DDR von A-Z, Band 1956
Arbeitsschutzvereinbarung (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960
Die A. wird zwischen Werkleitung und BGL als Anlage zum Betriebskollektivvertrag abgeschlossen. Sie faßt die Maßnahmen im Betriebe zusammen, die im Planjahr für den Arbeitsschutz getroffen werden sollen. Die A. gehört zur Produktionspropaganda, ihre praktische Bedeutung ist daher gering.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 23
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