DDR von A-Z, Band 1956

Grenzpolizeihelfer (1956)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969


 

Freiwillige Helfer der Grenzpolizei mit Hilfspolizeivollmacht. Die G. sind den örtlichen Grenzpolizeikommandos oder Kontrollpassierpunkten zugeteilt. Sie erhalten Ausbildung an Infanteriewaffen und müssen sich zu mindestens 12 Stunden Dienstleistung im Monat verpflichten. Hauptaufgabe: Beobachtung und Ermittlung von sogenannten „Schwerpunkten“, d. h. Spitzeltätigkeit.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 100


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.