Rettungsmedaille (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969
Staatliche Auszeichnung, für die SBZ gestiftet durch VO. vom 28. 5. 1954 (GBl. S. 565). Die R. wird verliehen für unter Einsatz des Lebens durchgeführte Errettung aus Lebensgefahr, ohne Rücksicht auf Alter und Staatsangehörigkeit; sie kann mehrfach und auch nach dem infolge der Rettungstat eingetretenen Tode des Lebensretters verliehen werden. Die Verleihung erfolgt durch den Minister des Innern nach Entscheidung des Ministerrates. — Die R. besteht aus einer ovalen Medaille (36×46 mm) an einem weißen Bande, deren Vorderseite einen Lebensretter und die Inschrift „Für Lebensrettung“ zeigt. R. und Urkunde verbleiben nach dem Tode des Beliehenen den Hinterbliebenen. Sachschaden, der dem Lebensretter bei der Rettungstat entsteht, wird von der Deutschen ➝Versicherungsanstalt ersetzt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 218