Standards, Staatliche (1956)
Siehe auch:
Durch VO. vom 30. 9. 1954 eingeführte rechtsverbindliche technische Vorschriften zur Sicherung der Qualität und zur Vereinheitlichung von industriellen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Kurzzeichen: TGL, d. h. Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen. Bisherige DIN-Normen und VDE-Vorschriften (Vorschriften der Elektrotechnik) werden durch Eintragung in ein Zentralregister zu staatlichen St. erhoben. Die TGL werden durch Forschungs- und Entwicklungsstellen, Projektierungs- und Konstruktionsbüros, Normen-Büros und Betriebe ausgearbeitet. Mitwirkung vom 1. 11. 1954 wurde das Amt für Standardisierung mit dem Sitz in Berlin errichtet, das der Staatlichen Plankommission direkt untersteht. Bis Anfang 1955 waren von den etwa 8.000 DIN-Normen rund 1.500 zu St. erklärt, und etwa 300 neue St. waren ausgearbeitet. (Gütevorschriften)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 249
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