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In der Kategorie DDR A-Z  verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.

 

Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.

Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.

Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier. 

 

DDR A-Z 1985

DDR A-Z 1985

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die U. Halle wurde am 12. 7. 1694 gegründet und am 26. 3. 1817 mit der U. Wittenberg (1502) vereinigt. Ihren Namen erhielt sie im Oktober 1933. Nach dem II. Weltkrieg wurde die U. am 1. 2. 1946 wieder eröffnet. — Die U. gliedert sich in 19 Sektionen (Marxismus-Leninismus; Biowissenschaften; Chemie; Erziehungswissenschaften; Geographie; Germanistik/Kunstwissenschaften; Geschichte/Staatsbürgerkunde; Marxistisch-leninistische Philosophie; Mathematik; Orient- und Altertumswissenschaften; Pflanzenproduktion; Pharmazie; Physik; Polytechnik; Sportwissenschaften; Sprach- und Literaturwissenschaft; Staats- und Rechtswissenschaft; Theologie; Wirtschaftswissenschaften). Der Bereich Medizin [S. 858]umfaßt 26 Kliniken, Institute und Abteilungen. Ferner besteht an der U. noch die Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) „Walter Ulbricht“, die der Vorbereitung auf ein Auslandsstudium dient. Die etwa 10.000 Studenten (darunter ca. 300 Ausländer) werden in 40 Fachrichtungen ausgebildet. Forschungsschwerpunkte sind u.a. die Agrochemie, der Umweltschutz, Arbeitsmedizin und Probleme industrieller Ballungsräume. Hier bestehen enge Beziehungen zu nahe gelegenen Großunternehmen, u.a. zu den Leuna Werken „Walter Ulbricht“. Mit über 40 ausländischen U. und Hochschulen bestehen Kooperationsverträge. Ergebnisse der Lehre und Forschung werden in einer „Wissenschaftlichen Zeitschrift“ veröffentlicht, die seit 1951 in einer gesellschafts- und sprachwissenschaftlichen und einer mathematisch-naturwissenschaftlichen Reihe erscheint. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 857–858 Markt und Marktforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marxismus-Leninismus (ML)

DDR A-Z 1985

Mietermitverwaltung (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die von der Nationalen Front der DDR ins Leben gerufenen verschiedenen Formen der Einbeziehung der Mieter in die Haus- und Wohnungsverwaltung des volkseigenen und genossenschaftlichen Wohnungswesens (Bau- und Wohnungswesen). Die weitestgehende Form ist die Mietervollverwaltung, bei der eine oder mehrere Hausgemeinschaften Verwaltungsaufgaben übernehmen, wie z.B. Mietinkasso, Führen von Mietlisten, Kontrolle von Rechnungen, Rechnungszahlung, Durchführung einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung für das gesamte Haus. Häufiger ist die Mieterselbstverwaltung, bei der Hausgemeinschaften das von ihnen bewohnte Haus selbst pflegen — z. T. durch Selbsthilfeaktionen bei notwendigen Reparaturarbeiten — und teilweise verwalten. Ein Teil der Mieteinnahmen fließt der Hausgemeinschaft zur Durchführung von Instandhaltungsarbeiten zu, die sie nach einem unter Beratung aller Mieter aufgestellten Plan ausführen bzw. ausführen lassen. Die Hausgemeinschaft übt überdies Einfluß auf vom Vermieter vorgesehene größere Instandsetzungsvorhaben aus. Die M. dient als Aufgabe der Hausgemeinschaften nicht nur der pfleglichen Behandlung und Instandsetzung der Einrichtungen des Hauses sowie der besseren Einhaltung der Hausordnung, vielmehr sollen damit „sozialistische Lebensverhältnisse“ im Wohnbereich geschaffen werden, indem sich die Mieter untereinander für das von ihnen bewohnte Haus und ihre persönlichen Angelegenheiten verantwortlich fühlen sollen. Das schließt je nach Einzelfall sowohl Formen mehr oder minder starker sozialer Kontrolle ein (z.B. bei ungerechtfertigtem Fernbleiben von der Arbeit, Alkoholmißbrauch, größeren Hamsterkäufen oder die Registrierung von mehrtägig bei DDR-Bürgern verweilenden Westbesuchern im Hausbuch) als auch Unterstützung bei persönlichen Schwierigkeiten (z.B. bei Krankheit oder Resozialisierungshilfen bei Strafentlassenen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 887 Meteorologischer Dienst der DDR (MD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mietrecht

DDR A-Z 1985

Kultur- und Sozialfonds (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Fonds der volkseigenen Betriebe und Einrichtungen für betriebliche Sozialleistungen, deren Höhe vom jeweils übergeordneten Organ in absoluter Höhe zu Lasten der Selbstkosten festgelegt werden. KuS. stehen nicht in direkter Beziehung zur Entwicklung der wirtschaftlichen Leistung der Betriebe; bei der Planung und Bildung der KuS. ist das jeweils erreichte Niveau der kulturellen und sozialen Betreuung zu berücksichtigen. Laut VO vom Juni 1982 (GBl. I, 1982, S. 427) sind die Fondsmittel im wesentlichen einzusetzen für 1. Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, 2. Arbeiterversorgung (insbesondere Werkküchenessen), 3. kulturelle Veranstaltungen und Bildungsmaßnahmen, 4. Sport und gesundheitliche Betreuung, 5. Erleichterungen der Arbeit berufstätiger Frauen und Mütter (insbesondere Unterhaltung von Kinderkrippen und -gärten u.ä.), 6. Jugendbetreuung, 7. das betriebliche Erholungswesen, 8. das betriebliche Wohnungswesen, 9. Betreuung ehemaliger Kollegen, 10. Zuwendungen bei besonderen Anlässen (Arbeitsjubiläen, Eheschließung, Namengebungen, sonstige Feierlichkeiten), 11. Unterstützungen der Wehrdienst ableistenden Mitarbeiter, der Kampfgruppen u.ä. Bei der Aufteilung der Gelder soll vorrangig den Belangen der Schichtarbeiter, der Frauen bzw. Mütter und der Jugendlichen Rechnung getragen werden. Der Plan über die Verwendung des KuS. bedarf der Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]). Bei der Festlegung der Verwendungszwecke sind die aus dem Leistungsfonds für gleiche oder ähnliche Aufgaben bereitgestellten Mittel zu berücksichtigen. Die gesamtwirtschaftliche Höhe der KuS. in den volkseigenen Betrieben und Einrichtungen betrug Mitte der 70er Jahre ca. 3 Mrd. Mark und 1980 3,5~Mrd. Mark (Plan 1983: 3,6 Mrd. Mark). Im Jahr 1980 wurden von den 3,5 Mrd. Mark 2,45 Mrd. Mark für soziale und gesundheitliche Betreuung (davon allein 1,9 Mrd. Mark für Werkküchenessen), 0,35 Mrd. für Ferienbetreuung, 0,18 Mrd. für kulturelle Betreuung, 0,25 Mrd. für Sport und Jugendbetreuung und 0,28 Mrd. für sonstige Zwecke ausgegeben. Neben den volkseigenen Betrieben und Einrichtungen bildet auch die genossenschaftliche Landwirtschaft KuS. Feriendienst des FDGB; Kulturarbeit des FDGB. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 776 Kulturstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kunsthandel

DDR A-Z 1985

Volkssolidarität (VS) (1985)

Siehe auch: Volkssolidarität: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Massenorganisation zur freiwilligen solidarischen Hilfe, insbesondere für alte und kranke Menschen. Im Oktober 1945 in Dresden von allen Parteien und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) als überparteiliche Hilfsorganisation für die unterschiedlichsten Notlagen der Nachkriegszeit gegründet, entwickelte sich die VS zur gesellschaftlichen Betreuungsorganisation für alte und in Not geratene Gesellschaftsmitglieder. Trotz Ausbau der staatlichen Sozialfürsorge, der Verbesserung der Altersversorgung (Renten) und der vermehrten Schaffung „altersadäquater und geschützter Arbeitsplätze“ (§ 20, 2, S. 2 und 3 der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973, GBl. I, S. 129 ff.) hat die Bedeutung der VS ständig zugenommen. Die VS nimmt wesentliche Aufgaben im Rahmen der in den 70er Jahren stark verbesserten Altenpolitik wahr. Ihr obliegen sowohl die Werbung von Rentnern zur Fortsetzung einer ständigen bzw. zur Wiederaufnahme einer zeitweiligen Berufstätigkeit (Rentnerbrigaden) als auch die organisierte Einbeziehung älterer Bürger in das gesellschaftliche Leben. Diesem Zweck dienen die Veteranenklubs (1982: 479) und -treffpunkte (1982: 393) sowie ein umfangreiches, für diese Bevölkerungsgruppe zugeschnittenes Veranstaltungsangebot (1982: 427.537 politisch-kulturelle Veranstaltungen mit über 13,7 Mill. Besuchern). Da der Versorgungsgrad mit Plätzen in Wohn-, Pflege- und Feierabendheimen (1982: Feierabend- und Pflegeheime: 1349 mit 128.193 Plätzen und 255 Wohnheime mit 21.131 Plätzen; Versorgungsgrad rd. 5 v.H. der Bevölkerung im Rentenalter) noch immer unbefriedigend ist, kommt der Betreuung Pflegebedürftiger, vor allem älterer Menschen wesentliche Bedeutung zu. Die aktiven Mitglieder der VS, die Volkshelfer, leisten ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe; Hauswirtschaftspflegerinnen (1982: 42.500), die zur VS in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehen, übernehmen das Einkaufen, das Sauberhalten der Wohnung, das Zubereiten der Mahlzeiten sowie die Pflege nach Anweisung des Arztes bzw. der Gemeindeschwester. (1982: Hilfsleistungen durch Hauspflegerinnen und Volkshelfer: 57,9 Mill. Stunden, davon etwa 27 Mill. Stunden als Nachbarschaftshilfe). Seit 1970 (29.000 Tagesportionen) ist die Versorgung mit einer warmen Mahlzeit durch die VS ausgebaut worden (1980: 210.400 Portionen, davon 41.925 in die Wohnung zugestellt; Versorgungsgrad 6,82 v.H. der Bürger im Rentenalter). Im gleichen Aufgabenbereich arbeitet auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR mit einer Vielzahl von freiwilligen Helfern. Die Kosten für die Hauswirtschaftspflegerinnen und das Mittagessen (Kostenbeteiligung je nach Rentenhöhe und örtl. Gegebenheiten) werden fast ausschließlich aus staatlichen Mitteln gedeckt. Im übrigen finanziert sich die VS aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Sammlungen und Veranstaltungseinnahmen. Ein Teil der Eigenmittel der VS wird für internationale Solidaritätsaktionen verwendet. Höchste Organe der VS sind die alle 5 Jahre tagende Zentrale Delegiertenkonferenz, der Zentralausschuß, sein Präsidium und das Zentralsekretariat. Auf der IX. Zentralen Delegiertenkonferenz (5./6. 6. 1982 in Berlin) wurde Alois Bräutigam (Mitglied des ZK der SED und von 1958 bis 1980 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Erfurt) als Nachfolger von Robert Lehmann (SED) zum Vorsitzenden der VS gewählt. — Die Monatszeitschrift der VS ist der „Volkshelfer“. Im Jahre 1982 hatte die VS 2.043.712 Mitglieder und Freunde in 13.870 Ortsgruppen. An der Arbeit der VS beteiligten sich als Volkshelfer 171.969 Mitglieder. Die Ausgaben für internationale Solidaritätsaktionen sanken von 1970: 594.000 Mark auf 358.000 Mark 1982. Demgegenüber stiegen die Ausgaben für soziale und kulturelle Betreuung von 1970: 33.253.000 Mark (darunter für Klubs und Treffpunkte: 7.289.000 Mark) auf 1982: 20.272.5.000 Mark (darunter Klubs und Treffpunkte: 17.464.000 Mark). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1444 Volkskammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksvertretungen

DDR A-Z 1979

DDR A-Z 1979

Landeskulturgesetz (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen über den Umweltschutz gehörten das L. vom Mai 1970 (Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR. GBl. I, S. 67 ff.) sowie dazu erlassene Durchführungsbestimmungen (GBl. II, 1970, S. 595 ff. und S. 604 f.; I, 1973, S. 162 ff.; I, 1974, S. 353 ff.; I, 1976, S. 465 ff.; I, 1977, S. 161 ff. sowie 1978, SDr. Nr. 945) und Durchführungsverordnungen (GBl. II, 1970, S. 331 ff. und I, 1973, S. 157 ff. sowie I, 1975, S. 662 ff.). Daneben gibt es eine Fülle spezieller Verordnungen. In den letzten Jahren wurden beispielsweise mehrere Gesetze allein bezüglich der Reinhaltung des Wassers erlassen (GBl. II, 1970, S. 659 ff.; II, 1971, S. 25 ff.; I, 1974, S. 349 ff.; I, 1978, S. 50 ff.). Dem L., das das Naturschutzgesetz von 1954 ablöste, kommt besondere Bedeutung zu. da es die bis Ende der 60er Jahre erlassenen Einzelbestimmungen zusammenzufassen suchte. In seinen Abschnitten II–IV wird in besondere der Landschaftsschutz geregelt; dabei geht es neben dem Naturschutz, der Einrichtung und Erhaltung von Erholungsgebieten sowie dem Schutz der Küsten darum, neu zu errichtende Gebäude oder Verkehrsanlagen der Landschaft anzupassen sowie Eingriffe in die Natur abzuwenden oder daraus entstandene Schäden wieder zu beseitigen. Darüber hinaus wird in diesen Abschnitten die Nutzung von Boden und Wäldern angesprochen: Entsprechend den gegebenen Standortbedingungen sollen alle Bodenflächen optimal genutzt werden, vor allem die land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die dafür geeigneten, aber anderweitig genutzten Bodenflächen. Dabei soll die Bodenfruchtbarkeit durch entsprechende Maßnahmen (z. B. durch Meliorationen) verbessert sowie der Boden vor Schadwirkungen (z. B. Austrocknung, Wind- und Wassererosionen) geschützt werden. Die Wälder sollen bei Einsatz von Forstschutzmaßnahmen so entwickelt werden, daß ein möglichst großer Holzvorrat erreicht wird. Der sowohl die Nutzung als auch den Schutz der Gewässer regelnde Abschnitt V beschäftigt sich vor allem mit Maßnahmen zur Gewährleistung der Wasserversorgung für Bevölkerung, Industrie, Landwirtschaft, Grundwasser ist ein in bestimmter Höhe festgelegtes Wassernutzungsentgelt zu entrichten. Bei Wasserverschmutzungen wird ein Abwassergeld erhoben. Der Abschnitt VI soll für die Reinhaltung der Luft Sorge tragen, indem die Betriebe zur Einhaltung der ihnen von den entsprechenden Staatsorganen vorgegebenen Grenzwerte für luftverunreinigende Stoffe verpflichtet wurden. Halten sie die Immissionsgrenzwerte (MIK-Werte) nicht ein. so wird seitens staatlicher Stellen ein differenziertes Staub- und Abgasgeld erhoben. Bei außergewöhnlichen Immissionssituationen können für Anlagen, die erhebliche Luftverunreinigungen verursachen, Beschränkungen des Betriebes bzw. zeitweilige Stillegungen verfügt und bei Nichteinhaltung von staatlichen Auflagen Ordnungsstrafen erhoben werden. Im Abschnitt VII wird die Nutzbarmachung von Abfallprodukten oder Schadstoffen zu verwertbaren Stoffen bzw. die schadlose Beseitigung nicht zu nutzender Abfallprodukte geregelt. Dazu dienen die genaue Erfassung sowie ein umfassendes Informationssystem darüber, Abprodukte in gegebener Form bzw. nach entsprechender Umwandlung als Sekundärrohstoffe einzusetzen. [S. 641]Der Abschnitt VII behandelt den Schutz vor Lärm. Dabei gilt für neue Produktionsverfahren. Verkehrsbauten und bei der Errichtung neuer Wohngebiete die Pflicht zur Einhaltung vorgegebener Lärmgrenzwerte. Weiterhin ist für bestimmte Gebiete (z. B. Kurorte, Erholungsgebiete) vorgesehen, diese durch Erklärung zu E Lärmschutzgebieten besonders zu schützen. Da das L. nur allgemeinen Charakter trägt, ist ein Teil der Verantwortung hinsichtlich des Umweltschutzes auf die Bezirksleitungen und die örtlichen Organe übertragen. Diese stehen dem Problem gegenüber, inwieweit sie jeweils der absoluten Planerfüllung vor dem Umweltschutz Vorrang geben sollen. Allerdings gibt es auch einige generelle Sanktionen, um insbesondere die Betriebe zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Umweltschutzmaßnahmen zu zwingen: So z. B. Ordnungsstrafen, das Abwassergeld sowie das Staub- und Abgasgeld. Sie reichen jedoch keinesfalls aus, um genügend wirksame Umweltschutzmaßnahmen durchzusetzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 640–641 Landeskultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landesverrat

DDR A-Z 1979

Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1979) Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Entstehung und Entwicklung des RGW Der RGW (im Westen auch als COMECON bekannt) wurde im Januar 1949 in Moskau gegründet. Gründungsmitglieder waren: Bulgarien, ČSSR. Polen, Rumänien, UdSSR und Ungarn. Albanien ist dem Rat einen Monat später beigetreten, im September 1950 folgte die DDR als Vollmitglied. 1962 hat der RGW mit dem Beitritt der Mongolei seinen auf Europa bezogenen Regionalcharakter verloren. Im gleichen Jahr verzichtete Albanien aus politischen Gründen (Auseinandersetzungen zwischen der Sowjetunion und der VR China) auf die aktive Mitgliedschaft, blieb aber de jure Mitglied des Rates. Im Juli 1972 wurde schließlich Kuba als Vollmitglied aufgenommen — die ökonomischen Auswirkungen der Erweiterung der Gemeinschaft auf die westliche Hemisphäre sind jedoch, ebenso wie im Falle der Mongolei, relativ gering. Dies trifft auch auf die jüngste Vergrößerung des RGW zu: Durch Beschluß der 32. Ratstagung (Juni 1978 in Bukarest) wurde Vietnam als 10. Mitglied aufgenommen — ein Schritt, der vor allem politisch motiviert gewesen sein dürfte. Die übrigen sozialistischen Länder (VR Korea. VR Vietnam, Jugoslawien und — bis 1966 — die VR China) nehmen seit Mitte der 50er Jahre an Beratungen der Ratsorgane teil. Dies gilt neuerdings auch für andere Länder (z. B. Angola, Laos, Äthiopien). Jugoslawien erhielt 1964 den Status eines teilassoziierten Mitglieds und ist an bestimmten Aktivitäten der Gemeinschaft („von gemeinsamem Interesse“) beteiligt. Die Gründung des RGW war überwiegend politisch motiviert (Gegenstück zum Marshall-Plan). Den beteiligten Regierungen fehlte seinerzeit der Wille zu gemeinschaftlichem Handeln. Erst nach und nach kam es zu einer Belebung der Tätigkeiten des RGW. Ende 1959 wurde die erste Satzung der Gemeinschaft angenommen, die drei Jahre später korrigiert wurde und in dieser Fassung Ziele, Prinzipien, Funktionen und Vollmachten der Organisation definiert. 1962 scheiterte der Versuch von Chruschtschow, im RGW eine überstaatliche Wirtschaftsplanung einzuführen. am offenen Widerstand Rumäniens. Statt dessen wird in den „Grundprinzipien der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ — im selben Jahr einstimmig angenommen — die Koordinierung der staatlichen Wirtschaftspläne zur Hauptmethode der Zusammenarbeit erklärt. Das Jahr 1969 markiert den Beginn einer neuen Entwicklungsetappe. Seither wird im RGW-Raum eine Debatte über die „sozialistische ökonomische Integration“ geführt; dieser Begriff ist in einem offiziellen RGW-Dokument erstmals Mitte 1970 erwähnt worden. Bisheriger Höhepunkt dieser Integrations-Diskussion ist das „Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW“ (im folgenden „Komplexprogramm“), das im Juli 1971 von den Mitgliedsstaaten einstimmig angenommen wurde. Es sieht für den RGW eine Übergangsperiode von 15 bis 20 Jahren vor, in welcher der Zusammenschluß der osteuropäi[S. 877]schen Volkswirtschaften mit dem Ziel der Integration gestärkt und vertieft werden soll. Das seit der Annahme des Komplexprogramms am stärksten ins Auge fallende Moment in der Entwicklung des RGW sind die Ansätze zu einer Gemeinschaftspolitik gegenüber Drittländern. Im Mai 1973 hat der RGW mit Finnland zum ersten Mal ein Abkommen mit einem nicht-sozialistischen Drittland abgeschlossen. Diese Vereinbarung enthält allerdings noch keine konkreten Bestimmungen über Bereiche, Formen und Umfang der angestrebten Kooperation. Vielmehr wurde eine Gemischte Kommission eingesetzt, deren Aufgabe es sein soll, Gebiete der Zusammenarbeit „von gegenseitigem Interesse“ zu präzisieren. Im Jahr 1974 hat die UN-Vollversammlung dem RGW erstmalig den Beobachterstatus gewährt. In diesem Zusammenhang wurde im Juni 1974 (Ratstagung in Sofia) die RGW-Satzung ein weiteres Mal geändert: Dadurch sind nicht nur neue Hauptorgane geschaffen worden (Komitees des Rats); die Gemeinschaft wurde darüber hinaus berechtigt, mit den Mitgliedsländern des RGW, mit anderen Staaten und mit anderen internationalen Organisationen Verträge abzuschließen und Beziehungen zu unterhalten. Im Juli 1975 wurde zwischen dem RGW und dem Irak ein Abkommen über wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit unterzeichnet, das ebenfalls die Einsetzung einer Gemischten Kommission für die Zusammenarbeit vorsieht; über den sachlichen Vertragsinhalt wurden keine Einzelheiten bekanntgegeben. Im August 1975 folgte Mexiko dem Beispiel des Iraks, indem es die Zusammenarbeit mit dem RGW vertraglich regelte und institutionell absicherte (Gemischte Kommission für die Zusammenarbeit). Jamaika, Guayana, Argentinien und Kolumbien haben ebenfalls in den letzten Jahren ihr Interesse an vertraglichen Beziehungen zum RGW erklärt; Jamaika und Guayana wären dann die ersten AKP-Länder, die über besondere Beziehungen zum RGW verfügten. Die Tendenzen zu einer „Vergemeinschaftung“ der Entwicklungshilfepolitik der RGW-Länder haben sich in letzter Zeit verstärkt. Die Internationale Investitionsbank der RGW-Länder hat einen gemeinsamen Entwicklungsfonds in Höhe von 1 Mrd. Transfer-Rubel eingerichtet. Seit 1974 existiert im RGW eine Ständige Kommission für die Koordinierung der Technischen Hilfe, die einen „Kooperationsplan der RGW-Länder für die Gewährung der technischen und ökonomischen Hilfe an die Entwicklungsländer beim Bau von Industrie- und anderen Objekten“ ausgearbeitet habe; die Existenz dieser Kommission war im Westen bisher nicht bekannt. Seit Herbst 1973 bemüht sich der RGW um offizielle Kontakte zur EG. Diese Bemühungen sind sicherlich auch auf das Auslaufen der zweiseitigen Handelsverträge zwischen den einzelnen EG- und RGW-Ländern zurückzuführen: Seit Anfang 1975 existiert im Handel zwischen diesen Ländern ein vertragsloser Zustand, d. h. auf Seiten der EWG kommen sog. autonome handelspolitische Maßnahmen zur Anwendung; mit anderen Worten: Die RGW-Länder haben gegenwärtig keinerlei Einfluß auf die Konditionen, zu denen dieser Handel abgewickelt wird. Um hier Abhilfe zu schaffen, fanden im Februar 1975 erste Gespräche zwischen beiden Gemeinschaften auf der Ebene hoher Beamter statt. Ein Jahr später (Februar 1976) unterbreitete der RGW einen Entwurf (Präambel und 15 Artikel) für ein „Abkommen zwischen dem RGW und der EWG über die Grundlagen der gegenseitigen Beziehungen“. Im November 1976 reagierte die EG mit einem eigenen Abkommensentwurf (Präambel und 7 Artikel). Beide Entwürfe sind Grundlagen der gegenwärtig geführten Vertragsverhandlungen. Eine Übereinkunft wird möglicherweise noch längere Zeit auf sich warten lassen, weil beide Abkommensentwürfe nicht „integrationsneutral“ sind: Der RGW-Entwurf sieht u. a. auch Handelsverträge zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten beider Gemeinschaften vor; das wäre jedoch für die EG, da die handelspolitischen Kompetenzen ganz bei den Gemeinschaftsorganen liegen, ein integrationspolitischer Status quo minus. Der EG-Entwurf, in dem nur von Arbeitsbeziehungen zwischen beiden Gemeinschaften gesprochen wird, negiert damit jede handelspolitische Vollmacht des RGW, obwohl dieser nach der letzten Satzungsänderung formal über ein solches Mandat verfügt; unbekannt ist bisher allerdings der materielle Inhalt dieses Gemeinschaftsmandats. II. Integrationspolitische Bedeutung der Niveau- und Strukturunterschiede im RGW Die Grundprobleme der „sozialistischen ökonomischen Integration“ im RGW und der „Wirtschafts- und Währungsunion“ der EG sind — trotz aller systembedingten Unterschiede im Detail — nahezu identisch: In beiden Fällen geht es um eine Abstimmung der nationalen Wirtschaftspolitiken unter der notwendigen Bedingung einer gleichmäßigen Verteilung der daraus resultierenden Vor- und Nachteile. Daraus leitet sich die Frage ab, ob eine solche wirtschaftspolitische Abstimmung („Harmonisierung“) unter Wahrung nationalstaatlicher Autonomie zu erreichen ist oder der Übertragung eines Mindestmaßes nationalstaatlicher Kompetenzen auf gemeinschaftliche („supranationale“) Organe bedarf. Eng verknüpft damit ist das Problem, ob und wieweit eine Angleichung des wirtschaftspolitischen Instrumentariums, d. h. eine gewisse Übereinstim[S. 878]mung im ordnungspolitisch-institutionellen Bereich der beteiligten Volkswirtschaften, herbeigeführt werden muß; dieses Problem ist im RGW-Raum gerade im Zusammenhang mit den Wirtschaftsreformen in den einzelnen Mitgliedsstaaten von großer aktueller Bedeutung. Die für die Integration unerläßliche wirtschaftspolitische Abstimmung hat die allmähliche Angleichung der wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Mitgliedsstaaten zur Voraussetzung. Eine solche Interessenangleichung ist im RGW bislang — trotz gemeinsamer Parteiideologie und prinzipieller Übereinstimmung der Gesellschaftsordnungen — ausgeblieben. Die wichtigste Ursache sind die gravierenden Niveau- und Strukturunterschiede. Das ökonomische Leistungspotential ist im RGW sehr ungleichmäßig verteilt. Allein die UdSSR produziert 65 bis 70 v. H. des (geschätzten) Sozialprodukts der Gemeinschaft. Dies ist nicht nur Grundlage der gegenwärtigen ökonomischen und politischen Vormachtstellung der Sowjetunion, es ist gleichzeitig unveränderliches Merkmal für die Zukunft des RGW: Fortschritte in der Zusammenarbeit werden zur Stärkung der sowjetischen Vorherrschaft beitragen, und zwar unabhängig vom politischen Willen der jeweiligen sowjetischen Führung. Nach der absoluten Höhe des Sozialprodukts ist die DDR hinter der UdSSR und Polen die drittgrößte Volkswirtschaft im RGW. Gemessen am Produkt je Einwohner bzw. je Erwerbstätigen steht sie an der Spitze der Rangfolge der RGW-Länder, sie dürfte den Durchschnitt — ebenso wie beim Lebensstandard — um rd. 50 v. H. übertreffen. Die UdSSR, die führende politische Macht der Gemeinschaft, gehört dagegen zu den schwächer entwickelten Volkswirtschaften. Innerhalb des RGW gibt es gravierende Unterschiede hinsichtlich fast aller ökonomischen Kennziffern: Produktivität und Lebensstandard, Wirtschaftsstruktur und Außenhandelsintensität. Aus diesen Differenzen resultieren vor allem stark divergierende nationalstaatliche Wachstumsziele. Hinzu kommen Unterschiede in den Produktions- und Konsumgewohnheiten der Menschen sowie ihrer psychologischen Einstellung zu wirtschaftlichen Problemen, ein Tatbestand, dessen integrationspolitische Bedeutung auch in der EG im Zusammenhang mit der angestrebten Wirtschafts- und Währungsunion erkannt worden ist. Ein bedeutsames Strukturproblem des RGW ist ferner die unterschiedliche Außenhandelsverflechtung der Mitglieder. Die kleineren Volkswirtschaften weisen eine — relativ hohe — Verflechtungsquote auf (Exporte in v. H. des Nationalprodukts), die gegenwärtig zwischen 45 (Ungarn) und 25 (DDR) schwankt; diese Länder müssen der Außenwirtschaft im Rahmen ihrer Wirtschaftspolitik eine entsprechend große Beachtung schenken. Im Falle der UdSSR beträgt diese Quote nur rund 8 v. H., und die Sowjetunion ist — ebenso wie die USA — aufgrund dieser geringen Verflechtung mit dem Ausland eher in der Lage, wirtschaftspolitische Maßnahmen unter Mißachtung ihrer außenwirtschaftlichen Konsequenzen durchzuführen. Ein Abbau der für die Integration negativen Struktureinflüsse — in der Sprache des Komplexprogramms wird dies als die „schrittweise Annäherung und Angleichung der wirtschaftlichen Entwicklungsniveaus“ der Mitgliedsländer bezeichnet — ist nur auf dem Wege einer entsprechenden Wachstumsdifferenzierung innerhalb des RGW-Raumes zu erreichen. Für das laufende Planjahrfünft haben die europäischen Mitgliedsstaaten des RGW folgende Wachstumsraten geplant (Zunahme des Nationalprodukts je Einwohner im Jahresdurchschnitt in v. H.): Aus diesen Planzielen folgt, daß — Planerfüllung unterstellt — der Einkommensabstand zwischen der DDR auf der einen Seite sowie Ungarn, der ČSSR und vor allem der UdSSR auf der anderen Seite bis 1980 größer werden wird, während es Polen und Bulgarien gelingen könnte, diesen Abstand mehr oder weniger zu verringern; die zukünftige Entwicklung in Rumänien ist bisher insofern schwer zu beurteilen, als es ungewiß ist, wie dieses Land mit den Folgen der schweren Erdbebenkatastrophe des Jahres 1977 fertig werden wird. Unter diesen Bedingungen dürfte das Ziel einer stärkeren Anpassung der Produktivitäts- und Einkommenunterschiede in der laufenden Planperiode kaum zu erreichen sein, so daß ein gravierendes Hemmnis für eine engere Verflechtung der RGW- Volkswirtschaften bestehenbleibt. III. Ziele und Methoden der Integration Die strukturellen Unterschiede und die damit zusammenhängenden Interessengegensätze zwischen den RGW-Ländern tragen einen langfristigen Charakter. Um die ökonomische Kooperation im RGW unter diesen Voraussetzungen überhaupt voranbringen zu können, mußten die Integrationsziele so formuliert werden, daß sie von allen Mitgliedern akzeptiert werden konnten. Das Komplexprogramm ist deshalb keine Richtschnur für konkretes wirtschaftspolitisches Handeln; [S. 879]es ist vielmehr eine Absichtserklärung über die „Marschrichtung“, in der eine Interessenangleichung herbeigeführt werden soll. Das strategische Endziel der „sozialistischen Integration“ ist im Komplexprogramm aus diesem Grunde möglicherweise nicht definiert worden. Die Integration selbst wird nur vage als ein von den kommunistischen Parteien und Regierungen der Mitgliedsstaaten „bewußt und planmäßig gestalteter Prozeß der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ beschrieben. Im Zuge dieses Prozesses soll zwar eine Reihe von ökonomischen, politischen und ideologischen Einzelzielen verwirklicht werden (u. a. beschleunigtes Wirtschaftswachstum, höherer Lebensstandard, erhöhte Verteidigungskraft, höherer und stabilerer Intrablockhandel). Ihre zeitliche und sachliche Priorität ist jedoch nach wie vor interpretationsbedürftig. Zum Hauptziel der Gemeinschaft für die kommenden 15–20 Jahre ist die schrittweise Annäherung und Angleichung des sozioökonomischen Leistungsniveaus der beteiligten Staaten erklärt worden. Darüber, welche der im RGW zusammengeschlossenen Volkswirtschaften unterentwickelt sind und demzufolge Entwicklungshilfe von ihren Partnern beanspruchen dürfen, wird — die Mongolei ausgenommen — ebensowenig gesagt wie darüber, wer für diese Hilfe aufzukommen hat, in welcher Höhe und in welcher Form. Im Abschlußkommuniqué der 32. Ratstagung 1978 wird in diesem Zusammenhang neben der Mongolei auch Kuba genannt - Staaten, denen „bei der beschleunigten Entwicklung und Erhöhung der Effektivität ihrer Wirtschaft Hilfe und Unterstützung“ zu erweisen sei; in Zukunft dürfte auch Vietnam auf dieser Liste der hilfsbedürftigen Mitgliedsstaaten erscheinen. Als „Hauptmethode der Organisation der Zusammenarbeit und Vertiefung der internationalen Arbeitsteilung“ wird im Komplexprogramm die Koordinierung der Pläne bestätigt. Sie beeinträchtigt bisher nicht die nationalstaatliche Souveränität. Die Mitgliedsländer sollen die mittel- und vor allem langfristig wichtigsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen untereinander abstimmen, einmal im Bereich der Strukturpolitik sowie der Entwicklung von Wissenschaft und Technik, zum anderen auf dem Gebiet der Spezialisierung und Kooperation der Industrieproduktion. Die Unabhängigkeit der nationalen Regierungen ist allein dadurch ausreichend gewahrt, daß sich an der Koordinierung bestimmter Sachbereiche nur die jeweils „interessierten“ Mitglieder zu beteiligen brauchen, d. h. die wirtschaftspolitische Abstimmung kann sowohl zwei- als auch mehrseitiger Natur sein. Eine neue, im Komplexprogramm genannte Form der wirtschaftlichen Verflechtung ist die gemeinsame Planung einzelner Industriezweige und Produktionsarten. Im Sinne einer maximalen Sicherung nationalstaatlicher Kompetenzen wird diese Form der zukünftigen Zusammenarbeit in dreifacher Weise eingeschränkt: a) Es sollen sich daran nur die jeweils „interessierten“ Länder beteiligen, b) der selbständige Charakter der „inneren Planung“ muß erhalten bleiben und c) die entsprechenden Produktionsanlagen und -ressourcen bleiben im nationalen Eigentum. In kleineren Bereichen ist es schon zu gemeinsamem Handeln gekommen. So hat die DDR mit der UdSSR Ende 1973 eine sog. Internationale Wirtschaftsorganisation „Assofoto“ gegründet (s. Übersicht auf S. 883). Geschäftsbereich dieses Konzerns: Gemeinsame Planung der Forschung und Entwicklung, der Produktion und des Handels fototechnischer und magnetischer Materialien für Informationsaufzeichnung. Auch an weiteren Organisationen hat sich die DDR beteiligt (Interatominstrument, Interatomenergo, Intertextilmasch). Es hat den Anschein, als ob mit diesen Experimenten demonstriert werden soll, daß es heute im RGW gemeinsam zu planende Integrationsprojekte gibt und gemeinschaftliches Vorgehen zum Vorteil für alle wird („Politik der kleinen Schritte“). Darüber hinaus verpflichteten sich die RGW-Länder zu gegenseitigen Konsultationen -der am wenigsten intensiven Integrationsmethode - in allen Grundfragen der Wirtschaftspolitik sowie der nationalstaatlichen Wirtschaftsreformen. IV. Organisation und Willensbildung Die Hauptprinzipien des RGW, wie sie in der Ratssatzung aus dem Jahre 1962 niedergelegt sind, wurden im Komplexprogramm bestätigt: „Die sozialistische ökonomische Integration erfolgt auf der Grundlage der völligen Freiwilligkeit und ist nicht mit der Schaffung übernationaler Organe verbunden …“ Die gegenwärtige Organisationsstruktur der Gemeinschaft unterscheidet die folgenden Hauptorgane (s. Graphik): Ratstagung: Sie setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsländer zusammen, die von den nationalen Regierungen entsandt werden. Sie ist das oberste Organ des RGW. Exekutivkomitee: Die stellvertretenden Regierungschefs bilden das wichtigste Vollzugsorgan, das die Aufsicht über alle nachgeordneten Organe ausübt. Ständige Kommissionen: Es gibt gegenwärtig 22 Kommissionen, entweder als Branchenkommissionen (z. B. für chemische Industrie) oder mit allgemeinem Aufgabenbereich (z. B. für Außenhandel). Sie werden aus Vertretern der Mitgliedsländer, angeführt vom zuständigen Ressortminister, gebildet. Ihre Funktion: Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in ihrem Bereich. Der Minister des Landes, in [S. 880]dem die Ständige Kommission ihren Amtssitz hat, ist ihr Vorsitzender. In Moskau haben — neben allen anderen Hauptorganen — insgesamt 9 Kommissionen ihren ständigen Sitz: Elektroenergie, Schwarzmetallurgie, Außenhandel, Post- und Fernmeldewesen, Ausnutzung der Atomenergie zu friedlichen Zwecken, Statistik, Valuta- und Finanzfragen, Zivilluftfahrt sowie Gesundheitswesen; alle Ständigen Kommissionen allgemeineren Charakters befinden sich somit in der sowjetischen Hauptstadt. Von den übrigen Kommissionen haben 3 ihren Sitz in Berlin (Chemische Industrie, Bauwesen, Standardisierung), jeweils 2 in Warschau (Kohleindustrie, Transportwesen), Prag (Maschinenbau, Leichtindustrie), Sofia (Nahrungsmittelindustrie, Landwirtschaft), Budapest (Buntmetallurgie, Radiotechnische und elektronische Industrie) sowie je 1 in Bukarest (Öl- und Gasindustrie) und Ulan-Bator (Geologie). Komitee für Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Planungstätigkeit: In diesem Komitee beraten die Planungschefs der Mitgliedsländer über Bereiche und Maßnahmen der Plankoordinierung. Komitee für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit: Organ der Länder-Ressortschefs für Wissenschaft und Technik zur Beratung und Abstimmung von Maßnahmen zur Koordinierung der Forschung. Komitee für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der materiell-technischen Versorgung: gegründet auf der 28. Ratstagung (18.–21. 6. 1974); es ist das jüngste Hauptorgan der Gemeinschaft, das sich aus den Leitern der staatlichen Ämter für die materiell-technische Versorgung (staatlicher Großhandel mit Produktionsgütern) zusammensetzt. Sekretariat: Ständiges Organ des RGW (1 Generalsekretär und etwa 650 Mitarbeiter), führt die Verwaltungsarbeiten für alle Haupt- und Nebenorgane durch. Der Sekretär ist der höchste Beamte des Rates und vertritt diesen bei internationalen Organisationen. Die Hauptorgane — das Sekretariat ausgenommen — besitzen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs lediglich das Recht, Empfehlungen in Sachen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit auszusprechen. Diese Empfehlungen müssen, um in der Praxis wirksam zu werden, von den souveränen Mitgliedsländern angenommen werden. Auf der 32. Ratstagung hat die UdSSR offensichtlich versucht, die Kompetenzen des Rates zu erweitern, und zwar in zwei Richtun[S. 881]gen: gemeinsame Planung und gemeinsame Politik gegenüber Drittländern; dieser Versuch scheiterte am Widerstand der übrigen Mitgliedsstaaten. Als einziges Hauptorgan ist das Sekretariat, das unter allen Ratsorganen am ehesten in der Lage wäre, Gemeinschaftsinteressen zu verfolgen, nicht zu Empfehlungen berechtigt; es erfüllt im Rahmen der Willensbildung innerhalb des RGW die Funktion eines Initiators. Die gleiche Rolle spielen die Neben- oder Hilfsorgane des Rates, wie z. B. die Ständige Beratung der Minister für Binnenhandel (insgesamt gibt es 7 solcher Beratungen) oder der Arbeitsgruppe für nationale und internationale Preisbildung. Diese Organisationsstruktur sichert den Mitgliedsländern ein Höchstmaß an Einflußnahme auf Gemeinschaftsebene zu. Noch wichtiger für die Dominanz der nationalen über die Gemeinschaftsinteressen ist allerdings die bestehende Form der Willensbildung: Alle Empfehlungen müssen einstimmig verabschiedet werden. Das Prinzip der Einstimmigkeit, die entscheidende Garantie der staatlichen Souveränität der Mitgliedsländer, ist ein Grundsatz der RGW-Verfassung. Seit 1967 gilt das Einstimmigkeitsprinzip nur für die jeweils „interessierten“ Mitglieder: Jedes Land, das in bezug auf eine geplante Maßnahme sein „Nicht-Interesse“ erklärt, kann seine Mitarbeit in diesem Falle zwar einstellen (Rumänien ist z. B. kein Mitglied von Interatominstrument), es kann aber nicht mehr, wie zuvor, das [S. 884]Zustandekommen einer mit dem Einverständnis der interessierten Länder empfohlenen Maßnahme verhindern. Dieses Prinzip gilt sowohl für die Sonderorganisationen der RGW-Länder, das heißt also: Einrichtungen der Staaten aufgrund völkerrechtlicher Verträge, die in der Regel aus Zuschüssen der Mitgliedsstaaten finanziert werden, als auch für die Internationalen Wirtschaftsorganisationen, deren Gründung im Komplexprogramm vorgesehen ist (s. Übersichten). Letztere können die Form der Internationalen Wirtschaftsvereinigungen (IWV) oder diejenige von Gemeinsamen Betrieben (GB) annehmen. Seit der Verabschiedung des Komplexprogramms sind 7 IWV gegründet worden; sie sind juristische Personen des jeweiligen Sitzlandes, ihre Mitglieder sind Wirtschaftsorganisationen aus den Gründungsstaaten, die hinsichtlich ihres Vermögens und ihrer rechtlichen Stellung die volle Selbständigkeit behalten. Die Mehrzahl aller Entscheidungen — diese werden in den Satzungen einzeln aufgezählt — muß einstimmig gefaßt werden; alle übrigen Beschlüsse erfordern eine qualifizierte Mehrheit — wie bei der Internationalen Investitionsbank ist damit das Einstimmigkeitsprinzip zumindest in Randbereichen gemeinsamer Aktivitäten durchbrochen. Die IWV sollen — wenn auch erst nach einer Anlaufzeit — in der Regel Gewinne erzielen, und sie sollen die Zusammenarbeit der RGW-Staaten auf speziellen Märkten voran treiben. Sie sind allerdings noch keine „sozialistischen multinationalen Unternehmungen“; denn lediglich „Interatominstrument“ hat bisher damit begonnen (5 Jahre nach ihrer Gründung), ihre Aktivitäten multinational auszuweiten. Alle gemeinsamen Betriebe der RGW-Länder beruhen auf bilateralen Abkommen, d. h., sie stellen eine Form der Auslandsinvestition dar. Im RGW gibt es noch eine dritte Form der Internationalen Wirtschaftsorganisationen, die sog. Internationalen Wirtschafts-Gemeinschaften (IWG). Zu den bekanntesten IWG zählen „Petrobaltic“ (Koordinierung der gemeinsamen geologischen Erkundung des Ostseeraumes) und „Interwasserreinigung“ (Koordinierung aller Aktivitäten bei Altwasserreinigung und Wasseraufbereitung), an denen auch die DDR beteiligt ist. Die IWG selbst übt keine operative Wirtschaftstätigkeit aus; sie beschränkt sich im wesentlichen auf die Koordination der einzelnen nationalen Aktivitäten und benötigt deshalb weder eigene Rechtssubjektivität noch ein eigenes Exekutivorgan. Die IWG kommen durch vertragliche Vereinbarungen zwischen den interessierten Staaten zustande. V. Bereiche der Zusammenarbeit A. Intrablockhandel (IBH) Für den gegenseitigen Warenaustausch der RGW-[S. 885]Länder als dem wichtigsten Bereich der bisherigen Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinschaft gelten nach wie vor 3 handelspolitische Grundsätze: bilateraler, zum großen Teil streng kontingentierter Tausch; zweiseitig ausgehandelte Vertragspreise und bilaterale Verrechnung. Auf dem Gebiet der Preisbildung gab es allerdings 1975 eine bedeutsame Veränderung: Zwar werden die Vertragspreise nach wie vor von den jeweiligen Partnern zweiseitig ausgehandelt, ausgehend von — wie es das Komplexprogramm formuliert hat — „der Basis der Weltmarktpreise, die vom schädlichen Einfluß konjunktureller Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt sind“. Die so vereinbarten Vertragspreise bleiben jedoch nicht mehr wie in den Jahren 1958–1974 über 5 Jahre unverändert. Sie unterliegen nach der neuen Formel einer alljährlichen Revision, und zwar auf der Grundlage der Weltmarktpreisentwicklung in den jeweils vorausgegangenen 5 Jahren („gleitender Fünfjahrsdurchschnitt“). Auf diese Weise hat sich die explosionsartige Preisentwicklung auf den Weltrohstoffmärkten seit 1973 auch auf die Austauschverhältnisse im IBH ausgewirkt; dadurch hat sich die Position derjenigen Länder, die über keine oder nur unzureichende Rohstoffquellen (DDR, ČSSR, Ungarn) verfügen, zugunsten der Rohstoffproduzenten (UdSSR und — mit Abstand — Polen sowie Rumänien) verschlechtert. Allerdings wird die Wirkung dieser Preisausschläge auf die RGW-Volkswirtschaften durch das Prinzip der gleitenden Durchschnitte erheblich gebremst. So erhöhte sich z. B. der Preis für sowjetisches Erdöl (einschl. Erdölprodukte) im IBH von 18 Transfer-Rubel je Tonne (1974) auf voraussichtlich 54 Transfer-Rubel im Jahre 1978, also eine Verdreifachung innerhalb von 4 Jahren. Dieser Preis liegt 1978 aber immer noch um mehr als ein Drittel unter dem vergleichbaren Verkaufspreis der Opec-Länder. Insgesamt haben sich die sowjetischen Terms of Trade aufgrund der neuen Preisbildungsregel von 1974 = 100 auf 1977 = 113,5 v. H. verbessert. Die kleineren RGW-Länder waren nicht in der Lage, die höhere Rohstoffrechnung der UdSSR sofort zu bezahlen: Sie mußten in den Jahren 1975–1977 gegenüber der UdSSR einen Einfuhrüberschuß von 2,9 Mrd. Transfer-Rubel in Kauf nehmen; mit 1,4 Mrd. Transfer-Rubel entfiel auf die DDR der größte Einzelbetrag. Die DDR muß auf der einen Seite — so Ministerpräsident Stoph auf der 32. Ratstagung — über 60 v. FI. ihres gesamtwirtschaftlichen Rohstoffverbrauchs durch Importe decken; wichtigster Lieferant war und bleibt die UdSSR. Sie ist innerhalb der osteuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf der anderen Seite das Land mit dem höchsten wirtschaftlichen Leistungsniveau. Diese beiden Faktoren haben — unabhängig von politischen Überlegungen — zu einer relativ starken Beteiligung der DDR-Wirtschaft am IBH geführt. Mit einem Anteil von 15. v. H. am IBH (1977) ist die DDR hinter der UdSSR (35 v. H.) die zweitgrößte Handelsmacht der Gemeinschaft; jede fünfte im IBH exportierte Maschine stammt aus der DDR (1960 war es noch jede dritte). Aus ihrer Rolle als überragender Investitionsgüterlieferant resultiert auch die überdurchschnittliche Handelsverflechtung der DDR im RGW: Knapp 70 v. H. ihres gesamten Außenhandels (1977) werden mit den RGW-Partnern abgewickelt; allein auf die UdSSR entfällt ein Anteil von einem Drittel. Hierin zeigt sich allerdings — neben einer gewissen Abhängigkeit von der Wirtschaftslage der UdSSR — ein wichtiger Nachteil für die DDR: Ihre Partner befinden sich — die ČSSR ausgenommen — auf einer Entwicklungsstufe, die der technologisch in vielen Fällen überlegenen DDR kaum ausreichend Möglichkeiten bietet, die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung verstärkt zu nutzen. Eine nachhaltige Intensivierung des IBH, zu erreichen über eine Konzentration der Exportindustrie in allen Partnerländern einschl. der DDR, ist die notwendige Voraussetzung für die Nutzung aller Vorteile aus der Integration. Dazu müßte die Plankoordinierung, wie ursprünglich beabsichtigt, zu einer weitreichenden Abstimmung der nationalstaatlichen Wirtschaftspolitik, insbesondere der Investitionspolitik, führen. Wichtigstes Instrument einer solchen Abstimmung wären ökonomisch begründete Wechselkurse, die bis heute im RGW fehlen - alle RGW-Währungen sind reine Binnenwährungen. Die Einführung einheitlicher Wechselkurse ist im Komplexprogramm — wenn überhaupt — erst für die 80er Jahre vorgesehen. Aus diesem Grunde wird die Koordinierung der Pläne ihren bilateralen Charakter beibehalten und sich hauptsächlich auf den gegenseitigen Handelsverkehr beschränken. B. Produktionsspezialisierung und -kooperation Eine Intensivierung des Handels zwischen der DDR und den übrigen RGW-Ländern setzt steigende Exporte dieser Handelspartner voraus. Dies könnte u. a. durch Kooperationsbeziehungen erreicht werden. Die bisher im RGW abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen erstrecken sich in erster Linie auf Spezialisierungsabkommen. Bisher wurde zwar die Produktion einer Vielzahl von Maschinen- und Anlagetypen spezialisiert (bis 1976: 5.000). Hierbei handelt es sich jedoch überwiegend um bilaterale Abkommen, in denen die überlieferten Produktionsschwerpunkte zementiert werden. Die Industrie der DDR konzentrierte sich in erster Linie auf die Produktion von Präzisionsgeräten der Feinmechanik/Optik, elektrotechnische Ausrüstungen, Ausrüstungen für chemische, zement- und metallverarbeitende Fabriken. Hebe- und Transportausrüstungen sowie Schiffe und Schienenfahrzeuge. Eines der bisher größten bilateralen Kooperations[S. 886]projekte hat die DDR mit der ČSSR vereinbart: Auf dem Sektor der Petrochemie soll im 1.~Abschnitt eine Äthylenfabrik in Böhlen errichtet werden. Sie soll über eine Rohrleitung Chemiebetriebe in der ČSSR (Zaluzi und Nerotovice) mit Äthylen (jährlich 150.000~t) und Propylen beliefern. Etwa die Hälfte des verarbeiteten Rohstoffs soll in die DDR reexportiert und hier zu Kunststoffen verarbeitet werden. Nach Errichtung einer Äthylenfabrik in der ČSSR soll in der 2. Etappe der Vereinbarung die Lohnveredelung von der DDR übernommen werden. Die wirtschaftliche Bedeutung der Spezialisierungs- und Kooperationsbeziehungen innerhalb des RGW ist nicht genau auszumachen. So betrug der Spezialisierungsanteil an den Exporten der DDR in den RGW im Jahre 1974 17 v. H., verglichen mit 1 v. H. im Jahre 1970; die vergleichbaren Quoten an den Lieferungen der DDR in die UdSSR beliefen sich auf 27 v. H. bzw. 0,7 v. H. Aus diesen Zahlen lassen sich zwei Schlußfolgerungen ziehen: 80 v. H. der Exporte der DDR von spezialisierten Produkten gingen allein in die UdSSR. Diese Exporte haben sich zwischen 1970 und 1974 auf das über 50fache erhöht — die gesamten DDR-Lieferungen auf den sowjetischen Markt vergrößerten sich in dieser Zeit nur um 36 v. H. so daß in der Mehrzahl aller Fälle die zuvor traditionellen Ausfuhrgüter der DDR seitdem teilweise unter die Spezialisierungsabkommen subsumiert worden sind. Der Handel mit spezialisierten Erzeugnissen soll auch in Zukunft schneller zunehmen als der IBH insgesamt. Zwei Faktoren erschweren im RGW eine Intensivierung der Kooperation: 1. Da die Währungen der RGW-Länder reine Binnenwährungen sind, d. h. also keine für den Außenhandel relevanten Wechselkurse existieren, sind Aufwand und Nutzen von Kooperationsvereinbarungen schwer meßbar. 2. Die Interessenlage der Länder ist unterschiedlich. Die UdSSR verfügt über einen großen Binnenmarkt; sie kann in vielen Bereichen die Großserienproduktion allein schon für den Inlandsverbrauch aufnehmen. Außerdem sind die weniger entwickelten RGW-Länder — vor allem aber Rumänien — zunächst noch an einem breiten Ausbau ihrer Industrie interessiert und möchten sich daher erst in einem späteren Entwicklungsstadium spezialisieren. C. Kapitalmarkt Angesichts der fehlenden Währungskonvertibilität gibt es im RGW keinen funktionsfähigen übernationalen Kapitalmarkt. Die Internationale Investitionsbank (Grundkapital: 1,07 Mrd. Transfer-Rubel, darunter 30 v. H. in frei konvertierbarer Währung oder Gold; eingezahltes Kapital zum Ende 1977: 374 Mill. Transfer-Rubel) kann diese Funktion nur in beschränktem Maß wahrnehmen. Die Bank hat 1977 Kredite über eine Summe von 826 Mill. Transfer-Rubel vergeben, der Umfang der in den 7 Jahren ihrer Tätigkeit gewährten Kredite erhöhte sich damit auf über 2 Mrd. Transfer-Rubel. Der Großteil dieser IIB-Kredite kam dem Bau der Erdgaspipeline von Orenburg zur sowjetischen Westgrenze zugute (vgl. unten); zur Finanzierung dieses gemeinsamen Projektes der RGW-Länder hat die IIB auch Kredite auf westlichen Märkten aufgenommen (insgesamt bis Ende 1977 2,5 Mrd. US-Dollar). Die DDR, die am Bankkapital mit 16, 5 v. H. beteiligt ist, gehört bislang zu den Nettokreditgebern. Im RGW überwiegen bisher güterwirtschaftliche Formen der Investitionsfinanzierung. Zum Beispiel beteiligten sich die meisten Mitgliedsländer durch Investitionsgüterlieferungen an der Errichtung von Betrieben und an der Erschließung von Rohstoffquellen auf dem Territorium der Sowjetunion. Dies geschieht im Rahmen des auf der 29. Ratstagung 1978 verabschiedeten „abgestimmten Plans multilateraler Integrationsmaßnahmen“. Danach beteiligt sich die DDR u. a. an der Erschließung von Erdöl- und Erdgaslagerstätten, am Bau eines Zellstoffwerkes (Ust-Ilimsk), eines Asbestkombinats (Kijembajew) und einer Erdgasleitung (von Orenburg zur sowjetischen Westgrenze über eine Länge von 2.750 km); die Gas-Pipeline ist das größte Gemeinschaftsprojekt, an dem sie sich — ebenso wie die übrigen RGW-Staaten — nicht nur durch Warenkredite, sondern auch durch die Bereitstellung von Baukolonnen beteiligt. Für diese Projekte werden von der DDR im Zeitraum 1976–1980 insgesamt 8 Mrd. Mark bereitgestellt. Die Bezahlung der Lieferungen und der Zinsen für die gewährten Kredite (im allgemeinen gilt ein Zinssatz von 2 v. H.) soll aus der Produktion der neuen Betriebe erfolgen. Im Komplexprogramm ist für den RGW eine neue Form des Kapitaltransfers vorgesehen: Interessierte Länder können „… gemeinsame Betriebe bilden, die über eigenes Vermögen verfügen, Subjekte des Zivilrechts sind, auf der Grundlage der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten und für die übernommenen Verpflichtungen mit ihrem Vermögen voll haftbar sind“. Als unmittelbare und bisher im RGW-Bereich einzige Realisierung dieser Bestimmung wird in Polen (in der Nähe von Kattowitz) von der DDR und Polen ein gemeinsamer Betrieb errichtet. Es handelt sich um eine Baumwollspinnerei, die Mitte 1975 mit einer Kapazität von 12.500 t Baumwollgarn und 2.100 Beschäftigten in Betrieb genommen wurde. Die Kapitalanteile sind entsprechend den erbrachten Leistungen zu je 50 v. H. auf die beiden Länder aufgeteilt, und der Betrieb stellt ein „gemeinsames“ Eigentum dar, d. h., die Kapitalanteile sind nicht veräußerlich an Drittländer. Oberstes Betriebsorgan [S. 887]ist der Verwaltungsrat, bestehend aus 4~Vertretern beider Länder, die vom jeweiligen Ministerium für Leichtindustrie entsandt und abberufen werden. Seine Beschlüsse müssen einstimmig getroffen werden. Diese Organisationsform (Direktinvestition) kann als geeignetes Instrument zur Überwindung von Disproportionen im Arbeits- und Kapitalbedarf bei gleichzeitiger Wahrung des Mitspracherechts der Beteiligten angesehen werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieses Modell bewährt und damit als Beispiel für die Gründung weiterer Unternehmen dieser Art fungieren kann. II. Weiterentwicklung des RGW Die gegenwärtigen Wachstumsbedingungen drängen die RGW-Länder - mehr oder weniger intensiv-, die Zusammenarbeit in der osteuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft voranzutreiben. Das wichtigste Hindernis für eine stärkere wirtschaftliche Verflechtung im RGW sind die bestehenden schwerwiegenden Strukturdisparitäten ( = Produktivitäts- und Wohlstandsgefälle). Sie bewirken vor allem, daß die Plankoordinierung, die Hauptmethode der Zusammenarbeit, auf den bilateralen Warenaustausch beschränkt bleibt; daß es kein einheitliches Interesse der Mitgliedsländer gibt, neuartige Mechanismen der Zusammenarbeit (z. B. Konvertibilität der Währungen) zu entwickeln; daß von Wirtschaft zu Wirtschaft z. T. weitreichende Unterschiede im Lenkungssystem der Außenwirtschaft bestehen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Zukunft des RGW ungewiß. Eine unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zwar denkbare, politisch jedoch gegenwärtig kaum realisierbare Entwicklung wäre eine regionale Teilintegration: Die wirtschaftlichen Voraussetzungen (Wirtschaftsstruktur, Größe des Binnenmarktes, Ausstattung mit natürlichen Rohstoffen, Arbeitsmarktlage, Wirtschaftsgeschichte usw.) würden es sinnvoll erscheinen lassen, daß sich die DDR, die ČSSR, Polen und Ungarn wirtschaftlich enger zusammenschließen, um die Vorteile der Integration voll zu nutzen. Ein solcher Zusammenschluß würde es diesen 4 nationalen Wirtschaftssystemen ermöglichen, eine weitgehend abgestimmte Wirtschaftspolitik (Wirtschaftsplanung) zu betreiben - einschließlich einer gemeinschaftlichen Handelspolitik gegenüber Drittländern. Abgesehen von den politischen Implikationen würde dies von den betroffenen Staaten eine Reihe komplizierter Entscheidungen erfordern. Ein Beispiel für die Probleme, die bei einer überstaatlichen Abstimmung der Wirtschaftspolitik auftreten, ist das gescheiterte Abkommen zwischen der DDR und Polen aus dem Jahre 1972 über den freien Reiseverkehr zwischen beiden Industriestaaten. Ein anderer, realistischerer Weg in die Zukunft ist die sektorale Teilintegration im RGW: Die „interessierten“ Mitgliedsländer könnten die gemeinsame Planung auf einer wachsenden Anzahl ausgewählter Sektoren in Angriff nehmen. Als Organisationsformen für diese sektoral abgestimmte Investitions-, Produktions- und Absatzpolitik bieten sich entweder gemeinsame Betriebe oder die internationalen Wirtschaftsvereinigungen an. Als ein weiteres Beispiel für eine Entwicklung in die hier skizzierte Richtung können die sog. langfristigen Zielprogramme (LZP) angesehen werden, deren Ausarbeitung auf der 30. Ratstagung (1976) beschlossen worden ist. Im Rahmen der LZP sollen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen langfristige Bedarfsprognosen ausgearbeitet und, darauf aufbauend, gemeinsame Maßnahmen zur Bedarfsdeckung angenommen werden. Auf der 32. Ratstagung (1978) sind 3 LZP gebilligt worden, die bis 1990 reichen, und zwar auf den Sektoren: Energie- und Rohstoffwirtschaft, Landwirtschaft und Nahrungsmittel sowie Maschinenbau. Allerdings wurde eine Einigung bisher erst „bei einer Reihe von konzeptionellen Fragen und prinzipiellen Möglichkeiten“ (Stoph) erzielt. Die Verpflichtungen und Rechte der einzelnen RGW-Staaten sollen im Detail erst in den kommenden Jahren ausgehandelt werden, um dann einen Bestandteil der bilateralen Plankoordinierung für 1981–1985 zu bilden. Als Konsequenz einer solchen Entwicklung könnte sich ein immer dichter werdendes Netz von Produktionsverflechtungen zwischen den Mitgliedsstaaten herausbilden, das die gesamte Zusammenarbeit innerhalb des RGW auf eine qualitativ höhere Ebene stellen würde. Die internationale Wirtschaftsintegration ist — unter welchen Systembedingungen sie sich auch vollziehen mag — in erster Linie immer auch ein politischer Akt. Die Bereitschaft der Politiker, das nicht unerhebliche Risiko dieser Form der wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf sich zu nehmen, muß dabei nicht nur zu Beginn des Integrationsprozesses — der in seinen Auswirkungen nach wie vor ungewiß bleibt — gegeben sein. Auch die Überwindung der zahlreichen Schwierigkeiten, die im Verlaufe dieses Prozesses auftreten, ist nur möglich — die Geschichte der westeuropäischen Integration bietet in diesem Zusammenhang eine Fülle von Beispielen —, wenn ein entsprechender gemeinsamer politischer Wille bei allen Beteiligten vorhanden ist. Die Haltung der RGW-Staaten in der Konvertibilitätsfrage zeigt jedoch, daß es im RGW noch immer an dem erforderlichen politischen Integrationswillen fehlt. Währungskonvertibilität bedeutet die Bereitschaft der betroffenen Regierungen zur teilweisen Aufgabe nationalstaatlicher wirtschaftspolitischer Kompetenzen. Zu einem solchen Souveränitätsverzicht sind die RGW-Staaten offensichtlich bisher nicht bereit. Dies ist inso[S. 888]fern verständlich, als die Regierungen im Rahmen der sozialistischen Wirtschaftssysteme — anders als in Westeuropa — für die Wirtschaftsentwicklung in ihren Ländern voll verantwortlich sind und allein aus diesem Grunde im Zweifelsfall nicht geneigt sein dürften, ihre Kontrollkompetenzen auch nur in Teilbereichen auf Gemeinschaftsorgane zu übertragen. Heinrich Machowski Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 876–888 Rat des Stadtbezirks A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN)

DDR A-Z 1979

Gemeindesteuern (1979)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 Steuern. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 446 Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindeverband

DDR A-Z 1979

Innerdeutsche Beziehungen (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 528 Inhabersparen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innerdeutscher Handel (IDH)

DDR A-Z 1975

DDR A-Z 1975

Zölle (1975)

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1979 1985 Zollwesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 971 Zollbestimmungen im innerdeutschen Reiseverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zollgesetz

DDR A-Z 1975

Geschenkpaketversand (1975)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 Nichtkommerzieller Warenverkehr. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 362 Gesamtprodukt, Gesellschaftliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschichte der DDR

DDR A-Z 1975

Titel (1975)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Auszeichnungen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 863 Tierzucht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TKO

DDR A-Z 1975

Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (1975)

Siehe auch: Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft: 1963 1965 1966 1969 Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (SKL): 1979 1985 Das SKL. ist als zentrales Organ des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft für die Versorgung der Land-, Forst- und Gartenbauwirtschaft mit technischen und agrochemischen Produktionsmitteln zuständig. Seine Aufgaben sind: 1. Erarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne für die landtechnische Versorgung; 2. Entwicklung und Vervollkommnung der Maschinensysteme, Stallausrüstungen und Agrochemikalien; 3. Vermittlung der agrartechnischen Ansprüche an die Industrie zur Entwicklung neuer Techniken; 4. Prüfung neu entwickelter Techniken auf ihre Tauglichkeit unter praktischen Einsatzbedingungen; die Gestaltung der Warenbeziehungen zwischen Industrie und Außenhandel einerseits sowie Land- und Forstwirtschaft andererseits; 5. Organisation der einheitlichen Leitung und Planung der materiell-technischen Versorgung der Betriebe; 6. Durchsetzung der Agrarpolitik der DDR zur Einführung industriemäßiger Produktionsmethoden in die Landwirtschaft durch Produktionsmittellenkung; 7. Organisation des Instandsetzungswesens und Kontrolle der ordnungsgemäßen Wartung und Pflege; 8. Ausbildung des Fachpersonals. Zur Durchführung dieser Aufgaben stehen dem SKL. zahl- und umfangreiche Einrichtungen zur Verfügung: 1. Zentrale Einrichtungen zur Entwicklung, Prüfung, Organisation und Ausbildung: das wissenschaftlich-technische Zentrum in Schlieben, ein Institut für landtechnisches Instandhaltungswesen, die Zentrale Prüfstelle in Potsdam-Bornim mit 14 Außenstellen, das Organisations- und Rechenzentrum in Neuenhagen (außerdem enge Zusammenarbeit mit dem Komplexinstitut für Technologie, Technik und Bau der AdL), Ingenieur- und Spezialschulen für Landtechnik, Agrochemie und Pflanzenschutz (Halle). 2. VEB Meliorationsmechanisierung. 3. VVB Landtechnische Instandsetzung. Diesen sind 25 Landtechnische Instandsetzungswerke (LIW) mit 3.630 Beschäftigten angeschlossen (Stand 1974). Die Aufgabe dieser Werke besteht in der Reparatur von bestimmten Baugruppen der Landmaschinen bzw. -technik (Motoren, Getriebe, Hydraulik etc). 4. VEB Ausrüstungskombinate für Stalltechnik, eingerichtet zur Versorgung der VEB Landtechnischer Anlagenbau bei den Bezirken; gegenwärtig bestehen ein Ausrüstungskombinat für Rinderanlagen in Nauen und ein Ausrüstungskombinat für Geflügelanlagen in Perleberg mit eigenen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. 5. Bezirkskomitees für Landtechnik und materiell-technische Versorgung mit folgenden Einrichtungen: VEB Handelskombinate mit angeschlossenen Handels- und Versorgungsbetrieben, VEB Landtechnischer Anlagenbau zur Ausrüstung von Stallgebäuden, Kreisbetriebe für Landtechnik (KfL). Die KfL sind aus den MAS bzw. MTS/RTS entwickelt worden. 1974 bestanden 153 Betriebe mit ca. 17.720 Schlossern. Die KfL spezialisieren sich zunehmend auf die Reparatur einer einzelnen Maschinenart (Traktoren, Mähdrescher, Futter- oder Kartoffelerntemaschinen, Anhänger etc.). Häufig ist die Reparatur auf nur einen Maschinentyp spezialisiert (Traktoren vom Typ Z T 300 in Zerbst, Lkw Typ W 50 in Schwerin, Mähdrescher E 512 in Strasburg oder Oschersleben). Die Produktionsleistung der dem SKL unterstellten Betriebe betrug 1973 im Anlagenbau ca. 1,05 Mrd. Mark und im Instandhaltungsdienst ca. 1,4 Mrd. Mark. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 818 Staatliches Komitee für Körperkultur und Sport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Komitee für Meliorationen

DDR A-Z 1969

DDR A-Z 1969

Geständniserpressung (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die erstrebte generalpräventive und erzieherische Wirkung jedes Strafverfahrens, insbesondere natürlich der politischen Strafsachen, erfordert ein Geständnis und nach Möglichkeit ein „Reuebekenntnis“ des Angeklagten. Mit allen Mitteln wird daher seitens des Staatssicherheitsdienstes versucht, den Beschuldigten zur Abgabe eines Geständnisses zu bringen. Bis etwa 1953 wurden durch die Untersuchungsorgane vielfach Foltermethoden angewendet, obwohl § 343 StGB für Aussage- und G. Zuchthausstrafe bis zu 5 Jahren androhte. 5 Jahre Freiheitsstrafe droht auch § 243 des neuen Strafgesetzbuches an. In jüngster Zeit ist der SSD zur Methode des „Dauerverhörs“ übergegangen oder hat Geständnisse dadurch herbeigeführt, daß dem Beschuldigten Versprechungen für eine vorzeitige Haftentlassung gemacht wurden. Häufig wurde auch beobachtet, daß das Versprechen, von Repressalien gegen Familienangehörige absehen zu wollen, genügte, um ein Geständnis zu erzielen. Wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung das ihm abgepreßte oder abgelistete Geständnis widerrufen will, steht dem für die Beweisführung § 224, Abs. 2 StPO entgegen, denn das früher abgegebene Geständnis kann, „soweit erforderlich, durch Vorlesung zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden“. Eine Vorschrift nach Art des § 136a StPO/BRD — „Verbotene Vernehmungsmethoden“ — enthält das Strafprozeßrecht der „DDR“ nicht. (Rechtswesen, Strafverfahren) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 245 Gesetzlichkeitsaufsicht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesundheitswesen

DDR A-Z 1969

Materialistische Geschichtsauffassung (1969)

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 Marxismus-Leninismus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 401 Massenorganisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialwirtschaft

DDR A-Z 1969

Richttage (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Richtsatzplan. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 535 Richtsatzplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Riesa

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Hanke, Brunhilde (1969)

* 23. 3. 1930 in Erfurt. Oberbürgermeister von Potsdam seit 1961, Mitgl. des Staatsrates seit 1964. Mitgl. der SED seit 1946, Abg. der Volkskammer seit 1963. Volksschule, Näherin. 1946 SED und FDJ. 1948–1950 Sekretär und 1. Kreissekretär der FDJ-Kreisleitung Rudolstadt. 1950 bis 1952 Assistentin, Kabinettsleiterin u. Lehrerin an der FDJ-Hochschule „Wilhelm Pieck“ in Wandlitz/Bogensee. 1952–1963 Mitgl. des Zentralrats der FDJ. 1954–1960 Fernstudium an der SED-Parteihochschule, Diplomgesellschaftswissenschaftler. 1952 bis 1961 2. Sekretär der Bezirksleitung Potsdam. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 761 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/hanke-brunhilde verwiesen. Halbritter, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Heidenreich, Gerhard

DDR A-Z 1966

DDR A-Z 1966

Ostblock (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Populärer Ausdruck für den Sowjetblock, das von der SU beherrschte Machtgefüge, das auch nach Auflösung des Kominform durch parteiliche, ökonomische (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) und militärische Bindungen (Warschauer Beistandspakt) eng zusammengeschlossen und in allen seinen Teilen aufeinander und auf die Moskauer Zentrale koordiniert ist. Die Bezeichnung O. wird im bolschewistischen Sprachgebrauch vermieden, um den machtpolitischen Charakter des Zusammenschlusses und die führende Rolle der SU zu verhüllen, die jedoch in den letzten Jahren auch innerhalb der europäischen Volksdemokratien gewisse Abschwächungen erfahren hat (Einfluß des radikaleren bolschewistischen Nebenzentrums Peking auf Albanien; Elemente gewisser Demokratisierung, besonders in Polen und Ungarn — z. T. unter jugoslawischem Einfluß). (Sowjetblock, Polyzentrismus, Liberalisierung, Versachlichung, <Sozialistisches Weltsystem) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Leonhard, Wolfgang: Kreml ohne Stalin. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 648 S. u. 25 Abb. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Nollau, Günther: Zerfall des Weltkommunismus — Einheit oder Polyzentrismus. Köln 1963, Kiepenheuer und Witsch. 154 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 344 Örtliche Räte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ostseeküste

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Persönlichkeitsrechte, Sozialistische (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die Grundrechte, die auch in der Verfassung enthalten sind, haben sich nach der kommun. Lehre in SP. verwandelt. Nach Aufhebung des Widerspruchs zwischen Individuum und Gesellschaft, zwischen Bürger und Staat und der Herstellung der Gemeinsamkeit der Interessen seien dem Menschen die SP. verliehen, damit er ein Mensch mit sozialistischem ➝Bewußtsein (Marxismus-Leninismus), d.h. ein Mensch werde, der immer das für richtig hält, was die Führung der kommun. Partei bestimmt. „Danach würde der neue sozialistische Mensch den engen und beschränkten bürgerlichen Rechtshorizont überschreiten und zum sozialistischen Gestalter der neuen Verhältnisse werden“ (aus der Entschließung des V. Parteitages der SED, Juli 1958). Die SP. sind stets zugleich Pflichten. Als grundlegend werden das Recht und die Pflicht zur Mitgestaltung (im Sinne der Ziele und der Politik der SED), das Recht und die Pflicht auf Arbeit (Arbeitspolitik) und das Recht und die Pflicht auf Bildung (Erziehungs- und Bildungswesen) angesehen. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Mampel, Siegfried: Die volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland — Texte mit einer Einleitung. Frankfurt a. M. 1963, Alfred Metzner. 155 S. Mampel, Siegfried: Die Entwicklung der Verfassungsordnung in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands von 1945 bis 1963 (Sonderdr. a. d. Jahrb. d. öffentl. Rechts, Bd. 13) Tübingen 1964. 125 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 355 Persönliches Konto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Perspektive

DDR A-Z 1966

Strafpolitik (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter für eine im Sinne der SED liegende St. hat es wiederholt gegeben. Von besonderer Bedeutung war zunächst der Beschluß des Staatsrates „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3). Dieser ordnet an, daß „gegenüber Feinden der Arbeiter-und-Bauern-Macht und solchen Personen, die schwere Verbrechen im Aufträge oder unter dem Einfluß imperialistischer Agenturen begehen, die Gesetze mit aller Härte“ anzuwenden sind, während bei den anderen straffällig gewordenen Personen, deren Straftat zu ihrem sonstigen — politisch-sozialistischen — Verhalten in Widerspruch steht, „in der richtigen Weise zu differenzieren“ ist. Damit ist also das entscheidende Kriterium für eine strafrechtliche Sanktion und für die einer Straftat innewohnende Gesellschaftsgefährlich[S. 469]keit darin zu sehen, ob der Täter als „Feind der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ zu bezeichnen ist oder nicht. In der Richtlinie Nr. 12 vom 22. 4. 1961 (GBl. III, S. 223) erklärte das OG die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme (neben der Todesstrafe) für notwendig „bei Verbrechen gegen den Frieden und die Deutsche Demokratische Republik, bei anderen schweren Verbrechen, insbesondere gegen das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung, und bei Verbrechen von Tätern, die aus bisherigen Bestrafungen keine Lehren gezogen haben oder sich hartnäckig einem geordneten Leben in der sozialistischen Gesellschaft entziehen“. Der Hauptinhalt dieser Richtlinie bestand darin, den Gerichten eine Anleitung zu geben, wann kurzfristige Freiheitsstrafen zu verhängen sind, und unter welchen Voraussetzungen auf Strafen ohne Freiheitsentzug (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe) erkannt werden kann. Dieser Richtlinie begegneten die beiden maßgebenden Strafrechtswissenschaftler Lekschas und Renneberg mit Bedenken. Sie meinten, daß jeglicher Kriminalität die Tendenz innewohne, „als Element gesellschaftlicher Anarchie und Zersetzung und damit zugleich als Anknüpfungspunkt und Reservoir innerer konterrevolutionärer Bestrebungen die politische Macht der Arbeiter und Bauern zu untergraben und namentlich unter den äußeren Einwirkungen des Klassenfeindes auch selbst in konterrevolutionäre, staatsfeindliche Aktivität umzuschlagen“ („Neue Justiz“ 1962, S. 76). Das Bemühen, die St. mit diesen Hinweisen auf die objektiven Merkmale der Tat und die in ihr zum Ausdruck kommende Gesellschaftsgefährlichkeit zu orientieren, schlug fehl. Gerade nach den Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 (Mauer) erschien es notwendig, einen anderen Standpunkt einzunehmen, hätte man doch sonst eingestanden, daß sich die Zahl der tatsächlichen oder potentiellen „Staatsfeinde“ an der (leicht ansteigenden!) Kriminalitätsziffer ablesen ließe. Den Rechtswissenschaftlern wurde von Ulbricht persönlich Dogmatismus vorgeworfen, und sie mußten Selbstkritik üben. Mit einem weiteren Beschluß vom 24. 5. 1962 (GBl. I, S. 53) legte der Staatsrat die St. in folgender Weise fest: „Die große Mehrzahl der in der DDR begangenen Gesetzesverletzungen beruht nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter- und-Bauern-Staat. Die Anwendung der neuen Strafarten (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel) und die Behandlung geringfügiger Gesetzesverletzungen durch Konfliktkommissionen gewinnen daher immer größere Bedeutung.“ Mit diesen gesetzlich formulierten Äußerungen hatte der Staatsrat bei den Gerichten eine erhebliche Verwirrung angerichtet, die sich insbesondere in der Rechtsprechung gegen Gewalt- und Sittlichkeitsverbrecher zeigte. Richter und Staatsanwälte „faßten die Staatsratsbeschlüsse als Aufforderung zu einer allgemeinen Milde in der Strafpolitik auf“ („Neue Justiz“ 1963, S. 422, wo auch erschütternde Beispiele dieser unverständlich milden Rechtsprechung dargelegt sind). Mit seinem Beschluß vom 30. 7. 1963 („Neue Justiz“ S. 538) „zu Fragen der Gewaltverbrechen“ weist das OG die Gerichte an, diese Verbrechen als schwere Verbrechen anzusehen, die Täter nicht ungerechtfertigt milde zu bestrafen und damit die sozialistische Gesellschaftsordnung und die Rechte und Sicherheit der Bürger besser zu schützen als bisher. Die allgemeine Tendenz der St. kam nach dem Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) (Justizreform) verstärkt zum Ausdruck. Weil die Richtlinie Nr. 12 „nicht mehr der gewachsenen Bereitschaft der Bürger zur kollektiven Selbsterziehung entspricht und die Stärke unserer sozialistischen Gesellschaft bei der Bekämpfung und schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität nicht berücksichtigt“, wurde sie durch Beschluß des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 (GBl. II, S. 422) aufgehoben. Die Gerichte wurden angewiesen, in breiterem Umfang Sachen an die Konfliktkommissionen zu übergeben (gesellschaftliche Gerichte) und vermehrt Strafen ohne Freiheitsentziehung anzuwenden. Auch die Richtlinie Nr. 13 (GBl. II 1962, S. 303) entsprach nach Auffassung des Plenums des OG „nicht mehr den neuen gesellschaftlichen Bedingungen“ und wurde aufgehoben (GBl. II 1964, S. 423). Die durch den Staatsrat vorgenommene gesetzliche Regelung zur Frage der Gesellschaftsgefährlichkeit und der Übergabe von Sachen an die Konfliktkommissionen gehe schon über den Inhalt der Richtlinie hinaus, so daß letztere nur noch eine einengende — d.h. also falsche — Wirkung haben könne. Klar kommt auch in der Aufhebung dieser beiden Richtlinien die Tendenz zum Ausdruck, die „Gesellschaft“ noch mehr als früher in die St. einzubeziehen und mit dieser St. auf die sozialistische Bewußtseinsbildung einzuwirken. Diese Tendenz wird durch den Beschluß des Präsidiums des OG vom 21. 4. 1965 („Neue Justiz“ S. 337) über Einbeziehung des Vertreters des Kollektivs in das Strafverfahren (gesellschaftliche Erziehung), Stellung und Aufgaben des gesellschaftlichen Anklägers und Verteidigers und die gesellschaftliche ➝Bürgschaft klar unterstrichen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 468–469 Strafgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafrechtsergänzungsgesetz

DDR A-Z 1966

Innenministerium (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Ministerium des Innern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 211 Inhabersparen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA)

DDR A-Z 1965

DDR A-Z 1965

Brigade der ausgezeichneten Qualität (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Nicht mehr verliehener Ehrentitel für Brigaden, die „drei Monate hintereinander die eingegangenen Verpflichtungen erfüllten“. (Wettbewerbsbewegung, Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 80 Brigade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Brigade der besten Qualität

DDR A-Z 1965

Karl-Marx-Stadt (1965)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Chemnitz. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 213 Karl-Marx-Orden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karrierist

DDR A-Z 1965

Havemann, Robert (1965)

Siehe auch das Jahr 1966 * 11. 3. 1910 in München als Sohn eines Lehrers. 1929 bis 1933 Studium der Chemie an den Universitäten München und Berlin. 1932 Mitgl. der KPD. Mitarbeiter im Kaiser-Wilhelm-Institut für physikalische Chemie. 1933 dort von den Nazis entlassen. 1935 Promotion zum Dr. phil. an der Universität Berlin (Physikal. Chemie). Seit 1937 wissenschaftl. Assistent am dortigen pharmakol. Institut. 1945 vom Volksgerichtshof unter Freisler zum Tode verurteilt. Vollstreckungsaufschub wegen Forschungsarbeiten für das Heereswaffenamt. Frühjahr 1945 von der Roten Armee befreit. Bis 1950 Leiter der Kaiser-Wilhelm-Institute in Berlin-Dahlem. Seit 1946 Lehrtätigkeit an der Humboldt-Universität in Ost-Berlin. 1950 bis 1964 Direktor des physikalisch-chemischen Instituts der Humboldt-Universität und Ordinarius für physikalische Chemie. 1960 geriet H. wegen seiner Forderung einer neuen Interpretation des marxistischen Freiheitsbegriffs in Gegensatz zur SED. Parteiausschluß. Am 14. 3. 1964 wurde H. von seinen Verpflichtungen an der Universität entbunden und ist seitdem Leiter der Arbeitsstelle für Foto-Chemie im Forschungszentrum Adlershof der Akademie der Wissenschaften. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 180 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/havemann-robert verwiesen. Hauswirtschaft, Persönliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Heilbehandlung, Freie

DDR A-Z 1965

Landflucht (1965)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 Schon nach der Bodenreform, verstärkt aber seit Beginn der Kollektivierung der Landwirtschaft setzte eine zunehmende L. ein. Sie wurde vor Errichtung der Mauer durch die anhaltende Fluchtbewegung gefördert. In jüngster Zeit wird die zunehmende Überalterung der landwirtschaftlichen Bevölkerung als Ursache angegeben. Zwischen 1952 und 1963 nahm die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten um 403.000 Personen von 1,702 Mill. auf 1,299 Milli, ab. Dies entspricht einem Rückgang im Laufe der letzten elf Jahre von 23,7 v. H. Unter den gleichzeitig erfaßten 2,312 Mill. Flüchtlingen befanden sich 156.000 (-6,7 v. H.) Personen aus dem Pflanzenbau und der Tierwirtschaft. Während z. B. 1952 noch 21,7 v. H. aller Erwerbstätigen in der SBZ einem landwirtschaftlichen Beruf angehörten, sind es 1963 nur noch 16,3 v. H. gewesen. Schon während der Jahre 1956/57 versuchte man, dieser besorgniserregenden Entwicklung Herr zu werden. Man stellte fest, daß fast 30 v. H. der ausgebildeten Lehrlinge der Landwirtschaft in andere Berufe abwanderten. Selbst die Schulabgänger sind damals wie heute nicht gewillt, landwirtschaftliche Berufe zu ergreifen, obwohl man über 30 spezielle landwirtschaftliche Lehrberufe mit Facharbeiterabschlußprüfung geschaffen hat. Auch Jugendliche, die die 8. Klasse der Grundschule nicht erreichten, konnten kaum für die Landwirtschaft geworben werden. Seit der Zwangskollektivierung hat sich die Situation weiter verschlechtert. Versprechungen hinsichtlich einer geregelten Arbeitszeit von täglich 8 Stunden waren nicht einzuhalten. Mangelnde Unterbringungsmöglichkeiten in Wohnheimen, die schwierige Wohnungsbeschaffung auf dem Lande sowie bessere Verdienstmöglichkeiten in der Industrie machen die L. zu einem aktuellen Problem des Regimes. Im Frühjahr 1964 wurden schließlich die LPG-Mitglieder aufgefordert, dafür zu sorgen, daß ihre Kinder als Arbeitskräfte in der Landwirtschaft erhalten bleiben. Auch eine Besserung der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung, die nach Vorausberechnungen etwa 1970 zu erwarten ist, wird das Problem nicht lösen helfen. Man weiß sehr genau, welche Gefahren in der Ablehnung der Jugend stecken, in der kollektivierten Landwirtschaft mitzuarbeiten. Das Ziel, bis 1970 die Voraussetzung für eine industriemäßige Produktion der Landwirtschaft zu schaffen, ist nur zu erreichen, wenn es gelingt der L. Einhalt zu gebieten und gleichzeitig genügend junge Menschen zu Fachkräften auszubilden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 250 Länder A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landkarten

DDR A-Z 1963

DDR A-Z 1963

Deutsch-Arabische Gesellschaft (1963)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Zur „Pflege freundschaftlicher Beziehungen mit den Völkern des Ostens“, zur Information „der deutschen Werktätigen über die Verhältnisse in den arabischen Ländern“ und „um der arabischen Bevölkerung Kenntnisse über die Kultur und Geschichte des deutschen Volkes (ergänze: aus marxistisch-leninistischer Sicht) zu vermitteln“, wurde im Okt. 1958 die DAG. gegründet. Sie ist eines der Instrumente der mit großem Aufwand betriebenen Auslandspropaganda (Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland). Präsident ist Ernst Scholz. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 102 Deutsch-Afrikanische Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsch-Französische Gesellschaft

DDR A-Z 1963

Kassation (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jedes rechtskräftige Straf- und Zivilurteil und jede andere richterliche Entscheidung, die der Rechtskraft fähig ist, binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft durch den Generalstaatsanwalt oder den Präsidenten des Obersten Gerichts angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „der Gerechtigkeit gröblich widerspricht“ (§§ 12 ff. des „Gesetzes über die Errichtung des Obersten Gerichtshofs und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR“ vom 8. 12. 1949 und §§ 301 ff. der sowjetzonalen StPO). Über die K.-An[S. 236]träge entscheiden die Senate des Obersten Gerichts. Die K. ist keine dritte Instanz und „nicht im Interesse der Partei geschaffen worden, sondern ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit“ (Nathan in: „Neue Justiz“, 1949, S. 304) zum Zwecke der Wahrung der Rechtseinheit und der Beseitigung falscher Urteile. Mittelbar soll damit die Rechtsprechung der unteren Gerichte gelenkt werden. In Strafsachen kann das Oberste Gericht nach Eingang des K.-Antrags Haftbefehl erlassen (§ 306 StPO). Nach Verkündung des Neuen Kurses sollte das K.-Verfahren dazu dienen, „durch richtige Anleitung der Gerichte neue Fehler oder die Fortsetzung alter Fehler zu vermeiden“ (Schumann in: „Fragen des Strafprozeßrechts der DDR“, Berlin 1954). Künftig sollen auch die Bezirksgerichte die Möglichkeit haben, rechtskräftige Urteile der Kreisgerichte, die nicht mit dem Gesetz übereinstimmen, aufzuheben (Grundsätze des Staatsrates vom 5. 12. 1962). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 235–236 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kasse der gegenseitigen Hilfe

DDR A-Z 1963

Verluste (1963)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Rentabilität. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 497 Verlöbnis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven, Staatliches

DDR A-Z 1963

Wehrbezirkskommando (1963)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit Jan. 1962 die Rekrutierungsstelle der Nationalen Volksarmee im Bereich eines der Bezirke. Hieß vorher Bezirkskommando. Entsprechende Stelle für Bereich eines Kreises heißt seit Jan. 1962 Wehrkreiskommando (Hieß vorher Kreiskommando). (Mit dem W. der deutschen Wehrersatzorganisation vor 1919 und von 1939 bis 1945 besteht nur Namensgleichheit, denn diese umfaßte nur einen Landkreis o. ä. Bereiche.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 520 Wehner-Methode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wehrdienstverweigerung

DDR A-Z 1962

DDR A-Z 1962

Staatsplanvorhaben (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 St. sind volkswirtschaftlich wichtige Investitionsvorhaben, die der Entscheidung, Lenkung und Kontrolle durch die Staatliche ➝Plankommission oder den Ministerrat unterliegen. St. werden in den Volkswirtschaftsplänen einzeln genannt, wobei Wertumfang, Zeitraum und Kapazität festgelegt werden. Solche Investitionsvorhaben gelten erst als St., nachdem sie — entweder im Rahmen des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan oder als Sonderverfügung — im Gesetzblatt veröffentlicht wurden. (Staatsplanpositionen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 419 Staatsplanpositionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatspräsident

DDR A-Z 1962

Sowchos (1962)

Siehe auch: Sowchos: 1954 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Sowchose: 1953 1956 1958 Abk. für sowjetskoje chosjaistwo. Staatl. Landwirtschaftsbetrieb in der UdSSR, dem in der SBZ das VEG entspricht. Die S. entwickelten sich als staatliche Lohnarbeiterbetriebe unter der Vollmechanisierung zu Großbetrieben, deren Größe 1933 auf maximal 25.000 ha begrenzt wurde; meist spezialisiert, z. B. Getreide-S., Schaf-S. usw. Die S. gehören zusammen mit den Kolchosen zu den „sozialistischen landw. Großbetrieben“ in der UdSSR. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 396 Sovexportfilm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjet

DDR A-Z 1962

Bechler, Bernhard (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 * 9. 2. 1914 in Grün bei Lengenfeldt/Vogtland als Sohn eines Fabrikanten. Berufsoffizier. Als Major bei Stalingrad in Kriegsgefangenschaft geraten. Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland. 1945 KPD, 4. 6. 1945 1. Vizepräsident der Provinzialverwaltung Brandenburg, vom 20. 12. 1946 bis 1948 Innenminister des Landes Brandenburg, 1949 bis 1950 Besuch der sowjet. Militärakademie in Saratow, anschließend Chefinspekteur der KVP, dann Generalmajor und stellv. Chef des Stabes der KVP, seit 1956 Generalmajor und stellv. Chef des Stabes der Nationalen Volksarmee. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 58 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/bechler-bernhard-max verwiesen. Becher, Johannes R. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bedingte Strafaussetzung

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Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland (1962)

Siehe auch: Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für: 1953 1954 1956 1958 Soll analog der Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft den Kulturaustausch vor allem mit den Ländern des Ostblocks pflegen. Die Gesellschaft wurde am 7. 6. 1952 gegründet und veröffentlicht die Zeitschriften „DDR“ und „DDR-Revue“, die erste in deutscher, russischer, chinesischer, polnischer und tschechischer Sprache. Vors.: Prof. Dr. Robert ➝Alt (SED), Generalsekr. Kurt ➝Heiss (SED). (Deutsch-Afrikanische Gesellschaft, Deutsch-Arabische Gesellschaft) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 153 Geschichtsbetrachtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für Sport und Technik

DDR A-Z 1960

DDR A-Z 1960

Schönebecker Methode (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Eine zum „sozialistischen Prinzip“ erhobene, organisatorische Verbesserung der MTS-Arbeit in enger planerischer Verbindung mit den LPG. Der MTS-LPG-Jahresarbeitsvertrag soll für jeden Traktoristen und Schichtfahrer nach Terminen, Zeitaufwand, Lohn und Betriebsstoffen je Arbeitsfläche aufgeschlüsselt werden. Zu diesem Zweck sollen für größere Ackerstücke Schlagkarten angelegt, in diese sämtliche Daten eingetragen und von den verantwortlichen Traktoristen bzw. Feldbaubrigadiers gegengezeichnet werden. Ein wichtiger Bestandteil der SM. ist die als „Fließmethode“ bezeichnete Geräte- und Maschinenkoppelung, um Leerläufe zu vermeiden und durch Leistungssteigerung die agrotechnischen Termine auszunutzen. Die SM. wurde durch Ulbricht auf dem Kongreß junger Neuerer der Landwirtschaft in Schwerin Anfang 1955 zu einem Schlagwort erhoben: „Die Jugendbrigade ‚Manfred von Brauchitsch‘ der MTS Schönebeck Nord hat zum Republik-Wettbewerb aufgerufen. Ihre Vorschläge sind von einer so großen Bedeutung, daß, wenn dieser Wettbewerb richtig unterstützt wird, ein Umschwung in der Arbeit der MTS erreicht werden kann.“ (Komplexe Mechanisierung, Neuerermethoden in der Landwirtschaft, Landwirtschaft) Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 362 Schönebeck A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schönfärberei

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Rechtsanwaltschaft (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Der V. Parteitag der SED hat der Rechtsanwaltschaft die Aufgabe gestellt, sich zu einem sozialistischen Organ der Rechtstätigkeit in der DDR zu entwickeln.“ (Aus der „Konzeption für die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“.) Die R. hat die Aufgabe, „die Organe des Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben des Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen. Damit dient die R. in der DDR dem Siege des Sozialismus, der Erhaltung des Friedens und ist Vorbild für eine gesamtdeutsche Anwaltschaft“ (ebenda). „Die R. braucht daher einen klaren parteilichen Standpunkt wie jeder, der in unserem Staat eine gesellschaftliche Funktion auszuüben hat“ („Neue Justiz“ 1960, S. 397). Mit diesen Erklärungen ist die heutige Stellung der sowjetzonalen R. klar umrissen. Es bedurfte aber zahlloser Maßnahmen der SED-Machthaber, um zum gewünschten Ziel zu gelangen, nachdem noch 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unentwickelten Formen [S. 332]einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1951, S. 51). Mit Entziehungen der Zulassung, Auftrittsverboten, Strafverfolgungen und Verhaftungen ging man gegen die Anwälte vor, die als „Verfechter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“ angesehen wurden. Der Versuch, Anwaltskollektivs nach sowj. Muster auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, schlug fehl. So mußte der Verordnungsweg beschritten werden. Am 15. 5. 1953 erging die „VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte“ (GBl. S. 725) mit einem „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage. „Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied eines Kollegiums der Rechtsanwälte ist“ (§ 3 der VO). „Die staatlichen Dienststellen und Institutionen sind angewiesen, in allen Rechtsangelegenheiten, die die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen“ (§ 4 Abs.~1 der VO). Freiberuflich tätige Rechtsanwälte werden nicht mehr neu zugelassen. Weil der Widerstand gegen die Kollegien innerhalb der R. zu stark war, wurden vielerorts Volksrichter aus dem Justizdienst entlassen und mit der Bildung und Leitung der Kollegien beauftragt. Auch ein Teil des akademisch ausgebildeten Nachwuchses (Rechtsstudium) wurde in die Anwaltskollegien gelenkt. Am 1. 7. 1957 wurde im Justizministerium der SBZ ein „Beirat für Fragen der R.“ gebildet. Kurz vorher war das Statut der „Zentralen Revisionskommission“ für die Rechtsanwaltskollegien vom Ministerium bestätigt worden und damit in Kraft getreten. Die Leitung der Revisionskommissionen hat die Aufgabe, „die Verbindung mit dem Ministerium der Justiz aufrechtzuerhalten, seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten“. § 14 des Statuts gibt der Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwaltskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen.“ Damit ist für die Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Zentrale Revisionskommission erstellte im Mai 1960 eine „Konzeption für die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ (s.o.), die die allgemeinen Grundsätze und die Methoden der Arbeit der sozialistischen R. darlegt. Da: nach hat der Rechtsanwalt u. a. „bei der Anwendung des Rechts auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens einen aktiven Beitrag zur Vollendung der sozialistischen Umwälzung“ zu leisten, er muß „die Klassenkampfsituation, die Schwerpunkte des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in seinem Arbeitsbereich kennen, die gesellschaftliche Erziehung von Bürgern, die ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben, unterstützen“ und „sich politisch sowie fachlich ständig weiter qualifizieren und sich auf der Grundlage der Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus mit den bürgerlichen Staats- und Rechtsanschauungen auseinandersetzen“. Diese Konzeption entspricht den Beschlüssen des V. Parteitages der SED und dem § 14 des am 1. 10. 1959 neu gefaßten Gesetzes über die Gerichtsverfassung: „Die Rechtsanwälte in der DDR haben durch ihre gesamte Tätigkeit zur Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bevölkerung und zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit beizutragen. Sie haben die Rechtsuchenden sachgemäß zu beraten und vor Gericht zu vertreten.“ Angesichts dieser grundsätzlichen Auffassungen und Bestimmungen wird klar, daß insbesondere dem Verteidiger im Strafverfahren jede echte anwaltliche Tätigkeit unmöglich gemacht wird. Viele Rechtsanwälte sind gerade deswegen aus der SBZ geflüchtet. In der SBZ und in Ost-Berlin gibt es zur Zeit 741 Rechtsanwälte, von denen schon mehr als zwei Drittel dem Kollegium angehören, während der Rest seinen Beruf noch frei ausübt. Den nicht freiberuflich tätigen Anwälten soll in planmäßiger Aufklärungs- und Erziehungsarbeit klargemacht werden, daß „die Perspektiven ihrer Entwicklung im Anwaltskollegium liegen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 665). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 331–332 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtsauskunftsstelle

DDR A-Z 1960

DSA (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1962 1963 Abk. für Deutscher Sportausschuß. (Sport) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 96 Druckerei- und Verlagskontor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DSF

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Genossenschaftsbauer (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mitgl. einer LPG, unabhängig von seiner beruflichen oder sozialen Herkunft. Der relativ hohe Anteil an ehemaligen Land- und Industriearbeitern im Mittel aller LPG-Typen — Ende 1958 rd. 45 v. H. aller G. — ist nach der Zwangskollektivierung erheblich abgesunken. Die Zahl der ehemaligen Bauern unter den G. ist zwangsläufig angestiegen; davon erhofft man sich in der SED eine wirtschaftliche Festigung der LPG. (Landwirtschaft, landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften) Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 138 Genossenschaftler, Hervorragender A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geologische Kommission, Staatliche

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Hamann, Karl (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 * 4. 3. 1903 in Hildesheim, Dipl.-Landwirt. Seit 1949 Vors. der LDPD in der SBZ und Minister für Handel und Versorgung der „DDR“. Im Dez. 1952 abgesetzt, aus der LDPD ausgeschlossen und wegen „Schädlingsarbeit“ und Sabotage verhaftet. Im Juli 1954 als „Saboteur an der Versorgung“ zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt. Sein Nachfolger als Minister wurde Curt ➝Wach. H. wurde am 16. 10. 1956 aus der Haft entlassen. Am 15. 6. 1957 in die Bundesrepublik geflüchtet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 138 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/hamann-karl verwiesen. Halle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handel

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DERUNAPHT (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 Abk. für Deutsch-Russische Naphtagesellschaft, eine der privilegierten Sowjetischen Handelsgesellschaften. Großhandelsorganisation für den Vertrieb von Kraftstoffen und Mineralölen, exportierte und vertrieb in der SBZ 60 v. H. der sowjetzonalen Treibstoffproduktion. D. wurde am 1. 1. 1954 der staatl. Kraftstoffvertriebsgesellschaft eingegliedert. (Kraftstoffvertrieb) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 77 Dertinger, Georg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DERUTRA

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Demokratische Gesetzlichkeit (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 Richtungweisender Begriff für Justiz und Verwaltung. In neuerer Zeit spricht man unter Übernahme der sowjetischen Terminologie auch von sozialistischer Gesetzlichkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 76 Demokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratischer Zentralismus

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Leitbetrieb (1959)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Zusammenhang mit der Reorganisation der Wirtschaft im Jahre 1958 (Volkseigene Industrie) wurden in einigen Industriebetrieben eine Anzahl Großbetriebe zu L. bestimmt. Sie sollen eine Reihe kleinerer Betriebe gleicher Produktionsrichtung anleiten. Die L. unterstehen ihrerseits entweder den VVB oder den Räten der Bezirke, über die Wirksamkeit der L. liegen noch keine abschließenden Ergebnisse vor. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 214 Leistungsprinzip A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lektionspropaganda

DDR A-Z 1958

DDR A-Z 1958

Eingreifdivision (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 Nichtamtliche Bezeichnung der 1. teilmechanis. Schützen-Division der Nationalen ➝Volksarmee (vormals KVP) in und bei Potsdam. Die dem Verteidigungsministerium unmittelbar unterstellte E. ist, wie schon der Juni-Aufstand zeigte, für die Niederwerfung von Volkserhebungen vorgesehen. Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 83 Eigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einheitsschule

DDR A-Z 1958

Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb (1958)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Wanderfahne. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 343 Wanderfahnen an Siegerbetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wander-Medaille

DDR A-Z 1958

Nationalitätenpolitik (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Probleme der N. treten an das Regime der SBZ nur aus dem Bereich der kleinen und offenbar ständig zurückgehenden Volksgruppe der Wenden heran. Konflikte zwischen dem anerkannten Anspruch dieser Volksgruppe auf Wahrung ihrer Sprache und Kultur und dem an sich nationalitätenfeindlichen Prinzip des „demokratischen Zentralismus“ sind daher kaum zu befürchten, obschon das ZK der SED in einem Grußwort an die Domowina im März 1957 zur Überwindung der „sorbischen nationalistischen Tendenzen“ glaubte mahnen zu müssen. Als ideologische Basis der N. müssen gegenwärtig Stalins Linguistik-Briefe gelten, die zugleich den neuen Patriotismus in der SU und ihren ideologischen Einflußbereich begründet. (Volk) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 220 Nationalität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalkomitee Freies Deutschland

DDR A-Z 1958

Festival (1958)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pj. für Festspiel und Festveranstaltung, angewandt vor allem seit 1951 für die von den Sowjets gelenkten Weltfestspiele der Jugend und Studenten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 98 Fernstudium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Filmaktiv

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Arbeitsproduktivität (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 23]Durch Lenin in die sowjetische Terminologie eingeführter Begriff. Die A. soll durch die Entfaltung der Masseninitiative und durch die weitestgehende Einführung des Leistungslohnes gesteigert werden. Die gesamte Arbeitspolitik, ja die ganze Aufgabe des FDGB erschöpft sich in dem Ziel, die A. mit allen Mitteln zu steigern. Die A. wurde bisher als Kopfleistung, bezogen auf die Bruttoproduktion, gemessen. Es ist geplant, den sogenannten „Bruttoumsatz“ eines Betriebes, also die Summe der innerbetrieblichen Umsätze der Betriebsabteilungen, zur Ermittlung der A. heranzuziehen. Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 23 Arbeitspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsrecht

DDR A-Z 1956

Finanzämter (1956)

Siehe auch: Finanzamt: 1960 1962 1963 1969 1975 1979 1985 Finanzämter: 1953 1954 1958 1959 Ursprünglich wurden die F. als Steuerämter in die allgemeine Verwaltung der Stadt- und Landkreise eingegliedert. 1948 wurden diese Steuerämter auf Anordnung der Deutschen Zentralfinanzverwaltung unmittelbar den Steuerabteilungen in den Finanzministerien der Länder unterstellt. Das neue Abgabengesetz vom 9. 2. 1949 hat die Steuerämter wiederum in F. umbenannt, wobei grundsätzlich jeder Stadt- und Landkreis ein eigenes F. erhielt. Die örtlichen F. bilden die unterste Stufe der republikeigenen Abgabenverwaltung. Die F. werden jetzt als Unterabt. Abgaben bei den Räten der Kreise, Städte und Stadtbezirke bezeichnet. Zu den Aufgaben der F. zählen: Veranlagung und [S. 85]Einziehung aller Steuern der „volkseigenen“ Wirtschaft; Steuerfestsetzung und Einziehung bei der privaten Wirtschaft; Vereinnahmung der Sozialversicherungsbeiträge; Veranlagung und Einziehung von Verbrauchsteuern und Haushaltsaufschlägen; Einleitung von Steuerstrafsachen und Festsetzung von Steuerstrafen, Überwachung der Preisbildung und Preisprüfungen. Der Nachdruck der Arbeit der F. liegt seit dem 1. 4. 1951 auf dem Außendienst mit dem Ziel rücksichtsloser Steuereinziehung vor allem bei privaten Unternehmungen. Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 84–85 Filmwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzausgleich

DDR A-Z 1956

Justizverwaltung (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-Behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister: Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max ➝Fechner). Staatssekretär: Dr. Toeplitz (CDU). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik das zentrale Organ der Justizverwaltung“. Wie schon vorher andere Ministerien ist auch das Justizministerium zur „juristischen Person“ erklärt worden. Das Ministerium hat zwei Hauptabteilungen: Gesetzgebung und Rechtsprechung; ferner fünf selbständige Abteilungen: Kaderabt., Abt. Rechtsanwälte und Notariat, Abt. Allgemeine Verwaltung, Haushaltsabt., Presseabt. Schon seit Okt. 1950 bestanden in den Ländern der SBZ mit Ausnahme von Thüringen keine selbständigen Justizministerien mehr. Mit der Auflösung der Landesregierungen im Sommer 1952 sind auch die den Ministerpräsidenten der Länder unterstehenden Hauptabt. Justiz aufgelöst worden. In den Bezirken wurden Bezirks-J. [S. 129]geschaffen, deren Organisation und Tätigkeit sich nach einer internen Dienstanordnung vom 15. 2. 1954 richten. Die J.-Stellen haben einen Leiter und die Abt. Recht, Kader, Haushalt und Verwaltung. „Die Hauptaufgabe der Justizverwaltungsstelle ist die systematische Anleitung und ständige Kontrolle der Kreisgerichte in ihrer Rechtsprechung und der Tätigkeit der Staatlichen Notariate mit dem Ziele der Verbesserung der Anwendung der Gesetze“ (§ 6 der Anordnung vom 15. 2. 1954). Das Ministerium kontrolliert die J. und leitet sie an. Die J. liegt also straff zentralistisch in den Händen des Justizministeriums. Hier sind in den maßgebenden Stellen ausschließlich SED-Angehörige tätig. Mit Ausnahme des Ministers, des Staatssekretärs und des Leiters der Hauptabteilung Gesetzgebung, Dr. Ostmann, sind die meisten Abteilungsleiter und Referenten Absolventen der Volksrichter-Schulen. „Die Organe der Justizverwaltung haben Mängel der Rechtsprechung in ständigem Meinungsaustausch mit den Gerichten aufzudecken und abzustellen, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und den Richtern eine richtungweisende Anleitung für die Verbesserung ihrer Arbeit bei der Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Regierung zu geben. Kontrolle und Anleitung der Rechtsprechung sind also wesentliche Arbeitsmethoden der Justizverwaltung, wenn sie die Aufgaben der staatlichen Verwaltung auf dem Gebiet der Justiz aktiv und schöpferisch erfüllen will“ (Ostmann in „Neue Justiz“ 1954, S. 37). Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurde in der sowjetzonalen Justiz das Instrukteurwesen eingeführt. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 128–129 Justizreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justizwettbewerb

DDR A-Z 1956

Betriebskollektivvertrag (1956)

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Obwohl die Arbeits- und Lohnbedingungen bis auf geringe Ausnahmen gesetzlich geregelt sind (Arbeitsrecht, Urlaub, Kündigungsrecht, arbeitsrechtliche ➝Mantelbestimmungen), müssen in den VEB alljährlich durch die Betriebsleitung und BGL B. abgeschlossen werden. Sie enthalten Verpflichtungen des Betriebsleiters, der BGL, der Belegschaft insgesamt oder von Gruppen der Belegschaft (Abt., Meisterbereich, Brigade, Aktiv) zur Erfüllung und Übererfüllung der Betriebspläne. Sie sind somit jedes arbeitsrechtlichen Charakters entkleidet. Auf die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die in Gesetzen und Verordnungen enthalten sind, wird lediglich verwiesen. Die Verpflichtungen beziehen sich vor allem auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einführung von TAN und die Veranstaltung von Wettbewerben (Wettbewerbsbewegung). Der Inhalt der B. richtet sich nach den Betriebsplänen. Sie sind nach Direktiven, die gemeinsam von den Industriegewerkschaften und den Fachministerien bzw. Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich beschlossen werden, abzuschließen. Ein B. eines alljährlich wechselnden Werkes wird zum Muster-B. bestimmt, der Vorbild für alle anderen Werke zu sein hat. Die B. bilden einen Teil der produktionstechnischen Propaganda. Die Erfüllung der B. wird kontrolliert durch Massenkontrolle und durch periodische (meist vierteljährliche) Rechenschaftslegungen. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erg. Aufl. (BB) 1955. 86 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 43 Betriebsgewerkschaftsleitung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebskultur

DDR A-Z 1954

DDR A-Z 1954

Hunderttausender-Bewegung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 Aus der SU in die SBZ eingeführtes Selbstverpflichtungsprogramm für Kraftfahrer, nach welchem 100.000 km ohne Generalreparatur gefahren werden sollen. (Aktivistenbewegung, Neuererbewegung, Verkehrswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 70 Honecker, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HVA

DDR A-Z 1954

Leuschner, Bruno (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 12. 8. 1910 in Berlin, erlernter Beruf: kaufm. Angestellter, seit 1931 Mitglied der KPD, arbeitete 1933–36 illegal in Berlin-Neukölln, 1936 verhaftet und zu 6 Jahren Zuchthaus verurteilt, 1942–45 in den KZ Sachsenhausen und Mauthausen, 1945–46 Leiter der Abteilung Wirtschaft des Zentralsekretariats der KPD/SED, beteiligt am Aufbau der DWK, später Leiter der Abteilung Wirtschaftsfragen der DWK, dann Leiter der Hauptabt. Planung und stellvertretender Vorsitzender der DWK, seit Gründung der „DDR“ Staatssekretär im Planungsministerium, 1950 Mitglied des ZK der SED, nach Bildung der Staatlichen ➝Plankommission am 8. 11. 1950 deren stellvertretender Vorsitzender im Range eines Staatssekretärs, seit Mai 1952 Vorsitzender im Range eines Ministers; seit der 15. ZK-Tagung (Juli 1953) Kandidat des Politbüros. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 104 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1954 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/leuschner-bruno-max verwiesen. Lernkollektive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Liebe

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Planökonomie, Hochschule für (1954)

Siehe auch: Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Ökonomie und Planung, Hochschule für: 1958 Planökonomie, Hochschule für: 1953 1956 1959 1960 1962 1963 Institut zur Ausbildung von Planungsfachleuten für Staat und Wirtschaft und zur Durchführung von entsprechenden Forschungsarbeiten. Beginn des Lehrbetriebes am 1. 9. 1950; Sitz ist Berlin-Karlshorst. Leiterin: Prof. Eva Altmann. Die HfP. untersteht der Staatlichen ➝Plankommission. Das Studium dauert 8 Semester. Die Studentenzahl betrug bei Beginn 185, für 1954/55 sind 1.300 vorgesehen. Ihre Unterbringung erfolgt im Internat. Erhielt am 17. 3. 1953 den Namen Hochschule für Planökonomie „J. W. Stalin“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 122 Plankommission, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planwirtschaftsergebnisse

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DHZ (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Deutsche Handelszentrale. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 39 DFD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DIA

DDR A-Z 1953

DDR A-Z 1953

Schön, Otto (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitgl. des ZK und des Sekretariats des ZK der SED. 1949–50 2. Sekretär des Landesverbandes Sachsen der SED; rechte Hand Ulbrichts in Kaderfragen und Fragen der Parteiorganisation. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 123 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1953 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/schoen-otto verwiesen. Schnellarbeitsmethode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulen

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Lenin (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Wladimir lljitsch Uljanow, genannt Lenin (nach seinem Verbannungsaufenthalt an der Lena), * 22. 4. 1870 in Simbirsk, gest. 21. 1. 1924 in Gorki. Sohn eines Gymnasiallehrers, wurde Rechtsanwalt, 1897 wegen sozialistischer Agitation nach Sibirien verbannt, sein Bruder hingerichtet. Seit 1903 Führer des extremen Flügels der sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands, der Bolschewiki (Bolschewismus). 1907–17 im Exil in Paris, Wien und Zürich. Aus dieser Zeit stammt L.'s geistige Beeinflussung durch radikale westliche Denker (Sorel, Pareto). 1917 von der deutschen Regierung im plombierten Eisenbahnwagen nach Rußland gebracht, wo er die Kerenski-Regierung stürzte und die kommun. Räterepublik gründete, an deren Spitze er als „Vorsitzender des Rats der Volkskommissare“ bis zu seinem Tode stand. L. beendete 1921 den vierjährigen Bürgerkrieg, gab dann den „Kriegskommunismus“ zugunsten der mit deren „Neuen ökonomischen Politik“ (NEP) auf, gründete die III. Internationale. Sein Grab vor dem Kreml wurde nationale Kultstätte der SU. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 90 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1953 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/lenin verwiesen. Leistungslohn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leninismus

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Vieweg, Kurt (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 29. 10. 1911 in Göttingen. KPD- und seit 1946 führendes SED-Mitglied, leitet als Generalsekretär der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) die Sowjetisierung der Landwirtschaft in der SBZ. Mitgl. des ZK und des Sekretariats des ZK der SED. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 158 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1953 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/vieweg-kurt verwiesen. Viehvermehrungsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volk

DDR A-Z 1953

1953 von A bis Z A, Ä B C, D, E F G H I, J K L M N, O, Ö P Q, R S T, U, V W, Z

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