Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches (1959)
Siehe auch:
- Deutsches Aufsichtsamt für das Versicherungswesen: 1969
Das Amt übte nach dem Gesetz vom 8. 8. 1950 (GBl. S. 831) Über alle Versicherungsunternehmungen, mit Ausnahme der Sozialversicherung und der Schwarzmeer und Ostsee, Allgemeine Versicherungs-AG., die Aufsicht aus.
Es konnte u. a. verbindliche Anordnungen bezüglich des Geschäftsbetriebes, des Geschäftsplanes, der Rückversicherung sowie der Vermögensanlage der Versicherungsunternehmen erlassen und leitete damit praktisch das gesamte Sach- und Personenversicherungswesen der SBZ. Nach Erlaß der „Verordnung über die Errichtung der Deutschen Versicherungsanstalt“ vom 6. 11. 1952 ist das Amt zur Hauptverwaltung der Deutschen ➝Versicherungsanstalt umgebildet worden.
Literaturangaben
- Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 36
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