DDR von A-Z, Band 1959
Arbeitsschutzvereinbarung (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960
Die A. wird zwischen Werkleitung und BGL als Anlage zum Betriebskollektivvertrag abgeschlossen. Sie faßt die Maßnahmen im Betriebe zusammen, die im Planjahr für den Arbeitsschutz getroffen werden sollen. Die A. gehört zur Produktionspropaganda, ihre praktische Bedeutung ist daher gering.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 31
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