Erfindungs- und Vorschlagswesen (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963
Das E.- u. V. ist in der SBZ ein sehr wichtiges Teilgebiet der Produktionspropaganda. Durch Gewährung von steuerbegünstigten Vergütungen und Prämien werden die Angehörigen Volkseigener Betriebe dazu angeregt, Vorschläge für betriebliche Verbesserungen und für Erfindungen bei den Betriebsleitungen einzureichen. Die Höhe der Vergütung oder Prämie soll nach dem Wert des voraussichtlichen ersten Jahresnutzens, der sich bei Realisierung des Vorschlages ergibt, berechnet werden. In allen mittleren und größeren VEB, bei den VVB und bei den Räten der Bezirke, aber auch bei den zentralen Wirtschaftsverwaltungen sind „Büros für Erfindungs- und Vorschlagswesen“ (BfE) errichtet worden, die eingereichte Vorschläge prüfen und über die Verwertung und die Höhe der Vergütung entscheiden. Bei Streitigkeiten entscheidet die zuständige Fachabteilung der Staatlichen ➝Plankommission. Nach den amtlichen Berichten ist die Beteiligung am E. u. V. beträchtlich. Im Jahre 1957 sollen mehr als 300.000 Verbesserungsvorschläge abschließend bearbeitet worden sein; davon seien 55.000 mit einem geschätzten Jahresnutzen von 130 Millionen Mark angewandt worden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 95