x

In der Kategorie DDR A-Z  verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.

 

Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.

Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.

Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier. 

 

DDR A-Z 1985

DDR A-Z 1985

Kampfgruppen (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. der Arbeiterklasse — so die offizielle Bezeichnung seit 1959 — gelten im Selbstverständnis der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) als das „unmittelbare bewaffnete Organ der Arbeiterklasse“ in den Betrieben, LPG, staatlichen Verwaltungen und Institutionen, das für die Gewährleistung der inneren Sicherheit und Verteidigung der DDR eine wichtige Rolle spielt. Die K. sind als die typische organisatorische Erscheinungsform der marxistisch-leninistischen Vorstellung von „Volksbewaffnung“ und der „bewaffneten Arbeiterklasse“ zu betrachten. In der Traditionspflege werden als unmittelbare Vorbilder die proletarischen Hundertschaften aus den ersten Jahren der Weimarer Republik (1918–1923) und die im Juni 1924 gegründete Wehrorganisation der KPD, der Rote Frontkämpferbund (RFB), angesehen, außerdem die im Spanischen Bürgerkrieg eingesetzten Internationalen Brigaden (1936–1938) sowie die tschechoslowakischen Arbeitermilizen, die im Februar 1948 wesentlich an der kommunistischen Machtübernahme beteiligt waren. Die Vorläufer der K. bildeten die im zweiten Halbjahr 1952 aufgestellten Betriebs-K. Konsequent und in großem Maßstab wurde die Aufstellung weiterer Verbände „in einer Periode verschärften Klassenkampfes“ (Juni-Aufstand) seit September 1953 betrieben. Während der Maiparade 1954 traten die „Kämpfer“ — wie die K.-Angehörigen genannt werden — mit blauem Overall und roter Armbinde uniformiert zum ersten Mal in der Öffentlichkeit auf. Bis dahin nur aus SED-Mitgliedern und -Kandidaten bestehend, nahmen die K. ab April 1954 auch zuverlässig erscheinende Parteilose in ihre Reihen auf. Der Beschluß des Politbüros des ZK der SED „Über die Organisierung und Ausbildung der K.“ (31. 5. 1955) leitete die Entwicklung der K., die zunächst nur zum Schutz der Betriebe dienen sollten, „zu einem wirksamen Instrument der Heimatverteidigung“ ein. Aus den Ereignissen in Ungarn folgerte das Zentralkomitee (ZK) der SED (14. 11. 1956), daß die K. ihre Aufgaben »gemeinsam mit der Deutschen Volkspolizei (DVP) und erforderlichenfalls mit den Einheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) lösen sollten. Ihre Bewährungsprobe hatten die K. bei der Durchführung der Sperrmaßnahmen am 13. 8. 1961; anläßlich der 10. Wiederkehr dieses Datums fand in Berlin eine Parade der K. statt. An dem Manöver „Waffenbrüderschaft“ im Herbst 1970 nahmen erstmals auch Einheiten der K. teil. Im Herbst 1959 hatten die K. die heute noch gültige Organisationsstruktur erreicht. Alle grundsätzlichen Entscheidungen und Anweisungen werden im ZK der SED getroffen. Die Kommission für Nationale Sicherheit des Politbüros und des ZK und die Abteilung Sicherheit beim ZK wirken auf 2 Wegen auf die K. ein: 1. über die Abteilung K. im Ministerium des Innern (MdI) und die dem Ministerium nachgeordneten Volkspolizeibehörden — vorwiegend auf den Gebieten Ausbildung, Ausrüstung und Einsatz; 2. über die SED-Bezirks- und SED-Kreisleitungen — vorwiegend in personeller und politischer Hinsicht. [S. 708]Die 1. Sekretäre der SED-Bezirks- bzw. Kreisleitungen sind Vorsitzende der Einsatzleitungen der K. auf Bezirks- bzw. Kreisebene. Die personelle Basis der K. ist der Betrieb. Grundeinheit ist die Hundertschaft, gegliedert in 3 Züge von je 3 Gruppen. 3 Hundertschaften bilden ein allgemeines (leichtes) Bataillon. Daneben bestehen schwere K.-Bataillone der Bezirksreserve, die in je 2 motorisierte Hundertschaften und 1 schwere Hundertschaft (Pak-Geschütze, mittlere und schwere Granatwerfer, schwere Maschinengewehre, leichte Flak) gegliedert sind. Den K. gehören ca. 400.000 Kämpfer an. Zum Dienst in den K. werden Männer zwischen 25 und 60 Jahren (nach dem vollendeten 55. Lebensjahr als Reserve) von den örtlichen SED-Leitungen dienstverpflichtet. Frauen dürfen nur als Sanitäter und Funker eingegliedert werden. Die Uniform ist steingrau; auf dem linken Arm wird das Emblem der K. gezeigt: ein hochgehaltener Karabiner mit daran befestigter roter Fahne. Für Beschaffung und Lagerung der Waffen ist die Deutsche Volkspolizei (DVP) zuständig. Die Grundausbildung (132 Stunden) erfolgt in 33 Wochen an 16 Wochenenden außerhalb der Arbeitszeit durch die DVP, die Ausbildung der Hundertschafts- und Zugführer an der Zentralschule für Kampfgruppen „Ernst Thälmann“ in Schmerwitz, die Ausbildung der Offiziere an der Lehranstalt „Hans Baimler“ in Watrin. Zu Einsatzaufgaben der K. zählen Unterdrückung von Aufständen; Erschließung von Hilfsgütern; Schutz der Bevölkerung; Schutz wichtiger Gebäude; Sicherung der Operationsfreiheit der Streitkräfte; Übernahme von logistischen Aufgaben; Bekämpfung von aus der Luft abgesetzten feindlichen Einheiten; direkte taktische Unterstützung der Streitkräfte. Großer Wert wurde während der letzten Ausbildungsperioden auf Vereinheitlichung der Ausbildung, Ausrüstung und Bewaffnung gelegt, um die Einheiten der K. wie die einer aktiven militärischen Truppe untereinander austauschbar zu machen und ihren Einsatz über die jeweilige Kreis- oder Bezirksebene hinaus zu ermöglichen. Nach Einschätzung des Londoner Institute for Strategic Studies bilden die K. ein Instrument, dem auch die anderen Warschauer-Pakt-Staaten mit ihren Milizen nichts Vergleichbares an die Seite stellen können. Der Wert der K. besteht für die Militärpolitik der DDR u.a. auch darin, daß die K. als Miliztruppe im Falle einer west-östlichen Vereinbarung über die Reduzierung der Stärke der regulären Streitkräfte nicht betroffen wären. Organ der K. ist die Zeitschrift „Der Kämpfer“. Bewaffnete Kräfte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 707–708 Kammerabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kampflied

DDR A-Z 1985

Grundlagenvertrag (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Im politischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland auch als Grundvertrag bezeichnet, ist der verkürzte Name des am 8. 11. 1972 in Bonn paraphierten, am 21. 12. 1972 in Berlin (Ost) unterzeichneten und am 21. 6. 1973 in Kraft getretenen „Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“. 1. Vorgeschichte. Den Anstoß zu den Verhandlungen über den G. gab Bundeskanzler Brandt in seiner Regierungserklärung am 28. 10. 1969. Darin bot er „dem Ministerrat der DDR erneut Verhandlungen beiderseits ohne Diskriminierung auf der Ebene der Regierungen an, die zu vertraglich vereinbarter Zusammenarbeit führen“ sollten, wobei die Bundesregierung sich von der Annahme leiten ließ, daß die beiden in Deutschland existierenden Staaten „füreinander nicht Ausland“ seien und Beziehungen „nur von besonderer Art“ aufnehmen könnten. Am 17. 12. 1969 übermittelte der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Ulbricht, Bundespräsident Heinemann einen Vertragsentwurf, in dem u.a. die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und die Anerkennung einer „selbständigen politischen Einheit Westberlin“ vorgeschlagen wurden. Nachdem beide Seiten — beim ersten Treffen der beiden Regierungschefs seit den Staatsgründungen — am 19. 3. 1970 in Erfurt ihre grundsätzlichen Positionen beschrieben hatten, legte der damalige Bundeskanzler Brandt am 21. 5. 1970 bei der zweiten Begegnung in Gestalt der „20 Kasseler Punkte“ einen Umriß des anzustrebenden G. vor. Der Vertrag sollte nach Brandts Worten die Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland regeln, die Verbindung zwischen der Bevölkerung der beiden Staaten verbessern und dazu beitragen, bestehende Benachteiligungen zu beseitigen. Nach einer von der DDR geforderten „Denkpause“ kamen beide Seiten am 29. 10. 1970 — 11 Wochen nach der Unterzeichnung des Moskauer Vertrages zwischen der Bundesrepublik und der UdSSR über einen Gewaltverzicht — überein, einen Meinungsaustausch über die wechselseitigen Beziehungen zu führen. Am 27. 11. 1970 trafen die von den Staatssekretären Egon Bahr (Bundesrepublik Deutschland) und Michael Kohl (DDR) geleiteten Delegationen zum ersten Mal zusammen. Ihr Meinungsaustausch führte im September 1971 zu formellen Verhandlungen über einen das Viermächte-Abkommen über Berlin ergänzenden Transitvertrag und über einen Verkehrsvertrag zwischen beiden Staaten. Nach dem Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens über Berlin begannen am 15. 6. 1972 Gespräche über einen G., die Anfang November zu einem von beiden gebilligten Ergebnis führten. 2. Inhalt des G. Das Vertragswerk besteht aus dem in Präambel und 10 Artikel gegliederten G., einem Zusatzprotokoll zu Art. 3 (Gründung und Zielsetzung einer gemeinsamen Grenzkommission) und zu Art. 7 (Inhalt einzelner Folgeverträge) sowie mehreren Briefwechseln, Protokollvermerken, Erklärungen und Erläuterungen. In der Präambel des G. bekunden beide Seiten ihre Bereitschaft zur Friedenssicherung und Entspannung (Art. 5 präzisiert diese Verpflichtung durch den Hinweis auf gemeinsame „Bemühungen um eine Verminderung der Streitkräfte und Rüstungen in Europa“ eingedenk des Ziels einer „allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle“). Die Präambel des G. bekräftigt die „Unverletzlichkeit der Grenzen“ und die „Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität“ sowie das — in Art. 3 noch einmal erläuterte — Prinzip des Gewaltverzichts. Sie erwähnt weiter „unterschiedliche Auffassungen … zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage“, und betont schließlich den Wunsch, „zum Wohle der Menschen in den beiden deutschen Staaten die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit“ zwischen den Staaten zu schaffen. In Art. 1 ist von „normalen gutnachbarlichen Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung“ die Rede. Art. 2 nimmt Bezug auf die UN-Charta und bekräftigt ihre Ziele und Prinzipien (insbesondere das der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität, des Selbstbestimmungsrechts, der Wahrung der Menschenrechte und Nichtdiskriminierung). Die in Art. 4 getroffene Feststellung, daß „keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann“ (Verzicht auf den Alleinvertretungsanspruch und die Anwendung der Hallstein-Doktrin), wird im Art. 6 durch den Grundsatz ergänzt, daß „die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt“ und daß beide Seiten „die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten“ respektieren. Art. 7 kündigt weitere Folgeverträge, Art. 8 den Austausch von Ständigen Vertretungen an, die „am Sitz der jeweiligen Regierung“ zu errichten sind. Art. 9 stellt fest, daß der G. früher abgeschlossene oder die beiden deutschen Staaten betreffende zwei- und mehrseitige internationale Verträge und Vereinbarungen unberührt läßt. Art. 10 schreibt eine Ratifikation des G. vor. 3. Ergänzende Dokumente zum G. Die den G. ergänzenden Dokumente regeln wichtige Einzelfragen. [S. 580]a) Deutsche Einheit: In einem der Regierung der DDR am 21. 12. 1972 zugeleiteten Brief stellte die Bundesregierung fest, daß der G. „nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt“. b) Vier-Mächte-Verantwortung: Beide Seiten haben in einem Briefwechsel vom 21. 12. 1972 betont, daß „die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte“ von dem Vertrag nicht berührt werden. c) Berlin (West): In Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 „kann“ die Ausdehnung der Folgeverträge auf Berlin (West) „im jeweiligen Fall vereinbart“ werden: „Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland … wird … die Interessen von Berlin (West) vertreten.“ d) UN-Mitgliedschaft: Beide Seiten teilten in einem Briefwechsel vom 8. 11. 1972 mit, daß sie sich um die Mitgliedschaft in der Organisation der Vereinten Nationen bemühen und sich gegenseitig über den Zeitpunkt der Antragstellung informieren würden. e) Staatsangehörigkeitsfragen wurden durch den G. nicht geregelt. Die Regierung der DDR sprach die Erwartung aus, daß der G. die Regelung dieses Problems „erleichtern“ werde. f) Menschliche Erleichterungen: Die Regierung der DDR erklärte in einem Briefwechsel vom 21. 12. 1972, sie sei zur Förderung der Familienzusammenführung, zu Verbesserungen im grenzüberschreitenden Reise- und Besuchsverkehr (grenznaher Verkehr, Grenze, Innerdeutsche) und zu Verbesserungen des Nichtkommerziellen ➝Warenverkehrs bereit. Sie erklärte zu Protokoll, daß der Verwaltungsverkehr zwischen Organen und Behörden beider Staaten nicht geändert, sondern beibehalten und „im Rahmen der Möglichkeiten“ beschleunigt werden sollte. g) Presse: Schließlich regelte ein Briefwechsel vom 8. 11. 1972 Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten der Bundesrepublik Deutschland in der DDR, eine Vereinbarung, die auf Berlin (West) ausgedehnt wurde. Ergänzend zum G. vereinbarten beide Seiten ständige Konsultationen über Fragen von beiderseitigem Interesse. Auf der Grundlage des G. gelang es, mit der DDR eine Reihe von Folgeverträgen zu schließen, die — nicht ohne Rückschläge — zu rechtlichen Regelungen in einzelnen Bereichen der Innerdeutschen Beziehungen führten. Abgrenzung; Deutschlandpolitik der SED; Friedliche Koexistenz. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 579–580 Grundeigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundmittel

DDR A-Z 1985

Linie (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die von der SED-Führung festgelegte Politik und die diese rechtfertigende ideologisch-theoretische Begründung. Die L. (auch als Generallinie bezeichnet) verpflichtet alle Parteimitglieder; Abweichungen werden als Verstöße gegen die Parteidisziplin mit Parteistrafen belegt. Jedoch auch die übrigen Bürger der DDR haben sich an der L. zu orientieren. Die L. wird strategisch (z.B. im Programm der SED) und taktisch (etwa in ZK-Beschlüssen, Volkswirtschaftsplänen) kodifiziert. Dies geschieht in einer Weise, die einen gewissen Interpretations- und Handlungsspielraum beläßt, um kurzfristige, begrenzte Anpassungen an sich wandelnde Gegebenheiten zu ermöglichen. Der einzelne ist aufgefordert, die jeweilige L. zu erkennen und sich „linientreu“ zu verhalten. Seit dem IX. Parteitag (1976) gilt für die L. in der DDR als Leitkonzept „die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), XIV.). — Eine General-L., die von der KPdSU vorgegeben wird, ist für alle kommunistischen Parteien des sowjetischen Einflußbereiches verbindlich (Internationalismus, Proletarischer). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 830 Liberman-Diskussion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur und Literaturpolitik

DDR A-Z 1985

Straßenverkehrsrecht (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die wichtigsten rechtlichen Regelungen zur Ordnung, Sicherheit und Flüssigkeit im Straßenverkehr enthalten die VO über das Verhalten im Kraftverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung) — StVO — i. d. F. vom 26. 5. 1977, GBl. I, S. 257) sowie die VO über die Zulassung zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung — StVZO — i. d. F. vom 26. 11. 1981, GBl. I, 1982, S. 6) mit den jeweiligen DB. 1. StVO. Die StVO legt die Grundregeln für das Verhalten der Teilnehmer im Straßenverkehr fest: Verantwortungsbewußtsein, Disziplin, Aufmerksamkeit, Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Ferner sind in ihr die für jeden Verkehrsteilnehmer geltenden Verkehrsbestimmungen, die Verkehrsregelungsvorschriften, die Verkehrszeichen und -leiteinrichtungen (Anlage 2 zur StVO) sowie die Voraussetzungen für das Führen von Fahrzeugen und über das Verhalten der Fahrzeugführer und Fußgänger enthalten. Die StVO in ihrer grundlegenden Form vom 26. 5. 1977 wurde durch 3 weitere VO ergänzt und abgeändert. Mit der letzten, 4. VO (vom 2. 4. 1982, GBl. I, S. 353), ist eine weitgehende Anpassung an international übliche Verkehrsvorschriften erreicht. Somit gelten in der DDR und Berlin (Ost) nunmehr im wesentlichen die gleichen Verkehrsregeln, -zeichen und -bestimmungen, wie in der Bundesrepublik Deutschland. Wichtige Abweichungen bestehen u.a. nach wie vor in folgenden Punkten: 1. Fahrzeugführer dürfen bei Antritt und während der Fahrt nicht unter Einwirkung (auch geringster Mengen) von Alkohol stehen (Bundesrepublik: 0,8 Promille). 2. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h (wie in der Bundesrepublik), außerhalb von Ortschaften 80 km/h und auf Autobahnen 100 km/h. Für größere Fahrzeuge (über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) sowie Pkw mit Anhängern gelten wie in der Bundesrepublik z. T. andere Bestimmungen. Die Benutzung der Autobahnen ist nur mit Kraftfahrzeugen gestattet, deren zugelassene Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h (Bundesrepublik: 60 km/h) beträgt. 3. Kraftfahrzeuge dürfen die Autobahn nur bis zum nächsten Parkplatz oder zur nächsten Anschlußstelle benutzen, falls während der Fahrt ein Mangel am Fahrzeug oder dessen Ladung auftritt, der nur eine Geschwindigkeit unter 50 km/h ermöglicht. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die wegen technischer Defekte abgeschleppt werden müssen. Im Transitverkehr ist für den weiteren Transport des Fahrzeuges vom Parkplatz oder der Autobahnausfahrt zum Grenzkontrollpunkt ein von der DDR anerkanntes, offizielles Abschleppunternehmen zu beauftragen. In Ausnahmefällen kann die Volkspolizei von diesen Auflagen Befreiung erteilen. 4. Halten und Parken ist untersagt 10 m vor bis 10 m hinter Kreuzungen sowie Fußgängerüberwegen (Bundesrepublik: 5 m). 5. An Bahnübergängen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit ab letzter Bake 50 km/h. 6. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen beträgt 50 km/h, auf Autobahnen 70 km/h. 7. In der DDR gibt es bei Ampeln zusätzlich die Schaltphase Grün-Gelb. Sie bedeutet, daß die Verkehrsrichtung noch freigegeben ist und der Wechsel auf Gelb bevorsteht. 8. Linksabbieger sollen grundsätzlich voreinander (amerikanisch) abbiegen. 9. Ein Wechseln auf die linke Fahrspur einer Autobahn, um einem einfahrenden Fahrzeug das Einfädeln zu ermöglichen, ist untersagt. 10. Wenn nach Halten oder Parken geradeaus weitergefahren oder wenn auf Autobahnen eingefahren wird, ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers untersagt. 11. Alle Kraftfahrzeuge müssen bei Annäherung von Fahrzeugen, die sich durch Sondersignale — wie Blaulicht, Martinshorn oder Sirene — bemerkbar machen, unverzüglich soweit wie möglich rechts heranfahren und anhalten. 12. Beim Wechsel der Fahrspur ist das Hineinfahren in den Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen verboten, um das „Kolonnenspringen“ zu unterbinden. 13. Das Nicht-Anlegen von Sicherheitsgurten auf den Vordersitzen wird mit Ordnungsstrafen geahndet. </OL> Zwar nicht Bestandteil der StVO, jedoch für den Transitverkehr von und nach Berlin (West) von grundlegender Bedeutung: die Auf- oder Mitnahme von Personen auf den Transitstrecken ist verboten — ebenso Übergabe bzw. Austausch von Waren oder Geschenken jeder Art. Auch dürfen ohne besondere Umstände (Unfall, Krankheit) die vorgesehenen Transitwege nicht verlassen werden (Art. 16 des Transitabkommens). 2. StVZO. Diese VO regelt die Zulassung von Personen und Fahrzeugen für den öffentlichen Straßenverkehr sowie über den Bau und Betrieb von Fahrzeugen. In ihr sind die Anforderungen festgelegt, die den Bedingungen des modernen Straßenverkehrs entsprechen und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit beitragen. So dürfen Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr nur gefahren werden, wenn sie von der Deutschen Volkspolizei zugelassen sind und der Fahrer im Besitz des für das Kraftfahrzeug vorgeschriebenen Zulassungsscheines (Bundesrepublik: Kraftfahrzeugschein) und des Führerscheins ist. Die Voraussetzungen für den Erwerb eines Führerscheines ähneln denen in der Bundesrepublik. Auch hinsichtlich der technischen Überprüfung der Fahrzeuge ist in der jetzt gültigen StVZO eine Annäherung an die in der Bundesrepublik geltenden Bestimmungen erreicht. Alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge sind vom Fahrzeughalter periodisch technisch überprüfen zu lassen. Die Vorschrift allerdings, wie in der Bundesrepublik das Fahrzeug turnusmäßig alle 2 Jahre durch den TÜV überprüfen zu lassen, besteht nicht. Von der Volkspolizei werden die Zeiträume, innerhalb [S. 1346]derer die technischen Überprüfungen vorzunehmen sind, bekanntgegeben. Ein überprüftes Fahrzeug wird mit einer Bestätigungsmarke (früher: Prägemarke) versehen, die auf dem Nummerschild angebracht ist. Die Ordnungsstrafbestimmungen (§ 47 StVO bzw. § 23 StVZO) sehen, je nach Schwere des Vergehens, Ordnungsstrafen von 10 Mark bis 1000 Mark vor. Zusätzlich können die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet, Eintragungen im Führerschein vorgenommen bzw. der Führerschein befristet oder unbefristet entzogen werden. Bürger der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlins haben die Ordnungsstrafen in DM zu zahlen. Wer in der DDR als Allein- oder Mitschuldiger an schweren Verkehrsunfällen betrachtet wird, muß mit Festnahme und Untersuchungshaft rechnen, es sei denn, die DDR-Behörden akzeptieren eine hohe Kautionssumme. Der Fahrzeugbestand (Pkw, Lkw, Busse usw.) hat sich in den vergangenen Jahren in der DDR beträchtlich erhöht. Trotzdem gelang es, durch Verkehrsunterrichts- und Verkehrserziehungsmaßnahmen sowie rigorose Überwachung und Anwendung der gesetzlichen Vorschriften von StVO und StVZO die Zahl der Unfälle in den vergangenen 5 Jahren zu verringern, und zwar sowohl hinsichtlich der Zahl der beschädigten Fahrzeuge als auch der getöteten und verletzten Personen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1345–1346 Straßenbenutzungsgebühren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Streik

DDR A-Z 1979

DDR A-Z 1979

Kammerabkommen (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die K. bildeten wie die Bankenabkommen eine Art Zwischenlösung im Außenhandel (Außenwirtschaft und Außenhandel) mit solchen Ländern, die keine Abkommen auf Regierungsebene schließen wollten, weil sie der DDR die damit verbundene Anerkennung versagten. Vertragspartner sind die Kammer für Außenhandel und eine Industrie- und Handelskammer des jeweiligen Partnerlandes. K. bestanden im wesentlichen mit den europäischen Staaten außerhalb des RGW, wie Belgien, Dänemark, Frankreich. Großbritannien, Island. Italien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich und Schweden. In den K. wird wertmäßig das Gesamtvolumen des Warenaustausches festgelegt und in Warenlisten auf die einzelnen Warenpositionen aufgeteilt. Die vereinbarten [S. 579]Lieferungen und Bezüge aus den K. können von westlicher Seite nicht garantiert werden, obwohl die DDR an solchen Garantien stark interessiert ist. Sowohl aus politischen Gründen — Anerkennung der DDR — als auch wegen der langfristigen Wirtschaftsplanung strebte die DDR, wann immer möglich, die Umwandlung der K. in Regierungsabkommen an. Dieser Umwandlungsprozeß ist mit den meisten westlichen Industrienationen abgeschlossen. Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 578–579 Kammer für Außenhandel (KfA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kampfgruppen

DDR A-Z 1979

Generalverkehrsschema (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 Verkehrswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 448 Generalverkehrspläne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GENEX

DDR A-Z 1979

Erwachsenenqualifizierung (1979)

Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 [S. 337]Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 337 Erschwerniszuschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erzeugnisgruppen

DDR A-Z 1979

Nationalkommunismus (1979)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der N. gilt im „sozialistischen Lager“ als „rechte“ Abweichung von den Grundprinzipien des „Proletarischen“ bzw. „sozialistischen Internationalismus“, dem bei der Gestaltung der Beziehungen zwischen den sozialistischen Ländern der absolute Vorrang eingeräumt wird. Dem N. wird vorgeworfen, er stelle die Interessen des eigenen Landes (oder einer kommunistischen bzw. sozialistischen Partei) über die des „sozialistischen Lagers“, überbewerte die „nationalen Besonderheiten“ und unterschätze die für alle Länder in gleicher Weise geltenden „allgemeinen Gesetzmäßigkeiten“ beim Aufbau des Sozialismus. N., im Sprachgebrauch der DDR häufig auch mit „Nationalismus“, einer „bürgerlichen Ideologie und Politik“, in Verbindung gebracht, wird schon dann als systemgefährdend angesehen, wenn seine Vertreter eine teilweise politische Unabhängigkeit von der UdSSR anstreben bzw. die Führung der KPdSU Anzeichen dafür zu erkennen glaubt. Der Vorwurf des N. wird auch indirekt erhoben, wenn die Partei- und Staatsführung einer kommunistischen Partei bzw. eines sozialistischen Landes die Prinzipien der Souveränität und Nichteinmischung überbetont oder die führende Rolle der KPdSU im Sozialistischen Weltsystem nicht uneingeschränkt akzeptiert. Der N. wird darum auch häufig propagandistisch in die Nähe des Antikommunismus und „Antisowjetismus“ gerückt. Dem Vorwurf des N. kann sich die Parteiführung eines sozialistischen Landes aussetzen, wenn sie z. B.: bestimmte Integrationsmaßnahmen im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe ablehnt, weil sie davon Nachteile für die Entwicklung der eigenen Wirtschaft erwartet. eine stärkere Beteiligung an den militärischen Entscheidungen im Rahmen des Warschauer Paktes fordert, im sowjetisch-chinesischen Konflikt nicht eindeutig für Moskau Partei ergreift bzw. einer Verurteilung der chinesischen kommunistischen Partei nicht zustimmt und eine vermittelnde Position anstrebt, auf gesellschaftspolitischem Gebiet vom sowjetischen Grundmodell bzw. von den „sowjetischen Erfahrungen“ beim Aufbau des Sozialismus zugunsten stärkerer Berücksichtigung nationaler Besonderheiten so weit abweicht, daß davon Rückwirkungen auf andere sozialistische Länder befürchtet werden, die die „Einheit“ und Geschlossenheit des Blocks gefährden könnten. Die Diskussionen um den N. haben aufgrund der Auseinandersetzungen mit dem Eurokommunismus neuen Auftrieb erhalten. Vor, während und nach allen bisherigen größeren Krisen im sowjetischen Einflußbereich, d. h.: beim „Abfall“, d. h. Ausschluß Jugoslawiens aus dem Ostblock 1948, bei den stalinistischen „Titoisten“-Prozessen 1948 bis 1954 in allen Volksdemokratien, bei den Volksaufständen 1956 in Polen und Ungarn, gegenüber Rumänien seit etwa 1962 bis in die Gegenwart, zur Rechtfertigung der militärischen Aggression gegenüber der ČSSR durch Truppen des Warschauer Paktes 1968, wurde von orthodoxen Kräften innerhalb der kommunistischen bzw. sozialistischen Parteien im „sozialistischen Lager“ gegen die „Schuldigen“ u. a. der Vorwurf erhoben, sie hätten nationalkommunistische Vorstellungen zu verwirklichen gesucht. Der Vorwurf des N. dient damit der Sicherung der Vormachtstellung der UdSSR innerhalb ihres Hegemonialbereiches. Die zunächst mit Duldung der KPdSU in den Volksdemokratien nach 1945 geführte Diskussion um einen „besonderen Weg zum Sozialismus“ wurde nach dem Ausschluß Jugoslawiens aus dem Block (1948) offiziell abgebrochen, ohne daß die damit verbundenen ideologischen und praktisch-politischen Nachwirkungen verhindert werden konnten. Angesichts der ungelösten nationalen Frage in Deutschland erhielt das Problem des N. für die SED besondere Bedeutung, da es stets die Frage einschloß, ob Tempo und Umfang einer sozialistisch-kommunistischen Umgestaltung in einem nationalen Teilstaat, der DDR. ohne Rücksicht auf die Entwicklung im anderen deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland, bestimmt und durchgeführt werden können. Überlegungen dieser Art — ob nicht die „sozialistische Revolution“ in der DDR zugunsten des Offenhaltens gesamtdeutscher (sozialistischer) Ambitionen verlangsamt werden solle — wurden durch die SED-Führung unter W. Ulbricht mit der Ausschaltung der Gruppe um den Philosophie-Dozenten W. Harich (1957) und das Mitglied des Politbüros K. Schirdewan (1958) endgültig eine Absage erteilt. Sie haben seitdem innerhalb der Parteiführung der SED keine Rolle mehr gespielt. Gegenwärtig gehört die SED zu den kommunistischen Parteien, die bei der Verurteilung des N. ohne Einschränkung den sowjetischen Standpunkt unterstützen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 760 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalpreis

DDR A-Z 1975

DDR A-Z 1975

Eid (1975)

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Für das Verfahrensrecht wird dem E. in der DDR nicht mehr die Rolle einer besonderen Bekräftigung des Wahrheitsgehalts einer Aussage beigemessen. Vielmehr sieht man in ihm ein nur formales Beweismittel, das wenig geeignet ist, zur Ermittlung der objektiven Wahrheit beizutragen. Nach dem Vorbild des Verfahrensrechts anderer sozialistischer Staaten sieht die Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1968 die Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen nicht mehr vor. Lediglich im Rechtshilfeverfahren in Strafsachen ist eine Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen zulässig, wenn diese nach den Bestimmungen, die für das ersuchende Organ gelten, notwendig ist. Für den Zivilprozeß gelten noch die Bestimmungen der ZPO von 1877 über die Beeidigungen von Zeugen (§§~391, 392), Sachverständigen (§§~410, 402) und Parteien (§~452); sie haben jedoch dadurch an Bedeutung verloren, daß das materielle Strafrecht keine Eidesdelikte mehr enthält. Das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 enthält lediglich die Straftatbestände der vorsätzlich falschen Aussage (§~230) sowie der falschen Versicherung zum Zwecke des Beweises (§~231), wodurch die Möglichkeit, eine Falschaussage unter E. strafrechtlich anders zu behandeln als eine uneidliche Falschaussage, entfällt. Im künftigen Verfahrensrecht für Zivil-, Familien- und Arbeitssachen werden daher voraussichtlich keine Bestimmungen über den E. mehr enthalten sein. Auch das Verfahren des Offenbarungseides soll abgeschafft und durch die Pflicht zur Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses abgelöst werden. Im Unterschied zum Verfahrensrecht spielt der E. in Gestalt des Fahneneides bei der Nationalen Volksarmee eine Rolle und ist in der Dienstlaufbahnordnung vom 24. 1. 1962 geregelt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 221 Ehrenpensionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eigentum

DDR A-Z 1975

Aktiv (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 A. bezeichnet im Sprachgebrauch der DDR eine zahlenmäßig meist kleinere Gruppe von Werktätigen, die im Staatsapparat, in der Wirtschaft, aber auch im gesellschaftlich kulturellen Bereich sowohl ad hoc als auch für die Lösung längerfristiger Aufgaben gebildet werden. Der Begriff A. stammt ursprünglich aus dem Sozialistischen Wettbewerb. Mit Ausnahme der Parteiaktivs der SED und der vom FDGB gebildeten Gewerkschaftsaktivs in den Betrieben bezeichnet heute A. eine Form der Arbeitsorganisation, die nicht klar von anderen Begriffen wie Kollektiv oder Brigade abhebt. Den A. können sowohl Angehörige des gleichen Arbeitsbereiches mit unterschiedlicher beruflicher Qualifizierung, als auch Werktätige verschiedener Produktions- bzw. Verwaltungsbereiche angehören. Die Bildung von A. wird von der zuständigen, bzw. übergeordneten Leitungsebene angeordnet, bzw. „vorgeschlagen“. Sie können sowohl berichtende wie ausführende Funktionen übertragen bekommen. Während gegenwärtig im industriellen Bereich die Bedeutung der A. zurückgeht, stellen sie auf der Ebene der örtlichen Volksvertretungen, in der Massenorganisation und in der Landwirtschaft noch immer eine wichtige Or[S. 26]ganisationsform dar. Mit ihrer Hilfe versucht die SED einerseits, die Mitwirkung der Arbeitnehmer im Arbeitsprozeß zu stärken, andererseits kommt den A. aber auch die Funktion zu, die Werktätigen ständig zu mobilisieren und auf diese Weise eine Steigerung der Arbeitsproduktivität zu erreichen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 25–26 Aktionseinheit der Arbeiterklasse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aktivist, Aktivistenbewegung

DDR A-Z 1975

Materialwirtschaft (1975)

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Bezeichnung für die Gesamtheit der Liefer- und Absatzbeziehungen für Produktionsmittel zwischen den Wirtschaftsbereichen, -zweigen und -gebieten. Die M. wird zentral geplant. Die Planung der M. ist das wichtigste Teilgebiet der güterwirtschaftlichen Planung. Oberste Instanz für die M. ist seit Anfang 1966 das neu gebildete Ministerium für M. Die VVB bzw. die Kombinate, die ihnen gleichgestellt sind, und die Räte der Bezirke müssen entsprechend den ihnen erteilten Produktionsauflagen für die ihnen unterstellten Betriebe zusammengefaßte Materialforderungen bei den Staatlichen Kontoren einreichen, die ihrerseits die geprüften und bestätigten Anforderungen an die „Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Grundmittel“ im Ministerium für M. weitergeben. Das Material wird nach Dringlichkeitsstufen den anfordernden Stellen in Form von Kontingenten zugeteilt. Allgemein gültige Materialvorratsnormen sollen die Lagerhaltung auf das nur unbedingt Notwendige beschränken. Die Lenkung des Materialeinsatzes in den Betrieben erfolgt über Materialverbrauchsnormen. Für Einsparungen werden Prämien gezahlt. Der Anteil des Materialverbrauchs am „gesellschaftlichen Gesamtprodukt“ betrug 1972 knapp 55 v. H., wobei der Materialverbrauch von 1960 bis 1971 schneller gestiegen ist als das „gesellschaftliche Gesamtprodukt“. Das gerade auf dem Gebiet der M. wenig funktionierende System der zentralen Planung und das Verbot einer ausreichenden Lagerhaltung in den Betrieben sind Anlaß für fortwährende Stockungen im Produktionsablauf. Obwohl mengenmäßig vielfach Überplanbestände vorhanden sind, [S. 556]fehlen ständig bestimmte Sorten und Abmessungen an Material. Die sparsame Verwendung von Materialien wird zunehmend propagiert. Die Spannweite der Initiativen reicht von mobilisierten Beständen über verminderte Abfälle und gesenkten Ausschuß bis zum rückgeführten Verpackungsmaterial. Der VIII. Parteitag 1971 beschloß, die Materialintensität, d. h. den Materialaufwand bezogen auf die Warenproduktion, erheblich zu reduzieren. Bei wichtigen Roh- und Werkstoffen sind jahresdurchschnittliche Senkungen von 1,8 bis 2 v. H. und bei Elektroenergie, Gas und Wärme von 4 v. H. das Ziel. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 555–556 Materialistische Geschichtsauffassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materielle Interessiertheit

DDR A-Z 1975

Strafverfahren (1975)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 1. Gesetzliche Grundlage. Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung (StPO) von 12. 1. 1968 (GBl. L S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die im Zuge der ersten Justizreform geschaffene StPO vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Die StPO regelt die Voraussetzungen der Strafverfolgung, das Verfahren der staatlichen Gerichte, des Staatsanwalts und der staatlichen Untersuchungsorgane. Auf Verfahren vor den gesellschaftlichen Gerichten und in Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) findet die StPO keine Anwendung. <2. Grundsatzbestimmungen.> Nach § 1 StPO dient das St. „der gerechten Anwendung des sozialistischen Strafrechts und damit dem Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers. Es sichert, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird“. Mit dem St. sollen die Ursachen und Bedingungen von Straftaten beseitigt und neuen Straftaten vorgebeugt werden. Auf diese Weise soll das St. beitragen „zum Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung und ihres Staates und der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger vor Straftaten, zur Gestaltung der sozialistischen Beziehungen der Bürger zu ihrem Staat und im gesellschaftlichen Zusammenleben und zur Entwicklung der schöpferischen Kräfte des Menschen und der gesellschaftlichen Verhältnisse“ (§ 2 Abs. 3 StPO). In Übereinstimmung mit der Verfassung verpflichtet auch die StPO die Gerichte und die Strafverfolgungsorgane, die Grundrechte und die Würde des Menschen zu achten. Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, Unantastbarkeit der Person, Unverletzlichkeit des Eigentums, der Wohnung und des Post- und Femmeldegeheimnisses werden garantiert. Willkürliche und unangemessene Strafverfolgungshandlungen sollen, wie der Lehrkommentar zum Strafrecht der DDR ausführt (S. 51), unzulässig sein. Die ans diesen allgemeinen Grundsätzen abgeleitete Auffassung, daß Vemehmungsmethoden, die die Menschen[S. 849]würde verletzen, unzulässig sind, haben zur Abkehr von Foltermethoden geführt, die insbesondere der Staatssicherheitsdienst (Ministerium für Staatssicherheit) in den 50er Jahren praktiziert hat, Nach wie vor ist jedoch die Praxis des SSD von dem Ziel bestimmt, ein Geständnis des Beschuldigten zu erhalten. Die Methoden, ein Geständnis zu erzielen, sind vielseitig. Es wurden Dauerverhöre bis zur völligen Erschöpfung des Vernommenen ebenso festgestellt wie Versprechungen für vorzeitige Haftentlassung oder Zusagen, von Repressalien gegen Familienangehörige absehen zu wollen. Eine Schutzvorschrift wie im Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 136 a StPO) — „verbotene Vernehmungsmethoden“ — gibt es in der DDR nicht. Ausdrücklich hervorgehoben sind in den Grundsatzbestimmungen der StPO die richterliche Unabhängigkeit, das Rechtsprechungsmonopol der Gerichte, das Verbot doppelter Bestrafung („ne bis in idem“), das Recht auf Verteidigung (Verteidiger) und das Prinzip der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, von dem nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen abgewichen werden darf. Unter Berufung auf eine Gefährdung der Sicherheit des Staates oder auf „die Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen“ (§ 211 Abs. 3 StPO) ist allerdings der Ausschluß der Öffentlichkeit ziemlich leicht zu erreichen. Nicht öffentlich werden St. gegen ehemalige Volkspolizisten und Armeeangehörige sowie solche politische St. verhandelt, in denen der Angeklagte trotz aller Bemühungen nicht zu einem Geständnis gebracht wurde und die Zeugenaussagen oder sonstigen Beweismittel wenig überzeugend sind. Wenn aber von einem St. eine besondere erzieherische Wirkung erwartet wird, dann sollen die Gerichte die Verhandlungen unmittelbar in Betrieben, Genossenschaften pp. zu einer Tageszeit durchführen, die es den Werktätigen ermöglicht, daran teilzunehmen. In Schauprozessen wird die Öffentlichkeit häufig dadurch beeinträchtigt, daß nur ein bestimmter und speziell ausgesuchter Kreis von Zuhörern zugelassen wird. Am St. kann auch der durch eine Straftat Geschädigte mitwirken. Er ist berechtigt, Schadensersatzanträge geltend zu machen, Beweisanträge zu stellen und Beschwerde in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen einzulegen. In St. gegen Jugendliche gelten keine besonderen Grundsätze; es soll aber auf die entwicklungsbedingten Besonderheiten der Beschuldigten Rücksicht genommen und eng mit den Organen der Jugendhilfe zusammengearbeitet werden. Die Eltern und anderen Erziehungsberechtigten sowie die Schule, der Lehrbetrieb, die Jugendorganisation und sonstige gesellschaftliche Kräfte sind am Verfahren zu beteiligen. 3. Das Ermittlungsverfahren. Das St. gliedert sich in das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren. Das Ermittlungsverfahren wird unter Leitung der Staatsanwaltschaft von den staatlichen Untersuchungsorganen (UOrg) durchgeführt. Dies sind die Kriminalpolizei, der Staatssicherheitsdienst und die zuständigen Dienststellen der Zollverwaltung (bei Zoll- und Devisenvergehen). Die UOrg haben die Befugnis, durch schriftlich begründete Verfügung ihres Leiters die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens anzuordnen und dieses Verfahren durchzuführen. Von ihrer Weisungsbefugnis macht die Staatsanwaltschaft in der Praxis gegenüber dem Staatssicherheitsdienst keinen Gebrauch. Der Leiter eines UOrg ist auch befugt, das Ermittlungsverfahren selbständig einzustellen (§§ 141, 143 StPO) oder an ein gesellschaftliches Gericht zu übergeben (§ 142 StPO). Erfolgt das nicht, so hat das UOrg die Akten dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammenfaßt, zu übergeben. Alle Ermittlungsverfahren sollen innerhalb einer Frist von höchstens 3 Monaten abgeschlossen sein. Überschreitungen dieser Höchstfrist bedürfen der Genehmigung des Bezirksstaatsanwalts, die in der Regel erteilt wird. Bereits im Ermittlungsverfahren ist den Betriebsleitungen, Dienststellen oder gesellschaftlichen Einrichtungen Mitteilung zu machen, wenn gegen einen Mitarbeiter des Betriebes pp. der Verdacht einer Straftat besteht. Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren sind Untersuchung, Beschlagnahme, vorläufige Festnahme und Verhaftung (Untersuchungshaft). Obwohl § 121 StPO vorschreibt, daß jede Beschlagnahme einer richterlichen Bestätigung bedarf, wird diese in der Mehrzahl der Fälle nicht eingeholt, vor allem dann nicht, wenn die Beschlagnahme von der Zollverwaltung vorgenommen wird, die das Recht zur selbständigen Anordnung von Beschlagnahmen hat. Die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft sind, daß gegen den Beschuldigten dringende Verdachtsgründe vorliegen und daß Fluchtverdacht, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr gegeben sind, daß ein Verbrechen (Strafrecht) den Gegenstand des Verfahrens bildet, oder daß bei einem schweren fahrlässigen Vergehen der Ausspruch einer Freiheitsstrafe von über 2 Jahren zu erwarten ist. Untersuchungshaft kann schließlich auch dann verhängt werden, wenn die den Gegenstand des Verfahrens bildende Tat mit Haftstrafe (Strafensystem) bedroht ist. Bei „Verbrechen“ im Sinne des StGB bedarf es also zur Anordnung der Untersuchungshaft keines zusätzlichen Fluchtverdachts, keiner Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr. Das trifft mithin zu bei Aggressionsverbrechen, Staatsverbrechen, vorsätzlichen Straftaten gegen das Leben und bei anderen Straftaten, wenn entweder mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht oder mehr als 2 Jahre Freiheitsstrafe erwartet werden. Gegen einen richterlichen Haftbefehl ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, aber nur ein einziges Mal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls. Eine weitere Beschwerde gibt es nicht. Ein formales Haftprüfungsverfahren kennt das DDR-Strafprozeßrecht gleichfalls nicht. § 131 StPO beschränkt sich auf die allgemeine Klausel: „Der Staatsanwalt und nach Einreichung der Anklageschrift auch das Gericht haben jederzeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft noch vorliegen. Das Ergebnis ist zum Zwecke der Nachprüfung aktenkundig zu machen“. § 130 StPO schreibt vor, daß dem Verhafteten nur die Beschränkungen auferlegt werden dürfen, [S. 850]die der Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Anstalt oder die Sicherheit erfordern. Trotzdem ist vor allem im politischen St. das Recht des in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten, zusätzlich Lebensmittel zu erhalten, Bücher und Zeitschriften zu lesen, zu schreiben und Besuche zu empfangen, in der Praxis so starken Einschränkungen unterworfen, daß es als nicht bestehend angesehen werden kann. Der Untersuchungsgefangene befindet sich in einer fast totalen Isolierung von der Außenwelt, z. T. auch von Mitgefangenen. Erheblichen Einschränkungen unterliegt der Untersuchungsgefangene auch im brieflichen oder persönlichen Verkehr mit seinem Verteidiger. Als Beweismittel werden von der StPO für zulässig erklärt: Zeugenaussagen und Aussagen sachverständiger Zeugen, Sachverständigengutachten, Aussagen von Beschuldigten und Angeklagten, Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Beweismittel sind auch die Aussagen von „Vertretern der Kollektive“ (s. u. Ziff. 5), soweit sie die Mitteilung von Tatsachen zum Inhalt haben. Unter Beweisgegenständen sind Sachen zu verstehen, „die durch ihre Beschaffenheit und Eigenart oder ihre Beziehung zu der Handlung, die Gegenstand der Untersuchung ist, Aufschluß über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen sowie den Beschuldigten oder den Angeklagten geben“ (§ 49 Abs. 1). Aufzeichnungen sind „Schriftstücke oder in anderer Form fixierte Mitteilungen, deren Inhalt für die Aufklärung der Handlungen, deren Ursachen und Bedingungen und der Person des Beschuldigten oder des Angeklagten von Bedeutung sind“ (§ 49 Abs. 2). Mit dieser Definition soll den Erfordernissen der modernen Technik Rechnung getragen werden, so daß also auch Tonbandaufzeichnungen zu den Beweismitteln zählen. Ehegatten und Geschwister des Beschuldigten oder Angeklagten und Personen, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder unter Annahme an Kindes Statt verbunden sind, sind zur Verweigerung der Zeugenaussage ebenso berechtigt wie Geistliche, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Apotheker und Hebammen über das, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes oder ihrer Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist. Der Kreis der zur Aussageverweigerung berechtigten Personen ist kleiner als nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Ausnahme für Geistliche besteht das Aussageverweigerungsrecht für den gesamten Personenkreis nicht, soweit nach dem Strafgesetz eine Pflicht zur Anzeige besteht. Das ist u. a. nach § 225 StGB bei allen Staatsverbrechen der Fall. Sachverständige, die bei staatlichen Einrichtungen angefordert werden sollen, können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Der Beschuldigte ist zu der gegen ihn erhobenen Beschuldigung zu vernehmen. Ein Recht, jede Äußerung zur Beschuldigung abzulehnen oder schon vor seiner Vernehmung einen zu wählenden Verteidiger zu befragen, gewährt die StPO nicht. Das Ermittlungsverfahren schließt mit der Einstellung des Verfahrens, der Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht, der vorläufigen Einstellung des Verfahrens oder der Übergabe des Verfahrens an den Staatsanwalt. Der Staatsanwalt fällt seinen Entschluß nach Prüfung des vom Untersuchungsorgan vorgelegten Schlußberichts (ein „Schlußgehör“ im Sinne von §~109b StPO der Bundesrepublik Deutschland gibt es nicht). Er kann folgende Entscheidungen treffen: Einstellung, vorläufige Einstellung, Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht, Rückgabe an das Untersuchungsorgan (mit bestimmten Weisungen), Erhebung der Anklage, Beantragung eines Strafbefehls. 4. Das Gerichtsverfahren. In den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte ist die in der NS-Zeit aufgenommene Bestimmung enthalten, daß auch das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte oder Angeklagte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§~170 Abs.~3). Hierdurch ist es dem Untersuchungsorgan möglich, die gerichtliche Zuständigkeit durch Begründung eines entsprechenden Verwahrungsortes eines inhaftierten Beschuldigten zu bestimmen. Das Gericht beschließt über die Eröffnung oder die Nichteröffnung des Hauptverfahrens unter Mitwirkung der Schöffen. Es kann auch die vorläufige oder endgültige Einstellung des Verfahrens, die Rückgabe an den Staatsanwalt sowie die Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht beschließen. Die gerichtliche Voruntersuchung kennt das St. der DDR nicht. Die Anklageschrift und der Eröffnungsbeschluß müssen dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt werden. Bei Gefährdung der Staatssicherheit oder bei Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen wird die Anklageschrift nicht zugestellt, sondern dem (dann in der Regel inhaftierten) Angeklagten nur zur Kenntnis gebracht (§~203 Abs.~3). In der Hauptverhandlung soll das Gericht „die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in belastender und entlastender Hinsicht allseitig und unvoreingenommen“ feststellen (§~222). Der Angeklagte ist zu vernehmen. Eine Bestimmung des Inhalts, daß es dem Angeklagten freisteht, sich zu der Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§~243 Abs.~4 StPO der Bundesrepublik Deutschland), ist in der StPO/DDR nicht enthalten; der Angeklagte ist zur Aussage verpflichtet. Aussagen des Angeklagten, die in einem richterlichen, staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können durch Verlesung zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden. Für die Vernehmung der Zeugen gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme vor dem erkennenden Gericht, der nur bestimmte Ausnahmen für eine Verlesung von früheren Vernehmungsprotokollen zuläßt. Am Schluß der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt, der gesellschaftliche Ankläger, der gesellschaftliche Verteidiger, der Angeklagte oder sein Verteidiger das Wort zu ihren Ausführungen und Anträgen. Dem Angeklagten gebührt das letzte Wort. Die Hauptverhandlung schließt mit dem Urteil oder mit einem auf Einstellung oder vorläufige Einstellung lau[S. 851]tenden Beschluß. Bei einem auf Freispruch lautenden Urteil sind Formulierungen, welche die Unschuld des Freigesprochenen in Zweifel ziehen (Freispruch „mangels Beweises“ oder „mangels ausreichenden Beweisen“), unzulässig. Nicht auf Freisprechung, sondern auf Einstellung des Verfahrens durch Beschluß ist zu erkennen, wenn Voraussetzungen für die Strafverfolgung fehlen, jugendliche Angeklagte eine mangelnde Entwicklungsreife aufweisen oder der Angeklagte zurechnungsunfähig ist. Das Urteil des Gerichts ist während der Beratung schriftlich zu begründen, von allen Richtern (auch den Schöffen) zu unterschreiben und öffentlich „Im Namen des Volkes“ zu verkünden. Die gesetzliche Regelung über die Hauptverhandlung gegen Flüchtige und Abwesende geht recht weit. Jedes Verfahren gegen einen Abwesenden oder Flüchtigen kann durchgeführt werden. Als flüchtig gilt, wer sich dem Gerichtsverfahren dadurch entzieht, daß er sich außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt. Diese Bestimmungen über die Durchführung der Hauptverhandlung gegen Flüchtige finden auch auf Personen Anwendung, denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden und die sich außerhalb der DDR aufhalten (§~262). 5. Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte. An der Auseinandersetzung mit einem straffällig gewordenen Bürger soll sich nicht nur das Gericht, sondern auch die Gesellschaft beteiligen. Die StPO bestimmt in §~4, daß die „Bürger in Verwirklichung ihres grundlegenden Rechts auf Mitgestaltung aller staatlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten aktiv und unmittelbar an der Durchführung des Strafverfahrens“ teilnehmen. Als Formen der Mitwirkung werden erwähnt: Schöffen (Rechtswesen), Vertreter der Kollektive, gesellschaftliche Ankläger, gesellschaftliche Verteidiger und Übernahme von Bürgschaften. Bereits der Rechtspflege-Erlaß des Staatsrats vom 4. 4. 1963 hatte angeordnet, daß die Gerichte in St. Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen zur Teilnahme an der Hauptverhandlung laden sollen. Nach §~53 StPO haben Vertreter der Kollektive (VdK) zur allseitigen Aufklärung der Straftaten, ihrer Ursachen und Bedingungen und der Persönlichkeit des Angeklagten im St. mitzuwirken. Als VdK können Personen von einem Kollektiv aus dem Arbeits- und Lebensbereich des Beschuldigten oder Angeklagten beauftragt werden. Neben dem Vertreter des Arbeitskollektivs kann ein Vertreter aus dem Wohngebietskollektiv, aus einer gesellschaftlichen Organisation oder aus der Interessenssphäre des Beschuldigten, z. B. Sportgemeinschaft, benannt werden. Der VdK soll dem Gericht die Meinung des Kollektivs zur Straftat, zu ihren Ursachen und begünstigenden Umständen und den vorhandenen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung darlegen. Er soll auch die Person des Angeklagten, insbesondere dessen Arbeitsmoral und seine Arbeitsleistungen, einschätzen (OG Richtlinie Nr. 22 vom 14. 12. 1966-GBl. II, 1967, S. 17). Der VdK hat im Unterschied zu den Zeugen das Recht auf ununterbrochene Anwesenheit in der Hauptverhandlung (§~221 StPO) und darf auch nach seiner Vernehmung bis zum Schluß der Beweisaufnahme zu allen bedeutenden Fragen Stellung nehmen (§~227 StPO). Anträge zur Schuld- und Straffrage darf er aber nicht stellen. Neben den VdK oder an dessen Stelle kann ein gesellschaftlicher Ankläger (GA) oder gesellschaftlicher Verteidiger (GV) treten. Als GA oder GV können Volksvertreter, Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front, Vertreter der Gewerkschaften, der ehrenamtlichen Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie sozialistischer Kollektive in der Hauptverhandlung mitwirken. Voraussetzung ist, daß sie von ihrem Kollektiv einen entsprechenden Auftrag haben und vom Gericht durch Beschluß zugelassen werden. Der ablehnende oder zulassende Beschluß, an dem auch die Schöffen mitwirken müssen, unterliegt nicht der Beschwerde (§~197). Die GA und GV haben in der Hauptverhandlung eine andere Stellung als die Vertreter der Kollektive. Ihre Darlegungen sind keine Beweismittel. Sie sollen dem Gericht die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten vortragen. Sie können Beweisanträge stellen und ihre Ansicht über die Bestrafung und das Strafmaß darlegen (§~54 Abs. 2). Das Gericht hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und in seiner Entscheidung zu ihren Vorbringen, Anträgen und Vorschlägen Stellung zu nehmen. Ein GA soll insbesondere dann beauftragt werden, wenn der Verdacht einer schwerwiegenden, die sozialistische Gesetzlichkeit im besonderen Maße verletzenden Straftat besteht und dadurch oder auch durch den Verdacht einer weniger schwerwiegenden Straftat besondere Empörung in der Öffentlichkeit oder im betreffenden Kollektiv hervorgerufen wurde. Ein GV soll beauftragt werden, wenn nach der Auffassung des Kollektivs oder gesellschaftlichen Organs unter Berücksichtigung der Schwere des bestehenden Tatverdachts und des bisherigen Verhaltens des Beschuldigten oder des Angeklagten eine Strafe ohne Freiheitsentzug oder der Verzicht auf eine Strafe möglich erscheinen. GA oder GV sind zur Hauptverhandlung zu laden, Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß sind ihnen jedoch nicht zu übersenden. Sie haben das Recht, nach ihrer Zulassung Einsicht in die Akten zu nehmen. Sie sind in der Hauptverhandlung vorzustellen und im Urteilsrubrum aufzuführen. In einem Strafverfahren kann sowohl ein GA als auch ein GV auftreten, die jedoch nicht vom selben Kollektiv oder Organ beauftragt sein dürfen. Dem Staatsanwalt, dem Angeklagten und seinem Verteidiger ist mitzuteilen, wer als GA oder GV zugelassen wurde. Begründete Einwendungen gegen die Person des Zugelassenen soll der Angeklagte dem Gericht unverzüglich zur Kenntnis bringen. Ob in diesem Falle, wie dies noch die Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. II, 1967, S. 17) vorschrieb, das Gericht den Zulassungsbeschluß aufheben muß, wenn das Kollektiv keinen anderen GA oder GV beauftragt, geht aus der StPO nicht eindeutig hervor. 6. Rechtsmittel. Rechtsmittel sind die Berufung des An[S. 852]geklagten, der Protest der Staatsanwaltschaft und die Beschwerde. Die Einlegungsfrist beträgt eine Woche nach Verkündigung der angefochtenen Entscheidung. Eine Begründung für das eingelegte Rechtsmittel ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Berufung und Protest sollen aber begründet werden. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Rechtsmittelgericht ohne Hauptverhandlung durch einstimmigen Beschluß als „offensichtlich unbegründet“ verworfen werden, während über den form- und fristgerecht eingelegten Protest der Staatsanwaltschaft immer verhandelt werden muß. Eine im Entwurf zur StPO insoweit zunächst vorgesehene Gleichbehandlung von Berufung und Protest wurde bei der endgültigen Fassung des Gesetzes wieder fallengelassen, so daß es also bei dieser dem St.-Recht der Bundesrepublik unbekannten Beschlußverwerfung des Rechtsmittels bei der Besserstellung der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Angeklagten verblieben ist. Ein Rechtsmittel gegen zweitinstanzliche Entscheidungen, wie etwa die „Revision“, gibt es nicht. Die Beschwerde ist zulässig gegen alle von den Gerichten in erster Instanz erlassenen Beschlüsse, sofern diese nicht ausdrücklich einer Anfechtung entzogen sind. Durch Einlegung der Beschwerde wird die Durchführung des angefochtenen Beschlusses nicht gehemmt. Eine „weitere Beschwerde“ gibt es nicht. Rechtskräftige Urteile können durch die in der Praxis kaum vorkommende Wiederaufnahme des Verfahrens angefochten werden, deren Einleitung aber nur durch den Staatsanwalt erfolgen kann. Ein bedeutsames Institut für die Beseitigung von rechtskräftigen Entscheidungen, die nicht der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechen, ist die Kassation. 7. Kosten. Gerichtskosten für die Durchführung eines St. werden nicht erhoben. Der Verurteilte hat lediglich die Auslagen des Verfahrens zu tragen. Das sind „die Kosten, die dem Staatshaushalt während der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens für die Entschädigung von Zeugen, Vertretern der Kollektive, Sachverständigen und Pflichtverteidigern, für Post-, Fernsprech- und Telegrammgebühren sowie für ähnliche Zwecke oder für die Veröffentlichung der Entscheidung entstehen, wenn diese Auslagen 3~Mark übersteigen“ (§~362 StPO). Die weiteren Aufwendungen der Untersuchungsorgane und der Staatsanwaltschaft gehören nicht zu diesen Auslagen. Verurteilten, die nicht Bürger der DDR sind und in der DDR keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, können auch die weiteren durch die Strafverfolgung, die Untersuchungshaft und den Strafvollzug entstandenen Kosten auferlegt werden (§~364 Abs. 4 StPO). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 848–852 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollstreckung

DDR A-Z 1969

DDR A-Z 1969

Bochmann, Manfred, Dr. phil. (1969)

Staatssekretär für Geologie seit 1967. Zuvor Sekretär für Wirtschaftspolitik der SED-Gebietsleitung Wismut. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 754 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/bochmann-manfred verwiesen. Blecha, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Böhm, Siegfried

DDR A-Z 1969

Altenteil (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Eine Form der Altersversorgung selbständiger Landwirte; man versteht darunter die Leistungen und Lieferungen, die der Übergeber eines Hofes sich vom Übernehmer bei Übertragung des Eigentums an den Liegenschaften zusichern läßt. Die A.-Verpflichtungen sind durch den Zusammenschluß der Bauern in LPG im Zuge der Zwangskollektivierung formal bestehen geblieben (§ 25 LPG-Gesetz). Ihre praktische Erfüllung ist jedoch insofern in Frage gestellt, als nach „Neue Justiz“ 1962, S. 328, Naturalentnahmen unter den neuen „gesellschaftlichen Bedingungen“ unzulässig sind. Der Rat des Kreises kann indessen in Ausnahmefällen nach Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Altenteils verpflichteten und des Altenteilsberechtigten für eine Übergangszeit eine staatliche Beihilfe gewähren, in die auch kostenlose ärztliche Behandlung (einschließlich der Gewährung von Medikamenten) wie an Familienangehörige durch die Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) einbezogen ist. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 23 Altenburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Altersaufbau der Beschäftigten

DDR A-Z 1969

Gemeindesteuern (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Steuern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindevertretung

DDR A-Z 1969

Nachtsanatorium (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Von Betrieben im Rahmen des Betriebsgesundheitswesens unterhaltene Krankenhauseinrichtung sowjetischen Musters für zeitweilige Unterbringung „bedingt arbeitsfähiger“, chronisch kranker oder genesender Betriebsangehöriger, die hier verpflegt und außerhalb der Arbeitszeit behandelt werden (Massage, Bäder, Bestrahlungen und dgl.), um sie möglichst schnell wieder in den Arbeitsprozeß einzugliedern (Rehabilitation). Bisher dienen N. vornehmlich der Wiedereingliederung von Tbc-Kranken. Nach dem Siebenjahrplan sollte bis 1965 „für jeden Versorgungsbereich des Betriebsgesundheitsschutzes wenigstens ein N.“ eingerichtet werden. Bestand Anfang 1968 nur noch 10 (von 1957 bis 1962: 22) N. mit 310 Betten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 437 Nachrichtenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Namensweihe

DDR A-Z 1966

DDR A-Z 1966

Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Ein für alle Hoch- und Fachschulabsolventen seit 1949 vorgeschriebenes Studium in den wichtigsten Teildisziplinen des Marxismus-Leninismus, das etwa zehn Prozent (bis 1957: zwanzig Prozent) des gesamten Studiums einnimmt. Wichtigste Gebiete: Historischer und Dialektischer Materialismus (Philosophie), Politische Ökonomie des Kapitalismus und des Sozialismus sowie Geschichte der Arbeiterbewegung. Das GG. wird in einigen Fakultäten ausschließlich in den ersten Semestern absolviert, in anderen erstreckt es sich über die gesamte Studiendauer. Durch das GG. sollen die Studenten den Marxismus-Leninismus nicht nur kennenlernen, sondern auch auf ihre Fachgebiete anwenden lernen. Die Abschlußprüfung im GG. ist mitentscheidend für die Gesamtnote der Examina. — Als Vorbereitung des GG. ist das schulische Lehrfach Staatsbürgerkunde anzusehen. Das GG. gehört zu den unbeliebtesten und umstrittensten Lehrfächern der SBZ-Hochschulen. 1953 und vor allem 1956 forderten die Studenten, allerdings ohne entscheidenden Erfolg, die Abschaffung bzw. die Einschränkung des GG. (Gesellschaftswissenschaften) Grundlage des GG. ist seit 1960 das von O. W. Kuusinen und einem sowjet. Autorenkollektiv herausgegebene Lehrbuch „Grundlagen des Marxismus-Leninismus“. (Parteilehrjahr) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 184 Grundschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grüneberg, Gerhard

DDR A-Z 1966

Zentralhaus für Kulturarbeit (früher Zentralhaus für Volkskunst) (1966)

Siehe auch: Zentralhaus für Kulturarbeit: 1963 1965 1975 1979 1985 Zentralhaus für Kulturarbeit (früher Zentralhaus für Volkskunst): 1969 Zentralhaus für Volkskunst: 1958 1959 1960 1962 „Zentrale Einrichtung zur Entwicklung und Förderung der Klubarbeit (Klub der Intelligenz) und des künstlerischen Volksschaffens“. Das ZfK. soll die Erfahrungen und Methoden der Kulturellen Massenarbeit studieren und verallgemeinern, und zwar durch „Entwicklung neuer Werke“ (Lieder, Tänze, Theaterstücke, Kompositionen), Schulung von Kulturfunktionären, Beratung der „Organe der Staatsmacht“ und Massenorganisationen, Wettbewerbe, Herausgabe der Zeitschrift „Volkskunst“ und durch Publikationen in den Verlagen Henschel und Hofmeister. Dem ZfK. unterstehen eine Schule für Volkskunst in Colditz (Sa.) und seit 1956 ein Institut für Volkskunstforschung in Leipzig, das von einem Wenden geleitet wird und das sprachliche und musikalische Volksschaffen sowie den Volkstanz erforschen soll. (Laienkunst) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 551 Zentralgeleitete Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralinstitut für Bibliothekswesen

DDR A-Z 1966

Erziehungsrecht, elterliches (1966)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Im neuen Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) ist der bisherige Begriff des Sorgerechts durch das E. ersetzt worden. Durch verantwortungsvolle Erfüllung ihrer Erziehungspflichten sollen die Eltern ihre Kinder „zur sozialistischen Einstellung zum Lernen und zur Arbeit, zur Achtung vor den arbeitenden Menschen, zur Einhaltung der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens, zur Solidarität, zum sozialistischen Patriotismus und Internationalismus“ erziehen. Dabei sollen die Eltern „eng und vertrauensvoll mit der Schule, anderen Erziehungs- und Ausbildungseinrichtungen, mit der Pionierorganisation (Junge Pioniere) und der FDJ zusammenarbeiten und diese unterstützen“. Zu den Rechten und Pflichten der Eltern gehören die Betreuung des Kindes, seine rechtliche Vertretung, das Recht, seinen Aufenthalt zu bestimmen, die Unterhaltspflicht und die Regelung der Vermögensangelegenheiten. Die staatlichen Organe sowie die gesellschaftlichen Organisationen, die Arbeitskollektive, Elternbeiräte und Hausgemeinschaften haben die Eltern bei der Erziehung der Kinder zu unterstützen. Die Eltern üben das E. gemeinsam aus. Ist ein Elternteil verhindert, so ist der andere berechtigt, das E. allein wahrzunehmen. Über das E. nach der Ehescheidung entscheidet das Gericht im Ehescheidungsverfahren. Nach dem FGB sind bei dieser Entscheidung der erzieherische Einfluß der Eltern und dte „Umstände der Ehescheidung“ zu berücksichtigen. In allen anderen Fällen ist für die Entziehung und Übertragung des E. der Rat des Kreises, Abt. Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, zuständig, dem durch die VO über die Übertragung der Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1057) sämtliche Vormundschaftssachen übertragen worden sind. Bei Unehelichen Kindern hat die Mutter das E. allein. Dem im Westen lebenden Elternteil darf das E. nicht übertragen werden. Haben beide Eltern die SBZ verlassen, so wird ihnen das Recht auf Aufenthaltsbestimmung, wenn nicht überhaupt das E., entzogen. Die in der SBZ lebenden Kinder werden bei Verwandten oder in Heimen untergebracht (Heimerziehung). Mehr als 2.000 Kinder werden in der SBZ ihren im Westen lebenden Eltern vorenthalten (Kinder, Zusammenführung mit Eltern). In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich um Kinder von Flüchtlingen, die bei der Flucht ihrer Eltern zurückgelassen worden sind. Deren Anträge auf Familienzusammenführung werden grundsätzlich mit der Begründung abgelehnt, daß „diese von ihren Eltern im Stich gelassenen Kinder in bester Fürsorge“ sind. Eltern, die „ihre Schuld tilgen wollen“, stehe „die Rückkehr in die DDR jederzeit offen“. Es sind aber auch jugendliche Ausreißer aus der BRD darunter, denen die Rückkehr zu ihren Eltern vielfach versagt wird (Umsiedler). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 126 Erzeugnispässe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehungs- und Bildungswesen

DDR A-Z 1966

Klöster (1966)

Siehe auch das Jahr 1969 Kirchenpolitik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 244 Klingenthal A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Klub der Intelligenz

DDR A-Z 1965

DDR A-Z 1965

Arbeitsgemeinschaften junger Autoren (1965)

Siehe auch die Jahre 1963 1966 Deutscher ➝Schriftstellerverband. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 29 Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsgemeinschaften, Ständige

DDR A-Z 1965

Disponibilität (1965)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 Nach Marx ist die „absolute D.“ des Menschen für „wechselnde Arbeitserfordernisse“ oder die „möglichste Vielseitigkeit der Arbeiter“ eine Notwendigkeit für die „große Industrie“. Die heutige polytechnische Bildung und Erziehung hat demgemäß die Aufgabe, die Jugend auf den von der Technik geforderten „Wechsel der Arbeit“ vorzubereiten bzw. eine Ausbildung durchzuführen, die eine solche D. ermöglicht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 103 Dispensaire A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Disziplinarmaßnahmen

DDR A-Z 1965

Materialistische Geschichtsauffassung (1965)

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 Historischer Materialismus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 278 Massenorganisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialverbrauchsnormen

DDR A-Z 1965

Arbeitseinheit (1965)

Siehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Arbeitseinheit (AE): 1985 Abk. AE, Maßstab für die Arbeitsleistung jedes Mitgliedes einer LPG als Grundlage seiner Geld- und Naturalentlohnung aus dem kollektiven Betriebseinkommen. Die LPG-Mitglieder müssen in Arbeitsbrigaden (Brigaden der LPG) nach Tagesarbeitsnormen (TN) (TAN) arbeiten, die in einem „Katalog der Musterarbeitsnormen“ veröffentlicht wurden. Danach hat jede LPG die ihren Verhältnissen entsprechende TN zu beschließen, wobei grundsätzlich als Norm diejenige Arbeitsleistung festgelegt werden soll, die sich aus dem Mittel der durchschnittlichen und der besten Arbeitskräfte ergibt. An Hand dieser Normen wird die Arbeitsleistung jedes LPG-Mitgliedes täglich ermittelt und in AE bewertet. Zu diesem Zweck sind die landw. Arbeiten in fünf Bewertungsgruppen gegliedert. Die Bewertungsgruppe gibt an, wieviel AE für die jeweilige Arbeit bei Erfüllung der TN anzurechnen sind. Eine AE ist also nicht identisch mit einem Arbeitstag. Bei 100%ig erfüllter TN werden z. B. angerechnet: Schlechte Arbeit, Nichterfüllung der Norm bedeuten Kürzung der AE und umgekehrt. Bestimmte Leistungen des Brigadiers werden durch zusätzliche AE prä[S. 29]miiert. Der Geldwert der AE und die je LPG-Mitglied anzurechnende AE errechnen sich nach den Formeln: Beträgt z. B. für Arbeiten mit der Hackmaschine die TN = 3,2 ha, werden aber tatsächlich nur 3,0 ha am Tage bearbeitet, so ergeben sich folgende Kürzungen der AE: für den Steuermann (Bew.Gr. 1,4 AE): für den Gespannführer (Bew.Gr. 1,2 AE): Beim Typ~III war bis zum Abschluß der Kollektivierung im Frühjahr 1960 ein Mindestlohn von 7~DM je AE garantiert. Wenn hierzu die Eigenmittel der LPG nicht ausreichten, wurde der Fehlbetrag subventioniert. An Stelle dieser Garantie wurden bis zum 31. 12. 1961 denjenigen LPG~III, die eine durchschnittliche Jahresgesamtvergütung (Geld- u. Naturalvergütung) für geleistete AE in Höhe von 3.120 DM je ganzjährig tätiges Mitglied nicht aufbringen konnten, entsprechende Überbrückungskredite eingeräumt und z. T. Produktionshilfe gegeben. Gem. Ministerratsbeschluß vom 18. 1. 1962 (GBl.~II, Nr. 5) sehen die Finanzierungsrichtlinien seit dem 1. 1. 1962 vor, daß Subventionen, Überbrückungskredite und selbst die üblichen Vorschußzahlungen bis zu 70 v. H. auf die Endvergütung der AE bei der Jahresendabrechnung nur solchen LPG gewährt werden, die ihre Statuten und Betriebsordnungen einhalten, ihre Produktionspläne erfüllen und deren Rückstand „nicht Folge mangelnder Arbeit“ ist. Diese Maßnahmen zielen auf eine Verstärkung des Arbeitseinsatzes in den LPG auf Kosten desjenigen in der persönlichen ➝Hauswirtschaft, ab. Im Durchschnitt aller LPG~III dürften die pro Mitglied jährlich erreichten AE bei 400 liegen. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 28–29 Arbeitsdisziplin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitserziehung

DDR A-Z 1963

DDR A-Z 1963

Stadtambulatorium (1963)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Ambulatorium, Gesundheitswesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 457 Stachanow, Alexeij A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stadtbezirk

DDR A-Z 1963

Wendt, Erich (1963)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 * 29. 8. 1902 in Leipzig als Sohn eines Fleischers. Volksschule. Schriftsetzer. 1919 KJVD, 1922 KPD. 1925 Redakteur der KP-Zeitung „Junge Garde“ in Berlin. 1931 in die SU emigriert. Mitarbeiter in der „Verlagsgenossenschaft für ausländische Arbeiter“ in Moskau. 1947 in die SBZ, Leiter des Aufbau-Verlags, 1951 bis 1952 Bundessekretär des Deutschen Kulturbundes. 1953 Abteilungsleiter im Marx-Engels-Lenin-Institut des ZK der SED. 1957 Stellv. des Ministers für Kultur. 1958 Vizepräsident des Deutschen Kulturbundes. Seit 1950 Abg. der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 523 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/wendt-erich verwiesen. Wenden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Werksabgabepreis

DDR A-Z 1963

Produktivität (1963)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Arbeitsproduktivität. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 376 Produktionsverhältnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktivkräfte

DDR A-Z 1963

Deutsche im Ausland (1963)

Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 104 Deutsche Bücherei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Lufthansa

DDR A-Z 1962

DDR A-Z 1962

Betriebssparkassen (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zweigstellen oder Nebenstellen der Sparkassen in Betrieben oder Verwaltungen, die die Betriebsangehörigen zur Eröffnung von Gehaltskonten und zum Abschluß von langfristigen Sparverträgen bewegen sollen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 70 Betriebsschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsvereinbarung

DDR A-Z 1962

Freiwilligkeit (1962)

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 Nach dem Pj. angebliche Grundlage der meisten staats- und gesellschaftspolitisch relevanten Entscheidungen und Akte der Bevölkerung, insbesondere des Beitritts und der Mitarbeit in politischen Organisationen, des Beitritts zu Genossenschaften u. a. Formen bolschewistischer Wirtschaft, [S. 141]der Beteiligung an jeglichem militärischem und paramilitärischem Dienst, der Mitarbeit an jeglichen Maßnahmen zur Planübererfüllung wie Selbstverpflichtungen, Sozialistische ➝Wettbewerbe usw. der Mitarbeit im Nationalen Aufbauwerk u. a. — Tatsächlich ist jede derartige Mitarbeit weitgehend durch mittelbaren Zwang oder Opportunitätserwägungen, z. T. auch durch direkten Druck — z. B. während der Zwangskollektivierung vom Frühjahr 1960 — bewirkt worden. Die bolschewistische Ideologie kann es sich aus der Fiktion der Identität des Parteiwillens mit dem Willen der breiten Massen, insbesondere der „Werktätigen“, nicht leisten, zuzugeben, daß die bolschewistische Partei — zum mindesten in den durch starke abendländische Traditionen hindurchgegangenen Volksdemokratien — weitgehend gegen den Willen der Bevölkerung ihre Maßnahmen trifft. Deshalb das Bestreben der Führungsorgane, ein politisches Klima zu schaffen, in dem die von der Führung gewünschten Maßnahmen der Bevölkerung so aufgedrängt werden, daß diese nicht umhin kann, sich für sie zu „entscheiden“. Mit wirklich freier Entscheidung hat das zumeist nicht das mindeste zu tun. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 140–141 Freiwillige Gerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freizeitgestaltung

DDR A-Z 1962

Berater (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Tarnbezeichnung 1. für sowjet. Offiziere in der Nationalen Volksarmee (Sowjetnik). Solche B. wirken seit 1959 nur noch in höheren Stäben und Lehranstalten; 2. für die sowjet. Überwachungs- und Anleitungskräfte in der Wirtschaft, die als Mitgl. oder Mitarbeiter der sowjet. Botschaft auftreten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 59 Bentzien, Hans A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bereichsarztsystem

DDR A-Z 1962

Laienkunst (1962)

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die „allseitige künstlerisch-schöpferische Betätigung des werktätigen Volkes“, die „Wesenszug des neuen sozialistischen Menschen“ werden soll, wird in der SBZ ebenso wie in der SU in weitestem Umfange den Zwecken der Agitation und Propaganda dienstbar gemacht. Nach der Entschließung der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED sollen jene „neuen Formen“ der L. gefördert werden, „in denen das Erlebnis des gemeinsamen sozialistischen Arbeitens, das moralische Antlitz des neuen Menschen seinen künstlerischen Ausdruck im Schreiben, Malen, Zeichnen, Musizieren, Komponieren, Filmen, Fotografieren finden“. Vor allem Laienspiel, Tanz und Kabarett, aber auch Sprechchor und Chorgesang fördern in den von Staat und Partei protegierten Arbeitsgemeinschaften die Vergesellschaftung des Gemeinschaftserlebens, in Stoffen von plumpester Tendenz die ideologische Ausrichtung auf die Politik des sowjetisch geführten Ostblocks und den Fünf- bzw. Siebenjahrplan. Da auch die „Berufskunst“ den gleichen Zwecken zu dienen hat und dem Dilettantismus breiten Raum gewährt, sind die Grenzen zwischen Kunst und L. kaum mehr erkennbar, sie werden im Gegenteil durch die „Bewegung“ der schreibenden ➝Arbeiter und ähnliche Aktionen bewußt verwischt. Auch der Unterschied von L. und Volkskunst, die ihrem Wesen nach nicht manipulierbar und politisch verwertbar ist, wird unterdrückt, die L. sogar meist als Volkskunst bezeichnet. Sowjet. Werke und Vorbilder beherrschen die Programme der laienkünstlerischen kulturellen Massenarbeit, zwischenbetriebliche, innerdeutsche (Arbeiterfestspiele) und internationale Wettbewerbe (diese vor allem im Rahmen der sog. Weltjugendfestspiele) dienen der Kontrolle des „gesellschaftlichen Effektes“. „Die wachsende Volkskunstbewegung verlangt eine koordinierte straffe Leitung“; ein Zentralhaus für Volkskunst in Leipzig hat die Aufgabe, „die schöpferischen Kräfte der Massen zu entfalten“, Gruppen- und Zirkelleiter zu schulen, „fortschrittliche“ Liederbücher, Theaterstücke usw. herauszubringen und die „ideologische und organisatorische Tätigkeit“ durch die Monatsschrift „Volkskunst“ zu unterstützen. Preise und Titel für Laienkünstler sollen eingeführt werden. Dem Zentralhaus unterstehen eine Schule für Volkskunst in Colditz (Sa.) und seit dem 1. 4. 1956 ein Institut für Volks[S. 249]kunstforschung in Leipzig, das von einem Wenden geleitet wird und das sprachliche und musikalische Volksschaffen sowie den Volkstanz erforschen soll (Betriebskultur, Agitprop-Gruppen, Volkskunstschulen, Volksmusikschulen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 248–249 Lager A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landambulatorium

DDR A-Z 1960

DDR A-Z 1960

Gewinnverwendung (1960)

Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 Die planmäßigen Gewinne der VEW werden wie folgt verwendet: a) zur Rückzahlung von Rationalisierungskrediten und Zahlung von Zinsen für diese Kredite, b) für Zuführungen zum Betriebsprämienfonds sowie Kultur- und Sozialfonds. Der noch verbleibende restliche Gewinn wird im gleichen Verhältnis zu den entsprechenden Planansätzen verteilt für a) Finanzierung des Planes der Erweiterung der Grundmittel, b) Finanzierung der planmäßigen Erhöhung der eigenen Umlaufmittel, c) Abführung an den Staatshaushalt bzw. den zuständigen örtlichen Haushalt. (Amortisationen, Abschreibungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 148 Gewerkschaftsgruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GHG

DDR A-Z 1960

Massenspielleiter (1960)

Siehe auch das Jahr 1959 Funktionäre, die „das sozialistische Gemeinschaftsleben voller Optimismus, Freude und Frohsinn zu gestalten“ haben, also vor allem die Regie bei Veranstaltungen der kulturellen Massenarbeit, Kundgebungen, Volksfesten u. dgl. übernehmen sollen. Als erster Bezirk der SBZ nahm Halle 1959 die Ausbildung solcher M, auf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 261 Massenorganisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialistische Geschichtsauffassung

DDR A-Z 1960

Friedensschutzgesetz (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kurzform für „Gesetz zum Schutze des Friedens“ vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1199). Das F. zählt verschiedene Tatbestände auf, die im wesentlichen dem Schlagwortkatalog des Art. 6 der sowjetzonalen Verfassung entsprechen (Boykotthetze). Zuständig zur Aburteilung nach dem Gesetz ist das Oberste Gericht. Diese Zuständigkeit ist nach § 10 Abs. 3 auch gegeben, wenn die angeb[S. 133]liche Straftat von deutschen Staatsbürgern nicht im Gebiet der SBZ begangen worden ist, selbst dann, wenn der Täter dort nicht einmal seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort hat. Das Gesetz enthält also eine scharfe Drohung gegen die Bewohner West-Berlins und der Bundesrepublik, insbesondere gegen Politiker und Journalisten. In der Praxis ist das Gesetz vom Obersten Gericht erst einmal angewendet worden (Urteil vom 14. 5. 1952 gegen Metz u. a.). (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 132–133 Friedensrat, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedrich, Walter

DDR A-Z 1960

Bräutigam, Alois (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 * 28. 4. 1916 in Grünlos (jetzt CSR) als Sohn eines Arbeiters. Volksschule, Maurer und Bergmann. 1930 KJVD, 1934 KP der CSR und Bund der Freunde der SU in der CSR. 1937 bis 1938 Angehöriger der tschechoslowakischen Armee. 1939 bis 1942 Kriegsdienst in der deutschen Wehrmacht. 1942 bis 1945 Bergmann. 1946 in die SBZ, 1946 bis 1949 Stadtverordneter der KPD/SED in Schmalkalden, 1947 bis 1949 SED-Kreisvorsitzender in Schmalkalden. 1950 bis 1951 1. SED-Kreissekretär Weimar. 1951 bis 1952 Besuch der SED-Parteihochschule, anschließend Mitarbeiter der SED-Bezirksleitung Erfurt. 1954 bis 1958 1. Sekretär der SED-Gebietsleitung Wismut, seit 1958 1. Sekretär der Bezirksleitung Erfurt und Mitgl. des ZK der SED. Abgeordneter der Volkskammer seit 1958. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 76 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/braeutigam-alois verwiesen. Brauchitsch, Manfred von A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Brecht, Bert (Bertolt)

DDR A-Z 1959

DDR A-Z 1959

Frieden (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zwischenstaatlicher Zustand, der nach kommun. Auffassung nur durch politischen Kampf, notfalls unter Anwendung von Waffengewalt, erhalten bzw. erreicht werden kann: „Unsere ganze Kraft muß der Verwirklichung der Losung gelten: ‚Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens‘ — und wenn notwendig mit der Waffe in der Hand.“ (Ulbricht auf der 7. Tagung der demokratischen Sportbewegung, November 1951.) Eine entsprechende Vermischung von Friedens- und Kampfparolen beherrscht den Jargon der SED-Funktionäre und -Presse durch alle Phasen ihrer verschiedenen außenpolitischen Programme. Nie wird der F. um seiner selbst willen gefordert, sondern immer nur als Mittel zur Erreichung der kommun. Ziele. Dem entspricht die kommunistische Haltung gegenüber dem Pazifismus, der somit den ungerechten F. vertritt: „Indem sie jegliche revolutionäre Tätigkeit der Massen ablehnen, betrügen die Pazifisten die Werktätigen und verheimlichen die Vorbereitung imperialistischer Kriege der Bourgeoisie. Die Politik der Pazifisten ist identisch mit imperialistischen, räuberischen, ungerechten Kriegen.“ („Sowjetisches Fremdwörterbuch“, Staatsverlag Moskau 1947.) Der Friedenskampf wird vornehmlich mit den Mitteln der Propaganda und von eigens dazu gegründeten, sogenannten überparteilichen Organisationen gerührt. Dabei wird die sowjetische Politik in jedem Falle als dem Frieden dienend unterstützt und jede andere Politik als friedensfeindlich bekämpft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 117 Freyer, Erwin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensgefährdung

DDR A-Z 1959

Untersuchungshaft (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 U. kann gemäß § 141 der sowjetzonalen StPO angeordnet werden, wenn dringende Verdachtsgründe gegen den Beschuldigten vorhanden sind und wenn entweder Fluchtverdacht oder Verdunkelungsgefahr besteht. Fluchtverdacht braucht nicht weiter begründet zu werden, wenn die den Gegenstand des Verfahrens bildende Tat mit mehr als 2 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. Praktisch kann also jeder Beschuldigte ohne weitere Begründung wegen angeblichen Fluchtverdachts in U. genommen werden. Polizei, SSD und Staatsanwaltschaft machen von dieser Möglichkeit insbesondere in politischen Strafsachen in reichem Maße Gebrauch. Die Zunahme der Anzahl der Untersuchungshäftlinge bezeichnet man im sowjetzonalen Justizministerium als den „Beitrag der Justiz zum Abwehrkampf gegen die Angriffe der Imperialisten auf die antifaschistisch-demokratische Ordnung“. Das Recht des Untersuchungsgefangenen, zusätzlich Lebensmittel zu erhalten, Bücher und Zeitungen zu lesen, zu schreiben und — soweit der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird — Besuche zu empfangen, ist außer Kraft gesetzt. „Staatsfeinde“, „Agenten“, „Diversanten“ und „Wirtschaftsverbrecher“ dürfen auch bei ärztlich festgestellter Haftunfähigkeit nicht aus der Haft entlassen werden. Ärztliche Betreuung in den U.-Anstalten ist kaum vorhanden. (Rechtswesen, Strafvollzug) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 365 Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Uraltguthaben

DDR A-Z 1959

Schulungskommission (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 Eine der von der BGL in den VEB gebildeten Kommissionen. Ihre Aufgabe ist es, die Ideologie des Kommunismus und dessen Vorstellung von den wirtschaftlichen Zusammenhängen zu propagieren. Dazu hat sie vor allem gewerkschaftliche Bildungsabende und Zirkel zu veranstalten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 317 Schulung, Staatspolitische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulz, Berta

DDR A-Z 1959

Neuerermethoden (1959)

Siehe auch: Neuerermethode: 1956 Neuerermethoden: 1958 1960 1962 Gleichbedeutend mit neuen ➝Arbeitsmethoden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 254 Neuererbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neuerermethoden in der Landwirtschaft

DDR A-Z 1958

DDR A-Z 1958

Lohngruppe (1958)

Siehe auch: Lohngruppe: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Lohngruppen: 1975 1979 Für die gesetzlich festgesetzten Löhne (Arbeitsrecht) bestehen 8 verschiedene, stark gestaffelte Lohngruppen (Lohnsystem). Mit Aufnahme der Arbeit soll der Beschäftigte entsprechend seiner Leistung in eine Lohngruppe eingestuft werden. Die Einstufung soll von der Kommission für Arbeit und Löhne innerhalb der BGL kontrolliert werden. Die Merkmale für die Einstufung sollen die Wirtschaftszweiglohngruppenkataloge enthalten. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 248 S., Teil II (Anlagen) 152 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 195 Lohnfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lohngruppenkatalog

DDR A-Z 1958

Winkler, Heinz (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 * 7. 5. 1910 in Chemnitz, † 25. 6. 1958. Sohn eines Zimmermanns, Besuch der Mittel- und Realschule, Maurer, Studium an der Akademie für Technik in Chemnitz. Nach 1933 Konstrukteur, Bauführer und Ingenieur. Nach 1945 zunächst Architekt in Chemnitz, dann Technischer Leiter im Entwurfsbüro Industriebau Chemnitz. Mitgl. der CDU. Vor seiner Berufung zum Minister Leiter des Entwurfsbüros für Hochbau in Stalinstadt. Am 12. 11. 1953 als Nachfolger von Bolz zum Minister für Aufbau ernannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 349 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/winkler-heinz verwiesen. Wiedervereinigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Winkler, Werner

DDR A-Z 1958

Eherecht (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung sind Mann und Frau gleichberechtigt. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben (Art. 7, Abs. 2; Art. 30, Abs. 1). Aufgehoben ist auch wie alle übrigen Kontrollratsgesetze das Ehegesetz vom 20. 2. 1946 (Gesetz Nr. 16) durch den der Delegation der Sowjetzonen-Regierung am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß der Sowjetregierung. Das bereits 1954 im Entwurf fertiggestellte neue Familiengesetzbuch ist mit Ausnahme der durch die „Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 23. 11. 1955 (GBl. S. 849) in Kraft gesetzten Bestimmungen über die Voraussetzungen der Eheschließung und die Auflösung der Ehe noch nicht Gesetz geworden. Die nur 21 Paragraphen umfassende VO vom 24. 11. 1955 befaßt sich im wesentlichen mit der Ehescheidung und deren Folgen. Eine Scheidung ist nur noch möglich, wenn „ernstliche Gründe hierfür vorliegen und die Ehe ihren Sinn für die Eheleute, für die Kinder und für die Gesellschaft verloren hat“. Hierbei ist zu beachten, daß eine Ehe, die für die Gesellschaft wertlos geworden ist, auch keinen Sinn mehr für die Eheleute und und die Kinder haben kann. Weitere besondere Scheidungsgründe gibt es ebensowenig wie einen Schuldausspruch im Scheidungsurteil. Damit entfallen sämtliche an das Verschulden geknüpfte Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich des Sorgerechts für die Kinder und des Unterhalts der geschiedenen Ehegatten. Ein Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich nur für eine Übergangszeit von zwei Jahren und nur dann, wenn ein Ehegatte außerstande ist, seinen Unterhalt aus seinen eigenen Arbeitseinkünften oder aus sonstigen Mitteln selbst zu bestreiten. Nur in Ausnahmefällen kann das Gericht in Durchbrechung des auch für die bestehende Ehe geltenden Grundsatzes, daß jeder arbeitsfähige Mensch seinen Unterhalt durch eigene Arbeit verdienen soll, eine Fortdauer der Unterhaltszahlung anordnen. Die noch nicht ausdrücklich in Kraft gesetzten sonstigen Rechts[S. 81]grundsätze des neuen Familiengesetzbuches sind in dem Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037) und den bereits im November 1949 von einer Kommission aus Vertretern des Justizministeriums, des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten aufgestellten Richtlinien enthalten. Sie werden von den Gerichten als geltendes Recht angewendet. Sie beseitigen das Entscheidungsrechts des Ehemannes in allen die Frau oder das gemeinschaftliche Leben betreffenden Angelegenheiten. So darf eine Frau durch die Eheschließung nicht gehindert werden, einen Beruf auszuüben und ihrer gesellschaftlichen und politischen Fortbildung nachzugehen, auch wenn hierdurch eine zeitweilige örtliche Trennung der Eheleute bedingt wird. Die Behinderung der gesellschaftspolitischen Tätigkeit galt demgemäß bisher als eine schwere Eheverfehlung (Oberstes Gericht, Urteil vom 13. 1. 1953). Als Eheverfehlungen können außerdem Kriegsgefangenschaft, politische Haft oder Republikflucht des Ehegatten angesehen werden. Daran ist im Grundsatz durch die VO vom 24. 11. 1952 nichts geändert worden. Die bisherigen „Eheverfehlungen“ heißen seitdem „ernstliche Gründe, die der Ehe den Sinn für die Gesellschaft genommen haben“. Die gesetzlichen und vertragsgemäßen Güterstände sind entsprechend den obenerwähnten Richtlinien durch die Verfassung außer Kraft gesetzt worden. Sämtliche Ehegatten leben in Gütertrennung. Nach dem Entwurf des Familiengesetzes wird das von den Ehegatten nach der Eheschließung durch Arbeit erworbene Vermögen gemeinsames Eigentum der Ehegatten. Das übrige Vermögen unterliegt der freien Verwaltung und Verfügung jedes Ehegatten. Sonstige Vereinbarungen vermögensrechtlicher Art sind zulässig. Sie sind jedoch nichtig, wenn sie gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau verstoßen. Der Güterstand der Verwaltung und Nutznießung des Vermögens der Frau durch den Ehemann ist ausdrücklich verboten. Die Zuständigkeit in Ehesachen ist durch VO vom 21. 12. 1948 (ZVBl. S. 588) am 1. 4. 1949 den Amtsgerichten übertragen worden, an deren Stelle seit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. 10. 1952 die Kreisgerichte getreten sind (Gerichtsverfassung). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich unter Berücksichtigung der Gleichberechtigung von Mann und Frau nach § 606 ZPO. An die Stelle eines hiernach etwa zuständigen westdeutschen oder Westberliner Gerichts tritt jedoch nach der Rundverfügung Nr. 76/52 des Ministers der Justiz vom 9. 7. 1952 das sowjetzonale Kreisgericht, in dessen Bezirk der klagende Ehegatte seinen ständigen Aufenthalt hat. (Familienrecht) Das Verfahren in Ehesachen ist durch die Anordnung zur Anpassung der Vorschriften über das Verfahren in Ehesachen an die VO über Eheschließung und Eheauflösung — Eheverfahrensordnung — vom 7. 2. 1956 (GBl. S. 145) unter Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen der 1. PO neu geregelt worden. In allen Scheidungssachen ist eine vorbereitende Verhandlung „zur Aussöhnung und Erziehung der Parteien“ durchzuführen. Erst in einem zweiten Termin darf in das streitige Verfahren eingetreten und eine Entscheidung getroffen werden. Die Verhandlung in Ehesachen ist öffentlich. Gleichzeitig mit dem Scheidungsverfahren sind das elterliche Sorgerecht und der Unterhalt der Kinder und der Ehegatten zu regeln. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 80–81 Ehegattenzuschlag, Staatlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eheschließung, Sozialistische

DDR A-Z 1958

Strafrechtsergänzungsgesetz (1958)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das „Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches — Strafrechtsergänzungsgesetz —“ (StEG) vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) führt mit Wirkung vom 1. 2. 1958 zwei neue Strafarten (Bedingte Verurteilung und öffentlichen Tadel) und den „materiellen Verbrechensbegriff“ (Gesellschaftsgefährlichkeit) in das Strafrecht der SBZ ein. Es stellt elf Tatbestände der Staatsverbrechen auf, schafft das materielle Militärstrafrecht, ändert das Gesetz zum Schutze des ➝Innerdeutschen Handels, hebt das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums auf und führt eine erweiterte Mitwirkung der Schöffen im Strafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung ein. Das St. ist „als ein unmittelbarer Ausdruck der von der Partei der Arbeiterklasse aufgestellten Forderung zu werten, die Verbrechensbekämpfung durch neue gesetzliche Maßnahmen zu verstärken. Es ist damit zugleich ein unmittelbarer und wesentlicher Bestandteil des großen Aktionsprogramms der 33. Tagung des ZK der SED für die friedliche, ungestörte ökonomische, politische und kulturelle Aufwärtsentwicklung in der DDR.“ (Hartmann in: „Staat und Recht“ 1957, S. 129) (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 301 Strafgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafregister

DDR A-Z 1956

DDR A-Z 1956

Kollektivierung (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zur K. gehören alle sozialen und wirtschaftlichen Maßnahmen, die geeignet sind, die sozialistische Gemeinwirtschaft mit vergesellschafteten Verbrauchsgütern und Erzeugungsmitteln herbeizuführen (Wirtschaftssystem). Im engeren Sinne ist die vollendete K. das letzte Ziel kommunistischer Entwicklung in der Landwirtschaft. In der SU hat sich diese Entwicklung nach der Oktober-Revolution durch mehrere Stadien hindurch bewegt. Nach der Verstaatlichung des Grund und Bodens und der schematischen Aufteilung des enteigneten Großgrundbesitzes im Jahre 1917 wurden in der Periode der „Neuen ökonomischen Politik“ (NEP) von 1921 bis 1928 der Privatinitiative weitgehende Zugeständnisse gemacht, ohne das Endziel der K. aufzugeben. 1928/29 setzte in Sowjetrußland die Zwangs-K., d. h. die ausschließliche Bildung „sozialistischer landwirtschaftlicher Großbetriebe“ (Sowchose = Staatsgüter; Kolchose = zusammengeschlossene Bauernwirtschaften) ein. Letztere haben auch in der SU noch nicht die angestrebte Endform der „landwirtschaftlichen Kommune“ mit Produktions-, Verbraucher- und Lebensgemeinschaft ohne jeden Privatbesitz der einzelnen Mitglieder erreicht. In der SBZ gibt es heute noch keine Kolchose im eindeutigen Sinne des Wortes, doch besteht zwischen den Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften vom Typ III und den Kolchosen kein prinzipieller Unterschied mehr. Die K. im weiteren Sinne ist nicht auf die Landwirtschaft beschränkt, sie hat vielmehr auch im Handwerk zur Bildung von Produktionsgenossenschaften geführt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 137 Kollektiverziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kombinat

DDR A-Z 1956

Potsdam (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform aus dem Westteil von Brandenburg unter Austausch sachsen-anhaltischer Gebietsteile; 12.310 qkm, 1,2 Mill. Einwohner (1955). 2 Stadtkreise: Brandenburg, Potsdam; 15 Landkreise: Belzig, Brandenburg, Gransee, Jüterbog, Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Pritzwalk, Rathenow, Wittstock, Zossen. 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk P., Bezirksstadt, Kreisstadt, am Zusammenfluß von Havel und Nuthe, mit 117.571 Einwohnern (1955) größte Stadt Brandenburgs; zahlreiche geschichtliche Bauten in klassisch gemäßigtem Barock: Garnisonkirche (1731–1735, mit Gruft Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs d. Gr.), Neues Palais (1763–1769), Schloß Sanssouci; mit P.-Babelsberg Mittelpunkt der sowjetzonalen Filmproduktion (Filmwesen), chemisch-pharmazeutische und Lebensmittelindustrie (chemische Industrie), Lokomotivwerke; „Deutsche Akademie für Rechts- und Staatswissenschaften ‚Walter Ulbricht‘“ (seit 1952/53), Pädagogische Hochschule, Hochschule für Filmkunst (seit 1954). P. ist aus einer 993 erstmals urkundlich erwähnten wendischen Fischersiedlung entstanden und erhielt im 14. Jh. Stadtrecht. 1416 kam die Stadt an die Kurfürsten von Brandenburg und teilte fortan die Geschicke der Hohenzollern. Seit dem Großen Kurfürsten war P. neben Berlin Residenz der brandenburgischen Kurfürsten und preußischen Könige. Unter Friedrich Wilhelm I. und Friedrich d. Gr. wurde die Stadt zum Sinnbild preußisch-deutscher Geschichte. Mit dem „Tag von P.“ 1933 mißbrauchte Hitler die mit P. verbundene Tradition, um insbesondere die nationalen Kreise für den Nationalsozialismus zu gewinnen. Im 2. Weltkrieg erlitt vor allem die Innenstadt erhebliche Zerstörungen. Bis 1945 war P. Sitz wichtiger Reichsbehörden. Im Schloß Cecilienhof tagte vom 17. 7. bis 1. 8. 1945 die Potsdamer Konferenz, die zum Potsdamer Abkommen führte. Seit 1945 Sitz der Provinzialverwaltung für die Mark Brandenburg, war P. von 1947 bis 1952 Landeshauptstadt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 198 Postzensur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Potsdamer Abkommen

DDR A-Z 1956

Bauernkind (1956)

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 Pj. „Kinder von werktätigen Bauern“, Kategorie zur Auslese für die gehobene Berufs- und Schulbildung. B. werden ebenso wie Arbeiterkinder bei der Auswahl künftiger Schüler der Mittel- (Zehnklassenschulen) und Oberschulen sowie von Studenten der Hoch- und Fachschulen bevorzugt berücksichtigt. (Schulen, Hochschulen, Arbeiter- und Bauernfakultäten, Erziehungswesen) Nach letztgültiger Regelung („Deutsche Lehrerzeitung“ vom 17. 12. 1955) gelten als „werktätige Bauern“: 1. Mitglieder einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft; 2. Einzelbauern, die ihre Arbeit mit den zur Familie gehörenden Arbeitskräften verrichten und deren Wirtschaftsgröße 20 ha nicht übersteigt. Den B. gleichgestellt sind; 1. Kinder von selbständigen Einzelfischern mit nicht mehr als 2 fremden Arbeitskräften, 2. Kinder von Gärtnern, die nicht mehr als 2 Arbeitskräfte beschäftigen und deren Nutzfläche 5 ha nicht übersteigt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 37 Bauernbank, Deutsche (DBB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bauernkorrespondent

DDR A-Z 1956

Komintern (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Abk. des Pj. für Kommunistische (III.) Internationale. Durch Lenins Initiative erfolgte im März 1919 der Zusammenschluß der kommun. Parteien Europas und Amerikas (1. Weltkongreß der K.). Die K. riet das internationale Proletariat zur Errichtung der Sowjetmacht in allen Ländern auf. Nach dem Tode Lenins nahm die Bolschewisierung der K. ständig zu. Sie steigerte sich zu der Forderung an alle Sektionen, sich dem Führungsanspruch der KPdSU zu unterwerfen, und schaltete systematisch alle Stalin-Gegner aus dem Exekutivkomitee aus. Der letzte (VII.) Weltkongreß der K. fand 1935 statt. 1943 wurde die K. im Interesse des Bündnisses der SU mit den Westmächten der Form nach aufgelöst. Literaturangaben Borkenau, Franz: Der europäische Kommunismus. Seine Geschichte von 1917 bis zur Gegenwart. München 1952, Lehnen. 540 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 138 Kominform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer

DDR A-Z 1954

DDR A-Z 1954

Ebert, Friedrich (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 12. 9. 1894 in Bremen als Sohn des gleichnamigen ersten Reichspräsidenten. Volksschule, Buchdruckerlehre, Mitgl. der SPD seit 1913, 1915–18 Soldat, 1919 Redakteur beim „Vorwärts“, ab 1925 Chefredakteur der SPD-Zeitung in Brandenburg, Stadtverordnetenvorsteher ebendort, 1928 M. d. R. und preuß. Staatsrat. Ab 1933 vorübergehend im KZ, 1939 Teilnahme am Polenfeldzug, seit 1940 im Reichsverlagsamt tätig, 1945 SPD, SED, Präsident des Brandenburgischen Landtags und 2. Sekretär des SED-Landesvorstandes Brandenburg. Seit November 1948 Oberbürgermeister von Ost-Berlin, seit 1949 Mitgl. des ZK, seit 1950 Mitgl. des Politbüros der SED und seit August 1953 Sekretär der Bezirksleitung Berlin der SED. Präsident der Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 43 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1954 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ebert-friedrich verwiesen. DWK A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eggerath, Werner

DDR A-Z 1954

Untersuchungshaft (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Zahl der Untersuchungsgefangenen und die Dauer der U. nehmen immer mehr zu. Die Zunahme der Verhaftungen und der Anzahl der Untersuchungshäftlinge bezeichnet man im sowjetzonalen Justizministerium als den Beitrag der Justiz zum Abwehrkampf gegen die Angriffe der Imperialisten auf die antifaschistisch-demokratische Ordnung. Der Untersuchungsgefangene ist meist schlechter gestellt als der Strafgefangene. Das Recht, zusätzlich Lebensmittel zu erhalten, Bücher und Zeitungen zu lesen, zu schreiben und — soweit der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird — Besuche zu empfangen, ist durch verschiedene Runderlasse praktisch außer Kraft gesetzt. Sogenannte Wirtschaftsverbrecher dürfen auch bei ärztlich festgestellter Haftunfähigkeit nicht aus der Haft entlassen werden. Die Untersuchungsgefängnisse der Sowjetzone sind teilweise bis auf das Dreifache ihrer Belegungsfähigkeit überbelegt. Ärztliche Betreuung ist kaum vorhanden. (Rechtswesen, Strafvollzug) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 171 Universitäten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Uranbergbau

DDR A-Z 1954

Friedensgefährdung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Straftatbestand, der aus der Direktive 38 des alliierten Kontrollrats vom 12. 10. 1946 entnommen wird. Artikel III A III lautet: „Aktivist ist auch, wer nach dem 8. Mai 1945 durch Propaganda für den Nationalsozialismus oder Militarismus oder durch Erfindung oder Verbreitung tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes oder den Frieden der Welt gefährdet hat oder möglicherweise noch gefährdet.“ Diese Bestimmung des Kontrollrats wird in der Rechtsanwendung der sowjetzonalen politischen Strafgerichte ihres Sinnes, neofaschistische und neomilitaristische Umtriebe zu verhindern, völlig entkleidet und dient zur rücksichtslosen Verfolgung tatsächlicher oder angeblicher Gegner des politischen Systems. Zahllose außerordentlich harte Urteile wegen Plakatklebens, Verbreitung von Druckschriften und Zeitungen und politischen Äußerungen beweisen dies. Alle diese Urteile sind auf Artikel III A III der Direktive 38 gestützt. Das Anmalen des Wortes „Freiheit“ „ist ein Gerücht, das in höchstem Maße den Frieden des deutschen Volkes gefährdet.“ (Urteil des Landgerichts Potsdam gegen den Jugendlichen Lewner: 5 Jahre Gefängnis.) (Frieden) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 58 Frieden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensgrenze

DDR A-Z 1954

VEB-Plan (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Für die „volkseigenen“ Betriebe der SBZ aufgestellter Jahreswirtschaftsplan (VEB, Volkswirtschaftsplan). In den ersten Jahren der Wirtschaftsplanung von 1948 bis 1950 diente der von betrieblichen Planungsausschüssen aufgestellte VEB-P. hauptsächlich der Feststellung der Produktionsmöglichkeiten der Betriebe und enthielt deren Produktionswünsche. Die VEB-P. wurden über die Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) den fachlichen Hauptverwaltungen der DWK oder den Fachministerien zur Bestätigung weitergegeben. Auf diese Weise erhielten die Planungsbehörden überhaupt erst Unterlagen über die Produktionsmöglichkeiten der Industrie in die Hände. Seitdem ausreichende statistische Unterlagen vorliegen, geht die Planungstechnik den umgekehrten Weg. Bereits für den Fünfjahrplan erhielten die Betriebe verbindliche Kontrollziffern, nach denen die Betriebsplanungsausschüsse die VEB-P. aufstellen mußten. Die Betriebe können im VEB-P. nicht mehr, wie in den ersten Planungsjahren, eigene Initiative entfalten, sie haben lediglich die vorgesehenen Kontrollziffern zu realisieren. Den Betriebsplanungsausschüssen ist aufgegeben, die Leistungsfähigkeit der Betriebe zu steigern, um die in der Regel sehr hohen Kontrollziffern überhaupt erfüllen zu können. Nach dem Vorbild der SU werden Aktivistenpläne für alle nur denkbaren Ziele aufgestellt. Der VEB-P. ist nicht mehr ein von unten aufgestellter Produktionsplan, sondern die Umsetzung der dem Betrieb „von oben“ zur bedingungslosen Realisierung aufgegebenen Produktionsauflagen auf die betrieblichen Gegebenheiten. Literaturangaben Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 174 VEB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEG

DDR A-Z 1953

DDR A-Z 1953

BHG (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 27 BGL A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BHZ

DDR A-Z 1953

1953: M

Maron, Karl Marxismus Marx, Karl MAS Maschinoexport Masseninitiative Massenorganisationen Materialbilanzen Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus) Materialverbrauchsnormen Materialversorgung Matern, Hermann Meister Meisterbauer Melsheimer, Ernst MGB Mielke, Erich Mitbestimmungsrecht Mitschurin Mittelbauer Mobilisierung Innerer Reserven Mode Monopolkapitalismus Moral, Kommunistische Mückenberger, Erich Museen MWD

DDR A-Z 1953

Wirtschaftliche Rechnungsführung (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit dem 1. 1. 1952 eingeführte Methode in der Bilanzierung der VEB. durch die wieder ein gesunder Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben des einzelnen Betriebs erreicht werden soll. Die Bilanzen sind daher nicht mehr Teile der Bilanz der VVB. Die Bilanzierung bei den Vereinigungen und der Ausgleich von Betriebsverlusten durch die VVB aus den Gewinnen anderer Betriebe der gleichen VVB führten zu Nachlässigkeiten bei den einzelnen Betriebsleitungen. In der Verordnung über die Reorganisation der ➝Volkseigenen Industrie ist das Prinzip der individuellen Leitung der Betriebe und der persönlichen Verantwortung jedes leitenden Mitarbeiters der VEB verpflichtend festgestellt worden. Jeder Betriebsleiter ist für die Rentabilität des von ihm geleiteten Betriebes voll verantwortlich. Die Leistungen der Betriebe sollen nur noch vom Standpunkt der Einnahmen und Ausgaben beurteilt werden. Grundsätzlich soll jeder Betrieb seine Ausgaben durch Einnahmen decken und darüber hinaus mit Gewinn arbeiten. Die Neuregelung führt zu einer gewissen Selbständigkeit der Betriebe bei der Verwendung der ihnen zugeteilten Mittel, was zu einer Stärkung der Initiative und der Eigenverantwortlichkeit der Betriebsleitung beitragen soll. Der erzielte Gewinn verbleibt z. T. im Betrieb und soll im Rahmen des Betriebsplanes zur Auffüllung der Umlaufmittel und für Investitionen und Generalreparaturen verwendet werden. Mit der Einführung der WR. wird ab 1. 1. 1952 das neue Rechnungs-Einzugsverfahren angewandt, das das Rechnungsinkasso in der volkseigenen Wirtschaft durch den Apparat der Deutschen ➝Notenbank vorsieht, nämlich für: 1. Rechnungseinzug für VEB untereinander (d. h. Gläubiger und Schuldner sind VEB), 2. Rechnungseinzug für VEB bei Schuldnern der Privatwirtschaft, 3. Rechnungseinzug für Privatbetriebe bei Schuldnern der volkseigenen Wirtschaft. Das neue Rechnungseinzugsverfahren ermöglicht eine weitgehende Kontrolle des Wirtschaftsablaufes und ist damit ein wirksames Instrument der Planung. (Allgemeines Vertragssystem) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 166 WGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftsberatung

DDR A-Z 1953

Bykow-Methode (1953)

Siehe auch das Jahr 1954 Ein auch in der SBZ eingeführtes sowjetisches „Neuerer“-Verfahren (Neuererbewegung), das die Zusammenarbeit zwischen technischer Intelligenz und Arbeitern in sogenannten Komplexbrigaden zum Ziele hat. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 31 BSG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z CDU

Karte