Direktorfonds (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962
Aus der SU 1950 übernommene Einrichtung im Rahmen des „Prinzips der materiellen Interessiertheit der Werktätigen“, zur Finanzierung von betrieblichen Leistungsprämien sowie sozialen und kulturellen Maßnahmen in VEB. Im Lehrbuch der Politischen Ökonomie heißt es auf S. 537/38: „Das Reineinkommen der Betriebe wird vom Staat planmäßig verwendet: Ein Teil dient der Erweiterung der Produktion in [S. 64]dem betreffenden Betrieb oder Wirtschaftszweig (Investitionen oder Vergrößerung der eigenen Umlaufmittel), ein anderer Teil wird dem D. für die materielle Förderung der Belegschaft und für andere Zwecke zugeführt … Die Steigerung des Reineinkommens des Betriebes ermöglicht es, die Zuweisungen an den D. zu vergrößern, und sichert die Erhöhung der Umlaufmittel und der Investitionen.“
Die Zuführungen zum D. werden von der Erfüllung der 3 wichtigsten Kennziffern — Warenproduktion, Selbstkostensenkung, Gewinn — abhängig gemacht.
Als „Übergangslösung“ konnte auch bei Nichterfüllung der Planaufgaben ein bestimmter Prozentsatz des Lohnfonds an den D. abgeführt werden.
In den Staatlichen Verwaltungen, Anstalten und Einrichtungen errichtete man dementsprechend den sog. Prämienfonds. Die Höhe richtet sich nach einem im jeweiligen Staatshaushaltsplan festgelegten Prozentsatz des geplanten Lohn- und Gehaltsfonds.
Der D. wird von der Betriebsdirektion unter Mitwirkung der BGL verwaltet. Die Konten sind bei der Deutschen Notenbank eingerichtet. Da der D. als „Belohnung für diejenige Belegschaft, die mindestens den planmäßigen Gewinn und die planmäßige Selbstkostensenkung erzielt hat“, bezeichnet wird, gehört er in die Reihe der Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 63–64