DDR von A-Z, Band 1956

Rostock (1956)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969


 

1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform aus den an der Ostsee gelegenen Kreisen Mecklenburgs; 7.053 qkm, 0,8 Mill. Einwohner (1955). 3 Stadtkreise: Rostock, Stralsund, Wismar; 10 Landkreise: Bad Doberan, Damgarten, Greifswald, Grevesmühlen, Grimmen, Rostock, Rügen, Stralsund, Wismar, Wolgast.

 

2. Stadtkreis im mecklenburgischen Bezirk R., Bezirksstadt, Kreisstadt, an der Warnow-Mündung, mit 150.004 Einwohnern (1955) größte Stadt Mecklenburgs; Altstadt mit bedeutenden Bauten norddeutscher Backsteingotik: Rathaus (13. Jh.), Marienkirche (13./15. Jh.), alte Befestigungen, Stadttore; mit Seebad R.-Warnemünde größter Seehafen der SBZ (Eisenbahnfähre nach Dänemark); bedeutende Industrie: Werften, fischverarbeitende Betriebe, Dieselmotorenwerk, Maschinenbau, Chemikalien (chemische Industrie); seit 1419 Universitätsstadt (älteste norddeutsche Universität).

 

Neben einer wendischen Burgsiedlung entstand um 1189 die deutsche Stadt, die 1218 lübisches Stadtrecht erhielt. Nach der Landesteilung 1229 war R. bis 1314 Residenz der Herren von R. und kam um 1323 als dänisches Lehen an die mecklenburgischen Fürsten. Als Mitglied der Hanse erlangte die Staat großen Wohlstand. 1695 fiel R. endgültig an Mecklenburg-Schwerin, dessen Herzögen die Stadt in der 1. Hälfte des 18. Jh. wiederholt als Residenz diente. Der seit dem Ende des 15. Jh. währende Streit mit den Landesherren wurde erst 1788 durch Erbvertrag beigelegt, der R. einige seiner alten Privilegien bis 1918 beließ. Im 2. Weltkrieg erlitt insbesondere die Innenstadt erhebliche Zerstörungen.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 219


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.