In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Demokratischer Zentralismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der DZ. ist das verbindliche Organisations- und Leitungsprinzip der kommunistischen Partei, des sozialistischen Staates und aller sonstigen Organisationen und Parteien, die in der Nationalen Front der DDR zusammenarbeiten. Das Prinzip des DZ. ist nicht nur für alle Organisationen im politischen System der DDR verbindlich, sondern konstituiert als gesamtgesellschaftliches Prinzip eine Hierarchie der Elemente des politischen Systems, an dessen Spitze die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) steht. Der DZ. wird ideologisch legitimiert durch die Grundannahme des Marxismus-Leninismus, nach der die sozialistische Gesellschaft der planmäßigen und einheitlichen Führung und Leitung durch die Arbeiterklasse und deren Partei bedarf. Einheitlichkeit der Führung bedeutet zugleich, daß eine politische Opposition oder Elemente eines politischen Pluralismus verhindert werden sollen. Das Parteistatut der SED von 1976 widmet dem DZ. einen eigenen Abschnitt. Er bedeutet als Organisationsprinzip der Partei: Leitung der Partei von der Spitze aus, Wahl der leitenden Parteiorgane von unten nach oben — die Wahlgremien oberhalb der Ebene der Grundorganisationen der SED werden nach dem Delegationsprinzip zusammengesetzt —, Rechenschaftspflicht der Leitungen vor den Wahlgremien, Kollektivität der Leitungsarbeit, straffe Partei- und Staatsdisziplin, Unterordnung der Minderheit unter die Mehrheit (Fraktion, Fraktionsbildung), Verbindlichkeit der Beschlüsse der übergeordneten Leitung für die nachgeordneten und damit Sicherung des einheitlichen Handelns der Gesamtpartei. Die jeweils zu wählenden haupt- und ehrenamtlichen Leitungsmitglieder werden von der übergeordneten Leitung vorgeschlagen (Kaderpolitik). Damit reduziert sich die Wahl in der Regel auf die Bestätigung der von oben vorgegebenen Personalvorschläge. Daneben gibt es immer wieder Fälle, in denen einzelne auch ohne vorherige Wahl in Leitungsgremien „kooptiert“ werden. Die ausschlaggebende Rolle, die die bereits in Führungspositionen befindlichen Funktionäre bei der Auswahl neuer, bzw. bei dem weiteren Aufstieg nachgeordneter Leitungsmitglieder spielen, zeigt, daß die Wahlen nur ein legitimierendes Moment in einem umfassenden Prozeß der Kooptation und Selbstrekrutierung der Führungsgruppen darstellen. — „Kollektivität der Leitung“ bedeutet im wesentlichen, daß über getroffene bzw. zu treffende Entscheidungen die jeweiligen Leitungsmitglieder beraten und sich gegenseitig informieren; Kollektivität der Leitung hebt weder die hierarchischen Strukturen im Leitungskollektiv (z.B. 1. Sekretär, Sekretäre, gewählte ehrenamtliche Leitungsmitglieder) auf, noch schränkt sie die Einzelverantwortlichkeit und die Entscheidungskompetenzen der Leitungsmitglieder für ihren jeweiligen Aufgabenbereich ein. Diese für die Partei geltenden Normen sind auch für die anderen Parteien und Massenorganisationen bindend. Die SED nimmt allerdings für sich in Anspruch, diese in besonders vorbildlicher Weise zu verwirklichen. Der Art. 47 Abs. 2 der Verfassung der DDR von 1967/74 legt den DZ. als Organisationsprinzip für den Aufbau und das Funktionieren des Staatsapparates fest: „Die Souveränität des werktätigen Volkes, verwirklicht auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus, ist das tragende Prinzip des Staatsaufbaus.“ Im DZ. wird die Voraussetzung für ein einheitliches und reibungsloses Funktionieren des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens gesehen. Dabei soll die zentrale staatliche Leitung — als grundlegende Bedingung — mit der Initiative der Bürger sowie der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Örtlichen Organe der Staatsmacht in den ihnen jeweils übertragenen Aufgabenbereichen verbunden werden. Der DZ. soll die Herausbildung lokaler Egoismen verhindern. Von seiner konsequenten Anwendung erhofft man sich die Mobilisierung aller menschlichen und materiellen Ressourcen. Die marxistisch-leninistische Staatslehre begreift daher den DZ. nicht nur negativ als „Negation“ der Selbstverwaltung, sondern sieht in ihm positiv den Garanten einer planmäßigen Entwicklung der Gesellschaft. Seine „richtige“ Anwendung soll darüber hinaus Erscheinungsformen des Bürokratismus verhindern. Im Staats- und Wirtschaftsapparat hat der DZ. als Prinzip der Einzelleitung, d.h. in der Alleinverantwortung und -kompetenz des Leiters einer staatlichen oder ökonomischen Organisationseinheit (z.B. Ministerium, Kombinat, VEB), eine besondere Ausgestaltung erfahren (Kollegien der Ministerien). Der DZ. wurde 1905 in die Organisationstheorie und -praxis der Bolschewiki von Lenin mit dem Ziel eingeführt, die autoritären Strukturen der von den Menschewiki beherrschten Parteiführung von der Basis her aufzubrechen und auch unter den Bedingungen der Illegalität eine Verbindung von Führung und Parteibasis bei Aufrechterhaltung der Aktionsfähigkeit der Partei zu gewährleisten. Die nachrevolutionären Entwicklungen, die innerparteilichen Organisationspraktiken und die Übertragung des Prinzips auf den Staat und andere Organisationen leiteten jene Entwicklung des DZ. als Organisations- und Leitungsprinzip ein, in deren Verlauf im Verhältnis von Demokratie und Zentralismus mehr und mehr die zentralistische Komponente überwog. Die seit Anfang der 70er Jahre konfliktreich verlaufende Entwicklung in der DDR zeigt beispielsweise an den Volksvertretungen im System der Sozialistischen ➝Demokratie, daß tendenziell dem demo[S. 269]kratischen Aspekt im DZ. mehr Raum gewährt wird. Grundsätzlich überwiegt jedoch der Aspekt des Zentralismus. Eine ähnliche Entwicklung ist im innerparteilichen Leben der SED zu beobachten. Sie soll eine stärkere Mobilisierung der Mitglieder bewirken. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 268–269 Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DenkmalschutzDDR A-Z 1985
Plenum (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Gesamtheit der Mitglieder einer Körperschaft mit Entscheidungskompetenzen; beispielsweise in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) das P. des Zentralkomitees, im staatlichen System das P. der Volkskammer oder das P. des Obersten Gerichts. In der politischen Wirklichkeit der DDR kommt dem P. allerdings nur eine eingeschränkte Bedeutung zu, da faktisch alle wichtigen Entscheidungen in den entsprechenden Leitungsorganen, z.B. dem Politbüro des ZK der SED oder dem Präsidium des Ministerrats fallen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1005 Plastindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Politbüro des ZK der SEDDDR A-Z 1985
Mietermitverwaltung (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die von der Nationalen Front der DDR ins Leben gerufenen verschiedenen Formen der Einbeziehung der Mieter in die Haus- und Wohnungsverwaltung des volkseigenen und genossenschaftlichen Wohnungswesens (Bau- und Wohnungswesen). Die weitestgehende Form ist die Mietervollverwaltung, bei der eine oder mehrere Hausgemeinschaften Verwaltungsaufgaben übernehmen, wie z.B. Mietinkasso, Führen von Mietlisten, Kontrolle von Rechnungen, Rechnungszahlung, Durchführung einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung für das gesamte Haus. Häufiger ist die Mieterselbstverwaltung, bei der Hausgemeinschaften das von ihnen bewohnte Haus selbst pflegen — z. T. durch Selbsthilfeaktionen bei notwendigen Reparaturarbeiten — und teilweise verwalten. Ein Teil der Mieteinnahmen fließt der Hausgemeinschaft zur Durchführung von Instandhaltungsarbeiten zu, die sie nach einem unter Beratung aller Mieter aufgestellten Plan ausführen bzw. ausführen lassen. Die Hausgemeinschaft übt überdies Einfluß auf vom Vermieter vorgesehene größere Instandsetzungsvorhaben aus. Die M. dient als Aufgabe der Hausgemeinschaften nicht nur der pfleglichen Behandlung und Instandsetzung der Einrichtungen des Hauses sowie der besseren Einhaltung der Hausordnung, vielmehr sollen damit „sozialistische Lebensverhältnisse“ im Wohnbereich geschaffen werden, indem sich die Mieter untereinander für das von ihnen bewohnte Haus und ihre persönlichen Angelegenheiten verantwortlich fühlen sollen. Das schließt je nach Einzelfall sowohl Formen mehr oder minder starker sozialer Kontrolle ein (z.B. bei ungerechtfertigtem Fernbleiben von der Arbeit, Alkoholmißbrauch, größeren Hamsterkäufen oder die Registrierung von mehrtägig bei DDR-Bürgern verweilenden Westbesuchern im Hausbuch) als auch Unterstützung bei persönlichen Schwierigkeiten (z.B. bei Krankheit oder Resozialisierungshilfen bei Strafentlassenen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 887 Meteorologischer Dienst der DDR (MD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MietrechtDDR A-Z 1985
Ostseewoche (1985)
Siehe auch: Ostseewoche: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ostseewochen: 1959 1960 Von 1958 bis 1975 alljährlich in Rostock stattfindende Festwoche, in deren Verlauf auf zahlreichen Veranstaltungen für eine Interessengemeinschaft aller Ostsee-Anliegerstaaten geworben wurde. Bis 1972 diente die O. der SED vornehmlich dazu, ihre Ostseepolitik zu verdeutlichen („Die Ostsee muß ein Meer des Friedens sein“) und um diplomatische Anerkennung in den skandinavischen Staaten zu werben. Seit 1976 findet die O. nicht mehr statt, ohne daß eine Begründung für ihre Einstellung gegeben wurde. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 961 Örtliche Organe der Staatsmacht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pädagogische Wissenschaft und ForschungDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Steuern (1979)
Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Begriff Nach der Abgabenordnung der DDR sind St. „… Geldleistungen (an den Staat), die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und (die) von den zuständigen staatlichen Organen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zu trifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Nicht darunter fallen Zölle, Gebühren und Beiträge“ (GBl., SDr. Nr. 681, 1970, S. 1, Abs. 1). Diese Wesenserklärung der St. stimmt teilweise wörtlich mit der Kennzeichnung überein, die in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit besitzt. Gemäß der von der SED-Führung erlassenen Weisung dürfen aus politisch-ideologischen Gründen im Abgabenrecht der DDR und in der finanzwissenschaftlichen Lehre nur diejenigen Pflichtzahlungen an den Fiskus St. genannt werden, die a) aus dem nicht-staatseigenen Sektor der Wirtschaft stammen und die b) von der Bevölkerung geleistet werden. Alle Pflichtzahlungen, welche dagegen die staatseigenen Betriebe aller Wirtschaftsbereiche an die öffentlichen Haushalte leisten, werden als „Staatseinnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft“ bezeichnet. Dieser staatlichen Sprachregelung wird von einzelnen Finanzwissenschaftlern in der DDR ab und an widersprochen. Sie weisen darauf hin, daß die Abgaben der staatseigenen Betriebe alle Kennzeichen einer St. erfüllen. Wie jede andere St. auch ist z. B. die Nettogewinnabführung der staatlichen Kombinate ein auf Dauer gerichteter zwangsweiser Werttransfer an den Fiskus, ohne daß damit eine spezielle oder generelle Gegenleistung des Staates an den abgabenpflichtigen Großbetrieb verbunden ist. Ganz offenkundig St.-Charakter hätten die produktgebundenen Abgaben, die bei nahezu allen Konsumgüterumsätzen fällig würden (= kombinierte Umsatz- und Verbrauchs-St.). Die durch diese Abgaben erzielten Einnahmen werden zwar durch die Betriebe kassiert und von ihnen an den Staatshaushalt weitergeleitet, gezahlt und getragen würden sie jedoch von den privaten Haushalten, welche die mit Abgaben belasteten Verbrauchsgüter kaufen. Angesichts dieser Sachlage hätte man auch in der Sowjetunion für die produktgebundenen Abgaben die korrekte Bezeichnung „differenzierte Umsatzsteuer“ gewählt. Demgegenüber wird von den Wirtschaftsfachleuten der SED geltend gemacht, daß der Begriff St. einen „Wechsel“ im Eigentum am betreffenden Teil des Nationaleinkommens (voraussetzt)“ („Ökonomisches Lexikon“, Bd. II, L-Z, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1970, S. 744). Diese Bedingung sei bei den Abgaben der volkseigenen Wirtschaft nicht erfüllt. Über den Bruttogewinn der in Gemeineigentum befindlichen Betriebe könne der Staat nach seinem Ermessen verfügen. Daher wäre die Zentralisierung von Teilen des Bruttogewinns der VEB und Kombinate im Staatshaushalt nichts anderes als die Inanspruchnahme eines Teils der erwirtschafteten Erwerbseinkünfte durch den faktischen Eigentümer des betrieblichen Produktivvermögens. Denn ein Eigentumswechsel fände bei dem Wertetransfer von der Staatswirtschaft zur Staatskasse doch offenkundig nicht statt. Diejenigen Finanzwissenschaftler, welche die Abgaben der Staatswirtschaft als St. betrachten, halten jedoch diese Begründung für nicht überzeugend. Sie knüpfe lediglich an formaljuristische Tatbestände an. Viel wichtiger sei jedoch, daß die Bemessung, die Einziehung und die Funktionen der Abgaben aus der Staatswirtschaft die gleiche seien wie bei den echten St. Für die in der Bundesrepublik vom Staat erhobenen nicht-rückzahlbaren Geldleistungen der Zahlungspflichtigen wird in der westdeutschen Finanzwissenschaft und Finanzpraxis häufig auch neben dem Etikett „Steuer“ der synonyme Begriff „Abgaben“ benutzt. Diese Bezeichnung trifft man auch vielfach in der Fachliteratur der DDR an. Allerdings hat sie sich dort nicht als Oberbegriff eingebürgert, der sowohl die Steuern der Bevölkerung und der nicht-volkseigenen Wirtschaft als auch die Abführungen der Staatswirtschaft an den Fiskus umfaßt. In der Abgabenordnung vom 2. 11. 1970 bezieht sich diese Umschreibung nur auf die St. im engeren Sinne und auf die Verbrauchsabgaben genannten Verbrauchs-St., die in der DDR nur noch für wenige ausgewählte Konsumwaren erhoben werden. In der Regel sind die Anfang der 50er Jahre eingeführten Verbrauchsabgaben in den Produktions- und Dienstleistungsabgaben (= produktgebundene Abgaben) aufgegangen. Abweichend vom Sprachgebrauch des DDR-Abgabenrechts wird in einigen RGW-Ländern die Be[S. 1051]zeichnung „Abgaben“ aber auch bei der Namensgebung für einzelne Abführungen verwendet, welche die Staatsbetriebe an die öffentlichen Etats zu überweisen haben. So erhielt z. B. die auf das Produktivvermögen bezogene Kapital-St. der Handels- und Produktionsbetriebe in der DDR den Namen Handelsfondsabgabe und Produktionsfondsabgabe. Als Sammelbegriff für alle Pflichtzahlungen, die an die Staatskasse geleistet werden, hat sich in den letzten 10 Jahren immer mehr die Umschreibung „Staatseinnahmen“ durchgesetzt. Dieser Begriff deckt alle Formen der staatlichen Mittelbeschaffung ab. Er umschließt auch die Weiterleitung der Erlöse der Einrichtungen der gesellschaftlichen Konsumtion an die öffentlichen Haushalte (z. B. der Eintrittsgelder für den Besuch kultureller Veranstaltungen) und die Einkünfte aus Gebühren, Beiträgen und Zöllen. II. Funktionen der Steuern Die Dienste, welche die St. im Auftrage der Staatsführung zu erfüllen haben, können 1. fiskalischer Art und/oder 2. finanzpolitischer Natur sein. Im ersten Fall helfen sie bei der Beschaffung der Geldmittel, welche die Regierung benötigt, um die Produktion von öffentlichen Gütern für ihre eigenen Zwecke zu bezahlen und um das Angebot von öffentlichen Leistungen zu finanzieren, welche für die Bevölkerung bestimmt sind. Im zweiten Fall dienen die St. der Verwirklichung wirtschafts- und sozialpolitischer Zielsetzungen. In Übereinstimmung mit den Funktionen des gesamten Finanzsystems werden in der DDR die St. dazu genutzt, um folgende 4 finanzpolitischen Aufgaben zu erfüllen: 1. Sie sollen die Wirtschaftsführung bei der Lenkung der Produktionsressourcen in die vom Staat gewünschten Verwendungen unterstützen (= Allokations- und Lenkungsfunktion). Dazu gehört z. B., daß die Wirtschaftsführung über variable steuerliche Teuerungszuschläge auf ausgewählte Verbrauchsgüter (= Umsatz- und Verbrauchs-St.) bestimmte Einkommensverwendungen der privaten Haushalte diskriminiert (darunter den Kauf von Autos, Pelzen, Alkohol und Importwaren) und bestimmte Verbrauchsausgaben begünstigt (darunter den Kauf von Büchern und Kinderbekleidung). Ziel dieser steuer- und preispolitischen Beeinflussung der Kaufentschlüsse der Konsumenten ist, die Verbraucher dazu zu bewegen, einen Warenkorb zu wählen, welchen der Staat ex ante aufgrund seiner Prioritäten als den besten für seine Bürger ausgesucht hat. Gelingt diese steuer- und preispolitische Formierung der privaten Kaufentschlüsse, so erfolgt die Allokation der Ressourcen in der Konsumgüterindustrie entsprechend den Präferenzen der Staatsführung. 2. Gezielte St.-Erleichterungen und St.-Vergünstigungen dienen in der DDR in großem Umfang zur Stimulierung von Leistungen und zur Stabilisierung des Arbeitseinsatzes auf einem hohen Leistungsniveau (= Stimulierungs- und Stabilisierungsfunktion). Zu diesen steuerlichen Anreizmaßnahmen gehört, daß häufig bei Wirtschaftsunternehmen der Gewinnsteuersatz für Gewinne über das Plansoll hinaus niedriger ist als der Prozentanteil vom Nettogewinn, den der Staat vom Plangewinn der Betriebe als normale Nettogewinnabführung beansprucht. Um die Werktätigen zu Höchstleistungen im Produktionsprozeß anzuspornen, werden z. B. Prämien zum tariflichen Zeitlohn, der durch Stückakkord erzielte Mehrverdienst und Leistungslöhne der Arbeitnehmer, sofern sie ihre individuellen Normen erfüllt haben. nur mit einem Steuersatz von gleichbleibend 5 v. H. belastet. 3. Genauso wie in der Bundesrepublik Deutschland werden auch in der DDR die St. dazu benutzt, um über Korrekturen der personellen Einkommens- und Vermögensverteilung ein höheres Maß an sozialer Gerechtigkeit herzustellen und um über eine gleichmäßigere Wohlstandsverteilung die sowjetsozialistische Gesellschaftsordnung zu stabilisieren (= Distributionsfunktion). Im Unterschied zu Westdeutschland ist jedoch in der DDR nicht die Lohn- und Einkommen-St. das Hauptinstrument der Regierung bei der Verwirklichung verteilungspolitischer Ziele. Diese Aufgabe hat man in erster Linie der kombinierten Umsatz- und Verbrauchs-St. übertragen (= produktgebundene Abgaben). Dementsprechend werden in der DDR aus den Einnahmen durch die Besteuerung des gehobenen Verbrauchs und des Luxuskonsums die Preissubventionen zur Verbilligung der Nahrungsgüter und das Angebot von Wohlfahrtsleistungen für die Bevölkerung im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen finanziert. 4. Zu den systemtypischen Aufgaben der St. gehört ferner die Überwachung der Planerfüllung durch die staatseigenen Wirtschaftsunternehmen. Vor jedem neuen Plan- und Wirtschaftsjahr wird für jede einzelne Produktionsorganisation genau errechnet, wie hoch ihre St.-Pflicht a) bei den produktgebundenen Abgaben, b) bei der Nettogewinnabführung und c) bei der Produktionsfondsabgabe ist, sofern der betreffende Betrieb den ihm vorgegebenen Betriebsplan voll erfüllt. Produziert nun der Betrieb teurer, als dies vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres vorherzusehen war, und kann er auch seine im Plan vorgeschriebene Auflage zur Senkung der Stückkosten nicht erfüllen, so entstehen für ihn Finanzierungsengpässe. Falls er dadurch mit seinen planmäßigen Gewinnabführungen an den Staat in Verzug gerät, ist dies für die Wirtschafts- und Finanzbehörden ein Signal, um nachzuprüfen, aus welchen Gründen die Planstörungen entstanden sind und wie man Abhilfe schaffen könnte. [S. 1052]<III. Anknüpfungspunkte der Besteuerung (Steuerquellen)> Anders als in der Bundesrepublik werden in der DDR die St.-Quellen danach eingeteilt, welchem Eigentumssektor sie zugehören. Es gibt daher kein Einteilungsschema, welches die St. danach unterscheidet, ob Anknüpfungspunkt der Besteuerung a) Bestandsgrößen in Form von Geld- und Sachkapital sind oder ob b) das Objekt der Besteuerung die Wertschöpfung ist (= Ressourcenzuwachs in der laufenden Periode). Bekanntlich haben in der DDR auf der einen Seite steuerpolitische Vergünstigungen für den staatlichen und für den kollektivierten Wirtschaftssektor und auf der anderen Seite steuerpolitische Diskriminierungen für die Privatwirtschaft eine große Rolle bei der Transformation der individualistischen Eigentums- und Wirtschaftsordnung in die Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs gespielt. Entsprechend dieser sozial-revolutionären Zielsetzung wurde die Besteuerungspolitik von Anfang an danach differenziert, zu welcher Kategorie von Eigentumsform der jeweilige steuerpflichtige Betrieb gehörte. Je nachdem, ob das St.-Subjekt ein Staatsbetrieb, eine Produktionsgenossenschaft oder ein privater Gewerbebetrieb ist, gelten jeweils andere St.-Gesetze und Besteuerungsformen. Auch die Anfang der 50er Jahre neugestaltete Besteuerung der individuellen Einkommen ist bis heute maßgeblich von klassenkämpferischen Zielsetzungen beeinflußt. So werden z. B. persönliche Einkommen aus Produktivvermögen und selbständiger Unternehmertätigkeit durch Erhebung exorbitant hoher St. diskriminiert, während demgegenüber die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit im Arbeitsprozeß nur einer gelinden Besteuerung unterworfen werden. Diese politisch-ideologischen Hintergründe sind dafür verantwortlich, daß es in der DDR praktisch nur ein einziges Kennzeichnungsschema für die Unterscheidung der Abgabenarten nach dem Anknüpfungspunkt der Besteuerung gibt. Diese St.-Systematik unterscheidet die Abgaben danach, aus welchem Eigentumssektor der Wirtschaft sie stammen. Dabei wird die Bevölkerung als ein Eigentumssektor besonderer Art angesehen. Die Konsequenz dieses Kategoriensystems der St.-Arten ist, daß dadurch die Bevölkerung zu einer eigenen St.-Quelle wird. Entsprechend der in der DDR gebräuchlichen Unterscheidung der Abgaben nach ihrer sozialökonomischen Herkunft gibt es im Osten 4 Klassen von fiskalischen Pflichtzahlungen: <1.> Abgaben der Staatswirtschaft, <2.> St. der nichtverstaatlichten Wirtschaft, <3.> St. der Bevölkerung (Besteuerung persönlicher [S. 1053]Einkünfte aus den verschiedenen Einkommensquellen), <4.> Sonstige St. und Abgaben. IV. Abgaben der Staatswirtschaft Die bei weitem größte Einkommensquelle des Staatshaushalts der DDR sind die von der Staatswirtschaft überwiesenen Abgaben. In den Jahren von 1960 bis 1978 stammten im Durchschnitt rd. zwei Drittel der Gesamteinnahmen des DDR-Etats aus der volkseigenen Wirtschaft. Berechnet man den Anteil der Abführungen der Staatswirtschaft an den Haushalt auf der Grundlage des Budgetvolumens, so wie sich dieses nach der amtlichen Systematik zur Aufstellung des Staatsetats ergibt, so wurde der Finanzbedarf der Staatsführung der DDR in den letzten 10 Jahren stets zu 55–60 v. H. durch Abgaben des staatseigenen Wirtschaftssektors gedeckt. Die der Anteilsberechnung zugrunde gelegte Bezugsbasis „Gesamteinnahmen des DDR-Budgets“ enthält auch die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung, die Überträge vom Gesamthaushalt auf die Bezirke (= Finanzausgleich durch gelenkte Dotationen) und die Kassenvorträge. Die Abgaben der staatseigenen Wirtschaft setzen sich (in der Reihenfolge ihrer Bedeutung) aus folgenden Abführungsarten zusammen: a) den produktgebundenen Abgaben (früher Produktions- und Dienstleistungsabgabe genannt), b) der Produktionsfondsabgabe (PFA), c) der Handelsfondsabgabe, d) der Nettogewinnabführung, e) dem staatlich beanspruchten Anteil am Exportgewinn der Wirtschaftsunternehmen, f) der Bodennutzungsgebühr und g) den gelegentlich beanspruchten überschüssigen Ansammlungsbeträgen bei Amortisationen und Umlaufmitteln einzelner Betriebe, Kombinate und VVB (= Amortisations- und Umlaufmittelabführungen). Die 3 wichtigsten Abgabearten der Staatswirtschaft sind die nach Warenarten differenzierten Umsatz- und Verbrauchssteueraufschläge (= produktgebundene Abgaben), die Produktionsfondsabgabe (PFA) und die Nettogewinnabführung. 1976 stammten 69 v. H. aller Einnahmen der öffentlichen Kassen in der DDR aus der staatseigenen Wirtschaft. Dieser Beitrag zum staatlichen Mittelaufkommen setzte sich wiederum zu rd. 48 v. H. aus produktgebundenen Umsatzsteueraufschlägen, zu 32 v. H. aus Nettogewinnabführungen der staatlichen Produktionsorganisationen und zu rd. 20 v. H. aus Abgaben auf das eingesetzte Produktivkapital (= PFA /Handelsfondsabgabe / Bodenfondsabgabe/ Bodennutzungsgebühr) zusammen. 1. Produktgebundene Abgaben Seit 1955 werden in der DDR produktgebundene Abgaben in die Verkaufspreise der Erzeugnisse der staatseigenen Wirtschaftsbetriebe einkalkuliert. Allerdings trugen damals die steuerlichen Teuerungszuschläge auf die Betriebspreise der in den Staatsbetrieben hergestellten Güter die Bezeichnung „Produktions- und Dienstleistungsabgaben“ (PDA). (VO über die Produktions- und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe vom 6. 1. 1955, GBl. I. S. 37 ff.) 1972 wurden die PDA in „produktgebundene Abgaben“ umbenannt. (VO über produktgebundene Abgaben und Subventionen vom 1. 3. 1972, GBl. II, S. 137 ff.) Die produktgebundenen Abgaben umfassen jeweils die Differenz, die zwischen dem Abgabepreis der Betriebe (= Betriebs- oder Produzentenpreis) und dem höheren Industrieabgabepreis für Güter und Dienstleistungen besteht (= Abnehmerpreis für den Handel und alle Direktbezieher). Der St.-Zuschlag ist untrennbarer Bestandteil der für die Verbraucher der Waren und Dienste geltenden amtlichen Industrieabgabe- und Einzelhandelsverkaufspreise. Die in jedem Einzelfall von der Wirtschaftsverwaltung [S. 1054]festgelegte Belastung der Verbraucherpreise ist stets an das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung gebunden. Seitdem im Verlauf der Industriepreisreform (1964–1967) ein neues System der Preisrelationen festgelegt worden ist, werden nur noch die Endverbraucherpreise von Erzeugnissen der Konsumgüterindustrie durch produktgebundene Abgaben belastet. Mit dieser Beschränkung wird die Absicht verfolgt, die nach Einzelwaren spezifizierten Abgaben auf die Verbraucher von Konsumgütern zu übertragen. Die produktgebundenen Abgaben belasten somit ausschließlich die Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte. Sie tragen daher alle Merkmale einer Umsatz- und Verbrauchs-St. Um den Warenabsatz in die staatlich gewünschten Verbrauchsrichtungen zu lenken und die private Nachfrage jeweils den volkswirtschaftlichen Leistungsmöglichkeiten anzupassen, können die Industrie- und Einzelhandelsverkaufspreise und die Umsatz- und Verbrauchssteueraufschläge in ihrer Höhe je nach den angestrebten Lenkungseffekten differenziert werden. Diese Preis- und St.-Politik hat zur Folge, daß in der Volkswirtschaft der DDR nahezu so viele verschiedene Umsatz- und Verbrauchssteuerzuschläge vorkommen, wie es Konsumgüter gibt. Berechnungsgrundlage für die Abgabenschuld ist der Absatz der Produktions- und Handelsbetriebe. Eine nach Dienstleistungsarten differenzierte Dienstleistungsabgabe zahlen in der DDR sowohl die reinen Dienstleistungsbetriebe als auch die Produktionseinheiten der Industrie, Bauwirtschaft und Land- und Forstwirtschaft, soweit sie Einnahmen durch den Absatz von steuerlich belasteten Dienstleistungen beziehen. Die Höhe der steuerlichen Teuerungszuschläge für die verschiedenen Konsumerzeugnisse wird geheimgehalten. Fast ausnahmslos werden höherwertige Nahrungs- und Genußmittel, Importwaren und luxuriöse langlebige Gebrauchsgüter mit sehr hohen Abgaben belastet. Dagegen enthalten die Einzelhandelspreise für Grundnahrungsmittel und die Verbraucherpreise für sozialpolitisch bedeutsame Industriewaren (Babybekleidung, Kinderschuhe, Arzneien) keine oder nur sehr geringe St.-Aufschläge. Dadurch bleiben die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen von einer harten Verbrauchsbesteuerung verschont. In der DDR ist es der Wirtschaftsführung bisher nicht geglückt, die Expansion von Geldmenge und kaufkräftiger Nachfrage dem Leistungsvermögen der Konsumgüterindustrie und der vergleichsweise niedrigeren Ausweitung des Verbrauchsgüterangebotes anzupassen. Dadurch ist es seit Beginn der 60er Jahre zu einem immer noch anwachsenden Geldüberhang gekommen, der sich in einer Kassenhaltungsinflation niederschlägt. Mit den produktgebundenen Abgaben und der Besteuerung des gehobenen Konsums hat nun die Wirtschaftsführung ein vortreffliches Mittel in der Hand, um einen Teil der überschüssigen Kaufkraft abzuschöpfen und in die Staatskasse zu leiten. Im Jahr 1976 betrug die durchschnittliche Steuerbelastung der Konsumausgaben der privaten Haushalte in der DDR durch die kombinierte Umsatz- und Verbrauchs-St. rd. 40 v. H. (= St.-Anteil am gesamten Umsatz des Einzelhandels). 2. Die Nettogewinnabführung Seit der Rückkehr zur straffen administrativen Befehlswirtschaft 1971 erhalten die Betriebe in der DDR erneut von zentraler Seite aus vorgeschrieben, wieviel Brutto- und wieviel Nettogewinn sie jährlich erwirtschaften sollen (Nettogewinn = Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe). Zugleich wird im Betriebsplan festgelegt, welche Gewinn-St. sie im jeweiligen Wirtschafts- und Haushaltsjahr an die Staatskasse abzuführen haben. Die Höhe der jährlichen St.-Schuld wird dabei als absoluter Betrag in Mark angegeben. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland legt somit in der DDR der Fiskus für jeden Staatskonzern, jedes Kombinat und jeden Betrieb individuell fest, welche St.-Forderungen die Produktionseinheiten im jeweils nächsten Haushaltsjahr begleichen müssen. Dieses Besteuerungsverfahren ermöglicht der Wirtschafts- und Finanzverwaltung, die St.-Belastung bei der Nettogewinnabführung von Jahr zu Jahr zu verändern. In der DDR ist die Nettogewinnabführung neben der Zinspolitik (Zins und Zinspolitik) der wichtigste finanzpolitische Hebel zur Verwirklichung der Struktur- und investitionspolitischen Prioritäten der Staatsführung. Die Bedeutung der Nettogewinnabführung als Lenkungsinstrument beruht darauf, daß die Wirtschaftsführung durch eine betriebsindividuelle Festlegung der Gewinnabgaben die Kapitalbildung der Produktionseinheiten in den einzelnen Wirtschaftsbereichen entsprechend den wachstums- und strukturpolitischen Entwicklungszielen regulieren kann (Gewinn). 3. Abgaben auf das eingesetzte Produktivkapital Die den Betrieben in Abhängigkeit vom eingesetzten Produktivvermögen auferlegten Abgaben wurden im Verlauf der Wirtschaftsreform (1963–1970) eingeführt. Mit der Einführung dieser „ökonomischen Hebel“ Mitte der 60er Jahre sollte eine Lücke im Lenkungsinstrumentarium der Wirtschaftsführung der DDR geschlossen werden, das bis dahin eine Verschwendung knapper Kapitalgüter begünstigt hatte. Insgesamt vier neue Abgaben (= Kapital-St.) sind in dieser Zeit in der DDR eingeführt worden: a) die Produktionsfondsabgabe (PFA) b) die Handelsfondsabgabe[S. 1055] c) die Bodenfondsabgabe (1968–1972) und d) die Bodennutzungsgebühr. Allen vier Abgaben wurde 1967/68 folgende gemeinsame Aufgabe übertragen: Sie sollen die Produktionsorganisationen in der Staatswirtschaft (dazu gehörten bis 1972 auch die Volkseigenen Güter in der Landwirtschaft [VEG]) dazu antreiben, die ihnen zur Verfügung gestellten Produktionsfaktoren „Kapital“ und „Boden“ so effektiv wie möglich auszunutzen, um die staatlichen Wirtschaftspläne zu erfüllen. Diese Aufgabe haben bei den VEG ab 1973 die neugestalteten Agrarsteuern übernommen. Die Produktionsfondsabgabe (PFA) ist eine Pflichtabführung der Staatsbetriebe an die öffentlichen Haushalte, deren Höhe sich nach dem Wertvolumen des eingesetzten Kapitalbestandes bemißt. Sie wird aus den erzielten Bruttogewinnen der staatseigenen Produktionsorganisationen gezahlt. Konkrete Bemessungsgrundlage für die Errechnung der Abgabenverpflichtungen bei der PFA ist der Durchschnittsbestand an Anlage- und Umlaufkapital, der während eines Jahres zur Erfüllung des Betriebszwecks in der jeweiligen Produktionseinheit eingesetzt ist. Dieses Produktivkapital wird bei der Ermittlung der St.-Schuld zu Anschaffungspreisen bewertet (= Produktionsfonds, gemessen in Bruttowerten). Die Abgabenrate beträgt seit 1971 in der Industrie und Bauwirtschaft in der Regel 6 v. H. (VO über die Produktionsfondsabgabe vom 16. 12. 1970, GBl. II, S. 31 ff. sowie die zu dieser Verordnung ergangenen Durchführungsbestimmungen). Prüft man, in welcher Weise die Produktionsfondsabgabe als staatliches Druckmittel zur Steigerung der Kapitalproduktivität und Kapitalrentabilität wirkt, so ergibt sich, daß sie lediglich zu einer besseren Ausnutzung der in den Betrieben bereits vor[S. 1056]handenen Kapitalausstattung anspornt. Sie eignet sich dagegen nicht dafür, eine befriedigende Mindestrentabilität für neu investiertes Kapital zu sichern und dafür zu sorgen, daß die Verteilung der Kapitalressourcen jeweils in die ertragreichsten Verwendungen erfolgt. Entsprechend der in der Industrie und Bauwirtschaft erhobenen Produktionsfondsabgabe sind seit dem 1. 1. 1968 die staatlichen Groß- und Einzelhandelsbetriebe verpflichtet, eine Handelsfondsabgabe zu zahlen. Sie ist gleichfalls ein als staatliches Normativ festgelegter Berechnungssatz, dessen Bezugsbasis die Jahresdurchschnittsbestände an Anlagen und Umlaufmitteln sind (einschließlich Warenlager und Hilfsmaterialien), die während des Wirtschaftsjahres bei den Handelsbetrieben festgestellt werden. Auch im Handel beträgt die Abgaberate für Anlagen (Gebäude, Transporteinrichtungen, Kühlaggregate usw.) meist 6 v. H. Dagegen hat man für Umlaufmittel (das sind in der Regel Warenbestände) einen niedrigeren Abgabesatz festgelegt. Er beläuft sich auf 3 v. H. Die Erhebung einer Kapital-St. auch für die Warenlager, welche die Handelsbetriebe aus ihren angesammelten Handelsspannen zahlen müssen, verfolgt vor allem den Zweck, im Bereich der Warenverteilung die Bestandshaltung zu optimieren, die Lagerkosten zu senken und den Umschlag der Fertigerzeugnisse zu beschleunigen. Die Volkseigenen Güter (VEG) hatten von 1968 bis 1972 eine Bodenfonds- und Produktionsfondsabgabe zu zahlen. Die LPG blieben dagegen von einer Kapitalbesteuerung ihrer Produktionsfaktoren (Boden, Sachvermögen) verschont. Diese Abgabe setzte sich aus zwei Bestandteilen zusammen, a) einer Abführung auf den nutzbaren Bodenfonds der Staatsgüter und b)einer ermäßigten Produktionsfondsabgabe auf das eingesetzte Sachkapital. Die aus dem Bruttogewinn gezahlte Bodenfondsabgabe wurde als fester Betrag in Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche festgelegt. Dagegen differenzierte man die Produktionsfondsabgabe, welche die Staatsgüter an den Haushalt zu zahlen hatten, je nach der Ertragslage dieser Landwirtschaftsbetriebe. Die nach betriebsindividuellen Gesichtspunkten spezifizierten Abgaberaten schwankten zwischen 0,5 und 3 v. H., jeweils bezogen auf das in den VEG festgestellte Wertvolumen an Anlagen und Umlaufmitteln. Mit Wirkung vom 1. 1. 1973 wurde in der DDR die Besteuerung der genossenschaftlichen und staatlichen Landwirtschaftsbetriebe völlig neu geregelt. Die VEG werden seitdem nach den gleichen Besteuerungsformen zur Abgabenleistung herangezogen wie die LPG. Die Erhebung von Bodenfondsabgaben und einer Produktionsfondsabgabe zu ermäßigten Sätzen entfiel. Die großen Landwirtschaftsbetriebe in der Rechtsform eines VEG zahlen seitdem entweder eine Abgabe auf das erzielte Bruttoeinkommen oder eine Abgabe vom erwirtschafteten Gewinn (Bodennutzung). V. Die Steuern der nichtverstaatlichten Wirtschaft Dazu gehören: <1.> die St. der Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH), <2.> die St. der privat wirtschaftenden Handwerker (Handwerkssteuer), <3.> die Abgaben der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und die St. der Genossenschaftsbauern (Agrarsteuern). <4.> die St. der übrigen Genossenschaftsarten, <5.> die St. der Kommissionshändler und <6.> die St. der restlichen privaten Wirtschaft (= St. der privaten Gewerbebetriebe und der Eigentümer dieser kleinen Produktionseinheiten). Die Produktionseinheiten in der Rechtsform einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks (PGH) müssen an den Fiskus eine Gewinn-St., eine Umsatz-St. und (ab 1. 1. 1971) auch eine Produktionsfonds-St. (Kapital-St.) zahlen. Besteht der Hauptzweck einer PGH darin, Dienstleistungen für die Bevölkerung zu erbringen, beträgt die Gewinn-St. — je nach der Höhe des erwirtschafteten Gewinns je Genossenschaftsmitglied — zwischen 2 und 45 v. H. Produziert eine PGH dagegen zur Hauptsache Waren, so werden die Gewinnanteile je Mitglied nach einer progressiven Staffel mit Gewinn-St. belastet. Die Abgabesätze reichen von 2 bis 60 v. H. der jeweils individuell bezogenen Gewinnsumme. Für die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen der PGH beträgt der St.-Aufschlag 3 v. H. auf den Verkaufswert. Die persönlichen Einkünfte der Genossenschaftsmitglieder (Gehälter) werden weitgehend genauso besteuert wie die Einkommen der Arbeiter und Angestellten. In Anlehnung an die in den anderen Wirtschaftsbereichen erhobene Produktionsfondsabgabe müssen die PGH seit 1971 eine Produktionsfonds-St. an die Staatskasse abführen, die je nach der langfristigen durchschnittlichen Ertragslage der Produktionseinheit zwischen 1 und 6 v. H. liegt. Bezugsgrundlage dieser Abgabenraten ist ebenfalls das eingesetzte Kapital. Ähnlich wie bei den Staatsbetrieben ist die Besteuerung der Konsumgenossenschaften geregelt. Von diesen Genossenschaften zieht der Fiskus die von ihnen kassierten produktgebundenen Abgaben ein, belastet ihre Gewinne mit einer Nettogewinnabgabe und verlangt zudem die Zahlung einer Fondsabgabe in Höhe von 3 v. H., bezogen auf das in diesen Handelsbetrieben vorhandene Anlage- und Umlaufvermögen (einschließlich Warenlager). Die wenigen in der DDR noch bestehenden Privatbetriebe werden zur Zahlung einer Gewerbe-St., einer Umsatz-St. und einer Beförderungs-St. herangezogen. Die bei diesen Abgaben angewendeten Be[S. 1057]steuerungstechniken ähneln noch in gewisser Weise den aus der Bundesrepublik Deutschland vertrauten Abgabeformen bei den Betriebs-St. Die Eigentümer dieser Kleinunternehmen werden zur Einkommen- und zur Vermögen-St. veranlagt. Da in der DDR die Bezieher von Einkünften aus privater Unternehmertätigkeit und aus Kapitalvermögen diskriminiert werden, müssen diese St.-Zahler exorbitant hohe Ansprüche des Fiskus an ihre persönlichen Geldbezüge hinnehmen und erfüllen. VI. Steuern vom Arbeitseinkommen Zu den steuerpflichtigen Arbeitseinkommen rechnen 2 Einkommensarten: a) Lohneinkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit und b) Einkünfte der steuerlich begünstigten freischaffenden Intelligenz aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Wie in der Bundesrepublik Deutschland wird auch in der DDR die tarifliche Belastung bei der Besteuerung der Arbeitseinkommen differenziert und nach sozialen Gesichtspunkten abgestuft, indem die St.-Pflichtigen je nach Familienstand und Kinderzahl in verschiedene St.-Klassen eingruppiert werden. Jede Umsetzung in eine höhere St.-Klasse — beginnend mit St.-Klasse I — bringt dem St.-Zahler eine monatliche St.-Ersparnis (Freibetrag) gegenüber der davorliegenden St.-Klasse von 50 Mark ein. Die steuerfreie Einkommensgrenze liegt bei Verheirateten (St.-Klasse II) bei 232 Mark im Monat und bei verheirateten Werktätigen mit 2 Kindern (St.-Klasse III/2) bei monatlich 332 Mark. Bei verheirateten Beschäftigten, die 2 Kinder haben, steigt die Lohn-St. von der Untergrenze von 332 Mark im Monat bis zu 1410 Mark Monatseinkommen progressiv an. Über dieser Einkommenshöhe unterliegen die Steuerpflichtigen nur noch einer gleichbleibenden St.-Belastung von 20 v. H. Das Lohnsteuersystem der DDR führt zu dem sozial nachteiligen Ergebnis, daß aufgrund der Proportionalbesteuerung der höheren Einkommen die kleinen und mittleren Einkommen relativ viel stärker mit Lohn-St. belastet werden als die Bezüge der Spitzenverdiener. Durch diese Regelung, die vom Aspekt der sozialen Gerechtigkeit her gesehen nicht vertretbar ist, soll der Leistungswille der Erwerbstätigen gestärkt und vor allem die Aufstiegsbereitschaft der qualifizierten Arbeitnehmer gefördert werden. Wie bereits die proportionale Besteuerung sämtlicher hohen Einkommen zeigt, dienen in der DDR gezielte St.-Verschonungen und St.-Vergünstigungen als ein vielseitig genutztes Mittel, um die Werktätigen im Produktionsprozeß zu Höchstleistungen anzuspornen und um Anreize zur Produktion von Innovationen auszuüben. Um die Leistungsreserven der Betriebskollektive für die Planerfüllung zu mobilisieren, werden die den Werktätigen für überdurchschnittliche Leistungen gezahlten Entgelte in abgestuftem Ausmaß von der Lohnbesteuerung freigestellt. So belegt z. B. der Fiskus Akkordzuschläge nur mit einem ermäßigten Lohnsteuersatz von gleichbleibend 5 v. H. Besonders vorteilhaft ist, daß der Staat völlig auf die Besteuerung der Überstundenzuschläge, der Zulagen für die Schicht- und Nachtarbeit und auf die Abgabenbelastung der Prämien verzichtet, welche die Belegschaften am Ende des Planjahres aus den betrieblichen Prämienfonds erhalten (Jahresendprämien). Diese Freistellung der Jahresendprämien von der Lohnbesteuerung hat den Effekt, daß die Beschäftigten in der Staatswirtschaft der DDR seit 1975 mehr als ein Monatseinkommen (= 13. Monatsgehalt) als steuerfreie Sondervergütung erhalten. Ebenso wie in der Bundesrepublik Deutschland können auch in der DDR die Erwerbstätigen ihre Bezüge um bestimmte berufsbedingte Sonderaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen infolge von körperlichen Behinderungen kürzen, um das steuerpflichtige Einkommen festzustellen. Im Vergleich zur Bundesrepublik werden jedoch in der DDR den unselbständigen Erwerbstätigen und den freiberuflich tätigen Selbständigen durch das St.-Recht nur wenige Möglichkeiten geboten. Werbungskosten und Sonderausgaben geltend zu machen. Zu der in der DDR steuerlich privilegierten Intelligenz gehören alle Schriftsteller, Künstler, die noch selbständig arbeitenden Forscher, Lehrer und Erfinder und sämtliche Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Die diesem Personenkreis eingeräumte steuerliche Vorzugsstellung soll nach dem erklärten Willen der Regierung dazu dienen, das Bündnis der sog. freischaffenden Intelligenz mit der Arbeiterklasse und mit den werktätigen Bauern zu festigen. Bis zum Bau der Sperrmauer in Berlin erhoffte sich die SED-Führung ferner, daß die den Selbständigen gewährten St.-Privilegien als „ökonomische Barriere“ wirken würden, um diese Berufsgruppe an der Flucht in den Westen zu hindern. Soweit die durch freiberufliche Tätigkeit erzielten Einkommen zu den steuerlich geschonten persönlichen Einkünften zählen, werden sie bis zu einem Jahreseinkommen von 15.100 Mark genauso besteuert wie die Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten. Im Unterschied zur Lohnbesteuerung steigt jedoch bei diesen Berufsgruppen dann der St.-Tarif weiter progressiv an, wenn der erzielte Jahresverdienst höher als 15.100 Mark ausfällt. Bei einem Jahreseinkommen von 36.000 Mark erreicht die Progression ihren Höchstsatz von 30 v. H. und geht dann auf diesem Belastungsniveau in eine gleichbleibende Proportionalbesteuerung über. („Gesetz zur Änderung der Besteuerung der steuerbegünstigten freischaffenden Intelligenz“ vom 28. 5. 1958, GBl. I, S. 453 ff.) [S. 1058]Bis Ende 1970 gehörten auch die selbständig arbeitenden Architekten, Ingenieure, Kunsthandwerker, Übersetzer, Werbefachleute und Gebrauchsgraphiker, soweit diese nicht mehr als 2 technische Hilfskräfte beschäftigten, zu den steuerlich bevorrechtigten freien Berufen. Diese für DDR-Verhältnisse zumeist sehr gut verdienenden Selbständigen wurden vom 1. 1. 1971 an einer etwas strengeren Besteuerung unterworfen. Dadurch verloren sie einen Teil der St.-Privilegien, die sie bis dahin genossen hatten. Beziehen diese Selbständigen ein Jahreseinkommen, das über 20.000 Mark liegt, so nimmt von dieser Verdienstschwelle an die St.-Progression merklich zu. Sie erreicht bei einem Jahreseinkommen von über 100.000 Mark den Spitzensteuersatz von 60 v. H. VII. Sonstige Steuern Einnahmen aus sonstigen St. erzielt der DDR-Fiskus durch folgende St.-Arten: 1. durch die bei wenigen ausgewählten Konsumgütern noch erhobenen „Verbrauchsabgaben“, 2. durch die Vermögen-St., 3. durch die Erbschaft-St., 4. die Grunderwerb-St., 5. die Rennwett- und Lotterie-St., 6. die Kraftfahrzeug-St. und 7. die Gemeinde-St. Diese Abgaben dienen vorwiegend der Mittelbeschaffung zur Auffüllung der Staatskasse. Im Nebenzweck werden einzelne dieser St. auch noch dazu genutzt, den Verbrauch zu lenken und bei der Verwirklichung von bestimmten Gerechtigkeitsforderungen Hilfestellung zu leisten. Für das festgestellte persönliche Vermögen müssen Staatsbürger der DDR eine Vermögen-St. von 0,5 v. H. zahlen, falls der Vermögensbestand die Freigrenze von 10.000 Mark übersteigt, jedoch geringer ist als 25.000 Mark. Überschreitet das steuerpflichtige Gesamtvermögen den Betrag von 25.000 Mark, bleibt aber unterhalb von 50.000 Mark, so beträgt der St.-Satz 1,5 v. H. Noch größere Vermögen werden mit einer Abgabenrate von 2,5 v. H. belastet. Die tarifliche Vermögensbesteuerung ist somit in der DDR erheblich höher als in der Bundesrepublik Deutschland. Ebenso wie in der Bundesrepublik unterliegt auch in der DDR das gemäß Erbrecht oder auf Veranlassung des Erblassers sowie des Schenkers übertragene Vermögen einer Erbschaft- und einer Schenkungs-St. Diese Abgabenbelastung ist nach der Höhe der empfangenen Erbschaft oder Schenkung und nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelt. Dabei ist die St.-Klasse I für Ehegatten und Kinder maßgebend, während die St.-Klasse II für alle übrigen Erben und Beschenkten gilt. (Siehe Erbschaftsteuergesetz der DDR vom 18. 9. 1970, GBl., SDr. Nr. 675.) Als Besonderheit des Vermögensteuer- und Erbschaftsteuerrechts ist hervorzuheben, daß in der DDR Sparguthaben der Privatpersonen von der Vermögen- und Erbschaft-St. befreit sind. Die Kraftfahrzeug-St. wird in der DDR ähnlich wie in der Bundesrepublik nach dem Hubraum (bei Personenkraftwagen und Motorrädern), der PS- Höchstbremsleistung (bei Zugmaschinen) und nach dem Eigengewicht (bei Lastkraftwagen und Omnibussen) bemessen. Sie wird seit 1962 in einem zusammengefaßten Zahlungsverfahren zusammen mit den Beiträgen zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eingezogen. Zur St.-Zahlung verpflichtet sind jeweils die Halter der Kraftfahrzeuge (Genossenschaften, Privatbetriebe, Privatpersonen). Staatsbetriebe und Betriebsvereinigungen aller Art sind seit 1962 von der Zahlung von Kraftfahrzeug-St. befreit. (VO über die Kraftfahrzeugsteuer vom 16. 11. 1961, GBl. II, S. 505 und 1. DB vom 17. 11. 1961, ebd., S. 506 ff. sowie VO über die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung vom 16. 11. 1961, GBl. II, S. 503/504 und 1. DB, ebd., S. 504 ff.) Gemeinde-St. sind die von den Räten der Städte und Gemeinden erhobenen St., die unmittelbar in die Haushalte der örtlichen Volksvertretungen fließen. Aus den „gemeindeeigenen“ St.-Quellen beziehen die Gemeinden der DDR seit Anfang der 60er Jahre direkte Einnahmen von rd. 500 bis 530 Millionen Mark im Jahr. Dieser Betrag entspricht dem bescheidenen Anteil von 0,5 bis 1,0 v. H. der Gesamteinnahmen des Gesamthaushaltes der DDR (nach westlicher Abgrenzung). Zur Gruppe der Gemeinde-St. gehören die folgenden Abgaben: a) die Grund-St., b) die Vergnügungs-St., c) die Hunde-St. und d) einige sonstige steuerähnliche Abgaben (Kulturabgabe, Kurtaxen usw.). In der Regel ist die Grund-St. für die Gemeinden die ergiebigste St. (Grundsteuergesetz i. d. F. vom 18. 9. 1970. GBl., SDr. Nr. 676). VIII. Die Kirchensteuer Die Kirchen-St. ist in der DDR trotz ihres irreführenden Namens eine freiwillige, nicht einklagbare Geldleistung der Mitglieder der Religionsgemeinschaften zur Finanzierung ihrer Kirchen, des Gemeindelebens und der karitativen Hilfsmaßnahmen. Da das Kirchengeld keine staatliche St. mehr ist, wird die gewünschte Abgabenleistung auch nicht durch die Wirtschafts- und Finanzverwaltung festgesetzt. Hierfür sind seit Gründung der DDR kircheneigene Verwaltungsstellen zuständig. Höhe und Bemessungsgrundlage der Kirchen-St. sind je nach Religionsgemeinschaft verschieden. So ist in den Bistümern der katholischen Kirche seit 1950 Bemessungsgrundlage der Kirchen-St. das Jahresbrutto[S. 1059]einkommen. Vor der Feststellung der tatsächlichen St.-Schuld können jedoch bestimmte, im Detail festgelegte Einkommenskürzungen vorgenommen werden, durch die berücksichtigt wird, wenn Kirchenmitglieder außerordentliche Belastungen zu tragen haben. In den Gliedkirchen des evangelischen Kirchenbundes ist dagegen das Nettogehalt der Gemeindemitglieder Bezugsgrundlage für die Bemessung der Abgabenleistung. Bei der Einziehung dieser St. sind die Kirchenämter auf den guten Willen und die Mithilfe der Gemeindemitglieder angewiesen. Im Juni 1972 hat die Kirchenleitung der evangelischen Kirche ihren 8 Landeskirchen empfohlen, die Kirchen-St. in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen zu berechnen und bei der Feststellung der St.-Ansprüche die von den Kirchensteuerämtern erarbeitete einheitliche „Nettotabelle“ zu verwenden (s. Mitteilungsblatt des Bundes Evangelischer Kirchen Nr. 4/1972, S. 59 ff.). In der Tabelle sind die Tarifsätze nach Familienstand und Alter differenziert worden. Zum Beispiel müssen Verheiratete und Ledige über 40 Jahren je nach Einkommenshöhe einen Anteil von 0,3 v. H. (bei Nettoeinkommen von 150 Mark monatlich) bis 3 v. H. (bei einem Nettoeinkommen über 2.000 Mark monatlich) ihres Nettoverdienstes als Abgabe zahlen. Auch in der evangelischen Kirche werden bei der St.-Bemessung außerordentliche Belastungen der Gemeindemitglieder berücksichtigt. Als Mindestbetrag je Kirchenmitglied über 18 Jahren wünscht die evangelische Kirchenleitung die Zahlung von 5 Mark im Jahr. Die von den katholischen Bistümern berechneten Abgaben liegen im Niveau über denen der evangelischen Kirche. Wirtschaft; Finanzsystem; Banken; Staatshaushalt; Finanzkontrolle und Finanzrevision; Kirchen. Hannsjörg Buck Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1050–1059 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stimme der DDRDDR A-Z 1979
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Grundlagen Art. 35 Abs. 3 der Verfassung der DDR legt fest: „Auf der Grundlage eines sozialen Versicherungswesens werden bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt.“ Die Art. 36 und 38 garantieren die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität sowie die spezielle medizinische Betreuung, materielle und finan[S. 993]zielle Unterstützung bei Geburten und die Gewährung von Kindergeld. Infolge der in der DDR umfassenden Versicherungspflicht werden diese Postulate im Rahmen der Sozialversicherung (S.) zu verwirklichen versucht. Ihre Leistungen werden durch Zusatz- und Sonderleistungen — vor allem Renten (Altersversorgung) sowie Beihilfen und Unterstützungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Sozialfürsorge; Geburtenbeihilfen; Kinderbeihilfen) ergänzt. Die S. erfüllt eine Reihe von Aufgaben im Auftrag des Staates; so hat sie u. a. die Betreuung der früheren Beamten, der Kriegsopfer, der Verfolgten und ihrer Hinterbliebenen übernommen (Beamtenversorgung; Kriegsopferversorgung; Wiedergutmachung). II. Entwicklung Beim Wiederaufbau eines Sozialleistungssystems spielte der FDGB vom Beginn an eine wichtige Rolle. Schon auf seinem Gründungskongreß (Februar 1946) wurde beschlossen, eine Einheitsversicherung anzustreben, die alle Versicherungszweige grundsätzlich in einem Versicherungsträger vereinen und einen einheitlichen und alle Risiken abdeckenden Beitrag erheben sollte. Noch im gleichen Jahr wurden nach diesen Grundsätzen in den 5 Ländern der SBZ S.-Anstalten errichtet. Am 28. 1. 1947 erließ die SMAD den Befehl Nr. 28 über die „Einführung eines einheitlichen Systems und von Maßnahmen zur Verbesserung der S. in der SBZ“ (Arbeit und Sozialfürsorge, 1947, S. 92), der als Anlage u. a. die grundlegende Versorgung über S. (VSV) enthielt; die Aufgaben der Träger waren nunmehr ebenso vereinheitlicht wie das Leistungsrecht. Durch die VO über S. vom 26. 4. 1951 (GBl., S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der S. dem FDGB übergeben. Die 5 S.-Anstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“ (mit einer Zentralverwaltung, Landes- und Kreisgeschäftsstellen) vereinigt, die vom Zentralrat der S. geleitet wurde; er wurde gesetzlicher Vertreter der S. und ihr oberstes Organ. Räte der S. entstanden in den Ländern bzw. später in den Bezirken und den Kreisen. Sie waren nun ausschließliche Organe des FDGB, deren Mitglieder von der Gewerkschaft eingesetzt wurden, die ihrerseits bei ihren Vorständen „Abteilungen für S.“ einrichtete. Die Dreiteilung (Räte, FDGB-Abteilungen, Verwaltungen) erwies sich bald als hinderlich. Um sie abzuschaffen und den FDGB zum alleinigen Träger der S. zu erheben, mußten die nicht dem FDGB unterstehenden Versichertengruppen (Selbständige. Handwerker usw.) ausgegliedert werden. Dies geschah durch VO vom 2. 3. 1956. Ihre Versicherung ging — bei Beitragserhöhung — auf die Deutsche Versicherungs-Anstalt (DVA) über. Unmittelbar darauf wurde die Zentralverwaltung der S. mit der Abt. S. des FDGB-Vorstandes zur „Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB“ vereinigt. Die S.-Verwaltungsstellen wurden FDGB-Abteilungen, die Räte für S. beibehalten. Die Entwicklung zu einer auf zwei Trägern ruhenden Einheitsversicherung fand ihren vorläufigen Abschluß 1959: Die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften wurden der DVA zugeordnet. Das Leistungsrecht der Arbeiter und Angestellten wurde nach den Grundsätzen des Gesetzbuchs der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) weiterentwickelt. Am 21. 12. 1961 faßte die VO über die S. der Arbeiter und Angestellten u. a. das bis dahin geltende komplizierte Beitrags- und Leistungsrecht (mit Ausnahme des Rentenrechts) in übersichtlicher Form zusammen. Dagegen galten die rechtlichen Grundlagen für die Versicherten der DVA, die zum 1. 1. 1969 in Staatliche Versicherung der DDR umbenannt wurde, grundsätzlich weiter. Durch VO vom 15. 3. 1968 wurde schließlich das Rentenrecht umgestaltet und durch die Rentenverordnungen vom 4. 4. 1974 (GBl. I, S. 201) und vom 29. 7. 1976 (GBl. I. S. 379) erneut novelliert. Auch die 1968 eingeführte Freiwillige ➝Zusatzrentenversicherung bei der S. wurde zum 1. 3. 1971 umgestellt, mit Wirkung zum 1. 1. 1978 weiter verbessert und in einer besonderen Rentenverordnung (GBl. I. 1977, S. 395) zusammengefaßt. Sie ergänzt heute wesentlich das System der Altersversorgung. III. Organisation Die S. in der DDR besteht aus den Trägern (juristische Personen): Verwaltung der S. beim Bundesvorstand des FDGB und S. bei der Staatlichen Versicherung der DDR. Die S. der Arbeiter und Angestellten ist nach Art. 45 Abs. 3 der Verfassung durch die Gewerkschaften „auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten“ zu leiten. Die Gewerkschaften „nehmen an der umfassenden materiellen und finanziellen Versorgung und Betreuung der Bürger bei Krankheit, Arbeitsunfall, Invalidität und im Alter teil“. Die S. der Arbeiter und Angestellten gliedert sich in Verwaltungen der S. beim Bundesvorstand des FDGB, den Bezirksvorständen und Kreisvorständen. Ihnen obliegt die Durchführung der Planung, Bewirtschaftung und Verwaltung der S. In den Betrieben wird die Leitung der S. von den Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) wahrgenommen, die dabei von den Räten für S. und den Bevollmächtigten unterstützt werden. Die unmittelbare Betreuung der Versicherten und die Leistungsgewährung (Ausnahme: [Zusatz-]Renten) erfolgt grundsätzlich (auch für die Familienangehörigen) durch die Betriebe. Von den Gewerkschaftsleitungen werden als Lei[S. 994]tungsorgane der S. auf der jeweiligen Ebene (Zentrale, Bezirk, Kreis, Betrieb bzw. Verwaltung) ein Rat für S. gebildet, der im Betrieb von einem BGL-Mitglied geleitet wird. Der Rat, der von Kommissionen (Arbeitsgruppen) für Kuren-, Renten-, Rehabilitations- und Finanzfragen unterstützt wird, leitet und kontrolliert die Bevollmächtigten für S., die auf Vorschlag der BGL in den einzelnen betrieblichen Gewerkschaftsgruppen gewählt werden: In Zusammenarbeit mit den Bevollmächtigten und ihrer Hilfe wird die Einhaltung der Krankenordnung überwacht, dem Mißbrauch sozialer Leistungen entgegengetreten und die unmittelbare „soziale Betreuung (im ständigen Kontakt mit den Ärzteberatungskommissionen, den betrieblichen Gesundheitseinrichtungen, der Kommission für Gesundheits- und Arbeitsschutz) der in den VEB und Verwaltungen Beschäftigten und ihrer Familienangehörigen“ organisiert und durchgeführt. So werden die kurzfristigen Barleistungen (Kranken- und Hausgeld, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, Sterbegeld) zumeist durch die Lohnbüros der Betriebe ausgezahlt. Die übrigen Versicherten der S. beim FDGB (z. B. alle Ärzte, Studierende) und die Rentner u. ä. werden von den Verwaltungen bei den FDGB-Kreisvorständen betreut, die auch zur Prüfung der betrieblichen S.-Einrichtungen berechtigt sind. Die Beschäftigten von Reichsbahn und Post erhalten ebenfalls grundsätzlich Leistungen durch die S. beim FDGB, doch wird ihre Altersversorgung durch eigene Versorgungskassen durchgeführt. Die Verwaltung der S. bei der Staatlichen Versicherung, deren Versichertenkreis aus den Genossenschaftsmitgliedern, Selbständigen usw. besteht, gliedert sich in die Hauptverwaltung und in die Verwaltungen bei den Bezirks- und Kreisdirektionen. Analog zu den Räten der S. wird hier durch Beiräte für S., die auf zentraler, Bezirks- und Kreisebene getrennt für die einzelnen Versichertengruppen geschaffen wurden, Einfluß auf Gestaltung und Durchführung der Aufgaben genommen. Die Leistungsgewährung erfolgt zumeist durch die Kreisstellen; die Auszahlung kurzfristiger Barleistungen unmittelbar durch die Betriebe ist bisher nur einer größeren Anzahl Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften, soweit sie mindestens 30 Mitglieder haben, ermöglicht worden. Eine Form der Selbstverwaltung, die der in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Form ähnelt, existiert nicht. Die S.-Organe werden in den Betrieben nur von den FDGB-Mitgliedern bestimmt, während die Beiräte bei der Staatlichen Versicherung zwar auch aus Versicherten bestehen, aber nicht gewählt werden. Bei Streitfällen werden die betrieblichen Konfliktkommissionen bzw. sonstige S.-Kommissionen tätig; gegebenenfalls entscheiden die bei den Versicherungsträgern gebildeten Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung. IV. Finanzierung Soweit die sozialen Leistungen nicht unmittelbar aus dem Staatshaushalt finanziert werden, gehen sie auf Mittel der S. zurück. Zwar ist auch der Haushalt der S. Bestandteil des Staatshaushalts, doch bilden die beiden S.-Träger S.-Fonds, die nur zweckgebunden verwendet werden dürfen. Allerdings hat dies lediglich fiskalische Bedeutung. Denn die einer Versicherung entsprechende Orientierung der Beiträge am Ausgabevolumen in der S. fehlt: Sie hat von Beginn an Beiträge erhoben, deren Berechnungsmodus und Höhe trotz zunehmender Ausgaben bis 1977 nicht geändert worden ist. Sie war deshalb mehr und mehr auf Zuschüsse aus dem Staatshaushalt angewiesen. Einem Ausgabenvolumen von 25 Mrd. Mark (1977) standen nur 13 Mrd. Mark (je zur Hälfte Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) S.-Beiträge gegenüber; die Differenz (12 Mrd. Mark) muß durch Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gedeckt werden. Der einheitliche Beitrag von Arbeitern und Angestellten für alle S.-Leistungen — mit Ausnahme der auf Betriebsunfällen und Berufskrankheiten begründeten — beträgt seit 1978 10 v. H. des beitragspflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 Mark monatlich. Hinzu kommt der Beitragsanteil des Betriebes von 12,5 v. H. (im Bergbau 22,5 v. H.). Bis Ende 1977 hatte der Beitragssatz der Betriebe bei 10 bzw. 20 v. H. gelegen. Die Anhebung der betrieblichen Beitragsteile ist die Konsequenz aus der Übernahme des bisherigen Lohnausgleichs im Krankheitsfall durch die S. Für die bei der Staatlichen Versicherung Versicherten gelten Beitragssätze in unterschiedlicher Höhe. Seit 1978 zahlen die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks ebenso 22,5 v. H. des beitragspflichtigen Einkommens wie die Mitglieder der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und der übrigen Produktionsgenossenschaften (z. B. Fischer, Gärtner), bei denen allerdings grundsätzlich 12,5 v. H. des Beitrages von der Genossenschaft übernommen werden; die Mitgliederversammlungen der LPG können beschließen, daß der Gesamtbeitrag voll oder zu einem festzulegenden Teil von den Mitgliedern zu zahlen ist. Für die übrigen Versicherten der Staatlichen Versicherung (Mitglieder von Rechtsanwaltskollegien, selbständige Handwerker, Inhaber von Gewerbebetrieben, freiberuflich Tätige und andere selbständige Tätige sowie deren ständig mitarbeitende Ehegatten), die wie vor der Neuregelung ein Krankengeld in Höhe von 50 v. H. der beitragspflichtigen Durchschnittseinkünfte erhalten, gilt weiterhin der Beitragssatz von 20 v. H. Die Beiträge werden für die Versicherten der S. beim FDGB. für die Genossenschaftsmitglieder und [S. 995]die Mitglieder der Rechtsanwaltskollegien von den Betrieben bzw. Genossenschaften oder Kollegien berechnet und von ihnen an die Räte der Kreise (Abt. Finanzen) abgeführt; sie setzen ihrerseits die Beiträge für die übrigen Versicherten der Staatlichen Versicherung fest und ziehen sie ein. Für Studenten der Hoch- und Fachschulen, Empfänger von Sozialunterstützung und Insassen von Alters- und Pflegeheimen werden Pauschalbeiträge aus dem Staatshaushalt entrichtet. Neben den eigentlichen S.-Beiträgen wird von den Betrieben eine besondere Unfallumlage erhoben, deren Höhe sich nach der Lohnsumme und nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet. Sie beträgt grundsätzlich 0,3 v. H. der Bemessungsgrundlage des beitragspflichtigen Einkommens. Schließlich gehen in die S.-Fonds zunehmend Beiträge aus der Freiwilligen ➝Zusatzrentenversicherung (FZR) ein: Ende 1978 waren 75 v. H. aller beitrittsberechtigten Arbeiter und Angestellten gleichzeitig Mitglieder der FZR. 13 v. H. der Beitragseinnahmen der S. beim FDGB beruhten 1977 auf freiwilligen Beiträgen (1970: 0,5 v. H.) — vgl. Ziff. VII. Dennoch müssen die Ausgaben der S. 1979 (Plan) zu 45 v. H. aus dem Staatszuschuß finanziert werden. Er wird vor Beginn des Planjahres festgelegt und den Kreisverwaltungen als Normativ vorgegeben. Nichtverbrauchte Haushaltsmittel werden dem Reservefonds zugeführt, aus dessen Mitteln die innerhalb eines Fünfjahrplans eintretenden Schwankungen ausgeglichen werden sollen. V. Umfang der Versicherungspflicht Die dominierende Rolle der S. im System der sozialen Sicherung der DDR erklärt sich aus der umfassenden Versicherungspflicht. Von ihr sind — im wesentlichen — lediglich befreit 1. gelegentlich Tätige und solche (ausschl. Lehrlinge) mit geringfügigem Einkommen (unter 75 Mark monatlich), mitarbeitende Ehefrauen von Handwerksmeistern, Geistliche und Mitglieder religiöser Orden sowie Ausländer, die zur Aus- und Weiterbildung beschäftigt sind und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Seit 1971 sind auch die Selbständigen, die mehr als 5 Personen beschäftigen, pflichtversichert. Über 85 v. H. der Bevölkerung werden von der S. beim FDGB und über 14 v. H. von der S. bei der Staatlichen Versicherung betreut. VI. Leistungen Die Leistungen der S. bestehen a) im Krankheitsfalle aus freier ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung, Krankengeld, auch für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) aus Schwangerschafts-, Wochenhilfe und Mütterunterstützung; c) aus Bestattungshilfe (Sterbegeld); d) aus Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und bei anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene; e) aus Pflegegeld; f) aus Unterstützung bei Pflege kranker Kinder; g) aus kostenloser Versorgung mit Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln (einschließlich Zahnersatz); h) aus der Gewährung von Kuren. Die ehemaligen Beamten und Berufsoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebene werden von der S. und nach deren Grundsätzen versorgt (Kriegsopferversorgung). Bergleute erhalten entsprechend den höheren Beiträgen erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten), desgleichen Eisenbahner und Angehörige der Post, soweit sie sich bei Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen (1. 1. 1956 und 1. 7. 1956) im Dienst befanden, ohne daß sie höhere Beiträge zu zahlen haben. Streitfälle über S.-Leistungen werden von den Beschwerdekommissionen der S. behandelt und entschieden. Neben den Leistungen der S. werden aus betrieblichen oder Staatshaushaltsmitteln weitere Leistungen finanziert. So ist für die technische Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden; eine entsprechende Regelung gilt für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. Für Verfolgte (Kämpfer gegen den Faschismus, Verfolgte des F.) werden Ehrenpensionen (Wiedergutmachung) gezahlt. Schließlich gibt es eine Anzahl besonderer Familienleistungen (Ehegattenzuschläge, Kinderbeihilfen, Geburtenbeihilfen), Leistungen der Sozialfürsorge für Bedürftige sowie Stipendien und Ausbildungsbeihilfen. Unter den Leistungen dominieren somit die Sach- und Barleistungen der S. Sachleistungen werden gewährt zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie bei Mutterschaft, Geldleistungen bei vorübergehender, verminderter oder fehlender Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit und fehlender Erwerbsmöglichkeit, sei es durch Krankheit (auch der Kinder), bei Quarantäne, wegen Unfalls, bei Mutterschaft oder bei Erreichen der Altersgrenze. Die Gestaltung der S.-Leistungen läßt deutliche Grundzüge erkennen: Voraussetzungen und Umfang der Leistungen sind so geformt, daß sie der (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit förderlich und ihrer Aufgabe hinderlich sind. Ihr Ausmaß erstreckt sich bei den Sachleistungen — die grundsätzlich auch den Familienangehörigen der Versicherten zustehen — auf alles Notwendige, bei der Gewährung von Renten auf das — angesichts der hohen Rentnerzahl — verteilungspolitisch für vertretbar Gehaltene. Die sonstigen Sozialleistungen begünstigen entweder besonders qualifizierte oder privilegierte Gruppen oder folgen bevölkerungs- und gesundheitspolitischen Intentionen, wie die Familienleistungen. Hinzu treten die minimalen Fürsorgeleistungen. [S. 996]Unübersehbar ist jedoch, daß mit der wirtschaftlichen Konsolidierung seit 1971 die ehedem vorwiegend „produktionsorientierte“ Sozialpolitik der DDR neue Züge anzunehmen beginnt. So sind in den letzten Jahren neben die bisher im wesentlichen vom Leistungsprinzip bestimmten Leistungen allmählich solche getreten, die leistungsunabhängigen, d. h. eher sozialen und humanitären Charakter tragen, vor allem im Gefolge der Beschlüsse des VIII. und IX. Parteitages der SED über neue sozialpolitische Maßnahmen. Damit ist auch eine spürbare Verbesserung der Lage der bisher im Schatten der Wohlstandsmehrung stehenden Rentenempfänger einhergegangen, mag auch ihr Lebensniveau, gemessen an dem der Berufstätigen, noch deutlich — und künftig wegen fehlender Rentendynamisierung wieder stärker — zurückbleiben. VII. Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) Die gegenwärtig erreichbare höchste Altersrente der Sozialversicherung von 410 Mark monatlich erklärt sich u. a. aus der in der DDR niedrigen Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark. Mit zunehmendem Einkommen mußte eine Kluft zu den Geldleistungen der S. bei den Beschäftigten entstehen, deren Verdienst 600 Mark überstieg. Die mit Wirkung vom 1. 3. 1971 eingeführte Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) trägt dazu bei, die Relation zwischen dem Arbeitseinkommen und bestimmten Geldleistungen der S. (Renten, Krankengeld) günstiger zu gestalten. Seitdem sind etwa 75 v. H. aller beitrittsberechtigten Arbeiter und Angestellten der FZR beigetreten, zu der ein Beitrag von jeweils 10 v. H. von den Versicherten und Betrieben — bezogen auf die über 600 Mark liegenden Arbeitseinkünfte — abzuführen ist. Die 1971 in der FZR auf 1200 Mark monatlich bzw. die auf 14.400 Mark jährlich festgesetzte Beitragsbemessungsgrenze ist für die Arbeiter und Angestellten sowie die Genossenschaftsmitglieder zum Beginn des Jahres 1977 aufgehoben worden. Seitdem können für das gesamte Einkommen Beiträge entrichtet werden. Für freiberuflich Tätige und Selbständige gilt nach wie vor ein Beitrag von 20 v. H. ihrer zwischen 7.200 und 14.400 Mark liegenden Jahreseinkünfte zur FZR. Sind 25 Jahre Beiträge entrichtet worden, entfällt künftig vom 26. Jahr an der Beitragsanteil der Versicherten, während die Betriebe ihren Beitragsanteil weiter entrichten müssen. Für freiberuflich Tätige und Selbständige ermäßigt sich der Satz nach 25 Jahren grundsätzlich auf 10 v. H. Gleichartige Beitragsregelung und hohe Mitgliederzahl unterstreichen die Charakterisierung der FZR als einer Quasi-Pflichtversicherung ebenso wie die Abhängigkeit der Gewährung bestimmter Krankengeldzahlungen von einer Mitgliedschaft zur FZR. Deshalb werden Pflichtversicherung zur S. und FZR auch offiziell als Einheit betrachtet. Die Wahl einer derartigen Form der verstärkten Beteiligung — anstelle einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze — erklärt sich u. a. aus der Tatsache, daß bei dieser Regelung die Belastung der S. durch steigende Ansprüche relativ langsam wächst und ihr zunächst Beitragsmehreinnahmen von mehr als 1 Mrd. Mark gegenüberstehen. Die Mehrleistungen bestehen in einem erhöhten Krankengeld und der Zusatzrente. Die Höhe der monatlichen Zusatzaltersrente errechnet sich aus der Anzahl der FZR-Beitragsjahre und einem Beitragswert in Höhe von 2,5 v. H. des 600 Mark monatlich übersteigenden Durchschnittseinkommens. Sind z. B. für 20 Jahre aufgrund eines Durchschnittsverdienstes von 1000 Mark Beiträge entrichtet worden, so errechnet sich eine monatliche Zusatzrente von 20 x 0,025 x 400 = 200 Mark. Ähnlich wird die Zusatzinvalidenrente ermittelt. Die abgeleitete Witwenrente liegt bei 60 v. H., die Vollwaisenrente bei 40 v. H. und die Halbwaisenrente bei 30 v. H. Zweifellos wird die FZR langfristig zu einer verbesserten Altersversorgung in der DDR führen. Dennoch wird ein Berufstätiger in der DDR, der bei vollem Arbeitsleben seit 1960 einen Arbeitsverdienst von 1200 Mark hatte und Mitglied der FZR war, 1980 nur eine Altersversorgung aus S.-Rente und FZR von maximal 695 Mark erreichen können. An weitergehende Regelungen ist nicht gedacht, wie der Leiter der Abt. Sozialpolitik im Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, Dr. Hans Rühl, anläßlich der Einführung der FZR erklärte (vgl. Arbeit und Arbeitsrecht, H. 6, 1971, S. 167 ff.): „In den nächsten Jahrzehnten wird die Rentenversorgung für Verdienste über 600 Mark monatlich (und damit über den Rahmen der Versorgung aus der Pflichtversicherung) nur noch über die freiwillige Zusatzrentenversicherung erfolgen.“ Dieser Weg sei „… eine prinzipielle Entscheidung von Partei, Regierung und Gewerkschaften. Sie gibt für die Entwicklung der Renten der Werktätigen mit einem Einkommen von mehr als 600 Mark in den nächsten Jahrzehnten eine klare Orientierung.“ Heinz Vortmann Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 992–996 Sozialstruktur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Soziologie und Empirische SozialforschungDDR A-Z 1979
Prämienlohn (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 Lohnform, die durch Prämienzuschläge für Mehrleistungen und Planübererfüllungen entsteht. Lohnformen und Lohnsystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 849 Prämiengehalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Präsidium des MinisterratesDDR A-Z 1979
Konsumneigung (1979)
Siehe auch: Konsumneigung: 1975 Konsumorientierung: 1969 [S. 603]Die Wirtschaftspolitik der SBZ/ DDR war zunächst ― weitgehend den sowjetischen Wünschen folgend ― auf den Auf- und Ausbau einer eigenen Grundstoffindustrie und die Erweiterung der Produktion von Investitionsgütern gerichtet. Der private Verbrauch wurde bewußt vernachlässigt. Den negativen Folgen ― vor allem dem Zurückbleiben des Lebensstandards der Bevölkerung der DDR gegenüber dem der Bundesrepublik Deutschland ― sollte ab 1959 mit einem Siebenjahrplan, der die Steigerung der Verbrauchsgüterversorgung zur Hauptaufgabe erhob, entgegengewirkt werden. Dieses Vorhaben mißlang. Nach einer Wachstumskrise zu Beginn der 60er Jahre, die auch zur Stagnation im privaten Verbrauch führte, folgte erst seit 1964 eine Phase relativ kontinuierlichen Aufschwungs: Das Volumen des privaten Verbrauchs nahm seitdem von Jahr zu Jahr zu, wenn auch mit kleineren Zuwachsraten als das Sozialprodukt insgesamt. Auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurde die Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus erneut zur ökonomischen Hauptaufgabe erklärt. Dennoch läßt sich eine verstärkte Konsumorientierung in der DDR empirisch nicht nachweisen; nach westlichen Berechnungen sank die Konsumquote (Anteil des privaten Verbrauchs am Bruttoinlandsprodukt) in den 60er Jahren kontinuierlich. Es folgte eine Phase der Stabilisierung (1971–1974); derzeit geht die Quote erneut weiter zurück. Erfolge sind nur auf Teilgebieten zu verzeichnen, z. B. im Wohnungsbau und in der Bereitstellung von industriellen Konsumgütern in den letzten Jahren; andere Bereiche ― z. B. der Dienstleistungssektor ― werden nach wie vor vernachlässigt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 603 Konsumgüterversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konsumtion, GesellschaftlicheDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Sporttoto (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Lotterie. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 812 Sportarzt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpracheDDR A-Z 1975
Erntestatistik (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Agrarstatistik. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 263 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Errungenschaften, SozialistischeDDR A-Z 1975
Außenhandel (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Außenwirtschaft und Außenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 65 Ausschüsse der Volkskammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandelsbetriebe (AHB)DDR A-Z 1975
Bauernmarkt (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Agrarpolitik; Aufkommen, Staatliches. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 104 Bauernkorrespondent (BK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BaukunstDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Kinder, uneheliche (1969)
Siehe auch: Kinder, uneheliche: 1966 1975 1979 Uneheliche Kinder: 1966 1975 1979 uneheliche Kinder. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 326 Kernforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kinder, Zusammenführung mit ElternDDR A-Z 1969
Merke, Else (1969)
* 15. 6. 1920 in Stargard. Mitgl. des Staatsrates seit 1963. Mitgl. d. DBD seit 1948, stellv. Vors. des Präsidiums des Parteivorstandes der DBD seit 1963. Abg. der Volkskammer seit 1953. Stellv. Vors. des DFD-Bundesvorstandes seit 1964. Volksschule, landwirtschaftl. Lehre bis 1939, danach Landarbeiterin und Bäuerin. 1948 DBD, 1950 VdgB und DFD, seit 1950 Mitgl. des Bundesvorstandes des DFD. 1952 Mitbegründerin der LPG „7. Oktober“ in Schenkenberg. Feldbaubrigadier, seit 1954 Meister der Rinderzucht. Auszeichnungen: u.a. Vaterl. Verdienstorden in Silber. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 766 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/merke-else verwiesen. Matthes, Heinz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mewis, KarlDDR A-Z 1969
Sorben (1969)
Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die kleine wendische Volksgruppe in den Gebieten um Bautzen und Hoyerswerda und im Spreewaldgebiet, die ihre kulturelle Eigenart bis in die Gegenwart bewahrt hat, nennt sich selbst „Serbja“ und wird seit 1945 von den Kommunisten und dem SED-Regime als S. bezeichnet. Obschon sich kaum 5 v. H. der Bevölkerung zum wendischen Volkstum bekennen, die Volksgruppe (1925: 62.000, heute wahrscheinlich nur noch 38.000) ständig abnimmt und ihr von der benachbarten Tschechoslowakei her genährter Nationalismus niemals ernstliche Bedeutung gewann, drängt das SED-Regime den vorwiegend kirchlich-protestantisch und antikommun. eingestellten S. die Autonomie geradezu auf; Ausdruck dieser mit schwankender Entschiedenheit betriebenen Politik waren das am 23. 3. 1948 vom sächsischen Landtag beschlossene S.-Gesetz und das Gesetz zum Schutze der niederlausitzischen Bevölkerung und ihrer Kultur vom 12. 9. 1950. Beim Ministerium für Kultur gibt es einen Beirat für S.-Fragen; Vors. Robert Lehmann, einer der Stellvertreter des Ministers. Vier S. gehören der Volkskammer an. Die S. haben eine kommunistisch gesteuerte Heimatbewegung, die Domowina, einen Verlag, den VEB Domowina-Verlag, eine Tageszeitung „Nowa Doba“ („Neue Zeit“) und eine (niedersorbische) Wochenzeitung „Nowy Casnik“. Der Sender Cottbus strahlt sonntags für die Dauer einer knappen Stunde in sorbischer Sprache aus. Ein „Institut für sorbische Volksforschung“ wird von der Deutschen Akademie der Wissenschaften betreut; es bereitet eine dreibändige „Geschichte der S.“ und ein großes „Deutsch-Obersorbisches Wörterbuch der Gegenwartssprache“ vor. An der Leipziger Universität besteht ein Sorbisches Institut, und neben einigen weiteren Instituten gibt es in Bautzen und Cottbus sorbische Oberschulen, in Crosta (Kr. Bautzen) eine Sorbische Heimvolkshochschule, in Bautzen ein (zweisprachiges) Deutsch-Sorbisches Volkstheater. Die Zweisprachigkeit in amtlichen Veröffentlichungen und Beschilderungen wird systematisch gefördert. Im Deutschen Schriftstellerverband gibt es einen Arbeitskreis sorbischer Schriftsteller, und seine Zeitschrift „Neue Deutsche Literatur“ brachte im März 1967 eine Auswahl sorbischer Literatur in deutscher Sprache. Im Mai 1968 fand das zweite „Festival der sorbischen Kultur“ statt. Die Entwicklung der Volksgruppe wird nicht nur in der Tschechoslowakei, sondern auf Grund der These, daß S. und Serben miteinander verwandt seien, auch in Jugoslawien beobachtet. Die Volksgruppe fühlt sich in jüngster Zeit durch deutsche „Unterwanderung“ im Gefolge der Errichtung des Industriekombinats Schwarze Pumpe bedroht. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 560 Sonneberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SorgerechtDDR A-Z 1969
HVA (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Hauptverwaltung für Ausbildung: von 1950 bis 1952 benutzte Tarnbezeichnung für das Oberkommando der militärischen Verbände; war 1952–1956 Stab der Kasernierten Volkspolizei. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 279 Humboldt-Universität zu Berlin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HVDGPDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Agronom (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bez. für Fachmann des Acker- und Pflanzenbaus, der als „Spezialist“ in planender und beratender Funktion den „sozialistischen Sektor“ der Landwirtschaft fördern soll. Spezialhochschulen zur Ausbildung von Diplom-A. in Bernburg (Institut für Agrarökonomie) und Meißen (Hochschule für LPG). Auch Dipl.-Landwirte werden als A. und Ober-A. eingesetzt; die Bezeichnung ist jedoch an keine bestimmte Ausbildung geknüpft. Es wird zugegeben, daß zahlreiche A. noch keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Neuerdings wird an Stelle von A. häufiger die synonyme Bezeichnung „Agrotechniker“ (entsprechend Zootechniker) gebraucht. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 17 Agrobiologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrostadtDDR A-Z 1966
Strittmatter, Erwin (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 * 14. 8. 1912 in Spremberg als Sohn eines Bäckers. Volksschule, Bäcker, Landarbeiter, Tierwärter, Kellner, Hilfsarbeiter. Im 2. Weltkrieg Soldat. Nach 1945 Bäcker und Landarbeiter. Seit 1947 SED. Besuch einer Kreisparteischule der SED, danach Standesbeamter, anschließend Volkskorrespondent, mehrere Jahre Lokalredakteur der „Märkischen Volksstimme“. Seit 1953 freier Schriftsteller. 1958 Mitgl. der LPG Dollgow (Krs. Gransee). 1959 Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ostberlin. 1959–1961 1. Sekretär des Deutschen Schriftstellerverbandes, 1961 stellv. Vorsitzender. 1953, 1955 und 1964 Nationalpreis. Seine Frau Eva ist tonangebende Literaturkritikerin der SBZ. St. schrieb volkstümlich-humoristische Romane aus dem Lausitzer Dorfmilieu mit zunehmender kommun. Tendenz („Ochsenkutscher“, 1950; „Der Wundertäter“, 1957). Kinderbuch „Tinko“ (1954). Unter Einfluß von Bert Brecht wandte er sich dem Theater zu: „Katzgraben“ (1953, ergänzt 1958). „Die Holländerbraut“ (1961). Sein letztes Buch „Ole Bienkopp“ (1963) war Gegenstand einer lebhaften öffentlichen Diskussion, weil die SED in der Kontrastierung des Helden, eines idealistischen Einzelgängers, mit den Apparatschiks schlecht wegzukommen schien; auf der anderen Seite entsprach das Buch der neueren Tendenz, die Literatur von dem sterilen Modell des positiven Helden zu befreien. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Reich-Ranicki, Marcel: Deutsche Literatur in Ost und West — Prosa seit 1945. München 1963, Piper. 498 S. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 473 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/strittmatter-erwin verwiesen. Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stubbe, HansDDR A-Z 1966
Revanchepolitik (1966)
Siehe auch: Revanchepolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Revanchismus: 1969 1975 1979 1985 Als R., häufig auch als Revanchismus, bezeichnet das Regime alle Bemühungen, die 1945 offengebliebenen Gebietsfragen zu erörtern, um auf dem Verhandlungswege eine Revision zu erreichen. Jede Erörterung einer Wiederherausgabe der deutschen Ostgebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie lehnt das Regime scharf ab, weil sie angeblich zum Kriege gegen den Sowjetblock führe. R. wird vielen führenden Politikern der BRD aller Parteien vorgeworfen. Mit seinen Behauptungen über „R. in Westdeutschland“ versucht das Regime, die BRD als einen Kriegstreiber hinzustellen. Als R. stellt die SED auch die völlig rechtmäßigen Bemühungen weitester demokratischer Kreise und der Reichskabinette zwischen 1919 u. 1932 hin, einschneidende und untragbare Bestimmungen der Versailler Regelung von 1919 durch eine friedliche Revision zu beseitigen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 403 Rettungsmedaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RevisionismusDDR A-Z 1966
VEG (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Abk. für Volkseigene Güter. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 493 VEB-Plan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEHDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Personenstandswesen (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Gesetz über das P. vom 16. 11. 1956 (GBl.~I, S. 1283) sind Organe des P. der Rat der Stadt, der Rat des Stadtbezirks (Kreis) oder der Rat der Gemeinde — Standesamt —. Für jedes Standesamt sind ein „Beauftragter für P.“ und mindestens ein Stellv. zu bestellen. Die Bezeichnung Standesbeamter gibt es nicht mehr. Übergeordnete Organe des P. sind die Abteilungen Innere Angelegenheiten in den Kreisen und Bezirken; höchstes Organ ist das Ministerium des Innern. Bei den Standesämtern sind Geburten- u. Sterbebücher zu führen. Das Heiratsbuch heißt Ehebuch. Ein Familienbuch wird nicht geführt. Nach internen Weisungen erhalten Bewohner der BRD und West-Berlins häufig keine Personenstandsurkunden, vor allem dann nicht, wenn erkennbar ist, daß diese für Zwecke des Lastenausgleichs oder der Wiedergutmachung benötigt werden. Das Standesamt~I in X104 Berlin 4, Rückertstr. 9, besitzt Standesamts-Zweitbücher aus den unter polnischer Verwaltung stehenden Ostgebieten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 323 Personenkult A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Persönliches EigentumDDR A-Z 1965
Arbeitsmoral, Sozialistische (1965)
Siehe auch: Arbeitsmoral: 1953 1954 1956 Arbeitsmoral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die SED fordert eine „neue Einstellung zur Arbeit“, die sich angeblich von der unter dem Kapitalismus herrschenden dadurch unterscheidet, daß jeder freiwillig seine Arbeit so gut, in so großer Menge und so pünktlich wie möglich leiste, weil dies im eigenen Interesse liege (Arbeitsdisziplin). Das 7. der 10 Gebote der sozialistischen ➝Moral lautet: „Du sollst stets nach Verbesserung deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen.“ Das 4. Gebot lautet: „Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen.“ Die SA. soll das Kernstück des sozialistischen Lebens sein, das die Menschen mit sozialistischem Bewußtsein führen (Berufsausbildung). Die Einheit von Arbeit, Leben und Lernen auf dieser Grundlage soll durch die Brigaden der sozialistischen Arbeit verwirklicht werden. Literaturangaben Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 31 Arbeitsmethoden, Neue A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsnormenDDR A-Z 1965
GHG (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Großhandelsgesellschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 164 Gewinn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GIDDR A-Z 1965
Nationalsozialisten, Ehemalige (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 Die SED behauptet immer wieder wahrheitswidrig, entscheidende Stellungen der BRD seien von unbelehrbaren EN. besetzt. Damit sucht sie Haß gegen die BRD hervorzurufen. Zugleich will die SED die Tatsache verhüllen, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen der SBZ stehen: 1. Nicht wenige höhere Funktionäre der Satellitenparteien. (So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD und Vors. des Rechtsausschusses der Volkskammer; Wolfgang Heyl, stellv. Generalsekretär der CDU; Heinrich Homann, nicht nur stellv. Vors. des Staatsrates, sondern auch stellv. Vors. der NDPD; ferner 3 Bez.-Verbandsvors. der CDU, 1 der DBD, 6 der NDPD. — 2. viele Redak[S. 304]teure, darunter 3 Chefredakteure (Aust bei der „Deutschen Außenpolitik“; Gerhard Fischer beim „Morgen“ der LDPD; Dr. Max Hummeltenberg (CDU) beim „Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“). — 3. Hohe Staatsfunktionäre: so Kurt ➝Blecha (SED), Leiter des Presseamtes beim Min.-Präs.; Gesandter Gerhard Kegel (SED); Prof. Dr. Ernst-Joachim Gießmann (SED), Staatssekr. f. d. Hoch- u. Fachschulwesen; Oberst Hans Gossens (SED), Stellv. des Leiters der Polithauptverwaltung der NVA, Hans ➝Bentzien (SED), Minister für Kultur, Konteradmiral Heinz ➝Neukirchen (SED), Chef des Stabes der Volksmarine der NVA. 4. nicht weniger als 43 Professoren an Universitäten, Hochschulen u.ä. (u.a. Herbert ➝Kröger, Gerhard Reintanz [CDU] und Peter-Adolf ➝Thießen, Altnazi). — Zudem wären noch zu nennen: Dr. Egbert von ➝Frankenberg und Proschlitz (NDPD), Luftwaffenfachpublizist, Altnazi; Dr. Günter Kertzscher (SED), stellv. Chefredakteur des „Neuen Deutschlands“; Dr. Walter Künzel, Chefredakteur des Akademie-Verlages; Georg ➝Ewald (SED), Präs. des Deutschen Turn- und Sportbundes; Prof. Dr. Horst Peschel, Präs. der Kammer der ➝Technik; Luitpold Steidle (CDU), Oberbürgermeister von Weimar. Die SED gibt vor, daß diese ehemaligen Mitgl. der NSDAP „den Weg zur Demokratie fanden und heute aktiv für Frieden und Sozialismus ein treten“ („Neues Deutschland“, 18. 6. 1959). Doch besagen derartige Erklärungen wenig, da Demokratie, Frieden und Sozialismus für die SED ebenso wie für Hitler nur als Maskierung ihrer Machtpolitik dienen. Literaturangaben *: Ehemalige Nationalsozialisten in Pankows Diensten. 4., erg. Aufl. (hrsg. v. Unters.-Ausschuß Freiheitl. Juristen). Berlin 1963. 116 S. m. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 303–304 Nationalrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Naturgemäße ViehhaltungDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Landwirtschaftsbank (1963)
Siehe auch: Landwirtschaftsbank: 1975 1979 Landwirtschaftsbank der DDR (LB): 1969 Landwirtschaftsbank (LB): 1965 1966 [S. 277]Im Zuge der Ablösung des Min. f. Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft durch den Landwirtschaftsrat gem. Erlaß des Staatsrates vom 11. 2. 1963 (GBl. I Nr. 1/1963) wurde die Deutsche Bauernbank in L. umbenannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 277 Landwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandwirtschaftsratDDR A-Z 1963
Rechtsauskunftsstelle (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Gerichtsverfassung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 386 Rechtsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsgutachtenDDR A-Z 1963
Bauämter (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Im Zuge der Reorganisation der Wirtschaft 1958 eingerichtete Lenkungs- und Kontrollstellen für die Bauwirtschaft bei den Räten der Bezirke und Kreise. Die B. üben die Funktionen von Baupolizeibehörden aus, sind jedoch gleichzeitig als ausführende Organe der Staatlichen Bauaufsicht zuständig für die Plandurchführung entsprechend den geplanten Bauaufgaben. Den A. unterstehen sämtliche „volkseigenen“ Baubetriebe; sie kontrollieren auch die noch bestehenden Privatbetriebe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 59 Basis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bauakademie, DeutscheDDR A-Z 1963
Arbeiter-und-Bauern-Macht (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Selbstdeutung bolschewistischer Staaten, bes. üblich für die „DDR“, wonach in diesen die durch die bolschewistische Partei repräsentierte Arbeiterschaft im „Bündnis“ (Bündnispolitik) mit der „neuen Klasse der Genossenschaftsbauern“ (bis 1960: „mit den werktätigen Bauern“), „der werktätigen Intelligenz“ „und anderen Schichten“ — wie neuerdings zusätzlich betont wird — die Macht ausübe. Der Begriff ist völlig unmarxistisch, da die proletarische Revolution nach Marx nur auf die Arbeiterschaft, nicht aber auch auf die Bauern bezogen war. Die besondere Lage des industriell unterentwickelten zaristischen Rußland sowie die Spekulation auf das Übergreifen der Revolution auf das hochindustrialisierte Mitteleuropa veranlaßten Lenin, seine Revolution zugleich auch auf die Masse der armen Bauern als Mitträger auszudehnen. Dabei wird aber die eindeutige Führungsrolle der „Arbeiterpartei“ festgelegt. Doch ist diese bemüht, auch unter den Bauern (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften) Mitglieder zu gewinnen. Die Tatsache, daß die SBZ und einige andere der nach 1944 errichteten Volksdemokratien wie die CSSR ausgesprochene Industrieländer sind und die Bauern mithin als sozialer Faktor längst nicht die Rolle wie in Rußland spielen, hat zu keiner Modifizierung der Theorie geführt, wohingegen das 1. Programm der KPdSU (1961) für die im „Übergang zum Kommunismus“ befindliche Sowjetunion [S. 31]den Begriff der „Volksmacht“ prägt. In der SBZ ist der Begriff zur Kennzeichnung der Staatsstruktur seit 1952 — Beginn der Agrarkollektivierung und des Aufbaus des Sozialismus — eingeführt worden. Er besagt nicht das mindeste über die wirklichen Machtverhältnisse. Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 30–31 Arbeiter- und Bauernkind A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterveteranenDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Becher, Johannes R. (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 * 22. 5. 1891, gest. 11. 10. 1958. Sohn eines Oberl.-Ger.-Präsidenten in München. Gymnasium, Studium der Medizin und Philosophie in Jena und Berlin. Begann als expressionistischer Dichter. Im 1. Weltkrieg Pazifist. 1917 USPD, 1918 Spartakusbund, Vors. des „Bundes revolutionärer Schriftsteller“ in Jena, seit 1923 KPD. 1927 erstmalig in der SU, 1929 Mitgl. der Redaktion des KPD-Zentralorgans „Die Rote Fahne“. 1933 emigriert, ab 1935 in der SU, wo er die „Internationale Literatur — Deutsche Blätter“ herausgab. Ab 1943 Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland. 1945 Rückkehr nach Deutschland. Vom 8. 8. 1945 bis 9. 2. 1958 Präsident des Kulturbundes, März 1950 Vizepräsident, Dezember 1952 bis April 1956 Präsident der Deutschen Akademie der Künste in Ost-Berlin. Vom 7. 1. 1954 bis zu seinem Tode Minister für Kultur. [S. 58]April 1946 bis Sept. 1947 Mitgl. des SED-Parteivorstandes, seit 24. 7. 1949 Mitgl. des ZK der SED. Seit 7. 10. 1949 Abgeordn. der Volkskammer. 1952 Stalin-„Friedenspreis“. Dr. h. c. Textdichter der von Hanns ➝Eisler komponierten Nationalhymne der „DDR“ sowie zahlreicher weiterer kommun. Parteidichtungen. Veröffentlichungen: „Abschied“, Drama „Winterschlacht“, Tagebuch „Auf andere Art so große Hoffnung“. „Poetische Konfession“ u. a. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 57–58 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/becher-johannes-robert verwiesen. Beamtenversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bechler, BernhardDDR A-Z 1962
Behrens, Fritz (1962)
Siehe auch: Behrens, Friedrich: 1966 Behrens, Fritz: 1960 1963 1965 * 20. 9. 1909 in Rostock. Volksschule. Maschinenbaulehre. 1924 SAJ. Studium der Volkswirtschaft an der Univ. Leipzig, Leiter der Sozial. Studentenschaft. 1935 Dr. rer. pol. Bis 1939 im Statistischen Reichsamt. Kriegsdienstverpflichtet. 1945 Stadtrat f. Volksbildung in Zwickau. 1946 SED, Lehrstuhl f. Pol. Ökonomie an der Univ. Leipzig, 1954 Dekan d. wirtschaftswiss. Fakultät. Mitgl. des wiss. Beirats im Ministerium f. Volksbildg. Mitarb., 1956 stellv. Vors. d. Staatl. Plankommission, Leiter des Stat. Zentralamtes, 1957 abgelöst. 1956 Lehrstuhl f. Statistik an der Humboldt-Univ. in Ost-Berlin. B. setzte sich unter dem Eindruck der Ereignisse in Polen und Ungarn 1956 f. den Abbau der Zentralverwaltung i. d. SBZ und weitgehende Selbstverwaltg. der Wirtschaft durch die Arbeiterschaft ein und wurde von der SED-Führung scharf als „Revisionist“ (Revisionismus) angegriffen. Seine Ansichten wurden als „politisch u. theoretisch falsch“ verurteilt. Im Mai 1960 legte B. im SED-Funktionärsorgan „Neuer Weg“ Selbstkritik ab. (Arne ➝Benary) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 59 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/behrens-friedrich-fritz verwiesen. Behrend, Heinz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Benary, ArneDDR A-Z 1962
Wolgast (1962)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 Vorpommersche Kreisstadt im Bezirk Rostock, an der Peene mit 14.390 Einwohnern (1960). Hafen, Werft, Brücke nach der Insel Usedom. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 496 Wolf, Hanna A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wollweber, ErnstDDR A-Z 1962
Progress-Film (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Sovexportfilm. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 342 Produktivkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Progress-Film-VertriebDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Beamte (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der SBZ gibt es B. im herkömmlichen beamtenrechtlichen Sinne seit 1945 nicht mehr. Das Deutsche B.-Gesetz vom 26. 1. 1937 ist durch SMAD-Befehl Nr. 66 vom 17. 9. 1945 aufgehoben worden. Die im öffentlichen Dienst stehenden „Mitarbeiter des Staatsapparates“ sind durch Wahl, Berufung oder Arbeitsvertrag eingesetzte Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst. Soweit sie mit eigener Verantwortlichkeit und Entscheidungsbefugnis staatliche Aufgaben erfüllen, werden sie als Staatsfunktionäre bezeichnet (Funktionäre). Auf diese Staatsfunktionäre sind die Bestimmungen des Strafgesetz[S. 56]buchs über Straftaten von B. anzuwenden. (Staatsapparat) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 55–56 BDVP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BeamtenversorgungDDR A-Z 1960
Parteihochschule (1960)
Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Aufgabe der „P. Karl Marx beim ZK der SED“ in Ost-Berlin (früher Kleinmachnow): „Parteiarbeiter des neuen, des bolschewistischen Typs“ heranzubilden (W. ➝Pieck zur Eröffnung des 1. Einjahrlehrgangs, „Neues Deutschland“ vom 26. 10. 1950). Gegründet 1946. Dauer der Lehrgänge zuerst 6 Monate. Seit 1950 gibt es Ein- und Zweijahrlehrgänge für Spitzenfunktionäre bzw. für Elitenachwuchs sowie Sonderlehrgänge für Dozenten, Pädagogen, Journalisten usw., seit 1953 in Angleichung an die P. in Moskau Dreijahrlehrgänge. Stärke der Lehrgänge: je 200 Schüler. Die Teilnehmer werden durch die Landes- bzw. jetzt Bezirksleitungen ausgewählt und theoretisch und perso[S. 303]nell durch Sonderkommissionen des ZK und der P. überprüft. Die Zulassung jedes Funktionärs ist vom Beschluß des Sekretariats des ZK abhängig, das auch die letzte Entscheidung über den Einsatz der Hochschüler hat. Wichtigste Gesichtspunkte der Auswahl sind: proletarische Herkunft, Anerkennung der „führenden Rolle der SU und der KPdSU“, Bewährung in der praktischen Parteiarbeit, Besuch einer Kreis- und Landes- bzw. Bezirksparteischule mit gutem Erfolg. Direktor der P. war bis 1950 Rudolf Lindau, dann Hanna ➝Wolf. Unterrichtsfächer: Geschichte der intern. Arbeiterbewegung, insb. Geschichte der ➝KPdSU, Dialekt. u. Historischer Materialismus, Politökonomie, Geschichte, Parteiaufbau, politische u. Ökonom. Geographie, Staatslehre, Militärwissenschaften, Kunst und Literatur Russisch. Im Herbst 1950 wurde der Fernunterricht der P. eingeführt (Fernstudium). Im April 1953 erhielt die P. das Promotions- und Habilitationsrecht für die akademischen Grade „Dr. phil.“ und „Dr. oec.“. Zur Zeit hat die P. rd. 1.000 Schüler. Verantwortlicher Sekretär des ZK für die P. ist Hager. Bis 1952 besuchten auch Funktionäre der KPD die P. (Schulung) Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 302–303 Parteigruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteijargonDDR A-Z 1960
Fachschulen (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 F. sind nach der offiziellen Definition solche Schulen, die aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden, außerhalb der Berufsschulpflicht liegen, der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen und zur Hochschulreife der betreffenden Fachrichtungen führen. Ihre Aufgabe ist es, mittlere „Kader“ für alle Zweige der Volkswirtschaft und des kulturellen Lebens auszubilden. Die Zulassung zur F. ist abhängig von einer Aufnahmeprüfung. Ingenieurschulen fordern zudem eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Fachrichtung und Ausbildungsziel ein bis vier Jahre. Die Ausbildung erfolgt zunächst in den Grundlagenfächern, dann in den Spezialfächern. In das Studium ist eine bestimmte Zeit praktischer Tätigkeit eingebaut. Der Unterricht wird im Direkt-, Fern- und Abendstudium durchgeführt. Es gibt neben zahlreichen Ingenieurschulen für alle Zweige der Industrie Fachschulen für folgende Bereiche: Landwirtschaft, Verkehrswesen, Handel und Versorgung, Finanzen, Gesundheitswesen, Kunst, Erziehung usw. Zahl der Studierenden (1958): Direktstudium: 62.498, Fernstudium: 20.575 und Abendstudium: 27.000. 5.723 hauptamtliche Lehrkräfte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 113 Fachhochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FallschirmsportDDR A-Z 1960
Pädagogischer Rat (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachfolger der früheren Lehrerkonferenz. Der PR. fungiert laut Statut vom 6. 10. 1954 und nach der „Schulordnung“ vom 12. 11. 1959 als beratendes Organ der Schulleiter von Grund- und Oberschulen. Er „berät“ den Arbeitsplan der Schule, nimmt die Berichte über die Erfüllung der Lehrpläne und über die Disziplin der Schüler entgegen und erhält damit auch die Funktion eines Forums der Kontrolle (Kritik und Selbstkritik). Mitglieder des PR. sind die an der Schule tätigen Lehrer und Erzieher sowie der Vorsitzende des Elternbeirats. Der Direktor hat zudem weitere Mitglieder aus den Reihen der „Betreuer“ der Schüler während des Unterrichtstags in der sozialistischen Produktion zu berufen. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 301 Pädagogische Institute A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pädagogisches KabinettDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Pestalozzi-Medaille für treue Dienste (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die PM. wird an Lehrer und andere im Schulwesen tätige Personen nach 10, 25 und 40 Dienstjahren als Anerkennung treuer und gewissenhafter Pflichterfüllung in drei Klassen (Gold, Silber, Bronze) verliehen. Die PM. kann auch verliehen werden „für kämpferisches Eintreten für die Gestaltung eines humanistischen fortschrittlichen Bildungs- und Erziehungswesens“. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 270 Perwuchin, Michail Georgiewitsch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PflichtversicherungDDR A-Z 1959
Boykott-, Kriegs- und Mordhetze (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.“ Obwohl dieser Verfassungsartikel keinen Strafrahmen enthält, ist er vom Obersten Gericht zum unmittelbar anwendbaren Strafgesetz erklärt worden: „Die Verfassung der Deutschen Demokra[S. 67]tischen Republik bringt … zum Ausdruck, daß alle ihre Bestimmungen geltendes Recht sind. Es würde deshalb im Widerspruch zu diesem entscheidenden Grundsatz unserer Verfassung stehen, wenn gerade dem Artikel 6 als einem der wichtigsten Schutzgesetze unserer Ordnung unmittelbare Wirkung versagt würde. Die in ihm selbst nicht enthaltenen Strafbestimmungen sind daher dem allgemeinen Strafgesetzbuch zu entnehmen. Dieses droht für Verbrechen als Strafe an: Todesstrafe, lebenslängliche Zuchthausstrafe und zeitliche Zuchthausstrafe. Alle diese Strafen finden für Verstöße gegen den Artikel 6 der Verfassung je nach der Schwere der Tat Anwendung.“ (Urteil des Obersten Gerichts gegen leitende Persönlichkeiten der Sekte Jehovas Zeugen vom 4. 10. 1950 — „Neue Justiz“ 1950, S. 452 ff.) Mit dieser Begründung wurden aus Art. 6 ständig schwerste Strafen bis zur Todesstrafe verhängt. Die Grenze zwischen Vorbereitungshandlung, Versuch und Vollendung wurde hier immer mehr aufgehoben; Unterlassungen wurden dem aktiven Handeln gleichgesetzt. Diese Rechtsprechung entsprach dem Grundsatz des Obersten Gerichts, „daß die Richter einerseits an die geltenden Gesetze gebunden sind, andererseits aber diese im Sinne unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung anzuwenden haben“ („Neue Justiz“ 1951, S 154). Nach dieser Gesetzesauslegung stellte z. B. das Verbringen einiger Exemplare einer Westberliner Zeitung in die SBZ „Kriegs- und Mordhetze“ dar, weil diese Tageszeitung „in jeder ihrer Ausgaben zum Kriege und zum Mord an demokratischen Politikern hetzt“ (Urteil des Landgerichts Potsdam gegen den 17jährigen Graef: 2 Jahre Zuchthaus) Auf Grund des Art. 6 der Verfassung wurden auch die als Spionage bezeichneten Handlungen bestraft. Nach der 3. Parteikonferenz der SED (24.-30. 3. 1956) kündigten Benjamin und Melsheimer den Erlaß eines neuen Gesetzes an, das die „weite Fassung des Art. 6“ auflösen und in einzelne Tatbestände konkretisieren sollte („Neue Justiz“ 1956, S. 291). Dieser gesetzgeberische Schritt wurde von der Volkskammer am 11. 12. 1957 mit Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes vollzogen, das nunmehr die geltenden Tatbestände für die Staatsverbrechen formuliert. Trotz Schaffung dieser neuen Tatbestände soll aber Art. 6 der Verfassung seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz nicht etwa verloren haben („Neue Justiz“ 1958, S. 80 u. S. 83). Der Art. 6 bleibt also als allumfassende Generalklausel hinter den neu geschaffenen Tatbeständen bestehen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 66–67 Bourgeoisie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BPKKDDR A-Z 1959
Friedensgefährdung (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Straftatbestand, der aus der Direktive 38 des Alliierten Kontrollrats vom 12. 10. 1946 entnommen wurde. Art. III A III lautet: „Aktivist ist auch, wer nach dem 8. 5. 1945 durch Propaganda für den Nationalsozialismus oder Militarismus oder durch Erfindung oder Verbreitung tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes oder den Frieden der Welt gefährdet hat oder möglicherweise noch gefährdet.“ Diese Bestimmung des Kontrollrats wurde in der Rechtsanwendung der sowjetzonalen politischen Strafgerichte ihres Sinnes, neofaschistische und neomilitaristische Umtriebe zu verhindern, völlig entkleidet und diente zur rücksichtslosen Verfolgung tatsächlicher oder angeblicher Gegner des politischen Systems. Zahllose außerordentlich harte Urteile wegen Plakatklebens, Verbreitung von Druckschriften und Zeitungen und politischen Äußerungen beweisen dies. Alle diese Urteile sind auf Art. III AMI der Direktive 38 gestützt. Das Anmalen des Wortes „Freiheit“ „ist ein Gerücht, das in höchstem Maße den Frieden des deutschen Volkes gefährdet“. (Urteil des Landgerichts Potsdam gegen den Jugendlichen Lewner: 5 Jahre Gefängnis): Durch den am 19. 9. 1955 bekanntgegebenen Beschluß des sowjetischen Ministerrates, wonach alle Gesetze, Direktiven und Befehle des Kontrollrats im Gebiet der SBZ ihre Gültigkeit verlieren, ist auch die Direktive 38 aufgehoben worden. Verurteilungen wegen F. sind demnach nach Art. III A III dieser Direktive nicht mehr möglich. Die Lücke wurde bis zum 1. 2. 1958 dadurch geschlossen, daß auf einen als strafwürdig empfundenen Sachverhalt einfach der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) angewendet wurde. Jetzt kann einer der Tatbestände des Strafrechtsergänzungsgesetzes oder in Ausnahmefällen Art. 6 oder das Friedensschutzgesetz herangezogen werden. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 117 Frieden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedensgrenzeDDR A-Z 1959
Steinbach, Lotte (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 (VEB Textilwerk „Einheit“, Glauchau) Initiatorin einer Aktivistenbewegung, die die Einsparung von Roh- und Hilfsstoffen, die bessere Ausnutzung von Maschinen und die schonende Behandlung des Werkzeugs zum Gegenstand hat. Sie hatte sich zur Senkung der Selbstkosten um 6 DM Ost pro 1.000 m Stoff und zur zusätzlichen Produktion von 15 m über den Plan hinaus verpflichtet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 349 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Steidle, Luitpold A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SterbegeldDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Währungspolitik (1958)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Reparationsentnahmen der SU, Zwangsexporte, Materialmangel und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den Geldumlauf so niedrig wie möglich halten. Hierher gehören die verschiedenen Verordnungen zur Regelung des Zahlungsmittelumlaufes, die Anordnungen zur bargeldlosen Zahlung und Erhöhung der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes, die intensive Werbung der Sparkassen zur Spartätigkeit, die Einrichtung neuer Sparmöglichkeiten und Gewährung von Vergünstigungen für Sparer, die Zentralisierung der Kassenbestände öffentlicher Kassen bei der Deutschen ➝Notenbank, die allgemeine Kreditpolitik mit dem Ziel möglichst geringer Kreditvolumen und — nicht zuletzt — die hohe Besteuerung des Verbrauchs. Laut Beschluß der SBZ-Regierung vom 29. 10. 1953 wurde die Ostmark auf „Goldbasis“ gestellt und der Goldgehalt auf 0,399902 a je DM Ost festgesetzt. Das Verhältnis der Ostmark zum US-Dollar wurde auf 2,22 DM Ost, zum Rubel auf 1,80 Rubel für eine DM Ost festgelegt. Die Deutsche Notenbank wurde ermächtigt, auf Grund dieser „Goldbasis“ die Wechselkurse für andere ausländische Währungen festzulegen. Die Umstellung verändert den bis dahin gültigen Rubelkurs von 0,833 DM Ost auf 0, 555 DM Ost. Die offiziell angeordneten Devisen-Umrechnungssätze stehen in krassem Gegensatz zur tatsächlichen Bewertung der Ostmark außerhalb des Sowjetblocks. (Steuerwesen, Geldumtausch 1957) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 341 Wählerversammlung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WährungsreformDDR A-Z 1958
Störsender (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rundfunk. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 300 Stipendien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stoph, WillyDDR A-Z 1958
Nachwuchsplan (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 Eine der Maßnahmen zur Berufslenkung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 218 Nachtsanatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Namensgebung, Fest derDDR A-Z 1958
Seepolizei (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bis 1955 Tarnbezeichnung der Seestreitkräfte der Kasernierten Volkspolizei. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 277 Seefrachten, Deutsches Kontor für (Deutfracht) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sefrin, MaxDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Grenzpolizei (1956)
Siehe auch: Grenzpolizei: 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Operative Truppe des MfS zur Bewachung und Sicherung der Zonengrenzen. Im Juli 1948 auf Befehl der SMAD aufgestellt. Am 1. 12. 1955 wurde der GP die alleinige „Sicherung der Grenzen“ offiziell von der sowj. Besatzungsmacht übergeben. Gliedert sich in GP-Bereitschaften, GP-Kommandanturen. GP-Kommandos, Kontrollpassierpunkte (KPP) — wie z. B. Marienborn — und Kontrollpunkte (KP). Stärke: rund 34.000 Mann. Operative Abschnitte: Grenze Nord (Ostseeküste), „Staatsgrenze“ (Oder-Neiße-Linie), Demarkationslinie und Ring um Berlin. Chef: Generalmajor Stock. Spitzenbehörde: HVDGP im MfS, Sitz in Pätz bei Königswusterhausen. Die GP wurde am 15. 5. 1952 dem damaligen MfS. unterstellt und nach dem 17. 6. 1953 der HVDVP angegliedert. Erneute Unterstellung unter den SSD im Mai 1955. — Seit Okt. 1952 trägt die GP die olivgrüne Felduniform der KVP mit grünen Kragenspiegeln und führt militärische Dienstgrade. Ausbildung: politisch, im Sinne der SED, Grenzfachausbildung und militärische Ausbildung. GP-SEE: sichert als Verband der GP die Ostseeküste, untersteht der HVDGP; verfügt über Küstenwachschiffe und Schnellboote. Nicht zu verwechseln mit der VP-SEE oder der Wasserschutzpolizei. (Kasernierte Volkspolizei) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 100 Greiz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrenzpolizeihelferDDR A-Z 1956
Beschlagnahme (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 B. werden durch viele Dienststellen vorgenommen. Volkspolizei, SSD, Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW) und andere Staatsorgane beschlagnahmen im Zuge von Strafverfahren und durch einfache Verwaltungsmaßmahmen oft, ohne daß gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Obwohl § 140 der sowjetzonalen StPO vorschreibt, daß jede B. der richterlichen Bestätigung bedarf, erfolgt diese in der Mehrzahl der Fälle nicht, vor allem dann nicht, wenn die B. vom AZKW vorgenommen worden ist. Das AZKW darf vielmehr Gegenstände beschlagnahmen und sogar durch einfachen Bescheid einziehen. Gegen diesen Bescheid steht der Rechtsweg nicht offen, es gibt lediglich die Beschwerdemöglichkeit an das Ministerium für ➝Außenhandel und Innerdeutschen Handel (§§ 21, 23 der 4. DB. vom 25. 8. 1954 zum Gesetz zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels; GBl. S. 757). Schon seit längerer Zeit wurde das zurückgelassene Eigentum von Personen, die nach West-Berlin oder in die Bundesrepublik geflüchtet waren, erfaßt und sichergestellt. Die „VO. zur Sicherung von Vermögenswerten“ vom 17. 7. 1952 (GBl. S. 615) ordnete im § 1 an: „Das Vermögen von Personen, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, oder hierzu Vorbereitungen treffen, ist zu beschlagnahmen.“ In hierzu ergangenen Geheimanweisungen des Innenministeriums wurde bestimmt, daß diese Verordnung rückwirkend bis 1945 anzuwenden und daß unter B. die „Überführung in Volkseigentum“ zu verstehen war. Praktisch handelte es sich also um eine Enteignung (Eigentum). Jede Verfügung, die vor der sog. Republikflucht seitens des Berechtigten getroffen worden war, galt als nichtig. Die im Zuge des Neuen Kurses erfolgte Aufhebung der „VO. zur Sicherung von Vermögenswerten“ bedeutet praktisch nur gewisse Einschränkungen ihrer Bestimmungen. Das Vermögen von Flüchtlingen, die vor dem 10. 6. 1953 die SBZ verließen, wird — sofern der Tatbestand der Flucht oder das Vorhandensein derartiger Vermögenswerte erst jetzt bekannt wird — weiterhin nach der genannten VO. vom 17. 7. 1952 beschlagnahmt. Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. Bonn 1955. 240 S. m. 57 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 43 Besatzungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BestarbeiterDDR A-Z 1956
Sequesterbefehl (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Befehl Nr. 124 der SMAD vom 20. 10. 1945, wonach in der SBZ zahlreiche gewerbliche Unternehmen beschlagnahmt wurden. Unter der Bezeichnung „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien“ ordnete der Befehl an, „das Eigentum, das sich auf dem von den Truppen der Roten Armee besetzten Territorium Deutschlands befindet und Personen gehört, die von dem sowjetischen Militärkommando durch besondere Listen oder auf andere Weise bezeichnet werden, als beschlagnahmt zu erklären“. Unter den „Personen“ waren nach sowjetischer Formulierung „Naziaktivisten und Rüstungsfabrikanten“ zu verstehen. Dieser Befehl gab den Vorwand für die Beschlagnahme wichtiger Industriebetriebe. Ein Teil davon wurde nach dem Befehl 167 vom 5. 6. 1946 in das „Eigentum der UdSSR auf Grund der Reparationsansprüche der UdSSR“ übergeführt (SAG-Betriebe). Der größte Teil jedoch wurde durch den Befehl 64 vom 17. 4. 1948 in „Volkseigentum“ übernommen. (VEB) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 232 Semjonow, Wladimir Semjonowitsch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SfSDDR A-Z 1956
Russifizierung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 In der SBZ die systematische, von der Besatzungsmacht und der SED betriebene Förderung des Vordringens russischer Kulturgüter, am eindrucksvollsten dokumentiert in den Lehrplänen und -büchern aller Schulgattungen (Schulen, Erziehungswesen), aber auch im Kunst- und Musikleben, auf dem Büchermarkt (Übersetzungen; Verlagswesen), in der Architektur, ja selbst in der Technik überall nachweisbar. R. darf nicht mit Sowjetisierung verwechselt werden, geht aber mit dieser Hand in Hand, indem nur solche russischen Kulturleistungen herausgestellt werden, die als „fortschrittlich“ im bolschewistischen Sinne gelten oder entsprechend zurechtgemacht sind. Da das derart verbreitete Bild vom Russentum mit der geschichtlichen Wahrheit nicht übereinstimmt, kann auch nur mit Einschränkung von echter R. gesprochen werden. Wichtige Instrumente der R. sind die Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft und die Gesellschaft zur ➝Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 221 Rundfunk-Komitee, Staatliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SaalfeldDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Kraftwagenerzeugung (1954)
Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1956 1958 1959 Durch Demontagen ist der Anteil der SBZ an der deutschen Kraftwagenproduktion wesentlich abgesunken. Wieder in Gang gesetzte Werke sind infolge ihrer schlechten technischen Ausstattung und als Folge des chronischen Materialmangels nicht wieder auf ihren früheren Leistungsstand gekommen. Die Produktion entwickelte sich im Vergleich zur Fertigung in der Bundesrepublik wie folgt: Literaturangaben *: Der Fahrzeugbau in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (Mat.) 1952. 36 S. m. 8 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 86 Kraftstoff- und Mineralölzentrale, Deutsche (DKMZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KrankengeldDDR A-Z 1954
VEG (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für „Volkseigenes“ Gut, Einzelbetrieb einer VVG. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 174 VEB-Plan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Veranstaltungsdienst, Deutscher (DVD)DDR A-Z 1954
Kontrollziffer (1954)
Siehe auch: Kontrollziffer: 1953 1956 1958 1959 Kontrollziffern: 1960 1962 1963 1965 Wert- oder Mengenbegriff in der Wirtschaftsplanung der SU, der Ostblockstaaten und der SBZ. Wert-K. für Planung, Investitionen, Kredite, Produktion, Handel, Planergebnisse usw. werden in fiktiven Bruttoproduktionswerten ausgedrückt. Erfüllung der K. in den verschiedenen Sektoren der Wirtschaft bedeutet Planerfüllung. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 85 Kontrollrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konzert- und Gastspieldirektion, DeutscheDDR A-Z 1954
Abschreibungen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der „volkseigenen“ Wirtschaft der SBZ werden die A. für Anlagegegenstände im allgemeinen wie üblich vorgenommen. Im Gegensatz zu den Verhältnissen in der Privatwirtschaft verbleiben die A. jedoch nicht den Unternehmern, sondern müssen an die Deutsche ➝Investitionsbank abgeführt werden, die die Mittel nach dem volkswirtschaftlichen Gesamtplan für Investitionen und Generalreparaturen verwendet. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 7 Ablieferungssoll A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AbweichungenDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Institut für Deutsche Sprache und Literatur (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Trat im April 1952 an die Stelle der bisherigen „Deutschen Kommission“ der Akademie der Wissenschaften; bereitet neben rein wissenschaftlichen Aufgaben, wie der Herausgabe des großen Grimmschen Wörterbuches, in ihrer Abteilung „Sprache der Gegenwart“ ein der sowjetzonalen Terminologie entsprechendes „Wörterbuch der deutschen Sprache der Gegenwart“ und ein „Marx-Engels-Wörterbuch“ vor. Leiter: Prof. Dr. Theodor Frings. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 64 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InstrukteurDDR A-Z 1953
Tag der Bereitschaft (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Pj. für den Auftakt zu einer größeren Arbeitsperiode in der Landwirtschaft, vor allem zu Beginn der Frühjahrsbestellung. An ihm nehmen die Funktionäre des Dorfes u. a. eine Hof- und Feldbegehung bei allen Bauern vor, wobei auch die MAS und VEG auf ihre „Bereitschaft“ hin kontrolliert werden. Industriearbeiter und werktätige ➝Bauern sollen an diesem Tage ihre Einigkeit in der Bereitschaft für den „Kampf um die Friedenshektarerträge“ dokumentieren. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 138 Stroux, Johannes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TANDDR A-Z 1953
Einheitsschule (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zusammenfassender Begriff für das Schulsystem in der SBZ. Wird neben der offiziellen Bezeichnung „deutsche demokratische Schule“ aus propagandistischen Gründen in Anknüpfung an die seit 1848 wirkende Einheitsschulbewegung gebraucht. Im 1946 von den Ländern der SBZ angenommenen „Gesetz zur Demokratisierung der deut[S. 39]schen Schule“ heißt es (§~3): „Die demokratische E. umfaßt die gesamte Erziehung vom Kindergarten bis zur Hochschule und gliedert sich nach den Aufgaben, die aus den gesellschaftlichen Bedürfnissen erwachsen.“ Die Vorstufe bildet der Kindergarten, der zur Schulreife führt. Die daran anschließende Grundschule ist für alle Kinder obligatorisch und umfaßt acht aufsteigende Klassen. An sie schließt die Oberstufe an. Zu dieser gehören 1. die vierklassige Oberschule mit der Reifeprüfung als Abschluß und 2. die dreijährige Berufsschule, die die „breite Masse der werktätigen Jugend in der Stadt und auf dem Lande umfaßt“. Durch Besuch der Fachschule kann der Berufsschüler ebenfalls die Hochschulreife erlangen. Oberschule und Berufsschule werden getrennt verwaltet, so daß sich keine einheitliche Oberstufe herausgebildet hat. Durch die Schaffung von Betriebsberufsschulen (seit 1949) und eines besonderen Staatssekretariats für die Berufsbildung ist die Sonderstellung der Berufsschule noch verstärkt worden. Auf allen Stufen der E. besteht die Trennung von Schule und Kirche. Religionsunterricht ist Angelegenheit der Religionsgemeinschaften. (Schulen, Erziehungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 38–39 Eherecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EinzelhandelDDR A-Z 1953
Krankenhäuser (1953)
Siehe auch: Krankenhaus: 1965 1966 1969 1975 1979 Krankenhäuser: 1954 [S. 75]Die SBZ verfügt über genügend Krankenhausbetten — mit Ausnahme derer für Tuberkulose —, jedoch nicht über die der Bettenzahl entsprechende Ausrüstung der K. Es gibt z. B. nur wenige K., die einen vollständigen Satz Bettwäsche haben. Das Regime nutzt auch die K. zu Zwecken politischer Propaganda. Bolschewistische Losungen, Schulungsabende, politischer Lesestoff sind die auch hier üblichen Mittel. (Gesundheitswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 75 Krankengeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krankenversicherung, Freiwillige