Arbeiterwohnungsbau (1956)
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Durch VO. vom 10. 12. 1953 wurde die Bildung von A.-Genossenschaften verfügt. Für 1954 waren 100 Mill. DM Ost an Krediten vorgesehen. Die A.-Genossenschaften sind durch Beschäftigte jeweils eines Betriebes zu bilden, bei kleinen Betrieben durch Interessenten mehrerer Betriebe des gleichen Industriezweiges. Der Genossenschaftsanteil beträgt 2.500 DM Ost, die entweder beim Eintritt in voller Höhe oder in monatlichen Teilbeträgen von mindestens 30 DM Ost innerhalb von 5 Jahren zu zahlen sind. Dazu sind Arbeitsleistungen des Genossenschaftlers aufzubringen. Sofern die Eigenleistungen gesichert sind, gibt die Deutsche ➝Investitionsbank unkündbare und zinslose Darlehen bis zu 80 v. H. der Baukosten. Je Wohnung werden höchstens 5.000 DM Ost gegeben. Dazu wird ein Darlehen in Höhe der Eigenleistung als 1. Hypothek gewährt. Für die restlichen Baukosten kann eine 2. Hypothek, die mit 2 v. H. zu tilgen ist, aufgenommen werden. Baugelände soll unentgeltlich von den Bezirks- und Kreisräten zur Verfügung gestellt werden. — Der allgemeine Baustoffmangel, der sich selbst bei vorrangig geförderten Investitionsvorhaben empfindlich auswirkt, hat die Entwicklung der A.-Wohnungsbaugenossenschaften und der Bautätigkeit gehemmt. Anfang Jan. 1955 gab es etwa 300 AWG mit rd. 30.000 Mitgl. über die bisher erstellten Wohnungen liegen noch keine Berichte vor.
Literaturangaben
- Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 19
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