DDR von A-Z, Band 1956

Gütekontrolle (1956)

 

 

Bevor Waren die Produktionsstätte verlassen, müssen sie einer Güteprüfung unterzogen und hinsichtlich ihrer Qualität durch Qualitätszeichen gekennzeichnet werden. (§ 4 der VO. über die Verbesserung der Qualität in der Produktion vom 24. 11. 1949, GBl. S. 73) In der Maschinenindustrie obliegt die Gütekontrolle nach VO. vom 30. 9. 1954 (GBl. S. 867) besonderen Gütekontrolleuren. Die Gütekontrolle hat bisher nicht verhindern können, daß minderwertige Waren geliefert wurden.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 102


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.