DDR von A-Z, Band 1956

Postzensur (1956)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969


 

Das im Art. 8 der Verfassung garantierte Postgeheimnis wird ständig gebrochen. Allen Hauptpostämtern sind Kontrollstellen des SSD koordiniert, die sowohl Brief- als auch Paketsendungen kontrollieren. In den Haupttelegrafenämtern sind Kontrolleure des SSD zur Überwachung des Telefonverkehrs tätig. In Ostberlin wird die gesamte Briefzensur in der Kontrollstelle des Postamtes Berlin N 4 durchgeführt; diese Kontrollstelle hat etwa 450 Angestellte. Die gesamte Paketkontrolle in Ostberlin findet im Postamt O 17 statt. Es gibt keine festen Regeln, nach denen die zu [S. 198]kontrollierenden Briefe und Pakete ausgewählt werden.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 197–198


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.