DDR von A-Z, Band 1956
Grenzpolizeihelfer (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969
Freiwillige Helfer der Grenzpolizei mit Hilfspolizeivollmacht. Die G. sind den örtlichen Grenzpolizeikommandos oder Kontrollpassierpunkten zugeteilt. Sie erhalten Ausbildung an Infanteriewaffen und müssen sich zu mindestens 12 Stunden Dienstleistung im Monat verpflichten. Hauptaufgabe: Beobachtung und Ermittlung von sogenannten „Schwerpunkten“, d. h. Spitzeltätigkeit.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 100