DDR von A-Z, Band 1959

Berufslenkung (1959)

 

 

Siehe auch:


 

Gemäß den Erfordernissen der Wirtschaftsplanung wird die Berufsausbildung gelenkt. Der Berufsausbildungsplan ist Bestandteil des Volkswirtschaftsplanes. Die Berufsberatung dient in erster Linie der B., erfolgt also unter Vernachlässigung der persönlichen Wünsche und der Eignung des Jugendlichen. Psychotechnische Eignungsprüfungen sind seit 1951 verboten.

 

Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“. Dieser bevorzugt eindeutig die Schwerindustrie unter Benachteiligung der privaten Wirtschaft. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Verwaltung gewünschten Berufe zu ergreifen Berufsausbildungsverträgen mit Handwerkern oder selbständigen Gewerbetreibenden wird vielfach die erforder[S. 55]liche Genehmigung versagt. Das Recht auf freie Berufswahl wird somit stark eingeschränkt.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 54–55


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.