Verdienter Arzt des Volkes (1956)
Siehe auch:
Ehrentitel für praktisch tätige Ärzte und Hochschullehrer der Medizin, verliehen von der Regierung der „DDR“. Voraussetzung dafür ist „neben hervorragender ärztlicher Tätigkeit die Teilnahme an gesellschaftlichen Aufgaben im Kampf um den Frieden“. Hieraus wird deutlich, daß bei der Verleihung politische Erwägungen eine erhebliche Rolle spielen. Mit der Verleihung ist eine Geldleistung von 8.000 DM Ost verbunden. Außerdem wird bei Arbeitsunfähigkeit eine Rente in Höhe von 3.600 DM Ost jährlich gewährt. Die Kinder eines V. A. d. V. erhalten den Unterricht an Fach- und Hochschulen unentgeltlich, außerdem wird die beste Lebensmittelkarte gewährt. (Altersversorgung der Intelligenz und Einzelvertrag) (Gesetz vom 22. 3. 1950, GBl. S. 331 mit Durchführungsbestimmungen GBl. S. 457/50, S. 697/51 und S. 1116/51). (Auszeichnungen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 271
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