Arbeitseinheit (1956)
Siehe auch:
- Arbeitseinheit (AE): 1985
Abk. AE, dient zur Bewertung der Arbeit jedes. Mitgliedes einer LPG unter Berücksichtigung der Arbeitsmenge und -qualität, der Verantwortung des Arbeitenden und der Bedeutung für die Produktionsgenossenschaft. Anhaltspunkt für die Bewertung ist der amtliche „Katalog der Musterarbeitsnormen“, auf deren Grundlage jede Genossenschaft, auf ihre Verhältnisse abgewandelt, die gültigen Tagesarbeitsnormen und AE beschließt.
Schlechte Arbeit, Nichterfüllung der Norm bedeuten Kürzung der AE und umgekehrt. Die gutgeschriebenen AE sind für jeden Arbeitenden die Höhe seines Anteils bei der Verteilung der Einkünfte der Produktionsgenossenschaft. Einen garantierten Mindestlohn gibt es dabei nicht. Bei voller Pflichterfüllung des Arbeiters, also hoher Gutschrift an AE, kann sein Arbeitseinkommen unter das Existenzminimum sinken, wenn z. B. Fehldispositionen des Leiters, Nichtbelieferung mit Produktionsmitteln, Mißernten oder Naturkatastrophen einen Ertragsausfall der Produktionsgenossenschaft nach sich ziehen. Es sind Fälle bekanntgeworden, wo die Mitglieder von LPG trotz täglicher Arbeitsleistung bei der Jahresabrechnung Schuldner ihrer LPG waren.
Literaturangaben
- Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 320 S. m. 36 Tab. u. 34 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 20
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