DDR von A-Z, Band 1956

Gütevorschriften (1956)

 

 

Seit 1950 bestand in der SBZ ein Register für verbindlich erklärte Gütevorschriften bei industriellen Erzeugnissen. Mit der Eintragung, die im Gesetzblatt veröffentlicht wurde, war eine Probe-Vorlagepflicht verbunden. Es gab drei Klassifizierungen: [S. 103]Sonderklasse (für sehr gute Qualität), Güteklasse 1 (für gute Qualität) Güteklasse 2 (für genügende Qualität). Für die Klassifizierung waren das Zentralamt für Forschung und Technik, das Amt für Material, und Warenprüfung und das Amt für Maße und Gewichte zuständig. — Durch Anordnung vom 22. 8. 1955 wurde die Registrierpflicht aufgehoben, da die bisherigen Gütevorschriften durch die Staatlichen ➝Standards abgelöst werden.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 102–103


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.