In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Souveränität (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter S. verstehen auch die Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des sozialistischen und Proletarischen ➝Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des Staates ab, sie ist „klassenmäßig bestimmt“. In der DDR wird zwischen staatlicher, nationaler und Volks-S. unterschieden. Die staatliche S. eines Staates wird definiert als „seine rechtliche Entscheidungsfreiheit im Bereich seines Territoriums (Gebietshoheit) und gegenüber seinen Bürgern (Personalhoheit), bei der Gestaltung seiner Beziehungen zu anderen Staaten und internationalen zwischenstaatlichen Organisationen sowie bei der Mitwirkung an der Schaffung völkerrechtlicher Normen (internationale Handlungsfähigkeit)“ (Völkerrecht, Lehrbuch. Hrsgg. v. e. Autorenkollektiv, T. 1, Berlin [Ost] 1973, S. 278). Aus dieser Bestimmung folgt in Übereinstimmung mit dem auch von der DDR als uneingeschränkt gültig angesehenen „Grundprinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten“ (Prinzipien-Deklaration der 25. UN-Vollversammlung vom 24. 10. 1970), daß alle Staaten rechtlich gleich sind, daß jeder Staat die der S. innewohnenden Rechte in Anspruch nehmen kann, die Völkerrechtssubjektivität jedes anderen Staates zu achten ist, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit aller Staaten als unverletzlich gilt, jeder Staat in der Wahl und Ausgestaltung seines Gesellschaftssystems frei ist und mit anderen Staaten in Frieden leben muß (ebd., S. 279 f.). Da die Völkerrechtler der DDR ihren Staat als vollwertiges Völkerrechtssubjekt ansehen und S. als „wichtigste Eigenschaft“ eines Völkerrechtssubjektes bezeichnet wird, war die Außenpolitik Ost-Berlins seit dem 25. 3. 1954, dem Tag, an dem die UdSSR der DDR in einer offiziellen Erklärung volle S. gewährte, unablässig darauf gerichtet, der Anerkennung ihrer S. internationale Geltung zu verschaffen. Die nationale S. findet ihren Ausdruck in der Anerkennung von Rechten, insbesondere des Rechts auf Selbstbestimmung, und „allgemeinen Interessen“ von „Nationen und Völkerschaften“. Mit Gründung eines Staates fällt sie mit der staatlichen S. zusammen. Diese Definition von nationaler S. ist ebenso vage wie die der Volks-S., die nach sozialistischer Völkerrechtslehre nur im „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ mit seiner „umfassenden Beteiligung der Volksmassen am gesamten politischen und gesellschaftlichen Leben unter Führung der Partei der Arbeiterklasse“ zur Geltung kommen kann. „Monopolkapital und Großgrundbesitz“ haben, so wird behauptet, im bürgerlichen Staat jede Form der Volks-S. Farce gemacht. Obwohl die DDR die Einheit des Sozialistischen Weltsystems als wirkungsvollste Garantie ihrer S. ansieht, hat sie bei der Gestaltung ihrer Beziehungen zu anderen kommunistisch regierten Ländern vielfach auf die Ausübung bestimmter S.-Rechte „freiwillig verzichtet“. Da die Forderung nach S. andererseits, insbesondere in der weltweiten Auseinandersetzung der Systeme und in ihrem Wettbewerb um Einfluß in den Staaten der „Dritten Welt“, als wirksame propagandistische Waffe gegen die vermeintliche und/oder tatsächliche Hegemonie „imperialistischer Mächte“ eingesetzt werden kann, hat die DDR wiederholt gegen jede Einschränkung nationaler und staatlicher S. protestiert. Soweit eine solche Einschränkung der S. aufgrund supranationaler Integrationsbestrebungen von westlichen Völkerrechtlern diskutiert oder für notwendig erklärt wird, ist sie als „Manipulation imperialistischer Mächte“ zwecks Ausdehnung ihres Einflußbereiches diffamiert worden. Da S. eines Staates gleichfalls absolute Entscheidungsfreiheit über die Art und Weise seiner gesellschaftspolitischen Entwicklung bedeutet, sah die DDR in der Weigerung westlicher und neutraler Staaten, sie als „souveränen deutschen Staat“ anzuerkennen, eine indirekte, permanente Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Dieser Herausforderung glaubte und glaubt sie durch besonders enge Beziehungen zur UdSSR begegnen zu können. Die völkerrechtliche Anerkennung der S. der DDR durch die Bundesrepublik Deutschland (und die anderen Staaten Westeuropas) galt bis 1972 als Vorbedingung einer politischen Normalisierung der Verhältnisse in Mitteleuropa. [S. 1152]Gegenüber den sozialistischen Staaten und bei der Gestaltung der Beziehungen zu ihnen spielt die S. nicht die gleiche hervorragende Rolle. „Volle Gleichberechtigung, territoriale Integrität, staatliche Unabhängigkeit und Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ gelten zwar als „wichtige Prinzipien“, jedoch wird als „unabdingbarer Bestandteil ihrer Beziehungen … die brüderliche Hilfe“ angesehen (Proletarischer ➝Internationalismus). Von der nichtsozialistischen Völkerrechtslehre wird dies als Einschränkung der universal postulierten und anerkannten Geltung des S.-Prinzips und als verschleierte Rechtfertigung interventionistischer Absichten gerade in jenen Fällen erachtet, in denen eine Intervention mit dem Ziel der Erhaltung der Einheit der „sozialistischen Staatengemeinschaft“ oder zum „Schutz des Sozialismus“ in einem zum sozialistischen Weltsystem gehörenden Staat notwendig wird. Damit wird S. zur nur formalen Norm des allgemeinen Völkerrechts, die von den Prinzipien des sozialistischen Völkerrechts überlagert wird und deren Beachtung die SED-Führung je nach konkreten politischen Erfordernissen entweder verlangt oder — wie im Fall der ČSSR 1968 oder zur Rechtfertigung der andauernden sowjetischen Intervention in Afghanistan seit Dezember 1979 — durch vorrangige Rücksichten auf die Interessen des eigenen Bündnisses bzw. die der Führungsmacht UdSSR faktisch in den Hintergrund treten läßt. Uneingeschränkte Achtung ihrer S. fordert jedoch die Partei- und Staatsführung der DDR in den Innerdeutschen Beziehungen. Politische Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland werden zumeist damit begründet, daß eine weitere Normalisierung der innerdeutschen Beziehungen nur bei voller Anerkennung der S. der DDR zu erreichen sei. In seiner Rede zur Eröffnung des Parteilehrjahres 1980/81 hat Generalsekretär Honecker am 13. 10. 1980 in Gera erneut von einer ständigen Mißachtung „entscheidender Prinzipien der Souveränität unseres Staates“ seitens der Bundesrepublik gesprochen und an diese eine Reihe inzwischen bekannter Forderungen gerichtet (Deutschlandpolitik der SED). Eine derartige Kopplung deutschlandpolitischer Ziele der SED mit der S.-Frage ermöglicht es der SED-Führung nach Bedarf, die Bundesrepublik im Weigerungsfall der Verletzung völkerrechtlicher Normen anzuklagen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1151–1152 Sorben (Minderheitenpolitik) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Besatzungszone (SBZ)DDR A-Z 1985
Amt für Arbeit und Löhne (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Das AAL. ist Fachorgan des Rates des Bezirkes. Es unterstützt diesen bei der ihm aufgrund § 21 des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 (GöV, GBl. I, S. 313 ff.) übertragenen Aufgaben bei der Arbeitskräfteplanung und vor allem -lenkung. Ferner obliegt den AAL. die Durchführung und Kontrolle der zentralen Festlegungen für die Ausgestaltung des Lohnsystems und im sozialpolitischen Bereich. Im Rahmen der doppelten Unterstellung (Anleitung und Kontrolle) werden die AAL. nicht nur vom Rat des Bezirkes, sondern auch vom Staatssekretariat für Arbeit und Löhne angeleitet, während sie selbst die Ämter für Arbeit (AA.) bei den Räten der Kreise anleiten. Die AA. haben im Rahmen der staatlichen Plankennziffern des Bezirkes auf Kreisebene der AAL. vergleichbare Aufgaben (§ 36 GöV). Bei den AA. liegt insbesondere die Aufgabe, diejenigen zu beraten und in die volkswirtschaftlich gewünschten Arbeitsplätze zu lenken, die erstmals eine Berufstätigkeit aufnehmen, ihren Arbeitsplatz oder ihren Beruf wechseln wollen oder aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen, Betriebsumstellungen usw. wechseln müssen. Arbeitskräfte; Arbeitsrecht, XVIII. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 44 Amortisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für AußenwirtschaftsbeziehungenDDR A-Z 1985
Bankwesen (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 In der Politischen Ökonomie wird den Banken als den „Zentren des modernen Wirtschaftslebens“ (Lenin, SW. nach d. 4. russ. Ausgabe, dt., Berlin [Ost] 1961 ff., Bd. 25, S. 338) für den Aufbau des sozialistischen Wirtschaftssystems eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Ausgehend von der im „Kommunistischen Manifest“ erhobenen Forderung nach „einer Nationalbank mit Staatskapital und ausschließlichem Monopol“ schrieb Lenin im Oktober 1917: „Ohne die Großbanken wäre der Sozialismus nicht zu verwirklichen. Die Großbanken sind jener ‚Staatsapparat‘, den wir für die Verwirklichung des Sozialismus brauchen und den wir vom Kapitalismus fertig übernehmen … Eine einheitliche Staatsbank allergrößten Umfangs mit Zweigstellen in jedem Amtsbezirk, bei jeder Fabrik — das ist schon zu neun Zehnteln ein sozialistischer Apparat. Das bedeutet eine gesamtstaatliche Buchführung, eine gesamtstaatliche Rechnungsführung über die Produktion und die Verteilung der Produkte, das ist sozusagen eine Art Gerippe der sozialistischen Gesellschaft.“ (Lenin, a.a.O., Bd. 26, S. 89 f.) Obwohl dieses dem Wirtschaftssystem adäquate Einbanksystem in der DDR (noch) nicht realisiert worden ist, wird die systemnotwendige Einheitlichkeit durch das staatliche Bankmonopol und die damit verbundene Kompetenzabgrenzung nach spezifischen Aufgaben und Funktionen gewährleistet. I. Entwicklung Die etappenweise Umgestaltung des B. hat sich in vier Phasen vollzogen: 1. Auf der Grundlage von Befehlen der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) wurden die traditionellen Geld- und Kreditinstitute geschlossen (April 1945) und die Einstellung der weiteren Tätigkeit der alten Banken sowie die Gründung neuer Banken angeordnet (Befehl Nr. 01 der SMAD über die Neuorganisation der deutschen Finanz- und Kreditorgane vom 23. 7. 1945). Während die Landes- und Provinzialbanken als regionale Universalbanken und die Sparkassen neu gebildet wurden, konnten die genossenschaftlichen Kreditinstitute wiedereröffnet werden, d.h., die ländlichen Genossenschaften und die Banken für [S. 144]Handwerk und Gewerbe wurden als Rechtsnachfolger der Raiffeisenkassen bzw. Volksbanken akzeptiert. In dieser Zeit des Übergangs (Transformationsphase 1945–1948) bestanden auch noch private Banken, und die Kreditgewährung erfolgte nach herkömmlichen Methoden. Lediglich die Neubauernkredite, die Einführung der Aufbaugrundschuld zur Wiedererrichtung zerstörten Wohnraums und die Ausgabe von Länderanleihen zur Finanzierung staatlicher Aufgaben stellten etwas Neues dar. Der Abschluß dieser Phase erfolgte durch die Bildung von fünf Länderbanken (Emissions- und Girobanken), denen am 26. 5. 1948 die Deutsche Emissions- und Girobank (Potsdam) als zentrales Koordinierungsinstitut übergeordnet wurde. Obwohl der Name darauf hindeutete, war dieses Spezialinstitut dennoch keine Emissionsbank im Sinne der westlichen Bankwirtschaft, da es nicht zur Ausgabe von Noten berechtigt war. 2. Nach der Währungsreform setzte mit der Vorbereitung der zentralen Wirtschaftsplanung die Einbeziehung der Kreditinstitute in das Wirtschaftssystem durch den Aufbau des zentralisierten Bankensystems sowie die Einführung systemadäquater bankpolitischer Maßnahmen ein (Integrationsphase 1948–1963). Die am 20. 7. 1948 aus der Deutschen Emissions- und Girobank hervorgegangene Deutsche Notenbank (DNB) trat als zentrales Organ des Ministerrats an die Spitze des Bankensystems und bildete als Zentral- und Geschäftsbank das Emissions- und Verrechnungszentrum der DDR. Ihr folgten weitere Spezialbanken für die Investitionsfinanzierung (Deutsche Investitionsbank [DIB] 1948), für die Landwirtschaft (Deutsche Bauernbank [DBB] 1950) und zur finanziellen Abwicklung von Außenhandelsgeschäften (Deutsche Handelsbank AG [DHB] 1956). Durch die Reform des Kreditwesens (1949) wurde der Bankkredit bei Einführung der Kreditplanung zum finanziellen Instrument der Planerfüllung und Plankontrolle. Im Zahlungsverkehr wurden Maßnahmen zur Erhöhung der Kontroll- und Lenkungsfunktionen der Banken ergriffen (z.B. Kontenführungspflicht; Verrechnungsverfahren). 3. Nach Einleitung der Wirtschaftsreform (1963) wurden auch Veränderungen innerhalb des B. notwendig, um die beabsichtigte Umstellung von überwiegend administrativen Weisungen auf ökonomische Lenkungsinstrumente („ökonomische Hebel“) zu ermöglichen. In dieser Zeit der wirtschaftspolitischen Experimente (Experimentierphase 1964–1971) erfolgten vier institutionelle Veränderungen innerhalb des Bankwesens. Ab 1963 wurden als „Hausbanken“ der nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden und somit finanziell verselbständigten Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) (Betriebsformen und Kooperation) Spezialbankfilialen zur Abwicklung bestimmter Bankgeschäfte (z.B. Kreditvergabe, Kontenführung, Finanzkontrolle) sowie der Beziehungen zum Staatshaushalt gebildet. Als Industriebankfilialen waren sie direkt dem Präsidenten der Deutschen Notenbank und als Kombinats- und VVB-Filialen dem Präsidenten der Landwirtschaftsbank unterstellt. 1966 erfolgte als Vorgriff auf die ein Jahr später durchgeführte Bankreform durch Ausgliederung aus der Deutschen Notenbank die Gründung der Deutschen Außenhandelsbank AG (DABA). Sie übernahm — neben der Deutschen Handelsbank AG (DHB) — die Geschäftsbankfunktionen der Zentralbank für den Bereich der Außenwirtschaft. Ihre letzten Geschäftsbankfunktionen gab die Deutsche Notenbank Ende 1967 auf, als durch Zusammenlegung mit der Deutschen Investitionsbank die Industrie- und Handelsbank (IHB) der DDR errichtet wurde. Während in dieser Geschäftsbank die Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung für Betriebe und Einrichtungen von Industrie, Bauwesen, Handel und Verkehr zusammengefaßt wurden, konnte sich die mit Wirkung vom 1. 1. 1968 aus der Deutschen Notenbank hervorgegangene Staatsbank der DDR auf die Zentralbankfunktionen konzentrieren. Durch diese Trennung von Staats- und Geschäftsbankfunktionen hatte sich das B. der DDR in dieser Phase vom sowjetischen Vorbild losgelöst und wies eine starke formale Ähnlichkeit mit den Banksystemen westlicher Industriestaaten auf. Schließlich wurde die Landwirtschaftsbank 1968 mit Erweiterung ihres Geschäftsbereichs auf die Betriebe und Leitungsorgane der Nahrungsgüterindustrie in Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) umbenannt. Neben diesen organisatorischen Veränderungen erfolgte in dieser Phase auch eine Ökonomisierung der Banktätigkeit mit dem Ziel, in Analogie zu der gewachsenen Selbständigkeit der Betriebe die Entscheidungsbefugnisse der Banken zu erhöhen und somit zu einer Verbesserung des wirtschaftspolitischen Instrumentariums beizutragen. Besonders deutlich traten diese Veränderungen bei der Finanzierung der Investitionen hervor. Während bis 1967 die Betriebe einen automatischen Anspruch auf die Zuteilung von Krediten hatten, sollten die Banken gemäß der Kreditverordnung vom 19. 6. 1968 (GBl. II, S. 653) „Kredite grundsätzlich nur nach dem Nutzeffekt der Investitionen und der Effektivität der Umlaufmittel … gewähren und vom Einsatz eigener Mittel abhängig … machen“ (§ 3 Abs. 1). In einem betriebsindividuellen Kreditvertrag legten der Betrieb und die für ihn zuständige Geschäftsbank die ausgehandelten Kreditbedingungen und vor allem den Zinssatz fest. Zusammen mit dem seit 1967 maßgeblichen Prinzip der Eigener[S. 145]wirtschaftung der Investitionsmittel — statt der zuvor praktizierten Finanzierung durch den Staatshaushalt — erfuhr das Verhältnis zwischen Betrieben und Banken eine zuvor nicht gekannte Verselbständigung. Im Rahmen dieser „aktiven Kreditpolitik“ sollte der Kredit als „ökonomischer Hebel“ — anstelle eines administrativen Aktionsparameters — wirken. Der verstärkte Einsatz monetärer Steuerungsinstrumente bei gleichzeitigem Festhalten am Prinzip der imperativen Zentralplanung führte zu Funktionsschwächen des Lenkungssystems. Konflikte zwischen Kredit und Plan traten vornehmlich bei der Realisierung langfristiger und strukturpolitischer Planziele, der proportionalen Entwicklung der Wirtschaft und einer nach Auffassung der zentralen Wirtschaftsführung optimalen Verteilung der Ressourcen auf. Da darüber hinaus das vorgeblich „in sich geschlossene System ökonomischer Hebel“ — u.a. auch aufgrund der Funktionsschwächen des Preissystems (Preissystem und Preispolitik) — nicht wirksam werden und somit auch nicht die Steuerungsfunktion übernehmen konnte, erhielten die Betriebe mehr Kreditmittel, als ökonomisch vertretbar erschien, denn die Banken zeigten sich aufgrund ihrer Zielvorgabe (Gewinnmaximierung = Prämienmaximierung) einer maximalen Kreditvergabe stärker zugeneigt denn einer optimalen. Aus dieser Kollision zwischen betrieblichen und staatlichen Investitionszielen („strukturbestimmende Erzeugnisse“) resultierte eine Verknappung der Investitionsgüter, die sich in einer Erhöhung der Kosten für die einzelnen Investitionsobjekte sowie in einer Expansion der Importe niedergeschlagen hat. Somit wurde durch dieses Beispiel in der Kreditpolitik demonstriert, daß in einem Wirtschaftssystem durch eine Reform, die „auf halbem Wege stehengeblieben“ ist, der Einsatz finanzpolitischer Lenkungsinstrumente unter Beibehaltung der dominierenden Rolle imperativer Zentralplanung nicht möglich ist. Daher ist es nur folgerichtig, daß durch die VO vom 20. 1. 1971 (GBl. II, S. 88) Kredite nur noch auf der Grundlage eines vom Ministerrat beschlossenen Kreditplanes — aufgestellt von der Staatsbank in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen (MdF) — sowie der für die Betriebe und Kombinate festgelegten volkswirtschaftlichen Berechnungskennziffer über die Veränderung des Kreditvolumens ausgereicht werden. Die staatlichen Plankennziffern „Investitionen“ und „genehmigte Investitionsvorhaben“ (zentrale Titelliste) determinieren die Aufnahme von Krediten für Investitionen, deren Wirtschaftlichkeit anhand von volkswirtschaftlichen Berechnungskennziffern (z.B. Rückflußdauer, Kapitalrentabilität, Bauzeitnormen) nachzuweisen ist. Durch die nunmehr erkennbare dominierende Rolle des zentralen staatlichen Planes sowie der Rezentralisierung von Entscheidungsbefugnissen kann zwar von einer Abkehr vom früheren Lenkungskonzept der Wirtschaftsreformen gesprochen werden. Allerdings besteht in dieser Abkehr keine Rückkehr zu der Zeit vor 1963, da die finanzwirtschaftlichen Leistungskennziffern zwar auf der Grundlage des zentralen staatlichen Planes wirksam werden sollen, aber nicht aufgehoben wurden. 4. Seit 1972 erfolgten weitere Maßnahmen zur Vereinheitlichung des B. der DDR (Zentralisierungsphase). So wurde durch einen nicht veröffentlichten Ministerratsbeschluß vom 13. 9. 1972 der Präsident der Staatsbank wieder Mitglied des Ministerrates und darüber hinaus Vorsitzender eines einheitlichen Leitungsgremiums des B., dem die Präsidenten der Geschäftsbanken angehören. Somit war der Staatsbank einerseits die Aufgabe gestellt, bei der Vorbereitung von Entscheidungen mit volkswirtschaftlichen Auswirkungen auf das Kredit- und Geldsystem von Anfang an mitzuwirken und andererseits die Übereinstimmung zwischen der zentralen Kreditplanung und der von den Filialen der Banken vorgenommenen Kreditgewährung zu gewährleisten. Mit Wirkung vom 1. 7. 1974 (GBl. I, S. 305) wurde die Industrie- und Handelsbank in die Staatsbank eingegliedert. Diese Maßnahme hat jedoch nicht zur intendierten Beschleunigung des Umschlags der Umlaufmittel der Betriebe, Steigerung der Effizienz der Investitionstätigkeit — Argumente, die 1968 als Begründung zur Trennung von Staats- und Geschäftsbankfunktionen vorgegeben wurden — und zur Verminderung der Doppelarbeit zwischen den Banken geführt — wie die Verschärfung der Eingriffs- und Kontrollrechte im Jahr 1982 belegt (GBl. I, S. 126 ff.). Damit sind seit diesem Zeitpunkt die Planung und Bilanzierung des Geldumlaufs und der Kredite unmittelbar mit der Finanzierung und Kontrolle der Betriebe verbunden. Mit ihren 15 Bezirksdirektionen, 41 Industriebankfilialen, 180 Kreisfilialen und mehr als 100 Zweig- und Wechselstellen hat die Staatsbank die Aufgabe, die staatliche Geld- und Kreditpolitik einheitlich gegenüber den Betrieben, Verwaltungseinrichtungen und der Bevölkerung zu verwirklichen. Ihr Präsident übt dazu das Weisungs- und Kontrollrecht gegenüber den anderen Geschäftsbanken aus und erläßt die Grundsatzregelungen für den Geldumlauf, Kredit, Zins sowie Zahlungs- und Verrechnungsverkehr. Diese Maßnahme wurde auch mit „Erfahrungen“ begründet, die in der UdSSR und anderen sozialistischen Ländern mit einem stärker zentralisierten Bankensystem vorgeblich gemacht wurden. Dies entspricht der oben zitierten Vorstellung Lenins von der Rolle der Staatsbank. Weitere Schritte zum Einbanksystem dürften folgen. Naheliegend wäre die Fusion der beiden für die Außenwirtschaft zuständigen Banken — sogar noch bestehend in der Rechtsform einer Aktiengesell[S. 146]schaft (AG) — und die Auflösung der Genossenschaftskassen, denen aber während der Übergangsperiode zum Kommunismus eine Existenzberechtigung zugebilligt wird (vgl. Zagolow, N. A. u.a., Lehrbuch Politische Ökonomie, Frankfurt/Main 1972, S. 494). II. Organisation und Struktur Zum Banksystem der DDR (vgl. Strukturschema) gehören die Staatsbank, die staatlichen und genossenschaftlichen Geschäftsbanken sowie die Sparkassen. Als Emissionsbank nimmt die Staatsbank im B. der DDR eine zentrale Stellung ein, da sie die Konten der übrigen Kreditinstitute führt und somit durch die Festlegung der Konditionen für die Einlagen sowie Gewährung von Refinanzierungskrediten und die Festlegung der Grundsätze für den Zahlungs-, Verrechnungs- und Kreditverkehr deren Geschäftstätigkeit bestimmt und kontrolliert. Ihr Präsident übt gegenüber den anderen Geschäftsbanken das Weisungs- und Kontrollrecht aus und vertritt die DDR in den Räten der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) und der Internationalen Investitionsbank (IIB) des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) in Moskau. Als Geschäftsbank ist sie zuständig für die Wirtschaftsbereiche Industrie (ohne Nahrungsgüterindustrie), Bauwesen, Handel und Verkehr sowie den Verkauf von Reisezahlungsmitteln an die Bevölkerung. Die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) ist allein für die Durchführung der Bankgeschäfte dieses Wirtschaftsbereiches zuständig und wickelt mit den ihr unterstellten Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) den Spar- und Zahlungsverkehr der auf dem Lande lebenden Bevölkerung ab. Für die Abwicklung des durch die Außenwirtschaftsbeziehungen bedingten Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs sowie die Finanzierung der Außenhandelsbetriebe wird im Auftrage der Staatsbank die Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) tätig, während die Deutsche Handelsbank AG (DHB) mit der finanztechnischen Abwicklung von Transitgeschäften beauftragt ist. Die Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK) sind als Geschäftsbanken vornehmlich für die genossenschaftlichen und privaten Handwerks- und Handelsbetriebe zuständig (Handwerk). Bankfunktionen werden auch von den Sparkassen ausgeübt. Sie sind den Räten der Kreise unterstellt und unterliegen der Kontrolle des Ministeriums der Finanzen. In diesem Zusammenhang sei auf die Postsparkasse (Postsparkassendienst) und die Postscheckämter sowie die Reichsbahnsparkasse und die Reichsbahnkasse hingewiesen. III. Aufgaben und Funktionen Die Tätigkeit der Banken konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Verteilung und Umverteilung des Nationaleinkommens (Verteilungsfunktion) (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches), die Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Produktions- und Verwaltungseinrichtungen (Kontrollfunktion) und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit dieser im Rahmen des staatlichen Planungs- und Leitungssystems (Stimulierungsfunktion). Durch ihre Operationen sollen die Banken nicht nur die Einhaltung der in den Plänen vorgegebenen wirtschaftspolitischen Ziele (passiv) registrieren, sondern darüber hinaus auch „aktiv“ auf den Ablauf der Wirtschaftsprozesse einwirken, um so Reserven und Wege zur Steigerung der Produktivität aufzudecken. Zu ihren wichtigsten Funktionen gehören: 1. Sammlung zeitweilig freier Geldmittel. Alle Betriebe sind verpflichtet, ihr Geld auf Konten der jeweils zuständigen Geschäftsbank zu halten (Kontenführungspflicht). Hierbei wird den Betrieben in Finanzierungsrichtlinien vorgeschrieben, auf welchen Konten und zu welchem Zweck zeitweilig freie Geldmittel zu halten sind. Während das laufende Bankkonto in der Regel als Umlaufmittelkredit mit einer Verzinsung von 5 v.H. geführt wird, gewährt die Bank für Sonderbankkonten mit Ausnahme der Prämien-, Kultur- und Sozialfonds (1 v.H.) seit 1982 (GBl. I, S. 135). Es besteht nicht die Möglichkeit — z.B. aus Gründen der Zinsersparnis —, Guthaben von Sonderbankkonten auf das laufende Verrechnungskonto zu übertragen. Die Haltung und Verfügung über Bargeld ist den Betrieben nur im Rahmen eines engen Kassenlimits erlaubt. Auch die Bevölkerung — und darin besteht eine der Hauptaufgaben der Sparkassen — soll angeregt werden, ihre Bargeldbestände so niedrig wie möglich zu halten. Als Finanzorgane sind die Banken integrierender Bestandteil des Finanzsystems und — da Finanzämter bzw. -kassen nicht bestehen — Kassenvollzugsorgane des Staatshaushalts, dessen Konten von der Staatsbank geführt werden. 2. Durchführung des Zahlungsverkehrs. Innerhalb der DDR wird der Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen den Wirtschaftseinheiten überwiegend bargeldlos abgewickelt. Zur Begleichung von Geldforderungen können das Überweisungsverfahren, Scheckverfahren, Lastschriftverfahren oder Akkreditivverfahren (Zahlungs- und Verrechnungsverfahren) vereinbart werden. Aber auch die Bevölkerung wird z.B. durch den Sparkaufbrief zur bargeldlosen Zahlung angehalten. Der grenzüberschreitende ➝Zahlungsverkehr mit dem Ausland wird auf der Grundlage eines Valutaplanes nach besonderen Vorschriften durchgeführt. 3. Finanzierung der Wirtschaft. Durch die Ausrei[S. 147]chung von Bankkrediten wird Geld in Umlauf gesetzt und mit jeder Tilgung aus dem Umlauf gezogen. Der Kredit wird in der einzig legalen Form als Bankkredit entsprechend dem Kreditplan für bestimmte Objekte und unter festgelegten Konditionen ausgereicht, d.h., die Planmäßigkeit und nicht die Liquiditätslage bzw. Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Kreditnehmers gilt als wichtigste Voraussetzung. Ist dies nicht gewährleistet, so kann die Bank die Kreditausreichung einstellen oder aber das Stabilisierungsverfahren zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit — verbunden mit bestimmten Auflagen an die Betriebsführung — einleiten. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt hauptsächlich aus eigenen Mitteln der Betriebe (Gewinne und Amortisationen). Hinzu kommen dann noch Kredite und Staatshaushaltszuschüsse. Begrenzt auf die Industrie erhöhte sich der Kreditanteil an der Finanzierung von Investitionen allerdings von 3 v.H. (1966) über 31,8 v.H. (1971) und 39,5 v.H. (1975) auf mehr als 40 v.H. zum Beginn der 80er Jahre. 4. Planung und Regulierung des Bargeldumlaufs. Die systemnotwendige Erfassung der Geldströme erfolgt über zentrale Geldbilanzen, von denen die Finanzbilanz des Staates zur Koordination der volkswirtschaftlichen Finanzbeziehungen und die Staatshaushaltsbilanz, Kreditbilanz, Versicherungsbilanz und Bilanz der Geldeinnahmen und -ausgaben der Bevölkerung zur Bestimmung der zentralen Geldfonds dienen. Hierbei wird der Festlegung des Geldvolumens eine geringere Bedeutung zugewiesen als der Regulierung des Geldumlaufs, da sich aus seiner nicht planadäquaten Entwicklung Störungen für den Ablauf der Wirtschaftsprozesse ergeben. Während der Buchgeldumlauf aufgrund der bestehenden Kontenführungspflicht relativ einfach kontrolliert werden kann, wird der Bargeldumlauf nur z. ‚I‘. durch gesetzliche Regelungen determiniert. Alle Geld- und Kreditinstitute sind daher verpflichtet, im Auftrag der Staatsbank auf der Grundlage jährlicher Bargeldanmeldungen der Betriebe und eigener Einschätzungen den Bargeldumsatzplan aufzustellen, der die Bargeldbewegungen zwischen den Betrieben, der Bevölkerung und den Banken erfaßt. Die bisherigen Veränderungen im B. haben — gemessen an dem Zustand vor 1963 — zu einer Verbesserung der Bankarbeit geführt, für die die Versachlichung in der Diskussion über die Funktionen von Geld, Kredit und Zins innerhalb dieses Wirtschaftssystems wesentliche Impulse beinhaltete (Geldtheorie und Geldpolitik; Zins und Zinspolitik). Beim Vergleich mit westlichen Banken gilt es zu beachten, daß sich nicht nur die Eigentumsformen und Strukturen unterscheiden, sondern darüber hinaus auch andere Funktionen durch das B. der DDR wahrgenommen werden. Ein Geld- und Kapital[S. 148]markt existiert nicht. Kredit und Zins üben keine Steuerungsfunktionen (Allokationsfunktionen) aus, sondern sind als Instrumente der zentralen staatlichen Planung zu verstehen. Insofern kann das B. einer Volkswirtschaft auch nicht losgelöst vom gesamten Wirtschaftssystem betrachtet werden. Präsident der Staatsbank ist Horst Kaminsky (SED). Herwig E. Haase Literaturangaben Blei, Alexander: Leitfaden zur Finanzierung der volkseigenen Industrie. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Deckers, Josef: Die Transformation des Bankensystems in der sowjetischen Besatzungszone/DDR. Berlin: Duncker & Humblot 1974. Sozialistische Finanzwirtschaft. Autorenkoll. u. d. Ltg. v. Gerd Gebhardt. Hochschullehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Geld und Finanzen in der sozialistischen Reproduktion. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Geldzirkulation und Kredit im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1982. Geldzirkulation und Kredit in der sozialistischen Planwirtschaft. Hrsg.: Willi Ehlert, Diethelm Hunstock u. Karlheinz Tannert. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Kunze, Christian: Änderungen in Bankpolitik und Bankwesen als Teil der Wirtschaftsreformen der DDR. Berlin: Duncker & Humblot 1972. Mühlhaupt, Ludwig, u. Ursula Fox: Das Bankwesen der Deutschen Demokratischen Republik. Wiesbaden: Betriebswirtschaftlicher Verl. Gabler 1971. Pütsch, Manfred: Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik. Frankfurt a. M.: Knapp 1978. <LI>Titz, Wolfgang: Die Deutsche Außenhandelsbank AG der DDR. Köln: Dissertationsdruck 1972. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 143–148 Bankenabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BargeldumlaufDDR A-Z 1985
Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Am 22. 10. 1950 gegründete, dem Staatssekretariat für Körperkultur und Sport unterstellte zentrale Lehr- und Forschungsstätte des DDR-Sports. Längere Zeit fand der Lehrbetrieb zunächst in dezentralisierten, provisori[S. 271]schen Ausbildungsstätten statt. Am 17. 5. 1952 erfolgte an der Gohliser Straße (heute Friedrich-Ludwig-Jahn-Allee) in Leipzig die Grundsteinlegung für ein eigenes Gebäude durch Walter Ulbricht. In enger Nachbarschaft zum Zentralstadion (Fassungsvermögen 100.000 Zuschauer) belegt die DHfK heute eine Gesamtfläche von 14 ha, wovon 6,1 ha bebaut sind. Der Gebäudekomplex umfaßt 18 Institute, 10 Spezialsporthallen mit einer Nutzfläche von ca. 7.000 qm, 3 Hörsäle mit ca. 1000 Plätzen, 920 Internats- und 600 Seminarplätze, eine Bibliothek mit 65.000 Bänden und eine hochschuleigene Schwimmhalle mit 8.000 Zuschauerplätzen. Die DHfK begann 1950 mit 14 Lehrern und 96 Studenten. Inzwischen studieren an der DHfK jährlich über 2.000 Direkt- und Fernstudenten; ca. 600 Absolventen nutzen jährlich die Weiterbildungskurse. Im Verlauf von 33 Jahren wurden an der DHfK bis Frühjahr 1984 ca. 16.000 Kader ausgebildet, die als Trainer, Übungsleiter, Sportlehrer, Organisatoren, Sportoffiziere, sonstige Funktionäre oder Sportwissenschaftler tätig sind. Unter den DHfK-Absolventen befinden sich zahlreiche Spitzensportler, davon ca. 90 Olympiasieger. Außerdem absolvierten bis Juni 1984 1.700 Trainer- und Sportlehrerstudenten aus 86 Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas die bisher 21 Trainerkurse der DHfK. Von den 450 Hochschullehrern und wissenschaftlichen Mitarbeitern der DHfK sind ca. 200 im „Forschungsinstitut“ mit speziellen Aufgaben befaßt, die strikter Geheimhaltung unterliegen. Dabei handelt es sich weniger um Grundlagenforschung, als vielmehr um die wissenschaftliche Umsetzung fremder Forschungsergebnisse speziell auf medizinischen und material-technologischen Gebieten für den Leistungssport. DHfK-Lehrer und -Trainer müssen der SED angehören. 50 v.H. der Mitglieder des DHfK-Lehrkörpers sind in Wahlfunktionen des DTSB tätig. 1956 wurde der DHfK das Promotionsrecht A (Dr. paed.) verliehen; 1965 folgten das Promotionsrecht B (Dr. sc. paed.) und das Habilitationsrecht. Bis Ende 1980 hatten über 450 Doktoranden ihre Dissertationsschriften erfolgreich an der DHfK verteidigt. Rektor der DHfK ist Prof. Dr. Hans-Georg Herrmann. Der Jahresetat der DHfK belief sich 1978 auf rd. 120 Mill. Mark. Die Ausbildung an der in 4 Sektionen unterteilten DHfK ist betont praxisbezogen. Bereits während des Studiums wird von den DHfK-Studenten die Weitergabe ihres fachlichen Wissens sowie politisch-ideologischer Lehrstoffe an die Schuljugend gefordert. Jeder Student des 4. Studienjahres erteilt als Schulsportlehrer im 10wöchigen Praktikum 150 Stunden obligatorischen Unterricht im Sport und in einem zweiten Fach. Außerdem bilden die DHfK-Studenten Hilfs-Übungsleiter aus, betreuen Schüler im außerschulischen Sportbetrieb und beteiligen sich aus den verschiedensten Anlässen (Partei- und Staatsjubiläen, ZK-Tagungen oder Gesetzesveröffentlichungen) an der Lösung gesellschaftspolitischer Aufgaben. Ständig wachsende Anforderungen und „freiwillige Selbstverpflichtungen“ bestimmen das Leben der DHfK-Studenten. Als dritte Säule der Persönlichkeitsbildung neben der ideologischen Erziehung und dem Fachstudium gilt die militärische Ausbildung. Seit 1960 erfolgt sie „im Rahmen des Studiums“ durch die Nationale Volksarmee (NVA). Die DHfK-Studenten müssen ihre Studienzeit für ein Jahr unterbrechen und leisten Militärdienst in einer NVA-Spezialeinheit, bis 1972 im NVA-Regiment „Walter Ulbricht“. Die DHfK unterhält die Hochschulsportgemeinschaft (HSG) „Wissenschaft“, mit 3.000 Mitgliedern in 28 Sektionen eine der stärksten HSG im DTSB. Leistungssportliche Visitenkarte ist der Sportclub (SC) „DHfK Leipzig“. Aus ihm sind insbesondere in der Leichtathletik (Olympiasiegerin Bärbel Eckert), im Radsport (zweifacher Weltmeister Gustav Adolf „Täwe“ Schur) und im Rudern (Olympiasieger Siegfried Brietzke/Wolfgang Mager) zahlreiche international sehr erfolgreiche Spitzensportler hervorgegangen. Bei den Olympischen Spielen 1980 in Moskau errangen Mitglieder des SC „DHfK Leipzig“ 6 Gold- und 4 Silbermedaillen sowie eine Bronzemedaille. Die Mitglieder des Sportclubs erhalten besondere Vergünstigungen, u.a. Freisemester über das 8semestrige Studium hinaus, individuelle Ausrichtung des Studienplans einschließlich der Verteilung der Zwischenprüfungen nach den Erfordernissen des Leistungssports, besondere Unterkünfte, Sonderverpflegung, Leistungsprämien und bei Studienzeitverlängerung als Folge des Wettkampfsports abgestuft bis zu 100 v.H. eines Assistentengehalts. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 270–271 Deutsche Handelsbank Aktiengesellschaft (DHB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Reichsbahn (DR)DDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Presseamt (1979)
Siehe auch: Presseamt: 1975 1985 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse vom 12. 4. 1962; Presse; Medienpolitik), und das Weisungsrecht des Vorsitzenden des Ministerrates gegenüber der staatlichen Nachrichten- und Fotoagentur ADN aus. Es veröffentlicht die Kommuniqués und Erklärungen des Ministerrates (die die Bevölkerung auf die Durchführung der vom Ministerrat gefaßten Beschlüsse orientieren sollen), veranstaltet Pressekonferenzen und Pressebesprechungen zu „wichtigen staatlichen Ereignissen und Veranstaltungen“ sowie zur „Erläuterung richtungweisender Beschlüsse“, leitet an und koordiniert die publizistische Tätigkeit der zentralen Staatsorgane und organisiert Exkursionen für Journalisten zu Schwerpunkten politisch-wirtschaftlicher Vorhaben in der DDR. Mehrmals wöchentlich gibt das P. die (gedruckten) „Presse-Informationen“ heraus, die von allen Redaktionen, Staatsorganen und Großbetrieben bezogen werden. Wesentliche Aufgabe der Presse-Informationen ist es, „in Kurzkommentaren Fragen zu aktuellen wirtschaftlichen und politischen Problemen zu beantworten und damit zugleich den Redaktionen Hinweise zu geben“ (Kurt Blecha, SED, Leiter des P. seit April 1958). Außerdem versorgt das P. die Redaktionen mit graphisch-statistischem Material und gibt seit Februar 1950 gemeinsam mit der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft das Bulletin „Presse der Sowjetunion“ heraus, eine (ebenfalls richtungweisende) Auswahl von Kommentaren und Beiträgen aus sowjetischen Zeitungen und Zeitschriften, die ebenso in den Spalten der DDR-Presse erscheinen wie die Kurzkommentare und Beiträge der Presse-Informationen. Nach Einstellung der offiziellen sowjetischen Zensur im August 1949 wurde im September die „Hauptverwaltung für Information“ als deutsche Zentralbehörde in der sowjetischen Besatzungszone errichtet. Nach Gründung der DDR erfolgte im Oktober 1949 die Umbenennung in „Amt für Information“; vom Dezember 1952 bis 1963 lautete die offizielle Bezeichnung „P. beim Ministerpräsidenten der DDR“. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 860 Presse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PrivateigentumDDR A-Z 1979
Nationale Gedenkstätten (1979)
Siehe auch: Nationale Gedenkstätten: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Nationale Mahn- und Gedenkstätten: 1975 1985 Nationale Mahn- und Gedenkstätten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 752 Nationale Front der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale GeschichtsbetrachtungDDR A-Z 1979
NDPD (1979)
Siehe auch: Nationaldemokratische Partei Deutschlands: 1969 1975 National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD): 1985 NDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für National-Demokratische Partei Deutschlands. Bildung des Gründungsausschusses am 21. 4. 1948. Zulassung durch die SMAD am 16. 6. 1948. Trat am 19. 6. 1948 mit „Grundthesen und Forderungen“ an die Öffentlichkeit, zu denen u. a. gehörte: Einheit Deutschlands, Sicherung der Existenz des Mittelstandes, Förderung von Handel und Gewerbe. Wiedereingliederung des ehemaligen Berufsbeamtentums, Beendigung der Diskriminierung aller kleinen Parteigenossen der NSDAP, Bodenreform und Enteignung der Konzerne und Trusts. Im Rahmen der Bündnispolitik der SED hatte die NDPD die Aufgabe, ehemalige NSDAP-Mitglieder und Offiziere in die neue Ordnung einzugliedern und das ihr zuströmende Potential nicht der CDU und LDPD zukommen zu lassen. Die NDPD konzentrierte sich auf die gleichen sozialen Schichten wie die beiden anderen bürgerlichen Parteien und unterschied sich auch programmatisch nur wenig von diesen. Ihre Spezifik lag in der Funktion, durch Umerziehung ehemals nationalistischer Kräfte und die Integration des Bürgertums und Kleinbürgertums die Basis des Bündnissystems zu erweitern. Nach außen, speziell gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, hatte die NDPD zu demonstrieren, daß soziale Gruppen und Schichten außerhalb der Arbeiterklasse auch im Sozialismus eine gesicherte Existenz haben. Auf ihrem X. Parteitag im April 1972 schloß sich die NDPD, der viele Komplementäre, private Unternehmer und Handwerker angehören, der bereits vom XI. LDPD-Parteitag im Februar 1972 erhobenen Forderung an, private und halbstaatliche Betriebe in VEB umzuwandeln. 1977 waren die 85.000 Mitglieder in 2.165 Grundeinheiten organisiert. Die NDPD stellt über 9.000 Abgeordnete und Nachfolgekandidaten in den Volksvertretungen; ihrer Volkskammerfraktion gehören 52 Abgeordnete an. Aufbau und Tätigkeit der Partei beruhen auf dem demokratischen Zentralismus, ihre Gliederung auf dem Territo[S. 762]rialprinzip. Höchstes Organ ist der Parteitag, der den Hauptausschuß wählt. Dieser wählt den Parteivorstand zur politischen Leitung der Partei zwischen seinen Tagungen und das Sekretariat zur Durchführung der laufenden Arbeit. Als Vorsitzender wurde Prof. Dr. Heinrich Homann auf dem XI. Parteitag (21.–23. 4. 1977) wiedergewählt. Zentralorgan: „National-Zeitung“. Außerdem gibt die Partei 5 Bezirkszeitungen und die Monatsschrift „Der nationale Demokrat“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 761–762 Naturschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeokolonialismusDDR A-Z 1979
Präsidium des Ministerrates (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Ministerrat. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 849 Prämienlohn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Präsidium des Obersten GerichtsDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Ausfallzeiten (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 In der DDR unterscheidet man vermeidbare und unvermeidbare sowie vom Arbeiter abhängige und von ihm unabhängige Arbeitszeitverluste. Als vermeidbare, vom Arbeiter abhängige gelten A. 1. durch politische Beanspruchung, soweit sie 10 Stunden pro Produktionsarbeiter im Jahr übersteigen; [S. 64]2. durch Krankheit, sofern sie über 4 v. H. der Kalenderarbeitszeit liegen (Krankenstand); 3. durch Fehlen infolge einer Disziplinlosigkeit. Als vermeidbare, vom Arbeiter unabhängige A. gelten Stillstands- und Wartezeiten, soweit sie nicht auf technisch bedingten Erfordernissen oder auf Arbeitszeitausfällen beruhen, die durch Katastrophenfälle, Stromabschaltungen etc. auftreten können. Die übrigen A. gelten als unvermeidbar, darunter A. durch Urlaub, Krankheit, sofern sie unter 4 v. H. der Kalenderarbeitszeit liegt, sowie durch Betriebsstörungen. Etwa die Hälfte der A. beruht auf Krankheit. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 63–64 Aufsicht, Allgemeine A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AusgleichsanspruchDDR A-Z 1975
Tageserziehung (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 [S. 858]Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XIV. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 858 Systemtheorie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TalsperrenDDR A-Z 1975
AdL (1975)
Abk. für Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR. Agrarwissenschaften. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 4 Abwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AdministrierenDDR A-Z 1975
Studienaufklärung und -beratung (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 856 Studentenausbildung, militärische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StudienlenkungDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Wissenschaftlicher Beirat für Jugendforschung (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Er wurde beim Amt für Jugendfragen auf Beschluß des Ministerrates vom 29. 2. 1964 (GBl. II, S. 199) gebildet. In Verbindung mit dem „Beschluß über die Jugendforschung in der DDR“ vom 26. 2. 1968 (GBl. II, S. 97) wurden Stellung, Aufgaben und Struktur des WB. neu festgelegt. Danach ist der WB. ein Organ „zur Beratung, Kontrolle, Koordinierung und Förderung der Jugendforschung“, das sich in seiner Arbeit an den Beschlüssen von Partei und Staat auszurichten hat. Aufgaben des WB. sind: 1. Erarbeitung von Forschungsthemen, Koordination der Forschung anhand praktisch-politischer Erfahrungen; Durchführung von Grundsatzdiskussionen über die Stellung der Jugend in der sozialistischen Gesellschaft; 2. Organisation (auch internationaler) wissenschaftlicher Veranstaltungen; 3. Propagierung und Förderung kollektiver Forschungsvorhaben bei gleichzeitigem engem Kontakt mit der Praxis, Orientierung der Forschungskollektive auf die Untersuchung aktueller Probleme, Diskussion der im Staats- und Wirtschaftsbereich sowie im Bereich der FDJ erarbeiteten Forschungsergebnisse und Einflußnahme auf deren Auswertung; 4. Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen für Wissenschaftler in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für Jugendforschung, Unterstützung der in Staatsapparat und gesellschaftlichen Organisationen mit der Realisierung der Jugendpolitik der SED beauftragten Mitarbeiter bei ihrer Qualifizierung. Die Mitglieder des WB. sind Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen, Vertreter der Leiter zentraler staatlicher Organe, der Massenorganisationen und Vertreter der pädagogischen Praxis. Für die Lösung spezieller Probleme können weitere Wissenschaftler und Angehörige des Staats- und Wirtschaftsapparates herangezogen werden. Die Mitglieder werden vom. Leiter des Amtes für Jugendfragen vorgeschlagen und vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen. Der Vorsitzende des WB. ist gleichzeitig Direktor des Zentralinstitutes für Jugendforschung, er ist dem Leiter des Amtes für Jugendfragen für die Tätigkeit des WB. verantwortlich. Dieser bestätigt seine Arbeitsordnung. Der Ministerratsbeschluß von 1964 hatte für den WB. eine kollegiale Leitung festgelegt, für die Durchführung der Forschungsaufgaben u. a. die Berücksichtigung der Ergebnisse der Jugendforschung vor allem der SU empfohlen und die Förderung des Kontaktes mit „fortschrittlichen westdeutschen Soziologen“ proklamiert. Am 26. 4. 1968 hat sich der WB. neu konstituiert. Vorsitzender des aus 25 Mitgliedern bestehenden Gremiums ist seitdem Prof. Dr. Walter Friedrich. (Jugendforschung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 739 Wissenschaftliche Industriebetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlicher SozialismusDDR A-Z 1969
Meister der genossenschaftlichen Produktion (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Ehrentitel, der an Genossenschaftsbauern und -bäuerinnen und in der Landwirtschaft Tätige für besondere Leistungen bei der Steigerung der Brutto- und Marktproduktion und der vorbildlichen termingerechten Erfüllung und Übererfüllung von Produktionsverpflichtungen sowie aktiver Beteiligung am sozialistischen ➝Wettbewerb verliehen wird. (Auszeichnungen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 407 Meister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Meister des SportsDDR A-Z 1969
Gesellschaftliche Erziehung (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Beschlüsse des V., VI. und VII. Parteitages der SED brachten die Notwendigkeit zum Ausdruck, in der Bevölkerung das sozialistische ➝Bewußtsein zu verstärken. Dem soll die Erziehung durch das Kollektiv dienen, und zwar in Parteien und Massenorganisationen, im Betrieb und in der Einwohnerversammlung. Die GE. zielt auf die Entwicklung der Überzeugungen, Fähigkeiten und Gewohnheiten ab, die mit den Auffassungen und Zielen der zur Führung der Gesellschaft berufenen marxistisch-leninistischen Partei übereinstimmen. Die persönlichen Interessen müssen denen des großen Kollektivs untergeordnet werden (Kommission für gesellschaftliche Erziehung). Der GE. wird vor allem große Bedeutung im Kampf gegen die Kriminalität beigemessen. An den notwendigen Auseinandersetzungen mit einem straffällig gewordenen Bürger soll sich nicht nur das Gericht, sondern ein möglichst großes Kollektiv beteiligen. Dessen [S. 243]Einschaltung sei wegen der in der Auseinandersetzung herrschenden „Atmosphäre der Unduldsamkeit“ von größerem erzieherischem Einfluß, als wenn lediglich das Gericht in Tätigkeit trete (Streit in „Neue Justiz“ 1959, S. 37). Der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 ordnet an, daß die Gerichte in Strafverfahren Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen zur Teilnahme an der Hauptverhandlung laden sollen. Art. 6 des neuen Strafgesetzbuchs hebt die Mitwirkung der Bürger an der Strafrechtspflege als Beauftragte gesellschaftlicher Kollektive und gesellschaftlicher Organisationen als eine Form des „Rechts der Bürger auf Mitgestaltung der Strafrechtspflege“ ausdrücklich hervor, und § 53 StPO bestimmt, daß Vertreter der Kollektive zur allseitigen Aufklärung der Straftaten, ihrer Ursachen und Bedingungen und der Persönlichkeit des Angeklagten am Strafverfahren mitwirken. Der Vertreter des Kollektivs „soll die Meinung des Kollektivs zur Straftat, zu ihren Ursachen und begünstigenden Umständen und den vorhandenen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung darlegen. Er soll auch die Person des Täters, insbesondere dessen Arbeitsmoral und Leistungen, einschätzen und darlegen, wie der Täter zum Kollektiv, zur Gesellschaft sowie zu den im Betrieb auftretenden Problemen steht und wie er seine Freizeit verbringt“ (Richtlinie Nr. 22 des OG vom 14. 12. 1966 — GBl. 1967 II, S. 17). Ein solcher Vertreter kann von einem Kollektiv aus dem Arbeits- und Lebensbereich des Beschuldigten oder des Angeklagten beauftragt werden. Neben dem Vertreter des Arbeitskollektivs kann ein Vertreter aus dem „Wohngebietskollektiv“, aus einer gesellschaftlichen Organisation oder aus der Interessensphäre des Täters, z. B. Haus-, Sport- oder Siedlergemeinschaft, benannt werden. Neben den Vertreter des Kollektivs oder an dessen Stelle kann ein Gesellschaftlicher Ankläger oder Verteidiger treten. Der Vertreter des Kollektivs ist in der Hauptverhandlung zu vernehmen (§ 227 StPO). Seine Aussagen sind, soweit sie die Mitteilung von Tatsachen zum Inhalt haben, Beweismittel. Anträge zur Schuld- und Straffrage kann der Vertreter des Kollektivs nicht stellen, aber ihm ist in der Hauptverhandlung Gelegenheit zu geben, sich zu Tatkomplexen und Zeugen- bzw. Sachverständigenaussagen zu äußern. Damit wird das Kollektiv unmittelbar in die Hauptverhandlung einbezogen. Ergibt sich während der Hauptverhandlung die Notwendigkeit, die Öffentlichkeit auszuschließen (Gefährdung der Staatssicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Sittlichkeit oder Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen), bedarf die weitere Anwesenheit des Vertreters des Kollektivs eines besonderen Zulassungsbeschlusses durch das Gericht. Im Anschluß an ein Strafverfahren, das mit Verurteilung auf ➝Bewährung, öffentlichem Tadel, Geldstrafe oder Einstellung des Verfahrens enden kann (Strafpolitik), „ist die begonnene erzieherische Einwirkung durch gesellschaftliche Kräfte fortzusetzen“ („Neue Justiz“ 1961, S. 331). Hier tritt also die außergerichtliche GE. neben die Erziehung durch das Gericht. Diese GE. soll im Betrieb, im Wohnbereich oder in der Produktionsgenossenschaft, der der Täter angehört, organisiert werden. Der Schwerpunkt soll in der Erziehungsarbeit innerhalb der sozialistischen Brigaden liegen. Wenn eine Strafe ohne Freiheitsentzug verhängt wird, kann das Gericht dem Vorschlag eines sozialistischen Kollektivs entsprechen und die Übernahme einer gesellschaftlichen ➝Bürgschaft durch das Kollektiv für den Verurteilten bestätigen. Zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung einer Verurteilung auf Bewährung kann das Gericht den Verurteilten verpflichten, seinen bisherigen oder einen ihm zugewiesenen Arbeitsplatz nicht zu wechseln (§ 34, Abs. 2 StGB). Eine eigenständige Form der GE. ist den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übertragen, die damit bereits zu Gesellschaftlichen Gerichten geworden sind. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 242–243 Gesellschaftliche Büros A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche GerichteDDR A-Z 1969
Schutzstreifen (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Sperrgebiet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 548 Schund- und Schmutzliteratur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchwangerenberatungDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Wanderfahne (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 An Siegerbetriebe in sozialistischen ➝Wettbewerben werden W. verliehen, und zwar die W. des Ministerrates an „Republiksieger“, die W. des Ministeriums bzw. Staatssekretariats an „Gruppensieger“, die W. des Rates des Bezirkes an „Siegerbetriebe im Bezirkswettbewerb der örtlich geleiteten Wirtschaft“. Mit der Verleihung sind Prämien verbunden. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 522 Wanderbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wanderfahne des Ministerrates für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und BezirkeDDR A-Z 1966
Verteidigungsgesetz (1966)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Am 20. 9. 1961 beschloß die Volkskammer das „Gesetz zur Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik (Verteidigungsgesetz)“. Im Vorspruch wird behauptet, „die Einbeziehung Westdeutschlands in das aggressive NATO-Paktsystem“ mache das V. notwendig; daß die riesigen Rüstungen der SU und der SBZ der Anlaß zu dem westlichen Abwehrbündnis waren, wird verschwiegen. Das V. festigt die Militarisierung der SBZ und erweitert die diktatorischen Vollmachten des Vors. des Staatsrates, Ulbricht. § 1, Abs. 3, stützt das V. auf den Warschauer Beistandspakt. § 2 Abs. 2, bestimmt, daß dem Nationalen Verteidigungsrat „die einheitliche Leitung der Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen“ zusteht. §~3, Abs.~1, [S. 506]wiederholt wörtlich den (seit 26. 9. 1955 nach Änderung geltenden) Wortlaut des Art. 5, Abs. 1, der Verfassung: „Der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen ist eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der DDR.“ (Wehrpflicht) Gemäß § 3, Abs. 2, wird dieser Dienst in der NVA, anderen bewaffneten Organen oder im Luftschutz abgeleistet, doch ist für die Regelung im einzelnen seit dem 24. 1. 1962 das Gesetz über die Wehrpflicht maßgebend. — § 3, Abs. 3 des V. sieht auch andere persönliche Dienstleistungen vor. Lt. § 7 hat die Volkswirtschaft die „materiellen Voraussetzungen für eine … Verteidigung“ zu sichern. §§ 8 bis 18 regeln „Sach- und Dienstleistungen“ im Hinblick auf die Verteidigung. § 19 lautet: „Für Streitigkeiten über Entschädigungsansprüche und Ansprüche auf Bezahlung von Dienstleistungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.“ Bei Nichterfüllung von Leistungen sieht § 20 Strafen bis zu 3 Jahren Gefängnis vor. Am 16. 8. 1963 erließ der Ministerrat die Leistungsverordnung, die die erzwingbare Erbringung von Sach- und Dienstleistungen für „Verteidigung und Schutz der DDR“ eingehend regelt. Sehr wichtig ist auch die innenpolitische Seite des V., das in Wirklichkeit ein Stück Notstandsgesetzgebung darstellt. Nach § 4, Abs. 1, erklärt der Staatsrat „im Falle der Gefahr oder der Auslösung eines Angriffes gegen die DDR oder in Erfüllung internationaler Bündnisverpflichtungen den Verteidigungszustand“. Er kann nach § 4, Abs. 3, „für die Dauer des Verteidigungszustandes die Rechte der Bürger und die Rechtspflege … abweichend von der Verfassung regeln“. Dadurch erhält der Staatsrat, d.h. dessen Vors. Ulbricht, unbeschränkte Befehlsgewalt nicht nur für den Kriegsfall, denn 1. läßt sich die Formel „im Falle der Gefahr“ (§ 4, Abs. 1) auch gegen eine antikommunistische Volksbewegung an wenden; und 2. fordern Vorspruch und § 1, Abs. 2, und § 3, Abs. 2, die Verteidigung der „sozialistischen Errungenschaften“. (Militärpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 505–506 Verteidiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verteidigungsrat, NationalerDDR A-Z 1966
Arbeitsgericht (1966)
Siehe auch: Arbeitsgericht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Arbeitsgerichtsbarkeit: 1969 1975 1979 Die A. bestanden bis zum 25. 4. 1963 als Kreis- und Bezirks-A. Seitdem sind ihre Aufgaben auf die Kammern für Arbeitsrechtssachen bei den Kreisgerichten und die Senate für Arbeitsrechtssachen bei den Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) übergegangen. Die Kammern für Arbeitsrechtssachen entscheiden über Einsprüche gegen Beschlüsse der Konfliktkommissionen in Arbeitsstreitigkeiten, gegen Disziplinarmaßnahmen des Betriebsleiters, falls dieser der Empfehlung der Konfliktkommission auf Aufhebung nicht gefolgt ist, und in Arbeitsstreitigkeiten, die in den Betrieben nicht gelöst wurden oder nicht gelöst werden können. Die Senate für Arbeitsrechtssachen bei den Bezirksgerichten werden in zweiter Instanz tätig, können aber auch auf Betreiben des Direktors des Bezirksgerichts oder des Generalstaatsanwalts erstinstanzlich tätig werden. Beim Obersten Gericht besteht ein Senat für Arbeitsrechtssachen. Für die Anleitung und Kontrolle sowie die Kassation gelten die allgemeinen Vorschriften. Literaturangaben Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 32 Arbeitsgemeinschaften, Ständige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsgesetzbuchDDR A-Z 1966
Hauptbuchhalter (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Staatsfunktionär, dessen Aufgaben in einer VO von 1955 festgelegt sind. Der H. hat mit beträchtlichen Vollmachten in den Staats- und Genossenschaftsbetrieben das Finanzwesen, die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit des Betriebes und die Planabrechnung zu kontrollieren. Deshalb unterstehen alle im Rechnungswesen und in der Revision Beschäftigten dem H. direkt. Sämtliche Zahlungen des Betriebes müssen seinen Kontrollvermerk tragen. Er ist vollverantwortlich für die Bilanz und für die Kreditverflechtungen seines Betriebes. Die technische Durch[S. 194]führung der Buchhaltung untersteht dem ersten Finanzbuchhalter. Der H. wird von seiner übergeordneten Dienststelle mit Zustimmung des dortigen G. ernannt und abberufen. Der kaufmännische Leiter des Betriebes hat durch die Funktionen des H. wesentlich an Bedeutung verloren. Z. Zt. wird die VO von 1955 überarbeitet mit dem Ziel, die seither globalen Bestimmungen nach den einzelnen Wirtschaftszweigen aufzugliedern, um eine Verbesserung in der Arbeit der H. zu erreichen. Wenn die Frage auch rechtlich noch nicht geklärt ist, sollen im Neuen ökonomischen System dem Hauptökonom neben dem H. größere Kontrollrechte im Betrieb eingeräumt werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 193–194 Hartke, Werner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hausarbeitstag für FrauenDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
1965: W, X, Y, Z
Wachsamkeit, Revolutionäre Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Wahrheit Währung Währungsgebiet Währungspolitik Währungsreform Waldgemeinschaft Waldheim Waldheimer Prozesse Wandel, Paul Wanderbewegung Wanderfahne Wanderfahne des Ministerrates für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke Wanderfahnen an Siegerbetriebe Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb Wander-Medaille Wanderung der Bevölkerung Wappen Warenabnahme GmbH, Deutsche Warenfonds Warenkontore, Zentrale Warenverkehr, innerdeutscher Warenverzeichnis, Allgemeines Warenzeichen Warnemünde Warnke, Herbert Warschauer Beistandspakt Wartburg Wartezeiten Wasserstraßen Wasserwirtschaft WBDJ Wehner-Methode Wehrbezirkskommando Wehrdienstverweigerung Wehrkreiskommando Wehrpflicht Weigel, Helene Weihnachtsgratifikation Weimar Weiz, Herbert Weltbund der Demokratischen Jugend Weltfestspiele der Jugend Weltfriedensbewegung Weltfriedensrat Weltgewerkschaftsbund Weltniveau Weltrevolution Wenden Wendt, Erich Werksabgabepreis Werktätiger Wertpapiere Westzone Wettbewerb, Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerbsbewegung Wettbewerb, Sozialistischer Wetzel, Rolf WGB Widerspruch Widerstand Wiedergutmachung Wiedervereinigung Willig, Werner Willmann, Heinz Winkler, Werner Winzer, Otto Wirtschaft Wirtschaftliche Rechnungsführung Wirtschaftsausschüsse Wirtschaftsordnung Wirtschaftspolitik Wirtschaftsrat Wirtschaftsstrafverordnung Wirtschaftssystem Wirtschaftswissenschaft Wirtschaftszweiglohngruppenkatalog Wismar Wismut-AG Wissenschaft Wissenschaftler des Volkes, Hervorragender Wissenschaftliche Beiräte Wissenschaftliche Industriebetriebe Wissenschaftlicher Sozialismus Wissenschaftlichkeit Wissenschaftlich-technische Zentren Wittenberg Wittenberge Wittkowski, Margarete Witz, politischer Wohnbezirk Wohngebiet Wohnungsbau Wohnungswesen Wolf, Christa Wolf, Hanna Wolgast Wollweber, Ernst WStVO WTZ Zahlenlotto Zahlungsverkehr Zahnärzte Zaisser, Wilhelm Zehn Gebote der Sozialistischen Moral Zeiss Zeitgeschichte, Deutsches Institut für Zeitlohn Zeitnormative Zeitschriften Zeitsummenmethode Zeitzuschlag Zensur Zentrag Zentralantiquariat Zentrale Kommission für staatliche Kontrolle Zentrale Organe der Staatsmacht Zentralgeleitete Industrie Zentralhaus für Kulturarbeit Zentralinstitut für Bibliothekswesen Zentralinstitut für Fertigungstechnik (ZIF) Zentralkomitee der SED Zentralrat Zentralschulen Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur Zentralverwaltung Zentralverwaltung für Statistik Zeugen Jehovas Ziegenhahn, Herbert ZIF Ziller, Gerhart Zimmering, Max Zirkel Zirkus Zittau Zivilgesetzbuch Zivilprozeß Zivilrecht ZK ZKD ZKSK Zölle Zollgesetz Zonengrenze Zootechniker ZPKK ZR ZSGL Züchter, Verdienter Zuchthaus Zuwachsrate, Industrielle Zwangsarbeit Zwangskollektivierung Zwangsvollstreckung Zweig, Arnold Zweijahrplan ZwickauDDR A-Z 1965
Schönebeck (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1960 1962 1963 1966 1969 Stadt im sachsen-anhaltischen Bezirk Magdeburg, Kreisstadt an der Elbe, mit (1963) 45.035 Einwohnern (1950: 46.426). Moor- und Solbad in Sch.- Bad Salzeimen; bedeutende Industrie: Metallwaren, Fahrzeug- und Gerätebau, chemische Industrie, Zement, Salzbergbau, Saline. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 377 Schön, Otto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schönebecker MethodeDDR A-Z 1965
Bauämter (1965)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Lenkungs- und Kontrollstellen für die Bauwirtschaft bei den Räten der Bezirke. Die B. üben die Funktionen von Baupolizeibehörden aus, sind jedoch gleichzeitig als ausführende Organe der Staatlichen ➝Bauaufsicht zuständig für die Plandurchführung entsprechend den geplanten Bauaufgaben. Den B. unterstehen sämtliche „volkseigenen“ Baubetriebe; sie kontrollieren auch die noch bestehenden Privatbetriebe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 53 Bauakademie, Deutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bauaufsicht, StaatlicheDDR A-Z 1965
Lohberger, Kurt (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 * 2. 6. 1914 als Sohn eines Bergarbeiters, Maurerlehre. 1930 in KJVD, bald in KPD, aktiv gegen Weimarer Republik. Agitierte seit 1933 im Untergrund, kämpfte seit 1937 in kommun. Internat. Brigade im Spanienkrieg. War 1939–1941 von französ. Regierung interniert. Wurde nach Auslieferung an das Deutsche Reich zu Zuchthaus ver[S. 265]urteilt. 1943 zur „Einheit 999“ der Wehrmacht, lief in Griechenland zu kommun. ELAS-Partisanen über. Seit 1948 in SED und KVP. Wurde etwa 1950 Abt.-Leiter in Politverw. der KVP, 1952 Oberst. Ab 1954 stellv. Chef für Politarbeit im Armeekorps Nord der NVA. 1961 Leiter der Polit-Offiziersschule. Seit 1. 3. 1963 1.~Vors. der Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 262, 265 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/lohberger-kurt verwiesen. Loch, Hans A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LohnausgleichDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Flagge (1963)
Siehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1979 1985 Die F. der „DDR“ besteht aus den Farben Schwarz-Rot-Gold (Gesetz vom 26. 9. 1955, GBl. 1, S. 705). Seit dem 1. 10. 1959 trägt sie auf beiden Seiten in der Mitte das Wappen, Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz. Den ständigen Bemühungen, der „DDR“ und der These von den beiden deutschen Staaten Anerkennung zu verschaffen, dienen auch die Versuche, die F. in der Bundesrepublik und im westlichen Ausland vor allem bei internationalen Kongressen oder Sportveranstaltungen zu zeigen. Dieser politische Zweck hat der neuen F. den treffenden Namen „Spalterflagge“ eingebracht. In der Bundesrepublik ist es verboten, diese F. zu zeigen. (Sport) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 146 Fischereirecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flora und JolantheDDR A-Z 1963
Antisemitismus (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Juden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 25 Antifaschistisch-demokratische Ordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Apel, ErichDDR A-Z 1963
Deutsche im Ausland (1963)
Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 104 Deutsche Bücherei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche LufthansaDDR A-Z 1963
Ökonomie, Hochschule für (1963)
Siehe auch: Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1965 1966 Ökonomie und Planung, Hochschule für: 1958 Planökonomie, Hochschule für: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 In Berlin-Karlshorst, seit 1956. Rechtsnachfolgerin der ehem. Hochschule für Ökonomie und Planung. Sie bildet „Kader“ für die Volkswirtschaftsplanung, die Planung wichtiger Wirtschaftszweige, die Arbeitskräfteplanung u. dgl. aus, ferner Statistiker, Industrie- und Finanzökonomen und Ökonomen für andere Wirtschaftszweige. An der Hochschule kann der „Dr. rer. oec.“ und „Dr. rer. oec. habil.“ erworben werden. An den fünf Fakultäten gibt es neben der Fachrichtung Volkswirtschaftsplanung und Statistik solche für weitere Spezialökonomiken (der Industrie, des Handels und der Materialversorgung usw.). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 346 OG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÖkonomikDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Akademie der Wissenschaften, Deutsche (1962)
Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die 1700 gegründete „Preußische Akademie der Wissenschaften“ zu Berlin wurde 1946 in „Deutsche Akademie der Wissenschaften“ umbenannt. Während sie früher vorwiegend auf geisteswissenschaftl. Gebiet gearbeitet hatte, nehmen heute — nach sowjet. Vorbild — naturwissenschaftl. und technische Aufgaben wesentlich breiteren Raum ein. 1959 unterstanden der DAdW. über 80 naturwissenschaftl. und „gesellschaftswissenschaftliche“ Institute, Arbeitsstellen, Kommissionen und Gesellschaften; sie zählte (1958) 131 ordentliche und 161 korrespondierende Mitgl. Die naturwissenschaftl., technischen und medizinischen Institute wurden im Mai 1955 zu einer Forschungsgemeinschaft zusammengefaßt, die über deren Arbeits-, Haushalts- und Investitionspläne zu beraten und zu beschließen und die Durchführung der Pläne zu überwachen hat und „die Ergebnisse der Institute für unsere Volkswirtschaft unmittelbarer nutzbar machen“ soll, über Forschungsgemeinschaft und Deutschen Forschungsrat ist die DAdW. mit ihren Instituten auch Teil des Planungsapparates geworden. Der Sowjetisierungsprozeß bei der DAdW. ist sehr weit fortgeschritten; die Durchdringung der Fachwissenschaften mit Parteiideologie, das Programm des Aufbaus eines neuen bolschewistischen Wissenschaftssystems (Wissenschaft) und die allmähliche Ablösung der letztem Generation „bürgerlicher“ Gelehrter durch die Kader eines politisch geschulten Forschernachwuchses lassen immer weniger Raum für die Traditionen der altangesehenen Körperschaft. Seit 1955 wird der Einfluß der wissenschaftl. Gremien, denen auch noch westdeutsche Gelehrte angehören, mehr und mehr zugunsten des von SED-Mitgl. oder -Hörigen beherrschten Verwaltungsapparates beschränkt; auf Kongressen und bei großen wissenschaftl. Unternehmungen werden Nichtkommunisten zunehmend nur noch vorgeschoben, um die internationale Geltung der DAdW. zu erhalten. Doch werden auch heute noch mit erheblichem Aufwand große wissenschaftl. Aufgaben (wie das kürzlich abgeschlossene Grimmsche Wörterbuch) und spezialwissenschaftl. Publikationen (im Deutschen Akademie-Verlag) gefördert, in denen die politische Manipulierung des Wissenschaftsbetriebes wenig oder gar nicht in [S. 18]Erscheinung tritt. — Seit 1958 erscheinen „Monatsberichte der DAdW.“. — Präsident der DAdW. ist seit Oktober 1958 der Latinist Prof. Dr. Werner ➝Hartke. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 17–18 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Ärztliche FortbildungDDR A-Z 1962
Dezentralisation (1962)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezirk, Kreis. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 97 DEWAG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DFDDDR A-Z 1962
TOM (1962)
Siehe auch: TOM: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 TOM-Plan: 1985 Abk. für „technisch-organisatorische Maßnahmen“, einen Begriff des Pj. aus dem Bereich der Produktionspropaganda. Zu jedem Betriebskollektivvertrag wird ein TOM-Plan ausgearbeitet, der in der Regel nur solche Maßnahmen zur Verbesserung der Technologie der Betriebe enthält, die ohne zusätzliche Finanzmittel durchführbar sind. Die TOM-Propaganda ist seit Anfang 1960 in den Hintergrund getreten. Seitdem wird für etwa die gleiche Sache die Bezeichnung Sozialistische ➝Rekonstruktion verwendet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 442 Todesstrafe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TonnenideologieDDR A-Z 1962
Kulturerbe, Deutsches (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 Kulturelles Erbe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 241 Kulturelles Erbe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturerbe, NationalesDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Agententätigkeit (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis zum 1. 2. 1958 eine der unter Boykotthetze fallenden Erscheinungsformen im Klassenkampf; mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes selbständiger Straftatbestand in den §§ 15 und 16 dieses Gesetzes. Die Sammlung oder Übermittlung von Nachrichten, „die geeignet sind, die gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht oder andere friedliebende Völker gerichtete Tätigkeit anderer Staaten, Organisationen oder Gruppen zu unterstützen“, wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft. Worin dieses „geeignet sein“ bestehen muß, wird nicht definiert, sondern der Rechtsprechung überlassen. Wer keine Nachrichten sammelt oder übermittelt, wer aber mit „Staaten, Organisationen oder Gruppen, die Gegner der Arbeiter-und-Bauern-Macht sind“, in Verbindung tritt, kann unabhängig vom Grund und Inhalt dieser Verbindung mit Gefängnis bis zu 3~Jahren bestraft werden, denn „die Erfahrungen unseres über ein Jahrzehnt währenden Kampfes gegen die verbrecherische feindliche Wühltätigkeit haben erwiesen, daß bereits solche Handlungen, mit denen der Täter sich und sehr oft auch andere Bürger, seine Familie, seine Arbeitskollegen den feindlichen Agenten ausliefert, einen ersten Schritt zu größeren Verbrechen gegen unsere Republik und damit eine ernste Gefahr für die volksdemokratische Ordnung und die Lebensinteressen ihrer Bürger darstellen“ (Renneberg in „Neue Justiz“ 1958, S. 9). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 12 AFI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgenturverträgeDDR A-Z 1960
Fonds der Volksvertretungen (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zusätzliche Finanzquelle außerhalb des betrieblichen Investitions- und Finanzplanes für die örtlich geleiteten VEB. Der F. wird aus Mehreinnahmen und Einsparungen der örtlichen Haushalte gebildet. Wie der Siebenjahrplanfonds kann er verwendet werden für eine Vielzahl kleinerer Vorhaben, wie Verbesserung der Technologie und zur Rationalisierung der Produktion und besonders Kleinmechanisierung, Aufnahme einer über den Plan hinausgehenden Produktion oder zur Umstellung der Produktion — besonders Massenbedarfsgüter und Exportgüter —, für die Erhöhung des Umfanges und zur Verbesserung der Qualität, Sortimentserweiterung und Verbesserung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 126 Flugzeugindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FormalismusDDR A-Z 1960
Staatsverrat (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Schwerstes Staatsverbrechen, strafbar nach § 13 StEG. Mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren und Vermögenseinziehung, in schweren Fällen mit Todesstrafe oder lebenslänglichem Zuchthaus wird bestraft, wer es unternimmt, „1. die verfassungsmäßige Staats- oder Gesellschaftsordnung der DDR durch gewaltsamen Umsturz oder planmäßige Untergrabung zu beseitigen, 1. mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die verfassungsmäßige Tätigkeit des Präsidenten der Republik, der Volkskammer oder der Länderkammer oder des Ministerrates oder ihrer Präsidien oder eines ihrer Mitglieder unmöglich zu machen oder zu behindern, 2. das Gebiet der DDR einem anderen Staat einzuverleiben oder einen Teil desselben von ihr loszulösen“. Nach dieser Strafbestimmung wurden z. B. Ende 1958 24 Studenten der Universität Jena zu insgesamt 110 Jahren Zuchthaus verurteilt, weil sie in kleinen Gruppen Pläne zu einer politischen Neuordnung der SBZ diskutierten, ohne dabei die verfassungsmäßige Staatsordnung beseitigen zu wollen. Den Tatbestand des „Verfassungsverrats“ im eigentlichen Sinne kennt das sowjetzonale Strafrecht nicht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 397 Staatsverleumdung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatswappenDDR A-Z 1960
Konto junger Sozialisten (1960)
Siehe auch das Jahr 1962 Siebenjahrplanfonds. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 213 Kontenführungspflicht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KontrolleDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
BHG (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Bäuerliche Handelsgenossenschaft, Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (Bäuerliche Handelsgenossenschaft) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 63 BGL A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BHZDDR A-Z 1959
Naturgemäße Viehhaltung (1959)
Siehe auch: Naturgemäße Viehhaltung: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Viehhaltung, naturgemäße: 1969 Obwohl der so formulierte Grundsatz, gesunde und leistungsfähige Tiere durch abhärtende Veränderung der Umweltverhältnisse (Agrobiologie) aufzuziehen, nicht neu ist, wurde und wird er in der SBZ maßlos übertrieben. Die Notwendigkeit zur Verstärkung des Viehbesatzes und der Mangel an Stallraum und Baumaterial führten zur verstärkten Propagierung der N. V. und der bevorzugten Errichtung von Offenställen. Übertreibungen, Überstürzung und mangelnde Erfahrung hatten dabei anfangs starke Fehlschläge und Verluste zur Folge. (Neuerermethoden in der Landwirtschaft) Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 253 Nationalpreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NaturschutzDDR A-Z 1959
Bourgeoisie (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Marxismus-Leninismus, Stalinismus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 66 Bolz, Lothar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Boykott-, Kriegs- und MordhetzeDDR A-Z 1959
Nachtrabpolitik (1959)
Im Pj. eine der Abweichungen, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die ihr unterliegenden Funktionäre, statt die Massen als deren „Avantgarde“ zu führen, sich von den Stimmungen der Massen beeinflussen lassen und unpopuläre Maßnahmen der weiteren Revolutionierung zu vermeiden suchen. Der Vorwurf der N. ist besonders der Gruppe Schirdewan-Oelßner gemacht worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 248 Nachrichtenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NachtsanatoriumDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Sowjetische Kontrollkommission (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Besatzungspolitik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 282 Sowjetische Handelsgesellschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetisches Militärtribunal (SMT)DDR A-Z 1958
DFD (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Demokratischer Frauenbund Deutschlands. Hervorgegangen aus den am 30. 10. 1945 gegründeten antifaschistischen Frauenausschüssen. Gründung in der SBZ: 8. 3. 1947, in Westdeutschland: 8. 3. 1951, inzwischen verboten. 1953 wurde Elli Schmidt „wegen nicht konsequenten Verhaltens“ während des Juni-Aufstandes als 1. Vorsitzende durch Ilse ➝Thiele (SED) ersetzt. Der hauptamtliche Funktionärkörper des DFD besteht überwiegend aus SED-Mitgliedern; der organisatorische Aufbau entspricht im wesentlichen dem der SED. Aufgaben: Heranführung „einer noch größeren Anzahl von Frauen aus allen Schichten der Bevölkerung an die aktive Mitwirkung im gesellschaftlichen Leben“; gesamtdeutsche Arbeit unter der Parole „Kampf gegen Imperialismus und Krieg, für Frieden und Einheit“. Seit 18. 5. 1948 gehört der DFD der „Internationalen Demokratischen Frauenföderation“ (IDFF) an. Nach offiziellen Angaben 1956 1.296.113 Mitglieder. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 75 Devisenbonus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DHfKDDR A-Z 1958
Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (FPG) (1958)
Siehe auch: Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (FPG): 1959 Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF): 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Nach dem Musterstatut (GBl. 17/1954) sind die P. „der neue Weg der Entwicklung der Binnenfischerei in der DDR, der die werktätigen Fischer und Fischereiarbeiter zum Sozialismus führt“. Eingebracht werden die Fischerei- und Pachtrechte der Einzelmitglieder, zur käuflichen Verfügung gestellt die Fischereigeräte, Fahrzeuge und Einrichtungen. Alle übrigen Verhältnisse sind wie bei den anderen P. in der SBZ (LPG, HPG) geregelt: Mitgliedschaft, abzuleistende AE (hier in der Regel mindestens 200 jährlich), Einteilung der Mitglieder in ständige Brigaden mit bestimmten Aufgaben, Aufteilung der Einkünfte nach AE, unteilbarer Fonds, und vor allem staatliche Vergünstigungen, wie Steuererleichterung, bevorzugte Kreditierung und Betriebsmittelbelieferung, sowie Absatzregelung durch das Zentrale Absatzkontor der Fischwirtschaft; kostenlose Beratung durch das Institut für Fischerei der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften. Dennoch haben es bisher die meisten Fischer in der SBZ vorgezogen, außerhalb der P. zu bleiben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 244 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsmassenarbeitDDR A-Z 1958
Altersversorgung der Intelligenz (1958)
Siehe auch: Altersversorgung der Intelligenz: 1956 Altersversorgung der technischen Intelligenz: 1953 1954 Für die Angehörigen der technischen ➝Intelligenz in den VEB ist durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche A. eingeführt worden, die durch eine Versorgungsversicherung bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt gewährleistet wird. Die Beiträge für diese Versicherung sind von den VEB aufzubringen. Zum Kreise der Versorgungsberechtigten gehören Ingenieure, Konstrukteure, Architekten, Techniker sowie Personen, die auf Grund eines Einzelvertrages Anspruch auf die A. haben. Auch auf andere leitende Angestellte kann die A. ausgedehnt werden. Durch die zusätzliche A. wird ab 65. Lebensjahr eine monatliche Rente in Höhe von 60 bis 80 v. H. des im letzten Jahre bezogenen Bruttogehalts gezahlt. Die gleiche Rente wird gewährt beim Eintritt vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit. Der überlebende Ehepartner erhält 50 v. H. der Rente; Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v. H. der Rente. Durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl.~I S.~675) ist für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen eine A. mit den gleichen Leistungen eingeführt worden. Dazu gehören auch Lehrer, die 20 Dienstjahre abgeleistet haben, sofern sie bei Inkrafttreten der VO noch im Dienst waren. Für selbständige Ärzte gibt es seit 1. 1. 1957 eine besondere Altersversorgung. Die Aufwendungen der Deutschen Versicherungsanstalt für die A. werden aus dem Staatshaushalt ersetzt. Die zusätzliche A. ist steuerfrei. Renten aus der Sozialversicherung werden der technischen Intelligenz nicht angerechnet. Durch die Schaffung der zusätzlichen A. für eine Reihe von Berufen will das Sowjetzonenregime die Abwanderung von Kräften verhindern, die ihm entweder für die Steigerung der Produktion oder für die Währung eines gewissen Kulturniveaus wichtig erscheinen. Außerdem hat das Regime es in der Hand, mit der zusätzlichen A. verdiente Funktionäre zu belohnen. Das Entstehen einer neuen privilegierten Schicht wird so gefördert. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 4., erw. Aufl. 1957, Teil I (Text) 157 S., Teil II (Anlagen) 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 20 Altersversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AltguthabenDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Selbstkritik (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kritik und Selbstkritik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 231 Selbstkosten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SelbstverpflichtungDDR A-Z 1956
Steuerwesen (1956)
Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat noch eine zweite Aufgabe zu erfüllen; sie sollen das volumenmäßige Verhältnis zwischen dem „privatkapitalistischen“ und dem „sozialistischen“ Sektor der Volkswirtschaft „neu abstimmen“; mit anderen Worten: zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung des Privatunternehmertums und seiner Ersetzung durch die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wird das St. unter Mißachtung des traditionellen Grundsatzes der steuerlichen Gerechtigkeit zu einem Instrument des Klassenkampfes gemacht. Der Aufbau des Sozialismus hätte, zumal auch die Finanzpläne der „volkseigenen“ Wirtschaft in den Staatshaushalt der SBZ einbezogen sind, eigentlich längst die Einführung eines vorzugsweise auf Erwerbseinnahmen beruhenden Finanzsystems verlangt. Der Staatshaushalt stützt sich jedoch nach wie vor hauptsächlich auf Steuereinnahmen. über die Steuereinnahmen lassen sich im einzelnen keine zuverlässigen Angaben machen, da in der SBZ die Einzelheiten des Staatshaushalts nicht bekanntgegeben werden. Sicher ist jedoch, daß die Verbrauchsabgaben ständig gestiegen sind. Seit 1950 machen allein die Haushaltsaufschläge jeweils etwa 20 bis 25 v. H. der gesamten Haushaltseinnahmen der SBZ aus. Der Klassenkampfcharakter des sowjetzonalen Steuerrechts tritt am deutlichsten bei der Einkommenbesteuerung in Erscheinung. Die früher im wesentlichen gleichmäßige Belastung von Lohneinkünften und anderen Einkünften ist einer „Differenzierung nach sozialökonomischen Formationen“ gewichen. Lohnempfänger und Angehörige der freischaffenden Intelligenz (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen) werden steuerlich begünstigt. Für die übrigen einkommensteuerpflichtigen Personen (also insbesondere für die Inhaber landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe) gilt ein „Kapitalisten“-Tarif, dessen Progression in hohen Tarifstufen über 90 v. H. des Einkommens verschlingt. Ähnlich werden im Körperschaftsteuerrecht staatliche und „volkseigene“ Betriebe, gewerbliche Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Genossenschaften steuerlich privilegiert; bei ihnen beträgt die Körperschaftsteuer äußerstenfalls 65 v. H. des Einkommens. Die übrigen Körperschaften haben ihr Einkommen nach dem „Kapitalisten“-Tarif, also unter Umständen mit über 90 v. H. zu versteuern. Viele Betriebsausgaben sind steuer[S. 251]lich entweder überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise abzugsfähig. Zur Begünstigung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften hat der Neue Kurs Sonderbestimmungen geschaffen, die dazu beitragen werden, daß es in absehbarer Zeit in der SBZ keine Aktiengesellschaften usw. mehr gibt. Für Handwerker gilt seit 1950 eine die tatsächliche Ertragslage nicht berücksichtigende, sondern an objektive Merkmale anknüpfende „normative Einheitssteuer“ (Handwerksteuer). Die rückwirkend ab 1. 1. 1953 geplante Normativ-Besteuerung der Landwirtschaft ist dagegen anscheinend aufgegeben worden. Mit Wirkung vom 1. Januar 1954 wurde in der gesamten „volkseigenen“ Wirtschaft die Produktions- und Dienstleistungsabgabe nach dem Vorbild der sowjetischen „differenzierten Umsatzsteuer“ eingeführt. Sie tritt an Stelle der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer und der Verbrauchsabgaben. Die durch das Abgabengesetz vom 9. 2. 1950 errichtete Steuerverwaltung der „DDR“ hatte keine lange Lebensdauer. Die Deutsche Zentralfinanzdirektion wurde bereits 1951 als „Abgabenverwaltung“ in das Finanzministerium der „DDR“ eingegliedert; die Landesfinanzdirektionen und die Finanzämter sind seit der 1952 vorgenommenen sogenannten Demokratisierung der Verwaltung (Verwaltungsreform) nur noch unselbständige Abteilungen im Rahmen der allgemeinen Verwaltung („Unterabteilungen Abgaben“ bei den Räten der Kreise und der 14 Bezirke). Durch die systematische Ausmerzung der Fachkräfte hat die Verwaltungsarbeit auf dem Gebiet des 5t. einen nie dagewesenen Tiefstand erreicht. Die Verwaltungsangestellten rekrutieren sich jetzt hauptsächlich aus Industrie-Aktivisten, Funktionären der kommunistischen Massenorganisationen usw. Als besonderes Lockmittel für die Tätigkeit in der Abgabenverwaltung dient ein demoralisierend wirkendes System von „Leistungsprämien“ und Wettbewerben, das die Verwaltungsangestellten an bestimmten Arbeitserfolgen, insbesondere an Mehrsteuerergebnissen und Beitreibungsmaßnahmen finanziell beteiligt. Den Übergriffen der „Prämienjäger“ sind die Steuerpflichtigen um so wehrloser ausgesetzt, als es in der SBZ — im Widerspruch zu der Garantie des Artikels 138 der Verfassung — keinen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gibt. (Wirtschaftssystem) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 250–251 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stibi, GeorgDDR A-Z 1956
Selbstverpflichtung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. die unterschriftlich bestätigte Zusicherung, ein bestimmtes Arbeitspensum innerhalb einer bestimmten Frist zu erfüllen. Otto Lehmann, Mitglied des FDGB-Bundesvorstandes, definierte den Begriff S. wie folgt: „Von allergrößter Bedeutung sind die freiwillig übernommenen zusätzlichen Verpflichtungen einiger Abteilungen und Kollegen, die hervorragende Beispiele eines hohen gesellschaftlichen Bewußtseins, einer hervorragenden Einstellung zur Arbeit und der patriotischen Bereitschaft zur Erfüllung und Übererfüllung der dem Betrieb gestellten Aufgaben sind.“ S. sind also ein Bestandteil der Aktivistenpläne, werden auch zusätzlich abgeschlossen bei besonderen politischen Gelegenheiten, z. B. zu Stalins oder Piecks Geburtstag, zur Maifeier, als Kundgebungen des Protestes, der Zustimmung oder Begeisterung und sind dann Mittel nicht nur der Produktions-, sondern auch der staatspolitischen Propaganda. Durch häufige öffentliche Rügen ist jedoch bekanntgeworden, daß die S. in sehr vielen Fällen nicht erfüllt werden. Sie geraten meist nach der Unterschrift bald in Vergessenheit. Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 231 Selbstkritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbstverwaltung, KommunaleDDR A-Z 1956
Burmeister, Friedrich (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 24. 3. 1888 in Wittenberge als Sohn eines Lokomotivführers, Mittel- u. Realschule, 1905 Eintritt in den Postdienst. 1906 Mitgl. des Deutschen Postverbandes, von 1919 bis 1923 in diesem in versch. Funktionen, von 1920 bis 1933 Vors. des Landeskartells des Deutschen Beamtenbundes Mecklenburg-Schwerin, 1922 bis 1924 Mitgl. der Republ. Part., 1926 bis 1930 der Deutschen Demokratischen Partei. 1945 CDU, seit Sept. 1950 Mitgl. des Hauptvorst. der CDU. Von 1945 bis 1946 stellv. Leiter der Oberpostdirektion Schwerin, Dez. 1946 Minister für Arbeit und Sozialwesen in Mecklenburg, seit Okt. 1949 Minister für Post- und Fernmeldewesen der „DDR“. Seit 15. 10. 1949 Abgeordneter der Volkskammer. Am 6. 5. 1955 mit dem „Vaterländischen Verdienstorden“ in Silber ausgezeichnet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 53 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/burmeister-friedrich verwiesen. Burg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bykow, PawelDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Materialverbrauchsnormen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 In den Materialbilanzen der sowjetzonalen Planungsorgane als Maximum des Materialverbrauchs je Einheit des Erzeugnisses ausgewiesener Bedarf. Die M. bilden die Basis der Materialbilanzen. Der Begriff wurde aus der Wirtschaftsplanung der SU übernommen. Neben den Technischen Arbeitsnormen (TAN) und Kapazitätsnormen, die den Ausnutzungsgrad von Maschinen und Anlagen festlegen, sind die M. die wichtigsten Planungsfaktoren. Der Vorsitzende der Staatl. Planungskommission, Rau, erklärte in seinem Rechenschaftsbericht über das Planjahr 1951, daß das Fehlen exakter M. zu schweren Planungs- und Produktionsfehlern geführt habe, da die Betriebe ihren Materialbedarf vielfach nach Gutdünken anforderten. Die Wichtigkeit dieses Problems wurde in der Verordnung über die Verbesserung der Materialbedarfsplanung vom 5. 2. 1951 festgelegt. Die Herausnahme des Staatssekretariats für Materialversorgung [S. 108]aus der Staatlichen ➝Plankommission und die Bildung der selbständigen Staatlichen Verwaltung für ➝Materialversorgung durch Verordnung vom 21. 8. 1952 verfolgte den gleichen Zweck. Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 107–108 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialversorgung, Staatliches Komitee fürDDR A-Z 1954
Einzelhandel (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Privater ➝Handel. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 45 Einheitsschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EinzelvertragDDR A-Z 1954
Friedenskampf (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Frieden. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 58 Friedensgrenze A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedensschutzgesetzDDR A-Z 1954
Mode (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Auch die M. ist in der SBZ ausschließlich auf den Grundsatz ihres Nutzwertes ausgerichtet. Soweit überhaupt wirklichen modischen Gesichtspunkten Rechnung getragen wird, soll dadurch die Arbeitsfreudigkeit der Frauen und dadurch indirekt die Arbeitsproduktivität gesteigert werden, eine auffällige Eintönigkeit der Farben und Stoffe ist auf die mangelhafte Leistungsfähigkeit der Textil- und Farbenindustrie zurückzuführen. Auf Modenschauen werden mit Vorliebe „Modelle, die in unsere Zeit passen und den Wünschen der werktätigen Frauen gerecht werden“, gezeigt („Tägliche Rundschau“ vom 15. 3. 1951). Bewohner der SBZ, die sich nach westlicher Mode kleiden, werden als reaktionär und dekadent bezeichnet und häufig öffentlich diffamiert. Dagegen ist die M. der SBZ in die Politik „eingeplant“ und muß sich ihre Existenzberechtigung mit Friedensparolen erkaufen: „Das Modehandwerk stellte seine Modenschau unter das Motto: „Nur im Frieden kann das Handwerk gedeihen“ („Berliner Zeitung“ vom 9. 3. 1952.) Im übrigen leidet die M.-„Planung“ unter den Mängeln der Wirtschaftspläne, da immer wieder jahreszeitlich bedingte Artikel erst nach Ende der Saison der Bevölkerung zugänglich werden. Als staatliches Instrument der M.-Lenkung besteht seit 1. 1. 1953 ein „Institut für Bekleidungskultur“ beim Ministerium für Leichtindustrie. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 110 Mobilisierung Innerer Reserven A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MolotowDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
SMAD (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Sowjetische Militäradministration in Deutschland. (Besatzungspolitik) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 127 SKK A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SMTDDR A-Z 1953
DVD (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Deutscher ➝Veranstaltungsdienst. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 37 DSF A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DWKDDR A-Z 1953
Neuerer der Landwirtschaft (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 [S. 99]Ehrentitel des Pj. für Bauern (oder Landarbeiter u. a.), die — im Gegensatz zu den Meisterbauern — nicht im ganzen Betrieb, sondern in der Verbesserung einzelner Arbeitsmethoden bzw. -geräte und -hilfsmittel „fortschrittliche Erfolge“ erzielt haben. (N.-Bewegung, Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 99 Neubürger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeuererbewegungDDR A-Z 1953
Industrie, Private (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 Die Zahl der privaten Industrieunternehmungen in der SBZ ist stetig im Absinken. Zur PI. zählen dort alle auf privater und genossenschaftlicher Grundlage arbeitenden Produktionsbetriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, Lehrlinge nicht mitgezählt. Das Schwergewicht liegt bei mittleren und kleineren Betrieben der leichten Verarbeitungsindustrien. Schätzungen nach Angaben der sowjetzonalen Wochenschrift „Die Wirtschaft“ (Nr. 42/1950) ergaben für 1950 folgende Anteile der Privatindustrie am Produktionswert: Die PI. hatte 1951 etwa 700.000 Beschäftigte = 33 v. H. der Industriearbeiterschaft. Der Anteil am Produktionswert betrug nach Schätzungen für 1951 jedoch nur 23,4 v. H. Im Zuge der weiteren Zurückdrängung der Privatwirtschaft wurden Bestimmungen erlassen, die zum Teil früheres Recht außer Kraft setzen. Z. B. wurde das Erbrecht durch gewerberechtliche Verordnung soweit eingeengt, daß im Falle des Todes eines Betriebsinhabers der Erbe grundsätzlich eine neue Gewerbegenehmigung beantragen muß. Diese wird ihm nur erteilt, wenn der Betrieb nach Ansicht der derzeitigen Machthaber volkswirtschaftlich wichtig ist und der Bewerber als politisch zuverlässig befunden wird. Durch diese Maßnahme wird die Zahl der Privatbetriebe laufend vermindert. Die Enteignungsmaßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Vorwand für weitere Enteignungen bilden z. Z. bevorzugt Anschuldigungen wegen angeblicher Wirtschaftsvergehen oder die Nichtaufbringung von Nachversteuerungen auf Grund sog. „Tiefenprüfungen“ durch die Finanzämter, wobei Wirtschaftsvorgänge aus der Zeit vor der Währungsreform überprüft werden. Die PI. ist völlig in das Planungssystem der SBZ einbezogen. Sie [S. 62]muß Lieferverträge durch die Staatlichen ➝Vertragskontore bestätigen lassen und erhält nur auf diese Weise Materialkontingente. Unternehmerinitiative zu entwickeln, ist ausgeschlossen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 61–62 Imperialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieproduktion