DDR von A-Z, Band 1956
Gütekontrolle (1956)
Bevor Waren die Produktionsstätte verlassen, müssen sie einer Güteprüfung unterzogen und hinsichtlich ihrer Qualität durch Qualitätszeichen gekennzeichnet werden. (§ 4 der VO. über die Verbesserung der Qualität in der Produktion vom 24. 11. 1949, GBl. S. 73) In der Maschinenindustrie obliegt die Gütekontrolle nach VO. vom 30. 9. 1954 (GBl. S. 867) besonderen Gütekontrolleuren. Die Gütekontrolle hat bisher nicht verhindern können, daß minderwertige Waren geliefert wurden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 102