DDR von A-Z, Band 1956

Aufbaugrundschuld (1956)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Nach dem Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Die in den Aufbaugebieten liegenden Grundstücke können enteignet oder ohne Zustimmung der Eigentümer mit A. belastet werden (Eigentum). Von dieser Möglichkeit wird weitgehend Gebrauch gemacht. Der Betrag, der den Grundstücken zwangsweise auferlegten A. überschreitet häufig weit den Wert des belasteten Grundstücks.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 29


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.