DDR von A-Z, Band 1959
Arbeitsschutz, Bevollmächtigter für (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960
Der B. f. A. wird von der Gewerkschaftsgruppe gewählt. Nach den Richtlinien des FDGB hat er die Durchführung aller gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiete des Arbeitsrechtes durch den Meister und die Brigadiere zu kontrollieren und die Kollegen der Gewerkschaftsgruppe zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen anzuhalten.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 31
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