagen könnten: „Im Falle der Fraktionen werden Sitzungen nicht gleichzeitig abgehalten werden.“ Westmächte und Bundesregierung ließen sich dabei von der Ansicht leiten, daß ein Verzicht auf demonstrative Bundespräsenz möglich sei, nachdem die UdSSR sich zur Hinnahme der substantiellen Bundespräsenz in Gestalt der zahlreichen in B. (West) seit langem bestehenden Bundesbehörden bereitgefunden hatte. In einer Anlage zum Viermächte-Abkommen bestätigte die Sowjetunion, sie habe — „unter der Voraussetzung, daß Angelegenheiten der Sicherheit und des Status nicht berührt werden“ — ihrerseits keine Einwände gegen eine „konsularische Betreuung für Personen mit ständigem Wohnsitz in den Westsektoren Berlins“ durch die Bundesrepublik. Die Sowjetunion stimmte der Ausdehnung der von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge und Abmachungen auf B. (West) „in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren“ zu. In der Praxis macht jedoch die UdSSR die Einbeziehung von B. (West) in völkerrechtliche Verträge der Bundesrepublik von der Aufnahme der sog. „Frank-Falin-Formel“ abhängig. Diese Formel, die anläßlich der Unterzeichnung eines westdeutsch-sowjetischen Handelsvertrages im Juli 1972 erstmals angewandt worden war und den Namen der damaligen Chefunterhändler trägt, enthält im Gegensatz zur bis dahin gebräuchlichen, einfachen B.-Klausel den ausdrücklichen Hinweis, daß das jeweilige Abkommen „entsprechend dem Vier-Mächte-Abkommen vom 3. September 1971 … in Übereinstimmung mit dem festgelegten Verfahren auf B. (West) ausgedehnt“ wird. Eine Zustimmungsautomatik seitens der UdSSR ist freilich auch bei Übernahme dieser Formel nicht gegeben. Die UdSSR akzeptierte schließlich auch die Vertretung der Interessen von B. (West) in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen durch die Bundesrepublik Deutschland. Die Westmächte stimmten der Errichtung eines sowjetischen Generalkonsulats in B. (West) zu. Geklärt wurde schließlich auch, unter welchen Voraussetzungen West-Berliner Reisende sich in der Sowjetunion durch Pässe der Bundesrepublik Deutschland ausweisen könnten. (Die DDR hatte im September 1960 die Ausgabe von Pässen der Bundesrepublik Deutschland an Einwohner von B. [West] als „rechtswidrig“ bezeichnet und die Anerkennung dieser Personaldokumente verweigert.) XI. Entwicklung nach dem Viermächte-Abkommen Seit der Unterzeichnung des Viermächte-Abkommens und seiner unmittelbar daran anschließenden Inkraftsetzung am 3. 6. 1972 hat sich die Lage in und um B. (West) deutlich verbessert, obwohl nicht zu übersehen ist, daß die Verhandlungsergebnisse in Ost und West z. T. unterschiedlich interpretiert werden. Indessen waren die auftretenden Meinungsverschiedenheiten in der B.-Frage bisher nicht so schwerwiegend, daß der im Viermächte-Abkommen vorgesehene Konsultationsmechanismus in Gang gesetzt werden mußte. Der Senat von B., der seit 1973 dem Abgeordnetenhaus jährlich einen Bericht über die Durchführung des Viermächte-Abkommens erstattet, stellte im elften dieser Berichte vom August 1983 fest, daß seit dem Inkrafttreten des Abkommens die äußere Lage B. ruhig ist: „Berlin war seither weder Ausgangspunkt noch Ziel von Spannungen zwischen den beiden Machtblöcken, die sich hier berühren.“ Auch die Verschärfung der weltpolitischen Lage habe die Situation in und um B. nicht nachhaltig beeinträchtigt: „Die mit dem Viermächte-Abkommen gefundene und praktizierte Regelung ist ein Beispiel für konzertiertes westliches Zusammenarbeiten und für Interessenausgleich im Ost-West-Bereich, das nachhaltig weiterentwickelt und den Berlinern Erleichterungen und Verbesserungen gebracht hat, die für die Lebensfähigkeit der Stadt von großer Bedeutung sind und fortwirken“ (Drucksache 9/1247, S. 3). Während die Westmächte ebenso wie die Bundesregierung und der Senat davon ausgehen, daß das Abkommen dem Fortbestand des Viermächte-Status von ganz B. Rechnung trägt und sich auf ganz B. bezieht, behaupten die Sowjetunion und die DDR, das Abkommen beziehe sich lediglich auf B. (West), weil „Berlin als Hauptstadt der DDR überhaupt [S. 173]nicht Gegenstand der Verhandlungen zwischen den vier Mächten war“ — so E. Honecker in seinem Interview mit der „Saarbrücker Zeitung“ im Juli 1978. Darin betonte er gleichzeitig, das Abkommen habe sich „in der Praxis bewährt“, und „keine Seite sollte es auf seine Belastbarkeit testen“, es gehe darum, seine Bestimmungen „strikt einzuhalten und voll anzuwenden“ (ND 7. 7. 1978). Die Formel von der „strikten Einhaltung und vollen Anwendung“ des Viermächte-Abkommens war im Mai 1973 von Bundeskanzler W. Brandt und dem Generalsekretär der sowjetischen KP, L. Breschnew, bei dessen erstem Besuch in Bonn vereinbart worden. Sie ist in der Folgezeit in zahlreichen Reden und Kommuniqués von Politikern, Diplomaten und Publizisten der beteiligten Länder verwendet worden (so auch während der späteren Besuche von L. Breschnew in Bonn 1978 und 1981). Jedoch bestehen über den Inhalt dieser Formel zwischen den westlichen Alliierten und der Bundesregierung einerseits und der UdSSR und der DDR andererseits Meinungsverschiedenheiten fort. Die Sowjets fordern zwar immer wieder die „strikte Einhaltung“ insbesondere jener Bestimmung, daß die Westsektoren von B. „wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind“, haben jedoch vielfach der praktischen Verwirklichung der „vollen Anwendung“ des Abkommens im Hinblick auf die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen von B. (West) an die Bundesrepublik politischen und propagandistischen Widerstand entgegengesetzt. Die UdSSR und die DDR protestierten wiederholt gegen die Anwesenheit von führenden Politikern der Bundesrepublik in B. (West), gegen Tagungen von Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente, von Parlamentsausschüssen und Ministerkonferenzen, einschließlich der Ministerpräsidenten-Konferenzen der Länder. Sie erhoben scharfe Einwände gegen die Errichtung des Bundesumweltamtes in B. (West) im Jahre 1974 sowie gegen die Tätigkeit von schon seit langem in der Stadt anwesenden Bundeseinrichtungen. In der zweiten Hälfte der 70er Jahre wandte sich die UdSSR mit wachsendem Nachdruck gegen die Einbindung von B. (West) in die Europäische Gemeinschaft. Die 3 Westmächte betonten dagegen, daß die Entsendung von West-Berliner Abgeordneten in das Europäische Parlament den Status B. nicht verändere. Zwar hat die Bundesrepublik seit 1972 mit Ländern des Warschauer Paktes zahlreiche Abkommen schließen können, in die B. (West) ausdrücklich einbezogen worden ist. Jedoch kamen wegen Meinungsverschiedenheiten über eine B.-Klausel 3 deutsch-sowjetische Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, Rechtshilfe und kulturellen Austausch bisher nicht zustande. Ohne wesentliche Schwierigkeiten gestaltete sich die konsularische Betreuung von West-Berlinern durch diplomatische Missionen der Bundesrepublik Deutschland in osteuropäischen Ländern. Diese Staaten lehnen allerdings die konsularische Betreuung juristischer Personen aus B. (West) nach wie vor ab. Daß die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in B. (Ost) die Interessen von B. (West) „in Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen“ vertritt, ist unumstritten. Die Stadt wurde auch in die zwischen beiden deutschen Staaten bisher abgeschlossenen, den Grundlagenvertrag ergänzenden Folgeverträge über die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr und das Post- und Fernmeldewesen einbezogen. Weit mehr als vor dem Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens im Jahr 1972 beteiligten sich Staaten des Warschauer Paktes an internationalen Kongressen, Tagungen, Festspielen, Ausstellungen und Messen in B. (West). Bei derartigen Veranstaltungen in osteuropäischen Ländern sind jedoch mehrfach Bestrebungen erkennbar geworden, Teilnehmer aus B. (West) von denen aus der Bundesrepublik protokollarisch zu unterscheiden. In ihrem Freundschafts- und Beistandsvertrag vom 7. 10. 1975 kündigten die UdSSR und die DDR an, sie würden „ihre Verbindungen zu Westberlin ausgehend davon unterhalten und entwickeln, daß es kein Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland ist und auch weiterhin nicht von ihr regiert wird“ (GBl. II, 1975, S. 239). Die ständige Wiederholung dieser Formel, die auch in andere bilaterale Verträge der DDR mit osteuropäischen Ländern Eingang fand, war darauf gerichtet, die Aussagen der 3 Westmächte über den Charakter der Bindungen zwischen B. (West) und der Bundesrepublik Deutschland zu relativieren. Ungeachtet dieser Meinungsverschiedenheiten bewährte sich das Viermächte-Abkommen jedoch vor allem im Transitverkehr und bei den Besuchen von West-Berlinern in B. (Ost) und in der DDR. XII. Der Transitverkehr 1972--1982 Die Zahl der von und nach B. (West) beförderten Personen war 1983 mit 23,58 Mill. fast fünfmal so groß wie 1957 (4,9 Mill.) und doppelt so groß wie 1968 (11,6 Mill.). Im Jahre 1983 benutzten 16,61 Mill. Reisende die Transit-Autobahnen, 3,52 Mill. die Eisenbahnverbindungen. 3,45 Mill. Reisende sind im Luftverkehr von und nach B. (West) — über die Flughäfen Tegel und Tempelhof — gezählt worden (0,35 Mill. reisten über den DDR-Flughafen Schönefeld). Im Transitverkehr auf den Landwegen wurden im Jahre 1982 99 Personen festgenommen (1981 waren es 71) — davon 32 wegen des Vorwurfs der Fluchthilfe und 48 wegen schwerer Verkehrsdelikte. Über den [S. 174]Grund der Festnahme ist die Bundesregierung von den zuständigen Organen der DDR vertragsgemäß, wenn auch gelegentlich spät unterrichtet worden. 1982 machte die DDR in 97 Fällen von der im Art. 16 des Transitabkommens vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, Personen wegen eines Mißbrauchs des Abkommens zurückzuweisen. Verdachtskontrollen, deren Zahl Ende 1977 und zu Beginn des Jahres 1982 zeitweilig auffallend gesteigert worden war, betrafen 1982 etwa 600 Reisende, die solche Kontrollen den Behörden des Bundes zur Kenntnis brachten (1981 ca. 300 Kontrollen). Im Jahresdurchschnitt 1982 mußte sich — den vorliegenden Meldungen zufolge — nur einer von jeweils 27.400 Transitreisenden im Straßenverkehr einer unbegründeten Verdachtskontrolle unterziehen — unbegründet deshalb, weil sich der von den Grenzorganen der DDR geäußerte Verdacht eines Mißbrauchs der Transitwege bei der Durchsuchung nicht bestätigte. Im Zusammenhang mit den die Erleichterungen des Transitabkommens ausnutzenden Fluchthilfeunternehmen warf die DDR der Bundesregierung wiederholt vor, sie verletze ihre Pflichten aus Artikel 17 des Transitabkommens, demzufolge sie „im Rahmen der allgemein üblichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der öffentlichen Ordnung geeignete Maßnahmen zur Verhinderung des Mißbrauchs“ zu treffen hatte. Dagegen betonte die Bundesregierung wiederholt, sie könne nur gegen offensichtlich kriminelle Aktivitäten von kommerziellen Fluchthilfeorganisationen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorschriften einschreiten. Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Transitabkommens waren Gegenstand intensiver Beratungen in der deutsch-deutschen Transitkommission, die regelmäßig zusammentrat und der es gelang, eine Fülle schwieriger Einzelfragen einvernehmlich zu klären. Strittig blieben allerdings einige schwerwiegendere Eingriffe der DDR in den Transitverkehr — so im Januar 1974 bei einer angeblichen Fahndung nach sowjetischen Deserteuren, im Juli 1974 nach der Errichtung des Umweltbundesamtes, am 13. 8. 1976, als Teilnehmer einer Kundgebung in B. (West) zum 15. Jahrestag des Mauerbaus an der innerdeutschen ➝Grenze zur DDR in Helmstedt zurückgewiesen wurden, und erneut am 16. 6. 1978, als es zu Behinderungen im Reiseverkehr kam. Die Bundesregierung hat dagegen jeweils Protest eingelegt. Am 10. 4. 1983 erlitt ein Transitreisender während einer Vernehmung am Grenzübergang Drewitz einen tödlichen Herzanfall. Dieser Vorgang und ein ähnlicher Todesfall am 26. 4. 1983 lösten eine erregte öffentliche Debatte über das Verhalten von DDR-Grenzorganen bei Verdachtskontrollen aus. In der Folgezeit bestätigte die Bundesregierung Berichte von Reisenden, daß die DDR bemüht sei, bei Grenzkontrollen psychologische Belastungen zu vermeiden. In der zweiten Hälfte der 70er Jahre ist mit dem Ausbau der Transitwege begonnen worden. Den am 19. 12. 1975 zwischen den beiden deutschen Regierungen geschlossenen Vereinbarungen gemäß begann im Januar des folgenden Jahres die Grunderneuerung der Autohahn B.-Helmstedt einschließlich des Ausbaus des B. Ringes. Durch eine Änderung der Streckenführung über Staaken konnte ferner die Fahrtzeit der Züge zwischen B. und Hamburg um eine halbe Stunde verkürzt werden. Zur Verbesserung des Eisenbahnverkehrs trug auch die Eröffnung neuer Fernbahnhöfe in B. (West), in Wannsee und Spandau bei. Intensive Verhandlungen im Laufe des Jahres 1978 führten am 16. 11. zur Unterzeichnung weiterer wichtiger Vereinbarungen: Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR kamen überein, eine Autobahnverbindung zwischen B. (West) und Hamburg zu schaffen, die nach 4jähriger Bauzeit die Fernstraße F 5 als Transitstrecke ersetzen sollte. Im November 1982 war diese neue Autobahn zwischen dem Berliner Übergang Heiligensee und dem Grenzübergang Gudow in Schleswig-Holstein fertiggestellt — die F 5 wurde für den Transitverkehr geschlossen. Weitere am 30. 4. 1980 unterzeichnete Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sahen einen Autobahnneu- bzw. -ausbau bei Wartha und Eisenach vor: Im Dezember 1984 soll eine durchgehende Autobahnverbindung zwischen B. und der Grenze bei Herleshausen hergestellt sein. Den Vereinbarungen vom 30. 4. 1980 zufolge soll bis 1984 ein durchgängig zweigleisiger Eisenbahnbetrieb zwischen B. und Helmstedt/Marienborn geschaffen werden (Innerdeutsche Beziehungen; Deutschlandpolitik der SED). XIII. Auswirkungen des Besuchs- und Reiseabkommens Nachdem in den Oster- und Pfingsttagen des Jahres 1972 bereits 1,24 Mill. Besuche von West-Berlinern im Ostteil der Stadt und in den Bezirken der DDR registriert worden waren, machten die Bewohner der Stadt in den folgenden Jahren von den Möglichkeiten des Abkommens über den Besucher- und Reiseverkehr lebhaft Gebrauch. Die Verdoppelung des von der DDR geforderten Mindestumtausches von Zahlungsmitteln im November 1973 verringerte die Zahl der Besuche um mehr als ein Drittel. Diese den Reise- und Besucherverkehr erschwerende Maßnahme der DDR wurde nach einem Jahr weitgehend zurückgenommen, so daß der Besucherstrom wieder anschwoll. Als noch schwerwiegender erwies sich jedoch die erneute, erheblich stärkere Erhöhung des Mindestumtausches im Oktober 1980 (bei Reisen nach B. [Ost] waren statt zuvor 6,50 DM [S. 175]pro Tag und Person ab 13. 10. 1980 25,00 DM in DDR-Währung, nun auch für die zuvor ganz vom Mindestumtausch Freigestellten, umzutauschen; für ebenfalls bisher vom Umtausch befreite Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wurde ein Mindestumtausch von 7,50 DM festgelegt). Waren in den Monaten Juni 1979 bis Mai 1980 noch 3,04 Mill. Besuche von West-Berlinern in B. (Ost) und in der DDR gezählt worden, so sank diese Zahl während der folgenden zwölf Monate auf 2,15 Mill. und lag in dieser Zeit zwischen Juni 1981 und Mai 1982 bei knapp 1,7 Mill. und in den folgenden zwölf Monaten bis Ende Mai 1983 bei 1,8 Mill. Bemühungen der Bundesregierung und des Senats — auch des Regierenden Bürgermeisters R. v. Weizsäcker bei einer Begegnung mit E. Honecker in B. (Ost) am 15. 9. 1983, die DDR zu einer Senkung des Mindestumtausches zu veranlassen, blieben ergebnislos. Lediglich Kindern unter 14 Jahren erließ die DDR ab 27. 9. 1983 den Mindestumtausch. Insgesamt wurden während der elf Jahre zwischen dem 4. 6. 1972 und dem 31. 5. 1983 31,39 Mill. Besuche von West-Berlinern in B. (Ost) und in der DDR registriert. In diesem Zeitraum mußten sich die West-Berliner Behörden mit 12.534 Beschwerden über die Handhabung dieser Regelung befassen. Dabei erwies sich die Mehrzahl der Beschwerden als unbegründet. 3.848 Fälle von Einreiseverweigerungen waren Gegenstand von Erörterungen zwischen den Beauftragten des Senats und der DDR-Regierung, die in den ersten elf Jahren nach dem Inkrafttreten des Viermächte-AbkommDDR A-Z 1985
Amt für Preise beim Ministerrat (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl. II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung, für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und- kontrolle befaßten Instanzen sowie für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Preise im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und für die Preisforschung zuständig. Das AfP. hat zu gewährleisten, daß die Beschlüsse des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrates sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer in der Preispolitik durchgesetzt werden. Im einzelnen soll es bei der Preisgestaltung sowohl die wirtschaftspolitischen Ziele des Staates unterstützen als auch sicherstellen, daß die Preise zur Stärkung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zur Verbesserung des Material- und Arbeitsmitteleinsatzes, zur Senkung der Kosten, zur verbesserten Qualität der Erzeugnisse sowie zur vermehrten Durchsetzung aller sonstigen Intensivierungsaufgaben beitragen. Zudem sollen alle Konsumgüterpreise des Grundbedarfes stabil bleiben. Zur Realisierung dieser Aufgaben führt das AfP. eine Preisplanung, eine planmäßige Preisbildung und eine umfangreiche Preiskontrolle durch. Neben dem Erlaß der zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie (GBl. II, 1972, S. 741 ff.), die bis Mitte 1976 galt, danach leicht verändert wurde (GBl. I, 1976, S. 321 ff.; GBl. I, 1978, S. 336 ff. und GBl. I, 1979, S. 119 f.) und inzwischen durch eine neue (GBl. I, 1983, S. 341 ff.) ersetzt ist, bestätigt es spezielle Kalkulationsrichtlinien und Kalkulationsnormative. Gemeinsam mit der Staatlichen Plankommission (Planung, IV. A.) und dem Ministerium der Finanzen (MdF) setzt es die Gewinnormative fest und bestätigt die kalkulationsfähigen Normative für Forschung und Entwicklung sowie die Gemeinkostennormative. Weiterhin bestätigt das AfP. die Preise für neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse, arbeitet Konzeptionen für die Preisentwicklung aus und unterbreitet dem Ministerrat eine Gesamtvorlage über die planmäßigen Preisänderungen jedes Jahres (aufgrund der eingetretenen Verteuerungen des Inputs) zur Beschlußfassung. Zudem legt es Grundsätze für Preisanalysen sowie für Analysen über die Wirksamkeit der Preise fest und erarbeitet selbst laufend derartige Analysen. Unterstützt wird das AfP. durch den Zentralen Preisbeirat, der auf dem Gebiet der Konsumgüterpreise Entscheidungen sachkundig vorbereitet. Seine Mitglieder werden vom Leiter des AfP. berufen und bestehen u.a. aus Mitarbeitern des Binnenhandels und der Massenorganisationen, Beauftragten des AfP. und des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ständige Mitglieder) sowie Mitarbeitern der jeweils zuständigen Ministerien und Produktionsbetriebe (nichtständige Mitglieder). Bis 1965 lag die Planung und Überwachung der Preise in der Zuständigkeit der Regierungskommission für Preise, die ebenfalls Organ des Ministerrates war. Ihr Vorsitzender war der Minister der Finanzen. Mit der Bildung des AfP. wurde die Regierungskommission für Preise mit ihren Nebenstellen aufgelöst, und deren Aufgaben wurden auf das neugebildete Afp. übertragen, dessen Leiter im Rang eines Ministers gegenwärtig (seit 1965) Walter Halbritter (SED) ist. Seit der Rezentralisierung ist das AfP. in seiner Rolle als entscheidende Kontrollinstanz für alle Preisbildungsprozesse aufgewertet worden. Es hat das Recht, bei Preismanipulationen Ordnungsstrafen zu verhängen. Durch seinen Einfluß auf die jeweils geltenden Gewinnormen und die Kostenkalkulation kommt dem AfP. eine entscheidende Rolle bei der Ausrichtung der monetären Planungsbeziehungen zu. Da aber gerade die gegenwärtig in der DDR praktizierte außerordentlich komplizierte Preisbildung eine Unmenge an Detailinformationen aller beteiligten Wirtschaftseinheiten erfordert, dürfte das AfP. trotz seiner umfangreichen Kompetenzen allein schon wegen der übermäßigen Verwaltungsarbeit nicht in der Lage sein, die Prinzipien der Preisfestsetzung auch konsequent durchzusetzen. Von den seit Mitte 1976 bis Ende 1983 wirksamen Preisbildungsverfahren, mit denen Preise für neue und weiterentwickelte Produkte [S. 46]nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis festgelegt wurden, hatte sich das AfP. wesentliche Erleichterungen gegenüber der davor äußerst zeitaufwendigen Kontrolle der Kosten erhofft. Man glaubte, eine schnellere Preisbestätigung zu erreichen, da das AfP. und ihm nachgeordnete Organe die neuen Preise leichter aufgrund des bereits anerkannten Aufwands je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen bilden können. Es hat sich jedoch gezeigt, daß objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchswertverbesserungen neuer Erzeugnisse häufig fehlten und die Betriebe versuchten, Verbesserungen überzubewerten, hingegen Nachteile ihrer Neuerungen zu verschweigen. Hierbei hatte die Pflicht bestimmter Hersteller neuer Produkte, „Weltstandardvergleiche“ durchzuführen, nur bedingt Abhilfe geschaffen. Somit oblag dem AfP. die gegenüber den Problemen der Kostenkontrolle vergleichsweise noch schwierigere Aufgabe, eine wirksame Kontrolle und Bewertung der Gebrauchseigenschaften neuer Güter vorzunehmen. Diese Schwierigkeiten dürften der Grund dafür gewesen sein, daß man die Preisbildung nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis mit Wirkung zum Jahresende 1983 aufgab und durch eine Orientierung an den Kosten ersetzte. Kostenkontrollen wurden somit wieder sehr wichtig, insbesondere, da es gegenwärtig vorrangig gilt, Energie- und Materialeinsparungen durchzusetzen. Der exakte Kostennachweis der Betriebe muß besonders hinsichtlich der Einhaltung vorgeschriebener bzw. empfohlener Einsparungen laufend überprüft werden. Insgesamt zeigt sich, daß es dem AfP. gegenwärtig nicht möglich ist, die Preise zu einem echten Maßstab des volkswirtschaftlich notwendigen Aufwandes — unter den gegebenen Bedingungen der DDR — zu entwickeln und nachhaltige Preisverzerrungen zu vermeiden. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 45–46 Amt für Jugendfragen beim Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AnarchismusDDR A-Z 1985
National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) (1985)
Siehe auch: Nationaldemokratische Partei Deutschlands: 1969 1975 1979 NDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bildung des von Anbeginn unter maßgeblichem Einfluß der SED stehenden Gründungsausschusses am 21. 4. 1948. Zulassung durch die SMAD am 16. 6. 1948. Trat am 19. 6. 1948 mit „Grundthesen und Forderungen“ an die Öffentlichkeit, zu denen u.a. gehörte: Einheit Deutschlands, Sicherung der Existenz des Mittelstandes, Förderung von Handel und Gewerbe, Wiedereingliederung des ehemaligen Berufsbeamtentums, Beendigung der Diskriminierung aller kleinen Parteigenossen der NSDAP, Bodenreform und Enteignung der Konzerne und Trusts. Im Rahmen der Bündnispolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hatte die NDPD die Aufgabe, ehemalige NSDAP-Mitglieder und Offiziere in die neue Ordnung einzugliedern und das ihr zuströmende Potential nicht der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands (LDPD) zukommen zu lassen, die sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht dem Führungsanspruch der SED untergeordnet hatten. Die NDPD konzentrierte sich auf die gleichen sozialen Schichten wie die beiden anderen bürgerlichen Parteien und unterschied sich auch programmatisch nur wenig von diesen. Ihre Besonderheit lag in der Funktion, durch Umerziehung ehemals nationalistischer Kräfte und die Integration des Bürgertums und Kleinbürgertums die Basis des Bündnissystems zu erweitern. Nach außen, speziell gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, hatte die NDPD zu demonstrieren, daß soziale Gruppen und Schichten außerhalb der Arbeiterklasse auch im Sozialismus eine gesicherte Existenz haben. Auf ihrem X. Parteitag im April 1972 schloß sich die NDPD, der viele Komplementäre, private Unternehmer und Handwerker angehören, der bereits vom XI. LDPD-Parteitag im Februar 1972 erhobenen Forderung an, private und halbstaatliche Betriebe in VEB umzuwandeln. 1982 waren die 91.000 Mitglieder in 2.600 Grundeinheiten organisiert. Die NDPD stellt über 9.000 Abgeordnete und Nachfolgekandidaten in den Volksvertretungen; ihrer Volkskammerfraktion gehören 52 Abgeordnete an. Wie jede der 4 Blockparteien stellt auch die NDPD einen Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates (Prof. Heinrich Homann) sowie ein weiteres Mitglied dieses Gremiums (Walther Rosel) und ein Mitglied des Ministerrates, das zugleich Stellv. des Vors. des Ministerrates ist (Manfred Flegel, Vors. des Staatlichen Vertragsgerichtes). Aufbau und Tätigkeit der Partei beruhen auf dem demokratischen Zentralismus, ihre Gliederung auf dem Territorialprinzip. Höchstes Organ ist der — in der Regel alle 5 Jahre einberufene — Parteitag, der den Hauptausschuß wählt. Dieser wählt den Parteivorstand zur politischen Leitung der Partei zwischen seinen Tagungen und das Sekretariat zur Durchführung der laufenden Arbeit. Als Vorsitzender wurde Prof. Dr. Heinrich Homann auf dem XII. Parteitag (22.–24. 4. 1982) wiedergewählt. Zentralorgan: „National-Zeitung.“ Außerdem gibt die Partei 5 Bezirkszeitungen und die Monatsschrift „Der nationale Demokrat“ heraus. Parteien. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 927 Nation und nationale Frage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten)DDR A-Z 1985
Kulturelle Zusammenarbeit (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die KZus., die im Sprachgebrauch der DDR meist als „kultureller Austausch“, als „Kulturaustausch“ oder auch als „kulturelle Auslandsbeziehungen“ (Kleines Politisches Wörter[S. 765]buch, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1973) bezeichnet wird, hat im gegenwärtigen Stadium der internationalen Politik der Entspannung und der Friedlichen Koexistenz einen besonderen Stellenwert. In den 1973 in Helsinki verabschiedeten Schlußempfehlungen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) haben die Teilnehmerstaaten, darunter auch die DDR, vereinbart, u.a. auch Vorschläge zur Erweiterung und Verbesserung der Zusammenarbeit und des Austausches auf den verschiedenen Gebieten der Kultur zu erarbeiten. Die im „3. Korb“ angenommenen Empfehlungen haben freilich für die sozialistischen Staaten mehr deklamatorischen als verbindlichen Charakter. Dies hat sich auch bei der Bestandsaufnahme auf der Belgrader KSZE-Folgekonferenz (Oktober 1977 — März 1978) bestätigt. Die DDR steht — wegen der besonderen innerdeutschen Gegebenheiten — mehr noch als andere Länder des sozialistischen Lagers vor der Notwendigkeit, die in langfristiger Entwicklung unvermeidliche KZus. mit der bisher praktizierten Politik der kulturellen Abgrenzung in Einklang zu bringen. Hierzu dienen „Prinzipien“, die nach Auffassung der DDR für den Kulturaustausch gelten müssen. In erster Linie wird hier der Grundsatz der „Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten“ beansprucht; dieser Grundsatz ist im Schlußbericht der UNESCO-Konferenz von Helsinki vom 20. 6. 1972, nicht jedoch im Grundlagenvertrag vom 21. 12. 1972 enthalten. Ein weiteres Prinzip ist die Forderung nach „Achtung der Gesetze und Sitten eines jeden Landes“ im Zusammenhang mit dem Kulturaustausch. Diese Forderung ist, schon im Vorzeichen der gesamteuropäischen Konferenz von Helsinki, von Leonid I. Breschnew anläßlich des 50. Jahrestages der Gründung der UdSSR am 21. 12. 1972 besonders hervorgehoben worden. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung der KZus. hat das ideologische Prinzip, daß auch in der Politik der friedlichen Koexistenz der Grundwiderspruch zwischen Sozialismus und Kapitalismus nicht aufgehoben ist, besondere Bedeutung: „Die Politik der friedlichen Koexistenz ist ökonomischer, politischer und ideologischer Klassenkampf.“ (Kleines Politisches Wörterbuch, a.a.O., S. 243) Aus dieser Grundeinstellung ergibt sich eine Differenzierung in der auswärtigen Kulturpolitik der DDR. Die KZus. mit der UdSSR und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft besitzt qualitativ und quantitativ den Vorrang. Diese Beziehungen werden als ein bewußter und planmäßig gesteuerter Prozeß der Kooperation und Annäherung der verschiedenen nationalen Kulturen verstanden. Die KZus. mit den „progressiven Ländern“ Asiens, Afrikas und Lateinamerikas verfolgt das Ziel, die politische Entwicklung dieser Länder zu beeinflussen und zugleich das politische und kulturelle Ansehen der DDR dort zu steigern. Die kulturellen Beziehungen mit den Ländern der „Dritten Welt“ und mit den „kapitalistischen Ländern“ waren bis zur allgemeinen internationalen Anerkennung der DDR (1973) vor allem auf das Ziel der vollen Anerkennung ausgerichtet. Die KZus. mit „demokratischen und antiimperialistischen Kräften“ in diesen Ländern wird besonders gepflegt. Häufig tritt die Kulturpolitik der DDR mit dem Anspruch auf, „Hüter des deutschen Kulturerbes“ (Kulturelles Erbe) zu sein; sie vermeidet dabei jede Zusammenarbeit mit der Auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland. In der KZus. mit der Bundesrepublik Deutschland bestreitet die DDR strikt den „innerdeutschen Charakter“ dieser Beziehungen. Der Hinweis auf die Gemeinsamkeiten von Geschichte, Kultur und Sprache ist verpönt. Auch im Luther-Jahr 1983 hat die SED-Führung „gemeinsame Traditionslinien“ kategorisch geleugnet. Das Ausmaß der kulturellen Beziehungen ist insgesamt — im Vergleich zu dem Verkehr über „offene Grenzen“ — unbeträchtlich. Es gibt gewerblich vermittelte Gastspiele in beiden Richtungen. Auf dem Gebiet der Jazz- und Popmusik haben sich die Gastspielbeziehungen in den letzten Jahren merklich belebt. Aufmerksamkeit haben die offiziellen Präsentationen auf der Grundlage von Gegenseitigkeit gefunden. Im Herbst 1982 kam die Ausstellung „Stadt Park — Park Stadt“ zustande. In ihr zeigte die Bundesrepublik Deutschland Modelle der Stadterneuerung (Ausstellungsorte: Berlin [Ost], Karl-Marx-Stadt und Magdeburg). Im Gegenzug zeigte die DDR in Hamburg eine Schinkel-Ausstellung. Gelegentlich stellen Museen und Sammlungen Leihgaben für Ausstellungen im anderen deutschen Staat zur Verfügung. Die gewerblichen Buchhandelsbeziehungen beruhen auf Vereinbarungen des Innerdeutschen Handels (IDH) (Bücher-Austausch; Buchexport). Die Teilnahme von Wissenschaftlern und Künstlern aus der DDR an Veranstaltungen im Bundesgebiet (und in umgekehrter Richtung) ist zwar kein Ausnahmefall; diese Beziehungen sind jedoch noch recht spärlich und zweifellos — wie die KZus. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR überhaupt — besonders entwicklungsbedürftig und entwicklungsfähig. Die Entwicklung der KZus. ist im Art. 7 des Grundlagenvertrags vom 21. 12. 1972 vereinbart worden; die nach dem Zusatzprotokoll (Ziffer 7) vorgesehenen Verhandlungen über den Abschluß von Regierungsabkommen sind am 27. 11. 1973 aufgenommen worden. Nach 5 Verhandlungsrunden wurde im Oktober 1975 kein neuer Verhandlungstermin vereinbart. Die DDR hatte als Voraussetzung für die Fortführung der Verhandlungen die Bereitschaft zur Herausgabe wichtiger Bestände der Stiftung Preußischer Kulturbesitz gefordert. Die Bundesregierung ist dagegen der Auffassung, daß über diese Bestände rechtlich entschieden ist und dies damit kein Thema für Verhandlungen mit der DDR sein kann. Im Herbst 1982 hat der Staatsratsvorsitzende Honecker die Bereitschaft auf seiner Seite zur Fortsetzung der Verhandlungen über ein Kulturabkommen unter Ausklammerung der Problematik um den früheren preußischen Kulturbesitz bekanntgegeben. Im September 1983 sind die Verhandlungen wieder aufgenommen worden. Im Art. 7 des Grundlagenvertrags haben die Vertrags[S. 766]parteien auch die Entwicklung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik vereinbart; die für den Abschluß von Regierungsabkommen erforderlichen Verhandlungen (nach Ziffer 2 des Zusatzprotokolls) haben am 30. 11. 1973 begonnen. Nach vielen Verhandlungsrunden ist bei der Regelung von Sachfragen weitgehend Einvernehmen erzielt worden. Doch sind nach wie vor (Mai 1984) wichtige Fragen, zu denen auch die Einbeziehung von Berlin (West) gehört, noch offen. Die kulturellen Austauschbeziehungen der DDR beruhen weitgehend auf Kulturabkommen, die in der Regel mit Arbeitsplänen und Arbeitsprogrammen ausgefüllt werden. Seit November 1972 gehört die DDR der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) an. Die Mitgliedschaft zu Organisationen und Institutionen der UNESCO (z.B. zum Internationalen Musikrat, zum Internationalen Theater-Institut, zum Internationalen Rat der Museen usw.) hatte die DDR schon früher erworben. Für die Praxis des kulturellen Austausches steht der DDR ein seit Jahren entwickeltes Instrumentarium zur Verfügung, das auch die Ausschaltung störender und unerwünschter Einflüsse garantiert. Die Künstler-Agentur der DDR besitzt eine Monopolstellung bei der Vermittlung von Ensembles und Solisten, die außerhalb der DDR gastieren sollen; auch Gastspiele aus dem Bundesgebiet in der DDR und aus dem Ausland können nur von der genannten Künstler-Agentur vermittelt werden. Die in der Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossenen Freundschaftsgesellschaften und Freundschaftskomitees sind insbesondere in den Gastländern weitgehend die Träger und Gestalter der kulturpolitischen Veranstaltungen der DDR. Seit der internationalen Anerkennung der DDR sind auch die diplomatischen Vertretungen am Kulturaustausch beteiligt (Diplomatische Beziehungen). In verschiedenen Ländern gibt es Kulturzentren bzw. Kultur- und Informationszentren (KIZ) der DDR (in Europa in den Städten Rom, Helsinki, Stockholm, Kopenhagen und auch in Paris). Als zentrale Vorstudienanstalt für ausländische Studierende und als Stätte zur Förderung deutscher Sprachkenntnisse dient das Herder-Institut in Leipzig (Ausländerstudium). Ein Auslandsschulwesen, das den von der Bundesrepublik Deutschland geförderten deutschen Auslandsschulen vergleichbar ist, unterhält die DDR dagegen nicht. Neben der intensiven Förderung des deutschen Sprachunterrichts, vor allem in Ländern der „Dritten Welt“, befaßt sich die auswärtige Kulturarbeit der DDR auch mit der Präsentation von Filmen; Sprachunterricht und Filmvorführung bieten besonders gute Möglichkeiten, ein vorteilhaftes „Image“ des anderen deutschen Staates zu erzeugen (Auslandspropaganda). Auch die Entsendung künstlerischer Ensembles nimmt einen breiten Raum ein. Die DDR hat es dabei verstanden, das hohe Niveau ihrer Musik- und Bühnenkunst als kontinuierliche Weiterentwicklung des traditionell im Ausland geschätzten deutschen Kulturerbes zu präsentieren. Aus den Beständen der Museen — es sind in erster Linie die Staatlichen Museen in Dresden und Berlin (Ost) zu nennen — veranstaltet die DDR vor allem im westlichen Ausland Ausstellungen alter Meister und Maler des 19. Jahrhunderts. Hervorzuheben ist die große, fünf Jahrhunderte umfassende Ausstellung „The Splendor of Dresden“, die 1978 in Washington, New York und San Francisco gezeigt wurde. Mit zahlreichen Buchausstellungen im Ausland will sich die DDR ferner „als ein Land des Buches“ darstellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 764–766 Kulturbund der DDR (KB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelles ErbeDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Ministerium für Wissenschaft und Technik (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Das MfWT. wurde am 11. 8. 1967 gebildet, um die einheitliche Leitung und Koordinierung der naturwissenschaftlich-technischen Forschung sowie die schnelle Einführung ihrer Ergebnisse in die Wirtschaftspraxis zu gewährleisten. Es übernahm die Aufgaben des seit 1961 bestehenden Staatssekretariats für Forschung und Technik, das für die Sicherung einer engen, auf die Lösung der volkswirtschaftlichen Schwerpunktaufgaben gerichteten Zusammenarbeit des Forschungsrates mit der Staatlichen Plankommission und für die Durchführung, Koordinierung und Kontrolle der Arbeit des Forschungsrates verantwortlich war. Gesamtwirtschaftlich bedeutsame Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden direkt vom Ministerium im Rahmen des zentralen Staatsplanes Wissenschaft und Technik geplant. Darüber hinaus ist es bemüht, Entwurf und Durchführung der Pläne Wissenschaft und Technik der verschiedenen Planträger aus gesamtpolitischer und -wirtschaftlicher Sicht zu beeinflussen. Zur Verantwortung des Ministeriums zählt es, die „Hauptrichtungen“ der naturwissenschaftlich-technischen Entwicklung zu fixieren, wissenschaftspolitische Entscheidungsvorlagen für den Ministerrat zu erarbeiten sowie Wachstum, Zusammensetzung und Einsatz des naturwissenschaftlich-technischen Potentials der DDR mit zu steuern. Das Ministerium koordiniert die Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) der DDR mit den RGW-Mitgliedsländern wie den kapitalistischen Industriestaaten, einschließlich des internationalen Lizenzhandels. In diesem Rahmen ist das Ministerium auch für die Vorbereitung von Staatsverträgen und Regierungsabkommen verantwortlich. Dem Ministerium unterstehen a) das Zentralinstitut für Information und Dokumentation, b) die Forschungsstelle beim Ministerium und c) ein Rechenzentrum. Es lenkt die Tätigkeit des Forschungsrates der DDR. Minister ist (1978) Herbert Weiz (SED). Staatssekretäre und 1. stellvertretende Minister sind Wolfgang Leupold und Klaus Stubenrauch (beide SED). Forschung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 739 Ministerium für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MinisterratDDR A-Z 1979
Tanz (1979)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die verschiedenen Arten des T. (Gesellschafts-, Volks- und Bühnen-T.) sowohl auf Berufs- wie auch Laienebene, werden in der DDR von staatlicher Seite gefördert. Da dem T., als einer der ursprünglichsten künstlerischen Lebensäußerungen, bewußtseinsbildende Wirkungen zugesprochen werden, indem er in differenzierter Weise die Wirklichkeit widerzuspiegeln vermag, sind die Kulturpolitiker der SED an unmittelbarer Einflußnahme auf die durch ihn vermittelten Inhalte interessiert. So werden insbesondere Darstellungen von Themen der Gegenwart und der jüngsten Vergangenheit gefördert. Zentrale Einrichtung, über die staatliche Einflußnahme ausgeübt wird, ist im beruflichen Sektor der Verband der Theaterschaffenden der DDR. in dem die „Ballett- und Tanzschaffenden“ organisiert sind, im Laiensektor die Zentrale Arbeitsgemeinschaft Laienbühnen-T. der DDR des Zentralhauses für Kulturarbeit. Der Bühnen-T. wird vor allem an den Theatern der DDR gepflegt; insgesamt sind gegenwärtig 42 größere und kleinere Ballettgruppen beruflich tätig. Zu den besten Ensembles gehören die Ballettgruppen an den größeren Musiktheatern Berlin (Ost). Leipzig und Dresden. Nachwuchsausbildungsstätten sind die Staatlichen Ballettschulen Berlin (Ost), das Institut für T. in Leipzig und die Palucca-Schule in Dresden (Staatliche Fachschule für künstlerischen T.), die seit ihrem Bestehen 1949 alljährlich internationale Sommerkurse vor allem in modernem T. und Ausdrucks-T. unter Leitung der 1977 verstorbenen Künstlerin und T.-Pädagogin Gret Palucca veranstaltet hatte und weiterhin durchführt. Vom Ministerium für Kultur veranstaltete T.-Konferenzen und Ballettmeisterlehrgänge (seit 1953) sowie — in Zusammenarbeit mit dem Verband der Theaterschaffenden der DDR — Wettbewerbe für Tänzer und Choreographen dienen der Qualifizierung und dem Leistungsanreiz. Um den Nachwuchs im Gesellschafts-T. zu fördern, werden u. a. von den Bezirksarbeitsgemeinschaften Turnier-T. in Zusammenarbeit mit den Bezirkskabinetten für Kulturarbeit seit 1969 Turniertanzveranstaltungen durchgeführt. Der Volks-T., als Quelle aller anderen T.-Formen angesehen, wird durch Berufs- und Laienensembles bühnenmäßig gestaltet. Zu den Spitzenensembles gehören das Staatliche T.-Ensemble der DDR (Volks-T.) und das Erich-Weinert-Ensemble der NVA (Soldaten-T., Volks-T.). Zentrale Leistungsvergleiche sind die seit 1955 stattfindenden T.-Feste der DDR in Rudolstadt. Aufführungsmöglichkeiten bieten sich daneben vor allem bei den zahlreichen Betriebsfestspielen sowie den Arbeiterfestspielen. Zentrale Seminare für Laienbühnen-T. dienen der Weiterbildung. Um den jugendlichen Nachwuchs zu fördern, gründete die Zentrale Arbeitsgemeinschaft Laienbühnen-T. 1973 eine Arbeitsgruppe Kinder-T. Als eine der wichtigsten Aufgaben hinsichtlich des Jugendvolks-T. wird die Entwicklung neuer T. angesehen. Als Informations- und Konsultationszentrum für alle Gebiete des T. in der DDR besteht das 1957 gegründete T.-Archiv der DDR beim Zentralhaus für Kulturarbeit. Dort wird gleichfalls die Monatszeitschrift „der tanz“ (für Bühnen- und Gesellschafts-T.) herausgegeben. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1078 Talsperren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TechnicaDDR A-Z 1979
Zuwachsrate (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 Agrarpolitik; Landwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1221 Zusatzrentenversicherung, Freiwillige (FZR) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZwangsvollstreckungDDR A-Z 1979
Akkumulation (1979)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 A. ist ein anderer Begriff für volkswirtschaftliche Kapitalbildung, die für die Entwicklung (Wachstum) der Wirtschaft, unabhängig von ihrer Organisation (Marktwirtschaft oder zentralgeleitete Wirtschaft) von gleicher Bedeutung ist. Die A. ist danach der Teil des Nettosozialproduktes (Volkseinkommen), der für Investitionen (einschließlich Änderung der Lagerbildung) verwendet wird, während der andere Teil konsumiert wird. Marx hat ein sog. ökonomisches „allgemeines Gesetz, der kapitalistischen A.“ „entdeckt“ und „wissenschaftlich begründet“. Dieses „Gesetz“ besagt, daß sich durch Ausbeutung der Arbeiter der Reichtum der Eigentümer von Produktionsmitteln ständig vermehre. Im Gegensatz hierzu diene die sozialistische A. der Produktionssteigerung zur Befriedigung der ständig wachsenden Bedürfnisse der Bevölkerung. Dies ist allerdings bis heute noch nicht erkennbar geworden. Ermittelt wird die A. in der DDR als Summe aus den Positionen Erweiterung der Grundmittel (z. B. Gebäude, Maschinen und andere Ausrüstungen und Anlagen) und Veränderung der Vorräte (z. B. an Rohstoffen, Vieh). Die A. hat von 1972 bis 1977 um knapp 1,8 v. H. zugenommen, ist allerdings gegenüber 1976 nicht mehr angestiegen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 37 Akkreditivverfahren (Ak-Verfahren) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AktienDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Rationalisierungskredite (1975)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 Kredite. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 701 Rationalisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RaumplanungDDR A-Z 1975
Sozialistische Stadt (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Architektur. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 775 Sozialistische Gesetzlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische WirtschaftDDR A-Z 1975
Westgeldeinnahmen (1975)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Annäherungsweise lassen sich die Zuflüsse für 1973 auf eine Größenordnung von 1 Mrd. DM schätzen. Der größte Anteil entfällt auf den Reiseverkehr. Zur Abgeltung der früher im Berlinverkehr individuell erhobenen Straßenbenutzungsgebühren, Steuerausgleichsabgabe und Visagebühren zahlt die Bundesregierung aufgrund Artikel 18 des Abkommens über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in den Jahren 1972–1975 eine jährliche Pauschalsumme von 234,9 Mill. DM. Daneben erhebt die DDR im Wechselverkehr, d. h. im Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und der DDR, Visagebühren in einer Höhe von [S. 938]etwa 80 Mill. DM und Straßenbenutzungsgebühren in Höhe von ca. 12 Mill. DM. Bei Reisen in die DDR und nach Berlin (Ost) besteht außerdem seit 1964 ein sog. verbindlicher Mindestumtausch von DM in Mark der DDR. Bis zum 15. 11. 1973 betrug dieser Zwangsumtausch 10 DM je Besucher und Tag (bei Tagesaufenthalten in Berlin [Ost] 5 DM). Danach wurde er auf 20 bzw. 10 DM verdoppelt und auch auf die bis dahin vom Umtausch befreiten Rentner ausgedehnt. Eine teilweise Rücknahme dieser Maßnahme erfolgte mit Wirkung vom 15. 11. 1974; die neuen Umtauschsätze lauten jetzt 13 bzw. 6,50 DM. Rentner wurden jedoch erst wieder mit Wirkung vom 20. 12. 1974 von der Umtauschpflicht befreit. Die daraus resultierende Einnahme beläuft sich auf eine Größenordnung von 150 Mill. DM jährlich. Im Reiseverkehr werden außerdem sog. Genehmigungsgebühren (Zoll) für die Mitnahme von Geschenken erhoben, deren Einnahmehöhe sich jedoch einer verläßlichen Schätzung ebenso entzieht, wie die der erhobenen Strafgelder für Ordnungswidrigkeiten (z. B. Geschwindigkeitsübertretungen) oder Zollvergehen. Außerdem erzielt die DDR W. aus einer Reihe kommerzieller Vorgänge, die außerhalb des Berliner Abkommens über den innerdeutschen Handel und somit nicht im Clearing über Verrechnungseinheiten abgewickelt werden. Hierzu gehören Warenverkäufe über den DDR-„Genex“-Geschenkdienst und über die Verkaufseinrichtungen von „Intershop“ und „Intertank“ in einer Größenordnung von 200 bis 300 Mill. DM jährlich. Für touristische Dienstleistungen („Interflug“, Reisebüros) fließen der DDR Zahlungen von rund 100 Mill. DM zu. Außerdem erzielt die DDR aus dem Güter- und Personenverkehr zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West), aus dem S-Bahnverkehr im westlichen Teil Berlins sowie aus einem Saldenausgleich der Bundesbahn für Wagenmiete, Zugdienste usw. im Wechselverkehr W. von etwa 130 Mill. DM jährlich. Schließlich werden in Berlin (West) für eine Reihe von Dienstleistungen (z. B. für Müllabfuhr, Abwässerbeseitigung, Streckenbenutzung durch U-Bahnzüge) Zahlungen an die DDR geleistet, die sich in einer jährlichen Größenordnung von mehr als 20 Mill. DM bewegen. In einigen Bereichen stehen den W. Westgeldausgaben gegenüber. Beispielsweise muß die DDR für den Ankauf der bei „Intershop“ verkauften Westwaren Westgeld (oder westliche Devisen) aufwenden. Westgeldzahlungen müssen auch für den S-Bahnbetrieb in Berlin (West) geleistet werden. Außerdem erhalten Besuchsreisende bei Ausreise aus der DDR eine geringfügige DM-Ausstattung in Höhe von 15 DM je Person für die gesamte Aufenthaltsdauer, was zu DM-Abflüssen von höchstens 30 Mill. DM im Jahr führt. Im Vergleich zu den W. sind die damit verbundenen Westgeldausgaben relativ gering, so daß die DDR jährlich (1973) einen Devisengewinn in einer Größenordnung von ca. 900 Mill. DM erzielt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 937–938 Wert- und Mehrwerttheorie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WestorientierungDDR A-Z 1975
Lehrer und Erzieher (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 1. Pädagogische Kräfte und das Leitbild des sozialistischen Lehrers: Die im Volksbildungswesen tätigen pädagogischen Kräfte untergliedern sich bezüglich ihrer Tätigkeit in Lehrer (L.), Erzieher (E.) und „leitende Kader“ der Volksbildung sowie hinsichtlich ihrer Ausbildung in Fachschul- und in Hochschulabsolventen eines entsprechenden (vollen oder teilweisen bzw. zusätzlichen) Direkt- und/oder Fernstudiums. Auf Fachschulebene voll ausgebildete pädagogische Kräfte sind die Kindergärtnerinnen in kommunalen, betrieblichen und speziellen Kindergärten, die E.(innen) in Kinderwochenheimen, Kinderkureinrichtungen, Tagesschulen, Kinder- und Schulhorten (Tagesklassen, Tagesgruppen), Schulinternaten, Kinder- und Jugendsportschulen und Sonderschulen sowie in Jugendheimen (Lehrlingswohnheimen, Jugendherbergen) und Heimen der Jugendhilfe, die hauptamtlichen Freundschaftspionierleiter an schulischen Einrichtungen in den Klassenstufen 1–7 bzw. 8, die L. für die unteren Klassen der Oberschule (Unterstufen-L.), die in den Klassen 1–3 bzw. 4 unterrichten, sowie die Ingenieurpädagogen, Ökonompädagogen und [S. 515]Medizinpädagogen im berufspraktischen Unterricht der Einrichtungen der Berufsausbildung; auf Hochschulebene voll ausgebildete pädagogische Kräfte sind die Diplom-Fach-L. in der Mittel- und Oberstufe der 10klassigen Oberschule, den Einrichtungen der Abiturstufe (Erweiterte Oberschule, Volkshochschule, Abiturklassen der Berufsausbildung) und den Sonderschulen sowie im allgemeinbildenden und berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen, die Diplom-Agrarpädagogen, Diplom-Ingenieurpädagogen, Diplomökonompädagogen und Diplom-Medizinpädagogen im berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen und Medizinischen Berufsschulen sowie die Diplom-Pädagogen, die als leitende Kader der Volksbildung, der Berufsbildung sowie der Jugendhilfe und Heimerziehung als Direktoren von allgemeinbildenden Schulen, als Lehrkräfte an Pädagogischen Schulen und Instituten für L.-Bildung sowie als leitende Mitarbeiter der Vorschulerziehung und der FDJ (für die Arbeit mit der Schuljugend) tätig sind. Ausbildung und Tätigkeit der pädagogischen Kräfte, insbesondere der L., sollen sich an dem normativen „Leitbild des sozialistischen L.“ orientieren, das durch „Zehn Gebote“ umrissen wird; danach soll der „sozialistische L.“: 1. sich das von der Partei der Arbeiterklasse in „prognostischer Sicht erarbeitete Menschenbild“ aneignen, um es in seiner täglichen Arbeit zu verwirklichen, 2. seinen Beruf in erster Linie als politisch-ideologischen Beruf und wichtigsten persönlichen Beitrag zur Vollendung des Sozialismus in der DDR ausüben, 3. sich jene wissenschaftlichen Kenntnisse und marxistisch-leninistischen Überzeugungen aneignen, die für die Heranbildung allseitig entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten erforderlich sind, 4. nach „pädagogischer Meisterschaft“ streben, um alle Kinder zur „bewußten und selbständigen Aneignung der Grundlagen von Wissenschaft und Kultur“ zu befähigen. 5. den Schülern helfen, die „sozialistische Lebenspraxis“ in ihren Kollektiven und bei der bewußten Gestaltung ihrer gesellschaftlichen Beziehungen selbständig zu entwickeln, 6. danach streben, seinen pädagogischen Führungsstil als Ausdruck der sozialistischen Beziehungen zwischen L. und Schüler ständig zu vervollkommnen, 7. an der Schaffung des „einheitlich handelnden Pädagogenkollektivs“ mitwirken und sich für die Arbeit der gesamten Schule verantwortlich fühlen, 8. danach streben, das Ansehen und die Wirksamkeit der Schule als eines staatlichen Instrumentes der sozialistischen Bildung und Erziehung ständig zu erhöhen, 9. danach streben, bei sich selbst und den mit ihm im Pädagogenkollektiv vereinten L. die Züge des sozialistischen Volks-L. zu verwirklichen sowie 10. bestrebt sein, die zehn Grundsätze der sozialistischen ➝Moral in seinem gesamten beruflichen und persönlichen Leben vorbildlich zu erfüllen. Daher sind die pädagogischen Kräfte, die L. ebenso wie die E. und leitenden Kader der Volksbildung, zu ständiger, systematischer, politisch-ideologischer, pädagogisch-psychologischer und fachwissenschaftlicher Weiterbildung verpflichtet, und zwar sowohl während der Schulzeit als auch in der unterrichtsfreien Zeit während der Ferien. Den L. stehen insgesamt nur 24 Arbeitstage Jahresurlaub in den Sommerferien zu. Ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit bei den Kindern und Jugendlichen haben sie ausschließlich nach den Vorschriften der staatlichen Lehrpläne und anderen edukativ-präskriptiven Dokumenten zu leisten, deren besonders vorbildliche Erfüllung mit zahlreichen Auszeichnungen ideeller und materieller Art belohnt wird. Um einer Fluktuation bei den L. vorzubeugen, bestehen strenge Bestimmungen bezüglich der Möglichkeit eines Arbeitsplatz- bzw. Berufswechsels. 2. Arbeitsbedingungen, Vergütungen und Auszeichnungen: Die wöchentlichen Pflichtstunden (Gesamtpflichtstunden) für L. an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen umfassen das Pflichtstundenminimum und den variablen Teil der Pflichtstunden, d. h. zwei weitere Unterrichtsstunden, für deren Erteilung der L. variabel eingesetzt werden kann; die Gesamtpflichtstundenzahl beträgt für L. der Klassen 1–8 der Oberschule 26, für L. der Klassen 9–12, des berufstheoretischen und allgemeinbildenden Unterrichts der Berufsschulen sowie der Spezial- und der Sonderschulen 25 und für L. an den Volkshochschulen 24 Unterrichtsstunden pro Woche, von denen jeweils 2 Unterrichtsstunden den variablen Teil der Gesamtpflichtstunden darstellen; von den Gesamtpflichtstunden werden für leitende und besondere Tätigkeiten, aber auch aus anderen Gründen Abminderungsstunden gewährt; so erhalten vollbeschäftigte Lehrerinnen mit drei oder mehr zu ihrem Haushalt gehörenden Kindern 2 Abminderungsstunden wöchentlich; die Abminderungsstunden für die Leitungstätigkeit der Direktoren, stellvertretenden Direktoren usw. werden im Rahmen sogenannter Gesamtzeitfonds und einer Mindestunterrichtsstundenzahl vom Direktor der Schule selbst geregelt; die Mindestpflichtstunden für Direktoren usw. sind je nach der Größe der Schule gestaffelt und betragen zwischen 3 und 10 und für stellvertretende Direktoren zwischen 12 und 16 Unterrichtsstunden. Die Vergütung der L. und E. erfolgt sowohl ihrer Qualifikation als auch der Bewertung ihrer jeweils ausgeübten Tätigkeit entsprechend; sie liegt gegenwärtig (1974) zwischen 440 Mark (Vergütungsgruppe 1: E. ohne abgeschlossene pädagogische Ausbildung, Ortsklasse B) und 1080 Mark monatlich (Vergütungsgruppe 4: Diplom-L., Diplom-Ingenieurpädagogen usw. sowie E. und Pionierleiter als Diplom-Pädagogen mit abgeschlossener Hochschulausbildung, Ortsklasse S, in der 11., d. h. der höchsten Steigerungsstufe, in der Regel nach 25 Dienstjahren). Dazu werden gegebenenfalls noch besondere Zulagen gezahlt, so Zulagen für leitende Tätigkeit, z. B. für Bezirksschulräte 300 Mark monatlich, für Kreisschulräte 250 Mark, für Direktoren 100, 150 oder 200 Mark, für Leiter Polytechnischer Zentren 60–100 Mark, Zulagen für besondere Anfor[S. 517]derungen, z. B. L. an Erweiterten Oberschulen (Abiturstufe) 50 Mark, Zulagen für eine Tätigkeit unter erschwerten Bedingungen, z. B. für Wander-L. 10–40 Mark, sowie die Beförderungszulagen für die Titel Oberstudienrat (150 Mark), Studienrat (100 Mark) und Oberlehrer (50 Mark); auch erhalten L. und E. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und mindestens 2 jähriger Tätigkeit im Bildungswesen eine zusätzliche Altersversorgung in Höhe von 60 v. H., bei besonders anerkannten Leistungen bis 80 v. H. des im letzten Jahre vor Eintritt des Versorgungsfalles bezogenen durchschnittlichen monatlichen Bruttogehaltes, jedoch nur bis zu höchstens 800 Mark einschließlich der allgemeinen Rentenbezüge. Da an die berufliche Tätigkeit der L. und E. einschließlich der Schulfunktionäre in der DDR hohe Ansprüche gestellt werden, soll auch mit der Auszeichnung besonderer Leistungen ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden. Eine generelle Würdigung der Tätigkeit der L. und E. erfolgt durch den „Tag des Lehrers“, der jährlich am 12. Juni, dem Jahrestag der Schulreform von 1946, in feierlicher Form an allen Schulen usw. begangen wird. An diesem Tag werden auch die speziellen Auszeichnungen für L. und E. verliehen; außer den staatlichen Auszeichnungen gibt es Anerkennungsschreiben, Geldprämien und Sachgeschenke. Die beiden Hauptgruppen der Auszeichnungen bilden die Ehren- und die Beförderungstitel sowie die Medaillen. Staatliche Ehrentitel sind „Verdienter Lehrer des Volkes“ mit Medaille und Geldprämie bis zu 5.000 Mark, „Aktivist der sozialistischen Arbeit“ mit Medaille und Geldprämie sowie „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ mit Medaille und Geldprämie; Beförderungstitel sind „Oberlehrer“, „Studienrat“ und „Oberstudienrat“ mit Beförderungszulage zum Grundgehalt (50,100 und 150 Mark) sowie — bei hohen wissenschaftlichen Leistungen — auch der Titel „Professor“ mit Abschluß von Einzelverträgen, in denen Zulagen vorgesehen werden, die über den Zulagen für Oberstudienräte liegen. Als staatliche Auszeichnungs-Medaillen werden verliehen „Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik“ (Verleihung am Tag der Republik), „Dr.-Theodor-Neubauer-Medaille“ in Bronze, Silber und Gold mit Prämie (500,750 und 1000 Mark), „Medaille für ausgezeichnete Leistungen“ (für Schulfunktionäre), „Pestalozzi-Medaille für treue Dienste“ (Treue-Medaille) in Bronze, Silber und Gold für 10-, 20- und 30jährige Dienstzeit. Ferner werden verliehen eine Urkunde an Betreuer für vorbildliche Leistungen bei der sozialistischen Bildung und Erziehung der Schüler am Unterrichtstag in der Produktion, der Diesterweg-Preis für hervorragende Absolventen des L.- und E.-Studiums mit Prämie (500 Mark) sowie die „Ehrennadel des Ministeriums für Volksbildung“ für ehrenamtliche Helfer; außer den staatlichen Auszeichnungen verleiht die Pionierorganisation die „Medaille für hervorragende Leistungen bei der sozialistischen Erziehung in der Pionierorganisation Ernst-Thälmann“ an L., E. sowie an Freundschafts- und Gruppenpionierleiter in Bronze, Silber und Gold (Auszeichnungen). 3. Die Ausbildung auf Fachschulebene: Die Ausbildung der L. und E. erfolgt auf Fach- und Hochschulebene, ist also qualitativ nicht einheitlich. Zu den pädagogischen Ausbildungsstätten auf Fachschulebene gehören die 17 Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen, die 28 Institute für L.-Bildung sowie das Sorbische Institut für L.-Bildung, die 4 Institute zur Ausbildung von Ingenieurpädagogen und das Institut zur Ausbildung von Ökonompädagogen sowie die Fachschule für Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens (mit Ausbildung von Medizinpädagogen); pädagogische Ausbildungsstätten auf Hochschulebene sind ausschließlich die 7 Pädagogischen Hochschulen (Universitäten und Hochschulen) und die 2 (noch bestehenden) Pädagogischen Institute in Zwickau und Köthen, die jedoch bis 1975 ebenfalls in Pädagogische Hochschulen umgewandelt werden sollen, sowie partiell die Universitäten, Technischen Hochschulen und einige andere Hochschulen. Mit entsprechender fachspezifischer Modifizierung gelten für die Zulassung, das Studium und den Berufseinsatz im Prinzip die gleichen Bestimmungen wie für die übrigen Hoch- und Fachschulen. Die Ausbildung erfolgt vorwiegend im Direktstudium, zum Teil aber auch im Fernstudium bzw. in einer Kombination von Direkt- und Fernstudium; sie ist einphasig, d. h. die unterrichtspraktische Ausbildung ist in die Gesamtausbildung an den betreffenden Ausbildungsstätten integriert und wird zum Teil an Übungskindergärten, Übungsschulen usw. sowie in den verschiedenen Praktika an Kindergärten, Schulen usw. durchgeführt. Die Ausbildung der Kindergärtnerinnen erfolgt an den Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen in einem 2jährigen Direktstudium oder einem 3½jährigen Fernstudium. An den 28 Instituten für L.-Bildung (z. B. in Puttbus b. Rostock, Schwerin, Templin, Potsdam, Neuzelle, Cottbus, Staßfurt, Halle, Eisenach, Krossen, Meiningen, Großenhain, Leipzig, Rochlitz, Berlin-Köpenick) werden sowohl L. für die unteren Klassen (Unterstufenlehrer) als auch E. ausgebildet, und zwar in einem 4jährigen Direktstudium; die Ausbildung erfolgt für 3 Unterrichtsfächer, und zwar für Mathematik und Deutsch als die tragenden Fächer der Unterstufe sowie für eines der Fächer Werkunterricht, Körpererziehung, Kunsterziehung, Musik oder Schulgartenunterricht; sie umfaßt die Bereiche Ausbildung in Marxismus-Leninismus, Erweiterung der Allgemeinbildung, pädagogisch-psychologische Grundausbildung, fachwissenschaftliche und methodische sowie Ausbildung in der Schulpraxis. Auch die E. erwerben in ihrer 3 jährigen Ausbildung zusätzlich zu ihrer Befähigung für die Erziehungs- und Betreuungsarbeit in den Schulhorten, Kinderheimen usw. die Lehrbefähigung für die Unterstufe in 2 Fächern, die für den außerunterrichtlichen Bereich von Bedeutung sind, nämlich in den Fächer-Kombinationen Kunsterziehung und Musik, Werkunterricht und Körpererziehung sowie Schulgartenunterricht und Naturwissenschaften. Das Fernstudium für E. dauert drei Jahre. Ingenieurpädagogen, Ökonompädagogen und Medizinpädagogen werden in einem 3jährigen Direktstudium oder einem 4jährigen Fernstudium an den Instituten zur [S. 518]Ausbildung von Ingenieurpädagogen, an dem Institut zur Ausbildung von Ökonompädagogen und an der Fachschule für Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens für ihren Einsatz als Lehrkräfte in der berufspraktischen Ausbildung für sehr verschiedene Fachrichtungen ausgebildet. 4. Die Ausbildung der Lehrer auf Hochschulebene: Nach dem Staatsratsbeschluß (GBl. I, 1969, S. 5) über die Weiterführung der 3. Hochschulreform (von 1967) und die Entwicklung des Hochschulwesens bis 1975 ist die Ausbildung von Fach-L. eine strukturbestimmende Aufgabe der Universitäten und Hochschulen. Die Diplom-Fach-L. für den allgemeinbildenden Unterricht ab Klasse 5 werden an den Pädagogischen Hochschulen und Pädagogischen Instituten, aber auch an den Universitäten, an den Technischen Hochschulen und an einigen Hochschulen anderer Fachrichtungen in einem 4-jährigen Direktstudium in 2 Fächern ausgebildet, deren Kombination zwar vielfältig, aber festgelegt ist; es ist in ein 2jähriges Grundstudium und ein 2jähriges Fachstudium untergliedert. Die Fachlehrerausbildung, die den Charakter eines „wissenschaftlich-produktiven Studiums“ tragen soll, umfaßt die Grundlagen des Marxismus-Leninismus, Fachwissenschaften (Haupt- und Nebenfach), Erziehungswissenschaften (Pädagogik, Psychologie und Methodik), Einführung in die Logik und Wissenschaftstheorie oder Einführung in die Kybernetik und Datenverarbeitung, Erweiterung der Allgemeinbildung (Mathematik, Naturwissenschaften, Technik, Fremdsprachen), Sport und militärische Ausbildung bzw. Ausbildung in Zivilverteidigung. Auch in die Fachlehrerausbildung an den Hochschulen ist die unterrichtspraktische Ausbildung integriert. Für die Fachlehrer an den Erweiterten Oberschulen und an den Spezialschulen erfolgt keine besondere Ausbildung; über den Einsatz an diesen Schulen entscheidet vielmehr „aufgrund der politischen Haltung und der fachlichen Leistungen des Lehrers“ der Kreis-Schulrat, wobei der Einsatz in der Regel erst nach Bewährung in den Klassen 5–10 der Oberschule erfolgt. Diplom-Fach-L. werden auch im Fernstudium, und zwar ausschließlich an den Pädagogischen Hochschulen und Pädagogischen Instituten, ausgebildet; zum Fernstudium werden nur L. zugelassen, die in einem Fach eine Hochschulausbildung erworben haben und in einem weiteren Fach, für das sie nicht ausgebildet sind, unterrichten bzw. unterrichten sollen, sowie L. mit Fachschulabschluß, die jedoch mindestens 4 Jahre Unterrichtserfahrung in dem betreffenden Fach nachweisen und auch künftig in diesem Fach unterrichten. Daher wird im Fachlehrerfernstudium die Qualifikation nur für ein Fach erworben; das Fachlehrerfernstudium endet mit dem Erwerb der Lehrbefähigung für das betreffende Fach und mit dem akademischen Grad „Diplom-Lehrer“; es dauert je nach den Vorkenntnissen der Bewerber und dem studierten Fach zwischen 2½ und 4 Jahren; die Teilnahme am Fernstudium erfolgt als Delegierung durch den Kreis-Schulrat bzw. den entsprechenden Dienstvorgesetzten. Die Diplom-Agrarpädagogen, Diplom-Ingenieurpädagogen, Diplom-Ökonompädagogen und Diplom-Medizinpädagogen, die im berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen bzw. der Medizinischen Berufsschulen tätig sind, werden an bestimmten Universitäten und Hochschulen in einem 3jährigen Fernstudium ausgebildet. Dieses können vor allem solche Lehrkräfte aufnehmen, die hauptamtlich an einer Einrichtung der Berufsausbildung oder Aus- und Weiterbildung der Werktätigen tätig sind und den Nachweis einer der Studienrichtung entsprechenden abgeschlossenen Fachschulausbildung erbringen sowie über eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung verfügen. Die Ausbildung von Diplom-Pädagogen, die als Lehrkräfte an Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen sowie als Direktoren von allgemeinbildenden Schulen und als leitende Kader der Volksbildung tätig sind, erfolgt als Direkt-, als Fern- und als kombiniertes Direkt- und Fernstudium an der Sektion Pädagogik der Humboldt-Universität Berlin, an der Pädagogischen Hochschule Erfurt/Mühlhausen und am Institut für Leitung und Organisation des Volksbildungswesens der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften. Die L. für die Sonderschulen werden in einem 2jährigen Zusatzstudium an der Sektion „Rehabilitationspädagogik“ der Humboldt-Universität Berlin und der Sektion „Erziehungswissenschaft“ der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (vormals Institut für Sonderschulwesen) ausgebildet; Voraussetzung für die Aufnahme des Sonderschul-Zusatzstudiums ist die mit Erfolg abgelegte Prüfung als L. (für die unteren Klassen) oder als Fach-L. der allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen sowie eine erfolgreiche Vorbereitungszeit als L. an einer Sonderschule der gewählten Art von wenigstens einem Jahr; das Zusatzstudium der L. für Sonderschulen wird mit dem Staatsexamen als Sonderschul-L. abgeschlossen. Die Zusatzausbildung der E. für Internate oder Horte an Sonderschulen oder für Kinderheime und Jugendwerkhöfe für Hilfsschüler sowie die zusätzliche Ausbildung der Kindergärtnerinnen für die Vorschulteile an Sonderschulen erfolgt in 2jährigen Ausbildungsgängen an der Sektion „Rehabilitationspädagogik“ der Humboldt-Universität Berlin; Voraussetzungen für die Zulassung zu der Zusatzausbildung sind die abgeschlossene pädagogische Grundausbildung als E. in Heimen oder Horten bzw. die staatliche Abschlußprüfung als Kindergärtnerin sowie eine erfolgreiche Vorbereitungszeit als E. im Internat oder Hort einer Sonderschule der gewählten Art oder als E. in einem Kinderheim oder in einem Jugendwerkhof für Hilfsschüler bzw. in einem Vorschulteil einer Sonderschule von wenigstens einem Jahr. Die Ausbildung der Freundschaftspionierleiter schließlich, also der an den Schulen hauptamtlich tätigen Funktionäre des Jugendverbandes, erfolgt fachschulmäßig im Direktstudium an einigen Instituten für Lehrerbildung sowie im Fernstudium an der Zentralschule der Pionierorganisation in Droyßig bei Zeitz (mit dem Erwerb der Lehrbefähigung für die Unterstufe in einem Hauptfach und einem wahlweise-obligatorischen Fach); die Weiterbildung der Freundschaftspionierleiter erfolgt entwe[S. 519]der in der Weiterbildung der L. in Kursen oder an den Außenstellen der Zentralschule der Pionierorganisation. Zur Verwirklichung des Grundsatzes der Einheit von Theorie und Praxis bzw. einer praxisbezogenen L.-Ausbildung ist auch die unterrichtspraktische Ausbildung in die Gesamtausbildung an den Einrichtungen für die Ausbildung der L. und E. integriert; so werden während des gesamten Studiums zusammenhängende Berufspraktika durchgeführt, die mit der theoretischen Ausbildung eine Einheit bilden sollen und zusammen mit den Übungsschulen als wichtige Mittel gelten, die Studenten auf ihre künftige praktische Tätigkeit als L. und E. im Bildungssystem vorzubereiten. Die Ausbildung in der pädagogischen Praxis wird durchgeführt: für Studentinnen der Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Hospitationen in der ersten Klasse der Unterstufe, Hospitationen in einer Kinderkrippe, erstes Praktikum im Kindergarten mit hauswirtschaftlichem Praktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung und zweites Praktikum im Kindergarten, für Studenten an Instituten für L.-Bildung als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Einführungspraktikum, erstes Schulpraktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung, Hospitationspraktikum im Kindergarten und schulpraktisches Semester in der Unterstufe der Oberschule sowie für Studenten an Universitäten, Hochschulen und Pädagogischen Instituten als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Einführungspraktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung und schulpraktisches Semester in der Oberstufe der Oberschule bzw. in Berufsschulen. 5. Die obligatorische Weiterbildung: Nach der Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung (GBl. II, 1962, S. 675) haben die L. und E. insbesondere die Pflicht, „sich im Prozeß der Arbeit, durch Selbststudium und in Kursen systematisch und zielstrebig weiterzubilden“. Besonders im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Einführung der neuen Lehrpläne (Lehrplanreform) und der neuen Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-ideologische bzw. staatsbürgerliche ➝Erziehung) sowie den damit verbundenen Aufgaben und Problemen erwies es sich als notwendig, die Weiterbildung der L. und E. sowohl in Übereinstimmung mit der Neuorientierung ihrer Ausbildung zu bringen als sie auch zu intensivieren und zu systematisieren. Hauptmethode der Weiterbildung ist das Selbststudium auf der Grundlage der Weiterbildungsprogramme und der darin enthaltenen thematischen Orientierungen und Literaturangaben, das durch Studienhinweise, Beiträge in den Fachzeitschriften, Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie Konsultationen unterstützt wird. Die Weiterbildung der L. in Kursen erfolgt in Grund-, Fach- und Spezialkursen, ebenfalls auf der Grundlage verbindlicher Programme. Im Grundkurs werden ausgewählte Themen des Marxismus-Leninismus, der Pädagogik und der Psychologie behandelt. Der Fachkurs für die L. der unteren Klassen umfaßt fachwissenschaftliche und methodische Probleme aus 2 Unterrichtsfächern bzw. den Disziplinen des Deutschunterrichts. Die Fachkurse für L. der Klassen 5–12 enthalten ausgewählte fachwissenschaftliche und didaktisch-methodische Themen eines Unterrichtsfaches. In den für einzelne Fächer und Disziplinen durchgeführten Spezialkursen werden ausgewählte Probleme aus einem eingegrenzten Wissenschaftsgebiet behandelt. Hierher gehören auch die Kurse zur Weiterbildung der Fremdsprachen- und der Sonderschul-L. Jeder L. muß im Verlauf von 4 Jahren am Grundkurs und an einem oder 2 Fachkursen teilnehmen. Die Grund-, Fach- und Spezialkurse finden in den Winter- und Sommerferien statt. Die L. der Berufsschulen, die allgemeinbildenden Unterricht erteilen, absolvieren anstelle des Grundkurses die Lehrgänge Marxismus-Leninismus und Pädagogik-Psychologie im Rahmen der „zyklischen Weiterbildung der Kader der Berufsbildung“, nehmen aber auch an den Fach- und Spezialkursen der Weiterbildung für L. der Oberschulen teil. Die L. der Berufsschulen, die berufstheoretischen Unterricht erteilen, nehmen ausschließlich an der zyklischen Weiterbildung der Kader der Berufsbildung in Form von Lehrgängen nach einheitlichen Programmen teil, die in der Regel innerhalb von 12 Monaten absolviert werden, so daß in einem maximal 4jährigen Turnus alle Kader der Berufsbildung weitergebildet werden. Diese zyklische Weiterbildung wird von den 15 Bezirkskabinetten für Weiterbildung der Kader der Berufsbildung angeleitet und unterstützt. Für die Gruppe der E., d. h. der Kindergärtnerinnen, der Horterzieher usw., gelten die gleichen Grundsätze und Formen sinngemäß; auch hier ist die Weiterbildung Pflicht und die Teilnahme an bestimmten Kursen im Verlaufe von 4 Jahren obligatorisch. Alle L. und E. sollen sich aber auch ständig „im Prozeß der Arbeit“ weiterbilden und zu diesem Zweck an verschiedenen Fachzirkeln und Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch teilnehmen; dabei werden die besten Erfahrungen verallgemeinert und in der Form von „Pädagogischen Lesungen“ verbreitet und prämiiert. Das Zentralinstitut für Weiterbildung der L. und E. in Ludwigsfelde bei Berlin (Dir. Dr. R. Slomma) ist für die Ausarbeitung und Herausgabe von Programmen und Studienmaterialien verantwortlich und bestätigt die Programme für die Spezialkurse; außerdem führt es für ausgewählte Kader spezielle Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen durch. An der Weiterbildung der L. und E. sind auch die Institute für L.-Bildung sowie die Universitäten, die Hochschulen, die Fachschulen, die wissenschaftlichen Institutionen und Gesellschaften sowie betriebliche und gesellschaftliche Einrichtungen beteiligt, deren Maßnahmen zur Weiterbildung der L. und E. im jeweiligen Volkswirtschafts- und Haushaltsplan der betreffenden Einrichtung festgelegt bzw. in die Arbeitsplanung der Sektionen oder anderen Leitungsbereiche der Universitäten, Hoch- und Fachschulen aufgenommen werden. Eine besondere Stätte der L.-Weiter[S. 520]bildung ist das Haus des L. in Ost-Berlin; es führt nicht nur die systematische Weiterbildung der L., E. und Schulfunktionäre sowie die schulpolitische und pädagogisch-methodische Qualifizierung der Lehrkräfte durch, sondern hat auch die Aufgabe, als „Zentrum des geistig-kulturellen Lebens der pädagogischen Intelligenz und aller an der Erziehung und Bildung der jungen Generation beteiligten Bürger einschließlich der Lehrer-Studenten“ sowie als bildungspolitisches Propaganda-Zentrum für West-Besucher zu wirken, und arbeitet eng mit der Pädagogischen Zentralbibliothek zusammen; ihm sind das pädagogische Neuererzentrum, das pädagogische Besucherzentrum und der Kuppelsaal (Kongreßhalle) zugeordnet. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 514–520 Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrerbildungDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Pionierpalast (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Pionierhaus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 472 Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PirnaDDR A-Z 1969
Rieke, Karl (1969)
* 10. 3. 1929 in Brandenburg. LPG-Vors., Mitgl. des Staatsrates seit 1960. Mitgl. der SED seit 1949, des ZK der SED seit 1963. Abg. der Volkskammer seit 1963. 1944–1946 Landwirtschaftslehre. 1946 FDJ. 1946–1954 ökonomischer Leiter in VEG, ab 1954 LPG-Vors. 1958–1967 Mitglied der SED-Bezirksleitung Potsdam. Nach Besuch einer landwirtschaftlichen Fachschule staatl. gepr. Landwirt. 1961 bis 1963 Vors. des zentralen LPG-Beirates beim Ministerrat. Jetzt Vors. der LPG „Einheit“ in Rogäsen, Kr. Brandenburg. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 769 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/rieke-karl verwiesen. Reinhold, Otto, Prof. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rietz, HansDDR A-Z 1969
AE (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Abk. für Arbeitseinheit. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 12 Adoption A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AeroclubDDR A-Z 1969
Vereinigte Gesundheitseinrichtungen (1969)
In den letzten Jahren wurden probeweise in einigen Landkreisen die „Einrichtungen des ambulanten und stationären Heilwesens“ in einer einheitlichen Verwaltung zusammengefaßt und der Leitung eines Ärztlichen Direktors unterstellt. Er hat die Funktion eines Abteilungsleiters innerhalb der „Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises“. Ziel ist eine bessere Koordinierung der Einrichtungen als die Unterstellungsverhältnisse sie ermöglichen, die mit der „Rahmen-Krankenhausordnung“ 1954 vorgeschrieben worden sind. (Gesundheitswesen, Krankenhaus, Poliklinik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 666 Vereine A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigung Demokratischer Juristen DeutschlandsDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Hermlin, Stephan (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 Pseudonym für Rudolf Leder. * 13. 4. 1915 in Chemnitz. 1931 KJVD, 1933–1936 illegale kommun. Arbeit, dann Emigration, Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg, 1939 in Frankreich interniert, während des 2. Weltkrieges in der Schweiz. 1945 Rückkehr nach Deutschland, Literaturkritik am Sender Frankfurt/M. 1946 SED, seit 1947 als freier Schriftsteller in Ostberlin. Mitglied der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ostberlin. 1950 und 1954 Nationalpreis. H. entwickelte sich unter Einfluß des franz. surrealist. und kommun. Dichters Paul Eluard. Reflektierte das Zeiterlebnis in erlesenen, von dunkler Wortsymbolik gekennzeichneten Versen („Zwölf Balladen von den großen Städten“, 1945). Einige meisterhafte Erzählungen („Der Leutnant Yorck von Wartenburg“, 1945). Nachdichtungen von Eluard, amerik. Negerlyrik („Auch ich bin Amerika“, 1948) u.a. Tolerante Literaturbetrachtungen („Ansichten über einige Bücher und Schriftsteller“, zus. mit Hans Mayer, 1957). Nach Übersiedlung in die SBZ und Umstellung auf sozialistischen Realismus Niveauverfall („Mansfelder Oratorium“, 1951; „Der Flug der Taube“, 1952). Erzählung über 17. Juni 1953: „Die Kommandeuse“ (1954). „Begegnungen 1954 bis 1959“ (1960). Als Sekretär der Sektion Dichtkunst und Sprachpflege der Akademie der Künste geriet H. durch einen von ihm veranstalteten Lyrikabend mit der SED in Konflikt; er wurde von seinem Posten abgelöst und übte öffentlich Selbstkritik. Auch aus dem Vorstand des Deutschen ➝Schriftstellerverbandes mußte er ausscheiden. 1965 durfte er jedoch in der Bundesrepublik lesen. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Reich-Ranicki, Marcel: Deutsche Literatur in Ost und West — Prosa seit 1945. München 1963, Piper. 498 S. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 197 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/hermlin-stephan verwiesen. Hennigsdorf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Herrnstadt, RudolfDDR A-Z 1966
DWK (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 114 DWA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ebert, FriedrichDDR A-Z 1966
Haushalt (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Staatshaushalt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 194 Hausgemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HaushaltsaufschlägeDDR A-Z 1966
Friedensfahrt (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die „Internationale Radfernfahrt für den Frieden“ wird seit 1948 mit großem politischem Propagandaaufwand „im Sinne der Weltfriedensbewegung“ veranstaltet. Ursprünglich nur von Prag nach Warschau oder umgekehrt durchgeführt. Seit 1952 ist Berlin (Ost) in das Straßenrennen einbezogen worden. Veranstalter sind die kommun. Parteizeitungen „Rüde prävo“ (CSSR), „Trybuna Ludu“ (Polen) und „Neues Deutschland“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 155 Frieden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedensgefährdungDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Bauernkongreß, Deutscher (1965)
Siehe auch: Bauernkongreß der DDR: 1975 1979 1985 Bauernkongreß, Deutscher: 1960 1962 1963 1966 Deutscher Bauernkongreß: 1969 1975 1979 Früher mit „Deutscher Bauerntag“ bezeichnetes Treffen der Funktionäre der VdgB, auf dem die parteiamtlichen Richtlinien für die Landwirtschaftspolitik als Forderungen konkretisiert werden. Der im Spätherbst 1960 abgehaltene VI. DB. stand erstmalig im Zeichen „gemeinsamer Arbeit der VdgB, der DBD unter Führung der SED in der Nationalen Front,“ und sollte Ausdruck einer „allumfassenden Volksbewegung“ sein. Zum VII. DB. Anfang März 1962 in Magdeburg beorderte die SED etwa 2.000 Landwirtschaftsfunktionäre. Die dort beratenen Vorschläge und die getroffene Entschließung wurden vom Ministerrat zum Beschluß erhoben und im Gesetzblatt verkündet. Sie sehen als Schwerpunkte vor: … Steigerung der Marktproduktion u. Änderung des Musterstatuts für den LPG-Typ~II. Der VIII. DB. Ende Februar 1964 in Schwerin stand unter der Parole: „Systematisch den Weltstand erzwingen!“ und befaßte sich in der Hauptsache mit der Übernahme des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft auf die Landwirtschaft. (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften, Nationale Bauernpolitik, Agrarkommission der Nationalen Front) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 54 Bauer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bauernkorrespondent (BK)DDR A-Z 1965
Markowitsch, Erich (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 * 9. 4. 1913 in Berlin als Sohn eines Arbeiters, Oberschule, danach als Arbeiter tätig. 1929 KJVD, 1929 KPD, 1932/33 KP-Funktionär in Hamburg. Während der NS-Zeit Zuchthaus und KZ. 1945 Volkspolizei, Leiter des Kriminalamtes Thüringen Ost, danach Leiter einer Polizeischule. 1947 Kaderleiter der Max-Hütte, Unterwellenborn, später Aufbauleiter der Erzgrube West in Badeleben. 1946–1954 Fernstudium der Parteihochschule der SED, 1957 Fernstudium der Fachschule für Roheisen Unterwellenborn, 1954–1959 Werkdirektor des VEB Eisenhüttenkombinat Eisenhüttenstadt, zugleich ab 1956 im Büro der SED-Kreisleitung Eisenhüttenstadt. 1959 Leiter der Abt. Berg- und Hüttenwesen in der Staatl. ➝Plankommission und Mitgl. der Staatl. Plankommission. Seit 31. 7. 1961 Stellv. d. Vors. des Volkswirtschaftsrates. Mitgl. des Wiss. Rates für die friedliche Anwendung der Atomenergie beim Ministerrat. Seit 4. 7. 1962 Mitgl. des Ministerrates. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 271 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/markowitsch-erich verwiesen. Markov, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MarktDDR A-Z 1965
Zivilrecht (1965)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Das seit 1959 geplante neue sozialistische Zivilgesetzbuch liegt bisher noch nicht einmal im Entwurf vor. Gesetzliche Grundlage des Z. ist daher im wesentlichen immer noch das BGB, das als sogenanntes sanktioniertes Recht übernommen worden ist (Familienrecht, Erbrecht). Auf „neue gesellschaftliche Erscheinungen“ sind die Bestimmungen des BGB nicht oder nur mit einem veränderten Inhalt anzuwenden (Eigentum). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 497 Zivilprozeß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZKDDR A-Z 1965
Anhalt (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Land des Deutschen Reiches, 1945–1947 mit der preußischen Provinz Sachsen zu dem Land Sachsen-Anhalt vereinigt; 2.326 qkm, 0,4 Mill. Einwohner (1939); Hauptstadt: Dessau, Landesfarben: Rot-Grün-Weiß. Hervorgegangen aus der Grafschaft Askanien, wurde A. 1218 Fürstentum. 1866 trat A. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehört das Land zum Deutschen Reich. A. wurde 1918 Freistaat, verlor nach 1933 mit der sog. Reichsreform seine Eigenstaatlichkeit und unterstand bis 1945 mit Braunschweig einem gemeinsamen Reichsstatthalter. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde A. von amerikan. und Sowjet. Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fielen auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch die westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegenen Landesteile an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung des Landes in die preußische Provinz Sachsen, aus der nach der Auflösung Preußens durch den Kontrollrat im Juli 1947 das Land Sachsen-A. hervorging. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 2. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 22 Angleichungsverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AnlagemittelDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Monopolkapitalismus (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Imperialismus, Staatsmonopolismus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 327 Mode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Moral, SozialistischeDDR A-Z 1963
Korfes, Otto (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 * 23. 11. 1889 in Wenzen. Dr. rer. pol. Berufsoffizier, geriet als Generalmajor im Febr. 1943 in sowjet. Gefangenschaft. Mitbegr. des „Nationalkomitees Freies Deutschland und des Bundes deutscher Offiziere, Lehrer an Antifaschulen in der SU. Sept. 1948 Rückkehr nach Deutschland, Leiter der Hauptabt. Archivwesen im Ministerium des Innern bis 1952, gleichzeitig militärtheoretischer Berater bei dem Aufbau der KVP. Dann stellv. Leiter des Stabes der Operativabt. der KVP, kam nicht in die NVA. Landes- bzw. Bezirksvors. der Nationalen Front in Potsdam, zeitweise Mitgl. des Hauptvorst. der NDPD. Seit 1951 Mitgl. der Sektion Geschichte der Deutschen Akademie der Wissenschaften in Ost-Berlin. Seit 11. 1. 1958 Vors. der neugegr. Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 253 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/korfes-otto verwiesen. Koordinierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Körperliche ArbeitDDR A-Z 1963
Brandenburg (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1. Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. Von der Altmark aus ab 1134 erworben und ab 1157 als Markgrafschaft B. bezeichnet, vergrößerte sich B. unter verschiedenen Herrscherhäusern (ab 1411 unter den Hohenzollern), errang unter dem Großen Kurfürsten (1640 bis 1688) europäische Bedeutung und teilte ab 1701 mit der Krönung des Kurfürsten Friedrich III. zum König Friedrich I. in Preußen das Schicksal Preußens. Seit 1815 bildeten die brandenburgischen Landschaften (mit Ausnahme der Altmark, die in die Provinz Sachsen einbezogen wurde), um die 1814 von Sachsen abgetretenen Gebiete der Niederlausitz erweitert, die preußische Provinz B., aus deren Verband bald nach der Reichsgründung 1871 die Reichshauptstadt Berlin ausschied. In den letzten Monaten des 2. Weltkrieges wurde B. von sowjetischen Truppen besetzt; das Gebiet ostwärts der Oder und der Görlitzer Neiße überließen die Sowjets den Polen, es steht seither unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung der „Provinzialverwaltung Mark B.“ unter Präsident Dr. Karl Steinhoff (SPD), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massiver sowjet. Wahlbeeinflussung die SED nur 43,9 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1945 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff (SED) und beschloß im Febr. 1947 die „Verfassung für die Mark B. vom 6. 2. 1947“, die am gleichen Tag in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat, wurde die Provinz im Juli 1947 als B. auch staatsrechtlich Land. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 war B. Land der „DDR“; an Stelle des zum Innenminister berufenen Dr. Steinhoff wurde Rudi Jahn (SED) Ministerpräsident. 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk Potsdam, Kreisstadt. Hauptort der Mark B. an der Havel, mit 86.722 Einwohnern (1960) zweitgrößte Stadt in B.; reich an mit[S. 89]telalterlichen Bauten: spätromanischer Dom (12. Jh.), spätgotische Katharinenkirche (15. Jh.), Altstädter Rathaus (15. Jh.), Neustädter Rathaus (1945 zerstört, später völlig abgerissen); bedeutende Industrie: Stahl- und Walzwerke, Stahlbau, Fahrzeuge, Kinderwagen, Maschinen, Traktoren, Metall-, Leder- und Textilwaren, Schiffbau. Bis 1488 war B. Residenz der Markgrafen und späteren Kurfürsten von B., deren Land, ursprünglich Mark (Grenzgebiet) und seit 948 Bistum, seinen Namen von der alten Hevellerburg Brennabor (Brennaburg) erhielt. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. Eßlingen 1959, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 88–89 BPO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Brasch, HorstDDR A-Z 1963
Sowjet (1963)
Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 russisch, wörtl. „Rat“; S.-System = Rätesystem, zunächst in der russischen Revolution von 1905, in großem Umfange dann 1917 verwirklichte Einrichtung der (berufsständischen) Arbeitervertretung durch von den Betriebsbelegschaften gewählte Arbeiterräte, die, um Soldatenvertreter erweitert, als Arbeiter- und Soldaten[S. 432]räte sowohl exekutive wie legislative Macht ausübten. Durch radikale Forderungen, insbesondere zur Aufteilung des Großgrundbesitzes an die Bauern, gelang es den Bolschewisten, in entscheidend wichtigen S. die Mehrheit zu erringen und sie gegen die gemäßigte provisorische Kerenski-Regierung auszuspielen. Das S.-System ist also ursprünglich ein demokratisches System, in dem freilich von vornherein die Gefahr der Radikalisierung beschlossen war. Nachdem die Bolschewisten in Rußland die Macht errungen hatten, entkleideten sie das Rätesystem seines ursprünglichen Charakters, so daß von ihm nur noch Name und Schein demokratischer Repräsentation übriggeblieben sind. Literaturangaben Cookridge, E. H.: Zentrale Moskau — die Macht des sowjetischen Geheimdienstes. Hannover 1956, Sponholtz. 416 S. Grottian, Walter: Das Sowjetische Regierungssystem (Die Wissenschaft von der Politik, Bd. 2). Köln 1956, Westdeutscher Verlag. Text 188 S., Quellenteil 168 S. Hanisch, Erdmann: Geschichte Sowjetrußlands 1917–1941. Freiburg 1951, Herder. 306 S. Kliutschewski, V.: Geschichte Rußlands. Stuttgart 1925/26, Deutsche Verlagsanstalt. Bd. 1: 382 S., Bd. 2: 421 S., Bd. 3: 400 S., Bd. 4: 423 S. Koch, Hans: Theorie, Taktik, Technik des Weltkommunismus — eine Zitatensammlung von Marx bis Chruschtschow (bearbeitet v. Eugen Wieber). Pfaffenhofen/Ilm 1959, Ilmgau-Verlag. 504 S. Maurach, Reinhart: Handbuch der Sowjetverfassung. München 1955, Isar Verlag. 429 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Schapiro, Leonhard: Die Geschichte der kommunistischen Partei der Sowjetunion (a. d. Engl.). Frankfurt a. M. 1961, S. Fischer. 711 S. Seton-Watson, Hugh: Der Verfall des Zarenreiches 1855–1914 (a. d. Engl.). München 1954, Isar Verlag. 391 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 431–432 Sowchos A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SowjetblockDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Krieg (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der kommun. Lehre gibt es zwei Arten von K.: „a) einen gerechten K., der kein Eroberungs-K., sondern ein Befreiungs-K. ist, der das Ziel hat, entweder das Volk gegen einen äußeren Überfall oder gegen Unterjochungen zu verteidigen, oder das Ziel der Befreiung des Volkes von der Sklaverei des Kapitalismus, oder endlich das Ziel der Befreiung der Kolonien und abhängigen Länder vom Joche der Imperialisten, und b) einen ungerechten, einen Eroberungs-K., der das Ziel hat, fremde Länder zu erobern, fremde Völker zu versklaven“ („Geschichte der KPdSU [B], S. 210). Ob ein K. gerecht oder ungerecht ist, wird nicht durch objektives Urteil (Objektivismus), sondern durch Auslegung der Grundsätze des Historischen Materialismus entschieden: „Man muß untersuchen, aus welchen historischen Verhältnissen der Krieg hervorging, welche Klassen ihn führen, um welcher [S. 236]Ziele willen“ (Lenin, Sämtliche Werke, Bd. 30, S. 333, russ.). Die Lehre von den zwei K., insbesondere die geschichtsphilosophisch begründete, in der Praxis aber willkürliche Entscheidung darüber, welcher K. als gerecht und welcher als ungerecht anzusehen ist, ermöglichen die Rechtfertigung des Bürger- und selbst des Angriffs-K. (Frieden) Als Kalter K. wird die politische, wirtschaftliche, diplomatische und psychologische Auseinandersetzung mit allen Mitteln, außer den militärischen, bezeichnet, die praktisch seit 1945 durch die Weigerung der Sowjets die Weltpolitik beherrscht, durch Anerkennung und Anwendung allgemein anerkannter völkerrechtlicher Normen politische Spannungen zu beseitigen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 235–236 Kreiszeitungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegsopferversorgungDDR A-Z 1962
Stadtkreis (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kreis. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 422 Stadtkontor, Berliner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StadtverordnetenversammlungDDR A-Z 1962
Eisenbahn (1962)
Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Die E. hat von allen Verkehrsträgern die schwersten Kriegs- und Kriegsfolgeschäden erlitten. 65 v. H. der Lokomotiven, [S. 108]60 v. H. der Reisezugwagen und die Hälfte der Güterwagen waren gänzlich vernichtet oder beschädigt, 970 Eisenbahnbrücken waren zerstört. Durch die anschließenden Demontagen verminderte sich der Bestand an rollendem Material erheblich. Die Länge des Gleisnetzes ging von etwa 18.500 km auf 14.500 km zurück. Die Netzdichte je 100 qkm verringerte sich dadurch von 17 auf 14 km. Bei Wiederingangsetzung des Betriebes waren 5.000 km Strecke nur eingleisig befahrbar, und es gab keine elektrifizierte Strecken mehr. Der Wiederaufbau konnte unter den Bedingungen der sowjet. Besatzungspolitik nur langsam vorangehen. Die Eisenbahner haben in dieser Zeit Hervorragendes geleistet. Noch 1961 sind die Schäden nicht ganz beseitigt. Das Streckennetz konnte nur auf 16.174 km Länge wieder ergänzt werden. Mit dem derzeitigen Lokomotiv- und Güterwagenbestand können die Transportaufgaben nur unter äußerster Anspannung bewältigt werden. Die Ziele des Siebenjahrplans können nur dann erreicht werden, wenn auch die E. ihre Transportleistungen sehr erheblich steigert. Daher sollen bis 1965 16.000 neue moderne Güterwagen mit 50 t Ladegewicht eingesetzt werden. Der Neubau von Dampfloks wurde 1960 eingestellt, bis 1962 werden die in Betrieb befindlichen Dampfloks generalüberholt, anschließend sollen bis 1965 1.100 Diesel- und Elektroloks aus eigener Produktion den Dienst aufnehmen. Auch bei den technischen Anlagen und im Personenverkehr sind umfangreiche Verbesserungen geplant. Die Verwirklichung dieser Planziele würde den Abstand der Leistungsfähigkeit der sowjetzonalen Reichsbahn von der Bundesbahn verringern. Literaturangaben Olbrich, Paul: Die Fahrzeugwirtschaft bei der „Deutschen Reichsbahn“ der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 88 S. m. 14 Tab. u. 10 Anlagen. Olbrich, Paul: Betrieb und Verkehr bei der „Deutschen Reichsbahn“ in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1957. 72 S. m. Anlagen. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 107–108 Eisenach A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisenbahner der DDR, VerdienterDDR A-Z 1962
Selbstverwaltung (1962)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den im Herbst 1946 durchgeführten Gemeinde-, Landtags- und Kreistagswahlen traten in den Ländern der SBZ Verfassungen, Kreis- und Gemeindeordnungen in Kraft, in denen das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf Selbstverwaltung ausdrücklich bestätigt wird. An dieser Rechtslage wurde in der Verfassung der „DDR“ nichts geändert (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen bereits Maßnahmen zur Einschränkung des Rechtes der Selbstverwaltung getroffen worden. Die KWU-Verordnung vom 24. 11. 1948 und die Energiewirtschaftsverordnung vom 22. 6. 1949 (ZVOBl. S. 472) entzogen den Gemeinden bereits weitgehend die wirtschaftlichen Grundlagen. Immerhin konnte bis zum Gesetz über die „Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 (Staatshaushalt) noch von einer formalen S. gesprochen werden. Mit diesem Gesetz wurde der einheitliche Staatshaushalt der „DDR“ eingeführt. Nachdem auch die für die gemeindliche Finanzwirtschaft ausschlaggebende Gewerbesteuer und Lohnsummensteuer durch § 13 des Gesetzes über den Staatshaushaltsplan 1951 vom 13. 4. 1951 (GBl. S. 283) auf die Republik übertragen worden waren, stand fest, daß die Gemeinden nicht mehr in der Lage waren, die ihnen als Selbstverwaltungsaufgaben übertragenen Angelegenheiten zu erfüllen. Diese Entwicklung wurde durch die Verwaltungsneugliederung im Sommer 1952 weitergetrieben. Durch die „Ordnungen für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke und Kreise“ vom 24. 7. 1952 (GBl. S. 621 und 623) sowie durch die „Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlungen und ihrer Or[S. 393]gane in den Stadtkreisen“ vom 7. 1. 1953 (GBl. S. 53) wurden die Landesverfassungen und die Kreisordnungen praktisch außer Kraft gesetzt Nach diesen Ordnungen waren die bisherigen Organe der Gebietskörperschaften nur noch Organe der Staatsgewalt in den betreffenden Gebieten. Träger von Rechten war nicht mehr die Verbandseinheit, sondern das jeweilige staatliche Verwaltungsorgan in diesem Gebiet, der örtliche Rat, dem als Haushaltsorgan die Eigenschaft einer juristischen Person zugesprochen wurde. Durch das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. S. 65) wurden die bis dahin noch gültigen Gemeindeordnungen aufgehoben Nach § 5 beruht der Aufbau der Organe der Staatsmacht auf dem Prinzip des demokratischen Zentralismus. Die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie die Beschlüsse des Ministerrates und der höheren Volksvertretungen sind für die unteren Volksvertretungen und ihre Organe verbindlich. Die örtlichen Räte sind außerdem an die Weisungen des jeweils höheren Rates gebunden. Eingefügt in ein einheitliches System von Über- und Unterordnungen der Volksvertretungen und einer Weisungsbefugnis des Ministerrates und der jeweils höheren Verwaltungsorgane haben die unteren Organe lediglich die Möglichkeit, die örtlichen Gegebenheiten in gewisser Weise bei der Ausführung der erhaltenen Weisungen zu berücksichtigen. Die in den am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“ (Gemeinde, Kreis) den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen übertragenen Aufgaben dürfen nur im Rahmen der von oben gegebenen Weisungen durchgeführt werden. Jede auf diesen Gebieten getroffene Entscheidung kann durch die Verfügung höherer Dienststellen aufgehoben werden. Auch mit den neuen Arbeitsordnungen wird also nicht wieder ein rechtlich geschützter eigener Wirkungskreis der Gemeinden und Gemeindeverbände festgelegt. Gegenüber den örtlichen Verwaltungsdienststellen wird die einheitliche Ausrichtung auch durch den „Stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates für Koordinierung und Kontrolle“ gewährleistet und überwacht. Hierzu steht das „Sekretariat des Ministerrates“ zur Verfügung, dem die Kontrollgruppen des früheren „Staatssekretariats für die Anleitung der örtlichen Räte“ im Juli 1959 eingegliedert wurden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 392–393 Selbstverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SenftenbergDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Heim für soziale Betreuung (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 An Stelle der in § 42a StGB vorgesehenen Unterbringung in einem Arbeitshaus ist nach §~1 Buchst, c der 1. DB zur StPO (GBl. 1954, S. 777) die Unterbringung in einem Heim für soziale Betreuung getreten. Die Voraussetzungen der Unterbringung sind im einzelnen in § 42d StGB geregelt. Die Dauer darf bei erstmaliger Unterbringung nicht länger als 2 Jahre betragen; bei wiederholter Unterbringung ist die Entlassung erst dann anzuordnen, wenn eine Prüfung ergibt, daß der Zweck der Unterbringung erreicht ist (§ 42f StGB). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 165 Heimerziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Heinicke, WalterDDR A-Z 1960
Gotha (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1962 1963 1965 1966 1969 Stadt im Thüringer Bezirk Erfurt, Kreisstadt mit 56.470 Einwohnern (1959). Bis 1945 Sitz bedeutender Versicherungsgesellschaften; vielseitige Industrie: Kartographische Anstalten (Perthes), Druckereien, Waggonbau, Maschinenbau und Eisengießereien. Seit 1660 war G. Residenz der Herzoge von Sachsen-G. und von 1826 bis 1918 neben Coburg Residenz der Herzöge von Sachsen-Coburg-G. Seit 1920 gehört G. zu Thüringen. Im zweiten Weltkrieg starke Zerstörungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 150 Gost-Normen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goethe-GesellschaftDDR A-Z 1960
Parteikonferenz (1960)
Siehe auch: Parteikonferenz: 1956 1958 1959 1962 1963 Parteikonferenzen der SED: 1965 1966 1969 1975 1979 SED. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 303 Parteikabinett A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteikontrollkommissionen der SEDDDR A-Z 1960
Sowjetisierung (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Im Unterschied zur Russifizierung bedeutet S. Ausbreitung der sowjet. Ordnungsprinzipien in Staat und Wirtschaft, Integrierung der SBZ in den sowjetisch geführten Ostblock, Unterstützung der Hegemonialansprüche der SU. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 376 Sowjetisches Militärtribunal (SMT) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SowjetnikDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Neumann, Alfred 1909 (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 15. 12. 1909 in Berlin als Sohn eines Arbeiters, Volksschule, Tischler. 1929 KPD. Nach 1933 kurze Zeit illegale Arbeit, dann emigriert. Von 1936 bis 1938 Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg, 1938 in Frankreich interniert, 1940 an Deutschland ausgeliefert und bis 1945 im Zuchthaus Brandenburg. 1945 KPD, April 1946 1. SED-Kreissekretär in Berlin-Neukölln, 1950 Leiter des kommunalpol. Referates bei der SED-Landesleitung Berlin, im April 1949 stellv. Oberbürgermeister von Ost-Berlin. Ab 1952 Mitgl. der SED-Landesleitung bzw. -Bezirksleitung Berlin. 8. 8. 1953 Nachfolger Jendretzkys als 1. Sekr. der SED-Bezirksleitung Berlin. Seit 1. 2. 1957 Mitgl. d. Sekretariats des ZK der SED. Seit April 1954 Kandidat, seit 6. 2. 1958 als Nachfolger Schirdewans Mitgl. des Politbüros der SED. Seit April 1952 Mitgl. des ZK der SED. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 255 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/neumann-alfred verwiesen. Neulehrer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NFDDR A-Z 1959
Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nachfolgeorganisation der am 21. 2. 1953 aufgelösten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die am 23. 2. 1947 zur Vertretung der Interessen der Verfolgten des Naziregimes, zur Durchsetzung einer gerechten Wiedergutmachung und zur Verhinderung neuer totalitärer Herrschaft gegründet worden war. Die VVN geriet bald in das Fahrwasser der SED. Im Sommer 1950 schieden zahlreiche nichtkommun. Nazigegner aus der VVN aus. Seitdem war sie bis zu ihrer Auflösung Hilfsorganisation der SED. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 180 Komintern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Komitee für Arbeit und LöhneDDR A-Z 1959
Perwuchin, Michail Georgiewitsch (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 * 14. 10. 1904 in Jurgusan, 1919 Komsomol und KPdSU. 1929 Absolvent der Fakultät für Elektroindustrie des Moskauer Plechanow-Instituts, anschl. Arbeit als Hauptingenieur bzw. Direktor versch. Elektrizitätswerke, 1937 Hauptverwaltungsleiter im Volkskommissariat für Schwerindustrie, 1938 stellv., dann 1. stellv. Volkskommissar für Schwerindustrie, 1939 Volkskommissar für Kraftwerke und Elektroindustrie, 1942 bis 1950 Volkskommissar bzw. Minister für chemische Industrie, 1953 bis 1954 Minister für Kraftwerke und Elektroindustrie, außerdem von 1940 bis 1944 stellv. Vors. des Rates der Volkskommissare, von 1950 bis 1955 stellv. Vors. des Ministerrats. Dez. 1956 bis Mai 1957 Vors. der Kommission für laufende Planung beim Ministerrat, anschl. bis Juli 1957 Minister für mittleren Maschinenbau, vom 24. 7. 1957 bis 20. 2. 1958 Vors. des staatl. Komitees für auswärtige Wirtschaftsbeziehungen beim Ministerrat, seitdem Botschafter der SU in der „DDR“. Seit 1938 ununterbrochen Mitgl. des ZK der KPdSU, von 1952 bis 1957 Mitgl., seitdem Kandidat des Präsidiums des ZK der KPdSU. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 270 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Perspektivplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pestalozzi-Medaille für treue DiensteDDR A-Z 1959
Straßenverkehr (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Der St. ist geregelt durch die St.-Ordnung — StVO — vom 4. 10. 56 und die St.-Zulassungsordnung — StVZO — vom gleichen Tage. Die Bestimmungen entsprechen im wesentlichen den in der BRD geltenden. Die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist auf 50 km, auf Autobahnen für PKW und K'räder auf 100 km, für die übrigen Kraftfahrzeuge auf 80 km festgesetzt. (Kraftverkehr) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 353 Strafvollzug A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StraßenwesenDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gerichtsverfassung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 265 Richter, Unabhängigkeit der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichtsatztageDDR A-Z 1958
VOB (1958)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Vereinigung organisationseigener Betriebe: wirtschaftliche Unternehmen der Parteien und Massenorganisationen, meist Zeitungsverlage. Die SED ist z. B. Eigentümer des Presse- und Verlagstrusts Zentrag, dem etwa 90 Druckereien und zahlreiche Verlage unterstehen. Die Gewinne dieses Riesenunternehmens in Höhe von jährlich 60 bis 80 Mill. DM Ost werden unversteuert an das Zentralkomitee der SED abgeführt. Auch die den Blockparteien und Massenorganisationen übereigneten ähnlichen Betriebe sind der VOB angeschlossen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 331 Vieweg, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkDDR A-Z 1958
Zahlenlotto (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 358]Lotto. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 358 Wunschanbauplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des InnerdeutschenDDR A-Z 1958
Wanderfahnen an Siegerbetriebe (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Wanderfahne. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 343 Wanderfahne des Ministerrats für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wanderfahnen, Republiksieger im WettbewerbDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Wurzen (1956)
Stadt im sächsischen Bezirk Leipzig, Kreisstadt, an der Mulde, mit 25.193 Einwohnern (1955); spätromanischer Dom (Stiftskirche, 12. Jh.), Bischofsschloß (1491 bis 97); vielseitige Industrie: Kunstmühlen, Keks, Teppiche, Maschinen. W. wird 961 als Burg erstmals erwähnt, gehörte im Mittelalter den Bischöfen von Meißen, deren Sitz die Stadt vorübergehend war, und fiel 1581 mit dem Stift Meißen an Kursachsen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 301 Wunschanbauplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZahlenlottoDDR A-Z 1956
Intelligenz, Klub der (1956)
Siehe auch: Intelligenz, Klub der: 1958 Klub der Intelligenz: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In größeren Städten wurden auf Veranlassung des Kulturbundes Kdl. gegründet, die die Geistesschaffenden in die „neue fortschrittliche Gesellschaftsordnung“ einbeziehen sollen. Die Mitgl. werden auf Vorschlag von Hochschulen, Verbänden und Institutionen aufgenommen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 121 Intelligenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InternationaleDDR A-Z 1956
Lager (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 „Zwei L.“, in bolschewistischer Sicht die Grundverfassung der menschlichen Gesellschaft im imperialistischen Endstadium des Kapitalismus, der in seine „Allgemeine Krise“ eingetreten sei. Die vor allem von Stalin und A. A. Shdanow nach dem 2. Weltkrieg ausgearbeitete Theorie der 2 L. behauptet, daß es in der Allgemeinen ➝Krise des Kapitalismus keine dritte ausgleichende oder mittlere Position zwischen den Lagern des Weltbolschewismus („Sozialismus“) und des „Kapitalismus“ gibt. Ersteres verkörpert im Sinn der Theorie des Marxismus-Leninismus den „Fortschritt“ (zu Agitationszwecken als „L. des Friedens“ bezeichnet) und wird von den bolschewistisch regierten Staaten (Ostblock) geführt, die zugleich die Interessen der „Werktätigen“ bzw. der „Völker“ in den kapitalistischen, halbkolonialen und kolonialen Ländern wahrzunehmen beanspruchen. Demgegenüber verkörpere das kapitalistische L. die „Reaktion“ und diene der Erhaltung des Status quo, der Konsolidierung und weiteren Ausweitung der Macht der Bourgeoisie und ihrer Monopole mit allen, auch militanten Mitteln („L. des Krieges“); es werde von den [S. 157]bourgeoisen Minderheiten getragen, die angeblich die Staaten mit kapitalistischer Wirtschaftsstruktur beherrschen. Seit Stalins Tod, insbesondere seit dem 20. Parteitag der KPdSU, Umdeutung und Erweiterung der L.-Theorie: neben dem unverändert als „L. des Friedens“ bezeichneten „Sozialistischen L.“ sei eine „Zone des Friedens“ entstanden, selbständige nationalstaatliche, z. T. „neutrale“ Kräftegruppen (wie die ehemals kolonialen Länder Indien, Ägypten, die arabische Welt, ferner Jugoslawien u. a.), die eine antiimperialistische Frontstellung bezogen haben, z. T. auch Sonderwege zum Sozialismus begehen, ohne einen Führungsanspruch des „Sozialistischen L.“ anzuerkennen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 156–157 Länderkammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Laienkunst, Zentralhaus fürDDR A-Z 1956
Wachsamkeit, Revolutionäre (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die bolschewistische Forderung an alle Menschen in einem kommun. Staat, zur Entlarvung und Bestrafung von „Agenten“, „Saboteuren“ und allen Feinden des Systems durch Mitteilung über ihre Tätigkeit und ihre Auffassungen an die staatlichen Sicherheitsorgane beizutragen, wird im Pj. als RW. bezeichnet. Mitgl. kommun. Parteien in allen Ländern haben überdies RW. zu entfalten, um das Eindringen „parteifeindlicher Elemente“ und antibolschewistischer Auffassungen in die Partei zu verhindern. Die RW. soll im kommun. Staat die Rolle der demokratischen Kontrolle durch das Volk ersetzen, wird jedoch einseitig in parteitaktischem Sinne ausgeübt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 288 Wach, Curt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WährungspolitikDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Apothekenreform (1954)
Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1956 Das Apothekenwesen, in Deutschland seit langem reformbedürftig, wurde in der SBZ durch die „Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission über die Neuregelung des Apothekenwesens“ vom 22. 7. 1949 in dem Sinne reformiert, daß alle bisherigen Apothekenrechte (Privilegien, Real- und Personalkonzessionen) erloschen. Die zum Zeitpunkt der Verordnung verwalteten, verpachteten oder sequestrierten Apotheken wurden in Volkseigentum übernommen; die Privatbetriebe sollen mit dem Tode des Besitzers ebenfalls an den Staat fallen, haben inzwischen aber noch die Entschädigung für die bisherigen Inhaber der liquidierten Apothekenrechte aufzubringen. Die Apotheken im „Volkseigentum“ werden als Landes-, Poliklinik-, Betriebspoliklinik- oder Krankenhausapotheken geführt; die Landesapotheken werden im Gegensatz zu den übrigen Apotheken im „Volkseigentum“ verpachtet. Am 1. 1. 1950 gab es in der SBZ 737 Landesapotheken, 245 Poliklinikapotheken, 5 Betriebspoliklinikapotheken, 40 Krankenhausapotheken und 519 Privatapotheken. Die Zahl der Privatapotheken nimmt, wie nach Vorstehendem erklärlich, ständig ab, zumal zahlreiche Apotheker durch die wachsende Belastung der Ausgleichskasse und ständige Verwaltungsschikanen zur Aufgabe ihrer Betriebe und zum Verlassen der Zone gezwungen werden. Hierdurch wie auch durch einen empfindlichen Mangel an Fachpersonal, dem durch Schnellausbildung auf Pharmazie-Schulen begegnet werden soll, wird die ohnehin unzulängliche Arzneiversorgung der Zone noch weiter erschwert (Gesundheitswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 12 Antifaschistisch-demokratische Ordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Appelt, RudolfDDR A-Z 1954
Sowjetisches Militärtribunal (1954)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ tätigen SMT sind nicht nur für die Aburteilung sowjetischer Soldaten zuständig, auch deutsche Staatsbürger wurden und werden vor diesen Gerichten an[S. 150]geklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt. Eine Zuständigkeitsabgrenzung gegenüber den SBZ-Gerichten besteht nicht. Soweit feststellbar, handelt es sich stets um politische Fälle, die die sowjetischen Gerichte nach ihrem Ermessen an sich ziehen. Das Verfahren ist dem Einfluß und jeglicher Kenntnisnahme der SBZ-Justiz entzogen. Der Untersuchungshäftling hat keine Verbindung mit der Außenwelt. Er wird meist in sehr strenger Einzelhaft gehalten und kommt nur mit sowjetischem Wachpersonal in Berührung. Die Verhöre erfolgen fast stets nachts. Mit allen Mitteln versuchen die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle werden in russischer Sprache abgefaßt; oft hat ein Mißverständnis des Dolmetschers der Aussage eine verhängnisvolle Wendung gegeben, und sehr oft sind „Geständnisse“ abgelegt worden, weil der Häftling die Qualen der Folterung nicht mehr aushalten konnte und irrtümlich gehofft hatte, das Geständnis vor Gericht widerrufen zu können. Die Akten der Voruntersuchung haben aber in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft (§ 396 StPO der RSFSR). Eine Beweisaufnahme erfolgt nur, wenn die Anklage noch nicht „genügend geklärt“ erscheint (§ 394 StPO). Für diese ausreichende „Klärung“ aber sorgt die Voruntersuchung mit ihren Methoden. In geklärten Fällen wirkt der Militärstaatsanwalt nicht mit, und damit ist auch die Hinzuziehung eines Verteidigers ausgeschlossen (§ 381 StPO). Dem Angeklagten kann das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden (§ 397 StPO). Das Gericht darf auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt bleiben (§ 396 StPO), kann also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen kann. Die Verfahren werden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützt sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59): „Als gegenrevolutionär gilt jede Handlung, die auf den Sturz, die Unterhöhlung oder die Schwächung der Sowjetherrschaft … oder auf die Unterhöhlung der äußeren Sicherheit der UdSSR und der grundlegenden wirtschaftlichen, politischen und nationalen Errungenschaften der proletarischen Revolution gerichtet sind“. Der 2. Absatz des § 58 dehnt den Anwendungsbereich u. a. auch auf die SBZ aus: „Kraft der internationalen Solidarität der Interessen aller Werktätigen gelten Handlungen gleicher Art als gegenrevolutionär auch dann, wenn sie gegen einen anderen der UdSSR nicht angehörenden Staat der Werktätigen gerichtet sind“. Zu den 18 verschiedenen und verschwommen definierten Tatbeständen des § 58 gehören z. B. „das Unterhalten von Beziehungen zu einem ausländischen Staat“ (58, III), „Unterstützung der ausländischen Bourgeoisie“ (58, IV), „Propaganda, die zur Schwächung der Sowjetherrschaft führen kann“ (58, X), „Nichtanzeigen eines vorbereiteten Verbrechens“ (58, XII). Zwei Umstände gelten als „erschwerend“ (§ 57 StGB): „Das Ziel, die Macht der Bourgeoisie wiederherzustellen“, und die „Möglichkeit, daß durch die Begehung des Verbrechens den Interessen des Staates oder der Werktätigen ein Schaden zugefügt wird, mag auch das Verbrechen nicht unmittelbar gegen die Interessen des Staates oder der Werktätigen gerichtet sein“. Die Strafen lauten im Regelfälle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Die Urteilsverkündung erfolgt oft in Abwesenheit des Angeklagten durch Zustellung einer Urteilsabschrift. Anfechtung des Urteils ist bei den wichtigsten gegenrevolutionären Verbrechen ausgeschlossen, in den übrigen Fällen ist sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen darf. Fehler im Sachverhalt, im Protokoll der Voruntersuchung können nicht zur Begründung herangezogen werden. Die Verurteilten werden zur Vollstreckung meist den Zuchthäusern in der SBZ zugewiesen; „gefährliche politische Verbrecher“ werden in sowjetische Besserungsarbeitslager (ITL) in der SU übergeführt. Dort bleiben sie für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet ist. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 149–150 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SowjetnikDDR A-Z 1954
Kulturplan (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 Kulturprogramm in den Betrieben, dessen Ausarbeitung dem Kulturdirektor obliegt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 90 Kulturhaus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturpolitikDDR A-Z 1954
Verkehrswesen (1954)
Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1956 1958 1959 1975 1979 1985 [S. 175]Das Verkehrs- und Transportwesen der SBZ ist überwiegend verstaatlicht, also nach sowjetzonaler Terminologie „Volkseigentum“. Der große „volkseigene“ Anteil ergibt sich daraus, daß die Eisenbahn als Hauptverkehrsmittel zu 100 v. H. „Volkseigentum“ ist. Die nachstehende Tabelle zeigt für das Jahr 1950 Verkehrsanteil und Eigentumsformen der verschiedenen Verkehrsmittel. Demnach entfallen 89 v. H. der Gesamtleistungen des Gütertransportes auf „volkseigene“ Verkehrsbetriebe, die restlichen 11 v. H. auf Privatbetriebe. Der privatgewerbliche Kraftverkehr wird ausschließlich durch die Autotransportgemeinschaften (ATG) eingesetzt, die die Aufträge auf die privaten Fuhrunternehmer verteilen und auch mit diesen abrechnen. Am 1. 7. 1951 gab es 65.609 LKW in der SBZ (zum Vergleich: in der Bundesrepublik 414.343). Verkehrswirtschaftliche Bedeutung haben auch die etwa 840 Maschinen-Traktoren-Stationen MTS, die mit ihren insgesamt 15.700 Rad- und Raupenschleppern - Traktoren außer der Ackerarbeit erhebliche Transportleistungen ausführen. Der gesamte Gütertransport untersteht der staatlichen Planung. Die Spitze des Planungssystems bildet die Abteilung Verkehr bei der Staatlichen ➝Plankommission, die von der Koordinierung- und Kontrollstelle für Industrie und Verkehr angeleitet und kontrolliert wird. Die Jahresplanungen beruhen auf der vorgesehenen Produktion der Industrie, auf den Erfassungs- u. Anbauplänen der Landwirtschaft und auf den Verteilungsplänen. Die Verkehrsmittel der SBZ sind durchweg überaltert. Die im Fünfjahrplan vorgesehenen Maßnahmen zur Erweiterung und Verbesserung des Verkehrsnetzes genügen in keiner Weise den realen Bedürfnissen. Allein zum Ausgleich der demontierten Gleisanlagen wären etwa 800.000 t Schienen notwendig; für 1952 waren jedoch nur 72.000 t vorgesehen, die überdies nach strategischen und nicht nach verkehrspolitischen Gesichtspunkten verwendet wurden. Den Mangel an rollendem Material sucht man durch übermäßige Ausnutzung der vorhandenen Fahrzeuge auszugleichen. Literaturangaben Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 175 Verfassung und Verwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerlagswesenDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Familienrecht (1953)
Siehe auch: Familienrecht: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein Gesetz zur Neuordnung des F. ist entworfen, aber noch nicht verkündet. Alle wesentlichen Bestimmungen des Entwurfs sind aber durch die „Rechtsgrundsätze für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten“ vom 22. 11. 1951 bereits in Kraft gesetzt. Die Rechtsgrundsätze sind die amtliche Darstellung des Justizministeriums, „was als geltendes Recht anzusehen ist“. In Entscheidungen dürfen sie nicht zitiert werden. Ihr wesentlicher Inhalt lautet sinngemäß: 1. Der gesetzliche und die vertragsmäßigen Güterstände sind außer Kraft gesetzt. Sämtliche Ehegatten sind als in Gütertrennung lebend zu betrachten. 2. örtliche Trennung steht mit dem Begriff der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht in Widerspruch. Unterhaltsansprüche stehen der Frau gegen den Mann nicht zu, wenn sie sich selbst erhalten kann. Hierdurch soll der Einbau der Frau in den Produktionsprozeß beschleunigt werden. 3. Die Kinder werden durch beide Eltern gemeinschaftlich gesetzlich vertreten. Im Streitfall entscheidet das Vormundschaftsgericht. Die Nutznießung am Kindesvermögen steht den Eltern nicht mehr zu. 4. Die einschränkenden Bestimmungen des §~1666 BGB sind beseitigt. Den Eltern können ihre Kinder jederzeit weggenommen werden. 5. Das nichteheliche Kind ist mit dem Vater ebenso verwandt wie mit der Mutter. Der Vater hat aber kein Verkehrsrecht mit dem Kind. Gesetzlich vertreten wird das Kind durch die Mutter. Bei der Bemessung der Unterhaltsansprüche ist die wirtschaftliche Lage beider Elternteile zu berücksichtigen. Die Begrenzung der Unterhaltszahlung bis zum 16. Lebensjahr entfällt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 46 Fachschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDGBDDR A-Z 1953
VVEAB (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe. Körperschaft des öffentlichen Rechts. Staatliche Organisation zur Erfassung tierischer und pflanzlicher Erzeugnisse mit Bezirks- und Kreiskontoren in der gesamten Zone. Durch die VVEAB wurde die freie Betätigung des Privathandels ausgeschaltet. Die VVEAB verteilen auch die erfaßten Mengen von Fleisch, Obst, Gemüse, Getreide usw. und versorgen dabei in erster Linie HO- und Konsumverkaufsstellen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 163 VVB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVGDDR A-Z 1953
SBZ (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Sowjetische Besatzungszone. Teil Deutschlands, der auf Grund der Vereinbarungen unter den Alliierten nach der Kapitulation von sowjetischen Truppen besetzt wurde. Das Gebiet der SBZ ist nicht identisch mit dem durch die Sowjets militärisch eroberten Gebiet. Ein großer Teil des von Engländern und Amerikanern eroberten Raumes wurde im Sommer 1945 im Austausch gegen die Viermächte-Besetzung Berlins der SU abgetreten. Die SBZ wird begrenzt im Norden von der Ostsee, im Osten von der Oder-Neiße-Linie, im Südosten von der tschechoslowakischen Grenze nach dem Verlauf von 1937. Die westliche Zonengrenze, die die SBZ von der Bundesrepublik trennt, verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, schließt Mecklenburg, die ehemalig preußische Provinz Sachsen sowie Thüringen ein und trifft ostwärts von Hof auf die tschechoslowakische Grenze. Der sowjetische Sektor von Berlin gehört weder rechtlich noch verwaltungsmäßig zur SBZ, wird aber als Hauptstadt der „DDR“ bezeichnet (vergleiche hierzu die Karten). Die viel gebrauchte Bezeichnung „Ostzone“ für die SBZ ist irreführend. Die SBZ hat als „Mittelzone“ zu gelten, da sie mitten zwischen der Bundesrepublik und den zur Zeit von Polen und der SU verwalteten deutschen Ostgebieten liegt. (Verfassung und Verwaltung, Bevölkerung, Bodenfläche) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 122 SAG-Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchauprozesseDDR A-Z 1953
Kernbau (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 Pj. für den neuesten Typ von Neubauernhäusern im Rahmen des wegen Materialmangels und zu hoher Belastung der Höfe zusammengebrochenen Bodenreform-Bauprogramms. Der Wohnraum im K. ist auf eine kleine Küche und ein Schlafzimmer für 2 bis 3 Personen beschränkt. Angegliedert ist ihm ein halboffener Schuppenstall im Sinne naturgemäßer Viehhaltung für 3 bis 4 Stück Großvieh. Der K. kostet mit Keller 6.000,– DM Ost, wovon 4.800,– DM Ost kreditiert werden; Bauzeit 8 bis 14 Tage. Gedacht als „Kern“ eines später zu erweiternden größeren Gebäudes. Der K. ist typisches indirektes Mittel der Kollektivierung. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 68 KdT A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kindergarten