VEB-Plan (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Für die „volkseigenen“ Betriebe der SBZ aufgestellter Jahreswirtschaftsplan (VEB, Volkswirtschaftsplan). In den ersten Jahren der Wirtschaftsplanung von 1948 bis 1950 diente der von betrieblichen Planungsausschüssen aufgestellte VEB-P. hauptsächlich der Feststellung der Produktionsmöglichkeiten der Betriebe und enthielt deren Produktionswünsche. Die VEB-P. wurden über die Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) den fachlichen Hauptverwaltungen der DWK oder den Produktionsministerien zur Bestätigung weitergegeben. Auf diese Weise erhielten die Planungsbehörden überhaupt erst Unterlagen über die Produktionsmöglichkeiten der Industrie in die Hände. Nachdem ausreichende statistische Unterlagen Vorlagen, ging die Planungstechnik bis Ende 1954 den umgekehrten Weg. Bereits für den Fünfjahrplan erhielten die Betriebe verbindliche Kontrollziffern, nach denen die Betriebsplanungsausschüsse die VEB-P. aufstellen mußten.
Die Betriebe konnten im VEB-P. nicht, wie in den ersten Planungsjahren, eigene Initiative entfalten, sie hatten lediglich die vorgesehenen Kontrollziffern zu realisieren. Den Betriebsplanungsausschüssen war aufgegeben, die Leistungsfähigkeit der Betriebe zu steigern, um die in der Regel sehr hohen Kontrollziffern überhaupt erfüllen zu können.
[S. 271]Der VEB-P. war bis Ende 1954 kein von unten aufgestellter Produktionsplan, sondern die Umsetzung der dem Betrieb „von oben“ zur bedingungslosen Realisierung aufgegebenen Produktionsauflagen auf die betrieblichen Gegebenheiten.
Seit Jan. 1955 ist die Planung für die Betriebe vereinfacht. (Betriebspläne)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 270–271