Abwerbung (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Bezeichnung für die Verleitung zur Republikflucht, [S. 11]im Dez. 1955 durch Hilde ➝Benjamin erstmalig in diesem Sinne gebraucht.
Obwohl Art. 8 der Verfassung „das Recht, sich an einem beliebigen Ort niederzulassen“ garantiert, ist die A. ein Delikt, das mit schwersten Strafen bedroht ist. Am 27. 1. 1956 wurden der Techniker M. Heidt und der Elektriker W. Rudert vom Obersten Gericht der „DDR“ wegen A. zum Tode verurteilt. Der einmütige Protest der freien Welt veranlaßte Pieck später, die Strafe in lebenslängliches Zuchthaus umzuwandeln.
Seitdem liegt das übliche Strafmaß für A. bei etwa 10 Jahren Zuchthaus. Bis zum 1. 9. 1956 wurden insgesamt 78 Personen wegen A. verurteilt. Dabei ist der Tatbestand der A. bereits als erfüllt anzusehen, wenn nur ein Gespräch stattgefunden hat, in dem westdeutsche Verhältnisse geschildert wurden, so daß beim Zuhörer der Gedanke an eine Republikflucht aufkommen kann (Urteil des Bezirksgerichts Schwerin).
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 10–11
| Abweichungen | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Ackermann, Anton |