DDR von A-Z, Band 1956
Aufbaugrundschuld (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Nach dem Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Die in den Aufbaugebieten liegenden Grundstücke können enteignet oder ohne Zustimmung der Eigentümer mit A. belastet werden (Eigentum). Von dieser Möglichkeit wird weitgehend Gebrauch gemacht. Der Betrag, der den Grundstücken zwangsweise auferlegten A. überschreitet häufig weit den Wert des belasteten Grundstücks.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 29
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