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DDR A-Z 1985

DDR A-Z 1985

Militarisierung (1985)

Im westlichen Schrifttum, aber auch in Presse, Rundfunk und Fernsehen, wird häufig der Begriff M. benutzt, um aktuelle Situationen und Tendenzen des Herrschafts- und Gesellschaftssystems der DDR zu beschreiben. Zur Begründung wird auf den Ausbau und die umfangreiche Novellierung der Militärgesetzgebung (Militärpolitik), auf die insbesondere seit 1981 nochmalige, kampagneartige Verstärkung der Wehrerziehung in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf die Ausweitung des Personenkreises hingewiesen, der mit konkreten militärischen Pflichten einschließlich vorbereitender und ausgeweiteter (vor-)militärischer Ausbildung betraut wurde (z.B. Wehrpflicht für Frauen im Mobilmachungsfall; Wehrdienst). Soweit M. hier meint, daß die SED-Führung durch Verbesserung militärischer Organisationsformen, ihre Ausdehnung auf zivile Bereiche, durch verstärkte militärpropagandistische Beeinflussung möglichst breiter Bevölkerungsschichten und durch Etablierung militärischer Kommunikations- und Befehlsstränge auf möglichst zahlreichen Ebenen das Militärpotential der DDR erhöhen und ihr Herrschaftssystem innenpolitisch weiter absichern will, wird man tatsächlich von einem Prozeß der M. in der DDR sprechen können. Soweit jedoch unter M. auch verstanden wird, daß politische Grundsatzentscheidungen in der DDR ausschließlich oder überwiegend unter militärischen Gesichtspunkten getroffen werden, daß mithin das Militär eine allgemein dominierende Rolle in staatlichen Entscheidungsprozessen spiele, daß ferner militärische Denkweisen die Problemlösungskapazität des politischen Systems charakterisieren, läßt sich die politisch-gesellschaftliche Wirklichkeit in der DDR nicht mit dem Begriff der M. beschreiben. Daß mit dem Schlagwort der M. die gegenwärtige politische Verfaßtheit der DDR nur unzulänglich gekennzeichnet wird, läßt sich vor allem mit Hinweis auf die unangetastete und nicht in Frage stehende Führungsrolle der SED im Militärapparat belegen. Zwar genießen die Angehörigen der Bewaffneten Kräfte hohe offizielle Wertschätzung und ihre Führungspersonen sind im Entscheidungsprozeß des Politbüros des ZK der SED mit Verteidigungs-, Staatssicherheits- und Innenminister auch zahlreich vertreten; dieser Personenkreis weist zudem eine ausgesprochene Parteivergangenheit auf. Jedoch gibt es weder Anzeichen für eine nachlassende Kontrolle der Partei über den militärischen Apparat noch Anhaltspunkte dafür, daß militärische Kriterien für die Bewältigung von außen- und innenpolitischen Krisensituationen ausschlaggebende Bedeutung erlangen. Die Gefahr eines „sozialistischen Bonapartismus“ droht in der DDR nicht. Von einer M. in der DDR kann ferner auch deswegen nicht ohne Einschränkung gesprochen werden, weil militärische Vorstellungen und Verhaltensweisen bisher von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung nicht über- bzw. angenommen, militärische Denkweisen also nicht verinnerlicht wurden. Vielmehr ist — als Reaktion auf die ständige und in der Regel als überzogen empfundene Wehrpropaganda — eine wachsende Abwehrhaltung in der Bevölkerung, eine zunehmende „Zivilisierung“ zu beobachten. Für das Vorherrschen derartiger Einstellungen sprechen die unverändert große Wehrunwilligkeit der Jugend und die nicht abnehmenden Klagen der Militärführung über Disziplinschwierigkeiten in der Armee, aber auch der in der Militärpublizistik immer wieder behandelte, unbefriedigende Ausbildungsstand vor allem bei Mannschaften und Kommandeuren der paramilitärischen Verbände der DDR (Kampfgruppen). Wenn gegenwärtig die autonome Friedensbewegung der DDR in der ganz großen Mehrzahl von bereits in der DDR geborenen und dort ausgebildeten Jugendlichen getragen wird und gleichzeitig immer mehr Jugendliche den Waffendienst bei der Nationalen Volksarmee (NVA) verweigern, um ihren Wehrdienst als Bausoldat abzuleisten, so zeigt dies u.a. auch die insgesamt geringe Effizienz der M.-Versuche der SED-Führung. Diese mag in einer M. der Gesellschaft ein stabilisierendes Element im Konzept ihrer Herrschaftssicherung sehen. Die Bevölkerung hat diese Politik aber bisher nicht durch freie Zustimmung legitimiert. Vielmehr sucht die Mehrheit im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dem durch die Militär- und Wehrpolitik der SED erzeugten politischen Druck durch passive Verweigerung, resignative Anpassung an bestimmte Erfordernisse (wie Wehrpflicht, Teilnahme an Paraden usw.), aber auch durch hinhaltenden Widerstand (z.B. aus kirchlich orientierten Kreisen gegen die Erziehung zum „Haß“) auszuweichen. Bestenfalls wird man also von — nicht sehr erfolgreichen — Versuchen zur M. der DDR-Gesellschaft, aber nicht von einem bereits militarisierten oder gar militaristischen Gesellschaftssystem in der DDR sprechen können. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 892 Mikroelektronik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärmissionen, Alliierte

DDR A-Z 1985

Strafrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1975 1979 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts aufgenommen worden. Mit seinem Inkrafttreten sind die meisten strafrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen und Verordnungen außer Kraft gesetzt worden. Soweit diese weiter gültig blieben, waren sie den Grundsätzen des StGB anzupassen und vom Justizministerium in einer Zusammenstellung aller geltenden Straftatbestände außerhalb des StGB zu veröffentlichen (zuletzt durch Bekanntmachung vom 9. 3. 1978 — GBl. I, S. 130). Das StGB ist bereits dreimal durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 591), das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) nicht unwesentlich geändert und ergänzt worden. 1979 ist vor allem das politische St. erneut ausgeweitet und bei einigen Strafbestimmungen ver[S. 1333]schärft worden. Außerdem wurden die Vorschriften zur Bekämpfung der Rückfallkriminalität und der Katalog der Maßnahmen zur Wiedereingliederung (Bewährung) ergänzt sowie der Rahmen der Geld- und Haftstrafe erweitert (Strafensystem). II. Grundsätze des Strafrechts Die „Grundsätze des sozialistischen St.“ sind im 1. Kapitel des allgemeinen Teils den eigentlichen strafrechtlichen Bestimmungen des StGB vorangestellt. Darin wird der „Kampf gegen alle Erscheinungen der Kriminalität, besonders gegen die verbrecherischen Anschläge auf den Frieden, auf die Souveränität der DDR“ als „gemeinsame Sache der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger“ bezeichnet (Art 1). Aufgaben des St. sind nach Art. 2 der Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, der Bürger und ihrer Rechte vor kriminellen Handlungen, die Verhütung von Straftaten und die wirksame Erziehung der Gesetzesverletzer zur sozialistischen Staatsdisziplin und zu verantwortungsbewußtem Verhalten (Rechtswesen). III. Straftaten und Verfehlungen Das StGB unterscheidet zwischen Vergehen und Verbrechen. Unterscheidungsmerkmal ist der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit. Dieser ist wiederum an der im Strafgesetz angedrohten oder im Einzelfall ausgesprochenen Strafe abzulesen. Als Vergehen gelten vorsätzlich oder fahrlässig begangene gesellschaftswidrige Straftaten, für die der Täter vor einem Gesellschaftlichen Gericht zur Verantwortung gezogen oder zu einer Strafe ohne Freiheitsentzug oder zur Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren verurteilt wird. Verbrechen sind gesellschaftsgefährliche Handlungen. Dazu zählen nach § 1 Abs. 3 alle Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit, die Menschenrechte und Kriegsverbrechen (Aggressionsverbrechen), sämtliche Staatsverbrechen, vorsätzliche Tötung sowie solche Straftaten, „die eine schwerwiegende Mißachtung der Sozialistischen Gesetzlichkeit darstellen“ und für die deshalb mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht oder im Einzelfall mehr als 2 Jahre verhängt werden. Viele Straftaten, die grundsätzlich wegen der für den Normalfall angedrohten Höchststrafe Vergehen sind, wie z.B. Diebstahl und Betrug, können somit durch die Wertung als schwerer Fall und den Ausspruch einer mehr als 2jährigen Freiheitsstrafe vom Richter zu Verbrechen erklärt werden. Sind die Auswirkungen der Tal und die Schuld des Täters unbedeutend, können Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung sowie Diebstahl oder Betrug zum Nachteil sozialistischen und persönlichen oder privaten Eigentums als Verfehlungen gewertet werden. Bei Eigentumsverfehlungen soll der Schaden den Betrag von 50 Mark nicht wesentlich übersteigen. Diese Verfehlungen gelten nicht als Straftat und werden daher nicht im Strafregister eingetragen. Sie werden durch disziplinarische, insbesondere arbeitsrechtliche Erziehungsmaßnahmen, polizeiliche Strafverfügungen mit Geldbußen bis zu 300 Mark oder durch Maßnahmen der gesellschaftlichen Gerichte geahndet. Bei Eigentumsverfehlungen im sozialistischen Einzelhandel können die Verkaufsstellenleiter von dem Kunden einen Betrag bis zum 3fachen Wert des verursachten Schadens, mindestens 5 Mark, höchstens 150 Mark verlangen, wenn sie zur selbständigen Ahndung derartiger Verfehlungen durch das wirtschaftsleitende Organ dazu ermächtigt sind (1. DVO zum EG des StGB vom 19. 12. 1974, GBl. I, 1975, S. 128). Einige nach dem StGB an sich strafbare Handlungen können auch als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden (Hausfriedensbruch, Gefährdung der Brandsicherung, Beeinträchtigung der Brand- oder Katastrophenbekämpfung). IV. Schuldbegriff Der Schuldbegriff des StGB unterstellt, daß in der sozialistischen Gesellschaft Identität der Interessen der Gesellschaft und des Bürgers besteht. Deshalb sei der einzelne für sein Handeln in jeder Beziehung gesellschaftlich verantwortlich („in der sozialistischen Gesellschaft braucht niemand mehr Verbrecher zu werden“; Kriminalität, I., III.). Wenn der Täter trotz der ihm gegebenen Möglichkeit zum gesellschaftsgemäßen Verhalten durch verantwortungsloses Handeln den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht, so handelt er schuldhaft (§ 5). Auch die Definition des direkten Vorsatzes als bewußter Entscheidung zur Tat (§ 6) setzt die Entscheidungsfreiheit des Täters voraus. Zum Vorsatz gehört die Kenntnis der Tatumstände (§ 13). Unkenntnis des Verbotenen der Handlung schließt dagegen die Strafbarkeit grundsätzlich nicht aus. Fahrlässiges Handeln ist strafbar, wo dies ausdrücklich bestimmt ist. Das StGB kennt 3 Arten der Fahrlässigkeit (§§ 7, 8): bewußte Pflichtverletzung in Form bewußt leichtfertigen Handelns, obwohl die möglichen schädlichen Folgen vorausgesehen werden, bewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehen der voraussehbaren und vermeidbaren schädlichen Folgen, unbewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehen der möglichen Folgen (Handeln aus verantwortungsloser Gleichgültigkeit oder Gewöhnung an pflichtwidriges Verhalten). Dem Täter kommt der schuldhaft herbeigeführte, die Zurechnungsfähigkeit ausschließende oder mildernde Rauschzustand überhaupt nicht zugute (Alkoholmißbrauch). Der Tatbestand der „Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls“ (§ 196) [S. 1334]stellt die Höhe der Strafe auf den eingetretenen Schaden und nicht auf die Schuld des Täters ab, falls sich sein „fahrlässiges Verschulden“ auch auf den Folgeschaden erstreckt (§ 12 StGB). Fragwürdig wird das Schuldprinzip auch bei den als Unternehmensdelikte ausgestalteten Staatsverbrechen. Überhaupt werden durch die Ausweitung vieler, insbesondere politischer Strafbestimmungen, durch unbestimmte Tatbestandsmerkmale, durch den Begriff des Unternehmens — nach § 94 jede auf die Verwirklichung eines Verbrechens gerichtete Tätigkeit — und die ausdrückliche Strafbarkeit der Vorbereitung bei zahlreichen Delikten (Anwerbung für imperialistische Kriegsdienste, Kriegshetze, faschistische Propaganda, Sammeln von Nachrichten, landesverräterischer Treubruch, staatsfeindliche Hetze, Mord, Menschenhandel, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffe auf das Verkehrswesen, ungesetzlicher Grenzübertritt [ Republikflucht ] und schweres Rowdytum) die Grenzen zwischen verbotenem (schuldhaftem) und erlaubtem Handeln unklar. V. Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Es gibt folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe sowie Zusatzstrafen (§ 23) (Strafensystem). Für Jugendliche gelten noch einige Besonderheiten (Jugendstrafrecht). VI. Geltungsbereich der Strafgesetze Der Geltungsbereich der Strafgesetze ist für politische Straftaten stark ausgeweitet worden. Das StGB der DDR ist gemäß § 80 nicht nur auf alle im Gebiet der DDR begangenen Straftaten (Territorialprinzip) und auf alle Bürger der DDR, auch für die im Ausland begangenen Straftaten (Personalprinzip), sondern auch auf Ausländer wegen im Ausland begangener Staatsverbrechen anzuwenden, wie sie in Kap. 1 und 2, Besonderer Teil des StGB aufgeführt werden (s. u. #854#vii. VII.). Die Strafverfolgung verjährt je nach der gesetzlich angedrohten Strafe in 2 bis 25 Jahren. Die Verjährung ruht aber, solange sich der Täter außerhalb der DDR aufhält (§ 83). Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen verjähren überhaupt nicht (§ 84). VII. Straftatbestände Inhalt der ersten beiden Kapitel des Besonderen Teils des StGB sind die politischen Straftatbestände der Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und der Staatsverbrechen. Im Gegensatz zu der z. T. westlichen Reformen entsprechenden Neugestaltung strafrechtlicher Bestimmungen im Allgemeinen Teil und im Bereich des allgemeinen St., insbesondere des Sexualstrafrechts, ist das politische St. ausgebaut worden. Im 1. Kapitel gibt es eine Reihe neuer mit Höchststrafen bedrohter Straftatbestände. Die Verbrechen gegen die DDR (2. Kapitel) sind durch neue Delikte (landesverräterische Nachrichtenübermittlung [§ 99], verfassungsfeindlicher Zusammenschluß [§ 107], Gefährdung der internationalen Beziehungen [§ 109]) ergänzt, die bereits bestehenden Tatbestände z. T. erweitert und die angedrohten Strafen mehrmals, zuletzt durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz verschärft worden. Im 3. Kapitel folgen die Straftaten gegen die Persönlichkeit mit den Delikten gegen Leben und Gesundheit und den Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Das in diesem Abschnitt und z. T. im folgenden Kapitel „Straftaten gegen Jugend und Familie“ enthaltene Sexualstrafrecht ist modernisiert worden. Nicht mehr strafbar sind die Unzucht zwischen erwachsenen Männern, die Sodomie, der Geschlechtsverkehr zwischen Verschwägerten und der Ehebruch. Die Doppelehe ist nur noch mit Verurteilung auf Bewährung bedroht. Den Tatbestand der Kuppelei gibt es zusammengefaßt mit der Zuhälterei nur noch in Form der „Ausnutzung und Förderung der Prostitution“ (§ 123). Dagegen ist der Schutz Jugendlicher vor sexuellem Mißbrauch durch Erwachsene auch für den Bereich der Homosexualität auf Angehörige beiderlei Geschlechts erweitert worden. Dem Schutze Jugendlicher und Kinder dienen auch die Strafbestimmungen der Verleitung zum Alkoholmißbrauch (§ 147) und Verleitung zur asozialen Lebensweise (§ 145). Der Tatbestand der „Verbreitung von Schund- und Schmutzerzeugnissen“ (§ 146) wird ebenso wie die entsprechenden Strafbestimmungen der früher gültigen VO zum Schutz der Jugend vom 15. 9. 1955 in der Praxis vorwiegend gegen die Verbreitung von Zeitschriften, Zeitungen und sonstiger Literatur aus der westlichen Welt, die zum großen Teil willkürlich als Schund- und Schmutzliteratur gewertet werden, eingesetzt. Die Abtreibung durch die Schwangere selbst ist straflos. Die Fremdabtreibung ist nur dann strafbar, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. 3. 1972 (GBl. I, S. 89), das die Unterbrechung der Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach deren Beginn durch ärztlichen Eingriff in einer geburtshilflichen und gynäkologischen Einrichtung gestattet, widerspricht. Die gegen das sozialistische sowie gegen das persönliche und private Eigentum gerichteten Straftaten sind trotz weitgehender Übereinstimmung im Wortlaut gesondert in die Kapitel 5 bzw. 6 aufgenommen [S. 1335]worden, um den grundsätzlichen Unterschied zwischen diesen Eigentumskategorien (Eigentum) hervorzuheben. Unterschlagung ist im Diebstahlsbegriff enthalten, aber kein besonderes Delikt mehr. Betrug und Diebstahl werden besonders definiert, aber in der strafrechtlichen Wertung zusammen als Vergehen oder Verbrechen zum Nachteil sozialistischen Eigentums bzw. persönlichen oder privaten Eigentums abgehandelt. Der Strafrahmen ist für alle Eigentumsarten gleich, d.h. Verfahren vor einem gesellschaftlichen Gericht, Strafe ohne Freiheitsentzug oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, bei verbrecherischem Diebstahl oder Betrug 2 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Das gleiche gilt für vorsätzliche oder verbrecherische Sachbeschädigungen (§§ 164, 184, hier Höchststrafe 8 Jahre). Unterschiede gibt es nur beim Tatbestand der Untreue. Die erst durch das Gesetz vom 19. 12. 1974 geschaffene Strafbestimmung der Untreue zum Nachteil sozialistischen Eigentums (§ 161 a) sieht im schweren Fall wie beim verbrecherischen Diebstahl und Betrug Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren vor. Die Untreue zum Nachteil persönlichen oder privaten Eigentums ist im schweren Fall nur mit Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren bedroht (§ 182 Abs. 2). Zu den Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit (7. Kapitel) gehören Brandstiftung und Verursachung einer Katastrophengefahr, Verursachung einer Umweltgefahr (§§ 191 a u. b, eingefügt durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz), Straftaten gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz, Straftaten gegen die Verkehrssicherheit, Straftaten gegen den Nachrichtenverkehr sowie Waffendelikte. Brandstiftung, besonders in Betrieben, wird bei Unterstellung einer staatsfeindlichen Absicht vielfach als Diversion bestraft. Erheblich beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit und damit Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Sinne des § 200 StGB wird bei einem Blutalkoholwert ab 1¼ Promille angenommen. Hervorzuheben als vor allem in der Praxis bedeutsame Strafbestimmungen des 8. Kapitels „Straftaten gegen die staatliche Ordnung“ sind Widerstand gegen staatliche Maßnahmen (§ 212), ungesetzlicher Grenzübertritt (§ 213; Republikflucht), Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit (§ 214), (Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland), Rowdytum (§ 215) und im Zusammenhang damit Zusammenrottung (§ 217) sowie ungesetzliche Verbindungsaufnahme (§ 219), Öffentliche ➝Herabwürdigung (§ 220) und Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch Asoziales Verhalten (§ 249). Im Abschnitt Straftaten gegen die Rechtspflege gibt es nur noch den Tatbestand der vorsätzlichen falschen Aussage (§ 230), da durch Wegfall des Eides der Meineid gegenstandslos geworden ist. Außerdem gibt es das mit Strafe ohne Freiheitsentzug oder mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedrohte Vergehen der falschen Versicherung zum Zwecke des Beweises (§ 231). Bei beiden Delikten kann von Strafe abgesehen werden, wenn der Täter die falsche Aussage so rechtzeitig berichtigt, daß schädliche Auswirkungen nicht eintreten oder er durch die wahrheitsgemäße Aussage sich oder einen nahen Angehörigen der Strafverfolgung ausgesetzt hätte. Die Nichtanzeige von Straftaten ist nach § 225 strafbar bei den meisten Verbrechen des 1. Kapitels, fast allen Staatsverbrechen, den vorsätzlichen Tötungsdelikten, Brandstiftung, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffen auf das Verkehrswesen, Waffenbesitz oder -vernichtung sowie ungesetzlichem Grenzübertritt im schweren Fall und Fahnenflucht. Wer von dem Vorhaben, der Vorbereitung oder der Ausführung dieser Delikte vor ihrer Beendigung glaubwürdig Kenntnis erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Strafe ohne Freiheitsentzug, im besonders schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bestraft. Die gleiche Strafe droht demjenigen, der Kenntnis von einem Waffenversteck erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt. Die Anzeige ist bei einer Dienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit, notfalls auch bei einem anderen staatlichen Organ zu erstatten. Die Anzeigepflicht besteht auch für Angehörige des Täters; nur bei Ehegatten, Geschwistern und Personen, die mit dem Täter in gerader Linie verwandt oder durch Adoption verbunden sind, kann von Bestrafung abgesehen werden (§ 226). VIII. Wirtschaftsstrafrecht Der das sozialistische Eigentum betreffende „Vertrauensmißbrauch“ (§ 165) ist in den Abschnitt Straftaten gegen die Volkswirtschaft aufgenommen worden. Zum Tatbestand gehört hier ein bedeutender wirtschaftlicher Schaden. Vertrauensmißbrauch wird im Normalfall mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder Geldstrafe, im schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bedroht. Vertrauensmißbrauch sowie Wirtschaftsschädigung (§§ 166, 167) und Schädigung des Tierbestandes (§ 168) liegen nicht vor, wenn der Täter im Rahmen eines gerechtfertigten Wirtschafts- oder Forschungs- und Entwicklungsrisikos gehandelt hat. Diese neue in das Wirtschaftsstrafrecht aufgenommene Bestimmung soll dem Staats- und Parteifunktionär die Furcht vor Strafe im Fall des Mißerfolges wirtschaftlicher Maßnahmen nehmen und demzufolge seine Entscheidungsbereitschaft stärken. Weitere Wirtschaftsstrafbestimmungen sind in anderen gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Wichtig vor allem für den innerdeutschen Reise- und Warenverkehr sind insbesondere die Strafbestimmungen des Zollgesetzes vom 28. 6. 1979 (GBl. I, [S. 1336]S. 147) sowie des Devisengesetzes vom 19. 12. 1973 (GBl. I, S. 574) (Zollwesen). IX. Militärstrafrecht Das letzte (9.) Kapitel enthält das Militärstrafrecht, dessen Bestimmungen an die Stelle des durch das Einführungsgesetz zum StGB außer Kraft gesetzten Militärstrafgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 25) getreten sind. Es gibt folgende Militärstraftaten: Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls, Meuterei, Feigheit vor dem Feind, Verletzung der Dienstvorschriften über den Wach-, Streifen- oder Tagesdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über die Grenzsicherung, Verletzung der Dienstvorschriften über den funktechnischen oder Bereitschaftsdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über den Flugbetrieb, Verletzung der Dienstvorschriften über den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln, Verletzung der Meldepflicht, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte, Wachen, Streifen oder andere Militärpersonen, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung der Dienstaufsichtspflicht durch Vorgesetzte, Beleidigung Vorgesetzter oder Unterstellter, Verletzung des Beschwerderechts, Verrat militärischer Geheimnisse, Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft der Kampftechnik, Verlust der Kampftechnik, unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten, Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung, Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter, Anwendung verbotener Kampfmittel, Verletzung der Rechte der Kriegsgefangenen, Verletzung des Zeichens des Roten Kreuzes, Verletzung der Rechte der Parlamentäre. Beim Handeln auf Befehl ist zu beachten, daß nach § 258 Abs. 3 die Verweigerung oder Nichtausführung eines Befehls, dessen Ausführung gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder gegen Strafgesetze verstoßen würde, nicht strafbar ist. Fahnenflucht, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls und Meuterei, im Verteidigungszustand begangen, sowie Feigheit vor dem Feind, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte pp., Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung und Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter können in besonders schweren Fällen mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder mit Todesstrafe bestraft werden (§ 283 Abs. 2). Auch für eine Reihe anderer Militärstraftaten sind höhere Strafen für den Fall des Verteidigungszustandes vorgesehen. X. Anwendung der Strafgesetze In der sog. Strafpolitik geht man von der Auffassung aus, daß die Kriminalität ein Erbe der früheren Gesellschaft und ein Ausdruck alter Gewohnheiten und rückständiger Denk- und Lebensweise sei, die vom „Klassenfeind“ ständig neu belebt werde. Dabei wird weiterhin zwischen der Mehrzahl der Gesetzesverletzungen, die nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern beruhen, und den eine klassenfeindliche Gesinnung dokumentierenden Verbrechen unterschieden, wie die Definition der Straftaten in § 1 StGB und der neueingeführte Begriff der Verfehlungen sowie die erweiterten Befugnisse der Gesellschaftlichen Gerichte zeigen. Für die richtige Strafpolitik kommt es daher auf den zu treffenden differenzierten Einsatz der staatlichen Zwangsmaßnahmen gegenüber den gesellschaftsgefährlichen Verbrechen und der im StGB angebotenen verschiedenen Maßnahmen zur Erziehung und damit zur Entfaltung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger an, wobei der Schwerpunkt zwischen Zwang und Erziehung jeweils entsprechend den politischen Erfordernissen („Klassenkampfsituationen“) zu verlagern ist (Rechtswesen, V.). Horst Hildebrand Literaturangaben Roggemann, Herwig: Strafgesetzbuch und Strafprozeßordnung der DDR mit Nebengesetzen. 2. Aufl. Berlin (West): Berlin Verl. 1978. Rosenthal, Walter: Das neue politische Strafrecht der DDR. Frankfurt a. M.: Metzner 1968. Schuller, Wolfgang: Geschichte und Struktur des politischen Strafrechts der DDR bis 1968. Ebelsbach: Gremer 1980. Strafrecht der DDR: Kommentar zum StGB. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Strafrecht, allgem. Teil: Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1976. <LI>Strafrecht, bes. Teil: Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1332–1336 Strafensystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafregister

DDR A-Z 1985

Kreisparteiorganisationen der SED (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Entsprechend dem Statut der SED von 1976 (Punkt 49) tragen die K. für die Durchführung der Beschlüsse und Direktiven der zentralen Parteiorgane in ihrem Organisationsbereich die Verantwortung. Sie organisieren u.a. die „ideologische Arbeit, die Propaganda des Marxismus-Leninismus in der Partei und unter den Massen“, sie leiten die „staatlichen Organe“ an, ebenso die Tätigkeit der Massenorganisationen. 1984 gab es 261 K. Dabei ist zwischen territorialen (in Kreisen, Städten, Stadtbezirken) und funktionalen (in Großbetrieben, großen Universitäten, verschiedenen Ministerien usw.) K. zu unterscheiden. 1984 existierten 241 territoriale K., zu denen sowohl die K. in Landkreisen als auch in Städten und Stadtbezirken gerechnet werden. Die Stadtbezirksleitungen haben erst seit 1971 die gleichen Rechte und Pflichten wie die SED-Leitungen in Landkreisen und kreisfreien Städten. Stadtbezirksleitungen gibt es in Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Dresden, Halle und Magdeburg. Trotz ihrer Aufwertung in der Organisationshierarchie bleiben sie aber den jeweiligen Stadtleitungen untergeordnet. Berlin (Ost) nimmt eine Sonderstellung ein, da in den Verwaltungsbezirken immer K. bestanden haben (8 K. in den traditionellen Verwaltungsbezirken und eine neue im 1979 gebildeten Stadtbezirk Marzahn). 20 nach dem Produktionsprinzip gebildete K. bestehen in wichtigen Großbetrieben (z.B. VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“, VEB Kombinat Carl Zeiss Jena, VEB Mansfeld-Kombinat „Wilhelm Pieck“), an deren Spitze Industrie-Kreisleitungen stehen. Ferner gibt es K. an einigen Akademien und Universitäten (Akademie der Wissenschaften der DDR [AdW]; Humboldt-Universität zu Berlin [Ost]; Technische Universität Dresden), bei einigen zentralen Einrichtungen des Staatsapparates (Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten; Ministerium für Staatssicherheit) sowie im Zentralkomitee (ZK) der SED, beim Zentralrat der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und beim Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). In der Zahl der 261 K. sind die Parteiorganisationen in der Nationalen Volksarmee (NVA) (ca. 3.000 Grundorganisationen), die von der politischen Hauptverwaltung der NVA angeleitet werden, nicht enthalten. Die K. werden grundsätzlich von den Bezirksleitungen bzw. der Gebietsleitung Wismut angeleitet. Die Zentralen Parteileitungen (ZPL), die seit längerer Zeit in der NVA und seit ca. 1980 in mindestens 44 Großbetrieben der Industrie und des Bauwesens sowie an 8 Universitäten und Hochschulen gebildet wurden, haben einen Sonderstatus. Sie nehmen zwar Aufgaben von Kreisleitungen wahr, sind aber eigentlich Leitungsorgane von sehr großen und weitverzweigten Grund[S. 754]organisationen der SED; sie werden von der jeweiligen SED-Bezirksleitung angeleitet. Wahl, Struktur und Aufgaben der K. sind im Parteistatut der SED von 1976 in den Punkten 49–55 geregelt. Wahlen zur Delegiertenkonferenz der K. finden zweimal in 5 Jahren auf den Mitgliederversammlungen bzw. Delegiertenkonferenzen der Grundorganisationen statt. Die Zahl der zu wählenden Delegierten wird durch die Wahldirektive des ZK festgelegt (Parteiwahlen der SED). Eine außerordentliche Delegiertenkonferenz wird „durch Beschluß des jeweiligen Parteiorgans oder des Zentralkomitees oder auf Verlangen eines Drittels der Gesamtzahl der Mitglieder der jeweiligen Parteiorganisationen“ einberufen. Ein solcher Fall ist jedoch bisher nicht bekanntgeworden. Die Delegiertenkonferenz nimmt die Rechenschaftsberichte für die vergangene Wahlperiode entgegen und diskutiert auf der Grundlage der Erfahrungen der Delegierten über die bisherige Arbeit der Partei, der Staats- und Wirtschaftsorgane und der Massenorganisationen sowie über die zukünftigen Aufgaben. Der Delegiertenkonferenz obliegt die Wahl der Kreisleitung, der Revisionskommission (Revisionskommissionen der SED) sowie der Delegierten für die Bezirksdelegiertenkonferenz. Der zahlenmäßige Umfang und die soziale Zusammensetzung der Kreisleitungen werden in der Wahldirektive des Zentralkomitees (ZK) der SED in den Grundzügen geregelt. Nach den Parteiwahlen 1981 hatten die Kreisleitungen im Durchschnitt 61 Mitglieder und 14 nicht stimmberechtigte Kandidaten. Der Anteil der Arbeiter (nach erster Ausbildung) an den Leitungen betrug 61,7 v.H., der der Frauen 35,7 v.H. 14,6 v.H. waren jünger als 25 Jahre. 65,4 v.H. hatten eine Hoch- bzw. Fachschule besucht, 86,9 v.H. eine Parteischule (Dokumente der SED, Bd. XVIII, Berlin [Ost] 1982, S. 287). Während als Mitglieder und Kandidaten der Bezirksleitungen nur Mitglieder gewählt werden können, die der SED mindestens 3 Jahre angehören, ist für die Wahl in die Stadt- und Kreisleitungen nur eine 2jährige Parteimitgliedschaft Voraussetzung. Auf der 1. (konstituierenden) Sitzung der Kreisleitung wählt diese die Sekretäre und bildet damit das Sekretariat der Kreisleitung. Sie bestätigt ferner die Leiter der Abteilungen des Apparates des Sekretariats und die Redakteure der örtlichen Presseorgane der Partei. Die in den Parteiwahlen 1981 gewählten Mitglieder der Sekretariate verfügten alle über einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß, 83,4 v.H. absolvierten eine Parteischule; der Frauenanteil lag bei 11,5 v.H. Von den 1. Sekretären waren 66,7 v.H. länger als 15 Jahre Mitglied der Partei (a.a.O.). Die Sekretariate der Kreisleitungen setzen sich in der Regel wie folgt zusammen: 1. Sekretär, 2. Sekretär, Sekretär für Wirtschaft, Sekretär für Landwirtschaft, Sekretär für Agitation und Propaganda, Sekretär für Volksbildung und Kultur. Zu diesen 6 hauptamtlichen Sekretären kommen hinzu: der Vors. der Kreisparteikontrollkommission, der Vors. des Rates des Stadt- oder Landkreises, der Vors. der Kreisplankommission, der Stellv. des Vors. des Rates des Kreises und Produktionsleiter für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, der Vors. des FDGB-Kreisvorstandes, der 1. Sekretär der FDJ-Kreisleitung. Je nach Struktur der K. gibt es Abweichungen in der Zusammensetzung der Kreisleitungen; so wählen z.B. Stadtleitungen oder Industrie-Kreisleitungen keinen Sekretär für Landwirtschaft. Die Universitäts-Kreisleitungen umfassen nur ca. 40 Mitglieder und ca. 15 Kandidaten. Ihre Sekretariate bestehen aus: 1. Sekretär, 2. Sekretär, Sekretär für Wissenschaft, Sekretär für Propaganda (zuständig für die Universitätszeitung und das Parteilehrjahr), Rektor, Vors. der Universitätsgewerkschaftsleitung, 1. FDJ-Sekretär der Kreisleitung der Universität. Die Kreisleitungen sollen gem. Punkt 53 des Statutes von 1976 mindestens einmal in 3 Monaten zusammentreten. Dabei nehmen sie die Berichte des Sekretariates entgegen. Vielfach werden auf Kreisebene Kommissionen und Arbeitsgruppen gebildet, die in der Regel von einem Sekretär, seltener von einem Mitglied der Kreisleitung geleitet werden. Vielfach werden auch einzelne Kreisleitungsmitglieder regelmäßig oder zu bestimmten Aufgaben aufgrund ihrer politischen und fachlichen Qualifikation zu Entscheidungsprozessen innerhalb der Kreisleitung hinzugezogen. Das politisch entscheidende Gremium ist das Sekretariat. Die Wahl zum Sekretär der Kreisleitung setzt eine 3jährige Mitgliedschaft in der SED voraus; hierbei wird die Kandidatenzeit nicht mitgerechnet. Die Sekretäre, bereits zuvor von der jeweils zuständigen Kaderabteilung auf höherer Ebene ausgewählt, bedürfen nach ihrer Wahl nochmals der Bestätigung durch das übergeordnete Parteiorgan, die Bezirksleitung. Die 1. Sekretäre werden durch das ZK der SED bestätigt. Die Sekretariate der Kreisleitungen werden von der jeweiligen SED-Bezirksleitung (Bezirksparteiorganisationen der SED) angeleitet und erstatten ihr regelmäßig Bericht. Sie berichten darüber hinaus regelmäßig im Rahmen der Parteiinformation über die Entwicklungen in ihrem Organisationsbereich an das ZK der SED. Die Sekretariate der Kreisleitungen stützen sich in ihrer Arbeit auf einen hauptamtlichen Apparat, der ca. 30–50 Mitarbeiter umfaßt. Ferner bestehen eine Reihe ständiger Kommissionen (u.a. für Frauenfragen und für Jugend und Sport). Außerdem gibt es eine Reihe von ad-hoc-Kommissionen und Arbeitsgruppen, z.B. für Wirtschaft, territoriale Rationalisierung, Versorgung, Verkehr usw. Ihre Aufgaben ergeben sich aus den jeweiligen örtlichen, politischen Schwerpunktaufgaben. Sie werden nicht nur von hauptamtlichen, sondern auch von ehrenamtlichen Funktionären geleitet. Ihre Beschlüsse, Vorschläge usw. bedürfen jeweils der Zustimmung des Sekretariats, um verbindlich zu werden. Ein Hauptaufgabenbereich der Kreisleitungen liegt in der Anleitung der Grundorganisationen in ihrem Bereich. Die Bedeutung, die den K. hierbei zukommt, zeigt sich u.a. darin, daß der Generalsekretär der SED, Erich Honecker, mindestens einmal im Jahr zu Beratungen mit den 1. Sekretären der Kreisleitungen zusammenkommt, in deren Verlauf er ein grundlegendes [S. 755]Referat über die Politik der Partei hält. An diesen Beratungen nehmen auch Sekretäre von Grundorganisationen aus Großbetrieben und Kombinaten sowie Vertreter der Bezirksleitungen teil. Nicht selten werden einzelne Kreisleitungen vom Politbüro bzw. vom Sekretariat des ZK mit besonderen Aufgaben, Experimenten für Neuorganisationen im staatlichen und im Parteibereich beauftragt. Über derartige Vorhaben erstatten die Kreisleitungen vor dem Sekretariat des ZK Bericht. Die daraus abgeleiteten allgemeinen Schlußfolgerungen werden häufig im Funktionärsorgan der SED „Neuer Weg“ veröffentlicht. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 753–755 Kreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krieg

DDR A-Z 1985

Kunsthandel (1985)

Im K. der DDR dominieren neben dem Direktverkauf des einzelnen Künstlers an private Käufer 2 staatlich organisierte Hauptformen: 1. der Staatliche K. des VEH Bildende Kunst und Antiquitäten, dessen Generaldirektor seinen Sitz in Berlin (Ost) hat, und 2. der Genossenschaftliche K. in Gestalt von Verkaufsgenossenschaften des Verbandes Bildender Künstler (VBK) der DDR. Darüber hinaus erfolgt ein Teil des Umsatzes — vor allem auf dem Sektor Kunsthandwerk — über Buchhandlungen, Einrichtungshäuser und Spezialgalerien (z.B. „Wort und Werk“ in Leipzig) des Staatlichen Handels. Der Staatliche und der Genossenschaftliche K. stehen im Dienst der sozialistischen Kulturpolitik und sollen dazu beitragen, die Werktätigen zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ mit „kulturvoller Lebensweise“ (Lexikon der Kunst, Bd. II, Seemann Verlag, Leipzig 1971, S. 793) heranzubilden. Um den seit den ausgehenden 60er Jahren anwachsenden Bedarf an künstlerischen und kunsthandwerklichen Produktionen für eine anspruchsvolle Wohnkultur zu befriedigen, richtete der Staatliche K. vor allem in den größeren Städten der DDR Verkaufsgalerien (seit 1975 bisher 25 Galerien) ein, die neben einem ständigen Verkaufsangebot (vor allem originale Grafik, Poster und Kunsthandwerk) auch thematisch fixierte Verkaufsausstellungen organisieren. Diese Galerien des Staatlichen K. dürfen sowohl an inländische wie auch an ausländische Kunden Ware verkaufen, wobei die devisentechnische Abwicklung [S. 777]großer Käufe von der Zentrale des VEH Bildende Kunst und Antiquitäten in Berlin (Ost) vorgenommen wird. Der Kulturfonds der DDR hat bei allen Verkaufsausstellungen und Auktionen des Staatlichen K. ebenso wie die DDR-Museen ein grundsätzliches Vorkaufsrecht. Kunstwerke, deren Entstehungsdatum vor 1945 liegt, sind als bedeutendes Kulturgut vom Export ausgeschlossen; Ausnahmegenehmigungen kann nur das Ministerium für Kultur erteilen. Das kommerzielle Exportmonopol des Staatlichen K. schließt die Organisation von Ausstellungen zur zeitgenössischen DDR-Kunst im westlichen Ausland ein. Die Ausstellungspräsenz der DDR auf der westlichen Kunstszene hat seit der Teilnahme an der Kasseler documenta 6/1977 ständig zugenommen (1981: Musée Nationale de la Ville de Paris; 1982: Kunstmarkt Basel, Biennale Venedig; daneben seit 1976 eine Reihe von Einzel- und Gruppenausstellungen in Galerien und Museen der Bundesrepublik einschließlich Berlin [West]). Viel diskutiert wurde vor allem die von der bundesrepublikanischen Kunstzeitschrift „Art“ mit dem Staatlichen K. organisierte Tourneeausstellung „Zeitvergleich — Malerei und Grafik aus der DDR“, die durch mehrere Museen der Bundesrepublik 1983/84 wanderte. Für derartige Veranstaltungen übernimmt der Staatliche K. zumeist auch die bildliche und textliche Kataloggestaltung. Ebenso übernimmt der Staatliche K. die Honorarverteilung aus den Kunstverkäufen, wobei die Künstler den aus den Westexporten auf sie entfallenden Honoraranteil nur teilweise in Devisen erhalten. Die 25 Verkaufsgalerien des Staatlichen K. haben sich z.T. ein durchaus eigenes Leistungsprofil über ihre fachberatende Verkaufstätigkeit hinaus geschaffen. So konnte die Leipziger Galerie am Sachsenplatz (seit Frühjahr 1984 geschlossen, das künstlerische Inventar wurde ins Museum überführt) durch ihre gezielte Ausstellungspraxis und Ankaufspolitik wesentliche Anstöße zur Rezeption und Wiederentdeckung der Bauhaus-Kunst der 20er Jahre in der DDR geben. Andere Galerien (wie z.B. die wegen ihres zu liberalen Programms 1981/82 geschlossene Ostberliner Galerie „Arkade“) zeichnen sich durch sorgfältige Katalogpublikationen (auch Œuvreverzeichnisse) aus, wobei editorisch wichtige Einzelleistungen in Ergänzung zur Tätigkeit der Museen im Bereich der nicht-gegenständlichen Kunstproduktion der DDR und in der Aufarbeitung von Künstlern aus den 20er Jahren erbracht worden sind. Zu den bekanntesten Galerien des Staatlichen K. gehören neben den bereits genannten: Studio Galerie, Galerie Unter den Linden und Galerie im Alten Museum, Berlin (Ost); Kunstgalerie Budyšin, Cottbus; Galerie Carl Blechen und Neue Dresdner Galerie, Dresden; Galerie erph, Erfurt; Galerie Gallus, Frankfurt/Oder; Galerie am Markt, Gera; Galerie am Schönhof, Görlitz; Galerie am Hansaring, Halle; Greifen-Galerie, Greifswald; Galerie im Stadthaus, Jena; Galerie Schmidt-Rottluff, Karl-Marx-Stadt; Kleine Galerie, Magdeburg; Galerie am Boulevard, Rostock; Galerie am Dom, Schwerin; Galerie im Steinweg, Suhl. Diese Galerien organisieren öffentliche Gespräche mit Künstlern und Kunstwissenschaftlern; sie übernehmen ferner die künstlerische Ausstattung von Gesellschaftsbauten. Der Genossenschaftliche K. des VBK unterhält ungefähr 200 Galerien, die z.T. unter der Leitung von Kunstwissenschaftlern stehen. Ähnlich wie die Galerien des Staatlichen K. erarbeitet der Genossenschaftliche K. Kataloge, veranstaltet Galeriegespräche usw. Alle Galerien (die des Staatlichen und des Genossenschaftlichen K.) leisten in Ergänzung zu den Museen eine breite Öffentlichkeitsarbeit und sind daher auch an Wochenenden und Feiertagen geöffnet. Viele dieser Galerien organisieren Führungen für Arbeitsbrigaden aus Betrieben und Schülergruppen. Das Preissystem für Ölgemälde und Plastiken ist durch den verstärkten K. mit dem Westen in jüngster Zeit dem stark gestaffelten westlichen Preisniveau angepaßt worden, während die Preisskala für originale Grafik so gestaltet ist, daß sich breite Bevölkerungskreise grafische Blätter leisten können. Seit der Errichtung der Galerien des Staatlichen K. hat sich das stilistische Erscheinungsbild der Bildenden Kunst in der DDR auch im Hinblick auf eine nichtgegenständliche Kunstproduktion (gefördert durch wohnkulturelle Bedürfnisse) merklich ausgeweitet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 776–777 Kultur- und Sozialfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Künstler-Agentur der DDR

DDR A-Z 1979

DDR A-Z 1979

Zentralgeleitete Industrie (1979)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Gesamtheit der Volkseigenen Industriebetriebe bzw. Kombinate, die in der Regel unter Zwischenschaltung der Vereinigung Volkseigener Betriebe (mit Ausnahme der den 11 Industrieministerien direkt unterstellten Kombinate) von den Industrieministerien angeleitet werden. Die ZI. umfaßt vorwiegend Groß- und Mittelbetriebe; kleinere und vor allem konsumnahe Industriebetriebe gehören überwiegend zur Bezirksgeleiteten Industrie. Ende 1972 gab es in der ZI. (auf die ca. vier Fünftel der Industrieproduktion entfielen) 120 Kombinate, die ca. 60 v. H. der Industrieproduktion des zentralgeleiteten Sektors erbrachten. Davon waren 37 direkt einem Ministerium und 83 einer VVB unterstellt. 1973 waren zwei Drittel aller Beschäftigten der ZI. in Kombinaten tätig. 1974 war in den inzwischen 40 den Ministerien direkt unterstellten Kombinaten ein Drittel aller in der Industrie Tätigen beschäftigt. Die Zahl der den Industrieministerien unterstellten VVB ist von Ende 1967 bis 1972 von ungefähr 85 auf 52 gesunken. Ein genereller Ersatz der VVB durch Kombinate wird aber nicht angestrebt. Die VVB werden vor allem dort ihre Bedeutung erhalten, wo sich ein Industriezweig aus einer Vielzahl von Klein- und Mittelbetrieben zusammensetzt und sich eine straffe Lenkung am ehesten von einer VVB erzielen läßt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1201 Zentrales Unternehmen „konsument“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralhaus für Kulturarbeit

DDR A-Z 1979

Leistungsfonds (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Seit Juli 1972 bildet die Mehrzahl der Volkseigenen Betriebe einen zweckgebundenen zusätzlichen finanziellen Fonds. Dieser L. (GBl. II, 1972, S. 467 und GBl. I, S. 66). der vor allem als ein Ersparnisfonds anzusehen ist, wird aus dem Nettogewinn des Betriebes finanziert. Abgesehen von seiner „kollektiven Stimulierungsfunktion“ diente er insbesondere vor der Einführung eines Effektivitätsnachweises (Planungsordnung, GBl., S. 775a) im System der Wirtschaftlichen Rechnungsführung als zusätzlicher Bewertungsmaßstab für die Betriebsleistung. Ein wichtiger Grund für seine Einführung waren die volks- und betriebswirtschaftlichen Unzulänglichkeiten der Hauptkennziffer Gewinn: Der in jüngster Zeit wieder stärker betonte Stellenwert des betrieblichen Gewinns als entscheidender Anreiz, Leistungsmaßstab und Bezugsbasis für die Bildung des Prämienfonds war ein wesentliches Element der Wirtschaftsreform von 1963 gewesen. Einerseits ergaben jedoch praktische Erfahrungen bald, daß die betriebswirtschaftlichen Anreize des Gewinns keineswegs immer mit den gesamtwirtschaftlichen Zielen der Parteiführung harmonieren und daher zusätzliche Kriterien der Leistungsbeurteilung und -kontrolle eingeführt werden mußten. Andererseits sollte vor allem nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) die bis dahin unbefriedigende Leistungsmobilisierung der Beschäftigten durch die in der Planung zu berücksichtigende, besonders vordringliche Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen neue Impulse gewinnen. In diesem Zusammenhang kam dem neu eingeführten L. eine kollektive ökonomische Hebelfunktion zu, die sich mit der Einführung des Gegenplans noch erhöhen sollte. Im Rahmen neuer planmethodischer Regelungen (Planung) für den Fünfjahrplan 1976–1980 erlassene veränderte Bestimmungen für den L. ab Planjahr 1976 (GBl. I, 1975, S. 416 ff.) waren allerdings mit Einschränkungen der bisherigen Zuführungssätze verbunden. Der ebenfalls geringfügig veränderte Geltungsbereich umfaßt gegenwärtig „Volkseigene Produktionsbetriebe“, einschließlich Kombinatsbetriebe im Bereich der Industrieministerien, des Ministeriums für Bauwesen sowie Betriebe des örtlich geleiteten Bauwesens und des Ministeriums für Materialwirtschaft. [S. 678]Im Bereich des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, des Ministeriums für Verkehrswesen, des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft sowie des Ministeriums für Handel und Versorgung wird der L. nur in ausgewählten Betrieben geführt. Er soll, insbesondere durch „Mobilisierung von Leistungs- und Effektivitätsreserven“, das materielle Interesse der Belegschaften an der Intensivierung und Rationalisierung der Produktion und damit einer Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen sowie dadurch den Sozialistischen Wettbewerb und vor allem hohe Zielsetzungen im Gegenplan fördern. Für die Finanzierung des L. gelten 3 wichtige, bereits seit den 20er Jahren in der UdSSR ständig hervorgehobene Kriterien: 1. Steigerung der Arbeitsproduktivität. 2. Senkung der Selbstkosten, vor allem im Energie-, Rohstoff- und Materialbereich, 3. Erhöhung der Qualität der Erzeugnisse. Generell wird ein zentral geregelter, prozentual festgelegter, finanzieller Anteil, der sich aus der Addition aller Überschreitungen oder Unterbietungen dieser Kriterien in einem Betrieb ergibt, dem L. aus dem betrieblichen Nettogewinn zugeführt. Dabei gilt der gleiche Grundsatz wie beim Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel: Freiwillige Überbietung der staatlichen Planaufgaben durch den Betrieb (also bereits in der Phase der Planausarbeitung) wird höher belohnt als nachträgliche Planübererfüllung oder zusätzliche Einsparung gegenüber den Staatlichen ➝Planauflagen. Grundsätzliche Bedingungen für die Bildung des L., die darüber hinaus mit einer Reihe von Nebenbedingungen verknüpft ist, und die aus ihrer Erfüllung resultierende Zuführungshöhe zum L. sind: 1. Arbeitsproduktivität: a) Bei Überbietung der staatlichen Aufgabe zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität (in der Plandiskussion für das folgende Planjahr) durch den Betrieb beträgt je 1 v. H. zusätzlicher Steigerung die Summe der Zuführung zum L. 1,2 v. H. des geplanten Lohnfonds für Produktionsarbeiter; b) bei Übererfüllung der staatlichen Planauflage bezüglich des Wachstums der Arbeitsproduktivität (nach Planverlauf zum Jahresende) beträgt je 1 v. H. Steigerung der Zuführungsbetrag zum L. nur 0,8 v. H. der oben genannten Berechnungsbasis. 2. Für Selbstkostensenkungen oder Einsparungen bei 3–5 ausgewählten Positionen beträgt die Zuführung zum L.: a) 40 v. H. des Betrages der Kosteneinsparung infolge Senkung des spezifischen Energieverbrauchs; b) 15 v. H. (in bestimmten Fällen 20 v. H.) der Summe der Kosteneinsparung durch Senkung des spezifischen Verbrauchs ausgewählter Rohstoff- und Materialpositionen; c) generell sind Kostenüberschreitungen und -einsparungen innerhalb der vorgegebenen Positionen zu saldieren. 3. Qualität: Anteilmäßige Beteiligung bei Planerfüllung aus: a) Preiszuschlägen für Erzeugnisse mit Gütezeichen; b) Zusatzgewinnen für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse; c) Kostensenkungen für Ausschuß, Nacharbeit und Garantieleistungen. Im Unterschied zu bisherigen Regelungen sind ab 1976 eine ganze Reihe zusätzlicher Bedingungen zu erfüllen. So ist die Zuführung zum L. z. B. bei der Unterschreitung bestimmter Planauflagen — Selbstkostensenkung, industrielle Warenproduktion zu Betriebspreisen oder 1 einer anderen ausgewählten Kennziffer — entsprechend zu kürzen (je 1 v. H. Nichterfüllung = 10 v. H. verringerte Zuführung). Im Zuge mehrfach wechselnder Bestimmungen zum 1 Gegenplan ergeben sich weitere Zuführungen zum L. (GBl. I, 1977, S. 4 ff.). Voraussetzung für die Zuführung zum L. ist eine volle Erfüllung der Nettogewinnabführung an den Staat (§ 6). Die Verwendung der Mittel ist vorgesehen für: 1. die „Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen“ (Versorgung und Betreuung der) Schichtarbeiter, soziale und kulturelle Betreuung, Zuschüsse für den Bau von Arbeitereigenheimen, planmäßigen Um- und Ausbau von Wohnungen usw.), 2. betriebliche Maßnahmen der Intensivierung und Rationalisierung, jedoch ohne im Plan bilanzierte Bau- und Ausrüstungskapazität zu beanspruchen (u. a. Maßnahmen im Bereich der Arbeitsorganisation. Eigenbau von Rationalisierungsmitteln, Kauf gebrauchter Grundmittel), 3. „zentrale Maßnahmen“ des FDGB. „vor allem zur Schaffung von Urlaubsdörfern und Erholungsstätten“, 4. zusätzliche Investitionen, aber ohne Inanspruchnahme von planmäßigen Mitteln, sondern nur „durch Mobilisierung von Reserven“ (im Einverständnis mit der BGL), 5. Tilgung von Grundmittelkrediten (im Einverständnis mit der BGL). 6. Zuführungen zum „Konto junger Sozialisten“. Durch den L. werden die Regelungen über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds und speziell des Kultur- und Sozialfonds im Betrieb nicht berührt, obwohl die Mittel des letzteren für dieselben Zwecke verwendet werden sollen. Aus diesem Grund wird eine anteilige Finanzierung für bestimmte Maßnahmen aus L. sowie Kultur- und Sozialfonds für „zulässig“ erklärt. „Persönliche Zuwendungen, Prämien und Lohnzahlungen“ aus dem L. sind nicht gestattet (§§ 7. 8). Die Mittel des L. sind auf das folgende Jahr übertragbar. In Kombinaten dürfen Mittel des L. der Kombinatsbetriebe grundsätzlich nicht zentralisiert werden. Von Bedeutung, neben der Materiellen Interessiertheit. im Sinne eines kollektiven ökonomischen Hebels ist ferner der psychologische Anreiz, der die Planübererfüllung am Arbeitsplatz, nachzuweisen in gesonderten Angaben im Haushaltsbuch, mit einzelnen sozialen oder betrieblichen Projekten für die Belegschaft gezielt verbindet. Mit der Einführung des L. ist außerdem eine Reihe weiterer Nebenziele verfolgt worden, die durch andere Maßnahmen bisher nur unzulänglich erreicht werden konnten (Beispiel: die Verbesserung der häufig vernachlässigten betrieblichen Kostenrechnung sowie ein verstärkter Druck auf die Betriebsleitung zur umfassenden Ausarbeitung und Verwendung von Kostennormativen). Darüber hinaus ist der wichtige Kontrollaspekt von Bedeutung. [S. 679]Ferner richtete sich die Einführung des L. auch gegen ein immer noch zu beobachtendes einseitiges Interesse einzelner Betriebe an einer mengenmäßigen Planerfüllung und -Übererfüllung. Ein wesentliches Ziel des L. ist letztlich die Überwindung der „weichen Pläne“. Die Analyse der vielfältigen dem L. zugewiesenen Funktionen zeigt ein breites Spektrum unterschiedlicher Impulse, die z. T. allerdings mit der Hauptkennziffer Gewinn bereits erreicht werden sollten. In der DDR wurden aus den Reihen der Wirtschaftspraktiker einige kritische Einwände gegen die Regelungen des L. vorgebracht, die vereinzelt zu Änderungen führten, z. B. einer größeren Flexibilität in der Auswahl branchentypischer Leistungskriterien. Nach wie vor erweisen sich nämlich die Qualität der Erzeugnisse und ihre Kontrolle, vor allem die Frage der exakten Qualitätsbemessung, für die Berechnung als besonders problematisch. Bisher entspricht die Wirkung des L. für die sozialistische Intensivierung noch nicht den Erwartungen der Wirtschaftsführung der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 677–679 Leipziger Messe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungslohn

DDR A-Z 1979

Hochschule für Verkehrswesen (1979)

Siehe auch das Jahr 1975 Verkehrswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 509 Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hochschulen

DDR A-Z 1979

C. Das Gesundheitsabkommen

Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten (1979) Siehe auch das Jahr 1975 I. Das Transitabkommen Wenn man vom Innerdeutschen Handel und notwendigen Kontakten und Vereinbarungen im Bereich von Verkehr und Post absieht, gab es bis zum Jahre 1971 keine institutionalisierten Beziehungen amtlichen Charakters zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Das Transitabkommen, die deutsche Durchführungsvereinbarung zum Viermächte-Abkommen, war der erste bedeutende Schritt auf dem Wege zu einer Normalisierung des Verhältnisses zwischen den beiden deutschen Staaten. Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Transitabkommen) wurde am 17. 12. 1971 unterzeichnet. Mit dem Schlußprotokoll zum Viermächte-Abkommen trat es am 3. 6. 1972 in Kraft. A. Benutzung der Transitwege In den ersten 6 Jahren seit Abschluß des Transitabkommens, also von Juni 1972 bis Anfang 1979, haben ca. 100 Mill. Westdeutsche und West-Berliner die Transitwege benutzt, was einer Steigerung um mehr als das Doppelte entspricht (im entsprechenden Zeitraum vor Inkrafttreten des Transitabkommens, in der Zeit von Juni 1966 bis einschließlich Mai 1972, betrug die Zahl rd. 44,7 Mill.). Das Viermächte-Abkommen und die deutsche Durchführungsvereinbarung sehen vor, daß es grundsätzlich keine Kategorie von Personen gibt, die von der Benutzung der Transitwege ausgeschlossen werden kann. Kein Reisender kann wegen seiner politischen oder sonstigen Betätigung im Bundesgebiet oder in Berlin (West) zurückgewiesen werden. Auch Personen, welche die DDR ohne Erlaubnis der dortigen Behörden verlassen oder früher in der DDR strafbare Handlungen begangen haben, können die Transitwege ungehindert benutzen. Reisenden, die in der Vergangenheit in der DDR und nach dem Recht der DDR Straftaten gegen das Leben, vorsätzliche Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit des Menschen oder schwere Straftaten gegen das Eigentum begangen haben, kann die Durchreise verweigert werden. Reisenden, die die DDR nach dem 31. 12. 1971 ohne Genehmigung ihrer Regierung verlassen haben, sowie Personen, die sich von den Umständen der besonderen Lage ihres Falles her über das Verhalten der DDR-Organe im Unklaren sind (besonders geflüchtete Militärpersonen), wird empfohlen, sich vor Antritt der Reise Rat bei den zuständigen Stellen der Bundesrepublik einzuholen. B. Mißbrauch der Transitwege Ein Mißbrauch der Transitwege liegt gem. Art. 16 des Abkommens vor, wenn ein Reisender während der Benutzung der Transitwege rechtswidrig und schuldhaft gegen die allgemein üblichen Vorschriften der DDR bezüglich der öffentlichen Ordnung verstößt, indem er a) Materialien verbreitet oder aufnimmt; b) Personen aufnimmt; c) die vorgesehenen Transitwege verläßt, ohne durch besondere Umstände, wie Unfall oder Krankheit, oder durch Erlaubnis der zuständigen DDR-Organe dazu veranlaßt zu sein; d) andere Straftaten begeht oder e) durch Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften Ordnungswidrigkeiten begeht. Mißbrauch liegt auch vor, wenn jemand als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe an der Mißbrauchshandlung eines anderen teilnimmt. Im Falle des hinreichenden Verdachts, daß ein Mißbrauch beabsichtigt ist, begangen wird oder begangen worden ist, können die Organe der DDR den Reisenden sowie sein Transportmittel und sein Gepäck durchsuchen oder ihn zurückweisen. Bestätigt sich der Verdacht eines Mißbrauchs, so werden die zuständigen DDR-Organe im angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat entsprechend den allgemein üblichen Vorschriften der DDR bezüglich der öffentlichen Ordnung a) einen Verweis oder eine Ordnungsstrafe oder eine Verwarnung mit Ordnungsgeld aussprechen oder Gegenstände einziehen; b) Gegenstände sicherstellen oder beschlagnahmen; c) Personen zurückweisen oder zeitweilig von der Benutzung der Transitwege ausschließen oder d) Personen festnehmen. Bei Straftaten können die zuletzt genannten Maßnahmen auch dann getroffen werden, wenn die Straftaten bei einer früheren Benutzung der Transitwege begangen wurden. Die DDR ist verpflichtet, die zuständigen Behörden [S. 199]der Bundesrepublik Deutschland alsbald über Festnahmen, den Ausschluß von Personen von der Benutzung der Transitwege und Zurückweisungen sowie über die Gründe zu unterrichten. Mißbräuche im Sinne des Transitabkommens durch kommerzielle Fluchthilfeorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland können sein Funktionieren beeinträchtigen, z. B. indem sie die DDR zum extensiven Gebrauch der im Abkommen vorgesehenen Verdachtskontrolle veranlassen. Die Bundesregierung hat nur begrenzte rechtliche Möglichkeiten zur Unterbindung der kommerziellen Fluchthilfe. Aus Achtung vor dem Grundrecht auf Freizügigkeit bejaht sie diese Begrenzung. Es ist andererseits aber auch zu berücksichtigen, daß ein freier, unbehinderter und ungestörter Zugang im Interesse von Berlin (West) und seiner Bewohner liegt. C. Das Abfertigungsverfahren Das Abfertigungsverfahren im Eisenbahnverkehr und auf den Straßen ist wesentlich vereinfacht worden. Die Reisenden können grundsätzlich im Fahrzeug sitzen bleiben. Die Kontrolle beschränkt sich auf die Feststellung der Personalien durch Vorlage des Reisepasses, bei West-Berlinern des Personalausweises. Die Visaerteilung erfolgt ohne gesonderten schriftlichen Antrag; bei durchgehenden Bussen können Sammelvisa erteilt werden. Die Fahrzeuge und das persönliche Gepäck dürfen nur in Ausnahmefällen durchsucht werden. In durchgehenden Zügen und durchgehenden Autobussen umfassen die Kontrollverfahren der DDR außer der Identifizierung von Personen keine anderen Formalitäten. Zum persönlichen Gepäck gehören alle Gegenstände, die für den Gebrauch und Verbrauch während der Reise bestimmt sind, Reiselektüre aller Art, mitgeführte Geschenke und auch Umzugsgut, soweit es im individuellen Personenverkehr mitgeführt wird. Für mitgeführte Hunde und Katzen ist eine amtsärztlich bestätigte Impfbescheinigung ausreichend. Die Zahlung individueller Visa- und Straßenbenutzungsgebühren ist entfallen. Statt dessen zahlt die Bundesregierung eine Pauschalsumme. Mit dieser Pauschale werden noch eine Reihe weiterer, bisher erhobener individueller Abgaben im Güterverkehr abgegolten, z. B. die Straßenbenutzungsgebühr und die Steuerausgleichsabgabe. Individuelle Gebühren werden nur noch in Ausnahmefällen erhoben, z. B. für die Ausstellung von Paßersatzpapieren oder bei Mitnahme genehmigungspflichtiger Gegenstände. Das Viermächte-Abkommen und das Transitabkommen haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die Mehrzahl der Gütertransporte in verplombten Transportmitteln und damit ohne zeitaufwendige Sichtkontrolle der Ladung durch die Zollorgane der DDR durchgeführt werden kann. D. Das Verplombungsgesetz Ein Verplombungsgesetz der Bundesregierung vom 23. 6. 1972 sieht — bei wenigen Ausnahmen — die grundsätzliche Verplombungspflicht vor. Es ist am 1. 7. 1973 in Kraft getreten. Die Verplombung wird grundsätzlich von den Zollbehörden im Bundesgebiet oder in Berlin (West) vorgenommen; anerkannt werden auch Bahn- und Postplomben). Zur praktischen Erleichterung können Verschlüsse nicht nur von den Grenzkontrollstellen, sondern auch von Binnenzollstellen angelegt werden. Darüber hinaus können auch Unternehmen ermächtigt werden, unter bestimmten Voraussetzungen selbst Plomben anzulegen. Die Kontrollverfahren der DDR beschränken sich auf die Prüfung der Plomben und der Begleitdokumente. Die Ladung von Fahrzeugen, die nicht verplombt werden können oder von der Verplombungspflicht befreit sind, unterliegt entsprechend dem Viermächte-Abkommen einer Prüfung nur in näher bezeichneten Verdachtsfällen und „im erforderlichen Umfang“. Dabei finden die Bestimmungen über den Mißbrauch der Transitwege Anwendung. Durch einen gesonderten Briefwechsel ist der Warenbegleitschein als Begleitdokument des Verkehrs von und nach Berlin (West) neu gefaßt und wesentlich vereinfacht worden. Diese Neuregelung ist seit dem 1. 3. 1972 in Kraft. Die besonderen Bedingungen für das Mitführen und den Transport bestimmter Gegenstände einschließlich lebender Tiere sind in einer „Information“ der DDR festgelegt. Dabei haben sich eine Reihe wesentlicher Erleichterungen ergeben, vor allem bei Veterinär- und Pflanzenschutzerzeugnissen. E. Grenzübergänge und Transitstrecken Die bestehenden Grenzübergänge und Transitstrecken wurden im Transitabkommen bestätigt und die Benutzbarkeit verschiedener Grenzübergangsstellen für bestimmte Verkehrs- oder Transportarten erweitert. Alle Eisenbahnzüge verkehren im Transitverkehr als durchgehende Züge; die Betriebshalte an den Grenzen wurden verkürzt und dadurch der Eisenbahnverkehr beschleunigt. Außerdem wurde eine neue Verbindung München–Saßnitz via Berlin eingerichtet. Die Zahl der Reise- und Güterzüge wird nach dem Verkehrsaufkommen bemessen. Im Straßenverkehr werden neben der Anerkennung der Zulassungen und Führerscheine die am Zulassungsort geltenden Vorschriften über Bau und Ausrüstung der Fahrzeuge von der DDR als ausreichend anerkannt. Alle Autobusse, auch solche des Gelegenheitsverkehrs, können als durchgehende Autobusse mit besonderen Abfertigungserleichterungen verkehren. Die DDR hat bestimmte Rastplätze festgelegt, auf denen durchgehende Autobusse anhalten können, ohne dadurch den Charakter eines durch[S. 200]gehenden Autobusses zu verlieren. Die Erteilung von Transportgenehmigungen für den Güterverkehr und die Konzessionierung neuer Transitbuslinien richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Binnenschiffsverkehr ist die besondere Erlaubnis zum Befahren der Wasserstraßen der DDR entfallen. Die Zahl der Feierabendplätze wurde vermehrt. An besonders zugelassenen Liegeplätzen wird den Besatzungen der Binnenschiffe der Landgang gestattet. Der Verkehr auf den Straßen und Wasserwegen von und nach Berlin (West) wird ferner durch Absprachen über die Hilfe bei Unfällen, Betriebsstörungen und Havarien sowie durch die Übermittlung von Verkehrsinformationen erleichtert. Weitere Fortschritte brachten Verhandlungen über Verbesserungen im Berlin-Verkehr, die am 19. 12. 1975 abgeschlossen wurden. In einem Briefaustausch wurde u. a. Übereinstimmung darüber erzielt. daß die DDR bis Anfang 1980 die Autobahn Marienborn-Berlin von Grund auf erneuert und ein Teilstück des Berliner Rings auf 6 Spuren verbreitert (die Bundesrepublik Deutschland übernimmt 65 bzw. 60 v. H. der Kosten). Im Schienenverkehr wurde ein neuer Übergang (Staaken) für den Reisezugverkehr nach Hamburg geschaffen, was eine Fahrzeitverkürzung von 45 Minuten bedeutet. In Berlin (West) sind 3 zusätzliche Verkehrshalte eingerichtet worden (Wannsee, Charlottenburg und Spandau). Seit Ende 1975 wurden ferner zwischen dem Berliner Senat und dem Verkehrsministerium der DDR Gespräche über die Öffnung des Teltow-Kanals von Westen her geführt. Am Grenzübergang Herleshausen/Wartha wird bei starkem Verkehrsaufkommen der Transitweg häufig stark beeinträchtigt, da eine Entmischung des Reiseverkehrs in die DDR und des Transitverkehrs wegen der engen Verkehrsverhältnisse nicht möglich ist. Die Bundesregierung hat daher mit der DDR Verhandlungen über eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an diesem Grenzübergang aufgenommen. F. Die Transitkommission Nach Art. 19 des Transitabkommens ist eine Kommission zur Klärung von Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens gebildet worden („Transitkommission“). Die Kommission, die abwechselnd in Bonn und in Berlin (Ost) tagt, behandelt in ihren regelmäßig stattfindenden Sitzungen alle Probleme des Transitverkehrs von und nach Berlin (West), z. B. Festnahmen und Zurückweisungen von Personen sowie Fragen des Güterverkehrs auf Schiene, Straße und Wasserstraße. In der mehrjährigen Tätigkeit der Kommission seit Inkrafttreten der zitierten Abkommen konnten zahlreiche Unklarheiten beseitigt und Schwierigkeiten aus dem Wege geräumt werden. Ständig erneut auftauchende Probleme in den Sitzungen der Transitkommission sind die Tätigkeit von kommerziellen Fluchthilfeorganisationen und Zurückweisungen von Benutzern der Transitwege. II. Der Verkehrsvertrag Der Abschluß des Vertrages über Fragen des Verkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Verkehrsvertrag) vom 26. 5. 1972 entsprach dem gegenseitigen Wunsch, die Verkehrsbeziehungen umfassend zu regeln. Der Vertrag trat am 17. 10. 1972 in Kraft. A. Gegenstand des Verkehrsvertrages Der Gegenstand des Vertrages umfaßt den Wechselverkehr, d. h. den Verkehr zwischen den beiden Verkehrsgebieten und den Transitverkehr in dritte Staaten auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen; ausgenommen sind der Personenverkehr mit Seepassagier- und Binnenschiffen und der Luftverkehr. Grundsätzlich soll der Verkehr in und durch die Hoheitsgebiete der Vertragsstaaten entsprechend der üblichen internationalen Praxis auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung im größtmöglichen Umfange gewährt, erleichtert und möglichst zweckmäßig gestaltet werden. Die im Art. 32 zur Klärung eventuell auftretender Meinungsverschiedenheiten vorgesehene gemischte Kommission („Verkehrskommission“) trat zu ihrer konstituierenden Sitzung am 13. 11. 1972 in Berlin (Ost) zusammen. Insgesamt hat sie bis August 1978 26mal getagt. Dabei wurden die sich auf dem Verkehrsgebiet ergebenden praktischen Fragen bei Anwendung des Verkehrsvertrages behandelt. Im Rahmen der Verkehrskommission sind in den letzten Jahren u. a. noch offene Fragen des Binnenschiffsverkehrs auf der Elbe besprochen worden. Der Verkehrsvertrag gilt für unbestimmte Zeit und kann 5 Jahre nach Inkrafttreten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt werden. Der Verkehrsvertrag enthält in 7 Artikeln die erforderlichen Grundbestimmungen, die überwiegend an die Praxis im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr anknüpfen. Seit dem 1. 4. 1973 sind beide deutschen Staaten Vollmitglieder der Berner Union. Gemäß Art. 11 gilt das internationale Personenbeförderungs- und Frachtrecht der internationalen Übereinkommen CIV und CIM auch für das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Berlin (West) wird in der Berner Union von der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn [S. 201]und das Ministerium für Verkehrswesen der DDR haben in Ausführung des Verkehrsvertrages am 25. 9. 1972 ein Eisenbahngrenzübereinkommen abgeschlossen, das technische und Haftungsfragen regelt. Für beide Seiten ist durch den Verkehrsvertrag erstmals seit 1945 der Transitverkehr durch das Gebiet des anderen Staates in dritte Staaten möglich geworden. Die Vertragsstaaten schaffen auf ihrem Gebiet auch die Voraussetzungen für einen schnellen und wirtschaftlichen Schiffsablauf. Beide Seiten verzichten auf die ehemals durch alliiertes Recht vorgeschriebenen besonderen Erlaubnisse. Bezüglich des Genehmigungserfordernisses für die gewerbliche Beförderung von Personen oder Gütern wurde vereinbart, daß beide Seiten auf der Grundlage der Gegenseitigkeit ihr Recht auf Anwendung des Genehmigungsverfahrens — mit Ausnahme für den Kraftomnibus-Linienverkehr — nicht ausüben. Die Vorschriften über den Seeverkehr entsprechen den auch schon bisher im Verhältnis zwischen den beiden deutschen Staaten beachteten Grundsätzen der allgemeinen zwischenstaatlichen Praxis. So wird die gegenseitige Benutzung von Seehäfen und anderen Einrichtungen des Seeverkehrs sowie der Grundsatz der Meistbegünstigung zugesichert. Wie üblich wird die Beförderung von Gütern zwischen Häfen und Ladestellen des anderen Vertragsstaates (Kabotage) unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Art.~31 stellt klar, daß die Vorschriften des Staates, unter dessen Flagge das Schiff fährt, für die Besatzung, Ausrüstung, Einrichtung, Schiffssicherheit, Vermessung und Seetüchtigkeit auch dann gelten, wenn sich das Schiff in den Hoheitsgewässern des anderen Vertragsstaates befindet. B. Protokollvermerke und Briefwechsel Zum Vertragswerk gehören Protokollvermerke zu einzelnen Artikeln sowie zum Luftverkehr; über die Mitgliedschaft beider deutschen Staaten in CIV und CIM wurden Briefe gewechselt. In einem weiteren Brief teilte die DDR die im Ergebnis der Inkraftsetzung des Verkehrsvertrages von der DDR erlassenen Reiseerleichterungen mit. Weiter bestätigten die damaligen Staatssekretäre Bahr und Kohl in Erklärungen ihr Einvernehmen, daß die Bestimmungen des Verkehrsvertrages in Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen vom 3. 9. 1971 auf Berlin (West) unter der Voraussetzung sinngemäß anzuwenden sind, daß in Berlin (West) die Einhaltung der Bestimmungen des Verkehrsvertrages gewährleistet wird. III. Belebung des innerdeutschen Reiseverkehrs Die Bemühungen um eine Normalisierung der Beziehungen finden in der Belebung des innerdeutschen Reiseverkehrs ihren sichtbaren Ausdruck. A. Reiseverkehr aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR Bis zum Inkrafttreten des Verkehrsvertrages gestattete die DDR Einwohnern des Bundesgebietes eine Reise aus privaten Gründen in die DDR in der Regel nur zum Besuch von Verwandten ersten und zweiten Grades, und zwar nur einmal jährlich bis zur Dauer von 4~Wochen. Ferner war Einwohnern des Bundesgebietes der Tagesaufenthalt in Berlin (Ost) möglich. Unabhängig hiervon waren Geschäftsreisen, Reisen zur Leipziger Messe sowie Reisen auf Einladung amtlicher Stellen zulässig. Mit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages vom 17. 10. 1972 sind wesentliche Reiseerleichterungen und Verbesserungen wirksam geworden. Einwohnern des Bundesgebietes wird jetzt eine Reise in die DDR nicht nur zum Besuch von Verwandten, sondern auch von Bekannten, und zwar einmal oder mehrmals bis zu einer Dauer von insgesamt 30~Tagen im Jahr erlaubt. Neu ist ferner, daß die Aufenthaltsgenehmigung jetzt in der Regel für das gesamte Gebiet der DDR gilt. Zuvor durften Besucher aus dem Bundesgebiet, die nicht im Besitz einer Sondergenehmigung waren, sich nur in dem Kreis der DDR aufhalten, für den die Einreisegenehmigung erteilt worden war. Die Wahl des Grenzübergangs wurde und ist nach wie vor freigestellt. Außerdem können Einwohner des Bundesgebietes die Einreisegenehmigung auch auf Einladung der zuständigen Organe der DDR aus kommerziellen, kulturellen, sportlichen und religiösen Gründen erhalten. Erstmals können Touristenreisen in die DDR aufgrund von Vereinbarungen zwischen Reisebüros der Bundesrepublik Deutschland und der Generaldirektion des Reisebüros der DDR unternommen werden. Verschiedene Reisebüros im Bundesgebiet, bieten Touristenreisen in die DDR an. Westdeutsche, die eine Touristenreise in die DDR unternehmen wollen, stellen einen Reiseantrag bei einem Reisebüro im Bundesgebiet, das bei den Behörden der DDR einen Berechtigungsschein für das Einreisevisum beantragt und im Rahmen der vereinbarten Programme am Zielort in der DDR eine Hotelunterkunft bucht. Die besonderen Möglichkeiten für Westdeutsche, zu Tagesbesuchen nach Berlin (Ost) oder zum Besuch der Leipziger Messe in die DDR einzureisen, bestehen weiterhin (Touristik). Eine wesentliche Erleichterung bedeutet die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Pkw in die DDR einzureisen. Seit dem 20. 12. 1974 ist eine besondere Begründung des Antrages auf Benutzung des Pkw im normalen Reiseverkehr aus dem Bundesgebiet und auch im Berliner Reise- und Besucherverkehr nicht mehr erforderlich; damit ist der Pkw-Verkehr praktisch vollständig liberalisiert. Diese Maßnahme hat die Zahl der Pkw-Fahrten verdoppelt. Seit dem 9. 9. 1976 wird von den zuständigen Organen der DDR auch im grenznahen [S. 202]Verkehr auf eine Begründung für die Pkw-Benutzung verzichtet. Im Rahmen des grenznahen Verkehrs werden seit 1974 aufgrund von Verträgen westdeutscher Reiseunternehmer mit dem Reisebüro der DDR auch eintägige Omnibusausflugsfahrten veranstaltet. Mit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages am 21. 6. 1973 wurden weitere Verbesserungen des grenzüberschreitenden Reise- und Besucherverkehrs einschließlich des Tourismus wirksam. Die Bewohner von 56 grenznahen Stadt- und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland haben seither die Möglichkeit, im festgesetzten Rahmen von 30 Besuchstagen im Jahr auf einen Antrag hin bis zu 9mal innerhalb von 3 Monaten zu einem Tagesaufenthalt in den grenznahen Bereich der DDR (54 Kreise) einzureisen („Grenznaher Verkehr“). Der Zeitpunkt jeder einzelnen Reise kann beliebig gewählt werden. Beide deutsche Staaten kamen in einem Briefwechsel überein, zum Zweck des „kleinen Grenzverkehrs“ 4 neue Straßenübergänge (DDR: Salzwedel, Worbis, Meiningen, Eisfeld; Bundesrepublik Deutschland: Uelzen, Duderstadt, Bad Neustadt. Coburg) einzurichten (Grenze). Tagesaufenthalte sind sowohl zum Besuch von Verwandten und Bekannten als auch aus rein touristischen Gründen möglich. Der grenznahe Verkehr wickelt sich weitgehend mit Personenkraftwagen ab. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, werden von Zeit zur Zeit in Expertengesprächen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR erörtert. Seit dem 21. 6. 1973 können Transitreisen durch die DDR in andere Länder auch zu Besuchen innerhalb der DDR unterbrochen werden, falls über das Reisebüro der DDR vorher Hotelunterkünfte gebucht worden sind. Mit der AO über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln vom 5. 11. 1973 hatte die Regierung der DDR mit Wirkung vom 15. 11. 1973 den Mindestumtausch, der bei Reisen in die DDR pro Person und Aufenthaltstag zu entrichten ist. von bisher 10 auf 20 DM und bei Tagesaufenthalten in Berlin (Ost) von bisher 5 auf 10 DM erhöht. Von der Pflicht zum Mindestumtausch sind lediglich Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, befreit. Die Befreiung von der Pflicht zum Mindestumtausch für Personen im Rentenalter sowie für Invaliden- und Unfallrentner war damit entfallen. Das hatte zur Folge, daß der Reiseverkehr beispielsweise von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland in die DDR um 15 % zurückging. Die Bundesregierung und der Senat von Berlin haben die Erhöhung der Mindestumtauschsätze als gegen den Geist der geschlossenen Verträge gerichtet verurteilt und sich bei der Regierung der DDR um eine Änderung bemüht. Mit Wirkung vom 15. 11. 1974 hat die DDR eine Reduzierung des Mindestumtauschsatzes auf 13,– DM bzw. 6,50 DM verfügt. Die Rentner wurden allerdings erst ab 20. 12. 1974 wieder von der Umtauschpflicht ausgenommen. B. Reisen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland Nach den Sperrmaßnahmen der DDR seit dem 13. 8. 1961 war es zunächst allen Bewohnern der DDR verwehrt, in die Bundesrepublik Deutschland zu reisen. Seit dem 2. 11. 1964 durften Personen im Rentenalter einmal im Jahr bis zur Dauer von 4~Wochen ihre Verwandten im Bundesgebiet oder in Berlin (West) besuchen. Bei Todesfällen oder in Fällen schwerer Erkrankung eines Angehörigen kann dem gleichen Personenkreis eine zusätzliche Reiseerlaubnis gewährt werden. Als Personen im Rentenalter gelten Frauen von Vollendung des 60. Lebensjahres und Männer von Vollendung des 65. Lebensjahres an. Den Altersrentnern gleichgestellt sind Invaliden- und Unfallvollrentner. Mit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages am 17. 10. 1972 wurden die Reisemöglichkeiten insofern verbessert, als nunmehr die Ausreise einmal oder mehrmals im Jahr bis zur Dauer von 30 Tagen — in dringenden Fällen auch mit dem Pkw — genehmigt werden kann. Bis zum Jahre 1972 machten im Durchschnitt jährlich etwa eine Million Rentner aus der DDR von dieser Besuchsmöglichkeit Gebrauch. Inzwischen liegt die Zahl dieser Reisen bei rd. 1,3 Mill. Nach der Anordnung der DDR-Regierung über Regelungen im Reiseverkehr von Bürgern der DDR vom 17. 10. 1972, die am selben Tage wie der Verkehrsvertrag in Kraft getreten ist, haben erstmals [S. 203]außer Rentnern auch nahe Verwandte jeden Alters — und zwar Großeltern, Eltern. Kinder und Geschwister — die Möglichkeit, in dringenden Familienangelegenheiten in das Bundesgebiet und nach Berlin (West) zu reisen. Als dringende Familienangelegenheiten werden Geburten, Eheschließungen, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle angesehen. Die Ausreise kann einmal oder mehrmals bis zu einer Dauer von insgesamt 30 Tagen im Jahr — und zwar in dringenden Fällen auch mit dem Pkw — genehmigt werden. Mit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages am 21. 6. 1973 können auch in der DDR wohnende Halbgeschwister (dieselbe Mutter) in dringenden Familienangelegenheiten die Ausreisegenehmigung erhalten. Die „dringenden Familienangelegenheiten“ wurden auf silberne und goldene Hochzeiten ausgedehnt. Auch 60-, 65- und 70jährige Ehejubiläen werden als dringende Familienangelegenheiten anerkannt. C. Reisen von Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) in die DDR und nach Berlin (Ost) Den Bewohnern von Berlin (West) wurde in den vergangenen Jahrzehnten die Möglichkeit, in die DDR zu reisen und Berlin (Ost) zu besuchen, zunehmend beschnitten. Seit 1952 war es ihnen praktisch unmöglich, in die DDR zu gelangen, und seit 1961 war ihnen grundsätzlich auch Berlin (Ost) versperrt. Nur für kurze Zwischenzeiten, und zwar in den Besuchsräumen über Weihnachten und Neujahr in den Jahren 1963, 1964 und 1965, über Ostern und Pfingsten in den Jahren 1965 und 1966 sowie für 14 Tage im Herbst 1964 konnten sie aufgrund der Passierscheinabkommen nahe Verwandte im Ostteil der Stadt besuchen. Seit 1966 bestand nur noch die Möglichkeit, in dringenden Familienangelegenheiten über die sog. Härtestelle eine Genehmigung zum Besuch von Berlin (Ost) zu erhalten. In den Jahren 1969–1971 waren es im Jahresdurchschnitt 90.000 Berliner, die auf diesem Wege ihre Angehörigen im anderen Teil der Stadt wiedersehen konnten. Nach der in Übereinstimmung mit den Regelungen des Viermächte-Abkommens getroffenen Vereinbarung zwischen dem Senat und der Regierung der DDR über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs, die zusammen mit dem Viermächte-Abkommen am 3. 6. 1972 in Kraft getreten ist, können Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) einmal oder mehrmals zu Besuchen von insgesamt 30 Tagen im Jahr in die DDR und nach Berlin (Ost) einreisen. Die Einreise wird aus humanitären, familiären, religiösen, kulturellen oder touristischen Gründen genehmigt. In dringenden Familienangelegenheiten können Reisen auch dann gewährt werden, wenn die allgemeine Besuchsdauer von insgesamt 30 Tagen im Jahr bereits erschöpft ist. Darüber hinaus können Einreisen zu gesellschaftlichen, wissenschaftlichen, wirtschaftlich-kommerziellen oder kulturellen Zwecken erfolgen. Auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen dem Reisebüro der DDR und der DER-Deutsche Reisebüro GmbH sind auch Touristenreisen in die DDR möglich. Auf Antrag genehmigen die DDR-Behörden Bewohnern von Berlin (West) den Aufenthalt in mehreren Kreisen der DDR. Die Einreise mit dem Pkw wurde bis Dezember 1974 nur genehmigt, wenn ein Reisender wegen Körperbehinderung auf die Benutzung des Kraftfahrzeuges angewiesen ist, wenn es sich um dringende Einreisen handelt und das Reiseziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht rechtzeitig erreicht werden kann, die Einreise mit Kindern im Alter bis zu 3 Jahren erfolgt oder der Zielort verkehrsungünstig oder über 100 Kilometer von Berlin (West) entfernt liegt. Seitdem wird grundsätzlich die Einreise mit dem Pkw — auf Antrag — gestattet. Der Senat von Berlin und die Regierung der DDR haben Beauftragte ernannt, die Meinungsverschiedenheiten und Schwierigkeiten klären sollen, die sich im einzelnen aus der Anwendung und Durchführung der Vereinbarung ergeben. Darüber hinaus ist vorgesehen, daß zu gegebener Zeit aufgrund gewonnener Erfahrungen weitere Erleichterungen vereinbart werden können. Die Regelungen dieser Vereinbarung waren bereits vor deren Inkrafttreten von der Regierung der DDR zu Ostern und Pfingsten 1972 — und zwar vom 29. 3. bis 5. 4. 1972 und vom 17. 5. bis 24. 5. 1972 — angewandt worden. Allein in diesen Zeiträumen reisten ca. 1,15 Mill. West-Berliner in die DDR und nach Berlin (Ost). Die Zahlen für 1976 und 1977 lauten: jeweils rd. 3,4 Mill. Reisen. 1978 wurden 3,26 Mill. Reisen gezählt (Berlin). IV. Der Grundlagenvertrag und Folgeabkommen Am 21. 6. 1973 trat der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Grundlagenvertrag) in Kraft. Wenige Wochen später, am 31. 7. 1973, bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit des Grundlagenvertrages mit dem Grundgesetz. Damit waren die Voraussetzungen für die sog. Folgeverhandlun[S. 204]gen zur Regelung zahlreicher praktischer Fragen zwischen den beiden deutschen Staaten geschaffen. A. Die Grenzkommission Gemäß Zusatzprotokoll~I zum Grundlagenvertrag wurde aus Beauftragten der Regierungen beider deutscher Staaten die Grenzkommission gebildet. Sie konstituierte sich bereits am 31. 1. 1973. Ihre Aufgaben sind in der Erklärung zum Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission durch die beiden Delegationsleiter präzisiert. Es sind: die Markierung der zwischen den beiden Staaten bestehenden Grenze zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu erneuern oder zu ergänzen sowie die erforderlichen Dokumentationen über den Grenzverlauf zu erarbeiten. Darüber hinaus trägt die Arbeit der Grenzkommission zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme, z. B. der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadensbekämpfung, bei. Zwischen Januar 1973 und Oktober 1978 tagte die Grenzkommission 44mal. Die Feststellung der Grenze erfolgte in mehreren Arbeitsgängen. Am 29. 6. 1974 wurde ein Protokollvermerk über den Grenzverlauf in der Lübecker Bucht unterzeichnet, der entsprechend der Praxis der britischen Besatzungsmacht die Grenze zwischen den Küstenmeeren der Bundesrepublik Deutschland und der DDR auf dem südostwärtigen Rand des Schiffahrtsweges 3 feststellt. Zur Lösung sonstiger Probleme wurden schon zuvor, am 20. 9. 1973, die Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik und die Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Grundsätze zur Instandhaltung und zum Ausbau der Grenzgewässer sowie der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen unterschrieben. Die erstere Vereinbarung sieht insbesondere eine Pflicht zur Verhinderung des Übergreifens von Schäden auf das Gebiet der jeweils anderen Seite und die Einrichtung von 14 Grenzinformationspunkten vor, die es ermöglichen, notfalls im lokalen Bereich schnell mit den zuständigen Stellen jenseits der Grenze fernmündlich Verbindung aufzunehmen. Am 29. 6. 1974 wurde die Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Fischfang in einem Teil der Territorialgewässer der DDR in der Lübecker Bucht unterzeichnet. Sie sichert die Ausübung des Fischfangs aufgrund des der Hansestadt Lübeck 1188 und 1226 verliehenen Fischereirechtes. Weitere Regelungen, die im Rahmen der Grenzkommission getroffen werden konnten, sind: eine Vereinbarung über Betrieb, Kontrolle und Instandhaltung der auf dem Gebiet der DDR gelegenen Teile der Trinkwasserversorgungsanlagen der Stadt Duderstadt vom 3. 2. 1976 und eine Vereinbarung über die Wasserentnahme aus Grenzgewässern der DDR im mecklenburgisch-holsteinischen Gebiet vom 27. 10. 1977. Auf dieser Sitzung der Grenzkommission wurde auch Einvernehmen über eine Regelung zur Eckertalsperre und Eckerfernwasserleitung im Harz erzielt. Am 3. 2. 1976 wurden Protokollvermerke über Grenzwege und Wege im Grenzbereich sowie über forstwirtschaftliche Arbeiten in unmittelbarer Grenznähe unterzeichnet, die die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke erleichtern und zum Teil erst wieder ermöglichen. Am 8. 12. 1977 ist schließlich auch eine Übereinkunft über die Benutzung der gesamten Flußbreite auf der Werra und der sächsischen Saale durch Wassersportler auch dort, wo die Grenze in der Flußmitte verläuft, getroffen worden. Die Feststellung und Markierung des Grenzverlaufs konnten 1976 mit Ausnahme des Elbe-Abschnitts abgeschlossen werden. Am 29. 11. 1978 sind in Bonn durch die Leiter der beiden Delegationen der Grenzkommission aus Beauftragten der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zwei wichtige Dokumente unterzeichnet worden. Es handelt sich um das „Protokoll zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme“ und um die „Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die Regelung von Fragen, die mit der Errichtung und dem Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Itz zusammenhängen“ (Grenze). B. Arbeitsbedingungen für Journalisten Im Rahmen des Grundlagenvertrages hat sich die DDR in einem Briefwechsel bereiterklärt, Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen. Nach Expertengesprächen im Jahre 1973 haben sich bis Anfang 1979 19 Korrespondenten für 17 Publikationsorgane in Berlin (Ost) niedergelassen. Die Korrespondenten vertreten Tageszeitungen, Wochenzeitungen, eine Nachrichtenagentur (dpa) sowie das Fernsehen (ARD und ZDF) und den Hörfunk. Zu den in der DDR akkreditierten ständigen Korrespondenten [S. 205]kommen Reisekorrespondenten, die zu besonderen Anlässen wie der Leipziger Messe oder zu Sportwettkämpfen in die DDR fahren. In Bonn waren 1979 6 ständige Korrespondenten der DDR tätig. Sie vertreten 2 Tageszeitungen, eine Nachrichtenagentur (ADN) sowie das Fernsehen und den Hörfunk der DDR. Seit 1. 6. 1976 sind verschiedene Arbeitserleichterungen für die journalistische Tätigkeit der Korrespondenten aus der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern in der DDR in Kraft. Seitdem erhalten die Ehefrauen der Korrespondenten und das gesamte technische Personal Grenzempfehlungen zum erleichterten Grenzübertritt, die Ehefrauen bekommen Presseausweise, die schulpflichtigen Kinder der Korrespondenten, die in Berlin (West) zur Schule gehen, erhalten spezielle Schülervisa, die einer Grenzempfehlung gleichkommen. Für Schüler ab 10 Jahren werden Presseausweise wie für die Ehefrauen ausgestellt. Eine Erleicherung der Arbeit der Korrespondenten stellt auch die Regelung dar, daß sie nunmehr direkten Zugang zu den Pressestellen der Ministerien der DDR haben und nicht mehr ausschließlich auf das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten angewiesen sind. Ferner wurden die Modalitäten der Zollabfertigung für den dienstlichen und privaten Bedarf der Korrespondenten vereinfacht. Mit der Gewährung des direkten Zugangs von Korrespondenten zu den Pressestellen der Ministerien hat die DDR ihre Praxis den Verpflichtungen angepaßt, die sie im Jahre 1973 übernommen hatte. Die Berichterstattung aus der DDR hat sich durch die Tätigkeit der ständigen Korrespondenten in der DDR verbessert. Allerdings ist die Arbeit der Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der restriktiven Pressepolitik in sozialistisch regierten Staaten nicht mit den Arbeitsmöglichkeiten in der Bundesrepublik zu vergleichen. Daß die SED-Führung trotz der mit der Unterzeichnung der Schlußakte von Helsinki übernommenen Verpflichtungen eine freie Berichterstattung durch westliche, insbesondere durch Korrespondenten aus der Bundesrepublik Deutschland auf und aus ihrem Herrschaftsbereich nicht zulassen will, zeigte sich u. a. in den unberechtigten Ausweisungen des Spiegel-Korrespondenten Mettke Ende 1975 und des ARD-Fernsehkorrespondenten Loewe Ende 1976 sowie in der Schließung des Spiegel-Büros in Berlin (Ost) Anfang 1978. Als erstes Folgeabkommen zum Grundlagenvertrag wurde am 25. 4. 1974 das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Gesundheitswesens abgeschlossen, in das Berlin (West) durch einen besonderen Artikel ausdrücklich einbezogen ist. Dieses mit Gesetz vom 22. 11. 1975 ratifizierte und am 1. 1. 1976 in Kraft getretene Abkommen gibt Einreisenden aus dem jeweils anderen deutschen Staat einen Rechtsanspruch auf kostenfreie ambulante und stationäre medizinische Hilfe bei akuten Erkrankungen. Das Abkommen hat wesentlich zur positiven Entwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens beigetragen. Die kostenfreie medizinische Hilfe für Einreisende aus dem jeweils anderen Staat in Akutfällen sichert dem Reisenden die notwendige gesundheitliche Betreuung während der Reise und des Besuchsaufenthalts und erleichtert damit den innerdeutschen Reiseverkehr. Die Rückführung in den Herkunftsstaat mit dem Krankenkraftwagen bei schwerer Erkrankung ist insbesondere durch die zentrale Vermittlung dieser Krankentransporte durch die Präsidien der beiden deutschen Rotkreuzgesellschaften wesentlich verbessert worden. Das Abkommen räumt auch die Möglichkeit von Spezialbehandlungen und -kuren ein und regelt den Informationsaustausch zu Fragen der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, den Austausch von Arzneimitteln nach bestimmten Grundsätzen sowie eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung des Drogen-, Rauschmittel- und sonstigen Suchtmittelmißbrauchs. Zur Klärung von Schwierigkeiten, die bei der Anwendung und Auslegung des Abkommens entstehen können, wurden Beauftragte beider deutscher Regierungen ernannt, die bis Anfang 1979 8mal zusammentrafen. Das Abkommen wurde auch auf Berlin (West) ausgedehnt. D. Rechtsverkehr Die DDR hat im Grundlagenvertrag dem Prinzip zugestimmt, die Fragen des Rechtsverkehrs, also den Rechts- und Amtshilfeverkehr zwischen den Gerichten und den Verkehr zwischen den Staatsanwaltschaften, so einfach und zweckmäßig wie möglich zu regeln. Dementsprechende Vereinbarungen sind das Ziel von Verhandlungen, die im August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik unter der Leitung der Staatssekretäre der Justizministerien der beiden Staaten aufgenommen wurden. Bis Anfang 1979 fanden 14 Verhandlungsrunden statt. Aufgabe dieser Verhandlungen ist zunächst eine vertragliche Regelung der Rechts- und Amtshilfe, die den Gerichten und Staatsanwaltschaften der beiden Staaten zur Unterstützung ihrer Verfahren geleistet werden soll. Vertragliche Regelungen auf diesem Gebiet, das die Zustellung von Schriftstücken, die Vernehmung von Zeugen u. ä. betrifft, sind erforderlich. um eine verbindliche Grundlage für die Verpflichtung des jeweils einen Staates zur Rechtshilfeleistung für den anderen Staat zu schaffen. [S. 206]Ebenfalls regelungsbedürftig und von dem Verhandlungsauftrag des Zusatzprotokolls erfaßt sind Fragen der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen und anderen Titeln. Die Verhandlungen sind schwierig, weil bei der zu gewährenden Rechtshilfe für den anderen Staat die die jeweils eigene Rechtsordnung beherrschenden Grundsätze zu wahren sind. — Aus den teilweise offenkundigen sehr grundsätzlichen Unterschieden der Rechtsordnung in den beiden deutschen Staaten ergibt sich die Grundschwierigkeit dieser Verhandlungen. Bemühungen der Bundesregierung, die DDR zur Änderung ihrer Praxis bei der Auskunftserteilung über Vermögenswerte in der DDR zu bewegen, haben dazu geführt, daß die DDR im September 1976 in einer einseitigen Erklärung zugesagt hat, künftig in weiterem Umfang als bisher Anfragen von Personen zu beantworten, die Vermögenswerte in der DDR besitzen. Eine entsprechende Erklärung hat sie im Hinblick auf die Übersendung von Urkunden abgegeben. Nach dieser Zusage ist die Praxis der Auskunftserteilung über Vermögenswerte in der DDR und der Übersendung von Urkunden noch immer nicht völlig befriedigend, sie hat sich jedoch merklich verbessert. E. Zahlungsverkehr Zwei Teilvereinbarungen über den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr wurden zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR am 25. 4. 1974 unterzeichnet. Sie ermöglichen regelmäßige Überweisungen von Unterhaltszahlungen an minder- und volljährige Berechtigte sowie Schadenersatzzahlungen, ferner in bestimmten Fällen (für Empfänger einer Alters- oder Invalidenversorgung, der Sozialhilfe, minderjährige Vollwaisen) den Transfer von Teilbeträgen aus Sperrguthaben. Dieser Fortschritt gegenüber dem bis dahin geltenden unbefriedigenden Zustand ließ sich dadurch erreichen, daß in die Sperrguthabenvereinbarung der Grundsatz des Ausgleichs der beiderseitigen Zahlungen aufgenommen wurde. Nachdem seit der Währungsreform 1948 bis 1974 kein Transfer aus Sperrguthaben in der DDR möglich war, konnten bis 1978 rd. 35 Mill. DM an in der Bundesrepublik Deutschland lebende Kontoinhaber transferiert werden. Da die Transferkonten ausgeglichen sein müssen und sich ein Überhang an Aufträgen aus der Bundesrepublik Deutschland ergeben hat, wurde ein Aufnahmestopp für neue Aufträge erforderlich. Die Bundesregierung bemüht sich im Interesse eines Abbaus des Überhangs unerledigter Transferaufträge von Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland (sog. Wartezimmer) und einer kontinuierlichen Abwicklung von Transferaufträgen dieses Personenkreises vorrangig um eine Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Sperrguthabenvereinbarung (Devisen). F. Umweltschutz Auf dem Gebiet des Umweltschutzes sind die Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik am 29. 11. 1973 in Bonn aufgenommen worden. Sie haben gemäß Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag, Abschnitt II, Ziffer 9, zum Ziel, Vereinbarungen zu schließen, um zur Abwendung von Schäden und Gefahren für die jeweils andere Seite beizutragen. Seit Errichtung des Umweltbundesamtes in Berlin (West) im Sommer 1974 sind die Verhandlungen jedoch von der DDR nicht wieder aufgenommen worden. Die wichtigsten Umweltprobleme im Verhältnis zur DDR stellen Gewässerverunreinigungen dar. Im Vordergrund steht die Versalzung von Werra und Weser durch Kaliabwässer aus der DDR. Die Bundesregierung strebt an, Verhandlungen zur Regelung der dringlichsten Gewässerprobleme aufzunehmen, sobald die erforderlichen Vorbereitungen zwischen Bund und Ländern abgeschlossen sind. G. Wissenschaft und Technik Auch auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik soll die Zusammenarbeit zum beiderseitigen Nutzen entwickelt werden. Verhandlungen über die hierzu erforderlichen Verträge haben am 30. 11. 1973 begonnen. Bis Mitte 1978 gab es 23 Verhandlungsrunden. Die Verhandlungen sind in der Sache vorangekommen; wichtige Fragen, zu denen auch die Einbeziehung von Berlin (West) gehört, sind allerdings noch offen. In diesem Zusammenhang muß auf den noch offenstehenden Abschluß eines entsprechenden Vertrages mit der UdSSR verwiesen werden. Die Überwindung der Schwierigkeiten im politischen Bereich würde zu einer Belebung der Beziehungen auf den Gebieten der Wissenschaft und der Technik führen. H. Kulturelle Zusammenarbeit Im Grundlagenvertrag haben die Bundesrepublik Deutschland und die DDR ferner die Entwicklung der kulturellen Zusammenarbeit vereinbart. Verhandlungen über den Abschluß eines Regierungsabkommens nahmen am 27. 11. 1973 ihren Anfang. 5 Verhandlungsrunden fanden bis Mitte 1975 statt. Im Anschluß an die dritte Verhandlungsrunde am 5. 3. 1975 in Berlin (Ost) wurde die Forderung der DDR nach Herausgabe von Beständen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz durch eine Mitteilung der amtlichen DDR-Nachrichtenagentur ADN publik. Eine rege öffentliche Diskussion entwickelte sich besonders nach der vierten Verhandlungsrunde am 19. 6. 1975. Die Bundesregierung hat ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, über die gegenseitige Rückführung kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter zu sprechen. Hierbei könnten jedoch die Kulturgüter der Stiftung Preußischer Kulturbesitz nicht ein[S. 207]bezogen werden. Über diese Bestände sind im Rahmen alliierten Rechts und durch bundesgesetzliche Regelung in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht Verfügungen getroffen worden. Eine fünfte Verhandlungsrunde am 29. 10. 1975 endete damit, daß kein neuer Verhandlungstermin vereinbart wurde, jedoch gehen beide Seiten grundsätzlich davon aus, daß die Verhandlungen fortgesetzt werden. V. Post- und Fernmeldeverkehr Ab Ende 1966 begann die DDR, gegenüber der Deutschen Bundespost und dem Senat von Berlin die Abrechnungen des gegenseitigen Post- und Femmeldeverkehrs nach internationalen Abrechnungsgrundsätzen zu verlangen. Sie bezifferte ihre Forderungen rückwirkend ab 1948 für die Zeit bis Ende 1968 auf insgesamt 1,8 Mrd. DM. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen erklärte sich zu einem Ausgleich der Mehrleistungen der Deutschen Post der DDR für die Zeit ab 1967 bereit. Er bot der DDR wiederholt Gespräche über die Höhe des Ausgleichs an und schlug zugleich Verhandlungen über dringend notwendige Verbesserungen des Post- und Fernmeldeverkehrs vor. Nachzahlungen von insgesamt 22 Mill. DM im Oktober 1968 und im Februar 1969 als Kostenausgleich für das Jahr 1967 und das erste Halbjahr 1968 an die Deutsche Post der DDR fand sich die DDR schließlich zu ersten Verhandlungen am 19. 9. 1969 bereit. In der Folge wurden die Vereinbarung vom 29. 4. 1970 und das Protokoll vom 30. 9. 1971 abgeschlossen. An wichtigen Verbesserungen wurden die Wiederaufnahme des Telefonverkehrs zwischen beiden Teilen Berlins, die Schaltung zahlreicher Leitungen und in den übrigen Verkehrsrelationen zahlreiche posttechnische Verbesserungen erreicht. Als Abgeltung der von der Deutschen Post der DDR erbrachten Mehrleistungen wurde eine jährliche Pauschale festgelegt. I Folgende Tabelle verdeutlicht die Entwicklung des Fernsprechverkehrs: In Art. 7 des Grundlagenvertrages wurde die Vereinbarung getroffen, daß die Bundesrepublik Deutschland und die DDR ein Abkommen schließen werden, um die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens zu entwickeln und zu fördern. Die Verhandlungen wurden am 7. 12. 1972 aufgenommen und führten nach mehr als 3jähriger Dauer und 24 Verhandlungsrunden zum Abschluß eines Regierungsabkommens auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens und dreier Verwaltungsabkommen über den Postverkehr, über den Fernmeldeverkehr und über die Abrechnung der Leistungen im Post- und Fernmeldetransit. Die Abkommen sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie wurden am 27. 2. 1976 in Berlin (Ost) paraphiert, am 30. 3. 1976 in Bonn unterzeichnet und sind am 1. 7. 1976 in Kraft getreten. Die gefundenen Regelungen tragen sowohl den politischen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen als auch den betrieblichen Notwendigkeiten des innerdeutschen Post- und Fernmeldeverkehrs Rechnung. Für den Postverkehr zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West) wurden neue Möglichkeiten geschaffen. Postsendungen können nicht nur auf dem Schienenweg über Helmstedt, sondern auf allen zugelassenen Eisenbahnstrecken und auch auf dem Straßenwege von und nach Berlin (West) befördert werden, ohne daß sie der Deutschen Post der DDR zur Weiterbeförderung übergeben werden. Beide Postverwaltungen unterrichten sich gegenseitig, wenn Postsendungen beschlagnahmt werden, verlorengehen, beschädigt oder beraubt werden. Bei der Rücksendung von Postsendungen wegen Verstoßes gegen Versendungsverbote gibt die Empfangsverwaltung auf der Sendung den Grund der Rücksendung an. Die DDR hat in einem Brief vom 30. 3. 1976 den Verzicht auf Desinfektionsbescheinigungen im Postverkehr angekündigt; eine entsprechende Änderung ihrer Rechtsvorschriften ist am 10. 6. 1976 erfolgt. Diese Regelungen haben, ergänzt durch Maßnahmen auf anderen Gebieten, zu einer durchgehenden Verbesserung des Post- und Fernmeldeverkehrs mit der DDR geführt. Die Postlaufzeiten konnten verkürzt werden. Im Paketverkehr wurden die Verbote und Beschränkungen erheblich abgebaut, die Desinfektionsbescheinigung entfiel, und die Höchstmengen für Genußmittel sind aufgehoben worden. Die Zahl der angemeldeten Verluste und die der Zurückweisungen hat sich erheblich verringert. Im Telefonverkehr erhöhte sich die Zahl der Telefonleitungen in beiden Richtungen von 34 im Jahre 1969 auf 719 im Jahre 1976. Ende 1978 waren 941 Fernsprechleitungen geschaltet. Durch eine Vereinbarung vom 19. 10. 1977 wurde Einigung über die [S. 208]Höhe der Pauschale für Mehrleistungen der Postverwaltung der DDR im gegenseitigen Post- und Fernmeldeverkehr und die Schaltung weiterer 702 Fernsprechleitungen erzielt. Für den Zeitraum 1977 bis 1982 erhält die DDR jährlich 85 Mill. DM. In den Jahren bis 1982 sollen jährlich regelmäßig weitere 120 Leitungen geschaltet werden. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, in nicht allzu ferner Zukunft fast die ganze DDR im Selbstwählferndienst erreichen zu können. Nach wie vor erscheint es notwendig, daß die Laufzeiten der Postsendungen und die Wartezeiten im Telefonverkehr verkürzt werden. Auch müßte die Zahl der Verlustfälle und die der Zurückweisungen weiter gesenkt werden. Im Jahr 1978 sind knapp 23.000 Paketsendungen in die DDR als verloren gemeldet worden, mehr als 44.000 Pakete sind von den Postorganen der DDR zurückgewiesen worden (bei rd. 25–30 Mill. Sendungen). Besondere Schwierigkeiten bereitet immer noch die Versendung von Büchern und Schallplatten. VI. Handel/Wirtschaft Grundlagen des Innerdeutschen Handels sind die Bestimmungen des Berliner Abkommens von 1951 in der Fassung vom 16. 8. 1960 und die dazu getroffenen Regelungen. Die Vertreter der Treuhandstelle für den Interzonenhandel (TSI) treffen sich regelmäßig in 14tägigen Abständen mit Vertretern des Ministeriums für Außenhandel der DDR (MAH), um alle laufenden Fragen des Handels zu erörtern und gegebenenfalls Zusatzvereinbarungen zu schließen. Bereits 1969 ist damit begonnen worden, Lieferungen und Bezüge von der Einzelgenehmigungspflicht zu befreien; heute ist der Handel weitgehend liberalisiert mit wenigen Ausnahmen in hochsensiblen Bereichen. Weitere handelsfördernde Maßnahmen bestanden darin, den Swing bis zu einer jetzt geltenden H

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Bergmannsrenten (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Bergleute und ihre Hinterbliebenen erhalten entsprechend dem höheren Beitragssatz von 30 v. H. zur Sozialversicherung erhöhte Leistungen, auch gelten andere Altersgrenzen. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Renten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 111 Bergbehörde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berlin

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Zentrag (1975)

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Abk. für „Zentrale Druckerei-, Einkaufs- und Revisionsgesellschaft“. Bezeichnung für die dem ZK der SED unterstehende und direkt vom Apparat des ZK angeleitete Vereinigung Organisationseigener Betriebe (VOB), in der mehr als 90 Druckereien, Zeitungsverlage und Vertriebsorgane zusammengefaßt sind. Ihr gehören u. a. die Verlage aller SED- und FDJ-Zeitungen auf zentraler und Bezirksebene an. Mit der VOB Zentrag hat die SED auch organisatorisch fast 90 v. H. der Druckkapazitäten der DDR monopolisiert. Darüber hinaus trägt die VOB Zentrag — neben den Mitgliedsbeiträgen — wesentlich zur Finanzierung der Parteiarbeit bei. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 959 Zensur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentrale Arbeitskreise für Forschung und Technik (ZAK)

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Verwaltung (1975)

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Bezirk; Gemeinde; Ministerrat. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 909 Vertriebene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verwaltungsbeschwerde

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Dorfklubs (1975)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 In den D., von denen seit 1957 rund 6.000 eingerichtet wurden, soll sich das kulturelle und künstlerische Leben auf dem Lande konzentrieren. Sie werden von den Gemeinderäten angeleitet und von LPG und VEG unterstützt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 219 Dorfakademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dorfzeitungen

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Postzeitungsvertrieb (PZV) (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der Vertrieb sämtlicher in- und ausländischer Presseerzeugnisse obliegt dem der Deutschen Post angeschlossenen PZV. Der PZV übt sowohl Großhandels- als auch Einzelhandelsfunktionen aus. Im Einzelhandel erfolgt der Vertrieb durch Abonnement und durch posteigene Verkaufsstände (auch im Bahnhofsbuchhandel). Für Großhandelsaufgaben sind ein zentrales Zeitungsvertriebsamt mit Außenstellen sowie Verlagspostämter tätig. Die Lesezirkel sind als „Lesezirkel der Deutschen Post“ organisiert. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 489 Post- und Fernmeldewesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postzensur

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Rote Ecke (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Auch „Friedensecke“. Altarähnliche Aufbauten in den Räumen der Parteien und Massenorganisationen, mit Friedens- und Aufbauparolen sowie mit roten Tüchern drapiert. Die Bevölkerung wird angehalten, auch in den Betrieben und Treppenhäusern der Wohnbauten RE. anzulegen. Sie sollen an bestimmten Tagen, z. B. dem Geburts- und Todestag Lenins oder an Staatsfeiertagen, mit Blumen und Bildern geschmückt werden. In Schulen und Pionier-Heimen (Junge Pioniere) werden die RE. auch als Ulbricht-Ehrenplätze ausgestattet. (Agitation und Propaganda, Pionierecke) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 536 Rostock A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rowdytum

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Besucherräte (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 [S. 103]Filmaktiv, Filmwesen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 103 Bestellsystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsakademien

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Kupferbergbau (1969)

Siehe auch: Kupferbergbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Kupfererzbergbau: 1985 Der K. wird zusammen mit der Kupferverhüttung im VEB Mansfeld-Kombinat betrieben. In den Schächten und Hütten des Kombinats im Raume Eisleben-Sangerhausen sind etwa 26.000 Arbeiter und Angestellte tätig. Von den deutschen Kupfervorkommen liegen etwa vier Fünftel in Mitteldeutschland. Gleichwohl deckt die Förderung nur etwa ein Viertel des Bedarfs der verarbeitenden Industrie dieses Gebietes. Drei Viertel des Bedarfes müssen importiert werden. Seit 1945 ist die Kupfererzförderung zwar angestiegen, jedoch nahm der Kupfergehalt der Erze stetig ab. 1952 hatte die Erzförderung den Vorkriegshöchststand erreicht; der Kupfergehalt betrug aber weniger als die Hälfte des Vorkriegsstandes. Man spricht von Vorräten, die einen Abbau mindestens bis zum Jahre 2.000 sicherstellen. Der erste Fünfjahrplan sah bis 1955 eine Steigerung der Kupfererzförderung auf 2,65 Mill. t vor. Erreicht wurden jedoch nur 1,33 Mill. t, was einem Reinkupfergehalt von rd. 20.000 t entsprach. Bis 1967 konnte durch Mechanisierung des Abbaus die Kupfergewinnung aus Eigenerz auf rd. 25.000 t gesteigert werden. Da aber mit steigender Industrieproduktion auch der Kupferbedarf wächst, bleibt auch in Zukunft eine sehr erhebliche Importabhängigkeit bestehen. (Siehe Karte des Bergbaus) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 360 Kunstpreis der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kuren der Sozialversicherung

DDR A-Z 1966

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Straßenverkehr (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Am 1. 7. 1964 sind die St.-Ordnung — StVO — vom 30. 1. 1964 (GBl. II, S. 357) und die St.-Zulassungsordnung — StVZO — vom 30. 1. 1964 (GBl. II, S. 373) in Kraft getreten. Sie ersetzen die bisherigen Ordnungen vom 4. 10. 1956. Die StVO hat einige neue Verkehrsregeln sowie neue Verkehrszeichen eingeführt, die besonders die Parkordnung auf Fahr- und Gehwegen, das Einordnen von Fahrzeugen vor Kreuzungen und den Schutz der Fußgänger auf sog. Schutzwegen und Übergängen betreffen. Neu ist auch die Dreiseitensperrung durch Verkehrsposten an Kreuzungen. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind wie bisher auf 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, auf 90 km/h für Pkw und Krafträder und auf 60 km/h für alle übrigen Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften, auf 100 km/h für Pkw und Kraft[S. 473]räder und 80 km/h für die übrigen Kraftfahrzeuge auf Autobahnen festgelegt. Mit der allmählichen Zunahme des Bestandes an Kraftfahrzeugen (Kraftverkehr) ist auch die Zahl der Verkehrsunfälle in den letzten Jahren gestiegen (Unfälle). In einem zusammen mit den neuen Ordnungen über den St. auszugsweise veröffentlichten Beschluß des Ministerrats vom 30. 1. 1964 „über weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im St.“ werden die Erhöhung der Verkehrssicherheit an Straßenkreuzungen, die Verbesserung der Ausbildung der Kraftfahrzeugführer, der Schutz der Kinder im St. und der Kampf gegen Fahren unter Alkoholeinfluß (Alkoholismus) als Schwerpunkte für die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Jahren 1964/65 erklärt. Die örtlichen Räte haben halbjährlich gemeinsam mit der Volkspolizei „die Verkehrsunfallage einzuschätzen und mit den übrigen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen zu beraten und Maßnahmen zur Unfallbekämpfung festzulegen“. Das Verkehrsministerium soll im Einvernehmen mit dem Innenministerium Maßnahmen treffen, um die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern sowie ihre Betreuung während der ersten Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis entscheidend zu verbessern. Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet der Fahrzeughalter nach den Vorschriften des noch gültigen Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. 5. 1909. Daneben besteht Verschuldenshaftung nach allgemeinen Grundsätzen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 472–473 Straßen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Streik

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Sowjetisierung (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Im Unterschied zur Russifizierung bedeutet S. Ausbreitung der sowjet. Ordnungsprinzipien in Staat und Wirtschaft, Integrierung der SBZ in den sowjetisch geführten Ostblock, Unterstützung der Hegemonialansprüche der SU. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 429 Sowjetisches Militärtribunal (SMT) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetnik

DDR A-Z 1966

Wirtschaftsausschüsse (1966)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Ständige, von Vertretern jeweils zweier Mitgliedsländer des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe gebildete Ausschüsse, in denen die speziellen Fragen der Zusammenarbeit dieser beiden Länder behandelt werden sollen im Unterschied zu den über die Zentrale des RGW in Moskau zu regelnden Fragen, die alle Mitgliedsländer gemeinsam betreffen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 534 Wirtschaftliche Rechnungsführung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftsbereiche

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Langhoff, Wolfgang (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 * 6. 10. 1901 in Berlin. Aufgewachsen in Freiburg/Br. Nach Schulbesuch kurze Zeit Seemann. Dann Schauspieler in Königsberg, Hamburg und Düsseldorf. 1928 KPD. 1933 wegen kommun. Betätigung KZ-Haft. Emigration in die Schweiz. Von 1935 bis 1945 Schauspieler und Regisseur am Züricher Schauspielhaus. 1945 bis 1946 Generalintendant der Städt. Bühnen Düsseldorf, seit 1946 Intendant des Deutschen Theaters in Ostberlin. Seit 1946 SED. 1950 im Zusammenhang mit der Field-Affäre gemaßregelt. 1958/59 von der SED-Presse wegen „Liberalismus in der Spielplangestaltung“ mehrmals kritisiert. Nach erheblichen Auseinandersetzungen mit der SED wegen der Aufführung des Theaterstücks „Die Sorgen und die Macht“ von Peter Hacks übte L. auf dem VI. Parteitag der SED 1963 Selbstkritik und bat anschließend mit Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand um Abberufung als Intendant des Deutschen Theaters. Seitdem gehört er als Oberspielleiter dem Deutschen Theater und der Staatsoper an. Mitgl., 1962 Vizepräsident der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ostberlin. 1959 1. Vors. des Zentrums „DDR“ des Int. Theaterinstituts. 1949, 1951 und 1960 Nationalpreis. Professor. Schrieb KZ-Bericht „Die Moorsoldaten“ (1935). Literaturangaben Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 280 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/langhoff-wolfgang verwiesen. Lange, Inge, geb. Rosch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lastschriftverfahren

DDR A-Z 1965

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1965: I, J

IAP Idealismus Ideologie IDFF IHK Imperialismus Individualismus Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriearbeiter aufs Land Industriebanken Industrieinstitute Industrieläden Industrieökonomik Industriepreisreform Industriespionage Industrie- und Handelskammer (IHK) Industrieverwaltung Infiltration Ingenieurkonto Inhabersparen Innenministerium Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des Innere Truppen Institut für Arbeitshygiene Institut für Deutsche Sprache und Literatur Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED Institut für Literatur Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED Institut für Volkskunstforschung Institut für Zeitgeschichte, Deutsches Instrukteurwesen Intelligenz Interflug Internationale Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF) Internationalismus, Proletarischer Intershop Interzonenhandel Interzonenverkehr Investitionen Investitionsbank, Deutsche (DIB) Jagd Jakubowski, Iwan Ignatjewitsch Jarowinsky, Herbert Jazz Jehovas Zeugen Jena Jendretzky, Hans Johannes-R.-Becher-Preis Johanngeorgenstadt Juden Jugend Jugendarbeit Jugendbrigade der DDR, Hervorragende Jugendförderungsplan Jugendfragen, Amt für Jugendgericht Jugendgesundheitspflege Jugendhaus Jugendherbergen Jugendliteratur Jugendring, Deutscher Jugendstrafrecht Jugendstunden Jugendweihe Jugendwerkhöfe Jungaktivist, Hervorragender Junge Gemeinde Junge Pioniere Juni-Aufstand Junker, Wolfgang Justizreform Justizverwaltung

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Quandt, Bernhard (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 * 14. 4. 1903 in Rostock als Sohn eines Arbeiters. Volksschule, Eisendreher. 1920 SAJ, SPD, 1923 KPD. 1932 bis 1933 Mitgl. des Landtages Mecklenburg. 1933 bis 1936 Gefängnis, danach Notstandsarbeiter, 1939 bis 1945 KZ Sachsenhausen und Dachau. 1945 bis 1948 Kreissekretär der KPD bzw. SED in Güstrow, 2. Sekretär der Landesleitung Mecklenburg der KPD bzw. SED, Landrat in Güstrow. 1948 bis 1951 Minister für Landwirtschaft, 1951 bis 1952 Ministerpräsident des Landes Mecklenburg. Seit 1952 1. Sekretär der Bezirksleitung Schwerin der SED. Seit 1958 Mitgl. des ZK der SED, seit 1958 Abg. der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 342 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/quandt-bernhard verwiesen. Qualität der Erzeugnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Quantität

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Leistungslohn (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Bezahlung im L. bedeutet Entlohnung nur nach der Leistung ohne Berücksichtigung anderer Umstände: Familienstand, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter. Die wichtigste Form des L. ist der Stücklohn, eine weitere Form der Prämienzeitlohn und der Prämienstücklohn. Literaturangaben Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 259 Leistungsabzeichen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungsprinzip

DDR A-Z 1965

Verrechnungsverfahren (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach der 5. DB zum Gesetz über die Deutsche ➝Notenbank vom 28. 4. 1955 (GBl. S. 327) werden folgende V. angewandt: a) Verrechnung von Geldforderungen durch Rechnungseinzug (Rechnungseinzugsverfahren), b) gegenseitige Verrechnung von Geldforderungen (VF-Verfahren), c) Verrechnung von Geldforderungen nach Plan (PV-Verfahren), d) Verrechnung von Geldverbindlichkeiten durch Akkreditivstellung (AK-Verfahren), e) Verrechnung von Geldverbindlichkeiten über Sonderkonten (SK-Verfahren), f) Verrechnung von Geldforderungen bzw. -Verbindlichkeiten im Überweisungs- oder Scheckverkehr, g) durch AO vom 24. 3. 1961 (GBl. II, S. 142 f.) sind die genannten V. durch das Forderungseinzugsverfahren ergänzt worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 451 Verrechnungseinheiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versachlichung

DDR A-Z 1963

DDR A-Z 1963

Produktionspropaganda (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Pj. Zusammenfassung aller Maßnahmen, die geeignet sind, „die Erkenntnisse der Wissenschaft, die fortschrittliche Technik und die besten Erfahrungen der Praxis mit besonderen, für die populäre Propaganda geeigneten Mitteln zu verbreiten und zum festen Bestandteil des Produktions- und Arbeitsprozesses zu machen“ (Arbeits- und Sozialfürsorge”, S. 482/1955). P. gilt als eine der vielfältigsten und wichtigsten Aufgaben der kulturellen Massenarbeit und schließt Wandzeitungsarbeit, Betriebsfunk, Sichtagitation, Agitprop-Arbeit, Veranstaltungen mit Lichtbildern und Lehrfilmen sowie Vorträge zu Problemen der Produktion, zu wissenschaftlichen Fragen und allgemeinbildenden Themen mit ein. Vor allem soll P. die Erfolge der Wissenschaft im kommun. Lager und die Leistungen der Sowjetwissenschaft in ihren gesellschaftlichen Zusammenhängen darstellen, um zu verhindern, daß die technische Entwicklung im kapitalistischen Lager überschätzt wird. Zweck der P. ist, „Menschen zu Arbeitstaten für den Sozialismus zu beflügeln und ihnen damit das Grundrecht der Menschheit zu geben, nämlich die Freiheit zur fortschrittlichen Veränderung der Gesellschaft“ (Horst Sindermann im „Neuen Deutschland“ v. 6. 2. 1961). P. hat vielfältige Formen angenommen, besonders seit Verkündung des Siebenjahrplanes 1959. „Siebenmeilenstiefel-, Stafetten- und Kompaß-Bewegung“ sowie „Siebenstufenraketen“ sind die verbreitetsten, die zur Übererfüllung des jährlichen Planes und des Siebenjahrplanes antreiben sollen. Dazu gehören die gesamte Aktivistenbewegung und Wettbewerbsbewegung, Produktionsberatungen, Aktivistenschulen, Sichtwerbung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 375 Produktionsprinzip A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA)

DDR A-Z 1963

Gesellschaftsgefährlichkeit (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Schon Fechner hatte ausgeführt, daß eine Handlung oder Unterlassung immer dann mit Strafe zu ahnden sei, wenn sie das „Element der G.“ enthalte, daß aber eine Bestrafung trotz Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes nicht erforderlich sei, wenn dieses Element fehle. Hilde ➝Benjamin brachte dies noch schärfer zum Ausdruck („Neue Justiz“ 1954, Seite 453 ff.) und berief sich dabei auf den „materiellen Verbrechensbegriff“ in dem Art. 8 des Strafkodex der RSFSR. Das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1953 (GBl. S. 643) führt entsprechend diesen Meinungsäußerungen führender Justizfunktionäre und nach dem sowjet. Vorbild den „materiellen Verbrechensbegriff“ in das Strafrecht ein. Nach § 8 des Gesetzes liegt eine Straftat nicht vor, „wenn die Handlung zwar dem Wortlaut eines gesetzlichen Tatbestandes entspricht, aber wegen ihrer Geringfügigkeit und mangels schädlicher Folgen für die DDR, den sozialistischen Aufbau, die Interessen des werktätigen Volkes sowie des einzelnen Bürgers nicht gefährlich ist“. § 9 bestimmt, daß Bestrafung unterbleibt, „wenn zur Zeit der Durchführung des Strafverfahrens die Tat nicht mehr als gesellschaftsgefährlich anzusehen ist, oder wenn nach der Tat im gesamten Verhalten des Täters eine grundlegende Wandlung eingetreten ist, die erwarten läßt, daß er die sozialistische Gesetzlichkeit achten wird“. Körperverletzung gegenüber einem „Provokateur“ ist „mangels schädlicher Folgen für die DDR, den sozialistischen Aufbau und die Interessen der Werktätigen“ keine strafbare Handlung (OG in „Neue Justiz“ 1959, S. 68). Mit der Richtlinie Nr. 13 vom 14. 4. 1962 (GBl. II 1962, S. 303) will das Oberste Gericht Klarheit über die Voraussetzungen der §§ 8 u. 9 StEG schaffen und den Gerichten eine „richtige Orientierung“ auf den Staatsratsbeschluß vom 30. 1. 1959 (Strafpolitik) geben: Eine Handlung ohne schädliche Auswirkungen für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die Rechte der Bürger sei nicht gesellschaftsgefährlich, also auch nicht tatbestandsmäßig. Das entscheidende Kriterium für den Anwendungsbereich des § 9 StEG — das Merkmal der „grundlegenden Wandlung“ — liege in der Entwicklung der Persönlichkeit des Täters. Ein erster Versuch, zu einer Definition der G. zu gelangen, lautet: „Gefährlich für die weitere [S. 172]gesellschaftliche Entwicklung, gefährlich für die weitere Einigung der menschlichen Gesellschaft auf der Basis der gesellschaftlichen Entwicklung, gefährlich für die weitere Festigung der neuen Beziehungen der Menschen, gefährlich für die sich immer stärker herausbildenden sozialistischen Verhältnisse“ („Neue Justiz“ 1961, S. 739). Die Richtlinie Nr. 13 weist die Gerichte auf die Einschätzung der G. wie folgt hin: „Grundlage für diese Einschätzung bieten das vom Gesetz geschützte Objekt in seiner historischen Rolle und Bedeutung. die objektiven und subjektiven Merkmale des Tatbestandes sowie die differenzierten Strafarten. Wertvolle Rückschlüsse auf den Grad der G. ergeben sich auch aus der Art und Weise der Tatbegehung, aus dem Motiv und den Ursachen, die zu der Straftat geführt haben, und aus ihren Folgen. Von großer Bedeutung ist die gründliche Einschätzung der Persönlichkeit des Täters, seiner Entwicklung und sein Bewußtseinsstand sowie sein Verhalten vor und nach der Tat.“ (Rechtswesen, Strafpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 171–172 Gesellschaftliche Gerichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftswissenschaften

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Körperliche Arbeit (1963)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 [S. 254]Im Pj. wird als KA. der Einsatz von Funktionären des Partei-, Staats- und übrigen Organisationsapparates in industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben („an der Basis“) bezeichnet. Vor der Öffentlichkeit soll mit diesen Einsätzen die Verbundenheit der herrschenden Bürokratie mit der arbeitenden Bevölkerung betont werden. Parteiintern wertet man die KA. als Mittel des „operativen“ Arbeitsstils. Die ausgewählten Funktionäre sollen für eine begrenzte Zeit die Probleme in den Betrieben und in den Dörfern und die Reaktion der Bevölkerung auf administrative Anweisungen kennenlernen. Die wirkliche KA. tritt demgegenüber in den Hintergrund. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 254 Korfes, Otto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kosmopolitismus

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Dorfklubs (1963)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In den D., deren erster im März 1957 gegründet wurde und von denen Ende 1960 rd. 6.000 existiert haben sollen, will man das gesamte „gesellschaftliche (und gesellige) Leben“ auf dem Dorfe konzentrieren, ohne daß dadurch in das Eigenleben der Massenorganisationen eingegriffen werden soll. Es geht einerseits um Koordination, andererseits aber auch um die politische Ausrichtung des geselligen Dorflebens im kommun. Sinne. Allgemeinbildende Veranstaltungen, die in erster Linie der Produktionssteigerung zu [S. 116]dienen haben, werden systematischer von den Dorfakademien betrieben. (Klub der Kulturschaffenden) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 115–116 Dorfchronik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dorfplan

DDR A-Z 1962

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Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche (1962)

Siehe auch: Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche: 1960 1963 1965 1966 Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft: 1969 1975 1979 1960 gegr. Organisation, die — etwa entsprechend der DLG in Westdeutschland — „Mittler zwischen Wissenschaft und Praxis“ sein soll, vor allem aber die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit fördern, Neuerer und Rationalisatoren in der Landwirtschaft unterstützen soll. Die DAG übernimmt damit einen Teil der Funktionen der DAL. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 13 Agrarstatistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrobiologie

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Grenzgänger (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im allgemeinen Sprachgebrauch Bezeichnung für Personen, die in West-Berlin arbeiteten und in Ost-Berlin oder in dem sowjetzonalen Randgebiet wohnten oder umgekehrt dort arbeiteten und in West-Berlin wohnten. Der Begriff des G. entstand nach der Währungsreform. Die in West-Berlin arbeitenden G. erhielten nur einen Teil ihres Lohnes in DM West, der restliche Lohn wurde vom Arbeitgeber in DM Ost ausgezahlt. Der West-Berliner Arbeitgeber mußte den dem Ostgeld-Anteil entsprechenden Betrag in DM West an die Lohnausgleichskasse in West-Berlin abführen. Aus dieser Kasse wurde der Umtausch eines Teils des in Ostgeld empfangenen Lohnes der in Ost-Berlin oder der SBZ arbeitenden G. in Westgeld finanziert. 1949 arbeiteten mehr als 100.000 West-Berliner in Ost-Berlin und in der SBZ. Mit der wirtschaftlichen Entwicklung West-Berlins und der Abnahme der Arbeitslosigkeit ging diese Zahl ständig zurück und betrug Anfang Aug. 1961 nur noch 13.000. Darunter rd. 6.000 Eisenbahner und annähernd 3.500 freischaffende Künstler, Artisten und Schausteller. Demgegenüber arbeiteten vor dem 13. 8. 1961 noch annähernd 60.000 Ost-Berliner oder Bewohner der Randgebiete in West-Berlin gegenüber etwa 70.000 im Jahre 1949. Diese G. waren seit 1952 ständiger Kritik des SED-Regimes und wiederholt größeren Schikanen der Zonen-Funktionäre ausgesetzt, durch die sie zur „freiwilligen“ Aufgabe ihrer Arbeitsplätze in West-Berlin veranlaßt werden sollten. Im Sommer 1961 begann ein förmliches Kesseltreiben gegen diese G. Sie wurden in Zeitungen und Versammlungen öffentlich diffamiert und als Verräter und Spekulanten angeprangert. Die G. wurden vom Einkauf bestimmter Industriewaren ausgeschlossen und mußten ab 1. 8. 1961 die Miete und alle öffentlichen Gebühren in DM West bezahlen. Diese Zwangsmaßnahmen wurden durch Ausweisungen vieler G. aus ihren Wohnungen und vor allem durch zahlreiche Strafverfahren wegen „illegaler Geldeinfuhr“ ergänzt. Trotzdem sank die Zahl der in West-Berlin arbeitenden G. bis zum 13. 8. 1961 nur um etwa 3.000, fast ebenso viele flohen in dieser Zeit nach West-Berlin. Durch die gewaltsamen Sperrmaßnahmen des kommun. Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin wurde den im sowjet. Machtbereich wohnenden G. die weitere Arbeit in West-Berlin unmöglich gemacht. Sie mußten sich bei ihren früheren Betrieben in Ost-Berlin melden oder bei den Arbeitsämtern ihres Wohnsitzes zum Nachweis einer „geeigneten Tätigkeit“ registrieren lassen. Die meisten der ehemaligen G. erhielten jedoch keine ihren Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung. Sie mußten „zur Bewährung“ schlecht bezahlte schwere körperliche Arbeit in sog. Schwerpunktbetrieben aufnehmen. Durch ein West-Berliner Gesetz sollen ihre Rechte aus ihrem früheren Arbeitsverhältnis in West-Berlin gesichert und aufrechterhalten werden. Der Lohnumtausch für die in Ost-Berlin arbeitenden West-Berliner G. ist auf Anweisung des Senats von West-Berlin am 1. 10. 1961 eingestellt worden. Hiervon wurden nur noch etwa 500 G. betroffen. Für die West-Berliner Eisenbahner, die auf in West-Berlin liegenden Dienststellen der sowjetzonalen Reichsbahn arbeiten, wird dagegen der Lohnumtausch fortgesetzt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 163 Grenzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzpolizei, Deutsche

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Post- und Fernmeldewesen (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der örtliche Postbetrieb wurde 1945 autgenommen und in 6 Oberpostdirektionen (Dresden, Erfurt, Halle/Saale, Leipzig, Potsdam, Schwerin) zusammengefaßt, die den Landes- bzw. Provinzialregierungen unterstellt wurden. 1949 erhielt das PuF. mit dem „Ministerium für das PuF.“ die endgültige organisatorische Spitze. Eine staatspolitisch äußerst wichtige Aufgabe erhielt die Post durch Übernahme des gesamten Zeitungs- und Zeitschriftenvertriebes ab 1. 4. 1949. Das Gesetz [S. 333]über den Haushaltsplan vom 9. 2. 1950 verpflichtete auch die Post, Finanzpläne aufzustellen. Dadurch wurden Oberpostdirektionen, Post-, Fernmelde- und Funkämter der „volkseigenen“ Wirtschaft gleichgestellt. Ende 1952 wurden die Oberpostdirektionen für PuF. aufgelöst und 14 Bezirksdirektionen errichtet. Das Postscheckwesen zeigt einen ständigen Rückgang, da zwischen den VE-Betrieben im Rechnungseinzugsverfahren abgerechnet wird. Die Zahl der Konten ist von 346.600 im Jahre 1950 auf 162.500 im Jahre 1960 zurückgegangen, die Zahl der Gutschriften von 15,5 Mrd. DM auf 8,4 Mrd. DM. Es gibt zwei Arten von Konten, „freie“ und „gebundene“, die ersteren können nicht von Betrieben, Gewerbetreibenden usw. eingerichtet werden. Letztere dienen nur Überweisungszwecken. Trotz der in der Verfassung garantierten Wahrung des Postgeheimnisses wird vom SSD eine Postzensur ausgeübt. Insbesondere die Auslands- und Interzonenpost (Briefe und Pakete) werden in besonderen Kontrollämtern genau geprüft. Auch der Fernsprechverkehr unterliegt der Überwachung durch den SSD. Die SBZ ist Mitglied der Organisation für die Zusammenarbeit der Sowjetblockländer auf dem Gebiete des Post- und Fernmeldewesens, abgekürzt: „OSS“. (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 332–333 Postsparkasse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postzensur

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Künstler-Agentur, Deutsche (1962)

Siehe auch: Deutsche Künstler-Agentur: 1969 1975 1979 Künstler-Agentur der DDR: 1975 1979 1985 Künstler-Agentur, Deutsche: 1963 1965 1966 Zentrale der deutschen Konzert- und Gastspieldirektion. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 246 Kunstkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Künstlerisches Volksschaffen, Preis für

DDR A-Z 1960

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Staatsarchive (1960)

Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Archivwesen ist nach sowjet. Vorbilde durch VO vom 13. 7. 1950 dem Ministerium des Innern (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten) unterstellt. Aufsicht und Anleitung der St. obliegen der dort gebildeten Staatlichen Archivverwaltung (Sitz Potsdam). Das Deutsche Zentralarchiv (DZA) in Potsdam verwahrt Aktenbestände des Norddeutschen Bundes und der Reichsregierung von 1867–1945 (ehem. Reichsarchiv), sowie der von 1945–1957 aufgelösten zentralen Dienststellen der SBZ. Außerdem werden dort Urkunden und Akten der Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck, deren Übergabe an die betr. Städte vom Innenministerium der SBZ verweigert wird, zurückgehalten. In der Abt. Merseburg des DZA sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Preußischen Geheimen St. und des Hohenzollernschen Hausarchivs untergebracht. Die territoriale Zuständigkeit der 5 Landeshauptarchive (LHA) entspricht noch im wesentlichen der vor der Verwaltungsneugliederung des Jahres 1952 bestandenen Einteilung der SBZ in 5 Länder. Jedem LHA unterstehen Landesarchive, die als Bezirks-Archive ausgestaltet werden. Die Bestände der mitteldeutschen St. sind durch Kriegsverluste und vor allem durch Beschlagnahmen der sowjet. Besatzungsmacht dezimiert, die trotz der Aktenrückgaben der Jahre 1955, 1957 und 1959 wichtige Aktenbestände deutscher Behörden in der SU zurückhält. Wiederaufbau und Neuordnung der St. sind durch Mangel an geeigneten Fachkräften und fehlende Investitionen für dringende Neubauten behindert. Die Ausbildung für den höheren Archivdienst [S. 393](Diplomarchivare) geschieht in einjährigen Kurzlehrgängen durch das im Jahre 1950 gegründete Institut für Archivwissenschaft (Sitz Potsdam), das 1958 der Ost-Berliner Humboldt-Universität angeschlossen wurde. Den Mangel an Fachkräften versucht man außerdem zu beseitigen durch Ausbildung von staatlich geprüften Archivaren an der Fachschule für Archivwesen (Sitz Potsdam), durch Kurzlehrgänge und Sonderkurse und durch die Einrichtung eines Fernstudiums, wobei stets die politische Bewußtseinsbildung durch SED-Dozenten vor der fachlichen Schulung steht. Die Aktenbenutzung in den St. ist durch verschiedene Bestimmungen beschränkt. Im allgemeinen wird Forschern aus der Bundesrepublik und den westlichen Ländern seit 1958 der Zutritt zu den St. weitgehend verwehrt. Von Staatssekretär Grünstein wurde auch eine allgemeine Auskunftssperre für alle Anfragen aus der Bundesrepublik und West-Berlin über in mitteldeutschen St. befindliche Pensions-, Renten- und Versorgungsunterlagen verfügt. Durch den Leiter der staatlichen Archivverwaltung, Schirdewan, wird die Politisierung des Archivwesens noch beträchtlich verschärft. Abgesehen von der stärkeren Durchsetzung des Archivpersonals mit SED-Mitgliedern und SSD-Spitzeln, der verstärkten marxistisch-leninistischen Schulung und der strafferen Organisation und Kontrolle des ohnehin überzentralisierten Archivwesens sollen vor allem die in den St. vorhandenen Unterlagen zu gegen die Bundesrepublik gerichteten propagandistischen Aktionen (Ausschuß für deutsche Einheit) nutzbar gemacht werden. Jede objektive Geschichtsforschung soll bereits durch die St. weitgehend verhindert werden. Als bedeutendster „Erfolg“ in der jüngsten Entwicklung des „sozialistischen Archivwesens“ werden die kürzlich gebildeten „sozialistischen Brigaden und Arbeitsgemeinschaften der Archivare“ herausgestellt. Die Kreis-, Stadt- und Gemeindearchive unterstehen besonderen Referenten für Archivwesen bei den Räten der Bezirke. Die Archive (Registraturen) der staatlichen Verwaltungsorgane befinden sich größtenteils in desolatem Zustand, ebenso werden die Betriebsarchive der VEB, die zwar gegenüber der staatlichen Aufsicht eine gewisse Selbständigkeit besitzen, als „Stiefkinder“ behandelt und sind — wie die laufenden Registraturen der Verwaltungen — dem Zugriff (Aktenvernichtung) durch die sowjet. Besatzungsmacht ausgesetzt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 392–393 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbeteiligung

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Sowjetische Kontrollkommission (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Besatzungspolitik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 376 Sowjetische Handelsgesellschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetisches Militärtribunal (SMT)

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Pieck, Wilhelm (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 * 3. 1. 1876 in Guben. Volksschule, Tischlerlehrling. 1894 Mitgl. des Deutschen Holzarbeiterverbandes, 1895 Beitritt zur SPD. Schloß sich im ersten Weltkrieg dem Spartakusbund unter Führung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg an, wurde Soldat und desertierte nach Holland. Nach Gründung der KPD am 30. 12. 1918 in ihr Zentralkomitee gewählt. Im Frühjahr 1919 von Beauftragten der Gardeschützen-Division verhaftet, wurde P. unmittelbar vor der Erschießung Liebknechts und Rosa Luxemburgs nach einer eingehenden Vernehmung auf freien Fuß gesetzt. 1921 bis 1928 Mitgl. des Preuß. Landtags, seit 1928 M.d.R., im gleichen Jahr in den zentralen Apparat der Komintern berufen, 1930 Mitgl. des Preuß. Staatsrates. 1931 setzte Thälmann eine KP-Untersuchungskommission ein, die P.s Verhalten während seiner Haft 1919 nachprüfen sollte. Das belastende Material wurde jedoch nicht ausgewertet. Dagegen ist bekannt, daß P. im August 1939 sich mit Erfolg bei Stalin gegen eine Freilassung Thälmanns aus dem KZ aussprach. 1933 emi[S. 311]grierte P. nach Frankreich, 1934 in die SU, wo die internen Auseinandersetzungen der KPD-Emigranten ihren Fortgang nahmen, die Richtung Pieck/Ulbricht behielt die Oberhand. 1945 kam P. mit der Roten Armee nach Berlin und wurde Vors. der KPD. P. war von April 1946 bis April 1954 mit Grotewohl zusammen Vors. der SED. Seit Gründung der SED ununterbrochen Mitgl. des Zentralsekretariats bzw. des Politbüros. 1948 Präsident des „Deutschen Volksrats“ (Volkskongreß) seit 11. 10. 1949 Präsident der Republik. Am 7. 9. 1960 gest., sein Amt wurde nicht wieder besetzt. Es wurde als oberste Staatsbehörde ein Staatsrat eingesetzt, der, mit Ulbricht an der Spitze, weitaus mehr Vollmachten erhielt, als dem Präsidenten P. eingeräumt worden waren. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 310–311 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/pieck-wilhelm-friedrich-wilhelm-reinhold verwiesen. Philatelie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pionierecke

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Marx, Karl (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 [S. 253]* 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des Marxismus. 1842 war M. Redakteur der in Köln erscheinenden „Rheinischen Zeitung“. 1848 gab er zusammen mit Friedrich Engels das „Kommunistische Manifest“ heraus, das die Proletarier der ganzen Welt zur Revolution aufrufen sollte („Proletarier aller Länder, vereinigt euch!“) und bis heute die eindrucksvollste marxistische Kampfschrift geblieben ist. Aus Paris und Brüssel ausgewiesen, siedelte M. nach dem Scheitern der Revolution von 1848/49 endgültig nach London über, wo er mit seiner Frau Jenny, geb. v. Westphalen, unterstützt von seinem Freund Engels, in bescheidenen Verhältnissen als Schriftsteller lebte. 1864 wurde unter seiner maßgebenden Beteiligung die „Internationale Arbeiter-Assoziation“ gegründet. 1867 erschien der 1. and seines Hauptwerkes „Das Kapitel“, einer politisch-ökonomischen Grundlegung seiner Lehre. „Das Kapital“, dessen 2. und 3. Band erst nach seinem Tode von Engels herausgegeben wurden, gilt als klassisches Werk des von den Marxisten sog. wissenschaftlichen Sozialismus. Nicht lange nach M.'s Tode spaltete sich der Marxismus, von dem außer der deutschen und österreichischen Sozialdemokratie verschiedene andere sozialistische Parteien beeinflußt wurden, in eine radikal-revolutionäre (Lenin) und eine demokratisch-revisionistische Richtung. (Marxismus-Leninismus) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinschaft Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 4., erw. Aufl., Eßlingen 1959, Bechtle. 203 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 253 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Maron, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut

DDR A-Z 1959

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Kreis (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der DDR; gegenwärtig umfaßt die SBZ in 14 Bezirken 215 Kreise (192 Land- und 23 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen ➝Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch mit der Herausbildung des zentralistischen Einheitsstaates immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz „über die örtlichen Staatsorgane“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) sind auch die Organe der K. nur noch „örtliche Organe der Staatsmacht“. Träger von Rechten ist nicht mehr der K. (Stadt- oder Landkreis), der daher auch nicht mehr als Gebietskörperschaft anzusehen ist, sondern die im K. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Unterbehörde), der Rat des K. (Rat der Stadt). Dieser ist Haushalts[S. 192]organisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. Organe der Staatsgewalt im K. sind in: 1. Landkreisen: a) Kreistag: Durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung onne ständigen Vorsitzenden, die je nach der Einwohnerzahl des K. 45 bis 120 Abgeordnete hat. Unter absoluter Bindung an die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer und an die Beschlüsse der Zentralregierung sowie an die Beschlüsse der höheren örtlichen Volksvertretungen haben die Kreistage „den Aufbau des Sozialismus in ihrem Zuständigkeitsbereich“ zu leiten. Die Beschlüsse der Kreistage können vom Rat des Bezirkes ausgesetzt und vom Bezirkstag aufgehoben werden. Zur einheitlichen Ausrichtung und Anleitung auch der Kreistage besteht bei der Volkskammer ein „Ständiger Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“. Organe des Kreistages sind die Ständigen Kommissionen mit den Aktivs. b) Rat des Kreises: Doppelt unterstellte untere staatliche Verwaltungsstelle (örtlicher Rat), die fiktiv auch den Charakter eines „vollziehend-verfügenden“ Organs des Kreistages hat. Der Rat besteht aus dem Vors., dem 1. Stellv. des Vors., der jetzt — an Stelle des Sekretärs — Dezernent für die innere Verwaltung ist, dem Stellv. des Vors., der zugleich Vors. der Plankommission im K. ist, bis zu 3 weiteren Stellv., dem Sekretär des Rates (alle hauptamtlich) und 7–10 weiteren (zumeist ehrenamtlich tätigen) Mitgliedern. Diese werden sämtlich durch den Kreistag gewählt und abberufen. Die K.-Verwaltung ist in Fachabteilungen gegliedert, für die je ein Stellv. verantwortlich ist. Die Plankommission im K. ist zugleich Organ des Wirtschaftsrates des Bezirkes und des Rates des K. Auch die Fachabteilungsleiter müssen durch den Kreistag bestätigt werden. Die Tätigkeit des Rates ist vom Kreistag zu überwachen; gleichzeitig unterliegen die Räte der Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des Rates des Bezirkes. Beim Ministerium des Innern besteht ein besonderes Staatssekretariat „zur Anleitung der örtlichen Räte“. 2. Stadtkreisen: a) Stadtverordnetenversammlung: örtliche Volksvertretung, wie der Kreistag, für die je nach der Einwohnerzahl der Stadtkreise 45 bis 200 Abgeordnete bestellt werden können. b) Rat der Stadt: Doppelt unterstellte untere staatliche Verwaltungsstelle, wie der Rat des K., dessen Vors. jedoch die Dienstbezeichnung Oberbürgermeister und dessen Stellvertreter die Dienstbezeichnung Stadtrat führen. Der Rat der Stadt besteht aus dem Vors., dem 1. Stellv., dem Stellv., der zugleich Vors. der Plankommission ist, bis zu 5 weiteren Stellv., dem Sekretär (alle hauptamtlich) und bis zu 10 weiteren (zumeist ehrenamtlich tätigen) Mitgliedern. Auch für die Stadtverwaltung gilt das beim Rat des K. Gesagte. Die Großstädte sind in Stadtbezirke mit Stadtbezirksversammlungen als unterste örtliche Volksvertretung bzw. unterste staatliche Verwaltungsbehörde unterteilt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 191–192 Kreditwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreisforstamt

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Mutterschutz (1959)

Siehe auch: Mutterschutz: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind: 1985 Frauenarbeit, Arbeitsschutz. Von der Geburt des ersten Kindes an erhalten Mütter einmalige staatliche Unterstützungen in Geld, und zwar bei der Geburt des ersten Kindes 500, des zweiten Kindes 600, des dritten Kindes 700, des vierten Kindes 850 und jedes weiteren Kindes 1.000 DM Ost. Mütter mit mehr als drei Kindern erhalten laufende Unterstützungen, und zwar für das vierte Kind 20,– DM Ost monatlich, für jedes weitere Kind 25,– DM Ost bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. (Schwangerschafts- und Wochenhilfe) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 246 Musik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MWD

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Internationale (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zusammenschlüsse der sich auf Marx' Lehre berufenden Sozialisten auf zwischenstaatlicher Grundlage unter dem Motto „Proletarier aller Länder, vereinigt euch!“ I. „Internationale Arbeiterassoziation“, unter entscheidendem Einfluß von Marx in London gegründet (1864–1872). II. (Amsterdamer) I., 1889 auf der Grundlage einer evolutionären Arbeiterpolitik gegründet, löste sich 1914 auf, als sich bei Ausbruch des 1. Weltkrieges zeigte, daß das Nationalgefühl der Arbeiter stärker war als die vom Marxismus behauptete internationale Klassensolidarität. Fast alle deutschen Sozialdemokraten stimmten 1914 im Deutschen Reichstag für die Kriegskredite. III. I. Komintern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 156 Interflug A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationalismus, Proletarischer

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Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches (1959)

Siehe auch: Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsches Aufsichtsamt für das Versicherungswesen: 1969 Das Amt übte nach dem Gesetz vom 8. 8. 1950 (GBl. S. 831) Über alle Versicherungsunternehmungen, mit Ausnahme der Sozialversicherung und der Schwarzmeer und Ostsee, Allgemeine Versicherungs-AG., die Aufsicht aus. Es konnte u. a. verbindliche Anordnungen bezüglich des Geschäftsbetriebes, des Geschäftsplanes, der Rückversicherung sowie der Vermögensanlage der Versicherungsunternehmen erlassen und leitete damit praktisch das gesamte Sach- und Personenversicherungswesen der SBZ. Nach Erlaß der „Verordnung über die Errichtung der Deutschen Versicherungsanstalt“ vom 6. 11. 1952 ist das Amt zur Hauptverwaltung der Deutschen ➝Versicherungsanstalt umgebildet worden. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 36 Aufsicht, Allgemeine A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Auftragsforschung

DDR A-Z 1958

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Winkler, Heinz (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 * 7. 5. 1910 in Chemnitz, † 25. 6. 1958. Sohn eines Zimmermanns, Besuch der Mittel- und Realschule, Maurer, Studium an der Akademie für Technik in Chemnitz. Nach 1933 Konstrukteur, Bauführer und Ingenieur. Nach 1945 zunächst Architekt in Chemnitz, dann Technischer Leiter im Entwurfsbüro Industriebau Chemnitz. Mitgl. der CDU. Vor seiner Berufung zum Minister Leiter des Entwurfsbüros für Hochbau in Stalinstadt. Am 12. 11. 1953 als Nachfolger von Bolz zum Minister für Aufbau ernannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 349 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/winkler-heinz verwiesen. Wiedervereinigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Winkler, Werner

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Jugendförderungsplan (1958)

Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Wird Anfang jeden Jahres neu festgelegt in Ausführung des am 8. 2. 1950 erlassenen „Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“. Die jährliche Rahmenverordnung der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, wird im einzelnen ergänzt durch Aufstellung je eines örtlichen J. in den Betrieben, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Städten und Gemeinden; daran wirken neben der SED die FDJ und andere Massenorganisationen mit. „Besonderer Wert wird“, wie die amtlichen „Presse-Informationen“ v. 12. 5. 1958 feststellen, „darauf gelegt, in die Pläne aufzunehmen, wie die Jugend durch gute Taten den Aufbau des Sozialismus unterstützt, während in den Jahren vorher oft nur einseitig festgehalten war, was zur Förderung der Jugend getan werden kann.“ Örtliche Beratungen sollen, so heißt es weiter, „vor allem dazu dienen, die sozialistische Erziehung der Jugendlichen zu verbessern“. Laut „Junge Welt“ v. 4. 4. 1958 führt der J. zu „neuen Jugendbrigaden in unseren sozialistischen Betrieben, dem Abschluß von Brigadeverträgen als Grundlage für die Brigadearbeit und einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität“. Er soll den Wettbewerb anspornen und die „Arbeit der FDJ-Kontrollposten in den sozialistischen Betrieben der Industrie und Landwirtschaft als eine Form der Teilnahme der Jugend an der Lenkung und Leitung des Staates“ verstärken. — Der J. dient immer stärker der parteipolitischen Lenkung und Unmündigmachung der Jugend und führt zugleich zu einer verstärkten Ausbeutung zugunsten des Staatskapitalismus. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 148 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendfragen, Amt für

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Universitäten (1958)

Siehe auch: Universitäten: 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Universitäten und Hochschulen: 1975 1979 1985 Hochschulen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 320 Unfallversicherung, Individuelle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterhaltspflicht

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Philatelie (1958)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Deutscher ➝Kulturbund. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 236 PGH A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Piduch, Walter

DDR A-Z 1956

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Parteikontrollkommissionen der SED (1956)

Siehe auch: Kontrollkommissionen der SED: 1979 Parteikontrollkommissionen der SED: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Zentrale Parteikontrollkommission (ZPKK) sowie Kontrollkommissionen im Landes- bzw. jetzt Bezirksmaßstab und im Kreisbereich (BPKK und KPKK), gegründet auf Beschluß der 13. Tagung des SED-Parteivorstandes vom 16. 9. 1948. — Aufgaben: Kampf gegen Agenten, Korruptionserscheinungen, gegen Mißbrauch von Funktionen, gegen Karrierismus, Untersuchung aller Vergehen von Parteimitgliedern. Die P. werden durch das ZK bzw. die Landes-, jetzt Bezirks-, oder die Kreisleitungen gewählt. Sie können folgende Strafen beschließen: Verwarnung, Rüge, strenge Rüge, Ausschluß aus der Partei. Enge Zusammenarbeit mit SSD und MGB. Vorsitzender der ZPKK: Matern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 191 Parteikonferenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteilehrjahr der SED

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Operativoffizier (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 In den Streitkräften der SBZ verwendete Bezeichnung für Truppenoffizier oder Fachoffizier im Gegensatz zu Politoffizier. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 187 OG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Opitz, Gerhard

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Rudolstadt (1956)

Siehe auch das Jahr 1969 Stadt im thüringischen Bezirk Gera, Kreisstadt, am Zusammenfluß von Saale und Schwarza, mit 27.015 Einwohnern (1955); überragt von Schloß Heidecksburg (im 18. Jh. neu erbaut, Rokoko-Säle), gotische Stadtkirche, Schloß Ludwigsburg (1735); bedeutende Industrie in R.-Schwarza: „Kunstfaserwerk ‚Wilhelm Pieck‘“, daneben Porzellanindustrie, Röntgenröhrenfabrikation, Klavierbau. R. wird 800 als kirchlicher Besitz erstmals urkundlich erwähnt, erscheint 1247 im Besitz der Grafen von Orlamünde(-Weimar), kam 1335 an die Grafen von Schwarzburg-Leutenberg und wird 1361 als Stadt bezeugt. Von 1573–1918 war R. Residenz der Fürsten von Schwarzburg-R. In R. kam es 1794 zur ersten Begegnung zwischen Goethe und Schiller. Seit 1920 gehört die Stadt zu Thüringen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 219 RuB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rückversicherung

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Dreiermethode (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 Aus der SU in die SBZ eingeführtes Verfahren des Schnellmauerns, das besonders bei den Repräsentativbauten an der Ostberliner Stalinallee propagandistisch angewandt wurde, aber versagte, weil Baustoffzuführung und Rüstverfahren mit dem Arbeitsablauf nicht Schritt hielten. (Aktivistenbewegung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 65 DPZI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dresden

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Stalinismus (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bolschewismus, Stalin, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 158 Stalin-Aufgebot A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalinstadt

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Schauprozesse (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind die Sch. ein beliebtes Mittel der kommunistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). „Die Verhandlungen der Gerichte vor breitester Öffentlichkeit … können als Mittel zur Stärkung des allgemeinen demokratischen Rechtsbewußtseins und der Einsicht in die Notwendigkeit, die demokratischen Gesetze zu achten, sowie als wirksame Waffe im Kampf um die Festigung unserer demokratischen Ordnung nicht hoch genug eingeschätzt werden“ (Max Fechner in „Neue Justiz“, 1949, S. 203). Der Zutritt zu diesen Schauprozessen ist meist nur gegen Vorzeigen besonderer Eintrittskarten möglich. Diese Karten werden nur an politisch besonders zuverlässige Personen ausgegeben. Gericht und Verhandlungsraum sind durch die Volkspolizei abgesperrt und bewacht. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 143 SBZ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schiffahrt

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Sekretariat des ZK der SED (1954)

Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Das Zentralkomitee wählt … für die allgemeine Leitung der Organisationsarbeit und für die tägliche operative Führung der Tätigkeit der Partei das S.“ (Statut der SED im „Protokoll des III. Parteitages“, Dietz-Verlag Berlin 1951, S. 316). Auf seiner 15. Tagung im Juli 1953 beschloß das ZK der SED, „aus Gründen der Verbesserung der leitenden Organe des ZK das S. des ZK in seiner bisherigen Form aufzuheben“. Als Sekretäre des ZK wurden Ulbricht, Oelßner, Schirdewan, Mückenberger (sämtlich gleichfalls im Politbüro) sowie Wandel und Ziller gewählt. Die bisherigen Sekretariatsmitglieder Schön, Verner, Axen, Edith ➝Baumann, Vieweg erhielten im Rahmen der Reorganisation untergeordnete Funktionen. Im Mai und Juni 1953 waren bereits die Sekretäre Dahlem, Lauter, Hengst ihrer Funktionen enthoben worden. Die weiter bestehenden Sekretariate der SED-Bezirks- und Kreisleitungen sind für die gesamte politische Arbeit auf der entsprechenden Ebene verantwortlich. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 147 Seepolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbmann, Fritz

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1954: N, O, Ö

Nachtsanatorium Nasarowa-Methode Nationale Front Nationale Geschichtsbetrachtung Nationalismus Nationalität Nationalitätenpolitik Nationalkomitee Freies Deutschland Nationalpreis Naturgemäße Viehhaltung NDPD Neubauer Neubürger Neuererbewegung Neuerer der Landwirtschaft Neuer Kurs Neulehrer NF NKFD NKWD Norden, Albert Norm Normenkatalog Notariat Notenbank, Deutsche (DNB) Nuschke, Otto Objektivismus ODD Oder-Neiße-Linie Oelßner, Fred Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen Opportunismus Örtliche Industrie Örtliche Reserven

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Eherecht (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Art. 7 der Verfassung sind Mann und Frau gleichberechtigt und alle entgegenstehenden Gesetze und Bestimmungen aufgehoben. Dem Mann steht deshalb nicht das Recht zu, die Wohnung und den Wohnsitz zu bestimmen. Die Frau ist nicht verpflichtet, dem Ehemann nach Westdeutschland oder Westberlin zu folgen (vgl. Entscheid des Amtsgerichts Annaberg vom 26. 1. 1951 1 Ra 227/50). Eine längere berufs- oder arbeitsbedingte (z. B. Uranbergbau, politische Schulungsarbeit) örtliche Trennung steht mit dem Begriff der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht im Widerspruch (Rechtsgrundsätze vom 22. 11. 1951 1/1; Familienrecht). Bei der Regelung des Unterhaltes wird davon ausgegangen, daß jeder Mensch zu arbeiten hat, falls er arbeitsfähig ist. Arbeit im Haushalt gilt nur als Beitrag zum Unterhalt; im Falle der Scheidung hat sich jeder Ehegatte unabhängig von der Schuldfrage durch Arbeit zu erhalten (Rechtsgrundsätze I/6a und c). Von dem Ehehindernis des Ehebruchs (§~6 Eheges.) ist durch Rundverfügung Nr. 158/51 vom 2. 6. 1951 generelle Befreiung erteilt worden. Die Zuständigkeit für Ehesachen ist durch Verordnung vom 21. 12. 1948 (ZV Bl. 1948 S. 588) ab 1. 4. 1949 auf die Amtsgerichte übertragen worden. Die Amtsgerichte entscheiden unter Zuziehung von Eheschöffen, wenn die Parteien nicht darauf verzichten. „Politische Schwäche und religiöse Veranlagung“ der Ehefrau und sowjetische Kriegsgefangenschaft des Ehemannes sind Eheverfehlungen im Sinne von §~43 Eheges. (Amtsgericht Werder/Havel vom 24. 8. 1951 2 Ra 37/51; Amtsgericht Dessau vom 14. 8. 1951 6 Ra 538/51). Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 38 Ebert, Friedrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einheitsschule

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Akzise (der HO) (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 Preisaufschlag der sowjetzonalen staatlichen Handelsorganisation HO. Die A. wird seit Errichtung der HO im Jahre 1948 für die verschiedenen Artikel in einer wechselnden Höhe festgesetzt; sie richtet sich im wesentlichen danach, in welchem Grade der betr. Artikel Mangelware ist. Ausgesprochene Engpaßartikel haben die höchsten Aufschläge. — Der Finanzplan 1951 sah ein A.-Aufkommen von 2,639 Milliarden DM Ost oder 13 v. H. des geplanten Gesamtsteueraufkommens von 20,119 Milliarden vor. Für 1952 ist ein A.-Aufkommen von 3,4 Milliarden geplant, was nur durch weitere Erhöhung der Umsätze, weitere Vergrößerung des Verkaufsstellennetzes und Einbeziehung weiterer Warengruppen, d. h. nur durch weitere Belastung der Verbraucher erzielbar ist. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 10 AKW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Allgemeines Vertragssystem

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Glückauf, Erich (1953)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Leiter der Westkommission der SED. KP-Mitgl. seit Gründung der Partei; mehrjährige Schulung in Moskau, kontrolliert die offiziellen und getarnten kommunistischen Organisationen in der Bundesrepublik und ist dem Generalsekretär Ulbricht direkt unterstellt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 54 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1953 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/glueckauf-erich verwiesen. Gleichberechtigung der Frau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goldenbaum, Ernst

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Massenorganisationen (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Von der SED gesteuerte, sog. überparteiliche Organisationen zur Erfassung der nichtkommun. Massen. Manche M. haben politisch verhältnismäßig farblose Persönlichkeiten als Vorsitzende, ihre tatsächlichen Führer sind jedoch immer zugleich SED-Funktionäre: „Im Apparat der M., zentral bei den Landesvorständen und Kreisleitungen, sind die Parteimitglieder zu Parteigruppen zusammenzufassen … Der Apparat der Parteigruppen muß ein operatives Instrument der Parteileitung sein … In den Parteigruppen ist jeder Genosse, gleich welche Funktionen er im Apparat hat, zuerst Mitglied der Partei …“ (aus dem Beschluß des Politbüros der SED vom 16. 8. 1949). In die Volksvertretungen entsenden die M. neben den Parteien eigene Abgeordnete (Volkskammer, Wahlen). Die Tätigkeit der meisten M. ist nicht auf die SBZ beschränkt, ihre Zweigstellen in Westdeutschland gehören zu den Tarnorganisationen. Die wichtigsten M. sind FDGB, Nationale Front, FDJ, VdgB, DFD, Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands, Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft. Mitgliedschaft bei einer der M. gilt als Mindestvoraussetzung für die Anerkennung „gesellschaftlicher Aktivität“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 92 Masseninitiative A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialbilanzen

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