Agrarpreissystem (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Die Landwirtschaft unterliegt wie die übrigen Wirtschaftszweige der autoritären staatl. Preisfestsetzung. Das seit 1945 aufgebaute System des doppelten Preisniveaus bedeutet für die landwirtschaftliche Erzeugung: niedriger Erfassungspreis für die im Rahmen der Ablieferungspflicht und relativ hoher Aufkaufpreis für die über die Zwangsablieferung hinaus als Freie Spitzen verkauften Mengen. Dieses Preissystem dient dem Bestreben, auch das Letzte aus dem einzelnen Betrieb herauszupressen. Erst der durch sehr hohe „Aufkaufpreise“ (je nach Produkt das 1½- bis 3½-, vor 1956 sogar bis 5-fache des „Erfassungspreises“) gegebene Anreiz lockt mehr Produkte auf den Markt, als die Ablieferung verlangt. Außerdem geben die zu „Aufkaufpreisen“ abgegebenen Freien Spitzen dem staatlichen Kontrollapparat einen Maßstab für die zumutbaren Ablieferungsnormen. Diese sind im Laufe der Jahre derart hochgeschraubt worden, daß relativ wenige, im allgemeinen nur die kleineren Privatbetriebe und die LPG in den Genuß der günstigen „Aufkaufpreise“ gelangen können. Für die VEG besteht ab 1. 1. 1955 ein drittes Preisniveau, das in seiner Höhe im allgemeinen zwischen den Erfassungs- und Aufkaufpreisen liegt. (Preise)
Literaturangaben
- Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 320 S. m. 36 Tab. u. 34 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 12
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