Absatzorgane, Staatliche (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966
Bezeichnung für die verschiedenen staatlichen Großhandelsorgane. Zu unterscheiden sind:
1. Absatzgroßhandel für industrielle Erzeugnisse durch die Absatzabteilungen als Vermittler des Direktverkehrs.
2. Absatzgroßhandel für die staatl. Industrie und Versorgungsgroß[S. 10]handel für industrielle Verbraucher durch die Deutschen ➝Handelszentralen (DHZ).
3. Versorgungsgroßhandel für die Landwirtschaft durch Bezirkskontore für Landmaschinen und Ersatzteile und Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf.
4. Konsumgütergroßhandel durch die Großhandelskontore.
Bis Mitte 1954 oblagen die meisten dieser Aufgaben den DHZ. Die seitdem durchgeführte Dezentralisierung und Spezialisierung soll der besseren Versorgung der verschiedenen Bedarfsträger dienen. Im Pj. heißt es: „Der Direktverkehr gilt nicht mehr als Handelstätigkeit, sondern wird zur Zirkulation gerechnet.“ — Die verschiedenen Handelsbereiche sind noch nicht völlig voneinander abgegrenzt. Es gibt erhebliche Unklarheiten in den Zuständigkeiten, und die Bedarfsträger wissen oft nicht, bei welchem A. ein benötigter Artikel erhältlich ist. Alle die vielen organisatorischen Veränderungen im Handelsbereich seit 1952 haben bisher nicht zu einem befriedigenden Ablauf der Warenbewegungen geführt. — Die Industrieerzeugnisse für den Export werden durch die Außenhandelsorgane DIA unter Einschaltung der Absatzabteilungen der Produktionsministerien abgesetzt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 9–10
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