DDR von A-Z, Band 1956
Agenturverträge (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966
Verträge zwischen der HO und privaten Einzelhändlern, wonach letztere den Vertrieb von Waren zu HO-Preisen übernehmen. Sie erhalten dafür eine geringe, vom Normalpreis der Ware errechnete Vergütung. A. werden vornehmlich in solchen Wohngegenden abgeschlossen, wo die HO (noch) keine eigene Verkaufsstelle unterhält. Für viele private Einzelhändler bedeutet der Abschluß von A. einen letzten Versuch, die schwindende Existenzgrundlage zu sichern.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 11