Örtliche Landwirtschaft, Betriebe der (ÖLB) (1956)
Siehe auch:
- Örtlichen Landwirtschaft, Betriebe der (ÖLB): 1958
Im Zuge der Republikflucht verlassene landwirtsch. Betriebe und Flächen, die sich in Nutzung der Gemeinden befanden, wurden gemeinsam mit „volkseigenen“ Kreis- und Gemeindebetrieben (Bodenfonds u.a.) gem. VO. vom 3. 9. 1953 (GBl. Nr. 99/1953) zu Betrieben der „örtlichen Landw.“ zusammengefaßt. Diese sind selbständige jurist. Personen und Träger von „Volkseigentum“. Betriebsleiter stellt der Rat der Gemeinde ein. Die Arbeiten werden durch ständige ➝Produktionsbrigaden nach den Normen der VEG durchgeführt.
Ende 1953, zum Zeitpunkt der einheitlichen Zusammenfassung dieser Betriebe bestanden 3.179 ÖLB mit 389.000 ha landw. Nutzfläche und 44.047 Beschäftigten, von denen 91,1 v. H. Landarbeiter waren. Die ÖLB sind an sich ein Notbehelf, über ihre zukünftige Verwendung gibt der Beschluß des Ministerrats vom 4. 5. 1954 Aufschluß: Danach sollten bis zum 30. 4. 1955 200 ÖLB zur Errichtung von staatlichen Tierzuchtstationen sowie Rinder- und Geflügelmästereien festgelegt werden. Ferner besteht die Absicht, die Gründung von LPG aus ÖLB aufs stärkste zu fördern.
Literaturangaben
- Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 320 S. m. 36 Tab. u. 34 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 187
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