DDR von A-Z, Band 1959
Erschwerniszuschläge (1959)
Siehe auch:
- Erschwerniszuschlag: 1969
Für Beschäftigte in schwerer, gefährlicher oder gesundheitsschädigender Arbeit werden Sonderzuschläge gewährt. Bisher wurden die E. durch einen prozentualen Zuschlag zum Lohn gewährt. In Zukunft sollen sie bei gleichzeitiger Beschränkung des empfangsberechtigten Personenkreises in Gestalt fester Beträge gezahlt werden. (Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 96
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