Kaderbearbeiter (1956)
Siehe auch das Jahr 1958
Politischer Funktionär in der staatl. Wirtschaft und Verwaltung mit weitgehenden Befugnissen. Zum Zuständigkeitsbereich des K. gehören die Einstellung von Arbeitskräften, die Aushändigung und Entgegennahme von Personalfragebogen, das Führen und Verwalten der Personalakten und der Personalkarteien. K. haben insofern eine Sonderstellung in den Betrieben, als auch der Betriebsleiter nicht das Recht zur Einsicht in die Personalakten hat, dagegen hat der Beauftragte des SSD jederzeit unbeschränkt Einblicksmöglichkeit. K. geben dem Betriebsleiter und dem Personalbearbeiter nur mündliche Auskünfte. Der Personalbearbeiter ist in den staatlichen Betrieben und Verwaltungen nur Regler des inneren Dienstes.
Literaturangaben
- Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 130