DDR von A-Z, Band 1956

Agenturverträge (1956)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966


 

Verträge zwischen der HO und privaten Einzelhändlern, wonach letztere den Vertrieb von Waren zu HO-Preisen übernehmen. Sie erhalten dafür eine geringe, vom Normalpreis der Ware errechnete Vergütung. A. werden vornehmlich in solchen Wohngegenden abgeschlossen, wo die HO (noch) keine eigene Verkaufsstelle unterhält. Für viele private Einzelhändler bedeutet der Abschluß von A. einen letzten Versuch, die schwindende Existenzgrundlage zu sichern.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 11


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.