DDR von A-Z, Band 1956

Zahlenlotto (1956)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

[S. 302]In der SBZ eingeführt durch VO. vom 4. 3. 1954 (GBl. S. 241), nachdem die sowjetzonale Propaganda das Fußball-Toto in der Bundesrepublik heftig angegriffen hatte.

 

Träger des Z. ist der „VEB Zahlenlotto“ mit dem Sitz in Leipzig, der der Aufsicht des Finanzministeriums untersteht.

 

Angeblich sollen 60 v. H. der eingezahlten Spieleinsätze zur Gewinnausschüttung kommen und der Reinertrag entsprechend dem Aufkommen in den Bezirken anteilmäßig den Räten der Bezirke zur Förderung des Nationalen Aufbauwerkes zur Verfügung gestellt werden. Sicherheitsfonds ist eine Rücklage von ¼ v. H. der Spieleinsätze.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 302


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.