DDR von A-Z, Band 1956

Jugendweihe (1956)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

Pseudo-religiöser Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen, wobei sie sich durch ein Gelöbnis verpflichten müssen, „alle Kräfte für ein einheitliches, friedliebendes, demokratisches und unabhängiges“ (Pj. für: kommunistisches) „Deutschland einzusetzen“.

 

Die Veranstaltungen werden von Ausschüssen getragen, in denen die SED vorherrscht. Sie sollen freiwillig und mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich wird auf Eltern und Lehrer ein massiver Druck ausgeübt, die Kinder zur Teilnahme an den Jugendweihen zu veranlassen, und die Tendenz, die kirchlichen Feste durch ein weltliches zu ersetzen, ist unverkennbar. Inhalt der Jugendstunden, die die Jugendlichen auf die Jugendweihe vorbereiten sollen, ist die Einführung in die vulgär-materialistische Weltanschauung des Bolschewismus. Aus diesem Grunde erklärten beide christlichen Kirchen die Teilnahme an Jugendstunden und J. für unvereinbar mit dem Bekenntnis zum christlichen Glauben. — Seit 1956 wird die erfolgte J. in das Familienstammbuch eingetragen.

 

Literaturangaben

  • Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. Bonn 1956. 78 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 126


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.