DDR von A-Z, Band 1956

Güstrow (1956)

 

 

Stadt im mecklenburgischen Bezirk Schwerin, Kreisstadt, an der kanalisierten Nebel, mit 37.115 Einwohnern (1955); mittelalterliche Altstadt: frühgotische Domkirche (13./14. Jh.), Schloß (16. Jh.); Landstadt mit Gießereien, Maschinenbau, Holzindustrie, Torfgewinnung.

 

G. entstand um 1200 und erhielt 1228 Schweriner Stadtrecht. Von 1316–1436 Sitz der Fürsten zu Wenden, war die Stadt seit 1520 Residenz der Herzoge von Mecklenburg-G. (1628–1629 residierte Wallenstein in G. als Herzog von Mecklenburg). Nach dem Aussterben der Güstrower Linie (1695) kam G. zu Mecklenburg-Schwerin.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 102


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

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