DDR von A-Z, Band 1956

Seefrachten, Deutsches Kontor für (Deutfracht) (1956)

 

 

Siehe auch das Jahr 1958


 

Aufgabe: Übernahme von Seefrachten jeder Art von und nach allen Erdteilen. „Der Betrieb hat den vom Ministerium für ➝Außenhandel und Innerdeutschen Handel aufgestellten Befrachtungsplan durchzuführen, insbesondere Charterverträge zur Realisierung der Seetransporte für Importe und Exporte im Rahmen des Befrachtungsplanes als Befrachtungsmakler oder auf eigene Rechnung abzuschließen.“ (Statut des VEB „Deutsches Kontor für Seefrachten“ vom 24. 10. 1952, MinBl. d. DDR, Nr. 47 vom 14. 11. 1952.)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 230


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.