Postzensur (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969
Das im Art. 8 der Verfassung garantierte Postgeheimnis wird ständig gebrochen. Allen Hauptpostämtern sind Kontrollstellen des SSD koordiniert, die sowohl Brief- als auch Paketsendungen kontrollieren. In den Haupttelegrafenämtern sind Kontrolleure des SSD zur Überwachung des Telefonverkehrs tätig. In Ostberlin wird die gesamte Briefzensur in der Kontrollstelle des Postamtes Berlin N 4 durchgeführt; diese Kontrollstelle hat etwa 450 Angestellte. Die gesamte Paketkontrolle in Ostberlin findet im Postamt O 17 statt. Es gibt keine festen Regeln, nach denen die zu [S. 198]kontrollierenden Briefe und Pakete ausgewählt werden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 197–198
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