DDR von A-Z, Band 1959

Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches (1959)

 

 

Siehe auch:


 

Das Amt übte nach dem Gesetz vom 8. 8. 1950 (GBl. S. 831) Über alle Versicherungsunternehmungen, mit Ausnahme der Sozialversicherung und der Schwarzmeer und Ostsee, Allgemeine Versicherungs-AG., die Aufsicht aus.

 

Es konnte u. a. verbindliche Anordnungen bezüglich des Geschäftsbetriebes, des Geschäftsplanes, der Rückversicherung sowie der Vermögensanlage der Versicherungsunternehmen erlassen und leitete damit praktisch das gesamte Sach- und Personenversicherungswesen der SBZ. Nach Erlaß der „Verordnung über die Errichtung der Deutschen Versicherungsanstalt“ vom 6. 11. 1952 ist das Amt zur Hauptverwaltung der Deutschen ➝Versicherungsanstalt umgebildet worden.

 

Literaturangaben

  • Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 36


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.