DDR von A-Z, Band 1959
Disziplinarmaßnahmen (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969
Verletzungen der Arbeitsdisziplin werden durch D. geahndet. D. sind zur Zeit: Verweis, Verwarnung, Rüge, strenge Rüge, strenger Verweis, Versetzung in eine minderbezahlte Stellung, fristlose Entlassung (Kündigungsrecht). Geldstrafe gibt es nur bei Seeleuten.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 83